AKTUELLES:
Gerichtliche Verfahren: Nazi-Euthanasie
in der Erziehungs- und Pflegeanstalt
für Geistesschwache in Mosbach - Baden.
- Konkrete Tatbeteiligungen
an NS-Massenmordverbrechen in Mosbach.
Zuletzt AKTUALISIERT am 07.11.2024 !
Verschweigen, Verleugnen, Verharmlosen von Nazi-Justiz-Verbrechen sowie des historischen Versagens der deutschen Nachkriegsjustiz bei der Aufarbeitung von NS-Verbrechen in Mosbach-Baden:
Festhalten an NS-Unrechtsurteilen vor 1945 beim Amtsgericht Mosbach seit 2022 in der Verschränkung von Nazi-Medizinverbrechen mit Nazi-Justizverbrechen bei der Nazi-(Kinder)-Euthanasie und bei den Nazi-Zwangssterilisierungen:
Kultur und Medien — Ausschuss — hib 488/2024
Antrag zur Aufarbeitung der „Euthanasie“ angenommen
03.07.2024
Berlin: (hib/AW) Die Aufarbeitung der sogenannten „Euthanasie“ und der Zwangssterilisationen während der nationalsozialistischen Diktatur soll intensiviert werden. Der Kulturausschuss billigte am Mittwoch einen entsprechenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/11945) mit den Stimmen aller Fraktionen in Abwesenheit der Gruppe Die Linke.
Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, ein Projekt zur bundesweiten Lokalisierung, Sicherung und Konservierung von Patientenakten und Personalunterlagen der Täter zu initiieren, um sie für Forschung, Bildung und Anfragen nutzbar zu machen. Das Projekt soll unter der Beteiligung der Gedenkstätten an den Orten ehemaliger „Euthanasie“-Tötungsanstalten, des Instituts für Geschichte der Medizin und Ethik in der Medizin an der Berliner Charité, den Verbänden von Menschen mit Behinderungen sowie geeigneten Vertretern der Disability Studies durchgeführt werden. Zudem soll eine nationale Fachtagung durchgeführt werden. Darüber hinaus soll die Bundesregierung die Gedenkstätten an den Orten der ehemaligen „T4“-Tötungsanstalten nachhaltig unterstützen, um die bauliche Substanz vor Ort zu erhalten.
Christiane Schenderlein (CDU) betonte die Bedeutung der Gedenkstätten, um Geschichte „erfahrbar“ zu machen: „Wir müssen aus der Geschichte lernen.“
Erhard Grundl (Grüne) verwies darauf, dass trotz der bislang geleisteten Arbeit noch immer „große Lücken in der Forschung“ bestünden, die geschlossen werden müssten. Um so wichtiger sei es, die Patientenakten und Personalunterlagen zu sichern.
Thomas Hacker (FDP) führte an, dass viele Täter nach der NS-Diktatur erneut als Ärzte und Anstaltsleiter Karriere gemacht und versucht hätten, die Akten verschwinden zu lassen.
Götz Frömming (AfD) bezeichnete es als „überfällig“, dass die im Rahmen der sogenannten „Euthanasie“ ermordeten und zwangssterilisierten Menschen als Opfergruppe des Nationalsozialismus anerkannt werden.
Simona Koß (SPD) betonte, dass der „sehr gute“ Antrag nun auch schnell vom Plenum verabschiedet werden sollte. Der Bundestag wird aber voraussichtlich erst nach der parlamentarischen Sommerpause abschließend über den Antrag beraten.
Den nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morden fielen schätzungsweise 300.000 Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen zum Opfer. Aufgrund des 1934 in Kraft getretenen „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ wurden zudem an etwa 400.000 Menschen Zwangssterilisationen durchgeführt.
https://www.bundestag.de/
Seiteninhalt:
- NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
1.1 Beim Amtsgericht Mosbach initiierte NS-Verfahren zur Nazi-Euthanasie
1.1.1 Strafanzeigen vom 11.08.2022 gegen Verantwortliche im arbeitsteilig organisierten Nazi-Euthanasie-Massenmord T4 in den Mosbacher Heil- und Pflegeanstalten
1.1.2 Strafanzeigen vom 26.12.2022 gegen verantwortliche Mitarbeiter*innen des Amtsgerichts Mosbach wegen Beihilfe zu Mord in den Tatkomplexen NS-(Kinder)-Euthanasie in MOSBACH-Baden und in der Konkreten Tatbeteiligung des Amtsgerichts Mosbach an der Nazi-Euthanasie
1.1.3 Strafanzeigen vom 26.12.2022 gegen verantwortliche Mitarbeiter*innen der Staatsanwaltschaft Mosbach wegen Beihilfe zu Mord in den Tatkomplexen NS-(Kinder)-Euthanasie in MOSBACH-Baden und in der Konkreten Tatbeteiligung des Amtsgerichts Mosbach an der Nazi-Euthanasie
1.1.4 STRAFANZEIGEN vom 12.04.2023 wegen Beihilfe zu Mord gegen Fahrer*innen und Transportbegleiter*innen bei den Deportationen aus der Mosbacher Heil- und Pflegeanstalt in die Vernichtungsanstalten für die Nazi-(Kinder)-Euthanasie während der zentralen Nazi-Massenmordaktion T4
1.1.5 STRAFANZEIGEN vom 12.04.2023 wegen Beihilfe zu Mord gegen Mitarbeiter*innen des Polizei- und Standesamtes Grafeneck mit dem Fälschen der Sterbedaten von ermordeten Behinderten während der zentralen Nazi-Massenmordaktion T4 nach den Deportationen aus der Heil- und Pflegeanstalt Mosbach
1.2 Beim Amtsgerichts Mosbach initiierte NS-Verfahren zur Nazi-Zwangssterilisierung
1.3 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers - Online-Artikel zur Nazi-(Kinder)-Euthanasie in Mosbach und Baden und Württemberg
- YouTube-Videos zur Nazi-(Kinder)-Euthanasie
Siehe auch:
- HISTORISCHES: NS-Opfer NS-Euthanasie >>>
- HISTORISCHES: Nazi-Euthanasie in Nordbaden >>>
- AKTUELLES: Nazi-Euthanasie in Mosbach >>>
- HISTORISCHES: Nationalsozialismus in Mosbach - Baden >>>
- HISTORISCHES: Nazi-Ärzte und Mediziner-Prozesse >>>
- BEIM AMTSGERICHT MOSBACH-BADEN initiiert:
- WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN zur Ruhestandsversetzung Amtsrichter Lothar Kreyssig >>>
- WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN NS-Euthanasie: Hefelmann Haftverschonungsbeschluss >>>
- POSTHUME ABERKENNUNG des Bundesverdienstkreuzes Mosbacher für Landrat Wilhelm Compter >>>
- STRAFANZEIGEN: Nazi-Euthanasie in der Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache in Mosbach
- STRAFANZEIGEN & WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN: NS-Zwangssterilisierungen auch in Mosbach >>>
1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Nach Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit Beschluss vom 15.12.2022 - 6 S 1420/22 - unterliegt der Nationalsozialismus nicht der grundrechtlich geschützten Weltanschauungsfreiheit gemäß Art. 4 Abs. 1 GG.
Erfahrungen der juristischen Aufarbeitung von Nazi-Euthanasie-Massenmorden bei den Mosbacher Justizbehörden
Die nationalsozialistischen Massentötungsaktionen von kranken und behinderten Menschen in Mosbach-Baden selbst mit den Tatbeteiligungen der Mosbacher Heil- und Pflegeanstalt für Geistesschwache, mit den Ausführungsverantwortlichen von Deportationen in die Vernichtungsanstalten, mit den Tatbeteiligungen des Vormundschafts-Amtsgerichts Mosbach, mit den Tatbeteiligungen des Polizei- und Standesamtes der Vernichtungsanstalt Grafeneck zum Fälschen der Todesursachen und Todesdaten, mit den Nazi-Zwangssterilisierungen von psychisch kranken Menschen, mit dem Profitierungsversuch des Mosbacher Landrates, sowie die NS-Medizin- und Justizverbrechen mit dem Widerstandshandeln des Richters Kreyssig, mit dem Agieren des hochrangigen NS-Schreibtischtäters Hefelmann, mit den Tatbeteiligungen der Mosbacher Staatsanwaltschaft, mit der NS-Zwangssterilisierung von deutsch-afrikanischen Mischlingskindern werden bereits beim Amtsgericht Mosbach in den vom AS entsprechend initiierten und anhängigen Verfahren unter 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23 thematisiert, u.a. mit diesbezüglichen Strafanzeigen gemäß § StPO 158.
Das Amtsgericht Mosbach hat jedoch seit dem 03.06.2022 eine gemäß § 158 StPO ordnungsgemäße Eingangsbestätigung mit den Benennungen der Konkreten Eingabedaten, der Konkreten Sachverhaltsbenennungen mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat, insbesondere zu beantragten NS- und Rechtsextremismus-Strafverfahren, bisher ausdrücklich und EXPLIZIT versagt und NICHT ausgestellt.
Auch für die beim Amtsgericht Mosbach beantragten Wiederaufnahmeverfahren, amtsseitigen Verfügungen und gerichtlichen Prüfungen in NS- und Rechtsextremismus-Angelegenheiten verweigert das Amtsgericht Mosbach ordnungsgemäße Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigungen mit konkreten Sachverhaltsbenennungen.
Siehe dazu auch Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS- und Rechtsextremismusverfahren >>>
1.1 Beim Amtsgericht Mosbach initiierte NS-Verfahren zur Nazi-Euthanasie
1.1.1 Strafanzeigen vom 11.08.2022 gegen Verantwortliche im arbeitsteilig organisierten Nazi-Euthanasie-Massenmord T4 in den Mosbacher Heil- und Pflegeanstalten
Amtsgericht / Familiengericht Mosbach
Hauptstraße 10
74821 Mosbach
EINLADUNG ZUR PROZESSBEOBACHTUNG !!!
ZUR AUFARBEITUNG VON NATIONALSOZIALISTISCHEM UNRECHT
UND NATIONALSOZIALISTISCHEN VERBRECHEN
BEIM AMTSGERICHT MOSBACH
6F 9/22
Strafanzeigen gegen Verantwortliche
im arbeitsteilig organisierten Nazi-Euthanasie-Massenmord T4
in den Mosbacher Heil- und Pflegeanstalten
www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de
Datum : 11.08.2022
6F 9/22 beim AG/FG Mosbach
OFFIZIELLE ANTRÄGE AN DAS AMTSGERICHT-FAMILIENGERICHT MOSBACH :
Strafanzeigen gegen Verantwortliche im arbeitsteilig organisierten Nazi-Euthanasie-Massenmord T4 in den Mosbacher Heil- und Pflegeanstalten
Verteilerliste : Nach einfacher Faxübermittlung an AG MOS mindestens weitere vier Kopien der KV-Eingaben postalisch per Einschreiben an das AG/MOS zur jeweiligen Verteilung durch das AG MOS an die amtsseitig bekannte Verteilerliste der Verfahrensbeteiligten gemäß gerichtlicher Absprache vom 25.04.2022 unter 6F 9/22.
Hiermit ergeht der zuvor benannte offizielle Strafantrag an das AG/FG Mosbach unter 6F 9/22 vom 11.08.2022.
BEGRÜNDUNG UND GLAUBHAFTMACHUNG:
Aus der damaligen "Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache Mosbach/Schwarzacher Hof" wurden 263 Menschen in die Vernichtungslager Grafeneck (1940) und Eichberg/Uspringe (1944) abtransportiert. Insgesamt 167 der T4-Opfer aus der „Erziehungs- und Pflegeanstalt“ kamen vom Schwarzacher Hof; weitere 51 kamen vom Stammsitz in Mosbach. Bei drei Transporten wurden am 13., 17. und 20. September 1940 insgesamt 218 Bewohner und Bewohnerinnen aus Mosbach und Schwarzach in die Vernichtungsanstalt Grafeneck verschleppt und 217 davon vergast und verbrannt.
Unzureichende Aufarbeitung durch die Mosbacher Justiz ?: Bisher ist öffentlich nichts darüber bekannt, dass Verantwortliche im arbeitsteilig organisierten Nazi-Euthanasie-Massenmord T4 in den Mosbacher Heil- und Pflegeanstalten während der Nachkriegszeit von der Mosbacher Justiz angeklagt und verurteilt wurden.
ANTRAG AUF VERFAHRENSBESCHLEUNIGUNG:
Hiermit ergeht der Antrag auf Verfahrensbeschleunigung in vorliegender Rechtssache gegen möglicherweise noch lebende NS-Täter.
SACHVERHALTSERMITTLUNGS- UND AUFKLÄRUNGSPFLICHT DES GERICHTS:
Das Gericht selbst ist von Amtswegen zur umfassenden Sachverhaltsermittlung und -aufklärung nach § 26 FamFG, § 27 FamFG, § 44 FamFG, § 138 ZPO verpflichtet, um möglichst eine Verletzung der Ansprüche auf rechtliches Gehör und faires Verfahren nach § 10 AEMR, § 6 EMRK, § 103 Abs. 1 GG sowie auf die Achtung des Familienlebens nach § 8 EMRK sowie auf das Recht auf Meinungsfreiheit § 19 AEMR, § 11 EMRK, § 5 GG sowie auf das Recht auf Diskriminierungsverbot § 14 EMRK auszuschließen.
GERICHTLICH EINZUHOLENDE STELLUNGNAHMEN
Beim hier fallverantwortlichen Spruchkörper des Amtsgerichts Mosbach wird unter 6F 9/22 offiziell beantragt von allen Verfahrensbeteiligten inklusive der involvierten Fachstellen (Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach unter Aktenzeichen 3.23214 und der gerichtlich bestellten Verfahrensbeiständin) offizielle Stellungnahmen in der hier anhängigen Rechtssache „Strafanzeigen gegen Verantwortliche im arbeitsteilig organisierten Nazi-Euthanasie-Massenmord T4 in den Mosbacher Heil- und Pflegeanstalten“ ordnungsgemäß und vollständig zeitnah einzuholen.
INTERNET-VERÖFFENTLICHUNGEN
Hiermit erfolgt offiziell die Antragsteller-Freigabe des vorliegenden Antrages vom 11.08.2022 unter 6F 9/22 in vorliegender Rechtssache „Strafanzeigen gegen Verantwortliche im arbeitsteilig organisierten Nazi-Euthanasie-Massenmord T4 in den Mosbacher Heil- und Pflegeanstalten“ zur frei zugänglichen Veröffentlichung in den Internetpräsenzen des Amtsgerichts Mosbach sowie der BRD-Justizinstitutionen sowie in den Internetpräsenzen der BRD-Universitäten und Fachhochschulen sowie in den Internetpräsenzen sämtlicher BRD-Bildungseinrichtungen.
Der vorliegende Strafantrag in vorliegender Rechtssache beim Amtsgericht-Familiengericht Mosbach wird mit begleitender Falldokumentation auf der folgenden Website frei zugänglich im Internet veröffentlicht: Die Internet-Präsenz " Nationalsozialismus in Mosbach - Baden und Württemberg : Rechtsextremismus und Neofaschismus : Rassismus und Diskriminierung : Anti-Semitismus : Homophobie " ist ein Linkportal und Informationsangebot zu regionalen Ereignissen im Prioritäten-Fokus zu Mosbach, Baden und Württemberg.
http://www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.info/
Beim fallverantwortlichen Spruchkörper am Amtsgericht Mosbach wird hiermit am 11.08.2022 unter 6F 9/22 die Veranlassung mit transparenter Bestätigungsmitteilung an alle Verfahrensbeteiligten beantragt, die hier anhängige RECHTSSACHE mit kritischer Dokumentation sowie die entsprechende Verfahrens- und Falldokumentationen auf den Internet-/bzw. Websites des Amtsgericht Mosbach frei zugänglich zu veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Michael Uhl
1.1.2 Strafanzeigen vom 26.12.2022 gegen verantwortliche Mitarbeiter*innen des Amtsgerichts Mosbach wegen Beihilfe zu Mord in den Tatkomplexen NS-(Kinder)-Euthanasie in MOSBACH-Baden und in der Konkreten Tatbeteiligung des Amtsgerichts Mosbach an der Nazi-Euthanasie
Amtsgericht / Familiengericht Mosbach
Hauptstraße 10
74821 Mosbach
STRAFANZEIGEN GEGEN VERANWORTLICHE
MITARBEITER*INNEN DES AMTSGERICHTS MOSBACH,
u. a Urkundsbeamter Reinhard,
an das Amtsgericht Mosbach gemäß § 158 StPO unter 6F 9/22
wegen Beihilfe zu Mord in den Tatkomplexen
NS-(Kinder)-Euthanasie in MOSBACH-Baden und in
der Konkreten Tatbeteiligung des Amtsgerichts Mosbach
an der Nazi-Euthanasie
AKTENZEICHEN 1403||(2022)-Z5 2085/2022
Sehr geehrte Damen und Herren beim Bundesjustizministerium,
Infomieren Sie bitte, welche gültigen bundesgesetzlichen Regelungen für die strafrechtliche Verfolgung und juristische Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen derzeit bestehen.
Infomieren Sie bitte, welche gültigen bundesgesetzlichen Regelungen für die statistische Erhebung von Eingaben zu Ermittlungen gegen NS-Unrecht und NS-Verbrechen derzeit bestehen.
Überprüfen Sie bitte, inwiefern die Verfahrens- und Verhaltensweisen des Amtsgerichts Mosbach – Baden, wie im Folgenden dokumentiert, mit diesen gesetzlichen Regelungen korrespondieren oder aber nicht.
AKTENZEICHEN JUMRIX-E-1402-41/878/4
Sehr geehrte Damen und Herren beim Justizministerium des Landes Baden-Württemberg,
Infomieren Sie bitte, welche gültigen landesgesetzlichen Regelungen für die strafrechtliche Verfolgung und juristische Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen derzeit bestehen.
Infomieren Sie bitte, welche gültigen landesgesetzlichen Regelungen für die statistische Erhebung von Eingaben zu Ermittlungen gegen NS-Unrecht und NS-Verbrechen derzeit bestehen.
Überprüfen Sie bitte, inwiefern die Verfahrens- und Verhaltensweisen des Amtsgerichts Mosbach – Baden, wie im Folgenden dokumentiert, mit diesen gesetzlichen Regelungen korrespondieren oder aber nicht.
Siehe auch zuvor benannte Online-Dokumentation:
www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de
AKTENZEICHEN 6F 9/22
Sehr geehrte Damen und Herren beim Amtsgericht Mosbach,
teilen Sie bitte ordnungsgemäß und transparent die Eingangsbestätigung der hier vorliegenden Eingabe zur Aufklärung und Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen, sowie die konkrete Sachverhaltsbenennung, sowie den jeweiligen Bearbeitungsstatus sowohl an den Antragsteller als auch an die Ihnen übergeordneten Justizbehörden zu deren jeweiligen Aktenzeichen, wie zuvor angeführt, mit.
Gemäß der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022, dass heute und noch künftig NS-Verbrechen von der Justiz verfolgt würden, sowie gemäß der Rechtsauffassung der noch laufenden NS-Verfahren im 21.Jahrhundert, wie u.a. gemäß des Urteils vom 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen, wie u.a. gemäß des Urteils des Landgerichts Itzehoe vom 20.12.2022 gegen eine 97-Jährige KZ-Sekretärin wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen, wurden und werden ordnungsgemäß konkrete Eingaben zu Aufarbeitung von konkretem NS-Unrecht, konkreten NS-Verbrechen an das Amtsgericht Mosbach gemäß StPO § 158 eingereicht (Siehe dazu auch u.a. KV-RA-Eingabe vom 22.06.22 unter 6F 2/22).
Auf Grund der EILBEDÜRFTIGKEIT angesichts des hohen Alters möglicherweise noch lebender NS-Täter*innen und NS-Belasteter Personen wird die vorliegende Eingabe per FAX an das AG MOS übermittelt. HINWEIS: Die nicht-ordnungsgemäße Bearbeitung von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 kann auch zu konkreten Verfahrens- und Ermittlungsentschleunigungen gegen möglicherweise in 2022 noch lebende NS-Täter führen.
Die hier vorliegenden Strafanzeigen werden gemäß dem Konzept des Common Design an das AG MOS eingereicht: „Wer an einem System von Tötungen und Misshandlungen billigend mitmacht, muss sich vor Gericht genau so verantworten wie das Führungspersonal. Common Design beinhaltet eine sehr umfassende Vorstellung von Komplizenschaft. Es geht um die Frage, sind nur diejenigen Schuld, die Blut an den Händen haben? Oder nicht auch all die, die es gewusst haben, an der Vorbereitung beteiligt waren, … Diese Überlegung bezieht viel mehr Akteure in die Komplizenschaft ein, als eine einfache Unterscheidung zwischen Haupttäter, Mittäter, Nebentäter. [...]." Quelle: Die Rastatter Prozesse Doku (2021).
Nach dem Demjanjuk-Urteil von 2011 und nach dem Gröning-Urteil von 2016 sind auch sämtliche Personen als Teil des NS-Vernichtungssystems juristisch zur Verantwortung zu ziehen, die das massenhafte Töten ermöglicht haben auf der Suche nach später Gerechtigkeit für die Opfer und für die Bestrafung noch lebender NS-Täter. Seitdem ist es auch möglich, Personen ohne konkreten Tatnachweis für Beihilfe zum Mord zu verurteilen, weil es für eine solche Verurteilung ausreicht, an der Aufrechterhaltung der NS-Vernichtungsmaschinerie beteiligt gewesen zu sein. Wer demnach hätte erkennen müssen, dass dort systematische Tötungen stattfanden, machte sich mitschuldig, auch wenn er oder sie nicht unmittelbar beteiligt war. Im Fall von NS-Verbrechen bedarf es daher in Deutschland keines Einzeltatnachweises mehr.
