Nationalsozialismus in Mosbach - Baden
: Rechtsextremismus und Neofaschismus : Anti-Semitismus : Anti-Ziganismus : Homophobie : Rassismus : Diskriminierung 

Sachverständige und Gutachter aus 97318 Kitzingen
im Verhältnis zum Nationalsozialismus und Rechtsextremismus

ACHTUNG !!! Diese Seite befindet sich derzeit in kontinuierlicher Aktualisierung !!! Zuletzt aktualisiert am 26.12.2022.

Seiteninhalt:

  1. UNVOLLSTÄNDIGE SELEKTIVE INFORMATION der forensischen Sachverständigen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers von NS-Verfahren

    1.1 Unterlassung des Amtsgerichts Mosbach der konkreten Information an die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen über vorliegende Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen gegen den fallverantwortlichen Spruchkörper u.a. zum Umgang mit den beim Amtsgericht Mosbach beantragten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren

  2. Gerichtlich beauftragte DISKREDITIERUNG der psychischen Gesundheit und Erziehungsfähigkeit des Antragstellers von NS-Verfahren beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach

    2.1 Diskreditierung der psychischen Gesundheit und der Erziehungsfähigkeit des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach als amtsseitige Reaktion des fallverantwortlichen Spruchkörpers beim Amtsgericht Mosbach auf die vorhergehenden Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS-Verfahren

    2.2 Gerichtlich verfügte Diskreditierung des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach durch den fallverantwortlichen Spruchkörper zur Instrumentalisierung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen

  3. ZEUGEN-KENNTNIS der familienpsychologischen Gutachterin/forensischen Sachverständigen über wahrheitswidrige Rassismusvorwürfe gegenüber dem Antragsteller von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren

  4. ZEUGEN-KENNTNIS der familienpsychologischen Gutachterin/forensischen Sachverständigen über stereotyp nationalsozialistisches Geschlechterrollenverständnis von Verfahrensbeteiligten beim Familiengericht Mosbach in 2022

  5. ZEUGEN-KENNTNIS der familienpsychologischen Gutachterin/forensischen Sachverständigen über Nazi-Beleidigung der KM gegenüber Familienangehörigen des Antragstellers von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren

  6. ZEUGEN-KENNTNIS der familienpsychologischen Gutachterin/forensischen Sachverständigen über wahrheitswidrige KM-Aussagen zum Gewaltschutz des KVs mit dem gemeinsamen Kind

  7. ZEUGEN-KENNTNIS der familienpsychologischen Gutachterin/forensischen Sachverständigen über wahrheitswidrige KM-Aussagen zu Kindesentziehung bzw. Kindsentführung

  8. ZEUGEN-KENNTNIS der familienpsychologischen Gutachterin/forensischen Sachverständigen über den KM-seitigen Missbrauch des vorläufigen Aufenthaltsbestimmungsrechtes mit Umgangsboykotten und Umgangsverweigerungen

  9. ZEUGEN-KENNTNIS der familienpsychologischen Gutachterin/forensischen Sachverständigen über KM-seitig zitierte Zeugen, die zu keinem Zeitpunkt in den anhängigen Verfahren beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach zu einer ordentlichen gerichtlichen Anhörung geladen werden - Infragestellung der Rechtsstaatlichkeit der anhängigen Verfahren beim Amtsgericht Mosbach durch amtsseitig nicht-durchgeführte Zeugenbefragung

  10. ERGÄNZENDE STELLUNGNAHME der forensischen Sachverständigen vom 31.08.2022 an das Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21

  11. Gutachterliche ERSTELLUNG einer ergänzenden Stellungnahme durch die vom Familiengericht-Amtsgericht Mosbach beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen sowohl ohne Einbeziehung der zu begutachtenden Person als auch ohne eigene Akteneinsicht

    11.1 Die forensische Sachverständige aus Kitzingen unterlässt Kommunikation und Austausch mit dem zu begutachtenden Antragsteller von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren

    11.2 Die forensische Sachverständige aus Kitzingen unterlässt die Anforderung der vollständigen Akten aus den anhängigen Verfahren beim Amtsgericht Mosbach und unterlässt in der konsequenten Folge damit die entsprechende Akteneinsicht

    11.3 Nicht-Kenntnisnahme seitens der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen bezüglich der bereits ergangenen Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen zum Umgang mit Eingaben in NS-Verfahren gegen den sie selbst beauftragenden fallverantwortlichen Spruchkörpers beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach

  12. Gutachterliche VERWENDUNG von 14 Jahren alten Dokumenten der Textsorte Zeitungsartikel aus 2008 zur gerichtlich beauftragten Gutachter*innen-Sachverhaltsaufklärung in 2022

  13. Gutachterliche VERWENDUNG möglicher rechtswidriger Presseberichtserstattung in der gerichtlich beauftragten Sachverständigenarbeit

  14. Gutachterliche DISKREDITIERUNG der Erziehungsfähigkeit des Antragstellers von NS-Verfahren durch seine langjährige konsequente Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und nationalsozialistischen Verbrechen

  15. Gutachterliche DISKREDITIERUNG der wiederholten öffentlichen Kritik seitens des Antragstellers an institutionellen behördlichen Verhaltens- und Verfahrensweisen im deutschen demokratischen Rechtstaat der BRD in 2022

  16. Gutachterliche DISKREDITIERUNG der konsequenten öffentlichen Auseinandersetzung mit Autoritäten für Recht und Gerechtigkeit, Menschenrechte und Anti-Diskriminierung

  17. Gutachterliche MEINUNGSÄNDERUNG der Forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht/Sorgerecht nach der Kritik seitens der KM an ihrer Person, ihrer Professionalität und an ihrem familienpsychologischen Gutachten

  18. Gutachterliche MEINUNGSÄNDERUNG der Forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zur psychischen Gesundheit des KVs nach der erneuten Beauftragung durch das Familiengericht Mosbach in ein und demselben Verfahren 6F 202/21 als amtsseitige Reaktion auf Eingaben zu NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach

  19. STELLUNGNAHME der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu konkreten Sachverhalten der NAZI-THEMATIK bzw. NAZI-PROBLEMATIK nach 1945 bis heute

  20. FAZIT zu den bisherigen Verhaltens- und Verfahrensweisen der Forensischen Sachverständigen aus Kitzingen bezüglich der gerichtlich beauftragten Stellungnahme zur Aufarbeitung von Nazi-Unrecht und Nazi-Verbrechen

    20.1 Umgang der gerichtlich beauftragten Forensischen Sachverständigen aus Kitzingen mit der Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen im Jahr 2022

    20.1 Umgang der gerichtlich beauftragten Forensischen Sachverständigen aus Kitzingen mit der Aufarbeitung von dokumentierten Vorgängen in den anhängigen Sorgerechtsverfahren beim Familiengericht Mosbach

  21. DAS FAMILIENPSYCHOLOGISCHE GUTACHTEN der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen vom 07.04.2022 zu 6F 202/21 beim Familiengericht Mosbach

  22. PODCASTS ZUR PSYCHIATRIE-KRITIK

  23. ONLINE-ARTIKEL ZUR PSYCHIATRIE-KRITIK

  24. BÜCHER ZUR KRITIK AN FAMILIENPSYCHOLOGISCHEN SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN



1. UNVOLLSTÄNDIGE SELEKTIVE INFORMATION der forensischen Sachverständigen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers von NS-Verfahren

Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme einzuschätzen und zu bewerten. Dazu zählen laut Anweisungen dieser Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008 im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten

Dabei informiert das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die eigens gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nachweisbar nur UNVOLLSTÄNDIG UND SELEKTIV über diese Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers aus den Zeiträumen 2004 bis 2011 sowie seit 2022. Die konkrete sachverhaltsbezogene Kontextinformationen zur Problematik des Nationalsozialismus und dessen Aufarbeitung vor und nach 1945 bis heute UNTERLÄSST das Amtsgericht Mosbach hier dabei VOLLUMFÄNGLICH.

In seiner gerichtlich verfügten Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen vom 17.08.2022 benennt  das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 lediglich ein paar selbst selektierte Dokumente des KVs und Antragstellers von NS-Verfahren mit den jeweiligen Daten (08.06.2022, 15.06.2022, 22.06.2022, 14.072022, 26.07.2022 und 03.08.2022), ohne aber dabei die jeweiligen konkreten Titel bzw. Sachverhalte dieser jeweiligen Eingaben zu benennen. Wobei dadurch gezielt vollkommen unklar ist, ob sich dabei entweder um die jeweiligen Daten der Dokumentenerstellung des Antragstellers oder aber um die Empfangsdaten der jeweiligen Dokumenteneingänge von Eingaben des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach handelt. Dadurch wird für Außenstehende und Verfahrensbeteiligte gezielt NICHT UNMITTELBAR ERSICHTLICH, welche Dokumente genau das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach der forensischen Sachverständigen bzw. familienpsychologischen Gutachterin aus Kitzingen zur weiteren Begutachtung denn konkret benannt und übersandt hat. 

KOMMENTAR: Hierbei kann man am Beispiel des Amtsgerichtes Mosbach mit den vorliegenden Verhaltens- und Verfahrensweisen des fallverantwortlichen Spruchkörpers durchaus von mangelnder Transparenz eines Verwaltungsaktes durch ein BRD-Gericht im Rahmen der bereits vorhergehenden sowie der laufenden NS-Aufarbeitung und NS-Vergangenheitsbewältigung in 2022 sprechen. Das Amtsgericht Mosbach selbst bearbeitet dabei zuvor und ca. gleichzeitig die zivilrechtlichen und strafrechtlichen Eingaben zu NS- und Rechtsextremismus-Verfahren des Antragstellers nachweisbar nicht ordnungsgemäß, d.h. wiederholt u.a. entgegen §158 StPO. 

Die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkstr.2, 97318 Kitzingen, unterliegt ebenso wie alle anderen Verfahrensbeteiligten der Erklärungspflicht über Tatsachen bzw. WAHRHEITSPFLICHT vor Gericht nach § 138 ZPO.

Siehe dazu:


1.1 Unterlassung des Amtsgerichts Mosbach der konkreten Information an die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen über vorliegende Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen gegen den fallverantwortlichen Spruchkörper u.a. zum Umgang mit den beim Amtsgericht Mosbach beantragten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren

Prozessbeobachtung NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach zu zu Nationalsozialistischem Unrecht und nationalsozialistischen Verbrechen

Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen eigenen Verwaltungsakten der Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers von 2004 bis 2022 in einer ergänzenden Stellungnahme einzuschätzen und zu bewerten und UNTERLÄSST DABEI EXPLIZIT nachweisbar die eigens gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen über die bereits vorliegenden KONKRETEN DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDEN UND KONKRETEN ANHÖRUNGSRÜGEN gegen denselbigen fallverantwortlichen Spruchkörper u.a. zum konkreten Umgang mit den beim Amtsgericht Mosbach beantragten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren zu informieren, d.h. ordnungsgemäß in Kenntnis zu setzen. Siehe dazu auch Kapitel 2.1 auf dieser Seite.

KOMMENTAR: Hierbei kann man am Beispiel des Amtsgerichtes Mosbach  mit den vorliegenden Verhaltens- und Verfahrensweisen des fallverantwortlichen Spruchkörpers durchaus von mangelnder Transparenz eines Verwaltungsaktes durch ein BRD-Gericht im Rahmen der bereits vorhergehenden sowie der laufenden NS-Aufarbeitung und NS-Vergangenheitsbewältigung in 2022 sprechen. Das Amtsgericht Mosbach selbst bearbeitet dabei zuvor und ca. gleichzeitig die zivilrechtlichen und strafrechtlichen Eingaben zu NS- und Rechtsextremismus-Verfahren des Antragstellers nachweisbar nicht ordnungsgemäß, d.h. wiederholt u.a. entgegen §158 StPO.

Siehe auch:


2. Gerichtlich beauftragte DISKREDITIERUNG der psychischen Gesundheit und Erziehungsfähigkeit des Antragstellers von NS-Verfahren beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach


2.1 Diskreditierung der psychischen Gesundheit und der Erziehungsfähigkeit des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach als amtsseitige Reaktion des fallverantwortlichen Spruchkörpers beim Amtsgericht Mosbach auf die vorhergehenden Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS-Verfahren

Prozessbeobachtung NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach zu zu Nationalsozialistischem Unrecht und nationalsozialistischen Verbrechen

Nachdem der Antragsteller a) seit Sommer 2022 NS- und Rechtsextremismusverfahren beim Amtsgericht Mosbach beantragt und b) das Amtsgericht Mosbach diese dann nicht ordnungsgemäß bearbeitet, c) reicht der Antragsteller konsequenterweise dementsprechende Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen gegen den fallverantwortlichen Spruchkörper beim Amtsgericht Mosbach als in 2022 verfügbare Rechts- und Beschwerdemittel des Bürgers im demokratischen Rechtsstaat der BRD ein. 

Als AMTSSEITIGE REAKTION auf die Eingaben zu NS- und Rechtsextremismusverfahren sowie auf die anschließenden diesbezüglichen Dienstaufsichtsbeschwerden bzw. Anhörungsrügen beauftragt das Amtsgericht Mosbach sodann im August 2022 eigens mit demselben dienstaufsichtsbeschwerten fallverantwortlichen Spruchkörper eine gerichtlich verfügt erneute Begutachtung durch dieselbe familienpsychologische Sachverständige bzw. forensische Sachverständige aus Kitzingen in ein und demselben anhängigen Sorgerechtsverfahren 6F 202/21, um dann dadurch die psychische Gesundheit und Erziehungsfähigkeit des Antragstellers diskreditieren zu lassen.
Wobei aber zudem gerade zuvor dasselbige Familiengericht-Amtsgericht Mosbach die offene aktenkundige und gerichtsbekannte Diskreditierung derselbigen Sachverständigen/Gutachterin aus Kitzingen durch die KM mit deren Eingabe vom 22.06.2022 als unprofessionell in Person und professionellem Handeln zunächst stillschweigend widerspruchslos akzeptiert hatte, weil sich deren familienpsychologisches Gutachten von über hundert Seiten zum 07.04.2022 unter 6F 202/21 konkret eher für den Verbleib des Kindes beim Vater und Antragssteller von NS-Verfahren ausgesprochen hatte. Siehe dazu auch Kapitel 2.2 und 11.3, 13, 14 und 15 auf dieser Seite.

Diese AMTSEITIGE REAKTION ERFOLGT insbesondere nachdem der Antragsteller zuvor Verfahren beim Amtsgericht Mosbach zu NS-Unrecht und NS-Verbrechen, insbesondere aber zu den historisch nachgewiesenen Beteiligungen an den Nazi-Massenmordverbrechen in der Mosbacher Region initiiert hat, wie zu Judenverfolgung und Holocaust, NS-Verfolgung der Sinti und Roma, Nazi-Euthanasie.
Siehe dazu:

KOMMENTAR: Es ergeben sich hier mindestens DREI MÖGLICHE REPRESSIVE ANTI-DEMOKRATISCHE VERHALTENSINTERPRETATIONEN zum dokumentierten Taktieren des hier fallverantwortlichen Spruchkörpers beim Amtsgericht Mosbach. Es stellt sich hier dabei in der Akten- und Verfahrensanalyse die Frage, inwieweit das Amtsgericht Mosbach, wie im Folgenden erläutert, DIE GERICHTLICH BEAUFTRAGTE FORENSISCHE SACHVERSTÄNDIGE AUS KITZINGEN zu instrumentalisieren versucht bzw. TATSÄCHLICH INSTRUMENTALISIERT.

OPTION a) In einer Art VERGELTUNGSREAKTION könnte hier der fallverantwortliche Spruchkörper beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach eine Diagnose zu einer gestörten psychischen Gesundheit und eingeschränkten Erziehungsfähigkeit des Antragstellers veranlassen wollen, weil dieser unmittelbar zuvor sowohl Verfahren zu NS-Verbrechen, insbesondere auch in Mosbach, als auch zusätzlich anschließend diesbezügliche Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen gegen eben diesen fallverantwortlichen Spruchkörpers beim Amtsgericht Mosbach veranlasst hat. !!!
Soll hierbei gemäß den involvierten Institutionen bzw. Personen der Antragsteller von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach, insbesondere zu den juristisch bisher nicht aufgearbeiteten Beteiligungen an den Nazi-Massenmordverbrechen in der Mosbacher Region mit Judenverfolgung und Holocaust, NS-Verfolgung der Sinti und Roma, Nazi-Euthanasie, etc. ZUM SCHWEIGEN GEBRACHT werden ???

OPTION b) In einer Art EIGENENTLASTUNGSREAKTION könnte hier der fallverantwortliche Spruchkörper beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach mit einer amtsseitig gewünschten gutachterlichen Diagnose zu einer angeblichen psychischen Persönlichkeitsstörung des Antragstellers veranlassen wollen, dessen tatsächlich initiierte NS- und Rechtsextremismusverfahren beim Amtsgericht Mosbach gezielt diskreditieren bzw. auflösen zu lassen.
!!! Soll hierbei gemäß den involvierten Institutionen bzw. Personen der Antragsteller von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach, insbesondere zu den juristisch bisher nicht aufgearbeiteten Beteiligungen an den Nazi-Massenmordverbrechen in der Mosbacher Region mit Judenverfolgung und Holocaust, NS-Verfolgung der Sinti und Roma, Nazi-Euthanasie, etc. ZUM SCHWEIGEN GEBRACHT werden ???

OPTION c) In einer Art ERPRESSUNGSREAKTION könnte hier der fallverantwortliche Spruchkörper beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach eine Diagnose zu einer gestörten psychischen Gesundheit und eingeschränkten Erziehungsfähigkeit des Antragstellers veranlassen wollen, um damit zu erwirken, dass der Antragsteller von NS-Verfahren in seinen beim Amtsgericht Mosbach bereits anhängigen persönlichen Sorgerechtsverfahren beim selben fallverantwortlichen Spruchkörper beim Familiengericht Mosbach weiterhin oder künftig sogar um so mehr benachteiligt und geschädigt werden soll.
Das ERPRESSUNGSPOTENZIAL wäre dabei, dass der Antragsteller von der Aufrechterhaltung seiner bisherigen beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismusverfahren und den konsequenten diesbezüglichen Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen ablassen solle. Und künftig keine weiteren NS- und Rechtsextremismusverfahren beim Amtsgericht Mosbach anstrengen solle. Denn sonst könnte und würde der Antragsteller von NS-Verfahren weitere Benachteiligungen und Schädigungen in den anhängigen Sorgerechtsverfahren, etc. erfahren. Die Verknüpfung zwischen NS- und Familienrechtsverfahren hat das Amtsgericht Mosbach gleichzeitig mit der gerichtlichen Beauftragung der Gutachterin aus Kitzingen in seinen Verfügungen unter 6F 202/21 und 6F 9/22 amtsseitig am 17.08.2022 selbst vorgenommen.
!!! Soll hierbei gemäß den involvierten Institutionen bzw. Personen der Antragsteller von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach, insbesondere zu den juristisch bisher nicht aufgearbeiteten Beteiligungen an den Nazi-Massenmordverbrechen in der Mosbacher Region mit Judenverfolgung und Holocaust, NS-Verfolgung der Sinti und Roma, Nazi-Euthanasie, etc. ZUM SCHWEIGEN GEBRACHT werden ???

KOMMENTAR: Es stellt sich hierbei gemäß der zuvor erläuterten Aktenlage und Verfahrensanalyse und uner Berücksichtigung der weiteren Ausführungen die Frage, WARUM sich die forensische Sachverständige aus Kitzingen wie gewünscht vom fallverantwortlichen  Spruchkörper des Amtsgerichts Mosbach GEZIELT INSTRUMENTALISIEREN LÄSST ?

KOMMENTAR: Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 MIT DER AMTSSEITIGEN INSTRUMENTALISIERUNGSABSICHT DIESER FAMILIENPSYCHOLOGISCHEN GUTACHTERIN damit, in einer Art GEFÄLLIGKEITSGUTACHTEN, die Psychische Gesundheit und Erziehungsfähigkeit des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach mittels amtsseitig gewünscht zugeschriebener Störungen und Einschränkungen diskreditieren zu lassen. 

Die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkstr.2, 97318 Kitzingen, unterliegt ebenso wie alle anderen Verfahrensbeteiligten der Erklärungspflicht über Tatsachen bzw. WAHRHEITSPFLICHT vor Gericht nach § 138 ZPO.

Siehe ab Kapitel 10ff. auf dieser Seite.


2.2 Gerichtlich verfügte Diskreditierung des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach durch den fallverantwortlichen Spruchkörper zur Instrumentalisierung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen

Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 damit, die psychische Gesundheit und Erziehungsfähigkeit des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach in den anhängigen Sorgerechtsverfahren mittels einer per gutachterlichen Diagnose zugeschriebenen Persönlichkeitsstörung zu diskreditieren. Die Begründung für eine zu diagnostizierende psychische Störung und eingeschränkte Erziehungsfähigkeit sollen die vom Amtsgericht Mosbach in dieser Gutachter-Beauftragung benannten Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers von 2004 bis 2022 sein. Und zwar SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008 von 2004 bis 2011 (Siehe dazu auch Kapitel 1).

Die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkstr.2, 97318 Kitzingen, unterliegt ebenso wie alle anderen Verfahrensbeteiligten der Erklärungspflicht über Tatsachen bzw. WAHRHEITSPFLICHT vor Gericht nach § 138 ZPO.

Siehe auch:


3. ZEUGEN-KENNTNIS der familienpsychologischen Gutachterin/forensischen Sachverständigen über wahrheitswidrige Rassismusvorwürfe gegenüber dem Antragsteller von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren

Prozessbeobachtung NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach zu zu Nationalsozialistischem Unrecht und nationalsozialistischen Verbrechen

Der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, ist während der Erstellung des familienpsychologischen Gutachtens im Frühjahr 2002 u.a. aus den beim Familiengericht Mosbach anhängigen Männergewaltschutz-, Sorge- und Umgangsrechtverfahren 6F 216/21, 6F 211/21 und 6F 202/21 vollumfänglich bekannt, dass die KM dem KV wiederholt angebliches rassistisches Denken und Handeln ihr gegenüber unterstellt

Und zwar gegenüber dem KV, der nicht nur seit Sommer 2022 u.a. wiederholt öffentlich nachweisbar Eingaben gegen Nationalsozialismus und gegen Rechtsextremismus beim Amtsgericht-Familiengericht Mosbach zur entsprechenden gerichtlichen, zivilrechtlichen und strafrechtlichen Aufarbeitung macht, sondern der auch öffentlich nachweisbar und gerichtsbekannt für seine Aufarbeitungsbemühungen von nationalsozialistischem Unrecht und von nationalsozialistischen Verbrechen von 2004 bis 2011 bekannt ist.
Insbesondere der wahrheitswidrige KM-Rassismusvorwurf gegenüber dem KV und Antragsteller im anhängigen Verfahrenscluster beim Familiengericht Mosbach ist hierbei auf Grund der direkten persönlichen Betroffenheit sowie auf Grund der beruflichen Rufschädigung des in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Antragstellers von NS-Verfahren u.a. auch im direkten Wirkungszusammenhang mit seinen weiteren seit Sommer 2022 NS- und Rechtsextremismusverfahren des Antragstellers beim Amtsgericht Mosbach als zusätzliche persönliche Motivation von besonderer Relevanz.

Angeblich habe der deutsche KV und  Antragsteller von NS-Verfahren der afrikanischen KM, wie das Amtsgericht Mosbach in seinem Beschluss vom 23.12.2021 unter 6F 211/21 und 6F 202/21 gemäß den KM-Aussagen dokumentiert, Kontakt zu Freunden und Familie im rassistischen versklavenden Sinne verboten, während aber in der sozialen Realität der KV öffentlich nachweisbar von Mai 2020 bis November 2021 über 8.000 Euro Telefonrechnungen für Telefonate in das Heimatland in Afrika eben dieser KM bezahlt hat und während der Antragsteller öffentlich nachweisbar eben dieser KM mehrere Tausend Euro von seinem Einkommen und Sparvermögen für internationale Geldtransfers über Western Union und MoneyGram in das Heimatland der KM in Afrika bezahlt hat. Zu Letzterem beantragt der KV wiederholt die Offenlegungen der entsprechenden KM-Konten beim Familiengericht Mosbach.

Angeblich habe der deutsche KV und Antragsteller von NS-Verfahren der afrikanischen KM, wie das Amtsgericht Mosbach in seinem Beschluss vom 23.12.2021 unter 6F 211/21 und 6F 202/21 dokumentiert, Bildung und Arbeit im rassistischen versklavenden Sinne verweigert, während der Antragsteller aber in der sozialen Realität öffentlich nachweisbar eben dieser KM drei Integrationskurse an der VHS in Buchen und zusätzliche Lernmaterialien bezahlt hat; während der Antragsteller sich öffentlich nachweisbar gegen die Bildungsbenachteiligung eben dieser Verfahrensbeteiligten engagiert und ein Empfehlungsschreiben des Goethe-Institut-Direktors für diese KM erwirkt hat; während der Antragsteller öffentlich nachweisbar einen KM-Lebenslauf erstellt und Bewerbungen für eben diese KM geschrieben und versandt hat; während der Antragsteller öffentlich nachweisbar eben diese KM auf eine Stelle bei seinem eigenen Arbeitgeber beworben hat; während der Antragsteller öffentlich nachweisbar eben diese KM zu einem Vorstellungsgespräch in der Altenpflege begleitet hat, was zu einem unmittelbaren Angebot von Probearbeiten führte.

Der gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen ist somit auch als ZEUGIN bekannt, dass diese Unterstellungen und wahrheitswidrigen Falschaussagen des Rassismusvorwurfes vor dem Familiengericht Mosbach auch von anderen Verfahrensbeteiligten, wie den involvierten Fachstellen, kommentar- und widerspruchslos toleriert und damit befördert werden.

Die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkstr.2, 97318 Kitzingen, ist eindeutig und nachweisbar per Aktenlage und Verfahrensanalyse im Prozess und Zeitraum der Erstellung ihres familienpsychologischen Sachverständigengutachtens im Frühjahr 2022 unmittelbar ZEUGIN dieser KM-seitigen persönlich und beruflich rufschädigenden Beleidigungen und Verleumdungen und Falschverdächtigungen unter wahrheitswidrigen Falschaussagen des Rassismusvorwurfes im anhängigen Verfahrenscluster vor dem Familiengericht Mosbach gegenüber dem KV .

Die vom Amtsgericht Mosbach beauftragte Forensische Sachverständige für Familienrecht aus einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in Kitzingen ist somit EINERSEITS ZEUGIN DIESER SACHVERHALTE, berichtet diese aber ANDERERSEITS EXPLIZIT NICHT in ihrer eigenen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Familiengericht Mosbach. Siehe dazu auch ab Kapitel 10ff. diese Seite.

Stattdessen schreibt die Gutachterin und Sachverständige aus Kitzingen dem KV im vom Familiengericht Mosbach gewünschten Gefälligkeitsgutachten in dieser ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 nunmehr plötzlich eine psychische Störung bzw. Erkrankung zu, die sich darin äußern würde, dass der KV sich in seinem angeblich ungesunden Misstrauen gegenüber Ämtern, Behörden und Institutionen u.a. über diese Sachverhalte unangemessen wiederholt offiziell beschweren würde. Siehe dazu auch ab Kapitel 10ff. diese Seite.

Die Forensische Sachverständige und familienpsychologische Gutachterin aus Kitzingen sieht hier selbst zudem am 31.08.2022 unter 6F 202/21 in den ihr damit bekannten Sachverhalten angeblich keinerlei Motivationen für den Antragsteller, die in der gerichtlichen Sachverständigen-Beauftragung vom 17.08.2022 benannten NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach seit Sommer 2022 zu initiieren und benennt daher diese ihr selbst bekannte und bezeugte konkret vorliegende sachverhaltsbezogene KV-Motivation als kausalen Zusammenhang aus der Akten- und Verfahrensanalyse auch EXPLIZIT NICHT vor dem Familiengericht Mosbach.

Die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkstr.2, 97318 Kitzingen, unterliegt ebenso wie alle anderen Verfahrensbeteiligten der Erklärungspflicht über Tatsachen bzw. WAHRHEITSPFLICHT vor Gericht nach § 138 ZPO.

Siehe dazu:


4. ZEUGEN-KENNTNIS der familienpsychologischen Gutachterin/forensischen Sachverständigen über stereotyp nationalsozialistisches Geschlechterrollenverständnis von Verfahrensbeteiligten beim Familiengericht Mosbach in 2022

Prozessbeobachtung NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach zu zu Nationalsozialistischem Unrecht und nationalsozialistischen Verbrechen

Der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, ist vollumfänglich als ZEUGIN bekannt, dass die Verfahrensbeteiligten aus den beim Familiengericht Mosbach anhängigen Männergewaltschutz-, Sorge- und Umgangsrechtverfahren 6F 216/21, 6F 211/21 und 6F 202/21, die dem KV rassistisches Denken und Handeln gegenüber der KM wider besseren Wissens unterstellen, ihrerseits in denselben anhängigen Verfahren gleichzeitig kontinuierlich den Stereotyp der nationalsozialistischen Geschlechterordnung hinsichtlich einer gewünschten Sorgerechtszuteilung propagieren mit den konkreten rigide reduzierten Rollenzuschreibungen EINERSEITS FRAU = Hausfrau und Mutter sowie ANDERERSEITS MANN = unbeteiligt an Fürsorgearbeit, Kinderbetreuung, Kinderziehung und Haushaltsarbeit.

Die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2,  97318 Kitzingen, ist gemäß Aktenlage und Verfahrensanalyse eindeutig und nachweisbar ZEUGIN dieses tatsächlichen Sachverhalts eines Propagierens von nationalsozialistischen Geschlechterrollenstereotypen durch eigene gutachterliche Kenntnis.

Weder in ihrem familienpsychologischen Sachverständigengutachten vom 07.04.2022 noch in ihrer ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 zu 6F 202/21 informiert die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen das sie selbst beauftragende Familiengericht Mosbach über das von Verfahrensbeteiligten propagierte und forcierte rigide Nazi-Geschlechterrollenbild Frau = Hausfrau und Mutter.

Die vom Amtsgericht Mosbach beauftragte Forensische Sachverständige für Familienrecht aus einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in Kitzingen ist somit EINERSEITS ZEUGIN DIESER SACHVERHALTE,  berichtet diese aber ANDERERSEITS EXPLIZIT NICHT in ihrer eigenen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Familiengericht Mosbach. Siehe dazu auch ab Kapitel 10 diese Seite.

Die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkstr.2, 97318 Kitzingen, unterliegt ebenso wie alle anderen Verfahrensbeteiligten der Erklärungspflicht über Tatsachen bzw. WAHRHEITSPFLICHT vor Gericht nach § 138 ZPO.

Siehe dazu:


5. ZEUGEN-KENNTNIS der familienpsychologischen Gutachterin/forensischen Sachverständigen über Nazi-Beleidigung der KM gegenüber Familienangehörigen des Antragstellers von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren

Prozessbeobachtung NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach zu zu Nationalsozialistischem Unrecht und nationalsozialistischen Verbrechen

Der Forensischen Sachverständigen für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Kitzingen ist durch ihre eigene Berichterstattung an das Familiengericht Mosbach selbst bekannt, dass die KM Beschimpfungen, Beleidigungen, Verunglimpfungen und Verleumdungen gegenüber Familienangehörigen des KVs und Antragstellers von NS-Verfahren als "Nazis" äußert. Und zwar nachweisbar dokumentiert im eigenen familienpsychologischen Sachverständigengutachten vom 07.04.22 unter Aktz: 6F 202/21 auf Seite 49. Absatz 1. 

Und zwar gegenüber Familienangehörigen des KVs, der u.a. wiederholt öffentlich nachweisbar Eingaben gegen Nationalsozialismus und gegen Rechtsextremismus beim Amtsgericht-Familiengericht Mosbach seit Sommer 2022 und zuvor bereits von 2004 bis 2011 zur entsprechenden außergerichtlichen politischen und gerichtlichen juristischen Aufarbeitung macht.

Die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, ist gemäß Aktenlage und Verfahrensanalyse eindeutig und nachweisbar ZEUGIN dieses tatsächlichen Sachverhalts durch eigene gutachterliche Kenntnis.

Die vom Amtsgericht Mosbach beauftragte Forensische Sachverständige für Familienrecht aus einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in Kitzingen ist somit EINERSEITS ZEUGIN DIESER SACHVERHALTE, berichtet diese aber ANDERERSEITS EXPLIZIT NICHT in ihrer eigenen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Familiengericht Mosbach. Siehe dazu auch ab Kapitel 10 diese Seite.

Stattdessen schreibt die Gutachterin und Sachverständige aus Kitzingen dem KV im vom Familiengericht Mosbach gewünschten Gefälligkeitsgutachten in dieser ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 nunmehr plötzlich eine psychische Störung bzw. Erkrankung zu, die sich darin äußern würde, dass der KV sich in seinem angeblich ungesunden Misstrauen gegenüber Ämtern, Behörden und Institutionen u.a. über diese Sachverhalte unangemessen wiederholt offiziell beschweren würde. Siehe dazu auch ab Kapitel 10ff. diese Seite.

Die Forensische Sachverständige und familienpsychologische Gutachterin aus Kitzingen sieht hier selbst zudem am 31.08.2022 unter 6F 202/21 in den ihr damit bekannten Sachverhalten angeblich keinerlei Motivationen für den Antragsteller, die in der gerichtlichen Sachverständigen-Beauftragung vom 17.08.2022 benannten NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach zu initiieren und benennt daher diese ihr bekannte und bezeugte konkret vorliegende sachverhaltsbezogene KV-Motivation aus der Akten- und Verfahrensanalyse auch nicht vor dem Familiengericht Mosbach.

Die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkstr.2, 97318 Kitzingen, unterliegt ebenso wie alle anderen Verfahrensbeteiligten der Erklärungspflicht über Tatsachen bzw. WAHRHEITSPFLICHT vor Gericht nach § 138 ZPO.

Siehe dazu auch im Folgenden ab Kapitel 10.

Siehe dazu:


6. ZEUGEN-KENNTNIS der familienpsychologischen Gutachterin/forensischen Sachverständigen über wahrheitswidrige KM-Aussagen zum Gewaltschutz des KVs mit dem gemeinsamen Kind

Die KM macht eine Eingabe an das Gericht mit einem "Arschfoto" des Antragstellers, um sowohl in ihrer Eidesstaatlichen Erklärung und in ihren weiteren Eingaben an das Gericht dem Antragsteller wahrheitswidrig zu unterstellen, dass er sich angeblich unter einem Vortäuschen falscher Tatsachen den Zugang zu und den Aufenthalt in einer Männergewaltschutzeinrichtung mit dem gemeinsamen Kind erschlichen hätte.
Die KM hat sich dieses Arschfoto des Antragstellers zuvor erschlichen bei einem Hausarztbesuch zum Überprüfen der Rücken- und Beinschmerzprobleme des Antragstellers, bei dem eine Gürtelrose im unteren Rückenbereich des Antragstellers mit Rötungen, Schwellungen und Ausschlag während den Hausarzt-Injektionen im unteren Rückenbereich festgestellt wurde.
Mit Eingabe dieses Arschfotos des KVs bei Gericht behauptet die KM wie zuvor ausgeführt wiederholt wahrheitswidrig, dass der Antragsteller sich angeblich mit den wahrheitswidrigen Behauptungen, seine Gürtelrosensymptome seien auf die Gewalteinwirkung der KM zurückzuführen, den Zugang zu und den Aufenthalt in einer Männergewaltschutzeinrichtung mit dem gemeinsamen Kind erschlichen hätte.
Mit Eingabe dieses Arschfotos des Antragstellers bei Gericht verletzt die KM die Persönlichkeitsrechte und das Rechts am eigenen Bild mit der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches des Antragstellers.

Es ist nachweisbar per Aktenlagen und Verfahrensanalysen gerichtsbekannt, dass der Antragsteller in seinen eigenen offiziell angestrengten zivil- und strafrechtlichen Gewaltschutzverfahren gegen die KM selbst niemals diese von der KM  wahrheitswidrigen behaupteten Aussagen gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Gerichtgemacht hat, siehe dazu:
• AKTENZEICHEN 114 F 3707/21 Amtsgericht-Familiengericht Nürnberg
• AKTENZEICHEN 6F 211/21 und 6F 216/21 AG/FG Mosbach
• AKTENZEICHEN ST/2167444/2021 Polizeidienststelle Adelsheim
• AKTENZEICHEN 27 Js 10412/21 Staatsanwaltschaft Mosbach

Zudem behauptet die KM wiederholt während dem nachgewiesenen gemeinsamen Aufenthalt von KV und Kind in einer Caritas-Männergewaltschutzeinrichtung von November bis Dezember 2021, dass der KV während diesem Zeitraum das gemeinsame eheliche Kind angeblich zwei Monate lang "entführt" habe. Siehe dazu im Folgenden Kapitel 7 auf dieser Seite.

Die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, ist gemäß Aktenlage und Verfahrensanalyse eindeutig und nachweisbar ZEUGIN dieses tatsächlichen Sachverhalts durch eigene gutachterliche Kenntnis.

Die vom Amtsgericht Mosbach beauftragte Forensische Sachverständige für Familienrecht aus einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in Kitzingen ist somit EINERSEITS ZEUGIN DIESER SACHVERHALTE, berichtet diese aber ANDERERSEITS EXPLIZIT NICHT in ihrer eigenen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Familiengericht Mosbach. Siehe dazu auch ab Kapitel 10ff. diese Seite.

Stattdessen schreibt die Gutachterin und Sachverständige aus Kitzingen dem KV im vom Familiengericht Mosbach gewünschten Gefälligkeitsgutachten in dieser ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 nunmehr plötzlich eine psychische Störung bzw. Erkrankung zu, die sich darin äußern würde, dass der KV sich in seinem angeblich ungesunden Misstrauen gegenüber Ämtern, Behörden und Institutionen u.a. über diese Sachverhalte unangemessen wiederholt offiziell beschweren würde. Siehe dazu auch ab Kapitel 10ff. diese Seite.

Die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkstr.2, 97318 Kitzingen, unterliegt ebenso wie alle anderen Verfahrensbeteiligten der Erklärungspflicht über Tatsachen bzw. WAHRHEITSPFLICHT vor Gericht nach § 138 ZPO.

Siehe dazu auch im Folgenden ab Kapitel 10.


7. ZEUGEN-KENNTNIS der familienpsychologischen Gutachterin/forensischen Sachverständigen über wahrheitswidrige KM-Aussagen zu Kindesentziehung bzw. Kindsentführung

Die KM macht wiederholt wider besseren Wissens öffentliche Aussagen gegenüber Ärzten, d.h. in 6F 211/21 (ABR-eA) bzw. 6F 202/21 (SR) beim Familiengericht Mosbach sowohl im Arztbericht vom 29.12.2021 der Caritas-Klinik Bad Mergentheim als auch im Arztbericht der Frauenarztpraxis aus 74722 Buchen im familienpsychologischen SV-Gutachten vom 07.04.2022, dass der KV angeblich das gemeinsame eheliche Kind im Alter von 9 Monaten angeblich ca. zwei Monate lang entführt habe.

Diese Aussagen macht die KM nachweisbar gerichtsbekannt wider besseren Wissens, weil die KM gleichzeitig während des unterstellten angeblichen KV-Kindesentführungszeitraumes in ihren eigenen eidesstaatlichen Erklärungen und in ihren eigenen Eingaben an das Familiengericht Mosbach den gemeinsamen Aufenthalt von KV und Kind in einer Caritas-Männergewaltschutzeinrichtung thematisiert.
Zudem thematisiert der KV selbst mit seinen Eingaben der entsprechenden Aufenthaltsbescheinigungen vom 09.11.2021 bis 21.12.2021 dieser Caritas-Männergewaltschutzeinrichtung an das Familiengericht Mosbach den gemeinsamen Aufenthalt von KV und Kind im Männergewaltschutz.
Zudem sind Kind und KV in diesem Zeitraum ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt in der entsprechenden Stadt mit Sperrvermerk angemeldet.

