Nationalsozialismus in Mosbach - Baden
: Rechtsextremismus und Neofaschismus : Anti-Semitismus : Anti-Ziganismus : Homophobie : Rassismus : Diskriminierung 

AKTUELLES:
Direktor des Amtsgericht Mosbach
Dr. Lars Niesler (CDU)
im Kontext juristischer Aufarbeitung
von NS-Verbrechen und NS-Unrecht,
Rechtsextremismus und Rassismus
sowie von der in Teilen rechtsextremistischen AFD
- u.a. in Mosbach, im Neckar-Odenwaldkreis, Baden-Württemberg
- historische und aktuelle
politische Kontextualisierung juristischen Handelns


 Zuletzt AKTUALISIERT am 23.04.2025 ! 

Dr. Lars Niesler ist neuer Direktor des Amtsgerichts Mosbach und folgt auf Dr. Barbara Scheuble, die im Dezember 2019 zur Vizepräsidentin des Landgerichts Mosbach ernannt wurde. Dr. Niesler hat seine neue Tätigkeit als Direktor beim Amtsgericht Mosbach am 20. März 2020 aufgenommen.

Lars Niesler ist Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-WürttembergThorsten Frei ist als Spitzenkandidat der CDU Baden-Württemberg für die Bundestagswahl nominiert
am 04.12.2024 gemäß Pressemitteilungen · Spitzenkandidatin.

Leitung und Verwaltung
Dienstvorstand
Direktor des Amtsgerichts Dr. Lars Niesler
Büroanschrift: Lohrtalweg 2, OG Zimmer 108
Postanschrift: Hauptstraße 110, 74821 Mosbach

Seiteninhalt:

  1. Öffentliche NS-INFORMATIONSAUSHANGSTAFELN "150 Jahre unabhängiges Amtsgericht Mosbach" u.a. unter der Verantwortung des Direktors Dr. Lars Niesler

  2. Politische Kontextualisierung des Agierens von Dr. Lars Niesler als Direktor des Amtsgerichts Mosbach und als Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg

    ...Offizielle Haltung des CDU-Kanzlerkandidaten und CDU-Parteivorsitzenden Friedrich Merz zur AFD, insbesondere auch im Bundestagswahlkampf im Januar 2025
    ... Beispiele von CDU-Abweichlern von der offiziell verlautbarten CDU-Brandmauer gegenüber der AFD
    ... Agieren des Juristen und Amtsgerichtsdirektors Lars Niesler als Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg

  3. Antwortschreiben des Direktors des Amtsgerichts Dr. Lars Niesler vom 19.11.2024 zu KONKRETEN Eingaben an das Amtsgericht Mosbach zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus seit 2022 sowie zu diesbzgl. Strafanzeigen gegen die Amtsrichterin Marina Hess

  4. KONKRETE Strafanzeigen zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler gem. § 158 StPO

    4.1 KONKRETE Strafanzeigen vom 20.01.2025 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler gegen Dr. ALICE WEIDEL wegen der öffentlichen Aussage Adolf Hitler war ein Kommunist

    4.2 KONKRETE Strafanzeigen an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler wegen Nötigung
    von Migranten, Flüchtlingen und Menschen mit Migrationshintergrund mit der nationalsozialistisch-orientierten „Abschiebeticket“-Bundestagswahlkampfaktion im Januar 2025 durch die HIER Beschuldigten
    Verantwortlichen des baden-württembergischen AFD-Landesverbandes

    4.3 KONKRETE Strafanzeigen an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler wegen Volksverhetzung mit der Öffentlichen Verharmlosung des Nationalsozialismus, des totalitären NS-Terror- und Vernichtungsregime, sowie mit der Öffentlichen Verunglimpfung von NS-Verfolgten und NS-Opfern
    durch die HIER Beschuldigte AFD-Kanzlerkandidatin und Co-Vorsitzende der AFD-Bundestagsfraktion
    Dr. ALICE WEIDEL mit der öffentlichen Erklärung und Bezeichnung von ADOLF HITLER als Sozialist und als Linker während einer AFD-Partei- und Wahlkampfveranstaltung im Hamburger Rathaus am 16.01.2025

    4.4 KONKRETE Strafanzeigen an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler wegen Volksverhetzung gegen Migranten, Flüchtlingen und Menschen mit Migrationshintergrund mit der nationalsozialistisch-orientierten „Abschiebeticket“-Bundestagswahlkampfaktion im Januar 2025 durch die HIER Beschuldigten Verantwortlichen des vom Landesverfassungsschutz seit Juli 2022 als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuften baden-württembergischen AFD-Landesverbandes

    4.5 KONKRETER Antrag auf gerichtliche Prüfung zu Deutschen Rentenbezügen für NS-Täter*innen, Kriegsverbrecher*innen und SS-Mitglieder an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg

    4.6 KONKRETE Anträge auf KONKRETE gerichtlich verfügte Prüfungen beim Amtsgericht Mosbach zu KONKRETEN Tatbeteiligungen an Nationalsozialistischer Judenverfolgung und am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis sowie zu deren juristischen Aufarbeitungen durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg

    4.7 Anträge auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl. nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD, INSBESONDERE im Bundestagswahlkampf 2025, an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg

    4.8 STRAFANZEIGEN vom 11.02.2025 wegen Strafverteilung im Amt und Rechtsbeugung gegen die NSDAP-Mitglieds-Richter des Landgerichts Kiel, die Wolfgang Hedler trotz seiner in 1949 veröffentlichten und im DEUTSCHEN BUNDESTAG in 1950 wiederholten Hetze gegen NS-Widerstandskämpfer*innen und gegen Jüdinnen und Juden freisprechen sowie wegen Strafverteilung im Amt gegen die seit 1949 zuständigen Staatsanwälte/Staatsanwältinnen, die NICHT gegen o.g. NSDAP-Mitglieds-Richter des Landgerichts Kiel seit 1945, u.a. auch ENTEGEGEN dem Amtsermittlungsgrundsatz, tätig geworden sind, an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg

    4.9 Strafanzeige gegen den bayerischen AFD-Landtagsabgeordneten Oskar Lipp wegen Volksverhetzung und Verharmlosung von NS-Verbrechen auf Grund der öffentlichen Verwendung des NS-Propagandabegriffs „Endsieg“ im März 2025 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg.


  5. Dienstaufsichtsbeschwerden an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler gegen Mitarbeiter*innen des Amtsgerichts Mosbach

    5.1  Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter*innen des Amtsgerichts Mosbach wegen intransparenter nicht-nachvollziehbarer Bearbeitungsverweigerung von KONKRETEN Eingaben zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht, Diskriminierung und Rassismus

    5.2 Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter*innen des Amtsgerichts Mosbach wegen intransparenter nicht-nachvollziehbarer Bearbeitungsverweigerung von KONKRETEN Eingaben zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht sowie bzgl. möglichem Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen von KONKRETEN Tatbeteiligungen an NS-Judenverfolgung und am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis in der eigenen institutionellen NS-Vergangenheitsbewältigung der Mosbacher Justiz

    5.3 Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter*innen des Amtsgerichts Mosbach wegen intransparenter nicht nachvollziehbarer Bearbeitungsverweigerung von KONKRETEN Eingaben zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht, Diskriminierung und Rassismus sowie zu nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD, INSBESONDERE im Bundestagswahlkampf 2025

  6. Öffentliche Beschwerden und Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler

    6.1 An LACDJ = Problematischer Umgang mit beim CDU-geführten Amtsgericht Mosbach beantragten Verfahren zu juristischen NS- und AFD-Aufarbeitungen unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler
    = AFD-Aussage im Januar 2025, Adolf Hitler sei ein Kommunist, Sozialist und Linker gewesen
    = AFD-Aussage im 16.01.2025, Adolf Hitler sei ein Linker gewesen


  7. KONKRETE Strafanzeigen gegen den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler gem. § 158 StPO

  8. Veröffentlichungen von und zu Lars Niesler



1. Öffentliche NS-INFORMATIONSAUSHANGSTAFELN "150 Jahre unabhängiges Amtsgericht Mosbach" u.a. unter der Verantwortung des Direktors Dr. Lars Niesler

Öffentliche NS-INFORMATIONSAUSHANGSTAFELN im Amtsgericht Mosbach


Öffentliche NS-INFORMATIONSAUSHANGSTAFELN "150 Jahre unabhängiges Amtsgericht Mosbach" 2021 bis 2025 im Amtsgericht Mosbach unter dem Direktor des Amtsgerichts, Dr. Lars Niesler, in der eigenen behördlich-institutionellen NS-Vergangenheitsbewältigung und NS-Öffentlichkeitsarbeit zu Beispielen von Nazi-Verbrechen und Nazi-Unrecht sowie von deren juristischen Aufarbeitungen durch die Mosbacher Justiz selbst seit 1945 bzgl. ...

Mosbacher Rassenschande-Justiz und nationalsozialistische Judenverfolgung und Judenvernichtung


"150 Jahre unabhängiges Amtsgericht Mosbach": … … Rassenschande-Justiz … … brennende Mosbacher Synagoge in 1938 und nationalsozialistische Judenverfolgung und Judenvernichtung, insbesondere in Mosbach und Baden, sowie die diesbzgl. nicht stattgefundene juristische Aufarbeitung nach 1945 im Neckar-Odenwaldkreis durch die Mosbacher Justiz !


"150 Jahre unabhängiges Amtsgericht Mosbach": … … NS-Schreibtischtäter als Haupt- und Exzessivtäter, Nazi-Justizverbrechen bis 1945 und Kontinuität von Nazi-Funktionseliten und Nazi-Juristen nach 1945 am Beispiel des Nazi-Staatsrechtlers, NS-Rechtstheoretikers Carl Schmitt. Die antisemitischen Nürnberger Gesetze von 1935 nannte er eine „Verfassung der Freiheit“. Er vertrat die Freund-Feind-Theorie zur Rechtfertigung und Beförderung der NS-Ideologien für den Nazi-Angriffs-Terror- und Vernichtungskrieg gegen äußere Feinde und für die NS-Verfolgung und NS-Vernichtung der inneren politischen, rassen-ideologischen und rassenhygienischen Feinde. Mit seiner Theorie der Großraumordnung rechtfertigte Schmitt den Nazi- Angriffs-Terror- und Vernichtungskrieg. Vor dem Primat einer unbedingten Wahrung der nationalen Souveränität vor allem autoritärer Staaten gegenüber den Forderungen der Demokratie lehnte Schmitt internationale Sanktionen ab.


KOMMENTAR: Unter Missbrauch seines richterlichen Amtes und ENTGEGEN den öffentlichen Vorgaben und Richtlinien des verantwortlichen Direktors des Amtsgericht Mosbach Dr. Lars Niesler zu Handlungs- und Entscheidungsorientierungsvorgaben in den Öffentlichen NS-INFORMATIONSAUSHANGSTAFELN "150 Jahre unabhängiges Amtsgericht Mosbach" im Amtsgericht Mosbach in der eigenen institutionellen NS-Vergangenheitsbewältigung und NS-Öffentlichkeitsarbeit zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht vor 1945 sowie zu deren juristischen Aufarbeitungen durch die Mosbacher Justiz nach 1945 verweigert und verbietet HIER der fallverantwortliche Spruchkörper als Amtsrichterin Marina Hess seit 2022 beim Amtsgericht Mosbach ... (a) SOWOHL die KONKRETE kritische Auseinandersetzung mit NS-Verbrechenskomplexen 1933 bis 1945, INSBESONDERE im Neckar-Odenwaldkreis, ... (b) ALS AUCH die  KONKRETE Auseinandersetzung der Mosbacher Justiz mit der diesbzgl. mangelhaften juristischen Aufarbeitung seit 1945 durch die heutige Mosbacher Justiz selbst.


2. Politische Kontextualisierung des Agierens von Dr. Lars Niesler als Direktor des Amtsgerichts Mosbach und als Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg

Offizielle Haltung des CDU-Kanzlerkandidaten und CDU-Parteivorsitzenden
Friedrich Merz
zur CDU-Beziehung mit der AFD, insbesondere auch im Bundestagswahlkampf im Januar 2025

c) CC BY-SA 4.0D. Steffen Prößdorf: Event, CDU, Wahlkampf mit Friedrich Merz in Erfurt 2024: Friedrich Merz (Parteivorsitzender)

Vor dem Hintergrund der schwierigen Regierungsbildung mit der rechtspopulistischen und teilweise rechtsextremen FPÖ in Österreich, hat der CDU-Kanzlerkandidat und CDU-Parteivorsitzende Friedrich Merz während des Bundestagswahlkampfes im Januar 2025 öffentlich mitgeteilt und bekräftigt, dass die CDU-Brandmauer zur AFD definitiv stehen würde und dass er selbst sein Schicksal als CDU-Parteivorsitzender daran knüpfen würde. Österreich sei der „Beweis dafür, dass man Rechtspopulisten nicht den Weg in die Macht ebnen darf“, sagte Merz am Freitagabend in den ARD-„Tagesthemen“ (WELT: 11.01.2025). Er werde nicht zulassen, dass in der CDU die „Brandmauer“ zur AfD falle. „Ich knüpfe mein Schicksal als Parteivorsitzender der CDU an diese Antwort“, sagte Merz am Rande einer Klausur des CDU-Bundesvorstands in Hamburg. „Wir arbeiten nicht mit einer Partei zusammen, die ausländerfeindlich ist, die antisemitisch ist, die Rechtsradikale in ihren Reihen, die Kriminelle in ihren Reihen hält – eine Partei, die mit Russland liebäugelt und aus der Nato und aus der Europäischen Union austreten will.“ Andernfalls würde man »die Seele der CDU verkaufen«. Er habe nicht die Absicht, dies zu tun. Dafür stehe er mit seinem Wort als Friedrich Merz und Parteivorsitzender (DER SPIEGEL: 11.01.2025)

Der designierte CDU-Vorsitzende Friedrich Merz hat sich erneut für eine scharfe Abgrenzung seiner Partei von der AfD ausgesprochen und droht kooperationswilligen Christdemokraten mit dem Parteiausschluss. "Mit mir wird es eine Brandmauer zur AfD geben", sagte Merz dem "Spiegel". "Die Landesverbände, vor allem im Osten, bekommen von uns eine glasklare Ansage: Wenn irgendjemand von uns die Hand hebt, um mit der AfD zusammenzuarbeiten, dann steht am nächsten Tag ein Parteiausschlussverfahren an." Er werde im Verhältnis zur AfD von Anfang an sehr konsequent sein, so Merz. "Wir sind nicht die XYZ-Partei, die mit jedem kann. Wir sind die CDU." (N-TV: 23.12.2021) (WELT: 23.01.2021)

Warnungen vor Wahlerfolgen der AfD gibt es seit Langem. Aber am 19.01.2025 holte Friedrich Merz ganz weit aus: Der Unions-Kanzlerkandidat warnte nicht nur vor einem Wahlsieg der Rechtspopulisten 2029 in Deutschland. "Ich sage es, wie ich es denke: Die nächste Bundestagswahl ist dann 2033. Und einmal 33 reicht für Deutschland", fügte er in Anspielung auf die Machtübernahme der Nazis 1933 hinzu (ntv: 22.01.2025). (DER SPIEGEL: 11.01.2025)

Der Kanzlerkandidat der Union schließt eine Zusammenarbeit mit der in Teilen gesichert rechtsextremen Partei kategorisch aus. Merz fügte hinzu: „Wenn wir das machen würden, wir würden die Seele der CDU verkaufen.“ Er habe nicht die Absicht, dies zu tun. Dafür stehe er mit seinem Wort als Friedrich Merz und Parteivorsitzender (HANDELSBLATT: 11.01.2025).

Über was der DEUTSCHE BUNDESTAG in der verbleibenden Zeit bis zur Neuwahl noch beraten und beschließen soll, das war Thema einer Aktuellen Stunde am Mittwoch, 13. November 2024, mit dem Titel „Kein Stillstand im Parlament – Sachbezogene Mehrheiten nutzen“. Verlangt hatte sie die AfD-Fraktion. Dabei ging es um die Weigerung der anderen Fraktionen, Initiativen der AfD noch auf die Tagesordnung zu setzen. Die Debatte drehte sich aber auch um die Weigerung von Union und FDP, bestimmten Vorhaben der verbliebenen Koalitionsfraktionen noch zu einer Mehrheit zu verhelfen (Aktuelle Stunde 13.11.2024: Debatte über Arbeit des Bundestages nach Koalitionsende).

"In seiner Rede am 13. November 2024 im Deutschen Bundestag hat der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Kanzlerkandidat von CDU und CSU, Friedrich Merz, ausweislich des stenografischen Protokolls des Deutschen Bundestags unter anderem erklärt: 'Für die wenigen verbleibenden Entscheidungen, die ohne Bundeshaushalt möglich sein könnten, will ich Ihnen hier einen Vorschlag machen: Wir sollten mit Ihnen, den Sozialdemokraten, und Ihnen, die Grünen, vereinbaren, dass wir nur die Entscheidungen auf die Tagesordnung des Plenums setzen, über die wir uns zuvor mit Ihnen von der SPD und den Grünen in der Sache geeinigt haben, sodass weder bei der Bestimmung der Tagesordnung noch bei den Abstimmungen in der Sache hier im Haus auch nur ein einziges Mal eine zufällige oder tatsächlich herbeigeführte Mehrheit mit denen da von der AfD zustande kommt. Diese Verabredung möchte ich Ihnen ausdrücklich vorschlagen, meine Damen und Herren. Denn das hätten diese Damen und Herren von rechts außen doch gerne, dass sie plötzlich die Mehrheiten besorgen, und sei es mit Ihnen von den beiden Minderheitsfraktionen bei der Bestimmung der Tagesordnung. Wir wollen das nicht. Ich hoffe, Sie sehen das auch so, liebe Kolleginnen und Kollegen.' Erklärung von Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel zur Abstimmung im Deutschen Bundestag am 29. Januar 2025 >>>

Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz hat in der Positionierung der CDU eine Zusammenarbeit mit der AfD nach der Bundestagswahl kategorisch ausgeschlossen. "Weder vorher noch nachher noch zu irgendeinem anderen Zeitpunkt gibt es eine Zusammenarbeit meiner Fraktion mit Ihren Leuten - egal mit wie vielen Leuten Sie hier im nächsten Deutschen Bundestag sitzen werden", sagte Merz an die Adresse der AfD in der Debatte über die Regierungserklärung von Bundeskanzler Olaf Scholz (NTV: 13.11.2024).

Die Unionsfraktion hatte die Entwürfe zweier Anträge für eine verschärfte Migrations- und Sicherheitspolitik im Januar 2025 vorgelegt. Sie wurden auch SPD, Grünen und FDP mit dem Vorschlag zur Verständigung übermittelt, ausdrücklich aber nicht der AfD. In einem der Anträge wurde eine AfD-kritische Passage aufgenommen, um zu verhindern, dass die Partei zustimmt. Darin heißt es: "Wer die illegale Migration bekämpft, entzieht auch Populisten ihre politische Arbeitsgrundlage. Die AfD nutzt Probleme, Sorgen und Ängste, die durch die massenhafte illegale Migration entstanden sind, um Fremdenfeindlichkeit zu schüren und Verschwörungstheorien in Umlauf zu bringen."
Zudem heißt es darin, die AfD trete dafür ein, dass Deutschland die EU und den Euro verlasse und sich stattdessen "Putins Eurasischer Wirtschaftsunion" zuwende. "All das gefährdet Deutschlands Stabilität, Sicherheit und Wohlstand. Deshalb ist diese Partei kein Partner, sondern unser politischer Gegner." (ZEIT: 26.01.2025)


Erklärung von Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel zur Abstimmung
im Deutschen Bundestag am 29. Januar 2025

30.01.2025 · Erklärungen
"In seiner Rede am 13. November 2024 im Deutschen Bundestag hat der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Kanzlerkandidat von CDU und CSU, Friedrich Merz, ausweislich des stenografischen Protokolls des Deutschen Bundestags unter anderem erklärt: 'Für die wenigen verbleibenden Entscheidungen, die ohne Bundeshaushalt möglich sein könnten, will ich Ihnen hier einen Vorschlag machen: Wir sollten mit Ihnen, den Sozialdemokraten, und Ihnen, die Grünen, vereinbaren, dass wir nur die Entscheidungen auf die Tagesordnung des Plenums setzen, über die wir uns zuvor mit Ihnen von der SPD und den Grünen in der Sache geeinigt haben, sodass weder bei der Bestimmung der Tagesordnung noch bei den Abstimmungen in der Sache hier im Haus auch nur ein einziges Mal eine zufällige oder tatsächlich herbeigeführte Mehrheit mit denen da von der AfD zustande kommt. Diese Verabredung möchte ich Ihnen ausdrücklich vorschlagen, meine Damen und Herren. Denn das hätten diese Damen und Herren von rechts außen doch gerne, dass sie plötzlich die Mehrheiten besorgen, und sei es mit Ihnen von den beiden Minderheitsfraktionen bei der Bestimmung der Tagesordnung. Wir wollen das nicht. Ich hoffe, Sie sehen das auch so, liebe Kolleginnen und Kollegen.'
Dieser Vorschlag und die mit ihm verbundene Haltung waren Ausdruck großer staatspolitischer Verantwortung, die ich vollumfänglich unterstütze. Für falsch halte ich es, sich nicht mehr an diesen Vorschlag gebunden zu fühlen und dadurch am 29. Januar 2025 sehenden Auges erstmalig bei einer Abstimmung im Deutschen Bundestag eine Mehrheit mit den Stimmen der AfD zu ermöglichen.
Stattdessen ist es erforderlich, dass alle demokratischen Parteien gemeinsam über parteipolitische Grenzen hinweg, nicht als taktische Manöver, sondern in der Sache redlich, im Ton maßvoll und auf der Grundlage geltenden europäischen Rechts, alles tun, um so schreckliche Attentate wie zuletzt kurz vor Weihnachten in Magdeburg und vor wenigen Tagen in Aschaffenburg in Zukunft verhindern zu können."
Erklärung von Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel zur Abstimmung im Deutschen Bundestag am 29. Januar 2025 >>>


Beispiele von CDU-Abweichlern
von der offiziell verlautbarten CDU-Brandmauer gegenüber der AFD,
von der offiziell verlautbarten CDU-Ablehnungsbekundung
einer möglichen Zusammenarbeit mit der AFD
bzw. einer Mehrheitsbeschaffung für Bundestagsanträge mit der AFD

Über die Zusammenarbeit im Gemeinderat Krauschwitz sagt CDU-Fraktionsmitglied Mario Mackowiak: "Wir haben null Brandmauer." CDU-Politiker bringen sogar CDU-Minderheitsregierungen im Osten ins Spiel, die sich dann wechselnde Mehrheiten im Parlament suchen könnten - je nach Thema dann auch mal mit der AfD. Neben Kommunalpolitikern kommt dieser Vorschlag mittlerweile sogar vom Chef der Grundwertekommission Andreas Rödder. Henrik Gotsch, CDU-Politiker in der Bürgerschaft Stralsund sieht darin kein Problem und keine Zusammenarbeit: "Wenn man zusammenarbeitet, dann - das steckt ja schon im Wort - arbeitet man zusammen. Das hat nichts damit zu tun, dass man inhaltlich auch mal einem Antrag zustimmt", sagt er ZDF frontal. Das Verhalten von der Basis der CDU wirft die Frage auf, ob sie sich an die Vorgaben der Partei-Spitze hält. Eine Spurensuche von ZDF frontal im September 2023, die in Berlin beginnt und in zahlreiche Brandmauer-Hotspots in Kommunen in Ost-Deutschland führt, zeigt das Brandmauerproblem: Die CDU stimmt immer wieder mit der AfD gemeinsam Anträgen zu. Und mehr noch: In manchen Kommunen in Deutschland ist die Zusammenarbeit mit der AfD ganz alltäglich. 

Und die CDU in Bautzen hat offenbar auch kein Problem, mit der AfD gemeinsame Sache zu machen. Jedenfalls hat sie vor einigen Tagen einem Antrag der Rechtsaußen-Partei im Kreistag zugestimmt und ihr so zu einer Mehrheit in einer Asylangelegenheit verholfen. Offenbar interessiert es dort nicht, dass Parteichef Merz schon bei seinem Amtsantritt von einer Brandmauer zur AfD gesprochen hat. "Alle Liebäugelei mit diesen Leuten führt uns nur ins Elend. Deshalb ist meine ganz klare Botschaft. Wir machen keine Zusammenarbeit, es gibt keine Übereinstimmung." "Mauern fallen immer": Nun gab es eben doch diese Übereinstimmung. Nicht zum ersten Mal übrigens. In den Kommunen kommt es immer wieder vor, dass Parteien gemeinsam mit der AfD abstimmen - besonders oft ist es die CDU im Osten. In Meißen hat der stellvertretende CDU-Vorsitzende Sven Eppinger eine Zusammenarbeit mit der AfD vor einigen Wochen dann auch anders bewertet als die Bundes-CDU. "Mauern fallen immer." (Abgrenzung nach rechtsDie bröckelnden Brandmauern der CDU, 23.12.2022 TAGESSCHAU).

Die AfD hat mehr als ein Viertel der Stimmen bei den Kommunalwahlen in Thüringen im Mai 2024 gewonnen. Mit starken Zuwächsen wird sie über ein Viertel aller Sitze in Kreistagen und Stadträten besetzen, was das Errichten von Brandmauern zunehmend erschwert. Der thüringische CDU-Kandidat Erik Beiersdorfer warb im Sommer 2024  auf Wahlplakaten mit dem Spruch: „Wählerwille statt Brandmauern“ (Deutschlandfunk 04.09.2024).

Die brandenburgische CDU-Landtagsabgeordnete und Bundestagskandidatin Saskia Ludwig hat bei entsprechenden Mehrheitsverhältnissen nach den Neuwahlen eine Koalition ihrer Partei mit der in Teilen rechtsextremen AfD gefordert. "Wenn über 50 Prozent Mitte-rechts wählen, dann muss es auch eine Mitte-rechts-Regierung geben für die Bürger", sagte sie dem Lokalsender tvberlin in einem am 21.01.2025 veröffentlichten Interview (T-Online: 22.01.2025).

„Für das, was ihr wollt, müsst ihr nicht die AfD wählen. Dafür gibt es eine demokratische Alternative: die CDU!“ So hieß es in Julia Klöckner, ehemalige Landwirtschaftsministerin und Bundestagsabgeordnete der CDU, entfernten Social-Media-Instagram-Post. Die User zeigten sich entsetzt, viele sahen darin eine unzulässige Annäherung an die AfD und eine Gleichsetzung mit deren extremen Positionen (FOCUS: 09.01.2025) (TAGESSCHAU: 09.01.2025)

CDU-Kanzlerkandidat und CDU-Parteivorsitzender Friedrich Merz hat Ende Januar 2025 eine Verschärfung der Migrationspolitik angekündigt. Nun macht er deutlich: Das soll notfalls auch mit Stimmen der AfD umgesetzt werden. Die FDP signalisiert Zustimmung. "Und wir werden sie einbringen – unabhängig davon, wer ihnen zustimmt." Er fügte hinzu: "Wer diesen Anträgen zustimmen will, der soll zustimmen. Und wer sie ablehnt, der soll sie ablehnen. Ich gucke nicht rechts und nicht links, ich gucke in diesen Fragen nur geradeaus." Damit rückt Merz von der von ihm mehrfach beschworenen "Brandmauer" ab. Auf dieser Grundlage schloss er eigentlich eine Zusammenarbeit mit der AfD kategorisch aus. Das hatte er zuvor mehrfach bekräftigt, so auch am 10. Januar dieses Jahres. Vor zwei Wochen positionierte Merz eindeutig: Er werde nicht zulassen, dass in der CDU die "Brandmauer" zur AfD falle. "Ich knüpfe mein Schicksal als Parteivorsitzender der CDU an diese Antwort", ergänzte er (T-Online: 24.01.2025). Im Bundestag will die Union in der kommenden Woche Anträge zur Verschärfung der Flüchtlingspolitik einreichen. Dass Merz dafür auch AfD-Stimmen in Kauf nimmt, hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) scharf kritisiert.  „Wenn Herr Merz sich auf einen nationalen Irrweg begibt, dann hat die CDU jeden Kompass verloren“, sagte sie dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Nur mit der AfD gäbe es Mehrheiten für seine Pläne. Sich im Bund von Rechtspopulisten und Putin-Freunden abhängig zu machen, wäre geschichtsvergessen und der finale Bruch mit der Politik von Merkel und Kohl.“ (RND: 26.01.2025)

Die Spannung vor der Sitzung im Bundestag ist groß: Werden Union und AfD in Sachen Migration gemeinsame Sache machen? CDU-Chef Merz sagt, es sei ihm egal, wer den Weg mit ihm gehe. Merz geht bei Migrationsdebatte "all-in"
Den teils verhaltenen Partei-Oberen sagte er auf ihre Bildschirme: "Ich gehe all-in." Er wolle im Bundestag den Asyl-Showdown. Und wenn es am Ende die AfD wäre, die den CDU-Anträgen zustimme - egal. "Ich gucke nicht rechts und nicht links, ich gucke nur geradeaus." Friedrich Merz, CDU-Kanzlerkandidat. Die Überrumpelten widersprachen nicht. (ZDF: 29.01.2025)

Merz und die AfD. Alles auf die rechte Karte. CDU-Chef Merz soll auf Gesprächsangebote von SPD und Grünen nicht reagiert haben. Die AfD macht sich derweil für ihren Auftritt bereit (TAZ: 28.1.2025). Mehrheit mit der AfD
Friedrich Merz bricht sein Wort - aber er ist stolz darauf. Friedrich Merz hält sich nicht an sein gegebenes Wort. Er hatte erklärt, dass er keine "Zufalls-Mehrheiten" mit der AfD riskieren oder herbeiführen werde. Merz bricht dieses Wort, heute ein wenig, indem er (auch) die AfD eine Mehrheit für die symbolhaften Anträge zustande bringen lässt. Am Freitag kommt es vermutlich noch gravierender, weil es dann um ein veritables Bundesgesetz geht. Das hat zwar keinen revolutionären Inhalt, aber es wäre das erste seit der Gründung der Bundesrepublik, das nur zustande käme, weil die in Teilen rechtsextreme AfD mitstimmt. Glaubwürdigkeit ist und bleibt eine zentrale Währung für Politiker, weil es für den Wähler ein seriös gangbarer Weg der Komplexitätsreduktion ist. Anstatt alle Details und Verästelungen der zahllosen Sachprobleme selber zu verstehen und zu beurteilen, wählt der Bürger den aus, dem er traut. Dem er vertrauen will. "Sie kennen mich", sagte Angela Merkel und gewann eine Bundestagswahl mit genau diesem Mechanismus.(N-TV: 29.01.2025).

 

HISTORISCHE Politische Kontextualisierung des Agierens
von Dr. Lars Niesler als Direktor
des Amtsgerichts Mosbach und als
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg



SOWOHL KONSERVATIVE ALS AUCH LIBERALE stimmen am 23. März 1933 dem Ermächtigungsgesetz von Adolf Hitler und den Nationalsozialisten (NSDAP) zu, das dazu diente die demokratische Weimarer Republik handlungsunfähig zu machen und abzuschaffen. Von den 647 Abgeordneten mussten also 432 anwesend sein. SPD und KPD verfügten über 201 Abgeordnete. Um die Gültigkeit der Abstimmung zu verhindern, hätten also neben diesen 201 Abgeordneten lediglich 15 weitere Abgeordnete der Abstimmung fern bleiben müssen (647−216 = 431). Um das zu verhindern, beantragte die Reichsregierung eine Änderung der Geschäftsordnung. Danach sollten auch diejenigen Abgeordneten, die ohne Entschuldigung einer Reichstagssitzung fernblieben, als anwesend gelten. Zu diesen „unentschuldigt“ Fehlen-den zählten auch die vorher in „Schutzhaft“ genommenen oder vertriebenen Abgeordneten. Obwohl die SPD ausdrücklich auf die Gefahr des Missbrauchs hinwies, stimmten außer ihr alle Parteien dieser Änderung der Geschäftsordnung zu. Die erzwungene Abwesenheit der KPD-Abgeordneten auf Grund von Verhaftung, Ermordung und Flucht erhöhte den Druck auf die bürgerlichen Parlamentarier. Nach der Ausschaltung der KPD, „denen im übrigen die Mandate durch Verordnung entzogen worden sind“, stimmte allein die SPD (94 Stimmen) im Reichstag gegen das Gesetz. 109 Abgeordnete verschiedener Fraktionen nahmen nicht an der Abstimmung teil: … 26 Abgeordnete der SPD waren inhaftiert oder geflohen … 81 Abgeordnete der KPD (die gesamte Fraktion) wurden vor der Abstimmung widerrechtlich verhaftet oder waren geflüchtet und untergetaucht … 2 weitere Abgeordnete waren erkrankt bzw. entschuldigt. Aus-weislich des amtlichen Protokolls wurden insgesamt 538 gültige Stimmen abgegeben, 94 Ab-geordnete stimmten mit „Nein“. Alle anderen Abgeordneten (insgesamt 444) stimmten für das Gesetz. Entweder geschah dies aus Überzeugung oder aus Sorge um ihre persönliche Sicherheit und die Sicherheit ihrer Familien, aber auch, weil sie sich dem Fraktionszwang ihrer Partei beugten. Als Hermann Göring das Abstimmungsergebnis bekannt gab, stürmten die NSDAP-Abgeordneten nach vorn und sangen das Horst-Wessel-Lied !!!
https://de.wikipedia.org/

 

SOWOHL CDU ALS AUCH FDP... dulden Relativierung von NS-Verbrechen sowie Verunglimpfung von NS-Verfolgten und NS-Opfern durch Alt-Nazis und Rechtsextremisten im Deutschen Bundestag in 1950 (u.a. Wolfgang Hedler) und bilden zusammen von 1949 bis 1961 eine Koalition mit der DEUTSCHEN PARTEI (DP), in der sich eine Reihe von Alt-Nationalsozialisten in der Kontinuität von NS-Funktionseliten nach 1945 befinden !!!

 

Agieren des Juristen und Amtsgerichtsdirektors Lars Niesler
als Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
Amtsgericht Mosbach unterstellt Bernd Michael Uhl angebliche psychische Erkrankung auf Grund seiner Nazi-Jäger-Eingaben.


In diesem Zeitraum von 2021 bis 2025 ist das Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwaldkreis, Baden-Württemberg, unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg.

Seit 2022 hat das Amtsgericht unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Direktors Dr. Lars Niesler aktenkundig nachweisbar und haltbar Probleme mit der Bearbeitung von ... :

  • ... von Eingaben zu KONKRETEN NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis 1933 bis 1945,
  • ... von Eingaben zu KONKRETEN  NS-Justizverbrechen und NS-Unrecht der Mosbacher Nazi-Justiz 1933 bis 1945,
  • ... von Eingaben zur KONKRETEN mangelhaften juristischen Aufarbeitungen von NS-Verbrechen und NS-Unrecht im in der Mosbacher Region und im Neckar-Odenwaldkreis seit 1945 durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz bis heute,
  • ... von Eingaben zu KONKRETEN nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD.

Amtsseitige Verweigerung der Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler, Eingaben zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht, Diskriminierung und Rassismus sowie zur AFD zu bearbeiten

BEISPIELE: Nachdem die Amtsrichterin und Familienrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler zuvor auf vier Seiten thematisiert und protokolliert, wie der Vater sich konstruktiv an der Besprechung und Gestaltung einer Regelung des Umgangsrecht beteiligt, führt die Amtsrichterin Marina Hess sodann auf Seite Fünf Folgendes in ihrer Protokollierung des gerichtlichen Vermerks unter 6F 9/22 vom 13.06.2024 aus:

"Der Vater wird in seinen Einlassungen insoweit eingegrenzt, dass er aufgefordert wird ausschließlich auf den Verfahrensgegenstand einer kindeswohldienlichen Umgangsregelung einzugehen und die Themen der Diskriminierung, des Rassismus, der Nichtverfolgung des NS-Unrechts in der Vergangenheit durch das Familiengericht Mosbach - durch die Vorsitzende - nicht erfolgte Umgänge in der Vergangenheit, Polizeieinsatz etc. zu unterlassen. Nachdem der Vater nach kurzer Unterbrechung und sodann erfolgenden Wortgefechts zwischen der Bevollmächtigten der Mutter und dem Vater nach der Unterbrechung, erneut von der mangelnden Aufarbeitung des NS-Unrechts durch die Vorsitzende, anfängt, entzieht die Vorsitzende dem Vater das Wort. Der Vater lässt sich hierdurch nicht beeindrucken und er reagiert auf den Ruf zur Ordnung durch die Vorsitzende nicht. Vielmehr nimmt er sein Telefon in die Hand und ruft die Polizei an unter Ankündigung Strafanzeige gegen die Vorsitzende zu stellen. Während die Vorsitzende diktiert telefoniert der Vater mit der Polizei. Daraufhin wird die Verhandlung beendet."

ZUVOR hatte die fallverantwortliche Amtsrichterin Marina Hess BEREITS unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler bereits wie folgt HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR agiert bzgl. Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus…

Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler teilt im anhängigen Verfahrenskomplex unter AMTSGERICHT MOSBACH 6F 9/22 am 17.08.202 schriftlich verfahrensrelevant aktenkundig AUSRÜCKLICH mitteilt, dass es ANGEBLICH NICHT Aufgabe eines deutschen Gerichtes sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten. UND DIES SOLLE INBESONDERE HIER GELTEN im KONKRETEN Zuständigkeitsbereich des AMTSGERICHT MOSBACH und der Mosbacher Justiz bzgl. NS-Verbrechen und NS-Unrecht, auch bzgl. Nazi-Justiz 1933 bis 1945, u.a. beim AG MOS, im Neckar-Odenwaldkreis, sowie bzgl. deren mangelhaften juristische Aufarbeitungen nach 1945 durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz selbst.

Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler will dem Beschwerdeführer und Anzeigeerstatter HIER amtsseitig verbieten KONKRETE Eingaben zu NS- und SS-Täter*innen per Fax beim Amtsgericht Mosbach einzureichen. Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR gezielt unter 6F 9/22 am 17.08.2022 bei den o.g. KONKRETEN NS-Aufarbeitungs-Verfahrensbeantragungen des Beschwerdeführers und Nazi-Jägers, die verfahrensrelevante und prozessuale EILBEDÜRFTIGKEIT des KONKRET hohen Alters möglicher noch lebender NS-Täter*innen, INS-BESONDERE auch bzgl. NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis, amtsseitig beim Amtsgericht Mosbach anzuerkennen und agiert HIER damit ENTGEGEN den öffentlich bekannten laufenden NS-Prozessen des 21. Jahrhunderts auch in 2022, 2023 und 2024 und 2025. Beispielsweise: Die Verurteilung eines KZ-Wachmannes in 2022 durch das Landgericht Neuruppin wegen Beihilfe zum NS-Massenmord. Die Verurteilung einer 97-jährigen KZ-Sekretärin in 2022 durch das Landgericht Itzehoe wegen Beihilfe zum NS-Massenmord. Die o.g. Verurteilung der mittlerweile 99-jährigen Zivilangestellten KZ-Sekretärin durch den Bundesgerichtshof am 20.08.2024 wegen Beteiligung am NS-Massenmord. UND DIES HIER u.a. unmittelbar nach und seit der KONKRETEN Eingabe des Beschwerdeführers und Nazi-Jägers vom 10.08.2022 mit STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 gegen Angehörige des Mosbacher SS-Zuges zur Überprüfung einer weiteren Beteiligung an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust nach der Zerstörung der Synagoge in Mosbach in 1938.

Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler missachtet die Strafprozessordnung unter § 158 bei der diesbzgl. gesetzlich geregelten Entgegennahme und Weiterbearbeitung HIER ABER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR EXPLIZIT in deren Anwendung mit der amtsseitigen NICHT-Benennung der o.g. einzeleingabenbezogenen konkreten Sachverhalte zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus, NICHT-Ausstellung der jeweiligen konkreten Eingangsbestätigungen und der NICHT-Mitteilung von jeweiligen konkreten Weiterbearbeitungen bzw. mit Verweigerungen von Mitteilungen offizieller Zuständigkeitsweiterverweisungen in der o.g. jeweiligen konkreten Eingaben-Sache. Die Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIER EXPLIZIT amtsseitig Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigungen, Sachverhaltsbenennungen und Zuständigkeitsverweisungen bei beantragten NS-Wiederaufnahme- und NS-Aufhebungsverfahren, bei beantragten NS-Wiedergutmachungs- und NS-Entschädigungsverfahren, bei beantragten gerichtlichen Prüfungen zu o.g. einzeleingabenbezogenen konkreten Sachverhalten.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess erlässt HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im anhängigen Verfahrenskomplex selbst KEINE amtsseitigen gerichtlichen Verfügungen zum KONKRETEN Aktenvernichtungsstopp bei den Mosbacher Justizbehörden … (A) für den Zeitraum 1933 bis 1945 … (B) … für o.g. themen- und sachbezogene Prüfungen und Verfahren seit 1945 zu juristischen Aufarbeitungen von NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis, d.h. im eigenen Zuständigkeitsbereich.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess erlässt HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im anhängigen Verfahrenskomplex selbst KEINE amtsseitigen gerichtlichen Verfügungen zum KONKRETEN Aktenvernichtungsstopp der Personalakten zur Mosbacher Nazi-Justiz 1933 bis 1945 bei den Mosbacher Justizbehörden sowie für o.g. themen- und sachbezogene Prüfungen und Verfahren zu juristischen Aufarbeitungen von personellen Kontinuitäten von Nazi-Juristen 1933 bis 1945 seit 1945 im Neckar-Odenwaldkreis, d.h. im eigenen Zuständigkeitsbereich.

Amtsseitige Verweigerung der Amtsrichterin Marina Hess
unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen
und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler,
Eingaben zu NS-SS-Täter*innen sowie zur AFD zu bearbeiten

Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, verweigert, verschweigt und unterdrückt HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im genannten Verfahrenskomplex die KONKRETE Eingabe des Beschwerdeführers und Nazi-Jägers vom 10.08.2022 mit STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 gegen Angehörige des Mosbacher SS-Zuges zur Überprüfung einer weiteren Beteiligung an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust nach der Zerstörung der Synagoge in Mosbach in 1938 zu bearbeiten. UND ZWAR HIER mit ihrer Verweigerung ENTGEGEN § 158 StPO von amtsseitigen ordnungsgemäßen Bestätigungen bzgl. Sachverhaltsbenennung des Strafantrages sowie bzgl. Antrags-Eingang, Antrags-Weiterbearbeitung und Antrags-Zuständigkeitsverweisung.

Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, verweigert, verschweigt und unterdrückt HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im genannten Verfahrenskomplex die KONKRETE Eingabe des Beschwerdeführers, Anzeigeerstatters und Nazi-Jägers vom 30.05.2024, u.a., unter 6F 9/22 und 6F 202/21 sowie 6F 2/22 als KV-STRAFANTRAG gegen den Beschuldigten rechtsextremen Juristen und AFD-Europa-Spitzenkandidat Maximilian Krah wegen Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen von Nazi-Verbrechen als Volksverhetzung mit der Relativierung von SS-Verbrechen am 18.05.2024 zu bearbeiten. UND ZWAR HIER mit ihrer Verweigerung ENTGEGEN § 158 StPO von amtsseitigen ordnungsgemäßen Bestätigungen bzgl. Sachverhaltsbenennung des Strafantrages sowie bzgl. Antrags-Eingang, Antrags-Weiterbearbeitung und Antrags-Zuständigkeitsverweisung.

Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, verweigert, verschweigt und unterdrückt HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im genannten Verfahrenskomplex die beantragten juristischen Aufarbeitungen der mangelhaften juristischen Aufarbeitungen seit 1945 von NS-SS-Verbrechen durch die deutsche Nachkriegsjustiz. UND ZWAR damit dadurch dann die tatsächliche Nachverfolgung dieses o.g. Strafanzeigenvorganges zur juristischen Aufarbeitung von NS-SS-Verbrechen im deutschen Gerichtsinstanzenweg ausgehend vom Amtsgericht Mosbach unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, von Beginn an EXPLIZIT NICHT nachvollziehbar wird. UND DIES OBWOHL: … Bundespräsident Gauck in 2013 ebenso wie Bundespräsident Steinmeier in 2024 BENENNEN EXPLIZIT öffentlich die Sachverhalte der Verbrechen der nationalsozialistischen SS vor 1945 sowie AUCH das Versagen der bundesdeutschen Nachkriegsjustiz bei der juristischen Aufarbeitung von SS-Verbrechen seit 1945 und entschuldigen sich dafür öffentlich.

Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, verweigert HIER seit 2022 HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im genannten Verfahrenskomplex amtsseitig, gerichtliche Prüfungen zu verfügen zu den jahrzehntelangen Deutschen Rentenbezügen für NS-Täter*innen, Kriegsverbrecher*innen und für SS-Mitglieder, Mitgliedern von NS-Organisationen im Inland und Ausland. UND DIES während ABER die diesbzgl. Gesetzliche Regelung seit Jahrzehnten beim DEUTSCHEN BUNDESTAGES thematisiert äußerst umstritten ist.


SIEHE DAZU AUCH:


 


Unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg wird von 2021 bis 2025 im öffentlichen Informationsaushang "150 Jahre unabhängiges Amtsgericht Mosbach" unter dem Titel "Der Führer schützt das Recht" Folgendes thematisiert: … … NS-Schreibtischtäter als Haupt- und Exzessivtäter, Nazi-Justizverbrechen bis 1945 und Kontinuität von Nazi-Funktionseliten und Nazi-Juristen nach 1945 am Beispiel des Nazi-Staatsrechtlers, NS-Rechtstheoretikers Carl Schmitt.

Unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg, werden von 2021 bis 2025 im öffentlichen Informationsaushang beim Amtsgericht Mosbach EXPLIZIT NICHT gegen das rechtsextremistische Nationalsozialistische Terror- Verfolgungs- und Vernichtungsregime Widerstandsleistende Juristen mit ihrer Vorbildfunktion thematisiert. 

Unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg, werden von 2021 bis 2025 im öffentlichen Informationsaushang beim Amtsgericht Mosbach EXPLIZIT NICHT solche Juristen mit ihrer Vorbildfunktion thematisiert, die sich nach 1945 um die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen und NS-Unrecht bemüht haben.

Der CDU-nahe Jurist und Direktor des Amtsgericht Mosbach, Dr. Lars Niesler, hat sich SELBST EXPLIZIT NICHT der Initiative der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Demokratie und Menschenrechte (RAV) unter dem Titel "Demokratie und Menschenwürde schützen: Mehr als 200 Jurist*innen fordern Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD" (vgl. Pressemitteilung, 9. Januar 2025 >>>) mit einem Offenen Brief vom 09.01.2025 an die demokratischen Abgeordneten im Bundestag sowie an die Bundesregierung für die Einleitung eines Verbotsverfahrens der AfD angeschlossen. 

Der CDU-nahe Jurist und Direktor des Amtsgericht Mosbach, Dr. Lars Niesler, hat seine Mitarbeiter*innen beim Amtsgericht Mosbach NICHT öffentlich über die Initiative "Demokratie und Menschenwürde schützen: Mehr als 200 Jurist*innen fordern Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD" informiert und hat ihnen EXPLIZIT NICHT öffentlich freigestellt, sich unabhängig und eigenständig und frei öffentlich dieser Initiative anschließen zu können.

Der CDU-nahe Jurist und Direktor des Amtsgericht Mosbach, Dr. Lars Niesler, hat seine Mitarbeiter*innen beim Amtsgericht Mosbach EXPLIZIT NICHT öffentlich über die Zwölf Seiten "Rechtswissenschaftliche Stellungnahme zu einem Parteiverbotsverfahren gegen die AfD" von 17 Staatsrechtslehrerinnen und -lehrern an den Rechts- und den In­nen­aus­schuss des Bun­des­tags mit dem verfassungsrechtspolitischen Gebot vom November 2024 informiert. Schon ohne die Materialsammlung des Bundesamts für Verfassungsschutz halten sie auf der Grundlage von öffentlichen Äußerungen von Mandatsträgerinnen und -trägern eine belastbare Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Parteiverbotsverfahrens für möglich: "Die AfD ist danach gerade der prototypische Fall einer Partei, durch die die spezifischen Mechanismen der grundgesetzlichen wehrhaften Demokratie aktiviert werden sollten", schreiben die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen. Der CDU-nahe Jurist und Direktor des Amtsgericht Mosbach, Dr. Lars Niesler, hat seine Mitarbeiter*innen beim Amtsgericht Mosbach NICHT öffentlich über die "Rechtswissenschaftliche Stellungnahme zu einem Parteiverbotsverfahren gegen die AfD" von 17 Staatsrechtslehrerinnen und -lehrern an den Rechts- und den In­nen­aus­schuss des Bun­des­tags  informiert und hat ihnen EXPLIZIT NICHT öffentlich freigestellt, sich unabhängig und eigenständig dieser Initiative  freigestellt, sich unabhängig und eigenständig dieser Initiative öffentlich anschließen zu können.

Der CDU-nahe Jurist und Direktor des Amtsgericht Mosbach, Dr. Lars Niesler, hat seine Mitarbeiter*innen beim Amtsgericht Mosbach seit 2023 EXPLIZIT NICHT öffentlich über die Veröffentlichungen des Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) informiert, die die fraktionsübergreifende Initiative von Bundestagsabgeordneten für ein Verbot der AfD für aussichtsreich hält. "Das Instrument des Verbotsverfahrens einer Partei ist aus historischer Erfahrung für eine Situation wie die jetzige geschaffen worden", heißt es in einer Mitteilung des Instituts. Bereits in einer Analyse vom Juni 2023 habe das Institut die Auffassung vertreten, dass die Partei aufgrund "ihrer Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung" durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden könnte. "Die Partei hat sich seither weiter radikalisiert", heißt es in der Mitteilung des DIMR vom 22.01.2025. Der CDU-nahe Jurist und Direktor des Amtsgericht Mosbach, Dr. Lars Niesler, hat seinen Mitarbeiter*innen beim Amtsgericht Mosbach EXPLIZIT NICHT öffentlich freigestellt, sich unabhängig und eigenständig und frei dieser Stellungnahme öffentlich anschließen zu können.



3. Antwortschreiben des Direktors des Amtsgerichts Dr. Lars Niesler vom 19.11.2024 zu KONKRETEN Eingaben an das Amtsgericht Mosbach zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus seit 2022 sowie zu diesbzgl. Strafanzeigen gegen die Amtsrichterin Marina Hess

 KOMMENTAR:

Gesetzlich geregelte Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach:

Das Amtsgericht Mosbach und Direktor Dr. Lars Niesler werden gemäß § 158 StPO um ordnungsgemäße Eingangsbestätigung, Sachverhaltsbenennung und Sachverhaltserläuterung der Tatvorwürfe bzgl. der o.g. genannten Strafanzeigen GEGEN die o.g. Beschuldigte beim Amtsgericht Mosbach gebeten:


§ 158
Strafanzeige; Strafantrag
Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei den Staatsanwaltschaften und Amtsgerichten schriftlich angebracht werden.  Dem Verletzten ist auf Antrag der Eingang seiner Anzeige schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung soll eine kurze Zusammenfassung der Angaben des Verletzten zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat enthalten.

 

Sachliche und fachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach
begründet durch Amtsrichterin Marina Hess:

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess  unter der Verantwortung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler belegt mit ihrem richterlichen Entscheiden und Handeln ihrerseits HIER die amtsseitige sachliche und fachliche Zuständigkeit für die juristische Aufarbeitung von Nazi-Kontextualisierungen und Rassismus-Kontextualisierungen ausgehend von familienrechtlichen Zivilverfahren beim Amtsgericht Mosbach.

Die HIER im o.g. Verfahrenskomplex beim Amtsgericht Mosbach fallverantwortliche Amtsrichterin und Familienrichterin Marina Hess …

… (a =>) … verknüpft selbst HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR per gerichtlicher Verfügung verfahrensinhaltlich und prozessual im anhängigen Verfahrenskomplex amtsseitig die vom Beschwerdeführer und Anzeigeerstatter beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS-, Rechtsextremismus- und Rassismus-Verfahren mit den anhängigen Familienrechtsverfahren unter 6F 202/21 und 6F 9/22 am 17.08.2022.
… (b =>) … teilt unter 6F 9/22 am 17.08.2022 per gerichtlicher Verfügung mit, dass die unter (a =>) eingereichten Beschwerdeführer-Eingaben zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus ihrerseits  amtsseitig separiert und getrennt von den Familienrechtsverfahren-Akten HIER ABER in sogenannten Sonderbänden beim Amtsgericht Mosbach angelegt werden.
… (c =>) … bearbeitet DABEI in ihrem richterlichen Entscheiden und Handeln beim Amtsgericht Mosbach mit ihren gerichtlichen Verfügungen unter (a =>) und (b =>) verfahrensinhaltlich und prozessual strategisch HIER INSBESONDERE auch KONKRETE Eingaben ... bzgl. KONKRETER NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis 1933 bis 1945, … bzgl. KONKRETER NS-Justizverbrechen und NS-Unrecht der Mosbacher Nazi-Justiz 1933 bis 1945, … bzgl. deren mangelhafter juristischen Aufarbeitungen seit 1945 durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz bis heute.
… (d =>) … weist im HIER o.g. anhängigen Verfahrenskomplex seit 2021 erhobene wahrheitswidrige Rassismus-Unterstellungen in familienrechtlichen Zivilprozessen beim Amtsgericht Mosbach ihrerseits amtsseitig NICHT zurück.
… (e =>) … weist im HIER o.g. anhängigen Verfahrenskomplex seit 2021 wahrheitswidrige und rechtswidrige aus der Luft gegriffene Nazi-Unterstellungen (vgl. Aktuelle AFD-Nazi-Höcke-Rechtsprechung) in familienrechtlichen Zivilprozessen beim Amtsgericht Mosbach ihrerseits amtsseitig NICHT zurück, u.a. auch im selbst gerichtlich beauftragten familienpsychologischen Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21.
… (f =>) … verfügt in ihrem richterlichen Entscheiden und Handeln beim Amtsgericht Mosbach auch ENTGEGEN den aktenkundigen Beantragungen KEINE diesbzgl. Unterlassungsaufforderungen gegenüber Verfahrensbeteiligten und hält DAMIT amtsseitig ihrerseits diesbzgl. verfahrensinterne als auch außergerichtliche wahrheitswidrige   Rassismus- und Nazi-Diskreditierungen und -Diffamierungen unter (d =>)  und (e =>) mit persönlichen und beruflichen Rufschädigungen des o.g. Geschädigten Beschwerdeführers und Anzeigeerstatters aufrecht.
… (g =>) … agiert HIER willkürlich und nötigend in ihren Verfahrensführungen und Aussagen des Amtsgerichts Mosbach  gegenüber dem o.g. Geschädigten Beschwerdeführer. Denn EINERSEITS seien gemäß der HIER fallverantwortlichen Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess die Beschwerdeführer-Eingaben zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus unter (a =>) und (b =>) und (c =>) HIER demnach  ANGEBLICH  „Verfahrensfremd“ und „NICHT-verfahrensrelevant“ in den o.g. anhängigen Familienrechtsverfahren, woraufhin die Amtsrichterin Marina Hess diese NS-relevanten Eingaben unter dieser Begründung dann in ihrerseits selbst angelegte amtsseitig separierte Sonderbände HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR verschiebt und diese dann unter (b =>) HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR NICHT transparent nachvollziehbar bearbeitet bzw. NICHT transparent zuständigkeitsbezogen weiterleitet. GLEICHZEITIG, UND DIES im KONKRETEN Widerspruch zu zuvor dargelegtem und belegten richterlichen Entscheiden und Handeln, seien gemäß der HIER fallverantwortlichen Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess diese Beschwerdeführer-Eingaben zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus unter (a =>) und (b =>) und (c =>) HIER demnach ANGEBLICH JEDOCH AUCH „verfahrenserheblich“ und „verfahrensrelevant“ in den o.g. anhängigen Familienrechtsverfahren. UND ZWAR für ihre eigens am 17.08.2022 gerichtlich verfügt beauftragte psychiatrische Begutachtung des Beschwerdeführers und Anzeigeerstatters hinsichtlich einer ihrerseits amtsseitig unterstellten ANGEBLICHEN ABER WAHRHEITSWIDRIGEN psychischen Erkrankung und damit einhergehenden eingeschränkten Erziehungsfähigkeit (Vgl. diesbzgl. Gutachten vom 23.08.2023). UND DIES u.a. begründet auf seinen unter (a =>) und (b =>) und (c =>) o.g. beim Amtsgericht Mosbach eingereichten Beantragungen zu juristischen Aufarbeitungen von KONKRETEN NS-Verbrechen, insbesondere im Neckar-Odenwaldkreis,  und deren mangelhaften juristischen Aufarbeitung seit 1945 durch die Mosbacher Justiz..
… (h =>) … agiert HIER im o.g. Verfahrenskomplex ihrerseits amtsseitig seit 2022 DANN ZUDEM im richterlichen Entscheiden und Handeln mit ihrer Bearbeitungsverweigerung, d.h. HIER OHNE einzelfallbezogene KONKRETE Eingangsbestätigungen, HIER OHNE Mitteilungen zu Weiterbearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen bei KONKRETEN Beweisanträgen des Beschwerdeführers und Anzeigeerstatters im genannten Verfahrenskomplex zu seinerseits beantragten juristischen Aufarbeitungen beim Amtsgericht Mosbach von nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD. HIER bzgl. der jeweils AKTENKUNDIG NACHWEISBAR KONKRET vorgebrachten und angezeigten AFD-SACHVERHALTE und Tatsachengrundlagen. UND DIES WÄHREND ABER das Oberverwaltungsgericht Münster am 13.05.2024 die Vorinstanz des Verwaltungsgerichts Köln dahingehend bestätigt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall weiterhin einstufen darf.

Sachliche und fachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach
begründet durch den Direktor des Amtsgerichts, Dr. Lars Niesler:

Das zuvor dargelegte und belegte richterliche Entscheiden und Handeln der Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess  in der BRD-Rechtsprechungspraxis, INBESONDERE auch im KONKRETEN Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Mosbach für den Neckar-Odenwaldkreis in Baden-Württemberg; INSBESONDERE verfahrensinhaltlich bzgl. Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus; SOWIE INSBESONDERE bzgl. der in Teilen rechtsextremistischen AFD, solle gemäß den Aussagen des Direktors des Amtsgerichts Dr. Lars Niesler unter 6F 202/21 u.a. am 19.11.2024 ANGEBLICH als HALTBAR und ORDNUNGSGEMÄSS und EMPFEHLENSWERT amtsgerichtsdirektorlich bestätigt gelten.

SIEHE AUCH:

Bzgl. der Strafanzeigen gegen Richterin Marina Hess beim Amtsgericht Mosbach bis 03.11.2024
Antwortschreiben des Direktors des Amtsgerichts Dr. Lars Niesler vom 19.11.2024 zu KONKRETEN Eingaben an das Amtsgericht Mosbach zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus seit 2022
241119_AGMOS_direktor_lars_niesler.pdf (448.63KB)
Bzgl. der Strafanzeigen gegen Richterin Marina Hess beim Amtsgericht Mosbach bis 03.11.2024
Antwortschreiben des Direktors des Amtsgerichts Dr. Lars Niesler vom 19.11.2024 zu KONKRETEN Eingaben an das Amtsgericht Mosbach zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus seit 2022
241119_AGMOS_direktor_lars_niesler.pdf (448.63KB)

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SIEHE AUCH:



4. KONKRETE Strafanzeigen zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler gem. § 158 StPO

 

§ 158
Strafanzeige; Strafantrag

Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei den Staatsanwaltschaften und Amtsgerichten schriftlich angebracht werden.  Dem Verletzten ist auf Antrag der Eingang seiner Anzeige schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung soll eine kurze Zusammenfassung der Angaben des Verletzten zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat enthalten.

 

4.1 KONKRETE Strafanzeigen an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler gegen Dr. ALICE WEIDEL wegen der öffentlichen Aussage Adolf Hitler war ein Kommunist

20.01.2025
AUS AKTUELLEM ANLASS
STRAFANZEIGEN wegen Volksverhetzung
mit der Öffentlichen Verharmlosung des Nationalsozialismus,
des totalitären NS-Terror- und Vernichtungsregime,
sowie mit der Öffentlichen Verunglimpfung von NS-Verfolgten und NS-Opfern
durch die HIER Beschuldigte
AFD-Kanzlerkandidatin und Co-Vorsitzende der AFD-Bundestagsfraktion
Dr. ALICE WEIDEL
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler
gem. § 158 StPO wegen
öffentlicher Erklärung und Bezeichnung von ADOLF HITLER
als Kommunist, Sozialist und Linker
im Januar 2025

 

TATVORWURF GEGEN o.g. BESCHULDIGTE
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 130 Volksverhetzung
… Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,…
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

 

Die öffentliche Aussage von DR. Alice Weidel, AFD-Kanzlerkandidatin und Co-Vorsitzende der AFD-Bundestagsfraktion, im öffentlich auf der Internet-Social-Media-Plattform X ausgestrahlten Gespräch mit Elon Musk im Januar 2025: "Er (Hitler) war ein Kommunist und sah sich selbst als Sozialisten." sowie die darauf folgende in der Medienberichterstattung thematisierte Bestätigung und Rechtfertigung dieser Aussage seitens der o.g. Beschuldigten DR. Alice Weidel  ADOLF HITLER SEI EIN KOMMUNIST, SOZIALIST, LINKER sind SOWOHL eine öffentlich deutliche Relativierung der Verbrechen der Nationalsozialisten ALS AUCH eine Verhöhnung und Verunglimpfung der NS-Verfolgten und NS-Opfer entgegen den historischen Tatsachengrundlagen.
Kommunisten, Gewerkschaftler, Sozialdemokraten und Linke wurden in Wahrheit vom NS-Terror-, Verfolgungs-, und Vernichtungsregime der Nationalsozialisten verboten, sie wurden aus Verwaltungen und Parlamenten entfernt, verfolgt und in Konzentrationslagern ermordet.
Diese o.g. Aussagen gefährden den öffentlichen Frieden. Der Geschichtsprofessor Werner Suppanz von der Universität Graz beantwortete die Frage, ob Nazis Sozialisten waren, dem "Standard" gegenüber deutlich: "Eindeutig nicht." Hitler selbst habe im Jahr 1928 erklärt, dass seine Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) nicht sozialistisch sei.
Die nationalsozialistische Weltanschauung beruht in ihrem Kern auf der Ungleichwertigkeit der Menschen, welche schlussendlich zum Holocaust führte. Bei den Nazis herrschte ein rassisches und biologistisches Denken, das laut Suppanz klar "rechts zu verorten ist". Im Gegensatz dazu verfolgten linke Ideologien wie Sozialismus und Kommunismus ein Gleichheitsideal. Kommunisten wurden im Nationalsozialismus verfolgt und ermordet. Tatsächlich existierte vor der Machtübernahme der Nazis ein Flügel innerhalb der Partei, der sich antikapitalistisch und revolutionär gab, dieser war aber hauptsächlich dafür gedacht, um Arbeiter für sich zu gewinnen. 1934 ließ Hitler die Führungsfigur dieses Flügels, Gregor Strasser, ebenso wie weitere innerparteiliche Gegner umbringen.

Es wird HIER gemäß § 158 StPO um die persönliche um ordnungsgemäße Eingangsbestätigung, Sachverhaltsbenennung und Sachverhaltserläuterung der Tatvorwürfe sowie um die persönliche ordnungsgemäße und sachgerechte Zuständigkeitsverweisung bzgl. der HIER o.g. Volksverhetzungs-Strafanzeigen
GEGEN die o.g. Beschuldigte DR. Alice Weidel, AFD-Kanzlerkandidatin und Co-Vorsitzende der AFD-Bundestagsfraktion, seitens des Direktors beim Amtsgericht Mosbach DR. Lars Niesler gebeten.

Mit freundlichen Grüßen, Bernd Michael Uhl

KONKRETE Strafanzeigen an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler
... vom 20.01.2025 gegen Dr. ALICE WEIDEL wegen der öffentlichen Aussage Adolf Hitler war ein Kommunist
250120_STA_AGMOS_Weidel_Hitler_Kommunist_BLIND.pdf (180.46KB)
KONKRETE Strafanzeigen an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler
... vom 20.01.2025 gegen Dr. ALICE WEIDEL wegen der öffentlichen Aussage Adolf Hitler war ein Kommunist
250120_STA_AGMOS_Weidel_Hitler_Kommunist_BLIND.pdf (180.46KB)



4.2 KONKRETE Strafanzeigen an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler wegen Nötigung
von Migranten, Flüchtlingen und Menschen mit Migrationshintergrund mit der nationalsozialistisch-orientierten „Abschiebeticket“-Bundestagswahlkampfaktion im Januar 2025 durch die HIER Beschuldigten
Verantwortlichen des baden-württembergischen  AFD-Landesverbandes

20.01.2025
AUS AKTUELLEM ANLASS
STRAFANZEIGEN wegen Nötigung
von Migranten, Flüchtlingen und Menschen mit Migrationshintergrund
mit der nationalsozialistisch-orientierten
„Abschiebeticket“-Bundestagswahlkampfaktion im Januar 2025
durch die HIER Beschuldigten
Verantwortlichen des vom Landesverfassungsschutz seit Juli 2022 als
rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuften
baden-württembergischen AFD-Landesverbandes
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg,
gem. § 158 StPO

 

TATVORWURF GEGEN o.g. BESCHULDIGTE

 

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 240 Nötigung

 

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.


 

HIERMIT ergehen an den Direktor beim Amtsgericht Mosbach DR. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg, gemäß Strafprozessordnung § 158 wegen der fremdenfeindlichen, menschen-verachtenden und nationalsozialistisch-orientierten AfD-Bundestags-Wahlkampfaktion im Januar 2025 mit den öffentlich verteilten AfD-"Abschiebeticket"-Flyern die Strafanzeigen der Nö-tigung gegen die Verantwortlichen des baden-württembergischen AFD-Landesverbandes. Hintergrund ist die in der Medienberichterstattung scharf kritisierte AfD-Wahlkampfaktion, bei der die Partei "Abschiebetickets" in Karlsruhe verteilt hat, die Flugtickets täuschend ähnlich sehen und wie folgt in der aktuellen Medienberichterstattung thematisiert und diskutiert werden.
Eine Parallele sieht Carl-Eric Linsler, wissenschaftlicher Sammlungsleiter des "Arthur Langer-man Archiv" für die Erforschung des visuellen Antisemitismus am Zentrum für Antisemitismusforschung der TU Berlin, dabei zu den "Rückflugtickets" der AfD, die versehen sind mit dem Datum der Bundestagswahl. Das soll suggerieren, dass sich nach den Wahlen einiges verändern wird. Außerdem steht unter der Zeile Platz "51P" - die absolute Mehrheit also? Beobachter der AfD decodieren das als Machtergreifungsfantasien und auch die Flugzeit 8 bis 18 Uhr könne man - mit dem gängigen rechtsextremistischen Alphabet-Code - in "Heil Adolf Hitler" dechiffrieren, heißt es.
Der Karlsruher AfD-Bundestagsabgeordnete Marc Bernhard bestätigte die Verteilaktion. Es seien 20.000-30.000 Flyer gedruckt worden. Demnach würden sie an Wahlkampfständen verteilt und in Briefkästen geworfen. Mit dieser Aktion der baden-württembergischen AFD ist HIER eine Grenze überschritten, die den Zusammenhalt in der Gesellschaft gefährdet, weil diese Wahlkampfmaßnahme unmenschlich und unanständig ist und das politische und gesellschaftliche Klima in Deutschland vergiftet.
Der AfD Co-Chef in Baden-Württemberg Markus Frohnmaier hat die Tickets als kreative Aktion des Kreisverbandes gelobt, die man unterstütze. Fakt ist, sie wurden im Kaiserreich erfunden, fortgeführt von den Nationalsozialisten unter Adolf Hitler, aufgegriffen in den Jahren 2011 und 2013 von der mittlerweile verbotenen NPD und jetzt neuaufgelegt von der AfD in Karlsruhe.

Offensichtliche AFD-Anleihe in 2025 bei antisemitischen, nationalsozialistischen und rechtsextremistischen historischen Vorbildern

Rolf Frankenberger vom Tübinger Institut für Rechtsextremismusforschung (IRex) sagte gegenüber dem SWR, die AfD bediene sich mit den "Abschiebetickets" einem bekannten Muster. "Wir kennen das aus 1933 und auch früher schon, dass eben auch hier wieder jüdische Mit-bürgerinnen und Mitbürger mit solchen Tickets verhöhnt und ausgestoßen wurden", erklärt Frankenberger.
Ähnliche Tickets gab es bereits bei antisemitischer Propaganda aus dem Kaiserreich, wo Ende des 19. Jahrhunderts der moderne politische Antisemitismus entstand. Neben Freifahrkarten wurden damals zur Verächtlichmachung von jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern auch Postkarten mit antisemitischen Karikaturen genutzt. Das erklärt Carl-Eric Linsler, wissenschaftlicher Sammlungsleiter des "Arthur Langerman Archiv" für die Erforschung des visuellen Anti-semitismus am Zentrum für Antisemitismusforschung der TU Berlin, im Gespräch mit dem SWR.
Laut Linsler konnte man sie bei als antisemitisch geltenden Buchhandlungen, Verlagen und Gruppierungen kaufen oder bestellen. Dabei sei es darum gegangen, beim Empfänger das Gefühl zu vermitteln, nicht dazuzugehören, sie aus der Nation und später in den 1930er-Jahren dann auch aus der Volksgemeinschaft auszugrenzen. Immer sei mitgeschwungen, "wir wollen euch nicht und zahlen sogar dafür, dass ihr Deutschland verlasst", sagt Linsler. Eine Erniedrigung von Menschen, deren Vorfahren seit Jahrhunderten hier lebten. Man habe ihnen signalisiert, egal wie lang sie hier seien, sie gehörten nicht dazu.
Dabei vermittelten die historischen Freifahrtscheine den Anschein eines öffentlichen Dokuments und suggerierten, "der Staat will euch nicht mehr hier haben". Laut Linsler schwang aber immer auch eine Drohung mit, die den Eindruck vermittelte, dass sich bei anderen Machtverhältnissen einiges ändern könnte.
Die AfD will HIERBEI das Völkische stärken - parallel zu den 1920er Jahren und der folgenden Naziherrschaft der 1930er Jahre. Das zeige, dass die AfD keine konservative Partei, sondern eine extrem rechte Partei sei, die "exkludierende Vorstellungen von Volk und Nation hat und Menschen per se aufgrund ihrer Herkunft abwertend betrachtet".
Urheber einer ähnlichen Aktion ist die NSDAP: 1933 verteilten die Nationalsozialisten "Zugtickets" zur Ausreise aus Deutschland an Jüdinnen und Juden.

 

Strafrechtliche Konsequenzen nach offizieller Annahme und
Zuständigkeitsweiterverweisung des HIER vorliegenden Strafantrages durch
den Direktor des Amtsgerichts, Dr. Lars Niesler

 

Die AfD betreibt mit faschistischen Methoden Volksverhetzung. Diese Bedrohung gegen unsere Mitbürger*innen muss scharfe Konsequenzen für diese "faschistischen Methoden der volksverhetzenden Nötigung" haben.
Das Landesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall ein. Der ethnisch homogene Volksbegriff, beim formal aufgelösten "Flügel" sowie der "Jungen Alternative", "steht im Widerspruch zu zentralen Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung", ist im Verfassungsschutzbericht des Landes Baden-Württemberg zu lesen.
Die inzwischen in Die Heimat umbenannte NPD hatte 2013 ebenfalls gefälschte Flugtickets mit der Aufforderung zur "Heimreise" verteilt. Damals richtete sich die rechtsextreme Partei damit gezielt an Kandidierende mit Migrationshintergrund und beschuldigte sie einer angeblich strafbaren "politische(n) Einflussnahme auf die ethnische Gruppe der Deutschen".
Durch diese baden-württembergische AFD-Bundestagswahlkampfaktion in 2025 wird zunächst einmal deutlich, wie sehr unsere Demokratie auf gutwillige Akteure angewiesen ist. Denn: Grundsätzlich sind die Grenzen im Wahlkampf bei uns eher weit. Zum einen schützt das Grundgesetz die freien, gleichen und unbeeinflussten Wahlen. Einflussnahme soll also in jedem Fall vermieden werden. Die Gefahr bestünde natürlich, wenn Gerichte Aktionen oder Äußerungen unterbinden. Zum anderen bedeutet Demokratie ja gerade Wettkampf zwischen unterschiedlichen Meinungen und Positionen - da darf man im Wahlkampf auch mal über die moralischen Stränge schlagen. Die Grenze ist natürlich immer das Strafgesetzbuch. Was strafbar ist, ist nicht mehr erlaubt. UND GENAU DAS ist HIER zu prüfen nach offizieller Annahme und Zuständigkeitsweiterverweisung des HIER vorliegenden Strafantrages durch den Direktor des Amtsgerichts, Dr. Lars Niesler. In Betracht kommt, dass die Tickets und das Einwerfen in die Briefkästen volksverhetzend nötigend sind, also zum Hass gegen Menschen mit Migrationshintergrund aufstacheln und die Menschenwürde dieser Gruppe verletzen. Es gibt Berichte darüber, dass die Tickets vor allem in Gegenden eingeworfen wurden, wo Menschen mit Migrationshintergrund wohnen.
Das "Abschiebeticket" reiht sich in etliche Fälle, in denen die AFD an die Grenze des Sagba-ren, vielleicht darüber hinaus, geht. Man denke dabei etwa an Björn Höcke und seinen Strafprozess wegen Volksverhetzung. Immer wieder nutzen Akteure der Partei historische Parallelen und nationalsozialistische Begriffe und bedienen damit ein rechtsradikales, extremistisches Milieu, um sich anschließend gegenüber den bürgerlichen, liberalen Zuhörern und vor allem gegenüber der Staatsgewalt ahnungslos zu stellen. Der Staat muss anfangen, all diese Aktionen und Äußerungen in der Zusammenschau zu betrachten. Dann nämlich ist die Grenze der plausiblen Leugnung überschritten. In der Gesamtbetrachtung aller Äußerungen der Akteure wird ganz klar, was eigentlich gemeint ist. Dann kann die Strategie der AfD, das Ahnungslosstellen und auf die bestmögliche Auslegung pochen, nicht mehr wirken. Dazu gehört nun auch das "Abschiebeticket", für die ja auch ein offizieller Landesverband der Partei, HIER BA-DEN-WÜRTTEMBERG, der sogar AFD-Kanzlerkandidatin Weidel angehört, verantwortlich ist. Auf der Aufstellungsversammlung Anfang Oktober 2024 in Ulm wurde Weidel mit 86,5 Prozent als Spitzenkandidatin auf Platz 1 der baden-württembergischen Landesliste für die Bundestagswahl 2025 gewählt.
Aus Sicht von Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel, Strafrechtsprofessor an der Uni Augsburg, sei insbesondere zu prüfen, ob gegen Teile der Bevölkerung zum Hass angestachelt beziehungs-weise die Menschenwürde angegriffen wird. "Sollte man dem Flyer die Eignung entnehmen können, zum Hass gegen Teile der inländischen Bevölkerung anzustacheln oder die Menschenwürde anzugreifen, kann die Tatbestandsmäßigkeit nicht schlicht mit Verweis auf politische Forderungen rückgängig gemacht werden", so Kubiciel gegenüber LTO. Entscheidend sei vielmehr, ob die Voraussetzungen der sogenannten Sozialadäquanzklausel vorliegen, ob also der Flyer als ein Mittel zur staatsbürgerlichen Aufklärung zu bewerten ist. "Dazu müsste er vorrangig der Vermittlung von Wissen zur Anregung der politischen Willensbildung der Empfänger dienen", so der Strafrechtler. Liege der Schwerpunkt hingegen auf volksverhetzender nötigender Agitation und Propaganda und wäre die Aufklärung über politische Ziele nur ein Vorwand, bleibe es bei der Strafbarkeit, weil kein Fall von Sozialadäquanz vorliegt. "Das ist zum einen Tatfrage, muss aber zum anderen auch unter besonderer Berücksichtigung der jeweiligen Verfassungsrechte der Betroffenen beurteilt werden."

Es wird HIER gemäß § 158 StPO um die persönliche um ordnungsgemäße Eingangsbestätigung, Sachverhaltsbenennung und Sachverhaltserläuterung der Tatvorwürfe sowie um die persönliche ordnungsgemäße und sachgerechte Zuständigkeitsverweisung bzgl. der HIER o.g. Strafanzeigen wegen Nötigung von Migranten, Flüchtlingen und Menschen mit Migrationshintergrund mit der nationalsozialistisch-orientierten „Abschiebeticket“-Bundestagswahlkampfaktion im Januar 2025 GEGEN die o.g. Beschuldigten Verantwortlichen des vom Landesverfassungsschutz seit Juli 2022 als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuften baden-württembergischen AFD-Landesverbandes, seitens des Direktors beim Amtsgericht Mosbach DR. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg, gebeten.

Mit freundlichen Grüßen, Bernd Michael Uhl

KONKRETE Strafanzeigen an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler
... vom 20.01.2025 gegen die HIER Beschuldigten Verantwortlichen des baden-württembergischen AFD-Landesverbandes wegen Nötigung von Migranten, Flüchtlingen und Menschen mit Migrationshintergrund mit der nationalsozialistisch-orientierten „Abschiebeticket“-Bundestagswahlkampfaktion im Januar 2025
250120_STA_AGMOS_AFD_BW_Abschiebetickets_BLIND.pdf (200.3KB)
KONKRETE Strafanzeigen an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler
... vom 20.01.2025 gegen die HIER Beschuldigten Verantwortlichen des baden-württembergischen AFD-Landesverbandes wegen Nötigung von Migranten, Flüchtlingen und Menschen mit Migrationshintergrund mit der nationalsozialistisch-orientierten „Abschiebeticket“-Bundestagswahlkampfaktion im Januar 2025
250120_STA_AGMOS_AFD_BW_Abschiebetickets_BLIND.pdf (200.3KB)




4.3 KONKRETE Strafanzeigen an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler wegen Volksverhetzung mit der Öffentlichen Verharmlosung des Nationalsozialismus, des totalitären NS-Terror- und Vernichtungsregime, sowie mit der Öffentlichen Verunglimpfung von NS-Verfolgten und NS-Opfern
durch die HIER Beschuldigte AFD-Kanzlerkandidatin und Co-Vorsitzende der AFD-Bundestagsfraktion
Dr. ALICE WEIDEL mit der öffentlichen Erklärung und Bezeichnung von ADOLF HITLER als Sozialist und als Linker während einer AFD-Partei- und Wahlkampfveranstaltung im Hamburger Rathaus am 16.01.2025

22.01.2025
AUS AKTUELLEM ANLASS
STRAFANZEIGEN wegen Volksverhetzung
mit der Öffentlichen Verharmlosung des Nationalsozialismus,
des totalitären NS-Terror- und Vernichtungsregime,
sowie mit der Öffentlichen Verunglimpfung von NS-Verfolgten und NS-Opfern
durch die HIER Beschuldigte
AFD-Kanzlerkandidatin und Co-Vorsitzende der AFD-Bundestagsfraktion
Dr. ALICE WEIDEL
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler
gem. § 158 StPO wegen
öffentlicher Erklärung und Bezeichnung von
ADOLF HITLER als Sozialist und als Linker
während einer AFD-Partei- und Wahlkampfveranstaltung im Hamburger Rathaus
am 16.01.2025


 

Sachliche und fachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach
begründet durch Direktor des Amtsgerichts, Dr. Lars Niesler:

Das zuvor dargelegte und belegte richterliche Entscheiden und Handeln der Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess in der BRD-Rechtsprechungspraxis, INBESONDERE auch im KONKRETEN Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Mosbach für den Neckar-Odenwaldkreis in Baden-Württemberg; INSBESONDERE verfahrensinhaltlich bzgl. Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus; SOWIE INSBESONDERE bzgl. der in Teilen rechtsextremistischen AFD, solle gemäß den Aussagen des Direktors des Amtsgerichts Dr. Lars Niesler unter 6F 202/21 u.a. am 19.11.2024 ANGEBLICH als HALTBAR und ORDNUNGSGEMÄSS und EMPFEHLENSWERT amtsgerichtsdirektorlich bestätigt gelten.

 

Politische Kontextualisierung des Agierens von Dr. Lars Niesler als Direktor
des Amtsgerichts Mosbach und als
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg

Vor dem Hintergrund der schwierigen Regierungsbildung mit der rechtspopulistischen und teilweise rechtsextremen FPÖ in Österreich, hat der CDU-Kanzlerkandidat und CDU-Parteivorsitzende Friedrich Merz während des Bundestagswahlkampfes im Januar 2025 öffentlich mitgeteilt und bekräftigt, dass die CDU-Brandmauer zur AFD definitiv stehen würde und dass er selbst sein Schicksal als CDU-Parteivorsitzender daran knüpfen würde. Österreich sei der „Beweis dafür, dass man Rechtspopulisten nicht den Weg in die Macht ebnen darf“, sagte Merz in den ARD-„Tagesthemen“ (WELT: 11.01.2025). Er werde nicht zulassen, dass in der CDU die „Brandmauer“ zur AfD falle. „Ich knüpfe mein Schicksal als Parteivorsitzender der CDU an diese Antwort“, sagte Merz am Rande einer Klausur des CDU-Bundesvorstands in Hamburg. „Wir arbeiten nicht mit einer Partei zusammen, die ausländerfeindlich ist, die anti-semitisch ist, die Rechtsradikale in ihren Reihen, die Kriminelle in ihren Reihen hält – eine Partei, die mit Russland liebäugelt und aus der Nato und aus der Europäischen Union austreten will.“

 

TATVORWURF GEGEN o.g. BESCHULDIGTE

 

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 130 Volksverhetzung

 

… Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,…
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

 

Die öffentlichen Aussagen und Behauptungen von DR. Alice Weidel, AFD-Kanzlerkandidatin und Co-Vorsitzende der AFD-Bundestagsfraktion während einer AFD-Partei- und Wahlkampfveranstaltung im Hamburger Rathaus am 16.01.2025, ADOLF HITLER SEI EIN SOZIALIST, SEI EIN LINKER sind SOWOHL eine öffentlich deutliche Relativierung der Verbrechen der Nationalsozialisten ALS AUCH eine Verhöhnung und Verunglimpfung der NS-Verfolgten und NS-Opfer entgegen den historischen Tatsachengrundlagen. Über Adolf Hitler behauptete sie am 16.01.2025 öffentlich: „Natürlich war er ein Linker. Er war ein Sozialist.“

Eine völlig verzerrte Beschreibung der Realität, eine groteske Umdeutung der deutschen Geschichte. Denn Kommunisten, Gewerkschaftler, Sozialdemokraten und Linke wurden in Wahrheit vom NS-Terror-, Verfolgungs-, und Vernichtungsregime der Nationalsozialisten verboten, sie wurden aus Verwaltungen und Parlamenten entfernt, verfolgt und in Konzentrationslagern ermordet. Diese o.g. Aussagen gefährden den öffentlichen Frieden.
Der Geschichtsprofessor Werner Suppanz von der Universität Graz beantwortete die Frage, ob Nazis Sozialisten waren, dem "Standard" gegenüber deutlich: "Eindeutig nicht." Hitler selbst habe im Jahr 1928 erklärt, dass seine Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) nicht sozialistisch sei. Die nationalsozialistische Weltanschauung beruht in ihrem Kern auf der Ungleichwertigkeit der Menschen, welche schlussendlich zum Holocaust führte. Bei den Nazis herrschte ein rassisches und biologistisches Denken, das laut Suppanz klar "rechts zu verorten ist". Im Gegensatz dazu verfolgten linke Ideologien wie Sozialismus und Kommunismus ein Gleichheitsideal. Tatsächlich existierte vor der Machtübernahme der Nazis ein Flügel innerhalb der Partei, der sich antikapitalistisch und revolutionär gab, dieser war aber hauptsächlich dafür gedacht, um Arbeiter für sich zu gewinnen. 1934 ließ Hitler die Führungsfigur dieses Flügels, Gregor Strasser, ebenso wie weitere innerparteiliche Gegner umbringen.
Auf der Aufstellungsversammlung Anfang Oktober 2024 in Ulm wurde Alice Weidel mit 86,5 Prozent als Spitzenkandidatin auf Platz 1 der baden-württembergischen Landesliste für die Bundestagswahl 2025 gewählt. Seit Juli 2022 wird der baden-württembergische AFD-Landesverband vom Landesverfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft.

Es wird HIER gemäß § 158 StPO um die persönliche um ordnungsgemäße Eingangsbestätigung, Sachverhaltsbenennung und Sachverhaltserläuterung der Tatvorwürfe sowie um die persönliche ordnungsgemäße und sachgerechte Zuständigkeitsverweisung bzgl. der HIER o.g. Strafanzeigen wegen Volksverhetzung mit der öffentlichen Behauptung am 16.01.2025 Adolf Hitler sei ein Sozialist und ein Linker gewesen GEGEN die o.g. Beschuldigte Dr. Alice Weidel, seitens des Direktors beim Amtsgericht Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg, gebeten.

Mit freundlichen Grüßen, Bernd Michael Uhl

KONKRETE Strafanzeigen an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler
... vom 22.01.2025 wegen Volksverhetzung mit der Öffentlichen Verharmlosung des Nationalsozialismus, des totalitären NS-Terror- und Vernichtungsregime, sowie mit der Öffentlichen Verunglimpfung von NS-Verfolgten und NS-Opfern durch die HIER Beschuldigte AFD-Kanzlerkandidatin und Co-Vorsitzende der AFD-Bundestagsfraktion Dr. ALICE WEIDEL mit der öffentlichen Erklärung und Bezeichnung von ADOLF HITLER als Sozialist und als Linker während einer AFD-Partei- und Wahlkampfveranstaltung im Hamburger Rathaus am 16.01.2025
250122_STA_AGMOS_Weidel_Hitler_Linker.pdf (186.17KB)
KONKRETE Strafanzeigen an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler
... vom 22.01.2025 wegen Volksverhetzung mit der Öffentlichen Verharmlosung des Nationalsozialismus, des totalitären NS-Terror- und Vernichtungsregime, sowie mit der Öffentlichen Verunglimpfung von NS-Verfolgten und NS-Opfern durch die HIER Beschuldigte AFD-Kanzlerkandidatin und Co-Vorsitzende der AFD-Bundestagsfraktion Dr. ALICE WEIDEL mit der öffentlichen Erklärung und Bezeichnung von ADOLF HITLER als Sozialist und als Linker während einer AFD-Partei- und Wahlkampfveranstaltung im Hamburger Rathaus am 16.01.2025
250122_STA_AGMOS_Weidel_Hitler_Linker.pdf (186.17KB)




4.4 KONKRETE Strafanzeigen an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler wegen Volksverhetzung gegen Migranten, Flüchtlingen und Menschen mit Migrationshintergrund mit der nationalsozialistisch-orientierten „Abschiebeticket“-Bundestagswahlkampfaktion im Januar 2025 durch die HIER Beschuldigten Verantwortlichen des vom Landesverfassungsschutz seit Juli 2022 als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuften baden-württembergischen AFD-Landesverbandes

25.01.2025
AUS AKTUELLEM ANLASS
STRAFANZEIGEN wegen Volksverhetzung
gegen Migranten, Flüchtlingen und Menschen mit Migrationshintergrund
mit der nationalsozialistisch-orientierten
„Abschiebeticket“-Bundestagswahlkampfaktion im Januar 2025
durch die HIER Beschuldigten
Verantwortlichen des vom Landesverfassungsschutz seit Juli 2022 als
rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuften
baden-württembergischen AFD-Landesverbandes,
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg,
gem. § 158 StPO


Politische Kontextualisierung des Agierens von Dr. Lars Niesler als Direktor
des Amtsgerichts Mosbach und als
Mitglied  im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
Vor dem Hintergrund der schwierigen Regierungsbildung mit der rechtspopulistischen und teil-weise rechtsextremen FPÖ in Österreich, hat der CDU-Kanzlerkandidat und CDU-Parteivorsitzende Friedrich Merz während des Bundestagswahlkampfes im Januar 2025 öffentlich mitgeteilt und bekräftigt, dass die CDU-Brandmauer zur AFD definitiv stehen würde und dass er selbst sein Schicksal als CDU-Parteivorsitzender daran knüpfen würde. Österreich sei der „Beweis dafür, dass man Rechtspopulisten nicht den Weg in die Macht ebnen darf“, sagte Merz in den ARD-„Tagesthemen“ (WELT: 11.01.2025). Er werde nicht zulassen, dass in der CDU die „Brandmauer“ zur AfD falle. „Ich knüpfe mein Schicksal als Parteivorsitzender der CDU an diese Antwort“, sagte Merz am Rande einer Klausur des CDU-Bundesvorstands in Hamburg. „Wir arbeiten nicht mit einer Partei zusammen, die ausländerfeindlich ist, die anti-semitisch ist, die Rechtsradikale in ihren Reihen, die Kriminelle in ihren Reihen hält – eine Partei, die mit Russland liebäugelt und aus der Nato und aus der Europäischen Union austreten will.“
Warnungen vor Wahlerfolgen der AfD gibt es seit Langem. Aber am 19.01.2025 holte Friedrich Merz ganz weit aus: Der Unions-Kanzlerkandidat warnte nicht nur vor einem Wahlsieg der Rechtspopulisten 2029 in Deutschland. "Ich sage es, wie ich es denke: Die nächste Bundestagswahl ist dann 2033. Und einmal 33 reicht für Deutschland", fügte er in Anspielung auf die Machtübernahme der Nazis 1933 hinzu (ntv: 22.01.2025).

TATVORWURF GEGEN o.g. BESCHULDIGTE
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 130 Volksverhetzung
… Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwür-de anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,…
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

HIERMIT ergehen an den Direktor beim Amtsgericht Mosbach DR. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg, gemäß Strafprozessordnung § 158 wegen der fremdenfeindlichen, menschen-verachtenden und nationalsozialistisch-orientierten AfD-Bundestags-Wahlkampfaktion im Januar 2025 mit den öffentlich verteilten AfD-"Abschiebeticket"-Flyern die Strafanzeigen der Volksverhetzung gegen die Verantwortlichen des baden-württembergischen AFD-Landesverbandes. Hintergrund ist die in der Medienberichterstattung scharf kritisierte AfD-Wahlkampfaktion, bei der die Partei "Abschiebetickets" in Karlsruhe verteilt hat, die Flugtickets täuschend ähnlich sehen und wie folgt in der aktuellen Medienberichterstattung thematisiert und diskutiert werden.

Eine Parallele sieht Carl-Eric Linsler, wissenschaftlicher Sammlungsleiter des "Arthur Langer-man Archiv" für die Erforschung des visuellen Antisemitismus am Zentrum für Antisemitismusforschung der TU Berlin, dabei zu den "Rückflugtickets" der AfD, die versehen sind mit dem Datum der Bundestagswahl. Das soll suggerieren, dass sich nach den Wahlen einiges verändern wird. Außerdem steht unter der Zeile Platz "51P" - die absolute Mehrheit also? Beobachter der AfD decodieren das als Machtergreifungsfantasien und auch die Flugzeit 8 bis 18 Uhr könne man - mit dem gängigen rechtsextremistischen Alphabet-Code - in "Heil Adolf Hitler" dechiffrieren, heißt es.
Der Karlsruher AfD-Bundestagsabgeordnete Marc Bernhard bestätigte die Verteilaktion. Es seien 20.000-30.000 Flyer gedruckt worden. Demnach würden sie an Wahlkampfständen verteilt und in Briefkästen geworfen. Mit dieser Aktion der baden-württembergischen AFD ist HIER eine Grenze überschritten, die den Zusammenhalt in der Gesellschaft gefährdet, weil diese Wahlkampfmaßnahme unmenschlich und unanständig ist und das politische und gesellschaftliche Klima in Deutschland vergiftet.

Der AfD Co-Chef in Baden-Württemberg Markus Frohnmaier hat die Tickets als kreative Aktion des Kreisverbandes gelobt, die man unterstütze. Fakt ist, sie wurden im Kaiserreich erfunden, fortgeführt von den Nationalsozialisten unter Adolf Hitler, aufgegriffen in den Jahren 2011 und 2013 von der mittlerweile verbotenen NPD und jetzt neuaufgelegt von der AfD in Karlsruhe.

Offensichtliche AFD-Anleihe in 2025 bei antisemitischen, nationalsozialistischen und rechtsextremistischen historischen Vorbildern
Rolf Frankenberger vom Tübinger Institut für Rechtsextremismusforschung (IRex) sagte gegenüber dem SWR, die AfD bediene sich mit den "Abschiebetickets" einem bekannten Muster. "Wir kennen das aus 1933 und auch früher schon, dass eben auch hier wieder jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger mit solchen Tickets verhöhnt und ausgestoßen wurden", erklärt Frankenberger.

Ähnliche Tickets gab es bereits bei antisemitischer Propaganda aus dem Kaiserreich, wo Ende des 19. Jahrhunderts der moderne politische Antisemitismus entstand. Neben Freifahrkarten wurden damals zur Verächtlichmachung von jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern auch Postkarten mit antisemitischen Karikaturen genutzt. Das erklärt Carl-Eric Linsler, wissenschaftlicher Sammlungsleiter des "Arthur Langerman Archiv" für die Erforschung des visuellen Antisemitismus am Zentrum für Antisemitismusforschung der TU Berlin, im Gespräch mit dem SWR.

Laut Linsler konnte man sie bei als antisemitisch geltenden Buchhandlungen, Verlagen und Gruppierungen kaufen oder bestellen. Dabei sei es darum gegangen, beim Empfänger das Gefühl zu vermitteln, nicht dazuzugehören, sie aus der Nation und später in den 1930er-Jahren dann auch aus der Volksgemeinschaft auszugrenzen. Immer sei mitgeschwungen, "wir wollen euch nicht und zahlen sogar dafür, dass ihr Deutschland verlasst", sagt Linsler. Eine Erniedrigung von Menschen, deren Vorfahren seit Jahrhunderten hier lebten. Man habe ihnen signalisiert, egal wie lang sie hier seien, sie gehörten nicht dazu.

Dabei vermittelten die historischen Freifahrtscheine den Anschein eines öffentlichen Dokuments und suggerierten, "der Staat will euch nicht mehr hier haben". Laut Linsler schwang aber immer auch eine Drohung mit, die den Eindruck vermittelte, dass sich bei anderen Machtverhältnissen einiges ändern könnte.

Die AfD will HIERBEI das Völkische stärken - parallel zu den 1920er Jahren und der folgenden Naziherrschaft der 1930er Jahre. Das zeige, dass die AfD keine konservative Partei, sondern eine extrem rechte Partei sei, die "exkludierende Vorstellungen von Volk und Nation hat und Menschen per se aufgrund ihrer Herkunft abwertend betrachtet".

Urheber einer ähnlichen Aktion ist die NSDAP: 1933 verteilten die Nationalsozialisten "Zugtickets" zur Ausreise aus Deutschland an Jüdinnen und Juden.

Strafrechtliche Konsequenzen nach offizieller Annahme und
Zuständigkeitsweiterverweisung des HIER vorliegenden Strafantrages durch
den Direktor des Amtsgerichts, Dr. Lars Niesler
Die AfD betreibt mit faschistischen Methoden Volksverhetzung. Diese Bedrohung gegen unsere Mitbürger*innen muss scharfe Konsequenzen für diese "faschistischen Methoden der volks-verhetzenden Nötigung" haben.
Das Landesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall ein. Der ethnisch homogene Volksbegriff, beim formal aufgelösten "Flügel" sowie der "Jungen Alternative", "steht im Widerspruch zu zentralen Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung", ist im Verfassungsschutzbericht des Landes Baden-Württemberg zu lesen.

Die inzwischen in Die Heimat umbenannte NPD hatte 2013 ebenfalls gefälschte Flugtickets mit der Aufforderung zur "Heimreise" verteilt. Damals richtete sich die rechtsextreme Partei damit gezielt an Kandidierende mit Migrationshintergrund und beschuldigte sie einer angeblich strafbaren "politische(n) Einflussnahme auf die ethnische Gruppe der Deutschen".

Durch diese baden-württembergische AFD-Bundestagswahlkampfaktion in 2025 wird zunächst einmal deutlich, wie sehr unsere Demokratie auf gutwillige Akteure angewiesen ist. Denn: Grundsätzlich sind die Grenzen im Wahlkampf bei uns eher weit. Zum einen schützt das Grundgesetz die freien, gleichen und unbeeinflussten Wahlen. Einflussnahme soll also in jedem Fall vermieden werden. Die Gefahr bestünde natürlich, wenn Gerichte Aktionen oder Äußerungen unterbinden. Zum anderen bedeutet Demokratie ja gerade Wettkampf zwischen unterschiedlichen Meinungen und Positionen - da darf man im Wahlkampf auch mal über die moralischen Stränge schlagen. Die Grenze ist natürlich immer das Strafgesetzbuch. Was strafbar ist, ist nicht mehr erlaubt. UND GENAU DAS ist HIER zu prüfen nach offizieller Annahme und Zuständigkeitsweiterverweisung des HIER vorliegenden Strafantrages durch den Direktor des Amtsgerichts, Dr. Lars Niesler. In Betracht kommt, dass die Tickets und das Einwerfen in die Briefkästen volksverhetzend nötigend sind, also zum Hass gegen Menschen mit Migrationshintergrund aufstacheln und die Menschenwürde dieser Gruppe verletzen. Es gibt Berichte dar-über, dass die Tickets vor allem in Gegenden eingeworfen wurden, wo Menschen mit Migrationshintergrund wohnen.

Das "Abschiebeticket" reiht sich in etliche Fälle, in denen die AFD an die Grenze des Sagbaren, vielleicht darüber hinaus, geht. Man denke dabei etwa an Björn Höcke und seinen Strafprozess wegen Volksverhetzung. Immer wieder nutzen Akteure der Partei historische Parallelen und nationalsozialistische Begriffe und bedienen damit ein rechtsradikales, extremistisches Milieu, um sich anschließend gegenüber den bürgerlichen, liberalen Zuhörern und vor allem gegenüber der Staatsgewalt ahnungslos zu stellen. Der Staat muss anfangen, all diese Aktionen und Äußerungen in der Zusammenschau zu betrachten. Dann nämlich ist die Grenze der plausiblen Leugnung überschritten. In der Gesamtbetrachtung aller Äußerungen der Akteure wird ganz klar, was eigentlich gemeint ist. Dann kann die Strategie der AfD, das Ahnungs-losstellen und auf die bestmögliche Auslegung pochen, nicht mehr wirken.

Dazu gehört nun auch das "Abschiebeticket", für die ja auch ein offizieller Landesverband der Partei, HIER BADEN-WÜRTTEMBERG, der sogar AFD-Kanzlerkandidatin Weidel angehört, verantwortlich ist. Auf der Aufstellungsversammlung Anfang Oktober 2024 in Ulm wurde Weidel mit 86,5 Prozent als Spitzenkandidatin auf Platz 1 der baden-württembergischen Landesliste für die Bundestagswahl 2025 gewählt.

Aus Sicht von Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel, Strafrechtsprofessor an der Uni Augsburg, sei insbesondere zu prüfen, ob gegen Teile der Bevölkerung zum Hass angestachelt beziehungs-weise die Menschenwürde angegriffen wird. "Sollte man dem Flyer die Eignung entnehmen können, zum Hass gegen Teile der inländischen Bevölkerung anzustacheln oder die Menschenwürde anzugreifen, kann die Tatbestandsmäßigkeit nicht schlicht mit Verweis auf politische Forderungen rückgängig gemacht werden", so Kubiciel gegenüber LTO. Entscheidend sei vielmehr, ob die Voraussetzungen der sogenannten Sozialadäquanzklausel vorliegen, ob also der Flyer als ein Mittel zur staatsbürgerlichen Aufklärung zu bewerten ist. "Dazu müsste er vorrangig der Vermittlung von Wissen zur Anregung der politischen Willensbildung der Empfänger dienen", so der Strafrechtler. Liege der Schwerpunkt hingegen auf volksverhetzender nötigender Agitation und Propaganda und wäre die Aufklärung über politische Ziele nur ein Vorwand, bleibe es bei der Strafbarkeit, weil kein Fall von Sozialadäquanz vorliegt. "Das ist zum einen Tatfrage, muss aber zum anderen auch unter besonderer Berücksichtigung der jeweiligen Verfassungsrechte der Betroffenen beurteilt werden."

Es wird HIER gemäß § 158 StPO um die persönliche um ordnungsgemäße Eingangsbestätigung, Sachverhaltsbenennung und Sachverhaltserläuterung der Tatvorwürfe sowie um die persönliche ordnungsgemäße und sachgerechte Zuständigkeitsverweisung bzgl. der HIER o.g. Strafanzeigen wegen Volksverhetzung gegen Migranten, Flüchtlingen und Menschen mit Migrationshintergrund mit der nationalsozialistisch-orientierten „Abschiebeticket“-Bundestagswahlkampfaktion im Januar 2025 GEGEN die o.g. Beschuldigten Verantwortlichen des vom Landesverfassungsschutz seit Juli 2022 als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuften baden-württembergischen AFD-Landesverbandes, seitens des Direktors beim Amtsgericht Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg, gebeten.

Mit freundlichen Grüßen, Bernd Michael Uhl

KONKRETE Strafanzeigen an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler
… vom 25.01.2025 wegen Volksverhetzung gegen Migranten, Flüchtlingen und Menschen mit Migrationshintergrund mit der nationalsozialistisch-orientierten „Abschiebeticket“-Bundestagswahlkampfaktion im Januar 2025 durch die HIER Beschuldigten Verantwortlichen des vom Landesverfassungsschutz seit Juli 2022 als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuften baden-württembergischen AFD-Landesverbandes
250125_STA_AGMOS_AFD_BW_Abschiebetickets_Volksverhetzung_BLIND.pdf (201.53KB)
KONKRETE Strafanzeigen an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler
… vom 25.01.2025 wegen Volksverhetzung gegen Migranten, Flüchtlingen und Menschen mit Migrationshintergrund mit der nationalsozialistisch-orientierten „Abschiebeticket“-Bundestagswahlkampfaktion im Januar 2025 durch die HIER Beschuldigten Verantwortlichen des vom Landesverfassungsschutz seit Juli 2022 als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuften baden-württembergischen AFD-Landesverbandes
250125_STA_AGMOS_AFD_BW_Abschiebetickets_Volksverhetzung_BLIND.pdf (201.53KB)



4.5 KONKRETER Antrag auf gerichtliche Prüfung zu Deutschen Rentenbezügen für NS-Täter*innen, Kriegsverbrecher*innen und SS-Mitglieder an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg

SIEHE DAZU AUCH:

01.02.2025
AUS AKTUELLEN ANLÄSSEN:

>>> Internationaler Holocaust-Gedenktag
zum 80. Jahrestag der Befreiung des KZ-Auschwitz
am 27.01.2025 <<<

>>> Gedenkstunde im Deutschen Bundestag
für die Opfer des Nationalsozialismus
am 29.01.2025 <<<

DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE gegen die
die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess
wegen intransparenter nicht-nachvollziehbarer Bearbeitungsverweigerung
von KONKRETEN Eingaben
zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht,
Diskriminierung und Rassismus sowie zur AFD
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg,

Antrag auf KONKRETE gerichtliche Prüfung beim Amtsgericht Mosbach
zu Auszahlungen von Kriegsopferrenten
an Nazi-Täter*innen und Kriegsverbrecher*innen, SS-Mitglieder und
Mitglieder von nationalsozialistischen Organisationen,
ENTGEGEN
dem Kontrollgesetz des DEUTSCHEN BUNDESTAGES von 1998
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Amtsgerichtsdirektor Dr. Lars Niesler,

Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigung

Das Amtsgericht Mosbach und sein Direktor Dr. Lars Niesler persönlich (s.u.) werden um ordnungsgemäße Eingangsbestätigung, Sachverhaltsbenennung und Sachverhaltserläuterung bzgl. der o.g. genannten Dienstaufsichtsbeschwerden und Anträge auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl. Deutscher Renten an Nazi-Täter*innen und Kriegsverbrecher*innen und Mitglieder von nationalsozialistischen Organisationen gebeten.

Amtsseitige Verweigerung der Amtsrichterin Marina Hess
unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen
und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler,
Eingaben zu NS-SS-Täter*innen sowie zur AFD zu bearbeiten
Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, verweigert, verschweigt und unterdrückt HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im genannten Verfahrenskomplex die KONKRETE Eingabe des Beschwerdeführers und Nazi-Jägers vom 10.08.2022 mit STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 gegen Angehörige des Mosbacher SS-Zuges zur Überprüfung einer weiteren Beteiligung an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust nach der Zerstörung der Synagoge in Mosbach in 1938 transparent und nachvollziehbar zu bearbeiten. UND ZWAR HIER mit ihrer Verweigerung ENTGEGEN § 158 StPO von amtsseitigen ordnungsgemäßen Bestätigungen bzgl. NS-SS-Sachverhaltsbenennung des o.g. Strafantrages sowie bzgl. Antrags-Eingang, Antrags-Weiterbearbeitung und Antrags-Zuständigkeitsverweisung.

Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, verweigert, verschweigt und unterdrückt HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im genannten Verfahrenskomplex die KONKRETE Eingabe des Beschwerdeführers, Anzeigeerstatters und Nazi-Jägers vom 30.05.2024, u.a., unter 6F 9/22 und 6F 202/21 sowie 6F 2/22 als KV STRAFANTRAG gegen den Beschuldigten rechtsextremen Juristen und AFD-Europa-Spitzenkandidat Maximilian Krah wegen Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen von Nazi-Verbrechen als Volksverhetzung mit der öffentlichen Relativierung von SS-Verbrechen am 18.05.2024 zu bearbeiten. UND ZWAR HIER mit ihrer Verweigerung ENTGEGEN § 158 StPO von amtsseitigen ordnungsgemäßen Bestätigungen bzgl. NS-SS-Sachverhaltsbenennung des o.g. Strafantrages sowie bzgl. Antrags-Eingang, Antrags-Weiterbearbeitung und Antrags-Zuständigkeitsverweisung.

Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, verweigert, verschweigt und unterdrückt HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im genannten Verfahrenskomplex die beantragten juristischen Aufarbeitungen der mangelhaften juristischen Aufarbeitungen seit 1945 von NS-SS-Verbrechen durch die deutsche Nachkriegsjustiz. UND ZWAR DAMIT dadurch dann die tatsächliche Nachverfolgung der entsprechenden Strafanzeigenvorgänge zur juristischen Aufarbeitung von NS-SS-Verbrechen im deutschen Gerichtsinstanzenweg ausgehend vom Amtsgericht Mosbach unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, von Beginn an EXPLIZIT NICHT nachvollziehbar wird. UND DIES OBWOHL: … Bundespräsident Gauck in 2013 ebenso wie Bundespräsident Steinmeier in 2024 BENENNEN EXPLIZIT öffentlich die Sachverhalte der Verbrechen der nationalsozialistischen SS vor 1945 sowie AUCH das Versagen der bundesdeutschen Nachkriegsjustiz bei der juristischen Aufarbeitung von SS-Verbrechen seit 1945 und entschuldigen sich dafür öffentlich.

Während seit Jahrzehnten Renten- Steuermilliarden für Naziverbrecher ausgegeben werden ...: Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, verweigert HIER seit 2022 HALTBAR AKTEN-KUNDIG NACHWEISBAR im genannten Verfahrenskomplex amtsseitig, gerichtliche Prüfungen zu verfügen zu den jahrzehntelangen Deutschen Rentenbezügen für NS-Täter*innen, Kriegsverbrecher*innen und SS-Mitglieder, Mitgliedern von NS-Organisationen im Inland und Ausland. UND DIES während ABER die diesbzgl. Gesetzliche Regelung und deren Umsetzung seit Jahrzehnten beim DEUTSCHEN BUNDESTAGES thematisiert äußerst umstritten ist.

Sachliche und fachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach
begründet durch Direktor des Amtsgerichts, Dr. Lars Niesler:

Das zuvor dargelegte und belegte richterliche Entscheiden und Handeln der Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess in der BRD-Rechtsprechungspraxis, INSBESONDERE ABER AUCH im KONKRETEN Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Mosbach für den Neckar-Odenwaldkreis in Baden-Württemberg; INSBESONDERE ABER AUCH verfahrensinhaltlich bzgl. Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus; SOWIE INSBESONDERE ABER AUCH bzgl. der in Teilen rechtsextremistischen AFD, solle gemäß den Aussagen des Direktors des Amtsgerichts Dr. Lars Niesler unter 6F 202/21 u.a. am 19.11.2024 ANGEBLICH ZUNÄCHST als HALTBAR und ORDNUNGSGEMÄSS und EMPFEHLENSWERT amtsgerichtsdirektorlich bestätigt gelten.

Es ergeht hiermit die HIER VORLIEGEND begründete Beantragung einer erneuten dienstrechtlichen Überprüfung des HIER dargelegten und AKTENKUNDIG NACHWEISBAR HALT-BAR belegten Agierens der Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess beim Amtsgericht Mosbach. HIER INSBESONDERE auf Grund ihrer amtsseitigen Verweigerung einer Anerkennung der KONRETEN SACHVERHALTE von NS-Verbrechen und NS-Unrecht, INSBESONDERE ABER AUCH im KONKRETEN Zuständigkeitsbereich des Neckar-Odenwaldkreises in Baden-Württemberg, sowie auf Grund ihrer Verweigerung gerichtlicher Prüfungen beim Amtsgericht Mosbach, u.a. mit gerichtlichen Verfügungen, bzgl. der jahrzehntlangen Deutschen Renten-auszahlungen an Nazi-Täter*innen und Kriegsverbrecher*innen und Mitglieder der nationalso-zialistischen Organisationen ausgehend vom o.g. beim Amtsgericht Mosbach anhängigen Ver-fahrenskomplex.

Politische Kontextualisierung des Agierens von Dr. Lars Niesler als Direktor
des Amtsgerichts Mosbach und als
Mitglied  im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg

Vor dem Hintergrund der schwierigen Regierungsbildung mit der rechtspopulistischen und teilweise rechtsextremen FPÖ in Österreich, hat der CDU-Kanzlerkandidat und CDU-Parteivorsitzende Friedrich Merz während des Bundestagswahlkampfes im Januar 2025 öffentlich mitgeteilt und bekräftigt, dass die CDU-Brandmauer zur AFD definitiv stehen würde und dass er selbst sein Schicksal als CDU-Parteivorsitzender daran knüpfen würde. Österreich sei der „Beweis dafür, dass man Rechtspopulisten nicht den Weg in die Macht ebnen darf“, sagte Merz in den ARD-„Tagesthemen“ (WELT: 11.01.2025). Er werde nicht zulassen, dass in der CDU die „Brandmauer“ zur AfD falle. „Ich knüpfe mein Schicksal als Parteivorsitzender der CDU an diese Antwort“, sagte Merz am Rande einer Klausur des CDU-Bundesvorstands in Hamburg. „Wir arbeiten nicht mit einer Partei zusammen, die ausländerfeindlich ist, die anti-semitisch ist, die Rechtsradikale in ihren Reihen, die Kriminelle in ihren Reihen hält – eine Par-tei, die mit Russland liebäugelt und aus der Nato und aus der Europäischen Union austreten will.“

Warnungen vor Wahlerfolgen der AfD gibt es seit Langem. Aber am 19.01.2025 holte Friedrich Merz ganz weit aus: Der Unions-Kanzlerkandidat warnte nicht nur vor einem Wahlsieg der Rechtspopulisten 2029 in Deutschland. "Ich sage es, wie ich es denke: Die nächste Bundes-tagswahl ist dann 2033. Und einmal 33 reicht für Deutschland", fügte er in Anspielung auf die Machtübernahme der Nazis 1933 hinzu (ntv: 22.01.2025).

Eingabe zur gerichtlichen Prüfung beim Amtsgericht Mosbach
bzgl. der jahrzehntelangen und auch noch heute noch ausgezahlten Kriegsopferrenten
an NS- Täter*innen und Kriegsverbrecher*innen,
Mitglieder der nationalsozialistischen SS-Organisation,
an den Direktor beim Amtsgericht Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg

Es ergehen HIERMIT DIREKT und PERSÖNLICH an den CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektor, Dr. Lars Niesler, die Anträge auf gerichtliche Prüfungen zu verfügen zu den jahrzehntelangen Deutschen Rentenbezügen für NS-Täter*innen, Kriegsverbrecher*innen und SS-Mitglieder, Mitgliedern von NS-Organisationen im Inland und Ausland …:
… Antrag auf gerichtliche Verfügungen zum KONKRETEN Aktenvernichtungsstopp der Perso-nalakten beim Landratsamt Mosbach 1933 bis 1945 sowie zu personellen NS-Funktionseliten-Kontinuitäten beim Landratsamt Neckar-Odenwaldkreis seit 1945, d.h. im eigenen Zuständig-keitsbereich, zu veranlassen und zu veröffentlichen.
… Antrag auf gerichtliche Verfügungen durchschnittliche und konkrete Leistungshöhen und Leistungsbezüge von steuergeldfinanzierten Renten an NS- Täter*innen und Kriegsverbre-cher*innen, Mitglieder der nationalsozialistischen SS-Organisation, wie a) SS, b) Waffen-SS, c) Polizeibataillone, d) Sicherheitspolizei (Gestapo und Reichskriminalpolizeiamt) 1933 bis 1945 beim zuständigen Versorgungsamt am Landratsamt Neckar-Odenwaldkreis seit 1945 mit den amtsseitigen Überprüfungen der (verdächtigen) Leistungsempfänger sondieren zu lassen und vollständig zu veröffentlichen.
… Antrag auf gerichtliche Verfügungen zu Prüfungen, inwieweit Kriegsopferrenten-Rentenbezieher*innen während der Herrschaft des Nationalsozialismus gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben und somit beim Landratsamt Neckar-Odenwaldkreis deren Leistungen nach dem BVG bzw. SGB XIV zu versagen bzw. zu entziehen (§ 1a BVG bzw. § 22 SGB XIV) waren bzw. sind.
… Antrag auf gerichtliche Verfügungen zur Weitergabe und Prüfung o.g. Informationen und Ergebnisse aus dem Neckar-Odenwaldkreis an den Landtag Baden-Württemberg.
… Antrag auf gerichtliche Verfügungen zur Empfehlung einer weiteren landesweiten Überprü-fung o.g. Sachverhalte bei den regional zuständigen Versorgungsämtern der Landratsämter in Baden-Württemberg an den Landtag Baden-Württemberg zu veranlassen

BRD-Kriegsopferrenten-Auszahlung an mehr als 8000 Personen
noch in 2025 mit ca. fünf Prozent Kriegsverbrecher*innen
Nach Recherchen von stern und der Plattform "Frag den Staat" bekommen mehr als 8000 Be-schädigte eine Kriegsopferrente gemäß dem Bundesversorgungsgesetz. Rund fünf Prozent davon sind aus Sicht von Experten Kriegsverbrecher. Die Bundesrepublik Deutschland zahlt demnach noch 80 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg Nazi-Tätern Kriegsopferrenten und andere Altersbezüge aus, sogar SS-Männern. Demnach erhielten im Dezember 2023 insgesamt 7648 Beschädigte im Inland und 657 Beschädigte im Ausland eine Kriegsopferrente nach dem Bundesversorgungsgesetz. Die für die Kriegsopferrenten zuständigen Versorgungsämter be-stätigen die Zahlungen. Experten wie dem Historiker und NS-Experte Stefan Klemp zufolge handelt es sich tatsächlich aber sogar bei rund fünf Prozent aller Empfänger von Opferrenten um Kriegsverbrecher. Zahlungen, die den deutschen Staat der Bundesrepublik jährlich mit etwa fünf Millionen Euro belasten. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (Deutscher Bundestag: Drucksache 20/14648 vom 20.01.2025) auf eine Kleine Anfrage der Linken (Deut-scher Bundestag: Drucksache 20/14382 vom 23.12.2024) (Bundestag Kurzmeldungen (hib) Arbeit und Soziales — Kleine Anfrage — hib 8/2025) hervor. Die rechtliche Grundlage für diese Zahlungen bildet das 1950 eingeführte Bundesversorgungsgesetz, so ‚Frag den Staat‘ (STERN: 23.01.2025) (NTV: 23.01.2025) (MERKUR: 24.01.2025) (WELT: 23.01.2025) (ZEIT: 23.01.2025) (BR: 23.01.2025) (TAZ: 23.01.2025) (FRAG DEN STAAT: 23.01.2025).

BRD-Renten-Auszahlung  in 2025 an Angehörige der nationalsozialistischen SS
Die Bundesrepublik Deutschland zahlt noch 80 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg Nazi-Tätern Kriegsopferrenten und andere Altersbezüge aus, sogar SS-Männern. Nach den Recherchen erhalten selbst ehemalige Soldaten der Waffen-SS im Ausland eine Kriegsopferrente. Der stern erfuhr von mindestens vier eindeutig nachweisbaren Fällen. Die für die Kriegsopferrenten zuständigen Versorgungsämter bestätigen offenbar die Zahlungen. Millionen für NS-Täter. Der Staat zahlt weiter Renten an ehemalige SS-Soldaten und Nazi-Kollaborateure. Und eine Überprüfung der Empfänger von Entschädigungszahlungen schlägt oft fehl, so erhalten laut „Stern“ selbst ehemalige Mitglieder der Waffen-SS Opferrenten. Es handele sich bei rund fünf Prozent aller Empfänger von Opferrenten um Kriegsverbrecher, sagte Klemp. Nach Einschätzung von Experten wie dem Historiker und NS-Experten Stefan Klemp ist dies in Wahrheit nur die Spitze des Eisbergs. Dieses Gesetz gewährt ehemaligen Soldaten, die im Dienst verletzt wurden, einen Anspruch auf Kriegsopferrente – selbst wenn sie der SS oder der Wehrmacht angehör-ten. Ein solcher Anspruch gilt auch „für ausländische Kollaborateure, die sich überall in Europa freiwillig und aus Überzeugung den Nazis angeschlossen hatten und in eigenen SS-Verbänden aktiv waren“, wie das Portal für Informationsfreiheit erklärte. Die für die Kriegsopferrenten zu-ständigen Versorgungsämter bestätigen die Zahlungen. Renten für Kriegsverbrecher: Recher-chen decken mehrere belegte Fälle von SS-Zahlungen auf: Ein Bericht von NDR-„Panorama“ aus dem Jahr 2016 kommt zu einem ähnlichen Schluss. Das Simon Wiesenthal Center, eine jüdische NGO aus den USA, habe über 70.000 Namen ermittelt, bei denen eine Entziehung der Kriegsopferrente in Betracht gekommen sei. Dennoch sei zu diesem Zeitpunkt lediglich 99 Personen die Kriegsopferrente entzogen worden (ZEIT: 23.01.2025) (WELT: 23.01.2025) (MERKUR: 24.01.2025) (STERN: 23.01.2025) (BR: 23.01.2025) (NTV: 23.01.2025) (WELT: 23.01.2025) (TAZ: 23.01.2025) (FRAG DEN STAAT: 23.01.2025).

Gesetzliche Regelung des DEUTSCHEN BUNDESTAGES zur Überprüfung
des Kriegsopferrentenbezuges seit 1998
Historiker und Politiker fordern Konsequenzen. Rechtliche Grundlage für die Zahlungen ist laut „Frag den Staat“ das 1950 eingeführte Bundesversorgungsgesetz. Dieses verleihe ehemaligen Soldaten, die im Dienst verletzt wurden, Anspruch auf eine Kriegsopferrente – selbst wenn sie der SS oder der Wehrmacht angehört hatten. Ein solcher Anspruch gelte auch „für ausländische Kollaborateure, die sich überall in Europa freiwillig und aus Überzeugung den Nazis angeschlossen hatten und in eigenen SS-Verbänden aktiv waren“, so das Portal für Informationsfreiheit. Eigentlich sollte damit schon lange Schluss sein. Denn der Bundestag hatte bereits 1998 beschlossen, dass alle Rentenempfänger überprüft werden sollten. Wer Verbrechen gegen die "Grundsätze der Menschlichkeit" begangen hatte, dem sollte die Rente verwehrt werden. Allerdings gibt es nach wie vor Nazitäter, für die das offenbar nicht gilt. Die für die Kriegs-opferrenten zuständigen Versorgungsämter bestätigten die Zahlungen. Die Bundesrepublik Deutschland zahlt somit seit Jahrzehnten jährlich Millionen-Renten an ehemalige NS-Täter, was zur zunehmenden Kritik am wirkungslosen Kontrollgesetz und an mangelnder Aufarbeitung sowie an der finanziellen Belastung Deutschlands führt. Der Historiker und NS-Experte Stefan Klemp kritisierte dieses Gesetz allerdings als „Feigenblatt“, da es kaum umgesetzt werde. Zum selben Schluss kommt ein Bericht von NDR-„Panorama“ aus dem Jahr 2016. Das Simon Wiesenthal Center, eine in den USA ansässige jüdische NGO, habe über 70.000 Namen ermittelt, bei denen eine Entziehung der Kriegsopferrente in Betracht gekommen sei. Zum damaligen Zeitpunkt war aber lediglich 99 Personen die Kriegsopferrente entzogen worden. Auch der frühere Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Gesell-schaft, Volker Beck, sieht in den Renten an Nazi-Täter ein Versagen Deutschlands. „Niemand hat sich ernsthaft dafür interessiert, das zu beenden“, kritisierte er. Deutschland zahlt weiter Opferrenten an ehemalige SS-Soldaten. Bis heute zahlt der deutsche Staat Kriegsopferrenten an Versehrte des Zweiten Weltkriegs aus. Neue Recherchen zeigen nun, dass diese auch an Naziverbrecher gehen, obwohl ein Gesetz das eigentlich verhindern soll. Eigentlich soll ein Gesetz verhindern, dass Nazitäter eine Kriegsopferrente beziehen. 1998 hatte der Bundestag beschlossen, alle Rentenempfänger zu überprüfen und Menschen, die Verbrechen gegen die »Grundsätze der Menschlichkeit«  begangen hatten, von den Zahlungen auszuschließen. Die Bundesregierung wollte die Ausgaben für diese Renten nicht beziffern. Ihr lägen keine Informationen hinsichtlich der Empfängerinnen und Empfänger von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung vor (Deutscher Bundestag: Drucksache 20/14648 vom 20.01.2025), antwortet sie auf die Kleine Anfrage der Linken (Deutscher Bundestag: Drucksache 20/14382 vom 23.12.2024) (Bundestag Kurzmeldungen (hib) Arbeit und Soziales — Kleine Anfrage — hib 8/2025). Der Linke-Bundestagsabgeordnete Jan Korte spricht von einer „faulen Ausrede“. „Trotz Sonntagsreden und der ständigen Wiederholung der Lüge von der ach so großartigen Aufarbeitung der Verbrechen des Nationalsozialismus“ fehle allen Bundesregierungen seit Jahrzehnten der politische Wille, dagegen vorzugehen (MERKUR: 24.01.2025) (STERN: 23.01.2025) (ZEIT: 23.01.2025) (NTV: 23.01.2025) (WELT: 23.01.2025) (DER SPIEGEL: 23.01.2025) (ZEIT: 23.01.2025) (NTV: 23.01.2025) (TAZ: 23.01.2025) (FRAG DEN STAAT: 23.01.2025).

AKTUELLER Bezug zum internationalen Holocaust-Gedenktag
Besonders brisant sind die Enthüllungen und Veröffentlichung angesichts des Zeitraums des anstehenden Gedenktages. Am Montag (27. Januar) jährt sich die Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau zum 80. Mal, dazu reist Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nach Polen. Die Nazis hatten in dem Lager im besetzten Polen zwischen 1940 und 1945 etwa eine Million europäische Jüdinnen und Juden sowie Sinti und Roma und weitere Verfolgte er-mordet. Auch in Deutschland finden zahlreiche Veranstaltungen statt. Während etliche Holocaustüberlebende keinerlei Entschädigung bekamen, zahlt Deutschland bis heute SS-Angehörigen, Wehrmachtssoldaten und NS-Kollaborateuren in ganz Europa zusätzliche Renten. Sie gehörten zum Personal der Konzentrationslager, schlossen sich als ausländische Freiwillige der Waffen-SS an oder beteiligten sich an Massakern der Wehrmacht. Und sie profi-tierten finanziell bis zu ihrem Lebensende davon, dass sie auf der Seite der Täter standen. Manche von ihnen profitieren noch heute. 80 Jahre  nach Ende des Zweiten Weltkriegs zahlt Deutschland noch immer früheren NS-Soldaten in ganz Europa zusätzliche Renten – darunter auch mutmaßliche Kriegsverbrecher. Das Ergebnis zeigt, dass Deutschland noch immer Mitglieder der Waffen-SS im Ausland und somit möglicherweise auch mutmaßliche Kriegsverbrecher finanziell fördert und die vielbeschworene Aufarbeitung bis heute wenig wert ist. Ein ehe-maliger KZ-Wärter bezog jahrzehntelang Kriegsopferrente, weil bei ihm nach dem Krieg ein Nierenschaden diagnostiziert wurde. Dieser sei entstanden, weil er während seiner 10-tägigen Kriegsgefangenschaft auf dem kalten Steinfußboden habe schlafen müssen, argumentierte er. Selbst berüchtigte Kriegsverbrecher oder ihre Hinterbliebenen bekamen die Kriegsopferrenten. Etwa Heinz Barth, verantwortlich für das Massaker im französischen Oradour, bei dem 643 Menschen ermordet wurden. Selbst Adolf Hitler hätte womöglich Anspruch auf eine Zusatzren-te gehabt. Schließlich wurde er bei dem Stauffenberg-Attentat leicht verletzt. Der Rentenanspruch gilt zudem auch für ausländische Kollaborateure, die sich überall in Europa freiwillig und aus Überzeugung den Nazis angeschlossen hatten und in eigenen SS-Verbänden aktiv waren. Die ausländischen SS-Verbände waren in ihren Heimatländern an der Judenverfolgung und Einsätzen gegen Partisanen beteiligt. Dieses Thema wurde in den 1990er Jahren erstmals einer größeren Öffentlichkeit bekannt, als das ARD-Magazin Panorama über Mitglieder lettischer SS-Verbände berichtete. Durch ihre Mitgliedschaft in Einheiten, die für Kriegsverbrechen verantwortlich waren, bekamen die Männer aus Deutschland monatlich damals das siebenfache der ortsüblichen Altersversorgung überwiesen. (MERKUR: 24.01.2025) (NTV: 23.01.2025) (WELT: 23.01.2025) (DER SPIEGEL: 23.01.2025). (BR: 23.01.2025) (TAZ: 23.01.2025) (FRAG DEN STAAT: 23.01.2025).

Internationale Forderungen
nach Klärung der Deutschen Opferrenten für
Nazi-Täter*innen, Kriegsverbrecher*innen und
Mitglieder der nationalsozialistischen SS-Organisation
In Bezug auf die Leistungsempfänger von Kriegsopferrenten nach dem BVG in Belgien hat sich die Bundesregierung nach Informationen der Fragestellerinnen und Fragesteller bisher geweigert, den belgischen Behörden die von diesen an geforderten Informationen zu den Empfängern der Leistungsbezüge in Belgien zu übermitteln, obwohl die oben genannte Resolution des belgischen Parlamentes vom 14. März 2019 dies fordert und die belgische Regierung diese Informationen bei den deutschen Amtskolleginnen und Amtskollegen angefordert haben. Und obwohl die belgische Regierung eine Liste von 180 möglichen Leistungsempfängern zusammengestellt hat, die noch am Leben sind und in Belgien in der Vergangenheit zu einer Aberkennung der bürgerlichen und politischen Rechte verurteilt wurden, weil sie sich der Kollaboration schuldig gemacht haben (siehe die Aussage des Ministers Vincent Van Quickeborne, S. 45, vom 11.05.2021: www.lachambre.be/doc/CCRI/pdf/55/ic473.pdf), weigern sich die deutschen Behörden, diese Listen abzugleichen. Während die belgischen Behörden weiterhin auf Informationen zu den Empfängern warten, haben die Niederlande diese Informationen zu Leistungsempfängern in den Niederlanden nach Medienberichten offenbar erhalten. Demnach wurde den niederländischen Steuerbehörden im Dezember 2020 eine Liste von 34 niederländischen Staatsbürgern übergeben, die zwischen 2015 und 2019 von Deutschland Kriegsbeschädigtenrenten für ihren Militärdienst unter den Nazis erhielten. Darunter befanden sich einige mutmaßliche Kriegsverbrecher und möglicherweise ehemalige Wächter des Vernichtungslagers Auschwitz Birkenau: „Die meisten der Begünstigten sind SS-Veteranen oder deren Angehörige, berichtete der niederländische Sender NOS (Deutscher Bundestag: Druck-sache 20/14382 vom 23.12.2024) (Bundestag Kurzmeldungen (hib) Arbeit und Soziales — Kleine Anfrage — hib 8/2025). Dutzende von Niederländern dienten an der Seite von Deut-schen in Auschwitz“ (vgl. vom 04.02.2021: www.timesofisrael.com/germany-names-dutch-ss-veterans-who-receive-pensions-for-serving-hitler/)

Versagen der Deutschen Nachkriegsjustiz seit 1945
bei gerichtlichen Überprüfungen der Opferrenten,
wie HIER wie u.a. beim Amtsgericht Mosbach,
für Nazi-Täter*innen, Kriegsverbrecher*innen und
Mitglieder der nationalsozialistischen SS-Organisation
Versagen Deutschlands kritisiert. Bundesregierung zahlt noch Opferrenten an Nazi-Täter. Verbrechern sollte die Rente verwehrt werden. Der Bundestag hatte 1998 beschlossen, dass alle Rentenempfänger überprüft werden sollten. Wer Verbrechen gegen die "Grundsätze der Menschlichkeit" begangen hatte, dem sollte die Rente verwehrt werden. Klemp kritisierte das Gesetz als "Feigenblatt", da es in der Praxis nicht angewandt werde. Auch der frühere Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck, sieht in den Renten an Nazi-Täter ein Versagen Deutschlands. "Niemand hat sich ernsthaft dafür inte-ressiert, das zu beenden", kritisiert Beck im "Stern". Besonders schockierend sind diese üppi-gen Zahlungen an frühere Nazisoldaten und NS-Kollaborateure angesichts des Umgangs mit den Opfern des NS-Regimes. Denn während NS-Täter in ganz Europa ihre Zusatzrente nahe-zu problemlos beantragen konnten und umgehend ausgezahlt bekamen, verwehrte der deut-sche Staat etlichen Holocaustüberlebenden und anderen Opfern der NS-Ideologie jegliche Entschädigung für ihr unfassbares Leid. Eigentlich hatte der deutsche Staat bereits in den 1990er Jahren Besserung versprochen. Von der öffentlichen Debatte aufgrund der Panorama-Berichterstattung unter Druck gesetzt, reformierte die Bundesregierung 1998 das Bundesver-sorgungsgesetz. Fortan war es möglich, die Kriegsopferrente zu versagen, wenn jemand „gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen” hatte. Anhaltspunkte dafür könnten sich insbesondere aus einer freiwilligen Mitgliedschaft in der Waffen-SS ergeben. Tatsächlich brachte diese Novelle jedoch keine nennenswerte Veränderung. Das Simon Wiesenthal Center ermittelte damals rund 70.000 Personen, bei denen eine Entziehung der Opferrente in Betracht kommen könnte. Doch seit Einführung des neuen Passus im Gesetz wurden lediglich 99 Tätern die Kriegsopferrente gestrichen, während tausende mutmaßliche Kriegsverbrecher weiterhin unbehelligt zusätzliches Geld vom deutschen Staat erhielten. Manche von ihnen wohl bis heute. Noch immer Geld für SS-Männer im Ausland. Laut Berechnun-gen des stern gibt der deutsche Staat noch immer mehr als fünf Millionen Euro im Jahr für Kriegsopferrenten aus. Die Zahlungen gehen auch an rund 650 Kriegsversehrte im Ausland. Die Empfänger sind sowohl Deutsche, die jetzt im Ausland leben, aber eben auch ausländische NS-Kollaborateure. Die Rentenzahlungen reichen von 164 bis 1055 Euro monatlich und sind steuerfrei. Durchschnittlich erhalten Bezieher 7.000 Euro im Jahr, teils über 70 Jahre lang. Überträgt man den von Experten geschätzten Prozentanteil mutmaßlicher Kriegsverbrecher, hieße das, noch mehr als 30 NS-Täter im Ausland erhalten regelmäßig Zusatzzahlungen. Nach unseren Recherchen sind unter den mehreren Hundert Menschen, die aktuell im Ausland eine Zusatzrente erhalten, mindestens vier ehemalige Soldaten der Waffen-SS. Zwei in den Niederlanden, einer in Norwegen, einer in Schweden. Allerdings sind dies nur die Fälle, die sich zweifelsfrei belegen lassen. Die tatsächliche Zahl dürfte deutlich höher liegen. Denn nicht jede zuständige Stelle erfasst gleichermaßen, ob ein Kriegsopferrentenempfänger in der SS war. Manche Behörden könnten es wissen, verweisen jedoch schlicht darauf, dass sie kei-ne gesonderte Statistik führen. Dass Täter keine sogenannte "Opferrente" beziehen sollten, erscheint nur logisch. Doch bis heute beziehen auch Nazi-Täter Kriegsopferrenten - ein Ge-setz, dass es ermöglichte, Nazi-Tätern die Opferrente zu verweigern oder zu entziehen, trat erst 1998 aufgrund mehrerer Panorama-Berichte in Kraft. Den ersten Beitrag zu diesem Skandal sendete  Panorama 1993, es ging zunächst um  Kriegsopferrenten für 128 lettische SS-Legionäre. Darunter befanden sich Männer, die vor den Einsätzen bei der Waffen-SS-Schutzmannschaftsbataillonen der Ordnungspolizei angehört hatten, welche 1941 bis 1943 an Massenerschießungen beteiligt waren. 1997 berichtete Panorama dann, dass weltweit viele der noch lebenden Nazi-Verbrecher oder deren Angehörige Opferrente beziehen (NTV: 23.01.2025) (TAZ: 23.01.2025) (FRAG DEN STAAT: 23.01.2025) (PANORAMA 07.06.2016).

Antrag auf gerichtliche Prüfung beim Amtsgericht Mosbach
zu Auszahlungen von Kriegsopferrenten
an Nazi-Täter*innen und Kriegsverbrecher*innen.
Mitglieder der nationalsozialistischen SS-Organisation,
ENTGEGEN
dem Kontrollgesetz des DEUTSCHEN BUNDESTAGES von 1998
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
WIE ZUVOR DARGELEGT UND BELEGT:  Während seit Jahrzehnten Renten-Steuermilliarden für Naziverbrecher ausgegeben werden ...: Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, verweigert HIER seit 2022 HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im ge-nannten Verfahrenskomplex amtsseitig, gerichtliche Prüfungen zu verfügen zu den jahrzehnte-langen Deutschen Rentenbezügen für NS-Täter*innen, Kriegsverbrecher*innen und SS-Mitglieder, Mitgliedern von NS-Organisationen im Inland und Ausland; INSBESONDERE im Neckar-Odenwaldkreis. UND DIES während ABER die diesbzgl. Gesetzliche Regelung seit Jahrzehnten beim DEUTSCHEN BUNDESTAGES thematisiert äußerst umstritten ist.
WIE ZUVOR AUSGEFÜHRT:  Es wird HIER gemäß § 158 StPO um die persönliche um ord-nungsgemäße Eingangsbestätigung, Sachverhaltsbenennung und Sachverhaltserläuterung sowie um die persönliche ordnungsgemäße und sachgerechte Zuständigkeitsverweisung der HIER o.g. Dienstaufsichtsbeschwerden und Anträge auf gerichtliche Prüfungen beim Amtsge-richt Mosbach bzgl. der deutschen Renten für Rentenempfänger im Dienst in NS-Organisationen wie der SS, der Waffen-SS, den Polizeibataillonen und der Gestapo für den Neckar-Odenwaldkreis konkret beim Versorgungsamt am Landratsamt Neckar-Odenwaldkreis und in Baden-Württemberg, seitens des Direktors beim Amtsgericht Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg, gebeten. Es ergeht HIER der Antrag auf gerichtliche Verfügung für einen sofortigen Stopp und Entzug der Kriegsopferrente für o.g. Personen im Neckar-Odenwaldkreis.

Mit freundlichen Grüßen, Bernd Michael Uhl

An den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler
Antrag vom 01.02.2025 auf KONKRETE gerichtliche Prüfung beim Amtsgericht Mosbach zu Auszahlungen von Kriegsopferrenten an Nazi-Täter*innen und Kriegsverbrecher*innen, SS-Mitglieder und Mitglieder von nationalsozialistischen Organisationen, ENTGEGEN dem Kontrollgesetz des DEUTSCHEN BUNDESTAGES von 1998 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
250201_DAB_AGMOS_Opferrenten_Nazi_Tater_BLIND.pdf (229.79KB)
An den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler
Antrag vom 01.02.2025 auf KONKRETE gerichtliche Prüfung beim Amtsgericht Mosbach zu Auszahlungen von Kriegsopferrenten an Nazi-Täter*innen und Kriegsverbrecher*innen, SS-Mitglieder und Mitglieder von nationalsozialistischen Organisationen, ENTGEGEN dem Kontrollgesetz des DEUTSCHEN BUNDESTAGES von 1998 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
250201_DAB_AGMOS_Opferrenten_Nazi_Tater_BLIND.pdf (229.79KB)


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Deutscher Bundestag
Drucksache 20/14648
20. Wahlperiode
Antwort
der Bundesregierung
Renten an ehemalige SS-Mitglieder aus der Deutschen Rentenversicherung

20.01.2025
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. André Hahn, Gökay
Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Clara Bünger, Nicole Gohlke, Susanne Hennig
Wellsow, Ateş Gürpinar, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau,
Martina Renner, Dr. Petra Sitte und der Gruppe Die Linke– Drucksache 20/14382
20/14648 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/14382 - Renten an ehemalige SS-Mitglieder aus der Deutschen Rentenversicherung
20.01.2025 | Drucksachen | 347 KB


Renten an ehemalige SS-Mitglieder aus der Deutschen Rentenversicherung

Deutscher Bundestag
Drucksache 20/14382
20. Wahlperiode
Kleine Anfrage
23.12.2024
der Abgeordneten Jan Korte, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Anke Domscheit Berg, Clara Bünger, Nicole Gohlke, Susanne Hennig-Wellsow, Ateş Gürpinar, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Martina Renner, Dr. Petra Sitte und der Gruppe Die Linke

Renten an ehemalige SS-Mitglieder aus der Deutschen Rentenversicherung

Am 14. März 2019 verabschiedete das belgische Parlament mit großer Mehrheit eine Resolution, die den Stopp der deutschen Zahlungen von Kriegsopferrenten an ehemalige freiwillige Mitglieder der Wehrmacht und bzw. oder der Waffen-SS forderte. In einem ersten Entwurf der Resolution von 2016 (www.senate.be/www/MIval=dossier&LEG=54&NR=2243&LANG=fr) bezogen sich die Antragsteller jedoch nicht auf die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), sondern indirekt auch auf Renten aus dem deutschen Rentenhaushalt ....

https://dserver.bundestag.de/btd/20/143/2014382.pdf

Proposition de résolution visant à clarifier et à abroger le régime des pensions octroyées aux anciens collaborateurs militaires belges du régime national-socialiste allemand durant la Seconde Guerre mondiale >>>

Kleine Anfrage vom 23.12.2024 an die Bundesregierung
Renten an ehemalige SS-Mitglieder aus der Deutschen Rentenversicherung | Deutscher Bundestag | Drucksache 20/14382 | 20. Wahlperiode
241223_BT_Anfrage_Renten_SS_Miglieder.pdf (215.13KB)
Kleine Anfrage vom 23.12.2024 an die Bundesregierung
Renten an ehemalige SS-Mitglieder aus der Deutschen Rentenversicherung | Deutscher Bundestag | Drucksache 20/14382 | 20. Wahlperiode
241223_BT_Anfrage_Renten_SS_Miglieder.pdf (215.13KB)



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4.6 KONKRETE Anträge auf KONKRETE gerichtlich verfügte Prüfungen beim Amtsgericht Mosbach zu KONKRETEN Tatbeteiligungen an Nationalsozialistischer Judenverfolgung und am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis sowie zu deren juristischen Aufarbeitungen durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg


02.02.2025

AUS AKTUELLEN ANLÄSSEN:
>>> Internationaler Holocaust-Gedenktag
zum 80. Jahrestag der Befreiung des KZ-Auschwitz
am 27.01.2025 <<<
Gedenkstunde im Deutschen Bundestag
für die Opfer des Nationalsozialismus
am 29.01.2025 <<<

>>> CDU-Antrag zur Migrationspolitik im Deutschen Bundestag
mit Mehrheitsbeschaffung durch die in Teilen rechtsextremistische AFD
am 29.01.2025 <<<
Als Reaktion auf diesen auch als "Tabubruch" bezeichneten Vorgang gibt der Auschwitz-Überlebende Albrecht Weinberg sein Bundesverdienstkreuz zurück.
Der jüdische Publizist Michel Friedman kündigt an, nun nach vierzig Jahren
Mitgliedschaft aus der CDU auszutreten wegen der gemeinsamen CDU-Abstimmung mit der AfD als »katastrophale Zäsur«.
Nach der CDU-Abstimmung mit der AfD nennt Ex-CDU-Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel  in ihrer a.D.-Erklärung am 30.01.2025
das Vorgehen des CDU-Partei- und Fraktionsvorsitzenden und
CDU-Bundeskanzlerkandidaten Friedrich Merz als "falsch".

>> AUS AKTUELLEM ANLASS
zum 86. Jahrestag der NAZI-Reichspogromnacht am 09.11.2024
und der Zerstörung der Mosbacher Synagoge <<
Der Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
verweigert bisher (6F 202/21 u.a. am 19.11.2024) die im Verfahrenskomplex
mehrfach beantragten ordnungsgemäßen juristischen Überprüfungen
der nationalsozialistischen Judenverfolgung und der Beteiligungen
am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis 1933-1945
sowie deren mangelhaften juristischen Aufarbeitungen
durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945
beim Amtsgericht Mosbach
(zuletzt am 17.11.2024 6F 202/21 u.a.).


--- --- ---
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE gegen die
die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess
wegen intransparenter nicht-nachvollziehbarer Bearbeitungsverweigerung
von KONKRETEN Eingaben
zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht,
Diskriminierung, Rassismus und AFD,
sowie bzgl. möglichem Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen
von KONKRETEN Tatbeteiligungen an NS-Judenverfolgung
und am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis
in der eigenen institutionellen NS-Vergangenheitsbewältigung
der Mosbacher Justiz
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg,

Anträge auf KONKRETE gerichtlich verfügte Prüfungen beim Amtsgericht Mosbach
zu KONKRETEN Tatbeteiligungen an Nationalsozialistischer Judenverfolgung
und am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis
sowie zu deren juristischen Aufarbeitungen
durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg

Öffentliche NS-INFORMATIONSAUSHANGSTAFELN "150 Jahre unabhängiges Amtsgericht Mosbach" 2021 bis 2025 im Amtsgericht Mosbach unter dem Direktor des Amtsgerichts, Dr. Lars Niesler, in der eigenen behördlich-institutionellen NS-Vergangenheitsbewältigung und NS-Öffentlichkeitsarbeit zu Beispielen von Nazi-Verbrechen und Nazi-Unrecht sowie von deren juristischen Aufarbeitungen durch die Mosbacher Justiz selbst seit 1945 bzgl. ... Rassenschande-Justiz … bzgl. brennende Mosbacher Synagoge in 1938 und nationalsozialistische Judenverfolgung und Judenvernichtung, insbesondere in Mosbach und Baden, sowie die dies-bzgl. nicht stattgefundene juristische Aufarbeitung nach 1945 im Neckar-Odenwaldkreis durch die Mosbacher Justiz !

WIE ZUVOR DARGELEGT UND BELEGT:  Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, verweigert HIER seit 2022 HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im genannten Verfahrenskomplex amtsseitig EXPLIZIT zu benennen die historisch belegten KONKRETEN Tatbeteiligungen an Nationalsozialistischer Judenverfolgung und am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis sowie deren mangelhaften juristischen Aufarbeitungen durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945, u.a. thematisiert in der regional-historischen NS-Vergangenheitsbewältigung sowie in der regionalen NS-Öffentlichkeits- und NS-Bildungsarbeit sowie in der regionalen NS-Gedenkstättenarbeit.

WIE ZUVOR AUSGEFÜHRT:  Es wird HIER, u.a. auch gemäß § 158 StPO, um die persönliche um ordnungsgemäße Eingangsbestätigung, Sachverhaltsbenennung und Sachverhaltserläuterung sowie um die persönliche ordnungsgemäße und sachgerechte Zuständigkeitsverweisung der HIER o.g. genannten Dienstaufsichtsbeschwerden und Anträge auf KONKRETE gerichtlich verfügte Prüfungen beim Amtsgericht Mosbach zu KONKRETEN Tatbeteiligungen an National-sozialistischer Judenverfolgung und am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis sowie zu deren mangelhaften juristischen Aufarbeitungen durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 gebeten. UND ZWAR seitens des Direktors beim Amtsgericht Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg.

Es ergehen HIERMIT DIREKT und PERSÖNLICH an den CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektor, Dr. Lars Niesler, die folgenden Anträge u.a. auf o.g. gerichtliche Prüfungen zu verfügen …:

… Anträge auf ordnungsgemäße amtsseitige Antrags-Eingangs-Benennung und ordnungsgemäße Weiterleitungsbestätigung mit jeweils KONKRETER NS-Sachverhaltsbenennung von Tatvorwürfen und historisch belegten Tatsachengrundlagen der HIER o.g. vom Beschwerdeführer und Anzeigeerstatter beantragten juristischen Aufarbeitungen bzgl. KONKRETER regionaler Tatbeteiligungen bei der NS-Judenverfolgung und am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis an das Amtsgericht Mosbach, wie folgt:
… ... vom 10.08.2022 STRAFANZEIGEN gem. § 158 StPO zu 6F 9/22 gegen Angehörige des Mosbacher SS-Zuges zur Überprüfung einer weiteren Beteiligung an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust nach der Zerstörung der Synagoge in Mosbach  >>>
… … vom 13.09.2022 WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN zu 6F 9/22 zur Aufhebung der Haftbefehle gegen die Familie des Mosbacher Rabbiners zu  6F 9/22 >>>
… ... vom 13.09.2022 STRAFANZEIGEN gem. § 158 StPO zu 6F 9/22 wegen Beteiligung an der Schändung des jüdischen Friedhofes in Mosbach und zur Überprüfung einer weiteren möglichen Beteiligung an der Zerstörung der Synagoge in Mosbach sowie an der weiteren NS-Judenverfolgung und am Holocaust >>>
… ... ab 26.03.2023 STRAFANZEIGEN gem. § 158 StPO zu 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 gegen Tatbeteiligte an der nationalsozialistischen Juden-Verfolgung und den Juden-Deportationen in NS-Konzentrationslager in Mosbach - Baden >>>
… ... ab 09.04.2023 STRAFANZEIGEN gem. § 158 StPO zu 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 gegen Angehörige der Mosbacher Polizei und Gestapo wegen Tatbeteiligungen an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust in der Region Mosbach >>>

… Antrag auf gerichtliche Verfügungen zum KONKRETEN Aktenvernichtungsstopp bei den Mosbacher Justizbehörden … (A) für den Zeitraum 1933 bis 1945 … (B) … für o.g. themen- und sachbezogene Prüfungen und Verfahren seit 1945 zu juristischen Aufarbeitungen von NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis, d.h. im eigenen Zuständigkeitsbereich, um diese sondieren zu lassen und vollständig zu veröffentlichen.
… Antrag auf gerichtliche Verfügungen zum KONKRETEN Aktenvernichtungsstopp der Personalakten zur Mosbacher Nazi-Justiz 1933 bis 1945 bei den Mosbacher Justizbehörden sowie für o.g. themen- und sachbezogene Prüfungen und Verfahren zu juristischen Aufarbeitungen von personellen NS-Funktionseliten-Kontinuitäten von Nazi-Juristen 1933 bis 1945 DANN ABER seit 1945 im Neckar-Odenwaldkreis, d.h. im eigenen Zuständigkeitsbereich, um diese sondieren zu lassen und vollständig zu veröffentlichen.
… Antrag auf gerichtliche Verfügungen zur Weitergabe und Prüfung o.g. Informationen und Ergebnisse aus dem Neckar-Odenwaldkreis an den Landtag Baden-Württemberg.
… Antrag auf gerichtliche Verfügungen zur Empfehlung einer weiteren landesweiten Überprüfung bzgl. o.g. Sachverhalte bei den Justizbehörden in Baden-Württemberg an den Landtag Baden-Württemberg zu veranlassen

Mit freundlichen Grüßen, Bernd Michael Uhl

An den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler
Anträge vom 02.02.2025 auf KONKRETE gerichtlich verfügte Prüfungen beim Amtsgericht Mosbach zu KONKRETEN Tatbeteiligungen an Nationalsozialistischer Judenverfolgung und am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis sowie zu deren juristischen Aufarbeitungen durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
250202_DAB_AGMOS_NS_Judenverfolgung_BLIND.pdf (235.71KB)
An den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler
Anträge vom 02.02.2025 auf KONKRETE gerichtlich verfügte Prüfungen beim Amtsgericht Mosbach zu KONKRETEN Tatbeteiligungen an Nationalsozialistischer Judenverfolgung und am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis sowie zu deren juristischen Aufarbeitungen durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
250202_DAB_AGMOS_NS_Judenverfolgung_BLIND.pdf (235.71KB)



4.7 Anträge auf KONKRETE  gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und  Zuständigkeitsverweisungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl. nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD, INSBESONDERE im Bundestagswahlkampf 2025, an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)  der CDU Baden-Württemberg

Konkrete AFD-Anträge an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler
Anträge vom 09.02.2025 auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl. nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD, INSBESONDERE im Bundestagswahlkampf 2025, an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
250209_DAB_AGMOS_AFD_Antraege_BLIND.pdf (227.33KB)
Konkrete AFD-Anträge an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler
Anträge vom 09.02.2025 auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl. nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD, INSBESONDERE im Bundestagswahlkampf 2025, an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
250209_DAB_AGMOS_AFD_Antraege_BLIND.pdf (227.33KB)



4.8 STRAFANZEIGEN vom 11.02.2025 wegen Strafverteilung im Amt und Rechtsbeugung gegen die NSDAP-Mitglieds-Richter des Landgerichts Kiel, die Wolfgang Hedler trotz seiner in 1949 veröffentlichten und im DEUTSCHEN BUNDESTAG in 1950 wiederholten Hetze gegen NS-Widerstandskämpfer*innen und gegen Jüdinnen und Juden freisprechen sowie wegen Strafverteilung im Amt gegen die seit 1949 zuständigen Staatsanwälte/Staatsanwältinnen, die NICHT gegen o.g. NSDAP-Mitglieds-Richter des Landgerichts Kiel seit 1945, u.a. auch ENTEGEGEN dem Amtsermittlungsgrundsatz, tätig geworden sind, an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)  der CDU Baden-Württemberg

11.02.2025
AUS AKTUELLEN ANLÄSSEN:
>>> Mehrheitsbeschaffung der CDU für Bundestagsanträge
im Bundestagswahlkampf 2025 mit der AFD
unmittelbar beginnend nach der Gedenkstunde im Deutschen Bundestag
für die Opfer des Nationalsozialismus
am 29.01.2025  <<<

DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDEN gegen die
die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess
wegen intransparenter nicht-nachvollziehbarer Bearbeitungsverweigerung
von KONKRETEN Eingaben
zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht,
Diskriminierung und Rassismus sowie zu nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und
rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD,
INSBESONDERE im Bundestagswahlkampf 2025,
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg,

Anträge auf STRAFANZEIGEN wegen Strafverteilung im Amt und Rechtsbeugung
gegen die NSDAP-Mitglieds-Richter des Landgerichts Kiel,
die Wolfgang Hedler trotz seiner in 1949 veröffentlichten und
im DEUTSCHEN BUNDESTAG in 1950 wiederholten Hetze
gegen NS-Widerstandskämpfer*innen
und gegen Jüdinnen und Juden
freisprechen sowie wegen Strafverteilung im Amt gegen die seit 1949 zuständigen
Staatsanwälte/Staatsanwältinnen,
die NICHT gegen o.g. NSDAP-Mitglieds-Richter des Landgerichts Kiel
seit 1945, u.a. auch ENTEGEGEN dem Amtsermittlungsgrundsatz, tätig geworden sind
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg


Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Amtsgerichtsdirektor Dr. Lars Niesler,

Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigung:
Das Amtsgericht Mosbach und sein Direktor Dr. Lars Niesler persönlich (s.u.) werden um ordnungsgemäße Eingangsbestätigung, Sachverhaltsbenennung und  Sachverhaltserläuterung bzgl. der o.g. Anträge auf STRAFANZEIGEN wegen Strafverteilung im Amt und Rechtsbeugung gegen die NSDAP-Mitglieds-Richter des Landgerichts Kiel, die Wolfgang Hedler trotz seiner in 1949 veröffentlichten und im DEUTSCHEN BUNDESTAG in 1950 wiederholten Hetze gegen NS-Widerstandskämpfer*innen und gegen Jüdinnen und Juden freisprechen sowie wegen Strafverteilung im Amt gegen die seit 1949 zuständigen Staatsanwälte/Staatsanwältinnen, die NICHT gegen o.g. NSDAP-Mitglieds-Richter des Landgerichts Kiel seit 1945, u.a. auch ENTGEGEN dem Amtsermittlungsgrundsatz, tätig geworden sind, gebeten.

Sachliche und fachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach
begründet durch Amtsrichterin Marina Hess:
Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) belegt mit ihrem richterlichen Entscheiden und Handeln ihrerseits HIER die amtsseitige sachliche und fachliche Zuständigkeit für die juristische Aufarbeitung von Nazi-Kontextualisierungen und Rassismus- und AFD-Kontextualisierungen ausgehend von familienrechtlichen Zivilverfahren beim Amtsgericht Mosbach, wie folgt:
… agiert HIER im o.g. Verfahrenskomplex ihrerseits amtsseitig seit 2022 DANN ZUDEM im richterlichen Entscheiden und Handeln mit ihrer Bearbeitungsverweigerung, d.h. HIER OHNE einzelfallbezogene KONKRETE Eingangsbestätigungen, HIER OHNE Mitteilungen zu Weiter-bearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen bei KONKRETEN Beweisanträgen des Be-schwerdeführers und Anzeigeerstatters im genannten Verfahrenskomplex zu seinerseits bean-tragten juristischen Aufarbeitungen beim Amtsgericht Mosbach von nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindli-chen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD. HIER bzgl. der jeweils AKTEN-KUNDIG NACHWEISBAR KONKRET vorgebrachten und angezeigten AFD-SACHVERHALTE und Tatsachengrundlagen (s.u.). UND DIES WÄHREND ABER das Oberverwaltungsgericht Münster am 13.05.2024 die Vorinstanz des Verwaltungsgerichts Köln dahingehend bestätigt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als rechtsextremistischen Ver-dachtsfall weiterhin einstufen darf.

Unverhältnismäßige Amtsseitige Verweigerung
der Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess
unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und
Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler,
KONKRETE Eingaben zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht,
zu Diskriminierung und Rassismus sowie zur AFD zu bearbeiten
Unter Missbrauch seines richterlichen Amtes und ENTGEGEN den öffentlichen Vorgaben und Richtlinien des verantwortlichen Direktors des Amtsgericht Mosbach, Dr. Lars Niesler, zu Handlungs- und Entscheidungsorientierungsvorgaben in den Öffentlichen NS-INFORMATIONSAUSHANGSTAFELN "150 Jahre unabhängiges Amtsgericht Mosbach" im Amtsgericht Mosbach in der eigenen institutionellen NS-Vergangenheitsbewältigung und NS-Öffentlichkeitsarbeit zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht vor 1945 sowie zu deren juristischen Aufarbeitungen durch die Mosbacher Justiz nach 1945 verweigert und verbietet HIER der fall-verantwortliche Spruchkörper als Amtsrichterin Marina Hess seit 2022 beim Amtsgericht Mos-bach ... (a) SOWOHL die KONKRETE kritische Auseinandersetzung mit NS-Verbrechenskomplexen 1933 bis 1945, INSBESONDERE im Neckar-Odenwaldkreis, ... (b) ALS AUCH die  KONKRETE Auseinandersetzung der heutigen Mosbacher Justiz mit der dies-bzgl. mangelhaften juristischen Aufarbeitung seit 1945 durch die heutige Mosbacher Justiz selbst, … (c) ALS AUCH die  KONKRETE Auseinandersetzung mit NS-Schreibtischtätern als Haupt- und Exzessivtäter, Nazi-Justizverbrechen bis 1945 und mit der Kontinuität von Nazi-Funktionseliten und Nazi-Juristen nach 1945 am Beispiel des Nazi-Staatsrechtlers, NS-Rechtstheoretikers Carl Schmitt.

BEISPIEL: Nachdem die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler zuvor auf vier Seiten themati-siert und protokolliert, wie der Vater sich konstruktiv an der Besprechung und Gestaltung einer Regelung des Umgangsrecht beteiligt, führt die Amtsrichterin Marina Hess sodann auf Seite Fünf Folgendes in ihrer Protokollierung des gerichtlichen Vermerks unter 6F 9/22 vom 13.06.2024 aus:
"Der Vater wird in seinen Einlassungen insoweit eingegrenzt, dass er aufgefordert wird aus-schließlich auf den Verfahrensgegenstand einer kindeswohldienlichen Umgangsregelung ein-zugehen und die Themen der Diskriminierung, des Rassismus, der Nichtverfolgung des NS-Unrechts in der Vergangenheit durch das Familiengericht Mosbach - durch die Vorsitzende - nicht erfolgte Umgänge in der Vergangenheit, Polizeieinsatz etc. zu unterlassen. Nachdem der Vater nach kurzer Unterbrechung und sodann erfolgenden Wortgefechts zwischen der Bevoll-mächtigten der Mutter und dem Vater nach der Unterbrechung, erneut von der mangelnden Aufarbeitung des NS-Unrechts durch die Vorsitzende, anfängt, entzieht die Vorsitzende dem Vater das Wort. Der Vater lässt sich hierdurch nicht beeindrucken und er reagiert auf den Ruf zur Ordnung durch die Vorsitzende nicht. Vielmehr nimmt er sein Telefon in die Hand und ruft die Polizei an unter Ankündigung Strafanzeige gegen die Vorsitzende zu stellen. Während die Vorsitzende diktiert telefoniert der Vater mit der Polizei. Daraufhin wird die Verhandlung beendet."

ZUVOR hatte die fallverantwortliche Amtsrichterin Marina Hess BEREITS unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler bereits wie folgt HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR agiert bzgl. Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus…

Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler teilt im anhängigen Verfahrenskomplex unter AMTSGERICHT MOSBACH 6F 9/22 am 17.08.202 schriftlich verfahrensrelevant aktenkundig AUSRÜCKLICH mit, dass es ANGEBLICH NICHT Aufgabe eines deutschen Gerichtes sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten. UND DIES SOLLE INBESONDERE HIER GELTEN im KONKRETEN Zuständigkeitsbereich des AMTSGERICHT MOSBACH und der Mosbacher Justiz bzgl. NS-Verbrechen und NS-Unrecht, auch bzgl. Nazi-Justiz 1933 bis 1945, u.a. beim AG MOS, im Neckar-Odenwaldkreis, sowie bzgl. deren mangelhaften juristische Aufarbeitungen nach 1945 durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz selbst.

Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler will dem Beschwerdeführer und Anzeigeerstatter HIER amtsseitig verbieten, KONKRETE Eingaben zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht per Fax beim Amtsgericht Mosbach einzureichen. Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichte-rin Marina Hess verweigert HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR gezielt unter 6F 9/22 am 17.08.2022 bei den o.g. KONKRETEN NS-Aufarbeitungs-Verfahrensbeantragungen des Beschwerdeführers und Nazi-Jägers, die verfahrensrelevante und prozessuale EILBE-DÜRFTIGKEIT des KONKRET hohen Alters möglicher noch lebender NS-Täter*innen, INS-BESONDERE auch bzgl. NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis, amtssei-tig beim Amtsgericht Mosbach anzuerkennen und agiert HIER damit ENTGEGEN den öffent-lich bekannten laufenden NS-Prozessen des 21. Jahrhunderts auch in 2022, 2023 und 2024 und 2025. UND DIES HIER u.a. unmittelbar nach und seit der KONKRETEN Eingabe des Be-schwerdeführers und Nazi-Jägers vom 10.08.2022 mit STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 gegen Angehörige des Mosbacher SS-Zuges zur Überprüfung einer weiteren Beteiligung an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust nach der Zerstörung der Synagoge in Mosbach in 1938. Beispielsweise: Die Verurteilung eines KZ-Wachmannes in 2022 durch das Landgericht Neu-ruppin wegen Beihilfe zum NS-Massenmord. Die Verurteilung einer 97-jährigen KZ-Sekretärin in 2022 durch das Landgericht Itzehoe wegen Beihilfe zum NS-Massenmord. Die o.g. Verurtei-lung der mittlerweile 99-jährigen Zivilangestellten KZ-Sekretärin durch den Bundesgerichtshof am 20.08.2024 wegen Beteiligung am NS-Massenmord. Die Aufhebung der Verhandlungsun-fähigkeits-Beurteilung eines 100-jahre alten KZ-Wachmannes, Angehöriger des SS-Wachbataillons, im Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt auf Grund mehrerer Mängel im Sachverständigen-Gutachten. Das Landgericht Hanau muss nun erneut über die Verhand-lungsfähigkeit des 100-jährigen Mannes entscheiden, der als ehemaliger KZ-Wachmann we-gen Beihilfe zum Mord angeklagt wurde (OLG, Beschl. v. 22.10.2024, Az.: 7 Ws 169/24).

Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler missachtet die Strafprozessordnung unter § 158 bei der diesbzgl. gesetzlich geregelten Entgegennahme und Weiterbearbeitung HIER ABER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR EXPLIZIT in deren Anwendung mit ihrer amtsseitigen NICHT-Benennung der o.g. einzeleingabenbezogenen konkreten Sachverhalte zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus, NICHT-Ausstellung der jeweiligen konkreten Eingangsbestätigungen und der NICHT-Mitteilung von jeweiligen konkreten Weiterbearbeitungen bzw. mit Verweigerungen von Mitteilungen offizieller Zuständigkeitsweiterverweisungen in der o.g. jeweiligen konkreten NS-Eingaben-Sache. Die Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIER EXPLIZIT amtsseitig Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigungen, Sachverhaltsbenennungen und Zuständigkeitsverweisungen bei beantragten NS-Wiederaufnahme- und NS-Aufhebungsverfahren, bei beantragten NS-Wiedergutmachungs- und NS-Entschädigungsverfahren, bei beantragten gerichtlichen Prüfungen zu o.g. einzeleingabenbezogenen konkreten Sachverhalten.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess erlässt HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im anhängigen Verfahrenskomplex selbst KEINE amtsseitigen gerichtlichen Verfügungen zum KONKRETEN Aktenvernichtungsstopp bei den Mosbacher Justizbehörden … (A) für den Zeitraum 1933 bis 1945 … (B) … für o.g. themen- und sachbezogene Prüfungen und Verfahren seit 1945 zu juristischen Aufarbeitungen von NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis, d.h. im eigenen Zuständigkeitsbereich.

Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess erlässt HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im anhängigen Verfahrenskomplex selbst KEINE amtsseitigen gerichtlichen Verfügungen zum KONKRETEN Aktenvernichtungsstopp der Personalakten zur Mosbacher Nazi-Justiz 1933 bis 1945 bei den Mosbacher Justizbehörden sowie für o.g. themen- und sachbezogene Prüfungen und Verfahren zu juristischen Aufarbeitungen von personellen NS-Funktionseliten-Kontinuitäten von Nazi-Juristen 1933 bis 1945 DANN seit 1945 im Neckar-Odenwaldkreis, d.h. im eigenen Zuständigkeitsbereich.

Während seit Jahrzehnten Renten- Steuermilliarden für Naziverbrecher ausgegeben werden ...: Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, verweigert HIER seit 2022 HALTBAR AKTEN-KUNDIG NACHWEISBAR im genannten Verfahrenskomplex amtsseitig, gerichtliche Prüfungen zu verfügen zu den jahrzehntelangen Deutschen Rentenbezügen für NS-Täter*innen, Kriegsverbrecher*innen und SS-Mitglieder, Mitgliedern von NS-Organisationen im Inland und Ausland. UND DIES während ABER die diesbzgl. Gesetzliche Regelung und deren Umsetzung seit Jahrzehnten beim DEUTSCHEN BUNDESTAGES thematisiert äußerst umstritten ist.

Amtsseitige Verweigerung der Amtsrichterin Marina Hess
unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen
und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler,
ANTRÄGE auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen und
Zuständigkeitsverweisungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl.
nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen
in und aus der AFD INSBESONDERE im Bundestagswahlkampf 2025 zu bearbeiten

Aus Prozessökonomischen Gründen wird HIER verwiesen auf die Anträge vom 09.02.2025 auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und  Zuständigkeitsverweisungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl. nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD INSBESONDERE im Bundestagswahlkampf 2025 an den Direktor des Amtsge-richts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Ju-risten (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg.
Aus Prozessökonomischen Gründen wird HIER verwiesen auf die Anträge DIENSTAUF-SICHTSBESCHWERDEN vom 09.02.2025 gegen die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess wegen intransparenter nicht-nachvollziehbarer Bearbeitungsverweigerung von KONKRETEN Eingaben zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht, Diskriminierung und Rassismus sowie zu nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD INSBESONDERE im Bundestagswahlkampf 2025 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)  der CDU Baden-Württemberg.
Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, verweigert, verschweigt und unterdrückt HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im genannten Verfahrenskomplex die KONKRE-TEN Eingaben des Beschwerdeführers und Antragstellers ihrerseits amtsseitig seit 2022 DANN ZUDEM im richterlichen Entscheiden und Handeln mit ihrer Bearbeitungsverweigerung, d.h. HIER OHNE einzelfallbezogene KONKRETE Eingangsbestätigungen, HIER OHNE Mittei-lungen zu Weiterbearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen bei KONKRETEN Beweisanträgen und Strafanträgen des Beschwerdeführers und Anzeigeerstatters im genannten Verfahrenskomplex zu seinerseits beantragten juristischen Aufarbeitungen beim Amtsgericht Mosbach von nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungs-feindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD. HIER bzgl. der jeweils AKTENKUNDIG NACHWEISBAR KONKRET vorgebrachten und angezeigten AFD-SACHVERHALTE und Tatsachengrundlagen. UND DIES WÄHREND ABER das Oberverwaltungsgericht Münster am 13.05.2024 die Vorinstanz des Verwaltungsgerichts Köln da-hingehend bestätigt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall weiterhin einstufen darf.

BISHER unbearbeitete AFD-Beweismittel-ANTRÄGE AUF GERICHTLICHE VORPRÜFUNGEN ZUR AFD an das und beim Amtsgericht Mosbach …:

AUCH ENTGEGEN der jeweiligen HALTBAREN nachweisbaren aktenkundigen Beantragun-gen, ignoriert und verweigert das AG MOS HIER ABER ANDERERSEITS die beantragten ju-ristischen Aufarbeitungen von rechtsextremistischen, demokratie- und verfassungsfeindlichen, rassistischen Bestrebungen der AFD, HIER KONKRET u.a. bei den KV-Beweisantragspaketen ab dem 18.03.2024 unter 6F 202/21, 6F 9/22 mit 6F 2/22-Referenz und bei den Eingaben ab dem 21.01.2024 bzw. 30.01.2024 unter 6F 202/21, 6F 9/22 mit 6F 2/22-Referenz. Das Amtsge-richt Mosbach verweigert HIERZU die diesbzgl. AFD-Eingangs- und Weiterbearbeitungs- bzw. Weiterleitungsbestätigungen.

Sachliche und fachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach
begründet durch Direktor des Amtsgerichts, Dr. Lars Niesler:

Das zuvor dargelegte und belegte richterliche Entscheiden und Handeln der Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess in der BRD-Rechtsprechungspraxis, INSBESONDERE ABER AUCH im KONKRETEN Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Mosbach für den Neckar-Odenwaldkreis in Baden-Württemberg; INSBESONDERE ABER AUCH verfahrensinhaltlich bzgl. Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus; SOWIE INSBESONDERE ABER AUCH bzgl. der in Teilen rechtsextremistischen AFD, solle gemäß den Aussagen des Direktors des Amtsgerichts Dr. Lars Niesler unter 6F 202/21 u.a. am 19.11.2024 ANGEBLICH ZUNÄCHST als HALTBAR und ORDNUNGSGEMÄSS und EMPFEHLENSWERT amtsgerichtsdirektorlich bestätigt gelten.

Es ergeht hiermit die HIER VORLIEGEND begründete Beantragung einer erneuten dienstrechtlichen Überprüfung des HIER dargelegten und AKTENKUNDIG NACHWEISBAR HALT-BAR belegten Agierens der Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess beim Amtsgericht Mosbach. HIER INSBESONDERE auf Grund ihrer amtsseitigen Bearbeitungsverweigerungen der ANTRÄGE auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen bzgl. der nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD ausgehend vom o.g. beim Amtsgericht Mosbach anhängigen Verfahrenskomplex.

Die CDU duldet die Relativierung und Verharmlosung von NS-Verbrechen sowie die Verunglimpfung von NS-Verfolgten und NS-Opfern durch Alt-Nazis und Rechtsextremisten im Deutschen Bundestag in 1950 und bildet eine Koalition mit der DEUTSCHEN PARTEI, in der sich eine Reihe von Alt-Nationalsozialisten in der Kontinuität von NS-Funktionseliten nach 1945 befindet:

10. März 1950: Alt-Nazi Wolfgang Hedler hetzt im Bundestag gegen Widerstandskämpfer*innen und Jüdinnen und Juden. Herbert Wehner und andere SPD-Abgeordnete prügeln ihn daraufhin aus dem Parlament. Ein Sinnbild für den Kampf um die junge Demokratie. Der Abgeordnete aus Schleswig-Holstein war Anfang 1950 nach starkem öffentlichem Druck aus der Deutschen Partei (DP) ausgeschlossen worden und sitzt nun als Fraktionsloser im Parlament. Hedler, in der Weimarer Republik Mitglied der paramilitärischen Vereinigung „Stahlhelm“ und ab 1932 Mitglied der NSDAP, hatte am 25. November 1949 im schleswig-holsteinischen Einfeld eine Rede gehalten. „Die Deutsche Partei stellt fest, dass Deutschland die geringste Schuld am Ausbruch des Zweiten Weltkriegs hat“, sagt Hedler. Schuld seien vielmehr „die Widerstandskämpfer“, die er des „Verrats“ und der „Sabotage“ bezichtigt. Auch zum Holocaust äußert sich der DP-Abgeordnete in seiner Rede. „Ob das Mittel, die Juden zu vergasen, das gegebene gewesen ist, darüber kann man geteilter Meinung sein. Vielleicht hätte es auch andere Wege gegeben, sich ihrer zu entledigen“, sagte er. Nachdem die Rede zwei Wochen später in der „Frankfurter Rundschau“ abgedruckt wird, bricht ein Sturm öffentlicher Empörung los. SPD-Partei- und -Fraktionschef Kurt Schumacher beantragt den Ausschluss Hedlers aus dem Parlament. Weder Bundeskanzler Konrad Adenauer, der nach der Wahl 1949 eine Koalition mit der DP gebildet hat, noch deren Vorsitzender Heinrich Hellwege reagieren zunächst. Erst als der öffentliche Druck zu groß wird, sieht sich die DP genötigt, Wolfgang Hedler auszuschließen. Ein Zivilprozess wegen „Aufreizung zum Klassenhass und Beleidigung des Andenkens Verstorbener“ endet mit einem Freispruch – wohl deshalb, weil alle drei Richter ebenfalls ehe-malige NSDAP-Mitglieder waren, wie sich später herausstellt. Wolfgang Hedler ist in den Anfangsjahren der Bundesrepublik nämlich alles andere als ein Einzelfall. In der „Deutschen Partei“ tummeln sich zu dieser Zeit allerlei Alt-Nazis und auch die Gerichte stehen nicht vollum-fänglich auf dem Boden der jungen Demokratie. In einer „Aussprache über die Gefahren des Neofaschismus“ äußern sich deshalb mehrere SPD-Parteivorstandsmitglieder besorgt darüber, „dass die Justiz die Demokratie im Kampfe um ihre Selbstverteidigung im Stich lässt“. Der Parteiausschluss hält den damals 50-jähirgen Hedler nicht davon ab, uneingeladen an der Bundestagssitzung am 10. März teilnehmen zu wollen. Als ihn Präsident Erich Köhler von der Sitzung ausschließt, weigert sich Hedler, den Sitzungssaal zu verlassen und muss des Saales verwiesen werden. Mit ihm verlässt die gesamte DP-Fraktion das Plenum. Als Hedler kurze Zeit später trotz Anweisung den Bundestag immer noch nicht verlassen hat, sondern im Ruhe-salon ein Interview gibt, in dem er weiter gegen Widerstandskämpfer*innen hetzt, wird er von dem SPD-Abgeordneten Rudolf Ernst Heiland wüst beschimpft. Mehrere SPD-Abgeordnete, darunter Herbert Wehner, Alfred Gleißner und Ernst Roth, kommen ihm zu Hilfe. Sie zerren Hedler aus seinem Sessel, stoßen ihn durch die Tür und drängen ihn durch die Gänge des Parlaments. Dabei stürzt Hedler durch eine Glastür und erleidet leichte Verletzungen. Wehner und Heiland werden dafür für eine Woche von den Sitzungen des Bundestags ausgeschlossen und später von einem Zivilgericht zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt.

https://vorwaerts.de/

Die Deutsche Partei (DP) war eine rechtsgerichtete politische Partei in Deutschland. Sie wurde 1945/1946 gegründet und erreichte ihre größte Bedeutung in den 1950er-Jahren. Von 1949 bis 1960 war sie auch an der Bundesregierung beteiligt. Im Jahr 1961 löste sie sich auf Bundesebene auf, nachdem sie konstant Anhänger an die CDU verloren hatte. Die Partei existierte auf Landesebene noch bis 1980 als Partei, danach als Verein weiter. Wolfgang Hedler (* 7. No-vember 1899 in Magdeburg; † 26. Februar 1986 in Stuttgart) war ein deutscher Politiker verschiedener rechtsgerichteter Parteien (unter anderem DP, DRP, WAV). Bekanntheit erlangte Hedler durch einen Vortrag in der Gaststätte „Deutsches Haus“ in Einfeld (heute zu Neumünster) am 26. November 1949, in dem er die Mitglieder des deutschen Widerstands als „Vaterlandsverräter“ beschimpfte und die deutsche Kriegsschuld bestritt. Dabei sagte er: „Ob das Mittel, die Juden zu vergasen, das gegebene gewesen ist, darüber kann man geteilter Meinung sein. Vielleicht hätte es andere Wege gegeben, sich ihrer zu entledigen.“ Daraufhin wurde ein Strafverfahren gegen Hedler angestrengt; am 31. Januar 1950 begann am Landgericht Kiel der Prozess gegen ihn wegen Verleumdung und Verunglimpfung. Die Richter, selbst ehe-malige NSDAP-Mitglieder, sprachen Hedler am 15. Februar 1950 frei, was zu einer Welle der Empörung führte.[3] Im Berufungsverfahren wurde Hedler am 20. Juli 1951 wegen „öffentlicher Beleidigung in Tateinheit mit öffentlicher Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und mit öffentlicher übler Nachrede“ zu neun Monaten Haft verurteilt. Er legte zwar Revision beim Bundesgerichtshof ein, scheiterte damit jedoch im Mai 1952. Hedler musste nach seiner Verhaftung am 7. Oktober 1952 sechs Monate seiner Strafe absitzen.[4] Bei der Bundestagssitzung am 10. März 1950 schloss ihn Bundestagspräsident Erich Köhler sogleich nach seinem Erscheinen von der Teilnahme am Rest der Sitzung aus.[5] Er zog sich in den Bundestagsruheraum zurück, wo ihn SPD-Abgeordnete unter Führung von Herbert Wehner und Rudolf-Ernst Heiland aufsuchten und mit der Begründung, er dürfe sich in den Räumen des Bundestags nicht mehr aufhalten, unter Einsatz körperlicher Gewalt aus dem Raum verwiesen. Auf dem Rückzug vor ihnen stürzte er durch eine geschlossene Glastür und eine Treppe hinab und erlitt dabei leichte Verletzungen. Wehner und Heiland wurden daraufhin für mehrere Tage von den Sitzungen des Bundestages ausgeschlossen und, nachdem Hedler einen Zivilprozess gegen sie betrieben hatte, zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt.

https://de.wikipedia.org/

Aufstand gegen den Altnazi: Mit einer offen antisemitischen und rechtsextremen Rede sorgte Wolfgang Hedler im Herbst 1949 für Aufruhr. Als er am 10. März 1950 erneut im Bundestag auftrat, bekam er die Quittung - Prügel von wütenden Sozialdemokraten. Konrad Adenauer hatte diese kleine einer großen Koalition mit der SPD vorgezogen. Er brauchte Mehrheitsbe-schaffer, und da interessierte es ihn wenig, dass sich in der Fraktion des kleinsten Koalitions-partners allerlei Alt-Nationalsozialisten tummelten. Am 25. November 1949 hielt der Bundes-tagsabgeordnete der Deutschen Partei, Wolfgang Hedler, im Deutschen Haus in Einfeld/ Schleswig-Holstein eine Rede. Ein SPD-Abgeordneter stenographierte mit, was Hedler sagte: "Die Deutsche Partei stellt fest, dass Deutschland die geringste Schuld am Ausbruch des Zweiten Weltkriegs hat. Schuld an unserem Elend tragen die Widerstandskämpfer. Denn Deutsch-land ist nicht an totaler Erschöpfung, sondern am Verrat oder an der Sabotage durch die Widerstandsbewegung zu Grunde gegangen. Schumacher macht so viel Aufheben von der Hitler-Barbarei gegen das jüdische Volk. Ob das Mittel, die Juden zu vergasen, das gegebene gewesen ist, darüber kann man geteilter Meinung sein. Vielleicht hätte es auch andere Wege gegeben, sich ihrer zu entledigen." Wolfgang Hedler war 1932 in die NSDAP eingetreten und Offi-zier im Zweiten Weltkrieg gewesen. Nach seiner Rückkehr aus russischer Kriegsgefangen-schaft im Oktober 1945 wurde er 1947 Mitglied der Deutschen Partei. Als Wolfgang Hedler am 10. März 1950 uneingeladen an einer Bundestagssitzung über die Saarfrage teilnehmen wollte, kam es zu Tumulten, zu handfesten Auseinandersetzungen. Hedler musste den Plenarsaal verlassen. Als er das Gebäude erneut betreten wollte, wurde er von SPD-Abgeordneten verprügelt - die schlagkräftigen Sozialdemokraten wurden daraufhin für rund eine Woche des Bundestages verwiesen. Die Deutsche Partei jedoch blieb bis 1960 Koalitionspartner der CDU.

https://www.spiegel.de/

1932 schloss sich Wolfgang Hedler der NSDAP an. Nach der ersten freien Wahl am 14. August 1949, vier Jahre nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches, regierte in Bonn Kanzler Konrad Adenauer (91) mit einer Koalition aus CDU/CSU, FDP und der nationalkonservativen Deutschen Partei (DP), in der viele ehemalige Nazis eine neue politische Heimat gefunden hatten. Auch der am 7. November 1899 in Magdeburg geborene Hedler, der während der Weimarer Republik Mitglied im reaktionären „Stahlhelm“-Bund gewesen war, hatte sich 1932 – ein Jahr vor Hitlers „Machtergreifung“ – der NSDAP angeschlossen und als Soldat den Zweiten Weltkrieg und die sowjetische Kriegsgefangenschaft überlebt. Nazis versuchten einen politischen Neustart: Nach der Wahl 1949 zog er für die DP in den Bundestag ein. Ein Demokrat allerdings wurde er nie – wie so viele andere „alte Kämpfer“ auch nicht. Denn der braune Sumpf war längst nicht ausgetrocknet. Viele eingefleischte Nazis, die einige Jahre zuvor noch Hitler zugejubelt hatten, waren ja nicht plötzlich geläutert. Jetzt versuchten sie einen politischen Neustart – und das nicht nur in den kleinen Parteien, sondern auch in den großen. Beim Aufbau der Demokratie mit einem Volk, das mehrheitlich die NS-Diktatur unterstützt hatte, ließ man schon mal gerne Fünfe gerade sein. Hedler sorgte für den ersten Skandal in der jungen Bundesrepublik: Auch Hedler blieb seinen alten Überzeugungen treu, obwohl selbst ihm in den Nachkriegsjahren das ganze Ausmaß der monströsen Verbrechen des Hitler-Regimes hätte klar sein müssen. Hedlers üble Hetz-Tiraden: In Einfeld bestritt er, dass Deutschland eine Schuld am Ausbruch des Zweiten Weltkrieges trage. Schuld seien die Widerstandskämpfer, die er als Verräter und Saboteure beschimpfte. Seine Nazi-Tiraden gipfelten schließlich in dem Satz: „Ob das Mittel, die Juden zu vergasen, das gegebene gewesen ist, darüber kann man geteilter Meinung sein. Vielleicht hätte es auch andere Wege gegeben, sich ihrer zu entledigen.“ Wolfgang Hedler verlor seine parlamentarische Immunität: Die Empörung war groß, nachdem die „Frankfurter Rundschau“ Hedlers Entgleisungen veröffentlicht hatte. Doch es dauerte noch bis zum 19. Januar 1950, bis Hedlers parlamentarische Immunität aufgehoben und er aus der DP ausgeschlossen wurde. Allerdings nicht wegen seiner braunen Hetze, sondern wegen Verstoßes gegen die Parteidisziplin, so die Begründung des damaligen DP-Chefs und Bundesratsministers im Kabinett Adenauer, Heinrich Hellwege. Gerichtsverfahren gegen Wolfgang Hedler: Knapp zwei Wochen später musste sich Hedler vor Gericht verantworten – u. a. wegen Verleumdung und übler Nachrede. Der Prozess endete mit einem Freispruch, sehr zur Freude seiner Anhänger, die ihn draußen mit großem Jubel empfingen. Dass er zunächst glimpflich davon kam, hatte einen simplen Grund. Die Richter waren, wie sich später herausstellte, „alte Kameraden“ und frühere Mitglieder der NSDAP. Erst im Berufungsverfahren am 20. Juli 1951 wurde Hedler zu neun Monaten Haft verurteilt. Mit seiner Revision vor dem Bun-desgerichtshof ein Jahr später scheiterte er. Adenauers Koalition mit der Deutschen Partei bekam durch den Skandal übrigens keine Risse. Die Partei blieb bis 1960 Partner der Christ-demokraten.

https://www.express.de/

Politische Kontextualisierung des Agierens von Dr. Lars Niesler als Direktor
des Amtsgerichts Mosbach und als
Mitglied  im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
INSBESONDERE im Bundestagswahlkampf 2025

Vor dem Hintergrund der schwierigen Regierungsbildung mit der rechtspopulistischen und teilweise rechtsextremen FPÖ in Österreich, hat der CDU-Kanzlerkandidat und CDU-Parteivorsitzende Friedrich Merz während des Bundestagswahlkampfes im Januar 2025 öffentlich mitgeteilt und bekräftigt, dass die CDU-Brandmauer zur AFD definitiv stehen würde und dass er selbst sein Schicksal als CDU-Parteivorsitzender daran knüpfen würde. Österreich sei der „Beweis dafür, dass man Rechtspopulisten nicht den Weg in die Macht ebnen darf“, sagte Merz in den ARD-„Tagesthemen“ (WELT: 11.01.2025). Er werde nicht zulassen, dass in der CDU die „Brandmauer“ zur AfD falle. „Ich knüpfe mein Schicksal als Parteivorsitzender der CDU an diese Antwort“, sagte Merz am Rande einer Klausur des CDU-Bundesvorstands in Hamburg. „Wir arbeiten nicht mit einer Partei zusammen, die ausländerfeindlich ist, die anti-semitisch ist, die Rechtsradikale in ihren Reihen, die Kriminelle in ihren Reihen hält – eine Partei, die mit Russland liebäugelt und aus der Nato und aus der Europäischen Union austreten will.“

Warnungen vor Wahlerfolgen der AfD gibt es seit Langem. Aber am 19.01.2025 holte Friedrich Merz ganz weit aus: Der Unions-Kanzlerkandidat warnte nicht nur vor einem Wahlsieg der Rechtspopulisten 2029 in Deutschland. "Ich sage es, wie ich es denke: Die nächste Bundestagswahl ist dann 2033. Und einmal 33 reicht für Deutschland", fügte er in Anspielung auf die Machtübernahme der Nazis 1933 hinzu (ntv: 22.01.2025).

ANTRÄGE auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und
Zuständigkeitsverweisungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl.
nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und
verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen
in und aus der AFD,
INSBESONDERE im Bundestagswahlkampf 2025,
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg

WIE ZUVOR DARGELEGT UND BELEGT:  Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, verweigert HIER seit 2022 HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im genannten Verfahrenskomplex amtsseitig, ANTRÄGE auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl. nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD, transparent und nachvollziehbar ausgehend vom Amtsgericht Mosbach zu bearbeiten.

WIE ZUVOR AUSGEFÜHRT:  Es wird HIER, u.a. auch gemäß § 158 StPO, um die persönliche und ordnungsgemäße jeweilige KONKRETE Eingangsbestätigung, Sachverhaltsbenennung und Sachverhaltserläuterung sowie um die persönliche ordnungsgemäße und sachgerechte Bearbeitung und Zuständigkeitsverweisung der HIER o.g. Anträge auf STRAFANZEIGEN wegen Strafverteilung im Amt und Rechtsbeugung gegen die NSDAP-Mitglieds-Richter des Landgerichts Kiel, die Wolfgang Hedler trotz seiner in 1949 veröffentlichten und im DEUTSCHEN BUNDESTAG in 1950 wiederholten Hetze gegen NS-Widerstandskämpfer*innen und gegen Jüdinnen und Juden freisprechen sowie wegen Strafverteilung im Amt gegen die seit 1949 zuständigen Staatsanwälte/Staatsanwältinnen, die NICHT gegen o.g. NSDAP-Mitglieds-Richter des Landgerichts Kiel seit 1945, u.a. auch ENTEGEGEN dem Amtsermittlungsgrundsatz, tätig geworden sind, seitens des Direktors beim Amtsgericht Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg, gebeten.

Mit freundlichen Grüßen, Bernd Michael Uhl


STRAFANZEIGEN an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler
Anträge auf STRAFANZEIGEN vom 11.02.2025 wegen Strafverteilung im Amt und Rechtsbeugung gegen die NSDAP-Mitglieds-Richter des Landgerichts Kiel, die Wolfgang Hedler trotz seiner in 1949 veröffentlichten und im DEUTSCHEN BUNDESTAG in 1950 wiederholten Hetze gegen NS-Widerstandskämpfer*innen und gegen Jüdinnen und Juden freisprechen sowie wegen Strafverteilung im Amt gegen die seit 1949 zuständigen Staatsanwälte/Staatsanwältinnen, die NICHT gegen o.g. NSDAP-Mitglieds-Richter des Landgerichts Kiel seit 1945, u.a. auch ENTEGEGEN dem Amtsermittlungsgrundsatz, tätig geworden sind, an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
250211_DAB_AGMOS_AFD_Hedler_1950_BLIND.pdf (205.59KB)
STRAFANZEIGEN an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler
Anträge auf STRAFANZEIGEN vom 11.02.2025 wegen Strafverteilung im Amt und Rechtsbeugung gegen die NSDAP-Mitglieds-Richter des Landgerichts Kiel, die Wolfgang Hedler trotz seiner in 1949 veröffentlichten und im DEUTSCHEN BUNDESTAG in 1950 wiederholten Hetze gegen NS-Widerstandskämpfer*innen und gegen Jüdinnen und Juden freisprechen sowie wegen Strafverteilung im Amt gegen die seit 1949 zuständigen Staatsanwälte/Staatsanwältinnen, die NICHT gegen o.g. NSDAP-Mitglieds-Richter des Landgerichts Kiel seit 1945, u.a. auch ENTEGEGEN dem Amtsermittlungsgrundsatz, tätig geworden sind, an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
250211_DAB_AGMOS_AFD_Hedler_1950_BLIND.pdf (205.59KB)


4.9 Strafanzeige gegen den bayerischen AFD-Landtagsabgeordneten Oskar Lipp wegen Volksverhetzung und Verharmlosung von NS-Verbrechen auf Grund der öffentlichen Verwendung des NS-Propagandabegriffs „Endsieg“ im März 2025 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg.

6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22, etc.,
sowie amtsseitige KV-Sonderbände
zu Nationalsozialismus,
Rechtsextremismus, Rassismus
Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110 74821 Mosbach


21.04.2025
AUS AKTUELLEN ANLÄSSEN:
>>> Mehrheitsbeschaffung der CDU für Bundestagsanträge
im Bundestagswahlkampf 2025 mit der AFD
unmittelbar beginnend nach der Gedenkstunde im Deutschen Bundestag
für die Opfer des Nationalsozialismus
am 29.01.2025  <<<

Strafanzeige gegen den bayerischen AFD-Landtagsabgeordneten Oskar Lipp wegen Volksverhetzung und Verharmlosung von NS-Verbrechen
auf Grund der öffentlichen Verwendung des NS-Propagandabegriffs „Endsieg“
im März 2025
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg.

DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDEN gegen die
die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess
wegen intransparenter nicht-nachvollziehbarer Bearbeitungsverweigerung
von KONKRETEN Eingaben
zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht,
Diskriminierung und Rassismus sowie zu nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und
rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD
INSBESONDERE vor, im und nach dem Bundestagswahlkampf 2025
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg,

Anträge auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und
Zuständigkeitsverweisungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl.
nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und
verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen
in und aus der AFD
INSBESONDERE vor, im und nach dem Bundestagswahlkampf 2025
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg


[...]


Strafanzeige gegen den bayerischen AFD-Landtagsabgeordneten Oskar Lipp wegen Volksverhetzung und Verharmlosung von NS-Verbrechen
auf Grund der öffentlichen Verwendung des NS-Propagandabegriffs „Endsieg“
im März 2025
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg

§ 158
Strafanzeige; Strafantrag
Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei den Staatsanwaltschaften und Amtsgerichten schriftlich angebracht werden.  Dem Verletzten ist auf Antrag der Eingang seiner Anzeige schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung soll eine kurze Zusammenfassung der Angaben des Verletzten zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat enthalten.

Der Bayerische Landtag verhängt MItte März 2025 ein Ordnungsgeld gegen den Ingolstädter bayerischen AFD-Landtagsabgeordneten Oskar Lipp. Lipp hatte in der Sitzung am unsinnigen Donnerstag, als es um die Situation in der Ukraine ging, in Richtung der anderen Parteien gesagt: „Meine Damen und Herren, Sie wollen weiterhin den Endsieg.“ Folge waren helle Empörung im Parlament, ein Ordnungsruf und jetzt das Ordnungsgeld. Der Begriff „Endsieg“ stammt aus der Nazi-Propaganda und ist aus Sicht des Präsidiums eine „nicht hinnehmbare verbale Entgleisung“. Lipp hatte gegenüber dem Präsidium eingeräumt, ihm sei bewusst, „dass dieser Begriff hoch emotional aufgeladen ist“. Vom nationalsozialistischen Kontext will er dagegen ANGEBLICH nichts gewusst haben. Dem Beschluss war eine Beratung des Prä-sidiums vorangegangen. Der damalige Sitzungsleiter, Vizepräsident Markus Rinderspacher (SPD), hatte Lipp zur Ordnung gerufen und gefordert, „nationalsozialistischen Jargon hier im demokratischen Hohen Haus zu unterlassen“. "Wir werden es nicht dulden, dass nationalsozialistischer Jargon hier im Hohen Hause Einzug hält", sagte Rinderspacher. Wie Präsidentin Ilse Aigner (CSU) am Dienstag in der Vollsitzung mitteilte, handelt es sich um eine Äußerung des AfD-Abgeordneten Oskar Lipp in der Sitzung vor gut zwei Wochen. Dieser sagte damals, die anderen Parteien würden Friedensverhandlungen zwischen den USA und Russland sabotieren: „Meine Damen und Herren, Sie wollen weiterhin den Endsieg.“ Aigner sagte am Dienstag: Dabei handele es sich um eine „nicht hinnehmbare verbale Entgleisung“, eine Beschwörungsformel der nationalsozialistischen Propaganda. Dass der Begriff nun im Kontext des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine genutzt wurde, komme zudem einer Täter-Opfer-Umkehr gleich. Der Begriff "Endsieg" sei insbesondere in der letzten Phase des Zweites Weltkriegs als "Beschwörungsformel der NS-Propaganda" verwendet worden, sagte Aigner in ihrer Begründung. Das Wort impliziere nicht nur den militärischen Sieg Deutschlands, sondern sei auch stark mit der rassistischen Ideologie des Nationalsozialismus verbunden. "Dass ein solcher Begriff heute wieder in einem deutschen Parlament Verwendung findet, stellt aus Sicht des Präsidiums eine nicht hinnehmbare verbale Entgleisung dar", so Aigner. Zum ersten Mal hat das Präsidium des Bayerischen Landtag ein Ordnungsgeld gegen einen Abgeordneten verhängt. Ein Mitglied der AfD-Fraktion hatte ein Wort aus der NS-Zeit verwendet = 1000 EURO Ordnungsgeld.

ANTRÄGE auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und
Zuständigkeitsverweisungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl.
nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und
verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen
in und aus der AFD
INSBESONDERE vor, im und nach dem Bundestagswahlkampf 2025
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg

WIE ZUVOR DARGELEGT UND BELEGT:  Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, verweigert HIER seit 2022 HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im genannten Verfahrenskomplex amtsseitig, ANTRÄGE auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl. nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD, transparent und nachvollziehbar ausgehend vom Amtsgericht Mosbach zu bearbeiten.
Der CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler wird HIER gebeten zu überprüfen und mitzuteilen, ob es sich angesichts der HIER o.g. dargelegten und belegten Vorgänge beim Amtsgericht Mosbach ggf. u.U. um einen beabsichtigen Erinnerungspolitischen Klimawandel, eine Erinnerungspolitische Wende um 180 Grad evtl. handeln könnte.
WIE ZUVOR AUSGEFÜHRT:  Es wird HIER, u.a. auch gemäß § 158 StPO, um die persönliche und ordnungsgemäße jeweilige KONKRETE Eingangsbestätigung, Sachverhaltsbenennung und Sachverhaltserläuterung sowie um die persönliche ordnungsgemäße und sachgerechte Bearbeitung und Zuständigkeitsverweisung der HIER o.g. Dienstaufsichtsbeschwerden und der Anträge auf ordnungsgemäße gerichtliche Prüfungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl. transparenten und nachvollziehbaren Bearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen bei nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD, seitens des Direktors beim Amtsgericht Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg, gebeten.

Mit freundlichen Grüßen, Bernd Michael Uhl

Strafanzeige vom 21.04.2025 gegen den AFD-Landtagsabgeordneten Oskar Lipp auf Grund der öffentlichen Verwendung des NS-Propagandabegriffs „Endsieg“
Strafanzeige vom 21.04.2025 gegen den bayerischen AFD-Landtagsabgeordneten Oskar Lipp wegen Volksverhetzung und Verharmlosung von NS-Verbrechen auf Grund der öffentlichen Verwendung des NS-Propagandabegriffs „Endsieg“ im März 2025 an den CDU-Juristen, Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
250421_DAB_AGMOS_AFD_Anträge_Lipp_ENDSIEG_BLIND.pdf (490.7KB)
Strafanzeige vom 21.04.2025 gegen den AFD-Landtagsabgeordneten Oskar Lipp auf Grund der öffentlichen Verwendung des NS-Propagandabegriffs „Endsieg“
Strafanzeige vom 21.04.2025 gegen den bayerischen AFD-Landtagsabgeordneten Oskar Lipp wegen Volksverhetzung und Verharmlosung von NS-Verbrechen auf Grund der öffentlichen Verwendung des NS-Propagandabegriffs „Endsieg“ im März 2025 an den CDU-Juristen, Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
250421_DAB_AGMOS_AFD_Anträge_Lipp_ENDSIEG_BLIND.pdf (490.7KB)






5. Dienstaufsichtsbeschwerden an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler gegen Mitarbeiter*innen des Amtsgerichts Mosbach


5.1  Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter*innen des Amtsgerichts Mosbach wegen intransparenter nicht-nachvollziehbarer Bearbeitungsverweigerung von KONKRETEN Eingaben zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht, Diskriminierung und Rassismus

An den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE vom 01.02.2025 gegen die die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess wegen intransparenter nicht-nachvollziehbarer Bearbeitungsverweigerung von KONKRETEN Eingaben zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht, Diskriminierung und Rassismus sowie zur AFD an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
250201_DAB_AGMOS_Opferrenten_Nazi_Tater_BLIND.pdf (229.79KB)
An den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE vom 01.02.2025 gegen die die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess wegen intransparenter nicht-nachvollziehbarer Bearbeitungsverweigerung von KONKRETEN Eingaben zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht, Diskriminierung und Rassismus sowie zur AFD an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
250201_DAB_AGMOS_Opferrenten_Nazi_Tater_BLIND.pdf (229.79KB)


 
5.2 Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter*innen des Amtsgerichts Mosbach wegen intransparenter nicht-nachvollziehbarer Bearbeitungsverweigerung von KONKRETEN Eingaben zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht sowie bzgl. möglichem Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen von KONKRETEN Tatbeteiligungen an NS-Judenverfolgung und am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis in der eigenen institutionellen NS-Vergangenheitsbewältigung der Mosbacher Justiz

An den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE vom 02.02.2025 gegen die die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess wegen intransparenter nicht-nachvollziehbarer Bearbeitungsverweigerung von KONKRETEN Eingaben zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht, Diskriminierung, Rassismus und AFD, sowie bzgl. möglichem Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen von KONKRETEN Tatbeteiligungen an NS-Judenverfolgung und am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis in der eigenen institutionellen NS-Vergangenheitsbewältigung der Mosbacher Justiz an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg,
250202_DAB_AGMOS_NS_Judenverfolgung.pdf (238KB)
An den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE vom 02.02.2025 gegen die die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess wegen intransparenter nicht-nachvollziehbarer Bearbeitungsverweigerung von KONKRETEN Eingaben zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht, Diskriminierung, Rassismus und AFD, sowie bzgl. möglichem Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen von KONKRETEN Tatbeteiligungen an NS-Judenverfolgung und am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis in der eigenen institutionellen NS-Vergangenheitsbewältigung der Mosbacher Justiz an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg,
250202_DAB_AGMOS_NS_Judenverfolgung.pdf (238KB)


5.3 Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter*innen des Amtsgerichts Mosbach wegen intransparenter nicht nachvollziehbarer Bearbeitungsverweigerung von KONKRETEN Eingaben zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht,  Diskriminierung und Rassismus sowie zu nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD, INSBESONDERE im Bundestagswahlkampf 2025

Dienstaufsichtsbeschwerde an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDEN vom 09.02.2025 gegen die die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess wegen intransparenter nicht nachvollziehbarer Bearbeitungsverweigerung von KONKRETEN Eingaben zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht, Diskriminierung und Rassismus sowie zu nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD, INSBESONDERE im Bundestagswahlkampf 2025, an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
250209_DAB_AGMOS_AFD_Antraege_BLIND.pdf (227.33KB)
Dienstaufsichtsbeschwerde an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDEN vom 09.02.2025 gegen die die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess wegen intransparenter nicht nachvollziehbarer Bearbeitungsverweigerung von KONKRETEN Eingaben zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht, Diskriminierung und Rassismus sowie zu nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD, INSBESONDERE im Bundestagswahlkampf 2025, an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
250209_DAB_AGMOS_AFD_Antraege_BLIND.pdf (227.33KB)



6. Öffentliche Beschwerden und Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler


6.1 An LACDJ = Problematischer Umgang mit beim CDU-geführten Amtsgericht Mosbach beantragten Verfahren zu juristischen NS- und AFD-Aufarbeitungen unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler 

AN

LACDJ Baden-Württemberg, vertreten durch den Landesvorsitzenden
Johannes Rothenberger
Heilbronner Straße 43
70191 Stuttgart
+497116690415

www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de

16.02.2025
Problematischer Umgang mit beim CDU-geführten Amtsgericht Mosbach
beantragten Verfahren zu juristischen NS- und AFD-Aufarbeitungen
unter der Verantwortung und Führung
des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler

Sehr geehrter Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Johannes Rothenberger,
Landesvorsitzender des LACDJ Baden-Württemberg

HIERMIT ergehen die Anträge auf Stellungnahmen und Beschlüsse, auf Ergänzungen des Erneuerungsprozesses und des Arbeitsprogrammes, auf Erweiterungen der Themen in Arbeitskreisen des LACDJ bzgl. dem HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAREM äußerst problematischen Umgang mit beim Amtsgericht Mosbach beantragten Verfahren zu juristischen NS- und AFD-Aufarbeitungen unter der Verantwortung und Führung des CDU-Juristen und Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg. UND ZWAR wie folgt begründet:

U.a. im Kontext der beim Amtsgericht Mosbach anhängigen Verfahren 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22, etc., sowie amtsseitige KV-Sonderbände zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus ist der CDU-Jurist und Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg mehrfach und ausführlich darüber informiert, dass seit 2022 folgende NS-Eingaben, NS-Beweismittelanträge verfahrensinhaltlich und prozessual strategisch NICHT ordnungsgemäß beim Amtsgericht Mosbach bearbeitet werden …:

… HIER INSBESONDERE auch KONKRETE Eingaben seit 2022 … bzgl. KONKRETER NS-Verbrechen und NS-Unrecht, insbesondere im Neckar-Odenwaldkreis 1933 bis 1945, … bzgl. KONKRETER NS-Justizverbrechen und NS-Unrecht der Mosbacher Nazi-Justiz 1933 bis 1945, … bzgl. deren mangelhafter juristischen Aufarbeitungen seit 1945 durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz bis heute.
Das Amtsgericht Mosbach unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler missachtet HIERBEI die Strafprozessordnung unter § 158 bei der diesbzgl. gesetzlich geregelten Entgegennahme und Weiterbearbeitung HIER ABER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR EXPLIZIT in deren Anwendung mit ihrer amtsseitigen NICHT-Benennung der o.g. einzeleingabenbezogenen konkreten Sachverhalte zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus, NICHT-Ausstellung der jeweiligen konkreten Eingangsbestätigungen und der NICHT-Mitteilung von jeweiligen konkreten Weiterbearbeitungen bzw. mit Verweigerungen von Mitteilungen offizieller Zuständigkeitsweiterverweisungen in der o.g. jeweiligen konkreten NS-Eingaben-Sache. Das CDU-geführte Amtsgericht Mosbach verweigert HIER EXPLIZIT amtsseitig Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigungen, Sachverhaltsbenennungen und Zuständigkeitsverweisungen bei beantragten NS-Wiederaufnahme- und NS-Aufhebungsverfahren, bei beantragten NS-Wiedergutmachungs- und NS-Entschädigungsverfahren, bei beantragten gerichtlichen Prüfungen zu o.g. einzeleingabenbezogenen konkreten Sachverhalten bei NS-Verbrechen und bei NS-Unrecht. Das Amtsgericht Mosbach agiert HIERBEI ENTGEGEN den öffentlich bekannten laufenden NS-Prozessen des 21. Jahrhunderts AUCH in 2022, 2023 und 2024 und 2025 !!!

U.a. im Kontext der beim Amtsgericht Mosbach anhängigen Verfahren 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22, etc., sowie amtsseitige KV-Sonderbände zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus ist der CDU-Jurist und Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg mehrfach und ausführlich darüber informiert, dass seit Januar 2024 folgende AFD-Eingaben, AFD-Beweismittelanträge verfahrensinhaltlich und prozessual strategisch NICHT ordnungsgemäß beim Amtsgericht Mosbach bearbeitet werden …:

Die Medienberichterstattung thematisierte den Geheimplan gegen Deutschland der Neuen Rechten, an dem Hochrangige AfD-Politiker, Neonazis und finanzstarke Unternehmer kamen im November in einem Hotel bei Potsdam zusammenkamen. Sie planten nichts Geringeres als die Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland. Manche sind Mitglied bei der AfD, ein führender Kopf der Identitären Bewegung ist dabei. Manche sind Burschenschafter, dazu Bürgertum und Mittelstand, Juristen, Politikerinnen, Unternehmer, Ärzte. Auch zwei CDU-Mitglieder sind dabei, Mitglieder der Werteunion. Die Medienberichterstattung thematisierte die darauf folgenden bundesweiten Demos von hunderttausenden Menschen gegen diese Bestrebungen des Geheimplans der Neuen Rechten.

… HIER INSBESONDERE auch KONKRETE Eingaben seit Januar 2024 und bis in den Bundestagswahlkampf 2025 hinein bzgl. der beantragten juristischen Aufarbeitungen von rechtsextremistischen, demokratie- und verfassungsfeindlichen, rassistischen Bestrebungen der AFD. AUCH ENTGEGEN der jeweiligen HALTBAREN nachweisbaren aktenkundigen Beantragungen, ignoriert und verweigert das Amtsgericht Mosbach HIERBEI ABER die beantragten juristischen Aufarbeitungen von rechtsextremistischen, demokratie- und verfassungsfeindlichen, rassistischen Bestrebungen der AFD, HIER KONKRET u.a. bei den KV-Beweisantragspaketen ab dem 18.03.2024 unter 6F 202/21, 6F 9/22 mit 6F 2/22-Referenz und bei den Eingaben ab dem 21.01.2024 bzw. 30.01.2024 unter 6F 202/21, 6F 9/22 mit 6F 2/22-Referenz. Das Amtsgericht Mosbach verweigert HIERZU die diesbzgl. AFD-Eingangs- und Weiterbearbeitungs- bzw. Weiterleitungsbestätigungen:
… Zurückweisung der Amtsseitigen Bearbeitungsverweigerung von gerichtlichen Vorprüfungen zur Steuergeld-Finanzierung von verfassungsschutz-bekannten Rechtsextremistischen Mitarbeiter*innen beim Bundestag und beim Landtag Baden-Württemberg …: … Zurückweisung der Amtsseitigen Bearbeitungsverweigerung von gerichtlichen Vorprüfungen der Finanzströme im Spektrum der Neuen Rechten in Mosbach und Baden-Württemberg …: … Zurückweisung der Amtsseitigen Bearbeitungsverweigerung von gerichtlichen Vorprüfungen eines  AFD-Parteiverbotsverfahren gemäß Art. 21 GG. …: … Zurückweisung der Amtsseitigen Bearbeitungsverweigerung von gerichtlichen Vorprüfungen eines Vereinsverbotsverfahren der Jungen Alternativen als Jugendorganisation der AFD …: … Zurückweisung der Amtsseitigen Bearbeitungsverweigerung von gerichtlichen Vorprüfungen einer Grundrechteverwirkung des Thüringer AFD-Chefs Björn Höcke gemäß Art. 18 GG …:
UND ZWAR DAMIT dadurch dann die tatsächliche Nachverfolgung der entsprechenden Beweismittelanträge zur juristischen Aufarbeitung von ANTRÄGEN auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen bzgl. der nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD ausgehend vom Amtsgericht Mosbach unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, von Beginn an HIER EXPLIZIT NICHT nachvollziehbar wird. UND DIES WÄHREND ABER das Oberverwaltungsgericht Münster am 13.05.2024 die Vorinstanz des Verwaltungsgerichts Köln dahingehend bestätigt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall weiterhin einstufen darf. Auf dieses höchstrichterliche Urteil wird hier Bezug als Beweismittel für die Eingaben und Beantragungen des Beschwerdeführers zur AFD genommen.

AKTUELLE Politische Kontextualisierung des Agierens
von Dr. Lars Niesler als Direktor
des Amtsgerichts Mosbach und als
Mitglied  im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
INSBESONDERE im Bundestagswahlkampf 2025

Vor dem Hintergrund der schwierigen Regierungsbildung mit der rechtspopulistischen und teilweise rechtsextremen FPÖ in Österreich, hat der CDU-Kanzlerkandidat und CDU-Parteivorsitzende Friedrich Merz während des Bundestagswahlkampfes im Januar 2025 öffentlich mitgeteilt und bekräftigt, dass die CDU-Brandmauer zur AFD definitiv stehen würde und dass er selbst sein Schicksal als CDU-Parteivorsitzender daran knüpfen würde. Österreich sei der „Beweis dafür, dass man Rechtspopulisten nicht den Weg in die Macht ebnen darf“, sagte Merz in den ARD-„Tagesthemen“ (WELT: 11.01.2025). Er werde nicht zulassen, dass in der CDU die „Brandmauer“ zur AfD falle. „Ich knüpfe mein Schicksal als Parteivorsitzender der CDU an diese Antwort“, sagte Merz am Rande einer Klausur des CDU-Bundesvorstands in Hamburg. „Wir arbeiten nicht mit einer Partei zusammen, die ausländerfeindlich ist, die anti-semitisch ist, die Rechtsradikale in ihren Reihen, die Kriminelle in ihren Reihen hält – eine Par-tei, die mit Russland liebäugelt und aus der Nato und aus der Europäischen Union austreten will.“ !!!

Warnungen vor Wahlerfolgen der AfD gibt es seit Langem. Aber am 19.01.2025 holte Friedrich Merz ganz weit aus: Der Unions-Kanzlerkandidat warnte nicht nur vor einem Wahlsieg der Rechtspopulisten 2029 in Deutschland. "Ich sage es, wie ich es denke: Die nächste Bundestagswahl ist dann 2033. Und einmal 33 reicht für Deutschland", fügte er in Anspielung auf die Machtübernahme der Nazis 1933 hinzu (ntv: 22.01.2025) !!!


HISTORISCHE Politische Kontextualisierung des Agierens
von Dr. Lars Niesler als Direktor
des Amtsgerichts Mosbach und als
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg

SOWOHL KONSERVATIVE ALS AUCH LIBERALE stimmen am 23. März 1933 dem Ermächtigungsgesetz von Adolf Hitler und den Nationalsozialisten (NSDAP) zu, das dazu diente die demokratische Weimarer Republik handlungsunfähig zu machen und abzuschaffen. Von den 647 Abgeordneten mussten also 432 anwesend sein. SPD und KPD verfügten über 201 Abgeordnete. Um die Gültigkeit der Abstimmung zu verhindern, hätten also neben diesen 201 Abgeordneten lediglich 15 weitere Abgeordnete der Abstimmung fern bleiben müssen (647−216 = 431). Um das zu verhindern, beantragte die Reichsregierung eine Änderung der Geschäftsordnung. Danach sollten auch diejenigen Abgeordneten, die ohne Entschuldigung einer Reichstagssitzung fernblieben, als anwesend gelten. Zu diesen „unentschuldigt“ Fehlen-den zählten auch die vorher in „Schutzhaft“ genommenen oder vertriebenen Abgeordneten. Obwohl die SPD ausdrücklich auf die Gefahr des Missbrauchs hinwies, stimmten außer ihr alle Parteien dieser Änderung der Geschäftsordnung zu. Die erzwungene Abwesenheit der KPD-Abgeordneten auf Grund von Verhaftung, Ermordung und Flucht erhöhte den Druck auf die bürgerlichen Parlamentarier. Nach der Ausschaltung der KPD, „denen im übrigen die Mandate durch Verordnung entzogen worden sind“, stimmte allein die SPD (94 Stimmen) im Reichstag gegen das Gesetz. 109 Abgeordnete verschiedener Fraktionen nahmen nicht an der Abstimmung teil: … 26 Abgeordnete der SPD waren inhaftiert oder geflohen … 81 Abgeordnete der KPD (die gesamte Fraktion) wurden vor der Abstimmung widerrechtlich verhaftet oder waren geflüchtet und untergetaucht … 2 weitere Abgeordnete waren erkrankt bzw. entschuldigt. Aus-weislich des amtlichen Protokolls wurden insgesamt 538 gültige Stimmen abgegeben, 94 Ab-geordnete stimmten mit „Nein“. Alle anderen Abgeordneten (insgesamt 444) stimmten für das Gesetz. Entweder geschah dies aus Überzeugung oder aus Sorge um ihre persönliche Sicherheit und die Sicherheit ihrer Familien, aber auch, weil sie sich dem Fraktionszwang ihrer Partei beugten. Als Hermann Göring das Abstimmungsergebnis bekannt gab, stürmten die NSDAP-Abgeordneten nach vorn und sangen das Horst-Wessel-Lied !!!


SOWOHL CDU ALS AUCH FDP... dulden Relativierung von NS-Verbrechen sowie Verunglimpfung von NS-Verfolgten und NS-Opfern durch Alt-Nazis und Rechtsextremisten im Deutschen Bundestag in 1950 (u.a. Wolfgang Hedler) und bilden zusammen von 1949 bis 1961 eine Koalition mit der DEUTSCHEN PARTEI (DP), in der sich eine Reihe von Alt-Nationalsozialisten in der Kontinuität von NS-Funktionseliten nach 1945 befinden !!!

CDU und FDP bilden eine Koalition mit Alt-Nazis und Rechtsextremisten 1949-1961.



ANTRÄGE an den
LANDESARBEITSKREIS CHRISTLICH DEMOKRATISCHER JURISTEN
Baden-Württemberg

Unter Bezugnahme auf die PRESSEMITTEILUNG 27. Oktober 2022 vom LANDESARBEITS-KREIS CHRISTLICH DEMOKRATISCHER JURISTEN Baden-Württemberg „Generalsekretärin der CDU BW Isabell Huber MdL im Gespräch mit den CDU-Juristen“. U.a. sollten HIERBEI Themen durch Kacheln und Medienvorlagen in den Sozialen Medien und auch für die Lokalzeitungen in die Breite der Bevölkerung getragen werden. Zudem sollen auch verstärkt Schulungen für die Mitglieder angeboten werden. Hier regte auch der Landesvorsitzende des LACDJ Dr. Alexander Ganter an, dass auch der LACDJ in der CDU besser wahrnehmbar gemacht werden könnte…
Zusätzlich zu den eingangs genannten Anträgen an den LACDJ ergehen hiermit folgende Anträge auf offizielle Stellungnahmen:
… zur Positionierung des LACDJ zur HISTORISCHEN Politischen Kontextualisierung des o.g. dargelegten und belegten Agierens von Dr. Lars Niesler als Direktor  des Amtsgerichts Mosbach und als Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg im Kontext von o.g. beantragten juristischen Aufarbeitungen von NS-Verbrechen und NS-Unrecht.
… zur Positionierung des LACDJ zur AKTUELLEN Politischen Kontextualisierung des o.g. dargelegten und belegten Agierens von Dr. Lars Niesler als Direktor des Amtsgerichts Mosbach und als  Mitglied  im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)  der CDU Baden-Württemberg INSBESONDERE seit Januar 2024 bis in den Bundestagswahlkampf 2025 hinein im Kontext von o.g. beantragten juristischen Aufarbeitungen zu nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD.

Wie ist das HIER dargelegte und belegte Agieren des Amtsgerichts Mosbach unter Führung und Verantwortung des CDU-Juristen, Dr. Lars Niesler als Direktor des Amtsgerichts Mosbach und als Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg, im Kontext der vom CDU-Kanzlerkandidaten und CDU-Parteivorsitzenden Friedrich Merz mehrfach öffentlich bekundeten sogenannten „Brandmauer“ der CDU gegenüber der AFD einzuordnen und zu bewerten ???


ANHANG:

20.01.2025
AUS AKTUELLEM ANLASS
STRAFANZEIGEN wegen Volksverhetzung
mit der Öffentlichen Verharmlosung des Nationalsozialismus,
des totalitären NS-Terror- und Vernichtungsregime,
sowie mit der Öffentlichen Verunglimpfung von NS-Verfolgten und NS-Opfern
durch die HIER Beschuldigte
AFD-Kanzlerkandidatin und Co-Vorsitzende der AFD-Bundestagsfraktion
Dr. ALICE WEIDEL
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler
gem. § 158 StPO wegen
öffentlicher Erklärung und Bezeichnung von ADOLF HITLER
als Kommunist, Sozialist und Linker
im Januar 2025

Mit freundlichen Grüßen, Bernd Michael Uhl

Öffentliche Beschwerde an den LANDESARBEITSKREIS CHRISTLICH DEMOKRATISCHER JURISTEN Baden-Württemberg
Öffentliche Beschwerde vom 16.02.2025 zum problematischen Umgang mit beim CDU-geführten Amtsgericht Mosbach beantragten Verfahren zu juristischen NS- und AFD Aufarbeitungen unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler - AFD-Aussage im Januar 2025, Adolf Hitler ist ein Kommunist
250216_LACDJ_Weidel_Hitler_Kommunist_BLIND.pdf (215.22KB)
Öffentliche Beschwerde an den LANDESARBEITSKREIS CHRISTLICH DEMOKRATISCHER JURISTEN Baden-Württemberg
Öffentliche Beschwerde vom 16.02.2025 zum problematischen Umgang mit beim CDU-geführten Amtsgericht Mosbach beantragten Verfahren zu juristischen NS- und AFD Aufarbeitungen unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler - AFD-Aussage im Januar 2025, Adolf Hitler ist ein Kommunist
250216_LACDJ_Weidel_Hitler_Kommunist_BLIND.pdf (215.22KB)


Öffentliche Beschwerde an den LANDESARBEITSKREIS CHRISTLICH DEMOKRATISCHER JURISTEN Baden-Württemberg
Öffentliche Beschwerde vom 16.02.2025 zum problematischen Umgang mit beim CDU-geführten Amtsgericht Mosbach beantragten Verfahren zu juristischen NS- und AFD Aufarbeitungen unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler - AFD-Aussage vom 16.01.2025, Adolf Hitler ist ein Linker
250216_LACDJ_Weidel_Hitler_Linker_BLIND.pdf (218.52KB)
Öffentliche Beschwerde an den LANDESARBEITSKREIS CHRISTLICH DEMOKRATISCHER JURISTEN Baden-Württemberg
Öffentliche Beschwerde vom 16.02.2025 zum problematischen Umgang mit beim CDU-geführten Amtsgericht Mosbach beantragten Verfahren zu juristischen NS- und AFD Aufarbeitungen unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler - AFD-Aussage vom 16.01.2025, Adolf Hitler ist ein Linker
250216_LACDJ_Weidel_Hitler_Linker_BLIND.pdf (218.52KB)




7. KONKRETE Strafanzeigen gegen Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler gem. § 158 StPO
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8. Veröffentlichungen von und zu Lars Niesler

Fachtagung der Christlich Demokratischen Juristen (LACDJ) Baden-Württemberg:
Recht sichert Freiheit

LANDESARBEITSKREIS CHRISTLICH DEMOKRATISCHER  JURISTEN
Baden-Württemberg
PRESSEMITTEILUNG
2. Oktober 2019
Neuwahl des Landesvorstands

Es wurden in den neuen Landesvorstand gewählt: Dr. Lars Niesler wurde zum Schriftführer,

https://www.lacdj-bw.de/


Angemessene Verfahrensdauer im Verwaltungsprozeß

Lars Niesler
Studien zum Verwaltungsrecht, Band 12
Hamburg 2005, 244 Seiten
ISBN 978-3-8300-2167-4 (Print)
ISBN 978-3-339-02167-0 (eBook)

Zum Inhalt
Der Autor untersucht das Recht auf angemessene Verfahrensdauer im Verwaltungsprozeß, dessen Anspruchsgrundlage, Inhalt und Durchsetzbarkeit. Er beleuchtet den Anspruchsgrund anhand des Grundgesetzes und des Art. 6 Abs. 1 EMRK. Die Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und EGMR wird einer kritischen Prüfung unterzogen. Dabei zeigt die Arbeit, daß eine von staatlichen Stellen zu verantwortende Verfahrensverzögerung zur widerlegbaren Vermutung der Rechtsverletzung führt. Anschließend wird analysiert, wie das Bundesverfassungsgericht die Rechtsprechung des EGMR zu Art. 6 Abs. 1 EMRK zunehmend adaptiert und die vom EGMR entwickelten Kriterien zur Bestimmung der Angemessenheit der Verfahrensdauer im Verfahren der Verfassungsbeschwerde berücksichtigt. Im Rahmen der Anspruchsdurchsetzung wird die Statthaftigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde aufgezeigt. Diese beruht auf Art. 6 Abs. 1 i.V.m. 13 EMRK und wird in ihren Voraussetzungen im einzelnen erörtert. Besondere Berücksichtigung finden die Entscheidungsmöglichkeiten des Beschwerdegerichts. Sodann untersucht der Verfasser das Konkurrenzverhältnis von Verfassungsbeschwerde von Untätigkeits- und Verfassungsbeschwerde. Schließlich wendet sich der Autor Ansprüchen auf Kompensation zu. Der Schwerpunkt der Ausführungen liegt auf dem Amtshaftungsanspruch, insbesondere auf der Frage der Drittgerichtetheit der Amtspflicht und des Verschuldens.
https://www.verlagdrkovac.de/

Lars Niesler: Angemessene Verfahrensdauer im Verwaltungsprozeß

Studien zum Verwaltungsrecht, Band 12
Hamburg 2005, 244 Seiten
ISBN 978-3-8300-2167-4 (Print)
ISBN 978-3-339-02167-0 (eBook)
Der Autor untersucht das Recht auf angemessene Verfahrensdauer im Verwaltungsprozeß, dessen Anspruchsgrundlage, Inhalt und Durchsetzbarkeit. Er beleuchtet den Anspruchsgrund anhand des Grundgesetzes und des Art. 6 Abs. 1 EMRK. Die Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und EGMR wird einer kritischen Prüfung unterzogen. Dabei zeigt die Arbeit, daß eine von staatlichen Stellen zu verantwortende Verfahrensverzögerung zur widerlegbaren Vermutung der Rechtsverletzung führt. Anschließend wird analysiert, wie das Bundesverfassungsgericht die Rechtsprechung des EGMR zu Art. 6 Abs. 1 EMRK zunehmend adaptiert und die vom EGMR entwickelten Kriterien zur Bestimmung der Angemessenheit der Verfahrensdauer im Verfahren der Verfassungsbeschwerde berücksichtigt. Im Rahmen der Anspruchsdurchsetzung wird die Statthaftigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde aufgezeigt. Diese beruht auf Art. 6 Abs. 1 i.V.m. 13 EMRK und wird in ihren Voraussetzungen im einzelnen erörtert. Besondere Berücksichtigung finden die Entscheidungsmöglichkeiten des Beschwerdegerichts. Sodann untersucht der Verfasser das Konkurrenzverhältnis von Verfassungsbeschwerde von Untätigkeits- und Verfassungsbeschwerde. Schließlich wendet sich der Autor Ansprüchen auf Kompensation zu. Der Schwerpunkt der Ausführungen liegt auf dem Amtshaftungsanspruch, insbesondere auf der Frage der Drittgerichtetheit der Amtspflicht und des Verschuldens.

Angemessene Verfahrensdauer im Verwaltungsprozess (Studien zum Verwaltungsrecht) Broschiert – 1. November 2005

Wie wär’s mit Justizverwaltung?

von Lars Niesler (Autor)
https://www.amazon.de/
von Dr. Lars Niesler
Wer eine Laufbahn als Richterin oder Richter, Staatsanwältin oder Staatsanwalt anstrebt, entscheidet sich scheinbar gegen eine Laufbahn in der Verwaltung. Das ist nur bedingt richtig. Auch die Justiz verfügt über eine Verwaltung – und zwar auf allen Ebenen, bei jedem Gericht und bei jeder Staatsanwaltschaft. Hinzu kommen die Ministerien des Bundes und der Länder.
Nichts geht bei Gericht ohne die Verwaltung
Verwaltungsabteilungen sind bei vielen Richtern unbeliebt, insbesondere bei denjenigen, die nie eine Verwaltungsaufgabe übernommen haben. Immer wieder wird der Vorwurf laut, die Verwaltung ziehe Ressourcen ab, die besser für Rechtsprechungstätigkeiten eingesetzt werden könnten. Manche meinen, die Hauptaufgabe der Verwaltung bestehe darin, den Richtern das Leben schwerzumachen. Doch weit gefehlt. Eine Justiz funktioniert ohne Verwaltung nicht! Irgendjemand muss sich zum Beispiel um die Beschaffung von Computern und die Schulung von Richtern kümmern. Gesetzesreformen setzen sich nicht von alleine um. Presseanfragen müssen beantwortet, Beurteilungen geschrieben werden.
Fachebene vs. Verwaltungsschiene?
Viele Kolleginnen und Kollegen wollen ausschließlich in der Rechtsprechung tätig sein. Jeder tritt für die Tätigkeit als Richter in die Justiz ein. Das Richteramt ist ein wunderbarer Beruf. Die Arbeit am Gesetz, das Verhandeln mit den Parteien, der Versuch des Ausgleichs und die Durchsetzung des Rechts sind Aufgaben, die täglich herausfordern und sinnstiftend sind. Das muss aber nicht alles sein. Es gibt in der Justiz neben der Fachschiene auch die Verwaltungsschiene.
Keine Angst: Beide schließen sich nicht aus. Jedem Richter bleibt immer noch ein Anteil seiner Arbeitskraft, mit dem er Recht spricht. Aber daneben gibt es noch einen bunten Strauß von Tätigkeiten, die kaum jemand kennt. Ungeahnte Möglichkeiten und Herausforderungen Als noch junger Assessor wurde ich durch meinen damaligen Amtsgerichtspräsidenten behutsam in Verwaltungsangelegenheiten eingebunden – erst die Leitung der Bibliothek, dann die Organisation der hausinternen Fortbildungsveranstaltungen mit Etatverantwortlichkeit.
Später wurde ich für einige Jahre in das Justizministerium abgeordnet. Hier galt es (zusammen mit vielen anderen Kolleginnen und Kollegen) die Reform des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg umzusetzen. 665 Grundbuchämter mussten aufgehoben und an 13 Standorten komplett neu aufgebaut werden  – dies bei einem völligen Umbau des Personalkörpers und der Einführung der elektronischen Grundakte. Es hat funktioniert!
Wir haben gemeinsam die elektronische Grundakte zum Laufen gebracht, 182 km Papierakten in ein Grundbuchzentralarchiv verbracht, für nicht mehr benötigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Servicebereich eine Anschlussverwendung gefunden und viele junge Leute für das Studium der Rechtspflege mit späterem Einsatz im Grundbuchamt gewonnen. Wir konnten auch geeignete Standorte finden.
Bei einem Standort hieß es plötzlich, er läge im Rotlichtmilieu. Große Aufregung! Plötzlich wusste jeder von den »Russian Babes«. Also musste ich  den möglichen Standort und die Etablissements in Augenschein nehmen – natürlich nur von außen! Entwarnung. Das Gebäude lag in einem seriösen Gewerbegebiet.
Direktor des Amtsgerichts
Nach den lebhaften und lehrreichen Jahren im Justizministerium und der Erprobungsabordnung zum OLG bot sich mir die Gelegenheit, selbst eines der neuen Grundbuchämter zu führen – verbunden mit den Aufgaben eines Direktors des Amtsgerichts. Das Amtsgericht hatte ursprünglich zwölf Mitarbeiter, durch die Grundbuchamtsreform kamen 50 weitere hinzu. Aus diesen galt es eine Einheit zu schmieden.
Zudem musste ich die Herausforderungen der damals knirschenden Reform vor Ort angehen, den Sorgen und Nöten der Mitarbeiter Rechnung tragen, die ständig wachsenden Bestände organisieren und nebenher noch Zivilverfahren verhandeln und in Betreuungssachen Anhörungen durchführen.
Aber dank der Anstrengung aller Beteiligten steht das Grundbuchwesen im Ländle besser da denn je. Unverhofft bot sich mir die Gelegenheit, als Direktor an ein größeres Amtsgericht zu wechseln  – ohne Grundbuchamt, aber mit mehr Richterinnen und Richtern. Ich durfte ein wohlbestelltes Haus mit einer hervorragenden Kollegialität übernehmen. Meine Aufgabe sehe ich darin, dies zu erhalten. Hier gibt es viel zu tun.
Beispielsweise wollen Assessorinnen und Assessoren beurteilt werden. Meine Aufgabe ist es, für die Präsidentin des Landgerichts Beurteilungsbeiträge zu erstellen, auf die sie ihre Beurteilung stützen kann. Dies erfordert Sitzungsbesuche, das Durchsehen von Verfahrensakten und viele Gespräche, um mir einen umfassenden Eindruck von der Person machen zu können.
Daneben sind Bürger am Telefon, die Hilfe suchen oder sich beschweren wollen. Im Zweifel landen sie alle beim Direktor. Hier ist Bürgernähe, aber auch Repräsentation gefragt. Und wenn nach Beileidsbekundungen im Todesfall und Glückwünschen bei freudigen Ereignissen auch die Beförderungsurkunden ausgehändigt sind, widme ich mich Betreuungsangelegenheiten, Landwirtschafts- und Nachlasssachen. Direktor des Amtsgerichts – mitten im Leben.
Über den Autor:
Dr. Lars Niesler
hat in Passau Jura studiert. Er war zunächst zwei Jahre in München als Rechtsanwalt tätig, bevor er in die baden-württembergische Justiz eintrat. Seit 2020 leitet er das Amtsgericht Mosbach. Der Autor ist zudem Schriftleiter der NZWiSt.
https://www.beck-stellenmarkt.de/
https://www.verlagdrkovac.de/
Hamburg 2005, 244 Seiten
ISBN 978-3-8300-2167-4 (Print)
ISBN 978-3-339-02167-0 (eBook)


Strafprozessordnung: mit Nebengesetzen Gebundene Ausgabe – 31. Mai 2025

von Jürgen Graf (Herausgeber), u.a. Lars Niesler (Bearbeitung)
Zum Werk Der Kommentar erläutert alle Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO). Daneben werden prozessual wichtigen Vorschriften relevanter Nebengesetze behandelt. Der strukturierte dreistufige Aufbau sorgt für eine schnelle, kompakte Übersicht:
·        Überblicksebene mit knapper Kurzerläuterung
·        Standardebene mit ausführlicher Kommentierung
·        Detailebene mit Rechtsprechung, Beispielen, Checklisten und weiteren Erläuterungen
·        Zusätzlich werden 70 wichtige Formulare und Muster abgedruckt, u.a. zu Strafbefehl, Sicherungshaftbefehl, Zeugenvernehmung, Beschlagnahme, Überwachungsmaßnahmen, Eingriffs- und Zwangsmaßnahmen und Beschwerde.
Vorteile auf einen Blick
·        höchste Aktualität
·        Abdruck wichtiger Formulare und Muster
·        schneller Überblick durch den strukturierten Aufbau
Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt zahlreiche Gesetze, Entscheidungen des BVerfG sowie der obersten Gerichte und die jüngste Literatur. Insbesondere sind in den Kommentierungen berücksichtigt:
·        Die letzten Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens
·        Das Gesetz zur Verbesserung der Rückführung
·        Sämtliche Änderungen rund um den kontrollierten Umgang mit Cannabis (Cannabisgesetz)
·        Die bedeutenden Änderungen zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065
Zielgruppe Für Strafverteidigung, Strafrichterschaft, Staatsanwaltschaft, Referendarinnen und Referendare und Studierende.
https://www.amazon.de/

Dr. Lars Niesler
Bekenntnis zu den Amtsgerichten

Bis zu wel­chem Streit­wert ist das Amts­ge­richt in Zi­vil­sa­chen sach­lich zu­stän­dig? Diese Frage kann jeder Ex­amens­kan­di­dat be­ant­wor­ten: 5.000 Euro. Jahr­zehn­te­lang er­schien diese Gren­ze un­ver­rück­bar. Jetzt ist end­lich Be­we­gung in die Sache ge­kom­men. Dr. Lars Nies­ler, Di­rek­tor des Amts­ge­richts Mos­bach, fin­det das in un­se­rem Edi­to­ri­al nicht am­bi­tio­niert genug.

04.04.2024
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat einen Referentenentwurf zur Erhöhung des all­gemeinen Zuständigkeitsstreitwerts für die Amtsgerichte vorgelegt. Dieser soll auf 8.000 Euro steigen. Daneben soll durch eine streitwertunabhängige Zuweisung ­bestimmter Sachgebiete an die Amts- und an die Landgerichte dem Spezialisierungsgedanken weiter Rechnung getragen sowie eine effiziente Verfahrensführung unterstützt werden. So ist beabsichtigt, nachbarrechtliche Streitigkeiten streitwertunabhängig den Amtsgerichten, solche aus Heilbehandlungen, Vergabesachen sowie Veröffentlichungsstreitigkeiten den Landgerichten zuzuweisen. Hierdurch sollen die Amtsgerichte in Zivil­sachen und damit der Justizstandort Deutschland in der Fläche gestärkt werden – so die Begründung des BMJ.
Die Erhöhung der Streitwertgrenze ist längst überfällig. Die Inflation hätte eine Heraufsetzung der Grenze auf über 10.000 Euro gerechtfertigt. Dies war politisch nicht durchsetzbar. Immerhin unternimmt das BMJ – aufgefordert von der ­Justizministerkonferenz – einen Schritt in die richtige Richtung. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Eingangszahlen bei den Amtsgerichten signifikant erhöhen.
Genauso richtig ist die Entscheidung, Spezialzuständigkeiten neu zu ordnen. Nachbarrechtliche Streitigkeiten sind eine klassische Materie der Amtsgerichte. Den Streitig­keiten aus Heilbehandlungen, Vergabesachen sowie Veröffentlichungsstreitigkeiten hingegen weint kaum ein Amtsrichter eine Träne nach. Ob für die Amtsgerichte damit viel gewonnen ist, erscheint fraglich: Die Anzahl der hier in Rede stehenden Verfahren dürfte gering sein – gerade im ländlich geprägten Raum.
Der große Wurf ist der Gesetzentwurf dennoch nicht: Die Streitwertgrenze in Ver­fahren nach § 495a ZPO wird ebenso wenig angetastet wie die Beschwer für die ­Berufung. Das ist inkonsequent. Zudem hätte das BMJ die geplanten Änderungen in § 23 GVG zum Anlass nehmen können und sollen, die Norm zu entrümpeln: Fuhrleute und Auswanderungsexpedienten in Einschiffungshäfen sind ein Relikt aus längst vergangener Zeit.
Fazit: Der Gesetzentwurf ist richtig, aber nicht ambitioniert genug. Das Ziel des ­Gesetzgebers, die Stärkung der Amtsgerichte, wird damit kaum erreicht werden. Was es in erster Linie braucht, ist ein klares Bekenntnis zum Erhalt der Amtsgerichte in der Fläche. Sie sind der bürgernahe Zugang zum Recht!
Dr. Lars Niesler ist Direktor des Amtsgerichts Mosbach.
https://rsw.beck.de/







 



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