AKTUELLES:
Verfahrenskosten von NS-Verfahren
zur Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht
und Nationalsozialistischen Verbrechen
beim Amtsgericht Mosbach
Zuletzt AKTUALISIERT am 22.04.2023 !
Seiteninhalt:
- NS- Und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
- Antrag vom 25.07.2022 an das Oberlandesgericht Karlsruhe zur Gerichtskostenbefreiung
- Beschwerde vom 22.04.2023 zu NS- und Rechtsextremismusverfahren, Gerichtskosten, Dienstaufsichtsbeschwerden an Landesoberkasse Baden-Württemberg und Amtsgericht Mosbach
Amtsgericht Mosbach | NS- und Rechtsextremismus-Verfahren bei der Mosbacher Justiz: |
Das Amtsgericht Mosbach hat jedoch seit dem 03.06.2022 eine gemäß § 158 StPO ordnungsgemäße Eingangsbestätigung mit den Benennungen der Konkreten Eingabedaten, der Konkreten Sachverhaltsbenennungen mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat bisher ausdrücklich und explizit versagt und NICHT ausgestellt. Siehe dazu auch Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS- und Rechtsextremismusverfahren >>>
In der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022, teilt das Amtsgericht Mosbach die Rechtsauffassung mit, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, was entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022 sowie entgegen der Rechtsauffassung des Urteils am 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit
der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.
2. Antrag vom 25.07.2022 an das Oberlandesgericht Karlsruhe zur Gerichtskostenbefreiung
16 UF 5/22 OLG KARLSRUHE < = > 6F 211/21, 6F 202/21 AG MOS
16 F 11/22 OLG KARLSRUHE < = > 6F 216/21 AG MOS
EINWENDUNG GEGEN DIE GERICHTSKOSTENERECHNUNG :
a) ANTRAG auf gerichtlichen Schutz vor politischer Verfolgung in Verfahren ZUR AUFARBEITUNG VON NATIONALSOZIALISTISCHEM UNRECHT UND NATIONALSOZIALISTISCHEN VERBRECHEN BEIM OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE
b) ANTRAG auf Kostenbefreiung bei Gerichtskosten in Verfahren ZUR AUFARBEITUNG VON NATIONALSOZIALISTISCHEM UNRECHT UND NATIONALSOZIALISTISCHEN VERBRECHEN BEIM OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE
Es ergehen hiermit an das Oberlandesgericht Karlsruhe in der vorliegenden offiziellen Beantragung vom 25.07.2022 unter 16 UF 5/22 OLG KARLSRUHE < = > 6F 211/21, 6F 202/21 AG MOS sowie in 16 F 11/22 OLG KARLSRUHE < = > 6F 216/21 AG MOS in vorliegender Rechtssache „Antrag a) auf gerichtlichen Schutz vor politischer Verfolgung durch das verfahrensbeteiligte JA NOK beim LRA MOS und b) auf Kostenbefreiung in Gerichtsverfahren zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen“ folgende ausdifferenzierten Anträge zu den benannten Sachverhalten:
- Kostenbefreiung in Gerichtsverfahren und generelle Kostenfreiheit in Verfahren in der Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen
Die Voraussetzungen der Gebührenbefreiung und der Kostenfreiheit liegen hier begründet und offiziell nachweisbar im Folgenden glaubhaft gemacht beim Beteiligten Antragsteller und Gerichtskostenschuldner (GKS) vor:
- Verfahrensinhalte zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen, insbesondere in der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe und in der Nazi-Familienrechtspraxis
- Sowohl in 16 UF 5/22 OLG KARLSRUHE < = > 6F 211/21, 6F 202/21 AG MOS
- Als auch in 16 F 11/22 OLG KARLSRUHE < = > 6F 216/21 AG MOS
a) Auferlegte Kosten des Verfahrens sind nicht zu erheben.
b) Bereits erhobene Kosten sind zurückzuzahlen an den Gerichtskostenschuldner (GKS).
.
Der Gerichtskostenschuldner (GKS) ist Opfer der politischen Verdächtigung/Verfolgung durch benannte Verfahrensbeteiligte in den benannten Verfahren beim Amtsgericht Mosbach und Oberlandesgericht Karlsruhe.
Die außergerichtliche, gerichtliche und strafrechtliche Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen ist im öffentlichen Interesse und eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung auch für alle Institutionen des politisch-administrativen Systems der BRD als demokratischer Rechtsstaat seit 1945 gemäß den veröffentlichten Haltungen und Richtlinien der jeweiligen Bundesregierungen.
Die letzten NS-Verfahren: Genugtuung für Opfer und Angehörige - Schwierigkeiten und Versäumnisse der Strafverfolgung (Schriften Der Generalstaatsanwaltschaft Celle, Band 1)
Im Jahre 2015 verhandelte das Landgericht Lüneburg gegen den seinerzeit 93 Jahre alten Oskar Gröning, einen ehemaligen Angehörigen der SS. Man legte ihm zur Last, 1944 im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen geleistet zu haben. Jahrzehnte nach der Tat war die Arbeit der Verfolgungsbehörden schwierig. Sie erstreckte sich auf rechtliche, geschichtliche und medizinische Aspekte. Überlebende und ihre Angehörigen sollten die Möglichkeit erhalten, sich vor einem deutschen Gericht zu äußern. Das Alter der Beteiligten, aber auch das Interesse der internationalen Medien war zu bedenken. Die vorliegende Sammlung vereint Beiträge von Autoren, die als Nebenkläger, Strafverfolger, Verteidiger oder Vertreter der Nebenklage am Verfahren gegen Oskar Gröning beteiligt waren. Ihre Darstellung wird durch Stimmen aus Politik, Wissenschaft und Medien ergänzt. Es entsteht ein facettenreiches Bild, das auch einige Gründe für die späte Reaktion der Justiz aufzeigt. Mit Beiträgen von: Bernd Busemann, Max Eisen, Prof. Dr. Julia Eksner, Michael Fürst, Per Hinrichs, Hans Holtermann, Judith Kalman, Elaine Kalman Naves, Dr. Jens Lehmann, Prof. Dr. Cornelius Nestler, Jens Rommel, Prof. Dr. Christoph Safferling, LL. M., Thomas Walther
3.3 Motivationen der politischen Verdächtigung/Verfolgung seitens des JA NOK
Die hier fallzuständigen und fallverantwortlichen ASD-Mitarbeiterinnen des Jugendamtes Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach wollen im Motivations-Rahmen ihrer politischen Verfolgung nachgewiesen per Aktenlage vermeiden und unterbinden, dass der KV/GKS …
• seine nachgewiesenen und offiziell bekannten Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen (siehe Kapitel 4.), insbesondere in der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe und in der Nazi-Familienrechtspraxis im juristischen Kontext, d.h. im strafrechtlichen und zivilrechtlichen Kontext (siehe Kapitel 4.1.2 und 4.1.3) sowie im außergerichtlichen öffentlichen Kontext (siehe Kapitel 4.1.1), fortsetzt.
4. Aufklärung und Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen im Verfahrenscluster
Der Gerichtskostenschuldner ist von den Gerichtskostengebühren zu befreien.
Auferlegte Kosten des Verfahrens sind nicht zu erheben. Bereits erhobene Kosten sind zurückzuzahlen an den Gerichtskostenschuldner (GKS).
Zu den offiziell nachweisbaren gewaltlosen KV-Widerstandsleistungen in Verfahren zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen, insbesondere in der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe und in der Nazi-Familienrechtspraxis mit allen verfügbaren Mitteln des demokratischen Rechtsstaates zählen zivilgerichtliche, strafrechtliche und außergerichtliche Maßnahmen als legitime Instrumente in den beim AG/FG MOS anhängigen Verfahren:
• Strafanzeigen gegen NS-Straftaten, NS-Unrecht und NS-Verbrechen
• Wiederaufnahmeverfahren zu NS-Unrecht und NS-Verbrechen bei Gerichtsbeschlüssen, Entnazifizierungsbeschlüssen, Haftverschonungsbeschlüssen bei NS-Tätern sowie bei Ruhestandsversetzungen von und bei Urteilsaufhebungen gegen NS-Widerstandskämpfern
• Anhörungsrügen in unkorrekten manipulierten Verfahren
• Dienstaufsichtsbeschwerden gegen bestimmte Verfahrensbeteiligte
• Anti-Diskriminierungs-Anregungen zur Richtervorlage beim Bundverfassungsgericht, wegen verfassungswidriger Diskriminierungen der freien Meinungsäußerung in Sorge- und Umgangsrechtssachen seitens bestimmter Verfahrensbeteiligter (gegen Nationalsozialismus, NS-Unrecht und NS-Verbrechen)
• Offene Briefe
• Petitionen beim Deutschen Bundestag
Das späte Urteil: Ein Münchner NS-Prozess oder das Versagen der Nachkriegsjustiz
Im April 2001, 56 Jahre nach Kriegsende, beginnt im Untersuchungsgefängnis München-Stadelheim der aufsehenerregende Prozess gegen den ehemaligen SS-Mann Anton Malloth, der als Wachmann im Gestapogefängnis 'Kleine Festung' in Theresienstadt Häftlinge zu Tode geprügelt haben soll. Für den Richter Jürgen Hanreich, den langjährigen Vorsitzenden des Schwurgerichts München, wird es sein persönlichster Prozess - der einzige, dessen Unterlagen er sorgsam aufbewahrt. 'Sie waren nicht dabei!' Diese Worte des Angeklagten treiben Jürgen Hanreich auch Jahre später um. Mit diesem Buch legt er Rechenschaft ab über seinen Umgang mit der deutschen Vergangenheit und geht der Schlussstrich-Mentalität der Deutschen nach dem Krieg sowie dem Versagen der Justiz auf den Grund. Sein Bericht ist ein eindrucksvoller Blick hinter den Richtertisch, eine späte, ernsthafte Suche nach Erkenntnis und Wahrheit.
4.1 Anhängige NS-Verfahren im Verfahrenscluster AG MOS + OLG KA
Das Gericht wurde mit diesen Eingaben und Stellungnahmen am 24.04. und 25.04.2022 unter 6F 9/22, sowie in vorhergehenden Eingaben unter 6F 211/21 und unter 6F 202/21 sowie in allen nachfolgenden Eingaben unter 6F 9/22 ordnungsgemäß und nachweisbar darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Antragsteller und KV außergerichtlich mit Petitionen beim Deutschen Bundestag nach dem Whistleblower-Prinzip (Pet 1-18-06-219-001429 Öffentliche Sicherheit beim Deutschen Bundestag 2013 bis 2017) die beobachteten und erfahrenen unkorrekten Verfahrensweisen von Verfahrensbeteiligten aus den anhängigen Verfahren beim AG MOS (Ursprungsverfahren 6F 211/21 und allen daraus hervorgehenden assoziierten Verfahren 6F 216/21, 6F 202/21 sowie 6F 2/22 und 6F 9/22) hinsichtlich angestrebter Gesetzesänderungen AKTUELL offiziell thematisiert, aber auch während seinen Ausbildungen mittels Grauer Literatur aktiv system- und professionskritisch Kinder- und Jugendhilfe-Themen, NS-Themen sowie die Nazi-Kinder- und Jugendhilfe in Verbindung mit der Nazi-Familienrechtspraxis nachweisbar offiziell thematisiert hatte:
• In Verfahren zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen, insbesondere in der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe und in der Nazi-Familienrechtspraxis
Beim Amtsgericht Mosbach wurde im Rahmen von NS-Aufarbeitungsbemühungen unter 6F 9/22 und dem Landgericht Mosbach unter E 313/1 – 12/2022 beantragt, von allen Verfahrensbeteiligten inklusive der involvierten Fachstelle Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis unter der Verantwortung des Landrats Dr. ***, offizielle Stellungnahmen in den beantragten anhängigen NS-Rechtssachen ordnungsgemäß und vollständig einzuholen.
Zu den AKTUELLEN Vorgängen beim Landratsamt Mosbach zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialismus, NS-Unrecht und NS-Verbrechen und Rechtsextremismus, Neo-Nazismus ist dokumentiert und nachgewiesen, dass die fallverantwortlichen Mitarbeiter*innen des Landratsamtes Mosbach sich hier unter 6F 9/22 beim AG MOS und bzw. unter Aktenzeichen 3.23214 beim Landratsamt Mosbach in wiederholten gezielten Verfahrensentschleunigungen durch gezielte Verweigerungen von Eingangsbestätigungen, Benennungen der konkreten Sachverhalte, Weiterbearbeitungen und Weiterleitungen sowie durch Verweigerungen von Stellungnahmen bei NS-Verfahren engagieren. Und zwar…
• Nicht nur nachweisbar bei direkten offiziellen Bürger-Eingaben zu NS-Verfahren unter 3.23214 beim Landratsamt Mosbach
• Sondern auch nachweisbar bei Eingaben zu NS-Verfahren mit gerichtlich beantragten Stellungnamen des Landratsamtes Mosbach unter 6F 9/22 AG MOS
• Sondern auch nachweisbar bei direkten Eingaben zu NS-Verfahren unter 3.23214 beim Landratsamt Mosbach zur außergerichtlichen und gerichtlichen Aufarbeitung der von den Nazis zerstörten jüdischen Synagoge in Mosbach und deren nicht erfolgtem Wiederaufbau.
Siehe dazu auch Judenverfolgung in Mosbach >>>>
JUSTIZ UND NS-VERBRECHEN 37 **
Die Edition enthält die rechtskräftig ergangenen Urteile aus den Verfahren, die die westdeutsche Justiz seit 1945 durchführte. Die ersten 22 Bände umfassen die im Zeitraum 1945–1966 gefällten – auf über mehr als 100 Archive verstreuten – Urteile. Die insgesamt rund 17.000 Seiten der Edition entsprechen ca. 32.000 Seiten der Originalurteile. Seit 2001 werdenin ca. 28 weiteren Bänden die Verfahren und Urteile aus den Jahren seit 1966 veröffentlicht, die durch ein vorläufiges Verfahrensregister leicht zugänglich sind.
4.1.1 Außergerichtlich
NS-VERFAHREN unter 6F 9/22 beim AG/FG MOS zu NS-UNRECHT und NS-VERBRECHEN
auch in der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe in Verbindung mit der Nazi-Familienrechtspraxis
Petition beim DEUTSCHEN BUNDESTAG 3-16-05-008-059396 aus 2009, Auswärtige Angelegenheiten :
Klärung des internationalen Kinderraubes von 1933-1945 in Polen während dem rassenideologisch motivierten Nazi-Vernichtungskrieg und der anschließenden Zwangsgermanisierung der ins Deutsche Reich verbrachten Kinder. Siehe KV-Eingabe unter 6F 9/22 beim AG/FG MOS vom 25.04.2022.
4.1.2 Zivilrechtlich
Zivilrechtliche NS-VERFAHREN unter 6F 9/22 beim AG/FG MOS
zu NS-UNRECHT und NS-VERBRECHEN
auch in der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe in Verbindung mit der Nazi-Familienrechtspraxis
Der Ansatz für die initiierten NS-Wiederaufnahmeverfahren beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 sowie beim Landgericht Mosbach unter E 313/1 – 12/2022 sowie beim Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis am Landratsamt Mosbach unter 3.23214 erfolgt gemäß und analog der vollständigen Aufhebung des Reichstagsbrandurteils vom 23. Dezember 1933 im Wiederaufnahmeverfahren in 2007.
Siehe dazu auch Gerichtliche Verfahren zu NS-Angelegenheiten >>>
• AN DAS AG/FG MOS VOM unter 6F 9/22 vom 09.06.2022: Verweigerung der Eingangsbestätigung und der Weiterbearbeitung zur Aufhebung der Ruhestandsversetzung von Richter Lothar Kreyssig, der nachweisbar öffentlich Stellung als Widerstandsleistung gegen die zentrale und dezentrale Nazi-Euthanasie-Massentötungsaktion T4 bezogen hat, insbesondere gegen die Nazi-Kinder-Euthanasie
• AN DAS AG/FG MOS VOM unter 6F 9/22 vom 25.06.2022: Verweigerung der Eingangsbestätigung und der Weiterbearbeitung Zur AUFARBEITUNG VON NS-UNRECHT und NS-VERBRECHEN WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN am AG/FG MOS zur Aufhebung des Entnazifizierungsbeschlusses von Nazi-Ministerialdirigent und Nazi-Familienrechtler Franz Massfeller, Oberregierungsrat zur Wiederverwendung beim Bundesjustizministerium, Ministerialrat das Referat für Familien- und Personenstandsrecht in der BRD
• AN DAS AG/FG MOS VOM unter 6F 9/22 vom 10.07.2022: Verweigerung der Eingangsbestätigung und der Weiterbearbeitung ZUR AUFARBEITUNG VON NS-VERBRECHEN in der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Nazi-Familienrechtspraxis WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN ZUR AUFHEBUNG des gesetzesgleichen Hitler-Himmler-Sippenhaftbeschlusses gegen Kinder von NS-Widerstandskämpfern : a) Kinder von Vätern im militärischen Widerstand, insbesondere der Beteiligten am Hitler-Attentat vom 20.07.1944 b) Kinder von Vätern in der Anti-Hitler-Koalition BDO und NKFD Interniert im Kinderheim Bad Sachsa der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt, interniert in Konzentrationslagern und inhaftiert in Gestapo-Gefängnissen
• AN DAS AG/FG MOS VOM unter 6F 9/22 vom 11.07.2022: Verweigerung der Eingangsbestätigung und der Weiterbearbeitung ZUR AUFARBEITUNG VON NATIONALSOZIALISTISCHEM UNRECHT UND NATIONALSOZIALISTISCHEN VERBRECHEN BEIM AMTSGERICHT MOSBACH Antrag auf gerichtlich zu beantragende Aberkennung der Promotion in den Rechtswissenschaften von Karl Roland Freisler, Präsident am Nazi-Volksgerichtshof
• AN DAS AG/FG MOS VOM unter 6F 9/22 vom 12.07.2022: Verweigerung der Eingangsbestätigung und der Weiterbearbeitung ZUR AUFARBEITUNG VON NATIONALSOZIALISTISCHEM UNRECHT UND NATIONALSOZIALISTISCHEN VERBRECHEN BEIM AMTSGERICHT MOSBACH 6F 9/22 Antrag auf gerichtlich zu beantragende BRD-Bundes- und Landesgesetzliche Regelungen zum Verbot der Nationalpolitischen Erziehungsanstalten, NPEAs, Nationalpolitische Lehranstalten, NAPOLAs als Institutionen der NS-Erziehungspolitik, NS-Pädagogik und der NS-Nachwuchspolitik
Siehe dazu auch Gerichtliche Verfahren zu NS-Angelegenheiten >>>
Der gerichtliche Umgang mit den Tätern im Białystok-Prozess: Ein gerechtes Verfahren?
Im Laufe der 1960er Jahre fanden die ersten großen Gerichtsverfahren gegen Täter des Nationalsozialismus in der noch jungen Bundesrepublik statt. Darunter fällt auch der Białystok-Prozess in Bielefeld. Doch wie wurde in diesem Prozess seitens des Gerichtes mit den Tätern umgegangen? Kann das Verfahren als gerecht angesehen werden? Diese Fragen werden in der vorliegenden Arbeit wissenschaftlich untersucht.
4.1.3 Strafrechtlich
Strafrechtliche NS-VERFAHREN unter 6F 9/22 beim AG/FG MOS
zu NS-UNRECHT und NS-VERBRECHEN
auch in der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe in Verbindung mit der Nazi-Familienrechtspraxis
Der Ansatz für die initiierten NS-Strafverfahren beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 sowie beim Landgericht Mosbach unter E 313/1 – 12/2022 sowie beim Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis am Landratsamt Mosbach unter 3.23214 erfolgt gemäß und analog des Urteils des Landgerichts Neuruppin vom 28.06.2022 gegen Josef S., den früheren und nun 101-jährigen SS-Wachmann des Nazi-Konzentrationslagers Sachsenhausen, wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen.
• AN DAS AG/FG MOS VOM unter 6F 9/22 vom 03.06.2022: Verweigerung der Eingangsbestätigung und der Weiterbearbeitung von WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN GEGEN >> A D O L F H I T L E R << ZUR AUFHEBUNG DES URTEILS IM HITLER-PUTSCH-PROZESS VOM 01.04.1924 am AG MOS
• AN DAS AG/FG MOS VOM unter 6F 9/22 vom 05.06.2022: Verweigerung der Eingangsbestätigung und der Weiterbearbeitung von STRAFANZEIGE GEGEN >> A D O L F H I T L E R << WEGEN HOCHVERRATS GEGEN DEUTSCHLAND in 1924 im WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN am AG MOS
• AN DAS AG/FG MOS VOM unter 6F 9/22 vom 10.06.2022: Verweigerung der Eingangsbestätigung und der Weiterbearbeitung zur Aufhebung des Haftverschonungsbeschlusses von Hans Friedrich Kurt Hefelmann, Abteilungsleiter des Hauptamtes IIb der Kanzlei des Führers, hauptverantwortlich für die Organisation und Durchführung der Nazi-Euthanasie-Massentötungsaktion T4, insbesondere für die Nazi-Kinder-Euthanasie
• AN DAS AG/FG MOS VOM unter 6F 9/22 vom 11.06.2022: Verweigerung der Eingangsbestätigung und der Weiterbearbeitung STRAFANZEIGE gegen Unbekannt am AG/FG MOS Gegen deutsche Jugendamtsleitungen und Jugendamtsmitarbeiter, die ihrer Schutzauftrag-Verantwortung für Kinder- und Jugendliche dadurch nicht gerecht geworden sind, dass sie Kinder von osteuropäischen Zwangsarbeiterinnen nicht vor den Nazi-Massentötungen in Ausländerkinderpflegestätten und anderen Heimen geschützt haben.
• AN DAS AG/FG MOS VOM unter 6F 9/22 vom 11.06.2022: Verweigerung der Eingangsbestätigung und der Weiterbearbeitung zur AUFARBEITUNG VON NS-VERBRECHEN IN MOSBACH STRAFANZEIGEN gegen Unbekannt am AG/FG MOS Gegen Verantwortliches Ärzte-Personal und Heimpersonal, Jugendamtspersonal sowie gegen Unternehmenspersonal im heutigen Baden-Württemberg und im Rhein-Neckar-Kreis (Mosbach) wegen Beteiligung am Nazi-Massenmord, d.h. hier konkret an Kindern von osteuropäischen Zwangsarbeiterinnen während der Nazi-Massentötungen in Ausländerkinderpflegestätten und in anderen Heimen.
• AN DAS AG/FG MOS VOM unter 6F 9/22 vom 19.06.2022: Verweigerung der Eingangsbestätigung und der Weiterbearbeitung zur AUFARBEITUNG VON NS-VERBRECHEN IN MOSBACH. STRAFANZEIGEN gegen Unbekannt am AG/FG MOS .Gegen Verantwortliches Personal bei den BRD-Strafermittlungsbehörden wegen der Nicht-Einleitung von Strafverfahren wegen Beteiligung am Nazi-Massenmord, d.h. hier konkret an Kindern von osteuropäischen Zwangsarbeiterinnen während der Nazi-Massentötungen an Babys in Ausländerkinderpflegestätten und in anderen Heimen gegen hier benannte hauptverantwortliche Personen : 1) Dr. HANS MUTHESIUS, NS-Referatsleiter in der Wohlfahrtsabteilung des Nazi-Reichsinnenministeriums, verantwortlich für Fragen der Jugendwohlfahrtspflege => Beigeordneter des Deutschen Städtetages und Honorarprofessor für Fürsorgerecht an der Universität Frankfurt in der BRD 2) NS-Ministerialdirigent Dr. WILHELM LOSCHELDER, Abteilung IV (Kommunalabteilung) Leiter der Unterabteilung I (Verfassung und Aufgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände) beim Nazi-Reichsinnenministerium => Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Innenministerium, ausgezeichnet mit Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen und dem großen Bundesverdienstkreuz in der BRD 3) Dr. KARL GOSSEL, Organisator für die Behandlung von Ostarbeitern in NS-Zwangsarbeitslagern mit dem „Vernichtung durch Arbeit“-Programm beim Nazi-Reichsfinanzministerium / Oberkreisdirektor und Bundestagsabgeordneter in der BRD
• AN DAS AG/FG MOS VOM unter 6F 9/22 vom 29.06.2022: Verweigerung der Eingangsbestätigung und der Weiterbearbeitung zur AUFARBEITUNG VON NS-VERBRECHEN in der Nazi-Kinder und Jugendhilfe sowie in der Nazi-Familienrechtspraxis STRAFANZEIGEN gegen Unbekannt am AG/FG MOS Gegen Verantwortliches Personal bei den BRD-Strafermittlungsbehörden wegen der Nicht-Einleitung von Strafverfahren wegen Beteiligung an Organisation, Aufrechterhaltung und Betrieb von Nazi-Jugendkonzentrationslagern d.h. hier konkret gegen hier benannte hauptverantwortliche Person :Dr. HANS MUTHESIUS, NS-Referatsleiter in der Wohlfahrtsabteilung des Nazi-Reichsinnenministeriums, verantwortlich für Fragen der Jugendwohlfahrtspflege, hauptverantwortlich für die zentrale Verwaltung der Nazi-Jugendkonzentrationslager Moringen, Uckermark, Litzmannstadt (Lodz) => Beigeordneter des Deutschen Städtetages und Honorarprofessor für Fürsorgerecht an der Universität Frankfurt in der BRD
• AN DAS AG/FG MOS VOM unter 6F 9/22 vom 13.07.2022: Verweigerung der Eingangsbestätigung und der Weiterbearbeitung ZUR AUFARBEITUNG VON NATIONALSOZIALISTISCHEM UNRECHT UND NATIONALSOZIALISTISCHEN VERBRECHEN BEIM AMTSGERICHT MOSBACH 6F 9/22 Antrag auf WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN zur Aufhebung der Todesurteile des Volksgerichtshofes unter Vorsitz des Präsidenten Roland Freisler gegen Hans Scholl, Sophie Scholl, Christoph Probst aus der NS-Jugendwiderstandbewegung „Weiße Rose“
Täter und Gehilfen des Endlösungswahns: Hamburger Verfahren wegen NS-Gewaltverbrechen 1946-1996
4.1 Außergerichtliche Aufarbeitungen zur NS-Thematik
Der KV hat sich offiziell nachweisbar früher in Aufarbeitungsbemühungen im außergerichtlichen Kontext zur NS-Thematik engagiert, was gemäß Aktenlage den hier fallzuständigen und fallverantwortlichen ASD-Mitarbeiterinnen beim Landratsamt Mosbach aus den KV/GKS-Argumentationen, Stellungnahmen und Eingaben beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 bekannt ist, in denen er sich gegen die wahrheitswidrigen Rassismusvorwürfe ausgehend von Verfahrensbeteiligten ihm selbst gegenüber wehrt. Die Lebensleistung des als Rassist, Rechtsextremist und Nazi eindeutig wahrheitswidrig beschuldigten und dargestellten weißen deutschen KVs und seiner Familienangehörigen ist alles Andere als „Rassismus“, sondern als Familienangehöriger von NS-Opfern und NS-Verfolgten offiziell nachweisbar genau das Gegenteil mit den langjährigen KV-Bemühungen zu Aufklärungen und Aufarbeitungen von NS-Unrecht und NS-Verbrechen. Im Folgenden werden Beispiele gelistet zu vom KV angestrengten außergerichtlichen Petitions-Aufklärungen und Aufarbeitungen der Nazi-Terror-Justiz, der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe und der Nazi-Familienrechtspraxis :
Petition beim DEUTSCHEN BUNDESTAG Pet 4-16-007-312-03523 aus 2008, Justiz : Optimierung einer strafrechtlichen Verfolgung von sogenannten Blutrichtern, die sowohl zunächst der Nazi-Terrorjustiz mit Todesurteilen gedient haben als auch nach 1945 dann als ehemalige NS-Funktionseliten in der BRD weiterhin im Amt gewesen sind. Unter R B 3 zu AR-RB 245/2006 nimmt das Bundesministerium der Justiz am 06.06.2008 Stellungnahme im Rahmen des Petitionsverfahrens Pet 4-16-007-312- 03523 nach Aufforderung des Deutschen Bundestages vom 26.05.2008 zum Petitionsanliegen des hier antragstellenden KVs hinsichtlich der Optimierung einer strafrechtlichen Verfolgung von sogenannten Blutrichtern, die sowohl zunächst der Nazi-Terrorjustiz mit Todesurteilen gedient haben als auch nach 1945 dann als ehemalige NS-Funktionseliten in der BRD weiterhin im Amt gewesen sind. Der hier antragstellende KV bezieht sich u.a. dabei auf die allgemein bekannten Veröffentlichungen zur Justiz im Nationalsozialismus beim Bundesministerium der Justiz. Konkretes Beispiel dieser Verfahren ist der deutsche Blutrichter Kurt Bode, der u. a. die Verteidiger der Danziger Post zum Tode verurteilt hat. Am 25.05.1998 wurde dieses Bode-Urteil vom Landgericht Lübeck aufgehoben, weil nachgewiesen wurde, dass der NS-Blutrichter Kurt Bode vorsätzliche Rechtsbeugung begangen hatte. Im Dezember 2000 zahlte die Bundesregierung eine Entschädigung an die Angehörigen der von Kurt Bode zum Tode Verurteilten aus Danzig.
Petition beim DEUTSCHEN BUNDESTAG Pet 3-17-17-2165-006620 aus 2011, Kinder- und Jugendhilfe: Einrichtung eines Runden Tisches für Jugendamtsgeschädigte und Jugendamtsopfer zur Anerkennung, Aufarbeitung, und Wiedergutmachung von behördlichem Unrecht : während des Nationalsozialismus; in der ehemaligen DDR; bei der Ausbeutung von Heimkindern in der BRD bis in die 1970er Jahre; bei sexuellem Missbrauch von Heimkindern in kirchlichen und öffentlichen Einrichtungen; bei Missachtung bestehender Konventionen und Gesetze bei binationalen Ehen, Partnerschaften und bei internationaler Kindesentführung; bei der Missachtung der Europäischen Menschenrechtskonvention im Hinblick auf die Diskriminierung von Väter, behinderten Eltern und kinderreichen Familien. Aus der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses beim Deutschen Bundestag vom 26.05.2011: „Im Dritten Reich war das deutsche Jugendamt wie alle anderen staatlichen Behörden ein Instrument zur Durchsetzung nationalsozialistischer Erziehungsziele. Diesem Zweck diente auch die Eingliederung der Jugendarbeit und der Jugendpflege in den NS-Staat sowie die Ausrichtung der Wohlfahrtorganisationen an nationalsozialistischer Zielsetzungen. Der moralischen und finanziellen Wiedergutmachung des vom NS-Regime verübten Unrechts hat Deutschland von Anfang an höchste Priorität eingeräumt. Auch noch heute hat diese Aufgabe einen unverändert hohen Stellenwert. Als Gesetze, die Grundlagen für Entschädigung darstellen, sind sie das Bundesentschädigungsgesetz von 1956 das Bundesrückerstattungsgesetz von 1957 und nach der Wiedervereinigung des Vermögensgesetz von 1990 zu nennen.“
GRAUE LITERATUR des hier antragstellenden KVs aus 2005 : Nationalsozialistische Diskriminierungsschemata in Familienrechtspolitik und Familienrechtsprechung – Personelle Kontinuitäten am Beispiel des Ministerialrats Franz Massfeller – Thematische Kontinuitäten mit Beispielen repetitiver Denkweisen und Argumentationsmuster in veränderten Kontexten || Hausarbeit im Magister-Teilstudiengang „Erziehungswissenschaften“ || Wintersemester 2004/2005 an der Universität Kassel || Autor: *** || Magisterstudium Hauptfach: Soziologie, Nebenfächer: Erziehungswissenschaft, Politikwissenschaft || Zur Lehrveranstaltung „Umgang mit dem Nationalsozialismus nach 1945“ bei Prof. Dr. Dietfrid Krause-Vilma || 10.04.2005 || 94 Seiten.
Diener des Rechts und der Vernichtung: Das Verfahren gegen die Teilnehmer der Konferenz von 1941 oder: Die Justiz gegen Fritz Bauer (Wissenschaftliche Reihe des Fritz Bauer Instituts 30)
Anfang der 1960er-Jahre leitete man gegen ehemalige Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälte ein Ermittlungsverfahren ein, das im Kontext der von Fritz Bauer vorangetriebenen Strafverfolgung von NS-Tätern stand. Der Vorwurf lautete: Unterstützung der systematischen Ermordung von Kranken und Behinderten zur Zeit des Nationalsozialismus. Auf einer vom Justizminister einberufenen Konferenz im April 1941 waren die hohen Juristen aufgefordert worden, die Tat zu decken. Das "Schlegelberger-Verfahren " - benannt nach dem einladenden Justizminister - dauerte zehn Jahre. Die historischen Ereignisse, das Verfahren selbst und die Anstrengungen, es vor dem Vergessen zu bewahren, bilden ein erinnerungspolitisches Ensemble, das verdeutlicht, wie umkämpft die NS-Aufarbeitung bis in die 1980er-Jahre hinein war.
4.2 Gerichtliche und strafrechtliche Aufarbeitungen zur NS-Thematik
Der KV hat sich offiziell nachweisbar früher in gerichtlichen Aufarbeitungsbemühungen im strafrechtlichen Kontext zur NS-Thematik engagiert, was gemäß Aktenlage den hier fallzuständigen und fallverantwortlichen ASD-Mitarbeiterinnen beim Landratsamt Mosbach aus den KV-Argumentationen, Stellungnahmen und Eingaben beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 bekannt ist, in denen er sich gegen die wahrheitswidrigen Rassismusvorwürfe ausgehend von Verfahrensbeteiligten ihm selbst gegenüber wehrt. Im Folgenden werden Beispiele gelistet zu vom KV angestrengten strafrechtlichen Aufklärungen und Aufarbeitungen der Nazi-Terror-Justiz, der Kriegsverbrechen von SS und Wehrmacht, der NS-Verbrechen in Nazi-Konzentrationslagern, der Beteiligung an der NS-Euthanasie als Vorlauf- und Testphase für den industriellen Massenmord des Holocaust, der Beteiligung von NS-Medizinern mit Versuchen an Menschen, der Strafvereitelung im Amt von Angehörigen der BRD-Justiz bei noch nach 1949 in der BRD lebenden NS-Tätern :
• Am 20.06.2022 teilt das Ministerium für Justiz und Migration, Baden-Württemberg, unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 auf Eingabe des hier antragstellenden KVs bezüglich seiner Aufarbeitungsbemühungen von NS-Unrecht und NS-Verbrechen mit seinen Verfahrensinitiierungen beim AG/FG Mosbach offiziell mit: „Die Justiz ist trotz des langen Zeitraums und trotz aller rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten nach wie vor bemüht, Mordverbrechen des NS-Regimes auch noch heute aufzuklären.“
• Am 04.01.2010 teilt die Staatsanwaltschaft Kassel unter 1612 UJs 85188/09 dem hier antragstellenden KV mit, dass sie in der Sache des gestohlenen Schriftzuges „Arbeit macht frei“ am Eingangstor des ehemaligen Konzentrationslagers Auschwitz nicht zuständig sei, weil dieser Diebstahl an der NS-Gedenkstätte des ehemaligen deutschen Nazi-KZs auf polnischem Staatsgebiet mit Auftraggebern aus Schweden durch polnische Gruppen durchgeführt worden sei.
• Unter 1 Js 79109/02 und Di.B. 7/09 nehmen die Staatsanwaltschaft Stuttgart am 04.02.2009, unter 22 Zs 1008/09 die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart am 13.03.2009 sowie unter 1 Js 79109/02 und E-1402.2009/335 das Justizministerium Baden-Württemberg am 27.10.2009 Stellungnahme zu den offiziellen Beantragungen und Forderungen des hier antragstellenden KVs die laufenden Ermittlungsverfahren wegen der Ermordung von Bewohnern des Bergdorfes Sant‘ Anna di Stamezza/Italien im Rahmen der Aufklärung und juristischen Aufarbeitung von Deutschen Wehrmachtsverbrechen und von SS-Panzergrenadierregimentern mit Massakern an der Zivilbevölkerung u.a. von Frauen und Kindern unter dem Nazi-Regime zu beschleunigen.
• Unter 45 Js 3/08 leitet die Staatsanwaltschaft Dortmund am 16.02.2009 die Strafanzeige des hier antragstellenden KVs gegen den Ukrainer John Demjanjuk wegen Mord und Beihilfe zu Mord auf Grund seiner Tätigkeiten als Mitglied der SS-Hilfstruppen in Nazi-Konzentrationslagern an die Staatsanwaltschaft München weiter. Und dies noch vor Einleitung des Auslieferungsverfahrens. John Demjanjuk wurde in 2009 von der USA an die BRD ausgeliefert und als erster nicht-deutscher NS-Befehlsempfänger vor ein deutsches Gericht gestellt und am 12.05.2011 durch das Landgericht München wegen Beihilfe zum Mord an 28.060 Menschen verurteilt.
• Unter 3 AR 338/09 gibt die Generalstaatsanwaltschaft Hamm am 02.03.2009 seine Stellungnahme bezüglich der Überprüfung der Ermittlungsverfahrens 45 Js 2/08 an das Justizministerium NRW ab im Rahmen des Petitionsverfahrens beim Landtag NRW Pet.-Nr. i.3/14-P-2008-16466-01, das der hier antragstellende KV selbst eingeleitet hat, um seine eigens initiierten Ermittlungsverfahren vom 03.03.2008 ausgehend von seiner eigenen Strafanzeige gegen den KZ-Wächter Martin Hartmann wegen Mordes und Beihilfe zum Mord auf Grund dessen Mitgliedschaft in SS-Totenkopfverbänden und dessen Tätigkeit in einem Nebenlager des Konzentrationslagers Sachsenhausen offiziell überprüfen zu lassen.
• Weiterleitungsbestätigung der Staatsanwaltschaft Kassel unter 1612 Js 13781/07 vom 17.11.2006 sowie Eingangsbestätigung der Staatsanwaltschaft München unter 115 Js 11160/06 vom 15.05.2007 in vom hier antragstellenden KV beantragten Strafverfahren gegen den SS-Schütze und Angehörigen der 16. SS-Panzergrenadierdivision, Franz Stockinger, wegen Mordes aufgrund der Tatbeteiligung an Kriegsverbrechen in Italien bei der Aktion Marzabotto, bei der laut erfolgreichem Einsatz-Tagesbericht der Wehrmacht 718 Tote erwähnt werden. Weil es der SS-Kompanie nicht gelingt, Partisanen zu fassen, erschiessen die SS-Männer der 1. Kompanie aus Rache 52 Frauen und Kinder in anderen Häusern.
• Weiterleitungsbestätigung der Staatsanwaltschaft Kassel unter 1612 Js 10450/05 vom 17.03.2005 sowie Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Bonn unter 500 Js 38/05 vom 05.04.2005 in vom hier antragstellenden KV beantragten Strafverfahren gegen den Leitenden Oberstaatsanwalt in Bonn wegen Strafvereitelung im Amt „durch das Verschwindenlassen der 15 Aktenbände im Nazi-Euthanasieverfahren in 1987“ mit der Begründung, dass selbst wenn es ausreichend Anhaltspunkte geben würde, in diesem Falle eine Verjährung der Delikte eingetreten und eine Aufnahme von Ermittlungsverfahren nicht in Betracht kommen würde.
• Weiterleitungsbestätigung der Staatsanwaltschaft Kassel unter 1612 Js 19825/05 vom 06.06.2005, sowie Bearbeitungsmitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg unter 10 Js 11056/05 vom 08.06.2005, sowie Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe unter ZS 1083/95 vom 06.07.2005, sowie Oberlandesgericht Karlsruhe unter 2 Ws 196/05 vom 27.09.2005, sowie Bundesverfassungsgericht unter 2 BvR 1990/05 vom 08.06.2006 in vom hier antragstellenden KV beantragten Strafverfahren wegen Strafvereitelung im Amt durch Angehörige der BRD-Justiz in den Verfahren gegen den SS-Mediziner und Pathologen Hans Klein, der nach Kriegsende juristisch nicht belangt wurde, sondern nach Kriegsende ab 1961 an der Universität Heidelberg als Professor lehrte und 1965 Abteilungsvorstand am Heidelberger Institut für Gerichtliche Medizin wurde, bevor er am 21.11.1984 verstarb. Klein obduzierte Kinder in der Kinderfachabteilung der Städtischen Nervenklinik für Kinder und Jugendliche Wiesengrund (Berlin-Wittenau), die im Rahmen der Kinder-Euthanasie ermordet wurden. Im Januar 1945 nahm Klein in der Klinik SS-Sanatorium Hohenlychen Untersuchungen an den Lymphknoten von 20 jüdischen Kindern vor, die zuvor Opfer der TBC-Versuche des Mediziners Kurt Heißmeyers im KZ Neuengamme waren. Diese Kinder wurden dann in der Nacht zum 21. April 1945 am Hamburger Bullenhuser Damm zur Vertuschung des eigenen Verbrechens im Zuge der Kriegsendphasenverbrechen erhängt.
• Am 15.12.2004 teilt die Staatsanwaltschaft Kassel unter 1612 UJs 49062/04 dem hier antragstellenden KV zu seiner „Strafanzeige vom 10.12.2004 wegen Beteiligung von deutschen Richtern, Staatsanwälten, Gerichtspräsidenten und Ministerialbeamten an Nazi-Verbrechen, Massenmord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit" mit, dass sie in der Sache des Dr. Franz Schlegelberger, Staatssekretär im Reichsjustizministerium und kommissarischer Justizminister in der Zeit des Nationalsozialismus, wegen des Vorwurfes Beihilfe zum Mord das Verfahren für erledigt aufgrund seines Versterbens am 14.12.1970 erklärt und Ermittlungen ablehnt. Das Verfahren gegen ermittlungsberechtige und verhandlungsberechtigte Angehörige der BRD-Strafjustiz, die keine Verfahren gegen Schlegelberg wird aufnehmen und durchführt wird hier zunächst nicht weiter geführt. Anhaltspunkte für bis 1970 lagen vor, wie u.a. Einberufung und Leitung der Schlegelberger-Konferenz am 23. und 24. April 1941 unter Teilnahme der höchsten Juristen des NS-Staates ein zur Information und Anweisung der Teilnehmer über bereits angelaufene, offiziell aber geheimgehaltene Praktiken der sog. „Euthanasie“ im Sinne der NS-Ideologie. Beteiligung Schlegelbergers im Fall der Ermordung des Hamburger Juden Markus Luftglass, mit der Überstellung von Luftglass im Oktober 1941 an die Geheime Staatspolizei zur Exekution, nachdem sich der Führer Adolf Hitler über ein seiner Meinung zu mildes Urteil von zweieinhalb Jahren Gefängnis wegen Eidiebstahl beschwert hatte. Schlegelbergers Zusammenarbeit mit dem Staatssekretär im Reichsjustizministerium Roland Freisler bei der Polenstrafrechtsverordnung aus 1941 mit der Todesstrafe bei „deutschfeindlicher Gesinnung“. Schlegelbergers offizieller Vorschlag aus 1942, dass Halbjuden sterilisiert werden sollten. Der starke Anstieg von Todesurteilen in Schlegelbergers Amtszeit.
• Rückmeldungen der Staatsanwaltschaft Kassel unter 1612 Js 4587/04 am 28.01.2004; sowie der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt am Main unter 61/50 Js 31738/98 am 19.02.2004; sowie der Generalstaatsanwaltschaft beim OLG FFM unter 2 Zs 10/04 vom 19.04.2004; sowie des OLGs Frankfurt am Main unter 3 WS 589/04 vom 08.06.2004; sowie des Bundesverfassungsgerichtes unter 2 BvR 1473/04 vom 13.12.2004; sowie des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte Application no. 23914/05 *** v. Germany vom 04.05.2005; an den hier antragstellenden KV in den Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen SS-Untersturmführer Dr. med. Hans Wilhelm Münch wegen Verdachts des Mordes (NSG im KL Auschwitz) auf Grund der Beschwerde des hier antragstellenden KVs, dass die zuständigen BRD-Strafermittlungsbehörden nicht ausreichend ordnungsgemäß und vollständig, nicht ausreichend umfassend und rechtzeitig sowie nicht ausreichend beschleunigt vor dem Versterben des Nazi-KZ-Arztes Hans Münch im Jahr 2001 ermittelt hätten bezüglich : seiner Tätigkeiten als Lagerarzt im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz mit Experimenten an jüdischen Frauen aus Block 10 im Stammlager Auschwitz und im KZ Dachau mit Malaria-Experimenten an Menschen sowie der Beteiligung an Menschenversuchen, die zum Tod der Versuchspersonen geführt haben sowie an der Beteiligung des Abkochens von Menschenfleisch zu Bouillon, um Nährböden für Rheumaforschungen zu gewinnen; Beteiligung am Rampendienst; Beteiligung an Selektionen innerhalb des Lagers; den öffentlichen rassistischen Äußerungen aus 1998, dass Gaskammern die einzige Lösung für Sinti und Roma gewesen seien.
Siehe dazu auch:
- Gerichtliche NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Petition beim Landtag Baden-Württemberg zur Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts >>>
- Verfassungsbeschwerden zu Nationalsozialistischem-Unrecht und Nationalsozialistischen-Verbrechen beim Bundesverfassungsgericht >>>
Siehe dazu auch:
- Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach in NS- und Rechtsextremismus-Verfahren >>>
- Verfahrensstrategien in den beim Amtsgericht Mosbach beantragten NS-Verfahren >>>
- Amtsseitig offizielle Verknüpfung von Familienrechtsverfahren mit NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Versuchte Instrumentalisierung von psychologischen Sachverständigen beim Amtsgericht Mosbach >>>
The Right Wrong Man: John Demjanjuk and the Last Great Nazi War Crimes Trial (English Edition)
Now the subject of the Netflix documentary The Devil Next Door. The incredible story of the most convoluted legal odyssey involving Nazi war crimes. In 2009, Harper's Magazine sent war-crimes expert Lawrence Douglas to Munich to cover the last chapter of the lengthiest case ever to arise from the Holocaust: the trial of eighty-nine-year-old John Demjanjuk. Demjanjuk’s legal odyssey began in 1975, when American investigators received evidence alleging that the Cleveland autoworker and naturalized US citizen had collaborated in Nazi genocide. In the years that followed, Demjanjuk was stripped of his American citizenship and sentenced to death by a Jerusalem court as "Ivan the Terrible" of Treblinka—only to be cleared in one of the most notorious cases of mistaken identity in legal history. Finally, in 2011, after eighteen months of trial, a court in Munich convicted the native Ukrainian of assisting Hitler’s SS in the murder of 28,060 Jews at Sobibor, a death camp in eastern Poland. An award-winning novelist as well as legal scholar, Douglas offers a compulsively readable history of Demjanjuk’s bizarre case. The Right Wrong Man is both a gripping eyewitness account of the last major Holocaust trial to galvanize world attention and a vital meditation on the law’s effort to bring legal closure to the most horrific chapter in modern history.
Siehe dazu auch Gerichtliche Verfahren zu NS-Angelegenheiten >>>
3. Beschwerde vom 22.04.2023 zu NS- und Rechtsextremismusverfahren, Gerichtskosten, Dienstaufsichtsbeschwerden
6F 9/22
Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach
AKTENZEICHEN 2234540161967 | 223454000072620 | 2234000072654 |
Landesoberkasse Baden-Württemberg
Außenstelle Metzingen
Reutlinger Straße 80
72555 Metzingen
JUMRIX-E-1402-41/878/4
JUMRIX-E-1402-41/878/28
JUMRIX-E-1402-41/878/36
Ministerin Marion Gentges
Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg
Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart
Dr. Danyal Bayaz
Minister für Finanzen
Ministerium für Finanzen BW
Schlossplatz 4
70173 Stuttgart
DATUM : 22.04.2023
Siehe auch Online-Dokumentation:
www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de
BEGRÜNDUNG DER SOFORTIGEN BESCHWERDE vom 22.04.2023 zu 6F 9/22
als Widerspruch GEGEN DIE VERWEIGERUNG DER
LANDESOBERKASSE BADEN-WÜRTTEMBERG
die beim Amtsgericht Mosbach
anhängigen Verfahren zur juristischen Aufarbeitung
von nationalsozialistischem Unrecht und
von nationalsozialistischen Verbrechen
zu benennen und zu bearbeiten,
u.a. Gerichtskostenbefreiung von NS-Verfahren,
Dienstaufsichtsbeschwerden
Sehr geehrte Damen und Herren beim Justizministerium und Finanzministerium Baden-Württemberg,
Im Folgenden werden die Zusammenhänge und Sachverhalte mit der nachgewiesenen problematischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht und von nationalsozialistischen Verbrechen sowie von Rechtsextremismus-Angelegenheiten beim Amtsgericht Mosbach, bisher in den Jahren 2022 und 2023, sowie die hier vorliegenden Beschwerden erläutert. Die vorliegenden Beschwerden gegen die Verfahrensweisen des Amtsgericht Mosbach in NS- und Rechtsextremismus-Angelegenheiten sind ausreichend konkret begründet, wie in der folgenden KONKRETEN und EXPLIZITEN GLAUBHAFTMACHUNG dargelegt.
Die Landesoberkasse BW wurde mehrfach schriftlich gebeten, eine Stellungnahme zu diesen Sachverhalten beim AG MOS abzugeben, das AG MOS auf eine ordnungsgemäße Bearbeitung von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren hinzuweisen, die Gerichtskostenbefreiung für NS-Verfahren beim AG MOS zu prüfen. Die Landesoberkasse BW reagiert bisher nicht auf diese AS-Eingaben und bearbeitet diese auch NICHT.
Sehr geehrte Damen und Herren bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg,
Obwohl kontinuierlich seitens des AS bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg Gerichtskostenbefreiung zu NS-Verfahren und gleichzeitig Ratenzahlungen beantragt wurden, erhebt die Landesoberkasse Baden-Württemberg, diese Anträge ignorierend, ihrerseits gleichzeiitig Mahngebühren. Daher ergehen konsequenterweise begründete Dienstaufsichtsbeschwerden ausreichend konkret begründet, wie in der folgenden KONKRETEN und EXPLIZITEN GLAUBHAFTMACHUNG dargelegt, gegen die verantwortlichen Mitarbeiter bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Sehr geehrte Damen und Herren beim Amtgsgericht Mosbach,
Gemäß der Rechtsmittelerklärungen zu Dienstaufsichtsbeschwerden des Baden-Württembergischen Justizministerium vom 20.06.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 ergehen die Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die fallverantwortlichen Spruchkörper beim Amtsgericht Mosbach ausreichend konkret begründet, wie in der folgenden KONKRETEN und EXPLIZITEN GLAUBHAFTMACHUNG dargelegt.
GLAUBHAFTMACHUNG UND BEGRÜNDUNG.
Inhaltsverzeichnis
1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach 3
2.1 Konkrete Tatbeteiligung des AG MOS an der Nazi-(Kinder)-Euthanasie 5
2.2 Konkrete Tatbeteiligung des AG MOS an der Nazi-Zwangssterilisierung 5
2.3 Einrichtung einer jährlichen Gedenkveranstaltung für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft beim Amtsgericht Mosbach 5
3. NICHT-AUFARBEITUNG der NS-Massenmordverbrechen in der Region Mosbach 6
3.1 NS-Verfolgung der Sinti und Roma 6
3.2 Nazi-Judenverfolgung und Holocaust 6
3.3 Nazi-Massenhinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern 6
3.4 Nazi-Massentötungen von Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen 6
3.5 NS-Verbrechen im KZ-und Zwangsarbeits-Komplex in Mosbach 7
3.6 NS-(Kinder)-Euthanasie in Mosbach 7
4. NICHT-BEARBEITUNGEN der beantragten Aufarbeitungen von Nationalsozialistischem Unrecht, nationalsozialistischen Verbrechen und Rechtsextremismus-Angelegenheiten 7
4.1 Rechtsextremistische Putschversuche gegen die staatliche Ordnung 7
4.2 Rechtsextremistische Straftaten in der BRD 8
4.3 Nazi-Justiz und Nazi-Juristen 8
4.4 Nazi Kinder- und Jugendhilfe und Nazi-Familienrechtspraxis 8
4.5 Nazi-Euthanasie 9
4.6 NS-Zwangssterilisierung 9
5. Wiedergutmachungen und Entschädigungen für Opfer und Verfolgte des NS-Terror- und Vernichtungs-Regimes 9
1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Das Baden-Württembergische Justizministerium teilt am 20.06.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 mit, dass heute und auch künftig NS-Verbrechen von der Justiz verfolgt würden: „Die Justiz ist trotz des langen Zeitraums und trotz aller rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten nach wie vor bemüht, Mordverbrechen des NS-Regimes auch noch heute aufzuklären.“ Das Baden-Württembergische Justizministerium erläutert am 20.06.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 die Rechtsmittelerklärungen bei Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen. Das Baden-Württembergische Justizministerium erläutert am 20.12.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/28 den Verwaltungsvorgang zur statistischen Erhebung von NS-Straftaten und rechtsextremistischen und fremdenfeindlichen Straftaten. Das Baden-Württembergische Justizministerium teilt am 18.01.2023 unter JUMRIX-E-1402-41/878/36 mit, dass die Landesoberkasse Baden-Württemberg im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Finanzen für Fragestellungen der Gerichtskostenbefreiung bei NS-Strafverfahren zuständig ist. Dies gilt auch für das Amtsgericht Mosbach.
Bereits beginnend seit dem 03.06.2022 hat der AS konkrete NS- und Rechtsextremismus-Verfahren nachweisbar beim AMTSGERICHT MOSBACH unter benannten Aktenzeichen initiiert. Sowohl das JUSTIZMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG u.a. am 20.06.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 sowie am 20.12.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/28 als auch der LANDTAG BADEN-WÜRTTEMBERG am 10.03.2023 zu PETITION 17/1464 benennen EXLPZIT u.a. vom AS seit 03.06.2022 beim AMTSGERICHT MOSBACH beantragte Verfahren zur juristischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht und nationalsozialistischen Verbrechen, d.h. sowohl strafrechtliche Verfahren gemäß § 158 StPO als auch Wiederaufnahmeverfahren, Verfahren der gerichtlichen Prüfungen und Beteiligungen.
Die vom AS beim Amtsgericht Mosbach seit 03.06.2022 initiierten Eingaben zur NS-Aufarbeitung wurden und werden eingereicht gemäß…
… dem Konzept des Common Design der Rastatter Prozess an das AG MOS.
… dem Demjanjuk-Urteil von 2011 und dem Gröning-Urteil von 2016, wonach konkrete Einzeltatnachweise bei der juristischen Aufarbeitung der Tatbeteiligungen als Teil des NS-Vernichtungssystems NICHT mehr nötig sind.
… der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.12.2022 - 6 S 1420/22.
… den Rechtsauffassungen des Baden-Württembergischen Justizministeriums
… den Rechtsauffassungen der gegenwärtigen und künftigen NS-Prozesse des 21. Jahrhunderts
.. der geltenden Strafprozessordnung § StPO 158
… den Wiederaufnahmeverfahren, verfahrenstechnisch analog zum Aufhebungs-Wiederaufnahmeverfahren des Reichstagsbrandurteils von 1933 beim Reichsgericht Leipzig in 2007 bei der Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Das AG MOS bestätigt sowohl mit der Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 als auch mit der Mitteilung vom 20.03.2023 unter 6F 2/23, u.a. vom AS gemäß § 158 StPO initiierte NS-Verfahren, auch zu Tatbeteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in der Mosbacher Region, beim AMTSGERICHT MOSBACH-BADEN in SONDERBÄNDEN anzulegen.
Das AMTSGERICHT MOSBACH hat jedoch seinerseits seit dem 03.06.2022 zu beantragten NS-und Rechtsextremismus-Verfahren nachweisbar eine gemäß § 158 StPO ordnungsgemäße Eingangsbestätigung mit den Benennungen der Konkreten Eingabedaten, der Konkreten Sachverhaltsbenennungen mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat bisher EXPLIZIT VERSAGT und NICHT AUSGESTELLT.
Das Amtsgericht Mosbach verschweigt unter 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 nicht nur, sondern (ver-)leugnet sogar nachweisbar aktiv in 2022 und 2023 entgegen den konkreten Anträgen und Eingaben bisher immer noch bei beantragten Strafanzeigen gemäß § StPO 158, Wiederaufnahmeverfahren, Gerichtlichen Prüfungen und Beteiligungen, Amtsseitigen Verfügungen unter 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 …
…die konkreten Benennungen der vom AS beim AG MOS seit 03.06.2022 beantragten juristischen Aufarbeitungen der institutionellen NS-Vergangenheit des Amtsgerichts Mosbach
… die konkreten Benennungen der vom AS beim AG MOS seit 03.06.2022 beantragten juristischen Aufarbeitungen zu konkreten Tatbeteiligungen an NS-Massenmordverbrechen und Nationalsozialistischen Gewaltverbrechen (NSG) in Mosbach – Baden
…die konkreten Benennungen der vom AS beim AG MOS seit 03.06.2022 beantragten juristischen Aufarbeitungen zu Nationalsozialistischem Unrecht, Nationalsozialistischen Verbrechen und zu Rechtsextremismus
Und dies sowohl in den anhängigen Verfahren 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 und als auch u.a. in folgenden Gerichtsdokumenten …
… In den Weiterleitungsbestätigungen an die Staatsanwaltschaft Mosbach nach Erinnerung der Rechtsvertretung des AS zur gesetzlichen Bearbeitungs-Verpflichtung nach § 158 StPO vom 22.06.2022 unter 6F 2/22.
… In den Verfügungen vom 17.08.2022 sowohl unter 6F 9/22 als auch unter 6F 202/21.
… In den Weiterleitungsbestätigungen an die Staatsanwaltschaft Mosbach vom 23.01.2023 unter 6F 9/22.
… In der dienstlichen Stellungnahme vom 27.01.2023 unter 6F 2/22 als Reaktion auf einen Befangenheitsantrag gegen den fallverantwortlichen Spruchkörper.
... Im Beschluss vom 09.03.2022 unter 6F 2/22 zur Ablehnung des Befangenheitsantrages seitens des zweiten Spruchkörpers.
... In der Mitteilung vom 20.03.2023 unter 6F 2/23 beantragte NS- und Rechtsextremismus-Verfahren nicht bearbeiten, sondern amtsseitig lediglich in einem Sonderband anlegen zu wollen.
... In der Mitteilung vom 30.03.2023 unter 6F 2/23 zur Beantragung der Verfahrenskostenhilfe.
... In dem Nicht-Abhilfe-Beschluss vom 05.04.2023 unter 6F 2/22 zum Widerspruch gegen die Ablehnung des Befangenheitsantrages seitens des zweiten Spruchkörpers.
... In der Weiterleitungs-Mitteilung vom 05.04.2023 unter 6F 2/22 zur Aktenübersendung an das Oberlandesgericht Karlsruhe unter 6F 2/22 zur Bearbeitung des Widerspruchs gegen die Ablehnung des Befangenheitsantrages in der zweiten Instanz. KEINE Benennung der Sonderbände, in denen das AG MOS nach eigenen Aussagen wie vom 20.03.2023 unter 6F 2/23 und vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 die beantragen NS- und Rechtsextremismus-Verfahren anlegen will.
… In den anhängigen Verfahren 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23.
2. NICHT-AUFARBEITUNG der eigenen institutionellen NS-Vergangenheit
2.1 Konkrete Tatbeteiligung des AG MOS an der Nazi-(Kinder)-Euthanasie
… vom 26.12.2022 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 gegen verantwortliche Mitarbeiter des Amtsgerichts Mosbach, u. a Urkundsbeamter Reinhard, wegen Beihilfe zu Mord in den Tatkomplexen NS-(Kinder)-Euthanasie in Mosbach-Baden und in der Konkreten Tatbeteiligung des Amtsgerichts Mosbach an der Nazi-Euthanasie >>>
… vom 28.12.2022 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 gegen verantwortliche Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Mosbach, wegen Beihilfe zu Mord in den Tatkomplexen NS-(Kinder)-Euthanasie in MOSBACH-Baden und in der Konkreten Tatbeteiligung der Staatsanwaltschaft Mosbach an der Nazi-Euthanasie T4 >>>
... ab 07.03.2023 zu 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 auf AMTSSEITIGE VERFÜGUNGEN zu transparenten öffentlichen BENENNUNGEN UND ÜBERPRÜFUNGEN der Mitarbeiter*innen (a) des Mosbacher Erbgesundheitsgerichtes, u.a. verantwortlich und beteiligt an der Nationalsozialistischen Zwangsterilisation von psychisch erkrankten Menschen (wie Az. XIII 69/35 vom 02.07.1935) sowie (b) des Amtsgerichts und Vormundschaftsgerichts Mosbach, verantwortlich und beteiligt an der NS-(Kinder)-Euthanasie (wie FR.N. VIII/595 vom 08.10.1940) >>>
2.2 Konkrete Tatbeteiligung des AG MOS an der Nazi-Zwangssterilisierung
... ab 04.03.2023 WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN zu 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23 für die konkreten AUFHEBUNGEN von Gerichtsbeschlüssen des Erbgesundheitsgerichtes beim Amtsgericht Mosbach vor 1945, wie u.a. AG MOS Az. XIII 69/35 vom 02.07.1935, mit den historisch nachgewiesenen konkreten Tatbeteiligungen des Amtsgerichts Mosbach an der medizinischen und juristischen Umsetzung der nationalsozialistischen Zwangssterilisierungspolitik >>>
... ab 05.03.2023 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 gegen verantwortliche Mitarbeiter*innen der Staatsanwaltschaft Mosbach wegen möglicher Strafvereitelungen im Amt durch nach 1945 nicht-durchgeführte Verfahren gegen Tatbeteiligte an der nationalsozialistischen Zwangssterilisierung in Mosbach - Baden >>>
... ab 05.03.2023 auf AMTSSEITIGE VERFÜGUNG zu 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 auf GERICHTLICHE PRÜFUNG zu erfolgten Leistungen von Wiedergutmachung und Entschädigung für die Betroffenen der nationalsozialistischen Zwangssterilisierung und für deren Familienangehörige. Insbesondere für erfolgte Schädigungen durch Gerichtsbeschlüsse des Erbgesundheitsgerichtes beim Amtsgericht Mosbach vor 1945, wie u.a. AG MOS Az. XIII 69/35 vom 02.07.1935 >>>
... ab 07.03.2023 zu 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 auf AMTSSEITIGE VERFÜGUNG zu transparenten öffentlichen Benennungen und Überprüfungen der Mitarbeiter*innen (a) des Mosbacher Erbgesundheitsgerichtes, u.a. verantwortlich und beteiligt an der Nationalsozialistischen Zwangsterilisation von psychisch erkrankten Menschen (wie Az. XIII 69/35 vom 02.07.1935) sowie (b) des Amtsgerichts und Vormundschaftsgerichts Mosbach, verantwortlich und beteiligt an der NS-(Kinder)-Euthanasie (wie FR.N. VIII/595 vom 08.10.1940)>>>
2.3 Einrichtung einer jährlichen Gedenkveranstaltung für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft beim Amtsgericht Mosbach
... vom 27.01.2023 AMTSSEITIGE VERFÜGUNG auf Einrichtung einer jährlichen Gedenkveranstaltung für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft beim Amtsgericht Mosbach >>>
3. NICHT-AUFARBEITUNG der NS-Massenmordverbrechen in der Region Mosbach
3.1 NS-Verfolgung der Sinti und Roma
… vom 13.08.2022 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 gegen Verantwortliche der Inhaftierungen und Deportationen von Sinti und Roma aus Landkreis und Stadt Mosbach in Nazi-Konzentrationslager >>>
... ab 10.04.2023 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 gegen Angehörige der Mosbacher Polizei und Gestapo wegen Tatbeteiligungen an der NS-Verfolgung und am Völkermord an Sinti und Roma in der Region Mosbach >>>
3.2 Nazi-Judenverfolgung und Holocaust
... vom 10.08.2022 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 gegen Angehörige des Mosbacher SS-Zuges zur Überprüfung einer weiteren Beteiligung an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust nach der Zerstörung der Synagoge in Mosbach >>>
… vom 13.09.2022 WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN zu 6F 9/22 zur Aufhebung der Haftbefehle gegen die Familie des Mosbacher Rabbiners zu 6F 9/22 >>>
... vom 13.09.2022 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 wegen Beteiligung an der Schändung des jüdischen Friedhofes in Mosbach und zur Überprüfung einer weiteren möglichen Beteiligung an der Zerstörung der Synagoge in Mosbach sowie an der weiteren NS-Judenverfolgung und am Holocaust >>>
... ab 26.03.2023 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 gegen Tatbeteiligte an der nationalsozialistischen Juden-Verfolgung und den Juden-Deportationen in NS-Konzentrationslager in Mosbach - Baden >>>
... ab 09.04.2023 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 gegen Angehörige der Mosbacher Polizei und Gestapo wegen Tatbeteiligungen an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust in der Region Mosbach >>>
3.3 Nazi-Massenhinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern
... vom 17.12.2022 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 wegen Mord und Beihilfe zu Mord in den Tatkomplexen der Massenhinrichtungen >>>
:... vom 17.12.2022 WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN zu 6F 9/22 zur AUFHEBUNG der Nazi-Massentötungs-Urteile außerhalb eines KZs >>>
... vom 18.12.2022 auf WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN zu 6F 9/22 für die AUFHEBUNG der Haft im Landgerichtsgefängnis Mosbach sowie FÜR DIE AUFHEBUNG der Einweisung in das KZ Ravensbrück für die deutsche Frau aus Oberschefflenz wegen sogenannter „geschlechtsvertraulicher Beziehungen“ zu und „intimen Verkehr“ mit einem polnischen Zwangsarbeiter >>>
... vom 22.12.2022 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 gegen verantwortliche Mitarbeiter*innen von Landratsämtern vor 1945 in Baden wegen Beihilfe zu Mord >>>
... ab 09.04.2023 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 gegen Angehörige der Mosbacher Polizei und Gestapo wegen Tatbeteiligungen an den Nazi-Massenhinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern >>>
3.4 Nazi-Massentötungen von Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen
... vom 11.06.2022 STRAFANZEIGEN (#02) zu 6F 9/22: Verantwortliches Ärzte-Personal und Heimpersonal, Jugendamtspersonal sowie gegen Unternehmenspersonal im heutigen Baden-Württemberg und in Mosbach >>>
…vom 17.12.2022 STRAFANZEIGEN unter 6F 9/22 zum Nazi-Massenmord an Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen : Im Nazi-Zwangsarbeitssystem in Mosbach >>>
3.5 NS-Verbrechen im KZ-und Zwangsarbeits-Komplex in Mosbach
… vom 17.12.2022 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 gegen verantwortliche Lagerkommandanten und Angehörige des KZ-Personals im Nazi-KZ-Komplex Neckarelz- wegen Mord und Beihilfe zu Mord zu den Tatkomplexen „Endphaseverbrechen“ >>>
... vom 18.12.2022 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 gegen verantwortliche Mitarbeiter von der NS-Zwangsarbeit profitierender öffentlicher Unternehmen von Stadt und Kreis Mosbach beim Landratsamt Mosbach und im Neckar-Odenwaldkreis wegen Mord und Beihilfe zu Mord >>>
... vom 22.12.2022 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 gegen verantwortliche Mitarbeiter*innen von Landratsämtern vor 1945 in Mosbach und Baden wegen Beihilfe zu Mord >>>
3.6 NS-(Kinder)-Euthanasie in Mosbach
... vom 11.08.2022 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 gegen Verantwortliche im arbeitsteilig organisierten Nazi-Euthanasie-Massenmord T4 in den Mosbacher Heil- und Pflegeanstalten >>>
... vom 21.08.2022 AMTSSEITIGE VERFÜGUNG zu 6F 9/22 auf GERICHTLICHE PRÜFUNG zur Interessens-Beteiligung des Mosbacher Landrats Wilhelm Compter an der Nazi-(Kinder)-Euthanasie durch die Deportationen aus den Mosbacher Heil- und Pflegeanstalten von behinderten Menschen in die Euthanasie-Vernichtungsanstalten, um dann die Gebäude der Mosbacher Heil- und Pflegeanstalten u.a. für das NS-Zwangsarbeit-System und für die Nutzungsangebote an die Wehrmacht in Mosbach-Baden anbieten zu können >>>
... STRAFANZEIGEN vom 12.04.2023 zu 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 wegen Beihilfe zu Mord gegen Fahrer*innen und Transportbegleiter*innen bei den Deportationen aus der Mosbacher Heil- und Pflegeanstalt in die Vernichtungsanstalten für die Nazi-(Kinder)-Euthanasie während der zentralen Nazi-Massenmordaktion T4 >>>
... STRAFANZEIGEN vom 12.04.2023 zu 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 wegen Beihilfe zu Mord gegen Mitarbeiter*innen des Polizei- und Standesamtes Grafeneck mit dem Fälschen der Sterbedaten von ermordeten Behinderten während der zentralen Nazi-Massenmordaktion T4 nach den Deportationen aus der Heil- und Pflegeanstalt Mosbach >>>
4. NICHT-BEARBEITUNGEN der beantragten Aufarbeitungen von Nationalsozialistischem Unrecht, nationalsozialistischen Verbrechen und Rechtsextremismus-Angelegenheiten
4.1 Rechtsextremistische Putschversuche gegen die staatliche Ordnung
... vom 03.06.2022 WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN zu 6F 9/22 zum Hitler-Putsch-Prozess aus 1924: zur Ausweisung von Adolf Hitler aus Deutschland bzw. zum Ausschluss vom Zugang zu allen öffentlichen Ämter in Deutschland >>>
... vom 05.06.2022 WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN zu 6F 9/22 zum Hitler-Putsch-Prozess aus 1924: zu Hochverrat gegen Deutschland >>>
