AKTUELLES & HISTORISCHES:
Nazi-KZ Sachsenhausen
-Verfahren und Prozesse
FRAGESTELLUNG
ZUR ROLLE DER DEUTSCHEN JUSTIZ
IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG
BEI DER JURISTISCHEN AUFARBEITUNG
VON NS-VERBRECHEN
Zuletzt aktualisiert am 09.02.2025 !
Seiteninhalt:
- NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
- YouTube-Videos zu Nazi-KZ Sachsenhausen-Verfahren und Prozessen
- Podcasts zu Nazi-KZ Sachsenhausen-Verfahren und Prozessen
- Online-Artikel zu Nazi-KZ Sachsenhausen-Verfahren und Prozessen
4.1 Prozess gegen den SS-Wachmann 102-jährigen Josef S.
4.2 Prozess gegen den KZ-Wachmann Martin H.
4.3 Prozess gegen 98-jähringen KZ-Wachmann Gregor F. - Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu historischen Nazi-KZ Sachsenhausen-Verfahren und -Prozessen sowie zu gegenwärtigen NS-Prozessen im 21.Jahrhundert
Siehe auch:
- NS-Verfahren und Prozesse nach 1945 >>>
- Nazi-KZ Auschwitz-Verfahren und Prozesse >>>
- Nazi-KZ Buchenwald-Verfahren und Prozesse >>>
- KZ Bergen-Belsen-Verfahren und Prozesse >>>
- KZ Dachau-Verfahren und Prozesse >>>
- Nazi-KZ Mauthausen-Verfahren und -Prozesse >>>
- Rastatter Prozesse zu NS-Verbrechen >>>
- KZ Ravensbrück-Verfahren und Prozesse >>>
- Nazi-KZ Sachsenhausen-Verfahren und -Prozesse >>>
- Nazi-KZ Stutthof-Verfahren und -Prozesse >>>
- Nazi-Ärzte und Mediziner-Prozesse >>>
- Nazi-Juristen Prozesse und Verfahren >>>
- Nürnberger-NS-Kriegsverbrecher-Prozesse >>>
Das Konzentrationslager Sachsenhausen 1936–1945: Zentrallager des KZ-Systems
Das KZ Sachsenhausen war nicht nur das „Konzentrationslager bei der Reichshauptstadt“, sondern ein zentrales Muster- und Ausbildungslager. Von Sachsenhausen aus wurden viele neue Konzentrationslager gegründet und aufgebaut. Immer wieder diente es als Zentrum zur Verteilung der Gefangenen von Massentransporten aus dem Osten auf andere Lager. In Sachsenhausen wurden Mordtechniken entwickelt und erprobt. Beim Umfang der Menschenversuche für medizinische und andere Zwecke erreichte das KZ einen traurigen Rekord. Anhand alter und neuer Quellen informiert die Forschungsarbeit über die Vorgeschichte, die bauliche und wirtschaftliche Entwicklung, die verschiedenen Gruppen der Inhaftierten, den Wandel der Existenzbedingungen in den verschiedenen Perioden, die Todesmärsche am Kriegsende, die Menschenversuche, Exekutionen, Solidarität und Widerstand sowie über die Nachgeschichte. Die Außenlager werden zusammenfassend betrachtet. Damit liegt erstmals auf dem neusten Stand der Forschung die Gesamtgeschichte eines der wichtigsten Lager des nationalsozialistischen KZ-Systems vor.
Von der Sachsenburg nach Sachsenhausen: Bilder aus dem Fotoalbum eines KZ-Kommandanten (Schriftenreihe der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten) Taschenbuch – 28. September 2007
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
„Das Urteil muss Anstoß für Diskurs über den Völkermord an den Sinti und Roma sein“
28.06.2022 - Pressemitteilung
Der Antiziganismusbeauftragter der Bundesregierung zum Abschluss des Verfahrens gegen ehemaligen KZ-Wachmann
Zum heute ergangenen Urteil des Landgerichts Neuruppin im Verfahren gegen einen ehemaligen KZ-Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen erklärt der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma, Mehmet Daimagüler:
„Das Gericht hat in der Beweisaufnahme den Leidensweg der in das KZ Sachsenhausen verschleppten, gequälten und ermordeten Menschen in den Mittelpunkt gestellt. Auch die Verfolgung und Ermordung von Sinti und Roma im KZ Sachsenhausen wurden ausführlich untersucht. Dies ist keineswegs selbstverständlich – in vielen anderen Gerichtsverfahren waren die Hunderttausenden Opfer aus der Gruppe der Sinti und Roma gar kein Thema oder wurden höchstens am Rande erwähnt. Stattdessen beherrschten viel zu oft die Täter die Deutungshoheit: Demnach hätten sie nach Recht und Gesetz gehandelt, die Opfer seien Kriminelle. Die Folgen dieser infamen Täter-Opfer-Umkehrung wirken bis heute. Vielen Menschen ist bis heute unbekannt, dass es einen Völkermord an den Sinti und Roma gegeben hat, viele andere wollen es nicht wissen.
Das Landgericht in Neuruppin hat nun die Opfer aus dem Dunkel des Vergessens geholt und das furchtbare Unrecht und das unermessliche Leid, das ihnen zugefügt wurde, sichtbar gemacht. Dafür gebühren dem Gericht unser Dank und unsere Anerkennung. Das heutige Urteil müssen wir als Anstoß für einen dringend notwendigen gesellschaftlichen Diskurs über den Völkermord an den Sinti und Roma und die anhaltenden Folgen bis in die Gegenwart sehen.“
Die Unabhängige Kommission Antiziganismus (UKA) hatte im vergangenen Jahr ihren Abschlussbericht vorgelegt. Darin heißt es:
„Nach der Befreiung vom Nationalsozialismus verhinderten die ehemaligen Täter_innen über Jahrzehnte eine Anerkennung des an Sinti_ze und Rom_nja begangenen Völkermords. Diese verweigerte Anerkennung hat entscheidend zum Fortwirken von Antiziganismus/Rassismus gegen Sinti_ze und Rom_nja nach 1945 beigetragen und führte zu einer gravierenden und bis heute andauernden Schlechterstellung von Sinti_ze und Rom_nja auf der Gesetzes- und der Umsetzungsebene in der ‚Wiedergutmachung‘. […] Sinti_ze und Rom_nja wurde und wird durch staatliche Behörden und andere gesellschaftliche Institutionen der Bundesrepublik Deutschland (z.B. Polizei, Justiz, öffentliche Verwaltung, Ausländer- und Sozialbehörden, Schulen, Jugendämter, Kirchen, Wohlfahrtsverbände) gravierendes Unrecht zugefügt. Deshalb fordert die Kommission die Bundes-regierung auf, einen umfassenden Prozess der Aufarbeitung dieses auch als Zweite Verfolgung bezeichneten Unrechts einzuleiten.“
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/
Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, zur Umsetzung der EU-Roma-Strategie eine Nationale Koordinierungsstelle zu gründen und eine unabhängige Monitoring- und Beratungsstelle für antiziganistische Vorfälle einzurichten.
Den Abschlussbericht der UKA „Perspektivwechsel. Nachholende Gerechtigkeit. Partizipation. Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus“ finden Sie hier:
https://www.bmi.bund.de/
Alltag im KZ. Das Lager Sachsenhausen bei Berlin Broschiert – Illustriert, 30. Januar 1992
Terror, Gewalt und Entrechtung prägten das Dasein der Menschen in den Konzentrationslagern des nationalsozialistischen Deutsch land von 1933 bis 1945. Der Lageralltag war ein ständiger Kampf der Inhaftierten gegen die Willkür der Aufseher, gegen Erniedrigung, Zwang und Todesdrohung - ein Kampf ums Überleben, aber auch ein Ringen um den Erhalt menschlicher Würde und Individualität in einer unmenschlichen Umgebung. Heute, viereinhalb Jahrzehnte nach dem Ende der NS-Herrschaft, fällt es schwer, zu verstehen, was damals geschah - und wie es dazu kommen konnte. Art und Ausmaß der Grausamkeiten, die damals verübt wurden, überfordern unsere Vorstellungskraft. Wer kann heute noch ermessen, was es hieß, in einem KZ eingesperrt zu sein? Wer kann sich noch ein Bild von den Einzelschicksalen machen, die sich hinter der Zahl von mehr als sechs Millionen Opfern verbergen, die in den Konzentrations und Vernichtungslagern des NS-Staates umkamen? Und wer kann schließlich noch begreifen, warum die Tä ter ihre Untaten begingen? Das vorliegende Buch soll helfen, ein besseres Verständnis für diese Zusammenhänge zu gewinnen, indem es den "Alltag" in ei nem Konzentrationslager beschreibt: die Entpersönlichung der Neuankömmlinge, die Zwangsarbeit und physische Ausbeutung der Inhaftierten, ihre Verzweiflung, den Hunger, die Krankheit und den Tod, aber auch die Solidarität der Häftlinge untereinander sowie ih ren Widerstand gegen die Gewaltherrschaft der Lager-SS und ihren Kampf gegen die eigene Mutlosigkeit.
Tuberkulose und Menschenversuche im Nationalsozialismus. Das Netzwerk hinter den Tbc-Experimenten im Konzentrationslager Sachsenhausen (Geschichte und ... History and Philosophy of Medicine, Band 10) Gebundene Ausgabe – Illustriert, 4. Januar 2011
Tuberkulose wurde von den Menschen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts als die größte gesundheitliche Bedrohung wahrgenommen. Ärzte, Wissenschaftler und Gesundheitspolitiker suchten fieberhaft nach einer wirksamen Therapie der Erkrankung. Im Nationalsozialismus wuchs die Stigmatisierung der Kranken und der Druck, sich unsicheren Therapien zu unterziehen. Tuberkulosekranke wurden zwangsweise in Psychiatrien eingewiesen oder sogar Opfer des Krankenmordes. Die SS organisierte in mehreren Konzentrationslagern groß angelegte Menschenversuche zur Erprobung von Tuberkulosemedikamenten. In dieser Studie untersucht Christine Wolters die Versuche im Konzentrationslager Sachsenhausen - die Hintergründe, das Netzwerk von Tätern, deren Biografien und die Vermarktung des Medikaments.
1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
1.1 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers
Amtsgericht Mosbach |
In der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022, teilt das Amtsgericht Mosbach die Rechtsauffassung mit, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, was SOWOHL entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022, dass heute und noch künftig NS-Verbrechen von der Justiz verfolgt würden, ALS AUCH entgegen der Rechtsauffassung u.a. des Urteils vom 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.
Das Amtsgericht Mosbach erklärt, die vom Antragsteller initiierten Verfahren zur Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen nicht bearbeiten, sondern laut Verfügungs-Mitteilung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 getrennt von der Akte lediglich in einem Sonderband anlegen zu wollen.
Das AG MOS äußert sich weiterhin auch in 6F 2/22 in und nach der Verhandlung vom 22.11.22 NICHT zu den beim AG MOS erhobenen konkreten Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen u.a. gegen wiederholt nicht-ordnungsgemäße Bearbeitungen von konkreten Eingaben des Antragstellers zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und von Nationalsozialistischen Verbrechen seitens des Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 entgegen der geltenden Strafprozessordnung § 158 StPO. Siehe dazu auch u.a. KV-RA-Eingabe vom 22.06.22 unter 6F 2/22.
Meilensteine: Gestapohaft in Dresden, KZ Sachsenhausen, Todesmarsch (19431945) (ÜberLebenszeugnisse) Taschenbuch – 12. März 2012
Erst im Zusammenhang mit den Ereignissen, die der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten folgten, erfuhr Peter Heilbut (1920–2005) von der jüdischen Herkunft seines Vaters. Im März 1943 wurde er in Dresden von der Gestapo inhaftiert und nach einem sechswöchigen Verhör in das Konzentrationslager Sachsenhausen verschleppt. Am 21. April 1945 trat Peter Heilbut zusammen mit etwa 33 000 anderen Häftlingen den Todesmarsch an, den er in seinem Erinnerungsbericht sehr eindrucksvoll als dramatische Kulmination der KZ-Haft im Spannungsfeld zwischen Todesdrohung und Freiheitshoffnung schildert.
Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten.
Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel 5 auf dieser Seite.
Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU DEN NAZI-VERBRECHER-PROZESSEN am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach in 2022 mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU DEN JURISTISCHEN NS-VERFAHREN ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG INKLUSIVE DER ROLLE DER DEUTSCHEN BRD-JUSTIZ, d.h. sowohl zu den seit 1945 bis heute im 21. Jahrhundert geführten NS-Prozessen als auch zu den in 2022 noch laufenden NS-Prozessen und zu den künftigen NS-Prozessen, an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zum menschenverachtenden System der Nazi-Konzentrationslager SOWIE DEREN THEMATISIERUNGEN IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG NACH 1945 bis heute am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zum menschenverachtenden System der Nazi-Konzentrationslager örtlich und konkret bezogen im Gau Nordbaden Mosbach vor 1945 und im heutigen Neckar-Odenwaldkreis SOWIE DEREN THEMATISIERUNGEN IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG NACH 1945 bis heute am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU sogenannten NAZI-JÄGER-AKTIVITÄTEN MIT NS-PROZESSEN, VERURTEILUNGEN VON NS-TÄTER*INNEN, auch zu NS-Prozessen im 21. Jahrhundert, d.h. auch in 2022 laufenden und noch künftigen NS-Prozessen, etc. IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG NACH 1945 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
Siehe dazu:
- Beantragte NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach >>>
- Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS-Verfahren >>>
- Petition beim Landtag von Baden-Württemberg zur Aufarbeitung von NS-Unrecht >>>
- Frühere außergerichtliche NS-Aufarbeitungen des Antragstellers 2005 bis 2011 sowie seit 2022 >>>
- Frühere gerichtliche NS-Aufarbeitungen des Antragstellers 2004 bis 2010 sowie seit 2022 >>>
Das Konzentrationslager Sachsenhausen 1936–1945: Zentrallager des KZ-Systems Gebundene Ausgabe – 26. März 2021
Das KZ Sachsenhausen war nicht nur das „Konzentrationslager bei der Reichshauptstadt“, sondern ein zentrales Muster- und Ausbildungslager. Von Sachsenhausen aus wurden viele neue Konzentrationslager gegründet und aufgebaut. Immer wieder diente es als Zentrum zur Verteilung der Gefangenen von Massentransporten aus dem Osten auf andere Lager. In Sachsenhausen wurden Mordtechniken entwickelt und erprobt. Beim Umfang der Menschenversuche für medizinische und andere Zwecke erreichte das KZ einen traurigen Rekord. Anhand alter und neuer Quellen informiert die Forschungsarbeit über die Vorgeschichte, die bauliche und wirtschaftliche Entwicklung, die verschiedenen Gruppen der Inhaftierten, den Wandel der Existenzbedingungen in den verschiedenen Perioden, die Todesmärsche am Kriegsende, die Menschenversuche, Exekutionen, Solidarität und Widerstand sowie über die Nachgeschichte. Die Außenlager werden zusammenfassend betrachtet. Damit liegt erstmals auf dem neusten Stand der Forschung die Gesamtgeschichte eines der wichtigsten Lager des nationalsozialistischen KZ-Systems vor.
2. YouTube-Videos zu Nazi-KZ Sachsenhausen-Verfahren und Prozessen
28.06.2022 - Beihilfe zum Mord im KZ Sachsenhausen: 101-Jähriger verurteilt
euronews (deutsch)
Ein 101 Jahre alter Mann ist wegen Beihilfe zum Mord in tausenden Fällen im Konzentrationslager Sachsenhausen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte in dem Prozess vor dem Landgericht Neuruppin bis zuletzt behauptet, verwechselt worden zu werden
Germany puts 100-year-old on trial for Nazi crimes • FRANCE 24 English
FRANCE 24 English
A 100-year-old former concentration camp guard became the oldest person yet to be tried for Nazi-era crimes in Germany as he went before the court on Thursday charged with complicity in mass murder.
https://www.youtube.com/watch?v=z1XBgaTWNWE
07.10.2021 - Holocaust-Prozess: 100 Jahre alter KZ-Wachmann schweigt zu Vorwürfen
https://www.youtube.com/watch?v=8_LS4hj94NM
Homosexuelle Männer im KZ Sachsenhausen: Katalog zur Ausstellung des Schwulen Museums Berlin in Zusammenarbeit mit der Gedenkstätte Sachsenhausen. Geleitwort: Morsch, Günter Taschenbuch – 18. Februar 2015
Nach der ersten offiziellen Erwähnung der homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus durch Bundespräsident Richard von Weizsäcker dauerte es noch fünfzehn Jahre, bis die Gedenkstätte des KZ Sachsenhausen und das Schwule Museum eine Ausstellung zur Lage der homosexuellen Häftlinge ausrichteten. Der Katalog der Ausstellung (2000) ist neben zahlreichen verstreuten Aufsätzen und den Erinnerungen der Überlebenden nach wie vor die einzige Publikation, die umfassende über das Leben, Leiden und Sterben der Männer in einem Lager Auskunft gibt. Dieses seit langem vergriffene Buch soll nicht fehlen, wenn 70 Jahre nach Kriegsende der Evakuierung, Befreiung oder Übergabe der Lager an die Opfer dieses mörderischen Systems gedacht wird; wir präsentieren deshalb eine unveränderte Neuauflage dieses Standardwerks. Die meisten Artikel des Katalogbuches stammen von den beiden Herausgebern; daneben enthält es Beiträge von: Fred Brade, Rainer Hoffschildt, Kurt Krickler, Susanne zur Nieden, Andreas Pretzel, Ralf Jörg Raber, Manfred Ruppel, Karl-Heinz Steinle.
Nie im Abseits - Erinnerungen eines KZ Häftlings in Sachsenhausen. Gebundene Ausgabe – 1. Januar 1978
3. Podcasts zu Nazi-KZ Sachsenhausen-Verfahren und Prozessen
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Konzentrationslager Sachsenhausen bei Oranienburg 1939 bis 1944: Die Aufzeichnungen des KZ-Häftlings Rudolf Wunderlich
Im März 1939 wurde Rudolf (Rudi) Wunderlich als politischer Häftling in das Konzentrationslager Sachsenhausen bei Oranienburg eingewiesen. Hier blieb er bis zu seiner Flucht im Juni 1944. Er erlebte – zeitweilig als Mitglied eines «Außenkommandos» – den Terror der Bewacher und Mörder in unmittelbarer Nähe. In der nachfolgenden Illegalität, die bis Kriegsende andauerte, verfaßte Rudi Wunderlich seinen faktenreichen, nüchternen Bericht, der nun erstmals gedruckt vorliegt. Er nennt die Namen der Täter und ihre Verbrechen. Um Sachlichkeit bemüht, stellt er in knappen Worten den Lageralltag und seine Schrecknisse dar. Der Historiker und Soziologe Joachim S. Hohmann und der Jurist Günther Wieland erläutern in ihren Beiträgen die Lebensgeschichte Rudi Wunderlichs und beschreiben den historischen Kontext zu seinem Bericht.
''Blüten'' aus dem KZ: Die Falschgeldaktion ''Operation Bernhard'' im Konzentrationslager Sachsenhausen (Karl-Richter-Edition) Taschenbuch – 1. September 2009
Nach der literarischen und der filmischen Aufarbeitung ("Die Fälscher" von Stefan Rusowitzky) wird in diesem Buch erstmals der historisch-politische Rahmen mit den Details von Drucktechnik und Logistik dieser größten Geldfälscherei der Weltgeschichte verbunden. "Eine juristische Aufarbeitung der 'Operation Bernhard' fand nicht statt", konstatiert der Autor. Nach bisherigem Erkenntnisstand musste sich von den Nazi-Verbrechern, die die Falschgeldproduktion und die Ermordung von kranken Häftlinge betrieben haben, niemand je vor Gericht verantworten. Das Buch entstand in Kooperation mit dem Karl-Richter-Verein e.V. zur Förderung der Erforschung der Geschichte und der Traditionen der Buchdrucker, dem ver.di-Bereich Verlage, Druck und Papier, dem verdi-Landesbezirksfachbereich Medien, Kunst und Industrie Berlin/Brandenburg und der ver.di-Branchenzeitung DRUCK+PAPIER.
Oranienburg - Sachsenhausen: KZ-Erinnerungen und Hungermarsch in die Freiheit eines Politischen Gefangenen Gebundene Ausgabe – 1. Januar 1985
4. Online-Artikel zu Nazi-KZ Sachsenhausen-Verfahren und Prozessen
Kategorie:Personal im KZ Sachsenhausen
In diese Kategorie werden Personen einsortiert, die im KZ Sachsenhausen sowie den angegliederten Außenlagern zum Lagerpersonal gehörten.
Unterkategorien
Diese Kategorie enthält folgende Unterkategorie:
In Klammern die Anzahl der enthaltenen Kategorien (K), Seiten (S), Dateien (D)
L
Lagerarzt im KZ Sachsenhausen (23 S)
https://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Personal_im_KZ_Sachsenhausen
Die Konzentrationslager-SS 1936–1945: Arbeitsteilige Täterschaft im KZ Sachsenhausen: Eine Ausstellung am historischen Ort (Schriftenreihe der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten) Taschenbuch – 26. April 2018
Die Ausstellung im original erhaltenen „Kommandantenhaus“ zeigt das Zusammenwirken und Ineinandergreifen der sechs Abteilungen des Kommandanturstabes und der KZ-Wachmannschaft bei der Planung und Durchführung von Massenmordaktionen. Beispielhaft werden zwei größere Mordaktionen von 1941 und 1945 parallel betrachtet. Die Ausstellung thematisiert auch die Biografien der SS-Täter und die juristische Verfolgung ihrer Verbrechen im KZ Sachsenhausen. Der Katalog enthält nahezu alle Texte und zahlreiche Abbildungen der Dauerausstellung „Die Konzentrationslager-SS 1936-1945: Arbeitsteilige Täterschaft im KZ Sachsenhausen“.
1470 KZ-Geheimnisse: Heimliche Aufzeichnungen aus der Politischen Abteilung des KZ Sachsenhausen Dezember 1939 bis April 1943 (ÜberLebenszeugnisse) Taschenbuch – 15. November 2010
Heimliche Aufzeichnungen aus der Politischen Abteilung des KZ Sachsenhausen Dezember 1939 bis April 1943
Sachsenhausen-Prozess 1947
Der Sachsenhausen-Prozess, in russischer Sprache offiziell als Berlinskij Prozeß (Berliner Prozess) bezeichnet, war ein Kriegsverbrecherprozess der UdSSR, der in der Sowjetischen Besatzungszone vor einem Sowjetischen Militärtribunal (SMT) gegen Angehörige des ehemaligen Lagerpersonals des Konzentrationslagers Sachsenhausen durchgeführt wurde. Dieser Prozess fand vom 23. Oktober bis zum 1. November 1947 im Rathaus Pankow auf der Rechtsgrundlage des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 statt. Angeklagt waren der letzte Lagerkommandant des KZ Sachsenhausen sowie zwölf Angehörige seines Stabes, ein Zivilbeamter und zwei ehemalige Funktionshäftlinge aufgrund von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das Verfahren endete mit 16 Schuldsprüchen; neben 14 lebenslangen Freiheitsstrafen wurden zwei fünfzehnjährige Haftstrafen verhängt. Der Sachsenhausen-Prozess, eines der wenigen öffentlichen SMT-Verfahren, war ein stalinistischer Schauprozess.
Wertungen und Wirkungen
Der Sachsenhausen-Prozess, der analog zu sowjetischen Schauprozessen zentral von Moskau aus gelenkt wurde, diente insbesondere propagandistischen Zwecken. So legten etliche Angeklagte die Anklage stützende umfangreiche Geständnisse ab und kritisierten dabei auch das Monopolkapital, welches für Ausbeutung der Arbeitskraft der KZ-Häftlinge verantwortlich gemacht wurde. Auf westliche Prozessbeobachter wirkten daher einige Aussagen der Angeklagten einstudiert.[5] Im Gegensatz zu den in den westlichen Besatzungszonen durch Militärgerichte ergangenen Urteilen waren die im Sachsenhausen-Prozess verkündeten Urteile eher milde, denn die Todesstrafe wurde in der Sowjetunion im Mai 1947 für wenige Jahre abgeschafft.[9]
Weitere Prozesse
In der DDR fanden weitere Prozesse gegen Angehörige der Lagermannschaft des KZ Sachsenhausen statt, so z. B. gegen Arnold Zöllner, der 1966 wegen seiner im Lager begangenen Taten von dem Bezirksgericht in Rostock zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt wurde.
In der Bundesrepublik Deutschland wurden ebenfalls Prozesse gegen Angehörige der Lagermannschaft des KZ Sachsenhausen durchgeführt, so z. B. die Kölner Sachsenhausen-Prozesse in den 1960er Jahren.
https://de.wikipedia.org/
Widerstand im KZ Sachsenhausen
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg, Note: 2,0 , Technische Universität Dresden (Institut für Geschichte), Veranstaltung: Deutschland im Krieg , Sprache: Deutsch, Abstract: Wenn man Erlebnisberichte, wie die des Kommunisten Wolfgang Szepansky, der fünf Jahre seines Lebens im KZ Sachsenhausen verbringen musste, liest, so wird deutlich, dass die Frage: Gab es auch in den Konzentrationslagern Widerstand gegen das faschistische Regime, überflüssig erscheint. Sie ist eindeutig mit Ja zu beantworten. Viel interessanter und weniger ersichtlich hingegen erscheinen Fragen wie: Was alles war Widerstand in den KZ? Wie sah der Widerstand praktisch aus? Waren es Einzelaktionen oder traf der Widerstand die breite Masse? Was bedeutete es für die Häftlinge Widerstand zu leisten? Mit welchen Konsequenzen hatten sie zu rechnen? Wie hatte man überhaupt zwischen Entrechtung, Entpersönlichung, Quälerei, Hungersnot, härtesten körperlichen Einsatz und Vernichtung die Möglichkeit Widerstand zu leisten? Im Rahmen der folgenden Arbeit, möchte ich versuchen, diesen Fragen eine Antwort zugeben. Mein Ziel ist es nicht nur sich möglichst intensiv mit dem Thema Widerstand auseinander zusetzen, sondern möglichst viele Facetten des Widerstands im KZ Sachsenhausen aufzuzeigen. Dabei sei betont, dass das KZ Sachsenhausen, welches im Mittelpunkt der Arbeit steht, exemplarisch für all die anderen Stammlager in Deutschland wie zum Beispiel Buchenwald und Dachau steht, in denen sich ähnliche Vorgänge abspielten. Um sich ein genaues Bild über den Widerstand im KZ Sachsenhausen zu verschaffen, halte ich es für nötig vorab einen Überblick über die Entstehung und den Aufbau des Konzentrationslagers Sachsenhausen zu geben, denn im Folgenden werden Orte wie das Krankenrevier, die Schreibstube und der Appelplatz immer wieder eine Rolle spielen. Dazu dient der erste Teil meiner Ausführung. Im Anschluss daran, werde ich kurz den Ablauf eines ganz „normalen“ Tages im KZ Sachsenhausen skizzieren. Um zu verstehen, warum Häftlinge Widerstand leisteten, ist es unumgänglich zu verstehen wogegen sie Widerstand ausübten. Um dies zu verdeutlichen, scheint es mir sinnvoll den Alltag der Gefangenen zu betrachten. Im Hauptteil der Arbeit steht dann das Thema Widerstand im Mittelpunkt. Auf die eingangs formulierten Fragen, soll versucht werden Antworten zu finden. Aspekte wie die Häftlingsselbstverwaltung, Solidarität, Kultur, aber auch der Einschnitt, welcher sich durch den Beginn des Krieges ereignete, werden genauer betrachtet. In diesem Zusammenhang scheint die Frage, was der Ausbruch des Zweiten Weltkrieges für den Widerstand im KZ bedeutete, ebenfalls betrachtet werden...
Restrukturierte Wirklichkeit. Studien zur Kommunikationssituation im Konzentrationslager am Beispiel der Gerüchtekommunikation im KZ Sachsenhausen Taschenbuch – 1. März 2005
Wenngleich die aktuelle wissenschaftliche Literatur zu nationalsozialistischen Konzentrationslagern dem 'Häftlingsalltag' zunehmend Beachtung zollt, sind die Kommunikationsbedingungen der Häftlinge bisher weitgehend unerforscht. Diese soziologische Studie ist die erste systematische Analyse einer zentralen Kommunikationsform des Häftlingsalltags: des Gerüchts. Durch Auswertung zahlreicher Erinnerungsberichte und überlieferten SS-Aktenmaterials wird untersucht, welche Bedeutung die Gerüchtekommunikation für die Zwangsgesellschaft der Häftlinge im Konzentrationslager Sachsenhausen hatte.
Verfahren wegen Beihilfe zum Mord
Staatsanwaltschaft Gießen ermittelt gegen früheren KZ-Wachmann
Mehr als 77 Jahre nach Kriegsende ermittelt die Staatsanwaltschaft Gießen nach SPIEGEL-Informationen gegen einen früheren Wachmann des KZ Sachsenhausen. Der Mann aus dem Rhein-Main-Gebiet ist 98 Jahre alt.
Von Julia Jüttner
29.12.2022, 13.32 Uhr
Am 20. Dezember hat das Landgericht Itzehoe ein Verfahren zum dunkelsten Kapitel Deutschlands beendet: Es verurteilte eine frühere Sekretärin des Konzentrationslagers Stutthof wegen Beihilfe zum Mord und zum versuchten Mord. Die 97-Jährige legte Revision ein.
Fünf weitere Verfahren gegen mutmaßliche NS-Täter liegen bei Staatsanwaltschaften in Erfurt, Coburg und Hamburg sowie zwei in Neuruppin. Es geht um Verbrechen in den Lagern Buchenwald, Ravensbrück, Neuengamme und Sachsenhausen.
Eines der beiden Verfahren aus Neuruppin ist nach SPIEGEL-Informationen nun bei der Staatsanwaltschaft Gießen gelandet. Es werde gegen einen aus dem Rhein-Main-Gebiet stammenden Mann ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Beihilfe zum Mord geführt, bestätigte Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger.
Das Verfahren sei vor wenigen Wochen nach Gießen abgegeben worden. »Im Laufe der Untersuchungen hat sich herausgestellt, dass der Beschuldigte zur Tatzeit Heranwachsender war und aktuell in Hessen wohnhaft ist«, so Hauburger. Der 98 Jahre alte Beschuldigte soll in der Zeit von 1943 bis 1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen in Brandenburg als Wachmann tätig gewesen sein.
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Der Prozess gegen John Demjanjuk, einen Wachmann im Vernichtungslager Sobibor, ebnete 2011 den Weg für Verfahren wie dieses: Seither werden Wachmänner, Schreibkräfte, all die Helferinnen und Helfer, denen keine individuelle Tatbeteiligung nachgewiesen werden kann, zur Rechenschaft gezogen.
Erst im Juni hatte das Landgericht Neuruppin den 101-jährigen Josef S. wegen Beihilfe zum Mord in 3518 Fällen verurteilt, weil er Wachmann im Konzentrationslager Sachsenhausen gewesen war.
Sowohl in diesem Verfahren als auch in dem gegen die frühere Sekretärin im KZ Stutthof vertrat Rajmund Niwinski Überlebende. Er sagt, Beihilfe zum Mord sei ein Verbrechen, das nicht verjähre. Sollte die Staatsanwaltschaft Gießen Anklage erheben, könnte noch im kommenden Jahr der Prozess gegen den 98-Jährigen beginnen.
Im KZ Sachsenhausen bei Oranienburg, vor den Toren Berlins, waren mehr als 200.000 Menschen inhaftiert. Mehr als die Hälfte von ihnen wurde dort ermordet. Es kam zu systematischen Tötungen wie Massenexekutionen sowjetischer Kriegsgefangener durch Genickschüsse, die die Nazis als »Aktion 14f14« bezeichneten, und zu regelrechten Vernichtungsaktionen in Gaskammern.
https://www.spiegel.de/
Die Angehörigen des Kommandanturstabs im KZ Sachsenhausen: Sozialstruktur, Dienstwege und biografische Studien (Schriftenreihe der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten) Taschenbuch – 30. Juni 2011
KZ-Verbrechen vor deutschen Gerichten. [Bd. 1]. Dokumente aus den Prozessen gegen Sommer (KZ Buchenwald), Sorge, Schubert (KZ Sachsenhausen), Unkelbach (Ghetto in Czenstochau)
4.1 Prozess gegen den 102-jährigen SS-Wachmann Josef S.
Verurteilt wegen Beihilfe zum Mord
Simon Wiesenthal Center bedauert Tod von SS-Wachmann Josef S. vor Bestrafung
2022 war Josef S. wegen Beihilfe zum Mord an 3500 Häftlingen im Konzentrationslager Sachsenhausen verurteilt worden, nun ist er gestorben. Seine Strafe musste der frühere Wachmann nicht antreten – was man in Jerusalem bedauert.
27.04.2023, 18.29 Uhr
Angeklagter Josef S. bei der Urteilsverkündung 2022 Foto: Fabian Sommer / picture alliance / dpa
Das Simon Wiesenthal Center bedauert den Tod des früheren KZ-Wachmanns Josef S. vor einer Bestrafung. Der 102-Jährige, der wegen Beihilfe zum Mord an Tausenden Menschen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war, ist vor Kurzem gestorben, bevor über seine Revision gegen das Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden worden war.
Der Leiter des Wiesenthal-Zentrums in Jerusalem, Efraim Zuroff, sagte am Donnerstag, so bleibe der Mann dem Anschein nach unschuldig, obwohl die Beweise für seinen Dienst als SS-Mann im Konzentrationslager Sachsenhausen sehr überzeugend gewesen seien.
Zuroff sagte: »Bisher ist nicht ein einziger Angeklagter in den ›späten Prozessen‹ in Deutschland inhaftiert und für seine Verbrechen bestraft worden.« Der Grund seien Mängel im deutschen Justizsystem, die bei Überlebenden und ihre Familien ein bitteres Gefühl hinterließen, sagte er. Dennoch müsse weiter versucht werden, so viele NS-Verbrecher wie möglich zur Rechenschaft zu ziehen. Dies diene als »wichtige Geschichtslektion für die deutsche Gesellschaft und wichtiges Instrument im Kampf gegen den wachsenden Antisemitismus«.
Aussage des Angeklagten nicht glaubwürdig
Der hochbetagte Angeklagte hatte im Prozess vor dem Landgericht Neuruppin hartnäckig bestritten, überhaupt im KZ Sachsenhausen tätig gewesen zu sein. Stattdessen will er als Landarbeiter gearbeitet haben. Diese Aussage stufte das Gericht aufgrund zahlreicher Dokumente mit den persönlichen Daten des Angeklagten, die auf eine Tätigkeit als Wachmann der SS in dem KZ hinwiesen, als nicht glaubwürdig ein.
Efraim Zuroff, Leiter des Simon Wiesenthal Center in Jesrusalem
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Efraim Zuroff, Leiter des Simon Wiesenthal Center in Jesrusalem Foto: CHRISTOF STACHE/ AFP
Das Internationale Auschwitz Komitee betonte die Bedeutung des Urteils. Der Angeklagte habe in dem Prozess wie fast alle SS-Angehörigen, die vor deutschen Gerichten gestanden hätten, »die Wahrheit verweigert und sich in seiner Welt der Fiktion und der Lügen verschanzt«, sagte der Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees, Christoph Heubner, am Donnerstag. Das Gericht in Brandenburg habe dennoch noch einmal betont, dass jeder SS-Angehörige, der an dem Räderwerk des Tötens in den Konzentrationslagern beteiligt war, sich schuldig gemacht habe. Die Überlebenden seien dem Gericht für diese Haltung dankbar.
»Jahrzehnte der Ignoranz in der deutschen Justiz«
Auch Nebenklagevertreter Thomas Walther, der mehrere Überlebende und Angehörige von NS-Opfern vertreten hatte, betonte die Bedeutung des Prozesses gegen den früheren KZ-Wachmann. »Die dort nach 36 Verhandlungstagen getroffenen Feststellungen sind den Überlebenden und den Familien der Mordopfer von Sachsenhausen auch ohne Bestätigung des Bundesgerichtshofs von überragender Bedeutung«, teilte Walther mit. »Zehn Monate nach dem Urteil wird erneut deutlich, dass auf der Suche nach Gerechtigkeit Jahrzehnte der Ignoranz in der deutschen Justiz vergingen, bis ab 2008 ein Umdenken zur pflichtgemäßen Anwendung des Rechts führte.«
Die deutschen Nationalsozialisten und ihre Helfershelfer ermordeten während der Naziherrschaft (1933 bis 1945) nach Schätzungen etwa sechs Millionen Juden.
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MEIN LEBEN IM KZ SACHSENHAUSEN: 1936-1942. Erinnerungen des ehemaligen Lagerältesten Gebundene Ausgabe – 1. Januar 1989
Lizenzausgabe für die DDR, Erinnerungen des ehemaligen Lagerältesten, mit Schwarzweißfotografien und Abbildungen
Ein Glückskind: Wie ein kleiner Junge zwei Ghettos, Auschwitz und den Todesmarsch überlebte und ein neues Leben fand: Wie ein kleiner Junge zwei ... Universität Berlin (Sachbuch (allgemein)) Gebundene Ausgabe – 10. Mai 2007
Eine glückliche, behütete Kindheit hätte es für Thomas Buergenthal werden können, damals in Lubochna. Doch dann kamen die Deutschen: Die Familie flieht nach Polen, wird verhaftet und ins Ghetto gesperrt. Es folgt die Deportation nach Auschwitz. Als eines von nur ganz wenigen Kindern überlebt Thomas einen der berüchtigten „Todesmärsche“ im eiskalten Winter 1944. Nach seiner Befreiung aus dem KZ Sachsenhausen erlebt er als „Maskottchen“ der polnischen Armee den Kampf um Berlin mit, kommt schließlich in ein Waisenhaus und findet auf wundersame Weise seine Mutter wieder. Auf bewegende Weise, ganz ohne Bitterkeit, erzählt Thomas Buergenthal seine Kindheitsgeschichte. In einem Epilog schildert er überdies, wie er in seinem „zweiten Leben“ in den USA zu einem der weltweit profiliertesten Anwälte für internationales Recht und für Menschenrechte wurde, gekrönt von seiner Tätigkeit als amerikanischer Richter am Internationalen Gerichtshof in Den Haag.
Komitee betont Bedeutung des Urteils gegen KZ-Wachmann
AKTUALISIERT AM 27.04.2023-14:08
Nach dem Tod eines früheren KZ-Wachmanns, der wegen Beihilfe zum Mord an Tausenden Menschen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war, hat das Internationale Auschwitz Komitee die Bedeutung des Urteils betont. Der 102-Jährige war vor kurzem gestorben, bevor über seine Revision gegen das Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden worden war. Ein Sprecher des Landgerichts Neuruppin bestätigte am Donnerstag, eine Nachricht des BGH zum Tod des 102-Jährigen sei eingegangen.
Der Angeklagte habe in dem Prozess wie fast alle SS-Angehörigen, die vor deutschen Gerichten gestanden hätten, «die Wahrheit verweigert und sich in seiner Welt der Fiktion und der Lügen verschanzt», sagte Exekutiv-Vizepräsident Christoph Heubner am Donnerstag. «Das Gericht in Brandenburg hat dennoch noch einmal betont, dass jeder SS-Angehörige, der an dem Räderwerk des Tötens in den Konzentrationslagern beteiligt war, sich schuldig gemacht (...).» Die Überlebenden seien dem Gericht für diese Haltung dankbar.
Auch Nebenklage-Vertreter Thomas Walther, der mehrere Überlebende und Angehörige von NS-Opfern vertreten hatte, betonte die Bedeutung des Prozesses gegen den früheren KZ-Wachmann. «Die dort nach 36 Verhandlungstagen getroffenen Feststellungen sind den Überlebenden und den Familien der Mordopfer von Sachsenhausen auch ohne Bestätigung des Bundesgerichtshofs von überragender Bedeutung», teilte Walther mit. «Zehn Monate nach dem Urteil wird erneut deutlich, dass auf der Suche nach Gerechtigkeit Jahrzehnte der Ignoranz in der deutschen Justiz vergingen, bis ab 2008 ein Umdenken zur pflichtgemäßen Anwendung des Rechts führte.»
Der hoch betagte Angeklagte hatte im Prozess vor dem Landgericht Neuruppin hartnäckig bestritten, überhaupt im KZ Sachsenhausen tätig gewesen zu sein. Stattdessen will er als Landarbeiter gearbeitet haben. Diese Aussage stufte das Gericht aufgrund zahlreicher Dokumente mit den persönlichen Daten des Angeklagten, die auf eine Tätigkeit als Wachmann der SS in dem KZ hinwiesen, als nicht glaubwürdig ein.
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Des Teufels Werkstatt - Die Geldfälscherwerkstatt im KZ Sachsenhausen Gebundene Ausgabe – 1. Januar 1997
Die grösste Geldfälscheraktion der Weltgeschichte 1997 272 Seiten Leinen mit Schutzumschlag Gewebe 18*26 Signiert altersbedingt sehr guter Zustand 200817938
Nationalsozialismus:
Verurteilter früherer KZ-Wachmann mit 102 Jahren gestorben
26. April 2023, 16:10 Uhr Quelle: dpa Berlin/Brandenburg
Der ehemalige KZ-Wachmann, der wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 3500 Häftlingen des Konzentrationslagers Sachsenhausen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war, ist gestorben. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch von offizieller Stelle auf Anfrage. Der 102-Jährige hatte gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin von Juni vergangenen Jahres Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Darüber war noch nicht entschieden worden, daher war das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Der hoch betagte Angeklagte hatte im Prozess hartnäckig bestritten, überhaupt in dem KZ tätig gewesen zu sein. Stattdessen will er als Landarbeiter gearbeitet haben. Diese Aussage stufte das Gericht aufgrund zahlreicher Dokumente mit den persönlichen Daten des Angeklagten, die auf eine Tätigkeit als Wachmann der SS in dem KZ hinwiesen, als nicht glaubwürdig ein.
Verteidiger Stefan Waterkamp hatte direkt nach dem Urteil Revision angekündigt. Der BGH habe in seiner bisherigen Rechtsprechung die bloße Tätigkeit in einer KZ-Wachmannschaft als nicht ausreichend für eine Verurteilung wegen Beihilfe zu den NS-Verbrechen gesehen, erklärte er zur Begründung. Konkrete Taten bei Morden an Häftlingen waren dem Angeklagten in dem Prozess nicht nachgewiesen worden.
© dpa-infocom, dpa:230426-99-459079/2
https://www.zeit.de/
Unternehmen Bernhard: Die Geldfälscherwerkstatt im KZ Sachsenhausen Broschiert – 1. Januar 1992
Vor dem Haftantritt
:Verurteilter KZ-Wachmann tot
Vor zehn Monaten war ein ehemaliger Wachmann des KZ Sachsenhausen verurteilt worden. Nun ist er ohne Haftantritt mit 102 Jahren gestorben.
27. 4. 2023, 13:04 Uhr
Vor zehn Monaten war ein ehemaliger Wachmann des KZ Sachsenhausen verurteilt worden. Nun ist er ohne Haftantritt mit 102 Jahren gestorben.
Mauer und Zaun in der Gedenkstätte Sachsenhausen
Mit seinem Dienst im KZ habe S. „Terror und Massenmord gefördert“, hieß es bei der UrteilsverkündungFoto: Jürgen Ritter/imago
POTSDAM epd | Fast 80 Jahre nach dem Ende des Nationalsozialismus ist ein weiteres Verfahren wegen NS-Verbrechen ohne rechtskräftiges Urteil beendet worden. Der im vergangenen Jahr vom Landgericht Neuruppin verurteilte KZ-Wachmann Josef S. sei am 11. April mit 102 Jahren gestorben, bestätigte das Gericht am Donnerstag. Der Verteidiger von S. hatte nach dem Urteil vom 28. Juni 2022 Revision eingelegt. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs dazu stand noch aus.
Der frühere Chefermittler der Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg, Thomas Walther, betonte, der Tod von S. komme nicht überraschend. Die vom Landgericht getroffenen Feststellungen seien „den Überlebenden und den Familien der Mordopfer von Sachsenhausen auch ohne Bestätigung des Bundesgerichtshofs von überragender Bedeutung“, sagte er dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag. Der Jurist war als Nebenklageanwalt an dem Prozess beteiligt.
Walther sagte, zehn Monate nach dem Urteil werde nun erneut deutlich, „dass auf der Suche nach Gerechtigkeit Jahrzehnte der Ignoranz in der deutschen Justiz vergingen“. Erst ab 2008 habe dort „ein Umdenken zur pflichtgemäßen Anwendung des Rechts“ geführt.
Das Landgericht Neuruppin hatte Josef S. wegen Beihilfe zum Mord und zum versuchten Mord in einer Vielzahl von Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Mit seinem Dienst im KZ Sachsenhausen habe S. „Terror und Massenmord gefördert“, hieß es bei der Urteilsverkündung. Dies sei ihm auch bewusst gewesen. Mit seiner Wachtätigkeit habe er die NS-Verbrechen in dem Konzentrationslager bereitwillig unterstützt. (Az.: 11 Ks 4/21)
Ermittlungen gegen Aufseherin des KZ Ravensbrück
In dem fast 100 Seiten langen Urteil heißt es weiter, S. habe seinen Dienst im KZ „im Bewusstsein des dadurch geförderten Massenmordes dennoch gewissenhaft und zuverlässig“ ausgeübt. Er sei „willfähriger und effizienter Angehöriger des Wachsturmbanns“ gewesen. Das Gericht habe keinen Zweifel, dass er gewusst habe, dass die Tötungen in Sachsenhausen „Unrecht waren, für das es keinerlei Rechtfertigung gab“.
In den vergangenen Jahren waren bereits in anderen Fällen Prozesse gegen früheres KZ-Personal ohne rechtskräftiges Urteil zu Ende gegangen, weil die Verurteilten vor der abschließenden Gerichtsentscheidung gestorben sind. Dazu gehört der Fall John Demjanjuk. Der frühere SS-Wachmann des Vernichtungslagers Sobibor starb 2012 mit 91 Jahren, bevor seine fünfjährige Haftstrafe rechtskräftig wurde. Der ehemalige KZ-Wachmann Reinhold Hanning, der in Auschwitz im Dienst der SS stand, starb 2017 mit 95 Jahren, bevor seine Verurteilung zu fünf Jahren Haft rechtskräftig wurde.
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In Brandenburg ermittelt die Staatsanwaltschaft Neuruppin derzeit noch in einem Fall wegen NS-Verbrechen. Das Verfahren richte sich gegen eine ehemalige Aufseherin des KZ Ravensbrück, sagte Oberstaatsanwalt Cyrill Klement dem epd am Donnerstag: „Die Ermittlungen gegen die zwischenzeitlich 100-jährige Beschuldigte wegen Beihilfe zum Mord dauern an.“ Die Staatsanwaltschaft Neuruppin ist für Fälle mit Bezug zu den Konzentrationslagern Sachsenhausen und Ravensbrück zuständig. Klement war auch an dem Verfahren gegen Josef S. beteiligt.
https://taz.de/
Unbequeme Opfer?: „Berufsverbrecher“ als Häftlinge im KZ Sachsenhausen (Reihe Forschungsbeiträge und Materialien der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten) Taschenbuch – 12. Mai 2016
Ab November 1933 verfügte die deutsche Kriminalpolizei im Rahmen der „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ über die Möglichkeit, Personen aufgrund ihrer Vorstrafen in Konzentrationslager einzuweisen. Insgesamt betraf dies mehrere Zehntausend Menschen, von denen ca. 9000 als „Berufsverbrecher“ im KZ Sachsenhausen geführt wurden. Der vorliegende Band befasst sich mit der Verfolgung einer bislang weitgehend unbekannten Haftgruppe. Anhand einzelner Schicksale werden sowohl die kriminalpolizeiliche Praxis als auch die Situation von „Berufsverbrechern“ in der Häftlingsgesellschaft behandelt sowie ihr Ausschluss aus der Erinnerungskultur und der materiellen Entschädigung thematisiert.
Verurteilter Ex-KZ-Wachmann ist gestorben
Erstellt: 26.04.2023, 16:02 Uhr
Blick vom Kommandantenturm auf den Appellplatz vom Konzentrationslager Sachsenhausen. © IMAGO/Ingo Schulz
Der zur Beihilfe zum Mord an mehr als 3500 Häftlingen des Konzentrationslagers Sachsenhausen verurteilte ehemaliger KZ-Wachmann ist gestorben.
Brandenburg/Havel - Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch von offizieller Stelle auf Anfrage. Der 102-Jährige hatte gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin von Juni vergangenen Jahres Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Darüber war noch nicht entschieden worden, daher war das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Der hoch betagte Angeklagte hatte im Prozess hartnäckig bestritten, überhaupt in dem KZ tätig gewesen zu sein. Stattdessen will er als Landarbeiter gearbeitet haben. Diese Aussage stufte das Gericht aufgrund zahlreicher Dokumente mit den persönlichen Daten des Angeklagten, die auf eine Tätigkeit als Wachmann der SS in dem KZ hinwiesen, als nicht glaubwürdig ein.
Verteidiger Stefan Waterkamp hatte direkt nach dem Urteil Revision angekündigt. Der BGH habe in seiner bisherigen Rechtsprechung die bloße Tätigkeit in einer KZ-Wachmannschaft als nicht ausreichend für eine Verurteilung wegen Beihilfe zu den NS-Verbrechen gesehen, erklärte er zur Begründung. Konkrete Taten bei Morden an Häftlingen waren dem Angeklagten in dem Prozess nicht nachgewiesen worden. (dpa)
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Verschwörer im KZ: Hans von Dohnanyi und die Häftlinge des 20. Juli 1944 im KZ Sachsenhausen (Schriftenreihe der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten) Broschiert – 1. Januar 1999
Beihilfe zum Mord im KZ Sachsenhausen: 101-Jähriger verurteilt
DEUTSCHLAND
Von Euronews • Zuletzt aktualisiert: 03/07/2022
Ein 101 Jahre alter Mann ist wegen Beihilfe zum Mord in tausenden Fällen im Konzentrationslager Sachsenhausen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.
Der Mann hatte in dem Prozess vor dem Landgericht Neuruppin bis zuletzt behauptet, verwechselt zu werden - und nicht der Wachmann aus dem KZ zu sein, gegen den die Anschuldigungen vorlagen.
Josef S. war vor dem Landgericht Neuruppin angeklagt, als damaliger Wachmann in dem KZ von 1942 bis 1945 Beihilfe zum Mord an mehr als 3.500 Häftlingen geleistet zu haben. Bis zum Ende des Prozesses war mit einem Freispruch des Mannes gerechnet worden.
In Deutschland sind in den vergangenen Jahren immer wieder sehr alte Männer wegen einer früheren KZ-Tätigkeit angeklagt worden, nachdem sie zuvor unbehelligt in Deutschland gelebt hatten. Denn bei der Aufarbeitung der Nazi-Vergangenheit hatte die deutsche Justiz über Jahrzehnte nur diejenigen verfolgt, die zur Leitung der Konzentrationslager gehört oder selbst gemordet hatten oder durch besondere Grausamkeit aufgefallen waren, sogenannte Exzesstäter. Heutzutage wird auch die allgemeine Dienstausübung in einem Lager juristisch geahndet.
https://de.euronews.com/
Niemand und nichts vergessen - Ehemalige Häftlinge aus verschiedenen Ländern berichten über das KZ Sachsenhausen Taschenbuch – 1. Januar 1984
Sachsenhausenkomitee Westberlin (Hrg.): Niemand und nichts vergessen. Ehemalige Häftlinge aus verschiedenen Ländern berichten über das KZ Sachsenhausen. Berlin. VAS 21 , Elefanten Press 1984. 8vo. 203 S. Illustrierter OKt. Einband leicht berieben, sonst gut erhaltenes Exemplar.
Konzentrationslager Sachsenhausen
Fünf Jahre Haft für Ex-KZ-Wachmann
Stand: 28.06.2022 10:49 Uhr
Wegen Beihilfe zum Mord in der NS-Zeit ist ein 101-jähriger Mann zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Josef S. war den Richtern zufolge als KZ-Wachmann in Sachsenhausen an Massenmorden beteiligt. Ein ehemaliger KZ-Wachmann ist wegen Beihilfe zum Mord zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.
Das Landgericht Neuruppin sprach den 101-jährigen Josef S. der Beihilfe zum Mord und der Beihilfe zum versuchten Mord schuldig. Mit dem Strafmaß folgten die Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft.
"Habe genau gewusst, was er getan hat": Esther Neumeier, ARD Berlin, zur Urteilsbegründung2 Min
tagesschau 12:00 Uhr, 28.6.2022
Diese hatte S. vorgeworfen, an 3500 Morden im NS-Konzentrationslager Sachsenhausen beteiligt gewesen zu sein. Dort arbeitete er von 1942 bis 1945 als SS-Wachmann. S. ist der bisher älteste mutmaßliche NS-Täter, der sich vor einem deutschen Strafgericht verteidigen musste. Er hatte in dem Prozess bis zuletzt bestritten, in dem KZ Wachmann gewesen zu sein.
Prozess stand auf der Kippe
Der Prozess startete im Oktober vergangenen Jahres. Mehrfach musste er wegen Erkrankungen des Angeklagten ausgesetzt werden und stand zwischenzeitlich sogar gänzlich auf der Kippe. Aus organisatorischen Gründen wurden die Verhandlungen am Wohnort des Angeklagten in Brandenburg/Havel geführt. Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Gefängnis für den Mann gefordert. Nebenklage-Vertreter Thomas Walther plädierte für eine mehrjährige Haftstrafe, die ein Maß von fünf Jahren nicht unterschreiten solle.
Ehemaliger SS-Wachmann aus dem KZ Sachsenhausen schuldig gesprochen2 Min
Esther Neumeier, RBB, tagesschau 17:00 Uhr, 28.6.2022
Die Verteidigung hatte dagegen Freispruch gefordert. Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sei allein eine Tätigkeit im Wachdienst eines KZ für eine Verurteilung nicht ausreichend, sagte Verteidiger Stefan Waterkamp. Konkrete Taten der Beihilfe seien dem Angeklagten nicht nachgewiesen worden. Er hatte angekündigt, bei einer drohenden Haftstrafe in Revision zu gehen. Der Bundesgerichtshof müsste sich dann noch einmal mit seinem Fall beschäftigen.
Der angeklagte ehemalige KZ-Wachmann sitzt mit seinem Anwalt Stefan Waterkamp im Gerichtssaal. Der inzwischen 100-jährige Angeklagte soll zwischen 1942 und 1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen nahe Berlin wissentlich und willentlich Hilfe zur Ermordung von Lagerinsassen geleistet haben, heißt es in der Anklage. Es gehe um Beihilfe zum Mord in 3518 Fällen. (Quelle: dpa/Fabian Sommer) | dpa/Fabian Sommer
Von heute an muss sich der Angeklagte wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 3500 Menschen verantworten.
Was S. vorgeworfen wurdeLaut Anklage ging es bei dem Prozess um die Erschießung von Häftlingen und sowjetischen Kriegsgefangenen sowie um die Ermordung von Häftlingen durch Giftgas. Darüber hinaus befasste sich das Gericht mit der Tötung von Häftlingen dadurch, dass im KZ Sachsenhausen lebensfeindliche Bedingungen geschaffen und aufrechterhalten wurden. Dem ehemaligen KZ-Wachmann wurde nicht vorgeworfen, dass er selbst gemordet habe.Auch vor dem Landgericht Itzehoe läuft derzeit ein Verfahren gegen eine ehemalige Sekretärin im KZ Stutthof bei Danzig.
(Az.: 11 Ks 4/21)
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Das KZ-Außenlager in Berlin-Lichterfelde: Erkundungen an einem vergessenen Ort Taschenbuch – 11. September 2020
Von 1942 bis 1945 befand sich an der Wismarer Straße in Lichterfelde, das heute ein Ortsteil des Berliner Bezirks Steglitz- Zehlendorf ist, ein Außenlager des KZ Sachsenhausen. Über tausend Häflinge aus einem halben Dutzend europäischer Länder wurden hier gefangen gehalten, um während des Krieges als Arbeitskräfte für Bauvorhaben der SS und Teile der Berliner Wirtschaft zur Verfügung zu stehen. Klaus Leutner, ehemaliger Vorsitzender der Initiative KZ-Außenlager Lichterfelde e.V., zeichnet die Geschichte des Lagers nach, stellt die Schreckensherrschaft der SS, die Lagerleitung und den SS-Baubereich dar, widmet sich in biografischen Skizzen dem Schicksal einzelner Gefangener wie auch dem Lageralltag und der Häftlingszwangsgemeinschaft und den Funktionshäftlingen. Er rekonstruiert die Arbeitskommandos des Außenlagers Lichterfelde, fragt nach der Beziehung zwischen Häftlingen und Außenwelt, schildert einzelne Fluchten wendet sich abschließend der Nutzung des Lagerkomplexes nach Kriegsende zu.
Nationalsozialismus
: Beihilfe zum Mord im KZ: Fünf Jahre Haft
Aktualisiert am 28. Juni 2022, 15:34 Uhr
Quelle: dpa Berlin/Brandenburg
Hinweis
ZEIT ONLINE hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen.
Nationalsozialismus: Der Angeklagte kommt zur Urteilsverkündung ins Landgericht Neuruppin.
Ein ehemaliger Wachmann des KZ Sachsenhausen ist wegen Beihilfe zum Mord an Tausenden Häftlingen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. "Sie haben drei Jahre lang täglich dabei zugesehen, wie deportierte Menschen dort grausam gequält und ermordet wurden", sagte der Vorsitzende Richter des Landgerichts Neuruppin am Dienstag in seiner Urteilsbegründung. "In Beurteilungen wurde festgestellt, dass sie ein zuverlässiger Wachmann - und damit ein willfähriger Helfer der Täter waren."
Der 101-jährige Angeklagte hatte in dem Prozess dagegen bis zuletzt bestritten, in dem KZ nördlich von Berlin Wachmann gewesen zu sein, und stattdessen angegeben, er sei als Landarbeiter tätig gewesen. Dies sei aber nicht die Wahrheit, betonte der Vorsitzende Richter Udo Lechtermann. "Das Gericht ist zur Überzeugung gelangt, dass Sie entgegen Ihren gegenteiligen Beteuerungen rund drei Jahre lang in dem Konzentrationslager als Wachmann tätig waren." Daran könne angesichts der Fülle der Indizien kein Zweifel bestehen. Lechtermann verwies auf die zahlreichen im Prozess behandelten Dokumente mit dem Namen, Geburtsort und Geburtstag des Mannes und andere Hinweise.
