Nationalsozialismus in Mosbach - Baden
: Rechtsextremismus und Neofaschismus : Anti-Semitismus : Anti-Ziganismus : Homophobie : Rassismus : Diskriminierung 

GERICHTLICHE VERFAHREN:
Nazi-Massentötungen von Babys und Kindern (#01)
(Jugendamtsverantwortung)
- auch in Mosbach - Baden 

 Zuletzt AKTUALISIERT am 20.04.2023 ! 

Seiteninhalt:

  1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach 

    1.1 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers

    1.2 Strafanzeigen vom 11.06.2022 unter 6F 9/22 zum Nazi-Massenmord an Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen : Besondere Verantwortung des Jugendamtes als deutsche Kinder- und Jugendhilfeinstitution mit Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche

    1.3 Strafanzeigen vom 17.12.2022 unter 6F 9/22 zum Nazi-Massenmord an Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen : Im Nazi-Zwangsarbeitssystem in Mosbach

  2. YouTube-Videos zu Nazi-Massentötungen von Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen

  3. Online-Artikel zu Nazi-Massentötungen von Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen

  4. Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu Nazi-Massentötungen von Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen und zu Nazi-Entbindungsheimen für Ostarbeiterinnen



1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach

Amtsgericht Mosbach: Bildquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht_Mosbach#/media/Datei:Mosbach-kloster-amtsgericht1.jpg

Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach
Telefon:
06261 - 87 0
(Zentrale)
Telefax:
06261 - 87 460
(Zentrale Faxnummer)

AKTUELLE NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach u.a. seit 03.06.2022 >>>

Historische NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>


(#01) : Strafanzeige an das Amtsgericht Mosbach vom 11.06.2022 gegen Unbekannt:  Deutsche Jugendamtsleitungen und Jugendamtsmitarbeiter, die ihrer Verantwortung für Kinder- und Jugendliche dadurch nicht gerecht geworden sind, dass sie Kinder von osteuropäischen Zwangsarbeiterinnen nicht vor der Massentötung in Ausländerkinderpflegestätten geschützt haben >>>

Tatbeteiligungen am NAZI-MASSENMORD-AKTIONEN AN BABYS UND KINDERN in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, d.h. hier konkret an Kindern von osteuropäischen Zwangsarbeiterinnen während der Nazi-Massentötungen an Babys in Ausländerkinderpflegestätten und in anderen Heimen.
-  Strafanzeigen gemäß § StPO 158 an das Amtsgericht Mosbach:

(#02) : vom 11.06.2022 gegen Unbekannt : Verantwortliches Ärzte-Personal und Heimpersonal, Jugendamtspersonal sowie gegen Unternehmenspersonal im heutigen Baden-Württemberg und in Mosbach  >>>

(#03) : vom 19.06.2022: gegen Unbekannt: Verantwortliches Personal bei den BRD-Strafermittlungsbehörden wegen der Nicht-Einleitung von Strafverfahren wegen Beteiligung am Nazi-Massenmord, gegen hier benannte hauptverantwortliche Personen : 1) Dr. HANS MUTHESIUS,  NS-Referatsleiter in der Wohlfahrtsabteilung des Nazi-Reichsinnenministeriums, verantwortlich für Fragen der Jugendwohlfahrtspflege 2) NS-Ministerialdirigent Dr. WILHELM LOSCHELDER, Abteilung IV (Kommunalabteilung) Leiter der Unterabteilung I (Verfassung und Aufgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände) beim Nazi-Reichsinnenministerium 3) Dr. KARL GOSSEL, Organisator für die Behandlung von Ostarbeitern in NS-Zwangsarbeitslagern mit dem „Vernichtung durch Arbeit“-Programm beim Nazi-Reichsfinanzministerium >>>


FRAGESTELLUNG

ZUR ROLLE UND BETEILIGUNG
DES DEUTSCHEN JUGENDAMTES
BEI DEN UND AN DEN
NAZI-MASSENMORDAKTIONEN
AN KINDERN VON
OSTEUROPÄISCHEN ZWANGSARBEITERINNEN


6F 9/22
Auszüge aus : OFFIZIELLE ANTRÄGE vom 11.06.2022 AN DAS AMTSGERICHT-FAMILIENGERICHT MOSBACH :
STRAFANZEIGE gegen Unbekannt am AG/FG MOS

Gegen deutsche Jugendamtsleitungen und Jugendamtsmitarbeiter, die ihrer Verantwortung für Kinder- und Jugendliche dadurch nicht gerecht geworden sind, dass sie Kinder von osteuropäischen Zwangsarbeiterinnen nicht vor der Nazi-Massentötung in Ausländerkinderpflegestätten geschützt haben


1.1 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers

In der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022, teilt das Amtsgericht Mosbach die Rechtsauffassung mit, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, was SOWOHL entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022, dass heute und noch künftig NS-Verbrechen von der Justiz verfolgt würden,  ALS AUCH entgegen der Rechtsauffassung u.a. des Urteils vom 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.

Das Amtsgericht Mosbach erklärt, die vom Antragsteller initiierten Verfahren zur Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen nicht bearbeiten, sondern laut Verfügungs-Mitteilung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 getrennt von der Akte lediglich in einem Sonderband anlegen zu wollen.

Das AG MOS äußert sich weiterhin auch in 6F 2/22 in und nach der Verhandlung vom 22.11.22 NICHT zu den beim AG MOS erhobenen konkreten Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen u.a. gegen wiederholt nicht-ordnungsgemäße Bearbeitungen von konkreten Eingaben des Antragstellers zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und von Nationalsozialistischen Verbrechen seitens des Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 entgegen der geltenden Strafprozessordnung § 158 StPO. Siehe dazu auch u.a. KV-RA-Eingabe vom 22.06.22 unter 6F 2/22.

Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten. 

Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel 4 auf dieser Seite.


1.2 Strafanzeigen vom 11.06.2022 unter 6F 9/22 zum Nazi-Massenmord an Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen : Besondere Verantwortung des Jugendamtes als deutsche Kinder- und Jugendhilfeinstitution mit Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche

In der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022, teilt das Amtsgericht Mosbach die Rechtsauffassung mit, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, was entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022 steht, dass heute und künftig noch NS-Verbrechen durch die Justiz aufgearbeitet würden, sowie entgegen der Rechtsauffassung des Urteils am 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.


Prozessbeobachtung: NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Strafanzeige vom 11.06.2022 zur Jugendamtsbeteiligung am Nazi-Massenmord an Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen : 6F 9/22 beim AG/FG Mosbach : Besondere Verantwortung des Jugendamtes als deutsche Kinder- und Jugendhilfeinstitution mit Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche
220611_uhl_ag_mos_ja_kinderpflegestätten.pdf (157.33KB)
Prozessbeobachtung: NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Strafanzeige vom 11.06.2022 zur Jugendamtsbeteiligung am Nazi-Massenmord an Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen : 6F 9/22 beim AG/FG Mosbach : Besondere Verantwortung des Jugendamtes als deutsche Kinder- und Jugendhilfeinstitution mit Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche
220611_uhl_ag_mos_ja_kinderpflegestätten.pdf (157.33KB)


Gemäß und analog der Aufhebung des Reichstagsbrandurteils vom 23. Dezember 1933, das dann im Wiederaufnahmeverfahren in 2007 vollständig aufgehoben wurde, wird hiermit der offizielle Antrag an das AG MOS unter 6F 9/22 vom 11.06.2022 zur Eröffnung des STRAFVERFAHRENS am AG MOS in der Rechtssache VERANTWORTUNG VON AMTSTRÄGERN BEI DEUTSCHEN JUGENDÄMTERN IM SCHUTZAUFTRAG FÜR KINDER VON OSTEUROPÄISCHEN ZWANGSARBEITERINNEN, DIE ALS NS-OPFER MASSENHAFT IN NAZI-AUSLÄNDERKINDERPFLEGESTÄTTEN GETÖTET WURDEN, eingereicht.

Das AG MOS ist demnach eindeutig rechtlich, sachlich und fachlich zuständig für die hier anhängige Rechtssache „VERANTWORTUNG VON AMTSTRÄGERN BEI DEUTSCHEN JUGENDÄMTERN IM SCHUTZAUFTRAG FÜR KINDER VON OSTEUROPÄISCHEN ZWANGSARBEITERINNEN, DIE ALS NS-OPFER MASSENHAFT IN NAZI-AUSLÄNDERKINDERPFLEGESTÄTTEN GETÖTET WURDEN“ beim Amtsgericht Mosbach.

Gräber ohne Namen: Die toten Kinder Hannoverscher Zwangsarbeiterinnen

Auf dem Stadtfriedhof Seelhorst in Hannover sind mehrere hundert Kinder von Zwangsarbeiterinnen, die überwiegend aus Osteuropa stammten, beigesetzt. Die Neugeborenen und Kleinkinder starben oft an den Folgen von Mangelversorgung, was aus rassischen Gründen von den Tätern durchaus gewünscht war. Die AutorInnen beleuchten mit ihrer Erinnerungsarbeit ein wenig erschlossenes Kapitel, das auch ein gesellschaftliches Tabu berührt. Die Mütter der toten Kinder, Polinnen und 'Ostarbeiterinnen', waren in Heimen und Lagern in Hannover und der Region untergebracht. In diesem mit zahlreichen Fotos und Dokumenten versehenen Band wird der historische Hintergrund und die Situation der Wöchnerinnen, Säuglinge und Kinder erläutert. Auch drei ehemalige Zwangsarbeiterinnen kommen zu Wort. Ein umfangreicher Anhang erinnert in der Form einer Gedenkliste an die verstorbenen und getöteten Kinder, um die Opfer aus der Anonymität zu holen. Das langjährige pädagogische Engagement von Mitarbeitern des Stadtfriedhofs Seelhorst und die intensive Forschungsarbeit der Historikerinnen tragen dazu bei, die Verbrechen an den toten Kindern wieder "sichtbar" zu machen. Dies gilt um so mehr, als die Gräber dieser Opfer des Nationalsozialismus heute einen unkenntlichen Teil des Friedhofs bilden. Ein umfangreicher Anhang erinnert namentlich an die verstorbenen und getöteten Kinder, um die Opfer aus der Anonymität zu holen. Alle Beiträge sind mit Fotos und zeitgenössischen Dokumenten versehen.

Nach Ansicht des *** Antragstellers in 6F 9/22 fällt der Schutz von Kindern der osteuropäischen Zwangsarbeiterinnen vor der Massentötung in Ausländerkinderpflegestätten unter dem Nazi-Terror- und Vernichtungsregime in den Verantwortungsbereich der damaligen deutschen Jugendämter, die aber offenbar und nachweisbar ihrer Verantwortung für Kinder- und Jugendliche im Deutschen Reich und in den besetzten Gebieten nicht gerecht geworden sind und damit ihren Schutzauftrag nicht erfüllt haben. Das AG MOS ist verpflichtet, diese Sachverhalte sowie die in der Begründung und Glaubhaftmachung angeführten Sachverhalte vollständig zu ermitteln, zu überprüfen und öffentlich aufzuklären.

1943 wurde die Errichtung von Ausländerkinderpflegestätten durch einen Erlass des Reichsführers SS Heinrich Himmler verfügt. Osteuropäische Zwangsarbeiterinnen wurden gezwungen in diesen Ausländerkinderpflegestätten, u.a. auch Fremdvölkisches Kinderheim, Kinderlager, Aufzuchtsraum für Bastarde genannt, zu entbinden. Nach der Geburt wurden ihnen die Säuglinge weggenommen und systematisch durch Vernachlässigung und Nahrungsentzug in diesen Säuglingssterbelagern massenhaft getötet. Ausgewählte Babys und größere Kinder wurden nach rassehygienischen Gesichtspunkten ausgewählt und durch „arische“ Familien adoptiert. Nach Schätzungen kamen zwischen 100.000 und 200.000 Kinder in diesen Einrichtungen zu Tode. Die Datenbank „Krieg gegen Kinder“ enthält Informationen über mehr als 400 Orte, an denen Kinder von Zwangsarbeiterinnen zur Welt kamen, untergebracht waren oder zu Tode kamen – darunter auch zahlreiche Ausländerkinder-Pflegestätten als Tötungsanstalten.

Die vergessenen Kinder von Zwangsarbeiterinnen in Hamburg, ermordet durch Vernachlässigung und Unterernährung: Band 1




Daher ergeht hier die STRAFANZEIGE des *** gegen Unbekannt am AG/FG MOS vom 11.06.2022 unter 6F 9/22, konkreter gegen deutsche Jugendamtsleitungen und Jugendamtsmitarbeiter als verantwortliche Amtsträger, die ihrer Verantwortung für Kinder- und Jugendliche dadurch nicht gerecht geworden sind, dass sie Kinder von osteuropäischen Zwangsarbeiterinnen nicht vor der Massentötung in Ausländerkinderpflegestätten, Entbindungsheimen und Säuglingslagern geschützt haben. Dem hier unter 6F 9/22 angerufenen Amtsgericht Mosbach und der Staatsanwaltschaft Mosbach wird aufgegeben, die jeweiligen verantwortlichen Jugendamtsleitungen und Jugendamtsmitarbeiter aus dem Nazi-Terror- und Vernichtungsregime namentlich zu ermitteln und zu überprüfen, inwieweit und welche dieser betreffenden Personen noch lebend sind, um dann entsprechende Verfahren gegen diese Personen einzuleiten.

Das Gericht selbst ist von Amtswegen zur umfassenden Sachverhaltsermittlung und -aufklärung nach § 26 FamFG, § 27 FamFG, § 44 FamFG, § 138 ZPO verpflichtet, um möglichst eine Verletzung der Ansprüche auf rechtliches Gehör und faires Verfahren nach § 10 AEMR, § 6 EMRK, § 103 Abs. 1 GG sowie auf die Achtung des Familienlebens nach § 8 EMRK sowie auf das Recht auf Meinungsfreiheit § 19 AEMR, § 11 EMRK, § 5 GG sowie auf das Recht auf Diskriminierungsverbot § 14 EMRK auszuschließen.


Die vergessenen Kinder von Zwangsarbeiterinnen in Hamburg, ermordet durch Vernachlässigung und Unterernährung: Band 2





3) Begründung und Glaubhaftmachung : Beispiele frei verfügbarer Literatur und Medien
Children and the Holocaust. Symposium Presentations. Center for Advanced Holocaust Studies, United States Holocaust Memorial Museum, Washington DC 2004, (PDF; 0,7 MB).
Christian Eggers, Dirk Riesener: Ein guter Stein findet sich allhier. Zur Geschichte des Steinhauens in Velpke. Herausgegeben von der Gemeinde Velpke mit freundlicher Unterstützung des Landkreises Helmstedt. Gemeinde Velpke, Velpke 1996.
Martin Kranzl-Greinecker: Die Kinder von Etzelsdorf. Notizen über ein „fremdvölkisches Kinderheim“. Denkmayr, Linz 2005, ISBN 3-902488-44-1.
Raimond Reiter: Tötungsstätten für ausländische Kinder im Zweiten Weltkrieg. Zum Spannungsverhältnis von kriegswirtschaftlichem Arbeitseinsatz und nationalsozialistischer Rassenpolitik in Niedersachsen (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen. Bd. 39 = Niedersachsen 1933–1945. Bd. 3). Hahn, Hannover 1993, ISBN 3-7752-5875-2 (Zugleich: Hannover, Universität, Dissertation, 1991: „Ausländer-Pflegestätten“ in Niedersachsen (heutiges Gebiet) 1942–1945.).
Cordula Wächtler, Irmtraud Heike, Janet Anschütz, Stephanus Fischer: Gräber ohne Namen. Die toten Kinder Hannoverscher Zwangsarbeiterinnen. VSA-Verlag, Hamburg 2006, ISBN 3-89965-207-X.
Irmtraud Heike, Jürgen Zimmer: Die toten Kinder der "Ausländerkinder-Pflegestätte" in Großburgwedel, in: Geraubte Leben. Spurensuche: Burgwedel während der NS-Zeit, S. 66-133. VSA-Verlag, Hamburg 2019, ISBN 978-3-96488-038-3.


Hitlers Sklaven: Vernichtung. Die Geschichte der NS-Zwangsarbeiter (2/3)44 min Datum:19.12.2020, Verfügbarkeit: Video verfügbar bis 23.05.2024.

https://www.zdf.de/

"Krieg gegen Kinder - Zum Schicksal der Zwangsarbeiterkinder 1943-1945. (Datenbank mit über 400 Orten, in denen wahrscheinlich Entbindungs- oder Säuglingslager bestanden sowie Spuren wie Säuglingsgräber oder Zeitzeugenberichte darauf hindeuten)
http://www.birdstage.net/

Todeslager für Babys - US-Anwälte beschuldigen VW des Völkermordes, Das Erste | Panorama | 06.05.1999 | 21:15 Uhr
https://daserste.ndr.de/panorama/

Behandlung empfohlen: NS-Medizinverbrechen an Kindern und Jugendlichen in Stuttgart






4) VERÖFFENTLICHUNG AUF DEN INTERNET-SEITEN DES AG MOS und der STA MOS IN DER RECHTSSACHE „VERANTWORTUNG VON AMTSTRÄGERN BEI DEUTSCHEN JUGENDÄMTERN IM SCHUTZAUFTRAG FÜR KINDER VON OSTEUROPÄISCHEN ZWANGSARBEITERINNEN, DIE ALS NS-OPFER MASSENHAFT IN NAZI-AUSLÄNDERKINDERPFLEGESTÄTTEN GETÖTET WURDEN“
Der *** Antragsteller erteilt hiermit offiziell die Freigabe des vorliegenden Antrages vom 11.06.2022 unter 6F 9/22 in der Rechtssache „VERANTWORTUNG VON AMTSTRÄGERN BEI DEUTSCHEN JUGENDÄMTERN IM SCHUTZAUFTRAG FÜR KINDER VON OSTEUROPÄISCHEN ZWANGSARBEITERINNEN, DIE ALS NS-OPFER MASSENHAFT IN NAZI-AUSLÄNDERKINDERPFLEGESTÄTTEN GETÖTET WURDEN.“  Dem Amtsgericht Mosbach und der Staatsanwaltschaft Mosbach wird hiermit als offizieller Antrag aufgegeben, die anhängige RECHTSSACHE VERANTWORTUNG VON AMTSTRÄGERN BEI DEUTSCHEN JUGENDÄMTERN IM SCHUTZAUFTRAG FÜR KINDER VON OSTEUROPÄISCHEN ZWANGSARBEITERINNEN, DIE ALS NS-OPFER MASSENHAFT IN NAZI-AUSLÄNDERKINDERPFLEGESTÄTTEN GETÖTET WURDEN mit kritischer Dokumentation sowie die Falldokumentationen in der hiermit beim AG/FG MOS anhängigen Rechtsache „VERANTWORTUNG VON AMTSTRÄGERN BEI DEUTSCHEN JUGENDÄMTERN IM SCHUTZAUFTRAG FÜR KINDER VON OSTEUROPÄISCHEN ZWANGSARBEITERINNEN, DIE ALS NS-OPFER MASSENHAFT IN NAZI-AUSLÄNDERKINDERPFLEGESTÄTTEN GETÖTET WURDEN“ auf den Internet-/bzw. Websites des Amtsgericht Mosbach frei zugänglich zu veröffentlichen.

Prozessbeobachtung: NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Strafanzeige vom 11.06.2022 zur Jugendamtsbeteiligung am Nazi-Massenmord an Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen : 6F 9/22 beim AG/FG Mosbach : Besondere Verantwortung des Jugendamtes als deutsche Kinder- und Jugendhilfeinstitution mit Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche
220611_uhl_ag_mos_ja_kinderpflegestätten.pdf (157.33KB)
Prozessbeobachtung: NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Strafanzeige vom 11.06.2022 zur Jugendamtsbeteiligung am Nazi-Massenmord an Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen : 6F 9/22 beim AG/FG Mosbach : Besondere Verantwortung des Jugendamtes als deutsche Kinder- und Jugendhilfeinstitution mit Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche
220611_uhl_ag_mos_ja_kinderpflegestätten.pdf (157.33KB)


Siehe auch :



1.3 Strafanzeigen vom 17.12.2022 unter 6F 9/22 zum Nazi-Massenmord an Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen : Im Nazi-Zwangsarbeitssystem in Mosbach

Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach

1403||(2022)-Z5 2085/2022
Bundesminister der Justiz,
Dr. Marco Buschmann,
Mohrenstraße 37, 10117 Berlin
+4930185809525

JUMRIX-E-1402-41/878/4
Ministerin Marion Gentges
Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg
Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart

Ermittlungen der BRD-Justizbehörden gegen NS-Unrecht und NS-Verbrechen.
ONLINE-DOKUMENTATION: www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de

STRAFANZEIGEN
GEGEN VERANTWORTLICHE UNBEKANNTE
IM NAZI-ZWANGSARBEITSYSTEM in MOSBACH
an das Amtsgericht Mosbach gemäß § 158 StPO unter 6F 9/22
wegen Mord und Beihilfe zu Mord zu den Tatkomplexen:
Nazi-Massentötungen von Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen

AKTENZEICHEN 1403||(2022)-Z5 2085/2022
Sehr geehrte Damen und Herren beim Bundesjustizministerium,
Infomieren Sie bitte, welche gültigen bundesgesetzlichen Regelungen für die strafrechtliche Verfolgung und juristische Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen derzeit bestehen.
Infomieren Sie bitte, welche gültigen bundesgesetzlichen Regelungen für die statistische Erhebung von Eingaben zu Ermittlungen gegen NS-Unrecht und NS-Verbrechen derzeit bestehen.
Überprüfen Sie bitte, inwiefern die Verfahrens- und Verhaltensweisen des Amtsgerichts Mosbach – Baden, wie im Folgenden dokumentiert, mit diesen gesetzlichen Regelungen korrespondieren oder aber nicht.

AKTENZEICHEN JUMRIX-E-1402-41/878/4
Sehr geehrte Damen und Herren beim Justizministerium
des Landes Baden-Württemberg,
Infomieren Sie bitte, welche gültigen landesgesetzlichen Regelungen für die strafrechtliche Verfolgung und juristische Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen derzeit bestehen.
Infomieren Sie bitte, welche gültigen landesgesetzlichen Regelungen für die statistische Erhebung von Eingaben zu Ermittlungen gegen NS-Unrecht und NS-Verbrechen derzeit bestehen.
Überprüfen Sie bitte, inwiefern die Verfahrens- und Verhaltensweisen des Amtsgerichts Mosbach – Baden, wie im Folgenden dokumentiert, mit diesen gesetzlichen Regelungen korrespondieren oder aber nicht.

Siehe auch zuvor benannte Online-Dokumentation:
www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de

AKTENZEICHEN 6F 9/22
Sehr geehrte Damen und Herren beim Amtsgericht Mosbach,
teilen Sie bitte ordnungsgemäß und transparent die Eingangsbestätigung der hier vorliegenden Eingabe zur Aufklärung und Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen, sowie die konkrete Sachverhaltsbenennung, sowie den jeweiligen Bearbeitungsstatus sowohl an den Antragsteller als auch an die Ihnen übergeordneten Justizbehörden zu deren jeweiligen Aktenzeichen, wie zuvor angeführt, mit.

Gemäß der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022, dass heute und noch künftig NS-Verbrechen von der Justiz verfolgt würden, sowie gemäß der Rechtsauffassung der noch laufenden NS-Verfahren im 21.Jahrhundert, wie u.a. des Urteils vom 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen, werden ordnungsgemäß konkrete Eingaben zu Aufarbeitung von konkretem NS-Unrecht, konkreten NS-Verbrechen an das Amtsgericht Mosbach gemäß StPO § 158 unter 6F 9/22 eingereicht (Siehe dazu auch u.a. KV-RA-Eingabe vom 22.06.22 unter 6F 2/22).
Auf Grund der EILBEDÜRFTIGKEIT angesichts des hohen Alters möglicherweise noch lebender NS-Täter*innen und NS-Belasteter Personen wird die vorliegende Eingabe per FAX an das AG MOS übermittelt. HINWEIS: Die nicht-ordnungsgemäße Bearbeitung von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 kann auch zu konkreten Verfahrens- und Ermittlungsentschleunigungen gegen möglicherweise in 2022 noch lebende NS-Täter führen.

Die hier vorliegenden Strafanzeigen werden gemäß dem Konzept des Common Design an das AG MOS eingereicht: „Wer an einem System von Tötungen und Misshandlungen billigend mitmacht, muss sich vor Gericht genau so verantworten wie das Führungspersonal. Common Design beinhaltet eine sehr umfassende Vorstellung von Komplizenschaft. Es geht um die Frage, sind nur diejenigen Schuld, die Blut an den Händen haben? Diese Überlegung bezieht viel mehr Akteure in die Komplizenschaft ein, als eine einfache Unterscheidung zwischen Haupttäter, Mittäter, Nebentäter." Quelle: Die Rastatter Prozesse Doku (2021).

Nach dem Demjanjuk-Urteil von 2011 und nach dem Gröning-Urteil von 2016 sind auch sämtliche Personen als Teil des NS-Vernichtungssystems juristisch zur Verantwortung zu ziehen, die das massenhafte Töten ermöglicht haben auf der Suche nach später Gerechtigkeit für die Opfer und für die Bestrafung noch lebender NS-Täter. Seitdem ist es auch möglich, Personen ohne konkreten Tatnachweis für Beihilfe zum Mord zu verurteilen, weil es für eine solche Verurteilung ausreicht, an der Aufrechterhaltung der NS-Vernichtungsmaschinerie beteiligt gewesen zu sein. Wer demnach hätte erkennen müssen, dass dort systematische Tötungen stattfanden, machte sich mitschuldig, auch wenn er oder sie nicht unmittelbar beteiligt war. Im Fall von NS-Verbrechen bedarf es daher in Deutschland keines Einzeltatnachweises mehr.

Zu den hier angezeigten KONKRETEN TATBETEILIGUNGEN IN MOSBACH-BADEN zählen folgende TATKOMPLEXE u.a. im Kontext der Kriegs- und Rüstungsproduktion im Nazi-KZ- und im Zwangsarbeit-Komplex in Mosbach, u.a. KZ-Neckarelz mit seinen Unterkommandos, als eines der essentiellen Neckarlager und als Außenstelle des Konzentrationslagers Natzweiler im heutigen Neckar-Odenwald-Kreis:

Nazi-Massentötungen von Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen.
Auf dem Gelände der früheren Saline in Bad Rappenau bestand von September 1944 bis März 1945 als Unterkommando des Lagers Neckarelz ein Außenkommando des KZ Natzweiler/Elsaß. Die Häftlinge mußten u.a. in einem SS-Bauhof, in der Landwirtschaft und in einer Autowerkstatt arbeiten. An der Verbindungsstraße nach Siegelsbach befindet sich etwa 1 km hinter dem städtischen ein jüdischer Friedhof, auf welchem im Jahre 1944 auch einige Kinder christlicher russischer Zwangsarbeiterinnen beigesetzt wurden.

HINWEIS: Bereits am 11.06. und 19.06.2022 wurden ordnungsgemäß drei Eingaben an das Amtsgericht Mosbach gemäß StPO § 158 zur juristischen Aufarbeitung von Nazi-Massentötungen von Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen in Ausländerkinderpflegestätten, NS-Entbindungsheimen, etc. unter 6F 9/22 eingereicht, deren ordnungsgemäße Eingangsbestätigungen und deren ordnungsgemäßer Bearbeitungstand bis heute, d.h. am 17.12.2022, nicht bekannt sind.

Siehe auch zuvor benannte Online-Dokumentation:
www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Michael Uhl

Siehe auch :



2. YouTube-Videos zu Nazi-Massentötungen von Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen

29.03.2021  - Über den Umgang mit schwangeren Zwangsarbeiterinnen
Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit
Über den Umgang mit schwangeren Zwangsarbeiterinnen und wie sich dieser im Verlauf der Zeit änderte, berichtet unsere Referentin Elisabeth Anschütz. Sie macht dabei den Rassismus in Blick auf die Frauen deutlich, berichtet über sexuelle (Zwangs-)Beziehungen, Zwangsabtreibungen, "Entbindungsstätten für "Ostarbeiterinnen" und sogenannte "Ausländerkinderpflegestätten".
https://www.youtube.com/watch?v=T50oO1GKrbs


12.10.2022 - Pankow: NS-Zwangsarbeit und Gesundheitswesen
Dokumentationszentrum NS-Zwangsarbeit
Die Gesundheitsversorgung bildete ein Schlüsselmoment im System der NS-Zwangsarbeit. Gerade hier offenbarte sich der extreme NS-Rassismus.
Das Gesundheitswesen und das System der Zwangsarbeit überschnitten sich in vielen Bereichen: von der Tauglichkeitsprüfung in der Heimat und in Durchgangslagern über Krankensammel- und Abschiebelager bis zur Entbindung. Viele Zwangsarbeiter:innen starben in sogenannten Ausländerkrankenhäusern.
Bernhard Bremberger illustriert die Schnittstellen zwischen Gesundheitswesen und Zwangsarbeit an ausgewählten Beispielen aus dem heutigen Bezirk Pankow. Bernt Roder stellt aktuelle Gedenkprojekte vor.
Begrüßung:
Bernt Roder, Leiter Museum Pankow
https://www.youtube.com/watch?v=i6ScXdaECoI


08.06.2022 - Lager Nr. 16

Dada Vadim

Zeiss Ikon in Dresden führte das Barackenlager als Lager Nr. 16, bevor es im November 1942 zum Sammellager für zwangsarbeitende Juden wurde. Von den am 2./3. März 1943 nach Auschwitz deportierten 293 Lagerinsassen überlebten 10 den Holocaust. Anschließend diente das Lager als "Ausländerkinder-Pflegestätte" und Entbindungsheim für Zwangsarbeiterinnen. Über 200 hier geborene und als "rassisch minderwertig" eingestufte Kinder starben wenige Tage oder Wochen nach ihrer Geburt an bewußter Unterversorgung.
https://www.youtube.com/watch?v=-O46u4WwMsA


Siehe auch :



3. Online-Artikel zu Nazi-Massentötungen von Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen

Ausländerkinder-Pflegestätte

Eine Ausländerkinder-Pflegestätte war eine Einrichtung des nationalsozialistischen Deutschen Reiches für schwangere polnische, ukrainische und russische Zwangsarbeiterinnen in der Zeit von 1943 bis 1945.
Diese „Zwangsarbeiterinnen sollten keine Kinder (in der Nazi-Terminologie: „rassisch minderwertiger Nachwuchs“) aufziehen. Schätzungsweise an die 100.000 Kinder sowjetischer und polnischer Zwangsarbeiterinnen wurden […] entweder durch Abtreibung oder durch kalkulierte Vernachlässigung nach der Geburt getötet.“[1]
https://de.wikipedia.org/


Entbindungslager für Kinder von Ostarbeiterinnen

Entbindungslager waren Lager für schwangere Ostarbeiterinnen. Ihre Kinder wurden in diesen Lagern zur Welt gebracht. Danach wurden die Frauen wieder zur Zwangsarbeit geschickt.
Heinrich Himmler ließ die Kinder nach rassischen Merkmalen selektieren.[2] Die „Kinder guten Blutes“ sollten in Heimen untergebracht und die „Kinder schlechten Blutes“ der Sonderbehandlung zugeführt werden.[3] Im März 1943 wurde den ausländischen Arbeitskräften ein Schwangerschaftsabbruch erlaubt und sogar nahegelegt. Sie wurden als Anschauungsmaterial für die Unterrichtung medizinischen Personals genutzt. Es gab aber auch Kliniken, in denen „Ostarbeiterinnen“ wie deutsche Frauen behandelt wurden. Nach dem Hebammengesetz von 1938[4] stand jeder Frau einwandfreie Hebammenhilfe zu. Personen ohne entsprechende Ausbildung durften keine Geburtshilfe leisten. Das wurde in Bezug auf „Ostarbeiterinnen“ ignoriert. Die meist in Massenunterkünften lebenden Ausländerinnen sollten zentral entbinden. Die Kinder sollten den Müttern weggenommen und so ein Beziehungsaufbau zwischen Mutter und Kind verhindert werden.
Ab September 1942 wurden uneheliche Kinder „Fremdvölkischer“ vom Reichssicherheitshauptamt systematisch erfasst. Im Oktober wurden „auf Probe“ zwei geschlossene Ausländerkinderheime eingerichtet.[5] Im Dezember wurden Heime mit unterschiedlichen Bezeichnungen eingerichtet. Die offizielle Bezeichnung „Ausländerkinder-Pflegestätte“ wurde selten verwendet.
https://de.wikipedia.org/

Mahnmal mit Bronzetafel der Bürger von Velpke - Urheber Roll-Stone - https://www.jewiki.net/wiki/Datei:Velpke-Tafel.jpg Mahnmal mit Bronzetafel der Bürger von Velpke - Hier Groß Klicken !

Ausländerkinder-Pflegestätte (Velpke)

In der Ausländerkinder-Pflegestätte in Velpke (zwischen Wolfsburg und Helmstedt) waren 102 Kinder von Zwangsarbeiterinnen, die bei Bauern im Raum Wolfsburg und Helmstedt arbeiten mussten[1], untergebracht.
Die Einrichtung von Ausländerkinder-Pflegestätten geht auf einen Erlass von Heinrich Himmler vom 27. Juli 1943 zurück. Die Kinder von Zwangsarbeiterinnen sollten keinesfalls in einem Krankenhaus, sondern in sogenannten Kindersammelstellen geboren werden. Dort sollten die Neugeborenen möglichst wenige Tage nach der Geburt von deren Müttern getrennt und in Einrichtungen einfachster Art untergebracht werden, die in Himmlers Erlass hochtrabend als Ausländerkinder-Pflegestätten bezeichnet wurden. Dies kam einer Mordempfehlung gleich.[2]
Die Ausländerkinder-Pflegestätte bei Velpke wurde in einem Steinbruch, den sogenannten Wetzsteinkuhlen, vom 1. Mai bis zum 14. Dezember 1944 in einer verrosteten Wellblechbaracke betrieben. Geschlossen wurde sie, weil das nahegelegene Volkswagenwerk Wolfsburg Baracken benötigte. Auf dem Velpker Friedhof sind 76 polnische und 15 russische Kinder beerdigt; die noch lebenden Kinder wurden nach dem 14. Dezember ins nahegelegene Rühen in das dortige Kinderlager Rühen[3] gebracht. Dies war ebenfalls ein Sterbelager.
Die Lager in Velpke wie auch in Rühen wurden in den letzten Jahren des Zweiten Weltkriegs errichtet. Eine 2008 herausgegebene Dokumentation nennt für Niedersachsen 60 damalige Lager, 30 weitere waren in Planung.
https://de.wikipedia.org/


Ausländerkinder-Pflegestätten

Nach Anordnung des Reichssicherheitshauptamtes waren die schlechtrassischen Kinder in Kindersammelstätten abzugeben,1 während „gutrassische Kinder“ in herkömmlichen Heimen aufgezogen werden sollten.
Offiziell als „Ausländerkinder-Pflegestätten“ bezeichnet, wurden diese Lager zumeist in einfachsten Baracken oder ehemaligen Ställen untergebracht.
Die Mütter mussten wenige Tage nach der Entbindung wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Aufgrund mangelhafter Ernährung, unzureichender Pflege und fehlender Zuwendung starben Tausende Säuglinge einen qualvollen Tod.
Den Einrichtungen kam die Aufgabe zu, den Anschein einer gewissen sozialen Verantwortungsübernahme zu vermitteln und damit auch Ruhe und Arbeitsmoral unter den Zwangsarbeitern weitgehend zu erhalten.
Die Kontrolle der ca. 400 Ausländerkinder-Pflegestätten deutschlandweit oblag in den meisten Fällen der Deutschen Arbeitsfront (DAF), aber auch städtische Behörden, Betriebe, kommunale Krankenkassen, Ärzte und Arbeitsämter waren maßgeblich an deren Organisation beteiligt.
1 Erlass des Reichssicherheitshauptamtes (RuSHA) vom 23. 12. 1942, zit. nach Vögel, Bernhild: Entbindungsheim für Ostarbeiterinnen Braunschweig, Broitzemer Str. 200, Hamburger Stiftung für Sozialgeschichte des 20. Jahrhunderts, Hamburg 1989, pdf-Ausgabe 2005, S. 32.
https://www.jab-dd.de/


IN DEN VIER AUSLÄNDERKINDERPFLEGESTÄTTEN DER NAZIS IM KREIS DANNENBERG STARBEN IM LETZTEN JAHR DES ZWEITEN WELTKRIEGS MINDESTENS 20 KINDER
75 Jahre Kriegsende: Die toten Babys der "Kinderlager"

06.05.2020 - VON DETLEF BOICK
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Vor 75 Jahren, am 8. Mai 1945, endete mit dem Zweiten Weltkrieg auch das menschenverachtende Unrechtsregime der Nationalsozialisten in Deutschland. Die Elbe-Jeetzel-Zeitung hat in einer mehrteiligen Artikelserie auf die Tage und Wochen um dieses welthistorische Datum zurückgeblickt, erinnerte an militärische Ereignisse, das Leben der Menschen in den ....
https://www.ejz.de/


Raimond Reiter. Die "Ausländerkinder-Pflegestätte" in Lefitz 1944-1945 im Kreis Dannenberg.

In: Hannoversches Wendland, 13. Jahresheft 1989-1991. Lüchow 1992: 143-157.
Dargestellt wird im Aufsatz der Einsatz von Fremdarbeitern im landwirtschaftlich geprägten NSDA-Gau Ost-Hannover, in dem das "Heim" Lefitz lag. Damit stammte die Mehrzahl der "fremdvölkischen" Kinder des "Heimes" von "Ostarbeiterinnen" und Polinnen. s wird die Entwicklung der Tötungsstätte geschildert, d.h. ihre Einrichtung 1943, die Opfer und weitere der "Ausländerkinderpflegestätten" im damaligen Kreis Dannenberg. Die Kinder wurden den ausländischen Frauen abgenommen, um ihre Arbeitskraft ungestört ausbeuten zu können.
Der Aufsatz skizziert auch die Bestrebungen der Verwaltung, mehrere der "Heime" einzurichten, möglichst dezentral und unauffällig. Träger der Einrichtungen waren vor allem Kreisbauernschaften, in den Städten auch die DAF. In einigen Fällen wurden das Massensterben in den "Heimen" nach Kriegsende in Kriegsverbrecherprozessen aufgegriffen, erwähnt werden Braunschweig, Rühen, Velpke und Lefitz. Die Umstände in Lefitz werden genauer geschildert und auch acht Opfer namentlich genannt.
http://www.rreiter.de/rekonstruktion/media/reiter-1992-heime.html


Denkzeichen
Gedenkprojekt "Ausländerkinder-Pflegestätte Kiesgrube"

St. Pauli Friedhof Dresden - Ausländerkinder-Pflegestätte Kiesgrube
Ein Konzentrationslager für Kinder in Dresden, hat es so etwas gegeben? In den Jahren des Zweiten Weltkrieges sah sich das nationalsozialistische Deutschland vor die Frage gestellt: Was sollte mit den zehntausenden Kindern der Zwangsarbeiterinnen geschehen, die in Deutschland zur Welt kamen?
www.zwangsarbeiterkinder-dresden.de
Forschung
In meiner Bachelorarbeit habe ich mich mit den Ausländerkinder-Pflegestätten beschäftigt. Eingeflossen sind auch meine bisherigen Forschungsergebnisse zum Dresdner Entbindungslager Kiesgrube.
Strukturelle Gewalt im nationalsozialistischen Gesellschaftssystem am Beispiel der Ausländerkinder-Pflegestätten und der Forschungsergebnisse für das "Entbindungslager Kiesgrube" in Dresden (pdf)
Artikel
"Ich muss dieser Spur folgen". Seit zwei Jahren recherchiert Annika Dube-Wnęk zur Ausländerkinder-Pflegestätte Kiesgrube, einem dunklen Kapitel der Geschichte unserer Stadt. SAX-Artikel weiter lesen ->
http://www.denkzeichen.illustrada.de/


Zentrale Quellen zum Thema "Ausländerkinder-Pflegestätten"

Rundschreiben des Reichsbauernführers Herbert Backe an die Landesbauernschaften (II A 2/122) am 21. März 1944
Zitate aus einem „Schnellbrief“ des GBA vom 24. Oktober 1944: "Die Einrichtung der Ausländerkinderpflegestätten, insbesondere die Mittelaufbringung hat zu einer Reihe von Schwierigkeiten geführt. Der Reichsbauernführer hat die Landesbauernschaften bereits in einem Rundschreiben vom 21.3.1944 - II A 2/122 - mit Weisungen für die Errichtung von Entbindungsheimen und Kinderpflegestätten versehen."
"Da aber eine zentrale Regelung dieser Frage dringend erforderlich ist, insbesondere die Aufbringung der Mittel einheitlich geregelt werden muss, habe ich mit allen beteiligten Reichs- und Parteidienststellen Verhandlungen gepflogen, die nunmehr zu dem Ergebnis geführt haben, dass der Herr Reichsminister des Innern [Heinrich Himmler] die mit der Betreuung und Versorgung der Ausländerkinder sowie der dauernd nicht einsatzfähigen Ausländer zusammenhängenden Aufgaben in seine Zuständigkeit übernommen hat."
"Die Arbeitseinsatzdienststellen haben aber nach wie vor bei Durchführung der erforderlichen Maßnahmen weitgehende Hilfsstellung im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu geben, wie überhaupt ..ste Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Inneren Verwaltung sowie mit den Dienststellen der DAF und des Reichsnährstandes, die die Betreuung dieser Ausländer weiterhin übernehmen werden, unbedingt erforderlich und selbstverständlich ist."
[Der genaue Wortlaut des Rundschreibens vom 21. März 1944 (II A 2/122) durch den Reichsbauernführer ist bisher nicht bekannt. Das Schreiben wird hier nur auszugsweise in dem „Schnellbrief“ des GBA vom 24. Oktober 1944 an die Präsidenten der Gauarbeitsämter (mit dem Betreff: „Behandlung schwangerer ausländischer Arbeiterinnen sowie der nichteinsatzfähigen Ausländer und der Ausländerkinder“) erwähnt.]
Der „Schnellbrief“ des GBA vom 24. Oktober 1944 an die Präsidenten der Gauarbeitsämter befindet sich im Bundesarchiv (BA) R 3901/20467, S.157.
http://www.akps-schleswig-holstein.de/AKPS-Quellen/AKPS-Quellen-05.htm


Kinder von NS-Arbeitssklavinnen:
Geboren um zu sterben

5. September 2020, 16:48 Uhr
Konrad Menter ererinnert sich, dass dort, wo heute Rasen wächst, die Leichen der Kinder von Zwangsarbeiterinnen begraben wurden. (Foto: Niels P. Jørgensen)
Im letzten Kriegsjahr sieht der Schüler Konrad Menter nahe Dachau wie Kleinkinder von Zwangsarbeiterinnen beerdigt werden - viele sind verhungert. Nun soll an die kaum wahrgenommenen NS-Opfer erinnert werden.
Von Thomas Radlmaier, Markt Indersdorf
... Konrad Menter, gebürtiger Indersdorfer, erlebte als Kind, wie im letzten Kriegsjahr 1944/45 auf dem Friedhof in der heutigen Maroldstraße reihenweise Kleinkinder von Zwangsarbeiterinnen aus der Umgebung beerdigt wurden. Sie waren die jüngsten und wehrlosesten Opfer des Nationalsozialismus. Säuglinge, deren Leben nach nur wenigen Wochen oder Monaten zu Ende ging, weil sie ihren Eltern genommen wurden und sich niemand um sie kümmerte. Sie starben durch mangelhafte Versorgung und Unterernährung...Im August 1944 ließen die Nationalsozialisten außerhalb der Mauern des Klosters, ziemlich genau dort, wo heute der Kindergarten Sankt Vinzenz ist, eine Holzbaracke errichten, um darin unter menschenunwürdigen Bedingungen Kleinkinder unterzubringen. Hintergrund war ein Erlass Heinrich Himmlers, des Reichsführers der SS. Darin war geregelt, wie künftig mit schwangeren Zwangsarbeiterinnen umzugehen sei... Zwischen September 1944 und Mai 1945 starben nach heutigem Kenntnisstand mindestens 35 Kleinkinder, die in der Kinderbaracke Inderdorf untergebracht waren. Im "Personenstandsbuch Kinderbaracke Kloster Indersdorf" wurden die Namen von 63 Kindern eingetragen.
Das Schicksal von mehr als 20 Kindern kann bis heute nicht aufgeklärt werden. Luise Wassilow, geboren am 26. Juni 1944 in Dachau, überlebte die Kinderbaracke nicht. Auf ihrer Sterbeurkunde heißt es: "(...) ist am 16. September 1944 um 2 Uhr in Kloster Indersdorf Ostarbeiterkinderheim verstorben"....
https://www.sueddeutsche.de/

Doppelte Entrechtung – "Ostarbeiterinnen" und ihre Kinder im Zweiten Weltkrieg im Raum Wiesbaden-Mainz

von Kerstin Kersandt
Das Phänomen der Zwangsarbeit weiblicher ausländischer Arbeitskräfte im nationalsozialistischen Deutschland wird sowohl in den Medien als auch in der historischen Forschung in der Regel nur am Rande gestreift.[Anm. 1] Ungerechtfertigterweise – wie schon ein Blick auf die Zahlen verrät: Laut den Angaben der offiziellen Arbeitsamtsstatistik befanden sich zum Stichtag 30. September 1944 knapp sechs Millionen Fremdarbeiter aus beinahe ausnahmslos allen europäischen Staaten im Reich.[Anm. 2] Davon waren fast zwei Millionen – also immerhin ein Drittel – Frauen. Weitaus die meisten dieser Ausländerinnen stammten aus Polen und vor allem aus der Sowjetunion. Der Frauenanteil lag innerhalb derjenigen Nationalitätengruppen am höchsten, die im rassistischen Wertesystem der Nationalsozialisten die untersten Stufen einnahmen.[Anm. 3] So waren – was bisher nur wenig in das öffentliche Bewusstsein gedrungen ist – mehr als die Hälfte aller Ostarbeiter weiblich. Die Ostarbeiter aber stellten innerhalb des Kollektivs der Fremdarbeiter die zahlenmäßig stärkste Gruppierung dar. Ulrich Herbert zog aus diesem Datenmaterial denn auch den Schluss: "Der durchschnittliche Zwangsarbeiter in Deutschland 1943 war eine 18jährige Schülerin aus Kiew".[Anm. 4]
Von den zeitgenössischen bürokratischen Dokumenten zum Ausländereinsatz allerdings beziehen sich nur wenige ausdrücklich allein auf weibliche Zwangsarbeitskräfte. Hierzu gehören in erster Linie diejenigen Erlasse, welche die Beschäftigung sowjetischer und polnischer Mädchen in deutschen Haushalten und vor allem den Schwangerschaftsfall bei Osteuropäerinnen regeln sollten. Eben diesen letzten Punkt möchte ich hier etwas vertiefen. Vorher allerdings noch einige allgemeine Bemerkungen.
Ebenso wie ihre männlichen Kollegen waren die "Ostarbeiterinnen" aufgrund ihrer Herkunft (bzw. "Rasse") in Deutschland zahlreichen die Menschenwürde angreifenden Diskriminierungen ausgesetzt. Unter primitivsten Lebens- sowie härtesten Arbeitsbedingungen sollten sie im Reich ihren erzwungenen Beitrag für die deutschen Siegesanstrengungen leisten, und zwar nicht nur in der Landwirtschaft oder als Dienstmädchen, sondern auch in der Rüstungsindustrie. Im Raum Mainz-Wiesbaden schleusten die Arbeitseinsatzbehörden die Frauen aus den eroberten Ostgebieten massiert vor allem in die vor Ort konzentrierten Großunternehmen der chemischen Industrie und in den Metallsektor. Bei weitem der größte Arbeitgeber für die Sowjetbürgerinnen war dementsprechend die Firma Kalle & Co. in Wiesbaden-Biebrich, gefolgt von dem Werk der M.A.N. in Mainz-Gustavsburg. Im April 1943 lebten allein in dem von Kalle & Co. unterhaltenen „Landgrabenlager“ 291 und in dem Lager der M.A.N. 177 „Ostarbeiterinnen“. Bei den Chemischen Werken Albert in Amöneburg waren zum gleichen Zeitpunkt 82 „Russinnen“ untergebracht. Die Fabrik für Verbandsstoffe Söhngen & Co. beschäftigte ebenfalls in nennenswertem Umfang sowjetische Frauen als "Chemiehilfswerkerinnen". Daneben profitierten von den Slawinnen in Wiesbaden vor allem die Metallbetriebe Horn & Söhne, Buchold & Keller, Willi Lermer Stahlbau, die Glyco-Metallwerke sowie die Rheinhütte in Wiesbaden-Biebrich. Für den Kreis Mainz sind hier noch zu nennen die Betonplattenbaufirma Dr. Ing. Pfleiderer, die Blechwarenfabrik Jakob Berg in Budenheim, die ihre 62 "Ostarbeiterinnen" in einem Lager in Mainz-Gonsenheim untergebracht hatte, verschiedene Konservenfabriken in Mainz-Mombach und Mainz-Gonsenheim, die Sektkellerei Kupferberg sowie die Bahnmeisterei in Mainz-Bischofsheim.[Anm. 5]
Gerade in der Industrie hatten die Sowjetbürgerinnen oft bei belastenden, auszehrenden Tätigkeiten ihren "Mann" zu stehen. Die den deutschen Frauen zuerkannten Arbeits- und Mutterschutzbestimmungen besaßen für die osteuropäischen Arbeiterinnen keine Gültigkeit. Besondere, einschränkende Erwägungen für die Verteilung auf die einzelnen Industriesektoren kamen für sie nicht in Betracht. Stattdessen waren sie in Fragen der Arbeitszeit sowie der körperlichen Beanspruchung ihren männlichen Leidensgenossen gleichgestellt; ihr Geschlecht sollte in diesen Punkten keinerlei Berücksichtigung finden. Immer wieder hoben die Machthaber auf die extreme Belastbarkeit und vermeintlich so stabile psychische und physische Konstitution der „Ostarbeiterinnen“ ab. Auf einer Tagung der Arbeitseinsatzstäbe in Weimar am 6. Januar 1943 verkündete der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz, Fritz Sauckel:
"Freilich, vor Maschinen stelle ich, solange ich sie von Ihnen bekomme, Russinnen. Was da drüben in Sowjetrussland lebt, ist gesund. Ich werde diese Russinnen zu Hunderten und Tausenden einsetzen. Sie werden für uns arbeiten. Sie halten zehn Stunden durch und machen jede Männerarbeit. Die Russinnen brauchen keine besondere Freizeit, um ihren Haushalt in Ordnung zu halten; sie brauchen keinen Waschtag. Das alles aber muss unseren deutschen Frauen ermöglicht werden".[Anm. 6]
Auf die als primitiv herabqualifizierten "Russinnen" fand das gängige Frauenbild der im Reich das Zepter führenden Partei also scheinbar keine Anwendung; in ihnen sahen die Ideologen nicht künftige Mütter, die es zu schonen galt, sondern lediglich kräftige, robuste und daher gerade für schwere körperliche Tätigkeiten geeignete "Objekte".
Andererseits hatten die Slawinnen aber auch durchaus mit handfesten geschlechtsbezogenen Vorurteilen zu kämpfen. Hierbei griffen Konzepte, die das weibliche Geschlecht in Abgrenzung zum männlichen aufgrund konstruierter oder tatsächlicher Andersartigkeit ins Abseits stellten und herabsetzten. Daher erfuhren die "Ostarbeiterinnen" als sowjetische Arbeitskräfte und als Frauen eine doppelte Benachteiligung.[Anm. 7] So verdienten sie trotz gleicher Arbeitsanforderungen noch weniger als ihre männlichen Kollegen[Anm. 8] und blieben oftmals auf die Ausübung von schlechter dotierten Hilfstätigkeiten beschränkt, während ihre Landsmänner vielleicht eher von innerbetrieblichen Schulungsmaßnahmen profitieren konnten.[Anm. 9]
Zu den besonderen Demütigungen und Risiken, denen die Ausländerinnen als Frauen ausgeliefert waren, gehörte die permanente Bedrohung durch sexuelle Übergriffe von Deutschen ebenso wie von den eigenen Landsleuten oder anderen ausländischen Arbeitern, wobei Vergewaltigungen hier sicherlich nur die Spitze des Eisberges bildeten. Ihre rechtlose Stellung machte gerade die "Ostarbeiterinnen" zu prädestinierten Objekten für Zudringlichkeiten und Anzüglichkeiten seitens einheimischer Männer. Häufig waren es Personen mit Aufsichtsfunktionen, wie Vorgesetzte, Lagerleiter oder Wachpersonal, die ihre übergeordnete Stellung ausnutzten, um sich die jungen slawischen Mädchen gefügig zu machen – durch Drohungen, blanke Gewalt oder Gefälligkeiten in Form von Geschenken und Privilegien.[Anm. 10]
Als besonders "pflegeleichte", nach Belieben zu kommandierende und billige Arbeitskräfte erfreuten sich die "Ostarbeiterinnen" bei den meisten Arbeitgebern sehr bald großer Beliebtheit – zumal die "Russinnen" – entgegen anfänglicher Befürchtungen – ein überraschend hohes Leistungsniveau an den Tag legten.[Anm. 11] Neben diesen Vorzügen gab es aus der Perspektive von Partei und Wirtschaft beim Einsatz der sowjetischen Frauen allerdings einen gravierenden Störfaktor: nämlich die Möglichkeit einer Schwangerschaft. Trotz zahlreicher Versuche, selbst das Sexualleben der ausländischen Arbeitskräfte zu reglementieren, konnten intime Beziehungen und ihre etwaigen Folgen nicht verhindert werden. Erwartete eine osteuropäische Zwangsarbeiterin ein Kind, so sahen Regierungsvertreter und Betriebsführer mit Unbehagen Leistungsminderung, Arbeitsausfall, organisatorischen Aufwand und zusätzliche Kosten auf sich zukommen. Vor dem Hintergrund weltanschaulicher Erwägungen stellte eine Entbindung bei einer als "rassisch minderwertig" eingestuften Slawin darüber hinaus einen "unerwünschten Bevölkerungszuwachs" dar.
Es entsprach der Logik des menschenverachtenden Regimes, dass man auf deutscher Seite versuchte, derartige "Unannehmlichkeiten" durch geburtenverhindernde Maßnahmen von vornherein zu vermeiden. Anders als bei deutschen Frauen war es daher bei "Ostarbeiterinnen" gestattet, "auf Wunsch der Schwangeren" ‑ wie es in dem entsprechenden Erlass des Reichsgesundheitsministers vom März 1943 hieß ‑ Abtreibungen vorzunehmen.[Anm. 12] Prinzipiell richteten sich die Bestrebungen der Arbeitgeber und der verschiedenen Behörden denn auch darauf, "von der Möglichkeit der Schwangerschaftsunterbrechung bei Ostarbeiterinnen weitgehendst Gebrauch" zu machen.[Anm. 13] Daneben bestand aber besonders in den SS-Rasse- und Siedlungsämtern zugleich "ein Interesse daran, dass möglichst aller Nachwuchs, der für das deutsche Volk voraussichtlich von Wert sein würde, erhalten und entsprechend behandelt wird".
Das Hauptaugenmerk ruhte also auf der Klärung der Frage, ob bei den schwangeren Osteuropäerinnen mit "erwünschtem" oder "unerwünschtem" Nachwuchs zu rechnen war. Der vermeintliche "Wert" eines Kindes wurde von besonders geschulten Mitarbeitern des Rasse- und Siedlungshauptamtes noch im Mutterleib ermittelt. Den nötigen Aufschluss sollte eine als ärztliche Untersuchung getarnte "Rassenprüfung" der Eltern bringen. Diese wurden vermessen, gewogen und hinsichtlich verschiedener Gesichts- und Körpermerkmale, wie beispielsweise Wuchsform, Haltung, Kopfform, Nasenbreite, Backenknochen und Körperbehaarung, genau inspiziert und klassifiziert.[Anm. 14]
Das Ergebnis dieses pseudowissenschaftlichen Verfahrens besiegelte das künftige Schicksal der Ungeborenen. Rechneten die "Eignungsprüfer" mit "rassisch wertvollem" Nachwuchs, so waren die sowjetischen Frauen gehalten, ihre Kinder auszutragen. Anschließend jedoch sollten die Säuglinge den Müttern weggenommen und in die Obhut deutscher Fürsorgestellen gegeben werden.[Anm. 15] Entsprach das Ergebnis der "Rassenuntersuchung" jedoch nicht den Vorstellungen der Machthaber, so legte man den betreffenden "Ostarbeiterinnen" einen Schwangerschaftsabbruch nahe. Allerdings verhinderten lange Verwaltungswege und Rivalitäten unter den verschiedenen im Schwangerschaftsfall einer "Ostarbeiterin" zuständigen Stellen eine reibungslose Durchführung der Abtreibungspläne. Offenbar einmal im Monat machte der Eignungsprüfer Reinhold Ratzeburg[Anm. 16] bei den Gesundheitsämtern im Einzugsbereich des Höheren SS-und Polizeiführers Rhein-Westmark, wozu unter anderem auch die Stadt Mainz gehörte, die Runde, um die dorthin vorgeladenen Männer und Frauen hinsichtlich ihrer rassischen Wertigkeit zu inspizieren. Bemerkungen in seinen Reiseprotokollen wie "Schwangerschaft bereits im 7. Monat, Unterbrechung kann daher nicht erfolgen" oder "Kind ist bereits geboren" weisen daraufhin, dass der bürokratische Apparat nicht mit der gewünschten Perfektion funktionierte.[Anm. 17] In der Regel allerdings konnte Ratzeburg durchaus seinen Einfluss geltend machen. Bedenken gegen eine Abtreibung äußerte er eher selten. Mit der hinter den Namen der überprüften Osteuropäerinnen notierten knappen Formel "kein Interesse" gab er stattdessen meistens grünes Licht für einen Schwangerschaftsabbruch.
Diejenigen Frauen, die sich trotz eines negativen Urteils der "Rassenexperten" dafür entschieden, ihr Kind zur Welt zu bringen, mussten damit rechnen, sehr bald von ihren Neugeborenen getrennt zu wurden. Der "rassisch minderwertige" Nachwuchs sowjetischer Frauen sollte nämlich nach Möglichkeit in besonderen Heimen, sogenannten "Ausländerkinderpflegestätten", untergebracht werden. In diesen Verwahranstalten ließen die deutschen Verantwortlichen die Kinder oft unter katastrophalen Bedingungen dahinvegetieren.[Anm. 18]
Unter den Vorzeichen der Zwangsarbeit sowie der ablehnenden Haltung von Staat und Partei bedeutete für die Sowjetbürgerinnen eine Schwangerschaft eine zusätzliche Härte: weder wurden ihnen Arbeitserleichterungen noch Lebensmittelzulagen gewährt. Für die Osteuropäerinnen galt offiziell lediglich eine Mutterschutzfrist von zwei Wochen vor und sechs Wochen nach der Geburt, die allerdings oft nicht eingehalten wurde. Die Niederkunft selbst sollte in speziellen "Gebärbaracken" erfolgen – "in einfachster aber in hygienisch einwandfreier Form", so die Formulierung in dem entsprechenden Erlass des Generalbevollmäch­tigten für den Arbeitseinsatz.[Anm. 19] Die Einweisung in eine deutsche Klinik war nach den offiziellen Vorschriften nicht gestattet und durfte nur ausnahmsweise erfolgen, wenn beispielsweise Unregelmäßigkeiten während der Schwangerschaft auftraten.[Anm. 20]
Das Landesarbeitsamt Hessen, das auch für Mainz zuständig war, stellte für die Entbindung osteuropäischer Arbeiterinnen die Kapazitäten eines Lagers in Pfaffenwald bei Bad Hersfeld und des Ostarbeiter-Durchgangslagers in Kelsterbach zur Verfügung. In beiden Lagern wurden gleichzeitig auch Abtreibungen vorgenommen. Einige wenige Dokumente und mündliche Hinweise lassen nur vermuten, unter welch schrecklichen Umständen die Geburten in diesen Unterkünften verliefen. Als "Gebärstation" fungierte im Lager Pfaffenwald eine abgetrennte Holzbaracke, die ganz in der Nähe der Unterkünfte für die im Lager dahinsiechenden Tbc-Kranken aufgebaut war. Eine ausreichende Versorgung der Ausländerinnen auf hygienischem und medizinischem Gebiet scheint nicht ansatzweise gewährleistet gewesen zu sein. Nach Aussage eines Zeitzeugen mussten die behandelnden "Ostärzte" bei Operationen mit einem Taschenmesser vorlieb nehmen.[Anm. 21] Konkrete Angaben über die Behandlung der „Ostarbeiterinnen“ in Kelsterbach liegen nicht vor. Der Tod zahlreicher Kleinkinder, die angeblich an Magen- und Darmkrankheiten, Lungenentzündung oder Flecktyphus starben, lässt indirekt Rückschlüsse auf die dortigen Verhältnisse zu.[Anm. 22]
Offenbar war das Aufnahmevermögen dieser Lager jedoch begrenzt oder der Transport der schwangeren Frauen zu umständlich, denn entgegen der reichsweiten Erlasse brachten die Osteuropäerinnen aus dem ländlichen Einzugsgebiet des Arbeitsamtes Wiesbaden ihre Kinder zum Teil im dortigen Städtischen Krankenhaus zur Welt.[Anm. 23] Hier hatten die betroffenen Frauen sicherlich für eine Niederkunft bessere Bedingungen als in den eigentlich dafür vorgesehenen Lagern des Landesarbeitsamtes. Die Neugeborenen wurden zunächst im Säuglingsheim der Städtischen Krankenanstalten einquartiert, denn die Bauern sträubten sich hartnäckig, den Nachwuchs ihrer Landarbeiterinnen auf ihren Höfen aufzunehmen. So weigerte sich Adolf B. aus Wiesbaden-Igstadt, die Tochter der bei ihm eingesetzten Polin Wladislawa L. der Obhut der Mutter zu überlassen, „weil sonst die Arbeitskraft zu sehr durch die Kindespflege beansprucht und somit für ihn wertlos würde.“[Anm. 24] Auch die Bauersfrau beharrte :
"Die Polin Wladislawa L. ist jetzt bald 4 Jahre bei uns. Sie dient treu und gewissenhaft. Deshalb ist sie eine tüchtige Stütze in der Hauswirtschaft und im Felde (...). [Mein Mann] ist bei dem Mangel an männlichen Arbeitskräften auf ihre Hilfe dringend angewiesen. Unser einziger Sohn kämpft in Italien. Hieraus geht schon hervor, dass wir uns keinesfalls um die Pflege des am 1.1.44 von der L. geborenen Kindes kümmern können. Wir haben von morgens früh bis abends spät mit unserer Wirtschaft, die der Volksernährung dient, zu tun. Aus diesem Grunde ist es unmöglich, das Kind aufzunehmen."[Anm. 25]
Der Oberbürgermeister sah sich allerdings gezwungen, die Kinder aus dem Städtischen Krankenhaus zu entfernen, weil – so seine Begründung in einem Brief vom März 1944 – "sie dort nicht bleiben dürfen, außerdem der Ausländerkindersaal des Säuglingsheims zur Verwendung der Plätze für deutsche Kinder dringend beansprucht wird."[Anm. 26]
Geburten erfolgten in Wiesbaden auch in einem Lager der Stadtverwaltung, das den Decknamen Lager „Willi“ trug. Im Laufe des Jahres 1944 wurde hier eigens ein Entbindungsbett angeschafft.[Anm. 27] Weil vor Ort die notwendigen Voraussetzungen für eine Niederkunft und für die Betreuung der Kinder gegeben waren, hat das Arbeitsamt vermutlich gezielt schwangere „Ostarbeiterinnen“ zur Kommune umgesetzt.
Im August 1944 brachten im Lager "Willi" nachweislich zwei Sowjetbürgerinnen ihre Kinder zur Welt. Die als Putzfrau im Altersheim in Wiesbaden-Biebrich beschäftigte Maria S. wurde von einem Jungen entbunden, für den sie bemerkenswerterweise den Namen Horst wählte.[Anm. 28] Über eine andere Fremdarbeiterin heißt es in den Akten: „Die uns am 3.7.1944 als Arbeitskraft zugewiesene Ostarbeiterin Sofija B. gebar am 13.8.1944 ein Mädchen, dem sie den Namen Swedlana gab. Die Entbindung ist im Lager vorgenommen worden. Anmeldung bei dem Standesamt geschah durch Lagerführer W. Ab 13.8.44 sind auch für das Kind Unterkunfts- und Verpflegungskosten nach den bisherigen Sätzen zu berechnen und an dem Lohn der Ostarbeiterin einzubehalten.“[Anm. 29] Nach einer Regenerationszeit von nur sieben Tagen musste Sofija B. ihre Arbeit wieder aufnehmen – von der Einhaltung des Mindestschutzes konnte also keine Rede sein.
Die Anwesenheit von zwei Müttern mit Kindern in dem besagten Lager ist erstmals für Februar 1943 belegt; eine weitere Frau befand sich zu diesem Zeitpunkt kurz vor der Niederkunft. Die Stadtverwaltung sah sich daher veranlasst, sich auf die neue Situation im sogenannten "Ostarbeiterinnenheim" einzustellen. So besorgte man etwa aus dem Städtischen Krankenhaus "4 Kinderbettchen mit dazugehörigen Matratzen, Decken und Kissen und Wäsche zum Wechseln sowie je 8 Hemdchen und Jäckchen (...), ferner 2 Milchflaschen und 2 Sauger."[Anm. 30] Unter den Bedingungen des Zwangsarbeitseinsatzes bereitete es den oft sehr jungen Frauen einige Schwierigkeiten, zusätzlich noch die Mutterrolle auszufüllen. Eine Inspektion des Lagers brachte die herrschenden Nöte zu Tage: "Die Mutter namens G.", so wurde festgehalten, "mit dem 4 Wochen alten Säugling war bereits noch einmal wegen Wochenbettfieber im Krankenhaus gewesen. Sie kann das Kind nicht selbst nähren und weiß auch offenbar mit der Ernährung und Behandlung eines Säuglings keinen Bescheid. Das Kind ist völlig unterernährt und macht einen kranken Eindruck."[Anm. 31] Obwohl die zuständigen Mitarbeiter der Stadt unter den gegebenen Umständen der Hinzuziehung einer in Kranken- und Säuglingspflege erfahrenen deutschen Helferin durchaus „neben dem praktischen, auch einen ideellen Wert“[Anm. 32] beimaßen, kam man in diesem Punkt wenigstens bis zum Herbst 1943 über bloße Absichtserklärungen nicht hinaus.[Anm. 33]
Von März bis Oktober 1943 befanden sich zwischen vier und fünf Kleinkindern im Lager. Pro Tag stellte die Stadtverwaltung den Frauen für Unterkunft und Verpflegung ihres Nachwuchses 0,75 RM in Rechnung.[Anm. 34] Trotz offenbar guten Willens gestaltete es sich für die Stadtoberen nicht eben einfach, den besonderen Bedürfnissen von Müttern und Kindern nachzukommen. So gelang es beispielsweise erst nach längerem Hin und Her, im Wiesbadener Krankenhaus eine Säuglingsbadewanne und eine ausrangierte Nähmaschine zu organisieren.[Anm. 35] Um die Lebensmittelversorgung der Mütter und ihrer Sprösslinge war es allerdings schlechter bestellt. Die Vertreter des Jugendamtes, die das "Ostarbeiterinnenheim" regelmäßig aufsuchten, monierten: "Die Ernährung ist z. Zt., wie meist vor der Ernte, eintönig und unzureichend, besonders die z. Zt. noch stillende Mutter klagt, dass sie nicht mehr genügend Milch hat und die ihr für das Kind zur Verfügung stehende Nahrung nicht ausreicht."[Anm. 36] Die hygienischen Zustände ließen ebenfalls zu wünschen übrig. Auf die Dauer blieb es vor allem nicht aus, dass sich die mühsam für die Säuglinge beschafften Utensilien abnutzten. So waren bereits nach wenigen Monaten die vorhandenen Milchflaschen zerschlagen; Ersatz war aber angesichts der kriegsbedingten Mangelsituation nur schwer zu bekommen.
Als die Lagerleitung dann im Oktober 1943 wegen der Zahl der Schwangeren mit einem "größeren Zuwachs an Kindern"[Anm. 37] rechnete, ließ sie neben einem Kranken- und Isolierraum auch ein eigenes Kinderzimmer herrichten, in dem ein zusätzliches Waschbecken mit fließendem Wasser installiert werden sollte. Vielleicht brachte der Umbau für die Lage von Müttern und Säuglingen tatsächlich eine Verbesserung mit sich; der Gaubeauftragte für Lagerbetreuung bei der Gauwaltung Frankfurt/Main jedenfalls hatte im Januar 1944 an dem Frauenbau des Lagers Willi "nichts zu beanstanden. Die Abteilung für russische Kinder fand seine volle Zustimmung."[Anm. 38] Im Laufe des Jahres schaffte die Stadtverwaltung für das Lager Willi weitere Kinderbetten an,[Anm. 39] und im Juli 1944 lebten hier neben 86 "Ostarbeiterinnen" jetzt 14 Kinder.[Anm. 40] Schon früher war in einem Aktenstück sogar einmal von dem "Kinderheim des Lagers Willi" die Rede. Dass die Säuglinge und Kleinkinder hier bewusst unterversorgt und der Verwahrlosung preisgegeben wurden, wie das in anderen Betreuungseinrichtungen für osteuropäische Kinder zum Teil geschah, ist für das Lager Willi in Wiesbaden nach bisherigen Kenntnissen trotz der auch hier feststellbaren Defizite nicht zutreffend.
Anmerkungen:
Neben einigen wenigen Aufsätzen rückt lediglich eine Dissertation aus dem Bereich Erziehungswissenschaften/Pädagogik diesen Aspekt in seiner ganzen Bandbreite in den Mittelpunkt: Tamara Frankenberger: Wir waren wie Vieh. Lebensgeschichtliche Erinnerungen ehemaliger sowjetischer Zwangsarbeiterinnen, Münster 1997. Siehe auch Johanna Seebacher: "Vor Maschinen stelle ich keine deutschen Frauen." Ausländische Zwangsarbeiterinnen in Bonn 1939-1945. In: Annette Kuhn (Hrsg.): Frauenleben im NS-Alltag (Bonner Studien zur Frauengeschichte, Bd. 2), Pfaffenweiler 1994, S. 97-131; Andreas Heusler: Doppelte Entrechtung. Ausländische Zwangsarbeiterinnen in der Münchner Kriegswirtschaft 1939-1945. In: Sybille Krafft: Zwischen den Fronten. Münchner Frauen in Krieg und Frieden 1900-1950. Hrsg. von der Landeshauptstadt München, München 1995, S. 308-323. Kürzere Ausführungen zum Thema: Behandlung von Schwangeren bieten: Raimond Reiter: Unerwünschter Nachwuchs. Schwangerschaftsabbrüche bei "fremdvölkischen" Frauen im NSDAP-Gau Ost Hannover. In: Dachauer Hefte 4: Medizin im NS-Staat. Täter, Opfer, Handlanger, Dachau 1988, S. 225-236; Matthias Hamann: Erwünscht und unerwünscht. Die rassenpsychologische Selektion der Ausländer. In: Jochen August u.a. (Hrsg.): Herrenmensch und Arbeitsvölker. Ausländische Arbeiter und Deutsche 1939-1945 (Beiträge zur nationalsozialistischen Gesundheits- und Sozialpolitik, Bd. 3), Berlin 1986, S. 143-180, und ders.: Die Morde an polnischen und sowjetischen Zwangsarbeitern in deutschen Anstalten. Beispiel Hadamar. In: Götz Aly u.a. (Hrsg.): Aussonderung und Tod. Die klinische Hinrichtung der Unbrauchbaren (Beiträge zur nationalsozialistischen Gesundheits- und Sozialpolitik, Bd. 1), Berlin 2/1987, S. 121-187. Siehe auch das Kapitel zur Abtreibungspraxis gegenüber "fremdvölkischen" Frauen bei Gisela Bock: Zwangssterilisation im Nationalsozialismus. Studien zur Rassenpolitik und Frauenpolitik (Schriften des Zentralinstituts für sozialwissenschaftliche Forschung der Freien Universität Berlin, Bd. 48), Opladen 1986. Zu speziellen Entbindungslagern für Ostarbeiterinnen und den sog. "Ausländerkinderpflegestätten" siehe: Susanne Hohlmann: Pfaffenwald. Sterbe- und Geburtenlager 1942-1945 (Nationalsozialismus in Nordhessen – Schriften zur regionalen Zeitgeschichte, Heft 2), Kassel 2/1988; Bernhild Vögel: "Entbindungsheim für Ostarbeiterinnen". Braunschweig, Broitzemer Straße 200, Hamburg 1989; Hans Holzhaider: Die Kinderbaracke von Indersdorf. In: Dachauer Hefte 3: Frauen – Verfolgung und Widerstand, Dachau 1987; Gisela Schwarze: Kinder, die nicht zählten. Ostarbeiterinnen und ihre Kinder im Zweiten Weltkrieg, Essen 1997; sowie Raimond Reiter: Tötungsstätten für ausländische Kinder im Zweiten Weltkrieg. Zum Spannungsverhältnis von kriegswirtschaftlichem Arbeitseinsatz und nationalsozialistischer Rassenpolitik in Niedersachsen (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen, Bd. 39; Niedersachsen 1933-1945, Bd. 3), Hannover 1993. Zurück
Der Arbeitseinsatz im Großdeutschen Reich, Nr. 11/12 vom 30.12.1944, abgedruckt in: Czesław Łuczak (Hrsg.): Połozenie polskich robotników przymusowych w Rzeszy 1939-1945, Documenta occupationis Bd. IX. Poznań 1975, Dok. 201, S. 314 f. Zurück
Vgl. Ulrich Herbert: Fremdarbeiter. Politik und Praxis des "Ausländer-Einsatzes" in der Kriegswirtschaft des Dritten Reiches. Neuaufl. Bonn 1999, S. 315. Zurück
Ulrich Herbert: Der "Ausländer-Einsatz" in der deutschen Kriegswirtschaft, 1939-1945. In: Ders. (Hrsg.): Arbeit, Volkstum, Weltanschauung. Über Fremde und Deutsche im 20. Jahrhundert. Frankfurt 1995, S. 121-135, hier S. 130. Zurück
Siehe Listen der DAF, Gauwaltung Hessen-Nassau, Hauptstelle Arbeitseinsatz, Stelle Lagerbetreuung vom 21.9.1942 und vom 1.4.1943, HHStA 483/7328. Zurück
Zitiert nach: Bernhild Vögel: „Wir haben keinen angezeigt“. Sowjetische Zwangsarbeiterinnen in Nazi-Deutschland. In: Kristine von Soden (Hrsg.): Lust und Last. Sowjetische Frauen von Alexandra Kollontai bis heute. Berlin 1990, S. 66-71, hier S. 66. Zurück
Vgl. Herbert, Fremdarbeiter (wie Anm. 3), S. 411, und Heusler, Doppelte Entrechtung (wie Anm. 1), S. 313. Zurück
Vgl. Ulrich Herbert: Geschichte der Ausländerbeschäftigung in Deutschland 1880 bis 1980. Saisonarbeiter. Zwangsarbeiter. Gastarbeiter. Berlin, Bonn 1986, S. 159. Zurück
Frankenberger, Wir waren wie Vieh (wie Anm. 1), S. 115 f. Siehe auch Rüdiger Hachtmann: Industriearbeiterinnen in der deutschen Kriegswirtschaft 1936 bis 1944/45. In: Geschichte und Gesellschaft 19 (1993), Heft 3: Rassenpolitik und Geschlechterpolitik im Nationalsozialismus. Hrsg. von Gisela Bock, S. 332-366, hier S. 353. Zurück
Vgl. Herbert, Fremdarbeiter (wie Anm. 3), S. 236 und S. 491, Fußnote 67. Zurück
Vgl. ebd. S. 324. Zurück
Rundverfügung des Reichsgesundheitsführers Conti vom 11.3.1943, von der DAF, Gauwaltung Hessen-Nassau am 8.4.1943 in einem Rundschreiben abschriftlich an die untergeordneten Dienststellen weitergeleitet, HHStA 483/3259, Bl. 7. Der Erlass ist auch abgedruckt in: Schwarze, Kinder, die nicht zählten (wie Anm. 1), S. 146. Zurück
Schreiben des Höheren SS- und Polizeiführers Rhein-Westmark, der RuS-Führer vom 24.5.1944 an die Reichsärztekammer, Ärztekammer Hessen/Nassau, HHStA 483/7359a, Bl. 13. Zurück
Hamann, Erwünscht und unerwünscht (wie Anm. 1), S. 149-151. Zurück
Runderlass des Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei vom 27.7.1943, abgedruckt in: Documenta occupationis Bd. IX (wie Anm. 2), Dok. 162, S. 225-230. Zurück
Zur Person Ratzeburgs s. Hamann, Erwünscht und unerwünscht (wie Anm. 1), S. 154. Zurück
Siehe die Dienstreiseberichte Ratzeburgs vom 28.11. und 10.12.1944, HHStA 483/7360, Bl. 9-12. Zurück
Siehe zum Beispiel Schwarze, Kinder, die nicht zählten (wie Anm. 1); Reiter, Tötungs­stätten (wie Anm. 1), und Vögel, Entbindungsheim (wie Anm. 1). Zurück
Schreiben des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz vom 15.12.1942 an die Präsidenten der Landesarbeitsämter, abgedruckt im Dokumentenanhang bei Reiter, Tötungsstätten (wie Anm. 1), S. 247. Zurück
Siehe Runderlass des Reichsführers SS und Chefs der Deutschen Polizei vom 27.7.1943, abgedruckt in: Documenta occupationis Bd. IX (wie Anm. 2), Dok. 162, S. 226. Zurück
Siehe Hohlmann, Pfaffenwald (wie Anm. 1), S. 81-83. Zurück
Zum Durchgangslager Kelsterbach siehe Harald Freiling: Ausländische Arbeiter und Kriegsgefangene in Kelsterbach 1939-1945. Ergebnisse einer Schülerarbeit. Kelsterbach 1987, S. 44-78. Zurück
Schreiben des Arbeitsamts Wiesbaden vom 10.7.1944 an die Kreisbauernschaft Hessen-Nassau-Süd, HHStA 482/48b. Zurück
Schreiben des Oberbürgermeisters der Stadt Wiesbaden, Fürsorge- und Jugendamt vom 26.6.1944 an den Reichsnährstand, Kreisbauernschaft Hessen-Nassau-Süd, HHStA 482/48b. Zurück
Schreiben des Oberbürgermeisters der Stadt Wiesbaden vom 30.3.1944 an den Reichsnährstand, Kreisbauernschaft Hessen-Nassau-Süd, HHStA 482/48b. Zurück
Ebd. Zurück
Schreiben des Oberbürgermeisters der Stadt Wiesbaden, Verwaltung der Gemeinschaftslager vom 18.7.1944 an die Kämmerei, StadtAWi, WI/2, 2522. Zurück
Schreiben des Hauptamtes, Personalabteilung vom 17.8.1944 an die Verwaltung der Gemeinschaftslager, StadtAWi, WI/2, 2522. Zurück
Schreiben des Hauptamtes, Personalabteilung vom 17.8.1944 an die Verwaltung der Gemeinschaftslager, StadtAWi, WI/2, 2522. Zurück
Niederschrift über den Besuch des „Ostarbeiterinnenheims“ an der Welfenstraße am 27.2.1943 in den Unterlagen der Stadtverwaltung, ohne Datum, StadtAWi, WI/2, 2521. Zurück
Ebd. Zurück
Aktenvermerk in den Unterlagen des Hauptamtes vom 19.3.1943, StadtAWi, WI/2, 2522. Zurück
Schreiben des Fürsorge- und Jugendamtes vom 23.10.1943 an das Hauptamt, Personalabteilung, StadtAWi, WI/2, 2521. Zurück
Schreiben des Oberbürgermeisters der Stadt Wiesbaden vom 23.6.1943 an die Gehalts- und Lohnabteilung, das Rechnungsamt und an die Städtischen Krankenanstalten, StadtAWi, WI/2, 2521. Zurück
Schreiben des Oberbürgermeisters der Stadt Wiesbaden vom 1.4.1943 an das Hochbau- und Maschinenamt sowie handschriftlicher Vermerk vom 7.4.1943, StadtAWi, WI/2, 2522. Zurück
Schreiben des Fürsorge- und Jugendamtes vom 25.6.1943 an das Hauptamt, Personalstelle, StadtAWi, WI/2, 2522. Zurück
Schreiben des Fürsorge- und Jugendamtes vom 23.10.1943 an das Hauptamt, Personalabteilung, StadtAWi, WI/2, 2521.
Zurück
Niederschrift vom 21.1.1944 über die Besichtigung des Gemeinschaftslagers an der Welfenstraße durch den Gaubeauftragte für Lagerbetreuung bei der Gauwaltung Frankfurt/Main, StadtAWi, WI/2, 2522. Zurück
Schreiben des Oberbürgermeisters der Stadt Wiesbaden, Verwaltung der Gemeinschaftslager vom 18.7.1944 an die Kämmerei, StadtAWi, WI/2, 2522. Zurück
Aktennotiz der Städtischen Verwaltung der Gemeinschaftslager vom 27.7.1944, StadtAWi, WI/2, 2522.
https://www.regionalgeschichte.net/


Ausländische ZwangsarbeiterInnen in Oldenburg während des
Zweiten Weltkrieges. Eine Rekonstruktion der Lebensverhältnisse
und Analyse von Erinnerungen deutscher und polnischer
ZeitzeugInnen

Dissertation
zur Erlangung eines Doktorgrades der Philosophie des
Fachbereichs Sozialwissenschaften
an der Carl-von-Ossietzky Universität Oldenburg
vorgelegt von
Katharina Hoffmann

Oldenburg im April 1999
Erstgutachter: Prof. Dr. Klaus Saul
Zweitgutachter: Prof. Dr. Werner Boldt
Tag der Disputation: 3.12.1999

„Die Versorgung und Betreuung der Kinder“ sollte durch „fremdvölkisches Personal“ erfolgen, das von einer deutschen Person angeleitet und beaufsichtigt wurde.4 Für die Ernährung der Säuglinge von Polinnen und Ostarbeiterinnen bis zu drei Jahren war zunächst als Ernährungszulage ein halber Liter Vollmilch vorgesehen, wobei den Müttern eine
Stillmöglichkeit gewährt werden sollte.5 Die Möglichkeit des Stillens entfiel jedoch bei der Unterbringung der Säuglinge in den „Pflegestätten.“ Die katastrophale Versorgung der Kinder in den Pflegestätten veranschaulicht beispielsweise ein Bericht des Leiters Hilgenfeldt vom Hauptamt für Volkswohlfahrt. Im August 1943 besichtigte er ein „Ostarbeiterkinderheim“ in Spital und stellte fest, daß die Säuglinge dort pro Tag nur einen halben Liter Milch und eineinhalb Stück Zucker erhielten. Angesichts der äußerst schlechten körperlichen Verfassung der Säuglinge bemerkte er: „Bei dieser Ration müssen die Säuglinge nach einigen Monaten an Unterernährung zugrunde gehen. Es wurde mir mitgeteilt, daß bezüglich der Aufzucht der Säuglinge Meinungsverschiedenheiten bestehen. Zum Teil ist man der Auffassung, die Kinder der Ostarbeiterinnen sollen sterben, zum anderen Teil der Auffassung, sie aufzuziehen. Da eine klare Stellungnahme bisher nicht zustande gekommen ist, und wie mir gesagt wurde, man ‘das Gesicht gegenüber den Ostarbeiterinnen wahren wolle’, gibt man den Säuglingen eine unzureichende Ernährung, bei der sie, wie schon gesagt, in einigen Monaten zugrunde gehen
müssen.“1 Erst im Januar 1944 wurde vom Ernährungsministerium ein Erlaß herausgegeben, durch den eine bessere Versorgung der Kinder in den Pflegestätten ermöglicht werden sollte. Inwieweit sich die zuständigen Stellen in Oldenburg nach diesem Erlaß richteten, konnte nicht rekonstruiert werden.
Seite 126-127
Generell läßt sich auf der Grundlage des heutigen Forschungsstandes klar erkennen, daß sich die „Pflegestätten“ für die aus rassenpolitischen Gründen als minderwertig angesehenen Säuglinge zu Todesstätten entwickelten: „Die Todesrate in den ‘Heimen’ war unterschiedlich und betrug in den genauer bekannten Fällen 50-90% oder mehr der eingelieferten Kinder. Bei einer Hochrechnung der rekonstruierten Todesraten und -fälle in den ‘Heimen’ Niedersachsens auf die reichsweiten Verhältnisse muß angenommen werden, daß 30.000 bis 50.000 ‘fremdvölkische’ Kinder in den ‘Heimen’ verstorben sind. Die tatsächliche Opferzahl dürfte höher zu veranschlagen sein.“4
Seite 127
http://oops.uni-oldenburg.de/387/1/420.pdf


„Entbindungsheim für Ostarbeiterinnen“

Braunschweig, Broitzemer Straße 200e
Bernhild Vögel 2005
Das Amtsgericht in Sensburg/Ostpreußen hob im November 1941 den Termin in einer Unterhaltsklage kurzerhand auf, weil die Klägerin Polin war. Das Gericht hatte Bedenken dagegen, daß „ein uneheliches Kind von Polen durch den Deutschen Amtsvormund“ vertreten werden könne und daß „überhaupt das Deutsche Jugendamt einem polnischen unehelichen Kind irgendwelche Fürsorge angedeihen lassen“ könne:
„Die Polen sind vom Führer persönlich als außerhalb der Kulturnationen stehend erklärt worden
(...) An der Erhaltung des polnischen Volkstums hat das Deutsche Volk kein Interesse.“14

BA, R 36/1444; Amtsgericht Sensburg an das Kreisjugendamt, 25.11.1941.
Seite 8
Im März 1946 fand vor dem Militärgericht der 5. englischen Division in Braunschweig der Kriegsverbrecherprozeß gegen die Verantwortlichen der „Ausländerkinderpflegestätte“ Velpke statt. Sie waren angeklagt, im Jahre 1944 durch mutwillige Vernachlässigung den Tod von 91 polnischen und sowjetischen Säuglingen herbeigeführt zu haben.
Seite 6
Das Landesjugendamt Schleswig-Holstein bat den Deutschen Gemeindetag, beim Reichsministerium des Inneren einen Erlaß zu erwirken, mit dem die Pflegestellenerlaubnis für ausländische Kinder grundsätzlich untersagt werden könne. Verwiesen wurde immer wieder auf eine Regelung im „Warthegau“, nach der das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) nur Anwendung finden sollte, „wenn die rassisch-biologische Zweckmäßigkeit von Maßnahmen der öffentlichen Jugendhilfe durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gesundheitsamtes bestätigt“12 werde. Mit anderen Worten, nur „gutrassische“ Polenkinder genossen die Fürsorge der Jugendämter, die freilich ihre Vormundschaft dazu mißbrauchten diese Kinder den Müttern wegzunehmen. Für die Masse der unehelichen Kinder und Jugendlichen im „Warthegau“
traten an die Stelle von Schutzaufsicht und Fürsorge durch die Jugendämter die „Maßnahmen der Unterbringung in Jugendarbeitslagern“ oder die „strafrechtliche Freiheitsbeschränkung“
.13
BA, R 36/1444; Amtsgericht Sensburg an das Kreisjugendamt, 25.11.1941.
Seite 8
Da Himmler angeregt hatte, eine „hochtrabende Bezeichnung“ für die Sammelstätten einzuführen, wurden sie in späteren Erlassen als „Ausländerkinder-Pflegestätten“ bezeichnet.7 Das hinderte untere Dienststellen nicht, intern beispielsweise vom „Aufzuchtsraum für Bastarde“ zu reden.8
Seite 32
Die „Kinderpflegestätten“ für sogenannte „schlechtrassische“ Ausländerkinder stellten von Anfang an eine Art Notlösung dar.1 Sie wurden immer mehr zu Einrichtungen für Kinder, die gar nicht hatten zur Welt kommen sollen.
Seite 39
Vor die „Wahl“ gestellt, abtreiben zu lassen oder das geborene Kind in einer „Ausländerkinderpflegestätte“ dem sicheren Tod ausgeliefert zu sehen, unterschrieben die Frauen in der Regel die Einverständniserklärung zum Abbruch. So konnte in den meisten Fällen an der zynischen Version, die Abtreibungen würden „nur auf freiwilliger Basis“ vorgenommen, festgehalten werden.25
Seite 42
Eine „rassische Überprüfung des Erzeugers und der Mutter“ sollte vorgenommen werden, wenn der Vater Deutscher oder „germanischen Volkstums“ (d.h. flämisch, niederländisch, dänisch, norwegisch, schwedisch, finnisch, estisch, lettisch) war. Bald wurde die „Rasseprüfung“ auch dann angeordnet, wenn die Schwangere einen „gutrassischen“ Eindruck machte.8
Im Erlaß des Reichsführers SS war vorgesehen, daß die Betriebe die Schwangerschaften an die Arbeitsämter und diese sie an die Jugendämter weitermeldeten. Die Jugendämter sollten dann – notfalls mit Hilfe der Gestapo – Ermittlungen nach dem Erzeuger anstellen. Lag ein Fall für die „Rasseprüfer“ vor, benachrichtigte das Jugendamt den Höheren SS- und Polizeiführer. Die Untersuchungen sollten in den Gesundheitsämtern stattfinden, zum einen, um die „Rasseprüfung“ als gesundheitliche Untersuchung zu tarnen (die SS-Männer traten deshalb in Zivil oder im weißen Ärztemantel auf)9
, zum anderen war dies als „taktisches Zugeständnis“ an das Reichsinnenministerium gedacht. Maßgeblich für die abschließende Beurteilung sollte „selbstverständlich das Urteil des SS-Führers im Rasse- und Siedlungswesen“ sein.10
Seite 72
Die „Ausländerkinderpflegestätten“ waren nur für „schlechtrassische“ Ausländerkinder bestimmt. Bereits in seinem ersten Erlaß vom 15. Dezember 1942 hatte der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz (GBA) betont, der Reichsführer SS beabsichtige, rassische Untersuchungen „durch Beauftragte des Rasse- und Siedlungshauptamtes SS zur Ermittlung der Kinder gut-rassiger Elemente“ durchführen zu lassen.1
Seite 71
it der Umsetzung des Erlasses des Reichsführers SS über die „Behandlung schwangerer ausländischer Arbeiterinnen und der im Reich von ausländischen Arbeiterinnen geborenen Kinder“ vom 27. Juli 1943 tat sich das Reichsinnenministerium schwer; es benötigte fast ein Jahr, um Richtlinien für den Bereich der Inneren Verwaltung zu erlassen. Das Problem bestand freilich nicht in der Zusammenarbeit der Jugendämter mit Rasseprüfern und Gestapo, sondern betraf Fragen der Rechtsstellung des ausländischen Kindes, die schon seit längerem diskutiert wurden. Zwar herrschte Einigkeit darüber, daß ausländische Kinder und Jugendliche keinen Rechtsanspruch aus dem Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) ableiten könnten,1 doch der Deutsche Gemeindetag wollte die Bestimmungen des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes nicht nur auf deutsche oder einzudeutschende Kinder beschränkt wissen, da eine „Nichtanwendung der zur Verhütung der Verwahrlosung gegebenen Gesetzesbestimmungen (...) einer Duldung fortschreitender Verwahrlosung der ausländischen Kinder“ gleichkäme – und das gefährde auf Dauer deutsche Kinder.2
Vgl. BA, R 36/1444, Schreiben des DGT vom 19.2.1943; Schreiben des Jugendamtes Karlsruhe vom 4.1.1943 u.a.
Vgl. ebenda, Schreiben des DGT, 19.2.1943 und 24.7.1943; von der Provinzialstelle Hannover des DGT wurde Amtsvormundschaft für nötig erachtet, um die Erzeuger zum Unterhalt heranzuziehen (22.5.1943).
Seite 84
Die aktenfüllenden Diskussionen, in welchen Fällen das Jugendamt die Vormundschaft übernehmen solle, wem anderenfalls die elterliche Gewalt zustehe usw., wurden hinfällig, als der Erlaß des Reichsministeriums des Inneren (RMdI) herauskam. Bezogen auf die langen Diskussionen war der Inhalt des Erlasses vom 5. Juni 1944 dürftig und ging über den Entwurf vom August 1943 nicht hinaus.7 Im wesentlichen wurden die Bestimmungen des Reichsführers SS (RFSS) zum Verfahrensgang der „rassischen Überprüfung“ wiedergegeben. War das Ergebnis der „Rasseprüfung“ negativ, sollte das Kind „ohne Mitwirkung des Jugendamtes“ einer „Ausländerkinderpflegestätte“ zugeführt werden. Auf eine Mitteilung darüber an das Vormundschaftsgericht konnte bei „Staatenlosen“ verzichtet werden. Das bedeutete, daß ausländische („schlechtrassische“) Kinder, insbesondere die „staatenlosen“ sowjetischen und polnischen, völlig rechtlos waren. Sie konnten keine Unterhaltsgelder, keine Fürsorgeleistungen beanspruchen. Hinzu kam, daß auch in diesem Erlaß die Frage, wer die Kosten der „Ausländerkinderpflegestätten“ bzw. der Unterbringung in Betriebslagern zu tragen habe, nicht angesprochen war. An dem Erlaßentwurf hatte Dr. Muthesius gearbeitet, unterzeichnet war der Erlaß von Dr. Cropp, dem Abteilungsleiter der Abt. IV des Reichsinnenministeriums und Vorgesetzten des Euthanasiespezialisten Linden.
Seite 84
http://www.birdstage.net/images/entbindungsheim.pdf


4. Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu Nazi-Massentötungen von Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen und zu Nazi-Entbindungsheimen für Ostarbeiterinnen

FRAGESTELLUNG
ZUR ROLLE UND BETEILIGUNG
DES DEUTSCHEN JUGENDAMTES
BEI DEN UND AN DEN
NAZI-MASSENMORDAKTIONEN
AN KINDERN VON
OSTEUROPÄISCHEN ZWANGSARBEITERINNEN

Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten.
Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel 1 auf dieser Seite.

Während die vom Familiengericht-Amtsgericht Mosbach beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, zunächst EINERSEITS ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten in einem Umfang von über 100 Seiten zum 07.04.2022 unter 6F 202/21 erstellt hat, entschließt sich dieselbe Gutachterin sodann, ANDERERSEITS eine ergänzende Stellungnahme von zwei ganzen DIN A4-Seiten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute, insbesondere zum Kontext der historisch nachgewiesenen Beteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in Mosbach wie Judenverfolgung und Holocaust, NS-Verfolgung von Sinti und Roma, Nazi-Euthanasie unter 6F 202/21 zum 31.08.2022 an das Amtsgericht Mosbach zu generieren.
Die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, ERWÄHNT LEDIGLICH MIT EINEM WORT DEN "NATIONALSOZIALISMUS" auf Seite 2, Absatz 2 und erwähnt lediglich mit einem Satz auf Seite 2, Absatz 2, dass der Antragsteller von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach sich gegen den Nationalsozialismus wendet.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen hat hier die GERICHTLICH BEAUFTRAGTE EINDEUTIGE GELEGENHEIT gehabt, mit einer entsprechend beim Amtsgericht Mosbach beantragten Fristverlängerung SICH SACHLICH UND FACHLICH auch auf über 100 Seiten bezüglich der Nazi-Thematik bzw. der Nazi-Problematik vor einem deutschen BRD-Gericht EXPLIZIT ZU ÄUSSERN. Diese Gelegenheit für eine sachliche und fachliche gutachterliche Expertise zum Nationalsozialismus und nationalsozialistischen Verbrechen, deren Auswirkungen und Aufarbeitungen nach 1945, u.a. auch in Mosbach, besteht zukünftig weiterhin jederzeit für die forensische Sachverständige aus Kitzingen.
Siehe dazu auch:


Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU NS-Verbrechen mit Nazi-Massentötungen von Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen und zu Nazi-Entbindungsheimen für Ostarbeiterinnen am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach in 2022 mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


EINERSEITS:
Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Nazi-Massentötungen von Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen und zu Nazi-Entbindungsheimen für Ostarbeiterinnen.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers sowohl aus dem Zeitraum um 2022 als auch aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen, die auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ist, VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den Opfern der Nazi-Massentötungen von Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen und der Nazi-Entbindungsheimen für Ostarbeiterinnen sowie ihren Familienangehörigen vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte des Nazi-Terrorregimes zu geben.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der Nazi-Massentötungen von Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen und zu Nazi-Entbindungsheimen für Ostarbeiterinnen am Beispiel des konkreten Antrages vom 11.06.2022 unter 6F 9/22 an das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach. Siehe dazu auch Kapitel 1.2 auf dieser Seite.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers sowohl aus dem Zeitraum um 2022 als auch aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen, die auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ist, VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den Opfern der Nazi-Massentötungen von Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen und den Babys aus den Nazi-Entbindungsheimen für Ostarbeiterinnen sowie ihren Familienangehörigen vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte des Nazi-Terrorregimes zu geben.
Laut Veröffentlichungen des Ministeriums für soziale Gleichheit leben in Israel Anfang des Jahres 2022 noch rund 160.000 Holocaust-Überlebende. Im Durchschnitt sind sie zu dem Zeitpunkt 85 Jahre alt. Der deutsche Bundespräsident Steinmeier besucht die Gedenkstätte des Nazi-Konzentrationslagers Bergen-Belsen gemeinsam mit dem israelischen Staatspräsidenten Herzog und mit Holocaust-Überlebenden am 06.09.2022. Der deutsche Bundeskanzler Scholz besucht die Gedenkstätte „Haus der Wannseekonferenz“ gemeinsam mit dem israelischen Premierminister Lapid und mit Holocaust-Überlebenden am 12.09.2022. Dies bedeutet für das in NS-Verfahren im Jahr 2022 angerufene Amtsgericht Mosbach, dass im Jahr 2022 und zukünftig angesichts noch lebender NS-Verfolgter und noch lebender NS-Opfer, es ebenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit auch noch lebende NS-Täter gibt, die juristisch zur Verantwortung gezogen werden können.
Siehe dazu auch:

Prozessbeobachtung: NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Strafanzeige vom 11.06.2022 zur Jugendamtsbeteiligung am Nazi-Massenmord an Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen : 6F 9/22 beim AG/FG Mosbach : Besondere Verantwortung des Jugendamtes als deutsche Kinder- und Jugendhilfeinstitution mit Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche
220611_uhl_ag_mos_ja_kinderpflegestätten.pdf (157.33KB)
Prozessbeobachtung: NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Strafanzeige vom 11.06.2022 zur Jugendamtsbeteiligung am Nazi-Massenmord an Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen : 6F 9/22 beim AG/FG Mosbach : Besondere Verantwortung des Jugendamtes als deutsche Kinder- und Jugendhilfeinstitution mit Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche
220611_uhl_ag_mos_ja_kinderpflegestätten.pdf (157.33KB)


ANDERERSEITS:
Die NS-Verbrechen der Nazi-Massentötungen von Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen und der Nazi-Entbindungsheime für Ostarbeiterinnen liegen auch im Fallzuständigkeits- und Fallverantwortungsbereich der deutschen Kinder- und Jugendhilfeinstitution des Jugendamtes mit seinem originären Schutz- und Hilfeauftrag für Kinder und Jugendliche. Gemäß Aktenlage und Verfahrensanalyse zu den anhängigen Verfahren beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach sind beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach ordnungsgemäß Stellungnahmen der involvierten Fachstelle des Jugendamtes Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach zur Problematik der Nazi-Massentötungen von Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen und der Nazi-Entbindungsheimen für Ostarbeiterinnen unter 6F 9/22 gerichtlich einzuholend beantragt.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 m Sachverhalt, dass die fallzuständigen Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) vom Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach die beantragte gerichtlich einzuholende Stellungnahme ZUR AUFARBEITUNG VON NS-VERBRECHEN in der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Nazi-Familienrechtspraxis mit den Nazi-Massentötungen von Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen und den Nazi-Entbindungsheimen für Ostarbeiterinnen verweigern.
UND DIES OBWOHL die höchste übergeordnete Amtsleitung, d.h. der gegenwärtige Landrat beim Landratsamt Mosbach, hier im Gegensatz zu seinen untergeordneten Jugendamt-ASD-Mitarbeiterinnen, gemäß bekannten Medienberichten selbst weitaus weniger Probleme damit hat, sich öffentlich gegen den Nationalsozialismus und dessen Verbrechen zu äußern und zu engagieren.

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum historisch nachgewiesenen Sacherhalt, dass nur in einigen Fällen das organisierte Massensterben in den "Nazi-Kinderheimen" nach Kriegsende in Kriegsverbrecherprozessen aufgegriffen und verhandelt wurde.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers sowohl aus dem Zeitraum um 2022 als auch aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen, die auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ist, VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den OPFERN der Nazi-Massentötungen von Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen und der Babys aus Nazi-Entbindungsheimen für Ostarbeiterinnen sowie ihren Familienangehörigen vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte des Nazi-Terrorregimes unter Beteiligung des Jugendamtes zu geben.
Siehe dazu auch:


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum historisch nachgewiesenen Sacherhalt, dass die deutsche Kinder- und Jugendhilfeinstitution "Jugendamt" historisch nachgewiesen und konkret eingebunden ist in die verwaltungstechnische Diskussion, Planung, Organisation und Durchführung unter Zusammenarbeit mit Arbeitsämtern, Gestapo und Rasseprüfern an den Nazi-Massentötungen von Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen und an den Nazi-Entbindungsheimen für Ostarbeiterinnen. Siehe dazu auch Kapitel 3 auf dieser Seite.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers sowohl aus dem Zeitraum um 2022 als auch aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen, die auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ist, VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den NS-JUGENDAMTSOPFERN der Nazi-Massentötungen von Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen und den Babys aus Nazi-Entbindungsheimen für Ostarbeiterinnen sowie ihren Familienangehörigen vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte des Nazi-Terrorregimes unter Beteiligung des Jugendamtes zu geben.
Siehe dazu auch:


Siehe auch:




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