Nationalsozialismus in Mosbach - Baden
: Rechtsextremismus und Neofaschismus : Anti-Semitismus : Anti-Ziganismus : Homophobie : Rassismus : Diskriminierung 

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HISTORISCHES: 
NS-Verfolgte und NS-Opfer der
Nazi-Euthanasie


 Zuletzt AKTUALISIERT am 22.12.2024 ! 

Verschweigen, Verleugnen, Verharmlosen von Nazi-Justiz-Verbrechen sowie des historischen Versagens der deutschen Nachkriegsjustiz bei der Aufarbeitung von NS-Verbrechen in Mosbach-Baden:
Festhalten an NS-Unrechtsurteilen vor 1945 beim Amtsgericht Mosbach seit 2022 in der Verschränkung von Nazi-Medizinverbrechen mit Nazi-Justizverbrechen bei der Nazi-(Kinder)-Euthanasie und bei den Nazi-Zwangssterilisierungen:

>>> PROTEST GEGEN RECHTSEXTREMISMUS >>>
Aufforderungen und Anweisungen der seit Jahren beim Amtsgericht Mosbach tätigen KM-Rechtsanwältin aus Walldürn KONKRET an das Amtsgericht Mosbach vom 22.06.2022 unter 6F 202/21 und vom 12.11.2023 unter 6F 228/23, die Nazi-Jäger-Eingaben des KV amtsseitig EXPLIZIT NICHT zu benennen und amtsseitig EXPLIZIT NICHT zu bearbeiten und damit Nazi-Justiz-Verbrechen sowie das historische Versagen der deutschen Nachkriegsjustiz bei der Aufarbeitung von NS-Verbrechen, INSBESONDERE in der Region Mosbach-Baden, zu verschweigen, zu verleugnen und zu verharmlosen.
240130_202_21_PROTEST_gegen_RECHTS_NS_Justiz_BLIND.pdf (809.54KB)
>>> PROTEST GEGEN RECHTSEXTREMISMUS >>>
Aufforderungen und Anweisungen der seit Jahren beim Amtsgericht Mosbach tätigen KM-Rechtsanwältin aus Walldürn KONKRET an das Amtsgericht Mosbach vom 22.06.2022 unter 6F 202/21 und vom 12.11.2023 unter 6F 228/23, die Nazi-Jäger-Eingaben des KV amtsseitig EXPLIZIT NICHT zu benennen und amtsseitig EXPLIZIT NICHT zu bearbeiten und damit Nazi-Justiz-Verbrechen sowie das historische Versagen der deutschen Nachkriegsjustiz bei der Aufarbeitung von NS-Verbrechen, INSBESONDERE in der Region Mosbach-Baden, zu verschweigen, zu verleugnen und zu verharmlosen.
240130_202_21_PROTEST_gegen_RECHTS_NS_Justiz_BLIND.pdf (809.54KB)


Kultur und Medien — Ausschuss — hib 488/2024
Antrag zur Aufarbeitung der „Euthanasie“ angenommen

03.07.2024
Berlin: (hib/AW) Die Aufarbeitung der sogenannten „Euthanasie“ und der Zwangssterilisationen während der nationalsozialistischen Diktatur soll intensiviert werden. Der Kulturausschuss billigte am Mittwoch einen entsprechenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/11945) mit den Stimmen aller Fraktionen in Abwesenheit der Gruppe Die Linke.
Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, ein Projekt zur bundesweiten Lokalisierung, Sicherung und Konservierung von Patientenakten und Personalunterlagen der Täter zu initiieren, um sie für Forschung, Bildung und Anfragen nutzbar zu machen. Das Projekt soll unter der Beteiligung der Gedenkstätten an den Orten ehemaliger „Euthanasie“-Tötungsanstalten, des Instituts für Geschichte der Medizin und Ethik in der Medizin an der Berliner Charité, den Verbänden von Menschen mit Behinderungen sowie geeigneten Vertretern der Disability Studies durchgeführt werden. Zudem soll eine nationale Fachtagung durchgeführt werden. Darüber hinaus soll die Bundesregierung die Gedenkstätten an den Orten der ehemaligen „T4“-Tötungsanstalten nachhaltig unterstützen, um die bauliche Substanz vor Ort zu erhalten.
Christiane Schenderlein (CDU) betonte die Bedeutung der Gedenkstätten, um Geschichte „erfahrbar“ zu machen: „Wir müssen aus der Geschichte lernen.“
Erhard Grundl (Grüne) verwies darauf, dass trotz der bislang geleisteten Arbeit noch immer „große Lücken in der Forschung“ bestünden, die geschlossen werden müssten. Um so wichtiger sei es, die Patientenakten und Personalunterlagen zu sichern.
Thomas Hacker (FDP) führte an, dass viele Täter nach der NS-Diktatur erneut als Ärzte und Anstaltsleiter Karriere gemacht und versucht hätten, die Akten verschwinden zu lassen.
Götz Frömming (AfD) bezeichnete es als „überfällig“, dass die im Rahmen der sogenannten „Euthanasie“ ermordeten und zwangssterilisierten Menschen als Opfergruppe des Nationalsozialismus anerkannt werden.
Simona Koß (SPD) betonte, dass der „sehr gute“ Antrag nun auch schnell vom Plenum verabschiedet werden sollte. Der Bundestag wird aber voraussichtlich erst nach der parlamentarischen Sommerpause abschließend über den Antrag beraten.
Den nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morden fielen schätzungsweise 300.000 Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen zum Opfer. Aufgrund des 1934 in Kraft getretenen „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ wurden zudem an etwa 400.000 Menschen Zwangssterilisationen durchgeführt.
https://www.bundestag.de/


Seiteninhalt:

  1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach

    1.1 Beim Amtsgericht Mosbach initiierte NS-Verfahren zur Nazi-Euthanasie

    1.2 Beim Amtsgerichts Mosbach initiierte NS-Verfahren zur Nazi-Zwangssterilisierung

  2. Statistiken und Online-Artikel zur Nazi-(Kinder)-Euthanasie

    2.1 Statistiken zur Nazi-(Kinder)-Euthanasie

    2.2 Online-Artikel zur Nazi-(Kinder)-Euthanasie

  3. YouTube-Videos zur Nazi-Euthanasie

Siehe auch:



1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach

Amtsgericht Mosbach: Bildquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht_Mosbach#/media/Datei:Mosbach-kloster-amtsgericht1.jpg

Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach
Telefon:
06261 - 87 0
(Zentrale)
Telefax:
06261 - 87 460
(Zentrale Faxnummer)

NS- und Rechtsextremismus-Verfahren bei der Mosbacher Justiz:
AKTUELLE NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach u.a. seit 03.06.2022 >>>

Historische NS-Verfahren der Mosbacher Justiz >>>

Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach in NS- und Rechtsextremismus-Verfahren >>>

Frühere außergerichtliche NS-Aufarbeitungen 2005 bis 2011 >>>

Frühere gerichtliche NS-Aufarbeitungen 2004 bis 2010 >>>

Nach Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit Beschluss vom 15.12.2022 - 6 S 1420/22 - unterliegt der Nationalsozialismus nicht der grundrechtlich geschützten Weltanschauungsfreiheit gemäß Art. 4 Abs. 1 GG.

Erfahrungen der juristischen Aufarbeitung von Nazi-Euthanasie-Massenmorden bei den Mosbacher Justizbehörden
Die nationalsozialistischen Massentötungsaktionen von kranken und behinderten Menschen in Mosbach-Baden selbst mit den Tatbeteiligungen der Mosbacher Heil- und Pflegeanstalt für Geistesschwache, mit den Ausführungsverantwortlichen von Deportationen in die Vernichtungsanstalten, mit den Tatbeteiligungen des Vormundschafts-Amtsgerichts Mosbach, mit den Tatbeteiligungen des Polizei- und Standesamtes der Vernichtungsanstalt Grafeneck zum Fälschen der Todesursachen und Todesdaten, mit den Nazi-Zwangssterilisierungen von psychisch kranken Menschen, mit dem Profitierungsversuch des Mosbacher Landrates, sowie die NS-Medizin- und Justizverbrechen mit dem Widerstandshandeln des Richters Kreyssig, mit dem Agieren des hochrangigen NS-Schreibtischtäters Hefelmann, mit den Tatbeteiligungen der Mosbacher Staatsanwaltschaft, mit der NS-Zwangssterilisierung von deutsch-afrikanischen Mischlingskindern werden bereits beim Amtsgericht Mosbach in den vom AS entsprechend initiierten und anhängigen Verfahren unter 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23 thematisiert, u.a. mit diesbezüglichen Strafanzeigen gemäß § StPO 158.

Das Amtsgericht Mosbach hat jedoch seit dem 03.06.2022 eine gemäß § 158 StPO ordnungsgemäße Eingangsbestätigung mit den Benennungen der Konkreten Eingabedaten, der Konkreten Sachverhaltsbenennungen mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat, insbesondere zu beantragten NS- und Rechtsextremismus-Strafverfahren, bisher ausdrücklich und EXPLIZIT versagt und NICHT ausgestellt.

Auch für die beim Amtsgericht Mosbach beantragten Wiederaufnahmeverfahren, amtsseitigen Verfügungen und gerichtlichen Prüfungen in NS- und Rechtsextremismus-Angelegenheiten verweigert das Amtsgericht Mosbach ordnungsgemäße Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigungen mit konkreten Sachverhaltsbenennungen.

Siehe dazu auch Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS- und Rechtsextremismusverfahren >>>

Expertise der Forensischen Sachverständigen MA Antje C. Wieck aus Kitzingen zur Aufarbeitung von NS-Verbrechen und NS-Unrecht in der NS-Vergangenheitsbewältigung

Die HIER fallverantwortliche Richterin beim Amtsgericht Mosbach Marina Hess verfügt HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 am 17.08.2022 EXPLIZIT, dass die gerichtlich beauftragte familienpsychologische Forensische Sachverständige für Familienrecht MA Antje C. Wieck, Praxis für KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPIE, Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, eine INHALTLICHE Sachverständigen-Auseinandersetzung mit der Dokumentations-Website "nationalsozialismus-in-mosbach.de" des Kindsvaters, Beschwerdeführers und Nazi-Jägers Bernd Michael Uhl durchführen solle (Siehe im Folgenden!), die diese Sachverständige Gutachterin HIER ABER AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im anhängigen Verfahrenskomplex während ihren zwei gerichtlich bestellten Sachverständigengutachten von 2022 bis 2024 DANN ÜBERHAUPT NICHT durchführt.

UND DIES HIER EXPLIZIT AUCH NICHT bzgl. der DARIN KONKRET thematisierten nationalsozialistischen Verbrechen bis 1945 und deren juristischen, politischen und zivilgesellschaftlichen Aufarbeitungen in der NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945, insbesondere HIER auch in der lokalen-regionalen Fall- und Verfahrenszuständigkeit für Mosbach und für den Neckar-Odenwaldkreis.

Die HIER fallverantwortliche Richterin beim Amtsgericht Mosbach Marina Hess verfügt HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 am 17.08.2022 EXPLIZIT bei der von ihr selbst gerichtlich beauftragten familienpsychologischen Forensischen Sachverständigen für Familienrecht MA Antje C. Wieck, Praxis für KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPIE, Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen eine Sachverständigen-Begutachtung bezüglich "der Notwendigkeit einer psychiatrischen Begutachtung" des Kindsvaters, Beschwerdeführers und Nazi-Jägers Bernd Michael Uhl "zur Beurteilung seiner Erziehungsfähigkeit" (Siehe im Folgenden!). UND DIES NACHDEM UNMITTELBAR ZUVOR das erste gerichtlich beauftragte familienpsychologische Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21 und 6F 9/22 sich für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater ausspricht. HIERBEI unterstellt die fallverantwortliche Mosbacher Amts-Familienrichterin Marina Hess im familienrechtlichen Zivilprozess dem Kindsvater, Beschwerdeführer und Bernd Michael Uhl eine mögliche angebliche psychische Erkrankung und eine damit einhergehende eingeschränkte Erziehungsfähigkeit auf Grund seiner konkreten Nazi-Jäger-Eingaben zu den seinerseits beim Amtsgericht Mosbach beantragten juristischen Aufarbeitungen von konkreten Tatbeteiligungen an NS-Verbrechen und NS-Unrecht 1933-1945 und deren mangelhaften juristischen Aufarbeitungen seitens der deutschen Nachkriegsjustiz seit 1945. UND DIES HIER insbesondere auch in der lokalen-regionalen Fall- und Verfahrenszuständigkeit bei NS-Verbrechen und NS-Unrecht in Mosbach und im Neckar-Odenwaldkreis sowie bezüglich dem Versagen der Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 bei deren juristischen Aufarbeitungen.

Amtsgericht Mosbach unterstellt Bernd Michael Uhl angebliche psychische Erkrankung auf Grund seiner Nazi-Jäger-Eingaben.

SIEHE DAZU AUCH:



1.1 Beim Amtsgericht Mosbach initiierte NS-Verfahren zur Nazi-Euthanasie

BEIM AMTSGERICHT MOSBACH-BADEN seit dem 03.06.2022 unter 6F 9/22 initiiert:


1.2 Beim Amtsgerichts Mosbach initiierte NS-Verfahren zur Nazi-Zwangssterilisierung

AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach:

 




2. Statistiken und Online-Artikel zur Nazi-(Kinder)-Euthanasie

2.1 Statistiken zur Nazi-(Kinder)-Euthanasie

"Diagnose" der zum Abtransport bestimmten Euthanasieopfer im Dritten Reich in den Jahren 1933 bis 1945 in Prozent nach Würzburger Schlüssel

Veröffentlicht von Statista Research Department, 31.03.2002
Opfer der NS-Krankenmorde wurden unter anderem Langzeitpatienten mit entsprechenden Vorerkrankungen. Bei rund der Hälfte der der Opfer wurde "Schizophrenie" und bei rund weiteren 30 Prozent "Schwachsinn" diagnostiziert.
"Rassenhygiene"
Die nationalsozialistische Ideologie sah vor, den "Volkskörper" von allen Gefahren der "Erbgesundheit" zu beschützen und zu befreien. Menschen mit körperlichen Fehlbildungen, geistigen Krankheiten oder sonstigen Behinderungen seien als "Ballastexistenzen" anzusehen und wurden so im ganzen Reich systematisch ermordet. Bereits 1933 wurde die Zwangssterilisation von betroffenen Menschen angeordnet und durchgeführt. Etwa 5.000 Menschen starben durch diese Operationen. Im Oktober 1939 verschärfte Hitler mit der Anordnung zur Ausrottung "lebensunwerten Lebens" schließlich die Vorgehensweise und bis zum Jahr 1941 wurden im Zuge der "Aktion T4" rund 70.000 Menschen geplant in dafür vorgesehenen Tötungsanstalten ermordet.
https://de.statista.com/statistik/


Opfer der nationalsozialistischen Tötungsanstalten im Zuge der "Aktion T4" von 1939 bis 1941 nach Standort

Opfer der nationalsozialistischen Tötungsanstalten im Zuge der "Aktion T4"
Veröffentlicht von Statista Research Department, 03.11.2014
In den Tötungsanstalten der Nationalsozialisten wurden im Zuge der Euthanasieprogramms "Aktion T4" insgesamt rund 70.000 Menschen systematisch ermordet. Sechs dieser speziell auf Euthanasie ausgerichteten Einrichtungen wurden in den Jahren 1939 bis 1941 betrieben.
"Rassenhygiene"
Die nationalsozialistische Ideologie sah vor, den "Volkskörper" von allen Gefahren der "Erbgesundheit" zu beschützen und zu befreien. Menschen mit körperlichen Fehlbildungen, geistigen Krankheiten oder sonstigen Behinderungen seien als "Ballastexistenzen" anzusehen und wurden so im ganzen Reich systematisch ermordet. Bereits 1933 wurde die Zwangssterilisation von betroffenen Menschen angeordnet und durchgeführt. Etwa 5.000 Menschen starben durch diese Operationen. Im Oktober 1939 verschärfte Hitler mit der Anordnung zur Ausrottung "lebensunwerten Lebens" schließlich die Vorgehensweise und bis zum Jahr 1941 wurden im Zuge der "Aktion T4" rund 70.000 Menschen geplant in dafür vorgesehenen Tötungsanstalten ermordet.
https://de.statista.com/


Opfer der nationalsozialistischen Euthanasieprogramme im Dritten Reich zwischen 1933 und 1945

Veröffentlicht von
Bernhard Weidenbach
, 12.01.2021
Im nationalsozialistischen Deutschland wurden geschätzte 600.000 Menschen zwischen 1933 und 1945 Opfer der NS-Rassenideologie. Ungefähr 400.000 dieser Opfer wurden gegen ihren Willen sterilisiert, weitere 200.000 starben entweder an den Folgen oder wurden planmäßig ermordet.
"Rassenhygiene"
Die nationalsozialistische Ideologie sah vor, den "Volkskörper" von allen Gefahren der "Erbgesundheit" zu beschützen und zu befreien. Menschen mit körperlichen Fehlbildungen, geistigen Krankheiten oder sonstigen Behinderungen seien als "Ballastexistenzen" anzusehen und wurden so im ganzen Reich systematisch ermordet. Bereits 1933 wurde die Zwangssterilisation von betroffenen Menschen angeordnet und durchgeführt. Etwa 5.000 Menschen starben durch diese Operationen. Im Oktober 1939 verschärfte Hitler mit der Anordnung zur Ausrottung "lebensunwerten Lebens" schließlich die Vorgehensweise und bis zum Jahr 1941 wurden im Zuge der "Aktion T4" rund 70.000 Menschen geplant in dafür vorgesehenen Tötungsanstalten ermordet.
Vorgehen
Die Euthanasie wurden zynisch nach der Wortbedeutung als "Sterbehilfe" und "Gnade" dargestellt. Beispielsweise erhielten zahlreiche Kinder in so genannten "Kinderfachabteilungen" überdosierte Schmerz- oder Schlafmittel. Viele Opfer gingen jedoch auch an den Folgen von Unterernährung zu Grunde. Im Zuge des Massenmordes der "Aktion T4" wurden viele Opfer gezielt durch die Injektion von Luft oder Vergasung getötet. "T4" steht für die Adresse der Tiergartenstraße 4 in Berlin, von dort aus wurden die Morde geplant und zentral gesteuert. Zwar nahm Hitler 1941 diese Anordnung wieder zurück, jedoch wurden bis Kriegsende noch viel mehr Menschen getötet: Diese Phase bezeichnet man auch als "Wilde Euthanasie." Gemeint sind damit dezentral durchgeführte Morde. Von einer hohen Dunkelziffer ist auszugehen.
Später kam es im Zuge der Nürnberger-Prozesse auch zu Verurteilungen.


Biografien von Opfern der NS-"Euthanasie"-Verbrechen

Von 1940 bis 1945 wurden in Deutschland und Teilen des besetzten Europas an die 300.000 als behindert und psychisch krank eingestufte Menschen ermordet. Ziel der Politik des Dritten Reiches war es, seine Opfer zu vernichten und alle Spuren zu beseitigen. Unser Anliegen ist es, die Lebensgeschichten wieder sichtbar zu machen. In Zusammenarbeit mit Angehörigen und Gedenkinitiativen entstanden bereits zahlreiche Biografien von Opfern der nationalsozialistischen Patientenmorde. Diese Sammlung ist nicht abgeschlossen und wird ständig erweitert.  
https://www.gedenkort-t4.eu/de/biografien


10.000 "unwerte" Kinder, ermordet und missbraucht

Veröffentlicht am 26.01.2012 
Lange schwiegen Ärzte über die Rolle der Medizin im Dritten Reich. Eine Ausstellung in Berlin zeigt nun die Beteiligung der Kinderärzte am Massenmord.
Die Logik mag Leonardo Conti zwingend erschienen sein. 1941 ordnete der "Reichsgesundheitsführer" an: Unheilbar kranke Kinder sollten ihren Eltern weggenommen und in "Kinderfachabteilungen" zusammengefasst werden – angeblich, um ihre Väter und Mütter davon abzuhalten, gesunde Sprösslinge zu vernachlässigen, weil sie sich besonders um den behinderten Nachwuchs kümmerten.
Aber zugleich bedeutete diese Regelung, dass die in ausgewählten Hospitälern untergebrachten kranken Kinder leichter dem NS-Krankenmord zum Opfer fallen konnten.
Contis Anweisung ist nur eines der Schlüsseldokumente der sogenannten Kindereuthanasie. Die Berliner Dokumentationsstelle Topographie des Terrors hat jetzt zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) eine Ausstellung speziell über dieses Verbrechen an wehrlosen kleinen Menschen eröffnet.
Mehr als 30 "Kinderfachabteilungen" soll es gegeben haben, in denen behinderte und angeblich oder tatsächlich unheilbare Kinder von Ärzten und Schwestern gegen jede medizinische Ethik entweder aktiv ermordet oder durch Unterlassung umgebracht wurden – meist verhungerten oder verdursteten die kleinen Patienten.
Wahrscheinlich mehr als 10.000 Kinder wurden auf diese Weise in der NS-Zeit der Vernichtung preisgegeben.
Erst spät wurden die Morde aufgearbeitet
„Es geht hier nicht um moralisch fragwürdige Vergehen, sondern um Verbrechen“, sagt der Historiker Thomas Beddies von der Berliner Universitätsklinik Charité, der die Ausstellung im Auftrag der DGKJ gestaltet hat.
Wie andere Berufsgruppen begannen die Kinder- und Jugendärzte erst vor wenigen Jahren, die Rolle der Mediziner im NS-Staat aufzuarbeiten. Viele Täter hatten nach 1945 ihre Karrieren beinahe bruchlos fortsetzen können.
Erst in den 70er-Jahren kam es zu einzelnen Prozessen. Als einer der ersten hat der Publizist Ernst Klee Anfang der 80er-Jahre das ganze Ausmaß des "Euthanasie"-Verbrechen geschildert.
Die NS-Ideologie des "Recht des Stärkeren" führte zu dieser aus heutiger Sicht perversen Logik – doch für nicht wenige bereits in den 20er-Jahren des 20. Jahrhunderts ausgebildete Ärzte schien dieses Denken überzeugend. Sie glaubten an die Existenz „lebensunwerten Lebens“.
Die Ausstellung im hellen Dokumentationszentrum auf dem Gelände der ehemaligen Gestapo-Zentrale präsentiert unter anderem Dokumente und „Trostbriefe“ an verzweifelte Eltern. Akten illustrieren den Leidensweg der Opfer und die Lebensläufe der beteiligten Mediziner.
Das Beispiel des Werner Catel
Zu den Tätern gehörte Werner Catel. Aus seinem „Lehrbuch zur Pflege des kranken und des gesunden Kindes“ lernten Krankenschwestern nach dem Krieg. Das Werk galt als Standard in der Kinderpflege. Catel hatte sein Wissen schon vor dem Krieg eingesetzt: Als Gutachter in der Nazi-Zeit im „Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung erb- und anlagebedingter schwerer Leiden“.
Unter diesem bürokratischen Deckmantel wurde die Ermordung von mehr als 5000 Kindern organisiert, die von den Nationalsozialisten als „nicht lebenswert“ eingestuft und mit Medikamenten vergiftet wurden.
Zusammen mit zwei Kollegen entschied Catel, ob die meistens mit einer Erbkrankheit oder einer Behinderung geborenen Kinder weiter leben sollten – oder nicht. „Die Kinder wurden auf ihre Nützlichkeit geprüft“, sagt Topographie-Direktor Andreas Nachama.
Der Ausschuss war der Reichskanzlei Adolf Hitlers unterstellt. Angesichts möglicher Proteste sollten Staat und Partei über die geheime Morden nichts erfahren. Auch die „Aktion T4“ stand unter der direkten Kontrolle von Hitlers Büro.
Mehr als 4200 Kinder und Jugendliche wurden 1940/1941 in sechs eigens dafür errichteten Tötungsanstalten mit Kohlenmonoxid vergast. In der Berliner Tiergartenstraße 4, nicht weit vom Standort der heutigen Philharmonie, entschieden Dutzende Beamte mittels Gutachten, die von Ärzten aus dem ganzen Reich verfasst worden waren.
Ein rotes Kreuz auf dem Gutachten bedeutete die Ermordung. Für die Todgeweihten wurde eine Sterbeurkunde mit einem plausiblen Grund ausgestellt. Dann bestiegen sie fensterlose Busse und wurden in die Tötungszentren gebracht. In einer als Duschraum getarnten Gaskammer starben sie einen qualvollen Tod.
Der Kinderarzt Catel rechtfertigte nach dem Krieg die Morde und bestritt jede Schuld. Das Landgericht Hamburg lehnte 1949 ein Verfahren gegen ihn mit der Begründung ab, die „Verkürzung lebensunwerten Lebens“ stehe nicht im Gegensatz zum „allgemeinen Sittengesetz“. Catel starb 1981 – als emeritierter Professor in Kiel.
„Im Gedenken der Kinder“. Topographie des Terrors Berlin. Bis 20. Mai 2012 .
WON
https://www.welt.de/


Juristische Verfahren mit Bezug auf die nationalsozialistischen Euthanasieprogramme während der Nürnberger Ärzte-Prozesse 1945 bis 1952*

Veröffentlicht von
Bernhard Weidenbach
, 12.01.2021
Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es im Zuge der Aufarbeitung der Krankenmorde (Euthanasie) der Nationalsozialisten zu insgesamt 470 Ermittlungsverfahren. Die überwiegende Mehrheit davon (441) fanden auf dem Gebiet der späteren Bundesrepublik statt, nur 29 davon in der sowjetischen Besatzungszone oder der späteren Deutsch Demokratischen Republik. Trotz der geringeren Zahl der Ermittlungsverfahren ist die Quote der Verurteilungen in Ostdeutschland wesentlich höher.
Die Nürnberger Prozesse
Nach dem Zweiten Weltkrieg tagten Gerichte, bestehend aus den alliierten Siegermächten, in dem Versuch möglichst viele schuldige Nationalsozialisten zu überführen und zu bestrafen. Der Begriff "Nürnberger Prozesse" ist insofern ein wenig irreführend, da später Prozesse in ganz Deutschland stattgefunden haben. In Nürnberg jedoch fanden die prominentesten Gerichtsverfahren ob der symbolischen Bedeutung statt, denn dort waren zuvor auch die Rassegesetze beschlossen worden.
In der DDR wurden beispielsweise im Jahr 1950 im Zuge der "Waldheimer Prozesse" ebenfalls viele Fälle von NS-Krankenmorden verhandelt. Dieser Prozess wurde entschieden und mit entsprechend intendierter Wirkung geführt, jedoch kam es hinterher kaum noch zu weiteren Verfahren gegen mutmaßliche NS-Täter. In der Bundesrepublik hingegen wurden noch für weitere Jahre mutmaßliche Täter angeklagt.
"Rassenhygiene"
Die nationalsozialistische Ideologie sah vor, den "Volkskörper" von allen Gefahren der "Erbgesundheit" zu beschützen und zu befreien. Menschen mit körperlichen Fehlbildungen, geistigen Krankheiten oder sonstigen Behinderungen seien als "Ballastexistenzen" anzusehen und wurden so im ganzen Reich systematisch ermordet. Bereits 1933 wurde die Zwangssterilisation von betroffenen Menschen angeordnet und durchgeführt. Etwa 5.000 Menschen starben durch diese Operationen. Im Oktober 1939 verschärfte Hitler mit der Anordnung zur Ausrottung "lebensunwerten Lebens" schließlich die Vorgehensweise und bis zum Jahr 1941 wurden im Zuge der "Aktion T4" rund 70.000 Menschen geplant in dafür vorgesehenen Tötungsanstalten ermordet. Tausende weitere wurden auch nach der zentral gesteuerten "Aktion T4" dezentral getötet.


Siehe auch:


 





2.2 Online-Artikel zur Nazi-(Kinder)-Euthanasie


DEPORTATIONEN HESSISCHER JUDEN
: Mit einem Schild um den Hals in den Tod

VON HANS RIEBSAMEN-AKTUALISIERT AM 19.10.2023-11:03
Hanau: Am Hauptbahnhof warten im Mai 1942 jüdische Bürger auf den Transport nach Kassel.
Von Arolsen aus wurden jüdische Kranke im Oktober 1940 nach Gießen gebracht, dann nach Brandenburg verschleppt und vergast. Anhand von Gesprächen mit Überlebenden hat eine Autorin nun Familienschicksale nachgezeichnet.
Der Holocaust begann in Gießen. Mit einer Aktion, welche die Behörden „Verlegung geisteskranker Juden“ nannten. 126 jüdische Kranke, die aus hessischen Heil- und Pflegeanstalten wie etwa der „Krüppelanstalt“ Bathildisheim in Arolsen in ein Sammellager in Gießen verbracht wurden, wurden am 1. Oktober 1940 von dort nach Brandenburg an der Havel verschleppt. Dort wurden sie in einem Euthanasiemordzentrum wohl sofort nach der Ankunft vergast.
Die Kranken hätten sich nackt ausziehen müssen, berichtet ein Augenzeuge von der Prozedur in der dortigen Anstalt. Man habe ihnen gesagt, dass sie vor der Verlegung in einen anderen Bau baden sollten und von Ungeziefer gesäubert werden müssten. Jedes Mal, wenn das Bad voll gewesen sei, sei die Tür verschlossen worden. „An der Decke des Raumes waren in Form von Brausen In­stallationen angebracht, durch welche man Gas in den Raum ließ“, erinnert sich der Zeuge. „Nach etwa 15–20 Minuten wurde das Gas aus dem Raum gelassen, da man durch den Spion festgestellt hatte, dass sämtliche Personen nicht mehr am Leben waren.“ Anschließend brachen SS-Männer den Toten die Goldzähne aus.
MEHR >>>
https://www.faz.net/


EUTHANASIE-GEDENKTAG 2023

27.01.2023, 10:00 - 11:00 Uhr
Am Freitag, 27. Januar 2023 findet der nationale Gedenktag an die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft statt. Das Klinikum am Weissenhof gedenkt der Opfer unter Beteiligung von Minister Manfred Lucha, MdL.

Die Zeit des Dritten Reiches bedeutete für die damalige Heilanstalt Weinsberg den tiefsten Einschnitt in ihrer Geschichte. Am 18. Januar 1940, begann im Rahmen des Euthanasieprogramms unter dem Decknamen T 4 das systematische Morden in Grafeneck. Es war der Auftakt zu einem unvorstellbaren Verbrechen. Unheilbar psychisch Kranke waren die ersten Opfer eines systematischen, von langer Hand vorbereiteten Ausrottungsplans, der sich später auch gegen andere vom NS-Regime als vermeintlich minderwertige eingestufte Menschengruppen ausweitete.
Nach der offiziellen „Einstellung“ der Euthanasie im Jahr 1941 ging das das Morden jedoch unauffällig weiter: Man ließ die Patient*innen einfach verhungern oder verweigerte ihnen jede medizinische Versorgung. Der Euthanasie fielen insgesamt etwa 300.000 Menschen zum Opfer, 10.654 Menschen waren es allein im württembergischen Grafeneck. Darunter waren auch 908 Patient*innen aus der Heilanstalt Weinsberg, die in den „Grauen Bussen“ nach Grafeneck gebracht worden. Heute erinnern ein Gedenkstein und ein Mahnmal im Klinikum am Weissenhof an Patient*innen, die diesem Verbrechen zum Opfer fielen.
Lange Zeit nach dem Kriege blieb die Erinnerung an die Euthanasie verschüttet oder, wahrscheinlich richtiger, sie wurde verdrängt. Die Bevölkerung war mit dem Wiederaufbau und der Organisation des neuen Lebens beschäftigt, die Täter*innen hatten naturgemäß kein Interesse an einer Aufklärung. Nur wenige wurden zur Rechenschaft gezogen. Erst in den 1980er Jahren wurde langsam begonnen, die Vergangenheit aus der NS-Zeit aufzuarbeiten. Der nationale Gedenktag im Jahr 1996 wurde vom damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog eingeführt.
Dieses dunkle Kapitel der Zeitgeschichte bewegt die Zentren für Psychiatrie bis heute. Wichtig ist, dass neben den Mitarbeiter*innen der Kliniken alle Bevölkerungsgruppen wach und sensibel bleiben und sich auf Dauer mahnend zu erinnern, damit sich solche Ereignisse nie mehr wiederholen können.
Das Klinikum am Weissenhof erinnert in diesem Jahr mit der zentralen Gedenkfeier der Zentren für Psychiatrie mit einer Veranstaltung mit geladenen Gästen unter Beteiligung von Manfred Lucha, Minister für Gesundheit, Soziales und Integration Baden-Württemberg, an die Opfer des Nationalsozialismus. Programmbeiträge sind ein Vortrag von Thomas Stöckle, Leiter der Gedenkstätte Grafeneck zum Thema "Grafeneck 1940 – Geschichte und Erinnerung" sowie ein filmisches Projekt von Auszubildenden der Pflegefachschule am Weissenhof. Musikalisch umrahmt wird die Gedenkfeier vom Pianisten Christoph Soldan. Eine Gang zum Gedenkstein mit einem Beitrag der Klinikseelsorge schließt das Programm am diesjährigen Gedenktag ab.
https://www.klinikum-weissenhof.de/


Massenmord in Kliniken - Euthanasie im Dritten Reich

Planet Wissen 24.03.2022 58:47 Min. UT Verfügbar bis 24.03.2027 SWR

Euthanasie im Dritten ReichAn dem Tag, an dem der Zweite Weltkrieg begann, ordnete Hitler auch die Ermordung von Kranken und Menschen mit Behinderung an. Mehr als 70.000 Patientinnen und Patienten aus Heil- und Pflegeanstalten fielen der Euthanasie-Aktion T4 zum Opfer. Dazu kamen viele weitere tausend Menschen außerhalb von Einrichtungen. Die Opfer der Euthanasie-Verbrechen wurden lange Zeit totgeschwiegen. Inzwischen sind viele Namen und Schicksale bekannt – auch weil sich Angehörige auf die Suche nach ihren ermordeten Vätern, Müttern, Onkel, Tanten und Großeltern gemacht haben.  |  
https://www.planet-wissen.de/
Massenmord in Kliniken - Euthanasie im Dritten Reich | video
Die Mordfabrik Grafeneck | video
Die Anfänge der T4-Aktion | video
Die Mordmaschinerie läuft | video
Der Tod Martin Baders | video
Straffreiheit für die Täter | video
Portrait Sigrid Falkenstein | video
https://www.planet-wissen.de/

Siehe auch Gerichtliche Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>

IM SCHATTEN DER NATIONALSOZIALISTISCHEN „EUTHANASIE“? DIE KARRIERE DER ELSÄSSISCHEN REGIERUNGSSEKRETÄRIN GERTRUD ERNA WOLFF

8. Mai 2017, von Judith Bruskowski

Ein Teil unseres Forschungsprojekts widmet sich der nationalsozialistischen Herrschaft im Elsass, die vornehmlich aus dem angrenzenden Baden durch die dortigen Landesministerien organisiert wurde. In einem Hauptseminar, das Prof. Sylvia Paleletschek und Dr. Marie Muschalek im Wintersemester 2016/17 anboten, beschäftigten sich Studierende der Universität Freiburg mit dieser Grenzgeschichte. Der folgende Beitrag ist Teil einer Reihe von Artikeln, die im Rahmen des Seminars entstanden sind.
Gertrud Erna Wolff wurde am 15. Juli 1896 in Straßburg als Tochter des Oberpostsekretärs Albert Wolff geboren. In dem evangelischen, bürgerlich geprägten Haushalt sah man sich selbst als „preußische Staatsangehörige“. Vermutlich als „Altdeutsche“ in der Reichslandzeit ins Elsass gekommen, gehörte die Familie Wolff 1918 zu jenen Deutschen, die das Elsass verlassen mussten, als es wieder in den französischen Staat eingegliedert wurde. Die zehnköpfige Familie musste dabei laut Selbstaussage mehrere Häuser in Straßburg zurücklassen.
Nachdem Gertrud Wolff die mittlere Reife abgeschlossen hatte, besuchte sie die Handelsschule und nahm erste Tätigkeiten in verschiedenen Firmen hauptsächlich im Raum Rastatt an. Als Büro- und Schreibkraft erlernte sie das Schreibmaschinenschreiben – zu dieser Zeit eine gesuchte Qualifikation, um Diktate „schnell in fehlerfreier Sprache in Maschinenschrift zu übertragen.“ Als „Maschinenschreiberin“ trat sie zunächst 1922 beim Bezirksamt Rastatt in den öffentlichen Dienst ein, in dem sie auch bis 1934 verblieb.
Als im selben Jahr in Rastatt eine neue Pflegeanstalt im ehemaligen Garnisonslazarett errichtet wurde, bewarb sich Gertrud Wolff dort aus eigenem Antrieb um eine Stelle. Ihr Vater sei frisch verstorben und sie wolle diesen Einschnitt nutzen, um den schon lange gehegten Wunsch nach „mehr Selbständigkeit und Abwechslung“, weg von „Schreibmaschinenarbeiten und [der] Aufnahme von Stenogrammen“, umzusetzen. Unter dem für einen rigiden Sparkurs auf Kosten der Insassen berüchtigten Anstaltsleiter Dr. Arthur Schreck nahm Gertrud Wolff im Frühjahr 1934 ihre Karriere in Heil- und Pflegeanstalten – Rastatt sollte nicht die einzige bleiben – zunächst als „Kanzleigehilfin“ auf. Schreck war nicht nur ein willfähriger und überzeugter Gutachter über Leben und Tod bei der sogenannten „Aktion T4“ der Nationalsozialisten, dem organisierten Töten von körperlich und geistig behinderten Menschen sowie psychisch Auffälligen in den Jahren 1940 bis 1941. Auch war die Pflegeanstalt Rastatt dafür bekannt, auf Kosten der Lebens- und Versorgungsbedingungen der Bewohner besonders kostensparend zu arbeiten. So sollen die Räume stark überfüllt, Essensrationen knapp und Therapieangebote kaum vorhanden gewesen sein. Als reine „Verwahranstalt“ konzipiert, bemängelte Schreck abfällig, er erhalte „an Krankenmaterial fast nur Ausschuss“. 1948 wurde Schreck wegen seiner Beteiligung an „Euthanasie“-Verbrechen zu 12 Jahren Gefängnis verurteilt, von denen er aber wie so viele Verurteile nur einen Bruchteil absitzen musste.
Wie andere badische Heil- und Pflegeanstalten war auch Rastatt ab Ende 1939 von diesen „planwirtschaftlichen Maßnahmen“ – eine euphemistische Umschreibung der „Aktion T4“ – betroffen. Sie wurde Anfang 1940 „aufgelöst“ und ihre Bewohner „in eine andere Anstalt verlegt“. Diese harmlos klingenden Umschreibungen bedeuteten für viele der Heiminsassen  die Verbringung in die Tötungsanstalt im ehemaligen Jagdschloss Grafeneck bei Stuttgart und den Tod unter menschenunwürdigen Bedingungen.
Gertrud Wolff war dabei sicherlich nicht eigenhändig an der beschönigend als „Euthanasie“ bezeichneten Tötung „lebensunwerten Lebens“ beteiligt. Doch war sie als Rädchen im Getriebe als Büro-, später als Wirtschaftskraft, sicherlich Mitwisserin. Nach der Auflösung der Rastatter Anstalt – in der Folge auch in der Heil- und Pflegeanstalt Illenau, später noch in Wiesloch – war sie damit beschäftigt, die „administrative Auflösung“ zu übernehmen. Ihre Aufgabe war es, übrig gebliebenes Inventar zu sichten, offen gebliebene Rechnungen abzuwickeln sowie Verwaltungsvorgänge, die mit Auflösung der Anstalt verbunden waren, zu regeln. Bezahlt wurde sie von der sogenannten „Abwickelungsstelle“ in Wiesloch.
Ein Blick auf ihren Werdegang ist notwendig, um ihre daran anschließende Zeit im Elsass zu verstehen, denn auch dort war Gertrud Wolff im Gesundheitswesen beschäftigt. In den Heil- und Pflegeanstalten hatte sie bis dahin erfolgreich eine Karriere von der „Kanzleigehilfin“ über „Kanzlistin“ zur  „Obere[n] Wirtschaftsbeamtin“ durchlaufen – was für sie eine Verbeamtung zunächst auf Zeit, dann auf Lebenszeit sowie einen Aufstieg um insgesamt zwei Besoldungsstufen auf A8a bedeutete. Der NSDAP trat Gertrud Wolff schon 1937, nachdem die Partei ihren Aufnahmestopp beendet hatte, bei.
Im November 1940 bat Gertrud Wolff dann um eine Versetzung nach Straßburg. Wieder ging die Initiative von ihr aus, sie argumentierte explizit mit dem Wunsch, „in die Heimat zurückzukehren“, in der ihre „Eltern […] fast 40 Jahre gelebt haben.“ Erst nach Beendigung aller Abwickelungsarbeiten wurde ihrem Antrag stattgegeben. Ab dem 1. November 1941 trat sie beim Chef der Zivilverwaltung im Elsass ihren Dienst in der Abteilung Gesundheitswesen an, auch hier wieder als Obere Wirtschaftsbeamtin. Als sogenannte „Altdeutsche“, die vor 1918 im Elsass gelebt hatte, kam sie für die Deutschen prinzipiell auch für mittlere Verwaltungsaufgaben in Frage.
Blickt man auf Gertrud Wolffs Lebensweg in der Nachkriegszeit, so ist den wenigen Angaben in den überlieferten Spruchkammerakten zu entnehmen, dass sie zunächst degradiert und auf Bewährung verurteilt wurde. Nach einer „Revision von Amts wegen“ konnte sie allerdings 1949 ihre Säuberungsbescheinigung als „Mitläuferin“ ausgestellt bekommen. Kurz nach Kriegsende fand sie bereits wieder Arbeit im Landratsamt Lörrach, auch hier als Regierungssekretärin. Ungebrochen war sie – wohl aufgrund ihrer Expertise – wieder für das Gesundheitswesen zuständig, zu dessen Aufgabenfeldern abermals die „Irrenfürsorge“ gehörte. 1957 konnte sie ihre Karriere sogar mit einer Beförderung zur „Regierungsobersekretärin“ fortsetzen, gegen die der „Personalrat […] keinerlei Bedenken“ hatte. Bereits im Folgejahr trat sie dann – 62-jährig – ihren Ruhestand an. Was sie nach ihrer Berufszeit tat und wo sie schließlich verstarb – darüber geben ihre Beschäftigungs- und auch Entnazifizierungsakten keine Auskunft. Mit etwas Glück könnten derlei Angaben im Stadtarchiv Lörrach noch zu ermitteln sein.
Taucht man wie bei Frau Wolff in den Werdegang einer Frau im Nationalsozialismus ein, so verdeutlichen sich die Zwänge, denen sie unterlag. Gleichzeitig können aber auch Handlungsspielräume und insbesondere bei ihr Eigeninitiativen ausgemacht werden. An Gertrud Wolffs relativ ungebrochener Karriere über 1945 hinaus kann man – wie in vielen Bereichen der deutschen Gesellschaft – Kontinuitäten ausmachen. Obwohl das Gesundheitswesen ein durch den Nationalsozialismus besonders belasteter Bereich war, wurde Personal in die Nachkriegszeit übernommen und auch die Zuständigkeiten für Heil- und Pflegeanstalten beibehalten. Es wäre spannend, zu untersuchen, ob mit diesen personelle Kontinuitäten auch spezifische Verwaltungspraktiken des Nationalsozialismus überlebten und wie sich die Verwaltung der badischen Heil- und Pflegeanstalten nach 1945 weiter entwickelte.
https://ns-ministerien-bw.de/

Siehe auch:

 




3. YouTube-Videos zur Nazi-Euthanasie

Stetten Grafeneck 1940 - Eine Busfahrt in den Tod
403 Behinderte aus der Anstalt Stetten und der 1939 nach Stetten ausgelagerten badischen Anstalt Kork wurden 1940 mit den „Grauen Bussen“ nach Grafeneck transportiert und dort vergast.
70 Jahre später fand in Stetten eine große Gedenkaktion statt. Im Dorf wurden 403 Stühle mit den Namen der Ermordeten aufgestellt, mit Hussen (Stoffüberzüge für Rückenlehnen), die von Familienangehörigen, Schulklassen und KünstlerInnen gestaltet wurden. Während und nach der Gedenkaktion wurden zahlreiche Interviews geführt: mit dem Historiker Martin Kalusche und dem Leiter der Gedenkstätte Grafeneck, Thomas Stöckle, mit ZeitzeugInnen aus dem Dorf, Menschen mit Behinderungen, VertreterInnen der Einrichtung, Verwandten der Toten und den Aktiven der Gedenkaktion. So entstand ein Kaleidoskop der Erfahrungen und unterschiedlichen Reaktionen auf die Behindertenmorde.
Alle Filme werden als DVD zum Preis von 25 Euro (+ Porto und Verpackung) verkauft.
Bestellung über unsere Kontaktadresse info@allmende-stetten.de oder Tel. 07151.42866.
Webseite: https://www.allmende-stetten.de


26.09.2022 - Experten: NS-Opfer von „Euthanasie“ und Zwangs­sterilisationen anerkennen

Deutscher Bundestag
103.000 Abonnenten
Die Opfer der sogenannten „Euthanasie“-Morde und der Zwangssterilisationen während der nationalsozialistischen Diktatur zwischen 1933 und 1945 sollen als NS-Opfer anerkannt und ihre Schicksal verstärkt ins öffentliche Bewusstsein gerückt und in der historischen Aufarbeitung berücksichtigt werden. Dies war das einhellige Votum in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien am Montag, 26. September 2022.

https://www.youtube.com/watch?v=5-1Gv-rsdFU

https://www.bundestag.de/dokumente/te...

Interview mit Dr. Kuhlbrodt
Vitos
Ein Vortrag von Dr. Dietrich Kuhlbrodt zu den Verbrechen der Nationalsozialisten. Dr. Dietrich Kuhlbrodt, Oberstaatsanwalt a.D. referiert über die Verlegung von Hamburger „Pfleglingen" auf den Eichberg im Zuge des „Euthanasie"-Programms der Nationalsozialisten zwischen 1941 und 1945.


PODCASTS

SWR2
Mannheimer Studie zur "Euthanasie-Aktion T4" - Mörder im Arztkittel

SWR2 Kultur aktuell · 01.12.2021 · 4 Min.
Die Ermordung psychisch kranker und behinderter Menschen durch die Nationalsozialisten war der erste industrielle Massenmord der Geschichte. In einem dreijährigen Forschungsprojekt hat die Historikerin Lea Oberländer erforscht, wie viele Psychiatriepatienten aus Mannheim dem Verbrechen zum Opfer fielen. Im Januar erscheint ihre Dissertation in Buchform im Verlag Regionalkultur, aber schon jetzt präsentiert die junge Historikerin erstmals ihre Forschungsergebnisse im Mannheimer MARCHIVUM. Erschreckende Forschungsergebnisse, die zeigen wie die Mörder im Arztkittel und ihre Helfershelfer versucht haben, durch die Vernichtung der Patientenakten ihre Spuren zu verwischen. Täter, die nach 1945 nur selten zur Verantwortung gezogen wurden.
https://www.ardaudiothek.de/


Eine Stunde History - Deutschlandfunk Nova · Euthanasie im NS-Staat - Die Aktion T4
Am Hauptfriedhof Stuttgart erinnert ein Gräberfeld an 271 Euthanasieopfer.

Eine Stunde History - Deutschlandfunk Nova · 28.05.2021 · 39 Min
Die Nationalsozialisten haben rund 200.000 Menschen mit Erkrankungen oder Behinderungen ermordet. Mit einer Kosten-Nutzen-Analyse, die kaum an Unmenschlichkeit zu übertreffen ist, haben sie diese sogenannte Aktion T4 gerechtfertigt. **********Den Artikel zum Stück findet ihr hier: https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/nationalsozialismus-euthanasie-im-ns-staat-die-aktion-t4.**********Ihr könnt uns auch auf diesen Kanälen folgen: Tiktok: https://www.tiktok.com/@dlfnova und Instagram: https://www.instagram.com/dlfnova.

https://www.ardaudiothek.de/


Siehe auch:




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