Nationalsozialismus in Mosbach - Baden
: Rechtsextremismus und Neofaschismus : Anti-Semitismus : Anti-Ziganismus : Homophobie : Rassismus : Diskriminierung 

AKTUELLES:
GERICHTLICHE VERFAHREN:
Wiederaufnahmeverfahren
für Familie des Mosbacher Rabbiners
- Konkrete Tatbeteiligungen
an NS-Massenmordverbrechen in Mosbach

- u.a. in juristischen Aufarbeitungen
ausgehend vom Amtsgericht Mosbach
unter Führung und Verantwortung
des Direktors Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg

 Zuletzt AKTUALISIERT am 28.12.2025 ! 


Strafanzeigen gegen die Präsidentin des Landgerichts Mosbach wegen Leugnung, Verharmlosung und Relativierung der nationalsozialistischen Judenverfolgung und der Beteiligungen am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis 1933-1945
Strafanzeigen vom 30.11.2025 gegen die Präsidentin des Landgerichts Mosbach Jutta Kretz wegen Strafvereitelung im Amt, Rechtsbeugung und Prozessbetrug; Unterschlagung und Unterdrückung von Beweismaterialien; in Verfahren beim Amtsgericht und beim Landgericht Mosbach der seit 2022 beantragten juristischen Aufarbeitungen zu Leugnung, Verharmlosung und Relativierung der nationalsozialistischen Judenverfolgung und der Beteiligungen am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis 1933-1945 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
251130_DAB_AGMOS_NS_Judenverfolgung_Pogrom2025_BLIND.pdf (589.84KB)
Strafanzeigen gegen die Präsidentin des Landgerichts Mosbach wegen Leugnung, Verharmlosung und Relativierung der nationalsozialistischen Judenverfolgung und der Beteiligungen am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis 1933-1945
Strafanzeigen vom 30.11.2025 gegen die Präsidentin des Landgerichts Mosbach Jutta Kretz wegen Strafvereitelung im Amt, Rechtsbeugung und Prozessbetrug; Unterschlagung und Unterdrückung von Beweismaterialien; in Verfahren beim Amtsgericht und beim Landgericht Mosbach der seit 2022 beantragten juristischen Aufarbeitungen zu Leugnung, Verharmlosung und Relativierung der nationalsozialistischen Judenverfolgung und der Beteiligungen am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis 1933-1945 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
251130_DAB_AGMOS_NS_Judenverfolgung_Pogrom2025_BLIND.pdf (589.84KB)

SIEHE AUCH: Judenverfolgung auch in Mosbach (Baden), heutiger Neckar-Odenwaldkreis >>> SIEHE AUCH: Juden-Deportationen in Mosbach - Baden, heutiger Neckar-Odenwaldkreis >>> SIEHE AUCH: Nazi-Judenverfolgung vor 1945 - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: ... vom 10.08.2022 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 gegen Angehörige des Mosbacher SS-Zuges zur Überprüfung einer weiteren Beteiligung an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust nach der Zerstörung der Synagoge in Mosbach >>> SIEHE AUCH: … vom 13.09.2022 WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN zu 6F 9/22 zur Aufhebung der Haftbefehle gegen die Familie des Mosbacher Rabbiners zu 6F 9/22 >>> SIEHE AUCH: ... vom 13.09.2022 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 wegen Beteiligung an der Schändung des jüdischen Friedhofes in Mosbach und zur Überprüfung einer weiteren möglichen Beteiligung an der Zerstörung der Synagoge in Mosbach sowie an der weiteren NS-Judenverfolgung und am Holocaust >>> SIEHE AUCH: ... ab 09.04.2023 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 gegen Angehörige der Mosbacher Polizei und Gestapo wegen Tatbeteiligungen an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust in der Region Mosbach >>> SIEHE AUCH: Thematisierungen von Judenverfolgung in Mosbach (Baden), Neckar-Odenwaldkreis, nach 1945 >>> SIEHE AUCH: Thematisierungen von Juden-Deportationen in Mosbach - Baden, Neckar-Odenwaldkreis, nach 1945 >>>

Juristische Aufarbeitung Nationalsozialistischer Judenverfolgung beim Amtsgericht Mosbach
Anträge vom 02.02.2025 auf KONKRETE gerichtlich verfügte Prüfungen beim Amtsgericht Mosbach zu KONKRETEN Tatbeteiligungen an Nationalsozialistischer Judenverfolgung und am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis sowie zu deren juristischen Aufarbeitungen durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
250202_DAB_AGMOS_NS_Judenverfolgung_BLIND.pdf (235.71KB)
Juristische Aufarbeitung Nationalsozialistischer Judenverfolgung beim Amtsgericht Mosbach
Anträge vom 02.02.2025 auf KONKRETE gerichtlich verfügte Prüfungen beim Amtsgericht Mosbach zu KONKRETEN Tatbeteiligungen an Nationalsozialistischer Judenverfolgung und am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis sowie zu deren juristischen Aufarbeitungen durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
250202_DAB_AGMOS_NS_Judenverfolgung_BLIND.pdf (235.71KB)

SIEHE AUCH: HISTORISCHES: Judenverfolgung auch in Mosbach (Baden), heutiger Neckar-Odenwaldkreis >>> SIEHE AUCH: HISTORISCHES & AKTUELLES: Juden-Deportationen in Mosbach - Baden, heutiger Neckar-Odenwaldkreis >>>
Anträge zur Juristischen Aufarbeitung der Nationalsozialistischen Judenverfolgung an das Amtsgericht Mosbach:


STRAFANZEIGEN vom 09.11.2024 gegen Mosbacher Amtsrichterin
STRAFANZEIGEN wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt gegen die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess durch AMTSSEITIGE NÖTIGUNG des KV, Nazi-Jägers, Antragstellers und Beschwerdeführers bzgl. möglichem Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen von konkreten Tatbeteiligungen an NS-Judenverfolgung und Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis in der eigenen institutionellen NS-Vergangenheitsbewältigung der Mosbacher Justiz.
241109_STA_AGMOS_NS_Judenverfolgung_NOK_BLIND.pdf (179.66KB)
STRAFANZEIGEN vom 09.11.2024 gegen Mosbacher Amtsrichterin
STRAFANZEIGEN wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt gegen die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess durch AMTSSEITIGE NÖTIGUNG des KV, Nazi-Jägers, Antragstellers und Beschwerdeführers bzgl. möglichem Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen von konkreten Tatbeteiligungen an NS-Judenverfolgung und Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis in der eigenen institutionellen NS-Vergangenheitsbewältigung der Mosbacher Justiz.
241109_STA_AGMOS_NS_Judenverfolgung_NOK_BLIND.pdf (179.66KB)


Seiteninhalt:

  1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach unter Einbeziehung der forensischen familienpsychologischen sachverständigen Gutachterin aus Kitzingen Antje Wieck

    1.1 Antrag vom 13.09.2022 an das Amtsgericht Mosbach zur Aufhebung der Haftbefehle gegen die Familie des Mosbacher Rabbiners im WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN

    1.2 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers

    1.3 Strafanzeigen vom 30.11.2025 gegen die Präsidentin des Landgerichts Mosbach Jutta Kretz wegen Strafvereitelung im Amt, Rechtsbeugung und Prozessbetrug; Unterschlagung und Unterdrückung von Beweismaterialien; in Verfahren beim Amtsgericht und beim Landgericht Mosbach der seit 2022 beantragten juristischen Aufarbeitungen zu Leugnung, Verharmlosung und Relativierung der nationalsozialistischen Judenverfolgung und der Beteiligungen am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis 1933-1945 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg

  2. Online-Artikel zur Judenverfolgung in Mosbach und Baden


SIEHE AUCH Anträge an das AMTSGERICHT MOSBACH:

Siehe auch :

  • HISTORISCHES: Judenverfolgung in Mosbach >>>
  • AKTUELLES: Judenverfolgung in Mosbach >>>
  • AKTUELLES: Judenverfolgung und Antisemitismus >>>
  • AKTUELLES: Relativierung und Leugnung des Holocaust >>>
  • AKTUELLES: Nazi-Kz-Überlebende >>>
  • AKTUELLES: Schändung von NS-Gedenkstätten >>>



1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach unter Einbeziehung der forensischen familienpsychologischen sachverständigen Gutachterin aus Kitzingen Antje Wieck

Amtsgericht Mosbach: Bildquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht_Mosbach#/media/Datei:Mosbach-kloster-amtsgericht1.jpg


Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach
Telefon:
06261 - 87 0 (Zentrale)
Telefax:
06261 - 87 460 (Zentrale Faxnummer)

Strafanzeigen vom 26.03.2023 gegen Tatbeteiligte an der nationalsozialistischen Juden-Verfolgung und den Juden-Deportationen in Mosbach - Baden >>>

Nazi-Judenverfolgung und Tatbeteiligungen am Holocaust in Mosbach: Anträge an das Amtsgericht Mosbach:
Strafanzeige vom 10.08.2022 gegen Angehörige des Mosbacher SS-Zuges zur Überprüfung einer weiteren Beteiligung an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust nach der Zerstörung der Synagoge in Mosbach  >>>

Aufhebung vom 13.09.2022 der Haftbefehle gegen die Familie des Mosbacher Rabbiners im Wiederaufnahmeverfahren >>>

Strafanzeigen gegen Unbekannt vom 13.09.2022 wegen Beteiligung an der Schändung des jüdischen Friedhofes in Mosbach und zur Überprüfung einer weiteren möglichen Beteiligung an der Zerstörung der Synagoge in Mosbach sowie an der weiteren NS-Judenverfolgung und am Holocaust >>>

Erfahrungen der juristischen Aufarbeitung von Judenfeindlichkeit vor und nach 1945  bei den Mosbacher Justizbehörden

Die nationalsozialistische Judenverfolgung in Mosbach-Baden vor 1945 mit diskriminierender Benachteiligung; Berufsverboten; Enteignungen und Beraubungen jüdischen Vermögens; Schändung des jüdischen Friedhofs; Verhaftung der Familie des Mosbacher Rabbiners; Zerstörung der Synagoge; Massen-Deportationen der badischen Juden in das Nazi-KZ Gurs nach Frankreich sowie die Schändung des KZ-Buchenwald mit dem Erinnerungsort der nach Auschwitz deportierten jüdischen Kinder mit Eingabe vom 06.08.2022, die antisemitische Volksverhetzung mit Eingabe vom 10.04.2023 werden bereits beim Amtsgericht Mosbach in den vom AS entsprechend initiierten und anhängigen Verfahren unter 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23 thematisiert, u.a. mit diesbezüglichen Strafanzeigen gemäß § StPO 158.

Sowohl das Justizministerium Baden-Württemberg u.a. am 20.12.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/28 als auch der Landtag Baden-Württemberg am 10.03.2023 zu PETITION 17/1464 benennen EXPLIZIT die vom AS gemäß § 158 StPO seit 03.06.2022 initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach-Baden.

Das Amtsgericht Mosbach bestätigt sowohl mit der Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 als auch mit der Mitteilung vom 20.03.2023 unter 6F 2/23, die vom AS gemäß § 158 StPO initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren sowie zu angezeigten antisemitischen Straftaten, auch zu konkreten Tatbeteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in der Mosbacher Region, beim Amtsgericht Mosbach-Baden in SONDERBÄNDEN anzulegen.

Aufgenommen für Aufgenommen für "Neckar- und Franken­rundschau,1-spaltig, 9,5 cm"; Bildauf­schrift auf Origi­nalfoto: "Die Synagoge in Mosbach wird ausge­räuchert"


Mosbach, MOS; Brennende Synagoge
Signatur:
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, EA 99/001 Bü 305 Nr. 1964
Kontext:
Dokumentationsstelle zur Erforschung der Schicksale der jüdischen Bürger Baden-Württembergs 1933-1945 >> 8. Bildsammlungen >> Bilddokumente über die jüdischen Gemeinden in Baden, Württemberg und Hohenzollern
Laufzeit:
11. November 1938
Sonstige Erschließungsangaben:
Rechteinhaber: Maßholder, Mosbach-Diedesheim
Bemerkungen:
Digitalisat im Angebot des Archivs:
https://www.landesarchiv-bw.de/


1.1 Antrag vom 13.09.2022 an das Amtsgericht Mosbach zur Aufhebung der Haftbefehle gegen die Familie des Mosbacher Rabbiners im WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN

EINLADUNG ZUR PROZESSBEOBACHTUNG !!!
ZUR AUFARBEITUNG VON NATIONALSOZIALISTISCHEM UNRECHT
UND NATIONALSOZIALISTISCHEN VERBRECHEN
BEIM AMTSGERICHT MOSBACH
6F 9/22

Aufhebung der Haftbefehle gegen die Familie
des Mosbacher Rabbiners
im WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN
www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de
siehe GLA Ka, 309/1208 vom 24.11.1938

Prozessbeobachtung: NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Antrag vom 13.09.2022 zur Aufhebung der Haftbefehle gegen die Familie des Mosbacher Rabbiners im WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN
220913_uhl_ag_mos_haftbefehl_rabbiner_familie_mosbach.pdf (75.35KB)
Prozessbeobachtung: NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Antrag vom 13.09.2022 zur Aufhebung der Haftbefehle gegen die Familie des Mosbacher Rabbiners im WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN
220913_uhl_ag_mos_haftbefehl_rabbiner_familie_mosbach.pdf (75.35KB)


Laut Veröffentlichungen des Ministeriums für soziale Gleichheit leben in Israel Anfang des Jahres 2022 noch rund 160.000 Holocaust-Überlebende. Im Durchschnitt sind sie zu dem Zeitpunkt 85 Jahre alt. Der deutsche Bundespräsident Steinmeier besucht die Gedenkstätte des Nazi-Konzentrationslagers Bergen-Belsen gemeinsam mit dem israelischen Staatspräsidenten Herzog und mit Holocaust-Überlebenden am 06.09.2022. Der deutsche Bundeskanzler Scholz besucht die Gedenkstätte „Haus der Wannseekonferenz“ gemeinsam mit dem israelischen Premierminister Lapid und mit Holocaust-Überlebenden am 12.09.2022. Dies bedeutet für das in NS-Verfahren angerufene Amtsgericht Mosbach, dass im Jahr 2022 und zukünftig angesichts noch lebender NS-Verfolgter und noch lebender NS-Opfer, es ebenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit auch noch lebende NS-Täter gibt, die juristisch zur Verantwortung gezogen werden können.

Rechtsfolge-Zuständigkeit der BRD-Justiz sowohl für das Nazi-Terror- und Vernichtungsregime als auch für die demokratische Weimarer Republik: Das Reichstagsbrandurteil von 1933 und dessen Aufhebung in 2007 dient dazu, die rechtliche, fachliche und sachliche Zuständigkeit der AKTUELLEN BRD-Justiz in der systemübergreifenden Rechtsnachfolge der vorhergehenden politischen-administrativen Systeme, sowohl nach dem vorhergehenden Deutschen Reich unter dem Nazi-Terror-Regime als auch unter der davor vorhergehenden demokratischen Weimarer Republik, in der gesamtzeitlichen Komponente von 1933 bis 2007 zu begründen. Dadurch begründet sich u.a. auch die Zuständigkeit für die hier vorliegende und anhängige Rechtssache beim Amtsgericht Mosbach.

Hiermit ergeht der zuvor benannte Antrag an das AG/FG Mosbach unter 6F 9/22. Bestätigen Sie bitte Eingang, Weiterbearbeitung und Weiterleitung dieses Dokumentes.


BEGRÜNDUNG UND GLAUBHAFTMACHUNG:
Im zweimonatlichen Lagebericht des Oberstaatsanwalts Mosbach vom 24.11.1938 unter GLA Ka, 309/1208 wird berichtet: Anläßlich der Aktion gegen die Juden am 10.11.1938 wurden die Ehefrau des Rabbiners in Mosbach und ihr 86 Jahre alter Vater wegen Widerstands festgenommen; sie hatten sich gegen die Festnahme des Rabbiners durch die Gendarmerie Mosbach widersetzt und wurden zu einer Gefängnisstrafe von 4 bzw. 3 Wochen verurteilt.

Rechtsfolge-Zuständigkeit der BRD-Justiz sowohl für das Nazi-Terror- und
Vernichtungsregime als auch für die demokratische Weimarer Republik

Das Reichstagsbrandurteil von 1933 und dessen Aufhebung in 2007 dient dazu, die rechtliche, fachliche und sachliche Zuständigkeit der AKTUELLEN BRD-Justiz in der systemübergreifenden Rechtsnachfolge der vorhergehenden politischen-administrativen Systeme, sowohl nach dem vorhergehenden Deutschen Reich unter dem Nazi-Terror-Regime als auch unter der davor vorhergehenden demokratischen Weimarer Republik, in der gesamtzeitlichen Komponente von 1933 bis 2007 zu begründen. Dadurch begründet sich u.a. auch die Zuständigkeit für die hier vorliegende und anhängige Rechtssache beim Amtsgericht Mosbach.

INTERNET-VERÖFFENTLICHUNGEN
Hiermit erfolgt offiziell die Antragsteller-Freigabe des vorliegenden Antrages unter 6F 9/22 beim Amtsgericht Mosbach in vorliegender Rechtssache zur frei zugänglichen Veröffentlichung in den Internetpräsenzen des Amtsgerichts Mosbach sowie der BRD-Justizinstitutionen sowie in den Internetpräsenzen der BRD-Universitäten und Fachhochschulen sowie in den Internetpräsenzen sämtlicher BRD-Bildungseinrichtungen.

Der vorliegende Strafantrag in vorliegender Rechtssache beim Amtsgericht-Familiengericht Mosbach wird mit begleitender Falldokumentation auf der folgenden Website frei zugänglich im Internet veröffentlicht: Die Internet-Präsenz " Nationalsozialismus in Mosbach - Baden und Württemberg : Rechtsextremismus und Neofaschismus : Rassismus und Diskriminierung : Anti-Semitismus : Homophobie " ist ein Linkportal und Informationsangebot zu regionalen Ereignissen im Prioritäten-Fokus zu Mosbach, Baden und Württemberg.
http://www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.info/

Beim fallverantwortlichen Spruchkörper am Amtsgericht Mosbach wird hiermit unter 6F 9/22 die Veranlassung per Verfügung beantragt, die hier anhängige RECHTSSACHE mit kritischer Dokumentation sowie die entsprechende Verfahrens- und Falldokumentationen auf den Internet-/bzw. Websites des Amtsgericht Mosbach frei zugänglich zu veröffentlichen.

Das Menschheitsverbrechen der Shoah werden wir nie vergessen. Das Gedenken an den millionenfachen Mord an den Jüdinnen und Juden Europas ist eine immerwährende Verpflichtung für uns. Es ist unsere Verantwortung, Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen und uns jeder Form von Antisemitismus entgegenzustellen. Es ist mir und der gesamten Bundesregierung ein zentrales Anliegen, jüdisches Leben zu stärken und zu fördern“, sagte der deutsche Bundeskanzler Scholz beim gemeinsamen Besuch der Gedenkstätte „Haus der Wannseekonferenz“ mit dem israelischen Premierminister Lapid und mit Holocaust-Überlebenden am 12.09.2022.


Prozessbeobachtung: NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Antrag vom 13.09.2022 zur Aufhebung der Haftbefehle gegen die Familie des Mosbacher Rabbiners im WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN
220913_uhl_ag_mos_haftbefehl_rabbiner_familie_mosbach.pdf (75.35KB)
Prozessbeobachtung: NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Antrag vom 13.09.2022 zur Aufhebung der Haftbefehle gegen die Familie des Mosbacher Rabbiners im WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN
220913_uhl_ag_mos_haftbefehl_rabbiner_familie_mosbach.pdf (75.35KB)


Reichspogromnacht in Mosbach, Verbrennung der Synagogeneinrichtung im November 1938 Reichspogromnacht in Mosbach, Verbrennung der Synagogeneinrichtung im November 1938


Mosbach, MOS; Reichspogromnacht, Verbrennung der Synagogeneinrichtung
Signatur:
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, EA 99/001 Bü 305 Nr. 1214
Kontext:
Dokumentationsstelle zur Erforschung der Schicksale der jüdischen Bürger Baden-Württembergs 1933-1945 >> 8. Bildsammlungen >> Bilddokumente über die jüdischen Gemeinden in Baden, Württemberg und Hohenzollern
Laufzeit:
November 1938
Sonstige Erschließungsangaben:
Rechteinhaber: Staatsanwaltschaft Mosbach KLs 19/48, KLs 7/49,Heft III
Bemerkungen:
Digitalisat im Angebot des Archivs:
https://www.landesarchiv-bw.de/


1.2 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers

In der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022, teilt das Amtsgericht Mosbach die Rechtsauffassung mit, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, was SOWOHL entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022, dass heute und noch künftig NS-Verbrechen von der Justiz verfolgt würden,  ALS AUCH entgegen der Rechtsauffassung u.a. des Urteils vom 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.

Das Amtsgericht Mosbach erklärt, die vom Antragsteller initiierten Verfahren zur Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen nicht bearbeiten, sondern laut Verfügungs-Mitteilung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 getrennt von der Akte lediglich in einem Sonderband anlegen zu wollen.

Das AG MOS äußert sich weiterhin auch in 6F 2/22 in und nach der Verhandlung vom 22.11.22 NICHT zu den beim AG MOS erhobenen konkreten Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen u.a. gegen wiederholt nicht-ordnungsgemäße Bearbeitungen von konkreten Eingaben des Antragstellers zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und von Nationalsozialistischen Verbrechen seitens des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 entgegen der geltenden Strafprozessordnung § 158 StPO. Siehe dazu auch u.a. KV-RA-Eingabe vom 22.06.22 unter 6F 2/22.

Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten.

Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel *** auf dieser Seite.

Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU DEN NAZI-VERBRECHEN der NS-Judenverfolgung, der Reichspogromnacht mit der Zerstörung der Synagogen, des Holocaust sowie zur heutigen Erinnerungskultur in der NS-Vergangenheitsbewältigung, auch zu heutigen Anschlägen auf Synagogen n Deutschland nach 1945, am Beispiel des Antragstellers von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach in 2022 mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.

Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU DEN NS-VERBRECHEN der konkreten Nazi-Judenverfolgung in Mosbach-Baden am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach in 2022 mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.

Reichspogromnacht in Mosbach, Verbrennung der Synagogeneinrichtung im November 1938 Reichspogromnacht in Mosbach, Verbrennung der Synagogeneinrichtung im November 1938


Mosbach, MOS; Reichspogromnacht, Verbrennung der Synagogeneinrichtung
Signatur:
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, EA 99/001 Bü 305 Nr. 1223
Kontext:
Dokumentationsstelle zur Erforschung der Schicksale der jüdischen Bürger Baden-Württembergs 1933-1945 >> 8. Bildsammlungen >> Bilddokumente über die jüdischen Gemeinden in Baden, Württemberg und Hohenzollern
Laufzeit:
November 1938
Sonstige Erschließungsangaben:
Rechteinhaber: Staatsanwaltschaft Mosbach KLs 19/48, KLs 7/49,Heft III
Bemerkungen:
Hahn Abb. 364
Digitalisat im Angebot des Archivs:
https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-695562-1



SIEHE AUCH Anträge an das AMTSGERICHT MOSBACH:


1.3 Strafanzeigen vom 30.11.2025 gegen die Präsidentin des Landgerichts Mosbach Jutta Kretz wegen Strafvereitelung im Amt, Rechtsbeugung und Prozessbetrug; Unterschlagung und Unterdrückung von Beweismaterialien; in Verfahren beim Amtsgericht und beim Landgericht Mosbach der seit 2022 beantragten juristischen Aufarbeitungen zu Leugnung, Verharmlosung und Relativierung der nationalsozialistischen Judenverfolgung und der Beteiligungen am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis 1933-1945 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg


30.11.2025

AUS AKTUELLEN ANLÄSSEN:
>>> Internationaler Holocaust-Gedenktag
zum 80. Jahrestag der Befreiung des KZ-Auschwitz
am 27.01.2025 <<<
Gedenkstunde im Deutschen Bundestag
für die Opfer des Nationalsozialismus
am 29.01.2025 <<<
>>> CDU-Antrag zur Migrationspolitik im Deutschen Bundestag
mit Mehrheitsbeschaffung durch die in Teilen rechtsextremistische AFD
am 29.01.2025 <<<
Als Reaktion auf diesen auch als "Tabubruch" bezeichneten Vorgang gibt der Auschwitz-Überlebende Albrecht Weinberg sein Bundesverdienstkreuz zurück.
Der jüdische Publizist Michel Friedman kündigt an, nun nach vierzig Jahren
Mitgliedschaft aus der CDU auszutreten wegen der gemeinsamen CDU-Abstimmung mit der AfD als »katastrophale Zäsur«.
Nach der CDU-Abstimmung mit der AfD nennt Ex-CDU-Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel  in ihrer a.D.-Erklärung am 30.01.2025
das Vorgehen des CDU-Partei- und Fraktionsvorsitzenden und
CDU-Bundeskanzlerkandidaten Friedrich Merz als "falsch".

>> AUS AKTUELLEM ANLASS
zum 87. Jahrestag der NAZI-Reichspogromnacht am 09.11.2025
und der NS-Zerstörung der Mosbacher Synagoge <<

Strafanzeigen gegen die Präsidentin des Landgerichts Mosbach Jutta Kretz
wegen Strafvereitelung im Amt, Rechtsbeugung und Prozessbetrug;
Unterschlagung und Unterdrückung von Beweismaterialien;
in Verfahren beim Amtsgericht und beim Landgericht Mosbach
der seit 2022 beantragten juristischen Aufarbeitungen
zu Leugnung, Verharmlosung und Relativierung
der nationalsozialistischen Judenverfolgung und der Beteiligungen
am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis 1933-1945

Unter der Führung und Verantwortung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach,
Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
verweigern fallverantwortliche Richter*innen die im Verfahrenskomplex
mehrfach beantragten ordnungsgemäßen juristischen Überprüfungen
der nationalsozialistischen Judenverfolgung und die Beteiligungen
am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis 1933-1945
sowie deren mangelhaften juristischen Aufarbeitungen
durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945
beim Amtsgericht Mosbach

Strafanzeigen gegen die Präsidentin des Landgerichts Mosbach wegen Leugnung, Verharmlosung und Relativierung der nationalsozialistischen Judenverfolgung und der Beteiligungen am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis 1933-1945
Strafanzeigen vom 30.11.2025 gegen die Präsidentin des Landgerichts Mosbach Jutta Kretz wegen Strafvereitelung im Amt, Rechtsbeugung und Prozessbetrug; Unterschlagung und Unterdrückung von Beweismaterialien; in Verfahren beim Amtsgericht und beim Landgericht Mosbach der seit 2022 beantragten juristischen Aufarbeitungen zu Leugnung, Verharmlosung und Relativierung der nationalsozialistischen Judenverfolgung und der Beteiligungen am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis 1933-1945 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
251130_DAB_AGMOS_NS_Judenverfolgung_Pogrom2025_BLIND.pdf (589.84KB)
Strafanzeigen gegen die Präsidentin des Landgerichts Mosbach wegen Leugnung, Verharmlosung und Relativierung der nationalsozialistischen Judenverfolgung und der Beteiligungen am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis 1933-1945
Strafanzeigen vom 30.11.2025 gegen die Präsidentin des Landgerichts Mosbach Jutta Kretz wegen Strafvereitelung im Amt, Rechtsbeugung und Prozessbetrug; Unterschlagung und Unterdrückung von Beweismaterialien; in Verfahren beim Amtsgericht und beim Landgericht Mosbach der seit 2022 beantragten juristischen Aufarbeitungen zu Leugnung, Verharmlosung und Relativierung der nationalsozialistischen Judenverfolgung und der Beteiligungen am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis 1933-1945 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
251130_DAB_AGMOS_NS_Judenverfolgung_Pogrom2025_BLIND.pdf (589.84KB)

SIEHE AUCH: Judenverfolgung auch in Mosbach (Baden), heutiger Neckar-Odenwaldkreis >>> SIEHE AUCH: Juden-Deportationen in Mosbach - Baden, heutiger Neckar-Odenwaldkreis >>> SIEHE AUCH: Nazi-Judenverfolgung vor 1945 - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom AMTSGERICHT MOSBACH >>> SIEHE AUCH: ... vom 10.08.2022 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 gegen Angehörige des Mosbacher SS-Zuges zur Überprüfung einer weiteren Beteiligung an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust nach der Zerstörung der Synagoge in Mosbach >>> SIEHE AUCH: … vom 13.09.2022 WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN zu 6F 9/22 zur Aufhebung der Haftbefehle gegen die Familie des Mosbacher Rabbiners zu 6F 9/22 >>> SIEHE AUCH: ... vom 13.09.2022 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 wegen Beteiligung an der Schändung des jüdischen Friedhofes in Mosbach und zur Überprüfung einer weiteren möglichen Beteiligung an der Zerstörung der Synagoge in Mosbach sowie an der weiteren NS-Judenverfolgung und am Holocaust >>> SIEHE AUCH: ... ab 09.04.2023 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 gegen Angehörige der Mosbacher Polizei und Gestapo wegen Tatbeteiligungen an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust in der Region Mosbach >>> SIEHE AUCH: Thematisierungen von Judenverfolgung in Mosbach (Baden), Neckar-Odenwaldkreis, nach 1945 >>> SIEHE AUCH: Thematisierungen von Juden-Deportationen in Mosbach - Baden, Neckar-Odenwaldkreis, nach 1945 >>>


§ 158
Strafanzeige; Strafantrag
Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei den Staatsanwaltschaften und Amtsgerichten schriftlich angebracht werden.  Dem Verletzten ist auf Antrag der Eingang seiner Anzeige schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung soll eine kurze Zusammenfassung der Angaben des Verletzten zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat enthalten.

