Nationalsozialismus in Mosbach - Baden
: Rechtsextremismus und Neofaschismus : Anti-Semitismus : Anti-Ziganismus : Homophobie : Rassismus : Diskriminierung 

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HISTORISCHES & AKTUELLES: 
Nazi-Justiz
und Nazi-Juristen
in Mosbach und Baden
vor und nach 1945

 Zuletzt AKTUALISIERT am 29.12.2024 ! 

Verschweigen, Verleugnen, Verharmlosen von Nazi-Justiz-Verbrechen sowie des historischen Versagens der deutschen Nachkriegsjustiz bei der Aufarbeitung von NS-Verbrechen in Mosbach-Baden:

>>> PROTEST GEGEN RECHTSEXTREMISMUS >>>
Aufforderungen und Anweisungen der seit Jahren beim Amtsgericht Mosbach tätigen KM-Rechtsanwältin aus Walldürn KONKRET an das Amtsgericht Mosbach vom 22.06.2022 unter 6F 202/21 und vom 12.11.2023 unter 6F 228/23, die Nazi-Jäger-Eingaben des KV amtsseitig EXPLIZIT NICHT zu benennen und amtsseitig EXPLIZIT NICHT zu bearbeiten und damit Nazi-Justiz-Verbrechen sowie das historische Versagen der deutschen Nachkriegsjustiz bei der Aufarbeitung von NS-Verbrechen, INSBESONDERE in der Region Mosbach-Baden, zu verschweigen, zu verleugnen und zu verharmlosen.
240130_202_21_PROTEST_gegen_RECHTS_NS_Justiz_BLIND.pdf (809.54KB)
>>> PROTEST GEGEN RECHTSEXTREMISMUS >>>
Aufforderungen und Anweisungen der seit Jahren beim Amtsgericht Mosbach tätigen KM-Rechtsanwältin aus Walldürn KONKRET an das Amtsgericht Mosbach vom 22.06.2022 unter 6F 202/21 und vom 12.11.2023 unter 6F 228/23, die Nazi-Jäger-Eingaben des KV amtsseitig EXPLIZIT NICHT zu benennen und amtsseitig EXPLIZIT NICHT zu bearbeiten und damit Nazi-Justiz-Verbrechen sowie das historische Versagen der deutschen Nachkriegsjustiz bei der Aufarbeitung von NS-Verbrechen, INSBESONDERE in der Region Mosbach-Baden, zu verschweigen, zu verleugnen und zu verharmlosen.
240130_202_21_PROTEST_gegen_RECHTS_NS_Justiz_BLIND.pdf (809.54KB)


BUNDESPRÄSIDENT STEINMEIER bekennt sich am 19.04.2023 zur deutschen Verantwortung für die NS–Verbrechen zum 80. Jahrestag des Gedenkens an den Warschauer Aufstand: „Für uns Deutsche kennt die Verantwortung vor unserer Geschichte keinen Schlussstrich. Sie bleibt uns Mahnung und Auftrag in der Gegenwart und in der Zukunft. Zur ganzen Wahrheit gehört allerdings auch, dass viel zu wenige andere Täter sich verantworten mussten nach dem Krieg."

Seiteninhalt:

  1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach

    1.1.1 Antrag vom 16.04.2023 auf amtsseitige Verfügung des Amtsgerichts Mosbach zur konkreten Beteiligung der Mosbacher Justizbehörden an der Bereinigung der BRD-Gesetzgebung von NS-Sprache und NS-Begriffen als ergänzender Beitrag zur Initiative des Bundesjustizministeriums unter dem Bundesjustizminister Marco Buschmann aus 2023

    1.2 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers

  2. Nazi-Justiz und Nazi-Juristen in Mosbach, Baden und Württemberg

    2.1 Nazi-Marine-Blutrichter Hans Filbinger 

    2.2 Nazi-Jurist Propagandist Hans Abich





1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach

Amtsgericht Mosbach: Bildquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht_Mosbach#/media/Datei:Mosbach-kloster-amtsgericht1.jpg

Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach
Telefon:
06261 - 87 0
(Zentrale)
Telefax:
06261 - 87 460
(Zentrale Faxnummer)

NS- und Rechtsextremismus-Verfahren bei der Mosbacher Justiz:
AKTUELLE NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach u.a. seit 03.06.2022 >>>

Historische NS-Verfahren der Mosbacher Justiz >>>

Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach in NS- und Rechtsextremismus-Verfahren >>>

Frühere außergerichtliche NS-Aufarbeitungen 2005 bis 2011 >>>

Frühere gerichtliche NS-Aufarbeitungen 2004 bis 2010 >>>

Nach Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg mit Beschluss vom 15.12.2022 - 6 S 1420/22 - unterliegt der Nationalsozialismus nicht der grundrechtlich geschützten Weltanschauungsfreiheit gemäß Art. 4 Abs. 1 GG.

Das Amtsgericht Mosbach hat jedoch seit dem 03.06.2022 eine gemäß § 158 StPO ordnungsgemäße Eingangsbestätigung mit den Benennungen der Konkreten Eingabedaten, der Konkreten Sachverhaltsbenennungen mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat, insbesondere zu beantragten NS- und Rechtsextremismus-Strafverfahren, bisher ausdrücklich und EXPLIZIT versagt und NICHT ausgestellt.

Auch für die beim Amtsgericht Mosbach beantragten Wiederaufnahmeverfahren, amtsseitigen Verfügungen und gerichtlichen Prüfungen in NS- und Rechtsextremismus-Angelegenheiten verweigert das Amtsgericht Mosbach ordnungsgemäße Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigungen mit konkreten Sachverhaltsbenennungen.

Siehe dazu auch Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS- und Rechtsextremismusverfahren >>>

Das Amtsgericht Mosbach verweigert zudem bisher Stellungnahmen zu den historisch nachgewiesenen Kontinuitäten von NS-Funktionseliten in der BRD. Das AG MOS verweigert zudem bisher Stellungnahmen zur Kontinuität von NS-Richtern, NS-Staatsanwälten und NS-Juristen nach 1945 und in der BRD, die aber zuvor im Nationalsozialismus privat und beruflich sozialisiert wurden, u.a. auch in Mosbach, in Baden und Württemberg. Das AG MOS verweigert zudem bisher Stellungnahmen zu den NS-Justizverbrechen, auch zu den eigenen.

Das Amtsgericht Mosbach verweigert zudem bisher Stellungnahmen zum Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg (1966 bis 1978) Hans Filbinger, der historisch nachgewiesen vor 1945 als Nazi-Blutrichter und  NS-Militär-Marinerichter Nazi-Justizmorde als Todesurteile veranlasst bzw. ausgesprochen hatte und dazu dann nach 1945 öffentlich zum Ausdruck brachte, dass DAS, was damals Recht gewesen sei, heute nicht Unrecht sein könne.

Das Amtsgericht Mosbach verweigert bisher Stellungnahmen zum Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg (2005 bis 2010) und Juristen Günther Oettinger, der seinen Amtsvorgänger Hans Filbinger, während seiner eigenen Filbinger-Trauerrede im April 2007 öffentlich zum angeblichen Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus zu verklären und zu stilisieren versucht hatte. Und dies sowohl in der eigenen juristischen NS-Aufarbeitung nach 1945 als auch in den Thematisierungen dieser NS-Sachverhalte innerhalb der eigenen NS-Öffentlichkeitsarbeit des AG MOS.


Das Sonderrecht für die Juden im NS-Staat: Eine Sammlung der gesetzlichen Maßnahmen und Richtlinien - Inhalt und Bedeutung (C.F. Müller Wissenschaft)

Das Buch bietet den erschütternden Nachweis über Entwicklung und Ausmaß des gesetzlichen Unrechts der Nazizeit. Knapp 2.000 Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sind nach Gegenstand dokumentiert und chronologisch in vier Zeitabschnitte gegliedert. Das Werk leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur zeitgeschichtlichen Forschung an der Universität, an Schulen und in der politischen Bildung. Wo immer Menschenrechte bedroht sind, ist es bleibende Mahnung. "Dieses Buch zeigt in hervorragender Weise und einmalig durch Aufzählung und Charakterisierung von Hunderten von antijüdischen Gesetzen, Verordnungen, Erlassen, dass das Dritte Reich kein Doppel-Staat war: Etwa auf der einen Seite ein überkommener sauberer Staatsapparat mit "unpolitischer" Exekutive und Justiz, bürokratische Kontinuität wahrend, auf der anderen Seite Gestapo, SS, Konzentrationslager, Gaskammern." (Robert Kempner, Chefankläger der Vereinigten Staaten von Amerika bei den Nürnberger Prozessen) Was hat man eigentlich seinerzeit gewusst? Was konnte man wissen? Wovor hat man damals - bewusst oder unbewusst - die Augen verschlossen? Das Buch ist geeignet, allen jenen weiterzuhelfen, die sich ernsthaft um eine Beantwortung solcher Fragen bemühen. Es zeigt, dass sich der Leidensweg dieser Menschen beinahe bis hin vor die Tore der Vernichtungsstätten vor aller Augen abspielte." (Adalbert Rückerl 1925-1986, Leiter der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg)


Expertise der Forensischen Sachverständigen MA Antje C. Wieck aus Kitzingen zur Aufarbeitung von NS-Verbrechen und NS-Unrecht in der NS-Vergangenheitsbewältigung

Die HIER fallverantwortliche Richterin beim Amtsgericht Mosbach Marina Hess verfügt HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 am 17.08.2022 EXPLIZIT, dass die gerichtlich beauftragte familienpsychologische Forensische Sachverständige für Familienrecht MA Antje C. Wieck, Praxis für KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPIE, Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, eine INHALTLICHE Sachverständigen-Auseinandersetzung mit der Dokumentations-Website "nationalsozialismus-in-mosbach.de" des Kindsvaters, Beschwerdeführers und Nazi-Jägers Bernd Michael Uhl durchführen solle (Siehe im Folgenden!), die diese Sachverständige Gutachterin HIER ABER AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im anhängigen Verfahrenskomplex während ihren zwei gerichtlich bestellten Sachverständigengutachten von 2022 bis 2024 DANN ÜBERHAUPT NICHT durchführt.

UND DIES HIER EXPLIZIT AUCH NICHT bzgl. der DARIN KONKRET thematisierten nationalsozialistischen Verbrechen bis 1945 und deren juristischen, politischen und zivilgesellschaftlichen Aufarbeitungen in der NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945, insbesondere HIER auch in der lokalen-regionalen Fall- und Verfahrenszuständigkeit für Mosbach und für den Neckar-Odenwaldkreis.

Die HIER fallverantwortliche Richterin beim Amtsgericht Mosbach Marina Hess verfügt HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 am 17.08.2022 EXPLIZIT bei der von ihr selbst gerichtlich beauftragten familienpsychologischen Forensischen Sachverständigen für Familienrecht MA Antje C. Wieck, Praxis für KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPIE, Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen eine Sachverständigen-Begutachtung bezüglich "der Notwendigkeit einer psychiatrischen Begutachtung" des Kindsvaters, Beschwerdeführers und Nazi-Jägers Bernd Michael Uhl "zur Beurteilung seiner Erziehungsfähigkeit" (Siehe im Folgenden!). UND DIES NACHDEM UNMITTELBAR ZUVOR das erste gerichtlich beauftragte familienpsychologische Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21 und 6F 9/22 sich für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater ausspricht. HIERBEI unterstellt die fallverantwortliche Mosbacher Amts-Familienrichterin Marina Hess im familienrechtlichen Zivilprozess dem Kindsvater, Beschwerdeführer und Bernd Michael Uhl eine mögliche angebliche psychische Erkrankung und eine damit einhergehende eingeschränkte Erziehungsfähigkeit auf Grund seiner konkreten Nazi-Jäger-Eingaben zu den seinerseits beim Amtsgericht Mosbach beantragten juristischen Aufarbeitungen von konkreten Tatbeteiligungen an NS-Verbrechen und NS-Unrecht 1933-1945 und deren mangelhaften juristischen Aufarbeitungen seitens der deutschen Nachkriegsjustiz seit 1945. UND DIES HIER insbesondere auch in der lokalen-regionalen Fall- und Verfahrenszuständigkeit bei NS-Verbrechen und NS-Unrecht in Mosbach und im Neckar-Odenwaldkreis sowie bezüglich dem Versagen der Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 bei deren juristischen Aufarbeitungen.

Amtsgericht Mosbach unterstellt Bernd Michael Uhl angebliche psychische Erkrankung auf Grund seiner Nazi-Jäger-Eingaben.

SIEHE DAZU AUCH:



1.1.1 Antrag vom 16.04.2023 auf amtsseitige Verfügung des Amtsgerichts Mosbach zur konkreten Beteiligung der Mosbacher Justizbehörden an der Bereinigung der BRD-Gesetzgebung von NS-Sprache und NS-Begriffen als ergänzender Beitrag zur Initiative des Bundesjustizministeriums unter dem Bundesjustizminister Marco Buschmann aus 2023


Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach

1403||(2022)-Z5 2085/2022
Bundesminister der Justiz,
Dr. Marco Buschmann
Mohrenstraße 37, 10117 Berlin

JUMRIX-E-1402-41/878/4
JUMRIX-E-1402-41/878/28
JUMRIX-E-1402-41/878/36
Ministerin Marion Gentges
Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg
Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart

DATUM : 16.04.2023

Siehe auch Online-Dokumentation: www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de

Antrag vom 16.04.2023 auf amtsseitige Verfügung
des Amtsgerichts Mosbach unter
6F 9/22 sowie zu 6F 2/22, 6F 202/21 und 6F 2/23
zur konkreten Beteiligung der Mosbacher Justizbehörden an der
Bereinigung der BRD-Gesetzgebung von NS-Sprache und NS-Begriffen
als ergänzender Beitrag zur Initiative des Bundesjustizministeriums
unter dem Bundesjustizminister Marco Buschmann aus 2023


Erfahrungen mit Thematisierungen der NS-Problematik beim Amtsgericht Mosbach
Bereits beginnend seit dem 03.06.2022 hat der AS konkrete NS- und Rechtsextremismus-Verfahren nachweisbar beim AMTSGERICHT MOSBACH unter benannten Aktenzeichen initiiert. Sowohl das JUSTIZMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG u.a. am 20.06.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 sowie am 20.12.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/28 als auch der LANDTAG BADEN-WÜRTTEMBERG am 10.03.2023  zu PETITION 17/1464 benennen EXLPZIT u.a. vom AS seit 03.06.2022 beim AMTSGERICHT MOSBACH beantragte Verfahren zur juristischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht und nationalsozialistischen Verbrechen, d.h. sowohl strafrechtliche Verfahren gemäß § 158 StPO als auch Wiederaufnahmeverfahren, Verfahren der gerichtlichen Prüfungen und Beteiligungen.

Das AG MOS bestätigt sowohl mit der Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 als auch mit der Mitteilung vom 20.03.2023 unter 6F 2/23, u.a. vom AS gemäß § 158 StPO initiierte NS-Verfahren, auch zu Tatbeteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in der Mosbacher Region, beim AMTSGERICHT MOSBACH-BADEN in SONDERBÄNDEN anzulegen. Das AMTSGERICHT MOSBACH hat jedoch seinerseits seit dem 03.06.2022 zu beantragten NS-und Rechtsextremismus-Verfahren nachweisbar eine gemäß § 158 StPO ordnungsgemäße Eingangsbestätigung mit den Benennungen der Konkreten Eingabedaten, der Konkreten Sachverhaltsbenennungen mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat bisher EXPLIZIT VERSAGT und NICHT AUSGESTELLT.

Noch bestehende Gesetze in 2023 aus der NS-Zeit sollen laut Bundesjustizminister Buschmann von der nationalsozialistischen Sprache bereinigt werden
Bundesjustizminister Marco Buschmann nimmt sich eines Themas an, das Juristen seit Jahrzehnten stört: In einigen Gesetzen gibt es noch immer Begriffe aus der Zeit des Nationalsozialismus. Bundesjustizminister Buschmann wirbt im Februar 2023 dafür, noch bestehende Gesetze aus der Zeit des Nationalsozialismus von NS-Sprache zu befreien. „Eine Prüfung durch mein Haus hat ergeben, dass der noch verbleibende Bereinigungsbedarf – insbesondere auch im Hinblick auf reichsrechtliche Begriffe – zehn Gesetze und zwölf Rechtsverordnungen betrifft“, heißt es in einem Schreiben des FDP-Politikers an mehrere Regierungsressorts. Diese Rechtsvorschriften sollen nun von den jeweils federführenden Ressorts auf „etwaige Bereinigungserfordernisse“ geprüft werden, gegebenenfalls sollten danach entsprechende „Rechtsbereinigungsgesetze“ erlassen werden.

Nach Buschmanns Worten wurde in der Vergangenheit bereits viel erreicht. „Insbesondere mit den früheren Rechtsbereinigungsgesetzen hat das Parlament zahlreiche vorkonstitutionelle Vorschriften, die aus der Zeit des Nationalsozialismus weiter galten, umfassend geändert oder aufgehoben“, betonte der Justizminister. Die bereits reformierten Gesetze würden die Bundesregierung „jedoch nicht von der permanenten Aufgabe entbinden, den Bestand des geltenden Rechts daraufhin zu überprüfen, welche Vorschriften zu bereinigen sind“.

76 Jahre nach dem Ende des Dritten Reiches gibt es in zahlreichen aktuellen Gesetzen der Bundesrepublik in 2021 immer noch Begriffe aus der Nazi-Zeit
So hat der BUNDESTAG in 2021 bereits das Gesetz zur Namensänderung aus 1938 von der NS-Sprache befreit, wo ebenfalls wie in 2023 noch Begriffe wie Deutsches Reich, Reichsregierung, Reichsminister des Inneren, etc. enthalten sind. Mit dem Gesetz werden jüdische Mitbürger während der NS-Zeit antisemitisch stigmatisiert. Diese Initiative zur Reform geht auf den Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, Felix Klein, zurück. In seiner ursprünglichen Form hatte das Gesetz die jüdischen Deutschen verpflichtet, den zusätzlichen Vornamen Sara oder Israel anzunehmen. Nach Angaben des Antisemitismusbeauftragten der BUNDESREGIERUNG zufolge gibt es in 2021 noch knapp 30 weitere Gesetze aus der Zeit des NS-Regimes, die aus ähnlichen Gründen bereinigt werden müssten. Der nun beschlossenen "sprachlichen Bereinigung" des Gesetzes in 2021 komme "hohe Symbolkraft" zu, erklärt Unionsfraktionsvize Thorsten Frei. Der bislang gültige Gesetzestext habe "sprachliche Relikte" enthalten, "die den Eindruck erwecken könnten, das Deutsche Reich wäre ein nach wie vor existierender Staat". Frei verwies darauf, dass das Gesetz von den Nationalsozialisten beschlossen worden sei und dabei auch "antisemitisch motiviert" gewesen sei. "Dies ist nicht nur für Jüdinnen und Juden eine Zumutung, die wir nun endlich beseitigen", erklärt Frei. "Gerade in Zeiten des wieder erstarkenden Judenhasses und der wachsenden Bedrohung durch Rechtsextremisten setzen wir ein klares Zeichen, dass diese Begriffe im Namensrecht nichts mehr zu suchen haben."

Beim AMTSGERICHT MOSBACH beantragte amtsseitig verfügte Beteiligung der Mosbacher Justiz an den neuen Rechtsbereinigungsgesetzen zur Befreiung der landes- und bundesgesetzlichen Texten von nationalsozialistischen Begriffen und NS-Sprache
Noch immer gelten in 2023 Gesetze, die in der Nazi-Zeit in Kraft getreten sind – und das entsprechende Vokabular tragen. Das soll sich laut Aussagen des Bundesjustizministeriums im Februar 2023 ändern. Dies gilt „insbesondere auch im Hinblick auf reichsrechtliche Begriffe“.

Solche NS-Begriffe wie »Reichsregierung« und »Reichsminister« sollen verschwinden, da Bundesjustizminister Buschmann im Februar 2023 plant, Termini aus der NS-Zeit aus Rechtstexten zu tilgen.

Hiermit ergeht an das AMTSGERICHT MOSBACH der oben benannte Antrag auf amtsseitige Verfügung zur konkreten Beteiligung der Mosbacher Justizbehörden an der Bereinigung der BRD-Gesetzgebung von NS-Sprache und NS-Begriffen als ergänzender Beitrag zur Initiative des Bundesjustizministeriums unter Bundesjustizminister Marco Buschmann. Die hier beantragte amtsseitige Verfügung auf Überprüfung der bestehenden Gesetztestexte durch die MOSBACHER JUSTIZ als permanente Aufgabe bezieht sich auf…:

  • Begriffe aus der Zeit des Nationalsozialismus, die keine Bundesgesetze mehr prägen sollen.
  • Begriffe aus der Zeit des Nationalsozialismus, die auch keine Landesgesetze in Baden-Württemberg mehr prägen sollen.


Die Mosbacher Justiz hat, wie bereits zuvor erläutert, Erfahrungen im juristischen Umgang mit Verfahren zur juristischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht und nationalsozialistischen Verbrechen.
.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Michael Uhl



1.2 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers

Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten. Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel *** auf dieser Seite.

Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU DEN OPFERN UND VERFOLGTEN EINERSEITS SOWIE ANDERERSEITS ZU DEN TÄTER*INNEN VON NAZI-VERBRECHEN UND DES NS-TERROR- UND VERNICHTUNGSREGIMES, auch in der NS-Vergangenheitsbewältigung nach 1945, auch in Mosbach und Baden, am Beispiel des Antragstellers von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach in 2022 mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.



2. Nazi-Justiz und Nazi-Juristen in Mosbach, Baden und Württemberg


Zum Gedenken an den Sieg über den Nationalsozialismus

Heidelberg, 08.05.2023
Terminübersicht
10:40 - 12:20
Der 8. Mai ist der Tag, an dem an das Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa gedacht und der Sieg über das nationalsozialistische Deutschland im Jahr 1945 gefeiert wird. Aus diesem Anlass lädt die Akademie für Ältere Heidelberg zu drei Vorträgen ein. Am Montag, 8. Mai, um 10:40 Uhr erinnert Dozent Wolfgang Schäfer an Fritz Bauer, einen bedeutenden Juristen mit Zivilcourage, der unter anderem die juristische Aufarbeitung der Nazi-Vergangenheit im Justizsystem in Nachkriegsdeutschland voranbrachte und den Aufenthaltsort von Nazi-Verbrecher Adolf Eichmann herausfand. Zu Ehren Fritz Bauers wird der neu entstehende Platz auf dem alten Bauhausareal in der Weststadt nach ihm benannt.
Und um 12:20 Uhr spricht Thomas Paeffgen über das Jahr der Hyperinflation in Deutschland vor 100 Jahren, in dem die meisten Menschen wegen der Geldentwertung einen immensen Vermögensverlust erlebten und die junge Weimarer Republik einen entscheidenden Vertrauensverlust erlitt.
Am Montag, 15. Mai, um 14 Uhr greift Dozent Peter Schmidt unter dem Titel „Rassismus – Baustein der Evolution?“ die gegenwärtige Rassismus Diskussion auf und fragt nach ihrer Legitimation im Hinblick auf die allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Dabei wird Zeit für einen anregenden Gedankenaustausch sein. Anmeldung unter Telefon 06221 9750-32 oder per E-Mail an kurse@akademie-fuer-aeltere.de
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Erfolgslose Versuche einer Maßregelung der Wertheimer NSDAP

Rudolf Binz war seit dem 15.07.1930 Landrat von Wertheim.

Vgl. Täter Helfer Trittbrettfahrer, Bd. 7: NS-Belastete aus Nordbaden+Nordschwarzwald, Wolf-lngo Seidelmann: Binz: Volk von Mördern, S.25 - 26.
Binz kam in eine Stadt, in der die NSDAP auf eine überdurchschnittliche Resonanz bei den Wählern stieß. 26 Zu den regionalen NS-Größen zählte der Haslocher Pulvermühlenfabrikant Dr. Hermann Schmidt (1894-1948), der 1930 Parteigenosse und Bezirksleiter in Wertheim geworden war. SA-Sturmbannführer Johann Bonifaz Scherer (1890-1975), ein in Kützbrunn geborener Zollsekretär, befehligte den Sturmbann IV/112.27 Auf Seiten der NSDAP trugen Schmidt und Scherer die Verantwortung dafür, dass es Anfang der 1930er Jahre zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Schlägertrupps der SA und ihren politischen Gegnern kam. So verzeichnete im November 1930 das Bezirksamt Wertheim eine massive Schlägerei zwischen der SA und dem Reichsbanner, einer vor allem den Sozialdemokraten nahestehenden Massenorganisation.28
Im Sommer 1932 eskalierten die Dinge: Wie die Staatsanwaltschaft Mosbach später feststellte, fand am Samstag, dem 2. Juli 1932 gegen 20 Uhr eine KPD- Kundgebung im Wertheimer „Ochsen” statt; am folgenden Sonntag hielten die Kommunisten ein Sportfest im „Sternen” zu Kreuzwertheim ab, das von zahlreichen Parteimitgliedern aus Würzburg besucht wurde. Da die NSDAP zur gleichen Zeit zwei Demonstrationen in Wertheim und Hasloch veranstaltete, kam es zu Massenschlägereien an der Wertheimer Mainbrücke und in der Oberen Eichelgasse. Als Waffen dienten Holzscheite und -prügel. Binz‘ Ehefrau geriet mit ihren Kindern selbst in diese Ausschreitungen und konnte sich nur knapp in den Garten des Fabrikdirektors Ludwig Gille retten. Die Landgendarmerie war überfordert. So legte die SA in Dertingen, wo Hitler bei der Reichspräsidentenwahl im April 1932 angeblich 440 von 450 maximal möglichen Stimmen erhalten hatte, einen gezielten Hinterhalt für die Anhänger der KPD. Obwohl die Gendarmeriestation Dertingen deutlich Präsenz zeigte, kam es auch hier zu Übergriffen.
Binz schaltete umgehend die Staatsanwaltschaft Mosbach ein und forderte Schmidt wie Scherer zur Stellungnahme auf. Schmidt, mittlerweile zum Kreisleiter befördert, antwortete mit provozierender Gelassenheit und wies namens seiner Partei jegliche Verantwortung zurück: „Diese bedauerlichen Vorkommnisse sind einzig und allein den Kommunisten aus Würzburg zuzuschreiben. [...] Seien Sie überzeugt, sehr geehrter Herr Landrat, dass von uns alles vermieden wird, was zu Störungen fuhren könnte. Es liegt gerade in unserem Sinne, mit grösster Ruhe und Vornehmheit den Kampf zu Ende zu führen. [...] Ich darf noch erwähnen, dass die Gendarmerie sich wirklich neutral und tadellos verhalten hat".29 Offenbar arbeitete die regionale NS-Führung mit verteilten Rollen, denn Scherer erhob zur gleichen Zeit öffentlich den Vorwurf, die Polizei habe Partei zugunsten der Kommunisten ergriffen. Binz drohte Scherer zwar strafrechtliche Konsequenzen für den Wiederholungsfall an und verständigte dessen vorgesetzte Behörde, das Hauptzollamt Heidelberg, doch verlief alles im Sande. Anfang September 1932 teilte die Staatsanwaltschaft Mosbach dem nachfragenden Landrat mit, das Ermittlungsverfahren wegen der Ereignisse vom 2. und 3. Juli 1932 werde eingestellt. Grund seien die widerstreitenden Zeugenaussagen, weshalb der wahre Sachverhalt nicht aufgeklärt werden könne.
26 Scheurich, Ellen: Aufstieg und Machtergreifung des Nationalsozialismus in Wertheim, Wertheim 1983, S. 23, 27 f., 48 f. und J 37-J 40.
27 Ebenda S. 34 f. und 94. Scherer änderte 1938 seinen Vornamen in: „Johann Bernhard”. Ausk. Stadt Grünsfeld.
28 GLAK: 387 Zug. J 976/39-451 Pack Wertheim 39.
29 Ebenda Schmidt an Binz v. 07.07.1932

Vgl. Täter Helfer Trittbrettfahrer, Bd. 7: NS-Belastete aus Nordbaden+Nordschwarzwald, Wolf-lngo Seidelmann: Binz: Volk von Mördern, S.25 - 26.

Siehe auch :


Täter Helfer Trittbrettfahrer, Bd. 7: NS-Belastete aus Nordbaden+Nordschwarzwald

Die Buchreihe Täter Helfer Trittbrettfahrer will in zehn regional gestaffelten Bänden das Wissen über den Nationalsozialismus auf dem Gebiet des heutigen Baden-Württemberg neu hinterfragen. 110 Autorinnen und Autoren treten an, um dazu eine möglichst quellengestützte, bewusst faktenbasierte NS-Täterforschung im Lande voranzubringen. 20 von ihnen legen jetzt den siebten Band NS-Belastete aus Nordbaden+Nordschwarzwald vor.



 

Die Juden in den geheimen NS-Stimmungsberichten 1933-1945

 

SCHRIFTEN DES BUNDESARCHIVS 62

2014, Droste Verlag Düsseldorf

!394"

Oberstaatsanwalt Mosbach

Zweimonatlicher Lagebericht

Mosbach, 24.11.1938 GLA Ka, 309/1208

Anläßlich der Aktion gegen die Juden am 10.11.1938 wurden die Ehefrau des *Rabbiners in Mosbach und ihr 86 Jahre alter Vater wegen Widerstands festgenommen; sie hatten sich gegen die Festnahme85 des Rabbiners durch die Gendarmerie Mosbach widersetzt und wurden zu einer Gefängnisstrafe von 4 bzw. 3 Wochen verurteilt.

https://www.bundesarchiv.de/

!421"

Oberstaatsanwalt Mosbach

Bericht für Dezember 1938 und Januar 1939

Mosbach, 24.1.1939 GLA Ka, 309/1209

[...] Ein in Sennfeld ansässiger alter Jude wurde kürzlich vom Sondergericht Mannheim zu 5 Monaten Gefängnis verurteilt, weil er einem Hitlerjungen27 in Sennfeld ein zionistisches Abzeichen angeheftet hatte. [...]

Der Hotelier Karl Friedrich in Mosbach hat gegen den Juden Dr. Max Kowalsky aus Frankfurt Anzeige wegen Hausfriedensbruch erhoben, weil dieser sich bei ihm eingemietet hat, trotzdem in der linken oberen Ecke der polizeilichen Meldescheine, die der Anzeiger jedem Gast zur Ausfüllung vorlegt, sich folgender Vermerk befinde: „Ich mache darauf aufmerksam, daß Juden bei uns keine Aufenthaltsberechtigung haben.“ Der Anzeiger mußte aber zugeben, daß am Tage der Anwesenheit des Juden ein *Schild mit der Aufschrift „Juden unerwünscht“, das sonst gewöhnlich an der Eingangstür zum Hotel hing, gefehlt habe. Der Anzeiger erblickte einen Hausfriedensbruch darin, daß der Jude trotz des oben erwähnten Vermerks auf dem polizeilichen Meldeformular sich bei ihm eingemietet hat. Das Verfahren wurde mangels inneren Tatbestands eingestellt, da dem Beschuldigten möglicherweise nicht genügend zum Bewußtsein gekommen war, daß der Anzeiger Juden grundsätzlich nicht beherbergt. – Der Anzeiger ist Parteigenosse und hat die Anzeige erst eine Woche später erstattet, nachdem ihm von Gästen mitgeteilt worden war, daß der Logiergast Jude gewesen sei. [...]

https://www.bundesarchiv.de

Das Erbe von Fritz Bauer: Öffentliche Wahrnehmung justizieller „Vergangenheitsbewältigung“ (Wissenschaftliche Beitrage Aus Dem Tectum Verlag: Geschichtswissenschaft, 54

Fritz Bauer setzte sich besonders in den 1950er und 1960er Jahren gegen die anhaltenden Verdrängungsmechanismen und Amnestiebestrebungen der deutschen Gesellschaft ein. Dass Bauer in den letzten Jahren zu einer regelrechten Kultfigur geworden ist, wäre ihm selbst wohl kaum eingefallen. Auch wäre dies dem Juristen und Strafverfolger wohl nur in dem Sinne recht gewesen, als es seinem intensiven persönlichen Engagement für eine juristische Aufarbeitung wie öffentliche Aufklärung der NS-Vergangenheit gedient hätte. In der vorliegenden Arbeit sollen die zeitgenössischen Debatten, die heutige Rezeption Bauers sowie sein Wirken untersucht werden, um den mittlerweile gebildeten „Fritz Bauer-Boom“ sukzessive zu begreifen und zu dekonstruieren.


LOTHAR GRUCHMANN
EUTHANASIE UND JUSTIZ IM DRITTEN REICH

Jahrgang 20 (1972), heft 3
Viertljahreshefte für Zeitgeschichte
Seite 273
In seinen ergänzenden Ausführungen war Prof. Heyde offensichtlich bemüht , auch von der medizinischen Seite her etwaige Bedenken gegen die Aktion auszuräumen , indem er de n Kreis der betroffenen Anstaltsinsassen möglichst eng zu ziehen suchte 124 und auf die zahlreichen Sicherungen hinwies, die zur Vermeidung von Irrtümern in das Begutachtungsverfahren eingebaut worden seien. Bei „unsicheren Anstalten " würden die Kranken durch besondere Ärztekommissionen erfaßt werden. Daß der Patient „an fingierter Todesursache " sterbe und das Datum in der Sterbeurkunde nicht stimme , habe seinen Grund einzig und allein im „Geheimhaltungsgebot des Führers" . Daneben werde jedoch ein wahres Standesregister geführt 125. Um bei den Anwesende n für die Ziele der „Aktion T 4 " Verständnis zu gewinnen , zeigte Heyde ungefähr 150 Fotografien von schwer verunstalteten Kranken 126. Als Heyde seinen Vortrag beendet hatte , herrschte nach dem Bericht des damaligen Generalstaatsanwalts von Berlin „bei den Teilnehmer n ein eisiges Schweigen .. . Ich war über die Ungeheuerlichkeit des Gehörten wie vor den Kopf geschlagen und schwer erschüttert .. .Ich habe meinem Nachbarn, dem Kammergerichtspräsidenten Dr. Hölscher, zugeflüstert: ,Jetzt möchte ich sehen, wer vor Scham nicht rot wird.' " 126
Seite 274
Im Anschluß an die Vorträge fand keinerlei Diskussion statt. Der Oberlandesgerichtspräsident von Köln berichtete dazu später: „Es war das Vorlesen einer Anordnung des Führers und daran anschließend die Auslegung dieser Anordnung durch die Vortragenden. Ich bin ... der Auffassung, daß eine Stellungnahme von den teilnehmenden Juristen nicht erwartet wurde und auch gar nicht in Frage kam."128 Der Tagesordnungspunkt wurde vielmehr damit abgeschlossen, daß Schlegelberger erklärte, nachdem „ein rechtlich geltender Erlaß des Führers für diese Maßnahme vorliege, könnten Bedenken gegen die Durchführung der Euthanasie nicht mehr gegeben sein"129, und die Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte beauftragte, ihren nachgeordneten Gerichten bzw. Behörden gegenüber für die Durchführung der Rundverfügung vom 22. April 1941 Sorge zu tragen.
Darüber hinaus wurden die Generalstaatsanwälte angewiesen, alle bei ihnen eingehenden Eingaben und Strafanzeigen, die sich auf die „Aktion T 4 " bezogen, unbearbeitet dem Reichsjustizministerium vorzulegen, während die Oberlandesgerichtspräsidenten den Auftrag erhielten, die Landgerichtspräsidenten über die Aktion und den ihr zugrunde liegenden Erlaß Hitlers mündlich zu unterrichten.
Die Oberlandesgerichtspräsidenten entledigten sich dieses Auftrags meist durch gemeinschaftliche Besprechungen mit ihren Landgerichtspräsidenten, die bei dieser Gelegenheit von ihren — in Form von Gerüchten - bereits gewonnenen Kenntnissen berichteten und im allgemeinen die Auffassung vertraten, daß von der geheimen und getarnten Durchführung besser abgegangen und ein öffentliches Gesetz verkündet werden solle, da die sich aus der Geheimhaltung ergebenden Schwierigkeiten andernfalls kaum abgestellt werden könnten130
.
130
Vgl die Berichte d. OLGPr Darmstadt v. 10. 5. 1941 (Akten d. RJM, Bundesarchiv, Sign. R 22/20019) und d. OLGPr Düsseldorf v. 2. 5. 1941 (a.a.O.). Die Forderung, doch „wenigstens vertrauliche Mitteilung der entsprechenden gesetzlichen Ermächtigung an die Justizbehörden" zu machen, s. z. B. auch im Bericht d. OStA Mosbach v. 23. 5. 1941, im Bericht d. GStA Karlsruhe v. 3. 6. 1941 (a.a.O., Sign. R 22/20020).
https://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/1972_3_2_gruchmann.pdf


Engagiert für den Nationalsozialismus

Datum: 03.07.2023
Kurt Rother leitete von 1964 bis 1982 die heutige Johannes-Diakonie.
Im fideljo berichtete Pfarrer Richard Lallathin über seine Forschungen zu Kurt Rother.
Nachforschungen über ehemaligen Johannes-Diakonie-Vorstand Kurt Rother – Gut besuchter Vortrag im fideljo
Mosbach. Kurt Rother hat sich in die Geschichte der Johannes-Diakonie eingeschrieben. Der Vorstandsvorsitzende der damaligen Johannes-Anstalten stabilisierte ab Mitte der sechziger Jahre die Einrichtung wirtschaftlich, trieb deren Ausbau voran und stand für eine moderne Ausbildung von Fachkräften der Behindertenhilfe. So weit, so bekannt. Dass Rother ein engagierter Nationalsozialist war und hohe Ränge in SA und NS-Studentenschaft bekleidete, ergaben nun Nachforschungen des Pfarrers der Johannes-Diakonie, Richard Lallathin, die dieser rund 70 Zuhörerinnen und Zuhörern bei einem Vortrag im Kultur- und Begegnungszentrum fideljo vorstellte.
Der Vorstandsvorsitzende der Johannes-Diakonie, Martin Adel, wies eingangs auf die Verantwortung hin, kritisch und offen der eigenen Vergangenheit gegenüber zu sein: „Wir müssen zu unserer Geschichte in ihrer Differenziertheit stehen.“ Dekan Folkhard Krall betonte die Freiheit und Verpflichtung der Nachkriegsgeneration, sich mit der Geschichte des Nationalsozialismus zu beschäftigen. Adel und Krall dankten Lallathin für seine Forschungsarbeit.
Seine akribischen Recherchen führten Richard Lallathin zu bisher unbekannten Quellen im Internet und in mehrere Archive, sogar bis ins frühere Ostpreußen. In diesem Teil des damaligen Deutschen Reiches verbrachte der 1912 geborene Rother Kindheit, Jugend und frühes Erwachsenenalter. Er studierte in Königsberg Theologie, dann Jura – und engagierte sich ab den dreißiger Jahren für den Nationalsozialismus. Er war Mitglied der Hitlerjugend, des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbundes und der SA. Jedoch ging Kurt Rothers Engagement weit über bloße Mitgliedschaften hinaus. Der angehende Jurist kletterte in der SA die Rangleiter empor und brachte es bis zum Standartenführer. In seiner Heimat Ostpreußen wurde er Gaustudentenführer und bewegte sich fortan auf der zweithöchsten Führungsebene der NS-Studentenschaft. Offenbar genoss Rother so viel Vertrauen in der Nazi-Führung, dass er 1943 nach Kriegseinsätzen als Soldat in Polen, Frankreich und Russland als Inspekteur der Studentenschaft in München eingesetzt wurde, um an der dortigen Universität auf Linientreue zu achten.
Eines der wenigen erhaltenen Schriftstücke aus Rothers Leben vor 1945 stellte Richard Lallathin bei seinem Vortrag ausführlich vor. In dem Aufsatz „An die Gebildeten unserer Zeit“ rief Rother darin 1944 angesichts der drohenden Niederlage im Krieg zu Gefolgschaft auf und hetzte gegen den „ewigen Juden“ – ein leidenschaftliches Plädoyer für den im Untergang befindlichen Nationalsozialismus, wie Lallathin in seinem Vortrag darlegte.
Sein Engagement für den Nationalsozialismus verleugnete Rother nach dem Krieg. Das belegen Akten zum Spruchkammerverfahren, dem damals verbreiteten Mittel zur Entnazifizierung. Der mehrfach beförderte SA- und Studentenführer machte falsche Angaben, wurde als minderbelastet eingestuft und konnte sich ohne weitere Verfahren oder Strafen ein neues Leben aufbauen. Im Engagement für den Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbund wie auch im Werdegang nach 1945 ist Rothers Biografie der anderer Persönlichkeiten der jungen Bundesrepublik sehr ähnlich. Nach dem Kriegsende setzten ehemals engagierte Nationalsozialisten wie Hanns Martin Schleyer oder auch Mosbachs Bürgermeister im Dritten Reich, Alfred Himmel, ihre Karrieren nahezu bruchlos fort und passten sich der neuen Gesellschaftsordnung einfach an. Kurt Rother brachte es zum charismatischen und weithin anerkannten Unternehmensvorstand, wurde 2005 Schwarzacher Ehrenbürger und bekam die Verdienstmedaille des Landes Baden-Württemberg.
Handelte es sich beim Einsatz Rothers für die Diakonie um eine innere Bekehrung? Diese Frage bewegte nicht nur Lallathin, sondern auch sein Publikum. Klären lässt sie sich jedoch nicht. Denn zumindest nach außen und öffentlich vermied Rother später jede Äußerung zum Dritten Reich. Folgerichtig wurden drängende Fragen, etwa nach dem Schicksal der ermordeten NS-„Euthanasie“-Opfer aus der Johannes-Diakonie, erst nach seinem Abschied aufgearbeitet. Stattdessen beschrieb sich Rother in seinen Erinnerungen als überzeugten Diakoniker. „Seine diakonische Grundhaltung und seine NS-Verstrickung erscheinen uns heute widersprüchlich“, erklärt dazu Lallathin. „Er war klug genug, nach außen mit dem Nationalsozialismus abzuschließen.“
Was den Leiter der Johannes-Anstalten in seinem Leben vor 1945 bewegte und antrieb und wie er sich nach 1945 innerlich dazu stellte, wird wohl größtenteils ein Rätsel bleiben. Und trotzdem ist es wichtig, dass dieses Kapitel seiner Geschichte und damit der Johannes-Diakonie beleuchtet wurde. Darin war sich das Publikum nach Lallathins Vortrag einig.
https://www.johannes-diakonie.de/


Michael Hanauer

Der jüdische Rechtsanwalt Michael Hanauer verlor 1935 im Zuge der NS-Judenverfolgung seine Stelle im Landgericht Mosbach nachdem er dort 24 Jahre dort tätig gewesen war. 

http://www.alemannia-judaica.org/

Siehe dazu auch HISTORISCHES: Judenverfolgung in Mosbach >>>
Siehe dazu auch AKTUELLES: Judenverfolgung in Mosbach >>>

Willi Funk

Im 2. Weltkrieg tödlich verwundete oder verletzte Angehörige der Justiz im NS-Regime wurden ab Mai 1940 in der Zeitschrift Deutsche Justiz in jeweils einer Liste veröffentlicht. Über der Liste war ein "Eisernes Kreuz" mit dem Hakenkreuz in der Mitte des Kreuzes gedruckt. Wie bei ähnlichen Listen anderer NS-Dienste stand über den Namen: Für Führer und Reich gaben ihr Leben:, um den Tod der Angehörigen der NS-Justiz mit dem Pathos des Nationalsozialismus zu verbinden.

Willi Funk, Justizrat in Mosbach, November 1943
https://marjorie-wiki.de/

Max Güde

Max Güde, war als Staatsanwalt in Mosbach a. N. tätig von 1929 bis 1932.

Wenige Wochen nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 äußerte sich Max Güde im engen Kollegenkreis kritisch zur Verhaftung und unwürdigen Behandlung des Reichstagsabgeordneten Ludwig Marum (SPD). Marum war unter Bruch der parlamentarischen Immunität in das KZ Kislau in der Nähe von Bruchsal verbracht worden. Er wurde später, im März 1934, von SA-Männern erdrosselt. Einer der Kollegen hinterbrachte diese Äußerung dem badischen Justizministerium. Dieses war noch nicht gleichgeschaltet und veranlasste die Versetzung von Max Güde an das abgelegene Amtsgericht Wolfach, ein Gericht mit lediglich einer planmäßigen Richterstelle.

Max Güde war seit 1933 Mitglied der NS-Volkswohlfahrt und seit 1934 des NS-Rechtswahrerbunds.[2] Er trat 1939 der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 8.359.749),[3] nahm dort jedoch keine Ämter wahr. In Wolfach trat Max Güde trotz des allgemeinen Drucks des NS-Staates auf Staatsdiener, kirchliche Bindungen zu lösen, auch öffentlich als praktizierender Katholik in Erscheinung. Im Jahr 1939 wurde er in einer geheimen Beurteilung durch die Partei als „weltanschaulich ungefestigt“ und „konfessionell gebunden“ bezeichnet.

Güde hat sich in der BRD um die Aufarbeitung des von der deutschen Justiz im Dritten Reich begangenen Unrechts verdient gemacht. Er hat als Generalbundesanwalt durch den Empfang des SDS-Aktivisten Reinhard Strecker, den Hauptinitiator der Ausstellung Ungesühnte Nazijustiz, in seinen Karlsruher Amtsräumen ein großes öffentliches Echo hervorgerufen. Bei der Verjährungsdebatte im Deutschen Bundestag in 1965 um eine Verlängerung der Verjährungsfrist für NS-Verbrechen gehörte Güde zur Mehrheit seiner Fraktion, die eine Lösung suchte, um noch ungeahndete NS-Taten nicht verjähren zu lassen.
https://de.wikipedia.org/

Siehe auch :

Siehe dazu auch

NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Antrag auf gerichtlich zu beantragende Aberkennung der Promotion in den Rechtswissenschaften von Karl Roland Freisler, Präsident am Nazi-Volksgerichtshof
220711_uhl_ag_mos_ja_roland_freisler.pdf (186.87KB)
NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Antrag auf gerichtlich zu beantragende Aberkennung der Promotion in den Rechtswissenschaften von Karl Roland Freisler, Präsident am Nazi-Volksgerichtshof
220711_uhl_ag_mos_ja_roland_freisler.pdf (186.87KB)


Wilhelm Müller

Wilhelm Müller (* 30. Januar 1902 in Mosbach; † 16. Januar 1993 in Ettlingen) war ein deutscher Jurist. Nach dem abgelegten Abitur, dem Studium der Rechtswissenschaften, das er mit der Promotion abschloss, war Wilhelm Müller in der Folge nach unterschiedlichen Richterstellen als Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht Karlsruhe sowie von 1963 bis zu seiner Verabschiedung in den Ruhestand 1967 als Präsident des Oberlandesgerichts eingesetzt.
https://de.wikipedia.org/

WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN vom *** an das Amtsgericht Mosbach zur Aufhebung des Entnazifizierungsbeschlusses von Julius Karg, NS-Jurist, badischer Landesbeamter, maßgeblich verantwortlich für die Enteignung und Beraubung der Juden im Reichsgau Baden-Elsass, letzter Wohnsitz in Mosbach bis 15.04.2004


Julius Karg

Karg, Julius (13.11.1907 Mannheim – 15.4.2004 Mosbach): Jurist, ab 1933 SS-Mitglied (Obersturmführer), seit 1937 NSDAP-Mitglied und bad. Landesbeamter, am 21.6.1940 zum Chef der Zivilverwaltung im Elsass versetzt, 1940-1942 Landkommissar und NSDAP-Kreisrechtsamtsleiter in Rappoltsweiler, in zahlreiche Korruptionsfälle verstrickt, 1942 Parteiausschluss, 1943 wegen „Untreue“ zu 12 Jahren Zuchthaus verurteilt, strafrechtliche Verurteilung nach dem Krieg revidiert.
(Dr. Wolf-Ingo Seidelmann)
https://ns-ministerien-bw.de/

Karriere während der NS-Zeit
Am 1. Juli 1933 trat er dem SS-Reitersturm bei, nachdem er dem Nationalsozialismus zunächst keine Beachtung geschenkt hatte. 1934 wechselte er zur SS-Nachrichtentruppe. Während er in seinem Dienstzeugnis vor allem als minderbegabter, aber fleißiger Jurist galt, galt er politisch zunächst als unzuverlässig und auf den eigenen Vorteil bedacht. Nachdem er zum 1. Mai 1937 in die NSDAP eingetraten war, gelang ihm die Anstellung im Staatsdienst. Zunächst wurde er Abteilungsleiter beim Landratsamt Säckingen, anschließend wurde er zum Landratsamt Waldshut versetzt, wo er zum Beamten auf Lebenszeit ernannt wurde. Von März 1939 bis Juni 1940 arbeitete er im Polizeipräsidium Freiburg und wurde nebenberuflich Rechtsberater der örtlichen SS-Standarte.[2]

Nach der Besetzung des Elsass wurde Karg von Gauleiter Robert Wagner zum Landkommissar von Rappoltsweiler (heute: Ribeauville) ernannt. Im Dezember 1941 wurde er zum Landrat ernannt. Gleichzeitig wurde er in der 123. SS-Standarte in Colmar zum Obersturmführer befördert. Daneben war er Verbindungsführer zum HJ-Bann 742 und gehörte dem Sicherheitsdienst des Reichsführers SS. In der NSDAP-Kreisleitung wurde er Kreisrechtsamtsleiter.[2]

Zusammen mit seinem Parteigenossen, dem skrupellosen Walther Kirn, der von Wagner zum Kreisleiter berufen wurde, baute er in Rapportsweiler ein System schwarzer Kassen auf, das sich vor allem aus dem herrenlos gewordenen jüdischen Vermögen speiste, aber auch weitere Geldquellen von rassisch und politisch verfolgten Personen veruntreute. Karg baute in Rapportsweiler eine Inkasso-Abteilung auf, die Beuteobjekte aus der näheren Umgebung verwaltete, darunter das Stofflager von Arthur Schwartz aus Markirch, das 35.000 laufende Meter umfasste, den Weinkeller des Fabrikanten Carl Schlumberger sowie Stofflager und Inventar von Lucie Heimendinger. Dabei setzten sich Karg und Kirn jedoch über die Regelungen hinweg, dass das beschlagnahmte Vermögen dem Reich zustehe. Stattdessen bereicherten sie sich und ihre Komplizen.[3]

Haftstrafe und Gefangenschaft

Mitte 1942 kam ihnen die NS-Justiz auf die Schliche. Kirn setzte sich in den Osten ab, wurde aber später festgenommen. Karg wurde allen Ämtern enthoben und aus der NSDAP und später auch aus der SS ausgeschlossen. Am 26. September wurde er schließlich verhaftet. 1943 wurde ihm der Prozess gemacht. Nachdem Gauleiter Wagner zunächst sogar die Todesstrafe für möglich befand, wurde schließlich nur eine Gefängnisstrafe gefordert. Kirn wurde zu neun Jahren Zuchthaus verurteilt und verstarb 1944 im Zuchthaus von Bruchsal an Herzschwäche. Karg dagegen erhielt zwölf Jahre Zuchthaus, die er bis Dezember 1944 in Bruchsal absaß. Anschließend wurde er auf Grund der militärischen Lage an die Front berufen. Dort gehörte er einer Sondereinheit der Waffen-SS an, in der er sich bewähren sollte. Er wurde dort gezwungen, Minen zu räumen. Unter anderem diente er in Ungarn, in der Türkei und an der Moldau.[4]

Am Ende des Zweiten Weltkriegs wurde er von amerikanischen Truppen gefangen genommen und der sowjetischen Armee übergeben. Zunächst im sibirischen Straßenbau eingesetzt, wurde er wegen Herzproblemen nach Aserbaidschan versetzt. 1947 wurde er aus der Kriegsgefangenschaft entlassen und kehrte zurück nach Deutschland.[5]

Nach dem Zweiten Weltkrieg

Nach der Heimkehr arbeitete er als Handelsvertreter. Im Entnazifizierungsverfahren präsentierte er sich als Opfer der NS-Justiz und verschwieg einige Daten aus seinem Lebenslauf, spielte seine SS-Mitgliedschaft herunter und verschwieg große Teile seiner Strafakte. Zu seiner Verteidigung konnte er den nationalsozialistischen Bürgermeister von Stetten, Anton Flad, anführen, der ihm bescheinigte, angeblich ein Parteigegner zu sein. So wurde er am 14. April 1948 als Mitläufer eingestuft. In dem skandalösen Urteil wurde ihm sogar bescheinigt, er wäre „innerlich dem NS abgeneigt, ja gegensätzlich gesinnt“ gewesen.[6]

Anschließend versuchte er auch seine strafrechtliche Verurteilung vom Landgericht Mannheim aufheben zu lassen. Dieses scheiterte jedoch kläglich. Zwar wurde das ursprüngliche Urteil aufgehoben, weil es auf der Volksschädlingsverordnung beruhte, doch dass LG Mannheim sah es als erwiesen an, dass er seine Machtbefugnisse ausgenutzt habe, um sich selbst zu bereichern. Es verurteilte ihn zu einer Zuchthausstrafe von drei Jahren, wobei jedoch 26 Monate wegen der NS-Haft als verbüßt galten. Der Rest wurde zur Bewährung ausgesetzt.[7]

Auf Grund des Urteils wurde das Entnazifizierungsverfahren auf Drängen des Mannheimer Oberstaatsanwalt Willy von Mühlenfels erneut aufgenommen. Es gelang Karg jedoch die Schuld weitestgehend auf den von ihm ernannten Mitarbeiter Albert Florian zu lenken, den er als Leiter der Inkasso-Abteilung einsetzte. Auch sah sich die Spruchkammer durch die neuen Beweise nicht genötigt, sein damaliges Urteil zu revidieren, obwohl die Schuld Kargs immanent war. Er wurde zwar nun als Minderbelasteter geführt, doch die Schwere seiner eigentlichen Schuld wurde nicht anerkannt.[8]

1950 gelang es seinem Anwalt nach einer Berufungsverhandlung unter Vorsitz von Walter Jellinek zu erreichen, dass das zweite Verfahren aufgehoben wurde. So ging Karg wieder als Mitläufer aus dem Entnazifizierungsprozess hervor.[9]
Karg war anschließend als Handelsvertreter tätig. Es folgten weitere Gnadengesuche, die jedoch alle abschlägig beschieden wurden. Im Januar 1959 entschied jedoch das Stuttgarter Justizministerium, dass über seine Verurteilung im Strafregister nur eingeschränkt Auskunft gegeben werden dürfe. Im Rahmen eines lukrativen Postens in der Rüstungsindustrie versuchte er letztmals seinen Eintrag streichen zu lassen, was ihm abermals nicht gelang. Danach verliert sich jedoch seine Spur und es ist nicht bekannt, wie seine Nachkriegskarriere weiter ging. Er verstarb am 15. April 2004 in Mosbach.[10]
https://de.wikipedia.org/wiki/Julius_Karg


Biografie eines NS-Täters

Marchivum
22.10.2018 VON PWR
https://www.mannheimer-morgen.de/


Vortrag: Julius Karg - Ein korrupter Plünderer jüdischer Vermögen im Elsass

Portrait Julius Karg MARCHIVUM
Der in Mannheim geborene SS-Obersturmführer Julius Karg ist ein opportunistischer Karrierist im badischen Staatsdienst, der 1942 den größten Korruptionsskandal im besetzten Elsass auslöst. 1943 als „Volksschädling“ zu 12 Jahren Zuchthaus verurteilt, stellt er sich nach 1945 als Opfer des Nationalsozialismus dar.
Mit Dr. Wolf-Ingo Seidelmann
MI, 24.10., 18 Uhr | MARCHIVUM, Friedrich-Walter-Saal (6. OG)
https://www.marchivum.de/


Julius Karg

Von ruewa_kugelberg_admin | 29. Februar 20200 Kommentare
(1907-2004), Jurist, 1940-1942 Landkommissar und NSDAP-Kreisrechtsamtsleiter in Rappoltsweiler/Elsass
Der Jurist Julius Karg sorgte, so sein Biograf Wolf-Ingo Seidelmann, 1942 für den bis dahin größten Korruptionsskandal im besetzten Elsass. Der Landkommissar bereicherte sich wie kein anderer an beschlagnahmtem jüdischem Vermögen, so sehr, dass es sogar den Nazis zu viel wurde. Karg wurde angeklagt und entging 1943 nur knapp dem Todesurteil. Sein Lebenslauf eignete sich nach 1945 bestens dazu, trotz NSDAP-Mitgliedschaft seit 1937 und trotz seiner Funktion bis 1942 plötzlich seinen Antifaschismus zu behaupten. Das allerdings nahm ihm auch bei großem Wohlwollen gegenüber Altnazis niemand mehr ab.
Beschrieben in:
– THT 7, S. 144-160
Kategorie:
https://kugelbergverlag.de/


Kreis Rappoltsweiler

Im Zweiten Weltkrieg stand Elsaß-Lothringen von 1940 bis 1944 unter deutscher Besatzung. Während dieser Zeit bildete das Gebiet des Arrondissements Rappoltsweiler den Landkreis Rappoltsweiler.[2] Es wurde nicht im völkerrechtlichen Sinne annektiert, sondern war dem Reichsgau Baden-Elsaß unterstellt. Zwischen November 1944 und Februar 1945 wurde das Kreisgebiet durch alliierte Streitkräfte befreit und an Frankreich zurückgegeben.

Landkommissar
1940 Julius Karg 
Landräte
1940–1943Julius Karg
https://de.wikipedia.org/


Reichsgau Baden-Elsass
Gau Baden

Der Gau Baden war eine Verwaltungseinheit der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP). Er bestand seit 1925, vom 22. März 1941 bis 1945 trug der Gau den Namen Baden-Elsass. Gelegentlich wird auch der inoffizielle Name Gau Oberrhein benutzt.
Das Gaugebiet entsprach nicht ganz dem von Baden.[1] Wagner betrieb 1940 die Bildung eines neuen Reichsgaus „Oberrhein“ unter Einschluss des besetzten Elsass, der aber formell nicht zustande kam, wohl aber der Gau Baden-Elsass der NSDAP am 22. März 1941.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gau_Baden

2. 8. 1940
Das bisher französische Arrondissement Ribeauvillé im Departement Haut Rhin tritt zum Bezirk des Chefs der Zivilverwaltung im Elsaß.
Umbenennung
des Departements Haut Rhin in Bezirk Oberrhein,
des Arrondissements Ribeauvillé in Landkreis Rappoltsweiler.
Sitz der Verwaltung des Landkreises Rappoltsweiler ist die Stadt Rappoltsweiler.
Es gilt die Gemeindeordnung für Elsaß-Lothringen vom 6. 6. 1895.
1. 1. 1941
Einführung des Rechts der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935.
1. 8. 1941
Einführung der Verordnung über die Landkreisselbstverwaltung im Elsaß (Landkreisordnung) vom 18. 7. 1941;
Aufhebung des Bezirks Oberrhein.
1. 4. 1941
Eingliederung der Gemeinde Ingersheim aus dem Landkreis Rappoltsweiler in die Stadt und den Stadtkreis Kolmar.
1. 9. 1944
Der Landkreis Rappoltsweiler12 im Bezirk des Chefs der Zivilverwaltung im Elsaß umfaßt 31 Gemeinden.
Sitz der Verwaltung sit die Stadt Rappoltsweiler.
Landkommissar (Landkreis Rappoltsweiler):
- . . 1940: Regierungsrat Dr. Julius Karg versetzt vom Polizeipräsidium in Freiburg i. Br. nach Rappoltsweiler18,
-   . 10. 10. 1942 in den einstweiligen Ruhestand versetzt (Untersuchungshaft).
1943: Oberregierungsrat Wolfgang Bechtold, abgeordnet von der Parteikanzlei (kommissarisch19
http://www.territorial.de/


Julius Karg: größter Korruptionsskandal im besetzten Elsass und die deutsche Nachkriegsjustiz :

* 13.11.1907 in Mannheim, † 15.04.2004 in Mosbach / Wolf-Ingo Seidelmann
Erscheinungsform: Aufsatz
Autor/Urheber:
Seidelmann, Wolf-Ingo
Erschienen:
2017
In: Täter, Helfer, Trittbrettfahrer / hrsg. von Wolfgang Proske - Band 7. - 1. Auflage. - (2017), Seite 144-160 : 1 Porträt
Signaturen: BLB Karlsruhe: 114 A 4478
Personenbezüge:
Karg, Julius
Schlagwörter: Biografie, Porträt
07 Biografie
Weiter im Partnersystem: https://www.statistik-bw.de/LABI/LABI.asp?ID=4787243
https://www.leo-bw.de/

Täter Helfer Trittbrettfahrer – Band 7
NS-Belastete aus Nordbaden + Nordschwarzwald

Die Buchreihe „Täter Helfer Trittbrettfahrer" will in zehn regional gestaffelten Bänden das Wissen über den Nationalsozialismus auf dem Gebiet des heutigen Baden-Württemberg neu hinterfragen. Über hundert Autor*innen treten an, um dazu eine möglichst quellengestützte, bewusst faktenbasierte NS-Täterforschung im Lande voranzubringen. Zwanzig von ihnen legen jetzt den sechsten Band „NS-Belastete aus Südbaden“ vor.
Denn die regionale NS-Vergangenheit darf nicht schöngeredet und in ihren entscheidenden Zusammenhängen totgeschwiegen werden. Gerade in „postfaktischen“ Zeiten kommt es darauf an, hart an der Sache, aber gleichzeitig entideologisiert und kontextbezogen nachzuforschen. Dabei müssen neben den Toptätern auch solche NS-Belastete untersucht werden, deren persönliche Schuld zunächst als Marginalie erscheinen mag. Weil aber solche Täter in ihrer großen Masse ganz erheblichen Anteil an der Akzeptanz des Unrechtsregimes unter der Mehrheit der Deutschen hatten, sind es gerade die Helfershelfer und Trittbrettfahrer aus der zweiten und dritten Reihe, ohne die der Nationalsozialismus heute nicht angemessen verstanden werden kann.
385 Seiten
ISBN 978-3-945893-08-1
19,99 €
https://kugelbergverlag.de/


Landesarchiv Baden-Württemberg

Datengeber
Landesarchiv Baden-Württemberg
Link auf diese Seite
Karg, Julius Josef, geb. 13.11.1907 in Mannheim
Archivaliensignatur:
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 309 Nr. 6008
Alt-/Vorsignatur:
1 AR 129/48
Kontext:
Staatsanwaltschaften >> Staatsanwaltschaft Mannheim >> Strafprozess- und Ermittlungsakten (Hauptbeklagte A-Z) >> K-L
Laufzeit:
1949-1958
Enthältvermerke:
Enthält: Strafvollstreckungsheft
Umfang:
0,5 cm
Archivalientyp:
Strafprozessakten
Sonstige Erschließungsangaben:
Gegenstand: Aufhebung des Urteils des Sondergerichts in Straßburg wegen Untreue u.a.
Bestand:
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 309 Staatsanwaltschaften
Weitere Objektseiten:
Objekt im "Archivportal-D" anzeigen
Rechteinformation:Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/






Siehe auch :


JUSTIZ IN BADEN-WÜRTTEMBERG

JUSTIZ
Ehemaliger Gerichtspräsident Günther Weinmann verstorben

30.05.2022
Günther Daniel Weinmann, geboren am 26. März 1924 in Stuttgart, war nach dem Abitur an der Zeppelin-Oberrealschule in Stuttgart ab 1942 als Soldat in Frankreich und Russland. Schwer kriegsversehrt heimgekehrt, studierte er 1945 bis 1946 in Stuttgart Volkswirtschaft und anschießend bis 1950 Rechts- und Staatswissenschaften in Tübingen. [...] Er regte schon 1989 als einer der Ersten gegenüber dem Justizministerium die Errichtung eines Mahnmals im Justizviertel für die in der Zeit des Nationalsozialismus im Justizgebäude in Stuttgart Hingerichteten an.
https://www.baden-wuerttemberg.de/

Filbinger - eine deutsche Karriere

'Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein' – so rechtfertigte Hans Filbinger seine verhängnisvolle Tätigkeit als NS-Marinerichter und löste damit einen der größten politischen Skandale der Bundesrepublik Deutschland aus. Der politische Skandal um Hans Filbinger, den ehemaligen NS-Marinerichter und späteren Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg, liegt nun schon länger zurück. Schon die historischen Fakten, die exemplarisch eine Karriere erst im NS-Staat und dann in der Bundesrepublik Deutschland offenbarten, waren empörend genug. Filbingers Versuch einer Selbstverteidigung aber machte aus der Empörung einen handfesten Skandal, der den Ministerpräsidenten schließlich zu Fall bringen sollte. Obwohl der Fall Filbinger schon 1978 von Journalisten gut recherchiert wurde, gibt es bis heute in Buchform nur parteipolitisch motivierte Apologien, aber keine umfassende, sachliche und kritische Darstellung. Beiträge von: Otto Gritschneder, Manfred Messerschmidt, Tilmann Moser, Florian Rohdenburg, Andreas Streit, Wolfram Wette.

Die erschreckendsten NS-Justiz-Fälle in Heidelberg

Frank Engehausen untersuchte die Urteile des NS-Sondergerichts für Heidelberg und stieß auf überraschend viele Denunzianten.
06.04.2022
Von Klaus Welzel
Heidelberg. "Tatort Heidelberg" heißt die Sammlung von 52 Fällen aus der NS-Justiz, die Frank Engehausen untersuchte. Im RNZ-Interview lässt der Professor am Historischen Seminar der Uni Heidelberg, die spektakulärsten und erschreckendsten Fälle Revue passieren.
Herr Professor Engehausen, Sie haben Urteile des NS-Sondergerichts Mannheim während ...
https://www.rnz.de/

Staufermedaille für Fritz Endemann

AUSZEICHNUNG
24.07.2020
Justizminister Guido Wolf hat Fritz Endemann die Staufermedaille verliehen und seine Verdienste zur Aufarbeitung der Gräueltaten der NS-Justiz gewürdigt.
Justizminister Guido Wolf hat im Rahmen einer Feierstunde am Donnerstag, 23. Juli 2020, am Landgericht Stuttgart Fritz Endemann die Staufermedaille überreicht und seine großen Verdienste zur Aufarbeitung der Gräueltaten der NS-Justiz gewürdigt. Unter anderem auf seine Initiativen hin und unter seiner maßgebenden Beteiligung wurde die ehemalige Gestapo-Zentrale in Stuttgart als Lern- und Gedenkort erhalten, am Landgericht Stuttgart ein Mahnmal zum Gedenken der Opfer der Justiz im Nationalsozialismus errichtet und ebenfalls dort eine Dauerausstellung mit einer Erinnerungsstätte eröffnet. Wolf sagte: „In der Nachkriegszeit war unter den Stuttgarter Richtern und Staatsanwälten keine große Bereitschaft vorhanden, sich mit dem hier begangenen Unrecht auseinanderzusetzen. Sie, Herr Endemann, haben es mutig getan. Als einer der Ersten legten Sie den Finger in die Wunde. Und die Wunde ist tief. Das hat uns auch Ihre Arbeit immer wieder gezeigt.“
Aufarbeitung von NS-Verbrechen in der Justiz
Nahezu 30 Jahre lang hat sich Endemann, selbst über 30 Jahre Verwaltungsrichter am Verwaltungsgericht Stuttgart, nachhaltig und intensiv mit der Aufklärung des in der Zeit des Nationalsozialismus begangenen menschenverachtenden Unrechts der Polizei und insbesondere der Justiz befasst. Sein besonderes Augenmerk galt auch der Aufklärung der NS-Willkürjustiz des damaligen Sondergerichts Stuttgart und der Strafsenate des Oberlandesgerichts Stuttgart, sowie der 432 Opfer, die im Lichthof des früheren im September 1944 zerstörten Justizgebäudes in Stuttgart als zentraler Hinrichtungsstätte des NS-Regimes in Baden-Württemberg von 1942 bis 1944 hingerichtet worden sind. Im Jahr 1989 brachte Endemann die Anregung zur Errichtung eines Mahnmals vor und sorgte mit dafür, dass heute am Landgericht Stuttgart die Inschrift zur Erinnerung anhält: „Den Opfern der Justiz im Nationalsozialismus zum Gedenken – Hunderte wurden hier im Innenhof hingerichtet – Den Lebenden zur Mahnung“.
Auf seine Initiative hin und unter seiner wegweisenden Mitarbeit in der Lenkungsgruppe eröffnete 2019 am Landgericht Stuttgart eine Ausstellung zur NS-Justiz, die zudem an die im Innenhof des früheren Landgerichtsgebäudes Hingerichteten erinnerte. Maßgebliche Impulse stammten hier von Endemann, der ein eigenes inhaltliches Konzept erarbeitet hatte. Darüber hinaus forschte er, publizierte mehrere Beiträge und organisierte Vorträge und Tagungen zum Thema der NS-Verbrechen in der Justiz. Justizminister Wolf dankte für seine außergewöhnlichen Leistungen und Verdienste und sagte: „Das Mahnmal für die Opfer der NS-Justiz und die Dauerausstellung am Landgericht Stuttgart verdanken wir zu großen Teilen Ihrem unermüdlichen Wirken. Die Aufarbeitung dieser schrecklichen Verbrechen und die Erinnerungskultur in Stuttgart, die wir heute haben, trägt Ihre Handschrift.“ Und weiter: „Fritz Endemann ist ein unermüdlicher Streiter für seine Überzeugung. Sein Engagement hat Wirkung gezeigt! Ohne Menschen wie ihn wäre Baden-Württemberg nicht das, was es ist.“
https://www.baden-wuerttemberg.de/

„IM ZUSAMMENHANG MIT DEN ABWEHRMASSNAHMEN GEGEN DIE GREUEL-PROPAGANDA SIND UNBEDINGT AUCH DAUERNDE MASSREGELN ERFORDERLICH“: DIE FORDERUNG ALFRED HANEMANNS NACH ENTLASSUNG JÜDISCHER BEAMTER IN BADEN

12. Juli 2018, von Viktor Fichtenau
Alfred Hanemann (GLA 231 Nr. 2937 (909))
[...] Ende März 1933 wurde Hanemann nach Entlassung des amtierenden jüdischen [Mannheimer] Landgerichtspräsidenten Heinrich Wetzlar, der nicht auf der Grundlage des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“, sondern auf Druck der Nationalsozialisten hin von seinem Posten verdrängt worden war, von der kommissarischen NS-Regierung als politisch geeignetster Kandidat zu dessen Nachfolger ernannt. Unmittelbar nach seiner Ernennung forderte er am 31. März 1933 in einem Brief an seinen ehemaligen deutschnationalen Parteikollegen und amtierenden Kommissar für Justiz Johannes Rupp eine Reihe von „Abwehrmaßnahmen“ und „dauernde Massregeln […] gegen die Greuel-Propaganda […], die einer alten nationalen Forderung entsprechen und jetzt stürmisch verlangt werden. […] Aufgrund des Ermächtigungsgesetzes erscheinen gesetzliche Bestimmungen unerlässlich über a) Die Beschäftigung von Juden als Beamte und Richter im Unterricht – und Lehrfach“. [...] Hanemann verlangte über die bereits getroffenen punktuellen Regelungen, wie beispielsweise die Entlassung jüdischer Rechtsanwälte, eine gesetzliche Grundlage, anhand der man „zur Vermeidung von Unruhen“ die jüdischen Beamten endgültig aus maßgeblichen Posten verdrängen konnte. Damit bezog er sich auf die punktuell inszenierten Protestaktionen gegen die „jüdisch“ durchsetzte Justiz. Am 28. März beispielsweise – drei Tage vor Hanemanns Schreiben an Johannes Rupp – forderte die Mannheimer SA bei einem Aufmarsch vor dem Schloss die Amtsenthebung des jüdischen Amtsgerichtsrats und Sozialdemokraten Hugo Marx.
Die Forderung nach Entlassung jüdischer Beamter überrascht insofern, als sie von einem Deutschnationalen kam, der sich angesichts des radikalen politischen Umbruchs exponieren wollte. Bereits im Vorfeld der Verabschiedung des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ und des Schreibens Hanemanns an Rupp wurden Forderungen nach „Ausschaltung der Juden aus der badischen Strafrechtspflege“ (Der Führer vom 30. März 1933, S. 1) gestellt und seitens der NSDAP mit öffentlichen Protestaktionen gegen die „verjudete Rechtspflege“ (Der Führer vom 30. März 1933, S. 7) inszeniert, wenngleich in bescheidenerem Rahmen als andernorts. Nachdem in Baden zuvor schon „die Entfernung der jüdischen Staatsanwälte“ verfügt worden war, ordnete Rupp am 29. März an, „daß kein Jude mehr in Baden als Strafrichter amtieren darf“, wie der „Führer“ am 30. März berichtete. Weil entsprechende gesetzliche Instrumentarien für die Durchsetzung dieser Forderungen fehlten, musste Druck auf die Betroffenen ausgeübt werden. Sowohl der bereits erwähnte Mannheimer Amtsgerichtsrats Hugo Marx als auch Hanemanns Vorgänger Heinrich Wetzlar wurden auf diese Weise in die „Beurlaubung“ gedrängt.
Offenkundig hatte Rupp kein eigenes Konzept für die rassistischen Säuberungen in der Justiz, sondern reagierte stattdessen auf Vorschläge, die an ihn herangetragen wurden. Die von Hanemann im oben erwähnten Schreiben vorgeschlagenen Leitlinien hielt Rupp offensichtlich für plausibel, weshalb er sie am 5. April an den Reichsjustizminister und den Reichsinnenminister weiterleitete. Ferner wurde im badischen Ministerium ein von Rupp modifizierter Entwurf behandelt, ehe Robert Wagner am 5. April vorpreschte und mit einem Erlass die Beurlaubung sämtlicher „jüdischer“ Beamter in Baden anordnete.
Am 7. April konnte der „Führer“ deshalb verkünden, dass die „Umbildung der Rechtspflege […] auch in Baden ihren vorläufigen Abschluß gefunden“ habe. Am selben Tag wurde allerdings in Berlin das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ verkündet, welches die rigide badische Säuberungspolitik aufweichte und aufgrund der Ausnahmeregeln einigen bereits entlassenen Richtern zugutekam. In der Folgezeit wurden jedoch auch die verbliebenen Beamten unter Druck gesetzt und in den Ruhestand gedrängt. Hanemanns Eigeninitiative in der Frage nach Entlassung jüdischer Beamter offenbart, dass rassistische Säuberungen nicht aus Berlin kamen, sondern lokalen und regionalen Initiativen entsprangen, ehe mit dem „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ ein reichsweites Instrumentarium installiert wurde, mit dem jüdische Beamte aus ihren Posten verdrängt werden konnten. Bemerkenswerterweise meldete sich mit Hanemann ein Deutschnationaler zu Wort, der allerdings bereits vor 1933 in enger politischer Fühlungnahme mit den Nationalsozialisten stand.
Literatur: Kißener, Michael: Richter der »alten Schule«. Alfred Hanemann, Edmund Mickel, Landgerichtspräsidenten und Vorsitzende des Sondergerichts Mannheim, in: Die Führer der Provinz. NS-Biographien aus Baden und Württemberg, hrsg. v. Kißener, Michael/Scholtyseck, Joachim, Konstanz 1997, S. 201–224.
Quelle: Schreiben Alfred Hanemanns an Johannes Rupp vom 31. März 1933 (GLA 234 Nr. 4052)
https://ns-ministerien-bw.de/

Siehe auch :

 

Feigel, Dr. Johann

Geboren 17.10.1906 in Weinheim (Baden).
Staatsanwalt.
NSDAP-Eintritt 1938.
Eingestuft zunächst als minderbelastet und 5.000 RM Sühne.
Nach Widerspruch als Mitläufer mit 400 RM Sühne.
Q: [36] https://dfg-vk-darmstadt.de/  

Feigel, Johann Ludwig (17.10.1906 Weinheim - ?) war ein Darmstädter Jurist und in der NS-Zeit als promovierter Staatsanwalt am Sondergericht für den Oberlandesgerichtsbezirk Darmstadt tätig. Bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt arbeitete der Gerichtsassessor als Staatsanwalt. In einem Verfahren gegen einen Gärtner aus Offenbach, der wegen "Plünderung" "zum Tode und zu dauerndem Ehrverlust verurteilt" wurde, war "Gerichtsassessor Dr. Feigel als Beamter der Staatsanwaltschaft" beteiligt. In diesem Verfahren waren auch Oberlandesgerichtsrat Dr. Willy Ludwig Wellmann als Vorsitzender und Oberlandesgerichtsrat Dr. Karl Trieb, Landgerichtsrat Dr. Ludwig Lamb beteiligt.

Zur Erläuterung: Die NS-Justiz in der Zeit verurteilte Menschen von 1939 bis 1945 wegen Plünderei (unbefugte Wegnahme von Sachen, die infolge von Krieg, Brand, Naturkatastrophen oder sonstigen Störungen der öffentlichen Ordnung dem allgemeinen Zugriff offenliegen) zu hohen Strafen und zur Todesstrafe wegen geringfügiger Taten wie z. B. der Entwendung einer herrenlosen Tasche nach einer Bombennacht.
Feigel hatte sich 1938 der NSDAP angeschlossen, bereits 1937 war er Mitglied des NSKK (Nationalsozialistischer Kraftfahrer-Korps) geworden. Er hatte 1938 eine Dissertation zu dem Thema "Preisausschreiben, Preisrätsel, Lotterie und Ausspielungen im Wettbewerb" an der Universität Gießen vorgelegt.
Im Entnazifizierungsverfahren wurde er zunächst als minderbelastet eingestuft und zu einer Sühneleistung von 5.000 RM verurteilt, nach Widerspruch entlastet und zu 400 RM Sühne verurteilt.
Im Meldeblatt für die polizeiliche Registrierung von 1946 ist die Viktoriastraße 33 als Wohnung, als früherer Beruf Jurist und jetziger Beruf Kraftfahrer angegeben.
Q: [1] [2] [3] [4] [5]
778.) Form, Wolfgang / Schiller, Theo / Seitz, Lothar (Hrsg.): NS-Justiz in Hessen, Verfolgung-Kontinuitäten-Erbe, Historische Kommission für Hessen, Marburg 2015
https://dfg-vk-darmstadt.de/

Reineck, Karl Ludwig

Geboren 15.11.1910 in Mannheim.
NSDAP 1941 - 1945.
Anwärter.
Landgerichtsdirektor.
Eingestuft als Mitläufer und 800 RM Sühne.
Q: [36]
https://dfg-vk-darmstadt.de/

Brauns, Dr. Adolf

Am 11.5.1893 geboren [2].
Dienstalterbeginn 3.11.1922 [1].
Staatsanwalt Amtsgericht Worms 20.6.1925 [1].
Amtsgerichtsrat Lorsch 9.3.1928 [1].
Oberamtsrichter Lorsch 22.4.1929 [1].
Amtsgerichtsrat Bensheim 1.10.1934 [1].
Amtsgerichtsrat Darmstadt 1.1.1936 [1].
Im Adressbuch von 1940 lautet seine Anschrift Theodor-Fritsch-Straße 55.
Vor 1945 Oberkriegsgerichtsrat in der NS-Wehrmacht [2].
Nach 1945 Landgerichtsrat in Mannheim, wahrscheinlich 1960 pensioniert [2].
In den Handbüchern 1953 und 1954 wird ein 1893 geborener Dr. Brauns am Landgericht Mannheim erwähnt [4] [5].
Q: [1] [2] [3] [4] [5] [6]
https://dfg-vk-darmstadt.de/

Gros, Adolf

Am 7.7.1879 in Kürnbach (Baden) geboren [8].
Gerichtsassessor 24.3.1904 [1] [8].
Amtsanwalt in Bensheim 1905 [8].
Assessor bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt 1907 [8].
Assessor beim Amtsgericht Darmstadt II [8].
Staatsanwalt in Gießen 1.3.1915 [1].
Staatsanwalt in Darmstadt 27.5.1919 [1].
Amtsgerichtsrat in Darmstadt 1924 [8].
Amtsgerichtsrat in Darmstadt 1.1.1925 [1]
Landgerichtsrat in Darmstadt 2.12.1927 [1].
Landgerichtsdirektor in Darmstadt 1.10.1933 [1].
Ständiger Vertreter des Landgerichtspräsidenten Darmstadt ab 1.8.1937 [1].
Im Adressbuch von 1942 lautet seine Anschrift Heinrichstraße 154.
Landgerichtspräsident in Darmstadt 12.7.1945 [8].
Nach Keller [7] führte Gros nach 1945 als Landgerichtsdirektor die "Präsidentengeschäfte" und sei am 24. September auch förmlich zum Landgerichtspräsidenten ernannt worden.
Am 1.6.1947 in den Ruhestand versetzt und am 4.3.1966 in Darmstadt verstorben [8].
Q: [1] [7] [8] [14]
https://dfg-vk-darmstadt.de/


2.1 Nazi-Marine-Blutrichter Hans Filbinger

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2.2 Nazi-Jurist Propagandist Hans Abich

Hans Abich

Hans Karl Heinrich Abich (* 4. August 1918 in Steinölsa; † 17. Juli 2003 in Freiburg im Breisgau) war ein deutscher Filmproduzent, Intendant, Rundfunkpublizist und Programmdirektor der ARD. Während des Nationalsozialismus war er seit 1937 Mitglied in der NSDAP und wirkte bei der Propaganda mit.[1]

Er besuchte das humanistische Gymnasium in Königsberg in der Neumark, wo er 1937 die Reifeprüfung ablegte. Danach begann er ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Berlin sowie der Politik und der Auslandswissenschaften an der Hochschule für Politik. 1943 absolvierte er das erste juristische Staatsexamen, 1944 arbeitete er als Referendar an einem Gericht in Salzburg.

Abich trat 1933 in die Hitlerjugend ein und wurde zum Leiter eines Jungbanns ernannt, 1937 zum Pressestellenleiter. Am 19. Oktober 1937 beantragte er die Aufnahme in die NSDAP und wurde rückwirkend zum 1. Mai desselben Jahres aufgenommen (Mitgliedsnummer 5.950.409).[3] Im NS-Studentenbund war er geschäftsführender Studentenführer an der Hochschule für Politik, Amtsleiter zur besonderen Verwendung bei der Gaustudentenführung Berlin. Zurück in der HJ wurde er 1942 ehrenamtlicher Mitarbeiter in der Reichsjugendführung, Hauptabteilung Festigung deutschen Volkstums. 1943 wurde er im Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda Referent und gleichzeitig stellvertretender Hauptschriftleiter zweier Zeitschriften der Reichsstudentenführung, 1944 während des Referendariats in Salzburg darüber hinaus Pressereferent des Reichsstudentenführers Scheel.[2]

Nach dem Krieg wandte sich Abich der Filmwirtschaft zu. 1945 verfasste er eine Denkschrift über den Aufbau einer neuen Filmproduktion. Im September 1946 gründete Abich gemeinsam mit seinem Studienfreund Rolf Thiele die Filmaufbau GmbH Göttingen. Thiele wandte sich der Regie zu und Abich erwies sich als ambitionierter Produzent, der sein Hauptaugenmerk auf die Adaption von gehaltvollen Werken der deutschen Literatur legte. Er produzierte mehr als 30 Spielfilme, unter anderem Draußen vor der Tür unter dem Namen Liebe 47 (nach Wolfgang Borchert, 1949), Nachtwache in der Regie von Harald Braun (1949), Bekenntnisse des Hochstaplers Felix Krull (1957), Wir Wunderkinder in der Regie von Kurt Hoffmann (1958), Buddenbrooks (1959) und Königliche Hoheit (1953, nach Thomas Mann).
In den 1960er und 1970er Jahren gewann er erheblichen Einfluss auf die Entwicklung des Deutschen Fernsehens. 1960 ging Abich als Berater zu Radio Bremen, 1961 wurde er dort Programmdirektor, 1962 stellvertretender Intendant und 1968 Intendant.
Von 1973 bis 1978 war er Programmdirektor des Ersten Deutschen Fernsehens. Hier entwarf er die noch heute gültige Programmstruktur und nahm die Tagesthemen ins Programm.
Nach seiner Pensionierung wirkte er als freier Autor, Moderator und Dozent. Als führendes Mitglied der EKD verwies er in zahlreichen Vorträgen, Publikationen und Kommentaren auf die Verantwortung der Kirchen im Medienzeitalter. 1979 und seit 1982 war er Mitglied im Filmausschuss des Bundesinnenministeriums.
Abich war maßgeblich an der Gründung der Baden-Badener Tage des Fernsehspiels (heute: Fernsehfilmfestival Baden-Baden) beteiligt. Ihm zu Ehren wird dort seit 2004 jährlich der Hans Abich Preis für besondere Verdienste im Bereich Fernsehfilm vergeben.
Seit etwa 1993 lebte er in Bollschweil[4] bei Freiburg im Breisgau.
https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Abich


„Tagesthemen“-Erfinder arbeitete für Nazis

Heute, 29.04.2023 | 13:24 | 
Ein handfester Skandal: Der Erfinder der „Tagesthemen“ verheimlichte entscheidende Teile seiner Vergangenheit!
Eine Untersuchung der ARD hat nun bestätigt, dass die Befürchtungen wahr sind: Hans Abich hat Teile seiner Verstrickungen in die NS-Zeit verheimlicht.
Gemäß einer Untersuchung, die von den Intendantinnen und Intendanten in Auftrag gegeben wurde, hat Hans Abich, ehemaliger Intendant von Radio Bremen und früherer Programmdirektor der ARD, laut Angaben des öffentlich-rechtlichen Senderverbunds falsche Informationen über seine Rolle in der NS-Zeit angegeben. Das Gutachten wurde von Thomas Birkner und seinem Team von der Universität Salzburg für eine ARD-Kommission erstellt, die die Geschichte des Rundfunks aufarbeitet und wurde am Samstag veröffentlicht.
Laut ARD-Angaben war Hans Abich von 1968 bis 1973 als Intendant bei Radio Bremen tätig und im Anschluss bis 1978 als ARD-Programmdirektor. Während seiner Tätigkeit soll er die Einführung der Nachrichtensendung „Tagesthemen“ veranlasst haben.
Die ARD gab bekannt, dass der Auslöser für die Untersuchung ein Artikel in der Wochenzeitung „Die Zeit“ aus dem Jahr 2021 war, welcher Zweifel an der früheren Darstellung von Hans Abichs Vergangenheit aufkommen ließ.
Hans Abichs Verbindung zum Propagandaministerium
Die abschließenden Bemerkungen des Gutachtens besagen unter anderem, dass Hans Abich entgegen seiner eigenen Angaben für das Propagandaministerium tätig war und für Zeitschriften der Studentenschaft arbeitete, die die damalige Ideologie verbreiteten. Das Gutachten stellt jedoch klar, dass damit nicht bewiesen werden kann, ob Abich selbst dieser Ideologie jemals zugeneigt war.
Weiterhin teilte die ARD mit, dass gemäß dem Gutachten Hans Abich als Mittzwanziger in den Funktionsketten des NS-Regimes noch nicht sehr hoch aufgestiegen war, jedoch dennoch Teil einer Säule des Regimes war, welche die faschistische Ideologie unterstützte.
Der Gutachter Thomas Birkner stellte in seinem Bericht fest, dass es besonders problematisch sei, wie Hans Abich mit seiner Vergangenheit umgegangen ist. Er habe seine Rolle als NS-Publizist größtenteils verschwiegen und im Hinblick auf seine Mitgliedschaft in der NSDAP teilweise gelogen. Eine selbstkritische Reflexion seitens Abich habe nicht stattgefunden. Laut Angaben der ARD habe Abich wenig über seine Rolle während der NS-Zeit gesprochen.
Yvette Gerner, die derzeitige Intendantin von Radio Bremen, äußerte sich wie folgt: „Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Schrecken der NS-Vergangenheit nicht zu vergessen und konsequent aufzuarbeiten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk stellt sich dieser Aufgabe. Für Radio Bremen bedeutet das, dass wir klar sagen müssen: Unser ehemaliger Intendant Hans Abich ist belastet als Teil der Propagandamaschine des NS-Regimes.
https://newsflash24.de/



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