Die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2,  97318 Kitzingen ist gemäß Aktenlage und Verfahrensanalyse eindeutig und nachweisbar ZEUGIN des tatsächlichen Sachverhalts durch eigene gutachterliche Kenntnis der Aufenthaltsbescheinigungen vom 09.11.2021 bis 21.12.2021 dieser Caritas-Männergewaltschutzeinrichtung für Kind und KV während der Erstellung ihres familienpsychologischen Gutachtens im Frühjahr 2022.

Das Familiengericht Mosbach selbst thematisiert sowohl in seinen eigenen Gerichtsdokumenten als auch in seinen Beschlussfassungen 6F 211/21 (ABR-eA) und 6F 216/21 (GS) den gemeinsamen Aufenthalt von KV und Kind in einer Caritas-Männergewaltschutzeinrichtung.

Beide Elternteile hatten in diesem Zeitraum das volle Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht bis zur Beschlussfassung in 6F 211/21 (ABR-eA) am 23.12.2021, in der das ABR in einstweiliger Anordnung für das 11 Monate alte Kleinkind durch das Familiengericht Mosbach zunächst vorläufig auf die KM übertragen wurde.

Diese nachgewiesenen öffentlichen Aussagen der KM gegenüber Ärzten, dass der KV angeblich das gemeinsame eheliche Kind entführt habe, sind somit nachgewiesen wahrheitswidrige Falschaussagen vor Gericht, die auch als Unterstellung einer Straftat der Kindesentziehung nach § 235 mittels Falscher Verdächtigung nach § 164 StGB mit der Absicht eines Tätigwerdens der jeweiligen angesprochenen öffentlichen Personen zu deren Einleitungen entsprechender strafrechtlicher Verfolgung des KVs bewertet werden können.

Die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkstr.2, 97318 Kitzingen, ist eindeutig und nachweisbar per Aktenlage und Verfahrensanalyse im Prozess und Zeitraum der Erstellung ihres familienpsychologischen Sachverständigengutachtens im Frühjahr 2022 unmittelbar ZEUGIN dieser KM-seitigen Beleidigungen und Verleumdungen und Falschverdächtigungen unter wahrheitswidrigen Falschaussagen mit dem Kindesentführungsvorwurf gegenüber dem KV im anhängigen Verfahrensclustervor dem Familiengericht Mosbach.

KOMMENTAR: Die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkstr.2, 97318 Kitzingen, ist EBENFALLS ZEUGIN, dass das Familiengericht-Amtsgericht, von dem sie selbst als familienpsychologische Gutachterin beauftragt wurde, diese nachgewiesenen wahrheitswidrigen KM-Falschaussagen vor Gericht gegen über dem KV EXPLIZIT NICHT in den eigenen Beschlussfassungen thematisiert. Wobei diese gerichtsbekannten KM-Aussagen nicht nur ehrverletzende Beleidigungen gegenüber dem KV, sondern auch eine Schädigung der beruflichen Reputation des seit vielen Jahren in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen KVs darstellen, sondern auch die anhängigen Sorgerechtsverfahren etc. zum Nachteil des KVs gezielt beeinflussen und manipulieren sollen. Siehe dazu auch ab Kapitel 10ff. diese Seite.

KOMMENTAR: Die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkstr.2, 97318 Kitzingen, benennt explizit NICHT und thematisiert explizit NICHT diese tatsächlichen Sachverhalte, zu denen sie selbst ZEUGIN ist, gegenüber dem Familiengericht-Amtsgericht Mosbach in ihrer ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 zu 6f 202/21.

Stattdessen schreibt die Gutachterin und Sachverständige aus Kitzingen dem KV im vom Familiengericht Mosbach gewünschten Gefälligkeitsgutachten in dieser ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 nunmehr plötzlich eine psychische Störung bzw. Erkrankung zu, die sich darin äußern würde, dass der KV sich in seinem angeblich ungesunden Misstrauen gegenüber Ämtern, Behörden und Institutionen u.a. über diese Sachverhalte unangemessen wiederholt offiziell beschweren würde. Siehe dazu auch ab Kapitel 10ff. diese Seite.

Die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkstr.2, 97318 Kitzingen, unterliegt ebenso wie alle anderen Verfahrensbeteiligten der Erklärungspflicht über Tatsachen bzw. WAHRHEITSPFLICHT vor Gericht nach § 138 ZPO.

Siehe dazu auch im Folgenden ab Kapitel 10.


8. ZEUGEN-KENNTNIS der familienpsychologischen Gutachterin/forensischen Sachverständigen über den KM-seitigen Missbrauch des vorläufigen Aufenthaltsbestimmungsrechtes mit Umgangsboykotten und Umgangsverweigerungen

Der Forensischen Sachverständigen für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Kitzingen ist durch ihre eigene Erstellung eines familienpsychologischen Gutachtens im Frühjahr 2022 von über hundert Seiten zum 07.04.2022 unter 6F 202/21 an das Familiengericht Mosbach als ZEUGIN selbst bekannt, wie die KM immer wieder ihre Umgangsboykotte, Umgangsbeeinträchtigungen, auch entgegen der familiengerichtlichen Beschlussfassung vom Familiengericht Mosbach widerspruchslos und stillschweigend toleriert durchsetzt.

ENTGEGEN den eigenen KM-Aussagen und Behauptungen vor den involvierten Fachstellen (Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis, Buchen und Mosbach und der Verfahrensbeiständin, Verfahrenspflegerin (VPin), Berufliche Betreuerin und Verfahrenspflege, 69427 Mudau) sowie vor dem Familiengericht-Amtsgericht Mosbach zur Erwirkung der ABR-eA-Übertragung auf die KM selbst am 23.12.21 unter 6F 211/21, hat dann aber bis zum 18.04.22 lediglich nur ein unbegleiteter Umgang zwischen Kind und KV stattgefunden, den die KM zuvor aber angeblich großzügig und flexibel fördern und unterstützen wollte. Und zwar als die SV mit der KM im Gespräch im MGH MOS gewesen war.

Der KV hatte das gemeinsame 9 Monate alte Kind für ca. 8 Wochen während dem Aufenthalt in der Caritas-Männergewaltschutzeinrichtung seit dem 09.11.21 bis zum 23.12.21 von der 44. KW bis zur 51. KW 2021 ganz alleine versorgt und betreut. Seit der Übergabe des Kindes durch den KV am 23.12.2021 an die KM im JA NOK BCH um 16.00 haben das Kind und der KV auf Grund des KM-Verhaltens keine einzige Möglichkeit gehabt, normale Alltagssituationen zusammen zu erleben.

Die KM behauptet in ihren Eingaben, Aussagen und Ankündigungen in der mündlichen Erörterung vom 21.12.21, wiedergegeben in der darauf folgenden familiengerichtlichen Beschlussfassung vom 23.12.21, sie wolle im Gegensatz zum KV unbegleiteten Umgang zwischen dem gemeinsamen ehelichen Kind und KV nach deren gemeinsamen Aufenthalt in der Caritas-Männergewaltschutzeinrichtung fördern und unterstützen, um die ABR-eA-Übertragung zunächst auf sie selbst zu erwirken, während die KM dann aber direkt beginnend nach der ABR-eA-Übertragung genau das Gegenteil bezüglich der Umgangskontakte zwischen Kind und KV umsetzt.


In der Beschlussfassung 6F 211/02 vom 23.12.21 ist damit dann erkennbar, dass der KM ihre beabsichtigte und im Folgenden nachgewiesene Täuschung der Fachstellen (Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis, Buchen und Mosbach und der Verfahrensbeiständin, Verfahrenspflegerin (VPin), Berufliche Betreuerin und Verfahrenspflege, 69427 Mudau) sowie des Familiengerichts Mosbach  gelungen ist, denn das Amtsgericht Mosbach wiederholt diese nachweisbaren Falschaussagen aus den Berichten der involvierten Fachstellen zu den Aussagen der KM vor Gericht in seiner Beschlussfassung wie zuvor ausgeführt.


GLAUBHAFTMACHUNG:

Aussagen und Behauptungen seitens der KM gegenüber der Verfahrensbeiständin, Verfahrenspflegerin (VPin), Berufliche Betreuerin und Verfahrenspflege, 69427 Mudau mit der angeblichen Gewährung von unbegleitetem uneingeschränkten Umgang zwischen Kind und KV zur Erwirkung der ABR-eA-Übertragung auf sie selbst.

Im Bericht der Verfahrenspflegerin  an das Familiengericht Mosbach behauptet die KM vom 16.12.21, S. 5, Abs. 9 : 

„Auch wenn es ihr nach allem was nun gewesen sei, schwerfalle, sei für sie klar, dass *** zwei Elternteile hat. Wenn *** bei Ihr lebe, sei klar, dass das Kind zu seinem Vater so viel Kontakt wie möglich haben solle.“

GLAUBHAFTMACHUNG : 

Aussagen und Behauptungen seitens der KM gegenüber dem Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis, Buchen, mit der angeblichen Gewährung von unbegleitetem uneingeschränkten Umgang zwischen Kind und KV zur Erwirkung der ABR-eA-Übertragung auf sie selbst:

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD), Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach, Buchen, Stellungnahme  an das Familiengericht Mosbach vom 20.12.21, S. 3, Abs. 11, Zeile 1 bis 3 :

„Auf Nachfrage berichtete die Kindesmutter, dass sie in der Nähe bleiben wolle. Ihr sei es wichtig, dass *** regelmäßig Kontakt zum Kindesvater haben könne. Sie sei bei der Kontaktgestaltung sehr flexibel.“

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD), Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach, Buchen, Stellungnahme  an das Familiengericht Mosbach vom 20.12.21, S. 4, Abs. 2, Zeile 4 bis 5 : 

„Sie wolle eine gute Lösung finden, damit *** Kontakt zu beiden Elternteilen haben und gut aufwachsen könne.“

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD), Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach, Buchen, Stellungnahme  an das Familiengericht Mosbach vom 20.12.21, S. 7, Abs. 5, Zeile 1 bis 3 : 

„Die Kindesmutter steht Kontakten zwischen dem Kindesvater und *** sehr offen gegenüber. Sie betont, dass es ihr sehr wichtig ist, dass *** regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen hat. Sie sagt, dass *** seinen Vater liebt und sie deshalb den Kontakt nie verwehren würde.“

GLAUBHAFTMACHUNG : 

Aussagen und Behauptungen seitens der KM gegenüber dem Familiengericht Mosbach mit der angeblichen Gewährung von unbegleitetem uneingeschränkten Umgang zwischen Kind und KV zur Erwirkung der ABR-eA-Übertragung auf sie selbst. 

Beschlussfassung Familiengericht-Amtsgericht MOSBACH 6F 211/21 vom 23.12.21, Seite 6, Absatz 1, Zeile 7 bis 14 : 

„Sie ist es, die auch, wenn das Kind seinen Lebensmittelpunkt bei Ihr hat, unbegleitete Umgänge zwischen Kind und Vater unterstützt und erkennt, dass *** beide Elternteile für eine gute Entwicklung braucht. Die Bindungstoleranz als ein Merkmal der Erziehungsfähigkeit ist folglich bei der Mutter im Vergleich zum Vater nicht erkennbar eingeschränkt, sodass davon auszugehen ist, dass die Mutter bei Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf sie den Erhalt der Bindung des Kindes zum Vater durch unbegleitete Umgangskontakte unterstützen und fördern wird, anders als der Vater.“

IN DER SOZIALEN REALITÄT :

Von Dezember 2021 bis Juli 2022…

  • boykottiert und beeinträchtigt die KM nachweisbar wiederholt und größtenteils unbegleitete Umgangskontakte zwischen Kind und KV entgegen der eigenen Aussagen gegenüber involvierten Fachstellen, dokumentiert im (Beschluss des Familiengerichtes Mosbach vom 23.12.2021 6F 211/21) .
  • verweigert die KM ihrerseits nachweisbar zwei Mal hintereinander ihre Teilnahme an begleiteten Elternkonferenzen (25.11.2021 und 28.03.2022) zur beabsichtigten Klärung der jeweiligen elterlichen Zukunftsperspektiven und einer Umgangsregelung mit dem Kind.
  • hält sich die KM nachweisbar wiederholt nicht an die gerichtlichen Vereinbarungen zu den unbegleiteten Umgangskontakten zwischen Kind und KV (Beschluss vom 23.12.2021 und Anhörung vom 25.04.2022). Die Aussagen der KM vor Gericht bezüglich Sorge- und Umgangsrecht sind damit nachweisbar wahrheitswidrig und unzuverlässig.
  • erpresst die KM den KV immer wieder mit freiwilligen Mehrumgangsangeboten vor und nach der gerichtlichen Vereinbarung zu unbegleiteten Umgangskontakten beginnend vom 07.05.2022 in den Zusammenhängen :

    -) Dass die KM vom KV will, er solle ihr ihre gesammelten Pfandflaschen wegfahren (26.04.2022), mit ihr Pizza essen gehen (09.05.2022), etc.
    -) Dass der KV aufhören soll, bei seinen Umgangskontakten Fotos vom schlechten Gesundheitszustand des Kindes zu machen (07.05. und 14.05.2022)
    -) Dass der KV aufhören soll, seine Meinung zu sagen und dabei kritisch zu hinterfragen, wenn denn, dann aber eine verlässliche regelmäßige und nicht eine willkürliche Mehrumgangsregelungen haben zu wollen

  • verweigert die KM die gerichtlich vereinbarte Umgangsausweitung ab dem neunten Umgangswochenende beginnend ab dem 02.07.2022 während der ersten zwei Wochenenden.

Am 03.09. und 04.09.2022 setzt die KM eigenmächtig sodann den gerichtlich vereinbarten Umgang ihrerseits aus. Ab September 2022 bis *** setzt die KM ihrerseits keine Umgangskontakte um zwischen gemeinsamen ehelichen Kind mit dem zwischenzeitlich erkrankten KV während dieser sich Im Krankenstand, in der Klinik für eine ***-OP, in der Reha-Klinik und in der Reha-Nachsorge zu Hause vor einer weiteren anstehenden ***-OP befindet.

Die KM-Verfahrenspartei behauptet in ihrer Eingabe vom 22.06.2022 unter 6F 202/21 auf Seite 3 mit nachweisbar wahrheitswidrigen Aussagen, dass der KV „zum damaligen Zeitpunkt weder eine Arbeit noch eine Wohnung hatte“, um damit zu begründen und zu rechtfertigen, dass die KM entgegen der Vereinbarung in der Beschlussfassung beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach vom 23.12.2021 im Ursprungsverfahren unter 6F 211/21, als Voraussetzung für die vorläufige ABR-eA-Übertragung auf sie selbst, großzügigen flexiblen unbegleiteten Umgang zwischen Kind und KV gewähren wollte und würde, den die KM dann aber anschließend vom 23.12.2021 bis zum 07.05.2022 durch ihre Umgangsboykotte und Umgangsbeeinträchtigungen zu keinem Zeitpunkt gewährt hat.

Zudem hält die KM-Verfahrenspartei hier erneut nachweisbaren wahrheitswidrigen Vortrag in ihren Eingaben an das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach entgegen der Wahrheitspflicht vor Gericht. Hier wie im Folgenden erläutert:
1.) Der KV ist entgegen den wahrheitswidrigen Aussagen der KM-Verfahrenspartei vor dem Familiengericht-Amtsgericht Mosbach  in diesem Zeitraum zu keinem Zeitpunkt wohnungslos gewesen, sondern nachweisbar bei den Einwohnermeldeämter in *** und in *** in den Wohnungen mit erstem Wohnsitz gemeldet gewesen, in denen er auch gewohnt hat.
2.) Der KV ist entgegen den wahrheitswidrigen Aussagen der KM-Verfahrenspartei vor dem AG/FG MOS in diesem Zeitraum nachweisbar nicht arbeitslos gewesen und auch zu keinem Zeitpunkt beim zuständigen Jobcenter *** als arbeitssuchend gemeldet gewesen. Hier über das Jobcenter *** zu ladende Zeugin Frau *** vom Jobcenter ***. Der KV hat entgegen den wahrheitswidrigen Aussagen der KM-Verfahrenspartei vor dem Familiengericht-Amtsgericht Mosbach  in diesem Zeitraum seine Arbeitsstelle nachweisbar über Arbeitsverträge, Rentenversicherung und Krankenversicherung gewechselt vom *** bei einem freien Träger bis April 2022 zum *** an einem *** ab Mai 2022.

KOMMENTAR: Hierbei stellt sich zudem auch die Frage, ob Wohnungslosigkeit und/oder Arbeitslosigkeit als entscheidungserhebliches Einschränkungsmerkmal für Sorgerechtsbefähigung und Ausübung von Umgangsrecht verfassungswidrig sind.

Die fallzuständige und fallverantwortliche Mitarbeiterin des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach, Mosbach, berichtet in ihrer Stellungnahme vom 21.06.22 an das Familiengericht Mosbach, S. 1, Abs. 3 :

"Im Hinblick auf die von der Gutachterin bei ihr festgestellte weniger vorhandene Bindungstoleranz kann drauf verwiesen werden, dass Frau *** sich konstruktiv am Verfahren zur Umgangsregelung beteiligt hat."

Diese fallzuständige und fallverantwortliche Mitarbeiterin des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach, Mosbach, hat sich jedoch nur alleine mit der Kindesmutter ausgetauscht und hat nachweisbar vom Kindesvater keinerlei Stellungnahme eingeholt zur Umsetzung des gerichtlich vereinbarten Umgangs. Ohne jegliche Kommunikation mit dem Kindsvater behauptet diese ASD-Mitarbeiterin beim Landratsamt Mosbach, dass das Verhalten der Kindesmutter mit dem gerichtlich vereinbarten Umgang angeblich kooperativ und "konstruktiv" gewesen sei.

Die vom Amtsgericht Mosbach beauftragte Forensische Sachverständige für Familienrecht aus einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in Kitzingen ist somit EINERSEITS ZEUGIN DIESER SACHVERHALTE, berichtet diese aber ANDERERSEITS EXPLIZIT NICHT in ihrer eigenen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Familiengericht Mosbach. Siehe dazu auch ab Kapitel 10 diese Seite.

KOMMENTAR: Die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkstr.2, 97318 Kitzingen, benennt explizit NICHT und thematisiert explizit NICHT diese tatsächlichen Sachverhalte, zu denen sie selbst ZEUGIN ist, gegenüber dem Familiengericht-Amtsgericht Mosbach in ihrer ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 zu 6f 202/21. 

Stattdessen schreibt die Gutachterin und Sachverständige aus Kitzingen dem KV  im vom Familiengericht Mosbach gewünschten Gefälligkeitsgutachten in dieser ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 eine psychische Störung bzw. Erkrankung zu, die sich darin äußern würde, dass der KV sich in seinem angeblich ungesunden Misstrauen gegenüber Ämtern, Behörden und Institutionen u.a. über diese Sachverhalte unangemessen wiederholt offiziell beschweren würde. Siehe dazu auch ab Kapitel 10ff. diese Seite.

Die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkstr.2, 97318 Kitzingen, unterliegt ebenso wie alle anderen Verfahrensbeteiligten der Erklärungspflicht über Tatsachen bzw. WAHRHEITSPFLICHT vor Gericht nach § 138 ZPO.

Siehe dazu auch im Folgenden ab Kapitel 10ff.

9. ZEUGEN-KENNTNIS der familienpsychologischen Gutachterin/forensischen Sachverständigen über KM-seitig zitierte Zeugen, die zu keinem Zeitpunkt in den anhängigen Verfahren beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach zu einer ordentlichen gerichtlichen Anhörung geladen werden - Infragestellung der Rechtsstaatlichkeit der anhängigen Verfahren beim Amtsgericht Mosbach durch amtsseitig nicht-durchgeführte Zeugenbefragung

Das Amtsgericht Mosbach erlässt diese Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 zum Nachteil des Antragstellers von NS-Verfahren auch nachdem die KM und andere Verfahrensbeteiligte immer wieder Zeugen in ihren eigenen schriftlichen Eingaben an das Amtsgericht Mosbach anführen, die in dann diesen schriftlichen Eingaben jeweils viele schlechte Sachen über den Antragsteller auszusagen haben. Diese benannten Zeugen werden dann aber in der Folge ZU KEINEM ZEITPUNKT in die Anhörungen und Verhandlungen der anhängigen Verfahren vor das Amtsgericht Mosbach geladen und erscheinen somit konsequenterweise auch nicht vor dem Gericht, um ihrerseits vom KV und seiner Rechtsvertretung vor Gericht zu ihren jeweiligen Aussagen befragt zu werden.

KOMMENTAR: Mit dieser Verfahrens- und Verhaltensweise DER EXPLIZITEN NICHT-LADUNG VON BENANNTEN ZEUGEN wird die Rechtsstaatlichkeit dieser Verfahren vom Familiengericht-Amtsgericht Mosbach selber in Frage gestellt.

KOMMENTAR: Die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkstr.2, 97318 Kitzingen, ist eindeutig und nachweisbar per Aktenlage und Verfahrensanalyse unmittelbar ZEUGIN dieser Sachverhalte zu anti-rechtsstaatlichen Verfahrensweisen. Siehe dazu auch ab Kapitel 10ff. diese Seite.

KOMMENTAR: Die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkstr.2, 97318 Kitzingen, benennt explizit NICHT und thematisiert explizit NICHT diese tatsächlichen Sachverhalte, zu denen sie selbst ZEUGIN ist, gegenüber dem Familiengericht-Amtsgericht Mosbach in ihrer ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 zu 6f 202/21. 

Stattdessen schreibt die Gutachterin und Sachverständige aus Kitzingen dem KV  im vom Familiengericht Mosbach gewünschten Gefälligkeitsgutachten in dieser ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 eine psychische Störung bzw. Erkrankung zu, die sich darin äußern würde, dass der KV sich in seinem angeblich ungesunden Misstrauen gegenüber Ämtern, Behörden und Institutionen u.a. über diese Sachverhalte unangemessen wiederholt offiziell beschweren würde. Siehe dazu auch ab Kapitel 10ff. diese Seite.

Die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkstr.2, 97318 Kitzingen, unterliegt ebenso wie alle anderen Verfahrensbeteiligten der Erklärungspflicht über Tatsachen bzw. WAHRHEITSPFLICHT vor Gericht nach § 138 ZPO.


10. ERGÄNZENDE STELLUNGNAHME der forensischen Sachverständigen vom 31.08.2022 an das Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21

KOMMENTAR:  Die Sachverhaltserforschung, -aufklärung und -ermittlung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen in der juristischen Aufarbeitung ist in öffentlichem Interesse. 



Siehe auch:

Ergänzende Stellungnahme vom 31.08.2022 der forensischen Sachverständigen bzw. familienpsychologischen Gutachterin aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen Hier Groß aufklicken !


VON DER
Forensischen Sachverständigen für Familienrecht
einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
aus Kitzingen
an das Amtsgericht Mosbach
Familiensache Aktenzeichen 6 F202/21 : Ergänzende Stellungnahme
vom 31.08.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Ihres Schreibens vom 17.08.2022 nehme ich im Folgenden ergänzend zum psychologischen Gutachten Stellung zum aktuellen Verfahrensverlauf.
Die SV erinnert, dass bereits nach Aktenstudium vorsorglich auf die Möglichkeit eines Ergänzungsgutachtens durch entsprechenden Kolleg*innen der Erwachsenenpsychiatrie bzw. Psychotherapie hingewiesen wurde. Hintergrund war zu diesem Zeitpunkt der Verdachts dass es sich seitens des Kv um eine problematische Persönlichkeitsakzentuierung oder -störung oder eine anders gelagerte psychische Erkrankung handeln könnte, die z.B. durch ungewöhnlich starkes Misstrauen gegenüber, Behörden o.ä. sowie ein erhebliches Ungerechtigkeitsempfinden oder erhöhter narzisstischer Kränkbarkeit imponiert.
Da sich dieser Verdacht während der Begutachtung zunächst nicht bedeutsam erhärten ließ, wurden erkennbare Persönlichkeitsakzentuierungen beider Ke im Gutachten mehrfach kritisch gewürdigt, von der erneuten Anregung einer ergänzenden psychiatrischen Untersuchung jedoch Abstand genommen (siehe dazu z.B. S. 75 und 79 Gutachten). Umso mehr erstaunt nun die zunehmend expansive Form der schriftlichen Beschwerde- und Argumentationsführung des Kv nach Gutachtenerstellung und Eingang bei Gericht. Es ist der SV inzwischen inhaltlich nur noch inkonsistent möglich, der Argumentation des Kv zu folgen sowie den Zusammenhang mit den Fragestellungen im o.g. Verfahren herzuleiten.
Der eingangs geäußerte Eindruck kann aus psychologischer Sicht inzwischen nicht mehr vernachlässigt werden. Die (schriftliche) Kommunikation des Kv nach Gutachteneingang wirkt inzwischen sowohl inhaltlich als auch quantitativ deutlich abweichend von der Norm. Der Verdacht liegt nahe, dass dieses Verhalten von übertriebener Empfindlichkeit gegenüber Zurücksetzung, Neigung zu Groll, Misstrauen (z.B. gegenüber Behörden und Gerichten), feindlicher Missdeutung von Handlungen anderer und schließlich beharrlichem, streitsüchtigem und situationsunangemessenem Bestehen auf eigenen  Rechten motiviert ist. Diese Symptomatik erinnert an eine Störung, z.B. aus dem Spektrum paranoider/sonstiger spezifischer Persönlichkeitsstörungen.
Es stellt sich erneut und dringlicher, als zu Beginn die psychiatrische Frage, ob inzwischen eine pathologisch-paranoide Ausprägung im Denken und Erleben des Kv (zumindest auf spezifische Inhalte bezogen, z.B. Väterrechtspolitik, Nationalsozialismus) erreicht ist. Ich empfehle im Nachgang eine ergänzende Untersuchung durch psychiatrische Fachkolleg*innen.

Ergänzende Stellungnahme vom 31.08.2022 der forensischen Sachverständigen bzw. familienpsychologischen Gutachterin aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen Hier Groß aufklicken !

Nach Befundung ist erneut abzuwägen, ob und in wie weit sich dieser einschränkend auf die väterliche Erziehungsfähigkeit auswirkt, welche erfolgversprechenden Hilfen zur Verfügung stehen und in wie weit Einsicht und Bereitschaft zu deren Inanspruchnahme seitens des Kv besteht. Ggf. wird entsprechend eine anders gelagerte psychologische Empfehlung hinsichtlich des kindlichen Lebensmittelpunkts, bzw. der alleinigen elterlichen Sorge notwendig. Gegenwärtig stellen sich, wie bereits im Gutachten diskutiert, insbesondere Einschränkungen im Bereich der Kooperationsfähigkeit (mit Behörden, Ämtern usw.) dar, ferner Einschränkungen der Bindungstoleranz des Kv gegenüber der Km.
Der Kv zeigt mit seiner gegenwärtigen schriftlichen Kommunikation eine mangelhafte Berücksichtigung sowohl seiner sozialen Wirkung auf Beteiligte, als auch möglicher emotionaler Folgen für Mutter und Kind, zu Gunsten der Durchsetzung eines recht akademisch geführten Rechtstreits. Er zeigt, soweit durch die SV erkennbar, nach Gutachtenerstellung wenig pragmatische Anstrengung die emotionale Situation des Kindes zu beruhigen und zu optimieren. Insofern stellt sich schon jetzt die Frage, ob trotz der beschriebenen Einschränkungen mütterlicherseits eine bessere Prognose des Kindes bei dieser besteht oder das Kind bis zur Klärung offener Fragestellungen bei dieser verbleibt.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Vorab per Fax- Schreiben folgt auf dem Postweg


11. Gutachterliche ERSTELLUNG einer ergänzenden Stellungnahme durch die vom Familiengericht-Amtsgericht Mosbach beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen sowohl ohne Einbeziehung der zu begutachtenden Person als auch ohne eigene Akteneinsicht 


11.1 Die forensische Sachverständige aus Kitzingen unterlässt Kommunikation und Austausch mit dem zu begutachtenden Antragsteller von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren

Die Forensische Sachverständige für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Moltkstr.2, 97318 Kitzingen, hat nachweisbar nach der erneuten Beauftragung durch die Verfügung des Amtsgerichts Mosbach vom 17.08.2022 in ein und demselben Verfahren während ihrer Entscheidungsfindung für ihre ergänzende Stellungnahme vom 31.08.2022 zu 6F 202/21 ihrerseits nachweisbar kein weiteres persönliches Gespräch mit dem Antragsteller gesucht. 

Und somit hat die forensische Sachverständige aus Kitzingen beim Antragsteller von Nazi- und Rechtsextemismus-Verfahren weder mündlich noch schriftlich nachgefragt, was er da eigentlich mit seinen beantragten außergerichtlichen und gerichtlichen NS- und Rechtsextremismusverfahren (aus den Zeiträumen um 2008, konkret 2004 bis 2011, und 2022) macht, warum er das eigentlich macht und was er eigentlich damit bezwecken will. 

Nach ihrer gerichtlichen Beauftragung durch das Familiengericht Mosbach vom 17.08.2022 bewertet hier die Forensische Sachverständige für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Kitzingen somit am 31.08.2022 einen Menschen, und urteilt über diesen Menschen ohne selbst jemals mit diesen Menschen während ihrer ergänzenden Begutachtung in den direkten mündlichen oder schriftlichen Austausch gegangen zu sein.

Siehe dazu auch ab Kapitel 10ff.


11.2 Die forensische Sachverständige aus Kitzingen unterlässt die Anforderung der vollständigen Akten aus den anhängigen Verfahren beim Amtsgericht Mosbach und unterlässt in der konsequenten Folge damit die entsprechende Akteneinsicht

Die Forensische Sachverständige für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Moltkstr.2, 97318 Kitzingen, hat nachweisbar nach der erneuten Beauftragung durch die Verfügung des Amtsgerichts Mosbach vom 17.08.2022 in ein und demselben Verfahren während ihrer Entscheidungsfindung für ihre ergänzende Stellungnahme vom 31.08.2022 zu 6F 202/21 ihrerseits nachweisbar keine eigenen Anforderungen der gesamten und vollständigen Akten der anhängigen Verfahren beim sie selbst beauftragenden Familiengericht-Amtsgericht Mosbach angefordert.

Die gerichtlich beauftragte Forensische Sachverständige für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, unterlässt die GESAMTAKTENANFORDERUNGEN der anhängigen VERFAHREN beim Familiengericht Mosbach, insbesondere 6F 202/21 und 6F 9/22.
UND DIES OBWOHL das Familiengericht Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 explizit auf 6F 9/22 verweist.

Die gerichtlich beauftragte Forensische Sachverständige für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, unterlässt damit neben den konkreten Aktenanforderungen konsequenterweise auch die eigene vollständige Akteneinsicht zur eigenen gutachterlichen Sachverständigen-Erstellung ihrer ergänzenden Stellungnahme an das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 am 31.08.2022.

Siehe dazu auch ab Kapitel 10ff.


11.3 Nicht-Kenntnisnahme seitens der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen bezüglich der bereits ergangenen Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen zum Umgang mit Eingaben in NS-Verfahren gegen den sie selbst beauftragenden fallverantwortlichen Spruchkörpers beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach

Die gerichtlich vom Amtsgericht Mosbach beauftragte Forensische Sachverständige für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, nimmt die bereits vor ihrer gerichtlichen Beauftragung am 17.08.2022 vorliegenden Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen gegen den sie selbst beauftragenden fallverantwortlichen Spruchkörper beim Amtsgericht Mosbach nicht zur Kenntnis und bezieht diese auch nicht in ihre eigene ergänzende Stellungnahme vom 31.08.2022 ein.

Dies ist u.a. EINERSEITS dadurch begründet, dass das Amtsgericht Mosbach, das diese Gutachterin per Verfügung beauftragt, diese nachgewiesen auch NUR SELEKTIV UND NICHT VOLLUMFÄNGLICH informiert. Siehe dazu auch Kapitel 1.1 auf dieser Seite.

ANDERSEITS ist dies u.a. dadurch begründet, dass die gerichtlich beauftragte Gutachterin selbst NICHT DIE VOLLSTÄNDIGEN AKTEN beim sie beauftragenden Amtsgericht Mosbach ANFORDERT. Siehe dazu auch Kapitel 11.3 auf dieser Seite.

Siehe dazu auch:



12. Gutachterliche VERWENDUNG von 14 Jahren alten Dokumenten der Textsorte Zeitungsartikel aus 2008 zur gerichtlich beauftragten Gutachter*innen-Sachverhaltsaufklärung in 2022

Prozessbeobachtung NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach zu zu Nationalsozialistischem Unrecht und nationalsozialistischen Verbrechen

KOMMENTAR: Das Amtsgericht Mosbach verwendet in Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 und 6F 9/22 einen zitierten 14 Jahre alten Zeitungsartikel, um dann wie gewünscht 14 Jahre später in 2022 unter Bezugnahme auf diesen Zeitungsartikel, durch die gerichtlich beauftragte Gutachterin angebliche negative Aussagen über die psychische Gesundheit und über die Erziehungsfähigkeit des Antragstellers von NS-Verfahren AUSFÜHREN ZU LASSEN. In diesem Zeitungsartikel wird auf die außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, verwiesen.

Mit diesen dokumentierten Verhaltens- und Verfahrensweisen des Amtsgerichts Mosbach kann u.U. die Rechtsstaatlichkeit dieses Verfahrens beim Amtsgericht Mosbach in Frage gestellt werden.

Die gerichtlich beauftragte Forensische Sachverständige für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, verwendet sodann WIDERSPRUCHLOS UND KOMMENTARLOS direkt anschließend den vom beauftragenden Amtsgericht Mosbach zitierten 14 Jahre alten Zeitungsartikel, um dann 14 Jahre später in 2022 unter Bezugnahme auf diesen Zeitungsartikel, wie vom Amtsgericht Mosbach gewünscht, konkret angeblich negative gutachterliche Aussagen über die psychische Gesundheit und die Erziehungsfähigkeit des Antragstellers von NS-Verfahren obrigkeitshörig auszuführen.

KOMMENTAR: Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 MIT DER AMTSSEITIGEN INSTRUMENTALISIERUNGSABSICHT DIESER FAMILIENPSYCHOLOGISCHEN GUTACHTERIN damit, in einer Art GEFÄLLIGKEITSGUTACHTEN die Psychische Gesundheit und Erziehungsfähigkeit des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach mittels amtsseitig gewünscht zugeschriebener Störungen und Einschränkungen diskreditieren zu lassen.

Siehe dazu auch Kapitel 13.


13. Gutachterliche VERWENDUNG möglicher rechtswidriger Presseberichtserstattung in der gerichtlich beauftragten Sachverständigenarbeit

Prozessbeobachtung NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach zu zu Nationalsozialistischem Unrecht und nationalsozialistischen Verbrechen

KOMMENTAR: Die RECHTSWIDRIGKEIT DER PRESSEBERICHTSERSTATTUNG, die sowohl das beauftragende Familiengericht-Amtsgericht Mosbach als auch die gerichtlich beauftragte Forensische Sachverständige für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Kitzingen in 2022 verwenden, ist sowohl durch die Verwendung des vollständigen Klarnamens eines Verurteilten unter Verletzung der Persönlichkeitsrechte als auch durch die Verletzung des Rechts auf Resozialisation eines Verurteilten mit zunehmenden Zeitabstand bei der vorliegenden VERWENDUNG VON 14 JAHRE ALTEN DOKUMENTEN der Textsorte Zeitungsartikel aus 2008 gegeben. In diesem Zeitungsartikel wird auf die außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, verwiesen.

Mit diesen dokumentierten Verhaltens- und Verfahrensweisen des Amtsgerichts Mosbach kann u.U. die Rechtsstaatlichkeit dieses Verfahrens beim Amtsgericht Mosbach in Frage gestellt werden.

KOMMENTAR: Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 MIT DER AMTSSEITIGEN INSTRUMENTALISIERUNGSABSICHT DIESER FAMILIENPSYCHOLOGISCHEN GUTACHTERIN damit, in einer Art GEFÄLLIGKEITSGUTACHTEN die Psychische Gesundheit und Erziehungsfähigkeit des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach mittels amtsseitig gewünscht zugeschriebener Störungen und Einschränkungen diskreditieren zu lassen.

Siehe dazu auch Kapitel 12.

14. Gutachterliche DISKREDITIERUNG der Erziehungsfähigkeit des Antragstellers von NS-Verfahren durch seine langjährige konsequente Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und nationalsozialistischen Verbrechen

KOMMENTAR: Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 https://strato-editor.com/.cm4all/uproc.php/0/.fragezeichen-clipart-ausrufezeichen-3.png/picture-400?_=18293429ea8 MIT DER AMTSSEITIGEN INSTRUMENTALISIERUNGSABSICHT DIESER FAMILIENPSYCHOLOGISCHEN GUTACHTERIN damit, in einer Art GEFÄLLIGKEITSGUTACHTEN die Psychische Gesundheit und Erziehungsfähigkeit des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach mittels amtsseitig gewünscht zugeschriebener Störungen und Einschränkungen diskreditieren zu lassen. Diese Gutachterin führt die Aufforderung des Amtsgericht Mosbach damit aus, indem sie dann am 31.08.2022 angeblich negative gutachterliche Aussagen über die psychische Gesundheit und die Erziehungsfähigkeit des Antragstellers von NS-Verfahren obrigkeitshörig aus. 


Siehe dazu auch ab Kapitel 10ff.



KOMMENTAR:

Die Forensische Sachverständige für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Kitzingen bewertet es als nachteilig für den Antragsteller und Vater, dass er sich in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren für Väterrechte und die Rechte des gemeinsamen deutsch-afrikanischen Mischlingskindes als auch für die Aufarbeitung von Rassismus und NS-Verbrechen normabweichend mehr als unangemessen übereifrig einsetzen würde. Sie schreibt dem Kindesvater und Antragsteller von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren daher spezifische Persönlichkeitsstörungen aus dem paranoiden/sonstigen Spektrum zu, begründet und befürwortet damit die vom Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 zuvor nachgefragte und gewünschte psychiatrische Begutachtung des Antragstellers von NS-Verfahren ausgehend von Familienrechtsverfahren.

Die familienpsychologische Gutachterin für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Kitzingen bewertet einerseits das öffentlich nachweisbare konsequente Engagement des Antragsstellers sowohl für Väterrechte als auch für die Aufarbeitung von NS-Verbrechen als nachteilig für Mutter und Kind, während die Sachverständige dabei aber gleichzeitig ausführt, dass der Antragsteller und Vater andererseits diese Auseinandersetzung überhaupt gar nicht mit Mutter und Kind, sondern in ihrer eigenen SV-Beobachtung und -Bewertung unangemessen exzessiv mit Behörden, Ämtern und Institutionen führen würde.


15. Gutachterliche DISKREDITIERUNG der wiederholten öffentlichen Kritik seitens des Antragstellers an institutionellen behördlichen Verhaltens- und Verfahrensweisen im deutschen demokratischen Rechtstaat der BRD in 2022

KOMMENTAR: Die Forensische Sachverständige für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Kitzingen sieht hier Haltungen und Verhalten sozialer Akteure und Verfahrensbeteiligter mit konsequenter und öffentlich nachweisbarer immer begründeter Kritik an institutionellen und behördlichen Haltungen und Verfahrensweisen im demokratischen Rechtsstaat der BRD als problematisch und kritisch bezüglich psychischer Gesundheit und Erziehungsfähigkeit an, was die Sachverständige dementsprechend hier in ihren Ausführungen erläutert.
Dies bezieht die Forensische Sachverständige für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Kitzingen hier somit auch auf die vorliegende Thematik bzw. Problematik gegen die sich der Antragsteller von NS-Verfahren öffentlich nachweisbar gewendet hat (zunächst um 2008) und sich ab 2022 weiterhin wendet.
Siehe dazu:
Thematik der problematischen Übernahme von NS-Funktionseliten nach 1945 >>>
Geschlechterdiskriminierende Sachverständigen-Bewertung zum männlichen konsequenten Engagement für Männer- und Väterrechte
KOMMENTAR:
Es ist bisher nicht bekannt, ob die Forensische Sachverständige für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Kitzingen andererseits einer FRAU, die sich ihrerseits öffentlich nachweisbar konsequent und mit intensivem Engagement auch und erst recht in der Auseinandersetzung mit Institutionen und Behörden für FRAUEN- und MÜTTERRECHTE einsetzt, wie hier einerseits einem MANN, der sich seinerseits öffentlich nachweisbar konsequent und mit intensivem Engagement für MÄNNER- und VÄTERRECHTE einsetzt, dann eine Persönlichkeitsstörung, eine beeinträchtigte psychische Gesundheit, eine eingeschränkte Erziehungsfähigkeit sowie ein schädigendes Verhalten gegenüber Kind und Vater ebenfalls diagnostizieren und zuschreiben würde.
*** KM-kritik
KOMMENTAR:
!!! Die Forensische Sachverständige für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Kitzingen, die sich zunächst eher für den Lebensmittelpunkt des Kindes beim Vater in ihrem familienpsychologischen Sachverständigengutachten vom 07.04.22 unter Aktz: 6F 202/21 ausgesprochen hatte, spricht sich nun aber auf erneute Nachfrage des Amtsgerichts Mosbach vom 17.08.2022 eher für den Lebensmittelpunkt des Kindes bei der Mutter aus und begründet ihre Entscheidung vom 31.08.2022 mit dem öffentlich nachweisbaren konsequenten Engagement des Antragsstellers sowohl für Väterrechte als auch für die Aufarbeitung von Rassismus und NS-Verbrechen unter Einbeziehung von öffentlicher Kritik an Behörden, Ämtern und Institutionen. Denn diese demokratie- und menschenrechtsorientierten Verhaltensweisen würden gemäß der familienpsychologischen Sachverständigen vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 die Erziehungsfähigkeit, Bindungstoleranz und Kompromissfähigkeit des Vaters erheblich einschränken. !!!
!!! Nachdem die gerichtlich bestellte Forensische Sachverständigen aus Kitzingen und ihr familienpsychologisches Sachverständigengutachten, wie in Kapitel 3 erläutert, von der KM-Verfahrenspartei am 22.06.2022 gerichtsbekannt und aktenkundig kritisiert und ihr mangelnde Professionalität unterstellt wurde, weil sie sich in ihrem Gutachten vom 07.04.2022 zu Aktz: 6F 211/21 und 6F 202/21 zuvor für den Lebensmittelpunkt des Kindes eher beim Vater ausgesprochen hatte, beauftragt das Amtsgericht-Familiengericht Mosbach am 17.08.2022 sodann, wie in Kapitel 5 erläutert, ein zweites Mal hintereinander dieselbe familienpsychologische Sachverständige in ein und demselben Verfahren, um von ihr eine Neubewertung ihrer Schlussfolgerungen aus ihrem Gutachten und eine neue Bewertung bezüglich der elterlichen Sorgerechtsbefähigung vornehmen zu lassen, was dann die erneut gerichtlich bestellte Forensische Sachverständigen aus Kitzingen, wie hier in Kapitel 6 erläutert, sodann in ihrer Ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 zu ihrem Gutachten vom 07.04.2022 dann entsprechend ausführt. !!!

Die persönlichen Ehrverletzungen, Berufschädigenden Aussagen und Unterstellungen, Falschverdächtigungen nachgewiesen per Aktenlagen und Verfahrensanaylsen im anhängigen Verfahrenscluster beim Amtsgericht-Familiengericht Mosbach unter
6F 216/21 (Gewaltschutzverfahren des KVs gegenüber der KM)
6F 211/21 (Aufenthaltsbestimmungsrecht in einstweiliger Anordnung)
6F 202/21 (Sorgerechtsverfahren)
6F 9/22 (Umgangsrechtsverfahren)
6F 2/22 (Unterhaltsverfahren)
zielen darauf ab unter Falschaussagen vor Gericht die persönliche und berufliche Reputation des KVs zu schädigen und um damit die anhängigen SR-Verfarhen sowie die daraus assoziierten Verfahren zum Nachteil des KVs zu manipulieren.
Die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen ist eindeuitg und nachweisbar im Prozess und Zeitraum der Erstellung ihres familienpsychologischen Sachverständigengutachtens im Frühjahr 2022 Zeugin dieser Beleidigungen und Verleumdungen und Falschverdächtigungen unter wahrheitswidrigen Falschaussagen vor dem Familiengericht Mosbach gegenüber dem KV im benannten anhängigen Verfahrenscluster.
Nichtsdestotrotz bewertet die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nach der Kritik der KM-Verfahrenspartei vom 22.06.2022 an ihrer Person, Professionalität und an ihrem familienpsychologischen Gutachten vom 07.04.2022 sowie nach der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 in ihren Zuschreibungen aus ihrer ergänzenden Stellungnahme vom 30.08.20022, Menschen, die sich konsequent sowohl für die konkreten eigenen Rechte als auch für die abstrahierten gesellschaftspolitischen Rechte einsetzen, hier für Männerreechte ud Väterrechte in Männergewaltschutzverfahren und in Sorgerechts-/Umgangsrechtsverfahren, als möglicherweise eingeschränkt in ihrer Erziehungsfähigkeit sowie möglicherweise psychisch gestört.
Den konsequenten kontinuierlichen Einsatz bezüglich Wahrheitsfindung und Wahrheitspflicht seitens des KVs vor dem Familiengericht Mosbach bewertet die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen  nach der Kritik der KM-Verfahrenspartei vom 22.06.2022 an ihrer Person, Professionalität und an ihrem familienpsychologischen Gutachten vom 07.04.2022 sowie nach der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 in ihren Zuschreibungen aus ihrer ergänzenden Stellungnahme vom 30.08.20022 als lediglich persönlichkeitsgestörte akademische Rechtsstreitslust.

KOMMENTAR: Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 MIT DER AMTSSEITIGEN INSTRUMENTALISIERUNGSABSICHT DIESER FAMILIENPSYCHOLOGISCHEN GUTACHTERIN damit, in einer Art GEFÄLLIGKEITSGUTACHTEN die Psychische Gesundheit und Erziehungsfähigkeit des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach mittels amtsseitig gewünscht zugeschriebener Störungen und Einschränkungen diskreditieren zu lassen.

***

16. Gutachterliche DISKREDITIERUNG der konsequenten öffentlichen Auseinandersetzung mit Autoritäten für Recht und Gerechtigkeit, Menschenrechte und Anti-Diskriminierung

Gemäß der gerichtlichen Beauftragung einer gutachterlichen Einschätzung und Bewertung von langjährigen öffentlich bekannten und nachweisbaren außergerichtlichen und gerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten ergeben sich in der Abstraktion dieser zu begutachtenden kontinuierlichen konsequenten Aktivitäten u durch die forensische Sachverständige bzw. familienpsychologische Gutachterin aus Kitzingen, verfügt durch das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 am 17.08.2022, u.a. folgende Sachzusammenhänge für einen umfassenden Begutachtungshorizont :

WAS UND WIE :
Öffentliche, medienaufbereitete, wiederholte bzw. kontinuierliche Thematisierungen; konsequente Aktivitäten und Engagements; Auseinandersetzungen; Konfrontationen; ...

MIT und GEGENÜBER:
staatlichen Institutionen und Organisationen; Behörden; Ämtern; Regierungen; ...

FÜR :
Grundrechte; Menschenrechte; Bürgerrechte; Freiheitsrechte; Arbeitnehmerrechte; religiöse, soziale, politische und juristische Freiheits- und Gleichheitsrechte, Frauenrechte; Männerrechte; Kinderrechte; Rechte ethnischer Minderheiten, Rechte von indigenen Völkern; Umwelt- und Klimaschutz; Arten- und Naturschutz; Recht auf sexuelle Selbstbestimmung (LGBT); Recht auf kulturelle Identität; Recht auf Religionsfreiheit; Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit; Rechtsstaatlichkeit; Demokratiebeförderung, Systemkritik; Regimekritik; Machtkritik; Selbstbestimmung; humanitäre Werte; Versammlungsfreiheit ...

GEGEN :
Unterdrückung; Entrechtung; Ausbeutung; Armut; Versklavung; Misshandlung; Vertreibung; Diskriminierung und Benachteiligung; Rassismus; Homophobie; Völkermord-Genozid; Kriegsverbrechen, autoritäre und totalitäre Regime; herrschende Autoritäten; vorherrschende soziale, politische und juristische Ordnungsvorstellungen; Obrigkeitshörigkeit; gegen Hofierung der Mächtigen; Fremdbestimmung; Menschenrechtsverletzungen; ....

DURCH :
Aktivisten; Widerstandskämpfer; Oppositionelle; Menschenrechtler, Bürgerrechtler, Natur- und Umweltschützer, Schriftsteller und Journalisten, Künstler, Humanisten, Systemkritiker und Regimekritiker, Dissidenten; Politiker; mutige und standhafte Persönlichkeiten; Prinzipienmenschen; ...

Mit BEISPIELEN WIE :
Unabhängige Friedensnobel-Preisträger*innen oder von Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) und Menschenrechtsorganisationen; Jesus Christus, Martin Luther; Martin Luther King; Ghandi; Alice Schwarzer; Julian Assange und Edward Snowden; Greta Thunberg; Nelson Mandela; Alexei Anatoljewitsch Nawalny; Salman Rushdie; NS-Widerstandskämpfer wie Weiße Rose um die Geschwister Scholl; ....


KOMMENTAR: Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 MIT DER AMTSSEITIGEN INSTRUMENTALISIERUNGSABSICHT DIESER FAMILIENPSYCHOLOGISCHEN GUTACHTERIN damit, in einer Art GEFÄLLIGKEITSGUTACHTEN die Psychische Gesundheit und Erziehungsfähigkeit des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach mittels amtsseitig gewünscht zugeschriebener Störungen und Einschränkungen diskreditieren zu lassen.
Die die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, bewertet die jahrelangen öffentlich nachweisbaren, außergerichtlichen und gerichtlichen, systemkritischen, menschenrechtsorientierten Anti-Nazi-Aktivitäten des zu begutachtenden Kindesvaters u.a. in Auseinandersetzungen mit Behörden und Institutionen in ihrer Ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als negatives Merkmal und Einschätzungskriterium hinsichtlich der psychischen Gesundheit und Erziehungsfähigkeit des Kindesvaters sowie hinsichtlich der Bindungstoleranz und Kompromissfähigkeit gegenüber der Kindesmutter. 

***

Siehe dazu auch ab Kapitel 10ff. auf dieser Seite.


17. Gutachterliche MEINUNGSÄNDERUNG der Forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht/Sorgerecht nach der Kritik seitens der KM an ihrer Person, ihrer Professionalität und an ihrem familienpsychologischen Gutachten

Die konkreten Aussagen des familienpsychologischen Sachverständigengutachtens der Forensischen Sachverständigen für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Kitzingen auf über hundert Seiten zur psychischen Verfassung und zur Erziehungsfähigkeit des KVs vom 07.04.2022 zu Aktz: 6F 211/21 und 6F 202/21 beim AG/FG MOS auf Seite 79, Abs.2, sind wie folgt :


„3.6  Erkenntnisse aus testpsychologischer Untersuchungen. Vorab kann gesagt werden, dass sich der anfängliche Verdacht auf Vorliegen einer psychischen Erkrankung oder problematischen Persönlichkeitsakzentuierung beim KV, welches ein aggressives, körperlich oder psychisch übergriffiges Verhalten in Beziehungen begünstigt, testpsychlogisch nicht bestätigt werden konnte. Es ergaben sich daneben keine Hinweise auf Beantwortung nach sozialer Erwünschtheit und damit willentliche oder unwillentliche Manipulation der Ergebnisse.

Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ist der KV eine Person mit höherer sozialer Verantwortung und Gewissen, als der Durchschnitt, die auf die Sorgen anderer eingehen kann und motiviert ist, zu helfen, zu trösten und zu pflegen.“

HINTERGRUND UND ABLAUF DER GUTACHTERLICHEN MEINUNGSÄNDERUNG:

a) Zuerst spricht sich die Forensische Sachverständigen für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in ihrem familienpsychologischen Sachverständigengutachten vom 07.04.2022 zu Aktz: 6F 211/21 und 6F 202/21 von über hundert Seiten an das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach zunächst eher für den Verbleib des gemeinsamen ehelichen Kindes eher beim Kindesvater aus.

1.) ZUSAMMENFASSUNG: Nachdem aber dann die Forensische Sachverständigen für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, seitens der KM mit deren Eingabe vom 22.06.2022 an das Familiengericht Mosbach WEGEN ihrer PERSON, ihrer PROFESSIONALITÄT und wegen ihrem FAMILIENPSYCHOLOGISCHEN GUTACHTEN KRITISIERT WIRD, weil sich die familienpsychologische Gutachterin zunächst eher für den Verbleib (Aufenthaltsbestimmungsrecht -ABR) des Kindes beim Vater ausspricht und ihr seitens der KM vorgeworfen wird, der KV habe diese Gutachterin angeblich manipuliert, ÄNDERT sodann daraufhin die Forensische Sachverständige für Familienrecht aus Kitzingen ALS REAKTION DARAUF in ihrer ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 ihre Meinung und spricht sich sodann im diametralen Gegensatz zu ihrer eigenen ursprünglichen Aussage nunmehr für den Verbleib (ABR) des Kindes bei der Mutter aus. Die Kindesmutter wirft der Gutachterin in ihrer Eingabe vom 22.06.2022 unter 6F 202/21 vor, der KV habe die familienpsychologische Gutachterin manipuliert, weil sie sich für den Verbleib des Kindes beim Kindesvater ausgesprochen habe.


2.) Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach weist diese Kritik der KM an der Gutachterin unter 6F 202/21 EXPLIZIT nicht zurück, sondern stimmt der KM-Kritik vom 22.06.2022  unter 6F 202/21 an der familienpsychologischen Gutachterin aus Kitzingen seinerseits amtsseitig stillschweigend, widerspruchslos und damit bekräftigend zu. Denn das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, bzw. der hier fallverantwortliche Spruchkörper, beabsichtigt eben genau diese Gutachterin als Forensische sachverständige aus Kitzingen zeitnah nochmals in ein und demselben Verfahren einzusetzen.


3.) Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach beauftragt sodann eben diese eigens stillschweigend widerspruchslos als ungeeignet kritisierte Gutachterin/Sachverständige aus Kitzingen unter dem Vorwurf mangelnder Professionalität im diametralen Gegensatz dazu erneut ein zweites Mal in ein und demselben Verfahren 6F 202/21 mittels einer gerichtlichen Verfügung vom 17.08.2022 mit der Erstellung einer ergänzenden Stellungnahme zum bereits zuvor erstellten familienpsychologischen Gutachten von über hundert Seiten vom 07.04.2022.


4.) Nach ihrer zweiten Beauftragung vom 17.08.2022 in ein und demselben Verfahren 6F 202/21 beim Amtsgericht Mosbach kommt die Forensische Sachverständige für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Kitzingen nunmehr dann aber zu einer ganz anderen und diametral entgegengesetzten Bewertung der psychischen Verfassung und der Erziehungsfähigkeit des NS-Antragstellers und Kindesvaters als nach der ersten Beauftragung durch das Amtsgericht Mosbach und spricht sich sodann für den Verbleib des Kindes bei der Kindesmutter gegenüber dem Familiengericht-Amtsgericht Mosbach aus, das diese Gutachterin gerade zuvor als ungeeignet und unprofessionell befunden hat !!!


KOMMENTAR: Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 MIT DER AMTSSEITIGEN INSTRUMENTALISIERUNGSABSICHT DIESER FAMILIENPSYCHOLOGISCHEN GUTACHTERIN damit, in einer Art GEFÄLLIGKEITSGUTACHTEN die Psychische Gesundheit und Erziehungsfähigkeit des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach mittels amtsseitig gewünscht zugeschriebener Störungen und Einschränkungen diskreditieren zu lassen.

Siehe dazu auch Kapitel 2 auf dieser Seite.



18. Gutachterliche MEINUNGSÄNDERUNG der Forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zur psychischen Gesundheit des KVs nach der erneuten Beauftragung durch das Familiengericht Mosbach in ein und demselben Verfahren 6F 202/21 als amtsseitige Reaktion auf Eingaben zu NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach

Prozessbeobachtung NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach zu zu Nationalsozialistischem Unrecht und nationalsozialistischen Verbrechen

Die konkreten Aussagen des familienpsychologischen Sachverständigengutachtens der Forensischen Sachverständigen für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Kitzingen  auf über hundert Seiten zur psychischen Verfassung und Erziehungsfähigkeit des KVs vom 07.04.2022 zu Aktz: 6F 211/21 und 6F 202/21 beim AG/FG MOS auf Seite 79, Abs.2, sind wie folgt :


„3.6  Erkenntnisse aus testpsychologischer Untersuchungen. Vorab kann gesagt werden, dass sich der anfängliche Verdacht auf Vorliegen einer psychischen Erkrankung oder problematischen Persönlichkeitsakzentuierung beim KV, welches ein aggressives, körperlich oder psychisch übergriffiges Verhalten in Beziehungen begünstigt, testpsychlogisch nicht bestätigt werden konnte. Es ergaben sich daneben keine Hinweise auf Beantwortung nach sozialer Erwünschtheit und damit willentliche oder unwillentliche Manipulation der Ergebnisse.

Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ist der KV eine Person mit höherer sozialer Verantwortung und Gewissen, als der Durchschnitt, die auf die Sorgen anderer eingehen kann und motiviert ist, zu helfen, zu trösten und zu pflegen.“

HINTERGRUND UND ABLAUF DER GUTACHTERLICHEN MEINUNGSÄNDERUNG:

1.) ZUSAMMENFASSUNG: Nachdem aber dann die Forensische Sachverständigen für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, seitens der KM mit deren Eingabe vom 22.06.2022 an das Familiengericht Mosbach WEGEN ihrer PERSON, ihrer PROFESSIONALITÄT und wegen ihrem FAMILIENPSYCHOLOGISCHEN GUTACHTEN KRITISIERT WIRD, weil sich die familienpsychologische Gutachterin zunächst eher für den Verbleib (Aufenthaltsbestimmungsrecht -ABR) des Kindes beim Vater ausspricht und ihr seitens der KM vorgeworfen wird, der KV habe diese Gutachterin angeblich manipuliert, ÄNDERT sodann daraufhin die Forensische Sachverständige für Familienrecht aus Kitzingen ALS REAKTION DARAUF in ihrer ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 ihre Meinung und spricht sich sodann im diametralen Gegensatz zu ihrer eigenen ursprünglichen Aussage nunmehr für den Verbleib (ABR) des Kindes bei der Mutter aus. Die Kindesmutter wirft der Gutachterin in ihrer Eingabe vom 22.06.2022 unter 6F 202/21 vor, der KV habe die familienpsychologische Gutachterin manipuliert, weil sie sich für den Verbleib des Kindes beim Kindesvater ausgesprochen habe.


2.) Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach weist diese Kritik der KM an der Gutachterin unter 6F 202/21 EXPLIZIT nicht zurück, sondern stimmt der KM-Kritik vom 22.06.2022 unter 6F 202/21 an der familienpsychologischen Gutachterin aus Kitzingen seinerseits amtsseitig stillschweigend, widerspruchslos und damit bekräftigend zu.
Denn das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, bzw. der hier fallverantwortliche Spruchkörper, beabsichtigt eben genau diese Gutachterin als Forensische sachverständige aus Kitzingen zeitnah nochmals in ein und demselben Verfahren einzusetzen. 


3.) Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach beauftragt sodann eben diese eigens stillschweigend widerspruchslos als ungeeignet kritisierte Gutachterin/Sachverständige aus Kitzingen unter dem Vorwurf mangelnder Professionalität im diametralen Gegensatz dazu erneut ein zweites Mal in ein und demselben Verfahren 6F 202/21 mittels einer gerichtlichen Verfügung vom 17.08.2022 mit der Erstellung einer ergänzenden Stellungnahme zum bereits zuvor erstellten familienpsychologischen Gutachten von über hundert Seiten vom 07.04.2022.


4.) Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach REAGIERT mit der erneuten Beauftragung am 17.08.2022 unter 6F 202/21 der zuvor eigens stillschweigend als "unprofessionell und ungeeignet" kritisierten Sachverständigen aus Kitzingen auf die Eingaben zu NS-Verfahren des KVs und Antragstellers seit Sommer 2022 an das Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 und auf seine dann darauf folgenden Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen wegen unsachgemäßer, nicht ordnungsgemäßer Sachbearbeitung seiner beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS-Verfahren unter 6F 9/22. Siehe dazu auch Kapitel 2 auf dieser Seite. Mit der Benachteiligung und der Einschränkung seines Sorgerechts in den anhängigen Verfahren beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach könnte der KV und NS-Antragsteller ggf. erpressbar sein. Mit einer Diskreditierung als psychisch gestörte Persönlichkeit könnten die vom KV und Antragsteller initiierten Verfahren zu Nationalsozialistischem Unrecht und nationalsozialistischen Verbrechen beim Amtsgericht Mosbach ggf. beeinträchtigt oder sogar gestoppt werden. Siehe dazu auch Kapitel 2 auf dieser Seite.


5.) Nach ihrer zweiten Beauftragung vom 17.08.2022 in ein und demselben Verfahren 6F 202/21 beim Amtsgericht Mosbach kommt die Forensische Sachverständige für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Kitzingen nunmehr dann aber zu einer ganz anderen und diametral entgegengesetzten Bewertung der psychischen Verfassung und der Erziehungsfähigkeit des Antragstellers und Kindesvaters als nach der ersten Beauftragung durch das Amtsgericht Mosbach und spricht sich sodann für den Verbleib des Kindes bei der Kindesmutter gegenüber dem Familiengericht-Amtsgericht Mosbach aus, das diese Gutachterin gerade zuvor als ungeeignet und unprofessionell befunden hat !!!


KOMMENTAR: Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 MIT DER AMTSSEITIGEN INSTRUMENTALISIERUNGSABSICHT DIESER FAMILIENPSYCHOLOGISCHEN GUTACHTERIN damit, in einer Art GEFÄLLIGKEITSGUTACHTEN die Psychische Gesundheit und Erziehungsfähigkeit des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach mittels amtsseitig gewünscht zugeschriebener Störungen und Einschränkungen diskreditieren zu lassen.


19. STELLUNGNAHME der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu konkreten Sachverhalten der NAZI-THEMATIK bzw. NAZI-PROBLEMATIK nach 1945 bis heute

Prozessbeobachtung NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach zu zu Nationalsozialistischem Unrecht und nationalsozialistischen Verbrechen

Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten. Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten


Während die vom Familiengericht-Amtsgericht Mosbach beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, zunächst EINERSEITS ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten in einem Umfang von über 100 Seiten zum 07.04.2022 unter 6F 202/21 erstellt hat, entschließt sich dieselbe Gutachterin sodann, ANDERERSEITS eine ergänzende Stellungnahme von zwei ganzen DIN A4-Seiten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute, insbesondere zum Kontext der historisch nachgewiesenen Beteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in Mosbach wie Judenverfolgung und Holocaust, NS-Verfolgung von Sinti und Roma, Nazi-Euthanasie unter 6F 202/21 zum 31.08.2022 an das Amtsgericht Mosbach zu generieren.
Die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, ERWÄHNT LEDIGLICH MIT EINEM WORT DEN "NATIONALSOZIALISMUS" auf Seite 2, Absatz 2 und erwähnt lediglich mit einem Satz auf Seite 2, Absatz 2, dass der Antragsteller von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach sich gegen den Nationalsozialismus wendet.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen hat hier die GERICHTLICH BEAUFTRAGTE EINDEUTIGE GELEGENHEIT gehabt, mit einer entsprechend beim Amtsgericht Mosbach beantragten Fristverlängerung SICH SACHLICH UND FACHLICH auch auf über 100 Seiten bezüglich der Nazi-Thematik bzw. der Nazi-Problematik vor einem deutschen BRD-Gericht EXPLIZIT ZU ÄUSSERN. Diese Gelegenheit für eine sachliche und fachliche gutachterliche Expertise zum Nationalsozialismus und nationalsozialistischen Verbrechen, deren Auswirkungen und Aufarbeitungen nach 1945, u.a. auch in Mosbach, besteht zukünftig weiterhin jederzeit für die forensische Sachverständige aus Kitzingen.

Siehe dazu auch:


KOMMENTAR: Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 MIT DER AMTSSEITIGEN INSTRUMENTALISIERUNGSABSICHT DIESER FAMILIENPSYCHOLOGISCHEN GUTACHTERIN damit, in einer Art GEFÄLLIGKEITSGUTACHTEN die Psychische Gesundheit und Erziehungsfähigkeit des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach mittels amtsseitig gewünscht zugeschriebener Störungen und Einschränkungen diskreditieren zu lassen. Siehe dazu auch Kapitel 2 auf dieser Seite.
Die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, befolgt wie im Folgenden belegt und ausgeführt obrigkeitshörig die vom Spruchkörper des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach gerichtliche Beauftragung eines Gefälligkeitsgutachtens und   VERSCHWEIGT EXPLIZIT deswegen zum Gefallen des auftraggebenden Gerichts sämtliche Informationen ZUR PROBLEMATISCHEN NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG UND DEREN FORTWIRKUNGEN IN DER BRD; ZU NAZI-MASSENMORDAKTIONEN UND KRIEGSVERBRECHEN; ZU NS-VERBRECHEN; ZUR NAZI-TERRORJUSTIZ; ZUR KONTINUITÄT DER NS-FUNKTIONSELITEN; ZU NAZI-PROZESSEN UND VERFAHREN; ETC.  Siehe dazu die Ausführungen im Folgenden:


EINERSEITS:


Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.



ANDERERSEITS:

1.) Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu Nazi-Konzentrationslagern und KZ-Überlebenden

Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum menschenverachtenden System der Nazi-Konzentrationslager, zu den Nazi-KZs in Mosbach und in Baden-Württemberg, und der Aufarbeitung der NS-Konzentrationslager von 1945 bis heute.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien und in der Öffentlichkeit frei verfügbaren Erfahrungsberichten der Überlebenden der Nazi-Konzentrationslager seit 1945 bis heute. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den Nazi-KZ-Überlebenden eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte des NS-Regimes vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach zu geben.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Äußerungen von Holocaust-Überlebenden, die die deutsche Flüchtlingspolitik ab 2015 u.a. im Bundestag als Wendepunkt für das weltweite Ansehen Deutschlands bezeichnen. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen gibt damit auch keine diesbezügliche gutachterliche Stellungnahme vor dem Amtsgericht Mosbach ab.

Siehe dazu auch:


EINERSEITS:

Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.

2.) Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zur Nazi-Terrorjustiz sowie zu Nazi-Juristen und deren Kontinuitäten als NS-Funktionseliten nach 1945

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zur menschenverachtenden Nazi-Terrorjustiz. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik, der Sicherheitsdienste und Sicherheitskräfte.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Antrag vom 11.07.2022 des Antragstellers auf gerichtlich zu beantragende symbolpolitische posthume Aberkennung der Promotion in den Rechtswissenschaften von Karl Roland Freisler, Präsident am Nazi-Volksgerichtshof, als höchster deutscher Richter im nationalsozialistischen Terror- und Vernichtungsregime. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zur Petition des Antragstellers beim DEUTSCHEN BUNDESTAG Pet 4-16-007-312-03523 aus 2008, Justiz : Optimierung einer strafrechtlichen Verfolgung von sogenannten Nazi-Blutrichtern, u.a. am Beispiel von Kurt Bode. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien, in der Öffentlichkeit und in der Fachliteratur frei verfügbaren Thematisierungen der Opfer und Verfolgten der Nazi-Terrorjustiz seit 1945 bis heute. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den Opfern und Verfolgten der Nazi-Terrorjustiz eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für die Opfer und Verfolgten des NS-Regimes vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach zu geben.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Nazi-Juristen, hauptsächlich in der NS-Tätergruppe der Schreibtischtäter aktiv, und deren spätere Kontinuitäten als NS-Funktionseliten nach 1945 und in der BRD bzw. DDR. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik, der Sicherheitsdienste und Sicherheitskräfte.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Sachverhalt, dass ein Nazi-Jurist, der nachgewiesen als sogenannter Nazi-Blutrichter vor 1945 Todesurteile verhängt, dann später nach 1945 Ministerpräsident von Baden-Württemberg in der BRD wird. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach, das diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung zur NS-Thematik beauftragt, selbst ein baden-württembergisches Gericht ist. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik, der Sicherheitsdienste und Sicherheitskräfte.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Sachverhalt, dass die Kontinuität von Nazi-Juristen nach 1945 zu den viel diskutierten negativen Konsequenzen geführt hat, u.a. wie der Kontinuität von Opferdiskriminierungen gemäß nationalsozialistischer Diskriminierungsschemata (wie Sinti und Roma, Asoziale und Arbeitsscheue, Kommunisten, Menschen mit afrikanischer Herkunft, Homosexuelle, etc.); der Kontinuität der politisch rechtsbelasteten, rechts-blinden deutschen Justiz seit der Weimarer Republik; der nicht-vollständigen und nicht-ordnungsgemäßen Aufarbeitung von NS-Verbrechen durch die deutsche Justiz in der BRD, etc.  UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik, der Sicherheitsdienste und Sicherheitskräfte.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zur Nazi-Justiz in Mosbach-Baden vor 1945 und deren Aufarbeitung nach 1945. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach, das diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung zur NS-Thematik beauftragt, selbst  örtlich zuständig ist. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur.

Siehe dazu auch:


EINERSEITS:

Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.

3.) Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zur Verfolgung des NS-Widerstand und zur Nazi-Sippenhaft von Kindern der NS-Widerstandskämpfer

FRAGESTELLUNG EINER
SYMBOLPOLITISCHEN und JURISTISCHEN
ANERKENNUNG VON
NS-WIDERSTANDSKÄMPFERN
UND IHREN FAMILIENANGEHÖRIGEN

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zur Nazi-Verfolgung des NS-Widerstandes und der Nazi-Sippenhaft von Familienangehörigen und Kindern der NS-Widerstandskämpfer. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Antrag vom 10.07.2022 des Antragstellers auf WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN ZUR AUFHEBUNG des gesetzesgleichen Hitler-Himmler-Sippenhaftbeschlusses gegen Kinder von NS-Widerstandskämpfern, interniert im Kinderheim Bad Sachsa der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt, interniert in Konzentrationslagern und inhaftiert in Gestapo-Gefängnissen. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die Nazi-Sippenhaft von Kindern der NS-Widerstandskämpfern liegt auch im Fallzuständigkeits- und Fallverantwortungsbereich der deutschen Kinder- und Jugendhilfeinstitution des Jugendamtes mit seinem originären Schutz- und Hilfeauftrag für Kinder und Jugendliche. Gemäß Aktenlage und Verfahrensanalyse zu den anhängigen Verfahren beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach sind beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach ordnungsgemäß Stellungnahmen der involvierten Fachstelle des Jugendamtes Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach zur Problematik der Nazi-Sippenhaft von Kindern der NS-Widerstandskämpfern mit der entsprechenden Eingabe vom 10.07.2022 unter 6F 9/22 gerichtlich einzuholend beantragt. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZUR AUFARBEITUNG VON NS-VERBRECHEN in der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Nazi-Familienrechtspraxis zum Sachverhalt, dass die fallzuständigen Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) vom Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach die beantragte gerichtlich einzuholende Stellungnahme zu NS-VERBRECHEN in der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe mit dem konkreten Sachverhalt der Nazi-Sippenhaft von Kindern der NS-Widerstandskämpfern verweigern. UND DIES OBWOHL die höchste übergeordnete Amtsleitung, d.h. der gegenwärtige Landrat beim Landratsamt Mosbach, hier im Gegensatz zu seinen untergeordneten Jugendamt-ASD-Mitarbeiterinnen, gemäß Medienberichten selbst weitaus weniger Probleme damit hat, sich öffentlich gegen den Nationalsozialismus und dessen Verbrechen zu äußern und zu engagieren.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Nazi-Juristen, hauptsächlich in der NS-Tätergruppe der Schreibtischtäter aktiv, und deren spätere Kontinuitäten als NS-Funktionseliten nach 1945 und in der BRD bzw. DDR und auch nicht zur Beteiligung der Nazi-Justiz und der Nazi-Juristen an der Nazi-Verfolgung des NS-Widerstandes. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik, der Sicherheitsdienste und Sicherheitskräfte.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass der NS-Widerstand, auch der militärische NS-Widerstand, erst sehr spät in der BRD offiziell Anerkennung und Respekt erfahren hat. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in dieser gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme zum Sachverhalt, dass die Nazi-verfolgten Familienangehörigen von NS-Widerstandskämpfern selbst dann noch viel später in der BRD offiziell Anerkennung und Respekt erfahren. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik, der Sicherheitsdienste und Sicherheitskräfte.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien, in der Öffentlichkeit und in der Fachliteratur frei verfügbaren Thematisierungen der durch das Nazi-Terrorregime verfolgten NS-Widerstandskämpfer sowie der Nazi-Verfolgung ihrer Familienangehörigen und ihrer Kinder. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den Opfern und Verfolgten des NS-Widerstandes und ihrer Familienangehörigen eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für die Opfer und Verfolgten des NS-Regimes vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach zu geben.

Siehe dazu auch:




EINERSEITS:

Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.

4.) Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zum Nazi-Angriffs-, Terror- und Vernichtungskrieg sowie zu den griechischen Reparationsforderungen

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Nazi-Angriffs-, Terror- und Vernichtungskrieg. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den von Deutschland verursachten Kriegsfolgen, Kriegsverbrechen und Weltkriegsschäden, die seit 1945 diskutiert werden. INSBESONDERE AUCH NICHT zu den griechischen Reparationsforderungen seit 1945, die Ende Oktober 2022 erneut bekräftigt werden. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien, in der Öffentlichkeit und in der Fachliteratur frei verfügbaren Thematisierungen der Opfer von deutschen Nazi-Kriegsverbrechen, Kriegsfolgen und Kriegsschäden. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den Opfern deutscher Nazi-Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach eine Stimme zu geben.

Siehe dazu auch:


EINERSEITS:

Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.

5.) Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zum Nazi-Angriffs-, Terror- und Vernichtungskrieg sowie zu den polnischen Reparationsforderungen

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Nazi-Angriffs-, Terror- und Vernichtungskrieg. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den von Deutschland verursachten Kriegsfolgen, Kriegsverbrechen und Weltkriegsschäden, die seit 1945 diskutiert werden. INSBESONDERE AUCH NICHT zu den polnischen Reparationsforderungen seit 1945, die Anfang September 2022 erneut bekräftigt werden. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zur gerichtsbekannten und der Gutachterin unmittelbar selbst bekannten Petition des Antragstellers beim DEUTSCHEN BUNDESTAG 3-16-05-008-059396, Auswärtige Angelegenheiten, vom 01.09.2009 : Klärung des internationalen Kinderraubes von 1933-1945 in Polen und der anschließenden Germanisierung der ins Deutsche Reich verbrachten Kinder. Siehe dazu auch Kapitel 1.3 auf dieser Seite. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten EXPILZIT BEAUFTRAGT. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den von den Nazis aus den besetzten Gebieten im zweiten Weltkrieg entführten Kindern vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach eine Stimme zu geben.


ANDERERSEITS:
Der Nazi-Kinderraub aus den im zweiten Weltkrieg besetzten Gebieten liegt auch im Fallzuständigkeits- und Fallverantwortungsbereich der deutschen Kinder- und Jugendhilfeinstitution des Jugendamtes mit seinem originären Schutz- und Hilfeauftrag für Kinder und Jugendliche. Gemäß Aktenlage und Verfahrensanalyse zu den anhängigen Verfahren beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach sind beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach ordnungsgemäß Stellungnahmen der involvierten Fachstelle des Jugendamtes Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach zur Problematik des Nazi-Kinderraubes aus den im zweiten Weltkrieg besetzten Gebieten am Beispiel von Polen unter 6F 9/22 gerichtlich einzuholend beantragt. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZUR AUFARBEITUNG VON NS-VERBRECHEN in der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Nazi-Familienrechtspraxis zum Sachverhalt, dass die fallzuständigen Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) vom Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach die beantragte gerichtlich einzuholende Stellungnahme zu NS-VERBRECHEN in der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe mit dem konkreten Sachverhalt des Nazi-Kinderraubes aus den im zweiten Weltkrieg besetzten Gebieten u.a. am Beispiel von Polen verweigern. UND DIES OBWOHL die höchste übergeordnete Amtsleitung, d.h. der gegenwärtige Landrat beim Landratsamt Mosbach, hier im Gegensatz zu seinen untergeordneten Jugendamt-ASD-Mitarbeiterinnen, gemäß Medienberichten selbst weitaus weniger Probleme damit hat, sich öffentlich gegen den Nationalsozialismus und dessen Verbrechen zu äußern und zu engagieren.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien, in der Öffentlichkeit und in der Fachliteratur frei verfügbaren Thematisierungen der Opfer von deutschen Nazi-Kriegsverbrechen, Kriegsfolgen und Kriegsschäden. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den Opfern deutscher Nazi-Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach eine Stimme zu geben.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zur gerichtsbekannten bekannten Petition des Antragstellers beim DEUTSCHEN BUNDESTAG, Pet 4-16-007-312-03523 aus 2008, Justiz : Optimierung einer strafrechtlichen Verfolgung von sogenannten Blutrichtern, am Beispiel des deutschen Blutrichters Kurt Bode, der u. a. in Polen unter vorsätzlicher Rechtsbeugung die Verteidiger der Danziger Post zum Tode verurteilt hat. Siehe dazu auch Kapitel 1.3 auf dieser Seite. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den Opfern der Nazi-Terror-Justiz vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach eine Stimme zu geben.

Siehe dazu auch:


EINERSEITS:

Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.

6.) Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu Nazi-Jugendkonzentrationslagern sowie zu Kindern in Nazi-Konzentrationslagern

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum menschenverachtenden System der Nazi-Konzentrationslager, zu den Nazi-KZs in Mosbach und Baden-Württemberg, und der Aufarbeitung der NS-Konzentrationslager von 1945 bis heute.

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu Nazi-Jugendkonzentrationslagern sowie zu Kindern in Nazi-Konzentrationslagern, zu den Überlebenden, zu den Familienangehörigen und der entsprechenden Aufarbeitung dieser NS-Verbrechen von 1945 bis heute. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien und in der Öffentlichkeit frei verfügbaren Erfahrungsberichten der Überlebenden der Nazi-Jugendkonzentrationslager und der Menschen, die als Kinder und Jugendliche in Nazi-Konzentrationslagern inhaftiert waren. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den Kindern und Jugendlichen als Nazi-KZ-Überlebende und ihren Familienangehörigen eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte des NS-Regimes vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach zu geben.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Antrag vom 29.06.2022 des Antragstellers auf STRAFANZEIGE gegen Unbekannt beim Amtsgericht Mosbach Gegen Verantwortliches Personal bei den BRD-Strafermittlungsbehörden wegen der Nicht-Einleitung von Strafverfahren wegen Beteiligung an Organisation, Aufrechterhaltung und Betrieb von Nazi-Jugendkonzentrationslagern (Hier konkret gegen hier benannte hauptverantwortliche Person : Dr. HANS MUTHESIUS, NS-Referatsleiter in der Wohlfahrtsabteilung des Nazi-Reichsinnenministeriums). UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die Nazi-Jugendkonzentrationslager und die Internierung von Kindern in Nazi-Konzentrationslagern liegt auch im Fallzuständigkeits- und Fallverantwortungsbereich der deutschen Kinder- und Jugendhilfeinstitution des Jugendamtes mit seinem originären Schutz- und Hilfeauftrag für Kinder und Jugendliche. Gemäß Aktenlage und Verfahrensanalyse zu den anhängigen Verfahren beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach sind beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach ordnungsgemäß Stellungnahmen der involvierten Fachstelle des Jugendamtes Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach zur Problematik der Nazi-Jugendkonzentrationslager und der Internierung von Kindern in Nazi-Konzentrationslagern mit der entsprechenden Eingabe vom 29.06.2022 unter 6F 9/22 gerichtlich einzuholend beantragt. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZUR AUFARBEITUNG VON NS-VERBRECHEN in der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Nazi-Familienrechtspraxis zum Sachverhalt, dass die fallzuständigen Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) vom Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach die beantragte gerichtlich einzuholende Stellungnahme zu NS-VERBRECHEN in der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe mit dem konkreten Sachverhalt der der Nazi-Jugendkonzentrationslager und der Internierung von Kindern in Nazi-Konzentrationslagern verweigern. UND DIES OBWOHL die höchste übergeordnete Amtsleitung, d.h. der gegenwärtige Landrat beim Landratsamt Mosbach, hier im Gegensatz zu seinen untergeordneten Jugendamt-ASD-Mitarbeiterinnen, gemäß Medienberichten selbst weitaus weniger Probleme damit hat, sich öffentlich gegen den Nationalsozialismus und dessen Verbrechen zu äußern und zu engagieren.

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass sowohl in der Kinder- und Jugendhilfe als auch in der Behindertenhilfe sowohl personelle als auch institutionelle Kontinuitäten der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe und Nazi-Behindertenhilfe auch nach 1945 noch weiterhin bestehen, woraus sich dann die problematische BRD-Heimerziehung bis in die 1970er Jahre ergibt, die schließlich dann zu den Opfer-Anerkennungs- und -Entschädigungsfragen führen, die u.a. dann beim Runden Tisch Heimerziehung (RTH) verhandelt werden, der von der Deutschen Bundesregierung mit Beschluss beim Deutschen Bundestag am 26.11.2008 eingerichtet wird.  UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik und zur draus folgenden problematischen BRD-Heimerziehung bis in die 1970er Jahre frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Sachverhalt, dass zunächst die Nazi-Juristen als eine große Gruppe der NS-Funktionseliten weiterhin eine Kontinuität nach 1945 erfahren, die u.a. dazu führt, dass dann eine ordnungsgemäße und vollständige NS-Vergangenheitsbewältigung NICHT DURCHGEFÜHRT werden kann bzw. wird, wobei dann in völlig unzureichendem Maße u.a. mit den taktischen Mitteln von Untätigkeit bzw. von Prozessverschleppungen oder von zu milden Urteilen gegen Nazi-Verbrecher, Kriegsverbrecher, NS-Täter, NS-Belastete, NS-Trittbrettfahrer, NS-Mitläufer, etc. seitens der BRD-Justiz vorgegangen wird. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Sachverhalt, dass der vorliegende Antrag vom 29.06.2022 des Antragstellers auf STRAFANZEIGE gegen Unbekannt beim Amtsgericht Mosbach Gegen Verantwortliches Personal bei den BRD-Strafermittlungsbehörden wegen der Nicht-Einleitung von Strafverfahren wegen Beteiligung an Organisation, Aufrechterhaltung und Betrieb von Nazi-Jugendkonzentrationslagern (Hier konkret gegen hier benannte hauptverantwortliche Person : Dr. HANS MUTHESIUS, NS-Referatsleiter in der Wohlfahrtsabteilung des Nazi-Reichsinnenministeriums) ein konkretes Beispiel für den zuvor beschriebenen Sachverhalt der problematischen NS-Vergangenheitsbewältigung und der problematischen Aufarbeitung von NS-Verbrechen durch die deutsche BRD-Justiz ist. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik und zur problematischen NS-Vergangenheitsbewältigung, zur Kontinuität von NS-Funktionseliten, zur Nazi-Justiz und BRD-Justiz, zur mangelhaften Verfahrens- und Prozessführung gegen NS-Unrecht und NS-Verbrechen durch die BRD-Justiz frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.

Siehe dazu auch:


EINERSEITS:

Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.

7.) Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu internationalen und innerstaatlichen Nazi-Vergleichen und Nazi-Beleidigungen in der politischen und juristischen Auseinandersetzung

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu internationalen und innerstaatlichen Nazi-Vergleichen und Nazi-Beleidigungen in der politischen und juristischen Auseinandersetzung. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik. UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU NAZI-BELEIDIGUNGEN UND ZU NAZI-VERGLEICHEN an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass in 2002 die Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin als höchste deutsche Juristin in der Diskussion um die Irak-Politik den US-Präsidenten George W. Bush in Methodenanwendungen mit dem nationalsozialistischen Führer des deutschen Nazi-Terror und -Vernichtungsregimes Adolf Hitler vergleicht, was dann zu erheblichen Spannungen in den internationalen binationalen Beziehungen zwischen den USA und Deutschland führt, was dann nach einer nationalen und internationalen Empörungswelle zum Verzicht von Herta Däubler-Gmelin auf ein weiteres Ministeramt nach der Bundestagswahl führt. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik. UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU NAZI-BELEIDIGUNGEN UND ZU NAZI-VERGLEICHEN an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass nachdem in 2002 die Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin als höchste deutsche Juristin den US-Präsidenten George W. Bush mit dem nationalsozialistischen Führer Adolf Hitler vergleicht, hierzu dann aber das BADEN-WÜRTTEMBERGISCHE AMTSGERICHT MOSBACH gegen die Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin WEGEN NAZI-BELEIDIGUNGEN UND NAZI-VERGLEICHEN EXPLZIT NICHT TÄTIG WIRD. UND DIES OBWOHL Herta Däubler-Gmelin als Abgeordnete von Tübingen, hauptsächlich aber über die Landesliste Baden-Württemberg in den Deutschen Bundestag kommt. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik. UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU NAZI-BELEIDIGUNGEN UND ZU NAZI-VERGLEICHEN an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass sowohl auf der deutschen innerstaatlichen Bühne als auch IM LANDTAG VON BADEN-WÜRTTEMBERG immer wieder in den politischen Auseinandersetzungen NAZI-BELEIDIGUNGEN UND NAZI-VERGLEICHE ausgesprochen werden. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik. UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU NAZI-BELEIDIGUNGEN UND ZU NAZI-VERGLEICHEN an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass nachdem auf der deutschen innerstaatlichen Bühne u.a. IM LANDTAG VON BADEN-WÜRTTEMBERG immer wieder in den politischen Auseinandersetzungen NAZI-BELEIDIGUNGEN UND NAZI-VERGLEICHE ausgesprochen werden, hierzu dann aber das BADEN-WÜRTTEMBERGISCHE AMTSGERICHT MOSBACH GEGEN DERARTIGE NAZI-BELEIDIGUNGEN UND NAZI-VERGLEICHEN EXPLZIT NICHT TÄTIG WIRD. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik. UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU NAZI-BELEIDIGUNGEN UND ZU NAZI-VERGLEICHEN an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach zum Sachverhalt, dass in den anhängigen Sorgerechtsverfahren, etc., die KM wiederholt Rassismusvorwürfe gegenüber dem KV bzw. Antragsteller von langjährigen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren zur Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verfahren erhebt. UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU NAZI-BELEIDIGUNGEN UND ZU NAZI-VERGLEICHEN an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach zum Sachverhalt, dass in den anhängigen Sorgerechtsverfahren, etc., die KM Nazi-Beleidigungen gegenüber Familienangehörigen des KVs und Antragstellers von langjährigen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren zur Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verfahren ausspricht. UND DIES OBWOHL die forensische Sachverständige aus Kitzingen selbst Zeugin ist, wie nachweisbar im selbst erstellten familienpsychologischen Sachverständigengutachten derselbigen forensischen Sachverständigen aus Kitzingen an das Familiengericht Mosbach vom 07.04.22 im Sorgerechtsverfahren unter Aktz: 6F 202/21 auf Seite 49, Absatz 1, die KM eindeutig Familienangehörige des KVs, der gleichzeitig Antragsteller ist von langjährigen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren zur Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verfahren, als "Nazis" KM beschimpft, beleidigt und verleumdet. UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU NAZI-BELEIDIGUNGEN UND ZU NAZI-VERGLEICHEN an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach zu erstellen.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach zum Sachverhalt, dass in den anhängigen Sorgerechtsverfahren, etc., das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 und 6F 9/22 einen zitierten 14 Jahre alten Zeitungsartikel verwendet, um dann wie gewünscht 14 Jahre später in 2022 unter Bezugnahme auf diesen Zeitungsartikel, durch die gerichtlich beauftragte Gutachterin negative Aussagen über die angeblich gestörte psychische Gesundheit und über die angeblich eingeschränkte Erziehungsfähigkeit des Antragstellers von NS-Verfahren AUSFÜHREN ZU LASSEN. Dabei handelt es sich um einen 14 Jahre alten Online-Zeitungsartikel aus 2008, in dem über Nazi-Beleidigungen des KVs von deutschen Richtern in außergerichtlichen und gerichtlichen Aufarbeitungen von NS-Unrecht und NS-Verfahren im Kontext sogenannter Nazi-Jäger-Aktivitäten berichtet wird. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach zu den Sachverhalten von Nazi-Beleidigungen, Beleidigungen und Nazi-Beleidigungen von Richtern und von Nazi-Jägern und ihren Aktivitäten. UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU NAZI-BELEIDIGUNGEN UND ZU NAZI-VERGLEICHEN sowie zu NAZI-JÄGER-AKTIVITÄTEN an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen. Siehe dazu auch Kapitel 1 auf dieser Seite.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach zum Sachverhalt, dass in den anhängigen Sorgerechtsverfahren, etc., das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 und 6F 9/22 einen zitierten 14 Jahre alten Online-Zeitungsartikel verwendet, der sich höchstwahrscheinlich einer rechtswidrigen Presseberichtserstattung zuordnen lässt. Die RECHTSWIDRIGKEIT DER PRESSEBERICHTSERSTATTUNG, die sowohl das beauftragende Familiengericht-Amtsgericht Mosbach als auch die gerichtlich beauftragte Forensische Sachverständige für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Kitzingen in 2022 verwenden, ist sowohl durch die Verwendung des vollständigen Klarnamens eines Verurteilten unter Verletzung der Persönlichkeitsrechte als auch auf das Recht auf Resozialisierung eines Verurteilten mit zunehmenden Zeitabstand bei der vorliegenden VERWENDUNG VON 14 JAHRE ALTEN DOKUMENTEN der Textsorte Zeitungsartikel aus 2008 gegeben.

Siehe dazu auch:


EINERSEITS:

Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.

8.) Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu Nationalsozialistischen Erziehungsanstalten und zur Verbreitung von Nationalsozialistischem Gedankengut mit gegenwärtigen Auswirkungen des Nationalsozialismus

FRAGESTELLUNG ANHAND DER
NATIONALSOZIALISTISCHEN ELITE-BESCHULUNG
HINSICHTLICH EINER SYMBOLPOLITISCHEN und JURISTISCHEN
EINSCHRÄNKUNG VON NATIONALSOZIALISTISCHER ERZIEHUNG vor 1945
UND VON DER VERBREITUNG VON NATIONALSOZIALISTISCHEM GEDANKENGUT
nach 1945

FRAGESTELLUNG
DER GEGENWÄRTIGEN AUSWIRKUNGEN
DES NATIONALSOZIALISMUS

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Sachverhalten der konkreten Nazi-Erziehungspolitik, Nazi-Pädagogik und der Nazi-Nachwuchspolitik vor 1945 einerseits und der Weiterverbreitung und Weiterentwicklung von nationalsozialistischem Gedankengut nach 1945 andererseits. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik. UND DIES OBWOHL  die Gutachterin aus Kitzingen vom Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 202/21 EXPLIZIT BEAUFTRAGT ist, eine gutachterliche Stellungnahme zum Nationalsozialismus und dessen Aufarbeitung nach 1945 am Beispiel des Antragstellers abzugeben.

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Antrag vom 12.07.2022 des Antragstellers auf gerichtlich zu beantragende BRD-Bundes- und Landesgesetzliche Regelungen zum Verbot der Nationalpolitischen Erziehungsanstalten, NPEAs. Verbot von Institutionen der NS-Erziehungspolitik, NS-Pädagogik und der NS-Nachwuchspolitik beim Amtsgericht Mosbach HINSICHTLICH EINER SYMBOLPOLITISCHEN und JURISTISCHEN EINSCHRÄNKUNG VON NATIONALSOZIALISTISCHER ERZIEHUNG vor 1945 UND VON DER VERBREITUNG VON NATIONALSOZIALISTISCHEM GEDANKENGUT nach 1945. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die Nazi-Erziehungspolitik, Nazi-Pädagogik und die Nazi-Nachwuchspolitik sowie die gegenwärtigen Auswirkungen des Nationalsozialismus bezüglich Kindern und Jugendlichen liegt auch im Fallzuständigkeits- und Fallverantwortungsbereich der deutschen Kinder- und Jugendhilfeinstitution des Jugendamtes mit seinem originären Schutz- und Hilfeauftrag für Kinder und Jugendliche. Gemäß Aktenlage und Verfahrensanalyse zu den anhängigen Verfahren beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach sind beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach ordnungsgemäß Stellungnahmen der involvierten Fachstelle des Jugendamtes Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach zur Problematik von Nazi-Erziehungspolitik, Nazi-Pädagogik und der Nazi-Nachwuchspolitik sowie von gegenwärtigen Auswirkungen des Nationalsozialismus bezüglich Kindern und Jugendlichen  mit der entsprechenden Eingabe vom Antrag vom 12.07.2022 des Antragstellers auf "Gerichtlich zu beantragende BRD-Bundes- und Landesgesetzliche Regelungen zum Verbot der Nationalpolitischen Erziehungsanstalten, NPEAs. Verbot von Institutionen der NS-Erziehungspolitik, NS-Pädagogik und der NS-Nachwuchspolitik beim Amtsgericht Mosbach HINSICHTLICH EINER SYMBOLPOLITISCHEN und JURISTISCHEN EINSCHRÄNKUNG VON NATIONALSOZIALISTISCHR ERZIEHUNG vor 1945 UND VON DER VERBREITUNG VON NATIONALSOZIALISTISCHEM GEDANKENGUT nach 1945" unter 6F 9/22 gerichtlich einzuholend beantragt. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZUR AUFARBEITUNG VON NS-VERBRECHEN in der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Nazi-Familienrechtspraxis zum Sachverhalt, dass die fallzuständigen Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) vom Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach die beantragte gerichtlich einzuholende Stellungnahme zu NS-VERBRECHEN in der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe mit dem konkreten Sachverhalt der nationalsozialistischen Erziehung und Bildung vor 1945 und deren Auswirkungen nach 1945 wie Bund Deutscher Jugend (BDJ); Bund Heimattreuer Jugend; Deutsche Arbeiter Jugend; Wiking-Jugend; Heimattreue deutsche Jugend (HDJ); etc. verweigern. UND DIES OBWOHL die höchste übergeordnete Amtsleitung, d.h. der gegenwärtige Landrat beim Landratsamt Mosbach, hier im Gegensatz zu seinen untergeordneten Jugendamt-ASD-Mitarbeiterinnen, gemäß Medienberichten selbst weitaus weniger Probleme damit hat, sich öffentlich gegen den Nationalsozialismus und dessen Verbrechen zu äußern und zu engagieren.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Sachverhalten des kausalen Zusammenhangs sowie der chronologischen Abfolge zwischen Nationalsozialismus einerseits und Neo-Faschismus und Rechtsextremismus andererseits. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik. UND DIES OBWOHL die Gutachterin aus Kitzingen vom Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 202/21 EXPLIZIT BEAUFTRAGT ist, eine gutachterliche Stellungnahme zum Nationalsozialismus und dessen Aufarbeitung nach 1945 am Beispiel des Antragstellers abzugeben.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Sachverhalten der Weiterverbreitung und Weiterentwicklung von nationalsozialistischem, neo-faschistischem und rechtsextremem Gedankengut vor dem Hintergrund der problematischen NS-Vergangenheitsbewältigung in der BRD bis hin zum gegenwärtigen Phänomen des Rechtsextremismus mit seinen gegenwärtigen Ausprägungen. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik. UND DIES OBWOHL die Gutachterin aus Kitzingen vom Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 202/21 EXPLIZIT BEAUFTRAGT ist, eine gutachterliche Stellungnahme zum Nationalsozialismus und dessen Aufarbeitung nach 1945 am Beispiel des Antragstellers abzugeben.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Sachverhalten des Fortwirkens von nationalsozialistischem Gedankengut nach 1945, was sichtbar und erkennbar wird mit dem Verbot von neo-faschistischen und rechtsextremen Organisationen sowie mit den Beobachtungen von rechtsextremen Tendenzen durch den Verfassungsschutz wie Identitäre Bewegung, AFD, etc. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik; der Sicherheitsdienste und Sicherheitskräfte. UND DIES OBWOHL die Gutachterin aus Kitzingen vom Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 202/21 EXPLIZIT BEAUFTRAGT ist, eine gutachterliche Stellungnahme zum Nationalsozialismus und dessen Aufarbeitung nach 1945 am Beispiel des Antragstellers abzugeben.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Sachverhalten des Fortwirkens von nationalsozialistischem Gedankengut nach 1945, was sichtbar und erkennbar wird mit der rechtsextremen Unterwanderung von Sicherheitskräften wie Bundeswehr, KSK, Polizei, Sicherheitsbehörden, etc. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik; der Sicherheitsdienste und Sicherheitskräfte. UND DIES OBWOHL die Gutachterin aus Kitzingen vom Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 202/21 EXPLIZIT BEAUFTRAGT ist, eine gutachterliche Stellungnahme zum Nationalsozialismus und dessen Aufarbeitung nach 1945 am Beispiel des Antragstellers abzugeben.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Sachverhalten des Fortwirkens von nationalsozialistischem Gedankengut nach 1945, was sichtbar und erkennbar wird mit dem Rechtsterror und den rechtsextremen Anschläge gegen die Staatsform der BRD, gegen Flüchtlingsunterkünfte wie Rostock-Lichtenhagen im August 1992, wie Leipzig Lausen-Grünau im August 2022, wie Bautzen im Oktober 2022, etc.; gegen Synagogen wie Halle im Oktober 2019; gegen Nicht-Deutsche Mitbürger wie NSU-Terror, wie Solingen in 1993, wie Hanau im Februar 2020, etc.; gegen NS-Gedenkstätten wie mit der Schändung von Nazi-Konzentrationslagern nach 1945 bis heute; gegen demokratische und flüchtlingsfreundliche Politiker wie Walter Lübcke im Juni 2019, etc. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik; der Sicherheitsdienste und Sicherheitskräfte. UND DIES OBWOHL die Gutachterin aus Kitzingen vom Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 202/21 EXPLIZIT BEAUFTRAGT ist, eine gutachterliche Stellungnahme zum Nationalsozialismus und dessen Aufarbeitung nach 1945 am Beispiel des Antragstellers abzugeben.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Sachverhalten des Fortwirkens von nationalsozialistischem Gedankengut nach 1945, was sichtbar und erkennbar wird mit den schwierigen und problematischen Vorgängen in und bei BRD-deutscher Justiz und -Sicherheitsdiensten durch die wiederholten NPD-Verbotsverfahren sowie durch die Aufarbeitungen des rechtsextremistischen Terrors des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) und des NSU 2.0, etc. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik; der Sicherheitsdienste und Sicherheitskräfte. UND DIES OBWOHL die Gutachterin aus Kitzingen vom Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 202/21 EXPLIZIT BEAUFTRAGT ist, eine gutachterliche Stellungnahme zum Nationalsozialismus und dessen Aufarbeitung nach 1945 am Beispiel des Antragstellers abzugeben.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien, in der Öffentlichkeit und in der Fachliteratur frei verfügbaren Thematisierungen der Opfer des nationalsozialistisch orientiert und nationalsozialistisch motiviert rechtsextremen Terrors in der BRD und ihrer Familienangehörigen. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den Opfern des rechtsextremen Terrors in der BRD und ihren Familienangehörigen in ihrer eigenen gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach eine Stimme mit Anerkennung und Respekt vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022  zu geben.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Sachverhalten der öffentlichen Debatten um strukturellen Rassismus und strukturelle Diskriminierungen durch Behörden, Ämter und Institutionen. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik; der Sicherheitsdienste und Sicherheitskräfte. UND DIES OBWOHL die Gutachterin aus Kitzingen vom Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 202/21 EXPLIZIT BEAUFTRAGT ist, eine gutachterliche Stellungnahme zum Nationalsozialismus und dessen Aufarbeitung nach 1945 am Beispiel des Antragstellers abzugeben.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Sachverhalten der rechtsextremistischen Unterwanderung und/oder nationalsozialistischer Orientierung in der Kultur, wie der breit öffentlich diskutierte Anti-Semitismus-Skandal auf der internationalen Weltkunstschau, der 15. Documenta in Kassel, im Sommer 2022. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik; der Sicherheitsdienste und Sicherheitskräfte. UND DIES OBWOHL die Gutachterin aus Kitzingen vom Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 202/21 EXPLIZIT BEAUFTRAGT ist, eine gutachterliche Stellungnahme zum Nationalsozialismus und dessen Aufarbeitung nach 1945 am Beispiel des Antragstellers abzugeben.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Sachverhalten der Aussteigerprogramme für Mitglieder der rechtsextremistischen Szene und deren immer wieder öffentlich und politisch diskutierten Finanzierungen. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik; der Sicherheitsdienste und Sicherheitskräfte. UND DIES OBWOHL die Gutachterin aus Kitzingen vom Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 202/21 EXPLIZIT BEAUFTRAGT ist, eine gutachterliche Stellungnahme zum Nationalsozialismus und dessen Aufarbeitung nach 1945 am Beispiel des Antragstellers abzugeben.


Siehe dazu auch:


EINERSEITS:

Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.

9.) Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zur problematischen NS-Vergangenheitsbewältigung

Fragestellung zum
Umgang mit
Nationalsozialismus und Nazis
bis heute

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zur problematischen NS-Vergangenheitsbewältigung, zum Umgang mit Nationalsozialismus und mit Nazis und zur Problematik der NS-Erinnerungskultur bis heute. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zur juristischen, politischen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Überwindung der ideologischen und materiellen Folgen der Zeit des Nationalsozialismus. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik. UND DIES OBWOHL die Gutachterin aus Kitzingen vom Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 202/21 EXPLIZIT BEAUFTRAGT ist, eine gutachterliche Stellungnahme zum Nationalsozialismus und dessen Aufarbeitung nach 1945 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach abzugeben.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zur Problematik der Entnazifizierungsverfahren nach 1945 und zum Phänomen der sogenannten "Persilscheine". UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik. UND DIES OBWOHL die Gutachterin aus Kitzingen vom Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 202/21 EXPLIZIT BEAUFTRAGT ist, eine gutachterliche Stellungnahme zum Nationalsozialismus und dessen Aufarbeitung nach 1945 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach abzugeben.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zur Problematik der Kontinuität von NS-Funktionseliten, NS-Belasteten, NS-Tätern, NS-Trittbrettfahrern bei Bundeswehr, Polizei, Sicherheitsdiensten, Ministerien, Gerichten und Staatsanwaltschaften, Politischen Institutionen, etc. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik, der Sicherheitsdienste und Sicherheitskräfte. UND DIES OBWOHL die Gutachterin aus Kitzingen vom Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 202/21 EXPLIZIT BEAUFTRAGT ist, eine gutachterliche Stellungnahme zum Nationalsozialismus und dessen Aufarbeitung nach 1945 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach abzugeben.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Sachverhalt, dass die Kontinuität von Nazi-Juristen nach 1945 zu viel diskutierten negativen Konsequenzen führt, u.a. wie zur Kontinuität der politisch rechtsbelasteten, rechts-blinden deutschen Justiz seit der Weimarer Republik. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Sachverhalt, dass die politische deutsche Justiz, "auf dem rechten Auge blind" seit der Weimarer Republik (siehe Hitler-Putsch-Prozess und -Urteil), zusammen mit der unzureichenden NS-Vergangenheitsbewältigung dann zur Problematik des umstrittenen Radikalenerlasses, dessen Auslegung und Anwendung und den sich daraus ergebenden Berufsverboten in der Nachkriegszeit führt. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik, der Sicherheitsdienste und Sicherheitskräfte.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Nazi-Juristen, hauptsächlich in der NS-Tätergruppe der Schreibtischtäter aktiv, und deren spätere Kontinuitäten als NS-Funktionseliten nach 1945. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Nazi-Jurist Hans Globke, als einem der prominentesten Beispiele für die Kontinuität der Verwaltungseliten und NS-Juristen, der zunächst im NS-Regime u.a. als Mitverfasser und Kommentator an den Nürnberger Rassengesetzen beteiligt und dann anschließend von 1953 bis 1963 Chef des Bundeskanzleramts unter dem Deutschen Bundeskanzler Kanzler Konrad Adenauer ist. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik. UND DIES OBWOHL die Gutachterin aus Kitzingen vom Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 202/21 EXPLIZIT BEAUFTRAGT ist, eine gutachterliche Stellungnahme zum Nationalsozialismus und dessen Aufarbeitung nach 1945 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach abzugeben.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien, in der Öffentlichkeit und in der Fachliteratur frei verfügbaren Thematisierungen der problematischen Verfolgung von NS-Gewaltverbrechen und der problematischen Strafverfolgung von NS-Täter:innen. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik. UND DIES OBWOHL die Gutachterin aus Kitzingen vom Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 202/21 EXPLIZIT BEAUFTRAGT ist, eine gutachterliche Stellungnahme zum Nationalsozialismus und dessen Aufarbeitung nach 1945 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach abzugeben.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien, in der Öffentlichkeit und in der Fachliteratur frei verfügbaren Thematisierungen von Opfern des Nationalsozialismus, des NS-Regimes und den Familienangehörigen dieser NS-Opfer und NS-Verfolgten. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den Opfern und des Nationalsozialismus, des NS-Regimes und den Familienangehörigen dieser NS-Opfer und NS-Verfolgten eine Stimme mit Anerkennung und Respekt vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach zu geben.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien, in der Öffentlichkeit und in der Fachliteratur frei verfügbaren Thematisierungen zur Fragestellung und Problematik der Entschädigungen von Ghetto-Renten, KZ-Überlebenden, Nazi-Kunstraub, Zwanagsarbeiter:innen, Enteignungen zum Vorteil der Nazi-deutschen Volks- und Raubgemeinschaft, etc. sowie zur bis heute ungelösten Frage der Reparationsforderungen für durch Nazi-Deutschland verursachten Weltkriegsschäden. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den Opfern und des Nationalsozialismus, des NS-Regimes und den Familienangehörigen dieser NS-Opfer und NS-Verfolgten eine Stimme mit Anerkennung und Respekt vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach zu geben.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien, in der Öffentlichkeit und in der Fachliteratur frei verfügbaren Thematisierungen zu den Kontinuitäten der Diskriminierung bei der Anerkennung und Entschädigung von NS-Opfern und NS-Verfolgten in der Verwaltungs- und Justizpraxis. Wobei sich die Kontinuität von Opferdiskriminierungen gemäß nationalsozialistischer Diskriminierungsschemata (wie Sinti und Roma, Asoziale und Arbeitsscheue, Kommunisten, Menschen mit afrikanischer Herkunft, Homosexuelle, etc.) fortsetzt. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik. UND DIES OBWOHL die Gutachterin aus Kitzingen vom Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 202/21 EXPLIZIT BEAUFTRAGT ist, eine gutachterliche Stellungnahme zum Nationalsozialismus und dessen Aufarbeitung nach 1945 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach abzugeben.

Siehe dazu:


EINERSEITS:

Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.

10.) Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen  zu Nazi-Täterinnen und weiblichen NS-Gewaltverbrechen

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt von NAZI-TÄTERINNEN UND WEIBLICHEN NS-GEWALTVERBRECHEN ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt von JURISTISCHEN NS-VERFAHREN GEGEN NAZI-VERBRECHEN VON FRAUEN ALS NS-TÄTERINNEN, d.h. sowohl zu den seit 1945 bis heute geführten NS-Prozessen als auch zu den im 21. Jahrhundert noch laufenden NS-Prozessen und zu den künftigen NS-Prozessen. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung sowohl von NS-Verfahren und -Prozessen als auch von Nationalsozialistischen Gewaltverbrechen (NSG) am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.

Siehe dazu:


EINERSEITS:

Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.

11.) Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zur Nazi-Euthanasie, zur Nazi-Psychiatrie, zur Nazi-Zwangssterilisation, zu Nazi-Medizinverbrechen in Mosbach

FRAGESTELLUNG
DER SYMBOLPOLITISCHEN UND JURISTISCHEN
ANERKENNUNG UND ENTSCHÄDIGUNG
VON OPERN DER NS-EUTHANASIE
UND IHRER FAMILIENANGEHÖRIGEN

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt von NAZI-EUTHANASIE, NAZI-PSYCHIATRIE, NAZI-ZWANGSSTERILISATIONEN, NAZI-MEDIZINVERBRECHEN. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Antrag vom 21.08.2022 des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach auf gerichtlich zu beantragende Aberkennung des Bundesverdienstkreuzes für den Mosbacher Landrat Dr. Hermann Wilhelm Compter wegen den öffentlich nachgewiesenen Bestrebungen vom Nazi-Euthanasie-Massenmord in den Mosbacher Heil- und Pflegeanstalten profitieren zu wollen. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die Sachverhalte NAZI-EUTHANASIE, NAZI-PSYCHIATRIE, NAZI-ZWANGSSTERILISATIONEN, NAZI-MEDIZINVERBRECHEN bezüglich der NAZI-KINDER-EUTHANASIE liegen auch im Fallzuständigkeits- und Fallverantwortungsbereich der deutschen Kinder- und Jugendhilfeinstitution des Jugendamtes mit seinem originären Schutz- und Hilfeauftrag für Kinder und Jugendliche. Gemäß Aktenlage und Verfahrensanalyse zu den anhängigen Verfahren beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach sind beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach ordnungsgemäß Stellungnahmen der involvierten Fachstelle des Jugendamtes Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach zur Problematik der NAZI-EUTHANASIE, NAZI-PSYCHIATRIE, NAZI-ZWANGSSTERILISATIONEN, NAZI-MEDIZINVERBRECHEN bezüglich der NAZI-KINDER-EUTHANASIE mit der entsprechenden Eingabe vom 21.08.2022 unter 6F 9/22 gerichtlich einzuholend beantragt. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZUR AUFARBEITUNG VON NS-VERBRECHEN in der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Nazi-Familienrechtspraxis zum Sachverhalt, dass die fallzuständigen Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) vom Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach die beantragte gerichtlich einzuholende Stellungnahme zu NS-VERBRECHEN in der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe mit dem konkreten Sachverhalt der NAZI-EUTHANASIE, NAZI-PSYCHIATRIE, NAZI-ZWANGSSTERILISATIONEN, NAZI-MEDIZINVERBRECHEN bezüglich der NAZI-KINDER-EUTHANASIE  verweigern. UND DIES OBWOHL die höchste übergeordnete Amtsleitung, d.h. der gegenwärtige Landrat beim Landratsamt Mosbach, hier im Gegensatz zu seinen untergeordneten Jugendamt-ASD-Mitarbeiterinnen, gemäß Medienberichten selbst weitaus weniger Probleme damit hat, sich öffentlich gegen den Nationalsozialismus und dessen Verbrechen zu äußern und zu engagieren.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass es keine öffentliche Kenntnisse darüber gibt, dass die Mosbacher Justiz die Beteiligung von Institutionen und Personen an NAZI-EUTHANASIE, NAZI-PSYCHIATRIE, NAZI-ZWANGSSTERILISATIONEN, NAZI-MEDIZINVERBRECHEN nach 1945 bis heute juristisch aufgearbeitet hätte. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien und in der Öffentlichkeit frei verfügbaren NS-Euthanasie-Opfer-Thematisierungen, Erfahrungsberichten der Überlebenden der Nazi-Euthanasie und Aussagen ihrer Familienangehörigen. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den Opfern, den Überlebenden der Nazi-Euthanasie und ihren Familienangehörigen eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte des NS-Regimes vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach zu geben.

Siehe dazu auch:


EINERSEITS:

Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.

12.) Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zur Nationalsozialistischen Verfolgung von Homosexuellen vor und nach 1945

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der Nationalsozialistischen Verfolgung von Homosexuellen vor 1945 ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der Fortsetzung von nationalsozialistischen Diskriminierungsschemata zur Benachteiligung der Homosexuellen Menschen nach 1945, auch in der Gesetzgebung, Rechtsauslegung und Rechtsanwendung bis 1994 . UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass die Fortsetzung von nationalsozialistischen Diskriminierungsschemata der homosexuellen und sexuell diversen Menschen nach 1945, auch auf die Kontinuität von NS-Funktionseliten in der Problematik der NS-Vergangenheitsbewältigung zurück zu führen ist. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien und in der Öffentlichkeit frei verfügbaren Erfahrungsberichten der nationalsozialistisch-orientierten Verfolgung von homosexuellen und sexuell diversen Menschen vor und nach 1945 bis heute sowie zu den Schwierigkeiten seit der Nachkriegszeit bis heute für homosexuelle und sexuell diverse Menschen, ihre Diskriminierungsopferanerkennungen und Entschädigungen durchzusetzen. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den homosexuellen und sexuell diversen Menschen vor und nach 1945 und ihren Familienangehörigen eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte des NS-Regimes vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach zu geben.

Siehe dazu auch:


EINERSEITS:

Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.

13.) Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zur Nationalsozialistisch-orientiert gesellschaftlichen, institutionellen und strukturellen Diskriminierung von Homosexuellen nach 1945

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der Nationalsozialistisch-orientiert gesellschaftlichen, institutionellen und strukturellen Diskriminierung von Homosexuellen nach 1945 ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der Fortsetzung von nationalsozialistischen Diskriminierungsschemata zur Benachteiligung der Homosexuellen Menschen nach 1945 auch in der Gesetzgebung, Rechtsauslegung und Rechtsanwendung bis 1994. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass die Fortsetzung von nationalsozialistischen Diskriminierungsschemata der homosexuellen und sexuell diversen Menschen nach 1945, auch auf die Kontinuität von NS-Funktionseliten in der Problematik der NS-Vergangenheitsbewältigung zurück zu führen ist. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien und in der Öffentlichkeit frei verfügbaren Erfahrungsberichten der Nationalsozialistisch-orientiert gesellschaftlichen, institutionellen und strukturellen Diskriminierung von Homosexuellen und sexuell-diversen Menschen nach 1945 bis heute sowie zu den Schwierigkeiten seit der Nachkriegszeit bis heute für homosexuelle und sexuell diverse Menschen, ihre Diskriminierungsopferanerkennungen und Entschädigungen durchzusetzen. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den homosexuellen und sexuell diversen Menschen vor und nach 1945 und ihren Familienangehörigen eine Stimme mit Anerkennung und Respekt vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach zu geben.

Siehe dazu auch:


EINERSEITS:

Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.

14.) Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu NS-Verfahren und Kriegsverbrecher-Prozessen

FRAGESTELLUNG
ZUR ROLLE DER DEUTSCHEN JUSTIZ
IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZU DEN JURISTISCHEN NS-VERFAHREN ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG, d.h. sowohl zu den seit 1945 bis heute geführten NS-Prozessen als auch zu den in 2022 noch laufenden NS-Prozessen und zu den künftigen NS-Prozessen. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik. UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU NS-PROZESSEN am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach seit 2022 mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZU DEN SEIT JAHRZEHNTELANGEN VERNACHLÄSSIGUNGEN VON NS-VERFAHREN DURCH DIE BRD-JUSTIZ aus gezieltem Desinteresse an einer juristischen NS-Aufarbeitung ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG, was dazu führt, dass heute im 21. Jahrhundert noch einige NS-Prozesse gegen hochbetagte 80, 90 bzw. 100-jährige alte NS-Täter*innen im Zeitraum um das Jahr 2022 und nicht früher eröffnet und durchgeführt werden, wobei die Kritik sich gegen Untätigkeit, Verfahrensverschleppung und/oder zu milde Urteile der zuständigen deutschen BRD-Justizbehörden richtet. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und der Politik.  UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZUR ROLLE DER DEUTSCHEN JUSTIZ IM ZUSAMMENHANG MIT NS-PROZESSEN am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach in 2022 mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Sachverhalt der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022 einerseits, das auch noch heute und künftig NS-Verbrechen von der deutschen Justiz verfolgt würden, was aber andererseits der Rechtsauffassung des Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 diametral entgegensteht, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Sachverhalt, dass die Kontinuität von Nazi-Juristen als Teil der NS-Funktionseliten nach 1945 u.a. dazu führt, dass dann Verfahren zu NS-Verbrechen mit der Tätergruppe der Nazi-Juristen überhaupt nicht, oder wenn überhaupt, nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, Politik. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren und seiner Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, EXPILZIT BEAUFTRAGT.

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zur menschenverachtenden Nazi-Terrorjustiz. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Antrag vom 11.07.2022 des Antragstellers auf gerichtlich zu beantragende symbolpolitische posthume Aberkennung der Promotion in den Rechtswissenschaften von Karl Roland Freisler, Präsident am Nazi-Volksgerichtshof, als höchster deutscher Richter im nationalsozialistischen Terror- und Vernichtungsregime. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zur Petition des Antragstellers beim DEUTSCHEN BUNDESTAG Pet 4-16-007-312-03523 aus 2008, Justiz : Optimierung einer strafrechtlichen Verfolgung von sogenannten Nazi-Blutrichtern, u.a. am Beispiel von Kurt Bode. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien, in der Öffentlichkeit und in der Fachliteratur frei verfügbaren Thematisierungen der Opfer und Verfolgten der Nazi-Terrorjustiz seit 1945 bis heute. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den Opfern und Verfolgten der Nazi-Terrorjustiz eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für die Opfer und Verfolgten des NS-Regimes vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach zu geben.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Nazi-Juristen, hauptsächlich in der NS-Tätergruppe der Schreibtischtäter aktiv, und deren spätere Kontinuitäten als NS-Funktionseliten nach 1945. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik, der Sicherheitsdienste und Sicherheitskräfte.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Nazi-Juristen, hauptsächlich in der NS-Tätergruppe der Schreibtischtäter aktiv, und deren spätere Kontinuitäten als NS-Funktionseliten nach 1945 mit den gesellschaftspolitischen Konsequenzen in der NS-Vergangenheitsbewältigung. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Nazi-Jurist Hans Globke, als einem der prominentesten Beispiele für die Kontinuität der Verwaltungseliten und NS-Juristen, der zunächst im NS-Regime u.a. als Mitverfasser und Kommentator an den Nürnberger Rassengesetzen beteiligt und dann anschließend von 1953 bis 1963 Chef des Bundeskanzleramts unter dem Deutschen Bundeskanzler Kanzler Konrad Adenauer ist. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik. UND DIES OBWOHL die Gutachterin aus Kitzingen vom Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 202/21 EXPLIZIT BEAUFTRAGT ist, eine gutachterliche Stellungnahme zum Nationalsozialismus und dessen Aufarbeitung nach 1945 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach abzugeben.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Sachverhalt, dass der Nazi-Jurist Hans Filbinger, der nachgewiesen als sogenannter Nazi-Blutrichter vor 1945 Todesurteile verhängt, dann später nach 1945 Ministerpräsident von Baden-Württemberg in der BRD wird. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach, das diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung zur NS-Thematik beauftragt, selbst ein baden-württembergisches Gericht ist. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik, der Sicherheitsdienste und Sicherheitskräfte.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass es keine öffentlichen Kenntnisse darüber gibt, dass das BADEN-WÜRTTEMBERGISCHE AMTSGERICHT MOSBACH gegen den Nazi-Juristen und Nazi-Blutrichter Hans Filbinger tätig geworden ist. UND DIES OBWOHL Hans Filbinger zwischenzeitlich Ministerpräsident von Baden-Württemberg gewesen ist. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik. UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZUR NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG INKLUSIVE DER AUFARBEITUNG VON NS-VERBRECHEN DER DEUTSCHEN JUSTIZ an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Antrag vom 25.06.2022 des Antragstellers zur symbolpolitischen und juristischen posthumen Aufhebung des Entnazifizierungsbeschlusses von Nazi-Ministerialdirigent und Nazi-Familienrechtler Franz Massfeller, Oberregierungsrat zur Wiederverwendung beim Bundesjustizministerium, Ministerialrat das Referat für Familien- und Personenstandsrecht  in der BRD. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass es keine öffentlichen Kenntnisse darüber gibt, dass das BADEN-WÜRTTEMBERGISCHE FAMILIENGERICHT-AMTSGERICHT MOSBACH gegen den Nazi-Juristen und Nazi-Familienrechtler Franz Massfeller mit seiner Kontinuität als Teil der NS-Funktionseliten nach 1945 juristisch tätig geworden ist. UND DIES OBWOHL das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach fachlich und sachlich zuständig ist für Sachverhalte aus der Nazi-Familienrechtspraxis und der Praxis der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik. UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZUR NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG INKLUSIVE DER AUFARBEITUNG VON NS-VERBRECHEN DER DEUTSCHEN JUSTIZ IM KONTEXT DER NAZI-FAMILIENRECHTSPRAXIS UND DER NAZI-KINDER-UND JUGENDHILFE an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass in 2002 die Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin als höchste deutsche Juristin in der Diskussion um die Irak-Politik den US-Präsidenten George W. Bush in Methodenanwendungen mit dem nationalsozialistischen Führer des deutschen Nazi-Terror und -Vernichtungsregimes Adolf Hitler vergleicht, was dann zu erheblichen Spannungen in den internationalen binationalen Beziehungen zwischen den USA und Deutschland führt, was dann nach einer nationalen und internationalen Empörungswelle zum Verzicht von Herta Däubler-Gmelin auf ein weiteres Ministeramt nach der Bundestagswahl führt. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik. UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU NAZI-BELEIDIGUNGEN UND ZU NAZI-VERGLEICHEN an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass nachdem in 2002 die Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin als höchste deutsche Juristin den US-Präsidenten George W. Bush mit dem nationalsozialistischen Führer Adolf Hitler vergleicht, hierzu dann aber das BADEN-WÜRTTEMBERGISCHE AMTSGERICHT MOSBACH gegen die Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin WEGEN NAZI-BELEIDIGUNGEN UND NAZI-VERGLEICHEN EXPLZIT NICHT TÄTIG WIRD. UND DIES OBWOHL Herta Däubler-Gmelin als Abgeordnete von Tübingen, hauptsächlich aber über die Landesliste Baden-Württemberg in den Deutschen Bundestag kommt. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik. UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU NAZI-BELEIDIGUNGEN UND ZU NAZI-VERGLEICHEN an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Sachverhalt, dass die Kontinuität von Nazi-Juristen nach 1945 zu den viel diskutierten negativen Konsequenzen geführt hat, u.a. wie der Kontinuität von Opferdiskriminierungen gemäß nationalsozialistischer Diskriminierungsschemata (wie Sinti und Roma, Asoziale und Arbeitsscheue, Kommunisten, Menschen mit afrikanischer Herkunft, Homosexuelle, etc.); der Kontinuität der politisch rechtsbelasteten, rechts-blinden deutschen Justiz seit der Weimarer Republik; der nicht-vollständigen und nicht-ordnungsgemäßen Aufarbeitung von NS-Verbrechen durch die deutsche Justiz in der BRD, etc. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik. UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZUR NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Sachverhalt, dass die Kontinuität von Nazi-Juristen nach 1945 zu viel diskutierten negativen Konsequenzen führt, u.a. wie zur Kontinuität der politisch rechtsbelasteten, rechts-blinden deutschen Justiz seit der Weimarer Republik. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Sachverhalt, dass die politische deutsche Justiz, "auf dem rechten Auge blind" seit der Weimarer Republik (siehe Hitler-Putsch-Prozess und -Urteil), zusammen mit der unzureichenden NS-Vergangenheitsbewältigung dann zur Problematik des umstrittenen Radikalenerlasses, dessen Auslegung und Anwendung und den sich daraus ergebenden Berufsverboten in der Nachkriegszeit führt. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik, der Sicherheitsdienste und Sicherheitskräfte. UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZUR NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zur Nazi-Justiz in Mosbach-Baden vor 1945 und deren Aufarbeitung nach 1945. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass nach bisherigen öffentlichen Kenntnissen die baden-württembergische BRD-Justiz in Mosbach zur Problematik der Nazi-Juristen und Nazi Funktionseliten nach 1945 UNTÄTIG GEBLIEBEN IST. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur.  UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach, das diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung zur NS-Thematik beauftragt, selbst örtlich zuständig ist. UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZUR NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den vom zu begutachtenden Antragsteller von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach seit 2022 initiierten NS- und Rechtsextremismusverfahren; zum Umgang des Amtsgerichts mit Mosbach mit diesen NS-Verfahren; zu den vom Antragsteller dementsprechend initiierten Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen gegen den fallverantwortlichen Spruchkörper beim Amtsgericht Mosbach. UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZUR NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen. UND DIES OBWOHL die Gutachterin aus Kitzingen vom Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 202/21 EXPLIZIT BEAUFTRAGT ist, eine gutachterliche Stellungnahme zum Nationalsozialismus und dessen Aufarbeitung nach 1945 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach und eben gerade zu diesen beim Amtsgericht Mosbach seit initiierten 2022 NS-Verfahren abzugeben.

Siehe dazu:


EINERSEITS:

Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.

15.) Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zur Nationalsozialistischen Verfolgung der Sinti und Roma vor 1945

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt zur Nationalsozialistischen Verfolgung der Sinti und Roma vor und nach 1945 ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten historisch nachgewiesenen Sachverhalt der Tatbeteiligungen in MOSBACH am Nazi-Massenmord an Sinti und Roma; der Tatbeteiligungen an der Nationalsozialistischen Verfolgung der Sinti und Roma vor 1945 in Mosbach; der Tatbeteiligungen an der Deportation von Sinti und Roma vor 1945 auch von Kindern in Nazi-Konzentrationslager von und aus Mosbach. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass nach bisherigen öffentlichen Kenntnissen die baden-württembergische BRD-Justiz in Mosbach zum konkreten historisch nachgewiesenen Sachverhalt der Tatbeteiligungen in MOSBACH am Nazi-Massenmord an Sinti und Roma; der Tatbeteiligungen an der Nationalsozialistischen Verfolgung der Sinti und Roma vor 1945 in Mosbach; der Tatbeteiligungen an der Deportation von Sinti und Roma vor 1945 auch von Kindern in Nazi-Konzentrationslager von und aus Mosbach nach 1945 UNTÄTIG GEBLIEBEN IST. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur.  UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach, das diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung zur NS-Thematik beauftragt, selbst örtlich zuständig ist. UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZUR NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Antrag vom 13.08.2022 des Antragstellers für Strafanzeigen vom 13.08.2022 an das Amtsgericht Mosbach gegen Verantwortliche der Inhaftierungen und Deportationen von Sinti und Roma aus Landkreis und Stadt Mosbach in Nazi-Konzentrationslager. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die Nationalsozialistische Verfolgung der Sinti und Roma vor 1945 mit der Internierung von Kindern der Sinti und Roma in Nazi-Konzentrationslagern liegt auch im Fallzuständigkeits- und Fallverantwortungsbereich der deutschen Kinder- und Jugendhilfeinstitution des Jugendamtes mit seinem originären Schutz- und Hilfeauftrag für Kinder und Jugendliche. Gemäß Aktenlage und Verfahrensanalyse zu den anhängigen Verfahren beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach sind beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach ordnungsgemäß Stellungnahmen der involvierten Fachstelle des Jugendamtes Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach zur Problematik der Internierung von Kindern der Sinti und Roma in Nazi-Konzentrationslagern im Rahmen der Nationalsozialistischen Verfolgung der Sinti und Roma vor 1945 mit der entsprechenden Eingabe vom 13.08.2022 unter 6F 9/22 gerichtlich einzuholend beantragt. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZUR AUFARBEITUNG VON NS-VERBRECHEN in der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Nazi-Familienrechtspraxis zum Sachverhalt, dass die fallzuständigen Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) vom Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach die beantragte gerichtlich einzuholende Stellungnahme zu NS-VERBRECHEN in der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe mit dem konkreten Sachverhalt der Internierung von Kindern der Sinti und Roma in Nazi-Konzentrationslagern im Rahmen der Nationalsozialistischen Verfolgung der Sinti und Roma vor 1945 verweigern. UND DIES OBWOHL die höchste übergeordnete Amtsleitung, d.h. der gegenwärtige Landrat beim Landratsamt Mosbach, hier im Gegensatz zu seinen untergeordneten Jugendamt-ASD-Mitarbeiterinnen, gemäß Medienberichten selbst weitaus weniger Probleme damit hat, sich öffentlich gegen den Nationalsozialismus und dessen Verbrechen zu äußern und zu engagieren.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten historisch nachgewiesenen Sachverhalt der Internierung von Kindern der Sinti und Roma, auch von und aus MOSBACH, in Nazi-Konzentrationslagern im Rahmen der Nationalsozialistischen Verfolgung der Sinti und Roma vor 1945. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der Fortsetzung von nationalsozialistischen Diskriminierungsschemata zur Benachteiligung der Sinti und Roma nach 1945, auch in der Rechtsauslegung und Rechtsanwendung der BRD. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass die Fortsetzung von nationalsozialistischen Diskriminierungsschemata der Sinti und Roma nach 1945, auch auf die Kontinuität von NS-Funktionseliten in der Problematik der NS-Vergangenheitsbewältigung zurück zu führen ist. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien und in der Öffentlichkeit frei verfügbaren Erfahrungsberichten der Sinti und Roma vor und nach 1945 bis heute sowie zu den Schwierigkeiten seit der Nachkriegszeit bis heute für Sinti und Roma und ihre Familienangehörigen, ihre Diskriminierungsopferanerkennungen und Entschädigungen durchzusetzen. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den Sinti und Roma und ihren Familienangehörigen eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte des NS-Regimes vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach zu geben.

Siehe dazu:


EINERSEITS:

Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.

16.) Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zur Nationalsozialistisch-orientiert gesellschaftlichen, institutionellen und strukturellen Diskriminierung der Sinti und Roma und zum Antiziganismus nach 1945

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt zur Nationalsozialistischen Verfolgung der Sinti und Roma vor und nach 1945 ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten historisch nachgewiesenen Sachverhalt der Tatbeteiligungen in MOSBACH am Nazi-Massenmord an Sinti und Roma; der Tatbeteiligungen an der Nationalsozialistischen Verfolgung der Sinti und Roma vor 1945 in Mosbach; der Tatbeteiligungen an der Deportation von Sinti und Roma vor 1945 auch von Kindern in Nazi-Konzentrationslager von und aus Mosbach.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten historisch nachgewiesenen Sachverhalt, dass u.a. auch im Nazi-Konzentrationslager Neckarelz-Mosbach Sinti und Roma vor 1945 interniert gewesen sind.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass nach bisherigen öffentlichen Kenntnissen die baden-württembergische BRD-Justiz in Mosbach zum konkreten historisch nachgewiesenen Sachverhalt der Tatbeteiligungen in MOSBACH am Nazi-Massenmord an Sinti und Roma; der Tatbeteiligungen an der Nationalsozialistischen Verfolgung der Sinti und Roma vor 1945 in Mosbach; der Tatbeteiligungen an der Deportation von Sinti und Roma vor 1945 auch von Kindern in Nazi-Konzentrationslager von und aus Mosbach nach 1945 UNTÄTIG GEBLIEBEN IST. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach, das diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung zur NS-Thematik beauftragt, selbst örtlich zuständig ist. UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZUR NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Antrag vom 13.08.2022 des Antragstellers für Strafanzeigen vom 13.08.2022 an das Amtsgericht Mosbach gegen Verantwortliche der Internierungen und Deportationen von Sinti und Roma aus Landkreis und Stadt Mosbach in Nazi-Konzentrationslager. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die Nationalsozialistische Verfolgung der Sinti und Roma vor 1945 mit der Internierung von Kindern der Sinti und Roma in Nazi-Konzentrationslagern liegt auch im Fallzuständigkeits- und Fallverantwortungsbereich der deutschen Kinder- und Jugendhilfeinstitution des Jugendamtes mit seinem originären Schutz- und Hilfeauftrag für Kinder und Jugendliche. Gemäß Aktenlage und Verfahrensanalyse zu den anhängigen Verfahren beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach sind beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach ordnungsgemäß Stellungnahmen der involvierten Fachstelle des Jugendamtes Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach zur Problematik der Internierung von Kindern der Sinti und Roma in Nazi-Konzentrationslagern im Rahmen der Nationalsozialistischen Verfolgung der Sinti und Roma vor 1945 mit der entsprechenden Eingabe vom 13.08.2022 unter 6F 9/22 gerichtlich einzuholend beantragt. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZUR AUFARBEITUNG VON NS-VERBRECHEN in der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Nazi-Familienrechtspraxis zum Sachverhalt, dass die fallzuständigen Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) vom Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach die beantragte gerichtlich einzuholende Stellungnahme zu NS-VERBRECHEN in der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe mit dem konkreten Sachverhalt der Internierung von Kindern der Sinti und Roma in Nazi-Konzentrationslagern im Rahmen der Nationalsozialistischen Verfolgung der Sinti und Roma vor 1945 verweigern. UND DIES OBWOHL die höchste übergeordnete Amtsleitung, d.h. der gegenwärtige Landrat beim Landratsamt Mosbach, hier im Gegensatz zu seinen untergeordneten Jugendamt-ASD-Mitarbeiterinnen, gemäß Medienberichten selbst weitaus weniger Probleme damit hat, sich öffentlich gegen den Nationalsozialismus und dessen Verbrechen zu äußern und zu engagieren.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten historisch nachgewiesenen Sachverhalt der Internierung von Kindern der Sinti und Roma, auch von und aus MOSBACH, in Nazi-Konzentrationslagern im Rahmen der Nationalsozialistischen Verfolgung der Sinti und Roma vor 1945. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der Fortsetzung von nationalsozialistischen Diskriminierungsschemata zur Benachteiligung der Sinti und Roma nach 1945, auch in der Rechtsauslegung und Rechtsanwendung der BRD. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass die Fortsetzung von nationalsozialistischen Diskriminierungsschemata der Sinti und Roma nach 1945, auch auf die Kontinuität von NS-Funktionseliten in der Problematik der NS-Vergangenheitsbewältigung zurück zu führen ist. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik. UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien und in der Öffentlichkeit frei verfügbaren Erfahrungsberichten der Sinti und Roma vor und nach 1945 bis heute sowie zu den Schwierigkeiten seit der Nachkriegszeit bis heute für Sinti und Roma und ihre Familienangehörigen, ihre Diskriminierungsopferanerkennungen und Entschädigungen durchzusetzen.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien und in der Öffentlichkeit frei verfügbaren Diskursen über die Sachverhalte, dass die Sinti und Roma sehr lange Zeit in der BRD keine Anerkennung als Opfer nationalsozialistischer Verfolgung und keine Entschädigungsleistungen erhielten, während die NS-Täter hingegen in den allermeisten Fällen ihre Karrieren nach 1945 ungebrochen weiterführen konnten.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien und in der Öffentlichkeit frei verfügbaren Diskursen über die Sachverhalte, dass Ablehnungen der Anträge auf Entschädigung von Sinti und Roma von deutschen BRD-Behörden mit den gleichen sozialrassistischen Vorurteilen begründet wurden, die bereits vom NS-Staat zur Bekämpfung der Minderheit benutzt wurden: „Zigeuner“ seien demnach aus Veranlagung kriminell, ihre Internierung im Dritten Reich habe deshalb nur polizeilich notwendige vorbeugende Gründe gehabt, die Haftbedingungen seien harmlos gewesen und die Verfolgung habe sie weniger geschmerzt als andere Menschen.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien und in der Öffentlichkeit frei verfügbaren Diskursen über die Sachverhalte, dass bis in die 1980er Jahre Landeskriminalämter und Forscher in ganz Deutschland mit den Akten der Rassenhygieniker aus der Nazizeit weiterarbeiteten, um Sinti und Roma systematisch zu erfassen.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien und in der Öffentlichkeit frei verfügbaren Diskursen über die Sachverhalte, dass die sozialrassistischen Maßnahmen gegen Sinti und Roma sowie der Genozid an dieser Minderheit erst 1982 offiziell anerkannt wurden.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien und in der Öffentlichkeit frei verfügbaren Diskursen über die Sachverhalte, dass erst in 2012 das zentrale Denkmal für vom NS-Regime ermordeten Sinti und Roma in Berlin eingeweiht wurde.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien und in der Öffentlichkeit frei verfügbaren Diskursen über die Sachverhalte, dass erst in 2013 das Bundesland Baden-Württemberg einen Staatsvertrag mit dem Landesverband Deutscher Sinti und Roma schloss, während zuvor NICHTS gegen die Kontinuitäten des Antiziganismus in Baden-Württemberg nach 1945 unternommen worden war.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien und in der Öffentlichkeit frei verfügbaren Diskursen über die Sachverhalte, dass erst im März 2022 die Bundesregierung den ersten Beauftragten gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Sintize sowie Roma und Romnja in Deutschland beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ernennt.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den Sinti und Roma und ihren Familienangehörigen eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte des NS-Regimes vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach zu geben.

Siehe auch:


EINERSEITS:

Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.

17.) Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu Nazi-Raubkunst und der Problematik von Rückgaben und Entschädigungen bis in das 21. Jahrhundert sowie zur Internierung von Künstlern und Kulturschaffenden in Nazi-Konzentrationslagern

FRAGESTELLUNG
DER RÜCKGABEN UND ENTSCHÄDIGUNGEN
VON NAZI-RAUBKUNST
UND NAZI-BEUTEKUNST
BIS IN DAS 21. JAHRHUNDERT


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 sowohl zu Nazi-Raubkunst und Nazi-Beutekunst bis heute in das 21. Jahrhundert als auch zu den in 2022 noch laufenden und künftigen Rückgaben und Entschädigungen.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Sachverhalten, dass Nazi-Raubkunst und Nazi-Beutekunst EINERSEITS zunächst in den Besitz von privaten und staatlichen Kunst-Kulturinstitutionen sowie von Privatpersonen übergegangen ist, und dass dann ANDERERSEITS daraus die Problematik von Rückgaben und Entschädigungen mit einer sehr langen Dauer dieser NS-Vergangenheitsbewältigung sich ergibt und zwar sowohl bis heute in das 21. Jahrhundert als auch zu den in 2022 noch laufenden und künftigen Rückgaben und Entschädigungen.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Sachverhalten, dass als ein Teil der NS-Vergangenheitsbewältigung die Nazi-Raubkunst im Kontext der Judenverfolgung und Enteignung von jüdischen Kunstbesitzern erworben wurde. UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Sachverhalten, dass Künstler und Kunstschaffende in Nazi-Konzentrationslagern interniert wurden.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum menschenverachtenden System der Nazi-Konzentrationslager, zu den Nazi-KZs in Mosbach und in Baden-Württemberg, und der Aufarbeitung der NS-Konzentrationslager von 1945 bis heute.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den Nazi-KZ-Opfern und Nazi-KZ-Überlebenden sowie ihren Familienangehörigen eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte des NS-Regimes vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach zu geben.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Sachverhalten des Umganges mit Nazi-Raubkunst in Baden-Württemberg in der NS-Vergangenheitsbewältigung wie z.B. zur Ausgleichszahlung im August 2020 an die an die Erben seitens der Kunsthalle Karlsruhe bzw. des Landes Baden-Württemberg; zur Rückgabe aus der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe an die Erben des jüdischen Sammlers empfohlen im Februar 2021; zum Erwerb im April 2022 seitens des Badischen Landesmuseums von Nazi-Raubkunst, die zuvor in 2020 an die recht­mäßigen Erben restituiert wurden; zur Rückgabe an die Erben eines jüdischen Kunstsammlers im Juli 2022 aus dem Kurpfälzischen Museum Heidelberg, etc.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Sachverhalten von Unterwanderung und Infiltration kultureller Institutionen durch nationalsozialistisches bzw. rechtsextremistisches Gedankengut, wie z.B. zur 15. Documenta. Auf der internationalen Weltkunstschau, der 15. Documenta in Kassel, kam es im Juni und Juli 2022 zum breit öffentlichen diskutierten Anti-Semitismus-Skandal durch die KONKRET AKTUELLE Ausstellung antisemitischer Bildsprache, woraufhin die Generaldirektorin Sabine Schormann HÖCHSTAKTUELL am 16.07.2022 zurücktrat.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass der Nazi-Kunstraub bei den Nürnberger NS-Prozessen als Kriegsverbrechen gewertet wird.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass nach bisherigen öffentlichen Kenntnissen die baden-württembergische BRD-Justiz in Mosbach zur Problematik des Nazi-Kunstraubes und der Nazi-Beutekunst in Baden-Württemberg im Rahmen der juristischen NS-Vergangenheitsbewältigung nach 1945 UNTÄTIG GEBLIEBEN IST.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.

Siehe auch:


EINERSEITS:

Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.

18.) Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu Nazi-KZ Auschwitz-Verfahren und -Prozessen

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZU DEN JURISTISCHEN NS-VERFAHREN ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG, d.h. sowohl zu den seit 1945 bis heute geführten NS-Prozessen als auch zu den in 2022 noch laufenden NS-Prozessen und zu den künftigen NS-Prozessen.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU NS-PROZESSEN am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach seit 2022 mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZU DEN JAHRZEHNTELANGEN VERNACHLÄSSIGUNGEN VON NS-VERFAHREN DURCH DIE BRD-JUSTIZ aus gezieltem Desinteresse an einer juristischen NS-Aufarbeitung ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG, was dazu führt, dass heute im 21. Jahrhundert noch einige NS-Prozesse gegen hochbetagte 80, 90 bzw. 100-jährige alte NS-Täter*innen im Zeitraum um das Jahr 2022 und nicht früher eröffnet bzw. durchgeführt werden, wobei die Kritik sich gegen Untätigkeit, Verfahrensverschleppung und/oder zu milde Urteile der zuständigen deutschen BRD-Justizbehörden richtet.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und der Politik.
UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZUR ROLLE DER DEUTSCHEN JUSTIZ IM ZUSAMMENHANG MIT NS-PROZESSEN am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach in 2022 mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Sachverhalt der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022 EINERSEITS, dass auch noch heute und künftig NS-Verbrechen von der deutschen Justiz verfolgt würden, was aber ANDERERSEITS der Rechtsauffassung des Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 diametral entgegensteht, dass es "angeblich" nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten historisch nachgewiesenen Sachverhalt, dass beispielsweise im Jahr 2017 erstmals in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte einem kompletten Schwurgericht mit drei deutschen BRD-Richtern in einem Auschwitz-Fall das Verfahren wegen Befangenheit in der Prozessführung entzogen wurde.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten historisch nachgewiesenen Sachverhalt, dass beispielsweise im Jahr 2018 deutsche BRD-Richter wegen zweijähriger Verfahrensverschleppung und anschließender Einstellung eines Auschwitz-Prozesses wegen Rechtsbeugung angezeigt wurden.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung anhand von NS-Prozessen inklusive der Rolle der deutschen BRD-Justiz am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten historisch nachgewiesenen Sachverhalt, dass beispielsweise im Jahr 2004 durch eine Justizpanne ein wegen mehrfachen Mordes im KZ Auschwitz verurteilter SS-Unterscharführer flüchtet und somit eine Nazi-Jagd auslöst.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der sogenannten "Nazi-Jäger-Aktivitäten" am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den deutschen Auschwitz-Prozessen wie z.B. zum ersten großen Auschwitz-Prozesses in Frankfurt von 1963 -1965; zum Wuppertaler Auschwitz-Prozess aus 1986; zum Neubrandenburger Auschwitz-Prozess aus 2015; zu den Lüneburger Auschwitz-Prozessen aus 2015 mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes aus 2016; zum Schleswig-Holsteiner Auschwitz-Prozess aus 2016; zum Detmolder Auschwitz-Prozessen aus 2016, zum zwei Jahre lang verschleppten und dann eingestellten Neubrandenburger Auschwitz-Prozess aus 2018; etc.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Auschwitz-Prozessen im Ausland, wie 1947 in Polen, 1961 in Israel, etc.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Auschwitz-Prozessen der Alliierten im besetzten Deutschland nach 1945.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den im öffentlich Diskurs diskutierten Sachverhalt, dass nach Schätzungen mehrere Tausend Täter NIE für ihre Mitwirkung in der größten Nazi-Mordfabrik Auschwitz durch die nicht durchgeführten Prozesse der deutschen BRD-Justiz bestraft worden sind.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der Schwierigkeiten bei der Organisation und Durchführung zu Tatbeteiligungen an NS-Konzentrationslagern wie AUSCHWITZ und der "Problematik der Zu-Milden-Urteile".
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zur problematischen BRD-Justiz-Rechtsaufassung der Nachkriegszeit zur strafrechtlichen Verfolgung der Tatbeteiligungen an Planung und Organisation, Aufrechterhaltung und Betrieb von NS-Konzentrationslagern sowie der Tatbeteiligungen an Verbrechen bei der Auflösung und Beweis-Vertuschung der NS-Konzentrationslager gegen Kriegsende während dem Vormarsch der Alliierten, die lange Zeit mit mehr als 50 Jahren in der BRD vorherrschte.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass es infolge einer veränderten Rechtsauffassung seit 2015 in Deutschland zu mehreren erstinstanzlichen Prozessen gegen frühere SS-Männer im Konzentrationslager Auschwitz kam, denen keine konkrete Mordtat nachzuweisen war, wobei deswegen ihre Beihilfe und ihr Tatanteil an dem Massenmord verhandelt wurde bzw. wird.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass der Antragsteller von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach seit Sommer 2022, den diese Gutachterin gerichtlich beauftragt mit seinen öffentlich nachweisbaren Anti-Nazi-Aktivtäten begutachten soll, sich selbst im vom Amtsgericht Mosbach angewiesenen Begutachtungszeitrum um 2008 an der Nazi-Verbrecher-Verfolgung und an dem NS-Prozess zum KZ-Wächter "John Demjanjuk" konkret beteilig hat. Und zwar an dem NS-KZ-Prozess, der zur veränderten Rechtsauffassung seit 2015 in Deutschland beigetragen hat, auch bei keinem direkten Nachweis konkreter Mordtaten dann aber wegen Beihilfe und Tatanteil am Massenmord gerichtlich zu verhandeln und zu urteilen.
Unter 45 Js 3/08 leitet die Staatsanwaltschaft Dortmund am 16.02.2009 die Strafanzeige des  Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach gegen den Ukrainer John Demjanjuk wegen Mord und Beihilfe zu Mord auf Grund seiner Tätigkeiten als Mitglied der SS-Hilfstruppen in Nazi-Konzentrationslagern an die Staatsanwaltschaft München weiter. Und dies noch vor Einleitung des Auslieferungsverfahrens. John Demjanjuk wurde in 2009 von der USA an die BRD ausgeliefert und als erster nicht-deutscher NS-Befehlsempfänger vor ein deutsches Gericht gestellt und am 12.05.2011 durch das Landgericht München wegen Beihilfe zum Mord an 28.060 Menschen verurteilt.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute EXPLIZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten historisch nachgewiesenen Sachverhalt der Tatbeteiligungen in MOSBACH am Nazi-Massenmord an Sinti und Roma; der Tatbeteiligungen an der Nationalsozialistischen Verfolgung der Sinti und Roma vor 1945 in Mosbach; der Tatbeteiligungen an der Deportation von Sinti und Roma vor 1945 auch von Kindern in Nazi-Konzentrationslager von und aus Mosbach, AUCH NACH AUSCHWITZ.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten historisch nachgewiesenen Sachverhalt, dass u.a. auch im Nazi-Konzentrationslager Neckarelz-Mosbach Sinti und Roma vor 1945 interniert gewesen sind.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass nach bisherigen öffentlichen Kenntnissen die baden-württembergische BRD-Justiz in Mosbach zum konkreten historisch nachgewiesenen Sachverhalt der Tatbeteiligungen in MOSBACH am Nazi-Massenmord an Sinti und Roma; der Tatbeteiligungen an der Nationalsozialistischen Verfolgung der Sinti und Roma vor 1945 in Mosbach; der Tatbeteiligungen an der Deportation von Sinti und Roma vor 1945 auch von Kindern in Nazi-Konzentrationslager von und aus Mosbach, AUCH NACH AUSCHWITZ, nach 1945 UNTÄTIG GEBLIEBEN IST.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach, das diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung zur NS-Thematik beauftragt, selbst örtlich zuständig ist.
UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZUR NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Antrag vom 13.08.2022 des Antragstellers für Strafanzeigen vom 13.08.2022 an das Amtsgericht Mosbach gegen Verantwortliche der Internierungen und Deportationen von Sinti und Roma aus Landkreis und Stadt Mosbach in Nazi-Konzentrationslager, AUCH NACH AUSCHWITZ.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der konkreten Strafanzeige aus 2010 des Antragstellers von NS- und Rechtsextremismusverfahren beim Amtsgericht Mosbach gegen die Schändung des Nazi-Konzentrationslagers AUSCHWITZ.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute EXPLIZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum menschenverachtenden System der Nazi-Konzentrationslager, zu AUSCHWITZ, zu den Nazi-KZs in Mosbach und in Baden-Württemberg, und der Aufarbeitung der NS-Konzentrationslager von 1945 bis heute.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur.
UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZUR NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien und in der Öffentlichkeit frei verfügbaren Erfahrungsberichten der Überlebenden der Nazi-Konzentrationslager seit 1945 bis heute. Die forensische Sachverständige aus Kitzingen VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den Opfern der Nazi-Konzentrationslager und den Nazi-KZ-Überlebenden sowie ihren Familienangehörigen eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte des NS-Regimes vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach zu geben.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur.
UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZUR NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.

Siehe auch:


EINERSEITS:

Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.

19.) Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu nationalsozialistisch und rechtsextremistisch-orientierten Schändungen von NS-Gedenkstätten und Nazi-Konzentrationslager-Gedenkstätten

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu nationalsozialistisch und rechtsextremistisch-orientierten Schändungen von NS-Gedenkstätten und Nazi-Konzentrationslager-Gedenkstätten bis heute in das 21. Jahrhundert, auch in 2022.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zu nationalsozialistisch und rechtsextremistisch-orientierten Schändungen von NS-Gedenkstätten und Nazi-Konzentrationslager-Gedenkstätten am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach seit 2022 mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der konkreten Strafanzeige aus 2010 des Antragstellers von NS- und Rechtsextremismusverfahren beim Amtsgericht Mosbach gegen die Schändung des Nazi-Konzentrationslagers AUSCHWITZ.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute EXPLIZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der konkreten Strafanzeige vom 06.08.2022 des Antragstellers von NS- und Rechtsextremismusverfahren an das Familiengericht- Amtsgericht Mosbach gegen Unbekannt nach § 168 Störung der Totenruhe wegen Schändung der NS-Gedenkstätte KZ Buchenwald: hier konkret der Gedenk- und Erinnerungsbäume für die von den Nazis ermordeten jüdischen Kinder auf der Blutstraße zur Deportation vom KZ-Buchenwald in das KZ-Auschwitz.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach aus dem Zeitraum um 2022 im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute EXPLIZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die Schändung von NS-Gedenkstätten zur Erinnerung an Kinder und Jugendliche als Opfer des NS-Terror- und Vernichtungsregimes sowie als Lern- und Bildungsorte nach 1945 am Beispiel der Schändung der NS-Gedenkstätte KZ Buchenwald: hier konkret der Gedenk- und Erinnerungsbäume für die von den Nazis ermordeten jüdischen Kinder auf der Blutstraße zur Deportation vom KZ-Buchenwald in das KZ-Auschwitz, liegt auch im Fallzuständigkeits- und Fallverantwortungsbereich der deutschen Kinder- und Jugendhilfeinstitution des Jugendamtes mit seinem originären Schutz- und Hilfeauftrag für Kinder und Jugendliche sowie mit seinen Bildungsaufgaben u.a. in der Jugendsozialarbeit. Gemäß Aktenlage und Verfahrensanalyse zu den anhängigen Verfahren beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach sind beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach ordnungsgemäß Stellungnahmen der involvierten Fachstelle des Jugendamtes Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach zur Schändung von NS-Gedenkstätten zur Erinnerung an Kinder und Jugendliche als Opfer des NS-Terror- und Vernichtungsregimes sowie als Lern- und Bildungsorte nach 1945 am Beispiel der Schändung der NS-Gedenkstätte KZ Buchenwald: hier konkret der Gedenk- und Erinnerungsbäume für die von den Nazis ermordeten jüdischen Kinder auf der Blutstraße zur Deportation vom KZ-Buchenwald in das KZ-AUSCHWITZ, mit der entsprechenden Eingabe vom 06.08.2022 unter 6F 9/22 gerichtlich einzuholend beantragt.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZUR AUFARBEITUNG VON NS-VERBRECHEN in der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Nazi-Familienrechtspraxis zum Sachverhalt, dass die fallzuständigen Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) vom Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach die beantragte gerichtlich einzuholende Stellungnahme zu NS-VERBRECHEN in der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe mit dem konkreten Sachverhalt der Schändung von NS-Gedenkstätten zur Erinnerung an Kinder und Jugendliche als Opfer des NS-Terror- und Vernichtungsregimes sowie als Lern- und Bildungsorte nach 1945 am Beispiel der Schändung der NS-Gedenkstätte KZ Buchenwald: hier konkret der Gedenk- und Erinnerungsbäume für die von den Nazis ermordeten jüdischen Kinder auf der Blutstraße zur Deportation vom KZ-Buchenwald in das KZ-Auschwitz, explizit verweigern.
UND DIES OBWOHL die höchste übergeordnete Amtsleitung, d.h. der gegenwärtige Landrat in 2022 beim Landratsamt Mosbach, hier im Gegensatz zu seinen untergeordneten Jugendamt-ASD-Mitarbeiterinnen, gemäß Medienberichten selbst weitaus weniger Probleme damit hat, sich öffentlich gegen den Nationalsozialismus und dessen Verbrechen zu äußern und zu engagieren.



ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien und in der Öffentlichkeit frei verfügbaren Erfahrungsberichten der Überlebenden der Nazi-Jugendkonzentrationslager und der Menschen, die als Kinder und Jugendliche in Nazi-Konzentrationslagern interniert waren.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den Kindern und Jugendlichen als Opfer der NS-Konzentrationslager und als Nazi-KZ-Überlebende sowie ihren Familienangehörigen eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte des NS-Terror-Regimes vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach zu geben.


Siehe dazu :



EINERSEITS:

Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.

20.) Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zum Nazi-Lebensborn und zur Zwangsgermanisierung der geraubten Kindern aus den von Nazi-Deutschland besetzten Gebieten

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Nazi-Lebensborn und zur Zwangsgermanisierung der geraubten Kinder aus den von Nazi-Deutschland besetzten Gebieten.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen, die auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ist, VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den Lebensborn-Kindern und den von den Nazis aus den besetzten Gebieten im zweiten Weltkrieg entführten Kindern vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte des Nazi-Terrorregimes zu geben.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der Reparationsforderungen für durch Nazi-Deutschland verursachte Weltkriegsschäden am konkreten Beispiel der Petition des Antragstellers beim DEUTSCHEN BUNDESTAG 3-16-05-008-059396, Auswärtige Angelegenheiten, vom 01.09.2009 : Klärung des internationalen Kinderraubes von 1933-1945 in Polen und der anschließenden Germanisierung der ins Deutsche Reich verbrachten Kinder. Siehe dazu auch Kapitel 1.2 auf dieser Seite.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen, die auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ist, VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den von den Nazis aus den besetzten Gebieten im zweiten Weltkrieg entführten Kindern vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach eine Stimme mit Anerkennung und Respekt zu geben.


ANDERERSEITS:
Der Nazi-Lebensborn und der Nazi-Kinderraub aus den im zweiten Weltkrieg besetzten Gebieten liegt auch im Fallzuständigkeits- und Fallverantwortungsbereich der deutschen Kinder- und Jugendhilfeinstitution des Jugendamtes mit seinem originären Schutz- und Hilfeauftrag für Kinder und Jugendliche. Gemäß Aktenlage und Verfahrensanalyse zu den anhängigen Verfahren beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach sind beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach ordnungsgemäß Stellungnahmen der involvierten Fachstelle des Jugendamtes Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach zur Problematik des Nazi-Lebensborn und des Nazi-Kinderraubes aus den im zweiten Weltkrieg besetzten Gebieten am Beispiel von Polen unter 6F 9/22 gerichtlich einzuholend beantragt.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZUR AUFARBEITUNG VON NS-VERBRECHEN in der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Nazi-Familienrechtspraxis zum Sachverhalt, dass die fallzuständigen Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) vom Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach die beantragte gerichtlich einzuholende Stellungnahme zu NS-VERBRECHEN in der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe und in der Nazi-Familienrechtspraxis mit dem konkreten Sachverhalt des Nazi-Lebensborns und des Nazi-Kinderraubes aus den im zweiten Weltkrieg besetzten Gebieten, u.a. am Beispiel von Polen, verweigern.
UND DIES OBWOHL die höchste übergeordnete Amtsleitung, d.h. der gegenwärtige Landrat beim Landratsamt Mosbach, hier im Gegensatz zu seinen untergeordneten Jugendamt-ASD-Mitarbeiterinnen, gemäß bekannten Medienberichten selbst weitaus weniger Probleme damit hat, sich öffentlich gegen den Nationalsozialismus und dessen Verbrechen zu äußern und zu engagieren.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der seit 1945 bekannten und diskutierten konkreten Reparationsforderungen für durch Nazi-Deutschland verursachte Weltkriegsschäden am Beispiel des konkreten Antrages vom 01.09.2022 unter 6F 9/22 an das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach zur gerichtlichen Überprüfung des von Polen AKTUELL vorgelegten Gutachtens zu den von Nazi-Deutschland angerichteten immensen Weltkriegsschäden während des Überfalls auf Polen sowie während der verbrecherischen Nazi-Besatzung, d.h. zur Fragestellung der Reparationszahlungen von Deutschland an Polen, wobei zu den Berechnungen der polnischen Kriegsverluste u.a. die Bereiche Demografie, die menschlichen Verluste unter Bezugnahme auf den Nazi-Kinderaub zählen. Siehe dazu auch Kapitel 1.3 auf dieser Seite.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen, die auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ist, VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den von den Nazis aus den besetzten Gebieten im zweiten Weltkrieg entführten Kindern vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach eine Stimme mit Anerkennung und Respekt zu geben.

Siehe dazu auch:


EINERSEITS:

Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.

21.) Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen a) zur Beleidigungen von Richtern und Staatsanwälten, auch im Kontext des Nationalsozialismus u.a. auch als Teil der NS-Vergangenheitsbewältigung, b) zur Meinungsfreiheit und c) zur Majestätsbeleidigung

FRAGESTELLUNG
ZUR POSITIONIERUNG IM
SPANNUNGSFELD ZWISCHEN
MEINUNGSFRREIHEIT UND BELEIDIGUNG
BEIM MEINUNGSKAMPF ZUR RECHTSDURCHSETZUNG,
ZUR MACHTKRITIK

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt einer ordnungsgemäß vorzunehmenden Abwägung in einem demokratischen Rechtstaat (Majestätsbeleidigung, Meinungsfreiheit, Beleidigung, Persönlichkeitsrechte, Ehrverletzung bzw. Ehrenschutz, etc.) im Spannungsfeld zwischen Beleidigung EINERSEITS und Meinungsfreiheit ANDERERSEITS bei der notwendigen abzuwägenden Sachverhaltsermittlung und Sachverhaltsaufklärung der sachlichen Bezüge in den jeweiligen Vorträgen beider Interessensparteien.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt einer ordnungsgemäß vorzunehmenden Abwägung von Beleidigung und Ehrverletzung in einem demokratischen Rechtstaat bezüglich eines Ausschlusses aller anderen nicht-strafbaren Deutungen mit tragfähigen Gründen; möglicher Verwendung nicht objektiver wahrer Tatsachen; der Wahrnehmung berechtigter Interessen und Meinungsäußerungen seitens Verfahrensbeteiligter; einer Einschätzung der Beteiligten, ihrer Verortung und Rollenzuschreibung, des konkreten Diskussionsrahmens und des situativen Gesamtkontextes in der sozialen Realität. Siehe dazu auch Kapitel 2 auf dieser Seite.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung EXPILZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU BELEIDIGUNGEN VON DEUTSCHEN BRD-RICHTERN an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Sachverhalten RICHTERBELEIDIGUNG EINERSEITS und RICHTERSCHELTE gegen Richterwillkür ANDERERSEITS.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Sachverhaltsabwägung, ob Richter zwar einerseits als Teil einer Personengemeinschaft mit einer gesellschaftlichen Funktion, aber durch ihre richterliche Unabhängigkeit keine Bildung eines einheitlichen Willens vornehmen, zu betrachten sind.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Sachverhalten der öffentlich bekannten und diskutierten höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Rechtsentwicklung und zur Rechtssetzung, dass Verfahrensbeteiligte beim "Kampf ums Recht" auch mal Richter schelten und "beleidigen" dürfen; dass die "Beleidigung eines Richters" DEMNACH als ein Bagatelldelikt zu betrachten ist, weil die "Beleidigung eines Richters" keine höhere Bedeutung hat als die Beleidigung eines beliebigen anderen Menschen; dass DEMNACH Richterschelten und "Richterbeleidigungen" auch in Anhörungsrügen und Dienstaufsichtsbeschwerden zulässig sein können; dass DEMNACH Richterschelten und "Richterbeleidigungen" als Ausdruck der Meinungsfreiheit in den Äußerungen von Beschwerdeführern auch polemische und überspitzte Kritik innerhalb einer sachlichen Auseinandersetzung beinhalten können; wobei Ehrenschutz und Persön­lich­keitsrecht von Richtern dann hinter die Meinungs­freiheit notwendigerweise zurücktritt. DEMNACH muss der Richter bereits von Berufs wegen überspitzte Kritik im „Kampf ums Recht“ aushalten, wenn Vorwürfe von Verfahrensbeteiligten Teil einer umfassenderen Meinungsäußerung sind und der Durchsetzung legitimer prozessualer Rechte dienen.  Siehe dazu auch Kapitel 2 auf dieser Seite.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung EXPILZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU BELEIDIGUNGEN VON DEUTSCHEN BRD-RICHTERN an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt von ZU TYPEN UND KATEGORIEN DER "BELEIDIGUNGEN VON RICHTERN" UND STAATSANWÄLTEN u.a. AUCH IM KONTEXT DES NATIONALSOZIALISMUS als Nazis u.a. ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG. Siehe dazu auch Kapitel 2 auf dieser Seite.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der "Beleidigungen von Richtern" im nationalsozialistischen Kontext während der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen im Rahmen von sogenannten Nazi-Jäger-Aktivitäten aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt DER VORHANDENEN BRD-RECHTSPRECHUNG ALS RECHTSSETZUNG ZU "BELEIDIGUNGEN VON RICHTERN UND STAATSANWÄLTEN" u.a. AUCH IM KONTEXT DES NATIONALSOZIALISMUS als Nazis u.a. ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Sachverhalten der öffentlich bekannten und diskutierten höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Rechtsentwicklung und zur Rechtssetzung, dass Verfahrensbeteiligte beim "Kampf ums Recht" auch mal Richter UNTER BEZUGNAHME AUF DEN GESAMTKONTEXT DES NATIONALSOZIALISMUS UND DESSEN DIVERSEN SPEZIALTHEMEN schelten und "beleidigen" dürfen; wobei zur plastischen Darstellung einer Position grundsätzlich erlaubt ist, auch starke und eindringliche Ausdrücke zu benutzen, um Rechtspositionen zu unterstreichen, ohne jedes Wort auf die Waagschale legen zu müssen.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Sachverhalten der öffentlich bekannten und diskutierten höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Rechtsentwicklung und zur Rechtssetzung, dass DEMNACH das hohe Gut der Meinungs­freiheit auch erlaubt, Richte­rinnen und Richter im Zuge eines Gerichts­ver­fahrens polemisch zu kritisieren, wobei Beschwerdeführer sich DEMNACH mehr erlauben können als außerhalb der Justiz. Denn DEMNACH gehört zum Kernbereich der Meinungs­freiheit das Recht, Maßnahmen der öffent­lichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können und DEMNACH muss nicht alles, was für den Richter als Formal­be­lei­digung oder Schmäh­kritik erscheint, daher eine strafbare Beleidigung sein. Entscheidend bei der Bezugnahme auf nationalsozialistischen Kontext, auf NS-Verbrechen und auf  Nazi-Justizverbrechen ist DEMNACH ein vorhandener Sachbezug zur Verhand­lungs­führung des Richters oder der Richterin. DEMNACH begründen Historische Vergleiche mit der NATIONALSOZIALISTISCHEN PRAXIS für sich alleine noch keine Schmäh­kritik. Siehe dazu auch Kapitel 2 auf dieser Seite.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der Beleidigungen von Richtern im nationalsozialistischen Kontext während der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen im Rahmen von sogenannten Nazi-Jäger-Aktivitäten aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der internationalen und innerstaatlichen Nazi-Beleidigungen und Nazi-Vergleiche in der juristischen und politischen Auseinandersetzung.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen, die vom Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 verfügt eine gutachterliche Sachverständigenklärung zu Nazi-Beleidigungen und Nazi-Vergleiche durchführen soll, ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der Majestätsbeleidigungen, die u.a. auch von "hochrangigen" BRD-Juristen mit Nazi-Beleidigungen und Nazi-Vergleichen gegenüber anderen Staatsoberhäuptern und Staatsorganen historisch nachgewiesen im öffentlichen Raum durchgeführt werden.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass in 2002 die Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin als höchste deutsche Juristin in der Diskussion um die Irak-Politik den US-Präsidenten George W. Bush in Methodenanwendungen mit dem nationalsozialistischen Führer des deutschen Nazi-Terror und -Vernichtungsregimes Adolf Hitler vergleicht, was dann zu erheblichen Spannungen in den internationalen binationalen Beziehungen zwischen den USA und Deutschland führt, was dann nach einer nationalen und internationalen Empörungswelle zum Verzicht von Herta Däubler-Gmelin auf ein weiteres Ministeramt in der Deutschen Bundesregierung nach der Bundestagswahl führt.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass nachdem in 2002 die Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin als höchste deutsche Juristin mittels der bestehenden BRD-Rechtsgrundlage zu MÄJESTÄTSBELEIDIGUNG nach § 103 StGB den US-Präsidenten George W. Bush mit dem nationalsozialistischen Führer Adolf Hitler vergleicht, hierzu dann aber die BADEN-WÜRTTEMBERGISCHE JUSTIZ, bzw. DAS AMTSGERICHT MOSBACH, gegen die Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin WEGEN NAZI-BELEIDIGUNGEN UND NAZI-VERGLEICHEN EXPLZIT IM KONTEXT DER MAJESTÄTSBELEIDIGUNG NICHT TÄTIG WIRD. Siehe dazu auch Kapitel 4 auf dieser Seite.
UND DIES OBWOHL Herta Däubler-Gmelin als Abgeordnete von Tübingen, hauptsächlich aber über die Landesliste Baden-Württemberg in den Deutschen Bundestag kommt.
UND DIES OBWOHL erst am 1. Juni 2017 der Deutsche Bundestag einstimmig die Abschaffung des Straftatbestandes der Majestätsbeleidigung § 103 beschloss mit Änderung des Strafgesetzbuches StGB ab 1. Januar 2018. Damit sind zwischen der Tatzeit in 2002 bis 01.01.2018 für den vorliegenden Tatvorwurf der Straftatbestand der Majestätsbeleidigung sowohl für die Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin als auch für die Spruchkörper beim Amtsgericht Mosbach geltende und gültige Rechtsnormen.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der "BELEIDGUNGEN IM NATIONALSOZIALISTISCHEN KONTEXT" während der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen im Rahmen von sogenannten Nazi-Jäger-Aktivitäten aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der öffentlichen verbalen Nazi-Betitelungen und der ÖFFENTLICHEN OHRFEIGE in 1968 gegenüber DEM DEUTSCHEN BUNDESKANZLER Kurt Georg Kiesinger ausgehend von der Nazi-Jägerin und späteren seit 2015 Bundesverdienstkreuz-Trägerin Beate Klarsfeld.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass neben verbalen Äußerungen auch Tätlichkeiten, wie das "Ohrfeigen", sogar auch das Ohrfeigen eines Deutschen Bundeskanzlers, unter einen zu diskutierenden Straftatbestand einer Beleidigung fallen.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass der von ihr selbst gerichtlich beauftragt zu begutachtende Antragsteller von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach seit Sommer 2022, der sich auch schon von 2004 bis 2011 öffentlich nachweisbar für die Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen engagiert hat, und dem laut Amtsgericht Mosbach "Beleidigung von BRD-Richtern als Nazis in 2008" vorgeworfen wird, NACHWEISBAR KEINE TÄTLICHKEITEN durchgeführt hat.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass der von ihr selbst gerichtlich beauftragt zu begutachtende Antragsteller von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach seit Sommer 2022 ordnungsgemäß am 30.08.2022 eine konkrete Eingabe unter zuvor benannten Sachverhaltsbezügen sowohl an diese beauftragte Gutachterin als auch an das beauftragende Amtsgericht Mosbach durchgeführt hat. Und zwar die Eingabe vom 30.08.2022 AUF ANREGUNG DES FALLVERANTWORTLICHEN FAMILIENGERICHTLICHEN SPRUCHKÖRPERS BEIM AMTSGERICHT MOSBACH GEMÄSS DER VERFÜGUNG VOM 17.08.2022 UNTER 6F 202/21: Einbeziehung der Nazi-Jägerin Beate Klarsfeld mit ihrer OHRFEIGUNG und NAZI-BESCHIMPFUNG des deutschen Bundeskanzlers Kurt Georg Kiesinger in die gerichtlich beauftragte Begutachtung durch die familienpsychologische Sachverständige zur Überprüfung ihrer Erziehungsfähigkeit und psychischen Gesundheit. Siehe dazu weiter unten.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den historisch nachgewiesenen Sachverhalten der menschenverachtenden Nazi-Terrorjustiz und der Kontinuität von Nazi-Juristen als NS-Funktionseliten nach 1945 im Gesamtkontext EINERSEITS sowie der Abwägungen möglicher historischer, politischer, künstlerischer Sachbezüge bei einer "demokratisch-meinungsfreiheitlichen" Betitelung von Richtern im Kontext des Nationalsozialismus, dessen NS-(Justiz-)Verbrechen sowie der problematischen NS-Vergangenheitsbewältigung in der BRD während rechtlicher Auseinandersetzungen ANDERERSEITS. Siehe dazu auch die Kapitel 2 und 3 auf dieser Seite.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den historisch nachgewiesenen Sachverhalten des Widerstandshandelns bestimmter einzelner Juristen im NS-Regime gegen den Nationalsozialismus und dessen NS-Verbrechen.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen sowohl aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011 als auch aus dem Zeitraum um 2022 des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den Opfern und Verfolgten der Nazi-Terrorjustiz sowohl im nationalsozialistischen Deutschen Reich als auch in den von Nazi-Deutschland besetzten Gebieten sowie ihren Familienangehörigen eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für die Opfer und Verfolgten des NS-Regimes vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach zu geben.

Siehe dazu:


EINERSEITS:

Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.

22.) Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu Nazi-Massentötungen von Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen und zu Nazi-Entbindungsheimen für Ostarbeiterinnen

FRAGESTELLUNG
ZUR ROLLE UND BETEILIGUNG
DES DEUTSCHEN JUGENDAMTES
BEI DEN UND AN DEN
NAZI-MASSENMORDAKTIONEN
AN KINDERN VON
OSTEUROPÄISCHEN ZWANGSARBEITERINNEN

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Nazi-Massentötungen von Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen und zu Nazi-Entbindungsheimen für Ostarbeiterinnen.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers sowohl aus dem Zeitraum um 2022 als auch aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen, die auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ist, VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den Opfern der Nazi-Massentötungen von Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen und der Nazi-Entbindungsheimen für Ostarbeiterinnen sowie ihren Familienangehörigen vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte des Nazi-Terrorregimes zu geben.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der Nazi-Massentötungen von Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen und zu Nazi-Entbindungsheimen für Ostarbeiterinnen am Beispiel des konkreten Antrages vom 11.06.2022 unter 6F 9/22 an das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach. Siehe dazu auch Kapitel 1.2 auf dieser Seite.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers sowohl aus dem Zeitraum um 2022 als auch aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen, die auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ist, VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den Opfern der Nazi-Massentötungen von Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen und den Babys aus den Nazi-Entbindungsheimen für Ostarbeiterinnen sowie ihren Familienangehörigen vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte des Nazi-Terrorregimes zu geben.
Siehe dazu auch:


ANDERERSEITS:
Die NS-Verbrechen der Nazi-Massentötungen von Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen und der Nazi-Entbindungsheime für Ostarbeiterinnen liegen auch im Fallzuständigkeits- und Fallverantwortungsbereich der deutschen Kinder- und Jugendhilfeinstitution des Jugendamtes mit seinem originären Schutz- und Hilfeauftrag für Kinder und Jugendliche. Gemäß Aktenlage und Verfahrensanalyse zu den anhängigen Verfahren beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach sind beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach ordnungsgemäß Stellungnahmen der involvierten Fachstelle des Jugendamtes Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach zur Problematik der Nazi-Massentötungen von Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen und der Nazi-Entbindungsheimen für Ostarbeiterinnen unter 6F 9/22 gerichtlich einzuholend beantragt.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 m Sachverhalt, dass die fallzuständigen Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) vom Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach die beantragte gerichtlich einzuholende Stellungnahme ZUR AUFARBEITUNG VON NS-VERBRECHEN in der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Nazi-Familienrechtspraxis mit den Nazi-Massentötungen von Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen und den Nazi-Entbindungsheimen für Ostarbeiterinnen verweigern.
UND DIES OBWOHL die höchste übergeordnete Amtsleitung, d.h. der gegenwärtige Landrat beim Landratsamt Mosbach, hier im Gegensatz zu seinen untergeordneten Jugendamt-ASD-Mitarbeiterinnen, gemäß bekannten Medienberichten selbst weitaus weniger Probleme damit hat, sich öffentlich gegen den Nationalsozialismus und dessen Verbrechen zu äußern und zu engagieren.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum historisch nachgewiesenen Sacherhalt, dass nur in einigen Fällen das organisierte Massensterben in den "Nazi-Kinderheimen" nach Kriegsende in Kriegsverbrecherprozessen aufgegriffen und verhandelt wurde.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers sowohl aus dem Zeitraum um 2022 als auch aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen, die auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ist, VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den OPFERN der Nazi-Massentötungen von Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen und der Babys aus Nazi-Entbindungsheimen für Ostarbeiterinnen sowie ihren Familienangehörigen vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte des Nazi-Terrorregimes unter Beteiligung des Jugendamtes zu geben.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum historisch nachgewiesenen Sacherhalt, dass die deutsche Kinder- und Jugendhilfeinstitution "Jugendamt" historisch nachgewiesen und konkret eingebunden ist in die verwaltungstechnische Diskussion, Planung, Organisation und Durchführung unter Zusammenarbeit mit Arbeitsämtern, Gestapo und Rasseprüfern an den Nazi-Massentötungen von Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen und an den Nazi-Entbindungsheimen für Ostarbeiterinnen. Siehe dazu auch Kapitel 3 auf dieser Seite.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers sowohl aus dem Zeitraum um 2022 als auch aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen, die auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ist, VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den NS-JUGENDAMTSOPFERN der Nazi-Massentötungen von Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen und den Babys aus Nazi-Entbindungsheimen für Ostarbeiterinnen sowie ihren Familienangehörigen vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte des Nazi-Terrorregimes unter Beteiligung des Jugendamtes zu geben.

Siehe dazu :


EINERSEITS:

Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.

23.) Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu NAZI-DISKRIMINIERUNG UND NS-VERFOLGUNG VON MENSCHEN AFRIKANISCHER HERKUNFT sowie zur problematischen Opferanerkennung und Opferentschädigung nach 1945

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZU DEN NAZI-VERBRECHEN DER DISKRIMINIERUNG UND NS-VERFOLGUNG VON MENSCHEN AFRIKANISCHER HERKUNFT.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung von Nationalsozialistischem Unrecht und von Nationalsozialistischen Verbrechen am konkreten Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren seit Sommer 2022 beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den von den Nazis verfolgten, misshandelten und ermordeten Menschen afrikanischer Herkunft vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte des Nazi-Terrorregimes zu geben.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZU DEN NAZI-VERBRECHEN DER NS-Zwangssterilisierung von deutsch-afrikanischen Mischlingskindern.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung von Nationalsozialistischem Unrecht und von Nationalsozialistischen Verbrechen am konkreten Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren seit Sommer 2022 beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen, die auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ist, VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den von den Nazis verfolgten, misshandelten deutsch-afrikanischen Mischlingskindern vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte des Nazi-Terrorregimes zu geben.


ANDERERSEITS:
Die Nazi-Zwangssterilisierung von deutsch-afrikanischen Mischlingskindern liegt auch im Fallzuständigkeits- und Fallverantwortungsbereich der deutschen Kinder- und Jugendhilfeinstitution des Jugendamtes mit seinem originären Schutz- und Hilfeauftrag für Kinder und Jugendliche. Gemäß Aktenlage und Verfahrensanalyse zu den anhängigen Verfahren beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach sind beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach ordnungsgemäß Stellungnahmen der involvierten Fachstelle des Jugendamtes Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach zur Problematik der Nazi-Zwangssterilisierung von deutsch-afrikanischen Mischlingskindern am Beispiel von DER NAZI-DISKRIMINIERUNG UND NS-VERFOLGUNG VON MENSCHEN AFRIKANISCHER HERKUNFT  MIT KONKRETEM ANTRAG VOM 06.08.2022 unter 6F 9/22 gerichtlich einzuholend beantragt.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZUR AUFARBEITUNG VON NS-VERBRECHEN in der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Nazi-Familienrechtspraxis zum Sachverhalt, dass die fallzuständigen Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) vom Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach die beantragte gerichtlich einzuholende Stellungnahme zu NS-VERBRECHEN in der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe mit dem konkreten Sachverhalt der Nazi-Zwangssterilisierung von deutsch-afrikanischen Mischlingskindern u.a. am Beispiel von DER NAZI-DISKRIMINIERUNG UND NS-VERFOLGUNG VON MENSCHEN AFRIKANISCHER HERKUNFT MIT KONKRETEM ANTRAG VOM 06.08.2022 verweigern.
UND DIES OBWOHL die höchste übergeordnete Amtsleitung, d.h. der gegenwärtige Landrat beim Landratsamt Mosbach, hier im Gegensatz zu seinen untergeordneten Jugendamt-ASD-Mitarbeiterinnen, gemäß Medienberichten selbst weitaus weniger Probleme damit hat, sich öffentlich gegen den Nationalsozialismus und dessen Verbrechen zu äußern und zu engagieren.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Antrag vom 06.08.2022 des Antragstellers an das Amtsgericht Mosbach auf WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN zur Wiedergutmachung für die Angehörigen von NS-Verfolgten und NS-Opfern afrikanischer Herkunft: Hier Martha Ndumbe.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien und in der Öffentlichkeit frei verfügbaren Erfahrungsberichten NS-Verfolgter Menschen afrikanischer Herkunft vor und nach 1945 bis heute sowie zu den Schwierigkeiten seit der Nachkriegszeit bis heute für NS-Verfolgte Menschen afrikanischer Herkunft und ihre Familienangehörigen, ihre Diskriminierungsopferanerkennungen und Entschädigungsansprüche durchzusetzen.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien und in der Öffentlichkeit frei verfügbaren Diskursen über die Sachverhalte, dass die NS-Verfolgten Menschen afrikanischer Herkunft  sehr lange Zeit in der BRD keine Anerkennung als Opfer nationalsozialistischer Verfolgung und keine Entschädigungsleistungen erhielten, während die NS-Täter hingegen in den allermeisten Fällen ihre Karrieren nach 1945 ungebrochen weiterführen konnten.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien und in der Öffentlichkeit frei verfügbaren Diskursen über die Sachverhalte, dass Ablehnungen der Anträge auf Entschädigung von NS-Verfolgten Menschen afrikanischer Herkunft von deutschen BRD-Behörden mit den weiterhin bestehenden gleichen Nazi-sozialrassistischen Vorurteilen nach 1945 begründet wurden.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien und in der Öffentlichkeit frei verfügbaren Diskursen über die Sachverhalte, dass Rassenhygienische Vorstellungen, Erkenntnisse und Vorgaben aus der Nazizeit in der BRD zunächst weiterhin Bestand haben, auch um NS-Verfolgte Menschen afrikanischer Herkunft  weiterhin zu diskriminieren.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den NS-Verfolgten Menschen afrikanischer Herkunft und ihren Familienangehörigen eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte des NS-Regimes vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach zu geben.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien, in der Öffentlichkeit und in der Fachliteratur frei verfügbaren Thematisierungen zu den Kontinuitäten der Diskriminierung bei der Anerkennung und Entschädigung von NS-Opfern und NS-Verfolgten in der Verwaltungs- und Justizpraxis nach 1945. Wobei sich die Kontinuität von Opferdiskriminierungen gemäß nationalsozialistischer Diskriminierungsschemata (wie Sinti und Roma, Asoziale und Arbeitsscheue, Kommunisten, Menschen mit afrikanischer Herkunft, Homosexuelle, etc.) fortsetzt.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Sachverhalten der problematischen NS-Vergangenheitsbewältigung, zum Umgang mit Nationalsozialismus und mit Nazis nach 1945, zur Kontinuität von NS-Funktionseliten nach 1945 und zur Problematik der NS-Erinnerungskultur bis heute, wobei diese Sachverhalte auch zur fortgeführten Diskriminierung von Opfern und Verfolgten des NS-Terrorregimes beitragen.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL die Gutachterin aus Kitzingen vom Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 202/21 EXPLIZIT BEAUFTRAGT ist, eine gutachterliche Stellungnahme zum Nationalsozialismus und dessen Aufarbeitung nach 1945 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach abzugeben.

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass der nationalsozialistische Rassentheoretiker und Nazi-Rassenhygieniker, führendes Mitglied im NS-Dozentenbund, Nazi-Jurist und Nazi-Richter an einem Erbgesundheitsobergericht EUGEN FISCHER, sich vor 1945 an Fragestellungen und Umsetzungen der Zwangssterilisierung von deutsch-afrikanischen Mischlingskindern, der Zwangsgermanisierung beim Nazi-Kinderraub aus Polen, der Judenfrage zur Bekämpfung der Juden, etc. historisch nachgewiesen beteiligt, hierzu dann aber nach bisherigen öffentlichen Kenntnissen die BADEN-WÜRTTEMBERGISCHE JUSTIZ, u.a. das AMTSGERICHT MOSBACH gegen diese NS-VERBRECHEN VON EUGEN FISCHER EXPLZIT NICHT TÄTIG WIRD.
UND DIES OBWOHL der nationalsozialistische Rassentheoretiker und Nazi-Rassenhygieniker, führendes Mitglied im NS-Dozentenbund, der Nazi-Jurist und Nazi-Richter an einem Nazi-Erbgesundheitsobergericht EUGEN FISCHER sowohl im NS-Terrorregime öffentliche Ehrungen als auch später nach 1945 öffentliche Ehrungen, auch in Baden-Württemberg, bis zu seinem Versterben in 1967 in Baden-Württemberg erhält. Siehe dazu auch Kapitel 2 auf dieser Seite.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und der Politik.
UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU DEN NAZI-VERBRECHEN DER DISKRIMINIERUNG UND NS-VERFOLGUNG VON MENSCHEN AFRIKANISCHER HERKUNFT an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Sachverhalt, dass der DEUTSCHE BUNDESTAG am 26.05.2011 die Entschädigungen von Opfer und Verfolgten des NATIONALSOZIALISMUS wie folgt beschreibt: "Der moralischen und finanziellen Wiedergutmachung des vom NS-Regime verübten Unrechts hat Deutschland von Anfang an höchste Priorität eingeräumt. Auch noch heute hat diese Aufgabe einen unverändert hohen Stellenwert. Als Gesetze, die Grundlagen für Entschädigung darstellen, sind sie das Bundesentschädigungsgesetz von 1956 das Bundesrückerstattungsgesetz von 1957 und nach der Wiedervereinigung des Vermögensgesetz von 1990 zu nennen.“ (Petition beim DEUTSCHEN BUNDESTAG Pet 3-17-17-2165-006620).
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach zu seinen außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute EXPLIZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Sachverhalt, dass der DEUTSCHE BUNDESTAG am 26.05.2011 Rolle, Funktion, Verantwortung vom JUGENDAMT im NATIONALSOZIALISMUS wie folgt beschreibt: „Im Dritten Reich war das deutsche Jugendamt wie alle anderen staatlichen Behörden ein Instrument zur Durchsetzung nationalsozialistischer Erziehungsziele. Diesem Zweck diente auch die Eingliederung der Jugendarbeit und der Jugendpflege in den NS-Staat sowie die Ausrichtung der Wohlfahrtorganisationen an nationalsozialistischer Zielsetzungen." (Petition beim DEUTSCHEN BUNDESTAG Pet 3-17-17-2165-006620).
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach zu seinen außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute EXPLIZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Sachverhalt der geltenden Rechtsauffassung, dass auch im Jahr 2022 noch Nazi-Verbrechen juristisch aufgearbeitet werden sollten.
In der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022, teilt das Amtsgericht Mosbach die Rechtsauffassung mit, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, was sowohl entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022 als auch entgegen der Rechtsauffassung des Urteils am 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Sachverhalt, dass die Rechtsauffassung des sie selbst beauftragenden Amtsgerichts Mosbach von der geltenden Rechtsauffassung des übergeordneten baden-württembergischen Justizministeriums definitiv abweicht, dass auch im Jahr 2022 noch Nazi-Verbrechen juristisch aufgearbeitet werden sollten.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Sachverhalt, dass DEMNACH auch noch in 2022 lebende NS-Täter*innen als ehemalige NS-Jugendamtsleitungen und ehemalige NS-Jugendamtsmitarbeiter strafrechtlich verfolgt werden können.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.

Siehe dazu auch:


EINERSEITS:

Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.

24.) Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu nationalsozialistisch und rechtsextremistisch-orientierten Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte, zu Gewalt gegen Flüchtlinge und zu fremdenfeindlichen Übergriffen

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte als eine Ausprägungsform des Rechtsextremismus in der BRD als Folge und Konsequenz des Nationalsozialismus.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers sowohl aus dem Zeitraum um 2022 als auch aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den Opfern von Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte sowie ihren Familienangehörigen vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte des rechtsextremistischen Terrors in der BRD als Folge und Konsequenz des Nationalsozialismus zu geben.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt des rechtsextremistischen Terrors in der BRD als Folge und Konsequenz des Nationalsozialismus am Beispiel der konkreten Strafanzeige vom 03.09.2022 an das Amtsgericht Mosbach gegen nationalsozialistisch-rechtsextremistisch orientierte Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte mit dem konkreten Beispiel von Leipzig unter 6F 9/22. Siehe dazu auch Kapitel 1.2 auf dieser Seite.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen sowie zum Rechtsextremismus des Antragstellers sowohl aus dem Zeitraum um 2022 als auch aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den Opfern des rechtsextremistischen Terrors in der BRD als Folge und Konsequenz des Nationalsozialismus sowie ihren Familienangehörigen vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte des Rechtsextremismus und des Rechtsterrors in Deutschland nach 1945 zu geben.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Sachverhalten des Fortwirkens von nationalsozialistischem Gedankengut nach 1945, was sichtbar und erkennbar wird mit dem Rechtsterror und den rechtsextremen Anschläge gegen die Staatsform der BRD, gegen Flüchtlingsunterkünfte wie Rostock-Lichtenhagen im August 1992, wie Leipzig Lausen-Grünau im August 2022, wie Bautzen im Oktober 2022, etc.; gegen Synagogen wie Halle im Oktober 2019; gegen Nicht-Deutsche Mitbürger wie NSU-Terror, wie Solingen in 1993, wie Hanau im Februar 2020, etc.; gegen NS-Gedenkstätten wie mit der Schändung von Nazi-Konzentrationslagern nach 1945 bis heute; gegen demokratische und flüchtlingsfreundliche Politiker wie Walter Lübcke im Juni 2019, etc.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das BADEN-WÜRTTEMBERGISCHE Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Sachverhalten der Rechtsextremen und fremdenfeindlichen Vorfälle, zur Ausländer- und Fremdenfeindlichkeit in Baden-Württemberg.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik; der Sicherheitsdienste und Sicherheitskräfte.
UND DIES OBWOHL die Gutachterin aus Kitzingen vom Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 202/21 EXPLIZIT BEAUFTRAGT ist, eine gutachterliche Stellungnahme zum Nationalsozialismus und dessen Aufarbeitung nach 1945 am Beispiel des Antragstellers von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach abzugeben.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den Opfern ausländerfeindlicher und fremdenfeindlicher Übergriffe in der BRD als Folge und Konsequenz des Nationalsozialismus sowie ihren Familienangehörigen vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer ausländerfeindlicher und fremdenfeindlicher Übergriffe in Deutschland nach 1945 zu geben.


Siehe dazu auch:


EINERSEITS:

Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.

25.) Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu NS-Reparationen und NS-Entschädigungen für Nazi-Verbrechen, wie Zwangsarbeiter-Entschädigungen, Hinterbliebenen-Entschädigung, Ghetto-Renten, KZ-Entschädigungen, etc. sowie zum Übergang institutioneller und personeller Kontinuität zur Nachkriegs-Heimerziehung bis in die 1970er Jahre und Fragestellung der Opfer-Entschädigung

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt zu NS-Reparationen und NS-Entschädigungen für die Opfer und Verfolgten von Nazi-Verbrechen und ihren Familienangehörigen ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der nach 1945 sehr späten und problematischen Diskussionen um die Durchsetzung der historischen und moralischen Verantwortung für die Opfer des Nationalsozialismus mit Finanzwert und Symbolwert in den Reparationsleitungen gegenüber den Ansprüchen der NS-Opfer und NS-Verfolgten auf Entschädigung für das ihnen zugefügte Unrecht, auf Schadensersatz und Schmerzensgeld und Wertersatz, auf materielle und moralische Wiedergutmachung, Renten, etc.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der weiterhin im Jahr 2022 immer noch bestehenden Reparationsforderungen von Griechenland und Polen zu den von Nazi-Deutschland verursachten Weltkriegsschäden.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien, in der Öffentlichkeit und in der Fachliteratur frei verfügbaren Thematisierungen zu den Kontinuitäten der Diskriminierung bei der Anerkennung und Entschädigung von NS-Opfern und NS-Verfolgten in der Verwaltungs- und Justizpraxis nach 1945. Wobei sich die Kontinuität von Opferdiskriminierungen gemäß nationalsozialistischer Diskriminierungsschemata (wie Sinti und Roma, Asoziale und Arbeitsscheue, Kommunisten, Menschen mit afrikanischer Herkunft, Homosexuelle, etc.) fortsetzt.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Sachverhalten der problematischen NS-Vergangenheitsbewältigung, zum Umgang mit Nationalsozialismus und mit Nazis nach 1945, zur Kontinuität von NS-Funktionseliten nach 1945 und zur Problematik der NS-Erinnerungskultur bis heute, wobei diese Sachverhalte auch zur fortgeführten Diskriminierung von Opfern und Verfolgten des NS-Terrorregimes beitragen.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL die Gutachterin aus Kitzingen vom Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 202/21 EXPLIZIT BEAUFTRAGT ist, eine gutachterliche Stellungnahme zum Nationalsozialismus und dessen Aufarbeitung nach 1945 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach abzugeben.

ANDERERSEITS:
Die Sachverhalte von Kindern und Jugendlichen als Opfer und Verfolgte von NS-Verbrechen sowie ihre späteren Opferanerkennungen und Entschädigungen liegen auch im Fallzuständigkeits- und Fallverantwortungsbereich der deutschen Kinder- und Jugendhilfeinstitution des Jugendamtes mit seinem originären Schutz- und Hilfeauftrag für Kinder und Jugendliche. Gemäß Aktenlage und Verfahrensanalyse zu den anhängigen Verfahren beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach sind beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach ordnungsgemäß Stellungnahmen der involvierten Fachstelle des Jugendamtes Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach zur Problematik von Kindern und Jugendlichen als Opfer und Verfolgte von NS-Verbrechen sowie ihre späteren Opferanerkennungen und Entschädigungen anhand mehrerer konkreter  Anträge unter 6F 9/22 gerichtlich einzuholend beantragt.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 m Sachverhalt, dass die fallzuständigen Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) vom Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach die beantragte gerichtlich einzuholende Stellungnahme zu den Sachverhalten von Kindern und Jugendlichen als Opfer und Verfolgte von NS-Verbrechen sowie ihre späteren Opferanerkennungen und Entschädigungen beispielhaft anhand der konkreten Anträge beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach verweigern.
UND DIES OBWOHL die höchste übergeordnete Amtsleitung, d.h. der gegenwärtige Landrat beim Landratsamt Mosbach, hier im Gegensatz zu seinen untergeordneten Jugendamt-ASD-Mitarbeiterinnen, gemäß bekannten Medienberichten selbst weitaus weniger Probleme damit hat, sich öffentlich gegen den Nationalsozialismus und dessen Verbrechen zu äußern und zu engagieren.

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den NS-Opfern und NS-Verfolgten, die um ihre Opferanerkennung und Entschädigung nach 1945 kämpfen müssen, u.a. auch weil die Nazi-Diskriminierungs- und Stigmatisierungsschemata gegen sie weiterhin bestehen.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung von Nationalsozialistischem Unrecht und von Nationalsozialistischen Verbrechen am konkreten Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den von den Nazis verfolgten, misshandelten und ermordeten Menschen vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte des Nazi-Terrorregimes zu geben.

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt des Übergangs institutioneller und personeller Kontinuität zur Nachkriegs-Heimerziehung bis in die 1970er Jahre und Fragestellung der Opfer-Entschädigung.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass die fallzuständigen Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) vom Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach zum Übergang institutioneller und personeller Kontinuität zur Nachkriegs-Heimerziehung bis in die 1970er Jahre und Fragestellung der Opfer-Entschädigung keine Stellung nehmen.
UND DIES OBWOHL beim Familiengericht Mosbach anhand mehrerer konkreter Eingaben des Antragstellers zu NS-Unrecht und NS-Verbrechen die entsprechende gerichtlich einzuholende Stellungnahme des involvierten Jugendamtes Neckar-Odenwaldkreis beantragt wird, wozu dann die entsprechenden Stellungnahmen seitens des Jugendamtes Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach, in Buchen und in Mosbach, verweigert werden.
UND DIES OBWOHL der Runde Tisch Heimerziehung in den 1950er und 1960er Jahren (Abkürzung RTH)  von der deutschen Bundesregierung mit Beschluss vom 26. November 2008 des Deutschen Bundestages eingerichtet wird.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung von Nationalsozialistischem Unrecht und von Nationalsozialistischen Verbrechen, auch in der NS-Vergangenheitsbewältigung nach 1945, am konkreten Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen, die auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ist, VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den betroffenen Kindern während des Übergangs institutioneller und personeller NS-Kontinuität zur Nachkriegs-Heimerziehung bis in die 1970er Jahre sowie ihren Familienangehörigen vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer der Nachkriegsheimerziehung zu geben.

Siehe dazu:


EINERSEITS:

Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.

26.) Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu Nazi-Zerstörungen jüdischer Synagogen und der heutigen Erinnerungskultur; zu Zerstörung und Wiederaufbau der Synagoge in Mosbach-Baden

FRAGESTELLUNG
ZUR NAZI-JUDENVERFOLGUNG
u.a. IN MOSBACH-BADEN
UND ZUR WEITEREN
MÖGLICHEN BETEILIGUNG
AM HOLOCAUST

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den NS-Verbrechen mit der Nazi-Judenverfolgung, zu den Zerstörungen von Synagogen in Deutschland während der Reichspogromnacht in 1938, die in der historischen Diskussion den Beginn des Holocausts markiert, sowie zur heutigen Erinnerungskultur in der NS-Vergangenheitsbewältigung; auch zu heutigen Anschlägen auf Synagogen in Deutschland nach 1945.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers aus dem Zeitraum sowohl um 2008, d.h. von 2004 bis 2011, als auch um 2022 im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den Opfern der Nazi-Judenverfolgung und ihren Familienangehörigen vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte des Nazi-Terrorregimes und des Rechtsterrorismus in Deutschland nach 145 zu geben.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den NS-Verbrechen mit der konkreten Nazi-Judenverfolgung in Mosbach-Baden und der konkreten Nazi-Zerstörung der Synagoge in Mosbach-Baden sowie zur heutigen Erinnerungskultur in der NS-Vergangenheitsbewältigung in Mosbach-Baden.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zur besonderen Erinnerungskultur an die NS-Verbrechen mit der konkreten Nazi-Judenverfolgung in Mosbach-Baden und mit der konkreten Nazi-Zerstörung der Synagoge in Mosbach-Baden, die historisch darin besteht, dass die Ruine der Synagoge in Mosbach in 1938 abgerissen wird und zunächst in den 1950er Jahren Garagen auf den Platz der Synagoge bestehend bis in die 1980er Jahre gebaut werden, und dann erst 75 Jahre später in 2013 eine Gedenktafel an die Opfer des Holocaust in Mosbach an einem Mahnmal auf dem Platz der Mosbacher Synagoge errichtet wird.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers aus dem Zeitraum um 2008, d.h. von 2004 bis 2011, als auch um 2022 im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den Opfern der Nazi-Judenverfolgung in Mosbach-Baden und ihren Familienangehörigen vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte des Nazi-Terrorregimes in Mosbach-Baden zu geben.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zur konkreten Strafanzeige vom 10.08.2022 des zu begutachtenden Antragstellers gegen Angehörige des Mosbacher SS-Zuges zur Überprüfung einer weiteren Beteiligung an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust nach der Zerstörung der Synagoge in Mosbach unter 6F 9/22 an das Amtsgericht Mosbach. 
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers sowohl aus dem Zeitraum um 2022 als auch aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den Opfern der Nazi-Judenverfolgung in Mosbach-Baden und ihren Familienangehörigen vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte des Nazi-Terrorregimes in Mosbach-Baden zu geben.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass nach bisherigen öffentlichen Kenntnissen die örtlich zuständige Justiz in Mosbach, inkl. dem Amtsgericht Mosbach, gegen Angehörige des Mosbacher SS-Zuges, als möglicherweise noch lebende NS-Täter in 2022, zur Überprüfung einer weiteren Beteiligung an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust nach der Zerstörung der Synagoge in Mosbach NICHT TÄTIG GEWORDEN IST.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers sowohl aus dem Zeitraum um 2022 als auch aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Laut Veröffentlichungen des Ministeriums für soziale Gleichheit leben in Israel Anfang des Jahres 2022 noch rund 160.000 Holocaust-Überlebende. Im Durchschnitt sind sie zu dem Zeitpunkt 85 Jahre alt. Der deutsche Bundespräsident Steinmeier besucht die Gedenkstätte des Nazi-Konzentrationslagers Bergen-Belsen gemeinsam mit dem israelischen Staatspräsidenten Herzog und mit Holocaust-Überlebenden am 06.09.2022. Der deutsche Bundeskanzler Scholz besucht die Gedenkstätte „Haus der Wannseekonferenz“ gemeinsam mit dem israelischen Premierminister Lapid und mit Holocaust-Überlebenden am 12.09.2022. Dies bedeutet für das in NS-Verfahren im Jahr 2022 angerufene Amtsgericht Mosbach, dass im Jahr 2022 und zukünftig angesichts noch lebender NS-Verfolgter und noch lebender NS-Opfer, es ebenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit auch noch lebende NS-Täter gibt, die juristisch zur Verantwortung gezogen werden können.

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass in 2022 das LANDRATSAMT MOSBACH KEINE ÖFFENTLICHEN VERANSTALTUNGEN ORGANISIERT zur NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG und zur Erinnerungskultur an die Nazi-Judenverfolgung und an das Nazi-Pogrom in Mosbach  (siehe Website des Mosbacher Landratsamtes unter https://www.neckar-odenwald-kreis.de/Landratsamt.html) im Gegensatz zum Tübinger Landratsamt, das zum Gedenken an die Reichspogromnacht mit der Ausstellung "Rooted Memories - Erinnern mit Holz vom Jüdischen Friedhof" im eigenen Landratsamt im Jahr 2022 erinnert (siehe Website des Tübinger Landratsamtes https://www.kreis-tuebingen.de/Startseite/landratsamt.html).
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
EINERSEITS die Suchanfragen "Pogrom" und "Juden" vom 15.11.2022 auf der baden-württembergischen Landratsamt Mosbach-Website:
https://www.neckar-odenwald-kreis.de/Suche.html
"Keine Seiten gefunden."
ANDERERSEITS die Suchanfragen "Pogrom" und "Juden" vom 15.11.2022 auf der auf der baden-württembergischen Landratsamt Tübingen-Website:
"Orte des Erinnerns an nationalsozialistische Herrschaft und Gewalt
Die Zeit des Nationalsozialismus (1933-1945) hat vielfältige Auswirkungen bis in die jüngste Gegenwart. Die beschwerliche gerichtliche Aufarbeitung dieser Zeit ist auch Jahrzehnte nach Kriegsende noch nicht abgeschlossen. Mit ihr ging in unterschiedlichen Phasen auch die Errichtung von Erinnerungszeichen einher, die dem Gedenken an die Opfer ebenso dienen sollen, wie der Mahnung an die Überlebenden und der Vergangenheitsbewältigung."
https://www.kreis-tuebingen.de/
"Stadtgang: Spuren zu NS-Verbrechen in Tübingen
Der Stadtgang vermittelt zum einen Einblicke in das Schicksal Tübinger Juden zwischen 1933 und 1945. Es geht um die Brandstiftung an der Tübinger Synagoge 1938 und die Bestrafung der Täter nach 1945. Deportation und Ermordung vieler Tübinger Juden werden beispielhaft vor dem ehemaligen Gestapo-Büro in der Münzgasse erläutert. Zum anderen wird die Rolle der Universität Tübingen während der NS-Zeit dargelegt. So geht es um das Rassenkundliche Institut, das einst im Schloss Hohentübingen untergebracht war und um eine Reihe von Einsatzgruppenleitern der SS, von denen die meisten ihre Karriere an der Juristischen Fakultät der Universität begannen."
https://www.kreis-tuebingen.de/
"Tübingen-Theresienstadt-Terezín
Die Ausstellung zeigt mitten im Tübinger Behördenviertel am Mühlbach unter anderem Namenslisten, Todesfallanzeigen und sonstige Unterlagen, die deutsche Verwaltungen bei der Definition von „Juden“ und deren Deportation erstellten. Deutsche Verwaltungen waren tief in den Holocaust verstrickt.
Vor 80 Jahren, am 22. August 1942, ging der erste Deportationszug vom Nordbahnhof Stuttgart ins KZ-Ghetto Theresienstadt ab. Mindestens 15 Menschen aus Tübingen und Umgebung wurden zwischen 1942 und 1944 dorthin deportiert. Bis auf eine Person wurden sie alle Opfer des Massenmords, der auch als „Shoah“ oder „Holocaust“ bekannt ist. Der Landkreis Tübingen und das Ludwig-Uhland-Institut für Empirische Kulturwissenschaft der Universität Tübingen haben die Deportationen aus Tübingen und Umgebung nach Theresienstadt in einem dreijährigen Projekt in Kooperation mit der Gedenkstätte Terezín in Tschechien untersucht.
Studierende des Ludwig-Uhland-Instituts für Empirische Kulturwissenschaft an der Universität Tübingen und Jugendguides identifizierten und erforschten unter anderem sechs Gebäude in Theresienstadt, in denen Deportierte aus Tübingen zeitweilig leben mussten. Quellenbelege und Fotos stellen die Deportierten vor und verbinden deren dortige Lebenssituation mit ihren Wohnorten in Tübingen."
https://www.kreis-tuebingen.de/
Ausstellungsflyer zum Download (546,4 KiB)
https://www.kreis-tuebingen.de/
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass das JUGENDAMT NECKAR-ODENWALDKREIS BEIM LANDRATSAMT MOSBACH als involvierte Fachstelle mit den fallverantwortlichen ASD-Mitarbeiterinnen in anhängigen Verfahren beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, auch unter 6F 202/21, 6F 9/22, etc., die darin gerichtlich beantragt einzuholenden Stellungnahmen zu den vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren historisch nachgewiesen verweigert.

Siehe dazu:



EINERSEITS:

Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.

27.) Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu nationalsozialistisch und rechtsextremistisch-orientierten Schändungen der Nazi-KZ-Gedenkstätte Buchenwald

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu nationalsozialistisch und rechtsextremistisch-orientierten Schändungen von NS-Gedenkstätten und Nazi-Konzentrationslager-Gedenkstätten, wie z.B. vom KZ Buchenwald, bis heute in das 21. Jahrhundert, auch in 2022.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zu nationalsozialistisch und rechtsextremistisch-orientierten Schändungen von NS-Gedenkstätten und Nazi-Konzentrationslager-Gedenkstätten, wie z.B. vom KZ Buchenwald, am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen selbst an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der konkreten Strafanzeige vom 06.08.2022 des Antragstellers von NS- und Rechtsextremismusverfahren an das Familiengericht- Amtsgericht Mosbach gegen Unbekannt nach § 168 Störung der Totenruhe wegen Schändung der NS-Gedenkstätte KZ Buchenwald: hier konkret der Gedenk- und Erinnerungsbäume für die von den Nazis ermordeten jüdischen Kinder auf der Blutstraße zur Deportation vom KZ-Buchenwald in das KZ-Auschwitz.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach aus dem Zeitraum um 2022 im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute EXPLIZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die Schändung von NS-Gedenkstätten zur Opfer-Erinnerung an Kinder und Jugendliche in Nazi-Konzentrationslagern liegt auch im Fallzuständigkeits- und Fallverantwortungsbereich der deutschen Kinder- und Jugendhilfeinstitution des Jugendamtes mit seinem originären Schutz- und Hilfeauftrag für Kinder und Jugendliche. Gemäß Aktenlage und Verfahrensanalyse zu den anhängigen Verfahren beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach sind beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach ordnungsgemäß Stellungnahmen der involvierten Fachstelle des Jugendamtes Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach zur Problematik der Schändung von NS-Gedenkstätten zur Opfer-Erinnerung an Kinder und Jugendliche in Nazi-Konzentrationslagern  unter 6F 9/22 gerichtlich einzuholend beantragt.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 m Sachverhalt, dass die fallzuständigen Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) vom Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach die beantragte gerichtlich einzuholende Stellungnahme ZUR AUFARBEITUNG VON NS-VERBRECHEN in der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Nazi-Familienrechtspraxis mit der Schändung von NS-Gedenkstätten zur Opfer-Erinnerung an Kinder und Jugendliche in Nazi-Konzentrationslagern, wie beim konkret gerichtlich beantragten Beispiel vom 06.08.2022 gegen die Schändung der Opfer-Erinnerung an die ermordeten Kinder des Nazi-KZ Buchenwald, verweigern.
UND DIES OBWOHL die höchste übergeordnete Amtsleitung, d.h. der gegenwärtige Landrat beim Landratsamt Mosbach, hier im Gegensatz zu seinen untergeordneten Jugendamt-ASD-Mitarbeiterinnen, gemäß bekannten Medienberichten selbst weitaus weniger Probleme damit hat, sich öffentlich gegen den Nationalsozialismus und dessen Verbrechen zu äußern und zu engagieren.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen, die auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ist, VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den NS-Opfern und Verfolgten, u.a. auch Kindern und Jugendlichen, die auch in Nazi-Konzentrationslagern interniert waren, sowie ihren Familienangehörigen vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte des Nazi-Terrorregimes zu geben.

Siehe dazu:


EINERSEITS:

Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.

28.) Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu Gestapo und Polizei beteiligt an Nazi-Verbrechen, an Deportationen und am Nazi-Massenmord, in Mosbach und Baden vor 1945

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt von Gestapo und Polizei beteiligt an Nazi-Verbrechen, an Deportationen und an Nazi-Massenmordaktionen, u.a. in Mosbach und Baden an der NS-Verfolgung von Juden, an der NS-Verfolgung von Sinti und Roma vor 1945, als TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach, das diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung zur NS-Thematik beauftragt, selbst örtlich zuständig ist.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPLIZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Sachverhalten der Nazi-Verfolgung von Juden unter Beteiligung der Mosbacher Polizei am Beispiel des konkreten Antrages vom 13.09.2022 an das Amtsgericht Mosbach zur Aufhebung der Haftbefehle gegen die Familie des Mosbacher Rabbiners im WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach, das diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung zur NS-Thematik beauftragt, selbst örtlich zuständig ist.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPLIZIT BEAUFTRAGT.
Siehe dazu auch:

Prozessbeobachtung: NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Antrag vom 13.09.2022 zur Aufhebung der Haftbefehle gegen die Familie des Mosbacher Rabbiners im WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN
220913_uhl_ag_mos_haftbefehl_rabbiner_familie_mosbach.pdf (75.35KB)
Prozessbeobachtung: NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Antrag vom 13.09.2022 zur Aufhebung der Haftbefehle gegen die Familie des Mosbacher Rabbiners im WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN
220913_uhl_ag_mos_haftbefehl_rabbiner_familie_mosbach.pdf (75.35KB)


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Sachverhalten der Nazi-Verfolgung von Sinti und Roma unter Beteiligung der Mosbacher Gestapo am Beispiel der konkreten Strafanzeigen vom 13.08.2022 unter 6F 9/22 gegen Verantwortliche der Inhaftierungen und Deportationen von Sinti und Roma aus Landkreis und Stadt Mosbach in Nazi-Konzentrationslager.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach, das diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung zur NS-Thematik beauftragt, selbst örtlich zuständig ist.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPLIZIT BEAUFTRAGT.
Siehe dazu auch:

Prozessbeobachtung: NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Strafanzeigen vom 13.08.2022 unter 6F 9/22 gegen Verantwortliche der Inhaftierungen und Deportationen von Sinti und Roma aus Landkreis und Stadt Mosbach in Nazi-Konzentrationslager
220813_uhl_ag_mos_ja_sinti_roma_mosbach.pdf (165.9KB)
Prozessbeobachtung: NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Strafanzeigen vom 13.08.2022 unter 6F 9/22 gegen Verantwortliche der Inhaftierungen und Deportationen von Sinti und Roma aus Landkreis und Stadt Mosbach in Nazi-Konzentrationslager
220813_uhl_ag_mos_ja_sinti_roma_mosbach.pdf (165.9KB)


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum historisch nachgewiesenen Sacherhalt, dass die deutsche Kinder- und Jugendhilfeinstitution "Jugendamt" historisch nachgewiesen und konkret eingebunden ist in die verwaltungstechnische Diskussion, Planung, Organisation und Durchführung unter Zusammenarbeit mit Arbeitsämtern, "Gestapo" und Rasseprüfern an den Nazi-Massentötungen von Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen und an den Nazi-Entbindungsheimen für Ostarbeiterinnen.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers sowohl aus dem Zeitraum um 2022 als auch aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen, die auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ist, VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den NS-JUGENDAMTS-GESTAPO-OPFERN der Nazi-Massentötungen von Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen und den Babys aus Nazi-Entbindungsheimen für Ostarbeiterinnen sowie ihren Familienangehörigen vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte des Nazi-Terrorregimes unter Beteiligung des Jugendamtes zu geben.
Siehe dazu auch:


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Sachverhalten der Kontinuitäten von NS-Funktionseliten nach 1945, auch von Mitgliedern von Polizei und Gestapo aus dem NS-Terror-Staat, u.a. auch in Mosbach - Baden, als ein Teil der problematischen NS-Vergangenheitsbewältigung, wie zum Sachverhalt, dass einige Gestapo-Führer nach 1945 hohe Posten bei der Badischen Gebäudeversicherungsanstalt erhielten.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur.
UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZUR NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
Siehe auch:


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Sachverhalt der geltenden Rechtsauffassung, dass auch im Jahr 2022 noch Nazi-Verbrechen juristisch aufgearbeitet werden sollten.
In der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022, teilt das Amtsgericht Mosbach die Rechtsauffassung mit, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, was sowohl entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022 als auch entgegen der Rechtsauffassung des Urteils am 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Sachverhalt, dass die Rechtsauffassung des sie selbst beauftragenden Amtsgerichts Mosbach von der geltenden Rechtsauffassung des übergeordneten baden-württembergischen Justizministeriums definitiv abweicht, dass auch im Jahr 2022 noch Nazi-Verbrechen juristisch aufgearbeitet werden sollten.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Sachverhalt, dass DEMNACH auch noch in 2022 lebende NS-Täter*innen als ehemalige Mitglieder der Mosbacher Polizei und Gestapo strafrechtlich verfolgt werden können.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Siehe dazu auch:


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass nach bisherigen öffentlichen Kenntnissen die örtlich zuständige Justiz in Mosbach, inkl. dem Amtsgericht Mosbach, gegen Angehörige der Mosbacher Polizei und der Mosbacher Gestapo aus dem NS-Terrorregime, als möglicherweise noch lebende NS-Täter in 2022, zur Überprüfung einer weiteren Beteiligung an der NS-Judenverfolgung und an der NS-Verfolgung von Sinti und Roma in Mosbach NICHT TÄTIG GEWORDEN IST.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers sowohl aus dem Zeitraum um 2022 als auch aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Laut Veröffentlichungen des Ministeriums für soziale Gleichheit leben in Israel Anfang des Jahres 2022 noch rund 160.000 Holocaust-Überlebende. Im Durchschnitt sind sie zu dem Zeitpunkt 85 Jahre alt. Der deutsche Bundespräsident Steinmeier besucht die Gedenkstätte des Nazi-Konzentrationslagers Bergen-Belsen gemeinsam mit dem israelischen Staatspräsidenten Herzog und mit Holocaust-Überlebenden am 06.09.2022. Der deutsche Bundeskanzler Scholz besucht die Gedenkstätte „Haus der Wannseekonferenz“ gemeinsam mit dem israelischen Premierminister Lapid und mit Holocaust-Überlebenden am 12.09.2022. Dies bedeutet für das in NS-Verfahren im Jahr 2022 angerufene Amtsgericht Mosbach, dass im Jahr 2022 und zukünftig angesichts noch lebender NS-Verfolgter und noch lebender NS-Opfer, es ebenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit auch noch lebende NS-Täter gibt, die juristisch zur Verantwortung gezogen werden können.
Siehe dazu auch:

Siehe dazu:



EINERSEITS:

Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.

29.) Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zum Hitler-Putsch-Prozess und zur rechtsbelasteten deutschen Justiz in der Weimarer Republik, im Nazi-Terrorregime und in der BRD

FRAGESTELLUNG
ZUR ROLLE UND BETEILIGUNG
DER DEUTSCHEN JUSTIZ
BEI BEFÖRDERUNG UND
DURCHSETZUNG
DES NATIONALSOZIALISMUS SOWIE BEI DER
NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG NACH 1945

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZUR ROLLE UND BETEILIGUNG DER DEUTSCHEN JUSTIZ BEI BEFÖRDERUNG, AUFRECHTERHALTUNG UND DURCHSETZUNG DES NATIONALSOZIALISMUS, wie beim Hitler-Putsch-Prozess in 1924, SOWIE BEI DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG NACH 1945.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers sowohl aus dem Zeitraum um 2022 als auch aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen, die auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ist, VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den Opfern und Verfolgten der politischen rechtsbelasteten Justiz der Weimarer Republik und der Nazi-Terrorjustiz sowie ihren Familienangehörigen vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte der politischen rechtsbelasteten Justiz der Weimarer Republik und der Nazi-Terrorjustiz zu geben.
Siehe dazu auch:


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZUM SACHVERHALT DES HITLER-PUTSCH-PROZESSES VON 1924, als historisch nachgewiesener deutscher Justizskandal, der als Schande der deutschen Justiz sowohl Adolf Hitler als auch den Nationalsozialismus unter gezielter Rechtsbeugung als rechtsbelastete deutsche Justiz mit den bekannten Folgen der Verbrechen des Nazi-Terror- und Vernichtungsregimes gezielt befördert.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZUM SACHVERHALT, dass bis heute in 2022 DER HITLER-PUTSCH-PROZESSES VON 1924, als historisch nachgewiesener deutscher Justizskandal, als historisch nachgewiesene Schande der deutschen Justiz, von der BRD-Justiz, u.a. auch in Mosbach - Baden, JURISTISCH IMMER NOCH NICHT AUFGEARBEITET ist.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers sowohl aus dem Zeitraum um 2022 als auch aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Siehe dazu auch:



ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZUM SACHVERHALT DES KONKRETEN ANTRAGES VOM 03.06.2022 DES ANTRAGSTELLERS VON NS-WIEDERAUFNAHME-VERFAHREN BEIM AMTSGERICHT MOSBACH ZUM HITLER-PUTSCH-PROZESSES VON 1924 mit der konkret beantragten Absicht, die AUSWEISUNG VON ADOLF HITLER AUS DEUTSCHLAND bzw. den AUSSCHLUSS VON ADOLF HITLER VOM ZUGANG ZU ALLEN ÖFFENTLICHEN ÄMTER IN DEUTSCHLAND symbolpolitisch posthum und juristisch sowie die Rechtsbeugung in Prozessführung und Urteil des Hitler-Putsch-Prozesses juristisch von der BRD-Justiz aufarbeiten zu lassen.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Sachverhalt der Rechtsfolge-Zuständigkeit der BRD-Justiz sowohl für das Nazi-Terror- und Vernichtungsregime als auch für die demokratische Weimarer Republik.
Das Reichstagsbrandurteil von 1933 und dessen Aufhebung in 2007 dient dazu, die rechtliche, fachliche und sachliche Zuständigkeit der AKTUELLEN BRD-Justiz in der systemübergreifenden Rechtsnachfolge der vorhergehenden politischen-administrativen Systeme, sowohl nach dem vorhergehenden Deutschen Reich unter dem Nazi-Terror-Regime als auch unter der davor vorhergehenden demokratischen Weimarer Republik, in der gesamtzeitlichen Komponente von 1933 bis 2007 zu begründen. Dadurch begründet sich u.a. auch die Zuständigkeit für die hier vorliegende und anhängige Rechtssache beim Amtsgericht Mosbach.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers sowohl aus dem Zeitraum um 2022 als auch aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen, die auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ist, VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den Opfern und Verfolgten des Nationalsozialismus sowie ihren Familienangehörigen vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte des Nationalsozialismus zu geben.
Siehe dazu auch:

Prozessbeobachtung: NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Antrag auf Wiederaufnahmeverfahren beim Amtsgericht Mosbach vom 03.06.2022 unter 6F 9/22 bezüglich der symbolpolitischen posthumen juristischen AUSWEISUNG VON ADOLF HITLER AUS DEUTSCHLAND bzw. dem AUSSCHLUSS VON ADOLF HITLER VOM ZUGANG ZU ALLEN ÖFFENTLICHEN ÄMTER IN DEUTSCHLAND
220603_uhl_ag_mos_hitler_putsch.pdf (180.67KB)
Prozessbeobachtung: NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Antrag auf Wiederaufnahmeverfahren beim Amtsgericht Mosbach vom 03.06.2022 unter 6F 9/22 bezüglich der symbolpolitischen posthumen juristischen AUSWEISUNG VON ADOLF HITLER AUS DEUTSCHLAND bzw. dem AUSSCHLUSS VON ADOLF HITLER VOM ZUGANG ZU ALLEN ÖFFENTLICHEN ÄMTER IN DEUTSCHLAND
220603_uhl_ag_mos_hitler_putsch.pdf (180.67KB)

Siehe dazu auch:


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zur menschenverachtenden Nazi-Terrorjustiz.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Antrag vom 11.07.2022 des Antragstellers auf gerichtlich zu beantragende symbolpolitische posthume juristische Aberkennung der Promotion in den Rechtswissenschaften von Karl Roland Freisler, Präsident am Nazi-Volksgerichtshof, als höchster deutscher Richter im nationalsozialistischen Terror- und Vernichtungsregime.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.

Prozessbeobachtung: NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
GRUNDSÄTZLICHE EINSTELLUNG zur Person und zum Symbol Roland Freislers sowie zum Phänomen der Nazi-Terror-Justiz: Antrag vom 11.07.2022 auf gerichtlich zu beantragende Aberkennung der Promotion in den Rechtswissenschaften von Karl Roland Freisler, Präsident am Nazi-Volksgerichtshof
220711_uhl_ag_mos_ja_roland_freisler.pdf (186.87KB)
Prozessbeobachtung: NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
GRUNDSÄTZLICHE EINSTELLUNG zur Person und zum Symbol Roland Freislers sowie zum Phänomen der Nazi-Terror-Justiz: Antrag vom 11.07.2022 auf gerichtlich zu beantragende Aberkennung der Promotion in den Rechtswissenschaften von Karl Roland Freisler, Präsident am Nazi-Volksgerichtshof
220711_uhl_ag_mos_ja_roland_freisler.pdf (186.87KB)


Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zur konkreten Petition des Antragstellers beim DEUTSCHEN BUNDESTAG Pet 4-16-007-312-03523 aus 2008, Justiz : Optimierung einer strafrechtlichen Verfolgung von sogenannten Nazi-Blutrichtern, u.a. am Beispiel von Kurt Bode.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Siehe dazu auch:

Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien, in der Öffentlichkeit und in der Fachliteratur frei verfügbaren Thematisierungen der Opfer und Verfolgten der Nazi-Terrorjustiz seit 1945 bis heute.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den Opfern und Verfolgten der Nazi-Terrorjustiz sowie ihren Familienangehörigen eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für die Opfer und Verfolgten des NS-Regimes vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach zu geben.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Nazi-Juristen, hauptsächlich in der NS-Tätergruppe der Schreibtischtäter aktiv, und deren spätere Kontinuitäten als NS-Funktionseliten nach 1945.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zur Nazi-Justiz in Mosbach-Baden vor 1945 und deren Aufarbeitung nach 1945.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den in den Medien, in der Öffentlichkeit und in der Fachliteratur frei verfügbaren Thematisierungen zu den Kontinuitäten der Diskriminierung bei der Anerkennung und Entschädigung von NS-Opfern und NS-Verfolgten in der Verwaltungs- und Justizpraxis. Wobei sich die ideologische Kontinuität von Opferdiskriminierungen gemäß nationalsozialistischer Diskriminierungsschemata (wie Sinti und Roma, Asoziale und Arbeitsscheue, Kommunisten, Menschen mit afrikanischer Herkunft, Homosexuelle, etc.) fortsetzt. Wobei die Kontinuität von Opferdiskriminierungen nach 1945 auch auf die personelle Kontinuität von NS-Funktionseliten nach 1945 in der NS-Vergangenheitsbewältigung zurück zu führen ist.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik, der Sicherheitsdienste und Sicherheitskräfte.
Siehe auch:


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Sachverhalt, dass die Kontinuität von Nazi-Juristen nach 1945 zu viel diskutierten negativen Konsequenzen führt, u.a. wie zur Kontinuität der politisch rechtsbelasteten, rechts-blinden deutschen Justiz seit der Weimarer Republik.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Sachverhalt, dass die politische deutsche Justiz, "auf dem rechten Auge blind" seit der Weimarer Republik (siehe Hitler-Putsch-Prozess und -Urteil), zusammen mit der unzureichenden NS-Vergangenheitsbewältigung dann zur Problematik des umstrittenen Radikalenerlasses, dessen Auslegung und Anwendung und den sich daraus ergebenden Berufsverboten in der Nachkriegszeit führt.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Sachverhalt, dass die deutsche BRD-Justiz und die deutschen BRD-Sicherheitsdienste erhebliche Probleme haben mit einer Aufarbeitung der rechtsextremistischen NPD-Parteiverbotsverfahren, mit der Aufarbeitung des rechtsextremistischen Terrors des NSU (Nationalsozialistischer Untergrund), etc.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik, der Sicherheitsdienste und Sicherheitskräfte.
Siehe dazu auch:

Siehe dazu auch:



EINERSEITS:

Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.

30.) Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu nationalsozialistisch und rechtsextremistisch-orientierten Schändungen der Nazi-KZ-Gedenkstätte Dachau sowie zu den im KZ Dachau internierten Kinder


ANDERERSEITS:

Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu nationalsozialistisch und rechtsextremistisch-orientierten Schändungen von NS-Gedenkstätten und Nazi-Konzentrationslager-Gedenkstätten, wie des KZ Dachau, bis heute in das 21. Jahrhundert, auch in 2022.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zu nationalsozialistisch und rechtsextremistisch-orientierten Schändungen von NS-Gedenkstätten und Nazi-Konzentrationslager-Gedenkstätten, wie des KZ Dachau, am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach seit 2022 mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
Siehe dazu auch:


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den im KZ Dachau internierten Kindern.
Die Schändung von NS-Gedenkstätten zur Opfer-Erinnerung an Kinder und Jugendliche in Nazi-Konzentrationslagern, wie im KZ Dachau, liegt auch im Fallzuständigkeits- und Fallverantwortungsbereich der deutschen Kinder- und Jugendhilfeinstitution des Jugendamtes mit seinem originären Schutz- und Hilfeauftrag für Kinder und Jugendliche. Gemäß Aktenlage und Verfahrensanalyse zu den anhängigen Verfahren beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach sind beim Familiengericht-Amtsgericht Mosbach ordnungsgemäß Stellungnahmen der involvierten Fachstelle des Jugendamtes Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach zur Problematik der Schändung von NS-Gedenkstätten zur Opfer-Erinnerung an Kinder und Jugendliche in Nazi-Konzentrationslagern unter 6F 9/22 gerichtlich einzuholend beantragt.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 m Sachverhalt, dass die fallzuständigen Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) vom Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach die beantragte gerichtlich einzuholende Stellungnahme ZUR AUFARBEITUNG VON NS-VERBRECHEN in der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Nazi-Familienrechtspraxis mit der Schändung von NS-Gedenkstätten zur Opfer-Erinnerung an Kinder und Jugendliche in Nazi-Konzentrationslagern, wie beim konkret gerichtlich beantragten Beispiel der ermordeten Kinder des Nazi-KZ Buchenwald vom 06.08.2022, verweigern.
UND DIES OBWOHL die höchste übergeordnete Amtsleitung, d.h. der gegenwärtige Landrat beim Landratsamt Mosbach, hier im Gegensatz zu seinen untergeordneten Jugendamt-ASD-Mitarbeiterinnen, gemäß bekannten Medienberichten selbst weitaus weniger Probleme damit hat, sich öffentlich gegen den Nationalsozialismus und dessen Verbrechen zu äußern und zu engagieren.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen, die auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ist, VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den NS-Opfern und Verfolgten als Kinder und Jugendliche, die auch in Nazi-Konzentrationslagern interniert waren, sowie ihren Familienangehörigen vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte des Nazi-Terrorregimes zu geben.
Siehe dazu auch:

Prozessbeobachtung: NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Konkrete Strafanzeige vom 06.08.2022 an das Amtsgericht Mosbach gegen Unbekannt nach § 168 Störung der Totenruhe wegen Schändung der NS-Gedenkstätte KZ Buchenwald: hier konkret der Gedenk- und Erinnerungsbäume für die von den Nazis ermordeten jüdischen Kinder auf der Blutstraße zur Deportation vom KZ-Buchenwald in das KZ-Auschwitz
220806_uhl_ag_mos_ja_blutstrasse.pdf (120.4KB)
Prozessbeobachtung: NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Konkrete Strafanzeige vom 06.08.2022 an das Amtsgericht Mosbach gegen Unbekannt nach § 168 Störung der Totenruhe wegen Schändung der NS-Gedenkstätte KZ Buchenwald: hier konkret der Gedenk- und Erinnerungsbäume für die von den Nazis ermordeten jüdischen Kinder auf der Blutstraße zur Deportation vom KZ-Buchenwald in das KZ-Auschwitz
220806_uhl_ag_mos_ja_blutstrasse.pdf (120.4KB)

Siehe dazu auch:


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der Nazi-Massentötungen von Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen, u.a. AUCH IM Nazi-KZ Dachau, am Beispiel des konkreten Antrages vom 11.06.2022 unter 6F 9/22 an das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach.
SCHÄNDUNGEN DES KZ-DACHAU IM OKTOBER 2021:
"Die Serie rechtsextremer und antisemitischer Schmierereien und Provokationen im Landkreis Dachau reißt nicht ab: Nun hat ein Unbekannter auf dem erst vor einem Monat eröffneten "Weg des Erinnerns" in Markt Indersdorf eine Gedenktafel beschmiert. Er strich die Worte "Israel" und "Holocaust" mit blauem Stift durch, wie die Polizei Dachau am Dienstag mitteilte. Der Gedenkort erinnert an Kleinkinder von osteuropäischen Zwangsarbeitern, die im letzten Kriegsjahr den Müttern weggenommen wurden. In einer Baracke wurden 35 von ihnen dem Tod preisgegeben."
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers sowohl aus dem Zeitraum um 2022 als auch aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen, die auch Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ist, VERZICHTET DAMIT EXPLIZIT DARAUF, den Opfern der Nazi-Massentötungen von Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen im NS-Konzentrationslager Dachau sowie ihren Familienangehörigen vor einem deutschen Gericht im Jahr 2022 in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach eine Stimme mit Anerkennung und Respekt für Opfer und Verfolgte des Nazi-Terrorregimes zu geben.
Laut Veröffentlichungen des Ministeriums für soziale Gleichheit leben in Israel Anfang des Jahres 2022 noch rund 160.000 Holocaust-Überlebende. Im Durchschnitt sind sie zu dem Zeitpunkt 85 Jahre alt. Der deutsche Bundespräsident Steinmeier besucht die Gedenkstätte des Nazi-Konzentrationslagers Bergen-Belsen gemeinsam mit dem israelischen Staatspräsidenten Herzog und mit Holocaust-Überlebenden am 06.09.2022. Der deutsche Bundeskanzler Scholz besucht die Gedenkstätte „Haus der Wannseekonferenz“ gemeinsam mit dem israelischen Premierminister Lapid und mit Holocaust-Überlebenden am 12.09.2022. Dies bedeutet für das in NS-Verfahren im Jahr 2022 angerufene Amtsgericht Mosbach, dass im Jahr 2022 und zukünftig angesichts noch lebender NS-Verfolgter und noch lebender NS-Opfer, es ebenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit auch noch lebende NS-Täter gibt, die juristisch zur Verantwortung gezogen werden können.
Siehe dazu auch:

Prozessbeobachtung: NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Strafanzeige vom 11.06.2022 zur Jugendamtsbeteiligung am Nazi-Massenmord an Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen : 6F 9/22 beim AG/FG Mosbach : Besondere Verantwortung des Jugendamtes als deutsche Kinder- und Jugendhilfeinstitution mit Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche
220611_uhl_ag_mos_ja_kinderpflegestätten.pdf (157.33KB)
Prozessbeobachtung: NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Strafanzeige vom 11.06.2022 zur Jugendamtsbeteiligung am Nazi-Massenmord an Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen : 6F 9/22 beim AG/FG Mosbach : Besondere Verantwortung des Jugendamtes als deutsche Kinder- und Jugendhilfeinstitution mit Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche
220611_uhl_ag_mos_ja_kinderpflegestätten.pdf (157.33KB)

Siehe dazu auch:


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Antrag vom 10.07.2022 des Antragstellers auf WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN ZUR AUFHEBUNG des gesetzesgleichen Hitler-Himmler-Sippenhaftbeschlusses gegen Kinder von NS-Widerstandskämpfern, interniert im Kinderheim Bad Sachsa der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt, interniert in Konzentrationslagern und inhaftiert in Gestapo-Gefängnissen SOWIE zu den Sachverhalten der unter Nazi-Sippenhaft internierten Menschen im KZ Dachau.
NAZI-SIPPENHAFT INTERNIERTE MENSCHEN IM KZ DACHAU:
"Nach dem Attentat auf Hitler werden die Angehörigen der Attentäter von der SS als “Sippenhäftlinge” verhaftet. Mit anderen prominenten Sonderhäftlingen werden sie im April 1945 im KZ Dachau versammelt, ihr Schicksal ungewiss. Die SS plant sich nach Süden durchzuschlagen. Bei der Fahrt in die Alpen stellt sich den Geiseln die folgenreiche Frage: Flucht - oder Vertrauen auf eine ungewisse Rettung. April 1945. 139 prominente Sonder- und Sippen-Häftlinge der SS werden in die Alpen verschleppt. Die Gefangenen könnten als Faustpfand dienen in Verhandlungen mit den Alliierten. Auf der Fahrt erleben sie sechs Tage zwischen Tod und Freiheit, ihr Schicksal liegt in den Händen zunehmend nervöser Verbrecher."
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Siehe dazu auch:

Prozessbeobachtung: NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Antrag vom 10.07.2022 auf WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN ZUR AUFHEBUNG des gesetzesgleichen Hitler-Himmler-Sippenhaftbeschlusses gegen Kinder von NS-Widerstandskämpfern: Interniert im Kinderheim Bad Sachsa der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt, interniert in Konzentrationslagern und inhaftiert in Gestapo-Gefängnissen.
220710_uhl_ag_mos_ja_kinder_20071944.pdf (193.49KB)
Prozessbeobachtung: NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Antrag vom 10.07.2022 auf WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN ZUR AUFHEBUNG des gesetzesgleichen Hitler-Himmler-Sippenhaftbeschlusses gegen Kinder von NS-Widerstandskämpfern: Interniert im Kinderheim Bad Sachsa der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt, interniert in Konzentrationslagern und inhaftiert in Gestapo-Gefängnissen.
220710_uhl_ag_mos_ja_kinder_20071944.pdf (193.49KB)

Siehe dazu auch:


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der konkreten Strafanzeige aus 2010 des Antragstellers von NS- und Rechtsextremismusverfahren beim Amtsgericht Mosbach gegen die Schändung des Nazi-Konzentrationslagers AUSCHWITZ.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute EXPLIZIT BEAUFTRAGT.
Siehe dazu auch:

Siehe dazu auch:



EINERSEITS:

Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.

31.) Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zur Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Nationalsozialismus, NS-Vergangenheitsbewältigung und Auswirkungen bis heute

ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Thematisierungen in der bisherigen, gegenwärtigen und zukünftigen Öffentlichkeitsarbeit über die konkreten Tatbeteiligungen an NS-Verbrechen in Mosbach - Baden, wie Konzentrationslager, Zwangsarbeit, Judenverfolgung, Nazi-Euthanasie und Zwangssterilisierung, Verfolgung von Sinti und Roma.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und der Politik.
UND DIES OBWOHL die Gutachterin aus Kitzingen vom Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 202/21 EXPLIZIT BEAUFTRAGT ist, eine gutachterliche Stellungnahme zum Nationalsozialismus und dessen Aufarbeitung nach 1945 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren  abzugeben.
Siehe dazu auch:


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zur Öffentlichkeitsarbeit des Bundesverfassungsgerichts sowie zu seinen Entscheidungen zum Thema Nationalsozialismus, auch zum Kampf ums Recht mit Meinungsfreiheit.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik; der Sicherheitsdienste und Sicherheitskräfte.
UND DIES OBWOHL die Gutachterin aus Kitzingen vom Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 202/21 EXPLIZIT BEAUFTRAGT ist, eine gutachterliche Stellungnahme zum Nationalsozialismus und dessen Aufarbeitung nach 1945 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren  abzugeben.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den Sachverhalten der rechtsextremistischen Unterwanderung und/oder nationalsozialistischer Orientierung in der Kunst- und Kulturszene, wie zum breit öffentlich diskutierte Anti-Semitismus-Skandal auf der internationalen Weltkunstschau, der 15. Documenta in Kassel, im Sommer 2022.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik; der Sicherheitsdienste und Sicherheitskräfte.
UND DIES OBWOHL die Gutachterin aus Kitzingen vom Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 202/21 EXPLIZIT BEAUFTRAGT ist, eine gutachterliche Stellungnahme zum Nationalsozialismus und dessen Aufarbeitung nach 1945 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren  abzugeben.
Siehe dazu auch:

  • Rechtsextremismus >>>
  • NS-Vergangenheitsbewältigung >>>


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den bisherigen und aktuellen kulturellen und künstlerischen Aufarbeitungen und Thematisierungen des Nationalsozialismus und des Rechtsextremismus bzw. Rechtsterrors nach 1945.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik; der Sicherheitsdienste und Sicherheitskräfte.
UND DIES OBWOHL die Gutachterin aus Kitzingen vom Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 202/21 EXPLIZIT BEAUFTRAGT ist, eine gutachterliche Stellungnahme zum Nationalsozialismus und dessen Aufarbeitung nach 1945 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren  abzugeben.
Siehe auch:
Rechtsextremismus >>>
NS-Vergangenheitsbewältigung >>>
Nazi-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Baden und Württemberg >>>


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den bisherigen und aktuellen Gedenk- und Erinnerungsaktionen an Opfer und Verfolgte des NS-Terrors, wie u.a. Stolpersteine, Ausstellungen, Diskussionsveranstaltungen und Vorträge, etc.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den bisherigen und aktuellen Gedenk- und Erinnerungsaktionen an den Widerstand gegen den Nationalsozialismus, wie u.a. Stolpersteine gegen das Vergessen, Ausstellungen, Diskussionsveranstaltungen und Vorträge, etc.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den NS-Gedenkstätten, inklusive der ehemaligen NS-Konzentrationslager, als Erinnerungsorte und Lernorte, sowie zur anhaltenden Debatte um deren Finanzierungen und Aufrechterhaltung im Betrieb, Ausbau und Erweiterungen, etc.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik; der Sicherheitsdienste und Sicherheitskräfte.
UND DIES OBWOHL die Gutachterin aus Kitzingen vom Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 202/21 EXPLIZIT BEAUFTRAGT ist, eine gutachterliche Stellungnahme zum Nationalsozialismus und dessen Aufarbeitung nach 1945 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren  abzugeben.
Siehe dazu auch:
Öffentlichkeitsarbeit >>>
Bildungsarbeit >>>
Rechtsextremismus >>>
NS-Vergangenheitsbewältigung >>>


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den bisherigen, gegenwärtigen und zukünftigen Aussteigerprogrammen aus der rechtsextremistischen rechtsradikalen Szene, sowie zur anhaltenden Debatte um deren Finanzierungen und Aufrechterhaltung im Betrieb, Ausbau und Erweiterungen, etc.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik; der Sicherheitsdienste und Sicherheitskräfte.
UND DIES OBWOHL die Gutachterin aus Kitzingen vom Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 202/21 EXPLIZIT BEAUFTRAGT ist, eine gutachterliche Stellungnahme zum Nationalsozialismus und dessen Aufarbeitung nach 1945 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren  abzugeben.
Siehe dazu auch:
Öffentlichkeitsarbeit >>>
Bildungsarbeit >>>
Rechtsextremismus >>>


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zur Wichtigkeit der gegenwärtigen und zukünftigen NS-Gedenk- und Erinnerungsstätten für die Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsarbeit.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz, der Politik; der Sicherheitsdienste und Sicherheitskräfte.
UND DIES OBWOHL die Gutachterin aus Kitzingen vom Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 202/21 EXPLIZIT BEAUFTRAGT ist, eine gutachterliche Stellungnahme zum Nationalsozialismus und dessen Aufarbeitung nach 1945 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren abzugeben.
Siehe dazu auch:
Öffentlichkeitsarbeit >>>
Bildungsarbeit >>>
Rechtsextremismus >>>

Siehe auch:

  • Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Nationalsozialismus, NS-Vergangenheitsbewältigung und Auswirkungen bis heute >>>


EINERSEITS:

Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.

32.) Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu den NS- und Rechtsextremimus-Verfahren des Antragstellers beim Amtsgericht Mosbach, das eben diese Gutachterin in seinen eigenen amtsgerichtlichen Verfügungen vom 17.08.2022 beauftragt, SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011 zu begutachten


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren unter diversen Themenbereichen als TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG, wie Gerichtliche NS- und Rechtsextremismusverfahren beim Amtsgericht-Familiengericht MOSBACH, Strafrechtliche Verfahren zu NS-Unrecht und NS-Verbrechen, Zivilrechtliche Verfahren zu NS-Unrecht und NS-Verbrechen, Verfahren beim Amtsgericht MOSBACH zu Neo-Nazismus und Rechtsextremismus, Spezialthema: Verfahren beim Amtsgericht-Familiengericht MOSBACH zur Nazi-Kinder- und Jugendhilfe sowie zur Nazi-Familienrechtspraxis, Gerichtliche Verfahren beim Amtsgericht-Familiengericht MOSBACH zu NS-Unrecht und NS-Verbrechen durch örtliche Zuständigkeit unter 6F 9/22.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Siehe auch:
Beim Amtsgericht Mosbach beantragte NS- und Rechtsextremismus-Verfahren >>>


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH zum Sachverhalt seiner außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Siehe auch:
Frühere außergerichtliche NS-Aufarbeitungen 2005 bis 2011 >>>
Frühere gerichtliche NS-Aufarbeitungen 2004 bis 2010 >>>


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der nicht-ordnungsgemäßen Bearbeitungen der Eingaben des Antragstellers zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und von Nationalsozialistischen Verbrechen seitens des Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 entgegen der geltenden Strafprozessordnung.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der vom Antragsteller der NS- und Rechtsextremismus-Verfahren sodann eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen gegen den fallverantwortlichen Spruchkörper beim Amtsgericht Mosbach. Und zwar u.a. wegen der zuvor der UNKORREKT DURCHGEFÜHRTEN BEARBEITUNGEN der Eingaben des Antragstellers zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und von Nationalsozialistischen Verbrechen seitens des Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 entgegen der geltenden Strafprozessordnung.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass das Amtsgericht Mosbach als AMTSSEITIGE REAKTION diese Gutachterin aus Kitzingen beauftragt, in den anhängigen Sorgerechtsverfahren die psychische Gesundheit und die Erziehungsfähigkeit des Antragstellers von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren diskreditieren zu lassen, weil dieser Antragsteller gerade zuvor Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen gegen denselben fallverantwortlichen Spruchkörper beim Amtsgericht Mosbach eingereicht hat, Und zwar u.a. wegen der zuvor nicht-ordnungsgemäß durchgeführten Bearbeitungen der Eingaben des Antragstellers zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und von Nationalsozialistischen Verbrechen seitens des Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 entgegen der geltenden Strafprozessordnung.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass das Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung unter 6F 9/22 vom 17.08.2022 eine Rechtsauffassung mitteilt, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, die sowohl entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022 als auch entgegen der Rechtsauffassung des Urteils am 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Siehe dazu auch:
Beim Amtsgericht Mosbach  beantragte NS- und Rechtsextremismus-Verfahren >>>
Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS-Verfahren >>>
Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Spruchkörper des Amtsgerichts Mosbach In NS-Verfahren >>>
Anhörungsrügen gegen Spruchkörper des Amtsgerichts Mosbach In NS-Verfahren >>>
Sachverständige und Gutachter aus Kitzingen im Verhältnis zum Nationalsozialismus und Rechtsextremismus >>>



EINERSEITS:
Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.


EINERSEITS:
Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.


EINERSEITS:
Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.



EINERSEITS:
Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.


EINERSEITS:
Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.



KOMMENTAR: Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 MIT DER AMTSSEITIGEN INSTRUMENTALISIERUNGSABSICHT DIESER FAMILIENPSYCHOLOGISCHEN GUTACHTERIN damit, in einer Art GEFÄLLIGKEITSGUTACHTEN die Psychische Gesundheit und Erziehungsfähigkeit des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach mittels amtsseitig gewünscht zugeschriebener Störungen und Einschränkungen diskreditieren zu lassen.















20. FAZIT zu den bisherigen Verhaltens- und Verfahrensweisen der Forensischen Sachverständigen aus Kitzingen bezüglich der gerichtlich beauftragten Stellungnahme zur Aufarbeitung von Nazi-Unrecht und Nazi-Verbrechen

KOMMENTAR: Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 MIT DER AMTSSEITIGEN INSTRUMENTALISIERUNGSABSICHT DIESER FAMILIENPSYCHOLOGISCHEN GUTACHTERIN damit, in einer Art GEFÄLLIGKEITSGUTACHTEN die Psychische Gesundheit und Erziehungsfähigkeit des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach mittels amtsseitig gewünscht zugeschriebener Störungen und Einschränkungen diskreditieren zu lassen. Siehe dazu auch die Kapitel *** 20.1) und 20.2) auf dieser Seite.


Diese Gutachterin aus Kitzingen führt diese verfügte Aufforderung des Amtsgericht Mosbach unmittelbar anschließend damit aus, indem sie dann am 31.08.2022 angeblich negative gutachterliche Aussagen über die psychische Gesundheit und die Erziehungsfähigkeit des Antragstellers von NS-Verfahren diesem obrigkeitshörig zuschreibt und eine weitere psychiatrische Begutachtung des Antragstellers von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren an das sie selbst beauftragende Familiengericht-Amtsgericht Mosbach wunschgemäß empfiehlt.


20.1 Umgang der gerichtlich beauftragten Forensischen Sachverständigen aus Kitzingen mit der Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen im Jahr 2022

Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH zum Sachverhalt seiner außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG.


Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der nicht-ordnungsgemäßen Bearbeitungen der Eingaben des Antragstellers zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und von Nationalsozialistischen Verbrechen seitens des Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 entgegen der geltenden Strafprozessordnung.


Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der vom Antragsteller der NS- und Rechtsextremismus-Verfahren sodann eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen gegen den fallverantwortlichen Spruchkörper beim Amtsgericht Mosbach. Und zwar u.a. wegen der zuvor der UNKORREKT DURCHGEFÜHRTEN BEARBEITUNGEN der Eingaben des Antragstellers zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und von Nationalsozialistischen Verbrechen seitens des Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 entgegen der geltenden Strafprozessordnung.


Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass das Amtsgericht Mosbach als AMTSSEITIGE REAKTION diese Gutachterin aus Kitzingen beauftragt, in den anhängigen Sorgerechtsverfahren die psychische Gesundheit und die Erziehungsfähigkeit des Antragstellers von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren diskreditieren zu lassen, weil dieser gerade zuvor Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen gegen denselben fallverantwortlichen Spruchkörper beim Amtsgericht Mosbach eingereicht hat, Und zwar u.a. wegen der zuvor nicht-ordnungsgemäß durchgeführten Bearbeitungen der Eingaben des Antragstellers zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und von Nationalsozialistischen Verbrechen seitens des Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 entgegen der geltenden Strafprozessordnung.


UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.


Siehe dazu auch:

  • Beim Amtsgericht Mosbach  beantragte NS- und Rechtsextremismus-Verfahren >>>
  • Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS-Verfahren >>>
  • Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Spruchkörper des Amtsgerichts Mosbach In NS-Verfahren >>>
  • Anhörungsrügen gegen Spruchkörper des Amtsgerichts Mosbach In NS-Verfahren >>>
  • Sachverständige und Gutachter aus Kitzingen im Verhältnis zum Nationalsozialismus und Rechtsextremismus >>>


20.1 Umgang der gerichtlich beauftragten Forensischen Sachverständigen aus Kitzingen mit der Aufarbeitung von dokumentierten Vorgängen in den anhängigen Sorgerechtsverfahren beim Familiengericht Mosbach

EINERSEITS:
Der Forensischen Sachverständigen für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Kitzingen ist durch die Akten- und Verfahrensanalyse und aus Gesprächen mit den KE unter 6F 211/21, 6F 216/21 und 6F 202/21 während ihres Begutachtungszeitraumes im Frühjahr 2002 bekannt, dass der Antragsteller wiederholt von Verfahrensbeteiligten als angeblicher Rassist bezeichnet und dargestellt wird, und dass ihm wiederholt in dem beim Amtsgericht Mosbach anhängigen Familienrechtsverfahrenscluster rassistisches Denken und Handeln unterstellt wird.
Siehe dazu:
vom KV beantragte NS- und Rechtsextremismusverfahren beim Amtsgericht Mosbach seit 2022 >>>
vom KV außergerichtliche Aufarbeitungsbemühungen zu NS-Unrecht und NS-Verbrechen von 2005 bis 2011 >>>
vom KV gerichtliche Aufarbeitungsbemühungen zu NS-Unrecht und NS-Verbrechen von *** bis **** >>>


ANDERERSEITS:
Die vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich bestellte und beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen macht in ihrer ergänzenden Stellungnahme vom 30.08.2022 zu ihrem familienpsychologischen Gutachten vom 07.04.2022
an das Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 keinerlei Aussage zu den Sachverhalten der Nazi-Funktionseliten nach 1945 in der sozialen Realität der BRD.
Die Forensische Sachverständige für Familienrecht einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Kitzingen RELATIVIERT und REDUZIERT die konkreten Bemühungen des Antragstellers zur Aufklärung und Aufarbeitung von zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen  aus dem Zeitraum um 2008 sowie aus dem Zeitraum um 2022 auf eine angeblich lediglich persönlichkeitsgestörte akademische Rechtsstreitführung.


21. DAS FAMILIENPSYCHOLOGISCHE GUTACHTEN der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen vom 07.04.2022 zu 6F 202/21 beim Familiengericht Mosbach

 

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22. PODCASTS ZUR PSYCHIATRIE-KRITIK

 

SWR2
Die Geschichte der Sozialpsychiatrie - Integrieren statt wegsperren
SWR2 Wissen · 25.02.2021 · 28 Min.
Psychisch kranke Menschen wurden bis zur Psychiatrie-Enquete 1975 in "Verwahranstalten" mit Medikamenten ruhiggestellt. Die Sozialpsychiatrie ermöglicht eine andere Behandlung. Von Franziska Hochwald.
https://www.ardaudiothek.de/

23. ONLINE-ARTIKEL ZUR PSYCHIATRIE-KRITIK

 


THEMEN DER ZEIT
„Antipsychiatrie“-Bewegung: Eine Institution steht am Pranger

 

PP 13, Ausgabe November 2014, Seite 502
Die Psychiatrie-Enquete war auch eine Folge der „Antipsychiatrie“-Bewegung. Die Kernthesen der Bewegung setzen sich zwar nicht durch. Doch die Psychiatrie richtet heute ihren Blick auch auf das Umfeld Betroffener, bezieht Probleme wie „labeling“ und Stigmatisierung ein und hinterfragt ihre Diagnosen selbstkritisch.
Kritik begleitet das Fach Psychiatrie seit seinen Anfängen. Im 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts richtete sich die Kritik vor allem gegen den kustodialen Stil der Anstaltspsychiatrie. Dieser „Verwahr- und Verwaltungsstil“ war so alt wie die Anstalten selbst. 1816 beschrieb Jean Esquirol das patriarchale Leitungsprinzip: „In einer Irrenanstalt muss von dem Vorsteher alles abhängen. (. . . ) Die Diener müssen ein Beispiel der Willfährigkeit und des Gehorsams gegen das Reglement und den Chef geben. Durch ihre Anzahl zeigen sie eine große Macht (. . . ); sie überzeugen dadurch den widerspenstigen Kranken, dass jeder Widerstand eitel sein würde (. . . ).“ „Ich bin der Arzt, Dein Herr“, überschreibt Martin Schrenk 1976 in Anlehnung an das Alte Testament diese Haltung. Kustodiale Psychiatrie zielte vor allem auf Aufbewahrung, Versorgung und Wohlverhalten der Kranken, weniger auf ihre Förderung, Anregung und Behandlung.
Existenz psychischer Erkrankungen hinterfragt
Die „Antipsychiatrie“ der 1960er und 70er Jahre geht über eine Kritik der Anstaltspsychiatrie hinaus. Sie stellt die Psychiatrie und die Existenz psychischer, vor allem psychotischer Erkrankungen insgesamt infrage. Dabei argumentieren ihre Vertreter nicht nur ärztlich-therapeutisch, sondern auch gesellschaftskritisch und politisch.
Die Sammelbezeichnung „Antipsychiatrie“ erweckt den Eindruck einer Konsistenz in Theorie und Praxis, der de facto nicht besteht. David Cooper bezeichnet als Einziger sein Konzept als „Antipsychiatrie“. Franco Basaglia, Agostino Pirella und Giovanni Jervis sprechen von „antiinstitutioneller“, „demokratischer“ und „kritischer Psychiatrie“, Erich Wulff und Klaus Dörner nennen ihre Position „kritische Sozialpsychiatrie“ beziehungsweise „Sozialpsychiatrie“, und Asmus Finzen wählt den Begriff „alternative Psychiatrie“. Zudem unterscheiden Vertreter der Antipsychiatrie in ihrer Kritik häufig nicht zwischen traditioneller und „vorfindlicher“ Psychiatrie (1). Traditionelle Psychiatrie erklärt und behandelt psychische Störungen nach einem naturwissenschaftlich-medizinischen Modell, befürwortet psychiatrische Anstalten, hält an klaren Hierarchien und Rollen fest und stellt im Auftrag der Gesellschaft die Einhaltung sozialer Normen sicher. Doch ein Teil der vorfindlichen Psychiatrie der 60er Jahre orientiert sich an Psychoanalyse, Phänomenologie und Daseinsanalyse und hat sich bereits von der traditionellen Psychiatrie gelöst. Schon Anfang des 20. Jahrhunderts bemerkt Eugen Bleuler: „Die Anstalt als solche heilt die Kranken nicht.“ Er plädiert dafür, jede Aufnahme streng zu prüfen und die Kranken so früh wie möglich wieder zu entlassen: „Sie, die Anstalt, bringt die Gefahr, dass der Kranke dem normalen Leben zu sehr entfremdet wird, und auch die Angehörigen sich an die Anstalt gewöhnen.“ Mit Familienpflege und Arbeitstherapie etablieren sich in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Elemente der „offenen“ oder „freien Fürsorge“.
Der Antipsychiatrie-Bewegung gehen diese Schritte nicht weit genug. Sie sind Reparaturversuche in einem grundsätzlich falschen, repressiven Apparat, den es zu überwinden gilt. 1961 erscheint Erwing Goffmans Kritik der „Asyle“, im gleichen Jahr veröffentlichen Thomas Szasz „Geisteskrankheit – ein moderner Mythos“ und Michel Foucault „Wahnsinn und Gesellschaft“. In Italien kritisiert Franco Basaglia die psychiatrische Anstalt, in Deutschland macht Frank Fischer mit „Irrenhäuser. Kranke klagen an“ (1969) auf die desolaten Verhältnisse in psychiatrischen Großkrankenhäusern aufmerksam. 1967 legt David Cooper sein Antipsychiatrie-Konzept vor. Foucaults Kritik nimmt auf dem Hintergrund seiner Genealogie eine Sonderstellung ein. Er arbeitet vor allem heraus, dass alles, was ist, aus bestimmten Gründen so geworden ist, und sucht diese Gründe so präzise wie möglich zu benennen. Seine Sicht impliziert, dass alles, was ist, auch anders sein könnte. Der US-amerikanische Psychiater und Psychoanalytiker Thomas Szasz wird deutlicher: Ihm zufolge befindet die Psychiatrie sich mit ihrem Selbstverständnis als Naturwissenschaft auf dem Holzweg. Er bezweifelt die Existenz von „Geisteskrankheiten“ – Psychiatrie handle vielmehr von kommunikationsgestörten Menschen. Ihre Behandlung mit Medikamenten, Elektrokrampftherapie, Insulinkuren und Psychochirurgie hält Szasz für falsch. Ihm zufolge sind Psychiater und Therapeuten in erster Linie Kommunikationswissenschaftler, die ihre Klienten über richtige und falsche Kommunikationstechniken aufklären. So verstanden, ist Psychiatrie keine medizinische Disziplin, sondern Sozial- und Humanwissenschaft. Laut Szasz sind unerbetene psychiatrische Eingriffe wie Diagnose, Hospitalisierung und Behandlung nicht zu rechtfertigen (4). Andere Autoren wie Ronald Laing sehen in der Psychose einen je eigenen Sinn, etwa die Bewältigung unerträglicher Konfliktsituationen.
Reale Existenz versus Zuschreibung
Im Streit zwischen der Psychiatrie und ihren Kritikern geht es also darum, ob etwas wie Geisteskrankheit „real existiert“ (Edward Shorter) oder lediglich eine Zuschreibung durch die Gesellschaft ist („labeling“-Theorie, zum Beispiel David Rosenhan, 1973). Im Fall der Zuschreibung wird abweichendes, vor allem ärgerndes und störendes Verhalten mit dem Stigma der psychischen Krankheit belegt. Doch auch wenn man die Existenz psychischer Störung grundsätzlich bejaht, stellt sich die Frage, wodurch sie verursacht ist. Sind psychische Krankheiten Folge eines repressiven, kapitalistischen Systems oder lassen sich ursächliche genetische, somatische und soziale Faktoren identifizieren? Sieht man psychische Störung als Folge eines Systems, das einen Teil der Menschen unterdrückt, ergibt eine „Behandlung“ des Einzelnen keinen Sinn. In dieser Perspektive ist letztlich die ganze Gesellschaft krank, und einige, besonders wertvolle Individuen werden zu Symptomträgern. Am konsequentesten verfolgt diese Aufwertung schizophren Erkrankter der englische Psychiater David Cooper: Die soziale Etikettierung Betroffener beginnt in der Familie, im Verlauf sind sie gezwungen, dem Bild des Verrückten immer mehr zu entsprechen, bis schließlich ihre Aussonderung in der Anstalt gerechtfertigt erscheint. Dabei fungiert für Cooper die Familie als zentrale Vermittlungsinstanz für Unterdrückung und Ausbeutung in der kapitalistischen Gesellschaft. Doch abgesehen vom Heidelberger Sozialistischen Patientenkollektiv teilen auch führende kritische Psychiater Coopers Haltung nicht.
Aus den unterschiedlichen Einschätzungen der Ursachen psychischer Störungen ergeben sich unterschiedliche Behandlungsansätze. So stellt die kritische Psychiatrie den Angeboten der vorfindlichen Psychiatrie eine Reihe neuer Konzepte an die Seite. Die Therapeutische Gemeinschaft etwa nach Maxwell Jones will hierarchisches Gefälle abbauen und das ehedem starre Rollenverständnis verändern. Folgerichtig ersetzt Jones „Behandlung“ durch „soziales Lernen“. Für den Wirkungsbereich der Therapeutischen Gemeinschaft und deren Einbettung in ihre Umgebung gibt er den Begriff „Psychiatrie“ auf. Wie auch immer man nennt, was psychisch Kranken innerhalb oder außerhalb einer Einrichtung zuteil wird – ein Dilemma lässt sich kaum vermeiden: Werden Teile des gesellschaftlichen Lebens (Familie, Arbeit) als pathogen identifiziert, hilft es Betroffenen nicht, sich in einem „repressionsfreien“ Raum von den Strapazen und Zumutungen des Lebens draußen zu erholen und ihnen dann wieder ausgesetzt zu sein. Jones leitet aus dieser Erkenntnis die Notwendigkeit einer psychohygienischen Prophylaxe im Umfeld der Betroffenen ab.
Franco Basaglia kritisiert die „Institution der Gewalt“
Cooper und Laing gründen ein Netz von Wohngemeinschaften, deren Bewohner Alternativen zur üblichen Psychiatrie erproben. In Italien kritisiert Franco Basaglia die Psychiatrie als „Institution der Gewalt“, mit der das spätkapitalistische System neben Familie, Schule und Fabrik seine Herrschaft sichere. Doch fordert er, im Unterschied etwa zu Cooper, die psychopathologische Seite und die durch die Anstalt bedingte Regression streng zu trennen. Daraus folgt: Eine wissenschaftliche Krankheitstheorie ist erst möglich, wenn die Behandlung psychisch Kranker sich grundlegend geändert hat. Dabei plädiert Basaglia dafür, Aggressivität und Auflehnung der Patienten zuzulassen und therapeutisch fruchtbar zu machen. Das Sozialistische Patientenkollektiv (SPK), erste Patienten-Selbstorganisation Westeuropas, geht 1970 aus der psychiatrischen Ambulanz der Heidelberger Universität hervor und verbindet Anregungen von Therapeutischer Gemeinschaft, Antipsychiatrie und Studentenbewegung. Kein anderes antipsychiatrisches Modell gerät in einen derart unversöhnlichen Konflikt mit etablierter Psychiatrie, Gesundheitssystem und Staat. Es endet mit Festnahmen, Prozessen und Haftstrafen.
Kritik an der Antipsychiatrie kommt sowohl von Vertretern der Psychiatrie als auch von kritischen Psychiatern selbst. Johann Glatzel (2) etwa wendet ein, dass antipsychiatrische Krankheitsmodelle nicht erklären, warum bestimmte Menschen erkranken und andere nicht. Mit der Leugnung einer genetischen und somatischen Ursache führe man Elemente der überholten Degenerationshypothese wieder ein. Zudem verwässere die Antipsychiatrie-Bewegung den Schizophrenie-Begriff, indem sie „schizophren“ mit „abweichend“ gleichsetze. Weil Abweichung ein soziologisches und kein psychiatrisches Problem darstelle, sei Psychiatrie nurmehr angewandte Soziologie, der Psychiater werde zum „Soziater“. In einem „Nachruf“ sieht Karl Peter Kisker die in den „emanzipationssüchtigen sechziger Jahren“ entstandene Antipsychiatrie als „Lehrstück eines kulturpsychopathologischen Manierismus“. Richtig daran ist, dass die Antipsychiatrie-Bewegung eingebettet ist in die internationale Studentenbewegung sowie weltweite, häufig marxistisch inspirierte Bestrebungen von Menschen, sich von illegitimer Herrschaft und Unterdrückung zu befreien. Kritische Psychiater wie Jervis und Szasz halten die Idealisierung psychotisch Kranker als bessere Menschen und Revolutionäre für falsch (vgl. zum Beispiel die Grundsatzschrift des Sozialistischen Patientenkollektivs Heidelberg „Aus der Krankheit eine Waffe machen“ 1971). Dabei übersehe man Desintegration und Isolierung der Kranken. Jervis zufolge ist der Wahnsinn „Beispiel eines missglückten Versuchs der Rebellion gegen die Normalität“. Und laut Szasz verwechseln Antipsychiater wie Cooper „moralische Aufrichtung“ mit Heilung.
Bis in die 1960er Jahre besteht die Anstaltspsychiatrie mit ihren Missständen fort. Im internationalen Vergleich gibt es in Deutschland weniger psychiatrische Betten. Die meisten der 64 Landeskrankenhäuser haben davon deutlich mehr als 600, manche sogar mehr als 2 000. Teilstationäre Angebote und Rehabilitationseinrichtungen existieren nicht. Zwar haben auch Vertreter der vorfindlichen Psychiatrie Veränderungen angemahnt. Doch derart durchgreifende Änderungen, wie sie in der Folge der Psychiatrie-Enquete erfolgen, sind ohne die Antipsychiatrie-Bewegung schwer vorstellbar. Antipsychiatrische Kernthesen setzen sich nicht durch. Doch die Psychiatrie richtet heute ihren Blick neben genetischen und somatischen Faktoren auch auf das Umfeld Betroffener, bezieht Probleme wie „labeling“ und Stigmatisierung ein und hinterfragt ihre Diagnosen selbstkritisch. In der Terminologie formuliert man zurückhaltend und neutral, stellt Ressourcen heraus und sucht abwertende Zuschreibungen zu vermeiden. „Soteria“ (griech. Wohl, Bewahrung, Heil), eine stationäre Behandlung von Menschen in psychotischen Krisen, entsteht im Rahmen der Antipsychiatrie-Bewegung. Die erste Einrichtung gründet der US-amerikanische Psychiater Loren Mosher 1971. In Europa führt der Schweizer Psychiater Luciano Ciompi das Konzept ein. In Deutschland integrieren heute mehrere psychiatrische Kliniken Soteria-Elemente in die Akutbehandlung psychotisch Erkrankter.
1973 fragte der Schweizer Psychiater Christian Müller (3) führende kritische Psychiater, wie ihrer Ansicht nach die optimale psychiatrische Anstalt beschaffen sein müsse. Ihm zufolge war die Mehrheit von ihnen der Meinung, dass es weiterhin psychiatrische Institutionen geben werde. Heinz Schott (5) und Rainer Tölle fassen zusammen: „Die Psychiatrie erwies sich nicht als überflüssig, wohl aber als veränderungsbedürftig und veränderungsfähig.“
Zitierweise dieses Beitrags:
PP 2014; 12(11): 502–4
Anschrift des Verfassers
Dr. med. Christof Goddemeier,
Reichsgrafenstraße 15, 79102 Freiburg
https://www.aerzteblatt.de/


24. ONLINE-ARTIKEL ZUR PSYCHIATRIE-KRITIK

 

Familiengerichtliche Gutachten Kritisch prüfen Fehler finden

Du bist schockiert von deinem familiengerichtlichen Gutachten? Du denkst, da kann doch etwas nicht stimmen? Dann geht es dir, wie vielen anderen Eltern auch. Wer nicht, wie das Kaninchen vor der Schlange, wie gelähmt zur Untätigkeit erstarren möchte, braucht das nötige Wissen, um selber sein Gutachten überprüfen zu können. Die Frage stellt sich, welche Nachlässigkeiten vom Gutachter lassen sein Guhtachten lückenhaft und dadurch womöglich unbrauchbar werden? Für alle betroffenen Eltern, Großeltern, aber auch für Anwälte und Richter, bietet dieses Buch nützliche Hinweise für die Fehlersuche in familiengerichtlichen Gutachten. Ein Wissensschatz, den man immer wieder zur Hand nehmen kann.
Weitere nützliche Tips zu den ersten Schritten deiner Gutachtenüberprüfung findest du außerdem im Ratgeber:
"Hilfe zur Selbsthilfe, familiengerichtliche Gutachten unter der Lupe".


Familiengerichtliche Gutachten unter der Lupe: Hilfe zur Selbsthilfe

Schnelle Selbsthilfe mit Checkliste. Oft erkennen sich die Eltern im erstellten Familiengericht-Gutachten nicht wieder. Haben die Eltern bis dahin gedacht sie wären liebevolle, fürsorgliche Eltern, so müssen sie nun feststellen, dass der Gutachter sie zu nicht Erziehungsufähigen und sogar psychisch instabilen Menschen erklärt. Nach dem ersten Schock gelangen viele Eltern zu der Erkenntnis, dass sie das Gutachten angreifen wollen, da es nicht den Tatsachen entspricht. Ohne Wissen zur Thematik sind Eltern, die ihr Gutachten angreifen wollen ein "Tiger ohne Zähne". Anhand von Beispielen, welche Fehler ein Gutachter machen kann, gibt dieser Ratgeber Eltern eine Checkliste, um Fehler im Gutachten selbst zu finden.




Fehler in Gutachten erkennen: 2. Auflage

Fehler in Familienpsychologischen Gutachten erkennen, vermeiden und richtigstellen: Was einfach klingt, beherrschen viele Anwälte und Richter nicht. So wird der Sachverständige zum Richter und Missbrauch wie in Bad Kreuznach erst möglich. Dieses Buch des erfahrenen Juristen Michael Langhans zeigt in einfacher Sprache häufige Fehler in Gutachten auf, wie man sie erkennt und was man tun muss, um diese richtigzustellen - möglichst bevor falsche Beschlüsse gefasst werden. In Fortsetzung der Reihe Ratgeber Familienrecht setzt da an, wo „Wichtige Entscheidungen im Sorgerecht“ aufhört und vorder Amtshaftungsklage.Diese zweite Auflage ist erheblich erweitert worden und bespricht nun auch inhaltliche Fehler in Gutachten testspezifisch aus rechtlicher Sicht. Dabei bin ich insbesondere auf die Anregungen der Leserschaft eingegangen worden. Trotzdem ist es immer noch ein Buch, das an die Materie heranführt und kein psychologisch-rechtlicher Kommentar. Die Anregungen in diesem Buch helfen freilich, Fehler verhindern und solche aufzudecken, auch ohne ein rechtliches oder psychologisches Studium.


Psychologische Gutachten schreiben und beurteilen: Entspricht den deutschen und europäischen Richtlinien zur Erstellung psychologischer Gutachten

Wie schreibe ich ein psychologisches Gutachten? Welches Fachwissen benötige ich dafür? Wie übertrage ich die Fragestellung des Auftraggebers in Psychologische Fragen? Welche Fehlerquellen gibt es? Wie stelle ich die Informationen angemessen und verständlich dar? Wie beantworte ich allgemein verständlich die Fragestellung des Auftraggebers im Befund? Wie formuliere ich Vorschläge zum weiteren Vorgehen?
Schritt für Schritt Unterstützung durch Checklisten: 37 Checklisten helfen Psychologen bei der Erstellung des Gutachtens. 10 Checklisten helfen Fachfremden bei der Beurteilung der Verständlichkeit des Gutachtens. Neu in der 6. Auflage: EOD-Standards für psychologische Gutachten.
Beispielhaft: Kommentierte vollständige Beispielgutachten aus den Anwendungsgebieten Eignungsdiagnostik, Familienrecht, Strafrecht. Richtliniengemäß: Dieses Buch entspricht den „Richtlinien zur Erstellung psychologischer Gutachten“ der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen, den „Richtlinien für den diagnostischen Prozess“ der „European Association of Psychological Assessment“, den Anforderungen des BGH an Glaubhaftigkeitsgutachten.
"Der Mercedes der Gutachtenliteratur" (Prof. Jürgen Hoyer) - geschrieben für Anwälte, Richter, Gutachter, Eignungsdiagnostiker, Familienmediatoren, Psychologen.


Psychologische Gutachten im Familienrecht: Handbuch für die rechtliche und psychologische Praxis

Im familiengerichtlichen Verfahren werden häufig psychologische Sachverständige hinzugezogen, denn die gerichtliche Entscheidung muss auf einer möglichst zuverlässigen Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung basieren. Die Empfehlungen von Sachverständigen kommen vor allem dann zum Tragen, wenn Entscheidungen über die elterliche Sorge – vor allem hinsichtlich des Lebensmittelpunktes eines Kindes und im Falle einer Kindeswohlgefährdung – und über den Umgang eines Kindes mit einem Elternteil getroffen werden müssen. Immer wieder wird kritisiert, dass einerseits familienpsychologische Gutachten nicht den fachlich geforderten Qualitätsstandards entsprechen und andererseits ein fehlendes Verständnis der Richter für die gutachterlichen Ausführungen zu gravierenden Fehlentscheidungen mit schwerwiegenden Konsequenzen für die Betroffenen führen können. Eine Richterin und eine Psychologin erläutern die Anforderungen an psychologische Gutachten und die Herangehensweise im familiengerichtlichen Verfahren jeweils aus ihrer spezifischen Rolle und Perspektive. Dies beinhaltet u. a. die Darstellung des Verfahrensrechts und der einschlägigen materiell-rechtlichen Vorschriften sowie das Vorgehen des Sachverständigen im Rahmen der Begutachtung.


Erziehungsfähigkeitsgutachten - Russisch Roulette: Sachverständigengutachten im Familienrecht zu Sorgerecht und Umgang

Erziehungsfähigkeitsgutachten sind wie Russisch Roulette - sie sind gefährlich und das Ergebnis ist unvorhersehbar. Wer sich in einem Sorgerechtsverfahren oder einem Umgangsverfahren vor dem Familiengericht befindet und wem ein solches Sachverständigengutachten bevorsteht, der sollte sich unbedingt darauf vorbereiten und dieses Buch lesen. Denn über die Hälfte aller Erziehungsfähigkeitsgutachten sind nachweislich derart falsch, dass diese unverwertbar sind. Ohne die wissenschaftlichen Kriterien zu wahren, wird Kindeseltern von den Sachverständigen die Erziehungsfähigkeit abgesprochen oder gar eine nicht vorhandene Persönlichkeitsstörung bescheinigt. Dennoch werden diese Gutachten in der Praxis von den Familiengerichten ungeprüft zur Entscheidungsfindung herangezogen, mit der Folge, dass gravierende gerichtliche Entscheidungen ergehen, die zu einem Aufenthaltswechsel des Kindes oder dem Sorgerechtsentzug führen. Dies ist keine Seltenheit, sondern Realität. Die Autorin ist Rechtsanwältin und auf die Anfechtung von Erziehungsfähigkeitsgutachten spezialisiert. Sie weiß um die Gefahren von derartigen Gutachten und beschreibt in diesem Buch den genauen Ablauf der Erstellung von Erziehungsfähigkeitsgutachten, stellt die Grundlagen der Begutachtung dar und erläutert, wie sich vor derartigen Gutachten geschützt werden kann und wie diese angefochten werden können, damit Betroffene wieder handlungsfähig werden und sich und ihre Kinder vor den Folgen bewahren.


Psychologische Fragen und Explorationsleitfaden Familienrecht: Für das familienpsychologische Gutachten im Sorgerechtsverfahren

Häufig stellt sich für (angehende) Rechtspsycholog*innen die Frage, wie das erworbene umfangreiche theoretische Wissen im Bereich Familienrechtspsychologie zur Erstellung eines psychologischen Gutachtens ganz konkret in die Praxis umgesetzt werden kann. Eine Fülle an Literatur zur Theorie ist vorhanden. Es mangelt an konkreten Umsetzungsanschauungen für die gutachterliche Praxis. Dieses Praxisbuch enthält vollständig ausformulierte psychologische Fragen (Variablen) und einen zu ihnen korrespondierenden ausführlichen ausformulierten Leitfaden für die psychologischen Explorationen (entscheidungsorientierten Gespräche) von (mit) Kindeseltern im Sorgerechtsverfahren. Basierend auf dem Standardwerk und Vorgehen nach Westhoff & Kluck. Zur direkten praktischen Nutzung bei Explorationen für psychologische Sachverständige im übersichtlichen DIN A4 Format gestaltet.


Familienpsychologische Gutachten: Rechtliche Vorgaben und sachverständiges Vorgehen (C. H. Beck Familienrecht)

Werk
Das Werk befasst sich ausführlich mit der familienpsychologischen Begutachtung durch den gerichtlich bestellten Sachverständigen.
Es gliedert sich in die Hauptkapitel:
familiengerichtliches Verfahren
Familiengericht und Kindeswohl
formale Aspekte der familiengerichtlichen Beauftragung eines psychologischen Sachverständigen
die am familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Personen
gesetzliche Verpflichtungen, die das sachverständige Vorgehen regeln
Fragestellungen an den Sachverständigen
psychologische Fragen zur Einschätzung der Auswirkung von Risiko- und Schutzbedingungen des Kindes
Festlegung des diagnostischen Vorgehens
Rahmenbedingungen für die Auswahl psychodiagnostischer Verfahren
besondere Anforderungen an das sachverständige Handeln bei Familien unterschiedlicher Nationalität
schriftliche Ausführungen
die mündliche Anhörung
Qualitätssicherung der Sachverständigentätigkeit
Gutachtenkosten und Vergütung des Sachverständigen
Der Band bietet dem Sachverständigen das notwendige Verfahrenswissen zur Anfertigung eines Gutachtens, zu seinen Gestaltungsmöglichkeiten und zum diagnostischen Vorgehen.
Rechtsanwälten und Richtern ermöglicht dieses Werk, Gutachter und Gutachten zu prüfen und zu bewerten.
Vorteile auf einen Blick
umfassende Arbeitshilfe
kompakte Begutachtung
für alle beteiligten Berufsgruppen
Zur Neuauflage
Die 7. Auflage beinhaltet vor allem neueste wissenschaftliche Trends in der Begutachtung.
Daneben berücksichtigt sind die praktischen Auswirkungen zahlreicher gerichtlicher Entscheidungen auf die Begutachtung und vor allem auch die Abrechnung der Kosten.
Zielgruppe
Für Familienpsychologen, Fachpsychologen für Rechtspsychologie, psychologische Sachverständige, Anwälte, Richter.


Psychologische Gutachten im Familienrecht: Handbuch für die rechtliche und psychologische Praxis

Im familiengerichtlichen Verfahren werden häufig psychologische Sachverständige hinzugezogen, denn die gerichtliche Entscheidung muss auf einer möglichst zuverlässigen Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung basieren. Die Empfehlungen von Sachverständigen kommen vor allem dann zum Tragen, wenn Entscheidungen über die elterliche Sorge – vor allem hinsichtlich des Lebensmittelpunktes eines Kindes und im Falle einer Kindeswohlgefährdung – und über den Umgang eines Kindes mit einem Elternteil getroffen werden müssen. Immer wieder wird kritisiert, dass einerseits familienpsychologische Gutachten nicht den fachlich geforderten Qualitätsstandards entsprechen und andererseits ein fehlendes Verständnis der Richter für die gutachterlichen Ausführungen zu gravierenden Fehlentscheidungen mit schwerwiegenden Konsequenzen für die Betroffenen führen können. Eine Richterin und eine Psychologin erläutern die Anforderungen an psychologische Gutachten und die Herangehensweise im familiengerichtlichen Verfahren jeweils aus ihrer spezifischen Rolle und Perspektive. Dies beinhaltet u. a. die Darstellung des Verfahrensrechts und der einschlägigen materiell-rechtlichen Vorschriften sowie das Vorgehen des Sachverständigen im Rahmen der Begutachtung.


Psychologische Sachverständigengutachten im Familienrecht: Grundlagen | Qualitätsstandards | Mustergutachten

Praktiker aus Justiz, Anwaltschaft, Jugendämtern und Verfahrensbeistandschaft müssen sich mit Gutachten auseinandersetzen, die in problematischen Familienkonstellationen durch psychologische Sachverständige erstellt werden. Das neu überarbeitete und erweiterte Handbuch vermittelt Grundlagen und Kriterien, um Qualität, Verwertbarkeit, Wissenschaftlichkeit und Neutralität dieser Gutachten beurteilen zu können, und erläutert die möglichen Auswirkungen auf das Kindeswohl. Viele Fallbeispiele sowie ein ausführliches Mustergutachten sorgen für die uneingeschränkte Praxistauglichkeit des Werkes. Ein bewährtes, außergewöhnlich nützliches Arbeitsmittel, gut und verständlich verfasst von einer Expertin auf dem Gebiet der familienpsychologischen Begutachtung.


Arbeitsbuch familienpsychologische Gutachten

Zum Werk Das Arbeitsbuch ist die Summe der praktischen Erfahrungen und des familienforensischen Wissens der Autorinnen und Autoren bei der Begutachtung seit nun mehr als 35 Jahren. Es ermöglicht bei der Anwendung bereits ein durchschnittlich qualitatives Handeln, das über die bisherigen Mindestanforderungen an Erstellung und Ausarbeitung von Gutachten hinausgeht und im Wesentlichen auch die Standards, welche von der Deutschen Gesellschaft für Psychologie erstellt worden sind, nahezu vollständig erfüllt. Weiter finden sich Hilfsmittel wie Explorationsleitfäden, Anschreibenmuster und vielerlei praktische Hinweise eingefügt, die es der Sachverständigen und dem Sachverständigen erleichtern sollen, eine konkrete Begutachtung durchzuführen. Das Arbeitsbuch ist als praktische Ergänzung gedacht zu den familienpsychologischen Werken wie etwa Salzgeber: Familienpsychologische Gutachten. Ein ausführliches Sachverzeichnis ermöglicht den schnellen, gezielten Zugriff. Vorteile auf einen Blick
übersichtlich und verständlich aufbereitet
im großen Format
mit vielen Mustern und Arbeitshilfen
Zur Neuauflage Die 2. Auflage greift aktuelle rechtliche Entwicklungen sowie Trends der Begutachtung und des Aufbaus von Gutachten auf und bietet neue Hinweise und praktische Tipps für die Umsetzung. Zielgruppe Für Psychologinnen und Psychologen, insbesondere (angehende) Fachpsychologinnen und Fachpsychologen für Rechtspsychologie.



Siehe auch: