AKTUELLES:
Direktor des Amtsgerichts Mosbach
Dr. Lars Niesler (CDU)
im Kontext juristischer Aufarbeitung
von NS-Verbrechen und NS-Unrecht,
Rechtsextremismus und Rassismus
sowie von der in Teilen rechtsextremistischen AFD
- u.a. in Mosbach, im Neckar-Odenwaldkreis, Baden-Württemberg
- historische und aktuelle
politische Kontextualisierung juristischen Handelns
Beamtenstatusgesetz
Abschnitt 6 - Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis (§§ 33 - 53)
Gliederung
§ 33
Grundpflichten
(1) 1Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. 2Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. 3Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.
(2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt.
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Zuletzt AKTUALISIERT am 29.05.2025 !
Dr. Lars Niesler ist neuer Direktor des Amtsgerichts Mosbach und folgt auf Dr. Barbara Scheuble, die im Dezember 2019 zur Vizepräsidentin des Landgerichts Mosbach ernannt wurde. Dr. Niesler hat seine neue Tätigkeit als Direktor beim Amtsgericht Mosbach am 20. März 2020 aufgenommen.
Lars Niesler ist Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg. Thorsten Frei ist als Spitzenkandidat der CDU Baden-Württemberg für die Bundestagswahl nominiert
am 04.12.2024 gemäß Pressemitteilungen · Spitzenkandidatin.
Leitung und Verwaltung
Dienstvorstand
Direktor des Amtsgerichts Dr. Lars Niesler
Büroanschrift: Lohrtalweg 2, OG Zimmer 108
Postanschrift: Hauptstraße 110, 74821 Mosbach
Seiteninhalt:
- Öffentliche NS-INFORMATIONSAUSHANGSTAFELN "150 Jahre unabhängiges Amtsgericht Mosbach" u.a. unter der Verantwortung des Direktors Dr. Lars Niesler
- Politische Kontextualisierung des Agierens von Dr. Lars Niesler als Direktor des Amtsgerichts Mosbach und als Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
...Offizielle Haltung des CDU-Kanzlerkandidaten und CDU-Parteivorsitzenden Friedrich Merz zur AFD, insbesondere auch im Bundestagswahlkampf im Januar 2025
... Beispiele von CDU-Abweichlern von der offiziell verlautbarten CDU-Brandmauer gegenüber der AFD
... Agieren des Juristen und Amtsgerichtsdirektors Lars Niesler als Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg - Antwortschreiben des Direktors des Amtsgerichts Dr. Lars Niesler vom 19.11.2024 zu KONKRETEN Eingaben an das Amtsgericht Mosbach zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus seit 2022 sowie zu diesbzgl. Strafanzeigen gegen die Amtsrichterin Marina Hess
- KONKRETE Strafanzeigen zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler gem. § 158 StPO
4.1 KONKRETE Strafanzeigen vom 20.01.2025 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler gegen Dr. ALICE WEIDEL wegen der öffentlichen Aussage Adolf Hitler war ein Kommunist
4.2 KONKRETE Strafanzeigen vom 20.01.2025 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler wegen Nötigung von Migranten, Flüchtlingen und Menschen mit Migrationshintergrund mit der nationalsozialistisch-orientierten „Abschiebeticket“-Bundestagswahlkampfaktion im Januar 2025 durch die HIER Beschuldigten Verantwortlichen des baden-württembergischen AFD-Landesverbandes
4.3 KONKRETE Strafanzeigen vom 22.01.2025 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler wegen Volksverhetzung mit der Öffentlichen Verharmlosung des Nationalsozialismus, des totalitären NS-Terror- und Vernichtungsregime, sowie mit der Öffentlichen Verunglimpfung von NS-Verfolgten und NS-Opfern
durch die HIER Beschuldigte AFD-Kanzlerkandidatin und Co-Vorsitzende der AFD-Bundestagsfraktion
Dr. ALICE WEIDEL mit der öffentlichen Erklärung und Bezeichnung von ADOLF HITLER als Sozialist und als Linker während einer AFD-Partei- und Wahlkampfveranstaltung im Hamburger Rathaus am 16.01.2025
4.4 KONKRETE Strafanzeigen vom 25.01.2025 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler wegen Volksverhetzung gegen Migranten, Flüchtlingen und Menschen mit Migrationshintergrund mit der nationalsozialistisch-orientierten „Abschiebeticket“-Bundestagswahlkampfaktion im Januar 2025 durch die HIER Beschuldigten Verantwortlichen des vom Landesverfassungsschutz seit Juli 2022 als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuften baden-württembergischen AFD-Landesverbandes
4.5 KONKRETER Antrag vom 01.02.2025 auf gerichtliche Prüfung zu Deutschen Rentenbezügen für NS-Täter*innen, Kriegsverbrecher*innen und SS-Mitglieder an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
4.6 KONKRETE Anträge vom 02.02.2025 auf KONKRETE gerichtlich verfügte Prüfungen beim Amtsgericht Mosbach zu KONKRETEN Tatbeteiligungen an Nationalsozialistischer Judenverfolgung und am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis sowie zu deren juristischen Aufarbeitungen durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
4.7 Anträge auf KONKRETE vom 09.02.2025 gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl. nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD, INSBESONDERE im Bundestagswahlkampf 2025, an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
4.8 STRAFANZEIGEN vom 11.02.2025 wegen Strafverteilung im Amt und Rechtsbeugung gegen die NSDAP-Mitglieds-Richter des Landgerichts Kiel, die Wolfgang Hedler trotz seiner in 1949 veröffentlichten und im DEUTSCHEN BUNDESTAG in 1950 wiederholten Hetze gegen NS-Widerstandskämpfer*innen und gegen Jüdinnen und Juden freisprechen sowie wegen Strafverteilung im Amt gegen die seit 1949 zuständigen Staatsanwälte/Staatsanwältinnen, die NICHT gegen o.g. NSDAP-Mitglieds-Richter des Landgerichts Kiel seit 1945, u.a. auch ENTEGEGEN dem Amtsermittlungsgrundsatz, tätig geworden sind, an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
4.9 Strafanzeige vom 21.04.2025 gegen den bayerischen AFD-Landtagsabgeordneten Oskar Lipp wegen Volksverhetzung und Verharmlosung von NS-Verbrechen auf Grund der öffentlichen Verwendung des NS-Propagandabegriffs „Endsieg“ im März 2025 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg.
4.10 Strafanzeige vom 27.04.2025 gegen das AFD-Mitglied des Europäischen Parlaments Petr Bystron wegen volksverhetzender Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen auf Grund der öffentlichen Verwendung des Hitlergrußes gem. der aktuellen Aufhebung der Immunität durch das Europaparlaments im April 2025 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
4.11 Strafanzeige vom 28.04.2025 gegen die AFD-Politikerin Leyla Bilge wegen Verwendung verfassungswidriger Kennzeichnungen mit dem herabwürdigendem, menschenverachtendem nationalsozialistisch-orientierten homophoben Labeling von Homosexuellen, Queeren und Transgendermenschen als satanisch, pädophil, gestört und „Geisteskrank“ gem. der aktuellen Volksverhetzungs-Verurteilung des Amtsgerichts Magdeburg im April 2025 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
4.12 Strafanzeigen vom 01.05.2025 gegen die leitenden AFD-Parteifunktionäre des AFD-Bundesvorstandes, der AFD-Landesvorstände Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachen, der kommunalen Düsseldorfer AFD Gliederung … (a) wegen volksverhetzender Verwendung verfassungswidriger Kennzeichnungen mit dem herabwürdigendem, menschenverachtenden nationalsozialistisch-orientiert sozialrassistischen Labeling von Bürgergeldempfängern, Obdachlosen, Drogenabhängigen, von Flüchtlingen und Migranten mit dem NS-Vergleichs-Jargon-konnotiert als Asoziale, Arbeitsscheue, Renitente, Nicht-Arische Personen durch die AFD-Anwendung von beabsichtigter NS-systemischer Umsetzung und Propaganda der NS-Arbeitslager und NS-Arbeitserziehung sowie (b) wegen der AFD-verfassungswidrigen Kennzeichnung von betroffenen vergleichbaren NS-Opferzielgruppen mit o.g. NS-Labeling unter gleichzeitiger volksverhetzender Verharmlosung und Leugnung der Opfer des NS-Terrors während der NS-Diktatur 1933 bis 1945 im April 2025 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
4.13 Strafanzeigen vom 10.05.2025 gegen den Vorsitzenden der AFD-Fraktion im Thüringer Landtag und Sprecher des AFD-Landesverbandes Thüringen BJÖRN HÖCKE … (a) wegen der Bedrohung von Mitarbeiter*innen des Bundesamtes für Verfassungsschutz unmittelbar nach der veröffentlichten gutachterlichen Hochstufung des BfV der AFD als gesichert rechtsextremistisch sowie (b) wegen der verfassungswidrigen Kennzeichnung von politischen Gegnern und Widerstandsleistenden Personen als vergleichbar betroffene NS-Opferzielgruppen mit NS-begrifflich-konnotierten Labeling unter gleichzeitiger volksverhetzender Verharmlosung und Leugnung des NS-Terrors mit Verfolgung und Vernichtung der NS-Widerstands-Opfer und politischer NS-Gegner während der NS-Diktatur 1933 bis 1945 im Mai 2025 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
4.14 Strafanzeigen vom 17.05.2025 gegen die Präsidentin des Landgerichts Mosbach Jutta Kretz wegen Strafvereitelung im Amt, Rechtsbeugung und Prozessbetrug durch amtsseitige Verantwortung problematischer Verfahrungsführungen seit 2022 in Reichsbürger- und AFD-Prozessen mit nationalsozialistisch-rechtsextremistisch-orientierten Umsturzplänen nach 1945 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
4.15 Strafanzeigen vom 25.05.2025 gegen den AFD-Bundestagsabgeordneten Rüdiger Lucassen, verteidigungspolitischer Sprecher der AFD-Fraktion und Obmann im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages, wegen nationalsozialistisch-rechtsextremistisch-orientierter volksverhetzender NS-Verharmlosung im Mai 2025 (a…) durch Verschweigen und Verleugnen der Wehrmachtsverbrechen und SS-Verbrechen u.a. in Griechenland und (b…) durch Unterdrücken der Griechischen Reparationsforderungen für durch Nazi-Deutschland verursachte Weltkriegsschäden und (c…) durch Verunglimpfung des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier, der bei seinem Griechenland-Besuch im Oktober 2024 um Vergebung für die deutschen Verbrechen während der NS-Zeit auf Kreta gebeten und die historische Nicht-Ahndung der deutschen Kriegsverbrechen in Griechenland durch die deutsche Justiz seit 1945 bis heute öffentlich kritisiert hat und (d…) durch Verunglimpfung des Bundespräsidenten Johannes Rau, der im April 2000 die deutschen Kriegsverbrechen in Griechenland offiziell anerkennt, an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
4.16 Strafanzeigen vom 29.05.2025 gegen den AFD-Juristen und AFD-Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich, in seinen Selbstbezeichnungen als „das freundliche Gesicht des Nationalsozialismus“ und als „demokratischer Freisler“ wegen nationalsozialistisch-rechtsextremistisch-orientierter volksverhetzender NS-Verharmlosung im Mai 2025 (a…) durch Verunglimpfung der Opfer der Nazi-Justiz sowie der verfolgten und ermordeten NS-Widerstandskämpfer mit der verherrlichenden Verharmlosung des Präsidenten des nationalsozialistischen Volksgerichthofes Roland Freisler und (b…) durch menschenverachtende, demokratiefeindliche und rassistische öffentliche Äußerungen und (c…) durch öffentliche Bekundungen, den Verfassungsschutz in seiner bestehenden Form abschaffen und dann mit nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierter Ausrichtung instrumentalisieren zu wollen und (d…) durch öffentliche Umsturz-Bekundungen zur Abschaffung der BRD und zu deren anschließender nationalsozialistisch rechtsextremistisch orientierter staatlichen Neu-Ausrichtung, an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg - Dienstaufsichtsbeschwerden an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler gegen Mitarbeiter*innen des Amtsgerichts Mosbach
5.1 Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter*innen des Amtsgerichts Mosbach wegen intransparenter nicht-nachvollziehbarer Bearbeitungsverweigerung von KONKRETEN Eingaben zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht, Diskriminierung und Rassismus
5.2 Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter*innen des Amtsgerichts Mosbach wegen intransparenter nicht-nachvollziehbarer Bearbeitungsverweigerung von KONKRETEN Eingaben zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht sowie bzgl. möglichem Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen von KONKRETEN Tatbeteiligungen an NS-Judenverfolgung und am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis in der eigenen institutionellen NS-Vergangenheitsbewältigung der Mosbacher Justiz
5.3 Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter*innen des Amtsgerichts Mosbach wegen intransparenter nicht nachvollziehbarer Bearbeitungsverweigerung von KONKRETEN Eingaben zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht, Diskriminierung und Rassismus sowie zu nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD, INSBESONDERE im Bundestagswahlkampf 2025
- Öffentliche Beschwerden und Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler
6.1 An LACDJ = Problematischer Umgang mit beim CDU-geführten Amtsgericht Mosbach beantragten Verfahren zu juristischen NS- und AFD-Aufarbeitungen unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler
= AFD-Aussage im Januar 2025, Adolf Hitler sei ein Kommunist, Sozialist und Linker gewesen
= AFD-Aussage im 16.01.2025, Adolf Hitler sei ein Linker gewesen - KONKRETE Strafanzeigen gegen den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler gem. § 158 StPO
- Veröffentlichungen von und zu Lars Niesler
1. Öffentliche NS-INFORMATIONSAUSHANGSTAFELN "150 Jahre unabhängiges Amtsgericht Mosbach" u.a. unter der Verantwortung des Direktors Dr. Lars Niesler
Öffentliche NS-INFORMATIONSAUSHANGSTAFELN "150 Jahre unabhängiges Amtsgericht Mosbach" 2021 bis 2025 im Amtsgericht Mosbach unter dem Direktor des Amtsgerichts, Dr. Lars Niesler, in der eigenen behördlich-institutionellen NS-Vergangenheitsbewältigung und NS-Öffentlichkeitsarbeit zu Beispielen von Nazi-Verbrechen und Nazi-Unrecht sowie von deren juristischen Aufarbeitungen durch die Mosbacher Justiz selbst seit 1945 bzgl. ... | |
"150 Jahre unabhängiges Amtsgericht Mosbach": … … Rassenschande-Justiz … … brennende Mosbacher Synagoge in 1938 und nationalsozialistische Judenverfolgung und Judenvernichtung, insbesondere in Mosbach und Baden, sowie die diesbzgl. nicht stattgefundene juristische Aufarbeitung nach 1945 im Neckar-Odenwaldkreis durch die Mosbacher Justiz ! | |
"150 Jahre unabhängiges Amtsgericht Mosbach": … … NS-Schreibtischtäter als Haupt- und Exzessivtäter, Nazi-Justizverbrechen bis 1945 und Kontinuität von Nazi-Funktionseliten und Nazi-Juristen nach 1945 am Beispiel des Nazi-Staatsrechtlers, NS-Rechtstheoretikers Carl Schmitt. Die antisemitischen Nürnberger Gesetze von 1935 nannte er eine „Verfassung der Freiheit“. Er vertrat die Freund-Feind-Theorie zur Rechtfertigung und Beförderung der NS-Ideologien für den Nazi-Angriffs-Terror- und Vernichtungskrieg gegen äußere Feinde und für die NS-Verfolgung und NS-Vernichtung der inneren politischen, rassen-ideologischen und rassenhygienischen Feinde. Mit seiner Theorie der Großraumordnung rechtfertigte Schmitt den Nazi- Angriffs-Terror- und Vernichtungskrieg. Vor dem Primat einer unbedingten Wahrung der nationalen Souveränität vor allem autoritärer Staaten gegenüber den Forderungen der Demokratie lehnte Schmitt internationale Sanktionen ab. |
KOMMENTAR: Unter Missbrauch seines richterlichen Amtes und ENTGEGEN den öffentlichen Vorgaben und Richtlinien des verantwortlichen Direktors des Amtsgericht Mosbach Dr. Lars Niesler zu Handlungs- und Entscheidungsorientierungsvorgaben in den Öffentlichen NS-INFORMATIONSAUSHANGSTAFELN "150 Jahre unabhängiges Amtsgericht Mosbach" im Amtsgericht Mosbach in der eigenen institutionellen NS-Vergangenheitsbewältigung und NS-Öffentlichkeitsarbeit zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht vor 1945 sowie zu deren juristischen Aufarbeitungen durch die Mosbacher Justiz nach 1945 verweigert und verbietet HIER der fallverantwortliche Spruchkörper als Amtsrichterin Marina Hess seit 2022 beim Amtsgericht Mosbach ... (a) SOWOHL die KONKRETE kritische Auseinandersetzung mit NS-Verbrechenskomplexen 1933 bis 1945, INSBESONDERE im Neckar-Odenwaldkreis, ... (b) ALS AUCH die KONKRETE Auseinandersetzung der Mosbacher Justiz mit der diesbzgl. mangelhaften juristischen Aufarbeitung seit 1945 durch die heutige Mosbacher Justiz selbst.
2. Politische Kontextualisierung des Agierens von Dr. Lars Niesler als Direktor des Amtsgerichts Mosbach und als Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
Heinrich Brüning war ein deutscher Politiker der Zentrumspartei und vom 30. März 1930 bis zum 30. Mai 1932 Reichskanzler. * 26. November 1885 † 30. März 1970 (84 Jahre alt)
gutezitate.com
Heinrich Brüning
"Es ist gut, daß Hitler jetzt an die Macht gekommen ist, in drei Wochen hat er ja doch abgewirtschaftet."
Offizielle Haltung des CDU-Kanzlerkandidaten und CDU-Parteivorsitzenden
Friedrich Merz
zur CDU-Beziehung mit der AFD, insbesondere auch im Bundestagswahlkampf im Januar 2025
c) CC BY-SA 4.0D. Steffen Prößdorf: Event, CDU, Wahlkampf mit Friedrich Merz in Erfurt 2024: Friedrich Merz (Parteivorsitzender) | Vor dem Hintergrund der schwierigen Regierungsbildung mit der rechtspopulistischen und teilweise rechtsextremen FPÖ in Österreich, hat der CDU-Kanzlerkandidat und CDU-Parteivorsitzende Friedrich Merz während des Bundestagswahlkampfes im Januar 2025 öffentlich mitgeteilt und bekräftigt, dass die CDU-Brandmauer zur AFD definitiv stehen würde und dass er selbst sein Schicksal als CDU-Parteivorsitzender daran knüpfen würde. Österreich sei der „Beweis dafür, dass man Rechtspopulisten nicht den Weg in die Macht ebnen darf“, sagte Merz am Freitagabend in den ARD-„Tagesthemen“ (WELT: 11.01.2025). Er werde nicht zulassen, dass in der CDU die „Brandmauer“ zur AfD falle. „Ich knüpfe mein Schicksal als Parteivorsitzender der CDU an diese Antwort“, sagte Merz am Rande einer Klausur des CDU-Bundesvorstands in Hamburg. „Wir arbeiten nicht mit einer Partei zusammen, die ausländerfeindlich ist, die antisemitisch ist, die Rechtsradikale in ihren Reihen, die Kriminelle in ihren Reihen hält – eine Partei, die mit Russland liebäugelt und aus der Nato und aus der Europäischen Union austreten will.“ Andernfalls würde man »die Seele der CDU verkaufen«. Er habe nicht die Absicht, dies zu tun. Dafür stehe er mit seinem Wort als Friedrich Merz und Parteivorsitzender (DER SPIEGEL: 11.01.2025) |
Der designierte CDU-Vorsitzende Friedrich Merz hat sich erneut für eine scharfe Abgrenzung seiner Partei von der AfD ausgesprochen und droht kooperationswilligen Christdemokraten mit dem Parteiausschluss. "Mit mir wird es eine Brandmauer zur AfD geben", sagte Merz dem "Spiegel". "Die Landesverbände, vor allem im Osten, bekommen von uns eine glasklare Ansage: Wenn irgendjemand von uns die Hand hebt, um mit der AfD zusammenzuarbeiten, dann steht am nächsten Tag ein Parteiausschlussverfahren an." Er werde im Verhältnis zur AfD von Anfang an sehr konsequent sein, so Merz. "Wir sind nicht die XYZ-Partei, die mit jedem kann. Wir sind die CDU." (N-TV: 23.12.2021) (WELT: 23.01.2021)
Warnungen vor Wahlerfolgen der AfD gibt es seit Langem. Aber am 19.01.2025 holte Friedrich Merz ganz weit aus: Der Unions-Kanzlerkandidat warnte nicht nur vor einem Wahlsieg der Rechtspopulisten 2029 in Deutschland. "Ich sage es, wie ich es denke: Die nächste Bundestagswahl ist dann 2033. Und einmal 33 reicht für Deutschland", fügte er in Anspielung auf die Machtübernahme der Nazis 1933 hinzu (ntv: 22.01.2025). (DER SPIEGEL: 11.01.2025)
Der Kanzlerkandidat der Union schließt eine Zusammenarbeit mit der in Teilen gesichert rechtsextremen Partei kategorisch aus. Merz fügte hinzu: „Wenn wir das machen würden, wir würden die Seele der CDU verkaufen.“ Er habe nicht die Absicht, dies zu tun. Dafür stehe er mit seinem Wort als Friedrich Merz und Parteivorsitzender (HANDELSBLATT: 11.01.2025).
Über was der DEUTSCHE BUNDESTAG in der verbleibenden Zeit bis zur Neuwahl noch beraten und beschließen soll, das war Thema einer Aktuellen Stunde am Mittwoch, 13. November 2024, mit dem Titel „Kein Stillstand im Parlament – Sachbezogene Mehrheiten nutzen“. Verlangt hatte sie die AfD-Fraktion. Dabei ging es um die Weigerung der anderen Fraktionen, Initiativen der AfD noch auf die Tagesordnung zu setzen. Die Debatte drehte sich aber auch um die Weigerung von Union und FDP, bestimmten Vorhaben der verbliebenen Koalitionsfraktionen noch zu einer Mehrheit zu verhelfen (Aktuelle Stunde 13.11.2024: Debatte über Arbeit des Bundestages nach Koalitionsende).
"In seiner Rede am 13. November 2024 im Deutschen Bundestag hat der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Kanzlerkandidat von CDU und CSU, Friedrich Merz, ausweislich des stenografischen Protokolls des Deutschen Bundestags unter anderem erklärt: 'Für die wenigen verbleibenden Entscheidungen, die ohne Bundeshaushalt möglich sein könnten, will ich Ihnen hier einen Vorschlag machen: Wir sollten mit Ihnen, den Sozialdemokraten, und Ihnen, die Grünen, vereinbaren, dass wir nur die Entscheidungen auf die Tagesordnung des Plenums setzen, über die wir uns zuvor mit Ihnen von der SPD und den Grünen in der Sache geeinigt haben, sodass weder bei der Bestimmung der Tagesordnung noch bei den Abstimmungen in der Sache hier im Haus auch nur ein einziges Mal eine zufällige oder tatsächlich herbeigeführte Mehrheit mit denen da von der AfD zustande kommt. Diese Verabredung möchte ich Ihnen ausdrücklich vorschlagen, meine Damen und Herren. Denn das hätten diese Damen und Herren von rechts außen doch gerne, dass sie plötzlich die Mehrheiten besorgen, und sei es mit Ihnen von den beiden Minderheitsfraktionen bei der Bestimmung der Tagesordnung. Wir wollen das nicht. Ich hoffe, Sie sehen das auch so, liebe Kolleginnen und Kollegen.' Erklärung von Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel zur Abstimmung im Deutschen Bundestag am 29. Januar 2025 >>>
Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz hat in der Positionierung der CDU eine Zusammenarbeit mit der AfD nach der Bundestagswahl kategorisch ausgeschlossen. "Weder vorher noch nachher noch zu irgendeinem anderen Zeitpunkt gibt es eine Zusammenarbeit meiner Fraktion mit Ihren Leuten - egal mit wie vielen Leuten Sie hier im nächsten Deutschen Bundestag sitzen werden", sagte Merz an die Adresse der AfD in der Debatte über die Regierungserklärung von Bundeskanzler Olaf Scholz (NTV: 13.11.2024).
Die Unionsfraktion hatte die Entwürfe zweier Anträge für eine verschärfte Migrations- und Sicherheitspolitik im Januar 2025 vorgelegt. Sie wurden auch SPD, Grünen und FDP mit dem Vorschlag zur Verständigung übermittelt, ausdrücklich aber nicht der AfD. In einem der Anträge wurde eine AfD-kritische Passage aufgenommen, um zu verhindern, dass die Partei zustimmt. Darin heißt es: "Wer die illegale Migration bekämpft, entzieht auch Populisten ihre politische Arbeitsgrundlage. Die AfD nutzt Probleme, Sorgen und Ängste, die durch die massenhafte illegale Migration entstanden sind, um Fremdenfeindlichkeit zu schüren und Verschwörungstheorien in Umlauf zu bringen."
Zudem heißt es darin, die AfD trete dafür ein, dass Deutschland die EU und den Euro verlasse und sich stattdessen "Putins Eurasischer Wirtschaftsunion" zuwende. "All das gefährdet Deutschlands Stabilität, Sicherheit und Wohlstand. Deshalb ist diese Partei kein Partner, sondern unser politischer Gegner." (ZEIT: 26.01.2025)
Erklärung von Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel zur Abstimmung
im Deutschen Bundestag am 29. Januar 2025
30.01.2025 · Erklärungen
"In seiner Rede am 13. November 2024 im Deutschen Bundestag hat der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Kanzlerkandidat von CDU und CSU, Friedrich Merz, ausweislich des stenografischen Protokolls des Deutschen Bundestags unter anderem erklärt: 'Für die wenigen verbleibenden Entscheidungen, die ohne Bundeshaushalt möglich sein könnten, will ich Ihnen hier einen Vorschlag machen: Wir sollten mit Ihnen, den Sozialdemokraten, und Ihnen, die Grünen, vereinbaren, dass wir nur die Entscheidungen auf die Tagesordnung des Plenums setzen, über die wir uns zuvor mit Ihnen von der SPD und den Grünen in der Sache geeinigt haben, sodass weder bei der Bestimmung der Tagesordnung noch bei den Abstimmungen in der Sache hier im Haus auch nur ein einziges Mal eine zufällige oder tatsächlich herbeigeführte Mehrheit mit denen da von der AfD zustande kommt. Diese Verabredung möchte ich Ihnen ausdrücklich vorschlagen, meine Damen und Herren. Denn das hätten diese Damen und Herren von rechts außen doch gerne, dass sie plötzlich die Mehrheiten besorgen, und sei es mit Ihnen von den beiden Minderheitsfraktionen bei der Bestimmung der Tagesordnung. Wir wollen das nicht. Ich hoffe, Sie sehen das auch so, liebe Kolleginnen und Kollegen.'
Dieser Vorschlag und die mit ihm verbundene Haltung waren Ausdruck großer staatspolitischer Verantwortung, die ich vollumfänglich unterstütze. Für falsch halte ich es, sich nicht mehr an diesen Vorschlag gebunden zu fühlen und dadurch am 29. Januar 2025 sehenden Auges erstmalig bei einer Abstimmung im Deutschen Bundestag eine Mehrheit mit den Stimmen der AfD zu ermöglichen.
Stattdessen ist es erforderlich, dass alle demokratischen Parteien gemeinsam über parteipolitische Grenzen hinweg, nicht als taktische Manöver, sondern in der Sache redlich, im Ton maßvoll und auf der Grundlage geltenden europäischen Rechts, alles tun, um so schreckliche Attentate wie zuletzt kurz vor Weihnachten in Magdeburg und vor wenigen Tagen in Aschaffenburg in Zukunft verhindern zu können."
Erklärung von Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel zur Abstimmung im Deutschen Bundestag am 29. Januar 2025 >>>
Beispiele von CDU-Abweichlern
von der offiziell verlautbarten CDU-Brandmauer gegenüber der AFD,
von der offiziell verlautbarten CDU-Ablehnungsbekundung
einer möglichen Zusammenarbeit mit der AFD
bzw. einer Mehrheitsbeschaffung für Bundestagsanträge mit der AFD
Über die Zusammenarbeit im Gemeinderat Krauschwitz sagt CDU-Fraktionsmitglied Mario Mackowiak: "Wir haben null Brandmauer." CDU-Politiker bringen sogar CDU-Minderheitsregierungen im Osten ins Spiel, die sich dann wechselnde Mehrheiten im Parlament suchen könnten - je nach Thema dann auch mal mit der AfD. Neben Kommunalpolitikern kommt dieser Vorschlag mittlerweile sogar vom Chef der Grundwertekommission Andreas Rödder. Henrik Gotsch, CDU-Politiker in der Bürgerschaft Stralsund sieht darin kein Problem und keine Zusammenarbeit: "Wenn man zusammenarbeitet, dann - das steckt ja schon im Wort - arbeitet man zusammen. Das hat nichts damit zu tun, dass man inhaltlich auch mal einem Antrag zustimmt", sagt er ZDF frontal. Das Verhalten von der Basis der CDU wirft die Frage auf, ob sie sich an die Vorgaben der Partei-Spitze hält. Eine Spurensuche von ZDF frontal im September 2023, die in Berlin beginnt und in zahlreiche Brandmauer-Hotspots in Kommunen in Ost-Deutschland führt, zeigt das Brandmauerproblem: Die CDU stimmt immer wieder mit der AfD gemeinsam Anträgen zu. Und mehr noch: In manchen Kommunen in Deutschland ist die Zusammenarbeit mit der AfD ganz alltäglich.
Und die CDU in Bautzen hat offenbar auch kein Problem, mit der AfD gemeinsame Sache zu machen. Jedenfalls hat sie vor einigen Tagen einem Antrag der Rechtsaußen-Partei im Kreistag zugestimmt und ihr so zu einer Mehrheit in einer Asylangelegenheit verholfen. Offenbar interessiert es dort nicht, dass Parteichef Merz schon bei seinem Amtsantritt von einer Brandmauer zur AfD gesprochen hat. "Alle Liebäugelei mit diesen Leuten führt uns nur ins Elend. Deshalb ist meine ganz klare Botschaft. Wir machen keine Zusammenarbeit, es gibt keine Übereinstimmung." "Mauern fallen immer": Nun gab es eben doch diese Übereinstimmung. Nicht zum ersten Mal übrigens. In den Kommunen kommt es immer wieder vor, dass Parteien gemeinsam mit der AfD abstimmen - besonders oft ist es die CDU im Osten. In Meißen hat der stellvertretende CDU-Vorsitzende Sven Eppinger eine Zusammenarbeit mit der AfD vor einigen Wochen dann auch anders bewertet als die Bundes-CDU. "Mauern fallen immer." (Abgrenzung nach rechts. Die bröckelnden Brandmauern der CDU, 23.12.2022 TAGESSCHAU).
Die AfD hat mehr als ein Viertel der Stimmen bei den Kommunalwahlen in Thüringen im Mai 2024 gewonnen. Mit starken Zuwächsen wird sie über ein Viertel aller Sitze in Kreistagen und Stadträten besetzen, was das Errichten von Brandmauern zunehmend erschwert. Der thüringische CDU-Kandidat Erik Beiersdorfer warb im Sommer 2024 auf Wahlplakaten mit dem Spruch: „Wählerwille statt Brandmauern“ (Deutschlandfunk 04.09.2024).
Die brandenburgische CDU-Landtagsabgeordnete und Bundestagskandidatin Saskia Ludwig hat bei entsprechenden Mehrheitsverhältnissen nach den Neuwahlen eine Koalition ihrer Partei mit der in Teilen rechtsextremen AfD gefordert. "Wenn über 50 Prozent Mitte-rechts wählen, dann muss es auch eine Mitte-rechts-Regierung geben für die Bürger", sagte sie dem Lokalsender tvberlin in einem am 21.01.2025 veröffentlichten Interview (T-Online: 22.01.2025).
„Für das, was ihr wollt, müsst ihr nicht die AfD wählen. Dafür gibt es eine demokratische Alternative: die CDU!“ So hieß es in Julia Klöckner, ehemalige Landwirtschaftsministerin und Bundestagsabgeordnete der CDU, entfernten Social-Media-Instagram-Post. Die User zeigten sich entsetzt, viele sahen darin eine unzulässige Annäherung an die AfD und eine Gleichsetzung mit deren extremen Positionen (FOCUS: 09.01.2025) (TAGESSCHAU: 09.01.2025)
CDU-Kanzlerkandidat und CDU-Parteivorsitzender Friedrich Merz hat Ende Januar 2025 eine Verschärfung der Migrationspolitik angekündigt. Nun macht er deutlich: Das soll notfalls auch mit Stimmen der AfD umgesetzt werden. Die FDP signalisiert Zustimmung. "Und wir werden sie einbringen – unabhängig davon, wer ihnen zustimmt." Er fügte hinzu: "Wer diesen Anträgen zustimmen will, der soll zustimmen. Und wer sie ablehnt, der soll sie ablehnen. Ich gucke nicht rechts und nicht links, ich gucke in diesen Fragen nur geradeaus." Damit rückt Merz von der von ihm mehrfach beschworenen "Brandmauer" ab. Auf dieser Grundlage schloss er eigentlich eine Zusammenarbeit mit der AfD kategorisch aus. Das hatte er zuvor mehrfach bekräftigt, so auch am 10. Januar dieses Jahres. Vor zwei Wochen positionierte Merz eindeutig: Er werde nicht zulassen, dass in der CDU die "Brandmauer" zur AfD falle. "Ich knüpfe mein Schicksal als Parteivorsitzender der CDU an diese Antwort", ergänzte er (T-Online: 24.01.2025). Im Bundestag will die Union in der kommenden Woche Anträge zur Verschärfung der Flüchtlingspolitik einreichen. Dass Merz dafür auch AfD-Stimmen in Kauf nimmt, hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) scharf kritisiert. „Wenn Herr Merz sich auf einen nationalen Irrweg begibt, dann hat die CDU jeden Kompass verloren“, sagte sie dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Nur mit der AfD gäbe es Mehrheiten für seine Pläne. Sich im Bund von Rechtspopulisten und Putin-Freunden abhängig zu machen, wäre geschichtsvergessen und der finale Bruch mit der Politik von Merkel und Kohl.“ (RND: 26.01.2025)
Die Spannung vor der Sitzung im Bundestag ist groß: Werden Union und AfD in Sachen Migration gemeinsame Sache machen? CDU-Chef Merz sagt, es sei ihm egal, wer den Weg mit ihm gehe. Merz geht bei Migrationsdebatte "all-in"
Den teils verhaltenen Partei-Oberen sagte er auf ihre Bildschirme: "Ich gehe all-in." Er wolle im Bundestag den Asyl-Showdown. Und wenn es am Ende die AfD wäre, die den CDU-Anträgen zustimme - egal. "Ich gucke nicht rechts und nicht links, ich gucke nur geradeaus." Friedrich Merz, CDU-Kanzlerkandidat. Die Überrumpelten widersprachen nicht. (ZDF: 29.01.2025)
Merz und die AfD. Alles auf die rechte Karte. CDU-Chef Merz soll auf Gesprächsangebote von SPD und Grünen nicht reagiert haben. Die AfD macht sich derweil für ihren Auftritt bereit (TAZ: 28.1.2025). Mehrheit mit der AfD
Friedrich Merz bricht sein Wort - aber er ist stolz darauf. Friedrich Merz hält sich nicht an sein gegebenes Wort. Er hatte erklärt, dass er keine "Zufalls-Mehrheiten" mit der AfD riskieren oder herbeiführen werde. Merz bricht dieses Wort, heute ein wenig, indem er (auch) die AfD eine Mehrheit für die symbolhaften Anträge zustande bringen lässt. Am Freitag kommt es vermutlich noch gravierender, weil es dann um ein veritables Bundesgesetz geht. Das hat zwar keinen revolutionären Inhalt, aber es wäre das erste seit der Gründung der Bundesrepublik, das nur zustande käme, weil die in Teilen rechtsextreme AfD mitstimmt. Glaubwürdigkeit ist und bleibt eine zentrale Währung für Politiker, weil es für den Wähler ein seriös gangbarer Weg der Komplexitätsreduktion ist. Anstatt alle Details und Verästelungen der zahllosen Sachprobleme selber zu verstehen und zu beurteilen, wählt der Bürger den aus, dem er traut. Dem er vertrauen will. "Sie kennen mich", sagte Angela Merkel und gewann eine Bundestagswahl mit genau diesem Mechanismus.(N-TV: 29.01.2025).
SOWOHL KONSERVATIVE ALS AUCH LIBERALE stimmen am 23. März 1933 dem Ermächtigungsgesetz von Adolf Hitler und den Nationalsozialisten (NSDAP) zu, das dazu diente die demokratische Weimarer Republik handlungsunfähig zu machen und abzuschaffen. Von den 647 Abgeordneten mussten also 432 anwesend sein. SPD und KPD verfügten über 201 Abgeordnete. Um die Gültigkeit der Abstimmung zu verhindern, hätten also neben diesen 201 Abgeordneten lediglich 15 weitere Abgeordnete der Abstimmung fern bleiben müssen (647−216 = 431). Um das zu verhindern, beantragte die Reichsregierung eine Änderung der Geschäftsordnung. Danach sollten auch diejenigen Abgeordneten, die ohne Entschuldigung einer Reichstagssitzung fernblieben, als anwesend gelten. Zu diesen „unentschuldigt“ Fehlen-den zählten auch die vorher in „Schutzhaft“ genommenen oder vertriebenen Abgeordneten. Obwohl die SPD ausdrücklich auf die Gefahr des Missbrauchs hinwies, stimmten außer ihr alle Parteien dieser Änderung der Geschäftsordnung zu. Die erzwungene Abwesenheit der KPD-Abgeordneten auf Grund von Verhaftung, Ermordung und Flucht erhöhte den Druck auf die bürgerlichen Parlamentarier. Nach der Ausschaltung der KPD, „denen im übrigen die Mandate durch Verordnung entzogen worden sind“, stimmte allein die SPD (94 Stimmen) im Reichstag gegen das Gesetz. 109 Abgeordnete verschiedener Fraktionen nahmen nicht an der Abstimmung teil: … 26 Abgeordnete der SPD waren inhaftiert oder geflohen … 81 Abgeordnete der KPD (die gesamte Fraktion) wurden vor der Abstimmung widerrechtlich verhaftet oder waren geflüchtet und untergetaucht … 2 weitere Abgeordnete waren erkrankt bzw. entschuldigt. Aus-weislich des amtlichen Protokolls wurden insgesamt 538 gültige Stimmen abgegeben, 94 Ab-geordnete stimmten mit „Nein“. Alle anderen Abgeordneten (insgesamt 444) stimmten für das Gesetz. Entweder geschah dies aus Überzeugung oder aus Sorge um ihre persönliche Sicherheit und die Sicherheit ihrer Familien, aber auch, weil sie sich dem Fraktionszwang ihrer Partei beugten. Als Hermann Göring das Abstimmungsergebnis bekannt gab, stürmten die NSDAP-Abgeordneten nach vorn und sangen das Horst-Wessel-Lied !!!
https://de.wikipedia.org/
SOWOHL CDU ALS AUCH FDP... dulden Relativierung von NS-Verbrechen sowie Verunglimpfung von NS-Verfolgten und NS-Opfern durch Alt-Nazis und Rechtsextremisten im Deutschen Bundestag in 1950 (u.a. Wolfgang Hedler) und bilden zusammen von 1949 bis 1961 eine Koalition mit der DEUTSCHEN PARTEI (DP), in der sich eine Reihe von Alt-Nationalsozialisten in der Kontinuität von NS-Funktionseliten nach 1945 befinden !!!
als Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
In diesem Zeitraum von 2021 bis 2025 ist das Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwaldkreis, Baden-Württemberg, unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg. |
Seit 2022 hat das Amtsgericht unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Direktors Dr. Lars Niesler aktenkundig nachweisbar und haltbar Probleme mit der Bearbeitung von ... :
- ... von Eingaben zu KONKRETEN NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis 1933 bis 1945,
- ... von Eingaben zu KONKRETEN NS-Justizverbrechen und NS-Unrecht der Mosbacher Nazi-Justiz 1933 bis 1945,
- ... von Eingaben zur KONKRETEN mangelhaften juristischen Aufarbeitungen von NS-Verbrechen und NS-Unrecht im in der Mosbacher Region und im Neckar-Odenwaldkreis seit 1945 durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz bis heute,
- ... von Eingaben zu KONKRETEN nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD.
Amtsseitige Verweigerung der Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler, Eingaben zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht, Diskriminierung und Rassismus sowie zur AFD zu bearbeiten
BEISPIELE: Nachdem die Amtsrichterin und Familienrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler zuvor auf vier Seiten thematisiert und protokolliert, wie der Vater sich konstruktiv an der Besprechung und Gestaltung einer Regelung des Umgangsrecht beteiligt, führt die Amtsrichterin Marina Hess sodann auf Seite Fünf Folgendes in ihrer Protokollierung des gerichtlichen Vermerks unter 6F 9/22 vom 13.06.2024 aus:
"Der Vater wird in seinen Einlassungen insoweit eingegrenzt, dass er aufgefordert wird ausschließlich auf den Verfahrensgegenstand einer kindeswohldienlichen Umgangsregelung einzugehen und die Themen der Diskriminierung, des Rassismus, der Nichtverfolgung des NS-Unrechts in der Vergangenheit durch das Familiengericht Mosbach - durch die Vorsitzende - nicht erfolgte Umgänge in der Vergangenheit, Polizeieinsatz etc. zu unterlassen. Nachdem der Vater nach kurzer Unterbrechung und sodann erfolgenden Wortgefechts zwischen der Bevollmächtigten der Mutter und dem Vater nach der Unterbrechung, erneut von der mangelnden Aufarbeitung des NS-Unrechts durch die Vorsitzende, anfängt, entzieht die Vorsitzende dem Vater das Wort. Der Vater lässt sich hierdurch nicht beeindrucken und er reagiert auf den Ruf zur Ordnung durch die Vorsitzende nicht. Vielmehr nimmt er sein Telefon in die Hand und ruft die Polizei an unter Ankündigung Strafanzeige gegen die Vorsitzende zu stellen. Während die Vorsitzende diktiert telefoniert der Vater mit der Polizei. Daraufhin wird die Verhandlung beendet."
ZUVOR hatte die fallverantwortliche Amtsrichterin Marina Hess BEREITS unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler bereits wie folgt HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR agiert bzgl. Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus…
Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler teilt im anhängigen Verfahrenskomplex unter AMTSGERICHT MOSBACH 6F 9/22 am 17.08.202 schriftlich verfahrensrelevant aktenkundig AUSRÜCKLICH mitteilt, dass es ANGEBLICH NICHT Aufgabe eines deutschen Gerichtes sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten. UND DIES SOLLE INBESONDERE HIER GELTEN im KONKRETEN Zuständigkeitsbereich des AMTSGERICHT MOSBACH und der Mosbacher Justiz bzgl. NS-Verbrechen und NS-Unrecht, auch bzgl. Nazi-Justiz 1933 bis 1945, u.a. beim AG MOS, im Neckar-Odenwaldkreis, sowie bzgl. deren mangelhaften juristische Aufarbeitungen nach 1945 durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz selbst.
Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler will dem Beschwerdeführer und Anzeigeerstatter HIER amtsseitig verbieten KONKRETE Eingaben zu NS- und SS-Täter*innen per Fax beim Amtsgericht Mosbach einzureichen. Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR gezielt unter 6F 9/22 am 17.08.2022 bei den o.g. KONKRETEN NS-Aufarbeitungs-Verfahrensbeantragungen des Beschwerdeführers und Nazi-Jägers, die verfahrensrelevante und prozessuale EILBEDÜRFTIGKEIT des KONKRET hohen Alters möglicher noch lebender NS-Täter*innen, INS-BESONDERE auch bzgl. NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis, amtsseitig beim Amtsgericht Mosbach anzuerkennen und agiert HIER damit ENTGEGEN den öffentlich bekannten laufenden NS-Prozessen des 21. Jahrhunderts auch in 2022, 2023 und 2024 und 2025. Beispielsweise: Die Verurteilung eines KZ-Wachmannes in 2022 durch das Landgericht Neuruppin wegen Beihilfe zum NS-Massenmord. Die Verurteilung einer 97-jährigen KZ-Sekretärin in 2022 durch das Landgericht Itzehoe wegen Beihilfe zum NS-Massenmord. Die o.g. Verurteilung der mittlerweile 99-jährigen Zivilangestellten KZ-Sekretärin durch den Bundesgerichtshof am 20.08.2024 wegen Beteiligung am NS-Massenmord. UND DIES HIER u.a. unmittelbar nach und seit der KONKRETEN Eingabe des Beschwerdeführers und Nazi-Jägers vom 10.08.2022 mit STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 gegen Angehörige des Mosbacher SS-Zuges zur Überprüfung einer weiteren Beteiligung an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust nach der Zerstörung der Synagoge in Mosbach in 1938.
Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler missachtet die Strafprozessordnung unter § 158 bei der diesbzgl. gesetzlich geregelten Entgegennahme und Weiterbearbeitung HIER ABER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR EXPLIZIT in deren Anwendung mit der amtsseitigen NICHT-Benennung der o.g. einzeleingabenbezogenen konkreten Sachverhalte zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus, NICHT-Ausstellung der jeweiligen konkreten Eingangsbestätigungen und der NICHT-Mitteilung von jeweiligen konkreten Weiterbearbeitungen bzw. mit Verweigerungen von Mitteilungen offizieller Zuständigkeitsweiterverweisungen in der o.g. jeweiligen konkreten Eingaben-Sache. Die Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIER EXPLIZIT amtsseitig Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigungen, Sachverhaltsbenennungen und Zuständigkeitsverweisungen bei beantragten NS-Wiederaufnahme- und NS-Aufhebungsverfahren, bei beantragten NS-Wiedergutmachungs- und NS-Entschädigungsverfahren, bei beantragten gerichtlichen Prüfungen zu o.g. einzeleingabenbezogenen konkreten Sachverhalten.
Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess erlässt HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im anhängigen Verfahrenskomplex selbst KEINE amtsseitigen gerichtlichen Verfügungen zum KONKRETEN Aktenvernichtungsstopp bei den Mosbacher Justizbehörden … (A) für den Zeitraum 1933 bis 1945 … (B) … für o.g. themen- und sachbezogene Prüfungen und Verfahren seit 1945 zu juristischen Aufarbeitungen von NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis, d.h. im eigenen Zuständigkeitsbereich.
Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess erlässt HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im anhängigen Verfahrenskomplex selbst KEINE amtsseitigen gerichtlichen Verfügungen zum KONKRETEN Aktenvernichtungsstopp der Personalakten zur Mosbacher Nazi-Justiz 1933 bis 1945 bei den Mosbacher Justizbehörden sowie für o.g. themen- und sachbezogene Prüfungen und Verfahren zu juristischen Aufarbeitungen von personellen Kontinuitäten von Nazi-Juristen 1933 bis 1945 seit 1945 im Neckar-Odenwaldkreis, d.h. im eigenen Zuständigkeitsbereich.
Amtsseitige Verweigerung der Amtsrichterin Marina Hess
unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen
und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler,
Eingaben zu NS-SS-Täter*innen sowie zur AFD zu bearbeiten
Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, verweigert, verschweigt und unterdrückt HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im genannten Verfahrenskomplex die KONKRETE Eingabe des Beschwerdeführers und Nazi-Jägers vom 10.08.2022 mit STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 gegen Angehörige des Mosbacher SS-Zuges zur Überprüfung einer weiteren Beteiligung an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust nach der Zerstörung der Synagoge in Mosbach in 1938 zu bearbeiten. UND ZWAR HIER mit ihrer Verweigerung ENTGEGEN § 158 StPO von amtsseitigen ordnungsgemäßen Bestätigungen bzgl. Sachverhaltsbenennung des Strafantrages sowie bzgl. Antrags-Eingang, Antrags-Weiterbearbeitung und Antrags-Zuständigkeitsverweisung.
Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, verweigert, verschweigt und unterdrückt HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im genannten Verfahrenskomplex die KONKRETE Eingabe des Beschwerdeführers, Anzeigeerstatters und Nazi-Jägers vom 30.05.2024, u.a., unter 6F 9/22 und 6F 202/21 sowie 6F 2/22 als KV-STRAFANTRAG gegen den Beschuldigten rechtsextremen Juristen und AFD-Europa-Spitzenkandidat Maximilian Krah wegen Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen von Nazi-Verbrechen als Volksverhetzung mit der Relativierung von SS-Verbrechen am 18.05.2024 zu bearbeiten. UND ZWAR HIER mit ihrer Verweigerung ENTGEGEN § 158 StPO von amtsseitigen ordnungsgemäßen Bestätigungen bzgl. Sachverhaltsbenennung des Strafantrages sowie bzgl. Antrags-Eingang, Antrags-Weiterbearbeitung und Antrags-Zuständigkeitsverweisung.
Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, verweigert, verschweigt und unterdrückt HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im genannten Verfahrenskomplex die beantragten juristischen Aufarbeitungen der mangelhaften juristischen Aufarbeitungen seit 1945 von NS-SS-Verbrechen durch die deutsche Nachkriegsjustiz. UND ZWAR damit dadurch dann die tatsächliche Nachverfolgung dieses o.g. Strafanzeigenvorganges zur juristischen Aufarbeitung von NS-SS-Verbrechen im deutschen Gerichtsinstanzenweg ausgehend vom Amtsgericht Mosbach unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, von Beginn an EXPLIZIT NICHT nachvollziehbar wird. UND DIES OBWOHL: … Bundespräsident Gauck in 2013 ebenso wie Bundespräsident Steinmeier in 2024 BENENNEN EXPLIZIT öffentlich die Sachverhalte der Verbrechen der nationalsozialistischen SS vor 1945 sowie AUCH das Versagen der bundesdeutschen Nachkriegsjustiz bei der juristischen Aufarbeitung von SS-Verbrechen seit 1945 und entschuldigen sich dafür öffentlich.
Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, verweigert HIER seit 2022 HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im genannten Verfahrenskomplex amtsseitig, gerichtliche Prüfungen zu verfügen zu den jahrzehntelangen Deutschen Rentenbezügen für NS-Täter*innen, Kriegsverbrecher*innen und für SS-Mitglieder, Mitgliedern von NS-Organisationen im Inland und Ausland. UND DIES während ABER die diesbzgl. Gesetzliche Regelung seit Jahrzehnten beim DEUTSCHEN BUNDESTAGES thematisiert äußerst umstritten ist.
SIEHE DAZU AUCH:
| Unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg wird von 2021 bis 2025 im öffentlichen Informationsaushang "150 Jahre unabhängiges Amtsgericht Mosbach" unter dem Titel "Der Führer schützt das Recht" Folgendes thematisiert: … … NS-Schreibtischtäter als Haupt- und Exzessivtäter, Nazi-Justizverbrechen bis 1945 und Kontinuität von Nazi-Funktionseliten und Nazi-Juristen nach 1945 am Beispiel des Nazi-Staatsrechtlers, NS-Rechtstheoretikers Carl Schmitt. |
Unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg, werden von 2021 bis 2025 im öffentlichen Informationsaushang beim Amtsgericht Mosbach EXPLIZIT NICHT gegen das rechtsextremistische Nationalsozialistische Terror- Verfolgungs- und Vernichtungsregime Widerstandsleistende Juristen mit ihrer Vorbildfunktion thematisiert.
Unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg, werden von 2021 bis 2025 im öffentlichen Informationsaushang beim Amtsgericht Mosbach EXPLIZIT NICHT solche Juristen mit ihrer Vorbildfunktion thematisiert, die sich nach 1945 um die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen und NS-Unrecht bemüht haben.
Der CDU-nahe Jurist und Direktor des Amtsgericht Mosbach, Dr. Lars Niesler, hat sich SELBST EXPLIZIT NICHT der Initiative der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Demokratie und Menschenrechte (RAV) unter dem Titel "Demokratie und Menschenwürde schützen: Mehr als 200 Jurist*innen fordern Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD" (vgl. Pressemitteilung, 9. Januar 2025 >>>) mit einem Offenen Brief vom 09.01.2025 an die demokratischen Abgeordneten im Bundestag sowie an die Bundesregierung für die Einleitung eines Verbotsverfahrens der AfD angeschlossen.
Der CDU-nahe Jurist und Direktor des Amtsgericht Mosbach, Dr. Lars Niesler, hat seine Mitarbeiter*innen beim Amtsgericht Mosbach NICHT öffentlich über die Initiative "Demokratie und Menschenwürde schützen: Mehr als 200 Jurist*innen fordern Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD" informiert und hat ihnen EXPLIZIT NICHT öffentlich freigestellt, sich unabhängig und eigenständig und frei öffentlich dieser Initiative anschließen zu können.
Der CDU-nahe Jurist und Direktor des Amtsgericht Mosbach, Dr. Lars Niesler, hat seine Mitarbeiter*innen beim Amtsgericht Mosbach EXPLIZIT NICHT öffentlich über die Zwölf Seiten "Rechtswissenschaftliche Stellungnahme zu einem Parteiverbotsverfahren gegen die AfD" von 17 Staatsrechtslehrerinnen und -lehrern an den Rechts- und den Innenausschuss des Bundestags mit dem verfassungsrechtspolitischen Gebot vom November 2024 informiert. Schon ohne die Materialsammlung des Bundesamts für Verfassungsschutz halten sie auf der Grundlage von öffentlichen Äußerungen von Mandatsträgerinnen und -trägern eine belastbare Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Parteiverbotsverfahrens für möglich: "Die AfD ist danach gerade der prototypische Fall einer Partei, durch die die spezifischen Mechanismen der grundgesetzlichen wehrhaften Demokratie aktiviert werden sollten", schreiben die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen. Der CDU-nahe Jurist und Direktor des Amtsgericht Mosbach, Dr. Lars Niesler, hat seine Mitarbeiter*innen beim Amtsgericht Mosbach NICHT öffentlich über die "Rechtswissenschaftliche Stellungnahme zu einem Parteiverbotsverfahren gegen die AfD" von 17 Staatsrechtslehrerinnen und -lehrern an den Rechts- und den Innenausschuss des Bundestags informiert und hat ihnen EXPLIZIT NICHT öffentlich freigestellt, sich unabhängig und eigenständig dieser Initiative freigestellt, sich unabhängig und eigenständig dieser Initiative öffentlich anschließen zu können.
Der CDU-nahe Jurist und Direktor des Amtsgericht Mosbach, Dr. Lars Niesler, hat seine Mitarbeiter*innen beim Amtsgericht Mosbach seit 2023 EXPLIZIT NICHT öffentlich über die Veröffentlichungen des Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) informiert, die die fraktionsübergreifende Initiative von Bundestagsabgeordneten für ein Verbot der AfD für aussichtsreich hält. "Das Instrument des Verbotsverfahrens einer Partei ist aus historischer Erfahrung für eine Situation wie die jetzige geschaffen worden", heißt es in einer Mitteilung des Instituts. Bereits in einer Analyse vom Juni 2023 habe das Institut die Auffassung vertreten, dass die Partei aufgrund "ihrer Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung" durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden könnte. "Die Partei hat sich seither weiter radikalisiert", heißt es in der Mitteilung des DIMR vom 22.01.2025. Der CDU-nahe Jurist und Direktor des Amtsgericht Mosbach, Dr. Lars Niesler, hat seinen Mitarbeiter*innen beim Amtsgericht Mosbach EXPLIZIT NICHT öffentlich freigestellt, sich unabhängig und eigenständig und frei dieser Stellungnahme öffentlich anschließen zu können.
3. Antwortschreiben des Direktors des Amtsgerichts Dr. Lars Niesler vom 19.11.2024 zu KONKRETEN Eingaben an das Amtsgericht Mosbach zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus seit 2022 sowie zu diesbzgl. Strafanzeigen gegen die Amtsrichterin Marina Hess
KOMMENTAR:
Das Amtsgericht Mosbach und Direktor Dr. Lars Niesler werden gemäß § 158 StPO um ordnungsgemäße Eingangsbestätigung, Sachverhaltsbenennung und Sachverhaltserläuterung der Tatvorwürfe bzgl. der o.g. genannten Strafanzeigen GEGEN die o.g. Beschuldigte beim Amtsgericht Mosbach gebeten:
begründet durch Amtsrichterin Marina Hess:
Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter der Verantwortung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler belegt mit ihrem richterlichen Entscheiden und Handeln ihrerseits HIER die amtsseitige sachliche und fachliche Zuständigkeit für die juristische Aufarbeitung von Nazi-Kontextualisierungen und Rassismus-Kontextualisierungen ausgehend von familienrechtlichen Zivilverfahren beim Amtsgericht Mosbach.
Die HIER im o.g. Verfahrenskomplex beim Amtsgericht Mosbach fallverantwortliche Amtsrichterin und Familienrichterin Marina Hess …
… (a =>) … verknüpft selbst HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR per gerichtlicher Verfügung verfahrensinhaltlich und prozessual im anhängigen Verfahrenskomplex amtsseitig die vom Beschwerdeführer und Anzeigeerstatter beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS-, Rechtsextremismus- und Rassismus-Verfahren mit den anhängigen Familienrechtsverfahren unter 6F 202/21 und 6F 9/22 am 17.08.2022.
… (b =>) … teilt unter 6F 9/22 am 17.08.2022 per gerichtlicher Verfügung mit, dass die unter (a =>) eingereichten Beschwerdeführer-Eingaben zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus ihrerseits amtsseitig separiert und getrennt von den Familienrechtsverfahren-Akten HIER ABER in sogenannten Sonderbänden beim Amtsgericht Mosbach angelegt werden.
… (c =>) … bearbeitet DABEI in ihrem richterlichen Entscheiden und Handeln beim Amtsgericht Mosbach mit ihren gerichtlichen Verfügungen unter (a =>) und (b =>) verfahrensinhaltlich und prozessual strategisch HIER INSBESONDERE auch KONKRETE Eingaben ... bzgl. KONKRETER NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis 1933 bis 1945, … bzgl. KONKRETER NS-Justizverbrechen und NS-Unrecht der Mosbacher Nazi-Justiz 1933 bis 1945, … bzgl. deren mangelhafter juristischen Aufarbeitungen seit 1945 durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz bis heute.
… (d =>) … weist im HIER o.g. anhängigen Verfahrenskomplex seit 2021 erhobene wahrheitswidrige Rassismus-Unterstellungen in familienrechtlichen Zivilprozessen beim Amtsgericht Mosbach ihrerseits amtsseitig NICHT zurück.
… (e =>) … weist im HIER o.g. anhängigen Verfahrenskomplex seit 2021 wahrheitswidrige und rechtswidrige aus der Luft gegriffene Nazi-Unterstellungen (vgl. Aktuelle AFD-Nazi-Höcke-Rechtsprechung) in familienrechtlichen Zivilprozessen beim Amtsgericht Mosbach ihrerseits amtsseitig NICHT zurück, u.a. auch im selbst gerichtlich beauftragten familienpsychologischen Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21.
… (f =>) … verfügt in ihrem richterlichen Entscheiden und Handeln beim Amtsgericht Mosbach auch ENTGEGEN den aktenkundigen Beantragungen KEINE diesbzgl. Unterlassungsaufforderungen gegenüber Verfahrensbeteiligten und hält DAMIT amtsseitig ihrerseits diesbzgl. verfahrensinterne als auch außergerichtliche wahrheitswidrige Rassismus- und Nazi-Diskreditierungen und -Diffamierungen unter (d =>) und (e =>) mit persönlichen und beruflichen Rufschädigungen des o.g. Geschädigten Beschwerdeführers und Anzeigeerstatters aufrecht.
… (g =>) … agiert HIER willkürlich und nötigend in ihren Verfahrensführungen und Aussagen des Amtsgerichts Mosbach gegenüber dem o.g. Geschädigten Beschwerdeführer. Denn EINERSEITS seien gemäß der HIER fallverantwortlichen Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess die Beschwerdeführer-Eingaben zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus unter (a =>) und (b =>) und (c =>) HIER demnach ANGEBLICH „Verfahrensfremd“ und „NICHT-verfahrensrelevant“ in den o.g. anhängigen Familienrechtsverfahren, woraufhin die Amtsrichterin Marina Hess diese NS-relevanten Eingaben unter dieser Begründung dann in ihrerseits selbst angelegte amtsseitig separierte Sonderbände HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR verschiebt und diese dann unter (b =>) HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR NICHT transparent nachvollziehbar bearbeitet bzw. NICHT transparent zuständigkeitsbezogen weiterleitet. GLEICHZEITIG, UND DIES im KONKRETEN Widerspruch zu zuvor dargelegtem und belegten richterlichen Entscheiden und Handeln, seien gemäß der HIER fallverantwortlichen Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess diese Beschwerdeführer-Eingaben zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus unter (a =>) und (b =>) und (c =>) HIER demnach ANGEBLICH JEDOCH AUCH „verfahrenserheblich“ und „verfahrensrelevant“ in den o.g. anhängigen Familienrechtsverfahren. UND ZWAR für ihre eigens am 17.08.2022 gerichtlich verfügt beauftragte psychiatrische Begutachtung des Beschwerdeführers und Anzeigeerstatters hinsichtlich einer ihrerseits amtsseitig unterstellten ANGEBLICHEN ABER WAHRHEITSWIDRIGEN psychischen Erkrankung und damit einhergehenden eingeschränkten Erziehungsfähigkeit (Vgl. diesbzgl. Gutachten vom 23.08.2023). UND DIES u.a. begründet auf seinen unter (a =>) und (b =>) und (c =>) o.g. beim Amtsgericht Mosbach eingereichten Beantragungen zu juristischen Aufarbeitungen von KONKRETEN NS-Verbrechen, insbesondere im Neckar-Odenwaldkreis, und deren mangelhaften juristischen Aufarbeitung seit 1945 durch die Mosbacher Justiz..
… (h =>) … agiert HIER im o.g. Verfahrenskomplex ihrerseits amtsseitig seit 2022 DANN ZUDEM im richterlichen Entscheiden und Handeln mit ihrer Bearbeitungsverweigerung, d.h. HIER OHNE einzelfallbezogene KONKRETE Eingangsbestätigungen, HIER OHNE Mitteilungen zu Weiterbearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen bei KONKRETEN Beweisanträgen des Beschwerdeführers und Anzeigeerstatters im genannten Verfahrenskomplex zu seinerseits beantragten juristischen Aufarbeitungen beim Amtsgericht Mosbach von nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD. HIER bzgl. der jeweils AKTENKUNDIG NACHWEISBAR KONKRET vorgebrachten und angezeigten AFD-SACHVERHALTE und Tatsachengrundlagen. UND DIES WÄHREND ABER das Oberverwaltungsgericht Münster am 13.05.2024 die Vorinstanz des Verwaltungsgerichts Köln dahingehend bestätigt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall weiterhin einstufen darf.
Das zuvor dargelegte und belegte richterliche Entscheiden und Handeln der Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess in der BRD-Rechtsprechungspraxis, INBESONDERE auch im KONKRETEN Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Mosbach für den Neckar-Odenwaldkreis in Baden-Württemberg; INSBESONDERE verfahrensinhaltlich bzgl. Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus; SOWIE INSBESONDERE bzgl. der in Teilen rechtsextremistischen AFD, solle gemäß den Aussagen des Direktors des Amtsgerichts Dr. Lars Niesler unter 6F 202/21 u.a. am 19.11.2024 ANGEBLICH als HALTBAR und ORDNUNGSGEMÄSS und EMPFEHLENSWERT amtsgerichtsdirektorlich bestätigt gelten.
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4. KONKRETE Strafanzeigen zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler gem. § 158 StPO
Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei den Staatsanwaltschaften und Amtsgerichten schriftlich angebracht werden. Dem Verletzten ist auf Antrag der Eingang seiner Anzeige schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung soll eine kurze Zusammenfassung der Angaben des Verletzten zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat enthalten.
4.1 KONKRETE Strafanzeigen an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler gegen Dr. ALICE WEIDEL wegen der öffentlichen Aussage Adolf Hitler war ein Kommunist
20.01.2025
AUS AKTUELLEM ANLASS
STRAFANZEIGEN wegen Volksverhetzung
mit der Öffentlichen Verharmlosung des Nationalsozialismus,
des totalitären NS-Terror- und Vernichtungsregime,
sowie mit der Öffentlichen Verunglimpfung von NS-Verfolgten und NS-Opfern
durch die HIER Beschuldigte
AFD-Kanzlerkandidatin und Co-Vorsitzende der AFD-Bundestagsfraktion
Dr. ALICE WEIDEL
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler
gem. § 158 StPO wegen
öffentlicher Erklärung und Bezeichnung von ADOLF HITLER
als Kommunist, Sozialist und Linker
im Januar 2025
Die öffentliche Aussage von DR. Alice Weidel, AFD-Kanzlerkandidatin und Co-Vorsitzende der AFD-Bundestagsfraktion, im öffentlich auf der Internet-Social-Media-Plattform X ausgestrahlten Gespräch mit Elon Musk im Januar 2025: "Er (Hitler) war ein Kommunist und sah sich selbst als Sozialisten." sowie die darauf folgende in der Medienberichterstattung thematisierte Bestätigung und Rechtfertigung dieser Aussage seitens der o.g. Beschuldigten DR. Alice Weidel ADOLF HITLER SEI EIN KOMMUNIST, SOZIALIST, LINKER sind SOWOHL eine öffentlich deutliche Relativierung der Verbrechen der Nationalsozialisten ALS AUCH eine Verhöhnung und Verunglimpfung der NS-Verfolgten und NS-Opfer entgegen den historischen Tatsachengrundlagen.
Kommunisten, Gewerkschaftler, Sozialdemokraten und Linke wurden in Wahrheit vom NS-Terror-, Verfolgungs-, und Vernichtungsregime der Nationalsozialisten verboten, sie wurden aus Verwaltungen und Parlamenten entfernt, verfolgt und in Konzentrationslagern ermordet.
Diese o.g. Aussagen gefährden den öffentlichen Frieden. Der Geschichtsprofessor Werner Suppanz von der Universität Graz beantwortete die Frage, ob Nazis Sozialisten waren, dem "Standard" gegenüber deutlich: "Eindeutig nicht." Hitler selbst habe im Jahr 1928 erklärt, dass seine Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) nicht sozialistisch sei.
Die nationalsozialistische Weltanschauung beruht in ihrem Kern auf der Ungleichwertigkeit der Menschen, welche schlussendlich zum Holocaust führte. Bei den Nazis herrschte ein rassisches und biologistisches Denken, das laut Suppanz klar "rechts zu verorten ist". Im Gegensatz dazu verfolgten linke Ideologien wie Sozialismus und Kommunismus ein Gleichheitsideal. Kommunisten wurden im Nationalsozialismus verfolgt und ermordet. Tatsächlich existierte vor der Machtübernahme der Nazis ein Flügel innerhalb der Partei, der sich antikapitalistisch und revolutionär gab, dieser war aber hauptsächlich dafür gedacht, um Arbeiter für sich zu gewinnen. 1934 ließ Hitler die Führungsfigur dieses Flügels, Gregor Strasser, ebenso wie weitere innerparteiliche Gegner umbringen.
Es wird HIER gemäß § 158 StPO um die persönliche um ordnungsgemäße Eingangsbestätigung, Sachverhaltsbenennung und Sachverhaltserläuterung der Tatvorwürfe sowie um die persönliche ordnungsgemäße und sachgerechte Zuständigkeitsverweisung bzgl. der HIER o.g. Volksverhetzungs-Strafanzeigen
GEGEN die o.g. Beschuldigte DR. Alice Weidel, AFD-Kanzlerkandidatin und Co-Vorsitzende der AFD-Bundestagsfraktion, seitens des Direktors beim Amtsgericht Mosbach DR. Lars Niesler gebeten.
Mit freundlichen Grüßen, Bernd Michael Uhl
4.2 KONKRETE Strafanzeigen an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler wegen Nötigung
von Migranten, Flüchtlingen und Menschen mit Migrationshintergrund mit der nationalsozialistisch-orientierten „Abschiebeticket“-Bundestagswahlkampfaktion im Januar 2025 durch die HIER Beschuldigten
Verantwortlichen des baden-württembergischen AFD-Landesverbandes
20.01.2025
AUS AKTUELLEM ANLASS
STRAFANZEIGEN wegen Nötigung
von Migranten, Flüchtlingen und Menschen mit Migrationshintergrund
mit der nationalsozialistisch-orientierten
„Abschiebeticket“-Bundestagswahlkampfaktion im Januar 2025
durch die HIER Beschuldigten
Verantwortlichen des vom Landesverfassungsschutz seit Juli 2022 als
rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuften
baden-württembergischen AFD-Landesverbandes
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg,
gem. § 158 StPO
HIERMIT ergehen an den Direktor beim Amtsgericht Mosbach DR. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg, gemäß Strafprozessordnung § 158 wegen der fremdenfeindlichen, menschen-verachtenden und nationalsozialistisch-orientierten AfD-Bundestags-Wahlkampfaktion im Januar 2025 mit den öffentlich verteilten AfD-"Abschiebeticket"-Flyern die Strafanzeigen der Nö-tigung gegen die Verantwortlichen des baden-württembergischen AFD-Landesverbandes. Hintergrund ist die in der Medienberichterstattung scharf kritisierte AfD-Wahlkampfaktion, bei der die Partei "Abschiebetickets" in Karlsruhe verteilt hat, die Flugtickets täuschend ähnlich sehen und wie folgt in der aktuellen Medienberichterstattung thematisiert und diskutiert werden.
Eine Parallele sieht Carl-Eric Linsler, wissenschaftlicher Sammlungsleiter des "Arthur Langer-man Archiv" für die Erforschung des visuellen Antisemitismus am Zentrum für Antisemitismusforschung der TU Berlin, dabei zu den "Rückflugtickets" der AfD, die versehen sind mit dem Datum der Bundestagswahl. Das soll suggerieren, dass sich nach den Wahlen einiges verändern wird. Außerdem steht unter der Zeile Platz "51P" - die absolute Mehrheit also? Beobachter der AfD decodieren das als Machtergreifungsfantasien und auch die Flugzeit 8 bis 18 Uhr könne man - mit dem gängigen rechtsextremistischen Alphabet-Code - in "Heil Adolf Hitler" dechiffrieren, heißt es.
Der Karlsruher AfD-Bundestagsabgeordnete Marc Bernhard bestätigte die Verteilaktion. Es seien 20.000-30.000 Flyer gedruckt worden. Demnach würden sie an Wahlkampfständen verteilt und in Briefkästen geworfen. Mit dieser Aktion der baden-württembergischen AFD ist HIER eine Grenze überschritten, die den Zusammenhalt in der Gesellschaft gefährdet, weil diese Wahlkampfmaßnahme unmenschlich und unanständig ist und das politische und gesellschaftliche Klima in Deutschland vergiftet.
Der AfD Co-Chef in Baden-Württemberg Markus Frohnmaier hat die Tickets als kreative Aktion des Kreisverbandes gelobt, die man unterstütze. Fakt ist, sie wurden im Kaiserreich erfunden, fortgeführt von den Nationalsozialisten unter Adolf Hitler, aufgegriffen in den Jahren 2011 und 2013 von der mittlerweile verbotenen NPD und jetzt neuaufgelegt von der AfD in Karlsruhe.
Rolf Frankenberger vom Tübinger Institut für Rechtsextremismusforschung (IRex) sagte gegenüber dem SWR, die AfD bediene sich mit den "Abschiebetickets" einem bekannten Muster. "Wir kennen das aus 1933 und auch früher schon, dass eben auch hier wieder jüdische Mit-bürgerinnen und Mitbürger mit solchen Tickets verhöhnt und ausgestoßen wurden", erklärt Frankenberger.
Ähnliche Tickets gab es bereits bei antisemitischer Propaganda aus dem Kaiserreich, wo Ende des 19. Jahrhunderts der moderne politische Antisemitismus entstand. Neben Freifahrkarten wurden damals zur Verächtlichmachung von jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern auch Postkarten mit antisemitischen Karikaturen genutzt. Das erklärt Carl-Eric Linsler, wissenschaftlicher Sammlungsleiter des "Arthur Langerman Archiv" für die Erforschung des visuellen Anti-semitismus am Zentrum für Antisemitismusforschung der TU Berlin, im Gespräch mit dem SWR.
Laut Linsler konnte man sie bei als antisemitisch geltenden Buchhandlungen, Verlagen und Gruppierungen kaufen oder bestellen. Dabei sei es darum gegangen, beim Empfänger das Gefühl zu vermitteln, nicht dazuzugehören, sie aus der Nation und später in den 1930er-Jahren dann auch aus der Volksgemeinschaft auszugrenzen. Immer sei mitgeschwungen, "wir wollen euch nicht und zahlen sogar dafür, dass ihr Deutschland verlasst", sagt Linsler. Eine Erniedrigung von Menschen, deren Vorfahren seit Jahrhunderten hier lebten. Man habe ihnen signalisiert, egal wie lang sie hier seien, sie gehörten nicht dazu.
Dabei vermittelten die historischen Freifahrtscheine den Anschein eines öffentlichen Dokuments und suggerierten, "der Staat will euch nicht mehr hier haben". Laut Linsler schwang aber immer auch eine Drohung mit, die den Eindruck vermittelte, dass sich bei anderen Machtverhältnissen einiges ändern könnte.
Die AfD will HIERBEI das Völkische stärken - parallel zu den 1920er Jahren und der folgenden Naziherrschaft der 1930er Jahre. Das zeige, dass die AfD keine konservative Partei, sondern eine extrem rechte Partei sei, die "exkludierende Vorstellungen von Volk und Nation hat und Menschen per se aufgrund ihrer Herkunft abwertend betrachtet".
Urheber einer ähnlichen Aktion ist die NSDAP: 1933 verteilten die Nationalsozialisten "Zugtickets" zur Ausreise aus Deutschland an Jüdinnen und Juden.
Die AfD betreibt mit faschistischen Methoden Volksverhetzung. Diese Bedrohung gegen unsere Mitbürger*innen muss scharfe Konsequenzen für diese "faschistischen Methoden der volksverhetzenden Nötigung" haben.
Das Landesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall ein. Der ethnisch homogene Volksbegriff, beim formal aufgelösten "Flügel" sowie der "Jungen Alternative", "steht im Widerspruch zu zentralen Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung", ist im Verfassungsschutzbericht des Landes Baden-Württemberg zu lesen.
Die inzwischen in Die Heimat umbenannte NPD hatte 2013 ebenfalls gefälschte Flugtickets mit der Aufforderung zur "Heimreise" verteilt. Damals richtete sich die rechtsextreme Partei damit gezielt an Kandidierende mit Migrationshintergrund und beschuldigte sie einer angeblich strafbaren "politische(n) Einflussnahme auf die ethnische Gruppe der Deutschen".
Durch diese baden-württembergische AFD-Bundestagswahlkampfaktion in 2025 wird zunächst einmal deutlich, wie sehr unsere Demokratie auf gutwillige Akteure angewiesen ist. Denn: Grundsätzlich sind die Grenzen im Wahlkampf bei uns eher weit. Zum einen schützt das Grundgesetz die freien, gleichen und unbeeinflussten Wahlen. Einflussnahme soll also in jedem Fall vermieden werden. Die Gefahr bestünde natürlich, wenn Gerichte Aktionen oder Äußerungen unterbinden. Zum anderen bedeutet Demokratie ja gerade Wettkampf zwischen unterschiedlichen Meinungen und Positionen - da darf man im Wahlkampf auch mal über die moralischen Stränge schlagen. Die Grenze ist natürlich immer das Strafgesetzbuch. Was strafbar ist, ist nicht mehr erlaubt. UND GENAU DAS ist HIER zu prüfen nach offizieller Annahme und Zuständigkeitsweiterverweisung des HIER vorliegenden Strafantrages durch den Direktor des Amtsgerichts, Dr. Lars Niesler. In Betracht kommt, dass die Tickets und das Einwerfen in die Briefkästen volksverhetzend nötigend sind, also zum Hass gegen Menschen mit Migrationshintergrund aufstacheln und die Menschenwürde dieser Gruppe verletzen. Es gibt Berichte darüber, dass die Tickets vor allem in Gegenden eingeworfen wurden, wo Menschen mit Migrationshintergrund wohnen.
Das "Abschiebeticket" reiht sich in etliche Fälle, in denen die AFD an die Grenze des Sagba-ren, vielleicht darüber hinaus, geht. Man denke dabei etwa an Björn Höcke und seinen Strafprozess wegen Volksverhetzung. Immer wieder nutzen Akteure der Partei historische Parallelen und nationalsozialistische Begriffe und bedienen damit ein rechtsradikales, extremistisches Milieu, um sich anschließend gegenüber den bürgerlichen, liberalen Zuhörern und vor allem gegenüber der Staatsgewalt ahnungslos zu stellen. Der Staat muss anfangen, all diese Aktionen und Äußerungen in der Zusammenschau zu betrachten. Dann nämlich ist die Grenze der plausiblen Leugnung überschritten. In der Gesamtbetrachtung aller Äußerungen der Akteure wird ganz klar, was eigentlich gemeint ist. Dann kann die Strategie der AfD, das Ahnungslosstellen und auf die bestmögliche Auslegung pochen, nicht mehr wirken. Dazu gehört nun auch das "Abschiebeticket", für die ja auch ein offizieller Landesverband der Partei, HIER BA-DEN-WÜRTTEMBERG, der sogar AFD-Kanzlerkandidatin Weidel angehört, verantwortlich ist. Auf der Aufstellungsversammlung Anfang Oktober 2024 in Ulm wurde Weidel mit 86,5 Prozent als Spitzenkandidatin auf Platz 1 der baden-württembergischen Landesliste für die Bundestagswahl 2025 gewählt.
Aus Sicht von Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel, Strafrechtsprofessor an der Uni Augsburg, sei insbesondere zu prüfen, ob gegen Teile der Bevölkerung zum Hass angestachelt beziehungs-weise die Menschenwürde angegriffen wird. "Sollte man dem Flyer die Eignung entnehmen können, zum Hass gegen Teile der inländischen Bevölkerung anzustacheln oder die Menschenwürde anzugreifen, kann die Tatbestandsmäßigkeit nicht schlicht mit Verweis auf politische Forderungen rückgängig gemacht werden", so Kubiciel gegenüber LTO. Entscheidend sei vielmehr, ob die Voraussetzungen der sogenannten Sozialadäquanzklausel vorliegen, ob also der Flyer als ein Mittel zur staatsbürgerlichen Aufklärung zu bewerten ist. "Dazu müsste er vorrangig der Vermittlung von Wissen zur Anregung der politischen Willensbildung der Empfänger dienen", so der Strafrechtler. Liege der Schwerpunkt hingegen auf volksverhetzender nötigender Agitation und Propaganda und wäre die Aufklärung über politische Ziele nur ein Vorwand, bleibe es bei der Strafbarkeit, weil kein Fall von Sozialadäquanz vorliegt. "Das ist zum einen Tatfrage, muss aber zum anderen auch unter besonderer Berücksichtigung der jeweiligen Verfassungsrechte der Betroffenen beurteilt werden."
Es wird HIER gemäß § 158 StPO um die persönliche um ordnungsgemäße Eingangsbestätigung, Sachverhaltsbenennung und Sachverhaltserläuterung der Tatvorwürfe sowie um die persönliche ordnungsgemäße und sachgerechte Zuständigkeitsverweisung bzgl. der HIER o.g. Strafanzeigen wegen Nötigung von Migranten, Flüchtlingen und Menschen mit Migrationshintergrund mit der nationalsozialistisch-orientierten „Abschiebeticket“-Bundestagswahlkampfaktion im Januar 2025 GEGEN die o.g. Beschuldigten Verantwortlichen des vom Landesverfassungsschutz seit Juli 2022 als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuften baden-württembergischen AFD-Landesverbandes, seitens des Direktors beim Amtsgericht Mosbach DR. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg, gebeten.
Mit freundlichen Grüßen, Bernd Michael Uhl
4.3 KONKRETE Strafanzeigen an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler wegen Volksverhetzung mit der Öffentlichen Verharmlosung des Nationalsozialismus, des totalitären NS-Terror- und Vernichtungsregime, sowie mit der Öffentlichen Verunglimpfung von NS-Verfolgten und NS-Opfern
durch die HIER Beschuldigte AFD-Kanzlerkandidatin und Co-Vorsitzende der AFD-Bundestagsfraktion
Dr. ALICE WEIDEL mit der öffentlichen Erklärung und Bezeichnung von ADOLF HITLER als Sozialist und als Linker während einer AFD-Partei- und Wahlkampfveranstaltung im Hamburger Rathaus am 16.01.2025
22.01.2025
AUS AKTUELLEM ANLASS
STRAFANZEIGEN wegen Volksverhetzung
mit der Öffentlichen Verharmlosung des Nationalsozialismus,
des totalitären NS-Terror- und Vernichtungsregime,
sowie mit der Öffentlichen Verunglimpfung von NS-Verfolgten und NS-Opfern
durch die HIER Beschuldigte
AFD-Kanzlerkandidatin und Co-Vorsitzende der AFD-Bundestagsfraktion
Dr. ALICE WEIDEL
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler
gem. § 158 StPO wegen
öffentlicher Erklärung und Bezeichnung von
ADOLF HITLER als Sozialist und als Linker
während einer AFD-Partei- und Wahlkampfveranstaltung im Hamburger Rathaus
am 16.01.2025
begründet durch Direktor des Amtsgerichts, Dr. Lars Niesler:
Das zuvor dargelegte und belegte richterliche Entscheiden und Handeln der Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess in der BRD-Rechtsprechungspraxis, INBESONDERE auch im KONKRETEN Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Mosbach für den Neckar-Odenwaldkreis in Baden-Württemberg; INSBESONDERE verfahrensinhaltlich bzgl. Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus; SOWIE INSBESONDERE bzgl. der in Teilen rechtsextremistischen AFD, solle gemäß den Aussagen des Direktors des Amtsgerichts Dr. Lars Niesler unter 6F 202/21 u.a. am 19.11.2024 ANGEBLICH als HALTBAR und ORDNUNGSGEMÄSS und EMPFEHLENSWERT amtsgerichtsdirektorlich bestätigt gelten.
des Amtsgerichts Mosbach und als
Vor dem Hintergrund der schwierigen Regierungsbildung mit der rechtspopulistischen und teilweise rechtsextremen FPÖ in Österreich, hat der CDU-Kanzlerkandidat und CDU-Parteivorsitzende Friedrich Merz während des Bundestagswahlkampfes im Januar 2025 öffentlich mitgeteilt und bekräftigt, dass die CDU-Brandmauer zur AFD definitiv stehen würde und dass er selbst sein Schicksal als CDU-Parteivorsitzender daran knüpfen würde. Österreich sei der „Beweis dafür, dass man Rechtspopulisten nicht den Weg in die Macht ebnen darf“, sagte Merz in den ARD-„Tagesthemen“ (WELT: 11.01.2025). Er werde nicht zulassen, dass in der CDU die „Brandmauer“ zur AfD falle. „Ich knüpfe mein Schicksal als Parteivorsitzender der CDU an diese Antwort“, sagte Merz am Rande einer Klausur des CDU-Bundesvorstands in Hamburg. „Wir arbeiten nicht mit einer Partei zusammen, die ausländerfeindlich ist, die anti-semitisch ist, die Rechtsradikale in ihren Reihen, die Kriminelle in ihren Reihen hält – eine Partei, die mit Russland liebäugelt und aus der Nato und aus der Europäischen Union austreten will.“
Die öffentlichen Aussagen und Behauptungen von DR. Alice Weidel, AFD-Kanzlerkandidatin und Co-Vorsitzende der AFD-Bundestagsfraktion während einer AFD-Partei- und Wahlkampfveranstaltung im Hamburger Rathaus am 16.01.2025, ADOLF HITLER SEI EIN SOZIALIST, SEI EIN LINKER sind SOWOHL eine öffentlich deutliche Relativierung der Verbrechen der Nationalsozialisten ALS AUCH eine Verhöhnung und Verunglimpfung der NS-Verfolgten und NS-Opfer entgegen den historischen Tatsachengrundlagen. Über Adolf Hitler behauptete sie am 16.01.2025 öffentlich: „Natürlich war er ein Linker. Er war ein Sozialist.“
Eine völlig verzerrte Beschreibung der Realität, eine groteske Umdeutung der deutschen Geschichte. Denn Kommunisten, Gewerkschaftler, Sozialdemokraten und Linke wurden in Wahrheit vom NS-Terror-, Verfolgungs-, und Vernichtungsregime der Nationalsozialisten verboten, sie wurden aus Verwaltungen und Parlamenten entfernt, verfolgt und in Konzentrationslagern ermordet. Diese o.g. Aussagen gefährden den öffentlichen Frieden.
Der Geschichtsprofessor Werner Suppanz von der Universität Graz beantwortete die Frage, ob Nazis Sozialisten waren, dem "Standard" gegenüber deutlich: "Eindeutig nicht." Hitler selbst habe im Jahr 1928 erklärt, dass seine Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) nicht sozialistisch sei. Die nationalsozialistische Weltanschauung beruht in ihrem Kern auf der Ungleichwertigkeit der Menschen, welche schlussendlich zum Holocaust führte. Bei den Nazis herrschte ein rassisches und biologistisches Denken, das laut Suppanz klar "rechts zu verorten ist". Im Gegensatz dazu verfolgten linke Ideologien wie Sozialismus und Kommunismus ein Gleichheitsideal. Tatsächlich existierte vor der Machtübernahme der Nazis ein Flügel innerhalb der Partei, der sich antikapitalistisch und revolutionär gab, dieser war aber hauptsächlich dafür gedacht, um Arbeiter für sich zu gewinnen. 1934 ließ Hitler die Führungsfigur dieses Flügels, Gregor Strasser, ebenso wie weitere innerparteiliche Gegner umbringen.
Auf der Aufstellungsversammlung Anfang Oktober 2024 in Ulm wurde Alice Weidel mit 86,5 Prozent als Spitzenkandidatin auf Platz 1 der baden-württembergischen Landesliste für die Bundestagswahl 2025 gewählt. Seit Juli 2022 wird der baden-württembergische AFD-Landesverband vom Landesverfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft.
Es wird HIER gemäß § 158 StPO um die persönliche um ordnungsgemäße Eingangsbestätigung, Sachverhaltsbenennung und Sachverhaltserläuterung der Tatvorwürfe sowie um die persönliche ordnungsgemäße und sachgerechte Zuständigkeitsverweisung bzgl. der HIER o.g. Strafanzeigen wegen Volksverhetzung mit der öffentlichen Behauptung am 16.01.2025 Adolf Hitler sei ein Sozialist und ein Linker gewesen GEGEN die o.g. Beschuldigte Dr. Alice Weidel, seitens des Direktors beim Amtsgericht Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg, gebeten.
Mit freundlichen Grüßen, Bernd Michael Uhl
4.4 KONKRETE Strafanzeigen an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler wegen Volksverhetzung gegen Migranten, Flüchtlingen und Menschen mit Migrationshintergrund mit der nationalsozialistisch-orientierten „Abschiebeticket“-Bundestagswahlkampfaktion im Januar 2025 durch die HIER Beschuldigten Verantwortlichen des vom Landesverfassungsschutz seit Juli 2022 als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuften baden-württembergischen AFD-Landesverbandes
25.01.2025
AUS AKTUELLEM ANLASS
STRAFANZEIGEN wegen Volksverhetzung
gegen Migranten, Flüchtlingen und Menschen mit Migrationshintergrund
mit der nationalsozialistisch-orientierten
„Abschiebeticket“-Bundestagswahlkampfaktion im Januar 2025
durch die HIER Beschuldigten
Verantwortlichen des vom Landesverfassungsschutz seit Juli 2022 als
rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuften
baden-württembergischen AFD-Landesverbandes,
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg,
gem. § 158 StPO
Politische Kontextualisierung des Agierens von Dr. Lars Niesler als Direktor
des Amtsgerichts Mosbach und als
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
Vor dem Hintergrund der schwierigen Regierungsbildung mit der rechtspopulistischen und teil-weise rechtsextremen FPÖ in Österreich, hat der CDU-Kanzlerkandidat und CDU-Parteivorsitzende Friedrich Merz während des Bundestagswahlkampfes im Januar 2025 öffentlich mitgeteilt und bekräftigt, dass die CDU-Brandmauer zur AFD definitiv stehen würde und dass er selbst sein Schicksal als CDU-Parteivorsitzender daran knüpfen würde. Österreich sei der „Beweis dafür, dass man Rechtspopulisten nicht den Weg in die Macht ebnen darf“, sagte Merz in den ARD-„Tagesthemen“ (WELT: 11.01.2025). Er werde nicht zulassen, dass in der CDU die „Brandmauer“ zur AfD falle. „Ich knüpfe mein Schicksal als Parteivorsitzender der CDU an diese Antwort“, sagte Merz am Rande einer Klausur des CDU-Bundesvorstands in Hamburg. „Wir arbeiten nicht mit einer Partei zusammen, die ausländerfeindlich ist, die anti-semitisch ist, die Rechtsradikale in ihren Reihen, die Kriminelle in ihren Reihen hält – eine Partei, die mit Russland liebäugelt und aus der Nato und aus der Europäischen Union austreten will.“
Warnungen vor Wahlerfolgen der AfD gibt es seit Langem. Aber am 19.01.2025 holte Friedrich Merz ganz weit aus: Der Unions-Kanzlerkandidat warnte nicht nur vor einem Wahlsieg der Rechtspopulisten 2029 in Deutschland. "Ich sage es, wie ich es denke: Die nächste Bundestagswahl ist dann 2033. Und einmal 33 reicht für Deutschland", fügte er in Anspielung auf die Machtübernahme der Nazis 1933 hinzu (ntv: 22.01.2025).
TATVORWURF GEGEN o.g. BESCHULDIGTE
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 130 Volksverhetzung
… Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwür-de anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,…
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
HIERMIT ergehen an den Direktor beim Amtsgericht Mosbach DR. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg, gemäß Strafprozessordnung § 158 wegen der fremdenfeindlichen, menschen-verachtenden und nationalsozialistisch-orientierten AfD-Bundestags-Wahlkampfaktion im Januar 2025 mit den öffentlich verteilten AfD-"Abschiebeticket"-Flyern die Strafanzeigen der Volksverhetzung gegen die Verantwortlichen des baden-württembergischen AFD-Landesverbandes. Hintergrund ist die in der Medienberichterstattung scharf kritisierte AfD-Wahlkampfaktion, bei der die Partei "Abschiebetickets" in Karlsruhe verteilt hat, die Flugtickets täuschend ähnlich sehen und wie folgt in der aktuellen Medienberichterstattung thematisiert und diskutiert werden.
Eine Parallele sieht Carl-Eric Linsler, wissenschaftlicher Sammlungsleiter des "Arthur Langer-man Archiv" für die Erforschung des visuellen Antisemitismus am Zentrum für Antisemitismusforschung der TU Berlin, dabei zu den "Rückflugtickets" der AfD, die versehen sind mit dem Datum der Bundestagswahl. Das soll suggerieren, dass sich nach den Wahlen einiges verändern wird. Außerdem steht unter der Zeile Platz "51P" - die absolute Mehrheit also? Beobachter der AfD decodieren das als Machtergreifungsfantasien und auch die Flugzeit 8 bis 18 Uhr könne man - mit dem gängigen rechtsextremistischen Alphabet-Code - in "Heil Adolf Hitler" dechiffrieren, heißt es.
Der Karlsruher AfD-Bundestagsabgeordnete Marc Bernhard bestätigte die Verteilaktion. Es seien 20.000-30.000 Flyer gedruckt worden. Demnach würden sie an Wahlkampfständen verteilt und in Briefkästen geworfen. Mit dieser Aktion der baden-württembergischen AFD ist HIER eine Grenze überschritten, die den Zusammenhalt in der Gesellschaft gefährdet, weil diese Wahlkampfmaßnahme unmenschlich und unanständig ist und das politische und gesellschaftliche Klima in Deutschland vergiftet.
Der AfD Co-Chef in Baden-Württemberg Markus Frohnmaier hat die Tickets als kreative Aktion des Kreisverbandes gelobt, die man unterstütze. Fakt ist, sie wurden im Kaiserreich erfunden, fortgeführt von den Nationalsozialisten unter Adolf Hitler, aufgegriffen in den Jahren 2011 und 2013 von der mittlerweile verbotenen NPD und jetzt neuaufgelegt von der AfD in Karlsruhe.
Offensichtliche AFD-Anleihe in 2025 bei antisemitischen, nationalsozialistischen und rechtsextremistischen historischen Vorbildern
Rolf Frankenberger vom Tübinger Institut für Rechtsextremismusforschung (IRex) sagte gegenüber dem SWR, die AfD bediene sich mit den "Abschiebetickets" einem bekannten Muster. "Wir kennen das aus 1933 und auch früher schon, dass eben auch hier wieder jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger mit solchen Tickets verhöhnt und ausgestoßen wurden", erklärt Frankenberger.
Ähnliche Tickets gab es bereits bei antisemitischer Propaganda aus dem Kaiserreich, wo Ende des 19. Jahrhunderts der moderne politische Antisemitismus entstand. Neben Freifahrkarten wurden damals zur Verächtlichmachung von jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern auch Postkarten mit antisemitischen Karikaturen genutzt. Das erklärt Carl-Eric Linsler, wissenschaftlicher Sammlungsleiter des "Arthur Langerman Archiv" für die Erforschung des visuellen Antisemitismus am Zentrum für Antisemitismusforschung der TU Berlin, im Gespräch mit dem SWR.
Laut Linsler konnte man sie bei als antisemitisch geltenden Buchhandlungen, Verlagen und Gruppierungen kaufen oder bestellen. Dabei sei es darum gegangen, beim Empfänger das Gefühl zu vermitteln, nicht dazuzugehören, sie aus der Nation und später in den 1930er-Jahren dann auch aus der Volksgemeinschaft auszugrenzen. Immer sei mitgeschwungen, "wir wollen euch nicht und zahlen sogar dafür, dass ihr Deutschland verlasst", sagt Linsler. Eine Erniedrigung von Menschen, deren Vorfahren seit Jahrhunderten hier lebten. Man habe ihnen signalisiert, egal wie lang sie hier seien, sie gehörten nicht dazu.
Dabei vermittelten die historischen Freifahrtscheine den Anschein eines öffentlichen Dokuments und suggerierten, "der Staat will euch nicht mehr hier haben". Laut Linsler schwang aber immer auch eine Drohung mit, die den Eindruck vermittelte, dass sich bei anderen Machtverhältnissen einiges ändern könnte.
Die AfD will HIERBEI das Völkische stärken - parallel zu den 1920er Jahren und der folgenden Naziherrschaft der 1930er Jahre. Das zeige, dass die AfD keine konservative Partei, sondern eine extrem rechte Partei sei, die "exkludierende Vorstellungen von Volk und Nation hat und Menschen per se aufgrund ihrer Herkunft abwertend betrachtet".
Urheber einer ähnlichen Aktion ist die NSDAP: 1933 verteilten die Nationalsozialisten "Zugtickets" zur Ausreise aus Deutschland an Jüdinnen und Juden.
Strafrechtliche Konsequenzen nach offizieller Annahme und
Zuständigkeitsweiterverweisung des HIER vorliegenden Strafantrages durch
den Direktor des Amtsgerichts, Dr. Lars Niesler
Die AfD betreibt mit faschistischen Methoden Volksverhetzung. Diese Bedrohung gegen unsere Mitbürger*innen muss scharfe Konsequenzen für diese "faschistischen Methoden der volks-verhetzenden Nötigung" haben.
Das Landesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall ein. Der ethnisch homogene Volksbegriff, beim formal aufgelösten "Flügel" sowie der "Jungen Alternative", "steht im Widerspruch zu zentralen Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung", ist im Verfassungsschutzbericht des Landes Baden-Württemberg zu lesen.
Die inzwischen in Die Heimat umbenannte NPD hatte 2013 ebenfalls gefälschte Flugtickets mit der Aufforderung zur "Heimreise" verteilt. Damals richtete sich die rechtsextreme Partei damit gezielt an Kandidierende mit Migrationshintergrund und beschuldigte sie einer angeblich strafbaren "politische(n) Einflussnahme auf die ethnische Gruppe der Deutschen".
Durch diese baden-württembergische AFD-Bundestagswahlkampfaktion in 2025 wird zunächst einmal deutlich, wie sehr unsere Demokratie auf gutwillige Akteure angewiesen ist. Denn: Grundsätzlich sind die Grenzen im Wahlkampf bei uns eher weit. Zum einen schützt das Grundgesetz die freien, gleichen und unbeeinflussten Wahlen. Einflussnahme soll also in jedem Fall vermieden werden. Die Gefahr bestünde natürlich, wenn Gerichte Aktionen oder Äußerungen unterbinden. Zum anderen bedeutet Demokratie ja gerade Wettkampf zwischen unterschiedlichen Meinungen und Positionen - da darf man im Wahlkampf auch mal über die moralischen Stränge schlagen. Die Grenze ist natürlich immer das Strafgesetzbuch. Was strafbar ist, ist nicht mehr erlaubt. UND GENAU DAS ist HIER zu prüfen nach offizieller Annahme und Zuständigkeitsweiterverweisung des HIER vorliegenden Strafantrages durch den Direktor des Amtsgerichts, Dr. Lars Niesler. In Betracht kommt, dass die Tickets und das Einwerfen in die Briefkästen volksverhetzend nötigend sind, also zum Hass gegen Menschen mit Migrationshintergrund aufstacheln und die Menschenwürde dieser Gruppe verletzen. Es gibt Berichte dar-über, dass die Tickets vor allem in Gegenden eingeworfen wurden, wo Menschen mit Migrationshintergrund wohnen.
Das "Abschiebeticket" reiht sich in etliche Fälle, in denen die AFD an die Grenze des Sagbaren, vielleicht darüber hinaus, geht. Man denke dabei etwa an Björn Höcke und seinen Strafprozess wegen Volksverhetzung. Immer wieder nutzen Akteure der Partei historische Parallelen und nationalsozialistische Begriffe und bedienen damit ein rechtsradikales, extremistisches Milieu, um sich anschließend gegenüber den bürgerlichen, liberalen Zuhörern und vor allem gegenüber der Staatsgewalt ahnungslos zu stellen. Der Staat muss anfangen, all diese Aktionen und Äußerungen in der Zusammenschau zu betrachten. Dann nämlich ist die Grenze der plausiblen Leugnung überschritten. In der Gesamtbetrachtung aller Äußerungen der Akteure wird ganz klar, was eigentlich gemeint ist. Dann kann die Strategie der AfD, das Ahnungs-losstellen und auf die bestmögliche Auslegung pochen, nicht mehr wirken.
Dazu gehört nun auch das "Abschiebeticket", für die ja auch ein offizieller Landesverband der Partei, HIER BADEN-WÜRTTEMBERG, der sogar AFD-Kanzlerkandidatin Weidel angehört, verantwortlich ist. Auf der Aufstellungsversammlung Anfang Oktober 2024 in Ulm wurde Weidel mit 86,5 Prozent als Spitzenkandidatin auf Platz 1 der baden-württembergischen Landesliste für die Bundestagswahl 2025 gewählt.
Aus Sicht von Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel, Strafrechtsprofessor an der Uni Augsburg, sei insbesondere zu prüfen, ob gegen Teile der Bevölkerung zum Hass angestachelt beziehungs-weise die Menschenwürde angegriffen wird. "Sollte man dem Flyer die Eignung entnehmen können, zum Hass gegen Teile der inländischen Bevölkerung anzustacheln oder die Menschenwürde anzugreifen, kann die Tatbestandsmäßigkeit nicht schlicht mit Verweis auf politische Forderungen rückgängig gemacht werden", so Kubiciel gegenüber LTO. Entscheidend sei vielmehr, ob die Voraussetzungen der sogenannten Sozialadäquanzklausel vorliegen, ob also der Flyer als ein Mittel zur staatsbürgerlichen Aufklärung zu bewerten ist. "Dazu müsste er vorrangig der Vermittlung von Wissen zur Anregung der politischen Willensbildung der Empfänger dienen", so der Strafrechtler. Liege der Schwerpunkt hingegen auf volksverhetzender nötigender Agitation und Propaganda und wäre die Aufklärung über politische Ziele nur ein Vorwand, bleibe es bei der Strafbarkeit, weil kein Fall von Sozialadäquanz vorliegt. "Das ist zum einen Tatfrage, muss aber zum anderen auch unter besonderer Berücksichtigung der jeweiligen Verfassungsrechte der Betroffenen beurteilt werden."
Es wird HIER gemäß § 158 StPO um die persönliche um ordnungsgemäße Eingangsbestätigung, Sachverhaltsbenennung und Sachverhaltserläuterung der Tatvorwürfe sowie um die persönliche ordnungsgemäße und sachgerechte Zuständigkeitsverweisung bzgl. der HIER o.g. Strafanzeigen wegen Volksverhetzung gegen Migranten, Flüchtlingen und Menschen mit Migrationshintergrund mit der nationalsozialistisch-orientierten „Abschiebeticket“-Bundestagswahlkampfaktion im Januar 2025 GEGEN die o.g. Beschuldigten Verantwortlichen des vom Landesverfassungsschutz seit Juli 2022 als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuften baden-württembergischen AFD-Landesverbandes, seitens des Direktors beim Amtsgericht Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg, gebeten.
Mit freundlichen Grüßen, Bernd Michael Uhl
4.5 KONKRETER Antrag auf gerichtliche Prüfung zu Deutschen Rentenbezügen für NS-Täter*innen, Kriegsverbrecher*innen und SS-Mitglieder an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
SIEHE DAZU AUCH:
01.02.2025
AUS AKTUELLEN ANLÄSSEN:
>>> Internationaler Holocaust-Gedenktag
zum 80. Jahrestag der Befreiung des KZ-Auschwitz
am 27.01.2025 <<<
>>> Gedenkstunde im Deutschen Bundestag
für die Opfer des Nationalsozialismus
am 29.01.2025 <<<
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE gegen die
die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess
wegen intransparenter nicht-nachvollziehbarer Bearbeitungsverweigerung
von KONKRETEN Eingaben
zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht,
Diskriminierung und Rassismus sowie zur AFD
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg,
Antrag auf KONKRETE gerichtliche Prüfung beim Amtsgericht Mosbach
zu Auszahlungen von Kriegsopferrenten
an Nazi-Täter*innen und Kriegsverbrecher*innen, SS-Mitglieder und
Mitglieder von nationalsozialistischen Organisationen,
ENTGEGEN
dem Kontrollgesetz des DEUTSCHEN BUNDESTAGES von 1998
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Amtsgerichtsdirektor Dr. Lars Niesler,
Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigung
Das Amtsgericht Mosbach und sein Direktor Dr. Lars Niesler persönlich (s.u.) werden um ordnungsgemäße Eingangsbestätigung, Sachverhaltsbenennung und Sachverhaltserläuterung bzgl. der o.g. genannten Dienstaufsichtsbeschwerden und Anträge auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl. Deutscher Renten an Nazi-Täter*innen und Kriegsverbrecher*innen und Mitglieder von nationalsozialistischen Organisationen gebeten.
Amtsseitige Verweigerung der Amtsrichterin Marina Hess
unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen
und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler,
Eingaben zu NS-SS-Täter*innen sowie zur AFD zu bearbeiten
Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, verweigert, verschweigt und unterdrückt HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im genannten Verfahrenskomplex die KONKRETE Eingabe des Beschwerdeführers und Nazi-Jägers vom 10.08.2022 mit STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 gegen Angehörige des Mosbacher SS-Zuges zur Überprüfung einer weiteren Beteiligung an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust nach der Zerstörung der Synagoge in Mosbach in 1938 transparent und nachvollziehbar zu bearbeiten. UND ZWAR HIER mit ihrer Verweigerung ENTGEGEN § 158 StPO von amtsseitigen ordnungsgemäßen Bestätigungen bzgl. NS-SS-Sachverhaltsbenennung des o.g. Strafantrages sowie bzgl. Antrags-Eingang, Antrags-Weiterbearbeitung und Antrags-Zuständigkeitsverweisung.
Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, verweigert, verschweigt und unterdrückt HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im genannten Verfahrenskomplex die KONKRETE Eingabe des Beschwerdeführers, Anzeigeerstatters und Nazi-Jägers vom 30.05.2024, u.a., unter 6F 9/22 und 6F 202/21 sowie 6F 2/22 als KV STRAFANTRAG gegen den Beschuldigten rechtsextremen Juristen und AFD-Europa-Spitzenkandidat Maximilian Krah wegen Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen von Nazi-Verbrechen als Volksverhetzung mit der öffentlichen Relativierung von SS-Verbrechen am 18.05.2024 zu bearbeiten. UND ZWAR HIER mit ihrer Verweigerung ENTGEGEN § 158 StPO von amtsseitigen ordnungsgemäßen Bestätigungen bzgl. NS-SS-Sachverhaltsbenennung des o.g. Strafantrages sowie bzgl. Antrags-Eingang, Antrags-Weiterbearbeitung und Antrags-Zuständigkeitsverweisung.
Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, verweigert, verschweigt und unterdrückt HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im genannten Verfahrenskomplex die beantragten juristischen Aufarbeitungen der mangelhaften juristischen Aufarbeitungen seit 1945 von NS-SS-Verbrechen durch die deutsche Nachkriegsjustiz. UND ZWAR DAMIT dadurch dann die tatsächliche Nachverfolgung der entsprechenden Strafanzeigenvorgänge zur juristischen Aufarbeitung von NS-SS-Verbrechen im deutschen Gerichtsinstanzenweg ausgehend vom Amtsgericht Mosbach unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, von Beginn an EXPLIZIT NICHT nachvollziehbar wird. UND DIES OBWOHL: … Bundespräsident Gauck in 2013 ebenso wie Bundespräsident Steinmeier in 2024 BENENNEN EXPLIZIT öffentlich die Sachverhalte der Verbrechen der nationalsozialistischen SS vor 1945 sowie AUCH das Versagen der bundesdeutschen Nachkriegsjustiz bei der juristischen Aufarbeitung von SS-Verbrechen seit 1945 und entschuldigen sich dafür öffentlich.
Während seit Jahrzehnten Renten- Steuermilliarden für Naziverbrecher ausgegeben werden ...: Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, verweigert HIER seit 2022 HALTBAR AKTEN-KUNDIG NACHWEISBAR im genannten Verfahrenskomplex amtsseitig, gerichtliche Prüfungen zu verfügen zu den jahrzehntelangen Deutschen Rentenbezügen für NS-Täter*innen, Kriegsverbrecher*innen und SS-Mitglieder, Mitgliedern von NS-Organisationen im Inland und Ausland. UND DIES während ABER die diesbzgl. Gesetzliche Regelung und deren Umsetzung seit Jahrzehnten beim DEUTSCHEN BUNDESTAGES thematisiert äußerst umstritten ist.
Sachliche und fachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach
begründet durch Direktor des Amtsgerichts, Dr. Lars Niesler:
Das zuvor dargelegte und belegte richterliche Entscheiden und Handeln der Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess in der BRD-Rechtsprechungspraxis, INSBESONDERE ABER AUCH im KONKRETEN Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Mosbach für den Neckar-Odenwaldkreis in Baden-Württemberg; INSBESONDERE ABER AUCH verfahrensinhaltlich bzgl. Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus; SOWIE INSBESONDERE ABER AUCH bzgl. der in Teilen rechtsextremistischen AFD, solle gemäß den Aussagen des Direktors des Amtsgerichts Dr. Lars Niesler unter 6F 202/21 u.a. am 19.11.2024 ANGEBLICH ZUNÄCHST als HALTBAR und ORDNUNGSGEMÄSS und EMPFEHLENSWERT amtsgerichtsdirektorlich bestätigt gelten.
Es ergeht hiermit die HIER VORLIEGEND begründete Beantragung einer erneuten dienstrechtlichen Überprüfung des HIER dargelegten und AKTENKUNDIG NACHWEISBAR HALT-BAR belegten Agierens der Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess beim Amtsgericht Mosbach. HIER INSBESONDERE auf Grund ihrer amtsseitigen Verweigerung einer Anerkennung der KONRETEN SACHVERHALTE von NS-Verbrechen und NS-Unrecht, INSBESONDERE ABER AUCH im KONKRETEN Zuständigkeitsbereich des Neckar-Odenwaldkreises in Baden-Württemberg, sowie auf Grund ihrer Verweigerung gerichtlicher Prüfungen beim Amtsgericht Mosbach, u.a. mit gerichtlichen Verfügungen, bzgl. der jahrzehntlangen Deutschen Renten-auszahlungen an Nazi-Täter*innen und Kriegsverbrecher*innen und Mitglieder der nationalso-zialistischen Organisationen ausgehend vom o.g. beim Amtsgericht Mosbach anhängigen Ver-fahrenskomplex.
Politische Kontextualisierung des Agierens von Dr. Lars Niesler als Direktor
des Amtsgerichts Mosbach und als
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
Vor dem Hintergrund der schwierigen Regierungsbildung mit der rechtspopulistischen und teilweise rechtsextremen FPÖ in Österreich, hat der CDU-Kanzlerkandidat und CDU-Parteivorsitzende Friedrich Merz während des Bundestagswahlkampfes im Januar 2025 öffentlich mitgeteilt und bekräftigt, dass die CDU-Brandmauer zur AFD definitiv stehen würde und dass er selbst sein Schicksal als CDU-Parteivorsitzender daran knüpfen würde. Österreich sei der „Beweis dafür, dass man Rechtspopulisten nicht den Weg in die Macht ebnen darf“, sagte Merz in den ARD-„Tagesthemen“ (WELT: 11.01.2025). Er werde nicht zulassen, dass in der CDU die „Brandmauer“ zur AfD falle. „Ich knüpfe mein Schicksal als Parteivorsitzender der CDU an diese Antwort“, sagte Merz am Rande einer Klausur des CDU-Bundesvorstands in Hamburg. „Wir arbeiten nicht mit einer Partei zusammen, die ausländerfeindlich ist, die anti-semitisch ist, die Rechtsradikale in ihren Reihen, die Kriminelle in ihren Reihen hält – eine Par-tei, die mit Russland liebäugelt und aus der Nato und aus der Europäischen Union austreten will.“
Warnungen vor Wahlerfolgen der AfD gibt es seit Langem. Aber am 19.01.2025 holte Friedrich Merz ganz weit aus: Der Unions-Kanzlerkandidat warnte nicht nur vor einem Wahlsieg der Rechtspopulisten 2029 in Deutschland. "Ich sage es, wie ich es denke: Die nächste Bundes-tagswahl ist dann 2033. Und einmal 33 reicht für Deutschland", fügte er in Anspielung auf die Machtübernahme der Nazis 1933 hinzu (ntv: 22.01.2025).
Eingabe zur gerichtlichen Prüfung beim Amtsgericht Mosbach
bzgl. der jahrzehntelangen und auch noch heute noch ausgezahlten Kriegsopferrenten
an NS- Täter*innen und Kriegsverbrecher*innen,
Mitglieder der nationalsozialistischen SS-Organisation,
an den Direktor beim Amtsgericht Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
Es ergehen HIERMIT DIREKT und PERSÖNLICH an den CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektor, Dr. Lars Niesler, die Anträge auf gerichtliche Prüfungen zu verfügen zu den jahrzehntelangen Deutschen Rentenbezügen für NS-Täter*innen, Kriegsverbrecher*innen und SS-Mitglieder, Mitgliedern von NS-Organisationen im Inland und Ausland …:
… Antrag auf gerichtliche Verfügungen zum KONKRETEN Aktenvernichtungsstopp der Perso-nalakten beim Landratsamt Mosbach 1933 bis 1945 sowie zu personellen NS-Funktionseliten-Kontinuitäten beim Landratsamt Neckar-Odenwaldkreis seit 1945, d.h. im eigenen Zuständig-keitsbereich, zu veranlassen und zu veröffentlichen.
… Antrag auf gerichtliche Verfügungen durchschnittliche und konkrete Leistungshöhen und Leistungsbezüge von steuergeldfinanzierten Renten an NS- Täter*innen und Kriegsverbre-cher*innen, Mitglieder der nationalsozialistischen SS-Organisation, wie a) SS, b) Waffen-SS, c) Polizeibataillone, d) Sicherheitspolizei (Gestapo und Reichskriminalpolizeiamt) 1933 bis 1945 beim zuständigen Versorgungsamt am Landratsamt Neckar-Odenwaldkreis seit 1945 mit den amtsseitigen Überprüfungen der (verdächtigen) Leistungsempfänger sondieren zu lassen und vollständig zu veröffentlichen.
… Antrag auf gerichtliche Verfügungen zu Prüfungen, inwieweit Kriegsopferrenten-Rentenbezieher*innen während der Herrschaft des Nationalsozialismus gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben und somit beim Landratsamt Neckar-Odenwaldkreis deren Leistungen nach dem BVG bzw. SGB XIV zu versagen bzw. zu entziehen (§ 1a BVG bzw. § 22 SGB XIV) waren bzw. sind.
… Antrag auf gerichtliche Verfügungen zur Weitergabe und Prüfung o.g. Informationen und Ergebnisse aus dem Neckar-Odenwaldkreis an den Landtag Baden-Württemberg.
… Antrag auf gerichtliche Verfügungen zur Empfehlung einer weiteren landesweiten Überprü-fung o.g. Sachverhalte bei den regional zuständigen Versorgungsämtern der Landratsämter in Baden-Württemberg an den Landtag Baden-Württemberg zu veranlassen
BRD-Kriegsopferrenten-Auszahlung an mehr als 8000 Personen
noch in 2025 mit ca. fünf Prozent Kriegsverbrecher*innen
Nach Recherchen von stern und der Plattform "Frag den Staat" bekommen mehr als 8000 Be-schädigte eine Kriegsopferrente gemäß dem Bundesversorgungsgesetz. Rund fünf Prozent davon sind aus Sicht von Experten Kriegsverbrecher. Die Bundesrepublik Deutschland zahlt demnach noch 80 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg Nazi-Tätern Kriegsopferrenten und andere Altersbezüge aus, sogar SS-Männern. Demnach erhielten im Dezember 2023 insgesamt 7648 Beschädigte im Inland und 657 Beschädigte im Ausland eine Kriegsopferrente nach dem Bundesversorgungsgesetz. Die für die Kriegsopferrenten zuständigen Versorgungsämter be-stätigen die Zahlungen. Experten wie dem Historiker und NS-Experte Stefan Klemp zufolge handelt es sich tatsächlich aber sogar bei rund fünf Prozent aller Empfänger von Opferrenten um Kriegsverbrecher. Zahlungen, die den deutschen Staat der Bundesrepublik jährlich mit etwa fünf Millionen Euro belasten. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (Deutscher Bundestag: Drucksache 20/14648 vom 20.01.2025) auf eine Kleine Anfrage der Linken (Deut-scher Bundestag: Drucksache 20/14382 vom 23.12.2024) (Bundestag Kurzmeldungen (hib) Arbeit und Soziales — Kleine Anfrage — hib 8/2025) hervor. Die rechtliche Grundlage für diese Zahlungen bildet das 1950 eingeführte Bundesversorgungsgesetz, so ‚Frag den Staat‘ (STERN: 23.01.2025) (NTV: 23.01.2025) (MERKUR: 24.01.2025) (WELT: 23.01.2025) (ZEIT: 23.01.2025) (BR: 23.01.2025) (TAZ: 23.01.2025) (FRAG DEN STAAT: 23.01.2025).
BRD-Renten-Auszahlung in 2025 an Angehörige der nationalsozialistischen SS
Die Bundesrepublik Deutschland zahlt noch 80 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg Nazi-Tätern Kriegsopferrenten und andere Altersbezüge aus, sogar SS-Männern. Nach den Recherchen erhalten selbst ehemalige Soldaten der Waffen-SS im Ausland eine Kriegsopferrente. Der stern erfuhr von mindestens vier eindeutig nachweisbaren Fällen. Die für die Kriegsopferrenten zuständigen Versorgungsämter bestätigen offenbar die Zahlungen. Millionen für NS-Täter. Der Staat zahlt weiter Renten an ehemalige SS-Soldaten und Nazi-Kollaborateure. Und eine Überprüfung der Empfänger von Entschädigungszahlungen schlägt oft fehl, so erhalten laut „Stern“ selbst ehemalige Mitglieder der Waffen-SS Opferrenten. Es handele sich bei rund fünf Prozent aller Empfänger von Opferrenten um Kriegsverbrecher, sagte Klemp. Nach Einschätzung von Experten wie dem Historiker und NS-Experten Stefan Klemp ist dies in Wahrheit nur die Spitze des Eisbergs. Dieses Gesetz gewährt ehemaligen Soldaten, die im Dienst verletzt wurden, einen Anspruch auf Kriegsopferrente – selbst wenn sie der SS oder der Wehrmacht angehör-ten. Ein solcher Anspruch gilt auch „für ausländische Kollaborateure, die sich überall in Europa freiwillig und aus Überzeugung den Nazis angeschlossen hatten und in eigenen SS-Verbänden aktiv waren“, wie das Portal für Informationsfreiheit erklärte. Die für die Kriegsopferrenten zu-ständigen Versorgungsämter bestätigen die Zahlungen. Renten für Kriegsverbrecher: Recher-chen decken mehrere belegte Fälle von SS-Zahlungen auf: Ein Bericht von NDR-„Panorama“ aus dem Jahr 2016 kommt zu einem ähnlichen Schluss. Das Simon Wiesenthal Center, eine jüdische NGO aus den USA, habe über 70.000 Namen ermittelt, bei denen eine Entziehung der Kriegsopferrente in Betracht gekommen sei. Dennoch sei zu diesem Zeitpunkt lediglich 99 Personen die Kriegsopferrente entzogen worden (ZEIT: 23.01.2025) (WELT: 23.01.2025) (MERKUR: 24.01.2025) (STERN: 23.01.2025) (BR: 23.01.2025) (NTV: 23.01.2025) (WELT: 23.01.2025) (TAZ: 23.01.2025) (FRAG DEN STAAT: 23.01.2025).
Gesetzliche Regelung des DEUTSCHEN BUNDESTAGES zur Überprüfung
des Kriegsopferrentenbezuges seit 1998
Historiker und Politiker fordern Konsequenzen. Rechtliche Grundlage für die Zahlungen ist laut „Frag den Staat“ das 1950 eingeführte Bundesversorgungsgesetz. Dieses verleihe ehemaligen Soldaten, die im Dienst verletzt wurden, Anspruch auf eine Kriegsopferrente – selbst wenn sie der SS oder der Wehrmacht angehört hatten. Ein solcher Anspruch gelte auch „für ausländische Kollaborateure, die sich überall in Europa freiwillig und aus Überzeugung den Nazis angeschlossen hatten und in eigenen SS-Verbänden aktiv waren“, so das Portal für Informationsfreiheit. Eigentlich sollte damit schon lange Schluss sein. Denn der Bundestag hatte bereits 1998 beschlossen, dass alle Rentenempfänger überprüft werden sollten. Wer Verbrechen gegen die "Grundsätze der Menschlichkeit" begangen hatte, dem sollte die Rente verwehrt werden. Allerdings gibt es nach wie vor Nazitäter, für die das offenbar nicht gilt. Die für die Kriegs-opferrenten zuständigen Versorgungsämter bestätigten die Zahlungen. Die Bundesrepublik Deutschland zahlt somit seit Jahrzehnten jährlich Millionen-Renten an ehemalige NS-Täter, was zur zunehmenden Kritik am wirkungslosen Kontrollgesetz und an mangelnder Aufarbeitung sowie an der finanziellen Belastung Deutschlands führt. Der Historiker und NS-Experte Stefan Klemp kritisierte dieses Gesetz allerdings als „Feigenblatt“, da es kaum umgesetzt werde. Zum selben Schluss kommt ein Bericht von NDR-„Panorama“ aus dem Jahr 2016. Das Simon Wiesenthal Center, eine in den USA ansässige jüdische NGO, habe über 70.000 Namen ermittelt, bei denen eine Entziehung der Kriegsopferrente in Betracht gekommen sei. Zum damaligen Zeitpunkt war aber lediglich 99 Personen die Kriegsopferrente entzogen worden. Auch der frühere Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Gesell-schaft, Volker Beck, sieht in den Renten an Nazi-Täter ein Versagen Deutschlands. „Niemand hat sich ernsthaft dafür interessiert, das zu beenden“, kritisierte er. Deutschland zahlt weiter Opferrenten an ehemalige SS-Soldaten. Bis heute zahlt der deutsche Staat Kriegsopferrenten an Versehrte des Zweiten Weltkriegs aus. Neue Recherchen zeigen nun, dass diese auch an Naziverbrecher gehen, obwohl ein Gesetz das eigentlich verhindern soll. Eigentlich soll ein Gesetz verhindern, dass Nazitäter eine Kriegsopferrente beziehen. 1998 hatte der Bundestag beschlossen, alle Rentenempfänger zu überprüfen und Menschen, die Verbrechen gegen die »Grundsätze der Menschlichkeit« begangen hatten, von den Zahlungen auszuschließen. Die Bundesregierung wollte die Ausgaben für diese Renten nicht beziffern. Ihr lägen keine Informationen hinsichtlich der Empfängerinnen und Empfänger von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung vor (Deutscher Bundestag: Drucksache 20/14648 vom 20.01.2025), antwortet sie auf die Kleine Anfrage der Linken (Deutscher Bundestag: Drucksache 20/14382 vom 23.12.2024) (Bundestag Kurzmeldungen (hib) Arbeit und Soziales — Kleine Anfrage — hib 8/2025). Der Linke-Bundestagsabgeordnete Jan Korte spricht von einer „faulen Ausrede“. „Trotz Sonntagsreden und der ständigen Wiederholung der Lüge von der ach so großartigen Aufarbeitung der Verbrechen des Nationalsozialismus“ fehle allen Bundesregierungen seit Jahrzehnten der politische Wille, dagegen vorzugehen (MERKUR: 24.01.2025) (STERN: 23.01.2025) (ZEIT: 23.01.2025) (NTV: 23.01.2025) (WELT: 23.01.2025) (DER SPIEGEL: 23.01.2025) (ZEIT: 23.01.2025) (NTV: 23.01.2025) (TAZ: 23.01.2025) (FRAG DEN STAAT: 23.01.2025).
AKTUELLER Bezug zum internationalen Holocaust-Gedenktag
Besonders brisant sind die Enthüllungen und Veröffentlichung angesichts des Zeitraums des anstehenden Gedenktages. Am Montag (27. Januar) jährt sich die Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau zum 80. Mal, dazu reist Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nach Polen. Die Nazis hatten in dem Lager im besetzten Polen zwischen 1940 und 1945 etwa eine Million europäische Jüdinnen und Juden sowie Sinti und Roma und weitere Verfolgte er-mordet. Auch in Deutschland finden zahlreiche Veranstaltungen statt. Während etliche Holocaustüberlebende keinerlei Entschädigung bekamen, zahlt Deutschland bis heute SS-Angehörigen, Wehrmachtssoldaten und NS-Kollaborateuren in ganz Europa zusätzliche Renten. Sie gehörten zum Personal der Konzentrationslager, schlossen sich als ausländische Freiwillige der Waffen-SS an oder beteiligten sich an Massakern der Wehrmacht. Und sie profi-tierten finanziell bis zu ihrem Lebensende davon, dass sie auf der Seite der Täter standen. Manche von ihnen profitieren noch heute. 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs zahlt Deutschland noch immer früheren NS-Soldaten in ganz Europa zusätzliche Renten – darunter auch mutmaßliche Kriegsverbrecher. Das Ergebnis zeigt, dass Deutschland noch immer Mitglieder der Waffen-SS im Ausland und somit möglicherweise auch mutmaßliche Kriegsverbrecher finanziell fördert und die vielbeschworene Aufarbeitung bis heute wenig wert ist. Ein ehe-maliger KZ-Wärter bezog jahrzehntelang Kriegsopferrente, weil bei ihm nach dem Krieg ein Nierenschaden diagnostiziert wurde. Dieser sei entstanden, weil er während seiner 10-tägigen Kriegsgefangenschaft auf dem kalten Steinfußboden habe schlafen müssen, argumentierte er. Selbst berüchtigte Kriegsverbrecher oder ihre Hinterbliebenen bekamen die Kriegsopferrenten. Etwa Heinz Barth, verantwortlich für das Massaker im französischen Oradour, bei dem 643 Menschen ermordet wurden. Selbst Adolf Hitler hätte womöglich Anspruch auf eine Zusatzren-te gehabt. Schließlich wurde er bei dem Stauffenberg-Attentat leicht verletzt. Der Rentenanspruch gilt zudem auch für ausländische Kollaborateure, die sich überall in Europa freiwillig und aus Überzeugung den Nazis angeschlossen hatten und in eigenen SS-Verbänden aktiv waren. Die ausländischen SS-Verbände waren in ihren Heimatländern an der Judenverfolgung und Einsätzen gegen Partisanen beteiligt. Dieses Thema wurde in den 1990er Jahren erstmals einer größeren Öffentlichkeit bekannt, als das ARD-Magazin Panorama über Mitglieder lettischer SS-Verbände berichtete. Durch ihre Mitgliedschaft in Einheiten, die für Kriegsverbrechen verantwortlich waren, bekamen die Männer aus Deutschland monatlich damals das siebenfache der ortsüblichen Altersversorgung überwiesen. (MERKUR: 24.01.2025) (NTV: 23.01.2025) (WELT: 23.01.2025) (DER SPIEGEL: 23.01.2025). (BR: 23.01.2025) (TAZ: 23.01.2025) (FRAG DEN STAAT: 23.01.2025).
Internationale Forderungen
nach Klärung der Deutschen Opferrenten für
Nazi-Täter*innen, Kriegsverbrecher*innen und
Mitglieder der nationalsozialistischen SS-Organisation
In Bezug auf die Leistungsempfänger von Kriegsopferrenten nach dem BVG in Belgien hat sich die Bundesregierung nach Informationen der Fragestellerinnen und Fragesteller bisher geweigert, den belgischen Behörden die von diesen an geforderten Informationen zu den Empfängern der Leistungsbezüge in Belgien zu übermitteln, obwohl die oben genannte Resolution des belgischen Parlamentes vom 14. März 2019 dies fordert und die belgische Regierung diese Informationen bei den deutschen Amtskolleginnen und Amtskollegen angefordert haben. Und obwohl die belgische Regierung eine Liste von 180 möglichen Leistungsempfängern zusammengestellt hat, die noch am Leben sind und in Belgien in der Vergangenheit zu einer Aberkennung der bürgerlichen und politischen Rechte verurteilt wurden, weil sie sich der Kollaboration schuldig gemacht haben (siehe die Aussage des Ministers Vincent Van Quickeborne, S. 45, vom 11.05.2021: www.lachambre.be/doc/CCRI/pdf/55/ic473.pdf), weigern sich die deutschen Behörden, diese Listen abzugleichen. Während die belgischen Behörden weiterhin auf Informationen zu den Empfängern warten, haben die Niederlande diese Informationen zu Leistungsempfängern in den Niederlanden nach Medienberichten offenbar erhalten. Demnach wurde den niederländischen Steuerbehörden im Dezember 2020 eine Liste von 34 niederländischen Staatsbürgern übergeben, die zwischen 2015 und 2019 von Deutschland Kriegsbeschädigtenrenten für ihren Militärdienst unter den Nazis erhielten. Darunter befanden sich einige mutmaßliche Kriegsverbrecher und möglicherweise ehemalige Wächter des Vernichtungslagers Auschwitz Birkenau: „Die meisten der Begünstigten sind SS-Veteranen oder deren Angehörige, berichtete der niederländische Sender NOS (Deutscher Bundestag: Druck-sache 20/14382 vom 23.12.2024) (Bundestag Kurzmeldungen (hib) Arbeit und Soziales — Kleine Anfrage — hib 8/2025). Dutzende von Niederländern dienten an der Seite von Deut-schen in Auschwitz“ (vgl. vom 04.02.2021: www.timesofisrael.com/germany-names-dutch-ss-veterans-who-receive-pensions-for-serving-hitler/)
Versagen der Deutschen Nachkriegsjustiz seit 1945
bei gerichtlichen Überprüfungen der Opferrenten,
wie HIER wie u.a. beim Amtsgericht Mosbach,
für Nazi-Täter*innen, Kriegsverbrecher*innen und
Mitglieder der nationalsozialistischen SS-Organisation
Versagen Deutschlands kritisiert. Bundesregierung zahlt noch Opferrenten an Nazi-Täter. Verbrechern sollte die Rente verwehrt werden. Der Bundestag hatte 1998 beschlossen, dass alle Rentenempfänger überprüft werden sollten. Wer Verbrechen gegen die "Grundsätze der Menschlichkeit" begangen hatte, dem sollte die Rente verwehrt werden. Klemp kritisierte das Gesetz als "Feigenblatt", da es in der Praxis nicht angewandt werde. Auch der frühere Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck, sieht in den Renten an Nazi-Täter ein Versagen Deutschlands. "Niemand hat sich ernsthaft dafür inte-ressiert, das zu beenden", kritisiert Beck im "Stern". Besonders schockierend sind diese üppi-gen Zahlungen an frühere Nazisoldaten und NS-Kollaborateure angesichts des Umgangs mit den Opfern des NS-Regimes. Denn während NS-Täter in ganz Europa ihre Zusatzrente nahe-zu problemlos beantragen konnten und umgehend ausgezahlt bekamen, verwehrte der deut-sche Staat etlichen Holocaustüberlebenden und anderen Opfern der NS-Ideologie jegliche Entschädigung für ihr unfassbares Leid. Eigentlich hatte der deutsche Staat bereits in den 1990er Jahren Besserung versprochen. Von der öffentlichen Debatte aufgrund der Panorama-Berichterstattung unter Druck gesetzt, reformierte die Bundesregierung 1998 das Bundesver-sorgungsgesetz. Fortan war es möglich, die Kriegsopferrente zu versagen, wenn jemand „gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen” hatte. Anhaltspunkte dafür könnten sich insbesondere aus einer freiwilligen Mitgliedschaft in der Waffen-SS ergeben. Tatsächlich brachte diese Novelle jedoch keine nennenswerte Veränderung. Das Simon Wiesenthal Center ermittelte damals rund 70.000 Personen, bei denen eine Entziehung der Opferrente in Betracht kommen könnte. Doch seit Einführung des neuen Passus im Gesetz wurden lediglich 99 Tätern die Kriegsopferrente gestrichen, während tausende mutmaßliche Kriegsverbrecher weiterhin unbehelligt zusätzliches Geld vom deutschen Staat erhielten. Manche von ihnen wohl bis heute. Noch immer Geld für SS-Männer im Ausland. Laut Berechnun-gen des stern gibt der deutsche Staat noch immer mehr als fünf Millionen Euro im Jahr für Kriegsopferrenten aus. Die Zahlungen gehen auch an rund 650 Kriegsversehrte im Ausland. Die Empfänger sind sowohl Deutsche, die jetzt im Ausland leben, aber eben auch ausländische NS-Kollaborateure. Die Rentenzahlungen reichen von 164 bis 1055 Euro monatlich und sind steuerfrei. Durchschnittlich erhalten Bezieher 7.000 Euro im Jahr, teils über 70 Jahre lang. Überträgt man den von Experten geschätzten Prozentanteil mutmaßlicher Kriegsverbrecher, hieße das, noch mehr als 30 NS-Täter im Ausland erhalten regelmäßig Zusatzzahlungen. Nach unseren Recherchen sind unter den mehreren Hundert Menschen, die aktuell im Ausland eine Zusatzrente erhalten, mindestens vier ehemalige Soldaten der Waffen-SS. Zwei in den Niederlanden, einer in Norwegen, einer in Schweden. Allerdings sind dies nur die Fälle, die sich zweifelsfrei belegen lassen. Die tatsächliche Zahl dürfte deutlich höher liegen. Denn nicht jede zuständige Stelle erfasst gleichermaßen, ob ein Kriegsopferrentenempfänger in der SS war. Manche Behörden könnten es wissen, verweisen jedoch schlicht darauf, dass sie kei-ne gesonderte Statistik führen. Dass Täter keine sogenannte "Opferrente" beziehen sollten, erscheint nur logisch. Doch bis heute beziehen auch Nazi-Täter Kriegsopferrenten - ein Ge-setz, dass es ermöglichte, Nazi-Tätern die Opferrente zu verweigern oder zu entziehen, trat erst 1998 aufgrund mehrerer Panorama-Berichte in Kraft. Den ersten Beitrag zu diesem Skandal sendete Panorama 1993, es ging zunächst um Kriegsopferrenten für 128 lettische SS-Legionäre. Darunter befanden sich Männer, die vor den Einsätzen bei der Waffen-SS-Schutzmannschaftsbataillonen der Ordnungspolizei angehört hatten, welche 1941 bis 1943 an Massenerschießungen beteiligt waren. 1997 berichtete Panorama dann, dass weltweit viele der noch lebenden Nazi-Verbrecher oder deren Angehörige Opferrente beziehen (NTV: 23.01.2025) (TAZ: 23.01.2025) (FRAG DEN STAAT: 23.01.2025) (PANORAMA 07.06.2016).
Antrag auf gerichtliche Prüfung beim Amtsgericht Mosbach
zu Auszahlungen von Kriegsopferrenten
an Nazi-Täter*innen und Kriegsverbrecher*innen.
Mitglieder der nationalsozialistischen SS-Organisation,
ENTGEGEN
dem Kontrollgesetz des DEUTSCHEN BUNDESTAGES von 1998
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
WIE ZUVOR DARGELEGT UND BELEGT: Während seit Jahrzehnten Renten-Steuermilliarden für Naziverbrecher ausgegeben werden ...: Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, verweigert HIER seit 2022 HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im ge-nannten Verfahrenskomplex amtsseitig, gerichtliche Prüfungen zu verfügen zu den jahrzehnte-langen Deutschen Rentenbezügen für NS-Täter*innen, Kriegsverbrecher*innen und SS-Mitglieder, Mitgliedern von NS-Organisationen im Inland und Ausland; INSBESONDERE im Neckar-Odenwaldkreis. UND DIES während ABER die diesbzgl. Gesetzliche Regelung seit Jahrzehnten beim DEUTSCHEN BUNDESTAGES thematisiert äußerst umstritten ist.
WIE ZUVOR AUSGEFÜHRT: Es wird HIER gemäß § 158 StPO um die persönliche um ord-nungsgemäße Eingangsbestätigung, Sachverhaltsbenennung und Sachverhaltserläuterung sowie um die persönliche ordnungsgemäße und sachgerechte Zuständigkeitsverweisung der HIER o.g. Dienstaufsichtsbeschwerden und Anträge auf gerichtliche Prüfungen beim Amtsge-richt Mosbach bzgl. der deutschen Renten für Rentenempfänger im Dienst in NS-Organisationen wie der SS, der Waffen-SS, den Polizeibataillonen und der Gestapo für den Neckar-Odenwaldkreis konkret beim Versorgungsamt am Landratsamt Neckar-Odenwaldkreis und in Baden-Württemberg, seitens des Direktors beim Amtsgericht Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg, gebeten. Es ergeht HIER der Antrag auf gerichtliche Verfügung für einen sofortigen Stopp und Entzug der Kriegsopferrente für o.g. Personen im Neckar-Odenwaldkreis.
Mit freundlichen Grüßen, Bernd Michael Uhl
SIEHE DAZU AUCH:
Deutscher Bundestag
Drucksache 20/14648
20. Wahlperiode
Antwort
der Bundesregierung
Renten an ehemalige SS-Mitglieder aus der Deutschen Rentenversicherung
20.01.2025
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. André Hahn, Gökay
Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Clara Bünger, Nicole Gohlke, Susanne Hennig
Wellsow, Ateş Gürpinar, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau,
Martina Renner, Dr. Petra Sitte und der Gruppe Die Linke– Drucksache 20/14382
20/14648 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/14382 - Renten an ehemalige SS-Mitglieder aus der Deutschen Rentenversicherung
20.01.2025 | Drucksachen | 347 KB
Renten an ehemalige SS-Mitglieder aus der Deutschen Rentenversicherung
Deutscher Bundestag
Drucksache 20/14382
20. Wahlperiode
Kleine Anfrage
23.12.2024
der Abgeordneten Jan Korte, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Anke Domscheit Berg, Clara Bünger, Nicole Gohlke, Susanne Hennig-Wellsow, Ateş Gürpinar, Jan Korte, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Martina Renner, Dr. Petra Sitte und der Gruppe Die Linke
Renten an ehemalige SS-Mitglieder aus der Deutschen Rentenversicherung
Am 14. März 2019 verabschiedete das belgische Parlament mit großer Mehrheit eine Resolution, die den Stopp der deutschen Zahlungen von Kriegsopferrenten an ehemalige freiwillige Mitglieder der Wehrmacht und bzw. oder der Waffen-SS forderte. In einem ersten Entwurf der Resolution von 2016 (www.senate.be/www/MIval=dossier&LEG=54&NR=2243&LANG=fr) bezogen sich die Antragsteller jedoch nicht auf die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), sondern indirekt auch auf Renten aus dem deutschen Rentenhaushalt ....
https://dserver.bundestag.de/btd/20/143/2014382.pdf
SIEHE DAZU AUCH:
4.6 KONKRETE Anträge auf KONKRETE gerichtlich verfügte Prüfungen beim Amtsgericht Mosbach zu KONKRETEN Tatbeteiligungen an Nationalsozialistischer Judenverfolgung und am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis sowie zu deren juristischen Aufarbeitungen durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
02.02.2025
AUS AKTUELLEN ANLÄSSEN:
>>> Internationaler Holocaust-Gedenktag
zum 80. Jahrestag der Befreiung des KZ-Auschwitz
am 27.01.2025 <<<
Gedenkstunde im Deutschen Bundestag
für die Opfer des Nationalsozialismus
am 29.01.2025 <<<
>>> CDU-Antrag zur Migrationspolitik im Deutschen Bundestag
mit Mehrheitsbeschaffung durch die in Teilen rechtsextremistische AFD
am 29.01.2025 <<<
Als Reaktion auf diesen auch als "Tabubruch" bezeichneten Vorgang gibt der Auschwitz-Überlebende Albrecht Weinberg sein Bundesverdienstkreuz zurück.
Der jüdische Publizist Michel Friedman kündigt an, nun nach vierzig Jahren
Mitgliedschaft aus der CDU auszutreten wegen der gemeinsamen CDU-Abstimmung mit der AfD als »katastrophale Zäsur«.
Nach der CDU-Abstimmung mit der AfD nennt Ex-CDU-Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel in ihrer a.D.-Erklärung am 30.01.2025
das Vorgehen des CDU-Partei- und Fraktionsvorsitzenden und
CDU-Bundeskanzlerkandidaten Friedrich Merz als "falsch".
>> AUS AKTUELLEM ANLASS
zum 86. Jahrestag der NAZI-Reichspogromnacht am 09.11.2024
und der Zerstörung der Mosbacher Synagoge <<
Der Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
verweigert bisher (6F 202/21 u.a. am 19.11.2024) die im Verfahrenskomplex
mehrfach beantragten ordnungsgemäßen juristischen Überprüfungen
der nationalsozialistischen Judenverfolgung und der Beteiligungen
am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis 1933-1945
sowie deren mangelhaften juristischen Aufarbeitungen
durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945
beim Amtsgericht Mosbach
(zuletzt am 17.11.2024 6F 202/21 u.a.).
--- --- ---
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE gegen die
die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess
wegen intransparenter nicht-nachvollziehbarer Bearbeitungsverweigerung
von KONKRETEN Eingaben
zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht,
Diskriminierung, Rassismus und AFD,
sowie bzgl. möglichem Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen
von KONKRETEN Tatbeteiligungen an NS-Judenverfolgung
und am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis
in der eigenen institutionellen NS-Vergangenheitsbewältigung
der Mosbacher Justiz
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg,
Anträge auf KONKRETE gerichtlich verfügte Prüfungen beim Amtsgericht Mosbach
zu KONKRETEN Tatbeteiligungen an Nationalsozialistischer Judenverfolgung
und am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis
sowie zu deren juristischen Aufarbeitungen
durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
Öffentliche NS-INFORMATIONSAUSHANGSTAFELN "150 Jahre unabhängiges Amtsgericht Mosbach" 2021 bis 2025 im Amtsgericht Mosbach unter dem Direktor des Amtsgerichts, Dr. Lars Niesler, in der eigenen behördlich-institutionellen NS-Vergangenheitsbewältigung und NS-Öffentlichkeitsarbeit zu Beispielen von Nazi-Verbrechen und Nazi-Unrecht sowie von deren juristischen Aufarbeitungen durch die Mosbacher Justiz selbst seit 1945 bzgl. ... Rassenschande-Justiz … bzgl. brennende Mosbacher Synagoge in 1938 und nationalsozialistische Judenverfolgung und Judenvernichtung, insbesondere in Mosbach und Baden, sowie die dies-bzgl. nicht stattgefundene juristische Aufarbeitung nach 1945 im Neckar-Odenwaldkreis durch die Mosbacher Justiz !
WIE ZUVOR DARGELEGT UND BELEGT: Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, verweigert HIER seit 2022 HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im genannten Verfahrenskomplex amtsseitig EXPLIZIT zu benennen die historisch belegten KONKRETEN Tatbeteiligungen an Nationalsozialistischer Judenverfolgung und am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis sowie deren mangelhaften juristischen Aufarbeitungen durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945, u.a. thematisiert in der regional-historischen NS-Vergangenheitsbewältigung sowie in der regionalen NS-Öffentlichkeits- und NS-Bildungsarbeit sowie in der regionalen NS-Gedenkstättenarbeit.
WIE ZUVOR AUSGEFÜHRT: Es wird HIER, u.a. auch gemäß § 158 StPO, um die persönliche um ordnungsgemäße Eingangsbestätigung, Sachverhaltsbenennung und Sachverhaltserläuterung sowie um die persönliche ordnungsgemäße und sachgerechte Zuständigkeitsverweisung der HIER o.g. genannten Dienstaufsichtsbeschwerden und Anträge auf KONKRETE gerichtlich verfügte Prüfungen beim Amtsgericht Mosbach zu KONKRETEN Tatbeteiligungen an National-sozialistischer Judenverfolgung und am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis sowie zu deren mangelhaften juristischen Aufarbeitungen durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 gebeten. UND ZWAR seitens des Direktors beim Amtsgericht Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg.
Es ergehen HIERMIT DIREKT und PERSÖNLICH an den CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektor, Dr. Lars Niesler, die folgenden Anträge u.a. auf o.g. gerichtliche Prüfungen zu verfügen …:
… Anträge auf ordnungsgemäße amtsseitige Antrags-Eingangs-Benennung und ordnungsgemäße Weiterleitungsbestätigung mit jeweils KONKRETER NS-Sachverhaltsbenennung von Tatvorwürfen und historisch belegten Tatsachengrundlagen der HIER o.g. vom Beschwerdeführer und Anzeigeerstatter beantragten juristischen Aufarbeitungen bzgl. KONKRETER regionaler Tatbeteiligungen bei der NS-Judenverfolgung und am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis an das Amtsgericht Mosbach, wie folgt:
… ... vom 10.08.2022 STRAFANZEIGEN gem. § 158 StPO zu 6F 9/22 gegen Angehörige des Mosbacher SS-Zuges zur Überprüfung einer weiteren Beteiligung an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust nach der Zerstörung der Synagoge in Mosbach >>>
… … vom 13.09.2022 WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN zu 6F 9/22 zur Aufhebung der Haftbefehle gegen die Familie des Mosbacher Rabbiners zu 6F 9/22 >>>
… ... vom 13.09.2022 STRAFANZEIGEN gem. § 158 StPO zu 6F 9/22 wegen Beteiligung an der Schändung des jüdischen Friedhofes in Mosbach und zur Überprüfung einer weiteren möglichen Beteiligung an der Zerstörung der Synagoge in Mosbach sowie an der weiteren NS-Judenverfolgung und am Holocaust >>>
… ... ab 26.03.2023 STRAFANZEIGEN gem. § 158 StPO zu 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 gegen Tatbeteiligte an der nationalsozialistischen Juden-Verfolgung und den Juden-Deportationen in NS-Konzentrationslager in Mosbach - Baden >>>
… ... ab 09.04.2023 STRAFANZEIGEN gem. § 158 StPO zu 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 gegen Angehörige der Mosbacher Polizei und Gestapo wegen Tatbeteiligungen an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust in der Region Mosbach >>>
… Antrag auf gerichtliche Verfügungen zum KONKRETEN Aktenvernichtungsstopp bei den Mosbacher Justizbehörden … (A) für den Zeitraum 1933 bis 1945 … (B) … für o.g. themen- und sachbezogene Prüfungen und Verfahren seit 1945 zu juristischen Aufarbeitungen von NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis, d.h. im eigenen Zuständigkeitsbereich, um diese sondieren zu lassen und vollständig zu veröffentlichen.
… Antrag auf gerichtliche Verfügungen zum KONKRETEN Aktenvernichtungsstopp der Personalakten zur Mosbacher Nazi-Justiz 1933 bis 1945 bei den Mosbacher Justizbehörden sowie für o.g. themen- und sachbezogene Prüfungen und Verfahren zu juristischen Aufarbeitungen von personellen NS-Funktionseliten-Kontinuitäten von Nazi-Juristen 1933 bis 1945 DANN ABER seit 1945 im Neckar-Odenwaldkreis, d.h. im eigenen Zuständigkeitsbereich, um diese sondieren zu lassen und vollständig zu veröffentlichen.
… Antrag auf gerichtliche Verfügungen zur Weitergabe und Prüfung o.g. Informationen und Ergebnisse aus dem Neckar-Odenwaldkreis an den Landtag Baden-Württemberg.
… Antrag auf gerichtliche Verfügungen zur Empfehlung einer weiteren landesweiten Überprüfung bzgl. o.g. Sachverhalte bei den Justizbehörden in Baden-Württemberg an den Landtag Baden-Württemberg zu veranlassen
Mit freundlichen Grüßen, Bernd Michael Uhl
4.7 Anträge auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl. nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD, INSBESONDERE im Bundestagswahlkampf 2025, an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
4.8 STRAFANZEIGEN vom 11.02.2025 wegen Strafverteilung im Amt und Rechtsbeugung gegen die NSDAP-Mitglieds-Richter des Landgerichts Kiel, die Wolfgang Hedler trotz seiner in 1949 veröffentlichten und im DEUTSCHEN BUNDESTAG in 1950 wiederholten Hetze gegen NS-Widerstandskämpfer*innen und gegen Jüdinnen und Juden freisprechen sowie wegen Strafverteilung im Amt gegen die seit 1949 zuständigen Staatsanwälte/Staatsanwältinnen, die NICHT gegen o.g. NSDAP-Mitglieds-Richter des Landgerichts Kiel seit 1945, u.a. auch ENTEGEGEN dem Amtsermittlungsgrundsatz, tätig geworden sind, an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
11.02.2025
AUS AKTUELLEN ANLÄSSEN:
>>> Mehrheitsbeschaffung der CDU für Bundestagsanträge
im Bundestagswahlkampf 2025 mit der AFD
unmittelbar beginnend nach der Gedenkstunde im Deutschen Bundestag
für die Opfer des Nationalsozialismus
am 29.01.2025 <<<
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDEN gegen die
die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess
wegen intransparenter nicht-nachvollziehbarer Bearbeitungsverweigerung
von KONKRETEN Eingaben
zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht,
Diskriminierung und Rassismus sowie zu nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und
rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD,
INSBESONDERE im Bundestagswahlkampf 2025,
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg,
Anträge auf STRAFANZEIGEN wegen Strafverteilung im Amt und Rechtsbeugung
gegen die NSDAP-Mitglieds-Richter des Landgerichts Kiel,
die Wolfgang Hedler trotz seiner in 1949 veröffentlichten und
im DEUTSCHEN BUNDESTAG in 1950 wiederholten Hetze
gegen NS-Widerstandskämpfer*innen
und gegen Jüdinnen und Juden
freisprechen sowie wegen Strafverteilung im Amt gegen die seit 1949 zuständigen
Staatsanwälte/Staatsanwältinnen,
die NICHT gegen o.g. NSDAP-Mitglieds-Richter des Landgerichts Kiel
seit 1945, u.a. auch ENTEGEGEN dem Amtsermittlungsgrundsatz, tätig geworden sind
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Amtsgerichtsdirektor Dr. Lars Niesler,
Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigung:
Das Amtsgericht Mosbach und sein Direktor Dr. Lars Niesler persönlich (s.u.) werden um ordnungsgemäße Eingangsbestätigung, Sachverhaltsbenennung und Sachverhaltserläuterung bzgl. der o.g. Anträge auf STRAFANZEIGEN wegen Strafverteilung im Amt und Rechtsbeugung gegen die NSDAP-Mitglieds-Richter des Landgerichts Kiel, die Wolfgang Hedler trotz seiner in 1949 veröffentlichten und im DEUTSCHEN BUNDESTAG in 1950 wiederholten Hetze gegen NS-Widerstandskämpfer*innen und gegen Jüdinnen und Juden freisprechen sowie wegen Strafverteilung im Amt gegen die seit 1949 zuständigen Staatsanwälte/Staatsanwältinnen, die NICHT gegen o.g. NSDAP-Mitglieds-Richter des Landgerichts Kiel seit 1945, u.a. auch ENTGEGEN dem Amtsermittlungsgrundsatz, tätig geworden sind, gebeten.
Sachliche und fachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach
begründet durch Amtsrichterin Marina Hess:
Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) belegt mit ihrem richterlichen Entscheiden und Handeln ihrerseits HIER die amtsseitige sachliche und fachliche Zuständigkeit für die juristische Aufarbeitung von Nazi-Kontextualisierungen und Rassismus- und AFD-Kontextualisierungen ausgehend von familienrechtlichen Zivilverfahren beim Amtsgericht Mosbach, wie folgt:
… agiert HIER im o.g. Verfahrenskomplex ihrerseits amtsseitig seit 2022 DANN ZUDEM im richterlichen Entscheiden und Handeln mit ihrer Bearbeitungsverweigerung, d.h. HIER OHNE einzelfallbezogene KONKRETE Eingangsbestätigungen, HIER OHNE Mitteilungen zu Weiter-bearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen bei KONKRETEN Beweisanträgen des Be-schwerdeführers und Anzeigeerstatters im genannten Verfahrenskomplex zu seinerseits bean-tragten juristischen Aufarbeitungen beim Amtsgericht Mosbach von nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindli-chen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD. HIER bzgl. der jeweils AKTEN-KUNDIG NACHWEISBAR KONKRET vorgebrachten und angezeigten AFD-SACHVERHALTE und Tatsachengrundlagen (s.u.). UND DIES WÄHREND ABER das Oberverwaltungsgericht Münster am 13.05.2024 die Vorinstanz des Verwaltungsgerichts Köln dahingehend bestätigt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als rechtsextremistischen Ver-dachtsfall weiterhin einstufen darf.
Unverhältnismäßige Amtsseitige Verweigerung
der Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess
unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und
Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler,
KONKRETE Eingaben zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht,
zu Diskriminierung und Rassismus sowie zur AFD zu bearbeiten
Unter Missbrauch seines richterlichen Amtes und ENTGEGEN den öffentlichen Vorgaben und Richtlinien des verantwortlichen Direktors des Amtsgericht Mosbach, Dr. Lars Niesler, zu Handlungs- und Entscheidungsorientierungsvorgaben in den Öffentlichen NS-INFORMATIONSAUSHANGSTAFELN "150 Jahre unabhängiges Amtsgericht Mosbach" im Amtsgericht Mosbach in der eigenen institutionellen NS-Vergangenheitsbewältigung und NS-Öffentlichkeitsarbeit zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht vor 1945 sowie zu deren juristischen Aufarbeitungen durch die Mosbacher Justiz nach 1945 verweigert und verbietet HIER der fall-verantwortliche Spruchkörper als Amtsrichterin Marina Hess seit 2022 beim Amtsgericht Mos-bach ... (a) SOWOHL die KONKRETE kritische Auseinandersetzung mit NS-Verbrechenskomplexen 1933 bis 1945, INSBESONDERE im Neckar-Odenwaldkreis, ... (b) ALS AUCH die KONKRETE Auseinandersetzung der heutigen Mosbacher Justiz mit der dies-bzgl. mangelhaften juristischen Aufarbeitung seit 1945 durch die heutige Mosbacher Justiz selbst, … (c) ALS AUCH die KONKRETE Auseinandersetzung mit NS-Schreibtischtätern als Haupt- und Exzessivtäter, Nazi-Justizverbrechen bis 1945 und mit der Kontinuität von Nazi-Funktionseliten und Nazi-Juristen nach 1945 am Beispiel des Nazi-Staatsrechtlers, NS-Rechtstheoretikers Carl Schmitt.
BEISPIEL: Nachdem die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler zuvor auf vier Seiten themati-siert und protokolliert, wie der Vater sich konstruktiv an der Besprechung und Gestaltung einer Regelung des Umgangsrecht beteiligt, führt die Amtsrichterin Marina Hess sodann auf Seite Fünf Folgendes in ihrer Protokollierung des gerichtlichen Vermerks unter 6F 9/22 vom 13.06.2024 aus:
"Der Vater wird in seinen Einlassungen insoweit eingegrenzt, dass er aufgefordert wird aus-schließlich auf den Verfahrensgegenstand einer kindeswohldienlichen Umgangsregelung ein-zugehen und die Themen der Diskriminierung, des Rassismus, der Nichtverfolgung des NS-Unrechts in der Vergangenheit durch das Familiengericht Mosbach - durch die Vorsitzende - nicht erfolgte Umgänge in der Vergangenheit, Polizeieinsatz etc. zu unterlassen. Nachdem der Vater nach kurzer Unterbrechung und sodann erfolgenden Wortgefechts zwischen der Bevoll-mächtigten der Mutter und dem Vater nach der Unterbrechung, erneut von der mangelnden Aufarbeitung des NS-Unrechts durch die Vorsitzende, anfängt, entzieht die Vorsitzende dem Vater das Wort. Der Vater lässt sich hierdurch nicht beeindrucken und er reagiert auf den Ruf zur Ordnung durch die Vorsitzende nicht. Vielmehr nimmt er sein Telefon in die Hand und ruft die Polizei an unter Ankündigung Strafanzeige gegen die Vorsitzende zu stellen. Während die Vorsitzende diktiert telefoniert der Vater mit der Polizei. Daraufhin wird die Verhandlung beendet."
ZUVOR hatte die fallverantwortliche Amtsrichterin Marina Hess BEREITS unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler bereits wie folgt HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR agiert bzgl. Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus…
Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler teilt im anhängigen Verfahrenskomplex unter AMTSGERICHT MOSBACH 6F 9/22 am 17.08.202 schriftlich verfahrensrelevant aktenkundig AUSRÜCKLICH mit, dass es ANGEBLICH NICHT Aufgabe eines deutschen Gerichtes sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten. UND DIES SOLLE INBESONDERE HIER GELTEN im KONKRETEN Zuständigkeitsbereich des AMTSGERICHT MOSBACH und der Mosbacher Justiz bzgl. NS-Verbrechen und NS-Unrecht, auch bzgl. Nazi-Justiz 1933 bis 1945, u.a. beim AG MOS, im Neckar-Odenwaldkreis, sowie bzgl. deren mangelhaften juristische Aufarbeitungen nach 1945 durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz selbst.
Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler will dem Beschwerdeführer und Anzeigeerstatter HIER amtsseitig verbieten, KONKRETE Eingaben zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht per Fax beim Amtsgericht Mosbach einzureichen. Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichte-rin Marina Hess verweigert HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR gezielt unter 6F 9/22 am 17.08.2022 bei den o.g. KONKRETEN NS-Aufarbeitungs-Verfahrensbeantragungen des Beschwerdeführers und Nazi-Jägers, die verfahrensrelevante und prozessuale EILBE-DÜRFTIGKEIT des KONKRET hohen Alters möglicher noch lebender NS-Täter*innen, INS-BESONDERE auch bzgl. NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis, amtssei-tig beim Amtsgericht Mosbach anzuerkennen und agiert HIER damit ENTGEGEN den öffent-lich bekannten laufenden NS-Prozessen des 21. Jahrhunderts auch in 2022, 2023 und 2024 und 2025. UND DIES HIER u.a. unmittelbar nach und seit der KONKRETEN Eingabe des Be-schwerdeführers und Nazi-Jägers vom 10.08.2022 mit STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 gegen Angehörige des Mosbacher SS-Zuges zur Überprüfung einer weiteren Beteiligung an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust nach der Zerstörung der Synagoge in Mosbach in 1938. Beispielsweise: Die Verurteilung eines KZ-Wachmannes in 2022 durch das Landgericht Neu-ruppin wegen Beihilfe zum NS-Massenmord. Die Verurteilung einer 97-jährigen KZ-Sekretärin in 2022 durch das Landgericht Itzehoe wegen Beihilfe zum NS-Massenmord. Die o.g. Verurtei-lung der mittlerweile 99-jährigen Zivilangestellten KZ-Sekretärin durch den Bundesgerichtshof am 20.08.2024 wegen Beteiligung am NS-Massenmord. Die Aufhebung der Verhandlungsun-fähigkeits-Beurteilung eines 100-jahre alten KZ-Wachmannes, Angehöriger des SS-Wachbataillons, im Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt auf Grund mehrerer Mängel im Sachverständigen-Gutachten. Das Landgericht Hanau muss nun erneut über die Verhand-lungsfähigkeit des 100-jährigen Mannes entscheiden, der als ehemaliger KZ-Wachmann we-gen Beihilfe zum Mord angeklagt wurde (OLG, Beschl. v. 22.10.2024, Az.: 7 Ws 169/24).
Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler missachtet die Strafprozessordnung unter § 158 bei der diesbzgl. gesetzlich geregelten Entgegennahme und Weiterbearbeitung HIER ABER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR EXPLIZIT in deren Anwendung mit ihrer amtsseitigen NICHT-Benennung der o.g. einzeleingabenbezogenen konkreten Sachverhalte zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus, NICHT-Ausstellung der jeweiligen konkreten Eingangsbestätigungen und der NICHT-Mitteilung von jeweiligen konkreten Weiterbearbeitungen bzw. mit Verweigerungen von Mitteilungen offizieller Zuständigkeitsweiterverweisungen in der o.g. jeweiligen konkreten NS-Eingaben-Sache. Die Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIER EXPLIZIT amtsseitig Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigungen, Sachverhaltsbenennungen und Zuständigkeitsverweisungen bei beantragten NS-Wiederaufnahme- und NS-Aufhebungsverfahren, bei beantragten NS-Wiedergutmachungs- und NS-Entschädigungsverfahren, bei beantragten gerichtlichen Prüfungen zu o.g. einzeleingabenbezogenen konkreten Sachverhalten.
Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess erlässt HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im anhängigen Verfahrenskomplex selbst KEINE amtsseitigen gerichtlichen Verfügungen zum KONKRETEN Aktenvernichtungsstopp bei den Mosbacher Justizbehörden … (A) für den Zeitraum 1933 bis 1945 … (B) … für o.g. themen- und sachbezogene Prüfungen und Verfahren seit 1945 zu juristischen Aufarbeitungen von NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis, d.h. im eigenen Zuständigkeitsbereich.
Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess erlässt HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im anhängigen Verfahrenskomplex selbst KEINE amtsseitigen gerichtlichen Verfügungen zum KONKRETEN Aktenvernichtungsstopp der Personalakten zur Mosbacher Nazi-Justiz 1933 bis 1945 bei den Mosbacher Justizbehörden sowie für o.g. themen- und sachbezogene Prüfungen und Verfahren zu juristischen Aufarbeitungen von personellen NS-Funktionseliten-Kontinuitäten von Nazi-Juristen 1933 bis 1945 DANN seit 1945 im Neckar-Odenwaldkreis, d.h. im eigenen Zuständigkeitsbereich.
Während seit Jahrzehnten Renten- Steuermilliarden für Naziverbrecher ausgegeben werden ...: Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, verweigert HIER seit 2022 HALTBAR AKTEN-KUNDIG NACHWEISBAR im genannten Verfahrenskomplex amtsseitig, gerichtliche Prüfungen zu verfügen zu den jahrzehntelangen Deutschen Rentenbezügen für NS-Täter*innen, Kriegsverbrecher*innen und SS-Mitglieder, Mitgliedern von NS-Organisationen im Inland und Ausland. UND DIES während ABER die diesbzgl. Gesetzliche Regelung und deren Umsetzung seit Jahrzehnten beim DEUTSCHEN BUNDESTAGES thematisiert äußerst umstritten ist.
Amtsseitige Verweigerung der Amtsrichterin Marina Hess
unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen
und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler,
ANTRÄGE auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen und
Zuständigkeitsverweisungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl.
nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen
in und aus der AFD INSBESONDERE im Bundestagswahlkampf 2025 zu bearbeiten
Aus Prozessökonomischen Gründen wird HIER verwiesen auf die Anträge vom 09.02.2025 auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl. nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD INSBESONDERE im Bundestagswahlkampf 2025 an den Direktor des Amtsge-richts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Ju-risten (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg.
Aus Prozessökonomischen Gründen wird HIER verwiesen auf die Anträge DIENSTAUF-SICHTSBESCHWERDEN vom 09.02.2025 gegen die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess wegen intransparenter nicht-nachvollziehbarer Bearbeitungsverweigerung von KONKRETEN Eingaben zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht, Diskriminierung und Rassismus sowie zu nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD INSBESONDERE im Bundestagswahlkampf 2025 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg.
Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, verweigert, verschweigt und unterdrückt HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im genannten Verfahrenskomplex die KONKRE-TEN Eingaben des Beschwerdeführers und Antragstellers ihrerseits amtsseitig seit 2022 DANN ZUDEM im richterlichen Entscheiden und Handeln mit ihrer Bearbeitungsverweigerung, d.h. HIER OHNE einzelfallbezogene KONKRETE Eingangsbestätigungen, HIER OHNE Mittei-lungen zu Weiterbearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen bei KONKRETEN Beweisanträgen und Strafanträgen des Beschwerdeführers und Anzeigeerstatters im genannten Verfahrenskomplex zu seinerseits beantragten juristischen Aufarbeitungen beim Amtsgericht Mosbach von nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungs-feindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD. HIER bzgl. der jeweils AKTENKUNDIG NACHWEISBAR KONKRET vorgebrachten und angezeigten AFD-SACHVERHALTE und Tatsachengrundlagen. UND DIES WÄHREND ABER das Oberverwaltungsgericht Münster am 13.05.2024 die Vorinstanz des Verwaltungsgerichts Köln da-hingehend bestätigt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall weiterhin einstufen darf.
BISHER unbearbeitete AFD-Beweismittel-ANTRÄGE AUF GERICHTLICHE VORPRÜFUNGEN ZUR AFD an das und beim Amtsgericht Mosbach …:
AUCH ENTGEGEN der jeweiligen HALTBAREN nachweisbaren aktenkundigen Beantragun-gen, ignoriert und verweigert das AG MOS HIER ABER ANDERERSEITS die beantragten ju-ristischen Aufarbeitungen von rechtsextremistischen, demokratie- und verfassungsfeindlichen, rassistischen Bestrebungen der AFD, HIER KONKRET u.a. bei den KV-Beweisantragspaketen ab dem 18.03.2024 unter 6F 202/21, 6F 9/22 mit 6F 2/22-Referenz und bei den Eingaben ab dem 21.01.2024 bzw. 30.01.2024 unter 6F 202/21, 6F 9/22 mit 6F 2/22-Referenz. Das Amtsge-richt Mosbach verweigert HIERZU die diesbzgl. AFD-Eingangs- und Weiterbearbeitungs- bzw. Weiterleitungsbestätigungen.
Sachliche und fachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach
begründet durch Direktor des Amtsgerichts, Dr. Lars Niesler:
Das zuvor dargelegte und belegte richterliche Entscheiden und Handeln der Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess in der BRD-Rechtsprechungspraxis, INSBESONDERE ABER AUCH im KONKRETEN Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Mosbach für den Neckar-Odenwaldkreis in Baden-Württemberg; INSBESONDERE ABER AUCH verfahrensinhaltlich bzgl. Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus; SOWIE INSBESONDERE ABER AUCH bzgl. der in Teilen rechtsextremistischen AFD, solle gemäß den Aussagen des Direktors des Amtsgerichts Dr. Lars Niesler unter 6F 202/21 u.a. am 19.11.2024 ANGEBLICH ZUNÄCHST als HALTBAR und ORDNUNGSGEMÄSS und EMPFEHLENSWERT amtsgerichtsdirektorlich bestätigt gelten.
Es ergeht hiermit die HIER VORLIEGEND begründete Beantragung einer erneuten dienstrechtlichen Überprüfung des HIER dargelegten und AKTENKUNDIG NACHWEISBAR HALT-BAR belegten Agierens der Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess beim Amtsgericht Mosbach. HIER INSBESONDERE auf Grund ihrer amtsseitigen Bearbeitungsverweigerungen der ANTRÄGE auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen bzgl. der nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD ausgehend vom o.g. beim Amtsgericht Mosbach anhängigen Verfahrenskomplex.
Die CDU duldet die Relativierung und Verharmlosung von NS-Verbrechen sowie die Verunglimpfung von NS-Verfolgten und NS-Opfern durch Alt-Nazis und Rechtsextremisten im Deutschen Bundestag in 1950 und bildet eine Koalition mit der DEUTSCHEN PARTEI, in der sich eine Reihe von Alt-Nationalsozialisten in der Kontinuität von NS-Funktionseliten nach 1945 befindet:
10. März 1950: Alt-Nazi Wolfgang Hedler hetzt im Bundestag gegen Widerstandskämpfer*innen und Jüdinnen und Juden. Herbert Wehner und andere SPD-Abgeordnete prügeln ihn daraufhin aus dem Parlament. Ein Sinnbild für den Kampf um die junge Demokratie. Der Abgeordnete aus Schleswig-Holstein war Anfang 1950 nach starkem öffentlichem Druck aus der Deutschen Partei (DP) ausgeschlossen worden und sitzt nun als Fraktionsloser im Parlament. Hedler, in der Weimarer Republik Mitglied der paramilitärischen Vereinigung „Stahlhelm“ und ab 1932 Mitglied der NSDAP, hatte am 25. November 1949 im schleswig-holsteinischen Einfeld eine Rede gehalten. „Die Deutsche Partei stellt fest, dass Deutschland die geringste Schuld am Ausbruch des Zweiten Weltkriegs hat“, sagt Hedler. Schuld seien vielmehr „die Widerstandskämpfer“, die er des „Verrats“ und der „Sabotage“ bezichtigt. Auch zum Holocaust äußert sich der DP-Abgeordnete in seiner Rede. „Ob das Mittel, die Juden zu vergasen, das gegebene gewesen ist, darüber kann man geteilter Meinung sein. Vielleicht hätte es auch andere Wege gegeben, sich ihrer zu entledigen“, sagte er. Nachdem die Rede zwei Wochen später in der „Frankfurter Rundschau“ abgedruckt wird, bricht ein Sturm öffentlicher Empörung los. SPD-Partei- und -Fraktionschef Kurt Schumacher beantragt den Ausschluss Hedlers aus dem Parlament. Weder Bundeskanzler Konrad Adenauer, der nach der Wahl 1949 eine Koalition mit der DP gebildet hat, noch deren Vorsitzender Heinrich Hellwege reagieren zunächst. Erst als der öffentliche Druck zu groß wird, sieht sich die DP genötigt, Wolfgang Hedler auszuschließen. Ein Zivilprozess wegen „Aufreizung zum Klassenhass und Beleidigung des Andenkens Verstorbener“ endet mit einem Freispruch – wohl deshalb, weil alle drei Richter ebenfalls ehe-malige NSDAP-Mitglieder waren, wie sich später herausstellt. Wolfgang Hedler ist in den Anfangsjahren der Bundesrepublik nämlich alles andere als ein Einzelfall. In der „Deutschen Partei“ tummeln sich zu dieser Zeit allerlei Alt-Nazis und auch die Gerichte stehen nicht vollum-fänglich auf dem Boden der jungen Demokratie. In einer „Aussprache über die Gefahren des Neofaschismus“ äußern sich deshalb mehrere SPD-Parteivorstandsmitglieder besorgt darüber, „dass die Justiz die Demokratie im Kampfe um ihre Selbstverteidigung im Stich lässt“. Der Parteiausschluss hält den damals 50-jähirgen Hedler nicht davon ab, uneingeladen an der Bundestagssitzung am 10. März teilnehmen zu wollen. Als ihn Präsident Erich Köhler von der Sitzung ausschließt, weigert sich Hedler, den Sitzungssaal zu verlassen und muss des Saales verwiesen werden. Mit ihm verlässt die gesamte DP-Fraktion das Plenum. Als Hedler kurze Zeit später trotz Anweisung den Bundestag immer noch nicht verlassen hat, sondern im Ruhe-salon ein Interview gibt, in dem er weiter gegen Widerstandskämpfer*innen hetzt, wird er von dem SPD-Abgeordneten Rudolf Ernst Heiland wüst beschimpft. Mehrere SPD-Abgeordnete, darunter Herbert Wehner, Alfred Gleißner und Ernst Roth, kommen ihm zu Hilfe. Sie zerren Hedler aus seinem Sessel, stoßen ihn durch die Tür und drängen ihn durch die Gänge des Parlaments. Dabei stürzt Hedler durch eine Glastür und erleidet leichte Verletzungen. Wehner und Heiland werden dafür für eine Woche von den Sitzungen des Bundestags ausgeschlossen und später von einem Zivilgericht zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt.
https://vorwaerts.de/
Die Deutsche Partei (DP) war eine rechtsgerichtete politische Partei in Deutschland. Sie wurde 1945/1946 gegründet und erreichte ihre größte Bedeutung in den 1950er-Jahren. Von 1949 bis 1960 war sie auch an der Bundesregierung beteiligt. Im Jahr 1961 löste sie sich auf Bundesebene auf, nachdem sie konstant Anhänger an die CDU verloren hatte. Die Partei existierte auf Landesebene noch bis 1980 als Partei, danach als Verein weiter. Wolfgang Hedler (* 7. No-vember 1899 in Magdeburg; † 26. Februar 1986 in Stuttgart) war ein deutscher Politiker verschiedener rechtsgerichteter Parteien (unter anderem DP, DRP, WAV). Bekanntheit erlangte Hedler durch einen Vortrag in der Gaststätte „Deutsches Haus“ in Einfeld (heute zu Neumünster) am 26. November 1949, in dem er die Mitglieder des deutschen Widerstands als „Vaterlandsverräter“ beschimpfte und die deutsche Kriegsschuld bestritt. Dabei sagte er: „Ob das Mittel, die Juden zu vergasen, das gegebene gewesen ist, darüber kann man geteilter Meinung sein. Vielleicht hätte es andere Wege gegeben, sich ihrer zu entledigen.“ Daraufhin wurde ein Strafverfahren gegen Hedler angestrengt; am 31. Januar 1950 begann am Landgericht Kiel der Prozess gegen ihn wegen Verleumdung und Verunglimpfung. Die Richter, selbst ehe-malige NSDAP-Mitglieder, sprachen Hedler am 15. Februar 1950 frei, was zu einer Welle der Empörung führte.[3] Im Berufungsverfahren wurde Hedler am 20. Juli 1951 wegen „öffentlicher Beleidigung in Tateinheit mit öffentlicher Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und mit öffentlicher übler Nachrede“ zu neun Monaten Haft verurteilt. Er legte zwar Revision beim Bundesgerichtshof ein, scheiterte damit jedoch im Mai 1952. Hedler musste nach seiner Verhaftung am 7. Oktober 1952 sechs Monate seiner Strafe absitzen.[4] Bei der Bundestagssitzung am 10. März 1950 schloss ihn Bundestagspräsident Erich Köhler sogleich nach seinem Erscheinen von der Teilnahme am Rest der Sitzung aus.[5] Er zog sich in den Bundestagsruheraum zurück, wo ihn SPD-Abgeordnete unter Führung von Herbert Wehner und Rudolf-Ernst Heiland aufsuchten und mit der Begründung, er dürfe sich in den Räumen des Bundestags nicht mehr aufhalten, unter Einsatz körperlicher Gewalt aus dem Raum verwiesen. Auf dem Rückzug vor ihnen stürzte er durch eine geschlossene Glastür und eine Treppe hinab und erlitt dabei leichte Verletzungen. Wehner und Heiland wurden daraufhin für mehrere Tage von den Sitzungen des Bundestages ausgeschlossen und, nachdem Hedler einen Zivilprozess gegen sie betrieben hatte, zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt.
https://de.wikipedia.org/
Aufstand gegen den Altnazi: Mit einer offen antisemitischen und rechtsextremen Rede sorgte Wolfgang Hedler im Herbst 1949 für Aufruhr. Als er am 10. März 1950 erneut im Bundestag auftrat, bekam er die Quittung - Prügel von wütenden Sozialdemokraten. Konrad Adenauer hatte diese kleine einer großen Koalition mit der SPD vorgezogen. Er brauchte Mehrheitsbe-schaffer, und da interessierte es ihn wenig, dass sich in der Fraktion des kleinsten Koalitions-partners allerlei Alt-Nationalsozialisten tummelten. Am 25. November 1949 hielt der Bundes-tagsabgeordnete der Deutschen Partei, Wolfgang Hedler, im Deutschen Haus in Einfeld/ Schleswig-Holstein eine Rede. Ein SPD-Abgeordneter stenographierte mit, was Hedler sagte: "Die Deutsche Partei stellt fest, dass Deutschland die geringste Schuld am Ausbruch des Zweiten Weltkriegs hat. Schuld an unserem Elend tragen die Widerstandskämpfer. Denn Deutsch-land ist nicht an totaler Erschöpfung, sondern am Verrat oder an der Sabotage durch die Widerstandsbewegung zu Grunde gegangen. Schumacher macht so viel Aufheben von der Hitler-Barbarei gegen das jüdische Volk. Ob das Mittel, die Juden zu vergasen, das gegebene gewesen ist, darüber kann man geteilter Meinung sein. Vielleicht hätte es auch andere Wege gegeben, sich ihrer zu entledigen." Wolfgang Hedler war 1932 in die NSDAP eingetreten und Offi-zier im Zweiten Weltkrieg gewesen. Nach seiner Rückkehr aus russischer Kriegsgefangen-schaft im Oktober 1945 wurde er 1947 Mitglied der Deutschen Partei. Als Wolfgang Hedler am 10. März 1950 uneingeladen an einer Bundestagssitzung über die Saarfrage teilnehmen wollte, kam es zu Tumulten, zu handfesten Auseinandersetzungen. Hedler musste den Plenarsaal verlassen. Als er das Gebäude erneut betreten wollte, wurde er von SPD-Abgeordneten verprügelt - die schlagkräftigen Sozialdemokraten wurden daraufhin für rund eine Woche des Bundestages verwiesen. Die Deutsche Partei jedoch blieb bis 1960 Koalitionspartner der CDU.
https://www.spiegel.de/
1932 schloss sich Wolfgang Hedler der NSDAP an. Nach der ersten freien Wahl am 14. August 1949, vier Jahre nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches, regierte in Bonn Kanzler Konrad Adenauer (91) mit einer Koalition aus CDU/CSU, FDP und der nationalkonservativen Deutschen Partei (DP), in der viele ehemalige Nazis eine neue politische Heimat gefunden hatten. Auch der am 7. November 1899 in Magdeburg geborene Hedler, der während der Weimarer Republik Mitglied im reaktionären „Stahlhelm“-Bund gewesen war, hatte sich 1932 – ein Jahr vor Hitlers „Machtergreifung“ – der NSDAP angeschlossen und als Soldat den Zweiten Weltkrieg und die sowjetische Kriegsgefangenschaft überlebt. Nazis versuchten einen politischen Neustart: Nach der Wahl 1949 zog er für die DP in den Bundestag ein. Ein Demokrat allerdings wurde er nie – wie so viele andere „alte Kämpfer“ auch nicht. Denn der braune Sumpf war längst nicht ausgetrocknet. Viele eingefleischte Nazis, die einige Jahre zuvor noch Hitler zugejubelt hatten, waren ja nicht plötzlich geläutert. Jetzt versuchten sie einen politischen Neustart – und das nicht nur in den kleinen Parteien, sondern auch in den großen. Beim Aufbau der Demokratie mit einem Volk, das mehrheitlich die NS-Diktatur unterstützt hatte, ließ man schon mal gerne Fünfe gerade sein. Hedler sorgte für den ersten Skandal in der jungen Bundesrepublik: Auch Hedler blieb seinen alten Überzeugungen treu, obwohl selbst ihm in den Nachkriegsjahren das ganze Ausmaß der monströsen Verbrechen des Hitler-Regimes hätte klar sein müssen. Hedlers üble Hetz-Tiraden: In Einfeld bestritt er, dass Deutschland eine Schuld am Ausbruch des Zweiten Weltkrieges trage. Schuld seien die Widerstandskämpfer, die er als Verräter und Saboteure beschimpfte. Seine Nazi-Tiraden gipfelten schließlich in dem Satz: „Ob das Mittel, die Juden zu vergasen, das gegebene gewesen ist, darüber kann man geteilter Meinung sein. Vielleicht hätte es auch andere Wege gegeben, sich ihrer zu entledigen.“ Wolfgang Hedler verlor seine parlamentarische Immunität: Die Empörung war groß, nachdem die „Frankfurter Rundschau“ Hedlers Entgleisungen veröffentlicht hatte. Doch es dauerte noch bis zum 19. Januar 1950, bis Hedlers parlamentarische Immunität aufgehoben und er aus der DP ausgeschlossen wurde. Allerdings nicht wegen seiner braunen Hetze, sondern wegen Verstoßes gegen die Parteidisziplin, so die Begründung des damaligen DP-Chefs und Bundesratsministers im Kabinett Adenauer, Heinrich Hellwege. Gerichtsverfahren gegen Wolfgang Hedler: Knapp zwei Wochen später musste sich Hedler vor Gericht verantworten – u. a. wegen Verleumdung und übler Nachrede. Der Prozess endete mit einem Freispruch, sehr zur Freude seiner Anhänger, die ihn draußen mit großem Jubel empfingen. Dass er zunächst glimpflich davon kam, hatte einen simplen Grund. Die Richter waren, wie sich später herausstellte, „alte Kameraden“ und frühere Mitglieder der NSDAP. Erst im Berufungsverfahren am 20. Juli 1951 wurde Hedler zu neun Monaten Haft verurteilt. Mit seiner Revision vor dem Bun-desgerichtshof ein Jahr später scheiterte er. Adenauers Koalition mit der Deutschen Partei bekam durch den Skandal übrigens keine Risse. Die Partei blieb bis 1960 Partner der Christ-demokraten.
https://www.express.de/
Politische Kontextualisierung des Agierens von Dr. Lars Niesler als Direktor
des Amtsgerichts Mosbach und als
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
INSBESONDERE im Bundestagswahlkampf 2025
Vor dem Hintergrund der schwierigen Regierungsbildung mit der rechtspopulistischen und teilweise rechtsextremen FPÖ in Österreich, hat der CDU-Kanzlerkandidat und CDU-Parteivorsitzende Friedrich Merz während des Bundestagswahlkampfes im Januar 2025 öffentlich mitgeteilt und bekräftigt, dass die CDU-Brandmauer zur AFD definitiv stehen würde und dass er selbst sein Schicksal als CDU-Parteivorsitzender daran knüpfen würde. Österreich sei der „Beweis dafür, dass man Rechtspopulisten nicht den Weg in die Macht ebnen darf“, sagte Merz in den ARD-„Tagesthemen“ (WELT: 11.01.2025). Er werde nicht zulassen, dass in der CDU die „Brandmauer“ zur AfD falle. „Ich knüpfe mein Schicksal als Parteivorsitzender der CDU an diese Antwort“, sagte Merz am Rande einer Klausur des CDU-Bundesvorstands in Hamburg. „Wir arbeiten nicht mit einer Partei zusammen, die ausländerfeindlich ist, die anti-semitisch ist, die Rechtsradikale in ihren Reihen, die Kriminelle in ihren Reihen hält – eine Partei, die mit Russland liebäugelt und aus der Nato und aus der Europäischen Union austreten will.“
Warnungen vor Wahlerfolgen der AfD gibt es seit Langem. Aber am 19.01.2025 holte Friedrich Merz ganz weit aus: Der Unions-Kanzlerkandidat warnte nicht nur vor einem Wahlsieg der Rechtspopulisten 2029 in Deutschland. "Ich sage es, wie ich es denke: Die nächste Bundestagswahl ist dann 2033. Und einmal 33 reicht für Deutschland", fügte er in Anspielung auf die Machtübernahme der Nazis 1933 hinzu (ntv: 22.01.2025).
ANTRÄGE auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und
Zuständigkeitsverweisungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl.
nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und
verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen
in und aus der AFD,
INSBESONDERE im Bundestagswahlkampf 2025,
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
WIE ZUVOR DARGELEGT UND BELEGT: Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, verweigert HIER seit 2022 HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im genannten Verfahrenskomplex amtsseitig, ANTRÄGE auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl. nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD, transparent und nachvollziehbar ausgehend vom Amtsgericht Mosbach zu bearbeiten.
WIE ZUVOR AUSGEFÜHRT: Es wird HIER, u.a. auch gemäß § 158 StPO, um die persönliche und ordnungsgemäße jeweilige KONKRETE Eingangsbestätigung, Sachverhaltsbenennung und Sachverhaltserläuterung sowie um die persönliche ordnungsgemäße und sachgerechte Bearbeitung und Zuständigkeitsverweisung der HIER o.g. Anträge auf STRAFANZEIGEN wegen Strafverteilung im Amt und Rechtsbeugung gegen die NSDAP-Mitglieds-Richter des Landgerichts Kiel, die Wolfgang Hedler trotz seiner in 1949 veröffentlichten und im DEUTSCHEN BUNDESTAG in 1950 wiederholten Hetze gegen NS-Widerstandskämpfer*innen und gegen Jüdinnen und Juden freisprechen sowie wegen Strafverteilung im Amt gegen die seit 1949 zuständigen Staatsanwälte/Staatsanwältinnen, die NICHT gegen o.g. NSDAP-Mitglieds-Richter des Landgerichts Kiel seit 1945, u.a. auch ENTEGEGEN dem Amtsermittlungsgrundsatz, tätig geworden sind, seitens des Direktors beim Amtsgericht Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg, gebeten.
Mit freundlichen Grüßen, Bernd Michael Uhl
4.9 Strafanzeige gegen den bayerischen AFD-Landtagsabgeordneten Oskar Lipp wegen Volksverhetzung und Verharmlosung von NS-Verbrechen auf Grund der öffentlichen Verwendung des NS-Propagandabegriffs „Endsieg“ im März 2025 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg.
6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22, etc.,
sowie amtsseitige KV-Sonderbände
zu Nationalsozialismus,
Rechtsextremismus, Rassismus
Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110 74821 Mosbach
21.04.2025
AUS AKTUELLEN ANLÄSSEN:
>>> Mehrheitsbeschaffung der CDU für Bundestagsanträge
im Bundestagswahlkampf 2025 mit der AFD
unmittelbar beginnend nach der Gedenkstunde im Deutschen Bundestag
für die Opfer des Nationalsozialismus
am 29.01.2025 <<<
Strafanzeige gegen den bayerischen AFD-Landtagsabgeordneten Oskar Lipp wegen Volksverhetzung und Verharmlosung von NS-Verbrechen
auf Grund der öffentlichen Verwendung des NS-Propagandabegriffs „Endsieg“
im März 2025
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg.
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDEN gegen die
die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess
wegen intransparenter nicht-nachvollziehbarer Bearbeitungsverweigerung
von KONKRETEN Eingaben
zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht,
Diskriminierung und Rassismus sowie zu nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und
rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD
INSBESONDERE vor, im und nach dem Bundestagswahlkampf 2025
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg,
Anträge auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und
Zuständigkeitsverweisungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl.
nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und
verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen
in und aus der AFD
INSBESONDERE vor, im und nach dem Bundestagswahlkampf 2025
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
[...]
Strafanzeige gegen den bayerischen AFD-Landtagsabgeordneten Oskar Lipp wegen Volksverhetzung und Verharmlosung von NS-Verbrechen
auf Grund der öffentlichen Verwendung des NS-Propagandabegriffs „Endsieg“
im März 2025
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
§ 158
Strafanzeige; Strafantrag
Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei den Staatsanwaltschaften und Amtsgerichten schriftlich angebracht werden. Dem Verletzten ist auf Antrag der Eingang seiner Anzeige schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung soll eine kurze Zusammenfassung der Angaben des Verletzten zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat enthalten.
Der Bayerische Landtag verhängt MItte März 2025 ein Ordnungsgeld gegen den Ingolstädter bayerischen AFD-Landtagsabgeordneten Oskar Lipp. Lipp hatte in der Sitzung am unsinnigen Donnerstag, als es um die Situation in der Ukraine ging, in Richtung der anderen Parteien gesagt: „Meine Damen und Herren, Sie wollen weiterhin den Endsieg.“ Folge waren helle Empörung im Parlament, ein Ordnungsruf und jetzt das Ordnungsgeld. Der Begriff „Endsieg“ stammt aus der Nazi-Propaganda und ist aus Sicht des Präsidiums eine „nicht hinnehmbare verbale Entgleisung“. Lipp hatte gegenüber dem Präsidium eingeräumt, ihm sei bewusst, „dass dieser Begriff hoch emotional aufgeladen ist“. Vom nationalsozialistischen Kontext will er dagegen ANGEBLICH nichts gewusst haben. Dem Beschluss war eine Beratung des Prä-sidiums vorangegangen. Der damalige Sitzungsleiter, Vizepräsident Markus Rinderspacher (SPD), hatte Lipp zur Ordnung gerufen und gefordert, „nationalsozialistischen Jargon hier im demokratischen Hohen Haus zu unterlassen“. "Wir werden es nicht dulden, dass nationalsozialistischer Jargon hier im Hohen Hause Einzug hält", sagte Rinderspacher. Wie Präsidentin Ilse Aigner (CSU) am Dienstag in der Vollsitzung mitteilte, handelt es sich um eine Äußerung des AfD-Abgeordneten Oskar Lipp in der Sitzung vor gut zwei Wochen. Dieser sagte damals, die anderen Parteien würden Friedensverhandlungen zwischen den USA und Russland sabotieren: „Meine Damen und Herren, Sie wollen weiterhin den Endsieg.“ Aigner sagte am Dienstag: Dabei handele es sich um eine „nicht hinnehmbare verbale Entgleisung“, eine Beschwörungsformel der nationalsozialistischen Propaganda. Dass der Begriff nun im Kontext des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine genutzt wurde, komme zudem einer Täter-Opfer-Umkehr gleich. Der Begriff "Endsieg" sei insbesondere in der letzten Phase des Zweites Weltkriegs als "Beschwörungsformel der NS-Propaganda" verwendet worden, sagte Aigner in ihrer Begründung. Das Wort impliziere nicht nur den militärischen Sieg Deutschlands, sondern sei auch stark mit der rassistischen Ideologie des Nationalsozialismus verbunden. "Dass ein solcher Begriff heute wieder in einem deutschen Parlament Verwendung findet, stellt aus Sicht des Präsidiums eine nicht hinnehmbare verbale Entgleisung dar", so Aigner. Zum ersten Mal hat das Präsidium des Bayerischen Landtag ein Ordnungsgeld gegen einen Abgeordneten verhängt. Ein Mitglied der AfD-Fraktion hatte ein Wort aus der NS-Zeit verwendet = 1000 EURO Ordnungsgeld.
ANTRÄGE auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und
Zuständigkeitsverweisungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl.
nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und
verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen
in und aus der AFD
INSBESONDERE vor, im und nach dem Bundestagswahlkampf 2025
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
WIE ZUVOR DARGELEGT UND BELEGT: Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, verweigert HIER seit 2022 HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im genannten Verfahrenskomplex amtsseitig, ANTRÄGE auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl. nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD, transparent und nachvollziehbar ausgehend vom Amtsgericht Mosbach zu bearbeiten.
Der CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler wird HIER gebeten zu überprüfen und mitzuteilen, ob es sich angesichts der HIER o.g. dargelegten und belegten Vorgänge beim Amtsgericht Mosbach ggf. u.U. um einen beabsichtigen Erinnerungspolitischen Klimawandel, eine Erinnerungspolitische Wende um 180 Grad evtl. handeln könnte.
WIE ZUVOR AUSGEFÜHRT: Es wird HIER, u.a. auch gemäß § 158 StPO, um die persönliche und ordnungsgemäße jeweilige KONKRETE Eingangsbestätigung, Sachverhaltsbenennung und Sachverhaltserläuterung sowie um die persönliche ordnungsgemäße und sachgerechte Bearbeitung und Zuständigkeitsverweisung der HIER o.g. Dienstaufsichtsbeschwerden und der Anträge auf ordnungsgemäße gerichtliche Prüfungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl. transparenten und nachvollziehbaren Bearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen bei nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD, seitens des Direktors beim Amtsgericht Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg, gebeten.
Mit freundlichen Grüßen, Bernd Michael Uhl
4.10 Strafanzeige gegen das AFD-Mitglied des Europäischen Parlaments Petr Bystron wegen volksverhetzender Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen auf Grund der öffentlichen Verwendung des Hitlergrußes gem. der aktuellen Aufhebung der Immunität durch das Europaparlaments im April 2025 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
27.04.2025
6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22, etc.,
sowie amtsseitige KV-Sonderbände
zu Nationalsozialismus,
Rechtsextremismus, Rassismus
Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110 74821 Mosbach
AUS AKTUELLEN ANLÄSSEN:
>>> Mehrheitsbeschaffung der CDU für Bundestagsanträge
im Bundestagswahlkampf 2025 mit der AFD
unmittelbar beginnend nach der Gedenkstunde im Deutschen Bundestag
für die Opfer des Nationalsozialismus
am 29.01.2025 <<<
Strafanzeige gegen das AFD-Mitglied des Europäischen Parlaments Petr Bystron
wegen volksverhetzender Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen
auf Grund der öffentlichen Verwendung des Hitlergrußes
gem. der aktuellen Aufhebung der Immunität durch das Europaparlaments
im April 2025
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg.
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDEN gegen die
die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess
wegen intransparenter nicht-nachvollziehbarer Bearbeitungsverweigerung
von KONKRETEN Eingaben
zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht,
Diskriminierung und Rassismus sowie zu nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und
rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD
INSBESONDERE vor, im und nach dem Bundestagswahlkampf 2025
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg,
Anträge auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und
Zuständigkeitsverweisungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl.
nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und
verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen
in und aus der AFD
INSBESONDERE vor, im und nach dem Bundestagswahlkampf 2025
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
++
Strafanzeige gegen das AFD-Mitglied des Europäischen Parlaments Petr Bystron
wegen volksverhetzender Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen
auf Grund der öffentlichen Verwendung des Hitlergrußes
gem. der aktuellen Aufhebung der Immunität durch das Europaparlaments
im April 2025
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
§ 158
Strafanzeige; Strafantrag
Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei den Staatsanwaltschaften und Amtsgerichten schriftlich angebracht werden. Dem Verletzten ist auf Antrag der Eingang seiner Anzeige schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung soll eine kurze Zusammenfassung der Angaben des Verletzten zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat enthalten.
Das Europaparlament macht im April 2025 den Weg für weitere Ermittlungen gegen den AfD-Politiker Petr Bystron frei. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte in Straßburg dafür, die Immunität Bystrons aufzuheben. Das Parlament in Straßburg folgte damit mehrheitlich einem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München aus dem vergangenen August. Hintergrund sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I wegen eines mutmaßlich strafrechtlich relevanten Beitrags auf einem sozialen Netzwerk. Wie aus einem Bericht des Rechtsausschusses des Parlaments hervorgeht, sind in dem Social-Media-Beitrag Politiker – unter anderem Mitglieder der geschäftsführenden Bundesregierung – abgebildet, wie sie in verschiedenen Situationen den rechten Arm heben. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft entsteht bei einem objektiven Nutzer durch die Collage der Eindruck, die Politiker zeigten den Hitlergruß. Bystron wird beschuldigt, das zumindest stillschweigend akzeptiert und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verbreitet zu haben. Wegen der Ermittlungen hatte der Bundestag, dem Bystron damals angehörte, seine Immunität bereits 2023 aufgehoben. Wie aus Dokumenten des Parlaments hervorgeht, geht es in den Ermittlungen um einen Online-Beitrag Bystrons aus dem Jahr 2022, der an einen Hitlergruß erinnere. Der AfD-Politiker hatte demnach eine Fotomontage auf seinem Profil im Onlinedienst X hochgeladen, auf der verschiedene Politiker mit erhobenem Arm und ausgestreckter Hand zu sehen waren. Ihm wird den Angaben zufolge vorgeworfen, "Symbole verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verbreitet oder öffentlich verwendet zu haben". Die Ermittler gingen davon aus, dass Bystron "zumindest stillschweigend in Kauf genommen hat, dass diese Fotomontage bei einem objektiven Twitter-Nutzer den Eindruck erweckt, dass es sich bei der abgebildeten Armhaltung um den 'Hitlergruß' handelt", heißt es in der Erklärung des Parlaments.
ANTRÄGE auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und
Zuständigkeitsverweisungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl.
nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und
verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen
in und aus der AFD
INSBESONDERE vor, im und nach dem Bundestagswahlkampf 2025
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
WIE ZUVOR DARGELEGT UND BELEGT: Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, verweigert HIER seit 2022 HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im genannten Verfahrenskomplex amtsseitig, ANTRÄGE auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl. nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD, transparent und nachvollziehbar ausgehend vom Amtsgericht Mosbach zu bearbeiten.
Der CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler wird HIER gebeten zu überprüfen mitzuteilen (ggf. auch per Pressemitteilung), ob es sich angesichts der HIER o.g. dargelegten und belegten Vorgänge beim Amtsgericht Mosbach sowohl bzgl. NS-Verbrechen als auch bzgl. nationalsozialistisch-orientiert rechtsextremistischen Bestrebungen in und aus der AFD… ggf. u.U. um einen amtsseitig beabsichtigen Erinnerungspolitischen Klimawandel, eine Erinnerungspolitische Wende um 180 Grad evtl. handeln könnte … ggf. u.U. um einen amtsseitig beabsichtigen Erschwerungs- und Verhinderungskultur einer diesbzgl. juristischen Aufarbeitung evtl. handeln könnte.
WIE ZUVOR AUSGEFÜHRT: Es wird HIER, u.a. auch gemäß § 158 StPO, um die persönliche und ordnungsgemäße jeweilige KONKRETE Eingangsbestätigung, Sachverhaltsbenennung und Sachverhaltserläuterung sowie um die persönliche ordnungsgemäße und sachgerechte Bearbeitung und Zuständigkeitsverweisung der HIER o.g. Dienstaufsichtsbeschwerden und der Anträge auf ordnungsgemäße gerichtliche Prüfungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl. transparenten und nachvollziehbaren Bearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen bei nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD, seitens des Direktors beim Amtsgericht Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg, gebeten.
Mit freundlichen Grüßen, Bernd Michael Uhl
4.11 Strafanzeige vom 28.04.2025 gegen die AFD-Politikerin Leyla Bilge wegen Verwendung verfassungswidriger Kennzeichnungen mit dem herabwürdigendem, menschenverachtendem nationalsozialistisch-orientierten homophoben Labeling von Homosexuellen, Queeren und Transgendermenschen als satanisch, pädophil, gestört und „Geisteskrank“ gem. der aktuellen Volksverhetzungs-Verurteilung des Amtsgerichts Magdeburg im April 2025 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22, etc.,
sowie amtsseitige KV-Sonderbände
zu Nationalsozialismus,
Rechtsextremismus, Rassismus
Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110 74821 Mosbach
28.04.2025
AUS AKTUELLEN ANLÄSSEN:
>>> Mehrheitsbeschaffung der CDU für Bundestagsanträge
im Bundestagswahlkampf 2025 mit der AFD
unmittelbar beginnend nach der Gedenkstunde im Deutschen Bundestag
für die Opfer des Nationalsozialismus
am 29.01.2025 <<<
Strafanzeige gegen die AFD-Politikerin Leyla Bilge
wegen Verwendung verfassungswidriger Kennzeichnungen
mit dem herabwürdigendem, menschenverachtendem
nationalsozialistisch-orientierten homophoben Labeling
von Homosexuellen, Queeren und Transgendermenschen
als satanisch, pädophil, gestört und „Geisteskrank“
gem. der aktuellen Volksverhetzungs-Verurteilung des Amtsgerichts Magdeburg
im April 2025
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg.
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDEN gegen die
die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess
wegen intransparenter nicht-nachvollziehbarer Bearbeitungsverweigerung
von KONKRETEN Eingaben
zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht,
Diskriminierung und Rassismus sowie zu nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und
rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD
INSBESONDERE vor, im und nach dem Bundestagswahlkampf 2025
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg,
Anträge auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und
Zuständigkeitsverweisungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl.
nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und
verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen
in und aus der AFD
INSBESONDERE vor, im und nach dem Bundestagswahlkampf 2025
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
+++
Strafanzeige gegen die AFD-Politikerin Leyla Bilge
wegen Verwendung verfassungswidriger Kennzeichnungen
mit dem herabwürdigendem, menschenverachtendem
nationalsozialistisch-orientierten homophoben Labeling
von Homosexuellen, Queeren und Transgendermenschen
als satanisch, pädophil, gestört und „Geisteskrank“
gem. der aktuellen Volksverhetzungs-Verurteilung des Amtsgerichts Magdeburg
im April 2025
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
§ 158
Strafanzeige; Strafantrag
Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei den Staatsanwaltschaften und Amtsgerichten schriftlich angebracht werden. Dem Verletzten ist auf Antrag der Eingang seiner Anzeige schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung soll eine kurze Zusammenfassung der Angaben des Verletzten zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat enthalten.
Das Amtsgericht Magdeburg hat die AfD-Politikerin Leyla Bilge im April 2025 wegen homo-phober Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Bilge hatte sich auf einem Parteitag in der Messe Magdeburg im Juli 2023 um einen Listenplatz für die Europawahl beworben. In ihrer Bewerbungsrede hetzte sie gegen die LGBTQI-Community und bezeichnete queere Menschen als "pädophil", "gestört" und "Satansbrut". Die EU befände sich "fest in der Hand einer familien- und wertefeindlichen LGBTQ-Genderlobby", welche "Kinder entfremden und sie für ihre teuflischen Ideologien einspannen" wolle, so Bilge beim Parteitag weiter. Die AfD-Politikerin hatte bereits in 2019 das Hissen der Regenbogenfahne vor einem Berliner Polizeirevier als "Zeichen für Geisteskrankheiten" bezeichnet.
Der AfD-Abgeordnete Andreas Gehlmann hatte bereits im Landtag von Sachsen-Anhalt mit einem homophoben Zwischenruf im Juni 2016 Gefängnisstrafen für Homosexuelle sowie die Tabuisierung des öffentlichen Auslebens von Homosexualität gem. dem vorläufigen Parla-mentsprotokoll gefordert.
Diese öffentlichen und verbreiteten Äußerungen der Beschuldigten AFD-Politikerin Bilge eignen sich zur nationalsozialistisch-orientierten Störung des öffentlichen Friedens mit der Aufstachelung zu Hass und/oder Gewalt und greifen die Menschenwürde dadurch an, dass nach 1945 in der BRD noch bis weit in die Nachkriegszeit mit Kontinuitäten von Stigmatisierungs- und Ausgrenzungsmechanismen hinein weiterhin die NS-Opfergruppe Homosexueller, Queerer und Transgender-Personen gezielt mit deren nationalsozialistischer Verfolgung und Vernichtung 1933-1945 verächtlich gemacht und herabgewürdigt werden (Diffamierung als Geisteskrank, Asozial und Kriminell; Einweisung in psychiatrische Anstalten; Haftstrafe; Deportation und Inhaftierung in Nazi-Konzentrationslager und Nazi-Arbeitslager; Zwangsarbeit; Zwangssterilisierung; Folter in Verhören; Misshandlungen durch SS, Gestapo und KZ-Wachmannschaften; Missbrauch für medizinische Experimente; Ermordung, etc.). Das öf-fentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen u.a. von Nazi-Verbrechen, Nazi-Massenmorden auf Grund der sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität sowie von Verbrechen gegen die Menschlichkeit stehen in der BRD unter Strafe, wie hier auch … durch das gezielte herabwürdigende, menschenverachtende Verächtlich machen mit dem nationalsozialistisch-orientierten homophoben Labeling von Homosexuellen, Queeren und Transgendermenschen als pädophil, gestört und „Geisteskrank“ … durch das gezielte her-abwürdigende, menschenverachtende Verächtlich machen der Regenbogenfahne mit dem nationalsozialistisch-orientierten Labeling „geisteskrank“ HIER als Verwendungen verfas-sungswidriger Kennzeichnungen durch die o.g. öffentlichen und verbreiteten Äußerungen der Beschuldigten AFD-Politikerin Bilge.
Erstmals wird am 27. Januar 2023 bei der Gedenkstunde des Deutschen Bundestages am "Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus" auch den queeren Opfern der National-sozialisten gedacht. In den Konzentrationslagern wurden die Betroffenen mit dem sogenann-ten Rosa Winkel kenntlich gemacht. Lesbische, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen wurden darüber hinaus unter unterschiedlichen Vorwänden stigmatisiert und kri-minalisiert. Mit Beschluss des Aktionsplans 'Queer leben' hat die Bundesregierung Vorhaben vereinbart, um die Erinnerungskultur in diesem Bereich zu stärken.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte eine Kriminalisierung homosexueller Handlungen bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes zur strafrechtlichen Rehabilitierung am 22. Juli 2017 als einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention eingestuft. Stigmatisierung und Diskriminierung aufgrund von Geschlechtsmerkmalen, sexueller Orientierung sowie geschlechtlicher Identität gehören leider immer noch nicht der Vergan-genheit an, wie die o.g. öffentlichen AFD-Aussagen belegen. Feindliche Einstellungen ge-genüber lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen ma-nifestieren sich nach wie vor in Hassreden und Gewalttaten wie die o.g. öffentlichen AFD-Aussagen belegen. An die Opfer dieser menschenverachtenden Gräueltaten zu erinnern, mahnt uns, die Worte dieser wegweisenden Vereinbarung als Lehre aus der Geschichte ernst zu nehmen: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren." Der erste Artikel wird ergänzt durch den zweiten: "Jeder Mensch hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied." Damit diese Worte tatsächlich Realität werden, müssen wir uns täglich gegen jede Form von Menschen-feindlichkeit wehren und für die Verwirklichung der Menschenrechte aller einsetzen. Es kann keinen Schlussstrich geben. Diese Opfergruppe habe "lange um ihre Anerkennung kämpfen" müssen, so Bundestagspräsidentin Bärbel Bas in ihrer Rede.
ANTRÄGE auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und
Zuständigkeitsverweisungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl.
nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und
verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen
in und aus der AFD
INSBESONDERE vor, im und nach dem Bundestagswahlkampf 2025
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
WIE ZUVOR DARGELEGT UND BELEGT: Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, verweigert HIER seit 2022 HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im genannten Verfahrenskomplex amtsseitig, ANTRÄGE auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl. nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD, transparent und nachvollziehbar ausgehend vom Amtsgericht Mosbach zu bearbeiten.
Die o.g. fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) verweigert ZUDEM im o.g. Verfahrenskomplex HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR ENTGEGEN § StPO 158 die amtsrichterlichen ordnungsgemäßen jeweiligen KONKRETEN Eingangsbestätigungen, Sachverhaltsbenennungen und Sachverhaltserläuterungen von eingereichten Strafanzeigen bzgl. nationalsozialistisch-orientiert rechtsextremistischer Homophobie und Transphobie, u.a. wie folgt:
… STRAFANZEIGEN vom 14.08.2023 gemäß § 158 StPO an Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/22, 6F 2/23 wegen des Verdachts auf Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung bei nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten Übergriffen gegen Homosexuelle, Queere und Transgender-Personen am 12.08.2023 in Weissenfels, Sachsen-Anhalt, mit Hitlergruß und „Sieg Heil“-Rufen.
… STRAFANZEIGEN vom 16.08.2023 gemäß § 158 StPO an Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22 wegen des Verdachts auf Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung bei nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten Übergriffen gegen Homosexuelle, Queere und Transgender-Personen am 28./29.07.2023 mit dem Ersetzen der gestohlenen Regenbogenfahne durch die Nazi-Hakenkreuzflagge am Bahnhofsvorplatz
...STRAFANZEIGEN vom 19.08.2023 gemäß § 158 StPO an Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22 wegen des Verdachts auf Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung bei nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten Übergriffen gegen Homosexuelle, Queere und Transgender-Personen am 12.08.2023 mit dem Angriff gegen das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen in Berlin.
Der CDU-nahe Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler wird HIER gebeten, zu überprüfen und mitzuteilen (ggf. auch per Pressemitteilung), ob es sich angesichts der HIER o.g. dargelegten und belegten Vorgänge beim Amtsgericht Mosbach sowohl bzgl. NS-Verbrechen als auch bzgl. nationalsozialistisch-orientiert rechtsextremistischen Bestrebungen in und aus der AFD… ggf. u.U. um einen amtsseitig beabsichtigen Erinnerungspolitischen Klimawandel, eine Erinnerungspolitische Wende um 180 Grad evtl. handeln könnte … ggf. u.U. um eine amtsseitig beabsichtige Erschwerungs- und Verhinderungskultur einer diesbzgl. juristischen Aufarbeitung evtl. handeln könnte.
WIE ZUVOR AUSGEFÜHRT: Es wird HIER, u.a. auch gemäß § 158 StPO, um die persönliche und ordnungsgemäße jeweilige KONKRETE Eingangsbestätigung, Sachverhaltsbenennung und Sachverhaltserläuterung sowie um die persönliche ordnungsgemäße und sachgerechte Bearbeitung und Zuständigkeitsverweisung der HIER o.g. Dienstaufsichtsbeschwerden und der Anträge auf ordnungsgemäße gerichtliche Prüfungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl. transparenten und nachvollziehbaren Bearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen bei nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD, seitens des Direktors beim Amtsgericht Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg, gebeten.
Mit freundlichen Grüßen, Bernd Michael Uhl
4.12 Strafanzeigen vom 01.05.2025 gegen die leitenden AFD-Parteifunktionäre des AFD-Bundesvorstandes, der AFD-Landesvorstände Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachen, der kommunalen Düsseldorfer AFD Gliederung … (a) wegen volksverhetzender Verwendung verfassungswidriger Kennzeichnungen mit dem herabwürdigendem, menschenverachtenden nationalsozialistisch-orientiert sozialrassistischen Labeling von Bürgergeldempfängern, Obdachlosen, Drogenabhängigen, von Flüchtlingen und Migranten mit dem NS-Vergleichs-Jargon-konnotiert als Asoziale, Arbeitsscheue, Renitente, Nicht-Arische Personen durch die AFD-Anwendung von beabsichtigter NS-systemischer Umsetzung und Propaganda der NS-Arbeitslager und NS-Arbeitserziehung sowie (b) wegen der AFD-verfassungswidrigen Kennzeichnung von betroffenen vergleichbaren NS-Opferzielgruppen mit o.g. NS-Labeling unter gleichzeitiger volksverhetzender Verharmlosung und Leugnung der Opfer des NS-Terrors während der NS-Diktatur 1933 bis 1945 im April 2025 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22, etc.,
sowie amtsseitige KV-Sonderbände
zu Nationalsozialismus,
Rechtsextremismus, Rassismus
Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110 74821 Mosbach
01.05.2025
AUS AKTUELLEN ANLÄSSEN:
>>> Mehrheitsbeschaffung der CDU für Bundestagsanträge
im Bundestagswahlkampf 2025 mit der AFD
unmittelbar beginnend nach der Gedenkstunde im Deutschen Bundestag
für die Opfer des Nationalsozialismus
am 29.01.2025 <<<
Strafanzeigen vom 01.05.2025 gegen die leitenden AFD-Parteifunktionäre des AFD-Bundesvorstandes, der AFD-Landesvorstände Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachen, der kommunalen Düsseldorfer AFD Gliederung … (a) wegen volksverhetzender Verwendung verfassungswidriger Kennzeichnungen mit dem herabwürdigendem, menschenverachtenden nationalsozialistisch-orientiert sozialrassistischen Labeling von Bürgergeldempfängern, Obdachlosen, Drogenabhängigen, von Flüchtlingen und Migranten mit dem NS-Vergleichs-Jargon-konnotiert als Asoziale, Arbeitsscheue, Renitente, Nicht-Arische Personen durch die AFD-Anwendung von beabsichtigter NS-systemischer Umsetzung und Propaganda der NS-Arbeitslager und NS-Arbeitserziehung sowie (b) wegen der AFD-verfassungswidrigen Kennzeichnung von betroffenen vergleichbaren NS-Opferzielgruppen mit o.g. NS-Labeling unter gleichzeitiger volksverhetzender Verharmlosung und Leugnung der Opfer des NS-Terrors während der NS-Diktatur 1933 bis 1945 im April 2025 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDEN gegen die
die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess
wegen intransparenter nicht-nachvollziehbarer Bearbeitungsverweigerung
von KONKRETEN Eingaben
zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht,
Diskriminierung und Rassismus sowie zu nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und
rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD
INSBESONDERE vor, im und nach dem Bundestagswahlkampf 2025
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg,
Anträge auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und
Zuständigkeitsverweisungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl.
nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und
verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen
in und aus der AFD
INSBESONDERE vor, im und nach dem Bundestagswahlkampf 2025
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
+++
§ 158
Strafanzeige; Strafantrag
Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei den Staatsanwaltschaften und Amtsgerichten schriftlich angebracht werden. Dem Verletzten ist auf Antrag der Eingang seiner Anzeige schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung soll eine kurze Zusammenfassung der Angaben des Verletzten zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat enthalten.
NATIONALSOZIALISTISCHE ARBEITSERZIEHUNGSLAGER ::: Als Arbeitserziehungslager (AEL) wurden während der Zeit des Nationalsozialismus offiziell Straflager bezeichnet, die in erster Linie und zunächst der Disziplinierung und Umerziehung von Andersdenkenden, politischen Gegnern, Langzeit-Arbeitslosen und ausländischen Zwangsarbeitern dienten. Sie wurden ab 1940 von der Geheimen Staatspolizei errichtet, oft in finanzieller Zusammenarbeit mit von der NS-Zwangsarbeit profitierenden Firmen. Bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs gab es etwa 200 dieser Lager im Deutschen Reich und den besetzten Gebieten, ca. 500.000 Menschen durchliefen diese Lager. Die Häftlinge der AEL waren insgesamt zu etwa zwei Dritteln ausländische, aus den kriegsbesetzten Ländern verschleppte Zwangsarbeiter aus verschiedenen Betrieben, die einen Fluchtversuch unternommen hatten oder der Unbotmä-ßigkeit, der „Bummelei“ oder Sabotage beschuldigt worden waren. Ebenfalls fanden sich dort auch Reichsdeutsche, deren Eigenwillen gebrochen oder diszipliniert werden sollte. Für Frauen gab es auch eigene AEL. Es genügten oft zwei oder drei Wochen, um Betroffene gesundheitlich zu ruinieren. Generell war medizinische Versorgung dort bestenfalls mangelhaft, oft gar nicht vorhanden. Lokal Verantwortliche oder auch betriebswirtschaftliche Interessen bestimmter Unternehmen setzten oft willkürlich die Verweildauer fest. In AEL kam es durch die Haftbedingungen zu sehr vielen Todesfällen, körperlichen Dauerschäden und psychischen Traumatisierungen. Laut Ernst Kaltenbrunners vielzitierter Aussage seien im AEL „Arbeitsbedingungen und Lebensverhältnisse“ sogar „im allgemeinen härter als in einem Konzentrationslager gewesen“. Die enge Verknüpfung mit dem KZ-System (trotz der unter-schiedlichen Träger Gestapo bzw. SS) zeigt sich auch daran, dass gelegentlich AEL-Gruppen direkt neben KZ-Außenkommandos arbeiteten. Zu Kriegsende waren auch diese Häftlinge vielerorts Kriegsendphasenverbrechen ausgesetzt, wie zum Beispiel im Rahmen von Todesmärschen der KZ-Häftlinge.
AFD DÜSSELDORF ::: Die AfD in Düsseldorf hat im April 2025 in einem Entwurf vorgeschlagen, auf dem Gelände der ehemaligen Bergischen Kaserne eine Unterkunft für Asylbewerber und drogensüchtige Obdachlose zu errichten. DIES geht aus dem AfD-Kommunalwahlprogramm hervor. Das seit 2018 leerstehende Gebäude soll nach Ansicht der AfD künftig „gemeinnütziges Zentrum für Gesundheit und Chance“ heißen. Es soll unter an-derem für die „Heranziehung von arbeitsfähigen Asylsuchenden" für gemeinnütziger Arbeit dienen. "In Düsseldorf aufgegriffene drogensüchtige obdachlose Personen werden verpflich-tend in die ZGC verbracht“, heißt es in einem ersten Entwurf. "Das entspricht grundsätzlich extrem rechter Ideologie, so einen Blick auf Menschen zu haben. Es ist typischer billiger Rechtspopulismus, eine vermeintlich einfache Lösung zu propagieren und sich gegen die zu wenden, die sich kaum wehren können", sagt die Forscherin für Rechtsextremismus Sabine Reimann gegenüber "RP". "Solche Überlegungen sind menschenverachtend" Auch in der Kommunalpolitik sorgt der Vorschlag der AfD für Entsetzen. "Das AfD-Kommunalwahlprogramm zur Nutzung der Bergischen Kaserne hat mich tief entsetzt. Es erinnert mich an die dunkelsten Zeiten der deutschen Geschichte", sagt Klaudia Zepuntke (SPD), Mitglied im Ausschuss für Gesundheit und Soziales. Ihrer Ansicht nach zeige dieses "Selbstzeugnis, wessen Geistes Kind die AfD ist." Zepuntke weiter: "Solche Überlegungen sind menschenverachtend und mit unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung un-vereinbar.“ 3000 Menschen wären laut "Rheinischer Post" von den AfD-Plänen betroffen. Darunter sind 2778 Obdachlose und 846 Asylsuchende.
AFD-LANDESVERBAND SACHSEN ::: Die AfD stellt in ihrem Partei- und Wahlprogramm zur Sachsen-Wahl 2024 ihren Plan zur Lösung der Migrationsdebatte vor. Dieser Plan klingt wie ein schön verpacktes Arbeitslager-Modell für Menschen zweiter Klasse – nicht nur für Ge-flüchtete. Das Wahlprogramm der AfD für die Sachsen-Wahl steht unter dem Credo: „Damit Sachsen Heimat bleibt“. Die Partei mit allen Mitteln durchsetzen – bis hin zum Aufbau von speziellen Lagern. In Sachsen möchte die AfD laut ihrem Parteiprogramm für die Landtags-wahl in Sachsen 2024 spezielle Auffanglager für „Antragsteller und Geduldete“ errichten. Sie nennen das „Transfer- und Transit-Zentren“. In diesen Lagern sollen die Menschen nach Religion getrennt und fernab von der einheimischen Bevölkerung weggesperrt beziehungs-weise „gut gesichert“ werden. Das könnte in Form von „speziellen Angeboten von Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten in den Transfer-Zentren und im Umfeld dieser Einrichtungen“ erreicht werden. Gut gesichert und zur unentgeltlichen Arbeit gezwungen – dieses Modell ist keineswegs neu in der deutschen Geschichte. Auf „staatlich finanzierte Integrationsmaß-nahmen“ soll dabei „weitgehend verzichtet“ werden.
AFD-BUNDESVORSTAND und JUNGE ALTERNATIVE (JA) ::: Auf einer Veranstaltung der AfD-Nachwuchsorganisation in Sachsen werden im Februar 2024 offenbar Ideen von Arbeitslagern oder Deportationen stillschweigend akzeptiert. Im Beisein von Mitgliedern der JA Sachsen fabulieren die Teilnehmer nicht nur über Ideen zu Deportationen von Juden und Migranten, sondern auch über Lager. "Es gibt dann Arbeitslager und Wohnlager. Da sollen die was zu essen bekommen und dafür, dass sie eine warme Unterkunft haben, müssen sie was leisten. Das solle so lange gehen, bis die das so überhaben, dass sie von allein in ihre Heimatländer gehen." Auf der Veranstaltung fallen weitere entsprechende Äußerungen. "Ich würde die halt erstmal internieren, in ein Ghetto stecken. Die haben die Pflicht, arbeiten zu gehen. Man könnte so Werkstätten zum Beispiel einrichten. Dafür, dass sie Essen bekommen und ein warmes Dach über dem Kopf, müssen sie selbstverständlich eine Leistung erbringen." Zur Durchsetzung dieser Vorschläge sei laut Aussagen der Teilnehmer Folgendes notwendig: "Es braucht eine gewisse Gewaltbereitschaft im deutschen Volk. (…) Als Staat würde ich Freiwillige suchen, die zur Not auch bereit sind, auf Frauen und Kinder zu schießen." Laut "RTL Extra" wurde diesen Äußerungen auf der Veranstaltung nicht widersprochen. AFD-Bundesvorstand und Junge Alternative (JA) toleriert diese Aussagen auf ihren Veranstaltungen, indem sie KEINE Strafanzeigen erstatten gegen diese verfassungsfeindlichen und menschenverachtenden Aussagen unter anderem im Zusammenhang mit Begriffen wie Ghettoisierung und Todesstrafe sowie im Zusammenhang mit nationalsozialistisch-orientierter Bezugnahme auf NS-Zwangsarbeit, NS-Arbeitserziehung und NS-Arbeitslager. Laut RTL unternahmen JA-Vertreter bei der Veranstaltung nichts, um solchen Äußerungen entgegenzutreten.
AFD NIEDERSACHSEN ::: Irritation kurz vor der Bundestagswahl 2025. Im hannoverschen Stadtteil Mühlenberg sind mehrere Wahlplakate aufgetaucht, die scheinbar von der Alternative für Deutschland (AfD) Niedersachsen stammen. Diese weist jedoch jede Verbindung mit den Plakaten von sich und bestreitet jede Beteiligung und will ihrerseits Anzeige erstatten. Auf den Plakaten, die in der typischen AfD-Aufmachung gehalten sind, lassen sich Sprüche finden, wie „Arbeitslager für Sozialschnorrer“, „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“ und „Arbeitszwang für Bürgergeldempfänger.“ Menschenverachtende Sprüche und Aktionen, wie sie die AfD Niedersachsen hier von sich weist, sind allerdings in der AfD andernorts und auf Bundes¬ebene wiederholt öffentlich vorgekommen. Die AfD Niedersachsen erstattet HIER DABEI ABER KEINE Anzeige gegen die KONKRETEN AFD-Mitglieder und AFD-Parteifunktionäre, die TATSÄCHLICH ÖFFENTLICH Sozialhilfe- und Bürgergeldempfänger, Obdachlose, Drogenabhängige sowie Flüchtlinge und Migranten vor dem historischen Kontext von NS-Arbeitslagern und NS-Arbeitserziehung mit verfassungswidriger Kennzeichnung betroffener Opferzielgruppen labeln.
Angriffe ausgehend von der Neuen Rechten mit Provokationen und Störungen, Schändungen, u.a. auch durch AFD-Beeinträchtigungs- bzw. Verhinderungsmaßnahmen, gegen NS- und KZ-Gedenkstättenarbeit und damit assoziierte NS-Zwangsarbeit und NS-Arbeitserziehung ::: Kaum verschlüsselt zeigt die AfD ihre Absichten und stellt sich im o.g. Kontext in die Tradition der Nazis gegen das Selbstbestimmungsrecht der Menschen und für Vertreibungs- und Arbeitsdienst- und Arbeitszwangspläne. DIESE Einstellungen und Handlungen führten in der historischen Konsequenz zur massenhaften Vernichtung von Menschen in den Konzentrationslagern und Arbeitslagern. Horst Seferens, der Sprecher der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, zu der Sachsenhausen gehört, erinnert sich an einen Vorfall im Juli 2018. Gäste, die aus dem Wahlkreis der AfD-Bundestagsabgeordneten Alice Weidel zu einem Bildungsbesuch nach Berlin reisten, haben mit einigen Teilnehmern von Anfang an die KZ-Gedenkstätten-Führung gestört. Den Referenten permanent unterbrochen, hinterfragt, was er erzählt, um die NS-Verbrechen zu verharmlosen, angebliche Verbrechen der Alliierten angeführt. Bis dahin, dass sie die Massenmorde in Sachsenhausen und die Gaskammer gezielt infrage gestellt haben. Die Führung wurde daraufhin abgebrochen und die Staatsanwaltschaft hat diesbzgl. Ermittlungen aufgenommen. Für Horst Seferens eine klare Provokation aus den Reihen der AfD – von versierten Revisionisten, die sich üblicher Strategien und Argumentationsmuster von Rechtspopulisten bedienen mit einem fest veran-kertem revisionistischen Weltbild, so dass sich schrittweise die Bewertung der NS-Vergangenheit, dass sich die Erinnerungskultur verändern soll. Dies betrifft HIER u.a. auch sogenannte Asoziale und Nicht-Deutsche unter Terror- und Vernichtung durch NS-Zwangsarbeit im KZ Sachsenhausen, in dessen etwa 100 KZ-Außenlagern Häftlin-ge Zwangsarbeit vor allem in der Rüstungsindustrie leisteten. Mit dem Satz „ARBEIT MACHT FREI“ versahen die Nazis viele ihrer Arbeits- und Vernichtungslager. Auch Buchenwald war eine Haftstätte zur NS-Zwangsarbeit. Das bedeutet, dass alle Häftlinge arbeiten mussten. Auch im NS-Jargon sogenannte Berufsverbrecher oder Asoziale hatten unter den NS-fremdbestimmten willkürlichen Entscheidungen zu leiden. Der stellvertretende Gedenkstättenleiter des KZ Buchenwald Rikola-Gunnar Lüttgenau bekommt es im August 2019 bereits seit Jahren immer mal wieder mit der AfD zu tun. Denn bereits seit 2014 sitzt die Partei mit Björn Höcke an der Spitze im Thüringer Landtag und versucht seitdem, auch die Erinnerungsarbeit seiner Gedenkstätte zu torpedieren. 2015 haben AFD-Vertreter z.B. versucht, den Holocaust-Gedenktag umzuwidmen, so dass der NS-Gedenkstätte klar wurde, Gedenkveranstaltungen zu Ehren der Toten der Konzentrationslager in Anwesenheit von Auschwitz- und Buchenwaldüberlebenden nicht mit AFD-Repräsentanten zulassen zu können.
AFD-Beeinträchtigungs- bzw. Verhinderungsmaßnahmen gegen NS-Bildungs- und NS-Öffentlichkeitsarbeit im Kontext von assoziierte NS-Zwangsarbeit und NS-Arbeitserziehung ::: Im Januar 2025 behauptet der sachsen-anhaltinische AfD-Fraktionsvize Tillschneider, dass sich mehrere Veranstaltungen der Landeszentrale für politische Bildung „im Dauermodus der latenten Selbstanklage“ mit dem Nationalsozialismus beschäftigten. Darunter sind Gespräche mit Überlebenden der Schoa und Kranzniederlegungen in KZ-Gedenkstätten. Die AfD Sachsen-Anhalt will die Landeszentrale für politische Bildung abschaffen und hat dies in einer Landtagsdebatte insbesondere mit der Häufung und dem Inhalt von Veranstaltungen zu diesem Thema begründet. Vize-Fraktionschef Hans-Thomas Tillschneider sagte im Land-tagsplenum, dass die kommenden neun Veranstaltungen der Landeszentrale ein Beleg dafür seien, dass bei der Einrichtung „keine erhaltenswerte Substanz“ für eine Reform vorhanden sei. „Ganze fünf dieser neun Termine widmen sich über 80 Jahre nach Zusammenbruch des NS-Regimes, wie könnte es anders sein, der Zeit des Nationalsozialismus. Und zwar im Dauermodus des Schuldbewusstseins und der latenten Selbstanklage“, sagte Tillschneider. Bemerkenswert ist, um welche Veranstaltungen es sich handelt, an denen sich Tillschneider stört. U.a. Zeitzeugengespräch mit dem Überlebenden Mieczysław Grochowski, der als Vier-jähriger mit seiner Familie in das Internierungs- und Arbeitslager Lebrechtsdorf-Potulitz ver-schleppt worden und dort inhaftiert war. Eine Kranzniederlegung in der Gedenkstätte des Konzentrationslagers Langenstein-Zwieberge als Außenlager des KZ Buchenwald, in dem zwischen April 1944 und April 1945 rund 7000 Häftlinge zur Arbeit gezwungen wurden. Mehr als 1700 von ihnen starben infolge der lebensfeindlichen Bedingungen. Auf Nachfrage von WELT, inwiefern die genannten Termine zur Behauptung der „latenten Selbstanklage“ passen, sagte der AfD-Abgeordnete Tillschneider: „Die Landeszentrale beschäftigt sich mit der deutschen Geschichte zwischen 1933 und 1945 nicht historisierend, also nicht im Modus historischer Distanz, sondern im Modus der Aktualisierung und des ständigen Gegenwärtig-Haltens. Vergangenheit aber vergeht irgendwann. Wir müssen lernen, Vergangenheit verge-hen zu lassen.“ Tillschneider griff in seiner Landtagsrede auch die Arbeit der KZ-Gedenkstätten an. Wenn man mit dem „Gedenkstättenvolk“ spreche, habe man „den Eindruck, mit Nazi-Zombies zu sprechen, die irgendwo in der Vergangenheit leben; die noch im Jahr 2025 im Widerstand gegen Hitler sind“, sagte der AFD-Vize-Landesvorsitzende. Kai Langer, Direktor der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt, widerspricht deutlich. Gedenkstättenarbeit wirke, wenn „junge Menschen ihr in Gedenkstätten erworbenes Geschichtswissen auf aktuelle Gefährdungen der Demokratie anwenden“, sagte er WELT. Die Arbeit der Gedenkstätten habe weder mit „Schuldkult“ noch mit „Selbstanklage“ zu tun, so der Historiker weiter. „Vielmehr hat sie die Aufgabe, unschuldige Menschen, die Opfer eines verbrecherischen Regimes wurden, vor dem Vergessen zu bewahren.“ Tillschneiders Empfehlung, sich allein „historisierend“ mit der NS-Geschichte zu befassen, entspreche „der sattsam bekannten Forderung nach einem ‚Schlussstrich‘“. Das von KZ-Überlebenden gegründete Internationale Auschwitz Komitee kritisiert den AfD-Politiker ebenfalls scharf. Der geschäftsführende Vizepräsident Christoph Heubner sagte: „Tillschneiders schamlose und schäbige Attacken gegen die Erinnerungskultur empfinden die Überlebenden des Holocaust als Angriff gegen ihre ermordeten Angehörigen und gegen sich selbst. Wenn in diesen Tagen Tausende Menschen in Deutschland der Befreiung von Auschwitz gedenken, haben sie nicht nur die Vergangenheit im Blick, sondern auch die Angriffe vor Augen, denen die Demokratie in Deutschland durch die Tillschneiders in der AfD ausgesetzt ist.“
ZUSAMMENFASSUNG ::: Diese öffentlichen Handlungen und verbreiteten Äußerungen der Beschuldigten AFD-Politiker*innen (u.a. der leitenden AFD-Parteifunktionäre des AFD-Bundesvorstandes, der AFD-Landesvorstände Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachen, der kommunalen Düsseldorfer AFD-Gliederung) eignen sich zur o.g. und belegten national-sozialistisch-orientierten Störung des öffentlichen Friedens mit der Aufstachelung zu Hass und/oder Gewalt und greifen die Menschenwürde dadurch an, dass Bürgergeldempfänger, Obdachlose, Drogenabhängige, Flüchtlinge und Migranten mit dem nationalsozialistisch-orientiert sozialrassistischen Labeling im NS-Vergleichs-Jargon-konnotiert als Asoziale, Arbeitsscheue, Renitente, Nicht-Arische Personen versehen werden. UND ZWAR durch die durch die sozialrassistische AFD-Anwendung von beabsichtigter Orientierung an NS-systemischer Umsetzung und Propaganda der NS-Arbeitslager und NS-Arbeitserziehung nach dem Vorbild des NS-Terrors und der NS-Diktatur mit Kontinuitäten von Stigmatisierungs- und Ausgrenzungsmechanismen. Mit dieser AFD-verfassungswidrigen Kennzeichnung von betroffenen vergleichbaren NS-Opferzielgruppen mit o.g. sozialrassistischen NS-Labeling werden HIER ZUDEM NS-Massenverbrechen verharmlost und geleugnet sowie die der Opfer und Überlebenden des NS-Terrors während der NS-Diktatur 1933 bis 1945 öffentlich herabgewürdigt. Das öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen u.a. von Nazi-Verbrechen, Nazi-Massenmorden sowie von Verbrechen gegen die Menschlichkeit stehen in der BRD unter Strafe, wie AUCH HIER durch das gezielte herabwürdigende, men-schenverachtende Verächtlich machen mit dem nationalsozialistisch-orientierten Sozialras-sismus durch AFD-Mitglieder und AFD-Repräsentanten.
ANTRÄGE auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und
Zuständigkeitsverweisungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl.
nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und
verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen
in und aus der AFD
INSBESONDERE vor, im und nach dem Bundestagswahlkampf 2025
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
WIE ZUVOR DARGELEGT UND BELEGT: Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, verweigert HIER seit 2022 HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im genannten Ver-fahrenskomplex amtsseitig, ANTRÄGE auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl. nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindli-chen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD, transparent und nachvollziehbar ausgehend vom Amtsgericht Mosbach zu bearbeiten.
Die o.g. fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) verweigert ZUDEM im o.g. Verfahrenskomplex HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR ENTGEGEN § StPO 158 die amtsrichterlichen ordnungsgemäßen jeweiligen KONKRETEN Eingangsbestätigungen, Sachverhaltsbenennungen und Sachverhaltserläuterungen von eingereichten Strafanzeigen bzgl. der juristischen Aufarbeitung ausgehend vom Amtsgericht Mosbach im nationalsozialistischen Verbrechenskontext von Arbeitslager, Arbeitserziehung, Konzentrationslager und Zwangsarbeit, u.a. wie folgt:
... vom 29.06.2022 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 gegen Unbekannt: Gegen Verantwortliches Perso-nal bei den BRD-Strafermittlungsbehörden wegen der Nicht-Einleitung von Strafverfahren wegen Beteiligung an Organisation, Aufrechterhaltung und Betrieb von Nazi-Jugendkonzentrationslagern d.h. hier konkret gegen hier benannte hauptverantwortliche Person : Dr. HANS MUTHESIUS, NS-Referatsleiter in der Wohlfahrtsabteilung des Nazi-Reichsinnenministeriums, verantwortlich für Fragen der Jugendwohlfahrtspflege, hauptverantwortlich für die zentrale Verwaltung der Nazi-Jugendkonzentrationslager Moringen, Uckermark, Litzmannstadt (Lodz) >>>
... vom 10.07.2022 auf WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN zu 6F 9/22 zur AUFHEBUNG des geset-zesgleichen Hitler-Himmler-Sippenhaftbeschlusses gegen Kinder von NS-Widerstandskämpfern : a) Kinder von Vätern im militärischen Widerstand, insbesondere der Beteiligten am Hitler-Attentat vom 20.07.1944, b) Kinder von Vätern in der Anti-Hitler-Koalition BDO und NKFD Interniert im Kinderheim Bad Sachsa der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt, interniert in Konzentrationslagern und inhaf-tiert in Gestapo-Gefängnissen >>>
… vom 13.08.2022 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 gegen Verantwortliche der Inhaftierungen und De-portationen von Sinti und Roma aus Landkreis und Stadt Mosbach in Nazi-Konzentrationslager >>>
… vom 17.12.2022 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 gegen verantwortliche Lagerkommandanten und Angehörige des KZ-Personals im Nazi-KZ-Komplex Neckarelz- wegen Mord und Beihilfe zu Mord zu den Tatkomplexen „Endphaseverbrechen“ >>>
... ab 26.03.2023 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 gegen Tatbeteiligte an der nationalsozialistischen Juden-Verfolgung und den Juden-Deportationen in NS-Konzentrationslager in Mosbach - Baden >>>
… Strafanzeigen vom 09.04.2023 zu 6F 9/22 sowie zu 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23 zu Mord und Beihilfe zu Mord gegen Angehörige der Mosbacher Polizei und Gestapo wegen Tatbeteiligungen an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust in der Region Mosbach >>>
... ab 10.04.2023 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 gegen Angehörige der Mosbacher Polizei und Gestapo wegen Tatbeteiligungen an der NS-Verfolgung und am Völkermord an Sinti und Roma in der Region Mosbach >>>
.. vom 19.06.2022 STRAFANZEIGEN (#03) zu 6F 9/22: Verantwortliches Personal bei den BRD-Strafermittlungsbehörden wegen der Nicht-Einleitung von Strafverfahren wegen Beteiligung am Nazi-Massenmord, gegen hier benannte hauptverantwortliche Personen : 1) Dr. HANS MUTHESIUS, NS-Referatsleiter in der Wohlfahrtsabteilung des Nazi-Reichsinnenministeriums, verantwortlich für Fragen der Jugendwohlfahrtspflege 2) NS-Ministerialdirigent Dr. WILHELM LOSCHELDER, Abteilung IV (Kommunalabteilung) Leiter der Unterabteilung I (Verfassung und Aufgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände) beim Nazi-Reichsinnenministerium 3) Dr. KARL GOSSEL, Organisator für die Behandlung von Ostarbeitern in NS-Zwangsarbeitslagern mit dem „Vernichtung durch Arbeit“-Programm beim Nazi-Reichsfinanzministerium >>>
... ab 22.04.2023 zu 6F 9/22, 6F 2/22, 6F 202/21 und 6F 2/23 auf AMTSSEITIGE VERFÜGUNGEN zur GERICHTLICHEN PRÜFUNG der Reparationsforderungen der Herero und Nama zum ersten Völkermord des 20. Jahrhunderts in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwest-Afrika als historische Vorbereitung der Nationalsozialistischen rassenideologischen Vernichtung und Massenmorde anlässlich der Einweihung eines Gedenksteins im ehemaligen deutschen Konzentrationslager auf Shark Island, Namibia, am 22.04.2023 >>>
… STRAFANZEIGEN vom 12.09.2023 gemäß § 158 StPO an Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22, 6F 202/21 wegen des Verdachts auf Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung mit der Verharmlosung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen mit Referenzen und Assoziationen zum Nazi-Angriffs-Terror- und Vernichtungskrieg, zur Ausbeutung und Vernichtung im NS-Zwangsarbeitssystem, zur NS-Verfolgung und -Vernichtung diverser NS-Opfer- und NS-Widerstandsgruppen, zur Nazi-Terrorjustiz, zum Nazi-Konzentrationslagersystem bei nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten öffentlichkeitswirksamen NS-Symbolaktionen wie mit den Hakenkreuzschmierereien und Sachbeschädigungen an der NS-KZ-Gedenkstätte Buchenwald im August und September 2023 >>>
Der CDU-nahe Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler wird HIER gebeten, zu überprüfen und mitzuteilen (ggf. auch per Pressemitteilung), ob es sich angesichts der HIER o.g. dargelegten und belegten Vorgänge beim Amtsgericht Mosbach sowohl bzgl. NS-Verbrechen als auch bzgl. nationalsozialistisch-orientiert rechtsextremistischen Bestrebungen in und aus der AFD… ggf. u.U. um einen amtsseitig beabsichtigen Erinnerungspolitischen Klimawandel, eine Erinnerungspolitische Wende um 180 Grad evtl. handeln könnte … ggf. u.U. um eine amtsseitig beabsichtige Erschwerungs- und Verhinderungskultur einer diesbzgl. juristischen Aufarbeitung evtl. handeln könnte.
WIE ZUVOR AUSGEFÜHRT: Es wird HIER, u.a. auch gemäß § 158 StPO, um die persönliche und ordnungsgemäße jeweilige KONKRETE Eingangsbestätigung, Sachverhaltsbenennung und Sachverhaltserläuterung sowie um die persönliche ordnungsgemäße und sachgerechte Bearbeitung und Zuständigkeitsverweisung der HIER o.g. Dienstaufsichtsbeschwerden und der Anträge auf ordnungsgemäße gerichtliche Prüfungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl. transparenten und nachvollziehbaren Bearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen bei nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD, seitens des Direktors beim Amtsgericht Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg, gebeten.
Mit freundlichen Grüßen, Bernd Michael Uhl
4.13 Strafanzeigen vom 10.05.2025 gegen den Vorsitzenden der AFD-Fraktion im Thüringer Landtag und Sprecher des AFD-Landesverbandes Thüringen BJÖRN HÖCKE … (a) wegen der Bedrohung von Mitarbeiter*innen des Bundesamtes für Verfassungsschutz unmittelbar nach der veröffentlichten gutachterlichen Hochstufung des BfV der AFD als gesichert rechtsextremistisch sowie (b) wegen der verfassungswidrigen Kennzeichnung von politischen Gegnern und Widerstandsleistenden Personen als vergleichbar betroffene NS-Opferzielgruppen mit NS-begrifflich-konnotierten Labeling unter gleichzeitiger volksverhetzender Verharmlosung und Leugnung des NS-Terrors mit Verfolgung und Vernichtung der NS-Widerstands-Opfer und politischer NS-Gegner während der NS-Diktatur 1933 bis 1945 im Mai 2025 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22, etc.,
sowie amtsseitige KV-Sonderbände
zu Nationalsozialismus,
Rechtsextremismus, Rassismus
Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110 74821 Mosbach
10.05.2025
AUS AKTUELLEN ANLÄSSEN:
>>> Mehrheitsbeschaffung der CDU für Bundestagsanträge
im Bundestagswahlkampf 2025 mit der AFD
unmittelbar beginnend nach der Gedenkstunde im Deutschen Bundestag
für die Opfer des Nationalsozialismus
am 29.01.2025 <<<
>>> Öffentliche Benennung des 1108-seitigen Gutachtens des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) durch das Bundesinnenministerium (BMI) zur Hochstufung der AFD als gesichert erwiesen rechtsextremistisch am 02.05.2025 <<<
Strafanzeigen vom 10.05.2025 gegen den Vorsitzenden der AFD-Fraktion im Thüringer Landtag und Sprecher des AFD-Landesverbandes Thüringen BJÖRN HÖCKE … (a) wegen der Bedrohung von Mitarbeiter*innen des Bundesamtes für Verfassungsschutz unmittelbar nach der veröffentlichten gutachterlichen Hochstufung des BfV der AFD als gesichert rechtsextremistisch sowie (b) wegen der verfassungswidrigen Kennzeichnung von politischen Gegnern und Widerstandsleistenden Personen als vergleichbar betroffene NS-Opferzielgruppen mit NS-begrifflich-konnotierten Labeling unter gleichzeitiger volksverhetzender Verharmlosung und Leugnung des NS-Terrors mit Verfolgung und Vernichtung der NS-Widerstands-Opfer und politischer NS-Gegner während der NS-Diktatur 1933 bis 1945 im Mai 2025 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDEN gegen die
die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess
wegen intransparenter nicht-nachvollziehbarer Bearbeitungsverweigerung
von KONKRETEN Eingaben
zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht,
Diskriminierung und Rassismus sowie zu nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und
rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD
INSBESONDERE vor, im und nach dem Bundestagswahlkampf 2025
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg,
Anträge auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und
Zuständigkeitsverweisungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl.
nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und
verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen
in und aus der AFD
INSBESONDERE vor, im und nach dem Bundestagswahlkampf 2025
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
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§ 158
Strafanzeige; Strafantrag
Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei den Staatsanwaltschaften und Amtsgerichten schriftlich angebracht werden. Dem Verletzten ist auf Antrag der Eingang seiner Anzeige schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung soll eine kurze Zusammenfassung der Angaben des Verletzten zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat enthalten.
Der HIER beschuldigte Björn Höcke hatte unmittelbar nach der Mitteilung des Bundesinnenministeriums am 02.05.2025 zum AFD-Hochstufungsgutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem einen Wutpost abgesetzt und den Mitarbeiter*innen der BFV-Behörde öffentlich EXPLIZIT gedroht. Bei X schrieb der thüringische AfD-Landesvorsitzende: „Man kann den Angestellten des VS nur dringend raten, sich eine neue Arbeit zu suchen. Am Ende wird es wie immer in der Geschichte heißen: Mitgehangen – mit-gefangen.“ Die Gewerkschaft der Polizei hat die Äußerungen Höckes als „widerlich“ kritisiert. Der GDP-Vorsitzende Jochen Kopelke sagte der „Rheinische Post“, seine Gewerkschaft verurteile die versuchte Einschüchterung und Mobilisierung gegen diese Institution auf das Schärfste. Die Arbeit des Verfassungsschutzes sei unerlässlich für die Sicherheit und Stabilität Deutschlands. Mit diesen Bedrohungen der BFV-mitarbeiter*innen unternimmt der o.g. Beschuldigte AFD-ler und Geschichtslehrer BJÖRN HÖCKE eine HIER verfassungswidrige Kennzeichnung von politischen Gegnern und Widerstandsleistenden Personen als ver-gleichbar betroffene NS-Opferzielgruppen mit NS-begrifflich-konnotierten Labeling unter gleichzeitiger volksverhetzender Verharmlosung und Leugnung des NS-Terrors mit Verfolgung und Vernichtung der NS-Widerstands-Opfer und politischer Gegner während der NS-Diktatur 1933 bis 1945.
Bereits im September 2019 bedroht o.g. Beschuldigte Geschichtslehrer BJÖRN HÖCKE gem. Medienberichten den Journalisten und Redakteur David Gebhard vom öffentlich-rechtlichen ZDF nach einem Interview, weil dieser Aussagen EINERSEITS aus Björn Höckes Buch "Nie zweimal in denselben Fluss" einigen Aussagen ANDERERSEITS aus Adolf Hitlers Buch „Mein Kampf“ gegenübergestellt hatte, um die Verwendungen von Begriffen mit direkten NS-Bezügen zu thematisieren und um damit AFD-Repräsentanten und AFD-Politiker mit diesen Aussagen zu konfrontieren, deren tatsächliche Urheberschaft diese ABER als Befragte NICHT eindeutig zuordnen konnten.
Laut Medienberichten im Dezember 2019 offenbart die Sprache des Thüringer AfD-Politikers Björn Höcke seine Gefährlichkeit als ein Ein "Zuchtmeister", der den "Stall ausmistet" mit "wohltemperierter Grausamkeit". „Ein paar Korrekturen und Reförmchen werden nicht aus-reichen, aber die deutsche Unbedingtheit wird der Garant dafür sein, dass wir die Sache gründlich und grundsätzlich anpacken werden. Wenn einmal die Wendezeit gekommen ist, dann machen wir Deutschen keine halben Sachen, dann werden die Schutthalden der Mo-derne beseitigt.“ In seinem Buch „Nie zweimal in denselben Fluss“, das Mitte 2018 erschien, stellt Höcke auch fest, dass "wir leider ein paar Volksteile verlieren werden, die zu schwach oder nicht willens sind" mitzumachen." Er denke an einen "Aderlass". Diejenigen Deutschen, die seinen politischen Zielen nicht zustimmten, würden aus seinem Deutschland ausge-schlossen werden. Er trete für die Reinigung Deutschlands ein. Mit "starkem Besen" sollten eine "feste Hand" und ein "Zuchtmeister" den "Saustall ausmisten".
Am 6. September 2018 erklärt das Landesamt für Verfassungsschutz Thüringen die AfD des Landes zum Prüffall, um festzustellen, ob sie dauerhaft beobachtet werden muss. Im März 2021 wird die AfD Thüringen vom Landesamt für Verfassungsschutz als „erwiesen rechtsext-rem“ eingestuft. Es sieht in ihr eine „Bestrebung gegen die freiheitlich demokratische Grund-ordnung“. Der AFD-Landesverband Thüringen wird u.a. vom o.g. HIER Beschuldigten BJÖRN HÖCKE als Landesvorsitzende geführt.
Das Verwaltungsgericht Meiningen entscheidet im September 2019 in einem Eilverfahren, dass der thüringische AfD-Chef BJÖRN HÖCKE als Faschist bezeichnet werden darf, weil dieses zulässige Werturteil auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage fußen würde. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft in Frankfurt im Juli 2023 handelt es sich bei der Aussage "Björn Höcke ist ein Nazi" nicht um eine Beleidigung, sondern um "ein an Tatsachen anknüp-fendes Werturteil", das von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Am 14.05.2024 verurteilt das Landgericht Halle o.g. HIER Beschuldigten AFD-ler und Geschichtslehrer BJÖRN HÖCKE wegen der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen bzgl. der verbotenen Losung der nationalsozialistischen SA-Parole „Alles für Deutschland.“ Am 01.07.2024 verurteilt das Landgericht Halle o.g. HIER Beschuldigten AFD-ler und Geschichtslehrer BJÖRN HÖCKE das zweite Mal wegen der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen bzgl. der verbotenen Losung der nationalsozialistischen SA-Parole „Alles für Deutschland.“
Es handelt sich HIER mit o.g. Aussagen und Verhaltensweisen von BJÖRN HÖCKE HALTBAR um gezielte Angriffe ausgehend von der Neuen Rechten, u.a. aus der AFD, gegen staatliche Institutionen, gegen das Grundgesetz und gegen die Demokratie.
ANTRÄGE auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und
Zuständigkeitsverweisungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl.
nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und
verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen
in und aus der AFD
INSBESONDERE vor, im und nach dem Bundestagswahlkampf 2025
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
Die o.g. fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) verweigert im o.g. Verfahrenskomplex HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR die amtsrichterlichen ordnungsgemäßen jeweiligen KONKRETEN Eingangsbestätigungen, Sachverhaltsbenennungen und Sachverhaltserläuterungen SOWOHL von eingereichten Strafanzeigen ENTGEGEN § StPO 158 ALS AUCH von Anträgen auf Wiederaufnahme-, Aufhebungs- und Entschädigungsverfahren, auf gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen SOWOHL bzgl. der beantragten juristischen Aufarbeitung ausgehend vom Amtsgericht Mosbach zu nationalsozialistischen Verbrechenskontexten ALS AUCH bzgl. der beantragten juristischen Aufarbeitung ausgehend vom Amtsgericht Mosbach zu nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behinderten-feindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD, HIER AUCH INSBESONDERE zur Person des Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag und des Sprecher des Landesverbands AfD Thüringen BJÖRN HÖCKE wie zuvor HALTBAR dargelegt und belegt.
Der CDU-nahe Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler wird HIER gebeten, zu überprüfen und mitzuteilen (ggf. auch per Pressemitteilung), ob es sich angesichts der HIER o.g. dargelegten und belegten Vorgänge beim Amtsgericht Mosbach sowohl bzgl. NS-Verbrechen als auch bzgl. nationalsozialistisch-orientiert rechtsextremistischen Bestrebungen in und aus der AFD… ggf. u.U. um einen amtsseitig beabsichtigen Erinnerungspolitischen Klimawandel, eine Erinnerungspolitische Wende um 180 Grad evtl. handeln könnte … ggf. u.U. um eine amtsseitig beabsichtige Erschwerungs- und Verhinderungskultur einer diesbzgl. juristischen Aufarbeitung evtl. handeln könnte.
WIE ZUVOR AUSGEFÜHRT: Es wird HIER, u.a. auch gemäß § 158 StPO, um die persönliche und ordnungsgemäße jeweilige KONKRETE Eingangsbestätigung, Sachverhaltsbenennung und Sachverhaltserläuterung sowie um die persönliche ordnungsgemäße und sachgerechte Bearbeitung und Zuständigkeitsverweisung der HIER o.g. Dienstaufsichtsbeschwerden und der Anträge auf ordnungsgemäße gerichtliche Prüfungen beim Amtsgericht Mosbach gebten bzgl. transparenten und nachvollziehbaren Bearbeitungen und Zuständig-keitsverweisungen bei nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demo-kratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestre-bungen in und aus der AFD, seitens des Direktors beim Amtsgericht Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg.
Mit freundlichen Grüßen, Bernd Michael Uhl
4.14 Strafanzeigen vom 17.05.2025 gegen die Präsidentin des Landgerichts Mosbach Jutta Kretz wegen Strafvereitelung im Amt, Rechtsbeugung und Prozessbetrug durch amtsseitige Verantwortung problematischer Verfahrungsführungen seit 2022 in Reichsbürger- und AFD-Prozessen mit nationalsozialistisch-rechtsextremistisch-orientierten Umsturzplänen nach 1945 an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
17.05.2025
AUS AKTUELLEN ANLÄSSEN:
>>> Mehrheitsbeschaffung der CDU für Bundestagsanträge
im Bundestagswahlkampf 2025 mit der AFD
unmittelbar beginnend nach der Gedenkstunde im Deutschen Bundestag
für die Opfer des Nationalsozialismus
am 29.01.2025 <<<
>>> Öffentliche Benennung des 1108-seitigen Gutachtens
des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV)
durch das Bundesinnenministerium (BMI)
zur Hochstufung der AFD als gesichert erwiesen rechtsextremistisch
am 02.05.2025 <<<
>>> Verbot des Reichsbürgerverein "Königreich Deutschland" durch den
‚Bundesinnenminister Alexander Dobrindt am 13.05.2025 <<<<
Strafanzeigen gegen die Präsidentin des Landgerichts Mosbach Jutta Kretz
wegen Strafvereitelung im Amt, Rechtsbeugung und Prozessbetrug
durch amtsseitige Verantwortung problematischer Verfahrungsführungen
seit 2022 in Reichsbürger- und AFD-Prozessen
mit nationalsozialistisch-rechtsextremistisch-orientierten Umsturzplänen nach 1945
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDEN gegen die
die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess
wegen intransparenter nicht-nachvollziehbarer Bearbeitungsverweigerung
von KONKRETEN Eingaben
zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht,
Diskriminierung und Rassismus sowie zu nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und
rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD
INSBESONDERE vor, im und nach dem Bundestagswahlkampf 2025
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
Anträge auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und
Zuständigkeitsverweisungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl.
nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und
verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen
in und aus der AFD
INSBESONDERE vor, im und nach dem Bundestagswahlkampf 2025
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
+++
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Amtsgerichtsdirektor Dr. Lars Niesler,
Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigung:
Das Amtsgericht Mosbach und sein CDU-Direktor Dr. Lars Niesler persönlich (s.u.) werden um ordnungsgemäße Eingangsbestätigung, Sachverhaltsbenennung und
Sachverhaltserläuterung bzgl. der o.g. genannten Strafanzeigen,
Dienstaufsichtsbeschwerden und
Anträge auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und
Zuständigkeitsverweisungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl.
nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und
verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen
in und aus der AFD gebeten.
Gesetzlich geregelte Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach:
Das Amtsgericht Mosbach und CDU-Direktor Dr. Lars Niesler persönlich (s.u.) werden
gemäß § 158 StPO um ordnungsgemäße Eingangsbestätigung, Sachverhaltsbenennung und Sachverhaltserläuterung der Tatvorwürfe bzgl. der o.g. genannten Strafanzeigen
beim Amtsgericht Mosbach GEGEN o.g. Beschuldigte gebeten.
§ 158
Strafanzeige; Strafantrag
Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei den Staatsanwaltschaften und Amtsgerichten schriftlich angebracht werden. Dem Verletzten ist auf Antrag der Eingang seiner Anzeige schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung soll eine kurze Zusammenfassung der Angaben des Verletzten zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat enthalten.
Sachliche und fachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach
begründet durch Amtsrichterin Marina Hess:
Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) belegt mit ihrem richterlichen Entscheiden und Handeln ihrerseits HIER die amtsseitige sachliche und fachliche Zuständigkeit für die juristische Aufarbeitung von Nazi-Kontextualisierungen und Rassismus-Kontextualisierungen ausgehend von familienrechtlichen Zivilverfahren beim Amtsgericht Mosbach, wie folgt …
Die HIER im o.g. Verfahrenskomplex beim Amtsgericht Mosbach fallverantwortliche Amtsrichterin Marina Hess …
… (a =>) … verknüpft selbst HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR per gerichtlicher Verfügung verfahrensinhaltlich und prozessual im anhängigen Verfahrenskomplex amtsseitig die vom Beschwerdeführer und Anzeigeerstatter beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS-, Rechtsextremismus- und Rassismus-Verfahren mit den anhängigen Familienrechtsverfahren unter 6F 202/21 und 6F 9/22 am 17.08.2022.
… (b =>) … teilt unter 6F 9/22 am 17.08.2022 per gerichtlicher Verfügung mit, dass die unter (a =>) eingereichten Beschwerdeführer-Eingaben zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus ihrerseits amtsseitig separiert und getrennt von den Familienrechtsverfahren-Akten HIER ABER in sogenannten Sonderbänden beim Amtsgericht Mosbach angelegt werden. Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) verweigert JEDOCH seit 2022 die ÖFFENTLICHE KONKRETE Aktenzeichenbenennungen der von ihr selbst seit 2022 angelegten Sonderbände zur juristischen Aufarbeitung von NS-Verbrechen und NS-Unrecht, INSBESONDERE im eigenen Zuständigkeitsbereich des Neckar-Odenwaldkreises sowie bzgl. deren mangelhafter juristischer Aufarbeitung durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz selbst seit 1945.
… (c =>) … bearbeitet DABEI wie HIER dargelegt und belegt in ihrem richterlichen Entscheiden und Handeln beim Amtsgericht Mosbach mit ihren gerichtlichen Verfügungen unter (a =>) und (b =>) verfahrensinhaltlich und prozessual strategisch HIER INSBESONDERE auch KONKRETE Eingaben … bzgl. KONKRETER NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis 1933 bis 1945, … bzgl. KONKRETER NS-Justizverbrechen und NS-Unrecht der Mosbacher Nazi-Justiz 1933 bis 1945, wie u.a. Beteiligungen an der NS-Euthanasie … bzgl. deren mangelhafter juristischen Aufarbeitungen seit 1945 durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz bis heute.
… (d =>) … weist im HIER o.g. anhängigen Verfahrenskomplex seit 2021 erhobene wahrheitswidrige Rassismus-Unterstellungen in familienrechtlichen Zivilprozessen beim Amtsgericht Mosbach ihrerseits amtsseitig NICHT zurück.
… (e =>) … weist im HIER o.g. anhängigen Verfahrenskomplex seit 2021 wahrheitswidrige und rechtswidrige aus der Luft gegriffene Nazi-Unterstellungen (vgl. Aktuelle AFD-Nazi-Höcke-Rechtsprechung) in familienrechtlichen Zivilprozessen beim Amtsgericht Mosbach ihrerseits amtsseitig NICHT zurück, u.a. auch benannt im selbst gerichtlich beauftragten familienpsychologischen Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21.
… (f =>) … verfügt in ihrem richterlichen Entscheiden und Handeln beim Amtsgericht Mosbach auch ENTGEGEN den aktenkundigen Beantragungen KEINE diesbzgl. Unterlassungsaufforderungen gegenüber Verfahrensbeteiligten und hält DAMIT amtsseitig ihrerseits dies-bzgl. verfahrensinterne als auch außergerichtliche wahrheitswidrige Rassismus- und Nazi-Diskreditierungen und -Diffamierungen unter (d =>) und (e =>) mit persönlichen und beruflichen Rufschädigungen des o.g. Geschädigten Beschwerdeführers und Anzeigeerstatters aufrecht.
… (g =>) … agiert HIER willkürlich und nötigend in ihren Verfahrensführungen und Aussagen des Amtsgerichts Mosbach gegenüber dem o.g. Geschädigten Beschwerdeführer. Denn EINERSEITS seien gemäß der HIER fallverantwortlichen Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess die Beschwerdeführer-Eingaben zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus unter (a =>) und (b =>) und (c =>) HIER demnach ANGEBLICH „Verfahrensfremd“ und „NICHT-verfahrensrelevant“ in den o.g. anhängigen Familienrechtsverfahren, woraufhin die Amtsrichterin Marina Hess diese NS-relevanten Eingaben unter dieser Begründung dann in ihrerseits selbst angelegte amtsseitig separierte Sonderbände HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR verschiebt und diese dann unter (b =>) HIER HALTBAR AKTEN-KUNDIG NACHWEISBAR NICHT transparent nachvollziehbar bearbeitet bzw. NICHT transparent fall- und zuständigkeitsbezogen weiterleitet. GLEICHZEITIG UND DIES im Widerspruch zu zuvor dargelegtem und belegten richterlichen Entscheiden und Handeln, seien gemäß der HIER fallverantwortlichen Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess diese Beschwerdeführer-Eingaben zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus unter (a =>) und (b =>) und (c =>) HIER demnach ANGEBLICH JEDOCH AUCH „verfahrenserheblich“ und „verfahrensrelevant“ in den o.g. anhängigen Familienrechtsverfahren. UND ZWAR für ihre am 17.08.2022 eigens gerichtlich verfügt beauftragte psychiatrische Begutachtung des Beschwerdeführers und Anzeigeerstatters hinsichtlich einer ihrerseits amtsseitig unterstellten ANGEBLICHEN ABER WAHRHEITSWIDRIGEN psychischen Erkrankung und damit einhergehenden eingeschränkten Erziehungsfähigkeit (Vgl. diesbzgl. Gutachten vom 23.08.2023 unter 6F 9/22 und 6F 202/21). UND DIES HIER u.a. begründet auf seinen unter (a =>) und (b =>) und (c =>) o.g. beim Amtsgericht Mosbach eingereichten Beantragungen zu juristischen Aufarbeitungen von KONKRETEN NS-Verbrechen, insbesondere im Neckar-Odenwaldkreis, und deren mangelhaften juristischen Aufarbeitung seit 1945 durch die Mosbacher Justiz.
… (h =>) … agiert HIER im o.g. Verfahrenskomplex ihrerseits amtsseitig seit 2022 DANN ZUDEM im richterlichen Entscheiden und Handeln mit ihrer Bearbeitungsverweigerung, d.h. HIER OHNE einzelfallbezogene KONKRETE Eingangsbestätigungen, HIER OHNE Mitteilungen zu Weiterbearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen bei KONKRETEN Beweisanträgen des Beschwerdeführers und Anzeigeerstatters im genannten Verfahrenskomplex zu seinerseits beantragten juristischen Aufarbeitungen beim Amtsgericht Mosbach von national-sozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD. HIER bzgl. der jeweils AKTENKUNDIG NACHWEISBAR KONKRET vorgebrachten und angezeigten AFD-SACHVERHALTE und Tatsachengrundlagen (s.u.). UND DIES WÄHREND ABER das Oberverwaltungsgericht Münster am 13.05.2024 die Vorinstanz des Verwaltungsgerichts Köln dahingehend bestätigt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall weiterhin einstufen darf. UND DIES WÄHREND das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AFD laut BMI am 02.05.2025 per Gutachten als gesichert rechtsextremistisch hochstuft.
… (i =>) … beauftragt HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 am 17.08.2022 EXPLIZIT, dass die gerichtlich beauftragte familienpsychologische Forensische Sachverständige für Familienrecht MA Antje C. Wieck, Praxis für KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPIE, Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, eine gerichtlich beauftragte INHALTLICHE Sachverständigen-Auseinandersetzung mit der Dokumentations-Website (assoziativ themenbezogene zusammengestellte Zitat- und Materialsammlung, Dokumentation juristischer Aufarbeitung)
"nationalsozialismus-in-mosbach.de"
des Beschwerdeführers, Anzeigeerstatters und Nazi-Jägers durchführen solle, die diese HIER DANN ABER AKTENKUNDIG NACHWEISBAR ÜBERHAUPT NICHT durchführt. UND DIES HIER EXPLIZIT AUCH NICHT bzgl. der DARIN INSBESONDERE KONKRET thematisierten nationalsozialistisch rechtsextremistisch orientierten Umsturzversuche vor 1933 und nach 1945 in Deutschland und deren juristischen Aufarbeitungen. Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIERBEI gezielt im o.g. Verfahrenskomplex EXPLIZIT KONKRETE Sachverhalte und Tatsachengrundlagen bei einer sachgerechten Expertisen-Beweismittel-Erhebung zu nationalsozialistisch rechtsextremistisch orientierten Umsturzversuchen vor 1933 und nach 1945 in Deutschland und deren juristischen Aufarbeitungen erheben zu lassen mit einer ordnungsgemäßen und sachgerechten gerichtlichen Sachverständigen-Begutachtung durch Experten*innen aus rechts-, geschichts-, politikwissenschaftlicher NS-Forschung und aus psychologischer bzw. -soziologischer NS-Opferforschung und NS-Täter-Forschung sowie aus der Rechtsextremismus-Forschung.
Unverhältnismäßige Amtsseitige Verweigerung
der Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess
unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und
Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler,
KONKRETE Eingaben zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht,
zu Diskriminierung und Rassismus sowie zur AFD zu bearbeiten
Unter Missbrauch seines richterlichen Amtes und ENTGEGEN den öffentlichen Vorgaben und Richtlinien des verantwortlichen Direktors des Amtsgericht Mosbach, Dr. Lars Niesler, zu Handlungs- und Entscheidungsorientierungsvorgaben in den Öffentlichen NS-INFORMATIONSAUSHANGSTAFELN "150 Jahre unabhängiges Amtsgericht Mosbach" im Amtsgericht Mosbach in der eigenen institutionellen NS-Vergangenheitsbewältigung und NS-Öffentlichkeitsarbeit zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht vor 1945 sowie zu deren juristischen Aufarbeitungen durch die Mosbacher Justiz nach 1945 verweigert und verbietet HIER der fallverantwortliche Spruchkörper als Amtsrichterin Marina Hess seit 2022 beim Amtsgericht Mosbach ... (a) SOWOHL die KONKRETE kritische Auseinandersetzung mit NS-Verbrechenskomplexen 1933 bis 1945, INSBESONDERE im Neckar-Odenwaldkreis, ... (b) ALS AUCH die KONKRETE Auseinandersetzung der heutigen Mosbacher Justiz mit der diesbzgl. mangelhaften juristischen Aufarbeitung seit 1945 durch die heutige Mosbacher Justiz selbst, … (c) ALS AUCH die KONKRETE Auseinandersetzung mit NS-Schreibtischtätern als Haupt- und Exzessivtäter, Nazi-Justizverbrechen bis 1945, auch mit der Kontinuität von Nazi-Funktionseliten und Nazi-Juristen nach 1945 am AG MOS- Beispiel des Nazi-Staatsrechtlers, NS-Rechtstheoretikers Carl Schmitt.
Nachdem die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler zuvor auf vier Seiten thematisiert und protokolliert, wie der Vater sich konstruktiv an der Besprechung und Gestaltung einer Regelung des Umgangsrecht beteiligt, führt die Amtsrichterin Marina Hess sodann auf Seite Fünf Folgendes in ihrer Protokollierung des gerichtlichen Vermerks unter 6F 9/22 vom 13.06.2024 aus:
"Der Vater wird in seinen Einlassungen insoweit eingegrenzt, dass er aufgefordert wird ausschließlich auf den Verfahrensgegenstand einer kindeswohldienlichen Umgangsregelung einzugehen und die Themen der Diskriminierung, des Rassismus, der Nichtverfolgung des NS-Unrechts in der Vergangenheit durch das Familiengericht Mosbach - durch die Vorsitzende - nicht erfolgte Umgänge in der Vergangenheit, Polizeieinsatz etc. zu unterlassen. Nachdem der Vater nach kurzer Unterbrechung und sodann erfolgenden Wortgefechts zwischen der Bevollmächtigten der Mutter und dem Vater nach der Unterbrechung, erneut von der mangelnden Aufarbeitung des NS-Unrechts durch die Vorsitzende, anfängt, entzieht die Vorsitzende dem Vater das Wort. Der Vater lässt sich hierdurch nicht beeindrucken und er reagiert auf den Ruf zur Ordnung durch die Vorsitzende nicht. Vielmehr nimmt er sein Telefon in die Hand und ruft die Polizei an unter Ankündigung Strafanzeige gegen die Vorsitzende zu stellen. Während die Vorsitzende diktiert telefoniert der Vater mit der Polizei. Daraufhin wird die Verhandlung beendet."
ZUVOR hatte die fallverantwortliche Amtsrichterin Marina Hess BEREITS unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler bereits wie folgt HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR agiert bzgl. Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus…
Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler teilt im anhängigen Verfahrenskomplex unter AMTSGERICHT MOSBACH 6F 9/22 am 17.08.202 schriftlich verfahrensrelevant aktenkundig AUSRÜCKLICH mitteilt, dass es ANGEBLICH NICHT Aufgabe eines deutschen Gerichtes sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten. UND DIES SOLLE INBESONDERE HIER GELTEN im KONKRETEN Zuständigkeitsbereich des AMTSGERICHT MOSBACH und der Mosbacher Justiz bzgl. NS-Verbrechen und NS-Unrecht, auch bzgl. Nazi-Justiz 1933 bis 1945, u.a. beim AG MOS, im Neckar-Odenwaldkreis, sowie bzgl. deren mangelhaften juristische Aufarbeitungen nach 1945 durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz selbst.
Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler will dem Beschwerdeführer und Anzeigeerstatter HIER amtsseitig verbieten KONKRETE Eingaben zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht per Fax beim Amtsgericht Mosbach einzureichen. Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR gezielt unter 6F 9/22 am 17.08.2022 bei den o.g. KONKRETEN NS-Aufarbeitungs-Verfahrensbeantragungen des Beschwerdeführers und Nazi-Jägers, die verfahrensrelevante und prozessuale EILBEDÜRFTIGKEIT des KONKRET hohen Alters möglicher noch lebender NS-Täter*innen, INSBESONDERE auch bzgl. NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis, amtsseitig beim Amtsgericht Mosbach anzuerkennen und agiert HIER damit ENTGEGEN den öffentlich bekannten laufenden NS-Prozessen des 21. Jahrhunderts auch in 2022, 2023 und 2024 und 2025. UND DIES HIER u.a. unmittelbar nach und seit der KONKRETEN Eingabe des Beschwerdeführers und Nazi-Jägers vom 10.08.2022 mit STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 gegen Angehörige des Mosbacher SS-Zuges zur Überprüfung einer weiteren Beteiligung an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust nach der Zerstörung der Synagoge in Mosbach in 1938. Beispielsweise: Die Verurteilung eines KZ-Wachmannes in 2022 durch das Landgericht Neuruppin wegen Beihilfe zum NS-Massenmord. Die Verurteilung einer 97-jährigen KZ-Sekretärin in 2022 durch das Landgericht Itzehoe wegen Beihilfe zum NS-Massenmord. Die o.g. Verurteilung der mittlerweile 99-jährigen Zivilangestellten KZ-Sekretärin durch den Bundesgerichtshof am 20.08.2024 wegen Beteiligung am NS-Massenmord. Die Aufhebung der Verhandlungsunfähigkeits-Beurteilung eines 100-jahre alten KZ-Wachmannes, Angehöriger des SS-Wachbataillons, im Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt auf Grund mehrerer Mängel im Sachverständigen-Gutachten. Das Landgericht Hanau muss nun erneut über die Verhandlungsfähigkeit des 100-jährigen Mannes ent-scheiden, der als ehemaliger KZ-Wachmann wegen Beihilfe zum Mord angeklagt wurde (OLG, Beschl. v. 22.10.2024, Az.: 7 Ws 169/24).
Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler missachtet die Strafprozessordnung unter § 158 bei der diesbzgl. gesetzlich geregelten Entgegennahme und Weiterbearbeitung HIER ABER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR EXPLIZIT in deren Anwendung mit ihrer amtsseitigen NICHT-Benennung der o.g. einzeleingabenbezogenen konkreten Sachverhalte zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus, mit ihrer NICHT-Ausstellung der jeweiligen konkreten Eingangsbestätigungen und mit ihrer NICHT-Mitteilung von jeweiligen konkreten Weiterbearbeitungen bzw. mit ihren Verweigerungen von Mitteilungen offizieller Zuständigkeitsweiterverweisungen in der o.g. jeweiligen konkreten NS-Eingaben-Sache. Die Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIER EXPLIZIT amtsseitig Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigungen, Sachverhaltsbenennungen und Zuständigkeitsverweisungen bei beantragten NS-Wiederaufnahme- und NS-Aufhebungsverfahren, bei beantragten NS-Wiedergutmachungs- und NS-Entschädigungsverfahren, bei beantragten gerichtlichen Prüfungen zu o.g. einzeleingabenbezogenen konkreten Sachverhalten.
Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess erlässt HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im anhängigen Verfahrenskomplex selbst KEINE amtsseitigen gerichtlichen Verfügungen zum KONKRETEN Aktenvernichtungsstopp bei den Mosbacher Justizbehörden … (A) für den Zeitraum 1933 bis 1945 … (B) … für o.g. themen- und sachbezogene Prüfungen und Verfahren seit 1945 zu juristischen Aufarbeitungen von NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis, d.h. im eigenen Zuständigkeitsbereich.
Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess erlässt HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im anhängigen Verfahrenskomplex selbst KEINE amtsseitigen gerichtlichen Verfügungen zum KONKRETEN Aktenvernichtungsstopp der Personalakten zur Mosbacher Nazi-Justiz 1933 bis 1945 bei den Mosbacher Justizbehörden sowie für o.g. themen- und sachbezogene Prüfungen und Verfahren zu juristischen Aufarbeitungen von personellen NS-Funktionseliten-Kontinuitäten von Nazi-Juristen 1933 bis 1945 DANN seit 1945 im Neckar-Odenwaldkreis, d.h. im eigenen Zuständigkeitsbereich.
Während seit Jahrzehnten Renten-Steuermilliarden für Nazi-Verbrecher*innen ausgegeben werden ...: Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, verweigert HIER seit 2022 HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im genannten Verfahrenskomplex amtsseitig, gerichtliche Prüfungen zu verfügen zu den jahrzehntelangen Deutschen Rentenbezügen für NS-Täter*innen, Kriegsverbrecher*innen und SS-Mitglieder, Mitgliedern von NS-Organisationen im Inland und Ausland. UND DIES während ABER die diesbzgl. Gesetzliche Regelung und deren Umsetzung seit Jahrzehnten beim DEUTSCHEN BUNDESTAGES thematisiert äußerst umstritten ist.
Amtsseitige Verweigerung der Amtsrichterin Marina Hess
unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen
und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler,
ANTRÄGE auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen und
Zuständigkeitsverweisungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl.
nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen
in und aus der AFD INSBESONDERE vor, im und nach dem
Bundestagswahlkampf 2025 zu bearbeiten
Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, verweigert, verschweigt und unterdrückt HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im genannten Verfahrenskomplex die KONKRETEN Eingaben des Beschwerdeführers und Antragstellers ihrerseits amtsseitig seit 2022 DANN ZUDEM im richterlichen Entscheiden und Handeln mit ihrer Bearbeitungsverweigerung, d.h. HIER OHNE einzelfallbezogene KONKRETE Eingangsbestätigungen, HIER OHNE Mitteilungen zu Weiterbearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen bei KONKRETEN Beweisanträgen und Strafanträgen des Beschwerdeführers und Anzeigeerstatters im genannten Verfahrenskomplex zu seinerseits beantragten juristischen Aufarbeitungen beim Amtsgericht Mosbach von nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD. HIER bzgl. der jeweils AKTENKUNDIG NACHWEISBAR KONKRET vorgebrachten und angezeigten AFD-SACHVERHALTE und Tatsachengrundlagen. UND DIES WÄHREND ABER das Oberverwaltungsgericht Münster am 13.05.2024 die Vorinstanz des Verwaltungsgerichts Köln dahingehend bestätigt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall weiterhin einstufen darf. UND DIES WÄHREND das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AFD laut BMI am 02.05.2025 per Gutachten als gesichert rechtsextremistisch hochstuft.
(A=>) BISHER unbearbeitete AFD-Beweismittel-ANTRÄGE AUF GERICHTLICHE VOR-PRÜFUNGEN ZUR AFD an das und beim Amtsgericht Mosbach …:
AUCH ENTGEGEN der jeweiligen HALTBAREN nachweisbaren aktenkundigen Beantragungen, ignoriert und verweigert das AG MOS HIER ABER ANDERERSEITS die beantragten juristischen Aufarbeitungen von rechtsextremistischen, demokratie- und verfassungsfeindlichen, rassistischen Bestrebungen der AFD, HIER KONKRET u.a. bei den KV-Beweisantragspaketen ab dem 18.03.2024 unter 6F 202/21, 6F 9/22 mit 6F 2/22-Referenz und bei den Eingaben ab dem 21.01.2024 bzw. 30.01.2024 unter 6F 202/21, 6F 9/22 mit 6F 2/22-Referenz. Das Amtsgericht Mosbach verweigert HIERZU die diesbzgl. Eingangs- und Weiterbearbeitungs- bzw. Weiterleitungsbestätigungen zu AFD relevanten AKTENKUNDIGEN Anträgen.
… Zurückweisung der Amtsseitigen Bearbeitungsverweigerung von gerichtlichen Vorprüfungen zur Steuergeld-Finanzierung von verfassungsschutz-bekannten Rechtsext-remistischen AFD-Mitarbeiter*innen beim Bundestag und beim Landtag Baden-Württemberg …
.. bzgl. der Zurückweisung der AG MOS-Amtsseitigen Bearbeitungsverweigerung (KONKRETE Eingangsbestätigung, Weiterbearbeitung, Zuständigkeitsverweisung) von Beweisanträgen des Beschwerdeführers durch die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler zur AFD BETRIFFT DIES HIER u.a.: … … KV-Beschwerdeführer-Beweismittel-Antrag ab 18.03.2024 auf Gerichtliche Vorprüfungen beim Amtsgericht Mosbach zu steuergeldfinanzierten rechtsextremistischen AFD-Bundestagsmitarbeiter*innen und AFD-Landtagsmitarbeiter*innen. INSBESONDERE aus der Mosbacher Region, aus dem Neckar-Odenwaldkreis und aus Baden-Württemberg. Laut einer im März 2024 veröffentlichen Recherche des BR werden ca. 30 Millionen EURO Steuergelder in der BRD pro Jahr ausgegeben für verfassungsschutzbekannte RECHTSEXTREMISTEN als konkrete steuergeldfinanzierte Mitarbeiter*innen von AFD-Bundestagsabgeordneten*innen. Dabei handele es sich konkret um mehr als 100 rechtsradikale Mitarbeiter*innen, die die Demokratie bekämpfen und die dem Verfassungs-schutz aus dem rechtsextremistischen Milieu und aus der Neuen Rechten u.a. als „gesichert“ rechtsextrem bekannt sind.
… Zurückweisung der Amtsseitigen Bearbeitungsverweigerung von gerichtlichen Vorprüfungen der Finanzströme im Spektrum der Neuen Rechten in Mosbach und Baden …:
… bzgl. der Zurückweisung der AG MOS-Amtsseitigen Bearbeitungsverweigerung (KON-KRETE Eingangsbestätigung, Weiterbearbeitung, Zuständigkeitsverweisung) von Beweisanträgen des Beschwerdeführers durch die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler zur AFD BETRIFFT DIES HIER u.a.: … … KV-Beschwerdeführer-Beweismittel-Antrag ab 30.01.2024 unter 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/22, etc. auf Gerichtliche Vorprüfungen beim Amtsgericht Mosbach unter o.g. anhängigem Verfahrenskomplex auf AG-MOS-amtsseitige Verfügung für die amtsseitige Veranlassung einer gerichtlichen Vorprüfung der Finanzströme im Spektrum der Neuen Rechten in Mosbach, Neckar-Odenwaldkreis und Baden zur anschließenden amtsseitigen Weiterleitung an das Innenministerium Baden-Württemberg.
… Zurückweisung der Amtsseitigen Bearbeitungsverweigerung von gerichtlichen Vorprüfungen eines AFD-Parteiverbotsverfahren gemäß Art. 21 GG. …:
… bzgl. der Zurückweisung der AG MOS-Amtsseitigen Bearbeitungsverweigerung (KON-KRETE Eingangsbestätigung, Weiterbearbeitung, Zuständigkeitsverweisung) von Beweisanträgen des Beschwerdeführers durch die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler zur AFD BETRIFFT DIES HIER u.a.: … … KV-Beschwerdeführer-Antrag ab 21.01.2024 unter 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/22, etc. auf amtsseitige Veranlassung gerichtlicher Vorprüfungen beim Amtsgericht Mosbach unter o.g. anhängigem Verfahrenskomplex mittels AG-MOS-amtsseitiger Verfügung für eine gerichtliche Vorprüfung eines möglichen AFD-Parteiverbotsverfahren gemäß Art. 21 GG, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, zur anschließenden amtsseitigen Weiterleitung an die Landesregierung Baden-Württemberg. Und dies zur Vorbereitung eines möglichen AFD-Parteiverbotsverfahren ausgehend von einer möglichen Initiative des Landes Baden-Württemberg im Bundesrat. UND DIES WÄHREND ABER das Oberverwaltungsgericht Münster am 13.05.2024 die Vorinstanz des Verwaltungsgerichts Köln dahingehend bestätigt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall weiterhin einstufen darf. UND DIES WÄHREND das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AFD laut BMI am 02.05.2025 per Gutachten als gesichert rechtsextremistisch hochstuft.
… Zurückweisung der Amtsseitigen Bearbeitungsverweigerung von gerichtlichen Vorprüfungen eines Vereinsverbotsverfahren der Jungen Alternativen als Jugendorganisation der AFD …:
… bzgl. der Zurückweisung der AG MOS-Amtsseitigen Bearbeitungsverweigerung (KON-KRETE Eingangsbestätigung, Weiterbearbeitung, Zuständigkeitsverweisung) von Beweisanträgen des Beschwerdeführers durch die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler zur AFD BETRIFFT DIES HIER u.a.: … … KV-Beschwerdeführer-Beweismittel-Antrag vom 21.01.2024 unter 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/22, etc. auf Gerichtliche Vorprüfungen beim Amtsgericht Mosbach unter o.g. anhängigem Verfahrenskomplex auf AG-MOS-amtsseitige Verfügung für eine gerichtliche Vorprüfung eines möglichen Vereinsverbotsverfahren der JA als Jugendorganisation der AFD zur anschließenden amtsseitigen Weiterleitung an das Bundesinnenministerium. Das Amtsgericht Mosbach unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler bleibt HIERBEI GEZIELT bzgl. des o.g. genannten JA-AFD-Antrages HALTBAR aktenkundig nachweisbar untätig. UND ZWAR auch bis die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestufte Jugendorganisation der AfD sich Anfang März 2025 als Verein auflöst und anschließend eine neue AFD-Jugend-Parteiorganisation gründet.
… Zurückweisung der Amtsseitigen Bearbeitungsverweigerung von gerichtlichen Vorprüfungen einer Grundrechteverwirkung des Thüringer AFD-Chefs Björn Höcke gemäß Art. 18 GG …:
Bzgl. der Zurückweisung der AG MOS-Amtsseitigen Bearbeitungsverweigerung (KONKRETE Eingangsbestätigung, Weiterbearbeitung, Zuständigkeitsverweisung) von Beweisanträgen des Beschwerdeführers durch die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler zur AFD BETRIFFT DIES HIER u.a.: … … KV-Beschwerdeführer-Beweismittel-Antrag vom 21.01.2024 unter 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/22, etc. auf Gerichtliche Vorprüfungen beim Amtsgericht Mosbach unter o.g. anhängigem Verfahrenskomplex auf AG-MOS-amtsseitige Verfügung für eine gerichtliche Vorprüfung einer möglichen Grundrechteverwirkung des Thüringer AFD-Chefs Björn Höcke gemäß Art. 18 GG, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, u.a. zur anschließenden amtsseitigen Weiterleitung an das Bundesverfassungsgericht. HIER u.a. mit dem Rechtsmittel einer Richtervorlage, u.a. zur Weiterleitung an den Baden-Württembergischen Landtag.
… Gezielte Amtsseitige NICHT-Nachvollziehbarkeit der entsprechenden AFD-Beweismittelanträge ausgehend vom Amtsgericht Mosbach …:
UND ZWAR DAMIT dadurch dann die tatsächliche Nachverfolgung der entsprechenden Beweismittelanträge zur juristischen Aufarbeitung von ANTRÄGEN auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen bzgl. der nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD ausgehend vom Amtsgericht Mos-bach unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, von Beginn an HIER EXPLIZIT NICHT nachvollziehbar wird. UND DIES WÄHREND ABER das Oberverwaltungsgericht Münster am 13.05.2024 die Vorinstanz des Verwaltungsgerichts Köln dahingehend bestätigt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall weiterhin einstufen darf. Auf dieses höchstrichterliche Urteil wird hier Bezug als Beweismittel für die Eingaben und Beantragungen des Beschwerdeführers zur AFD genommen. UND DIES WÄHREND das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AFD laut BMI am 02.05.2025 per Gutachten als gesichert rechtsextremistisch hochstuft.
(B=>) BISHER unbearbeitete STRAFANTRÄGE ZUR AFD an das und beim Amtsgericht Mosbach …:
… Zurückweisung der Amtsseitigen Bearbeitungsverweigerung von Anträgen zu NS-SS-Verbrechen im Zusammenhang mit der AFD …:
Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, verweigert, verschweigt und unterdrückt HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im genannten Verfahrenskomplex bzgl. der KONKRETEN Eingabe des Beschwerdeführers, Anzeigeerstatters und Nazi-Jägers vom 30.05.2024, u.a., unter 6F 9/22 und 6F 202/21 sowie 6F 2/22 als KV-STRAFANTRAG gegen den Beschuldigten rechtsextremen Juristen und AFD-Europa-Spitzenkandidat Maximilian Krah wegen Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen von Nazi-Verbrechen als Volks-verhetzung mit der öffentlichen Relativierung von SS-Verbrechen am 18.05.2024. UND ZWAR HIER mit ihrer Verweigerung ENTGEGEN § 158 StPO von amtsseitigen ordnungsgemäßen Bestätigungen bzgl. NS-SS-AFD-Sachverhaltsbenennungen des o.g. Strafantrages sowie bzgl. KONKRETER AFD-Antrags-Eingangs-, AFD-Antrags-Weiterbearbeitungs- und AFD-Antrags-Zuständigkeitsverweisung. UND DIES ENTGEGEN den offiziellen Entschuldigungen der Bundespräsidenten Gauck und Steinmeier zu NS-SS-Verbrechen und zum Versagen der deutschen Nachkriegsjustiz seit 1945 bei deren juristischen Aufarbeitungen.
… Zurückweisung der Amtsseitigen Bearbeitungsverweigerung von Anträgen zu Deutschen Kolonialverbrechen in Afrika im Zusammenhang mit der AFD …:
Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, verweigert, verschweigt und unterdrückt HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im genannten Verfahrenskomplex bzgl. der KONKRETEN Eingabe des Beschwerdeführers, Anzeigeerstatters und Nazi-Jägers vom 24.07.2024 unter 6F 9/22 und 6F 202/21 sowie 6F 2/22 als STRAFANTRAG gegen den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der AfD im NRW-Landtag, Sven Tritschler, wegen geschichtsrevisionistischer und rechtsextremer Volksverhetzung Anfang Juli 2024 durch Verhöhnung, Verächtlichmachung und Diskreditierung der Opfer des ersten Völkermords im 20. Jahrhundert durch deutsche Schutztruppen der deutschen Kolonie Deutsch-Südwestafrika als Deutsches rassistisches Unrechtsregime mit Konzentrationslagern. UND DIES ENTGEGEN der Anerkennung des Völkermords an den Herero und Nama mit der offiziellen Entschuldigung der Bundesregierung in 2021 sowie mit der diesbzgl. offiziellen Entschuldigung des Bundespräsidenten. UND ZWAR HIER mit ihrer KONKRETEN amtsseitigen Verweigerung die KONKRETEN Sachverhalte der Berliner Kongokonferenz von November 1884 bis Februar 1885 amtsseitig zu benennen, auf der die koloniale Aufteilung Afrikas besprochen und beschlossen wurde. UND ZWAR gem. der Kontinuitätsthese aus den Geschichtswissenschaften zur späteren fortführenden angewandten organisatorischen Thematisierung DANN des NS-Regimes mit Rassismuslehre, Vernichtung, Kunstraub, Ahnen- und Grabschändung, Konzentrationslagern während des Nazi-Terror-Angriffs- und Vernichtungskrieges 1939 bis 1945. UND ZWAR HIER mit ihrer amtsseitigen Verweigerung ENTGEGEN § 158 StPO von amtsseitigen ordnungsgemäßen Bestätigungen bzgl. Deutschen Kolonialverbrechen-Sachverhaltsbenennungen des o.g. Strafantrages sowie bzgl. KONKRETER AFD-Antrags-Eingangs-, AFD-Antrags-Weiterbearbeitungs- und AFD-Antrags-Zuständigkeitsverweisung. UND DIES OBWOHL HIER konkret im o.g. Familienrechtsverfahrenskomplex unter den Verfahrensbeteiligten ein afro-deutsches Kind und eine schwarzafrikanische Kindsmutter sind.
… Amtsseitige NICHT-Nachvollziehbarkeit der entsprechenden AFD-Strafanzeigenvorgänge ausgehend vom Amtsgericht Mosbach …:
UND ZWAR DAMIT dadurch dann die tatsächliche Nachverfolgung der entsprechenden Strafanzeigenvorgänge zur juristischen Aufarbeitung von ANTRÄGEN auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen bzgl. der nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD ausgehend vom Amtsgericht Mosbach unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, von Beginn an HIER EXPLIZIT NICHT nachvollziehbar wird. UND DIES WÄHREND ABER das Oberverwaltungsgericht Münster am 13.05.2024 die Vorinstanz des Verwaltungsgerichts Köln dahingehend bestätigt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall weiterhin einstufen darf. Auf dieses höchstrichterliche Urteil wird hier Bezug als Beweismittel für die Eingaben und Beantragungen des Beschwerdeführers zur AFD genommen. UND DIES WÄHREND das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AFD laut BMI am 02.05.2025 per Gutachten als gesichert rechtsextremistisch hochstuft.
… Zurückweisung der Amtsseitigen Bearbeitungsverweigerung von Anträgen zu nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten deutschen Juristen u.a. in der AFD
Die Amtsrichterin Marina Hess unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, verweigert, verschweigt und unterdrückt HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im genannten Verfahrenskomplex, dass der Beschwerdeführer und Anzeigeerstatter aktenkundig HALTBAR mehrfach wiederholt „umfangreich“, „vielfältig“ und „übermäßig“ u.a. in seinen beantragten juristischen Aufarbeitungen von nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen aus der AFD u.a. mit den KONKRETEN SACHVERHALTEN von nationalsozialistisch-rechtsextremistisch ori-entierten deutschen Juristen u.a. in der AFD und auf deren Agieren hinweist.
Wie u.a. auf den o.g. nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten deutschen Jurist und AFD-Europa-Spitzenkandidaten Maximilian Krah, der kurz vor der Europawahl 2024 dann SS-Verbrechen öffentlich verharmlost.
Wie u.a. auf die an den nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten Umsturzplänen und Umsturzversuchen aus dem Reichsbürgermilieu in 2022/2023 beteiligte AFD-Richterin (MdB) Birgit Malsack-Winkemann, die nach dem geplanten Umsturz als Justizministerin einer Putschistenregierung unter Führung von Heinrich XIII. Prinz Reuß eingesetzt werden sollte. SIEHE dazu Strafanträge an das Amtsgericht Mosbach… (a) Antrag an das Amtsgericht Mosbach vom 05.06.2022 unter 6F 9/22 auf STRAFANZEIGE GEGEN >> A D O L F H I T L E R << WEGEN HOCHVERRATS GEGEN DEUTSCHLAND in 1924 im WIEDERAUF-NAHMEVERFAHREN am AG MOS (SIEHE AUCH BEZUGNAHME des diesbzgl. gerichtlich beauftragten Gutachten vom 23.08.2023 unter 6F 9/22 und 6F 202/21) >>> …(b) Antrag an das Amtsgericht Mosbach vom 03.06.2022 unter 6F 9/22 auf STRAFANZEIGE GEGEN >> A D O L F H I T L E R << Ausweisung aus Deutschland bzw. Ausschluss von allen öffentlichen Ämtern im WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN am AG MOS (SIEHE AUCH BEZUGNAHME des diesbzgl. gerichtlich beauftragten Gutachten vom 23.08.2023 unter 6F 9/22 und 6F 202/21) >>> … (c) Anträge an das Amtsgericht Mosbach vom 24.03.2023 unter 6F 9/22 sowie zu 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23 auf STRAFANZEIGEN wegen direkter Tatbeteiligungen an bzw. Beihilfe zum "Hochverrat" in 2022 und 2023 mit der Planung und Vorbereitung gewaltsamer Umsturzversuche, u.a. aus rechtsextremistischer Motivation >>> … (d) Anträge an das Amtsgericht Mosbach vom 13.04.2023 unter 6F 9/22 sowie zu 6F 2/22, 6F 202/21 und 6F 2/23 auf STRAFANZEIGEN wegen Hochverrats § 81–83a StGB auf Grund von rechtsextremistisch motivierten Putschversuchen, u.a. in 2022 und 2023 als Ergänzung zum Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Mosbach in Boxberg, als Ergänzung zur Anklage des versuchten Mordes vor dem OLG Stuttgart >>> … (e ) Anträge an das Amtsgericht Mos-bach vom 28.05.2023 unter 6F 9/22 sowie zu 6F 2/22, 6F 202/21 und 6F 2/23 auf STRAF-ANZEIGEN wegen Hochverrats § 81–83a StGB auf Grund von rechtsextremistisch motivierten Umsturzversuchen, u.a. in 2022 und 2023, als Ergänzung zum Terrorprozess gegen die Reichsbürgergruppe militanter Rechter "Vereinte Patrioten" vor dem OLG Koblenz.
Wie u.a. auf den rechtsextremen RICHTER und das AFD-Mitglied, ehemaliger AFD-Bundestagsabgeordneter 2017 bis 2021, Jens Maier. U.a. mit der STRAFANZEIGE vom 15.09.2023 gemäß § 158 StPO an das Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/22, 6F 2/23 wegen des Verdachts auf Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung mit Referenzen und Assoziationen zum Nazi-Angriffs-Terror- und Vernichtungskrieg, zur Ausbeutung und Vernichtung im NS-Zwangsarbeitssystem, zur NS-Verfolgung und -Vernichtung diverser NS-Opfer- und NS-Widerstandsgruppen, zur Nazi-Terrorjustiz, zum Nazi-Konzentrationslagersystem, bei nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten öffentlichkeitswirksamen NS-Symbolaktionen wie HIER durch den rechtsextremen RICHTER, AFD-Mitglied, EX-MdB Jens Maier, der mit seiner Verharmlosung und Relativierung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen, in der die NS-Vergangenheitsbewältigung mit der NS-Erinnerungs-, NS-Veranstaltungs- und NS-Gedenkstättenkultur, mit der NS-Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu den Nationalsozialistischen Verbrechen seinerseits als sogenannter „Schuldkult“ öffentlich verunglimpft und herabgewürdigt. Das sächsische Justizministerium erhob eine Disziplinarklage gegen Maier und beantragte im August 2022 beim Dienstgericht eine Versetzung Maiers in den Ruhestand. Das sächsische RICHTERdienstgericht am Landgericht untersagte Maier die RICHTERtätigkeit wegen rassistischer und abwertender Äußerungen und entschied Ende 2022, ihn in den vorzeitigen Ruhestand zu versetzen. Das Landgericht Dresden hatte bereits einige Monate zuvor ein Disziplinarverfahren gegen RICHTER Maier eröffnet. In der entsprechenden Pressemitteilung hieß es zur Begründung: „Insbesondere vor dem Hintergrund, dass RICHTER Maier zum damaligen Zeitpunkt Mitglied der u.a. für Presse- und Ehrschutzsachen zuständigen Kammer des Landgerichts und dort auch mit Verfahren der NPD befasst war, hätten seine Äußerungen zur NPD das Mäßigungsgebot verletzt. Mit seinen Beiträgen habe RICHTER Maier, dessen Beruf als RICHTER dabei immer bekannt gewesen sei, dem Ansehen der Justiz allgemein und des Landgerichts Dresden im Besonderen Schaden zugefügt.“ "Mit all diesen Verhaltensweisen und dem verwendeten Vokabular sucht der Antragsgegner zur Überzeugung des Dienstgerichts bewusst die Nähe zu Kreisen, die in der Öffentlichkeit als rechtsextrem wahrgenommen werden", hieß es in der Urteilsbegründung des BGH. Der Bundesgerichtshof befand am 05.10.2023, dass Maier nicht mehr als RICHTER arbeiten darf. Das Gericht prüfte, ob das Vertrauen der Öffentlichkeit in Jens Maier als RICHTER zerstört und er nicht mehr glaubwürdig sei. Im Urteil wurden viele Tweets, Presseberichte und Auftritte bei politischen Veranstaltungen von Maier ausgewertet - also alles, was das Bild von Maier in der Öffentlichkeit bestimmt. Auch seine Mitgliedschaft im offiziell aufgelösten "Flügel" der AfD spielte eine Rolle und dass der sächsische Verfassungsschutz RICHTER Jens Maier als Rechtsextremisten einstufte, wie am 5. Oktober 2020 bekannt wurde. Maiers Revision dagegen wurde im Oktober 2023 vom Dienstgericht des Bundes beim Bundesgerichtshof zurückgewiesen. Er biete keine Gewähr dafür, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Es war ein gezielter Tabubruch, als der AfD-Politiker und Thüringer Landesvorsitzende Björn Höcke im Januar 2017 das Berliner Holocaust-Mahnmal als ein "Denkmal der Schande" und die deutsche Erinnerungskultur als "dämliche Bewältigungspolitik" bezeichnete und eine "erinnerungspolitische Wende um 180 Grad" forderte. Höckes Vorredner vom parteiinternen, formal aufgelösten „völkischen Flügel“ der AfD, der vom Verfassungsschutz als rechtsextremistische Bestrebung eingestuft wurde, war damals Jens Maier, RICHTER am Landgericht Dresden und AfD-Mitglied. Für ihn sei es "eine große Ehre", neben seiner "Hoffnung" Höcke sitzen zu dürfen, so Maier bei der Veranstaltung in Dresden. Ab 2019 bis zu seiner offiziellen Auflösung im April 2020 war Maier Obmann des „Flügels“ in Sachsen. Im Mai 2016 verbot Jens Maier in einem RICHTERlichen Beschluss zugunsten der NPD per einstweiliger Verfügung als zuständiger RICHTER des Landgerichts Dresden auf Antrag der NPD dem Extremismusforscher Steffen Kailitz vom Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung, über die NPD zu sagen, diese plane „rassistische Staatsverbrechen“. Kailitz hatte das Parteiprogramm der NPD und andere öffentliche und der Partei zuzuordnende Quellen ausgewertet und war zur – in einem Gastbeitrag in der Wochenzeitung „Die Zeit“ wiederholten – Bewertung gelangt, dass die Partei im Regierungsfalle beabsichtige, „acht bis elf Millionen Menschen aus Deutschland zu vertreiben, darunter deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund.“ Dies ergebe sich aus der explizit geäußerten Auffassung der NPD, dass deutsche Staatsbürger „anderer Rassen“ immer Fremde blieben, die aus Deutschland entfernt werden müssten, weil – so zitierte Kailitz die NPD weiter – „die Verleihung bedruckten Papiers (eines BRD-Passes) ja nicht die biologischen Erbanlagen verändert […] Angehörige anderer Rassen bleiben deshalb körperlich, geistig und seelisch immer Fremdkörper, gleich wie lange sie in Deutschland leben, und mutieren durch die Verleihung bedruckten Papiers nicht zu germanischstämmigen Deutschen.“ Die NPD klagte gegen Kailitz’ Bewertung, eine solche Politik lasse sich nur durch „Staatsverbrechen“ verwirklichen, mit der Begründung, wenn diese Politik nicht willkürlich, sondern in gesetzlichen Regeln erfolge, dann könne es sich gar nicht um Verbrechen handeln, sondern sie sei dann rechtmäßiges Staatshandeln. RICHTER Jens Maier veröffentlichte seine inhaltliche Auffassung dazu: „Ich weiß nicht, wie man, wenn man das Programm der NPD liest, auf Staatsverbrechen kommen kann“, denn wenn „jemand aufgrund von gesetzlichen Grundlagen zurückgeführt wird, ist das kein Staatsverbrechen.“ Er nahm Kailitz’ Einschätzung nicht als Meinungsäußerung, sondern als – rechtlich leichter untersagbare – Tatsachenbehauptung. Sein Beschluss erfolgte im Eilverfahren ohne Anhörung von Kailitz und drohte diesem bei Zuwiderhandlung „Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten“ an. Kailitz sah sich in seiner Wissenschaftsfreiheit verletzt und legte Widerspruch ein. Der Beschluss des RICHTERs Jens Maier wurde später von der zuständigen Kammer in voller Besetzung wieder aufgehoben. Im Hauptsacheverfahren, an dem Maier nicht mehr teilnahm, wurde die Klage der NPD im April 2017 endgültig abgewiesen. Das Gericht bewertete Kailitz’ Einschätzungen als zulässige Meinungsäußerung, die sich die NPD entgegenhalten lassen müsse. Der ursprüngliche Beschluss des RICHTERs Jens Maier wurde u. a. von der Deutschen Vereinigung für Politische Wissenschaft als Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit gewertet: Kailitz habe sich jahrelang wissenschaftlich mit der NPD befasst und „Forschungsergebnisse öffentlich darzustellen, gehört zu den zentralen Aufgaben von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern“. Ihre „Veröffentlichung gerichtlich zu unterbinden, schränkt die Freiheit der Wissenschaft unzulässig ein.“ Besondere Brisanz hatte der Beschluss auch deswegen, weil Kailitz im damals noch laufenden zweiten Verbotsverfahren gegen die NPD vom Bundesverfassungsgericht als Sachverständiger gehört wurde, dem RICHTER Jens Maier also faktisch die Wiederholung von Aussagen verbot, um deren Abgabe an anderer Stelle ABER Kailitz gerichtlich gebeten worden war.
… Amtsseitige NICHT-Nachvollziehbarkeit der entsprechenden AFD-Strafanzeigenvorgänge und AFD-Beweismittelanträge gegen rechtsextreme u.a. AFD-Juristen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach …:
UND ZWAR DAMIT dadurch dann die tatsächliche Nachverfolgung der entsprechenden AFD-Strafanzeigenvorgänge und AFD-Beweismittelanträge zur juristischen Aufarbeitung von ANTRÄGEN auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen bzgl. der nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD ausgehend vom Amtsgericht Mosbach unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, von Beginn an HIER EXPLIZIT NICHT nachvollziehbar wird. UND DIES WÄHREND ABER das Oberverwaltungsgericht Münster am 13.05.2024 die Vorinstanz des Verwaltungsgerichts Köln dahingehend bestätigt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall weiterhin einstufen darf. Auf dieses höchstrichterliche Urteil wird hier Bezug als Beweismittel für die Eingaben und Beantragungen des Beschwerdeführers zur AFD genom-men. UND DIES WÄHREND das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AFD laut BMI am 02.05.2025 per Gutachten als gesichert rechtsextremistisch hochstuft.
Sachliche und fachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach
begründet durch CDU-Direktor des Amtsgerichts, Dr. Lars Niesler:
Das zuvor dargelegte und belegte richterliche Entscheiden und Handeln der Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess in der BRD-Rechtsprechungspraxis, INSBESONDERE ABER AUCH im KONKRETEN Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Mosbach für den Neckar-Odenwaldkreis in Baden-Württemberg; INSBESONDERE ABER AUCH verfahrensinhaltlich bzgl. Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus; SOWIE INSBESONDERE ABER AUCH bzgl. der in Teilen rechtsextremistischen AFD, solle gemäß den Aussagen des Direktors des Amtsgerichts Dr. Lars Niesler unter 6F 202/21 u.a. am 19.11.2024 ANGEBLICH ZUNÄCHST als HALTBAR und ORDNUNGSGEMÄSS und EMPFEHLENSWERT amtsgerichtsdirektorlich bestätigt gelten.
Es ergeht hiermit die HIER VORLIEGEND begründete Beantragung einer erneuten dienstrechtlichen Überprüfung des HIER dargelegten und AKTENKUNDIG NACHWEISBAR HALTBAR belegten Agierens der Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess beim Amtsgericht Mosbach. HIER INSBESONDERE auch auf Grund ihrer amtsseitigen Bearbeitungsverweigerungen der o.g. ANTRÄGE auf KONKRETE Strafanzeigen, auf gerichtliche Prüfungen, Bear-beitungen und Zuständigkeitsverweisungen bzgl. der nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD ausgehend vom o.g. beim Amtsgericht Mosbach anhängigen Verfahrenskomplex. HIER INSBESONDERE auf Grund ihrer amtsseitigen Bearbeitungsverweigerungen der ANTRÄGE auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen bzgl. der nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten Umsturzversuche vor 1933 und nach 1945 in Deutschland, u.a. unter Beteiligungen von AFD- Mitgliedern, und deren juristischen Aufarbeitungen.
Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) verweigert seit 2022 die KONKRETEN Bestätigungen zu Eingang, Bearbeitung und Zuständigkeitsverweisung bzgl. o.g. AFD-Anträge. UND DIES OBWOHL das Verwaltungsgericht Stuttgart in seinem Urteil vom März 2025 feststellt, dass der Landesverfassungsschutz, der die AFD seit 2022 beobachtet, die baden-württembergische AfD weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten darf. Die offene Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz erfolge zu Recht, heißt es in der Begründung. Nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts liegen die dafür notwendigen tatsächlichen Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vor. So verfolge die Partei einen verfassungswidrigen Volksbegriff mit einer Anknüpfung an Merkmale wie Herkunft oder Rasse. Auch der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hatte bzgl. des AFD-BW-Landesverbandes im November 2024 bestätigt, dass es tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen gibt, weil BW-Mitglieder der AfD für "einen ethnischen Volksbegriff" einträten.
Politische Kontextualisierung des Agierens von Dr. Lars Niesler als Direktor
des Amtsgerichts Mosbach und als
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
INSBESONDERE vor, im und nach dem Bundestagswahlkampf 2025
Vor dem Hintergrund der schwierigen Regierungsbildung mit der rechtspopulistischen und teilweise rechtsextremen FPÖ in Österreich, hat der CDU-Kanzlerkandidat und CDU-Parteivorsitzende Friedrich Merz während des Bundestagswahlkampfes im Januar 2025 öffentlich mitgeteilt und bekräftigt, dass die CDU-Brandmauer zur AFD definitiv stehen würde und dass er selbst sein Schicksal als CDU-Parteivorsitzender daran knüpfen würde. Österreich sei der „Beweis dafür, dass man Rechtspopulisten nicht den Weg in die Macht ebnen darf“, sagte Merz in den ARD-„Tagesthemen“ (WELT: 11.01.2025). Er werde nicht zulassen, dass in der CDU die „Brandmauer“ zur AfD falle. „Ich knüpfe mein Schicksal als Parteivorsitzender der CDU an diese Antwort“, sagte Merz am Rande einer Klausur des CDU-Bundesvorstands in Hamburg. „Wir arbeiten nicht mit einer Partei zusammen, die ausländerfeindlich ist, die antisemitisch ist, die Rechtsradikale in ihren Reihen, die Kriminelle in ihren Reihen hält – eine Partei, die mit Russland liebäugelt und aus der Nato und aus der Europäischen Union austreten will.“ Warnungen vor Wahlerfolgen der AfD gibt es seit Langem. Aber am 19.01.2025 holte Friedrich Merz ganz weit aus: Der Unions-Kanzlerkandidat warnte nicht nur vor einem Wahlsieg der Rechtspopulisten 2029 in Deutschland. "Ich sage es, wie ich es denke: Die nächste Bundestagswahl ist dann 2033. Und einmal 33 reicht für Deutschland", fügte er in Anspielung auf die Machtübernahme der Nazis 1933 hinzu (ntv: 22.01.2025).
Strafanzeigen gegen die Präsidentin des Landgerichts Mosbach Jutta Kretz
wegen Strafvereitelung im Amt, Rechtsbeugung und Prozessbetrug
durch amtsseitige Verantwortung problematischer Verfahrungsführungen
seit 2022 in Reichsbürger- und AFD-Prozessen
mit nationalsozialistisch-rechtsextremistisch-orientierten Umsturzplänen nach 1945
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
§ 158
Strafanzeige; Strafantrag
Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei den Staatsanwaltschaften und Amtsgerichten schriftlich angebracht werden. Dem Verletzten ist auf Antrag der Eingang seiner Anzeige schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung soll eine kurze Zusammenfassung der Angaben des Verletzten zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat enthalten.
Die HIER beschuldigte Präsidentin des Landgerichts Mosbach Jutta Kretz verweigert mehrfach wiederholt in ihren schriftlichen Ankündigungen ausgehend von o.g. Verfahrenskomplex HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR die Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die o.g. Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess zu bearbeiten. UND DIES INSBESONDERE bzgl. der HIER dargelegten und belegten Bearbeitungs-Beschwerden gegen die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess bzgl. der o.g. beantragten Verfahren zu nationalsozialistisch rechtsextremistisch orientierten Umsturzversuchen vor 1933 und nach 1945 in Deutschland, u.a. auch unter Beteiligung von AFD-Mitgliedern, und deren juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach. UND DIES INSBESONDERE bzgl. der seit 2022 o.g. beim Amtsgericht Mosbach beantragten Reichsbürger- und AFD-Prozesse mit nationalsozialistisch-rechtsextremistisch-orientierten Umsturzplänen nach 1945.
Unter der Verantwortung und Amtsführung der HIER beschuldigten Präsidentin des Landgerichts Mosbach Jutta Kretz erscheinen angeklagte Reichsbürger*innen NICHT zum Prozessauftakt Anfang Mai 2025. DIESER Prozess steht im Zusammenhang mit dem eskalierten Polizeieinsatz bei einem "Reichsbürger" im badischen Boxberg. Weil sie unerlaubt Waffen besessen haben sollen, müssen sich nunmehr zwei Frauen und drei Männer mutmaßlich aus derselben Reichsbürger- Szene vor dem Landgericht Mosbach verantworten. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wirft den Angeklagten vor, im April und Mai 2022 unter anderem über neun Schusswaffen, darunter ein Schnellfeuergewehr, verfügt zu haben. Die Waffen wurden demnach auf einem Areal in Boxberg (Main-Tauber-Kreis) gefunden, auf dem es im April 2022 zu einem SEK-Einsatz gekommen war. Die Einsatzkräfte wollten das Haus eines "Reichsbürgers" wegen einer Waffe durchsuchen, für die er keine Erlaubnis hatte. Mit seinem vollautomatischen Gewehr feuerte der damals Anfang 50-Jährige auf die Beamten, zwei von ihnen wurden verletzt. Der Mann wurde 2023 wegen versuchten Mordes verurteilt.
Zuvor hatte ABER die HIER beschuldigte Präsidentin des Landgerichts Mosbach Jutta Kretz ZUDEM bereits verweigert, die Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess zu bearbeiten, die sich gegen deren o.g. HIER dargelegte und belegte Bearbeitungs-Verweigerung (Bestätigung von Eingang, von Weiterbearbeitung, von Zuständigkeitsverweisung) richtete bzgl. der Anträge an das Amtsgericht Mosbach vom 13.04.2023 auf STRAFANZEIGEN wegen Hochverrats § 81–83a StGB auf Grund von rechtsextremistisch motivierten Putschversuchen, u.a. in 2022 und 2023 als Ergänzung zum Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Mosbach in Boxberg, als Ergänzung zur Anklage des versuchten Mordes vor dem OLG Stuttgart. Beim OLG Stuttgart wird u.a. beginnend am 05.04.2023 die Anklage der Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof vom 03.01.2023 gegen einen deutschen Staatsangehörigen verhandelt, dem unter anderem vor-geworfen wird, am 20.04.2022 versucht zu haben, mehrere Polizeispezialkräfte zu töten, wobei mehrere Mordmerkmale verwirklicht worden seien. Während des Tatgeschehens am 20.04.2022 wollen die Ermittler illegale Waffe mit der Vollstreckung eines Durchsuchungsbeschluss des AMTSGERICHTS MOSBACH in der Reichsbürgerszene im baden-württembergischen BOXBERG beschlagnahmen. Die HIER mit dienstaufsichtsbeschwerte Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR den Durchsuchungsbeschluss in Boxberg des eigenen Amtsgerichts Mosbach in Reichsbürgerverfahren in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich zu benennen. Die HIER mit dienstaufsichtsbeschwerte Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR sowohl den im o.g. Verfahrenskomplex gegebenen Hinweisen nachzugehen als auch eigenständig nach dem Amtsermittlungsgrundsatz Ermittlungen zu verfügen bzgl. nationalsozialistisch rechtsextremistisch orientierter Umsturzversuche vor 1933 und nach 1945 in Deutschland.
Zuvor hatte ABER die HIER beschuldigte Präsidentin des Landgerichts Mosbach Jutta Kretz ZUDEM bereits verweigert, die Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess zu bearbeiten, die sich gegen deren o.g. HIER dargelegte und belegte Bearbeitungs-Verweigerung (Bestätigung von Eingang, von Weiterbearbeitung, von Zuständigkeitsverweisung) richtete bzgl. der Beantragung von WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN vom 17.11.2024 beim Amtsgericht Mosbach wegen rechtsextremistischen Umsturzversuchen unter Beteiligung von AFD-Mitgliedern ... auf Grund Amtsseitiger Expertisen-Beweismittelunterdrückung durch die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter 6F 9/22 und 6F 202/21 bei der gerichtlichen Beauftragung von Sachverständigen-Gutachten bzgl. möglichem Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen nationalsozialistisch-rechtsextremistischer Umsturzversuche in Deutschland vor 1933 und nach 1945 und deren juristischen Aufarbeitungen. UND ZWAR AUS AKTUELLEM ANLASS der Festnahmen von Mitgliedern der militanten rechtsterroristischen Gruppierung "Sächsische Separatisten", da-runter AfD-Mitglieder, im November 2024 wegen deren Umsturzplänen für ein vom Nationalsozialismus ausgerichtetes Staats- und Gesellschaftswesen.
ANTRÄGE auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und
Zuständigkeitsverweisungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl.
nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und
verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen
in und aus der AFD
INSBESONDERE vor, im und nach dem Bundestagswahlkampf 2025
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
Die o.g. fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) verweigert im o.g. Verfahrenskomplex HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR die amtsrichterlichen ordnungsgemäßen jeweiligen KONKRETEN Eingangsbestätigungen, Sachverhaltsbenennungen und Sachverhaltserläuterungen SOWOHL von eingereichten Strafanzeigen ENTGEGEN § StPO 158 ALS AUCH von Anträgen auf Wiederaufnahme-, Aufhebungs- und Entschädigungsverfahren, auf gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen SOWOHL bzgl. der beantragten juristischen Aufarbeitung ausgehend vom Amtsgericht Mosbach zu nationalsozialistischen Verbrechenskontexten ALS AUCH bzgl. der beantragten juristischen Aufarbeitung ausgehend vom Amtsgericht Mosbach zu nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behinderten-feindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD. HIER AUCH INSBESONDERE zu nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten Umsturzversuchen vor 1933 und nach 1945 in Deutschland, u.a. unter der Beteiligung von AFD-Mitgliedern wie zuvor dargelegt und belegt.
Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) missachtet die Strafprozessordnung unter § 158 bei der diesbzgl. KONKRET gesetzlich geregelten Entgegennahme und Weiterbearbeitung HIER ABER EXPLIZIT in deren Anwendung … (a) mit der amtsseitigen NICHT-Benennung der einzeleingabenbezogenen konkreten NS-Sachverhalte, … (b) mit der NICHT-Ausstellung der jeweiligen konkreten NS-Eingangsbestätigungen, … und (c) mit der NICHT-Mitteilung von jeweiligen konkreten NS-Weiterbearbeitungen bzw. von Mitteilungen offizieller NS-Zuständigkeitsweiterverweisungen in den o.g. jeweiligen einzelnen KONKRETEN NS-Eingaben-Sachen. Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIER EXPLIZIT amtsseitig NS-Eingangs- und NS-Weiterbearbeitungsbestätigungen, NS-Sachverhaltsbenennungen und NS-Zuständigkeitsverweisungen … (a) bei beantragten NS-Wiederaufnahme- und Aufhebungs-verfahren, … (b) bei beantragten NS-Wiedergutmachungs- und Entschädigungsverfahren, … (c) bei beantragten gerichtlichen Prüfungen einzeleingabenbezogener KONKRETER NS-Sachverhalte. ZU diesen HIER o.g. vom Beschwerdeführer beantragten juristischen Aufarbeitungen bzgl. nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierter Umsturzversuche vor 1933 und nach 1945 in Deutschland zählen u.a. auch … :
… Antrag auf Wiederaufnahmeverfahren (Hitler-Putsch-Prozess) beim Amtsgericht Mosbach vom 03.06.2022 unter 6F 9/22 bezüglich der symbolpolitischen posthumen juristischen AUSWEISUNG VON ADOLF HITLER AUS DEUTSCHLAND bzw. dem AUSSCHLUSS VON ADOLF HITLER VOM ZUGANG ZU ALLEN ÖFFENTLICHEN ÄMTER IN DEUTSCHLAND auf Grund nationalsozialistisch-rechtsextremistischer Umsturzversuche in 1924 >>>
… Antrag an das Amtsgericht Mosbach vom 05.06.2022 auf STRAFANZEIGE GEGEN >>
A D O L F H I T L E R << WEGEN HOCHVERRATS GEGEN DEUTSCHLAND in 1924 im WIEDER-AUFNAHMEVERFAHREN (Hitler-Putsch-Prozess) am AG MOS auf Grund nationalsozialistisch-rechts-extremistischer Umsturzversuche in 1924 >>>
… Anträge an das Amtsgericht Mosbach vom 24.03.2023 auf STRAFANZEIGEN wegen direkter Tat-beteiligungen an bzw. Beihilfe zum "Hochverrat" in 2022 und 2023 mit der Planung und Vorbereitung gewaltsamer Umsturzversuche, u.a. aus rechtsextremistischer Motivation >>>
… Anträge an das Amtsgericht Mosbach vom 13.04.2023 auf STRAFANZEIGEN wegen Hochverrats § 81–83a StGB auf Grund von rechtsextremistisch motivierten Putschversuchen, u.a. in 2022 und 2023 als Ergänzung zum Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Mosbach in Boxberg, als Ergänzung zur Anklage des versuchten Mordes vor dem OLG Stuttgart (u.a. Reichsbürgergruppe auch unter Beteiligung der AFD-Richterin und AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann) >>>
… Anträge an das Amtsgericht Mosbach vom 28.05.2023 auf STRAFANZEIGEN wegen Hochverrats § 81–83a StGB auf Grund von rechtsextremistisch motivierten Umsturzversuchen, u.a. in 2022 und 2023, als Ergänzung zum Terrorprozess gegen die Reichsbürgergruppe militanter Rechter "Vereinte Patrioten" vor dem OLG Koblenz >>>
… Beantragung von WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN vom 17.11.2024 beim Amtsgericht Mosbach wegen rechtsextremistischen Umsturzversuchen unter Beteiligung von AFD-Mitgliedern ... auf Grund Amtsseitiger Expertisen-Beweismittelunterdrückung durch die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter 6F 9/22 und 6F 202/21 bei der gerichtlichen Beauftragung von Sachverständigen-Gutachten bzgl. möglichem Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen nationalsozialistisch-rechtsextremistischer Umsturzversuche in Deutschland vor 1933 und nach 1945 und deren juristischen Aufarbeitungen. >> AUS AKTUELLEM ANLASS der Festnahmen von Mitgliedern der militanten rechtsterroristischen Gruppierung "Sächsische Separatisten", darunter AfD-Mitglieder, im November 2024 wegen deren Umsturzplänen für ein vom Nationalsozialismus ausgerichtetes Staats- und Gesellschaftswesen >>>
Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) verweigert HIERBEI wie HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR dargelegt und belegt gezielt im o.g. Verfahrenskomplex EXPLIZIT KONKRETE Sachverhalte und Tatsachengrundlagen bei einer sachgerechten Expertisen-Beweismittel-Erhebung zu nationalsozialistisch rechts-extremistisch orientierten Umsturzversuchen vor 1933 und nach 1945 in Deutschland und zu deren juristischen Aufarbeitungen gerichtlich verfügt erheben zu lassen mit einer ordnungs-gemäßen und sachgerechten gerichtlichen Sachverständigen-Begutachtung durch Experten*innen aus rechts-, geschichts-, politikwissenschaftlicher NS-Forschung und aus psycho-logischer bzw. -soziologischer NS-Opferforschung als auch NS-Täter-Forschung sowie aus der Rechtsextremismus-Forschung seit 1945.
STATTDESSEN hat die fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) unter Missbrauch ihres Amtes versucht, wie HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR dargelegt und belegt, gezielt im o.g. Verfahrenskomplex am 17.08.2022, dem Be-schwerdeführer und Anzeigeerstatter in seinen o.g. privaten Sorge- und Umgangsrechtsverfahren gutachterlich belegt WAHRHEITSWIDRIG zu unterstellen, er sei ANGEBLICH psychisch krank und erziehungsunfähig (Vgl. diesbzgl. Gutachten vom 23.08.2023 unter 6F 9/22 und 6F 202/21). UND DIES HIER u.a. begründet in ihrer diesbzgl. gerichtlichen Verfügung einer psychiatrischen Begutachtung vom 17.08.2022 auf seinen o.g. beim Amtsgericht Mosbach eingereichten Beantragungen zu juristischen Aufarbeitungen von KONKRETEN NS-Verbrechen, insbesondere im Neckar-Odenwaldkreis, und deren mangelhaften juristischen Aufarbeitung seit 1945 durch die Mosbacher Justiz. UND DIES HIER u.a. begründet in ihrer diesbzgl. gerichtlichen Verfügung einer psychiatrischen Begutachtung vom 17.08.2022 seiner beim Amtsgericht Mosbach beantragten juristischen Aufarbeitungen bzgl. nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten Umsturzversuchen vor 1933 und nach 1945 in Deutschland. UND DIES HIER ABER während das gerichtlich beauftrage Gutachten vom 23.08.2023 unter 6F 9/22 und 6F 202/21 DANN die KONKRETEN „ANZEIGEN GEGEN ADOLF HITLER“ des begutachteten Beschwerdeführers und Anzeigeerstatters EXPLIZIT benennt. UND als NICHT psychisch krank bewertet. Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) hat seit dem 23.08.2023 bis zum heutigen Tage (17.02.2025) verweigert, eine diesbzgl. ordnungsgemäße amtsseitige Entschuldigung gegenüber dem HIER geschädigten Beschwerdeführer und Anzeigeerstatter EXPLIZIT auszusprechen.
Der CDU-nahe Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler wird HIER gebeten, zu überprüfen und mitzuteilen (ggf. auch per Pressemitteilung), ob es sich angesichts der HIER o.g. dargelegten und belegten Vorgänge beim Amtsgericht Mosbach sowohl bzgl. NS-Verbrechen als auch bzgl. nationalsozialistisch-orientiert rechtsextremistischen Bestrebungen in und aus der AFD als auch bzgl. nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierter Umsturzversuche vor 1933 und nach 1945 … ggf. u.U. um einen amtsseitig beabsichtigen Erinnerungspolitischen Klimawandel, eine Erinnerungspolitische Wende um 180 Grad evtl. handeln könnte … ggf. u.U. um eine amtsseitig beabsichtige Erschwerungs- und Verhinderungskultur einer diesbzgl. juristischen Aufarbeitung beim Amtsgericht Mosbach evtl. handeln könnte ?
WIE ZUVOR AUSGEFÜHRT: Es wird HIER, u.a. auch gemäß § 158 StPO, um die persönliche und ordnungsgemäße jeweilige KONKRETE Eingangsbestätigung, Sachverhaltsbenennung und Sachverhaltserläuterung sowie um die persönliche ordnungsgemäße und sachgerechte Bearbeitung und Zuständigkeitsverweisung der HIER o.g. Strafanzeigen, der HIER o.g. Dienstaufsichtsbeschwerden und der Anträge auf ordnungsgemäße gerichtliche Prüfungen beim Amtsgericht Mosbach gebeten bzgl. transparenten und nachvollziehbaren Be-arbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen bei nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD, seitens des Direktors beim Amtsgericht Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg.
Mit freundlichen Grüßen, Bernd Michael Uhl
.SIEHE AUCH: HISTORISCHES & AKTUELLES: GERICHTLICHE VERFAHREN: AUSWEISUNG VON ADOLF HITLER AUS DEUTSCHLAND bzw. AUSSCHLUSS VOM ZUGANG ZU ALLEN ÖFFENTLICHEN ÄMTER IN DEUTSCHLAND >>> SIEHE AUCH: HISTORISCHES & AKTUELLES: GERICHTLICHE VERFAHREN: Wiederaufnahmeverfahren Hitler-Putsch-Hochverrats-Prozess aus 1924 ausgehend vom Amtsgericht Mosbach und Verfahren zu Aktuellen nationalsozialistisch-rechtsextremistisch-orientierten Umsturz- und Putschplänen u.a. seit 2022 >>>
4.15 Strafanzeigen vom 25.05.2025 gegen den AFD-Bundestagsabgeordneten Rüdiger Lucassen, verteidigungspolitischer Sprecher der AFD-Fraktion und Obmann im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages, wegen nationalsozialistisch-rechtsextremistisch-orientierter volksverhetzender NS-Verharmlosung im Mai 2025 (a…) durch Verschweigen und Verleugnen der Wehrmachtsverbrechen und SS-Verbrechen u.a. in Griechenland und (b…) durch Unterdrücken der Griechischen Reparationsforderungen für durch Nazi-Deutschland verursachte Weltkriegsschäden und (c…) durch Verunglimpfung des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier, der bei seinem Griechenland-Besuch im Oktober 2024 um Vergebung für die deutschen Verbrechen während der NS-Zeit auf Kreta gebeten und die historische Nicht-Ahndung der deutschen Kriegsverbrechen in Griechenland durch die deutsche Justiz seit 1945 bis heute öffentlich kritisiert hat und (d…) durch Verunglimpfung des Bundespräsidenten Johannes Rau, der im April 2000 die deutschen Kriegsverbrechen in Griechenland offiziell anerkennt, an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
25.05.2025
AUS AKTUELLEN ANLÄSSEN:
>>> Mehrheitsbeschaffung der CDU für Bundestagsanträge
im Bundestagswahlkampf 2025 mit der AFD
unmittelbar beginnend nach der Gedenkstunde im Deutschen Bundestag
für die Opfer des Nationalsozialismus
am 29.01.2025 <<<
>>> Öffentliche Benennung des 1108-seitigen Gutachtens
des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV)
durch das Bundesinnenministerium (BMI)
zur Hochstufung der AFD als gesichert erwiesen rechtsextremistisch
am 02.05.2025 <<<
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDEN gegen die
die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess
wegen intransparenter nicht-nachvollziehbarer Bearbeitungsverweigerung
von KONKRETEN Eingaben
zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht,
Diskriminierung und Rassismus sowie zu nationalsozialistisch-rechtsextremistisch
orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und
rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD
INSBESONDERE vor, im und nach dem Bundestagswahlkampf 2025
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
Anträge auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und
Zuständigkeitsverweisungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl.
nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und
verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen
in und aus der AFD
INSBESONDERE vor, im und nach dem Bundestagswahlkampf 2025
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
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Strafanzeigen gegen den AFD-Bundestagsabgeordneten Rüdiger Lucassen,
verteidigungspolitischer Sprecher der AFD-Fraktion und Obmann im
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages,
wegen nationalsozialistisch-rechtsextremistisch-orientierter volksverhetzender
NS-Verharmlosung im Mai 2025
(a…) durch Verschweigen und Verleugnen
der Wehrmachtsverbrechen und SS-Verbrechen
u.a. in Griechenland und (b…) durch Unterdrücken
der Griechischen Reparationsforderungen
für durch Nazi-Deutschland verursachte Weltkriegsschäden und
(c…) durch Verunglimpfung des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier,
der bei seinem Griechenland-Besuch im Oktober 2024
um Vergebung für die deutschen Verbrechen
während der NS-Zeit auf Kreta gebeten und die historische Nicht-Ahndung
der deutschen Kriegsverbrechen in Griechenland
durch die deutsche Justiz seit 1945 bis heute öffentlich kritisiert hat und
(d…) durch Verunglimpfung des Bundespräsidenten Johannes Rau, der im April 2000 die deutschen Kriegsverbrechen in Griechenland offiziell anerkennt,
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
§ 158
Strafanzeige; Strafantrag
Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei den Staatsanwaltschaften und Amtsgerichten schriftlich angebracht werden. Dem Verletzten ist auf Antrag der Eingang seiner Anzeige schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung soll eine kurze Zusammenfassung der Angaben des Verletzten zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat enthalten.
Der HIER Beschuldigte AFD-Bundestagsabgeordnete Rüdiger Lucassen, verteidigungspolitischer Sprecher der AFD-Fraktion und Obmann im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages, bringt am Beispiel seines eigenen Vaters Hans Lucassen, der 1941 mit seinen Kameraden des Fallschirmjägerregiments 1 über Kreta absprang, HIER im Mai 2025 in den Sozialen Medien öffentlich seine Bewunderung für die deutschen Kreta-Eroberer im historischen Kontext des Nazi-Angriffs-Terror- und Vernichtungskrieges 1939-1945 zum Ausdruck und glorifiziert dabei gezielt Hitlers Fallschirmjäger. Mit einem Post zum Jahrestag der Invasion Kretas durch die Wehrmacht sorgt der AfD-Politiker Lucassen für mehr als nur Empörung. Der HIER Beschuldigte AFD-Bundestagsabgeordnete Rüdiger Lucassen würdigt unkritisch die Rolle deutscher Fallschirmjäger und damit die aggressive NS-Eroberungspolitik mit der Verherrlichung einer Adolf Hitlers Elitetruppen. Dabei blendet Lucassen begangene Kriegsverbrechen und die Rolle dieser Truppe, der Wehrmacht und der SS im NS-System aus. Der HIER beschuldigte ehemalige Oberst der Bundeswehr erinnerte u.a. auf der Plattform X und auf Facebook an den Einsatz seines Vaters, der laut seiner Aussage bei der deutschen Inva-sion Kretas 1941 zum Einsatz kam. Die Eroberung Kretas habe auch den Ruf der modernen Fallschirmjägertruppe begründet, behauptet Lucassen. Bis heute seien die Eckdaten und Namen dieser Schlacht den Soldaten der Bundeswehr geläufig. "Auch, wenn es die politische Führung zu unterbinden versucht." Es kam auf der griechischen Insel Kreta zu zahlreichen Massakern an der Zivilbevölkerung. So erschoss das von Lucassen erwähnte Fallschirmjägerregiment 1 am 3. Juni 1941 im Ort Kondomari mehrere Geiseln. Insgesamt wurden in den ersten Monaten der deutschen Besatzung mehr als 2000 Kreter ermordet. Als Luftwaffen-Chef hielt Hermann Göring seine schützende Hand über die Fallschirmjäger. Auch Propagandaminister Joseph Goebbels förderte sie. Sein Stiefsohn Harald Quandt diente als Offizier in der 1. Fallschirmjägerdivision. Die Truppe wurde vom NS-Regime privilegiert pro-tegiert und bevorzugt. Die Propaganda schuf das Bild von fanatischen Vorzeigesoldaten. "Der Mythos von wenigen unüberwindlichen Fallschirmjägern, die der feindlichen Übermacht trotz-ten, findet sich bis heute in der Fachliteratur", sagte Historiker Pahl im Gespräch mit ntv.de. Die zahlreichen Kriegsverbrechen, die deutsche Fallschirmjäger auf Kreta, an der Ostfront und in Italien verübten, geraten dabei häufig in den Hintergrund. Den Massenmord an kretischen Zivilisten vergisst der HIER Beschuldigte verteidigungspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Rüdiger Lucassen gezielt in seiner Begeisterung für die „soldatische Leistung“ der Wehrmachtsfallschirmjäger, welche „die Blüte deutschen Mannestums“ darstellen würden, offensichtlich in seiner gezielt nationalsozialistisch-rechtsextremistisch-orientierten geschichtsrevisionistischen Darstellung zu erwähnen. Die Umdeutung der eigenen Geschichte durch Verharmlosen, Verschweigen oder Verleugnen der in ihr begangenen Verbrechen ist ein bewährtes Mittel aller autoritären und faschistischen Kräfte. Beispielweise kritisierte der säch-sische FDP-Politiker Carl Gruner diese Äußerungen des AFD-Bundestagsabgeordneten Rüdiger Lucassen im Mai 2025: „Ihr Vater hat an einem barbarischen Angriffskrieg teilgenommen. Heute ist jeder deutsche Soldat dazu verpflichtet, derartige Befehle nicht auszuführen. Die Wehrmacht kann keine Traditionsgrundlage für demokratische Streitkräfte sein.“ Besonders in Erinnerung geblieben ist die Operation der Fallschirmjäger der 7. Fliegerdivision jedoch wegen der Brutalität des deutschen Vorgehens gegen die kretische Zivilbevölkerung. Auf massiven Widerstand und unerwartet starke Gegenwehr reagierten die Deutschen mit drastischer Härte gegenüber Zivilisten. Ein Generalmajor ordnete an, bei Angriffen auf Soldaten Geiseln zu nehmen – Männer zwischen 18 und 55 Jahren. Im Falle feindlicher Handlungen solle „sofortige Erschießung“ folgen. Für jeden getöteten Deutschen seien zehn Griechen zu erschießen, zudem sollten umliegende Ortschaften angezündet werden. Das 50 Kilometer südwestlich von Chania gelegene Kandanos war eines der ersten Dörfer auf Kreta, das von Soldaten der Wehrmacht vollständig zerstört worden war. Unter dem Befehl von Generalleutnant Kurt Student wurden am 3. Juni 1941 mehr als 180 Bewohner, die sich den deutschen Soldaten entgegengestellt hatten, getötet. Der deutsche Angriff auf Gebäude und Bewohner war eine Vergeltungsmaßnahme für die Tötung deutscher Soldaten durch Widerstandskämpfer.
Der HIER Beschuldigte AFD-Bundestagsabgeordnete Rüdiger Lucassen unterdrückt HIER gezielt die seit Jahrzehnten erhobenen Reparationsforderungen der Republik Griechenland gegen die Bundesrepublik Deutschland als Forderungen des griechischen Staates gegen die Bundesrepublik Deutschland auch noch im 21. Jahrhundert, die auf Entschädigung für Verluste und Schäden gerichtet sind, die von deutschen Truppen und Besatzungsbehörden auf griechischem Hoheitsgebiet während des Zweiten Weltkriegs verursacht worden sind.
Der HIER Beschuldigte AFD-Bundestagsabgeordnete Rüdiger Lucassen verunglimpft den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier, der bei seinem Griechenland-Besuch im Oktober 2024 um Vergebung für die deutschen Verbrechen während der NS-Zeit auf Kreta gebeten hat. "Ich möchte Sie heute im Namen Deutschlands um Vergebung bitten", sagte Steinmeier auf Griechisch in Kandanos auf Kreta, dem Schauplatz einer der schlimmsten Gräueltaten der deutschen Besatzungstruppen während des Zweiten Weltkriegs. Weiter entschuldigte sich der Bundespräsident dafür, dass Deutschland über Jahrzehnte die Ahndung der Verbrechen verschleppt und nach dem Krieg "zunächst weggesehen und geschwiegen hat". Ausführlich ging Steinmeier auf die Tatsache ein, dass Generalleutnant Kurt Student nach dem Krieg nie für seine Verbrechen in Griechenland zur Rechenschaft gezogen wurde. Dies sei ein weiteres "beschämendes Kapitel" im Umgang mit Kriegsverbrechern, sagte er. Der Bundespräsident und seine Frau Elke Büdenbender legten an der Gedenkstätte für die Opfer der Zerstörung in Kandanos einen Kranz nieder. Kandanos ist heute für die Griechen ein "Märtyrerdorf", von denen es 120 im ganzen Land gibt. "Es ist ein schwerer Weg, als deutscher Bundespräsident an diesen Ort zu kommen. Aber ich kann nicht hier auf Kreta sein, ohne diesen Ort deutscher Scham zu besuchen", so Steinmeier. Allein auf Kreta seien im Zweiten Weltkrieg tausende Zivilisten ermordet worden. Dazu kämen zahlreiche griechische Juden, die deportiert worden seien. "Wir können das Leid nicht ungeschehen machen", sagte Steinmeier in seiner Ansprache. "Aber wir müssen die Erinnerung daran wachhalten, damit nicht wieder geschieht, was einmal geschehen ist". Weiter sprach er sich beim Besuch des wiederaufgebauten Dorfes für eine gemeinsame Gedenkkultur aus. Steinmeier ist das erste deutsche Staatsoberhaupt, das Kreta besucht. In Kandanos sprach er lange mit Überlebenden des Massakers. In der Menschenmenge waren auch kritische Stimmen zu hören. Mit Ausrufen wie "Gerechtigkeit" und "der Kampf geht weiter" spielten einige Anwesende auf die ungeklärte Frage deutscher Reparationszahlungen für Griechenland an. Das Gedenken an die Opfer der Nazi-Verbrechen war eines der großen Themen von Steinmeiers dreitägiger Reise nach Griechenland. Gemeinsam mit der Staatspräsidentin Katerina Sakellaropoulou hat er in deren Heimatstadt Thessaloniki die Baustelle für ein geplantes Holocaust-Museum besucht. Die deutsche Verantwortung für die Opfer auf griechischer Seite sei "ein schwieriges Thema, das in unseren Beziehungen eine Rolle spielt und dem wir nicht ausweichen dürfen", sagte Steinmeier am Mittwoch in Athen. Kandanos ist nur einer von über 120 Orten in Griechenland, in denen während der Besatzung durch die Achsenmächte in den Jahren 1941 bis 1944 in größerem Ausmaß Kriegsverbrechen an der Zivilbevölkerung und vollständige Zerstörung im Rahmen sogenannter „Vergeltungsmaßnahmen“ verübt wurden. Ein weiterer solcher Ort ist z. B. das Dorf Katarraktis bei Tzoumerka in der Nähe von Ioannina im Nordwesten des Landes. Zwischen 1941 und 1944 besetzte die deutsche Wehrmacht Griechenland und verübte dabei zahlreiche Massaker. Die Soldaten töteten, plünderten und zerstörten ganze Dörfer. Deutsche und österreichische Soldaten der 117. Jäger-Division fuhren am Morgen des 13. Dezember 1943 mit der Zahnradbahn nach Kalavrita. Die Wehrmacht verübte hier über fünf Stunden hinweg eines der schlimmsten Kriegsverbrechen in Südosteuropa während des Zweiten Weltkriegs. Die Soldaten ermordeten mehrere Hundert Menschen in der heute über 2.000 Einwohner zählenden Ortschaft. Unstrittig ist, dass die Wehrmacht fast alle Männer und Jungen im aus ihrer Sicht wehrfähigen Alter erschoss. "Stadt der Witwen" wird der Ort seither genannt. Die Liste der Gewaltexzesse des deutschen Militärs an griechischen Zivilisten ist lang. Im 1.800-Einwohner-Ort Distomo ermordeten SS-Panzergrenadiere am 10. Juni 1944 über 200 Menschen. Das älteste Opfer war 85, das jüngste zwei Monate alt. Zuvor hatten Partisanen drei Deutsche getötet und 18 weitere verletzt. In Kesariani richteten einst deutsche Exekutionskommandos 600 griechische Widerstandskämpfer hin. Während der gesamten Besatzungszeit wurden Zigtausende griechische Zivilisten, darunter auch viele Frauen und Kinder, brutal liquidiert, die 60.000 deportierten und ermordeten griechischen Juden nicht eingeschlossen. Die deutsche Ausplünderung des Landes war einer der wichtigsten Gründe für die epidemische Hungersnot: Allein im ersten Besatzungswinter starben - nach gemäßigten Schätzungen - mindestens 100.000 Griechen am Hunger. Es gibt auch weit höhere Schätzungen von insgesamt 300.000 bis zu 600.000 Opfern. Hinzu kam der jähe Absturz der Geburtenrate. Beim deutschen Abzug litt jeder dritte Grieche an epidemischen Infektionskrankheiten. Kaum zu berechnen sind die Verluste durch die Hyperinflation sowie die Zerstörung der Infrastruktur als Folge raubwirtschaftlicher Ausbeutung. Und das besetzte Griechenland musste sogar noch für die Kosten des Besatzers aufkommen. »Die Brutalität, die Grausamkeit, die Menschenverachtung der deutschen Besatzer, sie lässt auch mir und gerade heute den Atem stocken,« sagte Bundespräsident Steinmeier in 2024.
Der HIER Beschuldigte AFD-Bundestagsabgeordnete Rüdiger Lucassen verunglimpft den Bundespräsidenten Joachim Gauck, der bei seinem Griechenland-Besuch im 2014 über die deutsche NS-Besatzungszeit und ihre Folgen sagte: "Ich wünschte so sehr, längst hätte einer gesagt, der damals Befehle gegeben und ausgeführt hat: ,Ich bitte um Entschuldigung.' Oder: ,Es tut mir so unendlich leid.'" Es seien "diese nicht gesagten Sätze, die eine zweite Schuld begründen, da sie die Opfer sogar noch aus der Erinnerung verbannen". Die in der Eurokrise gewachsenen Spannungen zwischen Berlin und Athen haben ihren Grund nicht zuletzt darin, dass deutsche Regierungen zu selten Bedauern über die Ausplünderung des Landes und die Gräuel äußerten, die SS und Wehrmacht während der Besatzungszeit 1941 bis 1944 in Griechenland angerichtet haben. Hunderttausende Tote durch Hungersnöte; verbrannte Dörfer, ermordete Zivilisten, Zehntausende in die Vernichtungslager deportierte Juden, eine zerstörte Wirtschaft - die Brutalität der Besatzer sollte den griechischen Widerstand brechen. Nach dem Krieg aber wollten die Deutschen wenig davon hören. Bundespräsident Joachim Gauck hat im März 2014 in Griechenland um Verzeihung für die Verbrechen der deutschen Besatzung im Zweiten Weltkrieg gebeten. "Mit Scham und Schmerz bitte ich im Namen Deutschlands die Familien der Ermordeten um Verzeihung", sagte Gauck bei einem Besuch des nordgriechi-schen Bergdorfs Lyngiades, das 1943 von Wehrmachtssoldaten in einer Vergeltungsaktion zerstört worden war. "Ich verneige mich vor den Opfern der ungeheuren Verbrechen", sagte Gauck. Er wolle aussprechen, was "Täter und viele politische Verantwortliche" in der Nachkriegszeit nicht aussprechen wollten: Das, was geschehen ist, war brutales Unrecht." Bundespräsident Johannes bekundet bei seinem Griechenland-Staatsbesuch im April 2000 am Ort des größten Wehrmacht-Massakers in Griechenland, das in Deutschland fast völlig unbekannte Peloponnes-Städtchen Kalavryta, seine Anteilnahme für die Deutschen Kriegsverbrechen in Griechenland. Kalavryta ist das griechische Symbol für die Verbrechen der deutschen Besatzungsmacht während des Zweiten Weltkrieges. Im Dezember 1943 hatte eine großdeutsche Gebirgsjägereinheit in Kalavryta etwa 700 Zivilisten ermordet. „Ich bin hierher gekommen, um die Erinnerung in Deutschland daran wach zu halten“, sagte Rau in Gegenwart des griechischen Staatspräsidenten Stephanopoulos. „Ich empfinde hier an dieser Stelle tiefe Trauer und Scham.“ Im Gegensatz zu Oradour oder Lidice sucht man den Ortsnamen Kalavryta in deutschen Schulbüchern und Lexika vergeblich. Das hat die griechische Öffentlichkeit schon immer verbittert. Die Geste des deutschen Präsidenten wird also auch deshalb gewürdigt, weil der Ort und sein Schicksal damit endlich auch einmal in den deutschen Fernsehnachrichten seine Erwähnung findet. Mit Rau besucht zum erstenmal ein deutsches Staatsoberhaupt den Ort dieser Tragödie. Den Besuch in Kalavryta hält Rau für den Höhepunkt seiner Griechenland-Reise. Als sich der Bundespräsident ins Gästebuch der kleinen Kapelle am Hinrichtungsort einträgt, gelobt er: "Was wir hörten und erfuhren, wollen wir unseren Kindern nicht verbergen." Und das Bekenntnis zu Trauer und Scham in Kalavryta ist keine rechtsgültige Antwort auf die Frage, wie sich das vereinigte Deutschland als Rechtsnachfolgerin des Dritten Reiches gegenüber den Opfern von NS-Besatzungsverbrechen verhält.
Der HIER Beschuldigte AFD-Bundestagsabgeordnete Rüdiger Lucassen unterdrückt HIER den KONKRETEN SACHVERHALT der seit langem von Griechenland geforderte Wiedergutmachung für die im Zweiten Weltkrieg erlittenen Kriegsschäden. In 2021 wurden seitens des griechischen Finanzministeriums und der Zentralbank sowie eines griechischer Parlamentsausschuss Reparationsforderungen zwischen 269 Milliarden und 332 Milliarden Euro berechnet. Konkreter fordert der Ausschuss Reparationen für materielle Kriegsschäden und beschlagnahmte Waren, die Rückzahlung einer Zwangsanleihe, Entschädigungen für Opfer deutscher Kriegsverbrechen und ihre Angehörigen und die Rückführung Hunderter entwendeter archäologischer Artefakte als NS-Raubkunst. Der Bundespräsident Steinmeier hat im Oktober 2024 Griechenlands Staatspräsidentin Katerina Sakellaropoulou getroffen. Sie hatte ihn gleich zum Auftakt ihres Gesprächs an die im Zweiten Weltkrieg erlittenen Schäden ihres Landes und an die an Hitlerdeutschland gezahlte Zwangsanleihe erinnert. Das Problem der Kriegsentschädigungen und der Zwangsanleihe (Geld für Hitlers Krieg) habe für das griechische Volk noch immer »eine sehr große Bedeutung«, sagte Sakellaropoulou: »Ein Problem, das immer noch in der Schwebe ist.« Zugleich verwies Bundespräsident Steinmeier auf von Deutschland angestoßene Projekte wie den deutsch-griechischen Jugendaustausch und den deutsch-griechischen Zukunftsfonds. Aus diesem werden zahlreiche Erinnerungsprojekte finanziert, die sich vor allem an junge Menschen richten. Dass das von Sparzwängen geplagte Auswärtige Amt den Fonds nach einem „Spiegel“-Bericht von 900.000 Euro jährlich auf 300.000 Euro zusammenstreichen will, kritisierte Steinmeier in Kandanos als „falsches Signal“ und sagte: „Der Fonds arbeitet seit 2014 an einer gemeinsamen Erinnerungskultur und ist damit zugleich wichtige Grundlage für unsere gemeinsame Zukunft als enge Partnerländer.“ Er sei froh, dass die Finanzierung jetzt noch einmal im Parlament besprochen werden solle. Der Haushaltsausschuss des Bundestags werde am 14. November 2024 in der sogenannten Bereinigungssitzung letzte Hand an den Haushaltsentwurf 2025 anlegen. Dabei kommt es üblicherweise noch zu zahlreichen Nachbesserungen. Diese hält Steinmeier nach seinem Besuch in Kandanos auch für dringend geboten. „Wir haben hier bei unseren Gesprächen erneut erfahren, wie präsent die Wunden der Vergangenheit noch immer sind“, sagte er. „Umso mehr müssen wir ernsthaft und vertrauensvoll an neuen, tragfähigen Verbindungen zueinander arbeiten.“ Zweifel an der ablehnenden Haltung Berlins gegenüber Reparationsforderungen aus Athen habe auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages im Jahr 2013 geäußert. »Wenn die Bundesregierung so tut, als sei über Zwangsanleihen und Reparationszahlungen endgültig entschieden, so ist das zynisch«, sagte der Linkenpolitiker Dominic Heilig in 2016. Von allen Besatzungsgebieten war Griechenland jenes, das neben den slawischen Ländern am brutalsten besetzt wurde mit zahlreichen Massenerschießungen, einer großen Hungersnot, die über 100.000 Tote forderte, der Vernichtung fast der gesamten jüdischen Bevölkerung. Die Besatzungserfahrung war für Griechenland eine äußerst traumatische. Insbesondere hervorzuheben sind die Vergeltungsaktionen, dass für wenige getötete deutsche Soldaten Hunderte oder teilweise auch Tausende Zivilisten wahllos erschossen wurden. Ganze Ortschaften wurden ausgerottet, männliche, weibliche Bevölkerung, Kinder, Alte, also die gesamte Bevölkerung, und diese Orte gelten heute im griechischen kollektiven Gedächtnis natürlich als jene Orte, wo die Besatzungsherrschaft besonders nicht nur brutal ausgeübt wurde, sondern die auch für die griechische kollektive Erinnerung eine wichtige Rolle spielen. Die dreieinhalbjährige deutsche Okkupation Griechenlands – in manchen Gegenden war es sogar vier Jahre – war blutiger und zerstörerischer als in allen nichtslawischen Ländern, aber auch als in Tschechien, und es gab viele griechische Lidices. Lidice und Oradour sind einem gebildeten Deutschen bekannt. Ka-labrita, wo Bundespräsident Rau 2000 war, oder Lingiades, wo Bundespräsident Gauck im März 2014 war, kennt praktisch niemand, obwohl dort auf brutale Weise Frauen, Kinder, ungeborene Kinder hingebracht wurden, und niemand erinnert sich daran. Die deutschen Schulbücher schreiben laut dem deutsch-griechischen Historiker Hagen Fleischer nichts darüber. Im Dorf Lyngiades ermordeten deutsche Truppen 1943 dort 82 Menschen, vor allem Frauen und Kinder. Dies ist nur eines von Hunderten deutscher Massaker allein in Griechenland. Die Angehörigen der Opfer fordern eine Entschädigung, aber vergeblich. Eine Ent-schädigungsklage der jüdischen Gemeinde von Thessaloniki und eine kleine Anfrage der Partei die Linke an die Bundesregierung waren weitere Anlässe, die Ausreden Deutschlands unter die Lupe zu nehmen. Ein Bundestags-Gutachten zweifelt im Juli 2019 die deutsche Absage an griechische Reparationsforderungen für Schäden aus dem Zweiten Weltkrieg an. „Die Position der Bundesregierung ist völkerrechtlich vertretbar, aber keineswegs zwingend“, heißt es in einem neuen Sachstandsbericht der Wissenschaftlichen Dienste des Parlaments, der von der Linken in Auftrag gegeben wurde und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Bundestags-Experten regen darin eine Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag an, um Rechtsklarheit zu schaffen. Zu einem solchen Verfahren müsste die Bundesregierung sich aber freiwillig bereit erklären, weil der Streitfall jahrzehntelang zurückliegt. 2016 drohte der damalige griechische Justizminister sogar damit, in Griechenland deutsches Eigentum zu beschlagnahmen. Eine Konferenz der Siegermächte in Paris errechnete im Februar 1946 einen Anspruch Griechenlands auf Reparationen in Höhe von über sieben Milliarden US-Dollar. Zudem sorgt die Diskussion um eine Zwangsanleihe in Höhe von rund 500 Millionen Reichsmark, die die griechische Kollaborationsregierung den NS-Besatzern gewährt haben soll, bis heute für Streit. In den Jahren bis 2018 forderten griechische Politiker diese Anleihe und Reparationsforderungen mit Schulden aus dem Euro-Rettungspaket zu verrechnen. Der Historiker Karl Heinz Roth hatte Mitte 2015 in der Debatte über eine Ent-schädigung Griechenlands für erlittenes NS-Unrecht einen abschließenden Reparationsvertrag gefordert, der den 2+4-Vertrag nachträglich ergänzt: "eine Art Schlussakte, in der noch einmal alles auf den Tisch kommt und in der eine Bilanz der deutschen Besatzungs- und Vernichtungspolitik im Zweiten Weltkrieg gezogen wird". Auf dieser Basis könnten dann die Ansprüche der noch nicht entschädigten Angehörigen und überlebenden Opfer befriedigt und die ausstehenden Reparationsleistungen geklärt werden. Es sei "völkerrechtlich eindeutig", dass die Frage der Reparationen für Griechenland bisher nicht abschließend beantwortet wurde, so der Historiker. Was er in den Akten der deutschen Außenpolitik gelesen habe, die sich mit dem Thema Entschädigung befassen, habe ihn "bestürzt: Wie extrem arrogant und herablassend mit den Forderungen aus Athen umgegangen wurde! Es gab ein paar Brotsa-men vom deutschen Herrentisch in den 1950er und 1960er Jahren - aber letztlich wurden die Griechen immer auf den Sankt Nimmerleinstag vertröstet." Roth verwies zudem auf "das ungeheure Defizit in der Erinnerungskultur". Es würden "nur Krokodilstränen vergossen", aber eine "materielle Wiedergutmachung" werde von den Zuständigen "gar nicht in Betracht gezogen". Athen argumentiert, die Siegermächte und Deutschland hätten keinen Vertrag zu Lasten eines Dritten - nämlich Griechenlands - schließen können.
ANTRÄGE auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und
Zuständigkeitsverweisungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl.
nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und
verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen
in und aus der AFD
INSBESONDERE vor, im und nach dem Bundestagswahlkampf 2025
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
Die o.g. fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) verweigert im o.g. Verfahrenskomplex HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR die amtsrichterlichen ordnungsgemäßen jeweiligen KONKRETEN Eingangsbestätigungen, Sachverhaltsbenennungen und Sachverhaltserläuterungen SOWOHL von eingereichten Strafanzeigen ENTGEGEN § StPO 158 ALS AUCH von Anträgen auf Wiederaufnahme-, Aufhebungs- und Entschädigungsverfahren, auf gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen SOWOHL bzgl. der beantragten juristischen Aufarbeitung ausgehend vom Amtsgericht Mosbach zu Deutschen Kolonialverbrechen in Afrika und zu nationalsozialistischen Verbrechenskontexten ALS AUCH bzgl. der beantragten juristischen Aufarbeitung ausgehend vom Amtsgericht Mosbach zu nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD. HIER AUCH INSBESONDERE zu nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten Umsturzversuchen vor 1933 und nach 1945 in Deutschland, u.a. unter der Beteiligung von AFD-Mitgliedern wie zuvor dargelegt und belegt.
Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) missachtet die Strafprozessordnung unter § 158 bei der diesbzgl. KONKRET gesetzlich geregelten Entge-gennahme und Weiterbearbeitung HIER ABER EXPLIZIT in deren Anwendung … (a) mit der amtsseitigen NICHT-Benennung der einzeleingabenbezogenen konkreten NS-Sachverhalte, … (b) mit der NICHT-Ausstellung der jeweiligen konkreten NS-Eingangsbestätigungen, … und (c) mit der NICHT-Mitteilung von jeweiligen konkreten NS-Weiterbearbeitungen bzw. von Mitteilungen offizieller NS-Zuständigkeitsweiterverweisungen in den o.g. jeweiligen einzelnen KONKRETEN NS-Eingaben-Sachen. Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIER EXPLIZIT amtsseitig NS-Eingangs- und NS-Weiterbearbeitungsbestätigungen, NS-Sachverhaltsbenennungen und NS-Zuständigkeits-verweisungen … (a) bei beantragten NS-Wiederaufnahme- und Aufhebungsverfahren, … (b) bei beantragten NS-Wiedergutmachungs- und Entschädigungsverfahren, … (c) bei beantrag-ten gerichtlichen Prüfungen einzeleingabenbezogener KONKRETER NS-Sachverhalte. ZU diesen HIER o.g. vom Beschwerdeführer beantragten juristischen Aufarbeitungen bzgl. ENTSCHÄDIGUNG VON NS-VERFOLGTEN UND NS-OPFERN sowie von VERFOLGTEN UND OPFERN des DEUTSCHEN KOLONIALISMUS in Afrika und diesbzgl. Reparationsforderungen gegen Deutschland wegen Völkermordverbrechen, Kriegsverbrechen, etc. ausgehend vom Amtsgericht Mosbach, u.a. auch … :
… Anträge auf ENTSCHÄDIGUNG VON NS-VERFOLGTEN UND NS-OPFERN sowie Überprüfung von Reparationsforderungen an das Amtsgericht Mosbach: Erinnerungs-Antrag vom 26.04.2023 an das Amtsgericht Mosbach auf gerichtliche Prüfung des am 01.09.2022 von Polen vorgelegten Gutachtens zu von Nazi-Deutschland verursachten Weltkriegsschäden anlässlich der Rede des Bundespräsidenten Frank Walter Steinmeier am 80. Jahrestag am 19.04.2023 zur Niederschlagung des Aufstands im Warschauer Ghetto >>>
… Anträge auf ENTSCHÄDIGUNG VON NS-VERFOLGTEN UND NS-OPFERN und Überprüfung von Reparationsforderungen an das Amtsgericht Mosbach: Antrag vom 01.09.2022 auf Gerichtliche Prü-fung unter 6F 9/22 beim AG/FG Mosbach des heute von Polen vorgelegten Gutachtens zu Weltkriegsschäden zum Aktuellen Anlass 83. Jahrestag des deutschen Überfalls auf Polen und des Beginns des Nazi-Terror- und Vernichtungskrieges >>>
… … STRAFANTRAG vom 24.07.2024 gegen den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der AfD im NRW-Landtag, Sven Tritschler an das Amtsgericht Mosbach unter der Verantwortung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg, wegen geschichtsrevisionistischer und rechtsextremer Volksverhetzung Anfang Juli 2024 durch Verhöhnung, Verächtlichmachung und Diskreditierung der Opfer des ersten Völkermords im 20. Jahrhundert durch deutsche Schutztruppen der deutschen Kolonie Deutsch-Südwestafrika als Deutsches rassistisches Unrechtsregime mit Konzentrationslagern. Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen von Deutschen Kolonialverbrechen in Afrika u.a. entgegen der Anerkennung des Völkermords an den Herero und Nama mit der offiziellen Entschuldigung der Bundesregierung in 2021 >>>
… Anträge auf ENTSCHÄDIGUNG VON VERFOLGTEN UND OPFERN des DEUTSCHEN KOLONIALISMUS in Afrika und Überprüfung von Reparationsforderungen an das Amtsgericht Mosbach: Antrag vom 18.05.2023 auf amtsseitige Verfügung an das Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 sowie zu 6F 2/22, 6F 202/21 und 6F 2/23 zur Gerichtlichen Prüfung der Reparationsforderungen wegen deutscher rassistischer und kolonialer Verbrechen in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Ostafrika als historische Vor- und Wegbereitung der Nationalsozialistischen rassenideologischen Verbrechen an-lässlich der in 2023 diskutierten Reparationsforderungen aus Tansania >>>
… Anträge auf ENTSCHÄDIGUNG VON VERFOLGTEN UND OPFERN des DEUTSCHEN KOLO-NIALISMUS in Afrika und Überprüfung von Reparationsforderungen an das Amtsgericht Mosbach: Antrag vom 22.04.2023 auf amtsseitige Verfügung zur Gerichtlichen Prüfung der Reparationsforderungen der Herero und Nama aus Namibia unter 6F 9/22 sowie zu 6F 2/22, 6F 202/21 und 6F 2/23 zum ersten Völkermord des 20. Jahrhunderts in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwest-Afrika als historische Vorbereitung der Nationalsozialistischen rassenideologischen Vernichtung und Massenmorde anlässlich der Einweihung eines Gedenksteins im ehemaligen deutschen Konzentrationslager auf Shark Island, Namibia, am 22.04.2023 >>>
Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) verweigert HIERBEI, wie HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR dargelegt und belegt, gezielt im o.g. Verfahrenskomplex EXPLIZIT KONKRETE Sachverhalte und Tatsachengrundlagen bei einer sachgerechten Expertisen-Beweismittel-Erhebung zu Deutschen Kolonialverbrechen in Afrika sowie zu NS-Verbrechen und zu deren juristischen Aufarbeitungen gerichtlich verfügt erheben zu lassen mit einer ordnungsgemäßen und sachgerechten gerichtlichen Sachverständigen-Begutachtung durch Experten*innen aus rechts-, geschichts-, politikwis-senschaftlicher NS-Forschung und aus psychologischer bzw. -soziologischer NS-Opferforschung als auch NS-Täter-Forschung sowie aus der Kolonialismus-Forschung als auch aus der Rechtsextremismus-Forschung seit 1945.
STATTDESSEN vertritt die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) unter Missbrauch ihres Amtes, wie HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR dargelegt und belegt, gezielt im o.g. Verfahrenskomplex eine Rechtsauffassung und Rechtspraxis, die den Aussagen der Bundespräsidenten Gauck und Steinmeier sowohl zu Deutschen Kriegsverbrechen in den von Nazi-Deutschland besetzten Gebieten als auch zum Versagen der deutschen Nachkriegsjustiz bis heute bzgl. deren juristischen Aufarbeitungen ENTGEGENGESETZT ist und NEGIEREND gegenüber steht.
Der CDU-nahe Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler wird HIER gebeten, zu überprüfen und mitzuteilen (ggf. auch per Pressemitteilung), ob es sich angesichts der HIER o.g. HALTBAR dargelegten und belegten Vorgänge beim Amtsgericht Mosbach sowohl bzgl. Deutschen Kolonialverbrechen in Afrika als auch bzgl. NS-Verbrechen als auch bzgl. nationalsozialistisch-orientiert rechtsextremistischen Bestrebungen in und aus der AFD … ggf. u.U. um einen amtsseitig beabsichtigen Erinnerungspolitischen Klimawandel, eine Erinnerungspolitische Wende um 180 Grad evtl. handeln könnte … ggf. u.U. um eine amtsseitig beabsichtige Erschwerungs- und Verhinderungskultur einer diesbzgl. juristischen Aufarbeitung beim Amtsgericht Mosbach evtl. handeln könnte ? … ggf. u.U. um eine amtsintern thematisierte Verharmlosung und Normalisierung der Neuen Rechten, u.a. in und aus der AFD, handeln könnte ?
WIE ZUVOR AUSGEFÜHRT: Es wird HIER, u.a. auch gemäß § 158 StPO, um die persönliche und ordnungsgemäße jeweilige KONKRETE Eingangsbestätigung, Sachverhaltsbenennung und Sachverhaltserläuterung sowie um die persönliche ordnungsgemäße und sachgerechte Bearbeitung und Zuständigkeitsverweisung der HIER o.g. Strafanzeigen, der HIER o.g. Dienstaufsichtsbeschwerden und der o.g. Anträge auf ordnungsgemäße gerichtliche Prüfungen beim Amtsgericht Mosbach gebeten bzgl. transparenten und nachvollziehbaren Bearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen bei nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD, seitens des Direktors beim Amtsgericht Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg.
Mit freundlichen Grüßen, Bernd Michael Uhl
4.16 Strafanzeigen vom 29.05.2025 gegen den AFD-Juristen und AFD-Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich, in seinen Selbstbezeichnungen als „das freundliche Gesicht des Nationalsozialismus“ und als „demokratischer Freisler“ wegen nationalsozialistisch-rechtsextremistisch-orientierter volksverhetzender NS-Verharmlosung im Mai 2025 (a…) durch Verunglimpfung der Opfer der Nazi-Justiz sowie der verfolgten und ermordeten NS-Widerstandskämpfer mit der verherrlichenden Verharmlosung des Präsidenten des nationalsozialistischen Volksgerichthofes Roland Freisler und (b…) durch menschenverachtende, demokratiefeindliche und rassistische öffentliche Äußerungen und (c…) durch öffentliche Bekundungen, den Verfassungsschutz in seiner bestehenden Form abschaffen und dann mit nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierter Ausrichtung instrumentalisieren zu wollen und (d…) durch öffentliche Umsturz-Bekundungen zur Abschaffung der BRD und zu deren anschließender nationalsozialistisch rechtsextremistisch orientierter staatlichen Neu-Ausrichtung, an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg
29.05.2025
AUS AKTUELLEN ANLÄSSEN:
>>> Mehrheitsbeschaffung der CDU für Bundestagsanträge
im Bundestagswahlkampf 2025 mit der AFD
unmittelbar beginnend nach der Gedenkstunde im Deutschen Bundestag
für die Opfer des Nationalsozialismus
am 29.01.2025 <<<
>>> Öffentliche Benennung des 1108-seitigen Gutachtens
des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV)
durch das Bundesinnenministerium (BMI)
zur Hochstufung der AFD als gesichert erwiesen rechtsextremistisch
am 02.05.2025 <<<
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDEN gegen die
die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess
wegen intransparenter nicht-nachvollziehbarer Bearbeitungsverweigerung
von KONKRETEN Eingaben
zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht,
Diskriminierung und Rassismus sowie zu nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und
rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD
INSBESONDERE vor, im und nach dem Bundestagswahlkampf 2025
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
Anträge auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und
Zuständigkeitsverweisungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl.
nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und
verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen
in und aus der AFD
INSBESONDERE vor, im und nach dem Bundestagswahlkampf 2025
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
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§ 158
Strafanzeige; Strafantrag
Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei den Staatsanwaltschaften und Amtsgerichten schriftlich angebracht werden. Dem Verletzten ist auf Antrag der Eingang seiner Anzeige schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung soll eine kurze Zusammenfassung der Angaben des Verletzten zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat enthalten.
Der HIER Beschuldigte AFD-Jurist und AFD-Bundestagsabgeordnete Matthias Helferich sorgt wiederholt, wie auch HIER im Mai 2025, mit seinen menschenverachtenden und demokratiefeindlichen, rassistischen Inhalten und volksverhetzenden NS-Anspielungen, u.a. in E-Mails, Chats, Social Media Posts, für eine breite öffentliche Kontroverse, u.a. auch in der Medienberichterstattung. Positive Bezüge zum Hitlerfaschismus sind alles andere als ein Ausrutscher für diesen o.g. AFD-Bundespolitiker. Eine Vielzahl an Chatnachrichten, E-Mails sowie Fotomaterial, etc. belegen das. „Der Spiegel“ berichtet im Mai 2025, dass die nun öffentlich gewordenen Nachrichten u.a. aus den Jahren 2014 bis 2016 stammen und während seiner Zeit bei der Bonner Burschenschaft Frankonia verfasst worden sein sollen. Eine der E-Mails enthält eine Empfehlung für ein Buch, von dem behauptet wird, es habe „schon Goebbels angeleitet“. Diese Aussage sorgt für Empörung, ebenso wie eine Nachricht, in der der Absender „Heilchen“ als Gruß verwendet und anschließend bemerkt werden: „Du hast noch meine gesamte Rassenkunde-Literatur, du jüdischer Langfinger.“ In einer anderen Mail, die mit "dein Helferich" unterzeichnet ist, steht das N-Wort und dass diese Menschengruppe eine "genetische Disposition zur kriminellen Lebensweise" habe. Eine weitere Mail endet mit einem PS: Er bevorzuge die Anrede "Holocaustleugner_In". In weiteren Mails soll Helferich ein Gedicht mit Gewaltfantasien verbreitet haben, in dem es heißt: „Advent, Advent, ein Asylantenheim brennt. Erst eins, dann zwei, dann drei, dann vier, dann steht der Helferich vor der Reichstagstür. Und wenn das Fünfte brennt, hast du die Revolution verpennt!“ Zudem enthielten die E-Mails dem Bericht zufolge zustimmende Kommentare zu nationalsozialistischen Theorien über „Rassenmischung“.
Die AFD-Parteispitze in Nordrhein-Westfalen und im Bund fordert Aufklärung zu diesen rassistischen und antisemitischen Mails mit positiven Bezügen auf den Nationalsozialismus. Gegen Helferich läuft bereits ein vom NRW-Landesvorstand angestrengtes Parteiausschlussverfahren. Der Vorstand wirft dem 36-jährigen AFD-Rechtsanwalt Helferich vor, „die Außerlandesbringung von deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund unter Anwendung staatlicher Zwangsmittel als politische Zielstellung artikuliert und die Betroffenen dabei als ‚Viecher‘ adressiert“ zu haben. Hintergrund ist ein von Helferich gepostetes Foto eines Autospiegel-Anhängers mit der Aufschrift „Raus mit die Viecher“ und dem Hashtag „Remigration“. Damit habe er „jeglichen Konsens über Grundbegriffe menschlicher Gemeinwesen“ aufgekündigt und „bewusst mit dem Bereich der Zivilisation“ gebrochen. „Die Szenarien, die drohen, sollten Personen wie Matthias Helferich jemals politisch-exekutive Macht erhalten, erinnern an die finstersten Kapitel der Menschheitsgeschichte und speziell auch der deutschen Geschichte“, heißt es in dem WELT vorliegenden Antrag. Bereits in der Union, der er früher angehörte, lief ein Parteiausschlussverfahren gegen den heute 46-Jährigen. Auch hatte er bereits ein Verfahren wegen des Straftatbestands der Volksverhetzung am Hals. Wäre es nach dem Vorstand des Landesverbandes NRW gegangen, wäre der stramm rechte Politiker, gegen den ein Ausschlussverfahren läuft, gar nicht erst als Kandidat aufgestellt worden. Die Delegiertenversammlung sah das anders und setzte Helferich sogar auf einen aussichts-reichen Platz auf der Landesliste.
Bereits im Jahr 2021 waren Chatnachrichten von Helferich aus den Jahren 2016 und 2017 aufgetaucht, in denen sich Helferich als „das freundliche gesicht des ns“ (Schreibweise im Original) sowie mit Bezug auf den Präsidenten des NS-Volksgerichtshofs, Roland Freisler, als „demokratischer Freisler“ bezeichnete. Hierzu erklärte Helferich mehrmals, er habe sich lediglich persiflierend auf Fremdzuschreibungen politischer Gegner bezogen.
Der HIER Beschuldigte AFD-Jurist und AFD-Bundestagsabgeordnete Matthias Helferich ist ehemaliger Teil des heute aufgelösten völkisch-nationalen Flügels, damals unter der Führung Björn Höckes, der nach geltender Rechtsprechung öffentlich als Faschist und Nazi bezeichnet werden darf. Der Flügel spielte eine große Rolle dabei, die AfD noch offener, noch weiter nach rechts zu bewegen. Flügelführer Höcke selbst gab in den letzten beiden Wahlkampfphasen etwa die SA-Parole „Alles für Deutschland“ aus.
Politisch steht Helferich auch dem faschistischen Vordenker, Publizisten und Aktivisten Götz Kubitschek nahe. Im März 2025 hielt dieser einen Vortrag im Wahlkreis des AfD-Politikers. Einige Wochen zuvor hatte Helferich den Chef-Ideologen der Neuen Rechten, gleichzeitig Geschäftsführer des Verlags Antaios, in den Bundestag eingeladen. Und auch im Umfeld Helferichs gehören Aussagen wie „am besten NSDAP wählen“ zum guten Ton dazu. Der Neonazi Robert H. etwa betreibt selbst faschistische Chatgruppen, in denen er derartige Nachrichten verfasst. Andere dort fragen nach Buchempfehlungen zur Rassenlehre. Dort sagt H. unter anderem selbst mehrfach, Angestellter Helferichs zu sein und prahlt, ihn gut zu kennen. Interessant sind etwa Diskussionen in der Chatgruppe namens „Patriotische Ge-meinschaft“. H. Stellt dort klar: „Wie Matthias [Helferich] gesagt hat, wir wollen die BRD als Institution erst einmal beibehalten aber diesen Staat nachhaltig verändern. Hat Hitler mit der Weimacher Republik auch so gemacht.“ Die AfD hat nicht nur in Ost-Deutschland ein Problem mit Extremisten wie Björn Höcke. Jetzt gibt es auch einen West-Höcke!
Die in 2025 veröffentlichten und öffentlich diskutierten Vorwürfe sind mittlerweile umfangreich, jedoch u.a. teilweise auch mittlerweile zwischen zwölf und zehn Jahre alt und zeigen aber eine ideologisch gezielt ausgerichtete Kontinuität bis heute. Bis Mitte 2015 war Helferich in der CDU und zeitweise auch Sprecher der Schüler-Union NRW. Schon in dieser Zeit war Helferich bereits unter dem Vorwurf rechtsextremer Tendenzen mehrfach aufgefallen. Mit 18 Jahren führen angebliche homophobe, antisemitische und rassistische Bemerkungen zu einem ersten Parteiausschlussverfahren. 2016 trat Helferich dann in die AfD ein und schloss sich der Jungen Alternative an. Im März 2017 soll Helferich seinem Parteifreund einen Youtube-Link gesendet haben, der das Verhör des Widerstandskämpfers Graf Schwerin von Schwanenfeld durch den NS-Richter Roland Freisler zeigt. Freisler war in der Nazizeit für Tausende Todesurteile verantwortlich. Unter ihnen waren auch Widerstandskämpfer wie Hans und Sophie Scholl. Aber der Jurist Helferich aus Dortmund sieht den NS-Richter offenbar als Vorbild, „unsere Zeugen sind schwach. ich wollte den „demokratischen Freisler“ beim Landeskongress geben“, soll er geschrieben haben. Im Juni 2017 soll Helferich ein Foto mit einer Kornblume gepostet haben, wohlwissend, was sie bedeutet. „Die Kornblume: geheimes Symbol der Nationalsozialisten während des Verbots in Österreich“, schreibt er laut Chat und fügt hinzu, „Ich züchte sie im Garten“. Danach trägt Helferich die Kornblume dann in der Öffentlichkeit. Auf seiner Facebookseite sprach sich Helferich im Februar 2021 in seiner Rolle als Verfassungsschutzbeauftragter der AfD Nordrhein-Westfalen für die Abschaffung des Verfassungsschutzes aus, erklärte diesen Vorgang als längst „überfällig“ und bezeichnete diesen als „eine rechtspolitische Fehlkonstruktion“, die nicht reformierbar sei. Helferich prahlte im Sommer 2021 gegenüber dem AfD-Mitglied Markus Mohr während einer Unterhaltung in einem privaten Chat, Kontakte in die Neonazi-Szene in Dortmund zu unterhalten. So gab Helferich unter anderem an, die „Jungs aus Dorstfeld“ zu kennen, die im Falle eines Nicht-Antritts der Partei NPD (seit 2023 Die Heimat) in Dortmund für seine Wahl plädieren würden. Bei diesen besagten „Jungs“ soll es sich laut einer Recherche des WDR um Mitglieder der neonazistischen Partei Die Rechte, ehemals als Nationaler Widerstand Dortmund bekannt, der 2012 verboten wurde, gehandelt haben. Im Januar 2024 lud Helferich zusammen mit der Jungen Alternative in Dortmund in seinem Wahlkreisbüro zu einem Vortrag des neurechten Vordenkers Götz Kubitschek ein. Der zunächst geheim gehaltene Vortragsabend fand unter Protesten und Polizeischutz statt und löste nach Bekanntwerden ein starkes Echo in der regionalen Presse aus. Im Juni 2024 wurde bekannt, dass der Vorstand der AfD Nordrhein-Westfalen ein Parteiausschlussverfahren gegen Helferich wegen schwerwiegender Verstöße gegen das Grundgesetz und das Grundsatzprogramm der Partei sowie wegen parteischädigender Äußerungen, die an den Nationalsozialismus erinnerten, eingeleitet habe. Zudem wurde ein Verfahren zum vorläufigen Entzug der Mitgliederrechte eingeleitet. Die Entziehung der Mitgliederrechte wurde im Juli 2024 durch das Landesschiedsgericht bestätigt. In einem Schreiben an das AfD-Landesschiedsgericht warnte der AfD-Landesvorstand in diesem Zusammenhang: „Die Szenarien, die drohen, sollten Personen wie Matthias Helferich jemals politisch-exekutiv Macht erhalten, erinnern an die finstersten Kapitel der Menschheitsgeschichte und speziell auch der deutschen Geschichte.“ Matthias Helferich wertete seine Aufnahme in die AFD-Bundestagsfraktion in 2025 als Bestätigung für seinen scharf rechten Kurs und kündigte an, dass er seine „patriotisch-parlamentarische Arbeit“ im Bundestag fortsetzen und Mitglied im Kulturausschuss werden wolle. Dort werde er „mit rechter Kulturpolitik den linken Kulturkampf beantworten,“ um u.a. eine "identitäre Kulturpolitik" umzusetzen. Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wolle er "kritisch wohlwollend begleiten". Pikanterweise soll sich der NRW-AFD-Vorstand bei seiner Thematisierung eines möglichen AFD-Parteiausschlusses zudem auch auf das Bundesverfassungsschutz-Gutachten aus Mai 2025 zur Hochstufung der Bundes-AFD als gesichert rechtsextremistisch berufen, in dem Helferich 40-mal vorkommt. Er sei damit der AfD-Politiker mit den meisten Erwähnungen in diesem Gutachten. Helferich werden u.a. langjährige kontinuierliche Kontakte zu rechtsextremen Vorfeldorganisationen sowie abwertende Kommentare über Muslime, Zuwanderer und Minderheiten zu Last gelegt.
ANTRÄGE auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und
Zuständigkeitsverweisungen beim Amtsgericht Mosbach bzgl.
nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und
verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen
in und aus der AFD
INSBESONDERE vor, im und nach dem Bundestagswahlkampf 2025
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
Die o.g. fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) verweigert im o.g. Verfahrenskomplex HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR die amtsrichterlichen ordnungsgemäßen jeweiligen KONKRETEN Eingangsbestätigungen, Sachverhaltsbenennungen und Sachverhaltserläuterungen SOWOHL von eingereichten Strafanzeigen ENT-GEGEN § StPO 158 ALS AUCH von Anträgen auf Wiederaufnahme-, Aufhebungs- und Entschädigungsverfahren, auf gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen SOWOHL bzgl. der beantragten juristischen Aufarbeitung ausgehend vom Amtsgericht Mosbach zu nationalsozialistischen Verbrechenskontexten ALS AUCH bzgl. der beantragten juristischen Aufarbeitung ausgehend vom Amtsgericht Mosbach zu nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD. HIER AUCH INSBESON-DERE zu nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten Umsturzversuchen vor 1933 und nach 1945 in Deutschland, u.a. unter der Beteiligung von AFD-Mitgliedern, im o.g. Ver-fahrenskomplex dargelegt und belegt.
Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) missachtet die Strafprozessordnung unter § 158 bei der diesbzgl. KONKRET gesetzlich geregelten Entgegennahme und Weiterbearbeitung HIER ABER EXPLIZIT in deren Anwendung … (a) mit der amtsseitigen NICHT-Benennung der einzeleingabenbezogenen konkreten NS-Sachverhalte, … (b) mit der NICHT-Ausstellung der jeweiligen konkreten NS-Eingangsbestätigungen, … und (c) mit der NICHT-Mitteilung von jeweiligen konkreten NS-Weiterbearbeitungen bzw. von Mitteilungen offizieller NS-Zuständigkeitsweiterverweisungen in den o.g. jeweiligen einzelnen KONKRETEN NS-Eingaben-Sachen. Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess verweigert HIER EXPLIZIT amtsseitig NS-Eingangs- und NS-Weiterbearbeitungsbestätigungen, NS-Sachverhaltsbenennungen und NS-Zuständigkeits-verweisungen … (a) bei beantragten NS-Wiederaufnahme- und Aufhebungsverfahren, … (b) bei beantragten NS-Wiedergutmachungs- und Entschädigungsverfahren, … (c) bei beantrag-ten gerichtlichen Prüfungen einzeleingabenbezogener KONKRETER NS-Sachverhalte. ZU diesen HIER o.g. vom Beschwerdeführer beantragten juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach, zählen u.a. auch … :
… STRAFANZEIGE vom 03.09.2022 an das Amtsgericht Mosbach gegen nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierte Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte mit dem konkreten Beispiel von Leipzig >>>
… STRAFANZEIGE vom 06.08.2022 an das Amtsgericht Mosbach wegen Schändung von NS-Gedenkstätten: Blutstraße der Deportation von jüdischen Kindern vom KZ Buchenwald in das KZ Auschwitz >>>
… vgl. sämtliche weiteren KONKRETEN Eingaben seit 2022 zu angezeigten rechtsextremistischen Straftaten in den Verfahren des o.g. Verfahrenskomplex beim Amtsgericht Mosbach sowie in den von der Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess seit 17.08.2022 amtsseitig angelegten NS- und Rechtsextremismus-SONDERBÄNDEN beim Amtsgericht Mosbach >>>
EINERSEITS soll der HIER o.g. Beschuldigte AFD-Jurist und AFD-Bundestagsabgeordnete Matthias Helferich im März 2017 Helferich seinem Parteifreund einen Youtube-Link gesendet haben, der das Verhör des Widerstandskämpfers Graf Schwerin von Schwanenfeld durch den NS-Richter Roland Freisler zeigt. Freisler war in der Nazizeit für Tausende Todesurteile verantwortlich. Unter ihnen waren auch Widerstandskämpfer wie Hans und Sophie Scholl. Aber der Jurist Helferich aus Dortmund sieht den NS-Richter offenbar als Vorbild, „unsere Zeugen sind schwach. ich wollte den „demokratischen Freisler“ beim Landeskongress geben“, soll er geschrieben haben. ANDERERSEITS verweigert die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR seit 2022 die amtsrichterlichen ordnungsgemäßen jeweiligen KONKRETEN Eingangsbestätigungen, Sachverhaltsbenennungen und Sachverhaltserläuterungen, Weiterbearbeitungs- und Zuständigkeitsverweisungsmitteilungen u.a. zu den folgenden beim Amtsgericht Mosbach initiierten Verfahren…:
… Antrag vom 13.07.2022 unter 6F 9/22 auf WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN als konkrete Einzel-fallprüfungen zur Aufhebung der Todesurteile des Volksgerichtshofes unter Vorsitz des Präsidenten Roland Freisler gegen Hans Scholl, Sophie Scholl, Christoph Probst aus der NS-Jugendwiderstandbewegung „Weiße Rose“ >>>
… Antrag vom 11.07.2022 unter 6F 9/22 auf gerichtlich zu beantragende Symbolpolitische posthume Aberkennung der Promotion in den Rechtswissenschaften von Karl Roland Freisler, Präsident am Nazi-Volksgerichtshof u.a. zur Überprüfung der amtsseitigen GRUNDSÄTZLICHEN (Gesinnungs-)-EINSTELLUNG zur Person und zum Symbol Roland Freislers sowie zum Phänomen der NS-Verbrechen und des NS-Unrechts ausgehend von der Nazi-Terror-Verfolgungsjustiz und deren mangelhafter juristischer Aufarbeitungen seit 1945 >>>
Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) verweigert HIERBEI, wie HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR dargelegt und belegt, gezielt im o.g. Verfahrenskomplex sowohl diesbzgl. o.g. Hinweisen aus der Zivilgesellschaft nachzugehen als auch diesbzgl. o.g. eigene Ermittlungen nach dem Amtsermittlungsgrund-satz.
Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) verweigert HIERBEI, wie HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR dargelegt und belegt, gezielt im o.g. Verfahrenskomplex EXPLIZIT KONKRETE Sachverhalte und Tatsachengrundlagen bei einer sachgerechten Expertisen-Beweismittel-Erhebung zu NS-Verbrechen, zu rechtsextremistischen Bestrebungen der Neuen Rechten in der BRD, wie u.a. in und aus der AFD, und zu deren juristischen Aufarbeitungen gerichtlich verfügt erheben zu lassen mit einer ordnungsgemäßen und sachgerechten gerichtlichen Sachverständigen-Begutachtung durch Experten*innen aus rechts-, geschichts-, politikwissenschaftlicher NS-Forschung und aus psychologischer bzw. -soziologischer NS-Opferforschung als auch NS-Täter-Forschung sowie aus der Kolonialismus-Forschung als auch aus der Rechtsextremismus-Forschung seit 1945.
Der CDU-nahe Jurist und Amtsgerichtsdirektor, Dr. Lars Niesler wird HIER gebeten, zu über-prüfen und mitzuteilen (ggf. auch per Pressemitteilung), ob es sich angesichts der HIER o.g. HALTBAR dargelegten und belegten Vorgänge beim Amtsgericht Mosbach sowohl bzgl. NS-Verbrechen als auch bzgl. nationalsozialistisch-orientiert rechtsextremistischen Bestrebungen aus der Neuen Rechten, wie in und aus der AFD … ggf. u.U. um einen amtsseitig beab-sichtigen Erinnerungspolitischen Klimawandel, eine Erinnerungspolitische Wende um 180 Grad evtl. handeln könnte … ggf. u.U. um eine amtsseitig beabsichtige Erschwerungs- und Verhinderungskultur einer diesbzgl. juristischen Aufarbeitung beim Amtsgericht Mosbach evtl. handeln könnte ? … ggf. u.U. um eine amtsintern thematisierte Verharmlosung und Normali-sierung der Bestrebungen aus der Neuen Rechten, u.a. in und aus der AFD, evtl. handeln könnte ? … ggf. u.U. um eine amtsintern thematisierte amtsseitig gezielte Benachteiligungen von NS-Opfern als auch von Opfern rechtsextremistischer Anschläge und Angriffe evtl. han-deln könnte ?
WIE ZUVOR AUSGEFÜHRT: Es wird HIER, u.a. auch gemäß § 158 StPO, um die persönliche und ordnungsgemäße jeweilige KONKRETE Eingangsbestätigung, Sachverhaltsbenennung und Sachverhaltserläuterung sowie um die persönliche ordnungsgemäße und sachgerechte Bearbeitung und Zuständigkeitsverweisung der HIER o.g. Strafanzeigen, der HIER o.g. Dienstaufsichtsbeschwerden und der o.g. Anträge auf ordnungsgemäße gerichtliche Prüfungen beim Amtsgericht Mosbach gebeten bzgl. transparenten und nachvollziehbaren Bearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen bei nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD, seitens des Direk-tors beim Amtsgericht Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg.
Mit freundlichen Grüßen, Bernd Michael Uhl
SIEHE AUCH: AKTUELLES: Relativierung, Verharmlosung und Leugnung von NS-Verbrechen >>> SIEHE AUCH: HISTORISCHES & AKTUELLES: Rechtsextremismus nach 1945 als Folge bzw. Konsequenz des Nationalsozialismus vor 1945 >>>
5. Dienstaufsichtsbeschwerden an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler gegen Mitarbeiter*innen des Amtsgerichts Mosbach
5.1 Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter*innen des Amtsgerichts Mosbach wegen intransparenter nicht-nachvollziehbarer Bearbeitungsverweigerung von KONKRETEN Eingaben zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht, Diskriminierung und Rassismus
5.2 Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter*innen des Amtsgerichts Mosbach wegen intransparenter nicht-nachvollziehbarer Bearbeitungsverweigerung von KONKRETEN Eingaben zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht sowie bzgl. möglichem Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen von KONKRETEN Tatbeteiligungen an NS-Judenverfolgung und am Holocaust im Neckar-Odenwaldkreis in der eigenen institutionellen NS-Vergangenheitsbewältigung der Mosbacher Justiz
5.3 Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter*innen des Amtsgerichts Mosbach wegen intransparenter nicht nachvollziehbarer Bearbeitungsverweigerung von KONKRETEN Eingaben zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht, Diskriminierung und Rassismus sowie zu nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD, INSBESONDERE im Bundestagswahlkampf 2025
6. Öffentliche Beschwerden und Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler
6.1 An LACDJ = Problematischer Umgang mit beim CDU-geführten Amtsgericht Mosbach beantragten Verfahren zu juristischen NS- und AFD-Aufarbeitungen unter der Verantwortung und Führung des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler
AN
LACDJ Baden-Württemberg, vertreten durch den Landesvorsitzenden
Johannes Rothenberger
Heilbronner Straße 43
70191 Stuttgart
+497116690415
www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de
16.02.2025
Problematischer Umgang mit beim CDU-geführten Amtsgericht Mosbach
beantragten Verfahren zu juristischen NS- und AFD-Aufarbeitungen
unter der Verantwortung und Führung
des Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler
Sehr geehrter Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Johannes Rothenberger,
Landesvorsitzender des LACDJ Baden-Württemberg
HIERMIT ergehen die Anträge auf Stellungnahmen und Beschlüsse, auf Ergänzungen des Erneuerungsprozesses und des Arbeitsprogrammes, auf Erweiterungen der Themen in Arbeitskreisen des LACDJ bzgl. dem HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAREM äußerst problematischen Umgang mit beim Amtsgericht Mosbach beantragten Verfahren zu juristischen NS- und AFD-Aufarbeitungen unter der Verantwortung und Führung des CDU-Juristen und Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg. UND ZWAR wie folgt begründet:
U.a. im Kontext der beim Amtsgericht Mosbach anhängigen Verfahren 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22, etc., sowie amtsseitige KV-Sonderbände zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus ist der CDU-Jurist und Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg mehrfach und ausführlich darüber informiert, dass seit 2022 folgende NS-Eingaben, NS-Beweismittelanträge verfahrensinhaltlich und prozessual strategisch NICHT ordnungsgemäß beim Amtsgericht Mosbach bearbeitet werden …:
… HIER INSBESONDERE auch KONKRETE Eingaben seit 2022 … bzgl. KONKRETER NS-Verbrechen und NS-Unrecht, insbesondere im Neckar-Odenwaldkreis 1933 bis 1945, … bzgl. KONKRETER NS-Justizverbrechen und NS-Unrecht der Mosbacher Nazi-Justiz 1933 bis 1945, … bzgl. deren mangelhafter juristischen Aufarbeitungen seit 1945 durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz bis heute.
Das Amtsgericht Mosbach unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors Dr. Lars Niesler missachtet HIERBEI die Strafprozessordnung unter § 158 bei der diesbzgl. gesetzlich geregelten Entgegennahme und Weiterbearbeitung HIER ABER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR EXPLIZIT in deren Anwendung mit ihrer amtsseitigen NICHT-Benennung der o.g. einzeleingabenbezogenen konkreten Sachverhalte zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus, NICHT-Ausstellung der jeweiligen konkreten Eingangsbestätigungen und der NICHT-Mitteilung von jeweiligen konkreten Weiterbearbeitungen bzw. mit Verweigerungen von Mitteilungen offizieller Zuständigkeitsweiterverweisungen in der o.g. jeweiligen konkreten NS-Eingaben-Sache. Das CDU-geführte Amtsgericht Mosbach verweigert HIER EXPLIZIT amtsseitig Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigungen, Sachverhaltsbenennungen und Zuständigkeitsverweisungen bei beantragten NS-Wiederaufnahme- und NS-Aufhebungsverfahren, bei beantragten NS-Wiedergutmachungs- und NS-Entschädigungsverfahren, bei beantragten gerichtlichen Prüfungen zu o.g. einzeleingabenbezogenen konkreten Sachverhalten bei NS-Verbrechen und bei NS-Unrecht. Das Amtsgericht Mosbach agiert HIERBEI ENTGEGEN den öffentlich bekannten laufenden NS-Prozessen des 21. Jahrhunderts AUCH in 2022, 2023 und 2024 und 2025 !!!
U.a. im Kontext der beim Amtsgericht Mosbach anhängigen Verfahren 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22, etc., sowie amtsseitige KV-Sonderbände zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus ist der CDU-Jurist und Direktors des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg mehrfach und ausführlich darüber informiert, dass seit Januar 2024 folgende AFD-Eingaben, AFD-Beweismittelanträge verfahrensinhaltlich und prozessual strategisch NICHT ordnungsgemäß beim Amtsgericht Mosbach bearbeitet werden …:
Die Medienberichterstattung thematisierte den Geheimplan gegen Deutschland der Neuen Rechten, an dem Hochrangige AfD-Politiker, Neonazis und finanzstarke Unternehmer kamen im November in einem Hotel bei Potsdam zusammenkamen. Sie planten nichts Geringeres als die Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland. Manche sind Mitglied bei der AfD, ein führender Kopf der Identitären Bewegung ist dabei. Manche sind Burschenschafter, dazu Bürgertum und Mittelstand, Juristen, Politikerinnen, Unternehmer, Ärzte. Auch zwei CDU-Mitglieder sind dabei, Mitglieder der Werteunion. Die Medienberichterstattung thematisierte die darauf folgenden bundesweiten Demos von hunderttausenden Menschen gegen diese Bestrebungen des Geheimplans der Neuen Rechten.
… HIER INSBESONDERE auch KONKRETE Eingaben seit Januar 2024 und bis in den Bundestagswahlkampf 2025 hinein bzgl. der beantragten juristischen Aufarbeitungen von rechtsextremistischen, demokratie- und verfassungsfeindlichen, rassistischen Bestrebungen der AFD. AUCH ENTGEGEN der jeweiligen HALTBAREN nachweisbaren aktenkundigen Beantragungen, ignoriert und verweigert das Amtsgericht Mosbach HIERBEI ABER die beantragten juristischen Aufarbeitungen von rechtsextremistischen, demokratie- und verfassungsfeindlichen, rassistischen Bestrebungen der AFD, HIER KONKRET u.a. bei den KV-Beweisantragspaketen ab dem 18.03.2024 unter 6F 202/21, 6F 9/22 mit 6F 2/22-Referenz und bei den Eingaben ab dem 21.01.2024 bzw. 30.01.2024 unter 6F 202/21, 6F 9/22 mit 6F 2/22-Referenz. Das Amtsgericht Mosbach verweigert HIERZU die diesbzgl. AFD-Eingangs- und Weiterbearbeitungs- bzw. Weiterleitungsbestätigungen:
… Zurückweisung der Amtsseitigen Bearbeitungsverweigerung von gerichtlichen Vorprüfungen zur Steuergeld-Finanzierung von verfassungsschutz-bekannten Rechtsextremistischen Mitarbeiter*innen beim Bundestag und beim Landtag Baden-Württemberg …: … Zurückweisung der Amtsseitigen Bearbeitungsverweigerung von gerichtlichen Vorprüfungen der Finanzströme im Spektrum der Neuen Rechten in Mosbach und Baden-Württemberg …: … Zurückweisung der Amtsseitigen Bearbeitungsverweigerung von gerichtlichen Vorprüfungen eines AFD-Parteiverbotsverfahren gemäß Art. 21 GG. …: … Zurückweisung der Amtsseitigen Bearbeitungsverweigerung von gerichtlichen Vorprüfungen eines Vereinsverbotsverfahren der Jungen Alternativen als Jugendorganisation der AFD …: … Zurückweisung der Amtsseitigen Bearbeitungsverweigerung von gerichtlichen Vorprüfungen einer Grundrechteverwirkung des Thüringer AFD-Chefs Björn Höcke gemäß Art. 18 GG …:
UND ZWAR DAMIT dadurch dann die tatsächliche Nachverfolgung der entsprechenden Beweismittelanträge zur juristischen Aufarbeitung von ANTRÄGEN auf KONKRETE gerichtliche Prüfungen, Bearbeitungen und Zuständigkeitsverweisungen bzgl. der nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD ausgehend vom Amtsgericht Mosbach unter der Führung und Verantwortung des CDU-nahen Juristen und Amtsgerichtsdirektors, Dr. Lars Niesler, von Beginn an HIER EXPLIZIT NICHT nachvollziehbar wird. UND DIES WÄHREND ABER das Oberverwaltungsgericht Münster am 13.05.2024 die Vorinstanz des Verwaltungsgerichts Köln dahingehend bestätigt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall weiterhin einstufen darf. Auf dieses höchstrichterliche Urteil wird hier Bezug als Beweismittel für die Eingaben und Beantragungen des Beschwerdeführers zur AFD genommen.
AKTUELLE Politische Kontextualisierung des Agierens
von Dr. Lars Niesler als Direktor
des Amtsgerichts Mosbach und als
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
INSBESONDERE im Bundestagswahlkampf 2025
Vor dem Hintergrund der schwierigen Regierungsbildung mit der rechtspopulistischen und teilweise rechtsextremen FPÖ in Österreich, hat der CDU-Kanzlerkandidat und CDU-Parteivorsitzende Friedrich Merz während des Bundestagswahlkampfes im Januar 2025 öffentlich mitgeteilt und bekräftigt, dass die CDU-Brandmauer zur AFD definitiv stehen würde und dass er selbst sein Schicksal als CDU-Parteivorsitzender daran knüpfen würde. Österreich sei der „Beweis dafür, dass man Rechtspopulisten nicht den Weg in die Macht ebnen darf“, sagte Merz in den ARD-„Tagesthemen“ (WELT: 11.01.2025). Er werde nicht zulassen, dass in der CDU die „Brandmauer“ zur AfD falle. „Ich knüpfe mein Schicksal als Parteivorsitzender der CDU an diese Antwort“, sagte Merz am Rande einer Klausur des CDU-Bundesvorstands in Hamburg. „Wir arbeiten nicht mit einer Partei zusammen, die ausländerfeindlich ist, die anti-semitisch ist, die Rechtsradikale in ihren Reihen, die Kriminelle in ihren Reihen hält – eine Par-tei, die mit Russland liebäugelt und aus der Nato und aus der Europäischen Union austreten will.“ !!!
Warnungen vor Wahlerfolgen der AfD gibt es seit Langem. Aber am 19.01.2025 holte Friedrich Merz ganz weit aus: Der Unions-Kanzlerkandidat warnte nicht nur vor einem Wahlsieg der Rechtspopulisten 2029 in Deutschland. "Ich sage es, wie ich es denke: Die nächste Bundestagswahl ist dann 2033. Und einmal 33 reicht für Deutschland", fügte er in Anspielung auf die Machtübernahme der Nazis 1933 hinzu (ntv: 22.01.2025) !!!
HISTORISCHE Politische Kontextualisierung des Agierens
von Dr. Lars Niesler als Direktor
des Amtsgerichts Mosbach und als
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg
SOWOHL KONSERVATIVE ALS AUCH LIBERALE stimmen am 23. März 1933 dem Ermächtigungsgesetz von Adolf Hitler und den Nationalsozialisten (NSDAP) zu, das dazu diente die demokratische Weimarer Republik handlungsunfähig zu machen und abzuschaffen. Von den 647 Abgeordneten mussten also 432 anwesend sein. SPD und KPD verfügten über 201 Abgeordnete. Um die Gültigkeit der Abstimmung zu verhindern, hätten also neben diesen 201 Abgeordneten lediglich 15 weitere Abgeordnete der Abstimmung fern bleiben müssen (647−216 = 431). Um das zu verhindern, beantragte die Reichsregierung eine Änderung der Geschäftsordnung. Danach sollten auch diejenigen Abgeordneten, die ohne Entschuldigung einer Reichstagssitzung fernblieben, als anwesend gelten. Zu diesen „unentschuldigt“ Fehlen-den zählten auch die vorher in „Schutzhaft“ genommenen oder vertriebenen Abgeordneten. Obwohl die SPD ausdrücklich auf die Gefahr des Missbrauchs hinwies, stimmten außer ihr alle Parteien dieser Änderung der Geschäftsordnung zu. Die erzwungene Abwesenheit der KPD-Abgeordneten auf Grund von Verhaftung, Ermordung und Flucht erhöhte den Druck auf die bürgerlichen Parlamentarier. Nach der Ausschaltung der KPD, „denen im übrigen die Mandate durch Verordnung entzogen worden sind“, stimmte allein die SPD (94 Stimmen) im Reichstag gegen das Gesetz. 109 Abgeordnete verschiedener Fraktionen nahmen nicht an der Abstimmung teil: … 26 Abgeordnete der SPD waren inhaftiert oder geflohen … 81 Abgeordnete der KPD (die gesamte Fraktion) wurden vor der Abstimmung widerrechtlich verhaftet oder waren geflüchtet und untergetaucht … 2 weitere Abgeordnete waren erkrankt bzw. entschuldigt. Aus-weislich des amtlichen Protokolls wurden insgesamt 538 gültige Stimmen abgegeben, 94 Ab-geordnete stimmten mit „Nein“. Alle anderen Abgeordneten (insgesamt 444) stimmten für das Gesetz. Entweder geschah dies aus Überzeugung oder aus Sorge um ihre persönliche Sicherheit und die Sicherheit ihrer Familien, aber auch, weil sie sich dem Fraktionszwang ihrer Partei beugten. Als Hermann Göring das Abstimmungsergebnis bekannt gab, stürmten die NSDAP-Abgeordneten nach vorn und sangen das Horst-Wessel-Lied !!!
SOWOHL CDU ALS AUCH FDP... dulden Relativierung von NS-Verbrechen sowie Verunglimpfung von NS-Verfolgten und NS-Opfern durch Alt-Nazis und Rechtsextremisten im Deutschen Bundestag in 1950 (u.a. Wolfgang Hedler) und bilden zusammen von 1949 bis 1961 eine Koalition mit der DEUTSCHEN PARTEI (DP), in der sich eine Reihe von Alt-Nationalsozialisten in der Kontinuität von NS-Funktionseliten nach 1945 befinden !!!
ANTRÄGE an den
LANDESARBEITSKREIS CHRISTLICH DEMOKRATISCHER JURISTEN
Baden-Württemberg
Unter Bezugnahme auf die PRESSEMITTEILUNG 27. Oktober 2022 vom LANDESARBEITS-KREIS CHRISTLICH DEMOKRATISCHER JURISTEN Baden-Württemberg „Generalsekretärin der CDU BW Isabell Huber MdL im Gespräch mit den CDU-Juristen“. U.a. sollten HIERBEI Themen durch Kacheln und Medienvorlagen in den Sozialen Medien und auch für die Lokalzeitungen in die Breite der Bevölkerung getragen werden. Zudem sollen auch verstärkt Schulungen für die Mitglieder angeboten werden. Hier regte auch der Landesvorsitzende des LACDJ Dr. Alexander Ganter an, dass auch der LACDJ in der CDU besser wahrnehmbar gemacht werden könnte…
Zusätzlich zu den eingangs genannten Anträgen an den LACDJ ergehen hiermit folgende Anträge auf offizielle Stellungnahmen:
… zur Positionierung des LACDJ zur HISTORISCHEN Politischen Kontextualisierung des o.g. dargelegten und belegten Agierens von Dr. Lars Niesler als Direktor des Amtsgerichts Mosbach und als Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg im Kontext von o.g. beantragten juristischen Aufarbeitungen von NS-Verbrechen und NS-Unrecht.
… zur Positionierung des LACDJ zur AKTUELLEN Politischen Kontextualisierung des o.g. dargelegten und belegten Agierens von Dr. Lars Niesler als Direktor des Amtsgerichts Mosbach und als Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg INSBESONDERE seit Januar 2024 bis in den Bundestagswahlkampf 2025 hinein im Kontext von o.g. beantragten juristischen Aufarbeitungen zu nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierten, demokratie- und verfassungsfeindlichen, behindertenfeindlichen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD.
Wie ist das HIER dargelegte und belegte Agieren des Amtsgerichts Mosbach unter Führung und Verantwortung des CDU-Juristen, Dr. Lars Niesler als Direktor des Amtsgerichts Mosbach und als Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg, im Kontext der vom CDU-Kanzlerkandidaten und CDU-Parteivorsitzenden Friedrich Merz mehrfach öffentlich bekundeten sogenannten „Brandmauer“ der CDU gegenüber der AFD einzuordnen und zu bewerten ???
ANHANG:
20.01.2025
AUS AKTUELLEM ANLASS
STRAFANZEIGEN wegen Volksverhetzung
mit der Öffentlichen Verharmlosung des Nationalsozialismus,
des totalitären NS-Terror- und Vernichtungsregime,
sowie mit der Öffentlichen Verunglimpfung von NS-Verfolgten und NS-Opfern
durch die HIER Beschuldigte
AFD-Kanzlerkandidatin und Co-Vorsitzende der AFD-Bundestagsfraktion
Dr. ALICE WEIDEL
an den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler
gem. § 158 StPO wegen
öffentlicher Erklärung und Bezeichnung von ADOLF HITLER
als Kommunist, Sozialist und Linker
im Januar 2025
Mit freundlichen Grüßen, Bernd Michael Uhl
7. KONKRETE Strafanzeigen gegen Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler gem. § 158 StPO
***
***
8. Veröffentlichungen von und zu Lars Niesler
Fachtagung der Christlich Demokratischen Juristen (LACDJ) Baden-Württemberg:
Recht sichert Freiheit
LANDESARBEITSKREIS CHRISTLICH DEMOKRATISCHER JURISTEN
Baden-Württemberg
PRESSEMITTEILUNG
2. Oktober 2019
Neuwahl des Landesvorstands
Es wurden in den neuen Landesvorstand gewählt: Dr. Lars Niesler wurde zum Schriftführer,
Angemessene Verfahrensdauer im Verwaltungsprozeß
Lars Niesler
Studien zum Verwaltungsrecht, Band 12
Hamburg 2005, 244 Seiten
ISBN 978-3-8300-2167-4 (Print)
ISBN 978-3-339-02167-0 (eBook)
Zum Inhalt
Der Autor untersucht das Recht auf angemessene Verfahrensdauer im Verwaltungsprozeß, dessen Anspruchsgrundlage, Inhalt und Durchsetzbarkeit. Er beleuchtet den Anspruchsgrund anhand des Grundgesetzes und des Art. 6 Abs. 1 EMRK. Die Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und EGMR wird einer kritischen Prüfung unterzogen. Dabei zeigt die Arbeit, daß eine von staatlichen Stellen zu verantwortende Verfahrensverzögerung zur widerlegbaren Vermutung der Rechtsverletzung führt. Anschließend wird analysiert, wie das Bundesverfassungsgericht die Rechtsprechung des EGMR zu Art. 6 Abs. 1 EMRK zunehmend adaptiert und die vom EGMR entwickelten Kriterien zur Bestimmung der Angemessenheit der Verfahrensdauer im Verfahren der Verfassungsbeschwerde berücksichtigt. Im Rahmen der Anspruchsdurchsetzung wird die Statthaftigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde aufgezeigt. Diese beruht auf Art. 6 Abs. 1 i.V.m. 13 EMRK und wird in ihren Voraussetzungen im einzelnen erörtert. Besondere Berücksichtigung finden die Entscheidungsmöglichkeiten des Beschwerdegerichts. Sodann untersucht der Verfasser das Konkurrenzverhältnis von Verfassungsbeschwerde von Untätigkeits- und Verfassungsbeschwerde. Schließlich wendet sich der Autor Ansprüchen auf Kompensation zu. Der Schwerpunkt der Ausführungen liegt auf dem Amtshaftungsanspruch, insbesondere auf der Frage der Drittgerichtetheit der Amtspflicht und des Verschuldens.
https://www.verlagdrkovac.de/
Lars Niesler: Angemessene Verfahrensdauer im Verwaltungsprozeß
Studien zum Verwaltungsrecht, Band 12
Hamburg 2005, 244 Seiten
ISBN 978-3-8300-2167-4 (Print)
ISBN 978-3-339-02167-0 (eBook)
Der Autor untersucht das Recht auf angemessene Verfahrensdauer im Verwaltungsprozeß, dessen Anspruchsgrundlage, Inhalt und Durchsetzbarkeit. Er beleuchtet den Anspruchsgrund anhand des Grundgesetzes und des Art. 6 Abs. 1 EMRK. Die Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und EGMR wird einer kritischen Prüfung unterzogen. Dabei zeigt die Arbeit, daß eine von staatlichen Stellen zu verantwortende Verfahrensverzögerung zur widerlegbaren Vermutung der Rechtsverletzung führt. Anschließend wird analysiert, wie das Bundesverfassungsgericht die Rechtsprechung des EGMR zu Art. 6 Abs. 1 EMRK zunehmend adaptiert und die vom EGMR entwickelten Kriterien zur Bestimmung der Angemessenheit der Verfahrensdauer im Verfahren der Verfassungsbeschwerde berücksichtigt. Im Rahmen der Anspruchsdurchsetzung wird die Statthaftigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde aufgezeigt. Diese beruht auf Art. 6 Abs. 1 i.V.m. 13 EMRK und wird in ihren Voraussetzungen im einzelnen erörtert. Besondere Berücksichtigung finden die Entscheidungsmöglichkeiten des Beschwerdegerichts. Sodann untersucht der Verfasser das Konkurrenzverhältnis von Verfassungsbeschwerde von Untätigkeits- und Verfassungsbeschwerde. Schließlich wendet sich der Autor Ansprüchen auf Kompensation zu. Der Schwerpunkt der Ausführungen liegt auf dem Amtshaftungsanspruch, insbesondere auf der Frage der Drittgerichtetheit der Amtspflicht und des Verschuldens.
Angemessene Verfahrensdauer im Verwaltungsprozess (Studien zum Verwaltungsrecht) Broschiert – 1. November 2005
Wie wär’s mit Justizverwaltung?
von Lars Niesler (Autor)
https://www.amazon.de/
von Dr. Lars Niesler
Wer eine Laufbahn als Richterin oder Richter, Staatsanwältin oder Staatsanwalt anstrebt, entscheidet sich scheinbar gegen eine Laufbahn in der Verwaltung. Das ist nur bedingt richtig. Auch die Justiz verfügt über eine Verwaltung – und zwar auf allen Ebenen, bei jedem Gericht und bei jeder Staatsanwaltschaft. Hinzu kommen die Ministerien des Bundes und der Länder.
Nichts geht bei Gericht ohne die Verwaltung
Verwaltungsabteilungen sind bei vielen Richtern unbeliebt, insbesondere bei denjenigen, die nie eine Verwaltungsaufgabe übernommen haben. Immer wieder wird der Vorwurf laut, die Verwaltung ziehe Ressourcen ab, die besser für Rechtsprechungstätigkeiten eingesetzt werden könnten. Manche meinen, die Hauptaufgabe der Verwaltung bestehe darin, den Richtern das Leben schwerzumachen. Doch weit gefehlt. Eine Justiz funktioniert ohne Verwaltung nicht! Irgendjemand muss sich zum Beispiel um die Beschaffung von Computern und die Schulung von Richtern kümmern. Gesetzesreformen setzen sich nicht von alleine um. Presseanfragen müssen beantwortet, Beurteilungen geschrieben werden.
Fachebene vs. Verwaltungsschiene?
Viele Kolleginnen und Kollegen wollen ausschließlich in der Rechtsprechung tätig sein. Jeder tritt für die Tätigkeit als Richter in die Justiz ein. Das Richteramt ist ein wunderbarer Beruf. Die Arbeit am Gesetz, das Verhandeln mit den Parteien, der Versuch des Ausgleichs und die Durchsetzung des Rechts sind Aufgaben, die täglich herausfordern und sinnstiftend sind. Das muss aber nicht alles sein. Es gibt in der Justiz neben der Fachschiene auch die Verwaltungsschiene.
Keine Angst: Beide schließen sich nicht aus. Jedem Richter bleibt immer noch ein Anteil seiner Arbeitskraft, mit dem er Recht spricht. Aber daneben gibt es noch einen bunten Strauß von Tätigkeiten, die kaum jemand kennt. Ungeahnte Möglichkeiten und Herausforderungen Als noch junger Assessor wurde ich durch meinen damaligen Amtsgerichtspräsidenten behutsam in Verwaltungsangelegenheiten eingebunden – erst die Leitung der Bibliothek, dann die Organisation der hausinternen Fortbildungsveranstaltungen mit Etatverantwortlichkeit.
Später wurde ich für einige Jahre in das Justizministerium abgeordnet. Hier galt es (zusammen mit vielen anderen Kolleginnen und Kollegen) die Reform des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg umzusetzen. 665 Grundbuchämter mussten aufgehoben und an 13 Standorten komplett neu aufgebaut werden – dies bei einem völligen Umbau des Personalkörpers und der Einführung der elektronischen Grundakte. Es hat funktioniert!
Wir haben gemeinsam die elektronische Grundakte zum Laufen gebracht, 182 km Papierakten in ein Grundbuchzentralarchiv verbracht, für nicht mehr benötigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Servicebereich eine Anschlussverwendung gefunden und viele junge Leute für das Studium der Rechtspflege mit späterem Einsatz im Grundbuchamt gewonnen. Wir konnten auch geeignete Standorte finden.
Bei einem Standort hieß es plötzlich, er läge im Rotlichtmilieu. Große Aufregung! Plötzlich wusste jeder von den »Russian Babes«. Also musste ich den möglichen Standort und die Etablissements in Augenschein nehmen – natürlich nur von außen! Entwarnung. Das Gebäude lag in einem seriösen Gewerbegebiet.
Direktor des Amtsgerichts
Nach den lebhaften und lehrreichen Jahren im Justizministerium und der Erprobungsabordnung zum OLG bot sich mir die Gelegenheit, selbst eines der neuen Grundbuchämter zu führen – verbunden mit den Aufgaben eines Direktors des Amtsgerichts. Das Amtsgericht hatte ursprünglich zwölf Mitarbeiter, durch die Grundbuchamtsreform kamen 50 weitere hinzu. Aus diesen galt es eine Einheit zu schmieden.
Zudem musste ich die Herausforderungen der damals knirschenden Reform vor Ort angehen, den Sorgen und Nöten der Mitarbeiter Rechnung tragen, die ständig wachsenden Bestände organisieren und nebenher noch Zivilverfahren verhandeln und in Betreuungssachen Anhörungen durchführen.
Aber dank der Anstrengung aller Beteiligten steht das Grundbuchwesen im Ländle besser da denn je. Unverhofft bot sich mir die Gelegenheit, als Direktor an ein größeres Amtsgericht zu wechseln – ohne Grundbuchamt, aber mit mehr Richterinnen und Richtern. Ich durfte ein wohlbestelltes Haus mit einer hervorragenden Kollegialität übernehmen. Meine Aufgabe sehe ich darin, dies zu erhalten. Hier gibt es viel zu tun.
Beispielsweise wollen Assessorinnen und Assessoren beurteilt werden. Meine Aufgabe ist es, für die Präsidentin des Landgerichts Beurteilungsbeiträge zu erstellen, auf die sie ihre Beurteilung stützen kann. Dies erfordert Sitzungsbesuche, das Durchsehen von Verfahrensakten und viele Gespräche, um mir einen umfassenden Eindruck von der Person machen zu können.
Daneben sind Bürger am Telefon, die Hilfe suchen oder sich beschweren wollen. Im Zweifel landen sie alle beim Direktor. Hier ist Bürgernähe, aber auch Repräsentation gefragt. Und wenn nach Beileidsbekundungen im Todesfall und Glückwünschen bei freudigen Ereignissen auch die Beförderungsurkunden ausgehändigt sind, widme ich mich Betreuungsangelegenheiten, Landwirtschafts- und Nachlasssachen. Direktor des Amtsgerichts – mitten im Leben.
Über den Autor:
Dr. Lars Niesler
hat in Passau Jura studiert. Er war zunächst zwei Jahre in München als Rechtsanwalt tätig, bevor er in die baden-württembergische Justiz eintrat. Seit 2020 leitet er das Amtsgericht Mosbach. Der Autor ist zudem Schriftleiter der NZWiSt.
https://www.beck-stellenmarkt.de/
https://www.verlagdrkovac.de/
Hamburg 2005, 244 Seiten
ISBN 978-3-8300-2167-4 (Print)
ISBN 978-3-339-02167-0 (eBook)
Strafprozessordnung: mit Nebengesetzen Gebundene Ausgabe – 31. Mai 2025
von Jürgen Graf (Herausgeber), u.a. Lars Niesler (Bearbeitung)
Zum Werk Der Kommentar erläutert alle Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO). Daneben werden prozessual wichtigen Vorschriften relevanter Nebengesetze behandelt. Der strukturierte dreistufige Aufbau sorgt für eine schnelle, kompakte Übersicht:
· Überblicksebene mit knapper Kurzerläuterung
· Standardebene mit ausführlicher Kommentierung
· Detailebene mit Rechtsprechung, Beispielen, Checklisten und weiteren Erläuterungen
· Zusätzlich werden 70 wichtige Formulare und Muster abgedruckt, u.a. zu Strafbefehl, Sicherungshaftbefehl, Zeugenvernehmung, Beschlagnahme, Überwachungsmaßnahmen, Eingriffs- und Zwangsmaßnahmen und Beschwerde.
Vorteile auf einen Blick
· höchste Aktualität
· Abdruck wichtiger Formulare und Muster
· schneller Überblick durch den strukturierten Aufbau
Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt zahlreiche Gesetze, Entscheidungen des BVerfG sowie der obersten Gerichte und die jüngste Literatur. Insbesondere sind in den Kommentierungen berücksichtigt:
· Die letzten Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens
· Das Gesetz zur Verbesserung der Rückführung
· Sämtliche Änderungen rund um den kontrollierten Umgang mit Cannabis (Cannabisgesetz)
· Die bedeutenden Änderungen zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065
Zielgruppe Für Strafverteidigung, Strafrichterschaft, Staatsanwaltschaft, Referendarinnen und Referendare und Studierende.
https://www.amazon.de/
Dr. Lars Niesler
Bekenntnis zu den Amtsgerichten
Bis zu welchem Streitwert ist das Amtsgericht in Zivilsachen sachlich zuständig? Diese Frage kann jeder Examenskandidat beantworten: 5.000 Euro. Jahrzehntelang erschien diese Grenze unverrückbar. Jetzt ist endlich Bewegung in die Sache gekommen. Dr. Lars Niesler, Direktor des Amtsgerichts Mosbach, findet das in unserem Editorial nicht ambitioniert genug.
04.04.2024
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat einen Referentenentwurf zur Erhöhung des allgemeinen Zuständigkeitsstreitwerts für die Amtsgerichte vorgelegt. Dieser soll auf 8.000 Euro steigen. Daneben soll durch eine streitwertunabhängige Zuweisung bestimmter Sachgebiete an die Amts- und an die Landgerichte dem Spezialisierungsgedanken weiter Rechnung getragen sowie eine effiziente Verfahrensführung unterstützt werden. So ist beabsichtigt, nachbarrechtliche Streitigkeiten streitwertunabhängig den Amtsgerichten, solche aus Heilbehandlungen, Vergabesachen sowie Veröffentlichungsstreitigkeiten den Landgerichten zuzuweisen. Hierdurch sollen die Amtsgerichte in Zivilsachen und damit der Justizstandort Deutschland in der Fläche gestärkt werden – so die Begründung des BMJ.
Die Erhöhung der Streitwertgrenze ist längst überfällig. Die Inflation hätte eine Heraufsetzung der Grenze auf über 10.000 Euro gerechtfertigt. Dies war politisch nicht durchsetzbar. Immerhin unternimmt das BMJ – aufgefordert von der Justizministerkonferenz – einen Schritt in die richtige Richtung. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Eingangszahlen bei den Amtsgerichten signifikant erhöhen.
Genauso richtig ist die Entscheidung, Spezialzuständigkeiten neu zu ordnen. Nachbarrechtliche Streitigkeiten sind eine klassische Materie der Amtsgerichte. Den Streitigkeiten aus Heilbehandlungen, Vergabesachen sowie Veröffentlichungsstreitigkeiten hingegen weint kaum ein Amtsrichter eine Träne nach. Ob für die Amtsgerichte damit viel gewonnen ist, erscheint fraglich: Die Anzahl der hier in Rede stehenden Verfahren dürfte gering sein – gerade im ländlich geprägten Raum.
Der große Wurf ist der Gesetzentwurf dennoch nicht: Die Streitwertgrenze in Verfahren nach § 495a ZPO wird ebenso wenig angetastet wie die Beschwer für die Berufung. Das ist inkonsequent. Zudem hätte das BMJ die geplanten Änderungen in § 23 GVG zum Anlass nehmen können und sollen, die Norm zu entrümpeln: Fuhrleute und Auswanderungsexpedienten in Einschiffungshäfen sind ein Relikt aus längst vergangener Zeit.
Fazit: Der Gesetzentwurf ist richtig, aber nicht ambitioniert genug. Das Ziel des Gesetzgebers, die Stärkung der Amtsgerichte, wird damit kaum erreicht werden. Was es in erster Linie braucht, ist ein klares Bekenntnis zum Erhalt der Amtsgerichte in der Fläche. Sie sind der bürgernahe Zugang zum Recht!
Dr. Lars Niesler ist Direktor des Amtsgerichts Mosbach.
https://rsw.beck.de/
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