Nationalsozialismus in Mosbach - Baden
: Rechtsextremismus und Neofaschismus : Anti-Semitismus : Anti-Ziganismus : Homophobie : Rassismus : Diskriminierung 

Gesinnungsprüfungen beim Landratsamt Mosbach - Verhältnis zum Nationalsozialismus und Rechtsextremismus

Unklare Haltungen bei Landratsämtern

 Zuletzt Aktualisiert am 10.08.2023 !!! 

Seiteninhalt:

  1. Offizielle Anfrage zur Gesinnungsprüfung beim Landratsamt Neckar-Odenwaldkreis in Mosbach
  2. Stellungnahmen des Jugendamtes Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach zur juristischen Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen


1. Offizielle Anfrage zur Gesinnungsprüfung beim Landratsamt Neckar-Odenwaldkreis in Mosbach


AKTUELLER OFFENER BRIEF #001 AN DAS LANDRATSAMT MOSBACH
vom 17.07.2022 zu NATIONALSOZIALISMUS, NS-UNRECHT UND NS-VERBRECHEN, RECHTSEXTREMISMUS UND NEO-NAZISMUS
220717_lra_mos_offener_brief_01.pdf (363.04KB)
AKTUELLER OFFENER BRIEF #001 AN DAS LANDRATSAMT MOSBACH
vom 17.07.2022 zu NATIONALSOZIALISMUS, NS-UNRECHT UND NS-VERBRECHEN, RECHTSEXTREMISMUS UND NEO-NAZISMUS
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AKTUELLE BEZÜGE – Unklare Haltung bei Landratsämtern :
In 2017 wurde öffentlich der Skandal beim Landratsamt Bautzen diskutiert, in dem Sachsens Vize-Landrat Udo Witschas nur eine Woche nach seiner umstrittenen Begegnung mit dem damaligen NPD-Kreischef im Austausch mit dem nächsten bei ihm vorstellig gewordenen Neonazi im Landratsamt war. Drei Stunden lang erörterte der CDU-Politiker im Landratsamt mit dem Neonazi Strategien zum Umgang mit Flüchtlingen. Später wurden Chatprotokolle bekannt, die belegen, dass Witschas in überaus freundlichem Ton mit dem NPD-Funktionär über die Lage in Bautzen diskutierte, telefonierte und Interna weitergab. 

Das Landratsamt Plauen stand in der öffentlichen Kritik, weil es am 01.05.2019 entgegen dem Verbotspassus im sächsischen Versammlungsgesetz zu einschüchternder Uniformierung und dem äußeren einschüchternden Erscheinungsbild auf andere Versammlungsteilnehmer oder Außenstehende, einen „uniformierten“ Fackelmarsch der neonazistischen Kleinpartei "Der III. Weg" genehmigt und verteidigt hatte, der zusätzlich mit einem Trommelcorps und Fahnen wie bei der Hitlerjugend an das Auftreten der Nationalsozialisten im Dritten Reich erinnerte. Skandiert wurde von Demonstranten: "Nationaler Sozialismus - jetzt!" und "Deutschland erwache." Im Fall des verurteilten rechtsextremistischen Bundeswehroffiziers Franco A. steht eine öffentliche Überprüfung, inwieweit ausländerrechtliche und asylrechtliche Fachabteilungen von Landratsämtern in den Sachverhalten involviert sein könnten, dass er unter einer Scheinidentität als syrischer Asylbewerber rechtsterroristische Anschläge geplant haben soll, noch aus.



Dies bedeutet im KONKRETEN AKTUALITÄTSBEZUG, dass auch Landratsämter anfällig dafür sein können, dass MITARBEITER VON LANDRATSÄMTERN Kontakte pflegen mit oder sich engagieren für Rechtsextremismus, Reichsbürgertum, Selbstverwaltertum und mit Demokratiegegnern sympathisieren können. Diese AKTUELLE ERKENNTNIS ZU LANDRATSÄMTERN in diesem Problemzusammenhang kann nur dazu führen, dass auch beim LANDRATSAMT MOSBACH entsprechende Überprüfungen der Mitarbeiter*innen durchgeführt werden sollten. Insbesondere, wenn konkrete Anhaltspunkte und Hinweise vorliegen, wie hier beim Landratsamt Mosbach. 

Dr. Hermann Wilhelm Compter war Landrat des Bezirks Mosbach von Juli 1938 bis kurz vor dem Ende des Zweiten Weltkriegs am 2. April 1945. Der Mosbacher Landrat Wilhelm Compter, NSDAP-Mitglied seit 1933, hatte seit langem ein sehr großes Interesse daran aus Prestigegründen, um das Ansehen der Kleinstadt in der Provinz aufzubessern, die Wehrmacht nach Mosbach zu holen und musste zur Verwirklichung dieser Pläne dementsprechend passende Gebäude und Gelände anbieten. Direkt nachdem die Todestransporte von Kindern und Erwachsenen aus den Mosbacher Heil- und Pflegeanstalten in den 1940er Jahren in die jeweiligen Vernichtungsanstalten der NS-Euthanasie erfolgt waren, geriet der Einrichtungsträger unter wirtschaftlichen Druck, weil nunmehr sowohl der Schwarzacher Hof als auch der Stammsitz in Mosbach unterbelegt waren mit Patienten, so dass der Träger der Behindertenhilfe meinte, sich gezwungen zu sehen, eine der beiden Anstalten verkaufen zu müssen. Der Mosbacher Landrat Wilhelm Compter sah nun seine Chance gekommen, seine Pläne zu verwirklichen und drängte direkt nach den NS-Euthanasie-Todestransporten in 1940 auf den Verkauf der Liegenschaften der Mosbacher Anstalt, um diese der Wehrmacht für die Einrichtung einer Unteroffiziersschule in Mosbach anbieten zu können. Der Mosbacher Landrat Wilhelm Compter hatte gleichzeitig weder zuvor noch danach irgendeinen offiziell erkennbaren Widerstand gegen die Nazi-Euthanasie geleistet. Dazu führte der Mosbacher Landrat Wilhelm Compter zunächst ein Gespräch mit der Einrichtungsleitung der Mosbacher Erziehungs- und Pflegeanstalt am 02.10.1940 und verfügte dann anschließend einen Monat später am 19.11.1940 die Beschlagnahme der anstaltseigenen Grundstücke mit ihren sämtlichen Gebäulichkeiten auf der Gemarkung Mosbach für Wehrmachtszwecke.
Quelle : SCHEUNING, Hans-Werner, 1997, Als Menschenleben gegen Sachwerte gewogen wurden: Die Geschichte der Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache. Mosbach/Schwarzacher Hof und ihrer Bewohner 1933-1945 (Programm Heidelberger Verlagsanstalt), S. 188-189, 195-196, 200.

Siehe auch: Rolle und Funktion der deutschen Jugendamtsinstitution in der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Nazi-Familienrechtspraxis sowohl in direkten Bürgeranfragen als auch in gerichtlich beantragten einzuholenden Stellungnahmen beim Amtsgericht / Familiengericht Mosbach unter 6F 9/22 wurden Mitarbeiter*innen des Jugendamtes Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach um offizielle Stellungnahmen gebeten : >>>

Offizieller Antrag auf Gesinnungsprüfung einzelner bestimmter Landratsamtmitarbeiter*innen in Mosbach zum Umgang mit Nationalsozialismus, NS-Unrecht und NS-Verbrechen, Rechtsextremismus und Neo-Nazismus
Ich bitte um Ihr Verständnis, dass sich aber aus den AKTUELLEN VORGÄNGEN IM AKTUELLEN AUFGABENKREIS beim Landratsamt Mosbach zur Aufklärung und Aufarbeitung der NS-Thematik, NS-Unrecht und NS-Verbrechen, dem sich daraus ergebenden Rechtsextremismus und Neo-Nazismus, hier öffentlich nachweisbar und wie zuvor belegt, zunächst einmal nichts anderes ergibt, als eine ordnungsgemäße öffentlich transparente Gesinnungsprüfung einzelner bestimmter Landratsamtmitarbeiter*innen vornehmen zu lassen, insbesondere, wenn konkrete Anhaltspunkte und Hinweise vorliegen, was wie zuvor und im Folgenden dargelegt und belegt beim Landratsamt Mosbach bei den Ihnen benannten und bekannten Mitarbeiter*innen zutrifft. Dies begründet sich sowohl in der zuvor beschriebenen und tatsächlichen Diskrepanz zwischen Leitungsebene einerseits und bestimmten einzelnen Landratsamtmitarbeiter*innen andererseits sowie unter dem zuvor angeführten ausführlich und detailliert dargelegten gesamtgesellschaftlichen AUFGABENKREIS MIT ANDAUERNDEN AKTUALITÄTSBEZUG SEIT 1945, inklusive für das Landratsamt Mosbach, zum Umgang mit Nationalsozialismus, NS- Unrecht und NS-Verbrechen.

Hiermit ergeht der offizielle Antrag an das Landratsamt Mosbach, konkret an den ersten Landesbeamten, unter der gegenwärtigen Verantwortung des Landrats *** öffentlich transparent und nachvollziehbar aufzuklären, ob es sich um ein generell strukturelles Problem oder aber um ein individuelles Problem einzelner Mitarbeiter beim Landratsamt
Mosbach im Umgang mit und in der verwaltungstechnischen Abarbeitung im AKTUELLEN UND ZUKÜNFTIGEN AUFGABENKREIS des Landratsamtes Mosbach zu Nationalsozialismus, NS- Unrecht und NS-Verbrechen handeln könnte. Daher ergeht hiermit konsequenterweise der zusätzliche offizielle Antrag an das Landratsamt Mosbach, konkret an den ersten Landesbeamten, unter der gegenwärtigen Verantwortung des Landrats ***, eine solche Gesinnungsprüfung öffentlich transparent für die bestimmten bereits in internen Eingaben benannten und bekannten Landratsamtsmitarbeiter*innen beim
Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes Neckar-Odenwaldkreis durchführen zu lassen.

Siehe dazu Ausführungen im Folgenden >>>

AKTUELLER OFFENER BRIEF #001 AN DAS LANDRATSAMT MOSBACH
vom 17.07.2022 zu NATIONALSOZIALISMUS, NS-UNRECHT UND NS-VERBRECHEN, RECHTSEXTREMISMUS UND NEO-NAZISMUS
220717_lra_mos_offener_brief_01.pdf (363.04KB)
AKTUELLER OFFENER BRIEF #001 AN DAS LANDRATSAMT MOSBACH
vom 17.07.2022 zu NATIONALSOZIALISMUS, NS-UNRECHT UND NS-VERBRECHEN, RECHTSEXTREMISMUS UND NEO-NAZISMUS
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2. Stellungnahmen des Jugendamtes Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach zur juristischen Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen

AUSZÜGE AUS Eingabe vom 07.10.2023 ZU DEN SR-UR-Verfahren beim AMTSGERICHT MOSBACH unter 6F 202/21 und 6F 9/22: (A=>) STELLUNGNAHMEN und VERFAHRENSVERZÖGERUNGEN unter Beteiligung der Fachstelle des Jugendamtes beim Landratsamt Neckar-Odenwaldkreis:

3.2.3 KV-seitige politische und juristische Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach zu NS-Unrecht, NS-Verbrechen, Rechtsextremismus und Rassismus

Die Fachstelle des Jugendamtes beim Landratsamt Neckar-Odenwaldkreis in Mosbach teilt dem Familiengericht Mosbach am 21.06.2022 unter 6F 202/21 in Absatz 2 wie zuvor ausgeführt OHNE Darlegung und OHNE Begründung die AMTSSEITIGE Unterstellung mit, dass es ANGEBLICH erhebliche Bedenken zur PSYCHISCHEN VERFASSUNG des AS/KV-Petenten geben würde.

(c=>) Insbesondere, weil das AMTSSEITIGE Anlegen von sogenannten Sonderbänden außerhalb der Akten beim Amtsgericht  Mosbach zu den konkreten Kindsvater-Eingaben seit 03.06.2022 hinsichtlich der AS/KV-seitig beantragten juristischen Aufarbeitungen von Nationalsozialistischen Verbrechen, NS-Unrecht, von Rechtsextremismus, von Rassismus, von Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit mittlerweile bereits GERICHTSBEKANNT in den AKTENLAGEN auch außergerichtlich beim Landtag von Baden-Württemberg unter PETITION 17/1464, beim Justizministerium Baden-Württemberg unter JUMRIX-E-1402-41/878/4, JUMRIX-E-1402-41/878/28, JUMRIX-E-1402-41/878/36 sowohl aus 2022 als auch aus 2023 thematisiert worden ist. SIEHE ZUDEM dazu auch KV-PETITION 17/02003 beim Landtag Baden-Württemberg zur Überprüfung der juristischen Aufarbeitungen von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen in Baden und Württemberg seit 1945 bzw. 1952. (SIEHE Kapitel 3.2 und 5). U.a. nehmen HIERZU SOWOHL das Familiengericht beim Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 9/22 und 6F 202/21 KONKRET Bezug ALS AUCH das Klinikum Weissenhof Weinsberg am 23.08.2023 unter 6F 202/21 KONKRET Bezug auf die KV-seitige Online-Dokumentation und Internet-Präsenz:
www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de/
Die Fachstelle des Jugendamtes beim Landratsamt Neckar-Odenwaldkreis gibt BISHER GERICHTSBEKANNT NACHWEISBAR KEINE diesbezügliche Stellungnahme zu den öffentlich bekannten Bemühungen des KV zu seinen beantragten politischen und juristischen Aufarbeitungen von Nationalsozialistischen Verbrechen, NS-Unrecht, von Rechtsextremismus, von Rassismus, von Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit vor dem Familiengericht beim Amtsgericht Mosbach ab.

3.3 Ergebnis der psychiatrischen Begutachtung des KV unter 6F 202/21

Die sodann vom Familiengericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 202/21 und 6F 9/22 gerichtlich verfügte psychiatrische Begutachtung des KV sodann beim Klinikum Weissenhof in Weinsberg kommt am 23.08.2023 im „psychiatrischen/psychologischen Gutachten zur Risikoeinschätzung“ im KONKRETEN GEGENSATZ zur o.g. dargelegten JA-NOK AMTSSEITIGen UNTERSTELLUNG einer ANGEBLICHEN psychischen KV-Erkrankung (SIEHE Kapitel 3.2) zum Ergebnis, dass beim KV KEINE Hinweise auf Persönlichkeitsstörung; KEINE Hinweise auf wahnhafte, schizophrene Störung; KEINE Hinweise auf paranoide oder auch passive-aggressive (negativistische) Persönlichkeitsstörung und KEINE Anhaltspunkte für weitere psychische Störungen beim KV vorliegen. „Zudem zeigten sich keine weiteren Einschränkungen / Problembereiche in den sozialen oder zwischenmenschlichen Fähigkeiten sowie in der Alltagsbewältigung von Herrn Uhl, die eine adäquate Versorgung des minderjährigen Sohnes widersprechen würden.“ Das o.g. Gutachten erläutert, dass der KV auf Grund seiner eigenen Sozialisation einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn, eine ausgeprägte Anti-Nazi-Haltung und ein dementsprechend konsequentes kontinuierliches politisches rechtliches Engagement als grundsätzliche Überzeugung habe.

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