Nationalsozialismus in Mosbach - Baden
: Rechtsextremismus und Neofaschismus : Anti-Semitismus : Anti-Ziganismus : Homophobie : Rassismus : Diskriminierung 

HISTORISCHES &AKTUELLES:
GERICHTLICHE VERFAHREN:
NS-Opfer afrikanischer Herkunft
- Wiedergutmachung NS-Verfolgte Martha Ndumbe
- Volksverhetzung durch Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer

 Zuletzt AKTUALISIERT am 06.05.2023 ! 

Seiteninhalt:

  1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach 

    1.1  Wiederaufnahmeverfahren vom 06.08.2022 zur Wiedergutmachung für die Angehörigen von NS-Verfolgten und NS-Opfern afrikanischer Herkunft: Hier Martha Ndumbe

    1.2 Strafanzeige vom 02.05.2023 gegen den Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer wegen Volksverhetzungen: - Nazi-Judenverfolgung und Holocaust - Deutsche Kolonialverbrechen und Nazi-Verfolgung von Menschen afrikanischer Herkunft

    1.3 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers 

  2. Online-Artikel zur Diskriminierung von Menschen afrikanischer Herkunft nach 1945


1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach

Amtsgericht Mosbach: Bildquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht_Mosbach#/media/Datei:Mosbach-kloster-amtsgericht1.jpg


Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach
Telefon:
06261 - 87 0
(Zentrale)
Telefax:
06261 - 87 460
(Zentrale Faxnummer)

Wiedergutmachungen und Entschädigungen zu nationalsozialistischem Unrecht und nationalsozialistischen Verbrechen: Anträge an das Amtsgericht Mosbach:

vom 06.08.2022 auf Wiederaufnahmeverfahren zur Wiedergutmachung für die Angehörigen von NS-Verfolgten und NS-Opfern afrikanischer Herkunft: Hier Martha Ndumbe  >>>

Zum 83. Jahrestag am 01.09.2022 des deutschen Überfalls auf Polen und des Beginns des Nazi-Terror- und Vernichtungskrieges: OFFIZIELLER ANTRAG AN DAS AMTSGERICHT MOSBACH auf gerichtliche Prüfung des heute von Polen vorgelegten Gutachtens zu Weltkriegsschäden >>>


1.1 Wiederaufnahmeverfahren vom 06.08.2022 zur Wiedergutmachung für die Angehörigen von NS-Verfolgten und NS-Opfern afrikanischer Herkunft: Hier Martha Ndumbe

EINLADUNG ZUR PROZESSBEOBACHTUNG !!!
ZUR AUFARBEITUNG VON NATIONALSOZIALISTISCHEM UNRECHT
UND NATIONALSOZIALISTISCHEN VERBRECHEN
BEIM AMTSGERICHT MOSBACH
6F 9/22

Wiederaufnahmeverfahren zur Wiedergutmachung für
die Angehörigen von NS-Verfolgten und NS-Opfern afrikanischer Herkunft:
Hier Martha Ndumbe

06.08.2022

NS- und Rechtsextremismus-Verfahren bei Mosbacher Justizbehörden
Wiederaufnahmeverfahren vom 06.08.2022 zur Wiedergutmachung für die Angehörigen von NS-Verfolgten und NS-Opfern afrikanischer Herkunft: Hier Martha Ndumbe
220806_uhl_ag_mos_ja_afro_wiedergutmachung.pdf (167.56KB)
NS- und Rechtsextremismus-Verfahren bei Mosbacher Justizbehörden
Wiederaufnahmeverfahren vom 06.08.2022 zur Wiedergutmachung für die Angehörigen von NS-Verfolgten und NS-Opfern afrikanischer Herkunft: Hier Martha Ndumbe
220806_uhl_ag_mos_ja_afro_wiedergutmachung.pdf (167.56KB)


Rechtsfolge-Zuständigkeit der BRD-Justiz sowohl für das Nazi-Terror- und Vernichtungsregime als auch für die demokratische Weimarer Republik: Das Reichstagsbrandurteil von 1933 und dessen Aufhebung in 2007 dient dazu, die rechtliche, fachliche und sachliche Zuständigkeit der AKTUELLEN BRD-Justiz in der systemübergreifenden Rechtsnachfolge der vorhergehenden politischen-administrativen Systeme, sowohl nach dem vorhergehenden Deutschen Reich unter dem Nazi-Terror-Regime als auch unter der davor vorhergehenden demokratischen Weimarer Republik, in der gesamtzeitlichen Komponente von 1933 bis 2007 zu begründen. Dadurch begründet sich u.a. auch die Zuständigkeit für die hier vorliegende und anhängige Rechtssache beim Amtsgericht Mosbach.

Hiermit ergeht der zuvor benannte offizielle Strafantrag an das AG/FG Mosbach unter 6F 9/22 vom 06.08.2022.

BEGRÜNDUNG UND GLAUBHAFTMACHUNG:
In den späten 1920er Jahren und besonders im Verlauf der 1930er Jahren verschlechterte sich die soziale und wirtschaftliche soziale Situation, weil die meisten schwarzen Menschen in Deutschland rapide aufgrund zunehmender Diskriminierung und der schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen immer mehr von Bildungsinstitutionen und von vielen Erwerbstätigkeiten ausgeschlossen wurden. Ab 1935 mit der Einführung der Nürnberger Rassengesetze und danach mit dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs verschlechterte sich die Lage für schwarze Menschen, die noch in Deutschland lebten, dramatisch. 

Martha wurde am 27. Juli 1902 in Berlin geboren, als Tochter von Dorothea Grunwaldt aus Hamburg und dem Kameruner Jacob Ndumbe aus Douala. Ihr Vater https://strato-editor.com/.cm4all/uproc.php/0/.martha_ndumbe.jpg/picture-400?_=18275130508 kam 1896 nach Deutschland als Teilnehmer der Ersten Deutschen Kolonialausstellung nach Berlin. Jacob war einer von 106 Menschen aus den deutschen Kolonien, die im Treptower Park zur Schau gestellt wurden. Marthas Existenz war in der von den Nazis angestrebten Volksgemeinschaft zunehmend gefährdet. Im Juni wurde Martha nach Ravensburg gebracht und dort wurde sie am 9. Juni 1944 als sogenannte Asoziale inhaftiert. Martha war einer von mindestens 5 schwarze Frauen die in Ravensburg eingesperrt wurden. Sie wurde am 5. Februar 1945 im Alter von 42 Jahren ermordet. Marthas Mutter Dorothea hatte in den 1950er Jahren einen erfolglosen Wiedergutmachungsantrag auf Entschädigung für den Verlust ihrer Tochter eingereicht und darin bezeugte sie das Leid von Martha aufgrund der Rassendiskriminierung, dass sie während ihres Lebens erlitten hatte. Aber als von den Nazis abgestempelte „Asoziale“ wurde Marthas Leiden von den Behörden nicht anerkannt. Nach Ansicht des Antragstellers ist es unzulässig, dass die BRD-Justiz die Nazi-Diskriminierungsstigmata der jeweiligen NS-Verfolgtengruppen übernimmt und in der BRD-Rechtsprechung weiterhin aufrecht erhält, denn die nazi-ideologische rassistische Erfassung mit den NS-Akten wird hier eindeutig fortgesetzt. Siehe dazu auch öffentlich frei verfügbare Medienberichte.


Vernichtung der Herero: Diskurse der Gewalt in der deutschen Kolonialliteratur (Genozid und Gedächtnis)

Anhand umfangreichen Materials stellt die Untersuchung erstmals den zeitgenössischen Diskurs über den Kolonialkrieg der Jahre 1904 bis 1907 und die Vernichtung der Herero in den Mittelpunkt der Analysen: Sie prüft die Aussagekraft und die gesellschaftliche Anschlussfähigkeit der publizierten Texte selbst und fragt nach der Verschränkung von historischem Geschehen und seinen diskursiven Kontexten. Der Kolonialkrieg der Jahre 1904 bis 1907 muss als ein zentrales Diskursereignis des ersten Jahrzehnts des 20. Jahrhunderts im Deutschen Reich verstanden werden. Wie aber wurde die Vernichtungspolitik dargestellt und legitimiert? Wie wurde in der Öffentlichkeit ein Konsens darüber hergestellt, dass die Vernichtung „eingeborener Völker“ gerechtfertigt sei? Welche sprachlichen Strategien wurden verfolgt? Auf welche diskursiven Muster wurde dabei zurückgegriffen, die als geschichtliches, kulturelles oder weltanschauliches Wissen Gültigkeit beanspruchen und politisches Handeln motivieren bzw. legitimieren konnten? Die Analyse leistet somit nicht zuletzt auch einen allgemeinen Beitrag zur Erforschung von kollektiver Gewalt und Völkermord.

SACHVERHALTSERMITTLUNGS- UND AUFKLÄRUNGSPFLICHT DES GERICHTS
Das Gericht selbst ist von Amtswegen zur umfassenden Sachverhaltsermittlung und -aufklärung nach § 26 FamFG, § 27 FamFG, § 44 FamFG, § 138 ZPO verpflichtet, um möglichst eine Verletzung der Ansprüche auf rechtliches Gehör und faires Verfahren nach § 10 AEMR, § 6 EMRK, § 103 Abs. 1 GG sowie auf die Achtung des Familienlebens nach § 8 EMRK sowie auf das Recht auf Meinungsfreiheit § 19 AEMR, § 11 EMRK, § 5 GG sowie auf das Recht auf Diskriminierungsverbot § 14 EMRK auszuschließen.

GERICHTLICH EINZUHOLENDE STELLUNGNAHMEN
Beim hier fallverantwortlichen Spruchkörper des Amtsgerichts Mosbach wird unter 6F 9/22 offiziell beantragt von allen Verfahrensbeteiligten inklusive der involvierten Fachstellen (Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach unter Aktenzeichen 3.23214 und der gerichtlich bestellten Verfahrensbeistandschaft) offizielle Stellungnahmen in der hier anhängigen Rechtssache „Wiederaufnahmeverfahren zur Wiedergutmachung für die Angehörigen von NS-Verfolgten und NS-Opfern afrikanischer Herkunft: Hier Martha Ndumbe.“ ordnungsgemäß und vollständig zeitnah einzuholen.

Wir Herrenmenschen: Unser rassistisches Erbe: Eine Reise in die deutsche Kolonialgeschichte - Mit zahlreichen Abbildungen

Wie uns das Denken der Kolonialzeit noch immer prägt – eine packende Geschichtsreportage zur aktuellen Debatte. Die deutschen Kolonien - dieses Kapitel unserer Geschichte ist beunruhigend aktuell, wie Bartholomäus Grill zeigt. Und das nicht nur im Bewusstsein der Afrikaner selbst (etwa der Nachfahren der Herero, die heute Entschädigung für Gräueltaten der Deutschen fordern). Sondern auch in unseren eigenen Köpfen. Der SPIEGEL-Reporter, einer der besten deutschen Afrikakenner, hat in den letzten drei Jahrzehnten an allen Schauplätze des ehemaligen Kolonialreichs recherchiert, er hat mit den letzten Augenzeugen gesprochen, den Nachkommen von Tätern wie Opfern. Grill verfolgt akribisch die Spuren der deutschen Fremdherrschaft in Afrika, China und der Südsee und beschreibt unser rassistische Erbe: Das Herrenmenschentum prägt nach wie vor unser Denken, die Klischees von den „bedrohlichen Afrikanern“ oder „hilflosen Entwicklungsländern“ wirken fort, gerade in Zeiten verstärkter Flucht und Migration. Eine packende historische Reportage – und zugleich ein Debattenbuch von höchster Aktualität.

INTERNET-VERÖFFENTLICHUNGEN
Hiermit erfolgt offiziell die Antragsteller-Freigabe des vorliegenden Antrages vom 06.08.2022 unter 6F 9/22 in vorliegender Rechtssache „Wiederaufnahmeverfahren zur Wiedergutmachung für die Angehörigen von NS-Verfolgten und NS-Opfern afrikanischer Herkunft: Hier Martha Ndumbe.“ zur frei zugänglichen Veröffentlichung in den Internetpräsenzen des Amtsgerichts Mosbach sowie der BRD-Justizinstitutionen sowie in den Internetpräsenzen der BRD-Universitäten und Fachhochschulen sowie in den Internetpräsenzen sämtlicher BRD-Bildungseinrichtungen.

Der vorliegende Strafantrag in vorliegender Rechtssache beim Amtsgericht-Familiengericht Mosbach wird mit begleitender Falldokumentation auf der folgenden Website frei zugänglich im Internet veröffentlicht: Die Internet-Präsenz " Nationalsozialismus in Mosbach - Baden und Württemberg : Rechtsextremismus und Neofaschismus : Rassismus und Diskriminierung : Anti-Semitismus : Homophobie " ist ein Linkportal und Informationsangebot zu regionalen Ereignissen im Prioritäten-Fokus zu Mosbach, Baden und Württemberg.
http://www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.info/

Beim fallverantwortlichen Spruchkörper am Amtsgericht Mosbach wird hiermit am 06.08.2022 unter 6F 9/22 die Veranlassung mit transparenter Bestätigungsmitteilung an alle Verfahrensbeteiligten beantragt, die hier anhängige RECHTSSACHE mit kritischer Dokumentation sowie die entsprechende Verfahrens- und Falldokumentationen auf den Internet-/bzw. Websites des Amtsgericht Mosbach frei zugänglich zu veröffentlichen.

NS- und Rechtsextremismus-Verfahren bei Mosbacher Justizbehörden
Wiederaufnahmeverfahren vom 06.08.2022 zur Wiedergutmachung für die Angehörigen von NS-Verfolgten und NS-Opfern afrikanischer Herkunft: Hier Martha Ndumbe
220806_uhl_ag_mos_ja_afro_wiedergutmachung.pdf (167.56KB)
NS- und Rechtsextremismus-Verfahren bei Mosbacher Justizbehörden
Wiederaufnahmeverfahren vom 06.08.2022 zur Wiedergutmachung für die Angehörigen von NS-Verfolgten und NS-Opfern afrikanischer Herkunft: Hier Martha Ndumbe
220806_uhl_ag_mos_ja_afro_wiedergutmachung.pdf (167.56KB)


Siehe auch:


1.2 Strafanzeige vom 02.05.2023 gegen den Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer wegen Volksverhetzungen: - Nazi-Judenverfolgung und Holocaust - Deutsche Kolonialverbrechen und Nazi-Verfolgung von Menschen afrikanischer Herkunft

6F 9/22
Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach

Strafanzeige gemäß § 158 StPO an Amtsgericht Mosbach
unter 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23
gegen den Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer
wegen Volksverhetzungen:
-Nazi-Judenverfolgung und Holocaust
- Deutsche Kolonialverbrechen und Nazi-Verfolgung
von Menschen afrikanischer Herkunft

Siehe auch Online-Dokumentation:
www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sowohl das JUSTIZMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG u.a. am 20.06.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 sowie am 20.12.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/28 als auch der LANDTAG BADEN-WÜRTTEMBERG am 10.03.2023 zu PETITION 17/1464 benennen EXLPZIT u.a. vom AS seit dem 03.06.2022 beim AMTSGERICHT MOSBACH beantragte Verfahren zur juristischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht, nationalsozialistischen Verbrechen und rechtsextremistischen fremdenfeindlichen Straftaten, d.h. konkret sowohl strafrechtliche Verfahren gemäß § 158 StPO als auch Wiederaufnahme-verfahren sowie Verfahren zu gerichtlichen Prüfungen und Beteiligungen.

Deutsche Kolonialverbrechen als Wegbereitung für NS-Verbrechen

Nach der Kontinuitätsthese aus den Geschichts- und Politikwissenschaften gibt es eine Kontinuität ausgehend von den kolonialen Verbrechen des Deutschen Reiches als Ideengeber und Bindeglied bis hin zum Holocaust des Nazi-Terror- und Vernichtungsregimes in der historisch-chronologischen Abfolge. Dazu zählen nach den Konzepten von Raum und Rasse grundlegende Parallelen zwischen deutschem Kolonialismus und der nationalsozialistischen Expansions- und Vernichtungspolitik mit der Auslöschung ganzer Bevölkerungsgruppen unter entgrenzter Gewaltanwendung: Transfer rassenideologischer Forschungen und Handlungsorientierungen in gesellschaftspolitischen Wertesetzungen; Unterdrückungen von Widerstandsleistungen u.a. mit der Nutzung von Konzentrationslagern; massenhafte Ermordungen bestimmter Diskriminierungszielgruppen außerhalb von KZs; massenhafte Tötungen als Vernichtung von Ethnien und Widerstandsgruppen; gezielte zwangsweise Unterernährungen als Vernichtung durch Vernachlässigung; Kunstraub sowie Grab- und Ahnenschändungen; Zwangsarbeit; verbrannte Erde; Massenvergewaltigungen; Menschenzoos in Völkerschauen. Im Jahr 2023 werden gegenwärtig die Reparationsforderungen aus Namibia wegen dem Völkermord an den Herero und Nama in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika sowie die Reparationsforderungen aus Tansania wegen dem Völkermord und den Niederschlagungen von Aufständen wie von der ostafrikanischen Küstenbevölkerung und wie des Maji-Maji-Aufstandes in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Ostafrika thematisiert.

Nazi-Verfolgung von Menschen afrikanischer Herkunft

Dazu zählen Internierungen und Ermordungen von Menschen afrikanischer Herkunft in Konzentrationslagern, medizinische Experimente, Zwangssterilisierungen. Massenhafte NS-Zwangssterilisierungen von deutsch-afrikanischen Mischlingskindern. Die Diskriminierung von NS-Verfolgten Afrikanern und ihren Familienangehörigen in Wiedergutmachungs- und Entschädigungsverfahren nach 1945, wie am Beispiel von Martha Ndumbe.

Boris Palmers N-Wort und Judenstern
2019 regte Palmer sich öffentlich über Werbeplakate der deutschen Bahn auf, wegen der vielfältigen Testimonials, unter ihnen der schwarze Fernsehkoch Nelson Müller.
Im Mai 2021 hatte Palmer in einem Facebook-Beitrag über den früheren Fußball-Nationalspieler Dennis Aogo, der einen nigerianischen Vater hat, das sogenannte N-Wort benutzt. Der ehemalige Bundestagspräsident Wolfgang Thierse stufte die Äußerungen von Boris Palmer im Fall Aogo als klar fremdenfeindlich und eindeutig rassistisch ein.
Der Baden-Württembergische Oberbürgermeister von Tübingen Boris Palmer hatte am 28.04.2023 mit Videos dokumentiert während einer verbalen Auseinandersetzung mit einer Gruppe vor einer Migrationskonferenz in Frankfurt am Main für Aufsehen gesorgt. Vor einem Gebäude der Goethe-Universität hatte er zu Art und Weise seiner eigenen Verwendung des "N-Wortes" Stellung bezogen und das Wort gegenüber einer Person of Color wiederholt. Wenige Tage vorher hatte er vor einer Veranstaltung in Frankfurt einem Dunkelhäutigen das N-Wort ins Gesicht gesagt und sich später auf der Bühne dafür gerechtfertigt. Anschließend sah sich der Moderator außer Stande, weiter durch die Veranstaltung zu führen. Als Palmer am 28.04.2023 mit "Nazis raus"-Rufen konfrontiert wurde, sagte Palmer zu der Menge: "Das ist nichts anderes als der Judenstern. Und zwar, weil ich ein Wort benutzt habe, an dem ihr alles andere festmacht. Wenn man ein falsches Wort sagt, ist man für euch ein Nazi. Denkt mal drüber nach." Mit dem sogenannten N-Wort wird heute eine früher in Deutschland gebräuchliche rassistische Bezeichnung für Schwarze umschrieben.
Palmers Anwalt Rezzo Schlauch, kündigte Palmer seine Unterstützung auf und erklärte: "Keine noch so harte Provokation, keine noch so niederträchtigen Beschimpfungen und Beleidigungen von linksradikalen Provokateuren rechtfertigen, eine historische Parallele zum Judenstern als Symbol der Judenverfolgung in Nazi-Deutschland herzustellen.“
Der Beauftragte der baden-württembergischen Landesregierung gegen Antisemitismus, Michael Blume, vertritt die Ansicht, dass die "Judenstern-Entgleisung" und andere Äußerungen Palmers "dem Ansehen nicht nur von Tübingen geschadet" haben. „Die Berufung auf die eigene Familiengeschichte mahnt immer zur Verantwortung und gerade nicht zum unwürdigen Austeilen.“
In einer am 30.04.2023 veröffentlichten Stellungnahme kritisierte der Präsident der Goethe-Universität, Enrico Schleiff, Palmers Aussagen auf das Schärfste: "Jede explizite oder implizite den Holocaust relativierende Aussage ist vollkommen inakzeptabel und wird an und von der Goethe-Universität nicht toleriert". "Dies gilt gleichermaßen für die Verwendung rassistischer Begriffe." Er erwarte "nicht nur eine öffentliche Entschuldigung von Herrn Palmer an die von seiner Beleidigung betroffenen Personen", betonte Universitätspräsident Schleiff. Diese müsse "auch an die jüdische Gemeinschaft und gegenüber der Goethe-Universität" erfolgen.
Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat die umstrittenen Äußerungen von Boris Palmer am Rande einer Migrationskonferenz in Frankfurt am Main scharf kritisiert. „Mit seinem Vergleich mit dem Judenstern hat er eine Grenze überschritten, die er nicht überschreiten darf“.
Das N-Wort wurde besonders häufig ab dem 19. Jahrhundert verwendet - ab der Hochzeit des Kolonialismus. Gemeint waren damit Menschen, die man einer schwarzen Rasse zuordnete und vielfach klischeehaft etwa als primitiv oder kannibalistisch ansah. Das „N-Wort„ sei in der Geschichte der Versklavung und Kolonisierung situiert und damit ein Begriff, der mit Brutalität, Verwundung und Schmerz einhergehe, schreibt die schwarze Schriftstellerin und Psychologin Grada Kilomba in einem Aufsatz für die Bundeszentrale für politische Bildung.

Strafanzeige wegen Volksverhetzungen gegen Juden und Menschen afrikanischer Herkunft

Hiermit ergeht eingangs benannte Strafanzeige im öffentlichen Interesse unter benannten Aktenzeichen an das Amtsgericht Mosbach wegen wiederholten rassistischen Beleidigungen mit Volksverhetzungscharakter gegenüber Juden und Afrikanern.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Michael Uhl

Siehe auch:




1.3 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers

In der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022, teilt das Amtsgericht Mosbach die Rechtsauffassung mit, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, was SOWOHL entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022, dass heute und noch künftig NS-Verbrechen von der Justiz verfolgt würden,  ALS AUCH entgegen der Rechtsauffassung u.a. des Urteils vom 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.

Das Amtsgericht Mosbach erklärt, die vom Antragsteller initiierten Verfahren zur Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen nicht bearbeiten, sondern laut Verfügungs-Mitteilung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 getrennt von der Akte lediglich in einem Sonderband anlegen zu wollen.

Das AG MOS äußert sich weiterhin auch in 6F 2/22 in und nach der Verhandlung vom 22.11.22 NICHT zu den beim AG MOS erhobenen konkreten Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen u.a. gegen wiederholt nicht-ordnungsgemäße Bearbeitungen von konkreten Eingaben des Antragstellers zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und von Nationalsozialistischen Verbrechen seitens des Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 entgegen der geltenden Strafprozessordnung § 158 StPO. Siehe dazu auch u.a. KV-RA-Eingabe vom 22.06.22 unter 6F 2/22.

Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten.

Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel *** auf dieser Seite.

Siehe auch :


„Deutschland, deine Kolonien“: Geschichte und Gegenwart einer verdrängten Zeit - Ein SPIEGEL-Buch

Das historische Erbe einer verdrängten Zeit. Deutschland war eine Kolonialmacht. Nicht nur in Afrika, sondern auch in China und Ozeanien. Doch in der öffentlichen Debatte wird unsere koloniale Vergangenheit heute kaum diskutiert. Dieses Buch beschreibt Deutschlands einstige Rolle – und warum ihre schlimmen Folgen noch heute zu spüren sind. Es erläutert, warum Rassismus eine entscheidende Grundlage für die koloniale Ausbeutung war, und führt uns die Verbrechen der Deutschen in den Kolonien vor Augen.
Anhand von Zeitzeugenberichten und beispielhaften Schicksalen erfahren wir, was Einheimische nach der Besetzung ihrer Länder erlebten, wie sie von Missionaren behandelt wurden und wie sie sich gegen die Besatzer wehrten. Eine gesellschaftliche Auseinandersetzung mit der deutschen Kolonialzeit und ihren Folgen ist überfällig – dieses Buch fordert sie ein.



Treu bis in den Tod. Von Deutsch-Ostafrika nach Sachsenhausen. Eine Lebensgeschichte

Der Sudanese Mahjub bin Adam Mohamed ließ sich 1914 als Söldner (Askari) der Kolonialtruppe in Deutsch-Ostafrika, dem heutigen Tansania, anwerben. Ende 1929 kam er als Kolonialmigrant nach Deutschland. Er arbeitete als Kellner im Kempinski, beteiligte sich als Kiswahili-Lehrer am Orientalischen Seminar an den Bestrebungen, die deutschen Kolonien zurückzugewinnen, und spielte in den dreißiger Jahren kleinere Rollen in mehr als 20 Spielfilmen. Mahjub war ein von sich und seiner Ausstrahlung überzeugter Lebenskünstler, der sich nicht scheute, die im Deutschen Reich mit dem Mythos vom »treuen Askari« verbundenen Emotionen für sich auszunutzen. Trotz der Bedrohung durch das nationalsozialistische Regime blieb er im Land und legte sich sogar mit den Behörden an. 1941 wurde der Unbequeme zum Schweigen gebracht, indem man ihn ohne Prozess in das Konzentrationslager Sachsenhausen einwies, wo er drei Jahre später starb. Die Afrikanistin Marianne Bechhaus-Gerst erzählt die außergewöhnliche Familien- und Lebensgeschichte dieser afrikanisch-deutschen Persönlichkeit. Entstanden ist ein eindrucksvolles Porträt, welches exemplarisch zeigt, wie Afrikaner im NS-Rassestaat zu überleben versuchten, ohne ihre Würde preiszugeben.

2. Online-Artikel zur Diskriminierung von Menschen afrikanischer Herkunft nach 1945

Auszeit nach Eklat angekündigt
Tübinger OB Palmer will sich professionelle Hilfe holen

01.05.2023, 17:50 Uhr
Boris Palmer geriet in der Vergangenheit immer wieder für umstrittene Äußerungen in die Kritik.
(Foto: dpa)
Nach dem Eklat um seine Äußerungen zum N-Wort und einen Judenstern-Vergleich kündigt Tübingens Oberbürgermeister Palmer eine Auszeit an. In einer persönlichen Erklärung schreibt er von "wiederkehrenden Stürmen der Empörung" - und dass er professionelle Hilfe in Anspruch nehmen will.
Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer will nach seinen umstrittenen Äußerungen in Frankfurt am Main eine Auszeit nehmen. Das kündigte er in einer persönlichen Erklärung an, über die der SWR berichtete. Mit umstrittenen Äußerungen in Frankfurt am Main hatte Palmer heftige Kritik auf sich gezogen.
OB sucht "professionelle Hilfe"
Nach mehreren Eklats - Boris Palmer tritt bei Grünen aus
"Eines ist mir klar: So geht es nicht weiter", heißt es in der Erklärung. "Die wiederkehrenden Stürme der Empörung kann ich meiner Familie, meinen Freunden und Unterstützern, den Mitarbeitern in der Stadtverwaltung, dem Gemeinderat und der Stadtgesellschaft insgesamt nicht mehr zumuten." Seine ernsthaften Vorsätze, darauf zu achten, dass sich derartiges nicht mehr wiederholen darf, seien nicht erfolgreich gewesen, so Palmer.
Aus diesem Grund kündigte Palmer ebenfalls an, in seiner Auszeit professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen und zu versuchen, seinen Anteil an den zunehmend zerstörerischen Verstrickungen aufzuarbeiten. Zudem wolle er sich bei den Menschen, die er enttäuscht habe, entschuldigen, vor allem bei den Wählerinnen und Wählern, die ihm ihr Vertrauen für eine ganz andere Aufgabe geschenkt haben. Wie die angekündigte Auszeit konkret aussehen soll, sagte Palmer dem SWR zufolge nicht.
Eklat um N-Wort
Palmer hatte am Freitag mit einer verbalen Auseinandersetzung mit einer Gruppe vor einer Migrationskonferenz in Frankfurt am Main für Aufsehen gesorgt. Vor einem Gebäude der Goethe-Universität hatte er zu Art und Weise seiner Verwendung des "N-Wortes" Stellung bezogen. Als er mit "Nazis raus"-Rufen konfrontiert wurde, sagte Palmer zu der Menge: "Das ist nichts anderes als der Judenstern. Und zwar, weil ich ein Wort benutzt habe, an dem ihr alles andere festmacht. Wenn man ein falsches Wort sagt, ist man für euch ein Nazi. Denkt mal darüber nach." Mit dem sogenannten N-Wort wird heute eine früher in Deutschland gebräuchliche rassistische Bezeichnung für Schwarze umschrieben.
Zuletzt hatte sich auch Palmers Anwalt Rezzo Schlauch von ihm abgewandt, der Tübinger Grünen-Stadtverband ging auf Distanz und die Gruppe "Vert Realos" - ein Zusammenschluss sogenannter Realpolitiker bei den Grünen - will künftig ohne Palmer weiterarbeiten.
Immer wieder kontroverse Äußerungen
Der 50-jährige Palmer stand schon früher wegen kontroverser Äußerungen in der Kritik. Im Mai 2021 hatten die Grünen in Baden-Württemberg sogar ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn beschlossen. Anlass war ein als rassistisch eingeschätzter Post über den früheren Fußballnationalspieler Dennis Aogo auf Facebook. Nach Palmers Angaben war sein Eintrag satirisch gemeint.
Palmer und die Partei einigten sich schließlich auf einen Kompromiss: Palmer erklärte, er lasse seine Mitgliedschaft bei den Grünen bis Ende 2023 ruhen, womit der Parteiausschluss vom Tisch war. Er gewann dann im Oktober 2022 erneut die Oberbürgermeisterwahl in Tübingen und trat eine dritte Amtszeit an.
Quelle: ntv.de, kst/dpa/AFP
https://www.n-tv.de/

Siehe auch:


TÜBINGER OB
Heftige Kritik an Boris Palmer nach N-Wort-Eklat und "Judenstern"-Äußerung

Boris Palmer sorgt immer wieder mit umstrittenen Äußerungen für Kritik
© Marijan Murat / DPA
30.04.2023, 15:55
Mit einem Disput um seine Verwendung des "N-Wortes" sorgt Boris Palmer für Empörung. Anwalt Rezzo Schlauch kündigt dem Tübinger Oberbürgermeister die Freundschaft – aber nicht nur er ist entsetzt.
Mit umstrittenen Äußerungen in Frankfurt am Main hat der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer heftige Kritik auf sich gezogen. Unverständnis herrscht nicht nur bei den Beteiligten dort, sondern auch in Baden-Württemberg. Anwalt Rezzo Schlauch wandte sich von Palmer ab, der Tübinger Grünen-Stadtverband ging auf Distanz.
Palmer hatte am Freitag mit einer verbalen Auseinandersetzung mit einer Gruppe vor einer Migrationskonferenz in Frankfurt am Main für Aufsehen gesorgt. Vor einem Gebäude der Goethe-Universität hatte er zu Art und Weise seiner Verwendung des N-Wortes Stellung bezogen. Als er mit "Nazis raus"-Rufen konfrontiert wurde, sagte Palmer zu der Menge: "Das ist nichts anderes als der Judenstern. Und zwar, weil ich ein Wort benutzt habe, an dem Ihr alles andere festmacht. Wenn man ein falsches Wort sagt, ist man für Euch ein Nazi. Denkt mal drüber nach." Mehrere Medien berichteten über den Vorfall. Mit dem sogenannten N-Wort wird heute eine früher in Deutschland gebräuchliche rassistische Bezeichnung für Schwarze umschrieben.
Palmers Anwalt Schlauch teilte am Sonntag mit: "Unmittelbar nach Kenntnis über den von Boris Palmer in Frankfurt zu verantwortenden Eklat habe ich ihm meine persönliche und meine politische Loyalität und Unterstützung sowie meine juristische Vertretung aufgekündigt." Schlauch, der früher selber für die Grünen politisch aktiv war, erklärte weiter: "Keine noch so harte Provokation, keine noch so niederträchtigen Beschimpfungen und Beleidigungen von linksradikalen Provokateuren rechtfertigten, eine historische Parallele zum Judenstern als Symbol der Judenverfolgung in Nazi-Deutschland herzustellen. Da gibt es nichts mehr zu erklären, zu verteidigen oder zu entschuldigen." Schlauch hatte Palmer im Parteiordnungsverfahren juristisch vertreten und auch beim Wahlkampf in Tübingen unterstützt.
https://www.stern.de/ 
Siehe auch:


Siehe auch:




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