AKTUELLES:
Versuchte Instrumentalisierung
einer familienpsychologischen
forensischen Sachverständigen
aus 97318 Kitzingen
in aktuellen NS- und Rechtsextremismusverfahren
beim Amtsgericht Mosbach
Seiteninhalt:
- Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS- und Rechtsextremismus-Verfahren
- Amtsseitige Verknüpfung von NS-Verfahren mit Familienrechtsverfahren beim Amtsgericht Mosbach
- Wiederholte Beauftragung der Forensischen Sachverständigen aus Kitzingen unter versuchter Instrumentalisierung
- Amtsgerichtlicher Auftrag an die Forensische Sachverständige aus Kitzingen, die Erziehungsfähigkeit des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach zu diskreditieren
- Amtsgerichtlicher Auftrag an die Forensische Sachverständige aus Kitzingen, die psychische Gesundheit des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach zu diskreditieren
- Vom Amtsgericht Mosbach gegenüber der Forensischen Sachverständigen aus Kitzingen kritisierte NS- und Rechtsextremismus-Verfahren des Antragstellers aus dem Zeitraum um 2022
- Vom Amtsgericht Mosbach gegenüber der Forensischen Sachverständigen aus Kitzingen kritisierte NS- und Rechtsextremismus-Verfahren des Antragstellers aus dem Zeitraum um 2008
- Instrumentalisierung der Forensischen Sachverständigen aus Kitzingen unter wahrheitswidrigen Falschaussagen vor dem Amtsgericht Mosbach
- Stellungnahme der Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten Forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zum Versuch sich durch das Amtsgericht instrumentalisieren zu lassen
1. Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS-Verfahren
In der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022, teilt das Amtsgericht Mosbach die Rechtsauffassung mit, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, was entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022 sowie entgegen der Rechtsauffassung des Urteils am 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit
der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.
1.) Unsachgemäße und nicht ordnungsgemäße Bearbeitung von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren entgegen der geltenden BRD-Strafprozessordnung unter 6F 2/22 und 6F 9/22:
2.) Der Antragsteller von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren erhebt Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen gegen den fallverantwortlichen Spruchkörper u.a. zum Umgang mit den beim Amtsgericht Mosbach beantragten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren.
Siehe auch:
- Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Spruchkörper des Amtsgerichts Mosbach In NS-Verfahren >>>
- Anhörungsrügen gegen Spruchkörper des Amtsgerichts Mosbach In NS-Verfahren >>>
3.) Diskreditierung der psychischen Gesundheit und der Erziehungsfähigkeit des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach als amtsseitige Reaktion des fallverantwortlichen Spruchkörpers beim Amtsgericht Mosbach auf die vorhergehenden Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS-Verfahren.
Siehe dazu auch:
- Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS-Verfahren >>>
- Gelungene Instrumentalisierung von familienpsychologischen Sachverständigen >>>
- Beauftragung einer Psychiatrischen Begutachtung des Antragstellers von NS-Verfahren >>>
- Sachverständige und Gutachter aus Kitzingen im Verhältnis zum Nationalsozialismus und Rechtsextremismus >>>
Juristen und Sachverständige: Der Diskurs um die rechtliche Ausgestaltung des Verfahrens mit Sachverständigen während der Zeit des Deutschen Reiches ... Schriften zur Rechtsgeschichte, Band 19)
Als sich der Gesetzgeber anschickte, ein einheitliches Zivil- und Strafprozeßrecht für das gesamte Deutsche Reich zu schaffen, fand er die Lehre vom Verfahren mit Sachverständigen als buntes Konglomerat juristischer Meinungsstände vor. Die Sachverständigen selbst blieben bei der Kodifikation der neuen Prozeßordnungen weitgehend ausgeschlossen. Erst nach Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze entwickelte sich allmählich ein interdisziplinäres Zusammenwirken auf rechtspolitischem und -dogmatischem Gebiet. In der Zeit des Nationalsozialismus fand von politischer Seite eine formale Neubewertung des Sachverständigen als sogenannte „Rechtswahrer“ neben dem Juristen statt. Die Studie zeichnet die Entwicklung von 1871 bis 1945 nach.
Siehe dazu auch:
- Rechtsprechung zur Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten und Gerichtsbeschlüssen
- Beantragte NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS-Verfahren >>>
- Petition beim Landtag Baden-Württemberg zur Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts >>>
- Verfassungsbeschwerden zu Nationalsozialistischem-Unrecht und Nationalsozialistischen-Verbrechen beim Bundesverfassungsgericht >>>
- Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach in NS- und Rechtsextremismus-Verfahren >>>
- Verfahrensstrategien in den beim Amtsgericht Mosbach beantragten NS-Verfahren >>>
- Amtsseitig offizielle Verknüpfung von Familienrechtsverfahren mit NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Versuchte Instrumentalisierung von psychologischen Sachverständigen beim Amtsgericht Mosbach >>
- Gelungene Instrumentalisierung von familienpsychologischen Sachverständigen beim AG MOS >>>
- Beauftragung einer psychiatrischen Begutachtung des Antragstellers durch das Amtsgericht Mosbach in NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Sachverständige und Gutachter aus Kitzingen im Verhältnis zum Nationalsozialismus >>>
- Nazi-Beleidigungen und Vergleiche : International und innerstaatlich >>>
- Nazi-Beleidigungen und Vergleiche : Nazi-Jäger-Anwendung >>>
- Nazi-Jäger und ihre Aktivitäten >>>
2. Amtsseitige Verknüpfung von NS-Verfahren mit Familienrechtsverfahren beim Amtsgericht Mosbach
Mit der Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 verknüpft das Amtsgericht Mosbach die vom Antragsteller initiierten Verfahren zur Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen, die das Amtsgericht Mosbach nicht bearbeiten will (Siehe Kapitel 1 auf dieser Seite), sondern laut Mitteilung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 getrennt von der Akte in einem Sonderband anlegen will, jedoch dann wiederum selbst mit den familienrechtlichen Sorge- und Umgangsrechtsverfahren des Antragstellers, in denen der Antragsteller, wie vom Amtsgericht Mosbach in der Beschlussfassung unter 6F 211/21 am 23.12.2021 dokumentiert, unter wahrheitswidrigen Aussagen als angeblicher Rassist mit der Unterstellung von rassistischem Denken und Handeln dargestellt wird.
Amtsseitige Verknüpfung von den beantragen NS- und Rechtsextremismusverfahren mit den Sorgrrechtsverfahren des Antragstellers unter 6F 9/22:
Siehe dazu auch:
- Rechtsprechung zur Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten und Gerichtsbeschlüssen
- Beantragte NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS-Verfahren >>>
- Petition beim Landtag Baden-Württemberg zur Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts >>>
- Verfassungsbeschwerden zu Nationalsozialistischem-Unrecht und Nationalsozialistischen-Verbrechen beim Bundesverfassungsgericht >>>
- Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach in NS- und Rechtsextremismus-Verfahren >>>
- Verfahrensstrategien in den beim Amtsgericht Mosbach beantragten NS-Verfahren >>>
- Amtsseitig offizielle Verknüpfung von Familienrechtsverfahren mit NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Versuchte Instrumentalisierung von psychologischen Sachverständigen beim Amtsgericht Mosbach >>
- Gelungene Instrumentalisierung von familienpsychologischen Sachverständigen beim AG MOS >>>
- Beauftragung einer psychiatrischen Begutachtung des Antragstellers durch das Amtsgericht Mosbach in NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Sachverständige und Gutachter aus Kitzingen im Verhältnis zum Nationalsozialismus >>>
- Nazi-Beleidigungen und Vergleiche : International und innerstaatlich >>>
- Nazi-Beleidigungen und Vergleiche : Nazi-Jäger-Anwendung >>>
- Nazi-Jäger und ihre Aktivitäten >>>
3. Wiederholte Beauftragung der Forensischen Sachverständigen aus Kitzingen unter versuchter Instrumentalisierung
Während das Amtsgericht Mosbach unter 6F 211/21 (ABR-eA) zunächst die Erziehungsfähigkeit des Antragstellers EINERSEITS als angeblicher Rassist einerseits zunächst in Zweifel zog, will das Amtsgericht Mosbach nunmehr aber unter 6F 202/21 (SR) die Erziehungsfähigkeit und psychische Gesundheit des Antragstellers ANDERERSEITS als angeblicher sogenannter Nazi-Jäger in Frage stellen lassen. Ausführen soll dies eine vom Amtsgericht Mosbach beauftragte familienpsychologische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, die vom Amtsgericht Mosbach in ein und demselben Verfahren 6F 202/21 zwei Mal hintereinander beauftragt wird, die psychische Gesundheit und Erziehungsfähigkeit des Antragstellers zu überprüfen, wobei die erste Begutachtung im Ergebnis keinerlei Probleme mit der psychischen Verfassung und Erziehungsfähigkeit des Antragstellers ergab.
Amtsseitig beabsichtigte Diskreditierung der psychischen Gesundheit und Erziehungsfähigkeit des Antragstellers von NS-Verfahren:
Im gerichtlich bestellten Gutachten sind die konkreten Aussagen des familienpsychologischen Sachverständigengutachtens zur psychischen Verfassung des KVs vom 07.04.2022 zu Aktz: 6F 211/21 und 6F 202/21 beim Amtsgericht-Familiengericht Mosbach auf Seite 79, Abs.2, wie folgt :
„3.6 Erkenntnisse aus testpsychologischer Untersuchungen. Vorab kann gesagt werden, dass sich der anfängliche Verdacht auf Vorliegen einer psychischen Erkrankung oder problematischen Persönlichkeitsakzentuierung beim KV, welches ein aggressives, körperlich oder psychisch übergriffiges Verhalten in Beziehungen begünstigt, testpsychlogisch nicht bestätigt werden konnte. Es ergaben sich daneben keine Hinweise auf Beantwortung nach sozialer Erwünschtheit und damit willentliche oder unwillentliche Manipulation der Ergebnisse.
Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ist der KV eine Person mit höherer sozialer Verantwortung und Gewissen, als der Durchschnitt, die auf die Sorgen anderer eingehen kann und motiviert ist, zu helfen, zu trösten und zu pflegen.“
Beglaubigte Abschrift
VOM
Amtsgericht Mosbach
Mosbach, 17.08.2022
6 F 202/21
Verfügung
In Sachen
*** wg. Elterl. Sorge (Ri)
In Vorbereitung des für den 13.09.2022 anberaumten Termins, weist das Gericht darauf hin, dass es im Rahmen von Internetrecherchen aufgrund der wiederholten Freigabeerklärung zur Veröffentlichung der jeweiligen Eingaben des Vaters in den unzähligen Eingaben im Verfahren 6 F 9/22, seit dem letzten Termin am 25.04.2022, sowohl nach der vom Vater benannten Internetseite www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.info als auch unter dem Namen des Vaters im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes recherchiert hat. Hierbei ist das Gericht auf den in der Anlage beigefügten Artikel der Nordwestzeitung vom 23.04.2008 gestoßen.
Die im Verfahren 6 F 9/22 eingereichten Eingaben sind im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes auch im vorliegenden Verfahren gerade im Hinblick auf die Frage der psychischen Gesundheit des Vaters von Relevanz, auch wenn sie in der Sache selbst mit dem Verfahrensgegenstand Umgang und elterliche Sorge in keinerlei Zusammenhang stehen.
Das Gericht weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, den Vater psychiatrisch begutachten zu lassen. Vorab wird das Gericht eine ergänzende Stellungnahme der Sachverständigen bis zum Termin einholen, im Hinblick auf ihre Einschätzung betreffend die erfolgten Eingaben des Vaters im Verfahren 6 F 9/22 und der Frage der Notwendigkeit einer psychiatrischen Begutachtung zur Beurteilung der Erziehungsfähigkeit. Die Sachverständige hatte bereits nach Erteilung des Gutachtensauftrages darauf hingewiesen, dass sich nach Aktenlage Anhaltspunkte hierfür ergeben könnten, welche sich dann im Rahmen der Exploration nicht bestätigt hatten. Die unzähligen nicht im Zusammenhang mit den Verfahrensgegenständen stehenden Eingaben sind erst nach Übersendung des Gutachtens zur Stellungnahme und nach dem letzten Termin am 25.04.2022 in 6 F 9/22 erfolgt, sodass unklar ist, ob und inwieweit die bisherige Entwicklung der Verfahren betreffend die Eingaben des Vaters die Erziehungsfähigkeit des Vaters tangieren.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme zu den erteilten Hinweisen bis 07.09.2022.
***
Richterin am Amtsgericht
Beglaubigt
Mosbach, 18.08.2022
***
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt
ohne Unterschrift gültig
KOMMENTAR: Die Sachverhaltserforschung, -aufklärung und -ermittlung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen in der juristischen Aufarbeitung ist in öffentlichem Interesse. Siehe auch:
Siehe dazu auch:
- Rechtsprechung zur Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten und Gerichtsbeschlüssen
- Beantragte NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS-Verfahren >>>
- Petition beim Landtag Baden-Württemberg zur Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts >>>
- Verfassungsbeschwerden zu Nationalsozialistischem-Unrecht und Nationalsozialistischen-Verbrechen beim Bundesverfassungsgericht >>>
- Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach in NS- und Rechtsextremismus-Verfahren >>>
- Verfahrensstrategien in den beim Amtsgericht Mosbach beantragten NS-Verfahren >>>
- Amtsseitig offizielle Verknüpfung von Familienrechtsverfahren mit NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Versuchte Instrumentalisierung von psychologischen Sachverständigen beim Amtsgericht Mosbach >>
- Gelungene Instrumentalisierung von familienpsychologischen Sachverständigen beim AG MOS >>>
- Beauftragung einer psychiatrischen Begutachtung des Antragstellers durch das Amtsgericht Mosbach in NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Sachverständige und Gutachter aus Kitzingen im Verhältnis zum Nationalsozialismus >>>
- Nazi-Beleidigungen und Vergleiche : International und innerstaatlich >>>
- Nazi-Beleidigungen und Vergleiche : Nazi-Jäger-Anwendung >>>
- Nazi-Jäger und ihre Aktivitäten >>>
4. Amtsgerichtlicher Auftrag an die Forensische Sachverständige aus Kitzingen, die Erziehungsfähigkeit des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach zu diskreditieren
Erneut, wie schon zuvor, nunmehr in der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach vom 17.08.2022, soll die familienpsychologische Sachverständige einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Kitzingen das zweite Mal hintereinander in demselben Verfahren seitens Verfahrensbeteiligter dahingehend instrumentalisiert werden, um den Antragsteller von NS-Verfahren als unzurechnungsfähig erklären zu lassen bzw. ihm unterstellte psychische Erkrankungen zu zuschreiben, um dann damit die privaten Sorge- und Umgangsrechtsverfahren des Antragstellers über das Kriterium seiner in Frage gestellten Erziehungsfähigkeit zu beeinflussen und zu manipulieren. Und dies laut Beauftragung des Amtsgerichts Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 :
- unter Bezugnahme auf einen einzigen Online-Zeitungsartikel zur Person des Antragstellers von NS-Verfahren, der vor 14 Jahren in 2008 erschienen ist.
