Nationalsozialismus in Mosbach - Baden
: Rechtsextremismus und Neofaschismus : Anti-Semitismus : Anti-Ziganismus : Homophobie : Rassismus : Diskriminierung 

AKTUELLES:
GERICHTLICHE VERFAHREN
ausgehend vom Amtsgericht Mosbach:
zu Schändungen und Zerstörungen
von jüdischen Friedhöfen vor und nach 1945

- Schändung des jüdischen Friedhofs in Mosbach, Baden.
- Konkrete Tatbeteiligungen
an NS-Massenmordverbrechen in Mosbach.

 Zuletzt AKTUALISIERT am 09.11.2024 ! 

STRAFANZEIGEN vom 09.11.2024 gegen Mosbacher Amtsrichterin
STRAFANZEIGEN wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt gegen die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess durch AMTSSEITIGE NÖTIGUNG des KV, Nazi-Jägers, Antragstellers und Beschwerdeführers bzgl. möglichem Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen von konkreten Tatbeteiligungen an NS-Judenverfolgung und Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis in der eigenen institutionellen NS-Vergangenheitsbewältigung der Mosbacher Justiz.
241109_STA_AGMOS_NS_Judenverfolgung_NOK_BLIND.pdf (179.66KB)
STRAFANZEIGEN vom 09.11.2024 gegen Mosbacher Amtsrichterin
STRAFANZEIGEN wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt gegen die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess durch AMTSSEITIGE NÖTIGUNG des KV, Nazi-Jägers, Antragstellers und Beschwerdeführers bzgl. möglichem Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen von konkreten Tatbeteiligungen an NS-Judenverfolgung und Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis in der eigenen institutionellen NS-Vergangenheitsbewältigung der Mosbacher Justiz.
241109_STA_AGMOS_NS_Judenverfolgung_NOK_BLIND.pdf (179.66KB)


Seiteninhalt:

  1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach

    1.1 STRAFANZEIGEN an das Amtsgericht Mosbach vom 13.09.2022 unter 6F 9/22 wegen Beteiligung an der Schändung des jüdischen Friedhofes in Mosbach und zur Überprüfung einer weiteren möglichen Beteiligung an der Zerstörung der Synagoge in Mosbach sowie an der weiteren NS-Judenverfolgung und am Holocaust

    1.2 STRAFANZEIGEN vom 20.08.2023 gemäß § 158 StPO an Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22 wegen des Verdachts auf Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung mit der Verharmlosung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen mit Referenzen und Assoziationen zum Nazi-Angriffs-Terror- und Vernichtungskrieg, zur Ausbeutung und Vernichtung im NS-Zwangsarbeitssystem, zur NS-Verfolgung und -Vernichtung diverser NS-Opfer- und NS-Widerstandsgruppen, zur Nazi-Terrorjustiz, zur NS-Judenverfolgung und NS-Judenvernichtung mit dem Holocaust bei nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten öffentlichkeitswirksamen NS-Symbolaktionen wie mit dem „192- Adolf ist zurück“- Graffiti an der Mauer des Jüdischen Friedhofes am 05.02.2023 in Waren, Müritz

    1.3 STRAFANZEIGEN vom 21.08.2023 gemäß § 158 StPO an Amtsgericht Mosbach unter 6F 2/22, 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23 wegen des Verdachts auf Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung mit der Verharmlosung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen mit Referenzen und Assoziationen zum Nazi-Angriffs-Terror- und Vernichtungskrieg, zur Ausbeutung und Vernichtung im NS-Zwangsarbeitssystem, zur NS-Verfolgung und -Vernichtung diverser NS-Opfer- und NS-Widerstandsgruppen, zur Nazi-Terrorjustiz, zur NS-Judenverfolgung und NS-Judenvernichtung mit dem Holocaust bei nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten öffentlichkeitswirksamen NS-Symbolaktionen wie mit der Schändung des Jüdischen Friedhofes am 25.02.2023 in Schwaan, Rostock

    1.4 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers

  2. Online-Artikel und Bücher zur Schändung von jüdischen Friedhöfen

    2.1 Online-Artikel zur Judenverfolgung in Mosbach und Baden

  3. YouTube-Videos zur Schändung von jüdischen Friedhöfen

  4. Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zur nationalsozialistischen und rechtsextremistischen Judenverfolgung, zur Schändung von jüdischen Friedhöfen, u.a. in Mosbach - Baden

SIEHE AUCH Anträge an das AMTSGERICHT MOSBACH:


1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach

Amtsgericht Mosbach: Bildquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht_Mosbach#/media/Datei:Mosbach-kloster-amtsgericht1.jpg


Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach
Telefon:
06261 - 87 0 (Zentrale)
Telefax:
06261 - 87 460 (Zentrale Faxnummer)

Strafanzeigen vom 26.03.2023 gegen Tatbeteiligte an der nationalsozialistischen Juden-Verfolgung und den Juden-Deportationen in Mosbach - Baden >>>

Nazi-Judenverfolgung und Tatbeteiligungen am Holocaust in Mosbach: 
Anträge an das Amtsgericht Mosbach: Strafanzeige vom 10.08.2022 gegen Angehörige des Mosbacher SS-Zuges zur Überprüfung einer weiteren Beteiligung an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust nach der Zerstörung der Synagoge in Mosbach  >>>


Aufhebung vom 13.09.2022 der Haftbefehle gegen die Familie des Mosbacher Rabbiners im Wiederaufnahmeverfahren >>>

Strafanzeigen gegen Unbekannt vom 13.09.2022 wegen Beteiligung an der Schändung des jüdischen Friedhofes in Mosbach und zur Überprüfung einer weiteren möglichen Beteiligung an der Zerstörung der Synagoge in Mosbach sowie an der weiteren NS-Judenverfolgung und am Holocaust >>>


1.1 STRAFANZEIGEN an das Amtsgericht Mosbach vom 13.09.2022 unter 6F 9/22 wegen Beteiligung an der Schändung des jüdischen Friedhofes in Mosbach und zur Überprüfung einer weiteren möglichen Beteiligung an der Zerstörung der Synagoge in Mosbach sowie an der weiteren NS-Judenverfolgung und am Holocaust

EINLADUNG ZUR PROZESSBEOBACHTUNG !!!
ZUR AUFARBEITUNG VON NATIONALSOZIALISTISCHEM UNRECHT
UND NATIONALSOZIALISTISCHEN VERBRECHEN
BEIM AMTSGERICHT MOSBACH
6F 9/22

Strafanzeigen gegen Unbekannt wegen Beteiligung an der Schändung
des jüdischen Friedhofes in Mosbach und zur Überprüfung
einer weiteren möglichen Beteiligung an der Zerstörung der Synagoge in Mosbach
sowie an der weiteren NS-Judenverfolgung und am Holocaust
www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de

Gemäß den Aussagen des Mosbacher Oberbürgermeister Michael Jann
und des Mosbacher Landrats Dr. Achim Brötel
aus 2008

Erfahrungen der juristischen Aufarbeitung von Judenfeindlichkeit vor und nach 1945  bei den Mosbacher Justizbehörden

Die nationalsozialistische Judenverfolgung in Mosbach-Baden vor 1945 mit diskriminierender Benachteiligung; Berufsverboten; Enteignungen und Beraubungen jüdischen Vermögens; Schändung des jüdischen Friedhofs; Verhaftung der Familie des Mosbacher Rabbiners; Zerstörung der Synagoge; Massen-Deportationen der badischen Juden in das Nazi-KZ Gurs nach Frankreich sowie die Schändung des KZ-Buchenwald mit dem Erinnerungsort der nach Auschwitz deportierten jüdischen Kinder mit Eingabe vom 06.08.2022, die antisemitische Volksverhetzung mit Eingabe vom 10.04.2023 werden bereits beim Amtsgericht Mosbach in den vom AS entsprechend initiierten und anhängigen Verfahren unter 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23 thematisiert, u.a. mit diesbezüglichen Strafanzeigen gemäß § StPO 158.

Sowohl das Justizministerium Baden-Württemberg u.a. am 20.12.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/28 als auch der Landtag Baden-Württemberg am 10.03.2023 zu PETITION 17/1464 benennen EXPLIZIT die vom AS gemäß § 158 StPO seit 03.06.2022 initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach-Baden.

Das Amtsgericht Mosbach bestätigt sowohl mit der Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 als auch mit der Mitteilung vom 20.03.2023 unter 6F 2/23, die vom AS gemäß § 158 StPO initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren sowie zu angezeigten antisemitischen Straftaten, auch zu konkreten Tatbeteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in der Mosbacher Region, beim Amtsgericht Mosbach-Baden in SONDERBÄNDEN anzulegen.

Prozessbeobachtung: NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Strafanzeigen vom 13.09.2022 gegen Unbekannt wegen Beteiligung an der Schändung des jüdischen Friedhofes in Mosbach und zur Überprüfung einer weiteren möglichen Beteiligung an der Zerstörung der Synagoge in Mosbach sowie an der weiteren NS-Judenverfolgung und am Holocaust
220913_uhl_ag_mos_jüdisch_friedhof_mosbach.pdf (78.96KB)
Prozessbeobachtung: NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Strafanzeigen vom 13.09.2022 gegen Unbekannt wegen Beteiligung an der Schändung des jüdischen Friedhofes in Mosbach und zur Überprüfung einer weiteren möglichen Beteiligung an der Zerstörung der Synagoge in Mosbach sowie an der weiteren NS-Judenverfolgung und am Holocaust
220913_uhl_ag_mos_jüdisch_friedhof_mosbach.pdf (78.96KB)


Laut Veröffentlichungen des Ministeriums für soziale Gleichheit leben in Israel Anfang des Jahres 2022 noch rund 160.000 Holocaust-Überlebende. Im Durchschnitt sind sie zu dem Zeitpunkt 85 Jahre alt. Der deutsche Bundespräsident Steinmeier besucht die Gedenkstätte des Nazi-Konzentrationslagers Bergen-Belsen gemeinsam mit dem israelischen Staatspräsidenten Herzog und mit Holocaust-Überlebenden am 06.09.2022. Der deutsche Bundeskanzler Scholz besucht die Gedenkstätte „Haus der Wannseekonferenz“ gemeinsam mit dem israelischen Premierminister Lapid und mit Holocaust-Überlebenden am 12.09.2022. Dies bedeutet für das in NS-Verfahren angerufene Amtsgericht Mosbach, dass im Jahr 2022 und zukünftig angesichts noch lebender NS-Verfolgter und noch lebender NS-Opfer, es ebenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit auch noch lebende NS-Täter gibt, die juristisch zur Verantwortung gezogen werden können.