Damit habe der Angeklagte den Terror und die Mordmaschinerie der Nationalsozialisten mitgetragen. "Sie haben mit Ihrer Tätigkeit diese Massenvernichtung bereitwillig unterstützt." Der Spruch auf dem Lagertor "Arbeit macht frei" sei eine zynische Umkehr der Wahrheit durch die SS gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. "Arbeit machte dort tot", erklärte Lechtermann. "So war es von der SS auch beabsichtigt."
Laut Urteil war der 101-Jährige von 1942 bis 1945 als SS-Wachmann in dem KZ tätig und hatte Beihilfe zum Mord an mehr als 3500 Häftlingen geleistet. Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Staatsanwaltschaft, die fünf Jahre Gefängnisstrafe gefordert hatte. Auch der Nebenklage-Vertreter Thomas Walther hatte auf eine mehrjährige Haftstrafe plädiert, die ein Maß von fünf Jahren nicht unterschreiten solle. Zwei weitere Nebenklage-Vertreter forderten einen Schuldspruch, ohne ein konkretes Strafmaß zu nennen.
Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert. Verteidiger Stefan Waterkamp kündigte daher direkt nach dem Urteil Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) an. Der BGH habe in seiner bisherigen Rechtsprechung die bloße Tätigkeit in einer Wachmannschaft eines KZ als nicht ausreichend für eine Verurteilung wegen Beihilfe zu den NS-Verbrechen gesehen, sagte Waterkamp zur Begründung. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.
Der Nebenklage-Vertreter Thomas Walther, der in dem Prozess mehrere Überlebende und Angehörige von NS-Opfern vertrat, zeigte sich nach dem Urteil zufrieden. Entscheidend sei die Feststellung der Schuld durch das Gericht und dass die "unfassbare Grausamkeit" in diesem KZ zur Sprache gekommen sei. "Sachsenhausen ist geschehen, und Sachsenhausen kann an jedem Ort der Welt immer wieder geschehen", sagte Walther. "Dagegen etwas zu tun und dem Gedanken zu folgen "Wehret den Anfängen" - das ist eine Aufgabe, die uns alle trifft."
In dem Konzentrationslager, das im Sommer 1936 von Häftlingen aus den Emslandlagern errichtet worden war, waren bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 mehr als 200:000 Menschen inhaftiert - unter ihnen politische Gegner des NS-Regimes sowie Angehörige der von den Nationalsozialisten verfolgten Gruppen wie Juden und Sinti und Roma. Zehntausende Häftlinge kamen durch Hunger, Krankheiten, Zwangsarbeit, medizinische Versuche und Misshandlungen ums Leben oder wurden Opfer systematischer Vernichtungsaktionen der SS.
Der Prozess wurde aus organisatorischen Gründen in einer Sporthalle in Brandenburg/Havel, dem Wohnort des 101-Jährigen geführt. Der hochbetagte Mann war nur eingeschränkt verhandlungsfähig und konnte täglich nur etwa zweieinhalb Stunden an dem Prozess teilnehmen.
Nach dem Kriegsende hatte er jahrzehntelang unauffällig in Brandenburg gelebt, obwohl die Staatssicherheit der DDR von seiner SS-Tätigkeit wusste, wie das Gericht darlegte. Auch in Westdeutschland seien viele ehemalige KZ-Wachleute unbehelligt geblieben, weil die Justiz untätig geblieben sei, kritisierte der Richter. Denn der Bundesgerichtshof hatte 1969 festgelegt, dass KZ-Wächtern eine individuelle Schuld nachzuweisen ist - was schwierig ist. Erst in den Vorermittlungen zu einem Urteil von 2011 hatte die Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg die Beihilfe zum Mord neu definiert und festgelegt, dass jeder Beschäftigte in einem KZ dazu beigetragen hat, dass die Tötungsmaschinerie funktionierte - direkt oder indirekt.
Die Auffassung hatte vor Gericht Bestand, und seither folgten weitere Ermittlungsverfahren. "Mit einer Hausdurchsuchung im Oktober 2019 wurde der Angeklagte wieder mit seiner Vergangenheit konfrontiert, die er so lange verdrängt hatte", sagte Lechtermann.
Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, begrüßte das Urteil. "Das Urteil macht deutlich, dass Schuld keine Altersgrenze nach oben kennt", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Er hob die Rolle von Nebenklage-Vertreter Walther hervor, der als früherer Staatsanwalt der Zentralstelle Ludwigsburg deren geänderte Rechtsauffassung mit herbeigeführt hatte.
Der Leiter des Wiesenthal-Zentrums in Israel, Efraim Zuroff, sagte über den Angeklagten: "Er hat bekommen, was er verdient." Zuroff zeigte sich aber besorgt, dass dieser wegen seiner angekündigten Revision die Strafe nur teilweise oder gar nicht absitzen könnte. Dies sei bei Prozessen gegen Nazi-Verbrecher heute meist der Fall. Sie seien dennoch bedeutsam: für die Gesellschaft und die Überlebenden.
Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sprach von einem wegweisenden Urteil. "Mit diesem Urteil, das im Namen des Volkes gesprochen wurde, distanziert sich unsere Gesellschaft von diesen Verbrechen, die einen Zivilisationsbruch darstellten", sagte dessen Vorsitzender Romani Rose. Bemerkenswert sei, dass das Landgericht auch das Schicksal der von den Nazis verschleppten und ermordeten Sinti und Roma in der Beweisaufnahme berücksichtigt habe. Denn jahrzehntelang habe diese Verfolgung in Strafprozessen gegen NS-Täter kaum eine Rolle gespielt, kritisierte Rose. "Gerade für die wenigen noch lebenden Überlebenden des Holocaust ist diese öffentliche Anerkennung ihres Leids deshalb von großer Bedeutung, wenn sie auch sehr spät kommt."
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NATIONALSOZIALISMUS
NS-Prozess: Fünf Jahre Haft für 101-jährigen KZ-Wachmann
Ein früherer Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen wurde wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3500 Fällen verurteilt. Fünf Jahre Haft war auch die Forderung der Staatsanwaltschaft.
Datum 28.06.2022
Autorin/Autor Christoph Hasselbach
Der Angeklagte wird zur Urteilsverkündung in den Gerichtssaal gebracht
Josef S. hatte bis zuletzt bestritten, überhaupt im Konzentrationslager Sachsenhausen bei Berlin tätig gewesen zu sein. Das Landgericht Neuruppin kam aber zu dem Schluss, dass die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Unterlagen seine Rolle dort ausreichend belegen. So gibt es Dokumente zu einem SS-Wachmann mit dem Namen, Geburtsdatum und Geburtsort des Mannes und weitere Unterlagen.
"Das Gericht ist zur Überzeugung gelangt, dass Sie entgegen Ihren gegenteiligen Beteuerungen rund drei Jahre lang in dem Konzentrationslager als Wachmann tätig waren", sagte der Vorsitzende Richter Udo Lechtermann bei der Urteilsverkündung. Damit habe der Angeklagte Terror und Mordmaschinerie der Nationalsozialisten mitgetragen, und dies sei ihm auch bewusst gewesen. "Das sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die keine zivilisierte Gesellschaft dulden kann", so Lechtermann. "Es gibt Orte, an denen man nicht bleiben darf, und Dinge, die man nicht machen darf. Hätten Sie das erkannt, säßen Sie heute nicht hier".
Konzentrationslager Sachsenhausen
Häftlinge im KZ Sachsenhausen 1938
Mit dem Urteilsspruch von fünf Jahren Haft folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft; die Verteidigung hatte einen Freispruch oder im Fall einer Verurteilung eine Bewährungsstrafe gefordert. Jetzt will der Anwalt in Revision gehen.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, zwischen 1942 und 1945 "wissentlich und willentlich" Hilfe zur Ermordung von KZ-Insassen geleistet zu haben: Beihilfe zum Mord, wie es juristisch heißt, in 3518 Fällen. Konkret ging es unter anderem um Beihilfe zur Erschießung von sowjetischen Kriegsgefangenen und um Beihilfe zur Ermordung von Häftlingen durch den Einsatz von Giftgas. Häftlinge seien ebenso "durch die Schaffung und Aufrechterhaltung lebensfeindlicher Bedingungen" ums Leben gekommen.
Das KZ Sachsenhausen
Das KZ Sachsenhausen in Oranienburg nördlich von Berlin nahm während der NS-Zeit eine Sonderstellung ein: Es diente seit seiner Fertigstellung 1936 als Modell für weitere Konzentrationslager, war später Verwaltungszentrale des gesamten KZ-Systems und ein Schulungslager der SS. Die SS, kurz für Schutzstaffel, gilt als wichtigstes Terror-Instrument der Nationalsozialisten.
Infografik Konzentrationslager 1933-1945 Deutsch
Von Sachsenhausen aus in der Mitte wurde das gesamte nationalsozialistische KZ-System verwaltet
Insgesamt waren mehr als 200.000 Menschen hier inhaftiert. Zehntausende wurden erschossen, vergast, starben an grausamen medizinischen Versuchen oder schlicht an den unmenschlichen Haftbedingungen. Noch Ende April 1945, als die Rote Armee kurz vor Oranienburg stand, trieb die SS mehr als 30.000 Menschen auf sogenannte Todesmärsche, wobei weitere tausende Häftlinge starben.
Ein überlebender Häftling berichtet
Der Prozess gegen Josef S. hatte bereits im Oktober vergangenen Jahres begonnen. Ein historischer Gutachter berichtete ausführlich über das KZ Sachsenhausen und die dortigen Zustände. An dem Verfahren waren auch 16 Nebenkläger beteiligt, darunter zehn Überlebende der NS-Verbrechen.
Ende Februar dieses Jahres wurde etwa der 98-jährige Alfons Studzinski per Videoschalte befragt, der 1940 mit 15 Jahren als politischer Häftling nach Sachsenhausen kam. Als Zeuge schilderte er unter anderem, wie Mithäftlinge aus Verzweiflung in die Sperranlagen des Konzentrationslagers liefen und dort von der SS erschossen wurden. "Aufhängen war keine Möglichkeit", sagte Studzinski damals. Er berichtete auch von Strafmaßnahmen wie stundenlangem Stehen auf dem Appellplatz, Hinrichtungen von Häftlingen durch die SS und den Todesmarsch vom 21. April bis zum 3. Mai 1945, der für ihn mit der Befreiung endete.
Deutschland KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen
Manche Häftlinge ließen sich aus Verzweiflung absichtlich erschießen, indem sie in die Sperranlagen liefen
Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Udo Lechtermann an den Angeklagten, ob er Alfons Studzinski nach Abschluss der Vernehmung noch etwas sagen wolle, reagierte Josef S. mit einem Nein.
Mord und Beihilfe zum Mord verjähren nicht
Oberstaatsanwalt Thomas Will leitet die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen im baden-württembergischen Ludwigsburg. Seit ihrer Gründung 1958 sammelt die Einrichtung Informationen für staatsanwaltliche Vorermittlungen gegen NS-Verbrecher und treibt die staatsanwaltlichen Ermittlungen der Bundesländer voran. Will hat auch für diesen Prozess entscheidende Vorarbeit geleistet.
Sollte man einem Greis noch den Prozess machen wegen Taten, die 80 Jahre zurückliegen, und zwar einem vergleichsweise 'kleinen Rädchen' im großen Getriebe der nationalsozialistischen Tötungsmaschine, fragte die Deutsche Welle Thomas Will bei Prozessbeginn im Oktober. Er meinte: unbedingt ja, auch weil eine Verjährung von Mord gesetzlich ausgeschlossen werde, gerade vor dem Hintergrund der NS-Massenverbrechen. "Ziel eines Strafverfahrens ist stets die Feststellung der individuellen strafrechtlichen Schuld."
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80 Jahre Wannseekonferenz
Aber worin diese individuelle Schuld bestehen kann, das hat sich in der juristischen Praxis seit dem Urteil gegen den ehemaligen KZ-Aufseher John Demjanjuk 2011 verändert. Bis dahin galt der Nachweis einer direkten persönlichen Beteiligung an Tötungen als Bedingung für eine Strafverfolgung. Frühere KZ-Wachleute traten zwar auch schon in den 1960er und 1970er Jahren in NS-Prozessen auf, allerdings nur als Zeugen. Geändert hat sich seit 2011, so Will im Oktober, "dass bereits die allgemeine Dienstausübung in einem Konzentrationslager während erkennbarer systematischer Mordtaten eine Strafbarkeit wegen Beihilfe hierzu begründen kann, soweit entsprechende Feststellungen in der Hauptverhandlung dies tragen".
Wendepunkt Demjanjuk-Urteil
Demjanjuk war 2011 in München im Alter von 91 Jahren wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 28.000 Fällen zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden. In dem Urteil hieß es, Demjanjuk sei Teil der Nazi-Vernichtungsmaschinerie gewesen. Seitdem sind mehrere weitere Männer verurteilt worden, weil sie nach dem Urteil des Gerichts durch ihren Wachdienst Beihilfe geleistet haben und wussten, dass systematisch Morde begangen oder Häftlinge mit Todesabsicht unterversorgt wurden ("wissentlich und willentlich").
KZ-Wachmann John Demjanjuk
Der frühere KZ-Wachmann John Demjanjuk nach der Urteilsverkündung 2011 in München
Ob es bei den ganz wenigen verbleibenden Fällen jeweils noch zum Prozess kommt, ist oft eine Frage der Verhandlungsfähigkeit der Hochbetagten. Der jetzt verurteilte Josef S. ist heute 101 Jahre alt und war während der neunmonatigen Verhandlung nur wenige Stunden täglich vernehmungsfähig. Für ihn wurde extra ein Ruheraum eingerichtet. Es dürfte daher einer der letzten Fälle sein, in denen sich mutmaßliche NS-Verbrecher gerichtlich verantworten müssen.
Antoine Grumbach, dessen Vater als französischer Widerstandskämpfer in Sachsenhausen ermordet wurde, war in dem Prozess gegen Josef S. als Nebenkläger aufgetreten. Nach der Urteilsverkündung sagte er erregt: "Ich werde niemals verzeihen." Niemand sei zur SS gezwungen worden, jeder Mensch sei für seine Taten verantwortlich.
Deutschland Lilly Grumbach
Lily Grumbach, Enkelin eines KZ-Opfers: "Erinnerung wach halten"
Seine 23jährige Tochter Lily betrachtet das Geschehene vor allem als Verpflichtung: "Für meine Generation und künftige Generationen ist es sehr wichtig, wenn es keine direkten Zeugen dieser Geschichte mehr gibt, dass wir die Erinnerung wach halten."
Thomas Walther, der Anwalt der Nebenkläger, schließt sich dem an: "Sachsenhausen kann an jedem Ort der Welt immer wieder geschehen." Der Gedanke "Wehret den Anfängen" sei daher eine ständige Aufgabe.
Dieser Artikel wurde am 28.06.2022 nach der Urteilsverkündung aktualisiert.
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DEUTSCHLAND
101-JÄHRIGER VERURTEILT
„Sie haben die Vernichtung in Ihrem SS-Wachdienst unterstützt“
Veröffentlicht am 28.06.2022 | Lesedauer: 6 Minuten
Von Per Hinrichs
Chefreporter WELT AM SONNTAG
Ein 101-jähriger Mann ist wegen Beihilfe zum Mord an Tausenden Häftlingen im Konzentrationslager Sachsenhausen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte in dem Prozess bis zuletzt bestritten, in dem KZ Wachmann gewesen zu sein.
Das Landgericht Neuruppin hat den 101-jährigen ehemaligen SS-Mann Josef Sch. zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte bestritt auch in seinem letzten Wort, jemals im KZ Sachsenhausen Dienst versehen zu haben. Doch die Beweise waren erdrückend.
Regungslos, wie an den anderen Verhandlungstagen, sitzt der Greis am Tisch, hat die Kopfhörer aufgesetzt und schaut geradeaus. Es ist nicht klar, ob ihm gleichgültig ist, was der Vorsitzende Richter Udo Lechtermann gerade gesagt hat, ob er es nicht verstanden oder schlicht damit gerechnet hat: Für fünf Jahre soll Josef Sch. ins Gefängnis gehen, weil er den Mord von 3500 Menschen in den Jahren 1941 bis 1945 unterstützt habe. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen.
Sch. war bei der SS als Wachmann im KZ Sachsenhausen bei Berlin eingesetzt gewesen, er saß auf Wachtürmen und begleitete Häftlinge bei Arbeitskommandos. Das sei zweifelsfrei festgestellt, so Lechtermann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung kündigte Revision an.
Der Richter resümierte in seiner Urteilsbegründung das neunmonatige Verfahren gegen Sch., das auch eine „lange Zeitreise in das wohl dunkelste Kapitel unserer näheren Vergangenheit“ gewesen sei. „Wir haben Berichte und Bilder gesehen, die uns auch nach so langer Zeit erschauern ließen“, sagte der Vorsitzende. Augenzeugenschilderungen hätten nachhaltig klargemacht, dass das fürchterliche Unrecht in den Überlebenden immer noch präsent sei. „Ihr Schicksal darf nicht vergessen werden, nicht jetzt und auch nicht in Zukunft. Die Frage nach der Notwendigkeit des Verfahrens erübrigt sich.“
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Sch. schwieg während der Verhandlung weitgehend. Wenn er sich äußerte, dann meist, um zu bestreiten, dass er jemals im Konzentrationslager Sachsenhausen gewesen sei. Je drückender die Beweislage wurde, je mehr Fotos und Dokumente gezeigt wurden, etwa seine SS-Personalunterlagen, desto eifriger beteuerte der Angeklagte, nicht derjenige zu sein, der zum Schluss seiner Laufbahn 1945 als SS-Rottenführer auf einem Wachturm saß.
Das Gericht musste also den Nachweis führen, dass Sch. wirklich beim SS-Wachbataillon in Sachsenhausen war. Den hatte die Anklage eigentlich schon erbracht: Es gab niemanden in der Waffen-SS mit gleichem Namen. Auch das Geburtsdatum zieht sich durch jedes Dokument, das in der Akte landete. Lechtermann betonte mehrfach, wie wichtig die Arbeit des Historikers Stefan Hördler war, der für das Verfahren ein umfangreiches Gutachten erstellte.
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„Nicht zuletzt durch ihn haben wir einen in dieser Gründlichkeit noch nie da gewesenen Einblick in das System der Konzentrationslager erhalten“, so der Richter. Der Sachverständige habe Dokumente aus Archiven in der ganzen Welt zusammengetragen, sodass ein beinahe lückenloser Lebenslauf von Sch. vorlag.
Das Ergebnis der Beweisaufnahme sei eindeutig gewesen. „Sie, Herr Sch., haben Terror und Massenmord gefördert. Ihnen war bewusst, dass in Sachsenhausen Menschen gequält und getötet wurden, und Sie haben diese Vernichtung mit Ihrem Wachdienst bereitwillig unterstützt“, sagte Lechtermann zum Angeklagten. „Wer das macht, nimmt das Morden billigend in Kauf oder will das Morden unterstützen.“
Die bewaffneten Wachmänner sicherten das Mordgeschehen
Auf Dauer hatten die Menschen im KZ keine Überlebenschance. Ihre Arbeitskraft wurde ausgebeutet, bis sie starben. Sie wurden zu Objekten degradiert, so Lechtermann. „Wegen der grausamen und menschenverachtenden Behandlung durch das KZ-Personal standen sie immer auf der Schwelle zum Tod.“ Die bewaffneten Wachmänner sicherten das Mordgeschehen durch die „Drohkulisse“ und den Befehl, sofort auf Flüchtlinge zu schießen.
Der schnell fortschreitende körperliche Verfall, der mit Zwangsarbeit und mangelnder Ernährung einsetzte, zeichnete die Männer. Sie galten als „Muselmanen“, als Kreaturen, die kaum noch am Leben waren. Die meisten starben nach wenigen Monaten im Lager an Hunger und Entkräftung.
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Der Zeuge Emil Farkas berichtete, dass er vor seiner Baracke immer Frühsport betrieb, um fit zu bleiben. Ein SS-Mann beobachtete den talentierten Turner und sagte: „Dich werden wir hier auch noch kleinkriegen.“ Sie steckten ihn in das sogenannte „Schuhläuferkommando“, in dem die Häftlinge stundenlang in Wehrmachtstiefeln laufen mussten, um neue Modelle zu testen. Die meisten fielen irgendwann vor Erschöpfung hin und wurden ermordet. Farkas überlebte.
Einen Ausweg für Sch. hätte es nach Ansicht des Gerichts durchaus gegeben: Hördlers Aussage zufolge hätte er sich an die Front versetzen lassen können. Sogar das Quittieren des Dienstes sei möglich gewesen. „Die SS hatte kein Interesse an unzuverlässigen Mitarbeitern“, sagte Lechtermann.
Im Februar 1945 wurde der Angeklagte noch zu letzten Kämpfen an den Oderbruch versetzt, wo er in sowjetische Kriegsgefangenschaft geriet. Als er 1946 entlassen wurde, zog er nach Pasewalk, später nach Brandenburg. Er sprach nie mit Freunden oder seiner Familie über seine Zeit im Lager. Möglicherweise vergrub er die Bilder aus dieser Zeit so tief in seinem Innersten, dass er jetzt selbst kaum noch an sie herankommt.
„Es gibt keinen Zweifel, dass Sie wussten, was Sie taten“
Erst 2019, als Staatsanwälte sein Haus durchsuchten, erfuhr er von den Ermittlungen. Von seinen damaligen SS-Kameraden lebt keiner mehr.
Lechtermann betonte, dass es bei der Verurteilung wegen Beihilfe um die „Nähe zum Tatgeschehen“ gehe, also den Morden. Die sei hier gegeben. Josef Sch. habe die Häftlinge gesehen, die zur Exekution oder zur Gaskammer geführt worden seien. „Sie haben auch die Schüsse gesehen, den Geruch vom Krematorium in der Nase, die verhungernden Menschen beobachtet. Es gibt keinen Zweifel, dass Sie wussten, was Sie taten und damit bewirkten“, sagte der Richter. Ob er aber auch die Grenze zur Täterschaft überschritten haben, habe das Gericht nicht festgestellt. „Möglich wäre es“, so Lechtermann. „Die Wahrheit kennen nur Sie, Herr Sch.“
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Der Verteidiger des Angeklagten, der Hamburger Stefan Waterkamp, hatte in seinem Plädoyer am Tag zuvor einen Freispruch gefordert. Man könne einen Wachmann nicht verurteilen, nur weil er im Lager gewesen sei, sondern müsse eine konkrete Tat feststellen. Zudem zweifelte er die Glaubwürdigkeit der „Nazi-Dokumente“ an. Lechtermann sagte dazu in seiner Begründung, dass die einzigen Dokumente, die die SS gefälscht habe, die Todesbescheinigungen von ermordeten Gefangenen gewesen seien.
Es bleibe die „Erkenntnis, dass solche in ihrem Ausmaß beispiellose Verbrechen nie mehr wieder geschehen dürfen. Nicht hier, und auch nicht anderswo auf dieser Welt“, so Lechtermann.
Anwalt Thomas Walther: „Auch nach so langer Zeit verliert das, was Sch. anderen Menschen angetan hat, nicht den Charakter eines Verbrechens.“
Anwalt Thomas Walther: „Auch nach so langer Zeit verliert das, was Sch. anderen Menschen angetan hat, nicht den Charakter eines Verbrechens.“
Quelle: WELT/Per Hinrichs
Der Nebenklagevertreter Thomas Walther war mit dem Urteil zufrieden, wie er am Rande des Prozesses sagte. „Es kommt nicht darauf an, dass der Angeklagte sich erst jetzt vor Gericht verantworten muss, sondern dass er sich überhaupt verantworten muss“, sagte der frühere Richter und Staatsanwalt. „Auch nach so langer Zeit verliert das, was Sch. anderen Menschen angetan hat, nicht den Charakter eines Verbrechens.“
In seinem Vortrag ging Lechtermann auch auf die Erinnerung des Angeklagten ein. Diese setzte plötzlich wieder ein, als im Saal Bilder aus seiner SS-Einheit gezeigt wurden und der Angeklagte die Aufnahmen erkennbar interessiert studierte. „Da haben Sie sich erinnert“, sagte der Richter. Einmal hatte der Gutachter Hördler auch ein Bild der Familie des Angeklagten gezeigt, die aus Litauen stammte und 1940 in einem Umsiedlungslager fotografiert worden war. Josef Sch. musterte das Foto. Dann sagte er: „Dann muss ich das ja wohl auf dem Bild sein.“
https://www.welt.de/
... und ihr habt alle 'heil' geschrien!: Sieben Schicksalsjahre im KZ - Die Lebensgeschichte des Juden Bernhard Strauß
Am 19. Juni 1938 wurde der Metzgergehilfe Bernhard Strauß in Bad Ems in Vorbeugehaft genommen und über Frankfurt mit der Begründung »Arbeitsscheu« im KZ Sachsenhausen bei Berlin verbracht. Erst sieben Jahre später und nachdem er noch Groß-Rosen, Auschwitz, Mittelbau-Dora und Bergen-Belsen überlebt hatte, kam er wieder frei. »Strauße Bernhard« kehrte in seine Heimatstadt Bad Ems zurück. Aber auch nach 1945 holte ihn die Vergangenheit immer wieder ein. Menschen, die einst das Sagen hatten, saßen erneut an den Schaltstellen der Macht. Ehemalige Mitläufer rechtfertigten sich sehr oft mit dem Satz »Das haben wir nicht gewusst«. Diese Dokumentation schildert auch, wie der Heimgekehrte den Neubeginn im Nachkriegsdeutschland erlebt hat. Eine Zeit, in der »Vergangenheitsbewältigung« noch ein Fremdwort – und von Schuld nur selten die Rede war. Der Titel des Buches entstammt einem Zitat des Protagonisten.
Komitee betont Bedeutung des Urteils gegen KZ-Wachmann
27. April 2023, 14:08 UhrLesezeit: 1 min
Berlin/Neuruppin (dpa/bb) - Nach dem Tod eines früheren KZ-Wachmanns, der wegen Beihilfe zum Mord an Tausenden Menschen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war, hat das Internationale Auschwitz Komitee die Bedeutung des Urteils betont. Der 102-Jährige war vor kurzem gestorben, bevor über seine Revision gegen das Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden worden war. Ein Sprecher des Landgerichts Neuruppin bestätigte am Donnerstag, eine Nachricht des BGH zum Tod des 102-Jährigen sei eingegangen.
Der Angeklagte habe in dem Prozess wie fast alle SS-Angehörigen, die vor deutschen Gerichten gestanden hätten, "die Wahrheit verweigert und sich in seiner Welt der Fiktion und der Lügen verschanzt", sagte Exekutiv-Vizepräsident Christoph Heubner am Donnerstag. "Das Gericht in Brandenburg hat dennoch noch einmal betont, dass jeder SS-Angehörige, der an dem Räderwerk des Tötens in den Konzentrationslagern beteiligt war, sich schuldig gemacht (...)." Die Überlebenden seien dem Gericht für diese Haltung dankbar.
Auch Nebenklage-Vertreter Thomas Walther, der mehrere Überlebende und Angehörige von NS-Opfern vertreten hatte, betonte die Bedeutung des Prozesses gegen den früheren KZ-Wachmann. "Die dort nach 36 Verhandlungstagen getroffenen Feststellungen sind den Überlebenden und den Familien der Mordopfer von Sachsenhausen auch ohne Bestätigung des Bundesgerichtshofs von überragender Bedeutung", teilte Walther mit. "Zehn Monate nach dem Urteil wird erneut deutlich, dass auf der Suche nach Gerechtigkeit Jahrzehnte der Ignoranz in der deutschen Justiz vergingen, bis ab 2008 ein Umdenken zur pflichtgemäßen Anwendung des Rechts führte."
Der hoch betagte Angeklagte hatte im Prozess vor dem Landgericht Neuruppin hartnäckig bestritten, überhaupt im KZ Sachsenhausen tätig gewesen zu sein. Stattdessen will er als Landarbeiter gearbeitet haben. Diese Aussage stufte das Gericht aufgrund zahlreicher Dokumente mit den persönlichen Daten des Angeklagten, die auf eine Tätigkeit als Wachmann der SS in dem KZ hinwiesen, als nicht glaubwürdig ein.
© dpa-infocom, dpa:230427-99-472360/2
https://www.sueddeutsche.de/
Baracke 38. 237 Tage in den 'Judenblocks' des KZ Sachsenhausen. ÜberLebenszeugnisse Taschenbuch – 22. August 2006
Leon Szalet (1892–1958) ist einer von mehr als 500 Juden mit polnischer Staatsangehörigkeit, die nach dem deutschen Überfall auf Polen Mitte September 1939 in Berlin verhaftet und in das Konzentrationslager Sachsenhausen verschleppt werden. In den isolierten Baracken 37, 38 und 39 sind sie über Wochen vom Erstickungstod bedroht. Die täglichen Misshandlungen durch SS-Blockführer und korrupte Funktionshäftlinge und die Zwangsarbeit im berüchtigten Kommando »Klinker« fordern immer mehr Todesopfer. Leon Szalet überlebt, weil seine Tochter seine Entlassung durchsetzen kann. Im Mai 1940 emigrieren beide über Shanghai in die USA. Dort beginnt er sofort mit der Niederschrift seiner Hafterinnerungen. Sein Bericht ist von einer atmosphärischen Dichte und Eindringlichkeit gekennzeichnet, die Rezensenten der 1946 in New York erschienenen englischen Übersetzung an Dostojewskis »Aufzeichnungen aus einem Totenhause« erinnern. In der Reihe ÜberLebenszeugnisse wird jetzt erstmals das deutsche Originalmanuskript veröffentlicht.
