AKTUELLES: GERICHTLICHE VERFAHREN:
Nazi-Familienrechtler Franz Massfeller
Zuletzt AKTUALISIERT am 31.01.2024 !
Verschweigen, Verleugnen, Verharmlosen von Nazi-Justiz-Verbrechen sowie des historischen Versagens der deutschen Nachkriegsjustiz bei der Aufarbeitung von NS-Verbrechen in Mosbach-Baden:
6F 9/22 beim AG/FG Mosbach
Auszüge aus OFFIZIELLE ANTRÄGE vom 25.06.2022
AN DAS AMTSGERICHT-FAMILIENGERICHT MOSBACH :
Zur AUFARBEITUNG VON NS-UNRECHT und NS-VERBRECHEN
WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN am AG/FG MOS
zur Aufhebung des Entnazifizierungsbeschlusses
von Nazi-Ministerialdirigent und Nazi-Familienrechtler Franz Massfeller,
Oberregierungsrat zur Wiederverwendung beim Bundesjustizministerium, Ministerialrat das Referat für Familien- und Personenstandsrecht in der BRD
1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
1.1 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers
In der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022, teilt das Amtsgericht Mosbach die Rechtsauffassung mit, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, was SOWOHL entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022, dass heute und noch künftig NS-Verbrechen von der Justiz verfolgt würden, ALS AUCH entgegen der Rechtsauffassung u.a. des Urteils vom 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.
Das Amtsgericht Mosbach erklärt, die vom Antragsteller initiierten Verfahren zur Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen nicht bearbeiten, sondern laut Verfügungs-Mitteilung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 getrennt von der Akte lediglich in einem Sonderband anlegen zu wollen.
Das AG MOS äußert sich weiterhin auch in 6F 2/22 in und nach der Verhandlung vom 22.11.22 NICHT zu den beim AG MOS erhobenen konkreten Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen u.a. gegen wiederholt nicht-ordnungsgemäße Bearbeitungen von konkreten Eingaben des Antragstellers zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und von Nationalsozialistischen Verbrechen seitens des Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 entgegen der geltenden Strafprozessordnung § 158 StPO. Siehe dazu auch u.a. KV-RA-Eingabe vom 22.06.22 unter 6F 2/22.
Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten.
Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel *** auf dieser Seite.
Rechtsfolge-Zuständigkeit der BRD-Justiz sowohl für das Nazi-Terror- und Vernichtungsregime als auch für die demokratische Weimarer Republik: Das Reichstagsbrandurteil von 1933 und dessen Aufhebung in 2007 dient dazu, die rechtliche, fachliche und sachliche Zuständigkeit der AKTUELLEN BRD-Justiz in der systemübergreifenden Rechtsnachfolge der vorhergehenden politischen-administrativen Systeme, sowohl nach dem vorhergehenden Deutschen Reich unter dem Nazi-Terror-Regime als auch unter der davor vorhergehenden demokratischen Weimarer Republik, in der gesamtzeitlichen Komponente von 1933 bis 2007 zu begründen. Dadurch begründet sich u.a. auch die Zuständigkeit für die hier vorliegende und anhängige Rechtssache beim Amtsgericht Mosbach.
Das Amtsgericht Mosbach kann sich im hiermit offiziell beantragten Verfahren vom 10.06.2022 unter 6 F 9/22 in der Rechtssache „AUFHEBUNG DES ENTNAZIFIZIERUNGS-BESCHLUSSES VON NAZI-MINISTERIALDIRIGENT UND NAZI-FAMILIENRECHTLER FRANZ MASSFELLER“ nicht aus der Verantwortung stehlen und dabei auf eine Argumentation zurück ziehen, dass das AG MOS als Teil der BRD-Justiz angeblich nicht zuständig und nicht verpflichtet sei zur Sachverhaltsermittlung und Sachverhaltsaufklärung in der Rechtssache „AUFHEBUNG DES ENTNAZIFIZIERUNGSBESCHLUSSES VON NAZI-MINISTERIALDIRIGENT UND NAZI-FAMILIENRECHTLER FRANZ MASSFELLER.“ Das AG MOS als Teil der BRD-Justiz ist verantwortlich und eindeutig zuständig in der Rechtsnachfolge zum Deutschen Reich unter dem Nazi-Terrorregime.Das AG MOS ist demnach eindeutig rechtlich, sachlich und fachlich zuständig für die hier anhängige Rechtssache „AUFHEBUNG DES ENTNAZIFIZIERUNGSBESCHLUSSES VON NAZI-MINISTERIALDIRIGENT UND NAZI-FAMILIENRECHTLER FRANZ MASSFELLER“ beim Amtsgericht Mosbach.
Gemäß und analog der Aufhebung des Reichstagsbrandurteils vom 23. Dezember 1933, das dann im Wiederaufnahmeverfahren in 2007 vollständig aufgehoben wurde, wird hiermit der offizielle Antrag an das AG MOS unter 6F 9/22 vom 25.06.2022 zur Eröffnung des WIEDERAUFNAHMEVERFAHRENS am AG MOS zur AUFHEBUNG DES ENTNAZIFIZIERUNGS-BESCHLUSSES VON NAZI-MINISTERIALDIRIGENT UND NAZI-FAMILIENRECHTLER FRANZ MASSFELLER eingereicht.
Das AG MOS ist demnach eindeutig rechtlich, sachlich und fachlich zuständig für die hier anhängige Rechtssache „AUFHEBUNG DES ENTNAZIFIZIERUNGSBESCHLUSSES VON NAZI-MINISTERIALDIRIGENT UND NAZI-FAMILIENRECHTLER FRANZ MASSFELLER“ beim Amtsgericht Mosbach.
Nach Ansicht *** KVs und Antragstellers in 6F 9/22 hätte das Entnazifizierungsverfahren gegen FRANZ MASSFELLER nach 1945 des nachweislich nazi-ideologisch-gestaltenden unter immer wieder unter rassenideologischen Gesichtspunkten einflussnehmenden Nazi-Ministerialdirigenten Franz Massfeller, der nachweislich und erheblich zur Nazi-Familienrechtspolitik und Nazi-Familienrechtspraxis unter dem Nazi-Terror- und Nazi-Vernichtungsregime mitgewirkt hat, nicht zur Beschlussfassung einer Entnazifizierung von Franz Massfeller kommen dürfen. Das AG MOS ist gesetzlich verpflichtet, diese Sachverhalte sowie die in der Begründung und Glaubhaftmachung angeführten Sachverhalte vollständig zu ermitteln, zu überprüfen und öffentlich aufzuklären.
Siehe auch :
Die unbegrenzte Auslegung: Zum Wandel der Privatrechtsordnung im Nationalsozialismus
Die Auseinandersetzung mit den Staatsverbrechen der beiden totalitären deutschen Diktaturen gehört erst seit 2021 (!) zum Kanon der Juristenausbildung in Deutschland. Die 1968 in erster Auflage verlegte Habilitationsschrift von Bernd Rüthers bietet eine umfassende Darstellung und Analyse der Entwicklung des Zivilrechts im Nationalsozialismus. Das nunmehr bereits in 9. Auflage erscheinende Standardwerk will zum notwendigen Diskurs über die juristischen Methodenfragen beitragen und eignet sich ganz besonders auch für Studierende, die sich ein Bild von den rechtsmethodischen "Auslegungsakrobatiken" der NS-Zeit machen wollen.
Franz Massfeller hat als sogenannter NS-Schreibtischtäter in seinen Nazi-systemrelevanten Funktionen nachweislich und erheblich zur Umsetzung der Nazi-Familienrechtspolitik und der Nazi-Familienrechtspraxis unter dem Nazi-Terror- und Nazi-Vernichtungsregime mitgewirkt, siehe dazu unter Punkt „3a Beispiele frei verfügbarer Literatur und Medien.“ Franz Massfeller arbeitete seit 1934 beim Nazi-Reichsjustizministerium im Bereich Familien- und Rasserecht. Im amtlichen Organ Deutsche Justiz kritisierte Massfeller im März 1934 ein Gerichtsurteil, das eine Anfechtung der Ehe wegen „Rassenverschiedenheit“ nicht zugelassen hatte. Franz Massfeller war u.a. Mitglied in der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) mit dem Amt eines Blockwalters und seit 1936 Mitglied im Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund (NSRB). Franz Massfeller beteiligte sich in 1936 an der Nazi-Kommentarverfassung zum Blutschutz- und Ehegesundheitsgesetz zur Reinhaltung des Deutschen Blutes. Im Reichssicherheitshauptamt nahm Franz Massfeller an Besprechungen zur Endlösung der Judenfrage teil. Franz Massfeller war am 13. August 1941 Teilnehmer einer Konferenz unter der Leitung von Adolf Eichmann, bei der es um eine „Verschärfung des Judenbegriffs“ ging. Als Oberlandesgerichtsrat nahm Franz Massfeller als Vertreter des Reichsjustizministeriums an den Folgekonferenzen zur Wannseekonferenz am 6. März 1942 und am 27. Oktober 1942 im Eichmannreferat teil.
Franz Massfeller beteiligte sich an der grundlegenden Umgestaltung des demokratischen Systems der Weimarer Republik und deren Rechtsordnung nach dem 30.01.1933 "vor allem mit juristischen Mitteln" :
- durch Neuregelungen des nationalsozialistischen Gesetzgebers,
- durch eine spezifisch auf die Wünsche und Bedürfnisse des autoritären Führerstaates ausgerichtete Justiz und ihre Rechtsprechung,
- durch eine die „Rechtsidee“, die Rechtsquellenlehre und die Rechtsanwendungslehre umformende Rechtswissenschaft,
- durch die brutale Rechtsverachtung der Machthaber in der Form bewusst außerhalb der Rechtsordnung durchgeführter Unterdrückungs- und Vernichtungsstrategien gegenüber vermeintlichen oder wirklichen „Feinden“ des NS-Staates.
- Hierbei beteiligte sich Franz Massfeller nachweisbar in progressiv-fördernder Absicht gemäß der nazi-ideologisch zu prägenden Nazi-Kinder- und Jugendhilfe und Nazi-Familienrechtspraxis, wie beim Verbot von Eheschließungen bei Rassenmischung; der Anfechtung von Mischehen; beim Blutschutzgesetz; bei Ehelichkeitsanfechtung und Vaterschaftsanfechtung um z.B. die wirkliche Abstammung eines Kindes im ausdrücklichen oder im stillschweigenden Einvernehmen mit der Mutter zu verschleiern; bei Sorgerechtssachen mit Sorgerechtsentzug als "Vehikel für die Erfüllung des nationalsozialistischen Zieles der Reinerhaltung der Rasse;" beim Erbgesundheitsgesetz und der Zwangssterilisation, etc.
Im Nazi-Terror- und Vernichtungsregime ist Franz Massfeller nicht nur als Nazi- Ministerialbeamter im Reichsjustizministerium und als Nazi-Konferenzteilnehmer bei der Wannseekonferenz an der Ausgestaltung der Primär-Rechtsquellen von Gesetzen, Verordnungen, Erlassen, etc. tätig gewesen, sondern auch in der Ausgestaltung der Sekundär-Rechtsquellen und zwar mittels der Besprechung und Kommentierung der Nazi-Rechtspraxis im Nazi-Fachschrifttum für die Ausrichtung der Nazi-Rechtsfortbildung durch die ausführenden Nazi-Rechtsanwender nachweisbar verantwortlich. Dem AG/FG MOS wird hiermit offiziell unter 6F 9/22 aufgegeben, den Entnazifizierungsbeschluss für Franz Massfeller im Wiederaufnahmeverfahren beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach aufzuheben.