Konkrete Tatbeteiligung von Mitarbeitern des Amtsgerichts Mosbach - Baden am Massenmord der Nazi-(Kinder)-Euthanasie
Der Abtransport von Gida Falkenstein vom Schwarzacher Hof der Anstalt Mosbach ist in der Pfleglingsliste am 17.09.1940 unter der Nr. 1806 festgehalten. Historisch nachgewiesen ist, dass Gida Falkenstein am 17.09.1940 in die Vernichtungsanstalt Grafeneck überführt und nach ihrer Ankunft unmittelbar vergast wurde !!!
Der falsche Todestermin wird hier mitgeteilt am 08.10.1940 durch das Amtsgericht Mosbach, unterzeichnet vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Rheinhard, zur amtsseitigen Vertuschung des Nazi-Euthanasie-Mordes an Gida Falkenstein aus der "Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache in Mosbach" als eine juristisch-verwaltungstechnische Umsetzungsmaßnahme des Führerbefehls zum Gnadentod seitens der damaligen Nazi-Justiz in Mosbach - Baden. Das Amtsgericht Mosbach - Baden beteiligt sich hier NICHT AM WIDERSTAND GEGEN DIE NAZI-(KINDER)-EUTHANASIE !!! Das Amtsgericht Mosbach – Baden agiert hier in der Richtlinie der sogenannten Schlegelberger-Konferenz zur Vertuschung der Euthanasie-Morde mit der gezielten Angabe falscher Todesursachen und falscher Sterbedaten.
IM GEGENSATZ DAZU: Richter Lothar Kreyssig verweigerte sich den ihm vorgelegten Führer-Mordbefehl in Form eines Handschreibens vom Oktober 1939 aus der Reichskanzlei als Rechtsgrundlage zur Anweisung des sogenannten Gnadentodes für die Planung und die Organisation der Euthanasie-Massentötungsaktion T4 anzuerkennen. In seiner Arbeit als Amts- und Vormundschaftsrichter engagierte sich Lothar Kreyssig öffentlich nachweisbar dann gegen die Ermordung Behinderter und anderer Betreuter im Rahmen der NS-Krankenmorde, untersagte konsequenterweise den Anstaltsleitungen seines Amtsbereichs, Patienten per Deportation auszuliefern und stellte zudem konsequenterweise Strafanzeige gegen Reichsleiter Philipp Bouhler wegen Mordes.
Das Amtsgericht Mosbach mit seinen Mitarbeitern beteiligt sich jedoch hier an der Nazi-rassenhygienisch-ideologischen Umsetzung der sogenannten Vernichtung von sogenannten Ballastexistenzen und der Vernichtung sogenannten unwerten Lebens.
Siehe auch zuvor benannte Online-Dokumentation:
www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Michael Uhl
1.1.3 Strafanzeigen vom 26.12.2022 gegen verantwortliche Mitarbeiter*innen der Staatsanwaltschaft Mosbach wegen Beihilfe zu Mord in den Tatkomplexen NS-(Kinder)-Euthanasie in MOSBACH-Baden und in der Konkreten Tatbeteiligung des Amtsgerichts Mosbach an der Nazi-Euthanasie
Amtsgericht / Familiengericht Mosbach
Hauptstraße 10
74821 Mosbach
STRAFANZEIGEN GEGEN VERANWORTLICHE
MITARBEITER*INNEN DER STAATSANWALTSCHAFT MOSBACH,
an das Amtsgericht Mosbach gemäß § 158 StPO unter 6F 9/22
wegen Beihilfe zu Mord in den Tatkomplexen
NS-(Kinder)-Euthanasie in MOSBACH-Baden und in
der Konkreten Tatbeteiligung der Staatsanwaltschaft Mosbach
an der Nazi-Euthanasie T4
AKTENZEICHEN 1403||(2022)-Z5 2085/2022
Sehr geehrte Damen und Herren beim Bundesjustizministerium,
Infomieren Sie bitte, welche gültigen bundesgesetzlichen Regelungen für die strafrechtliche Verfolgung und juristische Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen derzeit bestehen.
Infomieren Sie bitte, welche gültigen bundesgesetzlichen Regelungen für die statistische Erhebung von Eingaben zu Ermittlungen gegen NS-Unrecht und NS-Verbrechen derzeit bestehen.
Überprüfen Sie bitte, inwiefern die Verfahrens- und Verhaltensweisen des Amtsgerichts Mosbach – Baden, wie im Folgenden dokumentiert, mit diesen gesetzlichen Regelungen korrespondieren oder aber nicht.
AKTENZEICHEN JUMRIX-E-1402-41/878/4
Sehr geehrte Damen und Herren beim Justizministerium des Landes Baden-Württemberg,
Infomieren Sie bitte, welche gültigen landesgesetzlichen Regelungen für die strafrechtliche Verfolgung und juristische Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen derzeit bestehen.
Infomieren Sie bitte, welche gültigen landesgesetzlichen Regelungen für die statistische Erhebung von Eingaben zu Ermittlungen gegen NS-Unrecht und NS-Verbrechen derzeit bestehen.
Überprüfen Sie bitte, inwiefern die Verfahrens- und Verhaltensweisen des Amtsgerichts Mosbach – Baden, wie im Folgenden dokumentiert, mit diesen gesetzlichen Regelungen korrespondieren oder aber nicht.
Siehe auch zuvor benannte Online-Dokumentation:
www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de
AKTENZEICHEN 6F 9/22
Sehr geehrte Damen und Herren beim Amtsgericht Mosbach,
teilen Sie bitte ordnungsgemäß und transparent die Eingangsbestätigung der hier vorliegenden Eingabe zur Aufklärung und Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen, sowie die konkrete Sachverhaltsbenennung, sowie den jeweiligen Bearbeitungsstatus sowohl an den Antragsteller als auch an die Ihnen übergeordneten Justizbehörden zu deren jeweiligen Aktenzeichen, wie zuvor angeführt, mit.
Gemäß der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022, dass heute und noch künftig NS-Verbrechen von der Justiz verfolgt würden, sowie gemäß der Rechtsauffassung der noch laufenden NS-Verfahren im 21.Jahrhundert, wie u.a. gemäß des Urteils vom 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen, wie u.a. gemäß des Urteils des Landgerichts Itzehoe vom 20.12.2022 gegen eine 97-Jährige KZ-Sekretärin wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen, wurden und werden ordnungsgemäß konkrete Eingaben zu Aufarbeitung von konkretem NS-Unrecht, konkreten NS-Verbrechen an das Amtsgericht Mosbach gemäß StPO § 158 eingereicht (Siehe dazu auch u.a. KV-RA-Eingabe vom 22.06.22 unter 6F 2/22).
Auf Grund der EILBEDÜRFTIGKEIT angesichts des hohen Alters möglicherweise noch lebender NS-Täter*innen und NS-Belasteter Personen wird die vorliegende Eingabe per FAX an das AG MOS übermittelt. HINWEIS: Die nicht-ordnungsgemäße Bearbeitung von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 kann auch zu konkreten Verfahrens- und Ermittlungsentschleunigungen gegen möglicherweise in 2022 noch lebende NS-Täter führen.
Die hier vorliegenden Strafanzeigen werden gemäß dem Konzept des Common Design an das AG MOS eingereicht: „Wer an einem System von Tötungen und Misshandlungen billigend mitmacht, muss sich vor Gericht genau so verantworten wie das Führungspersonal. Common Design beinhaltet eine sehr umfassende Vorstellung von Komplizenschaft. Es geht um die Frage, sind nur diejenigen Schuld, die Blut an den Händen haben? Oder nicht auch all die, die es gewusst haben, an der Vorbereitung beteiligt waren, … Diese Überlegung bezieht viel mehr Akteure in die Komplizenschaft ein, als eine einfache Unterscheidung zwischen Haupttäter, Mittäter, Nebentäter. [...]." Quelle: Die Rastatter Prozesse Doku (2021).
Nach dem Demjanjuk-Urteil von 2011 und nach dem Gröning-Urteil von 2016 sind auch sämtliche Personen als Teil des NS-Vernichtungssystems juristisch zur Verantwortung zu ziehen, die das massenhafte Töten ermöglicht haben auf der Suche nach später Gerechtigkeit für die Opfer und für die Bestrafung noch lebender NS-Täter. Seitdem ist es auch möglich, Personen ohne konkreten Tatnachweis für Beihilfe zum Mord zu verurteilen, weil es für eine solche Verurteilung ausreicht, an der Aufrechterhaltung der NS-Vernichtungsmaschinerie beteiligt gewesen zu sein. Wer demnach hätte erkennen müssen, dass dort systematische Tötungen stattfanden, machte sich mitschuldig, auch wenn er oder sie nicht unmittelbar beteiligt war. Im Fall von NS-Verbrechen bedarf es daher in Deutschland keines Einzeltatnachweises mehr.
Konkrete Tatbeteiligung von Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft Mosbach - Baden am Massenmord der Nazi-(Kinder)-Euthanasie T4
Als Schlegelberger-Konferenz wird die von Reichsjustizminister Franz Schlegelberger für den 23. und 24. April 1941 im „Haus der Flieger“ in Berlin einberufene Tagung bezeichnet, deren Ziel es war, die Spitzenbeamten der Justiz über die bereits seit Januar 1940 stattfindenden Gasmorde bei der so genannten „Aktion T4“ zu informieren. Die Beamten wurden angewiesen, Anzeigen und Eingaben mit Bezug auf die „Euthanasie“-Morde nicht bearbeiten zu lassen. Unter den mehr als 90 Teilnehmern befanden sich u.a. alle 34 Oberlandesgerichtspräsidenten sowie die 34 Generalstaatsanwälte.
Helmut Kramer urteilt, selbst nach nationalsozialistischer Staatsrechtsdoktrin könne ein solcher im Reichsgesetzblatt nicht verkündeter „Führerbefehl“ keine Rechtsgrundlage für die damals so genannte „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ abgeben. Die Geheimhaltung sei ein untrügliches Kennzeichen für die Rechtswidrigkeit der Aktion. Durch die widerspruchslose Entgegennahme der Stillhalte-Weisung sei Beihilfe zum Mord geleistet worden.
Wolfram Wette bezeichnet die Konferenz als „außerordentliches Exempel der Rechtszerstörung der Justiz“. Die Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte hätten sich dazu verpflichten lassen, die strafrechtliche Garantie des Rechts auf Leben außer Kraft zu setzen und Klagen niederzuschlagen. So sei die Justizelite zum Komplizen der rechtswidrigen Tötung von mehr als 70.000 Menschen geworden.
Die Oberstaatsanwaltschaft Mosbach - Baden beteiligt sich hier an der juristisch-verwaltungstechnischen amtsseitig-internen Diskussion zur Vertuschung der Euthanasie-Massenmorde gemäß dem Führerbefehl zum Gnadentod seitens der Nazi-Justiz in Mosbach - Baden, wie folgt: "Die Forderung, doch „wenigstens vertrauliche Mitteilung der entsprechenden gesetzlichen Ermächtigung an die Justizbehörden" zu machen, s. z. B. auch im Bericht d. OStA Mosbach v. 23. 5. 1941, im Bericht d. GStA Karlsruhe v. 3. 6. 1941 (a.a.O., Sign. R 22/20020)." Die Staatsanwaltschaft Mosbach - Baden stellt sich hier im Mai 1941 explizit nicht eindeutig und offen gegen die bereits laufende und künftige Durchführung des NAZI-EUTHANASIE-MASSENMORDES, sondern die hier untergeordneten konkreten Beamten der Staatsanwaltschaft Mosbach - Baden bitten die ihnen übergeordnete Behörde der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe um eine gesetzlich geregelte Deckung des NAZI-EUTHANASIE-MASSENMORDES. Und zwar nach der Schlegelberger-Konferenz, auf der die führenden Juristen, u.a. auch Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte zur Durchführung des nicht-öffentlichen sondern geheimen Führer-Erlasses zum "Gnadentot" eingeschworen wurden und sie selbst nicht dagegen protestiert haben.
Die Oberstaatsanwaltschaft Mosbach - Baden beteiligt sich hier NICHT AM WIDERSTAND GEGEN DIE NAZI-(KINDER)-EUTHANASIE !!!
IM GEGENSATZ DAZU: Richter Lothar Kreyssig verweigerte sich den ihm vorgelegten Führer-Mordbefehl in Form eines Handschreibens vom Oktober 1939 aus der Reichskanzlei als Rechtsgrundlage zur Anweisung des sogenannten Gnadentodes für die Planung und die Organisation der Euthanasie-Massentötungsaktion T4 anzuerkennen. In seiner Arbeit als Amts- und Vormundschaftsrichter engagierte sich Lothar Kreyssig öffentlich nachweisbar dann gegen die Ermordung Behinderter und anderer Betreuter im Rahmen der NS-Krankenmorde, untersagte konsequenterweise den Anstaltsleitungen seines Amtsbereichs, Patienten per Deportation auszuliefern und stellte zudem konsequenterweise Strafanzeige gegen Reichsleiter Philipp Bouhler wegen Mordes.
Siehe auch zuvor benannte Online-Dokumentation:
www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Michael Uhl
1.1.4 STRAFANZEIGEN vom 12.04.2023 wegen Beihilfe zu Mord gegen Fahrer*innen und Transportbegleiter*innen bei den Deportationen aus der Mosbacher Heil- und Pflegeanstalt in die Vernichtungsanstalten für die Nazi-(Kinder)-Euthanasie während der zentralen Nazi-Massenmordaktion T4
KOMMENTAR: >>>
Die Aktion T4 ist ein Teil der Krankenmorde im Nationalsozialismus. Diese NS-Euthanasie-Mordaktion hatte überhaupt keine gesetzliche Grundlage, und war auch im Dritten Reich illegal. In der Tötungsanstalt Grafeneck im heutigen baden-württembergischen Landkreis Reutlingen werden allein im Jahr 1940 im Rahmen der Aktion T4, systematisch 10.654 Menschen mit Behinderung, u.a. aus Baden und Württemberg und MOSBACH, ermordet. In den Jahren 1940 und 1941 werden mehr als 70.000 Menschen mehrheitlich mit geistiger Behinderung oder psychiatrischer Erkrankung durch Vergiftung mit Kohlenmonoxid-Gas ermordet. Grafeneck, als erstes von sechs Vernichtungszentren als „Anstalt A“ bezeichnet, steht dabei für den Beginn der systematisch-industriellen Ermordung von Menschen im NS-Staat. Einer der Täter sagt, dass „das Gebiet erschöpft“ und das „Plansoll“ im Dezember 1940 weit überschritten ist. Nicht wie ursprünglich geplant 20 Prozent, sondern die Hälfte aller Patienten in südwestdeutschen Behinderten-Einrichtungen ist zu diesem Zeitpunkt ermordet. Hierfür spricht auch die Versetzung des Grafenecker Täterpersonals in die hessische Anstalt Hadamar, ebenfalls eine Vernichtungseinrichtung, wo die Morde der „Aktion T4“ im Januar 1941 begannen. Die Liste von Abgabeanstalten an die NS-Tötungsanstalt Grafeneck umfasst die Heil- und Pflegeanstalten für psychisch kranke Menschen, aus denen im Dritten Reich im Rahmen der Aktion T4 Patienten in die Vernichtungsanstalt Grafeneck transportiert und ermordet werden.
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Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach
ZENTRALE STELLE DER LANDESJUSTIZVERWALTUNGEN
ZUR AUFKLÄRUNG NATIONALSOZIALISTISCHER VERBRECHEN
Schorndorfer Str. 58, 71638 Ludwigsburg
+497141498773
poststelle@zst.justiz.bwl.de
DATUM : 12.04.2023
Siehe auch Online-Dokumentation: www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de
Strafanzeigen vom 12.04.2023 gemäß § 158 StPO
an das Amtsgericht Mosbach
zu 6F 9/22 sowie zu 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23
wegen Beihilfe zu Mord
gegen Fahrer*innen und Transportbegleiter*innen
bei den Deportationen aus der Mosbacher Heil- und Pflegeanstalt
in die Vernichtungsanstalten für die Nazi-(Kinder)-Euthanasie
während der zentralen Nazi-Massenmordaktion T4
Sehr geehrte Damen und Herren der Zentralstelle für NS-Verbrechen,
Nach dem Common-Design-Prinzip der Rastatter Prozesse sowie nach dem Demjanjuk-Urteil von 2011 und dem Gröning-Urteil von 2016 ist kein Einzeltatnachweis mehr notwendig für Tatbeteiligungen am rassenideologisch, religiös und politisch nationalsozialistisch-orientierten Verfolgungs- und Vernichtungsregime bis 1945. Sowohl das Justizministerium Baden-Württemberg u.a. am 20.12.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/28 als auch der Landtag Baden-Württemberg am 10.03.2023 zu PETITION 17/1464 benennen EXLPZIT vom AS gemäß § 158 StPO seit 03.06.2022 initiierte NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach. Das AG MOS bestätigt sowohl mit der Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 als auch mit der Mitteilung vom 20.03.2023 unter 6F 2/23, vom AS gemäß § 158 StPO initiierte NS-Verfahren, auch zu Tatbeteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in der Mosbacher Region, beim Amtsgericht Mosbach-Baden in SONDERBÄNDEN anzulegen.
Deportationen aus der Mosbacher Heil- und Pflegeanstalt in die NS-Euthanasie-Vernichtungsanstalten
Für die Deportationen in die Vernichtungsanstalt Grafeneck setzen die Täter – das Personal besteht aus knapp einhundert Männern und Frauen – die zur Metapher für das Verbrechen gewordenen „Grauen Busse“ und von der Reichspost überlassene rote Busse ein. Die Opfer werden nur wenige Stunden nach ihrer Ankunft in einem zur Gaskammer umgebauten Nebengebäude des Schlosses mit Kohlenmonoxid-Gas ermordet. Die Leichen werden vor Ort in einem eigens errichteten Gebäude in drei Krematoriumsöfen verbrannt. In den 1938 gebauten Gaswagen werden tausende Menschen mit Kohlenmonoxyd getötet. Insgesamt sterben 700.000 Juden in solchen Gaswagen. Im Verlauf der T4-Deportationen aus der ERZIEHUNGS- UND PFLEGEANSTALT für Geistesschwache MOSBACH, besondere Jugendliche, werden in drei Transporten innerhalb einer Woche (am 13., 17. und 20. September 1940) 218 Bewohner*innen der ANSTALT MOSBACH und des angegliederten SCHWARZACHER HOFES nach Grafeneck mit Bussen gebracht. Bei jüdischen Heimbewohner*innen werden alle Ausnahmen bei den Selektionskriterien wie Bildungs- und Arbeitsfähigkeit NICHT berücksichtigt.
In der MOSBACHER ANSTALT hat es sich inzwischen herumgesprochen, dass der angekündigte Busausflug ins Neckartal eine Lüge ist. Die in den beiden vorherigen Transporten abgeholten Mitbewohner*innen sind nicht mehr zurückgekehrt und hinterlassen leere Räume und leere Betten. Den Patienten und auch dem Pflegepersonal wird immer klarer, weshalb die Menschen abgeholt werden. In der STADT MOSBACH heißt es selbst beim Jungvolk, der Unterorganisation der Hitlerjugend: „Da spielt sich was ab, und die kommen weg, und die kommen durch den Schornstein.“
Auch bei der Räumung des SCHWARZACHER HOFES als Teil der MOSBACHER ANSTALTEN für ein Betriebskrankenhaus der Firma Daimler-Benz in 1944 werden Bewohner*innen in die staatlichen Anstalten Eichberg und Uchtspringe verlegt. Bis Mai 1945 sterben insgesamt 44 von ihnen dort. Diese Verbringung in 1944 in zwei verschiedene Anstalten hängt auch mit der verbrecherischen medizinischen NS-Forschung an behinderten Menschen in Heidelberg zusammen. 263 Menschen insgesamt werden von MOSBACH in die Vernichtungslager Grafeneck (1940) und Eichberg/Uspringe (1944) abtransportiert bzw. deportiert.
Die Deportationen aus der MOSBACHER ANSTALT nach Grafeneck werden mit Bussen der "Gemeinnützigen Kranken-Transport-Gmbh" organisiert. Die Todestransporte aus dem SCHWARZACHER HOF werden am 28.07.1944 mit Traktor und offenen Anhänger zum Bahnhof Aglasterhausen und dann anschließend mit Zügen der Reichsbahn und LKW zur Anstalt in Eichberg durchgeführt. In diesem Transport sind von 17 Kindern im Alter von 3 bis 18 Jahren bereits 14 Kinder Teil der NS-medizinischen Untersuchungen in der Heidelberger Forschungsabteilung für Psychiatrie. Vier Kinder aus dem SCHWARZACHER HOF, die sich noch in der Forschungsabteilung in Heidelberg befinden, werden am 23.08. und am 23.11.1994 mit PKW und Bahn nach Eichberg verbracht. Es gibt eine Vereinbarung, dass die Gehirne der in Eichberg getöteten Kinder nach Heidelberg ins Forschungsinstitut zurück geliefert werden sollen. Der Transport von 28 Heimbewohner*innen im Alter von 7 bis 60 Jahren erfolgt am 28.07.1944 aus dem SCHWARZACHER HOF zur Uchtspringer Antstalt, ebenfalls mit eigens reservierten Waggons der Reichsbahn. Nur wenige überleben die schlechten Bedingungen mit Unterernährungen und medizinischen Experimenten in Eichberg und Uchtspringe.