WACHMANN AUS SACHSENHAUSEN
Er machte Karriere im KZ – und lässt bis heute jedes Wort der Reue vermissen
Veröffentlicht am 23.05.2022 | Lesedauer: 5 Minuten
Frederik Schindler
Von Frederik Schindler
Politikredakteur
Fortsetzung Prozess gegen ehemaligen KZ-Wachmann
Der inzwischen 101-jährige ehemalige KZ-Wachmann Josef Sch. kommt zur Fortsetzung des Prozesses im Landgericht Neuruppin
Quelle: pa/dpa/Fabian Sommer
Josef Sch. bewachte jahrelang Häftlinge im Konzentrationslager Sachsenhausen. Nun steht der Prozess gegen ihn kurz vor dem Ende. Ob der 101-Jährige nach einer Verurteilung tatsächlich eine Haftstrafe antreten müsste, ist noch unklar.
Auf diesen Tag hat sich Thomas Walther lange vorbereitet. Der Rechtsanwalt steht am Montagmorgen in einer zum Gerichtssaal umfunktionierten Sporthalle in Brandenburg an der Havel. Vor dem 79-Jährigen steht ein Pult, neben ihm ein Glas Wasser. Walther trägt eine schwarze Robe und holt einmal tief Luft. Dann setzt er zu einem 90-minütigen Vortrag an, den man vor Gericht selten erlebt. Es ist sein Plädoyer im Strafprozess gegen Josef Sch., einem früheren Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen.
Sch. wird vorgeworfen, wissentlich und willentlich Beihilfe zur grausamen und heimtückischen Ermordung von 3518 Lagerinsassen geleistet haben. Zahlreiche historische Dokumente mit Namen, Geburtsdatum und Geburtsort belegen, dass Sch. von Ende 1942 bis Anfang 1945 im SS-Totenkopfsturmbann als Wachmann in Sachsenhausen eingesetzt war und dort zum SS-Rottenführer befördert wurde. Der Angeklagte machte Karriere im KZ. Sch. behauptet, Sachsenhausen nicht zu kennen und unschuldig zu sein.
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MEINUNG
AKTUELLE KZ-PROZESSE
Die NS-Täter sind viel zu lange davongekommen
In mehr als 30 Verhandlungstagen legten Kriminalbeamte ihre Ermittlungen dar, Überlebende aus Sachsenhausen sagten als Zeugen aus, ein Sachverständiger belegte eindrucksvoll, welche Taten den SS-Kompanien, denen Sch. angehörte, nachgewiesen werden können. In der vergangenen Woche plädierte bereits Oberstaatsanwalt Cyrill Klement. Er forderte fünf Jahre Haft für den 101-jährigen Litauendeutschen, nannte ihn einen „willigen Vollstrecker“, der „organisch mit dem KZ gewachsen“ sei. An seiner Tätigkeit im Konzentrationslager bestehe „kein Zweifel“.
Archivbild von Josef Sch.
Ein Foto aus dem Bundesarchiv zeigt den jungen Josef Sch.
Quelle: Bundesarchiv
Thomas Walther vertritt in diesem Prozess elf Nebenkläger, Überlebende und Angehörige von Ermordeten aus Sachsenhausen. Das hat er bereits in zahlreichen Prozessen getan, in denen gegen Verbrecher aus der Zeit des Nationalsozialismus verhandelt wurde. Zehn Bilder wolle er vor den geistigen Augen seiner Zuhörer entstehen lassen, kündigt er zu Beginn seines Plädoyers an. Walther beschreibt sie derart eindrucksvoll, dass sie tatsächlich vorstellbar werden.
Wer im Lager zusammenbrach, wurde erschossen
Es ist ein Bild des Strafkommandos der Schuhläufer, von dem im Prozess bereits der Zeuge Emil Farkas aus dem israelischen Haifa berichtet hatte. In Sachsenhausen mussten etwa 120 Gefangene als Bestrafung täglich von früh bis spät mit schwerem Gepäck um den Appellplatz marschieren, um Schuhe und Stiefel zu testen – im Auftrag von Schuhfabrikanten und der Wehrmacht. Zur Belustigung der SS-Männer wurden sie gezwungen, die Marschlieder der Nationalsozialisten zu singen. Wer zusammenbrach, wurde von den Wachleuten erschossen.
Der Holocaust-Überlebende und Nebenkläger Emil Farkas (l.), mit seinem Anwalt Thomas Walther (r.)
Der Holocaust-Überlebende und Nebenkläger Emil Farkas (l.), mit seinem Anwalt Thomas Walther (r.)
Quelle: picture alliance/dpa
Ein Bild eines häufigen Ereignisses, das man in der Lagersprache „in den Draht gehen“ nannte: Verzweifelte Häftlinge, die die lebensfeindlichen Bedingungen nicht mehr aushielten und im elektrisch geladenen Lagerzaun Suizid begingen. Auch hiervon berichteten im Prozess gegen Sch. mehrere Zeugen. „Die Überlebenden von Sachsenhausen konnten durch ihre Aussagen vor Gericht eine Hypothese stützen“, sagt Walther. Die „Toten im Draht“ hält er für einen „Beleg für letzte freie Entscheidungen, die nicht in das Herrschafts- und Tötungskonzept der SS passten“.
Und ein Bild des Hungers, über den der italienische Schriftsteller und Auschwitz-Überlebende Primo Levi schrieb: „Wir haben keinen Hunger. Wir sind der Hunger.“ Walther erinnert an Leon Schwarzbaum, der im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen gegen Josef Sch. vernommen worden war und aussagte, dass er sich in den letzten Wochen von Sachsenhausen ganz sicher gewesen sei, erschossen zu werden. Neben dieser Fokussierung habe allein noch der Hunger existiert.
92-Jähriger kehrt an Ort zurück, wo er als Jugendlicher fast zu Tode gequält wurde
Deutschland gedenkt heute der Opfer der Reichspogromnacht vom 9. November 1938. Emil Farkas wurde mit 15 Jahren aus der Slowakei ins Konzentrationslager verschleppt. Insgesamt fünf Lager hat er gesehen und überlebt - darunter auch das KZ Sachsenhausen.
Quelle: WELT/Laura Fritsch
„Die Welt möglicher Wahrnehmungen begrenzte damals bereits sein späteres Erinnern“, sagt Walther. Schwarzbaum starb im März dieses Jahres im Alter von 101 Jahren, wenige Tage vor seiner geplanten Zeugenaussage in Brandenburg.
Während der Dienstzeit des Angeklagten starben mindestens 566 Häftlinge an Hunger, Kälte, Krankheiten und Nötigung zur Zwangsarbeit. „Der Tod nimmt Besitz von diesen Menschen allein deshalb, weil einige Kompanien gut genährter SS-Männer nach Verlust jeglicher Menschlichkeit der nationalsozialistischen Doktrin folgen“, sagt Walther. „Der Hungertod tritt ein, weil Männer wie Josef Sch. diesen grausamen Mord an den Opfern unterstützten.“ Jeder von ihnen habe tagtäglich die verschiedenen Stadien des Verhungerns gesehen.
Strafmaß unter fünf Jahren „nur mit großer Mühe“ zu vermitteln
Zum Abschluss des Vortrags sagt Walther, dass es eine wirklich angemessene Strafe für die Beihilfe zum tausendfachen Mord nicht gebe. „Die Gräueltaten waren so furchtbar, dass jede Teilnahme, selbst wenn sie nur von untergeordneter Bedeutung war, nicht hoch genug bestraft werden kann.“ Was könne eine gerechte Strafe sein, wenn sich die führenden SS-Offiziere im Reichssicherheitshauptamt der Strafverfolgung entziehen konnten? Was könne eine gerechte Strafe für einen 101-Jährigen sein, den man schon vor 70 oder jedenfalls zehn Jahren hätte anklagen können?
Ein Strafmaß unter fünf Jahren könne Walther den Nebenklägern „nur mit großer Mühe“ vermitteln, „selbst wenn der Angeklagte sich in seinem letzten Wort noch besinnen sollte“. Die gesetzliche Strafandrohung sieht eine Freiheitsstrafe zwischen drei und 15 Jahren vor. Bei der Strafzumessung spielen auch der Lebensweg des Angeklagten, seine Beweggründe und sein Verhalten nach den Taten eine Rolle. Allein auf die individuelle Schuld des Angeklagten ist abzuzielen, eine symbolische Verurteilung für alle Tatbeteiligten ist nicht möglich.
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„Glauben Sie mir, ich will das eigentlich vergessen“
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Josef S. soll als Wachmann im Konzentrationslager Sachsenhausen Beihilfe am Mord in 3518 Fällen geleistet haben. Verteidiger Stefan Waterkamp verdeckte im Prozess sein Gesicht.
KZ-PROZESSE
Warum dürfen mutmaßliche NS-Täter ihr Gesicht verstecken?
Ob Sch. nach einer Verurteilung tatsächlich eine Haftstrafe antreten muss, ist aber noch unklar. Sein Verteidiger Stefan Waterkamp kündigte bereits eine Revision an, sollte Sch. Anfang Juni zu einer Haftstrafe verurteilt werden. Bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs kann es bis zur Rechtskraft des Urteils viele Monate dauern. Dann entscheidet ein Gutachter über die Vollzugstauglichkeit – sollte Sch. noch leben. Die Strafvollstreckung ist Sache der Staatsanwaltschaft.
Ein Wort der Reue oder Entschuldigung war vom Angeklagten bislang nicht zu vernehmen.
https://www.welt.de/
Berlin & Brandenburg
KZ-Prozess: Überlebender schildert unmenschlichen Lagertag
11.03.2022, 01:48 Uhr
Der Angeklagte im Prozess um die Massentötungen im KZ Sachsenhausen leugnet hartnäckig, als SS-Wachmann in dem Lager gearbeitet zu haben. Ein psychiatrischer Sachverständiger bezweifelt, dass der 101-Jährige einen so langen Lebensabschnitt verdrängt haben könnte.
Brandenburg/Havel (dpa/bb) - Im Prozess gegen einen mutmaßlichen ehemaligen SS-Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen hat ein psychiatrischer Sachverständiger die mögliche Verdrängung der Beteiligung an den NS-Verbrechen durch den Angeklagten bezweifelt. Der 101-jährige Angeklagte hat eine Tätigkeit in dem KZ während des Zweiten Weltkriegs in dem Prozess bislang energisch bestritten.
Falsche Erinnerungen seien zwar bei allen Menschen ein bekanntes Phänomen und hätten oft den Zweck, nach traumatischen oder beschämenden Erlebnissen ein positives Selbstbild zu erhalten, erläuterte der Sachverständige am Freitag dem Gericht. Solche falschen Erinnerungen könnten sich im Alter verfestigen, je länger die Ereignisse zurücklägen. Dies betreffe aber kurze, abgegrenzte Vorfälle. Eine falsche Erinnerung für einen Zeitraum über mehr als drei Jahre sei kaum denkbar, erklärte der Sachverständige.
In dem Prozess vor dem Landgericht Neuruppin ist der 101-Jährige aus Brandenburg/Havel angeklagt, als damaliger Wachmann in dem KZ von 1942 bis 1945 Beihilfe zum Mord an mindestens 3518 Häftlingen geleistet zu haben. Das Verfahren wird aus organisatorischen Gründen in einer Sporthalle in Brandenburg/Havel geführt.
Der Angeklagte hat in dem Verfahren bislang bestritten, überhaupt in dem Lager gewesen zu sein. Stattdessen will er in der fraglichen Zeit als Landarbeiter bei Pasewalk (Mecklenburg-Vorpommern) gearbeitet haben. Die Tätigkeit eines SS-Wachmanns mit seinem Namen, Geburtsdatum und Geburtsort ist aber durch viele Dokumente belegt. Auch seine Mutter und sein Vater hatten in Briefen an deutsche Behörden angegeben, dass ihr Sohn bei der SS in Oranienburg diene.
Am Freitag schilderte in dem Prozess auch erneut ein Überlebender aus Frankreich den unmenschlichen Lageralltag. Der 98-jährige Marcel Suillerot aus der Nähe von Dijon sagte dem Gericht in einer Videovernehmung, dass er 1943 als 20-Jähriger mit vielen weiteren französischen Gefangenen in das KZ gekommen sei, nachdem er in Frankreich Flugblätter gegen die deutschen Besatzer verteilt habe. "Die SS-Männer sagten uns: "Ihr geht durch das Tor in das Lager hinein und durch den Schornstein wieder hinaus"", berichtete er.
Suillerot berichtete, dass er anfangs gemeinsam mit anderen Häftlingen Zementsäcke schleppen musste. "Wer einen Sack fallen ließ, wurde wegen Sabotage von den Wachleuten tot geschlagen", berichtete der 98-Jährige. Bei stundenlangen Appellen in extremer Kälte seien Kameraden erfroren. In den Baracken hätten sehr schlechte hygienische Bedingungen geherrscht. Wegen geringer Anlässe seien Mithäftlinge grausam misshandelt und erhängt worden, berichtete der Überlebende.
Im April 1945 wurde Suillerot mit Tausenden anderen Häftlingen von der SS auf den Todesmarsch in Richtung Norden geschickt. Wer nicht mehr weiterlaufen konnte, sei von den Wachleuten getötet worden. Von 32 000 Häftlingen hätten nur 18 000 den Marsch überlebt, berichtete der 98-Jährige. In der Nähe von Schwerin seien die Überlebenden von sowjetischen Soldaten befreit worden.
Der seit Oktober laufende Prozess steuert nach Angaben von Gerichtssprecherin Iris le Claire auf einen Abschluss zu. Die Beweisaufnahme könne möglicherweise in der kommenden Woche abgeschlossen werden. In diesem Fall könnten am 24. März die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und den fünf Nebenkläger-Vertretern beginnen. Ein Urteil sei dann im April zu erwarten.
Quelle: dpa
https://www.n-tv.de/regionales/
Das Konzentrationslager Sachsenhausen 1936–1945: Ereignisse und Entwicklungen (Schriftenreihe der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten) Taschenbuch – 9. März 2011
Prozess gegen 101-Jährigen fortgesetzt
"Meist baten die Wachmänner selbst um ihre Entlassung"
Fr 28.01.22 | 18:14 Uhr | Von Lisa Steger
In Brandenburg/Havel steht seit Monaten ein 101-Jähriger vor Gericht, der SS-Wachmann in Sachsenhausen gewesen sein soll. Der historische Gutachter ist überzeugt, dass der Richtige auf der Anklagebank sitzt - und dass er sich hätte entziehen können. Von Lisa Steger.
Der Historiker Stefan Hördler hat das KZ Sachsenhausen und das Leben des Angeklagten Josef S. erforscht und in mittlerweile 16 von insgesamt 22 Verhandlungstagen darüber berichtet.
Sein Gutachten belastet den Angeklagten schwer. Rund drei Jahre lang war Josef S. als Wachmann in Sachsenhausen, so der Historiker: zuletzt als Rottenführer, das war der höchste Dienstgrad bei den Wachmannschaften. Zahlreiche Dokumente, unter anderem Truppenstammrollen, belegen das.
Ohne SS-Wachmannschaften hätte das KZ nicht funktioniert
Die Wachmänner erfüllten Aufgaben, die für den Betrieb des Konzentrationslagers unverzichtbar waren: Sie kontrollierten mit der Waffe im Anschlag die ankommenden Gefangenen und nahmen ihnen ihre Habe ab. Wer fliehen wollte, den mussten sie erschießen. Die Wachmannschaften trieben auch, vor allem gegen Kriegsende, all jene zusammen, die in so genannte "Sterbelager" deportiert wurden, etwa nach Mauthausen oder Bergen Belsen, so Hördler. Der Vermerk habe gelautet: "Rückkehr unerwünscht." Allein im Februar 1945 seien in Sachsenhausen rund 13.000 Gefangene "selektiert" worden - man bestimmte sie zur Ermordung.
Stefan Hördler ist überzeugt, dass der Angeklagte nicht gezwungen war, drei Jahre - bis zum Februar 1945 - bei der SS in Sachsenhausen zu bleiben. "Es gab auch Entlassungen", betont der Historiker. "Meist baten die Wachmänner selbst um ihre Entlassung, sagten zum Beispiel, sie wollten auf dem elterlichen Hof arbeiten."
Blick auf den Eingangsbereich des ehemaligen Konzentrationslagers Sachsenhausen(Quelle: dpa/Paul Zinken)
dpa/Paul Zinken
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"Er erzählt über die Gaskammer. Was geht mich das an?"
Anwalt: "Brauchen nicht mehr Erkenntnis des Angeklagten"
Diesen Männern sei nichts passiert, sie hätten anschließend in zivilen Berufen gearbeitet. Mitunter musterte die SS auch selbst Männer aus, weil sie, wie es im NS-Jargon hieß, "nicht dienstfreudig" genug waren. Hördler geht davon aus, dass einige dieser Männer den Dienst im KZ nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren konnten.
Bei dem Angeklagten Josef S. sei es offenbar nicht so gewesen: Er blieb in Sachsenhausen, bis er kurz vor Kriegsende auf einen Truppenübungsplatz und danach an die Front abkommandiert wurde, so der Historiker.
"Aus meiner Sicht stellt das Gutachten die Anwesenheit des Angeklagten und seine Funktion in den einzelnen Kompanien hinreichend dar", sagt Anwalt Thomas Walther, der elf Überlebende und Nachkommen vertritt. "Wir brauchen jetzt nicht mehr die Erkenntnis des Angeklagten, dass er in Sachsenhausen war - für die Prozessführung ist es nicht notwendig."
Gerichtsreporterin zum Wachmann-Prozess
"Ich habe kein Mitleid mit ihm, aber ich verachte ihn auch nicht"
Andrang seit Monaten ungebrochen
Es könnte einer der letzten Prozesse gegen NS-Täter sein. Das Interesse, auch internationaler Medien, ist groß. Seit Anfang Oktober läuft das Strafverfahren. Nach wie vor kommen jedes Mal fünfzig bis siebzig Zuhörer. Da ist die Stieftochter des Angeklagten, die jahrelang mit ihm unter einem Dach gelebt hat, die ihn ablehnte, aber von seiner dunklen Vergangenheit nichts wusste. Da ist das Rentnerehepaar, das mit Josef S. Tür an Tür wohnte und nicht glauben kann, wer er ist - oder zumindest gewesen sein soll.
Viele Zuhörer nehmen weite Wege auf sich. Die 66 Jahre alte José Trauffler aus Luxemburg war schon dreimal hier. Ihr Vater René Trauffler hat das Konzentrationslager Sachsenhausen überlebt. "Ich bin hier, weil es nie verjährt, was passiert ist", berichtet José Trauffler. Für sie steht fest: "Der Angeklagte lügt. Er ist viel zu rüstig, um zu vergessen."
Anfang Dezember hatte Josef S. ausgesagt, er sei in Litauen geboren und aufgewachsen, 1941 jedoch nach Deutschland gekommen, wo er mit seiner Familie, Baltendeutsche, in Flüchtlingslagern lebte. In der SS sei er nie gewesen, Sachsenhausen kenne er nicht. Während des Krieges will Josef S. Landarbeiter und Handwerker gewesen sein. Auch auf Nachfrage blieb er bei seiner Darstellung. Die Dokumente besagen das Gegenteil.
KZ Sachsenhausen
Historiker sagt im KZ-Prozess gegen 101-Jährigen aus
Verurteilung ist wahrscheinlich
Nach neuerer Rechtsprechung ist es nicht mehr nötig, den NS-Tätern in Konzentrationslagern konkrete Taten nachzuweisen. Es reicht, dass sie dort dienten, dass sie Teil des Tötungsapparates waren.
So gesehen spricht nach 22 Verhandlungstagen viel dafür, das Josef S. verurteilt wird. Doch wozu? "Die Höhe der Strafe ist mir egal", betont die Luxemburgerin José Trauffler. "Er steht am Ende seines Lebens und er wird nicht mehr eingesperrt werden. Aber die Wahrheit soll gesagt werden."
Auch Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrats der Deutschen Sinti und Roma, findet: "Es geht nicht um den Vollzug in einer Strafanstalt, das ist Sache des Gerichts." Er sei zu dem Prozess gekommen, weil im nationalsozialistisch besetzten Europa 500.000 Sinti und Roma ermordet wurden. "Und da sind die Leute, die daran direkt mitgewirkt haben, dafür müssen sie sich verantworten", so Romani Rose. "Die Täter sollen wissen, dass wir ihre Taten nicht vergessen."
Prozess um Massentötungen
Angeklagter im KZ-Prozess will nur Landarbeiter gewesen sein
Prozess für die Geschichtsbücher
Jenseits der juristischen Aufarbeitung dient das Verfahren auch der Geschichtsschreibung, erklärt der Prozessbesucher Günter Morsch. Er ist der ehemalige Leiter der Gedenkstätte Sachsenhausen. "Das ist nicht der 30-jährige Krieg. Diese Zeit wirkt fort in unser Gegenwart", so Morsch. "Das KZ war eine Terrormaschine", so der 69-Jährige, "jedes Teil hat ineinandergegriffen. Und ohne das eine Teil hätte das andere nicht funktioniert. Die Wachmannschaften zählten ebenfalls zu dieser Todesmaschine."
Dass der Angeklagte sich nicht erinnern kann oder will, bedauert Morsch. "Es wäre so wünschenswert, wenn endlich einmal ein Täter sagt: Ja, ich war dabei. Und ich habe dies und jenes getan."
Danach sieht es indes derzeit nicht aus, wie der Verteidiger mitteilt. Am 17. Februar wird der Prozess fortgesetzt. Ende März soll nach bisheriger Planung ein Urteil verkündet werden.
Sendung: Brandenburg aktuell, 28. Januar 2022, 19:30 Uhr
https://www.rbb24.de/
Und wieder war ich gerettet: Wie Alex Ebstein die Konzentrationslager Auschwitz, Sachsenhausen und Flossenbürg überlebte
"Eine spannende Lektüre eines bemerkenswerten Einzelschicksals, das der Autor unaufdringlich auch als Beispiel für generelles Nachdenken aufbereitet hat." Prof. Dr. Hans Simon-Pelanda, Historiker. Die jüdische Familie Ebstein wurde Opfer des Holocaust. Eltern und Tochter starben, der Sohn Alex überlebte die Konzentrationslager Auschwitz, Sachsenhausen und Flossenbürg. Durch Hilfestellungen, kluge Entscheidungen und Glück konnte er wiederholt feststellen: Und wieder war ich gerettet. Der Autor Christoph Wilker traf sich fünf Jahre lang zweimal im Monat mit dem Zeitzeugen, der im Konzentrationslager die Zeugen Jehovas kennenlernte, sich diesen 1945 anschloss und zu einem erfüllten Leben fand. Nach "Ich hatte eine gerade Linie, der ich folgte – Die Geschichte von Rita Glasner, einem Bibelforscherkind im 'Dritten Reich'" die zweite Biografie des Autors zur NS-Zeit.
SACHSENHAUSEN-PROZESS
„Ein ganz besonderer Tag in diesem Gerichtssaal“
Veröffentlicht am 27.01.2022 | Lesedauer: 4 Minuten
Von Per Hinrichs
Chefreporter WELT AM SONNTAG
Seit Beginn des Prozesses streitet Josef Sch. ab, KZ-Wachmann gewesen zu sein
Quelle: pa/dpa/Christophe Gateau
Im Prozess gegen den früheren SS-Mann Josef Sch. hat der historische Gutachter die Entwicklung des KZ-Systems beschrieben. Der Angeklagte erhielt die Chance, etwas Richtiges zu tun – nutzte sie aber nicht.
Josef Sch. setzt sich die schwarzen Kopfhörer auf und schiebt den Drehstuhl vom Tisch weg, als ob er zwischen sich und dem Gericht eine Distanz aufbauen wolle. Dann blickt er geradeaus und würdigt die Prozessteilnehmer keines Blickes. Was sie in ihre Mikrofone sprechen, wird in die Kopfhörer des Angeklagten übertragen, damit er es besser hören kann.
Doch Josef Sch. wirkt so unbeteiligt, als höre er Musik. Als ginge ihn dieses Verfahren in der alten Turnhalle am Rande der Stadt Brandenburg nichts an, als hätte er nichts mit dem Holocaust zu tun gehabt. „Alles in Ordnung?“, fragt der Richter einmal in Richtung des Angeklagten. „Jawohl!“ antwortet der mit fester Stimme.
Im vergangenen Jahr ist er 101 Jahre alt geworden, ein biblisches Alter. Vor mehr als 70 Jahren, von Ende 1941 bis Anfang 1945, war Josef Sch. bei der SS als Wachmann im KZ Sachsenhausen bei Berlin eingesetzt. Die Staatsanwaltschaft hat ihn wegen Beihilfe zum Mord in 3518 Fällen angeklagt.
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Seit Oktober vergangenen Jahres muss sich der Mann vor dem Landgericht Neuruppin verantworten. Und seitdem verkündet Josef Sch. dieselben Botschaften: Ich war nicht da. Ich bin nicht der, für den ihr mich haltet. Und weil ich nicht da war, kann ich mich auch an nichts erinnern, was in Sachsenhausen geschehen ist. Josef Sch. behauptet, dass er während des Krieges in der Litauischen Armee gedient und erst nach dem Krieg Deutsch gelernt habe.
Doch an diesem Donnerstag ist der historische Gutachter Stefan Hördler da, zum 15. Mal, und in jeder Sitzung stellt er neue Dokumente vor, die das Gegenteil belegen. Minutiös kann der Historiker beinahe bis auf den Tag genau verfolgen, in welchen Kompanien Josef Sch. diente, wann er befördert wurde und wer seine Vorgesetzten waren. Es gibt nicht den leisesten Zweifel, dass der Angeklagte mit der Waffe in der Hand als Wachmann in Sachsenhausen diente, selbst sein Anwalt bestreitet das nicht. Josef Sch. schützt sich vor den Tatsachen mit seiner Verneinungsstrategie, er wehrt sie ab, so wie er es seit Jahrzehnten getan hat. Doch je weiter die Vergangenheit zurück lag, desto näher kam sie an ihn heran.
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„Dies ist ein besonderer Tag in einem besonderen Gerichtssaal“, sagt der Nebenklagevertreter Thomas Walther zu Beginn des Verhandlungstages. Am internationalen Holocaust-Gedenktag könne der Angeklagte die „Gunst der Stunde nutzen“ und sich erklären. Die Opfer hätten ein „Recht auf Erinnerung“.
Die Nazis steckten den Massenmord in Watteworte
Aber daraus wird nichts, auch heute nicht. Es gebe „keine Hinweise“, dass sich sein Mandant anders äußern werde als bisher; das „wäre auch nicht zielführend“, so Verteidiger Stefan Waterkamp. Das soll wohl bedeuten, dass es gar nicht im Interesse des Angeklagten liegt, sich überhaupt zu äußern, ob er nun nicht kann oder will. So bleibt es an Hördler, die Beweise zusammenzutragen. Er erklärt an diesem Verhandlungstag, wie das KZ Sachsenhausen in das System der Lager eingebunden war, liest Befehle vor, in denen von „Evakuierung“ und „Sonderbehandlung“ die Rede ist – die Tarnsprache der SS, die den Massenmord in Watteworte steckt und ihn so umso gruseliger klingen lässt.
Das Erinnern an den Ort Sachsenhausen, der wie die anderen Konzentrationslager ein Synonym für Unmenschlichkeit, Leid und Tod ist, bleibt den wenigen Überlebenden vorbehalten, die noch da sind und reden können. Der Zeuge Oren Saul etwa berichtete in dem Prozess, wie er als 14-Jähriger Opfer medizinischer Versuche des Lagerarztes Arnold Dohmen wurde.
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„Es wurden mir wiederholt in den Darmtrakt über eine Magensonde erhebliche Mengen einer mir unbekannten Flüssigkeit zugeführt. Mir wurden diverse sonstigen Injektionen verabreicht, immer wieder Blut entnommen und an mir ohne Betäubung schrecklich schmerzhafte Leberpunktionen durchgeführt. Als Kind war ich den Eingriffen völlig hilf- und schutzlos ausgeliefert. Ich hatte permanent schreckliche Angst.“ Arnold Dohmen überlebte den Krieg und praktizierte als Arzt; ein Ermittlungsverfahren gegen ihn stellte die Staatsanwaltschaft in den 1970er-Jahren ergebnislos ein. Er starb 1980.
