Nationalsozialismus in Mosbach - Baden
: Rechtsextremismus und Neofaschismus : Anti-Semitismus : Anti-Ziganismus : Homophobie : Rassismus : Diskriminierung 



 RECHTSANWALT Simon Sommer !

- Fallbegleitungen - Verfahrensführungen - Verfahrensbearbeitungen- Verfahrensbegleitungen

 

Handlungsoptionen des Rechtsanwalts Simon Sommer in der Rechts- und Interessensvertretung seines eigenen Mandanten


Verfahrensbegleitungen in Deutschen Familienrechtsverfahren ...

- ... mit Thematisierungen von schwerwiegenden Vorwürfen als Rassismus- und Nazi-Unterstellungen in familienrechtlichen Zivilprozessen
- ... mit Thematisierungen von Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus in familienrechtlichen Zivilprozessen
- ... mit zwei familien- und einem erwachsenenpsychologischen Sachverständigengutachten

 Zuletzt aktualisiert am 24.11.2024 ! 

Inhaltsverzeichnis :

  1. Rechtsanwälte im Widerstand gegen den Nationalsozialismus
    Vollständige Dokumentation HIER >>>

  2. Verfahrensinhaltliche und prozessuale Benachteiligungen des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 211/21, 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22, etc. sowie unter amtsseitigen KV-BS-Sonderbänden zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus
    Vollständige Dokumentation HIER >>>

  3. Dokumente des Oberlandesgerichts Karlsruhe sowie des Rechtsanwalts Simon Sommer u.a. zu Rassismus-, NS- und AFD-Verfahren im anhängigen Verfahrenskomplex mit Rassismus- und Nazi-Unterstellungen im Zivilprozess
    Vollständige Dokumentation HIER >>>

  4. Handlungsoptionen des Rechtsanwalts Simon Sommer in der Rechts- und Interessensvertretung seines eigenen Mandanten

     IM FOLGENDEN in weiterer Bearbeitung !

    4.1 Amtsseitige Falschaussagen vor Gericht, Urkundenunterdrückungen bzw. Urkundenfälschungen bzgl. der Ausbildung und Berufstätigkeit des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer in Unterhaltsverfahren

    4.2 Amtsseitige Verweigerung von beantragten Zeugenladungen zur Anhörung unter Wahrheitspflicht und Erklärungspflicht über Tatsachen in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer

    4.3 Amtsseitiges Relativieren von Herabwürdigenden Beleidigungen, Verleumdungen und Üblen Nachreden ausgehend von der Kindsmutter als "Narzisst und Rassist" gegenüber dem Kindsvater-Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer

    4.4 Amtsseitige Unterstellung des Straftatbestandes von ANGEBLICHER Kindesentziehung vor Gericht gegenüber dem Kindsvater-Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer

    4.5  Amtsseitiges Unterdrücken von drei bei der Vorinstanz gerichtlich beauftragten Sachverständigen-Gutachten beim Oberlandesgericht Karlsruhe zum Nachteil des Mandanten von Rechtsanwalt Sommer

    4.5.1  Amtsseitiges Unterdrücken der wahrheitswidrigen Unterstellung einer ANGEBLICHEN psychiatrischen Erkrankung des Kindsvaters und Anregung seiner psychiatrischen Begutachtung ausgehend von der Kindsmutter zum Nachteil des Mandanten von Rechtsanwalt Sommer

    4.5.2 Amtsseitiges Unterdrücken der vorinstanzlich gerichtlich beauftragten erwachsenenpsychologischen Sachverständigen-Begutachtung des Kindsvater-Mandanten von Rechtsanwalt Sommer als NICHT psychisch krank

    4.5.3 Amtsseitiges Ignorieren und Missachten einer in den Sachverständigengutachten thematisierten möglichen psychischen Erkrankung der Kindsmutter zum Nachteil des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer

    4.5.4 Amtsseitige Falschaussagen vor Gericht unter Missachtung des Sachverständigengutachtens einer ANGEBLICHEN Kindsvater-Verweigerung zur finanziellen Unterstützung der Ehegattin und Kindsmutter mit der amtsseitigen Unterstellung einer ANGEBLICHEN rassistischen finanziellen Versklavung ausgehend vom Kindsvater zum Nachteil des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer in Unterhaltsverfahren

    4.5.5 Amtsseitige Unterdrückungen der Umgangsbeeinträchtigungen und Umgangsverweigerungen ausgehend von der Kindsmutter unter Missachtung der Sachverständigengutachten zum Nachteil des Kindsvater-Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer

    4.5.6 Amtsseitige Diskriminierungen und Herabwürdigungen von Männern als Opfer weiblicher Häuslicher Gewalt und weiblicher Partnerschaftsgewalt  unter Missachtung des Sachverständigengutachtens zum Nachteil des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer

    4.5.7 Amtsseitiges Unterdrücken der wahrheitswidrigen Rassismus-Unterstellungen eines ANGEBLICHEN deutschen Spracherwerbsverbot gegenüber der Kindsmutter zum Nachteil des Kindsvater-Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer

    4.6 Amtsseitig unzulässiges und falsch unbegründetes Labeling des anhängigen Verfahrenskomplexes als "HOCHSTRITTIG" zum Nachteil des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer

    4.6.1 Amtsseitig unzulässiges und falsch unbegründetes Labeling des anhängigen Verfahrenskomplexes als ANGEBLICH  "VERFAHRENSFREMD" zum Nachteil des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer

    4.7 Amtsseitige rassistische Diskriminierung durch die KONKRETE Unterdrückung des geburtsurkundlichen afrikanischen Namens- und Identitätsbestandteils des HIER betroffenen afro-deutschen Kindes in der Verfahrensbegleitung durch Rechtsanwalt Simon Sommer

    4.7.1 Amtsseitige Minderheiten-Diskriminierung durch die Nicht-Bearbeitung der beantragten juristischen Aufarbeitung von rassistischer nationalsozialistischer Verfolgung und Vernichtung von Menschen mit afrikanischem Hintergrund in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer

    4.7.2 Amtsseitige Minderheiten-Diskriminierung durch die Nicht-Bearbeitung der beantragten juristischen Aufarbeitung von rassistischer rechtsextremistischer Verfolgung in und aus der AFD von Menschen mit afrikanischem Hintergrund in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer

    4.8 Amtsseitige Diskriminierungen durch die Nicht-Bearbeitung der beantragten juristischen Aufarbeitung von NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis, Baden-Württemberg, in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer

    4.8.1 Amtsseitiges Unterdrücken in der vorinstanzlich gerichtlich beauftragten und beantragten Beweismittelerhebung bei der Dokumentations-Website "nationalsozialismus-in-mosbach.de" zum Nachteil des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer

    4.8.2 Amtsseitiges Unterdrücken der aktenkundigen Beschwerden des Kindsvaters gegen eine Dominanz einer "Deutschen Herrenrasse-Sprache" zum Nachteil des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer

    4.8.3 Amtsseitiges Relativieren der Nazi-AFD-Höcke-Rechtsprechung zum Nachteil des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer

    4.8.4 Amtsseitiges Unterdrücken von Diskreditierungen und Diffamierungen zur verfahrensinternen und außergerichtlichen persönlichen und beruflichen Schädigung des Kindsvaters als ANGEBLICH "psychisch krank" auf Grund seiner Nazi-Jäger-Aktivitäten ausgehend von Anregungen der Kindsmutter in der Verfahrensbegleitung durch Rechtsanwalt Simon Sommer in Sorgerechts-, Umgangsrechts- und Unterhaltsverfahren

    4.9 Amtsseitige und willkürliche selektive Weiterleitung von Gerichtsdokumenten und Gerichtseingaben vom Amtsgericht Mosbach an das Oberlandesgericht Karlsruhe  zum Nachteil des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer



4. Handlungsoptionen des Rechtsanwalts Simon Sommer in der Rechts- und Interessensvertretung seines Mandanten


Während der Fallbegleitung - Verfahrensführung - Verfahrensbearbeitung des RECHTSANWALT Simon Sommer aus der Würzburger Kanzelei, empfohlen vom ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht) befindet sich der RECHTSANWALT Simon Sommer im professionellen Rechts- und Interessensvetretungs-Abwägungs-Dilema ... :

  • ... einer professionsbedingten, interessengeleiteten und "justizunkritischen" Beziehungspflege mit den Richtern und Richterinnen des Amtsgerichts Mosbach und des Oberlandesgerichts Karlsruhe EINERSEITS
  • ... und einer "justizkritischen" konfrontativen offensiven Interessens- und Rechtsvertretung des eigenen Mandanten gegenüber den Richtern und Richterinnen des Amtsgerichts Mosbach und des Oberlandesgerichts Karlsruhe  ANDERERSEITS

Es bleibt dem Rechtsanwalt Simon Sommer selbst belassen, ... ob, wo, wann und wie er sich für die Interessen seines Mandanten eingesetzt hat, einsetzt ODER aber auch nicht ... und es obliegt ihm selbst, dann nach einer möglichen selbstkritischen Prüfung daraus eigene mögliche Handlungsoptionen im Rahmen seiner juristischen Kompetenzen kreativ und interessensorientiert für seine Mandanten abzuleiten. 

Hallo Herr Rechtsanwalt Simon Sommer,

das können Sie als Familienrechtsanwalt, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), mit ihrem persönlichen Gewissen, mit ihrer Berufsethik sowie mit ihrem Verständnis von anwaltlicher Interessensvertretung und juristischen Anwendungspraxis in ihrem persönlichen Negotiation Management vereinbaren oder auch nicht, dass Richter und Richterinnen während Ihren familienrechtlichen Verfahrensbegleitungen bei Amtsgerichten und bei Oberlandesgerichten in Zivilprozessen nachweisbar wahrheitswidrige Aussagen in gerichtlichen Vermerken, Verfügungen und Beschlüssen machen, wie HIER NACHWEISBAR beim unter 16 UF 62/24 beim Oberlandesgericht Karlsruhe.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer und während seiner justizunkritischen Beziehungspflege mit den Richter*innen des Oberlandesgerichts Karlsruhe ...

  • ... (4.1) machen das Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe wahrheitswidrige Falschaussagen vor Gericht sowohl bzgl. der Urkundlich bestätigten Berufsausbildung als auch bzgl. der tatsächlichen Berufstätigkeiten des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer in seinem Spezialgebiet von Unterhaltsverfahren
  • ... (4.5) unterdrücken die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe drei von der Vorinstant Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragte Sachverständigen-Gutachten zum Nachteil des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer
  • ... (4.6) machen die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe Amtsseitige Falschaussagen vor Gericht einer ANGEBLICHEN Verweigerung des Kindsvaters zur finanziellen Unterstützung der Ehegattin und Kindsmutter mit der amtsseitigen Unterstellung einer ANGEBLICHEN rassistischen finanziellen Versklavung ausgehend vom Kindsvater zum Nachteil des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer in Unterhaltsverfahren
  • ... (4.11) unterdrücken die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe amtsseitig in rassistischer Diskriminierung den geburtsurkundlichen afrikanischen Namens- und Identitätsbestandteils des HIER betroffenen afro-deutschen Kindes in der Verfahrensbegleitung durch Rechtsanwalt Simon Sommer
  • ... (4.12) diskriminieren die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe amtsseitig Minderheiten durch die Nicht-Bearbeitung der beantragten juristischen Aufarbeitung von rassistischer nationalsozialistischer Verfolgung und Vernichtung von Menschen mit afrikanischem Hintergrund in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer
  • ... (4.13) diskriminieren die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe amtsseitig Minderheiten durch die Nicht-Bearbeitung der beantragten juristischen Aufarbeitung von rassistischer rechtsextremistischer Verfolgung in und aus der AFD von Menschen mit afrikanischem Hintergrund in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer
  • ... (4.14) diskriminieren die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe amtsseitig durch die Nicht-Bearbeitung der beantragten juristischen Aufarbeitung von  NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer
  • ... (4.14.1) unterdrücken die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe amtsseitig das beantragte Beweismittel der Dokumentations-Website "nationalsozialismus-in-mosbach.de" zum Nachteil des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer
  • ... (4.15) ignorieren die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe amtsseitig die Kindsmutter-seitigen Diskreditierungen und Diffamierungen zur verfahrensinternen und außergerichtlichen persönlichen und beruflichen Ruf-Schädigung des Kindsvaters als ANGEBLICH "psychisch krank" und unterdrücken die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe amtsseitig die beim Amtsgericht Mosbach vorinstanzlich gerichtlich beauftragten drei Sachverständigen-Gutachten, die die psychischen Belastungen und Probleme der Kindsmutter EINERSEITS und die psychische Gesundheit des Kindsvaters ANDERERSEITS thematisieren. UND ZWAR in der Verfahrensbegleitung durch Rechtsanwalt Simon Sommer in Sorgerechts- und Unterhaltsverfahren.
  • ... (4.15.1) Amtsseitiges Unterdrücken der vorinstanzlich gerichtlich beauftragten erwachsenenpsychologischen Sachverständigen-Begutachtung des Kindsvater-Mandanten von Rechtsanwalt Sommer als NICHT psychisch krank
  • ... (4.9) leitet die fallverantwortliche Familienrichterin Marina Hess Amtsseitig willkürlich und selektiv Gerichtsdokumente und Gerichtseingaben vom Amtsgericht Mosbach an das Oberlandesgericht Karlsruhe  zum Nachteil des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer weiter



 IM FOLGENDEN in weiterer Bearbeitung ! 


4.1 Amtsseitige Falschaussagen vor Gericht, Urkundenunterdrückungen bzw. Urkundenfälschungen bzgl. der Ausbildung und Berufstätigkeit des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer in Unterhaltsverfahren

18.10.2024
OLG KA 16 UF 62/24: DRINGEND !!!
Sehr geehrter Herr Sommer,
vielen Dank für Ihre Eingaben an das OLG KA und die Einsendung meiner BS-Eingaben.
www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de/Rechtsanwalt-Simon-Sommer/
Zuletzt aktualisiert am 18.10.2024 !


In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, ...

... behaupten die fallverantwortlichen Spruchkörper als Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe WAHRHEITSWIDRIG in ihrer Beschlussfassung zu Unterhaltsverfahren (Spezialfachgebiet des Familienrechtsanwalts Simon Sommer) am 09.10.2024 unter 16 UF 62/24 unter amtsseitigen Falschaussagen vor Gericht auf Seiten 2 bis 3, dass der Kindsvater und Beschwerdeführer ANGEBLICH ein Diplom-Sozialpädagoge sei ... und auf Seite 2 als solcher bei einem Kinder- und Jugenddorf bis 31.03.2022 gearbeitet habe ... und auf Seite 3 als solcher beim Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes bei einem Landratsamt seit 01.04.2022 gearbeitet habe.

Die TATSÄCHLICHEN Sachverhalte bzgl. der KV-BS-Berufsausbildung ENTGEGEN den o.g. WAHRHEITSWIDRIGEN OLG KA-Aussagen vom 09.10.2024 unter 16 UF 62/24 sind aber, dass der KV und BS urkundlich bestätigt TATSÄCHLICH eine ganz andere Ausbildung hat: … URKUNDE für den akademischen Grad „MASTER of Arts“ nach bestandener Masterprüfung im Studiengang Soziale Arbeit und Lebenslauf aus dem Fachbereich Humanwissenschaften an der Universität Kassel vom 10.12.2015 … URKUNDE für den akademischen Grad „BACHELOR of Arts“ nach bestandener Bachelorprüfung aus dem Fachbereich Humanwissenschaften an der Universität Kassel vom 21.06.2011 … URKUNDE für den akademischen Grad „DIPLOM-Fachübersetzer“ nach bestandener Diplomprüfung aus dem Fachbereich Internationale Fachkommunikation an der Universität Hildesheim vom 14.10.1999.

Die TATSÄCHLICHEN Sachverhalte bzgl. der KV-BS-Berufstätigkeiten ENTGEGEN den o.g. WAHRHEITSWIDRIGEN OLG KA-Aussagen vom 09.10.2024 unter 16 UF 62/24 sind ABER, ... dass der KV-BS in der Verantwortungs- und Führungsposition als Hausleiter eines Kinderdorfhauses in der vollstationären Unterbringung der Kinder- und Jugendhilfe bis 31.03.2022 gearbeitet hat, ... und dass der KV-BS nur vorübergehend als Bezirkssozialarbeiter beim Allgemeinen Sozialen Dienst eines Jugendamtes an einem Landratsamt gearbeitet hat ... und dass der KV-BS im Sozialdienst eines Integrationsdienstes beim Amt für Migration und Integration an einem Landratsamt für die Gemeinschaftsunterkünfte von Asylbewerbern und Flüchtlingen seit Mai 2023 gearbeitet hat. UND DIESE wahrheitswidrigen Aussagen machen die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe ABER während das OLG KA HIER sich selbst HIER unter 16 UF 62/24 auf Ereignisse und Eingaben aus und bis 2024 bezieht.

DIESE TATSÄCHLICHEN SACHVERHALTE sind dem Rechtsanwalt Simon Sommer HIER ABER dadurch bekannt, da er diese KONKRETEN Informationen zunächst bei seinem eigenen Mandanten angefordert hat und dem vorinstanzlichen Amtsgericht Mosbach im Unterhaltsverfahren 6F 2/22 = OLG KA 16 UF 62/24 dann, u.a. in seinem Spezialfachgebiet von Unterhaltsverfahren, mitgeteilt hat. Auch sein Mandant hat als KV-BS selbstständig diese tatsächlichen Sachverhalte dem Amtsgericht Mosbach sowie dem Oberlandesgericht Karlsruhe in dem vom OLG KA zitierten anhängigen Verfahrenskomplex mitgeteilt. 

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer machen HIER die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe nachweisbar die o.g. Falschaussagen vor Gericht, u.a. weil sie unter 16 UF 62/24 ... die beantragen Berücksichtigungen der KV-BS-Eingaben und die Eingaben seiner rechtsanwaltlichen Vertretung unter RA Sommer, ... die beantragten Hinzuziehungen von Akten, ... die beantragten Zeugenladungen zur Anhörung unter Wahrheitspflicht und Erklärungspflicht unter Tatsachen, ... die beantragten Anhörungen in mehreren Verhandlungstagen, ... die Berücksichtigungen von drei Sachverständigengutachten ... HIER EXPLIZIT verweigert haben.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer ignorieren und missachten HIER EXPLIZIT die fallverantwortlichen Spruchkörper als Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe nachweisbar HIER unter 16 UF 62/24 von der Vorinstanz gerichtlich beauftragte zwei familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten und ein erwachsenenpsychologisches Sachverständigen-Gutachten, die die tatsächlichen wahrheitsgemäßen Berufsausbildungen und Berufstätigkeiten des KV-BS-Mandanten ENTGEGEN den WAHRHEITSWIDRIGEN OLG KA-Aussagen vom 09.10.2024 unter 16 UF 62/24 thematisieren.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer schreiben HIER die fallverantwortlichen Spruchkörper als Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe in den Unterhaltsverfahren unter 16 UF 62/24 dem KV-BS-Mandanten NACHWEISBAR WAHRHEITSWIDRIG Berufsausbildungen und Berufstätigkeiten zu, die WEDER den Tatsachen NOCH den tatsächlichen Beurkundungen entsprechen. Hinsichtlich der BEURKUNDETEN TATSÄCHLICHEN akademischen Berufsausbildungen des KV-BS kann HIER ebenfalls zu überprüfen sein, inwieweit HIER unter 16 UF 62/24 durch die o.g. wahrheitswidrigen Falschaussagen der o.g. Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe möglicherweise auch die Tatbestände von amtsseitiger Urkundenunterdrückung bzw. Urkundenfälschung zutreffen könnten. Bzgl. dieser o.g. amtsseitigen Herabwürdigenden WAHRHEITSWIDRIGEN Unterstellungen im Zivilprozess gegenüber dem KV-BS-Mandanten zu dessen persönlicher und beruflicher Rufschädigung seitens der o.g. Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe könnten sich u.U. HIER ebenfalls einzuklagende Schadensersatzforderungen ergeben.

Während der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, führen die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe in ihrer o.g. mangelhaften Sachverhaltsermittlung und Sachverhaltsprüfung ENTGEGEN dem Amtsermittlungsgrundsatz sowie ENTGEGEN der Sorgfaltspflicht, wie HIER dargelegt und belegt unter 16 UF 62/24 unter Verletzung der Rechtsansprüche auf rechtliches Gehör und auf faires Verfahren, verfahrensinhaltliche und prozessuale Benachteiligungen des KV-BS in zivil-, familien- und unterhaltsrechtlichen Verfahren durch.

STRAFANZEIGEN vom 18.10.2024 gegen Richter*innen des Oberlandesgerichts Karlsruhe
.... wegen Rechtsbeugung auf Grund der Unterdrückung von Beweismitteln und Urkunden unter Falschaussagen vor Gericht
241018_OLGKA_Rechtsbeug_Diplom_BLIND.pdf (140.55KB)
STRAFANZEIGEN vom 18.10.2024 gegen Richter*innen des Oberlandesgerichts Karlsruhe
.... wegen Rechtsbeugung auf Grund der Unterdrückung von Beweismitteln und Urkunden unter Falschaussagen vor Gericht
241018_OLGKA_Rechtsbeug_Diplom_BLIND.pdf (140.55KB)
STRAFANZEIGEN vom 19.10.2024 gegen Richter*innen des Oberlandesgerichts Karlsruhe
... wegen Herabwürdigender Beleidigung, Verleumdung, Übler Nachrede unter Falschaussagen vor Gericht mit der Unterdrückung von Beweismitteln und Urkunden
241019_OLGKA_Beleid_Diplom_Beleid_BLIND.pdf (140.4KB)
STRAFANZEIGEN vom 19.10.2024 gegen Richter*innen des Oberlandesgerichts Karlsruhe
... wegen Herabwürdigender Beleidigung, Verleumdung, Übler Nachrede unter Falschaussagen vor Gericht mit der Unterdrückung von Beweismitteln und Urkunden
241019_OLGKA_Beleid_Diplom_Beleid_BLIND.pdf (140.4KB)


19.10.2024
OLG KA 16 UF 62/24: DRINGEND !!!
Hallo Herr Rechtsanwalt Simon Sommer,
weisen Sie bitte ordnungsgemäß das OLG KA auf die folgenden wahrheitswidrigen Falschaussagen vor Gericht von eigenen Spruchkörpern unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 hin und erwirken Sie bitte demensprechende amtsseitige Korrekturen mit Wiederaufnahmeverfahren, Befangenheitsanträgen, etc. oder was auch immer Sie in Ihrer eigenen juristischen kreativen Kompetenz veranlassen können. Weitere verfahrens- und entscheidungserheblich relevante Sachverhalte werde ich Ihnen benennen, darlegen und belegen. 

Übersenden Sie mir Bitte Kopien Ihrer eigenen Eingaben an das Gericht !


In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, ...

... behaupten die fallverantwortlichen Spruchkörper als Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe WAHRHEITSWIDRIG in ihrer Beschlussfassung zu Unterhaltsverfahren (Spezialfachgebiet des Familienrechtsanwalts Simon Sommer) am 09.10.2024 unter 16 UF 62/24 unter amtsseitigen Falschaussagen vor Gericht auf Seiten 2 bis 3, dass der Kindsvater und Beschwerdeführer ANGEBLICH ein „Diplom-Sozialpädagoge“ sei.

Die TATSÄCHLICHEN Sachverhalte bzgl. der KV-BS-Berufsausbildung ENTGEGEN den o.g. WAHRHEITSWIDRIGEN OLG KA-Aussagen vom 09.10.2024 unter 16 UF 62/24 sind aber, dass der KV und Beschwerdeführer urkundlich bestätigt TATSÄCHLICH eine ganz andere Ausbildung hat: … URKUNDE für den akademischen Grad „DIPLOM-Fachübersetzer“ nach bestandener Diplomprüfung aus dem Fachbereich Internationale Fachkommunikation an der Universität Hildesheim vom 14.10.1999.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer machen HIER die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe nachweisbar die o.g. Falschaussagen vor Gericht, u.a. weil sie unter 16 UF 62/24 ... die beantragen Berücksichtigungen der KV-BS-Eingaben und die Eingaben seiner rechtsanwaltlichen Vertretung unter RA Sommer, ... die beantragten Hinzuziehungen von Akten, ... die beantragten Zeugenladungen zur Anhörung unter Wahrheitspflicht und Erklärungspflicht unter Tatsachen, ... die beantragten Anhörungen in mehreren Verhandlungstagen... die Berücksichtigungen von drei Sachverständigengutachten ... HIER EXPLIZIT verweigert haben.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer ignorieren und missachten die fallverantwortlichen Spruchkörper als Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe nachweisbar HIER EXPLIZIT unter 16 UF 62/24 von der Vorinstanz gerichtlich beauftragte zwei familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten und ein erwachsenenpsychologisches Sachverständigen-Gutachten unter 6F 202/21, die die tatsächlichen wahrheitsgemäßen Berufsausbildungen und Berufstätigkeiten des KV-BS-Mandanten ENTGEGEN den WAHRHEITSWIDRIGEN OLG KA-Aussagen vom 09.10.2024 unter 16 UF 62/24 thematisieren.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer ignorieren, missachten und unterdrücken HIER EXPLIZIT die fallverantwortlichen Spruchkörper als Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe nachweisbar HIER unter 16 UF 62/24 die Beweismittel und Urkunden von und in dem gerichtlich unter 6F 202/21 beauftragten familienpsychologischen Sachverständigengutachten-Gutachten vom 07.04.2022, während HIER das OLG KA unter 16 UF 62/24 die beim Amtsgericht Mosbach vorinstanzlichen Verfahren 6F 202/21 selbst anführt und zitiert. Dieses SV-Gutachten erläutert auf Seite 36 zur tatsächlichen Berufsausbildung und Berufsausübung des Kindsvaters und Beschwerdeführers ENTGEGEN den o.g. WAHRHEITSWIDRIGEN Aussagen der o.g. OLG-KA-Richter*innen: "Er habe zunächst in Kassel auf Magister Kunstwissenschaft, Anglistik und Politikwissenschaft studiert, dann ein Diplom als Fachübersetzer in Hildesheim absolviert und im technischen Bereich gearbeitet.“ ZUDEM werden die entsprechenden Belege in diesem SV-Gutachten im Anhang ab Seite 113 im Lebenslauf des KV-BS-Mandanten unter 6F 202/21 angeführt. In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer mit dem Spezialfachgebiet Unterhaltsrecht unterdrücken und verändern die o.g. OLG-KA-Richter*innen HIER beweiserhebliche Daten, u.a. von Universitätsurkunden, in den Unterhaltsverfahren 16 UF 62/24 in der Absicht, dem Kindsvater und Beschwerdeführer Nachteile verfahrensintern im anhängigen Verfahrenskomplex und außergerichtlich zuzufügen.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer schreiben HIER die o.g. fallverantwortlichen Spruchkörper als Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe in den Unterhaltsverfahren unter 16 UF 62/24 dem KV-BS-Mandanten NACHWEISBAR WAHRHEITSWIDRIG Berufsausbildungen und Berufstätigkeiten zu, die WEDER den Tatsachen NOCH den tatsächlichen Beurkundungen in der Lebenswirklichkeit entsprechen. 

Hinsichtlich der BEURKUNDETEN TATSÄCHLICHEN akademischen Berufsausbildungen des KV-BS kann HIER ebenfalls zu überprüfen sein, inwieweit HIER unter 16 UF 62/24 durch die o.g. wahrheitswidrigen Falschaussagen der o.g. Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe möglicherweise auch die Tatbestände von amtsseitiger Urkundenunterdrückung bzw. Urkundenfälschung zutreffen könnten. Bzgl. dieser o.g. amtsseitigen Herabwürdigenden WAHRHEITSWIDRIGEN Unterstellungen im Zivilprozess gegenüber dem KV-BS-Mandanten zu dessen persönlicher und beruflicher Rufschädigung seitens der o.g. Beschuldigten Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe könnten sich u.U. HIER ebenfalls einzuklagende Schadensersatzforderungen ergeben.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer leitet das Amtsgericht Mosbach HIER amtsseitig NUR SELEKTIV und WILLKÜRLICH vereinzelte Beschwerdeführer-Eingaben aus anderen assoziierten Verfahren des o.g. anhängigen Verfahrens-komplexes, die ebenfalls NACHWEISBAR auch mit der AKTENZEICHENKENNZEICH-NUNG 6F 2/22 AG MOS = 16 UF 62/14 OLG KA versehen sind, an das zweitinstanzliche Oberlandesgericht Karlsruhe unter 16 UF 62/14 weiter. UND ZWAR zur verfahrensinhaltlichen und prozessualen Benachteiligung des o.g. Geschädigten Anzeigeerstatters. HIER AUCH INSBESONDERE bzgl. der Beschwerdeführer-Thematisierungen konkreter verfahrensrelevanter und entscheidungserheblicher Sachverhalte. DIESE NUR selektive und willkürliche Weiterleitung von verfahrensrelevanten Gerichtsdokumenten ausgehend vom Amtsgericht Mosbach bestätigt das Oberlandesgericht Karlsruhe in seiner Verfügung vom 22.08.2024 unter 16 UF 62/14.

Während der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, führen die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe in ihrer o.g. mangelhaften Sachverhaltsermittlung und Sachverhaltsprüfung ENTGEGEN dem Amtsermittlungsgrundsatz sowie ENTGEGEN der Sorgfaltspflicht, wie HIER dargelegt und belegt unter 16 UF 62/24 unter Verletzung der Rechtsansprüche auf rechtliches Gehör und auf faires Verfahren, verfahrensinhaltliche und prozessuale Benachteiligungen des o.g. Geschädigten KV-BS in zivil-, familien- und unterhaltsrechtlichen Verfahren durch.

SIEHE dazu auch:

Familienpsychologisches Sachverständigen-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21
Ab Seite 98 .... Dieses vom Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 gerichtlich beauftragte Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten von über einhundert Seiten spricht sich am 07.04.2022 für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater aus.
220407_SVGutachten_AGMOS6F20221_abSeite98.pdf (1.17MB)
Familienpsychologisches Sachverständigen-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21
Ab Seite 98 .... Dieses vom Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 gerichtlich beauftragte Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten von über einhundert Seiten spricht sich am 07.04.2022 für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater aus.
220407_SVGutachten_AGMOS6F20221_abSeite98.pdf (1.17MB)


STRAFANZEIGEN vom 19.10.2024 gegen Richter*innen des Oberlandesgerichts Karlsruhe
... wegen Unterdrückung von Beweismitteln und Urkunden HIER von und in dem gerichtlich unter 6F 202/21 AG MOS beauftragten familienpsychologischen Sachverständigengutachten-Gutachten vom 07.04.2022.
241019_OLGKA_Unterdrueck_SVG01_Diplom_BLIND.pdf (154.84KB)
STRAFANZEIGEN vom 19.10.2024 gegen Richter*innen des Oberlandesgerichts Karlsruhe
... wegen Unterdrückung von Beweismitteln und Urkunden HIER von und in dem gerichtlich unter 6F 202/21 AG MOS beauftragten familienpsychologischen Sachverständigengutachten-Gutachten vom 07.04.2022.
241019_OLGKA_Unterdrueck_SVG01_Diplom_BLIND.pdf (154.84KB)



4.2 Amtsseitige Verweigerung von beantragten Zeugenladungen zur Anhörung unter Wahrheitspflicht und Erklärungspflicht über Tatsachen in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer

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Die Fragestellung ist HIER, wie Sie mit den Verhaltens- und Verfahrensweisen der OLG KA-Richter*innen und diesem „rechtskräftigen“ Urteil im Interesse Ihres Mandanten umgehen werden.
Nachdem ich Sie wiederholt gebeten hatte, wie u.a. am 31.07.2024, Zeugenladungen unter 16 UF 62/24 zu beantragen zu den von der Gegenseite eingereichten eidesstaatlichen Versicherungen aus 6F 211/21 aus 2021, hatten Sie mich am 02.08.2024 nach ladungsfähigen Zeugenanschriften gefragt, woraufhin ich Sie am 06.08.2024 darauf hinwies, dass die KM und Gegenseite selbst über diese verfügt. Wann haben Sie wie diese Informationen dem OLG KA übermittelt ???

SIEHE DAZU auch die EMAIL-KOMMUNIKATION vom 31.07. bis 06.08.2024 zwischen Rechtsanwalt Simon Sommer und seinem Mandanten Bernd Michael Uhl bezgl. der beim Oberlandesgericht Karlsruhe unter 16 UF 62/24 zu beantragenden Zeugenladungen unter den Begründungen…
… dass das Amtsgericht Mosbach EINERSEITS sowohl die KM-seitigen Anträge als auch die KV-seitigen Anträge auf relevante Zeugenladungen und Zeugenvernehmungen vor Gericht unter Wahrheitspflicht und Erklärungspflicht über Tatsachen im anhängigen Verfahrenskomplex missachtet und ignoriert hat
… dass das Amtsgericht Mosbach dann aber u.a. Zeugenaussagen aus den eidesstaatlichen Versicherungen entscheidungserheblich unter 6F 202/21 zum Nachteil Ihres Mandanten ANDERERSEITS verwendet hat.
… dass das Amtsgericht Mosbach die Nazi- und Rassismus-Unterstellungen im Zivilprozess gegenüber Ihrem benachteiligten und geschädigten Mandanten NICHT zurückgewiesen und keine diesbzgl. Unterlassungsaufforderungen erlassen hat.
… dass das Amtsgericht Mosbach die Bearbeitung der Eingaben Ihres Mandanten zu den jeweiligen Themenkomplexen Deutsche Kolonialverbrechen in Afrika, Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus seit 2022 HIER EXPLIZIT verweigert hat.

EMAIL-KOMMUNIKATION vom 31.07. bis 06.08.2024 ...
... zwischen Rechtsanwalt Simon Sommer aus Würzburg und seinem Mandanten Bernd Michael Uhl bezgl. der beim Oberlandesgericht Karlsruhe unter 16 UF 62/24 zu beantragenden Zeugenladungen unter den verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Begründungen ...
240731_0806_EMAIL_RASommer_MandantBMUHL.pdf (61.66KB)
EMAIL-KOMMUNIKATION vom 31.07. bis 06.08.2024 ...
... zwischen Rechtsanwalt Simon Sommer aus Würzburg und seinem Mandanten Bernd Michael Uhl bezgl. der beim Oberlandesgericht Karlsruhe unter 16 UF 62/24 zu beantragenden Zeugenladungen unter den verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Begründungen ...
240731_0806_EMAIL_RASommer_MandantBMUHL.pdf (61.66KB)



Hallo Herr Rechtsanwalt Simon Sommer,
weisen Sie bitte ordnungsgemäß das OLG KA auf die folgenden Amtsseitigen Unterdrückungen von eigenen Spruchkörpern unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 HINSICHTLICH der *** hin und erwirken Sie bitte demensprechende amtsseitige Korrekturen mit Wiederaufnahmeverfahren, Aufhebungsverfahren, Dienstaufsichtsbeschwerden, Befangenheitsanträgen, Schadensersatzforderungen, etc. oder was auch immer Sie in Ihrer eigenen juristischen kreativen Kompetenz ggf. in zivil-, straf-, verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Kontexten veranlassen können. Weitere verfahrens- und entscheidungserheblich relevante Sachverhalte zu prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen Ihres Mandanten werde ich Ihnen benennen, darlegen und belegen.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer sagen in der Beschlussfassung unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe auf Seite 9 EXPLIZIT aus: "Im übrigen ist weder der Senat noch das Amtsgericht für die vom Antragsgegner beabsichtigte Beurteilung und Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts außerhalb des Verfahrensgegenstandes zuständig, so dass auch weitere Fristverlängerungen zur Stellungnahme nicht gewährt werden mussten." HIER thematisieren ABER in der Beschlussfassung unter 16 UF 62/24 die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe am 09.10.2024 GLEICHZEITIG EXPLIZIT über mehrere Absätze hinweg als Verfahrensgegenstand einseitig zum Nachteil Ihres Mandanten in Unterhaltsverfahren (Spezialfachgebiet des Rechtsanwalt Simon Sommer) die wahrheitswidrigen verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Rassismus- und Nazi-Unterstellungen gegenüber dem Kindsvater, Beschwerdeführer und Nazi-Jäger als Mandant von Rechtsanwalt Simon Sommer.

Erklären und erläutern Sie bitte dem OLG KA, wann, wie, wo und warum Sie in Ihren eigenen rechtsanwaltlichen Eingaben an das Oberlandesgericht Karlsruhe jeweils zu den o.g. verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Sachverhalten der von Ihrem eigenen Mandanten beantragten juristischen Aufarbeitung *** zitierend hingewiesen haben.

Bitte Kopien Ihrer eigenen Eingaben an die Gerichte und Staatsanwaltschaften !


Während der Fall- und Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, ...

... verwenden die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe in der Beschlussfassung vom 09.10.2024 unter 16 UF 62/24 die von der Kindsmutter bereits beim vorinstanzlichen Amtsgericht Mosbach mit erneuter Einsendung ohne Angabe einer ladungsfähigen Anschrift der Zeugen EINERSEITS ... verweigern ABER die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe die vom Kindsvater-Beschwerdeführer-Mandanten beantragten diesbzgl. Zeugenladungen zur Anhörung vor Gericht unter Wahrheitspflicht  unter 16 UF 62/24 OLG KA und unter 6F 2/22 Amtsgericht Mosbach ANDERERSEITS.


In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer führen HIER die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe nachweisbar die o.g. prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen des Mandanten durch, u.a. weil sie unter 16 UF 62/24 ... die beantragen Berücksichtigungen der KV-BS-Eingaben und die Eingaben seiner rechtsanwaltlichen Vertretung unter RA Sommer, ... die beantragten Hinzuziehungen von Akten, ... die beantragten Zeugenladungen zur Anhörung unter Wahrheitspflicht und Erklärungspflicht unter Tatsachen, ... die beantragten Anhörungen in mehreren Verhandlungstagen, ... die Berücksichtigungen von drei Sachverständigengutachten ... HIER EXPLIZIT verweigert haben.

Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 09.10.204 unter 16 UF 62/24
Zivilrechtliche familienrechtliche Unterhaltsverfahren = Beantragte Verwirkung von KM-Unterhaltsansprüchen als UNBEGRÜNDET zurück gewiesen in Verfahren zu Rassismus, Nationalsozialismus und AFD im anhängigen Verfahrenskomplex mit Rassismus- und Nazi-Unterstellungen im Zivilprozess gegenüber dem Kindsvater
241009_Oberlandesgericht_Karlsruhe_Beschluss.pdf (924.73KB)
Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 09.10.204 unter 16 UF 62/24
Zivilrechtliche familienrechtliche Unterhaltsverfahren = Beantragte Verwirkung von KM-Unterhaltsansprüchen als UNBEGRÜNDET zurück gewiesen in Verfahren zu Rassismus, Nationalsozialismus und AFD im anhängigen Verfahrenskomplex mit Rassismus- und Nazi-Unterstellungen im Zivilprozess gegenüber dem Kindsvater
241009_Oberlandesgericht_Karlsruhe_Beschluss.pdf (924.73KB)



4.3 Amtsseitiges Relativieren von Herabwürdigenden Beleidigungen, Verleumdungen und Üblen Nachreden ausgehend von der Kindsmutter als "Narzisst und Rassist" gegenüber dem Kindsvater-Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer

 IM FOLGENDEN in weiterer Bearbeitung !

Hallo Herr Rechtsanwalt Simon Sommer,
weisen Sie bitte ordnungsgemäß das OLG KA auf die folgenden Amtsseitigen Unterdrückungen von eigenen Spruchkörpern unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 HINSICHTLICH der *** hin und erwirken Sie bitte demensprechende amtsseitige Korrekturen mit Wiederaufnahmeverfahren, Aufhebungsverfahren, Dienstaufsichtsbeschwerden, Befangenheitsanträgen, Schadensersatzforderungen, etc. oder was auch immer Sie in Ihrer eigenen juristischen kreativen Kompetenz ggf. in zivil-, straf-, verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Kontexten veranlassen können. Weitere verfahrens- und entscheidungserheblich relevante Sachverhalte zu prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen Ihres Mandanten werde ich Ihnen benennen, darlegen und belegen.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer sagen in der Beschlussfassung unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe auf Seite 9 EXPLIZIT aus: "Im übrigen ist weder der Senat noch das Amtsgericht für die vom Antragsgegner beabsichtigte Beurteilung und Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts außerhalb des Verfahrensgegenstandes zuständig, so dass auch weitere Fristverlängerungen zur Stellungnahme nicht gewährt werden mussten." HIER thematisieren ABER in der Beschlussfassung unter 16 UF 62/24 die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe am 09.10.2024 GLEICHZEITIG EXPLIZIT über mehrere Absätze hinweg als Verfahrensgegenstand einseitig zum Nachteil Ihres Mandanten in Unterhaltsverfahren (Spezialfachgebiet des Rechtsanwalt Simon Sommer) die wahrheitswidrigen verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Rassismus- und Nazi-Unterstellungen gegenüber dem Kindsvater, Beschwerdeführer und Nazi-Jäger als Mandant von Rechtsanwalt Simon Sommer.

Erklären und erläutern Sie bitte dem OLG KA, wann, wie, wo und warum Sie in Ihren eigenen rechtsanwaltlichen Eingaben an das Oberlandesgericht Karlsruhe jeweils zu den o.g. verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Sachverhalten der von Ihrem eigenen Mandanten beantragten juristischen Aufarbeitung *** zitierend hingewiesen haben.

Bitte Kopien Ihrer eigenen Eingaben an die Gerichte und Staatsanwaltschaften !


Während der Fall- und Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, ...

... gibt das Oberlandesgericht Karlsruhe HIER unter 16 UF 62/24 die KM-seitigen Herabwürdigenden Beleidigungen, Verleumdungen und Üblen Nachreden gegenüber dem Kindsvater und Beschwerdeführer als ANGEBLICHER "Narzisst" und ANGEBLICHER "Rassist" gegenüber dem Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer referierend und zitierend wieder. UND DIES OHNE jegliche Sachverhaltsermittlung und Sachverhaltsprüfung.

HIER zieht das Oberlandesgerichts Karlsruhe unter 16 UF 62/24 EXPLIZIT die grundsätzliche öffentlich nachweisbare jahrzehntelange Grundhaltung des KV-BS mit seiner politischen Weltanschauung einer anti-rassistischen, anti-verfassungsfeindlichen und pro-demokratischen Orientierung und Handlungsausrichtung auch gegen Nationalsozialismus und Rechtsextremismus in Zweifel. 

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer machen HIER die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe nachweisbar die o.g. Aussagen vor Gericht, u.a. weil sie unter 16 UF 62/24 ... die beantragen Berücksichtigungen der KV-BS-Eingaben und die Eingaben seiner rechtsanwaltlichen Vertretung unter RA Sommer, ... die beantragte Hinzuziehung von Akten, ... die beantragten Zeugenladungen zur Anhörung unter Wahrheitspflicht und Erklärungspflicht unter Tatsachen, ... die beantragten Anhörungen in mehreren Verhandlungstagen HIER EXPLIZIT unter 16 UF 62/24 verweigert haben.

WÄHREND die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe HIER EINERSEITS unter 16 UF 62/24 in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer die Zuschreibungen der Kindsmutter gegenüber dem Kindsvater als „Narzisst und Rassist“ bestätigen wollen, thematisiert das Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21, dessen Berücksichtigung das OLG KA HIER in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer verweigert, HIER ABER ANDERERSEITS die Diffamierungen und Diskreditierungen ausgehend von der Kindsmutter gegenüber dem Kindsvater innerhalb und außerhalb der Gerichtsverfahren.

... auf Seite 76, Amtsseitig unausgewogene benachteiligende OLG-KA Aussage zu KM-Unterstellungen „Narzisst und Rassist“ gegenüber dem KV, … Amtsseitiges Ignorieren einer möglichen psychischen Erkrankung der Kindsmutter: „ Zur Möglichkeit des pathologisch manipulierenden, ggf. narzisstisch-sadistischen Kindsvaters, der zudem noch alkoholabhängig sein soll und pädophile Neigungen ausleben soll, wurde bereits zuvor Stellung genommen. Solcherlei ist zwar möglich aber eher äußerst unwahrscheinlich. Diese Wahrnehmung ist sehr wahrscheinlich auf dem Boden der harten mütterlichen Enttäuschung und ihrer zunehmend depressiv-negativistisch Denkart gereift.“

… auf Seite 78, OLG-KA-seitiges Ignorieren und Nicht-Thematisieren einer möglichen psychischen Erkrankung der Kindsmutter, ... OLG-KA-Labeling ANGEBLICH hochstrittiger Verfahren mit amtsseitiger Zuschreibung ANGEBLICHER Hauptverantwortung beim Kindsvater: „Es ergaben sich insofern aus den Vorbefunden und Berichten zusammenfassend Risikofaktoren seitens der Km, in Form von einer depressiven Vorerkrankung und/oder emotionalen Labilität bei Belastungen sowie manipulative bzw. dramatisierende Verhaltensweisen.“

... auf S. 79f, … Amtsseitig unausgewogene benachteiligende OLG-KA Aussage zu KM-Unterstellungen „Narzisst und Rassist“ gegenüber dem KV : " Vorab kann gesagt werden, dass sich der anfängliche Verdacht auf Vorliegen einer psychischen Erkrankung oder problematischen Persönlichkeitsakzentuierung beim Kv, welches aggressives, körperlich oder psychisch übergriffiges Verhalten in Beziehungen begünstigt, testpsychologisch nicht bestätigt werden konnte. Es ergaben sich daneben keifte Hinweise auf Beantwortung nach sozialer Erwünschtheit und damit willentliche oder unwillentliche Manipulation der Ergebnisse. Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ist der Kv eine Person mit höherer sozialer Verantwortung und Gewissen, als der Durchschnitt, die auf die Sorgen anderer eingehen kann und motiviert ist, zu helfen, zu trösten und zu pflegen. Dieser Befund könnte aus psychologischer Perspektive erklären, warum der Kv sich seit seiner Jugend stark politisch engagiert oder im privaten und beruflichen Umfeld deutlich Mühe haben könnte, Ungerechtigkeiten zu akzeptieren oder zu tolerieren und sich entsprechend verhält. Der Befund widerspricht also der Annahme einer egozentrischen, aggressivdominanten, übergriffigen Persönlichkeitsstruktur des Kv und lässt ebenso die Annahme zu, dass die Bereitschaft, des Kv zu sozialer Verantwortung, von seinem Umfeld ggf. zu Ungunsten des Kv in Anspruch genommen werden könnte. Der Befund stimmt außerdem weitgehend mit dem Narrativ des Kv bzw. dessen Selbstbild überein und zeigt dessen Fähigkeit zu realistischer Selbstreflektion. Er könnte erklären, weshalb der Kv ggf. anfänglich Schwierigkeiten gehabt haben könnte, sich dem ansprüchlichen Verhalten der Km gegenüber angemessen abzugrenzen und es ihrerseits zunehmend zu aggressivem Auftreten gekommen sein könnte.
Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ist der Kv daneben auch eine Person die gelassener, unaufgeregter und geduldiger reagiert, als der Durchschnitt, im sozialen Umgang eher zurückhaltend, ruhig und beherrscht auftritt. Dies stellt nicht nur einen deutlichen Kontrast zum Wesen der Km dar, sondern unterstreicht obige Annahme der väterlichen Grenzsetzungsproblematik gegenüber der Km und macht sie erneut plausibel. Abgesehen davon wird durch die Tendenz zu beherrscht, gelassener Reaktion des Kv, der Eindruck der vermeintlich geringen emotionalen Beteiligung des Kv in der familienrechtlichen Auseinandersetzung bestätigt. Hier kann gesagt werden, dass der Kv in Auseinandersetzungen wahrscheinlich vorzugsweise rational-sachlich reagiert bzw. beherrscht, strategisch handelt und dadurch in gewisser Weise gefühlsarm oder nicht feinfühlig auf das Gegenüber wirken kann und auf diese Weise ggf. die emotionale Befindlichkeit des Gegenübers (aus dessen subjektiver Sicht) nicht immer adäquat beantwortet. Es ist insofern ebenfalls überwiegend wahrscheinlich, dass der Kv diese Bewältigungsstrategie auch im Falle eines eskalierenden Konflikts bevorzugt, um diesen zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Dass der Kv zu tiefen emotionalen Empfindungen nur mangelhaft in der Lage ist, kann nicht ausschließlich anhand seiner beobachtbaren Verhaltensweisen und Reaktionen hergeleitet werden. Es ist lediglich zu sagen, dass er auf emotionale Empfindungen und Affektlagen, welcher Intensität auch immer, vorwiegend beherrscht reagiert und dies eine bevorzugte (und messbare) Bewältigungsstrategie zu sein scheint.“

… auf S. 82, … Amtsseitig unausgewogene benachteiligende OLG-KA Aussage zu KM-Unterstellungen „Narzisst und Rassist“ gegenüber dem KV, …
„Attributionsstil der Km, Konfliktursachen werden nahezu ausschließlich dem Verhalten des Kv zugeschrieben, hohe emotionale Beteiligung. Km beschreibt durchgängig dominierendes Gefühl von persönlicher Enttäuschung durch den Kv, Kränkung und Zurückweisung von Bedürfnissen und Vorstellungen, Provokation, Manipulation und aggressiver Dominanz seitens des Kv, Perspektive auf den Konflikt ist fast ausschließlich dichotomisch, eigene Beteiligung an der Konfliktlage (z.B. durch emotionale und kognitive Überforderung) wird überwiegend geleugnet"

… auf Seite 83, … Amtsseitig unausgewogene benachteiligende OLG-KA Aussage zu KM-Unterstellungen „Narzisst und Rassist“ gegenüber dem KV,
Risikofaktoren seitens der Km, in Form einer depressiven
Vorerkrankung und/oder emotionalen Labilität bei Belastungen sowie manipulative bzw. dramatisierende Verhaltensweisen

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer behaupten HIER die fallverantwortlichen Spruchkörper Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe nachweisbar WAHRHEITSWIDRIG, die Kindsmutter habe die persönlich und beruflich verfahrensinternen und außergerichtlichen Rassismus-Unterstellungen aus 6F 211/21 AG MOS gegenüber dem Kindsvater ANGEBLICH NICHT wiederholt. Die KM unternimmt jedoch unter Bezeugung des Rechtsanwalts Simon Sommer in ihrer Eingabe der assoziierten Verfahren im anhängigen Verfahrenskomplex unter 6F 2/22 AG MOS = 16 UF 62/24  OLG KA vom 14.07.2022 auf Seite 2, in Abs. 9, mit Bezugnahme auf 6F 202/21 gegenüber dem Beschwerdeführer (Mandant des Rechtsanwalts Simon Sommer) Rassismus- und Nazi-Unterstellungen im Zivilprozess mit KONKRETEN Rassismusvorwürfen dahingehend NACHWEISBAR AKTENKUNDIG wiederholt und kontinuierlich, dass der „weiße deutsche KV“ ANGEBLICH „tatsächlich ein Problem mit Rassismus“ haben könnte. Die KM wiederholt kontinuierlich im anhängigen Verfahrenskomplex beim Amtsgericht Mosbach gegenüber dem KV und Beschwerdeführer wahrheitswidrige Rassismusvorwürfe, die DANN ABER zu verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Benachteiligungen des KV und Beschwerdeführers (Mandant des Rechtsanwalts Simon Sommer) bei Sorgerechtsverfahren (6F 211/21, 6F 202/21), bei Umgangsrechtsverfahren (6F 9/22), sowie auch daraus hervorgehend HIER bei Unterhaltsverfahren (6F 2/22) sowie bei assoziierten Verfahren im anhängigen Verfahrenskomplex führen. U.a. auch dieses krasse Fehlverhalten der KM mit den HIER gezielten KM-seitigen verfahrensinternen als auch außergerichtlichen Diskreditierungen und Diffamierungen mit persönlichen und beruflichen Rufschädigungen des Beschwerdeführers (Mandant des Rechtsanwalts Simon Sommer) mit Rassismus- und Nazi-Unterstellungen im Zivilprozess resultieren HIER AUCH in verfahrensinhaltlichen und prozessualen Benachteiligungen des Beschwerdeführers ausgehend von Amtsgericht Mosbach und vom Oberlandesgericht Karlsruhe.

ENTGEGEN den o.g. OLG-KA-Aussagen unter 16 UF 62/24

gerichtsbekannt nicht zurückgenommen sondern hält diese seit 2021 weiterhin kontinuierlich aufrecht

im familienpsychologischen SV-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21 auf Auf Seite 36 Antje Wieck

Lebensleistungen aus seiner Primär- und Sekundärsozialisation heraus anti-rassistische multikulturelle Anti-Nazi Grundhaltung und politische Weltanschauung

Normalerweise und erfahrungsgemäß sind in der Lebenswirklichkeit ENTGEGEN den o.g. OLG-KA-Aussagen unter 16 UF 62/24 die vom KB-BS-Mandanten TATSÄCHLICH seit mehr als zwanzig Jahren ausgeübten Berufstätigkeiten in der Sozialarbeit der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Flüchtlingshilfe KONKRET weniger besetzt von Menschen mit narzisstischer und rassistischer Grundempfindung- und Wahrnehmung, Handlungs- und Entscheidungsorientierung. Der KB-BS-Mandant von Rechtsanwalt Herrn Simon Sommer war für mehr als 20 Jahre in der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigt, weshalb die vom Oberlandesgericht Karlsruhe unter 16 UF 62/24  zitierten Äußerungen der Kindsmutter gegenüber dem Landratsamt Neckar-Odenwaldkreis, vor dem Gericht und in der Öffentlichkeit für ihn besonders (ruf-)schädigend sind. In all dieser Zeit hat der Kindsvater und Beschwerdeführer während seiner Berufsausübung immer mit ausländischen Kindern, Jugendlichen und deren Familien mit Migrationshintergrund sowie mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zusammengearbeitet. Seit Mai 2023 arbeitet der KV im Integrationsdienst eines Landratsamtes als untere Aufnahmebehörde mit Geflüchteten und Asylbewerbern in Gemeinschaftsunterkünften und Anschlussunterbringungen gearbeitet.

familienpsychologischen Sachverständigengutachten in einem Umfang von über hundert Seiten vom 07.04.2022 zu Aktz: 6F 211/21 und 6F 202/21 beim Amtsgericht-Familiengericht Mosbach

amtsseitigen Verweigerungen von beantragten Akten-Hinzuziehungen, beantragten Zeugenladungen und beantragten Anhörungen in mehreren Verhandlungstagen


In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer ignorieren, missachten und unterdrücken HIER EXPLIZIT die fallverantwortlichen Spruchkörper als Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe nachweisbar HIER unter 16 UF 62/24 die Beweismittel und Urkunden von und in dem gerichtlich unter 6F 202/21 beauftragten familienpsychologischen Sachverständigengutachten-Gutachten vom 07.04.2022, während HIER das OLG KA am 09.10.2024 unter 16 UF 62/24 die beim Amtsgericht Mosbach vorinstanzlichen Verfahren 6F 202/21 selbst anführt und zitiert. Dieses SV-Gutachten erläutert HIER u.a. ab Seite 101 die Sachverhalte und kontextuellen Hintergründe zu Männern als Opfer weiblicher Partnerschaftsgewalt und weiblicher häuslicher Gewalt, die Dynamik von Rassismus-Vorwürfen und Rassismus-Unterstellungen im Zivilprozess und in außergerichtlichen Kontexten sowie die Sachverständigen-Einschätzung zum konkreten HIER vorliegenden Fall:

"Die KM bedient u.a. mittels Geschlecht und kultureller Herkunft einen schlüssigen Gegenentwurf, wenn nicht sogar ein leicht gängiges Vorurteil, indem sie sich als eindeutiges Opfer des Ehekonflikts darstellt: afrikanische, hilf- und arglose Frau, wird von europäischem manipulativ-dominanten Mann in die finanzielle und emotionale Abhängigkeit gezwungen und mit Kindesentzug erpresst. Ob die KM dies willentlich oder unabsichtlich tut, ist nicht sicher zu sagen und spielt hinsichtlich der Wirkung auch keine Rolle."

Familienpsychologisches Sachverständigen-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21
Ab Seite 65 bis 97 .... Dieses vom Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 gerichtlich beauftragte Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten von über einhundert Seiten spricht sich am 07.04.2022 für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater aus.
220407_SVGutachten_AGMOS6F20221_abSeite65_bis97.pdf (1.25MB)
Familienpsychologisches Sachverständigen-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21
Ab Seite 65 bis 97 .... Dieses vom Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 gerichtlich beauftragte Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten von über einhundert Seiten spricht sich am 07.04.2022 für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater aus.
220407_SVGutachten_AGMOS6F20221_abSeite65_bis97.pdf (1.25MB)
Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 09.10.204 unter 16 UF 62/24
Zivilrechtliche familienrechtliche Unterhaltsverfahren = Beantragte Verwirkung von KM-Unterhaltsansprüchen als UNBEGRÜNDET zurück gewiesen in Verfahren zu Rassismus, Nationalsozialismus und AFD im anhängigen Verfahrenskomplex mit Rassismus- und Nazi-Unterstellungen im Zivilprozess gegenüber dem Kindsvater
241009_Oberlandesgericht_Karlsruhe_Beschluss.pdf (924.73KB)
Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 09.10.204 unter 16 UF 62/24
Zivilrechtliche familienrechtliche Unterhaltsverfahren = Beantragte Verwirkung von KM-Unterhaltsansprüchen als UNBEGRÜNDET zurück gewiesen in Verfahren zu Rassismus, Nationalsozialismus und AFD im anhängigen Verfahrenskomplex mit Rassismus- und Nazi-Unterstellungen im Zivilprozess gegenüber dem Kindsvater
241009_Oberlandesgericht_Karlsruhe_Beschluss.pdf (924.73KB)




4.4 Amtsseitige Unterstellung des Straftatbestandes von ANGEBLICHER Kindesentziehung vor Gericht gegenüber dem Kindsvater-Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer

IM FOLGENDEN in weiterer Bearbeitung !

Hallo Herr Rechtsanwalt Simon Sommer,
weisen Sie bitte ordnungsgemäß das OLG KA auf die folgenden Amtsseitigen Unterdrückungen von eigenen Spruchkörpern unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 HINSICHTLICH der *** hin und erwirken Sie bitte demensprechende amtsseitige Korrekturen mit Wiederaufnahmeverfahren, Aufhebungsverfahren, Dienstaufsichtsbeschwerden, Befangenheitsanträgen, Schadensersatzforderungen, etc. oder was auch immer Sie in Ihrer eigenen juristischen kreativen Kompetenz ggf. in zivil-, straf-, verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Kontexten veranlassen können. Weitere verfahrens- und entscheidungserheblich relevante Sachverhalte zu prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen Ihres Mandanten werde ich Ihnen benennen, darlegen und belegen.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer sagen in der Beschlussfassung unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe auf Seite 9 EXPLIZIT aus: "Im übrigen ist weder der Senat noch das Amtsgericht für die vom Antragsgegner beabsichtigte Beurteilung und Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts außerhalb des Verfahrensgegenstandes zuständig, so dass auch weitere Fristverlängerungen zur Stellungnahme nicht gewährt werden mussten." HIER thematisieren ABER in der Beschlussfassung unter 16 UF 62/24 die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe am 09.10.2024 GLEICHZEITIG EXPLIZIT über mehrere Absätze hinweg als Verfahrensgegenstand einseitig zum Nachteil Ihres Mandanten in Unterhaltsverfahren (Spezialfachgebiet des Rechtsanwalt Simon Sommer) die wahrheitswidrigen verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Rassismus- und Nazi-Unterstellungen gegenüber dem Kindsvater, Beschwerdeführer und Nazi-Jäger als Mandant von Rechtsanwalt Simon Sommer.

Erklären und erläutern Sie bitte dem OLG KA, wann, wie, wo und warum Sie in Ihren eigenen rechtsanwaltlichen Eingaben an das Oberlandesgericht Karlsruhe jeweils zu den o.g. verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Sachverhalten der von Ihrem eigenen Mandanten beantragten juristischen Aufarbeitung *** zitierend hingewiesen haben.

Bitte Kopien Ihrer eigenen Eingaben an die Gerichte und Staatsanwaltschaften !


Während der Fall- und Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, ...

... unterstellt HIER unter 16 UF 62/24 das Oberlandesgericht Karlsruhe AMTSSEITIG WAHRHEITSWIDRIG und RECHTSWIDRIG dem Kindsvater-Beschwerdeführer-Mandanten den Straftatbestand einer ANGEBLICHEN Kindesentziehung mit der amtsseitigen Behauptung, der Kindsvater habe der Kindsmutter während dem gemeinsamen Caritas-Männergewaltschutzaufenthalt in Nürnberg das gemeinsame eheliche Kind bei gemeinsamen Sorgerecht ANGEBLICH "vorenthalten" und ANGEBLICH "keinen Kontakt" ermöglicht. 

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer machen HIER EXPLIZIT die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe nachweisbar unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 WAHRHEITSWIDRIGE Falschaussagen vor Gericht auf Seite 2 "In diesem Zeitraum hatte die Antragstellerin … zu dem gemeinsamen Kind keinen Kontakt." sowie auf den Seiten 7 bis 8 "Zudem hat er selbst der Antragstellerin das ... Kind für mehrere Wochen vorenthalten." In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer unterstellen HIER EXPLIZIT die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe nachweisbar unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 dem Kindsvater unter Falschverdächtigungen den Straftatbestand einer ANGRBLICHEN Kindesentziehung. In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer verweigern HIER EXPLIZIT die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe eine ordnungsgemäße Sachverhaltsermittlung und Sachverhaltsprüfung wie im Folgenden dargelegt und belegt und setzen damit eben ohne jegliche kritische Hinterfragung HIER dieses wahrheitswidrige und rechtswidrige Narrativ der Kindsmutter fort, was verfahrensrelevant und entscheidungserheblich HIER in der prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligung des Kindsvaters und Beschwerdeführers resultiert. Die o.g. OLG-KA-Richter*innen übernehmen HIER parteiisch kritiklos einseitig die wahrheitswidrigen und rechtswidrigen Perspektiven und Narrative der Kindsmutter EINERSEITS und verweigern sich HIER ANDERERSEITS abwägend auseinanderzusetzen mit Perspektiven und Narrativen des Kindsvaters bei gleichzeitiger amtsseitiger Ignoranz und Unterdrückung von Gutachten, Stellungnahmen. etc. 

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer ignorieren, missachten und unterdrücken HIER EXPLIZIT die fallverantwortlichen Spruchkörper als Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe nachweisbar HIER unter 16 UF 62/24 die Beweismittel und Urkunden von und in dem gerichtlich unter 6F 202/21 beauftragten familienpsychologischen Sachverständigengutachten-Gutachten vom 07.04.2022, während HIER das OLG KA am 09.10.2024 unter 16 UF 62/24 die beim Amtsgericht Mosbach vorinstanzlichen Verfahren 6F 202/21 selbst anführt und zitiert. Dieses SV-Gutachten erläutert HIER u.a. ab Seite 101 die Sachverhalte und kontextuellen Hintergründe zu Männern als Opfer weiblicher Partnerschaftsgewalt und weiblicher häuslicher Gewalt, die Dynamik von Rassismus-Vorwürfen und Rassismus-Unterstellungen im Zivilprozess und in außergerichtlichen Kontexten sowie die Sachverständigen-Einschätzung zum konkreten HIER vorliegenden Fall:

"Die KM bedient u.a. mittels Geschlecht und kultureller Herkunft einen schlüssigen Gegenentwurf, wenn nicht sogar ein leicht gängiges Vorurteil, indem sie sich als eindeutiges Opfer des Ehekonflikts darstellt: afrikanische, hilf- und arglose Frau, wird von europäischem manipulativ-dominanten Mann in die finanzielle und emotionale Abhängigkeit gezwungen und mit Kindesentzug erpresst. Ob die KM dies willentlich oder unabsichtlich tut, ist nicht sicher zu sagen und spielt hinsichtlich der Wirkung auch keine Rolle."

WÄHREND die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe HIER EINERSEITS unter 16 UF 62/24 in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer seinen Mandanten in dessen Erfahrung und in dessen Umgang mit weiblicher Häuslicher Gewalt und weiblicher Partnerschaftsgewalt diskriminieren und herabwürdigen wollen, thematisiert das Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21, dessen Berücksichtigung das OLG KA HIER in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer verweigert, HIER ABER ANDERERSEITS die Diffamierungen und Diskreditierungen ausgehend von der Kindsmutter gegenüber dem Kindsvater innerhalb und außerhalb der Gerichtsverfahren sowie die Verweigerungs- Perspektive des Anerkennens von Männern als Opfer weiblicher Häuslicher Gewalt und weiblicher Partnerschaftsgewalt.

Seite 76f., … OLG-KA-Aussagen zur amtsseitigen Verweigerung des Anerkennens von Männern als Opfer weiblicher Häuslicher Gewalt und weiblicher Partnerschaftsgewalt, … OLG-KA-Aussagen zur amtsseitigen Unterstellung eines Kindesentziehungsstraftatbestandes gegenüber dem Kindsvater, … OLG-KA-seitiges Ignorieren und Nicht-Thematisieren einer möglichen psychischen Erkrankung der Kindsmutter : „Widersprüche und Ambivalenzen, wie sie im Narrativ selbst zu lesen sind und wie sie der Kv beschreibt, unterstreichen diese Hypothese genauso wie das Verhalten - der Km während der Untersuchung oder Berichte Dritter. Wahrscheinlicher, als die beschriebene Pathologie des Kv ist, dass eine enttäuschte, unter familiärem Druck stehende Km, die sich freiwillig in finanzielle Abhängigkeit begab und denkt, eine Schwangerschaft in kurzer Zeit austragen zu müssen, anschließend mit den üblichen Herausforderungen von Mutterschaft und Partnerschaft zu kämpfen hat, auf abwechselnd depressiv-rückzügliche oder aggressiv-agitierte Bewältigungsstrategien zurückgreift. Wahrscheinlicher ist, dass sich dieses Verhalten und Erleben der Km zusätzlich aus einer histrionischen Persönlichkeitsakzentuierung ggf. posttraumatischen Symptomatik speist. So gesehen ist es wahrscheinlicher, dass es seitens der Km, zu den vom Kv beschriebenen Formen familiärer Gewalt gekommen ist, als umgekehrt. Insofern kann die Trennung des Kv und anschließende Mitnahme des Kindes als Versuch gewertet werden, sich selbst und das Kind zu schützen. Es kann so gesehen als protektives Verhalten des Kv im Sinne des Kindeswohl ausgelegt werden.

… auf Seite 78, OLG-KA-seitiges Ignorieren und Nicht-Thematisieren einer möglichen psychischen Erkrankung der Kindsmutter, … OLG-KA-Aussagen zur amtsseitigen Unterstellung eines Kindesentziehungsstraftatbestandes gegenüber dem Kindsvater … OLG-KA-seitiges Ignorieren von KM-seitigen Diskreditierungen und Diffamierungen zur verfahrensinternen und außergerichtlichen persönlichen und beruflichen Schädigung des Kindsvaters: „Die Anamnese des Arztbriefes vom 29.12.21 belegt, dass die Km angegeben habe, dass das Kind entführt und traumatisiert sei. Eine Traumatisierung wurde jedoch zu keinem Zeitpunkt festgestellt und in rechtlicher Hinsicht hat auch keine Entführung stattgefunden. Dieser Aspekt deutet darauf hin, dass die Km entweder willentlich falsche Angaben macht, um das jeweilige Gegenüber zu täuschen oder unwillentlich, aufgrund von Sprachbarrieren und/oder subjektive verzerrter dramatischer Wahrnehmung der Situation.“

… auf Seite 78, OLG-KA-seitiges Ignorieren und Nicht-Thematisieren einer möglichen psychischen Erkrankung der Kindsmutter, … OLG-KA-Aussagen zur amtsseitigen Unterstellung eines Kindesentziehungsstraftatbestandes gegenüber dem Kindsvater, …  OLG-KA-seitiges Ignorieren von KM-seitigen Diskreditierungen und Diffamierungen zur verfahrensinternen und außergerichtlichen persönlichen und beruflichen Schädigung des Kindsvaters: Die Anamnese des Arztbriefes vom 29.12.21 belegt, dass die Km angegeben habe, dass das Kind entführt und traumatisiert sei. Eine Traumatisierung wurde jedoch zu keinem Zeitpunkt festgestellt und in rechtlicher Hinsicht hat auch keine Entführung stattgefunden. Dieser Aspekt deutet darauf hin, dass die Km entweder willentlich falsche Angaben macht, um das jeweilige Gegenüber zu täuschen oder unwillentlich, aufgrund von Sprachbarrieren und/oder subjektive verzerrter dramatischer Wahrnehmung der Situation.

… auf Seite 78, , … OLG-KA-Aussagen zur amtsseitigen Verweigerung des Anerkennens von Männern als Opfer weiblicher Häuslicher Gewalt und weiblicher Partnerschaftsgewalt,
„Der Bericht der Männerschutzeinrichtung Riposo belegt, dass seitens des Kv hinsichtlich seiner Erziehungsfähigkeit, Feinfühligkeit oder Kommunikationsfähigkeit keine Einschränkungen zu beobachten waren.“

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer ignorieren, missachten und unterdrücken HIER EXPLIZIT die fallverantwortlichen Spruchkörper als Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe nachweisbar HIER unter 16 UF 62/24 die Beweismittel und Urkunden von und in dem gerichtlich unter 6F 202/21 beauftragten familienpsychologischen Sachverständigengutachten-Gutachten vom 07.04.2022, während HIER das OLG KA am 09.10.2024 unter 16 UF 62/24 die beim Amtsgericht Mosbach vorinstanzlichen Verfahren 6F 202/21 selbst anführt und zitiert. HIER ignorieren, missachten und unterdrücken die o.g. OLG-KA-Richter*innen ZUDEM die Stellungnahme der Caritas-Männergewaltschutz-Einrichtung vom 11.01.2022 zu Erziehungsverhalten des KV-BS-Mandanten und Ermöglichung des Kontaktes zwischen Kindsmutter und dem gemeinsamen Sohn im Anhang dieses o.g. Sachverständigen-Gutachtens ENTGEGEN den o.g. Falschaussagen der o.g. OLG-KA-Richter*innen, der Kindsvater habe angeblich der Kindsmutter keinen Kontakt mit dem gemeinsamen Kind während des Aufenthalts im Männergewaltschutz ermöglicht.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer ignorieren, missachten und unterdrücken HIER EXPLIZIT die fallverantwortlichen Spruchkörper als Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe nachweisbar HIER unter 16 UF 62/24 die Beweismittel und Urkunden von und in dem gerichtlich unter 6F 202/21

VBS ***

verweigert nach Nürnberg + Videokonferenzen in Begleitung mit Caritas-Sozialarbeiter*innen

hohe Frequenz vollgestillt

Bundestag Pet


Seite 10, Absatz 8, Angebot des Kindsvaters von Videokonferenzen mit Kind und Kindsmutter  in Begleitung mit Caritas-Sozialarbeiter*innen als vorübergehende Kontaktmöglichkeit, was die KM abgelehnt und nicht genutzt hat



SIEHE dazu auch:

Familienpsychologisches Sachverständigen-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21
Ab Seite 98 .... Dieses vom Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 gerichtlich beauftragte Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten von über einhundert Seiten spricht sich am 07.04.2022 für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater aus.
220407_SVGutachten_AGMOS6F20221_abSeite98.pdf (1.17MB)
Familienpsychologisches Sachverständigen-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21
Ab Seite 98 .... Dieses vom Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 gerichtlich beauftragte Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten von über einhundert Seiten spricht sich am 07.04.2022 für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater aus.
220407_SVGutachten_AGMOS6F20221_abSeite98.pdf (1.17MB)


Der Rechtsanwalt Simon Sommer hat in seiner Eingabe vom 25.09.2024 an das Oberlandesgericht Karlsruhe unter 16 UF 62/24 auf die KONKRETE übersandte Eingabe vom 08.09.2024 (2) des KV, Beschwerdeführers, d.h. HIER seines Mandanten, zu auch amtsseitigen Diskriminierungen von Männern als Opfer weiblicher Partnerschaftsgewalt und weiblicher häuslicher Gewalt das OLG KA EXPLIZIT hingewiesen: 

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer  wird HIER darauf hingewiesen…: Das Oberlandesgericht Karlsruhe thematisiert und erläutert unter 16 UF 62/14 in den Verfügungen vom 13.08. und 22.08.2024 HIER ABER ANDERERSEITS BISHER GLEICHZEITIG EXPLIZIT NICHT, nimmt KEINERLEI Bezugnahme und ERLÄUTERUNG vor zum NACHWEISBAREN KONKRETEN Sachverhalt mit den URKUNDENBEWEISEN, dass die Kindsmutter wiederholt öffentliche Aussagen gegenüber Ärzten macht, d.h. in  6F 211/21 (ABR-eA) bzw. 6F 202/21 (SR) im Arztbericht vom 29.12.2021 der Caritas-Klinik Bad Mergentheim sowie im Arztbericht der Frauenarztpraxis im familienpsychologischen SV-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21, dass der Kindsvater und Beschwerdeführer angeblich das gemeinsame eheliche Kind im Alter von 9 Monaten bis zu zwei Monate lang ANGEBLICH „entführt“ habe. 

Diese Aussagen macht die Kindsmutter NACHWEISBAR GERICHTSBEKANNT WIDER BESSEREN WISSENS, weil die KM gleichzeitig während des angeblichen Kindesentführungszeitraumes in ihren eigenen eidesstaatlichen Erklärungen und Eingaben an das Familiengericht Mosbach  den gemeinsamen Aufenthalt von Kindsvater und Kind in der Caritas-Männergewaltschutzeinrichtung in Nürnberg thematisiert. Zudem thematisiert der KV und Beschwerdeführer mit seinen Eingaben der entsprechenden Aufenthaltsbescheinigungen vom 09.11.2021 bis 21.12.2021 der Caritas-Männergewaltschutzeinrichtung in Nürnberg an das Familiengericht Mosbach den gemeinsamen Aufenthalt von KV und Kind im Männergewaltschutz. Kind und KV sind in diesem Zeitraum ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt in Nürnberg mit Sperrvermerk angemeldet. Das Familiengericht Mosbach selbst thematisiert sowohl in seinen eigenen Gerichtsdokumenten als auch in seinen Beschlussfassungen 6F 211/21 (ABR-eA) und 6F 216/21 (Männer-Gewaltschutzverfahren) den gemeinsamen Aufenthalt von KV und Kind in der Caritas-Männergewaltschutzeinrichtung in Nürnberg, d.h. amtsseitig HIER die diesbzgl. offensichtlichen KM-seitigen Falschaussagen vor Gericht und Unterstellungen im Zivilprozess gegenüber dem Kindsvater ALS AUCH HIER die KM-Falschverdächtigungen eines Straftatbestandes gegenüber dem KV außerhalb des Gerichtsverfahren mit den diesbzgl. KM-Unterstellungen in der KM-Absicht der persönlichen und beruflichen Rufschädigungen des Kindsvaters und in der KM-Absicht der gezielten Beeinflussung von Sorgerechtsverfahren und assoziierter Verfahren. 

Die nachgewiesenen öffentlichen Aussagen der Kindsmutter gegenüber Ärzten, dass der KV angeblich das gemeinsame eheliche Kind "entführt" und "vorenthalten" habe, sind somit nachgewiesen wahrheitswidrige Falschaussagen vor Gericht, die auch als Unterstellung einer Straftat der Kindesentziehung mittels Falscher Verdächtigung des KV in der Absicht eines Tätigwerdens der jeweiligen angesprochenen Personen zur Einleitung einer entsprechenden strafrechtlichen Verfolgung des KVs bewertet werden können. Dies kann der KV-Rechtsanwalt Herr Simon Sommer aus Würzburg bei dem ihm vom Antragsteller und Beschwerdeführer übersandten dieszgl. Eingabenkopien und in seinen Verfahrensbevollmächtigten Fallbegleitungen bezeugen.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer hatten beide Elternteile JEDOCH ZUSAMMEN JEWEILS das volle gemeinsame Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht bis zur Beschlussfassung in 6F 211/21 (ABR-eA) am 23.12.2021, in der das ABR in einstweiliger Anordnung für das 11 Monate alte Kind zunächst auf die KM übertragen wurde. *** rechtswidrig


außergerichtlich in Lebenswirklichkeit

Kontakt SV 

25.11.2021 Videokonferenz

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer machen HIER die fallverantwortlichen Spruchkörper als Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe nachweisbar die o.g. Falschaussagen vor Gericht, u.a. weil sie unter 16 UF 62/24 ... die beantragen Berücksichtigungen der KV-BS-Eingaben und die Eingaben seiner rechtsanwaltlichen Vertretung unter RA Sommer, ... die beantragte Hinzuziehung von Akten, ... die beantragten Zeugenladungen zur Anhörung unter Wahrheitspflicht und Erklärungspflicht unter Tatsachen, ... die beantragten Anhörungen in mehreren Verhandlungstagen HIER EXPLIZIT unter 16 UF 62/24 verweigert haben.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer leitet das Amtsgericht Mosbach HIER amtsseitig NUR SELEKTIV und WILLKÜRLICH vereinzelte Beschwerdeführer-Eingaben aus anderen assoziierten Verfahren des o.g. anhängigen Verfahrens-komplexes, die ebenfalls NACHWEISBAR auch mit der AKTENZEICHENKENNZEICH-NUNG 6F 2/22 AG MOS = 16 UF 62/14 OLG KA versehen sind, an das zweitinstanzliche Oberlandesgericht Karlsruhe unter 16 UF 62/14 weiter. UND ZWAR zur verfahrensinhaltlichen und prozessualen Benachteiligung des o.g. Geschädigten Anzeigeerstatters. HIER AUCH INSBESONDERE bzgl. der Beschwerdeführer-Thematisierungen konkreter verfahrensrelevanter und entscheidungserheblicher Sachverhalte. DIESE NUR selektive und willkürliche Weiterleitung von verfahrensrelevanten Gerichtsdokumenten ausgehend vom Amtsgericht Mosbach bestätigt das Oberlandesgericht Karlsruhe in seiner Verfügung vom 22.08.2024 unter 16 UF 62/14.

Während der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, führen die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe in ihrer o.g. mangelhaften Sachverhaltsermittlung und Sachverhaltsprüfung ENTGEGEN dem Amtsermittlungsgrundsatz sowie ENTGEGEN der Sorgfaltspflicht, wie HIER dargelegt und belegt unter 16 UF 62/24 unter Verletzung der Rechtsansprüche auf rechtliches Gehör und auf faires Verfahren, verfahrensinhaltliche und prozessuale Benachteiligungen des o.g. Geschädigten KV-BS in zivil-, familien- und unterhaltsrechtlichen Verfahren durch.

Familienpsychologisches Sachverständigen-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21
Ab Seite 65 bis 97 .... Dieses vom Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 gerichtlich beauftragte Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten von über einhundert Seiten spricht sich am 07.04.2022 für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater aus.
220407_SVGutachten_AGMOS6F20221_abSeite65_bis97.pdf (1.25MB)
Familienpsychologisches Sachverständigen-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21
Ab Seite 65 bis 97 .... Dieses vom Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 gerichtlich beauftragte Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten von über einhundert Seiten spricht sich am 07.04.2022 für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater aus.
220407_SVGutachten_AGMOS6F20221_abSeite65_bis97.pdf (1.25MB)
Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 09.10.204 unter 16 UF 62/24
Zivilrechtliche familienrechtliche Unterhaltsverfahren = Beantragte Verwirkung von KM-Unterhaltsansprüchen als UNBEGRÜNDET zurück gewiesen in Verfahren zu Rassismus, Nationalsozialismus und AFD im anhängigen Verfahrenskomplex mit Rassismus- und Nazi-Unterstellungen im Zivilprozess gegenüber dem Kindsvater
241009_Oberlandesgericht_Karlsruhe_Beschluss.pdf (924.73KB)
Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 09.10.204 unter 16 UF 62/24
Zivilrechtliche familienrechtliche Unterhaltsverfahren = Beantragte Verwirkung von KM-Unterhaltsansprüchen als UNBEGRÜNDET zurück gewiesen in Verfahren zu Rassismus, Nationalsozialismus und AFD im anhängigen Verfahrenskomplex mit Rassismus- und Nazi-Unterstellungen im Zivilprozess gegenüber dem Kindsvater
241009_Oberlandesgericht_Karlsruhe_Beschluss.pdf (924.73KB)



4.5  Amtsseitiges Unterdrücken von drei bei der Vorinstanz gerichtlich beauftragten Sachverständigen-Gutachten beim Oberlandesgericht Karlsruhe zum Nachteil des Mandanten von Rechtsanwalt Sommer

23.10.2024
OLG KA 16 UF 62/24: DRINGEND !!!

Hallo Herr Rechtsanwalt Simon Sommer,
weisen Sie bitte ordnungsgemäß das OLG KA auf die folgenden Amtsseitigen Unterdrückungen von eigenen Spruchkörpern unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 HINSICHTLICH der von der Vorinstanz Amtsgericht Mosbach drei gerichtlich beauftragten Sachverständigen-Gutachten im anhängigen Verfahrenskomplex zum Nachteil Ihres Mandanten hin und erwirken Sie bitte demensprechende amtsseitige Korrekturen mit Wiederaufnahmeverfahren, Aufhebungsverfahren, Dienstaufsichtsbeschwerden, Befangenheitsanträgen, Schadensersatzforderungen, etc. oder was auch immer Sie in Ihrer eigenen juristischen kreativen Kompetenz ggf. in zivil-, straf-, verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Kontexten veranlassen können. Weitere verfahrens- und entscheidungserheblich relevante Sachverhalte zu prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen Ihres Mandanten werde ich Ihnen benennen, darlegen und belegen.

Übersenden Sie bitte die o.g. drei Sachverständigen-Gutachten aus Ihrer rechtsanwaltlichen Interessensvertretung und Verfahrensbegleitung zusätzlich an das OLG KA !

Erklären und erläutern Sie bitte dem OLG KA, wann, wie, wo und warum Sie in Ihren eigenen rechtsanwaltlichen Eingaben an das Oberlandesgericht Karlsruhe jeweils zu den verfahrens- und entscheidungserheblichen Sachverhalten  aus den o.g. Sachverständigen-Gutachten und auch zu den amtsseitigen Unterdrückungen beim OLG KA der von der Vorinstanz Amtsgericht Mosbach drei gerichtlich beauftragten Sachverständigen-Gutachten im anhängigen Verfahrenskomplex zum Nachteil des Mandanten ordnungsgemäß im Interesse Ihres eigenen Mandanten hingewiesen haben.

Übersenden Sie mir Bitte Kopien Ihrer eigenen Eingaben an das Gericht !


Während der Fall- und Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, ...

... missachten, ignorieren und unterdrücken HIER unter 16 UF 62/24 die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe die vom vorinstanzlichen Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 gerichtlich beauftragten zwei familien- und ein erwachsenenpsychologisches Sachverständigengutachten. UND DIES während HIER das OLG KA am 09.10.2024 unter 16 UF 62/24 diese beim Amtsgericht Mosbach entsprechenden vorinstanzlichen Verfahren 6F 202/21 selbst anführt und zitiert.  UND DIES, OBWOHL der Rechtsanwalt Simon Sommer am 25.09.2024 unter 16 UF 62/24 an das Oberlandesgericht Karlsruhe die Eingaben seines Mandanten als Kindsvater und Beschwerdeführer übermittelt, in denen der KV-BS in der Beschwerde an das OLG KA diese drei Sachverständigen-Gutachten wiederholt zitierend anführt. DEREN ANGEBLICHE amtsseitige Berücksichtigung dieser o.g. KV-BS-Mandanten-Eingaben hatte das OLG KA in seiner Verfügung vom 22.08.2024 unter 16 UF 62/24 zuvor aber angekündigt und HIER dann am 09.10.2024 doch nicht durchgeführt.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer unterdrücken die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe HIER die in den o.g. drei Sachverständigen-Gutachten thematisierten schwerwiegenden Vorwürfen als Rassismus- und Nazi-Unterstellungen in familienrechtlichen Zivilprozessen (Sorgerechts-, Umgangsrechts- und Unterhaltsverfahren) gegenüber dem Kindsvater und Beschwerdeführer-Mandanten sowie die in den o.g. drei Sachverständigen-Gutachten thematisierten Sachverhalte und diesbzgl. vom Kindsvater und Beschwerdeführer-Mandanten beim Amtsgericht Mosbach initiierten Verfahren zu beantragten juristischen Aufarbeitung Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus ausgehend von diesen familienrechtlichen Zivilprozessen.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer machen HIER die fallverantwortlichen Spruchkörper als Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe nachweisbar ihre beschlussfassenden Aussagen vor Gericht, u.a. während sie unter 16 UF 62/24 ... die beantragen Berücksichtigungen der KV-BS-Eingaben und die Eingaben seiner rechtsanwaltlichen Vertretung unter RA Sommer, ... die beantragte Hinzuziehung von Akten, ... die beantragten Zeugenladungen zur Anhörung unter Wahrheitspflicht und Erklärungspflicht unter Tatsachen, ... die beantragten Anhörungen in mehreren Verhandlungstagen, ... die Berücksichtigungen von drei Sachverständigengutachten ... HIER EXPLIZIT verweigert haben.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer leitet das Amtsgericht Mosbach HIER amtsseitig NUR SELEKTIV und WILLKÜRLICH vereinzelte Beschwerdeführer-Eingaben aus anderen assoziierten Verfahren des o.g. anhängigen Verfahrens-komplexes, die ebenfalls NACHWEISBAR auch mit der AKTENZEICHENKENNZEICHNUNG 6F 2/22 AG MOS = 16 UF 62/14 OLG KA versehen sind, an das zweitinstanzliche Oberlandesgericht Karlsruhe unter 16 UF 62/14 weiter. UND ZWAR zur verfahrensinhaltlichen und prozessualen Benachteiligung des o.g. Geschädigten Beschwerdeführers. HIER AUCH INSBESONDERE bzgl. der Beschwerdeführer-Thematisierungen konkreter verfahrensrelevanter und entscheidungserheblicher Sachverhalte u.a. in den drei o.g. gerichtlich beauftragten Sachverständigen-Gutachten. DIESE NUR selektive und willkürliche Weiterleitung von verfahrensrelevanten Gerichtsdokumenten ausgehend vom Amtsgericht Mosbach bestätigt das Oberlandesgericht Karlsruhe in seiner Verfügung vom 22.08.2024 unter 16 UF 62/14.

Während der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, führen die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe in ihrer o.g. mangelhaften Beweismittelerhebung, Sachverhaltsermittlung und Sachverhaltsprüfung ENTGEGEN dem Amtsermittlungsgrundsatz sowie ENTGEGEN der Sorgfaltspflicht, wie HIER dargelegt und belegt unter 16 UF 62/24 unter Verletzung der Rechtsansprüche auf rechtliches Gehör und auf faires Verfahren, verfahrensinhaltliche und prozessuale Benachteiligungen des KV-BS in zivil-, familien- und unterhaltsrechtlichen Verfahren durch.

Familienpsychologisches Sachverständigen-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21
Ab Seite 65 bis 97 .... Dieses vom Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 gerichtlich beauftragte Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten von über einhundert Seiten spricht sich am 07.04.2022 für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater aus.
220407_SVGutachten_AGMOS6F20221_abSeite65_bis97.pdf (1.25MB)
Familienpsychologisches Sachverständigen-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21
Ab Seite 65 bis 97 .... Dieses vom Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 gerichtlich beauftragte Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten von über einhundert Seiten spricht sich am 07.04.2022 für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater aus.
220407_SVGutachten_AGMOS6F20221_abSeite65_bis97.pdf (1.25MB)
Familienpsychologisches Sachverständigen-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21
Ab Seite 98 .... Dieses vom Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 gerichtlich beauftragte Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten von über einhundert Seiten spricht sich am 07.04.2022 für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater aus.
220407_SVGutachten_AGMOS6F20221_abSeite98.pdf (1.27MB)
Familienpsychologisches Sachverständigen-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21
Ab Seite 98 .... Dieses vom Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 gerichtlich beauftragte Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten von über einhundert Seiten spricht sich am 07.04.2022 für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater aus.
220407_SVGutachten_AGMOS6F20221_abSeite98.pdf (1.27MB)
Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 09.10.204 unter 16 UF 62/24
Zivilrechtliche familienrechtliche Unterhaltsverfahren = Beantragte Verwirkung von KM-Unterhaltsansprüchen als UNBEGRÜNDET zurück gewiesen in Verfahren zu Rassismus, Nationalsozialismus und AFD im anhängigen Verfahrenskomplex mit Rassismus- und Nazi-Unterstellungen im Zivilprozess gegenüber dem Kindsvater
241009_Oberlandesgericht_Karlsruhe_Beschluss.pdf (924.73KB)
Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 09.10.204 unter 16 UF 62/24
Zivilrechtliche familienrechtliche Unterhaltsverfahren = Beantragte Verwirkung von KM-Unterhaltsansprüchen als UNBEGRÜNDET zurück gewiesen in Verfahren zu Rassismus, Nationalsozialismus und AFD im anhängigen Verfahrenskomplex mit Rassismus- und Nazi-Unterstellungen im Zivilprozess gegenüber dem Kindsvater
241009_Oberlandesgericht_Karlsruhe_Beschluss.pdf (924.73KB)


Strafanzeige vom 23.10.2024 unter 6F 9/22, etc. AG MOS
STRAFANZEIGEN gegen die HIER fallverantwortlichen Richter*innen des Oberlandesgerichts Karlsruhe wegen Rechtsbeugung bei der amtsseitigen Unterdrückung von drei gerichtlich beauftragten Sachverständigen-Gutachten
241023_OLGKA_Unterdrueck_SVGutachten_BLIND.pdf (130.96KB)
Strafanzeige vom 23.10.2024 unter 6F 9/22, etc. AG MOS
STRAFANZEIGEN gegen die HIER fallverantwortlichen Richter*innen des Oberlandesgerichts Karlsruhe wegen Rechtsbeugung bei der amtsseitigen Unterdrückung von drei gerichtlich beauftragten Sachverständigen-Gutachten
241023_OLGKA_Unterdrueck_SVGutachten_BLIND.pdf (130.96KB)




4.5.1  Amtsseitiges Unterdrücken der wahrheitswidrigen Unterstellung einer ANGEBLICHEN psychiatrischen Erkrankung des Kindsvaters und Anregung seiner psychiatrischen Begutachtung ausgehend von der Kindsmutter zum Nachteil des Mandanten von Rechtsanwalt Sommer

IM FOLGENDEN in weiterer Bearbeitung !

Hallo Herr Rechtsanwalt Simon Sommer,
weisen Sie bitte ordnungsgemäß das OLG KA auf die folgenden Amtsseitigen Unterdrückungen von eigenen Spruchkörpern unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 HINSICHTLICH der *** hin und erwirken Sie bitte demensprechende amtsseitige Korrekturen mit Wiederaufnahmeverfahren, Aufhebungsverfahren, Dienstaufsichtsbeschwerden, Befangenheitsanträgen, Schadensersatzforderungen, etc. oder was auch immer Sie in Ihrer eigenen juristischen kreativen Kompetenz ggf. in zivil-, straf-, verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Kontexten veranlassen können. Weitere verfahrens- und entscheidungserheblich relevante Sachverhalte zu prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen Ihres Mandanten werde ich Ihnen benennen, darlegen und belegen.


***

Erklären und erläutern Sie bitte dem OLG KA, wann, wie, wo und warum Sie in Ihren eigenen rechtsanwaltlichen Eingaben an das Oberlandesgericht Karlsruhe jeweils zu den o.g. verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Sachverhalten der von Ihrem eigenen Mandanten beantragten juristischen Aufarbeitung *** zitierend hingewiesen haben.

Bitte Kopien Ihrer eigenen Eingaben an die Gerichte und Staatsanwaltschaften !


Während der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft,

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer unterstellt die Kindsmutter-Verfahrenspartei NACHWEISBAR WAHRHEITSWIDRIG (Gutachten vom 23.08.2022) in ihrer Eingabe an das Familiengericht Mosbach vom 22.06.2022 unter 6F 202/21 dem Kindsvater eine psychiatrische Erkrankung und damit eingeschränkte Erziehungsfähigkeit in Sorgerechtsverfahren (Spezialfachgebiet des Rechtsanwalt Simon Sommer), AUCH daraus ableitend HIER VERFAHRENSRELEVANT zur Benachteiligung des Kindsvaters in den Unterhaltsverfahren (Spezialfachgebiet des Rechtsanwalt Simon Sommer) 6F 2/22 AG MOS = 16UF 62/24 OLG KA: Letztendlich lassen die nunmehr eingereichten zahlreichen Anträge des AG vom 03.06. bzw. 09.06.2022, die für jeden auch nur einigermaßen klardenkenden Menschen erkennbar nichts mit dem vorliegenden Verfahren zu tun haben können, doch ernsthafte Zweifel an der psychischen Gesundheit des AGs aufkommen. Es wird angeregt, eine entsprechende Begutachtung in die Wege zu leiten."  NACHDEM das vom Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 gerichtlich beauftragte Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten von über einhundert Seiten sich am 07.04.2022 für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater ausspricht, regt die Kindsmutter-Verfahrenspartei HIER dann beim vorinstanzlichen Amtsgericht Mosbach eine psychiatrische Begutachtung des Kindsvaters in der KV-Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer an, ... (a) um überlange Verfahrensdauer in Kindschaftssachen ENTGEGEN dem Beschleunigungsgebot zu generieren, ... (b) verfahrensintern als auch außergerichtlich persönliche und berufliche Rufschädigungen des Kindsvaters zu erwirken.

… auf Seite 83, … Amtsseitige Unterstellung einer ANGEBLICHEN psychischen Erkrankung des KV ausgehend von den diesbzgl. KM-seitigen Unterstellungen im Zivilprozess gegenüber dem KV
KV-Verhalten keine Hinweise auf psychische Erkrankung oder problematische Persönlichkeitsakzentuierung des Kv, welche impulsiv-aggressives  Beziehungsverhalten und psychische oder körperliche Übergriffigkeit begünstigen, Hinweise auf hohe soziale Verantwortung, stoischem Gerechtigkeitssinn und politischem Engagement, beherrscht-rationales, gefühlsarmes Kommunikationsverhalten


4.5.2 Amtsseitiges Unterdrücken der vorinstanzlich gerichtlich beauftragten erwachsenenpsychologischen Sachverständigen-Begutachtung des Kindsvater-Mandanten von Rechtsanwalt Sommer als NICHT psychisch krank

IM FOLGENDEN in weiterer Bearbeitung !

28.10.2024
OLG KA 16 UF 62/24: DRINGEND !!!

Hallo Herr Rechtsanwalt Simon Sommer,
weisen Sie bitte ordnungsgemäß das OLG KA auf die folgenden Amtsseitigen Beweismittel-Unterdrückungen von eigenen Spruchkörpern unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 hin ... (A) HINSICHTLICH der Kindsmutter-seitigen Diskreditierungen und Diffamierungen zu verfahrensinternen und außergerichtlichen persönlichen und beruflichen Schädigungen des Kindsvaters als ANGEBLICH "psychisch krank" in Sorgerechts- und Unterhaltsverfahren ... (B) und in diesem Sachverhalts-Zusammenhang HINSICHTLICH der vorinstanzlich gerichtlich beauftragten zwei familienpsychologischen Sachverständigen-Gutachten, die die psychischen Belastungen und Probleme der Kindsmutter EINERSEITS thematisieren ... (C) und INSBESONDERE HINSICHTLICH HIER EXPLIZIT des vorinstanzlich gerichtlich beauftragten erwachsenenpsychologischen Sachverständigen-Gutachtens, das die psychische Gesundheit des Kindsvaters ANDERERSEITS thematisiert. Erwirken Sie bitte demensprechende amtsseitige Korrekturen mit Wiederaufnahmeverfahren, Aufhebungsverfahren, Dienstaufsichtsbeschwerden, Befangenheitsanträgen, Schadensersatzforderungen, etc. oder was auch immer Sie in Ihrer eigenen juristischen kreativen Kompetenz ggf. in zivil-, straf-, verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Kontexten veranlassen können. Weitere verfahrens- und entscheidungserheblich relevante Sachverhalte zu prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen Ihres Kindsvater-Mandanten werde ich Ihnen benennen, darlegen und belegen.

Erklären und erläutern Sie bitte zunächst beginnend dem OLG KA, wann, wie, wo und warum Sie in Ihren eigenen rechtsanwaltlichen Eingaben an das Oberlandesgericht Karlsruhe jeweils zu den o.g. verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Sachverhalten der Kindsmutter-seitigen Diskreditierungen und Diffamierungen zu verfahrensinternen und außergerichtlichen persönlichen und beruflichen Ruf-Schädigungen des Kindsvaters als Ihrem eigenen Mandanten als ANGEBLICH "psychisch krank" in Sorgerechts- und Unterhaltsverfahren Stellung genommen haben und auf diese zitierend hingewiesen haben.

Übersenden Sie mir Bitte Kopien Ihrer eigenen Eingaben an die Gerichte, Staatsanwaltschaften, etc. !



Während der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft,

Während der Fall- und Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, ...

... unterdrücken HIER KONKRET die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter 16 UF 62/24 wiederholt die Beweismittel-Thematisierung der wiederholt SOWOHL beim Amtsgericht Mosbach ALS AUCH beim Oberlandesgericht Karlsruhe beantragten gerichtlichen Berücksichtigungen ... (A) HINSICHTLICH der Kindsmutter-seitigen Diskreditierungen und Diffamierungen zu verfahrensinternen und außergerichtlichen persönlichen und beruflichen Ruf-Schädigungen des Kindsvaters als ANGEBLICH "psychisch krank" in Sorgerechts- und Unterhaltsverfahren ... (B) und in diesem Sachverhalts-Zusammenhang HINSICHTLICH der vorinstanzlich gerichtlich beauftragten zwei familienpsychologischen Sachverständigen-Gutachten, die die psychischen Belastungen und Probleme der Kindsmutter EINERSEITS thematisieren ... (C) und HIER INSBESONDERE HINSICHTLICH EXPLIZIT des vorinstanzlich gerichtlich beauftragten erwachsenenpsychologischen Sachverständigen-Gutachtens, das die psychische Gesundheit des Kindsvaters ANDERERSEITS thematisiert. SOWOHL die Sorgerechtsverfahren 6F 211/21 als auch 6F 202/21 sowie die Unterhaltsverfahren 6F 2/22 AG MOS = 16UF 62/24 OLG KA sind Spezialfachgebiete des Rechtsanwalts Simon Sommer, in denen er HIER von seinem Kindsvater-Mandanten verfahrensbevollmächtigt ist. WÄHREND HIER das OLG KA unter 16 UF 62/24 die beim Amtsgericht Mosbach vorinstanzlichen Verfahren 6F 202/21 SELBST anführt und zitiert, verweigern HIER die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer JEDOCH die Berücksichtigung der o.g. Sachverhalte von wahrheitswidrigen KM-Unterstellungen im Zivilprozess sowie von o.g. drei Sachverständigen-Gutachten aus 6F 202/21. Das Oberlandesgericht Karlsruhe kündigt laut eigenen Aussagen vom 22.08.2024 an, EINERSEITS ANGEBLICH die diesbezgl. Eingaben des Kindsvaters und seines bevollmächtigten Rechtsanwalts Simon Sommer berücksichtigen zu wollen, WÄHREND ABER das Oberlandesgericht Karlsruhe unter Bezeugung des Rechtsanwalts Simon Sommer amtsseitig HIER ANDERERSEITS GLEICHZEITIG diese o.g. die diesbezgl. Beschwerdeführer-Eingaben DANN DOCH NICHT unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 berücksichtigt.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer unterstellt die Kindsmutter-Verfahrenspartei NACHWEISBAR WAHRHEITSWIDRIG (Gutachten vom 23.08.2023) in ihrer Eingabe an das Familiengericht Mosbach vom 22.06.2022 unter 6F 202/21 dem Kindsvater eine psychiatrische Erkrankung und damit NACHWEISBAR WAHRHEITSWIDRIG (Gutachten vom 23.08.2023) eine eingeschränkte Erziehungsfähigkeit in Sorgerechts- und Umgangsrechtsverfahren (Spezialfachgebiet des Rechtsanwalt Simon Sommer). NACHDEM das vom Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 gerichtlich beauftragte Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten von über einhundert Seiten sich am 07.04.2022 für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater ausspricht, regt die Kindsmutter-Verfahrenspartei HIER verfahrensstrategisch beim vorinstanzlichen Amtsgericht Mosbach mit dieser WAHRHEITSWIDRIGEN Unterstellung im Zivilprozess eine psychiatrische Begutachtung des Kindsvaters in der KV-Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer an, um DAMIT verfahrensstrategisch u.a. AUCH eine überlange Verfahrensdauer in sorgerechtlichen Kindschaftssachen ENTGEGEN dem Beschleunigungsgebot zu generieren.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer unterdrücken HIER unter 16 UF 62/24 = 6F 2/22 AG MOS im Unterhaltsverfahren (Spezialfachgebiet des Rechtsanwalt Simon Sommer) die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe am 09.10.2024 u.a. auch ... durch die amtsseitigen Verweigerungen von beantragten Hinzuziehungen von Akten, ... durch die amtsseitigen Verweigerungen von beantragten Anhörungen in mehreren Verhandlungstagen, ... durch die amtsseitigen Nicht-Berücksichtigungen von gerichtlich beauftragten Sachverständigen-Gutachten, etc. die von der Kindsmutter KONKRET ausgehende Unterstellung im Zivilprozess einer ANGEBLICHEN psychischen Erkrankung gegenüber dem Kindsvaters in Sorgerechtsverfahren (Spezialfachgebiet des Rechtsanwalt Simon Sommer). GLEICHZEITIG behaupten HIER WAHRHEITSWIDRIG unter 16 UF 62/24 im Unterhaltsverfahren die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe am 09.10.2024 der vom Kindsvater und seinem Rechtsanwalt Simon Sommer beantragte Verwirkungsgrund von Kindsmutter-Unterhaltsansprüchen sei HIER ANGEBLICH NICHT gegeben, weil die Kindsmutter HIER ANGEBLICH KEIN krasses Fehlverhalten zum Nachteil des Kindsvaters zu verantworten habe. INSBESONDERE, weil die von der Kindsmutter erhobenen WAHRHEITSWIDRIGEN UNTERSTELLUNGEN einer ANGEBLICHEN psychischen Erkrankung und einer ANGEBLICH eingeschränkten Erziehungsfähigkeit des Kindsvater-Mandanten im Zivilprozess und die damit einhergehende KM-seitige Anregung einer psychiatrischen Begutachtung des Kindsvaters ANGEBLICH weder verfahrensintern noch außergerichtlich persönlich und beruflich rufschädigend seien gegenüber dem HIER geschädigten Kindsvater-Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer. WÄHREND HIER das OLG KA unter 16 UF 62/24 die beim Amtsgericht Mosbach vorinstanzlichen Verfahren 6F 202/21 SELBST anführt und zitiert, verweigern HIER die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer JEDOCH SOWOHL die Berücksichtigung der o.g. KM-seitigen WAHRHEITSWIDIRGEN Rufschädigungs-Sachverhalte gegenüber dem KV ALS AUCH der o.g. Gutachten aus 6F 202/21. Das Oberlandesgericht Karlsruhe kündigt laut eigenen Aussagen vom 22.08.2024 an, EINERSEITS ANGEBLICH die diesbezgl. Eingaben des Kindsvaters und seines verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwalts Simon Sommer berücksichtigen zu wollen, WÄHREND ABER das Oberlandesgericht Karlsruhe unter Bezeugung des Rechtsanwalts Simon Sommer amtsseitig HIER ANDERERSEITS GLEICHZEITIG die o.g. diesbezgl. RA- und Beschwerdeführer-Eingaben DANN DOCH NICHT unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 berücksichtigt.
In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer unterdrücken HIER unter 16 UF 62/24 = 6F 2/22 AG MOS im Unterhaltsverfahren (Spezialfachgebiet des Rechtsanwalt Simon Sommer) die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe am 09.10.2024 EXPLIZIT die gerichtlich beauftragte Sachverständigen-Feststellung einer nicht vorhandenen psychischen KV-Erkrankung im Begutachtungsergebnis des Klinikums Weinsberg vom 23.08.2023. Das OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE thematisiert HIER ABER UNTER 16 UF 62/24 ANDERERSEITS BISHER GLEICHZEITIG EXPLIZIT NICHT, nimmt KEINERLEI Bezugnahme und ERLÄUTERUNG vor, bzgl. der konkreten nachweisbaren aktenkundigen Sachverhalte, dass die gerichtlich beauftragte psychiatrische Begutachtung des KV, SODANN beim Klinikum Weissenhof in Weinsberg durchgeführt, am 23.08.2023 unter 6F 202/21 im psychiatrischen psychologischen Gutachten zur Risikoeinschätzung kommt, dass beim KV KEINE Hinweise auf Persönlichkeitsstörung; KEINE Hinweise auf wahnhafte, schizophrene Störung; KEINE Hinweise auf paranoide oder auch passive-aggressive (negativistische) Persönlichkeitsstörung und KEINE Anhaltspunkte für weitere psychische Störungen SOWIE keine weiteren Einschränkungen/Problembereiche in den sozialen oder zwischenmenschlichen Fähigkeiten sowie in der Alltagsbewältigung für eine adäquate Versorgung des minderjährigen Sohnes HIER beim KV vorliegen.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer unterdrücken HIER unter 16 UF 62/24 = 6F 2/22 AG MOS im Unterhaltsverfahren (Spezialfachgebiet des Rechtsanwalt Simon Sommer) die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe am 09.10.2024 die gerichtlich beauftragte Sachverständigen-Feststellung einer nicht vorhandenen psychischen KV-Erkrankung im Begutachtungsergebnis der zwei vorinstanzlich gerichtlich beauftragten familienpsychologischen Begutachtungen, die die psychischen Belastungen und Probleme der Kindsmutter thematisieren. Die gerichtlich beauftragte familienpsychologische Sachverständige aus Kitzingen benennt in ihrem Ergänzungsgutachten vom 21.02.2024 unter 6F 202/21 und gibt am 15.04.2024 vor dem Amtsgericht Mosbach zu Protokoll, dass gemäß dem Gutachten vom 23.08.2023 unter 6F 202/21 AG MOS ENTGEGEN o.g. WAHRHEITSWIDRIGER Unterstellungen der Kindsmutter im Zivilprozess vom 22.06.2022 unter 6F 202/21 gegenüber dem Beschwerdeführer und Kindsvater mit einer ANGEBLICHEN psychischen KV-Erkrankung und einer damit einhergehende ANGEBLICHEN KV-Erziehungsunfähigkeit im anhängigen Verfahrenskomplex zur verfahrensinternen und außergerichtlichen Rufschädigung und zur Verfahrensbeeinflussung HIER beim KV KEINE psychische Erkrankung vorliegt.

IM GEGENSATZ zu o.g. drei Sachverständigen-Gutachten hält die KM jedoch seit 2021 bis zum 15.04.2024 und bis heute ihre o.g. Aussagen mit den wahrheitswidrigen Unterstellungen einer angeblichen psychischen KV-Erkrankungen unter konkreter Bezugnahme auf seine KV-Nazi-Jäger-Eingaben gegenüber dem o.g. geschädigten KV, Nazi-Jäger und Beschwerdeführer WEITERHIN auch seit April 2024 aufrecht, nimmt EXPLIZIT NICHT davon Abstand und entschuldigt sich EXPLIZIT NICHT offiziell vor dem Amtsgericht Mosbach bei dem Geschädigten KV. Auch nicht in der o.g. gerichtlichen Anhörung am 15.04.2024 unter 6F 202/21. Auch hier bis zum 09.10.2024
GLEICHZEITIG ***

Das OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE thematisiert HIER ABER UNTER 16 UF 62/24 ANDERERSEITS BISHER GLEICHZEITIG EXPLIZIT NICHT, nimmt KEINERLEI Bezugnahme und ERLÄUTERUNG vor bzgl. der o.g. konkreten nachweisbaren aktenkundigen Sachverhalte. Dies kann der KV-RA Herr Sommer aus Würzburg bei dem ihm vom Antragsteller und Beschwerdeführer übersandten diesbzgl. Eingabenkopien und aus der eigenen Erfahrung in seinen diesbzgl. Verfahrensbevollmächtigten Fallbegleitungen bezeugen.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer machen HIER die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe nachweisbar am 09.10.2024 ihre beschlussfassenden Aussagen vor Gericht, u.a. während sie unter 16 UF 62/24 ... die beantragen Berücksichtigungen der KV-BS-Eingaben und die Eingaben seiner rechtsanwaltlichen Vertretung unter RA Sommer, ... die beantragten Hinzuziehungen von Akten, ... die beantragten Zeugenladungen zur Anhörung unter Wahrheitspflicht und Erklärungspflicht unter Tatsachen, ... die beantragten Anhörungen in mehreren Verhandlungstagen, ... die Berücksichtigungen von drei Sachverständigengutachten ... HIER EXPLIZIT verweigert haben.

Während der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, führen die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe in ihrer o.g. mangelhaften Sachverhaltsermittlung und Sachverhaltsprüfung ENTGEGEN dem Amtsermittlungsgrundsatz sowie ENTGEGEN der Sorgfaltspflicht, wie HIER dargelegt und belegt unter 16 UF 62/24 unter Verletzung der Rechtsansprüche auf rechtliches Gehör und auf faires Verfahren, verfahrensinhaltliche und prozessuale Benachteiligungen des KV-BS-Mandanten in zivil-, familien- und unterhaltsrechtlichen Verfahren durch.

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4.5.3 Amtsseitiges Ignorieren und Missachten einer in den Sachverständigengutachten thematisierten möglichen psychischen Erkrankung der Kindsmutter zum Nachteil des Kindsvater-Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer

IM FOLGENDEN in weiterer Bearbeitung !

***

Hallo Herr Rechtsanwalt Simon Sommer,
weisen Sie bitte ordnungsgemäß das OLG KA auf die folgenden Amtsseitigen Unterdrückungen von eigenen Spruchkörpern unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 HINSICHTLICH der *** hin und erwirken Sie bitte demensprechende amtsseitige Korrekturen mit Wiederaufnahmeverfahren, Aufhebungsverfahren, Dienstaufsichtsbeschwerden, Befangenheitsanträgen, Schadensersatzforderungen, etc. oder was auch immer Sie in Ihrer eigenen juristischen kreativen Kompetenz ggf. in zivil-, straf-, verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Kontexten veranlassen können. Weitere verfahrens- und entscheidungserheblich relevante Sachverhalte zu prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen Ihres Mandanten werde ich Ihnen benennen, darlegen und belegen.

***

Erklären und erläutern Sie bitte dem OLG KA, wann, wie, wo und warum Sie in Ihren eigenen rechtsanwaltlichen Eingaben an das Oberlandesgericht Karlsruhe jeweils zu den o.g. verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Sachverhalten der von Ihrem eigenen Mandanten beantragten juristischen Aufarbeitung *** zitierend hingewiesen haben.

Bitte Kopien Ihrer eigenen Eingaben an die Gerichte und Staatsanwaltschaften !


Während der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft,


WÄHREND die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe HIER EINERSEITS unter 16 UF 62/24 in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer die Zuschreibungen der Kindsmutter gegenüber dem Kindsvater als „Narzisst und Rassist“ bestätigen wollen, thematisiert das Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21, dessen Berücksichtigung das OLG KA HIER in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer verweigert, HIER ABER ANDERERSEITS die Diffamierungen und Diskreditierungen ausgehend von der Kindsmutter gegenüber dem Kindsvater innerhalb und außerhalb der Gerichtsverfahren. Dabei ignorieren und missachten die Richter und Richterinnen die in den Sachverständigengutachten thematisierte mögliche psychische Erkrankung der Kindsmutter zum Nachteil des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer.

… auf Seite 76, wahrheitswidrige OLG-KA Aussage einer ANGEBLICHEN Verweigerung des Kindsvaters zur finanziellen Unterstützung der Kindsmutter: „Der idealistische Traum von einem „wohlhabenden weißen“ Ehemann ist für die Kindsmutter weitgehend gescheitert und verursachte eine tiefe Enttäuschung und Depression mit dramatischen Folgen für ihre objektive Wahrnehmung und Problemlösung.“

... auf Seite 76, Amtsseitig unausgewogene benachteiligende OLG-KA Aussage zu KM-Unterstellungen „Narzisst und Rassist“ gegenüber dem KV, … Amtsseitiges Ignorieren einer möglichen psychischen Erkrankung der Kindsmutter: „ Zur Möglichkeit des pathologisch manipulierenden, ggf. narzisstisch-sadistischen Kindsvaters, der zudem noch alkoholabhängig sein soll und pädophile Neigungen ausleben soll, wurde bereits zuvor Stellung genommen. Solcherlei ist zwar möglich aber eher äußerst unwahrscheinlich. Diese Wahrnehmung ist sehr wahrscheinlich auf dem Boden der harten mütterlichen Enttäuschung und ihrer zunehmend depressiv-negativistisch Denkart gereift.“
WÄHREND die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe HIER EINERSEITS unter 16 UF 62/24 in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer seinen Mandanten in dessen Erfahrung und in dessen Umgang mit weiblicher Häuslicher Gewalt und weiblicher Partnerschaftsgewalt diskriminieren und herabwürdigen wollen, thematisiert das Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21, dessen Berücksichtigung das OLG KA HIER in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer verweigert, HIER ABER ANDERERSEITS die Diffamierungen und Diskreditierungen ausgehend von der Kindsmutter gegenüber dem Kindsvater innerhalb und außerhalb der Gerichtsverfahren sowie die Verweigerungs- Perspektive des Anerkennens von Männern als Opfer weiblicher Häuslicher Gewalt und weiblicher Partnerschaftsgewalt.

... auf Seite 76f., … OLG-KA-Aussagen zur amtsseitigen Verweigerung des Anerkennens von Männern als Opfer weiblicher Häuslicher Gewalt und weiblicher Partnerschaftsgewalt, … OLG-KA-Aussagen zur amtsseitigen Unterstellung eines Kindesentziehungsstraftatbestandes gegenüber dem Kindsvater, … OLG-KA-seitiges Ignorieren und Nicht-Thematisieren einer möglichen psychischen Erkrankung der Kindsmutter : „Widersprüche und Ambivalenzen, wie sie im Narrativ selbst zu lesen sind und wie sie der Kv beschreibt, unterstreichen diese Hypothese genauso wie das Verhalten - der Km während der Untersuchung oder Berichte Dritter. Wahrscheinlicher, als die beschriebene Pathologie des Kv ist, dass eine enttäuschte, unter familiärem Druck stehende Km, die sich freiwillig in finanzielle Abhängigkeit begab und denkt, eine Schwangerschaft in kurzer Zeit austragen zu müssen, anschließend mit den üblichen Herausforderungen von Mutterschaft und Partnerschaft zu kämpfen hat, auf abwechselnd depressiv-rückzügliche oder aggressiv-agitierte Bewältigungsstrategien zurückgreift. Wahrscheinlicher ist, dass sich dieses Verhalten und Erleben der Km zusätzlich aus einer histrionischen Persönlichkeitsakzentuierung ggf. posttraumatischen Symptomatik speist. So gesehen ist es wahrscheinlicher, dass es seitens der Km, zu den vom Kv beschriebenen Formen familiärer Gewalt gekommen ist, als umgekehrt. Insofern kann die Trennung des Kv und anschließende Mitnahme des Kindes als Versuch gewertet werden, sich selbst und das Kind zu schützen. Es kann so gesehen als protektives Verhalten des Kv im Sinne des Kindeswohl ausgelegt werden.“
... auf Seite 78, OLG-KA-seitiges Ignorieren und Nicht-Thematisieren einer möglichen psychischen Erkrankung der Kindsmutter: „Vorbefunde belegen eine perinatale depressive Entwicklung der Km, mit deutlich dysthymen Stimmungslagen und Schlafstörungen, mit Notwendigkeit einer Medikation. Nach Trennung belegt selbiger Befund eine Aggravierung der depressiven Symptomatik mit Panikzuständen und der Notwendigkeit von Eindosierung mit Quetiapin und Duloxetin."

… auf Seite 78, OLG-KA-seitiges Ignorieren und Nicht-Thematisieren einer möglichen psychischen Erkrankung der Kindsmutter: „Es ergaben sich insofern aus den Vorbefunden und Berichten zusammenfassend Risikofaktoren seitens der Km, in Form von einer depressiven Vorerkrankung und/oder emotionalen Labilität bei Belastungen sowie manipulative bzw. dramatisierende Verhaltensweisen.“

… auf Seite 78, ... OLG-KA-seitiges Ignorieren und Nicht-Thematisieren einer möglichen psychischen Erkrankung der Kindsmutter, … OLG-KA-Aussagen zur amtsseitigen Unterstellung eines Kindesentziehungsstraftatbestandes gegenüber dem Kindsvater, … OLG-KA-seitiges Ignorieren von KM-seitigen Diskreditierungen und Diffamierungen zur verfahrensinternen und außergerichtlichen persönlichen und beruflichen Schädigung des Kindsvaters: „Die Anamnese des Arztbriefes vom 29.12.21 belegt, dass die Km angegeben habe, dass das Kind entführt und traumatisiert sei. Eine Traumatisierung wurde jedoch zu keinem Zeitpunkt festgestellt und in rechtlicher Hinsicht hat auch keine Entführung stattgefunden. Dieser Aspekt deutet darauf hin, dass die Km entweder willentlich falsche Angaben macht, um das jeweilige Gegenüber zu täuschen oder unwillentlich, aufgrund von Sprachbarrieren und/oder subjektive verzerrter dramatischer Wahrnehmung der Situation.“

… auf Seite 79 : … OLG-KA-seitiges Ignorieren und Nicht-Thematisieren einer möglichen psychischen Erkrankung der Kindsmutter: „Die Km imponierte diesbezüglich im Gespräch und im gesamten Untersuchungsverlauf durch labile affektive Beteiligung, war jedoch noch ausreichend schwingungsfähig und auslenkbar. Der mütterliche Habitus erinnert erneut an einen histrionischen Persönlichkeitsstil, welcher u.a. gekennzeichnet ist, durch oberflächliche, labile Affektivität, Dramatisierung bezüglich der eigenen Person (oder des Kindes, als Teil von sich), theatralisches Verhalten, übertriebenem Ausdruck von Gefühlen, Suggestibilität, erhöhte Kränkbarkeit und andauerndem Verlangen nach Anerkennung und Aufmerksamkeit. Es ist gegenwärtig nicht mit Sicherheit zu sagen, inwieweit dieser Habitus durch eine komorbide depressive oder ggf. posttraumatische Symptomatik beeinflusst oder verursacht wird. Ruhelosigkeit, Aktionismus, relativ zielloses Handeln und Denken, und gesteigertes Mitteilungsbedürfnis könnten auch Hinweise auf eine atypische agitierte Form der Depression sein. Es ist ebenfalls gegenwärtig nicht mit Sicherheit zu sagen, inwieweit kulturelle Besonderheiten und die Beziehungsdynamik hier eine mitverursachende Rolle spielen.“

… auf Seite 82 : … OLG-KA-seitiges Ignorieren und Nicht-Thematisieren einer möglichen psychischen Erkrankung der Kindsmutter:
„Attributionsstil der Km, Konfliktursachen werden nahezu ausschließlich dem Verhalten des Kv zugeschrieben, hohe emotionale Beteiligung. Km beschreibt durchgängig dominierendes Gefühl von persönlicher Enttäuschung durch den Kv, Kränkung und Zurückweisung von Bedürfnissen und Vorstellungen, Provokation, Manipulation und aggressiver Dominanz seitens des Kv, Perspektive auf den Konflikt ist fast ausschließlich dichotomisch, eigene Beteiligung an der Konfliktlage (z.B. durch emotionale und kognitive Überforderung) wird überwiegend geleugnet
Narrativ beinhaltet eine Reihe von Widersprüchen, inhaltlich aber auch im Vergleich mit dem tatsächlichen Verhalten der Km (z.B. der Umgangsgestaltung), psychopathologischer Gesamteindruck der Km nicht zweifelsfrei einzuschätzen, Hinweise auf abwechselnd depressiv-rückzügliche oder aggressiv-agitierte Bewältigungsstrategien bei Stress, Verhalten und Erleben der Km erinnert zusätzlich an histrionische Persönlichkeitsakzente mit emotional instabilen Anteilen, ggf. posttraumatische Symptomatik, aggressives, übergriffiges Verhalten (gegenüber dem Kv) nicht sicher auszuschließen"

… auf Seite 83, … Amtsseitig unausgewogene benachteiligende OLG-KA Aussage zu KM-Unterstellungen „Narzisst und Rassist“ gegenüber dem KV,
"KV-Verhalten keine Hinweise auf psychische Erkrankung oder problematische Persönlichkeitsakzentuierung des Kv, welche impulsiv-aggressives Beziehungsverhalten und psychische oder körperliche Übergriffigkeit begünstigen, Hinweise auf hohe soziale Verantwortung, stoischem Gerechtigkeitssinn und politischem Engagement, beherrscht-rationales, gefühlsarmes Kommunikationsverhalten"

… auf Seite 83, … Amtsseitig unausgewogene benachteiligende OLG-KA Aussage zu KM-Unterstellungen „Narzisst und Rassist“ gegenüber dem KV,
Risikofaktoren seitens der Km, in Form einer depressiven
Vorerkrankung und/oder emotionalen Labilität bei Belastungen sowie manipulative bzw. dramatisierende Verhaltensweisen



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4.5.4 Amtsseitige Falschaussagen vor Gericht einer ANGEBLICHEN Kindsvater-Verweigerung zur finanziellen Unterstützung der Ehegattin und Kindsmutter mit der amtsseitigen Unterstellung einer ANGEBLICHEN rassistischen finanziellen Versklavung ausgehend vom Kindsvater zum Nachteil des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer in Unterhaltsverfahren

IM FOLGENDEN in weiterer Bearbeitung !

20.10.2024
OLG KA 16 UF 62/24: DRINGEND !!!

Hallo Herr Rechtsanwalt Simon Sommer,

weisen Sie bitte ordnungsgemäß das OLG KA auf die folgenden Amtsseitigen Verweigerungen von eigenen Spruchkörpern unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 HINSICHTLICH einer KONKRETEN Würdigung der drei familien- und erwachsenenpsychologischen Sachverständigengutachten beim Oberlandesgericht Karlsruhe zum Nachteil Ihres eigenen Mandanten hin und erwirken Sie bitte demensprechende amtsseitige Korrekturen mit Wiederaufnahmeverfahren, Befangenheitsanträgen, Schadensersatzforderungen, etc. oder was auch immer Sie in Ihrer eigenen juristischen kreativen Kompetenz veranlassen können. Weitere verfahrens- und entscheidungserheblich relevante Sachverhalte zu prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen Ihres Mandanten werde ich Ihnen benennen, darlegen und belegen. Übersenden Sie bitte die o.g. drei Sachverständigen-Gutachten aus Ihrer rechtsanwaltlichen Interessensvertretung und Verfahrensbegleitung zusätzlich an das OLG KA ! 

Erklären und erläutern Sie bitte dem OLG KA, wann, wie, wo und warum Sie in Ihren eigenen rechtsanwaltlichen Eingaben an das Oberlandesgericht Karlsruhe jeweils zu den verfahrens- und entscheidungserheblichen Sachverhalten  aus den o.g. Sachverständigen-Gutachten ordnungsgemäß im Interesse Ihres eigenen Mandanten zitierend hingewiesen haben.

 

Bitte Kopien Ihrer eigenen Eingaben an die Gerichte und Staatsanwaltschaften !


Während der Fall- und Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, ...

... missachtet und ignoriert HIER unter 16 UF 62/24 das Oberlandesgericht Karlsruhe INSGESAMT vom vorinstanzlichen Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 gerichtlich beauftragte zwei familien- und ein erwachsenenpsychologisches Sachverständigengutachten. UND DIES während HIER das OLG KA am 09.10.2024 unter 16 UF 62/24 die beim Amtsgericht Mosbach vorinstanzlichen Verfahren 6F 202/21 selbst anführt und zitiert.  UND DIES, OBWOHL der Rechtsanwalt Simon Sommer am 25.09.2024 unter 16 UF 62/24 an das Oberlandesgericht Karlsruhe die Eingaben seines Mandanten als Kindsvater und Beschwerdeführer übermittelt, in denen der KV-BS in der Beschwerde an das OLG KA diese o.g. drei Sachverständigen-Gutachten wiederholt zitierend anführt. DEREN ANGEBLICHE amtsseitige Berücksichtigung dieser o.g. KV-BS-Mandanten-Eingaben hatte das OLG KA in seiner Verfügung vom 20.08.2024 unter 16 UF 62/24 zuvor aber angekündigt und HIER dann nicht durchgeführt.

Während der Fall- und Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer behaupten die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe HIER EXPLIZIT mit Falschaussagen vor Gericht am 09.10.2024 unter 16 UF 62/24 auf Seite 6 : ... und sie kein eigenes Geld - beispielsweise für die eigenständige Erledigung von Einkäufen - vom Antragsgegner erhalten habe. Vor diesem Hintergrund erscheint es nachvollziehbar, dass sich die Antragstellerin wie eine „moderne Sklavin“ gefühlt hat; ihre diesbezüglichen Äußerungen gegenüber dem Jugendamt sind nicht frei erfunden und „ins Blaue hinein“ erfolgt. In der Fall- und Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer unterstellen HIER die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe dem Kindsvater-Mandanten HIER VERFAHRENSRELEVANT UND ENTSCHEIDUNGSERGEBLICH zur Benachteiligung des Kindsvaters in den Unterhaltsverfahren (Spezialfachgebiet des Rechtsanwalt Simon Sommer) 6F 2/22 AG MOS = 16UF 62/24 OLG KA die finanzielle Versklavung der Kindsmutter unter der ANGEBLICHEN KV-Orientierung einer rassistischen Konnotation bei der HIER schwarz-afrikanischen kamerunischen Kindsmutter.

WÄHREND die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe HIER EINERSEITS nachweisbar die o.g. Falschaussagen vor Gericht unter 16 UF 62/24 in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer hinsichtlich einer ANGEBLICHEN rassistisch orientierten finanziellen Versklavung der Kindsmutter durch den Kindsvater machen, thematisiert das Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21, dessen Berücksichtigung das OLG KA HIER in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer verweigert, HIER ABER ANDERERSEITS anhand von Auszügen konkreter und belegbarer Beispiele die tatsächlichen finanziellen Zuwendungen des Kindsvaters gegenüber der Kindsmutter.

... z.B. auf Seite 75, … unzulässiges OLG-KA-Labeling der Verfahren als ANGEBLICH „Hochstrittig“ … wahrheitswidrige OLG-KA Aussage einer ANGEBLICHEN Verweigerung des Kindsvaters zur finanziellen Unterstützung der Kindsmutter: „Es ist möglich und denkbar, dass er die Beziehung, die Familiengründung und den anschließenden Sorgerechtsstreit strategisch, „von langer Hand" geplant hat, um eine afrikanische Frau in psychische und finanzielle Abhängigkeit zu manövrieren, sie emotional auszubeuten und zu eigenen Gunsten zu manipulieren, sie zu schwängern, um anschließend pädophile Neigungen auszuleben und/oder den erstmals verlorenen, unfair geführten Sorgerechtstreit, im Namen der Gerechtigkeit für diskriminierte Väter anzuzetteln und unter allen Umständen gewinnen will. Bei genauer Betrachtung und Abwägung der Sachlage, ist diese Motivation aber eher äußerst unwahrscheinlich.“

... z.B. auf Seite 75, … wahrheitswidrige OLG-KA Aussage einer ANGEBLICHEN Verweigerung des Kindsvaters zur finanziellen Unterstützung der Kindsmutter:  ... "Die Motivation der Km zur Ehe mit dem Kv ist ebenfalls mit Zweifeln verbunden. Auch hier ist es möglich, dass sie den Kv quasi als „Sprungbrett in das wohlhabende Deutschland" missbraucht haben könnte, um zur kulturell bedeutsamen Mutterschaft zu gelangen, mit den finanziellen Ressourcen des Kv für sich selbst und die afrikanische Familie zu sorgen, um den Kv hernach „zu entsorgen"."

... z.B. auf Seite 76, ... wahrheitswidrige OLG-KA Aussage einer ANGEBLICHEN Verweigerung des Kindsvaters zur finanziellen Unterstützung der KindsmutterDer idealistische Traum von einem „wohlhabenden weißen“ Ehemann ist für die Kindsmutter weitgehend gescheitert und verursachte eine tiefe Enttäuschung und Depression mit dramatischen Folgen für ihre objektive Wahrnehmung und Problemlösung.“

... z.B. im ANHANG des vom vorinstanzlichen Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 gerichtlich beauftragten Familienpsychologischen Sachverständigen-Gutachtens von über einhundert Seiten vom 07.04.2022 ab Seite 113  mit einer ersten Kosten-Übersicht über die Auflistung der finanziellen Ausgaben des Kindsvaters für die Kindsmutter während der Ehe zusätzlich zu den KV-Bargeldübergaben an die KM und auch mit den KV-Geldaufwendungen für Familie und Freunde der KM in Afrika. Dieser erste Entwurf vom 13.02.2022 bzgl. Finanzen mit Kosten und Ausgaben für die Ehegattin und Kindsmutter wurde vom KV erstellt auf diesbzgl. An- bzw. Nachfrage der Sachverständigen.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer machen HIER die fallverantwortlichen Spruchkörper als Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe nachweisbar ihre beschlussfassenden Aussagen vor Gericht, u.a. während sie unter 16 UF 62/24 ... die beantragen Berücksichtigungen der KV-BS-Eingaben und die Eingaben seiner rechtsanwaltlichen Vertretung unter RA Sommer, ... die beantragte Hinzuziehung von Akten, ... die beantragten Zeugenladungen zur Anhörung unter Wahrheitspflicht und Erklärungspflicht unter Tatsachen, ... die beantragten Anhörungen in mehreren Verhandlungstagen, ... die Berücksichtigungen von drei Sachverständigengutachten ... HIER EXPLIZIT verweigert haben.

Während der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, führen die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe in ihrer o.g. mangelhaften Sachverhaltsermittlung und Sachverhaltsprüfung ENTGEGEN dem Amtsermittlungsgrundsatz sowie ENTGEGEN der Sorgfaltspflicht, wie HIER dargelegt und belegt unter 16 UF 62/24 unter Verletzung der Rechtsansprüche auf rechtliches Gehör und auf faires Verfahren, verfahrensinhaltliche und prozessuale Benachteiligungen des KV-BS in zivil-, familien- und unterhaltsrechtlichen Verfahren durch.

Familienpsychologisches Sachverständigen-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21
Ab Seite 65 bis 97 .... Dieses vom Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 gerichtlich beauftragte Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten von über einhundert Seiten spricht sich am 07.04.2022 für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater aus.
220407_SVGutachten_AGMOS6F20221_abSeite65_bis97.pdf (1.25MB)
Familienpsychologisches Sachverständigen-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21
Ab Seite 65 bis 97 .... Dieses vom Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 gerichtlich beauftragte Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten von über einhundert Seiten spricht sich am 07.04.2022 für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater aus.
220407_SVGutachten_AGMOS6F20221_abSeite65_bis97.pdf (1.25MB)
Familienpsychologisches Sachverständigen-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21
Ab Seite 98 .... Dieses vom Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 gerichtlich beauftragte Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten von über einhundert Seiten spricht sich am 07.04.2022 für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater aus.
220407_SVGutachten_AGMOS6F20221_abSeite98.pdf (1.27MB)
Familienpsychologisches Sachverständigen-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21
Ab Seite 98 .... Dieses vom Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 gerichtlich beauftragte Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten von über einhundert Seiten spricht sich am 07.04.2022 für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater aus.
220407_SVGutachten_AGMOS6F20221_abSeite98.pdf (1.27MB)
Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 09.10.204 unter 16 UF 62/24
Zivilrechtliche familienrechtliche Unterhaltsverfahren = Beantragte Verwirkung von KM-Unterhaltsansprüchen als UNBEGRÜNDET zurück gewiesen in Verfahren zu Rassismus, Nationalsozialismus und AFD im anhängigen Verfahrenskomplex mit Rassismus- und Nazi-Unterstellungen im Zivilprozess gegenüber dem Kindsvater
220407_SVGutachten_AGMOS6F20221_abSeite65_bis97.pdf (1.25MB)
Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 09.10.204 unter 16 UF 62/24
Zivilrechtliche familienrechtliche Unterhaltsverfahren = Beantragte Verwirkung von KM-Unterhaltsansprüchen als UNBEGRÜNDET zurück gewiesen in Verfahren zu Rassismus, Nationalsozialismus und AFD im anhängigen Verfahrenskomplex mit Rassismus- und Nazi-Unterstellungen im Zivilprozess gegenüber dem Kindsvater
220407_SVGutachten_AGMOS6F20221_abSeite65_bis97.pdf (1.25MB)



4.5.5 Amtsseitige Unterdrückungen der Umgangsbeeinträchtigungen und Umgangsverweigerungen ausgehend von der Kindsmutter unter Missachtung der Sachverständigengutachten  zum Nachteil des Kindsvater-Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer

IM FOLGENDEN in weiterer Bearbeitung !

Hallo Herr Rechtsanwalt Simon Sommer,
weisen Sie bitte ordnungsgemäß das OLG KA auf die folgenden Amtsseitigen Unterdrückungen von eigenen Spruchkörpern unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 HINSICHTLICH der *** hin und erwirken Sie bitte demensprechende amtsseitige Korrekturen mit Wiederaufnahmeverfahren, Aufhebungsverfahren, Dienstaufsichtsbeschwerden, Befangenheitsanträgen, Schadensersatzforderungen, etc. oder was auch immer Sie in Ihrer eigenen juristischen kreativen Kompetenz ggf. in zivil-, straf-, verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Kontexten veranlassen können. Weitere verfahrens- und entscheidungserheblich relevante Sachverhalte zu prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen Ihres Mandanten werde ich Ihnen benennen, darlegen und belegen.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer sagen in der Beschlussfassung unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe auf Seite 9 EXPLIZIT aus: "Im übrigen ist weder der Senat noch das Amtsgericht für die vom Antragsgegner beabsichtigte Beurteilung und Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts außerhalb des Verfahrensgegenstandes zuständig, so dass auch weitere Fristverlängerungen zur Stellungnahme nicht gewährt werden mussten." HIER thematisieren ABER in der Beschlussfassung unter 16 UF 62/24 die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe am 09.10.2024 GLEICHZEITIG EXPLIZIT über mehrere Absätze hinweg als Verfahrensgegenstand einseitig zum Nachteil Ihres Mandanten in Unterhaltsverfahren (Spezialfachgebiet des Rechtsanwalt Simon Sommer) die wahrheitswidrigen verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Rassismus- und Nazi-Unterstellungen gegenüber dem Kindsvater, Beschwerdeführer und Nazi-Jäger als Mandant von Rechtsanwalt Simon Sommer.

Erklären und erläutern Sie bitte dem OLG KA, wann, wie, wo und warum Sie in Ihren eigenen rechtsanwaltlichen Eingaben an das Oberlandesgericht Karlsruhe jeweils zu den o.g. verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Sachverhalten der von Ihrem eigenen Mandanten beantragten juristischen Aufarbeitung *** zitierend hingewiesen haben.

Bitte Kopien Ihrer eigenen Eingaben an die Gerichte und Staatsanwaltschaften !



Während der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft,

Erneut Umgangsboykott
selbst Schuld als Behinderter
11 Monate besonderes Schutzrecht Umgang behinderter

… auf S. 81, … Amtsseitig KV-benachteiligende OLG-KA Unterdrückungen von Sachverständigen-Aussagen zur Vater-Kind-Beziehung :
„Bindung und positive Beziehungen des Kindes an beide Ke“

… auf S. 82, … Amtsseitig KV-benachteiligende OLG-KA Unterdrückungen von Sachverständigen-Aussagen zur KM-seitigen Umgangsbeeinträchtigungen und Umgangsverweigerungen:
„Narrativ beinhaltet eine Reihe von Widersprüchen, inhaltlich aber auch im Vergleich mit dem tatsächlichen Verhalten der Km (z.B. der Umgangsgestaltung), psychopathologischer Gesamteindruck der Km nicht zweifelsfrei einzuschätzen, Hinweise auf abwechselnd depressiv-rückzügliche oder aggressiv-agitierte Bewältigungsstrategien bei Stress, Verhalten und Erleben der Km erinnert zusätzlich an histrionische Persönlichkeitsakzente mit emotional instabilen Anteilen, ggf. posttraumatische Symptomatik, aggressives, übergriffiges Verhalten (gegenüber dem Kv) nicht sicher auszuschließen"


4.5.6 Amtsseitige Diskriminierungen und Herabwürdigungen von Männern als Opfer weiblicher Häuslicher Gewalt und weiblicher Partnerschaftsgewalt zum Nachteil des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer

IM FOLGENDEN in weiterer Bearbeitung !

Hallo Herr Rechtsanwalt Simon Sommer,
weisen Sie bitte ordnungsgemäß das OLG KA auf die folgenden Amtsseitigen Unterdrückungen von eigenen Spruchkörpern unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 HINSICHTLICH der *** hin und erwirken Sie bitte demensprechende amtsseitige Korrekturen mit Wiederaufnahmeverfahren, Aufhebungsverfahren, Dienstaufsichtsbeschwerden, Befangenheitsanträgen, Schadensersatzforderungen, etc. oder was auch immer Sie in Ihrer eigenen juristischen kreativen Kompetenz ggf. in zivil-, straf-, verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Kontexten veranlassen können. Weitere verfahrens- und entscheidungserheblich relevante Sachverhalte zu prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen Ihres Mandanten werde ich Ihnen benennen, darlegen und belegen.

Erklären und erläutern Sie bitte dem OLG KA, wann, wie, wo und warum Sie in Ihren eigenen rechtsanwaltlichen Eingaben an das Oberlandesgericht Karlsruhe jeweils zu den o.g. verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Sachverhalten der von Ihrem eigenen Mandanten beantragten juristischen Aufarbeitung *** zitierend hingewiesen haben.

Bitte Kopien Ihrer eigenen Eingaben an die Gerichte und Staatsanwaltschaften !



Während der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft,

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer ignorieren, missachten und unterdrücken HIER EXPLIZIT die fallverantwortlichen Spruchkörper als Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe nachweisbar HIER unter 16 UF 62/24 die Beweismittel und Urkunden von und in dem gerichtlich unter 6F 202/21 beauftragten familienpsychologischen Sachverständigengutachten-Gutachten vom 07.04.2022, während HIER das OLG KA am 09.10.2024 unter 16 UF 62/24 die beim Amtsgericht Mosbach vorinstanzlichen Verfahren 6F 202/21 selbst anführt und zitiert. Dieses SV-Gutachten erläutert HIER u.a. ab Seite 101 die Sachverhalte und kontextuellen Hintergründe zu Männern als Opfer weiblicher Partnerschaftsgewalt und weiblicher häuslicher Gewalt, die Dynamik von Rassismus-Vorwürfen und Rassismus-Unterstellungen im Zivilprozess und in außergerichtlichen Kontexten  sowie die Sachverständigen-Einschätzung zum konkreten HIER vorliegenden Fall:

"Die KM bedient u.a. mittels Geschlecht und kultureller Herkunft einen schlüssigen Gegenentwurf, wenn nicht sogar ein leicht gängiges Vorurteil, indem sie sich als eindeutiges Opfer des Ehekonflikts darstellt: afrikanische, hilf- und arglose Frau, wird von europäischem manipulativ-dominanten Mann in die finanzielle und emotionale Abhängigkeit gezwungen und mit Kindesentzug erpresst. Ob die KM dies willentlich oder unabsichtlich tut, ist nicht sicher zu sagen und spielt hinsichtlich der Wirkung auch keine Rolle."

WÄHREND die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe HIER EINERSEITS unter 16 UF 62/24 in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer seinen Mandanten in dessen Erfahrung und in dessen Umgang mit weiblicher Häuslicher Gewalt und weiblicher Partnerschaftsgewalt diskriminieren und herabwürdigen wollen, thematisiert das Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21, dessen Berücksichtigung das OLG KA HIER in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer verweigert, HIER ABER ANDERERSEITS die Diffamierungen und Diskreditierungen ausgehend von der Kindsmutter gegenüber dem Kindsvater innerhalb und außerhalb der Gerichtsverfahren sowie die Verweigerungs- Perspektive des Anerkennens von Männern als Opfer weiblicher Häuslicher Gewalt und weiblicher Partnerschaftsgewalt.

Auf Seite 76f., … OLG-KA-Aussagen zur amtsseitigen Verweigerung des Anerkennens von Männern als Opfer weiblicher Häuslicher Gewalt und weiblicher Partnerschaftsgewalt, … OLG-KA-Aussagen zur amtsseitigen Unterstellung eines Kindesentziehungsstraftatbestandes gegenüber dem Kindsvater, … OLG-KA-seitiges Ignorieren und Nicht-Thematisieren einer möglichen psychischen Erkrankung der Kindsmutter : „Widersprüche und Ambivalenzen, wie sie im Narrativ selbst zu lesen sind und wie sie der Kv beschreibt, unterstreichen diese Hypothese genauso wie das Verhalten - der Km während der Untersuchung oder Berichte Dritter. Wahrscheinlicher, als die beschriebene Pathologie des Kv ist, dass eine enttäuschte, unter familiärem Druck stehende Km, die sich freiwillig in finanzielle Abhängigkeit begab und denkt, eine Schwangerschaft in kurzer Zeit austragen zu müssen, anschließend mit den üblichen Herausforderungen von Mutterschaft und Partnerschaft zu kämpfen hat, auf abwechselnd depressiv-rückzügliche oder aggressiv-agitierte Bewältigungsstrategien zurückgreift. Wahrscheinlicher ist, dass sich dieses Verhalten und Erleben der Km zusätzlich aus einer histrionischen Persönlichkeitsakzentuierung ggf. posttraumatischen Symptomatik speist. So gesehen ist es wahrscheinlicher, dass es seitens der Km, zu den vom Kv beschriebenen Formen familiärer Gewalt gekommen ist, als umgekehrt. Insofern kann die Trennung des Kv und anschließende Mitnahme des Kindes als Versuch gewertet werden, sich selbst und das Kind zu schützen. Es kann so gesehen als protektives Verhalten des Kv im Sinne des Kindeswohl ausgelegt werden.“

… auf Seite 78, , … OLG-KA-Aussagen zur amtsseitigen Verweigerung des Anerkennens von Männern als Opfer weiblicher Häuslicher Gewalt und weiblicher Partnerschaftsgewalt,
„Der Bericht der Männerschutzeinrichtung Riposo belegt, dass seitens des Kv hinsichtlich seiner Erziehungsfähigkeit, Feinfühligkeit oder Kommunikationsfähigkeit keine Einschränkungen zu beobachten waren.“

… auf S. 79f, … OLG-KA-Aussagen zur amtsseitigen Verweigerung des Anerkennens von Männern als Opfer weiblicher Häuslicher Gewalt und weiblicher Partnerschaftsgewalt: "Der Befund widerspricht also der Annahme einer egozentrischen, aggressivdominanten, übergriffigen Persönlichkeitsstruktur des Kv und lässt ebenso die Annahme zu, dass die Bereitschaft, des Kv zu sozialer Verantwortung, von seinem Umfeld ggf. zu Ungunsten des Kv in Anspruch genommen werden könnte. Der Befund stimmt außerdem weitgehend mit dem Narrativ des Kv bzw. dessen Selbstbild überein und zeigt dessen Fähigkeit zu realistischer Selbstreflektion. Er könnte erklären, weshalb der Kv ggf. anfänglich Schwierigkeiten gehabt haben könnte, sich dem ansprüchlichen Verhalten der Km gegenüber angemessen abzugrenzen und es ihrerseits zunehmend zu aggressivem Auftreten gekommen sein könnte."

… auf S. 82, … OLG-KA-Aussagen zur amtsseitigen Verweigerung des Anerkennens von Männern als Opfer weiblicher Häuslicher Gewalt und weiblicher Partnerschaftsgewalt:

„Narrativ beinhaltet eine Reihe von Widersprüchen, inhaltlich aber auch im Vergleich mit dem tatsächlichen Verhalten der Km (z.B. der Umgangsgestaltung), psychopathologischer Gesamteindruck der Km nicht zweifelsfrei einzuschätzen, Hinweise auf abwechselnd depressiv-rückzügliche oder aggressiv-agitierte Bewältigungsstrategien bei Stress, Verhalten und Erleben der Km erinnert zusätzlich an histrionische Persönlichkeitsakzente mit emotional instabilen Anteilen, ggf. posttraumatische Symptomatik, aggressives, übergriffiges Verhalten (gegenüber dem Kv) nicht sicher auszuschließen"

… auf Seite 83, … OLG-KA-Aussagen zur amtsseitigen Verweigerung des Anerkennens von Männern als Opfer weiblicher Häuslicher Gewalt und weiblicher Partnerschaftsgewalt:
KV-Verhalten keine Hinweise auf psychische Erkrankung oder problematische Persönlichkeitsakzentuierung des Kv, welche impulsiv-aggressives  Beziehungsverhalten und psychische oder körperliche Übergriffigkeit begünstigen, Hinweise auf hohe soziale Verantwortung, stoischem Gerechtigkeitssinn und politischem Engagement, beherrscht-rationales, gefühlsarmes Kommunikationsverhalten



Familienpsychologisches Sachverständigen-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21
Ab Seite 65 bis 97 .... Dieses vom Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 gerichtlich beauftragte Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten von über einhundert Seiten spricht sich am 07.04.2022 für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater aus.
220407_SVGutachten_AGMOS6F20221_abSeite65_bis97.pdf (1.25MB)
Familienpsychologisches Sachverständigen-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21
Ab Seite 65 bis 97 .... Dieses vom Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 gerichtlich beauftragte Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten von über einhundert Seiten spricht sich am 07.04.2022 für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater aus.
220407_SVGutachten_AGMOS6F20221_abSeite65_bis97.pdf (1.25MB)
Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 09.10.204 unter 16 UF 62/24
Zivilrechtliche familienrechtliche Unterhaltsverfahren = Beantragte Verwirkung von KM-Unterhaltsansprüchen als UNBEGRÜNDET zurück gewiesen in Verfahren zu Rassismus, Nationalsozialismus und AFD im anhängigen Verfahrenskomplex mit Rassismus- und Nazi-Unterstellungen im Zivilprozess gegenüber dem Kindsvater
241009_Oberlandesgericht_Karlsruhe_Beschluss.pdf (924.73KB)
Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 09.10.204 unter 16 UF 62/24
Zivilrechtliche familienrechtliche Unterhaltsverfahren = Beantragte Verwirkung von KM-Unterhaltsansprüchen als UNBEGRÜNDET zurück gewiesen in Verfahren zu Rassismus, Nationalsozialismus und AFD im anhängigen Verfahrenskomplex mit Rassismus- und Nazi-Unterstellungen im Zivilprozess gegenüber dem Kindsvater
241009_Oberlandesgericht_Karlsruhe_Beschluss.pdf (924.73KB)


4.5.7 Amtsseitiges Unterdrücken der wahrheitswidrigen Rassismus-Unterstellungen eines ANGEBLICHEN deutschen Spracherwerbsverbot gegenüber der Kindsmutter zum Nachteil des Kindsvater-Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer

IM FOLGENDEN in weiterer Bearbeitung !

***

Hallo Herr Rechtsanwalt Simon Sommer,
weisen Sie bitte ordnungsgemäß das OLG KA auf die folgenden Amtsseitigen Unterdrückungen von eigenen Spruchkörpern unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 HINSICHTLICH der *** hin und erwirken Sie bitte demensprechende amtsseitige Korrekturen mit Wiederaufnahmeverfahren, Aufhebungsverfahren, Dienstaufsichtsbeschwerden, Befangenheitsanträgen, Schadensersatzforderungen, etc. oder was auch immer Sie in Ihrer eigenen juristischen kreativen Kompetenz ggf. in zivil-, straf-, verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Kontexten veranlassen können. Weitere verfahrens- und entscheidungserheblich relevante Sachverhalte zu prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen Ihres Mandanten werde ich Ihnen benennen, darlegen und belegen.

Erklären und erläutern Sie bitte dem OLG KA, wann, wie, wo und warum Sie in Ihren eigenen rechtsanwaltlichen Eingaben an das Oberlandesgericht Karlsruhe jeweils zu den o.g. verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Sachverhalten der von Ihrem eigenen Mandanten beantragten juristischen Aufarbeitung *** zitierend hingewiesen haben.

Bitte Kopien Ihrer eigenen Eingaben an die Gerichte und Staatsanwaltschaften !



Während der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft,

*** Sprachkursteilnahme
entgegen 6F 211/21 AG MOS
Kursfinanzizerung SV-Gutachten Eingaben in komplex
und KM-Aussagen + SV-Gutachten

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer behaupten HIER die fallverantwortlichen Spruchkörper Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe nachweisbar WAHRHEITSWIDRIG, das vorinstanzliche Amtsgericht Mosbach habe ANGEBLICH NICHT am 21.12.2021 unter 6F 211/21 die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts in einstweiliger Anordnung auf die Kindsmutter auf die persönlich und beruflich verfahrensinternen und außergerichtlichen Rassismus-Unterstellungen der Kindsmuttergegenüber dem Kindsvater ANGEBLICH NICHT begründet, während das Amtsgericht Mosbach HIER dazu aktenkundig NACHWEISBAR dazu ausführt:

4.*** Amtsseitig wahrheitswidrige Rassismus-Unterstellungen in Sorgerechts- und Unterhaltsverfahren gegenüber dem Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer mit einem ANGEBLICHEN Verbot des Deutschen Spracherwerbs
Hallo Herr Rechtsanwalt Simon Sommer,
weisen Sie bitte ordnungsgemäß das OLG KA auf die folgenden Amtsseitigen Unterdrückungen von eigenen Spruchkörpern unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 HINSICHTLICH der *** hin und erwirken Sie bitte demensprechende amtsseitige Korrekturen mit Wiederaufnahmeverfahren, Aufhebungsverfahren, Dienstaufsichtsbeschwerden, Befangenheitsanträgen, Schadensersatzforderungen, etc. oder was auch immer Sie in Ihrer eigenen juristischen kreativen Kompetenz ggf. in zivil-, straf-, verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Kontexten veranlassen können. Weitere verfahrens- und entscheidungserheblich relevante Sachverhalte zu prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen Ihres Mandanten werde ich Ihnen benennen, darlegen und belegen.
In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer sagen in der Beschlussfassung unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe auf Seite 9 EXPLIZIT aus: "Im übrigen ist weder der Senat noch das Amtsgericht für die vom Antragsgegner beabsichtigte Beurteilung und Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts außerhalb des Verfahrensgegenstandes zuständig, so dass auch weitere Fristverlängerungen zur Stellungnahme nicht gewährt werden mussten." HIER thematisieren ABER in der Beschlussfassung unter 16 UF 62/24 die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe am 09.10.2024 GLEICHZEITIG EXPLIZIT über mehrere Absätze hinweg als Verfahrensgegenstand einseitig zum Nachteil Ihres Mandanten in Unterhaltsverfahren (Spezialfachgebiet des Rechtsanwalt Simon Sommer) die wahrheitswidrigen verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Rassismus- und Nazi-Unterstellungen gegenüber dem Kindsvater, Beschwerdeführer und Nazi-Jäger als Mandant von Rechtsanwalt Simon Sommer.
Erklären und erläutern Sie bitte dem OLG KA, wann, wie, wo und warum Sie in Ihren eigenen rechtsanwaltlichen Eingaben an das Oberlandesgericht Karlsruhe jeweils zu den o.g. verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Sachverhalten der von Ihrem eigenen Mandanten beantragten juristischen Aufarbeitung *** zitierend hingewiesen haben.
Bitte Kopien Ihrer eigenen Eingaben an die Gerichte und Staatsanwaltschaften !

AG MOS-Ignorieren der amtsseitig angelegten KV-Eingaben-Sonderbände zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus
Zur Widerlegung der wahrheitswidrigen Rassismus-Unterstellungen im Zivilprozess und rechtswidrigen Nazi-Betitelung der KV-Familie durch Verfahrensbeteiligte gegenüber dem HIER geschädigten KV zählen die amtsseitig angelegten „Sonderbände“ der KV-Eingaben beim Amtsgericht Mosbach zu Deutschen Kolonialverbrechen in Afrika; zu Nationalsozialistischem Unrecht und zu Nationalsozialistischen Verbrechen sowie zu deren Aufarbeitungen nach 1945; zu Rechtsextremismus und zu Rassismus; u.a. AUCH THEMATISIERT im Landtag von Baden-Württemberg in Petition 17/01464 in Landtagsdrucksache 17/4222 vom 10.03.2023 sowie in Petition 17/02003 in Landtagsdrucksache 17/5646 vom 10.11.2023 sowie in Petition 17/02847 ||| sowie beim Justizministerium Baden-Württemberg unter JUMRIX-E-1402-41/878/4, JUMRIX-E-1402-41/878/28, JUMRIX-E-1402-41/878/36 sowohl aus 2022 als auch aus 2023. Die o.g. diesbzgl. KV-beantragten Wiederaufnahme- und Aufhebungsverfahren sowie die KV -beantragten Wiedergutmachungs- und Entschädigungsverfahren hat das AG MOS bis heute nicht bearbeitet.


4.6 Amtsseitig unzulässiges und unbegründetes Labeling von Verfahren als "HOCHSTRITTIG" zum Nachteil des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer

IM FOLGENDEN in weiterer Bearbeitung !

***


Während der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft,

WÄHREND die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe HIER EINERSEITS unter 16 UF 62/24 in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer die Verfahren als ANGEBLICH „Hochstrittig“ labeln und dem Kindsvater dafür die Verantwortung zuschreiben wollen, thematisiert das Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21, dessen Berücksichtigung das OLG KA HIER in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer verweigert, HIER ABER ANDERERSEITS die gewaltfreien Widerstandhandlungen des Kindsvaters mit Rechtsmitteln gegen Vorwürfe und Unterstellungen, Beleidigungen, Verunglimpfungen, üblen Nachreden, etc. ausgehend von der Kindsmutter innerhalb und außerhalb der Gerichtsverfahren. 

Auf Seite 75, OLG-KA-Labeling ANGEBLICH hochstrittiger Verfahren mit amtsseitiger Zuschreibung ANGEBLICHER Hauptverantwortung beim Kindsvater„Es ist möglich und denkbar, dass er die Beziehung, die Familiengründung und den anschließenden Sorgerechtsstreit strategisch, „von langer Hand" geplant hat, um eine afrikanische Frau in psychische und finanzielle Abhängigkeit zu manövrieren, sie emotional auszubeuten und zu eigenen Gunsten zu manipulieren, sie zu schwängern, um anschließend pädophile Neigungen auszuleben und/oder den erstmals verlorenen, unfair geführten Sorgerechtstreit, im Namen der Gerechtigkeit für diskriminierte Väter anzuzetteln und unter allen Umständen gewinnen will. Bei genauer Betrachtung und Abwägung der Sachlage, ist diese Motivation aber eher äußerst unwahrscheinlich.“

„Es ist nachvollziehbar, warum der Kindsvater auf seine durchaus nicht unproblematische Art versucht, zumindest seine Vaterschaft auszufüllen und sich gegen die mütterlichen Vorwürfe mit aller Kraft und den ihm zur Verfügung stehenden Fähigkeiten zu behaupten.“

… auf Seite 78, OLG-KA-seitiges Ignorieren und Nicht-Thematisieren einer möglichen psychischen Erkrankung der Kindsmutter, ... OLG-KA-Labeling ANGEBLICH hochstrittiger Verfahren mit amtsseitiger Zuschreibung ANGEBLICHER Hauptverantwortung beim Kindsvater: „Es ergaben sich insofern aus den Vorbefunden und Berichten zusammenfassend Risikofaktoren seitens der Km, in Form von einer depressiven Vorerkrankung und/oder emotionalen Labilität bei Belastungen sowie manipulative bzw. dramatisierende Verhaltensweisen.“

Rechtsstreitsucht = Hochstrittig 8 zu 2 zitiert Verfahrenskomplex aber nicht Sonderbände 

zu lasten weill zugeschrieben verursacht


NS-hochstrittige Auseinandersetzung

Familienpsychologisches Sachverständigen-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21
Ab Seite 65 bis 97 .... Dieses vom Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 gerichtlich beauftragte Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten von über einhundert Seiten spricht sich am 07.04.2022 für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater aus.
220407_SVGutachten_AGMOS6F20221_abSeite65_bis97.pdf (1.25MB)
Familienpsychologisches Sachverständigen-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21
Ab Seite 65 bis 97 .... Dieses vom Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 gerichtlich beauftragte Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten von über einhundert Seiten spricht sich am 07.04.2022 für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater aus.
220407_SVGutachten_AGMOS6F20221_abSeite65_bis97.pdf (1.25MB)
Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 09.10.204 unter 16 UF 62/24
Zivilrechtliche familienrechtliche Unterhaltsverfahren = Beantragte Verwirkung von KM-Unterhaltsansprüchen als UNBEGRÜNDET zurück gewiesen in Verfahren zu Rassismus, Nationalsozialismus und AFD im anhängigen Verfahrenskomplex mit Rassismus- und Nazi-Unterstellungen im Zivilprozess gegenüber dem Kindsvater
241009_Oberlandesgericht_Karlsruhe_Beschluss.pdf (924.73KB)
Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 09.10.204 unter 16 UF 62/24
Zivilrechtliche familienrechtliche Unterhaltsverfahren = Beantragte Verwirkung von KM-Unterhaltsansprüchen als UNBEGRÜNDET zurück gewiesen in Verfahren zu Rassismus, Nationalsozialismus und AFD im anhängigen Verfahrenskomplex mit Rassismus- und Nazi-Unterstellungen im Zivilprozess gegenüber dem Kindsvater
241009_Oberlandesgericht_Karlsruhe_Beschluss.pdf (924.73KB)



4.7 Amtsseitige rassistische Diskriminierung durch die KONKRETE Unterdrückung des geburtsurkundlichen afrikanischen Namens- und Identitätsbestandteils des HIER betroffenen afro-deutschen Kindes in der Verfahrensbegleitung durch Rechtsanwalt Simon Sommer

21.10.2024
OLG KA 16 UF 62/24: DRINGEND !!!

Hallo Herr Rechtsanwalt Simon Sommer,
weisen Sie bitte ordnungsgemäß das OLG KA auf die folgenden Amtsseitigen Verweigerungen von eigenen Spruchkörpern unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 HINSICHTLICH der Verweigerung einer Berücksichtigung und respektvollen Würdigung des HIER vorliegenden geburtsurkundlichen afrikanischen Namensbestandteils des HIER betroffenen afro-deutschen Kindes Ihres eigenen Mandanten hin und erwirken Sie bitte demensprechende amtsseitige Korrekturen mit Wiederaufnahmeverfahren, Befangenheitsanträgen, Schadensersatzforderungen, etc. oder was auch immer Sie in Ihrer eigenen juristischen kreativen Kompetenz ggf. in zivil-, straf- und verwaltungsrechtlichen Kontexten veranlassen können. Weitere verfahrens- und entscheidungserheblich relevante Sachverhalte zu prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen Ihres Mandanten werde ich Ihnen benennen, darlegen und belegen. Übersenden Sie bitte die o.g. KONKRETE Geburtsurkunde des HIER betroffenen afro-deutschen Kindes Ihres Mandanten aus Ihrer rechtsanwaltlichen Interessensvertretung und Verfahrensbegleitung zusätzlich an das OLG KA !

Erklären und erläutern Sie bitte dem OLG KA, wann, wie, wo und warum Sie in Ihren eigenen rechtsanwaltlichen Eingaben an das Oberlandesgericht Karlsruhe jeweils zu den o.g. verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen URKUNDLICH bestätigten Sachverhalten des afrikanischen Namens- und Identitätsbestandteil des HIER betroffenen afro-deutschen Kindes Ihres Mandanten ordnungsgemäß im Interesse Ihres eigenen Mandanten zitierend hingewiesen haben.

Übersenden Sie mir Bitte Kopien Ihrer eigenen Eingaben an das Gericht !


Während der Fall- und Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, ...

... unterdrücken HIER KONKRET die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter 16 UF 62/24 wiederholt den geburtsurkundlichen afrikanischen Namensbestandteil des HIER betroffenen afro-deutschen Kindes. UND DIES, OBWOHL der Rechtsanwalt Simon Sommer am 25.09.2024 unter 16 UF 62/24 an das Oberlandesgericht Karlsruhe die Eingaben seines Mandanten als Kindsvater und Beschwerdeführer übermittelt, in denen der KV-BS in seinen Beschwerden an das OLG KA die Diskriminierungen von Menschen mit afrikanischem Hintergrund wiederholt thematisiert und zitierend anführt. UND ZWAR auch die rassistischen nationalsozialistischen und rechtsextremistischen Verfolgungen von Menschen mit afrikanischem Hintergrund, INSBESONDERE auch in Baden-Württemberg. DEREN ANGEBLICHE amtsseitige Berücksichtigung dieser o.g. KV-BS-Mandanten-Eingaben hatte das OLG KA in seiner Verfügung vom 20.08.2024 unter 16 UF 62/24 zuvor aber angekündigt und HIER dann doch nicht durchgeführt.

Gemäß der GEBURTSURKUNDE des HIER betroffenen afro-deutschen Kindes hat das gemeinsame eheliche Kind sowohl einen deutschen als auch einen afrikanischen-Kamerun-Dialekt-Vornamen sowie den deutschen Nachnamen des Kindsvaters URKUNDLICH eingetragen. In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer schreiben HIER die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe in den Unterhaltsverfahren unter 16 UF 62/24 dem HIER betroffenen afro-deutschen Kind NACHWEISBAR WAHRHEITSWIDRIG EXPLIZIT NUR "DEUTSCHE" Namensbestandteile zu, die WEDER den Tatsachen NOCH den tatsächlichen BEURKUNDUNGEN entsprechen. Hinsichtlich der BEURKUNDETEN TATSÄCHLICHEN afro-deutschen Namensgebung des HIER betroffenen afro-deutschen Kindes des KV-BS-Mandanten kann HIER ebenfalls zu überprüfen sein, inwieweit HIER unter 16 UF 62/24 durch die o.g. wahrheitswidrigen Falschaussagen der o.g. Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe möglicherweise auch die Tatbestände von amtsseitiger Urkundenunterdrückung bzw. Urkundenfälschung zutreffen sein könnten.

Die amtsseitige Zuständigkeitsverweigerung bei NS-Verbrechen und NS-Unrecht seitens der fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 ist DAHER HIER als unzulässig und unbegründet zurückzuweisen. Denn die vom KV-BS-Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer initiierten Verfahren zu Rassismus, Nationalsozialismus und rechtsextremistischer AFD im vom OLG KA HIER zitierten anhängigen Verfahrenskomplex sind HIER EINDEUTIG verfahrensrelevant und entscheidungserheblich in den zivilrechtlichen familienrechtlichen Verfahren. INSBESONDERE auf Grund der vom OLG KA in der Beschlussfassung vom 09.10.2024 unter 16 UF 62/24 SELBST "umfangreich" thematisierten Rassismus- und Nazi-Unterstellungen in Zivilprozessen (Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhaltsrecht) gegenüber dem Kindsvater und BS-Mandanten.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer machen HIER die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe nachweisbar am 09.10.2024  ihre beschlussfassenden Aussagen vor Gericht, u.a. während sie unter 16 UF 62/24 ... die beantragen Berücksichtigungen der KV-BS-Eingaben und die Eingaben seiner rechtsanwaltlichen Vertretung unter RA Sommer, ... die beantragten Hinzuziehungen von Akten, ... die beantragten Zeugenladungen zur Anhörung unter Wahrheitspflicht und Erklärungspflicht unter Tatsachen, ... die beantragten Anhörungen in mehreren Verhandlungstagen, ... die Berücksichtigungen von drei Sachverständigengutachten ... HIER EXPLIZIT verweigert haben.

Während der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, führen die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe in ihrer o.g. mangelhaften Sachverhaltsermittlung und Sachverhaltsprüfung ENTGEGEN dem Amtsermittlungsgrundsatz sowie ENTGEGEN der Sorgfaltspflicht, wie HIER dargelegt und belegt unter 16 UF 62/24 unter Verletzung der Rechtsansprüche auf rechtliches Gehör und auf faires Verfahren, verfahrensinhaltliche und prozessuale Benachteiligungen des KV-BS-Mandanten in zivil-, familien- und unterhaltsrechtlichen Verfahren durch.

Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 09.10.204 unter 16 UF 62/24
Zivilrechtliche familienrechtliche Unterhaltsverfahren = Beantragte Verwirkung von KM-Unterhaltsansprüchen als UNBEGRÜNDET zurück gewiesen in Verfahren zu Rassismus, Nationalsozialismus und AFD im anhängigen Verfahrenskomplex mit Rassismus- und Nazi-Unterstellungen im Zivilprozess gegenüber dem Kindsvater
241009_Oberlandesgericht_Karlsruhe_Beschluss.pdf (924.73KB)
Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 09.10.204 unter 16 UF 62/24
Zivilrechtliche familienrechtliche Unterhaltsverfahren = Beantragte Verwirkung von KM-Unterhaltsansprüchen als UNBEGRÜNDET zurück gewiesen in Verfahren zu Rassismus, Nationalsozialismus und AFD im anhängigen Verfahrenskomplex mit Rassismus- und Nazi-Unterstellungen im Zivilprozess gegenüber dem Kindsvater
241009_Oberlandesgericht_Karlsruhe_Beschluss.pdf (924.73KB)
Widerspruchseingabe an das Amtsgericht Mosbach vom 30.2024 unter 6F 202/21
ZURÜCKWEISUNG der amtsseitigen herabwürdigenden Beweismittel-GEBURTS-URKUNDENUNTERDRÜCKUNG vor Gericht durch die Familienrichterin beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 in den Vermerken, Verfügungen und Beschlüssen zu prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen des Kindsvaters und Beschwerdeführers unter amtsseitiger rassistisch motivierter Diskriminierung HIER mit Unterdrückung des afrikanischen Namensbestandteils des HIER betroffenen afro-deutschen Kindes
241030_AG MOS_Unterdrueck_Geburtsurkunde_AfroName_BLIND.pdf (137.17KB)
Widerspruchseingabe an das Amtsgericht Mosbach vom 30.2024 unter 6F 202/21
ZURÜCKWEISUNG der amtsseitigen herabwürdigenden Beweismittel-GEBURTS-URKUNDENUNTERDRÜCKUNG vor Gericht durch die Familienrichterin beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 in den Vermerken, Verfügungen und Beschlüssen zu prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen des Kindsvaters und Beschwerdeführers unter amtsseitiger rassistisch motivierter Diskriminierung HIER mit Unterdrückung des afrikanischen Namensbestandteils des HIER betroffenen afro-deutschen Kindes
241030_AG MOS_Unterdrueck_Geburtsurkunde_AfroName_BLIND.pdf (137.17KB)
Strafanzeige vom 21.10.2024 unter 6F 9/22, etc. AG MOS
STRAFANZEIGEN gegen die HIER fallverantwortlichen Richter*innen des Oberlandesgerichts Karlsruhe wegen Unterdrückung von Beweismitteln und Urkunden, HIER von der Geburtsurkunde des HIER betroffenen afro-deutschen Kindes
241021_OLGKA_Unterdrueck_SVG01_AfroName_BLIND.pdf (128.09KB)
Strafanzeige vom 21.10.2024 unter 6F 9/22, etc. AG MOS
STRAFANZEIGEN gegen die HIER fallverantwortlichen Richter*innen des Oberlandesgerichts Karlsruhe wegen Unterdrückung von Beweismitteln und Urkunden, HIER von der Geburtsurkunde des HIER betroffenen afro-deutschen Kindes
241021_OLGKA_Unterdrueck_SVG01_AfroName_BLIND.pdf (128.09KB)



4.7.1 Amtsseitige Minderheiten-Diskriminierung durch die Nicht-Bearbeitung der beantragten juristischen Aufarbeitung von rassistischer nationalsozialistischer Verfolgung und Vernichtung von Menschen mit afrikanischem Hintergrund in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer

22.10.2024
OLG KA 16 UF 62/24: DRINGEND !!!

Hallo Herr Rechtsanwalt Simon Sommer,
weisen Sie bitte ordnungsgemäß das OLG KA auf die folgenden Amtsseitigen Unterdrückungen von eigenen Spruchkörpern unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 HINSICHTLICH der von Ihrem eigenen Mandanten beantragten juristischen Aufarbeitung von rassistischer nationalsozialistischer Minderheiten-Verfolgung und -Vernichtung von Menschen mit afrikanischem Hintergrund hin und erwirken Sie bitte demensprechende amtsseitige Korrekturen mit Wiederaufnahmeverfahren, Aufhebungsverfahren, Dienstaufsichtsbeschwerden, Befangenheitsanträgen, Schadensersatzforderungen, etc. oder was auch immer Sie in Ihrer eigenen juristischen kreativen Kompetenz ggf. in zivil-, straf-, verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Kontexten veranlassen können. Weitere verfahrens- und entscheidungserheblich relevante Sachverhalte zu prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen Ihres Mandanten werde ich Ihnen benennen, darlegen und belegen.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer sagen in der Beschlussfassung unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe auf Seite 9 EXPLIZIT aus: "Im übrigen ist weder der Senat noch das Amtsgericht für die vom Antragsgegner beabsichtigte Beurteilung und Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts außerhalb des Verfahrensgegenstandes zuständig, so dass auch weitere Fristverlängerungen zur Stellungnahme nicht gewährt werden mussten." HIER thematisieren ABER in der Beschlussfassung unter 16 UF 62/24 die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe am 09.10.2024 GLEICHZEITIG EXPLIZIT über mehrere Absätze hinweg als Verfahrensgegenstand einseitig zum Nachteil Ihres Mandanten in Unterhaltsverfahren (Spezialfachgebiet des Rechtsanwalt Simon Sommer) die wahrheitswidrigen verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Rassismus- und Nazi-Unterstellungen gegenüber dem Kindsvater, Beschwerdeführer und Nazi-Jäger als Mandant von Rechtsanwalt Simon Sommer.

Erklären und erläutern Sie bitte dem OLG KA, wann, wie, wo und warum Sie in Ihren eigenen rechtsanwaltlichen Eingaben an das Oberlandesgericht Karlsruhe jeweils zu den o.g. verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Sachverhalten der von Ihrem eigenen Mandanten beantragten juristischen Aufarbeitung von rassistischer nationalsozialistischer Minderheiten-Verfolgung und -Vernichtung von Menschen mit afrikanischem Hintergrund zitierend hingewiesen haben.

Übersenden Sie mir Bitte Kopien Ihrer eigenen Eingaben an das Gericht !


Während der Fall- und Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, ...

... unterdrücken HIER KONKRET die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 wiederholt die Thematisierung der wiederholt beantragten juristischen Aufarbeitungen des Kindsvaters, Beschwerdeführer-Mandanten und Nazi-Jägers von rassistischer nationalsozialistischer Minderheiten-Verfolgung und -Vernichtung von Menschen mit afrikanischem Hintergrund.

Der Rechtsanwalt Simon Sommer hat am 25.09.2024 unter 16 UF 62/24 an das Oberlandesgericht Karlsruhe u.a. die folgenden Eingaben seines Mandanten als Kindsvater und Beschwerdeführer im Beschwerdeverfahren übermittelt: Es wird HIER darauf hingewiesen…: Das OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE benennt HIER unter 16 UF 62/24 in den Verfügungen vom 13.08.2024 und 22.08.2024 ZU KEINEM ZEITPUNKT ENTGEGEN der Aktenlage, dass das Amtsgericht Mosbach HIER sachlich und fachlich bzgl. der persönlichen Betroffenheiten auf Grund von KONKRETER afrikanisch-kamerunischen Minderheitenzugehörigkeit von Verfahrensbeteiligten zuständig ist, weil diese HIER im o.g. anhängigen zivilrechtlichen Familienrechtskomplex auf Grund ihrer westafrikanischen-kamerunischen Identitätsanteile eine Persönliche Betroffenheit mit ihrer Angehörigkeit von Minderheiten-Diskriminierungszielgruppen in den Deutschen Kolonialherrschaften und im Nationalsozialismus haben. UND DIES zunächst primär bzgl. der deutschen Kolonialverbrechen in Kamerun von 1884 bis 1919 in der möglichen Transgenerationalen Weitergabe und Traumatisierung. Die sachliche und fachliche Zuständigkeit ist DAHER für die kindeswohl-orientierte Familienrichterin beim Amtsgericht Mosbach sowie für die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe gegeben sowohl bei Deutschen Kolonialverbrechen in Afrika als ABER auch bei NS-Verbrechen gegen Afrikaner, Afrikanisch-Stämmige Menschen und Minderjährige, INSBESONDERE auch bei deutsch-afrikanischen Mischlingskinder in der illegalen nationalsozialistischen rassistischen Verfolgung mit NS-Zwangssterilisierungen. Gemäß der Kontinuitätsthese aus den Geschichtswissenschaften gelten die rassistisch orientierten Deutschen Genozide an Afrikanern während der deutschen Kolonialherrschaften als KONKRETER Wegbereiter und systemfunktionale Organisations-Testphase der dann später folgenden rassistisch orientierten Nationalsozialistischen Völkermorde.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer thematisieren HIER die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 die wahrheitswidrigen Rassismus- und Nazi-Unterstellungen in Zivilprozessen  (Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhaltsrecht) gegenüber dem KV-BS-Mandanten EINERSEITS. In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer verweigern ANDERERSEITS die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe HIER ABER EXPLIZIT die beantragte Hinzuziehung der vom vorinstanzlichen Amtsgericht Mosbach amtsseitig angelegten KV-BS-Eingaben-Sonderbände zu Deutschen Kolonialverbrechen in Afrika, Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus. UND ZWAR WÄHREND HIER das OLG KA unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 die beim Amtsgericht Mosbach entsprechenden vorinstanzlichen Verfahren 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22, 6F 161/23 und 6F 169/23 selbst anführt und zitiert. In diesen Verfahren hat der KV-BS-Mandant von Rechtsanwalt Simon Sommer EXPLIZIT UND KONKRET diesbzgl. sachspezifische Verfahren beim Amtsgericht Mosbach initiiert ... INSBESONDERE zur rassistischen Verfolgung und Vernichtung während der Deutschen Kolonialherrschaften in Afrika mit dem ersten Völkermord des 20. Jahrhunderts und mit der system-funktionalen Erprobung von Konzentrationslagern in den Deutschen Kolonien in Afrika ... INSBESONDERE zur nationalsozialistischen rassistischen Minderheiten-Verfolgung und -Vernichtung von Menschen mit afrikanischem Hintergrund; ... INSBESONDERE zu illegalen NS-Zwangssterilisierungen von deutsch-afrikanischen Mischlingskindern (Sonderkommission 3), auch in Baden-Württemberg.  

Die amtsseitige Zuständigkeitsverweigerung bei NS-Verbrechen und NS-Unrecht seitens der fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 ist DAHER HIER als unzulässig und unbegründet zurückzuweisen ...

(a) ... Denn die vom KV-BS-Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer als Nazi-Jäger initiierten Verfahren zu Rassismus, Nationalsozialismus und rechtsextremistischer AFD im vom OLG KA HIER zitierten anhängigen Verfahrenskomplex und in den RA-Sommer-Eingaben vom 25.09.2024 übersandten KV-BS-Eingaben sind HIER EINDEUTIG verfahrensrelevant und entscheidungserheblich in den zivilrechtlichen familienrechtlichen Verfahren. INSBESONDERE auf Grund der vom OLG KA in der Beschlussfassung vom 09.10.2024 unter 16 UF 62/24 amtsseitig SELBST "umfangreich" thematisierten wahrheitswidrigen Rassismus- und Nazi-Unterstellungen in Zivilprozessen (Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhaltsrecht) gegenüber dem Kindsvater, Beschwerdeführer-Mandanten und Nazi-Jäger.

(b) ... Denn in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer haben als Verfahrensbeteiligte SOWOHL die HIER betroffene afrikanisch-kamerunische Kindsmutter ALS AUCH das HIER betroffene afro-deutsche Kind im o.g. anhängigen Familienrechtskomplex auf Grund ihrer westafrikanischen kamerunischen Identitätsanteile eine Persönliche Betroffenheit mit ihren Angehörigkeiten von Minderheiten-Diskriminierungszielgruppen in den Deutschen Kolonialherrschaften und im Nationalsozialismus. UND DIES Primär bzgl. der deutschen Kolonialverbrechen in Kamerun von 1884 bis 1919 in der möglichen Transgenerationalen Weitergabe und Traumatisierung. ABER AUCH bzgl. der nationalsozialistischen Minderheiten-Verfolgung und -Vernichtung von Menschen mit afrikanischem Hintergrund und in deren in der möglichen Transgenerationalen Weitergabe und Traumatisierung.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer machen HIER die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe nachweisbar am 09.10.2024  ihre beschlussfassenden Aussagen vor Gericht, u.a. während sie unter 16 UF 62/24 ... die beantragen Berücksichtigungen der KV-BS-Eingaben und die Eingaben seiner rechtsanwaltlichen Vertretung unter RA Sommer, ... die beantragten Hinzuziehungen von Akten, ... die beantragten Zeugenladungen zur Anhörung unter Wahrheitspflicht und Erklärungspflicht unter Tatsachen, ... die beantragten Anhörungen in mehreren Verhandlungstagen, ... die Berücksichtigungen von drei Sachverständigengutachten ... HIER EXPLIZIT verweigert haben.

Während der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, führen die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe in ihrer o.g. mangelhaften Sachverhaltsermittlung und Sachverhaltsprüfung ENTGEGEN dem Amtsermittlungsgrundsatz sowie ENTGEGEN der Sorgfaltspflicht, wie HIER dargelegt und belegt unter 16 UF 62/24 unter Verletzung der Rechtsansprüche auf rechtliches Gehör und auf faires Verfahren, KONKRETE verfahrensinhaltliche und prozessuale Benachteiligungen des KV-BS-Mandanten und Nazi-Jägers in zivil-, familien- und unterhaltsrechtlichen Verfahren durch.

SIEHE DAZU AUCH :

Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 09.10.204 unter 16 UF 62/24
Zivilrechtliche familienrechtliche Unterhaltsverfahren = Beantragte Verwirkung von KM-Unterhaltsansprüchen als UNBEGRÜNDET zurück gewiesen in Verfahren zu Rassismus, Nationalsozialismus und AFD im anhängigen Verfahrenskomplex mit Rassismus- und Nazi-Unterstellungen im Zivilprozess gegenüber dem Kindsvater
241009_Oberlandesgericht_Karlsruhe_Beschluss.pdf (924.73KB)
Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 09.10.204 unter 16 UF 62/24
Zivilrechtliche familienrechtliche Unterhaltsverfahren = Beantragte Verwirkung von KM-Unterhaltsansprüchen als UNBEGRÜNDET zurück gewiesen in Verfahren zu Rassismus, Nationalsozialismus und AFD im anhängigen Verfahrenskomplex mit Rassismus- und Nazi-Unterstellungen im Zivilprozess gegenüber dem Kindsvater
241009_Oberlandesgericht_Karlsruhe_Beschluss.pdf (924.73KB)


STRAFANZEIGEN vom 22.10.2024 gegen Richter*innen des Oberlandesgerichts Karlsruhe
STRAFANZEIGEN gegen die HIER fallverantwortlichen Richter*innen des Oberlandesgerichts Karlsruhe wegen Rechtsbeugung bei der Unterdrückung der beantragten juristischen Aufarbeitungen von rassistischer nationalsozialistischer Minderheiten-Verfolgung und -Vernichtung von Menschen mit afrikanischem Hintergrund bei gleichzeitiger Persönlicher Identitäts-Betroffenheit von Verfahrensbeteiligten mit ihren Angehörigkeiten von Minderheiten-Diskriminierungszielgruppen - des HIER betroffenen afro-deutschen Kindes - der HIER betroffenen afrikanischen Kindsmutter
241022_OLGKA_Unterdrueck_NSAfro_BLIND.pdf (137.88KB)
STRAFANZEIGEN vom 22.10.2024 gegen Richter*innen des Oberlandesgerichts Karlsruhe
STRAFANZEIGEN gegen die HIER fallverantwortlichen Richter*innen des Oberlandesgerichts Karlsruhe wegen Rechtsbeugung bei der Unterdrückung der beantragten juristischen Aufarbeitungen von rassistischer nationalsozialistischer Minderheiten-Verfolgung und -Vernichtung von Menschen mit afrikanischem Hintergrund bei gleichzeitiger Persönlicher Identitäts-Betroffenheit von Verfahrensbeteiligten mit ihren Angehörigkeiten von Minderheiten-Diskriminierungszielgruppen - des HIER betroffenen afro-deutschen Kindes - der HIER betroffenen afrikanischen Kindsmutter
241022_OLGKA_Unterdrueck_NSAfro_BLIND.pdf (137.88KB)



4.7.2 Amtsseitige Minderheiten-Diskriminierung durch die Nicht-Bearbeitung der beantragten juristischen Aufarbeitung von rassistischer rechtsextremistischer Verfolgung in und aus der AFD von Menschen mit afrikanischem Hintergrund in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer


IM FOLGENDEN in weiterer Bearbeitung !

22.10.2024
OLG KA 16 UF 62/24: DRINGEND !!!

Hallo Herr Rechtsanwalt Simon Sommer,
weisen Sie bitte ordnungsgemäß das OLG KA auf die folgenden Amtsseitigen Unterdrückungen von eigenen Spruchkörpern unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 HINSICHTLICH der von Ihrem eigenen Mandanten beantragten juristischen Aufarbeitung von nationalsozialistisch-orientierter rassistischer rechtsextremistischer Minderheiten-Verfolgung in und aus der AFD von Menschen mit afrikanischem Hintergrund hin und erwirken Sie bitte demensprechende amtsseitige Korrekturen mit Wiederaufnahmeverfahren, Aufhebungsverfahren, Dienstaufsichtsbeschwerden, Befangenheitsanträgen, Schadensersatzforderungen, etc. oder was auch immer Sie in Ihrer eigenen juristischen kreativen Kompetenz ggf. in zivil-, straf-, verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Kontexten veranlassen können. Weitere verfahrens- und entscheidungserheblich relevante Sachverhalte zu prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen Ihres Mandanten werde ich Ihnen benennen, darlegen und belegen.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer sagen in der Beschlussfassung unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe auf Seite 9 EXPLIZIT aus: "Im übrigen ist weder der Senat noch das Amtsgericht für die vom Antragsgegner beabsichtigte Beurteilung und Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts außerhalb des Verfahrensgegenstandes zuständig, so dass auch weitere Fristverlängerungen zur Stellungnahme nicht gewährt werden mussten." HIER thematisieren ABER in der Beschlussfassung unter 16 UF 62/24 die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe am 09.10.2024 GLEICHZEITIG EXPLIZIT über mehrere Absätze hinweg als Verfahrensgegenstand einseitig zum Nachteil Ihres Mandanten in Unterhaltsverfahren (Spezialfachgebiet des Rechtsanwalt Simon Sommer) die wahrheitswidrigen verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Rassismus- und Nazi-Unterstellungen gegenüber dem Kindsvater, Beschwerdeführer und Nazi-Jäger als Mandant von Rechtsanwalt Simon Sommer.

Erklären und erläutern Sie bitte dem OLG KA, wann, wie, wo und warum Sie in Ihren eigenen rechtsanwaltlichen Eingaben an das Oberlandesgericht Karlsruhe jeweils zu den o.g. verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Sachverhalten der von Ihrem eigenen Mandanten beantragten juristischen Aufarbeitung von nationalsozialistisch-orientierter rassistischer rechtsextremistischer Minderheiten-Verfolgung in und aus der AFD von Menschen mit afrikanischem Hintergrund zitierend hingewiesen haben.

 

Bitte Kopien Ihrer eigenen Eingaben an die Gerichte und Staatsanwaltschaften !


Während der Fall- und Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, ...

... unterdrücken HIER KONKRET die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 wiederholt die Thematisierung der wiederholt beantragten juristischen Aufarbeitungen des Kindsvaters, Beschwerdeführer-Mandanten und Nazi-Jägers von nationalsozialistisch-orientierter rassistischer rechtsextremistischer Minderheiten-Verfolgung in und aus der AFD von Menschen mit afrikanischem Hintergrund.

Der Rechtsanwalt Simon Sommer hat am 25.09.2024 unter 16 UF 62/24 an das Oberlandesgericht Karlsruhe die Eingaben seines Mandanten als Kindsvater, Beschwerdeführers und Nazi-Jägers übermittelt, in denen der KV-BS und Nazi-Jäger in der Beschwerde an das OLG KA die nationalsozialistisch-orientierten rassistischen Diskriminierungen von Menschen auch mit afrikanischem Hintergrund in und aus der AFD wiederholt zitierend anführt. DEREN ANGEBLICHE amtsseitige Berücksichtigung dieser o.g. KV-BS-Mandanten-Eingaben hatte das OLG KA in seiner Verfügung vom 20.08.2024 unter 16 UF 62/24 zuvor aber angekündigt und HIER dann doch nicht durchgeführt. 

INSBESONDERE aktuell auch im Zusammenhang mit den öffentlichen und verfassungsrechtlichen Diskussionen zur AFD und zu den völkischen Ideologien der Neuen Rechten, z.B. Millionenfache Massen-Remigration, u.a. auch gegenüber Menschen mit afrikanischem Hintergrund. 

Es wird HIER darauf hingewiesen…: Das OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE benennt HIER unter 16 UF 62/24 in den Verfügungen vom 13.08.2024 und 22.08.2024 sowie in der Beschlussfassung vom 09.10.2024 ZU KEINEM ZEITPUNKT, dass es sich bei den Verfahrensbeteiligten HIER AUCH KONKRET um ein afro-deutsches Kind und HIER AUCH KONKRET um eine betroffene afrikanisch-kamerunische Kindsmutter handelt und unterdrückt damit amtsseitig deren persönlichen Betroffenheitsbezüge von Verfahrensbeteiligten mit deren Minderheitenzugehörigkeiten durch afrikanischem Hintergrund, die ABER durch ihre persönlichen Identitätsanteile den Gefährdungen der nationalsozialistisch-orientierten rassistischen rechtsextremistischen Bestrebungen in und aus der AFD ausgesetzt sind. UND DIES WÄHREND ABER GLEICHZEITIG das vorinstanzliche AMTSGERICHT MOSBACH wie HIER NACHWEISBAR dargelegt und belegt, die diesbzgl. AFD-Eingaben  zu o.g. Sachverhalten auf KONKRETE gerichtliche Vorprüfungen und KONKRETE Strafanzeigen des Kindsvaters, Beschwerdeführers und Nazi-Jägers amtsseitig verweigert, ERSTENS ordnungsgemäß und sachgerecht zu bearbeiten und ZWEITENS ordnungsgemäß an das OLG unter 16 UF 62/24 weiter zu leiten. DIESE NUR selektive und willkürliche Weiterleitung von verfahrensrelevanten Gerichtsdokumenten ausgehend vom Amtsgericht Mosbach bestätigt das Oberlandesgericht Karlsruhe in seiner Verfügung vom 22.08.2024 unter 16 UF 62/14.

Die amtsseitige Zuständigkeitsverweigerung bei NS-Verbrechen und NS-Unrecht seitens der fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 ist DAHER HIER als unzulässig und unbegründet zurückzuweisen ...

(a) ... Denn die vom KV-BS-Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer als Nazi-Jäger initiierten Verfahren zu Rassismus, Nationalsozialismus und rechtsextremistischen Bestrebungen in und aus der AFD im vom OLG KA HIER zitierten anhängigen Verfahrenskomplex und in den RA-Sommer-Eingaben am 25.09.2024 unter 16 UF 62/24 übersandten KV-BS-Eingaben sind HIER EINDEUTIG verfahrensrelevant und entscheidungserheblich in den zivilrechtlichen familienrechtlichen Verfahren. INSBESONDERE auf Grund der vom OLG KA in der Beschlussfassung vom 09.10.2024 unter 16 UF 62/24 amtsseitig SELBST "umfangreich" thematisierten wahrheitswidrigen Rassismus- und Nazi-Unterstellungen in Zivilprozessen (Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhaltsrecht) gegenüber dem Kindsvater, Beschwerdeführer-Mandanten und Nazi-Jäger.

(b) ... Denn in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer haben als Verfahrensbeteiligte SOWOHL die HIER betroffene afrikanisch-kamerunische Kindsmutter ALS AUCH das HIER betroffene afro-deutsche Kind im o.g. anhängigen Familienrechtskomplex auf Grund ihrer westafrikanischen kamerunischen Identitätsanteile eine Persönliche Betroffenheit mit ihren Angehörigkeiten von Minderheiten-Diskriminierungszielgruppen in den Deutschen Kolonialherrschaften und im Nationalsozialismus. UND DIES Primär bzgl. der deutschen Kolonialverbrechen in Kamerun von 1884 bis 1919 in der möglichen Transgenerationalen Weitergabe und Traumatisierung. ABER AUCH bzgl. der nationalsozialistischen Minderheiten-Verfolgung und -Vernichtung von Menschen mit afrikanischem Hintergrund und in deren möglichen Transgenerationalen Weitergabe und Traumatisierung.

OLG Celle AFD Verfahren aktuell ***

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer machen HIER die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe nachweisbar am 09.10.2024  ihre beschlussfassenden Aussagen vor Gericht, u.a. während sie unter 16 UF 62/24 ... die beantragen Berücksichtigungen der KV-BS-Eingaben und die Eingaben seiner rechtsanwaltlichen Vertretung unter RA Sommer, ... die beantragten Hinzuziehungen von Akten, ... die beantragten Zeugenladungen zur Anhörung unter Wahrheitspflicht und Erklärungspflicht unter Tatsachen, ... die beantragten Anhörungen in mehreren Verhandlungstagen, ... die Berücksichtigungen von drei Sachverständigengutachten ... HIER EXPLIZIT verweigert haben.

Während der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, führen die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe in ihrer o.g. mangelhaften Sachverhaltsermittlung und Sachverhaltsprüfung ENTGEGEN dem Amtsermittlungsgrundsatz sowie ENTGEGEN der Sorgfaltspflicht, wie HIER dargelegt und belegt unter 16 UF 62/24 unter Verletzung der Rechtsansprüche auf rechtliches Gehör und auf faires Verfahren, KONKRETE verfahrensinhaltliche und prozessuale Benachteiligungen des KV-BS-Mandanten und Nazi-Jägers in zivil-, familien- und unterhaltsrechtlichen Verfahren durch.

SIEHE DAZU AUCH :

Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 09.10.204 unter 16 UF 62/24
Zivilrechtliche familienrechtliche Unterhaltsverfahren = Beantragte Verwirkung von KM-Unterhaltsansprüchen als UNBEGRÜNDET zurück gewiesen in Verfahren zu Rassismus, Nationalsozialismus und AFD im anhängigen Verfahrenskomplex mit Rassismus- und Nazi-Unterstellungen im Zivilprozess gegenüber dem Kindsvater
241009_Oberlandesgericht_Karlsruhe_Beschluss.pdf (924.73KB)
Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 09.10.204 unter 16 UF 62/24
Zivilrechtliche familienrechtliche Unterhaltsverfahren = Beantragte Verwirkung von KM-Unterhaltsansprüchen als UNBEGRÜNDET zurück gewiesen in Verfahren zu Rassismus, Nationalsozialismus und AFD im anhängigen Verfahrenskomplex mit Rassismus- und Nazi-Unterstellungen im Zivilprozess gegenüber dem Kindsvater
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4.8 Amtsseitige Diskriminierungen durch die Nicht-Bearbeitung der beantragten juristischen Aufarbeitung von NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis, Baden-Württemberg, in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer

20.10.2024
OLG KA 16 UF 62/24: DRINGEND !!!

Hallo Herr Rechtsanwalt Simon Sommer,
weisen Sie bitte ordnungsgemäß das OLG KA auf die folgenden Amtsseitigen Unterdrückungen von eigenen Spruchkörpern unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 HINSICHTLICH der von Ihrem eigenen Mandanten beantragten juristischen Aufarbeitung der mangelhaften juristischen Aufarbeitungen von NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis, Mosbach, durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz nach 1945 hin und erwirken Sie bitte demensprechende amtsseitige Korrekturen mit Wiederaufnahmeverfahren, Befangenheitsanträgen, Schadensersatzforderungen, etc. oder was auch immer Sie in Ihrer eigenen juristischen kreativen Kompetenz ggf. in zivil-, straf- und verwaltungsrechtlichen Kontexten veranlassen können. Weitere verfahrens- und entscheidungserheblich relevante Sachverhalte zu prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen Ihres Mandanten werde ich Ihnen benennen, darlegen und belegen. 

Erklären und erläutern Sie bitte dem OLG KA, wann, wie, wo und warum Sie in Ihren eigenen rechtsanwaltlichen Eingaben an das Oberlandesgericht Karlsruhe jeweils zu den o.g. verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Sachverhalten der von Ihrem eigenen Mandanten beantragten juristischen Aufarbeitung der mangelhaften juristischen Aufarbeitungen von NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis, Mosbach, durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz nach 1945 zitierend hingewiesen haben.

Übersenden Sie mir Bitte Kopien Ihrer eigenen Eingaben an das Gericht !


Während der Fall- und Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, ...

... unterdrücken HIER KONKRET die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter 16 UF 62/24 wiederholt die Thematisierung der wiederholt beantragten juristischen Aufarbeitung der mangelhaften juristischen Aufarbeitung von NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis, Mosbach, Baden-Württemberg. UND DIES, OBWOHL der Rechtsanwalt Simon Sommer am 25.09.2024 unter 16 UF 62/24 an das Oberlandesgericht Karlsruhe die Eingaben seines Mandanten als Kindsvater, Beschwerdeführer und Nazi-Jäger übermittelt, in denen der KV-BS-Nazi-Jäger in seinen Beschwerden an das OLG KA die mangelhafte juristische Aufarbeitung durch die Deutsche Nachkriegsjustiz nach 1945 wiederholt thematisiert und zitierend anführt. UND ZWAR INSBESONDERE die mangelhafte juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis, Mosbach, durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz nach 1945. DEREN ANGEBLICHE amtsseitige Berücksichtigung dieser o.g. KV-BS-Mandanten-Eingaben hatte das OLG KA in seiner Verfügung vom 20.08.2024 unter 16 UF 62/24 zuvor aber angekündigt und HIER dann doch nicht durchgeführt.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer zählen ZU den vom Geschädigten KV, Nazi-Jäger, Antragssteller und Beschwerdeführer im anhängigen Verfahrenskomplex sowie in den dazu amtsseitig angelegten KV-Sonderbänden beim Amtsgericht Mosbach die darin thematisierten KONKRETEN regionalen Tatbeteiligungen an NS-Verbrechenskomplexen im Neckar-Odenwaldkreis, wie HIER u.a. NS-Judenverfolgung und Holocaust; NS-Verfolgung und NS-Völkermord an den Sinti und Roma; NS-Zwangsarbeit; NS-Massenhinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern; Betrieb des NS-Konzentrationslager Neckarelz und anderer NS-KZ-Neckarlager; NS-Todesmärsche aus den regionalen KZs als Endphaseverbrechen; NS-Euthanasie in den Mosbacher Heil- und Pflegeanstalten Neckarelz, etc. ZU den vom Geschädigten KV, Nazi-Jäger, Antragsteller und Beschwerdeführer im anhängigen Verfahrenskomplex beim Amtsgericht thematisierten KONKRETEN regionalen Tatbeteiligungen durch die regionale Nazi-Justiz 1933 bis 1945 an NS-Unrechtskomplexen zählen HIER die Beteiligungen der Mosbacher NS-Justiz an o.g. KONKRETEN historischen NS-Verbrechenskomplexen. 

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer nötigen sowohl das Amtsgericht Mosbach als auch das Oberlandesgericht Karlsruhe den KV-BS-Mandanten und Nazi-Jäger mit prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen sowie mit Kostenauferlegungen und finanziellen Schädigungen, damit der KV-BS-Mandant und Nazi-Jäger davon ablassen solle, die mangelhafte juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen durch die deutsche Nachkriegsjustiz nach 1945 vor und bei dem AMTSGERICHT MOSBACH  und OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE zu thematisieren, die auch schon im öffentlichen Diskurs; in den Rechts-, Geschichts-, Politik-Wissenschaften, etc.; beim Deutschen Bundestag und auch in den Aussagen von deutschen Bundespräsidenten wie u.a. Gauck und Steinmeier thematisiert wurden. UND DIES INSBESONDERE im KONKRETEN Zuständigkeitsbereich des AMTSGERICHTS MOSBACH und OBERLANDESGERICHTS KARLSRUHE bzgl. KONKRETER NS-Verbrechen im Neckar-Odenwaldkreis und deren mangelhafte juristische Aufarbeitung nach 1945 durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz. Das OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE thematisiert und erläutert HIER BISHER EXPLIZIT NICHT diese konkreten nachweisbaren Sachverhalte und konkreten Eingaben des HIER geschädigten KV, Nazi-Jägers, Antragstellers und Beschwerdeführers in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe thematisiert und erläutert HIER ABER UNTER 16 UF 62/14 ANDERERSEITS BISHER GLEICHZEITIG EXPLIZIT NICHT, nimmt KEINERLEI Bezugnahme und ERLÄUTERUNG vor, dass das vorinstanzliche Amtsgericht Mosbach nachweisbar im anhängigen Verfahrenskomplex unter vom OLG KA zitierten AG MOS 6F 9/22 am 17.08.2022 schriftlich verfahrensrelevant aktenkundig mitteilt, dass das vorinstanzliche Amtsgericht Mosbach das konkrete Einreichen von konkret beantragten NS-Verfahren per Fax Antragsteller, Beschwerdeführer und Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer HIER nötigend untersagt. UND DIES wegen AG MOS-amtsseitiger zugeschriebener ANGEBLICH NICHT vorhandener Eilbedürftigkeit. Das Amtsgericht Mosbach missachtet HIERBEI in 2022 gezielt das KONKRETE hohe Alter noch lebender NS-Täter*innen, INSBESONDERE auch bzgl. NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis, das ABER die EILBEDÜRFTIGKEIT KONKRET NACHWEISBAR begründet. Das vorinstanzliche Amtsgericht Mosbach missachtet, verleugnet und verschweigt HIERBEI gezielt die in 2022, 2023 und 2024 laufenden NS-Prozesse des 21. Jahrhunderts. Beispielsweise: Die Verurteilung eines KZ-Wachmannes in 2022 durch das Landgericht Neuruppin wegen Beihilfe zum NS-Massenmord. Die Verurteilung einer 97-jährigen KZ-Sekretärin in 2022 durch das Landgericht Itzehoe wegen Beihilfe zum NS-Massenmord. Die o.g. Verurteilung der mittlerweile 99-jährigen Zivilangestellten KZ-Sekretärin durch den Bundesgerichtshof am 20.08.2024 wegen Beteiligung am NS-Massenmord. HIERZU verweigert das Oberlandesgericht Karlsruhe bisher jegliche konkrete Stellungnahme und Erläuterung zur diesbzgl. Verfahrensführung seiner Vorinstanz Amtsgericht Mosbach. Dies kann der KV-RA Herr Simon Sommer aus Würzburg bei dem ihm vom Antragsteller und Beschwerdeführer übersandten diesbzgl. Eingabenkopien und in seinen Verfahrensbevollmächtigten Fallführungen bezeugen.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe thematisiert und erläutert HIER ABER UNTER 16 UF 62/14 ANDERERSEITS BISHER GLEICHZEITIG EXPLIZIT NICHT: Das vorinstanzliche Amtsgericht Mosbach missachtet die Strafprozessordnung unter § 158 bei der diesbzgl. gesetzlich geregelten Entgegennahme und Weiterbearbeitung HIER EXPLIZIT in deren Anwendung ... mit der amtsseitigen NICHT-Benennung der o.g. einzeleingaben-bezogenen konkreten NS-Sachverhalte, ... mit der NICHT-Ausstellung der jeweiligen konkreten Eingangsbestätigungen und ... mit der der NICHT-Mitteilung von jeweiligen konkreten Weiterbearbeitungen bzw. mit Mitteilungs-Verweigerungen  offizieller Zuständigkeitsweiterverweisungen in der o.g. jeweiligen konkreten NS-Eingaben-Sache. Das vorinstanzliche Amtsgericht Mosbach verweigert HIER EXPLIZIT amtsseitig Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigungen, Sachverhaltsbenennungen und Zuständigkeitsverweisungen bei beantragten Wiederaufnahme- und Aufhebungsverfahren, bei beantragten Wiedergutmachungs- und Entschädigungsverfahren, bei beantragten gerichtlichen Prüfungen zu o.g. einzeleingabenbezogenen konkreten NS-Sachverhalten. Dies kann der KV-RA Herr Simon Sommer aus Würzburg bei dem ihm vom Antragsteller und Beschwerdeführer übersandten dieszgl. Eingabenkopien und in seinen Verfahrensbevollmächtigten Fallbegleitungen bezeugen. In seiner Eingabe an das Amtsgericht Mosbach vom 22.06.2022 unter 6F 2/22 AG MOS = 16 UF 62/24 OLG KA hatte der Rechtsanwalt Simon Sommer bereits auf diese Sachverhalte der AMTSSEITIG durch das Amtsgericht Mosbach NICHT ORDNUNGSGEMÄSSEN Bearbeitung von KONKRETEN Strafanzeigen seines Mandaten als Anzeigeerstatter bzgl. NS-Verbrechen und NS-Unrecht  ENTGEGEN § 158 StPO hingewiesen. Auch diese Eingabe ignoriert und missachtet HIER das Oberlandesgericht Karlsruhe unter 16 UF 62/24, WÄHREND das OLG KA die vom RA Sommer am 22.06.2022 diesbzgl. benannten Eingabe-Verfahren HIER ABER SELBST am 09.10.2024 anführt und zitiert.

Die amtsseitige Zuständigkeitsverweigerung bei NS-Verbrechen und NS-Unrecht seitens der fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 ist DAHER HIER als unzulässig und unbegründet zurückzuweisen. Denn die vom KV-BS-Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer als Nazi-Jäger initiierten Verfahren zu Rassismus, Nationalsozialismus und rechtsextremistischer AFD im vom OLG KA HIER zitierten anhängigen Verfahrenskomplex sind HIER EINDEUTIG verfahrensrelevant und entscheidungserheblich in den zivilrechtlichen familienrechtlichen Verfahren. INSBESONDERE auf Grund der vom OLG KA in der Beschlussfassung vom 09.10.2024 unter 16 UF 62/24 SELBST "umfangreich" thematisierten Rassismus- und Nazi-Unterstellungen in Zivilprozessen (Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhaltsrecht) gegenüber dem Kindsvater, Beschwerdeführer-Mandanten und Nazi-Jäger.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer machen HIER die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe nachweisbar am 09.10.2024  ihre beschlussfassenden Aussagen vor Gericht, u.a. während sie unter 16 UF 62/24 ... die beantragen Berücksichtigungen der KV-BS-Eingaben und die Eingaben seiner rechtsanwaltlichen Vertretung unter RA Sommer, ... die beantragten Hinzuziehungen von Akten, ... die beantragten Zeugenladungen zur Anhörung unter Wahrheitspflicht und Erklärungspflicht unter Tatsachen, ... die beantragten Anhörungen in mehreren Verhandlungstagen, ... die Berücksichtigungen von drei Sachverständigengutachten ... HIER EXPLIZIT verweigert haben.

Während der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, führen die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe in ihrer o.g. mangelhaften Sachverhaltsermittlung und Sachverhaltsprüfung ENTGEGEN dem Amtsermittlungsgrundsatz sowie ENTGEGEN der Sorgfaltspflicht, wie HIER dargelegt und belegt unter 16 UF 62/24 unter Verletzung der Rechtsansprüche auf rechtliches Gehör und auf faires Verfahren, verfahrensinhaltliche und prozessuale Benachteiligungen des KV-BS-Mandanten in zivil-, familien- und unterhaltsrechtlichen Verfahren durch.

RA-Eingabe an das Amtsgericht Mosbach vom 22.06.2022 unter 6F 2/22 = 16 UF 62/24 OLG KA
Die Rechtsvertretung des Antragstellers erinnert das Amtsgericht Mosbach am 22.06.2022 unter 6F 2/22 an seine gesetzliche Verpflichtung nach § 158 StPO Strafanzeigen gegen Rassismusvorwürfe von Verfahrensbeteiligten gegenüber dem Antragsteller sowie die beim Amtsgericht Mosbach vom Antragsteller eingereichten Strafanzeigen zu NS-Verfahren ordnungsgemäß zu bearbeiten.
220622_ra_agmos_stpo158_blind.pdf (669.3KB)
RA-Eingabe an das Amtsgericht Mosbach vom 22.06.2022 unter 6F 2/22 = 16 UF 62/24 OLG KA
Die Rechtsvertretung des Antragstellers erinnert das Amtsgericht Mosbach am 22.06.2022 unter 6F 2/22 an seine gesetzliche Verpflichtung nach § 158 StPO Strafanzeigen gegen Rassismusvorwürfe von Verfahrensbeteiligten gegenüber dem Antragsteller sowie die beim Amtsgericht Mosbach vom Antragsteller eingereichten Strafanzeigen zu NS-Verfahren ordnungsgemäß zu bearbeiten.
220622_ra_agmos_stpo158_blind.pdf (669.3KB)
Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 09.10.204 unter 16 UF 62/24 = 6F 2/22 AG MOS
Zivilrechtliche familienrechtliche Unterhaltsverfahren = Beantragte Verwirkung von KM-Unterhaltsansprüchen als UNBEGRÜNDET zurück gewiesen in Verfahren zu Rassismus, Nationalsozialismus und AFD im anhängigen Verfahrenskomplex mit Rassismus- und Nazi-Unterstellungen im Zivilprozess gegenüber dem Kindsvater
241009_Oberlandesgericht_Karlsruhe_Beschluss.pdf (924.73KB)
Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 09.10.204 unter 16 UF 62/24 = 6F 2/22 AG MOS
Zivilrechtliche familienrechtliche Unterhaltsverfahren = Beantragte Verwirkung von KM-Unterhaltsansprüchen als UNBEGRÜNDET zurück gewiesen in Verfahren zu Rassismus, Nationalsozialismus und AFD im anhängigen Verfahrenskomplex mit Rassismus- und Nazi-Unterstellungen im Zivilprozess gegenüber dem Kindsvater
241009_Oberlandesgericht_Karlsruhe_Beschluss.pdf (924.73KB)
STRAFANZEIGEN vom 22.10.2024 gegen Richter*innen des Oberlandesgerichts Karlsruhe
STRAFANZEIGEN gegen die HIER fallverantwortlichen Richter*innen des Oberlandesgerichts Karlsruhe wegen Rechtsbeugung bei der Unterdrückung der beantragten juristischen Aufarbeitungen von Versagen der Mosbacher Nachkriegsjustiz bei juristischen Aufarbeitungen von NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis
241022_OLGKA_Unterdrueck_NSNOK_BLIND.pdf (141.56KB)
STRAFANZEIGEN vom 22.10.2024 gegen Richter*innen des Oberlandesgerichts Karlsruhe
STRAFANZEIGEN gegen die HIER fallverantwortlichen Richter*innen des Oberlandesgerichts Karlsruhe wegen Rechtsbeugung bei der Unterdrückung der beantragten juristischen Aufarbeitungen von Versagen der Mosbacher Nachkriegsjustiz bei juristischen Aufarbeitungen von NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis
241022_OLGKA_Unterdrueck_NSNOK_BLIND.pdf (141.56KB)


Hallo Herr Rechtsanwalt Simon Sommer,
weisen Sie bitte ordnungsgemäß SOWOHL das Amtsgericht Mosbach als auch das Oberlandesgericht Karlsruhe auf die folgenden Amtsseitigen NUR WILLKÜRLICHEN UND SELEKTIVEN Weiterleitungen von Gerichtsdokumenten und Gerichtseingaben von eigenen Spruchkörpern unter 16 UF 62/24 HINSICHTLICH der von Ihrem eigenen Mandanten beantragten juristischen Aufarbeitung der mangelhaften juristischen Aufarbeitungen von NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis, Mosbach, durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz nach 1945 sowie HINSICHTLICH der damit einhergehenden prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen Ihres Mandanten hin und erwirken Sie bitte demensprechende amtsseitige Korrekturen mit Wiederaufnahmeverfahren, Aufhebungsverfahren, Dienstaufsichtsbeschwerden, Befangenheitsanträgen, Schadensersatzforderungen, etc. oder was auch immer Sie in Ihrer eigenen juristischen kreativen Kompetenz ggf. in zivil-, straf-, verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Kontexten veranlassen können. Weitere verfahrens- und entscheidungserheblich relevante Sachverhalte zu prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen Ihres Mandanten werde ich Ihnen benennen, darlegen und belegen.

Erklären und erläutern Sie bitte den zu adressierenden juristischen Institutionen, wann, wie, wo und warum Sie in Ihren eigenen rechtsanwaltlichen Eingaben an das Oberlandesgericht Karlsruhe jeweils zu den o.g. verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Sachverhalten der vom Amtsgericht Mosbach Amtsseitig NUR WILLKÜRLICHEN UND SELEKTIVEN Weiterleitungen von Gerichtsdokumenten und Gerichtseingaben zu den o.g. verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Sachverhalten der von Ihrem eigenen Mandanten beantragten juristischen Aufarbeitung der mangelhaften juristischen Aufarbeitungen von NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis, Mosbach, durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz nach 1945 an das Oberlandegericht Karlsruhe ordnungsgemäß hingewiesen haben.

Übersenden Sie mir Bitte Kopien Ihrer eigenen Eingaben an die Gerichte, Staatsanwaltschaften, etc. !


Während der Fall- und Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, ...

Während die o.g. Beschuldigte Richterin beim Amtsgericht Mosbach EINERSEITS keine Verfügungen zu Zurückweisungen und Unterlassungsaufforderungen der KM-seitigen Rassismus- und Nazi-Unterstellungen bzgl. der HIER gezielten KV-Rufschädigung im anhängigen Verfahrenskomplex erlässt, ignoriert die o.g. Beschuldigte Richterin ANDERERSEITS HIERBEI die u.a. wiederholten o.g. NS- und AFD-Anträge und -Eingaben des KV, Nazi-Jägers und Beschwerdeführers, die die o.g. Beschuldigte Richterin seit 2022 amtsseitig in sogenannte Sonderbände verschoben hat, dann aber im anhängigen Verfahrenskomplex ENTGEGEN § 158 StPO NICHT benannt und NICHT bearbeitet hat. UND die die o.g. Beschuldigte Richterin AKTENKUNDIG NACHWEISBAR auch nicht an das Oberlandesgericht Karlsruhe gem. dessen amtsseitiger Bestätigung vom 22.08.2024 unter 16 UF 62/14 weitergeleitet hat (s.u.). Die o.g. Beschuldigte Richterin hat nachweisbar im anhängigen Verfahrenskomplex unter AMTSGE-RICHT MOSBACH 6F 9/22 am 17.08.2022 HIERBEI gezielt das KONKRETE hohe Alter noch lebender NS-Täter*innen missachtet, INSBESONDERE auch bzgl. KONKRETER NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis, das ABER die Verfahrens-EILBEDÜRFTIGKEIT KONKRET NACHWEISBAR begründet. Die o.g. Beschuldigte Richterin missachtet, verleugnet und verschweigt HIERBEI gezielt die in 2022, 2023 und 2024 laufenden NS-Prozesse des 21. Jahrhunderts. Beispielsweise: Die Verurteilung eines KZ-Wachmannes in 2022 durch das Landgericht Neuruppin wegen Beihilfe zum NS-Massenmord. Die Verurteilung einer 97-jährigen KZ-Sekretärin in 2022 durch das Landgericht Itzehoe wegen Beihilfe zum NS-Massenmord. Die o.g. Verurteilung der mittlerweile 99-jährigen Zivilangestellten KZ-Sekretärin durch den Bundesgerichtshof am 20.08.2024 wegen Beteiligung am NS-Massenmord.

Während der Fall- und Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, leitet HIER die KONKRET die o.g. fallverantwortliche Richterin Marina Hess beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21, 6F 9/22 und im o.g. anhängigen Verfahrenskomplex HIER amtsseitig NUR SELEKTIV und WILLKÜRLICH vereinzelte Beschwerdeführer-Eingaben aus anderen assoziierten Verfahren des anhängigen Verfahrenskomplexes, die ebenfalls NACHWEISBAR auch mit der AKTENZEICHENKENNZEICHNUNG 6F 2/22 AG MOS = 16 UF 62/14 OLG KA versehen sind, zu verfahrensinhaltlichen und prozessualen Benachteiligungen des Mandanten an das zweitinstanzliche OLG KA unter 16 UF 62/14 weiter. HIER AUCH INSBESONDERE bzgl. der Beschwerdeführer-Thematisierungen konkreter verfahrensrelevanter und entscheidungserheblicher Sachverhalte zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus. DIESE NUR selektive und willkürliche Weiterleitung von verfahrensrelevanten Gerichtsdokumenten ausgehend vom Amtsgericht Mosbach bestätigt das Oberlandesgericht Karlsruhe in seiner Verfügung vom 22.08.2024 unter 16 UF 62/14 nach diesbzgl. ordnungsgemäßer Mitteilung des Rechtsanwalts Simon Sommer vom 20.08.2024.

Während der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, führt o.g. fallverantwortliche Richterin Marina Hess beim Amtsgericht Mosbach in ihrer o.g. mangelhaften Sachverhaltsermittlung und Sachverhaltsprüfung ENTGEGEN dem Amtsermittlungsgrundsatz sowie ENTGEGEN der Sorgfaltspflicht mit der amtsseitigen Unterdrückung von Beweismaterial und Urkunden, von Gerichtsdokumenten und Gerichtseingaben, wie HIER dargelegt und belegt unter Verletzung der Rechtsansprüche auf rechtliches Gehör und auf faires Verfahren, verfahrensinhaltliche und prozessuale Benachteiligungen des KV-BS-Mandanten und Nazi-Jägers in zivil- und familienrechtlichen Verfahren durch.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Michael Uhl

Strafanzeige gegen Richterin beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 und 6F 202/21 sowie 6F 2/22, etc.
wegen möglicher Strafvereitelung im Amt… … bzgl. evtl. amtsseitigen Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen von NATIONALSOZIALISTISCHEN Verbrechen. … bzgl. evtl. amtsseitigen Ignorieren der KV-Anträge zu juristischen Aufarbeitungen von demokratie- und verfassungsfeindlichen, rechtsextremistischen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD. ZURÜCKWEISUNG der amtsseitigen WILLKÜRLICHEN SELEKTIVEN Weiterleitung von Gerichtsdokumenten und Gerichtseingaben vom Amtsgericht Mosbach an das Oberlandesgericht Karlsruhe unter 16 UF 62/24 im anhängigen Verfahrenskomplex, u.a. ausgehend von unter 6F 202/21, 6F 9/22, etc. zu prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen des Kindsvaters, Beschwerdeführers und Nazi-Jägers
241103_AGMOSSTA_willkuerlich_selektiv.pdf (169.7KB)
Strafanzeige gegen Richterin beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 und 6F 202/21 sowie 6F 2/22, etc.
wegen möglicher Strafvereitelung im Amt… … bzgl. evtl. amtsseitigen Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen von NATIONALSOZIALISTISCHEN Verbrechen. … bzgl. evtl. amtsseitigen Ignorieren der KV-Anträge zu juristischen Aufarbeitungen von demokratie- und verfassungsfeindlichen, rechtsextremistischen und rassistischen Bestrebungen in und aus der AFD. ZURÜCKWEISUNG der amtsseitigen WILLKÜRLICHEN SELEKTIVEN Weiterleitung von Gerichtsdokumenten und Gerichtseingaben vom Amtsgericht Mosbach an das Oberlandesgericht Karlsruhe unter 16 UF 62/24 im anhängigen Verfahrenskomplex, u.a. ausgehend von unter 6F 202/21, 6F 9/22, etc. zu prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen des Kindsvaters, Beschwerdeführers und Nazi-Jägers
241103_AGMOSSTA_willkuerlich_selektiv.pdf (169.7KB)





4.8.1 Amtsseitiges Unterdrücken in der vorinstanzlich gerichtlich beauftragten und beantragten Beweismittelerhebung bei der Dokumentations-Website "nationalsozialismus-in-mosbach.de" zum Nachteil des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer

25.10.2024
OLG KA 16 UF 62/24: DRINGEND !!!

Hallo Herr Rechtsanwalt Simon Sommer,
weisen Sie bitte ordnungsgemäß das OLG KA auf die folgenden Amtsseitigen Unterdrückungen von eigenen Spruchkörpern unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 HINSICHTLICH der KONKRETEN Beweismittel-Unterdrückung der Dokumentations-Website (www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de) zu der im anhängigen Verfahrenskomplex SOWOHL beim Amtsgericht Mosbach ALS AUCH beim Oberlandesgericht Karlsruhe beantragten juristischen Aufarbeitung der mangelhaften juristischen Aufarbeitungen von NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz nach 1945 hin und erwirken Sie bitte demensprechende amtsseitige Korrekturen mit Wiederaufnahmeverfahren, Aufhebungsverfahren, Dienstaufsichtsbeschwerden, Befangenheitsanträgen, Schadensersatzforderungen, etc. oder was auch immer Sie in Ihrer eigenen juristischen kreativen Kompetenz ggf. in zivil-, straf-, verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Kontexten veranlassen können. Weitere verfahrens- und entscheidungserheblich relevante Sachverhalte zu prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen Ihres Mandanten werde ich Ihnen benennen, darlegen und belegen.

Rechtsanwalt Simon Sommer aus Würzburg benennt HIER EXPLIZIT vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe in der Beweismittel-Eingabe vom 25.09.2024 die Dokumentations-Website "nationalsozialismus-in-mosbach.de" seines Mandanten zur Berücksichtigung in den Verfahren beim OLG Karlsruhe: "Der Antragsgegner ist besonders engagiert im Kampf gegen Rechtsextremismus. Dies ist hinlänglich bekannt und nachgewiesen durch eine Vielzahl von Eingaben des Antragsgegners im hiesigen Gerichtsverfahren. Zu dem Betreib der Antragsgegner die Internetseite Startseite nationalsozialismus-in-mosbach-baden.net , auf welcher er sich entschieden gegen Rechtsextremismus und Neofaschismus positioniert."

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer sagen in der Beschlussfassung unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe auf Seite 9 EXPLIZIT aus: "Im übrigen ist weder der Senat noch das Amtsgericht für die vom Antragsgegner beabsichtigte Beurteilung und Aufarbeitung nationalsozialistischen Unrechts außerhalb des Verfahrensgegenstandes zuständig, so dass auch weitere Fristverlängerungen zur Stellungnahme nicht gewährt werden mussten." HIER thematisieren ABER in der Beschlussfassung unter 16 UF 62/24 die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe am 09.10.2024 GLEICHZEITIG EXPLIZIT über mehrere Absätze hinweg als Verfahrensgegenstand einseitig zum Nachteil Ihres Mandanten in Unterhaltsverfahren (Spezialfachgebiet des Rechtsanwalt Simon Sommer) die wahrheitswidrigen verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Rassismus- und Nazi-Unterstellungen gegenüber dem Kindsvater, Beschwerdeführer und Nazi-Jäger als Mandant von Rechtsanwalt Simon Sommer.

Erklären und erläutern Sie bitte dem OLG KA, wann, wie, wo und warum Sie in Ihren eigenen rechtsanwaltlichen Eingaben an das Oberlandesgericht Karlsruhe jeweils zu den o.g. verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Sachverhalten der von Ihrem eigenen Mandanten beantragten juristischen Aufarbeitung der mangelhaften juristischen Aufarbeitungen von NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz nach 1945 zitierend hingewiesen haben.

Übersenden Sie mir Bitte Kopien Ihrer eigenen Eingaben an das Gericht !


Während der Fall- und Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, ...

... unterdrücken HIER KONKRET die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter 16 UF 62/24 wiederholt die Thematisierung der wiederholt SOWOHL beim Amtsgericht Mosbach ALS AUCH beim Oberlandesgericht Karlsruhe beantragten juristischen Aufarbeitung der mangelhaften juristischen Aufarbeitung von NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis, Mosbach, Baden-Württemberg mit der KONKRETEN Beweismittel-Unterdrückung der im anhängigen Verfahrenskomplex wiederholt thematisierten Dokumentations-Website (www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de). UND DIES, OBWOHL der Rechtsanwalt Simon Sommer am 25.09.2024 unter 16 UF 62/24 an das Oberlandesgericht Karlsruhe die Eingaben seines Mandanten als Kindsvater, Beschwerdeführer und Nazi-Jäger übermittelt, in denen der KV-BS-Nazi-Jäger in seinen Beschwerden an das OLG KA die mangelhafte juristische Aufarbeitung durch die Deutsche Nachkriegsjustiz nach 1945 wiederholt thematisiert und zitierend anführt. UND HIER INSBESONDERE die mangelhafte juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis, Mosbach, durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz nach 1945. DEREN ANGEBLICHE amtsseitige Berücksichtigung dieser o.g. KV-BS-Mandanten-Eingaben hatte das OLG KA in seiner Verfügung vom 22.08.2024 unter 16 UF 62/24 zuvor aber angekündigt und HIER dann doch nicht durchgeführt.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer zählen HIER ZU den vom Geschädigten KV, Nazi-Jäger, Antragssteller und Beschwerdeführer im anhängigen Verfahrenskomplex sowie in den dazu amtsseitig angelegten KV-Sonderbänden beim Amtsgericht Mosbach die darin thematisierten KONKRETEN regionalen Tatbeteiligungen an NS-Verbrechenskomplexen im Neckar-Odenwaldkreis, wie HIER u.a. NS-Judenverfolgung und Holocaust; NS-Verfolgung und NS-Völkermord an den Sinti und Roma; NS-Zwangsarbeit; NS-Massenhinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern; Betrieb des NS-Konzentrationslager Neckarelz und anderer NS-KZ-Neckarlager; NS-Todesmärsche aus den regionalen KZs als Endphaseverbrechen; NS-Euthanasie in den Mosbacher Heil- und Pflegeanstalten Neckarelz, etc. ZU den HIER vom Geschädigten KV, Nazi-Jäger, Antragsteller und Beschwerdeführer im anhängigen Verfahrenskomplex beim Amtsgericht thematisierten KONKRETEN regionalen Tatbeteiligungen durch die regionale Nazi-Justiz 1933 bis 1945 an NS-Unrechtskomplexen zählen HIER die Beteiligungen der Mosbacher NS-Justiz an o.g. KONKRETEN historischen NS-Verbrechenskomplexen. DIESE SACHVERHALTE sind ebenfalls thematisiert auf der Dokumentations-Website (www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.info) als vom Rechtsanwalt Simon Sommer ABER am 25.09.2024 unter 16 UF 62/24 OLG KA als beantragtes Beweismittel. DESSEN ANGEBLICHE amtsseitige Berücksichtigung dieser o.g. KV-BS-Mandanten- und Nazi-Jäger-Eingaben hatte das OLG KA in seiner Verfügung vom 20.08.2024 unter 16 UF 62/24 zuvor aber angekündigt und HIER dann am 09.10.2024 doch nicht durchgeführt.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer nötigen sowohl das Amtsgericht Mosbach als auch das Oberlandesgericht Karlsruhe den KV-BS-Mandanten und Nazi-Jäger mit prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen sowie mit Kostenauferlegungen und finanziellen Schädigungen, damit der KV-BS-Mandant und Nazi-Jäger davon ablassen solle, die mangelhafte juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen durch die deutsche Nachkriegsjustiz nach 1945 vor und bei dem AMTSGERICHT MOSBACH  und OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE zu thematisieren, die auch schon im öffentlichen Diskurs; in den Rechts-, Geschichts-, Politik-Wissenschaften, etc.; beim Deutschen Bundestag und auch in den Aussagen von deutschen Bundespräsidenten wie u.a. Gauck und Steinmeier thematisiert wurden. UND DIES INSBESONDERE im KONKRETEN Zuständigkeitsbereich des AMTSGERICHTS MOSBACH und OBERLANDESGERICHTS KARLSRUHE bzgl. KONKRETER NS-Verbrechen im Neckar-Odenwaldkreis und deren mangelhafte juristische Aufarbeitung nach 1945 durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz. In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer nötigen sowohl das Amtsgericht Mosbach als auch das Oberlandesgericht Karlsruhe den KV-BS-Mandanten und Nazi-Jäger mit prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen sowie mit Kostenauferlegungen und finanziellen Schädigungen, damit der KV-BS-Mandant und Nazi-Jäger davon ablassen solle, die mangelhafte juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen durch die deutsche Nachkriegsjustiz nach 1945 vor und bei dem AMTSGERICHT MOSBACH und OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE  auf der Dokumentations-Website (www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.net) zu thematisieren, die der Rechtsanwalt Simon Sommer am 25.09.2024 unter 16 UF 62/24 OLG KA beantragtes Beweismittel eingereicht hat. Das OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE thematisiert und erläutert HIER unter 16 UF 62/24 BISHER EXPLIZIT NICHT diese konkreten nachweisbaren Sachverhalte und konkreten Eingaben des HIER geschädigten KV, Nazi-Jägers, Antragstellers und Beschwerdeführers in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer.

Das Amtsgericht Mosbach thematisiert HIER im anhängigen und vom Oberlandesgericht unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 zitierten Verfahrenskomplex KONKRET diese Beweismittel-Dokumentations-Website "nationalsozialismus-in-mosbach.de" unter 6F 9/22 und 6F 202/21 am 17.08.2022, um damit die gerichtlichen Verfügungen zu einer ANGEBLICHEN psychiatrischen Erkrankung des KV-BS-Mandanten und Nazi-Jägers zu begründen und zu erlassen. UND ZWAR mit der amtsseitigen Unterstellung im Zivilprozess von anhängigen Familienrechtsverfahren (Spezialfachgebiet des Rechtsanwalts Simon Sommer), dass der Kindsvater-Beschwerdeführer-Mandanten auf Grund seiner Nazi-Jäger-Aktivitäten ANGEBLICH psychisch krank und damit ANGEBLICH erziehungsunfähig sei. Das Amtsgericht Mosbach nimmt HIER damit WAHRHEITSWIDRIG (Gutachten vom 23.08.2023) verfahrensintern sowie außergerichtlich persönliche und berufliche Rufschädigungen gegenüber dem KV-BS-Mandanten und Nazi-Jäger zur prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligung des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer vor. Das OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE thematisiert und erläutert HIER unter 16 UF 62/24 BISHER EXPLIZIT NICHT diese konkreten nachweisbaren Sachverhalte und unterdrückt HIER m 09.10.2024 unter 16UF 62/24 das beantragte Beweismittel der Dokumentations-Website (www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.info) und verweigert  in seiner Sachverhaltsermittlung und Sachverhaltsprüfung  JEGLICHE KONKRETE Stellungnahme ZU der vom Beschwerdeführer initiierten Öffentlichkeitsarbeit mit einer Website zur Dokumentation der Aufklärung und juristischen Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen, Rechtsextremismus und Rassismus im Neckar-Odenwaldkreis.

Der Rechtsanwalt Simon Sommer aus Würzburg benennt HIER EXPLIZIT vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe in der Beweismittel-Eingabe vom 25.09.2024 unter 16 UF 62/24 KONKRET die Dokumentations-Website "nationalsozialismus-in-mosbach.de" seines Mandanten zur Berücksichtigung in den Verfahren beim OLG Karlsruhe. Das OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE thematisiert und erläutert HIER unter 16 UF 62/24 BISHER EXPLIZIT NICHT diese konkreten nachweisbaren Sachverhalte und konkreten Eingaben des HIER geschädigten KV, Nazi-Jägers, Antragstellers und Beschwerdeführers in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer.

Die amtsseitige Zuständigkeitsverweigerung bei NS-Verbrechen und NS-Unrecht seitens der fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 ist DAHER HIER als unzulässig und unbegründet zurückzuweisen. Denn die vom KV-BS-Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer als Nazi-Jäger initiierten Verfahren zu Rassismus, Nationalsozialismus und rechtsextremistischer AFD im vom OLG KA HIER zitierten anhängigen Verfahrenskomplex sind HIER EINDEUTIG verfahrensrelevant und entscheidungserheblich in den zivilrechtlichen familienrechtlichen Verfahren. INSBESONDERE auf Grund der vom OLG KA in der Beschlussfassung vom 09.10.2024 unter 16 UF 62/24 SELBST "umfangreich" thematisierten Rassismus- und Nazi-Unterstellungen in Zivilprozessen (Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhaltsrecht) gegenüber dem Kindsvater, Beschwerdeführer-Mandanten und Nazi-Jäger.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer machen HIER die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe nachweisbar am 09.10.2024  ihre beschlussfassenden Aussagen vor Gericht, u.a. während sie unter 16 UF 62/24 ... die beantragen Berücksichtigungen der KV-BS-Eingaben und die Eingaben seiner rechtsanwaltlichen Vertretung unter RA Sommer, ... die beantragten Hinzuziehungen von Akten, ... die beantragten Zeugenladungen zur Anhörung unter Wahrheitspflicht und Erklärungspflicht unter Tatsachen, ... die beantragten Anhörungen in mehreren Verhandlungstagen, ... die Berücksichtigungen von drei Sachverständigengutachten ... HIER EXPLIZIT verweigert haben.

Während der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, führen die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe in ihrer o.g. mangelhaften Sachverhaltsermittlung und Sachverhaltsprüfung ENTGEGEN dem Amtsermittlungsgrundsatz sowie ENTGEGEN der Sorgfaltspflicht, wie HIER dargelegt und belegt unter 16 UF 62/24 unter Verletzung der Rechtsansprüche auf rechtliches Gehör und auf faires Verfahren, verfahrensinhaltliche und prozessuale Benachteiligungen des KV-BS-Mandanten in zivil-, familien- und unterhaltsrechtlichen Verfahren durch.


… auf Seite 83, … Amtsseitige Unterstellung einer ANGEBLICHEN psychischen Erkrankung des KV ausgehend von den diesbzgl. KM-seitigen Unterstellungen im Zivilprozess gegenüber dem KV
KV-Verhalten keine Hinweise auf psychische Erkrankung oder problematische Persönlichkeitsakzentuierung des Kv, welche impulsiv-aggressives  Beziehungsverhalten und psychische oder körperliche Übergriffigkeit begünstigen, Hinweise auf hohe soziale Verantwortung, stoischem Gerechtigkeitssinn und politischem Engagement, beherrscht-rationales, gefühlsarmes Kommunikationsverhalten

Eingabe vom 25.09.2024 des Rechtsanwalts Simon Sommer an das Oberlandesgericht Karlsruhe unter 16 UF 62/24
Rechtsanwalt Simon Sommer aus Würzburg benennt HIER EXPLIZIT vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe in der Beweismittel-Eingabe vom 25.09.2024 die Dokumentations-Website "nationalsozialismus-in-mosbach.de" seines Mandanten zur Berücksichtigung in den Verfahren beim OLG Karlsruhe.
240925_RA_Simon_Sommer_an_Oberlandesgericht_Karlsruhe.pdf (162.7KB)
Eingabe vom 25.09.2024 des Rechtsanwalts Simon Sommer an das Oberlandesgericht Karlsruhe unter 16 UF 62/24
Rechtsanwalt Simon Sommer aus Würzburg benennt HIER EXPLIZIT vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe in der Beweismittel-Eingabe vom 25.09.2024 die Dokumentations-Website "nationalsozialismus-in-mosbach.de" seines Mandanten zur Berücksichtigung in den Verfahren beim OLG Karlsruhe.
240925_RA_Simon_Sommer_an_Oberlandesgericht_Karlsruhe.pdf (162.7KB)
Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 09.10.204 unter 16 UF 62/24
Zivilrechtliche familienrechtliche Unterhaltsverfahren = Beantragte Verwirkung von KM-Unterhaltsansprüchen als UNBEGRÜNDET zurück gewiesen in Verfahren zu Rassismus, Nationalsozialismus und AFD im anhängigen Verfahrenskomplex mit Rassismus- und Nazi-Unterstellungen im Zivilprozess gegenüber dem Kindsvater
241009_Oberlandesgericht_Karlsruhe_Beschluss.pdf (924.73KB)
Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 09.10.204 unter 16 UF 62/24
Zivilrechtliche familienrechtliche Unterhaltsverfahren = Beantragte Verwirkung von KM-Unterhaltsansprüchen als UNBEGRÜNDET zurück gewiesen in Verfahren zu Rassismus, Nationalsozialismus und AFD im anhängigen Verfahrenskomplex mit Rassismus- und Nazi-Unterstellungen im Zivilprozess gegenüber dem Kindsvater
241009_Oberlandesgericht_Karlsruhe_Beschluss.pdf (924.73KB)
Strafanzeige vom 25.10.2024 unter 6F 9/22, etc. AG MOS
STRAFANZEIGEN gegen die HIER fallverantwortlichen Richter*innen des Oberlandesgerichts Karlsruhe wegen Rechtsbeugung bei der amtsseitigen Unterdrückung des beantragten Beweismittels der Dokumentations-Website (www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.info)
241025_OLGKA_Unterdrueck_NSWebsite_BLIND.pdf (145.34KB)
Strafanzeige vom 25.10.2024 unter 6F 9/22, etc. AG MOS
STRAFANZEIGEN gegen die HIER fallverantwortlichen Richter*innen des Oberlandesgerichts Karlsruhe wegen Rechtsbeugung bei der amtsseitigen Unterdrückung des beantragten Beweismittels der Dokumentations-Website (www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.info)
241025_OLGKA_Unterdrueck_NSWebsite_BLIND.pdf (145.34KB)



4.8.2 Amtsseitiges Unterdrücken der aktenkundigen Beschwerden des Kindsvaters gegen eine Dominanz einer "Deutschen Herrenrasse-Sprache" zum Nachteil des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer

IM FOLGENDEN in weiterer Bearbeitung !

***

Hallo Herr Rechtsanwalt Simon Sommer,
weisen Sie bitte ordnungsgemäß das OLG KA auf die folgenden Amtsseitigen Unterdrückungen von eigenen Spruchkörpern unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 HINSICHTLICH der *** hin und erwirken Sie bitte demensprechende amtsseitige Korrekturen mit Wiederaufnahmeverfahren, Aufhebungsverfahren, Dienstaufsichtsbeschwerden, Befangenheitsanträgen, Schadensersatzforderungen, etc. oder was auch immer Sie in Ihrer eigenen juristischen kreativen Kompetenz ggf. in zivil-, straf-, verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Kontexten veranlassen können. Weitere verfahrens- und entscheidungserheblich relevante Sachverhalte zu prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen Ihres Mandanten werde ich Ihnen benennen, darlegen und belegen.
***

Erklären und erläutern Sie bitte dem OLG KA, wann, wie, wo und warum Sie in Ihren eigenen rechtsanwaltlichen Eingaben an das Oberlandesgericht Karlsruhe jeweils zu den o.g. verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Sachverhalten der von Ihrem eigenen Mandanten beantragten juristischen Aufarbeitung *** zitierend hingewiesen haben.

 

Bitte Kopien Ihrer eigenen Eingaben an die Gerichte und Staatsanwaltschaften !



Während der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft,

Vermerk Beschluss deutsch als Gerichtssprache 6F 161/23 6F 169/23
KV-multi-lingual Übersetzer SV Gutachten, binational-multikulturelle und zweisprachige Erziehung und Kommunikation mit afro-deutschem Kind
Während HIER das OLG KA unter 16 UF 62/24 die beim Amtsgericht Mosbach vorinstanzlichen Verfahren 6F 161/23 und 6F 169/23 SELBST anführt und zitiert, verweigern HIER die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, dass sein KV-BS-Mandant sich unter  6F 161/23 und 6F 169/23 AG MOS gegen erneute Rassismus-Unterstellungen ihm gegenüber zur Wehr setzt und DABEI GLEICHZEITIG aktenkundlich die Zurückweisung einer möglichen Dominanzeinforderung einer "Deutschen Herrenrassesprache" als Bestandteil eines möglichen "Deutschen Herrenrasse-Kulturverständnisses" gerichtsbekannt NACHWEISBAR beim vorinstanzlichen Amtsgericht Mosbach eingefordert hat.
Widerspruch zu 6F 211/21

4.8.3 Amtsseitiges Relativieren der Nazi-AFD-Höcke-Rechtsprechung zum Nachteil des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer

IM FOLGENDEN in weiterer Bearbeitung !

***

Hallo Herr Rechtsanwalt Simon Sommer,
weisen Sie bitte ordnungsgemäß das OLG KA auf die folgenden Amtsseitigen Unterdrückungen von eigenen Spruchkörpern unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 HINSICHTLICH der *** hin und erwirken Sie bitte demensprechende amtsseitige Korrekturen mit Wiederaufnahmeverfahren, Aufhebungsverfahren, Dienstaufsichtsbeschwerden, Befangenheitsanträgen, Schadensersatzforderungen, etc. oder was auch immer Sie in Ihrer eigenen juristischen kreativen Kompetenz ggf. in zivil-, straf-, verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Kontexten veranlassen können. Weitere verfahrens- und entscheidungserheblich relevante Sachverhalte zu prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen Ihres Mandanten werde ich Ihnen benennen, darlegen und belegen.

***

Erklären und erläutern Sie bitte dem OLG KA, wann, wie, wo und warum Sie in Ihren eigenen rechtsanwaltlichen Eingaben an das Oberlandesgericht Karlsruhe jeweils zu den o.g. verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Sachverhalten der von Ihrem eigenen Mandanten beantragten juristischen Aufarbeitung *** zitierend hingewiesen haben.

Bitte Kopien Ihrer eigenen Eingaben an die Gerichte und Staatsanwaltschaften !



Während der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft,


Nazi Hoecke
KM-seitige Rechtswidrige Personenbetitelung der KV-Familie als „NAZI“ ENTGEGEN der AFD-Höcke-Nazi-Rechtsprechung
HIER unternimmt NACHWEISBAR die KM unter 6F 202/21 in den manipulativen verfahrensstrategischen Absichten in Kapitel 2.3 mit UNTERSTELLUNGEN im Zivilprozess, Beleidigung, Verleumdung, Üble Nachrede, Verunglimpfung und Herabwürdigung des HIER o.g. geschädigten verfahrensbeteiligten KV und seiner Familienangehörigen vor dem Familiengericht Mosbach mit deren rechtswidrigen Personenbetitelung als ANGEBLICHE „NAZIS“ im gerichtlich beauftragten familienpsychologischen Sachverständigen-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21 auf Seite 49. UND DIES ABER RECHTSWIDRIG ENTGEGEN aktueller geltender KONKRETER Rechtsprechung zur Nazi-Betitelung von Personen zum rechtsextremen AFDler Björn Hoecke. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat im Juli 2023 festgestellt, dass der thüringer AFDler-Björn Höcke als "NAZI" bezeichnet werden darf, weil es sich hier nicht um eine strafbare Beleidigung, sondern um ein "an Tatsachen anknüpfendes Werturteil" handelt. Das Verwaltungsgericht Meiningen hat im September 2019 festgestellt, dass der thüringer AFDler-Björn Höcke als "FASCHIST" bezeichnet werden darf, weil dieses Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf „einer überprüfbaren Tatsachengrundlage“ beruht. Die o.g. KM hat damit nachweisbar rechtswidrig ein aus der Luft gegriffenes Werturteil „NAZI“ gegen den KV und seine Familienangehörigen in der manipulativen verfahrensstrategischen Absicht ausgesprochen, dass neben der Beleidigung und Üblen Nachrede HIER auch den Tatbestand einer wahrheitswidrigen Aussage vor Gericht erfüllt. Das AG MOS mit o.g. mit dienstaufsichtsbeschwerten fallverantwortlichen Spruchkörper erlässt keine Verfügungen zu Zurückweisungen und Unterlassungsaufforderungen  der o.g. KM-seitigen Rassismus- und Nazi-Unterstellungen bzgl. der o.g. KV-Rufschädigung. Für den HIER geschädigten KV, Nazi-Jäger und Beschwerdeführer sind diese wahrheitswidrigen KM-seitigen Nazi-Vorwürfe und Unterstellungen besonders belastend, nachdem er sich als Familienangehöriger von NS-Verfolgten und NS-Opfern als Teil seiner Lebensleistung jahrelang außergerichtlich und gerichtlich für die Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen öffentlich eingesetzt hat.

Nazi Hoecke
KM-seitige Rechtswidrige Personenbetitelung der KV-Familie als „NAZI“ ENTGEGEN der AFD-Höcke-Nazi-Rechtsprechung
HIER unternimmt NACHWEISBAR die KM unter 6F 202/21 in den manipulativen verfahrensstrategischen Absichten in Kapitel 2.3 mit UNTERSTELLUNGEN im Zivilprozess, Beleidigung, Verleumdung, Üble Nachrede, Verunglimpfung und Herabwürdigung des HIER o.g. geschädigten verfahrensbeteiligten KV und seiner Familienangehörigen vor dem Familiengericht Mosbach mit deren rechtswidrigen Personenbetitelung als ANGEBLICHE „NAZIS“ im gerichtlich beauftragten familienpsychologischen Sachverständigen-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21 auf Seite 49. UND DIES ABER RECHTSWIDRIG ENTGEGEN aktueller geltender KONKRETER Rechtsprechung zur Nazi-Betitelung von Personen zum rechtsextremen AFDler Björn Hoecke. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat im Juli 2023 festgestellt, dass der thüringer AFDler-Björn Höcke als "NAZI" bezeichnet werden darf, weil es sich hier nicht um eine strafbare Beleidigung, sondern um ein "an Tatsachen anknüpfendes Werturteil" handelt. Das Verwaltungsgericht Meiningen hat im September 2019 festgestellt, dass der thüringer AFDler-Björn Höcke als "FASCHIST" bezeichnet werden darf, weil dieses Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf „einer überprüfbaren Tatsachengrundlage“ beruht. Die o.g. KM hat damit nachweisbar rechtswidrig ein aus der Luft gegriffenes Werturteil „NAZI“ gegen den KV und seine Familienangehörigen in der manipulativen verfahrensstrategischen Absicht ausgesprochen, dass neben der Beleidigung und Üblen Nachrede HIER auch den Tatbestand einer wahrheitswidrigen Aussage vor Gericht erfüllt. Das AG MOS mit o.g. mit dienstaufsichtsbeschwerten fallverantwortlichen Spruchkörper erlässt keine Verfügungen zu Zurückweisungen und Unterlassungsaufforderungen  der o.g. KM-seitigen Rassismus- und Nazi-Unterstellungen bzgl. der o.g. KV-Rufschädigung. Für den HIER geschädigten KV, Nazi-Jäger und Beschwerdeführer sind diese wahrheitswidrigen KM-seitigen Nazi-Vorwürfe und Unterstellungen besonders belastend, nachdem er sich als Familienangehöriger von NS-Verfolgten und NS-Opfern als Teil seiner Lebensleistung jahrelang außergerichtlich und gerichtlich für die Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen öffentlich eingesetzt hat.


4.8.4 Amtsseitiges Unterdrücken von Diskreditierungen und Diffamierungen zur verfahrensinternen und außergerichtlichen persönlichen und beruflichen Schädigung des Kindsvaters als ANGEBLICH "psychisch krank" auf Grund seiner Nazi-Jäger-Aktivitäten ausgehend von Anregungen der Kindsmutter in der Verfahrensbegleitung durch Rechtsanwalt Simon Sommer in Sorgerechts-, Umgangsrechts- und Unterhaltsverfahren

IM FOLGENDEN in weiterer Bearbeitung !

***

Hallo Herr Rechtsanwalt Simon Sommer,
weisen Sie bitte ordnungsgemäß das OLG KA auf die folgenden Amtsseitigen Unterdrückungen von eigenen Spruchkörpern unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 HINSICHTLICH der *** hin und erwirken Sie bitte demensprechende amtsseitige Korrekturen mit Wiederaufnahmeverfahren, Aufhebungsverfahren, Dienstaufsichtsbeschwerden, Befangenheitsanträgen, Schadensersatzforderungen, etc. oder was auch immer Sie in Ihrer eigenen juristischen kreativen Kompetenz ggf. in zivil-, straf-, verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Kontexten veranlassen können. Weitere verfahrens- und entscheidungserheblich relevante Sachverhalte zu prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen Ihres Mandanten werde ich Ihnen benennen, darlegen und belegen.

Erklären und erläutern Sie bitte dem OLG KA, wann, wie, wo und warum Sie in Ihren eigenen rechtsanwaltlichen Eingaben an das Oberlandesgericht Karlsruhe jeweils zu den o.g. verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Sachverhalten der von Ihrem eigenen Mandanten beantragten juristischen Aufarbeitung *** zitierend hingewiesen haben.

Übersenden Sie mir Bitte Kopien Ihrer eigenen Eingaben an das Gericht !



Während der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft,

4.*** Amtsseitiges Unterdrücken der vorinstanzlich gerichtlich beauftragten Sachverständigen-Begutachtung des Mandanten von Rechtsanwalt Sommer bzgl. dessen Nazi-Jäger-Aktivitäten als NICHT psychisch krank

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer unterstellt die Kindsmutter-Verfahrenspartei NACHWEISBAR WAHRHEITSWIDRIG (Gutachten vom 23.08.2022) in ihrer Eingabe an das Familiengericht Mosbach vom 22.06.2022 unter 6F 202/21 dem Kindsvater eine psychiatrische Erkrankung und damit eingeschränkte Erziehungsfähigkeit in Sorgerechtsverfahren (Spezialfachgebiet des Rechtsanwalt Simon Sommer) unter KONKRETER Bezugnahme auf die KV-Nazi-Jäger-Aktivitäten: "Letztendlich lassen die nunmehr eingereichten zahlreichen Anträge des AG vom 03.06. bzw. 09.06.2022, die für jeden auch nur einigermaßen klardenkenden Menschen erkennbar nichts mit dem vorliegenden Verfahren zu tun haben können, doch ernsthafte Zweifel an der psychischen Gesundheit des AGs aufkommen. Es wird angeregt, eine entsprechende Begutachtung in die Wege zu leiten." UND ZWAR NACHDEM das vom Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 gerichtlich beauftragte Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten von über einhundert Seiten sich am 07.04.2022 für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater ausspricht, regt die Kindsmutter-Verfahrenspartei HIER beim vorinstanzlichen Amtsgericht Mosbach eine psychiatrische Begutachtung des Kindsvaters in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer unter KONKRETER Bezugnahme auf die KV-Nazi-Jäger-Aktivitäten an, ... (a) um überlange Verfahrensdauer in Kindschaftssachen ENTGEGEN dem Beschleunigungsgebot zu generieren sowie um (b).... nicht verfahrensfremd unter 6F 202/21 zitiert HIER VON OLG KA von KM angeregt ***

Sachverständigen-Feststellung einer nicht vorhandenen psychischen KV-Erkrankung im Begutachtungsergebnis des Klinikums Weinsberg
Das OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE thematisiert HIER ABER UNTER 16 UF 62/24 ANDERERSEITS BISHER GLEICHZEITIG EXPLIZIT NICHT, nimmt KEINERLEI Bezugnahme und ERLÄUTERUNG vor, bzgl. der konkreten nachweisbaren aktenkundigen Sachverhalte, dass die psychiatrische Begutachtung des KV, SODANN beim Klinikum Weissenhof in Weins-berg durchgeführt, am 23.08.2023 unter 6F 202/21 im psychiatrischen psychologischen Gut-achten zur Risikoeinschätzung kommt, dass beim KV KEINE Hinweise auf Persönlichkeitsstö-rung; KEINE Hinweise auf wahnhafte, schizophrene Störung; KEINE Hinweise auf paranoide oder auch passive-aggressive (negativistische) Persönlichkeitsstörung und KEINE Anhalts-punkte für weitere psychische Störungen SOWIE keine weiteren Einschränkun-gen/Problembereiche in den sozialen oder zwischenmenschlichen Fähigkeiten sowie in der Alltagsbewältigung für eine adäquate Versorgung des minderjährigen Sohnes HIER beim KV vorliegen. Die gerichtlich beauftragte Sachverständige aus Kitzingen benennt in ihrem Ergän-zungsgutachten vom 21.02.2024 unter 6F 202/21 und gibt am 15.04.2024 vor dem Amtsgericht Mosbach zu Protokoll, dass gemäß dem Gutachten vom 23.08.2023 unter 6F 202/21 ENTGE-GEN o.g. wahrheitswidriger Unterstellungen der KM im Zivilprozess vom 22.06.2022 unter 6F 202/21 gegenüber dem Beschwerdeführer mit einer ANGEBLICHEN psychischen KV-Erkrankung und einer damit einhergehende ANGEBLICHEN KV-Erziehungsunfähigkeit unter KM-seitiger KONKRETER Bezugnahme auf die KONKRETEN Nazi-Jäger-Eingaben des KV vom 03.06.2022 und vom 03.06.2022 im anhängigen Verfahrenskomplex zur verfahrensinternen und außergerichtlichen Rufschädigung und zur Verfahrensbeeinflussung HIER beim KV KEINE psychische Erkrankung vorliegt. IM GEGENSATZ zur o.g. Sachverständigen hält die KM jedoch seit 2021 bis zum 15.04.2024 und bis heute ihre o.g. Aussagen mit den wahrheits-widrigen Unterstellungen einer angeblichen psychischen KV-Erkrankungen unter konkreter Bezugnahme auf seine KV-Nazi-Jäger-Eingaben gegenüber dem o.g. geschädigten KV, Nazi-Jäger und Beschwerdeführer WEITERHIN auch seit April 2024 aufrecht, nimmt EXPLIZIT NICHT davon Abstand und entschuldigt sich EXPLIZIT NICHT offiziell vor dem Amtsgericht Mosbach bei dem Geschädigten KV. Auch nicht in der o.g. gerichtlichen Anhörung am 15.04.2024 unter 6F 202/21. IM GEGENSATZ zu den erwachsenenpsychologischen Sachver-ständigen des Klinikums Weinsberg 23.08.2023 unter 6F 202/21 mit deren Bezugnahme auf die „Anzeige des Beschwerdeführers gegen Adolf Hitler“ nimmt ABER die gerichtlich beauftrag-te familienpsychologische Sachverständige keinerlei KONKRETE BEZUGNAHME auf die KONKRETEN KV-Nazi-Jäger-Eingaben in zwei gerichtlich beauftragen Gutachten unter 6F 202/21. Das OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE thematisiert HIER ABER UNTER 16 UF 62/24 ANDERERSEITS BISHER GLEICHZEITIG EXPLIZIT NICHT, nimmt KEINERLEI Bezug-nahme und ERLÄUTERUNG vor bzgl. der o.g. konkreten nachweisbaren aktenkundigen Sachverhalte. Dies kann der KV-RA Herr Sommer aus Würzburg bei dem ihm vom Antragstel-ler und Beschwerdeführer übersandten diesbzgl. Eingabenkopien und aus der eigenen Erfahrung in seinen diesbzgl. Verfahrensbevollmächtigten Fallbegleitungen bezeugen.

Die KM-Verfahrenspartei verfolgt dabei folgende interessensgeleitete verfahrensstrategische Absichten im anhängigen Verfahrenskomplex seit 2021: (a) … zur verfahrensstrategischen inhaltlichen Beeinflussung von Sorgerechtsverfahren und assoziierter Verfahren zum Nachteil des HIER o.g. geschädigten KV mit dessen gezielter beleidigender Diskreditierung und Herabwürdigung mit übler Nachrede, HIER zunächst in der Teilöffentlichkeit der Gerichtsverfahren im anhängigen Verfahrenskomplex, (b) … zur HIER gezielten öffentlichen persönlichen und beruflichen Rufschädigung des o.g. KV in seinem privaten Umfeld sowie in seinen beruflichen Wirkungsfeldern mit wahrheitswidrigen Unterstellungen und Falschaussagen im Zivilprozess. (c) … zur HIER gezielten Beeinflussung der AG MOS-amtsseitigen Verfahrensführung bei den KV-Nazi-Jäger-Eingaben in den amtsseitig angelegten Sonderbänden. UND ZWAR mit Aufforderungen der o.g. Beschuldigten zum amtsseitigen Verschweigen, Verleugnen und Verharmlosen von NATIONALSOZIALISTISCHEN Verbrechen, von rechtsextremistischen, demokratiefeindlichen und rassistischen Bestrebungen in Deutschland, völkischen Ideologien der Neuen Rechten, gegen die der HIER geschädigte KV sich NACHWEISBAR wendet. INSBESONDERE ABER AUCH zu diversen vom KV angezeigten KONKRETEN Tatbeteiligungskomplexen an NS-Massenmordverbrechen in der Region Mosbach-Baden. In Deutschland ist es seit dem Demjanjuk-Urteil in 2011 und seit dem Gröning-Urteil von 2016 zulässig, Personen, die in einem NS-Lager geholfen haben, als Mittäter*innen der dortigen Morde anzuklagen, ohne direkte Beweise für ihre Beteiligung an einem bestimmten Mord. Die Anklage wegen Mordes und Beihilfe zum Mord unterliegt nach deutschem Recht keiner Verjährung. HIERBEI hat der KV/GS in 2008 seinerseits an der KONKRETEN strafrechtlichen Verfolgung des KZ-Wächters Demjanjuk und dessen Auslieferungsverfahren aus den USA in die BRD selbst NACHWEISBAR teilgenommen. Die KM-Verfahrenspartei strebt HIER damit an VOR DEM HINTERGRUND der u.a. seit 2021 noch laufenden KONKRETEN NS-Prozesse des 21. Jahrhunderts das Amtsgericht Mosbach dahingehend zu instrumentalisieren, um sowohl NS-Prozesse als auch Prozesse zu Rechtsextremismus, INSBESONDERE mit Zuständigkeitsbezug in Mosbach und Baden für KONKRETE Tatbeteiligungen an NS-Massenmordverbrechen und rechtsextremistische Verbrechen, ausgehend vom Amtsgericht Mosbach KONKRET vermeiden zu lassen. Das AG MOS mit o.g. mit dienstaufsichtsbeschwerten fallverantwortlichen Spruchkörper erlässt keine Verfügungen zu Zurückweisungen und Unterlassungsaufforderungen  der o.g. KM-Aufforderungen an das Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 vom 22.06.2022 … (a) mit konkreter Bezugnahme auf die konkrete KV-NS-Eingabe vom 03.06.2022 zur KV-beantragten juristischen Aufarbeitung von nationalsozialistisch-rechtsextremistisch-orientierten Umsturzversuchen vor 1933 und nach 1945 sowie … (b) mit konkreter Bezugnahme auf die konkrete KV-NS-Eingabe vom 09.06.2022 zur KV-beantragten juristischen Aufarbeitung von NS-Euthanasie und NS-Zwangssterilisierungen sowie unter 6F 228/23, um gemäß diesen KM-seitigen Aufforderungen die o.g. KV- und Nazi-Jäger-Eingaben amtsseitig ignorieren und amtsseitig nicht bearbeiten zu lassen.

in der Tradition von Hans Litten
Amtsrichter Lothar Kreyssig
… … *** KEINERLEI KONKRETE Stellungnahme VOR ZU der vom Beschwerdeführer initiierten Öffentlichkeitsarbeit mit einer Website zur Dokumentation der Aufklärung und juristischen Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalso-zialistischen Verbrechen, Rechtsextremismus und Rassismus im Neckar-Odenwaldkreis
(www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.info).
… … IM GEGENSATZ zu den erwachsenenpsychologischen Sachverständigen des Klinikums Weinsberg mit deren Bezugnahme auf die „Anzeige des Beschwerdeführers gegen Adolf Hitler“ unter 6F 202/21 nimmt ABER die gerichtlich beauftragte familienpsychologische Sachverständige keinerlei KONKRETE BEZUGNAHME auf die KONKRETEN KV-Nazi-Jäger-Eingaben in zwei gerichtlich beauftragen Gutachten unter 6F 202/21.
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Weinsberg Anzeige Hitler

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In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer unterdrücken HIER unter 16 UF 62/24 = 6F 2/22 AG MOS im Unterhaltsverfahren (Spezialfachgebiet des Rechtsanwalt Simon Sommer) die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe am 09.10.2024 die gerichtlich beauftragte Sachverständigen-Feststellung einer nicht vorhandenen psychischen KV-Erkrankung im Begutachtungsergebnis der zwei vorinstanzlich gerichtlich beauftragten familienpsychologischen Begutachtungen, die die psychischen Belastungen und Probleme der Kindsmutter thematisieren. Die gerichtlich beauftragte familienpsychologische Sachverständige aus Kitzingen benennt in ihrem Ergänzungsgutachten vom 21.02.2024 unter 6F 202/21 und gibt am 15.04.2024 vor dem Amtsgericht Mosbach zu Protokoll, dass gemäß dem Gutachten vom 23.08.2023 unter 6F 202/21 AG MOS ENTGEGEN o.g. WAHRHEITSWIDRIGER Unterstellungen der Kindsmutter im Zivilprozess vom 22.06.2022 unter 6F 202/21 gegenüber dem Beschwerdeführer und Kindsvater mit einer ANGEBLICHEN psychischen KV-Erkrankung und einer damit einhergehende ANGEBLICHEN KV-Erziehungsunfähigkeit unter KM-seitiger KONKRETER Bezugnahme auf die KONKRETEN Nazi-Jäger-Eingaben des KV vom 03.06.2022 und vom 03.06.2022 im anhängigen Verfahrenskomplex zur verfahrensinternen und außergerichtlichen Rufschädigung und zur Verfahrensbeeinflussung HIER beim KV KEINE psychische Erkrankung vorliegt.

27.10.2024

OLG KA 16 UF 62/24: DRINGEND !!!

Hallo Herr Rechtsanwalt Simon Sommer,
weisen Sie bitte ordnungsgemäß das OLG KA auf die folgenden Amtsseitigen Unterdrückungen von eigenen Spruchkörpern unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 hin ... (a) HINSICHTLICH der Kindsmutter-seitigen Diskreditierungen und Diffamierungen zu verfahrensinternen und außergerichtlichen persönlichen und beruflichen Schädigungen des Kindsvaters als ANGEBLICH "psychisch krank" in Sorgerechts- und Unterhaltsverfahren ... (b) und in diesem Sachverhalts-Zusammenhang HINSICHTLICH der vorinstanzlich gerichtlich beauftragten drei Sachverständigen-Gutachten, die die psychischen Belastungen und Probleme der Kindsmutter EINERSEITS und die psychische Gesundheit des Kindsvaters ANDERERSEITS thematisieren. Erwirken Sie bitte demensprechende amtsseitige Korrekturen mit Wiederaufnahmeverfahren, Aufhebungsverfahren, Dienstaufsichtsbeschwerden, Befangenheitsanträgen, Schadensersatzforderungen, etc. oder was auch immer Sie in Ihrer eigenen juristischen kreativen Kompetenz ggf. in zivil-, straf-, verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Kontexten veranlassen können. Weitere verfahrens- und entscheidungserheblich relevante Sachverhalte zu prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen Ihres Kindsvater-Mandanten werde ich Ihnen benennen, darlegen und belegen.

Erklären und erläutern Sie bitte zunächst beginnend dem OLG KA, wann, wie, wo und warum Sie in Ihren eigenen rechtsanwaltlichen Eingaben an das Oberlandesgericht Karlsruhe jeweils zu den o.g. verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Sachverhalten der Kindsmutter-seitigen Diskreditierungen und Diffamierungen zu verfahrensinternen und außergerichtlichen persönlichen und beruflichen Schädigungen des Kindsvaters als Ihrem eigenen Mandanten als ANGEBLICH "psychisch krank" in Sorgerechts- und Unterhaltsverfahren Stellung genommen haben und auf diese zitierend hingewiesen haben.

Übersenden Sie mir Bitte Kopien Ihrer eigenen Eingaben an die Gerichte, Staatsanwaltschaften, etc. !


Während der Fall- und Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, ...

... unterdrücken HIER KONKRET die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter 16 UF 62/24 wiederholt die Beweismittel-Thematisierung der wiederholt SOWOHL beim Amtsgericht Mosbach ALS AUCH beim Oberlandesgericht Karlsruhe  beantragten gerichtlichen Berücksichtigungen ... (a) HINSICHTLICH der Kindsmutter-seitigen Diskreditierungen und Diffamierungen zu verfahrensinternen und außergerichtlichen persönlichen und beruflichen Ruf-Schädigungen des Kindsvaters als ANGEBLICH "psychisch krank" in Sorgerechts- und Unterhaltsverfahren ... (b) und in diesem Sachverhalts-Zusammenhang HINSICHTLICH der vorinstanzlich gerichtlich beauftragten drei Sachverständigen-Gutachten unter 6F 202/21, die die psychischen Belastungen und Probleme der Kindsmutter EINERSEITS und die psychische Gesundheit des Kindsvaters ANDERERSEITS thematisieren. SOWOHL die Sorgerechtsverfahren 6F 211/21 als auch 6F 202/21 sowie die Unterhaltsverfahren 6F 2/22 AG MOS = 16UF 62/24 OLG KA sind Spezialfachgebiete des Rechtsanwalts Simon Sommer, in denen er HIER von seinem Kindsvater-Mandanten verfahrensbevollmächtigt ist. WÄHREND HIER das OLG KA unter 16 UF 62/24 die beim Amtsgericht Mosbach vorinstanzlichen Verfahren 6F 202/21 SELBST anführt und zitiert, verweigern HIER die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer JEDOCH die Berücksichtigung der o.g. Sachverhalte  von KM-Unterstellungen im Zivilprozess sowie von drei Sachverständigen-Gutachten aus 6F 202/21. Das Oberlandesgericht Karlsruhe kündigt laut eigenen Aussagen vom 22.08.2024 an, EINERSEITS ANGEBLICH die diesbezgl. Eingaben des Kindsvaters und seines bevollmächtigten Rechtsanwalts Simon Sommer berücksichtigen zu wollen, WÄHREND ABER das Oberlandesgericht Karlsruhe unter Bezeugung des Rechtsanwalts Simon Sommer amtsseitig HIER ANDERERSEITS GLEICHZEITIG diese o.g. die diesbezgl. Beschwerdeführer-Eingaben DANN DOCH NICHT unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024  berücksichtigt. 

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer unterstellt die Kindsmutter-Verfahrenspartei NACHWEISBAR WAHRHEITSWIDRIG (Gutachten vom 23.08.2023) in ihrer Eingabe an das Familiengericht Mosbach vom 22.06.2022 unter 6F 202/21 dem Kindsvater eine psychiatrische Erkrankung und damit NACHWEISBAR WAHRHEITSWIDRIG (Gutachten vom 23.08.2023) eine eingeschränkte Erziehungsfähigkeit in Sorgerechtsverfahren (Spezialfachgebiet des Rechtsanwalt Simon Sommer): "Letztendlich lassen die nunmehr eingereichten zahlreichen Anträge des AG vom 03.06. bzw. 09.06.2022, die für jeden auch nur einigermaßen klardenkenden Menschen erkennbar nichts mit dem vorliegenden Verfahren zu tun haben können, doch ernsthafte Zweifel an der psychischen Gesundheit des AGs aufkommen. Es wird angeregt, eine entsprechende Begutachtung in die Wege zu leiten." NACHDEM das vom Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 gerichtlich beauftragte Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten von über einhundert Seiten sich am 07.04.2022 für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater ausspricht, regt die Kindsmutter-Verfahrenspartei HIER verfahrensstrategisch beim vorinstanzlichen Amtsgericht Mosbach mit dieser WAHRHEITSWIDRIGEN Unterstellung im Zivilprozess eine psychiatrische Begutachtung des Kindsvaters in der KV-Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer an, um DAMIT verfahrensstrategisch u.a. AUCH eine überlange Verfahrensdauer in sorgerechtlichen Kindschaftssachen ENTGEGEN dem Beschleunigungsgebot zu generieren.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer unterdrücken HIER unter 16 UF 62/24 im Unterhaltsverfahren (Spezialfachgebiet des Rechtsanwalt Simon Sommer) die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe am 09.10.2024 u.a. auch durch ... die amtsseitigen Verweigerungen von beantragten Hinzuziehungen von Akten, ... die amtsseitigen Verweigerungen von beantragten Anhörungen in mehreren Verhandlungstagen, ... die amtsseitigen Nicht-Berücksichtigungen von Sachverständigen-Gutachten, etc. die von der Kindsmutter KONKRET ausgehende Unterstellung im Zivilprozess einer ANGEBLICHEN psychischen Erkrankung gegenüber dem Kindsvaters in Sorgerechtsverfahren (Spezialfachgebiet des Rechtsanwalt Simon Sommer). GLEICHZEITIG behaupten HIER WAHRHEITSWIDRIG unter 16 UF 62/24 im Unterhaltsverfahren die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe am 09.10.2024 der vom Kindsvater und seinem Rechtsanwalt Simon Sommer beantragte Verwirkungsgrund von Kindsmutter-Unterhaltsansprüchen sei HIER ANGEBLICH NICHT gegeben, weil die Kindsmutter HIER ANGEBLICH KEIN krasses Fehlverhalten zum Nachteil des Kindsvaters zu verantworten habe. INSBESONDERE, weil die von der Kindsmutter erhobenen WAHRHEITSWIDRIGEN UNTERSTELLUNGEN einer ANGEBLICHEN psychischen Erkrankung des Kindsvater-Mandanten im Zivilprozess und die damit einhergehende  KM-seitige Anregung einer psychiatrischen Begutachtung des Kindsvaters ANGEBLICH weder verfahrensintern noch außergerichtlich persönlich und beruflich rufschädigend seien gegenüber dem HIER geschädigten Kindsvater-Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer. WÄHREND HIER das OLG KA unter 16 UF 62/24 die beim Amtsgericht Mosbach vorinstanzlichen Verfahren 6F 202/21 SELBST anführt und zitiert, verweigern HIER die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer JEDOCH die Berücksichtigung der o.g. KM-seitigen Rufschädigungs-Sachverhalte gegenüber dem KV und der o.g. Gutachten aus 6F 202/21. Das Oberlandesgericht Karlsruhe kündigt laut eigenen Aussagen vom 22.08.2024 an, EINERSEITS ANGEBLICH die diesbezgl. Eingaben des Kindsvaters und seines verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwalts Simon Sommer berücksichtigen zu wollen, WÄHREND ABER das Oberlandesgericht Karlsruhe unter Bezeugung des Rechtsanwalts Simon Sommer amtsseitig HIER ANDERERSEITS GLEICHZEITIG die o.g. diesbezgl. Beschwerdeführer-Eingaben DANN DOCH NICHT  unter 16 UF 62/24 am 09.10.2024 berücksichtigt.

In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer machen HIER die fallverantwortlichen Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe nachweisbar am 09.10.2024  ihre beschlussfassenden Aussagen vor Gericht, u.a. während sie unter 16 UF 62/24 ... die beantragen Berücksichtigungen der KV-BS-Eingaben und die Eingaben seiner rechtsanwaltlichen Vertretung unter RA Sommer, ... die beantragten Hinzuziehungen von Akten, ... die beantragten Zeugenladungen zur Anhörung unter Wahrheitspflicht und Erklärungspflicht unter Tatsachen, ... die beantragten Anhörungen in mehreren Verhandlungstagen, ... die Berücksichtigungen von drei Sachverständigengutachten ... HIER EXPLIZIT verweigert haben.

Während der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, führen die Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe in ihrer o.g. mangelhaften Sachverhaltsermittlung und Sachverhaltsprüfung ENTGEGEN dem Amtsermittlungsgrundsatz sowie ENTGEGEN der Sorgfaltspflicht, wie HIER dargelegt und belegt unter 16 UF 62/24 unter Verletzung der Rechtsansprüche auf rechtliches Gehör und auf faires Verfahren, verfahrensinhaltliche und prozessuale Benachteiligungen des KV-BS-Mandanten in zivil-, familien- und unterhaltsrechtlichen Verfahren durch.

Familienpsychologisches Sachverständigen-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21
Ab Seite 65 bis 97 .... Dieses vom Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 gerichtlich beauftragte Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten von über einhundert Seiten spricht sich am 07.04.2022 für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater aus.
220407_SVGutachten_AGMOS6F20221_abSeite65_bis97.pdf (1.25MB)
Familienpsychologisches Sachverständigen-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21
Ab Seite 65 bis 97 .... Dieses vom Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 gerichtlich beauftragte Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten von über einhundert Seiten spricht sich am 07.04.2022 für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater aus.
220407_SVGutachten_AGMOS6F20221_abSeite65_bis97.pdf (1.25MB)
Familienpsychologisches Sachverständigen-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21
Ab Seite 98 .... Dieses vom Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 gerichtlich beauftragte Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten von über einhundert Seiten spricht sich am 07.04.2022 für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater aus.
220407_SVGutachten_AGMOS6F20221_abSeite98.pdf (1.27MB)
Familienpsychologisches Sachverständigen-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21
Ab Seite 98 .... Dieses vom Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 gerichtlich beauftragte Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten von über einhundert Seiten spricht sich am 07.04.2022 für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater aus.
220407_SVGutachten_AGMOS6F20221_abSeite98.pdf (1.27MB)
Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 09.10.204 unter 16 UF 62/24
Zivilrechtliche familienrechtliche Unterhaltsverfahren = Beantragte Verwirkung von KM-Unterhaltsansprüchen als UNBEGRÜNDET zurück gewiesen in Verfahren zu Rassismus, Nationalsozialismus und AFD im anhängigen Verfahrenskomplex mit Rassismus- und Nazi-Unterstellungen im Zivilprozess gegenüber dem Kindsvater
241009_Oberlandesgericht_Karlsruhe_Beschluss.pdf (924.73KB)
Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 09.10.204 unter 16 UF 62/24
Zivilrechtliche familienrechtliche Unterhaltsverfahren = Beantragte Verwirkung von KM-Unterhaltsansprüchen als UNBEGRÜNDET zurück gewiesen in Verfahren zu Rassismus, Nationalsozialismus und AFD im anhängigen Verfahrenskomplex mit Rassismus- und Nazi-Unterstellungen im Zivilprozess gegenüber dem Kindsvater
241009_Oberlandesgericht_Karlsruhe_Beschluss.pdf (924.73KB)


Strafanzeige vom 27.10.2024 gegen Richter*innen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter 6F 9/22, etc. AG MOS
STRAFANZEIGEN gegen die HIER fallverantwortlichen Richter*innen des Oberlandesgerichts Karlsruhe wegen Rechtsbeugung bei der amtsseitigen Unterdrückung der beantragten Beweismittel … HIER von drei gerichtlich beauftragten Sachverständigen-Gutachten … HIER der wahrheitswidrigen Unterstellung seitens der Kindsmutter im Zivilprozess gegenüber dem Kindsvater einer ANGEBLICHEN psychischen Erkrankung im anhängigen Verfahrenskomplex
241027_OLGKA_Unterdrueck_KMvsKVpsycho.pdf (190.44KB)
Strafanzeige vom 27.10.2024 gegen Richter*innen des Oberlandesgerichts Karlsruhe unter 6F 9/22, etc. AG MOS
STRAFANZEIGEN gegen die HIER fallverantwortlichen Richter*innen des Oberlandesgerichts Karlsruhe wegen Rechtsbeugung bei der amtsseitigen Unterdrückung der beantragten Beweismittel … HIER von drei gerichtlich beauftragten Sachverständigen-Gutachten … HIER der wahrheitswidrigen Unterstellung seitens der Kindsmutter im Zivilprozess gegenüber dem Kindsvater einer ANGEBLICHEN psychischen Erkrankung im anhängigen Verfahrenskomplex
241027_OLGKA_Unterdrueck_KMvsKVpsycho.pdf (190.44KB)
Familienpsychologisches Sachverständigen-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21
Ab Seite 65 bis 97 .... Dieses vom Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 gerichtlich beauftragte Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten von über einhundert Seiten spricht sich am 07.04.2022 für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater aus.
220407_SVGutachten_AGMOS6F20221_abSeite65_bis97.pdf (1.25MB)
Familienpsychologisches Sachverständigen-Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21
Ab Seite 65 bis 97 .... Dieses vom Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 gerichtlich beauftragte Familienpsychologische Sachverständigen-Gutachten von über einhundert Seiten spricht sich am 07.04.2022 für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater aus.
220407_SVGutachten_AGMOS6F20221_abSeite65_bis97.pdf (1.25MB)



4.9 Amtsseitige willkürliche und selektive Weiterleitung von Gerichtsdokumenten und Gerichtseingaben vom Amtsgericht Mosbach an das Oberlandesgericht Karlsruhe  zum Nachteil des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer

Hallo Herr Rechtsanwalt Simon Sommer,
weisen Sie bitte ordnungsgemäß SOWOHL das Amtsgericht Mosbach als auch das Oberlandesgericht Karlsruhe auf die folgenden Amtsseitigen NUR WILLKÜRLICHEN UND SELEKTIVEN Weiterleitungen von Gerichtsdokumenten und Gerichtseingaben von eigenen Spruchkörpern unter 16 UF 62/24 HINSICHTLICH der prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen Ihres Mandanten hin und erwirken Sie bitte demensprechende amtsseitige Korrekturen mit Wiederaufnahmeverfahren, Aufhebungsverfahren, Dienstaufsichtsbeschwerden, Befangenheitsanträgen, Schadensersatzforderungen, etc. oder was auch immer Sie in Ihrer eigenen juristischen kreativen Kompetenz ggf. in zivil-, straf-, verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Kontexten veranlassen können. Weitere verfahrens- und entscheidungserheblich relevante Sachverhalte zu prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen Ihres Mandanten werde ich Ihnen benennen, darlegen und belegen.

Erklären und erläutern Sie bitte den zu adressierenden juristischen Institutionen, wann, wie, wo und warum Sie in Ihren eigenen rechtsanwaltlichen Eingaben an das Oberlandesgericht Karlsruhe jeweils zu den o.g. verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Sachverhalten der vom Amtsgericht Mosbach Amtsseitig NUR WILLKÜRLICHEN UND SELEKTIVEN Weiterleitungen von Gerichtsdokumenten und Gerichtseingaben an das Oberlandegericht Karlsruhe ordnungsgemäß hingewiesen haben.

Übersenden Sie mir Bitte Kopien Ihrer eigenen Eingaben an die Gerichte und Staatsanwaltschaften, etc. !


Während der Fall- und Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, ...

6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22, etc.
amtsseitige KV-Sonderbände
zu Nationalsozialismus,
Rechtsextremismus, Rassismus
Amtsgericht Mosbach Hauptstraße 110 74821 Mosbach

03.11.2024
6F 202/21 sowie o.g. AZs
BEGRÜNDUNGSNACHTRAG
… Beschwerde unter 6F 202/21
gegen die Kostenentscheidungen gegen den Kindsvater.

ZURÜCKWEISUNG der amtsseitigen WILLKÜRLICHEN SELEKTIVEN Weiterleitung von Gerichtsdokumenten und Gerichtseingaben vom Amtsgericht Mosbach an das Oberlandesgericht Karlsruhe  unter 16 UF 62/24 durch die Familienrichterin Marina Hess beim Amtsgericht Mosbach im anhängigen Verfahrenskomplex, u.a. ausgehend von unter 6F 202/21, 6F 9/22, etc. zu prozessualen und verfahrensinhaltlichen Benachteiligungen des Kindsvaters und Beschwerdeführers

Beantragung von WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN KV-Zurückweisung der Kostenauferlegungen auf den KV
(Einspruch, Beschwerde, Widerspruch)

Beschwerde in Deutschen Familienrechtsverfahren ...
- ... mit Thematisierungen von schwerwiegenden Vorwürfen als Rassismus- und Nazi-Unterstellungen in familienrechtlichen Zivilprozessen
- ... mit Thematisierungen von Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus
in familienrechtlichen Zivilprozessen.

Sehr geehrte Damen und Herren,
Während der Fall- und Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, leitet HIER die KONKRET die o.g. fallverantwortliche Richterin Marina Hess beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21, 6F 9/22 und im o.g. anhängigen Verfahrenskomplex HIER amtsseitig NUR SELEKTIV und WILLKÜRLICH vereinzelte Beschwerdeführer-Eingaben aus anderen assoziierten Verfahren des anhängigen Verfahrenskomplexes, die ebenfalls NACHWEISBAR auch mit der AKTENZEICHENKENNZEICHNUNG 6F 2/22 AG MOS = 16 UF 62/14 OLG KA versehen sind, zu verfahrensinhaltlichen und prozessualen Benachteiligungen des Mandanten an das zweitinstanzliche OLG KA unter 16 UF 62/14 weiter. HIER AUCH INSBESONDERE bzgl. der Beschwerdeführer-Thematisierungen konkreter verfahrensrelevanter und entscheidungserheblicher Sachverhalte zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus. DIESE NUR selektive und willkürliche Weiterleitung von verfahrensrelevanten Gerichtsdokumenten ausgehend vom Amtsgericht Mosbach bestätigt das Oberlandesgericht Karlsruhe in seiner Verfügung vom 22.08.2024 unter 16 UF 62/14 nach diesbzgl. ordnungsgemäßer Mitteilung des Rechtsanwalts Simon Sommer vom 20.08.2024.

Während der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, führt o.g. fallverantwortliche Richterin Marina Hess beim Amtsgericht Mosbach in ihrer o.g. mangelhaften Sachverhaltsermittlung und Sachverhaltsprüfung ENTGEGEN dem Amtsermittlungsgrundsatz sowie ENT-GEGEN der Sorgfaltspflicht mit der amtsseitigen Unterdrückung von Beweismaterial und Urkunden, von Gerichtsdokumenten und Gerichtseingaben, wie HIER dargelegt und belegt unter Verletzung der Rechtsansprüche auf rechtliches Gehör und auf faires Verfahren, verfahrensinhaltliche und prozessuale Benachteiligungen des KV-BS-Mandanten und Nazi-Jägers in zivil- und familienrechtlichen Verfahren durch.

Die HIER o.g. dargelegten und belegten Urkundenunterdrückungen und Falschaussagen vor Gericht durch das Gericht sind ein weiteres Beispiel in der mangelhaften Sachverhaltsermittlung und Sachverhaltsprüfung beim Amtsgericht Mosbach im anhängigen Verfahrenskomplex zum Nachteil des o.g. HIER geschädigten Kindsvaters, Beschwerdeführers und Nazi-Jägers.

Weitere Begründungen folgen !

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Michael Uhl

Eingabe des RECHTSANWALT Simon Sommer vom 20.08.2024 an das Oberlandesgericht Karlsruhe unter 16 UF 62/24
Eingabe des RECHTSANWALT Simon Sommer vom 20.08.2024 mit dem Hinweis an das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass das vorinstanzliche Amtsgericht Mosbach LEDIGLICH NUR SELEKTIV Eingaben des Beschwerdeführers zu verfahrensinhaltlichen und prozessualen Benachteiligungen des Beschwerdeführers und eigenen Mandanten an das Oberlandesgericht Karlsruhe unter 16 UF 62/24 weiterleitet.
240820_RA_Simon_Sommer_an_Oberlandesgericht_Karlsruhe.pdf (148.72KB)
Eingabe des RECHTSANWALT Simon Sommer vom 20.08.2024 an das Oberlandesgericht Karlsruhe unter 16 UF 62/24
Eingabe des RECHTSANWALT Simon Sommer vom 20.08.2024 mit dem Hinweis an das Oberlandesgericht Karlsruhe, dass das vorinstanzliche Amtsgericht Mosbach LEDIGLICH NUR SELEKTIV Eingaben des Beschwerdeführers zu verfahrensinhaltlichen und prozessualen Benachteiligungen des Beschwerdeführers und eigenen Mandanten an das Oberlandesgericht Karlsruhe unter 16 UF 62/24 weiterleitet.
240820_RA_Simon_Sommer_an_Oberlandesgericht_Karlsruhe.pdf (148.72KB)
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 22.08.2024 zu Eingaben des Kindsvaters und Beschwerdeführers und des Rechtsanwalts Simon Sommer
Zweitinstanzliche Verfügung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 22.08.2024 unter 16 UF 62/24 zu den LEDIGLICH WILLKÜRLICHEN und SELEKTIVEN Weiterleitungen des Amtsgerichts Mosbach von Gerichtsdokumenten und Gerichtseingaben
240822_Oberlandesgericht_Karlsruhe.pdf (70.85KB)
Oberlandesgericht Karlsruhe vom 22.08.2024 zu Eingaben des Kindsvaters und Beschwerdeführers und des Rechtsanwalts Simon Sommer
Zweitinstanzliche Verfügung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 22.08.2024 unter 16 UF 62/24 zu den LEDIGLICH WILLKÜRLICHEN und SELEKTIVEN Weiterleitungen des Amtsgerichts Mosbach von Gerichtsdokumenten und Gerichtseingaben
240822_Oberlandesgericht_Karlsruhe.pdf (70.85KB)
Widerspruchseingabe an das Amtsgericht Mosbach vom 03.11.2024 unter 6F 202/21
Beschwerde gegen die vom Amtsgericht Mosbach Amtsseitig NUR WILLKÜRLICHEN UND SELEKTIVEN Weiterleitungen von Gerichtsdokumenten und Gerichtseingaben an das Oberlandegericht Karlsruhe
241103_AG MOS_willkuerlich_selektiv_BLIND.pdf (135.49KB)
Widerspruchseingabe an das Amtsgericht Mosbach vom 03.11.2024 unter 6F 202/21
Beschwerde gegen die vom Amtsgericht Mosbach Amtsseitig NUR WILLKÜRLICHEN UND SELEKTIVEN Weiterleitungen von Gerichtsdokumenten und Gerichtseingaben an das Oberlandegericht Karlsruhe
241103_AG MOS_willkuerlich_selektiv_BLIND.pdf (135.49KB)



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