Nationalsozialismus in Mosbach - Baden
: Rechtsextremismus und Neofaschismus : Anti-Semitismus : Anti-Ziganismus : Homophobie : Rassismus : Diskriminierung 

AKTUELLES & HISTORISCHES:
KZ Bergen-Belsen-Verfahren und Prozesse

ACHTUNG !!! Diese Seite befindet sich derzeit in kontinuierlicher Aktualisierung !!! Zuletzt aktualisiert am 27.11.2022.

FRAGESTELLUNG
ZUR ROLLE DER DEUTSCHEN JUSTIZ
IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG

Seiteninhalt:

  1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
  2. YouTube-Videos zu KZ Bergen-Belsen-Verfahren und Prozessen
  3. Podcasts zu KZ Bergen-Belsen-Verfahren und Prozessen
  4. Online-Artikel zu KZ Bergen-Belsen-Verfahren und Prozessen
  5. Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu historischen Nazi-KZ Bergen-Belsen-Verfahren und -Prozessen sowie zu gegenwärtigen NS-Prozessen im 21.Jahrhundert



1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach

1.1 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers

In der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022, teilt das Amtsgericht Mosbach die Rechtsauffassung mit, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, was SOWOHL entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022, dass heute und noch künftig NS-Verbrechen von der Justiz verfolgt würden,  ALS AUCH entgegen der Rechtsauffassung u.a. des Urteils vom 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.

Das Amtsgericht Mosbach erklärt, die vom Antragsteller initiierten Verfahren zur Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen nicht bearbeiten, sondern laut Verfügungs-Mitteilung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 getrennt von der Akte lediglich in einem Sonderband anlegen zu wollen.

Das AG MOS äußert sich weiterhin auch in 6F 2/22 in und nach der Verhandlung vom 22.11.22 NICHT zu den beim AG MOS erhobenen konkreten Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen u.a. gegen wiederholt nicht-ordnungsgemäße Bearbeitungen von konkreten Eingaben des Antragstellers zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und von Nationalsozialistischen Verbrechen seitens des Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 entgegen der geltenden Strafprozessordnung § 158 StPO. Siehe dazu auch u.a. KV-RA-Eingabe vom 22.06.22 unter 6F 2/22.

Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten. 

Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel 5 auf dieser Seite.

Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU DEN NAZI-VERBRECHER-PROZESSEN am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach in 2022 mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU DEN JURISTISCHEN NS-VERFAHREN ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG INKLUSIVE DER ROLLE DER DEUTSCHEN BRD-JUSTIZ, d.h. sowohl zu den seit 1945 bis heute im 21. Jahrhundert geführten NS-Prozessen als auch zu den in 2022 noch laufenden NS-Prozessen und zu den künftigen NS-Prozessen, an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zum menschenverachtenden System der Nazi-Konzentrationslager SOWIE DEREN THEMATISIERUNGEN IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG NACH 1945 bis heute am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zum menschenverachtenden System der Nazi-Konzentrationslager örtlich und konkret bezogen im Gau Nordbaden Mosbach vor 1945 und im heutigen Neckar-Odenwaldkreis SOWIE DEREN THEMATISIERUNGEN IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG NACH 1945 bis heute am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU sogenannten NAZI-JÄGER-AKTIVITÄTEN MIT NS-PROZESSEN, VERURTEILUNGEN VON NS-TÄTER*INNEN, auch zu NS-Prozessen im 21. Jahrhundert, d.h. auch in 2022 laufenden und noch künftigen NS-Prozessen, etc. IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG NACH 1945 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


2. YouTube-Videos zu KZ Bergen-Belsen-Verfahren und Prozessen

DLF 17.09.1945: Der Bergen-Belsen-Prozess beginnt

Kalenderblatt
Am 17. September 1945 begann in Lüneburg der Prozess um das NS-Konzentrationslager Bergen-Belsen. 44 Männer und Frauen mussten sich vor einem englischen Militärgericht für unfassliches Leid und den Tod Zehntausender Häftlinge verantworten. Die deutsche Öffentlichkeit interessierte das wenig.


BELSEN TRIALS

British Movietone
(27 Sep 1945) At a British Military Court in a converted gymnasium in Luneburg the trial begins of the Commandant and guards of the Belsen Concentration Camp. We show again some of the horrors of the camp and how the SS guards were made to stand by the mass graves.


20.03.2015 - Alltag Holocaust: eine KZ-Aufseherin erinnert sich | Panorama | NDR

ARD
Ein Interview der Gedenkstätte Bergen-Belsen löst neue Ermittlungen gegen eine KZ-Aufseherin aus. Die 93-Jährige soll 1945 einen Todesmarsch begleitet haben.
https://www.youtube.com/watch?v=bvbiFnaQtgQ#


21.10.2019 - (Herta Bothe) Aufseherin, Bergen Belsen Interview

Northern Star

Herta Bothe Interview
https://www.youtube.com/watch?v=2pamWXNoa-I


09.03.2018 -'Hynea of Auschwitz' awaits sentence at Belsen trials - Daily Mail

Daily Mail 
Photographs of notorious Nazi war criminals taken during their detainment at the end of the Second World War have surfaced among the belongings of a British Spitfire pilot. One of those in the black-and-white photos is a smirking Franz Hossler (circled right) - a commander at Auschwitz concentration camp before becoming deputy commandant of Bergen-Belsen. Another prominent SS guard in the pictures is Herta Bothe (left)/ The previously unseen pictures were stored in a suitcase by Flight Lieutenant Keith Parfitt among other War memorabilia and were recently discovered by his relatives. They are due to be auctioned on Saturday.
https://www.youtube.com/watch?v=1Apvm9GuRec





3. Podcasts zu KZ Bergen-Belsen-Verfahren und Prozessen

HISTORISCHER BEITRAG 17.09.2021: BEGINN BERGEN-BELSEN-PROZESS 1945

https://ohrsicht-podcast.de/


4. Online-Artikel zu KZ Bergen-Belsen-Verfahren und Prozessen


Bergen-Belsen-Prozess

Prozessort: Lüneburg, alte MTV-Turnhalle, Lindenstraße 30
Bereits im September 1945 fand der erste Bergen-Belsen-Prozess (englisch Belsen Trial – Trial against Josef Kramer and 44 others) gegen deutsche Kriegsverbrecher statt, der von einem britischen Militärgericht vom 17. September bis zum 17. November 1945 in der Turnhalle Lindenstraße 30 in Lüneburg durchgeführt wurde. Angeklagt waren SS-Angehörige sowie einige Kapos des KZ Bergen-Belsen, die von der britischen Armee nach der Übergabe des Lagers Mitte April 1945 festgenommen wurden. Vor der Festnahme wurden drei SS-Männer bei Fluchtversuchen erschossen und einer verübte Suizid. Von den etwa 77 festgenommenen Angehörigen des Lagerpersonals starben 17 bis zum 1. Juni 1945 an Typhus.[1]
Im Gegensatz zu zwei weiteren Bergen-Belsen-Prozessen stieß dieser erste Kriegsverbrecher-Prozess auf deutschem Boden auch international auf großes Interesse und wurde von rund 200 Journalisten und Prozessbeobachtern verfolgt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bergen-Belsen-Prozess

Der zweite Bergen-Belsen-Prozess
Vor einem britischen Militärgericht wurde in einem zweiten „Bergen-Belsen-Prozess“ vom 16. bis zum 30. Mai 1946 in Celle gegen neun Personen verhandelt. Dieser in der deutschen Öffentlichkeit kaum wahrgenommene Nachfolgeprozess unterschied sich von den anderen Kriegsverbrecherprozessen, die von der britischen Militärgerichtsbarkeit durchgeführt wurden, da gegen die einzelnen Angeklagten nacheinander verhandelt wurde, so dass in der Regel die Verfahren nur ein oder zwei Tage andauerten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bergen-Belsen-Prozess

Der dritte Bergen-Belsen-Prozess
Ein dritter „Bergen-Belsen-Prozess“ fand vom 14. bis zum 16. April 1948 im Hamburger Curiohaus statt; er wird daher auch als einer der Curiohaus-Prozesse geführt. Einziger Angeklagter war der Kommandeur der Wachkompanie in Bergen-Belsen, Julius Kurt Meyer. Im Unterschied zu den vorangegangenen Verfahren war ein ziviler deutscher Rechtsanwalt als Verteidiger zugelassen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bergen-Belsen-Prozess#Der_dritte_Bergen-Belsen-Prozess

Folgeprozesse
Nach dem Muster dieses Prozesses führten die Briten insgesamt 314 Prozesse gegen 989 deutsche Staatsangehörige, die zwischen 1939 und 1945 bei Kriegsverbrechen mitgewirkt hatten, durch. 43 weitere Prozesse betrafen italienische und österreichische Staatsangehörige. Sie verhandelten Verbrechen gegen alliierte Zivilisten und alliierte Militärpersonen, einschließlich KZ-Häftlingen. Sie betrafen daher oft Lagerpersonal größerer und kleinerer NS-Arbeits- und Vernichtungslager. Einbezogen waren auch Verbrechen gegen Zivilisten, die als Zwangsarbeiter verschleppt oder zur Vergeltung für Partisanenaktionen ermordet worden waren.
Der letzte britische Prozess gegen einen NS-Verbrecher richtete sich gegen Generalfeldmarschall Erich von Manstein und dauerte vom 23. August bis 19. Dezember 1949.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bergen-Belsen-Prozess


Belsen-Prozess 1945: "Ein Lehrstück an Demokratie"

Stand: 17.11.2020 05:00 Uhr
Der erste NS-Kriegsverbrecherprozess wird zum demokratischen "Lehrstück". Vor Gericht in Lüneburg: die Wachmannschaft des KZ Bergen-Belsen. Am 17. November 1945 fallen die Urteile - mit Todes- und Haftstrafen, aber auch Freisprüchen.
Zwei Monate zuvor markiert der 17. September 1945 den Auftakt eines bis dato einmaligen Prozesses. Vor einem britischen Militärgericht in Lüneburg werden erstmals die Verbrechen des Nationalsozialismus verhandelt. Ein knappes halbes Jahr liegt die Befreiung des KZ Bergen-Belsen erst zurück. Nun steht die Wachmannschaft des Konzentrationslagers vor Gericht. Ursprünglich sind 48 Mitglieder der Lagerverwaltung angeklagt, drei müssen sich wegen Krankheit allerdings nicht verantworten. 44 SS-Angehörige, KZ-Aufseherinnen und sogenannte Funktionshäftlinge werden nun zur Rechenschaft gezogen - und: Lagerkommandant Josef Kramer.
Kommandant des KZ Bergen-Belsen: "Josef Kramer, den die Welt die Bestie nennt"
Josef Kramer wird mit Fußfesseln durch das Konzentrationslager Bergen-Belsen geführt. © Imperial War Museum
Mit Fußfesseln wird der ehemalige Lagerkommandant Josef Kramer nach der KZ-Befreiung über das Gelände geführt.
In der Wochenschau heißt es: "Das ist Josef Kramer, den die Welt die Bestie von Belsen nennt." Viele der Angeklagten waren schon in gleicher Funktion im Vernichtungslager Auschwitz gewesen. Sie hatten gehofft, einfach davon zu kommen. Dieser erste Kriegsverbrecher-Prozess auf deutschem Boden, der von einem britischen Militärgerichtshof abgehalten wird, wird die Hoffnung brechen.
Lasker-Wallfisch: "Es ist leicht, nach rechts zu gehen"
Anita Lasker-Wallfisch hat die Konzentrationslager Auschwitz und Bergen-Belsen überlebt. Das Cello war ihr Lebensretter.
Zeugin Lasker-Wallfisch: "Plötzlich auf der anderen Seite"
Anita Lasker-Wallfisch, die 1943 nach Auschwitz und später nach Bergen-Belsen deportiert worden war, ist Zeugin im sogenannten Belsen-Prozess. Bereits vor einigen Jahren hat sie mit dem NDR über das Verfahren gesprochen: "Ich sehe die vor mir, ich sehe den Saal, wie ich da reingegangen bin. (…) Plötzlich bin ich auf der anderen Seite. Das hat mir schon ein Riesenvergnügen gemacht, das muss ich schon sagen."
Das Ausmaß der Katastrophe in den Konzentrationslagern war der breiten Öffentlichkeit - zumindest eigenen Angaben zufolge - unbekannt gewesen. Bis zu diesem Prozess. "Es war notwendig zu zeigen, dass es Gesetze gibt auf der Welt", so Lasker-Wallfisch. "Aber ich fand es unmöglich, Gesetze auf etwas anzuwenden, was so außerhalb eines jeden Gesetzes steht, was war wie Bergen-Belsen."
Die Anklage und der schwierige Zeugenstand
Mehr als 40 Mitglieder der Lagerverwaltung des KZ Bergen-Belsen müssen sich im ersten NS-Prozess nach Kriegsende ab September 1945 vor dem englischen Militärgericht in Lüneburg verantworten.
Die Anklage im September '45 lautet: Kriegsverbrechen, Verletzung von Kriegsgesetzen, Misshandlungen mit Todesfolge. Die Briten halten sich strikt an das Gesetz, um ein klares Zeichen gegen die Willkür des Nazi-Regimes zu setzen und die begangenen Verbrechen zu bestrafen. Doch gerade bei der genauen Klärung des Tathergangs gerät die Justiz an ihre Grenzen. "An welchem Tag der Woche war das? Weiß ich nicht. Und welche Zeit? Weiß ich auch nicht. Dann ist man schon kein starker Zeuge mehr", gibt Lasker-Wallfisch zu Bedenken. Ein Verfahren, das auf Faktenlage zu einem Ergebnis kommen soll, aber Fakten verhandelt, die die Opfern im Nachhinein nur noch schwer in ihre Einzelteile zerlegen können - auch das ein Novum. "Das hat mich geärgert. Ich habe keine Uhr gehabt", so Lasker-Wallfisch. "Schlägt gerade jemand tot. Es ist drei Uhr nachmittags. Dienstag. Muss ich mir merken. - Das sind zwar normale Fragen, die man in einem Gericht so stellt. Aber da war nichts Normales."
Im Mittelpunkt: Irma Grese und Josef Kramer
Irma Grese und der ehemalige Lagerleiter Josef Kramer, Angeklagte 1945 im Bergen-Belsen Prozess Lüneburg. © dpa Foto: dpa
Irma Grese und der Lagerleiter Josef Kramer, Angeklagte 1945 im Bergen-Belsen Prozess Lüneburg.
Vor allem zwei Angeklagte stehen im Mittelpunkt des Prozesses: Irma Grese, Aufseherin der Konzentrationslager in Ravensbrück, Auschwitz und Bergen-Belsen, sowie Josef Kramer, Lagerkommandant von Bergen-Belsen und zuvor von Auschwitz-Birkenau.
"Wie die sich gegeben haben? Die haben da einfach gesessen. Ganz still", so die Erinnerung von Lasker-Wallfisch.
Kramer gibt sich als vorbildlicher Vater
Dem 1991 verstorbenen Journalisten Axel Eggebrecht, der den Prozess als einer von drei zugelassenen deutschen Pressevertretern beobachtet hatte, war vor allem das Auftreten von Kramer in Erinnerung geblieben: "Dieses Verhör werde ich bis an mein Lebensende nicht vergessen", sagte Eggebrecht und und zitierte aus der Erinnerung eine Befragung: "Wo haben Sie denn gelebt? Im Lager? - Nein außerhalb. - Direkt neben dem Lager? - Ja, neben dem Lager. Der Stacheldrahtzaun war gleich hinter unserem Garten." Etwa 100 Yards entfernt von diesem Garten müssen dann schon die Haufen der Toten im Lager gelegen haben. "Ihre Kinder haben dort gespielt? - Ja, das kann mal gewesen sein. - Sind Sie ein guter Vater? - Ja, natürlich."
AUDIO: 16. November 1945: Letzte Verhandlung im Belsen-Prozess (3 Min)
Elf Todesstrafen, 18 Haftstrafen, 15 Freisprüche
Die Zeitungen berichten zwischen September und November 1945 jeden Tag über neue Einzelheiten des Prozesses. Die ausführliche Berichterstattung ist ein Teil der allgemeinen "Reeducation". Alle sollen wissen, was geschehen ist. Am 17. November werden die Urteile gesprochen: Todesstrafe für elf Angeklagte, Gefängnisstrafe für 18 Angeklagte - darunter einmal lebenslänglich - und Freispruch für 15 Angeklagte. Sowohl die Dauer des Prozesses wie auch die Urteile werden in den alliierten Ländern zwar teils heftig kritisiert - belegen aus Sicht der meisten Beobachter jedoch die Fairness in der Verfahrensführung und die Tatsache, dass die Urteile nicht bereits vor Beginn des Prozesses feststanden.
Belsen-Prozess: "Ein Lehrstück an Demokratie"
Axel Eggebrecht 1989 © Picture Alliance/ Wöstmann Foto: Wöstmann
Axel Eggebrecht (1899-1991) hatte den Belsen-Prozess 1945 als Journalist beobachtet.
Auch für den Journalisten Eggebrecht sei das Beeindruckende gewesen, "dass dies wirklich ein Lehrstück an Demokratie wurde. Ein Militärgericht! Da stellt man sich doch vor, dass es da ziemlich willkürlich zugeht. Nein!" Die damalige Zeugin Lasker-Wallfisch zeigte sich rückblickend ebenfalls bewegt über das Verfahren: "Es gab keine andere Methode. Und da kann Lüneburg stolz sein, dass es der erste Prozess war (…) Das war der erste Versuch, eine vollkommen gesetzlose Gesellschaft in eine Art System zu bringen." Der erste Schritt zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen: Von da an konnte niemand mehr wegschauen.
Noch immer finden vereinzelt Prozesse gegen die Täter und Mittäter von damals statt, doch aufgrund ihres Alters werden nur noch die wenigsten von ihnen zur Rechenschaft gezogen werden können. Im Juli 2020 verurteilt das Landgericht Hamburg einen 93-jährigen ehemaligen KZ-Wachmann wegen Beihilfe zum Mord 5.232 Fällen im Lager Stutthof zu einer Bewährungsstrafe. Für seine Beteiligung an den Verbrechen im Vernichtungslager Auschwitz wurde der mittlerweile verstorbene Oskar Gröning 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt.
https://www.ndr.de/


GEWALT, GIER UND GNADE: Der KZ-Kommandant Adolf Haas und sein Weg nach Wewelsburg und Bergen-Belsen 

Dem erfolglosen Bäcker Adolf Haas bot die SS alles, was er wollte: Karriere, Macht, Wohlstand und Affären. Dafür war er zu allem bereit, auch zum Massenmord. Trotz geringer Bildung stieg Adolf Haas seit 1932 rasch in Himmlers erträumter „Elitetruppe” auf. Gewaltbereitschaft und Gehorsam ebneten ihm den Weg von der ländlichen SS im Westerwald bis zu den Terrorstätten des Nazi- Regimes. Als KZ-Kommandant von Niederhagen/Wewelsburg (1940–1943) und Bergen-Belsen (1943–1944) scherte er sich kaum um Hygiene oder die Versorgung der Häftlinge, umso mehr um seine eigenen Vorteile. Während er Tausende sterben ließ, verschonte er einige wenige, solange sie für ihn malten, Kunsthandwerk fertigten oder musizierten – ein Zeuge Jehovas und ein Jude wurden zu seinen Lieblingskünstlern. Was war Haas für ein Mensch? Ein ganz normaler Nazi? Die erste umfangreiche Biografie über Adolf Haas blickt hinter die Fassade des Massenmörders, der kurz vor Kriegsende spurlos verschwand und den bundesdeutsche Behörden jahrzehntelang nicht finden konnten – oder wollten. „Ein wichtiges Buch über einen vergessenen KZ-Kommandanten. Flüssig geschrieben und glänzend recherchiert, erzählt es die Geschichte der steilen Karriere von Adolf Haas, vom Bäcker zum ersten Kommandanten von Bergen-Belsen. Ein bedeutender Beitrag zur NS-Täterforschung.“ – Nikolaus Wachsmann, Autor von „KL. Die Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager” Mit Vorworten von Kirsten John-Stucke, Leiterin des Kreismuseums Wewelsburg, und Thomas Rahe, wissenschaftlicher Leiter der Gedenkstätte Bergen-Belsen. 


Vom Bäcker zum SS-Mann

Kurz nach der Befreiung des KZ Bergen-Belsen machen sich vier Häftlinge auf die Suche nach einem ihrer Peiniger:
Obersturmbannführer Adolf Haas.
Mit einem Plakat fahren sie durch dessen Heimatort - doch die Suche bleibt erfolglos.
Wer war dieser Mann?
Vom Bäcker zum SS-Mann
Im Mai 1943 übernimmt Haas die Leitung des Konzentrationslagers Bergen-Belsen bei Celle, obwohl seine Vorgesetzten oft keine allzu hohe Meinung von ihm haben. Durchschnitt. Ein Jedermann. Seine Laufbahn: Ein anschauliches Beispiel für eine NS-Karriere.
Haas ist zu diesem Zeitpunkt knapp 50 Jahre alt. Er wächst in Hachenburg im Westerwald auf, seine Eltern führen eine Gastwirtschaft. Bürgerliche Verhältnisse. Haas lernt Konditor. Später, im Ersten Weltkrieg, dient er bei der Marine. Im chinesischen Tsingtau (heute: Qingdao) gerät er in japanische Kriegsgefangenschaft. Erst nach sechs Jahren kehrt er nach Hause zurück.
Zwar arbeitet er einige Jahre als Bäcker, doch der entscheidende Tag in Haas' Leben ist der 1. Dezember 1931: Im Alter von 38 Jahren tritt er in die NSDAP ein, vier Monate später zieht er zum ersten Mal die schwarze Uniform der SS an. Schon nach vier Jahren trägt er Kragenspiegel und Schulterstücke eines Sturmbannführers - vergleichbar mit dem Rang eines Majors.
"Anfangs motivierten ihn wohl vor allem Kameradschaft, Handlungsattraktivität und Geld", schreibt der Historiker Jakob Saß in seiner Haas-Biografie. Und weiter: "Die SS bot ihm in einer wirtschaftlichen Krisenzeit wieder das Gefühl, zu einer Gemeinschaft dazuzugehören - und noch viel wichtiger: zu etwas Großem (...)". Seine Bäckerei gibt Haas 1935 auf.
Die Karriere unterm Hakenkreuz nimmt Fahrt auf. Haas absolviert die berüchtigte "Dachauer Schule", in der die Mitglieder der Waffen-SS mit Drill und Schikane auf ihren mörderischen Einsatz in den Lagern vorbereitet werden. Im Oktober 1941 ist Haas am Ziel: Er wird Kommandant im KZ Niederhagen - trotz zuvor oft mittelmäßiger Berurteilungen. Dort, bei Paderborn, sollen Häftlinge die Wewelsburg nach Himmlers Plänen zu einer gigantischen Ordensburg, einer Art Kultstätte der SS, ausbauen. Unter Haas' Leitung sterben in Niederhagen knapp 1.300 Menschen unter den brutalen Bedingungen.
Auftritt in Mantel und Handschuhen
Im Mai 1943 folgt der Wechsel nach Bergen-Belsen. Auch hier herrscht Haas brutal. Ein ehemaliger Häftling, der Luxemburger Pierre Petit, erinnert sich später.
"Nur manchmal brauste er mit seinem schweren Motorrad durch das Lager und rannte alles über den Haufen, was nicht schnell genug zu Seite sprang. Bei diesen Gelegenheiten trug er stets einen langen, grauen Ledermantel und Stulphandschuhe. Wenn er so in eine Häftlingsgruppe hineinfuhr, schlug er wild um sich, behielt aber die Handschuhe an, um sich die Finger nicht an 'solchem Aas' zu beschmutzen."
Pierre Petit
Der Bilder-Skandal
Bei der herrschenden "Weltanschauung" der Nazis ist Haas allerdings nicht immer auf Linie. Er beschwört einen handfesten Skandal herauf, als er mehrere Porträts von sich anfertigen lässt. Der Maler: ein Jude namens Leon Schönker, der in Bergen-Belsen inhaftiert ist.
Haas' Vorgesetzter schäumt, als die Geschichte auffliegt. "Diese Tatsache, die von Ihnen nicht bestritten wurde, ist eines SS-Führers so unwürdig, daß es einem fast die Sprache verschlägt. Entweder haben Sie noch nie eine weltanschauliche Schulung genossen oder aber Sie haben von dieser nur sehr wenig mitbekommen", schreibt er Haas im März 1944.
"Überzeugter Karrieremacher"
Laut Saß wird Haas von Zeitzeugen zwar als "fanatischer" und "überzeugter" Nazi charakterisiert. Ist der SS-Offizier und KZ-Kommandant auch ein überzeugter Antisemit? Unklar. Ein ehemaliger Häftling gibt laut Saß an, dass Haas "kein Judenfresser" gewesen sei.
Haas fügt sich wohl nur deshalb in die Strukturen des Nationalsozialismus, weil dieser ihm viele persönliche Vorteile einbringt. "Er war ein überzeugter Karrieremacher", so Heinrich Schönker, als Sohn des jüdischen Porträtmalers ebenfalls in Bergen-Belsen inhaftiert.
Tödliche Lethargie
Zum Ende des Krieges verliert die Wehrmacht mehr und mehr an Boden. Die Rote Armee rückt vor, die deutschen Vernichtungslager werden geräumt. Es rollen ununterbrochen Züge aus Polen ins Reich. An Bord sind Hunderte, Tausende ausgemergelte Häftlinge aus den Lagern im Osten, die nun auf die KZ auf deutschem Boden verteilt werden.
Bergen-Belsen ist bald komplett überfüllt. Es gibt kaum Nahrung, die medizinische Versorgung bricht zusammen. Die Todeszahlen steigen ständig. Keine Gaskammern, sondern Hunger und Seuchen töten die Inhaftierten. Haas unternimmt - nichts. Ganz im Gegenteil: Als die Schikane der Gefangenen durch die Wachen zunimmt, lässt er sie gewähren.
Selbst Rudolf Höß, Kommandant von Auschwitz und Haas' ehemaliger Vorgesetzter, kritisiert ihn deutlich. "In Bergen-Belsen änderte er an dem gesamten baulichen Zustand, an den trüben hygienischen Verhältnissen (...) gar nichts, gab sich darum keine Mühe", sagt Höß nach dem Krieg über Haas aus.
Anfang Dezember 1944 wird Haas abgelöst. Josef Kramer, ehemaliger Kommandant von Auschwitz-Birkenau, übernimmt die Leitung in Bergen-Belsen. Es beginnen die letzten, die tödlichsten Monate des Lagers, das im April 1945 von den Engländern befreit wird.
Haas' Spur verliert sich überraschend schnell. Seine Ehefrau behauptet, ihn am 15. März 1945 ein letztes Mal in Hachenburg gesehen zu haben. Fünf Jahre später wird er für tot erklärt. Ist er tot? Oder überlebt er Kriegsende und Nachkriegszeit?
Belsen-Prozess - ohne Haas
In Lüneburg beginnt im September 1945, nur wenige Monate nach der Befreiung des Lagers, der Prozess gegen die verbliebene Wachmannschaft von Bergen-Belsen - an deren Spitze Kramer.
In Großbritannien herrscht Entsetzen nach Veröffentlichung der Bilder, die die Soldaten aus der Heide mitgebracht haben. Die Öffentlichkeit fordert, dass die Verantwortlichen schnell zur Rechenschaft gezogen werden. Am Ende des Prozesses stehen elf Todesurteile, die in Hameln vollstreckt werden.
Das Ende?
Adolf Haas muss sich nie vor einem Gericht verantworten. Er sei von befreiten Häftlingen erschlagen worden, heißt es aus seiner Verwandtschaft. Doch dann wird er im Jahr 1953 angeblich wieder in Hachenburg entdeckt. Auch weitere Augenzeugen geben an, Haas bei späteren Gelegenheiten erkannt zu haben. Trotzdem stellen die Behörden der Bundesrepublik ihre Verfahren nach und nach ein. Der Fall Haas kommt zu den Akten. Er bleibt ungelöst.
Von mehr als 170.000 Personen, die namentlich als NS-Täter beschuldigt wurden, sind in Deutschland bis zum Jahr 2005 nicht einmal 7.000 verurteilt worden, schreibt Andreas Eichmüller vom Institut für Zeitgeschichte München-Berlin, der zu diesem Thema geforscht hat.
In Bergen-Belsen sind nach heutigen Schätzungen etwa 52.000 Menschen ums Leben gekommen.
https://story.ndr.de/bergenbelsen/


Belsen Trial 1945: Der Lüneburger Prozess gegen Wachpersonal der Konzentrationslager Auschwitz und Bergen-Belsen (Bergen-Belsen - Dokumente und Forschungen)

Die erste fundierte Untersuchung des frühen Nachkriegsprozesses zu den Verbrechen in Auschwitz und Bergen-Belsen. Bereits zwei Monate vor dem Nürnberger Prozess fand vor einem britischen Militärgericht in Lüneburg der erste alliierte Prozess gegen Kriegsverbrecher statt. Angeklagt waren Josef Kramer, der letzte Kommandant von Auschwitz, und 44 weitere KZ-Wachleute, die im Januar 1945 von Auschwitz nach Bergen-Belsen versetzt worden waren. Erstmals kamen die Verbrechen in den Konzentrationslagern Auschwitz und Bergen-Belsen ausführlich zur Sprache. Eine umfängliche Berichterstattung im In- und Ausland informierte über Systematik und Ausmaß, Perfidie und Grausamkeit des Vernichtungsprozesses. Cramer legt die erste Darstellung dieses wegweisenden Nachkriegsprozesses vor und stützt sich dabei auf größtenteils unveröffentlichte Quellen aus zahlreichen Archiven. Er untersucht detailliert die Vorbereitung des Prozesses, die Hauptverhandlung sowie die Vollstreckung der Urteile. Er widmet sich ausführlich der breiten Rezeption in der internationalen Presse und in der Öffentlichkeit. Auch die Folgeprozesse von 1946 und 1948 werden dargestellt.


Erster Strafprozess in Lüneburg

Fünf Monate nach der Befreiung von Bergen-Belsen begann in Lüneburg der als Belsen-Prozess bekannt gewordene erste Kriegsverbrecherprozess in Deutschland. Zwanzig SS-Männer, sechzehn KZ-Aufseherinnen und zwölf Funktionshäftlinge mussten sich ab dem 17. September 1945 vor einem britischen Militärgericht verantworten. Die Richter, Ankläger und fast alle Verteidiger waren Offiziere der britischen Armee.
Der Belsen-Prozess war gleichzeitig der erste Prozess zum Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz und zum KZ Mittelbau-Dora. Da ein großer Teil der Angeklagten sowohl zur Lagermannschaft in Auschwitz und Mittelbau-Dora als auch in Bergen-Belsen gehört hatte, wurden die in den drei Lagern und während der Todesmärsche nach Bergen-Belsen begangenen Verbrechen gemeinsam verhandelt. Auch viele der Überlebenden, die bei dem Prozess als Zeugen aussagten, waren sowohl in Auschwitz und Mittelbau-Dora als auch in Bergen-Belsen inhaftiert gewesen.
Am 17. November 1945 verkündete das Gericht die Urteile: elf Angeklagte wurden zum Tode, neunzehn zu Freiheitsstrafen verurteilt, vierzehn freigesprochen. Die Todesurteile wurden am 13. Dezember 1945 im Zuchthaus Hameln vollstreckt.
http://www.befreiung1945.de/


Wir Kinder von Bergen-Belsen

Hetty Verolme, 1944 zusammen mit ihren Eltern deportiert, lässt in ihrem Buch eine der bemerkenswertesten, weitgehend unerzählten Geschichten des Holocaust wieder aufleben: den ungewöhnlichen Kampf einer Gruppe von Kindern gegen ihre Vernichtung im Konzentrationslager Bergen-Belsen.
Ende des Jahres 1943 werden Hetty Werkendam, ihre beiden Brüder Max und Jackie sowie ihre Eltern bei einer nächtlichen Razzia in Amsterdam aufgegriffen und später ins Konzentrationslager Bergen-Belsen deportiert. Zuerst bleibt ihre Familie noch zusammen, doch dann werden ihr Vater und ihre Mutter, zusammen mit anderen Eltern unter den Augen der Kinder auf einen Transport mit unbekanntem Ziel geschickt. Zurück im Lager Bergen-Belsen bleiben etwa vierzig Kinder, zwischen 10 Monate und 16 Jahre alt. Von den anderen als "Ersatzmutter" akzeptiert, organisiert Hetty zusammen mit anderen Kindern und einer polnischen Aufseherin den Überlebenskampf der Gruppe.
Ihren Überlebenskampf in Bergen-Belsen notierte die Autorin des erste Mal wenige Tage nach der Befreiung des Lagers auf Wunsch der britischen Armee. Nach und nach entstand dann auf der Grundlage dieser Niederschrift das vorliegende Buch, das im Jahr 2000 zuerst in Australien erschien und ein Jahr später in den Niederlanden. Zurzeit entsteht auf der Grundlage des Buches, das mittlerweile auch in England erschienen ist, ein Drehbuch als Vorlage für eine Verfilmung.


Strafverfolgung

Im Konzentrationslager Bergen-Belsen waren insgesamt mindestens 480 Personen als Wachleute oder Angehörige des Kommandanturstabs eingesetzt, darunter etwa 45 Frauen. Nur wenige mussten sich je für ihre Taten vor Gericht verantworten.
Die größte Aufmerksamkeit erregte der erste „Belsen Trial“ der britischen Militärjustiz vom Herbst 1945 in Lüneburg. Da viele der Angeklagten vor ihrer Versetzung nach Bergen-Belsen im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz tätig gewesen waren, beschloss das Gericht, die dort verübten Verbrechen ebenfalls zu verhandeln.
Zwischen 1947 und 1949 fanden Spruchgerichtsverfahren gegen ehemalige Mitglieder des Personals des KZ Bergen-Belsen statt. Die deutsche Justiz führte nur ein einziges Gerichtsverfahren durch, das in Bergen-Belsen verübte Straftaten zum Gegenstand hatte.
Die Verbrechen von Wehrmachtsoldaten an den sowjetischen Kriegsgefangenen in Bergen-Belsen, Fallingbostel, Wietzendorf und Oerbke wurden von der Justiz nie geahndet. Zwei Ermittlungsverfahren gegen Angehörige der Gestapo Hamburg wegen der „Aussonderung“ von Kriegsgefangenen zur späteren Ermordung im KZ Sachsenhausen wurden 1970 und 1971 eingestellt.
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Belsen Trial
Unmittelbar nach der Befreiung des Konzentrationslagers Bergen-Belsen leitete die britische Militärjustiz eine Untersuchung der dort verübten Verbrechen ein. Vom 17. September bis zum 17. November 1945 mussten sich 44 Männer und Frauen vor einem britischen Militärgericht in Lüneburg verantworten.
Angeklagt waren neben dem ehemaligen Lagerkommandanten Josef Kramer sechzehn weitere SS-Männer, sechzehn SS-Aufseherinnen sowie elf frühere Funktionshäftlinge. Das Verfahren wurde nach britischem Militärstrafrecht geführt, die Anklage beschränkte sich auf den Straftatbestand der Kriegsverbrechen. Dagegen waren die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg im Jahre 1946 auch wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ und „Verbrechen gegen den Frieden“ angeklagt.
Weit über hundert Vertreter_innen deutscher und internationaler Medien berichteten ausführlich über den Prozessverlauf in Lüneburg. Sie informierten die Öffentlichkeit nicht nur über das Massensterben von Bergen-Belsen, sondern auch über die Vergasungen in Auschwitz-Birkenau. Nach zwei Monaten intensiver Befragung von Zeug_innen verkündeten die Richter elf Todesurteile, unter anderem gegen den Kommandanten Josef Kramer, die Oberaufseherin Elisabeth Volkenrath sowie den letzten Lagerarzt Fritz Klein. Sie wurden am 13. Dezember 1945 im Zuchthaus von Hameln vollstreckt.
Vierzehn Angeklagte sprach das Gericht frei. In den übrigen Fällen verhängten die Richter Freiheitsstrafen zwischen einem und fünfzehn Jahren, die jedoch meist im Zuge nachfolgender Revisionen und Gnadenerlasse erheblich reduziert wurden. In zwei weiteren Militärgerichtsprozessen 1946 und 1948 standen nochmals neun Mitglieder des Lagerpersonals von Bergen-Belsen vor Gericht.
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Deutsche Verfahren
Die sogenannten Spruchgerichte wurden auf Anweisung der Alliierten eingerichtet, um Personen abzuurteilen, die Mitglied der Gestapo, der SS oder anderer verbrecherischer Organisationen gewesen waren. Zwischen 1947 und 1949 wurden Spruchgerichtsverfahren gegen mindestens 46 ehemalige Angehörige des Wach- und Kommandanturpersonals des KZ Bergen-Belsen eingeleitet. Fast die Hälfte der Verfahren wurde eingestellt. In sechzehn Fällen wurden die Angeklagten zu Freiheitsentzug zwischen 120 Tagen und zweieinhalb Jahren oder zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt. In diesen Fällen erklärten die Richter die Strafen aber aufgrund der zumeist mehrjährigen Internierung der Angeklagten für bereits vollständig verbüßt.
Die deutsche Justiz führte nur ein Gerichtsverfahren durch, das in Bergen-Belsen verübte Straftaten zum Gegenstand hatte. In diesem Prozess vor dem Landgericht Jena wurde 1949 ein ehemaliger SS-Unterscharführer freigesprochen. Weder in der Bundesrepublik noch in der DDR wurden danach weitere Verfahren zu Bergen-Belsen durchgeführt. Die wenigen Ermittlungen, die von der zuständigen Staatsanwaltschaft Lüneburg eingeleitet wurden, endeten mit Einstellung.
Insgesamt sind mehr als 200 SS-Leute aus Bergen-Belsen namentlich bekannt, die nie vor Gericht gestanden haben.

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Bergen-Belsen 1945: A Medical Student's Journal

Between 1941 and 1945 almost 70,000 inmates died at the Bergen-Belsen concentration camp in northwestern Germany. Almost half of these deaths were caused by disease, mainly typhus, in the first few months of 1945, shortly before and after the liberation.It was at this time, in April of 1945, that Michael Hargrave answered an advertisement at the Westminster Hospital Medical School for 'volunteers'. On the day of his departure the 21-year-old learned that he was being sent to Bergen-Belsen, liberated only a few weeks before.This firsthand account, a diary written for his mother, details Michael's month-long experience at the camp. He compassionately relates the horrendous living conditions suffered by the prisoners, describing the sickness and disease he encountered and his desperate, often fruitless, struggle to save as many lives as possible. Amidst immeasurable horrors, his descriptions of the banalities of everyday life and diagrams of the camp's layout take on a new poignancy, while anatomic line drawings detail the medical conditions and his efforts to treat them. Original newspaper cuttings and photographs of the camp, many previously unpublished, add a further layer of texture to the endeavors of an inexperienced medical student faced with extreme human suffering.


Erster großer Prozess vor 65 Jahren
NS-Verbrecher in Lüneburg vor Gericht

17.11.2010, 08:00 Uhr
In Lüneburg fand 1945 der erste große Kriegsverbrecherprozess nach dem Zweiten Weltkrieg statt. Im Mittelpunkt standen die Verbrechen in Bergen-Belsen. Doch auch ein zweiter Ort wurde durch den Prozess weltweit bekannt und zum Synonym für den Holocaust: Auschwitz.
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Blick in den Gerichtssaal in Lüneburg während der Verhandlung gegen den ehemaligen Lagerleiter von Bergen-Belsen Josef Kramer (links auf der Anklagebank) und die Wachmannschaft.
(Foto: dpa)
Eine gesichtslose Ecke mit Neubauten in Lüneburg - ein Sonnenstudio, ein Bowlingcenter, ein Matratzen-Outlet. Früher stand dort eine Turnhalle, 1976 wurde sie abgerissen. In der zum Gericht umfunktionierten Halle wurde 1945 erstmals versucht, die während der Nazi-Diktatur in den Konzentrationslagern begangenen Morde und Grausamkeiten juristisch zu sühnen.
Der Prozess gegen die Verantwortlichen des Lagers Bergen-Belsen in der Lüneburger Heide begann am 17. September 1945 und endete zwei Monate später, vor genau 65 Jahren. Die beiden Hauptverantwortlichen für die NS-Mordmaschinerie entzogen sich einige Monate zuvor durch Selbstmord der Verantwortung. Hitler erschoss sich in Berlin. SS-Chef Heinrich Himmler schluckte kurz darauf Zyankali - in Lüneburg, nur wenige hundert Meter von der Turnhalle entfernt, wo die ersten ihrer Schergen vor Gericht kamen.
Täter bekommen ein Gesicht
"Erstmals wurden die Systematik und das ganze Ausmaß des Vernichtungsprozesses deutlich - in Deutschland und international", unterstreicht der Historiker John Cramer die Bedeutung des Prozesses. "Die Täter bekamen ein Gesicht, das hat bis heute nachgewirkt".
Angeklagt wurden 32 SS-Angehörige und Aufseherinnen, sowie 12 Kapos, von der SS als Helfer eingesetzte Häftlinge. Fast 70 Zeugen sagten aus, viele von ihnen Häftlinge. Bis zu 200 Journalisten aus aller Welt berichteten täglich über die Grausamkeiten, von denen sie während des Prozesses hörten. Zehntausende waren in Bergen-Belsen gestorben, darunter im Januar 1945 ein junges Mädchen aus den Niederlanden: Anne Frank.
Zwei der zum Tode verurteilten Angeklagten, Josef Kramer (l) und Lagerarzt Fritz Klein (r), verlassen in Lüneburg den Gerichtssaal.
(Foto: dpa)
"Anklage und Prozess waren überaus fair, obwohl die Briten wenig Zeit hatten und ihre Personalressourcen äußerst knapp waren", erklärt John Cramer, der sich jahrelang mit dem Verfahren beschäftigt hat. "Die Briten wollten in Lüneburg demonstrieren, was Rechtsstaatlichkeit bedeutet."
Rechtliche Grundlagen in Lüneburg sind das Völkerrecht und britisches Militärrecht. Es geht der Anklage nicht um einzelne Morde, sondern um gemeinschaftliche Beteiligung an einem "System von Mord, Brutalität, Grausamkeit oder verbrecherischer Vernachlässigung".
"Eine eigenen Meinung gibt es nicht"
Zu den Angeklagten gehörte Lagerkommandant Josef Kramer. Bevor er nach Bergen-Belsen kam, war er Kommandant im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau gewesen. Dort waren zuvor auch Lagerarzt Fritz Klein und die erst 22 Jahre alte Irma Grese. Die junge Aufseherin wurde von den Zeugen als personifizierte Grausamkeit beschrieben. Wie Klein wurde sie beschuldigt, an Selektionen im besetzten Polen beteiligt gewesen zu sein.
"Ich hatte einen Befehl erhalten und ihn auszuführen", erklärte Josef Kramer vor Gericht. "Eine eigene Meinung gegen dienstliche, militärische Befehle gibt es nicht." Auch Grese berief sich auf ihre vermeintliche Pflicht. "Die Leute übertreiben und machen aus einer kleinen Fliege einen Elefanten", sagte sie zu den Zeugenaussagen.
Am 17. November sprach das britische Militärtribunal das Urteil: Elf Angeklagte wurden zum Tode durch den Strang verurteilt, darunter Kramer, Klein und Grese. 19 erhielten Zuchthausstrafen, die übrigen 14 wurden freigesprochen. Drei Tage später begann in Nürnberg der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher.
Elf Angeklagte werden gehängt
Die in Lüneburg zum Tode Verurteilten - acht Männer und drei Frauen - wurden am 13. Dezember 1945 im Zuchthaus von Hameln gehängt. Die Gräber von Kramer und Grese wurden später zu Pilgerstätten rechtsradikaler Gruppen, bis die Stadt Hameln sie 1986 einebnen ließ.
Nur ein verschwindend geringer Bruchteil der nationalsozialistischen Massenmorde sei juristisch verfolgt worden, kritisieren Experten - in Lüneburg wurde es zuerst versucht. "Barbarische Verbrechen wurden gesühnt", steht dort auf einer Gedenktafel an einer Straßenecke, wo einst eine Turnhalle stand.
Quelle: ntv.de, Peer Körner, dpa
https://www.n-tv.de/politik/


Bergen-Belsen - Neue Forschungen (Bergen-Belsen - Dokumente und Forschungen)

Bergen-Belsen war zwischen 1940 und 1950 ein Ort der Verfolgung und des Massensterbens, des Überlebens und des Neuanfangs. Die in diesem Band versammelten Forschungsarbeiten beleuchten in Fallstudien die Funktionsveränderungen des Lagerortes. Es war das einzige der KZ-Hauptlager im Reichsgebiet, in dem Juden für lange Zeit die größte Häftlingsgruppe bildeten. In der Schlussphase des NS-Regimes wurde Bergen-Belsen zu einem Auffang- und Sterbelager. Nach der Befreiung entwickelte sich aus dem in unmittelbarer Nähe entstandenen Camp für polnische und jüdische Displaced Persons das größte jüdische DP-Camp im Nachkriegsdeutschland. Bereits unmittelbar nach dem Krieg begann die Verwandlung des Lagergeländes in einen Erinnerungsort. Das Spektrum der Beiträge reicht von Darstellungen einzelner Häftlingsgruppen und Lagerteile des Konzentrationslagers über Gruppenbildungen und religiös-kulturelle Konstellationen im DP-Camp Bergen-Belsen bis hin zur Strafverfolgung und den Anfängen der Erinnerungskultur. Aus dem Inhalt: Stephanie Billib: Das Ungarnlager im Konzentrationslager Bergen-Belsen Dezember 1944 bis April 1945 Thomas Rahe: Die »Kasztner-Gruppe« im Konzentrationslager Bergen-Belsen. Soziale Struktur, Lebensbedingungen und Verhaltensformen Diana Gring: Zwischen »Familie im Lager« und »Lagerfamilie«. Kinder und ihre familiären Beziehungen in Videointerviews mit Child Survivors des Konzentrationslagers Bergen-Belsen Juliane Hummel: Zur Baugeschichte des Lagers Bergen-Belsen Thomas Kubetzky: Fahrten ins Ungewisse. Räumungstransporte aus Bergen-Belsen Rainer Schulze: Immediate Images. British Narratives of the Liberation of Bergen-Belsen, spring/summer 1945 John Cramer: Der erste Bergen-Belsen-Prozess in Lüneburg 1945 Karl Liedke/Christian Römmer: Das polnische DP-Camp Bergen-Belsen Katja Seybold: Das jüdische DP-Camp Bergen-Belsen. Gruppenbildung innerhalb einer Schicksalsgemeinschaft Henri Lustiger-Thaler: Ultra Orthodox Memory in the Bergen-Belsen Displaced Persons Camp Thomas Rahe: Kultur im jüdischen DP-Camp Bergen-Belsen. Bedingungen und Strukturen Janine Doerry: Die Amicale de Bergen-Belsen in Frankreich. Ein Überlebendenverband im Spiegel seines Bulletins 1945-1947 Martina Staats: Die Anfänge der Gedenkstätte Bergen-Belsen 1945-1946


"Schluss mit dem Schweigen!"

20.09.2010, 06:00 |
Stefan Bohlmann
Konferenz über den Bergen-Belsen-Prozess vor 65 Jahren mit Zeitzeugen und Historikern im Landgericht
Lüneburg. Inzwischen sind 65 Jahre ins Land gegangen. Aber die Aufarbeitung des Massenmordes während der NS-Zeit ist noch lange nicht beendet. "Solange die Opfer leben, haben sie das Recht zu entscheiden, was wichtig ist", sagte Dr. Rainer Sabelleck am Ende einer zweitägigen Konferenz im Lüneburger Landgericht, die sich mit dem ersten Kriegsverbrecherprozess in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg beschäftigte.
Wissenschaftler und Zeitzeugen diskutierten über den Bergen-Belsen-Prozess (englisch: Belsen Trial), der vom 17. September bis zum 17. November 1945 in Lüneburg, in der 1976 abgerissenen MTV-Turnhalle an der Lindenstraße vor einem britischen Militärgericht, stattfand.
Das Verfahren richtete sich gegen SS-Angehörige des KZ Bergen-Belsen sowie einige Kapos (Häftlinge, die Mitarbeiter der Lagerleitung waren, und andere Häftlinge beaufsichtigten), die von der britischen Armee nach der Übergabe des Konzentrationslagers Mitte April 1945 festgenommen wurden. Es wurden auch Taten mitverhandelt, die Beschuldigte zuvor im KZ Auschwitz-Birkenau verübt hatten. Eine breitere Öffentlichkeit erfuhr dadurch seinerzeit von Selektionen, Gaskammern und Krematorien.
Professor Rainer Schulze von der University of Essex in England sagte am Sonnabend bei der öffentlichen Abschlussveranstaltung der Konferenz vor rund 50 Zuhörern: "In Lüneburg hat mit dem Belsen-Prozess wichtige Geschichte stattgefunden. Zum ersten Mal wurde versucht, über NS-Verbrechen öffentlich Rechenschaft abzulegen, den Massenmord juristisch zu erfassen." Außerdem sei mit dem Prozess versucht worden, den Zivilisationsbruch durch die Nationalsozialisten rückgängig zu machen. Die Lüneburger könnten ein bisschen stolz darauf sein, sagte er: "Doch das Bewusstsein dafür zu schaffen, hat sich noch nicht durchgesetzt."
Diese Einschätzung teilte der Lüneburger Rainer Sabelleck. Die Geschichte des Prozesses aufzuarbeiten, sei von großem Interesse. Auch vor dem Hintergrund, dass ein Dokumentarfilm über das historisch wichtige Ereignis denkbar sei, sagte er. Allerdings sei es schwierig, in Lüneburg Zeitzeugen jener Tage zu finden. "Auf Aufrufe gab es bislang wenig Rückmeldungen. Und wenn, dann nur zögerlich." Es müsse endlich Schluss sein mit dem Schweigen, forderte er und appellierte an den Mut der Zeitzeugen: "Sie haben doch nichts zu befürchten."
In der Stadt sei es nicht so, dass es keine Spuren gäbe, die hilfreich bei der Suche nach Zeitzeugen seien. Und das, obwohl die MTV-Halle als Ort des Prozesses aus dem Stadtbild verschwunden ist. "Es gab in der Stadt Betreuungsheime für ehemalige KZ-Häftlinge und Sammlungen für sie. Deutsche Haushalte wurden aufgerufen, ihnen Wäsche und Kinderspielzeug zur Verfügung zu stellen", sagte Sabelleck. Zudem seien junge Menschen als Prozessbeobachter von den Briten in die MTV-Halle eingeladen worden.
Überdies würde eine lückenlose Liste der Briten über verdächtige Bürgermeister aus der NS-Zeit vorliegen. Doch seien diese Akten auch nach 65 Jahren noch nicht ausgewertet, so Sabelleck. Es gebe noch sehr viel Material zum Aufarbeiten, um nicht mehr nur Zeugen aus den Reihen der Opfer für den Belsen Trial zu haben.
Wie etwa Anita Lasker-Wallfisch (85). Sie ist nicht nur eine Gerichtszeugin, die beim Bergen-Belsen-Prozess aussagte. Sie ist auch ist eine der letzten bekannten Überlebenden des Mädchenorchesters von Auschwitz. Im November 1944 wurde sie mit anderen Mitgliedern des Orchesters nach Bergen-Belsen verlegt, wo sie am 15. April 1945 von alliierten Truppen befreit wurden. Bei der Konferenz in Lüneburg berichtete sie über ihre Erfahrungen während des Militärtribunals, dessen Ablauf aus heutiger Sicht in Ordnung gewesen sei. Damals habe sie die Dinge allerdings komplett anders gesehen.
"Ich war 19 Jahre alt und kam mit den anderen KZ-Häftlingen aus der Hölle." Nie hätten sie und die anderen daran geglaubt, das Konzentrationslager jemals lebend verlassen zu können. Daher hätten sie sich Morde im KZ durch die SS-Schergen auch nicht im Detail gemerkt.
Wochentage hätten keine Rolle gespielt. Anders plötzlich im Prozess, als Fragen danach kamen. "Da saß die ganz Bande: Lagerleiter, Arzt und Kapos. Ich wurde gefragt, ob ich jemals gesehen hätte, ob die Angeklagten gemordet hätten. Bei der Ja-Antwort kam die nächste Frage, die nach dem Wochentag. Das war grotesk." Sie habe damals das Gefühl gehabt, der Prozess sei eine Farce.
"Ich bin wütend geworden. Es war ein Witz, englisches Gerichtswesen anzuwenden. Die Welt wird niemals die Umstände richtig erfassen können, die zum Prozess in Lüneburg geführt hatten. Für das, was passiert ist, reicht Sprache nicht aus." Das Verfahren habe für sie lange einen bitteren Nachgeschmack gehabt. Doch heute sagt sie: "Es hätte gar nicht anders sein können als es zu der Zeit war. Weil plötzlich Ordnung in die Welt kommen musste."
Mo., 20.09.2010, 06.00 Uhr
https://www.abendblatt.de/


The Auschwitz Bergen-Belsen Trials (English Edition)

Juana or Johanna Bormann was a 53-year-old defendant at the British trials at Lueneburg,Germany. The trials were for former Nazi and SS guards, male and female, who had tortured and killed Jewish prisoners in concentration camps during World War II. Bormann was on trial along with two female guards who were much younger but no less notorious and despicable. Their names were Elizabeth Volkenrath and Irma Grese, ages 26 and 22 respectively. At the outset of the criminal proceedings many thought that the British tribunal would not put to death female defendants, especially those who had been convicted of crimes that had occurred during wartime.





Der Bergen-Belsen-Prozess in Lüneburg jährt sich zum 70. Mal /
Historiker: Strategie der Anklage ist damals gescheitert
Nazi-Verbrechen im Fokus der Weltöffentlichkeit

Lüneburg. Lüneburg erinnert mit mehreren Ausstellungen und Vorträgen an den 70. Jahrestag des Bergen-Belsen-Prozesses und die Befreiung des Konzentrationslagers.
16.09.2015, 00:00
Von Peer Körner
Lüneburg erinnert mit mehreren Ausstellungen und Vorträgen an den 70. Jahrestag des Bergen-Belsen-Prozesses und die Befreiung des Konzentrationslagers. Das von den britischen Besatzern am 17. September 1945 begonnene Verfahren gilt als erster großer Kriegsverbrecherprozess nach Ende des Zweiten Weltkriegs. Auschwitz wurde damals in den Fokus der weltweiten Aufmerksamkeit gerückt, auch wenn es im Prozess vor allem um Bergen-Belsen ging. Zu den mehr als 40 Angeklagten gehörte Josef Kramer, der letzte Kommandant des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau.
„Zu Lüneburgs Geschichte gehört auch die Geschichte als Gerichtsstandort“, sagte Oberbürgermeister Ulrich Mädge (SPD) und schlug den Bogen zum Prozess gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning in diesem Jahr. „Dass in Lüneburg sowohl der erste Kriegsverbrecherprozess nach dem Zweiten Weltkrieg stattfand und wahrscheinlich in diesem Sommer auch der letzte dieser Art, ist insofern vielleicht mehr als ein Zufall“, sagte Mädge.
„Nie zuvor wurden die Verbrechen national und international so in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt, wie damals in Lüneburg“, unterstreicht der Historiker John Cramer die Bedeutung des Verfahrens. „Das ganze Ausmaß des Vernichtungsprozesses wurde deutlich.“ Cramers Dissertation zum Thema wurde unter dem Titel „Belsen Trial 1945“ im Jahr 2011 veröffentlicht. „Die Täter bekamen damals ein Gesicht, das hat lange nachgewirkt“, sagt er.
Die Briten haben die Turnhalle eines Sportvereins zum Gerichtssaal umfunktioniert. Erstmals wird versucht, die in den Lagern begangenen Untaten mit rechtsstaatlichen Methoden juristisch zu sühnen. Mit Josef Kramer, dem letzten Kommandanten von Auschwitz-Birkenau, müssen sich mehr als 30 KZ-Wachleute in Lüneburg verantworten. Die meisten waren im Januar 1945 von Auschwitz nach Bergen-Belsen versetzt worden. Am 17. September beginnt der Prozess. Er dauert zwei Monate.
„Angeklagt wurden zunächst 47 Personen, letztlich ergingen aber nur 44 Urteile, weil drei Beschuldigte erkrankt waren“, so Cramer. In der Anklageschrift seien zunächst 20 SS-Männer und 16 Aufseherinnen genannt worden. Verantworten müssen sich auch elf sogenannte Kapos, von der SS als Helfer eingesetzte Häftlinge. Mehr als 70 000 Menschen sind in Bergen-Belsen umgekommen. Das völlig überfüllte Lager in der Lüneburger Heide haben britische Soldaten am 15. April befreit. Sie erleben ein Grauen. Tausende Leichen liegen auf dem Gelände. Anne Frank ist dort wenige Wochen zuvor an Typhus gestorben. Nach dem Krieg wird sie durch ihr Tagebuch weltberühmt. „Es war schlimmer als der Tod“, sagt die Auschwitz-Überlebende Susan Pollack noch 70 Jahre später über die Zustände in Bergen-Belsen im Prozess gegen Oskar Gröning. Da ist sie 84. „Berge von Leichen, keine Hygiene“, sagt sie, die auch einen Todesmarsch überstanden hat – „unbeschreiblich“.
Völkerrecht und britisches Militärrecht sind 1945 die juristischen Grundlagen in Lüneburg. „Trotz der kurzen Vorbereitungszeit und der knappen Personalressourcen verlief der Prozess überaus fair“, erklärt Cramer. „Die Briten wollten in Lüneburg zeigen, was Rechtsstaatlichkeit bedeutet.“ Es geht bei der Anklage um die gemeinschaftliche Beteiligung an einem „System von Mord, Brutalität, Grausamkeit oder verbrecherischer Vernachlässigung“, nicht um einzelne Morde. „Letztlich ist die Anklage mit dieser Strategie damals gescheitert, so erklären sich auch die 14 Freisprüche“, sagt Cramer. „Den zum Schluss Verurteilten wurden individuelle Verbrechen nachgewiesen, anders als 70 Jahre später bei Gröning.“
Auch der angeklagte Arzt Fritz Klein und die damals erst 22 Jahre alte Irma Grese waren wie Kramer vor Bergen-Belsen im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau. Zeugen beschreiben die junge Aufseherin als personifizierte Grausamkeit. Wie Klein wird sie beschuldigt, an den sogenannten Selektionen beteiligt gewesen zu sein. „Ich hatte einen Befehl erhalten und ihn auszuführen“, versucht Kramer sich zu rechtfertigen. „Eine eigene Meinung gegen dienstliche, militärische Befehle gibt es nicht.“ Auch Grese beruft sich auf ihre vermeintliche Pflicht. „Die Leute übertreiben und machen aus einer kleinen Fliege einen Elefanten“, sagt sie zu den Aussagen der Zeugen.
Am 17. November 1945 spricht das Militärtribunal sein Urteil: Elf Angeklagte werden zum Tod durch den Strang verurteilt, darunter Kramer, Klein und Grese. 19 erhalten Zuchthausstrafen, die übrigen 14 werden freigesprochen. Die zum Tode Verurteilten – acht Männer und drei Frauen – werden am 13. Dezember 1945 in Hameln gehängt.
Die Turnhalle wird 1976 abgerissen, auf der anderen Straßenseite erinnert ein Mahnmal an die NS-Verbrechen. Wo die Turnhalle war, steht ein Neubau mit Sonnenstudio und Bowling-Center. „Barbarische Verbrechen wurden gesühnt“, heißt es dort auf einer Gedenktafel.
VERANSTALTUNGEN ZUM JAHRESTAG
Das Museum Lüneburg zeigt seit dem 13. September bis zum 25. Oktober die Ausstellung „Zwischen Harz und Heide. Todesmärsche und Räumungstransporte im April 1945“. Das Stadtarchiv zeigt bis zum 30. Oktober eine Ausstellung zum Ort des Prozesses, der MTV-Turnhalle. Auch die Ratsbücherei und das Theater Lüneburg zeigen Ausstellungen zum Thema Bergen-Belsen. Am 17. September um 18 Uhr wird der Historiker John Cramer im Museum Lüneburg einen Vortrag über die Bedeutung des Prozesses halten.
https://www.weser-kurier.de/


Bergen-Belsen: Kriegsgefangenenlager 1940-1945 - Konzentrationslager 1943-1945 - Displaced Persons Camp 1945-1950. Katalog der Dauerausstellung

Nach der grundlegenden Neukonzeption der Gedenkstätte Bergen-Belsen liegt jetzt der ausführliche und reich bebilderte Ausstellungskatalog vor. Bergen-Belsen - abgelegen in der Lüneburger Heide, wurde zur Todesstätte für mehr als 70 000 Menschen und zu einem Symbol für die nationalsozialistischen Verbrechen. Drei Lager befanden sich an diesem Ort: 1940 errichtete die Wehrmacht hier am Rande eines Truppenübungsplatzes ein Kriegsgefangenenlager. Ab April 1943 diente es der SS als Konzentrationslager, und war Ziel zahlreicher Todesmärsche in den letzten Kriegsmonaten. Nach der Befreiung am 15. April 1945 und dem Kriegsende wurde in der nahegelegenen vormaligen Wehrmachtskaserne ein Displaced Persons Camp eingerichtet, in dem bis Sommer 1950 ehemalige Zwangsarbeiter, Kriegsgefangene und KZ-Häftlinge untergebracht waren. Erstmals werden diese drei Lager in der 2007 eröffneten neuen Dauerausstellung der Gedenkstätte Bergen-Belsen umfassend dokumentiert und dargestellt. Tagebücher, Berichte und Videointerviews vermitteln das Geschehen in Bergen-Belsen aus Sicht der Zeitzeugen anschaulich und vielfältig. Sie werden in diesem Ausstellungskatalog durch zahlreiche, weltweit recherchierte Fotografien, Dokumente und Exponate ergänzt. Eine repräsentative Auswahl dieser Quellen eröffnet zusammen mit allen erläuternden Texten der Ausstellung einen detailreichen Einblick in die Geschichte Bergen-Belsens.


Jahrestag des Bergen-Belsen-Prozesses
:Ein rechtsstaatliches Lehrstück

Am 17. November vor 75 Jahren endete der erste Bergen-Belsen-Prozess. Mit dem Verfahren wollten die Briten auch zeigen, wie Rechtsstaat geht.

GÖTTINGEN taz | Es war der erste Kriegsverbrecher-Prozess gegen Nazis. Vor einem britischen Militärgericht standen in Lüneburg Kommandanten und Aufseherinnen und Aufseher des KZ Bergen-Belsen. Insgesamt 45 Männer und Frauen mussten sich für kaum fassbare Verbrechen und den Tod Zehntausender Häftlinge verantworten. Bei der Urteilssprechung am 17. November 1945 gab es neben Todes- und Haftstrafen auch Freisprüche. Die Grünen in Niedersachsen fordern nun in einem Entschließungsantrag, dass das Land die Erinnerung an dieses Verfahren dauerhaft wachhält.
„In Bergen-Belsen gibt es keinen Kamin, das heißt, das Elend wird nicht verbrannt, so wie es in Auschwitz war. Hier haben die Leute gehungert, hier war Typhus, hier war Schmutz, Läuse, keine Hygiene, keine Ambulanz, keine Medikamente. 14 Tage blieben wir ohne Brot. Verpflegung war Rüben mit Wasser, ohne Salz.“ So beschreibt es die damals 19-jährige Anita Lasker, später Lasker-Wallfisch, in einem BBC-Interview am 16. April 1945, nur einen Tag nach der Befreiung des Konzentrationslagers Bergen-Belsen durch britische Truppen.
Lasker war mit vielen weiteren Häftlingen nach der Auflösung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau nach Bergen-Belsen verschleppt worden. Auch Anne Frank und ihre Schwester Margot gehörten zu ihnen. Sie starben vermutlich schon im Februar 1945 an Fleck- und Hungertyphus.
Über die Befreiung des Lagers berichtete später der englische Militärarzt Glyn Hughes: „Die Gräben der Kanalisation waren mit Leichen gefüllt, und in den Baracken selbst lagen zahllose Tote, manche sogar zusammen mit den Lebenden auf einer einzigen Bettstelle.“
Bereits am 17. September 1945 begann in einer alten Turnhalle in Lüneburg der Prozess. Anita Lasker war gerade 20, als sie als Zeugin vom Gericht vernommen wurde. „Niemand kann fassen, was sich da getan hat, der nicht dabei gewesen ist“, sagte die 91-Jährige vor wenigen Wochen.
KZ BERGEN-BELSEN
1939 wurden Baracken des Truppenübungsplatzes bei Bergen von der Wehrmacht in ein Lager für Kriegsgefangene umfunktioniert.
1943 übernahm die SS einen Teil des Lagers und nutzte ihn zunächst für Juden, die gegen deutsche Zivilinternierte im Ausland ausgetauscht werden sollten. Später wurden kranke und arbeitsunfähige Häftlinge aus anderen KZs inhaftiert, ab März 1944 Zehntausende Gefangene aus frontnahen KZs nach Bergen-Belsen verlegt.
Mindestens 52.000 Häftlinge starben bis zur Befreiung des Lagers durch britische Truppen am 15. April 1945. 60.000 Häftlinge wurden befreit, rund 13.000 von ihnen starben an den Folgen der Haft.
Als bizarr habe sie es wahrgenommen, wie über eine völlig gesetzlose Zeit auf einmal vor Gericht verhandelt worden sei: „Die Verbrechen lagen ja vor den Augen.“ Und geleugnet werden konnten sie nicht: Mehr als 50.000 Menschen wurden in dem KZ ermordet, mehr als 60.000 mehr tot als lebendig gerettet. Noch bis Juni 1945 starben weitere 13.000 an den Folgen von Hunger, Durst, Folter und Krankheiten.
Zwölf Beschuldigte wurden auch wegen Verbrechen im KZ Auschwitz angeklagt. Der KZ-Kommandant Josef Kramer war zuvor Kommandant von Auschwitz-Birkenau. Sein Vertreter Franz Hößler und der Arzt Fritz Klein verantworteten dort den Tod zahlreicher Menschen in den Gaskammern. Bei den Todesmärschen aus Au­schwitz wurden Gefangene auch nach Bergen-Belsen getrieben. So saßen im Prozess den Tätern Menschen gegenüber, die Verbrechen in beiden Lagern bezeugen konnten – unter ihnen Anita Lasker-Wallfisch.
Mit dem Verfahren wollten die Briten den Deutschen auch ein Lehrstück in Sachen Demokratie und Rechtsstaat vorführen. Rechte der Angeklagten sollten demonstrativ gewahrt bleiben. Die britischen Truppen hätten „im Angesicht der Gräueltaten des NS-Regimes ein Zeichen für eine rechtsstaatliche Aufarbeitung der furchtbaren Verbrechen gesetzt und damit eine bedeutende Rolle bei der Entwicklung des internationalen Strafrechts gespielt“, heißt es im Entschließungsantrag der Grünen.
Den Beschuldigten wurden britische Offiziere und Juristen als Verteidiger zugewiesen, von denen einige als Sympathisanten der faschistischen British Union galten. „Bedenken Sie“, soll sich einer der Verteidiger an den Richter gewandt haben, „dass diese Menschen es mit dem Abschaum der Ghettos von Ost-Europa zu tun hatten“. Verteidiger nahmen die Zeugen ins Kreuzfeuer. Wann genau sie denn gesehen habe, dass einer der Angeklagten jemanden ermordete, wurde Anita Lasker etwa gefragt. „Niemand hatte eine Uhr“, sagte sie.
Elf Angeklagte wurden am 17. November 1945 zum Tode verurteilt und später in Hameln hingerichtet, 19 wurden zu Freiheitsstrafen verurteilt, 15 wurden freigesprochen. Davongekommen sind aber viele mehr.
Obwohl Medien weltweit über das Verfahren berichteten, bezweifelt der Historiker John Cramer, der im Göttinger Wallstein-Verlag ein Buch über den Prozess veröffentlicht hat, einen Lerneffekt für die Mehrheit der Deutschen. Auch weil insbesondere britische Boulevardzeitungen die Täter als „Bestien“ beschrieben hätten, sei es für die Masse der Bevölkerung leicht gewesen, sich von der eigenen Verantwortung für die NS-Verbrechen zu distanzieren.
„Was haben wir gelernt? Nicht viel“, sagt auch Anita Lasker-Wallfisch. Aber: „Es war der erste Versuch, mit dem Thema umzugehen.“ Öffentlich kaum beachtet, folgten 1946 und 1948 noch zwei weitere Bergen-Belsen-Prozesse. Der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher begann am 20. November 1945 und dauerte fast ein Jahr.
Die Grünen wollen nun die strafrechtliche Aufarbeitung der NS-Verbrechen „in angemessener Weise“ in der juristischen Ausbildung verankern. Die Zentral­stelle in Ludwigsburg zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen soll so lange unterstützt werden, wie noch eine Chance besteht, NS-Verbrecher zu überführen. Und die Strafverfolgung von noch lebenden NS-Verbrechern soll in Niedersachsen konsequent vorangetrieben werden.
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„Die blonde Bestie von Belsen“

16. Dezember 2021 
Die KZ-Aufseherin Irma Grese ist eine der prominentesten Täterinnen derNS-Zeit. Im September 1945 musste sie sich wegen ihrer Taten vor einembritischen Militärgericht verantworten.
Als „Belsen-Blondine“ titulierte der „Daily Mirror“ am 31. August 1945 die KZ-Aufseherin Irma Grese. „Eine attraktive Blondine, die wie ein Hollywood-Filmstar aussieht, ist eine der 48 Angeklagten.“ In diesem Stil informierte die Zeitung über den bevorstehenden britischen Militärprozess in Lüneburg, dem ersten Verfahren im Nachkriegsdeutschland überhaupt, in dem über KZ-Verbrechen – die Vergasungen in Auschwitz-Birkenau und das Massensterben in Bergen-Belsen – verhandelt wurde.
Irma Grese gehörte zum angeklagten Wachpersonal, das sich im September 1945 vor Gericht verantworten musste. Im Verlauf des Prozesses zog Irma Grese die mediale Aufmerksamkeit zunehmend auf sich. Nicht nur weil sie mit 21 Jahren die jüngste Angeklagte war, sondern vor allem weil für die weit über 100 deutschen und internationalen Pressevertreter die äußerliche Attraktivität der Beschuldigten mit den Verbrechen, die ihr zur Last gelegt wurden, nicht vereinbar zu sein schien…
Autorin: Dr. Simone Erpel
Den vollständigen Artikel lesen Sie in DAMALS 01/2022
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Ermittlungen gegen Hamburger KZ-Aufseherin
: Das dunkle Geheimnis der Hilde M.

4. Februar 2015, 20:30 Uhr
Bergen Belsen Prozeß, 1945
Die weiblichen Angeklagten im Lüneburger Prozess um die Gräueltaten im Konzentrationslager Bergen-Belsen im Jahr 1945. Das von den Briten durchgeführte Verfahren gegen insgesamt 44 Angeklagte endete im November 1945 mit elf Todesurteilen, 19 Freiheitsstrafen und 14 Freisprüchen. (Foto: DPA)
Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt gegen die ehemalige KZ-Aufseherin Hilde M. Die SS-Frau war 1945 zu einem Jahr Haft verurteilt worden, weil sie im Konzentrationslager Bergen-Belsen Häftlinge misshandelt hatte.
Die 93-Jährige soll in einem Dokumentarfilm erzählt haben, dass sie in Schlesien einen "Todesmarsch" begleitet hat, bei dem Hunderte jüdische Frauen ums Leben kamen und ermordet wurden.
In Lüneburg steht bald ein ehemaliger SS-Mann vor Gericht, der im KZ Auschwitz Beihilfe zur Ermordung von Hunderttausenden geleistet haben soll.
Von Oliver Das Gupta
Einen Tag nach ihrem 93. Geburtstag konnte Hilde M. ihre Geschichte in der Zeitung lesen. Ein Reporter der Welt am Sonntag hatte Wind von einem Ermittlungsverfahren (AZ: 7305 Js 1/15.) bekommen, das die Hamburger Justiz gegen die alte Frau eröffnet hatte und stand vor ihrer Haustüre.
Das Hamburger Sonderdezernat für nationalsozialistische Gewaltverbrechen ermittelt in der Tat gegen die alte Frau, wie die Staatsanwaltschaft der Freien und Hansestadt der SZ bestätigte. Hilde M. reagierte der WamS zufolge auf Reporter-Fragen nach ihrer Vergangenheit so, wie es NS-Täter gerne taten und tun: sich unwissend stellen, Fakten herunterspielen, sich selbst als Opfer stilisieren. "Ich habe nichts gemacht, ich war nur in der Küche", sagte sie dem Journalisten.
Menschenversuche und organisierter Massenmord
In der Lager-Küche war Hilde M. tatsächlich, wie Dora Almaleh bestätigt hatte. Am 13. Juni 1945 hat die jüdische Griechin aus Soloniki eine Zeugenaussage gemacht über das, was sie als Häftling erlebt hatte im KZ Bergen-Belsen, ein Lager im heutigen Niedersachsen, in dem mehr als 50.000 Menschen umkamen. Almaleh erzählte, wie brutal Hilde war, die damals noch ihren Mädchennamen L. trug.
Stockhiebe und Stiefeltritte
Im April 1945, wenige Tage vor der Befreiung durch alliierte Truppen, soll die SS-Aufseherin auf zwei männliche Gefangene losgegangen sein. Der Grund: Die Zeugin hatte den ausgemergelten Häftlingen erlaubt, Steckrüben zu nehmen.
Hilde soll die geschwächten Männer mit einem Stock traktiert haben. Als sie am Boden lagen, habe sie mit ihren Stiefeln auf die hilflosen Gefangenen getreten. Gegen ihre Brustkörbe in Herznähe, wie die Zeugin aussagte. Als die Jüdin zu weinen begann, soll sie ihr mit dem Tod gedroht haben. Die Männer seien reglos liegen geblieben. "Ich war der Meinung, dass sie tot waren", sagte Dora Almaleh dem Protokoll zufolge.
Für ihre Zeit in dem KZ musste die SS-Frau ein Jahr ins Gefängnis - ein mildes Urteil. Andere Angeklagte des Bergen-Belsen-Prozesses endeten am Galgen.
Seither lebte die NS-Verbrecherin unbehelligt ihr Leben, heiratete, wurde Mutter. Vor einigen Jahren vertraute die gläubige Katholikin ihre Vergangenheit einer irischen Nachbarin an. Der irische Filmemacher Gerry Gregg erfuhr von der Geschichte. Er fuhr mit einem Holocaust-Überlebenden zu der alten Frau. Es entstand der Dokumentarfilm "Close to Evil".
Hilde M. erzählte - allerdings nicht nur von Bergen-Belsen. Sondern von einem weiteren "dunklen Geheimnis", wie Gregg es formulierte. Sie war nach eigener Aussage bei einem sogenannten Todesmarsch dabei. Als die Rote Armee die deutschen Truppen immer weiter zurückdrängte, räumte die SS Anfang 1945 das Lager Groß-Rosen, ein KZ nahe der schlesischen Hauptstadt Breslau.
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Ermittlungen gegen Hamburger KZ-Aufseherin:
Anzeige vom Sohn eines NS-Verbrechers
4. Februar 2015, 20:30 Uhr
Tagelang mussten die Häftlinge durch die beißende Kälte laufen. Von etwa 2000 weiblichen Häftlingen - es handelte sich wohl um Jüdinnen aus der Sowjetunion - sollen nur etwa 600 überlebt haben. Die meisten Frauen erfroren, starben vor Erschöpfung oder wurden von der SS ermordet.
Die Greisin hat sich in dem Film selbst belastet für ein Verbrechen, für das sie 1945 nicht bestraft worden ist. Deshalb ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschaft, was Hilde M. völlig überrascht hat: "Wir wussten nichts davon", sagt ihre Tochter zur SZ.
Augen, die die Hölle auf Erden sahen
Bis in der Causa greifbare Ergebnisse vorliegen, dürfte noch einiges Wasser die Elbe herunterfließen. "Monate dürfte das sicherlich dauern", sagt Oberstaatsanwalt Carsten Rinio. Die Anzeige gegen M. hat der Lüneburger Hans-Jürgen Brennecke erstattet. Sein Vater war ein NS-Verbrecher (hier mehr dazu).
Angeklagt wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen
In Lüneburg läuft derzeit auch ein Verfahren gegen ein anderes früheres Mitglied der SS. 70 Jahre nach Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz steht ein früherer Freiwilliger der Waffen-SS vor dem Landgericht. Das Verfahren wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300 000 Fällen wird am 21. April beginnen. Bis Ende Juli sind 26 weitere Verhandlungstage angesetzt.
Dem 93-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft Hannover vor, 1944 im KZ Auschwitz zurückgelassenes Gepäck angekommener Häftlinge weggeschafft zu haben. Ihm sei bewusst gewesen, dass die als nicht arbeitsfähig eingestuften, überwiegend jüdischen Häftlinge nach der Ankunft in den Gaskammern ermordet wurden. Durch seine Arbeit soll er das systematische Morden unterstützt haben.
Ungarn 1920 bis 1945
Wie sich eine Monarchie zum Nazi-Staat wandelte
Der Angeklagte soll zwischen Mai und Juli 1944 während der "Ungarn-Aktion" in Auschwitz an der Bahnrampe im Lagerabschnitt Birkenau beschäftigt gewesen sein. Zwischen dem 16. Mai und dem 11. Juli 1944 trafen dort 137 Eisenbahntransporte mit mehr als 420 000 deportierten Menschen aus Ungarn ein. Allein in Auschwitz-Birkenau wurden mindestens eine Million meist jüdischer Häftlinge ermordet.
Dem Verfahren gegen den hochbetagten Mann haben sich nach Angaben des Gerichts mittlerweile 55 Nebenkläger angeschlossen. Überlebende des Holocaust hatten bereits angekündigt, den Horror des Vernichtungslagers in dem Verfahren schildern zu wollen. Kritiker bemängelten, dass solch ein Prozess Jahrzehnte zu spät kommt.
https://www.sueddeutsche.de/


Die Akte der Nazi-Aufseherin Hilde Michnia

Veröffentlicht am 01.03.2015 |
Von Per Hinrichs
Chefreporter WELT AM SONNTAG
Eine 93-jährige Nazi-Aufseherin wird angeklagt, verraten hat sie eine Nachbarin. Von Einsicht oder Reue ist nichts zu merken. Wie die Hamburger Staatsanwaltschaft ein NS-Verbrechen aufklären will.
„Ich bin sicher, dass kein Mensch auf dieser Erde jemals angemessen den Schrecken und den Horror beschreiben kann, den diese armen Menschen erlebten.“ So beginnt eine der ersten britischen Dokumentationen über das Konzentrationslager Bergen-Belsen. Die Soldaten, die diesen Ort im April 1945 betraten, wähnten sich in der Hölle auf Erden. Meilenweit war der Gestank verbrannter Leichen zu riechen, überall lagen Tote, gestapelt in Gruben und auf Haufen; ausgemergelte, gequälte, von Typhus gepeinigte Menschen wankten den Befreiern entgegen. „Bei 6000 haben wir aufgehört, die Leichen zu zählen“, sagt der Kommentator.
In einer Bildsequenz zeigt die Kamera einen Lastwagen, in dem weibliche KZ-Aufseherinnen weggefahren werden. Unter ihnen ist auch eine junge Frau: Hilde Lisiewicz, damals 22 Jahre alt. Sie wurde im ersten „Belsen trial“, den die britische Armee in Lüneburg gegen frühere SS-Leute ansetzte, zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt – allerdings nicht wegen einer konkreten Tat, sondern wegen ihres Dienstes in den Wachmannschaften allgemein. Ende Januar 2015 sprach sie an der Haustür kurz mit einem Reporter der „Welt am Sonntag“. Doch das ernüchternde Interview förderte nur zutage, dass die jetzt 93-jährige Hilde Michnia, wie sie nach ihrer Heirat heißt, nichts bereut und nichts einsieht.
Jetzt, am Ende ihres Lebens, interessiert sich die Hamburger Staatsanwaltschaft für ihr Vorleben als KZ-Aufseherin. Nachdem der Lüneburger Hans-Jürgen Brennecke eine Strafanzeige gestellt hatte, in der auf ihre mögliche Teilnahme an einem Todesmarsch hinwies, die sie selbst zwischen 2004 und 2015 an vier verschiedenen Stellen zugibt, eröffnete die zuständige Abteilung 73 (NS-Verbrechen) ein Ermittlungsverfahren gegen die Rentnerin – wegen Mord. Auch die Ermittler dürften kaum auf eine Kooperation Michnias hoffen. Im Interview gab sie an, weder von Leichen noch von sonstigen Gräueltaten irgendetwas mitbekommen zu haben. Bei dem Marsch, bei dem sie dabei gewesen sei, sei keiner umgekommen. „Ich habe nichts gemacht“, sagte sie dieser Zeitung. Die „Welt am Sonntag“ berichtete am 1. Februar zuerst über das Ermittlungsverfahren und sprach mit Michnia persönlich.
Einsicht in die Akten
Die Ermittler müssen nun versuchen, Michnias Weg in die SS und ihren Werdegang dort zu rekonstruieren. Die „Welt am Sonntag“ konnte Einsicht nehmen in persönliche Aufzeichnungen der Beschuldigten, Gerichtsunterlagen aus dem Belsen-Prozess und wissenschaftliche Studien zu den Todesmärschen. Diese Dokumente bilden vermutlich den Grundstock der Akte Michnia, die die Staatsanwaltschaft derzeit zusammenstellt.
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Nach den Recherchen arbeitete Hilde Lisiewicz 1939 in einer Gärtnerei in Schlesien, bis sie im Oktober 1940 in den „Reichsarbeitsdienst“ eintrat. Im März 1941 arbeitete sie in einem Restaurant, bis sie im Februar 1943 schließlich zu einer Munitionsfabrik im damals niederschlesischen Grünberg eingesetzt wurde Die Fabrik wurde als Nebenlager des benachbarten Konzentrationslagers Groß-Rosen geführt. Dort bewachte sie Juden, die Sklavenarbeit verrichten mussten. Am 25. November 1944 trat sie in offiziell die SS im Konzentrationslager Groß-Rosen ein und wurde zur Schulung nach Langenliebau geschickt. Am 29. Dezember 1944 kehrte sie in die Munitionsfabrik des Nebenlagers zurück.
Bereits einen Monat später, am 29. Januar 1945, wurde das Lager wegen der heranrückenden Roten Armee aufgegeben. Zusammen mit einer unbekannten Zahl weiblicher Häftlinge marschierte Michnia nach Guben, 60 Kilometer entfernt. Dort traf sie ihren Angaben zufolge am 3. Februar ein und wurde von dort nach Bergen-Belsen beordert. Nachdem sie sich angeblich einen Monat lang abgesetzt und ihre Mutter besucht haben soll, erreichte sie das KZ-Lager am 3. März 1945. Dort arbeitete sie als Aufseherin in der Küche, beim „Holz-Kommando“ und „Gemüse-Kommando“. Bis zur Befreiung des Lagers am 15. April arbeitete sie in Bergen-Belsen. Zusammen mit den anderen Wachmannschaften internierten sie die Briten bis zum Prozessbeginn am 17. September 1945.
Michnia wurde zu einem Jahr Haft verurteilt
Das Gericht verurteilte sie am 17. November zu einem Jahr Haft. Die Zeugenaussage der ehemaligen Gefangenen Dora Almaleh, nach der sie zwei Häftlinge zu Tode geprügelt und getreten haben soll, wurde wohl wenig berücksichtigt. Auch die Zeugin Alexandra Siwidowa gab an, sie habe Lisiewicz mehrfach gesehen, wie sie Gefangene mit einem Stock geprügelt habe, weil diese Lebensmittel gestohlen hätten. „Viele Häftlinge mussten danach auf die Krankenstation, ich weiß aber nicht, ob sie starben.“ Lisiewicz wiederum verteidigte sich, Gefangene nur „ins Gesicht geschlagen“ zu haben. Ansonsten habe sie „nur ihre Pflicht getan“.
Ihr taktisches Verhältnis zur Wahrheit offenbart sich etwa in einem Video, das in der Gedenkstätte Bergen-Belsen im Jahre 2004 aufgenommen wurde. Während sie im Gespräch mit der „Welt am Sonntag“ nichts gehört oder gesehen haben will und bereits 1945 angab, von keinen Gräueltaten gewusst zu haben, verplappert sich die ehemalige Aufseherin im Video-Interview. Da sagte sie nämlich, wie es nach der Befreiung 1945 zuging: „Eines schönes Tages hieß es ,Leichen tragen‘. Und da hat man erst gesehen, wie viele Leichen da waren. (...) Da waren, wie gesagt, Berge von Leichen. (...) Dann haben wir – glaube ich – vier Tage Leichen getragen. Und in die Massengräber geworfen. Ich glaube, das war das Schlimmste“. Vorher will sie aber keine Notiz von den verwesenden Leichen genommen haben.
Während Michnias Tätigkeit in Bergen-Belsen durch Zeugenaussagen und ihre eigenen Angaben relativ gut dokumentiert ist, gibt es bei der Rekonstruktion der Todesmärsche und ihrer möglichen Beteiligung noch einige Unklarheiten. Die Todesmärsche aus den Lagern rund um Groß-Rosen sind gut dokumentiert, und ein so kurzer Marsch, wie ihn Michnia angibt, findet sich nicht. Vielmehr spricht einiges dafür, dass die frühere SS-Aufseherin bei einem der etwa vierwöchigen Todesmärsche dabei war, bei denen Tausende Frauen ums Leben kamen. Der israelische Historiker Daniel Blatman hat in in seinem Buch „Die Todesmärsche“ eine Kartografie des „letzten Kapitels des nationalsozialistischen Massenmords“, so der Titel, angefertigt.
Erfrierend am Wegesrand zurückgelassen
Einer dieser Märsche führte direkt von Grünberg nach Bergen-Belsen. Verpflegung erhielten die Frauen keine, auf der Rast in Scheunen oder auf Bauernhöfen mussten sich die Gefangenen selbst Nahrung beschaffen. Doch viele waren „nicht mehr in der Lage, gefrorenes Gemüse oder selbst geschlachtete und roh verzehrte Hühner zu verdauen und starben qualvoll“, schreibt Blatman. Wenn weibliche Häftlinge unterwegs vor Erschöpfung zusammenbrachen, machten sich die Aufseher oft nicht einmal mehr die Mühe, sie zu erschießen. Sie wurden einfach erfrierend am Wegesrand zurückgelassen. Blatman zufolge starben ein Drittel bis die Hälfte der 700 bis 800 Frauen, die aus Grünberg losziehen mussten.
Die überlebende Jüdin Catheryne Morgan erinnerte sich 2002 an den Todesmarsch, der sie 645 Kilometer nach Westen trieb. „Es war ein Wunder, dass wir nicht im Stehen erfroren sind. Wir drängten uns aneinander und versuchten dabei zu marschieren. So trieben sie uns durch unzählige Dörfer. Nachts machten wir immer Halt, wo das Vieh untergebracht war. (...) Jede Nacht versuchte sich ein Mädchen im Stroh zu verstecken. Die, denen klar war, dass sie nicht mehr weiter konnten, versteckten sich. Leider wurden jeden Morgen beim Wecken zuerst die Hunde zu uns hineingeschickt, noch bevor die Wachen kamen. Das Gebell der Hunde... (...) Sie suchten im Stroh nach Versteckten.“
Morgan erinnerte sich auch an die Deutschen, durch deren Dörfer der Zug der ausgehungerten Frauen getrieben wurde. „Was mich seither immer wieder aufregt, ist, dass sie uns gesehen haben. Sie sahen, dass wir wehrlos und noch Kinder waren. Niemand kam je zu uns, um uns ein Stück Brot zu geben oder einen Schluck Wasser. Niemand.“
Eine Nachbarin wies auf Michnia hin
Wo war Hilde Michnia? Bei welchen der zahlreichen Märsche – insgesamt wurde 97.000 Häftlinge aus Groß-Rosen in den Westen getrieben – führte sie die Aufsicht? Das wird die Staatsanwaltschaft nun heraus-finden müssen.
Michnia erzählt in zwei Video-Interviews 2004, dass sie Ende Januar 1945 eine Woche lang mit KZ-Häftlingen marschiert ist: Übernachtet hätten sie in leeren Bauernhöfen. Jeden Tag wurde warmes Essen und heißer Kakao gekocht, auch für die Gefangenen. Die Milch kam von den Kühen, die sie ja selbst melken konnte. „Jeder hat dann sein Essen gehabt nachher“. Die frühere KZ-Aufseherin selbst gibt aber in einem Brief vom 13. Juli 2008 an ihre ehemalige Nachbarin an, bei einem einwöchigen Todesmarsch nach Guben dabei gewesen zu sein. „Wir waren eine Woche unterwegs, die Häftlinge und die Aufseher. Es war eine schreckliche Zeit. Wir hatten nichts zu essen und keinen Platz zum Schlafen. Ich kann mich kaum erinnern, weil es so fürchterlich war“, erzählte sie ihrer Freundin und Nachbarin, einer Irin, die lange neben ihr wohnte und vor einigen Jahren wieder nach Dublin zurückkehrte.
Diese Nachbarin war es auch, die den Holocaust-Überlebenden Tomi Reichental auf Michnia hinwies. Reichental überlebte das KZ Begen-Belsen als neunjähriger Junge, der zwischen den Leichenbergen Fußball spielte und versuchte, vor den zufälligen Erschießungen der SS-Wachleute verschont zu bleiben. Der gebürtige Slowake drehte einen Dokumentarfilm über sein Leben („Close to Evil“) und zeigt darin auch sein intensives Bemühen, sich mit Michnia zu treffen, ihr die Hand zu schütteln und vielleicht sogar eine Geste der Versöhnung zu finden.
Doch diese Hoffnung hat sich erledigt. Michnia lehnte jeden Kontakt ab. „Was mich traurig macht, ist nicht, dass sie damals so gehandelt hat“, sagt Reichental. „Sondern, dass sie immer noch in der Gedankenwelt der 40er-Jahre steckt.“
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5. Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu historischen Nazi-KZ Bergen-Belsen-Verfahren und -Prozessen sowie zu gegenwärtigen NS-Prozessen im 21.Jahrhundert

 

Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten.


Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel 1 auf dieser Seite.


Während die vom Familiengericht-Amtsgericht Mosbach beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, zunächst EINERSEITS ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten in einem Umfang von über 100 Seiten zum 07.04.2022 unter 6F 202/21 erstellt hat, entschließt sich dieselbe Gutachterin sodann, ANDERERSEITS eine ergänzende Stellungnahme von zwei ganzen DIN A4-Seiten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute, insbesondere zum Kontext der historisch nachgewiesenen Beteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in Mosbach wie Judenverfolgung und Holocaust, NS-Verfolgung von Sinti und Roma, Nazi-Euthanasie unter 6F 202/21 zum 31.08.2022 an das Amtsgericht Mosbach zu generieren.
Die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, ERWÄHNT LEDIGLICH MIT EINEM WORT DEN "NATIONALSOZIALISMUS" auf Seite 2, Absatz 2 und erwähnt lediglich mit einem Satz auf Seite 2, Absatz 2, dass der Antragsteller von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach sich gegen den Nationalsozialismus wendet.


Die forensische Sachverständige aus Kitzingen hat hier die GERICHTLICH BEAUFTRAGTE EINDEUTIGE GELEGENHEIT gehabt, mit einer entsprechend beim Amtsgericht Mosbach beantragten Fristverlängerung SICH SACHLICH UND FACHLICH auch auf über 100 Seiten bezüglich der Nazi-Thematik bzw. der Nazi-Problematik vor einem deutschen BRD-Gericht EXPLIZIT ZU ÄUSSERN. Diese Gelegenheit für eine sachliche und fachliche gutachterliche Expertise zum Nationalsozialismus und nationalsozialistischen Verbrechen, deren Auswirkungen und Aufarbeitungen nach 1945, u.a. auch in Mosbach, besteht zukünftig weiterhin jederzeit für die forensische Sachverständige aus Kitzingen.
Siehe dazu auch:


Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU sogenannten NAZI-JÄGER-AKTIVITÄTEN MIT NS-PROZESSEN, VERURTEILUNGEN VON NS-TÄTER*INNEN, auch zu NS-Prozessen im 21. Jahrhundert, d.h. auch in 2022 laufenden und noch künftigen NS-Prozessen, etc. IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG NACH 1945 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


EINERSEITS:
Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZU DEN JURISTISCHEN NS-VERFAHREN ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG, d.h. sowohl zu den seit 1945 bis heute geführten NS-Prozessen, als auch zu den in 2022 noch laufenden NS-Prozessen und zu den künftigen NS-Prozessen.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZU DEN JURISTISCHEN NS-VERFAHREN ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG INKLUSIVE DER ROLLE DER DEUTSCHEN JUSTIZ, d.h. sowohl zur Rolle der deutschen Justiz bei den seit 1945 bis heute im 21. Jahrhundert geführten NS-Prozessen, als auch zur Rolle der deutschen Justiz bei den in 2022 noch laufenden NS-Prozessen und bei den künftigen NS-Prozessen.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU NS-PROZESSEN am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZU DEN NAZI-JÄGER-AKTIVITÄTEN MIT VORBEREITUNGEN UND DURCHFÜHRUNGEN VON NS-PROZESSEN, VERURTEILUNGEN VON NS-TÄTER*INNEN, auch zu NS-Prozessen im 21. Jahrhundert, d.h. auch in 2022 laufenden und noch künftigen NS-Prozessen, etc. IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG NACH 1945.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU NAZI-JÄGER-AKTIVITÄTEN MIT VORBEREITUNGEN UND DURCHFÜHRUNGEN VON NS-PROZESSEN am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Sachverhalt der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022 einerseits, das auch noch heute und künftig NS-Verbrechen von der deutschen Justiz verfolgt würden, was aber andererseits der Rechtsauffassung des Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 diametral entgegensteht, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den vom zu begutachtenden Antragsteller von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach seit 2022 initiierten NS- und Rechtsextremismusverfahren; zum Umgang des Amtsgerichts mit Mosbach mit diesen NS-Verfahren; zu den vom Antragsteller dementsprechend initiierten Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen gegen den fallverantwortlichen Spruchkörper beim Amtsgericht Mosbach.
UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZUR NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
UND DIES OBWOHL die Gutachterin aus Kitzingen vom Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 202/21 EXPLIZIT BEAUFTRAGT ist, eine gutachterliche Stellungnahme zum Nationalsozialismus und dessen Aufarbeitung nach 1945 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren und eben gerade zu diesen beim Amtsgericht Mosbach seit 2022 initiierten NS-Verfahren abzugeben.


*** zu den nicht stattgefundenen Prozessen


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Siehe auch: