AKTUELLES:
Zuständigkeit
des Amtsgerichts Mosbach
in NS- und Rechtsextremismus-Verfahren
Zuletzt AKTUALISIERT am 16.04.2023 !
Seiteninhalt:
- NS- und Rechtsextremismusverfahren beim Amtsgericht Mosbach
- Widersprüchliche Rechtsauffassung zu NS-Verfahren zwischen dem Justizministerium Baden-Württemberg einerseits und dem Amtsgericht Mosbach andererseits
- ÖRTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT DES AMTSGERICHTS MOSBACH
- AKTUELLE ZUSTÄNDIGKEIT DES AMTSGERICHTS MOSBACH
- ZEITACHSENBEZOGENE RECHTSNACHFOLGE-ZUSTÄNDIGKEIT BEIM AMTSGERICHT MOSBACH
5.1 Online-Artikel zur Aufhebung des Reichstagsbrandurteils aus 1933 in 2007 - EILBEDÜRFTIGKEIT DER NS-VERFAHREN BEIM AMTSGERICHT MOSBACH
- AKTUELLE ZUSTÄNDIGKEIT DES AMTSGERICHTS MOSBACH AM BEISPIEL DES LANDRATSAMTES MOSBACH
- FACHLICHE UND SACHLICHE ZUSTÄNDIGKEIT DES FAMILIENGERICHTS MOSBACH
- FACHLICHE UND SACHLICHE ZUSTÄNDIGKEIT DES FAMILIENGERICHTS MOSBACH UNTER 6F 9/22 BEIM AMTSGERICHT MOSBACH
- VERHALTENS- UND VERFAHRENSWEISEN VON VERFAHRENSBETEILIGTEN IM VERFAHRENSCLUSTER BEIM AMTSGERICHT MOSBACH bezüglich einzuholender Stellungnahmen
- BEARBEITUNG VON STRAFANZEIGEN BEIM AMTSGERICHT MOSBACH
- Zuständigkeiten bei rechtsextremistisch motivierten Putschversuchen und Hochverrat beim Amtsgericht Mosbach
12.1 STRAFANZEIGEN an das Amtsgericht Mosbach vom 24.03.2023 wegen direkter Tatbeteiligungen an bzw. Beihilfe zum "Hochverrat" in 2022 und 2023 mit der Planung und Vorbereitung gewaltsamer Umsturzversuche, u.a. aus rechtsextremistischer Motivation
12.2 STRAFANZEIGEN an das Amtsgericht Mosbach vom 13.04.2023 wegen Hochverrats § 81–83a StGB
auf Grund von rechtsextremistisch motivierten Putschversuchen, u.a. in 2022 und 2023 als Ergänzung zum Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Mosbach in Boxberg, als Ergänzung zur Anklage
des versuchten Mordes vor dem OLG Stuttgart
1. NS- und Rechtsextremismusverfahren beim Amtsgericht Mosbach
Amtsgericht Mosbach | NS- und Rechtsextremismus-Verfahren bei der Mosbacher Justiz: AKTUELLE NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach u.a. seit 03.06.2022 >>> Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS- und Rechtsextremismusverfahren >>> |
Das Amtsgericht Mosbach hat jedoch seit dem 03.06.2022 eine gemäß § 158 StPO ordnungsgemäße Eingangsbestätigung mit den Benennungen der Konkreten Eingabedaten, der Konkreten Sachverhaltsbenennungen mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat bisher ausdrücklich und explizit versagt und NICHT ausgestellt. Siehe dazu auch: Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS- und Rechtsextremismusverfahren >>>
2. Widersprüchliche Rechtsauffassung zu NS-Verfahren zwischen dem Justizministerium Baden-Württemberg einerseits und dem Amtsgericht Mosbach andererseits
Während einerseits das Ministerium für Justiz und Migration, Baden-Württemberg, am 20.06.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 auf die Eingabe des Antragstellers bezüglich der Aufarbeitungsbemühungen von NS-Unrecht und NS-Verbrechen mit seinen Verfahrensinitiierungen beim AG/FG Mosbach offiziell mitteilt, dass die Justiz nach wie vor auch noch heute bemüht sei, NS-Verbrechen aufzuarbeiten, vertritt andererseits das Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 eine entgegengesetzte Rechtsauffassung in der Verfügung vom 17.08.2022 mit der Aussage, dass es ausdrücklich nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten. Zudem werde das Gericht einen SONDERBAND zur Akte anlegen und die Eingaben des Antragstellers zur beantragten gerichtlichen Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen nicht mehr direkt zur Akte 6F 9/22 nehmen.
Diese Verhaltens- und Verfahrensweisen des Amtsgerichts Mosbach könnten unter Umständen dahingehend verstanden werden, dass das Amtsgericht Mosbach zu den vom Antragsteller unter 6F 9/22 angeregten Verfahren zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen und Rechtsextremismus möglichst wenig Öffentlichkeit zulassen wolle, während das Amtsgericht Mosbach gleichzeitig beabsichtigen könnte.
Nachdem der Antragsteller beginnend im Sommer 2022 eine Reihe von Eingaben zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen sowie von Rechtsextremismus beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 beantragt hat, fordert sodann das Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 9/22 vom Antragsteller künftig Eingaben zu NS- und Rechtsextremismusverfahren nicht mehr per Fax einzusenden, weil das Amtsgericht Mosbach in diesen Rechtssachen keine Eilbedürftigkeit sehen würde. In der sozialen Realität ist jedoch höchste Eibedürftigkeit geboten, angesichts der letzten möglicherweise noch lebenden NS-Täter. Siehe dazu Kapitel 5 im Folgenden.
VOM
Amtsgericht-Familiengericht Mosbach
6 F 9/22
17.08.2022
In Sachen *** wg. ***
bezugnehmend auf Ihre erneut eingereichten Eingaben seit der gerichtlichen Verfügung vom 14.07.2022, hierunter auch Strafanzeigen, weist das Gericht darauf hin, dass es im Hinblick auf Ihre Eingaben einen Sonderband zum Verfahren anlegen und diese künftig nicht mehr direkt zur Akte nehmen wird. Zudem wird das Gericht Ihre Eingaben nur noch an die übrigen Beteiligten übersenden, sofern diese in sachlichem Zusammenhang mit dem vorliegenden Verfahrensgegenstand stehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nicht Aufgabe des Gerichts ist, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten.
Im Hinblick auf die von Ihnen wiederholt eingereichten Strafanzeigen, welche vom Gericht entsprechend an die zuständige Strafverfolgungsbehörde - die Staatsanwaltschaft Mosbach - weitergeleitet werden, erfolgt der Hinweis, dass Sie diese gerne auch direkt bei der Staatsanwaltschaft Mosbach als zuständige Stelle einreichen können.
Zudem besteht bei Ihren Eingaben keine Eilbedürftigkeit, sodass Sie aufgefordert werden, diese künftig nur noch schriftlich und nicht mehr per Fax einzureichen.
Justiz am Abgrund: Ein Richter klagt an
In Zeiten der Angst und der Unsicherheit verlangt „Volkes Stimme“ nach kurzem Prozess und härteren Strafen. Tatsächlich aber, so Strafrichter Patrick Burow, kann die Justiz ihren Beitrag zur inneren Sicherheit gar nicht mehr leisten. Freigesprochene Mörder, lasche Strafen und verschleppte Prozesse sind Indizien einer Krise des Rechtsstaats. Die Justiz steht im Zentrum aktueller gesellschaftlicher Debatten. Der Autor legt mit seiner brisanten Bestandsaufnahme den Finger in zahlreiche Wunden. Er schreibt sehr persönlich über die Kuscheljustiz, krasse Fehlurteile und Deals hinter verschlossenen Türen. Klar und deutlich sagt er, was sich ändern muss, damit die Justiz auch in Zeiten des Terrors ihren Beitrag zur inneren Sicherheit leisten kann.
Siehe dazu auch:
- Rechtsprechung zur Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten und Gerichtsbeschlüssen
- Gerichtliche NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Petition beim Landtag Baden-Württemberg zur Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts >>>
- Thematisierungen von NS-Unrecht und NS-Verbrechen beim Justizministerium Baden-Württemberg >>>
- Verfassungsbeschwerden zu Nationalsozialistischem-Unrecht und Nationalsozialistischen-Verbrechen beim Bundesverfassungsgericht >>>
- Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach in NS- und Rechtsextremismus-Verfahren >>>
- Verfahrensstrategien in den beim Amtsgericht Mosbach beantragten NS-Verfahren >>>
- Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS- und Rechtsextremismus-Verfahren >>>
- Dienstaufsichtsbeschwerden beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Anhörungsrügen beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Richterliche Befangenheiten beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Amtsseitig offizielle Verknüpfung von Familienrechtsverfahren mit NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Versuchte Instrumentalisierung von psychologischen Sachverständigen beim Amtsgericht Mosbach >>
- Gelungene Instrumentalisierung von familienpsychologischen Sachverständigen beim AG MOS >>>
- Beauftragung einer psychiatrischen Begutachtung des Antragstellers durch das Amtsgericht Mosbach in NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Nazi-Beleidigungen und Vergleiche : International und innerstaatlich >>>
- Nazi-Beleidigungen und Vergleiche : Nazi-Jäger-Anwendung >>>
3. ÖRTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT DES AMTSGERICHTS MOSBACH
Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach in Verfahren zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen und Rechtsextremismus ist gegeben, wenn diese sich in Stadt und Landkreis Mosbach im Gerichtsbezirk Mosbach ereignet haben, wenn NS-Tatorte und NS-Täter einen Bezug zu Mosbach haben. Dazu zählen u. a. DIE NS-Judenverfolgung (HISTORISCHES >>> & AKTUELLES >>>), NS-Verfolgung der Sinti und Roma (HISTORISCHES >>> & AKTUELLES >>>), Nazi-Euthanasie (HISTORISCHES >>> & AKTUELLES >>>), NS-Zwangssterilisierungen, Nazi-Konzentrationslager (HISTORISCHES >>> & AKTUELLES >>>) und NS-Zwangsarbeit (HISTORISCHES >>> & AKTUELLES >>>).
NS-Justiz und Rechtsbeugung: Die strafrechtliche Ahndung deutscher Justizverbrechen nach 1945: Die strafrechtliche Ahndung deutscher Justizverbrechen ... des 20. Jahrhunderts, Band 109)
Die strafrechtliche Ahndung des durch die Justiz im Dritten Reich begangenen Unrechts gilt als gescheitert. Obwohl im nationalsozialistischen Deutschland der "Dolch des Mörders unter der Robe des Richters verborgen" war, wurde nach dem Krieg kaum ein Vertreter der Justiz verurteilt. Dieser Umstand wurde vielfach vereinfachend mit der biografischen Belastung der nach 1945 über ihre ehemaligen Kollegen urteilenden Richter erklärt. Zu wenig Beachtung fand bisher die rechtliche Argumentation, die den Urteilen zugrunde lag und die sich vor allem auf eine aus dem Straftatbestand der Rechtsbeugung abgeleitete Privilegierung stützte. Alexander Hoeppel analysiert die Strafrechtsdogmatik der nach 1945 gefällten Urteile, zeichnet die bis zum heutigen Tage fortlaufenden Entwicklungslinien nach und bewertet sie als "strafrechtliche Selbstimmunisierung".
Siehe dazu auch:
- Rechtsprechung zur Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten und Gerichtsbeschlüssen >>>
- Gerichtliche NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Petition beim Landtag Baden-Württemberg zur Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts >>>
- Thematisierungen von NS-Unrecht und NS-Verbrechen beim Justizministerium Baden-Württemberg >>>
- Verfassungsbeschwerden zu Nationalsozialistischem-Unrecht und Nationalsozialistischen-Verbrechen beim Bundesverfassungsgericht >>>
- Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach in NS- und Rechtsextremismus-Verfahren >>>
- Verfahrensstrategien in den beim Amtsgericht Mosbach beantragten NS-Verfahren >>>
- Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS- und Rechtsextremismus-Verfahren >>>
- Dienstaufsichtsbeschwerden beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Anhörungsrügen beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Richterliche Befangenheiten beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Amtsseitig offizielle Verknüpfung von Familienrechtsverfahren mit NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Versuchte Instrumentalisierung von psychologischen Sachverständigen beim Amtsgericht Mosbach >>
- Gelungene Instrumentalisierung von familienpsychologischen Sachverständigen beim AG MOS >>>
- Beauftragung einer psychiatrischen Begutachtung des Antragstellers durch das Amtsgericht Mosbach in NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Nazi-Beleidigungen und Vergleiche : International und innerstaatlich >>>
- Nazi-Beleidigungen und Vergleiche : Nazi-Jäger-Anwendung >>>
4. AKTUELLE ZUSTÄNDIGKEIT DES AMTSGERICHTS MOSBACH
Am 20.06.2022 teilt das Ministerium für Justiz und Migration, Baden-Württemberg, unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 auf die Eingabe des Antragstellers bezüglich der Aufarbeitungsbemühungen von NS-Unrecht und NS-Verbrechen mit seinen Verfahrensinitiierungen beim Amtsgericht-Familiengericht Mosbach offiziell mit: „Die Justiz ist trotz des langen Zeitraums und trotz aller rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten nach wie vor bemüht, Mordverbrechen des NS-Regimes auch noch heute aufzuklären.“
Am 28.06.2022 ergeht das Urteil des Landgerichts Neuruppin gegen Josef S., den früheren und nun 101-jährigen SS-Wachmann des Nazi-Konzentrationslagers Sachsenhausen, wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen. Dies bedeutet: Es gibt weder eine zeitliche Begrenzung zur Aufnahme von NS-Verfahren an BRD-Gerichten und BRD-Staatsanwaltschaften noch eine Altersbeschränkung von NS-Tätern zur Aufnahme von NS-Verfahren ab dem Jahr 2002. Dies gilt auch für das Amtsgericht Mosbach. Der Ansatz für die initiierten NS-Strafverfahren beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 sowie beim Landgericht Mosbach unter E 313/1 – 12/2022 sowie beim Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis am Landratsamt Mosbach unter 3.23214 beginnend im Sommer 2022 erfolgt damit gemäß und analog des Urteil des Neuruppiner Landgerichts vom 28.06.2022 zu NS-Verbrechen und gemäß den Aussagen des Justizministeriums Baden-Württemberg unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022.
richten - strafen - erinnern: Nationalsozialistische Justizverbrechen und ihre Nachwirkungen in der Bundesrepublik (Schriftenreihe der Gedenkstätte in der JVA Wolfenbüttel)
Siehe dazu auch:
- Rechtsprechung zur Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten und Gerichtsbeschlüssen >>>
- Gerichtliche NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Petition beim Landtag Baden-Württemberg zur Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts >>>
- Thematisierungen von NS-Unrecht und NS-Verbrechen beim Justizministerium Baden-Württemberg >>>
- Verfassungsbeschwerden zu Nationalsozialistischem-Unrecht und Nationalsozialistischen-Verbrechen beim Bundesverfassungsgericht >>>
- Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach in NS- und Rechtsextremismus-Verfahren >>>
- Verfahrensstrategien in den beim Amtsgericht Mosbach beantragten NS-Verfahren >>>
- Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS- und Rechtsextremismus-Verfahren >>>
- Dienstaufsichtsbeschwerden beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Anhörungsrügen beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Richterliche Befangenheiten beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Amtsseitig offizielle Verknüpfung von Familienrechtsverfahren mit NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Versuchte Instrumentalisierung von psychologischen Sachverständigen beim Amtsgericht Mosbach >>
- Gelungene Instrumentalisierung von familienpsychologischen Sachverständigen beim AG MOS >>>
- Beauftragung einer psychiatrischen Begutachtung des Antragstellers durch das Amtsgericht Mosbach in NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Nazi-Beleidigungen und Vergleiche : International und innerstaatlich >>>
- Nazi-Beleidigungen und Vergleiche : Nazi-Jäger-Anwendung >>>
5. ZEITACHSENBEZOGENE RECHTSNACHFOLGE-ZUSTÄNDIGKEIT BEIM AMTSGERICHT MOSBACH
Das Reichstagsbrandurteil und dessen Aufhebung belegt und begründet die rechtliche, fachliche und sachliche Zuständigkeit der AKTUELLEN BRD-Justiz mit dem Amtsgericht Mosbach in der systemübergreifenden Rechtsnachfolge der vorhergehenden politischen-administrativen Systeme, sowohl nach dem vorhergehenden Deutschen Reich unter dem Nazi-Terror-Regime als auch unter der davor vorhergehenden demokratischen Weimarer Republik, über die Zeitachse von 1933 bis 2007. Dadurch begründet sich sowohl die zeitachsenbezogene Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach sowohl für den Antrag auf das Wiederaufnahmeverfahren unter 6F 9/22 vom 05.06.2022 Hitler-Putsch-Urteil vom 1924 als auch für sämtliche anderen beantragten Wiederaufnahmeverfahren zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen und Rechtsextremismus beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22.
Der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone und die Aufarbeitung von NS-Unrecht: Unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung für die ... des 20. Jahrhunderts, Band 112)
Die Bilanz der Aufarbeitung von NS-Verbrechen durch westdeutsche Gerichte ist ernüchternd.
Der Schwerpunkt der Strafverfolgung lag in der unmittelbaren Nachkriegszeit. In der frühen Bundesrepublik hingegen kam es zeitweise fast zu einem Stillstand der Ahndung von NS-Verbrechen. Juliane Ohlenroth analysiert die strafrechtsdogmatischen Grundsätze des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone (1948-1950) zur Aufarbeitung von NS-Unrecht. Dabei untersucht sie die Urteilspraxis anhand der Tatkomplexe NS-Euthanasie, Justizverbrechen, Denunziationen und der Reichspogromnacht und stellt diese in den Kontext der Rechtsprechung der Instanzgerichte und des Bundesgerichtshofs. Die Autorin zeigt auf, dass die Rechtsauslegung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone im Kontrast zur übrigen westdeutschen Justiz und der zeitgenössischen Lehre eine angemessenere strafrechtliche Aufarbeitung von NS-Verbrechen ermöglicht hätte.
5.1 Online-Artikel zur Aufhebung des Reichstagsbrandurteils aus 1933 in 2007
Reichstagsbrand: Urteil 74 Jahre nach Hinrichtung aufgehoben
Mittwoch, 13.11.2013, 15:36
Marinus van der Lubbe war unter dem NS-Regime wegen Hochverrats und Brandstiftung zum Tode verurteilt worden. 74 Jahre nach seiner Hinrichtung wegen des Reichstagsbrandes wurde der Richterspruch nun aufgehoben.
Für die einen war Marinus van der Lubbe ein mutiger Widerstandskämpfer, für andere gilt er als Bauernopfer, Dritte nennen ihn einen verwirrten Anarchisten. Fast genau 75 Jahre nach dem Brand des Reichstags in Berlin ist der 1933 zum Tode verurteilte und im Januar 1934 hingerichtete Holländer nun zumindest offiziell von den historisch bedeutenden Vorwürfen freigesprochen worden. Auf Antrag eines Berliner Anwalts stellte die Generalbundesanwältin nach Angaben vom Donnerstag zudem das Strafverfahren gegen den damals 24-jährigen van der Lubbe ein. Demnach war er zu Unrecht wegen Hochverrats und Brandstiftung verurteilt worden. In den Augen der meisten Historiker ist er nach wie vor der Mann, der am 27. Februar 1933 die Flammen am Plenarsaal entfacht haben soll. Aber es gibt auch Zweifel an dieser Theorie.
„Ich habe mich der Sache aus historischem Interesse angenommen“, sagte Anwalt Reinhard Hillebrand. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs habe es zwar immer wieder Versuche gegeben, van der Lubbe von seiner Schuld freizusprechen. „Die sind aber nie zum Erfolg gelangt“, sagt der Jurist. Eingesetzt hatte sich bis zuletzt vor allem der 1993 gestorbene ehemalige Mitankläger bei den Nürnberger Prozessen, Robert Kempner.
Todesurteil zunächst in Haft umgewandelt
Zunächst war das Todesurteil wegen Hochverrats und Brandstiftung im April 1967 vom Berliner Landgericht teilweise abgeändert und zu einer Strafe von acht Jahren Zuchthaus umgewandelt worden. Dagegen hatten sowohl die Generalstaatsanwaltschaft wie auch der Bruder Jan van der Lubbe Beschwerden eingelegt, die aber verworfen wurden.
Ein weiterer Wiederaufnahmeantrag von van der Lubbes Bruder Jan, vertreten von Kempner, hatte 1980 Erfolg. Gegen den Freispruch van der Lubbes legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein. Der Fall beschäftigte mehrmals den Bundesgerichtshof, der 1983 entschied, dass die Wiederaufnahme des Verfahrens von 1967 unzulässig gewesen sei und der damalige Beschluss damit Bestand habe.
Nicht vom Tatvorwurf freisprechen
Grundlage für die neue Entscheidung der Generalbundesanwältin ist nun das so genannte Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile aus dem Jahr 1998. Die Verhängung der Todesstrafe beruhe auf zwei spezifisch nationalsozialistischen Unrechtsvorschriften, erklärte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft. Diese seien geschaffen worden, um das nationalsozialistische Regime durchzusetzen. Sie ermöglichten die Verstöße gegen Grundvorstellungen von Gerechtigkeit.
Auch Hillebrand ist sich sicher: „Alleine mit einem Todesurteil gegen van der Lubbe konnte nachträglich die Aushebelung der Verfassung durch die Nationalsozialisten gerechtfertigt werden.“ Daher sei das Urteil des Reichsgerichts aus politischen Gründen ergangen. Vom Tatvorwurf freisprechen will der Berliner Jurist den schnell verhafteten holländische Anarchisten aber keineswegs: „Man kommt nicht darum herum, dass er vor Ort als Brandstifter festgenommen wurde.“
Spektakulärster Polit-Kriminalfall der deutschen Geschichte
Mit der Zerstörung des von den Nazis verhassten Symbols der Demokratie war die Weimarer Republik sinnbildlich in Schutt und Asche versunken. Der beim Brand erst vier Wochen amtierende Reichskanzler Adolf Hitler nutzte das Feuer zum Griff nach der absoluten Macht: Er verschärfte die systematische Verfolgung seiner Gegner und festigte seine Machtposition mit dem „Ermächtigungsgesetz“. Noch in der Brandnacht wurden Tausende Kommunisten, Sozialdemokraten und Pazifisten eingesperrt. Während van der Lubbe wegen schwerer Brandstiftung für schuldig erklärt wurde, sprach das Gericht vier Mitangeklagte frei.
Auch fast 75 Jahre später führen Historiker und Publizisten einen Glaubenskrieg um den spektakulärsten Polit-Kriminalfall der deutschen Geschichte. Kritiker an der Theorie der Alleintäterschaft van der Lubbes betonen immer wieder, ein Einzelner habe den Großbrand nicht ohne fremde Hilfe und systematische Planung entfachen können.
löh/dpa
https://www.focus.de/
Siehe dazu auch:
- Rechtsprechung zur Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten und Gerichtsbeschlüssen >>>
- Gerichtliche NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Petition beim Landtag Baden-Württemberg zur Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts >>>
- Thematisierungen von NS-Unrecht und NS-Verbrechen beim Justizministerium Baden-Württemberg >>>
- Verfassungsbeschwerden zu Nationalsozialistischem-Unrecht und Nationalsozialistischen-Verbrechen beim Bundesverfassungsgericht >>>
- Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach in NS- und Rechtsextremismus-Verfahren >>>
- Verfahrensstrategien in den beim Amtsgericht Mosbach beantragten NS-Verfahren >>>
- Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS- und Rechtsextremismus-Verfahren >>>
- Dienstaufsichtsbeschwerden beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Anhörungsrügen beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Richterliche Befangenheiten beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Amtsseitig offizielle Verknüpfung von Familienrechtsverfahren mit NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Versuchte Instrumentalisierung von psychologischen Sachverständigen beim Amtsgericht Mosbach >>
- Gelungene Instrumentalisierung von familienpsychologischen Sachverständigen beim AG MOS >>>
- Beauftragung einer psychiatrischen Begutachtung des Antragstellers durch das Amtsgericht Mosbach in NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Nazi-Beleidigungen und Vergleiche : International und innerstaatlich >>>
- Nazi-Beleidigungen und Vergleiche : Nazi-Jäger-Anwendung >>>
6. EILBEDÜRFTIGKEIT DER NS-VERFAHREN BEIM AMTSGERICHT MOSBACH
Laut Veröffentlichungen des Ministeriums für soziale Gleichheit leben in Israel Anfang des Jahres 2022 noch rund 160.000 Holocaust-Überlebende. Im Durchschnitt sind sie zu dem Zeitpunkt 85 Jahre alt. Der deutsche Bundespräsident Steinmeier besucht die Gedenkstätte des Nazi-Konzentrationslagers Bergen-Belsen gemeinsam mit dem israelischen Staatspräsidenten Herzog und mit Holocaust-Überlebenden am 06.09.2022. Der deutsche Bundeskanzler Scholz besucht die Gedenkstätte „Haus der Wannseekonferenz“ gemeinsam mit dem israelischen Premierminister Lapid und mit Holocaust-Überlebenden am 12.09.2022. Dies bedeutet für das in NS-Verfahren angerufene Amtsgericht Mosbach, dass im Jahr 2022 und zukünftig angesichts noch lebender NS-Verfolgter und noch lebender NS-Opfer, es ebenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit auch noch lebende NS-Täter gibt, die juristisch zur Verantwortung gezogen werden können. Dadurch begründet sich die Eilbedürftigkeit von NS-Verfahren auch für das Amtsgericht Mosbach. Dies entspricht der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022, dass auch noch heute und künftig NS-Verbrechen von der deutschen Justiz verfolgt würden.
Das Beispiel des Urteils am Neuruppiner Landgericht VOM 28.06.2022 gegen einen 101-JÄHRIGEN SS-Wachmann eines Nazi-Konzentrationslagers belegt und begründet die Eilbedürftigkeit in NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach gegen NS-Täter. Aktuell ist jetzt Mitte/Ende 2022 das letzte beginnende Zeitfenster gegeben, in dem es nicht nur noch lebende Personen unter den NS-Opfern und NS-Verfolgten und Zeitzeugen gibt, sondern auch auf Seiten der NS-Täter möglicherweise noch lebende Personen, denen durchaus der Prozess durch eine BRD-Staatsanwaltschaft vor einem BRD-Gericht gemacht werden könnte. Dadurch begründet sich die Eilbedürftigkeit in beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 beantragten Verfahren zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen.
Das Amtsgericht Mosbach vertritt nunmehr unter 6F 9/22 jedoch die Rechtsauffassung in seiner Verfügung vom 17.08.2022, dass in den beim Amtsgericht Mosbach beantragten NS-Verfahren keine Eilbedürftigkeit bestehen würde und fordert vom Antragsteller ein, dass er künftig zu beantragende Verfahren zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen deswegen nicht mehr Fax, sondern nur noch schriftlich einreichen solle. Zuvor aber hatte das Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 den Antragsteller aufgefordert, nach einfacher Faxübermittlung an das Amtsgericht Mosbach mindestens weitere vier Kopien der KV-Eingaben postalisch per Einschreiben an das Amtsgericht Mosbach zur jeweiligen Verteilung durch das Amtsgericht Mosbach an die amtsseitig bekannte Verteilerliste der Verfahrensbeteiligten gemäß gerichtlicher Absprache vom 25.04.2022 unter 6F 9/22 zu übersenden. Nachdem der Antragsteller im Sommer 2022 beginnt, öffentlich nachweisbar kontinuierlich Verfahren zu NS-Unrecht und NS-Verbrechen beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 zu beantragen, will das Amtsgericht Mosbach nunmehr die Entgegennahme per Fax von beantragten Verfahren zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen verweigern.
Die Belange der Volksgemeinschaft erfordern..."". Rechtspraxis und Selbstverständnis von Bremer Juristen im ""Dritten Reich (Nationalsozialistische ›Volksgemeinschaft‹)
Bis April 1945 versah Dr. Emil Warneken pflichtbewusst seinen Dienst beim Bremer Sondergericht. Als alteingesessener Richter war er das Gegenteil eines im »Dritten Reich« sozialisierten Juristen. Trotzdem fällte er Todes- und viele weitere Unrechtsurteile im Namen der NS-»Volksgemeinschaft« und ohne zu hinterfragen. Juristen prägten höchst wahrnehmbar das Bild von Volksgemeinschaft in der Bremer Öffentlichkeit. Sie zogen mittels der Rechtsprechung die Grenzen zwischen »Volksgenossen« und »Gemeinschaftsfremden«. Die Autorin untersucht anhand von beispielhaften Gerichtsverfahren und Lebensläufen maßgeblicher Akteure den Beitrag von Bremer Juristen zur Durchsetzung von NS-Herrschaft vor Ort. Sie beleuchtet darüber hinaus das Fortwirken der Volksgemeinschaftsidee nach 1945.
Siehe dazu auch:
- Rechtsprechung zur Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten und Gerichtsbeschlüssen >>>
- Gerichtliche NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Petition beim Landtag Baden-Württemberg zur Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts >>>
- Thematisierungen von NS-Unrecht und NS-Verbrechen beim Justizministerium Baden-Württemberg >>>
- Verfassungsbeschwerden zu Nationalsozialistischem-Unrecht und Nationalsozialistischen-Verbrechen beim Bundesverfassungsgericht >>>
- Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach in NS- und Rechtsextremismus-Verfahren >>>
- Verfahrensstrategien in den beim Amtsgericht Mosbach beantragten NS-Verfahren >>>
- Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS- und Rechtsextremismus-Verfahren >>>
- Dienstaufsichtsbeschwerden beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Anhörungsrügen beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Richterliche Befangenheiten beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Amtsseitig offizielle Verknüpfung von Familienrechtsverfahren mit NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Versuchte Instrumentalisierung von psychologischen Sachverständigen beim Amtsgericht Mosbach >>
- Gelungene Instrumentalisierung von familienpsychologischen Sachverständigen beim AG MOS >>>
- Beauftragung einer psychiatrischen Begutachtung des Antragstellers durch das Amtsgericht Mosbach in NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Nazi-Beleidigungen und Vergleiche : International und innerstaatlich >>>
- Nazi-Beleidigungen und Vergleiche : Nazi-Jäger-Anwendung >>>
7. AKTUELLE ZUSTÄNDIGKEIT DES AMTSGERICHTS MOSBACH AM BEISPIEL DES LANDRATSAMTES MOSBACH
Im AKTUELLEN OFFENEN BRIEF #001 AN DAS LANDRATSAMT MOSBACH vom 17.07.2022 zu NATIONALSOZIALISMUS, NS-UNRECHT UND NS-VERBRECHEN, RECHTSEXTREMISMUS UND NEO-NAZISMUS beantragt der Antragsteller zu NS-Verfahren aus 6F 9/22 beim Amtsgericht Mosbach öffentlich nachweisbar beim Landratsamt Mosbach in dessen AKTUELLEN AUFGABENKREIS die Förderung mit Finanzierungen und/oder Bereitstellungen von Ressourcen sowohl von bürgerschaftlich als auch von öffentlich getragenen NS-Erinnerungsorten für die öffentliche Thematisierung der NS-Thematik im Rahmen der Jugendarbeit und Demokratie-Erziehung an KZ-Gedenkstätten in Baden-Württemberg innerhalb des Regierungsbezirkes Mosbach zu verwirklichen. Landtagspräsidentin Muhterem Aras besucht die KZ-Gedenkstätte Neckarelz-Mosbach auf ihrer vierten NS-Gedenkstättenreise in Baden-Württemberg am 27.07.2022 zehn Tage später nach dem offenen Brief #001 des Antragstellers an das Landratsamt Mosbach vom 17.07.2022. Beim Gedankenaustausch zu diesem Anlass weist der Mosbacher Landrat Dr. Achim Brötel am 27.07.2022 zehn Tage später nach dem offenen Brief #001 des Antragstellers an das Landratsamt Mosbach vom 17.07.2022 dann darauf hin, dass alle Gedenkstätten in der Region ehrenamtlich geführt und getragen würden und schlug vor, die Gedenkstätten über eine zu schaffende Stelle zu vernetzen, die die ehrenamtlichen Aktivisten koordiniert und organisiert, um damit die NS-Erinnerungs- und -Bildungsarbeit auf eine "gute Grundlage" zu stellen.
Schreiend ungerecht: Alltägliche Justizskandale in Deutschland – wie sich das System gegen Unschuldige und Opfer richtet
Wahre Fälle, die zeigen, wie schlecht es um unser Rechtssystem bestellt ist Immer mehr Menschen verlieren das Vertrauen in die Justiz: Urteile, heißt es, fallen zu milde aus, Täter werden nicht mit Nachdruck verfolgt und Unschuldige leichtfertig zu Tätern erklärt – nur um einen Schuldigen zu präsentieren und das Verfahren abzuschließen.
Siehe dazu auch:
- Rechtsprechung zur Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten und Gerichtsbeschlüssen >>>
- Gerichtliche NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Petition beim Landtag Baden-Württemberg zur Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts >>>
- Thematisierungen von NS-Unrecht und NS-Verbrechen beim Justizministerium Baden-Württemberg >>>
- Verfassungsbeschwerden zu Nationalsozialistischem-Unrecht und Nationalsozialistischen-Verbrechen beim Bundesverfassungsgericht >>>
- Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach in NS- und Rechtsextremismus-Verfahren >>>
- Verfahrensstrategien in den beim Amtsgericht Mosbach beantragten NS-Verfahren >>>
- Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS- und Rechtsextremismus-Verfahren >>>
- Dienstaufsichtsbeschwerden beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Anhörungsrügen beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Richterliche Befangenheiten beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Amtsseitig offizielle Verknüpfung von Familienrechtsverfahren mit NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Versuchte Instrumentalisierung von psychologischen Sachverständigen beim Amtsgericht Mosbach >>
- Gelungene Instrumentalisierung von familienpsychologischen Sachverständigen beim AG MOS >>>
- Beauftragung einer psychiatrischen Begutachtung des Antragstellers durch das Amtsgericht Mosbach in NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Nazi-Beleidigungen und Vergleiche : International und innerstaatlich >>>
- Nazi-Beleidigungen und Vergleiche : Nazi-Jäger-Anwendung >>>
8. FACHLICHE UND SACHLICHE ZUSTÄNDIGKEIT DES FAMILIENGERICHTS MOSBACH
Die fachliche und sachliche Zuständigkeit in NS-Verfahren ist beim Familiengericht MOSBACH am Amtsgericht Mosbach ist insbesondere zum Spezialthema bezüglich Nazi-Kinder- und Jugendhilfe sowie Nazi-Familienrechtspraxis inhaltlich und themenbezogen gegeben. Dazu zählen u.a. Nazi-Jugendkonzentrationslager, Nazi-Kinder-Euthanasie zivilrechtlich und strafrechtlich, Nazi-Massentötungen von Babys und Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen, Sippenhaft für Kinder von NS-Widerstandskämpfern, NS-Jugendopposition, Nazi-Kindersoldaten sowie die juristische Aufarbeitung von Nazi-Familienrecht.
Die Wahrheit vor Gericht: Wie sie gefunden und geschunden, erkämpft und erkauft wird
Auf der Suche nach der Wahrheit – ein Staranwalt erzählt von spektakulären Rechtsfällen.
Geht es in Prozessen und bei der Urteilsfindung um die Wahrheit? Eine nur auf den ersten Blick erstaunliche Frage, zumal aus der Feder eines bekannten Strafverteidigers. Jetzt zeigt er anhand zahlreicher Beispiele, dass der Augenschein häufig trügt, dass sich zunächst oft nur die halbe Wahrheit enthüllt. Was aber ist überhaupt Wahrheit und wie verhält sie sich zur Gerechtigkeit? Ist ein Geständnis mehr wert als ein Indizienbeweis? Sind abgesprochene Urteile noch wahr genug, um gerecht zu sein? Warum darf man sich der Wirklichkeit nicht auf jede Weise nähern? Wie beschwerlich und mitunter gefahrvoll diese Wahrheitssuche sein kann, worin der Gerichtssaal manchmal einer Theaterbühne gleicht und warum es kaum etwas Spannenderes gibt als einen Strafprozess, davon erzählt Volk anhand von Fallgeschichten aus seiner Praxis.
Siehe dazu auch:
- Rechtsprechung zur Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten und Gerichtsbeschlüssen >>>
- Gerichtliche NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Petition beim Landtag Baden-Württemberg zur Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts >>>
- Thematisierungen von NS-Unrecht und NS-Verbrechen beim Justizministerium Baden-Württemberg >>>
- Verfassungsbeschwerden zu Nationalsozialistischem-Unrecht und Nationalsozialistischen-Verbrechen beim Bundesverfassungsgericht >>>
- Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach in NS- und Rechtsextremismus-Verfahren >>>
- Verfahrensstrategien in den beim Amtsgericht Mosbach beantragten NS-Verfahren >>>
- Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS- und Rechtsextremismus-Verfahren >>>
- Dienstaufsichtsbeschwerden beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Anhörungsrügen beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Richterliche Befangenheiten beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Amtsseitig offizielle Verknüpfung von Familienrechtsverfahren mit NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Versuchte Instrumentalisierung von psychologischen Sachverständigen beim Amtsgericht Mosbach >>
- Gelungene Instrumentalisierung von familienpsychologischen Sachverständigen beim AG MOS >>>
- Beauftragung einer psychiatrischen Begutachtung des Antragstellers durch das Amtsgericht Mosbach in NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Nazi-Beleidigungen und Vergleiche : International und innerstaatlich >>>
- Nazi-Beleidigungen und Vergleiche : Nazi-Jäger-Anwendung >>>
9. FACHLICHE UND SACHLICHE ZUSTÄNDIGKEIT DES FAMILIENGERICHTS MOSBACH UNTER 6F 9/22 BEIM AMTSGERICHT MOSBACH
Die fachliche und sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach für vom Antragsteller initiierte NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ergibt sich im gesamten Verfahrenscluster aus den Ursprungsverfahren 6F 211/21 und 6F 202/21, 6F 216/21 sowie in allen daraus hervorgehenden assoziierten Verfahren 6F 2/22 und 6F 9/22. Im Ursprungsverfahren 6F 211/21 und 6F 202/21 dokumentiert das Amtsgericht Mosbach in seiner eigenen Beschlussfassung vom 23.12.2021 einerseits den wahrheitswidrigen Rassismusvorwurf unter Falschaussagen vor Gericht seitens einiger Verfahrensbeteiligter gegenüber dem Antragsteller von NS-Verfahren, der von anderen Verfahrensbeteiligten, d.h. den involvierten Fachstellen (hier Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach und der gerichtlich bestellten Verfahrensbeiständin) unkommentiert toleriert und damit befördert wird.
Durch die Dokumentation des Amtsgerichts Mosbach des wahrheitswidrigen Rassismusvorwurfes selbst sowie durch den aktenkundig gerichtsbekannten wahrheitswidrigen Rassismusvorwurf unter Falschaussagen vor Gericht gegenüber dem Antragsteller im gesamten anhängigen Verfahrenscluster ist die fachliche und sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach in den vom Antragsteller eingebrachten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren gegeben.
Durch die aktenkundigen gerichtsbekannten Beschimpfungen, Beleidigungen, Verunglimpfungen und Verleumdungen der KM gegenüber Familienangehörigen des Antragstellers als "Nazis", dokumentiert im gerichtlich beauftragten familienpsychologischen Sachverständigengutachten vom 07.04.22 unter Aktz: 6F 202/21 auf Seite 49. Absatz 1 ist die fachliche und sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach in den vom Antragsteller eingebrachten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren gegeben.
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Zu spät gesprochenes Recht kann oft keine Gerechtigkeit mehr herstellen: Lebenswege sind verbaut, das soziale Umfeld zerstört. Das Buch zur gleichnamigen ARD-Reihe rekonstruiert Justizirrtümer, die Geschichte schrieben. Die Fälle handeln von couragierten Verteidigern, die nicht aufgeben, und von Menschen, die nach Jahren unschuldiger Haft versuchen, wieder Fuß zu fassen. In Zeitzeugeninterviews und durch Informationen aus bisher unentdeckten Dokumenten werden 50 Jahre Justizgeschichte lebendig.
Siehe dazu auch:
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10. VERHALTENS- UND VERFAHRENSWEISEN VON VERFAHRENSBETEILIGTEN IM VERFAHRENSCLUSTER BEIM AMTSGERICHT MOSBACH bezüglich einzuholender Stellungnahmen
Beim hier fallverantwortlichen Spruchkörper des Amtsgerichts Mosbach wurde unter 6F 9/22 immer wieder offiziell beantragt von allen Verfahrensbeteiligten inklusive der involvierten Fachstellen (Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach unter Aktenzeichen 3.23214 und der gerichtlich bestellten Verfahrensbeiständin) offizielle Stellungnahmen in den vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach eingebrachten Rechtssachen zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen und Rechtsextremismus ordnungsgemäß und vollständig zeitnah einzuholen. Es liegen jedoch nachweisbar per Aktenlage und Verfahrensanalyse keine diesbezüglichen Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten vor.
Dieselben Verfahrensbeteiligten basieren den wahrheitswidrigen Rassismusvorwurf gegenüber dem Antragsteller (weißer deutscher Kindesvater) unter Falschaussagen vor Gericht in den Ursprungsverfahren 6F 211/21 und 6F 202/21 sowie in den assoziierten Verfahren im gesamten Verfahrenscluster auf den diskriminierenden Klischees Hautfarbe weiß => Rassist, ethnische Herkunft deutsch => Rassist, Geschlecht Mann => Rassist. Die Motivationen und Absichten des wahrheitswidrigen Rassismusvorwurfes seitens Verfahrensbeteiligter gegenüber dem Antragsteller zielen auf die persönliche Ehrverletzung und Beleidigung, auf die Schädigung dessen beruflicher Reputation sowie auf die Beeinflussung und Manipulation von Sorgerechts- und Umgangsrechtverfahren mi gezielter Benachteiligung und Schädigung ab.
In seiner Verfügung vom 17.08.2022 teilt das Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 mit, dass es die vom Antragsteller beantragten NS-Verfahren künftig nicht mehr an die anderen Verfahrensbeteiligten übersenden werde, obwohl das Amtsgericht Mosbach genau dies zuvor vom Antragsteller verlangt hatte. Und zwar gemäß gerichtlicher Absprache vom 25.04.2022 unter 6F 9/22.
Das Lexikon der Justizirrtümer: Skandalöse Fälle, unschuldige Opfer, hartnäckige Ermittler
Sie werden plötzlich verhaftet, mitten aus dem Leben gerissen, werden verurteilt und kommen hinter Gitter. Nach Jahren der Angst und Verzweiflung ist endlich bewiesen, dass sie unschuldig sind. Mit einer meist nur sehr kleinen Entschädigung und tiefen Rissen in der Seele werden sie zurück ins Leben geschickt. Die Opfer der Justiz sind erschreckend häufig, es gab sie zu allen Zeiten und in allen Ländern. Hans-Dieter Otto ist den spektakulärsten Fällen aus Geschichte und Gegenwart nachgegangen. Seine umfassende Sammlung lässt den Leser erschauern und bietet nur wenig Grund für Hoffnung und Vertrauen.
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11. BEARBEITUNG VON STRAFANZEIGEN BEIM AMTSGERICHT MOSBACH
Auch in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter dem assoziierten Verfahren 6F 9/22 benennt das Amtsgericht Mosbach wiederholt nicht die konkreten Sachverhalte zu den vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach eingebrachten Rechtssachen.
Das Amtsgericht Mosbach ist nach § 158 StPO gesetzlich verpflichtet zur Entgegennahme von Strafanzeigen. Das Amtsgericht hat den Antragsteller gesetzlich verpflichtet über eine Eingangsbestätigung und über die Weiterleitung an die entsprechend zuständige Staatsanwaltschaft ordnungsgemäß zu informieren.
Mit rechtsanwaltlicher Eingabe der Verfahrenspartei des Antragstellers vom 22.06.2022 im assoziierten Verfahren des vorliegenden Verfahrensclusters unter 6F 2/22 wurde der hier fallverantwortliche Spruchkörper vom Amtsgericht-Familiengericht Mosbach daran erinnert, seiner gesetzlichen Verpflichtung nach § 158 ZPO unter 6F 9/22 nachzukommen und den Antragsteller über Eingang und Weiterbearbeitung bzw. Weiterleitung von Strafanzeigen sowohl gegen Verfahrensbeteiligte in den beim Amtsgericht Mosbach anhängigen Familienrechts- und Männergewaltschutzangelegenheiten als auch gegen Beschuldigte in den beim Amtsgericht Mosbach beantragten Verfahren zur Aufklärung und Aufarbeitung NS-Verbrechen sowie in Wiederaufnahmeverfahren von NS-Unrecht in Kenntnis zu setzen.
Dazu zählen u.a. auch die OFFIZIELLEN STRAFANZEIGEN AN DAS AMTSGERICHT MOSBACH unter 6F 9/22 des Antragstellers wegen Verleumdung, Übler Nachrede, Beleidigung, Falschaussagen vor Gericht und Prozessbetrug, Herabwürdigungen, Diskriminierung und Schädigungen mittels wahrheitswidrigen öffentlichen Rassismusvorwürfen und Nazi-Bezeichnungen gegenüber dem geschädigten weißen deutschen Kindesvater, des hier betroffenen und geschädigten deutsch-afrikanischen Mischlingskindes und ihren Familienangehörigen u.a. vom 05.06.2022 vom 07.05.2022.
Während einerseits das Amtsgericht Mosbach sporadisch mitteilt, es habe die Strafanzeigen des Antragstellers ohne Benennung der konkreten Sachverhalte an die Staatsanwaltschaft Mosbach weitergeleitet, gibt es bisher keinerlei Eingangsbestätigungen und Mitteilungen der jeweiligen Aktenzeichen seitens der Staatsanwaltschaft Mosbach zu diesen vom Amtsgericht Mosbach weitergeleiteten Rechtssachen, weder in den anhängigen Familienrechtsverfahren noch in den vom Antragsteller initiierten Verfahren zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen und Rechtsextremismus.
AN DAS
Amtsgericht Mosbach Famlllengericht
Hauptstraße 10
74821 Mosbach
Per baA
22.08.2022
Az.: 6 F 2/22
bitten wir namens und im Auftrag des Antragsgegners, insbesondere die Strafanzeige vom 05.06.2022 gegen die Antragstellerin auf Grund des wahrheitswidrigen Rassismusvorwurfes gegenüber dem Antragsgegner, adressiert an das hiesige Amtsgericht, ordnungsgemäß an die Staatsanwaltschaft Mosbach weiterzuleiten und hiervon den Unterfertigten eine Mitteilung zukommen zu Iassen.
Dies betrifft auch alle weiteren Strafanzeigen des Antragsgegners, insbesondere zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen in den Verfahren 6 F 2/22, 6 F 9/22, 6 F 211/21 und 6 F 202/21, auch professionskritisch mit dem Schwerpunkt NS-Unrecht und NS-Verbrechen sowohl in der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe als auch In der Nazi-Familienrechtspraxis.
VOM
Amtsgericht-Familiengericht Mosbach
6 F 2/22
23.06.2022
In Sachen ***
Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 22.06.2022 betreffend die vom Antragsgegner in den Kindschaftsverfahren eingereichten Strafanzeigen, wird darauf hingewiesen, dass diese nicht im vorliegenden Verfahren eingereicht wurden und Sie in den übrigen Verfahren nicht legitimiert sind. Dennoch wird mitgeteilt, dass sämtliche Strafanzeigen ordnungsgemäß an die Staatsanwaltschaft Mosbach weitergeleitet wurden.
Mit freundlichen Grüßen
***
Richterin am Amtsgericht
KOMMENTAR: Die Sachverhaltserforschung, -aufklärung und -ermittlung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen in der juristischen Aufarbeitung ist in öffentlichem Interesse. Siehe auch:
- Rechtsprechung zur Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten und Gerichtsbeschlüssen >>>
- Beantragte NS- und Rechtsextremismusverfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Petition beim Landtag Baden-Württemberg zur Aufarbeitung von NS-Unrecht >>>
Unrecht im Namen des Volkes: Ein Justizirrtum und seine Folgen
Eine junge Frau beschuldigt Vater und Onkel, sie vergewaltigt zu haben. Ein Landgericht schickt die beiden Männer für viele Jahre ins Gefängnis – zu Unrecht, wie sich jetzt herausgestellt hat. Wie kam es zu diesem fatalen Urteilsspruch, der die Existenz zweier Menschen zerstörte? Ein haarsträubendes Lehrstück über gravierende Mängel der Rechtssprechung, das zeigt, in welchem Rechtesystem wir leben.
Justizskandal Psychiatrie. Rezension des Buches ¿Unrecht im Namen des Volkes¿ (2006) von Sabine Rückert
Rezension / Literaturbericht aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Psychologie - Forensische Psychologie, Strafvollzug, , Sprache: Deutsch, Abstract: In diesem Beitrag, einer ausführlichen Besprechung (Rezension) des neuen Buches "Unrecht im Namen des Volkes" (2006) von Sabine Rückert, geht es an einem Fallbeispiel um praktische - und in Form von lebens- und existenzgefährdenden Fehldiagnosen auch um dramatische - Konsequenzen gerichtlich angewandter "gefährliche Psychiatrie" (Wilfried Rasch) in Form von forensischer oder Justizpsychiatrie als wesentlicher Teil einer beobachtbaren zunehmenden Psychiatrisierung von Gesellschaft als Moment des "repressiven Staatsapparats" (Louis Althusser).
Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich: Die neue Klassenjustiz | Ein provokantes Sachbuch über das deutsche Strafsystem, die Justiz und soziale Ungleichheit
Der Rechtsstaat bricht sein zentrales Versprechen. Das Versprechen lautet, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Aber sie sind nicht gleich. Das Recht hierzulande begünstigt jene, die begütert sind; es benachteiligt die, die wenig oder nichts haben. Verfahren wegen Wirtschaftsdelikten in Millionenhöhe enden mit minimalen Strafen oder werden eingestellt. Prozesse gegen Menschen, die ein Brot stehlen oder wiederholt schwarzfahren, enden hart und immer härter. Ein Jurist packt aus. In einer beunruhigenden Reportage deckt der Jurist Ronen Steinke systematische Ungerechtigkeit im Strafsystem auf. Er besucht Haftanstalten, recherchiert bei Staatsanwälten, Richtern, Anwälten und Verurteilten. Und er stellt dringende Forderungen, was sich ändern muss. Systematische Ungerechtigkeit im Strafsystem. Gerichtsverfahren wegen Wirtschaftsdelikten in Millionenhöhe enden mit minimalen Strafen oder oder werden eingestellt. Prozesse gegen Menschen, die ein Brot stehlen oder wiederholt schwarzfahren, enden hart und immer härter. Die Gründe dafür hängen mit den Gesetzen zusammen. Und mit dem, was die Gerichte heute aus diesen Gesetzen machen. Das mag man achselzuckend hinnehmen: Es gibt halt Oben und Unten. Wer Geld hat, der hat es überall leichter. Aber wenn sich der Rechtsstaat so etwas nachsagen lassen muss, dann ist das kein Recht. Es sind angespannte, gereizte Zeiten in Deutschland. Die sozialen Gegensätze verschärfen sich. Arm und Reich entfernen sich immer mehr voneinander. Und die Justiz steht mittendrin – und versucht, die Wogen zu glätten? Die Gleichheit zu verteidigen? Nein, sie macht leider mit beim Auseinandertreiben.
Urteil: ungerecht: Ein Richter deckt auf, warum unsere Justiz versagt
Kaum ein Tag vergeht, ohne dass deutsche Gerichte skandalös anmutende Urteile fällen: Brutale Gewalttäter erhalten lächerlich milde Strafen, Wiederholungstäter entgehen längst fälligen Haftbefehlen, weil die Verfahren viel zu lange dauern, Freiheitsstrafen werden wieder und wieder zur Bewährung ausgesetzt. Das Vertrauen in unsere Justiz schwindet. Skandal- und Fehlurteile sind kein Zufall, sondern systembedingt, sagt Richter Thorsten Schleif. Unser Justizsystem versagt bereits lange vor den eigentlichen Verfahren, bei der Ausbildung und Auswahl seiner Richter. Anhand zahlreicher zum Teil erschreckender Beispiele beschreibt Schleif, wie in Deutschland Richter herangezogen werden, die den Herausforderungen ihres Berufs und unserer Gesellschaft nicht mehr gewachsen sind. Der Zusammenbruch des Rechtsstaates hat bereits begonnen – kann er noch abgewendet werden?
Wo unsere Justiz versagt: Von Messerstechern, Kinderschändern und Polizistenmördern. Ein Richter deckt auf
Weshalb klagen Staatsanwälte gefährliche Körperverletzung, bei der ein Messer verwendet wurde, mit völlig unzureichendem Strafmaß an? Warum scheuen Richter harte Strafen? Mitunter in einem dramatischen Fall, bei dem ein Vater seine Tochter viele Hundert Mal missbrauchte. Braucht es hingegen mildere Strafen bei vergleichsweise belanglosen Delikten wie manchem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz? Nachdem Richter Thorsten Schleif in »Urteil: ungerecht« erläuterte, inwiefern skandalöse Urteile durch systemimmanente Schwächen des Justizsystems bedingt sind, zeigt er nun anhand von 16 brisanten Fällen die ganze Bandbreite von Justizversagen in Deutschland auf. Seine spannenden Geschichten machen deutlich: Das Versagen ist noch sehr viel größer als gedacht!
Rechtsstaat am Ende: Ein Oberstaatsanwalt schlägt Alarm | Die harte Wahrheit über den desaströsen Zustand der deutschen Justiz
»Oberstaatsanwalt Ralph Knispel findet für die Zustände in der Justiz drastische Worte.« Tagesspiegel. „Ein aufregendes Buch über die Justiz“ Focus, Helmut Markwort. „Ein Weckruf an die Politik“ Cicero Online, Antje Hildebrandt. "Ein Berliner Ermittler redet Klartext" dpa, Jutta Schütz. Jeden Tag erlebt Oberstaatsanwalt Ralph Knispel den Bankrott von Recht und Gesetz aufs Neue. Hier legt er offen, wie es um die deutsche Justiz wirklich steht. Und entwickelt konkrete Ideen, mit denen sich die verlorene Macht zurückgewinnen lässt. Die Zustände sind besorgniserregend. Seit Jahren sind Polizei und Justiz dramatisch unterbesetzt. Tatverdächtige werden aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Anteil aufgeklärter Straftaten geht zurück, Haftbefehle werden nicht vollstreckt. Die Folge: Immer mehr Menschen verlieren das Vertrauen in unser Rechtssystem. Ralph Knispel, der seit fast drei Jahrzehnten bei der Berliner Staatsanwaltschaft tätig ist, schlägt Alarm. Er berichtet von den eklatanten Fehlentwicklungen bei der Strafverfolgung, aber zeigt auch, dass es durchaus Lösungen gibt, damit der Rechtsstaat seine Pflichten gegenüber den Bürgern wieder erfüllen kann.
Aussage gegen Aussage: Urteile ohne Beweise | Wahre Fälle vom Bestseller-Anwalt
Wenn das Bauchgefühl vor Gericht entscheidet. Wenn vor Gericht gestritten wird, steht es oft Aussage gegen Aussage. Dann gilt: Im Zweifel für den Angeklagten. Oder? Weit gefehlt, weiß Alexander Stevens, Fachanwalt für Strafrecht. Denn Richter können auch verurteilen, wenn es keine anderen Beweise außer der bloßen Aussage des Gegners oder eines einzigen Zeugen gibt. Aber wie entscheiden Richter solche Pattsituationen, vor allem wenn es um heikle Fälle wie Geld- und Beziehungsstreitigkeiten, Gewalt- und Sexualdelikte oder sogar Mord geht? Nach Bauchgefühl? Alexander Stevens beschreibt seine spannendsten Fälle, bei denen es Aussage gegen Aussage stand, und präsentiert dabei das richterliche Ergebnis erst zum Schluss, sodass man selbst überlegen kann: Wie würde ich entscheiden? Mit kriminalistischem Insiderwissen und großem Erzähltalent hat sich Alexander Stevens bereits mehrfach einen Platz auf der SPIEGEL-Bestsellerliste erschrieben. Von ihm erschienen im Piper Verlag ebenfalls »9 1/2 perfekte Morde«, »Verhängnisvolle Affären« und »Der perfekte Mord?«.
12. Zuständigkeiten bei rechtsextremistisch motivierten Putschversuchen und Hochverrat beim Amtsgericht Mosbach
12.1 STRAFANZEIGEN an das Amtsgericht Mosbach vom 24.03.2023 wegen direkter Tatbeteiligungen an bzw. Beihilfe zum "Hochverrat" in 2022 und 2023 mit der Planung und Vorbereitung gewaltsamer Umsturzversuche, u.a. aus rechtsextremistischer Motivation
Strafanzeigen vom 24.03.2023 gemäß § 158 StPO
an das Amtsgericht Mosbach
zu 6F 9/22 sowie zu 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23
wegen Hochverrats § 81–83a StGB
auf Grund von rechtsextremistisch motivierten Putschversuchen
u.a. in 2022 und 2023
Siehe auch Online-Dokumentation: www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
Thematisierungen von rechtsextremistisch motivierten Putschversuchen beim Amtsgericht Mosbach
Bereits am 03.06. und 05.06.2022 hat der AS Wiederaufnahmeverfahren beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 zum Hitler-Putsch-Prozess aus 1924 beantragt, d. h. verfahrenstechnisch analog zum Aufhebungs-Wiederaufnahmeverfahren des Reichstagsbrandurteils von 1933 bis 2007. Und zwar zur juristischen Thematisierung von rechtsextremistisch motivierten Putschversuchen in Deutschland. Das Amtsgericht Mosbach hat jedoch seit dem 03.06.2022 zu beantragten NS-und Rechtsextremismusverfahren nachweisbar eine gemäß § 158 StPO ordnungsgemäße Eingangsbestätigung mit den Benennungen der Konkreten Eingabedaten, der Konkreten Sachverhaltsbenennungen mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat bisher explizit versagt und NICHT ausgestellt.
Straftatbestand "Hochverrat"
Der Hochverrat ist ein Straftatbestand, der auf den gewaltsamen Umsturz im Innern gerichtet ist und in den Tatbeständen der Staatsschutzdelikte in §§ 81–83a StGB geregelt ist, bezieht sich auf Personen, die es gemäß § 81 Abs. 1 StGB unternehmen "mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern". Tatmittel sind dabei die Gewalt und die Drohung mit Gewalt und entsprechen im Wesentlichen dem Gewaltbegriff bei der Nötigung. Als Vorbereitung nach § 83 StGB gilt schon die objektive Förderung des Unternehmens nach §§ 81, 82 StGB. Eine konkrete Gefährdung für den Bund oder das Land muss zwar noch nicht eingetreten, eine gewisse Gefährlichkeit soll jedoch nach der Rechtsprechung notwendig sein.
Anzeigepflicht zum Hochverrat
Wer von einem Vorhaben oder der Ausführung eines Hochverrats zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, rechtzeitig Anzeige zu erstatten, wird nach § 138 Abs. 1 Nr. 2 StGB (Nichtanzeige geplanter Straftaten) bestraft.
Laufende Ermittlungsverfahren zu rechtsextremistischen Putschversuchen aus 2022 und 2023
Die Generalbundesanwaltschaft ermittelt bereits seit 2022 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie wegen mehrfach versuchten Mordes bei den Handfeuerwafffen-Schüssen ausgehend von einer bestimmten Gruppe aus der Reichsbürger-Szene gegen polizeiliche SEK-Beamte während einer großangelegten Razzia im März 2023 in der Folge und der Ermittlungskonsequenz aus der großangelegten Razzia aus Dezember 2022 im Reichbürgermilieu auf Grund der Absicht der gewaltsamen Umsturz- und Putschversuche, u.a. aus rechtsextremistischer Motivation heraus.
Strafrechtliche Antragstellungen an das Amtsgericht Mosbach zum Hochverrat wegen rechtsextremistischer Putschversuche
Hiermit ergehen gemäß § 158 StPO an das Amtsgericht Mosbach die oben benannten Strafanzeigen gegen die Personengruppe aus der Reichsbürgerszene, gegen die die Generalbundesanwaltschaft bereits ermittelt, hier wegen Verleugnen des Staates der BRD und der Nicht-Anerkennung seiner demokratischen Strukturen, der Pläne und Vorbereitungen zum gewaltsamen Umsturz und zum Ersetzen der BRD durch eine eigene andere Staatsform auch unter der in der breiten Medienöffentlichkeit thematisierten Gefährdungen durch Waffenbesitz und Gewaltbereitschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Michael Uhl
12.2 STRAFANZEIGEN an das Amtsgericht Mosbach vom 13.04.2023 wegen Hochverrats § 81–83a StGB
auf Grund von rechtsextremistisch motivierten Putschversuchen, u.a. in 2022 und 2023 als Ergänzung zum Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Mosbach in Boxberg, als Ergänzung zur Anklage
des versuchten Mordes vor dem OLG Stuttgart
Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach
1403||(2022)-Z5 2085/2022
Bundesminister der Justiz,
Dr. Marco Buschmann
Mohrenstraße 37, 10117 Berlin
JUMRIX-E-1402-41/878/4
JUMRIX-E-1402-41/878/28
JUMRIX-E-1402-41/878/36
Ministerin Marion Gentges
Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg
Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart
Siehe auch Online-Dokumentation: www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de
Strafanzeigen vom 14.04.2023 gemäß § 158 StPO
an das Amtsgericht Mosbach
zu 6F 9/22 sowie zu 6F 2/22, 6F 202/21 und 6F 2/23
wegen Hochverrat § 81–83a StGB
auf Grund von rechtsextremistisch motivierten Putschversuchen,
u.a. in 2022 und 2023 als Ergänzung zum Durchsuchungsbeschluss
des AMTSGERICHTS MOSBACH in Boxberg, als Ergänzung zur Anklage
des versuchten Mordes vor dem OLG Stuttgart
an Polizeibeamten
DATUM : 14.04.2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
Erfahrungen mit Thematisierungen von rechtsextremistisch motivierten Putschversuchen und Hochverrat beim Amtsgericht Mosbach
Bereits am 03.06. und 05.06.2022 hat der AS konkrete Wiederaufnahmeverfahren nachweisbar beim AMTSGERICHT MOSBACH unter 6F 9/22 zum Hitler-Putsch-Prozess aus 1924 beantragt, d. h. verfahrenstechnisch analog zum Aufhebungs-Wiederaufnahmeverfahren des Reichstagsbrandurteils von 1933 beim Reichsgericht Leipzig in 2007 bei der Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Und zwar zur juristischen Thematisierung von rechtsextremistisch motivierten Putschversuchen gegen demokratische Staatsordnungen in Deutschland. Sowohl das JUSTIZMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG u.a. am 20.12.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/28 als auch der LANDTAG BADEN-WÜRTTEMBERG am 10.03.2023 zu PETITION 17/1464 benennen EXLPZIT vom AS gemäß § 158 StPO seit 03.06.2022 initiierte NS-Verfahren beim AMTSGERICHT MOSBACH. Das AG MOS bestätigt sowohl mit der Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 als auch mit der Mitteilung vom 20.03.2023 unter 6F 2/23, u.a. vom AS gemäß § 158 StPO initiierte NS-Verfahren, auch zu Tatbeteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in der Mosbacher Region, beim AMTSGERICHT MOSBACH-BADEN in SONDERBÄNDEN anzulegen. Das AMTSGERICHT MOSBACH hat jedoch seit dem 03.06.2022 zu beantragten NS-und Rechtsextremismus-Verfahren nachweisbar eine gemäß § 158 StPO ordnungsgemäße Eingangsbestätigung mit den Benennungen der Konkreten Eingabedaten, der Konkreten Sachverhaltsbenennungen mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat bisher EXPLIZIT VERSAGT und NICHT AUSGESTELLT.
Der gewaltsame Umsturzversuch von Hitler und der nationalsozialistischen Bewegung in 1923 wird thematisiert im Hitler-Putsch-Prozess in 1924. Adolf Hitler und die Nationalsozialisten leugnen die Existenz der Weimarer Republik in Deutschland und erkennen hoheitliche Befugnisse ihrer Repräsentanten und ihrer Staatsorgane nicht an. Im Rahmen dieser rechtsextremistisch-nationalsozialistischen-Ideologie wird die Staatsfeindlichkeit mit der geplanten und vollzogenen Bedrohung des Staates gegen eine demokratische Grundordnung in Deutschland durchgeführt und eine andere totalitäre Staatsordnung angestrebt. Daraus ergeben sich auch geplante und (teilweise) vollzogene Putsch- und Umsturzversuche auch mit Waffengewalt in Deutschland durch Anhänger der nationalsozialistischen Bewegung u.a. in 1923. In dieser nationalsozialistischen Terror-Gruppe befinden sich auch Polizisten und Soldaten. Der daraus folgende Hitler-Putsch-und Hochverrats-Prozess in 1924 mit dem Richter Georg Neithardt gilt in der deutschen Justizgeschichte als Skandalprozess mit Skandalurteil, weil er die nationalsozialistische Propaganda und die nationalsozialistische Machtergreifung eindeutig befördert. Aus diesem Grund sind bereits am 03.06. und 05.06.2022 vom AS nachweisbar beim AMTSGERICHT MOSBACH unter 6F 9/22 konkrete Wiederaufnahmeverfahren zum Hitler-Putsch-Prozess aus 1924 beantragt, d. h. verfahrenstechnisch analog zum Aufhebungs-Wiederaufnahmeverfahren des Reichstagsbrandurteils von 1933 beim Reichsgericht Leipzig in 2007 bei der Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Straftatbestand "Hochverrat"
Der Hochverrat ist ein Straftatbestand, der auf den gewaltsamen Umsturz im Innern gerichtet und in den Tatbeständen der Staatsschutzdelikte in §§ 81–83a StGB geregelt ist. Er bezieht sich auf Personen, die es gemäß § 81 Abs. 1 StGB unternehmen "mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern". Tatmittel sind dabei die Gewalt und die Drohung mit Gewalt und entsprechen im Wesentlichen dem Gewaltbegriff bei der Nötigung. Als Vorbereitung nach § 83 StGB gilt schon die objektive Förderung des Unternehmens nach §§ 81, 82 StGB. Eine konkrete Gefährdung für den Bund oder das Land muss zwar noch nicht eingetreten, eine gewisse Gefährlichkeit soll jedoch nach der Rechtsprechung notwendig sein.
Anzeigepflicht zum Hochverrat
Wer von einem Vorhaben oder der Ausführung eines Hochverrats zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, rechtzeitig Anzeige zu erstatten, wird nach § 138 Abs. 1 Nr. 2 StGB (Nichtanzeige geplanter Straftaten) bestraft.
Gewaltbereite Rechtsextremistische Szene in Baden-Württemberg
Das BADEN-WÜRTTEMBERGISCHE INNENMINISTERIUM hat die mutmaßlich staatsfeindliche Reichsbürger-Szene als mögliche Bedrohung im Blick. Das LANDESAMT FÜR VERFASSUNGSSCHUTZ beobachtet die Szene seit 2016. Bei Auseinandersetzungen zum Beispiel mit der Polizei zeigen sich Anhänger*innen der Reichsbürgerszene zunehmend gewaltbereit - immer wieder gibt es Verletzte und Tote. Die Zahl der sogenannten Reichsbürger in BADEN-WÜRTTEMBERG ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Auch während der Pandemie erhält die Szene Zulauf. Aktuell liegt sie laut dem Verfassungsschutz bei rund 3.800 Menschen. Bundesweit sind es etwa 21.000 - daher ist der Teil der "Reichsbürger" in BADEN-WÜRTTEMBERG nicht unerheblich. Unter ihnen befinden sich der Einschätzung zufolge auch gewaltbereite sowie rechtsextreme Personen. Einige Anhänger*innen der Szene sind im Besitz von Waffen. Mehr als 3000 Polizeibeamte führen im Dezember 2022 in elf Bundesländern eine bundesweite Razzia gegen Putsch- und Umsturzpläne aus dem Reichbürgermilieu durch. Eine Woche nach einer großangelegten Razzia mit einem bundesweiten Antiterroreinsatz gegen eine mutmaßliche Terror-Gruppe aus dem Spektrum der sogenannten Reichsbürger befasst sich der BUNDESTAG am 14.12.2022 in einer von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beantragten Aktuellen Stunde mit den Vorkommnissen. BUNDESINNENMINISTERIN Nancy Faeser kündigt im Dezember 2022 Änderungen im Disziplinarrecht mit einem neuen Gesetzentwurf an, um Extremisten schneller aus dem Staatsdienst zu entfernen, da sich u.a. in der mutmaßlichen Terror-Gruppe auch Polizisten, ehemalige Soldaten und eine Richterin befinden. Das schulde man auch der großen Mehrheit in den Sicherheitsbehörden und im öffentlichen Dienst, die sich auf dem Boden des Grundgesetzes bewege. Der Verfassungsschutz hat die "Reichsbürger" auf dem Schirm wegen einer "ausgeprägten Staatsfeindlichkeit".
Vor allem wegen der steigenden Zahl von Verfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der Reichsbürger-Szene stockt das Land BADEN-WÜRTTEMBERG Justizpersonal auf und stärkt die Gerichte. Weil die Staatsschutzsenate auch durch Verfahren mit Bezug zur Reichsbürger-Szene belastet werden, sind mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 fünf zusätzliche Richterstellen für das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart geschaffen worden, sagt die BADEN-WÜRTTEMBERGISCHE JUSTIZMINISTERIN Marion Gentges (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Diese werden nun besetzt und ein zusätzlicher STAATSSCHUTZSENAT eingerichtet.
Laufende Ermittlungsverfahren zu rechtsextremistischen Putschversuchen aus 2022 und 2023
Beim OLG Stuttgart wird u.a. beginnend am 05.04.2023 die Anklage der Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof vom 03.01.2023 gegen einen 55-jährigen deutschen Staatsangehörigen verhandelt, dem unter anderem vorgeworfen wird, am 20.04.2022 versucht zu haben, mehrere Polizeispezialkräfte zu töten, wobei mehrere Mordmerkmale verwirklicht worden seien. Während des Tatgeschehens am 20.04.2022 wollen die Ermittler illegale Waffe mit der Vollstreckung eines Durchsuchungsbeschluss des AMTSGERICHTS MOSBACH in der Reichsbürgerszene im baden-württembergischen BOXBERG beschlagnahmen.
Strafrechtliche Antragstellungen an das Amtsgericht Mosbach zum Hochverrat wegen rechtsextremistischer Putschversuche, Ergänzung zum Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Mosbach in Boxberg
Der Angeklagte in zuvor benannten Verfahren vertritt eine Reichsbürger-Ideologie. Er leugnet die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und erkennt hoheitliche Befugnisse ihrer Repräsentanten und ihrer Staatsorgane, ihr Rechtssystem und ihre staatliche Strukturen nicht an. Im Rahmen dieser rechtsextremistisch-orientierten Reichsbürger-Ideologie wird die Staatsfeindlichkeit mit der geplanten und vollzogenen Bedrohung des Staates gegen eine demokratische Grundordnung durchgeführt, da die Existenz der demokratischen Bundesrepublik abgestritten, die Legitimation von Politikern und Staatsbediensteten abgesprochen und eine Staatsordnung u.a. nach dem Vorbild des früheren Deutschen Reiches angestrebt wird. Daraus ergeben sich auch geplante und (teilweise) vollzogene Putsch- und Umsturzversuche auch mit Waffengewalt in Deutschland durch Anhänger einer Reichsbürger-Gruppe u.a. aus 2022 und 2023. Im heterogenen Milieu der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ finden sich vereinzelt Versatzstücke rechtsextremistischer Ideologie, beispielsweise Antisemitismus, Rassismus, generelle Fremdenfeindlichkeit sowie Geschichts- oder Gebietsrevisionismus. Außerhalb der Rechtsordnung stehend, vertreten die Reichsbürger häufig übergeordnete philosophische oder religiöse Ansätze, mit denen sie das vermeintliche Recht zur Ausrufung eigener Fantasiestaaten oder Rechtssysteme begründen.
Hiermit ergehen gemäß § 158 StPO an das Amtsgericht Mosbach die oben benannten Strafanzeigen zur konsequenten Strafverfolgung bei staatsgefährdenden Straftaten wegen Hochverrat § 81–83a StGB auf Grund von rechtsextremistisch motivierten Putschversuchen, u.a. in 2022 und 2023 als Ergänzung zum Durchsuchungsbeschluss des AMTSGERICHTS MOSBACH in Boxberg, als Ergänzung zur Anklage des versuchten Mordes vor dem OLG Stuttgart an Polizeibeamten. Und zwar gegen die Personengruppe aus der Reichsbürgerszene, gegen die die Generalbundesanwaltschaft ermittelt hat bzw. ermittelt und zu denen das OLG Stuttgart bereits verhandelt hat bzw. verhandelt, hier wegen Verleugnen des Staates der BRD und der Nicht-Anerkennung seiner demokratischen Strukturen, wegen der Pläne und Vorbereitungen zum gewaltsamen Umsturz und zum Ersetzen der BRD durch eine eigene andere Staatsform auch unter der in der breiten Medienöffentlichkeit, der in den demokratischen politischen und juristischen Institutionen thematisierten Gefährdungen durch Waffenbesitz und Gewaltbereitschaft.
Die Mosbacher Justiz hat, wie bereits zuvor erläutert, Erfahrungen im juristischen Umgang mit rechtsextremistischen Putsch-Versuchen gegen demokratische Staatsordnungen in Deutschland.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Michael Uhl
Siehe auch:
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