... ab 24.03.2023 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 wegen Hochverrats § 81–83a StGB auf Grund von rechtsextremistisch motivierten Putschversuchen u.a. in 2022 und 2023 aus der Reichsbürger-Szene >>>
... ab 14.04.2023 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22, 6F 2/22, 6F 202/21, 6F 2/23 wegen Hochverrat § 81–83a StGB auf Grund von rechtsextremistisch motivierten Putschversuchen, u.a. in 2022 und 2023 als Ergänzung zum Durchsuchungsbeschluss des AMTSGERICHTS MOSBACH in Boxberg, als Ergänzung zur Anklage des versuchten Mordes vor dem OLG Stuttgart an Polizeibeamten >>>
4.2 Rechtsextremistische Straftaten in der BRD
... vom 06.08.2022 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 gegen Unbekannt nach § 168 Störung der Totenruhe wegen Schändung der NS-Gedenkstätte KZ Buchenwald: hier konkret der Gedenk- und Erinnerungsbäume für die von den Nazis ermordeten jüdischen Kinder auf der Blutstraße zur Deportation vom KZ-Buchenwald in das KZ-Auschwitz >>>
... vom 03.09.2022 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 gegen Unbekannt wegen rechtsextremistisch motivierter schwerer Brandstiftung bei den Anschlägen auf eine Flüchtlingsunterkunft in Leipzig vom 26.08.2022 >>>
... ab 10.04.2023 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22,6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 wegen Volksverhetzung nach § 130 Abs. 1 StGB auf Grund von antisemitischen Parolen "Tod den Juden" auf einer Demonstration in Berlin Neukölln und Kreuzberg am 08.04.2023 >>>
4.3 Nazi-Justiz und Nazi-Juristen
... vom 11.07.2022 AMTSSEITIGE VERFÜGUNG zu 6F 9/22 auf GERICHTLICHE BETEILIGUNG zur posthumen Aberkennung der rechtswissenschaftlichen Promotion vom NS-Blutrichter Roland Freisler >>>
... vom 25.06.2022 WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN zu 6F 9/22 ZUR AUFHEBUNG des Entnazifizierungsbeschlusses von Nazi-Ministerialdirigent und Nazi-Familienrechtler Franz Massfeller, Oberregierungsrat zur Wiederverwendung beim Bundesjustizministerium, Ministerialrat das Referat für Familien- und Personenstandsrecht in der BRD >>>
... ab 16.04.2023 AMTSSEITIGE VERFÜGUNG zu 6F 9/22, 6F 2/22, 6F 202/21 und 6F 2/23 zur konkreten BETEILIGUNG der Mosbacher Justizbehörden an der Bereinigung der BRD-Gesetzgebung von NS-Sprache und NS-Begriffen als ergänzender Beitrag zur Initiative des Bundesjustizministeriums unter dem Bundesjustizminister Marco Buschmann aus 2023 >>>
4.4 Nazi Kinder- und Jugendhilfe und Nazi-Familienrechtspraxis
AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 zu Nazi-Massenmordverbrechen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe: Hier Tatbeteiligungen am Nazi-Massenmordaktionen an Babys und Kindern in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, d.h. hier konkret an Kindern von osteuropäischen Zwangsarbeiterinnen in Ausländerkinderpflegestätten, Entbindungsheimen und in anderen Einrichtungen:
... vom 11.06.2022 STRAFANZEIGEN (#01) zu 6F 9/22: Deutsche Jugendamtsleitungen und Jugendamtsmitarbeiter, die ihrer Verantwortung für Kinder- und Jugendliche dadurch nicht gerecht geworden sind, dass sie Kinder von osteuropäischen Zwangsarbeiterinnen nicht vor der Massentötung in Ausländerkinderpflegestätten geschützt haben >>>
... vom 19.06.2022 STRAFANZEIGEN (#03) zu 6F 9/22: Verantwortliches Personal bei den BRD-Strafermittlungsbehörden wegen der Nicht-Einleitung von Strafverfahren wegen Beteiligung am Nazi-Massenmord, gegen hier benannte hauptverantwortliche Personen : 1) Dr. HANS MUTHESIUS, NS-Referatsleiter in der Wohlfahrtsabteilung des Nazi-Reichsinnenministeriums, verantwortlich für Fragen der Jugendwohlfahrtspflege 2) NS-Ministerialdirigent Dr. WILHELM LOSCHELDER, Abteilung IV (Kommunalabteilung) Leiter der Unterabteilung I (Verfassung und Aufgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände) beim Nazi-Reichsinnenministerium 3) Dr. KARL GOSSEL, Organisator für die Behandlung von Ostarbeitern in NS-Zwangsarbeitslagern mit dem „Vernichtung durch Arbeit“-Programm beim Nazi-Reichsfinanzministerium >>>
Anträge an das Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 zur Nazi Kinder- und Jugendhilfe und Nazi-Familienrechtspraxis:
... vom 10.07.2022 auf WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN zu 6F 9/22 zur AUFHEBUNG des gesetzesgleichen Hitler-Himmler-Sippenhaftbeschlusses gegen Kinder von NS-Widerstandskämpfern : a) Kinder von Vätern im militärischen Widerstand, insbesondere der Beteiligten am Hitler-Attentat vom 20.07.1944, b) Kinder von Vätern in der Anti-Hitler-Koalition BDO und NKFD Interniert im Kinderheim Bad Sachsa der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt, interniert in Konzentrationslagern und inhaftiert in Gestapo-Gefängnissen >>>
... vom 29.06.2022 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 gegen Unbekannt: Gegen Verantwortliches Personal bei den BRD-Strafermittlungsbehörden wegen der Nicht-Einleitung von Strafverfahren wegen Beteiligung an Organisation, Aufrechterhaltung und Betrieb von Nazi-Jugendkonzentrationslagern d.h. hier konkret gegen hier benannte hauptverantwortliche Person : Dr. HANS MUTHESIUS, NS-Referatsleiter in der Wohlfahrtsabteilung des Nazi-Reichsinnenministeriums, verantwortlich für Fragen der Jugendwohlfahrtspflege, hauptverantwortlich für die zentrale Verwaltung der Nazi-Jugendkonzentrationslager Moringen, Uckermark, Litzmannstadt (Lodz) >>>
... vom 13.07.2022 WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN zu 6F 9/22 zur AUFHEBUNG der Todesurteile des Volksgerichtshofes unter Vorsitz des Präsidenten Roland Freisler gegen die NS-Jugendwiderstandbewegung „Weiße Rose“ in der Einzelfallprüfung >>>
... vom 12.07.2022 AMTSSEITIGE VERFÜGUNG zu 6F 9/22 auf GERICHTLICHE PRÜFUNG und BETEILIGUNG für BRD-Bundes- und Landesgesetzliche Regelungen zum Verbot der Nationalpolitischen Erziehungsanstalten, NPEAs, Nationalpolitische Lehranstalten, NAPOLAs >>>
Anträge an das Amtsgericht Mosbach zu 6F 9/22 sowie zu 6F 2/22, 6F 202/21, 6F 2/23 gegen den russischen Präsidenten Mr Vladimir Vladimirovich Putin und gegen die russische Kinderrechtskommissarin Ms Maria Alekseyevna Lvova-Belova als Ergänzung zum internationalen Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) in Den Haag vom 17.03.2023 wegen Übertragungen des NAZI-KINDESENTFÜHRUNGSPRINZIPS in das 21. Jahrhundert mit Deportationen und Zwangsassimilierungen von Kindern: Hier aus den besetzten ukrainischen Gebieten während des völkerrechtswidrigen Russischen Angriffskrieges seit Februar 2022:
... ab 19.03.2023 auf amtsseitige Verfügungen zu Erlassungen deutscher Haftbefehle gemäß dem Völkerstrafgesetzbuch §6, §7, §8 (VStGB) >>>
... ab 24.03.2023 auf STRAFANZEIGEN wegen § 235 StGB (internationale) Kindesentziehungen >>>
4.5 Nazi-Euthanasie
... vom 09.06.2022 WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN zu 6F 9/22 zur AUFHEBUNG der Ruhestandsversetzung des gegen die NS-Euthanasie widerständigen Richter Lothar Kreyssig >>>
... vom 10.06.2022 WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN zu 6F 9/22 zur AUFHEBUNG des Haftverschonungsbeschlusses von Hans Friedrich Kurt Hefelmann, Abteilungsleiter des Hauptamtes IIb der Kanzlei des Führers, hauptverantwortlich für die Organisation und Durchführung der Nazi-Euthanasie-Massentötungsaktion T4 >>>
4.6 NS-Zwangssterilisierung
... ab 06.03.2023 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 gegen verantwortliche Mitarbeiter*innen der Baden-Württembergischen Staatsanwaltschaften wegen möglicher Strafvereitelungen im Amt durch nach 1945 nicht-durchgeführte Verfahren gegen Tatbeteiligte an der nationalsozialistischen Zwangssterilisierung von Deutsch-Afrikanischen Mischlingskindern >>>
… ab 06.03.2023 AMTSSEITIGE VERFÜGUNG zu 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 auf GERICHTLICHE PRÜFUNG zu erfolgten bzw. nicht-erfolgten Leistungen von Wiedergutmachung und Entschädigung für die durch NS-Zwangssterilisation betroffenen Menschen afrikanischer Herkunft und deutsch-afrikanischen Mischlingskinder sowie für deren Familienangehörige in Baden und Württemberg >>>
5. Wiedergutmachungen und Entschädigungen für Opfer und Verfolgte des NS-Terror- und Vernichtungs-Regimes
… vom 06.08.2022 WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN zu 6F 9/22 zur WIEDERGUTMACHUNG und ENTSCHÄDIGUNG für die Angehörigen von NS-Verfolgten und NS-Opfern afrikanischer Herkunft: Hier Martha Ndumbe >>>
... vom 01.09.2022 AMTSSEITIGE VERFÜGUNG zu 6F 9/22 auf GERICHTLICHE PRÜFUNG des aktuell von Polen vorgelegten Gutachtens zu Weltkriegsschäden zum 83. Jahrestag des deutschen Überfalls auf Polen und zum Beginn des Nazi-Terror- und Vernichtungskrieges >>>
... ab 06.03.2023 auf AMTSSEITIGE VERFÜGUNG zu 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 auf GERICHTLICHE PRÜFUNG zu Überprüfungen erfolgter Leistungen von Wiedergutmachung und Entschädigung für die durch NS-Zwangssterilisation betroffenen Menschen afrikanischer Herkunft und deutsch-afrikanischen Mischlingskinder sowie für deren Familienangehörige >>>
... ab 12.03.2023 zu 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 auf AMTSSEITIGE VERFÜGUNGEN zur öffentlichen transparenten GERICHTLICHE BETEILIGUNG der Mosbacher Justizbehörden sowie der gerichtlich beauftragten Sachverständigen an den gegenwärtigen und künftigen Prozessen BEIM DEUTSCHEN BUNDESTAG (Drucksache 20/2429 der 20. Wahlperiode vom 23.06.2022) (a) für die Anerkennung der Opfer der nationalsozialistischen Euthanasie und Zwangssterilisierung als Verfolgte des Nationalsozialismus und (b) für die voranzutreibende Aufarbeitung in der NS-Vergangenheitsbewältigung >>>
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Michael Uhl
Siehe auch:
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