Das Gericht selbst ist von Amtswegen zur umfassenden Sachverhaltsermittlung und -aufklärung nach § 26 FamFG, § 27 FamFG, § 44 FamFG, § 138 ZPO verpflichtet, um möglichst eine Verletzung der Ansprüche auf rechtliches Gehör und faires Verfahren nach § 10 AEMR, § 6 EMRK, § 103 Abs. 1 GG sowie auf die Achtung des Familienlebens nach § 8 EMRK sowie auf das Recht auf Meinungsfreiheit § 19 AEMR, § 11 EMRK, § 5 GG sowie auf das Recht auf Diskriminierungsverbot § 14 EMRK auszuschließen.
Siehe auch :
Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus: Ausgewählte Quellen zu den wichtigsten Gesetzen und Projekten aus den Ministerialakten ... der Görres-Gesellschaft: Neue Folge) Sondereinband – 1.
3a) Begründung und Glaubhaftmachung : Veröffentlichungen von Franz Massfeller zur Nazi-Familienrechtspolitik und Nazi-Familienrechtspraxis. Beispiele frei verfügbarer Literatur und Medien.
Blutschutz- und Ehegesundheitsgesetz: Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre und Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes nebst Durchführungsverordnungen sowie einschlägigen Bestimmungen. J. F. Lehmanns Verlag, München 1936 (zusammen mit Arthur Gütt und Herbert Linden).
Das neue Ehegesetz vom 6. Juli 1938 und seine Ausführungsvorschriften sowie die Familienrechtsnovelle vom 12. April 1938. Verlag für Standesamtswesen, Berlin 1938.
Das neue Personenstandsgesetz vom 3. November 1937 und Ausführungsvorschriften. Verlag für Standesamtswesen, Berlin 1938 (zusammen mit Ernst Brandis).
Neueste Gesetzgebung im Personenstandswesen. Enthält die das Arbeitsgebiet des Standesbeamten berührenden Gesetze, Verordnungen und Erlasse nach dem Stichtage vom 1. Febr. 1939. Verlag für Standesamtswesen, Berlin 1939 (zusammen mit Ernst Brandis).
Die Führung der Personenstandsbücher in Musterbeispielen. Handbuch für die deutschen Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden. Verlag für Standesamtswesen, Berlin 1939.
Das Personenstandsrecht im Kriege. Zusammenstellung der gesetzlichen Vorschriften e. Erl. mit zahlr. Musterbeisp. Verlag für Standesamtswesen, Berlin 1939.
Das neue Personenstands- und Familienrecht nebst den Staatsangehörigkeitsvorschriften für die neuen deutschen Gebiete. Textausg. d. neuen Gesetzgebg. mit Verweisgn. u. Sachverz. f. d. standesamtl. Handgebr. Verlag für Standesamtswesen, Berlin 1940 (hg. mit Friedrich August Knost).
Siehe auch :
Die Anfechtung der Rassenmischehe in den Jahren 1933-1939: Die Entwicklung der Rechtsprechung im Dritten Reich: Anpassung und Selbstbehauptung der ... des 20. Jahrhunderts, Band 20)
Modernes Antiquariat. - Recht. Hetzel, Marius. Die Anfechtung der Rassenmischehe in den Jahren 1933-1939. Die Entwicklung der Rechtsprechung im Dritten Reich: Anpassung und Selbstbehauptung der Gerichte. Tübingen. Mohr. 1997. 23,5 x 16 cm. XXII, 233 S. Original Leineneinband mit Rvg., Goldschrift u. Bibliotheksklebeband unten auf Rücken. Sehr gut erhalten. Innen mit den übl. Bibliotheksstempeln- u. Einträgen, teils durchgestrichen, sonst sehr sauberes Exemplar. Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts Bd. 20.
Franz Massfeller beteiligte sich im Nazi-Reichsjustizministerium beim Familienrechtsreferat.an der Erarbeitung von Gesetzen, an der Teilnahme an Ressortbesprechungen und Konferenzen sowie an der allgemeinen Referatstätigkeit wie folgt :
- Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14.07.1933 (Erbgesundheitsgesetz)
- Gesetz gegen Mißbräuche bei der Eheschließung und der Annahme an Kindes Statt vom 23.11.1933
- Verordnung zur Vereinheitlichung der Zuständigkeit in Familien- und Nachlasssachen vom 31.05.1934 sowie der DurchführungsVO vom 27.07.1934
- Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 03.07.1934
- Gesetz über die Anwendung deutschen Rechts bei der Ehescheidung vom 24.01.1935
- Nürnberger Gesetze: Reichsbürgergesetz und das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre (Blutschutzgesetz) vom 15.09.1935
- Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes vom 18.10.1935 und erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes vom 29.11.1935
- Personenstandsgesetz vom 03.11.1937 und die Verordnungen über die Anwendung deutschen Rechts auf deutsche Staatsangehörige in den besetzten Ostgebieten vom 27.04.1942
- Gesetz über die Änderung und Ergänzung familienrechtlicher Vorschriften und über die Rechtsstellung Staatenloser vom 12.04.1938 und die DurchführungsVO vom 23.04.1938
- Gesetz zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschließung und der Ehescheidung im Lande Österreich und im deutschen Reichsgebiete (Ehegesetz) vom 06.07.1938 sowie den anschließenden Durchführungsverordnungen
- Entwurf zu einem Gesetz zur Änderung familien- und erbrechtlicher Vorschriften (Zweites Familienrechtsänderungsgesetz) vom Juni 1940
- Entwurf zu einer Verordnung über die Scheidung deutsch-polnischer Mischehen von 1941
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Franz_Massfeller
Konferenzprotokoll Teilnehmerliste Reichssicherheitshauptamt Endlösung der Judenfrage 6. März 1942. Personen:
- Franz Massfeller als Teilnehmer der Besprechung zur Endlösung der Judenfrage
Quelle: Von Adolf Eichmann - Haus der Wannseekonferenz, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/
Siehe auch Nazi-Familienrecht >>>
3b) Begründung und Glaubhaftmachung : Beispiele frei verfügbarer Literatur und Medien
Der Antragssteller unter 6F 9/22 beim Familiengericht/Amtsgericht Mosbach hat bereits in 2005 eine Veröffentlichung an einer deutschen Universität zum Thema Franz Massfeller, zur Nazi-Kinder- und Jugendhilfe sowie zur Nazi-Familienrechtspraxis veröffentlicht: GRAUE LITERATUR : Nationalsozialistische Diskriminierungsschemata in Familienrechtspolitik und Familienrechtsprechung -- Personelle Kontinuitäten am Beispiel des Ministerialrats Franz Massfeller -- Thematische Kontinuitäten mit Beispielen repetitiver Denkweisen und Argumentationsmuster in veränderten Kontexten || Hausarbeit im Magister-Teilstudiengang "Erziehungswissenschaften" || Wintersemester 2004/2005 an der Universität Kassel || Autor: Bernd Michael Uhl || Magisterstudium Hauptfach: Soziologie, Nebenfächer: Erziehungswissenschaft, Politikwissenschaft || Zur Lehrveranstaltung "Umgang mit dem Nationalsozialismus nach 1945" bei Prof. Dr. Dietfrid Krause-Vilma || 10.04.2005 || 94 Seiten.
Cora Ciernoch-Kujas: Ministerialrat Franz Massfeller 1902–1966. Wissenschaftlicher Verlag Berlin, Berlin 2003, ISBN 978-3-936846-22-5 (nicht ausgewertet).
Manfred Görtemaker, Christoph Safferling: Die Akte Rosenburg. Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Zeit. München 2016, ISBN 978-3-406-69768-5 (dort S. 306 bis 310).
BUNDESMINISTER DER JUSTIZ (Hrsg.) (1989) : Im Namen des Deutschen Volkes. Justiz und Nationalsozialismus, Katalog zur Ausstellung des Bundesministers der Justiz, Köln: Wissenschaft und Politik.
DIEDERICHSEN, Uwe (1989): Nationalsozialistische Ideologie in der Rechtsprechung des Reichsgerichts zum Ehe- und Familienrecht, in: DREIER, Ralf (Hrsg.); SELLERT, Wolfgang (Hrsg.)(1989): Recht und Justiz im Dritten Reich, S.241-272.
FECHNER-LIEBLER Miriam (2001): Der ideologisch motivierte Entzug des elterlichen Sorgerechts in der Zeit des Nationalsozialismus, Juristische Schriftenreihe, Band 159, Münster: Lit.
FLECHTHEIM, Ossip, K. (1987): Recht und Unrecht im Nationalsozialismus, in: SCHOEPS, Julius; HILLERMANN, Horst (Hrsg.) (1987): Justiz und Nationalsozialismus. Bewältigt –Verdrängt – Vergessen, Stuttgart; Bonn: Burg, S. 178 - 190.
KÖNIG, Cosima (1988): Die Frau im Recht des Nationalsozialismus. Eine Analyse ihrer familien-, erb- und arbeitsrechtlichen Stellung, Reihe: Rechtswissenschaften, Europäische Hochschulschriften, Bd. 699, Universität Bielefeld, Dissertation 1987, Frankfurt am Main: Peter Lang.
KRAMER, Helmut (1996): "Gerichtstag halten über uns selbst". Das Verfahren Fritz Bauers zur Beteiligung der Justiz am Anstaltsmord, in LOEWY, Hanno; WINTER, Bettina (Hrsg.) (1996): NS-"Euthanasie" vor Gericht. Fritz Bauer und die Grenzen juristischer Bewältigung, Frankfurt, New York: Campus, S. 81-131.
KRAMER, Sabine (1999): Ein ehrenhafter Verzicht auf Nachkommenschaft. Theoretische Grundlagen und Praxis der Zwangssterilisation im Dritten Reich am Beispiel der Rechtsprechung des Erbgesundheitsobergerichtes Celle, Hannoversches Forum der Rechtswissenschaften, Baden-Baden: Nomos.
MAJER, Dieter (1987): Grundlagen des nationalsozialistischen Rechtssystems. Führerprinzip, Sonderrecht, Einheitspartei, Stuttgart; Berlin; Köln; Mainz: Kohlhammer.
MÜLLER, Ingo (1987): Furchtbare Juristen. Die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz, München: Kindler.
RELKE, Jürgen (1983): Justiz als politische Verfolgung. Rechtsprechung des Landgerichts und des Sondergerichts Kassel bei "Heimtücke"-Vergehen und in "Rassenschande"-Fällen 1933-1945 unter besonderer Berücksichtigung des "Rassenschande"-Prozesses gegen Werner Holländer, Wissenschaftliche Hausarbeit im Fachbereich Politikwissenschaften, Gesamthochschule Kassel, September 1983.
RÜTHERS, Bernd (1988): Recht als Waffe des Unrechts. Juristische Instrumente im Dienst des NS-Rassenwahns, NJW 1988, Heft 45, 2825 - 2836.
Manfred Görtemaker, Christoph Safferling: Die Akte Rosenburg. Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Zeit. München 2016, ISBN 9783406697685, S. 306–308
Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Frankfurt am Main 2007, S. 393 f.
UNITED NATIONS WAR CRIMES COMMISSION (1949): Trial of Ulrich Greifelt and others, United States Military Tribunal, Nueremberg, 10th October, 1947 - 10th March, 1948, Source: Law Reports of the Trials of War Criminals. United Nations War Crimes Commission. Vol. XIII. London: HMSO, 1949.
Siehe auch :
Besuchen Sie unsere Internet-Präsenz bald wieder. Vielen Dank für ihr Interesse!