Beispiele von Einzelschicksalen
Mathilde Althoff, geb. 1914, eingewiesen in MOSBACH 1921 wird am 17.09.1940 im Alter von 25 Jahren nach Grafeneck mit dem zweiten Transport, zusammen mit 68 weiteren Bewohnerinnen und Bewohnern des SCHWARZACHER HOFES, mit den „Grauen Bussen“ abgeholt, verlegt und ermordet. In der ANSTALT MOSBACH werden am gleichen Tag weitere 21 Personen in die Busse verladen. Es hat sich bereits herumgesprochen, dass die Ankunft der Busse etwas Schreckliches bedeutet. Viele Heimbewohner*innen wehren sich und beginnen zu schreien. Das Geschrei zieht Kinder aus dem Dorf UNTERSCHWARZACH an. Ein Bürger, damals als 9-jähriger Junge dabei, berichtet im Jahr 1993: „Ich stand direkt vor der Tür des Busses … Es war auch eine Frau dabei, die die Kinder im Bus in Empfang genommen hat … Dann bekam jedes Kind an die Jacke oder Kleid irgendetwas angeheftet, wahrscheinlich eine Nummer. Es war ein großes Geschrei am Bus und in den Bauten, das man etwa 4-500 m weit hören konnte. Die Pfleglinge wollten nicht hinein … und wussten: Es gibt keine Rückkehr – und wenn sie es nur instinktmäßig erfasst haben. Im Bus hielt das Geschrei noch eine kurze Zeit an und verstummte dann aber. Ich frage mich, ob sie etwas verabreicht gekriegt haben. Wir Kinder kannten die Busse mit den schwarzen Fenstern und jedes Kind hatte Angst davor. Eigentlich wusste jeder, dass es Totenbusse sind.“ Und ein Mitarbeiter der Anstalt erinnert sich: „Jemand der Umstehenden frug einen Kraftfahrer, wohin die Kinder verlegt würden. Dieser gab die Antwort: „Nach Ewigheim!“
Erika Hitschler, geb. 1931, eingewiesen in MOSBACH 1934 wird am 17.09.1940 im Alter von 9 Jahren nach Grafeneck mit dem 2. Transport zusammen mit 89 weiteren Patienten in die Tötungsanstalt Grafeneck gebracht und dort am selben Tag vergast und eingeäschert.
Frieda Hofgärtner, geb. 1908, eingewiesen in MOSBACH 1917 wird am 20.09.1940 im Alter von 32 Jahren nach Grafeneck mit dem dritten Transport deportiert und ermordet. Jahrzehnte später berichtet eine Diakonisse des Mutterhauses in Karlsruhe-Rüppurr, was ihr die Schwestern von Mosbach über die damalige Situation an den Bussen erzählt haben: „Die seien an die Schwestern hingehängt und hätten geschrien: `Ich will nicht sterben, ich will nicht sterben!´ Und dann hätte die SS mit den Schwestern Krach gemacht und ihnen gesagt: `Sie haben es den Kindern gesagt!´ Und die haben ihnen aber nichts gesagt gehabt. Die Kinder haben das gespürt.“ An diesem Tag werden 23 Bewohner*innen des SCHWARZACHER HOFES in die Busse geschafft. In MOSBACH müssen 30 einsteigen, unter ihnen Frieda. Sie hat bis dahin 23 Jahre in der ANSTALT MOSBACH gelebt und gearbeitet.
Maria Zeitler, geb. 1911, Tochter eines Mosbacher Postbeamten, wird 1940 aus der MOSBACHER ANSTALT im Alter von 29 Jahren als "geistig behindert" nach Grafeneck deportiert und dort in der Gaskammer ermordet.
Der falsche Todestermin 04.10.1940 wird mitgeteilt durch das Vormundschaftsgericht-AMTSGERICHT MOSBACH unter FR.N. VIII/595 vom 08.10.1940 für eine amtsseitige Vertuschung des Nazi-Euthanasie Mordes an Gida Falkenstein aus der "Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache in Mosbach". Historisch nachgewiesen ist, dass Gida am 17.09.1940 aus der MOSBACHER ANSTALT in die Vernichtungsanstalt Grafeneck überführt und nach ihrer Ankunft unmittelbar vergast wurde.
Paula. geb. 1915, eingewiesen in die MOSBACHER ANSTALT in 1931, zwangssterilisiert in Bretten in 1934, unter der Amtsvormundschaft des Jugendamtes Karlsruhe, wird am 20.09.1940 von MOSBACH nach Grafeneck mit dem Euthanasie-Bus deportiert. Der AMTSVORMUND ist nicht gegen den Abtransport und die Ermordung eingeschritten. Heidi, geb. 1934, eingewiesen in die MOSBACHER ANSTALT 1939, befindet sich im Alter 6 von Jahren ebenfalls in diesem Todesbus.
Hans Kroel wird von der MOSBACHER ANSTALT 1939 auf den SCHWARZACHER HOF verlegt, im September 1940 in die Vernichtungsanstalt Grafeneck transportiert und dort getötet.
Irene Schäfer, geb. 1937, eingewiesen in die MOSBACHER ANSTALT 1939 wird am 17.09.1940 als eine von neunzig Bewohner*innen in drei Bussen abtransportiert. Die Busse verbringen die Menschen in die Vernichtungsanstalt Grafeneck auf der Schwäbischen Alb, wo sie am gleichen Tag ermordet werden. Irene ist die jüngste unter ihnen. Sie ist nur dreieinhalb Jahre alt geworden.
Die Namen der Transportbegleiter*innen sind ggf. aus den Transportlisten, Reisedokumenten und Reisekostenabrechnungen zu entnehmen.
Daher ergeht eingangs benannte Strafanzeige gemäß § StPO 158 an das Amtsgericht Mosbach mittels Eingabe eines Hinweisgebers aus der Bevölkerung, um die tatsächliche strafrechtliche Verfolgung dieser Beihilfe zu Mord bei Nazi-Massentötungsverbrechen sicher zu stellen, hier mit der Durchführung der Todestransporte in die Vernichtungsanstalten bei der zentralen Nazi-Euthanasie-Aktion T4.
Die Mosbacher Justiz hat, wie bereits zuvor erläutert, Erfahrungen im juristischen Umgang mit der Nazi-Euthanasie und mit den Massenmorden an kranken und behinderten in der Mosbacher Region vor 1945.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Michael Uhl
1.1.5 STRAFANZEIGEN vom 12.04.2023 wegen Beihilfe zu Mord gegen Mitarbeiter*innen des Polizei- und Standesamtes Grafeneck mit dem Fälschen der Sterbedaten von ermordeten Behinderten während der zentralen Nazi-Massenmordaktion T4 nach den Deportationen aus der Heil- und Pflegeanstalt Mosbach
Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach
ZENTRALE STELLE DER LANDESJUSTIZVERWALTUNGEN
ZUR AUFKLÄRUNG NATIONALSOZIALISTISCHER VERBRECHEN
Schorndorfer Str. 58, 71638 Ludwigsburg
+497141498773
poststelle@zst.justiz.bwl.de
DATUM : 12.04.2023
Siehe auch Online-Dokumentation: www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de
Strafanzeigen vom 12.04.2023 gemäß § 158 StPO
an das Amtsgericht Mosbach
zu 6F 9/22 sowie zu 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23
wegen Beihilfe zu Mord
gegen Mitarbeiter*innen
des Polizei- und Standesamtes Grafeneck
mit dem Fälschen der Sterbedaten von ermordeten Behinderten
während der zentralen Nazi-Massenmordaktion T4
nach den Deportationen aus der Heil- und Pflegeanstalt Mosbach
Sehr geehrte Damen und Herren der Zentralstelle für NS-Verbrechen,
Nach dem Common-Design-Prinzip der Rastatter Prozesse sowie nach dem Demjanjuk-Urteil von 2011 und dem Gröning-Urteil von 2016 ist kein Einzeltatnachweis mehr notwendig für Tatbeteiligungen am rassenideologisch, religiös und politisch nationalsozialistisch-orientierten Verfolgungs- und Vernichtungsregime bis 1945. Sowohl das Justizministerium Baden-Württemberg u.a. am 20.12.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/28 als auch der Landtag Baden-Württemberg am 10.03.2023 zu PETITION 17/1464 benennen EXLPZIT vom AS gemäß § 158 StPO seit 03.06.2022 initiierte NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach. Das AG MOS bestätigt sowohl mit der Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 als auch mit der Mitteilung vom 20.03.2023 unter 6F 2/23, vom AS gemäß § 158 StPO initiierte NS-Verfahren, auch zu Tatbeteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in der Mosbacher Region, beim Amtsgericht Mosbach-Baden in SONDERBÄNDEN anzulegen.
Deportationen aus der Mosbacher Heil- und Pflegeanstalt in die NS-Euthanasie-Vernichtungsanstalten
Für die Deportationen in die Vernichtungsanstalt Grafeneck setzen die Täter – das Personal besteht aus knapp einhundert Männern und Frauen – die zur Metapher für das Verbrechen gewordenen „Grauen Busse“ und von der Reichspost überlassene rote Busse ein. Die Opfer werden nur wenige Stunden nach ihrer Ankunft in einem zur Gaskammer umgebauten Nebengebäude des Schlosses mit Kohlenmonoxid-Gas ermordet. Die Leichen werden vor Ort in einem eigens errichteten Gebäude in drei Krematoriumsöfen verbrannt. In den 1938 gebauten Gaswagen werden tausende Menschen mit Kohlenmonoxyd getötet. Insgesamt sterben 700.000 Juden in solchen Gaswagen. Im Verlauf der T4-Deportationen aus der ERZIEHUNGS- UND PFLEGEANSTALT für Geistesschwache MOSBACH, besondere Jugendliche, werden in drei Transporten innerhalb einer Woche (am 13., 17. und 20. September 1940) 218 Bewohner*innen der ANSTALT MOSBACH und des angegliederten SCHWARZACHER HOFES nach Grafeneck mit Bussen gebracht. Bei jüdischen Heimbewohner*innen werden
alle Ausnahmen bei den Selektionskriterien wie Bildungs- und Arbeitsfähigkeit NICHT berücksichtigt.
In der MOSBACHER ANSTALT hat es sich inzwischen herumgesprochen, dass der angekündigte Busausflug ins Neckartal eine Lüge ist. Die in den beiden vorherigen Transporten abgeholten Mitbewohner*innen sind nicht mehr zurückgekehrt und hinterlassen leere Räume und leere Betten. Den Patienten und auch dem Pflegepersonal wird immer klarer, weshalb die Menschen abgeholt werden. In der STADT MOSBACH heißt es selbst beim Jungvolk, der Unterorganisation der Hitlerjugend: „Da spielt sich was ab, und die kommen weg, und die kommen durch den Schornstein.“
Auch bei der Räumung des SCHWARZACHER HOFES als Teil der MOSBACHER ANSTALTEN für ein Betriebskrankenhaus der Firma Daimler-Benz in 1944 werden Bewohner*innen in die staatlichen Anstalten Eichberg und Uchtspringe verlegt. Bis Mai 1945 sterben insgesamt 44 von ihnen dort. Diese Verbringung in 1944 in zwei verschiedene Anstalten hängt auch mit der verbrecherischen medizinischen NS-Forschung an behinderten Menschen in Heidelberg zusammen. 263 Menschen insgesamt werden von MOSBACH in die Vernichtungslager Grafeneck (1940) und Eichberg/Uspringe (1944) abtransportiert bzw. deportiert.
Ein im Schloss Grafeneck untergebrachtes Polizei- und Sonderstandesamt stellt die Sterbeurkunden aus. Diese werden den Angehörigen der Opfer zusammen mit einem Begleitbrief, dem sogenannten Trostbrief, zugestellt. In allen Fällen war nicht nur die Todesursache gefälscht, sondern ebenfalls die Todesdaten und in nicht wenigen Fällen auch der Sterbeort. Dies dient dazu die Angehörigen und Kostenträger zu täuschen, um etwaige Nachfragen oder Nachforschungen zu verhindern.
Beispiele von Einzelschicksalen und Fälschungen der Sterbedaten
Die Eltern und Familien erhalten gefälschte Sterbeurkunden mit falschen Sterbedaten und gefälschten Sterbebegründungen. Die Versandkosten für die Urne mit der angeblichen Asche der ermordeten Familienangehörigen und Kinder müssen die Eltern selbst bezahlen.
Maria Zeitler, geb. 1911, Tochter eines Mosbacher Postbeamten, wird 1940 aus der MOSBACHER ANSTALT mit ca. 29 Jahren als "geistig behindert" nach Grafeneck deportiert und dort in der Gaskammer ermordet. Den Eltern teilen die Behörden mit, Maria sei in einem österreichischen Pflegeheim an Typhus gestorben. Die Versandkosten für die Urne mit der Asche einer sehr wahrscheinlich völlig fremden Person kosten eine Reichsmark.
Der falsche Todestermin wird mitgeteilt am 08.10.1940 durch das Vormundschaftsgericht-AMTSGERICHT MOSBACH im Verwaltungsakt zur Bestallungsbeurkundung der Vormundschaft für eine amtsseitige Vertuschung des Nazi-Euthanasie Mordes an Gida Falkenstein aus der "Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache in Mosbach" als eine juristisch-verwaltungstechnische Umsetzungsmaßnahme des Führerbefehls zum Gnadentod seitens der Nazi-Justiz in Mosbach - Baden. Historisch nachgewiesen ist, dass Gida Falkenstein am 17.09.1940 aus der MOSBACHER ANSTALT in die Vernichtungsanstalt Grafeneck überführt und nach ihrer Ankunft unmittelbar vergast wurde. Das AMTSGERICHT MOSBACH aber datiert hier aus Vertuschungsgründen gemäß der Schlegelberger-Konferenz-Vorgaben zur amtsseitigen Deckung das angebliche aber falsche Todesdatum auf den 04.10.1940.
Hans Kroel wird von der MOSBACHER ANSTALT 1939 auf den SCHWARZACHER HOF verlegt, im September 1940 in die Vernichtungsanstalt Grafeneck transportiert und dort getötet. Doch als der Vater ihm nach dem Krieg den Brief mit der Todesnachricht zeigt, sagt er dem Bruder Kurt Kroel: „Der Hans ist vergast worden.“ Dieses Wissen um das Schicksal der Ermordeten ist im und nach dem Dritten Reich verbreitet – obwohl die NS-Organisatoren versuchten, das Morden geheim zu halten.
Irene Schäfer, geb. 1937, eingewiesen in die MOSBACHER ANSTALT 1939 wird am 17.09.1940 als eine von neunzig Bewohner*innen in drei Bussen abtransportiert. Die Busse verbrachten die Menschen in die Vernichtungsanstalt Grafeneck auf der Schwäbischen Alb, wo sie am gleichen Tag ermordet werden. Irene ist die jüngste unter ihnen. Sie ist nur dreieinhalb Jahre alt geworden. Die Todesnachricht an die Mutter Gertrud Schäfer enthält aus Täuschungsgründen ein falsches Datum und eine frei erfundene Krankheit als Todesursache.
Eine Pflegemutter aus Mannheim schreibt im Oktober 1940 an den Leiter der „Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache Mosbach/Schwarzacher Hof“:
Geehrter Herr Direktor!
Ihre so herzliche Teilnahme an dem Heimgang meiner lieben Elfriede habe ich dankend erhalten. Todesursache angeblich Krampf, aber ich bin anderer Meinung, das Gesetz, das vor Jahren geplant, ist zur Ausführung gekommen.
Die armen kranken Menschen, wie das Vieh zum Schlachthof geführt (..). Das ist ja ein Massensterben, fällt doch auf, ist hier allgemeines Stadtgespräch.
Kenne vier Kranke, wo auch so plötzlich gestorben sind (…). Der alte Gott, er lebt noch. Bitte Herrn Direktor (um) Diskussion über mein Schreiben, bin so aufgeregt.
Herzliche Grüße nebst Pflegerinnen
Daher ergeht eingangs benannte Strafanzeige gemäß § StPO 158 an das Amtsgericht Mosbach mittels Eingabe eines Hinweisgebers aus der Bevölkerung, um die tatsächliche strafrechtliche Verfolgung dieser Beihilfe zu Mord bei Nazi-Massentötungsverbrechen sicher zu stellen, hier mit der Fälschung von Sterbedaten nach den Todestransporten von behinderten Menschen in die Vernichtungsanstalten bei der zentralen Nazi-Euthanasie-Aktion T4.
Die Mosbacher Justiz hat, wie bereits zuvor erläutert, Erfahrungen im juristischen Umgang mit der Nazi-Euthanasie und mit den Massenmorden an kranken und behinderten Menschen in der Mosbacher Region vor 1945.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Michael Uhl
1.2 Beim Amtsgerichts Mosbach initiierte NS-Verfahren zur Nazi-Zwangssterilisierung
AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach:
- ... ab 04.03.2023 WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN zu 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23 für die konkreten AUFHEBUNGEN von Gerichtsbeschlüssen des Erbgesundheitsgerichtes beim Amtsgericht Mosbach vor 1945, wie u.a. AG MOS Az. XIII 69/35 vom 02.07.1935, mit den historisch nachgewiesenen konkreten Tatbeteiligungen des Amtsgerichts Mosbach an der medizinischen und juristischen Umsetzung der nationalsozialistischen Zwangssterilisierungspolitik >>>
- ... ab 05.03.2023 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 gegen verantwortliche Mitarbeiter*innen der Staatsanwaltschaft Mosbach wegen möglicher Strafvereitelungen im Amt durch nach 1945 nicht-durchgeführte Verfahren gegen Tatbeteiligte an der nationalsozialistischen Zwangssterilisierung in Mosbach - Baden >>>
- ... ab 05.03.2023 auf AMTSSEITIGE VERFÜGUNG zu 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 auf GERICHTLICHE PRÜFUNG zu erfolgten Leistungen von Wiedergutmachung und Entschädigung für die Betroffenen der nationalsozialistischen Zwangssterilisierung und für deren Familienangehörige. Insbesondere für erfolgte Schädigungen durch Gerichtsbeschlüsse des Erbgesundheitsgerichtes beim Amtsgericht Mosbach vor 1945, wie u.a. AG MOS Az. XIII 69/35 vom 02.07.1935 >>>
- ... ab 07.03.2023 zu 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 auf AMTSSEITIGE VERFÜGUNG zu transparenten öffentlichen Benennungen und Überprüfungen der Mitarbeiter*innen (a) des Mosbacher Erbgesundheitsgerichtes, u.a. verantwortlich und beteiligt an der Nationalsozialistischen Zwangsterilisation von psychisch erkrankten Menschen (wie Az. XIII 69/35 vom 02.07.1935) sowie (b) des Amtsgerichts und Vormundschaftsgerichts Mosbach, verantwortlich und beteiligt an der NS-(Kinder)-Euthanasie (wie FR.N. VIII/595 vom 08.10.1940)>>>
1.3 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers
In der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022, teilt das Amtsgericht Mosbach die Rechtsauffassung mit, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, was SOWOHL entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022, dass heute und noch künftig NS-Verbrechen von der Justiz verfolgt würden, ALS AUCH entgegen der Rechtsauffassung u.a. des Urteils vom 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.
Das Amtsgericht Mosbach erklärt, die vom Antragsteller initiierten Verfahren zur Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen nicht bearbeiten, sondern laut Verfügungs-Mitteilung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 getrennt von der Akte lediglich in einem Sonderband anlegen zu wollen.
Das AG MOS äußert sich weiterhin auch in 6F 2/22 in und nach der Verhandlung vom 22.11.22 NICHT zu den beim AG MOS erhobenen konkreten Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen u.a. gegen wiederholt nicht-ordnungsgemäße Bearbeitungen von konkreten Eingaben des Antragstellers zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und von Nationalsozialistischen Verbrechen seitens des Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 entgegen der geltenden Strafprozessordnung § 158 StPO. Siehe dazu auch u.a. KV-RA-Eingabe vom 22.06.22 unter 6F 2/22.
Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten.
Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel *** auf dieser Seite.
Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 am Beispiel des Antragstellers von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zur Nazi-(Kinder)-Euthanasie an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
Expertise der Forensischen Sachverständigen MA Antje C. Wieck aus Kitzingen zur Aufarbeitung von NS-Verbrechen und NS-Unrecht in der NS-Vergangenheitsbewältigung
Die HIER fallverantwortliche Richterin beim Amtsgericht Mosbach Marina Hess verfügt HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 am 17.08.2022 EXPLIZIT, dass die gerichtlich beauftragte familienpsychologische Forensische Sachverständige für Familienrecht MA Antje C. Wieck, Praxis für KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPIE, Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, eine INHALTLICHE Sachverständigen-Auseinandersetzung mit der Dokumentations-Website "nationalsozialismus-in-mosbach.de" des Kindsvaters, Beschwerdeführers und Nazi-Jägers Bernd Michael Uhl durchführen solle (Siehe im Folgenden!), die diese Sachverständige Gutachterin HIER ABER AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im anhängigen Verfahrenskomplex während ihren zwei gerichtlich bestellten Sachverständigengutachten von 2022 bis 2024 DANN ÜBERHAUPT NICHT durchführt.
UND DIES HIER EXPLIZIT AUCH NICHT bzgl. der DARIN KONKRET thematisierten nationalsozialistischen Verbrechen bis 1945 und deren juristischen, politischen und zivilgesellschaftlichen Aufarbeitungen in der NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945, insbesondere HIER auch in der lokalen-regionalen Fall- und Verfahrenszuständigkeit für Mosbach und für den Neckar-Odenwaldkreis.
Die HIER fallverantwortliche Richterin beim Amtsgericht Mosbach Marina Hess verfügt HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 am 17.08.2022 EXPLIZIT bei der von ihr selbst gerichtlich beauftragten familienpsychologischen Forensischen Sachverständigen für Familienrecht MA Antje C. Wieck, Praxis für KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPIE, Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen eine Sachverständigen-Begutachtung bezüglich "der Notwendigkeit einer psychiatrischen Begutachtung" des Kindsvaters, Beschwerdeführers und Nazi-Jägers Bernd Michael Uhl "zur Beurteilung seiner Erziehungsfähigkeit" (Siehe im Folgenden!). UND DIES NACHDEM UNMITTELBAR ZUVOR das erste gerichtlich beauftragte familienpsychologische Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21 und 6F 9/22 sich für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater ausspricht. HIERBEI unterstellt die fallverantwortliche Mosbacher Amts-Familienrichterin Marina Hess im familienrechtlichen Zivilprozess dem Kindsvater, Beschwerdeführer und Bernd Michael Uhl eine mögliche angebliche psychische Erkrankung und eine damit einhergehende eingeschränkte Erziehungsfähigkeit auf Grund seiner konkreten Nazi-Jäger-Eingaben zu den seinerseits beim Amtsgericht Mosbach beantragten juristischen Aufarbeitungen von konkreten Tatbeteiligungen an NS-Verbrechen und NS-Unrecht 1933-1945 und deren mangelhaften juristischen Aufarbeitungen seitens der deutschen Nachkriegsjustiz seit 1945. UND DIES HIER insbesondere auch in der lokalen-regionalen Fall- und Verfahrenszuständigkeit bei NS-Verbrechen und NS-Unrecht in Mosbach und im Neckar-Odenwaldkreis sowie bezüglich dem Versagen der Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 bei deren juristischen Aufarbeitungen.
SIEHE DAZU AUCH:
- Rechtsanwaltlicher und gerichtlicher Umgang mit Sachverständigen-Gutachten in Fallbegleitungen - Verfahrensführungen - Verfahrensbearbeitungen- Verfahrensbegleitungen durch RECHTSANWALT Simon Sommer >>>
- Verfahrensinhaltliche und prozessuale Benachteiligungen des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 211/21, 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22, etc. sowie unter amtsseitigen KV-BS-Sonderbänden zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus >>>
Siehe auch:
- HISTORISCHES: NS-Opfer NS-Euthanasie >>>
- HISTORISCHES: Nazi-Euthanasie in Nordbaden >>>
- AKTUELLES: Nazi-Euthanasie in Mosbach >>>
- HISTORISCHES: Nationalsozialismus in Mosbach - Baden >>>
- HISTORISCHES: Nazi-Ärzte und Mediziner-Prozesse >>>
- BEIM AMTSGERICHT MOSBACH-BADEN initiiert:
- WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN zur Ruhestandsversetzung Amtsrichter Lothar Kreyssig >>>
- WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN NS-Euthanasie: Hefelmann Haftverschonungsbeschluss >>>
- POSTHUME ABERKENNUNG des Bundesverdienstkreuzes Mosbacher für Landrat Wilhelm Compter >>>
- STRAFANZEIGEN: Nazi-Euthanasie in der Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache in Mosbach
- STRAFANZEIGEN & WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN: NS-Zwangssterilisierungen auch in Mosbach >>>
2. Online-Artikel zur Nazi-(Kinder)-Euthanasie in Mosbach und Baden und Würrtemberg
STADT UND UNIVERSITÄTSKLINIKUM GEDACHTEN OPFERN NATIONALSOZIALISTISCHER MEDIZINVERBRECHEN
Heidelberg, 29.01.2024
Gemeinsame Veranstaltung am Holocaust-Gedenktag in der Klinik für allgemeine Psychiatrie
Die Stadt Heidelberg und das Universitätsklinikum Heidelberg haben am Samstag, 27. Januar 2024, bei einer gemeinsamen Gedenkfeier an die Opfer des Holocausts erinnert. Im Mittelpunkt des Gedenkens in der Allgemeinen Psychiatrie im Stadtteil Bergheim standen die Opfer nationalsozialistischer Medizinverbrechen – Menschen, die im Rahmen des gegen Psychiatriepatientinnen und -patienten gerichteten „Euthanasie“-Programms brutal misshandelt und ermordet wurden. Bei der Veranstaltung wurde insbesondere auch der 21 Kinder gedacht, die 1943 und 1944 zu Forschungszwecken in die Heidelberger Psychiatrische Universitätsklinik aufgenommen und 1944 in der Heil- und Pflegeanstalt Eichberg ermordet wurden, um ihre Gehirne in Heidelberg untersuchen zu können. Der Tod dieser Kinder jährt sich im Jahr 2024 zum 80. Mal.
Pressemitteilung der Stadt Heidelberg: „Die Misshandlung und Ermordung dieser 21 Kinder und vieler weiterer Menschen durch die Nationalsozialisten zu Forschungszwecken ist grauenhaft“, sagte Oberbürgermeister Eckart Würzner bei der Gedenkveranstaltung: „Das Schicksal dieser Mädchen und Jungen macht uns einmal mehr deutlich, dass auch hier, mitten in Heidelberg, bestialische Verbrechen begangen wurden. Auch nach nunmehr 80 Jahren erschüttert uns das Leid der Kinder und ihrer Familien zutiefst. Es raubt uns schier die Luft. Wir müssen dem Terror, dem Grauen, ins Gesicht sehen, damit solche Verbrechen nie wieder passieren. Dass Jüdinnen und Juden heute wieder in Deutschland um ihre Sicherheit fürchten, beschämt mich zutiefst.“
„Es ist richtig und wichtig, sich auch den dunklen Kapiteln seiner Vergangenheit zu stellen, denn sie gehören genauso wie die Glanzstunden zu uns“, sagte Professor Ingo Autenrieth, Leitender Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikums Heidelberg. „Deshalb danke ich ausdrücklich den Verantwortlichen der Ausstellung „Menschen, die noch leben könnten“ dafür, uns dieses Kapitel buchstäblich vor Augen zu führen. Ein Universitätsklinikum darf nie wieder ein Ort sein, vor dem man Angst haben muss, sondern muss ein Ort der Hoffnung sein, an den man sich jederzeit vertrauensvoll wenden kann. Dafür stehen wir jeden Tag ein.“
Prof. Sabine Herpertz, Geschäftsführende Direktorin des Zentrums für Psychosoziale Medizin, sagte: „Gerade als Psychiaterinnen und Psychiater wissen wir, dass psychische Krankheit mit viel Leiden für Betroffene und ihre Familien einhergeht, kein Defekt oder Makel darstellt, sondern Quelle von Einzigartigkeit ist. Wir sehen uns daher in besonderer Weise verpflichtet, an die grausame Geschichte und an die Opfer dieser Zeit unter psychisch kranken Menschen fortwährend zu erinnern.“
Daneben sprachen auch Prof. Dr. Luise Poustka, Ärztliche Direktorin der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, und Richard Lallathin, Pfarrer der Johannes-Diakonie Mosbach, Grußworte. Prof. Dr. Maike Rotzoll vom Institut für Geschichte der Pharmazie und Medizin an der Philipps-Universität Marburg ging in ihrem Vortrag auf Carl Schneiders Forschung an Kindern in der Heidelberger Psychiatrie 1943/44 ein und gab eine historische Einordnung.
Holocaust-Gedenktag Psychiatrie 2024 044
Vor der Gedenk-Veranstaltung legten (von rechts) Prof. Ingo Autenrieth, Prof. Sabine Herpertz, Oberbürgermeister Eckart Würzner und Katrin Erk (Kaufmännische Direktorin des Universitätsklinikums Heidelberg) einen Kranz am Mahnmal nieder, das an die ermordeten Kinder erinnert. (Foto: Philipp Rothe)
Ausstellung in der Sammlung Prinzhorn
Zugleich erinnert die Ausstellung „Menschen die noch hätten leben können“ in der Sammlung Prinzhorn – eine Einrichtung des Universitätsklinikums Heidelberg – an weitere Opfergruppen: Zwangssterilisierte, als „asozial“ angesehene und in Konzentrationslager eingewiesene Menschen, „Euthanasie“-Opfer und in Vernichtungslagern Ermordete. Die Ausstellung zeigt 150 sehr unterschiedliche Werke aus dem gesamten 20. Jahrhundert. Die Werke verbindet, dass ihre Autorinnen und Autoren allesamt Opfer nationalsozialistischer Verbrechen wurden. Die Ausstellung in der Sammlung Prinzhorn, Voßstraße 2, ist noch bis 31. März 2024 zu den regulären Öffnungszeiten zu sehen: mittwochs von 11 bis 20 Uhr, dienstags sowie donnerstags bis sonntags von 11 bis 17 Uhr. Weitere Informationen
Hintergrund
Die Vereinten Nationen haben 2005 den Jahrestag der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau im Jahr 1945 – den 27. Januar – zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocausts erklärt. Die Stadt Heidelberg gedenkt jährlich an diesem Tag den Opfern des Nationalsozialismus. Jedes Jahr steht eine andere Opfergruppe im Mittelpunkt des Gedenkens.
https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/
EUTHANASIE-GEDENKTAG 2023
Am Freitag, 27. Januar 2023 findet der nationale Gedenktag an die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft statt. Das Klinikum am Weissenhof gedenkt der Opfer unter Beteiligung von Minister Manfred Lucha, MdL
Die Zeit des Dritten Reiches bedeutete für die damalige Heilanstalt Weinsberg den tiefsten Einschnitt in ihrer Geschichte. Am 18. Januar 1940, begann im Rahmen des Euthanasieprogramms unter dem Decknamen T 4 das systematische Morden in Grafeneck. Es war der Auftakt zu einem unvorstellbaren Verbrechen. Unheilbar psychisch Kranke waren die ersten Opfer eines systematischen, von langer Hand vorbereiteten Ausrottungsplans, der sich später auch gegen andere vom NS-Regime als vermeintlich minderwertige eingestufte Menschengruppen ausweitete.
Nach der offiziellen „Einstellung“ der Euthanasie im Jahr 1941 ging das das Morden jedoch unauffällig weiter: Man ließ die Patient*innen einfach verhungern oder verweigerte ihnen jede medizinische Versorgung. Der Euthanasie fielen insgesamt etwa 300.000 Menschen zum Opfer, 10.654 Menschen waren es allein im württembergischen Grafeneck. Darunter waren auch 908 Patient*innen aus der Heilanstalt Weinsberg, die in den „Grauen Bussen“ nach Grafeneck gebracht worden. Heute erinnern ein Gedenkstein und ein Mahnmal im Klinikum am Weissenhof an Patient*innen, die diesem Verbrechen zum Opfer fielen.
Lange Zeit nach dem Kriege blieb die Erinnerung an die Euthanasie verschüttet oder, wahrscheinlich richtiger, sie wurde verdrängt. Die Bevölkerung war mit dem Wiederaufbau und der Organisation des neuen Lebens beschäftigt, die Täter*innen hatten naturgemäß kein Interesse an einer Aufklärung. Nur wenige wurden zur Rechenschaft gezogen. Erst in den 1980er Jahren wurde langsam begonnen, die Vergangenheit aus der NS-Zeit aufzuarbeiten. Der nationale Gedenktag im Jahr 1996 wurde vom damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog eingeführt.
Dieses dunkle Kapitel der Zeitgeschichte bewegt die Zentren für Psychiatrie bis heute. Wichtig ist, dass neben den Mitarbeiter*innen der Kliniken alle Bevölkerungsgruppen wach und sensibel bleiben und sich auf Dauer mahnend zu erinnern, damit sich solche Ereignisse nie mehr wiederholen können.
Das Klinikum am Weissenhof erinnert in diesem Jahr mit der zentralen Gedenkfeier der Zentren für Psychiatrie mit einer Veranstaltung mit geladenen Gästen unter Beteiligung von Manfred Lucha, Minister für Gesundheit, Soziales und Integration Baden-Württemberg, an die Opfer des Nationalsozialismus. Programmbeiträge sind ein Vortrag von Thomas Stöckle, Leiter der Gedenkstätte Grafeneck zum Thema "Grafeneck 1940 – Geschichte und Erinnerung" sowie ein filmisches Projekt von Auszubildenden der Pflegefachschule am Weissenhof. Musikalisch umrahmt wird die Gedenkfeier vom Pianisten Christoph Soldan. Eine Gang zum Gedenkstein mit einem Beitrag der Klinikseelsorge schließt das Programm am diesjährigen Gedenktag ab.
https://www.klinikum-weissenhof.de/
INTERNATIONALER GEDENKTAG AN DIE OPFER DES HOLOCAUST
Weinsberg: Zentrale Gedenkfeier der Zentren für Psychiatrie (ZfP) Baden-Württemberg für die Opfer des Nationalsozialismus
27.01.2018
Anlässlich des Gedenktags für die Opfer des Nationalsozialismus hat Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am Samstag (27. Januar) im Zentrum für Psychiatrie Weinsberg eine Gedenktafel eingeweiht. Sie erinnert an die insgesamt 908 Patientinnen und Patienten, die zur Zeit des Nationalsozialismus aus Weinsberg in die Tötungsanstalt Grafeneck deportiert und dort ermordet wurden.
„In Grafeneck wurden in den Jahren 1940 und 1941 genau 10.654 psychisch Kranke und geistig Behinderte mit Giftgas grausam ermordet. Staatliche Behörden machten dabei mit und viele Heil- und Pflegeanstalten auch. Die Täter waren Polizisten, Verwaltungskräfte, Krankenpfleger und Ärzte. Es macht uns immer wieder fassungslos, wie scheinbar ganz normale Menschen zu solch grausamen Massenmördern wurden“, so Lucha. „Das Gedenken hilft, nicht zu vergessen, es hilft, den Opfern Würde zu geben, es hilft, die Wahrheit zu erkennen und die Wahrheit zu verbreiten. Wir dürfen nicht vergessen, was damals passiert ist.“
Unsere Aufgabe ist es: „Gedenken, aufklären und erinnern“
Der Minister wies darauf hin, dass die Erinnerungs- und Aufklärungsarbeit in letzter Zeit leider eine neue Aktualität erhalte. „Antisemitismus ist offenbar mancherorts wieder aktuell. Antisemitische Parolen und Verbrennungen israelischer Fahnen in aller Öffentlichkeit, linke, rechte und muslimische Judenhasser und dazu eine Partei, die relativiert, verharmlost, manchmal leugnet und jetzt auch im Bundestag sitzt – all das ist eine Schande für unser Land“, so Lucha weiter. „Gedenken, aufklären und erinnern: Das müssen wir tun, immer und immer wieder.“
Die Zentren für Psychiatrie in Baden-Württemberg leisteten dafür vorbildliche Arbeit, indem sie beispielsweise Mahnmale unterhalten, jedes Jahr den Gedenktag begehen, das Thema in die Gesundheits- und Krankenpflegeschulen bringen, Geschichtsforschung betreiben sowie die Erinnerungskultur bei Schülern und Jugendlichen unterstützen.
Weiterführende Informationen
Der 27. Januar, der Tag der Befreiung des KZ Auschwitz 1945, ist seit 1996 Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus. Unter den NS-Opfern waren sechs Millionen Juden und 200.000 psychisch kranke und behinderte Menschen.
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/
INTERNATIONALER GEDENKTAG AN DIE OPFER DES HOLOCAUST
Zentrale Gedenkfeier der baden-württembergischen Zentren für Psychiatrie (ZfP) in Ravensburg
27.01.2017
Ravensburgs Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp, Minister Manne Lucha und der Geschäftsführer der ZfP Südwürttemberg und des Zentrums für Psychiatrie Reichenau Dr. Dieter Grupp schauen auf niedergelegten Kranz am Mahnmal der Grauen Busse.
V. v. n. h.: Ravensburgs Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp, Minister Manne Lucha und der Geschäftsführer der ZfP Südwürttemberg und des Zentrums für Psychiatrie Dr. Dieter Grupp bei der Gedenkminute anlässlich der Kranzniederlegung am Mahnmal der Grauen Busse
Ravensburgs Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp, Minister Manne Lucha und der Geschäftsführer der ZfP Südwürttemberg und des Zentrums für Psychiatrie Dr. Dieter Grupp bei der Gedenkminute legen gemeinsam einen Kranz am Mahnmal der Grauen Busse nieder
V. l. n. r.: Ravensburgs Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp, Minister Manne Lucha und der Geschäftsführer der ZfP Südwürttemberg und des Zentrums für Psychiatrie Dr. Dieter Grupp
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„Es ist unsere historische Verpflichtung, dass wir uns an die Opfer des Nationalsozialismus erinnern“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha bei der zentralen Gedenkfeier der Zentren für Psychiatrie für die Opfer des Nationalsozialismus in Ravensburg. „Indem wir die Erinnerungskultur an dieses dunkelste Kapitel der Psychiatrie-Geschichte pflegen, stärken wir auch unser Bewusstsein für Vielfalt, Toleranz und eine offene Gesellschaft.“
Lucha: „Zu den NS-Opfern gehörten auch psychisch kranke und behinderte Menschen, die insbesondere ab 1940 systematisch ermordet wurden – in Baden-Württemberg unter anderem in Grafeneck auf der Schwäbischen Alb. Staatliche Behörden arbeiteten mit Heil- und Pflegeanstalten Hand in Hand, die Täter waren Polizisten, Verwaltungskräfte, Krankenpfleger und Ärzte. Es muss uns immer wieder fassungslos machen, wie scheinbar ganz normale Menschen grausame Massenmörder von hilflosen Mitmenschen wurden. Indem wir uns daran erinnern, können wir auch eine Lehre aus diesem dunkelsten Kapitel deutscher Psychiatriegeschichte ziehen. Sie kann nicht anders lauten, als dass wir vehement für eine offene Gesellschaft eintreten müssen, für Vielfalt, Toleranz, ein humanistisches Menschenbild und unsere freiheitlichen Werte.“
Gespür der Jugend für Rassismus, Ausgrenzung und Pauschalisierung schärfen
Die Zentren für Psychiatrie (ZfP) in Baden-Württemberg fördern seit Jahren die Aufarbeitung ihrer Geschichte. Unter anderem wird die Thematik in Gesundheits- und Krankenpflegeschulen behandelt, es gibt eine Psychiatrie-Historienforschung sowie Mahnmale wie insbesondere den „Grauen Bus“. Besonders hervorzuheben sei, dass die Zentren auch die Erinnerungskultur von Schüler- und Jugendgruppen unterstützten, so der Minister.
„Gerade jetzt, in einer Zeit gravierender gesellschaftlicher Veränderungen, müssen wir Jugendlichen die Möglichkeit bieten, sich mit der Vergangenheit auseinanderzusetzen. Wir müssen ihr Gespür schärfen für unterschwelligen Rassismus, für Ausgrenzung, Pauschalisierung und Diskriminierung von Minderheiten“, sagte Lucha.
Weiterführende Informationen
Am 27. Januar 1945 wurde das KZ Auschwitz befreit. Der Tag wurde von den Vereinten Nationen zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust erklärt.
Das Klinikum am Weissenhof in Weinsberg zeigt in Kooperation mit dem Arthaus-Kino Heilbronn am 27.01.2017 ab 16.45 Uhr den Film „Nebel im August“, einen Spielfilm, der das Thema Euthanasie zum Inhalt hat. Danach werden Schüler/innen der Gesundheits- und Krankenpflegeschule Kerzen zum Gedenken austeilen und aufstellen.
Im ZfP Wiesloch wird in der Pflegefachschule BZG, Haus 50, in Wiesloch am 27.01.2017 ab 15 Uhr die gemeinsame Gedenkveranstaltung des Zentrums für Psychiatrie und der Stadt für die Opfer des Nationalsozialismus stattfinden. Am Ende der Veranstaltung werden die Ärztliche Direktorin des Zentrums, Dr. Barbara Richter, Pflegedirektor Walter Reiß sowie Oberbürgermeister Dirk Elkemann eine Gedenktafel am Gebäude enthüllen.
Im ZfP Reichenau wird Herr Johannes Daun, Vorsitzender Richter am Landgericht Waldshut-Tiengen, im Hörsaal in Haus 20 am 27.01.2017 von 10.30 bis 12.00 Uhr über die badische Justiz im Nationalsozialismus referieren. Daran anschließen wird sich eine Kranzniederlegung.
In ZfP Südwürttemberg Zwiefalten wird im Konventbau am 30.01.2017 ab 14 Uhr eine Gedenkfeier stattfinden.
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/
GEDENKFEIER
Zentren für Psychiatrie: Erinnerung an Opfer des Nationalsozialismus
27.01.2017
V. l. n. r.: Ravensburgs Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp, Minister Manne Lucha und der Geschäftsführer der ZfP Südwürttemberg und des Zentrums für Psychiatrie Dr. Dieter Grupp
Ravensburgs Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp, Minister Manne Lucha und der Geschäftsführer der ZfP Südwürttemberg und des Zentrums für Psychiatrie Dr. Dieter Grupp stehen vor niedergelegtem Kranz am Mahnmal der Grauen Busse ZfP Südwürttemberg
V. v. n. h.: Ravensburgs Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp, Minister Manne Lucha und der Geschäftsführer der ZfP Südwürttemberg und des Zentrums für Psychiatrie Dr. Dieter Grupp bei der Gedenkminute anlässlich der Kranzniederlegung am Mahnmal der Grauen Busse
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Niedergelegter Kranz am Mahnmal der Grauen Busse
ZfP Südwürttemberg
Mahnmal der Grauen Busse
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Geschäftsführer der ZfP Südwürttemberg Dr. Dieter Grupp an Redepult ZfP Südwürttemberg
ZfP-Südwürttemberg-Geschäftsführer Dr. Dieter Grupp begrüßte die Gäste im Festsaal Kloster Weissenau.
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Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha an Redepult ZfP Südwürttemberg
„Es ist unsere historische Verpflichtung, dass wir uns an die Opfer des Nationalsozialismus erinnern“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha.
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Minister Manne Lucha und der Geschäftsführer der ZfP Südwürttemberg und des Zentrums für Psychiatrie Dr. Dieter Grupp unterhalten sich ZfP Südwürttemberg
Im Gespräch: Minister Manne Lucha (links) und der Geschäftsführer der ZfP Südwürttemberg und des Zentrums für Psychiatrie Dr. Dieter Grupp
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Am 27. Januar 2017 hat Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha an der zentralen Gedenkfeier der Zentren für Psychiatrie für die Opfer des Nationalsozialismus in Ravensburg teilgenommen.
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/
Pressemitteilung: Zentrale Gedenkfeier der baden-württembergischen Zentren für Psychiatrie (ZfP) in Ravensburg
GEDENKTAG
Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus: Sozialministerin erinnert an die Ermordung psychisch kranker und behinderter Menschen
27.01.2015
Sozialministerin Katrin Altpeter hat der Opfer des Nationalsozialismus gedacht. Auf einer Gedenkveranstaltung im Psychiatrischen Zentrum Nordbaden in Wiesloch erinnerte sie insbesondere an die Ermordung der vielen tausend psychisch kranken und behinderten Menschen, an der im Südwesten neben staatlichen Stellen auch die damaligen Heim- und Pflegeanstalten – und damit die Vorläufer der heutigen Zentren für Psychiatrie (ZfP) – beteiligt waren.
Im Rahmen der Gedenkveranstaltung weihte die Ministerin eine neue Erinnerungsstätte ein, die den zwölf Kindern gewidmet ist, die 1940/1941 im Alter zwischen 1 und 5 Jahren in der so genannten „Kinderfachabteilung“ der Anstalt Wiesloch getötet worden waren.
Anerkennende Worte fand die Ministerin dafür, dass sich die Zentren für Psychiatrie (ZfP) im Südwesten bereits seit Jahrzehnten intensiv mit der Aufarbeitung dieser Schreckenszeit beschäftigen. „Die Durchführung von Gedenkveranstaltungen, die Errichtung von Mahnmalen und die Auseinandersetzung mit dem Thema in den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen hält die Erinnerung an die Opfer wach und schärft unser Bewusstsein auch für ethische Fragestellungen von heute“, sagte die Ministerin. Angesichts der „dumpfen Parolen“, die dieser Tage wieder in einigen deutschen Städten gegen vermeintlich Fremde verbreitet werden, rief die Ministerin zu Toleranz und einem friedlichen Miteinander in der Gesellschaft auf.
Ergänzende Informationen:
Auf Grund des so genanntem „Euthanasie-Erlasses“ von 1939 wurden im Deutschen Reich 1940/41 im Rahmen der so genannten „Aktion T4“ (benannt nach der eigens hierfür in der Tiergartenstraße 4 in Berlin eingerichteten Behörde) über 70.000 psychisch kranke und behinderte Menschen ermordet. Im baden-württembergischen Grafeneck fielen der Aktion über 10.600 Menschen zum Opfer. Die „Aktion T4“ wurde von den Nazis ideologisch als „Euthanasie“ und als „Aktion Gnadentod“ verbrämt und mit rassenhygienischen und ökonomischen Argumenten begründet.
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GEDENKEN
Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus
25.01.2013
Im Vorfeld des Gedenktages an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar ruft Sozialministerin Katrin Altpeter dazu auf, an diesem Tag auch an die psychisch kranken und die Menschen mit Behinderung zu denken, die von den Nazis getötet wurden. Altpeter betonte, die Auseinandersetzung mit diesen Verbrechen sei auch heute von aktueller Bedeutung: „Das Erinnern schärft unser Bewusstsein für ethische Fragestellungen der Gegenwart.“
Auf Grund von Hitlers so genanntem „Euthanasie-Erlass“ von 1939 wurden im Deutschen Reich 1940/41 im Rahmen der so genannten „Aktion T4“ (benannt nach der eigens hierfür in der Tiergartenstraße 4 in Berlin eingerichteten Behörde) über 70.000 psychisch kranke und behinderte Menschen ermordet. Im baden-württembergischen Grafeneck fielen der Aktion über 10.600 Menschen zum Opfer. „Mit den Transporten in die Vernichtungsstätte Grafeneck begann die systematische und im industriellen Maßstab angelegte Ermordung von Menschen im nationalsozialistischen Deutschland“, so die Ministerin.
Altpeter: „Mich erschüttert nach wie vor, mit welcher Kaltblütigkeit und unmenschlicher Konsequenz staatliche Stellen damals den Frauen und Männern aus Heil- und Pflegeanstalten systematisch ihre Existenzberechtigung abgesprochen haben.“ Die „Aktion T4“ wurde von den Nazis ideologisch als „Euthanasie“ und als „Aktion Gnadentod“ verbrämt und mit rassenhygienischen und ökonomischen Argumenten begründet.
Ministerin Altpeter wies darauf hin, dass am 27. Januar in den Zentren für Psychiatrie (ZfP) des Landes verschiedene Veranstaltungen sattfinden, bei denen der Opfer gedacht wird:
In derKlinik Weissenauin Ravensburg - ZfP Südwürttemberg - wird ab 14 Uhr eine Veranstaltung zu dem Thema „Kinder-Euthanasie im Nationalsozialismus“ stattfinden. Als Referenten werden sich Prof. Paul-Otto Schmidt-Michel (Ärztlicher Direktor des ZfP), Prof. Renate Schepker (Chefärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie des ZfP) und PD Dr. Thomas Beddies (Charité Berlin) mit dieser Thematik befassen. Die Veranstaltung wird um 15.25 Uhr mit einem Gang zum Mahnmal der Grauen Busse bei der alten Pforte fortgeführt und mit einer Ansprache des Oberbürgermeisters der Stadt Ravensburg Dr. Daniel Rapp abgeschlossen.
DasPsychiatrische Zentrum Nordbaden (PZN)in Wiesloch zeigt in einer Gemeinschaftsveranstaltung mit der Stadt Wiesloch in der Festhalle des PZN um 18.00 Uhr den Film „Himmel und mehr“. Der Film gibt Einblicke in das Leben von Dorothea Buck, die mit neunzehn Jahren an Schizophrenie erkrankte und in Bethel zwangssterilisiert wurde. Zu Gast im PZN ist Alexandra Pohlmeier. Sie ist Autorin, Regisseurin und Produzentin des Films. Im Anschluss an die Vorführung werden am Mahnmal Kerzen für die Opfer angezündet und es besteht die Möglichkeit zur Diskussion.
AmZentrum für Psychiatrie Reichenaureferiert von 10.30 bis 12.00 Uhr Dr. Jörg Kinzig, Direktor des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen über „Die rechtliche Aufarbeitung des NS-Euthanasie-Unrechts am Beispiel des Tübinger-Grafeneck-Prozesses“. Ab 14.00 Uhr findet in Konstanz auf dem Konstanzer Friedhof eine themenbezogene Führung mit Dr. Uwe Brügmann, Historiker in Konstanz, statt.
Am 28. Januar 2013 wird in der Münsterklinik Zwiefalten- ZfP Südwürttemberg – zusammen mit Schülerinnen und Schülern aus Zwiefalten eine Gedenkfeier stattfinden. Die Veranstaltung beginnt um 14.00 Uhr im Festsaal des Konventbaus. Teil der Gedenkfeier wird um 15.30 Uhr auch eine Kranzniederlegung auf dem ehemaligen Anstaltsfriedhof sein.
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GEDENKEN
Gedenkfeier für die Opfer des Nationalsozialismus
27.01.2012
Bei der Gedenkfeier für die Opfer des Nationalsozialismus in Grafeneck rief Sozialministerin Katrin Altpeter die mehr als 10.000 kranken und behinderten Menschen in Erinnerung, die hier systematisch umgebracht wurden. „Wir müssen die Erinnerung an sie wach halten und dem Vergessen entgegentreten. So geben wir den Opfern die Würde zurück, die ihre Mörder ihnen nehmen wollten“, sagte Altpeter.
Die Gesellschaft sei es den Opfern schuldig, danach zu fragen, wie es möglich war, dass wehrlose Menschen zu tausenden brutal ermordet wurden. Altpeter stellte fest: „Der Massenmord von Grafeneck war das Werk von planvoll und kühl handelnden Medizinal-, Polizei- und Verwaltungsbeamten.“ Die Anmaßung, das Lebensrecht eines Menschen von seiner Nützlichkeit abhängig zu machen, sei eine der wesentlichen Ursachen dafür, dass sich die komplette Verwaltung widerspruchslos an der systematischen Tötungsaktion beteiligte, so Altpeter.
Zudem seien Menschen zu willigen Tätern geworden, weil sie aus Überzeugung oder weil sie Karriere machen wollten, bereit waren, diese Ideologie bis zur schrecklichsten Konsequenz umzusetzen. Daher sei es umso wichtiger, sich mit dieser Vergangenheit auseinanderzusetzen.
„Grafeneck stand am Anfang eines Weges, der direkt nach Ausschwitz und in die anderen Vernichtungslager des Holocaust führte. Wir müssen uns deshalb die Frage stellen, wie der Staat, wie die Verwaltung, mit der Vergangenheit umgeht.“ Die Einrichtungen der Behindertenhilfe und die Zentren für Psychiatrie, aus denen die Opfer stammten, würden sich ihrer Vergangenheit stellen. „Hier können sich staatliche Institutionen ein Beispiel nehmen“, so Altpeter.
Typisch für die Täter von Grafeneck und der gesamten T4-Aktion seien Männer wie der damalige Leiter der Gesundheitsabteilung des württembergischen Innenministeriums gewesen. „Der Arzt und Ministerialrat Eugen Stähle nahm bei der Planung und Durchführung der Grafenecker Morde eine Schlüsselrolle ein“, schilderte Altpeter. Wie so viele andere habe er aber nach dem Krieg versucht, seine persönliche Verantwortung für die Verbrechen zu leugnen. „Er zog sich auf seine Rolle als Beamter und Befehlsempfänger zurück.“ Ebenso widerspruchslos habe sich Otto Mauthe, der Stellvertreter Stähles in der Gesundheitsabteilung, in den Dienst der Mordaktion gestellt.
Der damalige ärztliche Leiter Grafenecks, Horst Schumann, habe das Nazi-Regime als Chance gesehen, beruflich Karriere zu machen. Als die Planer der T 4-Aktion nach Personal für die Tötungsaktionen suchten, sei ihr Blick früh auf den ehrgeizigen damals 34jährigen Arzt gefallen. „Es war der Beginn einer schrecklichen Karriere, an dessen Ende er Lagerarzt in Auschwitz-Birkenau war“, sagte die Ministerin. „Keiner der genannten Täter musste sich im Nachkriegsdeutschland wirklich verantworten.“ Stähle starb 1948 in Untersuchungshaft, Mauthe wurde zwar zu fünf Jahren Gefängnisstrafe verurteilt, die er aus gesundheitlichen Gründen jedoch nicht antreten musste und Schumann wurde erst 1970 der Prozess gemacht, der wegen Verhandlungsunfähigkeit 1971 vorläufig eingestellt wurde. 1972 wurde er aus der Haft entlassen.
Altpeter: „Demokratie braucht Menschen die konsequent einschreiten, wenn Unrecht geschieht. Mit Blick auf die Gegenwart betone ich aber auch: Eine Demokratie braucht einen Staat, der dem Treiben von neonazistischen Terroristen entschlossen entgegentritt. Wir alle müssen hinschauen, wenn unsere Demokratie angegriffen und Menschen das Lebensrecht abgesprochen wird.“
Weitere Informationen
Mit den Transporten in die Vernichtungsstätte Grafeneck begann die systematische und im industriellen Maßstab angelegte Ermordung von Menschen im nationalsozialistischen Deutschland. Grafeneck war jedoch nur der Anfang. Mehr als 70.000 Menschen aus Heil- und Pflegeanstalten wurden zwischen Januar 1940 und August 1941 bis zur Einstellung der Aktion T4 in sechs Vernichtungsstätten auf deutschem Reichsgebiet mit Gas ermordet (in der Berliner Tiergartenstraße 4 wurde diese Mordaktion geplant. Sie erhielt nach dem Krieg deshalb die Bezeichnung T4). Insgesamt wurden von den Nazis fast 200.000 wehrlose Menschen in den Gaskammern umgebracht, weil ihr Leben als „lebensunwert“ galt.
Seit 1996 wird jedes Jahr am 27. Januar bundesweit der Opfer des Nationalsozialismus gedacht. Dieser Tag ist der Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz im Jahr 1945. Zum Gedenken an die Opfer werden von den Zentren für Psychiatrie und anderen psychiatrischen Krankenhäusern im Land regionale Veranstaltungen durchgeführt. Folgende Veranstaltungen sind geplant (soweit bekannt):
Im ZfP Südwürttemberg Zwiefalten wird im Casino ab 9:30 Uhr eine Gedenkfeier veranstaltet mit einem Vortrag „Zur sogenannten Euthanasie in Südwürttemberg: Die Situation in Zwiefalten“ von Dr. Thomas Müller, Leiter des Fachbereichs Bildung und Wissen, ZfP Südwürttemberg. Ab 10:30 Uhr wird in Grafeneck Thomas Stöckle M.A., Leiter der Gedenkstätte Grafeneck einen Vortrag „Die Täter von Grafeneck 1940 – Ganz gewöhnliche Deutsche?“ halten. Um 11 Uhr erfolgt der Besuch der Gedenkstätte mit Schweigeminute, danach eine Ansprache von Katrin Altpeter, Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg.
Im Zentrum für Psychiatrie Reichenau hält Dr. phil. Arnulf Moser, bekannter Historiker aus Konstanz, von 10:30 bis 12 Uhr im Hörsaal im Haus 20 einen Vortrag zu dem Thema „Erbgesundheitsgesetz und Zwangssterilisationen in Baden von 1933 bis 1945“, anschließend wird es einen kleinen Empfang geben. Im Anschluss daran erfolgt eine Kranzniederlegung am Mahnmal vor Haus 20.
Die Stadt Wiesloch, das Psychiatrische Zentrum Nordbaden, Kirchenvertreter und Schülerinnen und Schüler verschiedener Wieslocher Schulen laden zum Gedenken an die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ein in die Laurentiuskirche in Wiesloch, Veranstaltungsbeginn 19 Uhr.
Im Klinikum am Weissenhof wird ab 16 Uhr im Rahmen einer Gedenkfeier Pfarrer Hans-Ulrich Dapp aus Tübingen einen Vortrag halten mit dem Thema: „Gedenken an die Euthanasieopfer als konkrete Erinnerung an einzelne Kranke am Beispiel von „Emma Z“. Hans-Ulrich Dapp ist Autor des gleichnamigen Buches.
Das Klinikum Schloß Winnenden führt um 18 Uhr im Festsaal im Rahmen einer Gedenkveranstaltung den Film „Himmel und Mehr“ vor. Der Film gibt Einblicke in das Leben von Dorothea Buck, die mit neunzehn Jahren an Schizophrenie erkrankte und in Bethel zwangssterilisiert wurde. Dorothea Buck war und ist maßgeblich in der Bewegung der Psychiatrie-Erfahrenen aktiv, die sich Ende der 1980er Jahre zu formieren begann.
Zu Gast ist Alexandra Pohlmeier. Sie ist Autorin, Regisseurin und Produzentin des Films. Dr. Martin-Eitel Müller, Chefarzt a. D. des Klinikums, gibt Einblicke in den geschichtlichen Rahmen und steht gemeinsam mit den beiden Krankenhausseelsorgern Thomas Rabus und Hermann Mezler für Fragen und Diskussion zur Verfügung. Im Anschluss wird zu einem stillen Gedenken mit Kerzen am Mahnmal eingeladen.
Quelle:
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/
Grafeneck
NS-„Euthanasie“ im deutschen Südwesten
Grafeneck auf der Schwäbischen Alb steht für den Beginn der industriellen und arbeitsteiligen Ermordung von Menschen im NS-Staat. Im Januar 1940 starteten die Nationalsozialisten die sogenannte Aktion T4, der allein an diesem Ort binnen eines Jahres 10 654 Menschen zum Opfer fielen.
Geschichte von Grafeneck >>>
https://www.gedenkstaetten-bw.de/
Johannes Diakonie
Ein Blick in unsere Geschichte
Unsere Geschichte beginnt im Jahr 1880. Als "Anstalt für schwachsinnige Kinder" startete die Einrichtung im heutigen Haus Elz in Mosbach ihre Arbeit mit 16 Mädchen und Jungen. Heute betreut die Johannes-Diakonie Mosbach mehrere tausende Menschen an vielen Standorten in Baden-Württemberg.
Sie finden hier einen Überblick über die wichtigsten geschichtlichen Meilensteine seit der Gründung im Jahr 1880 bis heute.
Nationalsozialismus
Auch die Anstalt bekam immer stärker zu spüren dass geistig Schwerbehinderte nach Ansicht der Nazi-Ideologen in Deutschland keinen Platz haben sollten. Die nationalsozialistische Regierung beschloss die systematische Ermordung von Menschen mit Behinderung und verfolgte dieses Ziel im Rahmen der sogenannten "T4-Aktion". Die NS-"Euthanasie" traf auch die Anstalt: Von September 1940 und im Juli 1944 wurden insgesamt 262 Heimbewohner und Heimbewohnerinnen gewaltsam aus Mosbach und Schwarzach abgeholt und ermordet. An die Getöteten erinnert unter anderem ein Gedenkstein an der Johanneskirche in Mosbach.
https://www.johannes-diakonie.de/
Euthanasie im NS-Staat - Mosbach / Schwarzacher Hof
Hausarbeit, 2005
42 Seiten, Note: Sehr Gut
D H DOREEN HAMMERSCHMIDT (AUTOR:IN)
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. NS-Euthanasie
3. Euthanasieanstalten im Überblick
4. Gesetze zur Förderung der Euthanasie
4.1. „Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“ – Binding/Hoche
4.2. Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
4.3. „Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes“ („Ehegesundheitsgesetz“) ( 18.10.1935)
4.4. „Das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ („Nürnberger Rassegesetze“) (15.09.1935)
4.5. „Meldepflicht von Kindern und Neugeborenen mit Behinderung“ (18.08.1939)
4.6. Ermächtigung zum „Euthanasie“-Mordprogramm (01.10.1939 – rückdatiert auf: 01.09.1939)
4.7. Psychologische Rechtfertigung
5. Zwangssterilisation
6. Beginn der NS-Euthanasie
6.1. Allgemein in Deutschland
6.2. Die Erziehungsanstalt Schwarzacher Hof im Dritten Reich
7. Reaktionen der Heimbewohner, Angehörigen, Bevölkerung
7.1. Allgemein in Deutschland
7.2. In Mosbach / Schwarzacher Hof
8. Widerstand und Proteste (Mitarbeiter, Leitung, Kirche)
8.1. Allgemein in Deutschland
8.2. In Mosbach / Schwarzacher Hof
9. Haltungen von Beteiligten
10. Was bleibt?
10.1 In Deutschland: Beispiel Psychiatrie Ueckermünde
10.2 Die Täter
10.3 In Mosbach
11. Zusammenfassung
12. Quellenangaben
1. Einleitung
Das Wort ‚Euthanasie’ bedeutet in seiner ursprünglichen Übersetzung (‚schöner Tod’) etwas Positives. In dieser Arbeit wird gezeigt, dass zur Zeit des Nationalsozialismus die wahre Bedeutung verloren ging und Hitler und sein Gefolge es zum Durchsetzen ihrer Ideen und Ideale missbrauchten.
In unserer schriftlichen Ausarbeitung werden wir einen Überblick über das Geschehen von 1933 bis 1945 in deutschen Anstalten geben. Des weiteren versuchen wir, die Anstalt Mosbach / Schwarzacher Hof mit einzubeziehen und gegebenenfalls gegenüber zu stellen.
2. NS-Euthanasie
Euthanasie bedeutet im griechischen ‚schöner Tod’ und ist ursprünglich ein Begriff aus der Philosophie der Stoa: „Danach hatte der Mensch, wenn sein Leben durch Krankheit oder Gebrechlichkeit des Alters zur quälenden Last geworden war, das Recht sein Leben zu beenden.“[1]. Im Christentum war es verboten, sich selbst zu töten oder von jemanden zu verlangen, getötet zu werden. Der Begriff der Euthanasie wandelte sich deshalb und fand seinen Platz in der ärztlichen Ethik und meinte die Pflicht des Arztes, dem Kranken das Sterben durch schmerzlindernde Mittel zu erleichtern, also Sterbehilfe zu leisten.
„Ein Vorgehen, das die aktive Verkürzung des kranken Lebens zum Ziel hat, ist in Deutschland strafbar nach § 216 StGB.“[2]
Im nationalsozialistischen Staat wurde die ‚Vernichtung unwerten Lebens’ mit dem Begriff Euthanasie getarnt. Es war die Rede vom Gewähren des Gnadentodes für ‚unheilbar Kranke’.[3] Findet aber eine aktive Lebensverkürzung nicht auf entsprechenden Wunsch des Betroffenen statt, so ist die Tat rechtlich als Mord oder Totschlag zu beurteilen (§§211-213StGB). Dies gilt auch, wenn Mitleid mit dem Patienten, strukturelle Probleme des Pflegesektors, sowie berufliche Überlastung oder wie im NS-Staat das Ansehen als ‚unwerten Lebens’ handlungstreibend waren.[4]
Nach der Machtübernahme Hitlers 1933 gestalten die Nationalsozialisten auf der Basis des Sozialdarwinismus, der Rassenhygiene, des Rassismus und ökonomischer Nützlichkeitserwägungen das Gesundheitswesen in Deutschland um. Es gab nun die ‚fördernde’ und die ‚ausmerzende’ Gesundheitspolitik. Gefördert wurden angeblich ‚erbgesunde Familien’, ihnen, den ‚Erbgesunden’ wurden Anreize zur Familiengründung gegeben. Diskriminierung, Ausgrenzung, Sterilisation und Vernachlässigung erfuhren hingegen angeblich ‚Erbkranke’ und ‚Minderwertige’, wozu die neuen Machthaber Kranke und Behinderte, Kriminelle, Alkoholiker, Tuberkulose- und Geschlechtskranke und ‚Assoziale’ zählten. Langfristiges Ziel dieser NS-Gesundheitspolitik war die Herstellung eines ‚rassenreinen’ und ‚rassentüchtigen’ Volkskörpers auf Kosten einer Vielzahl von hilfsbedürftigen Menschen.[5]
Die wichtigsten Schritte zur Erreichung dieses Zieles waren bis 1939 die Gleichschaltung des Gesundheitswesens (1934), das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (1933) und die erbbiologische Erfassung der Bevölkerung (1935) sowie die Durchsetzung des Führerprinzips in den Anstalten (1936 – 1938).[6]
Das Schicksal der Anstaltspsychiatrie in den Jahren 1933 – 39 wurde von drei Entwicklungen bestimmt:
1. dem massiven Einsatz von rassenhygienischen Maßnahmen zur Verhütung von angeblichen Erbkrankheiten,
2. der Anwendung neuartiger Methoden zur Heilung von Geisteskranken mit dem Ziel, die Gesundung des Volkskörpers zu erreichen,
3. durch drastische Sparmaßnahmen, d.h. radikale Kürzungen der Aufwendung für das Gros der Insassen von Heil- und Pflegeanstalten zur Verminderung der staatlichen Ausgaben für die als ‚Minderwertige’ bezeichneten Menschen.
Bis 1939 wurden mehrere hunderttausend Menschen im Zuge des ‚Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses’ zwangssterilisiert, wahrscheinlich Millionen von so genannten Erb- und Gesundheitskarteien angelegt und die Lebensbedingungen für die Psychiatriepatienten verschlechterten sich drastisch.[7] Seit Beginn des Krieges wurden ca. 200.000 (Zahlen variieren stark), vor allem psychisch Kranke, geistig Behinderte, Epileptiker, senil Erkrankte in Anstalten ermordet.[8]
Eine Schwester beschreibt die Lage wie folgt:
„In etlichen Einrichtungen rennen Patienten um ihr Leben, versuchen sich zu verstecken. Sie weinen, schreien, betteln, dass sie bleiben dürfen. [...] Die ankommenden Kranken wurden von dem Schwesternpersonal in Empfang genommen, ausgezogen, gemessen, fotografiert, gewogen und dann zur Untersuchung gebracht. Jeder ankommende Transport wurde ohne Rücksicht auf die Tageszeit sofort untersucht und die zur Euthanasie bestimmten wurden sofort vergast.“ [9]
Zur Euthanasie verwendete Methoden waren:
die T4-Aktion, eine von der Kanzlei des Führers (KdF) organisierte Tötungsaktion, nach der Adresse in Berlin, Tiergartenstraße 4, benannt, bei der mit Giftgas getötet wurde. Die Vergasungen fanden in sechs Haupteinrichtungen statt (siehe 3.), in die Betroffene transportiert bzw. ‚verlegt’ wurden.
Vor allem Kindern wurden Luminal-Tabletten verabreicht, wodurch künstlich eine Lungenentzündung hervorgerufen wurde, infolge dessen die Kinder nach mehreren Tagen starben.
Oft wurden den Patienten Überdosen von Medikamenten gegeben, die zum Tod führten oder sie erhielten Spritzen mit u. a. Morphium, wodurch Betroffene eingeschläfert wurden.
Vor allen in den Kriegsjahren erhielten die ‚unnutzen Esser’ eine Hungerkost, d. h. die Kranken bekamen keine notwendige Nahrung und Pflege und verhungerten oder starben an Marasmus (Kräfteverfall).
3. Euthanasieanstalten im Überblick
Im ganzen NS-Staat wurden Menschen ermordet. Die folgenden sechs Anstalten galten jedoch als die ‚effektivsten’ Euthanasieanstalten:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
-Grafeneck
Dieses Schloss war einst eine kirchlich geführte Heilanstalt. Es gehörte der Samariterstiftung und war ein ‚Krüppelheim’ in der Nähe von Stuttgart (Kreis Münsingen). Hier richtete man eine Gaskammer ein und mordete von Januar 1940 bis ca. 1941.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Lage der Euthanasieanstalten
-Hartheim
Die Kinder-Pflegeanstalt Hartheim befand sich in einem Renaissance-Schlösschen in Österreich in der Nähe von Linz. Die Morde begannen dort ab dem Mai 1940 und überdauerten am längsten von allen Anstalten, bis Ende des Jahres 1944.
-Brandenburg
In diesem ehemaligen Zuchthaus fand die erste Probetötung in der Gaskammer im Januar 1940 statt. Gemordet wurde hier von Februar bis Dezember 1940.
-Sonnenstein
Im Juni begann auch Sonnenstein, ein ehemaliges Schloss bei Pirna in Sachsen mit den Aktionen.
-Bernburg
In dieser Anstalt gab es zwei Bereiche. In dem einen befand sich die Nachfolgetötungsanstalt von Brandenburg, die seit Dezember 1940 in Betrieb genommen wurde, in dem anderen eine normal genutzte Heil- und Pflegeanstalt.
-Hadamar
Hadamar war die Nachfolgeanstalt von Grafeneck und befand sich in der Nähe von Limburg. Gemordet wurde hier ab 1941.
Die folgende Tabelle zeigt, in welchen Jahren Ermordungen stattfanden und wodurch wie viele Menschen getötet wurden.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
4. Gesetze zur Förderung der Euthanasie
Nach der Machtergreifung Hitlers im Jahre 1933 wurden die rassistischen Pläne der NS-Ideologie durch gesetzgeberische und organisatorische Maßnahmen in die Tat umgesetzt. Ganze Lebensbereiche wurden nach deren Vorstellungen umgestaltet und Zug um Zug verwirklicht.[10]
4.1. „Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“ – Binding/Hoche
Auszug aus der Schrift vom Jahre 1920 von Alfred Binding und Karl Hoche: ‚Die Freigabe zur Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form’:
„Gibt es Menschenleben, die so stark die Eigenschaft des Rechtsgutes eingebüßt haben, dass ihre Fortdauer für die Lebensträger wie für die Gesellschaft dauernd allen Wert verloren hat? Man braucht sie [die Frage] nur zu stellen und ein beklommenes Gefühl regt sich in Jedem, der sich gewöhnt hat, den Wert des einzelnen Lebens für den Lebensträger und für die Gesamtheit auszuschätzen ... Denkt man sich gleichzeitig ein Schlachtfeld, bedeckt mit Tausenden toter Jugend, oder ein Bergwerk, worin schlagende Wetter Hunderte fleißige Arbeiter verschüttet haben, und stellt man in Gedanken unsere Idioteninstitute mit ihrer Sorgfalt für ihre lebenden Insassen daneben – und man ist auf das tiefste erschüttert von diesem grellen Missklang zwischen der Opferung des teuersten Gutes der Menschheit in größtem Maßstab auf der einen und der größten Pflege nicht nur absolut wertloser, sondern negativ zu wertender Existenzen auf der anderen Seite.“[11]
Und weiter heißt es:
„Die [für eine Tötung] in Betracht kommenden Menschen zerfallen nun in zwei große Gruppen, zwischen welche sich eine Mittelgruppe einschiebt. In:
1. die zufolge Krankheit oder Verwundung unrettbar Verlorenen, die im vollen Verständnis ihrer Lage den dringenden Wunsch nach Erlösung besitzen und ihn in irgendeiner Weise zu erkennen gegeben haben. ...
2. Die zweite Gruppe besteht aus den unheilbar Blödsinnigen, einerlei ob sie so geboren oder etwa wie die Paralytiker im letzten Stadium ihres Leidens so geworden sind. Sie haben weder den Willen zu leben, noch zu sterben. So gibt es ihrerseits keine beachtliche Einwilligung in die Tötung, andererseits stößt diese auf keinen Lebenswillen, der gebrochen werden müsste.
3. Ich haben von einer Mittelgruppe gesprochen und finde sie in den geistig gesunden Persönlichkeiten, die durch irgendein Ereignis, etwa eine sehr schwere, zweifellos tödliche Verwundung, bewusstlos geworden sind, und die, wenn sie aus ihrer Bewusstlosigkeit noch einmal erwachen sollten, zu einem namenlosen Elend erwachen würden. ...“[12]
4.2. Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
Das Gesetz, dass am 01.01.1934 veröffentlicht wurde, erfasste: „[...] angeborener Schwachsinn, Schizophrenie, zirkuläres (manisch-depressives) Irresein, erbliche Fallsucht, erblicher Veitstanz (Huntingtonsche Chorea), erbliche Blindheit, erbliche Taubheit, schwere erbliche körperliche Missbildungen sowie schwerer Alkoholismus.“[13]. Wurden den Ärzten und Anstaltsleitern Personen mit diesen Krankheitsbildern bekannt, waren sie verpflichtet, diese anzuzeigen. War die Unfruchtbarmachung beschlossen, musste der Betroffene den Eingriff innerhalb von zwei Wochen vornehmen lassen, ansonsten griffen Zwangsmaßnahmen der Polizei. Patienten aus Heil- und Pflegeanstalten konnten nur entlassen werden, wenn dieser Eingriff vorgenommen wurde.[14]
Auszug aus dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzblatt I, Nr. 86, Berlin 25. Juli 1933, S. 529):
§1
(1) Wer erbkrank ist, kann durch chirurgischen Eingriff unfruchtbar gemacht (sterilisiert) werden, wenn nach den Erfahrungen der ärztlichen Wissenschaft mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass seine Nachkommen an schweren geistigen oder körperlichen Erbschäden leiden werden.
(2) Erbkrank im Sinne dieses Gesetzes ist, wer an einer der folgenden Krankheiten leidet:
1. angeborener Schwachsinn
2. Schizophrenie
3. zirkulärem (manisch-depressivem) Irresein
4. erblicher Fallsucht
5. erblicher Veitstanz (Huntingtonsche Chorea)
6. erblicher Blindheit
7. erbliche Taubheit
8. schwerer körperlicher Missbildung
(3) Ferner kann unfruchtbar gemacht werden, wer an schwerem Alkoholismus leidet.
§2
(1) Antragsberechtigt ist derjenige, der unfruchtbar gemacht werden soll. Ist dieser geschäftsunfähig oder wegen Geistesschwäche entmündigt oder hat er das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet, so ist der gesetzliche Vertreter antragsberechtigt; er bedarf dazu der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. In den übrigen Fällen beschränkter Geschäftsfähigkeit bedarf der Antrag der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Hat ein Volljähriger einen Pfleger für seine Person erhalten, so ist dessen Zustimmung erforderlich.
(2) Dem Antrag ist eine Bescheinigung eines für das Deutsche Reich approbierten Arztes beizufügen, dass der Unfruchtbarmachende über das Wesen und die Folgen der Unfruchtbarmachung aufgeklärt worden ist.
(3) Der Antrag kann zurückgenommen werden.
§3
Die Unfruchtbarmachungen können auch beantragen
1. der beamtete Arzt,
2. für die Insassen einer Kranken-, Heil- oder Pflegeanstalt oder einer Strafanstalt der Anstaltsleiter.
§4
Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Erbgesundheitsgerichtes zu stellen. Die dem Antrag zum Grunde liegenden Tatsachen sind durch ein ärztliches Gutachten oder auf andere Weise glaubhaft zu machen. Die Geschäftsstelle hat dem beamteten Arzt von dem Antrag Kenntnis zu geben.[15]
4.3. „Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes“ („Ehegesundheitsgesetz“) ( 18.10.1935)
Mit menschlichen Schicksalen wurde leichtfertig jongliert, dass verdeutlicht das Ehegesundheitsgesetz. Es heißt im § 1 (1) „Eine Ehe darf nicht geschlossen werden [...] c) wenn einer der Verlobten, ohne entmündigt zu sein, an einer geistigen Störung leidet, die die Ehe für die Volksgemeinschaft unerwünscht erscheinen lässt, d) wenn einer der Verlobten an einer Erbkrankheit im Sinne des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses leidet.“ Ohne ein ‚Ehetauglichkeitszeugnis’ des Gesundheitsamtes (§2) darf nicht mehr geheiratet werden.[16]
4.4. „Das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ („Nürnberger Rassegesetze“) (15.09.1935)
Das Nürnberger Rassengesetz verbietet nicht nur die Eheschließung zwischen Juden und Staatsangehörigen‚ deutschen oder artverwandten Blutes’, sondern überhaupt den außerehelichen Geschlechtsverkehr.[17] Das Gesetz basiert auf der These, dass Rassenmischung das Grundübel der Weltgeschichte sei.[18] Fundament dieses Gesetzes war nicht die Biologie, sondern allein die Ideologie, dass heißt, der „wahnhafte Hass der Hochrasse gegen die ‚Nieder’- bzw. ‚Gegen’-Rasse der Juden.“[19]
[...]
[1] http://www.denktag.de/homes/27/allgemein3.html
[2] http://www.denktag.de/homes/27/allgemein3.html
[3] siehe: http://www.denktag.de/homes/27/allgemein3.html
[4] vgl. Koch, Hans-Georg (2000), S. 293
[5] vgl. Ausstellung in Hadamar
[6] vgl. Ausstellung in Hadamar
[7] vgl. Ausstellung in Hadamar
[8] siehe: http://www.denktag.de/homes/27/allgemein3.html
[9] Auss. einer Schwester, am 7.6.48 vor AG Münsingen (V2), zit. n. Klee, Ernst: (2004); S. 138
[10] Nowak, Kurt: (1980); S. 64
[11] http.:// www.learning.dada.at/res/pdf/B018T010.PDF
[12] http:// learning.dada.at/res/pdf/B018T06D.PDF
[13] Nowak, Kurt: (1980); S. 65
[14] Nowak, Kurt: (1980); S. 65
[15] http:// learning.dada.at/res/pdf/B018T06D.PDF
[16] Klee, E. (2004); S. 50
[17] Klee, E. (2004); S. 50
[18] Nowak, Kurt: (1980); S. 64
[19] Nowak, Kurt: (1980); S. 64
Ende der Leseprobe aus 42 Seiten
Details
Titel
Euthanasie im NS-Staat - Mosbach / Schwarzacher Hof
Hochschule
Justus-Liebig-Universität Gießen (Heil- und Sonderpädagogik)
Veranstaltung
Geschichte der Sonderpädagogik II
Note
sehr gut
Autoren
Doreen Hammerschmidt (Autor:in)Doreen Döring (Autor:in)
Jahr
2005
Seiten
42
Katalognummer
V63396
ISBN (eBook)
9783638564588
ISBN (Buch)
9783656805519
Dateigröße
778 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Sehr umfassende Ausarbeitung der Thematik, ausgezeichnete Recherchearbeit, benotet mit "sehr gut"
Schlagworte
Euthanasie, NS-Staat, Mosbach, Schwarzacher, Geschichte, Sonderpädagogik
Arbeit zitieren
Doreen Hammerschmidt (Autor:in)Doreen Döring (Autor:in), 2005, Euthanasie im NS-Staat - Mosbach / Schwarzacher Hof, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/63396
https://www.grin.com/document/63396
Mosbach: Opfer des Dritten Reichs, nach denen noch niemand gefragt hat
Ehrenamtliche befassen sich in Mosbach mit den Biografien von Opfern der "NS-Euthanasie" - Weitere Mitstreiter willkommen
17.01.2020 UPDATE: 19.01.2020 06:00 Uhr
Von Stephanie Kern
Mosbach. Das Thema ist alt. Von seiner Aktualität hat es bis heute nichts verloren: Schon in den 1980er-Jahren beschäftigte sich der Arbeitskreis "Mosbach im Dritten Reich" mit der Geschichte Mosbachs in der Zeit von 1933 bis 1945. Ein Teilaspekt war dabei die Deportation und Ermordung von 262 behinderten Menschen der heutigen Johannes-Diakonie aus...
https://www.rnz.de/
Neckar-Odenwald-Kreis
Einladung zur Spurensuche vor Ort
Eine Broschüre stellt 100 Gedenk- und Lernorte sowie Museen vor – fünf davon liegen im Neckar-Odenwald-Kreis.
27.01.2023 UPDATE: 27.01.2023 06:00 Uhr 2 Minuten, 50 Sekunden
Das in Form eines Davidsterns angelegte Mahnmal zur Erinnerung an die nach Gurs deportierten badischen Jüdinnen und Juden in Neckarzimmern ist in der Broschüre „Gedenkstätten in Baden-Württemberg“ ebenso vertreten wie die KZ-Gedenkstätte Neckarelz, der Maria-Zeitler-Pfad in Mosbach, die Gedenkstätte für alle Opfer des Nationalsozialismus in Buchen und die ehemalige Synagoge Sennfeld. Foto: Thomas Kottal
Neckar-Odenwald-Kreis. (RNZ/lpb) Gedenkstätten sind Teil unserer politischen Kultur. Die Erinnerung ist Fundament unserer Demokratie. Auch das macht authentische historische Orte bedeutsam. Wie vielfältig die Gedenkstättenlandschaft in Baden-Württemberg ist, zeigt die neuaufgelegte Broschüre "Gedenkstätten in Baden-Württemberg". Die Landeszentrale für politische Bildung gibt sie in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen heraus. Auf 140 Seiten stellt das Büchlein rund 100 Gedenk- und Lernorte sowie Museen in Text und Bild vor. Fünf davon liegen im Neckar-Odenwald-Kreis:
***
Der Maria-Zeitler-Pfad in Mosbach erinnert an die früheren 263 Bewohnerinnen und Bewohner der heutigen Johannes-Diakonie, die 1940 und 1944/45 Opfer der NS-"Euthanasie" geworden sind. Maria Zeitler war das einzige Opfer, das auch in Mosbach geboren wurde. Einen Tag nach ihrem 29. Geburtstag wurde sie nach Grafeneck transportiert und dort ermordet. Der Pfad beginnt auf dem Maria-Zeitler-Platz. An sieben weiteren Stationen auf dem Gelände der Johannes-Diakonie wird über Zwangssterilisationen und Todestransporte aus der Anstalt Mosbach/Schwarzacher Hof informiert. Es werden einzelne Opfer, insbesondere die fünf jüdischen Opfer, vorgestellt sowie der Bogen zur Wannseekonferenz und zum Holocaust geschlagen. Eine Gedenktafel vor der Johanneskirche präsentiert die Namen und Herkunftsorte aller 263 Opfer.
Die Gedenkstätte für alle Opfer des Nationalsozialismus in Buchen wird in der Broschüre ebenfalls vorgestellt. 1864 wurde die "schönste Synagoge im Amtsbezirk" in der Vorstadtstraße eingeweiht. Sie umfasste außer dem Betsaal eine Mikwe und die Lehrerwohnung. Nach dem Verkauf erfolgte 1939 ein Teilabbruch und Umbau zu einer Autowerkstatt, nach dem Krieg wurde über dem erhalten gebliebenen Untergeschoss ein neues Gebäude errichtet, das zuletzt als Einkaufsmarkt diente. Nach einem Gemeinderatsbeschluss blieben bei dessen Abbruch im Jahr 2002 die Kellerräume der ehemaligen Synagoge als Gedenkstätte erhalten. 2018 wurde die Gedenkstätte um die Opfer der nationalsozialistischen "Euthanasie"-Morde erweitert und in "Gedenkstätte für alle Opfer des Nationalsozialismus" umbenannt.
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https://www.rnz.de/
Nachschlagewerk
Gedenkstätten Guide
Gedenkstätten in Baden-Württemberg
6., vollständig überarbeitete Auflage, 2023
Guide „Gedenkstätten in Baden-Württemberg“ stellt Gedenk- und Lernorte im Land vor und lädt zur Spurensuche vor Ort ein.
Wie vielfältig und lebendig die Gedenkstättenlandschaft in Baden-Württemberg ist, zeigt die neuaufgelegte Broschüre „Gedenkstätten in Baden-Württemberg“. Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) gibt sie in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen in Baden-Württemberg (LAGG) heraus.
Auf 140 Seiten gibt der Gedenkstättenguide einen Überblick über rund 100 Gedenk- und Lernorte sowie Museen und stellt diese in Text und Bild vor. Die Orte erinnern an die Opfer von Unterdrückung und Verfolgung, von Mord und Vernichtung während der Zeit des Nationalsozialismus, aber auch an Zivilcourage und Widerstand. Sie setzen sich mit der Tätergeschichte auseinander und dokumentieren die NS-Verbrechen. Auch die Geschichte der DDR ist Thema mancher Orte, weitere befassen sich mit Ereignissen und Persönlichkeiten der Demokratiegeschichte.
Die Broschüre wurde für die nun vorliegende 6. Auflage vollständig überarbeitet, aktualisiert und um neu entstandene Einrichtungen erweitert. Mit praktischen Hinweisen lädt sie zur aktiven Spurensuche vor Ort ein. Sie gibt Anregungen für Exkursionen, nennt Kontakte, Adressen und Öffnungszeiten. Auch informiert sie über die Bildungsangebote der verschiedenen Einrichtungen und enthält Hinweise auf didaktische Materialien und Literatur. Als außerschulische Lernorte haben die Gedenkstätten eine wichtige Funktion, so ist der neue Gedenkstättenguide auch eine wertvolle Arbeitshilfe für Lehrkräfte.
Herausgegeben von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) und der Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen in Baden-Württemberg (LAGG).
LpB und LAGG
Stuttgart 2022 , 140 Seiten
Download 6,5 MB >>>
Preis: kostenlos
https://www.lpb-bw.de/
Maria-Zeitler-Pfad – Lehrpfad zur NS-„Euthanasie“
Neckarburkener Straße 2–4
74821 Mosbach
Der Maria-Zeitler-Pfad erinnert an die früheren 263 Bewohner:innen der heutigen Johannes-Diakonie, die 1940 und 1944/45 Opfer
der NS-„Euthanasie“ geworden sind. Maria Zeitler war das einzige Opfer, das auch in Mosbach geboren wurde. Einen Tag nach ihrem 29. Geburtstag wurde sie nach Grafeneck transportiert und dort ermordet.
Der Pfad beginnt auf dem Maria-Zeitler-Platz. An sieben weiteren Stationen auf dem Gelände der Johannes-Diakonie wird über
Zwangssterilisationen und Todestransporte aus der Anstalt Mosbach/Schwarzacher Hof informiert. Es werden einzelne Opfer,
insbesondere die fünf jüdischen Opfer, vorgestellt sowie der Bogen zur Wannseekonferenz und zum Holocaust geschlagen.
Eine Gedenktafel vor der Johanneskirche präsentiert die Namen und Herkunftsorte aller 263 Opfer.
Träger der Einrichtung
Johannes-Diakonie Mosbach
Kontakt
Johannes-Diakonie Mosbach
Richard Lallathin
Neckarburkener Straße 2-4
74821 Mosbach
Tel. 06261 88744
richard.lallathin@johannes-diakonie.de
www.johannes-diakonie.de
Öffnungszeiten/Eintritt
frei zugänglich auf dem Gelände der
Johannes-Diakonie Mosbach
Angebote
Führungen jederzeit durch inklusive Lotsen-Tandems (ein:e Werkstattbeschäftigte:r und ein:e Ehrenamtliche:r)
Besuchsmöglichkeiten in der Nähe KZ-Gedenkstätte Neckarelz, Geschichtslehrpfad „Goldfisch“ in Obrigheim, KZ-Friedhof und
Jüdischer Friedhof Binau, Mahnmal zur Erinnerung an die nach Gurs deportierten badischen Jüdinnen und Juden in Neckarzimmern
Publikationen
Hans-Werner Scheuing: „… als Menschenleben gegen Sachwerte gewogen wurden“. Die Geschichte der Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache Mosbach/ Schwarzacher Hof und ihrer Bewohner 1933–1945, Heidelberg ²2004.
Arbeitsblätter zur NS-„Euthanasie“ und zu einzelnen Opfern aus der Johannes-Diakonie
https://www.lpb-bw.de/fileadmin/lpb_hauptportal/pdf/publikationen/gedenkstaetten_guide_2022.pdf
TAG DES GEDENKENS AN DIE OPFER DES NATIONALSOZIALISMUS
30.01.2023
Zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus fand am Samstag die diesjährige Gedenkveranstaltung am PZN statt. Im Anschluss wurde die Ausstellung "45 Jahre Bürgerrechtsarbeit deutscher Sinti und Roma" eröffnet.
Die NS-Vergangenheit des PZN wird mit Beginn der 1980er Jahre fortlaufend aufgearbeitet. Seither finden intensive Auseinandersetzungen und Aktionen gegen das Vergessen statt.
Neben Dr. Jutta Kammerer-Ciernioch, Ärztliche Direktorin am PZN und Walter Reiß, Pflegedirektor am PZN gedachten auch Dirk Elkemann, Oberbürgermeister der Stadt Wiesloch, und sein französischer Amtskollege Dominique Lafon aus der Partnerstadt Fontenay-aux-Roses der Opfer der nationalsozialistischen Morde. Sie machten deutlich, dass der Gedenktag ein Tag der Verantwortung für uns alle sei.
„Auch vom Areal des PZN, das eigentlich Schutzraum für Hilfsbedürftige und Hilfesuchende sein sollte, wurden Patient*innen in grauen Bussen nach Grafeneck und Hadamar transportiert und dort systematisch getötet, nachdem sie zuvor als nicht lebenswert klassifiziert wurden“, erklärte Walter Reiß. Es dürfe nie wieder eine Trennung von "lebenswert" und "lebensunwert" geben. Außerdem genüge es nicht, Gedenkstunden wie diese abzuhalten und von kollektiver Scham und von Verantwortung zu reden. „Wir müssen alle wachsam sein gegenüber Diskriminierung und gewaltbereitem Rassismus“, betonte Dr. Kammerer-Ciernioch.
Für musikalische Begleitung sorgte das Torino Reinhardt Ensemble mit „Gipsy Jazz“. Nach der Feier wurde eine Gedenkminute für alle Opfer abgehalten. Im Anschluss gab Marius Lüdicke vom Dokumentations- und Kulturzentrum deutscher Sinti und Roma in Heidelberg eine Einführung in die Ausstellung "45 Jahre Bürgerrechtsarbeit deutscher Sinti und Roma" und stand für Fragen und Gespräche bereit. Fotografien aus fünf Jahrzehnten zeigen den langen Weg, den die Bürgerrechtsbewegung der Sinti und Roma im Kampf für eine gleichberechtigte Teilhabe inzwischen zurückgelegt hat. Ähnlich wie die Ermordung psychisch erkrankter Menschen gehörte auch der Holocaust an den Sinti und Roma über Jahrzehnte zu den vernachlässigten Kapiteln der deutschen Geschichte.
Die Ausstellung ist bis zum 8. März im Foyer des PZN-Zentralgebäudes zu besichtigen.
https://www.pzn-wiesloch.de/
Erinnerung an „Euthanasie“-Konferenz vor 80 Jahren
Veröffentlicht am 23.04.2021 06:05 von Ottmar Miles-Paul in der Kategorie Bericht (?)
Dr. Martin Theben
Berlin (kobinet) Der Besucherdienst des Abgeordnetenhaus von Berlin erinnert in einem aktuellen Video unter dem Hashtag #AGHauspost an eine der dunkelsten Kapitel des Parlamentsgebäudes. Im heutigen Plenarsaal, damals als Haus des Fliegers bezeichnet, fand am 23. und 24. April 1941 eine Konferenz statt, in der die damaligen führenden Juristen des NS-Staates vom Reichsjustizminister Schlegelberger angewiesen wurden, Fälle von Ermordungen behinderter Menschen nicht zu verfolgen. Dieses Ereignis jährt sich nun zum 80zigsten mal in diesem Jahr. Der Chronist der kobinet-nachrichten, Dr. Martin Theben, erinnert in seinem Beitrag an die damalige "Euthanasie"-Konferenz und die weitere Entwicklung.
Bericht von Dr. Martin Theben
Der Besucherdienst des Abgeordnetenhaus von Berlin erinnert in einem aktuellen Video unter dem Hashtag #AGHauspost an eine der dunkelsten Kapitel des Parlamentsgebäudes. Im heutigen Plenarsaal, damals als Haus des Fliegers bezeichnet, fand am 23. und 24. April 1941 eine Konferenz statt, in der die damaligen führenden Juristen des NS-Staates vom Reichsjustizminister Schlegelberger angewiesen wurden, Fälle von Ermordungen behinderter Menschen nicht zu verfolgen.
Bis vor einem Jahr fehlte ein entsprechender Hinweis auf die Konferenz in der Dauerausstellung im Foyer des Berliner Parlaments. Dies war mir bereits aufgefallen, als ich schon 2015 einen Vortrag zur Geschichte der Behindertenbewegung auf einer Veranstaltung der damals im Abgeordnetenhaus vertretenen Piratenfraktion hielt. Der Hartnäckigkeit des behindertenpolitischen Sprechers der SPD-Fraktion Lars Düsterhöft und seiner damaligen Mitarbeiterin Lisa Reimann war es zu verdanken, dass dieses gleichermaßen bedeutende, wie bedrückende Ereignis nunmehr endlich seinen angemessen Platz in der Chronik der Geschichte des ehemaligen Preußischen Landtages gefunden hast.
Hier der Link zum Video
#AGHauspost: Die Juristenkonferenz vom April 1941 (Folge 15) – YouTube
Und hier ein längerer Text zum Hintergrund der Konferenz, den ich schon vor sechs Jahren verfasst habe:
„Das Volk verlangt die Ausübung der Rechtspflege durch Richter seines Vertrauens. Es erinnert sich sehr wohl daran, dass das gelernte Richtertum als Einrichtung nur eine Folge der immer mehr zunehmenden Unübersichtlichkeit der Lebensverhältnisse und damit der Rechtsordnung war, dass der gelehrte Richter aber ebenso in der Volksgemeinschaft stehen muss wie der Volksrichter vergangener Zeiten. Fühlt der Richter sich nicht mit seinem ganzen Herzen dem Volke verbunden, so kann er den ihm vom Volk durch den Führer erteilten Auftrag, das Recht zu finden, nicht erfüllen. Der Richter soll Recht sprechen im Namen des Volkes. Hat sich die Weltanschauung in einem Volke so grundlegend und mit gefestigter Kraft gewandelt, wie in Deutschland nach dem Siege der Bewegung, so kann der Richter getreu seines Amtes nur walten, wenn er von dieser neuen Weltanschauung durchdrungen ist, und es kann keinem Zweifel unterliegen, dass nunmehr jede Norm des geltenden Rechts unter Berücksichtigung der im Parteiprogramm anerkannten Sittenordnung und Weltanschauung und dazu der massgebenden Willensäusserung ihres Schöpfers und berufensten Künders, des Führers, auszulegen und anzuwenden ist […] In Ihren mündlichen und schriftlichen Berichten, meine Herren, kehrt fortlaufend der Zweifel wieder, welche Bewandtnis es mit der Vernichtung unwerten Lebens hat. Sie berichten über unglaubliche im Volke herumschwirrendende Gerüchte, und Sie beklagten, dass Sie sich ausser Stande sähen, aufklärend zu wirken, weil Ihnen das Wissen der Dinge fehlt. Diese Klage ist begründet. Ich habe deshalb alsbald nach der Übernahme des Ministeramts Gelegenheit gesucht, mir selbst restlos Klarheit zu verschaffen, und ich danke auch an dieser Stelle dem Chef der Kanzlei des Führers, Reichsleiter Pg. Bouhler, für die eingehende Unterrichtung. Noch mehr aber danke ich ihm dafür, dass er sich bereit gefunden hat, durch seine ersten Sachkenner in dieser Versammlung die Aufschlüsse zu geben, die für die Amtsführung der Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte notwendig sind….“ [1]
Diese Worte stammen aus der Eröffnungsrede des damaligen kommissarischen Reichsjustizministers Franz Schlegelberger auf einer Konferenz, die am 23. und 24. April 1941 auf seine Einladung hin in Berlin abgehalten worden ist. Ziel dieser Konferenz war es, die Teilnehmer auf die massenhafte Vernichtung sog. lebensunwerten Lebens, also den Mord an Menschen mit Behinderungen, einzuschwören. Seit Beginn des sog. Euthanasieprogramms kam es immer wieder zu zahlreichen Nachfragen, Eingaben und auch Strafanzeigen. Diese Vorkommnisse sorgten in Kreisen der Justizbehörden und bei den Gerichten für große Unruhe. Insbesondere die Vormundschaft- und Nachlassgerichte sowie die Staatsanwaltschaften, als Vollstreckungsbehörde für Unterbringungsmaßnahmen, waren durch die häufige Zahl von Todesmeldungen stark verunsichert.
Franz Schlegelberger wurde am 23. Oktober 1876 in Königsberg/Ostpreussen geboren. Er war zunächst Staatsekretär im Reichsjustizministerium und übernahm 1941 bis April 1942 kommissarisch die Amtsgeschäfte seines Vorgängers Franz Gürtners. Nach seinem Ausscheiden aus dem Amt erhielt Schlegelberger von Adolf Hitler, so wie Reichskanzler Otto von Bismarck von Kaiser Wilhelm I nach dem Sieg über Frankreich und der Reichsgründung 1871, 1944 ein Gut im Werte von 100.000 Reichsmark. Im Nürnberger-Juristenprozess wurde Franz Schlegelberger zu lebenslanger Haft verurteilt, 1951 aber vorzeitig, wegen Haftunfähigkeit entlassen. Er lebte dann in Flensburg und verstarb dort am 14. Dezember 1970.
Sein jüngerer Sohn Hartwig Schlegelberger, geb. am 9. November 1913 war von 1943-1945 NS-Militärjurist in Berlin und wirkte als Ankläger an Todesurteilen wegen Wehrkraftzersetzung mit. Nach dem Krieg fungierte er von 1961-1963 als Finanzminister und von 1963-1971 als Innenminister des Landes Schleswig-Holstein. Ehrenamtlich amtierte Schlegelberger von 1970-1991 als Präsident des Deutschen Roten Kreuzes des Landesverbandes Schleswig-Holstein. Er verstarb am 6. Oktober 1997 in Flintbek.
Nach den einleitenden Worten Schlegelbergers wurden die Konferenzteilnehmer sodann vom Leiter der Hauptabteilung II der Kanzlei des Führers Viktor Brack (er wurde im Nürnberger Kriegsverbrechertribunal zum Tode verurteilt) und dem Leiter der medizinischen Abteilung der für die Euthanasiedurchführung eingerichteten Verwaltungszentrale in der Tiergartenstraße 4, Prof. Dr. Werner Heyde, über Organisation und Durchführung der Massentötungen informiert.
Dr. Heyde lebte nach dem Krieg unter dem falschen Namen Dr. Sawade in Flensburg. Er wurde jedoch enttarnt und aufgrund der Anklage des Frankfurter Generalstaatsanwalts Fritz Bauer am 18. Februar 1964 – der ebenfalls von Fritz Bauer initiierte 1. Auschwitzprozess lief noch – mit anderen Mitangeklagten wegen seiner Beteiligung an der Euthanasie vor Gericht gestellt. Dr. Heyde entzog sich jedoch dem Prozess, indem er fünf Tage vorher am 13. Februar 1964 den Freitod wählte.
Eine Diskussion bzw. offenen Widerspruch der anwesenden Konferenzteilnehmer zu den vorgestellten Maßnahmen, bei denen es sich immerhin um den Präsidenten des Reichsgerichts Dr. Dr. h.c. Erwin Bumke, den Präsidenten des Volksgerichtshofes Dr. Otto Thierack, die beiden Oberreichsanwälte beim Reichsgericht und beim Volksgerichtshof sowie 8 Oberlandesgerichtspräsidenten und 7 Generalstaatsanwälte handelte, fand nicht statt. Auch von Dr. Roland Freisler, dem späteren Präsidenten des Volksgerichtshofes, der an der Konferenz als Staatsekretär des Reichsjustizministeriums teilnahm und in dieser Funktion etwa neun Monate später, am 20. Januar 1942, der berüchtigten Wannseekonferenz beiwohnte, sind kritische Anmerkungen zu den Massenmorden an Menschen mit Behinderungen (natürlich!) nicht überliefert. Die Konferenzteilnehmer wurden durch den kommissarischen Reichsjustizminister Franz Schlegelberger dann, auch in Form eines schriftlichen Erlasses, darauf hingewiesen, dass sie künftig derartige Strafanzeigen wegen der Morde unbearbeitet lassen sollten. In diesem Sinne hätten sie auch auf die ihnen nachgeordneten Dienststellen einzuwirken. Die Massentötungen sollten den Anschein des legalen erhalten.
Bekanntermaßen wurde die sog. Euthanasieaktion offiziell aufgrund der Predigt des Bischofs von Münster, August Clemens von Galen, und seiner Strafanzeige wegen Mordes gegen Unbekannt vom Juni 1941 aufgrund eines Führerbefehls im August 1941 offiziell beendet; freilich grassierte die sog. „wilde Euthanasie“ noch weiter.
Der Versuch Fritz Bauers, die überlebenden Konferenzteilnehmer wegen Beihilfe zum Mord anzuklagen, blieb jedoch erfolglos. Das zuständige Landgericht Limburg gab mit Beschluss vom 27. Mai 1970, Az.: 4 VU 8/65, dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Außerverfolgungssetzung statt.
Ort der Konferenz vom 23. und 24. April 1941 war das Haus des Fliegers im Preußischen Landtag. Etwas mehr als 58 Jahre später, am 29. April 1999, wurde an gleicher Stelle, im nunmehrigen Plenarsaal des Abgeordnetenhauses von Berlin das Landesgleichberechtigungsgesetz als erstes Antidiskriminierungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland verabschiedet.
[1] Dieses Zitat ist der Anschuldigungsschrift des Frankfurter Generalstaatsanwalts Fritz Bauer vom 22. April 1965 (Az.: Js 20/63), GStA Frankfurt, Band VI, Blatt 36 ff. entnommen. Dieses Dokument ist abgedruckt in einem Tagungsband, herausgegeben von Hanno Loewy und Bettina Winter, NS-Euthanasie vor Gericht – Fritz Bauer und die Grenzen juristischer Bewältigung, Frankfurt am Main 1996, dort abgedruckt auf den Seiten 145 ff. Der Bericht über die Konferenz von Hans Christoph Schaefer findet sich auf Seite 133 ff. in dem Tagungsband.
OTTMAR MILES-PAUL BERICHT
https://kobinet-nachrichten.org/
TODESFABRIK BERNBURG
NS-Euthanasie: Mörder in Weiß
MDR AKTUELL Mitarbeiter Cezary Mariusz Bazydlo
von Cezary Bazydło
Stand: 27. Juli 2022, 14:29 Uhr
Rund eineinhalb Jahre nach Kriegsende begann der Nürnberger Ärzteprozess. Prominente NS-Mediziner mussten sich wegen ihrer Verbrechen verantworten, unter ihnen auch die führenden Köpfe der sogenannten NS-Euthanasie, die unter dem Decknamen "Aktion T4" durchgeführt wurde. Mit Euthanasie hatten dieses Verbrechen nichts zu tun, in Wahrheit handelte es sich um massenhafte Tötung von psychisch Kranken und Behinderten. Eines der Opfer war Jutta von Gustedt – ein junges Mädchen aus gutem Hause, das schon mit 27 Jahren in Bernburg sterben musste.
Bei ihrer Geburt 1914 steht Jutta von Gustedt auf der Sonnenseite des Lebens. Ihr Elternhaus ist ein stattliches Herrenhaus im Vorharz. Die Lebensbahnen der adligen jungen Frau und ihrer Geschwister scheinen vorgezeichnet: Die Jungen werden Beamte oder Offiziere, die Mädchen Ehefrauen. Doch für Jutta kommt alles anders. Ihr Leben endet vorzeitig in der Gaskammer in Bernburg. Bernburg ist eines der sechs Mordzentren im damaligen "Großdeutschen Reich", in denen Geisteskranke getötet werden - neben Pirna, Brandenburg, Grafeneck, Hartheim und Hadamar. Der Massenmord geht unter dem Namen "Aktion T4" oder NS-Euthanasie in die Geschichtsbücher ein.
Jutta von Gustedt, Opfer der NS-Euthanasie, vergast in Bernburg
Die Krankheit von Jutta von Gustedt macht sich um 1930 zum ersten Mal bemerkbar – kurz nachdem Juttas Vater die Familie für eine jüngere Frau verließ. 1934 stellen die Ärzte die Diagnose Schizophrenie und stecken Jutta für immer in die Psychiatrie. Es wird ihr Todesurteil sein, wie es sich einige Jahre später herausstellt - denn in Deutschland weht seit kurzem ein neuer Wind und viele Ärzte sind glühende Anhänger des NS-Regimes, das psychisch Kranke als unnötige Belastung stigmatisiert.
Stimmungsmache gegen "unnütze Brotfresser"
Noch im Jahr ihrer Machtübernahme, 1933, beschließen die Nazis, dass Menschen wie Jutta von Gustedt zwangssterilisiert werden sollen. Geisteskranke, Taubstumme und Epileptiker gelten als "unnütze Brotfresser", die der "Volksgemeinschaft" zur Last fallen. In Propagandafilmen und auf Plakaten wird unverhohlen Stimmung gegen sie gemacht. Während die Kranken angeblich in Palästen wohnen, müssten gesunde Arbeiterfamilien mit dreckigen Hinterhöfen Vorlieb nehmen, lautet die Botschaft. So wird der Boden für die Ermordung von insgesamt mehr als 70.000 Menschen bereitet. Auch für den gewaltsamen Tod der Jutta von Gustedt.
NS-Euthanasie: Wie viel Butter kostet ein Menschenleben?
Fünf Jahre später, kurz nach Kriegsbeginn, werden mit einem formlosen Schreiben Hitlers die Weichen für den gewaltsamen Tod von Menschen wie Jutta gestellt. Es ist ein unscheinbares Schriftstück, das aus wenigen Sätzen besteht, auf den privaten Briefbogen des "Führers" getippt. Danach sollen die Befugnisse bestimmter Ärzte so erweitert werden, "dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann". Einige Zeilen gestelztes Beamtendeutsch, die für Tausende das Todesurteil bedeuten.
Doch mit einem "Gnadentod" oder Euthanasie hat das Ganze nichts zu tun. Die Nazis wollen Krankenhausbetten für verwundete Soldaten freimachen und außerdem Geld und Ressourcen sparen. In einer geheimen Statistik wird der tausendfache Mord in Lebensmittel umgerechnet, erzählt Dr. Ute Hoffmann, die heute eine Gedenkstätte an Juttas Sterbeort in Bernburg leitet.
In dieser Statistik ist aufgelistet, welche Einsparungen der Tod eines Menschen bringt – also ganz genau die Einsparung von Butter, Milch, Eiern und Zucker.
Wer länger als fünf Jahre in einer psychiatrischen Einrichtung war, galt als Dauerpatient und damit als Dauer-Kostenfaktor. Ebenso wer nicht arbeiten konnte oder wollte. Die größten Überlebenschancen hatten Patienten, die in der Lage waren, außerhalb des Krankenhauses zu arbeiten, zum Beispiel in einer Gärtnerei.
Dr. Ute Hoffmann, Leiterin der Gedenkstätte Bernburg
Doch anfangs ahnen die Ärzte nicht den wahren Zweck der Fragebögen und stellen die Fälle absichtlich schlechter dar, um ihre besten Arbeitskräfte nicht zu verlieren – ein tödlicher Irrtum.
Todesfabrik in Bernburg
Jutta von Gustedt fällt bei der Prüfung durch. Im März 1941 wird sie in einem unscheinbaren Bus der Reichspost nach Bernburg gebracht. Die grauen Fahrzeuge werden später zu einem Symbol der Mordaktion. Drei Busse mit insgesamt 75 Menschen an Bord reichen, um die 14 Quadratmeter große Gaskammer von Bernburg zu füllen. Die Todesfabrik beginnt sofort nach ihrer Ankunft mit der "Arbeit".
Der Massenmord wird in Rechnung gestellt
Eine Bürokraft checkt nach der Ankunft die Identität der Opfer, um Verwechslungen zu vermeiden. Danach werden sie kurz von einem Arzt in Augenschein genommen, um eine plausible Todesursache für den gefälschten Totenschein zu finden. Teenager lässt man vorgeblich an Diphterie sterben, einer damals weit verbreiteten Kinder- und Jugendkrankheit. Die Alten "sterben" an Herzschwäche oder Kräfteverfall.
Die Opfer, die hier ankamen, hatten weder eine Übernachtung, noch eine Verpflegung, noch irgendeine Art von Versorgung. Sie wurden hierher gebracht, um sofort getötet zu werden.
Dr. Ute Hoffmann, Leiterin der Gedenkstätte Bernburg
Um die Morde zu verschleiern, werden auch weitere Angaben, etwa der Sterbeort, gefälscht. Das Sterbedatum der Jutta von Gustedt wird um zwei Wochen nach hinten verlegt. Dahinter steckt System: Die Tötungsmaschinerie finanziert sich auf diese Weise komplett von selbst, denn den Krankenkassen werden die Verpflegungsätze für die ermordeten Patienten munter weiter in Rechnung gestellt – ein groß angelegter Betrug, der selbst nach den Gesetzen des Dritten Reiches strafbar ist.
Der Schwindel fliegt auf
Ein eigenes Standesamt erledigt die schmutzige Arbeit der Urkundenfälschung. Wenn die Nummerierung in den Sterbebüchern den Beamten verräterisch hoch erscheint, starten sie die Zählung wieder bei eins. Auch ist man beim Versand der Todesnachrichten sehr darauf bedacht, nicht zu viele Sterbeurkunden aus derselben Gegend auf einmal zu verschicken, um auffällige Häufungen zu vermeiden. Ähnlich verfährt man in den übrigen fünf Mordzentren.
Trotzdem gelingt es nicht, den Massenmord im Rahmen der "Aktion T4" geheim zu halten. Nachrichten sickern durch, Gerüchte mache die Runde. Es regt sich Protest von den Angehörigen, die recht bald Zweifel bekommen, und von Vertretern der katholischen Kirche. Die NS-Euthanasie wird gestoppt. Trotz aller Propaganda in den Vorkriegsjahren ist das deutsche Volk nicht bereit, eine solche "Wohltat" zu akzeptieren.
Die Mörder: Menschen "wie du und ich"
Am 24. August 1941 ergeht die Order, Vergasungen von Geisteskranken in allen sechs Mordzentren einzustellen - die letzte Vergasung in Bernburg hatte am 15. August 1941 stattgefunden. Für Jutta von Gustedt und viele andere Patienten kommt dieser Tag jedoch zu spät. Allein in der Gaskammer von Bernburg sterben zwischen Herbst 1940 und Sommer 1941 mehr als 9.000 Menschen. Ihnen gegenüber stehen rund 140 Mitarbeiter, die die Todesfabrik in den zwei Jahren am Laufen halten: Ärzte, Pfleger, Schwestern, Busfahrer und Heizer. Alles keine geborenen Mörder und keine verrohten SS-Leute, erzählt Gedenkstättenleiterin Hoffmann.
Wir haben eine Untersuchung über das hier beschäftigte Personal gemacht und das Ergebnis ist wenig ermutigend, weil es sich nicht um ausgesprochene Sadisten oder besondere Parteigänger des Regimes handelt, sondern en gros um ganz normale Menschen, die aufgrund einer Kriegsdienstverpflichtung, einer Versetzung oder einer freiwilligen Bewerbung hierher kamen. Viele von ihnen haben erst vor Ort gesehen, um was es sich dabei handelt, aber nur zwei hatten den Mut zu sagen: "Das mache ich nicht!" Und den Beiden ist nichts passiert!
Dr. Ute Hoffmann, Leiterin der Gedenkstätte Bernburg
Gerechtigkeit für Opfer der NS-Euthanasie?
Die führenden Kopfe der NS-Euthanasie müssen sich nach dem Krieg vor Gericht verantworten. Viktor Brack und Karl Brandt werden beim Nürnberger Ärzteprozess im August 1947 zum Tode verurteilt und ein knappes Jahr später hingerichtet. Die meisten der Beteiligten, insbesondere das Hilfspersonal, entgehen aber einer Strafe. Auch in Bernburg, obwohl sie die DDR die Entnazifizierung eigentlich auf die Fahnen geschrieben hatte.
Dieses Thema im Programm:
MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 27. Januar 2019 | 21:45 Uhr
https://www.mdr.de/
Zwangssterilisation im Dritten Reich
von Johanna Kelch
Stand: 21. Januar 2020, 08:44 Uhr
Flink wie Windhunde, zäh wie Leder, hart wie Kruppstahl. So sollte laut Adolf Hitler jeder deutsche Junge sein. Um die "Reinhaltung des gesunden Volkskörpers" zu gewährleisten, verabschiedeten die Nationalsozialisten am 14. Juli 1933 das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses". Damit wurde die Grundlage für die Verfolgung, Ausgrenzung und später Ermordung von Menschen mit psychischen Krankheiten geschaffen.
Marie Stephan, 1906 in Schlesien geboren, kam Mitte der 20er-Jahre nach Dresden, wo sie ihren Mann Alfred Lange kennenlernte. Das Paar bekam zwei Töchter. 1934 zeigten sich bei Marie erste Anzeichen einer Schizophrenie. Mit diesem Krankheitsbild wurde sie ein Jahr später in die Heilanstalt Pirna-Sonnenstein eingewiesen. Nur wenige Monate später beantragte die Anstaltsleitung die Sterilisation ihrer Patientin.
Schlechte Noten als Indiz für "angeborenen Schwachsinn"
Marie Lange, geb. Stephan, war eine von rund 350.000 bis 400.000 Menschen, die als "erbkrank" galten und während der NS-Zeit zwangssterilisiert wurden. Als Erbkrank galt u.a., wer psychische Einschränkungen aufwies. Auf der Liste standen Depressionen, Schizophrenie und geistige Behinderungen. Selbst wer schlechte Noten in der Schule bekam, geriet schnell in den Verdacht, ein "Idiot" zu sein oder an "angeborenem Schwachsinn" zu leiden. Jeder, der von der "Norm" abwich, so wie sie nationalsozialistische Rassenhygiene definierte, lief ab 1934 Gefahr, Opfer der Zwangssterilisation zu werden. Egal ob Mann oder Frau.
Zielgruppe: Menschen außerhalb der Heilanstalten
"Das Hauptziel der Zwangssterilisation - und das wird oft unterschätzt - waren Menschen außerhalb der Heilanstalten, die Zugang zum anderen Geschlecht hatten", erklärt Boris Böhm, Leiter der Gedenkstätte Pirna-Sonnenstein. “Diejenigen, die bereits in den Anstalten lebten, mussten oft nicht mehr sterilisiert werden. Hier waren Männer und Frauen getrennt. Doch wie bekamen die Ärzte Zugriff auf die Menschen im öffentlichen Leben?
Wer erbkrank ist, kann durch chirurgischen Eingriff unfruchtbar gemacht (sterilisiert) werden, wenn nach den Erfahrungen der ärztlichen Wissenschaft mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, daß Nachkommen an schweren körperlichen oder geistigen Erbschäden leiden werden.
Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1934
Die Nationalsozialisten machten sich ein bereits bestehendes Betreuungssystem von psychisch Kranken zu nutze. "Es gab in Sachsen oder auch in Großstädten wie Berlin vorbildliche Stellen der Sozialbetreuung, die durch die SPD zu Zeiten der Weimarer Republik initiiert wurden", erzählt Böhm. Eigentlich waren sie gegründet worden, um kranken Menschen zu helfen. Im Dritten Reich werden sie gewissermaßen zweckentfremdet. "Das haben die Nationalsozialisten ausgenutzt und die Daten von den Ämtern abgegriffen", so Böhm. Anhand der Krankenakten wurde ein Gutachten erstellt. Oft geschah das ohne persönliche Vorstellung des Patienten. Ob die "Voraussetzung zur Unfruchtbarmachung" gegeben war oder nicht, entschieden Ärzte, Psychiater und Juristen in den eigens dafür eingerichteten Erbgesundheitsgerichten.
Im Gesetz waren acht Krankheitsbilder festgeschrieben
1. angeborener Schwachsinn
2. manisch-depressives Irrsein
3. Schizophrenie
4. Epilepsie
5. Chorea Huntington
6. erbliche Blindheit
7. erbliche Taubheit
8. schwere erbliche körperliche Missbildung.
Wer sich weigert, wird von der Polizei abgeholt
Marie Lange stimmte der Sterilisation freiwillig zu, weil sie hoffte, danach nicht wieder in die Heil- und Pflegeanstalt zu kommen. "Wer sich aber geweigert hat, wurde durch die Polizei abgeholt und Zwangssterilisiert", so Boris Böhm. Die Sterilisation wurde chirurgisch, später auch mit Hilfe von Röntgenstrahlen, durchgeführt. Und zwar nicht in den Anstalten, sondern in gewöhnlichen Krankhäusern. Bei Marie fand die Operation am 8. April 1936 im Stadtkrankenhaus Pirna statt. Nach fast zweiwöchigem Aufenthalt wurde sie nach Hause entlassen.
Propaganda-Arbeit: Filme, Plakate, Briefe an Schulen
Die Sterilisationskampagne wurde von einer groß angelegten Propagandaaktion begleitet. Um schneller an Opfer zu kommen, wurden Briefe an Schulen, Behörden und sonstige Einrichtungen verschickt, die viel mit Menschen zusammenarbeiten. Darin wurden die Leitung und das Personal dazu verpflichtet, Erbkranke "anzuzeigen".
Bereits in der Weimarer Republik wurde über Sterilisation von Menschen, die nicht der gesellschaftlichen Norm entsprachen, diskutiert. 1920 erschien eine Broschüre mit dem Titel "Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens". Herausgegeben wurde die 62 Seiten umfassende Schrift von dem Pfarrerssohn und Psychiater Alfred E. Hoche und dem Leipziger Jura-Professor Karl Binding. Die beiden Wissenschaftler schreiben von "leeren Menschenhülsen", "Ballastexistenzen" und "geistigen Toten". Diese Begriffe übernehmen später die Nationalsozialisten.
Protest in der Bevölkerung wuchs ab 1936
Zwischen 1934 und 1936 wurden fast 17.000 Menschen medizinisch unfruchtbar gemacht. Eine Änderung des Gesetzes erlaubte 1935 zusätzlich, Schwangerschaftsabbrüche bis in den sechsten Monat bei "eugenischer Indikation" durchzuführen. Doch trotz massiver Propaganda murrte die Bevölkerung. Das Thema wurde nach 1936 daher aus der Öffentlichkeit verbannt. Die Menschen sollten beruhigt werden. "Im Grunde war in irgendeiner Form jede Familie im Deutschen Reich von so einer Maßnahme betroffen", so Böhm.
Besondere Härte und Brutalität in Sachsen
Doch die Zwangssterilisation wurde weiter betrieben - und sogar ausgeweitet. Besonders Sachsen wies hinsichtlich der Vorgehensweise eine Härte und Intensität auf, die nirgendwo sonst im Deutschen Reich zu finden war. "Von der Sterilisation bis zur Euthanasie wurde mit besonderer Brutalität und vor allem frühzeitiger als in anderen Bundesländern Maßnahmen durchgesetzt", so Gedenkstättenleiter Böhm. "Es wurde sehr stringent und sehr hartherzig vorgegangen."
Ärtzliches Personal als Erfüllungsgehilfen
Neben Protesten in der Bevölkerung, gab es auch medizinisches Personal, welches die Zwangssterilisation ablehnte. Böhm berichtet, dass es besonders in den katholischen Reichsgebieten - dem Rheinland oder Bayern - Widerspruch und Verweigerung gab. "Aber es war ein Reichsgesetz, welches die Mitwirkung von Ärzten und anderem Personal eingefordert hat", so der Historiker. "Das waren Erfüllungsgehilfen. Und dass es ein Unrechtsgesetz gewesen ist, wurde auch erst 2007 vom Deutschen Bundestag anerkannt."
Die Zwangssterilisation war eine Vorstufe der späteren Euthanasiemorde, sagt Böhm. "Die kontinuierliche staatsoffizielle Diffamierung und Herabsetzung von Menschen mit Behinderungen schuf Möglichkeitsräume, die ab 1939 in offenen Mord mündeten."
Das war auch bei Marie Lange der Fall. Nach ihrer Entlassung aus dem Kreiskrankenhaus Pirna dauerte es keine sechs Wochen, bis sie wieder eingewiesen wurde. Rund vier Jahre später, am 27. November 1940 wurde sie in der Gaskammer in Pirna-Sonnenstein ermordet.
Über dieses Thema berichtete der MDR auch im Sachsen-Spiegel:
TV | 23.03.2018 | 19:00 Uhr
https://www.mdr.de/
10.000 "unwerte" Kinder, ermordet und missbraucht
Veröffentlicht am 26.01.2012 |
GESCHICHTE
NS-EUTHANASIE
Lange schwiegen Ärzte über die Rolle der Medizin im Dritten Reich. Eine Ausstellung in Berlin zeigt nun die Beteiligung der Kinderärzte am Massenmord.
Die Logik mag Leonardo Conti zwingend erschienen sein. 1941 ordnete der "Reichsgesundheitsführer" an: Unheilbar kranke Kinder sollten ihren Eltern weggenommen und in "Kinderfachabteilungen" zusammengefasst werden – angeblich, um ihre Väter und Mütter davon abzuhalten, gesunde Sprösslinge zu vernachlässigen, weil sie sich besonders um den behinderten Nachwuchs kümmerten.
Aber zugleich bedeutete diese Regelung, dass die in ausgewählten Hospitälern untergebrachten kranken Kinder leichter dem NS-Krankenmord zum Opfer fallen konnten.
Contis Anweisung ist nur eines der Schlüsseldokumente der sogenannten Kindereuthanasie. Die Berliner Dokumentationsstelle Topographie des Terrors hat jetzt zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) eine Ausstellung speziell über dieses Verbrechen an wehrlosen kleinen Menschen eröffnet.
Mehr als 30 "Kinderfachabteilungen" soll es gegeben haben, in denen behinderte und angeblich oder tatsächlich unheilbare Kinder von Ärzten und Schwestern gegen jede medizinische Ethik entweder aktiv ermordet oder durch Unterlassung umgebracht wurden – meist verhungerten oder verdursteten die kleinen Patienten.
Wahrscheinlich mehr als 10.000 Kinder wurden auf diese Weise in der NS-Zeit der Vernichtung preisgegeben.
Erst spät wurden die Morde aufgearbeitet
„Es geht hier nicht um moralisch fragwürdige Vergehen, sondern um Verbrechen“, sagt der Historiker Thomas Beddies von der Berliner Universitätsklinik Charité, der die Ausstellung im Auftrag der DGKJ gestaltet hat.
Wie andere Berufsgruppen begannen die Kinder- und Jugendärzte erst vor wenigen Jahren, die Rolle der Mediziner im NS-Staat aufzuarbeiten. Viele Täter hatten nach 1945 ihre Karrieren beinahe bruchlos fortsetzen können.
Erst in den 70er-Jahren kam es zu einzelnen Prozessen. Als einer der ersten hat der Publizist Ernst Klee Anfang der 80er-Jahre das ganze Ausmaß des "Euthanasie"-Verbrechen geschildert.
Die NS-Ideologie des "Recht des Stärkeren" führte zu dieser aus heutiger Sicht perversen Logik – doch für nicht wenige bereits in den 20er-Jahren des 20. Jahrhunderts ausgebildete Ärzte schien dieses Denken überzeugend. Sie glaubten an die Existenz „lebensunwerten Lebens“.
Die Ausstellung im hellen Dokumentationszentrum auf dem Gelände der ehemaligen Gestapo-Zentrale präsentiert unter anderem Dokumente und „Trostbriefe“ an verzweifelte Eltern. Akten illustrieren den Leidensweg der Opfer und die Lebensläufe der beteiligten Mediziner.
Das Beispiel des Werner Catel
Zu den Tätern gehörte Werner Catel. Aus seinem „Lehrbuch zur Pflege des kranken und des gesunden Kindes“ lernten Krankenschwestern nach dem Krieg. Das Werk galt als Standard in der Kinderpflege. Catel hatte sein Wissen schon vor dem Krieg eingesetzt: Als Gutachter in der Nazi-Zeit im „Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung erb- und anlagebedingter schwerer Leiden“.
Unter diesem bürokratischen Deckmantel wurde die Ermordung von mehr als 5000 Kindern organisiert, die von den Nationalsozialisten als „nicht lebenswert“ eingestuft und mit Medikamenten vergiftet wurden.
Zusammen mit zwei Kollegen entschied Catel, ob die meistens mit einer Erbkrankheit oder einer Behinderung geborenen Kinder weiter leben sollten – oder nicht. „Die Kinder wurden auf ihre Nützlichkeit geprüft“, sagt Topographie-Direktor Andreas Nachama.
Der Ausschuss war der Reichskanzlei Adolf Hitlers unterstellt. Angesichts möglicher Proteste sollten Staat und Partei über die geheime Morden nichts erfahren. Auch die „Aktion T4“ stand unter der direkten Kontrolle von Hitlers Büro.
Mehr als 4200 Kinder und Jugendliche wurden 1940/1941 in sechs eigens dafür errichteten Tötungsanstalten mit Kohlenmonoxid vergast. In der Berliner Tiergartenstraße 4, nicht weit vom Standort der heutigen Philharmonie, entschieden Dutzende Beamte mittels Gutachten, die von Ärzten aus dem ganzen Reich verfasst worden waren.
Ein rotes Kreuz auf dem Gutachten bedeutete die Ermordung. Für die Todgeweihten wurde eine Sterbeurkunde mit einem plausiblen Grund ausgestellt. Dann bestiegen sie fensterlose Busse und wurden in die Tötungszentren gebracht. In einer als Duschraum getarnten Gaskammer starben sie einen qualvollen Tod.
Der Kinderarzt Catel rechtfertigte nach dem Krieg die Morde und bestritt jede Schuld. Das Landgericht Hamburg lehnte 1949 ein Verfahren gegen ihn mit der Begründung ab, die „Verkürzung lebensunwerten Lebens“ stehe nicht im Gegensatz zum „allgemeinen Sittengesetz“. Catel starb 1981 – als emeritierter Professor in Kiel.
„Im Gedenken der Kinder“. Topographie des Terrors Berlin. Bis 20. Mai 2012 .
Exhibition Highlights Fate Of Children In The Holocaust
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Wie Kinder den Zweiten Weltkrieg erlebten. Die Ausstellung "Im Gedenken der Kinder" in der Berliner Topographie des Terrors zeigte 2012 Bilder, die Kinder in der psychiatrischen Abteilung der Charité malten.
Quelle: Getty Images/Getty
*** BESTPIX *** Exhibition Highlights Fate Of Children In The Holocaust
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Die Ausstellung widmete sich den Kinderärzten und ihren Verbrechen an Kindern.
Quelle: Getty Images/Getty
Exhibition Highlights Fate Of Children In The Holocaust
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Auch die Kinder waren Verfügungsmasse im NS-Staat.
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Exhibition Highlights Fate Of Children In The Holocaust
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Physisch und psychisch kranke Kinder ...
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Ausstellung zur «Kinder-Euthanasie» in Berlin
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... wurden als "nicht lebenswert" eingestuft und mit Medikamenten vergiftet.
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Mehr als 10.000 Kinder wurden so der Vernichtung preisgegeben.
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Die Mordaktionen waren geheim, weil die NS-Führung Proteste befürchtete.
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Siehe auch:
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3. You-Tube-Videos zur Nazi-(Kinder)-Euthanasie
#AGHauspost: 20.04.2021 - Die Juristenkonferenz vom April 1941 (Folge 15)
Zwischen 1936 und 1945 wurde das heutige #AGH als Offizierskasino benutzt, nachdem #HermannGöring das Gebäude zum „Haus der Flieger“ umbauen ließ. Der Plenarsaal des schon Jahre zuvor aufgelösten Preuß. Landtags wurde seinerzeit als Fest- und Tanzsaal genutzt. Am 23. und 24. April 1941 wurde er zum Schauplatz einer Juristenkonferenz, die das Schicksal hunderttausender psychisch kranker, behinderter oder sozial ausgegrenzter Menschen besiegeln sollte.
Die Konferenz steht beispielhaft für die Mitwirkung der Justiz an der NS-Gewaltherrschaft und deren "Euthanasie"-Verbrechen. 80 Jahre danach wollen wir u. a. auch mit dieser #AGHHauspost-Folge an das Schicksal der Verfolgten und Ermordeten erinnern.
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