Nationalsozialismus in Mosbach - Baden
: Rechtsextremismus und Neofaschismus : Anti-Semitismus : Anti-Ziganismus : Homophobie : Rassismus : Diskriminierung 

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AKTUELLES:
Holocaust-Relativierung und Leugnung

 Zuletzt AKTUALISIERT am 22.09.2023 ! 


Seiteninhalt:

  1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach

    1.1 Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS- und Rechtsextremismus-Verfahren

    1.2 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers

    1.3 Anträge vom 03.09.2023 an das Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22 auf AMTSSEITIGE VERFÜGUNGEN zur VERÖFFENTLICHUNG der FRAGEN & ANTWORTEN zur AKTUELLEN DEBATTE über HOLOCAUST-VERHARMLOSUNG in deutscher Regierungsverantwortung VOR DEM AKTUELLEN gesellschaftspolitischen Hintergrund des FRAGENKATALOGS des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder mit 25 Fragen an den bayerischen Vize-Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger zur Aufklärung seiner antisemitischen und menschenverachtenden Flugblattaffäre mit der Verharmlosung von Nazi-Verbrechen SOWIE mit der Verhöhnung und Herabwürdigung der Opfer des NS-Regimes und ihrer Familienangehörigen im August und September 2023

    1.4 VOR DEM AKTUELLEN gesellschaftspolitischen Hintergrund des FRAGENKATALOGS des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder mit 25 Fragen an den bayerischen Vize-Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger zur Aufklärung seiner antisemitischen und menschenverachtenden Flugblattaffäre "Wer ist der größte Vaterlandsverräter?" mit der Verharmlosung von Nazi-Verbrechen SOWIE mit der Verhöhnung und Herabwürdigung der Opfer des NS-Regimes und ihrer Familienangehörigen im August und September 2023. Anträge vom 03.09.2023 an das Amtsgericht Mosbach unter 6F 2/22, 6F 2/23, 6F 202/21, 6F 9/22 auf AMTSSEITIGE VERFÜGUNGEN zur GERICHTLICHEN ÜBERPRÜFUNG UND AUFKLÄRUNG zur AKTUELLEN DEBATTE über VERHARMLOSUNG des HOLOCAUST und von NAZI-VERBRECHEN in deutscher Regierungsverantwortung: (A=>) zur verspäteten ENTSCHUDIGUNG des bayerischen Vize-Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger, selbst relativiert ohne Reue als selbst deklarierte ANGEBLICHE Schmutzkampagne bei Täter-Opfer-Umkehr (B=>) zur verspäteten VERÖFFENTLICHUNG mit zunächst mangelnder Transparenz der FRAGEN & ANTWORTEN seitens des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (C=>) zur Unterlassung der juristischen Aufarbeitung, u.a. mit Selbstanzeigen, Anzeigen sowie mit amtsseitig eingeleiteten Verfahren zu Volksverhetzungen, zur Verwendung von NS-Symbolik und NS-Propaganda, etc. Anträge vom 03.09.2023 an das Amtsgericht Mosbach unter 6F 2/22, 6F 2/23, 6F 202/21, 6F 9/22 auf STRAFANZEIGEN gemäß § 158 StPO wegen Volksverhetzungen, Verwendungen von NS-Symbolik und NS-Propaganda, etc. bei der Herstellung und Verbreitung des Flugblatts "Wer ist der größte Vaterlandsverräter?" in der BRD seit 1987

  2. Online-Artikel und Bücher zur Holocaust-Relativierung und Leugnung sowie zum Anti-Semitismus

  3. YouTube-Videos zur Holocaust-Relativierung und Leugnung

  4. Rechtsprechung zur Holocaust-Relativierung und Leugnungsowohl zur Holocaust-Relativierung und Leugnung als auch zum Anti-Semitismus

  5. Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zur Holocaust-Relativierung und Leugnung



1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach

Amtsgericht Mosbach: Bildquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht_Mosbach#/media/Datei:Mosbach-kloster-amtsgericht1.jpg

Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach
Telefon:
06261 - 87 0 (Zentrale)
Telefax:
06261 - 87 460 (Zentrale Faxnummer)

NS- und Rechtsextremismus-Verfahren bei der Mosbacher Justiz:
AKTUELLE NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach u.a. seit 03.06.2022 >>>

Historische NS-Verfahren der Mosbacher Justiz >>>

Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach in NS- und Rechtsextremismus-Verfahren >>>

Frühere außergerichtliche NS-Aufarbeitungen 2005 bis 2011 >>>

Frühere gerichtliche NS-Aufarbeitungen 2004 bis 2010 >>>

Nach Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit Beschluss vom 15.12.2022 - 6 S 1420/22 - unterliegt der Nationalsozialismus nicht der grundrechtlich geschützten Weltanschauungsfreiheit gemäß Art. 4 Abs. 1 GG.

Erfahrungen der juristischen Aufarbeitung von Judenfeindlichkeit vor und nach 1945  bei den Mosbacher Justizbehörden
Die nationalsozialistische Judenverfolgung in Mosbach-Baden vor 1945 mit diskriminierender Benachteiligung; Berufsverboten; Enteignungen und Beraubungen jüdischen Vermögens; Schändung des jüdischen Friedhofs; Verhaftung der Familie des Mosbacher Rabbiners; Zerstörung der Synagoge; Massen-Deportationen der badischen Juden in das Nazi-KZ Gurs nach Frankreich sowie die Schändung des KZ-Buchenwald mit dem Erinnerungsort der nach Auschwitz deportierten jüdischen Kinder mit Eingabe vom 06.08.2022, die antisemitische Volksverhetzung mit Eingabe vom 10.04.2023 werden bereits beim Amtsgericht Mosbach in den vom AS entsprechend initiierten und anhängigen Verfahren unter 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23 thematisiert, u.a. mit diesbezüglichen Strafanzeigen gemäß § StPO 158.

Sowohl das Justizministerium Baden-Württemberg u.a. am 20.12.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/28 als auch der Landtag Baden-Württemberg am 10.03.2023 zu PETITION 17/1464 benennen EXPLIZIT die vom AS gemäß § 158 StPO seit 03.06.2022 initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach-Baden.

Das Amtsgericht Mosbach bestätigt sowohl mit der Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 als auch mit der Mitteilung vom 20.03.2023 unter 6F 2/23, die vom AS gemäß § 158 StPO initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren sowie zu angezeigten antisemitischen Straftaten, auch zu konkreten Tatbeteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in der Mosbacher Region, beim Amtsgericht Mosbach-Baden in SONDERBÄNDEN anzulegen.

Das Amtsgericht Mosbach hat jedoch seit dem 03.06.2022 eine gemäß § 158 StPO ordnungsgemäße Eingangsbestätigung mit den Benennungen der Konkreten Eingabedaten, der Konkreten Sachverhaltsbenennungen mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat, insbesondere zu beantragten NS- und Rechtsextremismus-Strafverfahren, bisher ausdrücklich und EXPLIZIT versagt und NICHT ausgestellt.

Auch für die beim Amtsgericht Mosbach beantragten Wiederaufnahmeverfahren, amtsseitigen Verfügungen und gerichtlichen Prüfungen in NS- und Rechtsextremismus-Angelegenheiten verweigert das Amtsgericht Mosbach ordnungsgemäße Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigungen mit konkreten Sachverhaltsbenennungen.

Siehe dazu auch Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS- und Rechtsextremismusverfahren >>>

Auschwitz: Geschichte eines Verbrechens | Die fundierte sowie erschütternde Darstellung über die unfassbaren Geschehnisse des Holocaust

In dieser ebenso fundierten wie erschütternden Darstellung gelingt es Laurence Rees, dem Leser die unfaßbaren Geschehnisse des Holocaust nachvollziehbar vor Augen zu führen – mit einem beunruhigenden Fazit: Der Holocaust ist kein düsterer Alptraum, kein singulärer Exzeß, sondern Ergebnis der menschlichen Veranlagung.





1.1 Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS- und Rechtsextremismus-Verfahren

In der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022, teilt das Amtsgericht Mosbach die Rechtsauffassung mit, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, was SOWOHL entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022, dass heute und noch künftig NS-Verbrechen von der Justiz verfolgt würden,  ALS AUCH entgegen der Rechtsauffassung u.a. des Urteils vom 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.


Das Amtsgericht Mosbach erklärt, die vom Antragsteller initiierten Verfahren zur Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen nicht bearbeiten, sondern laut Verfügungs-Mitteilung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 getrennt von der Akte lediglich in einem Sonderband anlegen zu wollen.


Das Amtsgericht Mosbach teilt in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 mit, dass bei Eingaben zu NS-Verfahren angesichts der noch in 2022 möglicherweise lebenden NS-Täter KEINE EILBEDÜRFTIGKEIT bestehen würde und fordert den Antragsteller von NS-Verfahren auf, diese Anträge zur Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen künftig nur noch schriftlich und NICHT mehr per Fax einzureichen.


Das AG MOS äußert sich weiterhin auch in 6F 2/22 in und nach der Verhandlung vom 22.11.22 NICHT zu den beim AG MOS erhobenen konkreten Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen u.a. gegen wiederholt nicht-ordnungsgemäße Bearbeitungen von konkreten Eingaben des Antragstellers zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht, Nationalsozialistischen Verbrechen und von Rechtsextremismus seitens des Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 entgegen der geltenden Strafprozessordnung § 158 StPO. Siehe dazu auch u.a. KV-RA-Eingabe vom 22.06.22 unter 6F 2/22.


Die nicht-ordnungsgemäße Bearbeitung von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 entgegen der geltenden Strafprozessordnung § 158 StPO (Siehe dazu auch u.a. KV-RA-Eingabe vom 22.06.22 unter 6F 2/22) kann auch zu konkreten Verfahrens- und Ermittlungsentschleunigungen gegen möglicherweise in 2022 noch lebende NS-Täter führen.


UND DIES OBWOHL es gegenwärtig und künftig in der BRD u.a. noch öffentlich bekannt laufende NS-Prozesse gibt, wie gegen Tatbeteiligungen im KZ Sachsenhausen mit Urteil abgeschlossen in 2022, wie gegen Tatbeteiligungen im KZ Stutthof von 2018 bis mit Urteil abgeschlossen in 2020; wie in 2021 bis ca. 2022 mit einer in 2021 flüchtigen Beschuldigten wegen Tatbeteiligungen im KZ Stutthof, was dann eine sogenannte Nazi-Jagd und Festnahme durch die Polizei auslöst; wie gegen Tatbeteiligungen im KZ Buchenwald in 2022; wie Tatbeteiligungen im KZ Mauthausen in 2018; wie Tatbeteiligungen im KZ Ravensbrück in 2022 bis ca. 2023, wie Tatbeteiligungen im KZ Auschwitz in 1963,1988, 2004, 2013, 2015, 2016, 2017, 2018; etc.



1.2 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers

Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren  beim Amtsgericht Mosbach in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten.

Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel 5 auf dieser Seite.


Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter F 202/21 am Beispiel des Antragstellers von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zur Nazi-Judenverfolgung vor 1945, deren NS-Vergangenheitsbewältigung bis heute, auch in Mosbach - Baden, sowie zum nationalsozialistisch rechtextremistisch-orientierten Anti-Semitismus nach 1945 und zum assoziierten TATKOMPLEX DER HOLOCAUST-RELATIVIERUNG UND -LEUGNUNG bis heute, auch in 2022, an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


1.3 Anträge vom 03.09.2023 an das Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22 auf AMTSSEITIGE VERFÜGUNGEN zur VERÖFFENTLICHUNG der FRAGEN & ANTWORTEN zur AKTUELLEN DEBATTE über HOLOCAUST-VERHARMLOSUNG in deutscher Regierungsverantwortung VOR DEM AKTUELLEN gesellschaftspolitischen Hintergrund des FRAGENKATALOGS des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder mit 25 Fragen an den bayerischen Vize-Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger zur Aufklärung seiner antisemitischen und menschenverachtenden Flugblattaffäre mit der Verharmlosung von Nazi-Verbrechen SOWIE mit der Verhöhnung und Herabwürdigung der Opfer des NS-Regimes und ihrer Familienangehörigen im August und September 2023.

6F 202/21, etc.
Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach

DATUM : 03.09.2023

Siehe auch Online-Dokumentation: www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de

Anträge vom 03.09.2023 an das Amtsgericht Mosbach
unter 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22
auf AMTSSEITIGE VERFÜGUNGEN
zur VERÖFFENTLICHUNG der FRAGEN & ANTWORTEN
zur AKTUELLEN DEBATTE über HOLOCAUST-VERHARMLOSUNG
in deutscher Regierungsverantwortung
VOR DEM AKTUELLEN gesellschaftspolitischen Hintergrund
des FRAGENKATALOGS des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder mit
25 Fragen an den bayerischen Vize-Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger
zur Aufklärung seiner antisemitischen und menschenverachtenden Flugblattaffäre
mit der Verharmlosung von Nazi-Verbrechen SOWIE mit der Verhöhnung und Herabwürdigung der Opfer des NS-Regimes und ihrer Familienangehörigen
im August und September 2023.

Sehr geehrte Damen und Herren,

BEGRÜNDUNG UND GLAUBHAFTMACHUNG:

VOR DEM AKTUELLEN gesellschaftspolitischen Hintergrund des FRAGENKATALOGS des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder mit 25 Fragen an den bayerischen Vize-Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger zur Aufklärung seiner antisemitischen und menschenverachtenden, menschenfeindlichen Flugblattaffäre mit der Verharmlosung von Nazi-Verbrechen und der Verhöhnung der Opfer des NS-Regimes und ihrer Familienangehörigen im August und September 2023 ist im Schuljahr 1987/88 an Aiwangers Schule, dem Burkhart-Gymnasium in Mallersdorf-Pfaffenberg, ein antisemitisches Flugblatt aufgetaucht. Darin ist vom "Vergnügungsviertel Auschwitz" die Rede, es geht um einen fiktiven "Bundeswettbewerb" mit dem Titel "Wer ist der größte Vaterlandsverräter?" Als erster Preis wird "ein Freiflug durch den Schornstein in Auschwitz genannt", vierter Preis ist ein "einjähriger Aufenthalt in Dachau". „Ein oder wenige Exemplare" des Pamphlets wurden in Hubert Aiwangers Schulranzen "gefunden", wie Aiwanger selbst schreibt. Bewerber hätten „sich im Konzentrationslager Dachau zu einem Vorstellungsgespräch“ einzufinden. Als folgende „Preise“ werden noch „ein lebenslänglicher Aufenthalt im Massengrab“, „ein kostenloser Genickschuss“, „eine kostenlose Kopfamputation durch Fallbeil“ und ähnliche Geschmacklosigkeiten aufgezählt. Für die Plätze sieben bis 1000 werden „eine Nacht Aufenthalt im Gestapokeller, dann ab nach Dachau“ genannt. Das Schreiben endet mit dem Satz: „Wir hoffen auf zahlreiche Teilnahme und wünschen viel Vergnügen den Gewinnern der Plätze 1-1000!“

Die Veröffentlichung des FRAGENKATALOGS des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder mit 25 Fragen EINERSEITS mit Antworten des bayerischen Vize-Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger ANDERERSEITS zur Aufklärung seiner antisemitischen und menschenverachtenden menschenfeindlichen Flugblattaffäre mit der Verharmlosung von Nazi-Verbrechen SOWIE mit der Verhöhnung und Herabwürdigung der Opfer des NS-Regimes und ihrer Familienangehörigen im August und September 2023 SIND DEFINITIV IM ÖFFENTLICHEN INTERESSE.

Bisher vertritt Aiwanger angesichts seines eigenen Umgangs mit dem Nazi-Terror- und Vernichtungsregime und mit Nazi-Massenmordverbrechen öffentlich die Auffassung, dass eine Schmutzkampagne im bayerischen Wahlkampf wegen "Jugendsünden zum Judenhass und zur NS-Verhamlosung" gegen ihn selbst gefahren werde, was seine sehr späte und sehr undifferenzierte öffentliche Entschuldigung bei den Opfern des NS-Regimes gleich wieder neutralisiert.

Sein Verhalten in der Affäre um ein antisemitisches Flugblatt sei "absolut unbefriedigend". "Anstatt sich hinzustellen und sich in angemessener und wirklich glaubwürdiger Weise für diese unsägliche und auch eklige Schrift zu entschuldigen, wird verschleiert, wie es dazu gekommen ist", sagte Gerhard Wegner, der Antisemitismusbeauftragte des Landes Niedersachsen. Das Verhalten von Hubert Aiwanger (Freie Wähler) finde er "absolut unbefriedigend". "Deshalb müsste Aiwanger eigentlich zurücktreten, wenn ihn Markus Söder schon nicht entlassen will", sagte der Theologe. Auch heute noch sei Antisemitismus ein verbreitetes gesellschaftliches Problem, so Wegner.

Aus Sicht des Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, Felix Klein, schadet Aiwanger der Erinnerungskultur in Deutschland, weil er die Vorwürfe nicht vollumfänglich aufkläre. Mit seiner "möglichst spät, möglichst wenig und möglichst empathielos" erfolgten Entschuldigung, sei Aiwanger ein "schlechtes Vorbild der Politik für junge Menschen in Deutschland", so Klein. Damit würden die Bemühungen in Schulen und Gedenkstätten torpediert, jüngeren Menschen "einen kritischen und verantwortungsvollen Umgang mit den nationalsozialistischen Verbrechen zu vermitteln". „Ein verantwortungsbewusster Umgang [...] wäre die proaktive und vollumfängliche Aufklärung der eigenen Rolle bei der Erstellung und Verteilung dieses judenfeindlichen Pamphlets.“ ABER Aiwanger "stilisiert sich selbst als Opfer".
Hiermit ergehen die eingangs benannten Anträge auf DIESBEZÜGLICHE gerichtliche amtsseitige Verfügungen, da diese öffentlichen und verbreiteten Nazi-Äußerungen sich zur Störung des öffentlichen Friedens mit der Aufstachelung zu Hass oder Gewalt eignen und die Menschenwürde dadurch angreifen, dass diverse nationalsozialistische Diskriminierungspersonengruppen gezielt mit deren nationalsozialistischer Verfolgung und Vernichtung verächtlich gemacht und herabgewürdigt werden. Das öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen u.a. von Nazi-Verbrechen, Nazi-Massenmorden sowie von Verbrechen gegen die Menschlichkeit stehen in der BRD unter Strafe.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Michael Uhl


1.4 VOR DEM AKTUELLEN gesellschaftspolitischen Hintergrund des FRAGENKATALOGS des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder mit 25 Fragen an den bayerischen Vize-Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger zur Aufklärung seiner antisemitischen und menschenverachtenden Flugblattaffäre "Wer ist der größte Vaterlandsverräter?" mit der Verharmlosung von Nazi-Verbrechen SOWIE mit der Verhöhnung und Herabwürdigung der Opfer des NS-Regimes und ihrer Familienangehörigen im August und September 2023. Anträge vom 03.09.2023 an das Amtsgericht Mosbach unter 6F 2/22, 6F 2/23, 6F 202/21, 6F 9/22 auf AMTSSEITIGE VERFÜGUNGEN zur GERICHTLICHEN ÜBERPRÜFUNG UND AUFKLÄRUNG zur AKTUELLEN DEBATTE über VERHARMLOSUNG des HOLOCAUST und von NAZI-VERBRECHEN in deutscher Regierungsverantwortung: (A=>) zur verspäteten ENTSCHUDIGUNG des bayerischen Vize-Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger, selbst relativiert ohne Reue als selbst deklarierte ANGEBLICHE Schmutzkampagne bei Täter-Opfer-Umkehr (B=>) zur verspäteten VERÖFFENTLICHUNG mit zunächst mangelnder Transparenz der FRAGEN & ANTWORTEN seitens des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (C=>) zur Unterlassung der juristischen Aufarbeitung, u.a. mit Selbstanzeigen, Anzeigen sowie mit amtsseitig eingeleiteten Verfahren zu Volksverhetzungen, zur Verwendung von NS-Symbolik und NS-Propaganda, etc. Anträge vom 03.09.2023 an das Amtsgericht Mosbach unter 6F 2/22, 6F 2/23, 6F 202/21, 6F 9/22 auf STRAFANZEIGEN gemäß § 158 StPO wegen Volksverhetzungen, Verwendungen von NS-Symbolik und NS-Propaganda, etc. bei der Herstellung und Verbreitung des Flugblatts "Wer ist der größte Vaterlandsverräter?" in der BRD seit 1987

6F 2/22, etc.
Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach

DATUM : 03.09.2023

Siehe auch Online-Dokumentation: www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de

VOR DEM AKTUELLEN gesellschaftspolitischen Hintergrund
des FRAGENKATALOGS des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder
mit 25 Fragen an den bayerischen Vize-Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger
zur Aufklärung seiner antisemitischen und menschenverachtenden Flugblattaffäre
"Wer ist der größte Vaterlandsverräter?"
mit der Verharmlosung von Nazi-Verbrechen SOWIE mit der Verhöhnung und Herabwürdigung der Opfer des NS-Regimes und ihrer Familienangehörigen
im August und September 2023.

Anträge vom 03.09.2023 an das Amtsgericht Mosbach
unter 6F 2/22, 6F 2/23, 6F 202/21, 6F 9/22
auf AMTSSEITIGE VERFÜGUNGEN
zur GERICHTLICHEN ÜBERPRÜFUNG UND AUFKLÄRUNG
zur AKTUELLEN DEBATTE über VERHARMLOSUNG
des HOLOCAUST und von NAZI-VERBRECHEN
in deutscher Regierungsverantwortung:
(A=>) zur verspäteten ENTSCHUDIGUNG des bayerischen Vize-Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger, selbst relativiert ohne Reue
als selbst deklarierte ANGEBLICHE Schmutzkampagne bei Täter-Opfer-Umkehr
(B=>) zur verspäteten VERÖFFENTLICHUNG mit zunächst mangelnder Transparenz
der FRAGEN & ANTWORTEN seitens des
bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder
(C=>) zur Unterlassung der juristischen Aufarbeitung, u.a.
mit Selbstanzeigen, Anzeigen sowie mit amtsseitig eingeleiteten Verfahren
zu Volksverhetzungen, zur Verwendung von NS-Symbolik und NS-Propaganda, etc.

Anträge vom 03.09.2023 an das Amtsgericht Mosbach
unter 6F 2/22, 6F 2/23, 6F 202/21, 6F 9/22
auf STRAFANZEIGEN gemäß § 158 StPO wegen
Volksverhetzungen, Verwendungen von NS-Symbolik und NS-Propaganda, etc.
bei der Herstellung und Verbreitung des Flugblatts
"Wer ist der größte Vaterlandsverräter?"
in der BRD seit 1987

Sehr geehrte Damen und Herren,

BEGRÜNDUNG UND GLAUBHAFTMACHUNG:

VOR DEM AKTUELLEN gesellschaftspolitischen Hintergrund des FRAGENKATALOGS des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder mit 25 Fragen an den bayerischen Vize-Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger zur Aufklärung seiner antisemitischen und menschenverachtenden, menschenfeindlichen Flugblattaffäre mit der Verharmlosung von Nazi-Verbrechen und der Verhöhnung der Opfer des NS-Regimes und ihrer Familienangehörigen im August und September 2023 ist im Schuljahr 1987/88 an Aiwangers Schule, dem Burkhart-Gymnasium in Mallersdorf-Pfaffenberg, ein antisemitisches Flugblatt aufgetaucht. Darin ist vom "Vergnügungsviertel Auschwitz" die Rede, es geht um einen fiktiven "Bundeswettbewerb" mit dem Titel "Wer ist der größte Vaterlandsverräter?" Als erster Preis wird "ein Freiflug durch den Schornstein in Auschwitz genannt", vierter Preis ist ein "einjähriger Aufenthalt in Dachau". „Ein oder wenige Exemplare" des Pamphlets wurden in Hubert Aiwangers Schulranzen "gefunden", wie Aiwanger selbst schreibt. Bewerber hätten „sich im Konzentrationslager Dachau zu einem Vorstellungsgespräch“ einzufinden. Als folgende „Preise“ werden noch „ein lebenslänglicher Aufenthalt im Massengrab“, „ein kostenloser Genickschuss“, „eine kostenlose Kopfamputation durch Fallbeil“ und ähnliche Geschmacklosigkeiten aufgezählt. Für die Plätze sieben bis 1000 werden „eine Nacht Aufenthalt im Gestapokeller, dann ab nach Dachau“ genannt. Das Schreiben endet mit dem Satz: „Wir hoffen auf zahlreiche Teilnahme und wünschen viel Vergnügen den Gewinnern der Plätze 1-1000!“

Die Veröffentlichung des FRAGENKATALOGS des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder mit 25 Fragen EINERSEITS mit Antworten des bayerischen Vize-Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger ANDERERSEITS zur Aufklärung seiner antisemitischen und menschenverachtenden menschenfeindlichen Flugblattaffäre mit der Verharmlosung von Nazi-Verbrechen SOWIE mit der Verhöhnung und Herabwürdigung der Opfer des NS-Regimes und ihrer Familienangehörigen im August und September 2023 SIND DEFINITIV IM ÖFFENTLICHEN INTERESSE. Diese Veröffentlichung kam JEDOCH NACHWEISBAR viel zu spät und hat dem Ansehen Deutschlands, insbesondere im Umgang mit seinem eigenen Unrechtserbe in der Nazi-Vergangenheitsbewältigung, massiv geschadet.

Bisher vertritt Aiwanger angesichts seines eigenen Umgangs mit dem Nazi-Terror- und Vernichtungsregime und mit Nazi-Massenmordverbrechen öffentlich die Auffassung, dass eine Schmutzkampagne im bayerischen Wahlkampf seinerseits selbst öffentlich abgetan und relativiert im aiwangerischen Gegenangriff als instrumentalisierte "Jugendsünden zum Judenhass und zur NS-Verhamlosung" gegen ihn selbst gefahren werde, was seine sehr späte und sehr undifferenzierte öffentliche Entschuldigung bei den Opfern des NS-Regimes sogleich wieder neutralisiert und KEINERLEI konsequente öffentliche Reue seitens Aiwanger aufzeigt und erkennen lässt. Diese öffentliche Entschuldigung Aiwangers kam viel zu spät und hat dem Ansehen Deutschlands, insbesondere im Umgang mit seinem eigenen Unrechtserbe in der Nazi-Vergangenheitsbewältigung, massiv geschadet. Sein Argument, das Schicksal der Juden im Nationalsozialismus würde ANGEBLICH instrumentalisiert, um Aiwanger öffentlich fertig zu machen, bedeutet eine Täter-Opfer-Umkehr bei einer beispielslosen Niedertracht des Flugblatt-Inhalts "Wer ist der größte Vaterlandsverräter?" wiederum zur Instrumentalisierung seitens Aiwangers, dieses Flugblatts mit der Verharmlosung als eine lediglich lange zurück liegende Jugendsünde abzutun.

Sein Verhalten in der Affäre um ein antisemitisches Flugblatt sei "absolut unbefriedigend". "Anstatt sich hinzustellen und sich in angemessener und wirklich glaubwürdiger Weise für diese unsägliche und auch eklige Schrift zu entschuldigen, wird verschleiert, wie es dazu gekommen ist", sagte Gerhard Wegner, der Antisemitismusbeauftragte des Landes Niedersachsen. Das Verhalten von Hubert Aiwanger (Freie Wähler) finde er "absolut unbefriedigend". "Deshalb müsste Aiwanger eigentlich zurücktreten, wenn ihn Markus Söder schon nicht entlassen will", sagte der Theologe. Auch heute noch sei Antisemitismus ein verbreitetes gesellschaftliches Problem, so Wegner.

Aus Sicht des Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, Felix Klein, schadet Aiwanger der Erinnerungskultur in Deutschland, weil er die Vorwürfe nicht vollumfänglich aufkläre. Mit seiner "möglichst spät, möglichst wenig und möglichst empathielos" erfolgten Entschuldigung, sei Aiwanger ein "schlechtes Vorbild der Politik für junge Menschen in Deutschland", so Klein. Damit würden die Bemühungen in Schulen und Gedenkstätten torpediert, jüngeren Menschen "einen kritischen und verantwortungsvollen Umgang mit den nationalsozialistischen Verbrechen zu vermitteln". „Ein verantwortungsbewusster Umgang [...] wäre die proaktive und vollumfängliche Aufklärung der eigenen Rolle bei der Erstellung und Verteilung dieses judenfeindlichen Pamphlets.“ ABER Aiwanger "stilisiert sich selbst als Opfer".
Hiermit ergehen die eingangs benannten Anträge auf DIESBEZÜGLICHE gerichtliche amtsseitige Verfügungen unter (A=>) (B=>) (C=>), da diese öffentlichen und verbreiteten Nazi-Äußerungen sich zur Störung des öffentlichen Friedens mit der Aufstachelung zu Hass oder Gewalt eignen und die Menschenwürde dadurch angreifen, dass diverse nationalsozialistische Diskriminierungspersonengruppen gezielt mit deren nationalsozialistischer Verfolgung und Vernichtung verächtlich gemacht und herabgewürdigt werden. Das öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen u.a. von Nazi-Verbrechen, Nazi-Massenmorden sowie von Verbrechen gegen die Menschlichkeit stehen in der BRD unter Strafe.

Es ergehen zudem HIER die STRAFANZEIGEN gemäß § 158 StPO wegen Volksverhetzungen, Verwendungen von NS-Symbolik und NS-Propaganda, etc. bei der Herstellung und Verbreitung des Flugblatts "Wer ist der größte Vaterlandsverräter?" in der BRD seit 1987 bis heute.

Nach dem Auffinden des Flugblattes "Wer ist der größte Vaterlandsverräter?" mit der konkreten Nähe zum nationalsozialistischen Gedankengut in seiner Schultasche hat Aiwanger dies selbst NICHT zur Anzeige bei den BRD-Strafermittlungsbehörden gebracht. Die verantwortliche Schulleitung hat nach dem Auffinden des Flugblattes "Wer ist der größte Vaterlandsverräter?" mit der konkreten Nähe zum nationalsozialistischen Gedankengut in Aiwangers Schultasche dies selbst NICHT zur Anzeige bei den BRD-Strafermittlungsbehörden gebracht.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Michael Uhl



2. Online-Artikel und Bücher zur Holocaust-Relativierung und Leugnung


Zentralrats-Präsident Schuster nennt Aussprache mit Aiwanger „sachliches Gespräch“

Stand: 11:59 Uhr | Lesedauer: 2 Minuten
Hubert Aiwanger traf Josef Schuster zu einer Aussprache im kleinen Kreis
Quelle: dpa/Sven Hoppe
Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, hat sich mit Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger getroffen. Schuster kritisiert dessen Umgang mit den Vorwürfen um ein antisemitisches Flutblatt aus Schulzeiten als „problematisch“.
Nach der Affäre um ein antisemitisches Flugblatt aus der Schulzeit von Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger haben sich der Politiker und der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, zu einer Aussprache getroffen. „Das Gespräch war sachlich“, teilte Schuster nach dem Treffen in München mit. „Vor allem den unmittelbaren Umgang von Hubert Aiwanger mit den ihm zur Last gelegten Vorwürfen sehe ich allerdings als problematisch an. Das habe ich ihm so auch mitgeteilt“, fuhr Schuster in der Mitteilung vom Freitag fort.
Hubert Aiwanger (Freie Wähler) erklärte ebenfalls am Freitag: „Wir haben in kleinem Kreis ein offenes und konstruktives Gespräch geführt und ich habe dabei auch erklärt, warum ich Form und Zeitpunkt der Berichterstattung gewisser Medien gegen mich kritisiere.“ Weitere Informationen über Inhalte des Gesprächs drangen zunächst nicht nach außen.
Ende August war durch eine Recherche der „Süddeutschen Zeitung“ bekannt geworden, dass in der Schultasche des damals 17 Jahre alten Elftklässlers Hubert Aiwanger ein Flugblatt mit stark antisemitischen Inhalten gefunden worden war. Aiwanger bestreitet die Urheberschaft, sein Bruder Helmut bekannte sich dazu, das Pamphlet verfasst zu haben. Der Politiker kritisierte daraufhin die Medienberichterstattung und bezeichnete sich selbst als Opfer einer Schmutzkampagne.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kam der Forderung nach Entlassung von Aiwanger aus dem bayerischen Kabinett nicht nach. Die Entfernung des Freie-Wähler-Parteichefs aus dem Regierungsamt wäre nach Darstellung von Söder nicht verhältnismäßig gewesen. Der Ministerpräsident und CSU-Parteichef bekräftigte stattdessen seine Absicht, die Regierungskoalition mit Aiwangers Freien Wählern nach der Landtagswahl am 8. Oktober fortsetzen zu wollen.
https://www.welt.de/


BRIEF EINES DEUTSCHEN JESUITEN VON 1942 IN VATIKAN-ARCHIV GEFUNDEN
Pius XII. soll von deutschen Vernichtungslagern gewusst haben

VERÖFFENTLICHT AM 16.09.2023 UM 10:45 UHR – LESEDAUER: 3 MINUTEN
Pius XII. soll von deutschen Vernichtungslagern gewusst haben
Bild: © KNA
ROM ‐ Pius XII. wusste von den Konzentrationslagern der Nationalsozialisten, das gilt als historisch gesichert. Doch wusste er auch um die massenhaften Tötungen von Menschen in den KZs? Diese Frage scheint nun durch einen Archivfund im Vatikan geklärt.
Papst Pius XII. soll vom Plan der Nationalsozialisten zur Vernichtung der Juden gewusst haben. Das berichtet der "Corriere della Sera" (Samstag). In einem Brief, der in den vatikanischen Archiven aufgetaucht ist, ist explizit die Rede von den deutschen Vernichtungslagern. Bislang gab es vor allem Belege dafür, dass der Vatikan von den deutschen Konzentrationslagern Kenntnis hatte, nicht aber von jenen, die der massenhaften Tötung von Menschen dienten.
Der Archivar Giovanni Coco hat laut dem Zeitungsartikel den Brief entdeckt, den der deutsche Jesuit Lothar König am 14. Dezember 1942 an den Vatikan schickte, und der dort vom Sekretär von Pius XII., Robert Leiber, empfangen wurde. Darin werden explizit die Vernichtungslager Belzec und Auschwitz erwähnt. In dem Brief heißt es, dass im "Hochofen" von Belzec "täglich bis zu 6.000 Menschen sterben, vor allem Polen und Juden".
Vatikan-Archive zu Pius XII. erst 2020 geöffnet
Der Vatikan hatte erst im Frühjahr 2020 die Archive über das Pontifikat Pius XII., das von 1939 bis 1958 dauerte, geöffnet und damit für Forscher zugänglich gemacht. Giovanni Coco geht davon aus, dass der nun entdeckte Brief das bisher einzige Zeugnis einer Korrespondenz darstellt, die über eine längere Zeit gepflegt worden sein muss. Es handele sich um einen grundlegenden Beweis dafür, dass es einen Strom von Nachrichten über die Nazi-Verbrechen gab, die bereits zur Zeit ihrer Umsetzung beim Heiligen Stuhl eintrafen.
Der Umgang von Papst Pius XII. (Eugenio Pacelli) und des Vatikans mit dem Holocaust ist Thema zahlreicher Forschungen. Dabei geht es auch um den Prozess der Seligsprechung des Papstes, der 1967 begonnen wurde und selbst innerhalb der katholischen Kirche sehr umstritten ist. Vom 9. bis 11. Oktober findet an der Gregoriana-Universität in Rom ein internationaler Kongress zur Rolle von Papst Pius XII. in der Zeit des Nationalsozialismus statt. Er soll zum Dialog zwischen Historikern und Theologen beitragen. (epd)
https://www.katholisch.de/


Interview
Aiwangers Entschuldigung
:Zentralratspräsident: "Macht Opfer zu Tätern"

Datum:
01.09.2023 21:01 Uhr
Freie Wähler-Chef Aiwanger fühlt sich - trotz seiner Entschuldigung - als Opfer der Flugblatt-Affäre. Der Präsident des Zentralrats der Juden sieht eine "Täter-Opfer-Umkehr".
Hubert Aiwangers Entschuldigung überzeugt Josef Schuster, den Präsidenten des Zentralrats der Juden, nur teilweise.
In der Affäre um ein antisemitisches Flugblatt aus Schulzeiten steht Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger nach seiner öffentlichen Entschuldigung vom Donnerstag weiter unter Druck.
Vor allem, dass der Chef der bayerischen Freien Wähler in seinem Statement behauptete, die "Shoah wird zu parteipolitischen Zwecken missbraucht", sieht der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, im ZDF heute journal sehr kritisch. Und: Bis zur Entschuldigung am Donnerstag dieser Woche habe "es schon recht lange gedauert".
Sehen Sie das gesamte Interview oben im Video oder lesen Sie Auszüge hier:
Das sagte Josef Schuster dazu, dass ...
... sich Aiwanger entschuldigt hat für den Besitz des Flugblattes:
"Also ich finde es problematisch, dass direkt in einem Atemzug mit dieser Entschuldigung wieder das Thema kommt, dass er das Ganze als eine Kampagne gegen sich sieht", sagte Schuster. "Ob das in dem Zusammenhang der richtige Satz war, kann überdacht werden."
Schuster habe es so verstanden, dass sich Aiwanger für das Pamphlet, und insbesondere den Inhalt dieses Pamphlets, entschuldigt hat. "Und auch wenn er nicht der Verfasser des Papiers ist, eine Verbindung zu diesem Pamphlet scheint er doch wohl zu haben, denn selten fliegen Dinge von ganz allein in einen Rucksack", so Schuster.
Dr. Josef Schuster ...
Josef Schuster, Präsident des Zentralsrats der Juden in Deutschland
... ist seit November 2014 Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland. Er leitet die wichtigsten Gremien des Zentralrats und vertritt ihn bei Gesprächen mit der Politik, den Medien und anderen Verbänden sowie mit Religionsgemeinschaften. Die Präsidentschaft ist ein Ehrenamt. Schuster studierte Medizin in Würzburg und ließ sich dort 1988 als Internist mit einer eigenen Praxis nieder, die er bis 2020 führte.
Bildquelle: Zentralrat der Juden
... Aiwanger behauptet, die Shoa werde "parteipolitisch missbraucht":
"Das sehe ich nicht so", sagte Schuster. "Und was ich da aus diesem Satz höre, ist das, was man unter einer Opfer-Täter-Umkehr versteht." Es werde versucht, die Opfer zu Tätern zu machen. "Und das finde ich nicht sehr gut."
Das, was mich ehrlicherweise am meisten erschüttert, ist der Umgang von Herrn Aiwanger mit diesen Vorwürfen.
Josef Schuster, Zentralrat der Juden
Von den Vorwürfen habe Aiwanger - durch Fragen der Presse - schon einige Tage vorher gewusst. "Dass er da nicht in der Lage war, zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels der Süddeutschen Zeitung sofort entsprechende Erklärungen, ausführliche Erklärungen, abzugeben, wundert mich sehr."
Zeitüberschreitung beim Laden.
Bayerns Ministerpräsident Söder fordert eine Aufklärung, die "umfassend und glaubwürdig" sein müsse. Danach will er eine Entscheidung über eine mögliche Abberufung treffen.
... dass viele Wähler meinten, das Flugblatt sei "eine Jugendsünde":
"Das Pamphlet ist in der Jugend geschehen, aber ich würde das nicht als 'Jugendsünde' bezeichnen", stellte Schuster fest. "Das Problem ist auch nicht dieses Flugblatt, das hier im Raum steht. Wobei mich schon irritiert: Der Bruder soll es geschrieben haben. Er hat es im Rucksack. Es ist ja doch ein seltsames Umfeld, in dem offensichtlich Herr Aiwanger hier aufgewachsen ist."
Es geht doch vielmehr darum, dass ich erwartet hätte, dass er sich sofort umfassend hiervon distanziert.
Josef Schuster, Zentralrat der Juden
Es habe "schon recht lange gedauert, bis er sich gestern [Donnerstag]-Abend zu dieser Entschuldigung durchgerungen hat".
.... dass die Affäre Aiwanger vielleicht sogar zum Wahlsieg verhilft:
"Wenn ein solches Blatt zu einem positiven Wahlerfolg wird, dann irritiert mich das in höchstem Maße und zeigt natürlich, dass offensichtlich - was ich nicht gedacht hätte - mit der Aufarbeitung der Geschichte des Nationalsozialismus doch mehr im Argen liegt als viele vermuten", sagte Schuster.
Zeitüberschreitung beim Laden.
"Wir sind nicht schlecht in der Erinnerungskultur und ich begrüße das auch ausdrücklich. [...] Aber man muss sich wirklich Gedanken machen, wie man das doch noch intensivieren kann. Und es spricht ganz klar dafür, dass diejenigen, die sagen: 'Schlussstrich ziehen', dass genau die 'auf dem Holzweg' sind".
Das Interview führte ZDF-heute-journal-Moderator Christian Sievers.
Quelle: ZDF
https://www.zdf.de/


KRITIK AN AIWANGER
: „Das Flugblatt darf nicht als Jugendsünde abgetan werden“

AKTUALISIERT AM 27.08.2023-13:15
Hubert Aiwanger bestreitet einen Bericht, wonach er als Schüler ein antisemitisches Flugblatt verfasst haben soll.
Nach Vorwürfen gegen Aiwanger, als Schüler ein antisemitisches Flugblatt verfasst zu haben, meldet sich dessen Bruder als Urheber. Für den Präsidenten des Zentralrats der Juden ist der Text heute „nicht minder verwerflich“ als vor 35 Jahren.
Nach Vorwürfen gegen den stellvertretenden bayerischen Ministerpräsidenten Hubert Aiwanger (Freie Wähler), als Schüler ein antisemitisches Flugblatt verfasst zu haben, hat sich dessen älterer Bruder Helmut als Verfasser zu erkennen gegeben. Er habe das in der Presse wiedergegebene Flugblatt verfasst, äußerte der 53 Jahre Helmut Aiwanger laut der Mediengruppe Bayern am Samstag in einem Telefonat. „Vom Inhalt distanziere ich mich in jeglicher Hinsicht. Ich bedaure die Folgen der Aktion“, fügte er demnach hinzu.
Zuvor hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) von Hubert Aiwanger Aufklärung gefordert: „Es sind schlimme Vorwürfe im Raum. Dieses Flugblatt ist menschenverachtend, geradezu eklig“, sagte Söder. Zahlreiche Bundes- und Landespolitiker meldeten sich ebenfalls zu Wort und forderten vom Freie-Wähler-Vorsitzenden eine Stellungnahme.
Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, teilte am Sonntag in Berlin mit, der Inhalt des Flugblatts sei auch 35 Jahre später zu verurteilen. Der Text eines Flugblattes, das auf der damaligen Schule des stellvertretenden bayerischen Ministerpräsidenten zirkulierte und von dessen Bruder erstellt worden sein soll, „ist auch heute nicht minder verwerflich, da er die Millionen Opfer der Schoa auf abscheuliche Weise verunglimpft“, so Schuster.
„Inwiefern Hubert Aiwanger für die Verbreitung zumindest mitverantwortlich ist, wird in Gänze nicht aufzuklären sein. Die Diskussion darüber ist erkennbar politisch“, äußerte Schuster. „Das Flugblatt darf aber auch nicht einfach als Jugendsünde abgetan werden, da es die für unser Land so wichtige Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus regelrecht mit Füßen tritt.“
Hubert Aiwanger zu Flugblatt: „Ekelhaft und menschenverachtend“
Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte zuvor über die Vorwürfe gegen Hubert Aiwanger berichtet. Sie schrieb, der Freie-Wähler-Chef stehe im Verdacht, als Schüler im Alter von 17 Jahren ein antisemitisches Flugblatt verfasst und an seiner Schule ausgelegt zu haben. Die Zeitung sprach nach eigenen Angaben mit einer Reihe von Augenzeugen, die von dem Vorfall berichtet haben sollen, und zitierte auch aus dem Schriftstück. Die Flugblattaktion habe zu einem Disziplinarverfahren geführt.
Das Flugblatt rief laut der „Süddeutschen Zeitung“ zur Teilnahme an einem angeblichen Bundeswettbewerb auf: „Wer ist der größte Vaterlandsverräter?“ Teilnahmeberechtigt sei „jeder, der Deutscher ist und sich auf deutschem Boden aufhält“. Bewerber sollten sich „im Konzentrationslager Dachau zu einem Vorstellungsgespräch“ melden. Als erster Preis wird ausgelobt: „Ein Freiflug durch den Schornstein in Auschwitz“.
Der 52 Jahre alte Hubert Aiwanger bestritt, das Flugblatt verfasst zu haben. „Ich habe das fragliche Papier nicht verfasst und erachte den Inhalt als ekelhaft und menschenverachtend“, äußerte Aiwanger am Samstag in einer schriftlichen Erklärung. Es seien lediglich damals Exemplare des Flugblatts in seiner Schultasche gefunden worden. „Der Verfasser des Papiers ist mir bekannt, er wird sich selbst erklären“, teilte Hubert Aiwanger über einen Parteisprecher mit. In der Folge meldete sich Aiwangers Bruder zu Wort.
Laut der Mediengruppe Bayern sagte Helmut Aiwanger, er habe das Flugblatt, das er damals offenbar als eine Art Protest betrachtete, verfasst, nachdem er eine Jahrgangsstufe habe wiederholen müssen. „Ich war damals total wütend, weil ich in der Schule durchgefallen bin und aus meinem Kameradenkreis herausgerissen wurde“, sagte der Bruder des Freie-Wähler-Chefs demnach. „Damals war ich auch noch minderjährig. Das ist eigentlich alles, das ich dazu sagen kann.“
https://www.faz.net/



Holocaust in Steuererklärung geleugnet: Freispruch für Neonazi-Juristin Stolz

Stand:10.08.2023, 16:36 Uhr
Von: Andreas Müller
Auf der Anklagebank: Neonazi-Juristin Sylvia Stolz aus Ebersberg vorm Landgericht – diesmal wegen mutmaßlicher Volksverhetzung per Steuererklärung. Die Ebersbergerin ist einschlägig vorbestraft Freispruch-Grund: Volksverhetzung braucht Publikum © Jantz
Die rechtsradikale Juristin Sylvia Stolz aus Ebersberg stand wegen Volksverhetzung in einem Steuer-Schreiben vor Gericht. Den Freispruch gab es aus formalen Gründen.
Ebersberg/München – Die Ebersbergerin Sylvia Stolz ist bereits zweimal wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Nach eigenen Angaben saß sie fast fünf Jahre im Gefängnis. Auch ihre Zulassung als Rechtsanwältin ist ihr entzogen worden. Dennoch hat sie vor zwei Jahren ein Schreiben an das Münchner Finanzamt geschickt, in dem sie abermals den Holocaust geleugnet hat. Das „Pamphlet“ sei „unsäglich“ und „schwer zu ertragen“, wetterte der Vorsitzende Richter Thomas Lenz. Dennoch hat das Münchner Landgericht die 60-Jährige am Donnerstag freigesprochen.
Die Ebersbergerin ist einschlägig vorbestraft
Anlass war ein Bescheid des Finanzamts. Offenbar ging es um die steuerliche Bewertung eines Grundstücks. Dass ein Einspruch dagegen ein paar Seiten lang sei, sei üblich, erklärte die Leiterin des zuständigen Sachgebiets. Unüblich sei hingegen, dass er – wie im Fall Stolz – 339 Seiten umfasse. Mit dem Steuerbescheid habe das Schreiben der Angeklagten „wenig bis gar nichts“ zu tun gehabt. Vielmehr seien ihr Passagen aufgefallen, die auf Volksverhetzung hindeuteten, erinnerte sich die Finanzbeamtin. Deshalb habe sie das Schreiben an eine hausinterne Prüfstelle weitergeleitet – in einer verschlossenen Mappe, wie sie betonte.
Stolz, die früher mit dem als Rechtsextremisten bekannten Horst Mahler liiert war, gab sich keiner Schuld bewusst. Mit dem Vorwurf der Holocaust-Leugnung setzte sie sich inhaltlich nicht auseinander. Stattdessen nutzte sie ihr letztes Wort zu einem Vortrag über Meinungsfreiheit. Anders als üblich hatte sie nicht vor ihrem Verteidiger Platz genommen, sondern neben ihm. Laut beschwerte sie sich über eine „zunehmende Unterdrückung“ und darüber, dass man das, was man sich denkt, nicht sagen dürfe. Dies zeige sich etwa bei der Diffamierung als Corona- oder Klimaleugner. „Die Freiheit wird sich Bahn brechen“, prophezeite sie. An die Staatsanwältin gewandt, schimpfte Stolz: Man wolle sie „mundtot machen“. Es entstehe der „Eindruck, es soll ein Urteil durchgepeitscht werden“. Man habe Stellen aus ihrem Schreiben genutzt, um ihr „einen Strick zu drehen“.
Noch mehr aktuelle Nachrichten aus dem Landkreis Ebersberg finden Sie auf Merkur.de/Ebersberg.
Richter Lenz sah das ganz anders. Stolz habe in ihrem Schreiben „in unerträglicher Weise die Judenvernichtung verharmlost“. Sie stelle „die eigene Denke über das Leid von Menschen“. Der steuerrechtliche Vorgang sei nur der Aufhänger gewesen. Tatsächlich gehe es der Angeklagten darum, „sperrig sein zu müssen“ und „die Gesellschaft zu spalten“. Stolz vertrete nicht eine kritische Meinung, sondern stelle den Staat in Frage.
Freispruch-Grund: Volksverhetzung braucht Publikum
Allerdings habe die Strafkammer aus formalen Gründen freisprechen müssen: Eine Verurteilung wegen Volksverhetzung setze ein Verbreiten der Thesen voraus. Mit dem Vorgang seien aber nur „ein paar Personen“ befasst gewesen, betonte Lenz. Dass eine bayerische Behörde mit dem Schreiben der Angeklagten intern oder extern „hausieren geht“, sei ausgeschlossen. Dies gelte erst recht für das Finanzamt als „datensensible Behörde“.
Überraschend ist der Freispruch nicht. Das Landgericht hatte nämlich den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung des Verfahrens zunächst abgewiesen. Dass der Fall überhaupt verhandelt und damit öffentlich wurde, liegt daran, dass das Oberlandesgericht die Eröffnung angeordnet hat. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Legt die Staatsanwaltschaft Revision ein, dürfte Sylvia Stolz mit ihren Thesen eine noch größere Öffentlichkeit erreichen.
https://www.merkur.de/


AfD-Parteivize
Brandner distanziert sich von Interview mit Holocaust-Leugner Nerling

Der stellvertretende Vorsitzende der AfD, Brandner, hat sich von einem Interview mit dem Holocaust-Leugner Nikolai Nerling distanziert.
30.06.2023
Stephan Brandner spricht im Bundestag, während er gestikuliert.
Stephan Brandner (picture alliance / dpa / Gregor Fischer)
Brandner sagte der Zeitung „Die Welt“, er kenne leider nicht sämtliche – Zitat – „fragwürdige Gestalten, Kriminelle und Idioten, die mit Mikrofon und Kamera durch Deutschland laufen“. Er fügte hinzu, hätte er Nerling gekannt, hätte er jeden Interviewwunsch abgelehnt. Nerling traf Brandner am vergangenen Samstag beim Landratswahlkampf im thüringischen Sonneberg. Wie auf einem von Nerling verbreiteten Video zu sehen ist, führte dieser an einem Wahlkampfstand ein Interview mit Brandner über mögliche Koalitionsoptionen der AfD in Ostdeutschland sowie die „Liebe zu Deutschland und dem deutschen Volk“. Von Nerling nach einer möglichen Koalition mit den rechtsextremistischen Freien Sachsen gefragt, antwortete Brandner, die AfD rede grundsätzlich mit jedem. Jeder Demokrat sollte sich fragen, wie man Mehrheiten bilden könnte.
Nerling veröffentlicht seit 2017 Videoblogs mit rechtsextremen, antisemitischen und verschwörungsideologischen Inhalten. Er wurde wegen Volksverhetzung mehrfach verurteilt.
Diese Nachricht wurde am 29.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
https://www.deutschlandfunk.de/


BRANDNER UND „VOLKSLEHRER“
Der AfD-Vizechef und das Interview mit dem Holocaust-Leugner

Stand: 29.06.2023 | Lesedauer: 4 Minuten
Frederik Schindler
Von Frederik Schindler
Politikredakteur
V.l.: Videoblogger Nikolai Nerling und AfD-Vizechef Stephan Brandner
Quelle: Getty Images/GERMI KYNA ;picture alliance/dpa/Annette Riedl/AfD; Montage: Infografik WELT
Der bundesweit als „Volkslehrer“ bekannte Rechtsextremist Nikolai Nerling wurde mehrfach wegen Holocaust-Leugnung verurteilt. Der AfD-Politiker Stephan Brandner gab ihm nun ein Interview. Auf WELT-Anfrage distanziert er sich.
AfD-Vizechef Stephan Brandner hat einem der bekanntesten Rechtsextremisten des Landes ein Interview gegeben. Der Videoblogger Nikolai Nerling, der sich selbst „Volkslehrer“ nennt, traf Brandner am vergangenen Samstag beim Landratswahlkampf im thüringischen Sonneberg. Nerling ist ein mehrfach verurteilter Holocaust-Leugner und veröffentlicht seit 2017 Videoblogs mit rechtsextremen, antisemitischen, geschichtsrevisionistischen und verschwörungsideologischen Inhalten.
Wie auf einem von Nerling verbreiteten Video zu sehen ist, ...
https://www.welt.de/


Eklat um Boris Palmer
Blume hat kein Verständnis für Judenstern-Vergleich

02.05.2023 - 13:23 Uhr
Der Antisemitismusbeauftragte des Landes Michael Blume war auch in der Debatte um eine Umbenennung der Tübinger Universität enttäuscht von Boris Palmer. Foto: dpa/Stefan Puchner
Der Antisemitismusbeauftragte des Landes Michael Blume war auch in der Debatte um eine Umbenennung der Tübinger Universität enttäuscht von Boris Palmer. Foto: dpa/Stefan Puchner
Boris Palmer entschuldigt seine Frankfurter Entgleisung auch mit der eigenen jüdischen Familiengeschichte. Der Antisemitismusbeauftragte des Landes findet das nicht richtig.
Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)
Eberhard Wein
Der baden-württembergische Antisemitismusbeauftragte Michael Blume (CDU) hat es begrüßt, dass sich der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer nach dem Eklat bei einer Diskussionsveranstaltung der Universität Frankfurt nun professionelle Hilfe holen möchte, um künftige Entgleisungen zu verhindern. Dies sei richtig, „denn diese digital verstärkte Verrohung schadet am Ende allen“, sagte Blume gegenüber unserer Zeitung.
„Mit seinen verletzenden Äußerungen und vor allem seiner Judenstern-Gleichsetzung hat Oberbürgermeister Boris Palmer seiner Stadt Tübingen keinen Gefallen getan“, sagte Blume. In diesem Zusammenhang erinnerte der Antisemitismusbeauftragte auch daran, dass Palmer eine Initiative jüdischer und nichtjüdischer Studierender, „die Universität der Stadt endlich nicht mehr nach dem erklärten Judenhasser und –vertreiber“ Graf Eberhard im Bart zu benennen, „niedergebügelt“ habe.
Berufung auf Familiengeschichte
In Frankfurt war es zum Eklat gekommen, als Palmer gegenüber studentischen Demonstranten erläuterte, warum er das N-Wort in einigen Fällen verwende. Als Studierende ihn als Nazi beschimpften, konterte er, die Demonstranten würden ihm mit diesem Etikett einen Judenstern anheften. Dabei verwies er auch auf seine jüdischen Großeltern. Auch hier übte Blume Kritik: „Die Berufung auf die eigene Familiengeschichte mahnt immer zur Verantwortung und gerade nicht zum unwürdigen Austeilen.“
https://www.stuttgarter-zeitung.de/


Boris Palmer sorgt für Eklat bei Migrationskonferenz

29.04.2023, 19:21 Uhr
Bei einem Disput um seine Verwendung des N-Wortes sorgt Tübingens Oberbürgermeister für Empörung. Die Goethe-Universität in Frankfurt am Main verlangt von Boris Palmer eine Entschuldigung.
Von
Der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer hat mit kontroversen Äußerungen erneut Empörung ausgelöst. Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) bezeichnete Palmers Wortwahl im Umfeld einer Veranstaltung zum Thema Migration an der Universität in Frankfurt am Main am Samstag als "indiskutabel". "Derartige Provokationen leisten Spaltung, Ausgrenzung und Rassismus Vorschub." Die Goethe-Universität verlangte von Palmer eine Entschuldigung.
Zum Artikel Palmer lässt Mitgliedschaft bei den Grünen bis Ende 2023 ruhen
Wie auf einem im Internet veröffentlichten Video zu sehen ist, stellte eine Gruppe von Demonstranten Palmer am Freitag vor der Universität und warf ihm vor, das N-Wort zu verwenden. Einer der Demonstranten, eine Person of Color, fragte den Politiker, ob er ihm das ins Gesicht sagen wolle. Palmer wiederholte darauf das N-Wort, indem er einen bereits angefangenen Satz wiederholte.
Palmer spricht von "Judenstern"
Die Demonstranten riefen darauf "Nazis raus". Palmer antwortete nach einem durch den Chefredakteur der "Frankfurter Rundschau", Thomas Kaspar, auf Twitter veröffentlichten Video: "Ihr beurteilt Menschen anhand von einem einzelnen Wort. Und dann wisst Ihr alles über den Menschen. Das ist nichts anderes als ein Judenstern."
Tweet von Thomas Kaspar, Chefredakteur der Frankfurter Rundschau
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Unipräsident fordert Entschuldigung von Palmer
In einer am Samstag veröffentlichten Stellungnahme kritisierte der Präsident der Goethe-Universität, Enrico Schleiff, dies auf das Schärfste: "Jede explizite oder implizite den Holocaust relativierende Aussage ist vollkommen inakzeptabel und wird an und von der Goethe-Universität nicht toleriert", erklärte er. "Dies gilt gleichermaßen für die Verwendung rassistischer Begriffe."
Er erwarte "nicht nur eine öffentliche Entschuldigung von Herrn Palmer an die von seiner Beleidigung betroffenen Personen", betonte Universitätspräsident Schleiff. Diese müsse "auch an die jüdische Gemeinschaft und gegenüber der Goethe-Universität" erfolgen.
Boris Palmer
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Marijan Murat
Boris Palmer
Der 50-jährige Palmer stand schon früher wegen kontroverser Äußerungen in der Kritik. Im Mai 2021 hatten die Grünen in Baden-Württemberg sogar ein Parteiausschlussverfahren gegen ihn beschlossen. Anlass war ein als rassistisch eingeschätzter Post über den früheren Fußballnationalspieler Dennis Aogo auf Facebook. Nach Palmers Angaben war sein Eintrag satirisch gemeint.
Palmer und die Partei einigten sich schließlich auf einen Kompromiss: Palmer erklärte, er lasse seine Mitgliedschaft bei den Grünen bis Ende 2023 ruhen, womit der Parteiausschluss vom Tisch war. Er gewann (als unabhängiger Kandidat) dann im Oktober 2022 erneut die Oberbürgermeisterwahl in Tübingen und trat eine dritte Amtszeit an.
Mit Material von AFP
https://www.br.de/


Holocaust-Gedenktag :Israel erinnert an ermordete Juden

Datum:
28.04.2022 15:02 Uhr
Israel gedenkt der im zweiten Weltkrieg ermordeten sechs Millionen Juden. Regierungschef Bennett betont, selbst "die schlimmsten Kriege" seien nicht mit dem Holocaust vergleichbar.
Mit einem Moment des Innehaltens haben die Menschen in Israel an die Ermordung von rund sechs Millionen Juden durch die Nazis im Zweiten Weltkrieg erinnert. Im ganzen Land ertönten am Donnerstag, dem Holocaust-Gedenktag, Sirenen. Fußgänger blieben stehen, Autofahrer stiegen aus ihren Wagen aus und beugten ihre Köpfe in Erinnerung an die Opfer der Schoah.
Israels Premier: Kein Ereignis so grausam wie der Holocaust
An der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem hatte der israelische Ministerpräsident Naftali Bennett am Mittwochabend zum Auftakt des Gedenkens davor gewarnt, den Völkermord an den Juden mit anderen Gräueltaten gleichzusetzen - ein klarer Verweis auf Äußerungen über den russischen Angriffskrieg in der Ukraine. Solche Vergleiche seien zunehmend zu hören, sagte Bennett.
Aber nein. Kein Ereignis in der Geschichte, so grausam es auch gewesen sein mag, ist vergleichbar mit der Auslöschung der Juden Europas durch die Nazis und ihre Kollaborateure.
Naftali Bennett, Regierungschef von Israel
Der Regierungschef rief gleichzeitig Israel zur Einheit auf. Man dürfe nicht zulassen, dass die Differenzen innerhalb der Bevölkerung die Nation aus dem Inneren zersetzen, sagte Bennett. Der Ministerpräsident hatte zuletzt Morddrohungen erhalten.
Holocaust-Gedenktag - Warnungen von Zeitzeugen
Auch Holocaust-Überlebende aus der ganzen Welt warnten anlässlich des Holocaust-Gedenktags vor den Folgen von Hass und Hetze. In einem Video riefen 100 Zeitzeugen die Menschheit auf, sich den Völkermord in Erinnerung zu rufen, damit sich die Schrecken der Vergangenheit nicht wiederholten.
Ungehinderter Hass könne zu Handlungen führen und Handlungen zum Genozid, heißt es in dem Video.
Überlebende Lane: Holocaust nicht vergessen
Wenn nicht an die Opfer des Holocaust erinnert werde, "ermorden wir sie ein zweites Mal, weil wir sie vergessen haben", warnte die Holocaust-Überlebende Ginger Lane.
"Es ist wichtig, sich zu erinnern, weil das Teil unseres Erbes und unseres Vermächtnisses ist, das wir an die jüngere Generation weitergeben.
Ginger Lane, Überlebende des Holocaust
"Das Holocaust-Leugnen, wir wissen, dass es immer existiert hat, aber es scheint zuzunehmen und (...) eine große Anzahl junger Menschen weiß nicht einmal, was das Wort Holocaust bedeutet", so Ginger Lane.
In dem Video machen die Holocaust-Überlebenden noch einmal deutlich, dass vor etwas mehr als 75 Jahren ein Drittel der Juden weltweit systematisch ermordet wurde. Unter ihnen waren mehr als 1,5 Millionen Kinder.
Bundestagspräsidentin nimmt an Gedenken teil
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas legte bei der Gedenkveranstaltung in Yad Vashem einen Kranz im Namen des Bundestags nieder. Danach wohnte sie als erste hochrangige Repräsentantin aus Deutschland einer Zeremonie im Parlament bei. Dabei wurden die Namen von Opfern des Holocaust verlesen.
In der Knesset entzündete Bas bereits zuvor eine Kerze im Gedenken auch an die vor 80 Jahren aus ihrer Heimatstadt Duisburg deportierte Jüdin Irma Nathan. Sie wurde 1942 von den Nazis ermordet. Auch deren Mann und die beiden Kinder wurden von den Nazis getötet.
Quelle: AP, dpa
https://www.zdf.de/


Filmische Aufarbeitung : Verleugnung (Film aus 2016)

Verleugnung (Originaltitel: Denial) ist ein US-amerikanisch-britisches Filmdrama von Mick Jackson aus dem Jahr 2016, das auf dem wahren Verfahren Irving gegen Lipstadt basiert, das vor einem der Londoner Royal Courts im Jahre 2000 ausgetragen wurde.
Handlung
Deborah Lipstadt ist Professorin für Holocaust-Studien und stellt David Irvings Thesen, dem selbst ernannten Historiker für Nationalsozialismus und Drittes Reich und Holocaust-Leugner, in Frage. Irving strengt eine zivilrechtliche Verleumdungsklage im Vereinigten Königreich gegen sie und ihren Verlag an, weil sie ihn in ihren Büchern als Holocaust-Leugner bezeichnet. Im Vereinigten Königreich liegt die Beweislast in einem solchen Verleumdungsfall bei den Beklagten. Daher müssen Lipstadt und die Rechtsanwaltskanzlei von Anthony Julius und Barrister Richard Rampton beweisen, dass Irvings Darstellungen über den Holocaust falsch sind.
Um ihre Verteidigung vorzubereiten, besichtigen Rampton und Lipstadt gemeinsam mit dem Architekturhistoriker Robert Jan van Pelt auch die Reste des Vernichtungs- und Konzentrationslagers Auschwitz in Polen, während ein Forscherteam die umfangreichen persönlichen Tagebücher Irvings studiert. Lipstadt ist von Ramptons anscheinend respektlosen Fragen ihr gegenüber zum Thema verärgert und frustriert. Daraufhin mindert das Team der Verteidigung ihre Beteiligung an dem Fall, indem es argumentiert, die Chancen auf Erfolg seien für die Verteidigung größer, wenn Lipstadt nicht vor Gericht aussage. Die jüdische Gemeinde Großbritanniens rät ihr sogar zu einem Vergleich, um die öffentliche Aufmerksamkeit für Irving zu reduzieren. Allerdings hat ihr Team einen vielversprechenden Start, als es Irving dazu veranlasst, einem einzelnen Richter statt einer Jury zuzustimmen.
Irving vertritt sich juristisch selbst, wobei er mit Lipstadts gut finanziertem Verteidigungsteam konfrontiert ist. In seiner Argumentation bemüht sich Irving, die vorgelegten Beweise der Verteidigung zu verdrehen. Lipstadt wird im Gerichtsgebäude von einer Holocaust-Überlebenden gebeten, sie als Zeugin aussagen zu lassen, aber Lipstadts Team besteht darauf, den Prozess ausschließlich auf Irving zu konzentrieren.
Irving versucht, Beweise für Gaskammern in Auschwitz zu diskreditieren, und behauptet, dass es keine Löcher auf dem Dach des Krematoriums 2 für die Zyklon-B-Gaskristalle gegeben habe. Wütend verlangt Lipstadt, dass sie und eine der anwesenden Holocaust-Überlebenden aussagen. Julius befürchtet jedoch, dass Irving diese demütigen und in der Öffentlichkeit vorführen werde, wie er es in der Vergangenheit bereits bei anderen Verfahren getan hat. Rampton bespricht mit Lipstadt während des Verfahrens in ihrem Londoner Hotel seinen Plan und erwirbt nun doch noch ihr Vertrauen. Im Gericht unterwirft er Irving einem geschickten Kreuzverhör und stellt dessen Folgerungen in seinem Buch und bei anderen Gelegenheiten als absurd dar. Die Aussage eines Experten (Richard J. Evans) enthüllt die systematischen Verzerrungen in Irvings Schriften.
Gegen Ende des Prozesses beunruhigt der Richter die Verteidigung durch seine Anmerkung, dass wenn Irving ehrlich an seine eigenen Thesen glaube, er nach englischem Recht kein Lügner sein könne, wie von Lipstadt behauptet. Doch akzeptiert er sodann die Gegenargumentation des Verteidigers hinsichtlich des Zusammenhanges von Hitler-Verehrung und systematischer Leugnung des Holocausts beim Kläger. Nach einem einmonatigen Warten auf das Urteil gewinnt die Verteidigung das Verfahren. Das Gericht ist nach den vorgelegten Beweisen überzeugt davon, dass Irving ein betrügerischer Autor und Holocaust-Leugner ist. Lipstadt wird für ihre Haltung gefeiert, während ihre Rechtsbeistände sie daran erinnern, dass trotz ihres Schweigens während des Prozesses ihre Schrift, die Irvings Lügen Fakten entgegensetzte, die Grundlage für diesen Sieg darstellt.
Irving sagt nach dem Prozess in einem Fernsehinterview, dass der Prozess eigentlich zu seinen Gunsten verlaufen sei und er auch weiterhin den Holocaust anzweifeln werde. Lipstadt erwidert im Gegenschnitt zu einem der Verteidiger, dass nun aus dem Holocaustleugner auch ein Urteilsleugner werde.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verleugnung_(Film)


PHILIPP F.
Er verherrlichte Hitler und die NS-Zeit: Hätte die Polizei die Tat verhindern können?

von Jana Luck und Kerstin Herrnkind
12.03.2023, 08:48
2 Min.
Amokläufer Philipp F. veröffentlichte ein Buch, in dem er Hitler und die NS-Zeit verherrlichte. Ob die Hamburger Polizei das Buch kannte, will sie nicht verraten. Sie hätte ein Ermittlungsverfahren gegen ihn einleiten müssen. Wegen Volksverhetzung. Seine Waffen wäre er dann wohl los gewesen.
Amokläufer Philipp F. machte aus seinen Ansichten keinen Hehl. In seinem Buch: "The Truth About God, Jesus Christ and Satan: A New Reflected View of Epochal Dimensions", schreibt er: “ … things have been fundamentally changed by the two world wars in the first half of the 20th century … This also makes it clear that the persecution of the Jews during the Nazi era was an act of heaven.”  Übersetzt heißt das: "Dinge wurden durch die beiden Weltkriege in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts grundlegend verändert.  … Damit wird auch deutlich, dass die Judenverfolgung während der Nazizeit ein himmlischer Akt war." ...
https://www.stern.de/


AMOKLÄUFER VON HAMBURG:
Selbsternannter Prophet und Antisemit – so wirr war das Weltbild von P. F. (35)

Im Dezember erschien ein Buch des Hamburger Amokläufers. Darin überhöht er sich selbst und rechtfertigt den Holocaust. Zwei Experten ordnen ein.
von
Michelle Ineichen
Maike Harder
Darum gehts
Bei einem Amoklauf in Hamburg wurden am Donnerstagabend in einer Kirche mehrere Personen getötet.
Auch der Täter soll unter den Toten sein. In der Kirche fand eine Veranstaltung der Kirchengemeinde der Zeugen Jehovas statt.
Vor der Tat veröffentlichte der 35-Jährige ein Buch, das krude Theorien enthält.
Im Stadtteil Alsterdorf in Hamburg sind bei einem Amoklauf in einer Kirche der Zeugen Jehovas sieben Menschen erschossen und mehrere verletzt worden. Als die Polizei das Gebäude stürmte, richtete sich der Täter selbst. Beim Täter soll es sich um den 35-jährigen P. F.* handeln – Medienberichten zufolge ein ehemaliges Mitglied der Zeugen Jehovas, das im Streit aus der Gemeinschaft ausgetreten sein soll.
Vor der Tat schrieb F. – wie viele andere Amoktäter – ein Buch. Auf über 300 Seiten liefert der gebürtige Bayer gemäss eigenen Angaben eine «hochaktuelle Sicht über Gott, Jesus Christus, Satan und die Menschheit». Auf seiner Website stellt er sein Werk kurzerhand auf eine Stufe mit der Heiligen Schrift: «Das ist ein Buch, das die Sicht auf die Welt verändern wird und ein neues Standardwerk neben der Bibel und dem Koran sein wird. Ein Buch, das auch in 100 Jahren noch gültig sein wird.»
Das schreibt der Amoktäter
In der Danksagung zieht F. einen Vergleich zu König Salomo: «Wie König Salomo habe auch ich Einblicke in die verschiedenen Lebensbereiche erhalten und bin von Gott mit diesem Werk gesegnet worden.» Dann erwähnt er im Vorwort einen Vorfall, nach dem er ein Bedürfnis nach geistigen Werten entwickelt habe. Träume und sogar Albträume seien plötzlich in sein Leben zurückgekehrt, gefolgt von Eingebungen verschiedenster Art, einschliesslich prophetischer Träume: «Es scheint, als ob Gott sich persönlich gezeigt hat, um die Wahrheit ans Licht zu bringen.» Zudem habe er eine persönliche Reise in die Hölle unternommen, die über drei Jahre dauerte.
F. gibt sich überzeugt, dass das Buch die Sicht auf die Welt völlig verändern werde. Das Werk solle den Werdegang der Menschen beleuchten und das Mysterium des tausendjährigen Königreichs von Jesus erklären: Es soll schlicht «das Unmögliche erklären». Gott, Jesus Christus und Satan beschreibt F. nicht als abstrakte Wesen, sondern als Wesen mit Gefühlen wie Menschen. Darum sollen sie wie Menschen auch impulsiv und von Emotionen geleitet handeln.
Das Buch zeugt auch von einem verqueren Geschichtsbild und von einem offenen Antisemitismus. Den Holocaust bezeichnet er etwa als «Akt des Himmels» und «Rache von Jesus Christus an der jüdischen Gemeinde, die ihn nicht als Sohn Gottes anerkennen wollte». Adolf Hitler bezeichnet er als «den Vollstrecker von Jesus Christus». Durch das Buch zieht sich zudem die Kritik an institutionalisierter Religion: «Bei der Kirche dreht sich alles nur um Geld und Macht. Priester interpretieren die Worte Gottes für ihre eigenen Zwecke», schreibt F.
Das sagen Experten
«In der Danksagung lassen sich rechthaberische und querulantische Tendenzen erkennen», sagt Thomas Knecht, forensischer Psychiater und leitender Arzt in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Herisau AR. Der Selbstvergleich mit König Salomo zeuge zudem von Selbstgerechtigkeit: «König Salomo spielt in der Bibel die Rolle des Königs, der eigene Urteile fällt, fern von aller bestehenden Gerechtigkeit.» Ebenso lasse sich aus den Aussagen ableiten, dass F. sich als auserwählte Person Gottes sieht: «In der Bibel heisst es: Wenn Gott liebt, dann straft er. Damit legitimiert er eine bevorstehende schwere Straftat.»
Dass F. von seinen Erfahrungen in der Hölle erzählt, soll seine Position als auserwählte Person stärken. «Die Probe, welche Gott ihm auferlegt habe, hat er demnach überstanden. Dies erlaubt ihm, prophetische Fähigkeiten zu beanspruchen.» Sowohl der Gebrauch wissenschaftlicher Sprache als auch die Darstellung seiner Ansichten als wissenschaftliche Fakten zeigen zudem ein Streben nach allgemeiner Anerkennung.
Bei der Kritik von F. an der institutionalisierten Religion sieht Georg Otto Schmid, Religions- und Sektenexperte, Parallelen zu der Einstellung der Zeugen Jehovas: «Es ist typisch, dass die Zeugen Jehovas andere Religionen als falsch bezeichnen und abwerten. Menschen, die aussteigen, behalten diese Einstellung oftmals.» Den Antisemitismus von F., den er im Buch zeigt, stuft Schmid hingegen als speziell und aussergewöhnlich ein: «Die Zeugen Jehovas sind in der Regel nicht antisemitisch. Viele von ihnen waren selbst Opfer oder haben Angehörige, die Opfer des Nationalsozialismus wurden.»
Weitere Passagen zeigen gemäss Schmid, dass F. seine eigenen Vorstellungen und Ideen hatte: «Dies kommt grundsätzlich bei den hierarchisch aufgebauten Zeugen Jehovas nicht gut an. Denn die Mitglieder sind dazu angehalten, kritiklos den Lehren der Organisation zu folgen. Gut möglich, dass seine abweichende Einstellung und individuelle Position zu gewissen Punkten ein Grund für seinen Ausstieg oder Ausschluss war.»
*Name der Redaktion bekannt
https://www.20min.ch/

Mengeles Koffer: Eine Spurensuche

Ein Schweizer Banksafe, Josef Mengele, geheimnisvolle Dokumente aus dem Lager Auschwitz-Birkenau, wo die berüchtigten medizinischen Versuche an Häftlingen vorgenommen wurden – verfasst von einem daran beteiligten jüdischen Häftlingsarzt. Das ist der Ausgangspunkt einer Geschichte, die auf eines der zynischsten NS-Verbrechen verweist. Wer waren diese Ärzte, die gezwungen wurden, an der Seite Mengeles Menschenversuche durchzuführen? Doch was zunächst nach einer historischen Sensation aussieht, entwickelt sich zu einem regelrechten Wissenschaftskrimi. Denn die Dokumente, die Bogdan Musial von – wie er glaubt – vertrauenswürdiger Seite angeboten werden, entpuppen sich als Fälschung. Von der Anatomie dieses Betrugsversuchs erzählt dieses Buch: vom Erstkontakt und der Aufregung, auf eine historische Sensation gestoßen zu sein; von aufkeimenden Zweifeln und deren Beschwichtigung; von Hindernissen und Sackgassen; von Querschüssen und Zeitdruck, als die Nachricht über neu aufgetauchte Dokumente aus dem Versuchslabor der NS-Medizin durchsickert; von fingierten Indizien, raffinierten falschen Fährten und vermeintlichen Forschungserfolgen; von einer Spurensuche, die zu einem fundierten Forschungsvorhaben und schließlich zur Aufdeckung der Täuschung führt. Und zur Enttarnung der Fälscherin, die in ihrer Dreistigkeit an Konrad Kujau, der die Hitler-Tagebücher fabrizierte, erinnert. Im Mai 2018 wird sie wegen Betrugs in 22 anderen Fällen verurteilt. Doch warum konnte sie überhaupt so weit kommen? Und weshalb haben insbesondere Hochstapler, die sich mit dem Holocaust in Verbindung bringen, so großen Erfolg? Was sagt das über uns, unsere Gesellschaft als Publikum aus, das ihnen erst die Bühne bereitet? Auch diesen Fragen geht Musial in seiner packend erzählten Darstellung nach.


Holocaust - Die Lüge von den ahnungslosen Deutschen

von Bericht: Volker Steinhoff
Es gibt einen Ort, der in Deutschland sofort Kontroversen auslöst, sofort Ablehnung oder Schuldgefühle weckt, einen Ort, von dem man annehmen könnte, dass alle ihn kennen: Auschwitz. Doch jeder fünfte Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren hat davon noch nichts gehört. Das ist der eine Teil der Wirklichkeit. Der andere: Viele von denjenigen, die mit Sicherheit etwas über die Vernichtung der rund sechs Millionen Juden und über den tödlichen Terror gegen andere Minderheiten wussten, behaupten bis heute, davon damals nichts gehört zu haben. Auschwitz war weit weg, irgendwo im Osten. Die Wirklichkeit ist aber auch hier noch eine andere. Die meisten Menschen wurden nicht in Auschwitz, sondern in einem der vielen anderen Lager umgebracht. Tausende davon gab es auch in Deutschland. Der Mord geschah also auch in der Nachbarschaft.
Holocaust - Die Lüge von den ahnungslosen Deutschen
US-Historiker Robert Gellately hat die Frage nach der Mitschuld der deutschen Bevölkerung an den KZ-Morden aufgeworfen.
Das KZ in Neuengamme bei Hamburg, vor knapp sechzig Jahren Ort eines bestialischen Verbrechens. Die Nazis ermordeten hier über 50.000 Menschen, direkt neben dem Dorf. Wladimir Ostapenko, ein Überlebender des KZ Neuengamme erinnnert sich: "Jede Wolke aus dem Krematorium ein Menschenleben. Rund um die Uhr kam der Rauch da raus, 24 Stunden. Natürlich hat die Bevölkerung von Neuengamme das gesehen. Es kam ja immer ein Bauer, der die Asche aus dem Krematorium abholte, als Dünger."
Das Dorf am KZ, immer noch sehr ländlich, wie damals. Direkt hinter den Gärten geschah der Massenmord. Wir teffen auf eine Anwohnerin, die sich nur schwerlich erinnern kann: "Ja, als Kind, das hat man verdrängt, als Kind vergisst man das wieder."
Das ehemalige KZ heute: ein Teil Gedenkstätte, der Rest weiter genutzt als Gefängnis. Auch die alten KZ-Pfähle finden die Neuengammer Bauern ganz praktisch. Was früher hier geschah, wollen viele nicht wissen. Dabei gibt es Fotos, wie die Neuengammer sonntags am KZ spazieren gingen, auch mit Kinderwagen. Sie konnten also sehen, was nach dem Krieg für alle Welt offenbar wurde. Doch das Grauen war nicht nur auf das KZ begrenzt. Jeden Tag liefen Häftlinge durch das Dort Neuengamme zur Zwangsarbeit an der Elbe. Abends kamen nicht alle lebend zurück.
Herbert Schemmel, ein weiterer Überlebender des KZ Neuengamme berichtet: "Die Bevölkerung von Neuengamme wusste ganz genau, wenn abends Elbe 1 einrückte, auf Schubkarren, wieviel Leichen sie reingebracht haben, oder vorne an den Händen und hinten an den Füßen, zwei Mann trugen den nächsten Toten dann rein da, in der Kolonne da. Das haben die doch gesehen, diese enge Durchgangsstraße durch Neuengamme da, diese lange Straße."
Doch bis heute hält sich die Verdrängung. Viele wollen weiter schweigen. So wie einige Anwohner, die wir befragten.
Verdrängen auch in Hersbruck bei Nürnberg. Direkt hinter dem Freibadzaun stand das Konzentrationslager. Alfred Nerlich, ein Überlebender des KZ Hersbruck erzählt: "Ich war im KZ Hersbruck auf Block 20. Wenn man rübergeschaut hat, an den Zaun gegangen ist, hat man sie gesehen, reingehen, baden. Die Umkleidekabinen waren hier."
Während die Hersbrucker plantschten, mordeten die Nazis hinter den Umkleidekabinen, manchmal fünfzig Menschen an einem Tag. Insgesamt töteten sie über 4.000 Menschen.
Während der Dreharbeiten am KZ interessiert sich ein älterer Hersbrucker für unsere Recherchen:
Anwohner: "Was haben Sie denn hier vor? Bestimmt nichts Gutes, wie ich Sie so betrachte."
Interviewer: "Wieso?"
Anwohner: "Ja, wenn ich Sie so beurteilen soll, die ganze Frage und die Formulierung der ganzen Angelegenheit."
Interviewer: "Wissen Sie, dass hier viele tausend Menschen gestorben sind?"
Anwohner: "Woanders sind die Menschen auch gestorben, nicht bloß hier. Fragen Sie mal welche, die in Russland waren, die werden Ihnen erzählen, wo die Menschen gestorben sind und wo die sind. Nicht bloß hier."
Jeden Tag mussten die Hersbrucker KZ-Häftlinge in die Stollen. Oft starben sie bei dieser Arbeit - an Erschöpfung. Die Überlebenden mussten dann die Leichen tragen. Der Fußweg zurück zum KZ führte mitten durch den Ort Hersbruck. So auch Alfred Nerlich, der außerdem der Meinung ist, dass das damals auch die Hersbrucker Bürger gesehen haben müßten.
Wir fragen nach - entlang der Todesroute von damals. Wieder will niemand etwas gewußt haben. Verdrängung, nicht nur in Hersbruck. Dreißig KZs und Vernichtungslager gab es in Deutschland, dazu 1.300 Außenlager. Weitere 2.300 Lager, etwa Arbeitserziehungslager und Vernichtungslager für Behinderte. Nicht auf dieser Karte sind die Lager für Zwangsarbeiter: weitere 20.000. Insgesamt fast 24.000 Lager. Viele Deutsche waren also Nachbarn und sagen heute: Wir wussten von nichts.
Der amerikanische Professor Prof. Robert Gellately hat jetzt die Lüge von den ahnungslosen Deutschen widerlegt. Nach jahrelanger Forschung in deutschen Archiven hat er ein Buch veröffentlicht: "Backing Hitler", auf Deutsch etwa: Unterstützung für Hitler. Der Buchautor: "Die Deutschen sollten von den KZs wissen. Das Regime erhoffte sich Zustimmung nicht trotz der KZs, sondern gerade wegen der KZs."
Gellately hat auch die Presse von damals ausgewertet. Hier wurden die KZs nicht etwa versteckt, sondern in Fotoreportagen dargestellt. In Dachau gab es sogar einen Tag der offenen Tür.
Gellately erklärt: "Die Anwohner der KZs, etwa in Dachau, waren stolz auf ihr KZ. In der Überschrift einer Lokalzeitung heißt es etwa, das KZ sei der Wendepunkt für die Dachauer Geschäftswelt."
Und immer wieder damals: Berichte über Konzentrationslager. Sie waren äußerst populär - zur Bekämpfung angeblicher Verbrecher. Massentötungen haben die Nazis in den dreißiger Jahren keineswegs verheimlicht. Oft fanden Hinrichtungen sogar mitten im Ort statt wie in Köln, damit mehr Leute zusehen konnten. Und manche Deutsche verlangten nach noch mehr Toten - egal aus welchen Gründen.
Gellately weiß: "Es gab Forderungen nach der Todesstrafe. Einige boten sich sogar als ehrenamtliche Henker an. Im Krieg etwa ging es oft darum: Was tun mit Frauen, die Sex mit Polen hatten? Die Einheimischen wollten sie gleich mit hängen. Aber Hitler und Himmler wollten davon nichts hören."
Auch die Judenverfolgung wurde nicht nur von oben angeordnet. Henny Brenner, eine Holocaust-Überlebende, wuchs in Dresden auf und musste damals den Judenstern tragen. Ihr Albtraum waren nicht nur die Nazis, sondern ganz normale Deutsche: "Es sind hinterhergelaufen ganze Schulklassen: Judenschwein, Judensau, guckt mal. Es hat eine Frau in der Bosbergstraße - ich kann Ihnen die Ecke zeigen - immer auf mich gewartet, regelmäßig, und mich angespuckt: Runter vom Bürgersteig." Wie ihr ging es vielen anderen. Die meisten überlebten die Niedertracht ihrer Mitbürger nicht.
Würzburg. Der Kanadier Gellately forschte auch dort, in einem der letzten erhaltenen Archive der Gestapo, des zentralen Unterdrückungsapparats der Nazis. Herbert Schott vom Staatsarchiv Würzburg berichtet: "Vor dem Kanadier Gellately war kein deutscher Wissenschaftler hier, der konkret nach Denunzianten oder Ähnlichem gesucht hat in den Gestapo-Akten."
Warum das Interesse bei den Deutschen so gering sei, wollen wir von ihm wissen. Schott: "Man ist ja davon ausgegangen, dass es eine geringe Täterschicht war, die im Dritten Reich für die Verbrechen verantwortlich war. Aber die Zuträgerschaft, die wollte man wohl auch nicht sehen. Damit hätte man sich, sein Volk, seine Vorfahren, seine Familien vielleicht auch selbst in eine Mitschuld gebracht."
Gellately hat viele Mitschuldige gefunden: zahllose Denunzianten aus der Bevölkerung. Angestellte denunzierten ihre Chefs, Ehemänner ihre Frauen. Und Nachbarn denunzierten alle, die nicht spießig genug waren. Nur zwölf Prozent ihrer Opfer hat die Gestapo selbst ermittelt.
Schott: "Die Gestapo hatte relativ wenige Mitarbeiter und keine informellen Mitarbeiter wie die Stasi später in der DDR, das heißt: ohne Zuträger von außen wäre sie völlig machtlos gewesen, hätte sie nichts machen können."
Ein Fall von vielen: Ilse Sonja Totzke, eine Musikstudentin. Gleich 15 mal wurde sie von Nachbarn denunziert - bei der Geheimen Staatspolizei. Sie sei ".... spionage-verdächtig .....", weil sie gut französisch spreche. Ein anderer moniert, sie habe "....... keine normale Veranlagung (und sei) männerfeindlich". Noch ein Nachbar bemängelt, dass sie "..... bis in die Mittagsstunden schläft".
Totzke wird von der Gestapo vorgeladen und verwarnt. Aber noch kein Arrest. Da denkt sich eine liebe Nachbarin etwas Neues aus: "Vorausschicken will ich, dass die Totzke den deutschen Gruß niemals erwidert. Dagegen hat sie immer für Frankreich und auch für Juden sympathisiert."
Schott zitiert: "'Die Genannte ist mir aufgefallen, weil sie einen jüdischen Einschlag hat.' Oder etwas später: ‚Ab und zu kommt eine Dame im Alter von etwa 36 Jahren, die das Aussehen einer Jüdin hat.' Solche Vorwürfe wurden auch gemacht, völlig haltloser Art. Frau Totzke war nämlich keine Jüdin." Aber am Ende wurde auch sie umgebracht, weil sie Juden geholfen hat.
Gellately: "Manchmal war die Bevölkerung radikaler als die Nazis. Es gab so viele Denunziationen, dass die Gestapo am Ende nicht mehr hinterherkam."
Hitlers willige Helfer handelten nicht nur aus politischen Motiven. Viele Deutsche förderten die Vernichtung der Juden aus selbstsüchtigen Interessen. So auch in Hamburg. Tag für Tag liefen hier Schiffe mit sogenannten "Judenkisten" ein, dem geraubten Hausrat der deportierten Juden. Am Hafen brach ein wahrer Kaufrausch aus. Über 100.000 Hamburger beteiligten sich so an dem Raubmord. Jeder hatte Angst, bei der Schnäppchenjagd zu kurz zu kommen. Ein Hamburger schreibt nach einer Deportationswelle an die Gestapo: "Ich möchte hiermit anfragen, ob man von den Möbeln einige Stücke käuflich erwerben kann."
Gertrud Seydelmann, eine Zeitzeugin erinnert sich: "Wenn ich sie etwas besser kannte und wusste, welche Gesinnung sie hatten, habe ich Ihnen gesagt: Hören Sie mal, ich gehe da nicht hin. ‚Das ist Blutgeld, das ist Hausrat von abtransportierten Juden, das ist blanker Diebstahl, unter Gewaltanwendung.' Und dann guckten sie etwas verdutzt, aber die Mäntel haben sie weiter getragen."
Rassenwahn und Massenmord. Viele beteuern noch heute: Wir wussten von nichts. Die Wahrheit ist eine andere weiß Gellately: "Die Deutschen wussten sehr viel, die wussten es sehr früh, und die haben sehr viel mehr erfahren können, als wir vielleicht manchmal denken."
Es gibt also kein Ausweichen mehr - eine für manche schmerzvolle Erkenntnis. Die Deutsche Ausgabe von Robert Gellatelys Buch ist ab Anfang kommenden Jahres bei der Deutschen Verlagsanstalt erhältlich. Es wird vielen eine schwierige Diskussion aufzwingen.
Literatur zum Thema:
Robert Gellately: Backing Hitler
Oxford University Press, 2001
deutsche Ausgabe:
Februar 2002 bei der Deutschen Verlagsanstalt (DVA)
Kontakt: markus.desaga@dva.de
Robert Gellately: Die Gestapo und die deutsche Gesellschaft. Die Durchsetzung der Rassenpolitik 1933-1945
Paderborn 1993
Henny Brenner: "Das Lied ist aus" - Ein jüdisches Schicksal in Dresden
Pendo, Zürich, 2001
Frank Bajohr: 'Arisierung' in Hamburg
Christians Verlag, Hamburg 1997
Wolfgang Dreßen: Betrifft: 'Aktion 3' - Deutsche verwerten jüdische Nachbarn
Aufbau-Verlag, Berlin 1998
Dieses Thema im Programm:
Das Erste | Panorama | 10.05.2001 | 21:00 Uhr
https://daserste.ndr.de/



Lawrow vergleicht Vorgehen des Westens mit "Endlösung"

APA/AFP/YURI KADOBNOV
18.01.2023 um 10:35

Der russische Außenminister Sergej Lawrow macht die USA für den Krieg in der Ukraine verantwortlich. Er vergleicht das jüngste Vorgehen der Vereinigten Staaten mit den Taten von Adolf Hitler und Napoleon Bonaparte.
Der russische Außenminister Sergej Lawrow wirft den USA vor, ähnlich wie einst Adolf Hitler und Napoleon Bonaparte gegen sein Land vorzugehen.
Die Vereinigten Staaten nutzten dieselbe Taktik: Sie versuchten, Europa zu unterjochen, um Russland zu zerstören, sagte Lawrow am Mittwoch auf einer Pressekonferenz in Moskau. Mit der Ukraine als Stellvertreter, "führen sie einen Krieg gegen unser Land mit der gleichen Aufgabe: die 'Endlösung' der russischen Frage", sagte Lawrow.
"Genauso wie Hitler eine 'Endlösung' der jüdischen Frage wollte, sagen westliche Politiker jetzt ganz klar, dass Russland eine strategische Niederlage erleiden muss", sagte Lawrow. Die "Endlösung" war der Plan der Nationalsozialisten für den Holocaust, der zur systematischen Ermordung von sechs Millionen Juden und Angehörigen anderer Minderheiten führte. Lawrow hat schon früher mit Äußerungen über Hitler für Empörung gesorgt. Im vergangenen Mai sagte er, Hitler habe "jüdisches Blut" gehabt, was wütende Proteste aus Israel hervorrief.

Lawrow machte die USA für den Krieg in der Ukraine verantwortlich. Was in der Ukraine passiere, sei das Ergebnis amerikanischer Vorbereitungen für einen hybriden Krieg der USA gegen Russland, sagte der russische Außenminister bei der Pressekonferenz. Die Krise in der Ukraine habe begonnen, lange bevor Russland im Februar in das Nachbarland einmarschierte.
„Keine ernsthaften Friedensvorschläge"
Derzeit lägen keine ernsthaften Friedensvorschläge auf dem Tisch. Die Vorstellungen des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj seien inakzeptabel, sagte Lawrow. Russland sei bereit, den Konflikt mit den westlichen Ländern zu erörtern und auf alle ernsthaften Vorschläge einzugehen, doch müssten bei den Gesprächen auch die allgemeinen Sicherheitsbedenken Russlands berücksichtigt werden. Lawrow forderte die NATO erneut auf, ihre "militärische Infrastruktur" aus der Ukraine und anderen Ländern nahe der russischen Grenzen abzuziehen.
https://www.diepresse.com/


RUSSLAND
Die "russische Frage": Lawrow vergleicht Vorgehen des Westens mit Hitlers "Endlösung"

Von Nial O'Reilly  •  Zuletzt aktualisiert: 18/01/2023 - 16:42

Der russische Außenminister Sergej Lawrow meint, die Vereinigten Staaten hätten eine Koalition europäischer Länder geschaffen, um die "russische Frage" auf die gleiche Weise zu lösen, wie Adolf Hitler eine "Endlösung" zur Ausrottung der europäischen Juden angestrebt habe. Washington wende dieselbe Taktik wie Napoleon und die Nazis an, indem es versuche, Europa zu unterjochen, um Russland zu vernichten.
Mit der Ukraine als Stellvertreter, sagte er, "führen sie Krieg gegen unser Land mit der gleichen Aufgabe: die 'Endlösung' der russischen Frage".
Laut dem russische Außenminister sind Moskaus Ziele der "speziellen Militäroperation" durch "legitime Interessen" gedeckt, denn Russland sei gezwungen gewesen, in die Ukraine einzumarschieren. Die Unterstützung des Westens für die Ukraine kritisierte Lawrow scharf, der Westen führe einen hybriden Krieg gegen Russland.
Sergej Lawrow, russischer Außenminister:
"Was sich jetzt in der Ukraine abspielt, ist das Ergebnis jahrelanger Vorbereitungen der Vereinigten Staaten und ihrer Verbündeten, um einen globalen hybriden Krieg gegen die Russische Föderation zu beginnen. Daraus macht in der Tat niemand einen Hehl. Erst kürzlich sagte der kroatische Präsident, dass dies ein Krieg der NATO gegen Russland sei. Das ist eine geradlinige und ehrliche Aussage."
Weiter würde der Westen Friedensgespräche ausschließen und deshalb die Ukraine an Verhandlungen hindern, so der russsiche Aussenminister.
"Der Westen entscheidet im Namen der Ukraine. Sie waren es, die Selenskyj Ende März letzten Jahres verboten haben, ein Abkommen mit Russland zu schließen, als ein solches Abkommen reif war. Der Westen entscheidet für die Ukraine - ohne die Ukraine."
Lawrow wies Forderungen des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj nach einem vollständigen russischen Rückzug aus der Ukraine zurück. Auch die ukrainische Forderung auf Reparationszahlungen für Kriegsschäden und die Verfolgung von Kriegsverbrechern als Grundlagefür künftige Gespräche wies Laworow zurück: _"Es kann keine Gespräche mit Zelenskyy geben."
_
Künftige russische Gespräche mit westlichen Vertretern sollten sich nicht auf die Ukraine allein beschränken, so Lawrow weiter.
"Es macht keinen Sinn, mit dem Westen nur über die Ukraine zu sprechen", so Lawrow. "Der Westen benutzt die Ukraine, um das Sicherheitssystem zu zerstören, das in der euro-atlantischen Region lange Zeit existierte und auf einem Konsens, der Unteilbarkeit der Sicherheit und der Lösung aller Fragen durch Dialog und Zusammenarbeit beruhte."
Lawrow warnte, dass die Auseinandersetzung zwischen Russland und dem Westen über die Ukraine Teil eines globalen politischen Wandels sei, der sich über einen langen Zeitraum hinweg entwickeln habe - und werde.
"Der Prozess der Bildung einer multipolaren Weltordnung wird langwierig sein; er wird eine Epoche dauern", sagte er. "Und wir befinden uns jetzt mitten in diesem Prozess".
Der russische Präsident Wladimir Putin begründete vor einem knappen Jahr den Einmarsch damit, die Ukraine müsse "entmilitarisiert" und "entnazifiziert", werden, ein NATO-Beitritt müsse verhindert und die dort lebende russischsprachige Menschen geschützt werden.
https://de.euronews.com/2023/01/18/


Der Deutsche Papst Benedikt, ehemaliger Nazi-Kindersoldat, hebt die Exkommunikation eines Bischofs als Holocaust-Leugner auf

Die Aufhebung der 1988 festgestellten Exkommunikation der vier Bischöfe der Piusbruderschaft durch Papst Benedikt XVI. im Jahre 2009 löste Kontroversen auch innerhalb der römisch-katholischen Kirche aus, insbesondere da Williamson wiederholt den Holocaust geleugnet hatte.
https://de.wikipedia.org/wiki/Benedikt_XVI

Holocaustleugnungen
Bereits im April 1989 leugnete Williamson bei einer Predigt anlässlich einer Heiligen Messe im kanadischen Sherbrooke die Vergasung von Juden im KZ Auschwitz-Birkenau und behauptete, der Holocaust sei eine Erfindung der Juden:
„Dort wurden keine Juden in den Gaskammern getötet! Das waren alles Lügen, Lügen, Lügen! Die Juden erfanden den Holocaust, damit wir demütig auf Knien ihren neuen Staat Israel genehmigen. […] Die Juden erfanden den Holocaust, Protestanten bekommen ihre Befehle vom Teufel, und der Vatikan hat seine Seele an den Liberalismus verkauft.“[30]
In einem Interview, das am Abend des 21. Januar 2009 im schwedischen Fernsehen in der Sendung Uppdrag granskning („Auftrag Nachforschung“) ausgestrahlt wurde und am 1. November 2008 im Priesterseminar der FSSPX in Zaitzkofen bei Regensburg geführt worden war, leugnete Williamson unter Berufung auf den pseudowissenschaftlichen Leuchter-Report die Existenz von Gaskammern und behauptete, im Zweiten Weltkrieg sei kein einziger Jude vergast worden. Es seien 200.000 bis 300.000 Juden in Konzentrationslagern umgekommen.[17][35][40]
„Sie haben vielleicht vom Leuchter-Report gehört? Fred Leuchter war ein Experte für Gaskammern. Er hat drei Gaskammern für drei der fünfzig US-Staaten zur Exekution von Kriminellen entworfen. Er wusste, wie aufwändig das ist, und er hat die angeblichen Gaskammern in Deutschland in den 1980er Jahren untersucht, das was von den angeblichen Gaskammern übrig war – die Krematorien von Birkenau und Auschwitz zum Beispiel – und sein Fazit als Experte war, dass es unmöglich sei, dass diese jemals für die Vergasung einer großen Anzahl von Menschen gedient haben könnten.“[41]
https://de.wikipedia.org/wiki/
Für alle Einrichtungen des Bistums Regensburg erteilte Bischof Gerhard Ludwig Müller Williamson ein Hausverbot.[44] Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Robert Zollitsch verlangte eine Entschuldigung Williamsons und nannte es „unglücklich“, dass der Papst diese Äußerungen bei seiner Entscheidung zur Aufhebung der Exkommunikation nicht mit in Betracht gezogen habe.[45] Die FAZ kommentierte, der Papst und seine Berater hätten wissen müssen, dass die Piusbruderschaft in Frankreich von Anfang an mit der extremen Rechten sympathisiert hat.[46] Georg Kardinal Sterzinsky brachte seine Bestürzung über die Entscheidung des Papstes zum Ausdruck und forderte eine Überprüfung des Vorgangs.[47]
https://de.wikipedia.org/wiki/

 

Holocaust geleugnet: Richterin stoppt Plädoyer des Halle-Attentäters

Der Angeklagte spricht mit seinem Anwalt Hans Dieter Weber (l.) im Saal.
Die Verteidigung des Synagogen-Attentäters von Halle hält ihren Mandanten für zumindest vermindert schuldfähig. Die völlige soziale Isolation habe Stephan B. in den Rechtsextremismus abdriften lassen. Hans-Dieter Weber sprach sich gegen eine Sicherungsverwahrung aus.
09.12.2020, 13:15 Uhr
Magdeburg. Der Angeklagte im Prozess um den rechtsterroristischen Anschlag von Halle hat seinen Schlussvortrag nach wenigen Minuten abgebrochen. In seinen letzten Worten leugnete der Mann am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg nach etwa drei Minuten seines Vortrags erneut den Holocaust.
Die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens unterbrach den Angeklagten. „Das ist eine Straftat, dafür soll er noch mal sitzen“, rief Nebenklage-Anwalt Alexander Hoffmann in den Saal. „Ich hatte Ihnen das erklärt, Sie dürfen das nicht wiederholen“, sagte Mertens dem Angeklagten, der schon mehrmals den Holocaust geleugnet hatte.
Daraufhin brach der Angeklagte seinen Vortrag ab. Schon vorher hatte er im Prozess den Holocaust geleugnet.
Seine Verteidigung hatte zuvor ausdrücklich das faire Verfahren gelobt und den Opfern und Hinterbliebenen tiefes Mitgefühl ausgesprochen. Die Verteidigung des Synagogen-Attentäters von Halle hält ihren Mandanten für zumindest vermindert schuldfähig.
Die völlige soziale Isolation habe Stephan B. in den Rechtsextremismus abdriften lassen, sagte Verteidiger Hans-Dieter Weber am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Naumburg, das aus Sicherheits- und Platzgründen im Magdeburger Landgericht verhandelt.
Aus Geltungssucht habe sich B. in der Internetgemeinschaft bewähren wollen.
Weber forderte kein konkretes Strafmaß, sondern ein gerechtes Urteil. Zudem sprach er sich gegen eine Sicherungsverwahrung aus.
Der Verteidiger hält den Anschlag auf die Synagoge nicht für einen strafbaren Mordversuch an den 51 Gottesdienst-Besuchern: „Der Tatplan scheiterte, als er vor verschlossener Tür stand.“ Weber sprach von einem schwierigen Verfahren, aber es habe sich nicht um seinen schwierigsten Mandanten gehandelt. B. sei stets höflich und freundlich aufgetreten, auch wenn er seine Gesinnung in keiner Weise teile.
Halle-Prozess: Anschlag „zielte auf alle Menschen“ – Anklage fordert Höchststrafe
B. hatte am 9. Oktober 2019 aus einer antisemitischen und rassistischen Motivation heraus versucht, in die Synagoge in Halle einzudringen, um dort ein Blutbad anzurichten. Zu dem Zeitpunkt hielten sich dort 51 Menschen auf, um den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur zu feiern. B. scheiterte an der Tür zum Gelände, erschoss dann die 40-jährige Jana L. auf der Straße und den 20-jährigen Kevin S. in einem Döner-Imbiss und verletzte weitere Menschen.
Neue Tür für die Synagoge von Halle
Die alte Tür der Synagoge hatte am 9. Oktober 2019 mehrere Menschenleben gerettet.
© Quelle: Reuters
In dem seit Juli laufenden Prozess wurden 86 Zeugen und acht Sachverständige gehört. Ein Urteil wird für den 21. Dezember erwartet.
RND/cle/dpa/epd
https://www.rnd.de/


HOLOCAUST-LEUGUNG
Vatikan lässt Merkel-Forderung kalt

Der Vatikan hat die Forderung von Bundeskanzlerin Angela Merkel nach einer Klarstellung im Zusammenhang mit dem britischen Holocaust-Leugner Richard Williamson zurückgewiesen. Eine solche Klarstellung sei unangebracht, sagte Vatikan-Sprecher Federico Lombardi.
04.02.2009 - 07:56 Uhr
HB ROM. Die Verurteilung jeder Holocaust- Leugnung durch Papst Benedikt XVI. hätte „nicht klarer sein können“. In einer ungewöhnlichen Reaktion auf die strittige Rücknahme der Kirchenstrafe für Williamson hatte Merkel zuvor erklärt: „Es geht darum, dass vonseiten des Papstes und des Vatikans sehr eindeutig klargestellt wird, dass es hier keine Leugnung geben kann.“ Dies sei aus ihrer Sicht „noch nicht ausreichend erfolgt“.
Der Papst hatte am vergangenen Mittwoch nach der Aufhebung der Exkommunikation von vier traditionalistischen Bischöfen, darunter Williamson, nachdrücklich seine „volle Solidarität“ mit den Juden erklärt und sich von einer Leugnung der Judenvernichtung distanziert. Benedikt habe sich eindeutig auch auf die Sichtweise des Traditionalisten Williamson bezogen, sagte Lombardi. Zudem habe der Papst klargemacht, dass die Zurücknahme der Exkommunikation nicht bedeute, dass damit die Holocaust-Leugnung legitimiert werde. Begrüßt wurde Merkels Intervention dagegen von dem Tübinger Theologen Hans Küng und der „Initiative Kirche von unten“....
https://www.handelsblatt.com/

Debatte um Holocaust-Leugner
Vatikan weist Merkels Forderung zurück

Berlin (RPO). Im Streit um die Wiederaufnahme des Holocaust-Leugners Richard Williamson in die katholische Kirche gerät Papst Benedikt XVI. immer stärker unter Druck. Am Dienstag forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) als erste Regierungschefin überhaupt vom deutschen Papst eine eindeutige Klarstellung. Der Vatikan erklärte, die Äußerung des Papstes zur Holocaust-Leugnung hätten "nicht deutlicher sein können".
03.02.2009, 15:00 Uhr
enn durch die Haltung des Vatikans der Eindruck entstehe, dass der Holocaust geleugnet werden könne, dürfe dies nicht ohne Folgen bleiben, sagte Merkel in Berlin. Von Seiten des Papstes und des Vatikans müsse "sehr eindeutig" klargestellt werden, "dass es hier keine Leugnung geben kann, dass es einen positiven Umgang mit dem Judentum insgesamt geben muss", verlangte die Kanzlerin. "Diese Klarstellung ist aus meiner Sicht noch nicht ausreichend erfolgt."
Der Tübinger Theologe Hans Küng begrüßte die Intervention Merkels. "Es ist sehr gut, wenn sich die Bundeskanzlerin in der Frage äußert", sagte Küng der "Financial Times Deutschland" (Mittwochausgabe). "Wenn ein deutscher Papst einen solchen katastrophalen Fehler macht, fällt das auch auf die Deutschen zurück. Vor allem in einer so sensiblen Fragen wie zu den Juden."
Der Berliner Erzbischof, Georg Kardinal Sterzinsky, warnte den Vatikan vor einer Kurskorrektur im Umgang mit dem Judentum. Der Papst habe die "bedingungslose Solidarität" mit den Juden versichert, sagte er "Deutsche Welle TV". "Aber offensichtlich genügt das nicht, man glaubt dem Papst dies nicht. Jedenfalls die Empörung hat nicht nachgelassen. Und ich kann das sogar mitfühlen."
Der CSU-Abgeordnete Norbert Geis nahm den Papst in Schutz. "Der Papst hat die Sache bereits klar gestellt. Das ist bereits am vergangenen Mittwoch geschehen", sagte Geis der "Stuttgarter Zeitung" (Mittwochsausgabe). Merkels Einschätzung wies Geis als unzutreffend zurück. "Sie hätte sich vor einer solchen Einlassung genauer informieren müssen", kritisierte er.
Vatikan-Sprecher Federico Lombardi verwies auf Äußerungen des Papstes in der Kölner Synagoge im August 2005 und im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau im Mai 2006. Auch bei seiner Generalaudienz am 28. Januar habe der Papst gesagt, dass die Juden seine "vollständige und nicht diskutierbare Solidarität" genössen, erklärte Lombardi.
https://rp-online.de/


Deutsche finden Merkels Kritik am Papst richtig
Veröffentlicht am 11.02.2009

Der erzkonservative Pius-Bruder Richard Williamson hat in einem Interview den Holocaust geleugnet. Danach verlangte Angela Merkel eine klare Stellungnahme von Papst Benedikt XVI. Dafür erhält die Kanzlerin in der Bevölkerung große Zustimmung. Laut einer Umfrage schätzen 71 Prozent der Deutschen die Kritik als richtig ein.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) findet bei den Deutschen große Zustimmung für ihren Umgang mit dem Papst. Laut Umfrage für das Hamburger Nachrichtenmagazin "Stern" schätzen 71 Prozent der Befragten das Verhalten der Kanzlerin als richtig ein.
24 Prozent betrachten es als falsch. 5 Prozent antworteten mit "weiß nicht". Merkel hatte Papst Benedikt XVI. öffentlich zu einer Klarstellung aufgefordert, nachdem der Vatikan die Exkommunikation des Traditionalistenbischofs und Holocaust-Leugners Richard Williamson aufgehoben hatte.
Zustimmung findet die Kanzlerin quer durch alle Parteien. Drei Viertel der Unionswähler (75 Prozent) billigen ihre Forderung an den Papst. Bei den Anhängern der Grünen sind es sogar 87 Prozent, bei denen der Linkspartei 72 Prozent. Etwas kritischer sind die Anhänger von SPD und FDP: Nur jeweils 68 Prozent befürworten den Vorstoß von Merkel. Selbst unter den Katholiken halten 65 Prozent das Vorgehen der Kanzlerin für richtig, 33 Prozent für falsch.
Papst Benedikt XVI. selbst hat durch die Affäre in der Bundesrepublik deutlich an Wertschätzung verloren. In einer Umfrage für "Stern" und den Fernsehsender RTL sagten 42 Prozent der Bürger, durch die Wiederaufnahme von Williamson in die katholische Kirche habe bei ihnen persönlich das Ansehen des Papstes gelitten.
48 Prozent verneinten dies. Bei den Katholiken beklagen 39 Prozent einen Ansehensverlust des Papstes. 57 Prozent der Katholiken empfinden dies nicht so. Befragt wurden 1004 Bürger.
KNA/fsl
https://www.welt.de/


DEUTSCH-AMERIKANISCHE ZUSAMMENARBEIT
Initiative gegen Holocaust-Leugnung gestartet

Bundesaußenminister Heiko Maas und sein US-Kollege Antony Blinken wollen dem Leugnen von Nazi-Verbrechen entgegenwirken. Weil Zeitzeugen bald fehlen, braucht es neue Formen der Erinnerung.
Datum 24.06.2021
Deutschland und die USA wollen künftig noch enger zusammenarbeiten, um die Erinnerung an den Holocaust wach zu halten. Die Außenminister Heiko Maas und Antony Blinken unterzeichneten am Berliner Mahnmal für die ermordeten Juden Europas eine gemeinsame Erklärung, die eine erste hochrangige Holocaust-Konferenz Ende dieses Jahres vorsieht.
"Wir sind zutiefst darüber besorgt, dass die Leugnung, der Revisionismus und die Verfälschung des Holocaust auf dem Vormarsch sind und der Antisemitismus zunimmt", heißt es in der Erklärung. Die Konferenz soll von den Außenministerien zusammen mit Vertretern des Holocaust Memorial Museums in Washington und der deutschen Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas vorbereitet werden und der Auftakt für weitere Beratungen sein.
Mehr Bildung zum Thema Judenverfolgung
Außerdem wollen sich beide Seiten international für bessere Bildung zu dem Thema stark machen. Man sehe es als die gemeinsame Pflicht an, "alles in unserer Macht Stehende zu tun, um dafür zu sorgen, dass künftige Generationen die Wahrheit über den Holocaust erfahren". Blinken, der aus einer jüdischen Familie stammt und dessen Stiefvater die Konzentrationslager Treblinka, Majdanek, Dachau und Auschwitz überlebt hat, nannte die Initiative einen "historischen Dialog".
Er wies darauf hin, dass sich antisemitische Inhalte im Internet gerade während der Corona-Pandemie vervielfacht hätten und die Leugnung des Holocaust zunehme. Es sei gerade deswegen wichtig zu verstehen, dass der Holocaust "kein steiler Absturz, sondern ein allmählicher Abstieg in die Dunkelheit" gewesen sei.
Maas, der Auschwitz mehrfach als Grund für seine politische Tätigkeit bezeichnet hat, sprach von einer Zeitenwende in der Erinnerungskultur, weil es bald keine Zeitzeugen mehr geben wird. Man müsse nun neue Wege des Erinnerns finden, die nicht zulassen, dass persönliche Schicksale verblassen. "Dies schulden wir den Ermordeten und den Überlebenden", betonte er.
Blinken war am Mittwoch zu seinem ersten Deutschland-Besuch als US-Außenminister in Berlin eingetroffen. Bei einem Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel würdigte er die Bedeutung der Zusammenarbeit mit Deutschland: "Die USA haben keinen besseren Partner und keinen besseren Freund als Deutschland."
uh/wa (dpa, afp)
https://www.dw.com/


Streit um geistlichen Holocaust-Leugner
:Bischof bricht Stab über Merkel

Der Ton zwischen katholischen Würdenträgern und Politikern wird immer schärfer. Der Eichstätter Bischof Hanke ist empört über Merkels Kritik an Benedikt XVI. SPD-Chef Müntefering: Papst ist nicht unfehlbar.
4. 2. 2009, 02:00 Uhr
EICHSTÄTT/MÜNCHEN/BERLIN dpa/ap In der Auseinandersetzung um Holocaust- Leugnung eines Katholiken hat der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) scharf angegriffen. Es sei "unbegreiflich und empörend, wenn selbst die deutsche Bundeskanzlerin vom Papst klare Worte fordert in einem Zusammenhang, in dem gerade Papst Benedikt es nie an Eindeutigkeit hat fehlen lassen", erklärte Hanke am Mittwoch in Eichstätt.
Der Münchner CSU-Europaabgeordnete Bernd Posselt warnte Merkel davor, "sich weiterhin als Lehrmeisterin des Papstes zu gerieren". Zwar müssten tatsächlich manche Probleme in der Kurie in Rom gelöst werden. "Doch die Bundeskanzlerin sollte sich lieber darum kümmern, in der Berliner Koalition verstärkt christliche Grundsätze durchzusetzen, was etwa in der Sozial- und Familienpolitik, beim Lebensschutz und in der Bioethik mehr als notwendig ist", schrieb der Münchner CSU-Politiker in einer Mitteilung.
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In den Streit um die päpstliche Rehabilitierung des britischen Bischofs und Holocaust-Leugners Richard Willamson hat sich unterdessen auch SPD-Parteichef Franz Müntefering eingeschaltet. Müntefering forderte in der Berliner Zeitung, die Rehabilitierung des britischen Bischofs Richard Williamson rückgängig zu machen. "Ich halte die Rehabilitierung eines Bischofs, der den Holocaust leugnet, für inakzeptabel. Das ist ein schwerer, historischer Fehler, den die Kirche so schnell wie möglich korrigieren muss", sagte er.
Da helfe es auch nicht, die Dinge klarzustellen, zu erklären oder zu relativieren, betonte der SPD-Chef und fügte an: "Das muss man korrigieren. Es muss weiter eine Selbstverständlichkeit sein, dass das Verbrechen des Holocaust in der Kirche und außerhalb nicht verharmlost wird."
Der SPD-Chef, selbst Mitglied der katholischen Kirche, bezog seine Kritik ausdrücklich auf die Entscheidung des Papstes zu Williamson: "Was die Rehabilitierung der anderen drei konservativen Pius-Brüder durch den Vatikan betrifft: Das ist eine innerkirchliche Angelegenheit, in die ich mich nicht einmischen möchte", sagte Müntefering.
Müntefering kritisierte den Papst auch persönlich. Auf die Frage, ob Benedikt dabei sei, seine Rolle als moralische Instanz zu verlieren, sagte der SPD-Chef: "Er hat gerade deutlich demonstriert, dass auch ein Papst hier nicht unfehlbar ist. Ich kann der katholischen Kirche hierzulande nur empfehlen, hier keinen falschen Gehorsam zu zeigen."
Die Kirche seine eine Organisation mit viel gesellschaftlichem Einfluss rund um den Globus. Da sei es schon schwerwiegend, wenn der Vatikan einen so umstrittenen Mann rehabilitiere und sich damit dem Verdacht aussetze, Antisemitismus nicht zu bekämpfen. Einen Austritt aus der Kirche zieht Müntefering nicht in Erwägung. "Ich gehe nicht", sagte er. "Religion, auch die katholische, dauert länger als der Papst und dieser unselige ehemalige Bischof".
Der Vatikan hatte bereits am Dienstagabend Merkels Forderung nach einer eindeutigen Klarstellung des Papstes nach dessen Rücknahme der Exkommunikation des britischen Bischofs und Holocaust-Leugners Richard Williamson zurückgewiesen.
Nach Vorschlag des Tübinger Theologieprofessors Michael Theobald sollte die Leugnung des Holocausts als Tatbestand ins Kirchliche Gesetzbuch aufgenommen werden. "Ein Bischof, der den Holocaust leugnet, hat sich aus der Communio der Kirche selbst verabschiedet; seine Exkommunikation ist zwangläufig", sagte Theobald der Passauer Neuen Presse. Es sei deshalb die dringliche Aufgabe der Juristen, eine entsprechende Erweiterung des Kirchengesetzbuches vorzubereiten.
Der Bruder von Benedikt XVI., Georg Ratziger, hat den Papst gegen die anhaltend scharfe Kritik in Schutz genommen. "Er braucht keine Verteidigung von mir. Aber es ärgert mich, wie unvernünftig und schlecht informiert viele Leute sind, die ihn jetzt angreifen", sagte der Regensburger Alt-Domkapellmeister der Leipziger Volkszeitung. Die pauschale Kritik am Papst zeige, wie ungerecht die Gesellschaft sein könne: "Wir sprechen immer von einer informativen Gesellschaft, in Wahrheit ist sie desinformiert."
Die öffentliche Kritik von Kanzlerin Angela Merkel am Papst habe ihn persönlich enttäuscht. "Ich habe sie immer als vernünftige Frau gesehen. Aber vielleicht steht sie momentan auch unter Druck, dass sie sich jetzt so äußert, wie sie es vernünftigerweise nicht machen würde."
https://taz.de/

PiusbruderschaftVatikan soll von Holocaust-Leugnung gewusst haben

Dienstag, 19.11.2013, 21:13
Der Vatikan wusste nach Angaben eines schwedischen Fernsehsenders von der Holocaust-Leugnung des Bischofs Richard Williamson – schon bevor die Exkommunikation des Pius-Bruders aufgehoben wurde.
Der Sender SVT berichtete am Mittwoch, die Information über das am Tag der Rücknahme der Exkommunikation am 21. Januar gesendete Interview mit Richardson sei dem Vatikan bereits unmittelbar nach der Aufzeichnung im November 2008 übergeben worden.
Papst Benedikt XVI. hatte Anfang des Jahres die Exkommunikation von Williamson und drei weiteren Mitgliedern der ultrakonservativen Bruderschaft aufgehoben, um eine seit Jahren andauernde Spaltung in der katholischen Kirche zu überwinden. Nach dem Wirbel um die Äußerungen Williamsons, er glaube nicht, dass im Zweiten Weltkrieg Juden in Gaskammern ermordet worden seien, erklärten Papst und Vatikan, sie hätten davon nichts gewusst.
Diözese Stockholm bestätigt Information
In dem SVT-Bericht heißt es nicht, dass der Papst direkt informiert wurde. Die Information sei an Vatikan-Stellen gegangen. Namentlich genannt wurde Kardinal Dario Castrillon Hoyos, der damals die Kommission leitete, die das Schisma mit der Pius-Bruderschaft überwinden sollte. Der Kardinal trat am 8. Juli nach Erreichen der Altersgrenze von 80 Jahren zurück. Am 29. Januar hatte er öffentlich erklärt, der Vatikan habe vor Unterzeichnung des Erlasses zur Aufhebung der Exkommunikation nichts über Williamsons Ansichten zum Holocaust gewusst.
Auch die Diözese Stockholm bestätigte am Mittwoch, die Information über die Äußerungen des umstrittenen Bischofs seien bereits im vergangenen November nach Rom weitergegeben worden. „Natürlich haben wir die Information, die wir hatten, an den Nuntius (den Gesandten des Vatikans in Schweden) weitergegeben“, sagte der Stockholmer Bischof Anders Arborelius dem Sender SVT.
Vatikansprecher: Papst nicht informiert
Der Nuntius, Erzbischof Emil Paul Tscherrig, bestätigte SVT nach dessen Angaben bei ausgeschalteter Kamera, dass er verschiedene Persönlichkeiten im Vatikan über das Interview informiert habe. Tscherrig war am Mittwoch nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Im SVT-Bericht erklärte Vatikansprecher Federico Lombardi, es sei absolut unbegründet, nahezulegen, dass der Papst über das Williamson-Interview informiert gewesen sei. Das wird in dem SVT-Bericht auch nicht behauptet.
Williamson hatte sich nach dem internationalen Aufschrei für seine Äußerungen zum Holocaust entschuldigt. Der Bischof hatte gesagt, die Nazis hätten nicht sechs Millionen Juden umgebracht. Es seien 200 000 bis 300 000 ermordet worden, aber niemand davon sei vergast worden. Williamson sagte, er hätte dies nicht gesagt, wenn er gewusst hätte, welches Leid er damit auslöse. Er sagte aber nicht, dass er die Äußerungen für inhaltlich falsch halte.
jub/AP
https://www.focus.de/


Deutsche Spitzenpolitiker gegen die Leugnung des Holocaust und gegen Antisemitismus: Ein herausragender Tag im Deutschen Bundestag Taschenbuch – 29. August 2016




 

VEREINTE NATIONEN
Meinung: Starkes Zeichen von Einigkeit gegen Holocaust-Leugnung

Symbolischer hätte der Tag kaum gewählt werden kann: 80 Jahre nach der Wannseekonferenz haben die UN eine Resolution beschlossen. Die richtet sich weniger in die Vergangenheit als vielmehr nach vorne, meint Lisa Hänel.
20.01.2022
Die UN-Resolution, die am Donnerstag in New York angenommen wurde, ist durchaus als historisch zu betrachten: Nur ein einziges Mal haben die Vereinten Nationen zuvor einer von Israel initiierten Resolution zugestimmt - im Jahr 2005, als die UN den 27. Januar, den Jahrestag der Befreiung des KZs Auschwitz, zum jährlichen internationalen Holocaust-Gedenktag erhoben. Seither standen die Vereinten Nationen immer wieder in der Kritik - weil kein anderes Mitgliedsland so vielen verurteilenden Resolutionen ausgesetzt ist wie Israel. Mehr als Syrien, Nordkorea und der Iran zusammen.
Umso erstaunlicher, dass nun ausgerechnet in der Generalversammlung eine Resolution angenommen wurde, die Israel gemeinsam mit Deutschland - auch das ein historisches und symbolisches Zeichen - eingebracht hat, und die sich mit klaren Worten gegen Leugnung und Relativierung des Holocaust richtet.
Bald keine Überlebenden der Shoa mehr
Entscheidend ist dabei: Der Blick der Resolution sowie der Redner und Rednerinnen in der Generalversammlung richtet sich nicht allein in die Vergangenheit, sondern vor allem auch in die Gegenwart und Zukunft. Einer der prägnantesten Sätze der Resolution lautet: "Ignoring the historical facts of those terrible events increases the risk that they will be repeated" ("Das Ignorieren der historischen Fakten dieser schrecklichen Ereignisse erhöht das Risiko, dass sie sich wiederholen"). Das trifft den Kern des Problems im digitalen Zeitalter mit florierenden Fake News, Lügen und Relativierungen.
DW Mitarbeiterin Lisa Hänel
DW-Redakteurin Lisa Hänel
Die Resolution wird damit der Realität des 21. Jahrhunderts gerecht. Einer Realität, die absehbar ohne Shoah-Überlebende wird auskommen müssen; einer Realität, in der Holocaustleugnung auf Facebook gedeiht wie Unkraut und jüngere Menschen immer weniger Wissen über den Völkermord an den Juden Europas haben. Entsprechend ruft die Resolution die UN-Mitgliedsstaaten dazu auf, Bildungsprogramme zu entwickeln und empfiehlt hierfür die Antisemitismus-Definition der Internationalen Allianz für Holocaustgedenken (IHRA).
Auch das ist erstaunlich. Immer wieder war die IHRA-Definition gerade von Vertretern aus Kultur und Kunst mit dem Argument kritisiert worden, sie lasse zu wenig Kritik an Israel zu. Im Gegenzug wurde dann aber zum Teil mit einer verwässerten Antisemitismus-Definition der Kampf gegen Antisemitismus - insbesondere gegen den auf Israel bezogenen - so gut wie unmöglich gemacht. Das Bekenntnis von 114 UN-Mitgliedsstaaten zur IHRA dürfte diese Definition stärken und damit auch den Kampf gegen Antisemitismus.
Herausforderungen der Gegenwart
Die Resolution kommt zu einem hoch symbolischen Zeitpunkt: dem Jahrestag der Wannseekonferenz, bei der der industrielle Genozid an den europäischen Juden geplant wurde. Es ist ein starkes Zeichen, dass sich 80 Jahre nach diesem Ereignis Nationen auf der ganzen Welt dazu bekennen, dieses Verbrechen nicht nur anzuerkennen und die Ermordeten zu achten, sondern auch aktiv gegenüber allen Herausforderungen der Gegenwart zu verhindern, dass sich Vergleichbares jemals wiederholen kann.
Eine dieser aktuellen Herausforderungen meldete sich in der Debatte zu Wort: Als einziges Land der Weltgemeinschaft führte der Iran aus, warum er der von Israel und Deutschland angestoßenen Initiative nicht zustimmen werde. Die Resolution muss auch den Vereinten Nationen Aufforderung sein, Länder mit staatlich verordnetem Antisemitismus in den eigenen Reihen verstärkt in die Schranken zu weisen.
https://www.dw.com/de/


"aspekte" im ZDF: Wie wollen wir uns an den Holocaust erinnern?

25.01.2022 – 10:49
ZDF
Mainz (ots)
In Deutschland ist der 27. Januar der "Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus". Dass am 27. Januar 1945 auch das NS-Vernichtungslager Auschwitz befreit wurde, wissen laut einer Umfrage nur 20 Prozent der Deutschen. Wie steht es um die Erinnerung an den Holocaust in der Gesellschaft? Welche Zukunft ist für die Erinnerungskultur wünschenswert? Die ZDF-Kultursendung "aspekte" fragt am Freitag, 28. Januar 2022, 23.30 Uhr: "Kein Genozid wie jeder andere – wie wollen wir uns an den Holocaust erinnern?" In der ZDFmediathek ist die Sendung schon ab 21.00 Uhr verfügbar.
In Hamburg trifft "aspekte"-Moderator Jo Schück die Lehrerin Maria Holzgrewe an Tatorten von NS-Verbrechen. Sie erfuhr erst vor ein paar Jahren, dass ihr Urgroßvater ein Massenmörder war. Für Holzgrewe ist klar, dass sie zwar keine Schuld trägt, aber eine große Verantwortung. Für die Studentin Hanna Veiler, Nachfahrin von Holocaust-Überlebenden, ist wichtig, dass es nicht nur um ritualisiertes Gedenken geht. Sie sagt, in den Familien der Opfer sei die Geschichte immer schon präsenter als bei den Nachfahren der Täter.
Wie kann der Zugang zur Geschichte gelingen, wenn es aus Altersgründen bald keine Zeitzeugen mehr geben wird? Jo Schück testet im Berliner Technik-Museum eine digitale, virtuelle Möglichkeit für Besucher und Besucherinnen, Fragen an die Auschwitz-Überlebende Anita Lasker-Wallfisch Fragen zu richten.
Inwiefern müssen sich Einwanderer mit der deutschen Geschichte und der Verantwortung auseinandersetzen? Diese Frage stellt sich eine Schulklasse in Essen, in der viele Schülerinnen und Schüler gar nicht in Deutschland geboren sind. Der Aktivist Mnyaka Mboro beklagt sogar, dass die deutschen Kolonialverbrechen im Vergleich viel zu wenig erinnert würden. Über den Streit, der auch unter Historikern entbrannt ist, spricht Jo Schück im Haus der Wannsee-Konferenz mit dem Historiker Steffen Klävers.
Ein weiteres Thema der Sendung ist Yasmina Rezas Roman "Serge", der sich skeptisch mit Gedenkstätten auseinandersetzt. Er beschreibt einen Familienausflug ins Vernichtungslager Auschwitz.
Außerdem spricht Jo Schück mit Sammy Amara, dem Sänger der "Broilers". Der erfolgreichen deutschen Punkrockband ist es wichtig, in der Musik immer wieder Faschismus, deutsche Vergangenheit und Rechtspopulismus zum Thema zu machen.
Ansprechpartnerin: Birgit-Nicole Krebs, Telefon: 030 – 2099-1096;
Presse-Desk, Telefon: 06131 – 70-12108,  pressedesk@zdf.de
Fotos sind erhältlich über ZDF-Kommunikation, Telefon: 06131 – 70-16100, und über  https://presseportal.zdf.de/presse/aspekte
Pressemappe:  https://presseportal.zdf.de/pm/aspekte-2/
"aspekte" in der ZDFmediathek:  https://zdf.de/kultur/aspekte
Pressekontakt:
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Telefon: +49-6131-70-12121
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https://www.presseportal.de/pm/7840/5129849


STAATSANWALTSCHAFT MUSS PRÜFEN

Ist Abbas durch diplomatische Immunität geschützt?

VON JOHANNES LEITHÄUSER, BERLIN-AKTUALISIERT AM 19.08.2022
Die Holocaust-Äußerung von Palästinenserführer Abbas bringt ihm eine Strafanzeige ein. Nun muss die Staatsanwaltschaft klären, ob Ermittlungen gegen ihn aufgenommen werden können.
Nach einer Strafanzeige gegen den Präsidenten der palästinensischen Autonomiebehörde Mahmoud Abbas muss die Berliner Staatsanwaltschaft darüber befinden, ob er durch den Status diplomatischer Immunität vor Ermittlungen gegen ihn geschützt ist. Abbas hatte bei einem Besuch in Berlin Israel vorgeworfen, es habe „50 Holocausts“ gegen die Palästinenser verübt.
Beim Polizeilichen Staatsschutz des Landeskriminalamts Berlin ging nach dessen Angaben eine Strafanzeige wegen „Relativierung der Schoah“ im Zusammenhang mit den Äußerungen Abbas vom vergangenen Dienstag ein. „Das Ermittlungsverfahren wegen Anfangsverdachts der Volksverhetzung gemäß Paragraf 130 Strafgesetzbuch wird in einem Fachkommissariat des Landeskriminalamts bearbeitet und zeitnah an die Staatsanwaltschaft Berlin zur Kenntnisnahme und weiteren Entscheidung übersandt“, hieß es.
Die Staatsanwaltschaft muss dann einerseits prüfen, ob eine Strafverfolgung gegen den Präsidenten der palästinensischen Autonomiebehörde überhaupt möglich, oder aus Immunitätsgründen verwehrt ist. Falls sie zu dem Schluss käme, Abbas könne in Deutschland belangt werden, hätte sie dann die Substanz der strafrechtlichen Vorwürfe zu prüfen.
Rechtliche Regelung zur Immunität
Die strafrechtliche Immunität ausländischer Repräsentanten in Deutschland ist in Paragraf 20 Gerichtsverfahrensgesetz geregelt. Dort heißt es: „Die deutsche Gerichtsbarkeit erstreckt sich auch nicht auf Repräsentanten anderer Staaten und deren Begleitung, die sich auf amtliche Einladung der Bundesrepublik Deutschland im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten.“
Nach Auffassung des Auswärtigen Amtes trifft diese Definition auf Abbas zu, auch wenn Deutschland, wie viele andere Staaten auch, die Staatlichkeit der palästinensischen Gebiete nicht anerkennt. Gleichwohl wird in der palästinensischen Autonomiebehörde eine eigene Entität gesehen, die ja auch eigene Repräsentanzen in Deutschland und in anderen Staaten unterhält.
Unstrittig ist jedenfalls, dass Abbas auf eine „amtliche Einladung“ hin in Berlin war. Nach einer offiziellen Begegnung mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte Abbas am Dienstag das Vorgehen Israels gegen die Palästinenser als Holocaust bezeichnet: „Seit 1947 bis zum heutigen Tag hat Israel 50 Massaker in 50 palästinischen Dörfern und Städten, 50 Massaker, 50 Holocausts“ begangen, sagte Abbas.
https://www.faz.net/

Siehe dazu auch:


Postmoderne, historischer Relativismus und die Leugnung des Holocaust: Eine Problemskizze

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte - Allgemeines, Note: 1,0, Ludwig-Maximilians-Universität München (Historisches Seminar), Veranstaltung: Einführung in die Didaktik der Geschichte, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit soll der Versuch unternommen werden, eine primär im angloamerikanischen Raum1 geführte, interdisziplinäre Debatte nachzuzeichnen, welche die möglichen Implikationen des häufig als "postmodern"2 rubrizierten erkenntnistheoretischen Paradigmas für die Erforschung und die Darstellung der nationalsozialistischen Judenvernichtung zum Gegenstand hat. Die radikale Erkenntniskritik dieser skeptizistischen Denkrichtung wirft mit einem häufig apodiktischen und nicht selten destruktiven Gestus3 Fragen um den Charakter der historischen "Wahrheit" auf, welche bei "traditionellen" Historikern häufig auf fundamentale Ablehnung stoßen. Bislang zeichnet sich noch keine konsensfähige Synthese ab, was möglicherweise mit dem nicht selten polemischen Charakter der Debatte zusammenhängt, der dazu angetan ist, die Differenzen zwischen einem vermeintlichen nihilistischen Relativismus auf der einen und einem vermeintlichen naiven Realismus auf der anderen Seite zu überbetonen.4 Der nationalsozialistische Judenmord, seine - zumindest in Annäherung - adäquate Darstellung und die Gefahr seiner Leugnung sind in diesem Zusammenhang von zentraler Bedeutung. Insbesondere für die Didaktik der Geschichte könnte sich angesichts dieses Gegenstandes der Gegensatz von "Konstruktivisten" und "Objektivisten"5 als Unterschied ums Ganze erweisen. Im Folgenden soll der Begriff "Leugnung" bzw. "Leugner" im Sinne des engeren Revisionismusbegriffs6 verstanden werden. Eine systematische Trennung von der umfassenderen Bedeutung, welche auch die Relativierung der Kriegsschuld und ähnliche Apologetik beinhalten kann, soll jedoch nicht unternommen werden, da dieser Unterschied in der Praxis der Revisionisten häufig nur ein gradueller ist.7


Holocaust-Äußerung von Abbas

Scholz bedauert späte Reaktion

Stand: 17.08.2022 14:20 Uhr
Während Kanzler Scholz seine späte Reaktion auf die Holocaust-Aussage von Palästinenserpräsident Abbas bedauert, sucht sein Regierungssprecher die Fehler bei sich. Abbas selbst versuchte, seine Äußerung zumindest etwas zu relativieren. Bundeskanzler Olaf Scholz hat sein Bedauern darüber geäußert, bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Palästinenserpräsident Mahmud Abbas nicht sofort auf dessen Holocaust-Äußerung reagiert zu haben. Regierungssprecher Steffen Hebestreit erklärte, der Bundeskanzler bedauere es, dass er auf der besagten Pressekonferenz "nicht ein zweites Mal intervenieren" und direkt reagieren konnte. Gleichzeitig bekräftigte Hebestreit im Namen des Kanzlers dessen Kritik an Abbas' Aussage. Über seinen Sprecher ließ Scholz mitteilen: "Eine Relativierung des Holocaust mit seinen mehr als sechs Millionen Toten ist völlig unakzeptabel, dies auch noch auf deutschem Boden zu tun, völlig unentschuldbar." Scholz erwarte von dem Palästinenserpräsidenten, dass er die Singularität des Holocaust ohne jede Einschränkung anerkenne. Die "Entgleisung" werfe einen "dunklen Schatten" auf die gegenseitigen Beziehungen, so Hebestreit. Morgen wolle Scholz mit dem israelischen Ministerpräsidenten Jair Lapid telefonieren.
Hebestreit sucht Fehler bei sich
Hebestreit machte eigenes Fehlverhalten dafür verantwortlich, dass Scholz keine Gelegenheit mehr gehabt habe, auf die Aussage des Palästinenserpräsidenten zu reagieren. Er sei nicht aufmerksam genug gewesen und habe nicht schnell genug reagiert, sagte Hebestreit - gemünzt auf das von ihm eingeleitete Ende der Pressekonferenz nach der Äußerung von Abbas. "Das war mein Fehler und den muss ich auf meine Kappe nehmen", so der Regierungssprecher. Scholz habe ihn dafür direkt kritisiert und betont, dass er gerne noch etwas erwidert hätte. Dafür habe der Kanzler dann "sehr schnell im Nachgang an die Pressekonferenz" in der Presse und Öffentlichkeit Stellung bezogen, betonte Hebestreit.
Abbas spricht von "50 Holocausts"
Abbas hatte gestern während einer Pressekonferenz mit Bundeskanzler Scholz Israel einen vielfachen Holocaust an den Palästinensern vorgeworfen. "Israel hat seit 1947 bis zum heutigen Tag 50 Massaker in 50 palästinensischen Orten begangen", sagte er und fügte hinzu: "50 Massaker, 50 Holocausts." Regierungssprecher Hebestreit beendete die Pressekonferenz anschließend. Von Scholz, dem die Empörung laut ARD-Korrespondent Christian Feld zwar deutlich anzusehen gewesen sei, kamen keine unmittelbare Reaktion auf Abbas' Aussage. Erst am Abend sagte der Kanzler der "Bild": "Gerade für uns Deutsche ist jegliche Relativierung des Holocaust unerträglich und inakzeptabel." Entsprechend äußerte sich der SPD-Politiker heute auch auf Twitter. Er verurteile jeden Versuch, "die Verbrechen des Holocaust zu leugnen", schrieb er.
"Zu wenig, zu spät"
Die Union prangerte die Reaktion als zu spät an. "Ein unfassbarer Vorgang im Kanzleramt", schrieb CDU-Chef Friedrich Merz auf Twitter. Der Kanzler hätte dem Palästinenserpräsidenten "klar und deutlich widersprechen" müssen. Der CDU-Abgeordnete Matthias Hauer erklärte: "Nach einer solchen Entgleisung zu schweigen, ist unverzeihlich." Die stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende Karin Prien hielt ihre Kritik kurz und knapp, aber deutlich: "Zu wenig, zu spät", twitterte sie. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich nahm Scholz hingegen in Schutz. "Abbas hat die politische Bühne in Berlin missbraucht für unerträgliche und historisch abwegige Angriffe auf Israel", sagte er. Der palästinensische Präsident habe sich damit zum wiederholten Mal disqualifiziert. "Der Bundeskanzler hat darauf klar und unmissverständlich reagiert und seiner Empörung deutlich Ausdruck verliehen", so Mützenich. "Daraus jetzt dumme parteipolitische Spielchen zu machen, wird dem Ernst der Angelegenheit nicht gerecht."
Abbas rudert teilweise zurück
Palästinenserpräsident Abbas selbst hat inzwischen zu seinen Holocaust-Äußerungen im Kanzleramt Stellung genommen. "Präsident Abbas bekräftigt, dass der Holocaust das abscheulichste Verbrechen der modernen menschlichen Geschichte ist", schrieb die palästinensische Nachrichtenagentur Wafa.Demnach betonte Abbas nun, er habe in Berlin nicht die Einzigartigkeit des Holocaust infrage stellen wollen. Gemeint habe er vielmehr "die Verbrechen und Massaker gegen das palästinensische Volk, die Israels Streitkräfte seit der Nakba begangen haben". Diese Verbrechen hätten "bis zum heutigen Tage nicht aufgehört".
Scharfe Kritik an Holocaust-Aussage
Trotz der heutigen Stellungnahme des Palästinenserpräsidenten reißt die Kritik an seiner Äußerung nicht ab. Altkanzlerin Angela Merkel verurteile Abbas' Aussage "auf das Schärfste", erklärte eine Sprecherin ihres Büros auf "Bild"-Anfrage. Die Äußerung sei ein inakzeptabler "Versuch, die Singularität der von Deutschland im Nationalsozialismus begangenen Verbrechen des Zivilisationsbruchs der Shoa zu relativieren beziehungsweise den Staat Israel direkt oder indirekt auf eine Stufe mit Deutschland in der Zeit des Nationalsozialismus zu stellen". Solche Versuche werde Deutschland niemals dulden. Zuvor hatte das Internationale Auschwitz-Komitee die Äußerungen des Palästinenserpräsidenten scharf kritisiert - und zugleich die Reaktion der deutschen Seite bemängelt. Der Exekutiv-Vizepräsident Christoph Heubner sagte, Abbas habe "die politische Bühne Berlins gezielt genutzt, um die deutsche Erinnerungskultur und die Beziehungen zum Staat Israel zu diffamieren. Mit seinem schändlichen und unangemessenen Holocaust-Vergleich hat Abbas erneut versucht, antiisraelische und antisemitische Aggressionen in Deutschland und Europa zu bedienen." Es sei "erstaunlich und befremdlich, dass die deutsche Seite auf Abbas' Provokationen nicht vorbereitet war und seine Äußerungen zum Holocaust in der Pressekonferenz unwidersprochen geblieben sind". Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland verurteilte die Äußerungen von Abbas ebenfalls "auf das Schärfste". Er sagte auch: "Dass eine Relativierung des Holocaust, gerade in Deutschland, bei einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt, unwidersprochen bleibt, halte ich für skandalös."
"Eine ungeheuerliche Lüge"
Der israelische Ministerpräsident Lapid wies den Holocaust-Vorwurf mit deutlichen Worten zurück. "Dass Mahmud Abbas Israel beschuldigt, '50 Holocausts' begangen zu haben, während er auf deutschem Boden steht, ist nicht nur eine moralische Schande, sondern eine ungeheuerliche Lüge", schrieb Lapid auf Twitter und verwies auf die sechs Millionen Jüdinnen und Juden, die im Holocaust ermordet wurden. Die Geschichte werde Abbas niemals verzeihen. Lapid ist selbst Sohn eines Holocaust-Überlebenden.

https://www.tagesschau.de/

Kollektive Unschuld: Die Abwehr der Shoah im deutschen Erinnern

Die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und der Shoah galt lange als 
bundesdeutsche Erfolgsgeschichte. Dieses Image beginnt mit der zunehmenden Rechtsradikalisierung in Politik und Gesellschaft mehr und mehr zu bröckeln. Das vorliegende Buch zeigt, dass in diesem bundesdeutschen Selbstbild immer schon die Geschichte der Schuld- und Erinnerungsabwehr, der Täter-Opfer-Umkehr, der Selbststilisierung als Opfer und der antisemitischen Projektion ausgeblendet wurde. Eine (selbst-)kritische Aufarbeitung der Vergangenheit hat auch 75 Jahre nach der Niederschlagung des Nationalsozialismus auf gesellschaftlicher Ebene kaum stattgefunden: durch die Abwehr der Shoah im deutschen Erinnern manifestiert sich vielmehr ein Selbstbild, das um den Mythos kollektiver Unschuld kreist.


Siehe dazu auch:


Die Endlösung des Holocaust. Die Leugnung des Holocaust in Deutschland. Fallstudie eines Leugners der Nachkriegsgeneration





Auschwitz und die 'Auschwitz-Lüge': Massenmord, Geschichtsfälschung und die deutsche Identität

Dieses Buch stellt alle wichtigen Fakten über das Vernichtungslager zusammen und informiert über die Hintermänner und Hintergründe der „Auschwitz-Lüge“. Selbsternannte „Experten“ präsentieren gefälschte „Dokumente“ und pseudowissenshaftliche „Gutachten“, die angeblich „beweisen“, dass in Auschwitz alles „ganz anders“ oder doch „halb so schlimm“ gewesen sei. Neonazis und den sogenannten Revisionisten ist bei ihrer Geschichtsfälschung nahezu jedes Mittel recht. Viele Menschen lassen sich dadurch verunsichern und fragen insgeheim sogar, ob der Massenmord an den europäischen Juden tatsächlich stattgefunden hat.


"In Auschwitz wurde niemand vergast.": 60 rechtsradikale Lügen und wie man sie widerlegt

Handbuch für Lehrer an weiterführenden Schulen, Fach: Geschichte, Politik, Gesellschaftslehre, Klasse 8–13 sowie für die Jugendarbeit +++ „Hitler wusste nichts vom Holocaust“, „Die massenhafte Ermordung behinderter Menschen ist ein reines Gräuelmärchen“. Rechte Propaganda begegnet uns auch heute noch überall. Brennende Flüchtlingsheime, Pegida-Demonstrationen, rechtsorientierte Parteien in Europas Parlamenten oder eine Mauer auf der Grenze zu Mexiko – der Ungeist von Fremdenfeindlichkeit und Nationalismus zeigt sich in Deutschland, Europa und der Welt. Der Rückbezug auf den Nationalsozialismus bleibt dabei ein fester Bestandteil rechtsextremer Identität. Wenn „Lüge“ jedoch das einzige Argument gegen diese Behauptungen bleibt, überlässt man den geschulten Agitatoren von Rechts das Terrain. Wer aber das rechtsextreme Gedankengut gekonnt als intellektuell erbärmlich entlarvt, überzeugt. In diesem Buch werden die 60 gebräuchlichsten Lügen rechter Geschichtsrevisionisten gesammelt, analysiert und anhand real existierender Quellen und ausdrucksstarker Fotos widerlegt. So begegnen Sie rechtsradikaler Polemik, neofaschistischer Propaganda und Holocaust-Leugnern mit geschichtlichem Faktenwissen. Alle benutzten Quellen und weiterführende Literatur sind sorgfältig zusammengestellt, sodass Weiterfragen und Weiterforschen ausdrücklich erwünscht ist. Das seit 1996 erhältliche Standardwerk wurde als Preisträger Das politische Buch der Friedrich-Ebert-Stiftung ausgezeichnet und liegt jetzt in einer vollständig überarbeiteten Neuauflage vor.


Mit Rechtsextremen gekungelt?:
Streit eskaliert: Straße am früheren KZ Sachsenhausen nach Frau benannt, die das NS-Lagersystem verharmlost haben soll

21.02.22, 08:25 Uhr | Von BK, dpa
Das Thema ist hochsensibel, der Streit darüber schwelt seit Jahren. Eine Straße am ehemaligen KZ Sachsenhausen wurde nach Gisela Gneist (1930–2007) benannt. Gneist war umstritten. Sie soll die Zahl der Opfer der NS-Konzentrationslager angezweifelt und das sowjetische Lagersystem mit den NS-Vernichtungslagern gleichgesetzt haben.
Der Zentralrat der Juden hat sich erneut in den Dauerstreit über die Benennung einer Straße am früheren Konzentrationslager Sachsenhausen eingeschaltet. Ein Kompromiss zur umstrittenen Gisela-Gneist-Straße, über den am Montag entschieden werden könnte, reiße neue Gräben auf, kritisierte Zentralratspräsident Josef Schuster.
„Sowohl die Opferverbände und die Gedenkstätte Sachsenhausen als auch ich als Präsident des Zentralrats der Juden hatten deutlich gemacht, dass wir die Benennung einer Straße nach Gisela Gneist im Aderluch in Oranienburg für ausgesprochen problematisch halten“, erklärte Schuster.
Die Straße am KZ war im Jahr 2020 nach Gisela Gneist benannt worden
Die Beschlussvorlage der Stadtverordnetenversammlung sehe vor, nun eine andere Straße nach Gisela Gneist zu benennen. Das wische die Bedenken gegen ihre Person nicht beiseite. „Anstatt befriedend zu wirken, halten die Kommunalpolitiker verbissen an ihrer Idee fest und schaffen auf diese Weise Gräben, die nicht notwendig wären. Dafür fehlt mir jedes Verständnis.“
Über den Straßennamen in einem Oranienburger Neubaugebiet wird seit Jahren gestritten. Die Stadtverordnetenversammlung hatte die Straße im Jahr 2020 nach Gisela Gneist benannt, die von 1946 bis 1950 im sowjetischen Speziallager Nr. 7 Sachsenhausen inhaftiert war. Dagegen hatte nicht nur der Zentralrat Bedenken erhoben. Der Leiter der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Axel Drecoll, hatte der 2007 gestorbenen Gneist Kontakte zu Rechtsextremisten vorgeworfen.
Das Neubaugebiet „Aderluch“ befindet sich auf dem früheren Gelände eines Außenlagers des KZ Sachsenhausen, auf dem Hunderte Häftlinge des KZ zwischen 1942 und 1945 Zwangsarbeit leisten mussten. Ein Gutachter hatte festgestellt, Gneist habe „keine Berührungsängste gegenüber rechtsextremistischen Positionen“ gezeigt.
Gneist war viele Jahre Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Lager Sachsenhausen und hat in ihrem 2002 erschienen Buch „Allenfalls kommt man für ein halbes Jahr in ein Umschulungslager“ eindrucksvoll das tägliche Leben im Lager beschrieben. Sie wurde auf dem Friedhof Heerstraße in Berlin-Westend beigesetzt.
https://www.berliner-kurier.de/


Ort der Mahnung und des Gedenkens :Auschwitz: Touristin zeigt am ehemaligen KZ den Hitlergruß – Festnahme!

24.01.22, 09:55 Uhr | Von dpa/BK
Festnahme an der Gedenkstätte des ehemaligen Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz. Eine 29 Jahre alte Touristin aus den Niederladen hatte am Sonntag vor dem bekannten Haupttor mit der Aufschrift „Arbeit macht frei“ für ein Foto posiert und dabei den Hitlergruß gezeigt. Die polnische Polizei griff durch.
Die Frau ließ sich beim Hitlergruß fotografieren
Wachleute der KZ-Gedenkstätte hatten die Szene bemerkt und verständigten die Polizei. Die konfrontierte die Frau und einen 30 Jahre alten Mann, der das Foto machte mit der Szene. „Wie Frau wollte sich damit herausreden, es sei nur ein dummer Scherz gewesen“, sagte der Sprecher der örtlichen Polizei. Die Staatsanwaltschaft verhängte eine Geldbuße, die die Niederländerin annahm.
Der Name Auschwitz hat sich als Synonym für den Holocaust und Inbegriff des Bösen weltweit ins Bewusstsein eingebrannt. Allein dort brachten die Nationalsozialisten mehr als eine Million Menschen um, zumeist Juden. In ganz Europa ermordeten sie während der Schoah etwa sechs Millionen Juden.
Das Konzentrationslager in Auschwitz, am Rande der polnischen Stadt Oswiecim bestand aus drei Lagern und mehreren Außenlagern. Auschwitz I, das sogenannte Stammlager, das Arbeitslager Monowitz (Auschwitz III) und das Vernichtungslager Auschwitz Birkenau, dem tödlichsten der drei Lager.
https://www.berliner-kurier.de/


Weser-Kurier: Der "Weser-Kurier" (Bremen) kommentiert in seiner Ausgabe vom 28. Januar 2011 die Rede von Bundespräsident Christian Wulff anlässlich des Holocaust-Gedenktages in Auschwitz:

27.01.2011 – 21:00
Weser-Kurier
Bremen (ots)
Der Anspruch von Auschwitz
von Joerg Helge Wagner
Gerade zwei DinA4-Seiten füllt die Rede, die der Bundespräsident gestern in Auschwitz gehalten hat. Zu wenig für mehr als 1,1 Millionen Menschen, die hier ermordet wurden? Nein, denn auch eine ganze Bibliothek würde nicht ausreichen, sich das Grauen in seiner Gesamtheit vorzustellen - aber das erzählte Schicksal eines einzigen Opfers gibt uns eine tiefe Ahnung davon. Das wurde gestern erneut deutlich, als im Bundestag erstmals ein Vertreter der Sinti und Roma als Überlebender des Nazi-Völkermordes sprach. Die Schilderung von Zoni Weisz, wie er als einziger seiner Familie dem mörderischen Rassenwahn entkam, kann keinen der anwesenden Volksvertreter unberührt gelassen haben. Vertreter eines Volkes, das erfüllt ist mit Abscheu und Scham über die Verbrechen, die in seinem Namen begangen wurden - so jedenfalls beteuerte es Wulff in Auschwitz.
Das klingt sicherlich gut für die wenigen noch lebenden Opfer, für ihre Nachfahren, für die aufmerksamen Beobachter in Polen, Israel, den Niederlanden und all den vielen Staaten, die einst unter deutscher Besatzung gelitten haben. Insofern hat Christian Wulff gestern als oberster Repräsentant des neuen, demokratischen, weltoffenen Deutschland alles richtig gemacht. Kein Wort zu viel, das irgendwelche Zweifel nähren konnte an der historischen Verantwortung Deutschlands, die unabhängig ist von individueller Schuld. Und doch ist gerade hier Skepsis angebracht, ob der Bundespräsident tatsächlich das Mehrheitsempfinden seines Volkes wiedergegeben hat. Ist aus Abscheu und Scham über "Auschwitz" tatsächlich ein besonderes deutsches Verantwortungsgefühl erwachsen, nie wieder ein solches Menschheitsverbrechen zuzulassen?
In der Binnensicht kann man das sicher bejahen. In sechs Jahrzehnten hat sich die Bundesrepublik als eine außerordentlich stabile Demokratie erwiesen: Gesellschaftliche Konflikte wurden weitestgehend gewaltfrei ausgetragen; linker wie rechter Extremismus blieb immer eine Randerscheinung, schlimmstenfalls von regionaler Bedeutung. Selbst wenn Neonazis gelegentlich den Einzug in Landesparlamente schafften: Dort wurden sie immer so rasch demaskiert und vorgeführt, dass sie nie wirklich populär oder gar mehrheitsfähig werden konnten.
Im Bemühen um "Aufarbeitung" oder "Bewältigung" der NS-Verbrechen lief die bundesdeutsche Gesellschaft zuweilen sogar Gefahr, es mit deutscher Gründlichkeit zu übertreiben: Während im Geschichtsunterricht der 50er und 60er Jahre das Dritte Reich geradezu ausgeklammert wurde, schien sich in den folgenden Jahrzehnten die vermitteltete deutsche Geschichte häufig auf diese katastrophalen zwölf Jahre zu reduzieren. Und die "Einzigartigkeit des Holocaust" wurde zum Bekenntnis, das wie jeder Glaubensgrundsatz weitergehende, vergleichende Forschung blockierte. Glücklicherweise hat eine jüngere Generation von Wissenschaftlern erkannt, dass man so eine Wiederholung des absolut Bösen kaum verhindern kann, wenn man seine komplexen Ursachen nicht völlig ausleuchtet.
Genau das aber ist die Verpflichtung, die Wulff gestern in Auschwitz einforderte: die Würde des Menschen unter allen Umständen zu wahren, einen derartigen Zivilisationsbruch nie wieder zuzulassen - in Europa und weltweit. Das weist in Gegenwart und Zukunft. Wulff hat nicht explizit erläutert, was "unter allen Umständen" zu bedeuten hat - aber er hat diesen Satz an einem Ort gesagt, an dem das Morden erst durch eine massive militärische Intervention beendet worden ist. Und er hat mit Sicherheit nicht bloß das Recht des jüdischen Staates auf Selbstverteidigung damit unterstreichen wollen. Es geht um die Mahnung von Millionen Opfern: dass die Menschenrechte immer und überall für jeden zu gelten haben und durch keinerlei kulturelle Unterschiede relativiert werden können. Das ist der ungeheure Anspruch, den Auschwitz an uns stellt.
joerg-helge.wagner@weser-kurier.de
Pressekontakt:
Weser-Kurier
Produzierender Chefredakteur
Telefon: +49(0)421 3671 3200
chefredaktion@Weser-Kurier.de
https://www.presseportal.de/pm/30479/1756132


Siehe  auch Schändung von NS-Gedenkstätten >>>



3. YouTube-Videos zur Holocaust-Relativierung und Leugnung

21.01.2022 - UN-Resolution verurteilt Holocaust-Leugnung

euronews (deutsch)
Die UN-Vollversammlung hat mit einer Resolution die Leugnung und Trivialisierung des Holocausts verurteilt.
LESEN SIE MEHR : https://de.euronews.com/2022/01/21/un...
https://www.youtube.com/watch?v=jXT9aH_utsk


06.09.2022 - Israels Präsident Herzog: „Mit allen Kräften gegen die Holocaust-Leugnung“

faz 
Mit Spannung wurde Izchak Herzogs Rede im deutschen Bundestag erwartet. Deutschland und Israel seien durch die Geschichte „auf unabdingbare Art“ verbunden, so der Präsident. Außerdem ruft Herzog zu einem kompromisslosen Vorgehen gegen Antisemitismus und Rassismus auf. © REUTERS
https://www.youtube.com/watch?v=bL3EWBKV6W0


21.11.2019 - Die bizarre Welt der Holocaustleugner | SPIEGEL TV

Sie berufen sich auf die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit und verharmlosen oder verfälschen die deutsche Geschichte, wenn sie etwa behaupten, Auschwitz sei nur ein Arbeitslager gewesen. Was macht Holocaustleugner so gefährlich?
https://www.youtube.com/watch?v=UJkBvn8j_WY


24.04.2015 - Wohltäter Hitler: Besuch bei Auschwitz-Leugnern | Panorama | NDR

ARD
Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck und NPD-Politiker Hans Püschel versuchen die Massenvernichtung der Juden zu negieren.
https://www.youtube.com/watch?v=FfcoxBFpwQU


23.04.2015 - Holocaust-Leugnerin: Ermittlung wegen Volksverhetzung

ARD Mittagsmagazin 
Während München die Neonazi-Morde aufarbeitet und in Lüneburg der Auschwitz-Prozess um einen früheren SS-Mann begonnen hat, geistert eine Frau durch Netz und Land, die in der braunen Szene längst ein Star ist: Ursula Haferbeck.

Sie wurde schon mehrfach verurteilt. Sie behauptet, niemand könne sagen, wo denn die Millionen von Menschen ermordet worden sein sollen. Die 86-jährige ist die Ikone der Holocaust-Leugner. 2003 verkündete sie auf der Wartburg: Den Holocaust gab es nicht. Auch aktuell wird gegen sie wegen Volksverhetzung ermittelt.
Buch als Beweis?
Ein Buch gilt den Holocaust-Leugnern als der ultimative Beweis ihrer Theorie: Die „Standort- und Kommandanturbefehle des  Konzentrationslagers Auschwitz“. Darin  zusammengetragen: Die alltäglichen Anweisungen für die SS-Wachmannschaften. Von Gaskammern sei in dem Buch keine Rede, so Ursula Haverbeck. Dafür von deutscher Gründlichkeit und Ordnung. Ihre Schlussfolgerung: Ausschwitz war ein Arbeits-, kein Vernichtungslager.
Kompetenter Widerspruch:
Herausgegeben hat das Buch unter anderem Professor Norbert Frei, ein renommierter deutscher Historiker. Für ihn sind die SS-Befehle kein Beweis dafür, dass der Holocaust nie stattgefunden hat - im Gegenteil: "Sie enthalten eine Fülle von mehr oder weniger verdeckten, aber leicht zu entschlüsselnden Hinweisen darauf, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt aus dem Auschwitz-Komplex das Vernichtungslager geworden ist."
Der Holocaust-Leugnerin sind Beweise egal. Auch wenn sie erneut eine Anzeige bekommen hat: Urslua Haferbeck bleibt bei ihrer Theorie.
https://www.youtube.com/watch?v=4MZ9pMWpERk





4. Rechtsprechung zur Holocaust-Relativierung und Leugnung sowie zum Anti-Semitismus

Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Leugnung des nationalsozialistischen Völkermords

Pressemitteilung Nr. 67/2018 vom 3. August 2018
Beschluss vom 22. Juni 2018
1 BvR 673/18

Eine Bestrafung wegen Leugnung des nationalsozialistischen Völkermords ist grundsätzlich mit Art. 5 Abs. 1 GG vereinbar. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden und eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die gegen eine Verurteilung wegen Volksverhetzung in der Tatbestandsvariante der Leugnung unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangener Verbrechen, namentlich der Morde im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau, gerichtet war. Die Verbreitung erwiesen unwahrer und bewusst falscher Tatsachenbehauptungen kann nicht zur Meinungsbildung beitragen und ist als solche nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Insoweit kann sich die Beschwerdeführerin nicht auf Art. 5 Abs. 1 GG berufen. Soweit sie die Leugnung des nationalsozialistischen Völkermords darüber hinaus auf vermeintlich eigene Schlussfolgerungen und Bewertungen stützt, kann sie sich zwar auf ihre Meinungsfreiheit berufen. Der in der Verurteilung wegen dieser Äußerungen liegende Eingriff ist jedoch verfassungsrechtlich grundsätzlich gerechtfertigt. Die Leugnung des nationalsozialistischen Völkermordes überschreitet die Grenzen der Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung und indiziert eine Störung des öffentlichen Friedens.
Sachverhalt:
1. Die 89-jährige Beschwerdeführerin veröffentlichte verschiedene Artikel, die Darlegungen enthielten, nach denen sich die massenhafte Tötung von Menschen jüdischen Glaubens unter der Herrschaft des Nationalsozialismus nicht ereignet haben könne und insbesondere die Massenvergasungen in dem Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau nicht möglich gewesen seien. Zum Beleg dieser Behauptung, die in mehreren der Artikel als aufgrund neuer Erkenntnisse feststehende Tatsache präsentiert wird, verweisen die Texte unter anderem mehrfach auf veröffentlichte Befehle, aus denen hervorgehe, dass das Lager Auschwitz-Birkenau allein dazu bestimmt gewesen sei, die dort internierten Personen für die Rüstungsindustrie arbeitsfähig zu halten. Darüber hinaus stützen sich die Artikel unter anderem auf mehrere angebliche Verlautbarungen der Leitung der Gedenkstätte in Auschwitz-Birkenau, auf verschiedene Historiker, auf Zeitungsinterviews und auf Aussagen vermeintlich als Lügner entlarvter, namentlich benannter Zeugen und Zeitzeugen.
2. Wegen der Äußerungen verurteilte das Amtsgericht die Beschwerdeführerin wegen Volksverhetzung in sieben Fällen und versuchter Volksverhetzung in einem Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Auf die hiergegen gerichtete Berufung der Beschwerdeführerin setzte das Landgericht Verden die Gesamtfreiheitsstrafe ohne Aussetzung zur Bewährung auf zwei Jahre herab und verwarf die Berufung im Übrigen. Die Revision blieb erfolglos. Hiergegen richtet sich die Verfassungsbeschwerde.
Wesentliche Erwägungen der Kammer:
Die Verfassungsbeschwerde ist unbegründet, denn die angegriffenen Entscheidungen verletzen die Beschwerdeführerin nicht in ihren Grundrechten. Die Äußerungen der Beschwerdeführerin unterfallen weithin schon nicht dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit. Auch im Übrigen sind die angegriffenen Entscheidungen von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.
1. Als erwiesen unwahre und nach den Feststellungen der Fachgerichte auch bewusst falsche Tatsachenbehauptungen können die Äußerungen der Beschwerdeführerin nicht zu der verfassungsrechtlich gewährleisteten Meinungsbildung beitragen und ist deren Verbreitung als solche nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das ändert sich auch nicht dadurch, dass an solche Tatsachenbehauptungen Meinungsäußerungen geknüpft werden.
2. Soweit die Beschwerdeführerin darüber hinaus die Leugnung der Verbrechen auf eigene Schlussfolgerungen und Bewertungen stützt und sich insoweit auf ihre Meinungsfreiheit berufen kann, verletzt die Verurteilung die Beschwerdeführerin nicht in ihren Grundrechten. Die Strafgerichte haben § 130 Abs. 3 StGB grundrechtskonform ausgelegt und angewendet. Insbesondere haben sie bei der Verurteilung beachtet, dass Eingriffe in die Meinungsfreiheit sich nicht gegen die rein geistigen Wirkungen einer Meinung richten dürfen, sondern anerkannte Rechtsgüter schützen müssen. Denn auf Grundlage der Feststellungen in den angegriffenen Entscheidungen durfte das Landgericht von einer Eignung zur Gefährdung des öffentlichen Friedens durch die Äußerungen der Beschwerdeführerin ausgehen.
a) Die Tatbestandsmerkmale der Billigung und Leugnung indizieren eine tatbestandsmäßige Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens.
Für das Tatbestandsmerkmal der Billigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft in § 130 Abs. 4 StGB hat das Bundesverfassungsgericht dies bereits ausdrücklich entschieden. Entsprechend überschreitet die öffentliche Billigung des nationalsozialistischen Völkermordes, wie sie § 130 Abs. 3 StGB unter Strafe stellt, die Grenzen der Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung und indiziert eine Störung des öffentlichen Friedens.
Für die Tatbestandsvariante der Leugnung gilt nichts anderes. Die Überschreitung der Friedlichkeit liegt hier darin, dass die Leugnung als das Bestreiten des allgemein bekannten unter dem Nationalsozialismus verübten Völkermords vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte nur so verstanden werden kann, dass damit diese Verbrechen durch Bemäntelung legitimiert und gebilligt werden. Die Leugnung wirkt damit ähnlich wie eine Billigung von Straftaten, die in § 140 StGB auch sonst unter Strafe gestellt ist und kommt der Verherrlichung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft nach § 130 Abs. 4 StGB gleich. Die Leugnung des nationalsozialistischen Völkermords ist vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte geeignet, Zuhörer zur Aggression und zu einem Tätigwerden gegen diejenigen zu veranlassen, die als Urheber oder Verantwortliche der durch die Leugnung implizit behaupteten Verzerrung der angeblichen historischen Wahrheit angesehen werden. Sie trägt damit unmittelbar die Gefahr in sich, die politische Auseinandersetzung ins Feindselige und Unfriedliche umschlagen zu lassen. Dies auch deshalb, weil diese Verbrechen insbesondere gezielt gegenüber bestimmten Personen- oder Bevölkerungsgruppen verübt wurden und die Leugnung dieser Ereignisse offen oder unterschwellig zur gezielten Agitation gegen diese Personenkreise eingesetzt werden kann und wird. Insofern ist es folgerichtig, dass die Gesetzesbegründung § 130 Abs. 3 StGB als Spezialfall des klassischen Volksverhetzungsparagraphen begreift.
b) Hiervon ausgehend können die landgerichtlichen Feststellungen die Verurteilung der Beschwerdeführerin tragen. Danach hat die Beschwerdeführerin wiederholt die systematische Vernichtung von Menschen durch das nationalsozialistische Deutschland, insbesondere auch den Völkermord an den Juden, in Abrede gestellt. Aus den Feststellungen ist nichts dafür ersichtlich, dass die tatbestandsmäßige Leugnung trotz dieser Indizwirkung ausnahmsweise nicht dazu geeignet war, eine Gefährdung des öffentlichen Friedens herbeizuführen.
Vielmehr liefern die Artikel durch die Einbettung der Leugnung in die mehrfach an die Mitglieder des Zentralrats der Juden gerichtete Aufforderung, die gängigen Vorstellungen über die Ereignisse über Auschwitz richtigzustellen, ein Beispiel der vom Gesetzgeber gesehenen Gefahr einer gezielten Agitation gegen Bevölkerungsgruppen durch Leugnung eines an ihnen begangenen Völkermordes. Hierdurch wird gezielt und bewusst Stimmung gegen die jüdische Bevölkerung und deren Interessenvertretung gemacht.
c) Die Verurteilung der Beschwerdeführerin zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung ist auch im Einzelfall verhältnismäßig. Sie hält sich hinsichtlich des Strafmaßes in dem den Strafgerichten zukommenden weiten Wertungsrahmen.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/

Siehe dazu auch:

Ein Verbrechen ohne Namen: Anmerkungen zum neuen Streit über den Holocaust

EIN GENOZID WIE JEDER ANDERE? Ist es ein neuer Historikerstreit? Die Erinnerung an https://strato-editor.com/.cm4all/widgetres.php/cm4all.com.widgets.Embed/thumbnail.png
den Holocaust in Deutschland steht plötzlich in der Kritik. Was eben noch als eine politische und gesellschaftliche Errungenschaft galt, verstehen manche nun als einen «Katechismus», der den Deutschen aufgezwungen sei und über dessen Einhaltung «Hohepriester» wachten. Seine wahre Funktion sei es, andere historische Verbrechen auszublenden und dem Mord an den Juden eine übertriebene Rolle im kollektiven Gedächtnis der Deutschen einzuräumen. Dieser Band tritt solchen Thesen entgegen. Saul Friedländer, Norbert Frei, Sybille Steinbacher und Dan Diner zeigen aus jeweils unterschiedlichen Perspektiven, warum das Argument der Präzedenzlosigkeit des Holocaust historisch gut begründet ist. Zugleich machen sie deutlich, dass die Erinnerung insbesondere an die Kolonialverbrechen einen größeren Platz erhalten sollte, ohne deshalb die kritische Auseinandersetzung mit dem Holocaust beiseitezuschieben. Mit einem kurzen Text «Statt eines Vorworts» eröffnet Jürgen Habermas den Band.

  • Die Debatte um den Holocaust kommt nicht zur Ruhe
  • Ein Genozid wie jeder andere?
  • Über Holocaustvergleiche und koloniale Gewalt

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Beihilfe zur Volksverhetzung

Pressemitteilung Nr. 30/2017 vom 21. April 2017
Beschluss vom 28. März 2017
1 BvR 1384/16

Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss einer Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Beihilfe zur Volksverhetzung stattgegeben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. Die Strafgerichte müssen den Sinngehalt einer zu beurteilenden Äußerung zutreffend erfassen und sich zudem auf der Ebene der Abwägung mit der Frage auseinandersetzen, welche Bedeutung der Meinungsfreiheit für die zu treffende Entscheidung zukommt.
Sachverhalt:
Der Beschwerdeführer, der als selbständiger Publizist tätig ist, veröffentlichte auf seiner Internetseite einen mit „Konspiration“ überschriebenen Text. Darin heißt es unter anderem:
„Auch der Staat bedient sich des Mittels der Konspiration, um unerwünschte Meinungen zu bekämpfen. Da wird ganz offen zum ,Kampf gegen Rechts‘ aufgerufen, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen. So seltsam es klingen mag, aber seit 1944 ist kein einziger Jude nach Auschwitz verschleppt worden. Und seit die Alliierten keine deutschen Städte mehr bombardieren, werden Synagogen nur noch gebaut und nicht gesprengt. Der schreckliche Antisemitismus, gegen den der ,Kampf gegen Rechts‘ so entschlossen vorgeht, bezieht sich heute auf WORTE, die den Juden nach Ansicht der Meinungskontrolleure womöglich nicht gefallen.“
Die Strafgerichte verurteilten den Beschwerdeführer unter anderem wegen Beihilfe zur Volksverhetzung in Form der Leugnung des durch den Nationalsozialismus begangenen Völkermords zu einer Geldstrafe. Mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die gerichtlichen Entscheidungen und rügt - unter anderem - die Verletzung seiner Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG).
Wesentliche Erwägungen der Kammer:
Das Urteil des Landgerichts und der Beschluss des Oberlandesgerichts verletzen den Beschwerdeführer in seiner Meinungsfreiheit.
a) Die Feststellung, ob eine Äußerung den Schutz der Meinungsfreiheit genießt, setzt voraus, dass die Äußerung in ihrem Sinngehalt zutreffend erfasst worden ist. Die Verurteilung wegen einer Äußerung verstößt schon dann gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn diese den Sinn, den das Gericht ihr entnommen und der Verurteilung zugrunde gelegt hat, nicht besitzt oder wenn bei mehrdeutigen Äußerungen die zur Verurteilung führende Deutung zugrunde gelegt worden ist, ohne dass andere, ebenfalls mögliche Deutungen mit überzeugenden Gründen ausgeschlossen worden sind. Dabei haben die Gerichte insbesondere ausgehend vom Wortlaut auch den Kontext und die sonstigen Begleitumstände der Äußerung zu beachten.
b) Einer Nachprüfung anhand dieser Maßstäbe halten die angegriffenen Entscheidungen nicht stand.
aa) Diese gehen übereinstimmend davon aus, dass der Satz „So seltsam es klingen mag, aber seit 1944 ist kein einziger Jude nach Auschwitz verschleppt worden“ allein dahingehend verstanden werden kann, dass im gesamten Verlauf des Jahres 1944 kein Mensch jüdischen Glaubens in das Konzentrationslager Auschwitz verschleppt worden sei. Dies wurde letztlich allein damit begründet, dass der Beschwerdeführer den Satz mit den Worten „So seltsam es klingen mag“ einleitet. Hierdurch haben die Fachgerichte die ebenfalls mögliche Deutung, dass letztmalig im Jahr 1944, nämlich im November diesen Jahres, Menschen jüdischen Glaubens durch das nationalsozialistische Unrechtsregime in das Konzentrationslager Auschwitz verschleppt wurden, schon auf Ebene des Wortlauts nicht mit überzeugenden Gründe ausgeschlossen. Der schriftlichen Äußerung des Beschwerdeführers können bei isolierter Betrachtung des Wortlauts beide Bedeutungen zugemessen werden, da „1944“ keinen bestimmten Zeitpunkt, sondern einen Zeitraum bezeichnet. Die Satzeinleitung „So seltsam es klingen mag“ bietet für sich keine tragfähige Grundlage, der Äußerung des Beschwerdeführers den durch die Fachgerichte zugrunde gelegten Bedeutungsgehalt beizumessen.
bb) Eine überzeugende Erfassung der Aussage des Beschwerdeführers hätte den Kontext berücksichtigen müssen. Die Strafgerichte hätten sich jedenfalls damit auseinandersetzen müssen, aus welchem Grund der Äußerung des Beschwerdeführers bei verständiger Würdigung gerade der zu seiner Verurteilung führende Bedeutungsgehalt zukommt. Allein die Anknüpfung an die aus dem Gesamttext ersichtliche politische Haltung des Beschwerdeführers rechtfertigt eine solche Interpretation jedenfalls nicht.
cc) Obwohl die den Gegenstand der Verurteilung bildende schriftliche Äußerung des Beschwerdeführers ersichtlich mit Meinungsäußerungen verbunden ist, fehlt im Urteil des Landgerichts jede Auseinandersetzung mit der Frage, welche Bedeutung dem Grundrecht für die zu treffende Entscheidung zukommt. Das Landgericht hat die Reichweite des Grundrechts im konkreten Fall nicht etwa nur unrichtig bestimmt, es hat das Grundrecht der Meinungsfreiheit bei seiner Entscheidung nicht beachtet. Diese Abwägung ist im Rahmen einer Neuentscheidung nachzuholen.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/

Siehe dazu auch:


Antisemitismus in der Sprache: Warum es auf die Wortwahl ankommt (Debattenbücher)

Antisemitismus durchzieht viele Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, offen oder versteckt tritt er uns entgegen. Zu verorten ist Antisemitismus in allen Bevölkerungsgruppen und allen politischen Lagern. Welche Rolle aber spielt die Sprache in diesem Zusammenhang? Gibt es nur die eindeutigen antisemitischen Beleidigungen, Beschimpfungen und Bedrohungen? Wie steht es denn um "Mischpoke" und "mauscheln", Wörter aus dem Jiddischen, die ihren Platz in unserer Alltagssprache haben?




BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 1047/96 -
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn K...

gegen das Urteil des Amtsgerichts Remscheid
vom 31. Oktober 1995 - 9 Ds 12 Js 165/95 -

hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den
Vizepräsidenten Papier
und die Richter Grimm,
Hömig
gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 26. April 1999 einstimmig beschlossen:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe:
1
Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Beleidigung.
I.
2
1. Der Beschwerdeführer ist Vorsitzender der "Vereinigung... e.V." und für den Inhalt der von dieser herausgegebenen "Deutschland-Schrift für neue Ordnung" verantwortlich. Wegen verschiedener Texte in zwei Ausgaben dieser Publikation verurteilte ihn das Amtsgericht mit der angegriffenen Entscheidung wegen Beleidigung (§ 185 StGB) in Tateinheit mit Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr. Die inkriminierten Texte befaßten sich allesamt mit der Verfolgung und Ermordung von Juden während der Zeit des Nationalsozialismus. Das Amtsgericht war zu der Erkenntnis gelangt, daß mit den Texten die millionenfache Ermordung von Juden in den Gaskammern der nationalsozialistischen Konzentrationslager geleugnet werde.
3
Gegen das amtsgerichtliche Urteil legte der Beschwerdeführer Sprungrevision ein, die das Oberlandesgericht - wie der Beschwerdeführer mitteilt - als unbegründet verworfen hat. Der Beschwerdeführer hat von dem oberlandesgerichtlichen Beschluß nur die erste Seite vorgelegt. Diese enthält allein das Rubrum der Entscheidung; der Tenor des Beschlusses ist nicht ersichtlich. Ebensowenig läßt sich feststellen, ob das Oberlandesgericht seinen Beschluß begründet hat. Die Verfassungsbeschwerde selber verhält sich hierzu mit keinem Wort.
4
2. Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer eine Verletzung seines Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 GG. Er greift insbesondere das vom Amtsgericht zugrunde gelegte Textverständnis an. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich allein gegen das amtsgerichtliche Urteil.
II.
5
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil sie wegen Unzulässigkeit keine Erfolgsaussicht hat (vgl. BVerfGE 90, 22 <25 f.>). Sie genügt den Begründungsanforderungen der §§ 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, 92 BVerfGG nicht.
6
1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die mit einer Verfassungsbeschwerde angegriffenen Entscheidungen entweder in Ablichtung vorzulegen oder ihrem wesentlichen Inhalt nach mitzuteilen (vgl. BVerfGE 88, 40 <45>; 93, 266 <288>). Der Beschwerdeführer hat der Verfassungsbeschwerde allein das von ihm angegriffene amtsgerichtliche Urteil in Kopie beigefügt und sich damit auch ausführlich und substantiiert auseinandergesetzt. Das genügt jedoch nicht.
7
Das Begründungserfordernis steht in Zusammenhang mit dem Gebot der Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG). Die Notwendigkeit, vor der Verfassungsbeschwerde zunächst den Rechtsweg zu beschreiten, dient unter anderem dazu, eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichts durch eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes im fachgerichtlichen Instanzenzug zu vermeiden (vgl. BVerfGE 9, 3 <7>). Deshalb reicht es nicht, wenn ein Beschwerdeführer vorträgt, der Rechtsweg sei erschöpft. Vielmehr muß sich darüber hinaus aus der Verfassungsbeschwerde hinreichend deutlich ergeben, daß eine Korrektur des gerügten Verfassungsverstoßes unterblieben ist. Das bedingt regelmäßig die Vorlage oder zumindest inhaltliche Wiedergabe der Rechtsmittelentscheidung. Enthält die Rechtsmittelentscheidung keine Begründung, so ist dies zur Substantiierung der Verfassungsbeschwerde mitzuteilen.
8
2. Der Beschwerdeführer hat den oberlandesgerichtlichen Beschluß weder vorgelegt noch seinem Inhalt nach wiedergegeben. Er trägt lediglich vor, seine Revision sei als unbegründet verworfen worden. Das Bundesverfassungsgericht kann deshalb nicht prüfen, ob die Strafgerichte bei der Verurteilung des Beschwerdeführers den Anforderungen des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG hinreichend Rechnung getragen haben.
9
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Papier Grimm Hömig
https://www.bundesverfassungsgericht.de/

Siehe dazu auch:


BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvR 2083/15 -
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
des Herrn S…,

- Bevollmächtigter:
Rechtsanwalt Klaus Kunze,
Lange Straße 28, 37170 Uslar -
gegen
a)
den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 21. Juli 2015 - III-4 RVs 76/15 -,
b)
das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 12. März 2015 - 03 Ns-40 Js 81/13-178/14 -
hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
den Vizepräsidenten Kirchhof
und die Richter Masing,
Paulus
am 22. Juni 2018 einstimmig beschlossen:
Das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 12. März 2015 - 03 Ns-40 Js 81/13-178/14 - und der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 21. Juli 2015 - III-4 RVs 76/15 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.
Die Entscheidungen werden aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Paderborn zurückverwiesen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen zu erstatten.
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 25.000 € (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) festgesetzt.
G r ü n d e :
1
Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Entscheidungen. Er wurde im Zusammenhang mit einem auf seinem YouTube-Kanal und seiner Internetseite veröffentlichten gesprochenen Textbeitrag wegen Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 3 Alternative 3, Abs. 5 StGB verurteilt.
I.
2
1. Der Beschwerdeführer, der die Internetpräsenz „Netzradio Germania“ betrieb, veröffentlichte am 10. Oktober 2012 auf seiner Internetseite und auf dem gleichnamigen YouTube-Account eine Audiodatei mit dem Titel „Hans P. spricht: Falsch Zeugnis“. Darin kritisiert P. - der auf den Seiten des „Netzradio Germania“ als „ständiger Gastmoderator“ bezeichnet wurde - zunächst die (erste) „Wehrmachtsausstellung“, die vor einigen Jahren in Deutschland an verschiedenen Orten gezeigt wurde, wegen der teilweise unrichtig dargestellten Fotos von Soldaten der Wehrmacht. Es ist die Rede von Fälschungen und Manipulationen der Ausstellungsverantwortlichen, die „der eigenen Eltern- und Großelterngeneration Ehre und Anstand“ nähmen. Im Anschluss heißt es unter anderem:
„Leider ermittelt da kein Staatsanwalt wegen Volksverhetzung. Will sich Reemtsma ein reines öffentliches Gewissen erlügen für seine ererbten Zigaretten-Millionen, die aus Sucht, Elend, Krankheit und Tod von Tausenden Menschen zusammengerafft wurden. Oder zeigt er nur das folgerichtige Symptom von 70 Jahren gegen Deutschland und die Deutschen gerichteter Lügenpropaganda der alliierten Siegermächte. Ist er lediglich ihr Knecht und Erfüllungsgehilfe geworden? Lügenpropaganda über wahre Kriegsgründe, -ursachen und Kriegstreiber, über Verbrechen, über Völkermord und Vertreibung durch wen, wann und wo. Es kommen von Jahr zu Jahr mehr Lügen und Propaganda ans Licht, aber es wird nicht darüber gesprochen.
Die historischen Wahrheiten werden verfolgt, als Revisionismus diskreditiert oder als Holocaustleugnung und Relativierung von Nazi-Verbrechen mit Kerker bestraft. Ist es deshalb, weil wir unsere Staatsdoktrin gegründet haben als Gegenentwurf zu Auschwitz, dem Vergasen in Deutschland, Katyn, Wannseeprotokoll, Erzählungen eines Eli Wiesel oder dem Tagebuch der Anne Frank? Wird deshalb nicht über die schon vor zehn Jahren nachgewiesene 4-Millionen-Lüge von Auschwitz gesprochen, weil Fischer und Schröder sie zur Begründung des Krieges gegen Jugoslawien haben aufleben lassen und gebraucht haben, die Deutschen wieder in den Krieg zu führen? Liegt es an den 25.000 Dollar, die Eli Wiesel pro Auftritt bekommt, wenn er von dem furchtbaren Leben im KZ erzählt, jedoch nicht erklären kann, warum er und Tausende Auschwitz-Insassen freiwillig mit der satanischen SS mitgegangen sind? Freiwillig heim ins Reich, ins nächste KZ - nach Buchenwald.
Oder weil all die angeblichen Zeugen nicht belangt werden sollen, die vor Gerichten gelogen und Meineid geschworen haben, wenn sie wohlfeil behaupteten, es wären auf deutschem Boden, ob in Dachau, Buchenwald oder Bergen-Belsen Häftlinge vergast worden? Genau das Gegenteil hat der britische Chefermittler von Nürnberg schon Ende der vierziger Jahre verbindlich festgestellt und spätestens 1960 der Historiker Dr. Martin Broszat. Warum hat ein Pastor Martin Niemöller erbärmlich gelogen mit der Behauptung, in Dachau wären über 200.000 Juden vergast worden.“
3
2. Das Amtsgericht verurteilte den Beschwerdeführer am 9. Oktober 2014 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen in Höhe von je 30 €. Er habe sich durch das öffentliche Zugänglichmachen und Verbreiten der Audiodatei über seine Internetpräsenz wegen Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 3, Abs. 5 StGB schuldig gemacht.
4
3. Das Landgericht verwarf die Berufung des Beschwerdeführers mit Urteil vom 12. März 2015 mit der Maßgabe, dass er wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 30 € verurteilt wurde. Zur Begründung führte das Landgericht insbesondere Folgendes aus: Durch die kommentarlose Einstellung der oben genannten Rede des P. als Audiodatei vor dem Hintergrundbild „Netz Radio Germania - Volksaufklärung jetzt auch per Fern- und Funksprecher“ auf der YouTube-Präsenz seiner eigenen Internetseite habe sich der Beschwerdeführer die Aussagen des P. zu eigen gemacht und durch die zitierten Formulierungen den Völkermord in den genannten Vernichtungs- und Konzentrationslagern verharmlost.
5
Die vertonten Äußerungen des Zeugen P. bezögen sich, dafür stehe schon das Synonym „Auschwitz“, auf unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlungen der in § 6 Abs. 1 VStGB bezeichneten Art. Diese Äußerungen seien zudem durch das Einstellen auf der Internetplattform YouTube öffentlich getätigt worden. Der gesprochene Text beinhalte zudem eine Verharmlosung des Holocaust. Ein Verharmlosen liege vor, wenn der Äußernde die Anknüpfungstatsachen für die Tatsächlichkeit der NS-Gewalttaten herunterspiele, beschönige oder in ihrem wahren Gewicht verschleiere. Nicht erforderlich sei das Bestreiten des Völkermordes als historisches Gesamtgeschehen; es genüge ein „Herunterrechnen der Opferzahlen“ und sonstige Formen des Relativierens oder Bagatellisierens seines Unrechtsgehaltes. Ein solches Relativieren und Bagatellisieren liege hier vor. Das NS-Gewalt- und Massenvernichtungsunrecht sowohl im Konzentrationslager Auschwitz als auch in den deutschen Konzentrationslagern Dachau, Buchenwald und Bergen-Belsen sei eine geschichtliche Tatsache. Demgegenüber gehe die Aussage der einschlägigen Textpassagen der Rede des Zeugen P. erkennbar dahin, dass es nicht in dem geschichtlich anerkannten Umfang zu dem Massenmord in Auschwitz und anderswo gekommen sei. Vielmehr werde durch den mehrfachen Gebrauch der Begriffe Lügen, Propaganda und Lügenpropaganda suggeriert, dass die Zahl der Opfer in so erheblicher Weise nach unten korrigiert werden müsse, dass es in diesem Zusammenhang als angebracht erscheine, der bisherigen Geschichtsschreibung bewusst betriebene einseitige Kollektivschuldzuweisung gegenüber dem deutschen Volk und den Gebrauch von Lügen zu bescheinigen. Der Kontext der vertonten Rede zeige ein umfassendes Herunterspielen der Opferzahlen durch den Verfasser P., nicht nur ein zahlenmäßiges Infragestellen im Randbereich der geschichtlich feststehenden Größenordnung, zumal diese Zahlen von ihm nicht genannt würden. Im Vordergrund des gesamten gesprochenen Textes stehe das Anprangern angeblicher Lügen im Zusammenhang mit den Gräueltaten der NS-Herrschaft. So würden nicht nur die Opferzahlen infrage gestellt, sondern auch Belege wie die Erzählungen eines Elie Wiesel oder das Tagebuch der Anne Frank als vermeintlich falsche geschichtliche Tatsache entlarvt. Zeitzeugen würden als Lügner bezeichnet, wenn P. äußere: „Oder weil all die angeblichen Zeugen nicht belangt werden sollen, die vor Gerichten gelogen und Meineide geschworen haben, wenn sie behaupten, es wären auf deutschem Boden, ob in Dachau, Buchenwald oder Bergen-Belsen Häftlinge vergast worden?“. Dem Zuhörer werde hierdurch suggeriert, dass es auf deutschem Boden nicht zu Gräueltaten gegen Häftlinge in den vorgenannten Lagern gekommen sei. Denn der Artikel setze sich mit keinem Wort damit auseinander, dass - wenn es dort auch nicht zu Vergasungen gekommen sei - dennoch Tausende von Menschen aufgrund anderer Umstände, wie etwa den menschenunwürdigen Lebensbedingungen, Hunger oder Erschöpfung den Tod gefunden hätten. P. erwecke den Eindruck, dass eine zutreffende Beurteilung der Verbrechen durch bewusst betriebene Lügenpropaganda unterbunden werde. Dies impliziere die Aussage, dass die bisherigen als gesichert geltenden Erkenntnisse über Anzahl und Schicksal der Opfer im Konzentrationslager Auschwitz oder in anderen von den deutschen Machthabern unterhaltenen Konzentrations- und Arbeitslagern das Ergebnis einer bewussten und gewollten Geschichtsfälschung seien, deren Richtigstellung zu einer entscheidend günstigeren Beurteilung nationalsozialistischer Unrechtstaten führen würde.
6
Die vertonte Rede des Zeugen P. sei auch geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören. Gestört sei der öffentliche Frieden unter anderem dann, wenn das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert werde und die Äußerung auf die Betroffenen als Ausdruck unerträglicher Missachtung wirke. Der vertonte Artikel ebenso wie der gesamte Internetauftritt des „Netzradio Germania“ richteten sich an ein für eine Verhetzung potenziell aufnahmebereites Publikum. Wie sich aus der in der mündlichen Verhandlung in Augenschein genommenen Internetpräsenz ergebe, sei offensichtlich, dass sich die Internetseite „Netzradio Germania“ an ein Publikum am äußeren rechten Rand des politischen Spektrums richte. Durch die vertonte Rede sei eine Gefahrenquelle geschaffen worden, die insbesondere bei der zum Tatzeitpunkt und auch noch aktuellen politischen Lage geeignet gewesen sei, das Miteinander zwischen Juden und anderen in Deutschland lebenden Bevölkerungsgruppen empfindlich zu stören und deren Vertrauen auf Rechtssicherheit zu beeinträchtigen.
7
4. Mit Beschluss vom 21. Juli 2015 verwarf das Oberlandesgericht die Revision des Beschwerdeführers als unbegründet, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Beschwerdeführers ergeben habe.
8
5. Mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Entscheidungen des Landgerichts und des Oberlandesgerichts und rügt sinngemäß - unter anderem - die Verletzung seiner Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG.
9
6. Dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Akten des Ausgangsverfahrens lagen dem Bundesverfassungsgericht vor.
II.
10
1. Soweit der Beschwerdeführer rügt, durch das angegriffene Urteil des Landgerichts und den angegriffenen Beschluss des Oberlandesgerichts in seinen Rechten aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt zu sein, nimmt die Kammer die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung an, weil dies zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte des Beschwerdeführers angezeigt ist (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG).
11
Das Urteil des Landgerichts und der Beschluss des Oberlandesgerichts verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG.
12
a) Maßstab ist die Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG.
13
aa) Gegenstand des Schutzbereichs des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG sind Meinungen, das heißt durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägte Äußerungen (vgl. BVerfGE 7, 198 <210>; 61, 1 <8>; 90, 241 <247>). Sie fallen stets in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden (vgl. BVerfGE 90, 241 <247>; 124, 300 <320>).
14
Neben Meinungen sind vom Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG auch Tatsachenmitteilungen umfasst, da und soweit sie Voraussetzung für die Bildung von Meinungen sind beziehungsweise sein können (vgl. BVerfGE 61, 1 <8>; 90, 241 <247>). Nicht mehr in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG fallen hingegen bewusst oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptungen, da sie zu der verfassungsrechtlich gewährleisteten Meinungsbildung nichts beitragen können (vgl. BVerfGE 61, 1 <8>; 90, 241 <247>).
15
bb) Das Grundrecht der Meinungsfreiheit ist allerdings nicht vorbehaltlos gewährleistet. Nach Art. 5 Abs. 2 GG unterliegt es insbesondere den Schranken, die sich aus den allgemeinen Gesetzen ergeben. Eingriffe in die Meinungsfreiheit müssen danach formell auf ein allgemeines, nicht gegen eine bestimmte Meinung gerichtetes Gesetz gestützt sein, und materiell in Blick auf die Meinungsfreiheit als für die demokratische Ordnung grundlegendes Kommunikationsgrundrecht den Verhältnismäßigkeitsanforderungen genügen.
16
Hinsichtlich des formellen Erfordernisses der Allgemeinheit meinungsbeschränkender Gesetze erkennt das Bundesverfassungsgericht allerdings eine Ausnahme für Gesetze an, die auf die Verhinderung einer propagandistischen Affirmation der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft zwischen den Jahren 1933 und 1945 zielen. Es trägt damit der identitätsprägenden Bedeutung der deutschen Geschichte Rechnung und lässt diese in das Verständnis des Grundgesetzes einfließen (vgl. BVerfGE 124, 300 <328 ff.>).
17
Von dieser Ausnahme bleibt jedoch der materielle Gehalt der Meinungsfreiheit unberührt. Insbesondere kennt das Grundgesetz kein allgemeines Grundprinzip, das ein Verbot der Verbreitung rechtsradikalen oder auch nationalsozialistischen Gedankenguts schon in Bezug auf die geistige Wirkung seines Inhalts erlaubte. Vielmehr gewährleistet Art. 5 Abs. 1 und 2 GG die Meinungsfreiheit als Geistesfreiheit unabhängig von der inhaltlichen Bewertung ihrer Richtigkeit, rechtlichen Durchsetzbarkeit oder Gefährlichkeit. Art. 5 Abs. 1 und 2 GG erlaubt nicht den staatlichen Zugriff auf die Gesinnung, sondern ermächtigt erst dann zum Eingriff, wenn Meinungsäußerungen die rein geistige Sphäre des Für-richtig-Haltens verlassen und in Rechtsgutverletzungen oder erkennbar in Gefährdungslagen umschlagen (BVerfGE 124, 300 <330>). Dies ist der Fall, wenn sie den öffentlichen Frieden in dem Verständnis als Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung gefährden und so den Übergang zu Aggression oder Rechtsbruch markieren (vgl. BVerfGE 124, 300 <335>).
18
cc) Diesen Anforderungen haben auch Fachgerichte bei der Auslegung und Anwendung der die Meinungsfreiheit beschränkenden Gesetze Rechnung zu tragen, damit die wertsetzende Bedeutung der Meinungsfreiheit auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt. Zwischen Grundrechtsschutz und Grundrechtsschranken findet eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass die Schranken zwar dem Wortlaut nach dem Grundrecht Grenzen setzen, ihrerseits aber aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlich demokratischen Staat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden müssen (vgl. BVerfGE 7, 198 <208 f.>; 124, 300 <332, 342>).
19
b) Einer Nachprüfung anhand dieser Maßstäbe hält die Entscheidung des Landgerichts als letzte Tatsacheninstanz nicht stand. Das Landgericht hat im Rahmen der Anwendung des § 130 Abs. 3 StGB keine tragfähigen Feststellungen getroffen, nach denen die Äußerungen des Beschwerdeführers geeignet waren, den öffentlichen Frieden in dem verfassungsrechtlich gebotenen Verständnis als Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung zu stören.
20
aa) Die Äußerungen, die der Verurteilung zu Grunde gelegt wurden, unterfallen als mit diffusen Tatsachenbehauptungen vermischte Werturteile dem Schutzbereich des Grundrechts der Meinungsfreiheit. Nicht zu beanstanden ist, dass das Landgericht die auf der Webseite des Beschwerdeführers veröffentlichten, von einem Dritten gemachten Äußerungen diesem zugerechnet hat.
21
bb) In der Bestrafung wegen der Verbreitung des streitgegenständlichen Textes liegt ein Eingriff in dieses Grundrecht. Die Eingriffsgrundlage liegt in § 130 Abs. 3 und 5 StGB, auf den das Landgericht die Verurteilung gestützt hat. Dass § 130 Abs. 3 StGB kein allgemeines Gesetz ist, sondern spezifisch nur Äußerungen zum Nationalsozialismus unter Strafe stellt, steht der Verurteilung nach den oben genannten Maßstäben nicht entgegen. Als Vorschrift, die auf die Verhinderung einer propagandistischen Affirmation der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft zwischen den Jahren 1933 und 1945 gerichtet ist, ist sie von der formellen Anforderung der Allgemeinheit, wie sie sonst nach Art. 5 Abs. 2 GG gilt, ausgenommen.
22
cc) Der Eingriff genügt der Meinungsfreiheit jedoch in materieller Hinsicht nicht. Die Strafgerichte haben den Anforderungen des Art. 5 Abs. 1 GG nicht hinreichend Rechnung getragen.
23
(1) § 130 Abs. 3 StGB ist auf die Bewahrung des öffentlichen Friedens gerichtet. Entsprechend verlangt der Tatbestand der Norm schon seinem Wortlaut nach eine Äußerung, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Zwar bedarf das Tatbestandsmerkmal der Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens in Bezug auf das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG einer näheren Konkretisierung durch die weiteren Tatbestandsmerkmale; auch kann, wenn diese verwirklicht sind, eine Friedensstörung in der Regel vermutet werden (vgl. BVerfGE 124, 300 <339 ff.>). Dies setzt aber umgekehrt voraus, dass die weiteren Tatbestandsmerkmale ihrerseits im Lichte der Friedensstörung ausgelegt werden. Insoweit kommt eine Verurteilung nach § 130 Abs. 3 StGB in allen Varianten - und damit auch in der Form des Verharmlosens - nur dann in Betracht, wenn hiervon allein solche Äußerungen erfasst werden, die geeignet sind, den öffentlichen Frieden im Sinne der Anforderungen des Art. 5 Abs. 1 GG zu gefährden. Soweit sich dies aus den übrigen Tatbestandsmerkmalen selbst nicht eindeutig ergibt, ist die Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens eigens festzustellen. Anders als in den Fällen der Leugnung und der Billigung, in denen die Störung des öffentlichen Friedens indiziert ist, erscheint dies für den Fall der Verharmlosung geboten.
24
(2) Im Lichte des Art. 5 Abs. 1 GG ergeben sich an die Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens nähere Anforderungen.
25
Ausgangspunkt ist die Meinungsfreiheit als Geistesfreiheit. Eingriffe in Art. 5 Abs. 1 GG dürfen nicht darauf gerichtet sein, Schutzmaßnahmen gegenüber rein geistig bleibenden Wirkungen von bestimmten Meinungsäußerungen zu treffen. Das Anliegen, die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ansichten zu verhindern, ist ebensowenig ein Grund, Meinungen zu beschränken, wie deren Wertlosigkeit oder auch Gefährlichkeit. Legitim ist es demgegenüber, Rechtsgutverletzungen zu unterbinden (vgl. BVerfGE 124, 300 <332 f.>).
26
Danach ist dem Begriff des öffentlichen Friedens ein eingegrenztes Verständnis zugrunde zu legen. Nicht tragfähig ist ein Verständnis des öffentlichen Friedens, das auf den Schutz vor subjektiver Beunruhigung der Bürger durch die Konfrontation mit provokanten Meinungen und Ideologien zielt. Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat. Der Schutz vor einer „Vergiftung des geistigen Klimas“ ist ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien oder eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte (BVerfGE 124, 300 <334>). Eine Verharmlosung des Nationalsozialismus als Ideologie oder eine anstößige Geschichtsinterpretation dieser Zeit allein begründen eine Strafbarkeit nicht (vgl. BVerfGE 124, 300 <336>).
27
Ein legitimes Schutzgut ist der öffentliche Frieden hingegen in einem Verständnis als Gewährleistung von Friedlichkeit. Ziel ist hier der Schutz vor Äußerungen, die ihrem Inhalt nach erkennbar auf rechtsgutgefährdende Handlungen hin angelegt sind. Die Wahrung des öffentlichen Friedens bezieht sich insoweit auf die Außenwirkungen von Meinungsäußerungen etwa durch Appelle oder Emotionalisierungen, die bei den Angesprochenen Handlungsbereitschaft auslösen oder Hemmschwellen herabsetzen oder Dritte unmittelbar einschüchtern (vgl. BVerfGE 124, 300 <335>). Eine Verurteilung kann dann an Meinungsäußerungen anknüpfen, wenn sie über die Überzeugungsbildung hinaus mittelbar auf Realwirkungen angelegt sind und etwa in Form von Appellen zum Rechtsbruch, aggressiven Emotionalisierungen oder durch Herabsetzung von Hemmschwellen rechtsgutgefährdende Folgen unmittelbar auslösen können (vgl. BVerfGE 124, 300 <333>).
28
(3) Diesen Anforderungen genügen die angegriffenen Entscheidungen nicht. Das Vorliegen der Eignung einer Störung des öffentlichen Friedens begründet das Landgericht in erster Linie damit, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert werde und die Äußerungen als Ausdruck unerträglicher Missachtung wirkten. Damit wird aber in der Sache nicht mehr als eine Vergiftung des geistigen Klimas und eine Kränkung des Rechtsbewusstseins der Bevölkerung geltend gemacht, die die Friedlichkeitsschwelle noch nicht erreicht. Nichts anderes gilt für die nicht näher substantiierte, ersichtlich allein auf den rechtsgerichteten Inhalt der Äußerungen abstellende Behauptung, dass die Äußerung geeignet sei, das Miteinander verschiedener Bevölkerungsgruppen zu beeinträchtigen. Dass sich die Internetseite an ein Publikum am äußeren rechten Rand des politischen Spektrums richte, begründet für sich genommen eine Gefährdung des öffentlichen Friedens im Sinne der Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung nicht.
29
Die Störung des öffentlichen Friedens ergibt sich auch nicht mittelbar aus den fachgerichtlichen Würdigungen der Äußerungen selbst. Das Landgericht stellt insoweit fest, dass mit den Äußerungen die Gewalttaten des NS-Regimes relativiert und bagatellisiert würden. Dabei wirft das Gericht dem Beschwerdeführer nicht vor, dass hierdurch Aggressivität geschürt und die Gewaltherrschaft oder Verbrechen des Nationalsozialismus gegen die Menschlichkeit gebilligt oder geleugnet würden. Abgestellt wird vielmehr auf eine einseitig beschönigende Darstellung des Nationalsozialismus. Indem die Äußerungen der bisherigen Geschichtsschreibung eine einseitige Kollektivschuldzuweisung und den Gebrauch von Lügen bescheinigten und dabei die Opfer weder erwähnten noch würdigten, suggerierten sie, dass es nicht in dem geschichtlich anerkannten Umfang zu dem Massenmord in Auschwitz und anderswo gekommen sei. Hiermit wird das Erreichen der Schwelle einer Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens im Sinne der Infragestellung der Friedlichkeit der Auseinandersetzung - wie durch die Verherrlichung von Gewalt, die Hetze auf bestimmte Bevölkerungsgruppen oder auch durch eine emotionalisierende Präsentation - nicht dargetan. Die Grenzen der Meinungsfreiheit sind nicht schon dann überschritten, wenn die anerkannte Geschichtsschreibung oder die Opfer nicht angemessen gewürdigt werden. Vielmehr sind von ihr auch offensichtlich anstößige, abstoßende und bewusst provozierende Äußerungen gedeckt, die wissenschaftlich haltlos sind und das Wertfundament unserer gesellschaftlichen Ordnung zu diffamieren suchen.
30
Der Schutz solcher Äußerungen durch die Meinungsfreiheit besagt damit nicht, dass diese als inhaltlich akzeptabel mit Gleichgültigkeit in der öffentlichen Diskussion aufzunehmen sind. Die freiheitliche Ordnung des Grundgesetzes setzt vielmehr darauf, dass solchen Äußerungen, die für eine demokratische Öffentlichkeit schwer erträglich sein können, grundsätzlich nicht durch Verbote, sondern in der öffentlichen Auseinandersetzung entgegengetreten wird. Die Meinungsfreiheit findet erst dann ihre Grenzen im Strafrecht, wenn die Äußerungen in einen unfriedlichen Charakter umschlagen. Hierfür enthalten die angegriffenen Entscheidungen jedoch keine Feststellungen.
31
c) Da das Oberlandesgericht die Revision des Beschwerdeführers ohne nähere Begründung als unbegründet verworfen hat, leidet seine Entscheidung an denselben Mängeln wie das angegriffene Urteil des Landgerichts.
32
d) Das Urteil des Landgerichts und seine Bestätigung durch den Verwerfungsbeschluss des Oberlandesgerichts beruhen auf der Verkennung der Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG. Es ist nicht auszuschließen, dass die Gerichte bei Berücksichtigung der grundrechtlichen Anforderungen zu einem anderen Ergebnis gekommen wären.
33
2. Das Urteil des Landgerichts und der Beschluss des Oberlandesgerichts sind demnach gemäß § 93c Abs. 2 in Verbindung mit § 95 Abs. 2 BVerfGG aufzuheben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückzuverweisen.
34
3. Die Entscheidung über die Auslagenerstattung folgt aus § 34a Abs. 2 BVerfGG. Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 <366 ff.>).
35
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Kirchhof Masing Paulus
https://www.bundesverfassungsgericht.de/

Siehe dazu auch:


BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvR 1384/16 -
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
des Herrn W…,

- Bevollmächtigter:
Rechtsanwalt Prof. Dr. W…
1.
unmittelbar gegen
a)
den Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 7. April 2016 - 3 OLG 6 Ss 20/16 -,
b)
das Urteil des Landgerichts Würzburg vom 2. Dezember 2015 - 7 Ns 701 Js 20952/11 -,
c)
das Urteil des Amtsgerichts Würzburg vom 14. August 2013 - 102 Ds 701 Js 20952/11 -,
2.
mittelbar gegen
§ 130 Abs. 3 StGB
hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
den Vizepräsidenten Kirchhof,
und die Richter Masing,
Paulus
am 28. März 2017 einstimmig beschlossen:
Das Urteil des Landgerichts Würzburg vom 2. Dezember 2015 - 7 Ns 701 Js 20952/11 - und der Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 7. April 2016 - 3 OLG 6 Ss 20/16 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.
Die Entscheidungen werden aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Würzburg zurückverwiesen.
Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
Der Freistaat Bayern hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen zu erstatten.
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 25.000 € (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) festgesetzt.
G r ü n d e :
1
Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Urteile. Er wurde im Zusammenhang mit einem auf seiner Internetseite veröffentlichten Text wegen Beihilfe zur Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 3 Variante 2, § 27 StGB verurteilt.
I.
2
1. Der Beschwerdeführer, der als selbständiger Publizist tätig ist, veröffentlichte auf seiner Internetseite zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt im April 2010 einen mit „Konspiration“ überschriebenen Text. Darin heißt es unter anderem:
„Auch der Staat bedient sich des Mittels der Konspiration, um unerwünschte Meinungen zu bekämpfen. Da wird ganz offen zum ,Kampf gegen Rechts‘ aufgerufen, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen. So seltsam es klingen mag, aber seit 1944 ist kein einziger Jude nach Auschwitz verschleppt worden. Und seit die Alliierten keine deutschen Städte mehr bombardieren, werden Synagogen nur noch gebaut und nicht gesprengt. Der schreckliche Antisemitismus, gegen den der ,Kampf gegen Rechts‘ so entschlossen vorgeht, bezieht sich heute auf WORTE, die den Juden nach Ansicht der Meinungskontrolleure womöglich nicht gefallen.“
3
Diesen Text veröffentlichte ein gesondert abgeurteilter Dritter - was der Beschwerdeführer für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hatte - Anfang Juni 2010 in einer Zeitschrift, die im Jahr 2010 zweimonatsweise mit einer Auflage von etwa 700 Exemplaren erschien und über einen Abonnentenkreis von etwa 200 Personen verfügte.
4
2. Das Amtsgericht sprach den Beschwerdeführer mit Urteil vom 14. August 2013 wegen des vorstehenden Geschehens sowie der Veröffentlichung eines weiteren durch ihn verfassten Textes in der betreffenden Zeitschrift der Volksverhetzung schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen, wobei mit zwei weiteren Geldstrafen, denen im vorliegenden Zusammenhang keine Bedeutung zukommt, eine Gesamtgeldstrafe von 240 Tagessätzen gebildet wurde. Nachfolgend wurden zwei daraufhin ergangene Berufungsurteile des Landgerichts jeweils durch das Oberlandesgericht aufgehoben.
5
3. Schließlich verwarf das Landgericht die Berufung des Beschwerdeführers mit Urteil vom 2. Dezember 2015 mit der Maßgabe, dass er wegen Beihilfe zur Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 10 € verurteilt wurde. Zur Begründung führte das Landgericht insbesondere Folgendes aus.
6
Die Veröffentlichung des Artikels „Konspiration“ erfülle den Tatbestand des Leugnens einer unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art (§ 130 Abs. 3 Variante 2 StGB). Der Satz „So seltsam es klingen mag, aber seit 1944 ist kein einziger Jude nach Auschwitz verschleppt worden“ sei nach seinem klaren sprachlichen Inhalt so zu verstehen, dass schon im gesamten Jahr 1944, also noch während der Dauer der Herrschaft des Nationalsozialismus, keine Verschleppung von Menschen jüdischen Glaubens nach Auschwitz mehr stattgefunden habe. Eine andere Interpretation des Satzes scheide als denkbare Verständnismöglichkeit aus. Insbesondere könne der Satz nicht dahingehend verstanden werden, dass im Jahr 1944 noch Deportationen von Menschen nach Auschwitz stattgefunden hätten und dass insoweit nicht in Abrede gestellt werde, dass - was zutreffend sei - noch bis November 1944 derartige Deportationen stattgefunden hätten.
7
Dies ergebe sich aus dem Beginn des Satzes („So seltsam es klingen mag“). Dieser sei unsinnig, wenn der Beschwerdeführer lediglich hätte zum Ausdruck bringen wollen, dass erst ab November 1944 keine Deportationen mehr stattfanden. Diese zutreffende Aussage wäre für niemanden seltsam gewesen. Auch die Behauptung des Beschwerdeführers, dass er lediglich darauf habe hinweisen wollen, wie lange die betreffenden Ereignisse zurückliegen, ändere hieran nichts. Auch erkläre dieser Umstand nicht den Beginn des Satzes. Schließlich ergebe sich eine günstigere Auslegung auch nicht aus dem Kontext der literarischen Schriften des Beschwerdeführers oder aus dem Umstand, dass er - seiner Einlassung nach - Monarchist sei. Die literarischen Schriften des Beschwerdeführers wiesen keinen Sachbezug zu der Verfolgung von Menschen jüdischen Glaubens während der Zeit des Nationalsozialismus auf. Einem Künstler sei hinsichtlich politisch-satirischen Schaffens erheblicher Freiraum zu lassen. Die „Auschwitzlüge“, die vorliegend zumindest in temporärer Hinsicht gegeben sei, werde von dieser Freiheit nicht umfasst. Auch die behauptete monarchistische Gesinnung des Beschwerdeführers legitimiere die „Auschwitzlüge“ nicht.
8
4. Mit Beschluss vom 7. April 2016 verwarf das Oberlandesgericht die Revision des Beschwerdeführers als unbegründet. Das Landgericht habe nachvollziehbar dargelegt, wieso es der Interpretation, die der Beschwerdeführer dem verfahrensgegenständlichen Satz geben wollte, nicht gefolgt ist.
9
5. Mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Entscheidungen des Amtsgerichts, des Landgerichts und des Oberlandesgerichts und rügt - unter anderem - die Verletzung seiner Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG.
10
6. Dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Akten des Ausgangsverfahrens lagen dem Bundesverfassungsgericht vor.
II.
11
1. Soweit der Beschwerdeführer rügt, durch das angegriffene Urteil des Landgerichts und den angegriffenen Beschluss des Oberlandesgerichts in seinen Rechten aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt zu sein, nimmt die Kammer die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung an, weil dies zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte des Beschwerdeführers angezeigt ist (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG).
12
Die Voraussetzungen für eine stattgebende Kammerentscheidung liegen vor (§ 93c Abs. 1 BVerfGG). Insbesondere ist die für die Entscheidung maßgebliche verfassungsrechtliche Frage der Reichweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bei der strafrechtlichen Beurteilung von Meinungsäußerungen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 7, 198 <207 ff.>; 61, 1 <7 ff.>; 90, 1 <14 ff.>; 90, 241 <246 ff.>; 93, 266 <289 ff.>; 124, 300 <320 ff.>).
13
a) Das Urteil des Landgerichts und der Beschluss des Oberlandesgerichts verletzen den Beschwerdeführer in seiner durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteten Meinungsfreiheit.
14
aa) Gegenstand des Schutzbereiches des Art. 5 Abs.1 Satz 1 GG sind Meinungen, das heißt durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägte Äußerungen (vgl. BVerfGE 7, 198 <210>; 61, 1 <8>; 90, 241 <247>). Sie fallen stets in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt werden (vgl. BVerfGE 90, 241 <247>; 124, 300 <320>).
15
Neben Meinungen sind vom Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG aber auch Tatsachenmitteilungen umfasst, da und soweit sie Voraussetzung für die Bildung von Meinungen sind beziehungsweise sein können (vgl. BVerfGE 61, 1 <8>; 90, 241 <247>). Nicht mehr in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG fallen hingegen bewusst oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptungen, da sie zu der verfassungsrechtlich gewährleisteten Meinungsbildung nichts beitragen können (vgl. BVerfGE 61, 1 <8>; 90, 241 <247>). Im Einzelfall ist eine Trennung der tatsächlichen und der wertenden Bestandteile aber nur zulässig, wenn dadurch der Sinn der Äußerung nicht verfälscht wird. Wo dies nicht möglich ist, muss die Äußerung im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung angesehen werden, weil andernfalls eine wesentliche Verkürzung des Grundrechtsschutzes drohte (vgl. BVerfGE 61, 1 <9>; 90, 241 <248>).
16
Das Grundrecht der Meinungsfreiheit ist allerdings nicht vorbehaltlos gewährleistet. Nach Art. 5 Abs. 2 GG unterliegt es insbesondere den Schranken, die sich aus den allgemeinen Gesetzen ergeben. Darunter sind alle Gesetze zu verstehen, die nicht eine Meinung als solche verbieten, sich nicht gegen die Äußerung der Meinung als solche richten, sondern dem Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung, zu schützenden Rechtsguts dienen (vgl. BVerfGE 7, 198 <209>; 93, 266 <291>; 124, 300 <321 f.>). Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht eine Ausnahme vom Erfordernis der Allgemeinheit meinungsbeschränkender Gesetze für Vorschriften anerkannt, die auf die Verhinderung einer propagandistischen Affirmation der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft zwischen den Jahren 1933 und 1945 zielen (vgl. BVerfGE 124, 300 <328 ff.>). Die Fachgerichte haben bei der Auslegung und Anwendung der die Meinungsfreiheit beschränkenden Gesetze dem eingeschränkten Grundrecht Rechnung zu tragen, damit dessen wertsetzende Bedeutung, die in der freiheitlichen Demokratie zu einer grundsätzlichen Vermutung für die Freiheit der Rede in allen Bereichen führen muss, auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt. Zwischen Grundrechtsschutz und Grundrechtsschranken findet eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass die Schranken zwar dem Wortlaut nach dem Grundrecht Grenzen setzen, ihrerseits aber aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlich demokratischen Staat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden müssen (BVerfGE 124, 300 <332, 342>).
17
Die Feststellung, ob eine Äußerung den Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG genießt und ob sie die Tatbestandsmerkmale eines der in Art. 5 Abs. 2 GG bezeichneten Gesetze erfüllt, sowie die dann erforderliche fallbezogene Abwägung setzen allerdings voraus, dass die Äußerung in ihrem Sinngehalt zutreffend erfasst worden ist. Ein Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 GG liegt infolgedessen nicht nur dann vor, wenn eine Äußerung fälschlich dem Schutz des Grundrechts entzogen oder wenn dieses bei Auslegung und Anwendung der Gesetze nicht ausreichend beachtet worden ist. Vielmehr verstößt die Verurteilung wegen einer Äußerung schon dann gegen Art. 5 Abs. 1 GG, wenn diese den Sinn, den das Gericht ihr entnommen und der Verurteilung zugrunde gelegt hat, nicht besitzt oder wenn bei mehrdeutigen Äußerungen die zur Verurteilung führende Deutung zugrunde gelegt worden ist, ohne dass andere, ebenfalls mögliche Deutungen mit überzeugenden Gründen ausgeschlossen worden sind (vgl. BVerfGE 43, 130 <136 f.>; 61, 1 <7 ff.>; 82, 43 <52>). Dabei haben die Gerichte insbesondere ausgehend vom Wortlaut auch den Kontext und die sonstigen Begleitumstände der Äußerung zu beachten. Insoweit stehen einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung der tatsächlichen Feststellung nicht diejenigen Umstände entgegen, die bei sonstigen Tatsachenfeststellungen regelmäßig zu einer Bindung an die Feststellungen der Fachgerichte führen (BVerfGE 43, 130 <137>).
18
bb) Einer Nachprüfung anhand dieser Maßstäbe halten die angegriffenen Entscheidungen nicht stand. Die Strafgerichte haben bei der Würdigung der der Verurteilung zugrundeliegenden Textpassage andere mögliche Deutungen nicht mit überzeugenden Gründen ausgeschlossen und das Grundrecht der Meinungsfreiheit nicht beachtet.
19
(1) Das Landgericht und das Oberlandesgericht gehen übereinstimmend davon aus, dass der Satz „So seltsam es klingen mag, aber seit 1944 ist kein einziger Jude nach Auschwitz verschleppt worden“ allein dahingehend verstanden werden kann, dass im gesamten Verlauf des Jahres 1944 kein Mensch jüdischen Glaubens in das Konzentrationslager Auschwitz verschleppt worden sei. Die Fachgerichte haben, ohne hierbei die Meinungsfreiheit und die sich hieraus ergebenden Anforderungen an die Auslegung von mehrdeutigen Äußerungen zu berücksichtigen, dies letztlich allein damit begründet, dass der Beschwerdeführer den Satz mit den Worten „So seltsam es klingen mag“ einleitet. Hierdurch haben die Fachgerichte die ebenfalls mögliche Deutung, dass letztmalig im Jahr 1944, nämlich im November diesen Jahres, Menschen jüdischen Glaubens durch das nationalsozialistische Unrechtsregime in das Konzentrationslager Auschwitz verschleppt wurden, schon auf Ebene des Wortlauts nicht mit überzeugenden Gründe ausgeschlossen.
20
Der schriftlichen Äußerung des Beschwerdeführers können bei isolierter Betrachtung des Wortlauts beide Bedeutungen zugemessen werden. Da „1944“ keinen bestimmten Zeitpunkt, sondern einen Zeitraum bezeichnet, ist es mit der schriftlichen Äußerung des Beschwerdeführers ohne Weiteres vereinbar, dass sich das Wort „seit“ auf jeden möglichen Zeitpunkt innerhalb des bezeichneten Zeitraums bezieht. Allein die Satzeinleitung „So seltsam es klingen mag, “ bietet keine tragfähige Grundlage, der Äußerung des Beschwerdeführers den durch die Fachgerichte zugrunde gelegten Bedeutungsgehalt beizumessen. Die Wendung würde insbesondere nicht sinnlos, wenn man ein dem Beschwerdeführer günstiges Verständnis seiner Äußerung zugrunde legt. Wenn der Beschwerdeführer seinen Aussagen insoweit einen möglicherweise seltsamen Klang attestiert, heißt das nicht ohne Weiteres, dass sich die Seltsamkeit der Äußerung für den Zuhörer auf den Inhalt oder Wahrheitsgehalt der Aussage bezieht. Vielmehr kann hiermit auch auf die Seltsamkeit der eingenommenen Perspektive oder des Kontextes, in den die Äußerung gestellt wird, in Bezug genommen werden.
21
(2) Eine überzeugende und den durch Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG aufgestellten Anforderungen genügende Erfassung der Aussage des Beschwerdeführers hätte den Kontext berücksichtigen müssen. Der Beschwerdeführer bezieht sich in den folgenden, den Gedanken fortführenden Passagen allein auf die Situation in der Bundesrepublik und gibt seinem Missfallen darüber Ausdruck, dass, obwohl es unter der neuen Ordnung keine nationalsozialistischen Verbrechen mehr gäbe, trotzdem zu einem Kampf gegen Rechts aufgerufen würde. Vor diesem Hintergrund hätten sich die Strafgerichte jedenfalls damit auseinandersetzen müssen, aus welchem Grund der Äußerung des Beschwerdeführers bei verständiger Würdigung dennoch gerade der zu seiner Verurteilung führende Bedeutungsgehalt zukommt. Es ist nicht ohne weitere Begründung nachvollziehbar, warum in diesem Kontext der streitbefangene, diesen Ausführungen vorangehende Satz eine davon losgelöste und andersartige Stoßrichtung haben soll, die die geschichtliche Behauptung beinhaltet, dass bereits im gesamten Jahr 1944 keine Menschen jüdischen Glaubens in das Konzentrationslager Auschwitz verschleppt wurden. Allein die Anknüpfung an die aus dem Gesamttext ersichtliche politische Haltung des Beschwerdeführers rechtfertigt eine solche Interpretation jedenfalls nicht. Die von den Strafgerichten vorgenommene Interpretation hätte somit weiterer Begründung bedurft, um gegebenenfalls zu überzeugen.
22
(3) Obwohl die den Gegenstand der Verurteilung bildende schriftliche Äußerung des Beschwerdeführers ersichtlich mit Meinungsäußerungen verbunden ist, fehlt im Urteil des Landgerichts jede Auseinandersetzung mit der Frage, welche Bedeutung dem Grundrecht für die zu treffende Entscheidung zukommt. Das Landgericht hat die Reichweite des Art. 5 GG im konkreten Fall nicht etwa nur unrichtig bestimmt, es hat das Grundrecht der Meinungsfreiheit bei seiner Entscheidung nicht beachtet. Diese Abwägung ist im Rahmen einer Neuentscheidung nachzuholen.
23
b) Das Urteil des Landgerichts und der Beschluss des Oberlandesgerichts beruhen auch auf der Verkennung der Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG. Es ist zwar nicht zwingend zu erwarten, aber auch nicht auszuschließen, dass Landgericht und Oberlandesgericht bei Berücksichtigung der grundrechtlichen Anforderungen zu einem anderen Ergebnis gekommen wären.
24
2. Das Urteil des Landgerichts und der Beschluss des Oberlandesgerichts sind demnach gemäß § 93c Abs. 2 in Verbindung mit § 95 Abs. 2 BVerfGG aufzuheben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückzuverweisen.
25
3. Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Von einer Begründung wird insoweit abgesehen (§ 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG).
26
4. Die Entscheidung über die Auslagenerstattung folgt aus § 34a Abs. 2 BVerfGG. Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 <366 ff.>)
Kirchhof Masing Paulus
https://www.bundesverfassungsgericht.de/


5. Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen sowohl zur Holocaust-Relativierung und Leugnung als auch zum Anti-Semitismus

Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten.


Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel 1 auf dieser Seite.


Während die vom Familiengericht-Amtsgericht Mosbach beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, zunächst EINERSEITS ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten in einem Umfang von über 100 Seiten zum 07.04.2022 unter 6F 202/21 erstellt hat, entschließt sich dieselbe Gutachterin sodann, ANDERERSEITS eine ergänzende Stellungnahme von zwei ganzen DIN A4-Seiten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute, insbesondere zum Kontext der historisch nachgewiesenen Beteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in Mosbach wie Judenverfolgung und Holocaust, NS-Verfolgung von Sinti und Roma, Nazi-Euthanasie unter 6F 202/21 zum 31.08.2022 an das Amtsgericht Mosbach zu generieren.
Die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, ERWÄHNT LEDIGLICH MIT EINEM WORT DEN "NATIONALSOZIALISMUS" auf Seite 2, Absatz 2 und erwähnt lediglich mit einem Satz auf Seite 2, Absatz 2, dass der Antragsteller von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach sich gegen den Nationalsozialismus wendet.


Die forensische Sachverständige aus Kitzingen hat hier die GERICHTLICH BEAUFTRAGTE EINDEUTIGE GELEGENHEIT gehabt, mit einer entsprechend beim Amtsgericht Mosbach beantragten Fristverlängerung SICH SACHLICH UND FACHLICH auch auf über 100 Seiten bezüglich der Nazi-Thematik bzw. der Nazi-Problematik vor einem deutschen BRD-Gericht EXPLIZIT ZU ÄUSSERN. Diese Gelegenheit für eine sachliche und fachliche gutachterliche Expertise zum Nationalsozialismus und nationalsozialistischen Verbrechen, deren Auswirkungen und Aufarbeitungen nach 1945, u.a. auch in Mosbach - Baden, besteht zukünftig weiterhin jederzeit für die forensische Sachverständige aus Kitzingen.
Siehe dazu auch:


Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter F 202/21 am Beispiel des Antragstellers von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zur Nazi-Judenverfolgung vor 1945, deren NS-Vergangenheitsbewältigung bis heute, auch in Mosbach - Baden, sowie zum nationalsozialistisch rechtextremistisch-orientierten Anti-Semitismus nach 1945 und zum assoziierten TATKOMPLEX DER HOLOCAUST-RELATIVIERUNG UND -LEUGNUNG bis heute, auch in 2022, an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 am Beispiel des Antragstellers von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zur Nazi-Judenverfolgung vor 1945 und deren NS-Vergangenheitsbewältigung bis heute, auch in Mosbach - Baden; auch bezüglich der Schändung des jüdischen Friedhofs in Mosbach; der Nazi-Zerstörung der Synagoge in Mosbach; der Verhaftung der Familie des Mosbacher Rabbiners; der Deportationen von Juden von und über Mosbach, etc. an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 am Beispiel des Antragstellers von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zum Anti-Semitismus nach 1945, u.a. mit Schändungen jüdischer Friedhöfe, Angriffen auf Synagogen, Schändungen von Holocaust-Gedenkstätten, Übergriffe gegen jüdische Mitbürger, anti-semitischen Straftaten, etc. an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


EINERSEITS:
Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zur Nazi-Judenverfolgung vor 1945, deren NS-Vergangenheitsbewältigung bis heute, auch in Mosbach - Baden, sowie zum nationalsozialistisch rechtextremistisch-orientierten Anti-Semitismus nach 1945 und zum assoziierten TATKOMPLEX DER HOLOCAUST-RELATIVIERUNG UND -LEUGNUNG bis heute, auch in 2022.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zur Nazi-Judenverfolgung vor 1945, deren NS-Vergangenheitsbewältigung bis heute, auch in Mosbach - Baden, sowie zum nationalsozialistisch rechtextremistisch-orientierten Anti-Semitismus nach 1945 und zum assoziierten TATKOMPLEX DER HOLOCAUST-RELATIVIERUNG UND -LEUGNUNG bis heute, auch in 2022, zu erstellen.
Siehe dazu auch:


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zur Nazi-Judenverfolgung vor 1945 und deren NS-Vergangenheitsbewältigung bis heute, auch in Mosbach - Baden; auch bezüglich der Schändung des jüdischen Friedhofs in Mosbach; der Nazi-Zerstörung der Synagoge in Mosbach; der Verhaftung der Familie des Mosbacher Rabbiners; der Deportationen von Juden von und über Mosbach, etc.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den konkreten Eingaben des von ihr zu begutachtenden Antragstellers von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren, die dieser seit Sommer 2022 beim Amtsgericht Mosbach initiiert hat. Und insbesondere nicht zu den Nazi-Verbrechen der  Nazi-Judenverfolgung vor 1945 und deren NS-Vergangenheitsbewältigung bis heute in Mosbach - Baden; auch bezüglich der Schändung des jüdischen Friedhofs in Mosbach; der Nazi-Zerstörung der Synagoge in Mosbach; der Verhaftung der Familie des Mosbacher Rabbiners; der Deportationen von badischen Juden von und über Mosbach.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zur Nazi-Judenverfolgung vor 1945 und deren NS-Vergangenheitsbewältigung bis heute, auch in Mosbach - Baden; auch bezüglich der Schändung des jüdischen Friedhofs in Mosbach; der Nazi-Zerstörung der Synagoge in Mosbach; der Verhaftung der Familie des Mosbacher Rabbiners; der Deportationen von Juden von und über Mosbach, etc. am Beispiel des Antragstellers von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren zu erstellen.
Siehe dazu auch:


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Anti-Semitismus nach 1945, u.a. mit Schändungen jüdischer Friedhöfe, Angriffen auf Synagogen, Schändungen von Holocaust-Gedenkstätten, Übergriffe gegen jüdische Mitbürger, anti-semitischen Straftaten, etc.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zum Anti-Semitismus nach 1945, u.a. mit Schändungen jüdischer Friedhöfe, Angriffen auf Synagogen, Schändungen von Holocaust-Gedenkstätten, Übergriffe gegen jüdische Mitbürger, anti-semitischen Straftaten, etc. am Beispiel des Antragstellers von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren  zu erstellen.
Sieh dazu auch:


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu öffentlich bekannten Rechtsprechungen und Urteilen über Anti-Semitismus und über HOLOCAUST-RELATIVIERUNGEN und -LEUGNUNGEN.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu Informationen und Initiativen der Bundes- und Landesregierungen, der relevanten Behörden und Institutionen zum Anti-Semitismus und dessen Bekämpfung auch im 21. Jahrhundert, auch im Jahr 2022.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.


Siehe dazu auch:



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