Hiermit ergehen die zuvor benannten offiziellen Strafanträge an das AG/FG Mosbach unter 6F 9/22. Bestätigen Sie bitte Eingang, Weiterbearbeitung und Weiterleitung dieses Dokumentes.

BEGRÜNDUNG UND GLAUBHAFTMACHUNG:

Bei der offiziellen Buchvorstellung im November 2008, hier konkret des Großformatigen Bildbandes „Spuren jüdischen Lebens im Neckar-Odenwald-Kreis“ mit dem Herausgeber Neckar-Odenwald-Kreis (NOK) plädierten alle Redner der Veranstaltung für eine deutlich offenere Erinnerungskultur. Aufarbeitung der Geschichte sei eine Seite der Medaille, die andere das Vermächtnis für die Zukunft. „Dem müssen wir uns stellen“, sagte der Mosbacher Landrat Dr. Achim Brötel. Mosbachs Oberbürgermeister Michael Jann wies darauf hin, dass sich die Stadt schon seit Jahren bemühe, die Erinnerung an den schändlichen Umgang mit den jüdischen Mitbürgern lebendig zu erhalten.

Es ergeht hiermit der offizielle Antrag an das Amtsgericht Mosbach amtsseitig gemäß dem Amtsermittlungsgrundatz per Verfügung die Archive bei Stadt und Landratsamt Mosbach inklusive Personalakten zur möglichen Mitarbeiter-Angehörigkeit bei NSDAP, SA, SS, Gestapo und anderen Nationalsozialistischen Organisationen und Institutionen vor 1945 transparent veröffentlichen zu lassen.

Auf dem in der Zeit des Nationalsozialismus großenteils geschändeten Friedhof der jüdischen Gemeinde in Mosbach sind einige Grabsteine trotz der Zerstörungen in der NS-Zeit erhalten. Ein Gedenkstein erinnert an die verstorbenen jüdischen Mitbürger. Neben einer Tat-Beteiligung an der Schändung des jüdischen Friedhofes in Mosbach sind im Folgenden gemäß hiermit vorliegenden Anträgen in der anhängigen Rechtssache weitere mögliche Beteiligungen an der Zerstörung der Synagoge in Mosbach sowie an der weiteren NS-Judenverfolgung und am industrialisierten Nazi-Massenmord, dem Holocaust, zu überprüfen.

Gemäß der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022 sowie gemäß der Rechtsauffassung des Urteils am 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht, ist es im Jahr 2022 und künftig immer noch möglich, lebende NS-Täter juristisch zur Verantwortung zu ziehen.

Laut Veröffentlichungen des Ministeriums für soziale Gleichheit leben in Israel Anfang des Jahres 2022 noch rund 160.000 Holocaust-Überlebende. Im Durchschnitt sind sie zu dem Zeitpunkt 85 Jahre alt. Der deutsche Bundespräsident Steinmeier besucht die Gedenkstätte des Nazi-Konzentrationslagers Bergen-Belsen gemeinsam mit israelischen Staatspräsidenten Herzog und mit Holocaust-Überlebenden am 06.09.2022. Der deutsche Bundeskanzler Scholz besucht die Gedenkstätte „Haus der Wannseekonferenz“ gemeinsam mit dem israelischen Premierminister Lapid und mit Holocaust-Überlebenden am 12.09.2022. Dies bedeutet für das in NS-Verfahren angerufene Amtsgericht Mosbach, dass im Jahr 2022 und zukünftig angesichts noch lebender NS-Verfolgter und noch lebender NS-Opfer, es ebenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit auch noch lebende NS-Täter gibt, die juristisch zur Verantwortung gezogen werden können.

INTERNET-VERÖFFENTLICHUNGEN
Hiermit erfolgt offiziell die Antragsteller-Freigabe des vorliegenden Antrages unter 6F 9/22 beim Amtsgericht Mosbach in vorliegender Rechtssache zur frei zugänglichen Veröffentlichung in den Internetpräsenzen des Amtsgerichts Mosbach sowie der BRD-Justizinstitutionen sowie in den Internetpräsenzen der BRD-Universitäten und Fachhochschulen sowie in den Internetpräsenzen sämtlicher BRD-Bildungseinrichtungen.

Der vorliegende Strafantrag in vorliegender Rechtssache beim Amtsgericht-Familiengericht Mosbach wird mit begleitender Falldokumentation auf der folgenden Website frei zugänglich im Internet veröffentlicht: Die Internet-Präsenz " Nationalsozialismus in Mosbach - Baden und Württemberg : Rechtsextremismus und Neofaschismus : Rassismus und Diskriminierung : Anti-Semitismus : Homophobie " ist ein Linkportal und Informationsangebot zu regionalen Ereignissen im Prioritäten-Fokus zu Mosbach, Baden und Württemberg.
http://www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.info/

Beim fallverantwortlichen Spruchkörper am Amtsgericht Mosbach wird hiermit unter 6F 9/22 die Veranlassung per Verfügung beantragt, die hier anhängige RECHTSSACHE mit kritischer Dokumentation sowie die entsprechende Verfahrens- und Falldokumentationen auf den Internet-/bzw. Websites des Amtsgericht Mosbach frei zugänglich zu veröffentlichen.

Prozessbeobachtung: NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Strafanzeigen vom 13.09.2022 gegen Unbekannt wegen Beteiligung an der Schändung des jüdischen Friedhofes in Mosbach und zur Überprüfung einer weiteren möglichen Beteiligung an der Zerstörung der Synagoge in Mosbach sowie an der weiteren NS-Judenverfolgung und am Holocaust
220913_uhl_ag_mos_jüdisch_friedhof_mosbach.pdf (78.96KB)
Prozessbeobachtung: NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Strafanzeigen vom 13.09.2022 gegen Unbekannt wegen Beteiligung an der Schändung des jüdischen Friedhofes in Mosbach und zur Überprüfung einer weiteren möglichen Beteiligung an der Zerstörung der Synagoge in Mosbach sowie an der weiteren NS-Judenverfolgung und am Holocaust
220913_uhl_ag_mos_jüdisch_friedhof_mosbach.pdf (78.96KB)


Aufgenommen für Aufgenommen für "Neckar- und Franken­rundschau,1-spaltig, 9,5 cm"; Bildauf­schrift auf Origi­nalfoto: "Die Synagoge in Mosbach wird ausge­räuchert"


Mosbach, MOS; Brennende Synagoge
Signatur:
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, EA 99/001 Bü 305 Nr. 1964
Kontext:
Dokumentationsstelle zur Erforschung der Schicksale der jüdischen Bürger Baden-Württembergs 1933-1945 >> 8. Bildsammlungen >> Bilddokumente über die jüdischen Gemeinden in Baden, Württemberg und Hohenzollern
Laufzeit:
11. November 1938
Sonstige Erschließungsangaben:
Rechteinhaber: Maßholder, Mosbach-Diedesheim
Bemerkungen:
Digitalisat im Angebot des Archivs:
https://www.landesarchiv-bw.de/



1.2 STRAFANZEIGEN vom 20.08.2023 gemäß § 158 StPO an Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22 wegen des Verdachts auf Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung mit der Verharmlosung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen mit Referenzen und Assoziationen zum Nazi-Angriffs-Terror- und Vernichtungskrieg, zur Ausbeutung und Vernichtung im NS-Zwangsarbeitssystem, zur NS-Verfolgung und -Vernichtung diverser NS-Opfer- und NS-Widerstandsgruppen, zur Nazi-Terrorjustiz, zur NS-Judenverfolgung und NS-Judenvernichtung mit dem Holocaust bei nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten öffentlichkeitswirksamen NS-Symbolaktionen wie mit dem „192- Adolf ist zurück“- Graffiti an der Mauer des Jüdischen Friedhofes am 05.02.2023 in Waren, Müritz

6F 202/21, etc.
Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach

DATUM : 20.08.2023

Siehe auch Online-Dokumentation: www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de

STRAFANZEIGEN vom 20.08.2023 gemäß § 158 StPO an Amtsgericht Mosbach
unter 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22 wegen
des Verdachts auf Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung
mit der Verharmlosung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen
mit Referenzen und Assoziationen zum Nazi-Angriffs-Terror- und Vernichtungskrieg,
zur Ausbeutung und Vernichtung im NS-Zwangsarbeitssystem,
zur NS-Verfolgung und -Vernichtung diverser NS-Opfer- und
NS-Widerstandsgruppen, zur Nazi-Terrorjustiz,
zur NS-Judenverfolgung und NS-Judenvernichtung mit dem Holocaust
bei nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten
öffentlichkeitswirksamen NS-Symbolaktionen wie
mit dem „192- Adolf ist zurück“- Graffiti n der Mauer des Jüdischen Friedhofes
am 05.02.2023 in Waren, Müritz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit ergehen die eingangs benannten Strafanzeigen, da diese öffentlichen und verbreiteten Nazi-Äußerungen der Beschuldigten sich zur Störung des öffentlichen Friedens mit der Aufstachelung zu Hass oder Gewalt eignen und die Menschenwürde dadurch angreifen, dass diverse nationalsozialistische Diskriminierungspersonengruppen gezielt mit deren nationalsozialistischer Verfolgung und Vernichtung verächtlich gemacht und herabgewürdigt werden. Das öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen u.a. von Nazi-Verbrechen, Nazi-Massenmorden sowie von Verbrechen gegen die Menschlichkeit stehen in der BRD unter Strafe.

BEGRÜNDUNG UND GLAUBHAFTMACHUNG:

Waren: Müritz: Mecklenburg-Vorpommern: An der Mauer des Jüdischen Friedhofes ist am 05.02.2023 mit einem Graffiti in schwarzer Farbe die Zahl „192“ aufgesprüht. Die Schmiererei ist 120 mal 100 Zentimeter groß. Diese steht für „Adolf is back“ (deutsch: Adolf ist zurück).

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Michael Uhl

1.3 STRAFANZEIGEN vom 21.08.2023 gemäß § 158 StPO an Amtsgericht Mosbach unter 6F 2/22, 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23 wegen des Verdachts auf Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung mit der Verharmlosung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen mit Referenzen und Assoziationen zum Nazi-Angriffs-Terror- und Vernichtungskrieg, zur Ausbeutung und Vernichtung im NS-Zwangsarbeitssystem, zur NS-Verfolgung und -Vernichtung diverser NS-Opfer- und NS-Widerstandsgruppen, zur Nazi-Terrorjustiz, zur NS-Judenverfolgung und NS-Judenvernichtung mit dem Holocaust bei nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten öffentlichkeitswirksamen NS-Symbolaktionen wie mit der Schändung des Jüdischen Friedhofes am 25.02.2023 in Schwaan, Rostock

6F 9/22, etc.
Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach

DATUM : 21.08.2023

Siehe auch Online-Dokumentation: www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de

STRAFANZEIGEN vom 21.08.2023 gemäß § 158 StPO an Amtsgericht Mosbach
unter 6F 2/22, 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23 wegen
des Verdachts auf Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung
mit der Verharmlosung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen
mit Referenzen und Assoziationen zum Nazi-Angriffs-Terror- und Vernichtungskrieg,
zur Ausbeutung und Vernichtung im NS-Zwangsarbeitssystem,
zur NS-Verfolgung und -Vernichtung diverser NS-Opfer- und
NS-Widerstandsgruppen, zur Nazi-Terrorjustiz,
zur NS-Judenverfolgung und NS-Judenvernichtung mit dem Holocaust
bei nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten
öffentlichkeitswirksamen NS-Symbolaktionen wie
mit der Schändung des Jüdischen Friedhofes
am 25.02.2023 in Schwaan, Rostock

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit ergehen die eingangs benannten Strafanzeigen, da diese öffentlichen und verbreiteten Nazi-Äußerungen der Beschuldigten sich zur Störung des öffentlichen Friedens mit der Aufstachelung zu Hass oder Gewalt eignen und die Menschenwürde dadurch angreifen, dass diverse nationalsozialistische Diskriminierungspersonengruppen gezielt mit deren nationalsozialistischer Verfolgung und Vernichtung verächtlich gemacht und herabgewürdigt werden. Das öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen u.a. von Nazi-Verbrechen, Nazi-Massenmorden sowie von Verbrechen gegen die Menschlichkeit stehen in der BRD unter Strafe.

BEGRÜNDUNG UND GLAUBHAFTMACHUNG:

Am 25.02.2023 wurden auf einem kleinen jüdischen Friedhof in Schwaan (Landkreis Rostock) zwei Grabsteine umgestoßen und ein weiterer Grabstein zerstört.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Michael Uhl


1.4  Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers

In der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022, teilt das Amtsgericht Mosbach die Rechtsauffassung mit, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, was SOWOHL entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022, dass heute und noch künftig NS-Verbrechen von der Justiz verfolgt würden,  ALS AUCH entgegen der Rechtsauffassung u.a. des Urteils vom 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.

Das Amtsgericht Mosbach erklärt, die vom Antragsteller initiierten Verfahren zur Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen nicht bearbeiten, sondern laut Verfügungs-Mitteilung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 getrennt von der Akte lediglich in einem Sonderband anlegen zu wollen.

Das AG MOS äußert sich weiterhin auch in 6F 2/22 in und nach der Verhandlung vom 22.11.22 NICHT zu den beim AG MOS erhobenen konkreten Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen u.a. gegen wiederholt nicht-ordnungsgemäße Bearbeitungen von konkreten Eingaben des Antragstellers zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und von Nationalsozialistischen Verbrechen seitens des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 entgegen der geltenden Strafprozessordnung § 158 StPO. Siehe dazu auch u.a. KV-RA-Eingabe vom 22.06.22 unter 6F 2/22.

Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten.

Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel 4 auf dieser Seite.

Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU DEN NAZI-VERBRECHEN der NS-Judenverfolgung, der Reichspogromnacht mit der Zerstörung der Synagogen, des Holocaust sowie zur heutigen Erinnerungskultur in der NS-Vergangenheitsbewältigung, auch zu heutigen Anschlägen auf Synagogen n Deutschland nach 1945, am Beispiel des Antragstellers von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach in 2022 mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.

Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU DEN NS-VERBRECHEN der konkreten Nazi-Judenverfolgung in Mosbach-Baden, u.a. mit der Schändung des jüdischen Friedhofs in Mosbach am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach in 2022 mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.

Reichspogromnacht in Mosbach, Verbrennung der Synagogeneinrichtung im November 1938 Reichspogromnacht in Mosbach, Verbrennung der Synagogeneinrichtung im November 1938


Mosbach, MOS; Reichspogromnacht, Verbrennung der Synagogeneinrichtung
Signatur:
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, EA 99/001 Bü 305 Nr. 1214
Kontext:
Dokumentationsstelle zur Erforschung der Schicksale der jüdischen Bürger Baden-Württembergs 1933-1945 >> 8. Bildsammlungen >> Bilddokumente über die jüdischen Gemeinden in Baden, Württemberg und Hohenzollern
Laufzeit:
November 1938
Sonstige Erschließungsangaben:
Rechteinhaber: Staatsanwaltschaft Mosbach KLs 19/48, KLs 7/49,Heft III
Bemerkungen:
Digitalisat im Angebot des Archivs:
https://www.landesarchiv-bw.de/


SIEHE AUCH Anträge an das AMTSGERICHT MOSBACH:

Siehe auch :


2. Online-Artikel und Bücher zur Schändung von jüdischen Friedhöfen

Schändung jüdischer Friedhöfe

Die Schändung jüdischer Friedhöfe bezeichnet das mutwillige Zerstören oder Beschädigen von jüdischen Gräbern, Friedhofsmauern und Trauerhallen. Dazu gehören das Umwerfen von Mazewot (Grabsteinen) oder das Beschmieren mit Graffiti und Parolen, wie „Juden raus“, „Judensau“, „Heil Hitler“, „Wir machen die 7 Millionen voll“, oder mit SS-Runen und Hakenkreuzen. Schändungen jüdischer Friedhöfe finden weltweit statt. Mit Friedhofsschändungen wollen die Täter die religiös begründete Dauerhaftigkeit der Grabstätten und die Erinnerung an jüdisches Leben zerstören, dessen symbolische Präsenz tilgen und die Würde sowohl der Verstorbenen als auch der Angehörigen verletzen.[1][2] Allein in Deutschland wurden seit Kriegsende über 2000 mal jüdische Friedhöfe geschändet. „Die Zerstörung jüdischer Friedhöfe ist kein Ausdruck des Antisemitismus, sie ist er selbst“, kommentierte Theodor W. Adorno die zunehmenden Schändungen jüdischer Friedhöfe bereits in den 1950er Jahren.[3]
https://de.wikipedia.org/wiki/

Reichspogromnacht in Mosbach, Verbrennung der Synagogeneinrichtung im November 1938 Reichspogromnacht in Mosbach, Verbrennung der Synagogeneinrichtung im November 1938


Mosbach, MOS; Reichspogromnacht, Verbrennung der Synagogeneinrichtung
Signatur:
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, EA 99/001 Bü 305 Nr. 1223
Kontext:
Dokumentationsstelle zur Erforschung der Schicksale der jüdischen Bürger Baden-Württembergs 1933-1945 >> 8. Bildsammlungen >> Bilddokumente über die jüdischen Gemeinden in Baden, Württemberg und Hohenzollern
Laufzeit:
November 1938
Sonstige Erschließungsangaben:
Rechteinhaber: Staatsanwaltschaft Mosbach KLs 19/48, KLs 7/49,Heft III
Bemerkungen:
Hahn Abb. 364
Digitalisat im Angebot des Archivs:
https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-695562-1


Grabstein zerstört
Jüdischer Friedhof in MV geschändet

Schwaan / Lesedauer: 1 min
Auf dem jüdischen Friedhof in Schwaan (Landkreis Rostock) wurden Grabsteine zerstört. Die Polizei sucht Zeugen.
Veröffentlicht:28.02.2022, 16:01
Von: Nordkurier, dpa
Unbekannte haben nach Angaben der Polizei auf einem kleinen jüdischen Friedhof in Schwaan (Landkreis Rostock) zwei Grabsteine umgestoßen und einen weiteren Grabstein zerstört. Der Vorfall soll sich in der Nacht zu Sonntag ereignet haben und wurde am Sonntag gemeldet, wie eine Polizeisprecherin am Montag sagte. Der Staatsschutz habe die Ermittlungen übernommen.
Laut Polizei haben möglicherweise Zeugen in der Nacht von Sonnabend auf Sonntag in der Lindenbruchstraße Beobachtungen gemacht, die im Zusammenhang mit den begangenen Straftaten stehen könnten. Hinweise nimmt die Kriminalpolizei in Rostock unter der Telefonnummer 0381 / 4916 1616 entgegen. Mögliche Zeugen können aber auch jede andere Polizeidienststelle oder die Internetwache nutzen, heißt es.
Auf dem Friedhof der einstigen jüdischen Gemeinde der Kleinstadt gibt es den Angaben zufolge acht Gräber mit Grabsteinen.
https://www.nordkurier.de/


REGIONALNACHRICHTEN
Mecklenburg-Vorpommern
Grabstein auf jüdischem Friedhof in Schwaan zerstört

28.02.2022, 15:13 Uhr
Schwaan (dpa/mv) - Unbekannte haben nach Angaben der Polizei auf einem kleinen jüdischen Friedhof in Schwaan (Landkreis Rostock) zwei Grabsteine umgestoßen und einen weiteren Grabstein zerstört. Der Vorfall soll sich in der Nacht zu Sonntag ereignet haben und wurde am Sonntag gemeldet, wie eine Polizeisprecherin am Montag sagte. Der Staatsschutz habe die Ermittlungen übernommen. Auf dem Friedhof der einstigen jüdischen Gemeinde der Kleinstadt gibt es den Angaben zufolge acht Gräber mit Grabsteinen.
Quelle: dpa
https://www.n-tv.de/


KRIMINALITÄT
Grabstein auf jüdischen Friedhof in Schwaan zerstört

28.02.2022, 15:10
dpa
Schwaan. Unbekannte haben nach Angaben der Polizei auf einem kleinen jüdischen Friedhof in Schwaan (Landkreis Rostock) zwei Grabsteine umgestoßen und einen weiteren Grabstein zerstört. Der Vorfall soll sich in der Nacht zu Sonntag ereignet haben und wurde am Sonntag gemeldet, wie eine Polizeisprecherin am Montag sagte. Der Staatsschutz habe die Ermittlungen übernommen. Auf dem Friedhof der einstigen jüdischen Gemeinde der Kleinstadt gibt es den Angaben zufolge acht Gräber mit Grabsteinen.
© dpa-infocom, dpa:220228-99-324515/3
https://www.abendblatt.de/


Vandalismus
Offenbar rechtsextreme Schmiererei an Jüdischem Friedhof in Waren

Die Schmiererei am Warener Jüdischen Friedhof (Foto: Miriam Brümmer)
Am Sonnabend wurde eine große, mutmaßlich rechtsextreme Botschaft in Waren geschmiert. Die Polizei an der Müritz sucht jetzt nach Zeugen.
Veröffentlicht: 05.02.2023, 11:07
Unbekannte haben ein mutmaßlich rechtsextremes Symbol an eine Mauer des Jüdischen Friedhofes in Waren (Müritz) gesprüht. In der Zeit zwischen 4.00 Uhr und 18.30 Uhr sei am Samstag das Symbol „192” mit schwarzer Farbe an die Mauer gesprüht worden, wie die Polizei am späten Abend mitteilte. Ein rechtsextremistischer Hintergrund sei nach ersten Erkenntnissen nicht auszuschließen. Die Polizei erstattete Anzeige gegen Unbekannt.
Die Zahlenfolge 192 wird in rechtsextremen Kreisen als Symbol verwendet. Die Zahlen stehen in diesem Zusammenhang für die jeweiligen Buchstaben im Alphabet und sind die Abkürzung für eine rechtsextreme Botschaft. Der Jüdische Friedhof in Waren ist ein ehemaliger Friedhof, der heute als Baudenkmal geschützt ist.
Die Polizei sucht über die Polizeiwache in Waren (Telefon 3991 – 1760) oder die Internetwache Zeugen und bittet um Hinweise.
https://www.nordkurier.de/

Jüdischer Friedhof (Waren)
Die Zeit der Gründung des Friedhofes ist nicht bekannt, wird aber nur wenig nach der Ansiedlung der ersten Schutzjuden in den 1750er Jahren angelegt worden sein. Auf der Wiebekingschen Karte von 1786 ist er, wenn auch undeutlich, verzeichnet.[2] Eine Erweiterung ist 1845/46 dokumentiert.[3] Die jüdische Gemeinde in der Stadt erwarb im Januar 1846 ein Grundstück zur Vergrößerung des Friedhofes. Bis in die NS-Zeit wurden auf ihm Beisetzungen vorgenommen.[4] Seit der Reichspogromnacht im November 1938 erfolgte die völlige Verwüstung des Friedhofes. Bis 1942 wurden alle Grabsteine entfernt und zum Teil als Material an örtliche Steinmetze vergeben, ein anderer Teil zertrümmert als Wegaufschüttung verwendet. Im September 1948 wurde der verwilderte Friedhof als Grünanlage wieder hergerichtet.
https://de.wikipedia.org/

Blaulicht
Jüdischer Friedhof in Waren (Müritz) mit Graffiti beschmiert

Unbekannte Täter brachten am 4. Februar die Zahl „192“ an der Friedhofsmauer des jüdischen Friedhofs in Waren (Müritz) an. Die Polizei sucht nach Zeugen (Symbolfoto).
OZ
05.02.2023, 14:04 Uhr
Waren. Am 4. Februar haben unbekannte Täter im Zeitraum zwischen 4 und 18.30 Uhr an der Mauer des Jüdischen Friedhofes in der Feldstraße in Waren (Müritz) mit schwarzer Farbe die Zahl „192“ aufgesprüht. Diese steht für „Adolf is back“ (deutsch: Adolf ist zurück). Die Schmiererei ist 120 mal 100 Zentimeter groß.
Rechtsextremistischer Hintergrund nicht auszuschließen
Nach gegenwärtigem Ermittlungsstand ist ein rechtsextremistischer Hintergrund nicht auszuschließen. Die Polizei hat eine Strafanzeige gegen unbekannte Täter aufgenommen.
Lesen Sie auch
Schwaan: Grabsteine auf Friedhof ehemaliger jüdischer Gemeinde verwüstet >>>
Die Polizei sucht Zeugen der Tat. Wer sachdienliche Hinweise zu den Tätern geben kann, die Tat selbst beobachtet oder verdächtige Personen in der relevanten Zeit in der Nähe des Jüdischen Friedhof gesehen hat, wende sich bitte an das Polizeihauptrevier Waren (Müritz) unter der Telefonnummer: 03991 - 17 60, an jede andere Polizeidienststelle oder die Internetwache der Polizei unter: www.polizei.mvnet.de.
OZ
https://www.ostsee-zeitung.de/


Uni Duisburg-Essen untersucht Schändung jüdischer Friedhöfe

Stand: 05.07.2022, 06:32 Uhr
Forscher des Instituts für deutsch-jüdische Geschichte an der Uni Duisburg-Essen untersuchen die Hintergründe von Schändungen jüdischer Friedhöfe.
Gemeinsam mit zwei anderen Institutionen versuchen die Forscher, einen bundesweiten Überblick der Schäden und der Folgen zu erstellen. Fast jede zweite Woche kommt es in Deutschland zu Schändungen von jüdischen Friedhöfen.
Nur wenige Fälle werden aufgeklärt
In Herne wurden zum Beispiel vor ein paar Jahren eine Außenmauer eingerissen und zwei Grabsteine zerstört. Nicht selten gibt es Hakenkreuz-Schmierereien auf Grabsteinen.
Die Forscher wollen nun einen Überblick erstellen und ein Netzwerk aufbauen, das die oft jahrhundertealten Friedhöfe schützen soll. In vielen Städten sind jüdische Friedhöfe die einzig sichtbare Erinnerung an jüdisches Leben.
https://www1.wdr.de/

AntisemitismusJudenhass – Eine mörderische Ideologie Planet Wissen 15.02.2022 58:00 Min. UT Verfügbar bis 09.06.2025 ARD-alpha
https://www1.wdr.de/

Mosbacher Synagogenbrand im November 1938 Mosbacher Synagogenbrand im November 1938


Mosbach, MOS; Reichspogromnacht, Synagogenbrand
Signatur:
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, EA 99/001 Bü 305 Nr. 1215
Kontext:
Dokumentationsstelle zur Erforschung der Schicksale der jüdischen Bürger Baden-Württembergs 1933-1945 >> 8. Bildsammlungen >> Bilddokumente über die jüdischen Gemeinden in Baden, Württemberg und Hohenzollern
Laufzeit:
November 1938
Sonstige Erschließungsangaben:
Rechteinhaber: Staatsanwaltschaft Mosbach KLs 19/48, KLs 7/49,Heft III
Digitalisat im Angebot des Archivs:
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Brennende Synagoge beim Novemberpogrom 1938 in Mosbach Brennende Synagoge beim Novemberpogrom 1938 in Mosbach


Mosbach, MOS; Reichspogromnacht, Synagogenbrand
Signatur:
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, EA 99/001 Bü 305 Nr. 1216
Kontext:
Dokumentationsstelle zur Erforschung der Schicksale der jüdischen Bürger Baden-Württembergs 1933-1945 >> 8. Bildsammlungen >> Bilddokumente über die jüdischen Gemeinden in Baden, Württemberg und Hohenzollern
Laufzeit:
November 1938
Sonstige Erschließungsangaben:
Rechteinhaber: Staatsanwaltschaft Mosbach KLs 19/48, KLs 7/49,Heft III
Digitalisat im Angebot des Archivs:
https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-695555-1



2.1 Online-Artikel zur Judenverfolgung in Mosbach und Baden

Die Juden in Baden unter der Herrschaft des Nationalsozialismus

In einer fränkischen Ortschaft wurde 1298 einem Juden vorgeworfen, er habe eine geweihte Hostie geschändet. Diese Beschuldigung veranlasste den verarmten Ritter Rindfleisch über die Juden jener Gegend herzufallen. In Mosbach, Wein­heim, Wertheim und anderen Orten suchten seine Horden ihre Opfer. Die Blut­kapelle in Lauda erinnert an diese Verfolgung. Der gleiche Vorwurf der Hostien­schändung führte 1301 zu einem Pogrom in Renchen, 1312, 1320 und 1333 zu Ausschreitungen gegen die Juden in Konstanz.
Einer ähnlichen Verfolgung fielen die Juden in Buchen, Bretten, Krautheim, Külsheim und weiteren Orten zwischen 1336 und 1338 zum Opfer. Zwei Edel­leute, nach einem um den Arm gebundenen Lederstück die Armleder genannt, fühlten sich berufen, den Tod Christi an seinen „Mördern" zu rächen. Erst die Hinrichtung eines der Armleder bereitete dem Wüten ein Ende.
Die Verwaltungsbehörde eines jeden Bezirks bestand aus dem Rabbiner und einem oder zwei Bezirksältesten und führte den Namen Bezirkssynagoge. Die Ortssynagoge Mannheim und die 14 Bezirkssynagogen unter­ standen unmittelbar dem Oberrat. Rabbinatssitze wurden Breisach, Bretten, Bruch­sal, Bühl, Gailingen, Heidelberg, Karlsruhe, Ladenburg, Mannheim, Merchingen, Mosbach, Schmieheim, Sinsheim, Sulzburg und Wertheim. Mit einigen Änderun­gen blieb diese Einteilung bis in das Dritte Reich bestehen.

Der Nationalsozialismus betrachtete die Juden, die sich selbst als Angehörige einer Glaubensgemeinschaft verstanden, als Rasse, und zwar als eine gegenüber den „Ariern" minderwertige Rasse. Bei den Volkszählungen bis 1933 wurde die Kon­fession angegeben. Von den Maßnahmen der Nationalsozialisten betroffen waren aber darüber hinaus auch zum Judentum übergetretene Nichtjuden, Halbjuden und zum Christentum konvertierte Juden. Die Zahl der Verfolgten war des­ halb in vielen Orten höher als die Zahl der Juden, die nach den offiziellen Erhe­bungen dort wohnten.
Die Partei, die solche unhaltbaren, mit der Aura der Wissenschaftlichkeit um­gebenen Theorien aufstellte, machte das Judentum für die schlimmsten übel der Zeit verantwortlich. Dabei stellte es im Reichsdurchschnitt bei der Volkszählung am 16. Juni 1933 nur 0,9 Prozent der Bevölkerung. Damals lebten in Baden 20.617 Ju­den in 221 Orten, also 14,3 Prozent weniger als 1925. Von der geschichtlichen Entwick­lung her ist es verständlich, dass die Juden in gewissen Berufsgruppen, vor allem im Handel und im Bankgewerbe, stärker vertreten waren, als es ihrem Anteil an der Bevölkerung entsprach. Historisch bedingt war auch die Bevorzugung der Rechtswissenschaft und der Medizin als Studienrichtungen. Jüdische Ärzte hatte es schon im Mittelalter gegeben, und die Rechtswissenschaft erschien als logische Folge des Talmudstudiums, bei dem es um die Erkenntnis des jüdischen Rechts­systems ging. Diese angeblichen „Anomalien" wurden von der Parteipropaganda ins Uferlose übersteigert, und mit Hilfe verfälschender Statistiken wurde den Ju­ den eine Stellung zugeschrieben, die sie niemals besaßen. Obwohl diese Propaganda in krassem Widerspruch zur Wirklichkeit stand, wurde sie von den Anhängern Hitlers geglaubt, solange es ihnen selbst schlecht ging. Auf dem Lande freilich konnte die Propaganda zunächst kaum jemanden täuschen. Schließlich lebte man hier mit den Juden in engster Nachbarschaft und kannte ihre Verhältnisse. Erst massiver Druck ließ hier die guten Beziehungen abreißen. Anders war es in der Anonymität der Großstädte.
Antisemitische Kundgebungen kamen in Baden vor 1933 nur vereinzelt vor. Gelegentliche Friedhofsschändungen wurden noch von allen Zeitungen einhellig verurteilt. Mit der Machtergreifung Hitlers änderte sich das schlagartig. Der Jude wurde zum Volksfeind Nr. 1 gestempelt, diffamiert und entehrt. Am 1. April 1933 wurde im ganzen Reichsgebiet de sogenannte Judenboykott als Abwehrmaß­nahme gegen die „Greuelhetze des internationalen Judentums" durchgeführt. Vor allen jüdischen Geschäften, die mit Plakaten und Farbe als solche gekennzeichnet wurden, standen Doppelposten der SA und verwehrten Kauflustigen den Zutritt. Wer danach noch in solchen Geschäften kaufte, musste damit rechnen, sich mit Bild und Namensnennung als Judenknecht oder Judenfreund in nationalsozialistischen Zeitungen, den „Flammenzeichen", dem „Führer" oder dem berüchtigten "Stürmer", wiederzufinden. Fast keine badische Gemeinde, die Juden zu ihren Bürgern zählte, blieb vom Boykott verschont. Allerdings konnten die Machthaber nicht verhindern, dass besonders auf dem Lande die jüdischen Geschäfte weiterhin besucht wurden.
Wenige Tage nach dem Boykottaufruf wurden durch das Gesetz zur Wiederher­stellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 alle nichtarischen Beamten zwangsweise in den Ruhestand versetzt, soweit sie nicht Weltkriegsteilnehmer ge­wesen waren. Betroffen davon waren vor allem Lehrer, Professoren und Verwal­tungsbeamte. Zahlreiche Lehrstühle an den Universitäten und Hochschulen in Hei­delberg, Freiburg und Karlsruhe wurden vakant. Insgesamt 238 Beamte aus Lehr­ berufen wurden bis zum Januar 1936 aus rassischen Gründen entlassen. Der nächste Schritt zur „Entjudung" betraf die jüdischen Schauspieler der Staats­theater in Mannheim und Karlsruhe, deren Verträge gekündigt wurden.
Im März 1934 schied das Oberlandesgericht Karlsruhe erstmals in Deutschland eine Ehe aus rassischen Gründen. Der durch die Rassedoktrin aufgeworfene Graben zwischen Juden und Ariern wurde durch die Nürnberger Gesetze vom 15. September 1935 unüberbrückbar gemacht. Zahlreich waren in der Folge auch in Baden die Prozesse wegen Rassenschande, Beschäftigung von arischen Hausange­stellten durch Juden oder sonstiger Verstöße gegen diese Gesetze, die die Juden wieder in die Rechtsstellung zurückwarfen, die sie vor der Emanzipation besessen hatten. Das mittelalterliche Schutzjudentum schien wiederaufgelebt zu sein, als Sondersteuern von den Juden erhoben wurden und sie den Davidsstern an der Kleidung tragen mussten.
1935 wurde den Juden das Wahlrecht aberkannt. Auch die letzten Frontkämp­fer unter ihnen verloren ihre Beamtenstellen. Immer größere Schwierigkeiten wur­den ihnen im täglichen Leben bereitet. Der Zutritt zu öffentlichen Bädern wurde ihnen, z.B. in Mannheim, verboten. Andere Orte stellten Schilder an ihren Orts­eingängen auf mit dem Hinweis: „Juden unerwünscht!" Gasthäuser und Hotels zeigten ähnliche Hinweistafeln. In den Kurorten wie Baden-Baden oder Baden­weiler unterließ man mit Rücksicht auf das devisenbringende internationale Publi­kum zunächst solche diskriminierenden Maßnahmen. Mit der Überwindung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten und der Beseitigung der Arbeitslosigkeit durch Autobahnbau, Wiederaufrüstung und andere Maßnahmen glaubte man, jetzt auch auf die Juden im Wirtschaftsleben verzichten zu können. Die jüdischen Firmen wurden 1938 in ein besonderes Register eingetragen. Nach und nach wurden den kleineren Geschäften die Konzessionen entzogen. Die größeren Firmen, darunter zahlreiche mit weltweiten Verbindungen, wurden „arisiert", d. h. zwangsenteignet und in arischen Besitz übergeführt oder aufgelöst. Auch den Ärzten und Rechts­anwälten wurde 1938 die Berufstätigkeit verboten, nachdem man schon 1933 einem Teil der Ärzte die Zulassung zu den Krankenkassen entzogen hatte. Sämt­liche Juden, darunter auch alle, die sich nur vorübergehend als Besucher in einer Gemeinde aufhielten, wurden seit 1935 in Judenkarteien geführt.
Weitere Maßnahmen der Machthaber schlossen seit 1933 die jüdischen Kinder und Jugendlichen immer mehr von allen Bildungsmöglichkeiten aus. Zunächst wurde die Zahl der Studenten beschränkt, bis nach der Kristallnacht die Imma­trikulation von Juden endgültig verboten wurde. In Baden wurden seit 1935 wieder eigene jüdische Schulen in den größeren Städten eröffnet. Sie mussten nach dem 10. November 1938 ihre Tätigkeit einschränken und nach dem 22. Oktober 1940 gänzlich aufgeben. Seit dem 1. Juli 1942 war jeglicher Unterricht für Juden im Reichsgebiet verboten.
Die Stellung der Landessynagoge als der religiösen Organisation der badischen Juden blieb zunächst unangetastet. Bis 1938 erhielt sie staatliche Zuwendungen und die staatliche Unterstützung bei der Kirchensteuererhebung. Durch das Gesetz vom 28. März 1938 wurde den jüdischen Gemeinden rückwirkend vom 1. Januar 1938 der Charakter von öffentlich-rechtlichen Körperschaften abgesprochen. Sie erhielten den Status eingetragener Vereine und mussten dementsprechend in das Vereinsregister eingetragen werden. Zahlreiche kleine Gemeinden, die inzwischen durch Auswanderung ihrer Mitglieder auf wenige Köpfe zusammengeschmolzen waren, wurden noch vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung durch Beschluss des Badischen Staatsministeriums aufgelöst. Am 4. Juli 1939 wurde die „Reichsvereinigung der Juden in Deutschland" als rechtsfähiger Verein gegründet, dem nach und nach alle noch bestehenden Gemeinden in Baden angegliedert wurden. Die Deportation der meisten badischen Juden beendete schlagartig die Existenz einer großen Zahl noch bestehender Gemeinden. Häufig unterblieb ihre Löschung im Vereinsregister und wurde nach dem Kriege nachgeholt. Die nach dem 22. Ok­tober 1940 noch bestehenden Restgemeinden in den größeren Städten wurden von der „Bezirksstelle Baden-Pfalz in Liquidation der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland" geleitet.
Bis 1938 hatte man auf dem Verwaltungswege systematisch die Rechtsstellung der Juden unterminiert. Viele von ihnen waren inzwischen ausgewandert und versuchten, sich in Obersee, in den europäischen Ländern oder aber in Palästina eine neue Existenz zu schaffen. Die Auswanderung wurde einerseits von den Be­hörden sehr gefördert, gleichzeitig aber auch wieder erschwert, um vor allem den Abfluss von Kapital zu verhindern. Höhepunkte der Emigration lagen in den Monaten nach der Machtergreifung Hitlers und nach der Verkündung der Nürn­berger Gesetze. Nach der Kristallnacht 1938 wuchs die jüdische Auswanderung zur Massenflucht an.
Beginn der Deportationen
Der erste direkte Schlag traf die zahlreichen aus Polen besonders nach dem Ersten Weltkrieg eingewanderten Juden, denen auf Grund einer Verordnung der polnischen Regierung der Entzug ihrer polnischen Staatsangehörigkeit drohte. Durch die Ausweisung der polnischen Juden als „rassisch unerwünschter Elemente" kam die Reichsregierung den Auswirkungen der polnischen Verordnung zuvor. Zahlreiche Polen in den badischen Großstädten wurden am 28. Oktober 1938 verhaftet und über die polnische Grenze abgeschoben - unerwünscht für Deutsch­land und Polen. In Baden wurde die Ausweisung etwas humaner gehandhabt als in manchen anderen deutschen Ländern. So wurden meist nur die Männer ausge­wiesen. Frauen und Kinder durften zunächst bleiben.
Die Ermordung des Gesandtschaftsrats vom Rath am 7. November 1938 in der Pariser deutschen Botschaft durch den polnischen Juden Hersehel Grynszpan gab den Nationalsozialisten den Vorwand zu einer der schändlichsten Aktionen gegen die Juden, die unter dem verharmlosenden Namen „Reichskristallnacht" in die Geschichte eingegangen ist. An fast allen Orten, an denen Juden wohnten, wurden „spontane" Kundgebungen gegen sie angeordnet. Jüdische Wohnungen und Geschäfte wurden demoliert, vor allem aber die Synagogen. In Baden wurden 6 jüdische Gotteshäuser gesprengt, 23 verbrannt, 61 so gründlich demoliert, dass 31 davon abgerissen werden mussten und 5 von ihnen als Ruinen bis in unsere Tage steinerne Klage erhoben. 4 weitere Synagogen blieben in der Kristallnacht selbst verschont und wurden im Lauf des Krieges abgebrochen. Zahlreiche Juden wurden misshandelt und zu entehrenden Handlungen gezwungen. Selbst vor dem Mord scheute man nicht zurück, wie etwa die Ereignisse in Eberstadt zeigen. Ein Großteil der männlichen Juden zwischen 18 und 60 Jahren wurde für Wochen und Monate in das Konzentrationslager Dachau eingeliefert. Verhältnismäßig schnell wurden die ehemaligen Frontkämpfer entlassen. Viele „Schutzhäftlinge" kehrten nicht mehr zurück. Die Zahl der Opfer, die dort wie der Gailinger Rabbiner Dr. Bohrer den Tod fanden, steht noch nicht endgültig fest. Über alle Maßen verwerflich war auch die Schändung der zum Teil uralten Friedhöfe. Grabsteine wurden umgeworfen oder zerschlagen, gelegentlich die Marmortafeln mit den Inschriften und Namen entfernt. Der Friedhof in Tiengen z. B. wurde völlig eingeebnet.
Einzelheiten über die Organisation dieser Ausschreitungen wurden in den Synagogenbrandprozessen der Nachkriegszeit aufgehellt. In den allermeisten Fäl­len stammten die Täter aus Nachbarorten und waren nicht uniformiert. Oft wur­den vor der Inbrandsetzung von Synagogen Sicherungsmaßnahmen für umliegende Häuser getroffen. Die Landbevölkerung distanzierte sich weitgehend von diesen Ausschreitungen. Nur in den größeren Städten bekannte sich die SA offen durch ihre Uniform zu ihren Taten und fand auch größere Resonanz bei den Einwoh­nern. Mancher persönliche Streit mit Juden - oft über weit zurückliegende Begebenheiten - wurde unter dem Deckmantel der „Volkswut" in diesen Tagen ausgetragen. In den Landgemeinden wurde gelegentlich die Schuljugend zu den Zerstörungen beordert. Die Verbrennung der Kultgegenstände und der Synagogeneinrichtungen gestaltete man mancherorts zu einer völkisch-antisemitischen Kund­gebung.
Die jüdischen Gemeinden mussten für den Abbruch ihrer Gotteshäuser und die Behebung der Schäden an Wohnungen und Geschäften selbst aufkommen. In vielen Orten erwarb die politische Gemeinde die Ruinengrundstücke. Eine neue Aus­ wanderungswelle war die Folge der Kristallnacht, die auch dem letzten Juden die Augen geöffnet hatte. Viele aber besaßen nicht mehr die Mittel zur Emigration. Durch die den Juden abgepresste Kollektivkontribution von 1 Milliarde Mark verloren sie ohnehin 20-25 Prozent ihres Vermögens als Judenvermögensabgabe. Viele waren auch zu alt, um noch einmal von vorn anzufangen. Sie wollten friedlich in ihrer Heimat sterben, aber auch das wussten die Machthaber zu ver­hindern. Seit dem 1. Oktober 1941 war schließlich die Auswanderung von Juden aus dem Reichsgebiet verboten.
Die Auslöschung der jüdischen Gemeinden in Baden
Der Ausbruch des Zweiten Weltkriegs wurde von seinen Urhebern dem „inter­nationalen Judentum" zur Last gelegt. Neue Maßnahmen verschärften die ohne­ hin fast unerträgliche Lage der Juden. In Tauberbischofsheim wurden sie durch die Stadt geführt mit Plakaten in den Händen, auf denen in grotesker Verkehrung der Tatsachen die Behauptung zu lesen war: „Wir sind die Kriegshetzer!" In einigen badischen Orten wurden die Juden in besonderen Häusern zusammen­ gepfercht und lebten dort für längere Zeit schlimmer als in einem Gefängnis oder einem Ghetto.
Von langer Hand wurde in den folgenden Monaten die Aktion vorbereitet, durch die Baden und die Pfalz als erste Gebiete des Reiches „judenrein" gemacht werden sollten. Am 22. Oktober 1940 wurden innerhalb weniger Stunden sämt­liche ortsanwesenden, transportfähigen Juden - mit Ausnahme der in sogenann­ten Mischehen mit einem arischen Partner lebenden Personen - zu zentralen Sammelstellen gebracht und dann mit sieben Zügen nach Frankreich abgeschoben. Die Frist zur Vorbereitung, die den Betroffenen blieb, betrug oft weniger als eine Stunde. Mancher nützte sie, um seinem Leben ein Ende zu setzen. In Mannheim allein wählten acht Juden diesen Weg. Mit höchstens 50 kg Gepäck und 100 Mark Bargeld fuhren 5.617 badische Arbeiter und Angestellte, Professoren und Dichter, Viehhändler und Hausfrauen ins Ungewisse. Fast unbemerkt von weiten Teilen der Bevölkerung verlief die Verhaftungswelle. Man brachte die Juden in den un­besetzten Teil Frankreichs und überließ es der Regierung in Vichy, mit den insgesamt fast 6.500 mittellosen Menschen fertig zu werden. Man hatte es nicht einmal für nötig befunden, sie über die Transporte zu informieren. Die Deportierten wurden zunächst in Gurs am Fuß der Pyrenäen in einem ehemaligen Internierungs­lager für Flüchtlinge des spanischen Bürgerkriegs untergebracht. Hunger, Kälte und die unbeschreiblich schlechten sanitären Verhältnisse forderten vor allem im ersten Winter zahlreiche Opfer unter den Kranken und Hochbetagten. 97 Jahre alt war der Älteste der Vertriebenen.
Vielen der Deportierten gelang von Gurs aus die Auswanderung. Andere wur­den in die Lager Noe, Nexon, Rivesaltes oder Recebedou verlegt oder kamen in Altersheime und Krankenhäuser. Etliche wurden auch von der Widerstandsbewe­gung befreit und lebten in der Illegalität. Seit August 1942 musste die Vichy Regierung Handlangerdienste bei der einsetzenden „Endlösung der Judenfrage" leisten. Sie musste die staatenlosen Juden - und dazu gehörten die bei ihrer Deportation ausgebürgerten Badener und viele der vor dem Krieg nach Frankreich ausgewanderten jüdischen Landsleute - in das Sammellager Drancy überstellen. Von dort aus rollten die Güterzüge mit den unglücklichen Opfern zur Selektion an die Rampen von Auschwitz oder Lublin-Maidanek. Nur Vereinzelte entgingen dort dem Tod in den Gaskammern. Der Staat zog das Vermögen seiner Opfer ein. Hab und Gut wurden mit pedantischer Gründlichkeit bis zum letzten Löffel und Handtuch aufgezeichnet und später versteigert.
Auch viele Juden, die nach Holland und Belgien ausgewandert waren, wurden dort seit 1942 von der Gestapo verhaftet und in den Lagern Westerbork und Malines zum Abtransport nach dem Osten gesammelt. Die meisten von ihnen wurden in Sobibor ermordet.
Nach der „Aktion Gurs" lebten noch rund 820 Juden in Baden. Auch sie wur­den in den folgenden Jahren zum größten Teil verhaftet und Transporten aus Württemberg oder Hessen in die Vernichtungslager angeschlossen. Riga, Izbica, Lublin-Maidanek, Maly Trostinec, Sobibor und immer wieder Auschwitz waren die Endstationen ihrer Leidenswege. Altere Juden wurden seit 1942 zumeist nach Theresienstadt „umgesiedelt". Aber auch von hier aus rollten die Todeszüge nach dem Osten. Die Meldeämter wurden angewiesen, die Abmeldung der Opfer der „Endlösung" unter den Rubriken „unbekannt verzogen" oder „ausgewandert" zu vermerken. Es gehört zur infamen Methode des Nationalsozialismus, dass die „Bezirksstelle Baden-Pfalz" der Reichsvereinigung in Karlsruhe, die 1939/40 an die Stelle des Oberrats getreten war, an der Durchführung der Deportationen beteiligt wurde. Sie erhielt Listen der zur Ausweisung bestimmten Personen und hatte alles Weitere zu veranlassen: die Benachrichtigung der Opfer, ihre Vorbe­reitung auf den Transport und die Beachtung aller Bestimmungen, die besonders in Bezug auf die Vermögenssicherung sehr detailliert waren, und schließlich die Verladung selbst. Über das Ziel der Reise wurde die Bezirksstelle natürlich nicht informiert, aber allmählich ahnte man auch dort das Schlimmste. Nur erleichtern konnten die Männer und Frauen, die zurückblieben, das Schicksal ihrer Glaubens­brüder, wenn auch mit blutendem Herzen. Ändern konnten sie nichts.
Zitierhinweis: Hundsnurscher, Franz/Taddey, Gerhard: Die jüdischen Gemeinden in Baden, Stuttgart 1968, veröffentlicht in: Jüdisches Leben im Südwesten, URL: […], Stand: 20.12.2022
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Mosbach mit Hochhausen am Neckar

Die Synagoge in Mosbach, vor 1938. Die Synagoge wurde während der Pogrome im November 1938 durch Inbrandsetzung zerstört, die Ruine kurz darauf abgebrochen. [Quelle: Landesarchiv BW, HStAS EA 99/001 Bü 305 Nr. 1962]
Dieser Beitrag stammt aus der Studie von Franz Hundsnurscher und Gerhard Taddey, Die jüdischen Gemeinden in Baden. Denkmale, Geschichte, Schicksale, hg. von der Archivdirektion Stuttgart (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 19), Stuttgart 1968.
Die Studie wird hier in der Originalfassung als Volltext zugänglich gemacht und separat bebildert. Inhalte und Sprachgebrauch entsprechen dem Stand von 1968. Weitere Informationen zur Entstehung und Einordnung der Studie finden Sie hier.
Die ehemalige freie Reichsstadt Mosbach war 1410-1499 Residenz einer pfälzischen Nebenlinie und bis 1803 kurpfälzische Oberamtsstadt. 1803 bis 1806 gehörte sie zum neu gebildeten Fürstentum Leiningen und fiel 1806 an Baden.
Die ersten jüdischen Ansiedler in Mosbach wurden 1298 bei der Verfolgung durch die Horden des Ritters Rindfleisch getötet. Zusammen mit Neckarelz, Lauda, Tauberbischofsheim und Wertheim gehörte Mosbach zu den sogenannten „hado-mim" (Blutstädten). 1343 kam es wegen einer angeblichen Hostienschändung zu einer neuen Verfolgung der Juden in Mosbach. Zur Zeit des Schwarzen Todes 1348/49 wurde die jüdische Gemeinde zum dritten Male innerhalb eines halben Jahrhunderts heimgesucht. 1381 sind wieder Juden in Mosbach ansässig. 1387 nahm Kurfürst Ruprecht I. (1353-1390) Drostelin von Mosbach in den Schutz auf. 1471 werden die Juden Isak und Guntracht erwähnt. Während des 16. Jahrhunderts blieb die Zahl der Juden gering. 1674 saßen Liebmann, Joseph und Isaac hier in Schutz. Sie litten gleich den Bürgern an den ungünstigen Zeiten; ihre Rückstände an Rekognitionsgeldern betrugen zusammen 100 Gulden.
Obwohl sich noch im Jahre 1714 der Mosbacher Stadtrat, gestützt auf die städtischen Privilegien, gegen die Anordnung des Oberamts geweigert hatte, mehr als zwei bis drei Judenfamilien in die Stadt aufzunehmen, und obwohl es keinem Juden erlaubt war, ein Haus an einer Straße zu kaufen oder zu bewohnen, ist im 18. Jahrhundert ein rasches Wachstum der jüdischen Gemeinde festzustellen. 1722 zählte sie 8 Familien, 1743 16, 1773 19. 1825 zählte die Stadt 100 jüdische Einwohner, 1865 190, 1875 189, 1884 192, 1900 161, 1925 159 und 1933 134. Drei Juden aus Mosbach, Adolf Held, Hugo Siegel und Moritz Stein, starben im Ersten Weltkrieg den Soldatentod.
Ein „Judenkirchhof" (Friedhof) außerhalb der Stadt ist schon 1559 genannt. Die Synagoge stammt erst aus der Zeit um 1860. Vorher wurde der Gottesdienst in einem Betsaal gehalten. Von etwa 1830 bis zur Aufhebung der Konfessionsschulen im Jahre 1876 fand der Unterricht der jüdischen Kinder in einer eigenen Volksschule statt. Seit 1827 war Mosbach Sitz eines Bezirksrabbiners, der die israelitischen Gemeinden Billigheim, Binau, Eberbach, Großeicholzheim, Heinsheim, Hochhausen, Kleineicholzheim, Mosbach, Neckarzimmern, Neudenau, Stein am Kocher, Strümpfelbrunn und Zwingenberg, seit 1886 auch noch die israelitischen Gemeinden der Rabbinatsbezirke Merchingen und Wertheim zu versorgen hatte. Der hervorragendste Mosbacher Rabbiner war Dr. Leopold Löwenstein, Verfasser mehrerer Werke zur Geschichte der Juden in Baden. Er wurde von der Stadt Mosbach zu ihrem ersten Ehrenbürger ernannt. Ein Israelitischer Frauen und ein Männerverein nahmen die Unterstützung Hilfsbedürftiger wahr. Da vor allem die geistige Not der Israeliten der zerstreuten Landgemeinden sehr groß war, wurde 1932 eine Kommission zur Förderung des geistigen Lebens in den jüdischen Landgemeinden für den Rabbinatsbezirk Mosbach gegründet, die in den folgenden Jahren Vorträge geschichtlichen und aktuellen Inhalts sowie musikalische und andere künstlerische Darbietungen veranstaltete.
Seit Jahrhunderten lebten die Mosbacher Juden hauptsächlich vom Handel mit Vieh, Wein, Getreide und Salz. 1599 verbot der Rat den Bürgern, mit Juden zu handeln. Seit dem 18. Jahrhundert nahm der wirtschaftliche Einfluss der Juden stark zu. 1725 und später noch mehrmals bemühte sich die Stadt, ein Verbot zu erwirken, das den Juden den Handel mit Wein und Lebensmitteln untersagte. Zunächst hatte sie Erfolg; doch bald musste das Verbot wieder aufgehoben werden, weil die Nachbarorte ihren Wein nicht mehr verkaufen und infolgedessen ihre Steuern nicht entrichten konnten. 1782 übernahm eine jüdische Handelsgesellschaft die allerdings nicht sehr ertragreiche Salzproduktion der 1756 bei Mosbach entdeckten Saline. Emanzipation und Gewerbefreiheit ermöglichten im 19. Jahrhundert das Aufblühen jüdischer Fabriken und Geschäfte. Vor 1933 bestanden in Mosbach die Zigarrenfabrik Leopold Blum, eine Brauereiartikelfabrik, ferner zwei Weinhandlungen, zwei Getreide- und Mehlhandlungen, die Kaufhäuser Held und Dilsheimer, vier Textilwarengeschäfte, zwei Spezialgeschäfte für Schreiner- und Glaserbedarf, ein Lederwarengeschäft, ein Lebensmittelgeschäft, eine Warenhandlung, eine Öl- und Fetthandlung sowie die Schnapsbrennerei David Rothschild. Acht Juden trieben Viehhandel, zwei Pferdehandel. Josef Eisemann und Hermann Bamberger führten koschere Metzgereien. Bamberger war zugleich Inhaber des Gasthauses „Zur Traube". Das Kürschnerhandwerk übte Falk Färber aus. Michael Hanauer besaß eine Rechtsanwaltspraxis. Julius Held war Kunsthistoriker. Vor 1933 gab es auch noch eine jüdische Arzt- und eine Zahnarztpraxis.
Seit der Emanzipation der Juden im 19. Jahrhundert und noch während der Weimarer Republik lebten in Mosbach Juden und Christen friedlich miteinander. Ein Jude war jeweils im Gemeinderat. Bald nach Hitlers Machtübernahme wurde jedoch die Judenfeindlichkeit spürbar. Am Boykottag, dem 1. April 1933, standen SA-Leute und Hitlerjungen in Uniform vor den jüdischen Geschäften, um die Kunden vom Einkauf abzuhalten. Verhältnismäßig viele jüdische Geschäftsinhaber erkannten frühzeitig, wie hoffnungslos für sie die Lage war. Ab 1936 verkauften sie allmählich ihre Geschäfte und wanderten vornehmlich nach den USA (ca. 40), nach Holland, Palästina, Frankreich, England und Uruguay aus. Am 10. November 1938 befanden sich nur noch die Schreinereibedarfshandlung Berthold Hahn und die Weinhandlung Louis Frank in jüdischem Besitz. Sie wurden an diesem Tag von Angehörigen des Mosbacher SS-Zuges gründlich demoliert. Desgleichen wurde das Inventar der Synagoge zerschlagen, auf dem Marktplatz aufgeschichtet und in Anwesenheit der Schulkinder verbrannt. Gegen Mittag ging die Synagoge in einem kleinen Seitengäßchen gegenüber dem Rathaus in Flammen auf. Die noch anwesenden jüdischen Männer wurden für einige Wochen in das KZ Dachau verbracht, darunter der Bezirksrabbiner Julius Greilsheimer, der erst kurz vorher aus dem Krankenhaus entlassen worden war. In den nächsten Tagen nach der Kristallnacht wurden die Mauern der zerstörten Synagoge abgetragen und der Platz dem Erdboden gleichgemacht. Auf dem jüdischen Friedhof wurden in den folgenden Jahren wiederholt Grabmäler geschändet. Am 1. September 1939 lebten in Mosbach nur noch 18 Juden. Am 22. Oktober 1940 wurden 13 jüdische Einwohner nach Gurs deportiert. Nur 2 von ihnen überlebten die Jahre der Verfolgung; 3 starben in Lagern in Südfrankreich, 8 wurden in Vernichtungslagern im Osten umgebracht. Von den Juden, die nach 1933 von Mosbach weggezogen waren, kamen 7 und von denen, die ausgewandert waren, 13 in Konzentrationslagern um. Unter ihnen befand sich der Bezirksrabbiner Julius Greilsheimer. 1939 war er nach Holland ausgewandert. 1944 wurde er mit seiner damals schwangeren Frau und seinen beiden Töchtern über das KZ Westerbork nach Auschwitz verschleppt, wo die ganze Familie ermordet wurde.
Seinem Andenken und dem Andenken der übrigen in der Deportation ermordeten Mosbacher Juden wurde 1947 in Gan Jiskor/Israel ein Hain von 100 Bäumen gepflanzt.
Hochhausen am Neckar war vor dem Anfall an Baden 1803 als Besitz der Familie von Heimstatt dem Schwäbischen Ritterkreis inkorporiert.
Über die jüdische Gemeinde, die 1825 113 Seelen zählte und damit 18 Prozent der Einwohner des Dorfes stellte, ist wenig bekannt. Bald nach der Mitte des vorigen Jahrhunderts sank mit der Zahl der Einwohner überhaupt auch die der Juden rasch ab. 1875 waren es noch 46, 1900 44, 1905 34, 1910 nur noch 17. Am 5. Juli 1913 wurde deshalb die jüdische Gemeinde aufgelöst und die restlichen Mitglieder der Gemeinde Mosbach zugewiesen. Dort befand sich auch seit 1827 der zuständige Rabbinatssitz. 1925 lebte noch ein Jude in Hochhausen. Im jüdischen Gemeindehandbuch von 1933 wird irrtümlich auch Hochhausen als selbständige Gemeinde genannt. Die Volkszählung vom Juni 1933 weist jedoch keinen Juden im Ort mehr nach.
In dieser Studie nachgewiesene Literatur
Lang, Theophil, Die Hauptstadt der kleinen Pfalz, Bilder aus der Vergangenheit des zwölfhundertjährigen Mosbach, 1936.
Renz, Jakob, Chronik der Stadt Mosbach, 1936.
Wirth, Hermann, Die Stadt Mosbach, in: Badenia 1, 1864.
Zitierhinweis: Hundsnurscher, Franz/Taddey, Gerhard: Die jüdischen Gemeinden in Baden, Stuttgart 1968, Beitrag zu Mosbach, veröffentlicht in: Jüdisches Leben im Südwesten, URL: […], Stand: 20.12.2022
Lektüretipps für die weitere Recherche
„Als die Synagogen brannten...“, in: Landkreis Mosbach, Informationsdienst für Kommunalpolitik, Wirtschaft und Kultur 20 (1963), S. 5.
Germania Judaica, Bd.2, 2. Halbband, hg. von Zvi Avneri, Tübingen 1968, S. 548f.
Germania Judaica Bd.3, 2. Teilband, hg. von Arye Maimon/Mordechai Breuer/Yacov Guggenheim, Tübingen 1995, S. 884-885.
Hahn, Joachim/Krüger, Jürgen, „Hier ist nichts anderes als Gottes Haus...“. Synagogen in Baden-Württemberg. Band 1: Geschichte und Architektur. Band 2: Orte und Einrichtungen, hg. von Rüdiger Schmidt (Badische Landesbibliothek, Karlsruhe) und Meier Schwarz (Synagogue Memorial, Jerusalem), Stuttgart 2007.
Herter, Balduin, Die Judengemeinde von Mosbach 1297 bis 1940, in: Mosbach im 3. Reich, 4. Heft, hg. von Große Kreisstadt Mosbach, 2008.
Landauer, Rudolf/Lochmann, Reinhart, Spuren jüdischen Lebens im Neckar-Odenwald-Kreis, hg. von Landratsamt NOK, Buchen 2008.
Mitteilungen der städtischen Sammlungen Mosbach 6 (1974), S. 5-6.
Runow, Martin, Die Stiftung eines Capitals … zur Errichtung eines Rabbinats zu Mosbach, in: Der Odenwald 44 (1997), S. 60-68.
Württemberg - Hohenzollern – Baden (Pinkas Hakehillot. Encyclopedia of Jewish Communities from their foundation till after the Holocaust), hg. von Joseph Walk, Yad Vashem/Jerusalem 1986, S.399-402.
https://www.leo-bw.de/

SIEHE AUCH Anträge an das AMTSGERICHT MOSBACH:



3. YouTube-Videos zur Schändung von jüdischen Friedhöfen


20.01.2021 - Jüdische Geschichte: Friedhöfe als Orte für die Ewigkeit | Stationen | BR

Bayerischer Rundfunk
Auf einem jüdischen Friedhof ehrt man die Toten nicht mit Kerzen und Blumen, sondern mit Steinen und einem Besuch. Ansonsten bestimmt die Natur den Ort. Denn jüdische Friedhöfe werden nicht aufgelassen, sondern bleiben für die Ewigkeit.
Bayerischer Rundfunk: http://www.br.de
Autor: Jutta Neupert
Aus der TV-Sendung vom 13.01.21
https://www.youtube.com/watch?v=yqv0bX-MU6s


04.04.2021 - Historischer alter Judenfriedhof Wertheim Jüdischer Friedhof in Wertheim Baden-Württemberg

Indiana Jones auf der suche nach neuen Abenteuern 
Historischer alter Judenfriedhof Wertheim

Jüdischer Friedhof Wertheim
Jüdischer Friedhof in Baden-Württemberg
Der Jüdische Friedhof Wertheim ist ein jüdischer Friedhof in Wertheim, einer Stadt im Main-Tauber-Kreis im nördlichen Baden-Württemberg. Der jüdische Friedhof ist ein Kulturdenkmal der Stadt Wertheim.
Der Friedhof der jüdischen Gemeinde Wertheim wurde bereits im Mittelalter angelegt, wie der älteste erhaltene Grabstein von 1406 bezeugt. Der Friedhof liegt am Schlossberg gegenüber der Mainbrücke und hat eine Fläche von 73,44 Ar. Heute sind noch 498 Grabsteine vorhanden. Die letzte Bestattung fand 1938 statt.
Dieser Friedhof ist der älteste erhaltene und bis ins 20. Jahrhundert genutzte jüdische Friedhof in Baden-Württemberg.
1985 wurden vom Zentralarchiv zur Erforschung der Geschichte der Juden in Deutschland Fotos von allen Grabsteinen erstellt. Unter Verwendung dieser Fotos wurde 1998 eine Grunddokumentation des jüdischen Friedhofs im Auftrag der Stadt Wertheim und in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg erstellt.
https://www.youtube.com/watch?v=tAS7yXUZLtM

 


16.01.2012 - Jüdischer Friedhof Schönhauser Allee.Berlin Prenzlauerberg

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Krieg und Vandalismus
Die Eingangsbebauung von 1892, darunter die Trauerhalle, wurden im Zweiten Weltkrieg zerstört. Auch manche der Grabstätten fielen Bomben- oder Granateinschlägen zum Opfer. Inschriften, Verzierungen und Grabgitter aus Metall wurden in der Zeit des Nationalsozialismus geraubt und eingeschmolzen. Gegen Kriegsende hob man auf dem Friedhofsgelände Splittergräben aus und befestigte sie mit Grabsteinen, andere Steine wurden von den Gräbern entfernt und willkürlich übereinander gehäuft.
1988 wurden über 100 Grabsteine von randalierenden Jugendlichen umgestürzt. Ähnliche Vorfälle von Grabschändung wiederholten sich, so beispielsweise im Jahr 1997, als 28 Grabsteine, darunter einige, die kurz zuvor restauriert worden waren, von Unbekannten umgestoßen und teilweise zerstört wurden. Die Polizei ließ wissen, es gebe „keine Hinweise auf eine antisemitische Tat".
https://www.youtube.com/watch?v=H86AU94f42Q


SIEHE AUCH Anträge an das AMTSGERICHT MOSBACH:



4. Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zur nationalsozialistischen und rechtsextremistischen Judenverfolgung, zur Schändung von jüdischen Friedhöfen, u.a. in Mosbach - Baden

Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten.


Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel 1 auf dieser Seite.


Während die vom Familiengericht-Amtsgericht Mosbach beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, zunächst EINERSEITS ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten in einem Umfang von über 100 Seiten zum 07.04.2022 unter 6F 202/21 erstellt hat, entschließt sich dieselbe Gutachterin sodann, ANDERERSEITS eine ergänzende Stellungnahme von zwei ganzen DIN A4-Seiten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute, insbesondere zum Kontext der historisch nachgewiesenen Beteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in Mosbach wie Judenverfolgung und Holocaust, NS-Verfolgung von Sinti und Roma, Nazi-Euthanasie unter 6F 202/21 zum 31.08.2022 an das Amtsgericht Mosbach zu generieren.
Die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, ERWÄHNT LEDIGLICH MIT EINEM WORT DEN "NATIONALSOZIALISMUS" auf Seite 2, Absatz 2 und erwähnt lediglich mit einem Satz auf Seite 2, Absatz 2, dass der Antragsteller von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach sich gegen den Nationalsozialismus wendet.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen hat hier die GERICHTLICH BEAUFTRAGTE EINDEUTIGE GELEGENHEIT gehabt, mit einer entsprechend beim Amtsgericht Mosbach beantragten Fristverlängerung SICH SACHLICH UND FACHLICH auch auf über 100 Seiten bezüglich der Nazi-Thematik bzw. der Nazi-Problematik vor einem deutschen BRD-Gericht EXPLIZIT ZU ÄUSSERN. Diese Gelegenheit für eine sachliche und fachliche gutachterliche Expertise zum Nationalsozialismus und nationalsozialistischen Verbrechen, deren Auswirkungen und Aufarbeitungen nach 1945, u.a. auch in Mosbach, besteht zukünftig weiterhin jederzeit für die forensische Sachverständige aus Kitzingen.
Siehe dazu auch:


Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zur nationalsozialistischen und rechtsextremistischen Judenverfolgung, zur Schändung von jüdischen Friedhöfen, u.a. in Mosbach - Baden, am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach in 2022 mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


EINERSEITS:
Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zur nationalsozialistischen und rechtsextremistischen Judenverfolgung, zur Schändung von jüdischen Friedhöfen, u.a. in Mosbach - Baden.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers sowohl aus dem Zeitraum um 2022 als auch aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den Opfern und Verfolgten der nationalsozialistischen und rechtsextremistischen Judenverfolgung sowie ihren Familienangehörigen vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte der politischen des Nazi-Terror- und Vernichtungsregimes zu geben.


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Siehe auch:



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