- unter Bezugnahme auf die Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers von NS-Verfahren aus dem Zeitraum vor 14 Jahren um 2008
- unter Bezugnahme auf die Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers von NS-Verfahren aus dem gegenwärtigen Zeitraum um 2022
Das Amtsgericht Mosbach erlässt diese Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 zum Nachteil des Antragstellers nachdem die beauftragte familienpsychologische Sachverständige aus Kitzingen in einer vorhergehenden Akten- und Inhaltsanalyse im anhängigen Verfahrenscluster beim Amtsgericht-Familiengericht Mosbach Kenntnis davon erlangen konnte, dass Verfahrensbeteiligte verschiedene ehrverletzende, berufsschädigende Behauptungen und Unterstellungen gegenüber dem Antragsteller in ihren Eingaben an das Amtsgericht Mosbach machen, um die anhängigen Sorge- und Umgangsrechtsverfahren zu beeinflussen und zu manipulieren wie: angeblich sei der Antragsteller ein Rassist; würde angeblich Kinder entführen; habe angeblich Falschaussagen gemacht, um sich Zugang und Aufenthalt in einer Männergewaltschutzeinrichtung unrechtmäßig zu erschleichen; sei angeblich unzurechnungsfähig bzw. psychisch erkrankt; sei angeblich ein Alkoholiker; würde angeblich kontinuierlich öffentlich masturbieren; habe angeblich das vollgestillte Baby überfüttert, etc.
Zwangssterilisation in Bonn (1933-1945): Die medizinischen Sachverständigen vor dem Erbgesundheitsgericht (Rechtsgeschichtliche Schriften, Band 20)
Zur nationalsozialistischen Rassenideologie gehörte es, vermeintlich erbkranke Menschen an der Fortpflanzung zu hindern. Um ihre zwangsweise vorgenommene Sterilisation zu legitimieren, erließen die Machthaber am 1. Januar 1934 das »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« und errichteten Erbgesundheitsgerichte. Vor diesen Gerichten übten medizinische Sachverständige großen Einfluss auf das Verfahren aus: Sie waren es häufig, die den »Erbkrankverdächtigen« anzeigten, seine Sterilisation beantragten und das Gutachten abgaben, das nach den »Erfahrungen der ärztlichen Wissenschaft« Auskunft darüber geben sollte, ob der »Erbkrankverdächtige« tatsächlich erbkrank war. Das Buch kommt zu dem erschreckenden Ergebnis, dass die Gutachten der Bonner Sachverständigen keineswegs dem damaligen medizinischen Kenntnisstand entsprachen, sondern oberflächlich und tendenziös gehalten waren. Gleichwohl legte das Bonner Erbgesundheitsgericht die gutachtliche Diagnose der Sachverständigen in über 90 % der untersuchten 519 Fälle seinem Urteil zugrunde, ohne dass sich die Betroffenen dagegen erfolgreich zur Wehr setzen konnten.
Die Unterstellung zu einer angeblichen Problematik mit der psychischen Verfassung des KVs unternimmt das hier fallzuständige und fallverantwortliche Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis Mosbach dabei in seiner eigenen Stellungnahme an das Familiengericht Mosbach unter 6F 211/21 und 6F 202/21 vom 21.06.2022 ohne jede Hinweise, ohne Begründung und ohne Belege, während aber die hier fallzuständige und fallverantwortliche involvierten Fachstelle des Jugendamtes Neckar-Odenwaldkreis Buchen und Mosbach beim Landratsamt Mosbach zuvor nachweisbar per Aktenlagen und Verfahrensanalysen im gesamten anhängigen Verfahrenscluster die konkreten Informationen und Sachverhalte zu psychischen Erkrankungen und psychotherapeutischen Behandlungen der KM nachweisbar in ihren eigenen Berichten und Stellungnahmen an das Gericht unterdrückt hatten. Diese Sachverhalte werden dann erst wieder im familienpsychologischen Sachverständigengutachten vom 07.04.2022 zu Aktz: 6F 211/21 und 6F 202/21
in einem Umfang von über hundert Seiten seitens der gerichtlich beauftragten Forensischen Sachverständigen aus Kitzingen thematisiert.
Das hier fallzuständige und fallverantwortliche Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis Mosbach verweigert in ihrer eigenen Stellungnahme an das Familiengericht Mosbach unter 6F 211/21 und 6F 202/21 vom 21.06.2022 öffentlich nachweisbar jede konstruktive, fachliche und sachliche Auseinandersetzung mit einem familienpsychologischen Sachverständigengutachten in einem Umfang von über hundert Seiten vom 07.04.2022 zu Aktz: 6F 211/21 und 6F 202/21 beim AG/FG MOS in seiner eigenen Eingabe an das Familiengericht Mosbach unter 6F 202/21 und 6F 202/21 vom 21.06.2021 entgegen den Vorgaben einer fachlichen und sachlichen Bearbeitung von gerichtlich bestellten Gutachten.
Während das hier fallzuständige und fallverantwortliche Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis Mosbach in seiner eigenen Stellungnahme an das Familiengericht Mosbach unter 6F 211/21 und 6F 202/21 vom 21.06.2022 öffentlich nachweisbar ohne jede Hinweise, ohne Begründung und ohne Belege, dem hier antragstellenden KV eine angebliche Problematik mit seiner psychischen Verfassung unterstellt, unterdrückt aber gleichzeitig hier das fallzuständige und fallverantwortliche Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach und 6F 202/21 vom 21.06.2021 entgegen den Vorgaben einer fachlichen und sachlichen Bearbeitung von gerichtlich bestellten Gutachten die konkreten Aussagen des familienpsychologischen Sachverständigengutachtens zur psychischen Verfassung des KVs vom 07.04.2022 zu Aktz: 6F 211/21 und 6F 202/21 beim Familiengericht Mosbach auf Seite 79, Abs.2, wie folgt :
„3.6 Erkenntnisse aus testpsychologischer Untersuchungen. Vorab kann gesagt werden, dass sich der anfängliche Verdacht auf Vorliegen einer psychischen Erkrankung oder problematischen Persönlichkeitsakzentuierung beim KV, welches ein aggressives, körperlich oder psychisch übergriffiges Verhalten in Beziehungen begünstigt, testpsychlogisch nicht bestätigt werden konnte. Es ergaben sich daneben keine Hinweise auf Beantwortung nach sozialer Erwünschtheit und damit willentliche oder unwillentliche Manipulation der Ergebnisse.
Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ist der KV eine Person mit höherer sozialer Verantwortung und Gewissen, als der Durchschnitt, die auf die Sorgen anderer eingehen kann und motiviert ist, zu helfen, zu trösten und zu pflegen.“
Das Amtsgericht Mosbach erlässt diese Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 zum Nachteil des Antragstellers nachdem die anderen Verfahrensbeteiligten immer wieder Zéugen in ihren Eingaben an das Amtsgericht Mosbach anführen, die viele schlechte Sachen über den Antragsteller auszusagen haben, die dann aber niemals in den Anhörungen und Verhandlungen vor dem Amtsgericht Mosbach erscheinen, um vom Antragsteller vor Gericht zu ihren Aussagen befragt zu werden.
Das Amtsgericht Mosbach erlässt diese Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 zum Nachteil
des Antragstellers nachdem andere Verfahrensbeteiligten zunächst eine Fristverlängerung beim Amtsgericht Mosbach beantragen und dann aber anschließend keinerlei konstruktiven Sachvortrag in der Auseinandersetzung mit dem über hundert Seiten umfassenden familienpsychologischen Sachverständigengutachten an das Amtsgericht Mosbach gemacht haben.
Das Amtsgericht Mosbach erlässt diese Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 zum Nachteil
des Antragstellers nachdem andere Verfahrensbeteiligte sich in ihren Eingaben beim Amtsgericht Mosbach beschweren, dass Ihnen das familienpsychologische Sachverständigengutachten nicht gefällt und dass sie dessen Inhalt und Schlußfolgerungen nicht teilen wollen. !!! Nachdem die gerichtlich bestellte Forensische Sachverständigen aus Kitzingen und ihr familienpsychologisches Sachverständigengutachten, von der KM-Verfahrenspartei am 22.06.2022 gerichtsbekannt und aktenkundig kritisiert und ihr mangelnde Professionalität unterstellt wurde, weil sie sich in ihrem Gutachten vom 07.04.2022 zu Aktz: 6F 211/21 und 6F 202/21 zuvor für den Lebensmittelpunkt des Kindes eher beim Vater ausgesprochen hatte, beauftragt das Amtsgericht-Familiengericht Mosbach am 17.08.2022 sodann, ein zweites Mal hintereinander dieselbe familienpsychologische Sachverständige in ein und demselben Verfahren, um von ihr eine Neubewertung ihrer Schlussfolgerungen aus ihrem Gutachten und eine neue Bewertung bezüglich der elterlichen Sorgerechtsbefähigung vornehmen zu lassen. !!!
Das Amtsgericht Mosbach erlässt diese Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 zum Nachteil
des Antragstellers nachdem andere Verfahrensbeteiligte gegenüber dem Amtsgericht Mosbach in ihren Eingaben behauptet haben, der Antragsteller habe angeblich die familienpsychologische Sachverständige manipuliert und deswegen müsse ein neues familienpsychologisches Gutachten durch das Amtsgericht Mosbach in Auftrag gegeben werden. Wenn dem tatsächlich so ein sollte, steht natürlich die Professionalität der betreffenden familienpsychologischen Sachverständigen in Frage und es müsste tatsächlich ein neues familienpsychologisches Gutachten mit einer neuen Sachverständigenanfrage in Auftrag gegeben werden.
Das Amtsgericht Mosbach erlässt diese Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 zum Nachteil
des Antragstellers nachdem andere Verfahrensbeteiligte gegenüber dem Amtsgericht Mosbach in ihren Eingaben öffentlich nachweisbar wahrheitswidrig behauptet haben, dass der Antragsteller angeblich wohnungs- und arbeitslos gewesen sei, um damit den Umgangsboykott und die Umgangsbeeinträchtigungen eines unbegleiteten Umgangs mit dem Kind zu begründen.
Das Amtsgericht Mosbach erlässt diese Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 zum Nachteil des Antragstellers nachdem andere Verfahrensbeteiligte gegenüber dem Amtsgericht Mosbach in ihren Eingaben öffentlich nachweisbar den Antragsteller wegen Erkrankung verfassungswidrig diskriminieren, um damit gezielt Umgangs- und Sorgerechtsverfahren zu beeinflussen und zu manipulieren.
Siehe dazu auch:
- Rechtsprechung zur Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten und Gerichtsbeschlüssen
- Beantragte NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS-Verfahren >>>
- Petition beim Landtag Baden-Württemberg zur Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts >>>
- Verfassungsbeschwerden zu Nationalsozialistischem-Unrecht und Nationalsozialistischen-Verbrechen beim Bundesverfassungsgericht >>>
- Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach in NS- und Rechtsextremismus-Verfahren >>>
- Verfahrensstrategien in den beim Amtsgericht Mosbach beantragten NS-Verfahren >>>
- Amtsseitig offizielle Verknüpfung von Familienrechtsverfahren mit NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Versuchte Instrumentalisierung von psychologischen Sachverständigen beim Amtsgericht Mosbach >>
- Gelungene Instrumentalisierung von familienpsychologischen Sachverständigen beim AG MOS >>>
- Beauftragung einer psychiatrischen Begutachtung des Antragstellers durch das Amtsgericht Mosbach in NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Sachverständige und Gutachter aus Kitzingen im Verhältnis zum Nationalsozialismus >>>
- Nazi-Beleidigungen und Vergleiche : International und innerstaatlich >>>
- Nazi-Beleidigungen und Vergleiche : Nazi-Jäger-Anwendung >>>
- Nazi-Jäger und ihre Aktivitäten >>>
5. Amtsgerichtlicher Auftrag an die Forensische Sachverständige aus Kitzingen, die psychische Gesundheit des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach zu diskreditieren
Erneut, wie schon zuvor, nunmehr in der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach vom 17.08.2022, soll die familienpsychologische Sachverständige einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, das zweite Mal hintereinander in demselben Verfahren seitens Verfahrensbeteiligter dahingehend instrumentalisiert werden, um den Antragsteller von NS-Verfahren als unzurechnungsfähig erklären zu lassen bzw. ihm unterstellte psychische Erkrankungen zu zuschreiben, um dann damit die vom Antragsteller initiierten NS- und Rechtsextremismusverfahren mit dem Kriterium seiner in Frage psychischen Gesundheit zu beeinflussen und zu manipulieren. Und dies laut Beauftragung des Amtsgerichts Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 :
- unter Bezugnahme auf einen einzigen Online-Zeitungsartikel zur Person des Antragstellers von NS-Verfahren, der vor 14 Jahren in 2008 erschienen ist.
- unter Bezugnahme auf die Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers von NS-Verfahren aus dem Zeitraum vor 14 Jahren um 2008
- unter Bezugnahme auf die Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen des Antragstellers von NS-Verfahren aus dem gegenwärtigen Zeitraum um 2022
Das Amtsgericht Mosbach erlässt diese Verfügung vom 17.08.2022 zum Nachteil des Antragstellers von NS-Verfahren nachdem dieser Antragsteller offiziell nachweisbar seit dem 10.08.2022 begonnen hatte, konkret NS-Verbrechen in Mosbach und im Landkreis Mosbach öffentlich und gerichtlich zu thematisieren. Dazu zählen u. a. in Mosbach selbst und im Landkreis Mosbach die NS-Judenverfolgung, NS-Verfolgung der Sinti und Roma, Nazi-Euthanasie, NS-Zwangssterilisierungen, Nazi-Konzentrationslager und NS-Zwangsarbeit.
Das Amtsgericht Mosbach erlässt diese Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 mit der Beauftragung einer familienpsychologischen Sachverständigen aus Kitzingen, um anhand eines Ereignisses in 2008 die heutige Zurechnungsfähigkeit und psychische Gesundheit des Antragstellers 14 Jahre später in seinen beim Amtsgericht Mosbach beantragten NS- und Rechtsextremismusverfahren in Frage stellen zu lassen.
Insbesondere der Rassismusvorwurf gegenüber dem Antragsteller im anhängigen Verfahrenscluster beim Familiengericht Mosbach ist hier im direkten Wirkungszusammenhang mit den NS- und Rechtsextremismusverfahren des Antragstellers beim Amtsgericht Mosbach von besonderer Relevanz, wie die Ausführungen im Folgenden aufzeigen werden.
Angeblich habe der deutsche Antragsteller von NS-Verfahren der afrikanischen KM, wie das Amtsgericht Mosbach in seinem Beschluss vom 23.12.2021 unter 6F 211/21 und 6F 202/21 dokumentiert, Kontakt zu Freunden und Familie im rassistischen versklavenden Sinne verboten, während aber in der sozialen Realität der Antragsteller öffentlich nachweisbar von Mai 2020 bis November 2021 über 8.000 Euro Telefonrechnungen für Telefonate in das Heimatland in Afrika eben dieser KM bezahlt hat und während der Antragsteller öffentlich nachweisbar eben dieser KM mehrere Tausend Euro von seinem Einkommen und Sparvermögen für internationale Geldtransfers über Western Union und MoneyGram in das Heimatland in Afrika bezahlt hat.
Angeblich habe der deutsche Antragsteller von NS-Verfahren der afrikanischen KM, wie das Amtsgericht Mosbach in seinem Beschluss vom 23.12.2021 unter 6F 211/21 und 6F 202/21 dokumentiert, Bildung und Arbeit im rassistischen versklavenden Sinne verweigert, während der Antragsteller aber in der sozialen Realität öffentlich nachweisbar eben dieser KM drei Integrationskurse an der VHS in Buchen und zusätzliche Lernmaterialien bezahlt hat; während der Antragsteller sich öffentlich nachweisbar gegen die Bildungsbenachteiligung eben dieser Verfahrensbeteiligten engagiert und ein Empfehlungsschreiben des Goethe-Institut-Direktors für dies KM erwirkt hat; während der Antragsteller öffentlich nachweisbar einen Lebenslauf erstellt und Bewerbungen für eben diese KM geschrieben und versandt hat; während der Antragsteller öffentlich nachweisbar eben diese KM auf eine Stelle bei seinem eigenen Arbeitgeber beworben hat; während der Antragsteller öffentlich nachweisbar eben diese KM zu einem Vorstellungsgespräch in der Altenpflege begleitet hat, was zu einem unmittelbaren Angebot von Probearbeiten führte.
Mit der Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 verknüpft das Amtsgericht Mosbach die vom Antragsteller initiierten Verfahren zur Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen, die das Amtsgericht Mosbach nicht bearbeiten will, sondern laut Mitteilung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 getrennt von der Akte in einem Sonderband anlegen will, jedoch dann wiederum selbst mit den familienrechtlichen Sorge- und Umgangsrechtsverfahren des Antragstellers, in denen der Antragsteller, wie vom Amtsgericht Mosbach in der Beschlussfassung unter 6F 211/21 am 23.12.2021 dokumentiert, als angeblicher Rassist dargestellt wird.
Während das Amtsgericht Mosbach unter 6F 211/21 zunächst die Erziehungsfähigkeit des Antragstellers als angeblicher Rassist zunächst in Zweifel zog, will das Amtsgericht Mosbach nunmehr aber unter 6F 202/21 die Erziehungsfähigkeit und psychische Gesundheit des Antragstellers als angeblicher sogenannter Nazi-Jäger in Frage stellen lassen. Ausführen soll dies die vom Amtsgericht Mosbach beauftragte familienpsychologische Sachverständige einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aus Kitzingen, die vom Amtsgericht Mosbach in ein und demselben Verfahren 6F 202/21 zwei Mal hintereinander beauftragt wird, die psychische Gesundheit des Antragstellers zu überprüfen, wobei die erste Begutachtung im Ergebnis keinerlei Probleme mit der psychischen Verfassung des Antragstellers ergab.
Das Amtsgericht Mosbach erlässt diese Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 zum Nachteil des Antragstellers nachdem andere Verfahrensbeteiligte gegenüber dem Amtsgericht Mosbach in ihren Eingaben öffentlich nachweisbar den Antragsteller wegen seiner jahrelang öffentlich nachweisbaren konsequenten freien Meinungsäußerung gegen Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus verfassungswidrig diskriminieren, um damit gezielt Umgangs- und Sorgerechtsverfahren zu beeinflussen und zu manipulieren.
Der vom Amtsgericht Mosbach in der Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 genannte Online-Zeitungsartikel der Nordwestzeitung vom 23.04.2008 soll offensichtlich eine Stigmatisierung und Prangerwirkung gegenüber dem Antragstellers beabsichtigen, wird unter anderem einer strafrechtlichen Prüfung bezüglich der Nennung von Klarnamen und damit der möglichen Verletzung von Persönlichkeitsrechten unterzogen werden müssen. Ggf. könnte damit das Amtsgericht Mosbach rechtwidriges Beweismaterial in die Verfahren eingeführt haben.
Das Amtsgericht Mosbach erlässt diese Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 mit der Beauftragung einer familienpsychologischen Sachverständigen aus Kitzingen, um anhand eines Ereignisses in 2008 die heutige Zurechnungssfähigkeit und psychische Gesundheit des Antragstellers 14 Jahre später in seinen beim Amtsgericht Mosbach beantragten NS- und Rechtsextremismusverfahren in Frage stellen zu lassen.
Beim Amtsgericht Mosbach werden sowohl das Wiederaufnahme-Verfahren des im Zeitungsartikel benannten Verfahrens beim Landgericht Oldenburg am Amtsgericht Mosbach selbst hiermit am 28.08.2022 offiziell beantragt als auch die transparente Veröffentlichung der gesamten Akte aus dem vom Amtsgericht Mosbach benannten Oldenburger Verfahren.
Das Amtsgericht Mosbach erlässt diese Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 zum Nachteil des Antragstellers nachdem andere Verfahrensbeteiligte im familienpsychologischen Sachverständigengutachten an das Amtsgericht Mosbach Familienmitglieder des Antragstellers öffentlich nachweisbar als Nazis beschimpfen, beleidigen und verleumden.
Die Tätigkeiten eines "Nazi-Jägers" in dem vom Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 202/21 benannten Zeitungsartikel, ein Titel, der dem Antragsteller damit durch das Amtsgericht Mosbach zugeschrieben wird, beziehen sich auf das Aufklären von NS-Unrecht und NS-Verbrechen, das Aufspüren von NS-Tätern und dem Zuführen zur gegenwärtigen Justiz zur juristischen Aufarbeitung; beispielsweise im Sinne von Beate Klarsfeld und Serge Klarsfeld sowie von Generalsstaatsanwalt Fritz Bauer.
Beate und Serge Klarsfeld: Die Nazijäger: Eine Graphic Novel über den Kampf gegen das Vergessen
Eine berühmte Ohrfeige. Es ist der 7. November 1968. Eine Frau ohrfeigt in aller Öffentlichkeit
den deutschen Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger und bezeichnet ihn als "Nazi". Diese Frau ist Beate Klarsfeld und diese Ohrfeige steht für ihr jahrzehntelanges Engagement im Kampf gegen alte und neue Nazis. Zusammen mit ihrem Mann Serge hat sie sich der Jagd nach Kriegsverbrechern verschrieben, die sie über Kontinente hinweg aufspürt. Der größte Erfolg für sie persönlich war der Prozess gegen Klaus Barbie, den "Schlächter von Lyon". Erinnerungen in Bildern. Diese Graphic Novel erzählt nicht nur die Geschichte der Ohrfeige, sondern auch die von Beate und Serge Klarsfeld und ihrer Jagd nach Gerechtigkeit. Sie ist eine mutige Frau, die vor Gefahren für sich selbst nicht zurückschreckte und die unbeirrt ihren Weg fortgesetzt hat. Gegen staatliche und persönliche Widerstände ankämpfend, hat sie nie akzeptiert, dass manche NS-Kriegsverbrecher einfach so davonkommen sollten. Die Bedrohung ist noch nicht gebannt. Gerade in der heutigen Zeit, in der eine Verschiebung des Diskurses nach Rechts stattfindet, ist es immens wichtig, Menschen wie Beate Klarsfeld als Vorbild zu haben. Nicht jede*r muss sich dazu selbst in Gefahr begeben, aber wir alle müssen wachsam sein und aufstehen, wenn die nationalsozialistischen Verbrechen verharmlost werden!
Fritz Bauer: oder Auschwitz vor Gericht
Fritz Bauer zwang die Deutschen zum Hinsehen: Inmitten einer Justiz, die in der jungen Bundesrepublik noch immer von braunen Seilschaften geprägt war, setzte er den großen Frankfurter Auschwitz-Prozess durch. Er kooperierte mit dem israelischen Geheimdienst, um Adolf Eichmann vor Gericht zu bringen. Aber wer war der kämpferische Einzelgänger wirklich? Ronen Steinke erzählt das Leben eines großen Juristen und Humanisten, dessen persönliche Geschichte zum Politikum wurde.
Fritz Bauer: The Jewish Prosecutor Who Brought Eichmann and Auschwitz to Trial (German Jewish Cultures)
German Jewish judge and prosecutor Fritz Bauer (19031968) played a key role in the arrest of Adolf Eichmann and the initiation of the Frankfurt Auschwitz trials. Author Ronen Steinke tells this remarkable story while sensitively exploring the many contributions Bauer made to the postwar German justice system. As it sheds light on Bauer's Jewish identity and the role it played in these trials and his later career, Steinke's deft narrative contributes to the larger story of Jewishness in postwar Germany. Examining latent antisemitism during this period as well as Jewish responses to renewed German cultural identity and politics, Steinke also explores Bauer's personal and family life and private struggles, including his participation in debates against the criminalization of homosexualitya fact that only came to light after his death in 1968. This new biography reveals how one individual's determination, religion, and dedication to the rule of law formed an important foundation for German post war society.
Fritz Bauer 1903-1968: Eine Biographie: Eine Biografie
Fritz Bauer war der Generalstaatsanwalt, der Eichmann, Auschwitz, die Verbrechen der Wehrmacht, der NS-Justiz und NS-Medizin vor Gericht brachte. Deshalb verfolgten ihn Anfeindungen und Morddrohungen bis zum Tod. Fritz Bauer, der selber KZ-Haft und Gefängnis überlebte, setzte sich für die Gefangenen und für die Schwächsten in unserer Gesellschaft ein. Recht und Pflicht zum Widerstand als "Kampf um des Menschen Rechte", die Strafrechtsreform und ein humaner Strafvollzug waren für ihn Hauptanliegen. „Wir sollen unseres Bruders Hüter sein“, sagte der Jurist. „Das scheint mir die Aufgabe eines demokratischen und sozialen und menschenwürdigen Rechts. Das wäre die Menschenliebe, von der die Religionen sprechen.“ Fritz Bauer war die Stimme des Widerstands und der Überlebenden. „Er war der größte Botschafter, den die Bundesrepublik hatte.“ Robert M. W. Kempner
Bundesverfassungsgericht : 15. Januar 1958
Der Erste Senat verkündet das Lüth-Urteil. Erich Lüth hatte Veit Harlan als Nazifilm-Regisseur Nr. 1 bezeichnet und öffentlich zum Boykott eines seiner Filme aufgerufen. Das Bundesverfassungsgericht unterstreicht die Bedeutung des Grundrechts der Meinungsfreiheit und entscheidet, dass die Wirkung der Grundrechte sich nicht auf das Verhältnis zwischen Staat und Bürger beschränkt, sondern auch auf das Verhältnis zwischen den Bürgern ausstrahlt.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/
Beim Amtsgericht Mosbach wird hiermit zudem offiziell eine Verlängerung der gesetzten Stellungnahmefrist beantragt.
Der Antragsteller beleidigt, verleumdet und verunglimpft keine Personen und Institutionen. Dies geht aus den umfangreichen Eingaben, Stellungnahmen und Gegenerklärungen des Antragstellers im gesamten Verfahrenscluster beim Amtsgericht Mosbach mit den Ursprungsverfahren 6F 211/21 und 6F 202/21, 6F 216/21 sowie in allen daraus hervorgehenden assoziierten Verfahren 6F 2/22 und 6F 9/22 öffentlich nachweisbar hervor. Dies ist der beauftragten familienpsychologischen Sachverständigen bereits aus einer vorhergehenden Akten- und Inhaltsanalyse im benannten Verfahrenscluster beim Amtsgericht Mosbach bekannt.
Das Amtsgericht Mosbach beschließt diese Verfügung am 17.08.2022 nachdem der Antragsteller öffentlich transparent nachweisbar ausgehend sowohl zunächst von der generellen NS-Thematik und deren Aufarbeitungsproblematik als auch anschließend von der Spezialthematik zu Nazi-Familienrechtspraxis und Nazi-Kinder- und Jugendhilfe schließlich dann ÖFFENTLICH NACHWEISBAR begonnen hat NS-Unrecht und NS-Verbrechen in Mosbach direkt, was die unmittelbare örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach begründet, öffentlich transparent zu thematisieren. Und zwar öffentlich nachweisbar seit dem 10.08.2022. Dazu zählen u. a. in Mosbach selbst und im Landkreis Mosbach die NS-Judenverfolgung, NS-Verfolgung der Sinti und Roma, Nazi-Euthanasie, NS-Zwangssterilisierungen, Nazi-Konzentrationslager und NS-Zwangsarbeit. Zu keinem Zeitpunkt hat auch hier der Antragsteller öffentlich nachweisbar Personen und Institutionen beleidigt, verleumdet und verunglimpft. Dies ist transparent öffentlich nachvollziehbar für Jeden jederzeit im Internet unter der vom Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 202/21 angegebenen Web-Adresse
http://www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.info/ einsehbar und nachvollziehbar.
Anlass des vom Amtsgericht Mosbach kritisierten Verhaltens des Antragstellers, das als Begründung für dessen Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 herangezogen wird, ist für den Antragsteller selbst der vom Amtsgericht Mosbach eigens dokumentierte wahrheitswidrige Rassismusvorwurf gegenüber dem Antragsteller am 23.12.2021 in den Ursprungsverfahren 6F 211/21 und 6F 202/21 und der damit gezielten Beeinflussung und Manipulation von Sorge- und Umgangsrechtsverfahren des Antragstellers in persönlich ehrverletzender und berufsschädigender Absicht. Die fachliche und sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach für vom Antragsteller initiierte NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ergibt sich daher im unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem wahrheitswidrigen Rassismusvorwurf gegenüber dem Antragsteller einerseits und dessen öffentlich nachweisbaren NS- und Rechtsextremismus-Verfahren andererseits im gesamten Verfahrenscluster aus den Ursprungsverfahren 6F 211/21 und 6F 202/21, 6F 216/21 sowie in allen daraus hervorgehenden assoziierten Verfahren 6F 2/22 und 6F 9/22.
Siehe dazu auch:
- Rechtsprechung zur Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten und Gerichtsbeschlüssen
- Beantragte NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS-Verfahren >>>
- Petition beim Landtag Baden-Württemberg zur Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts >>>
- Verfassungsbeschwerden zu Nationalsozialistischem-Unrecht und Nationalsozialistischen-Verbrechen beim Bundesverfassungsgericht >>>
- Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach in NS- und Rechtsextremismus-Verfahren >>>
- Verfahrensstrategien in den beim Amtsgericht Mosbach beantragten NS-Verfahren >>>
- Amtsseitig offizielle Verknüpfung von Familienrechtsverfahren mit NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Versuchte Instrumentalisierung von psychologischen Sachverständigen beim Amtsgericht Mosbach >>
- Gelungene Instrumentalisierung von familienpsychologischen Sachverständigen beim AG MOS >>>
- Beauftragung einer psychiatrischen Begutachtung des Antragstellers durch das Amtsgericht Mosbach in NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Sachverständige und Gutachter aus Kitzingen im Verhältnis zum Nationalsozialismus >>>
- Nazi-Beleidigungen und Vergleiche : International und innerstaatlich >>>
- Nazi-Beleidigungen und Vergleiche : Nazi-Jäger-Anwendung >>>
- Nazi-Jäger und ihre Aktivitäten >>>
6. Vom Amtsgericht Mosbach gegenüber der Forensischen Sachverständigen aus Kitzingen kritisierte NS- und Rechtsextremismus-Verfahren des Antragstellers aus dem Zeitraum um 2022
Die vom Amtsgericht Mosbach benannten und kritisierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren des Antragstellers in der Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 umfassen bisher öffentlich transparent nachweisbar :
Am 20.06.2022 teilt das Ministerium für Justiz und Migration, Baden-Württemberg, unter JUMRIX-E-1402-41/878/4
auf eine Eingabe des Antragstellers bezüglich der Aufarbeitungsbemühungen von NS-Unrecht und NS-Verbrechen mit dessen Verfahrensinitiierungen beim Amtsgericht-Familiengericht Mosbach offiziell mit: „Die Justiz ist trotz des langen Zeitraums und trotz aller rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten nach wie vor bemüht, Mordverbrechen des NS-Regimes auch noch heute aufzuklären.“
Der Ansatz für die initiierten NS-Strafverfahren beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 sowie beim Landgericht Mosbach unter E 313/1 – 12/2022 sowie beim Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis am Landratsamt Mosbach unter 3.23214 erfolgt gemäß und analog des Urteils des Landgerichts Neuruppin vom 28.06.2022 gegen Josef S., den früheren und nun 101-jährigen SS-Wachmann des Nazi-Konzentrationslagers Sachsenhausen, wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen.
An den Grenzen des Rechts: Gespräche mit Juristen über die Verfolgung von NS-Verbrechen (Wissenschaftliche Reihe des Fritz Bauer Instituts, 14)
Die juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen stellte die bundesdeutsche Justiz vor schwerwiegende Fragen: Welche Strafe war angemessen für den NS-Schergen, der mit eigener Hand zahlreiche Menschen getötet hatte? Sollte er härter oder sollte er milder bestraft werden als der Schreibtischtäter, der den Befehl zum Mord erteilt hatte? Mit diesen Fragen stieß die Justiz an die Grenzen bestehenden Rechts. Thomas Horstmann und Heike Litzinger führten Gespräche mit einflussreichen Juristen, die sich in den 60er Jahren intensiv mit den Verfahren gegen NS-Täter befasst haben. In den Gesprächen werden die enormen Schwierigkeiten der juristischen Aufarbeitung der NS-Verbrechen fassbar. Die Juristen ziehen außerdem Parallelen zur juristischen Aufarbeitung anderer Unrechtssysteme, wie beispielsweise der Strafverfolgung der DDR-Mauerschützen. Nicht zuletzt veranschaulicht der Band aber auch die individuellen Lebensgeschichten der Interviewten, deren persönliche Erfahrungen mit dem Nazi- Regime sowie ihre Erlebnisse in der Nachkriegszeit.
Das Erbe von Fritz Bauer: Öffentliche Wahrnehmung justizieller „Vergangenheitsbewältigung“ (Wissenschaftliche Beitrage Aus Dem Tectum Verlag: Geschichtswissenschaft, 54)
Fritz Bauer setzte sich besonders in den 1950er und 1960er Jahren gegen die anhaltenden Verdrängungsmechanismen und Amnestiebestrebungen der deutschen Gesellschaft ein. Dass Bauer in den letzten Jahren zu einer regelrechten Kultfigur geworden ist, wäre ihm selbst wohl kaum eingefallen. Auch wäre dies dem Juristen und Strafverfolger wohl nur in dem Sinne recht gewesen, als es seinem intensiven persönlichen Engagement für eine juristische Aufarbeitung wie öffentliche Aufklärung der NS-Vergangenheit gedient hätte. In der vorliegenden Arbeit sollen die zeitgenössischen Debatten, die heutige Rezeption Bauers sowie sein Wirken untersucht werden, um den mittlerweile gebildeten „Fritz Bauer-Boom“ sukzessive zu begreifen und zu dekonstruieren.
STRAFRECHTLICH : EINLADUNG ZUR PROZESSBEOBACHTUNG !!! NS-Verfahren unter 6F 9/22 beim Amtsgericht Mosbach :
GRUNDSÄTZLICHE EINSTELLUNG zur Person und zum Symbol Adolf Hitlers sowie zum Phänomen des Nationalsozialismus : WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN vom 03.06.2022 zur Ausweisung von Adolf Hitler aus Deutschland bzw. Ausschluss vom Zugang zu allen öffentlichen Ämtern in Deutschland >>>
GRUNDSÄTZLICHE EINSTELLUNG zur Person und zum Symbol Adolf Hitlers sowie zum Phänomen des Nationalsozialismus : WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN vom 05.06.2022 im Strafverfahren gegen Adolf Hitler zum Hitler-Putsch-Prozess 1924 wegen Hochverrats gegen Deutschland >>>
NAZI-EUTHANASIE : WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN vom 10.06.2022 am Amtsgericht Mosbach zur Aufhebung des Haftverschonungsbeschlusses von Hans Friedrich Kurt Hefelmann, Abteilungsleiter des Hauptamtes IIb der Kanzlei des Führers, hauptverantwortlich für die Organisation und Durchführung der Nazi-Euthanasie-Massentötungsaktion T4 >>>
NAZI-EUTHANASIE IN MOSBACH : Strafanzeigen vom 11.08.2022 gegen Verantwortliche im arbeitsteilig organisierten Nazi-Euthanasie-Massenmord T4 in den Mosbacher Heil- und Pflegeanstalten >>>
NAZI-JUDENVERFOLGUNG IN MOSBACH : Strafanzeige vom 10.08.2022 gegen Angehörige des Mosbacher SS-Zuges zur Überprüfung einer weiteren Beteiligung an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust nach der Zerstörung der Synagoge in Mosbach >>>
NS-VERFOLGUNG VON SINTI UND ROMA IN MOSBACH : Strafanzeigen vom 13.08.2022 gegen Verantwortliche der Inhaftierungen und Deportationen von Sinti und Roma aus Landkreis und Stadt Mosbach in Nazi-Konzentrationslager >>>
Die letzten NS-Verfahren: Genugtuung für Opfer und Angehörige - Schwierigkeiten und Versäumnisse der Strafverfolgung (Schriften Der Generalstaatsanwaltschaft Celle, Band 1)
Im Jahre 2015 verhandelte das Landgericht Lüneburg gegen den seinerzeit 93 Jahre alten Oskar Gröning, einen ehemaligen Angehörigen der SS. Man legte ihm zur Last, 1944 im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen geleistet zu haben. Jahrzehnte nach der Tat war die Arbeit der Verfolgungsbehörden schwierig. Sie erstreckte sich auf rechtliche, geschichtliche und medizinische Aspekte. Überlebende und ihre Angehörigen sollten die Möglichkeit erhalten, sich vor einem deutschen Gericht zu äußern. Das Alter der Beteiligten, aber auch das Interesse der internationalen Medien war zu bedenken. Die vorliegende Sammlung vereint Beiträge von Autoren, die als Nebenkläger, Strafverfolger, Verteidiger oder Vertreter der Nebenklage am Verfahren gegen Oskar Gröning beteiligt waren. Ihre Darstellung wird durch Stimmen aus Politik, Wissenschaft und Medien ergänzt. Es entsteht ein facettenreiches Bild, das auch einige Gründe für die späte Reaktion der Justiz aufzeigt. Mit Beiträgen von: Bernd Busemann, Max Eisen, Prof. Dr. Julia Eksner, Michael Fürst, Per Hinrichs, Hans Holtermann, Judith Kalman, Elaine Kalman Naves, Dr. Jens Lehmann, Prof. Dr. Cornelius Nestler, Jens Rommel, Prof. Dr. Christoph Safferling, LL. M., Thomas Walther
ZIVILRECHTLICH : EINLADUNG ZUR PROZESSBEOBACHTUNG !!! NS-Verfahren unter 6F 9/22 beim Amtsgericht Mosbach :
GRUNDSÄTZLICHE EINSTELLUNG zur Person und zum Symbol Roland Freislers sowie zum Phänomen der Nazi-Terrorjustiz : Antrag vom 11.07.2022 auf gerichtlich zu beantragende Aberkennung vom der Promotion vom NS-Blutrichter Roland Freisler >>>
ENTSCHÄDIGUNG VON NS-VERFOLGTEN UND NS-OPFERN : Antrag vom 06.08.2022 Wiederaufnahmeverfahren zur Wiedergutmachung für die Angehörigen von NS-Verfolgten und NS-Opfern afrikanischer Herkunft: Hier Martha Ndumbe >>>
NAZI-EUTHANASIE IN MOSBACH in Einrichtungen der Behindertenhilfe : Antrag vom 21.08.2022 auf gerichtlich zu beantragende Aberkennung des Bundesverdienstkreuzes für den Mosbacher Landrat Dr. Hermann Wilhelm Compter wegen den öffentlich nachgewiesenen Bestrebungen vom Nazi-Euthanasie-Massenmord in den Mosbacher Heil- und Pflegeanstalten profitieren zu wollen >>>
Zwischen Justiz und Tagespresse. "Durchschnittstäter" in regionalen NS-Verfahren: "Durchschnittstäter" in regionalen NS-Verfahren (Sammlung Schöningh zur Geschichte und Gegenwart)
Bisherige Forschungen zur juristischen Aufarbeitung des Nationalsozialismus in Deutschland thematisieren mehrheitlich die politischen und gesellschaftlichen Prozesse auf nationaler Ebene und kommen in der Regel ohne regionale oder lokale Bezüge aus. Täterbilder und -zuschreibungen in den Verfahren wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen entstehen jedoch für ein konkretes Publikum vor dem Hintergrund zeitgenössischer gesellschaftlicher und politischer Problemlagen. Regionale Mikrostudien sind deshalb besonders geeignet, den Umgang der Westdeutschen mit den Hinterlassenschaften des NS-Systems zu beleuchten und durch Beispiele zu konkretisieren. Der Blick auf den gesellschaftlichen Nahbereich und Täter »fernab der großen Prozesse« wird in diesem Buch durch die Untersuchung von vier Prozessen vor südwestdeutschen Landgerichten möglich.
Verfahren beim Amtsgericht/Familiengericht MOSBACH zu Neo-Nazismus und Rechtsextremismus :
STRAFRECHTLICH: EINLADUNG ZUR PROZESSBEOBACHTUNG !!!
Rechtsextremismus-Verfahren unter 6F 9/22 beim Amtsgericht Mosbach :
SCHÄNDUNG VON NS-GEDENKSTÄTTEN : Strafanzeige vom 06.08.2022 gegen Unbekannt nach § 168 Störung der Totenruhe wegen Schändung der NS-Gedenkstätte KZ Buchenwald: hier konkret der Gedenk- und Erinnerungsbäume für die von den Nazis ermordeten jüdischen Kinder auf der Blutstraße zur Deportation vom KZ-Buchenwald in das KZ-Auschwitz >>>
Diener des Rechts und der Vernichtung: Das Verfahren gegen die Teilnehmer der Konferenz von 1941 oder: Die Justiz gegen Fritz Bauer (Wissenschaftliche Reihe des Fritz Bauer Instituts 30)
Anfang der 1960er-Jahre leitete man gegen ehemalige Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte ein Ermittlungsverfahren ein, das im Kontext der von Fritz Bauer vorangetriebenen Strafverfolgung von NS-Tätern stand. Der Vorwurf lautete: Unterstützung der systematischen Ermordung von Kranken und Behinderten zur Zeit des Nationalsozialismus. Auf einer vom Justizminister einberufenen Konferenz im April 1941 waren die hohen Juristen aufgefordert worden, die Tat zu decken. Das "Schlegelberger-Verfahren " - benannt nach dem einladenden Justizminister - dauerte zehn Jahre. Die historischen Ereignisse, das Verfahren selbst und die Anstrengungen, es vor dem Vergessen zu bewahren, bilden ein erinnerungspolitisches Ensemble, das verdeutlicht, wie umkämpft die NS-Aufarbeitung bis in die 1980er-Jahre hinein war.
Spezialthema: Verfahren beim Amtsgericht/Familiengericht MOSBACH zu Nazi-Kinder- und Jugendhilfe sowie Nazi-Familienrechtspraxis :
ZIVILRECHTLICH :
EINLADUNG ZUR PROZESSBEOBACHTUNG !!! NS-Verfahren unter 6F 9/22 beim Amtsgericht Mosbach :
NAZI-KINDER-EUTHANASIE in Einrichtungen der Behindertenhilfe : Antrag vom 09.06.2022 auf WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN zur Aufhebung der Ruhestandsversetzung des widerständigen Richter Lothar Kreyssig >>>
SIPPENHAFTBESCHLUSS FÜR KINDER VON NS-WIDERSTANDSKÄMPFERN in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe : Antrag vom 10.07.2022 auf WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN ZUR AUFHEBUNG des gesetzesgleichen Hitler-Himmler-Sippenhaftbeschlusses gegen Kinder von NS-Widerstandskämpfern : a) Kinder von Vätern im militärischen Widerstand, insbesondere der Beteiligten am Hitler-Attentat vom 20.07.1944, b) Kinder von Vätern in der Anti-Hitler-Koalition BDO und NKFD Interniert im Kinderheim Bad Sachsa der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt, interniert in Konzentrationslagern und inhaftiert in Gestapo-Gefängnissen >>>
AUFHEBUNG DES ENTNAZIFIERZIERUNGSBESCHLUSSES : Antrag vom 25.06.2022 zur Aufhebung des Entnazifizierungsbeschlusses von Nazi-Ministerialdirigent und Nazi-Familienrechtler Franz Massfeller, Oberregierungsrat zur Wiederverwendung beim Bundesjustizministerium, Ministerialrat das Referat für Familien- und Personenstandsrecht in der BRD >>>
VERBOT VON INSTITUTIONEN DER NS-ERZIEHUNGSPOLITIK; NS-PÄDAGOGIK UND NS-NACHWUCHSPOLITIK : Antrag vom 12.07.2022 auf gerichtlich zu beantragende BRD-Bundes- und Landesgesetzliche Regelungen zum Verbot der Nationalpolitischen Erziehungsanstalten, NPEAs, Nationalpolitische Lehranstalten, NAPOLAs >>>
Das späte Urteil: Ein Münchner NS-Prozess oder das Versagen der Nachkriegsjustiz
Im April 2001, 56 Jahre nach Kriegsende, beginnt im Untersuchungsgefängnis München-Stadelheim der aufsehenerregende Prozess gegen den ehemaligen SS-Mann Anton Malloth, der als Wachmann im Gestapogefängnis 'Kleine Festung' in Theresienstadt Häftlinge zu Tode geprügelt haben soll. Für den Richter Jürgen Hanreich, den langjährigen Vorsitzenden des Schwurgerichts München, wird es sein persönlichster Prozess - der einzige, dessen Unterlagen er sorgsam aufbewahrt. 'Sie waren nicht dabei!' Diese Worte des Angeklagten treiben Jürgen Hanreich auch Jahre später um. Mit diesem Buch legt er Rechenschaft ab über seinen Umgang mit der deutschen Vergangenheit und geht der Schlussstrich-Mentalität der Deutschen nach dem Krieg sowie dem Versagen der Justiz auf den Grund. Sein Bericht ist ein eindrucksvoller Blick hinter den Richtertisch, eine späte, ernsthafte Suche nach Erkenntnis und Wahrheit.
STRAFRECHTLICH :
EINLADUNG ZUR PROZESSBEOBACHTUNG !!! NS-Verfahren unter 6F 9/22 beim Amtsgericht Mosbach :
NAZI-JUGENDKONZENTRATIONSLAGER : STRAFANZEIGEN vom 29.06.2022 gegen Unbekannt Gegen Verantwortliches Personal bei den BRD-Strafermittlungsbehörden wegen der Nicht-Einleitung von Strafverfahren wegen Beteiligung an Organisation, Aufrechterhaltung und Betrieb von Nazi-Jugendkonzentrationslagern d.h. hier konkret gegen hier benannte hauptverantwortliche Person : Dr. HANS MUTHESIUS, NS-Referatsleiter in der Wohlfahrtsabteilung des Nazi-Reichsinnenministeriums, verantwortlich für Fragen der Jugendwohlfahrtspflege, hauptverantwortlich für die zentrale Verwaltung der Nazi-Jugendkonzentrationslager Moringen, Uckermark, Litzmannstadt (Lodz) => Beigeordneter des Deutschen Städtetages und Honorarprofessor für Fürsorgerecht an der Universität Frankfurt in der BRD >>>
NAZI-MASSENMORD AN BABYS UND KINDERN in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
(#01) : STRAFANZEIGE vom 11.06.2022 gegen Unbekannt am AG/FG MOS Gegen deutsche Jugendamtsleitungen und Jugendamtsmitarbeiter, die ihrer Verantwortung für Kinder- und Jugendliche dadurch nicht gerecht geworden sind, dass sie Kinder von osteuropäischen Zwangsarbeiterinnen nicht vor der Massentötung in Ausländerkinderpflegestätten geschützt haben >>>
NAZI-MASSENMORD AN BABYS UND KINDERN in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
(#03) : STRAFANZEIGEN vom 19.06.2022 gegen Unbekannt am AG/FG MOS Gegen Verantwortliches Personal bei den BRD-Strafermittlungsbehörden wegen der Nicht-Einleitung von Strafverfahren wegen Beteiligung am Nazi-Massenmord, d.h. hier konkret an Kindern von osteuropäischen Zwangsarbeiterinnen während der Nazi-Massentötungen an Babys in Ausländerkinderpflegestätten und in anderen Heimen gegen hier benannte hauptverantwortliche Personen : 1) Dr. HANS MUTHESIUS, NS-Referatsleiter in der Wohlfahrtsabteilung des Nazi-Reichsinnenministeriums, verantwortlich für Fragen der Jugendwohlfahrtspflege => Beigeordneter des Deutschen Städtetages und Honorarprofessor für Fürsorgerecht an der Universität Frankfurt in der BRD 2) NS-Ministerialdirigent Dr. WILHELM LOSCHELDER, Abteilung IV (Kommunalabteilung) Leiter der Unterabteilung I (Verfassung und Aufgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände) beim Nazi-Reichsinnenministerium => Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Innenministerium, ausgezeichnet mit Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen und dem großen Bundesverdienstkreuz in der BRD 3) Dr. KARL GOSSEL, Organisator für die Behandlung von Ostarbeitern in NS-Zwangsarbeitslagern mit dem „Vernichtung durch Arbeit“-Programm beim Nazi-Reichsfinanzministerium / Oberkreisdirektor und Bundestagsabgeordneter in der BRD >>>
NAZI-MASSENMORD AN BABYS UND KINDERN in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (#02) : STRAFANZEIGEN vom 11.06.2022 gegen Unbekannt am AG/FG MOS Gegen Verantwortliches Ärzte-Peronal und Heimpersonal, Jugendamtspersonal sowie gegen Unternehmenspersonal im heutigen Baden-Württemberg und im Rhein-Neckar-Kreis (Mosbach) wegen Beteiligung am Nazi-Massenmord, d.h. hier konkret an Kindern von osteuropäischen Zwangsarbeiterinnen während der Massentötung in Ausländerkinderpflegestätten und in anderen Heimen >>>
NS-JUGENDOPPOSITION und NS-JUGENDWIDERSTAND: Antrag vom 13.07.2022 auf WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN zur Aufhebung der Todesurteile des Volksgerichtshofes unter Vorsitz des Präsidenten Roland Freisler gegen Hans Scholl, Sophie Scholl, Christoph Probst aus der NS-Jugendwiderstandbewegung „Weiße Rose“ >>>
Das Verfahren gegen Walter Huppenkothen und Otto Thorbeck: Die gescheiterte Aufarbeitung der Ermordung der Widerstandskämpfer um Dietrich Bonhoeffer ... Forschungen zur Strafrechtsgeschichte (QuF))
Das vorliegende Manuskript beleuchtet ein bedeutendes Verfahren aus dem Komplex NS-Justizunrecht erstmals ausführlich und unter umfassender Berücksichtigung der größtenteils bisher unveröffentlichten Originalquellen. Angeklagt waren Walter Huppenkothen und Otto Thorbeck. Diese hatten an Standgerichtsverfahren mitgewirkt, die noch im April 1945 in den Konzentrationslagern Sachsenhausen und Flossenbürg stattgefunden hatten. Diesen Standgerichtsverfahren fielen vergleichsweise bekannte Persönlichkeiten zum Opfer: Getötet wurde der Reichsgerichtsrat Hans von Dohnanyi, der bekannte Theologe Dietrich Bonhoeffer, der langjährige Leiter der militärischen Abwehr Admiral Wilhelm Canaris, der General Hans Oster, der Hauptmann Ludwig Gehre sowie der Heereschefrichter Dr. Karl Sack. Zwar begann man mit der strafrechtlichen Aufarbeitung dieser Standgerichtsverfahren schon 1949, doch sollte das Verfahren erst 1956 nach insgesamt sechs Urteilen rechtskräftig abgeschlossen werden. Die Arbeit befasst sich im Schwerpunkt mit der Auswertung der hierzu zur Verfügung stehenden und zum Großteil bisher unveröffentlichten Archivmaterialien im Bayerischen Hauptstaatsarchiv, dem Staatsarchiv München, dem Niedersächsischen Landesarchiv sowie des Bayerischen Rundfunks.
Gerichtliche Verfahren beim Amtsgericht-Familiengericht MOSBACH zu NS-Unrecht und NS-Verbrechen
durch örtliche Zuständigkeit unter 6F 9/22:
EINLADUNG ZUR PROZESSBEOBACHTUNG !!! NS-Verfahren unter 6F 9/22 beim Amtsgericht Mosbach :
NS-VERFOLGUNG VON SINTI UND ROMA IN MOSBACH : Strafanzeigen vom 13.08.2022 unter 6F 9/22 gegen Verantwortliche der Inhaftierungen und Deportationen von Sinti und Roma aus Landkreis und Stadt Mosbach in Nazi-Konzentrationslager >>>
NAZI-EUTHANASIE IN MOSBACH in Einrichtungen der Behindertenhilfe : Strafanzeigen vom 11.08.2022 gegen Verantwortliche im arbeitsteilig organisierten Nazi-Euthanasie-Massenmord T4 in den Mosbacher Heil- und Pflegeanstalten >>>
NAZI-EUTHANASIE IN MOSBACH in Einrichtungen der Behindertenhilfe : Antrag vom 21.08.2022 auf gerichtlich zu beantragende Aberkennung des Bundesverdienstkreuzes für den Mosbacher Landrat Dr. Hermann Wilhelm Compter wegen den öffentlich nachgewiesenen Bestrebungen vom Nazi-Euthanasie-Massenmord in den Mosbacher Heil- und Pflegeanstalten profitieren zu wollen >>>
NAZI-JUDENVERFOLGUNG IN MOSBACH : Strafanzeige vom 10.08.2022 gegen Angehörige des Mosbacher SS-Zuges zur Überprüfung einer weiteren Beteiligung an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust nach der Zerstörung der Synagoge in Mosbach >>>
Siehe dazu auch die Petition an den Landtag von Baden-Württemberg vom 28.08.2022 zur Untersuchung über Verfahren zu NS-Unrecht und NS-Verbrechen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften in BW >>>
Herausforderungen an den Rechtsstaat durch Justizunrecht: Die Urteile bundesdeutscher Gerichte zur strafrechtlichen Aufarbeitung von NS- und DDR-Justizverbrechen (Universitätsreihe: Volkswirtschaft)
Die Monographie wendet sich an Juristen, Politologen, Historiker und interessierte Laien. Ihre Zielsetzung besteht darin herauszufinden, ob es der bundesdeutschen Justiz bei der Ahndung des DDR-Unrechts gelungen ist, die bei der als gescheitert angesehenen Ahndung von NS-Justizverbrechen gemachten Fehler zu vermeiden.
Erneut, wie schon zuvor, nunmehr in der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach
vom 17.08.2022, soll die familienpsychologische Sachverständige seitens Verfahrensbeteiligter das zweite Mal hintereinander in demselben Verfahren
dahingehend instrumentalisiert werden, um den Antragsteller als unzurechnungsfähig erklären zu lassen bzw. ihm unterstellte psychische Erkrankungen zu zuschreiben, während das Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 am selben Tag, dem 17.08.2022, dem Antragsteller gleichzeitig mitteilt, dass entgegen der Rechtsauffassung und den Aussagen des Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022, es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten und dass das Amtsgericht die vom Antragsteller initiierten NS-und Rechtsextremismusverfahren in einem SONDERBAND anlegen und künftig nicht mehr zur Akte 6F 9/22 nehmen werde.
Siehe dazu auch die Petition an den Landtag von Baden-Württemberg vom 28.08.2022 zur Untersuchung über Verfahren zu NS-Unrecht und NS-Verbrechen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften in BW >>>
Die Ausstellung ,Ungesühnte Nazijustiz' (1959-1962): Zur Geschichte der Aufarbeitung nationalsozialistischer Justizverbrechen (Nomos Universitatsschriften - Geschichte, Band 20)
Welchen Einfluss hatten die Deutungsmuster des Kalten Krieges auf den vergangenheitspolitischen Diskurs in der Bundesrepublik? An einer kritischen Protestaktion untersucht der Autor exemplarisch die Auseinandersetzung um die Hypothek des `Dritten Reiches´ und tradierte autoritäre Einstellungen Anfang der 1960er Jahre. Am Beispiel der Geschichte der Ausstellung „Ungesühnte Nazijustiz“ wird die generelle Tendenz der späten Adenauer-Zeit verfolgt, politische Meinungsäußerungen den vorgeblich objektiven realpolitischen Handlungszwängen des deutsch-deutschen Sonderkonflikts zu unterwerfen. Die Ansprüche einer offenen demokratischen Gesellschaft und das überkommene, obrigkeitsstaatlich geprägte Demokratieverständnis treffen aufeinander. Den Studenten gelingt es jedoch, einen öffentlichen Diskurs zur Deutungshoheit über die NS-Vergangenheit auszulösen, der einen nicht unerheblichen Beitrag leistet zur Ausbildung einer konfliktfähigen Diskurskultur. Diese Diskussion wird auch für den Faschismusdiskurs der Studentenbewegung der ausgehenden 1960er Jahre relevant. Die Studie verbindet Methoden der zeithistorischen Forschung, der Politik-, Medienwissenschaften und Jurisprudenz.
Siehe dazu auch:
- Rechtsprechung zur Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten und Gerichtsbeschlüssen
- Beantragte NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS-Verfahren >>>
- Petition beim Landtag Baden-Württemberg zur Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts >>>
- Verfassungsbeschwerden zu Nationalsozialistischem-Unrecht und Nationalsozialistischen-Verbrechen beim Bundesverfassungsgericht >>>
- Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach in NS- und Rechtsextremismus-Verfahren >>>
- Verfahrensstrategien in den beim Amtsgericht Mosbach beantragten NS-Verfahren >>>
- Amtsseitig offizielle Verknüpfung von Familienrechtsverfahren mit NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Versuchte Instrumentalisierung von psychologischen Sachverständigen beim Amtsgericht Mosbach >>
- Gelungene Instrumentalisierung von familienpsychologischen Sachverständigen beim AG MOS >>>
- Beauftragung einer psychiatrischen Begutachtung des Antragstellers durch das Amtsgericht Mosbach in NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Sachverständige und Gutachter aus Kitzingen im Verhältnis zum Nationalsozialismus >>>
- Nazi-Beleidigungen und Vergleiche : International und innerstaatlich >>>
- Nazi-Beleidigungen und Vergleiche : Nazi-Jäger-Anwendung >>>
- Nazi-Jäger und ihre Aktivitäten >>>
7. Vom Amtsgericht Mosbach gegenüber der Forensischen Sachverständigen aus Kitzingen kritisierte NS- und Rechtsextremismus-Verfahren des Antragstellers aus dem Zeitraum um 2022
Das Amtsgericht Mosbach bezieht sich unter 6F 9/22 in seiner Verfügung vom
17.08.2022 in der Beauftragung der familienpsychologischen Sachverständigen auf die früheren Aktivitäten des Antragstellers zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen, beispielsweise aus 2008. Daher ergeht hiermit der offizielle Antrag, dass die beauftragte familienpsychologische Sachverständige bei der Analyse zu ihrer Sachverhaltsermittlung, Entscheidungsfindung, Aus- und Bewertung nicht nur den "einen" vom Amtsgericht Mosbach benannten Zeitungsartikel verwendet, sondern das gesamte Wirken des Antragstellers aus diesem Zeitraum berücksichtigt. Dazu zählen u.a.
Frühere Gerichtliche und strafrechtliche Aufarbeitungen zur NS-Thematik des Antragstellers
- Am 20.06.2022 teilt das Ministerium für Justiz und Migration, Baden-Württemberg, unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 auf Eingabe des Antragstellers bezüglich seiner Aufarbeitungsbemühungen von NS-Unrecht und NS-Verbrechen mit seinen Verfahrensinitiierungen beim AG/FG Mosbach offiziell mit: „Die Justiz ist trotz des langen Zeitraums und trotz aller rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten nach wie vor bemüht, Mordverbrechen des NS-Regimes auch noch heute aufzuklären.“
- Am 04.01.2010 teilt die Staatsanwaltschaft Kassel unter 1612 UJs 85188/09 dem Antragsteller mit, dass sie in der Sache des gestohlenen Schriftzuges „Arbeit macht frei“ am Eingangstor des ehemaligen Konzentrationslagers Auschwitz nicht zuständig sei, weil dieser Diebstahl an der NS-Gedenkstätte des ehemaligen deutschen Nazi-KZs auf polnischem Staatsgebiet mit Auftraggebern aus Schweden durch polnische Gruppen durchgeführt worden sei.
- Unter 1 Js 79109/02 und Di.B. 7/09 nehmen die Staatsanwaltschaft Stuttgart am 04.02.2009, unter 22 Zs 1008/09 die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart am 13.03.2009 sowie unter 1 Js 79109/02 und E-1402.2009/335 das Justizministerium Baden-Württemberg am 27.10.2009 Stellungnahme zu den offiziellen Beantragungen und Forderungen des Antragstellers die laufenden Ermittlungsverfahren wegen der Ermordung von Bewohnern des Bergdorfes Sant‘ Anna di Stamezza/Italien im Rahmen der Aufklärung und juristischen Aufarbeitung von Deutschen Wehrmachtsverbrechen und von SS-Panzergrenadierregimentern mit Massakern an der Zivilbevölkerung u.a. von Frauen und Kindern unter dem Nazi-Regime zu beschleunigen.
- Unter 45 Js 3/08 leitet die Staatsanwaltschaft Dortmund am 16.02.2009 die Strafanzeige des Antragstellers gegen den Ukrainer John Demjanjuk wegen Mord und Beihilfe zu Mord auf Grund seiner Tätigkeiten als Mitglied der SS-Hilfstruppen in Nazi-Konzentrationslagern an die Staatsanwaltschaft München weiter. Und dies noch vor Einleitung des Auslieferungsverfahrens. John Demjanjuk wurde in 2009 von der USA an die BRD ausgeliefert und als erster nicht-deutscher NS-Befehlsempfänger vor ein deutsches Gericht gestellt und am 12.05.2011 durch das Landgericht München wegen Beihilfe zum Mord an 28.060 Menschen verurteilt.
- Unter 3 AR 338/09 gibt die Generalstaatsanwaltschaft Hamm am 02.03.2009 seine Stellungnahme bezüglich der Überprüfung der Ermittlungsverfahrens 45 Js 2/08 an das Justizministerium NRW ab im Rahmen des Petitionsverfahrens beim Landtag NRW Pet.-Nr. i.3/14-P-2008-16466-01, das der Antragsteller selbst eingeleitet hat, um seine eigens initiierten Ermittlungsverfahren vom 03.03.2008 ausgehend von seiner eigenen Strafanzeige gegen den KZ-Wächter Martin Hartmann wegen Mordes und Beihilfe zum Mord auf Grund dessen Mitgliedschaft in SS-Totenkopfverbänden und dessen Tätigkeit in einem Nebenlager des Konzentrationslagers Sachsenhausen offiziell überprüfen zu lassen.
- Weiterleitungsbestätigung der Staatsanwaltschaft Kassel unter 1612 Js 13781/07 vom 17.11.2006 sowie Eingangsbestätigung der Staatsanwaltschaft München unter 115 Js 11160/06 vom 15.05.2007 in vom Antragsteller beantragten Strafverfahren gegen den SS-Schütze und Angehörigen der 16. SS-Panzergrenadierdivision, Franz Stockinger, wegen Mordes aufgrund der Tatbeteiligung an Kriegsverbrechen in Italien bei der Aktion Marzabotto, bei der laut erfolgreichem Einsatz-Tagesbericht der Wehrmacht 718 Tote erwähnt werden. Weil es der SS-Kompanie nicht gelingt, Partisanen zu fassen, erschiessen die SS-Männer der 1. Kompanie aus Rache 52 Frauen und Kinder in anderen Häusern.
- Weiterleitungsbestätigung der Staatsanwaltschaft Kassel unter 1612 Js 10450/05 vom 17.03.2005 sowie Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Bonn unter 500 Js 38/05 vom 05.04.2005 in vom Antragsteller beantragten Strafverfahren gegen den Leitenden Oberstaatsanwalt in Bonn wegen Strafvereitelung im Amt „durch das Verschwindenlassen der 15 Aktenbände im Nazi-Euthanasieverfahren in 1987“ mit der Begründung, dass selbst wenn es ausreichend Anhaltspunkte geben würde, in diesem Falle eine Verjährung der Delikte eingetreten und eine Aufnahme von Ermittlungsverfahren nicht in Betracht kommen würde.
- Weiterleitungsbestätigung der Staatsanwaltschaft Kassel unter 1612 Js 19825/05 vom 06.06.2005, sowie Bearbeitungsmitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg unter 10 Js 11056/05 vom 08.06.2005, sowie Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe unter ZS 1083/95 vom 06.07.2005, sowie Oberlandesgericht Karlsruhe unter 2 Ws 196/05 vom 27.09.2005, sowie Bundesverfassungsgericht unter 2 BvR 1990/05 vom 08.06.2006 in vom Antragsteller beantragten Strafverfahren wegen Strafvereitelung im Amt durch Angehörige der BRD-Justiz in den Verfahren gegen den SS-Mediziner und Pathologen Hans Klein, der nach Kriegsende juristisch nicht belangt wurde, sondern nach Kriegsende ab 1961 an der Universität Heidelberg als Professor lehrte und 1965 Abteilungsvorstand am Heidelberger Institut für Gerichtliche Medizin wurde, bevor er am 21.11.1984 verstarb. Klein obduzierte Kinder in der Kinderfachabteilung der Städtischen Nervenklinik für Kinder und Jugendliche Wiesengrund (Berlin-Wittenau), die im Rahmen der Kinder-Euthanasie ermordet wurden. Im Januar 1945 nahm Klein in der Klinik SS-Sanatorium Hohenlychen Untersuchungen an den Lymphknoten von 20 jüdischen Kindern vor, die zuvor Opfer der TBC-Versuche des Mediziners Kurt Heißmeyers im KZ Neuengamme waren. Diese Kinder wurden dann in der Nacht zum 21. April 1945 am Hamburger Bullenhuser Damm zur Vertuschung des eigenen Verbrechens im Zuge der Kriegsendphasenverbrechen erhängt.
- Am 15.12.2004 teilt die Staatsanwaltschaft Kassel unter 1612 UJs 49062/04 dem Antragsteller zu seiner „Strafanzeige vom 10.12.2004 wegen Beteiligung von deutschen Richtern, Staatsanwälten, Gerichtspräsidenten und Ministerialbeamten an Nazi-Verbrechen, Massenmord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit" mit, dass sie in der Sache des Dr. Franz Schlegelberger, Staatssekretär im Reichsjustizministerium und kommissarischer Justizminister in der Zeit des Nationalsozialismus, wegen des Vorwurfes Beihilfe zum Mord das Verfahren für erledigt aufgrund seines Versterbens am 14.12.1970 erklärt und Ermittlungen ablehnt. Das Verfahren gegen ermittlungsberechtige und verhandlungsberechtigte Angehörige der BRD-Strafjustiz, die keine Verfahren gegen Schlegelberger wird aufnehmen und durchführt wird hier zunächst nicht weiter geführt. Anhaltspunkte für bis 1970 lagen vor, wie u.a. Einberufung und Leitung der Schlegelberger-Konferenz am 23. und 24. April 1941 unter Teilnahme der höchsten Juristen des NS-Staates ein zur Information und Anweisung der Teilnehmer über bereits angelaufene, offiziell aber geheimgehaltene Praktiken der sog. „Euthanasie“ im Sinne der NS-Ideologie. Beteiligung Schlegelbergers im Fall der Ermordung des Hamburger Juden Markus Luftglass, mit der Überstellung von Luftglass im Oktober 1941 an die Geheime Staatspolizei zur Exekution, nachdem sich der Führer Adolf Hitler über ein seiner Meinung zu mildes Urteil von zweieinhalb Jahren Gefängnis wegen Eidiebstahl beschwert hatte. Schlegelbergers Zusammenarbeit mit dem Staatssekretär im Reichsjustizministerium Roland Freisler bei der Polenstrafrechtsverordnung aus 1941 mit der Todesstrafe bei „deutschfeindlicher Gesinnung“. Schlegelbergers offizieller Vorschlag aus 1942, dass Halbjuden sterilisiert werden sollten. Der starke Anstieg von Todesurteilen in Schlegelbergers Amtszeit.
- Rückmeldungen der Staatsanwaltschaft Kassel unter 1612 Js 4587/04 am 28.01.2004; sowie der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt am Main unter 61/50 Js 31738/98 am 19.02.2004; sowie der Generalstaatsanwaltschaft beim OLG FFM unter 2 Zs 10/04 vom 19.04.2004; sowie des OLGs Frankfurt am Main unter 3 WS 589/04 vom 08.06.2004; sowie des Bundesverfassungsgerichtes unter 2 BvR 1473/04 vom 13.12.2004; sowie des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte Application no. 23914/05 UHL v. Germany vom 04.05.2005; an den Antragsteller in den Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen SS-Untersturmführer Dr. med. Hans Wilhelm Münch wegen Verdachts des Mordes (NSG im KL Auschwitz) auf Grund der Beschwerde des Antragstellers, dass die zuständigen BRD-Strafermittlungsbehörden nicht ausreichend ordnungsgemäß und vollständig, nicht ausreichend umfassend und rechtzeitig sowie nicht ausreichend beschleunigt vor dem Versterben des Nazi-KZ-Arztes Hans Münch im Jahr 2001 ermittelt hätten bezüglich : seiner Tätigkeiten als Lagerarzt im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz mit Experimenten an jüdischen Frauen aus Block 10 im Stammlager Auschwitz und im KZ Dachau mit Malaria-Experimenten an Menschen sowie der Beteiligung an Menschenversuchen, die zum Tod der Versuchspersonen geführt haben sowie an der Beteiligung des Abkochens von Menschenfleisch zu Bouillon, um Nährböden für Rheumaforschungen zu gewinnen; Beteiligung am Rampendienst; Beteiligung an Selektionen innerhalb des Lagers; den öffentlichen rassistischen Äußerungen aus 1998, dass Gaskammern die einzige Lösung für Sinti und Roma gewesen seien.
Frühere Außergerichtliche Aufarbeitungsbemühungen zur NS-Thematik des Antragstellers
- Petition beim DEUTSCHEN BUNDESTAG Pet 4-16-007-312-03523 aus 2008, Justiz : Optimierung einer strafrechtlichen Verfolgung von sogenannten Blutrichtern, die sowohl zunächst der Nazi-Terrorjustiz mit Todesurteilen gedient haben als auch nach 1945 dann als ehemalige NS-Funktionseliten in der BRD weiterhin im Amt gewesen sind. Unter R B 3 zu AR-RB 245/2006 nimmt das Bundesministerium der Justiz am 06.06.2008 Stellungnahme im Rahmen des Petitionsverfahrens Pet 4-16-007-312- 03523 nach Aufforderung des Deutschen Bundestages vom 26.05.2008 zum Petitionsanliegen des Antragstellers hinsichtlich der Optimierung einer strafrechtlichen Verfolgung von sogenannten Blutrichtern, die sowohl zunächst der Nazi-Terrorjustiz mit Todesurteilen gedient haben als auch nach 1945 dann als ehemalige NS-Funktionseliten in der BRD weiterhin im Amt gewesen sind. Der Antragsteller bezieht sich u.a. dabei auf die allgemein bekannten Veröffentlichungen zur Justiz im Nationalsozialismus beim Bundesministerium der Justiz. Konkretes Beispiel dieser Verfahren ist der deutsche Blutrichter Kurt Bode, der u. a. die Verteidiger der Danziger Post zum Tode verurteilt hat. Am 25.05.1998 wurde dieses Bode-Urteil vom Landgericht Lübeck aufgehoben, weil nachgewiesen wurde, dass der NS-Blutrichter Kurt Bode vorsätzliche Rechtsbeugung begangen hatte. Im Dezember 2000 zahlte die Bundesregierung eine Entschädigung an die Angehörigen der von Kurt Bode zum Tode Verurteilten aus Danzig.
- Petition beim DEUTSCHEN BUNDESTAG Pet 3-17-17-2165-006620 aus 2011, Kinder- und Jugendhilfe: Einrichtung eines Runden Tisches für Jugendamtsgeschädigte und Jugendamtsopfer zur Anerkennung, Aufarbeitung, und Wiedergutmachung von behördlichem Unrecht : während des Nationalsozialismus; in der ehemaligen DDR; bei der Ausbeutung von Heimkindern in der BRD bis in die 1970er Jahre; bei sexuellem Missbrauch von Heimkindern in kirchlichen und öffentlichen Einrichtungen; bei Missachtung bestehender Konventionen und Gesetze bei binationalen Ehen, Partnerschaften und bei internationaler Kindesentführung; bei der Missachtung der Europäischen Menschenrechtskonvention im Hinblick auf die Diskriminierung von Väter, behinderten Eltern und kinderreichen Familien. Aus der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses beim Deutschen Bundestag vom 26.05.2011: „Im Dritten Reich war das deutsche Jugendamt wie alle anderen staatlichen Behörden ein Instrument zur Durchsetzung nationalsozialistischer Erziehungsziele. Diesem Zweck diente auch die Eingliederung der Jugendarbeit und der Jugendpflege in den NS-Staat sowie die Ausrichtung der Wohlfahrtorganisationen an nationalsozialistischer Zielsetzungen. Der moralischen und finanziellen Wiedergutmachung des vom NS-Regime verübten Unrechts hat Deutschland von Anfang an höchste Priorität eingeräumt. Auch noch heute hat diese Aufgabe einen unverändert hohen Stellenwert. Als Gesetze, die Grundlagen für Entschädigung darstellen, sind sie das Bundesentschädigungsgesetz von 1956 das Bundesrückerstattungsgesetz von 1957 und nach der Wiedervereinigung des Vermögensgesetz von 1990 zu nennen.“
- GRAUE LITERATUR des Antragstellers aus 2005 : Nationalsozialistische Diskriminierungsschemata in Familienrechtspolitik und Familienrechtsprechung – Personelle Kontinuitäten am Beispiel des Ministerialrats Franz Massfeller – Thematische Kontinuitäten mit Beispielen repetitiver Denkweisen und Argumentationsmuster in veränderten Kontexten || Hausarbeit im Magister-Teilstudiengang „Erziehungswissenschaften“ || Wintersemester 2004/2005 an der Universität Kassel || Magisterstudium Hauptfach: Soziologie, Nebenfächer: Erziehungswissenschaft, Politikwissenschaft || Zur Lehrveranstaltung „Umgang mit dem Nationalsozialismus nach 1945“ bei Prof. Dr. Dietfrid Krause-Vilma || 10.04.2005 || 94 Seiten.
Hunting the Truth: Memoirs of Beate and Serge Klarsfeld Audible Logo Audible Hörbuch – Ungekürzte Ausgabe
In this dual audiobook memoir, Beate and Serge Klarsfeld tell the dramatic story of 50 years devoted to bringing Nazis to justice. They were born on opposite sides of the Second World War: Beate grew up in the ruins of a defeated Weimar Germany, while Serge, a Jewish boy in France, was hiding in a cupboard when his father was arrested and sent to Auschwitz. They met on the Paris Métro and fell in love, and became famous when Beate slapped the face of the West German chancellor - a former Nazi - Kurt Georg Kiesinger. For the past half century, Beate and Serge Klarsfeld have hunted, confronted, prosecuted, and exposed Nazi war criminals all over the world, tracking down the notorious torturer Klaus Barbie in Bolivia and attempting to kidnap the former Gestapo chief Kurt Lischka on the streets of Cologne. They have been sent to prison for their beliefs and have risked their lives protesting anti-Semitism behind the Iron Curtain in South America and in the Middle East. They have been insulted and exalted, assaulted and heralded; they’ve received honors from presidents and letter bombs from neo-Nazis. They have fought relentlessly not only for the memory of all those who died in the Holocaust but also for modern-day victims of genocide and discrimination across the world. And they have done it all while raising their children and sustaining their marriage. Now, for the first time, in Hunting the Truth, a major memoir spoken in their alternating voices, Beate and Serge Klarsfeld tell the thrilling story of a lifetime dedicated to combating evil.
AUF ANREGUNG DES FALLVERANTWORTLICHEN FAMILIENGERICHTLICHEN SPRUCHKÖRPERS BEIM AMTSGERICHT MOSBACH GEMÄSS DER VERFÜGUNG VOM 17.08.2022 UNTER 6F 202/21
Einbeziehung der Nazi-Jägerin Beate Klarsfeld mit ihrer OHRFEIGUNG und NAZI-BESCHIMPFUNG des deutschen Bundeskanzlers Kurt Georg Kiesinger in die gerichtlich beauftragte Begutachtung durch die familienpsychologische Sachverständige zur Überprüfung ihrer Erziehungsfähigkeit und psychischen Gesundheit
DER FALLVERANTWORTLICHE FAMILIENGERICHTLICHE SPRUCHKÖRPER BEIM AMTSGERICHT MOSBACH erachtet es für wichtig, GEMÄSS SEINER VERFÜGUNG VOM 17.08.2022 UNTER 6F 202/21 nach dem Amtsermittlungsgrundsatz die Verurteilung des Antragstellers vor 14 Jahren wegen seiner im beigefügten Online-Zeitungsartikel vom 23.04.2008 berichteten Nazi-Beschimpfungen von Richtern als Nazi-Jäger in einem symbolischen Akt, dazu zu nutzen, um damit dessen Überprüfung seiner Erziehungsfähigkeit und psychischen Gesundheit 14 Jahre später in der Beauftragung der familienpsychologischen Sachverständigen zu begründen, um dann damit anhängige Sorgerechts- und Umgangsrechtsverfahren des Antragstellers zu beeinflussen. Das Amtsgericht Mosbach verknüpft damit seinerseits NS-Verfahren mit den anhängigen SR- und UR-Verfahren. Der Antragsteller hatte tatsächlich während seinen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen im Zeitraum um 2008 öffentlich nachweisbar u.a. auf die Rolle der Nazi-Terrorjustiz, auf die Kontinuität von NS-Funktionseliten nach 1945 in der BRD sowie auf die in der Fachliteratur thematisierte unzureichende Aufklärung und Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen durch die BRD-Justiz hingewiesen.
Die Nazi-Jägerin Beate Klarsfeld hat öffentlich nachweisbar mit dem deutschen Bundeskanzler nicht nur eine höhere öffentliche Person als Nazi beschimpft, sondern diese auch noch zusätzlich öffentlich geohrfeigt. Daher ergeht hiermit der offizielle Antrag auf die erweiterte und zusätzliche familienpsychologische Begutachtung zur Überprüfung der Erziehungsfähigkeit und psychischen Gesundheit der Nazi-Jägerin Beate Klarsfeld durch die gerichtlich beauftragte Sachverständige unter 6F 202/21 gemäß der Anregung des fallverantwortlichen familiengerichtlichen Spruchkörpers beim Amtsgericht in dessen Verfügung vom 17.08.2022.
Bundesverfassungsgericht : 15. Januar 1958
Der Erste Senat verkündet das Lüth-Urteil. Erich Lüth hatte Veit Harlan als Nazifilm-Regisseur Nr. 1 bezeichnet und öffentlich zum Boykott eines seiner Filme aufgerufen. Das Bundesverfassungsgericht unterstreicht die Bedeutung des Grundrechts der Meinungsfreiheit und entscheidet, dass die Wirkung der Grundrechte sich nicht auf das Verhältnis zwischen Staat und Bürger beschränkt, sondern auch auf das Verhältnis zwischen den Bürgern ausstrahlt.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/
BEGRÜNDUNG UND GLAUBHAFTMACHUNG:
Kurt Georg Kiesinger (* 6. April 1904 in Ebingen, Königreich Württemberg; † 9. März 1988 in Tübingen, Baden- Württemberg) war von 1966 bis 1969 dritter Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. In der NS-Zeit war er ab 1933 NSDAP-Mitglied. Ab 1940 arbeitete er als Angestellter im Auswärtigen Amt zuletzt als Stellvertretender Leiter der Rundfunkabteilung.
Um auf Kiesingers nationalsozialistische Vergangenheit hinzuweisen, initiierte Beate Klarsfeld eine Kampagne mit verschiedenen öffentlichen Aktionen. Kiesinger hatte sich Ende Februar 1933 als Mitglied der NSDAP eintragen lassen und war seit 1940 im Außenministerium zum stellvertretenden Leiter der rundfunkpolitischen Abteilung aufgestiegen, die für die Beeinflussung des ausländischen Rundfunks verantwortlich war. Kiesinger war hier für die Verbindung zum Reichspropagandaministerium zuständig. Klarsfeld warf Kiesinger vor, Mitglied im Verwaltungsrat der Interradio AG gewesen zu sein, die ausländische Radiosender zu Propagandazwecken aufkaufte. Darüber hinaus sei er ein Hauptverantwortlicher für die Inhalte des deutschen Auslandsrundfunks gewesen, welche antisemitische Propaganda und Kriegspropaganda umfassten, und habe eng mit den SS-Funktionären Gerhard Rühle und Franz Alfred Six, der direkt für Massenmorde in Osteuropa verantwortlich war, zusammengearbeitet. Kiesinger habe die antisemitische Propaganda auch dann noch fortgesetzt, nachdem er von den Morden an Juden wusste.
Klarsfeld, die Kiesinger als Hauptgefahr für Deutschland darstellte und die Nationaldemokratische Partei Deutschlands als rechten Flügel der CDU bezeichnete, versprach, ihn öffentlich ohrfeigen zu wollen.
Um auf Kiesingers nationalsozialistische Vergangenheit hinzuweisen, initiierte Beate Klarsfeld eine Kampagne mit verschiedenen öffentlichen Aktionen. Kiesinger hatte sich Ende Februar 1933 als Mitglied der NSDAP eintragen lassen und war seit 1940 im Außenministerium zum stellvertretenden Leiter der rundfunkpolitischen Abteilung aufgestiegen, die für die Beeinflussung des ausländischen Rundfunks verantwortlich war. Kiesinger war hier für die Verbindung zum Reichspropagandaministerium zuständig. Klarsfeld warf Kiesinger vor, Mitglied im Verwaltungsrat der Interradio AG gewesen zu sein, die ausländische Radiosender zu Propagandazwecken aufkaufte. Darüber hinaus sei er ein Hauptverantwortlicher für die Inhalte des deutschen Auslandsrundfunks gewesen, welche antisemitische Propaganda und Kriegspropaganda umfassten, und habe eng mit den SS-Funktionären Gerhard Rühle und Franz Alfred Six, der direkt für Massenmorde in Osteuropa verantwortlich war, zusammengearbeitet. Kiesinger habe die antisemitische Propaganda auch dann noch fortgesetzt, nachdem er von den Morden an Juden wusste.
Kiesinger gab Mitte 1968 als Zeuge in einem Gerichtsprozess an, bis 1942 nicht von der Ermordung der Juden gehört und Meldungen aus dem Ausland hierzu erst gegen Ende 1944 geglaubt zu haben. Während des CDU-Parteitags in Berlin am 7. November 1968 bestieg Klarsfeld das Podium der Berliner Kongresshalle, ohrfeigte Kiesinger und rief: „Nazi, Nazi, Nazi!“ Wenige Tage nach der Tat äußerte sie gegenüber dem Spiegel, dass sie die Ohrfeige bereits am 9. Mai 1968 geplant und lange vorbereitet habe. Sie habe damit zum Ausdruck bringen wollen, dass sich ein Teil des deutschen Volkes – insbesondere die Jugend – dagegen auflehnt, dass ein Nazi an der Spitze der Bundesregierung steht.
Klarsfeld begründete die Tat in einem Gedicht, das sie in einer Version am 23. November 1968 auch für eine Schallplatte aufnahm. Demnach wollte Klarsfeld ihre Ohrfeige im Namen von 50 Millionen Toten des Zweiten Weltkrieges und der künftigen Generationen ins „abstoßende Gesicht der zehn Millionen Nazis“ verstanden wissen. Deutschland brauchte ihres Erachtens die Ohrfeige zum Beweis der Schuld der NS-Anhänger, zur Rache für tote Sowjets und deutsche jugendliche getäuschte Soldaten in der Schlacht von Stalingrad, für die Opfer des Holocaust, damit Deutsche mit KZ-Opfern mitempfinden, zur Reinigung der mit der Hakenkreuzfahne besetzten Länder und Erinnerung an Besatzungsgegner wie Manolis Glezos, zur Ehre für die Geschwister Scholl, zur Aussöhnung mit dem jüdischen, russischen und polnischen Volk, für einen gemeinsamen Antifaschismus, …
2015 wurde Beate Klarsfeld zusammen mit ihrem Mann Serge Klarsfeld das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse verliehen.
Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Beate_Klarsfeld
https://de.wikipedia.org/wiki/Kurt_Georg_Kiesinger
Erinnerungen
Mit einer spektakulären Ohrfeige machte Beate Klarsfeld 1968 die NS-Vergangenheit von Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger öffentlich. Gemeinsam mit ihrem Mann Serge brachte sie zahlreiche NS-Schergen vor Gericht, verfolgte die Schreibtischtäter und Schlächter des Holocaust. Die Klarsfelds gaben den namenlosen Opfern der Shoah eine Stimme, machten das Schicksal der Ermordeten künftigen Generationen zugänglich. In ihren Erinnerungen erzählen die beiden von ihrem lebenslangen Kampf gegen das Vergessen, Verdrängen und Vertuschen. Zwei mutige Streiter für die Erinnerung, die eine große Liebe zueinander verbindet.
Frei verfügbare Online-Medien:
Vor 50 Jahren ohrfeigte Beate Klarsfeld Bundeskanzler Kiesinger öffentlich, um auf dessen NSDAP-Vergangenheit aufmerksam zu machen.
Videolänge: 2 min Datum: 07.11.2018
Verfügbarkeit: Video verfügbar bis 08.11.2023
https://www.zdf.de/kultur/kulturzeit/die-ohrfeige-106.html
Beate Klarsfeld: "Ich habe versucht, eine exemplarische Deutsche zu sein und Deutschland zu ändern"
https://www.youtube.com/watch?v=-sp2qGThqNw
Beate und Serge Klarsfeld: Wegbereiter der Erinnerung
https://www.youtube.com/watch?v=LSD728ZAEFY
Historische Schuld und verblassende Erinnerung - 2: Statement Beate Klarsfeld
https://www.youtube.com/watch?v=sKEQapCC4T4
DIE LINKE: Bundesverdienstkreuz für Beate Klarsfeld
https://www.youtube.com/watch?v=DlCYxqNQ-2Q
Planet Wissen - Die Nazijägerin
https://www.youtube.com/watch?v=M0SZWwrx-f0
Siehe dazu auch:
- Rechtsprechung zur Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten und Gerichtsbeschlüssen
- Beantragte NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS-Verfahren >>>
- Petition beim Landtag Baden-Württemberg zur Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts >>>
- Verfassungsbeschwerden zu Nationalsozialistischem-Unrecht und Nationalsozialistischen-Verbrechen beim Bundesverfassungsgericht >>>
- Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach in NS- und Rechtsextremismus-Verfahren >>>
- Verfahrensstrategien in den beim Amtsgericht Mosbach beantragten NS-Verfahren >>>
- Amtsseitig offizielle Verknüpfung von Familienrechtsverfahren mit NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Versuchte Instrumentalisierung von psychologischen Sachverständigen beim Amtsgericht Mosbach >>
- Gelungene Instrumentalisierung von familienpsychologischen Sachverständigen beim AG MOS >>>
- Beauftragung einer psychiatrischen Begutachtung des Antragstellers durch das Amtsgericht Mosbach in NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Nazi-Beleidigungen und Vergleiche : International und innerstaatlich >>>
- Nazi-Beleidigungen und Vergleiche : Nazi-Jäger-Anwendung >>>
- Nazi-Jäger und ihre Aktivitäten >>>
8. Instrumentalisierung der Forensischen Sachverständigen aus Kitzingen unter wahrheitswidrigen Falschaussagen vor dem Amtsgericht Mosbach
Wahrheitswidrige Behauptungen und Falschaussagen vor Gericht
zum Gesundheitszustand des Antragstellers
und zur angeblichen Manipulation der familienpsychologischen Sachverständigen seitens des Antragstellers
während dem Begutachtungszeitraum
Antrag auf amtsseitig einzuleitende Verfahren nach dem Amtsermittlungsgrundatz beim AMTSGERICHT MOSBACH
Antrag auf Thematisierung dieser Verfahren in den Gerichtsbeschlüssen 6F 9/22, 6F 202/21 und 6F 2/22 beim AMTSGERICHT MOSBACH Antrag auf anonymisierte und neutralisierte Veröffentlichung dieser Gerichtsbeschlüsse beim AMTSGERICHT MOSBACH gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung § 23 EGGVG (u.a. Erlaß unterlassener Verwaltungsakte), BGH Az. IV AR (VZ) 2/16 vom 05.04.2017 | BVerwG 7 B 170.92 vom 01.12.1992 | BVerwG 6 C 3.96 vom 26.02.1997 |
12.09.2022
Die folgenden persönlich ehrverletzenden und berufsschädigenden Beschimpfungen, Beleidigungen, Verunglimpfungen und Verleumdungen sowie wahrheitswidrigen Unterstellungen der KM und anderer Verfahrensbeteiligter gegenüber dem Antragsteller und seinen Familienangehörigen unter wiederholter Verletzung von Persönlichkeitsrechten in den beim Amtsgericht Mosbach anhängigen Sorge- und Umgangsrechtverfahren zielen auf die Beeinflussung und Manipulation eben dieser anhängigen Sorgerechts- und Umgangsrechtsverfahren ab.
Inhalt
1. Wahrheitswidrige Behauptungen und Falschaussagen vor Gericht zum Gesundheitszustand des Antragstellers und zur angeblichen Manipulation der familienpsychologischen Sachverständigen seitens des Antragstellers während dem Begutachtungszeitraum
2. Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Antragstellers : Arschfoto
3. Anregung zur Richtervorlage beim BverFG: Diskriminierung von erkranken, verunfallten und behinderten Menschen
4. Gesundheitszustand des Antragstellers während der SV-Begutachtung im Frühjahr 2022
5. Gesundheitszustand des Antragstellers nach dem SV-Gutachten im Sommer 2022
1. Wahrheitswidrige Behauptungen und Falschaussagen vor Gericht zum Gesundheitszustand des Antragstellers und zur angeblichen Manipulation der familienpsychologischen Sachverständigen seitens des Antragstellers während dem Begutachtungszeitraum
In der KM-Eingabe an das Gericht vom 22.06.2022 unter 6F 202/21 lehnt die KM auf Seite 1 das vom Amtsgericht beauftragte, erstellte und am 07.04.2022 eingereichte familienpsychologische Sachverständigengutachten ab, nachdem aber zuvor eingewendet wurde, dass es auf Grund der „bekannten fehlenden ausreichenden Sprachkenntnisse“ der KM überhaupt nicht möglich gewesen war, das Gutachten „angemessen“ mit der KM zu besprechen. Auf Seite 2 und im Folgenden in der KM-Eingabe an das Gericht vom 22.06.2022 unterstellt die KM zudem, dass der Antragsteller die Gutachterin eindeutig manipuliert habe. U.a. darin, dass der Antragssteller Informationen gegenüber der SV zu seinem gegenwärtigen Gesundheitszustand vorenthalten und die SV diesbezüglich nicht ausreichend informiert habe.
Diese unterstellenden und verleumderischen Aussagen der KM sind nachweisbar wahrheitswidrige Behauptungen und Falschaussagen vor Gericht zum Gesundheitszustand des Antragstellers und zur angeblichen Manipulation der familienpsychologischen Sachverständigen seitens des Antragstellers während dem Begutachtungszeitraum. Siehe dazu Ausführungen im Folgenden.
Siehe öffentliche frei verfügbare Dokumentation und Medienaufbereitung unter :
http://nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de/AKTUELLES/Gerichtliche-Verfahren/Versuchte-Instrumentalisierung-von-psychologischen-Sachverstaendigen/
Es ergeht hiermit der offizielle Antrag auf amtsseitig einzuleitende Ermittlungsverfahren nach dem Amtsermittlungsgrundsatz per Verfügung gegen die KM wegen wahrheitswidrigen Falschaussagen vor Gericht mit Falscher Verdächtigung des Antragstellers seitens der KM, angeblich die familienpsychologische Sachverständige über seinen gegenwärtigen Gesundheitszustand gezielt desinformiert zu haben. Zudem ergehen weiterführend die Anträge auf Thematisierung dieser Verfahren in den Gerichtsbeschlüssen 6F 202/21, 6F 9/22 und 6F 2/22 beim AMTSGERICHT MOSBACH sowie auf anonymisierte und neutralisierte Veröffentlichungen dieser Gerichtsbeschlüsse 6F 202/21, 6F 9/22 und 6F 2/22 beim AMTSGERICHT MOSBACH gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung. Siehe dazu im Folgenden….
BEGRÜNDUNG UND GLAUBHAFTMACHUNG:
2. Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Antragstellers : Arschfoto
Die KM macht eine Eingabe an das Gericht mit einem "Arschfoto" des Antragstellers, um sowohl in ihrer Eidesstaatlichen Erklärung und in ihren weiteren Eingaben an das Gericht dem Antragsteller wahrheitswidrig zu unterstellen, dass er sich angeblich unter einem Vortäuschen falscher Tatsachen den Zugang zu und den Aufenthalt in einer Männergewaltschutzeinrichtung erschlichen hätte. Die KM hat sich dieses Arschfoto des Antragstellers erschlichen beim Hausarztbesuch zum Überprüfen der Rücken- und Beinschmerzprobleme des Antragstellers, bei dem eine Gürtelrose im unteren Rückenbereich des Antragstellers mit Rötungen, Schwellungen und Ausschlag während den Injektionen im unteren Rückenbereich festgestellt wurde. Mit Eingabe dieses Arschfotos des Antragstellers bei Gericht behauptet die KM wie zuvor ausgeführt wiederholt wahrheitswidrig, dass der Antragsteller sich angeblich mit den wahrheitswidrigen Behauptungen, seine Gürtelrosensymptome seien auf die Gewalteinwirkung der KM zurückzuführen, den Zugang zu und den Aufenthalt in einer Männergewaltschutzeinrichtung erschlichen hätte. Mit Eingabe dieses Arschfotos des Antragstellers bei Gericht verletzt die KM die Persönlichkeitsrechte und das Rechts am eigenen Bild mit der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches des Antragstellers.
Es ergeht hiermit der offizielle Antrag auf amtsseitig einzuleitende Ermittlungsverfahren nach dem Amtsermittlungsgrundsatz per Verfügung gegen die KM wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte und des Rechts am eigenen Bild mit der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches des Antragstellers seitens der KM in der Rechtssache "Arschfoto" des Antragstellers. Zudem ergehen weiterführend die Anträge auf Thematisierung dieser Verfahren in den Gerichtsbeschlüssen 6F 202/21, 6F 9/22 und 6F 2/22 beim AMTSGERICHT MOSBACH sowie auf anonymisierte und neutralisierte Veröffentlichungen dieser Gerichtsbeschlüsse 6F 202/21, 6F 9/22 und 6F 2/22 beim AMTSGERICHT MOSBACH gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung.
Es ist nachweisbar per Aktenlagen und Verfahrensanalysen gerichtsbekannt, dass der Antragsteller in seinen öffentlich angestrengten zivil- und strafrechtlichen Gewaltschutzverfahren gegen die KM selbst niemals diese von der KM gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Gericht wahrheitswidrigen behaupteten Aussagen gemacht hat, siehe dazu:
• AKTENZEICHEN 114 F 3707/21 AG/FG Nürnberg
• AKTENZEICHEN 6F 211/21 und 6F 216/21 AG/FG Mosbach
• AKTENZEICHEN ST/2167444/2021 Polizeidienststelle Adelsheim
• AKTENZEICHEN 27 Js 10412/21 Staatsanwaltschaft Mosbach
Es ergeht hiermit der offizielle Antrag auf amtsseitig einzuleitende Ermittlungsverfahren nach dem Amtsermittlungsgrundsatz per Verfügung gegen die KM wegen wahrheitswidrigen Falschaussagen vor Gericht mit Falscher Verdächtigung des Antragstellers seitens der KM, angeblich Falschaussagen vor Gericht bezüglich des Zuganges zu und des Aufenthaltes in einer Männergewaltschutzeinrichtung mit dem gemeinsamen Kind gemacht zu haben. Zudem ergehen weiterführend die Anträge auf Thematisierung dieser Verfahren in den Gerichtsbeschlüssen 6F 202/21, 6F 9/22 und 6F 2/22 beim AMTSGERICHT MOSBACH sowie auf anonymisierte und neutralisierte Veröffentlichungen dieser Gerichtsbeschlüsse 6F 202/21, 6F 9/22 und 6F 2/22 beim AMTSGERICHT MOSBACH gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung.
3. Anregung zur Richtervorlage beim BverFG: Diskriminierung von erkranken, verunfallten und behinderten Menschen
Am 02.07.2022 hat der Antragsteller mit einer Eingabe zur Anregung an das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 zur Aussetzung der anhängigen Verfahren und zur Richtervorlage beim Bundesverfassungsgericht hinsichtlich einer Überprüfung mittels der konkreten Normenkontrolle zur bestehenden gesetzlichen Regelung für Sorge- und Umgangsrecht gemacht, um der in der KM-Eingabe vom 22.06.2022 unter 6F 202/21 an das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach vorgebrachte Diskriminierung durch Gesundheitliche Einschränkungen durch Krankheit, Unfall und Behinderung als entscheidungserhebliches Einschränkungsmerkmal für Sorgerechtsbefähigung und Ausübung von Umgangsrecht entgegenzuwirken.
Der Antragseller selbst bewertet diese Eingabe wie auch schon andere Eingaben der KM-Verfahrenspartei als grundsätzlich verfassungswidrig und grundgesetzlich skandalös. Nach Ansicht des Antragsellers selbst ist es normal, sowohl bei zusammenlebenden als auch bei getrennt lebenden Elternteilen, dass sich beide Eltern die Fürsorge-, Betreuungs- und Erziehungsarbeit für die gemeinsamen Kinder teilen und auch dann in dem Fall für die gemeinsamen Kinder und füreinander einstehen und einspringen, wenn ein Elternteil durch Krankheit, Unfall und/oder Behinderung kurz-, mittel- oder langfristig eingeschränkt ist. Nach Ansicht des Antragsellers selbst ist es Aufgabe sowohl der Kinder- und Jugendhilfe als auch der Behindertenhilfe, erkrankten, verunfallten und behinderten Menschen bei der Ausübung ihres Sorge- und Umgangsrechtes zu helfen und diese zu unterstützen, nicht aber diese Menschen zu diskriminieren.
4. Gesundheitszustand des Antragstellers während der SV-Begutachtung im Frühjahr 2022
Der Antragsteller hat, entgegen der wahrheitswidrigen Behauptungen und Falschaussagen vor Gericht seitens der KM in ihrer Eingabe vom 22.06.2022 an das Amtsgericht Mosbach, die familienpsychologische SV per Aktenlagen und Verfahrensanalysen zu seinem damals eigenen gegenwärtigen Gesundheitszustand während des Begutachtungszeitraumes im Frühjahr 2022 ordnungsgemäß und vollständig informiert ohne angebliche und unterstellte Zurückhaltungen von Informationen zu seinem Gesundheitszustand. Und dies auch anhand seines „Arschfotos“, dass die KM unter Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte und seines Rechts am eigenen Bild an das Familiengericht Mosbach eingeben hat, um damit ihre wahrheitswidrigen Falschaussagen vor Gericht zu begründen. Der Antragsteller hat der SV im Begutachtungszeitraum des Frühjahres 2022 erklärt, dass dieses „Arschfoto“ in der Akte 6F 211/21 und 6F 202/21 während dem gemeinsamen Hausarztbesuch wegen seinen damaligen Rücken- und Beinschmerzen von der KM selbst aufgenommen wurde, als die Hausärztin eine Spritzenbehandlung im unteren Rückenbereich vornahm und dabei die Gürtelrosenentzündung entdeckt hatte. Dazu hatte die Hausärztin eine medikamentöse Viraltherapie verordnet, die der Antragsteller bis hinein in den Aufenthalt mit dem gemeinsamen Kind in einer Männergewaltschutzeinrichtung einnahm. Siehe dazu auch Kapitel 2 Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Antragstellers : Arschfoto.
Die familienpsychologische SV war zudem über den damals aktuellen Gesundheitszustand des Antragstellers durch die entsprechende Thematisierung in der Aktenlage und Verfahrensanalyse informiert. Siehe dazu auch Kapitel 2 Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Antragstellers : Arschfoto.
5. Gesundheitszustand des Antragstellers nach dem SV-Gutachten im Sommer 2022
Die zunehmende Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Antragstellers und dessen fortschreitende Behandlung hat sich nachweisbar und nachvollziehbar in der Krankengeschichte des Antragstellers ereignet nach dem familienpsychologischen Sachverständigengutachten, fertiggestellt am 07.04.2022 und dann an das Amtsgericht Mosbach eingereicht, wie im Folgenden ausgeführt:
- Seit Mitte/Ende Mai 2022 Injektionen von Cortison in die rechte Hüfte zwei Mal pro Woche seitens des Hausarztes in ***
nach dem Umzug des Patienten von *** nach *** Ende April/Anfang Mai 2022
- 07.06.2022 Lendenwirbel-MRT der *** im unteren Rückenbereich
- 21.06.2022 Hausärztliches Attest an den Arbeitgeber für höhenverstellbaren Schreibtisch wegen Wirbelsäulenerkrankung
- 06.07.2022 Sprechstunde in ***, mit Vereinbarung eines Termins für eine multimodale Schmerztherapie in den ***
, voraussichtlich beginnend ab 16.09.2022, bisher angedachter chirurgischer Eingriff im unteren Rückbereich wird nicht mehr als notwendig erachtet
- 08.07.2022 Blutbildauswertung vom *** zur Überprüfung von möglichen Rheumawerten als mögliche Verursachung der Rücken- und Beinbeschwerden des Patienten
- 12.07.2022 Arztbrief der ***, zu chronischen Rücken- und Beinschmerzen mit Empfehlung zur rheumatologischen Überprüfung und zur multimodalen Schmerztherapie nach der Sprechstunde vom 06.07.2022
- 25.07.2022 Arztbrief des *** zu Einspritzungen bei gleichzeitigem Röntgen wegen Verdacht auf lumbalen Bandscheibenschaden des Patienten beidseitig 3 Mal in zweiwöchigem Abstand in der Klinik ***
- 29.07.2022 Hausärztliches Attest an den Arbeitgeber für ergonomischen Schreibtischstuhl wegen Wirbelsäulenerkrankung
- 16.08.2022 Röntgenaufnahmen der Hüften beim Orthopäden in ***
- 17.08.2022 Fachärztliches Attest vom Orthopäden in ***an den Arbeitgeber für höhenverstellbaren Schreibtisch wegen Wirbelsäulenerkrankung und Hüftnekrose
- 26.08.2022 Hüft-MRT der ***
- 08.09.2022 Fernmündliche Terminbestätigung der *** für vorvereinbarten Hüft-OP-Termin
- 15.09.2022 Patienteninformation ***, zur geplanten Klinikaufnahme für Hüft-OPs beidseitig beginnend ab dem 16.09.2022
Entgegen den wahrheitswidrigen Behauptungen und Falschaussagen der KM vor dem Familiengericht-Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 konnte der Antragsteller die familienpsychologische Sachverständige während dem Begutachtungszeitraum im Frühjahr 2022 nicht über seinen Gesundheitszustand im Sommer 2022 informieren.
Siehe auch:
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