GERICHTLICHE VERFAHREN:
Ruhestandsversetzung von Richter Lothar Kreyssig
ZIVILRECHTLICHE Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen, insbesondere zum Spezialthema
Nazi-Kinder- und Jugendhilfe sowie Nazi-Familienrechtspraxis :
Zuletzt AKTUALISIERT am 07.11.2024 !
Verschweigen, Verleugnen, Verharmlosen von Nazi-Justiz-Verbrechen sowie des historischen Versagens der deutschen Nachkriegsjustiz bei der Aufarbeitung von NS-Verbrechen in Mosbach-Baden:
Festhalten an NS-Unrechtsurteilen vor 1945 beim Amtsgericht Mosbach seit 2022 in der Verschränkung von Nazi-Medizinverbrechen mit Nazi-Justizverbrechen bei der Nazi-(Kinder)-Euthanasie und bei den Nazi-Zwangssterilisierungen:
Kultur und Medien — Ausschuss — hib 488/2024
Antrag zur Aufarbeitung der „Euthanasie“ angenommen
03.07.2024
Berlin: (hib/AW) Die Aufarbeitung der sogenannten „Euthanasie“ und der Zwangssterilisationen während der nationalsozialistischen Diktatur soll intensiviert werden. Der Kulturausschuss billigte am Mittwoch einen entsprechenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/11945) mit den Stimmen aller Fraktionen in Abwesenheit der Gruppe Die Linke.
Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, ein Projekt zur bundesweiten Lokalisierung, Sicherung und Konservierung von Patientenakten und Personalunterlagen der Täter zu initiieren, um sie für Forschung, Bildung und Anfragen nutzbar zu machen. Das Projekt soll unter der Beteiligung der Gedenkstätten an den Orten ehemaliger „Euthanasie“-Tötungsanstalten, des Instituts für Geschichte der Medizin und Ethik in der Medizin an der Berliner Charité, den Verbänden von Menschen mit Behinderungen sowie geeigneten Vertretern der Disability Studies durchgeführt werden. Zudem soll eine nationale Fachtagung durchgeführt werden. Darüber hinaus soll die Bundesregierung die Gedenkstätten an den Orten der ehemaligen „T4“-Tötungsanstalten nachhaltig unterstützen, um die bauliche Substanz vor Ort zu erhalten.
Christiane Schenderlein (CDU) betonte die Bedeutung der Gedenkstätten, um Geschichte „erfahrbar“ zu machen: „Wir müssen aus der Geschichte lernen.“
Erhard Grundl (Grüne) verwies darauf, dass trotz der bislang geleisteten Arbeit noch immer „große Lücken in der Forschung“ bestünden, die geschlossen werden müssten. Um so wichtiger sei es, die Patientenakten und Personalunterlagen zu sichern.
Thomas Hacker (FDP) führte an, dass viele Täter nach der NS-Diktatur erneut als Ärzte und Anstaltsleiter Karriere gemacht und versucht hätten, die Akten verschwinden zu lassen.
Götz Frömming (AfD) bezeichnete es als „überfällig“, dass die im Rahmen der sogenannten „Euthanasie“ ermordeten und zwangssterilisierten Menschen als Opfergruppe des Nationalsozialismus anerkannt werden.
Simona Koß (SPD) betonte, dass der „sehr gute“ Antrag nun auch schnell vom Plenum verabschiedet werden sollte. Der Bundestag wird aber voraussichtlich erst nach der parlamentarischen Sommerpause abschließend über den Antrag beraten.
Den nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morden fielen schätzungsweise 300.000 Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen zum Opfer. Aufgrund des 1934 in Kraft getretenen „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ wurden zudem an etwa 400.000 Menschen Zwangssterilisationen durchgeführt.
https://www.bundestag.de/
Amtsgericht Mosbach Telefon: 06261 - 87 0 (Zentrale) Telefax: 06261 - 87 460 (Zentrale Faxnummer) |
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6F 9/22 beim Amtsgericht / Familiengericht Mosbach
OFFIZIELLE ANTRÄGE AN DAS AMTSGERICHT MOSBACH vom 09.06.2022 :
WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN am AG MOS
zur Aufhebung der Ruhestandsversetzung von Richter Lothar Kreyssig, der nachweisbar öffentlich Stellung als Widerstandsleistung gegen die zentrale und dezentrale Nazi-Euthanasie-Massentötungsaktion T4 bezogen hat, insbesondere gegen die Nazi-Kinder-Euthanasie
vollkommen z. B. die Konzentrationslager, vollkommen nun auch die Heil- und Pflegeanstalten.“
Seiteninhalt:
- NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
1.1 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers
1.2 Antrag an das Amtsgericht Mosbach vom 09.06.2022 zur Aufhebung der Ruhestandsversetzung von Richter Lothar Kreyssig, der nachweisbar öffentlich Stellung als Widerstandsleistung gegen die zentrale und dezentrale Nazi-Euthanasie-Massentötungsaktion T4 bezogen hat, insbesondere gegen die Nazi-Kinder-Euthanasie
1.3 Konkrete Tatbeteiligung der Justiz in Mosbach - Baden an der Umsetzung der Nazi-(Kinder)-Euthanasie
1.3.1 Konkrete Tatbeteiligung des Amtsgerichts Mosbach - Baden an der NS-Euthanasie
1.3.2 Konkrete Tatbeteiligung der Staatsanwaltschaft Mosbach - Baden an der NS-Euthanasie
1.4 Antrag an das Amtsgericht Mosbach vom 21.08.2022 auf gerichtlich zu beantragende Aberkennung des Bundesverdienstkreuzes für den Mosbacher Landrat Dr. Hermann Wilhelm Compter wegen den öffentlich nachgewiesenen Bestrebungen vom Nazi-Euthanasie-Massenmord in den Mosbacher Heil- und Pflegeanstalten profitieren zu wollen
1.5 Beim am Amtsgericht Mosbach beantragte Wiederaufnahmeverfahren vom 10.06.2022 zur Aufhebung des Haftverschonungsbeschlusses von Hans Friedrich Kurt Hefelmann, Abteilungsleiter des Hauptamtes IIb der Kanzlei des Führers, hauptverantwortlich für die Organisation und Durchführung der Nazi-Euthanasie-Massentötungsaktion T4
1.6 Beim am Amtsgericht Mosbach beantragte Strafanzeigen vom 11.08.2022 gegen Verantwortliche im arbeitsteilig organisierten Nazi-Euthanasie-Massenmord T4 in den Mosbacher Heil- und Pflegeanstalten - DIASCHAU zur NAZI-(-KINDER)-EUTHANASIE
- Online -Artikel und Bücher zum Amtsrichter Lothar Kreyssig und zur Nazi-(Kinder-)-Euthanasie sowie zur Opferanerkennung der NS-Euthanasie bzw. NS-Eugenik
- Nazi-Euthanasie in der Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache in Mosbach
- YouTube-Videos zum Amtsrichter Lothar Kreyssig und zur Nazi-(Kinder-)-Euthanasie
- Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zur Nazi-Euthanasie, zur Nazi-Psychiatrie, zur Nazi-Zwangssterilisation, zu Nazi-Medizinverbrechen; zur Nazi-(Kinder-)-Euthanasie mit konkreten Tatbeteiligungen in Mosbach - Baden
1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Erfahrungen der juristischen Aufarbeitung von Nazi-Euthanasie-Massenmorden bei den Mosbacher Justizbehörden
Die nationalsozialistischen Massentötungsaktionen von kranken und behinderten Menschen in Mosbach-Baden selbst mit den Tatbeteiligungen der Mosbacher Heil- und Pflegeanstalt für Geistesschwache, mit den Ausführungsverantwortlichen von Deportationen in die Vernichtungsanstalten, mit den Tatbeteiligungen des Vormundschafts-Amtsgerichts Mosbach, mit den Tatbeteiligungen des Polizei- und Standesamtes der Vernichtungsanstalt Grafeneck zum Fälschen der Todesursachen und Todesdaten, mit den Nazi-Zwangssterilisierungen von psychisch kranken Menschen, mit dem Profitierungsversuch des Mosbacher Landrates, sowie die NS-Medizin- und Justizverbrechen mit dem Widerstandshandeln des Richters Kreyssig, mit dem Agieren des hochrangigen NS-Schreibtischtäters Hefelmann, mit den Tatbeteiligungen der Mosbacher Staatsanwaltschaft, mit der NS-Zwangssterilisierung von deutsch-afrikanischen Mischlingskindern werden bereits beim Amtsgericht Mosbach in den vom AS entsprechend initiierten und anhängigen Verfahren unter 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23 thematisiert, u.a. mit diesbezüglichen Strafanzeigen gemäß § StPO 158.
Das Amtsgericht Mosbach hat jedoch seit dem 03.06.2022 eine gemäß § 158 StPO ordnungsgemäße Eingangsbestätigung mit den Benennungen der Konkreten Eingabedaten, der Konkreten Sachverhaltsbenennungen mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat, insbesondere zu beantragten NS- und Rechtsextremismus-Strafverfahren, bisher ausdrücklich und EXPLIZIT versagt und NICHT ausgestellt.
Auch für die beim Amtsgericht Mosbach beantragten Wiederaufnahmeverfahren, amtsseitigen Verfügungen und gerichtlichen Prüfungen in NS- und Rechtsextremismus-Angelegenheiten verweigert das Amtsgericht Mosbach ordnungsgemäße Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigungen mit konkreten Sachverhaltsbenennungen.
Siehe dazu auch Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS- und Rechtsextremismusverfahren >>>
1.1 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers
In der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022, teilt das Amtsgericht Mosbach die Rechtsauffassung mit, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, was SOWOHL entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022, dass heute und noch künftig NS-Verbrechen von der Justiz verfolgt würden, ALS AUCH entgegen der Rechtsauffassung u.a. des Urteils vom 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.
Das Amtsgericht Mosbach erklärt, die vom Antragsteller initiierten Verfahren zur Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen nicht bearbeiten, sondern laut Verfügungs-Mitteilung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 getrennt von der Akte lediglich in einem Sonderband anlegen zu wollen.
Das AG MOS äußert sich weiterhin auch in 6F 2/22 in und nach der Verhandlung vom 22.11.22 NICHT zu den beim AG MOS erhobenen konkreten Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen u.a. gegen wiederholt nicht-ordnungsgemäße Bearbeitungen von konkreten Eingaben des Antragstellers zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und von Nationalsozialistischen Verbrechen seitens des Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 entgegen der geltenden Strafprozessordnung § 158 StPO. Siehe dazu auch u.a. KV-RA-Eingabe vom 22.06.22 unter 6F 2/22.
Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten.
Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel 6 auf dieser Seite.
Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZUR NAZI-EUTHANASIE, ZUR NAZI-PSYCHIATRIE, ZU NAZI-ZWANGSSTERILISATIONEN, ZU NAZI-MEDIZINVERBRECHEN sowie zur Nazi-(Kinder-)-Euthanasie mit konkreten Tatbeteiligungen in Mosbach - Baden an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zu den WIDERSTANDSLEISTUNGEN AUS DER DEUTSCHEN NS-JUSTIZ GEGEN DIE NAZI-EUTHANASIE ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
Expertise der Forensischen Sachverständigen MA Antje C. Wieck aus Kitzingen zur Aufarbeitung von NS-Verbrechen und NS-Unrecht in der NS-Vergangenheitsbewältigung
Die HIER fallverantwortliche Richterin beim Amtsgericht Mosbach Marina Hess verfügt HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 am 17.08.2022 EXPLIZIT, dass die gerichtlich beauftragte familienpsychologische Forensische Sachverständige für Familienrecht MA Antje C. Wieck, Praxis für KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPIE, Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, eine INHALTLICHE Sachverständigen-Auseinandersetzung mit der Dokumentations-Website "nationalsozialismus-in-mosbach.de" des Kindsvaters, Beschwerdeführers und Nazi-Jägers Bernd Michael Uhl durchführen solle (Siehe im Folgenden!), die diese Sachverständige Gutachterin HIER ABER AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im anhängigen Verfahrenskomplex während ihren zwei gerichtlich bestellten Sachverständigengutachten von 2022 bis 2024 DANN ÜBERHAUPT NICHT durchführt.
UND DIES HIER EXPLIZIT AUCH NICHT bzgl. der DARIN KONKRET thematisierten nationalsozialistischen Verbrechen bis 1945 und deren juristischen, politischen und zivilgesellschaftlichen Aufarbeitungen in der NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945, insbesondere HIER auch in der lokalen-regionalen Fall- und Verfahrenszuständigkeit für Mosbach und für den Neckar-Odenwaldkreis.
Die HIER fallverantwortliche Richterin beim Amtsgericht Mosbach Marina Hess verfügt HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 am 17.08.2022 EXPLIZIT bei der von ihr selbst gerichtlich beauftragten familienpsychologischen Forensischen Sachverständigen für Familienrecht MA Antje C. Wieck, Praxis für KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPIE, Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen eine Sachverständigen-Begutachtung bezüglich "der Notwendigkeit einer psychiatrischen Begutachtung" des Kindsvaters, Beschwerdeführers und Nazi-Jägers Bernd Michael Uhl "zur Beurteilung seiner Erziehungsfähigkeit" (Siehe im Folgenden!). UND DIES NACHDEM UNMITTELBAR ZUVOR das erste gerichtlich beauftragte familienpsychologische Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21 und 6F 9/22 sich für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater ausspricht. HIERBEI unterstellt die fallverantwortliche Mosbacher Amts-Familienrichterin Marina Hess im familienrechtlichen Zivilprozess dem Kindsvater, Beschwerdeführer und Bernd Michael Uhl eine mögliche angebliche psychische Erkrankung und eine damit einhergehende eingeschränkte Erziehungsfähigkeit auf Grund seiner konkreten Nazi-Jäger-Eingaben zu den seinerseits beim Amtsgericht Mosbach beantragten juristischen Aufarbeitungen von konkreten Tatbeteiligungen an NS-Verbrechen und NS-Unrecht 1933-1945 und deren mangelhaften juristischen Aufarbeitungen seitens der deutschen Nachkriegsjustiz seit 1945. UND DIES HIER insbesondere auch in der lokalen-regionalen Fall- und Verfahrenszuständigkeit bei NS-Verbrechen und NS-Unrecht in Mosbach und im Neckar-Odenwaldkreis sowie bezüglich dem Versagen der Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 bei deren juristischen Aufarbeitungen.
SIEHE DAZU AUCH:
- Rechtsanwaltlicher und gerichtlicher Umgang mit Sachverständigen-Gutachten in Fallbegleitungen - Verfahrensführungen - Verfahrensbearbeitungen- Verfahrensbegleitungen durch RECHTSANWALT Simon Sommer >>>
- Verfahrensinhaltliche und prozessuale Benachteiligungen des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 211/21, 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22, etc. sowie unter amtsseitigen KV-BS-Sonderbänden zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus >>>
1.2 Antrag an das Amtsgericht Mosbach vom 09.06.2022 zur Aufhebung der Ruhestandsversetzung von Richter Lothar Kreyssig, der nachweisbar öffentlich Stellung als Widerstandsleistung gegen die zentrale und dezentrale Nazi-Euthanasie-Massentötungsaktion T4 bezogen hat, insbesondere gegen die Nazi-Kinder-Euthanasie
Rechtsfolge-Zuständigkeit der BRD-Justiz sowohl für das Nazi-Terror- und Vernichtungsregime als auch für die demokratische Weimarer Republik: Das Reichstagsbrandurteil von 1933 und dessen Aufhebung in 2007 dient dazu, die rechtliche, fachliche und sachliche Zuständigkeit der AKTUELLEN BRD-Justiz in der systemübergreifenden Rechtsnachfolge der vorhergehenden politischen-administrativen Systeme, sowohl nach dem vorhergehenden Deutschen Reich unter dem Nazi-Terror-Regime als auch unter der davor vorhergehenden demokratischen Weimarer Republik, in der gesamtzeitlichen Komponente von 1933 bis 2007 zu begründen. Dadurch begründet sich u.a. auch die Zuständigkeit für die hier vorliegende und anhängige Rechtssache beim Amtsgericht Mosbach.
Rechtsfolge-Zuständigkeit der BRD-Justiz sowohl für das Nazi-Terror- und Vernichtungsregime als auch für die demokratische Weimarer Republik
Das Reichstagsbrandurteil und dessen Aufhebung dient dazu, die rechtliche, fachliche und sachliche Zuständigkeit der AKTUELLEN BRD-Justiz in der systemübergreifenden Rechtsnachfolge der vorhergehenden politischen-administrativen Systeme, sowohl nach dem vorhergehenden Deutschen Reich unter dem Nazi-Terror-Regime als auch unter der davor vorhergehenden demokratischen Weimarer Republik, in dem gesamtzeitlichen Bezugsrahmen von 1933 bis 2007 zu begründen. Dadurch begründet sich u.a. auch die Zuständigkeit für das Hitler-Putsch-Urteil von 1924.
AUSZÜGE AUS DEM OFFIZIELLEN ANTRAG vom 09.06.2022 zum
WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN unter 6F 9/22 beim Amtsgericht / Familiengericht Mosbach
Gemäß und analog der Aufhebung des Reichstagsbrandurteils vom 23. Dezember 1933, das dann im Wiederaufnahmeverfahren in 2007 vollständig aufgehoben wurde, wird hiermit der offizielle Antrag an das AG MOS unter 6F 9/22 vom 09.06.2022 zur Eröffnung des WIEDERAUFNAHMEVERFAHRENS am AG MOS zur Aufhebung der Ruhestandsversetzung von Richter Lothar Kreyssig, der nachweisbar öffentlich Stellung als Widerstandsleistung gegen die zentrale und dezentrale Nazi-Euthanasie-Massentötungsaktion T4 bezogen hat, eingereicht.
Das AG MOS ist demnach eindeutig rechtlich, sachlich und fachlich zuständig für die hier anhängige Rechtssache „Richter Lothar Kreyssig“ beim Amtsgericht Mosbach.
Nach Ansicht des *** Antragstellers in 6F 9/22 hätte Richter Lothar Kreyssig mit seinem professionskritischem öffentlichen Protest und seiner nachweisbar öffentlichen Widerstandsleistung gegen die zentrale und dezentrale Nazi-Euthanasie-Massentötungsaktion T4 für den sogenannten gesunden deutschen Volkskörper niemals in den Ruhestand versetzt werden dürfen. Das AG MOS ist verpflichtet, diese Sachverhalte sowie die in der Begründung und Glaubhaftmachung angeführten Sachverhalte vollständig zu ermitteln, zu überprüfen und öffentlich aufzuklären.
Die zentrale Nazi-Euthanasie-Massentötungsaktion T4 mit dem Einsatz von Gaskammern zur Massentötung der im Nazi-Jargon sogenannten lebensunwerten Ballastexistenzen von Menschen mit psychischen Erkrankungen und/oder Behinderungen in zentralen Tötungsanstalten, deren Leichen nach der Vergasung verbrannt wurden, gilt als Testphase und Vorbereitung einer industriellen Verfahrenstechnik und von Prozessabläufen für den dann folgenden industriell organisierten Massenmord von Juden in den Nazi-Konzentrations- und Vernichtungslagern. Ab September 1941 werden in der dezentralen Phase der Massentötungsaktion nicht mehr Menschen in zentralen Tötungsanstalten ermordet, sondern durch Medikamentenüberdosis, Nahrungsentzug und Vernachlässigung in Heimen und Psychiatrien.
In seinem Schreiben vom 8. Juli 1940 meldete Richter Lothar Kreyssig dem Reichsjustizminister Franz Gürtner öffentlich nachweisbar seinen Verdacht, dass die Kranken massenhaft ermordet würden, wandte sich aber auch gegen die Entrechtung der Häftlinge in den Nazi-Konzentrationslagern. Richter Lothar Kreyssig verweigerte sich dann den ihm vorgelegten Führer-Mordbefehl in Form eines Handschreibens vom Oktober 1939 aus der Reichskanzlei als Rechtsgrundlage zur Anweisung des sogenannten Gnadentodes für die Planung und die Organisation der Euthanasie-Massentötungsaktion T4 anzuerkennen. In seiner Arbeit als Vormundschaftsrichter engagierte sich Lothar Kreyssig öffentlich nachweisbar dann gegen die Ermordung Behinderter und anderer Betreuter im Rahmen der NS-Krankenmorde, untersagte konsequenterweise den Anstaltsleitungen seines Amtsbereichs, Patienten per Deportation auszuliefern und stellte zudem konsequenterweise Strafanzeige gegen Reichsleiter Philipp Bouhler wegen Mordes. Im Dezember 1940 wurde Kreyssig zwangsbeurlaubt. Im März 1942 wurde Kreyssig durch einen Erlass Adolf Hitlers in den Ruhestand versetzt. Der Deutsche Bundestag erkläret in 1994 das Gesetz zur Verhütung von erbkrankem Nachwuchses zu NS-Unrecht. Am 22. Oktober 2006 fand im Bundesministerium der Justiz unter der Schirmherrschaft der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries eine Gedenkveranstaltung anlässlich des 20. Todestages von Lothar Kreyssig statt. Seit 2014 steht in Berlin eine Gedenkstätte, die an die Opfer der Euthanasie-Morde der Nationalsozialisten erinnert.
Eben genau dieser Hitler-Erlass bzw. die entsprechende deutsche Behördenanordnung ist hier nunmehr durch das hier angerufene Amtsgericht Mosbach im beantragten Wiederaufnahmeverfahren vom 09.06.2022 unter 6F 9/22 aufzuheben.
Das Gericht selbst ist von Amtswegen zur umfassenden Sachverhaltsermittlung und -aufklärung nach § 26 FamFG, § 27 FamFG, § 44 FamFG, § 138 ZPO verpflichtet, um möglichst eine Verletzung der Ansprüche auf rechtliches Gehör und faires Verfahren nach § 10 AEMR, § 6 EMRK, § 103 Abs. 1 GG sowie auf die Achtung des Familienlebens nach § 8 EMRK sowie auf das Recht auf Meinungsfreiheit § 19 AEMR, § 11 EMRK, § 5 GG sowie auf das Recht auf Diskriminierungsverbot § 14 EMRK auszuschließen.
AUSZÜGE AUS DEM OFFIZIELLEN ANTRAG vom 09.06.2022 zum
WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN unter 6F 9/22 beim Amtsgericht / Familiengericht Mosbach
Literatur- und Medienhinweise
3) Begründung und Glaubhaftmachung :
3a) Beispiele frei verfügbarer Literatur und Medien
Lothar Gruchmann: Ein unbequemer Amtsrichter im Dritten Reich – Aus den Personalakten des Dr. Lothar Kreyßig. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 1984, Heft 3; ifz-muenchen.de (PDF; 1,3 MB)
Wolf Kahl: Lothar Kreyssig – Amtsrichter im Widerstand und Prophet der Versöhnung. In: Deutsche Richterzeitung, Jg. 2008, S. 299–302
Helmut Kramer: Lothar Kreyssig (1898 bis 1986), Richter und Christ im Widerstand. In: Redaktion Kritische Justiz (Hrsg.): Streitbare Juristen. Nomos, Baden-Baden 1989, ISBN 3-7890-1580-6, S. 342–354
Martin Kramer: Kreyssig, Lothar Ernst Paul. In: Guido Heinrich, Gunter Schandera (Hrsg.): Magdeburger Biographisches Lexikon 19. und 20. Jahrhundert. Biographisches Lexikon für die Landeshauptstadt Magdeburg und die Landkreise Bördekreis, Jerichower Land, Ohrekreis und Schönebeck. Scriptum, Magdeburg 2002, ISBN 3-933046-49-1 (Artikel online).
Karl-Klaus Rabe: Umkehr in die Zukunft – Die Arbeit der Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste. Lamuv Verlag, Göttingen 1983, ISBN 3-921521-90-4
Hubert Schorn: Der Richter im Dritten Reich. Vittorio Kostermann, Frankfurt am Main 1959, S. 49–50, 339–345
Anke Silomon: Widerstand von Protestanten im NS und in der DDR. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, 14/2009 30. März 2009, S. 33–38
Konrad Weiß: Lothar Kreyssig. Prophet der Versöhnung. Bleicher Verlag, Gerlingen 1998, ISBN 3-88350-659-1 (Verlagskatalog mit Leseprobe)
Konrad Weiß: Lothar Kreyssig. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL). Band 23, Bautz, Nordhausen 2004, ISBN 3-88309-155-3, Sp. 872–884.
Uwe Wesel: Recht, Unrecht und Gerechtigkeit. Von der Weimarer Republik bis heute. München 2003, S. 76–79
Susanne Willems: Lothar Kreyssig – Vom eigenen verantwortlichen Handeln. Aktion Sühnezeichen/Friedensdienste, Berlin 1995, ISBN 3-89246-032-9
Susanne Willems. In: Verfolgung, Alltag, Widerstand – Brandenburg in der NS-Zeit. Verlag Volk & Welt, Berlin 1993, S. 383–410, ISBN 3-353-00991-4
Unrecht beim Namen genannt. Gedenken an Lothar Kreyssig am 30. Oktober 1998 Hrsg. vom Brandenburgischen Oberlandesgericht. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1998, ISBN 3-7890-5878-5
Quelle : https://de.wikipedia.org/
LOTHAR KREYSSIG 30. Oktober 1898 - 05. Juli 1986, Quelle Gedenkstätte Deutscher Widerstand
https://www.gdw-berlin.de/
Mord an „Kranken" – „Euthanasie" im Nationalsozialismus, , Quelle MrWissen2go Geschichte, ZDF Mediathek:
https://www.zdf.de/
Ebenfalls auf dieser Seite Diaschau, YouTube-Links sowie Literatur- und Medienhinweise zum Thema der Nazi-Euthanasie sowie der Nazi-Kinder-Euthanasie.
1.3 Konkrete Tatbeteiligung der Justiz in Mosbach - Baden an der Umsetzung der Nazi-(Kinder)-Euthanasie
Sowohl die Staatsanwaltschaft Mosbach - Baden als auch das Amtsgericht Mosbach - Baden beteiligen sich historisch nachgewiesen mit ihren jeweiligen Verwaltungsakten und Funktionen an der Umsetzung der Nazi-(Kinder)-Euthanasie gemäß dem Führer-Erlass zum Gnadentod, organisiert durch die Top-Down-Levels ausgehend von der Schlegelberger-Konferenz des Reichsjustizministeriums in Berlin von oben nach unten durch die Hierarchie der Nazi-Justiz vor 1945 bis nach Mosbach - Baden.
1.3.1 Konkrete Tatbeteiligung des Amtsgerichts Mosbach - Baden an der NS-Euthanasie
HIER eine Konkrete Tatbeteiligung des Amtsgerichts Mosbach - Baden am Massenmord der Nazi-Euthanasie:
Der falsche Todestermin wird hier mitgeteilt am 08.10.1940 durch das Amtsgericht Mosbach zur amtsseitigen Vertuschung des Nazi-Euthanasie Mordes an Gida Falkenstein aus der "Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache in Mosbach" als eine juristisch-verwaltungstechnische Umsetzungsmaßnahme des Führerbefehls zum Gnadentod seitens der Nazi-Justiz in Mosbach - Baden. Das Amtsgericht Mosbach - Baden beteiligt sich hier NICHT AM WIDERSTAND GEGEN DIE NAZI-(KINDER)-EUTHANASIE !!!
EINERSEITS: Historisch nachgewiesen ist, dass Gida Falkenstein am 17.09.1940 in die Vernichtungsanstalt Grafeneck überführt und nach ihrer Ankunft unmittelbar vergast wurde !!!
ANDERERSEITS: Das Amtsgericht Mosbach aber datiert hier aus Vertuschungsgründen das angebliche Todesdatum auf den 04.10.1940 !!!
IM GEGENSATZ DAZU: Richter Lothar Kreyssig verweigerte sich den ihm vorgelegten Führer-Mordbefehl in Form eines Handschreibens vom Oktober 1939 aus der Reichskanzlei als Rechtsgrundlage zur Anweisung des sogenannten Gnadentodes für die Planung und die Organisation der Euthanasie-Massentötungsaktion T4 anzuerkennen. In seiner Arbeit als Vormundschaftsrichter engagierte sich Lothar Kreyssig öffentlich nachweisbar dann gegen die Ermordung Behinderter und anderer Betreuter im Rahmen der NS-Krankenmorde, untersagte konsequenterweise den Anstaltsleitungen seines Amtsbereichs, Patienten per Deportation auszuliefern und stellte zudem konsequenterweise Strafanzeige gegen Reichsleiter Philipp Bouhler wegen Mordes.
*** vorauseilend ?
Siehe dazu auch Kapitel 4 "Nazi-Euthanasie in der Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache in Mosbach" auf dieser Seite.
1.3.2 Konkrete Tatbeteiligung der Staatsanwaltschaft Mosbach -Baden an der NS-Euthanasie
Führererlass zum Euthanasieprogramm (1939)
Dieses geheime Schreiben Hitlers ermächtigte namentlich bestimmte Ärzte, dass „nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann“.[6] Hierzu wurden alle psychisch Kranken mit mehr als fünf Jahren Anstaltsaufenthalt auf besonderen Meldebögen erfasst. Man nimmt an, dass zwischen 60.000 und 80.000 Menschen mit Behinderung dem so genannten „Euthanasie“-Programm, der Aktion T4, zum Opfer fielen.
https://de.wikipedia.org/
Aktion T4
Bald nach Einführung der Kinder-Euthanasie begann die „Euthanasie“ an Erwachsenen. Hitlers Ermächtigungsschreiben,[16] vermutlich im Oktober 1939 entstanden, wurde auf den 1. September 1939 zurückdatiert, um die Sachzwänge des Krieges geltend zu machen. Es verfügte, „dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann“. Aktion T4, nach der Anschrift Tiergartenstr. 4 in Berlin, wurde zur Tarnbezeichnung für den daraufhin stattfindenden Massenmord an über 100.000 Geisteskranken und Behinderten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Nationalsozialistische_Rassenhygiene
Schlegelberger-Konferenz
Als Schlegelberger-Konferenz wird die von Franz Schlegelberger für den 23. und 24. April 1941 im „Haus der Flieger“ in Berlin einberufene Tagung bezeichnet, deren Ziel es war, die Spitzenbeamten der Justiz über die bereits seit Januar 1940 stattfindenden Gasmorde bei der so genannten „Aktion T4“ zu informieren. Die Beamten wurden angewiesen, Anzeigen und Eingaben mit Bezug auf die „Euthanasie“-Morde nicht bearbeiten zu lassen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Schlegelberger-Konferenz
[...] Unter den mehr als 90 Teilnehmern befanden sich alle 34 Oberlandesgerichtspräsidenten sowie die 34 Generalstaatsanwälte, Staatssekretär Roland Freisler, Reichsgerichtspräsident Erwin Bumke und der Präsident des Volksgerichtshofes Otto Thierack. Auf der Tagesordnung standen für den ersten Vormittag „Vorträge über eine für die Justiz besonders wichtige Frage“.[8] Diesen Teil leitete Schlegelberger ein, der die Zuhörer „mit allen Entschließungen des Führers vertraut“ machte, die für deren Amtsführung von Bedeutung seien. [...] Anschließend kommentierten und rechtfertigten Viktor Brack und Werner Heyde das Tötungsprogramm, wobei eine Kopie des Führerbefehls herumgereicht wurde. Die Teilnehmer nahmen die Informationen widerspruchslos entgegen wie auch die schriftliche Rundverfügung, solche „Sachen, in denen die Frage der Vernichtung lebensunwerten Lebens eine Bedeutung haben“ könne, nicht weiter zu bearbeiten, sondern an das Innenministerium weiterzuleiten. Einschlägige Angelegenheiten sollten zur "Vortragssache" erklärt werden, um sie unteren Instanzen zu entziehen.[10] Nach der Tagung wurden alle den Krankenmord betreffenden Verfahren niedergeschlagen; neue Ermittlungsverfahren wurden nicht mehr eingeleitet.[11]
https://de.wikipedia.org/wiki/Schlegelberger-Konferenz
Fehlende Rechtsgrundlage
Das Reichsjustizministerium war über die NS-Krankenmorde nicht informiert worden und wurde erst im Juli 1940 durch Berichte von untergeordneten Dienststellen oder auch unmittelbar durch Briefe über die laufenden Vorgänge in Kenntnis gesetzt.[1] So teilte der Vormundschaftsrichter Lothar Kreyssig am 8. Juli 1940 dem Minister der Justiz mit, dass Geisteskranke ohne Gewähr eines geordneten Rechtsganges und ohne gesetzliche Grundlage zu Tode gebracht würden.[2] Nachdem Hans Heinrich Lammers am 23. Juli 1940 Franz Gürtner mitgeteilt hatte, Hitler habe bereits früher eine gesetzliche Regelung der Euthanasie abgelehnt, meinte Gürtner, die heimliche Tötung von Geisteskranken müsse dann sofort eingestellt werden.[3] Gürtner gab jedoch seinen Widerstand auf, als ihm am 27. August 1940 das auf den 1. September 1939 datierte Ermächtigungsschreibens Hitlers an Philipp Bouhler und Brandt gezeigt wurde.[4] Auch andere Mitarbeiter der Zentraldienststelle T4 waren bestrebt, ein Gesetz zu erhalten, das sie vor einer denkbaren Strafverfolgung zuverlässig schützen würde. Bouhler legte schließlich im Herbst 1940 einen ausgearbeiteten Gesetzentwurf vor, der jedoch von Hitler abgelehnt wurde.[5]
Die Justiz wurde bei ihrer praktischen Tätigkeit vor allem in zwei Bereichen gestört, nämlich bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit und bei der Strafgerichtsbarkeit. Vormundschaftsgerichte mussten über Aufenthalt und Schicksal der geisteskranken Mündel informiert werden, um vermögensrechtliche Angelegenheiten der Vormund- und Pflegschaften erledigen zu können. Das Ansehen dieser Gerichte litt darunter, dass sie auf Anfragen keine Antwort geben konnten.[6] Bei der Strafgerichtsbarkeit konnten manche eingeleitete Verfahren nicht abgeschlossen werden, da in eine Heilanstalt eingewiesene Täter oder Zeugen durch Verlegung unauffindbar oder getötet worden waren. Nach dem Legalitätsprinzip war die Staatsanwaltschaft eigentlich verpflichtet, wegen aller gerichtlich strafbaren und verfolgbaren Handlungen einzuschreiten; sie geriet in Erklärungsnöte, wenn Anzeigen nicht nachgegangen wurde.[7]
https://de.wikipedia.org/wiki/Schlegelberger-Konferenz
Helmut Kramer urteilt, selbst nach nationalsozialistischer Staatsrechtsdoktrin könne ein solcher im Reichsgesetzblatt nicht verkündeter „Führerbefehl“ keine Rechtsgrundlage für die damals so genannte „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ abgeben. Die Geheimhaltung sei ein untrügliches Kennzeichen für die Rechtswidrigkeit der Aktion.[15] Durch die widerspruchslose Entgegennahme der Stillhalte-Weisung sei Beihilfe zum Mord geleistet worden.[16]
Wolfram Wette bezeichnet die Konferenz als „außerordentliches Exempel der Rechtszerstörung der Justiz“. Die Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte hätten sich dazu verpflichten lassen, die strafrechtliche Garantie des Rechts auf Leben außer Kraft zu setzen und Klagen niederzuschlagen. So sei die Justizelite zum Komplizen der rechtswidrigen Tötung von mehr als 70.000 Menschen geworden.[17]
https://de.wikipedia.org/wiki/Schlegelberger-Konferenz
HIER eine Konkrete Tatbeteiligung der Staatsanwaltschaft Amtsgerichts Mosbach - Baden am Massenmord der Nazi-Euthanasie: Die Oberstaatsanwaltschaft Mosbach - Baden beteiligt sich hier an der juristisch-verwaltungstechnischen amtsseitig-internen Diskussion zur Vertuschung der Euthanasie-Massenmorde gemäß dem Führerbefehl zum Gnadentod seitens der Nazi-Justiz in Mosbach - Baden, wie folgt: "Die Forderung, doch „wenigstens vertrauliche Mitteilung der entsprechenden gesetzlichen Ermächtigung an die Justizbehörden" zu machen, s. z. B. auch im Bericht d. OStA Mosbach v. 23. 5. 1941, im Bericht d. GStA Karlsruhe v. 3. 6. 1941 (a.a.O., Sign. R 22/20020)." Die Staatsanwaltschaft Mosbach - Baden stellt sich hier im Mai 1941 explizit nicht eindeutig und offen gegen die bereits laufende und künftige Durchführung des NAZI-EUTHANASIE-MASSENMORDES, sondern die hier untergeordneten konkreten Beamten der Staatsanwaltschaft Mosbach - Baden bitten die ihnen übergeordnete Behörde der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe um eine gesetzlich geregelte Deckung des NAZI-EUTHANASIE-MASSENMORDES. Und zwar nach der Schlegelberger-Konferenz, auf der die führenden Juristen, u.a. auch Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte zur Durchführung des nicht-öffentlichen sondern geheimen Führer-Erlasses zum "Gnadentot" eingeschworen wurden und sie selbst nicht dagegen protestiert haben.
Die Oberstaatsanwaltschaft Mosbach - Baden beteiligt sich hier NICHT AM WIDERSTAND GEGEN DIE NAZI-(KINDER)-EUTHANASIE !!!
IM GEGENSATZ DAZU: Richter Lothar Kreyssig verweigerte sich dann den ihm vorgelegten Führer-Mordbefehl in Form eines Handschreibens vom Oktober 1939 aus der Reichskanzlei als Rechtsgrundlage zur Anweisung des sogenannten Gnadentodes für die Planung und die Organisation der Euthanasie-Massentötungsaktion T4 anzuerkennen. In seiner Arbeit als Vormundschaftsrichter engagierte sich Lothar Kreyssig öffentlich nachweisbar dann gegen die Ermordung Behinderter und anderer Betreuter im Rahmen der NS-Krankenmorde, untersagte konsequenterweise den Anstaltsleitungen seines Amtsbereichs, Patienten per Deportation auszuliefern und stellte zudem konsequenterweise Strafanzeige gegen Reichsleiter Philipp Bouhler wegen Mordes.
Siehe dazu folgende Beleg-Quelle:
LOTHAR GRUCHMANN
EUTHANASIE UND JUSTIZ IM DRITTEN REICH
Jahrgang 20 (1972), heft 3
Viertljahreshefte für Zeitgeschichte
Seite 273
In seinen ergänzenden Ausführungen war Prof. Heyde offensichtlich bemüht , auch von der medizinischen Seite her etwaige Bedenken gegen die Aktion auszuräumen , indem er den Kreis der betroffenen Anstaltsinsassen möglichst eng zu ziehen suchte 124 und auf die zahlreichen Sicherungen hinwies, die zur Vermeidung von Irrtümern in das Begutachtungsverfahren eingebaut worden seien. Bei „unsicheren Anstalten " würden die Kranken durch besondere Ärztekommissionen erfaßt werden. Daß der Patient „an fingierter Todesursache " sterbe und das Datum in der Sterbeurkunde nicht stimme , habe seinen Grund einzig und allein im „Geheimhaltungsgebot des Führers" . Daneben werde jedoch ein wahres Standesregister geführt 125. Um bei den Anwesende n für die Ziele der „Aktion T 4 " Verständnis zu gewinnen , zeigte Heyde ungefähr 150 Fotografien von schwer verunstalteten Kranken 126. Als Heyde seinen Vortrag beendet hatte , herrschte nach dem Bericht des damaligen Generalstaatsanwalts von Berlin „bei den Teilnehmer n ein eisiges Schweigen .. . Ich war über die Ungeheuerlichkeit des Gehörten wie vor den Kopf geschlagen und schwer erschüttert .. .Ich habe meinem Nachbarn, dem Kammergerichtspräsidenten Dr. Hölscher, zugeflüstert: ,Jetzt möchte ich sehen, wer vor Scham nicht rot wird.' " 126
Seite 274
Im Anschluß an die Vorträge fand keinerlei Diskussion statt. Der Oberlandesgerichtspräsident von Köln berichtete dazu später: „Es war das Vorlesen einer Anordnung des Führers und daran anschließend die Auslegung dieser Anordnung durch die Vortragenden. Ich bin ... der Auffassung, daß eine Stellungnahme von den teilnehmenden Juristen nicht erwartet wurde und auch gar nicht in Frage kam."128 Der Tagesordnungspunkt wurde vielmehr damit abgeschlossen, daß Schlegelberger erklärte, nachdem „ein rechtlich geltender Erlaß des Führers für diese Maßnahme vorliege, könnten Bedenken gegen die Durchführung der Euthanasie nicht mehr gegeben sein"129, und die Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte beauftragte, ihren nachgeordneten Gerichten bzw. Behörden gegenüber für die Durchführung der Rundverfügung vom 22. April 1941 Sorge zu tragen.
Darüber hinaus wurden die Generalstaatsanwälte angewiesen, alle bei ihnen eingehenden Eingaben und Strafanzeigen, die sich auf die „Aktion T 4 " bezogen, unbearbeitet dem Reichsjustizministerium vorzulegen, während die Oberlandesgerichtspräsidenten den Auftrag erhielten, die Landgerichtspräsidenten über die Aktion und den ihr zugrunde liegenden Erlaß Hitlers mündlich zu unterrichten.
Die Oberlandesgerichtspräsidenten entledigten sich dieses Auftrags meist durch gemeinschaftliche Besprechungen mit ihren Landgerichtspräsidenten, die bei dieser Gelegenheit von ihren — in Form von Gerüchten - bereits gewonnenen Kenntnissen berichteten und im allgemeinen die Auffassung vertraten, daß von der geheimen und getarnten Durchführung besser abgegangen und ein öffentliches Gesetz verkündet werden solle, da die sich aus der Geheimhaltung ergebenden Schwierigkeiten andernfalls kaum abgestellt werden könnten130
.
130
Vgl die Berichte d. OLGPr Darmstadt v. 10. 5. 1941 (Akten d. RJM, Bundesarchiv, Sign. R 22/20019) und d. OLGPr Düsseldorf v. 2. 5. 1941 (a.a.O.). Die Forderung, doch „wenigstens vertrauliche Mitteilung der entsprechenden gesetzlichen Ermächtigung an die Justizbehörden" zu machen, s. z. B. auch im Bericht d. OStA Mosbach v. 23. 5. 1941, im Bericht d. GStA Karlsruhe v. 3. 6. 1941 (a.a.O., Sign. R 22/20020).
https://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/1972_3_2_gruchmann.pdf
Siehe dazu auch:
1.4 Antrag an das Amtsgericht Mosbach vom 21.08.2022 auf gerichtlich zu beantragende Aberkennung des Bundesverdienstkreuzes für den Mosbacher Landrat Dr. Hermann Wilhelm Compter wegen den öffentlich nachgewiesenen Bestrebungen vom Nazi-Euthanasie-Massenmord in den Mosbacher Heil- und Pflegeanstalten profitieren zu wollen
Siehe dazu auch:
- NAZI-EUTHANASIE IN MOSBACH in Einrichtungen der Behindertenhilfe : Antrag vom 21.08.2022 auf gerichtlich zu beantragende Aberkennung des Bundesverdienstkreuzes für den Mosbacher Landrat Dr. Hermann Wilhelm Compter wegen den öffentlich nachgewiesenen Bestrebungen vom Nazi-Euthanasie-Massenmord in den Mosbacher Heil- und Pflegeanstalten profitieren zu wollen >>>
Siehe dazu auch:
1.5 Beim am Amtsgericht Mosbach beantragte Wiederaufnahmeverfahren vom 10.06.2022 zur Aufhebung des Haftverschonungsbeschlusses von Hans Friedrich Kurt Hefelmann, Abteilungsleiter des Hauptamtes IIb der Kanzlei des Führers, hauptverantwortlich für die Organisation und Durchführung der Nazi-Euthanasie-Massentötungsaktion T4
Siehe dazu auch:
Siehe dazu auch:
1.6 Beim am Amtsgericht Mosbach beantragte Strafanzeigen vom 11.08.2022 gegen Verantwortliche im arbeitsteilig organisierten Nazi-Euthanasie-Massenmord T4 in den Mosbacher Heil- und Pflegeanstalten
Siehe dazu auch:
Siehe dazu auch:
Siehe auch:
- BEIM AMTSGERICHT MOSBACH beantragte NS-Verfahren >>>
- Ruhestandsversetzung von Amtsrichter und Vormundschaftsrichter Lothar Kreyssig wegen Widerstand gegen die NS-Euthanasie >>>
- NS-Euthanasie: Hefelmann Haftverschonung hauptverantwortlich für die Organisation und Durchführung der Nazi-Euthanasie-Massentötungsaktion T4 >>>
- Mosbacher Landrat Wilhelm Compter : Profitieren von der NS-Euthanasie in Mosbach >>>
- Nazi-Euthanasie in der Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache in Mosbach >>>
2. DIASCHAU zur NAZI-(-KINDER)-EUTHANASIE
Bildquellen:
Bundesarchiv
Ein „Informationsplakat“ aus der Ausstellung Wunder des Lebens 1935 in Berlin
Von Bundesarchiv, Bild 102-16748 / Georg Pahl / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de,
Quelle: https://commons.wikimedia.org/
DEUTSCHLAND
NS-Euthanasie: Der Probelauf zum Holocaust
Sie waren die ersten Opfer des systematischen Massenmords der NS-Dikatur: psychisch Kranke und behinderte Erwachsene und Kinder. Die erste EU-Konferenz zur NS-Euthanasie versuchte, Wissenslücken darüber zu füllen.
- Bild zur Ausstellung "Kinder-Euthanasie"
- Berlin 2007: Der graue Bus unweit der Tiergartenstraße 4 erinnerte an die Ermordung von Kranken in der NS-Zeit
Quelle:
Deutsche Welle
Quelle: https://www.dw.com/
Stadtmuseum Brandenburg
EntäuschungHoffnungSehnsucht, Nationalsozialismus
Dr. Lothar Kreyssig
Quelle: https://sonderausstellung.stadtmuseum-brandenburg.de/
Gedenkstätte Deutscher Widerstand
LOTHAR KREYSSIG
30. Oktober 1898 - 05. Juli 1986
Quelle: https://www.gdw-berlin.de/
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas
Die nationalsozialistischen »Euthanasie«-Morde
Minderjährige Patienten und Fürsorgezöglinge wurden sowohl in »Kinderfachabteilungen« als auch im Rahmen der »Aktion T4« ermordet. Wichtiger Faktor für die Selektion war die sogenannte Bildungsfähigkeit – und damit der vermutete zukünftige »Nutzen« der Kinder und Jugendlichen für die Gesellschaft. Als »bildungsunfähig« eingeschätzt hatten sie ein hohes Risiko, ermordet zu werden.
Quelle: https://www.t4-denkmal.de/Opfergruppen
Siehe auch:
- BEIM AMTSGERICHT MOSBACH beantragte NS-Verfahren >>>
- Ruhestandsversetzung von Amtsrichter und Vormundschaftsrichter Lothar Kreyssig wegen Widerstand gegen die NS-Euthanasie >>>
- NS-Euthanasie: Hefelmann Haftverschonung hauptverantwortlich für die Organisation und Durchführung der Nazi-Euthanasie-Massentötungsaktion T4 >>>
- Mosbacher Landrat Wilhelm Compter : Profitieren von der NS-Euthanasie in Mosbach >>>
- Nazi-Euthanasie in der Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache in Mosbach >>>
3. Online -Artikel und Bücher zum Amtsrichter Lothar Kreyssig und zur Nazi-(Kinder-)-Euthanasie sowie zur Opferanerkennung der NS-Euthanasie bzw. NS-Eugenik
STADT UND UNIVERSITÄTSKLINIKUM GEDACHTEN OPFERN NATIONALSOZIALISTISCHER MEDIZINVERBRECHEN
Heidelberg, 29.01.2024
Gemeinsame Veranstaltung am Holocaust-Gedenktag in der Klinik für allgemeine Psychiatrie
Die Stadt Heidelberg und das Universitätsklinikum Heidelberg haben am Samstag, 27. Januar 2024, bei einer gemeinsamen Gedenkfeier an die Opfer des Holocausts erinnert. Im Mittelpunkt des Gedenkens in der Allgemeinen Psychiatrie im Stadtteil Bergheim standen die Opfer nationalsozialistischer Medizinverbrechen – Menschen, die im Rahmen des gegen Psychiatriepatientinnen und -patienten gerichteten „Euthanasie“-Programms brutal misshandelt und ermordet wurden. Bei der Veranstaltung wurde insbesondere auch der 21 Kinder gedacht, die 1943 und 1944 zu Forschungszwecken in die Heidelberger Psychiatrische Universitätsklinik aufgenommen und 1944 in der Heil- und Pflegeanstalt Eichberg ermordet wurden, um ihre Gehirne in Heidelberg untersuchen zu können. Der Tod dieser Kinder jährt sich im Jahr 2024 zum 80. Mal.
Pressemitteilung der Stadt Heidelberg: „Die Misshandlung und Ermordung dieser 21 Kinder und vieler weiterer Menschen durch die Nationalsozialisten zu Forschungszwecken ist grauenhaft“, sagte Oberbürgermeister Eckart Würzner bei der Gedenkveranstaltung: „Das Schicksal dieser Mädchen und Jungen macht uns einmal mehr deutlich, dass auch hier, mitten in Heidelberg, bestialische Verbrechen begangen wurden. Auch nach nunmehr 80 Jahren erschüttert uns das Leid der Kinder und ihrer Familien zutiefst. Es raubt uns schier die Luft. Wir müssen dem Terror, dem Grauen, ins Gesicht sehen, damit solche Verbrechen nie wieder passieren. Dass Jüdinnen und Juden heute wieder in Deutschland um ihre Sicherheit fürchten, beschämt mich zutiefst.“
„Es ist richtig und wichtig, sich auch den dunklen Kapiteln seiner Vergangenheit zu stellen, denn sie gehören genauso wie die Glanzstunden zu uns“, sagte Professor Ingo Autenrieth, Leitender Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikums Heidelberg. „Deshalb danke ich ausdrücklich den Verantwortlichen der Ausstellung „Menschen, die noch leben könnten“ dafür, uns dieses Kapitel buchstäblich vor Augen zu führen. Ein Universitätsklinikum darf nie wieder ein Ort sein, vor dem man Angst haben muss, sondern muss ein Ort der Hoffnung sein, an den man sich jederzeit vertrauensvoll wenden kann. Dafür stehen wir jeden Tag ein.“
Prof. Sabine Herpertz, Geschäftsführende Direktorin des Zentrums für Psychosoziale Medizin, sagte: „Gerade als Psychiaterinnen und Psychiater wissen wir, dass psychische Krankheit mit viel Leiden für Betroffene und ihre Familien einhergeht, kein Defekt oder Makel darstellt, sondern Quelle von Einzigartigkeit ist. Wir sehen uns daher in besonderer Weise verpflichtet, an die grausame Geschichte und an die Opfer dieser Zeit unter psychisch kranken Menschen fortwährend zu erinnern.“
Daneben sprachen auch Prof. Dr. Luise Poustka, Ärztliche Direktorin der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, und Richard Lallathin, Pfarrer der Johannes-Diakonie Mosbach, Grußworte. Prof. Dr. Maike Rotzoll vom Institut für Geschichte der Pharmazie und Medizin an der Philipps-Universität Marburg ging in ihrem Vortrag auf Carl Schneiders Forschung an Kindern in der Heidelberger Psychiatrie 1943/44 ein und gab eine historische Einordnung.
Holocaust-Gedenktag Psychiatrie 2024 044
Vor der Gedenk-Veranstaltung legten (von rechts) Prof. Ingo Autenrieth, Prof. Sabine Herpertz, Oberbürgermeister Eckart Würzner und Katrin Erk (Kaufmännische Direktorin des Universitätsklinikums Heidelberg) einen Kranz am Mahnmal nieder, das an die ermordeten Kinder erinnert. (Foto: Philipp Rothe)
Ausstellung in der Sammlung Prinzhorn
Zugleich erinnert die Ausstellung „Menschen die noch hätten leben können“ in der Sammlung Prinzhorn – eine Einrichtung des Universitätsklinikums Heidelberg – an weitere Opfergruppen: Zwangssterilisierte, als „asozial“ angesehene und in Konzentrationslager eingewiesene Menschen, „Euthanasie“-Opfer und in Vernichtungslagern Ermordete. Die Ausstellung zeigt 150 sehr unterschiedliche Werke aus dem gesamten 20. Jahrhundert. Die Werke verbindet, dass ihre Autorinnen und Autoren allesamt Opfer nationalsozialistischer Verbrechen wurden. Die Ausstellung in der Sammlung Prinzhorn, Voßstraße 2, ist noch bis 31. März 2024 zu den regulären Öffnungszeiten zu sehen: mittwochs von 11 bis 20 Uhr, dienstags sowie donnerstags bis sonntags von 11 bis 17 Uhr. Weitere Informationen
Hintergrund
Die Vereinten Nationen haben 2005 den Jahrestag der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau im Jahr 1945 – den 27. Januar – zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocausts erklärt. Die Stadt Heidelberg gedenkt jährlich an diesem Tag den Opfern des Nationalsozialismus. Jedes Jahr steht eine andere Opfergruppe im Mittelpunkt des Gedenkens.
https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/
EUTHANASIE-GEDENKTAG 2023
27.01.2023, 10:00 - 11:00 Uhr
Am Freitag, 27. Januar 2023 findet der nationale Gedenktag an die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft statt. Das Klinikum am Weissenhof gedenkt der Opfer unter Beteiligung von Minister Manfred Lucha, MdL.
Die Zeit des Dritten Reiches bedeutete für die damalige Heilanstalt Weinsberg den tiefsten Einschnitt in ihrer Geschichte. Am 18. Januar 1940, begann im Rahmen des Euthanasieprogramms unter dem Decknamen T 4 das systematische Morden in Grafeneck. Es war der Auftakt zu einem unvorstellbaren Verbrechen. Unheilbar psychisch Kranke waren die ersten Opfer eines systematischen, von langer Hand vorbereiteten Ausrottungsplans, der sich später auch gegen andere vom NS-Regime als vermeintlich minderwertige eingestufte Menschengruppen ausweitete.
Nach der offiziellen „Einstellung“ der Euthanasie im Jahr 1941 ging das das Morden jedoch unauffällig weiter: Man ließ die Patient*innen einfach verhungern oder verweigerte ihnen jede medizinische Versorgung. Der Euthanasie fielen insgesamt etwa 300.000 Menschen zum Opfer, 10.654 Menschen waren es allein im württembergischen Grafeneck. Darunter waren auch 908 Patient*innen aus der Heilanstalt Weinsberg, die in den „Grauen Bussen“ nach Grafeneck gebracht worden. Heute erinnern ein Gedenkstein und ein Mahnmal im Klinikum am Weissenhof an Patient*innen, die diesem Verbrechen zum Opfer fielen.
Lange Zeit nach dem Kriege blieb die Erinnerung an die Euthanasie verschüttet oder, wahrscheinlich richtiger, sie wurde verdrängt. Die Bevölkerung war mit dem Wiederaufbau und der Organisation des neuen Lebens beschäftigt, die Täter*innen hatten naturgemäß kein Interesse an einer Aufklärung. Nur wenige wurden zur Rechenschaft gezogen. Erst in den 1980er Jahren wurde langsam begonnen, die Vergangenheit aus der NS-Zeit aufzuarbeiten. Der nationale Gedenktag im Jahr 1996 wurde vom damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog eingeführt.
Dieses dunkle Kapitel der Zeitgeschichte bewegt die Zentren für Psychiatrie bis heute. Wichtig ist, dass neben den Mitarbeiter*innen der Kliniken alle Bevölkerungsgruppen wach und sensibel bleiben und sich auf Dauer mahnend zu erinnern, damit sich solche Ereignisse nie mehr wiederholen können.
Das Klinikum am Weissenhof erinnert in diesem Jahr mit der zentralen Gedenkfeier der Zentren für Psychiatrie mit einer Veranstaltung mit geladenen Gästen unter Beteiligung von Manfred Lucha, Minister für Gesundheit, Soziales und Integration Baden-Württemberg, an die Opfer des Nationalsozialismus. Programmbeiträge sind ein Vortrag von Thomas Stöckle, Leiter der Gedenkstätte Grafeneck zum Thema "Grafeneck 1940 – Geschichte und Erinnerung" sowie ein filmisches Projekt von Auszubildenden der Pflegefachschule am Weissenhof. Musikalisch umrahmt wird die Gedenkfeier vom Pianisten Christoph Soldan. Eine Gang zum Gedenkstein mit einem Beitrag der Klinikseelsorge schließt das Programm am diesjährigen Gedenktag ab.
https://www.klinikum-weissenhof.de/
»Das Kind ist nicht abrichtfähig«: »Euthanasie« in der Kinderfachabteilung Waldniel 1941–1943
Unter strengster Geheimhaltung begann 1939 im Rahmen des nationalsozialistischen ‚Euthanasie‘-Programms die Erfassung und Begutachtung aller Psychiatriepatienten und parallel dazu die von körperlich und geistig behinderten Kindern, die in sogenannte ‚Kinderfachabteilungen‘ eingewiesen wurden. Während man den Angehörigen vortäuschte, den Kindern würde die modernste und bestmögliche medizinische Betreuung zuteil, wurden tatsächlich dort die meisten von ihnen ermordet. In Waldniel bei Mönchengladbach wurde im Jahr 1941 eine solche Abteilung eingerichtet, die mit einer Kapazität von ca. 200 Betten zu den großen Einrichtungen dieser Art zählte. In der Zeit ihres Bestehens sind hier insgesamt 99 Kinder gestorben. Das Buch wertet erstmals die noch vorhandenen Unterlagen dieser Abteilung umfassend aus. Nicht nur Prozess- und Personalakten, auch Krankenakten wurden in die Analyse einbezogen. Darüber hinaus hat der Autor Zeitzeugen ausfindig gemacht und befragt, die zum Teil einzigartiges Quellenmaterial aus Familienbesitz beisteuerten. Die hier jetzt vorgelegte überarbeitete Neuauflage kann nun u.a. auch die 2018 eröffnete neue Gedenkstätte in Waldniel mit berücksichtigen, die nicht zuletzt infolge des durch dieses Buch verstärkten öffentlichen Interesses entstanden ist.
Der organisierte Massenmord an Kindern und Jugendlichen in der Ostmark 1940-1945: Gedenkdokumentation für die Opfer der NS-Euthanasie
Nach dem "Gnadentod-Erlass" A. Hitlers im Jahre 1939 setzte ab sofort und intensiv die "Vernichtung lebensunwerten Lebens" ein. Niemand durfte durch anderes Aussehen, Krankheit, Behinderung, Arbeits- und Bildungsunfähigkeit das Idealbild der "arischen Herrenrasse" stören. Viele willfährige Helfer im ganzen Land unterstützten diese Wahnsinnsideologie des Dritten Reiches mit Begeisterung, blindem Gehorsam und "kreativer" Eigeninitiative. Es entstanden Tötungszentren u. Menschenversuchsabteilungen, die als Spezialkliniken oder Erholungsheime deklariert wurden. Dieses Buch ist eine Gedenkdokumentation für die Opfer des organisierten Massenmordes an Kindern und Jugendlichen. Sie wurden mit Sammeltransporten in Bussen, Zügen, Schiffen oder einzeln in die Tötungsanstalten gebracht. Ihre Zahl kann nie mehr genau erfasst werden. Trotzdem gelang es aus den noch erhaltenen Unterlagen (Krankengeschichten, Briefen, Aussagen von noch lebenden Zeitzeugen, usw.) stellvertretend für alle Opfer, weitere 1437 Namen und Lebensbilder festzuhalten.
Spuren zu den ermordeten Kindern und Jugendlichen in Hartheim und Niedernhart: Gedenkdokumentation für die Opfer der NS-Euthanasie
https://strato-editor.com/.cm4all/widgetres.php/cm4all.com.widgets.Embed/thumbnail.png Das Renaissanceschloss Hartheim und der Bereich der ehemaligen Heil-u. Pflegeanstalt Niedernhart befinden sich in Oberösterreich, nur wenige Kilometer voneinander entfernt. Zwischen Mai 1940 und Dezember 1944 waren sie Orte unvorstellbarer Massenvernichtung von Menschen aus dem ganzen damaligen Reichsgebiet, die den irrigen Vorstellungen einer arischen Herrenrasse des Nationalsozialismus nicht entsprachen. Im Schloss Hartheim, der größten Anstalt des Deutschen Reiches, wurden nach heutigen Erkenntnissen nahezu 30.000 Menschen im Gas erstickt. Waren Vergasungsraum und der Brennofen in Hartheim überlastet, dann wurden die angelieferten Patienten in der Anstalt Niedernhart ausgeladen und irgendwie zwischengelagert. Viele von ihnen wurden bereits hier von Ärzten und ihren willfährigen Helfern durch Giftspritzen oder durch hoch dosierte Gaben von Medikamenten zu Tode gebracht. Für die vorliegende Dokumentation konnten 1067 Kinder und Jugendliche identifiziert werden, die sich großteils auch in Sammeltransporten unter den Erwachsenen befanden. Ihre Namen und traurigen Schicksale mögen sie vor dem Vergessen bewahren!
Anton oder Die Zeit des unwerten Lebens: Ausgezeichnet mit dem Gustav-Heinemann-Friedenspreis 2005.
Lehrer Heimann hat Anton immer mehr auf dem Kieker.
Er gibt Strafarbeiten, wenn Anton zuckt.
Er schlägt, wenn Anton schweigt.
Er lacht ihn aus, wenn Anton stottert.
Er spottet, wenn Anton rechnet.
Einer wie Anton hat in der Schule nichts zu suchen. Einer wie Anton hat eigentlich überhaupt kein Recht zu leben. Denn Anton ist behindert, und es ist das Jahr 1941.
Kindermord im Krankenhaus: Warum Mediziner während des Nationalsozialismus in Rothenburgsort behinderte Kinder töteten
Mit Helene Sonnemann nahm die Recherche nach den Verantwortlichen ihren Anfang. Als Andreas Babel Ende des Jahres 2009 erfuhr, dass diese Frau während der NS-Zeit an Morden im Hamburger Kinderkrankenhaus Rothenburgsort (KKR) beteiligt war, ja dort eigenhändig zwölf behinderte Kinder getötet hatte, stellte er sich die Aufgabe, die andere Seite dieser Medizinerin zu ergründen, die nach dem Krieg zur Chefärztin der Celler Kinderklinik aufgestiegen und hier verehrt worden war. Doch er machte nicht bei der stellvertretenden Leiterin des KKR halt, sondern suchte nach den Lebensspuren der anderen Ärztinnen und Ärzte, die während der NS-Zeit hier gearbeitet hatten: Elf von ihnen wurden zu Mörderinnen, andere blieben schuldlos, aber niemand begehrte auf. Nach dem Krieg setzten alle Mediziner ihre Laufbahn fort, als sei nichts gewesen. Viele Menschen erlebten sie als gute Ärzte, die meisten wussten nicht, was diese während der NS-Zeit getan hatten. Dieses Buch soll zeigen, zu welchen Taten intelligente, gebildete Menschen fähig sind und wie die Nachfahren mit deren »ganzer Lebensgeschichte« umgehen. 3., überarbeitete und umfangreich erweiterte Auflage 2021.
Medizinverbrechen an Bremer Kindern und Jugendlichen in der Zeit des Nationalsozialismus
Zwischen 1934 und Kriegsende wurden in den Grenzen des Deutschen Reiches ca. 400.000 Menschen zwangsweise sterilisiert, zwischen 1939 und 1945 mehr als 200.000 ermordet. Unter ihnen waren viele tausend Kinder und Jugendliche. Am Beispiel der Hansestadt Bremen beleuchtet dieser Band, wie Minderjährige zum Opfer von Medizinverbrechen wurden. Erst seit wenigen Jahren ist bekannt, dass über 30 Bremer Kinder in der 'Kinderfachabteilung' der Lüneburger Heil- und Pflegeanstalt den Tod fanden. Die Autorin zeichnet ein detailliertes Bild des organisatorischen Ablaufs mit allen daran beteiligten Behörden, Institutionen und Personen. In Kurzbiografien rekonstruiert sie die Lebensspuren der getöteten Jungen und Mädchen. Ihre Interviews mit Angehörigen zeigen, wie die tabuisierte Vergangenheit bis heute wirkt. Aufgrund der disparaten Quellenlage gibt es noch keine wissenschaftliche Gesamtschau über die Medizinverbrechen an Kindern und Jugendlichen im Nationalsozialismus. Das macht Regionalstudien wie diese so wichtig und wertvoll. Das Buch erscheint ergänzend zu einer gleichnamigen Ausstellung, die, als Wandersausstellung konzipiert, die zentralen Aspekte der Medizinverbrechen an Bremer Kindern und Jugendlichen im Nationalsozialismus zeigt. Ergänzt durch Dokumente, Objekte und Filme macht sie anschaulich, wie das Netzwerk der erbbiologischen Auslese von der Erfassung bis zur Vernichtung der Kinder und Jugendlichen funktionierte. In mehreren Kurzbiographien werden die jungen Opfer vorgestellt.
Kinder in der NS-Psychiatrie (Schriftenreihe zur Medizin-Geschichte des Landes Brandenburg)
In den Forschungen über die NS-Medizin wurden Kinder bislang nur als Opfer des Reichsausschusses zur wissenschaftlichen Erfassung erb- und anlagebedingter schwerer Leiden und der Kinderfachabteilungen wahrgenommen. Tatsächlich wurden Minderjährige aber auch Opfer der Krankenmorde im Osten des Reiches 1939/40, der Gasmord-Aktion T4 1940/41 sowie der dezentralen Euthanasie bis 1945. Eine zusammenfassende Untersuchung über ihre Einbeziehung in diese Tötungsaktionen fehlt bislang ebenso wie eine Analyse der medizinischen Forschungen an Kindern in der NS-Zeit. Der Band will dazu am Beispiel Berlins und Brandenburgs einen Beitrag leisten. Dabei konnte auf vergleichsweise reichhaltige Quellenbestände zurückgegriffen werden, da in der Region zahlreiche Krankenhäuser, Anstalten, Universitätskliniken und Forschungsinstitute konzentriert waren, deren Unterlagen in erstaunlichem Umfang erhalten sind.
Der Kinder- und Jugendpsychiater Hans Heinze und die "NS-Euthanasie" unter besonderer Berücksichtigung der "Kinderfachabteilung" in ... und Ethik der Medizin
Hans Heinze, Direktor der Landesanstalt Görden, war einer der wichtigsten Protagonisten der NS-Euthanasie. In diesem Buch werden Leben und Werk dieses Psychiaters mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendpsychiatrie detailliert dargestellt. Neue Forschungsergebnisse enthält das Buch u.a. zu der ersten Kinderfachabteilung des Reichsausschusses, die in Görden eingerichtet wurde. H. Jenner konnte auf der Grundlage der Aufnahmebücher 163 Reichsausschusskinder sicher identifizieren, von denen 141 nachweislich in Görden starben.
Arbeitsfähig oder unbrauchbar? Die Geschichte der Kinder- und Jugendpsychiatrie seit 1933 am Beispiel Hamburgs
Das Buch arbeitet die grauenvolle Vergangenheit der Kinder- und Jugendpsychiatrie anhand von Gutachten auf, die teils vor 1945, teils danach erstellt wurden.
Lothar Kreyssig
Lothar Kreyssig wurde in einer protestantischen Unternehmerfamilie geboren. Von 1919 bis 1922 studierte er Jura in Leipzig. Ab 1926 war Kreyssig Landgerichtsrat in Chemnitz. Um 1928 wandte er sich dem christlichen Glauben zu. 1931 gründete er eine „Notgemeinschaft für Arbeitslose“. Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 kam Kreyssig in offenen Widerspruch zur NS-Justiz. Bereits 1933 sollte er inhaftiert und 1935 aus dem Richteramt entfernt werden. 1934 trat er der Bekennenden Kirche bei und wurde Präses der Evangelisch-Lutherischen Bekenntnissynode Sachsens.
Mit dem Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebes in Hohenferchesar wechselte Kreyssig 1937 als Vormundschaftsrichter an das Amtsgericht Brandenburg/Havel. Der Hof wurde als ökologisch orientierte Nebenerwerbslandwirtschaft geführt und verringerte den politischen Druck. Kreyssig nahm als Mitglied des Bruderrates der Bekennenden Kirche der Altpreußischen Union an mehreren Reichsbekenntnissynoden teil. Er wirkte als Laienprediger und setzte sich gegen das nationalsozialistische Kirchenregime ein. So im April 1939 in der St. Gotthardt-Kirche zu Brandenburg/Havel. Als Vormundschafts- und Amtsrichter zeigte Lothar Kreyssig offenen Widerstand gegen die „Aktion Euthanasie“. Im März 1942 wurde er in den Ruhestand versetzt. Einen Teil seines Widerstandes spiegelt ein Versetzungsschreiben vom 10. Mai 1941. Bis zum Kriegsende versteckte die Familie Kreyssig zwei jüdische Frauen auf ihrem Hof.
Ab Februar 1946 wirkte Lothar Kreyssig als Präsident des Konsistoriums der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen in Magdeburg und von Oktober 1947 bis Sommer 1964 als Präses der Provinzialsynode. Er bekleidete etliche Ämter. So war er im Präsidium des Deutschen Evangelischen Kirchentages, im Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland oder in Gremien der Diakonie. Kreyssig gründete 1957 die „Aktionsgemeinschaft für die Hungernden“ (AfH) und 1959 die „Aktion Sühnezeichen“ (ASZ). Er war ein Wegbereiter der „Aktion Brot für die Welt“.
Im Jahr 2018 wurde er gemeinsam mit seiner Frau Johanna posthum von der israelischen Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem als „Gerechter unter den Völkern“ geehrt.
https://de.evangelischer-widerstand.de/
30. APRIL 1954: GRÜNDUNG DER AKTION SÜHNEZEICHEN
Lothar Ernst Paul Kreyssig
(1898-1986)
Stand: 27. September 2010, 14:55 Uhr
Lothar Ernst Paul Kreyssig kam am 30. Oktober 1898 im sächsischen Flöha zur Welt. Aufgewachsen in einem konservativen Elternhaus wurde der Jurastudent Kreyssig Mitglied einer schlagenden Verbindung. In seiner Referendariatszeit in Leipzig lernte er die Kaufmannstochter Johanna Lederer kennen, die er 1923 heiratete. Bald darauf kamen seine Söhne Peter, Jochen und Uwe zur Welt, 1939 schließlich Christoph.
Die Zeit bis 1928 nahm in seinen späteren Erinnerungen allerdings wenig Raum und Bedeutung ein, denn sie lag - als "vorgeburtliche Existenz" - vor dem Schnittpunkt seines Lebens, seiner Hinwendung zum Christentum. Erst im Alter von 30 Jahren, nach dem Tod seines Vaters, begann Lothar Kreyssig, sich mit Theologie zu beschäftigen. Er begeisterte sich für die Heilige Schrift beim Lesen der schwärmerischen Werke Jakob Lorbers und stürzte sich mit Leidenschaft in den Glauben.
Nach Tumulten: Dienststrafverfahren
1934 trat Kreyssig der Bekennenden Kirche bei. Deren Mitglieder bestanden auf der freien Selbstbestimmung der Evangelischen Kirche und lehnten die Mitgliedschaft bei den nationalsozialistisch gleichgeschalteten Deutschen Christen ab. Kreyssigs Aktivitäten in diesem "Kirchenkampf" führten dazu, dass bereits im folgenden Jahr ein Verfahren gegen ihn eingeleitet wurde. Mit Betonung der herausragenden Fähigkeiten Kreyssigs als Richter endete dieses Verfahren für ihn jedoch zunächst folgenlos. Ende 1939 aber, Kreyssig war seit 1937 Amtsgerichtsrat in Brandenburg an der Havel, wurde wegen seiner Beteiligung an Tumulten zwischen Deutschen Christen und Mitgliedern der Bekennenden Kirche, dem "Kanzelkrieg", ein Dienststrafverfahren gegen ihn angestrengt, mit dessen Abschluss er 1942 in den Ruhestand versetzt wurde.
Protest gegen Naziwillkür
In den vorangegangenen Jahren als Richter hatte er sich immer wieder gegen die nationalsozialistische Justizwillkür gewandt. Die Judendiskriminierung wie die willkürliche Verfolgung politisch Missliebiger widersprachen seinem Empfinden der Rechtsgleichheit aller Menschen. Offen protestierte Lothar Ernst Paul Kreyssig gegen die Naziwillkür, nachdem er in seinem Amt als Vormundschaftsrichter von der auffälligen Häufung überraschender Todesfälle Geisteskranker erfuhr. Kreyssig wagte als einziger deutscher Richter einen mutigen Schritt: 1940 erstattete er Anzeige wegen Mordes gegen Reichsleiter Philipp Bouhler. Die Justiz ignorierte diese Anzeige, Kreyssigs nationalsozialistische Gegner sahen sich aber dadurch in ihren Zweifeln an seiner Treue zum Staat bestätigt.
Nach seiner Zwangspensionierung wandte sich Kreyssig verstärkt der Kirche und der Arbeit in seinem 1937 erstandenen Gutshof in Hohenferchesar in der Mark Brandenburg zu. Bis zum Kriegsende beherbergte Familie Kreyssig zwei jüdische Frauen und integrierte Kriegsgefangene aus Frankreich und Osteuropa in die Hofgemeinschaft.
Vertrieben durch Bodenreform
Nach dem Krieg litt die Familie unter Plünderungen durch russische Soldaten und dreimaliger Vertreibung vom Hof im Zuge der Bodenreform. Aufgrund der antifaschistischen Haltung des Hausherrn durften Kreyssig und seine Angehörigen jedoch immer wieder auf den "Bruderhof" zurückkehren. Schnell gewann Kreyssig den Eindruck einer undemokratischen Politik durch die sowjetischen Besatzer. Er ließ deshalb seine anfänglichen Bestrebungen, wieder in den Justizdienst einzutreten, fallen und nahm umso lieber das Amt des Konsistorialpräsidenten der Kirchenprovinz Sachsen an. 1947 legte er es zugunsten des Präsesamtes, in das ihn die Synode wählte, wieder ab.
Als Präses brachte Kreyssig, seiner "visionären" und "prophetischen" Gabe folgend, unzählige Ideen in die Evangelische Kirche ein. Umstritten waren dabei seine Bemühungen um die Einheit der Christen in einer Ökumene, die auch die jüdische Religion mit einbeziehen sollte. Dass Kreyssig die deutsche Teilung ablehnte, sorgte ebenso für Ärger. Später gewann er aus seiner theologischen Perspektive aber auch der Teilung Positives ab: "Es ist gut, dass eine politische Katastrophe diesen Ereignissen folgte. Auf solche Weise müssen die Deutschen doch begreifen, wie schwer die Sünde des Nationalsozialismus wiegt."
1958: Gründung von "Aktion Sühnezeichen"
Spät erst, im Alter von 60 Jahren, gründete er schließlich 1958 das "Hauptgeschäft" seines Lebens, die "Aktion Sühnezeichen". Ziel war, von deutscher Seite aus für das begangene Unrecht des Nationalsozialismus um Vergebung zu bitten: "Des zum Zeichen bitten wir die Völker, die Gewalt von uns erlitten haben, dass sie uns erlauben, mit unseren Händen und mit unseren Mitteln in ihrem Lande etwas Gutes zu tun; ein Dorf, eine Siedlung, eine Kirche, ein Krankenhaus oder was sie sonst Gemeinnütziges wollen, als Sühnezeichen zu errichten." Nach dem Mauerbau, der ihn von den internationalen Aktivitäten der "Aktion Sühnezeichen" ausschloss, zog sich Kreyssig aus der Leitung zurück.
Aktion-Sühnezeichen in der DDR
Ab 1962 begann er aber den Aufbau einer eigenen Sühnezeichenarbeit in der DDR. Im ersten ostdeutschen Sühnezeichen-Sommerlager entrümpelten die jungen Helfer drei zerstörte Kirchen in Magdeburg. Nur durch List konnte eine Sühnezeichengruppe entgegen der Blockierung der DDR-Behörden 1965 eine Pilgerfahrt durch Polen unternehmen. Kreyssig besuchte die Pilger und war mit ihnen in Auschwitz. Sein Biograph Konrad Weiß zeigte sich als junger Teilnehmer beeindruckt: "Das Schweigen des wortgewaltigen Mannes an diesem Ort hat uns Junge damals im Innersten erschüttert und uns besser verstehen lassen, wo wir sind. Mich haben jene Tage in Auschwitz verändert. Ich habe begriffen, was es heißt, ein Deutscher zu sein. Welche Verantwortung uns und noch vielen Generationen nach uns durch die Schuld der Väter aufgebürdet worden ist. Männer wie Kreyssig, die dem totalitären Anspruch der Macht tapfer widerstanden haben, haben unserem Volk einen unvergleichlichen Dienst erwiesen. Sie dürfen nicht vergessen sein."
Lothar Kreyssig, der 1971 nach Berlin und 1977 nach Bergisch-Gladbach umgezogen war, starb dort am 5. Juli 1986.
https://www.mdr.de/
EIN UNBEQUEMER AMTSRICHTER IM DRITTEN REICH
Dokumentation
LOTHAR GRUCHMANN
Vierteljahresheft für Zeitgeschichte, Jahrgang 32 (1984), Heft 3
Aus den Personalakten des Dr. Lothar Kreyßig
Wenn das Funktionieren der Justiz im Dienste des nationalsozialistischen Regimes verschiedentlich mit der Vorliebe der damaligen Staatsanwälte und Richter für Staatsautorität, mit ihren moralischen Defiziten und fehlender Zivilcourage erklärt wird1, so besaß jedenfalls der Brandenburger Amtsgerichtsrat Dr. Lothar Kreyßig diese verhängnisvollen Eigenschaften nicht. Als ein Mann, der seine Pflichten als Christ über seine Pflichten als Beamter und die Forderungen des totalen Staates stellte, schließlich um seine Entlassung aus dem Richteramt nachsuchte und nach Vernehmungen durch
die Geheime Staatspolizei und einem Untersuchungsverfahren aufgrund des Deutschen Beamtengesetzes vom Januar 1937 vorzeitig in den Ruhestand versetzt wurde, gehört er zu den wenigen nachweisbaren Justizbeamten, die im Dritten Reich um ihrer moralischen Integrität willen auf ihr Amt verzichteten. Kreyßigs Schicksal spiegelt
sich in seiner Personalakte wider, die mit seiner Zustimmung vom Bundesjustizministerium der Forschung zur Verfügung gestellt wurde2
und aus der im folgenden einige
Dokumente wiedergegeben werden. ... (28 Seiten)
https://www.ifz-muenchen.de/
Lothar Kreyßig als Jurist
von Helmut Kramer
Mit der juristischen Zeitgeschichte, auch mit der Erinnerung an die nationalsozialistische Justiz, ist es nicht zum Besten bestellt. Die Beschäftigung damit gehört zwar längst zur Richterfortbildung, ein Verdienst vor allem der Deutschen Richterakademie. In der Juristenausbildung findet das Thema aber kaum Platz. Immerhin gehört heute zum Basiswissen aller Juristen, dass unsere Vorgänger im Dritten Reich versagt haben, schlimmer noch: das Recht verbrecherisch missbraucht zu haben. Nur: Was sagt uns diese Tatsache heute? Meine Erfahrungen auch in der Richterfortbildung: Die bloße Schilderung der Schrecknisse etwa am Volksgerichtshof unter einem Roland Freisler macht zwar betroffen, löst Entsetzen und Empörung aus, lässt aber eher Sprachlosigkeit zurück. Das jedenfalls solange man nicht zugleich danach fragt, wie die meisten Juristen damals zu ihren entsetzlichen Ergebnissen gekommen sind, nämlich auf mitunter durchaus professionelle Weise und unter Einsatz des reichhaltigen juristischen Methodeninstrumentariums, um das Unrecht mit dem Schein des Rechts zu versehen. Eine viel größere geistige Anstrengung als die Beschäftigung mit den juristischen Tätern verlangt die Auseinandersetzung mit ihrem Gegenbild, nämlich mit den Juristen, die sich damals nicht angepasst haben. Davon gab es unter den rund 14.000 Richtern und Staatsanwälten des Dritten Reiches nur ganz wenige. Einer davon, vielleicht der einzige, der sich konsequent von Anfang bis Ende dem NS-Regime verweigert und dabei viel, vielleicht auch sein Leben riskiert hat, war Lothar Kreyßig.
Lothar Kreyßig, geboren im Jahre 1898, kam aus einem gutbürgerlichen Haus. Sein Vater unterhielt eine Getreidehandlung und eine Spedition. In seinem Lebenslauf findet sich anfangs wenig, was die spätere Entwicklung hätte vorausahnen lassen. Selbstkritisch berichtete er später, nach seinem in Chemnitz 1917 abgelegten Abitur habe er nichts anderes werden wollen als Seeoffizier zu werden. Dann habe die Ermordung Walter Rathenaus ihn zwar gewaltig aufgescheucht. Aber – ich zitiere Kreyßig – „Ich blieb Waffenstudent, ja als Zeitfreiwilliger Mitglied eines illegalen Wehrverbandes und in angestrengter Verachtung der Weimarer Republik. So eingepuppt habe ich sogar eine ganze Weile die NSDAP gewählt und Gregor Strasser 1930 oder 31 einen Plan zur konstruktiven Lösung der Arbeitslosennot eingereicht. Das Erwachen kam schon vor der ‚Machtübernahme’, als Hitler unter Drohungen die Begnadigung einiger Mörder verlangte, die einen politischen Gegner nächtens überfallen und getötet hatten.“ (Gemeint ist die Potemka-Affäre).
Nach dem Jurastudium bestand Kreyßig 1922 und 1924 die beiden juristischen Examina mit „gut“, zwischendurch promovierte er. Nach kurzer Zeit als Rechtsanwalt trat er in die Justiz ein, erst an einem Amtsgericht, dann am Landgericht Chemnitz, wo er im Mai 1928 zum Landgerichtsrat ernannt wurde.
Demonstrative Distanzierung vom Nationalsozialismus und erste Proteste
War Kreyßig bis Anfang 1933 somit ein eher unauffälliger Jurist, sollte sich dies im Unrechtsstaat alsbald ändern. Erst nach längeren Gewissenskämpfen entschloss er sich im Frühjahr 1933, Richter zu bleiben. Im Unterschied zu der Mehrzahl seiner Kollegen, die „unter Zurückstellung aller bisherigen Bedenken gegen eine parteipolitische Bindung eines Richters“ nach dem 30. Januar 1933 der NSDAP beitraten, verweigerte er trotz wiederholter Aufforderungen den Parteibeitritt. Denunzianten übermittelten bald Material: demonstratives Verlassen des Gerichtssaales während des Gemeinschaftsempfanges einer Rede des „Führers“ und bei einer anderen Feier vor der Enthüllung eines Hitlerbildes im Gerichtsgebäude; Nichtbeteiligung an gemeinschaftlichen Spenden (zugunsten einer von ihm 1930/31 gegründeten Notgemeinschaft für Arbeitslose). Bei dem anlässlich der Einführung des neuen Landgerichtspräsidenten ausgebrachten „Heil“ auf den Führer blieb Kreyßig demonstrativ stumm. Das waren alles disziplinarisch ahnbare Vergehen. Dem von den Machthabern im März 1933 aus Amt und Dienstwohnung geworfenen republikfreundlichen, linksorientierten Landgerichtspräsidenten Dr. Ziel half er bei dem Wohnungsumzug und pflegte mit dem jetzt als Staatsfeind geächteten Kollegen weiterhin freundschaftlichen Verkehr - ein umso bemerkenswerteres Verhalten, als der konservativ eingestellte Kreyßig und prononciert linksgerichtete Ziel in politisch konträren Lagern standen. In einer gemeinsam mit einem Kollegen zusammengerufenen Richterversammlung übergab er eine von ihm ausgearbeitete Denkschrift: Er sprach persönlich im sächsischen Justizministerium in Dresden vor und forderte eine Rücknahme der Zwangspensionierung von Ziel und zweier weiterer republikanisch gesinnter Richter.
Seit ungefähr 1928/29 hatte Kreyßig sich auf Anstoß eines Kollegen zunehmend mit Glaubensfragen beschäftigt. Das führte ihn im Jahre 1934 zur Bekennenden Kirche, in der er sich bald in leitenden Funktionen betätigte. Auf zahlreichen Versammlungen der Bekennenden Kirche richtete er in verschiedenen Orten scharfe Angriffe gegen die nationalsozialistische Führung wegen ihrer Haltung im evangelischen Kirchenstreit. Wegen dieser Äußerungen forderte der Gauleiter und Reichsstatthalter von Sachsen, Martin Mutschmann, im März 1935 von der Justizverwaltung die Entlassung Kreyßigs nach § 6 Berufsbeamtengesetz von 1933. Die Standfestigkeit, mit der der Richter alle Vorwürfe zurückwies, beeindruckte die Dienstvorgesetzten. Der Dresdener Oberlandesgerichtspräsident schloss seinen Bericht mit der Feststellung, der fachlich hervorragend beurteilte Kreyßig vertrete das von ihm als richtig Erkannte selbst dann offen, „wenn ihm aus seinem Bekennermut persönliche Nachteile erwachsen“. Gegenüber einer so überdurchschnittlichen Persönlichkeit mit wertvollen Eigenschaften müssten die erhobenen Vorwürfe als „verhältnismäßig belanglos“ bewertet werden. Nach der zu erhoffenden Beendigung des Kirchenstreites könne erwartet werden, dass Kreyßig „sich in kirchlichen Dingen unauffällig verhalten“ werde. Im Januar 1936 entschied das Reichsjustizministerium, dass das Verhalten Kreyßigs eine Versetzung in den Ruhestand nicht rechtfertige. Ausschlaggebend könnte die Erwägung gewesen sein, dass eine Amtsenthebung Kreyßigs „die in Sachsen erfreulich fortschreitende Befriedung in den kirchlichen Angelegenheiten unter Umständen empfindlich stören könnte.“
Kirchenbesetzung und Nötigung in Brandenburg
Bei einer von ihm erbetenen persönlichen Vorsprache im Reichsjustizministerium im April 1936 wurde Kreyßig bedeutet, dass „die bisherigen Vorkommnisse wieder herangezogen würden, wenn sich ein neuer Anlass zum Einschreiten ergeben sollte.“
Der so unter „Bewährung“ stehende Richter ließ sich von der Warnung nicht beirren. Vorerst unternahm er einen Schritt, der noch heute das Kopfschütteln karrierebewusster Kollegen hervorrufen würde: Im Jahre 1937 beantragte er unbezahlten Sonderurlaub von einem halben Jahr. Er hatte nämlich (von Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht) einen wenig rentablen landwirtschaftlichen Hof in Hohenferchesar bei Brandenburg zur Eigenbewirtschaftung erworben, den er in einem christlich geprägten Mitbestimmungsmodell in biologisch-dynamischer Anbauweise bewirtschaften wollte. Erstaunlicherweise genehmigte das Justizministerium nicht nur den Sonderurlaub, sondern kam auch dem Wunsch Kreyßigs nach, ihn von Chemnitz an das nur 13 km von seinem Gut entfernte Amtsgericht Brandenburg (Havel) zum 1. 8. 1937 zu versetzen. Zugunsten Kreyßigs wurde sogar auf die übliche Stellenausschreibung verzichtet. Nachdem er schon in Chemnitz aus der Spruchgerichtsbarkeit insbesondere der Strafjustiz geflissentlich ferngehalten worden war, wurde ihm in Brandenburg allerdings „nur“ ein Vormundschaftsdezernat zugeteilt.
Vielleicht versprach sich das Justizministerium von der landwirtschaftlichen Betätigung Kreyßigs, dass sie seine Energien von den kirchenpolitischen Aktivitäten ablenken könnten. Kaum mit seiner Familie umgezogen, schon im Sommer 1937, verteilte der Richter aber „unter Verletzung presserechtlicher Vorschriften“ Flugblätter der Bekennenden Kirche, was ihm eine ernsthafte Verwarnung des Präsidenten des Kammergerichts einbrachte. Auch ließ er sich in seiner neuen Heimat bald wieder in wichtige Gremien der Bekennenden Kirche wählen. Im Juni 1938 beteiligte er sich in Berlin-Nikolassee an der Ausarbeitung einer Kanzelabkündigung der Bekenntnissynode der Altpreußischen Union mit scharfer Kritik an den staatlichen Maßnahmen gegen Martin Niemöller und andere Pfarrer der Bekennenden Kirche. Das führte zu einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen den „Kanzelparagraphen“ (§ 130 a StGB) und gegen das „Heimtückegesetz“ vom Dezember 1934. Im April 1939 beteiligte sich der Richter an einer Aktion, die ganz und gar nicht in das überkommene Richterbild passte und einem Richter auch heute neben einer Nötigungsanzeige ein Disziplinarverfahren unter anderem wegen Verletzung des Mäßigungsgebots eingebracht hätte: Am 23. April 1939 drang er an der Spitze von 150-200 Christen in die St. Gotthard-Kirche in Brandenburg ein, hinderte den Pfarrer der Deutschen Christen am Besteigen der Kanzel und erzwang, dass der Gottesdienst von dem suspendierten Pfarrer der Bekennenden Kirche abgehalten wurde. Bei einer versuchten Wiederholung wurde er am 30. April von der Geheimen Staatspolizei vorläufig festgenommen. Gegen ihn wurde ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruchs und Gottesdienststörung eingeleitet. Der Kammergerichtspräsident prüfte, ob Kreyßigs Verhalten die Einleitung eines Dienststrafverfahrens oder sogar ein Untersuchungsverfahren nach § 71 Deutsches Beamtengesetz - DBG - zur Entfernung des Richters aus seinem Amt erfordere. Bei der Vernehmung durch die Gestapo rechtfertigte Kreyßig die Aktionen als „Handlungen geistlicher Notwehr“. Übrigens hätten seine Gewissensbedenken gegen einen Eintritt in die NSDAP seit 1933 noch zugenommen. Kreyßig, der nie literarischen Ehrgeiz entfaltet hat, übergab dem Untersuchungsführer des Kammergerichtspräsidenten am 19. März 1940 eine ebenso erschütternde wie mutige Erklärung, mit der er die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen in eine Anklage gegen den NS-Staat umwandelte.
„Ich bin durch Erfahrungen und Nachdenken zur Überzeugung gekommen, dass alles, was ich seit 1933 an Rechtsnot erlebt habe, auf dieses Selbstverständnis des Staates als eines Totalen zurückzuführen ist. Der besondere rechtsphilosophische Ausdruck der Sache ist die seit 1933 immer wieder in offiziellen und wissenschaftlichen Meinungsäußerungen - soweit ich sehe, völlig unwidersprochen - aufgestellte Behauptung: „Recht sei, was dem Volke nützt“. Ich müsste dem mit Entschiedenheit widersprechen. (...) Ich habe wegen der Rechtsnot ungesühnt gebliebenes Unrecht in solchem Maße ansehen müssen, dass meine Meinung, es gebe eine in der sittlichen Befähigung eines Menschen liegende Gewähr für Recht, nie wieder aufleben kann.“
Und er distanzierte sich von dem Unrechtsstaat:
„Ob ich nach alledem in meiner richterlichen Berufsausübung nicht mehr die Gewähr gebe, dass ich jederzeit für den NS-Staat eintreten werde, will ich nicht beurteilen.“
Der Kammergerichtspräsident empfahl die vorläufige Dienstenthebung des Richters unter Kürzung der Bezüge: Kreyßig habe unter anderem seine Stellung als Richter missbraucht, um sich in der Bekennenden Kirche eine führende Position zu verschaffen. Dies Verfahren fand so bald keinen Abschluss.
Die Juristenprominenz schweigt zum Anstaltsmord
Schon vor Kriegsausbruch hatte Kreyßig dem Regime in einer Weise die Spitze geboten, für die es unter Richtern kaum Vergleichbares gibt. Über ihm schwebte mit ungewissem Ausgang das dienstrechtliche Verfahren, in das man alle bisherigen Vorfälle einbezogen hatte. Das hielt ihn von einer weiteren Protestaktion nicht ab, die ihm heute den Ruhm sichert, einer der ganz wenigen amtierenden Richter der Jahre 1933 bis 1945 gewesen zu sein, der den Machthabern mit vollem existentiellen Risiko entgegentrat.
Der Widerstand Kreyßigs richtete sich diesmal gegen eine von höchster Stelle angeordnete Mordaktion, die aufgrund eines formlosen Geheimbefehls Hitlers im Januar 1940 eingeleitete Massentötung von Geisteskranken. Wie verhielt sich die Justiz zu der „Aktion T 4“, die selbst nach nationalsozialistischem Rechtsverständnis ein durch kein Gesetz gedeckter Mord war? Die Justiz verhielt sich - in der überwiegenden Mehrzahl ihrer Vertreter - zunächst abwartend. Allerdings verursachte die strikte Geheimhaltung der Aktion bei Gerichten und Staatsanwaltschaften Verhaltensunsicherheiten. Sollte man sogenannte „gewissenlose Hetzer“, die die Aktion als „Mord“ bezeichnet hatten, wegen Heimtücke anklagen? Wie sollten die Staatsanwälte Strafanzeigen wegen Mordes behandeln? Häufige Anfragen, auf die auch das Reichsjustizministerium hätte Farbe bekennen müssen, und auftretende „Pannen“ (eine ahnungslose Staatsanwaltschaft leitete z. B. ein Ermittlungsverfahren gegen Tötungsärzte ein) wurden im Justizministerium anscheinend als unangenehmer empfunden als der Massenmord selbst. Das Ministerium griff jetzt endlich ein, allerdings nur, um das Verhalten der Justiz den rechtswidrigen Tötungsmaßnahmen anzupassen. Diesem Zweck diente eine große Konferenz - am 23. April 1941 -, zu der das Reichsjustizministerium sämtliche Oberlandesgerichtspräsidenten, Generalstaatsanwälte und das gesamte sonstige Führungskorps der Justiz geladen hatte. Nach Unterrichtung über das Mordprogramm nahmen die Teilnehmer trotz möglicher Diskussion widerspruchslos das Ansinnen hin, die Morde vor jedweder Störung abzublocken. Insbesondere sollten Strafanzeigen und sonstige gegen die Aktion gerichtete Eingaben unter den Teppich gekehrt werden. Die widerspruchslose Entgegennahme der Stillhalteweisung bestärkte die Haupttäter und war deshalb Beihilfe zum Mord.
Kreyßigs Protest
War den Konferenzteilnehmern eine unmittelbare dienstliche Befassung mit dem Mordkomplott zugemutet worden und schwiegen sie trotzdem, so hatte sich ein anderer schon viel früher ungefragt zu Wort gemeldet: Lothar Kreyßig. Nach seinen bisherigen Erfahrungen war - wie er nach dem Krieg einmal gesagt hat - „von den obersten Justizorganen nicht viel zu hoffen, was mich von eigenem verantwortlichen Handeln würde entbinden können. Unbedingt mussten sie aber sofort auf ihre Verantwortung angerufen werden. Die fünf Schreibmaschinen-Seiten, mit denen er beim Kammergerichtspräsidenten in aller Schärfe protestierte, sind ein Dokument der Rechtsgeschichte. In dem Schreiben vom 8. Juli 1940 heißt es:
„. . . Die Anstalt Hartheim nennt in jedem Bericht eine natürliche Todesursache . . . Jeder aber weiß wie ich, dass die Tötung Geisteskranker demnächst als eine alltägliche Wirklichkeit ebenso bekannt sein wird, wie etwa die Existenz der Konzentrationslager . . . Recht ist, was dem Volke nützt. Im Namen dieser furchtbaren, von allen Hütern des Rechts in Deutschland noch immer unwidersprochenen Lehre sind ganze Gebiete des Gemeinschaftslebens vom Rechte ausgenommen, vollkommen z. B. die Konzentrationslager, vollkommen nun auch die Heil- und Pflegeanstalten.
Das bürgerliche Recht besagt nichts darüber, dass es der Genehmigung des Vormundschaftsrichters bedürfe, wenn ein . . . unter seiner richterlichen Obhut stehender Geisteskranker ohne Gesetz und Rechtsspruch vom Leben zum Tode gebracht werden soll. Trotzdem glaube ich, dass „der Obervormund“, wie die volksverbundene Sprechweise den Vormundschaftsrichter nennt, unzweifelhaft die richterliche Pflicht hat, für das Recht einzutreten. Das will ich tun. Mir scheint auch, dass mir das niemand abnehmen kann. Zuvor ist es aber meine Pflicht, mir Aufklärung und Rat bei meiner vorgesetzten Dienstbehörde zu holen. Darum bitte ich.“
Kreyßig wurde zum Kammergerichtspräsidenten zitiert. Dieser bezeichnete das Schreiben Kreyßigs als „ungehörig“ und forderte ihn - vergeblich - auf, es zurückzuziehen. Der Kammergerichtspräsident sandte nunmehr den Brief an das Reichsjustizministerium. Noch im Juli 1940 wurde Kreyßig in das Ministerium gebeten. Staatssekretär Freisler eröffnete das Gespräch mit teils sarkastischen Bemerkungen zum Unterschied zwischen einem förmlich geäußerten und einem formlosen Führerwillen, ging dann aber zu der Mitteilung über, in Sachen der Vernichtung unwerten Lebens werde zwischen Ministerium und Kanzlei des Führers über die mögliche Schaffung von Rechtsgarantien verhandelt. Es sei richtig, dass Eile geboten sei. Er, Kreyßig, solle in Bälde wieder vorsprechen. In der ersten Augusthälfte 1940 kam es zu einer zweiten Unterredung zwischen Freisler und Kreyßig. Möglicherweise war inzwischen im Ministerium ein Brief des Reichsleiters Bouhler eingegangen, in dem sich Bouhler unter Bezugnahme auf den Mordbefehl Hitlers jedes Hineinreden in die „Aktion T 4“ verbat. Als Kreyßig im Verlauf des Gesprächs die Absicht einer Strafanzeige wegen der Mordaktion durchblicken ließ, nannte ihm Freisler - nicht ohne insgeheime Schadenfreude? - den Reichsleiter Bouhler als den „zuständigen Mann“ und bezeichnete auf weitere Frage auch den Generalstaatsanwalt in Potsdam als zuständige Staatsanwaltschaft. Auf diese Weise werde man in der Kanzlei des Führers sehen, dass eine rechtliche Regelung ernstlich und dringlich nötig sei. Kreyßig fuhr direkt vom Ministerium zur Generalstaatsanwaltschaft in Potsdam, wo er bei Oberstaatsanwalt Potjahn Strafanzeige wegen Mordes erstattete.
Unter dem 27. August 1940 richtete Kreyßig an die Leiter von sieben Landesheilanstalten Schreiben, in denen er jede Verlegung von Mündeln ohne seine Zustimmung verbot. Außerdem begab er sich in die Anstalt Brandenburg-Görden und erklärte dem Anstaltsleiter und den anderen versammelten Ärzten, dass der Tötungsaktion jede gesetzliche Grundlage fehle. Von diesen Schritten verständigte er das Ministerium. Eine Aufforderung des Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg zur Rücknahme des Verbots der Verlegung von Mündeln, das die Landesverteidigung beeinträchtigte, lehnte Kreyßig ab.
Einige Zeit danach wurde der unbequeme Richter erneut ins Ministerium bestellt. Diesmal (am 13. 11. 1940) empfing ihn Minister Gürtner selbst. Gürtner eröffnete ihm, den Tötungen läge ein Befehl Hitlers zugrunde. Kreyßig müsse die Weisungen an die Anstaltsleiter widerrufen, wofür ihm Gürtner eine praktische Formulierung anbot. Zum Beweis hielt Gürtner Kreyßig eine erst jetzt dem Justizministerium übermittelte Kopie des Hitler'schen Ermächtigungsschreibens vom 1. 9. 1939 hin. Kreyßig lehnte es ab, dies als Rechtsgrundlage anzuerkennen. Gürtner entgegnete mit den Worten: „Ja, wenn Sie den Willen des Führers als Rechtsgrundlage nicht anerkennen können, dann können Sie nicht Richter bleiben.“ Mit Schreiben vom 30. 11. 1940 teilte Kreyßig dem Ministerium mit, dass er aus Gewissensgründen nicht in der Lage sei, seine Anordnung an die Anstaltsleiter zurückzuziehen, und bat von sich aus, ihn in den Ruhestand zu versetzen. Wenige Tage darauf bat Kreyßig um eine (ihm nahegelegte?) einstweilige Beurlaubung vom Dienst, die ihm mit Wirkung vom 10. 12. 1940 gewährt wurde.
Der glimpfliche Ausgang
Bis zur endgültigen Entscheidung vergingen weitere 1 1/2 Jahre. Am 15. 11. 1940 war der Schlussbericht des Kammergerichtspräsidenten in dem schon erwähnten Dienststrafverfahren im Ministerium eingegangen, unter Auflistung der zahlreichen „Dienstvergehen“ Kreyßigs seit 1933. Der Kammergerichtspräsident beantragte die Versetzung Kreyßigs in den Ruhestand nach § 71 DBG und die Fortführung des Dienststrafverfahrens mit dem Ziel, Kreyßig gegebenenfalls auch den Anspruch auf Pension abzuerkennen. Nach Eingang des Schlussberichts des Untersuchungsführers beantragte das Ministerium unter dem 10. Mai 1941 mit Zeichnung durch Staatssekretär Schlegelberger beim Chef der Reichskanzlei die Versetzung Kreyßigs in den Ruhestand gemäß § 71 DBG. Der Widerstand Kreyßigs gegen die Morde wurde auch diesmal nicht erwähnt. Fast zehn Monate später (unter dem 4. 3. 1942) übermittelte der Chef der Reichskanzlei dem Justizministerium die Entscheidung Hitlers über die Zurruhesetzung Kreyßigs (zum 1. 7. 1942 unter Wahrung der Pensionsansprüche). Das noch laufende Dienststrafverfahren wurde eingestellt. Die früher erwähnten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren waren schon früher aufgrund der zu Beginn des Krieges erlassenen Amnestie eingestellt worden. Irgendwelche Schwierigkeiten wurden Kreyßig nicht mehr gemacht. Kreyßig seinerseits schwieg nicht. Auf der letzten preußischen Bekenntnissynode am 16./17. Oktober 1943 in Breslau beschloss unter seiner Mitwirkung und wohl auch unter seiner Federführung die Bekennende Kirche eine scharfe Kanzelabkündigung gegen „Begriffe wie Ausmerzen, Liquidation und unwertes Leben“ und gegen die Tötung von Menschen, „weil sie für lebensunwert gelten oder einer anderen Rasse angehören.“
Wichtig für die Beurteilung des „Falles Kreyßig“ ist die Frage nach den Risiken, die Kreyßig für sich und seine Familie einging. Es steht fest, dass ein Richter, der die Beteiligung an gesetzeswidrigen Maßnahmen des NS-Regimes oder die Ausschöpfung der vollen Härte etwa des Strafgesetzes ablehnte, jedenfalls seit etwa 1935 keine Sanktionen zu befürchten hatte, die auch nur einigermaßen im Verhältnis zu der angesonnenen Mitwirkung am Unrecht standen. So oft in der apologetischen rechtshistorischen Literatur nach 1945 das Gegenteil behauptet worden ist: Wegen einer im Rahmen seiner Zuständigkeit getroffenen politisch unliebsamen Entscheidung ist keinem Richter des Dritten Reiches irgendein gravierender Nachteil erwachsen. Allerdings ging Kreyßig in seiner Widersetzlichkeit weit über die engeren Kompetenzen seines Amtes hinaus. Das hatte er in seinem Schreiben vom 8. Juli 1940 ja selbst offen eingeräumt. Auch hätte man seine außerdienstlichen Oppositionshandlungen als Vorwand für brutalere Maßnahmen nehmen können. 1933 war in Chemnitz erwogen worden, ihn in ein Konzentrationslager zu bringen; Kreyßig wird das gewusst und mit dem Schlimmsten gerechnet haben. Gewiss wäre man mit einem Opponenten mit „linker“ Vergangenheit anders umgesprungen. Auch kamen Kreyßig die Machtkämpfe zwischen Ministerium und Kanzlei des Führers zustatten; in den anfänglichen Bemühungen des Ministeriums, die Anstaltsmorde einzudämmen (nicht etwa völlig zu verhindern), mögen die Vorstöße Kreyßigs Schlegelberger und Freisler nicht ungelegen gekommen sein. Zum anderen hatten die Machthaber mit der Unruhe zu rechnen, die ein brutaleres Vorgehen gegen den in Kreisen der Bekennenden Kirche bekannten Mann ausgelöst hätte. Darauf bauen konnte Kreyßig nicht. Sein Handeln war Widerstand. Der Mut Kreyßigs tritt noch deutlicher hervor, wenn man sein Verhalten mit der Feigheit seiner Antipoden vergleicht: Es war einem einzigen „kleinen Amtsrichter“ überlassen, frontal gegen die Mordaktion vorzugehen, während die aus viel gesicherter Position heraus agierenden Teilnehmer der Konferenz vom 23. April 1941 mit ihrer Stillhaltezusage dem gegen das Unrecht ankämpfenden Kreyßig in den Rücken fielen. Die bis heute im Kern unveränderte Juristenausbildung und die Personalpolitik der Justizverwaltung hatten es nicht geschafft, charakterfeste Persönlichkeiten an den rechten Platz zu bringen. Die meisten Teilnehmer der Konferenz hatten ihre Ausbildung und berufliche Sozialisation schon vor 1933 abgeschlossen. Gerade die ranghöchsten Konferenzteilnehmer, darunter Staatssekretär Franz Schlegelberger und Reichsgerichtspräsident Erwin Bumke, hatten schon vor der „Machtübernahme“ höchste Positionen erreicht.
In der Bundesrepublik ein Vergessener
Nach dem „Zusammenbruch“ bot das Ostberliner Justizministerium dem als konservativ bekannten Juristen vergeblich die Rückkehr in die Justiz an; aus Westdeutschland kam kein solches Angebot. Kreyßig blieb der Kirche treu und übernahm teils nacheinander, teils nebeneinander, das Amt des Konsistorialpräsidenten in Magdeburg, des Präses der Synode der Kirchenprovinz Sachsen und der Altpreußischen Union sowie des Präsidenten der Berliner Kirchenkanzlei und des Vizepräsidenten Ost des damals noch gesamtdeutschen Kirchentages. Den Regierungsstellen der DDR war er kein bequemer Partner. Ende 1954 wurde er persönlich bei Bundeskanzler Adenauer vorstellig, um sich für den sowjetischen Vorschlag einer Neutralisierung ganz Deutschlands unter Verzicht auf die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik einzusetzen. Adenauer verhielt sich Kreyßig gegenüber ebenso abweisend, wie er es bekanntlich auch in der Sache tat.
Schlussbemerkung
Das Gedenken an Lothar Kreyßig können wir dann am besten lebendig halten, indem wir über uns selbst und unser Handeln nachdenken. Seine Unerschrockenheit könnte ein Beispiel gerade in einer Zeit sein, in der niemand, der im Staatsdienst Zivilcourage zeigt, ein existenzielles Risiko eingeht. Vor allem Richter – im Unterschied zu manch anderem vom Stellenabbau bedrohten Arbeitnehmer – sind, zu welcher Gewissensentscheidung sie auch kommen, sogar vor einer vorzeitigen Pensionierung geschützt. Der Blick auf Lothar Kreyßig könnte auch die selbstkritische Reflexion von Juristen stärken. Kreyßig bewies Menschlichkeit in einer unmenschlichen Zeit. Ist die Versuchung, an der Macht und ihren nicht nur äußeren Annehmlichkeiten teilzuhaben oder einfach nur im Frieden mit seiner Umwelt zu leben, nicht aber ein Problem, das sich zu allen Zeiten stellt? Macht die Befähigung zum Richteramt, die der Jurist mit dem zweiten Staatsexamen erwirbt, immun gegen jede Anfechtung?
Gewiss, die damalige Zeit und die Gegenwart sind nicht vergleichbar. Eines lehrt jedoch die Geschichte Kreyßigs: Er hatte vorzeitig, noch unter demokratischen Rahmenbedingungen die Kritikfähigkeit und die Übung zum Widerspruch erworben, ohne die auch dem Rechtschaffendsten unter totalitären Bedingungen eines Tages die Kraft zur Gegenwehr ausgehen wird. Auch wäre sein Widerstehen nicht denkbar gewesen ohne die Prägung durch einen unkorrumpierbaren christlichen Glauben. Dazu kam der moralische Rückhalt und die Einbindung in einer Gruppe, der „Bekennenden Kirche“, außerhalb der Abgeschlossenheit des Berufsstandes. Das Beispiel Lothar Kreyßigs gibt allen Juristen, die nicht den Weg des geringsten Widerstandes gehen wollen, Mut und Kraft.
http://bs.cyty.com/kirche-von-unten/archiv/Festschrift_Dockhorn/Kreyssig.htm
Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien zur Anerkennung aller Opfer der „Euthanasie“ im Nationalsozialismus
22. September 2022
Zeit: Montag, 26. September 2022, 11 Uhr
Ort: Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 200
Öffentliche Anhörung zum
Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Opfer von NS-„Euthanasie“ und Zwangssterilisation als Verfolgte des Nationalsozialismus anerkennen – Aufarbeitung vorantreiben
BT-Drucksache 20/2429
Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses:
www.bundestag.de/ausschuesse/a22_kultur/oeffentliche_sitzungen/910982-910982
Hinweise:
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung (www.bundestag.de/presse/akkreditierung).
Die Sitzung wird zeitversetzt am 27. September 2022 ab 17 Uhr im Internet unter www.bundestag.de übertragen. Am Folgetag ist sie unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar.
https://www.bundestag.de/
Die ersten Opfer des Rassenwahns
KULTUR
Alexander Weinlein
Anhörung zu den sogenannten »Euthanasie«-Morden und Zwangssterilisationen
Die Opfer der sogenannten "Euthanasie"-Morde und der Zwangssterilisationen während der nationalsozialistischen Diktatur sollen als NS-Opfer anerkannt und ihr Schicksal verstärkt ins öffentliche Bewusstsein gerückt und in der historischen Aufarbeitung berücksichtigt werden. Dies war das einhellige Votum von Seiten der geladenen Experten und allen Fraktionen in einer öffentlichen Anhörung des Kulturausschusses in der vergangenen Woche. Diese Forderungen sind auch zentraler Bestandteil eines Antrags der Linksfraktion (20/2429), der die Grundlage der Anhörung bildete.
Der Historiker Wolfgang Benz führte aus, dass behinderte Menschen zu den ersten planmäßig verfolgten Opfern des nationalsozialistischen Rassenwahns gehörten. Den "Euthanasie"-Morden seien schätzungsweise 300.000 Menschen zum Opfer gefallen. Ausgehend vom 1933 erlassenen Gesetz "zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" seien zudem bis zum Ende der NS-Diktatur etwa 400.000 Menschen zwangssterilisiert worden. Unter den Opfern seien nicht nur geistig und körperliche Behinderte gewesen, sondern auch Fürsorgeempfänger, Langzeitarbeitslose, Alkoholiker und sogenannte "Asoziale". Benz regte an, auf den Begriff "Euthanasie" zu verzichten und besser von "Eugenik-Opfern" zu sprechen. Der Begriff "Euthanasie" stammt aus dem Altgriechischen und bedeutet so viel wie "schöner Tod".
Stopp der Aktenvernichtung Der Arzt und Psychiater Michael von Cranach führte aus, dass das Thema nach 1945 nicht nur in der Gesellschaft insgesamt, sondern auch in der Psychiatrie lange Zeit verschwiegen worden sei. Noch heute würde das Thema vor allem von "von unten" aufgegriffen, von Nachfahren der Opfern, von "Stolperstein"-Initiativen und von Psychiatrietätigen. Cranach warnte, dass die Aufbewahrungsfrist für Kranken- und Verwaltungsakten aus der NS-Zeit verkürzt worden sei. Es müsse dringend ein Verbot für die Vernichtung dieser Akten durchgesetzt werden, da ansonsten die weitere historische Erforschung kaum mehr möglich sei.
Ute Hoffmann von der Gedenkstätte für die Opfer der NS-"Euthanasie" Bernburg und Jan Erik Schulte von der Gedenkstätte Hadamar verwiesen auf die zentrale Bedeutung von Gedenkstätten. Diese würden zum einen die historischen Geschehnisse sowie die Biografien von Opfern und Tätern erforschen. Zum anderen seien es die wichtigsten Einrichtungen bei der Beratung von Angehörigen und Nachfahren der Opfer sowie bei Bildungsangeboten für Schulen. Allerdings verfügten die Gedenkstätten nicht über die ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung, um die Nachfrage zu bedienen. Schulte forderte ein abgestimmtes Vorgehen von Bund und Ländern für eine bessere Unterstützung der Gedenkstätten.
Die Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Ulla Schmidt, führte aus, dass es keinen einzigen historischen Grund gebe, die Opfer von "Euthanasie" und Zwangssterilisation nicht als Opfer des Nationalsozialismus anzuerkennen. Die Vernichtung von Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen sei von den Nationalsozialisten systematisch betrieben wurden. Diese Verbrechen wirkten bis in die Gegenwart, sagte Schmidt. So bestehe bis heute ein defizitäres Denken bezüglich Menschen mit Behinderungen. Es müsse ein für allemal klargestellt werden, dass es kein "unwertes Leben" gebe, sondern dass behinderte Menschen zur Bandbreite der menschlichen Vielfalt dazugehörten.
Auch die Berichterstatter aller Fraktionen betonten, dass die Anerkennung des Leids der Opfer der "Euthanasie" und von Zwangssterilisationen sowie derer Familien verstärkt in das öffentliche Bewusstsein gerückt werden müsse.
https://www.das-parlament.de/
Siehe auch:
- BEIM AMTSGERICHT MOSBACH beantragte NS-Verfahren >>>
- Ruhestandsversetzung von Amtsrichter und Vormundschaftsrichter Lothar Kreyssig wegen Widerstand gegen die NS-Euthanasie >>>
- NS-Euthanasie: Hefelmann Haftverschonung hauptverantwortlich für die Organisation und Durchführung der Nazi-Euthanasie-Massentötungsaktion T4 >>>
- Mosbacher Landrat Wilhelm Compter : Profitieren von der NS-Euthanasie in Mosbach >>>
- Nazi-Euthanasie in der Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache in Mosbach >>>
4. Nazi-Euthanasie in der Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache in Mosbach
Euthanasie im NS-Staat - Mosbach / Schwarzacher Hof Broschüre – 1. Januar 2005
von Doreen Hammerschmidt (Autor), Doreen Döring (Autor)
Sein Bruder wurde Opfer der NS-Euthanasie
Datum: 12.09.2019
Zeitzeuge und ehemaliger Bewohner: Kurt Kroel besuchte die Johannes-Diakonie
Mosbach/Lahr. Vor 80 Jahren setzte ein Erlass Adolf Hitlers das Startsignal für die systematische Ermordung von Menschen mit Behinderung im Dritten Reich. Kurt Kroel (88) war als Kind in dieser Zeit in der damaligen „Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache“, der heutigen Johannes-Diakonie, untergebracht. Von den Massenmorden war er nicht betroffen, wohl aber sein Bruder Hans, der dem NS-Euthanasieprogramm zum Opfer fiel. Jetzt besuchte Kurt Kroel die Einrichtung in Mosbach, die für ihn von 1935 bis 1947 ein Zuhause war. Bei seinem Gang zu den schon damals genutzten Häusern der ehemaligen „Pflegeanstalt“ begleiteten ihn der Pfarrer der Johannes-Diakonie, Richard Lallathin, und der Historiker Dr. Hans-Werner Scheuing, der die Geschichte der NS-Euthanasie in der Johannes-Diakonie aufgearbeitet hat.
„Du musst reden, reden, reden“, habe er seinem Bruder noch mitgegeben, berichtete Kroel, bevor Hans 1939 auf den Schwarzacher Hof verlegt wurde. Dort lebten viele der schwerer behinderten Bewohner. Ob die Episode sich so zugetragen hat oder diese Erinnerung später aus dem Wissen um das Schicksal der Ermordeten entstanden ist, ist ungewiss. Vor den NS-Ärzten einen möglichst „gesunden“ Eindruck zu machen, galt jedenfalls ab einem bestimmten Zeitpunkt als Strategie, unbehelligt zu bleiben. Doch Hans Kroel schaffte es nicht: Im September 1940 wurde er in die Vernichtungsanstalt Grafeneck transportiert und dort getötet. Was genau geschehen war, blieb Kurt Kroel lange Zeit unklar. Doch als der Vater ihm nach dem Krieg den Brief mit der Todesnachricht zeigte, sagte er ihm: „Der Hans ist vergast worden.“ Dieses Wissen um das Schicksal der Ermordeten war im und nach dem Dritten Reich verbreitet – obwohl die Organisatoren versuchten, das Morden geheim zu halten, wie Dr. Scheuing bestätigt. Wenn auch nicht in allen Details, so war Angehörigen doch häufig bewusst, dass die von offizieller Seite genannten Ursachen für den Tod der Opfer, wie etwa Lungenentzündung, nicht der Wahrheit entsprachen.
Der staatlich organisierten Ermordung von Menschen mit Behinderung, der sogenannten T4-Aktion, fielen 1940 rund 70000 Personen zum Opfer. Geschätzte weitere 150000 starben in den folgenden Jahren, indem sie gezielt unterversorgt oder Opfer medizinischer Versuche wurden. Aus der damaligen „Pflegeanstalt“ wurden in Mosbach und Schwarzach im September 1940 insgesamt 218 Menschen abgeholt und ermordet. Weitere 45 fielen in den folgenden Jahren der versteckten NS-Euthanasie zum Opfer.
Kurt Kroel lebte bis 1947 in der heutigen Johannes-Diakonie. Dann konnte er in seine Heimatstadt Lahr zurückkehren, wo er heiratete und eine Familie gründete. An die Ereignisse von 1940 hat er keine Erinnerung mehr. Auch sonst kommt ihm beim gemeinsamen Rundgang nur noch wenig aus seiner Zeit in der „Anstalt“ ins Gedächtnis. An die „Küchenschwester“ Frieda erinnert er sich und an das Krankenhaus, das heutige „Haus am Berg“. Beeindruckend wirkt auf ihn der Gedenkstein vor der Johanneskirche zur Erinnerung an die Opfer der NS-Euthanasie, der auch den Namen seines Bruders trägt.
Für Pfarrer Richard Lallathin war die Begegnung mit Kurt Kroel eine außergewöhnliche Erfahrung: „Einen der letzten Zeitzeugen der NS-Zeit bei uns zu haben, war ein sehr bewegendes Erlebnis.“
https://www.johannes-diakonie.de/
Schwarzach (Odenwald)
Während der NS-Gewaltherrschaft wurden im Jahr 1940 von den 200 Heimbewohnern 167 im Rahmen der „Euthanasie“-Tötungsaktion T4 in die Mordanstalt Grafeneck deportiert und umgebracht. Nachdem in den letzten Kriegsjahren die Gebäude als Hilfskrankenhaus von der Daimler-Benz AG requiriert wurden, kamen die verbliebenen Jugendlichen in die Anstalt Eichberg, wo sie ermordet wurden.[8]
Ulrike Puvogel, Martin Stankowski: Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein. Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1995, ISBN 3-89331-208-0 (Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus. Band 1), S. 81 f.
https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarzach_(Odenwald)
Grafeneck 1940. Die Euthanasie-Verbrechen in Südwestdeutschland. Das Buch zur Gedenkstätte Grafeneck, einer Tötungsanstalt der NS-Zeit auf der Schwäbischen Alb
Am 14. Oktober 1939 wurde Grafeneck, ein Behindertenheim der evangelischen Samariterstiftung Stuttgart auf der Schwäbischen Alb, von den NS-Machthabern beschlagnahmt und in wenigen Wochen zur Tötungsanstalt umgebaut. Die »Landes-Pflegeanstalt Grafeneck« war die erste Einrichtung in Deutschland, in der die Nationalsozialisten ihr »Euthanasie«-Programm durchführten.
Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache in Mosbach (Johannes-Diakonie Mosbach)
Pflegeanstalt in Mosbach
Von der AG Geschichte der Johannes-Diakonie
OPFER DER NS-„EUTHANASIE“ AUS DER JOHANNES-DIAKONIE
1940: Elsa Abel (* 1909 Pforzheim), Friedrich Aigner (* 1889 Mannheim), Mathilde Althoff (* 1914 Konstanz), Fritz Asal (* 1912 Brombach), Hilda Bähr (*1920 Sandhausen), Theodor Baruch (*1910 Pforzheim), Brunhilde Baumann (*1932 St. Georgen), Anna Baust (*1921 Oftersheim), Heinz Beck (* 1933 Mannheim), Herbert Beck (* 1922 Bruchsal), Maria Becker (*1908 Rappenau), Gerhard Bender (* 1927 Heidelberg), Josef Benzinger (* 1922 Rheinsheim), Karl Friedrich Bergmann (* 1931 in Wehr), Alma Berlinghoff (*1927 Plankstadt), Maria Berlinghoff (*1923 Plankstadt), Heinz Emil Bickel (* 1926 Karlsruhe), Maja Bitsch (*1926 Heidelberg), Alfred Bock (* 1927 Legelshurst), Heinrich Bolz (*1918 Karlsruhe), Albert Brändlin (* 1932 Maulburg), Hans Brändlin (* 1928 Maulburg), Erich Breger (* 1922 Schuttern), Egon Friedrich Bremser (* 1933 Karlsruhe), Ruth Buck (*1927 Pforzheim), Erika Bühler (*1926 Ihringen), Günther Bührer (* 1927 Karlsruhe), Alwin Burkhardt (*1928 Laufen), Klara Burkhardt (*1921 Pforzheim), Josef Damm (*1905 Mannheim), Willi Denzler (*1908 Ludwigshafen), Elsa Dietrich (*1919 Ludwigshafen), Georg Dosch (*1929 Kreuzwertheim), Karl Edelmann (*1908 Großsachsen), Rosa Ehrmann (*1910 Durlach), Artur Erkert (*1924 Mannheim), Gertrud Falkenstein (*1896 Neckarzimmern), Herbert Fauser (*1922 Waldhof), Rolf Fazis (*1929 Weil), Leopold Federgrün (*1903 Karlsruhe), Erwin Fehr (*1920 Pforzheim), Gottfried Fiederlein (*1916 Mannheim), Otto Filsinger (*1928 Freiburg), Heinz Otto Firsching (*1929 Heidelberg), Gertrud Fleck (*1925 Villingen), Emil Freund (*1923 Mannheim), Friedrich Friedlein (*1912 Feudenheim), Willi Gebecke (*1914 Harburg), Hedwig Geipel (*1928 Seckenheim), Friedrich Giesinger (*1914 Durlach-Aue), Kurt Glesing (*1925 Eppingen), Erika Göhrig (*1932 Mannheim), Hermann Goldschmidt (*1914 Durlach), Hans Graf (*1925 Mannheim), Friedrich Grob (*1931 Bretten), Marianne Gross (*1927 Sandhofen), Helene Großkinski (*1898 Ludwigshafen), Maria Grötz (*1910 Pforzheim), , Marga Haas (*1935 Mannheim), Sonja Hager (*1935 Söllingen), Erna Hänsel (*1928 Helmlingen), Rudi Härter (*1924 Pforzheim), Sannchen Hartmann (*1919 Helmstadt), Käthe Hauert (*1928 Hoffenheim), Wilhelm Hauser (*1934 Schriesheim), Hermann Heck (*1933 Mannheim), Anna Heckel (*1917 Karlsruhe), Hannelore Helmle (*1928 Karlsruhe), Selma Herze (*1929 Plankstadt), Friedrich Heuser *1908 Linkenheim, Erika Hitschler (*1931 Konstanz), Rosa Höferlin (*1924 Holzen), Heinrich Hofstätter (*1890 Mannheim), Frieda Hofgärtner (*1908 Haslach), Helmut Hofheinz (*1928 Spöck), Rosa Hörner (*1923 Heidelberg), Paula Hühnert (*1918 Karlsruhe), Erwin Jäger (*1932 Tennenbronn), Gudrun Johann (*1926 Heidelberg), Friedrich Kaiser (*1929 Eppingen), Sofie Kammerer (*1874 Liedolsheim), Albrecht Karl Kiefer (*1918 Weinheim), Heinrich Kilgus (*1920 Scheuern), Heinrich Kirschenlohr (*1931 Mannheim), Frieda Kittel (*1911 Mannheim), Erich Klein (*1923 Ittlingen), Nikolaus Klingler (*1913 Sandhausen), Pauline Klumpp (*1900 Dainbach), Gottfried Knobel (*1889 Heidelberg), Erna Knopf (*1914 Mannheim), Leonhard Kohler (*1917 Wieblingen), Karl Körner (*1908 Butzbach), Marie Krämer (*1907 Feudenheim), Erwin Kratzmeier (*1925 Mannheim), Fritz Kraus (*1924 Walldorf), Helmut Krieg (*1929 Karlsruhe), Hans Kroel (*1928 Lahr), Elfriede Krotz (*1929 Mannheim), Eugen Kühlbrey (*1914 Bietigheim), Erna Kuhn (*1927 Mannheim), Georg Kühner (*1926 Mannheim), Gertrud Kunz (*1918 Lahr), Anneliese Kunzmann (*1925 Karlsruhe), Adolf Kuppel (*1901 Mühlburg), Ludwig Lang (*1919 Mannheim), Marie Lang (*1934 Mannheim), Richard Lang (*1921 Mannheim), Luise Lange (*1933 Mannheim), Eva Langlotz (*1889 Neulußheim), Helmut Laumann (*1917 Mannheim), Wilhelm Lehmann (*1921 Mönchweiler), Georg Lichtenauer (*1928 Eppelheim), Friedrich Lindemann (*1903 Karlsruhe), Kurt Lohr (*1910 Mannheim), Eduard Ludwig (*1928 Adelsheim), Rosa Luley (*1911 Mannheim), Otto Mathais (*1931 Karlsruhe), Martin Menges (*1910 Rohrbach), Hermine Merkel (*1929 Emmendingen), 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1944: Anita Andres (*1940 Mannheim), Christian Bachert (*1939 Mannheim), Klaus Benson (*1941 Bottrop), Hilda Binder (*1927 Allmannsweier), Karl Blanz (*1925 Bretten), Anneliese Brendle (*1934 Basel), Susanne Ding (*1892 Edingen), Theodor Dutzi (*1887 Zeutern), Dieter Eglin (*1934 Dessau), Ruth Förster (*1933 Wiesloch), Magdalena Frank (*1937 Mannheim), Christa Graf (*1935 Donaueschingen), Lothar Grimm (*1938 Karlsruhe), Friedrich Hafner (*1930 Heidelberg), Erna Hätti (*1913 Mannheim), Günther Hördle (*1937 Heidelberg), Margarete Jungmann (*1900 Karlsruhe), Mina Jungmann (*1884 Schönau), Paul Kolb (*1908 Karlsruhe), Anita Kooß (*1929 Karlsruhe), Werner Kopp (*1929 Mannheim), Peter Körner (*1923 Haßmersheim), Luise Landschaft (*1933 Danzig), Margarete Mayer (*1926 Weil), Georg Messing (*1933 Hesselhurst), Adolf Naudascher (*1931 Sofia), Edwin Nehr (*1930 Heidelberg), Karl Nickel (*1930 Singen), Rudi Ott (*1912 Karlsruhe), Elsa Quenzer (*1899 Wertheim), Lydia Reinhard (*1929 Wilhelmsfeld), Marliese Roth (*1932 Karlsruhe), Albert Scheeder (*1910 Karlsruhe), Wilfried Scherer (*1939 Saarbrücken), Marie Schmidt (*1926 Rheinbischofsheim), Hermann Schrumpf (*1933 Rinklingen), Kurt Schumacher (* 1940 Freiburg), Doris Spengler (*1931 Laudenbach), Werner Thöne (*1921 Pforzheim), Else Tschöke (*1930 Sinsheim), Ernst Wagner (*1930 Wattwil), Leopold Wahl (*1922 Wien), Manfred Weisser (*1938 Freiburg), Franz Werle (*1903 Mannheim), Willi Zaje (*1931 Lampertheim)
Entwicklung bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs
Die Johannes-Diakonie wurde 1880 als „Anstalt für schwachsinnige Kinder“ gegründet. Das erste Haus der Anstalt in Mosbach war ein ehemaliges Wohngebäude für Fabrikarbeiter der nahegelegenen Fadenfabrik.
Die Anstalt wuchs rasch; ab 1899 wurden auch erwachsene Menschen mit Behinderung aufgenommen. Nach mehreren Umbenennungen hieß die Einrichtung ab 1905 „Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache in Mosbach“. Seit der Machtübernahme der Nationalsozialisten stiegen die Belegungszahlen bis 1939 auf nahezu 500 Bewohner und Bewohnerinnen. Deshalb wurde 1936 in der rund 20 Kilometer entfernten damaligen Gemeinde Unterschwarzach der Schwarzacher Hof (bis 1934 eine Jugendhilfeeinrichtung der Inneren Mission) angemietet und 1939 gekauft. In der Folge wurden dort bevorzugt Menschen mit schweren Behinderungen untergebracht. Der Schwarzacher Hof wurde zur „Abteilung für Blöde“. Insgesamt 167 der T4-Opfer aus der „Erziehungs- und Pflegeanstalt“ kamen vom Schwarzacher Hof; weitere 51 kamen vom Stammsitz in Mosbach.
Nach der Deportation und Ermordung von 218 Bewohnerinnen und Bewohnern im September 1940 wurden nicht mehr alle Gebäude benötigt. Die Anstaltsleitung wurde 1941 genötigt, den Stammsitz in Mosbach an die Stadt zu verkaufen. Nur noch am Schwarzacher Hof ging die Behindertenarbeit weiter. Im Jahr 1944 wurde der Schwarzacher Hof jedoch weitgehend geräumt, weil dort ein Betriebskrankenhaus für einen Rüstungsbetrieb (Deckname: "Goldfisch") der Firma Daimler Benz untergebracht wurde. Bald nach dem Einmarsch der Amerikaner in die Region im April 1945 kam der Befehl, den Schwarzacher Hof komplett zu räumen. Die amerikanische Militärregierung übergab ihn an das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (United Nations Relief and Rehabilitation Administration UNRRA). Dieses nutzte ihn bis 1948 als Lager für „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“, darunter viele jüdische Waisenkinder, deren Eltern Opfer des Holocausts geworden waren. 1946 konnte die Anstaltsleitung das Gelände mit den Gebäuden in Mosbach, 1949 auch das in Unterschwarzach wieder zurückerwerben.
Zwangsmaßnahmen und Todestransporte
Von 1934 bis 1945 wurden aufgrund des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ in Heidelberger Kliniken Zwangssterilisationen an mindestens 61 Bewohnerinnen und Bewohnern vorgenommen. Den Höhepunkt erreichte die Welle der Zwangssterilisationen 1936 mit 18 Fällen.
Im September 1940 geriet die „Erziehungs- und Pflegeanstalt“ in den Fokus der T4-Aktion. Bei drei Transporten wurden am 13., 17. und 20. September 1940 insgesamt 218 Bewohner und Bewohnerinnen aus Mosbach und Schwarzach in die Vernichtungsanstalt Grafeneck verschleppt; 217 von ihnen wurden vergast und verbrannt. Eine Bewohnerin kam nach Grafeneck, obwohl sie auf keiner Transportliste stand. Sie kam in die staatliche Anstalt Zwiefalten, wo es Einzeltötungen gab, vor allem aber katastrophale Überbelegung, Vernachlässigung in der Pflege und Unterernährung herrschten. Dort starb sie laut Akte 1942 an Lungentuberkulose. Im Juli 1941 wurden sechs weitere Bewohnerinnen in die staatliche Anstalt Wiesloch gebracht. Von dort sollten sie weiter transportiert und ebenfalls vergast werden. Sie überlebten durch den zwischenzeitlich angeordneten Stopp der Massenvergasungen.
Opfer der zweiten Phase der NS-„Euthanasie“
Mit dem Stopp der Massenvergasung in besonderen Vernichtungsanstalten war die NS-„Euthanasie“ keineswegs beendet. Heimbewohner mit Behinderungen starben 1941 bis 1945 in bestehenden staatlichen Anstalten durch Einzeltötungen, Unterernährung und pflegerische Vernachlässigung. Auch bei der Räumung des Schwarzacher Hofes für ein Betriebskrankenhaus der Firma Daimler-Benz 1944 wurden Bewohner in die staatlichen Anstalten Eichberg und Uchtspringe verlegt. Bis Mai 1945 starben insgesamt 44 von ihnen dort. Die Verbringung in zwei verschiedene Anstalten hing zusammen mit der verbrecherischen medizinischen Forschung in Heidelberg. In die Anstalt Eichberg bei Wiesbaden kamen im Sommer 1944 insgesamt 21 Kinder und Jugendliche vom Schwarzacher Hof. 17 von ihnen waren zuvor in der Forschungsabteilung von Professor Carl Schneider an der Psychiatrisch-Neurologischen Universitätsklinik in Heidelberg gewesen. Mit dem Ziel der Unterscheidung zwischen vererbter und erworbener Behinderung wurden dort zahlreiche Untersuchungen durchgeführt. Die letzte Untersuchung sollte die Sektion des Gehirns nach dem Tod des Betroffenen sein. Heidelberg hatte mit Eichberg eine Vereinbarung, dass dort die Kinder getötet, ihre Gehirne entnommen und nach Heidelberg zurückgesandt werden sollten. Alle 17 „Forschungskinder“ und zwei weitere Kinder vom Schwarzacher Hof starben in Eichberg. Nur zwei Kinder, die nicht in Heidelberg waren, haben überlebt.
Ende Juli 1944 kamen 28 Bewohner der „Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache“ am Schwarzacher Hof in die Anstalt Uchtspringe bei Magdeburg. Bis Kriegsende starben dort 25. Nur drei von den Abtransportierten haben überlebt.
Historische Forschung und Gedenken
Die Zeit des Dritten Reichs und die Auswirkungen der NS-„Euthanasie“ auf die damalige „Erziehungs- und Pflegeanstalt“ wurden in einer wissenschaftlichen Arbeit von Dr. Hans-Werner Scheuing ausführlich untersucht. Eine Arbeitsgruppe kümmert sich um die fortlaufende Sicherung und den Ausbau der historischen Erkenntnisse. Zum Gedenken an die Opfer wurde am Standort Mosbach der Johannes-Diakonie vor der dortigen Johanneskirche 1983 ein Gedenkstein und 2010 eine Tafel mit den Namen der Ermordeten enthüllt. 1987 erfolgte die Einweihung eines Gedenksteines am Schwarzacher Hof. Jährlich finden im September, dem Monat der Todestransporte von 1940, Gedenkgottesdienste statt. Auch in Ausstellungen und Vorträgen sowie mit der Verlegung von Stolpersteinen im Rahmen der Stolperstein-Aktion von Gunter Demnig wird das Andenken an die Opfer wachgehalten.
https://www.gedenkort-t4.eu/
'...als Menschenleben gegen Sachwerte gewogen wurden': Die Geschichte der Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache Mosbach/Schwarzacher Hof und ihrer Bewohner 1933-1945
Euthanasie und die Grenzen medizinischer Wissenschaft und Forschung werden immer stärker ins Gespräch gebracht. Die kritische Aufarbeitung geschichtlicher Erfahrungen ist ein wichtiger Beitrag zu dieser Diskussion. Am Beispiel der Anstalt Mosbach/Schwarzacher Hof in Baden wird hier die Entwicklung einer kirchlichen Einrichtung für geistig behinderte Menschen im Dritten Reich beschrieben. Wie sah der Alltag der Heimbewohner aus? Wie finanzierte sich eine kirchliche Anstalt unter einer antikirchlichen Regierung? Wurden Heimbewohner zwangssterilisiert? Gab es Menschenversuche? Wie kam es zum Tod von 262 behinderten Menschen? Welche Rolle spielte der Rüstungsbetrieb Daimler-Benz? Das Buch ist die überarbeitete Fassung einer Dissertation an der Universität Heidelberg. Die Ergebnisse langjähriger wissenschaftlicher Forschung sind in allgemein verständlicher Sprache dargestellt. Zahlreiche bisher unveröffentlichte Photos veranschaulichen das historische Geschehen. Ein umfangreicher Lesestoff für viele Menschen: Für manche ehemalige und derzeitige Heimbewohner der Anstalt Mosbach/Schwarzacher Hof ein Stück eigener Lebensgeschichte, für Angehörige eine umfassende Information über Leben und Sterben von Heimbewohnern, für Mitarbeiter ein Anlaß über die Geschichte der eigenen Arbeit nachzudenken, für Bewohner der Region ein Stück Heimatgeschichte, für Wissenschaftler eine gründliche Fallstudie und für alle interessierten Menschen ein Lehrstück, das zur Stellungnahme herausfordert, wenn auch in heutiger Zeit "Menschenleben gegen Sachwerte gewogen" werden.
Irene Schäfer
Stolpersteine Heidelberg
Mühltalstraße 101, Heidelberg-Handschuhsheim
Irene Schäfer
geb. 24.1.1937 in Heidelberg, am 13.3.1939 in die Erziehungs- und Pflegeanstalt für
Geistesschwache in Mosbach verlegt, am 17.9.1940 in Grafeneck ermordet, „Aktion T4“
....
Aus diesem Grund wurde sie am 13. März 1939 in die Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache in Mosbach aufgenommen. Körperlich war sie altersentsprechend entwickelt, aber sie verweigerte oft die Nahrungsaufnahme. Sprachlich konnte sie nur Laute ausstoßen, manchmal sagte sie auch das Wort „Mama“, ohne damit eine Bedeutung zu verbinden. Schwerbehinderte Kinder wie Irene waren in der Anstalt Mosbach im sogenannten „Krankenhaus“ untergebracht, das von einer Diakonisse geleitet wurde.
Am 17. September 1940 wurden neunzig Bewohnerinnen und Bewohner der Anstalt Mosbach in drei Bussen abtransportiert. Es gehörten die meisten Bewohner des „Krankenhauses“ dazu, darunter auch Irene Schäfer. Die Busse verbrachten die
Menschen in die Vernichtungsanstalt Grafeneck auf der Schwäbischen Alb, wo sie am gleichen Tag ermordet wurden. Irene
Schäfer war die jüngste unter ihnen. Sie ist nur dreieinhalb Jahre alt geworden.
Die Todesnachricht an die Mutter enthielt aus Täuschungsgründen ein falsches Datum und eine frei erfundene Krankheit
als Todesursache. Gertrud Schäfer hat dies nicht durchschaut und schrieb am 11. Oktober 1940 aus Heidelberg nach Mosbach:
„Möchte Ihnen auch gleich mitteilen, daß ich gestern Antwort über Irene erfahren habe: Sie ist am 7.10.40 in Grafeneck an Ruhr gestorben. Es geht ihr jetzt vielleicht besser als vorher. So Kinder sind doch immer ganz elende Geschöpfe auf der Welt und sind so ganz unschuldig.“
http://www.stolpersteine-heidelberg.de/
Liste von Abgabeanstalten an die NS-Tötungsanstalt Grafeneck
Die Liste von Abgabeanstalten an die NS-Tötungsanstalt Grafeneck umfasst die Heil- und Pflegeanstalten für psychisch kranke Menschen, aus denen im Dritten Reich im Rahmen der Aktion T4 Patienten in die Tötungsanstalt Grafeneck bei Gomadingen transportiert und ermordet wurden.[1][2] Die Aufarbeitung der Schicksale der Patienten durch die Geschichtswissenschaft ist bis heute noch nicht abgeschlossen; die Liste daher auch nicht endgültig.
Insgesamt gab es sechs Tötungsanstalten, in welche Patienten direkt oder über Zwischenanstalten zur Ermordung verbracht wurden. Grafeneck war vom 20. Januar 1940 bis Dezember 1940 in Betrieb. Für Grafeneck waren mit Stand August 2017 insgesamt 48 betroffene Einrichtungen aus den heutigen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz bekannt. Thomas Stöckle, Leiter der Gedenkstätte Grafeneck, traf bei den Auswertungen der heute zur Verfügung stehenden Quellen die Definition, „dass Patienten und Heimbewohner zu der Einrichtung zu zählen sind, wo sie am 1. Januar 1940 untergebracht waren.“
Die Aktion T4 war ein Teil der Krankenmorde im Nationalsozialismus.
Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache, bes. Jugendliche Johannes-Diakonie Mosbach Mosbach Baden 218[2] [2]
https://de.wikipedia.org/
Siehe auch:
- BEIM AMTSGERICHT MOSBACH beantragte NS-Verfahren >>>
- Ruhestandsversetzung von Amtsrichter und Vormundschaftsrichter Lothar Kreyssig wegen Widerstand gegen die NS-Euthanasie >>>
- NS-Euthanasie: Hefelmann Haftverschonung hauptverantwortlich für die Organisation und Durchführung der Nazi-Euthanasie-Massentötungsaktion T4 >>>
- Mosbacher Landrat Wilhelm Compter : Profitieren von der NS-Euthanasie in Mosbach >>>
- Nazi-Euthanasie in der Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache in Mosbach >>>
Behinderteneinrichtung
Johannes-Diakonie steht zu ihrer Geschichte
Ein Maria-Zeitler-Pfad erinnert in Mosbach an NS-Euthanasie.
24.06.2021
Von EPD
Mosbach. Die Johannes-Diakonie in Mosbach, eine Behinderteneinrichtung, erinnert mit dem kürzlich fertiggestellten Maria-Zeitler-Pfad an die NS-Euthanasie. Das Wort „Euthanasie“, das aus dem Altgriechischen stammt und ursprünglich einen guten, würdigen Tod meint, hatten die Nationalsozialisten für gezielte Morde verwendet. Maria Zeitler war eine Mosbacherin, die wegen ihrer geistigen Behinderung im Alter von 29?Jahren im Vernichtungslager Grafeneck getötet wurde.
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Der Gedenkpfad für die von den Nationalsozialisten ermordeten Menschen mit geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung sei „ein wichtiger Schritt nach außen“, sagt der Projektleiter, Pfarrer Richard Lallathin. Zielgruppe des pädagogisch-inklusiven Projektes sind vor allem Schüler- und Konfirmandengruppen und Bundesfreiwillige. Auf den acht Tafeln erfahren sie mehr über die Geschichte der NS-Euthanasie unter besonderer Berücksichtigung der Geschehnisse in Mosbach und der Biographie Maria Zeitlers.
Mit rund 3000 Mitarbeitern ist die Johannes-Diakonie in Mosbach mit der Außenstelle in Schwarzach die größte Behinderteneinrichtung in Baden-Württemberg. Aus der damaligen „Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache Mosbach/Schwarzacher Hof“ sind vor 80?Jahren 263 Menschen in die Vernichtungslager Grafeneck (1940) und Eichberg/Uspringe (1944) abtransportiert worden. Insgesamt ermordeten die Nationalsozialisten allein im Zuge der sogenannten T4-Aktion – benannt nach der Tiergartenstraße 4 in Berlin, wo sie geplant wurde – rund 70?000 Menschen mit Behinderung.
Bereits in den 1990ern hat der Historiker Hans-Werner Scheuing die NS-Morde an Mosbacher Heimbewohnern erforscht. In seinem Buch „Als Menschenleben gegen Sachwerte gewogen wurden“ (Winter Verlag, Heidelberg) beschreibt er die Geschichte der Erziehungs- und Pflegeanstalt Mosbach/Schwarzacher Hof von 1933 bis 1945.
Scheuing recherchierte Namen von Opfern, sammelte Fotos. Das einzige Opfer, das auch in Mosbach geboren worden war, war Maria Zeitler.
„Da wird es still in der Gruppe“
Als Kind habe Zeitler wohl eine Hirnhautentzündung erlitten, sagt Lallathin. Sie war somit nicht von Geburt an behindert. Im Alter von drei Jahren kam sie in die Heil- und Pflegeanstalt. Darin lebte sie bis zu ihrem Tod, einen Tag nach ihrem 29. Geburtstag.
„Ich bin in Grafeneck aufgewachsen“, sagt Lallathin. Er erinnere sich noch gut an die Erzählungen seiner Eltern und Großeltern, die die grauen Busse, in denen die Todgeweihten antransportiert wurden, kommen und gehen sahen.
Dass Zeitler in Grafeneck umgebracht wurde, verschleierte das NS-Regime. Die Eltern erhielten gefälschte Sterbeurkunden. Bis vor wenigen Jahren kannten Angehörige weder die wahren Todesumstände noch den Ort, wo sie starb.
„Sie gibt unserem Gedenken ein Gesicht“, sagte Lallathin mit Blick auf den für 300?000 Euro ebenfalls neu gestalteten Maria-Zeitler-Platz vor der Hauptverwaltung der Johannes-Diakonie. Der Erinnerungsort ist die erste von acht Stationen des Maria-Zeitler-Pfades. Der behindertengerechte Weg ist etwa einen Kilometer lang und führt durchs Gelände der Johannes-Diakonie.
Inklusive Lotsen-Tandems mit je einem Lotsen aus den Werkstätten und einem Ehrenamtlichen gibt es für den Pfad Führungen. So zeigt Samantha Endres Besuchern ihren Arbeitsplatz und klärt sie über den Umgang mit „Menschen wie uns“ zwischen 1933 und 1945 auf. Wie sie freut sich auch der für Bauarbeiten zuständige Thomas März, wenn mit dem guten Wetter demnächst wieder Besuchergruppen kommen. „Wir scharren mit den Hufen.“
Die Auseinandersetzung mit der Geschichte ist harte Kost für 14-Jährige, wenn sie im Konfirmandenunterricht über den Maria-Zeitler-Pfad gehen. „Da redet keiner dazwischen“, sagt Pfarrer Lallathin, der auch als Religionslehrer arbeitet. „Da wird es still in der Gruppe“ Susanne Lohse
zuletzt aktualisiert: 24.06.2021, 06:00 Uhr
https://www.tagblatt.de/
Zwei neue Stolpersteine tragen die Namen von Mathilde Althoff und Frieda Hofgärtner. Wer waren die Konstanzer Frauen, die von den Nationalsozialisten ermordet wurden?
KONSTANZ 18. September 2020, 09:07 Uhr
Sie waren Konstanzer. Sie waren jüdischen Glaubens, leisteten Widerstand gegen das NS-Regime, gehörten einer anderen Partei an oder galten für die Nationalsozialisten als „nicht lebenswürdig“, weil sie eine geistige, seelische oder körperliche Behinderung hatten. Wie Mathilde Althoff und Frieda Hofgärtner aus Konstanz, die deshalb ermordet wurden.
VON AURELIA SCHERRER
Am Freitag, 25. September, verlegt die Initiative 14 weitere Stolpersteine zu den bereits in Konstanz und Kreuzlingen bestehenden 235 Mahn- und Erinnerungszeichen. Gemeinsam mit Angehörigen und Interessierten wollen die Akteure an die Opfer und deren Schicksale erinnern und gleichsam zu Toleranz und Zivilcourage aufrufen.
Der Kölner Künstler und Erschaffer dieser Gedenkquader, Gunter Demnig, reist an jenem Tag nach Konstanz und setzt die Steine in den Asphalt. An jeder Verlegestelle, dem letzten selbstgewählten Wohnort des NS-Opfers, werden Angehörige oder Paten jenen Menschen mit einer Ansprache gedenken.
Euthanasie. Dieses aus dem Altgriechischen stammende Wort, was so viel bedeutet wie „guter Tod“, missbrauchten die Nationalsozialisten. Mit diesem trügerischen Begriff beschönigten sie ihre Gräueltaten, nämlich jene zu töten, die nicht in ihr Weltbild passten.
Geboren in Konstanz, ermordet in der Tötungsanstalt Grafeneck
Roland Didra, Rechercheur bei den Stolpersteinen, hat die Schicksale von Konstanzern nachgezeichnet, die im Zuge der T4-Aktion, wie die systematische Ermordung von Menschen mit geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderungen später bezeichnet wurde, ums Leben kamen.
Mathilde Althoff zum Beispiel. Sie wurde am 3. November 1914 geboren. Sie litt von klein auf an der sogenannten englischen Krankheit, war gehbehindert und hatte epileptische Anfälle, wie Roland Didra schreibt. Nach einem Aufenthalt im Konstanzer Krankenhaus wurde das Kind im Alter von sechs Jahren, am 21. Januar 1921, in die evangelische „Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache“ in Mosbach dauerhaft aufgenommen.
Am 17. September 1940 wurde Mathilde Althoff mit den anderen Patienten in die Tötungsanstalt Grafeneck gebracht und dort am selben Tag durch Vergasung ermordet und eingeäschert, schildert Didra weiter. Für Mathilde Althoff wird am Freitag, 25. September, um 9.20 Uhr ein Stolperstein vor ihrem damaligen Elternhaus in der Hüetlinstraße 31 verlegt.
Der Stolperstein, der um 13.30 Uhr vor der Friedrichstraße 30 in den Boden eingebracht wird, ist Frieda Hofgärtner gewidmet, deren Lebensgeschichte Hans-Werner Scheuing und Roland Didra gemeinsam recherchiert haben. Frieda und ihr Bruder Paul Hofgärtner wurden am 19. Juni 1908 in Haslach im Kinzigtal geboren. Die Eltern zogen mit ihnen im Jahr 1910 nach Konstanz, wo drei weitere Kinder zur Welt kamen.
Als sechs Jahre später der zweijährige Sohn Erich an Diphtherie verstarb, trat das Wohlfahrtsamt auf den Plan. Es wurde festgestellt, dass Frieda, die versuchsweise in die Volksschule aufgenommen wurde, dem Unterricht nicht folgen konnte. Laut Bezirksarzt, so schildern Scheuing und Didra, war sie „an der Grenze der Bildungsfähigkeit, stark schwachsinnig“.
Vermutlich war der Entwicklungsrückstand auf eine Masernerkrankung des Kinds im Alter von sechs Monaten zurückzuführen. Wie die Autoren anmerken, sprach Frieda Hofgärtner undeutlich und wurde ungeduldig, wenn sie nicht verstanden wurde, was letztlich als eigensinnig und abweisend gewertet wurde. Eine geeignete Schule für sie gab es in Konstanz wohl nicht.
Meldebogen wird zum Todesurteil für Frieda Hofgärtner
Die Eltern seien deshalb bereit gewesen, das Kind einer Anstalt zu übergeben, so die Rechercheure. Frieda Hofgärtner wurde am 26. Juni 1917 in die evangelische Erziehungs- und Pflegeanstalt in Mosbach aufgenommen. Im Jahr 1939 schickte das Reichsinnenministerium an die Anstalt Mosbach Meldebogen, vermerken Hans-Werner Scheuing und Roland Didra.
Auch Frieda Hofgärtner wurde somit erfasst. Sie war auf der Liste für den zweiten Transport in die Vernichtungsanstalt Grafeneck am 17. September 1940, wurde aber nicht mitgenommen. „Wahrscheinlich hatte sich der Anstaltsleiter für sie eingesetzt, weil sie zu den arbeitsfähigen Bewohnerinnen gehörte“, mutmaßen die Autoren.
Nicht nur die Patienten wähnten Arges, wenn Mitpatienten nach vermeintlichen Busausflügen nicht mehr zurückkamen. Am 20. September 1940 wurde Frieda Hofgärtner mit weiteren 52 Heimbewohnern nach Grafeneck auf der Schwäbischen Alb verbracht und noch am gleichen Tag ermordet.
Was Hans-Werner Scheuing und Roland Didra im Rahmen ihrer Recherche noch herausfanden: „Nachdem eine Urne mit der vermeintlichen Asche von Frieda Hofgärtner jahrzehntelang unbeachtet zusammen mit 192 Urnen im Keller des Konstanzer Krematoriums stand, wurde diese Urne 1983 an einem Mahnmal auf dem Konstanzer Hauptfriedhof bestattet. Dort findet man auf einem Stein die Initialen H.F.. das Geburtsjahr 1908 und das Todesjahr 1940.“
https://www.suedkurier.de/
Landesarchiv Baden-Württemberg
Staatsarchiv Wertheim
Archivalieneinheit
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Aus Bestand S-II
Städtische Akten (nach Külby-Aktenplan) / Ca. 1713-1981
II.1. Armenwesen
II.1.6. Einzelfälle
Einordnung des Bestands Stadtarchiv / 1244-2022
Akten der Stadtverwaltung Wertheim (einschl. Einrichtungen und Betriebe)
Städtische Akten I-III
Bestellsignatur S-II A 65
Archivischer Identifikator 7-157830
Permalink http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=7-157830
Titel Die Fürsorge für die beiden Schwachsinnigen Michael und Georg Schwab
Laufzeit 1910-1941
Enthält Enthält u.a.: Aufnahme in die Erziehungs-und Pflegeanstalt für Geistesschwache in Mosbach, Durchführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
Umfang 1 Fasz.
Vorsignaturen II Nr.62
https://www2.landesarchiv-bw.de/
Die Geschichte der Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache Mosbach/Schwarzacher Hof und ihrer Bewohner: 1933 - 1945
Scheuing, Hans-Werner
Druck Buch
Veröffentlicht: 1996
https://ixtheo.de/Record/1125482125/Details
Im Gedenken der Kinder.
Die Kinderärzte und die Verbrechen an Kindern in der NS-Zeit
Öffentliche Gedenkveranstaltung im Rahmen der 106. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin
Filmpark Babelsberg in Potsdam
18. September 2010
Lesung aus Briefen
Eine Pflegemutter aus Mannheim schreibt im Oktober 1940 an den Leiter der „Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache Mosbach/Schwarzacher Hof“
Geehrter Herr Direktor!
Ihre so herzliche Teilnahme an dem Heimgang meiner lieben Elfriede habe ich dankend erhalten. Todesursache angeblich Krampf, aber ich bin anderer Meinung, das Gesetz, das vor Jahren geplant, ist zur Ausführung gekommen.
Die armen kranken Menschen, wie das Vieh zum Schlachthof geführt (..). Das ist ja ein Massensterben, fällt doch auf, ist hier allgemeines Stadtgespräch.
Kenne vier Kranke, wo auch so plötzlich gestorben sind (…). Der alte Gott, er lebt noch. Bitte Herrn Direktor (um) Diskussion über mein Schreiben, bin so aufgeregt.
Herzliche Grüße nebst Pflegerinnen
https://www.dgkj.de/
80 Jahre T4-Aktion
Als Menschen mit Behinderung ermordet wurden
Johannes-Diakonie erinnerte mit einer Veranstaltungsreihe an die Opfer der NS-"Euthanasie"
22.09.2020 UPDATE: 23.09.2020 06:00 Uhr
In Mosbach erinnerte Pfarrer Richard Lallathin beispielhaft mit der Lebensgeschichte von Rudi Ott an das Schicksal der im Rahmen der NS-„Euthanasie“ ermordeten Menschen mit Behinderung. Auch in Schwarzach wurde der Opfer gedacht. Foto: Christine Pfeiffenberger
Mosbach/Schwarzach. (jdm) 80 Jahre ist es her, dass Menschen mit Behinderung in Mosbach und Schwarzach während der sogenannten T4-Aktion abgeholt, in die Anstalt Grafeneck transportiert und dort mit Gas ermordet wurden. Diese und weitere Maßnahmen des NS-Regimes brachten insgesamt 263 Menschen aus der "Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache", der heutigen Johannes-Diakonie, den Tod.
https://www.rnz.de/
Zwischen den Aktendeckeln steckt die Dokumentation eines Verbrechens
Von Tina Schäfer
Aufnahmebögen, Diagnosehefte, Gutachten, Korrespondenz, Baupläne, Verwaltungsakten, Nachlässe – Zehntausende von Unterlagen aus der Geschichte der Psychiatrischen Universitätsklinik lagern in Schränken im Dachgeschoss des Gebäudes. Sie bilden das Historische Archiv der Institution.
Ein Teil der Personaldokumente aus der Gründungszeit der „Großherzoglich Badischen Universitäts-Irrenklinik“ ab 1878 ist ebenso archiviert wie Akten aus beiden Weltkriegen, als das Gebäude der Psychiatrie als Lazarett genutzt wurde. Zu den bedrückenden Zeugnissen aus der NS-Zeit gehören Forschungsunterlagen zur sogenannten Kinder-Euthanasie. Zahlreiche Gutachten, etwa zur Schuldfähigkeit von Angeklagten in Strafprozessen oder Beurteilungen zur Entschädigung von Verfolgten des Nationalsozialismus, aus den 1950er- und 1960er-Jahren sind ebenfalls Teil des Archivs. Auch Aufnahmekarten aus der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts werden aufbewahrt. Der Bestand umfasst ferner Akten aus dem Sanatorium Neckargemünd, wo um 1900 viele jüdische Bürger behandelt wurden – „Dokumente einer verschwundenen Welt“, so Dr. Maike Rotzoll, die das Archiv betreut.
„Es ist großartig, dass die Klinik so geschichtsbewusst ist, diese Bestände zu erhalten und für wissenschaftliche Zwecke nutzbar zu machen“, betont die Leiterin des Archivs. Das Forschungsinteresse gilt vielfach der Aufarbeitung der Zeit des Nationalsozialismus und der Entwicklung der modernen Psychiatrie. Zudem besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Sammlung Prinzhorn: So ist etwa deren aktuelle Ausstellung „Uniform und Eigensinn“ zu Militarismus, Weltkrieg und Kunst aus dieser Kooperation hervorgegangen.
In der Lehre werden einzelne Archivalien für Seminare zur Medizingeschichte herangezogen. Gelegentlich erhalten auch Schulklassen Einsicht in die Dokumente. „Leider fehlen die Ressourcen, um dem Interesse der Öffentlichkeit mit einem adäquaten Angebot zu begegnen“, bedauert Maike Rotzoll. Ein Ziel ist die Erschließung und Katalogisierung der sehr diversen Bestände. Auch die Digitalisierung mancher schlecht erhaltener Dokumente soll in Zukunft angegangen werden.
Fotografie von Anita A. aus Mannheim, die mit vier Jahren umgebracht wurde.
Bild: Archiv
Der unscheinbare Stapel blauer Aktenmappen, die mit F1 bis F52 durchnummeriert sind, sieht nach gewöhnlicher Bürokratie aus. Zwischen den Aktendeckeln jedoch steckt die Dokumentation eines Verbrechens: 1943/44 wurden in der Psychiatrisch-Neurologischen Klinik Heidelberg 52 Kinder im Alter von drei bis 17 Jahren untersucht, die an verschiedenen Formen von „Schwachsinn“, also an geistiger Behinderung litten. Das „Forschungsprojekt“ im Auftrag der „Euthanasiedienststelle“ in Berlin sollte Kriterien entwickeln, wann Kinder als „lebensunwert“ gelten und Eltern zur Sterilisierung gezwungen werden sollten.
Die „Forschungskinder“ kamen vor allem aus einer „Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache“ in Mosbach in die Heidelberger Klinik. Das jeweilige Akteninhaltsverzeichnis listet den typischen Ablauf auf: Psychologische Tests und körperliche Untersuchungen, darunter auch Röntgenaufnahmen des Gehirns, sowie eine arbeitstherapeutische Beurteilung gehörten dazu. Nach vier bis sechs Wochen wurden die Kinder zunächst zurückverlegt und später in die „Kinderfachabteilung“ der Landesheilanstalt Eichberg bei Wiesbaden überführt. Viele von ihnen wurden in dieser Einrichtung des NS-Euthanasieprogramms nach weiteren Untersuchungen ermordet. Dazu wurde das Beruhigungsmittel Luminal eingesetzt, das die Atmung erschwert und tödliche Lungenentzündungen bewirkt. 21 der 52 Kinder haben das „Forschungsprojekt“ nicht überlebt.
Eine Sektion des Gehirns – dies wiederum in Heidelberg – war laut Akteninhaltsverzeichnis ebenfalls standardmäßig vorgesehen. Allerdings wurden nur drei Gehirne tatsächlich untersucht. Die Wirren des ausgehenden Krieges verhinderten den weiteren Organtransport und letztlich auch den Abschluss des „Projekts“. Ein Mahnmal vor dem Eingang der Klinik erinnert an das Schicksal der 21 ermordeten Kinder.
https://www.uni-heidelberg.de/studium/journal/2015/01/psycharchiv.html
Am 27. Januar, dem jährlichen Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus, soll jetzt eine Hinweistafel installiert werden, die die näheren Umstände erläutert.
www.uni-heidelberg.de/unispiegel/psychiatrie.html
Siehe auch: Gedenkstunde für die Kinder als Opfer der medizinischen Forschung in der NS-Zeit >>>
Gedenk-Stele für Opfer des Nationalsozialismus
Gida Falkenstein, eine jüdische Bewohnerin des Schwarzacher Hofes, Außenabteilung der damals s.g. „Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache in Mosbach“ wurde im Rahmen der NS-Euthanasie am 17.09.1940 in Grafeneck vergast.
Frieda fühlte sich für das Schicksal ihrer behinderten Schwester Gida verantwortlich, die seit ihrem Eintritt am 31.Januar 1939 in der Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache in Mosbach lebte.
Als Frieda sich nach ihr erkundigte und auch auf ihren zweiten Brief vom 22.September 1940 an den Hausleiter Kuhs keine
Antwort erhielt, fuhr sie nach Neckarzimmern, um das Schicksal von Gida vor Ort in Neckarzimmern und Mosbach zu klären.
Auf Anfrage bei der Stiftung Neue Synagoge Berlin Centrum Judaicum Archiv Oranienburger Str. 28-30 D - 10117 Berlin antwortet diese mit der Email vom 07.01.2019: leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir trotz umfangreicher Recherchen keine Angaben zu Gida Falkenstein in unseren Unterlagen ermitteln konnten.
Ihr trotzdem möglicher kurzer Aufenthalt ist nicht mehr beweisbar. Vielleicht war die Zeit bis zur Abreise auch zu knapp, so dass die Eltern ihre Tochter in die Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache in Mosbach gaben, deren Leiter Pfarrer Wilckens selbst ihre Pflegschaft übernahm. Sie ist dort im Pfleglingsbuch II unter Aufnahme-Nr. 2093 mit Eintritt 31.Januar 1939 aufgeführt.
Ihre Schwester Frieda kehrte aber im April 1939 nach Neckarzimmern zurück und wohnte nach dem Verkauf des Hauses bei Emma Bauer. Von dort zog sie nach Frankfurt und wohnte zum Schluss in der Fürstenberger Str. 177. Dorthin bekam sie die hektografierte Nachricht aus Mosbach, dass Gida „verlegt“ worden sei.
Die Anstaltsleitung schrieb ihr: „Wir teilen Ihnen mit, dass Ihre Schwester auf Veranlassung des Ministeriums des Innern unverhofft am 17.September in eine staatliche Anstalt verlegt wurde. Wollen Sie Weiteres erfahren, dann wenden Sie sich an das Ministerium des Innern in Karlsruhe. Mit deutschem Gruß: R. Wilckens“.
Gida wurde schon vorher verlegt und zwar innerhalb der Anstalt Mosbach in die 15 km entfernt liegende Außenabteilung Schwarzacher Hof, den die Anstalt Mosbach seit 1936 genutzt und im Mai 1939 angekauft hatte. Zu Beginn des Krieges sollte durch zahlreiche Verlegungen von Mosbach nach Unterschwarzach in den Mosbacher Gebäuden Raum geschaffen
werden für ein Notlazarett, das jedoch nie gebraucht wurde.
Am 17.09.1940 wurde Gida vom Schwarzacher Hof zusammen mit anderen weiblichen Bewohnerinnen in ehemals von der Post genutzten grauen Bussen mit blau überstrichenen Fenstern nach Grafeneck überführt und dort direkt nach der Ankunft in der Gaskammer durch Kohlenmonoxyd vergast. Im Marchivum5 Mannheim ist unter der Nr. KF029985 das Bild eines DRK-Großeinsatzwagens erhalten, der auf der Basis des MAN Lastwagens ML 4500 S basierte. Mit ihm wurden Transporte von Mannheim nach Wiesloch durchgeführt.
Ähnliche Busse wurden auch beim DRK-Mosbach verwendet.
Der Abtransport Gidas vom Schwarzacher Hof der Anstalt Mosbach ist in der Pfleglingsliste unter der Nr. 1806 festgehalten. Dabei sind in der Pfleglingsliste der Anstalt Mosbach nur Aufnahmen und Entlassungen vermerkt. Todesfälle wurden dort nur eingetragen (als Entlassungen), wenn sie in Mosbach oder am Schwarzacher Hof eingetreten sind. Unter der Nummer 1806 ist also nur der Austritt von Gertrud Falkenstein am 17.09.1940 im Rahmen einer langen Aufzählung von Personen vermerkt, die am gleichen Tag ausgetreten sind oder entlassen wurden. Die Eintragung am 17.09.1940 war also zu einem Zeitpunkt, als noch keine Todesmeldung vorlag. Die spätere Todesmeldung durch das Amtsgericht Mosbach (mit dem falschen Todesdatum) ist wohl die einzige offizielle Todesmitteilung von staatlicher Seite, die Anstaltsleiter Pfarrer Wilckens erhalten hat, obwohl 1940 bekanntlich 217 Bewohner der Anstalt Mosbach ermordet wurden; wahrscheinlich, weil er die Pflegschaft Gidas hatte. Alle anderen Todesmeldungen gingen direkt an die Angehörigen. Die Anstalt Mosbach erfuhr davon nur, wenn diese Angehörigen sie darüber informierten.
Diese Mordaktion1940 hatte überhaupt keine gesetzliche Grundlage, und war auch im Dritten Reich illegal. Es gibt nur ein
formloses Geheimschreiben von Hitler, in dem er den Reichsleiter der NSDAP und seinen Begleitarzt beauftragte Ärzte
auszusuchen, deren Befugnisse so erweitert werden sollten, „dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei
kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden konnte“. Dieser Text war auf den 1.9.1939 datiert und nur wenigen Personen bekannt (bis Mitte 1940 nicht einmal dem Reichsjustizminister!).
Am 08.Oktober 1940 erhielt der Anstaltspfarrer Wilckens die Nachricht, dass Gida am 04.Oktober 1940 in
Grafeneck verstorben sei und er die Bestallungsurkunde zurückgeben solle. Der falsche Todestermin wurde gewählt, um der Bevölkerung die Möglichkeit zu nehmen, durch Vergleiche von Terminanhäufungen auf Massenhinrichtungen schließen zu können.
KOMMENTAR: Der falsche Todestermin wird mitgeteilt am 08.10.1940 durch das Amtsgericht Mosbach zur amtsseitigen Vertuschung des Nazi-Euthanasie Mordes an Gida Falkenstein aus der Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache in Mosbach als eine juristisch-verwaltungstechnische Umsetzungsmaßnahme des Führerbefehls zum Gnadentod seitens der Nazi-Justiz in Mosbach - Baden.
EINERSEITS: Historisch nachgewiesen ist, dass Gida Falkenstein am 17.09.1940 nach Grafeneck überführt und nach der Ankunft unmittelbar vergast wurde !!!
ANDERERSEITS: Das Amtsgericht Mosbach aber datiert hier das angebliche Todesdatum auf den 04.10.1940 !!!.
Frieda Falkenstein hatte also sofort mit dem Anstaltsleiter telefoniert. Was nicht im hektographierten Rundschreiben stand, hatte sie erst durch dieses Telefongespräch erfahren, nämlich, dass man „sie geholt hat ohne zu hinterlassen, wohin Gertrud kommen sollte“. Nachdem ihr also der leitende Pfarrer keine Auskunft gegeben hatte, versuchte sie nun durch einen persönlichen Brief an die Hauseltern des Schwarzacher Hofes das Ziel des Transports in Erfahrung zu bringen. Vermutlich hat sie auch hierbei keine Antwort bekommen. Sie kannte die Hauseltern nicht persönlich. Das geht daraus hervor, dass sie diese Kuhse nennt; tatsächlich hießen sie aber Kuhs.
Hausvater Kuhs hatte zufällig mitbekommen, dass der Transport nach Grafeneck gehen sollte. Er stammte aber
aus Norddeutschland und hatte keine Ahnung, wo Grafeneck liegt. Außerdem unterlag alles im Zusammenhang mit
den Transporten einer Geheimhaltungspflicht. Mögliche Strafen waren zwar nicht bekannt, aber Herr Kuhs war kein
Mensch, der ein solches Verbot gebrochen hätte. Der leitende Pfarrer hatte sich im Telefongespräch streng an das
Verbot gehalten. Herr Kuhs war sein Untergebener und er wäre ihm hier nicht in den Rücken gefallen.
Da die ganze Aktion unter strenger Geheimhaltungspflicht stand, konnte Frieda Falkenstein weder in Mosbach noch
am Schwarzacher Hof in Erfahrung bringen, wohin ihre Schwester gebracht wurde. Es ist darüber hinaus unklar,
ob sie jemals eine Todesmeldung bekommen hat, da sie ja nicht die Pflegschaft für ihre Schwester hatte.
Gida ist zusammen mit anderen Insassen in Mosbach auf der Gedenkplatte an der alten Synagoge aufgelistet.
Siehe auch:
- BEIM AMTSGERICHT MOSBACH beantragte NS-Verfahren >>>
- Ruhestandsversetzung von Amtsrichter und Vormundschaftsrichter Lothar Kreyssig wegen Widerstand gegen die NS-Euthanasie >>>
- NS-Euthanasie: Hefelmann Haftverschonung hauptverantwortlich für die Organisation und Durchführung der Nazi-Euthanasie-Massentötungsaktion T4 >>>
- Mosbacher Landrat Wilhelm Compter : Profitieren von der NS-Euthanasie in Mosbach >>>
- Nazi-Euthanasie in der Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache in Mosbach >>>
5. YouTube-Videos zum Amtsrichter Lothar Kreyssig und zur Nazi-(Kinder-)-Euthanasie
16.02.2021 - Lothar Kreyssig - Ein Beispiel für deutsche (Familien)Richter gerade 2021
Activinews by Michael Langhans
Lothar Paul Ernst Kreyssig, auch Kreyßig (* 30. Oktober 1898 in Flöha, Sachsen; † 5. Juli 1986 in Bergisch Gladbach) war von 1928 bis 1940 Richter, zuletzt am Vormundschaftsgericht in Brandenburg an der Havel. Durch seine Arbeit erfuhr er von der Ermordung Behinderter und anderer Betreuter im Rahmen der NS-Krankenmorde. Als einziger deutscher Richter wandte er sich gegen dieses Unrecht, unter anderem mit einer Strafanzeige gegen Reichsleiter Philipp Bouhler. Er verlor sein Amt und war zeitweise mit der Deportation in ein KZ bedroht. Nach dem Krieg war er an den Gründungen der Aktion Sühnezeichen und der Aktionsgemeinschaft Solidarische Welt beteiligt.
Brauchen wir heute nicht besonders solche Richter, die den Mut haben das richtige zu tun? Statt Bildern von Berufspolitikern, also Bundespräsidenten, oder auch statt Kreuzen gehören Bilder dieser Menschen in (Straf)Gerichtssääle...
https://www.youtube.com/watch?v=hRjoUGJnEJs
03.11.2014 - Wanderausstellung „Lothar Kreyssig"
Offener Kanal Wernigerode
Wanderausstellung „Lothar Kreyssig, 1898 - 1986, Richter - Bauer - Kirchenmann“
https://www.youtube.com/watch?v=6kfwgKNCOpE
14.12.2011 - „Lothar Kreyssig, Richter, Bauer, Kirchenmann" - RAN1
AnhaltFreizeitSport
„Lothar Kreyssig, Richter, Bauer, Kirchenmann" unter diesem Titel zog eine Wanderausstellung am 9. Dezember ins Amtsgericht in Bernburg ein.
https://www.youtube.com/watch?v=l-uKSaR2eb8
04.02.2021 - Mord an „Kranken" – „Euthanasie" im Nationalsozialismus
MrWissen2go Geschichte
„Euthanasie“ – so nannten die Nationalsozialisten die systematische Ermordung von Menschen mit körperlicher Behinderung oder mit psychischen Erkrankungen. Der Begriff Euthanasie kommt aus dem Griechischen und bedeutet soviel wie „schöner Tod“ oder auch „leichter Tod“. Heute ist der harmlos erscheinende Begriff untrennbar mit den Gräueltaten der Nazis verbunden, die während ihrer Herrschaft rund 300.000 körperlich behinderte und psychisch erkrankte Menschen in verschiedenen Vernichtungsprogrammen umgebracht haben. Das bekannteste Programm ist die „Aktion T4“ – dieser Aktion allein fallen über 70.000 Menschen zum Opfer. Der Tarnname T4 leitet sich von der Adresse Tiergartenstraße 4 in Berlin ab. Hier stand eine Stadtvilla, in der die systematische Ermordung geplant und organisiert wurde. Die Methode ist so perfide wie unmenschlich. Die Menschen aus Heilanstalten und Psychiatrien werden unter Vortäuschung einer Verlegung in eine von sechs Tötungsanstalten, die auf dem Reichsgebiet verteilt liegen, gebracht. Dort werden die Menschen dann mit Kohlenmonoxid oder andern giftigen Gasen ermordet. Wie wurde die Geschichte dieser systematischen Massenmorde nach 1945 aufgearbeitet? Angehörige von Opfern kritisieren, dass sie nicht angemessen sei und fordern einen eigenen Gedenktag. In diesem Video beschäftigt sich Mirko mit den Hintergründen der „Euthanasie“-Morde, klärt die Frage, ob es Widerstand gegeben hat und schaut sich Gedenken und Erinnerung an die Krankenmorde nach 1945 an.
https://www.youtube.com/watch?v=2zmByElakrg
07.04.2020 - "Helfen und Vernichten" Die Soziale Arbeit und die Krankenmorde im Nationalsozialismus
Rassismuskritisch Entschieden
In diesem Film wird die Rolle der Sozialen Arbeit bei den Krankenmorden ("Euthanasie") im Nationalsozialismus beschrieben, aus Sicht der „Volkspflegerinnen“ und ihrer Lehrerinnen und auch aus der Perspektive verfolgter Personen.
https://www.youtube.com/watch?v=0akxW_j6nzk
25.05.2021 - Als hätte es sie nie gegeben –NS-Euthanasie in Neuendettelsau und Ansbach
MedienwerkstattFranken
Im Dritten Reich wurden aus den sozialen Einrichtungen der Diakonie Neuendettelsau im Landkreis Ansbach über 1200 Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen in staatliche Anstalten deportiert. Mindestens zwei Drittel von ihnen wurden dort getötet, weil sie aus Gründen der „Rassenhygiene“ als „lebensunwert“ galten.
Mitte der 1980er Jahre hat die Diakonie Neuendettelsau zwei Historiker mit der Aufarbeitung der Ereignisse beauftragt. Das daraus resultierende Buch „Warum sie sterben mussten“ (1991) war schnell vergriffen, das öffentliche Interesse enorm. Denn Ärzte und Pfarrer hatten die in ihrer Obhut lebenden Menschen nach anfänglichem Zögern nur allzu bereitwillig ausgeliefert.
Und mehr noch: Unsere neuen Recherchen in den bislang nie gesichteten Patientenakten zeigen, wie unliebsame Bewohner, Erwachsene wie Kinder, auch in der Phase der „dezentralen Euthanasie“ ab 1941 von den damals leitenden Pfarrern in die staatliche Heil- und Pflegeanstalt nach Ansbach verlegt und damit wissentlich dem Tod preis gegeben wurden.
Doch wer sich heute, fast 30 Jahre nach der ersten Aufarbeitung, zum Thema informieren möchte, wird z.B. auf der Homepage von „diakoneo“, wie sich die Diakonie Neuendetttelsau inzwischen nennt, kaum fündig – dort werden zwar die Opferzahlen genannt, die aktive Beteiligung der damals leitenden Pfarrer wird jedoch verschwiegen. Stattdessen sind noch immer Häuser und Straßen nach ihnen benannt.
https://www.youtube.com/watch?v=T8_6PWnD8vM
21.06.2015 - Planet Wissen - Euthanasie im Dritten Reich
Facemannn
"125 Mark sind die Ausgaben für ein gesundes deutsches Schulkind. Um wie viel Prozent teuerer kommt dem deutschen Volk ein Geisteskranker oder Krüppel?" – So lautete eine Rechenaufgabe in der Zeit des Nationalsozialismus. Die Nazis verfolgten und ermordeten Kranke und Menschen mit Behinderung ebenso wie Juden und andere Gruppen. Sie hielten sie für "lebensunwertes Leben", für "Parasiten am deutschen Volkskörper". Daher planten sie ihre schrittweise Ermordung.
https://www.youtube.com/watch?v=oF2gi6dz23I
22.07.2020 - Unwertes leben Der NS-Arzt Dr. Heinrich Gross
Internet Freiheit
Unfassbar
https://www.youtube.com/watch?v=ToFxJGxK2xk
19.11.2015- Meine Schwester Irma. Ein Opfer der "Kinder-Euthanasie"
selbstbestimmt1
Erinnerungen und Recherchen von Antje Kosemund (Jg. 1928) zu ihrer Schwester Irma, die von den "Alsterdorfer Anstalten" in Hamburg nach Wien gebracht und 1944 in der "Kinder-Fachabteilung am Spiegelgrund" ermordet worden ist. Eine Spurensuche als Zeugnis gegen das Vergessen. Das Engagement von Antje Kosemund ist ein Plädoyer für die Achtung der Menschenwürde und für den würdevollen Umgang mit den Opfern der NS-"Euthanasie". Die Auseinandersetzung mit den "Euthanasie"-Verbrechen ist bis heute nicht abgeschlossen. Ein Film von Jürgen Kinter im Auftrag des Freundeskreises KZ-Gedenkstätte Neuengamme e.V., Hamburg 2014
- Vgl. auch die umfangreiche Doku dazu im Internet - http://bidok.uibk.ac.at/library/kosem... -
- und das Buch in dem die Spurensuche von Antje Kosemund geschildert ist: Antje Kosemund (2011): Sperlingskinder: Faschismus und Nachkrieg: Vergessen ist Verweigerung der Erinnerung! VSA-Verlag, 184 Seiten
- sowie den Film "Spiegelgrund" von Angelika Schuster und Tristan Sindelgruber, (1999), der eine genaue Aufarbeitung bis zum Jahr 1999 beinhaltet (der Film ist um wenig Geld im Internet beziehbar)
https://www.youtube.com/watch?v=FXXN6Q5w2Fo
22.05.2021 - Für morgen heute an gestern erinnern
Die Johannes-Diakonie Mosbach im Neckar-Odenwald-Kreis, Träger der Behindertenhilfe, gibt es seit fast 150 Jahren. Zu ihr gehört auch ein dunkles Kapitel der Geschichte. Auf dem neu entstandenen "Maria-Zeitler-Pfad" führen Tandems aus Ehrenamtlichen mit und ohne Handicap durch die Verbrechen der NS-Euthanasie.
https://www.youtube.com/watch?v=1B866uwEmpo
Siehe auch:
- BEIM AMTSGERICHT MOSBACH beantragte NS-Verfahren >>>
- Ruhestandsversetzung von Amtsrichter und Vormundschaftsrichter Lothar Kreyssig wegen Widerstand gegen die NS-Euthanasie >>>
- NS-Euthanasie: Hefelmann Haftverschonung hauptverantwortlich für die Organisation und Durchführung der Nazi-Euthanasie-Massentötungsaktion T4 >>>
- Mosbacher Landrat Wilhelm Compter : Profitieren von der NS-Euthanasie in Mosbach >>>
- Nazi-Euthanasie in der Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache in Mosbach >>>
6. Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zur Nazi-Euthanasie, zur Nazi-Psychiatrie, zur Nazi-Zwangssterilisation, zu Nazi-Medizinverbrechen sowie zur Nazi-(Kinder-)-Euthanasie mit konkreten Tatbeteiligungen in Mosbach - Baden
Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten. Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel 1 auf dieser Seite.
Während die vom Familiengericht-Amtsgericht Mosbach beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, zunächst EINERSEITS ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten in einem Umfang von über 100 Seiten zum 07.04.2022 unter 6F 202/21 erstellt hat, entschließt sich dieselbe Gutachterin sodann, ANDERERSEITS eine ergänzende Stellungnahme von zwei ganzen DIN A4-Seiten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute, insbesondere zum Kontext der historisch nachgewiesenen Beteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in Mosbach wie Judenverfolgung und Holocaust, NS-Verfolgung von Sinti und Roma, Nazi-Euthanasie unter 6F 202/21 zum 31.08.2022 an das Amtsgericht Mosbach zu generieren.
Die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, ERWÄHNT LEDIGLICH MIT EINEM WORT DEN "NATIONALSOZIALISMUS" auf Seite 2, Absatz 2 und erwähnt lediglich mit einem Satz auf Seite 2, Absatz 2, dass der Antragsteller von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach sich gegen den Nationalsozialismus wendet. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen hat hier die GERICHTLICH BEAUFTRAGTE EINDEUTIGE GELEGENHEIT gehabt, mit einer entsprechend beim Amtsgericht Mosbach beantragten Fristverlängerung SICH SACHLICH UND FACHLICH auch auf über 100 Seiten bezüglich der Nazi-Thematik bzw. der Nazi-Problematik vor einem deutschen BRD-Gericht EXPLIZIT ZU ÄUSSERN. Diese Gelegenheit für eine sachliche und fachliche gutachterliche Expertise zum Nationalsozialismus und nationalsozialistischen Verbrechen, deren Auswirkungen und Aufarbeitungen nach 1945, u.a. auch in Mosbach, besteht zukünftig weiterhin jederzeit für die forensische Sachverständige aus Kitzingen.
Siehe dazu auch:
Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZUR NAZI-EUTHANASIE, ZUR NAZI-PSYCHIATRIE, ZU NAZI-ZWANGSSTERILISATIONEN, ZU NAZI-MEDIZINVERBRECHEN sowie zur Nazi-(Kinder-)-Euthanasie mit konkreten Tatbeteiligungen in Mosbach - Baden an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zu den WIDERSTANDSLEISTUNGEN AUS DER DEUTSCHEN NS-JUSTIZ GEGEN DIE NAZI-EUTHANASIE ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
EINERSEITS:
Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.
ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt von NAZI-EUTHANASIE, NAZI-PSYCHIATRIE, NAZI-ZWANGSSTERILISATIONEN, NAZI-MEDIZINVERBRECHEN.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.
ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der Nazi-(Kinder-)-Euthanasie mit konkreten Tatbeteiligungen in Mosbach - Baden.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach, das diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung zur NS-Thematik beauftragt, selbst örtlich zuständig ist.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.
ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Sachverhalten der Kontinuitäten von Personen nach 1945, die sich als Täter an der Nazi-(Kinder-)-Euthanasie, u.a. auch in Mosbach-Baden, beteiligt haben, als ein Teil der problematischen NS-Vergangenheitsbewältigung.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur.
UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZUR NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen, die auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ist, VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den Opfern und Verfolgten der Nazi-(Kinder-)-Euthanasie sowie ihren Familienangehörigen vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte des Nazi-Terrorregimes zu geben.
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Siehe auch:
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