INSBESONDERE vor dem seit vielen Jahren zunehmenden Rechtspopulismus und Rechtsextremismus in Deutschland, u.a. in und aus der AFD, mit Thematisierungen von Geschichtsklitterung, Geschichtsrevisionismus, volksverhetzender Leugnung und Verharmlosung von NS-Verbrechen; Forderungen einer deutschen erinnerungspolitischen Wende um 180 Grad bei der konkreten NS-Vergangenheitsbewältigung, bei der NS-Öffentlichkeits- und Gedenkstättenarbeit, bei der NS-Bildungsarbeit ... Die HIER o.g. beschuldigte und angezeigte  Präsidentin des Landgerichts Mosbach Jutta Kretz verweigert im zuvor genannten Kontext mehrfach wiederholt seit 2022 ausgehend von o.g. Verfahrenskomplex HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR die folgenden KONKRETEN HISTORISCHEN Sachverhalte, die seit vielen Jahren in politischen, gesellschaftlichen, wissenschaftlichen, juristischen und medienöffentlichen Wirklichkeitskontexten thematisiert werden, ihrerseits amtsseitig EXPLIZIT zu berücksichtigen und ihrerseits amtsseitig EXPLIZIT zu thematisieren während ihrer amtsseitigen Verantwortung für HIER dargelegte und belegte problematische Verfahrungsführungen seit 2022 in bei der Mosbacher Justiz bzgl. KONKRET beantragten Verfahren zu nationalsozialistisch-rechtsextremistisch-orientierten Umsturzplänen bis 1933 und seit 1945. DAZU zählen u.a. auch HIER EXPLIZIT KONKRETE Anträge auf KONKRETE juristische Aufarbeitungen beim Amtsgericht Mosbach zu KONKRETEN Tatbeteiligungen an National-sozialistischer Judenverfolgung und am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis 1933-1945 sowie zu deren mangelhaften juristischen Aufarbeitungen durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945.

SIEHE AUCH: Die Material- und Zitatsammlung, Beweissammlung u.a. aus historischen, politischen, zivilgesellschaftlichen, juristischen, wissenschaftlichen Quellen und Medienberichten... benannt von der bereits mehrfach beantragt mit Dienstaufsicht beschwerten Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess selbst unter 6F 202/21 und 6F 9/22 am 17.08.2022 unter…
http://nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de/
>>> SIEHE AUCH: FACEBOOK-GRUPPE: Aufarbeitung von Nazi-Unrecht und Nazi-Verbrechen >>> https://www.facebook.com/groups/954312666630761
SIEHE AUCH IM FOLGENDEN…

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>>> >>> Die HIER angezeigte und o.g. beschuldigte Präsidentin des Landgerichts Mosbach Jutta Kretz verweigert ihrerseits amtsseitig wie HIER dargelegt und belegt im o.g. Verfahrenskomplex seit 2022 ABER AUCH BEIM LANDGERICHT MOSBACH EXPLIZIT zu benennen, dass die in ihrer eigenen Zuständigkeit mit Dienstaufsicht beschwerte Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess im o.g. Verfahrenskomplex, wie HIER AKTENKUNDIG NACHWEISBAR UND HALTBAR dargelegt und belegt, die vom Beschwerdeführer beantragten juristischen Aufarbeitungen EXPLIZT NICHT in Eingangsbestätigungen mit KONKRETEN Sachverhalten benennt und zudem auch KEINE TRANSPARENTEN NACHVOLLZIEHBAREN EXPLIZITEN amtsseitigen Mitteilungen zu diesbzgl. Bearbeitungen und Zuständigkeits-Weiterleitungen mit KONKRETEN Sachverhalten ausstellt…
… bzgl. nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierter Umsturzversuche vor 1933  (Hit-ler-Putsch-Prozess) und seit 1945 in Deutschland unter Beteiligungen von Reichsbürgern und AFD-Mitgliedern >>>
… bzgl. Anträge auf KONKRETE juristische Aufarbeitungen beim Amtsgericht Mosbach  zu KONKRETEN Tatbeteiligungen an Nationalsozialistischer Judenverfolgung und am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis 1933-1945 sowie zu deren mangelhaften juristischen Aufar-beitungen durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 >>>
… …gegen Angehörige des Mosbacher SS-Zuges zur Überprüfung einer weiteren Beteiligung an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust vor und nach der KONKRETEN Zerstörung der Synagoge in Mosbach in 1938 >>>
… …gegen Angehörige der Mosbacher Hitler-Jugend zur Überprüfung einer weiteren Beteili-gung an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust vor und nach der KONKRETEN Zerstö-rung der Synagoge in Mosbach in 1938 >>>
… …gegen Angehörige der Mosbacher Gestapo und Polizei zur Überprüfung einer weiteren Beteiligung an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust vor und nach der KONKRETEN Zerstörung der Synagoge in Mosbach in 1938 >>>
… … zur Aufhebung der Haftbefehle gegen die Familie des Mosbacher Rabbiners >>>
… … zur Beteiligung an der Schändung des jüdischen Friedhofes in Mosbach und zur Über-prüfung einer weiteren möglichen Beteiligung an der Zerstörung der Synagoge in Mosbach sowie an der weiteren NS-Judenverfolgung und am Holocaust >>>
…… zu Tatbeteiligungen an der nationalsozialistischen Juden-Verfolgung und den Juden-Deportationen in NS-Konzentrationslager in und aus Mosbach - Baden und im Neckar-Odenwaldkreis >>>
… … zu Tatbeteiligungen an der NS-Judenverfolgung mit wirtschaftlichem Boykott, zunehmender Entrechtung und Repressalien gegenüber jüdischen Geschäftsleuten in Mosbach und im Neckar-Odenwaldkreis vor 1945 >>>
… … zu Tatbeteiligungen an der NS-Judenverfolgung nach der nationalsozialistischen Machtübernahme 1933 mit Entfernungen von jüdischen Menschen aus dem Staatsdienst im Neckar Odenwaldkreis >>>
… … zu Tatbeteiligungen am Nicht-Wiederaufbau der Mosbacher Synagoge in der besonderen lokalen/regionalen Erinnerungs- und Gedenkkultur in Mosbach, Neckar-Odenwaldkreis. Die Ruine der Synagoge in Mosbach wird 1938 in den Tagen nach dem Novemberpogrom abgerissen und aus dem Mosbacher Stadtbild entfernt. Der Platz der Synagoge in Mosbach wird danach zunächst als Holzlagerplatz benutzt und dann werden n den 1950er Jahren auf dem ehemaligen Platz der Mosbacher Synagoge Garagen erbaut. An einer dieser Garagen aus den 1950er-Jahren wird dann 31 Jahre später in 1969 eine Gedenktafel für die Mosbacher Synagoge angebracht. 1985/86 werden diese Garagen dann 48 Jahre später abgerissen und dieser Platz als Gedenkstätte neu gestaltet. ERST zum Jahrestag des Novemberpogroms 1938 werden 75 Jahre später im November 2013 die Namen von 68 jüdischen Holocaust-Opfern in den Gedenkstein am Synagogenplatz eingraviert.

>>> >>> Die HIER angezeigte und o.g. beschuldigte Präsidentin des Landgerichts Mosbach Jutta Kretz verweigert ihrerseits amtsseitig wie HIER dargelegt und belegt im o.g. Verfahrenskomplex seit 2022 ABER AUCH IM REICHSBÜRGERPROZESS  BEIM LANDGERICHT MOSBACH im August 2025 EXPLIZIT zu benennen, dass die in ihrer eigenen Zuständigkeit mit Dienstaufsicht beschwerte Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess im o.g. Verfahrens-komplex versucht, HALTBAR NACHWEISBAR AKTENKUNDIG und WAHRHEITSWIDRIG den Beschwerdeführer und Anzeigeerstatter als angeblich psychisch krank und erziehungsfähig im Kontext von Familenrechtsverfahren zu diskreditieren (Vgl. diesbzgl. Gutachten vom 23.08.2023 unter 6F 9/22 und 6F 202/21). U.a. EBEN AUF GRUND seiner KONKRET beantragten juristischen Aufarbeitungen bzgl. nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierter Umsturzversuche vor 1933 (Hitler-Putsch-Prozess) und nach 1945 in Deutschland unter Beteiligungen von Reichsbürgern und AFD-Mitgliedern beim Amtsgericht Mosbach. UND DIES HIER ABER während das gerichtlich beauftrage Gutachten vom 23.08.2023 unter 6F 9/22 und 6F 202/21 DANN die KONKRETEN „ANZEIGEN GEGEN ADOLF HITLER“ des begutachteten Beschwerdeführers und Anzeigeerstatters EXPLIZIT benennt. UND diese als NICHT psychisch krank bewertet. DAZU zählen u.a. auch HIER EXPLIZIT KONKRETE Anträge auf KONKRETE juristische Aufarbeitungen beim Amtsgericht Mosbach zu KONKRETEN Tatbeteiligungen an Nationalsozialistischer Judenverfolgung und am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis 1933-1945 sowie zu deren mangelhaften juristischen Aufarbeitungen durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945.

>>> >>> Es ist HIER zu überprüfen, inwieweit die HIER angezeigte und o.g. beschuldigte Präsidentin des Landgerichts Mosbach Jutta Kretz sich ihrerseits durch mögliche amtsseitige Unterdrückungen von HIER genannten Beweismaterialien in Kontexten von Strafvereitelung im Amt, Prozessbetrug etc. im o.g. Verfahrenskomplex seit 2022 ABER AUCH IM REICHS-BÜRGERPROZESS BEIM LANDGERICHT MOSBACH im August 2025 ggf. u.U. engagieren könnte. DAZU zählen u.a. auch HIER EXPLIZIT KONKRETE Anträge auf KONKRETE juristische Aufarbeitungen beim Amtsgericht Mosbach zu KONKRETEN Tatbeteiligungen an Nationalsozialistischer Judenverfolgung und am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis 1933-1945 sowie zu deren mangelhaften juristischen Aufarbeitungen durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945.

>>> >>> Die HIER o.g. beschuldigte Präsidentin des Landgerichts Mosbach Jutta Kretz verweigert mehrfach wiederholt in ihren schriftlichen Ankündigungen ausgehend von o.g. Verfahrenskomplex HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR die Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die o.g. Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess bzgl. o.g. Kontext von nationalso-zialistisch-rechtsextremistisch-orientierten Umsturzplänen bis 1933 (Hitler-Putsch-Prozess) und seit 1945 unter Beteiligung von Reichsbürgern und AFD-Mitgliedern ihrerseits amtsseitig zu benennen, zu erläutern und zu bearbeiten. DAZU zählen u.a. auch HIER EXPLIZIT KON-KRETE Anträge auf KONKRETE juristische Aufarbeitungen beim Amtsgericht Mosbach zu KONKRETEN Tatbeteiligungen an Nationalsozialistischer Judenverfolgung und am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis 1933-1945 sowie zu deren mangelhaften juristischen Aufar-beitungen durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945. UND DIES AUCH in amtsseitiger Verweigerung ihrer Landgerichtspräsidentinnen-Funktion bei der Ausübung einer ordnungs-gemäßen transparenten Dienstaufsicht in der Mosbacher Justiz, bei der selbst seit 2022 Reichsbürgerprozesse stattfinden.

>>> >>> Die HIER o.g. beschuldigte Präsidentin des Landgerichts Mosbach Jutta Kretz verweigert ihrerseits mehrfach wiederholt seit 2022 ausgehend von o.g. Verfahrenskomplex ABER AUCH IM REICHSBÜRGERPROZESS  BEIM LANDGERICHT MOSBACH im August 2025  HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR die folgenden KONKRETEN HISTORISCHEN Sachverhalte amtsseitig zu berücksichtigen und amtsseitig zu thematisieren, dass die mit Dienstaufsicht beschwerte o.g. Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess bzgl. o.g. Kontext von nationalsozialistisch-rechtsextremistisch-orientierten Umsturzplänen bis 1933 (Hitler-Putsch-Prozess) und seit 1945 unter Beteiligung von Reichsbürgern und AFD-Mitgliedern NACH BISHERIGEM KENNTNISSTAND sich ihrerseits IM KONKRETEN GEGENSATZ zu anderen (Amts-)Richter*innen AUCH NICHT dem Offenen Brief vom 27.01.2025 von 619 Jurist*innen „Ein Verbotsverfahren gegen die AfD hat Aussicht auf Erfolg“ an Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie an Mitglieder der Bundesregierung angeschlossen hat.

>>> >>> Die HIER o.g. beschuldigte Präsidentin des Landgerichts Mosbach Jutta Kretz verweigert ihrerseits mehrfach wiederholt seit 2022 ausgehend von o.g. Verfahrenskomplex ABER AUCH IM REICHSBÜRGERPROZESS  BEIM LANDGERICHT MOSBACH im August 2025  HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR die folgenden KONKRETEN HISTORISCHEN Sachverhalte amtsseitig zu berücksichtigen und amtsseitig zu thematisieren…. durch ihre amtsseitige Verantwortung problematischer Verfahrungsführungen seit 2022 in bei der Mosbacher Justiz beantragten Verfahren zu nationalsozialistisch-rechtsextremistisch-orientierten Umsturzplänen bis 1933 und seit 1945. Die HIER o.g. angezeigte und beschuldigte Präsidentin des Landgerichts Mosbach Jutta Kretz verweigert ihrerseits mehrfach wiederholt seit 2022 ausgehend von o.g. Verfahrenskomplex ABER AUCH IM REICHSBÜR-GERPROZESS  BEIM LANDGERICHT MOSBACH im August 2025 HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR die folgenden KONKRETEN HISTORISCHEN Sachverhalte amtsseitig zu berücksichtigen und amtsseitig zu thematisieren… UND ZWAR, dass der Beschwerdeführer und Anzeigeerstatter bereits am 03.06. und 05.06.2022 beim Amtsgericht Mosbach die Wiederaufnahme des Hitler-Putsch-Prozesses aus 1924 unter 6F 9/22 beantragt hat. UND ZWAR gemäß und analog der Wiederaufnahmeverfahren zum Reichstagsbrandurteil des Reichsgerichts Leipzig aus 1933 (bzgl. nationalsozialistische Machtergreifung) und dessen Aufhebung durch die Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe aus 2007 über eine 75-jährige Zeitachse bis ins 21. Jahrhundert. DAZU zählen u.a. auch HIER EXPLIZIT KONKRETE Anträge auf KONKRETE juristische Aufarbeitungen beim Amtsgericht Mosbach zu KONKRETEN Tatbeteiligungen an Nationalsozialistischer Judenverfolgung und am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis 1933-1945 sowie zu deren mangelhaften juristischen Aufarbeitungen durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945.

SIEHE AUCH: Die Material- und Zitatsammlung, Beweissammlung u.a. aus historischen, politischen, zivilgesellschaftlichen, juristischen, wissenschaftlichen Quellen und Medienberichten...benannt von der mehrfach mit Dienstaufsicht beschwerten Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess selbst unter 6F 202/21 und 6F 9/22 am 17.08.2022 unter…http://nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de/
SIEHE AUCH: HISTORISCHES & AKTUELLES: GERICHTLICHE VERFAHREN: AUSWEISUNG VON ADOLF HITLER AUS DEUTSCHLAND bzw. AUSSCHLUSS VOM ZUGANG ZU ALLEN ÖFFENTLICHEN ÄMTERN IN DEUTSCHLAND - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>>
http://nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de/AKTUELLES/Gerichtliche-Verfahren/Hitler-Ausweisung/
SIEHE AUCH: HISTORISCHES & AKTUELLES: GERICHTLICHE VERFAHREN: Wiederaufnahmeverfahren Hitler-Putsch-Hochverrats-Prozess aus 1924: ausgehend vom Amtsgericht Mosbach und Verfahren zu Aktuellen nationalsozialistisch-rechtsextremistisch-orientierten Umsturz- und Putschplänen u.a. seit 2022 >>>
http://nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de/AKTUELLES/Gerichtliche-Verfahren/Wiederaufnahmeverfahren-Hitler-Putsch-Prozess-sowie-Rechtsextremistische-Putsch-und-Umsturzversuche/
SIEHE AUCH IM FOLGENDEN…

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DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDEN gegen die
die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess
wegen intransparenter nicht-nachvollziehbarer Bearbeitungsverweigerungen
von KONKRETEN Eingaben zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht,
HIER INSBESONDERE durch amtsseitige Missachtung
beantragter juristischer Aufarbeitungen
>> bzgl. (a…) wegen volksverhetzender Leugnung, Verharmlosung und Verherrlichung von deutschen Kriegsverbrechen und Völkermorden
sowohl bzgl. der deutschen Kolonialverbrechen und
der Verbrechen des Nazi-Terror-Verfolgungs- und Vernichtungsregimes
- u.a. aus der Neuen Rechten, wie in und aus der AFD,
>> bzgl. (b…) wegen volksverhetzendem Leugnen, Relativieren und Verharmlosen
nationalsozialistisch-rechtsextremistisch-orientierter Umsturzpläne
bis 1933 und seit 1945,
>> bzgl. (c…) wegen amtsseitiger Missachtung von
Diskriminierung und Rassismus sowie von
nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten,
demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und
rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD
INSBESONDERE vor, im und nach dem Bundestagswahlkampf 2025
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg

DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE gegen die
die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess
wegen intransparenter nicht-nachvollziehbarer Bearbeitungsverweigerung
von KONKRETEN Eingaben
zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht,
Diskriminierung, Rassismus und AFD,
sowie bzgl. möglichem Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen
von KONKRETEN Tatbeteiligungen an NS-Judenverfolgung
und am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis
in der eigenen institutionellen NS-Vergangenheitsbewältigung
der Mosbacher Justiz
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg

ANTRÄGE auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und
Zuständigkeitsverweisungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl.
nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und
verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen
in und aus der AFD
INSBESONDERE vor, im und nach dem Bundestagswahlkampf 2025
sowie ANTRAG auf Pressemitteilungen zu juristischen Aufarbeitungen von
deutschen Kolonialverbrechen in Afrika als auch von Kontinuitäten in der
staatlichen, personellen und strukturellen
nationalsozialistischen Verfolgung und Vernichtung bis 1945
als auch zu personellen und thematischen NS-Kontinuitäten nach 1945,
HIER insbesondere KONKRET in Mosbach und im heutigen Neckar-Odenwaldkreis,
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg

Öffentliche NS-INFORMATIONSAUSHANGSTAFELN "150 Jahre unabhängiges Amtsgericht Mosbach" 2021 bis 2025 im Amtsgericht Mosbach unter dem Direktor des Amtsgerichts, Dr. Lars Niesler, in der eigenen behördlich-institutionellen NS-Vergangenheitsbewältigung und NS-Öffentlichkeitsarbeit zu Beispielen von Nazi-Verbrechen und Nazi-Unrecht sowie von deren juristischen Aufarbeitungen durch die Mosbacher Justiz selbst seit 1945 bzgl. ... Rassenschande-Justiz … bzgl. brennende Mosbacher Synagoge in 1938 und nationalsozialistische Judenverfolgung und Judenvernichtung, insbesondere in Mosbach und Baden, sowie die diesbzgl. nicht stattgefundene juristische Aufarbeitung nach 1945 im Neckar-Odenwaldkreis durch die Mosbacher Justiz !
Die o.g. fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) verweigert im o.g. Verfahrenskomplex HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR die amtsrichterlichen ordnungsgemäßen jeweiligen KONKRETEN Eingangsbestätigungen, Sachverhaltsbenennungen und Sachverhaltserläuterungen SOWOHL von eingereichten Strafanzeigen ENT-GEGEN § StPO 158 ALS AUCH von Anträgen auf Wiederaufnahme-, Aufhebungs- und Ent-schädigungsverfahren, auf gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen SOWOHL bzgl. der beantragten juristischen Aufarbeitung ausgehend vom Amtsgericht Mosbach zu deutschen Kolonialverbrechen in Afrika als auch von Kontinuitäten in der  staatlichen und strukturellen nationalsozialistischen Verfolgung und Vernichtung ALS AUCH bzgl. der beantragten juristischen Aufarbeitung ausgehend vom Amtsgericht Mosbach zu nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD. HIER u.a. AUCH INSBESONDERE zu nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten Umsturzversuchen vor 1933 und nach 1945 in Deutschland, u.a. unter der Beteiligung von AFD-Mitgliedern (s.o.), im o.g. Verfahrenskomplex HINREICHEND dargelegt und belegt.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) missachtet die Strafprozessordnung unter § 158 bei der diesbzgl. KONKRET gesetzlich geregelten Entgegennahme und Weiterbearbeitung HIER ABER EXPLIZIT in deren Anwendung … (a)  mit der amtsseitigen NICHT-Benennung der einzeleingabenbezogenen konkreten Kolonial-NS-Sachverhalte, … (b) mit der NICHT-Ausstellung der jeweiligen konkreten Kolonial-NS-Eingangsbestätigungen, … und (c) mit der NICHT-Mitteilung von jeweiligen konkreten Kolonial-NS-Weiterbearbeitungen bzw. von NICHT-Mitteilungen offizieller Kolonial-NS-Zuständigkeitsweiterverweisungen in den o.g. jeweiligen einzelnen KONKRETEN Kolonial-NS-Eingaben-Sachen. Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIER EXPLIZIT amtsseitig Kolonial-NS-Eingangs- und –Weiterbearbeitungsbestätigungen, Kolonial-NS-Sachverhaltsbenennungen und -Zuständigkeitsverweisungen … (a) bei beantragten Kolonial-NS-Wiederaufnahme- und Aufhebungsverfahren, … (b) bei beantragten Kolonial-NS-Wiedergutmachungs- und Entschädigungsverfahren, … (c) bei beantragten gerichtlichen Prüfungen einzeleingabenbezogener KONKRETER Kolonial-NS-Sachverhalte. DAZU zählen u.a. auch HIER EXPLIZIT KONKRETE Anträge auf KONKRETE juristische Aufarbeitungen beim Amtsgericht Mosbach zu KONKRETEN Tatbeteiligungen an Nationalsozialistischer Judenverfolgung und am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis 1933-1945 sowie zu deren mangelhaften juristischen Aufarbeitungen durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945.

ZU DEN beim Amtsgericht Mosbach unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) bisher diesbzgl. initiierten Verfahren im o.g. Verfahrenskomplex seit 2022…
SIEHE AUCH: Die Material- und Zitatsammlung, Beweissammlung u.a. aus historischen, politischen, zivilgesellschaftlichen, juristischen, wissenschaftlichen Quellen und Medienberichten... benannt von der bereits mehrfach mit Dienstaufsicht beschwerten Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess selbst unter 6F 202/21 und 6F 9/22 am 17.08.2022 unter…
http://nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de/
>>> SIEHE AUCH: FACEBOOK-GRUPPE: Aufarbeitung von Nazi-Unrecht und Nazi-Verbrechen >>> https://www.facebook.com/groups/954312666630761

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) verweigert HIERBEI, wie HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR HINREICHEND dargelegt und belegt, gezielt im o.g. Verfahrenskomplex sowohl diesbzgl. o.g. Hinweisen aus der Zivilgesellschaft nachzugehen als auch diesbzgl. o.g. eigene Ermittlungen nach dem Amtsermittlungsgrundsatz. UND DIES HIER SOWOHL bzgl. der beantragten juristischen Aufarbeitung ausgehend vom Amtsgericht Mosbach zu Deutschen Kolonialverbrechen in Afrika und zu nationalsozialistischen Verbrechenskontexten bis 1945, zu rassistischen Diskriminierungen seit 1945 (s.o.). Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) verweigert HIERBEI, wie HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR dargelegt und belegt, gezielt im o.g. Verfahrenskomplex die u.a. dargelegten und belegten diesbzgl. KONKRETEN historischen Sachverhalte zu benennen. UND DIES HIER INSBESONDERE ENT-GEGEN den Aussagen von BRD-Verfassungsorganen wie Bundestag, Bundesregierung, Bundespräsidenten, etc. HIER INSBESONDERE bzgl. Relativierung und Verharmlosung von DEUTSCHEN Kriegsverbrechen und Völkermorden. DAZU zählen u.a. auch HIER EXPLIZIT KONKRETE Anträge auf KONKRETE juristische Aufarbeitungen beim Amtsgericht Mosbach zu KONKRETEN Tatbeteiligungen an Nationalsozialistischer Judenverfolgung und am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis 1933-1945 sowie zu deren mangelhaften juristischen Aufarbeitungen durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) verweigert HIERBEI, wie HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR HINREICHEND dargelegt und belegt, gezielt im o.g. Verfahrenskomplex EXPLIZIT KONKRETE Sachverhalte und Tat-sachengrundlagen bei einer sachgerechten Expertisen-Beweismittel-Erhebung zu Deutschen Kolonialverbrechen in Afrika und zu nationalsozialistischen Verbrechenskontexten bis 1945, zu rassistischen Diskriminierungen seit 1945, zu rechtsextremistischen Bestrebungen der Neuen Rechten in der BRD, wie u.a. in und aus der AFD, und zu deren juristischen Aufarbeitungen gerichtlich verfügt erheben zu lassen mit einer ordnungsgemäßen und sachgerechten gerichtlichen Sachverständigen-Begutachtung durch Experten*innen aus rechts-, geschichts-, politikwissenschaftlicher NS-Forschung und aus psychologischer bzw. -soziologischer NS-Opferforschung als auch NS-Täter-Forschung sowie aus der Kolonialismus-Forschung als auch aus der  Rechtsextremismus- und Rassismus-Forschung seit 1945. Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) verweigert HIERBEI, wie HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR HINREICHEND dargelegt und belegt, gezielt im o.g. Verfahrenskomplex EXPLIZIT KONKRETE diesbzgl. gerichtliche Verfügungen zu erlassen. DAZU zählen u.a. auch HIER EXPLIZIT KONKRETE Anträge auf KONKRETE juristische Aufarbeitungen beim Amtsgericht Mosbach zu KONKRETEN Tatbeteiligungen an Nationalsozialistischer Judenverfolgung und am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis 1933-1945 sowie zu deren mangelhaften juristischen Aufarbeitungen durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945.

STATTDESSEN hat die fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) unter Missbrauch ihres Amtes versucht, wie HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR dargelegt und belegt, gezielt im o.g. Verfahrenskomplex am 17.08.2022, dem Be-schwerdeführer und Anzeigeerstatter in seinen o.g. privaten Sorge- und Umgangsrechtsver-fahren gutachterlich belegt WAHRHEITSWIDRIG zu unterstellen, er sei ANGEBLICH psy-chisch krank und erziehungsunfähig (Vgl. diesbzgl. Gutachten vom 23.08.2023 unter 6F 9/22 und 6F 202/21). UND DIES HIER u.a. begründet in ihrer diesbzgl. gerichtlichen Verfügung einer psychiatrischen Begutachtung vom 17.08.2022 auf seinen o.g. beim Amtsgericht Mos-bach eingereichten Beantragungen zu juristischen Aufarbeitungen von KONKRETEN  NS-Verbrechen, insbesondere im Neckar-Odenwaldkreis, und deren mangelhaften juristischen Aufarbeitung seit 1945 durch die Mosbacher Justiz selbst. UND DIES HIER u.a. begründet in ihrer diesbzgl. gerichtlichen Verfügung einer psychiatrischen Begutachtung vom 17.08.2022 seiner beim Amtsgericht Mosbach beantragten juristischen Aufarbeitungen bzgl. nationalso-zialistisch-rechtsextremistisch orientierten Umsturzversuchen vor 1933 und nach 1945 in Deutschland. UND DIES HIER ABER während das gerichtlich beauftrage Gutachten vom 23.08.2023 unter 6F 9/22 und 6F 202/21 DANN die KONKRETEN „ANZEIGEN GEGEN ADOLF HITLER“ des begutachteten Beschwerdeführers und Anzeigeerstatters EXPLIZIT benennt. UND diese als NICHT psychisch krank bewertet. Die HIER fallverantwortliche Mos-bacher Amtsrichterin Marina Hess unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) hat seit dem 23.08.2023 bis zum heutigen Tage (30.11.2025) verweigert, eine diesbzgl. ordnungsgemäße amtsseitige Entschuldigung gegenüber dem HIER geschädigten Beschwerdeführer und Anzeigeerstatter EXPLIZIT offiziell auszusprechen. DAZU zählen u.a. auch HIER EXPLIZIT KONKRETE Anträge auf KONKRETE juristische Aufarbeitungen beim Amtsgericht Mosbach zu KONKRETEN Tatbeteiligungen an Nationalsozialistischer Judenverfolgung und am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis 1933-1945 sowie zu deren mangelhaften juristischen Aufarbeitungen durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) hat NACH BISHERIGEM KENNTNISSTAND sich ihrerseits IM KONKRETEN GEGENSATZ zu anderen (Amts-)Richter*innen AUCH NICHT dem Offenen Brief vom 27.01.2025 von 619 Jurist*innen „Ein Verbotsverfahren gegen die AfD hat Aussicht auf Erfolg“ an Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie an Mitglieder der Bundesregierung angeschlossen bzgl. o.g. Kontext von beim Amtsgericht Mosbach beantragten juristischen Aufarbeitungen nationalsozialistisch-rechtsextremistisch-orientierten Umsturzplänen bis 1933 (Hitler-Putsch-Prozess) und seit 1945 unter Beteiligung von Reichsbürgern und AFD-Mitgliedern.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) missachtet HIER auch im o.g. Verfahrenskomplex die darin beantragten juristischen Aufarbeitungen. UND ZWAR indem die Mosbacher Amtsrichterin Hess, diese NS-Sachverhalte und NS-Verbrechenskontexte HALTBAR NACHWEISBAR im o.g. Verfahrenskomplex wie HIER dar-gelegt und belegt EXPLZIT NICHT benennt und NICHT HINREICHEND thematisiert. UND ZWAR entgegen den diesbzgl. beim Amtsgericht Mosbach im o.g. Verfahrenskomplex initiier-ten und beantragen juristischen Aufarbeitungen (s.o.).  Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIER EXPLIZIT amtsseitig NS-Eingangs- und –Weiterbearbeitungsbestätigungen, Kolonial-NS-Sachverhaltsbenennungen und Zuständig-keitsverweisungen … (a) bei beantragten NS-Wiederaufnahme- und Aufhebungsverfahren, … (b) bei beantragten Kolonial-NS-Wiedergutmachungs- und Entschädigungsverfahren, … (c) bei beantragten gerichtlichen Prüfungen einzeleingabenbezogener KONKRETER NS-Sachverhalte. ZU diesen HIER o.g. vom Beschwerdeführer beantragten juristischen Aufarbeitungen bzgl. KONKRETER Anträge auf KONKRETE juristische Aufarbeitungen beim Amtsgericht Mosbach zu KONKRETEN Tatbeteiligungen an Nationalsozialistischer Judenverfolgung und am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis 1933-1945 sowie zu deren mangel-haften juristischen Aufarbeitungen durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945.zählen u.a. auch … :
... vom 10.08.2022 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 gegen Angehörige des Mosbacher SS-Zuges zur Überprüfung einer weiteren Beteiligung an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust nach der Zer-störung der Synagoge in Mosbach  >>>
… vom 13.09.2022 WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN zu 6F 9/22 zur Aufhebung der Haftbefehle gegen die Familie des Mosbacher Rabbiners zu  6F 9/22 >>>
... vom 13.09.2022 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 wegen Beteiligung an der Schändung des jüdischen Friedhofes in Mosbach und zur Überprüfung einer weiteren möglichen Beteiligung an der Zerstörung der Synagoge in Mosbach sowie an der weiteren NS-Judenverfolgung und am Holocaust >>>
... ab 26.03.2023 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 gegen Tatbeteiligte an der nationalsozialistischen Juden-Verfolgung und den Juden-Deportationen in NS-Konzentrationslager in Mosbach - Baden >>>
... ab 09.04.2023 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 gegen Angehörige der Mosbacher Polizei und Gestapo wegen Tatbeteiligungen an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust in der Region Mosbach >>>
…>> AUS AKTUELLEM ANLASS zum 86. Jahrestag der NAZI-Reichspogromnacht am 09.11.2024
und der Zerstörung der Mosbacher Synagoge << >> BEGRÜNDUNGSNACHTRAG << Beantragung von WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN unter 6F 202/21, 6F 9/22 sowie o.g. AZs vom 17.11.2024 wegen Amtsseitiger Expertisen-Beweismittelunterdrückung durch die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter 6F 9/22 und 6F 202/21 bei der gerichtlichen Beauftragung von Sachverständigen-Gutachten bzgl. NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis und deren juristischen Aufarbeitungen nach 1945 >>>

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) hat im o.g. Verfahrenskomplex AKTENKUNDIG HALTBAR NACHWEISBAR seit 2022 verweigert, gerichtliche Verfügungen zu erlassen…

… bzgl. Aktenvernichtungsstopp der Verfahrensakten der Mosbacher Nazi-Justiz 1933 bis 1945,
… bzgl. Aktenvernichtungsstopp der Personalakten der Mosbacher Nazi-Justiz 1933 bis 1945,
… bzgl. Aktenvernichtungsstopp der Personalakten der Mosbacher Nachkriegsjustiz nach 1945 zur Überprüfung von möglichen personellen Kontinuitäten von Mosbacher Nazi-Juristen vor 1945 dann bei der Mosbacher Justiz seit 1945 im Neckar-Odenwaldkreis,
… bzgl. Aktenvernichtungsstopp der Verfahrensakten der Mosbacher Justiz seit 1945 bzgl. NS-Verfahren,
… bzgl. der Zuständigkeiten, Verantwortungen und Beteiligungen von Mosbacher Juristen vor 1945 und seit 1945 bei der juristischen Aufarbeitung von Nazi-Verbrechen im Neckar-Odenwaldkreis.

Der CDU-nahe Jurist und Amtsgerichtsdirektor, Dr. Lars Niesler wird HIER gebeten, zu überprüfen und mitzuteilen (ggf. auch per Pressemitteilung), ob es sich angesichts der HIER o.g. HALTBAR dargelegten und belegten Vorgänge beim Amtsgericht Mosbach sowohl bzgl. Rassismus-Kolonial-NS-Verbrechen als auch bzgl. nationalsozialistisch-orientiert rechtsextremistischen Bestrebungen aus der Neuen Rechten, wie in und aus der AFD … ggf. u.U. um einen amtsseitig beabsichtigen Erinnerungspolitischen Klimawandel, eine Erinnerungspolitische Wende um 180 Grad evtl. handeln könnte ? … ggf. u.U. um eine amtsseitig beabsichtige Erschwerungs- und Verhinderungskultur einer diesbzgl. juristischen Aufarbeitung beim Amtsgericht Mosbach und bei der Mosbacher Justiz evtl. handeln könnte ? … ggf. u.U. um eine amtsintern thematisierte Verharmlosung und Normalisierung der Bestrebungen aus der Neuen Rechten, u.a. in und aus der AFD, evtl. handeln könnte ? … ggf. u.U. um eine amtsintern thematisierte amtsseitig gezielte Benachteiligungen von Rassismus-Kolonial-NS-Opfern als auch von Opfern rechtsextremistischer Anschläge und Angriffe evtl. handeln könnte ?  … ggf. u.U. um amtsinterne "Verleitung von Untergebenen zu einer Straftat, etc." evtl. handeln könnte ?

Der CDU-nahe Jurist und Amtsgerichtsdirektor, Dr. Lars Niesler wird HIER gebeten, zu über-prüfen und öffentlich mitzuteilen (ggf. auch per Pressemitteilung), ob, wann und wie angesichts aktueller gesellschaftlicher Rechtsruck-Entwicklungen und der o.g. dargelegten und belegten Ereignisse und Vorgänge beim Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwaldkreis, TRANSPARENT UND NACHVOLLZIEHBAR überprüft wird, dass angehende und amtierende Juristen und Gerichtsmitarbeiter*innen beim Amtsgericht Mosbach verfassungstreu sind? UND DIES mit Verweisen auf Veröffentlichungen des Bundesverfassungsschutzes und des Landesverfassungsschutzamtes Baden-Württemberg (LfV BW), wonach es eine Zunahme von in rechtsextremistischen und anderen extremistischen Bereichen aktiven Personen u.a. auch in Institutionen gibt. Wird beim Amtsgericht Mosbach unter Führung und Verantwortung des CDU-Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler, eine Erklärung zur Verfassungstreue bei der Bewerbung für Stellenangebote beim Amtsgericht Mosbach ausdrücklich verlangt und auch bei laufenden Dienst- bzw. Anstellungsverhältnissen regelmäßig überprüft, um den Rechtsstaat resilient zu machen gegen Angriffe von außen, aber auch von innen ? Wie wird unter Führung und Verantwortung des CDU-Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler beim Amtsgericht Mosbach der Mitarbeiter*innen-Demokratiebildung ein größerer Raum gegeben als bisher gegeben ?  Und wie wird dabei am Amtsgericht Mosbach auch die Rolle und Bedeutung von Richtern im Nationalsozialismus und Nazi-Juristen sowie deren personelle Kontinuitäten nach 1945 in amtsinterner Fort- und Weiterbildung verstärkt thema-tisiert ? Wie wird beim Amtsgericht Mosbach Haltung und Einstellung von Mitarbeiter*innen des Amtsgerichts Mosbach zum NS-Terror- und Vernichtungsregime, insbesondere unter Verantwortung und Wirken der NS-Justiz vor und nach 1945 überprüft ??? Insbesondere vor dem zunehmenden Rechtspopulismus und Rechtsextremismus ist HIER zu überprüfen, in-wieweit HIER die Verweigerung einer eigenen berufsethischen Rückbesinnung und Verortung bzgl. der Nazi-Justiz-Verbrechen 1933-1945 und der personellen Kontinuität von Nazi-Juristen in Mosbach, im Neckar-Odenwaldkreis und in Baden-Württemberg, seit 1945 thematisiert wird beim Amtsgericht Mosbach unter der KONKRETEN Verantwortung von Direktor Dr. Lars Niesler (CDU).

BEISPIEL STUTTGART: 28. August 1951: Wie viele Nazi-Täter nach dem Krieg Karriere gemacht haben, zeigt dieses Beispiel aus Stuttgart: Am 28.08.1951 wird der ehemalige, im Jahr 1950 rehabilitierte SS-Hauptscharführer Viktor Hallmayer bei der Verfassungsschutz-Dienststelle D8 in Stuttgart mit “Sonderaufträgen” betraut, die nicht detailliert definiert werden. Sein Aufgabenfeld umfasst die Überwachung von politischen Veranstaltungen sowie den Personenschutz “führender Persönlichkeiten”. Während des Krieges hatte er in Paris beim Gestapo-Kommando Gutgesell Résistance-Mitglieder aufgespürt. Dieses “Fachkenntnisse” für die Jagd auf Kommunisten war wohl Hauptkriterium für seine Beauftragung, obwohl er zu diesem Zeitpunkt auf amerikanischen Kriegsverbrecher-Listen geführt und in Frankreich wegen Mord und Folter gesucht wurde. Seine Arbeit wurde von Vorgesetzten – seine Biographie ignorierend – anscheinend geschätzt, weshalb er bereits 1952 zum Krimi-nalpolizeimeister und 1954 zum Beamten auf Lebenszeit ernannt wurde. 1955 folgt dann die Beförderung zum Kriminalobersekretär. Während der französische Staat weiterhin in Sachen “Totschlag, vorsätzlicher Körperverletzung (Schläge und Verwundungen), Requirierung, Wegnahme von Sachen” ermittelt, ist die Polizei Baden-Württemberg der Auffassung, er habe in Paris nur “hoheitliche Abwehraufgaben” übernommen. Aufgrund der anhaltenden An-schuldigungen gegen Hallmeyer wird dieser 1958 für ein Jahr in den Wirtschaftskontrolldienst versetzt, nur um danach wieder in den Dienst des Verfassungsschutzes zurückzukehren. Offensichtlich ein Schritt, um den liebgewordenen Mitarbeiter zu schützen. 1968 wird er Kriminalobermeister und geht 1970 in den Ruhestand. Er erhält eine Dankesurkunde des damaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten und Ex-Nazi-Militärrichters Hans Filbinger (CDU). Bis zu seinem Tod wenige Jahre später bekommt er eine Pension, die alle Dienstansprüche bis ins Jahr 1932 zurückreichend voll vergütet.

INWIEWEIT hat das Amtsgericht Mosbach unter der KONKRETEN Führung und Verantwortung von Direktor Dr. Lars Niesler, ebenfalls Jurist und CDU-nah wie Hans Filbinger, bisher bis 2025 amtsseitig überprüfen lassen, wie viele und welche Personalkontinuitäten von NS-Funktionseliten nach 1945 im eigenen zuständigen Gerichtsbezirk Neckar-Odenwaldkreis vorgelegen haben ? Und welche Pensionsansprüche und Kriegsopferrentenzahlungen in welchen Summen seit 1945 im Neckar-Odenwaldkreis vorgenommen wurden für Personen, die dem NS-Täterschemata zuzuordnen sind ?
Wann und wie hat das Amtsgericht Mosbach unter der KONKRETEN Führung und Verantwortung von Direktor Dr. Lars Niesler, ebenfalls Jurist und CDU-nah wie Hans Filbinger, bereits in Zusammenarbeit mit dem Landgericht Mosbach und der Staatsanwaltschaft Mosbach, als die zentralen Institutionen der Mosbacher Justiz im Neckar-Odenwaldkreis, beschlossen und organisiert, die eigenen Aktenbestände sowie eigene (Personal-)Ressourcen für Forschungsprojekte zur NS-Justiz im Neckar-Odenwaldkreis zur Verfügung zu stellen? UND DIES zur Auseinandersetzung mit der Rolle der Justiz in der NS-Zeit, mit ihren handelnden Personen und den Folgen ihrer Entscheidungen, mit der Gesetzgebung und Rechtsprechung während der NS-Herrschaft, mit der aktiven Beteiligung der Justiz am NS-System, mit der fehlenden Aufarbeitung von Justizunrecht nach dem Zweiten Weltkrieg ? UND DIES zur Benennung, Anerkennung von…; zum Erinnern, Gedenken und Ehren von Opfern der NS-Justiz ? UND DIES u.a. nach dem Vorbild des Forschungsprojekts am Landgericht Bayreuth aus 2025, u.a. als Beitrag zur Schärfung des historischen Bewusstseins.

WIE ZUVOR DARGELEGT UND BELEGT:  Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, verweigert HIER seit 2022 HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im genannten Verfahrenskomplex amtsseitig EXPLIZIT zu benennen die historisch belegten KONKRETEN Tatbeteiligungen an Nationalsozialistischer Judenverfolgung und am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis sowie deren mangelhaften juristischen Aufarbeitungen durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945, u.a. thematisiert in der regional-historischen NS-Vergangenheitsbewältigung sowie in der regionalen NS-Öffentlichkeits- und NS-Bildungsarbeit sowie in der regionalen NS-
Gedenkstättenarbeit.

WIE ZUVOR AUSGEFÜHRT:  Es wird HIER, u.a. auch gemäß § 158 StPO, um die persönliche und ordnungsgemäße jeweilige KONKRETE Eingangsbestätigung, Sachverhaltsbenennung und Sachverhaltserläuterung sowie um die persönliche ordnungsgemäße und sachgerechte Bearbeitung und Zuständigkeitsverweisung der HIER o.g. Strafanzeigen, der HIER o.g. Dienstaufsichtsbeschwerden und der o.g. Anträge auf ordnungsgemäße gerichtliche Prüfungen und auf Pressemitteilungen beim Amtsgericht Mosbach gebeten bzgl. juristischer Aufarbeitung von o.g. NS-Verbrechen und NS-Unrecht sowie bzgl. transparenten und nachvollziehbaren Bearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen bei national-sozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD, seitens des Direktors beim Amtsgericht Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg.

Mit freundlichen Grüßen, Bernd Michael Uhl


Strafanzeigen gegen die Präsidentin des Landgerichts Mosbach wegen Leugnung, Verharmlosung und Relativierung der nationalsozialistischen Judenverfolgung und der Beteiligungen am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis 1933-1945
Strafanzeigen vom 30.11.2025 gegen die Präsidentin des Landgerichts Mosbach Jutta Kretz wegen Strafvereitelung im Amt, Rechtsbeugung und Prozessbetrug; Unterschlagung und Unterdrückung von Beweismaterialien; in Verfahren beim Amtsgericht und beim Landgericht Mosbach der seit 2022 beantragten juristischen Aufarbeitungen zu Leugnung, Verharmlosung und Relativierung der nationalsozialistischen Judenverfolgung und der Beteiligungen am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis 1933-1945 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
251130_DAB_AGMOS_NS_Judenverfolgung_Pogrom2025_BLIND.pdf (589.84KB)
Strafanzeigen gegen die Präsidentin des Landgerichts Mosbach wegen Leugnung, Verharmlosung und Relativierung der nationalsozialistischen Judenverfolgung und der Beteiligungen am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis 1933-1945
Strafanzeigen vom 30.11.2025 gegen die Präsidentin des Landgerichts Mosbach Jutta Kretz wegen Strafvereitelung im Amt, Rechtsbeugung und Prozessbetrug; Unterschlagung und Unterdrückung von Beweismaterialien; in Verfahren beim Amtsgericht und beim Landgericht Mosbach der seit 2022 beantragten juristischen Aufarbeitungen zu Leugnung, Verharmlosung und Relativierung der nationalsozialistischen Judenverfolgung und der Beteiligungen am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis 1933-1945 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
251130_DAB_AGMOS_NS_Judenverfolgung_Pogrom2025_BLIND.pdf (589.84KB)

SIEHE AUCH: Judenverfolgung auch in Mosbach (Baden), heutiger Neckar-Odenwaldkreis >>> SIEHE AUCH: Juden-Deportationen in Mosbach - Baden, heutiger Neckar-Odenwaldkreis >>> SIEHE AUCH: Nazi-Judenverfolgung vor 1945 - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom AMTSGERICHT MOSBACH >>> SIEHE AUCH: ... vom 10.08.2022 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 gegen Angehörige des Mosbacher SS-Zuges zur Überprüfung einer weiteren Beteiligung an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust nach der Zerstörung der Synagoge in Mosbach >>> SIEHE AUCH: … vom 13.09.2022 WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN zu 6F 9/22 zur Aufhebung der Haftbefehle gegen die Familie des Mosbacher Rabbiners zu 6F 9/22 >>> SIEHE AUCH: ... vom 13.09.2022 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 wegen Beteiligung an der Schändung des jüdischen Friedhofes in Mosbach und zur Überprüfung einer weiteren möglichen Beteiligung an der Zerstörung der Synagoge in Mosbach sowie an der weiteren NS-Judenverfolgung und am Holocaust >>> SIEHE AUCH: ... ab 09.04.2023 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 gegen Angehörige der Mosbacher Polizei und Gestapo wegen Tatbeteiligungen an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust in der Region Mosbach >>> SIEHE AUCH: Thematisierungen von Judenverfolgung in Mosbach (Baden), Neckar-Odenwaldkreis, nach 1945 >>> SIEHE AUCH: Thematisierungen von Juden-Deportationen in Mosbach - Baden, Neckar-Odenwaldkreis, nach 1945 >>>




2. Online-Artikel zur Judenverfolgung in Mosbach und Baden


GEDENKFEIER ZUR REICHSPOGROMNACHT

Mosbach gegen Rechts
31.10.2025
GEDENKFEIER ZUR REICHSPOGROMNACHT
Am Montag, 10. November 2025,, um 17.30 Uhr, findet auf dem Synagogenplatz in Mosbach die Gedenkfeier zur Reichspogromnacht 1938 statt. Sie erinnert an das Leid der jüdischen Bevölkerung in der Zeit des Nationalsozialismus.
In diesem Jahr gestalten die im Mosbacher Gemeinderat vertretenen Fraktionen das Programm. Den Auftakt übernimmt die Musikschule Mosbach mit dem Lied „Sag mir, wo die Blumen sind“. Oberbürgermeister Julian Stipp spricht ein Grußwort.
Markus Wieland hält den Vortrag „Politisches Engagement der Mosbacher Juden vor 1933“. Er stellt dar, dass jüdische Bürger vor 1933 im politischen Leben der Stadt fest verankert waren. Im Mittelpunkt stehen die Schicksale der jüdischen Stadträte im Dritten Reich, soweit sich diese nachzeichnen lassen.
Es folgt ein weiterer musikalischer Beitrag der Musikschule Mosbach. Im Anschluss wird ein Kranz niedergelegt. Den Abschluss bildet das Lied „Bashana Haba′a“, gesungen von Lina Rudolphi und Jakob Rickert von der Musikschule Mosbach. Die Bevölkerung ist zu der öffentlichen Gedenkfeier eingeladen.
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Die Juden in Baden unter der Herrschaft des Nationalsozialismus

In einer fränkischen Ortschaft wurde 1298 einem Juden vorgeworfen, er habe eine geweihte Hostie geschändet. Diese Beschuldigung veranlasste den verarmten Ritter Rindfleisch über die Juden jener Gegend herzufallen. In Mosbach, Wein­heim, Wertheim und anderen Orten suchten seine Horden ihre Opfer. Die Blut­kapelle in Lauda erinnert an diese Verfolgung. Der gleiche Vorwurf der Hostien­schändung führte 1301 zu einem Pogrom in Renchen, 1312, 1320 und 1333 zu Ausschreitungen gegen die Juden in Konstanz.
Einer ähnlichen Verfolgung fielen die Juden in Buchen, Bretten, Krautheim, Külsheim und weiteren Orten zwischen 1336 und 1338 zum Opfer. Zwei Edel­leute, nach einem um den Arm gebundenen Lederstück die Armleder genannt, fühlten sich berufen, den Tod Christi an seinen „Mördern" zu rächen. Erst die Hinrichtung eines der Armleder bereitete dem Wüten ein Ende.
Die Verwaltungsbehörde eines jeden Bezirks bestand aus dem Rabbiner und einem oder zwei Bezirksältesten und führte den Namen Bezirkssynagoge. Die Ortssynagoge Mannheim und die 14 Bezirkssynagogen unter­ standen unmittelbar dem Oberrat. Rabbinatssitze wurden Breisach, Bretten, Bruch­sal, Bühl, Gailingen, Heidelberg, Karlsruhe, Ladenburg, Mannheim, Merchingen, Mosbach, Schmieheim, Sinsheim, Sulzburg und Wertheim. Mit einigen Änderun­gen blieb diese Einteilung bis in das Dritte Reich bestehen.

Der Nationalsozialismus betrachtete die Juden, die sich selbst als Angehörige einer Glaubensgemeinschaft verstanden, als Rasse, und zwar als eine gegenüber den „Ariern" minderwertige Rasse. Bei den Volkszählungen bis 1933 wurde die Kon­fession angegeben. Von den Maßnahmen der Nationalsozialisten betroffen waren aber darüber hinaus auch zum Judentum übergetretene Nichtjuden, Halbjuden und zum Christentum konvertierte Juden. Die Zahl der Verfolgten war des­ halb in vielen Orten höher als die Zahl der Juden, die nach den offiziellen Erhe­bungen dort wohnten.
Die Partei, die solche unhaltbaren, mit der Aura der Wissenschaftlichkeit um­gebenen Theorien aufstellte, machte das Judentum für die schlimmsten übel der Zeit verantwortlich. Dabei stellte es im Reichsdurchschnitt bei der Volkszählung am 16. Juni 1933 nur 0,9 Prozent der Bevölkerung. Damals lebten in Baden 20.617 Ju­den in 221 Orten, also 14,3 Prozent weniger als 1925. Von der geschichtlichen Entwick­lung her ist es verständlich, dass die Juden in gewissen Berufsgruppen, vor allem im Handel und im Bankgewerbe, stärker vertreten waren, als es ihrem Anteil an der Bevölkerung entsprach. Historisch bedingt war auch die Bevorzugung der Rechtswissenschaft und der Medizin als Studienrichtungen. Jüdische Ärzte hatte es schon im Mittelalter gegeben, und die Rechtswissenschaft erschien als logische Folge des Talmudstudiums, bei dem es um die Erkenntnis des jüdischen Rechts­systems ging. Diese angeblichen „Anomalien" wurden von der Parteipropaganda ins Uferlose übersteigert, und mit Hilfe verfälschender Statistiken wurde den Ju­ den eine Stellung zugeschrieben, die sie niemals besaßen. Obwohl diese Propaganda in krassem Widerspruch zur Wirklichkeit stand, wurde sie von den Anhängern Hitlers geglaubt, solange es ihnen selbst schlecht ging. Auf dem Lande freilich konnte die Propaganda zunächst kaum jemanden täuschen. Schließlich lebte man hier mit den Juden in engster Nachbarschaft und kannte ihre Verhältnisse. Erst massiver Druck ließ hier die guten Beziehungen abreißen. Anders war es in der Anonymität der Großstädte.
Antisemitische Kundgebungen kamen in Baden vor 1933 nur vereinzelt vor. Gelegentliche Friedhofsschändungen wurden noch von allen Zeitungen einhellig verurteilt. Mit der Machtergreifung Hitlers änderte sich das schlagartig. Der Jude wurde zum Volksfeind Nr. 1 gestempelt, diffamiert und entehrt. Am 1. April 1933 wurde im ganzen Reichsgebiet de sogenannte Judenboykott als Abwehrmaß­nahme gegen die „Greuelhetze des internationalen Judentums" durchgeführt. Vor allen jüdischen Geschäften, die mit Plakaten und Farbe als solche gekennzeichnet wurden, standen Doppelposten der SA und verwehrten Kauflustigen den Zutritt. Wer danach noch in solchen Geschäften kaufte, musste damit rechnen, sich mit Bild und Namensnennung als Judenknecht oder Judenfreund in nationalsozialistischen Zeitungen, den „Flammenzeichen", dem „Führer" oder dem berüchtigten "Stürmer", wiederzufinden. Fast keine badische Gemeinde, die Juden zu ihren Bürgern zählte, blieb vom Boykott verschont. Allerdings konnten die Machthaber nicht verhindern, dass besonders auf dem Lande die jüdischen Geschäfte weiterhin besucht wurden.
Wenige Tage nach dem Boykottaufruf wurden durch das Gesetz zur Wiederher­stellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 alle nichtarischen Beamten zwangsweise in den Ruhestand versetzt, soweit sie nicht Weltkriegsteilnehmer ge­wesen waren. Betroffen davon waren vor allem Lehrer, Professoren und Verwal­tungsbeamte. Zahlreiche Lehrstühle an den Universitäten und Hochschulen in Hei­delberg, Freiburg und Karlsruhe wurden vakant. Insgesamt 238 Beamte aus Lehr­ berufen wurden bis zum Januar 1936 aus rassischen Gründen entlassen. Der nächste Schritt zur „Entjudung" betraf die jüdischen Schauspieler der Staats­theater in Mannheim und Karlsruhe, deren Verträge gekündigt wurden.
Im März 1934 schied das Oberlandesgericht Karlsruhe erstmals in Deutschland eine Ehe aus rassischen Gründen. Der durch die Rassedoktrin aufgeworfene Graben zwischen Juden und Ariern wurde durch die Nürnberger Gesetze vom 15. September 1935 unüberbrückbar gemacht. Zahlreich waren in der Folge auch in Baden die Prozesse wegen Rassenschande, Beschäftigung von arischen Hausange­stellten durch Juden oder sonstiger Verstöße gegen diese Gesetze, die die Juden wieder in die Rechtsstellung zurückwarfen, die sie vor der Emanzipation besessen hatten. Das mittelalterliche Schutzjudentum schien wiederaufgelebt zu sein, als Sondersteuern von den Juden erhoben wurden und sie den Davidsstern an der Kleidung tragen mussten.
1935 wurde den Juden das Wahlrecht aberkannt. Auch die letzten Frontkämp­fer unter ihnen verloren ihre Beamtenstellen. Immer größere Schwierigkeiten wur­den ihnen im täglichen Leben bereitet. Der Zutritt zu öffentlichen Bädern wurde ihnen, z.B. in Mannheim, verboten. Andere Orte stellten Schilder an ihren Orts­eingängen auf mit dem Hinweis: „Juden unerwünscht!" Gasthäuser und Hotels zeigten ähnliche Hinweistafeln. In den Kurorten wie Baden-Baden oder Baden­weiler unterließ man mit Rücksicht auf das devisenbringende internationale Publi­kum zunächst solche diskriminierenden Maßnahmen. Mit der Überwindung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten und der Beseitigung der Arbeitslosigkeit durch Autobahnbau, Wiederaufrüstung und andere Maßnahmen glaubte man, jetzt auch auf die Juden im Wirtschaftsleben verzichten zu können. Die jüdischen Firmen wurden 1938 in ein besonderes Register eingetragen. Nach und nach wurden den kleineren Geschäften die Konzessionen entzogen. Die größeren Firmen, darunter zahlreiche mit weltweiten Verbindungen, wurden „arisiert", d. h. zwangsenteignet und in arischen Besitz übergeführt oder aufgelöst. Auch den Ärzten und Rechts­anwälten wurde 1938 die Berufstätigkeit verboten, nachdem man schon 1933 einem Teil der Ärzte die Zulassung zu den Krankenkassen entzogen hatte. Sämt­liche Juden, darunter auch alle, die sich nur vorübergehend als Besucher in einer Gemeinde aufhielten, wurden seit 1935 in Judenkarteien geführt.
Weitere Maßnahmen der Machthaber schlossen seit 1933 die jüdischen Kinder und Jugendlichen immer mehr von allen Bildungsmöglichkeiten aus. Zunächst wurde die Zahl der Studenten beschränkt, bis nach der Kristallnacht die Imma­trikulation von Juden endgültig verboten wurde. In Baden wurden seit 1935 wieder eigene jüdische Schulen in den größeren Städten eröffnet. Sie mussten nach dem 10. November 1938 ihre Tätigkeit einschränken und nach dem 22. Oktober 1940 gänzlich aufgeben. Seit dem 1. Juli 1942 war jeglicher Unterricht für Juden im Reichsgebiet verboten.
Die Stellung der Landessynagoge als der religiösen Organisation der badischen Juden blieb zunächst unangetastet. Bis 1938 erhielt sie staatliche Zuwendungen und die staatliche Unterstützung bei der Kirchensteuererhebung. Durch das Gesetz vom 28. März 1938 wurde den jüdischen Gemeinden rückwirkend vom 1. Januar 1938 der Charakter von öffentlich-rechtlichen Körperschaften abgesprochen. Sie erhielten den Status eingetragener Vereine und mussten dementsprechend in das Vereinsregister eingetragen werden. Zahlreiche kleine Gemeinden, die inzwischen durch Auswanderung ihrer Mitglieder auf wenige Köpfe zusammengeschmolzen waren, wurden noch vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung durch Beschluss des Badischen Staatsministeriums aufgelöst. Am 4. Juli 1939 wurde die „Reichsvereinigung der Juden in Deutschland" als rechtsfähiger Verein gegründet, dem nach und nach alle noch bestehenden Gemeinden in Baden angegliedert wurden. Die Deportation der meisten badischen Juden beendete schlagartig die Existenz einer großen Zahl noch bestehender Gemeinden. Häufig unterblieb ihre Löschung im Vereinsregister und wurde nach dem Kriege nachgeholt. Die nach dem 22. Ok­tober 1940 noch bestehenden Restgemeinden in den größeren Städten wurden von der „Bezirksstelle Baden-Pfalz in Liquidation der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland" geleitet.
Bis 1938 hatte man auf dem Verwaltungswege systematisch die Rechtsstellung der Juden unterminiert. Viele von ihnen waren inzwischen ausgewandert und versuchten, sich in Obersee, in den europäischen Ländern oder aber in Palästina eine neue Existenz zu schaffen. Die Auswanderung wurde einerseits von den Be­hörden sehr gefördert, gleichzeitig aber auch wieder erschwert, um vor allem den Abfluss von Kapital zu verhindern. Höhepunkte der Emigration lagen in den Monaten nach der Machtergreifung Hitlers und nach der Verkündung der Nürn­berger Gesetze. Nach der Kristallnacht 1938 wuchs die jüdische Auswanderung zur Massenflucht an.
Beginn der Deportationen
Der erste direkte Schlag traf die zahlreichen aus Polen besonders nach dem Ersten Weltkrieg eingewanderten Juden, denen auf Grund einer Verordnung der polnischen Regierung der Entzug ihrer polnischen Staatsangehörigkeit drohte. Durch die Ausweisung der polnischen Juden als „rassisch unerwünschter Elemente" kam die Reichsregierung den Auswirkungen der polnischen Verordnung zuvor. Zahlreiche Polen in den badischen Großstädten wurden am 28. Oktober 1938 verhaftet und über die polnische Grenze abgeschoben - unerwünscht für Deutsch­land und Polen. In Baden wurde die Ausweisung etwas humaner gehandhabt als in manchen anderen deutschen Ländern. So wurden meist nur die Männer ausge­wiesen. Frauen und Kinder durften zunächst bleiben.
Die Ermordung des Gesandtschaftsrats vom Rath am 7. November 1938 in der Pariser deutschen Botschaft durch den polnischen Juden Hersehel Grynszpan gab den Nationalsozialisten den Vorwand zu einer der schändlichsten Aktionen gegen die Juden, die unter dem verharmlosenden Namen „Reichskristallnacht" in die Geschichte eingegangen ist. An fast allen Orten, an denen Juden wohnten, wurden „spontane" Kundgebungen gegen sie angeordnet. Jüdische Wohnungen und Geschäfte wurden demoliert, vor allem aber die Synagogen. In Baden wurden 6 jüdische Gotteshäuser gesprengt, 23 verbrannt, 61 so gründlich demoliert, dass 31 davon abgerissen werden mussten und 5 von ihnen als Ruinen bis in unsere Tage steinerne Klage erhoben. 4 weitere Synagogen blieben in der Kristallnacht selbst verschont und wurden im Lauf des Krieges abgebrochen. Zahlreiche Juden wurden misshandelt und zu entehrenden Handlungen gezwungen. Selbst vor dem Mord scheute man nicht zurück, wie etwa die Ereignisse in Eberstadt zeigen. Ein Großteil der männlichen Juden zwischen 18 und 60 Jahren wurde für Wochen und Monate in das Konzentrationslager Dachau eingeliefert. Verhältnismäßig schnell wurden die ehemaligen Frontkämpfer entlassen. Viele „Schutzhäftlinge" kehrten nicht mehr zurück. Die Zahl der Opfer, die dort wie der Gailinger Rabbiner Dr. Bohrer den Tod fanden, steht noch nicht endgültig fest. Über alle Maßen verwerflich war auch die Schändung der zum Teil uralten Friedhöfe. Grabsteine wurden umgeworfen oder zerschlagen, gelegentlich die Marmortafeln mit den Inschriften und Namen entfernt. Der Friedhof in Tiengen z. B. wurde völlig eingeebnet.
Einzelheiten über die Organisation dieser Ausschreitungen wurden in den Synagogenbrandprozessen der Nachkriegszeit aufgehellt. In den allermeisten Fäl­len stammten die Täter aus Nachbarorten und waren nicht uniformiert. Oft wur­den vor der Inbrandsetzung von Synagogen Sicherungsmaßnahmen für umliegende Häuser getroffen. Die Landbevölkerung distanzierte sich weitgehend von diesen Ausschreitungen. Nur in den größeren Städten bekannte sich die SA offen durch ihre Uniform zu ihren Taten und fand auch größere Resonanz bei den Einwoh­nern. Mancher persönliche Streit mit Juden - oft über weit zurückliegende Begebenheiten - wurde unter dem Deckmantel der „Volkswut" in diesen Tagen ausgetragen. In den Landgemeinden wurde gelegentlich die Schuljugend zu den Zerstörungen beordert. Die Verbrennung der Kultgegenstände und der Synagogeneinrichtungen gestaltete man mancherorts zu einer völkisch-antisemitischen Kund­gebung.
Die jüdischen Gemeinden mussten für den Abbruch ihrer Gotteshäuser und die Behebung der Schäden an Wohnungen und Geschäften selbst aufkommen. In vielen Orten erwarb die politische Gemeinde die Ruinengrundstücke. Eine neue Aus­ wanderungswelle war die Folge der Kristallnacht, die auch dem letzten Juden die Augen geöffnet hatte. Viele aber besaßen nicht mehr die Mittel zur Emigration. Durch die den Juden abgepresste Kollektivkontribution von 1 Milliarde Mark verloren sie ohnehin 20-25 Prozent ihres Vermögens als Judenvermögensabgabe. Viele waren auch zu alt, um noch einmal von vorn anzufangen. Sie wollten friedlich in ihrer Heimat sterben, aber auch das wussten die Machthaber zu ver­hindern. Seit dem 1. Oktober 1941 war schließlich die Auswanderung von Juden aus dem Reichsgebiet verboten.
Die Auslöschung der jüdischen Gemeinden in Baden
Der Ausbruch des Zweiten Weltkriegs wurde von seinen Urhebern dem „inter­nationalen Judentum" zur Last gelegt. Neue Maßnahmen verschärften die ohne­ hin fast unerträgliche Lage der Juden. In Tauberbischofsheim wurden sie durch die Stadt geführt mit Plakaten in den Händen, auf denen in grotesker Verkehrung der Tatsachen die Behauptung zu lesen war: „Wir sind die Kriegshetzer!" In einigen badischen Orten wurden die Juden in besonderen Häusern zusammen­ gepfercht und lebten dort für längere Zeit schlimmer als in einem Gefängnis oder einem Ghetto.
Von langer Hand wurde in den folgenden Monaten die Aktion vorbereitet, durch die Baden und die Pfalz als erste Gebiete des Reiches „judenrein" gemacht werden sollten. Am 22. Oktober 1940 wurden innerhalb weniger Stunden sämt­liche ortsanwesenden, transportfähigen Juden - mit Ausnahme der in sogenann­ten Mischehen mit einem arischen Partner lebenden Personen - zu zentralen Sammelstellen gebracht und dann mit sieben Zügen nach Frankreich abgeschoben. Die Frist zur Vorbereitung, die den Betroffenen blieb, betrug oft weniger als eine Stunde. Mancher nützte sie, um seinem Leben ein Ende zu setzen. In Mannheim allein wählten acht Juden diesen Weg. Mit höchstens 50 kg Gepäck und 100 Mark Bargeld fuhren 5.617 badische Arbeiter und Angestellte, Professoren und Dichter, Viehhändler und Hausfrauen ins Ungewisse. Fast unbemerkt von weiten Teilen der Bevölkerung verlief die Verhaftungswelle. Man brachte die Juden in den un­besetzten Teil Frankreichs und überließ es der Regierung in Vichy, mit den insgesamt fast 6.500 mittellosen Menschen fertig zu werden. Man hatte es nicht einmal für nötig befunden, sie über die Transporte zu informieren. Die Deportierten wurden zunächst in Gurs am Fuß der Pyrenäen in einem ehemaligen Internierungs­lager für Flüchtlinge des spanischen Bürgerkriegs untergebracht. Hunger, Kälte und die unbeschreiblich schlechten sanitären Verhältnisse forderten vor allem im ersten Winter zahlreiche Opfer unter den Kranken und Hochbetagten. 97 Jahre alt war der Älteste der Vertriebenen.
Vielen der Deportierten gelang von Gurs aus die Auswanderung. Andere wur­den in die Lager Noe, Nexon, Rivesaltes oder Recebedou verlegt oder kamen in Altersheime und Krankenhäuser. Etliche wurden auch von der Widerstandsbewe­gung befreit und lebten in der Illegalität. Seit August 1942 musste die Vichy Regierung Handlangerdienste bei der einsetzenden „Endlösung der Judenfrage" leisten. Sie musste die staatenlosen Juden - und dazu gehörten die bei ihrer Deportation ausgebürgerten Badener und viele der vor dem Krieg nach Frankreich ausgewanderten jüdischen Landsleute - in das Sammellager Drancy überstellen. Von dort aus rollten die Güterzüge mit den unglücklichen Opfern zur Selektion an die Rampen von Auschwitz oder Lublin-Maidanek. Nur Vereinzelte entgingen dort dem Tod in den Gaskammern. Der Staat zog das Vermögen seiner Opfer ein. Hab und Gut wurden mit pedantischer Gründlichkeit bis zum letzten Löffel und Handtuch aufgezeichnet und später versteigert.
Auch viele Juden, die nach Holland und Belgien ausgewandert waren, wurden dort seit 1942 von der Gestapo verhaftet und in den Lagern Westerbork und Malines zum Abtransport nach dem Osten gesammelt. Die meisten von ihnen wurden in Sobibor ermordet.
Nach der „Aktion Gurs" lebten noch rund 820 Juden in Baden. Auch sie wur­den in den folgenden Jahren zum größten Teil verhaftet und Transporten aus Württemberg oder Hessen in die Vernichtungslager angeschlossen. Riga, Izbica, Lublin-Maidanek, Maly Trostinec, Sobibor und immer wieder Auschwitz waren die Endstationen ihrer Leidenswege. Altere Juden wurden seit 1942 zumeist nach Theresienstadt „umgesiedelt". Aber auch von hier aus rollten die Todeszüge nach dem Osten. Die Meldeämter wurden angewiesen, die Abmeldung der Opfer der „Endlösung" unter den Rubriken „unbekannt verzogen" oder „ausgewandert" zu vermerken. Es gehört zur infamen Methode des Nationalsozialismus, dass die „Bezirksstelle Baden-Pfalz" der Reichsvereinigung in Karlsruhe, die 1939/40 an die Stelle des Oberrats getreten war, an der Durchführung der Deportationen beteiligt wurde. Sie erhielt Listen der zur Ausweisung bestimmten Personen und hatte alles Weitere zu veranlassen: die Benachrichtigung der Opfer, ihre Vorbe­reitung auf den Transport und die Beachtung aller Bestimmungen, die besonders in Bezug auf die Vermögenssicherung sehr detailliert waren, und schließlich die Verladung selbst. Über das Ziel der Reise wurde die Bezirksstelle natürlich nicht informiert, aber allmählich ahnte man auch dort das Schlimmste. Nur erleichtern konnten die Männer und Frauen, die zurückblieben, das Schicksal ihrer Glaubens­brüder, wenn auch mit blutendem Herzen. Ändern konnten sie nichts.
Zitierhinweis: Hundsnurscher, Franz/Taddey, Gerhard: Die jüdischen Gemeinden in Baden, Stuttgart 1968, veröffentlicht in: Jüdisches Leben im Südwesten, URL: […], Stand: 20.12.2022
https://www.leo-bw.de/

Mosbacher Synagogenbrand im November 1938 Mosbacher Synagogenbrand im November 1938


Mosbach, MOS; Reichspogromnacht, Synagogenbrand
Signatur:
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, EA 99/001 Bü 305 Nr. 1215
Kontext:
Dokumentationsstelle zur Erforschung der Schicksale der jüdischen Bürger Baden-Württembergs 1933-1945 >> 8. Bildsammlungen >> Bilddokumente über die jüdischen Gemeinden in Baden, Württemberg und Hohenzollern
Laufzeit:
November 1938
Sonstige Erschließungsangaben:
Rechteinhaber: Staatsanwaltschaft Mosbach KLs 19/48, KLs 7/49,Heft III
Digitalisat im Angebot des Archivs:
https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-695554-1

Brennende Synagoge beim Novemberpogrom 1938 in Mosbach Brennende Synagoge beim Novemberpogrom 1938 in Mosbach


Mosbach, MOS; Reichspogromnacht, Synagogenbrand
Signatur:
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, EA 99/001 Bü 305 Nr. 1216
Kontext:
Dokumentationsstelle zur Erforschung der Schicksale der jüdischen Bürger Baden-Württembergs 1933-1945 >> 8. Bildsammlungen >> Bilddokumente über die jüdischen Gemeinden in Baden, Württemberg und Hohenzollern
Laufzeit:
November 1938
Sonstige Erschließungsangaben:
Rechteinhaber: Staatsanwaltschaft Mosbach KLs 19/48, KLs 7/49,Heft III
Digitalisat im Angebot des Archivs:
https://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-695555-1


Aus der Geschichte der jüdischen Gemeinden im deutschen Sprachraum

Mosbach (Baden-Württemberg)
Die Mosbacher Juden lebten von Anfang an vom Handel mit Vieh, Wein, Salz und Getreide; ihr wirtschaftlicher Einfluss war kontinuierlich gewachsen und konnte auch durch Handelsverbote der Stadt auf Dauer nicht wesentlich eingeengt werden. Im 19.Jahrhundert entstanden größere jüdische Unternehmen wie eine Zigarren- und Brauereiartikel-Fabrik. Bis in die 1930er Jahre gab es in Mosbach zahlreiche Geschäfte unterschiedlicher Branchen, die von jüdischen Familien betrieben wurden.
Die Wertschätzung, die auch christliche Mitbürger dem Rabbiner Dr. Leopold Löwenstein entgegenbrachten, führte dazu, dass ihn der Gemeinderat 1923 einstimmig zum Ehrenbürger ernannte.
Anmerkungen: Leopold Löwenstein, geboren 1843 in Gailingen (Hochrhein) als Sohn einer vielköpfigen Rabbinerfamilie, machte sich später einen Namen als Rabbiner, Historiker und Autor. Neben einem Studium in Neuerer Geschichte/Philosophie/Pädagogik an der Würzburger Universität (1862-1865) besuchte er die Talmudschule des orthodoxen Rabbiners Seligmann Bär Bamberger. Nach kurzen Lehramtstätigkeiten an verschiedenen israelitischen Schulen (Eisenstadt, Hamburg, Güstrow, Tauberbischofsheim) nahm er 1872 die Stelle des Rabbiners in seinem Geburtsort Gailingen an. Von 1886 bis zu seinem Tode (1923) war er dann Rabbiner für die Bezirksrabbinate Mosbach, Merchingen und Wertheim. Nebenberuflich agierte er auch als Autor (jüdisch-historischer Themen) und war von 1899 bis 1904 Herausgeber der „Blätter für jüdische Geschichte und Literatur“, danach freier Mitarbeiter bei der Zeitschrift „Der Israelit“. Ab 1920 gehörte Dr. Leopold Löwenstein als Mitglied dem Oberrat der Israeliten in Baden an. Er verstarb kurz nach seinem 80.Geburtstage (1923) in Mosbach, wo er auch begraben wurde.
Letzter Bezirksrabbiner in Mosbach war seit 1924 Julius Greilsheimer (geb. 1891 in Friesenheim); ihm und seiner Familie gelang vor Kriegsbeginn die Emigration in die Niederlande, von dort wurde die gesamte Familie via Westerbork ins KZ Auschwitz deportiert, wo 1944 deren Ermordung erfolgte.
Mit der NS-Machtübernahme 1933 zeichnete sich auch in Mosbach der wirtschaftliche Niedergang der jüdischen Geschäfte ab; eine Folge des durchgeführten offenen Boykotts durch SA-Angehörige und HJ war die alsbaldige Abwanderung jüdischer Familien. Anfang November 1938 gab es in Mosbach nur noch zwei jüdische Geschäfte.
Während des Novemberpogroms von 1938 wurde die Synagoge zerstört; die zerschlagene Inneneinrichtung schleppten Nationalsozialisten auf den Rathausplatz und verbrannten diese öffentlich; Lehrer mit ihren Schulklassen bildeten die Kulisse rund um das aufgetürmte Inventar der Synagoge. Anschließend setzte man auch das jüdische Gotteshaus in Brand.
Die beiden noch bestehenden Geschäfte wurden von einem SS-Trupp schwer demoliert. Jüdische Männer wurden aufgegriffen und für einige Wochen ins KZ Dachau eingeliefert. Wenige Tage nach den Ausschreitungen wurde die Synagogenruine abgetragen und das Gelände dem Erdboden gleichgemacht. Auch der jüdische Friedhof wurde in den folgenden Jahren mehrfach geschändet. Am 22.Oktober 1940 wurden 16 Mosbacher Juden ins südfranzösische Gurs deportiert, nur zwei von ihnen überlebten die NS-Zeit.
Nach Angaben der Gedenkstätte Yad Vashem/Jerusalem und des "Gedenkbuches - Opfer der Verfolgung der Juden ..." wurden nachweislich insgesamt 64 gebürtige bzw. längere Zeit in Mosbach ansässig gewesene Juden Opfer der Shoa (namentliche Nennung der Opfer siehe: alemannia-judaica.de/mosbach_synagoge.htm).
Auf Initiative von Schülern mehrerer Mosbacher Schulen wurde in den 1960er Jahren eine Tafel an die Außenwand einer Garage, den Standort der einstigen Synagoge, mit der folgenden Inschrift angebracht:
Hier stand die Synagoge der jüdischen Gemeinde
Nationalsozialistischer Rassenwahn zerstörte sie in der Kristallnacht am 10.November 1938
Nachdem die Garagenanlage abgerissen war, wurde Mitte der 1980er Jahre am Synagogenplatz in Mosbach eine Stele mit einer Gedenktafel aufgestellt, die folgenden Text trägt:
Dieser Platz ist dem Andenken der jüdischen Bürger von Mosbach gewidmet.
In zwölf unheilvollen Jahren wurden sie ihrer Menschenwürde beraubt, aus der Heimat vertrieben oder in Vernichtungslager abtransportiert.
Ihr Gotteshaus, das hier stand, wurde am 10.November 1938 zerstört, seine Einrichtungen auf dem Marktplatz öffentlich verbrannt.
Vergesst es nicht
Im Rahmen des landesweiten Mahnmal-Projektes, das an die Deportationen der badischen Juden vom Okt. 1940 erinnert, haben auch Jugendliche aus Mosbach ihren Beitrag geleistet; auf dem zentralen Gedenkstättengelände in Neckarzimmern findet sich - neben zahlreichen anderen Memorialsteinen - auch der Stein aus Mosbach. (Abb. aus: mahnmal-neckarzimmern.de).
Zum 75.Jahrestag des Novemberpogroms wurden die Namen der ermordeten ehemaligen jüdischen Bewohner Mosbachs in Stein verewigt. Eine Teilnahme am „Stolperstein“-Projekt hatte allerdings die Kommunalvertretung mehrheitlich abgelehnt (2012).
Auf dem jüdischen Friedhof am Kapellenweg (Aufn. Peter Schmelzle, 2012, aus: wikipedia.org, CC BY SA 3.0) - hier befinden sich noch ca. 70 originale Grabsteine - erinnert ebenfalls ein Gedenkstein an die jüdischen NS-Opfer des Ortes. Nahe des Eingangs findet man die Grabstätte des Bezirksrabbiners Leopold Löwenstein (geb. 1843 in Gailingen), der im Alter von 80 Jahren in Mosbach verstarb.
[vgl.  Biebrich (Hessen)]
https://xn--jdische-gemeinden-22b.de/

Mosbach mit Hochhausen am Neckar

Die Synagoge in Mosbach, vor 1938. Die Synagoge wurde während der Pogrome im November 1938 durch Inbrandsetzung zerstört, die Ruine kurz darauf abgebrochen. [Quelle: Landesarchiv BW, HStAS EA 99/001 Bü 305 Nr. 1962]
Dieser Beitrag stammt aus der Studie von Franz Hundsnurscher und Gerhard Taddey, Die jüdischen Gemeinden in Baden. Denkmale, Geschichte, Schicksale, hg. von der Archivdirektion Stuttgart (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 19), Stuttgart 1968.
Die Studie wird hier in der Originalfassung als Volltext zugänglich gemacht und separat bebildert. Inhalte und Sprachgebrauch entsprechen dem Stand von 1968. Weitere Informationen zur Entstehung und Einordnung der Studie finden Sie hier.
Die ehemalige freie Reichsstadt Mosbach war 1410-1499 Residenz einer pfälzischen Nebenlinie und bis 1803 kurpfälzische Oberamtsstadt. 1803 bis 1806 gehörte sie zum neu gebildeten Fürstentum Leiningen und fiel 1806 an Baden.
Die ersten jüdischen Ansiedler in Mosbach wurden 1298 bei der Verfolgung durch die Horden des Ritters Rindfleisch getötet. Zusammen mit Neckarelz, Lauda, Tauberbischofsheim und Wertheim gehörte Mosbach zu den sogenannten „hado-mim" (Blutstädten). 1343 kam es wegen einer angeblichen Hostienschändung zu einer neuen Verfolgung der Juden in Mosbach. Zur Zeit des Schwarzen Todes 1348/49 wurde die jüdische Gemeinde zum dritten Male innerhalb eines halben Jahrhunderts heimgesucht. 1381 sind wieder Juden in Mosbach ansässig. 1387 nahm Kurfürst Ruprecht I. (1353-1390) Drostelin von Mosbach in den Schutz auf. 1471 werden die Juden Isak und Guntracht erwähnt. Während des 16. Jahrhunderts blieb die Zahl der Juden gering. 1674 saßen Liebmann, Joseph und Isaac hier in Schutz. Sie litten gleich den Bürgern an den ungünstigen Zeiten; ihre Rückstände an Rekognitionsgeldern betrugen zusammen 100 Gulden.
Obwohl sich noch im Jahre 1714 der Mosbacher Stadtrat, gestützt auf die städtischen Privilegien, gegen die Anordnung des Oberamts geweigert hatte, mehr als zwei bis drei Judenfamilien in die Stadt aufzunehmen, und obwohl es keinem Juden erlaubt war, ein Haus an einer Straße zu kaufen oder zu bewohnen, ist im 18. Jahrhundert ein rasches Wachstum der jüdischen Gemeinde festzustellen. 1722 zählte sie 8 Familien, 1743 16, 1773 19. 1825 zählte die Stadt 100 jüdische Einwohner, 1865 190, 1875 189, 1884 192, 1900 161, 1925 159 und 1933 134. Drei Juden aus Mosbach, Adolf Held, Hugo Siegel und Moritz Stein, starben im Ersten Weltkrieg den Soldatentod.
Ein „Judenkirchhof" (Friedhof) außerhalb der Stadt ist schon 1559 genannt. Die Synagoge stammt erst aus der Zeit um 1860. Vorher wurde der Gottesdienst in einem Betsaal gehalten. Von etwa 1830 bis zur Aufhebung der Konfessionsschulen im Jahre 1876 fand der Unterricht der jüdischen Kinder in einer eigenen Volksschule statt. Seit 1827 war Mosbach Sitz eines Bezirksrabbiners, der die israelitischen Gemeinden Billigheim, Binau, Eberbach, Großeicholzheim, Heinsheim, Hochhausen, Kleineicholzheim, Mosbach, Neckarzimmern, Neudenau, Stein am Kocher, Strümpfelbrunn und Zwingenberg, seit 1886 auch noch die israelitischen Gemeinden der Rabbinatsbezirke Merchingen und Wertheim zu versorgen hatte. Der hervorragendste Mosbacher Rabbiner war Dr. Leopold Löwenstein, Verfasser mehrerer Werke zur Geschichte der Juden in Baden. Er wurde von der Stadt Mosbach zu ihrem ersten Ehrenbürger ernannt. Ein Israelitischer Frauen und ein Männerverein nahmen die Unterstützung Hilfsbedürftiger wahr. Da vor allem die geistige Not der Israeliten der zerstreuten Landgemeinden sehr groß war, wurde 1932 eine Kommission zur Förderung des geistigen Lebens in den jüdischen Landgemeinden für den Rabbinatsbezirk Mosbach gegründet, die in den folgenden Jahren Vorträge geschichtlichen und aktuellen Inhalts sowie musikalische und andere künstlerische Darbietungen veranstaltete.
Seit Jahrhunderten lebten die Mosbacher Juden hauptsächlich vom Handel mit Vieh, Wein, Getreide und Salz. 1599 verbot der Rat den Bürgern, mit Juden zu handeln. Seit dem 18. Jahrhundert nahm der wirtschaftliche Einfluss der Juden stark zu. 1725 und später noch mehrmals bemühte sich die Stadt, ein Verbot zu erwirken, das den Juden den Handel mit Wein und Lebensmitteln untersagte. Zunächst hatte sie Erfolg; doch bald musste das Verbot wieder aufgehoben werden, weil die Nachbarorte ihren Wein nicht mehr verkaufen und infolgedessen ihre Steuern nicht entrichten konnten. 1782 übernahm eine jüdische Handelsgesellschaft die allerdings nicht sehr ertragreiche Salzproduktion der 1756 bei Mosbach entdeckten Saline. Emanzipation und Gewerbefreiheit ermöglichten im 19. Jahrhundert das Aufblühen jüdischer Fabriken und Geschäfte. Vor 1933 bestanden in Mosbach die Zigarrenfabrik Leopold Blum, eine Brauereiartikelfabrik, ferner zwei Weinhandlungen, zwei Getreide- und Mehlhandlungen, die Kaufhäuser Held und Dilsheimer, vier Textilwarengeschäfte, zwei Spezialgeschäfte für Schreiner- und Glaserbedarf, ein Lederwarengeschäft, ein Lebensmittelgeschäft, eine Warenhandlung, eine Öl- und Fetthandlung sowie die Schnapsbrennerei David Rothschild. Acht Juden trieben Viehhandel, zwei Pferdehandel. Josef Eisemann und Hermann Bamberger führten koschere Metzgereien. Bamberger war zugleich Inhaber des Gasthauses „Zur Traube". Das Kürschnerhandwerk übte Falk Färber aus. Michael Hanauer besaß eine Rechtsanwaltspraxis. Julius Held war Kunsthistoriker. Vor 1933 gab es auch noch eine jüdische Arzt- und eine Zahnarztpraxis.
Seit der Emanzipation der Juden im 19. Jahrhundert und noch während der Weimarer Republik lebten in Mosbach Juden und Christen friedlich miteinander. Ein Jude war jeweils im Gemeinderat. Bald nach Hitlers Machtübernahme wurde jedoch die Judenfeindlichkeit spürbar. Am Boykottag, dem 1. April 1933, standen SA-Leute und Hitlerjungen in Uniform vor den jüdischen Geschäften, um die Kunden vom Einkauf abzuhalten. Verhältnismäßig viele jüdische Geschäftsinhaber erkannten frühzeitig, wie hoffnungslos für sie die Lage war. Ab 1936 verkauften sie allmählich ihre Geschäfte und wanderten vornehmlich nach den USA (ca. 40), nach Holland, Palästina, Frankreich, England und Uruguay aus. Am 10. November 1938 befanden sich nur noch die Schreinereibedarfshandlung Berthold Hahn und die Weinhandlung Louis Frank in jüdischem Besitz. Sie wurden an diesem Tag von Angehörigen des Mosbacher SS-Zuges gründlich demoliert. Desgleichen wurde das Inventar der Synagoge zerschlagen, auf dem Marktplatz aufgeschichtet und in Anwesenheit der Schulkinder verbrannt. Gegen Mittag ging die Synagoge in einem kleinen Seitengäßchen gegenüber dem Rathaus in Flammen auf. Die noch anwesenden jüdischen Männer wurden für einige Wochen in das KZ Dachau verbracht, darunter der Bezirksrabbiner Julius Greilsheimer, der erst kurz vorher aus dem Krankenhaus entlassen worden war. In den nächsten Tagen nach der Kristallnacht wurden die Mauern der zerstörten Synagoge abgetragen und der Platz dem Erdboden gleichgemacht. Auf dem jüdischen Friedhof wurden in den folgenden Jahren wiederholt Grabmäler geschändet. Am 1. September 1939 lebten in Mosbach nur noch 18 Juden. Am 22. Oktober 1940 wurden 13 jüdische Einwohner nach Gurs deportiert. Nur 2 von ihnen überlebten die Jahre der Verfolgung; 3 starben in Lagern in Südfrankreich, 8 wurden in Vernichtungslagern im Osten umgebracht. Von den Juden, die nach 1933 von Mosbach weggezogen waren, kamen 7 und von denen, die ausgewandert waren, 13 in Konzentrationslagern um. Unter ihnen befand sich der Bezirksrabbiner Julius Greilsheimer. 1939 war er nach Holland ausgewandert. 1944 wurde er mit seiner damals schwangeren Frau und seinen beiden Töchtern über das KZ Westerbork nach Auschwitz verschleppt, wo die ganze Familie ermordet wurde.
Seinem Andenken und dem Andenken der übrigen in der Deportation ermordeten Mosbacher Juden wurde 1947 in Gan Jiskor/Israel ein Hain von 100 Bäumen gepflanzt.
Hochhausen am Neckar war vor dem Anfall an Baden 1803 als Besitz der Familie von Heimstatt dem Schwäbischen Ritterkreis inkorporiert.
Über die jüdische Gemeinde, die 1825 113 Seelen zählte und damit 18 Prozent der Einwohner des Dorfes stellte, ist wenig bekannt. Bald nach der Mitte des vorigen Jahrhunderts sank mit der Zahl der Einwohner überhaupt auch die der Juden rasch ab. 1875 waren es noch 46, 1900 44, 1905 34, 1910 nur noch 17. Am 5. Juli 1913 wurde deshalb die jüdische Gemeinde aufgelöst und die restlichen Mitglieder der Gemeinde Mosbach zugewiesen. Dort befand sich auch seit 1827 der zuständige Rabbinatssitz. 1925 lebte noch ein Jude in Hochhausen. Im jüdischen Gemeindehandbuch von 1933 wird irrtümlich auch Hochhausen als selbständige Gemeinde genannt. Die Volkszählung vom Juni 1933 weist jedoch keinen Juden im Ort mehr nach.
In dieser Studie nachgewiesene Literatur
Lang, Theophil, Die Hauptstadt der kleinen Pfalz, Bilder aus der Vergangenheit des zwölfhundertjährigen Mosbach, 1936.
Renz, Jakob, Chronik der Stadt Mosbach, 1936.
Wirth, Hermann, Die Stadt Mosbach, in: Badenia 1, 1864.
Zitierhinweis: Hundsnurscher, Franz/Taddey, Gerhard: Die jüdischen Gemeinden in Baden, Stuttgart 1968, Beitrag zu Mosbach, veröffentlicht in: Jüdisches Leben im Südwesten, URL: […], Stand: 20.12.2022
Lektüretipps für die weitere Recherche
„Als die Synagogen brannten...“, in: Landkreis Mosbach, Informationsdienst für Kommunalpolitik, Wirtschaft und Kultur 20 (1963), S. 5.
Germania Judaica, Bd.2, 2. Halbband, hg. von Zvi Avneri, Tübingen 1968, S. 548f.
Germania Judaica Bd.3, 2. Teilband, hg. von Arye Maimon/Mordechai Breuer/Yacov Guggenheim, Tübingen 1995, S. 884-885.
Hahn, Joachim/Krüger, Jürgen, „Hier ist nichts anderes als Gottes Haus...“. Synagogen in Baden-Württemberg. Band 1: Geschichte und Architektur. Band 2: Orte und Einrichtungen, hg. von Rüdiger Schmidt (Badische Landesbibliothek, Karlsruhe) und Meier Schwarz (Synagogue Memorial, Jerusalem), Stuttgart 2007.
Herter, Balduin, Die Judengemeinde von Mosbach 1297 bis 1940, in: Mosbach im 3. Reich, 4. Heft, hg. von Große Kreisstadt Mosbach, 2008.
Landauer, Rudolf/Lochmann, Reinhart, Spuren jüdischen Lebens im Neckar-Odenwald-Kreis, hg. von Landratsamt NOK, Buchen 2008.
Mitteilungen der städtischen Sammlungen Mosbach 6 (1974), S. 5-6.
Runow, Martin, Die Stiftung eines Capitals … zur Errichtung eines Rabbinats zu Mosbach, in: Der Odenwald 44 (1997), S. 60-68.
Württemberg - Hohenzollern – Baden (Pinkas Hakehillot. Encyclopedia of Jewish Communities from their foundation till after the Holocaust), hg. von Joseph Walk, Yad Vashem/Jerusalem 1986, S.399-402.
https://www.leo-bw.de/



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