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Über die Grausamkeit der SS bei sogenannten „Kulturnachmittagen“ berichtet der französische Überlebende Marcel Suillerot: „Alle Häftlinge wurden auf dem Appellplatz versammelt, um Zeuge der Auspeitschung und des Erhängens von Häftlingen zu werden, die wegen Sabotage oder anderer Vergehen bestraft wurden. Ich war wiederholt Zeuge dieser Gräueltaten. Ein russischer Genosse, der wegen Sabotage verurteilt wurde, erhielt 50 Stockschläge und wurde gehenkt. Während dieser Demonstration von Unmenschlichkeit musste die Kapelle der Gefangenen musizieren.“
Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.
https://www.welt.de/
Zwangsarbeit ¿ Ein Mittel zur 'Vernichtung' der Häftlinge in den Konzentrationslagern der NS¿Zeit: Die Strukturen der "Vernichtung durch Arbeit" im Konzentrationslager Sachsenhausen (1936-1945) Taschenbuch – 31. Juli 2009
Zwischenprüfungsarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg, Note: 1,0, Technische Universität Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Bei der Suche nach den Antworten auf meine Fragen, bot sich mir eine unzureichende Forschungslage dar. Die Forschungsliteratur ist teils veraltet und unbrauchbar. Augenzeugenberichte liefern zwar viele Informationen, sind aber mit Vorsicht im Hinblick auf Subjektivität und eine nicht eindeutig nachweisbare Quellenlage zu genießen. Zur >Vernichtung durch Arbeit im KZ Sachsenhausen.
JAHRZEHNTELANGES JUSTIZ-VERSÄUMNIS
Prozess gegen einen 100-jährigen früheren SS-Wachmann
Als Modell- und Schulungslager der SS wurde 1936 das KZ Sachsenhausen errichtet. Mehr als 200.000 Menschen wurden dort von den Nazis inhaftiert. Zehntausende von ihnen starben. Nun beginnt der Prozess gegen einen 100-jährigen früheren Wachmann. Experte Drecoll ist sich sicher: Dieser Prozess ist wichtig.
Von Yvonne Jennerjahn
Dienstag, 05.10.2021, 5:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 04.10.2021, 13:43 Uhr
Während die Welt in Berlin die Olympischen Spiele feierte, baute das NS-Regime 1936 nicht weit entfernt sein Terrorsystem aus: Nördlich der Reichshauptstadt wurde in Oranienburg ein neues Konzentrationslager gebaut, das KZ Sachsenhausen. Bis zur Befreiung im April 1945 wurden dort mehr als 200.000 Menschen unter grausamen Bedingungen interniert, viele der Häftlinge wurden von der SS ermordet oder kamen auf andere Weise ums Leben.
„Der Tod und das Töten waren im KZ Sachsenhausen allgegenwärtig“, heißt es in einer Darstellung der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten über das Konzentrationslager. Eines der ersten Todesopfer von Sachsenhausen war der Jurist Friedrich Weißler, Justiziar der Bekennenden Kirche, der dort im Februar 1937 ermordet wurde. Zahlreiche weitere Morde folgten. Im Herbst 1941 wurden in Sachsenhausen mindestens 13.000 sowjetische Kriegsgefangene von der SS hingerichtet, darunter viele Juden – die größte Mordaktion der SS in dem KZ.
Von Januar 1942 bis August 1944 und noch einmal von Dezember 1944 bis Februar 1945 war dort im Hauptlager ein Mann im Dienst, der heute in Brandenburg lebt. Der frühere SS-Wachmann, inzwischen 100 Jahre alt, muss sich nun fast 80 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin wirft ihm Beihilfe zum Mord in 3.518 Fällen vor.
„Beihilfe zum grausamen und heimtückischen Mord“
Es geht unter anderem um die Erschießung sowjetischer Kriegsgefangener im Jahr 1942, die Ermordung von Häftlingen durch den Einsatz von Giftgas und allgemein um die Tötung von Häftlingen „durch die Schaffung und Aufrechterhaltung von lebensfeindlichen Bedingungen“, heißt es dazu beim Landgericht Neuruppin. Der Beschuldigte habe laut Anklage durch seine Tätigkeit „Beihilfe zum grausamen und heimtückischen Mord geleistet“.
In die Zeit, in der der Mann in Sachsenhausen im Dienst war, fällt unter anderem der Mord an 71 niederländischen Widerstandskämpfern, die Erschießung von 250 „jüdischen Geiseln“ als Vergeltung für einen Anschlag auf eine NS-Ausstellung in Berlin, der Beginn der Deportation jüdischer Häftlinge nach Auschwitz. 1943 sei in Sachsenhausen dann auch eine Gaskammer installiert worden, Anfang 1945 habe die Phase der „Kriegsendverbrechen“ begonnen, betont der Direktor der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Axel Drecoll: „Anfang Februar ermordete die SS mehr als 3.000 als ‚marschunfähig‘ selektierte Häftlinge, weitere 13.000 Häftlinge, vorwiegend Kranke und Juden, wurden in die Sterbelager Bergen-Belsen und Mauthausen transportiert.“
Bis zu drei Stunden verhandlungsfähig
Der Prozess soll am 7. Oktober in Brandenburg an der Havel beginnen, bis Anfang Januar sind 21 weitere Verhandlungstage vorgesehen. Der Angeklagte sei nur bis zu drei Stunden am Tag verhandlungsfähig, heißt es beim Gericht. Der Prozess sei auch deshalb von Neuruppin in die Nähe seines Wohnortes verlegt worden, betont eine Gerichtssprecherin: „Eine kürzere Anfahrt führt dazu, dass mehr Zeit für die Hauptverhandlung zur Verfügung steht.“
5. SEPTEMBER 1936
Vor 80 Jahren kamen die ersten Häftlinge in das KZ Sachsenhausen
An dem Verfahren seien auch 14 Nebenkläger beteiligt, heißt es weiter beim Landgericht Neuruppin: „Sie kommen aus Deutschland, Israel, Peru, Polen, den USA, Frankreich und den Niederlanden.“ Darunter seien sowohl Überlebende des KZ Sachsenhausen als auch Nachkommen ehemaliger Häftlinge.
Angeklagte im Jahr 2018 ermittelt
Die Vorermittlungen zu dem Verfahren hat die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen geführt, die ihren Sitz in Ludwigsburg in Baden-Württemberg hat. Der Angeklagte habe im März 2018 ermittelt werden können, sagt der Behördenleiter, Oberstaatsanwalt Thomas Will: „Die entscheidenden Hinweise haben wir im Staatlichen Militärarchiv in Moskau gefunden.“ Im März 2019 sei der Fall dann an die Staatsanwaltschaft Neuruppin abgegeben worden.
Der Prozess sei wichtig, betont Brandenburgs Gedenkstättendirektor Drecoll: „Nicht zuletzt angesichts der jahrzehntelangen Versäumnisse der Justiz bei der Verfolgung von NS-Verbrechen sind wir es den Opfern und ihren Nachkommen schuldig, alle Anstrengungen zu unternehmen, um diese Taten aufzuklären und die Tatbeteiligten zur Rechenschaft zu ziehen.“ (epd/mig)
https://www.migazin.de/
Leben in Sachsenhausen Broschiert – 1. November 1997
„Mehr Wein als Wasser im Keller …“ sollen die Sachsenhäuser gehabt haben, bis der Rat der Stadt den Rebenanbau zu Anfang des 16. Jahrhunderts verbot. Ob aber nun mit Wein oder Apfelwein – die Sachsenhäuser haben immer schon gut zu leben gewusst. Mit mehr als 200 atmosphärischen (und appetitanregenden) historischen Bildern dokumentiert Autorin Bigi Jacobs, die als Architektin in Sachsenhausen lebt und arbeitet, wie sehr dieser Ort von seinen Zünften geprägt war und bleibt. Fischer, Schiffer, Gärtner, Küfer, Apfelweinwirte und viele andere sind hier in ihrem täglichen Schaffen, aber auch in ihrer Freizeit dargestellt, und es ist eine Lust, ihnen bei ihren Aktivitäten zuzuschauen.
Früherer KZ-Wächter mit 100 Jahren vor Gericht
Ein früherer Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen steht wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3500 Fällen vor Gericht.
Datum 07.10.2021
Autorin/Autor Christoph Hasselbach
Es ist fünf vor zwölf. Nur noch wenige Jahre, und man wird niemanden mehr wegen seiner Rolle im Nationalsozialismus belangen können, weil die Angeklagten nicht mehr leben oder zumindest nicht mehr verhandlungsfähig sind. Zur Zeit befasst sich die deutsche Justiz mit 17 Verdächtigen aus der NS-Zeit, keiner ist jünger als 95 Jahre alt. Von diesem Donnerstag an verantwortet sich nun ein Hundertjähriger vor dem Landgericht Neuruppin, der Wachmann im Konzentrationslager Sachsenhausen bei Berlin war.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, zwischen 1942 und 1945 "wissentlich und willentlich" Hilfe zur Ermordung von KZ-Insassen geleistet zu haben: Beihilfe zum Mord, wie es juristisch heißt, in 3518 Fällen.
Konkret geht es laut dem Gericht unter anderen um Beihilfe zur Erschießung von sowjetischen Kriegsgefangenen, um Beihilfe zur Ermordung von Häftlingen durch den Einsatz von Giftgas. Häftlinge seien ebenso "durch die Schaffung und Aufrechterhaltung lebensfeindlicher Bedingungen" ums Leben gekommen.
Ermittler wurden in Moskauer Archiv fündig
Das Konzentrationslager Sachsenhausen in Oranienburg nördlich von Berlin nahm während der NS-Zeit eine Sonderstellung ein: Es diente seit seiner Fertigstellung 1936 als Modell für weitere KZ, war später Verwaltungszentrale des gesamten KZ-Systems und war außerdem ein Schulungslager der SS.
Insgesamt waren mehr als 200.000 Menschen hier inhaftiert. Zehntausende wurden erschossen, vergast, starben an grausamen medizinischen Versuchen oder schlicht an den unmenschlichen Haftbedingungen. Noch Ende April 1945, als die Rote Armee kurz vor Oranienburg stand, trieb die SS mehr als 30.000 Menschen auf sogenannte Todesmärsche, wobei weitere tausende Häftlinge starben.
Der Prozess gegen den Wachmann findet erst jetzt statt, denn, so Oberstaatsanwalt Thomas Will gegenüber der Deutschen Welle: "Der Angeklagte war uns bis zu Recherchen im Staatlichen Militärarchiv in Moskau in den sogenannten 'Beuteakten' der Roten Armee überhaupt nicht bekannt. Nach Feststellung seines Aufenthaltsortes haben wir das Verfahren nach Vorermittlungen zu seiner Person und Einsatzzeit in Sachsenhausen im März 2019 an die Staatsanwaltschaft abgegeben."
Will leitet die Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen im baden-württembergischen Ludwigsburg. Seit ihrer Gründung 1958 sammelt die Einrichtung Informationen für staatsanwaltliche Vorermittlungen gegen NS-Verbrecher und treibt die staatsanwaltlichen Ermittlungen der Bundesländer voran.
Mord und Beihilfe zum Mord verjähren nicht
Sollte man einem Hundertjährigen noch den Prozess machen wegen Taten, die 80 Jahre zurückliegen, und zwar einem vergleichsweise 'kleinen Rädchen' im großen Getriebe der nationalsozialistischen Tötungsmaschine? Thomas Will meint: ja. Denn zum einen sei sich die Justizministerkonferenz im Juni 2015 einig gewesen, dass die Zentrale Stelle in Ludwigsburg in ihrer bisherigen Form weitergeführt werde, solange Strafverfolgungsaufgaben anfallen, also Täter ermittelbar sind. Zum anderen werde eine Verjährung von Mord gesetzlich ausgeschlossen, gerade vor dem Hintergrund der NS-Massenverbrechen. "Die Frage, ob diese Taten heute noch verfolgt werden sollten, stellt sich damit nicht, denn sie sind zu verfolgen. Ziel eines Strafverfahrens ist stets die Feststellung der individuellen strafrechtlichen Schuld", sagt Will.
Aber worin diese individuelle Schuld bestehen kann, das hat sich in der juristischen Praxis seit dem Urteil gegen den ehemaligen KZ-Aufseher John Demjanjuk 2011 verändert. Bis vor rund zehn Jahren galt der Nachweis einer direkten persönlichen Beteiligung an Tötungen als Bedingung für eine Strafverfolgung. Frühere KZ-Wachleute traten zwar auch schon in den 1960er und 70er Jahren in NS-Prozessen auf, allerdings nur als Zeugen.
Geändert hat sich seit 2011, so Will, "dass bereits die allgemeine Dienstausübung in einem Konzentrationslager während erkennbarer systematischer Mordtaten eine Strafbarkeit wegen Beihilfe hierzu begründen kann, soweit entsprechende Feststellungen in der Hauptverhandlung dies tragen".
Wendepunkt Demjanjuk-Urteil
Demjanjuk war 2011 in München im Alter von 91 Jahren wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 28.000 Fällen zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden. In dem Urteil hieß es, Demjanjuk sei Teil der Nazi-Vernichtungsmaschinerie gewesen. Seitdem sind mehrere weitere Männer verurteilt worden, weil sie nach dem Urteil des Gerichts durch ihren Wachdienst Beihilfe geleistet haben und wussten, dass systematisch Morde begangen oder Häftlinge mit Todesabsicht unterversorgt wurden ("wissentlich und willentlich"). Zuletzt verurteilte das Landgericht in Hamburg im Juli 2020 einen 93-jährigen früheren Wachmann des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig wegen Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen zu einer Jugendhaft von zwei Jahren auf Bewährung.
Ob es bei den wenigen verbleibenden Fällen jeweils noch zum Prozess kommt, ist oft eine Frage der Verhandlungsfähigkeit der Hochbetagten. Der Hundertjährige, der von Donnerstag an vor Gericht steht, ist laut ärztlichem Gutachten für zwei bis zweieinhalb Stunden täglich verhandlungsfähig. Das Gericht hat Verhandlungstage bis zum Januar 2022 angesetzt. Für den Angeklagten wurde ein extra Ruheraum eingerichtet.
https://www.dw.com/
Der Gedenkstättenbesuch zur inhaltlichen Unterstützung der Unterrichtseinheit Nationalsozialismus: Anhand der Gedenkstätte Sachsenhausen und der vorhandenen Angebote
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg, Note: 1,0, Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bedeutsamkeit des Themas Gedenkstättenbesuch nimmt eine besondere Rolle in der Geschichtsdidaktik ein, da Besuche in KZ-Gedenkstätten heute ein fester Bestandteil der pädagogischen Arbeit in Schulen und in der außerschulischen politischen Jugendbildung sind. Seit vielen Jahren werden von Jugendverbänden Gedenkstättenfahrten angeboten. In der DDR gehörte der Gedenkstättenbesuch zum festen politischen Ritual für alle Heranwachsenden. „Es ist das Ziel der Bildungspolitik von Mecklenburg-Vorpommern, dass jede Schülerin und jeder Schüler mindestens einmal während seiner Schulzeit eine KZ-Gedenkstätte, eine Gedenkstätte oder einen Gedenkort für die Opfer der jüngeren deutschen Geschichte aufsucht.“ Auch wenn der Begriff "Gedenkstätte" häufig mit den Opfern der NS-Verbrechen verbunden wird, stellt der Gedenkstättenbesuch im Allgemeinen eine Sonderform der Exkursion oder Erkundung im Rahmen der historisch-politischen Bildung dar, die ihr spezielles Profil durch die politische und geschichtskulturelle Funktion der Gedenkstätte erhält, insbesondere wenn die mit der historischen Stätte verbundene Gedenkkultur noch lebendig ist und die Gedenkeinrichtung sich am Ort des historischen Geschehens befindet. Der Besuch einer Gedenkstätte kann unterschiedlichen Zielsetzungen der historisch-politischen Bildung dienen. Hierzu zählen z. B. eine Initiation in die bewusste Teilhabe an einer gegebenen Gedenkkultur (das Gedenken oder Andenken steht im Mittelpunkt), die Veranschaulichung und Vertiefung einer historisch-politischen Thematik, die im Unterricht behandelt wird, eine Projektarbeit "vor Ort", die dem gemeinsamen entdeckenden Lernen (z. B. Spurensuche) dient oder die exemplarische Auseinandersetzung mit der gesellschaftlichen Praxis des historischen Gedenkens und ihren sich wandelnden Formen und Funktionen in Vergangenheit und Gegenwart. Daher beschäftigt sich diese Arbeit mit dem Thema des Gedenkstättenbesuchs zur inhaltlichen Unterstützung der Unterrichtseinheit Nationalsozialismus im Geschichtsunterricht. Dies soll im Folgenden zunächst allgemein und dann am Beispiel der Gedenkstätte Sachsenhausen geschehen. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht eine geschichtsdidaktische Betrachtung des Gedenkstättenbesuchs, aber auch deren konkrete methodische Umsetzung am Beispiel der Gedenkstätte Sachsenhausen. Ziel dieser Hausarbeit ist es, aufzuzeigen, warum der Gedenkstättenbesuch zur inhaltlichen Unterstützung der Unterrichtseinheit Nationalsozialismus unabdingbar ist.
Verbrechen im KZ Sachsenhausen
Noch fünf Verfahren liegen bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin
Fr 20.11.20 | 08:44 Uhr
75 Jahre nach dem Ende der NS-Gewaltherrschaft sind bei Staatsanwaltschaften in Deutschland noch 13 Ermittlungsverfahren wegen Verbrechen in NS-Konzentrationslagern anhängig. Zwölf der Ermittlungen richten sich laut einem Bericht der Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagsausgaben) gegen Angehörige der Wachmannschaft des jeweiligen Konzentrationslagers.
Fünf der Verfahren liegen demnach bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin). Sie ist zuständig für die Verbrechen, die im Konzentrationslager Sachsenhausen bei Oranienburg verübt wurde. Ein Verfahren zum KZ Mauthausen im heutigen Österreich werde von den Staatsanwaltschaften Berlin und München bearbeitet.
Weitere Verfahren zu den Konzentrationslagern Buchenwald, Stutthof und Neuengamme lägen den Staatsanwaltschaften Erfurt, Itzehoe sowie Celle und Hamburg vor.
An diesem Freitag jährt sich der Beginn der Nürnberger Prozesse zum 75. Mal [tagesschau.de]. Im ersten internationalen Strafverfahren der Geschichte mussten sich 21 ranghohe Vertreter des NS-Regimes wegen der Vorbereitung eines Angriffskriegs sowie Kriegs- und Menschheitsverbrechen verantworten.
https://www.rbb24.de/
„Der Häftlingseinsatz wurde befohlen.“: Handlungsspielräume beim Einsatz von Häftlingen des KZ Sachsenhausen im Heinkel-Flugzeugwerk Oranienburg Taschenbuch – 16. April 2018
Handlungsspielräume beim Einsatz von Häftlingen des KZ Sachsenhausen im Heinkel-Flugzeugwerk Oranienburg
Immer wieder stört der Ex-KZ-Mann den Prozess mit Zwischenrufen
Veröffentlicht am 11.11.2021 |
Von Frederik Schindler
Politikredakteur
Trotz eindeutiger Beweise bestreitet Josef Sch., Wachmann im Konzentrationslager Sachsenhausen gewesen zu sein. Die Aussagen von Überlebenden und Gutachtern skizzieren hingegen das mörderische System des Lagers.
Es war eine eindringliche Aufforderung, mit der sich der Nebenkläger-Vertreter Thomas Walther zu Beginn des siebten Verhandlungstags im NS-Prozess in Brandenburg an der Havel an den Angeklagten Josef Sch. richtete: „Sie haben jetzt wenige Tage vor Ihrem 101. Geburtstag die Gelegenheit, mutig zu sein. Sie können Ihr Herz in die Hand nehmen. Und hier zu Emil Farkas sprechen, der so sehr auf Ihre Worte gewartet hat und ohne Ihre Worte zurück nach Israel gereist ist“, sagte der Rechtsanwalt. Der 92-Jährige Farkas hatte in der vergangenen Woche von seinem Überleben im Konzentrationslager Sachsenhausen berichtet.
Die Staatsanwaltschaft wirft Sch. vor, wissentlich und willentlich Hilfe zur grausamen und heimtückischen Ermordung von 3518 Lagerinsassen geleistet haben. Zahlreiche historische Dokumente aus der Gedenkstätte Sachsenhausen, der Stasi-Unterlagenbehörde und dem Bundesarchiv legen nahe, dass dieser von Ende 1942 bis Anfang 1945 im SS-Totenkopfsturmbann als Wachmann in Sachsenhausen eingesetzt war und dort zum SS-Rottenführer befördert wurde. Während dieser Dienstzeit kamen dort fast 50.000 Menschen ums Leben. Sch. bestreitet die Vorwürfe.
Auf die Bitte des Nebenkläger-Anwalts reagierte Sch. am Donnerstag nicht. Auch der Vorsitzende Richter Udo Lechtermann wandte sich daraufhin an den Beschuldigten. „Meine Aufforderung gilt weiter. Denken Sie gut und gründlich nach.“ Dieses Mal erhielt er eine knappe Antwort von Sch.: „Jawohl.“ Sein Verteidiger Stefan Waterkamp kündigte daraufhin an: „Es wird vermutlich eine Erklärung dazu geben, das bedarf aber noch etwas Zeit.“
Zu einer ausführlichen Erklärung kam es am Donnerstag nicht. Sch. störte den Prozess allerdings wie bereits an vorherigen Verhandlungstagen immer wieder durch Zwischenrufe und Auslassungen gegenüber seinem Verteidiger.
Mitten in den Ausführungen des Historikers Stefan Hördler, der als Sachverständiger detailliert das mörderische System beschrieb, das die SS in den Konzentrationslagern geschaffen hatte, rief der Angeklagte plötzlich über sich in der dritten Person in seinem ostpreußisch gefärbtem Deutsch: „Sch. konnte damals nicht ein Wort Deutsch. Wie sollen sie (die Kompanieführer, d. Red.) mit ihm gesprochen haben? Das ist doch alles unmöglich!“
Sch. stammt als Litauen, gehört zur Minderheit der Litauendeutschen und galt in den rassistischen Kategorien des Nationalsozialismus als „Volksdeutscher“. Laut Anklage hat sich Sch. freiwillig für eine „Umsiedlung“ in das nationalsozialistische Deutschland und den Dienst in der Waffen-SS entschlossen. In einem historischen Dokument aus Sachsenhausen heißt es über Sch.: „Führung: gut“ sowie „Strafen: keine“.
Der Sachverständige Hördler, der für den Prozess ein ausführliches historisches Gutachten erstellte, erläuterte, dass es für die „Volksdeutschen“ aus Litauen, Rumänien, Slowakei, Ungarn und weiteren Ländern innerhalb der SS-Wachmannschaften jede Woche zwölf Stunden Deutschunterricht gegeben habe – auch für die Kompanie, zu der der Angeklagte laut historischen Dokumenten gehörte.
Der Deutschunterricht habe das Ziel gehabt, dass der Dienstbetrieb funktioniert, die Befehle korrekt ausgeführt werden und sich die Wachmänner auch umgekehrt artikulieren können. „Das Ausführen von Befehlen war ihnen sicher möglich“, sagte der Historiker. Zudem habe es eine „weltanschauliche Erziehung“ gegeben, etwa zum „großgermanischen Gedanken in der Geschichte“ oder zu einer Rede Adolf Hitlers, in der „der Jude als Hauptfeind“ beschrieben wurde.
Hördler verwies darauf, dass Sachsenhausen „ein zentraler Erfüllungsort gezielter Mordaktionen“ gewesen sei. In der Anklage heißt es, dass sich der Wachdienst von Sch. „nahtlos in das Räderwerk des Vernichtungsgeschehens“ eingefügt habe. In Sachsenhausen kam es in Gaskammern zu Tötungen mithilfe von Zyklon B. „Mithilfe des Angeschuldigten, der durch seine Wachtätigkeit das Geschehen willentlich und wissentlich unterstützte, wurden im Tatzeitraum wenigstens 400 Personen durch den Einsatz von Giftgas getötet“, heißt es in der Anklage.
In dem Konzentrationslager starben zudem Zehntausende Häftlinge an Hunger, Krankheiten und Folgen der Zwangsarbeit. Darüber hinaus gab es Vernichtungsaktionen der SS, über 13.000 sowjetische Kriegsgefangene wurden systematisch exekutiert.
Die Exekutionen wurden wie in anderen Konzentrationslagern auch von Wachkompanien durchgeführt. Während diese teilweise von offizieller Seite als „kriegswichtige Sonderaufgaben“ chiffriert worden waren, lobten sich manche nationalsozialistischen Mörder offen für ihre Taten. So zitierte Gutachter Hördler aus einer Weihnachtskarte, die im Jahr 1941 im KZ Mauthausen entstanden war. SS-Hauptsturmführer und KZ-Arzt Heinz Baumkötter wendete sich darin gemeinsam mit Kollegen an den leitenden Arzt aus Mauthausen: „Unserem lieben obersten Schnelltöter. In treuer Kameradschaft gewidmet“, heißt es darin. Baumkötter wurde später leitender Arzt in Sachsenhausen und führte dort zahlreiche pseudomedizinische Experimente an Häftlingen durch.
Vor der Anklageerhebung hatten Beamte der brandenburgischen Kriminalpolizei für ihre Ermittlungen auch drei Überlebende aus Sachsenhausen befragt. Leon Schwarzbaum, der im Mai 1945 von amerikanischen Soldaten befreit worden war, berichtete den Ermittlern damals, dass er im KZ ständig an Hunger und Durst gelitten und sich das Bett mit fünf weiteren Männern habe teilen müssen. Schwarzbaum sagte den Ermittlern: „Der Tod war überall im Lager vorhanden. Früher oder später musste man sterben. Es blieb keine andere Rettung möglich.“
Alle befragten Überlebenden berichteten den Ermittlern von der Angst, krank zu werden, da sie gewusst hätten, dass sie dann ermordet würden. Der im August 2021 verstorbene Klaus Reichmuth, der als Schüler in Sachsenhausen inhaftiert war, berichtete von regelmäßigen Erhängungen. In sein Gedächtnis habe sich eingebrannt, dass an seinem Geburtstag am 25. Mai 1942 zwei Menschen erhängt worden seien. Reichmuth berichtete den Ermittlern zudem, dass er in Sachsenhausen immer gefroren habe, da er außer seiner Häftlingskleidung nichts besessen habe.
Die Aussage des historischen Sachverständigen wird an elf weiteren Terminen im November und Dezember fortgesetzt. Das Urteil soll im Januar 2022 fallen.
https://www.welt.de/
Treu bis in den Tod. Von Deutsch-Ostafrika nach Sachsenhausen. Eine Lebensgeschichte Taschenbuch – 1. August 2007
Der Sudanese Mahjub bin Adam Mohamed ließ sich 1914 als Söldner (Askari) der Kolonialtruppe in Deutsch-Ostafrika, dem heutigen Tansania, anwerben. Ende 1929 kam er als Kolonialmigrant nach Deutschland. Er arbeitete als Kellner im Kempinski, beteiligte sich als Kiswahili-Lehrer am Orientalischen Seminar an den Bestrebungen, die deutschen Kolonien zurückzugewinnen, und spielte in den dreißiger Jahren kleinere Rollen in mehr als 20 Spielfilmen. Mahjub war ein von sich und seiner Ausstrahlung überzeugter Lebenskünstler, der sich nicht scheute, die im Deutschen Reich mit dem Mythos vom »treuen Askari« verbundenen Emotionen für sich auszunutzen. Trotz der Bedrohung durch das nationalsozialistische Regime blieb er im Land und legte sich sogar mit den Behörden an. 1941 wurde der Unbequeme zum Schweigen gebracht, indem man ihn ohne Prozess in das Konzentrationslager Sachsenhausen einwies, wo er drei Jahre später starb. Die Afrikanistin Marianne Bechhaus-Gerst erzählt die außergewöhnliche Familien- und Lebensgeschichte dieser afrikanisch-deutschen Persönlichkeit. Entstanden ist ein ein drucksvolles Porträt, welches exemplarisch zeigt, wie Afrikaner im NS-Rassestaat zu überleben versuchten, ohne ihre Würde preiszugeben.
KZ-Prozess Sachsenhausen: Gutachter darf nicht vernommen werden
Erstellt: 05.11.2021, 12:48 Uhr
Im Prozess um die Massentötungen von Häftlingen im Konzentrationslager Sachsenhausen während des Zweiten Weltkriegs kann der psychiatrische Gutachter, der die Verhandlungsfähigkeit des 100 Jahre alten Angeklagten beurteilt hat, nicht zur Sache vernommen werden.
Brandenburg/Havel - Dies entschied die 1. Strafkammer des Landgerichts Neuruppin am Freitag nach einem entsprechenden Antrag des Verteidigers. Hintergrund war eine Zusicherung des Gutachters an den Verteidiger, dass er dem Angeklagten keine Frage zu den Tatvorwürfen stellen werde. Der 100-Jährige hatte sich nach dem schriftlichen Gutachten bei einem Untersuchungstermin aber zu den Vorwürfen geäußert. Dies dürfe nicht verwertet werden, weil der Gutachter zuvor eine Frage gestellt habe, die zu nah auf die Tatvorwürfe zielte, erklärte das Gericht in einem Beschluss.
Laut Anklage soll der 100-Jährige als SS-Wachmann in dem KZ von 1942 bis 1945 Beihilfe zum Mord an Tausenden Häftlingen geleistet haben. Der Verteidiger hatte schon zu Beginn des Prozesses erklärt, dass sich sein Mandant nicht zu den Vorwürfen äußern werde. Am zweiten Prozesstag hatte der Angeklagte jedoch in einer spontanen Äußerung bestritten, überhaupt im KZ Sachsenhausen tätig gewesen zu sein. (dpa)
https://www.merkur.de/politik/
Judenmord im Reichsgebiet: Lieberose: Außenlager des KZ Sachsenhausen (Dokumente, Texte, Materialien) Taschenbuch – 8. September 2011
Judenmord im Reichsgebiet. Lieberose: Außenlager des KZ Sachsenhausen
Urteil gegen ehemaligen KZ-Wächter
KZ-Wachmann
von Katrin Lindner
Ein 101-jähriger Angeklagter ist heute zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Als Wachmann im KZ Sachsenhausen soll er zur Ermordung von über 3500 Lagerinsassen beigetragen haben.
Videolänge:1 min Datum:28.06.2022
Verfügbarkeit:
Video verfügbar bis 28.06.2024
https://www.zdf.de/
Beihilfe zum Mord
100-jähriger Ex-KZ-Wachmann angeklagt
08.02.2021, 23:51 Uhr
Eingang des früheren KZ Sachsenhausen.
(Foto: AP)
In Neuruppin erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen früheren SS-Mann des Konzentrationslagers Sachsenhausen. Dem EX-Wachmann wird Beihilfe zum Mord in mehr als 3500 Fällen zur Last gelegt. Der 100-Jährige soll verhandlungsfähig sein.
Die Staatsanwaltschaft im brandenburgischen Neuruppin hat gegen einen 100-jährigen ehemaligen Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen Anklage wegen Beihilfe zum Mord in 3518 Fällen erhoben. Die Behörde bestätigte am Montag einen entsprechenden Bericht des Norddeutschen Rundfunks (NDR). Der Mann soll demnach zwischen 1942 und 1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen "wissentlich und willentlich" an der Ermordung von Lagerinsassen mitgewirkt haben. Er habe bis 1945 dem Wachbataillon des Lagers angehört. Dem Bericht zufolge geht es um Beihilfe zum Mord in 3518 Fällen.
POLITIK
29.04.20
"Ich habe in die Hölle gesehen"
Die Todeslager der Nazis
Nach NDR-Informationen lebt der Beschuldigte in Brandenburg. Die Staatsanwaltschaft hält den Mann trotz seines hohen Alters für verhandlungsfähig. Das Landgericht Neuruppin muss nun entscheiden, ob es die Anklage zulässt.
Eine Strafverfolgung wegen NS-Verbrechen ist in Deutschland nur noch wegen Mordes oder Beihilfe dazu möglich, andere denkbare Vorwürfe wie Freiheitsberaubung oder Körperverletzung sind verjährt. Der Wachdienst in einem NS-Konzentrationslager allein reicht nicht aus. Nur bei Todes- und Vernichtungslagern, deren Zweck die systematische Tötung sämtlicher Gefangener war, gilt nach deutschen Rechtsprechung bereits die Zugehörigkeit zur Wachmannschaft auch ohne konkretere Tatnachweise als Mordbeihilfe.
Entlang dieser Linie fällten deutsche Gericht zuletzt mehrere Urteile gegen frühere SS-Wachmänner, der Bundesgerichtshof bestätigte diese Praxis höchstrichterlich. Die Urteile betrafen aber Einsätze in den Vernichtungslagern Auschwitz-Birkenau und Stutthof. Die Angeklagten wurden dabei jeweils wegen Beihilfe zu Mord in tausenden Fällen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
POLITIK
27.01.23
"Eine Welt der Toten und Larven"
Die Befreiung von Auschwitz
Im KZ Sachsenhausen waren zwischen 1936 und 1945 nach Angaben der dortigen Gedenkstätte mehr als 200.000 Menschen inhaftiert. Zehntausende Häftlinge kamen dort durch Hunger, Krankheiten, Zwangsarbeit, medizinische Versuche und Misshandlungen um oder wurden Opfer systematischer Vernichtungsaktionen.
Der Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees, Christoph Heubner, sagte über die Anklage des ehemaligen KZ-Wachmannes: "Für die hochbetagten Überlebenden der deutschen Konzentrations- und Vernichtungslager ist auch dieser Prozess ein wichtiges Beispiel dafür, dass die Gerechtigkeit kein Verfallsdatum kennt und die Verfolgung der SS-Täter auch im hohen Alter kein Ende finden darf."
Quelle: ntv.de, jpe/AFP/dpa
https://www.n-tv.de/
Tatort Sachsenhausen: Strafverfolgung von KZ-Verbrechen in der Bundesrepublik Deutschland (Reihe Forschungsbeiträge und Materialien der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten) Taschenbuch – 1. März 2019
Während der nationalsozialistischen Herrschaft wurden in den Konzentrationslagern zahllose staatlich legitimierte Gewaltverbrechen an Menschen verübt. Allein im KZ Sachsenhausen kamen mehrere Zehntausend ums Leben. Die Studie beleuchtet am Beispiel des Tatorts Sachsenhausen die strafrechtliche Verfolgung von KZ-Verbrechen in den westlichen Besatzungszonen und der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1946 und 1996. Sie befasst sich mit den Beschuldigten, Tatvorwürfen und Einstellungsgründen und gibt detaillierte Einblicke in die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaften und die Urteilspraxis der Gerichte. Dabei werden gesellschaftliche, politische und rechtliche Faktoren aufgezeigt, die die Strafverfolgung hemmten und beförderten.
4.2 Prozess gegen den KZ-Wachmann Martin H.
US-Kongress macht Schluss mit Pensionen für Altnazis
Geheime Deals mit Behörden. Pensionen der Nazi-Verbrecher und Kollaborateure werden eingestellt.
von Konrad Kramar
04.12.2014, 06:00
Sie waren KZ-Wächter in Auschwitz oder Sachsenhausen, bauten Raketenantriebe für Hitlers "Wunderwaffen" oder waren sogar an Massenerschießungen an der Ostfront beteiligt – und kassierten trotzdem bis zu ihrem Lebensende, also in Einzelfällen sogar bis heute, staatliche US-Pensionen. Mit einem einstimmigen Votum hat das Repräsentantenhaus in Washington nun endgültig eines der dunkelsten Kapitel der US-Nachkriegsgeschichte geschlossen. Die Pensionen der Nazi-Verbrecher und Kollaborateure werden eingestellt.
All die Verbrechen, die diese Menschen selbst verübt oder zumindest wissentlich mitverantwortet hatten, kümmerten die USA nach dem Krieg nur wenig. Washington erteilte Hunderten der schwer belasteten Ex-Nazis eine Aufenthaltsgenehmigung, einfach weil man im beginnenden Kalten Krieg ihr Wissen gut brauchen konnte. Nazi-Raketenwissenschaftler bauten von da an für die NASA, und SS-Offiziere spionierten für die CIA.
Als in den Siebziger- und Achtzigerjahren der politische Druck schließlich zu groß geworden war, handelten US-Regierungsbehörden Deals mit den inzwischen unliebsam gewordenen Einwohnern aus. Sie mussten das Land verlassen, kassierten aber im Ausgleich weiter ihre Pensionen.
https://kurier.at/politik/
ZWEITER WELTKRIEG
KZ-SCHERGEN
US-Rente für nationalsozialistische Verbrecher
Zweifelhaftes Geschäft: Um KZ-Schergen zur Ausreise zu bewegen, garantierte Washington offenbar die Fortzahlung von Sozialleistungen. Das haben jetzt Recherchen einer Nachrichtenagentur aufgedeckt.
Veröffentlicht am 20.10.2014 | Lesedauer: 4 Minuten
Von Sven Felix Kellerhoff
Leitender Redakteur Geschichte
Ein alter Herr mit randloser Brille lugt mit verkniffendem Gesicht aus einem Fenster seiner Wohnung in Osijek, im Osten Kroatiens. Der 90-jährige Jakob Denzinger wäre auf seine alten Tage sicher gern unentdeckt geblieben. Der gebürtige Jugoslawe ist einer von vier noch lebenden mutmaßlichen NS-Kriegsverbrechern, die teilweise seit Jahrzehnten Leistungen aus dem US-Sozialsystem erhalten. Das Geld stammt aus amerikanischen Steuermitteln, haben Recherchen der Nachrichtenagentur Associated Press ergeben.
Demzufolge handelt es sich um ein Geschäft: Die Männer waren nach 1945 wie Zehntausende andere in die USA eingewandert und hatten meist die US-Staatsbürgerschaft erhalten – ein großzügiges Angebot für diese sogenannten Displaced Persons, deren Heimat nun hinter dem Eisernen Vorhang lag. Und eine Chance, unbehelligt zu bleiben. Voraussetzung für die Erteilung eines Dauervisums und später die Naturalisation zu US-Bürgern war aber eine Selbstauskunft über die Tätigkeit im Zweiten Weltkrieg – bis vor wenigen Jahren musste übrigens auch jeder Tourist vor der Einreise in die USA auf einem Formular Angaben machen. Wer dabei falsche Angaben machte, musste mit einem Ausweisungsverfahren rechnen.
Nach Bekanntwerden ihrer Verstrickungen in Kriegsverbrechen oder Holocaust willigten ein Teil der NS-Schergen ein, in ihre Heimatländer oder nach Deutschland zurückzukehren. Im Gegenzug wurde garantiert, dass sie ihre erworbenen Sozialleistungen weitergezahlt bekamen. Ähnlich war das Ergebnis, wenn die Betroffenen vor dem offiziellen Ausweisungsbescheid auf eigene Initiative die USA verließen. Die Zahlungen sollen bis zu 1500 Dollar pro Kopf und Monat betragen haben; in Einzelfällen sollen so bis zu 375.000 Dollar zusammengekommen sein. Insgesamt sollen 38 Personen betroffen gewesen sein.
Martin Hartmann auf einem Foto aus seiner SS-Akte
Quelle: AP
Die vier heute noch lebenden Männer sind neben dem Auschwitz-Posten Denziger der Wächter im KZ Sachsenhausen Martin Hartmann, Peter Müller, der im KZ Natzweiler eingesetzt gewesen war, und Wasyl Lytwyn, der sich an der Niederschlagung des Ghetto-Aufstandes in Warschau 1943 beteiligte. Alle sind zwischen 90 und 95 Jahre alt.
Der Rumäniendeutsche Martin Hartmann, Jahrgang 1919, hatte sich Mitte der 1950er-Jahre mit seiner Frau in der Kleinstadt in Minnesota, später in Helena (US-Bundesstaat Montana) niedergelassen. Er hatte beruflich Erfolg, so dass er sich für seine letzten Lebensjahre ein Haus in einer Seniorenanlage in Arizona leisten konnte. 2007 jedoch wurde er, nach zweijährigen Ermittlungen des Office of Special Investigations (OSI) vor die Alternative gestellt, auszureisen oder angeklagt zu werden. Hartmann gab im Rahmen des Ermittlungsverfahrens zu, von 1943 bis 1945 dem SS-Totenkopfsturm in Sachsenhausen angehört zu haben. Seit Ende 2007 lebt er in Deutschland und soll hier weiter seine Leistungen aus dem US-Sozialsystem in Form monatlicher Schecks bekommen.
Wesentlich länger als Hartmann scheint Jakob Denzinger in den Genuss solcher Zahlungen gekommen zu sein. Der gebürtige Jugoslawe, seit 1972 US-Bürger, lebte im US-Bundesstaat Ohio. Er war mindestens von 1943 bis Anfang 1945 in verschiedenen KZs als Wächter eingesetzt. Als das 1989 herauskam, flüchtete Denzinger zuerst in die Bundesrepublik und lebt heute in Kroatien. Auf Nachfrage verweigerte er jede Auskunft zu den Zahlungen aus den USA.
https://www.welt.de/geschichte/zweiter-weltkrieg/
Im KZ: Zwei jüdische Schicksale 1938/1945 (Die Zeit des Nationalsozialismus – »Schwarze Reihe«) Taschenbuch – 19. Januar 2012
Nur wenige Memoirentexte spiegeln die Entwicklung und Wirkung des NS-Terrors auf so eindringliche Weise wie diese: Der wohlsituierte Berliner Jurist Franz Memelsdorff war 1938 fünf Wochen im KZ Sachsenhausen, der junge Ungar Georg Heller wurde Ende Mai 1944 aus Budapest nach Auschwitz deportiert, mit den letzten Todesmärschen kam er nach Dachau. Ihre authentischen Berichte, der eine sofort niedergeschrieben, der andere Jahrzehnte später, werden hier erstmals veröffentlicht.
KZ-Wächter kein US-Bürger mehr
vom 22. 9. 2007
WASHINGTON afp ■ Die USA haben dem früheren KZ-Wächter Martin Hartmann wegen Verwicklung in Nazi-Gräueltaten die Staatsbürgerschaft entzogen. Der inzwischen 88 Jahre alte Hartmann, der 1961 eingebürgert worden war, habe bei Übersiedelung in die USA seine Mitgliedschaft in einem SS-Wachregiment im Lager Sachsenhausen verschwiegen und damit gegen die Bestimmungen verstoßen, teilte das US-Justizministerium am Donnerstag mit. Ein Bundesrichter in Washington habe die Verleihung der Staatsbürgerschaft rückgängig gemacht. Hartmann sei inzwischen nach Deutschland ausgereist.
https://taz.de/Archiv-Suche/!233773/
Die Konzentrationslager-SS 1936–1945: Exzess- und Direkttäter im KZ Sachsenhausen: Eine Ausstellung am historischen Ort (Schriftenreihe der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten) Taschenbuch – 22. März 2016
Der Katalog enthält alle Texte und zahlreiche Abbildungen der Dauerausstellung „Die Konzentrationslager-SS 1936-1945: Exzess- und Direkttäter im KZ Sachsenhausen“.
USA verwiesen KZ-Wächter Martin Hartmann des Landes
17. DEZEMBER 2007 · 4:25
Weil der heute 88jährige Martin Hartmann bei seiner Einreise in die USA seine Mitgliedschaft in der SS verschwiegen hatte, wurde dieser nach zweijährigen Ermittlungen von den US-Behörden vor die Tür gesetzt. Hartmann hat zugesichert die USA nie mehr zu betreten und mittlerweile seine Reise gen Deutschland angetreten.
Die Ruhe, die sich der frühere KZ-Wächter Martin Hartmann in den USA gönnte, hat nach 52 Jahren überraschend ein Ende genommen. Seine ehemalige Mitgliedschaft in einem SS-Wachregiment des KZ Sachsenhausen hatte die US-amerikanischen Behörden veranlasst, dem gebürtigen Rumänen Martin Hartmann die 1961 verliehende Staatsbürgerschaft wieder zu entziehen, einhergehend mit der Aufforderung die USA bis zum 31. August 2007 zu verlassen.
Martin Hartmann lies sich Mitte der 1950er Jahre gemeinsam mit seiner Frau Ellen in der Kleinstadt Mankato [Minnesota], später in Montanas Hauptstadt Helena nieder, wo sich der frühere KZ-Wächter eine neue Existenz als Schriftsetzer und Drucker aufbauen konnte. Ende der 1980er Jahre kaufte sich das Ehepaar Hartmann ein idyllisches Winterquartier in „Leisure World Arizona“, einer rund um die Uhr bewachten Seniorenwohnsiedlung, umsäumt von Schwimmbädern und Golfplätzen. Laut BBC news, lebte Hartmann die letzten vier Jahre in diesem Seniorenkomplex in Mesa im Bundesstaat Arizona – Tür an Tür mit Nathan Gasch, der selbst einige Zeit in Sachsenhausen interniert war und das Vernichtungslager Auschwitz überlebte. Dass er seinen Nachbarn einst in SS-Uniform auf einem Bild entdeckte behielt der heute 84jährige Gasch lange Zeit für sich. Die erzwungene Ausreise Hartmanns bedauert er hingegen nicht, schließlich sei er „einer von ihnen“ gewesen.
Wie DiePresse.com berichtet, hatte Hartmann selbst zugegeben „von 1943 bis 1945 dem SS-Totenkopfverband im Vernichtungslager Sachsenhausen angehört zu haben und als Wächter eingesperrter Zivilisten einen persönlichen Beitrag zum NS-Vernichtungsregime geleistet zu haben“. Seine 85jährige Frau Ellen Hartmann versucht die Schuld ihres Mannes abzuwiegeln und behauptet gegenüber der Presse zynisch, er hätte nicht wissen können, was wirklich im Konzentrationslager Sachsenhausen geschehen sei.
Hartmann soll sich nun wieder in Deutschland aufhalten. Gegenüber der Regionalpresse gab Ellen Hartmann bekannt, ihr Mann halte sich bei Familienangehörigen in Berlin auf. Dort wo sie sich Beide vor etwa 60 Jahren erstmals in die Arme fielen. Darüber, ob Martin Hartmann strafrechtlich belangt und die Verbrechen im KZ Mauthausen weiter aufgeklärt werden können, befindet nun die deutsche Justiz. Der Menschenrechtsaktivist Bernd Michael Uhl hat nach eigenen Angaben, wegen „Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ Srafanzeige gegen Martin Hartmann erstattet. Siehe auch : Nazi-Jäger und ihre Aktivitäten >>> Siehe auch : Frühere gerichtliche NS-Aufarbeitungsbemühungen des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach seit Sommer 2022 >>>
https://huntingseason.wordpress.com/
Die Todesmärsche der Häftlinge des KZ Sachsenhausen Broschiert – 1. Januar 1985
USA entziehen ehemaligem KZ-Wächter Staatsbürgerschaft
Archivbild aus dem Konzentrationslager Sachsenhausen,
AP
20.09.2007 um 22:52
Der 88-jährige Martin Hartmann hatte bei seiner Einreise die SS-Mitgliedschaft verschwiegen. Er hat die USA bereits verlassen.
Die USA haben dem früheren KZ-Wächter Martin Hartmann wegen Verwicklung in Nazi-Gräueltaten die Staatsbürgerschaft entzogen. Der inzwischen 88 Jahre alte Hartmann, der 1961 eingebürgert worden war, habe bei Übersiedelung in die USA seine Mitgliedschaft in einem SS-Wachregiment im Lager Sachsenhausen verschwiegen und damit gegen die Bestimmungen verstoßen, teilte das US-Justizministerium am Donnerstag mit. Ein Bundesrichter in Washington habe die Verleihung der Staatsbürgerschaft rückgängig gemacht. Hartmann sei der Aufforderung nachgekommen, die USA bis 31. August zu verlassen. Nach Angaben des Ministeriums reiste er nach Deutschland aus.
Nazi-Mittätern Aufenthalt verweigern
Der Schritt belege die Entschlossenheit des US-Justizministeriums, all jenen den Aufenthalt in den USA zu verweigern, "die dem Nazi-Regime bei der Ausführung seiner völkermörderischen Pläne geholfen haben", erklärte die zuständige Abteilungsleiterin Alice Fisher. Den Angaben zufolge ging der Abschiebung eine Einigung zwischen den Ermittlern und Hartmann voraus.
Der zuletzt im US-Staat Arizona ansässige Hartmann habe zugegeben, von 1943 bis 1945 dem SS-Totenkopfverband im Vernichtungslager Sachsenhausen angehört zu haben und als Wächter eingesperrter Zivilisten einen persönlichen Beitrag zum NS-Vernichtungsregime geleistet zu haben.
USA nie mehr betreten
Hartmann habe ebenfalls zugesichert, dass er die USA nicht mehr betreten wird, heißt es in der Erklärung weiter. Die Ermittlungen gegen Hartmann wurden geleitet von der "Abteilung für Sonderermittlungen" (OSI) im US-Justizministerium, dass sich auf die Identifizierung von Nazi-Tätern in den USA spezialisiert hat. "Martin Hartmann und andere Mitglieder der SS-Totenkopf-Wachbataillons waren unverzichtbare Komplizen der brutalen Verbrechen in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern", erklärte OSI-Direktor Eli S. Rosenbaum. Seit 1979 hat das OSI nach eigenen Angaben Verfahren gegen 106 Nazi-Täter gewonnen, die in den USA Zuflucht gesucht hatten.
(Ag.)
https://www.diepresse.com/
Gedichte aus dem KZ: Deutsch / Tschechisch. Nachwort: Opelík, Jirí (Bibliothek der Böhmischen Länder) Gebundene Ausgabe – 20. Oktober 2015
Ein tschechischer Künstler der Moderne von Weltrang wurde im KZ gezwungen, für die SS Jagdszenen und Alpenlandschaften zu malen. Als Akt der Freiheit begann Josef Čapek (1887–1945) – sonst noch Prosaautor und Dramatiker – dort erstmals mit dem Schreiben von Gedichten, die dann heimlich im Lager kursierten. Abschriften gelangten aus dem KZ in die Hände von Čapeks Frau. Die Originalhandschriften, in dieser Ausgabe als Faksimile abgebildet, wurden von einem Gefährten Čapeks gerettet, der den Todesmarsch aus Sachsenhausen überlebte. Ausgangspunkt von Josef Čapeks Lyrik – in der Übertragung von Urs Heftrich hier erstmals auf Deutsch – war die Klage um den bereits vor der Okkupation gestorbenen Bruder und weltberühmten Schriftsteller Karel Čapek; das letzte Gedicht »Vor der großen Reise«, dem Transport vom 25. Februar 1945 aus Sachsenhausen nach Bergen-Belsen, nimmt die Todeserwartung vorweg. Motive aus dem Lageralltag verbinden sich mit Trost-, Hoffnungs- und Sehnsuchtsversen.
Ehemaliger KZ-Wächter soll abgeschoben werden
Veröffentlicht am 01.10.2007 | Lesedauer: 2 Minuten
Seit mehr als 50 Jahren lebt Paul Henss unbehelligt in den USA. Als er einreiste, verschwieg er den Behörden allerdings, dass er in Konzentrationslagern Dienst tat. Jetzt wird die Abschiebung des 85-Jährigen vorbereitet. Dieser wehrt sich gegen den Vorwurf, Kriegsverbrechen begangen zu haben.
ie US-Ministerien für Justiz und Heimatschutz haben ein Abschiebeverfahren gegen einen ehemaligen KZ-Wächter aus Deutschland eingeleitet. Der 85-jährige deutsche Staatbürger Paul Henss, der derzeit in Lawrenceville im Bundesstaat Georgia lebe, habe in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern Dachau und Buchenwald Gefangene bewacht und mit Kampfhunden drangsaliert, begründete das Justizministerium in Washington die Einleitung der Verfahrens. Henss habe seine NS-Vergangenheit bei der Einreise in die USA im Jahr 1955 verschwiegen.
Die US-Behörden legen Henss zur Last, in den Konzentrationslagern scharf abgerichtete Kampfhunde zur Kontrolle der Häftlinge eingesetzt zu haben. Die Tiere hätten unter anderem die Flucht von Häftlingen verhindern sollen. Als Angehöriger der SS sei Henss angewiesen gewesen, die Hunde ohne Gnade auf flüchtende Häftlinge zu hetzen. Außerdem sei er als Lagerwächter eingesetzt gewesen und habe Zwangsarbeit beaufsichtigt. Dem Justizministerium zufolge war Henss Mitglied der Eliteeinheit „Leibstandarte SS Adolf Hitler“.
Die Behörde erklärte, Henss habe zugegeben, in den beiden Konzentrationslagern jeweils zwei bis drei Monate eingesetzt worden zu sein. Im Gespräch mit Journalisten sagte Henss am Montag in Lawrenceville, er habe zwar Schäferhunde und Rottweiler ausgebildet, aber keine Kriegsverbrechen begangen. Er lebe seit zehn Jahren in Georgia, sagte Henss.
Der Leiter der für NS-Verbrecher zuständigen „Abteilung für Sonderermittlungen“ (OSI) im US-Justizministerium, Eli S. Rosenbaum, erklärte zu dem Verfahren: „Mit seinem bösartigen Kampfhund stand Paul Henss zwischen den Opfern und der Freiheit.“ Die zuständige Abteilungsleiterin Alice Fisher wertete das Verfahren gegen Henss als Zeichen der Entschlossenheit des Justizministeriums, „die USA nicht zu einem Zufluchtsort für Verbrecher gegen die Menschenrechte“ werden zu lassen.
Seit 1979 hat das OSI nach eigenen Angaben Verfahren gegen 106 Nazi-Täter gewonnen, die in den USA Zuflucht gesucht hatten. Erst kürzlich war infolge von OSI-Ermittlungen dem früheren KZ-Wächter Martin Hartmann wegen Verwicklung in Nazi-Gräueltaten die US-Staatsbürgerschaft entzogen worden. Hartmann wurde nach Deutschland abgeschoben.
AFP/cn
https://www.welt.de/politik/
Die Bedeutung außerschulischer Lernorte: Das Kz Sachsenhausen im Kontext historisch-politischer Bildung Taschenbuch – 4. November 2014
Dieses Buch zeigt die Bedeutung, die historische Gebäude (wie das ehemalige Konzentrationslager Sachsenhausen bei Berlin) als außerschulischer Lernort gewinnen können, auf. Darüber hinaus stellt es den Wert eines Gedenkstättenbesuchs als wichtiges Element historisch-politischer Bildung dar, da es sowohl auf außerschulisches und historisches Lernen als auch auf die Pädagogik der Gedenkstätten sowie auf methodisches Vorgehen und seine Besonderheiten eingeht. Ergänzende Hinweise, Anregungen und Tipps für die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung eines Gedenkstättenbesuchs sowie Aufzeichnungen von bereits durchgeführten Projekten in Sachsenhausen verdeutlichen die Notwendigkeit des außerschulischen Lernens und motivieren möglicherweise sogar dazu, einen außerschulischen Lernort aufzusuchen.
Former Sachsenhausen Nazi camp guard expelled
by US
25 Sep 2007
25 September 2007
A judge in the United States has revoked the US citizenship of a former SS guard, who since left the country
for Germany. Martin Hartmann, 88, who formerly lived in Arizona, served as an armed SS guard at the
Sachsenhausen concentration camp near Berlin during World War II. In a settlement agreement, Hartmann
admitted that he served in the SS Death's Head Guard Battalion and consented to having his citizenship
revoked by US district judge Emmet Sullivan. Hartmann was born in Romania and emigrated to the United
States in 1955. He became a US citizen in 1961. “This result reflects the Justice Department’s unwavering
commitment to ensuring that those who helped the Nazi regime carry out its genocidal plans find no
sanctuary in America,” assistant attorney-general Alice Fisher said in a statement.
It also emerged that a Jewish Holocaust survivor lived next door to Hartmann. Nathan Gasch said that when
Martin Hartmann moved into the retirement complex four years ago he noticed a picture of his neighbor in
an SS uniform on the wall. Gasch said he was shocked but that he never reported the incident. The truth
about his past was uncovered in a two-year investigation by the Department of Justice's Office of Special
Investigations (OSI), a department created in 1979 to pursue war criminals.
Tens of thousands of prisoners died at the Sachsenhausen camp, where inmates were used for forced labour
and subjected to medical experiments and torture.
https://www.worldjewishcongress.org/
Medizin und Verbrechen: Das Krankenrevier des KZ Sachsenhausen 1936–1945 (Schriftenreihe der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten) Taschenbuch – 24. August 2007
2009 - KZ-Wächter Martin Hartmann
Der Antragsteller von NS-Verfahren seit ca. 2004, beim Amtsgericht Mosbach seit Sommer 2022, hat sich bereits von 2008 bis 2009 an der Nazi-Jagd nach dem KZ-Wächter Martin Hartmann zur juristischen Aufarbeitung von NS-Verbrechen beteiligt.
Unter 3 AR 338/09 gibt die Generalstaatsanwaltschaft Hamm am 02.03.2009 seine Stellungnahme bezüglich der Überprüfung der Ermittlungsverfahrens 45 Js 2/08 an das Justizministerium NRW ab im Rahmen des Petitionsverfahrens beim Landtag NRW Pet.-Nr. i.3/14-P-2008-16466-01, das der Antragsteller selbst eingeleitet hat, um seine eigens initiierten Ermittlungsverfahren vom 03.03.2008 ausgehend von seiner eigenen Strafanzeige gegen den KZ-Wächter Martin Hartmann wegen Mordes und Beihilfe zum Mord auf Grund dessen Mitgliedschaft in SS-Totenkopfverbänden und dessen Tätigkeit im Konzentrationslager Sachsenhausen offiziell überprüfen zu lassen. Siehe auch : Nazi-Jäger und ihre Aktivitäten >>> Siehe auch : Frühere gerichtliche NS-Aufarbeitungsbemühungen des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach seit Sommer 2022 >>>
Geheimes Leid – Geheimer Kampf: Ein Bericht über das Außenlager Lieberose des KZ Sachsenhausen Taschenbuch – 3. Dezember 2007
Gunther R. Lys war von 1941 bis 1945 politischer Häftling des KZ Sachsenhausen und des Außenlagers Lieberose im ostbrandenburgischen Jamlitz. Im Jahr 1948 veröffentlichte er den viel beachteten und heute zu Unrecht vergessenen Roman „Kilometerstein 12,6“ über den Todesmarsch der Häftlinge des KZ Sachsenhausen im April 1945. Er ist Autor des preisgekrönten Films „Ein Tag“ (1965) in der Regie von Egon Monk, der einen Tag in einem KZ-Aufbaulager zeigt. Zu seinem 100. Geburtstag im Jahr 2007 hat Andreas Weigelt aus Lys‘ Nachlass den vorliegenden „Bericht eines Nichtjuden über die Judenverfolgung“ herausgegeben und kommentiert, der in den Jahren 1976/77 in Israel entstanden ist. Er schildert in Episoden wesentliche Ereignisse im KZ-Außenlager Lieberose, in dem Tausende Häftlinge den Tod fanden. Gunther R. Lys gehörte als Revierschreiber zu einer Widerstandsgruppe um den deutschen Kommunisten Siegmund Sredzki, den sowjetischen Kriegsgefangenen Viktor Braschnikow und den deutschen Juden Hans Landshut. Der Bericht wird durch eine Biografie des Herausgebers über Gunther R. Lys ergänzt
»Mir hat Gott keinen Panzer ums Herz gegeben«: Briefe aus Militärgefängnis und Gestapohaft 1943–1945 Gebundene Ausgabe – 14. September 2015
Erstmals werden die berührenden Briefe und eindringlichen Kassiber veröffentlicht, die Hans von Dohnanyi, eine der führenden Persönlichkeiten des Widerstandes gegen das NS-Regime, aus der Haft an seine Frau Christine und an seine Kinder schrieb. Sie zeigen sowohl den liebevollen Ehemann und Vater wie den entschlossenen Verschwörer gegen Hitler, der sich auch in der Haft, den Tod vor Augen, nicht beugt. Der Jurist Dohnanyi schloss sich bereits Ende der dreißiger Jahre Widerstandskreisen an. 1942 verhalf er einer Reihe von Juden, die als Agenten getarnt wurden, zur Flucht in die Schweiz, im März 1943 war er an einem Attentatsversuch gegen Hitler beteiligt, der jedoch fehlschlug. Im April 1943 wurde er wegen angeblicher Devisenvergehen im Zusammenhang mit der Fluchthilfe inhaftiert. Nach dem gescheiterten Umsturzversuch vom 20. Juli 1944 flog seine Mitarbeit an den früheren Putschplänen auf. Am 9. April 1945 wurde er im KZ Sachsenhausen gehängt.
4.3 Prozess gegen 98-jähringen KZ-Wachmann Gregor F.
OLG hebt Beschluss im KZ-Fall auf
Ist ein 100-Jähriger verhandlungsfähig?
04.12.2024
Gedenkstätte des KZ Sachsenhausen
Ob ein 100-jähriger mutmaßlicher Ex-KZ-Wachmann noch verurteilt werden kann, hängt unter anderem von seiner Verhandlungsfähigkeit ab. Foto: picture alliance / photothek.de | Thomas Trutschel
Wegen Beihilfe zum Mord in 3.322 Fällen ist ein mutmaßlicher Ex-Wachmann des KZ Sachsenhausen angeklagt worden. Nachdem ein Sachverständiger ihn zunächst für verhandlungsunfähig erklärt hatte, könnte er nun doch verurteilt werden.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat einen Nichteröffnungsbeschluss des Landgerichts (LG) Hanau aufgehoben, nachdem die Staatsanwaltschaft Gießen und mehrere Nebenkläger:innen dagegen Beschwerde eingelegt hatten. Das LG muss nun erneut über die Verhandlungsfähigkeit des 100-jährigen Mannes entscheiden, der als ehemaliger KZ-Wachmann wegen Beihilfe zum Mord angeklagt wurde (OLG, Beschl. v. 22.10.2024, Az.: 7 Ws 169/24).
Der heute 100-Jährige wurde im Sommer 2023 wegen Beihilfe zum Mord in 3.322 Fällen vor der Jugendkammer des LG Hanau angeklagt. Er soll als Heranwachsender Wachmann im KZ Sachsenhausen gewesen sein und dort zwischen Juli 1943 und Februar 1945 Beihilfe zum grausamen und heimtückischen Mord an Tausenden Häftlingen geleistet haben. Als Angehöriger des SS-Wachbataillons soll er unter anderem für die Bewachung von Häftlingen, die Überführung von ankommenden Häftlingen vom Bahnhof in das Hauptlager und die Bewachung von Häftlingstransporten zuständig gewesen sein. Während des Tatzeitraums sollen mindestens 3.318 Häftlinge an den Folgen der im KZ herrschenden Verhältnisse gestorben sowie durch Erschießungen und den Einsatz von Giftgas getötet worden sein.
Nachdem ein Sachverständigengutachten im Februar 2024 die Verhandlungs-, Vernehmungs- und Reiseunfähigkeit des Angeschuldigten festgestellt hatte, hatte das LG Hanau die Eröffnung der Hauptverhandlung zunächst abgelehnt (Beschl. v. 06.05.2024, Az.: 2 Ks 501 Js 33635/22 (8/24)). Als die Staatsanwaltschaft Gießen und mehrere Nebenkläger:innen hiergegen sofortige Beschwerde eingelegt hatten, hob das OLG die Entscheidung nun wegen eines Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Gebot der bestmöglichen Sachaufklärung auf und verwies die Sache an das LG Hanau zurück. Das LG muss nun Nachermittlungen über die Verhandlungsfähigkeit des Angeschuldigten anstellen.
LG muss Gutachten hinterfragen
Die Verhandlungsfähigkeit müsse im Freibeweisverfahren geklärt werden, hat das OLG entschieden. Das heißt, das LG habe nicht einfach das Sachverständigengutachten seiner Entscheidung unkritisch zugrunde legen dürfen. Vielmehr müssten Diagnosen und Ergebnisse hinterfragt und geprüft werden, ob das Gutachten anerkannten Mindeststandards genügt. Das hat das LG laut OLG nicht gemacht.
Bei einer Prüfung wäre laut OLG nämlich aufgefallen, dass der Sachverständige nicht alle Befunderhebungsquellen einbezogen habe. Außerdem fehlten ausreichende Anknüpfungstatsachen für eine sachverständige Einschätzung. Zudem habe der Sachverständige selbst zugegeben, dass eine Befragung des Angeschuldigten sowie eine umfangreiche psychiatrische Testung nicht möglich waren und auch das Umfeld des Angeschuldigten nicht befragt worden war. Es fehlten laut OLG außerdem Unterlagen zur Krankengeschichte zwischen der Erst- und Zweitbegutachtung. Die Kammer hätte den Sachverständigen aus Sicht des OLG damit zur Ergänzung des Gutachtens auffordern müssen.
Verhandlungsunfähigkeit muss gut begründet werden
Das Gutachten leide außerdem an Darstellungsmängeln, die Ergebnisse seien nicht ausreichend nachvollziehbar dargestellt worden. Eine Verhandlungsunfähigkeit ist laut OLG nur bei "solchen Einschränkungen der geistigen, psychischen oder körperlichen Fähigkeiten anzunehmen, deren Auswirkungen auf die tatsächliche Wahrnehmung der Verfahrensrechte durch verfahrensrechtliche Hilfen für den Angeklagten nicht hinreichend ausgeglichen werden können". Auch dies sei im Gutachten nicht ausreichend dargestellt worden.
Insbesondere hätte auf die Möglichkeit des Einsatzes technischer, medizinischer und verfahrenstechnischer Hilfen eingegangen werden müssen, diesbezüglich sei das Gutachten "lückenhaft, oberflächlich und teils widersprüchlich", so das OLG. Für eine gerichtliche Überzeugungsbildung reichten diese Ausführung in Summe jedenfalls nicht aus.
GenStA: Verfahren hätte "historische Bedeutung"
Der Frankfurter Generalstaatsanwalt (GenStA) Torsten Kunze begrüßte die Entscheidung des OLG und betonte, dass es sich im Falle der Eröffnung des Hauptverfahrens um den letzten Prozess dieser Art handeln könnte, „was die historische Bedeutung des Verfahrens unterstreicht“. Damit eine Verhandlung überhaupt möglich wird, sei wegen des hohen Alters des Angeschuldigten bei der Prüfung der Verhandlungsfähigkeit nun Eile geboten, so der Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Nils Lund.
In der Vergangenheit waren bereits eine 99-jährige ehemalige KZ-Sekretärin sowie ein 101-jähriger mutmaßlicher ehemaliger KZ-Wachmann wegen Beihilfe zum Mord verurteilt worden.
mh/LTO-Redaktion
https://www.lto.de/
Doch Prozess gegen 100-jährigen KZ-Wachmann in Hanau?
Stand: 03.12.2024, 15:44 Uhr
Von: Thorsten Becker
Tatort Konzentrationslager Sachsenhausen: Der Fall des ehemaligen SS-Wachmanns aus dem Main-Kinzig-Kreis muss weiter untersucht werden. © Kristin Bethge/dpa
Ist ein 100 Jahre alter Mann, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, als mutmaßlicher KZ-Wachmann in 3322 Fällen Beihilfe zu Mord geleistet zu haben, verhandlungsfähig oder nicht? Diese Frage muss das Landgericht Hanau erneut nachgehen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main angeordnet und einen entsprechenden Beschluss der zuständigen Jugendkammer vom Mai dieses Jahres aufgehoben.
Hanau/Frankfurt - Damit geht das juristische und gutachterliche Tauziehen wohl auf unbestimmte Zeit weiter, und es dürfte zu einer dritten Begutachtung des hochbetagten Seniors kommen, der immer noch als Beschuldigter gilt.
Denn die Hanauer Kammer hatte die Eröffnung einer Hauptverhandlung gegen den Mann aus dem Main-Kinzig-Kreis aus rechtlichen Gründen abgelehnt (wir berichteten). Die Kammer stützte sich in ihrer Entscheidung auf ein Gutachten von Anfang Februar, in dem der Mann als verhandlungsfähig eingestuft, wurde, weil sich dessen körperlicher und psychischer Zustand verschlechtert habe und eine Besserung nicht zu erwarten sei. Zuvor, im Oktober 2023, hatte ein Gutachten den Mann noch als „eingeschränkt verhandlungsfähig“ eingestuft.
Das kritisieren nun die OLG-Richter des 7. Strafsenats. So habe die Hanauer Kammer „gegen das verfassungsrechtliche Gebot der bestmöglichen Sachaufklärung verstoßen“, heißt es am Dienstag in einer Pressemitteilung. Schwere Mängel sieht der Senat in der Arbeit des Gutachters, der mit dem 100-Jährigen nicht gesprochen habe und angibt, er habe „keine Möglichkeit für eine umfangreiche psychiatrische Testung“ gehabt.
„Das Gutachtenergebnis, wonach der Angeschuldigte nicht verhandlungsfähig sei, sei nicht ausreichend nachvollziehbar dargestellt worden“, kritisieren die Frankfurter Richter. Die Auseinandersetzung des Sachverständigen mit der Möglichkeit des Einsatzes technischer, medizinischer oder verfahrensrechtlicher Hilfen sei „lückenhaft, oberflächlich und teils widersprüchlich“, heißt es weiter in dem Beschluss. Das OLG gibt damit den Beschwerden der Staatsanwaltschaft Gießen, die gegen den Mann ermittelt hat, sowie mehreren Nebenklägern statt und ordnet Nachermittlungen an.
Anklage: Mann war Wachmann bei der Waffen-SS
Diese Ermittlungen werden allerdings „einige Monate in Anspruch nehmen“, heißt es aus der Pressestelle des Hanauer Landgerichts.
„Ich begrüße die Entscheidung des Oberlandesgerichts, dass die Verhandlungsfähigkeit des Angeschuldigten noch einmal gründlich geprüft wird“, erklärte der Frankfurter Generalstaatsanwalt Torsten Kunze. „Sollte das Hauptverfahren eröffnet werden, könnte es sich um den letzten Prozess dieser Art handeln, was die historische Bedeutung des Verfahrens unterstreicht.“
Dem hochbetagten Mann wird seit der Anklageerhebung im vergangenen Jahr vorgeworfen, im Alter zwischen 19 und 21 Jahren als Angehöriger eines Wachbattaillons der Waffen-SS von Juli 1943 bis Februar 1945 im KZ Sachsenhausen die „grausame und heimtückische Tötung Tausender Häftlinge“ unterstützt zu haben. Weil er zum Tatzeitpunkt noch Heranwachsender gewesen ist, ist die Hanauer Jugendkammer zuständig. (Von Thorsten Becker)
https://www.op-online.de/
Hessen
100 Jahre alter Ex-KZ-Wachmann aus Hessen könnte doch vor Gericht kommen
Stand: 03.12.2024 13:12 Uhr
Ein mittlerweile 100 Jahre alter ehemaliger KZ-Aufseher könnte doch angeklagt werden: Einem Gutachten, das ihm Verhandlungsunfähigkeit bescheinigte, wurden Mängel nachgewiesen. Es könnte der letzte Prozess dieser Art gegen einen NS-Täter werden. Vor dem Landgericht Hanau wird nun möglicherweise doch gegen einen inzwischen 100 Jahre alten mutmaßlichen früheren KZ-Wachmann aus dem Main-Kinzig-Kreis verhandelt. Das Gericht hatte im Mai die Eröffnung eines Hauptverfahrens abgelehnt, nachdem ein medzinischer Sachverständiger festgestellt hatte, dass der Mann verhandlungs-, vernehmungs- und reiseunfähig sei. Dieser Beschluss wurde nun vom Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft Gießen und mehrere Nebenkläger hatten sich über die Entscheidung des Hanauer Landgerichts beschwert. Dem Mann wird vorgeworfen, als Angehöriger der SS-Wachmannschaften "die grausame und heimtückische Tötung tausender Häftlinge unterstützt" zu haben. Die Anklage geht von Beihilfe zum Mord in rund 3.300 Fällen aus. Die Tötungen fanden von Juli 1943 bis Februar 1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen nahe Berlin statt.
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Möglicherweise doch Prozess gegen Ex-KZ-Wachmann
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OLG: Mängel beim GutachtenDas OLG Frankfurt forderte das Hanauer Landgericht jetzt zu Nachermittlungen über die Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten auf. Die Gutachten des Sachverständigen weisen nach Ansicht des OLG mehrere Mängel auf. Aus Sicht der Generalstaatsanwalt ist diese Entscheidung von historischer Bedeutung: "Ich begrüße die Entscheidung des Oberlandesgerichts, dass die Verhandlungsfähigkeit des Angeschuldigten noch einmal gründlich geprüft wird", erklärte der Frankfurter Generalstaatsanwalt Torsten Kunze.Womöglich "letzter Prozess dieser Art"Die historische Bedeutung sieht Kunze darin, dass der KZ-Wachmann aus Hessen der letzte sein könnte, gegen den überhaupt noch eine solche Verhandlung stattfindet: "Sollte das Hauptverfahren eröffnet werden, könnte es sich um den letzten Prozess dieser Art handeln." Die Generastaatsanwaltschaft hofft nun, dass der Prozess noch stattfinden kann. Die Entscheidung des Frankfurter OLG eröffne eine Chance, dass es zu einer Verhandlung kommt - sicher sei das aber nicht, sagte Nils Lund, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Hohes Alter könnte Prozess gefährdenMit Blick auf das hohe Alter des Beschuldigten sei bei der Prüfung der Verhandlungsfähigkeit Eile geboten. Eine Frist für das Landgericht gebe es aber nicht. Das Hanauer Landgericht teilte am Dienstag mit, eine neue Entscheidung des Gerichts werde einige Zeit dauern, es werde "sicherlich einige Monate in Anspruch nehmen". Die Staatsanwaltschaft Gießen hatte im vergangenen Jahr Anklage gegen den Mann erhoben, der als Heranwachsender Wachmann im KZ Sachsenhausen gewesen sein soll. Aus diesem Grund und weil im Jugendstrafrecht das Wohnortprinzip gilt, hatte die Jugendkammer des Landgerichts Hanau über eine Zulassung der Anklage zu entscheiden. Erschießungen und Giftgas. Als Angehöriger eines SS-Wachbataillons soll der Mann unter anderem mit der Bewachung von dort untergebrachten Häftlingen befasst gewesen sein. Zudem soll er mit der Überführung ankommender Häftlinge vom Bahnhof in das Hauptlager sowie mit der Bewachung von Häftlingstransporten beauftragt gewesen sein. Während des Tatzeitraums sollen in dem Lager mindestens 3.318 Häftlinge an den Folgen der dort herrschenden Unterbringungs- und Lebensverhältnisse sowie durch Erschießungen und den Einsatz von Giftgas gestorben sein.
KZ Sachsenhausen
Im Konzentrationslager (KZ) Sachsenhausen etwa 35 Kilometer nördlich von Berlin waren ab 1936 etwa 204.000 Menschen von den Nationalsozialisten interniert worden. Zehntausende kamen durch Hunger, Krankheiten, Zwangsarbeit und Misshandlungen um oder wurden Opfer von Vernichtungsaktionen der SS. Auf Todesmärschen nach der Evakuierung des Lagers Ende April 1945 starben weitere tausende Häftlinge.
Hessischer Rundfunk
Quelle: HR
https://www.tagesschau.de/
Panorama
"Historische Bedeutung"
KZ-Wachmann könnte nun doch vor Gericht landen
03.12.2024, 11:46 Uhr
Der Beschuldigte soll als Heranwachsender einem SS-Wachbataillon im KZ Sachsenhausen angehört haben.
(Foto: picture alliance/dpa)
Einem mutmaßlichen früheren KZ-Wachmann wird Beihilfe zum Mord in Tausenden Fällen vorgeworfen. Ein Gutachter erklärt den heute 100-Jährigen jedoch für prozessunfähig. Das Oberlandesgericht Frankfurt hebt den Beschluss nach Beschwerden jetzt aber auf.
Vor dem Landgericht Hanau wird nun möglicherweise doch gegen einen inzwischen 100 Jahre alten mutmaßlichen früheren KZ-Wachmann verhandelt. Das Gericht hatte im Mai die Eröffnung eines Hauptverfahrens noch abgelehnt, nachdem ein Sachverständiger festgestellt hatte, dass der Mann verhandlungs-, vernehmungs- und reiseunfähig sei. Dieser Beschluss wurde nun vom Oberlandesgericht Frankfurt aufgehoben.
Panorama
20.08.24
Bewährungsstrafe von zwei Jahren
BGH bestätigt Verurteilung früherer KZ-Sekretärin
Die Staatsanwaltschaft Gießen und mehrere Nebenkläger hatten sich über die Entscheidung des Hanauer Landgerichts beschwert. Das OLG Frankfurt forderte das Landgericht jetzt zu Nachermittlungen über die Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten auf. Die Gutachten des Sachverständigen weisen nach Ansicht des OLG mehrere Mängel auf. "Ich begrüße die Entscheidung des Oberlandesgerichts, dass die Verhandlungsfähigkeit des Angeschuldigten noch einmal gründlich geprüft wird", erklärte der Frankfurter Generalstaatsanwalt Torsten Kunze. "Sollte das Hauptverfahren eröffnet werden, könnte es sich um den letzten Prozess dieser Art handeln, was die historische Bedeutung des Verfahrens unterstreicht."
"Es gibt jetzt die Chance, dass die Verhandlung stattfinden kann. Es ist aber nicht sicher", sagte Nils Lund, Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Mit Blick auf das hohe Alter des Beschuldigten sei bei der Prüfung der Verhandlungsfähigkeit Eile geboten. Eine Frist für das Landgericht gebe es aber nicht. Die Staatsanwaltschaft Gießen hatte im vergangenen Jahr Anklage gegen den Mann erhoben, der als Heranwachsender Wachmann im KZ Sachsenhausen gewesen sein soll.
Angehöriger eines SS-Wachbataillons
Der bedeutendste unter ihnen: Hermann Göring, Oberbefehlshaber der deutschen Luftwaffe und lange einer der einflussreichsten und schillerndsten Nationalsozialisten.
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Politik
16.10.24
Göring, Speer, Heß & Co
Das sind die Nazi-Verbrecher von Nürnberg
Aus diesem Grund und weil im Jugendstrafrecht das Wohnortprinzip gilt, hatte die Jugendkammer des Landgerichts Hanau über eine Zulassung der Anklage zu entscheiden. Dem Mann aus dem Main-Kinzig-Kreis wurde zur Last gelegt, von Juli 1943 bis Februar 1945 in mehr als 3300 Fällen Beihilfe zum Mord geleistet zu haben. Als Angehöriger der SS-Wachmannschaften soll der deutsche Staatsangehörige "die grausame und heimtückische Tötung Tausender Häftlinge unterstützt haben".
Als Angehöriger eines SS-Wachbataillons soll der Mann unter anderem mit der Bewachung von dort untergebrachten Häftlingen befasst gewesen sein. Zudem soll er mit der Überführung ankommender Häftlinge vom Bahnhof in das Hauptlager sowie mit der Bewachung von Häftlingstransporten beauftragt gewesen sein. Während des Tatzeitraums sollen in dem Lager mindestens 3318 Häftlinge an den Folgen der dort herrschenden Unterbringungs- und Lebensverhältnisse sowie durch Erschießungen und den Einsatz von Giftgas gestorben sein.
Quelle: ntv.de, lar/dpa
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Prozess in Hanau
Ehemaliger KZ-Wachmann möglicherweise doch vor Gericht
Ein 100-jähriger ehemaliger KZ-Aufseher soll nun möglicherweise doch in Hanau vor Gericht. Es könnte der letzte Prozess dieser Art werden.
In der Anklage gegen einen 100-jährigen ehemaligen SS-Wachmann am Landgericht Hanau gibt es neue Entwicklungen. Nachdem das Landgericht die Eröffnung eines Hauptverfahrens im Mai vergangenen Jahres abgelehnt hatte, hob das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) am vergangenen Dienstag den Beschluss wieder auf. Dem vorausgegangen waren Beschwerden durch die Staatsanwaltschaft und mehrerer Nebenkläger.
Dass das OLG nun das Landgericht zu Nachermittlungen auffordert, hängt mit einem Gutachten über die Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten zusammen. In diesem wurde zwar festgestellt, dass der Mann nicht verhandlungsfähig sei. Jedoch gebe es mehrere Mängel, wie das OLG Frankfurt in seinem am Dienstag veröffentlichten Beschluss mitteilte. Das Landgericht habe die Einschätzung zu unkritisch übernommen, so der Senat. Der Sachverständige hätte außerdem selbst angegeben, dass er mit dem Angeschuldigten nicht gesprochen habe. Es sei daher zu überprüfen, ob das Gutachten den anerkannten Mindeststandards genüge
Das Landgericht Hanau teilte mit, dass die angeforderten Nachermittlungen einige Monate in Anspruch nehmen dürften. Eine erneute Entscheidung sollte also noch einige Zeit dauern.
Hintergründe der Anklage
Noch vor Erhebung der Anklage hatte die Staatsanwaltschaft im Jahr 2022 aufgrund des hohen Alters des Beschuldigten einen Sachverständigen hinzugezogen. Dieser war im Oktober 2022 zu der Einschätzung gelangt, dass der Beschuldigte eingeschränkt verhandlungsfähig sei. Der Sachverständige empfahl jedoch eine zweite Begutachtung vor Eröffnung einer Hauptverhandlung. Als im vergangenen Jahr die Staatsanwaltschaft daraufhin Anklage gegen den Beschuldigten erhob, wurde die empfohlene zweite Einschätzung eingeholt. In dieser stellte der Sachverständige fest, dass der Beschuldigte aufgrund einer zwischenzeitlich eingetretenen Verschlechterung des körperlichen und psychischen Zustands nun nicht mehr verhandlungsfähig sei. Das Gericht folgte dieser Einschätzung und lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab. Diese Entscheidung muss laut OLG nun neu bewertet werden.
Vorwürfe gegen den Beschuldigten
Vom 4. Juli 1943 bis zum 23. Februar 1945 soll der Mann als Aufseher im KZ Sachsenhausen gedient haben. In diesem Zeitraum wurden in dem Konzentrationslager mindestens 3 318 Häftlinge erschossen, durch den Einsatz von Giftgas getötet oder starben an den Folgen der Unterbringungsverhältnisse.
Dass eine Tat, die sich im KZ Sachsenhausen bei Oranienburg ereignete, heute vor dem Landgericht Hanau verhandelt wird, hat juristische Gründe. Da der Beschuldigte zur Tatzeit 18 bis 20 Jahre alt war, greift das Jugendstrafrecht und damit auch das Wohnortprinzip. Nach diesem ist für den Mann aus dem Main-Kinzig-Kreis die Jugendstrafkammer des Landgerichts Hanau zuständig.
Dienstausübung als Beihilfe zum Mord
Seit dem wegweisenden Urteil gegen den ehemaligen KZ-Wachmann John Demjanjuk im Jahr 2011 ist der Nachweis einer individuellen, direkten Beteiligung an Tötungen in diesen Fällen keine Bedingung mehr für die Strafverfolgung. Stattdessen kann bereits die allgemeine Dienstausübung in einem Konzentrationslager zur Anklage führen. Für die Strafverfolgung von NS-Verbrechern eröffnete dies in den vergangenen Jahren auch die Möglichkeit, weitere beteiligte Personen wegen Beihilfe zum Mord anzuklagen.
Aufgrund des hohen Alters vieler ehemaliger Mittäter wird die Zeit für eine juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen jedoch knapp. Das mögliche Verfahren in Frankfurt könnte sogar das letzte seiner Art sein, wie der Frankfurter Generalstaatsanwalt Torsten Kunze betont. Dies unterstreiche die historische Bedeutung des Verfahrens.
Im Konzentrationslager Sachsenhausen, das nördlich von Berlin lag, waren ab 1936 mehr als 200 000 Menschen von den Nationalsozialisten interniert worden. Mittels gezielter Vernichtungsmaßnahmen, Hunger, Zwangsarbeit und Misshandlungen tötete die SS dort zehntausende Menschen. Weitere Tausende starben auf den Todesmärschen Ende 1945, als die Nationalsozialisten das Lager evakuierten.
Das KZ hatte außerdem einen Sonderstatus: Seit seiner Fertigstellung 1936 diente es als Vorbild für weitere KZ. Später wurde es zur Verwaltungszentrale des gesamten KZ-Systems und zu einem Schulungslager der SS.
5. Dezember 2024, 09.17 Uhr Daniel Geyer
Journal – Der Tag
https://www.journal-frankfurt.de/
Hanau/Frankfurt am Main
Kommt ein ehemaliger KZ-Wachmann (100) doch vor Gericht?
Gregor Formanek müsste sich wegen Beihilfe zum Mord in 3.300 Fällen verantworten
03.12.2024 11:43 Uhr
Vor dem Landgericht Hanau wird nun möglicherweise doch gegen den inzwischen 100 Jahre alten mutmaßlichen früheren KZ-Wachmann Gregor Formanek verhandelt. Das Gericht hatte im Mai die Eröffnung eines Hauptverfahrens noch abgelehnt, nachdem ein Sachverständiger festgestellt hatte, dass der Mann verhandlungs-, vernehmungs- und reiseunfähig sei. Dieser Beschluss wurde nun vom Oberlandesgericht Frankfurt aufgehoben.
Die Staatsanwaltschaft Gießen und mehrere Nebenkläger hatten sich über die Entscheidung des Hanauer Landgerichts beschwert. Das OLG Frankfurt forderte das Landgericht jetzt zu Nachermittlungen über die Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten auf. Die Gutachten des Sachverständigen weisen nach Ansicht des OLG mehrere Mängel auf.
Generalstaatsanwalt: historische Bedeutung
»Ich begrüße die Entscheidung des Oberlandesgerichts, dass die Verhandlungsfähigkeit des Angeschuldigten noch einmal gründlich geprüft wird«, erklärte der Frankfurter Generalstaatsanwalt Torsten Kunze. »Sollte das Hauptverfahren eröffnet werden, könnte es sich um den letzten Prozess dieser Art handeln, was die historische Bedeutung des Verfahrens unterstreicht.«
»Es gibt jetzt die Chance, dass die Verhandlung stattfinden kann. Es ist aber nicht sicher«, sagte Nils Lund, Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft, der Deutschen Presse-Agentur. Mit Blick auf das hohe Alter des Beschuldigten sei bei der Prüfung der Verhandlungsfähigkeit Eile geboten. Eine Frist für das Landgericht gebe es aber nicht.
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Die Staatsanwaltschaft Gießen hatte im vergangenen Jahr Anklage gegen den Mann erhoben, der als Heranwachsender Wachmann im KZ Sachsenhausen gewesen sein soll. Aus diesem Grund und weil im Jugendstrafrecht das Wohnortprinzip gilt, hatte die Jugendkammer des Landgerichts Hanau über eine Zulassung der Anklage zu entscheiden.
Dem Mann aus dem Main-Kinzig-Kreis wurde zur Last gelegt, von Juli 1943 bis Februar 1945 in mehr als 3.300 Fällen Beihilfe zum Mord geleistet zu haben. Als Angehöriger der SS-Wachmannschaften soll der deutsche Staatsangehörige »die grausame und heimtückische Tötung Tausender Häftlinge unterstützt haben«.
Angehöriger von SS-Wachbataillon
Als Angehöriger eines SS-Wachbataillons soll der Mann unter anderem mit der Bewachung von dort untergebrachten Häftlinge befasst gewesen sein. Zudem soll er mit der Überführung ankommender Häftlinge vom Bahnhof in das Hauptlager sowie mit der Bewachung von Häftlingstransporten beauftragt gewesen sein.
Während des Tatzeitraums sollen in dem Lager mindestens 3.318 Häftlinge an den Folgen der dort herrschenden Unterbringungs- und Lebensverhältnisse sowie durch Erschießungen und den Einsatz von Giftgas gestorben sein. dpa
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Gregor Formanek (99), einst Wachmann im KZ und Angehöriger der SS
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Von: HANS-WILHELM SAURE
26.09.2023 - 07:53 Uhr
Frankfurt – Ein alter Mann mit Brille und beiger Jacke spaziert bei strahlendem Sonnenschein durch eine kleine Gemeinde in der Nähe von Frankfurt am Main.
Er geht auf einen Stock gestützt, seine Ehefrau begleitet ihn. Vor wenigen Tagen wurde der so friedlich wirkende Greis 99 Jahre alt. Doch der gelernte Konditor soll an grausamen Verbrechen während der NS-Zeit beteiligt gewesen sein.
Der KZ-Wachmann (heute 99 Jahre alt) und seine Frau bei einem Spaziergang durch ihre Heimatgemeinde in Hessen
Foto: Simon Jones / The Sun / News Li
Reporter der britischen Zeitung „Sun“ spürten den rüstig wirkenden Rentner auf: Er heißt Gregor Formanek, gehörte Hitlers verbrecherischer SS an. Reden will er mit den Reportern nicht.
▶︎ Die Staatsanwaltschaft Gießen klagte den Mann aus dem Main-Kinzig-Kreis vor wenigen Wochen wegen der Beteiligung an nationalsozialistischen Gewaltverbrechen an. „Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, in der Zeit von Juli 1943 bis Februar 1945 in über 3300 Fällen Beihilfe zum Mord geleistet zu haben,“ so Thomas Hauburger, Sprecher der Staatsanwaltschaft.
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Eine Karteikarte des SS-Personalhauptamtes aus dem Bundesarchiv dokumentiert die Zugehörigkeit des Angeklagten zur SS und zur Wachmannschaft des KZ Sachsenhausen
Eine Karteikarte des SS-Personalhauptamtes aus dem Bundesarchiv dokumentiert die Zugehörigkeit des Angeklagten zur SS und zur Wachmannschaft des KZ Sachsenhausen
Foto: Bundesarchiv
Das Landgericht Hanau (Hessen) muss jetzt über die Zulassung der Anklage gegen Formanek entscheiden. Nach einem Gutachten gilt er als eingeschränkt verhandlungsfähig. Er wäre der vermutlich letzte Wächter aus Sachsenhausen, der sich für seine Taten verantworten muss. Aktuell laufen nur noch Ermittlungsverfahren gegen zwei hochbetagte KZ-Wärter (eine Frau und ein Mann) und gegen zwei Wärter von Kriegsgefangenenlagern. Ein Ex-SS-Wächter aus Hamburg ist kürzlich gestorben.
BILD liegen zu Formanek Unterlagen aus dem Bundesarchiv und dem Stasi-Unterlagenarchiv vor. Eine Karteikarte aus dem SS-Personalhauptamt dokumentiert, dass der als Sohn eines deutschsprachigen Schneidermeisters in Rumänien geborene Formanek am 4. Juli 1943 in die SS eintrat und dem Wachbatallion Sachsenhausen angehörte.
Der ehemalige KZ-Wächter auf einem Foto aus den 50er Jahren in einem Dokument aus dem Stasi-Unterlagenarchiv
Foto: Bundesarchiv
In einer Stasi-Akte wird erwähnt: Formanek „erschlug fortgesetzt Häftlinge“
Foto: Bundesarchiv
Auf einem Stasi-Dokument heißt es: „F. war von 1943 bis 1945 Angehöriger eines SS-Wachbataillons im KZ Sachsenhausen. Dort erschlug er fortgesetzt Häftlinge.“ Warum die DDR diesem Mordhinweis nicht nachging, ist nicht dokumentiert.
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Einer der letzten Häftlinge ist Nebenkläger
▶︎ 1947 verurteilte ein sowjetisches Militärgericht Formanek zu 25 Jahren Haft, zehn davon saß er in Bautzen ab. Als Grund wird in einigen Dokumenten „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ genannt, in anderen „Spionage“.
Der Clown von Majdanek
„Im KZ musste ich um
mein Leben tanzen“
Der Clown von Majdanek | „Im KZ musste ich um mein Leben tanzen“
25:00
Quelle: BILD / Hannes Ravic
22.07.2015
Wird die Anklage zugelassen, dann muss sich der KZ-Wächter mehr als sieben Jahrzehnte später vor einem bundesdeutschen Gericht verantworten. Shimon Rotschild (96) wird dann als Nebenkläger auftreten. Er durchlitt die Hölle von Sachsenhausen und ist einer der letzten noch lebenden Häftlinge. Die SS machte mit ihm und zehn weiteren Kindern menschenverachtende medizinische Versuche.
https://www.bild.de/
KZ Sachsenhausen
:Anklage gegen Ex-Wachmann
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 98-Jährigen Beihilfe zum Mord in 3.300 Fällen vor. Bundesweit wird in fünf Fällen gegen Nazi-Täter ermittelt.
02.09.2023, 12:15 Uhr
BERLIN taz | 78 Jahre nach Niederschlagung des NS-Regimes ist die juristische Aufarbeitung der damals begangenen Verbrechen noch nicht beendet. Am Freitag wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft im hessischen Gießen Anklage gegen einen ehemaligen Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen erhoben hat. Dem heute 98-Jährigen wird Beihilfe zum Mord in über 3.300 Fällen vorgeworfen.
Gegen den früheren Angehörigen des SS-Totenkopfbataillons in Sachsenhausen wurde schon seit einiger Zeit von der Staatsanwaltschaft in Neuruppin ermittelt. Da der Angeklagte zur Tatzeit als Heranwachsender gilt, fällt das Verfahren unter das Wohnortprinzip. Gregor F. wohnt dem Vernehmen nach im Main-Kinzig-Kreis. Daher muss nun eine Jugendkammer des Landgerichts Hanau über eine Zulassung der Anklage und die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheiden.
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Gregor F. soll der Anklage zufolge vom Juli 1943 bis Februar 1945 im Hauptlager Sachsenhausen als SS-Wachmann eingesetzt gewesen sein, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger der taz. Nach derzeitigem Stand gilt der Angeklagte als zumindest eingeschränkt verhandlungsfähig. Dies habe im Oktober 2022 ein Sachverständigengutachten ergeben, erklärte die Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte befindet sich auf freiem Fuß.
Mehr als 200.000 Menschen inhaftiert in Sachsenhausen
Im KZ Sachsenhausen waren bis zu 3.000 Wachmänner eingesetzt. Dort wurden zwischen 1936 und 1945 mehr als 200.000 Menschen inhaftiert. Zehntausende kamen ums Leben, viele davon durch Genickschüsse, andere infolge der grauenhaften Lebensbedingungen.
Erst im vergangenen Jahr war ein anderer SS-Wachmann aus Sachsenhausen verurteilt worden. Das Landgericht Neuruppin schickte den damals 101-Jährigen Josef Schütz wegen Beihilfe zum Mord in 3.500 Fällen für fünf Jahre hinter Gitter. Auch er war zwischen 1943 und 1945 in dem KZ tätig gewesen. Schütz hatte bis zuletzt trotz erdrückender Beweise jegliche Schuld geleugnet. Eine angestrengte Revision des Urteils kam nicht mehr zustande, da Schütz im April 2023 verstarb.
Ein anderes Ermittlungsverfahren musste Anfang 2023 wegen des Todes des Beschuldigten eingestellt werden. Die Staatsanwaltschaft Coburg hatte gegen einen 99-Jährigen Anklage wegen Beihilfe zum Mord erhoben, weil dieser der Wachmannschaft des KZ Ravensbrück in Brandenburg angehört hatte.
Nach Angaben des stellvertretenden Leiters der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg, Staatsanwalt Michael Otte, ermitteln derzeit bundesweit fünf Staatsanwaltschaften wegen Tötungsdelikten in der Nazi-Zeit gegen Beschuldigte. Neben dem Verfahren in Gießen geht es dabei um Verbrechen in den Konzentrationslagern Buchenwald, wo in Erfurt ermittelt wird, im KZ Ravensbrück, für das die Staatsanwaltschaft Neuruppin zuständig ist, und in Neuengamme bei Hamburg, sagte Otte der taz.
Vier weitere Fälle werden noch verhandelt
Zudem habe die Zentrale Stelle ihre Vorermittlungen gegen einen Wehrmachtsangehörigen abgeschlossen und den Fall an die Generalstaatsanwaltschaft Celle abgegeben. Dabei werden einem früheren Soldaten Tötungsdelikte im Kriegsgefangenenlager Stalag III C Alt-Drewitz bei Potsdam vorgeworfen. Eine Anklage ist bisher nur in Gießen erhoben worden.
Schließlich läuft derzeit in Berlin eine Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens gegen einen dem ehemaligen Soldaten. Ihm wurde von der Staatsanwaltschaft Beihilfe zum Mord in 809 Fällen im Kriegsgefangenenlager Wladimir-Wolynsk auf dem Gebiet der heutigen Ukraine vorgeworfen. Die Jugendkammer des Landgerichts Berlin lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens aber im November 2022 mit der Begründung ab, der Angeklagte sei dauerhaft verhandlungsunfähig.
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Staatsanwaltschaft Gießen klagt ehemaligen KZ-Wächter an
Stand: 01.09.2023 18:59 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Gießen hat Anklage gegen einen 98-jährigen Mann erhoben, der Wachmann im KZ Sachsenhausen gewesen sein soll. Über die Zulassung muss ein Hanauer Gericht entscheiden. Der Mann gilt als verhandlungsfähig. Dem Angeschuldigten aus dem Main-Kinzig-Kreis werde zur Last gelegt, von Juli 1943 bis Februar 1945 in mehr als 3.300 Fällen Beihilfe zum Mord geleistet zu haben, teilte die Behörde am Freitag mit. Als Angehöriger der SS-Wachmannschaften soll der deutsche Staatsangehörige "die grausame und heimtückische Tötung Tausender Häftlinge unterstützt haben".
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HS 01:09:2023 | hessenschau.de00:32 Min
Anklage gegen mutmaßlichen KZ-Wärter
Verhandlung nach Jugendstrafrecht
Über die Zulassung der Anklage entscheide nun die Jugendkammer des Landgerichts Hanau, da der Mann zur Tatzeit Heranwachsender war und im Jugendstrafrecht das Wohnortprinzip gelte, erläuterte die Staatsanwaltschaft. Ein psychiatrisches Sachverständigengutachten, das im Oktober vergangenen Jahres eingeholt worden war, gehe von einer zumindest eingeschränkten Verhandlungsfähigkeit des Mannes aus. Im Konzentrationslager Sachsenhausen etwa 35 Kilometer nördlich von Berlin waren von 1936 an etwa 204.000 Menschen von den Nazis interniert worden. Zehntausende kamen durch Hunger, Krankheiten, Zwangsarbeit und Misshandlungen um oder wurden Opfer von Vernichtungsaktionen der SS. Auf Todesmärschen nach der Evakuierung des Lagers Ende April 1945 starben weitere Tausende Häftlinge.
Hessischer Rundfunk
Quelle: HR
https://www.tagesschau.de/
Staatsanwaltschaft Gießen erhebt Anklage gegen ehemaligen KZ-Wachmann
Hand mit Waage
© AFP
01.09.2023, 11:05
Die Staatsanwaltschaft im hessischen Gießen hat Anklage gegen einen ehemaligen KZ-Wachmann erhoben. Dem 98-Jährigen aus dem Main-Kinzig-Kreis wird Beihilfe zum Mord in mehr als 3300 Fällen vorgeworfen, wie die Behörde am Freitag mitteilte. Er soll zwischen Juli 1943 und Februar 1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen im brandenburgischen Oranienburg als Angehöriger der SS-Wachmannschaften die "grausame und heimtückische Tötung" von tausenden Häftlingen unterstützt haben.
Diese Taten soll er als Heranwachsender begangen haben. Da für ihn deshalb das Jugendstrafrecht gilt, greift das sogenannte Wohnortprinzip. Das bedeutet, dass das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Angeschuldigte wohnt. Aus diesem Grund muss das Landgericht Hanau über die Zulassung der Anklage entscheiden. Laut einem Gutachten aus dem Oktober gilt der 98-Jährige zumindest als eingeschränkt prozessfähig.
AFP
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Konzentrationslager Sachsenhausen
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen früheren KZ-Wachmann
78 Jahre nach Kriegsende soll nach SPIEGEL-Informationen ein früherer Wachmann des KZ Sachsenhausen vor Gericht. Der 98-Jährige gilt als verhandlungsfähig.
Von Julia Jüttner
01.09.2023, 09.59 Uhr
Gefangene im KZ Sachsenhausen 1940 Foto: akg-images
https://www.spiegel.de/
Staatsanwaltschaft Gießen
Anklage gegen ehemaligen KZ-Wachmann
Die Staatsanwaltschaft im hessischen Gießen hat Anklage gegen einen ehemaligen KZ-Wachmann erhoben.
01.09.2023
Stacheldrahtzaun in der Gedenkstätte Sachsenhausen.
Staatsanwaltschaft Gießen erhebt Anklage gegen einen früheren Wärter des Konzentrationslagers Sachsenhausen (picture alliance / dpa / Jens Kalaene)
Wie die Behörde mitteilte, wird dem 98-Jährigen aus dem Main-Kinzig-Kreis Mord in mehr als 3.300 Fällen vorgeworfen. Danach soll er zwischen 1943 und 1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen im brandenburgischen Oranienburg als Angehöriger der SS-Wachmannschaften die Tötung von tausenden Häftlingen unterstützt haben. Diese Taten soll er als Heranwachsender begangen haben; daher gilt das Jugendstrafrecht. Einem Gutachten zufolge ist der Mann eingeschränkt prozessfähig.
Diese Nachricht wurde am 01.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
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Anklage gegen ehemaligen KZ-Wachmann
01.09.20231. September 2023
Die Staatsanwaltschaft im hessischen Gießen wirft dem 98-Jährigen Mord in mehr als 3300 Fällen vor. Einem Gutachten zufolge soll der Mann zumindest eingeschränkt prozessfähig sein.
Amtsgericht und Landgericht Hanau
Bild: Michael Schick/imago images
Dem Angeklagten aus dem Main-Kinzig-Kreis werde zur Last gelegt, von Juli 1943 bis Februar 1945 in mehr als 3300 Fällen Beihilfe zum Mord geleistet zu haben. Als Angehöriger der SS-Wachmannschaften soll der deutsche Staatsangehörige "die grausame und heimtückische Tötung Tausender Häftlinge unterstützt haben".
Über die Zulassung der Anklage entscheide nun die Jugendkammer des Landgerichts Hanau, da der Mann zur Tatzeit Heranwachsender war und im Jugendstrafrecht das Wohnortprinzip gelte, erläuterte die Staatsanwaltschaft.
Keine Verjährung von NS-Morden
Im Konzentrationslager Sachsenhausen etwa 35 Kilometer nördlich von Berlin waren von 1936 an etwa 204.000 Menschen von den Nazis interniert worden. Zehntausende kamen durch Hunger, Krankheiten, Zwangsarbeit und Misshandlungen um oder wurden Opfer von Vernichtungsaktionen der SS. Auf Todesmärschen nach der Evakuierung des Lagers Ende April 1945 starben weitere Tausende Häftlinge.
In Deutschland ist es zulässig, Personen, die in einem NS-Lager geholfen haben, als Mittäter der dortigen Morde anzuklagen - ohne direkte Beweise für ihre Beteiligung an einem bestimmten Mord. Die Anklage wegen Mordes und Beihilfe zum Mord unterliegt nach deutschem Recht keiner Verjährung.
hf/uh (dpa, afp)
https://www.dw.com/
In mehr als 3300 Fällen
Ex-KZ-Wachmann wegen Beihilfe zu Mord angeklagt
01.09.2023, 11:58 Uhr
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In Sachsenhausen arbeitete der Angeklagte als KZ-Wachmann.
(Foto: picture alliance/dpa)
Als KZ-Wachmann soll ein heute 98-Jähriger die "grausame und heimtückische Tötung" Tausender unterstützt haben. Im hessischen Gießen wird nun Anklage gegen ihn erhoben. Da er diese Taten als Heranwachsender beging, gilt für ihn das Jugendstrafrecht.
Die Staatsanwaltschaft im hessischen Gießen hat Anklage gegen einen ehemaligen KZ-Wachmann erhoben. Dem 98-Jährigen aus dem Main-Kinzig-Kreis wird Beihilfe zum Mord in mehr als 3300 Fällen vorgeworfen, wie die Behörde mitteilte.
Er soll zwischen Juli 1943 und Februar 1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen im brandenburgischen Oranienburg als Angehöriger der SS-Wachmannschaften die "grausame und heimtückische Tötung" von Tausenden Häftlingen unterstützt haben. Diese Taten soll er als Heranwachsender begangen haben. Da für ihn deshalb das Jugendstrafrecht gilt, greift das sogenannte Wohnortprinzip.
Das bedeutet, dass das Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Angeschuldigte wohnt. Aus diesem Grund muss das Landgericht Hanau über die Zulassung der Anklage entscheiden. Laut einem Gutachten aus dem Oktober gilt der 98-Jährige zumindest als eingeschränkt prozessfähig.
Im Konzentrationslager Sachsenhausen etwa 35 Kilometer nördlich von Berlin waren von 1936 an etwa 204.000 Menschen von den Nazis interniert worden. Zehntausende kamen durch Hunger, Krankheiten, Zwangsarbeit und Misshandlungen um oder wurden Opfer von Vernichtungsaktionen der SS. Auf Todesmärschen nach der Evakuierung des Lagers Ende April 1945 starben weitere Tausende Häftlinge.
Quelle: ntv.de, lar/AFP/dpa
https://www.n-tv.de/
KZ Sachsenhausen:
Staatsanwaltschaft Gießen erhebt Anklage gegen ehemaligen KZ-Wachmann
Als Wachmann im KZ Sachsenhausen soll ein heute 98-Jähriger die Tötung Tausender Häftlinge unterstützt haben. Der Mann gilt als eingeschränkt prozessfähig.
Aktualisiert am 1. September 2023, 12:40 Uhr
Quelle: ZEIT ONLINE, AFP
KZ Sachsenhausen: Auf dem Gelände des ehemaligen KZ Sachsenhausen befindet sich heute eine Gedenkstätte.
Auf dem Gelände des ehemaligen KZ Sachsenhausen befindet sich heute eine Gedenkstätte. © Sophia Kembowski/dpa
Die Staatsanwaltschaft Gießen hat Anklage gegen einen ehemaligen KZ-Wachmann erhoben. Dem 98-Jährigen aus dem Main-Kinzig-Kreis wird demnach Beihilfe zum Mord in mehr als 3.300 Fällen vorgeworfen. Er soll zwischen Juli 1943 und Februar 1945 im Konzentrationslager Sachsenhausen im brandenburgischen Oranienburg als Angehöriger der SS-Wachmannschaften die "grausame und heimtückische Tötung" von Tausenden Häftlingen unterstützt haben.
Die Taten soll der Mann als Heranwachsender begangen haben. Da für ihn deshalb das Jugendstrafrecht gilt, greift das sogenannte Wohnortprinzip. Das bedeutet, dass jenes Gericht zuständig ist, in dessen Bereich der Angeschuldigte wohnt. Aus diesem Grund muss das Landgericht Hanau über die Zulassung der Anklage entscheiden. Laut einem psychiatrischen Gutachten aus dem vergangenen Oktober gilt der 98-Jährige zumindest als eingeschränkt prozessfähig.
Massenmord und Menschenexperimente
Im KZ Sachsenhausen waren mehr als 200.000 Menschen inhaftiert. Mehr als die Hälfte von ihnen wurde ermordet. Zu den Häftlingen zählten politische Gegner des NS-Regimes, Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma sowie als Homosexuelle oder "Asoziale" verfolgte Menschen. Nach Beginn des Zweiten Weltkrieges wurden auch Zehntausende Menschen aus den besetzten Ländern in das KZ Sachsenhausen verschleppt, darunter auch Kriegsgefangene. Neben Vernichtungsaktionen und Zwangsarbeit gehörten zu den im KZ Sachsenhausen begangenen systematischen Verbrechen auch medizinische Experimente an Inhaftierten.
Zu den jüdischen Häftlingen, an denen im sogenannten Krankenrevier des Konzentrationslagers medizinische Experimente begangen wurden, zählte der heute 96-jährige Shimon Rothschild. Im Fall eines Prozesses würde Rothschild laut einem Bericht des Spiegels als Nebenkläger von dem früheren Bundesanwalt Hans-Jürgen Förster vertreten. Die Menschenversuche im KZ Sachsenhausen bezeichnete Förster gegenüber dem Spiegel als "Entmenschlichung schlechthin". Er gehe zwar davon aus, dass Wachmänner wie der Mann aus dem Main-Kinzig-Kreis von den menschenverachtenden Experimenten nichts gewusst hätten. "Aber sie waren ein spezieller Aspekt zu den im gesamten Lagerkomplex herrschenden lebensfeindlichen Bedingungen", die jeder Wachmann als Teil der "Drohkulisse" im KZ objektiv und subjektiv gefördert habe.
https://www.zeit.de/
5. Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu historischen Nazi-KZ Sachsenhausen-Verfahren und -Prozessen sowie zu gegenwärtigen NS-Prozessen im 21.Jahrhundert
Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten.
Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel 1 auf dieser Seite.
Während die vom Familiengericht-Amtsgericht Mosbach beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, zunächst EINERSEITS ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten in einem Umfang von über 100 Seiten zum 07.04.2022 unter 6F 202/21 erstellt hat, entschließt sich dieselbe Gutachterin sodann, ANDERERSEITS eine ergänzende Stellungnahme von zwei ganzen DIN A4-Seiten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute, insbesondere zum Kontext der historisch nachgewiesenen Beteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in Mosbach wie Judenverfolgung und Holocaust, NS-Verfolgung von Sinti und Roma, Nazi-Euthanasie unter 6F 202/21 zum 31.08.2022 an das Amtsgericht Mosbach zu generieren.
Die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, ERWÄHNT LEDIGLICH MIT EINEM WORT DEN "NATIONALSOZIALISMUS" auf Seite 2, Absatz 2 und erwähnt lediglich mit einem Satz auf Seite 2, Absatz 2, dass der Antragsteller von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach sich gegen den Nationalsozialismus wendet.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen hat hier die GERICHTLICH BEAUFTRAGTE EINDEUTIGE GELEGENHEIT gehabt, mit einer entsprechend beim Amtsgericht Mosbach beantragten Fristverlängerung SICH SACHLICH UND FACHLICH auch auf über 100 Seiten bezüglich der Nazi-Thematik bzw. der Nazi-Problematik vor einem deutschen BRD-Gericht EXPLIZIT ZU ÄUSSERN. Diese Gelegenheit für eine sachliche und fachliche gutachterliche Expertise zum Nationalsozialismus und nationalsozialistischen Verbrechen, deren Auswirkungen und Aufarbeitungen nach 1945, u.a. auch in Mosbach, besteht zukünftig weiterhin jederzeit für die forensische Sachverständige aus Kitzingen.
Siehe dazu auch:
Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU sogenannten NAZI-JÄGER-AKTIVITÄTEN MIT NS-PROZESSEN, VERURTEILUNGEN VON NS-TÄTER*INNEN, auch zu NS-Prozessen im 21. Jahrhundert, d.h. auch in 2022 laufenden und noch künftigen NS-Prozessen, etc. IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG NACH 1945 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
EINERSEITS:
Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.
ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZU DEN JURISTISCHEN NS-VERFAHREN ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG, d.h. sowohl zu den seit 1945 bis heute geführten NS-Prozessen, als auch zu den in 2022 noch laufenden NS-Prozessen und zu den künftigen NS-Prozessen.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZU DEN JURISTISCHEN NS-VERFAHREN ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG INKLUSIVE DER ROLLE DER DEUTSCHEN JUSTIZ, d.h. sowohl zur Rolle der deutschen Justiz bei den seit 1945 bis heute im 21. Jahrhundert geführten NS-Prozessen, als auch zur Rolle der deutschen Justiz bei den in 2022 noch laufenden NS-Prozessen und bei den künftigen NS-Prozessen.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU NS-PROZESSEN am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 ZU DEN NAZI-JÄGER-AKTIVITÄTEN MIT VORBEREITUNGEN UND DURCHFÜHRUNGEN VON NS-PROZESSEN, VERURTEILUNGEN VON NS-TÄTER*INNEN, auch zu NS-Prozessen im 21. Jahrhundert, d.h. auch in 2022 laufenden und noch künftigen NS-Prozessen, etc. IN DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG NACH 1945.
UND DIES OBWOHL diese Sachverhalte zu dieser NS-Thematik bzw. NS-Problematik frei verfügbar sind im öffentlichen Diskurs über entsprechende Medienberichte; über künstlerisch-kulturelle Themenaufarbeitungen; über die juristische, politische und wissenschaftliche Fachliteratur; über Publikationen von BRD-Institutionen der Justiz und Politik.
UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZU NAZI-JÄGER-AKTIVITÄTEN MIT VORBEREITUNGEN UND DURCHFÜHRUNGEN VON NS-PROZESSEN am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach mit seinen jahrelangen Bemühungen um die außergerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum konkreten Sachverhalt der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022 einerseits, das auch noch heute und künftig NS-Verbrechen von der deutschen Justiz verfolgt würden, was aber andererseits der Rechtsauffassung des Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 diametral entgegensteht, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren EXPILZIT BEAUFTRAGT.
ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zu den vom zu begutachtenden Antragsteller von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach seit 2022 initiierten NS- und Rechtsextremismusverfahren; zum Umgang des Amtsgerichts mit Mosbach mit diesen NS-Verfahren; zu den vom Antragsteller dementsprechend initiierten Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen gegen den fallverantwortlichen Spruchkörper beim Amtsgericht Mosbach.
UND DIES OBWOHL das Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 die forensische Sachverständige aus Kitzingen EXPLIZIT BEAUFTRAGT, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME ZUR NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.
UND DIES OBWOHL die Gutachterin aus Kitzingen vom Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 202/21 EXPLIZIT BEAUFTRAGT ist, eine gutachterliche Stellungnahme zum Nationalsozialismus und dessen Aufarbeitung nach 1945 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren und eben gerade zu diesen beim Amtsgericht Mosbach seit 2022 initiierten NS-Verfahren abzugeben.
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Traces ... / Spuren ...: La marche de la mort des dédortés du camp de concentration de Sachsenhausen / Der Todesmarsch der Häftlinge des KZ Sachsenhausen Taschenbuch – 1. März 2020
Zweisprachiger Bericht (dt.-frz.) über den Todesmarsch der Häftlinge des KZ Sachsenhausen 1944
Der Ort des Terrors. Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager Bd. 3: Sachsenhausen, Buchenwald Taschenbuch – 8. September 2016
Zum Wesen nationalsozialistischer Herrschaft gehörte das System des Terrors, das in der Regie der SS ganz Europa mit einem Netz von Konzentrationslagern überzog. Insgesamt existierten 24 Hauptlager mit ungefähr 1000 Außenlagern, in denen Menschen als Regimegegner, als Angehörige religiöser und kultureller Minderheiten, als „Asoziale“, als Widerstandskämpfer, als „rassisch“ Unerwünschte verfolgt, gequält, ausgebeutet und vernichtet wurden. Mit der Errichtung der Konzentrationslager Sachsenhausen vor den Toren Berlins im Juli 1936 und Buchenwald bei Weimar im Juli 1937 wurde die Verfolgung von politischen Gegnern und unerwünschten Bevölkerungsgruppen durch das NS-Regime als System etabliert, für das Dachau seit 1933 das Muster bildete. Mit dem KZ Flossenbürg in der Oberpfalz unweit der tschechischen Grenze war im Mai 1938 ein weiterer Prototyp entstanden. Hier stand die Ausbeutung der Arbeitskraft der Häftlinge von Anfang an im Vordergrund. Der Band erfaßt über diese Lager hinaus das gesamte Ensemble der Außenlager, die den Hauptlagern weiträumig zugeordnet waren.
P. Rupert Mayer: Vom KZ Sachsenhausen ins Kloster Ettal, in: Stimmen der Zeit. Die Zeitschrift für christliche Kultur. Heft 8/1990 Stimmen der Zeit - Die Zeitschrift für christliche Kultur Gebundene Ausgabe – 1. Januar 1990#
Le camp de concentration de Sachsenhausen 1936-1945: Chronologie et évolution (Schriftenreihe der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten) Taschenbuch – 19. September 2013
L’exposition présentée dans les anciennes cuisines du camp est la dernière en date des expositions permanentes élaborées dans le contexte du réaménagement du mémorial de Sachsenhausen initié en 1993. Située au coeur même de l’ancien camp de concentration, cette exposition renvoie à sa manière aux douze autres présentées au mémorial. On y découvrira un aperçu de l’histoire de Sachsenhausen à partir de certains événements ayant eu lieu ici : construction du camp (1936), arrivée massive de prisonniers (1938), conséquences de la déclaration de guerre (1939), assassinat des prisonniers de guerre soviétiques (1941), construction des camps annexes (1942/43), Marche de la mort et Libération (1945).
Liebe Mutti: One Man's Struggle to Survive in KZ Sachsenhausen, 1939-1945 by Jerzy Pindera (2004-03-15) Taschenbuch – 1. Januar 1656
Siehe auch: