RECHTSANWALT Simon Sommer !Doku: "Rechtsanwälte im Widerstand gegen den Nationalsozialismus"
|
- Fallbegleitungen - Verfahrensführungen - Verfahrensbearbeitungen
Verfahrensbegleitungen in Deutschen Familienrechtsverfahren ...
- ... mit Thematisierungen von schwerwiegenden Vorwürfen als Rassismus- und Nazi-Unterstellungen in familienrechtlichen Zivilprozessen
- ... mit Thematisierungen von Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus in familienrechtlichen Zivilprozessen
- ... mit zwei familien- und einem erwachsenenpsychologischen Sachverständigengutachten
- aus der Würzburger Kanzelei, Ludwigstraße 23
- Empfohlen vom ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht) als Mitglied und Referent
- Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft
- Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht mit Spezialfachgebieten: Familienrecht insbesondere Elterliche Sorge, Umgangsrecht, Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht; Sozialrecht insbesondere Schwerbehindertenrecht; Allgemeines Zivilrecht insbesondere Schadensersatz und Schmerzensgeld
Zuletzt aktualisiert am 12.01.2025 !
Inhaltsverzeichnis :
- Rechtsanwälte im Widerstand gegen den Nationalsozialismus
1.1 Nationalsozialistische Verfolgung von Rechtsanwälten beim Umbau hin zur totalitären NS-Diktatur
1.2 Kontinuität von Nazi-Juristen und von Nationalsozialistischen Rechtsanwälten nach 1945 - Verfahrensinhaltliche und prozessuale Benachteiligungen des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 211/21, 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22, etc. sowie unter amtsseitigen KV-BS-Sonderbänden zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus
Vollständige Dokumentation HIER >>> - Dokumente des Oberlandesgerichts Karlsruhe sowie des Rechtsanwalts Simon Sommer u.a. zu Rassismus-, NS- und AFD-Verfahren im anhängigen Verfahrenskomplex mit Rassismus- und Nazi-Unterstellungen im Zivilprozess
Vollständige Dokumentation HIER >>> - Handlungsoptionen des Rechtsanwalts Simon Sommer in der Rechts- und Interessensvertretung seines eigenen Mandanten
Vollständige Dokumentation HIER >>>
1. Rechtsanwälte im Widerstand gegen den Nationalsozialismus
Hans Joachim Albert Litten (Rechtsanwalt)
Hans Joachim Albert Litten[1] (* 19. Juni1903 in Halle (Saale); † 5. Februar1938 im KZ Dachau) war ein deutscher Rechtsanwalt und Strafverteidiger. Insbesondere als Gegner des NS-Regimes und „Anwalt des Proletariats“ machte sich Hans Litten einen Namen. Er wurde 1933 verhaftet und starb 1938 im KZ Dachau.
Edenpalast-Prozess von 1931
Das Gericht rief Adolf Hitler am 8. Mai 1931 auf Antrag Littens sowie des Verteidigers der Angeklagten in den Zeugenstand. Litten wollte zeigen, dass der Eden-Überfall von der Parteiführung organisiert und inhaltlich mitgetragen wurde, dass es sich bei der NSDAP also nicht um eine demokratische, legitime und sich im Rahmen des Legalen bewegende Partei handelte. Im Lauf der Vernehmung konfrontierte Litten den Zeugen Hitler mit einer Schrift des Reichspropagandaleiters der NSDAP, Goebbels, mit dem Titel Der Nazi-Sozi. In dieser Schrift wurde gefordert, dass das Parlament auseinandergejagt werden solle, um die Macht zu ergreifen und die „Gegner zu Brei zu stampfen“.
https://de.wikipedia.org/
Hans Litten – Anwalt gegen Hitler: Eine Biographie >>>
Das kurze Leben des streitbaren Rechtsanwalts Hans Litten, der 1938 im KZ Dachau in den Selbstmord getrieben wurde. In einem spektakulären Prozess vor dem Berliner Kriminalgericht in Moabit stellte der junge Rechtsanwalt Hans Litten 1931 den »Schriftsteller« Adolf Hitler als Zeugen für die Gewaltbereitschaft von SA und NSDAP zur Rede. Litten verteidigte in zahlreichen Prozessen straffällige Jugendliche, trat als Nebenkläger für die von faschistischen Rollkommandos attackierten Kommunisten auf und legte sich mit der rechtslastigen Justiz der Weimarer Republik an. Seine Biografie ist eine deutsche Lebensgeschichte, die mit der jüdischen Jugendbewegung in Ostpreußen begann und im Konzentrationslager Dachau endete. Im geteilten Deutschland wurde sie in unterschiedlichen Versionen überliefert. Die einen würdigten den antifaschistischen Bündnispartner der Arbeiterklasse, die anderen – mit jahrzehntelanger Verspätung – den Verteidiger des republikanischen Rechtswesens. Heute ist Hans Litten – nicht zuletzt durch die TV-Serie »Babylon Berlin« – weit über Deutschland hinaus als politischer Anwalt bekannt, der sich kompromisslos und mutig für seine Mandanten eingesetzt hat.
Hans Litten (1903–1938)
Geschrieben von: Thomas Fuchs | Erstellt: 27. Dezember 2022
Rechtsanwalt Hans Litten: Strafverteidiger und politischer Aktivist während der Weimarer Republik in Recht und Wirtschaft (OSZ). Aktuell bekannt aus der Serie „Babylon Berlin“.
https://www.zukunft-braucht-erinnerung.de/hans-litten/
HANS LITTEN : Der junge Anwalt
Von Rudolf Olden
Litten zog sich schon durch seine forensischen Erfolge die Aufmerksamkeit und Abneigung der Nationalsozialisten zu, auch die seiner nationalsozialistischen Kollegen. Die Abneigung sollte sich in Haß steigern durch einen folgenschweren Zwischenfall: Hitler wurde in Moabit als Zeuge vernommen. Rechtsanwalt Litten wollte nachweisen – auch hier als Vertreter der durch Nazi-Terror Geschädigten -, die Partei selbst Gewalttätigkeiten ihrer Mitglieder dulde, ja sie hervorrufe. Darum wurde der Parteiführer selbst geladen.
https://www.hans-litten.de/sein-leben/der-junge-anwalt/
Vor 120 Jahren wurde Hans Litten geboren
- Posted on 26. June 2023
Ein kurzes Leben, 34 Jahre, 7 Monate und 16 Tage. Ein kurzes Anwaltsleben, 4 Jahre und 5 Monate und 1 Tag
„Auf dem Höhepunkt seiner Moabiter Tätigkeit habe ich Litten einmal zugeredet, er möge weniger intransigent sein, es manch mal billiger geben und nicht immer alles auf die Spitze treiben; wir würden ihn sonst nicht lange in Moabit behalten und könnten ihn doch gut brauchen. Er hat erwidert, er sei überzeugt, es werde ohnehin nicht lange mehr mit unserem Rechtswesen dauern, schon deshalb sehe er keinen Grund zu Konzessionen. Ich muss gestehen, er sah die kommenden Dinge genauer als ich.“
„Der Rechtsanwalt Litten trat in den politischen Prozessen entweder als Verteidiger auf – wenn Kommunisten angeklagt waren; oder als Vertreter der Geschädigten, das heißt der Verwundeten oder der Witwen und Waisen von Getöteten – wenn Nationalsozialisten auf der Anklagebank saßen. Das letztere war eine besonders wichtige Aufgabe, aus einem Grunde, der wieder mit der politischen Situation zusammenhing. Wie ich schon gesagt habe, begannen auch die beamteten Juristen in Moabit dem Druck von rechts zu weichen. Woran man ja sonst überall im Reich während der ganzen republikanischen Zeit gewöhnt war, das trat auch hier ein: man konnte sich nicht mehr darauf verlassen, daß das Recht ohne Rücksicht auf die Partei angewendet wurde. Waren Linke angeklagt, so war Verfolgung unnachsichtlich; sollten sich aber Nationalsozialisten verantworten, so schien die Untersuchung nicht immer lückenlos, manchmal war es, als ob die Staatsanwaltschaft mehr im Interesse der Täter handle als der von der Tat Getroffenen, als ob sie mit der Verteidigung im Bunde sei. Unerklärlich war das schließlich nicht; die Beamten dachten an ihre Zukunft, und die Zukunft gehörten offenbar irgendeiner Art der nationalistischen Reaktion, vielleicht sogar den Nazi selbst.
Litten hatte Erfolg. Der heilige Eifer, den er der Sache widmete, der unermüdliche Ernst, mit dem er sich seiner Aufgabe unterzog, die Ausschließlichkeit, mit der er Zeit und Arbeitskraft opferte – so außerordentliche Anstrengungen machten sich bezahlt. Nicht allerdings im materiellen Sinn; meist verdiente er kaum genug, um sein Büro laufend zu erhalten. Aber juristisch für die Wahrheitsfindung lohnte der Eifer sich. Einmal wurde eine Gruppe von Kommunisten freigesprochen, weil es gelang, nachzuweisen, daß sie überfallen worden waren und in gerechter Verteidigung gehandelt hatten. Ein anderes Mal wurden Nationalsozialisten, ein sogenannter „SA-Sturm“, verurteilt, die einen politischen Gegner getötet hatten.“
Auszüge aus: Rudolf Olden, Vorwort für das Buch von Irmgard Litten „Eine Mutter kämpft gegen Hitler“
Max Fürst, ein Freund aus Jugendzeiten, schreibt über Hans Littens Vorgehen bei den Prozessen folgendes:
„Oft ging er dabei bis an die Grenzen dessen, was Konvention und Standesbewußtein einem Anwalt zubilligten, und mancher Richter versuchte durch Anrufung des Standesgerichtes der Anwaltskammer sich des unliebsamen Anwalt des Rechts zu entledigen. Hans war jedoch nach allen Seiten auf der Hut und so scheiterten die verschiedenen gegen ihn eingeleiteten Verfahren. Seine gründliche Gesetzeskenntnis rette ihn jedesmal, wenn man glaubte, ihn bei seiner temperamentvollen Engagiertheit fassen zu können. […] Er setzte sich ohne Vorbehalte für seine Mandanten ein; die standesgemäße Zurückhaltung, die auch viele der großen liberalen und sozialistischen Anwälte auszeichnete, kümmerte ihn nicht.“
Aus: Max Fürst, „Talisman Scheherezade“, S: 330
Ein paar Schlaglichter aus seinem Leben:
Hans Litten wurde am 19. Juni 1903 in Halle an der Saale in eine großbürgerliche Familie geboren.
Durch die Stellung des Vaters als Dekan der juristischen Fakultät und Rektor der Universität, Geheimer Justizrat und Berater der preußischen Regierung konnte dieser immerhin verhindern, dass Hans vom Gymnasium flog. Auf die Frage, ob man ein Bild von Hindenburg in der Schule aufhängen solle, hatte er geantwortet, er sei schon immer dafür gewesen, ihn aufzuhängen. Wichtiger als der erzkonservative Vater war für die weitere Entwicklung von Hans aber wohl die Mutter, in deren Familie eine eher humanistische Grundhaltung galt.
In seiner Jugend in Königsberg wandte sich Litten zusammen mit seinem Jugendfreund Max Fürst einer deutsch-jüdischen Jugendgruppe mit sozialrevolutionären Ideen zu, genannt der „Schwarze Haufen“ die sich erst 1928 auflöste.
Im selben Jahr ließ Hans sich nach Abschluss des Jura Studiums mit dem zehn Jahre älteren, der KPD nahestehenden und für die Rote Hilfe tätigen Rechtsanwalt Ludwig Barbasch in einer gemeinsamen Anwaltskanzlei in Berlin nieder.
…“ Die Justizrealität der 20er Jahre bot anschaulicheres Material über das Verhältnis von Justiz, Legalität und Demokratie als die Seminare an der Universität: der Kapp-Putsch vom März 1920, deren Führer ohne Ausnahme strafrechtlich unbehelligt blieben; die ungesühnten Morde der Konterrevolutionäre an über 300 Arbeitern, während die Anhänger der bayerischen Räterepublik zu insgesamt 973 Jahren Festungshaft, 368 Jahren Zuchthaus und 3502 Jahren Gefängnis verurteilt wurden; der Hitler-Putsch vom 9. November 1923, der Hitler lediglich vier Jahre Festungshaft einbrachte und dem Ende November das KPD-Verbot und der Terror der Reichswehr folgte; das Ermächtigungsgesetz vom 8. Dezember 1923, welches mit dem Ausnahmezustand die Grundrechte beschnitt; die Aufhebung des Acht-Stunden-Tages etc.
Als sich Hans Litten … niederließ, hatte er diese Lektionen der Weimarer Klassenjustiz ebenso gründlich gelernt wie die Strafprozessordnung, die seine wirksamste Waffe war. …“ (Portrait: Hans Litten Von Norman Paech https://www.vdj.de/portrait-hans-litten)
siehe dazu auch: Gumbel, Emil J.: Vier Jahre politischer Mord (Berlin-Fichtenau 1922). 11.5.2011, online unter https://www.gutenberg.org/cache/epub/39667/pg39667.txt
Schon in seinem ersten Prozess zeigte er sein Können, seinen Mut und sein Engagement: der pazifistische Anarchist Ernst Friedrich war wegen Beleidigung angeklagt worden – er hatte Gustav Noske in seiner Zeitschrift „Die Schwarze Fahne“ einen »Lump« und »Schurken« genannt hat. Litten versuchte eine größtmögliche Öffentlichkeit zu schaffen und ging offensiv mit Anträgen zur Ladung von Zeugen und Sachverständige vor, um zu zeigen, dass die Bezeichnungen durchaus zutreffend gewesen wären. Nachdem Ernst Friedrich verurteilt worden war organisierte Hans eine Demonstration, auf der eben diese Sachverständigen sprachen und die reaktionäre Justiz angriffen. Sein Plädoyer, das sich ausführlich mit Noskes Rolle bei der Niederschlagung der Novemberrevolution befasste, veröffentlicht er.
Dieser Stil zog sich durch seine gesamte Tätigkeit als Anwalt: Hans Litten war immer außerordentlich gut vorbereitet, er verstand sein Handwerk und er war äußerst kämpferisch und hartnäckig. Darüber hinaus versuchte er selbst Sachverhalte zu ermitteln, wie später in den großen Prozessen gegen faschistische Schlägerbanden. Und vor allem: er war parteilich!
Wie sein Kollege Ludwig Barbasch arbeitete Hans von da an mit der Roten Hilfe für die Verteidigung von Proletariern und Proletarierinnen, die vor der Klassenjustiz standen. „Er wirkte dort neben so bekannten Anwälten wie Ludwig Bendix, Georg Cohn, Oskar Cohn-Bendit, Josef Herzfeld, Heinz Kahn und Fritz Löwenthal. Eine besonders enge Zusammenarbeit verband ihn mit Eva Eichelbaum und Hilde Benjamin, der späteren Justizministerin in der DDR. Seine Tätigkeit für die Rote Hilfe gestaltete sich aber keineswegs weltanschaulich harmonisch, weil er von dieser Organisation als Mensch mit anarchistischen Tendenzen eingeschätzt wurde. … Diese weltanschaulichen Gegensätze führten aber zu keinem Zeitpunkt zu einem Zerwürfnis zwischen ihm und der Organisation. Die Zusammenarbeit blieb ungetrübt bis zu seiner Verhaftung, auch als die Rote Hilfe mangels entsprechender Mittel die Vergütungssätze drastisch senken mußte. (Heinz Düx
Er verteidigte Teilnehmer der vom Polizeipräsidenten verbotenen Kundgebung am 1. Mai 1929 in Berlin, bei deren „Auflösung“ mehr als 30 Demonstrierende getötet, Hunderte verletzt und etwa 1200 verhaftet worden waren. Hans Litten als Demonstrationsteilnehmer hatte am U-Bahneingang Münchstraße beobachtet, wie Polizisten einen Mann niederschlugen und traten. Er drängte sich durch die Polizisten mit der Erklärung, er wolle als Anwalt ein Protokoll aufnehmen. Daraufhin wurde er selbst mißhandelt, ließ sich jedoch nicht davon abhalten, den Namen des Mißhandelten und einiger Zeugen festzustellen. Viele wurden angeklagt wegen schweren Landfriedensbruchs und Aufruhr. Wieder setzte Hans auf öffentliche Aufmerksamkeit: Der »Ausschuss zur Untersuchung der Berliner Mai-Vorgänge« wurde gebildet, an dem sich neben ihm auch Alfred Döblin, Heinrich Mann, Egon Erwin Kisch und Carl von Ossietzky beteiligten. Und er drehte den Spieß um: In weiteren Prozessen beschuldigte er den Polizeipräsidenten öffentlich des Mordes, um ihn zu einer Beleidigungsklage zu zwingen. Zörgiebel tat ihm den Gefallen nicht, dennoch bekam Hans die gewünschte große Aufmerksamkeit.
In beiden genannten Fällen genügte es Hans also nicht, einfache Strafverteidigung zu betreiben, er versuchte, bis in höchste politische Ebenen hinein die Verantwortlichen dingfest zu machen. „… Dazu benutzte er nicht nur die immer stumpfer werdenden Waffen der Prozessordnung, sondern gleichzeitig die öffentlichen Veranstaltungen der Roten Hilfe, die er durch ausgiebige Vernehmungen von Zeugen zu öffentlichen Tribunalen der Wahrheitsfindung ausbaute.“ … (Portrait: Hans Litten Von Norman Paech https://www.vdj.de/portrait-hans-litten)
Berühmt geworden ist vor allem der Prozess zum Überfall auf das Tanzlokal Eden in Berlin-Charlottenburg. Am 22.November 1930 hatte ein SA-Rollkommando das überwiegend von linken Arbeitern und Arbeiterinnen besuchte Lokal überfallen. Die Aktion war planmäßig vorbereitet, die polizeilichen Ermittlungen im Anschluss an die Tat verliefen vollkommen unzureichend. In einer großen öffentlichen Veranstaltung vernahm Hans Zeugen zu dem Überfall und vertritt die Nebenklage von verletzten Arbeitern.
In dem Prozess ging es ihm neben der strafrechtlichen Verfolgung der unmittelbaren Täter darum, aufzuzeigen, dass die solche Überfälle Teil einer Strategie der NSDAP wären um die Republik zu destabilisieren. Damit konnte er die von Hitler kurze Zeit vorher vor dem Leipziger Reichsgericht beschworene Legalität der “Nationalen Revolution” demontieren. Tatsächlich lässt er Hitler vorladen und befragen und versuchte damit die Unglaubwürdigkeit der Legalitätsversicherungen der Faschisten nachzuweisen – im Laufe der Vernehmungen konfrontierte Hans den Zeugen Hitler mit der Schrift „Der Nazi-Sozi“ des Reichspropagandaleiters der NSDAP Goebbels, in der er forderte, das Parlament auseinander zu jagen, die Macht zu ergreifen und die „Gegner zu Brei zu stampfen“. Litten scheiterte zwar mit seinem Vorhaben, das Gericht durch die Befragung des Zeugen Hitler davon zu überzeugen, dass die oft tödlichen Angriffe durch Rollkommandos der SA eine bewusste Strategie der NSDAP waren. Die Angehörigen des SA-Sturms 33, die den Eden-Palast angegriffen hatten, wurden aber zu hohen Haftstrafen verurteilt. In der mehrstündigen Vernehmung entlarvte Litten Hitlers Schutzbehauptungen und Notlügen. Hitler sah sich genötigt sich von Goebbels zu distanzieren- so stehe SA für Sportabteilung – als ihn Litten immer wieder in Widersprüche und Ausflüchte trieb, und musste seine Verfassungstreue beschwören. Hitler war durch Littens Befragung völlig in die Enge getrieben und aus der Fassung geraten. Diese Blamage hat er Hans nie verziehen. Bei der Erwähnung seines Namens bekam er einen roten Kopf, so zum Beispiel Robert Freisler.
„… Litten hatte ihm aber doch gehörig zugesetzt. Es ging nicht so leicht ab wie in Leipzig, wo ihm die Reichsrichter einfach die Stichworte zu einer Propagandarede geliefert hatten. Litten hatte nicht wenige Zitate aus der nationalsozialistischen Literatur zur Hand, – „die Gegner zu Brei zerstampfen“, „von der Revolution des Worts zur Revolution der Tat übergehen“, und anderes mehr, – er vernahm den prominenten Zeugen mit der ihm eigenen beharrlichen Ruhe, machte ihn ein paarmal wütend und ließ zwei Stunden lang beträchtlich schwitzen. Ob damals irgend jemand im Saal eine Ahnung hatte, daß er sich selbst das Urteil qualvollen Todes gesprochen hatte? Ich glaube, keiner von uns vermochte so weit zu blicken. …“ (aus: Rudolf Olden, Vorwort für das Buch von Irmgard Litten „Eine Mutter kämpft gegen Hitler“ Internet: https://www.hans-litten.de/sein-leben/der-junge-anwalt/)
In der faschistischen Presse wurde von da ab gegen Hans Litten gehetzt, bis hin zu kaum verhohlenen Mordaufrufen. Die Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe wurde ihm mit der Begründung abgelehnt, dass der »allgemeine Polizeischutz« ausreichend sei. Da dies offenkundig absurd ist, stellte ihm die Rote Hilfe zeitweise Arbeiter als Begleitschutz. Den Vorschlag, für eine Zeit ins Ausland zu gehen, lehnte er mit der Begründung ab: „Die Millionen Arbeiter können nicht hinaus, also muß ich auch hier bleiben.“
„…Mehrere Prozesse schlossen sich an, in denen es um bewaffnete Überfälle des berüchtigten SA-Sturms 33 ging – mit der immer häufigeren Konstellation, dass nicht die Täter, sondern die Opfer auf der Anklagebank saßen. So im Röntgenstraßen-Prozess. Vor dem SA-Lokal in der Röntgenstraße 12 wurde am Abend des 29. August 1932 eine Gruppe Arbeiter angegriffen, die von einer Versammlung kam. Zwei SA-Leute blieben verletzt, einer tot zurück. Auf die Anklagebank kamen neun der Arbeiter wegen Totschlags aus politischen Motiven, worauf die Todesstrafe stand. In umfangreichen Recherchen und immer neuen Beweisanträgen gelang es Litten, die Nazi-Zeugen zu demontieren, die verkehrten Fronten umzudrehen und die Anklage zu Fall zu bringen. Die SA-Männer waren von ihren eigenen Leuten verwundet bzw. erschossen worden. Am 6. Oktober wurden alle Angeklagten freigesprochen. Zur fälligen Anklage der Nazis wegen Landfriedensbruch kam es allerdings nicht. …“… (Portrait: Hans Litten Von Norman Paech https://www.vdj.de/portrait-hans-litten)
Ein weiterer Prozess war der sogenannte Felsenecke-Prozess; wieder ging es um einen Überfall eines faschistischen Kommandos, dieses Mal am 19.Januar 1932 auf die Lauben-Kolonie Felsenecke, bei dem ein Arbeiter und ein Faschist getötet worden waren. Im Verlauf des Prozesses wurde Hans Litten wegen »Missbrauchs der Rechte des Verteidigers zu politischen Zwecken« von dem Prozess ausgeschlossen, denn er würde den Prozess in die Länge ziehen und »hemmungslose parteipolitische Propaganda« treiben. Die nächsthöhere Instanz kassiert den Beschluss. In einem neuen Prozess zu der Sache wurde er dann wieder ausgeschlossen, nun wegen einer angeblichen strafbaren Begünstigung eines Mandanten. Dieses Mal hielt die Entscheidung in der höheren Instanz. Zwei kommunistische Angeklagte wurden schließlich aufgrund von Diebstahls des Fahrrades eines SA-Mannes zu sechs Monaten Zuchthaus verurteil, die schon durch die Untersuchungshaft abgebüßt waren. Das Verfahren gegen die SA-Männer wurde aufgrund der Weihnachtsamnestie im Dezember 1932 eingestellt.
In der Arbeiter-Illustrierte-Zeitung (AIZ) vom 11. September 1932 bewertete Hans Litten den Prozess: “Der Satz von Karl Marx, dass das Recht ein Überbau der sozialen Gegebenheiten sei, erweist seine Richtigkeit besonders in Zeiten verschärfter Klassengegensätze. In solchen Zeiten ändern sich die gesellschaftlichen Grundlagen so schnell, dass die Gesetzgebungsmaschine mit der Entwicklung nicht immer Schritt hält. An einem Prozess, der monatelang dauert, kann man in solchen Zeiten besonders deutlich beobachten, wie die Verhandlungsweise sich der wirtschaftlichen und politischen Entwicklung anpasst. Der Felsenecke-Prozess, der am 20. April 1932 begann, bildet heute den letzten Überrest ordentlicher Gerichtsbarkeit in politischen Sachen inmitten der Arbeit der Sondergerichte. Aber die Entwicklung konnte auch an dem schwebenden Verfahren nicht vorbeigehen. Was in Sondergerichtsverfahren durch Gesetzgebung im Notverordnungswege eingeführt wurde, erreichte man im Felsenecke-Prozess auf anderem Wege. In politischen Prozessen widerspricht die Aufklärung der Hintergründe häufig dem Interesse der herrschenden Klasse.”
„Interview mit Rechtsanwalt Litten“. In: Die Rote Fahne 170 (1932), S. 4.
In der Nacht des Reichstagsbrandes wurde Hans Litten in den frühen Morgenstunden des 28. Februar 1933 verhaftet und in das Polizeipräsidium am Alexanderplatz gebracht. Zunächst kam er wie die gesamte politische Linke Berlins, nach Spandau ins Polizeigefängnis und blieb „als gefährlicher kommunistischer Rädelsführer“ auf Dauer in Haft. Viele der Anderen kamen nach Misshandlungen vorerst wieder frei, Hans Litten von da an nie mehr.
In den Konzentrationslagern Sonnenburg, Brandenburg, Esterwegen, Lichtenburg, Buchenwald und Dachau war er permanenten Misshandlungen ausgesetzt. In der Wachmannschaft von Lichtenburg befanden sich Angehörige des SA-Sturms 33, zu deren Verurteilung Litten im Eden-Palast-Prozess zwei Jahre zuvor wesentlich beigetragen hatte. Sie erinnerten sich an daran und misshandelten Hans Litten so schwer, dass er danach mehrere Monate im Gefängniskrankenhaus in Moabit verbrachte.
Kopie aus dem Buch „Die Hölle sieht dich an. Der Fall Litten.“
Vom Tage seiner Verhaftung an versuchte die Mutter alle ihre alten Verbindungen zu den konservativen Kreisen zu mobilisieren und drang dabei sogar bis zu Goebbels vor, um die Freilassung ihres Sohnes zu erreichen, alles blieb erfolglos. Immerhin gelang es ihr, dass sie fast die gesamte Haftzeit über Kontakt zu ihrem Sohn behalten konnte. Nicht einmal Petitionen wie die von bekannten britischen Persönlichkeiten oder die von über 100 englischen Juristen hatten keinerlei Erfolg. Hitler hatte den Eden-Prozess nicht vergessen. Irmgard Litten dokumentierte ihren mutigen Kampf in einem zunächst auf Englisch unter dem Titel „A Mother Fights Hitler“ erstmals 1940 erschienenen Buch, das in mehrere Sprachen übersetzt wurde. Die erste Ausgabe auf Deutsch erschien 1947 im Greifenverlag in Rudolstadt in der DDR. In Paris erschien in den Éditions Nouvelles Internationales, ebenfalls 1940: Litten, Irmgard: „Die Hölle sieht dich an. Der Fall Litten.“
Bis zu seinem Tod war Litten immer wieder schlimmster Gewalt ausgesetzt. Von den Folterungen in den Tod getrieben, erhängt sich Hans Litten am 5. Februar 1938 in Dachau. Die letzte Ruhe fand er auf einem Pankower Friedhof.
„… Seine Mutter emigriert nach England, ruft dort über die BBC die Deutschen zum Widerstand auf und kehrt 1949 in die Bundesrepublik Deutschland zurück, wird dort aber zurückhaltend empfangen und muss sich mit dem neuen deutschen Staat über Entschädigung und den Pensionsanspruch ihres Mannes streiten. 1951 geht sie nach Ost-Berlin, wo Teile ihrer Familie leben und bleibt dort bis zu ihrem Tod zwei Jahre später. In der DDR erscheint ihr Buch erstmals auf Deutsch und ihr Sohn erfährt als Märtyrer große Ehrungen. Beispielsweise wird die Straße, in der das Ostberliner Kammergericht (heute Gebäude des Landgerichts Berlin) liegt, in Littenstraße umbenannt.
Die BRD hingegen vergisst Hans Litten zunächst vollständig. Erst Ende der 1980er Jahre beginnen sich insbesondere linke Juristinnen und Juristen, die auf der Suche nach einer progressiven Tradition ihres Berufsstands sind, mit ihm zu beschäftigen. Das Buch Irmgard Littens erscheint zum ersten Mal in der BRD, die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen verleiht 1988 zum ersten Mal ihren Hans-Litten-Preis, der seitdem alle zwei Jahre an Juristinnen und Juristen verliehen wird, die in besonders hohem Maße demokratisches Engagement bewiesen haben.
Ende der 1990er Jahre beginnt dann eine »Umarmung« und Eingemeindung in den liberalen Mainstream: Wollte 1992 die Berliner CDU die Littenstraße noch umbenennen, kann man schon 1998 im Anwaltsblatt des Deutschen Anwaltvereins in einer Erinnerung an den »unvergessenen Anwalt« von Littens heroischem Kampf lesen, nicht allerdings ohne den Hinweis, dass dieser natürlich kein Kommunist gewesen sei. Zum Jahreswechsel 2000/01 bezieht die Bundesrechtsanwaltskammer ihr neues Büro in der Littenstraße, an dem heute eine Gedenktafel für Hans Litten hängt. Aus diesem Anlass wird auch das Gebäude nach ihm benannt. …“ aus: Der Anwalt des Proletariats von André Paschke https://jacobin.de/artikel/der-anwalt-des-proletariats-hans-litten-rechtsanwalt-rote-hilfe-babylon-berlin-adolf-hitler-gustav-noske-weimarer-republik-andre-paschke/
Gedenktafel Littenstrasse Berlin
Im Internet zu finden:
- Portrait: Hans Litten von Norman Paech https://www.vdj.de/portrait-hans-litten
- Der Anwalt des Proletariats von André Paschke https://jacobin.de/artikel/der-anwalt-des-proletariats-hans-litten-rechtsanwalt-rote-hilfe-babylon-berlin-adolf-hitler-gustav-noske-weimarer-republik-andre-paschke/
- Hans Litten, umfangreiche webseite, https://www.hans-litten.de/
- Bericht zur Lesung des Theaterstücks im historischen Plenarsaal des Kammergerichts 2016 file:///C:/Users/NB01/Downloads/DAV%20Artikel.pdf
- Hans Litten: Hitlers Ankläger https://www.tekla-szymanski.com/hans-litten/
- Litten und Hitler – der Edenpalast-Prozess vor dem Landgericht Berlin – Wie ein 27 Jahre alter Rechtsanwalt am 8. Mai 1931 die wahren Ziele Adolf Hitlers aufdeckte von Dr. Christoph Mauntel, https://www.anwaltsblatt-datenbank.de/bsab/document/jzs-AnwBl2013120018-000_832
- DIPLOMARBEIT „Hans Litten. Ein Anwalt zwischen den politischen Extremen in der Weimarer Republik“, verfasst von Laura Pfaffenhueme, auch zur Erinnerungskultur zu Hans Litten.file:///C:/Users/NB01/Downloads/39292.pdf
- Auf den Spuren von Hans Litten Fotos und Text: Leonie Schottler https://www.anwaltsblatt-datenbank.de/bsab/document/jzs-AnwBl2013120032-000_9
- Irmgard Litten – “Trotz der Tränen” https://www.convivio-mundi.de/texte-bibliothek/menschenwuerde/trotz-der-traenen.html
- Hans Litten zum 100. Geburtstag, Gedenkveranstaltung am 22. Juni 2003 von Rechtsanwalt Gerhard Jungfer, https://www.brak-mitteilungen.de/media/brakmitt_2003_04.pdf
- Hans Litten Foto https://www.anwaltsgeschichte.de/fotos-und-dokumente/gerichtsfotografie/hans-litten/
- Heinz Düx: Anwalt gegen Naziterror. In: Jürgen Seifert (Hrsg.): Streitbare Juristen. Eine andere Tradition. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1988 // im Netz zu finden in Friedrich-Martin Balzer: „Heinz Düx – demokratischer Jurist und Antifaschist“ Seite 897: Hans Litten (1903-1938) Anwalt gegen Naziterror, http://www.max-stirner-archiv-leipzig.de/dokumente/DuexHeinzJustizUndDemokratieGesammelteSchriften1948-2013.pdf
Kommentar des Fotografen Dr. Litten (à gauche) a succombé à Dachau (champ de concentration), comme défenseur d’anarchiste Erich Muhsam (extreure droite), mort en prison.
httpswww.anwaltsgeschichte.defotos-und-dokumentegerichts
Bücher:
- Eine Mutter kämpft gegen Hitler: Mit einem Vorwort von Rudolf Olden und einem Nachwort von Heribert Prantl Verlag: Ars Vivendi, 2017.
- Ein Mann, der Hitler in die Enge trieb – Hans Littens Kampf gegen den Faschismus – ein Dokumentarbericht. Brück, Carlheinz von: Berlin (DDR), Union Verlag, 1975, darin ausführlich zur Vernehmung Hitlers durch Hans Litten
- Denkmalsfigur: Biographische Annäherung an Hans Litten 1903-1938, Knut Bergbauer, Sabine Fröhlich und Stefanie Schüler-Springorum, Wallstein Verlag, 2008
- Hans Litten – Anwalt gegen Hitler Eine Biographie von Knut Bergbauer, Sabine Fröhlich und Stefanie Schüler-Springorum im Wallstein Vlg. 2022 https://www.wallstein-verlag.de/9783835351592-hans-litten-anwalt-gegen-hitler.html
https://hannover.rote-hilfe.de/
Der Anwalt des Proletariats
19. Juni 2023
Heute vor 120 Jahren wurde Hans Litten geboren. Als antifaschistischer Rechtsanwalt in der Weimarer Republik verteidigte er Sozialisten, Kommunisten und Opfer von Naziüberfällen – und brachte dabei Hitler höchstpersönlich vor Gericht.
»Der junge Assessor« Hans Litten, Datum unbekannt.
Foto: © www.hans-litten.de
Von André Paschke
Der junge Rechtsanwalt ist fassungslos. Gerade hat er als Verteidiger zweier Journalisten erleben müssen, wie diese in einem Schnellprozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit wegen angeblichen »Landesverrats« verurteilt wurden. Alle seine Beweisanträge wurden abgeschmettert, dabei hatte er mit einem eindeutigen Freispruch gerechnet. »Der Anfang vom Ende des deutschen Rechtsstaats. Und ich war dabei!«, sagt er seufzend, und braucht nach diesem Schock erst einmal einen Schnaps.
Es ist nicht der echte Hans Litten, den man hier sieht, sondern der Schauspieler Trystan Pütter, der den jungen Anwalt in der Serie Babylon Berlin verkörpert. Das verlorene Verfahren ist dem Weltbühnenprozess vom November 1931 nachempfunden. In diesem waren Walter Kreiser, Journalist der Wochenzeitschrift Weltbühne, sowie Carl von Ossietzky als deren Herausgeber wegen Landesverrats und Verrats militärischer Geheimnisse angeklagt, da Kreiser die heimliche Aufrüstung der Luftwaffe aufgedeckt hatte. Verteidigt wurden sie von den renommierten Anwälten Max Alsberg, Kurt Rosenfeld, Alfred Apfel und Rudolf Olden, nicht jedoch von Hans Litten – eine kleine künstlerische Freiheit der Drehbuchautoren.
Litten erscheint hier als etwas naiver Linksliberaler, dessen Vertrauen in das Justizsystem der Weimarer Republik in diesem Moment erschüttert wird – eine Porträtierung, die ihm kaum gerecht wird. Seine Mandantschaft bestand zu einem großen Teil aus Kommunisten, Anarchisten und revolutionären Sozialisten, an deren Seite Litten politisch stand, auch wenn er selbst nicht Mitglied einer Partei war. Ein unabhängiger Kopf, undogmatisch, aber auch ein überzeugter Marxist, für den »das Recht ein Überbau der sozialen Gegebenheiten« war und die Weimarer Justiz eine Klassenjustiz. Eine Weltanschauung, die ihm keineswegs in die Wiege gelegt war.
Metaphysik und Marxismus
Hans Litten wird am 19. Juni 1903 in Halle an der Saale in eine großbürgerliche, konservative Familie geboren. Sein Vater tritt bald darauf eine Professur für Rechtswissenschaft an der Universität Königsberg an, wo Hans aufwächst. Schon früh gerät er in Konflikt mit verschiedenen Autoritäten, nicht zuletzt mit seinem Vater, der die Republik ablehnt und in dessen Haus die angesehene, erzkonservative Königsberger Elite verkehrt. Hans’ Freund Max Fürst berichtet später eine vielzitierte Anekdote, nach der Hans auf die Frage, ob man ein Bild von Hindenburg in der Schule aufhängen solle, geantwortet habe, er sei schon immer dafür gewesen, ihn aufzuhängen. Das habe fast zu seinem Rauswurf aus der Schule geführt.
Als Akt der Rebellion gegen den Vater ist wohl auch seine »Rückkehr« zum Judentum zu verstehen. Sein Großvater war Vorsteher der jüdischen Gemeinde in Königsberg gewesen, der Vater aber schon vor Hans’ Geburt zum Christentum konvertiert, was dieser despektierlich als »Karrieretaufe« bezeichnet. Die Konversion führt ihn in die Reihen der jüdischen Jugendbewegung, wo er sich dem nichtzionistischen deutsch-jüdischen Wanderbund Kameraden anschließt und bald eine zentrale Figur von dessen Königsberger Gruppe wird. Dort entwickelt er ein für viele seltsam anmutendes religiös-politisches Weltbild, das der sozialistische Publizist Kurt Hiller später als »Gemisch aus anarchosozialistischen, katholisch-absolutistisch-barocken und urchristlichen Elementen, aus 20., 17. und 1. Jahrhundert« bezeichnet.
»Litten will die Gerichtsverhandlung zur Bühne umfunktionieren, auf der die Weimarer Justiz als rechtslastig und Autoritäten wie Noske als die wahren Kriminellen entlarvt werden sollen.«
Von jüdischer Mystik inspiriert wendet sich Litten dem Metaphysischen zu, verlässt sich aber zugleich auf den Marxismus, um die Gesellschaft zu analysieren und Klassenkampf und Sozialismus zu propagieren. In der bald in Schwarzer Haufen umbenannten Königsberger Gruppe der Kameraden treibt er beides voran. Für ihn muss die Jugendbewegung politisch sein, was für den Schwarzen Haufen zumindest irgendeine Form von Sozialismus bedeutet, auch wenn er weit davon entfernt ist, einer einheitlichen Linie zu folgen.
So stößt es auch auf erbosten Widerspruch von Litten, als der Jugendverband der KPD versucht, den Schwarzen Haufen zum kollektiven Übertritt zu bewegen. Dieser soll parteipolitisch offen bleiben. Max Fürst, ebenfalls Mitglied im Schwarzen Haufen, meint später in seinen Lebenserinnerungen, dieser habe »zwischen Stefan George, Karl Marx und Lenin« seinen Weg gesucht. Der Bundesleitung der Kameraden gefällt das Treiben der »politisierten Königsberger Abweichler« allerdings gar nicht – nach großen Auseinandersetzungen werden diese und rund 250 sympathisierende Jugendliche 1927 ausgeschlossen. Ein Jahr später löst sich der Schwarze Haufen auf.
Der Gerichtssaal als Bühne des Klassenkampfs
Viele von ihnen nehmen das zum Anlass, in die KPD und deren Jugendverband einzutreten, nicht jedoch Max Fürst und Hans Litten. Beide leben inzwischen in Berlin, wo Litten im selben Jahr sein Assessorexamen ablegt und als Rechtsanwalt in der Kanzlei des linken Anwalts Ludwig Barbasch tätig wird. Von diesem übernimmt er den Mandanten Ernst Friedrich, einen pazifistischen Anarchisten, der unter anderem das (heute wieder existierende) Berliner Anti-Kriegs-Museum gegründet hat. Friedrich hat einen Prozess wegen Beleidigung am Hals, weil er den ehemaligen Reichswehrminister der SPD, Gustav Noske, in seiner Zeitschrift Die Schwarze Fahne einen »Lump« und »Schurken« genannt hat.
Dies ist Littens erster Prozess und er trägt schon viel von der Handschrift, die ihn nach kurzer Zeit zumindest in Berlin bekannt machen soll: Litten will die Gerichtsverhandlung mit größtmöglicher Öffentlichkeit zur Bühne umfunktionieren, auf der die Weimarer Justiz als rechtslastig und Autoritäten wie Noske als die wahren Kriminellen entlarvt werden sollen. Hierzu beantragt er die Ladung zahlreicher Sachverständiger, die bekunden sollen, dass die Bezeichnungen »Lump« und »Schurke« zutreffende Wertungen seien, sowie die Ladung von Noske selbst.
Als das Gericht diesem Antrag nicht folgt und Friedrich zu einem Monat Gefängnisstrafe verurteilt wird, organisiert Litten wenige Tage nach dem Urteil eine große Demonstration, auf der die Sachverständigen sprechen. Sein Plädoyer, das sich ausführlich mit Noskes Rolle bei der Niederschlagung der Novemberrevolution befasst, wird nachfolgend in der Schwarzen Fahne abgedruckt.
»Die Folge: 33 Tote, erschossen von der Berliner Polizei – darunter auch Unbeteiligte wie ein SPD-Bezirkskassierer auf dem Heimweg und der neuseeländische Journalist Charles Mackay.«
Alle juristischen Mittel auszuschöpfen und zugleich die Öffentlichkeit zu mobilisieren, wird zu Littens Markenzeichen. Als sich am 1. Mai 1929 trotz Verbots durch den sozialdemokratischen Polizeipräsidenten Zörgiebel tausende Demonstrierende dem Aufruf der KPD folgend zur traditionellen Maidemonstration versammeln, setzt die Polizei auf massive Gewaltanwendung. Zahlreiche Demonstrierende und Schaulustige werden misshandelt, die Polizei setzt im Laufe des Tages immer wieder Schusswaffen ein, stürmt Häuser und nimmt über 1.200 Menschen fest. Die Folge: 33 Tote, erschossen von der Berliner Polizei – darunter auch Unbeteiligte wie ein SPD-Bezirkskassierer auf dem Heimweg und der neuseeländische Journalist Charles Mackay.
Die Ereignisse lösen bis weit ins bürgerliche Lager hinein Entsetzen aus, ein »Ausschuss zur Untersuchung der Berliner Mai-Vorgänge« wird gebildet, dem neben anerkannten Persönlichkeiten aus dem linksliberalen Spektrum der Weimarer Republik wie Carl von Ossietzky, Heinrich Mann, Alfred Döblin und Egon Erwin Kisch auch Hans Litten angehört. Er hatte selbst Polizeigewalt beobachtet und wurde beim Versuch, die Namen der Betroffenen aufzunehmen, um später ihre Zeugenaussagen einholen zu können, ebenfalls von Polizisten misshandelt.
Die »Maiereignisse« beschäftigen ihn die nächsten zwei Jahre sowohl politisch als auch beruflich. Dabei hatte er stets Zörgiebel im Visier: So stellt er gegen den Polizeipräsidenten und seinen Vize Bernhard Weiß Strafanzeige wegen Anstiftung zum Mord in 33 Fällen, worüber er auch die Öffentlichkeit informiert. Vor allem aber versucht Litten, die zahlreichen Prozesse gegen Kommunisten, die am 1. Mai auf die Straße gegangen waren, umzufunktionieren: Als es ihm gelingt, eine Ladung von Zörgiebel als Zeugen für einen exzessiven Schießbefehl an diesem Tag durchzusetzen, bezeichnet er ihn in seinem Plädoyer als Mörder und fordert ihn auf, doch einen Strafantrag wegen Beleidigung zu stellen. Zörgiebel tut ihm den Gefallen nicht, dennoch erregen diese Prozesse in Berlin schnell große Aufmerksamkeit.
»Nur weil Kollegen ihm ab und zu Mandate abgeben, die ihm etwas Einkommen bescheren, kann Litten überhaupt wirtschaftlich überleben.«
Die meisten seiner Mandate werden Litten über die Organisation Rote Hilfe vermittelt, die das Ziel verfolgt, »verhafteten und angeklagten revolutionären Kämpfern Rechtschutz zu gewähren, sie im Gefängnis vor dem Verhungern zu bewahren und für ihre Frauen und Kinder zu sorgen«. Sie ist zwar offiziell überparteilich, aber die KPD übt in ihr einen großen Einfluss aus. Viele der von ihr beauftragten Anwälte stehen der KPD nahe oder sind in dieser Mitglied, wobei Litten aber bei weitem nicht der einzige unabhängige Sozialist ist. Seine politische und wohl auch persönliche Unangepasstheit führt allerdings dazu, dass die Zusammenarbeit mit der Roten Hilfe nicht immer reibungslos vonstatten geht. Diese schätzt ihn als eine Person mit »anarchistischen Tendenzen« ein. Ein Polizeispitzel berichtet gar, dass Litten »bei der R.H. sehr unbeliebt sei. Es gäbe ewig Krach mit ihm«.
Dass die Rote Hilfe ihm in den Jahren vor 1933 immer weniger zahlt, hat aber einen anderen Grund: Ihre Ressourcen sind durch die vielen Prozesse stark dezimiert. Litten muss sich Geld leihen, bittet seine Mutter, ihm einen Teil einer Erbschaft zu überweisen und schimpft in einem Brief an sie auf die »Schweine von der Steuer«, die ihm keine Stundung gewähren wollen. Nur weil Kollegen ihm ab und zu Mandate abgeben, die ihm etwas Einkommen bescheren, kann er überhaupt wirtschaftlich überleben. An seinem außergewöhnlichen Engagement ändert dies nichts. Seine Freunde berichten, dass er wie ein Workaholic aus dem Bilderbuch an sieben Tagen die Woche teilweise bis tief in die Nacht hinein arbeitet, Akten wälzt, neue Zeuginnen und Zeugen sucht. Ein Pensum, das auf Dauer an seiner Gesundheit nagt.
Hitler im Verhör
Gefährlicher sind jedoch kurz- wie langfristig die erbitterten Feindschaften, die aus der zweiten Art von Prozessen folgen, die Litten hauptsächlich führt. Nämlich vertritt er Opfer von SA-Übergriffen, insbesondere durch Mitglieder des sogenannten Mordsturms 33. Litten versucht in den Prozessen den Nachweis zu erbringen, dass die einzelnen Übergriffe Teil einer Strategie der NSDAP sind. In einem dieser Verfahren, dem sogenannten Edenpalast-Prozess (benannt nach dem Tanzlokal, das von SA-Angehörigen überfallen wurde), gelingt ihm das, was heute meist als erstes im Zusammenhang mit seinem Namen genannt wird und ihn womöglich später das Leben kosten wird: Die Ladung und Zeugenbefragung von Adolf Hitler.
Am 8. Mai 1931 soll dieser darüber aussagen, ob Aktionen wie der Überfall auf den Edenpalast von der Parteiführung erwünscht oder verurteilt werden. Hitler hat kurz zuvor bereits einen Legalitätseid abgelegt: Am 25. September 1930 beteuerte er in einem anderen Prozess, in dem Offiziere der Reichswehr wegen Hochverrats angeklagt waren, dass die NSDAP nur auf verfassungsgemäßem Wege an die Macht kommen wolle. Nun wird er unter reger Anteilnahme der Öffentlichkeit inklusive versammelter Hauptstadtpresse von Litten befragt und gerät dabei zunehmend in die Defensive.
»Hitler gerät ins Schwimmen, beruft sich auf Formalitäten schreit Litten schließlich mit hochrotem Kopf an.«
Litten ist gut vorbereitet und hält Hitler zahlreiche Zitate insbesondere des Propagandachefs Joseph Goebbels vor, die so gar nicht nach dem Plan einer legalen Machteroberung klingen, sondern nach gewaltsamem Umsturz. Hitler gerät ins Schwimmen, meint, man müsse hierzu Goebbels selbst hören und beruft sich auf Formalitäten wie den Hinweis, dass dessen Schrift kein Parteiwappen trägt und deshalb nicht der Partei zuzurechnen sei. Schließlich schreit er Litten mit hochrotem Kopf an: »Wie kommen Sie dazu, Herr Rechtsanwalt, zu sagen, das ist eine Aufforderung zur Illegalität? Das ist eine durch nichts zu beweisende Erklärung!«
Insgesamt macht Hitler vielen Anwesenden zufolge in dieser Vernehmung eine ausgesprochen schlechte Figur. Sein eigener Propagandachef verbreitet Aufforderungen zum gewaltsamen Umsturz in hunderttausendfacher Auflage, und er, der unangefochtene Parteiführer, will davon nichts wissen? Dies sogar missbilligen, jedenfalls aber als Privataussage verstehen?
Die meisten Beobachter bekommen den Eindruck, dass Litten Hitler ordentlich ins Schwitzen gebracht hat. Schon bald zeigt sich, wie tief die Nazis hierdurch getroffen sind. In ihrer Presse wird ab jetzt regelmäßig gegen Litten gehetzt, bis hin zu kaum verhohlenen Mordaufrufen. Litten beantragt daraufhin die Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe, die mit der Begründung abgelehnt wird, dass der »allgemeine Polizeischutz« ausreichend sei. Da dies offenkundig absurd ist, stellt ihm die Rote Hilfe zeitweise Leibwächter.
Das Ende der freien Advokatur
Spätestens ab 1932 wird die rechtsstaatliche Luft für engagierte Strafverteidiger wie Litten dünner. In einem weiteren Prozess zu einem Nazi-Überfall auf eine Arbeitersiedlung, in dem er erneut die Nebenklage vertritt, wird er wegen angeblichen »Missbrauchs der Rechte des Verteidigers zu politischen Zwecken« von dem Prozess ausgeschlossen. Er würde den Prozess in die Länge ziehen und »hemmungslose parteipolitische Propaganda« treiben.
Litten versucht, am nächsten Verhandlungstag trotzdem zu erscheinen, wird aber durch die Justizpolizei daran gehindert. Der Ausschluss wird bald darauf von der nächsthöheren Instanz kassiert, weil eine Störungsabsicht bei Litten nicht offenkundig sei, allerdings erklären sich die Richter nunmehr selbst für befangen und setzen den Prozess aus. In einem neuen Prozess wird er erneut ausgeschlossen, nun wegen einer angeblichen strafbaren Begünstigung eines Mandanten. Dieses Mal hält die Entscheidung in der höheren Instanz. Die angeklagten SA-Männer werden bald darauf verurteilt, aber aufgrund einer Weihnachtsamnestie für politische Straftaten im Dezember 1932 alle entlassen.
Im August 1932 werden durch eine Notverordnung Sondergerichte für politisch motivierte Gewalttaten geschaffen. Diese sollen schneller urteilen und zu härteren Strafen (bis hin zur Todesstrafe) führen, was unter anderem dadurch gewährleistet werden soll, dass die Verteidigungsrechte stark eingeschränkt und die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen Urteile einzulegen, ausgeschlossen wird. »Schnelljustiz«, »Terrorverordnung«, »Justizmord« – so klingen nicht nur die Urteile der kommunistischen Presse, sondern auch von liberalen Beobachtern.
»Die Justiz hat schon längst die Kommunisten als die Hauptfeinde ausgemacht und nimmt SA-Männer höchstens als tumbe Schläger, nicht aber als Teil einer politischen Großgefahr wahr.«
Umso sensationeller, dass Litten in einem Prozess wegen einer Schießerei zwischen Kommunisten und der SA vor dem Sondergericht noch ein letztes Mal einen großen Erfolg erzielt. Durch seine Befragungen kommt heraus, dass nicht die angeklagten Kommunisten, denen die Todesstrafe droht, sondern die SA-Männer die Angreifer waren, zahlreiche Belastungszeugen der NSDAP nahestehen und ihre Aussagen abgesprochen haben. Im Oktober 1932 erfolgt der Freispruch für alle Angeklagten. Ein letzter Sieg des engagierten Verteidigers über eine Justiz, die schon längst die Kommunisten als die Hauptfeinde ausgemacht hat und SA-Männer höchstens als tumbe Schläger, nicht aber als Teil einer politischen Großgefahr wahrnimmt.
Angesichts dessen wird es verständlicher, dass Litten und seine Kollegen die Machtübergabe an die Nazis am 30. Januar 1933 zunächst nicht als große Zäsur empfinden. Littens Freund Max Fürst beschreibt dies später so: »Es waren so viele, zum Teil furchtbare Regierungen gekommen und gegangen. […] Wir lebten schon längst unter einer Diktatur, und es waren dieselben Kräfte, die hinter Papen, Hugenberg und Hitler standen.« Litten selbst hatte schon kurz zuvor erklärt, er sehe keinen Sinn darin, seinen Stil zu mäßigen, da es »ohnehin nicht lange mehr mit unserem Rechtswesen dauern« werde. Zunächst unterscheidet sich die Arbeit von Justiz und Anwaltschaft auch nicht groß von den Monaten zuvor.
Hitlers Rache
Mit dem Reichstagsbrand am 27. Februar 1933 ändert sich dies aber schlagartig. Litten wird verhaftet und in das Polizeipräsidium am Alexanderplatz, die »Rote Burg« gebracht. Hier treffen an diesem Morgen zahlreiche gute Bekannte zusammen. Der Journalist Egon Erwin Kisch freut sich nach seiner Verhaftung zunächst, dort seinen Anwalt Alfred Apfel zu sehen, bis er realisiert, dass dieser ebenfalls als Häftling dort ist. Kisch beschreibt die absurde Szenerie später so: »Die Bänke sind besetzt, der Raum dazwischen ist verstellt: Der gesamte Kulturbolschewismus soll hier Sitz oder Stand finden. Alle kennen einander, und immer, wenn ein neuer von Polizisten hereingeschleppt wird, begrüßen ihn alle.«
Von diesen »Prominenten« werden viele in den folgenden Wochen und Monaten, teils nach Folter und Misshandlung, wieder entlassen – nicht so Hans Litten, der nie wieder die Freiheit erlangen soll, sondern die nächsten fünf Jahre in einem halben Dutzend verschiedener Konzentrationslager verbringt. Seine Mutter versucht, Himmel und Hölle in Bewegung zu setzen, um seine Freilassung zu erwirken, und nutzt dabei ihre guten Kontakte in höhere Kreise, doch ist alles vergebens: Hitler hatte die Befragung durch Litten offenbar nicht vergessen. Roland Freisler, der künftige Vorsitzende des Volksgerichtshofes, sagte später, dass niemand etwas für Litten erreichen werde, da Hitler blaurot im Gesicht angelaufen war, als er den Namen hörte. Der ebenfalls um Hilfe ersuchte Kronprinz der Hohenzollern, Wilhelm von Preußen, der die Nazis schon vor 1933 unterstützt hatte, erntet von Hitler ebenfalls eine erboste Absage: »Wer für Litten eintritt, fliegt ins Lager, selbst wenn Sie es sind!«
Auch international bekommt der »Fall Litten« durch das Engagement seiner Mutter große Aufmerksamkeit. Der britische Lord Clifford Allen wendet sich an den deutschen Botschafter Joachim von Ribbentrop, der sich aber zur absurden Einschätzung versteigt, dass Litten »einer der geistigen Führer des Kommunismus in Deutschland« und damit ein »unverbesserlicher Feind der menschlichen Gesellschaft« sei, weswegen eine Freilassung niemals infrage käme. Auch zahlreiche Petitionen, unter anderem eine von hundert englischen Juristen, verpuffen wirkungslos.
Irmgard Litten dokumentiert ihren mutigen Kampf in einem erstmals 1940 erschienenen Buch, das in mehrere Sprachen übersetzt wird und große Verbreitung insbesondere in England und den USA findet. Es wird unter anderem von der amerikanischen First Lady Eleanor Roosevelt empfohlen, die meint, man könne »nur stolz auf die ganze Menschheit sein, dass solche Menschen wie Hans Litten und seine Mutter in der Welt gelebt und den Glauben bis zum Ende bewahrt haben«.
Verehrt, verschwiegen, wiederentdeckt
Hans Litten erlebt dies nicht mehr. Um erneuter schwerer Folter zu entgehen, erhängt er sich in der Nacht vom 4. auf den 5. Februar 1938 im KZ Dachau. Seine Mutter emigriert nach England, ruft dort über die BBC die Deutschen zum Widerstand auf und kehrt 1949 in die Bundesrepublik Deutschland zurück, wird dort aber zurückhaltend empfangen und muss sich mit dem neuen deutschen Staat über Entschädigung und den Pensionsanspruch ihres Mannes streiten. 1951 geht sie nach Ost-Berlin, wo Teile ihrer Familie leben und bleibt dort bis zu ihrem Tod zwei Jahre später. In der DDR erscheint ihr Buch erstmals auf Deutsch und ihr Sohn erfährt als Märtyrer große Ehrungen. Beispielsweise wird die Straße, in der das Ostberliner Kammergericht (heute Gebäude des Landgerichts Berlin) liegt, in Littenstraße umbenannt.
»Die über 14 Millionen Zuschauer von Babylon Berlin bekommen einen sympathischen, engagierten, linksliberalen Hans Litten zu sehen, der ehrlich empört und erschüttert ist, wenn die Justiz am Ende der Weimarer Republik sich nicht mehr an rechtsstaatliche Spielregeln hält.«
Die BRD hingegen vergisst Hans Litten zunächst vollständig. Erst Ende der 1980er Jahre beginnen sich insbesondere linke Juristinnen und Juristen, die auf der Suche nach einer progressiven Tradition ihres Berufsstands sind, mit ihm zu beschäftigen. Das Buch Irmgard Littens erscheint zum ersten Mal in der BRD, die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen verleiht 1988 zum ersten Mal ihren Hans-Litten-Preis, der seitdem alle zwei Jahre an Juristinnen und Juristen verliehen wird, die in besonders hohem Maße demokratisches Engagement bewiesen haben.
Ende der 1990er Jahre beginnt dann eine »Umarmung« und Eingemeindung in den liberalen Mainstream: Wollte 1992 die Berliner CDU die Littenstraße noch umbenennen, kann man schon 1998 im Anwaltsblatt des Deutschen Anwaltvereins in einer Erinnerung an den »unvergessenen Anwalt« von Littens heroischem Kampf lesen, nicht allerdings ohne den Hinweis, dass dieser natürlich kein Kommunist gewesen sei. Zum Jahreswechsel 2000/01 bezieht die Bundesrechtsanwaltskammer ihr neues Büro in der Littenstraße, an dem heute eine Gedenktafel für Hans Litten hängt. Aus diesem Anlass wird auch das Gebäude nach ihm benannt.
Und die über 14 Millionen Zuschauerinnen und Zuschauer von Babylon Berlin? Sie bekommen einen sympathischen, engagierten, linksliberalen Hans Litten zu sehen, der ehrlich empört und erschüttert ist, wenn die Justiz am Ende der Weimarer Republik sich nicht mehr an rechtsstaatliche Spielregeln hält. Eine empathisch entworfene Figur, eine Nebenrolle mit kleinem Heldenstatus, sympathisch und hochengagiert, was sicher alles auf ihn zutraf – aber auch ein bisschen brav. Das ist sicherlich gutes Fernsehen und das Hans-Litten-Archiv, das Zeugnisse der Solidaritätsorganisationen wie der Roten Hilfe sammelt und dafür schon vom Verfassungsschutz als »extremistisch« verleumdet wurde, freut sich bestimmt zu Recht, dass Litten zum ersten Mal einem Millionenpublikum bekanntgemacht wird durch die Serie. Aber mit dem echten Hans Litten, dem revolutionären Marxisten, hat die dortige Darstellung nur eingeschränkt etwas zu tun.
André Paschke ist Jurist. Er promoviert zur Zeit zu einem völkerstrafrechtlichen Thema.
https://jacobin.de/
Zum 120. Geburtstag von Hans Litten
Veröffentlicht: 04. Juli 2023
Anlässlich des 120. Geburtstags von Hans Litten erschienen einige lesenswerte Artikel zum Leben und Wirken des engagierten RHD-Anwalts, u.a. im Magazin Jacobin und bei der Roten Hilfe OG Hannover:
- https://jacobin.de/artikel/der-anwalt-des-proletariats-hans-litten-rechtsanwalt-rote-hilfe-babylon-berlin-adolf-hitler-gustav-noske-weimarer-republik-andre-paschke/
- https://hannover.rote-hilfe.de/vor-120-jahren-wurde-hans-litten-geboren-ein-kurzes-leben-34-jahre-7-monate-und-16-tage-ein-kurzes-anwaltsleben-4-jahre-und-5-monate-und-1-tag/
Vor 120 Jahren wurde Hans Litten geboren. Ein kurzes Leben, 34 Jahre, 7 Monate und 16 Tage. Ein kurzes Anwaltsleben, 4 Jahre und 5 Monate und 1 Tag
„Auf dem Höhepunkt seiner Moabiter Tätigkeit habe ich Litten einmal zugeredet, er möge weniger intransigent sein, es manch mal billiger geben und nicht immer alles auf die Spitze treiben; wir würden ihn sonst nicht lange in Moabit behalten und könnten ihn doch gut brauchen. Er hat erwidert, er sei überzeugt, es werde ohnehin nicht lange mehr mit unserem Rechtswesen dauern, schon deshalb sehe er keinen Grund zu Konzessionen. Ich muss gestehen, er sah die kommenden Dinge genauer als ich.“
„Der Rechtsanwalt Litten trat in den politischen Prozessen entweder als Verteidiger auf – wenn Kommunisten angeklagt waren; oder als Vertreter der Geschädigten, das heißt der Verwundeten oder der Witwen und Waisen von Getöteten – wenn Nationalsozialisten auf der Anklagebank saßen. Das letztere war eine besonders wichtige Aufgabe, aus einem Grunde, der wieder mit der politischen Situation zusammenhing. Wie ich schon gesagt habe, begannen auch die beamteten Juristen in Moabit dem Druck von rechts zu weichen. Woran man ja sonst überall im Reich während der ganzen republikanischen Zeit gewöhnt war, das trat auch hier ein: man konnte sich nicht mehr darauf verlassen, daß das Recht ohne Rücksicht auf die Partei angewendet wurde. Waren Linke angeklagt, so war Verfolgung unnachsichtlich; sollten sich aber Nationalsozialisten verantworten, so schien die Untersuchung nicht immer lückenlos, manchmal war es, als ob die Staatsanwaltschaft mehr im Interesse der Täter handle als der von der Tat Getroffenen, als ob sie mit der Verteidigung im Bunde sei. Unerklärlich war das schließlich nicht; die Beamten dachten an ihre Zukunft, und die Zukunft gehörten offenbar irgendeiner Art der nationalistischen Reaktion, vielleicht sogar den Nazi selbst.
Litten hatte Erfolg. Der heilige Eifer, den er der Sache widmete, der unermüdliche Ernst, mit dem er sich seiner Aufgabe unterzog, die Ausschließlichkeit, mit der er Zeit und Arbeitskraft opferte – so außerordentliche Anstrengungen machten sich bezahlt. Nicht allerdings im materiellen Sinn; meist verdiente er kaum genug, um sein Büro laufend zu erhalten. Aber juristisch für die Wahrheitsfindung lohnte der Eifer sich. Einmal wurde eine Gruppe von Kommunisten freigesprochen, weil es gelang, nachzuweisen, daß sie überfallen worden waren und in gerechter Verteidigung gehandelt hatten. Ein anderes Mal wurden Nationalsozialisten, ein sogenannter „SA-Sturm“, verurteilt, die einen politischen Gegner getötet hatten.“
Auszüge aus: Rudolf Olden, Vorwort für das Buch von Irmgard Litten „Eine Mutter kämpft gegen Hitler“
Max Fürst, ein Freund aus Jugendzeiten, schreibt über Hans Littens Vorgehen bei den Prozessen folgendes:
„Oft ging er dabei bis an die Grenzen dessen, was Konvention und Standesbewußtein einem Anwalt zubilligten, und mancher Richter versuchte durch Anrufung des Standesgerichtes der Anwaltskammer sich des unliebsamen Anwalt des Rechts zu entledigen. Hans war jedoch nach allen Seiten auf der Hut und so scheiterten die verschiedenen gegen ihn eingeleiteten Verfahren. Seine gründliche Gesetzeskenntnis rette ihn jedesmal, wenn man glaubte, ihn bei seiner temperamentvollen Engagiertheit fassen zu können. […] Er setzte sich ohne Vorbehalte für seine Mandanten ein; die standesgemäße Zurückhaltung, die auch viele der großen liberalen und sozialistischen Anwälte auszeichnete, kümmerte ihn nicht.“
Aus: Max Fürst, „Talisman Scheherezade“, S: 330
Ein paar Schlaglichter aus seinem Leben:
Hans Litten wurde am 19. Juni 1903 in Halle an der Saale in eine großbürgerliche Familie geboren.
Durch die Stellung des Vaters als Dekan der juristischen Fakultät und Rektor der Universität, Geheimer Justizrat und Berater der preußischen Regierung konnte dieser immerhin verhindern, dass Hans vom Gymnasium flog. Auf die Frage, ob man ein Bild von Hindenburg in der Schule aufhängen solle, hatte er geantwortet, er sei schon immer dafür gewesen, ihn aufzuhängen. Wichtiger als der erzkonservative Vater war für die weitere Entwicklung von Hans aber wohl die Mutter, in deren Familie eine eher humanistische Grundhaltung galt.
In seiner Jugend in Königsberg wandte sich Litten zusammen mit seinem Jugendfreund Max Fürst einer deutsch-jüdischen Jugendgruppe mit sozialrevolutionären Ideen zu, genannt der „Schwarze Haufen“ die sich erst 1928 auflöste.
Im selben Jahr ließ Hans sich nach Abschluss des Jura Studiums mit dem zehn Jahre älteren, der KPD nahestehenden und für die Rote Hilfe tätigen Rechtsanwalt Ludwig Barbasch in einer gemeinsamen Anwaltskanzlei in Berlin nieder.
…“ Die Justizrealität der 20er Jahre bot anschaulicheres Material über das Verhältnis von Justiz, Legalität und Demokratie als die Seminare an der Universität: der Kapp-Putsch vom März 1920, deren Führer ohne Ausnahme strafrechtlich unbehelligt blieben; die ungesühnten Morde der Konterrevolutionäre an über 300 Arbeitern, während die Anhänger der bayerischen Räterepublik zu insgesamt 973 Jahren Festungshaft, 368 Jahren Zuchthaus und 3502 Jahren Gefängnis verurteilt wurden; der Hitler-Putsch vom 9. November 1923, der Hitler lediglich vier Jahre Festungshaft einbrachte und dem Ende November das KPD-Verbot und der Terror der Reichswehr folgte; das Ermächtigungsgesetz vom 8. Dezember 1923, welches mit dem Ausnahmezustand die Grundrechte beschnitt; die Aufhebung des Acht-Stunden-Tages etc.
Als sich Hans Litten … niederließ, hatte er diese Lektionen der Weimarer Klassenjustiz ebenso gründlich gelernt wie die Strafprozessordnung, die seine wirksamste Waffe war. …“ (Portrait: Hans Litten Von Norman Paech https://www.vdj.de/portrait-hans-litten)
siehe dazu auch: Gumbel, Emil J.: Vier Jahre politischer Mord (Berlin-Fichtenau 1922). 11.5.2011, online unter https://www.gutenberg.org/cache/epub/39667/pg39667.txt
Schon in seinem ersten Prozess zeigte er sein Können, seinen Mut und sein Engagement: der pazifistische Anarchist Ernst Friedrich war wegen Beleidigung angeklagt worden – er hatte Gustav Noske in seiner Zeitschrift „Die Schwarze Fahne“ einen »Lump« und »Schurken« genannt hat. Litten versuchte eine größtmögliche Öffentlichkeit zu schaffen und ging offensiv mit Anträgen zur Ladung von Zeugen und Sachverständige vor, um zu zeigen, dass die Bezeichnungen durchaus zutreffend gewesen wären. Nachdem Ernst Friedrich verurteilt worden war organisierte Hans eine Demonstration, auf der eben diese Sachverständigen sprachen und die reaktionäre Justiz angriffen. Sein Plädoyer, das sich ausführlich mit Noskes Rolle bei der Niederschlagung der Novemberrevolution befasste, veröffentlicht er.
Dieser Stil zog sich durch seine gesamte Tätigkeit als Anwalt: Hans Litten war immer außerordentlich gut vorbereitet, er verstand sein Handwerk und er war äußerst kämpferisch und hartnäckig. Darüber hinaus versuchte er selbst Sachverhalte zu ermitteln, wie später in den großen Prozessen gegen faschistische Schlägerbanden. Und vor allem: er war parteilich!
Wie sein Kollege Ludwig Barbasch arbeitete Hans von da an mit der Roten Hilfe für die Verteidigung von Proletariern und Proletarierinnen, die vor der Klassenjustiz standen. „Er wirkte dort neben so bekannten Anwälten wie Ludwig Bendix, Georg Cohn, Oskar Cohn-Bendit, Josef Herzfeld, Heinz Kahn und Fritz Löwenthal. Eine besonders enge Zusammenarbeit verband ihn mit Eva Eichelbaum und Hilde Benjamin, der späteren Justizministerin in der DDR. Seine Tätigkeit für die Rote Hilfe gestaltete sich aber keineswegs weltanschaulich harmonisch, weil er von dieser Organisation als Mensch mit anarchistischen Tendenzen eingeschätzt wurde. … Diese weltanschaulichen Gegensätze führten aber zu keinem Zeitpunkt zu einem Zerwürfnis zwischen ihm und der Organisation. Die Zusammenarbeit blieb ungetrübt bis zu seiner Verhaftung, auch als die Rote Hilfe mangels entsprechender Mittel die Vergütungssätze drastisch senken mußte. (Heinz Düx
Er verteidigte Teilnehmer der vom Polizeipräsidenten verbotenen Kundgebung am 1. Mai 1929 in Berlin, bei deren „Auflösung“ mehr als 30 Demonstrierende getötet, Hunderte verletzt und etwa 1200 verhaftet worden waren. Hans Litten als Demonstrationsteilnehmer hatte am U-Bahneingang Münchstraße beobachtet, wie Polizisten einen Mann niederschlugen und traten. Er drängte sich durch die Polizisten mit der Erklärung, er wolle als Anwalt ein Protokoll aufnehmen. Daraufhin wurde er selbst mißhandelt, ließ sich jedoch nicht davon abhalten, den Namen des Mißhandelten und einiger Zeugen festzustellen. Viele wurden angeklagt wegen schweren Landfriedensbruchs und Aufruhr. Wieder setzte Hans auf öffentliche Aufmerksamkeit: Der »Ausschuss zur Untersuchung der Berliner Mai-Vorgänge« wurde gebildet, an dem sich neben ihm auch Alfred Döblin, Heinrich Mann, Egon Erwin Kisch und Carl von Ossietzky beteiligten. Und er drehte den Spieß um: In weiteren Prozessen beschuldigte er den Polizeipräsidenten öffentlich des Mordes, um ihn zu einer Beleidigungsklage zu zwingen. Zörgiebel tat ihm den Gefallen nicht, dennoch bekam Hans die gewünschte große Aufmerksamkeit.
In beiden genannten Fällen genügte es Hans also nicht, einfache Strafverteidigung zu betreiben, er versuchte, bis in höchste politische Ebenen hinein die Verantwortlichen dingfest zu machen. „… Dazu benutzte er nicht nur die immer stumpfer werdenden Waffen der Prozessordnung, sondern gleichzeitig die öffentlichen Veranstaltungen der Roten Hilfe, die er durch ausgiebige Vernehmungen von Zeugen zu öffentlichen Tribunalen der Wahrheitsfindung ausbaute.“ … (Portrait: Hans Litten Von Norman Paech https://www.vdj.de/portrait-hans-litten)
Berühmt geworden ist vor allem der Prozess zum Überfall auf das Tanzlokal Eden in Berlin-Charlottenburg. Am 22.November 1930 hatte ein SA-Rollkommando das überwiegend von linken Arbeitern und Arbeiterinnen besuchte Lokal überfallen. Die Aktion war planmäßig vorbereitet, die polizeilichen Ermittlungen im Anschluss an die Tat verliefen vollkommen unzureichend. In einer großen öffentlichen Veranstaltung vernahm Hans Zeugen zu dem Überfall und vertritt die Nebenklage von verletzten Arbeitern.
In dem Prozess ging es ihm neben der strafrechtlichen Verfolgung der unmittelbaren Täter darum, aufzuzeigen, dass die solche Überfälle Teil einer Strategie der NSDAP wären um die Republik zu destabilisieren. Damit konnte er die von Hitler kurze Zeit vorher vor dem Leipziger Reichsgericht beschworene Legalität der “Nationalen Revolution” demontieren. Tatsächlich lässt er Hitler vorladen und befragen und versuchte damit die Unglaubwürdigkeit der Legalitätsversicherungen der Faschisten nachzuweisen – im Laufe der Vernehmungen konfrontierte Hans den Zeugen Hitler mit der Schrift „Der Nazi-Sozi“ des Reichspropagandaleiters der NSDAP Goebbels, in der er forderte, das Parlament auseinander zu jagen, die Macht zu ergreifen und die „Gegner zu Brei zu stampfen“. Litten scheiterte zwar mit seinem Vorhaben, das Gericht durch die Befragung des Zeugen Hitler davon zu überzeugen, dass die oft tödlichen Angriffe durch Rollkommandos der SA eine bewusste Strategie der NSDAP waren. Die Angehörigen des SA-Sturms 33, die den Eden-Palast angegriffen hatten, wurden aber zu hohen Haftstrafen verurteilt. In der mehrstündigen Vernehmung entlarvte Litten Hitlers Schutzbehauptungen und Notlügen. Hitler sah sich genötigt sich von Goebbels zu distanzieren- so stehe SA für Sportabteilung – als ihn Litten immer wieder in Widersprüche und Ausflüchte trieb, und musste seine Verfassungstreue beschwören. Hitler war durch Littens Befragung völlig in die Enge getrieben und aus der Fassung geraten. Diese Blamage hat er Hans nie verziehen. Bei der Erwähnung seines Namens bekam er einen roten Kopf, so zum Beispiel Robert Freisler.
„… Litten hatte ihm aber doch gehörig zugesetzt. Es ging nicht so leicht ab wie in Leipzig, wo ihm die Reichsrichter einfach die Stichworte zu einer Propagandarede geliefert hatten. Litten hatte nicht wenige Zitate aus der nationalsozialistischen Literatur zur Hand, – „die Gegner zu Brei zerstampfen“, „von der Revolution des Worts zur Revolution der Tat übergehen“, und anderes mehr, – er vernahm den prominenten Zeugen mit der ihm eigenen beharrlichen Ruhe, machte ihn ein paarmal wütend und ließ zwei Stunden lang beträchtlich schwitzen. Ob damals irgend jemand im Saal eine Ahnung hatte, daß er sich selbst das Urteil qualvollen Todes gesprochen hatte? Ich glaube, keiner von uns vermochte so weit zu blicken. …“ (aus: Rudolf Olden, Vorwort für das Buch von Irmgard Litten „Eine Mutter kämpft gegen Hitler“ Internet: https://www.hans-litten.de/sein-leben/der-junge-anwalt/)
In der faschistischen Presse wurde von da ab gegen Hans Litten gehetzt, bis hin zu kaum verhohlenen Mordaufrufen. Die Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe wurde ihm mit der Begründung abgelehnt, dass der »allgemeine Polizeischutz« ausreichend sei. Da dies offenkundig absurd ist, stellte ihm die Rote Hilfe zeitweise Arbeiter als Begleitschutz. Den Vorschlag, für eine Zeit ins Ausland zu gehen, lehnte er mit der Begründung ab: „Die Millionen Arbeiter können nicht hinaus, also muß ich auch hier bleiben.“
„…Mehrere Prozesse schlossen sich an, in denen es um bewaffnete Überfälle des berüchtigten SA-Sturms 33 ging – mit der immer häufigeren Konstellation, dass nicht die Täter, sondern die Opfer auf der Anklagebank saßen. So im Röntgenstraßen-Prozess. Vor dem SA-Lokal in der Röntgenstraße 12 wurde am Abend des 29. August 1932 eine Gruppe Arbeiter angegriffen, die von einer Versammlung kam. Zwei SA-Leute blieben verletzt, einer tot zurück. Auf die Anklagebank kamen neun der Arbeiter wegen Totschlags aus politischen Motiven, worauf die Todesstrafe stand. In umfangreichen Recherchen und immer neuen Beweisanträgen gelang es Litten, die Nazi-Zeugen zu demontieren, die verkehrten Fronten umzudrehen und die Anklage zu Fall zu bringen. Die SA-Männer waren von ihren eigenen Leuten verwundet bzw. erschossen worden. Am 6. Oktober wurden alle Angeklagten freigesprochen. Zur fälligen Anklage der Nazis wegen Landfriedensbruch kam es allerdings nicht. …“… (Portrait: Hans Litten Von Norman Paech https://www.vdj.de/portrait-hans-litten)
Ein weiterer Prozess war der sogenannte Felsenecke-Prozess; wieder ging es um einen Überfall eines faschistischen Kommandos, dieses Mal am 19.Januar 1932 auf die Lauben-Kolonie Felsenecke, bei dem ein Arbeiter und ein Faschist getötet worden waren. Im Verlauf des Prozesses wurde Hans Litten wegen »Missbrauchs der Rechte des Verteidigers zu politischen Zwecken« von dem Prozess ausgeschlossen, denn er würde den Prozess in die Länge ziehen und »hemmungslose parteipolitische Propaganda« treiben. Die nächsthöhere Instanz kassiert den Beschluss. In einem neuen Prozess zu der Sache wurde er dann wieder ausgeschlossen, nun wegen einer angeblichen strafbaren Begünstigung eines Mandanten. Dieses Mal hielt die Entscheidung in der höheren Instanz. Zwei kommunistische Angeklagte wurden schließlich aufgrund von Diebstahls des Fahrrades eines SA-Mannes zu sechs Monaten Zuchthaus verurteil, die schon durch die Untersuchungshaft abgebüßt waren. Das Verfahren gegen die SA-Männer wurde aufgrund der Weihnachtsamnestie im Dezember 1932 eingestellt.
In der Arbeiter-Illustrierte-Zeitung (AIZ) vom 11. September 1932 bewertete Hans Litten den Prozess: “Der Satz von Karl Marx, dass das Recht ein Überbau der sozialen Gegebenheiten sei, erweist seine Richtigkeit besonders in Zeiten verschärfter Klassengegensätze. In solchen Zeiten ändern sich die gesellschaftlichen Grundlagen so schnell, dass die Gesetzgebungsmaschine mit der Entwicklung nicht immer Schritt hält. An einem Prozess, der monatelang dauert, kann man in solchen Zeiten besonders deutlich beobachten, wie die Verhandlungsweise sich der wirtschaftlichen und politischen Entwicklung anpasst. Der Felsenecke-Prozess, der am 20. April 1932 begann, bildet heute den letzten Überrest ordentlicher Gerichtsbarkeit in politischen Sachen inmitten der Arbeit der Sondergerichte. Aber die Entwicklung konnte auch an dem schwebenden Verfahren nicht vorbeigehen. Was in Sondergerichtsverfahren durch Gesetzgebung im Notverordnungswege eingeführt wurde, erreichte man im Felsenecke-Prozess auf anderem Wege. In politischen Prozessen widerspricht die Aufklärung der Hintergründe häufig dem Interesse der herrschenden Klasse.”
„Interview mit Rechtsanwalt Litten“. In: Die Rote Fahne 170 (1932), S. 4.
In der Nacht des Reichstagsbrandes wurde Hans Litten in den frühen Morgenstunden des 28. Februar 1933 verhaftet und in das Polizeipräsidium am Alexanderplatz gebracht. Zunächst kam er wie die gesamte politische Linke Berlins, nach Spandau ins Polizeigefängnis und blieb „als gefährlicher kommunistischer Rädelsführer“ auf Dauer in Haft. Viele der Anderen kamen nach Misshandlungen vorerst wieder frei, Hans Litten von da an nie mehr.
In den Konzentrationslagern Sonnenburg, Brandenburg, Esterwegen, Lichtenburg, Buchenwald und Dachau war er permanenten Misshandlungen ausgesetzt. In der Wachmannschaft von Lichtenburg befanden sich Angehörige des SA-Sturms 33, zu deren Verurteilung Litten im Eden-Palast-Prozess zwei Jahre zuvor wesentlich beigetragen hatte. Sie erinnerten sich an daran und misshandelten Hans Litten so schwer, dass er danach mehrere Monate im Gefängniskrankenhaus in Moabit verbrachte.
Kopie aus dem Buch „Die Hölle sieht dich an. Der Fall Litten.“
Vom Tage seiner Verhaftung an versuchte die Mutter alle ihre alten Verbindungen zu den konservativen Kreisen zu mobilisieren und drang dabei sogar bis zu Goebbels vor, um die Freilassung ihres Sohnes zu erreichen, alles blieb erfolglos. Immerhin gelang es ihr, dass sie fast die gesamte Haftzeit über Kontakt zu ihrem Sohn behalten konnte. Nicht einmal Petitionen wie die von bekannten britischen Persönlichkeiten oder die von über 100 englischen Juristen hatten keinerlei Erfolg. Hitler hatte den Eden-Prozess nicht vergessen. Irmgard Litten dokumentierte ihren mutigen Kampf in einem zunächst auf Englisch unter dem Titel „A Mother Fights Hitler“ erstmals 1940 erschienenen Buch, das in mehrere Sprachen übersetzt wurde. Die erste Ausgabe auf Deutsch erschien 1947 im Greifenverlag in Rudolstadt in der DDR. In Paris erschien in den Éditions Nouvelles Internationales, ebenfalls 1940: Litten, Irmgard: „Die Hölle sieht dich an. Der Fall Litten.“
Bis zu seinem Tod war Litten immer wieder schlimmster Gewalt ausgesetzt. Von den Folterungen in den Tod getrieben, erhängt sich Hans Litten am 5. Februar 1938 in Dachau. Die letzte Ruhe fand er auf einem Pankower Friedhof.
„… Seine Mutter emigriert nach England, ruft dort über die BBC die Deutschen zum Widerstand auf und kehrt 1949 in die Bundesrepublik Deutschland zurück, wird dort aber zurückhaltend empfangen und muss sich mit dem neuen deutschen Staat über Entschädigung und den Pensionsanspruch ihres Mannes streiten. 1951 geht sie nach Ost-Berlin, wo Teile ihrer Familie leben und bleibt dort bis zu ihrem Tod zwei Jahre später. In der DDR erscheint ihr Buch erstmals auf Deutsch und ihr Sohn erfährt als Märtyrer große Ehrungen. Beispielsweise wird die Straße, in der das Ostberliner Kammergericht (heute Gebäude des Landgerichts Berlin) liegt, in Littenstraße umbenannt.
Die BRD hingegen vergisst Hans Litten zunächst vollständig. Erst Ende der 1980er Jahre beginnen sich insbesondere linke Juristinnen und Juristen, die auf der Suche nach einer progressiven Tradition ihres Berufsstands sind, mit ihm zu beschäftigen. Das Buch Irmgard Littens erscheint zum ersten Mal in der BRD, die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen verleiht 1988 zum ersten Mal ihren Hans-Litten-Preis, der seitdem alle zwei Jahre an Juristinnen und Juristen verliehen wird, die in besonders hohem Maße demokratisches Engagement bewiesen haben.
Ende der 1990er Jahre beginnt dann eine »Umarmung« und Eingemeindung in den liberalen Mainstream: Wollte 1992 die Berliner CDU die Littenstraße noch umbenennen, kann man schon 1998 im Anwaltsblatt des Deutschen Anwaltvereins in einer Erinnerung an den »unvergessenen Anwalt« von Littens heroischem Kampf lesen, nicht allerdings ohne den Hinweis, dass dieser natürlich kein Kommunist gewesen sei. Zum Jahreswechsel 2000/01 bezieht die Bundesrechtsanwaltskammer ihr neues Büro in der Littenstraße, an dem heute eine Gedenktafel für Hans Litten hängt. Aus diesem Anlass wird auch das Gebäude nach ihm benannt. …“ aus: Der Anwalt des Proletariats von André Paschke https://jacobin.de/artikel/der-anwalt-des-proletariats-hans-litten-rechtsanwalt-rote-hilfe-babylon-berlin-adolf-hitler-gustav-noske-weimarer-republik-andre-paschke/
Hans-Litten-Archiv e.V.
Verein zur Errichtung und Förderung eines Archivs der Solidaritätsorganisationen
der Arbeiter*innenbewegung und der sozialen Bewegungen
https://hans-litten-archiv.de/
Gedenktafel Littenstrasse Berlin
Im Internet zu finden:
- Portrait: Hans Litten von Norman Paech https://www.vdj.de/portrait-hans-litten
- Der Anwalt des Proletariats von André Paschke https://jacobin.de/artikel/der-anwalt-des-proletariats-hans-litten-rechtsanwalt-rote-hilfe-babylon-berlin-adolf-hitler-gustav-noske-weimarer-republik-andre-paschke/
- Hans Litten, umfangreiche webseite, https://www.hans-litten.de/
- Bericht zur Lesung des Theaterstücks im historischen Plenarsaal des Kammergerichts 2016 file:///C:/Users/NB01/Downloads/DAV%20Artikel.pdf
- Hans Litten: Hitlers Ankläger https://www.tekla-szymanski.com/hans-litten/
- Litten und Hitler – der Edenpalast-Prozess vor dem Landgericht Berlin – Wie ein 27 Jahre alter Rechtsanwalt am 8. Mai 1931 die wahren Ziele Adolf Hitlers aufdeckte von Dr. Christoph Mauntel, https://www.anwaltsblatt-datenbank.de/bsab/document/jzs-AnwBl2013120018-000_832
- DIPLOMARBEIT „Hans Litten. Ein Anwalt zwischen den politischen Extremen in der Weimarer Republik“, verfasst von Laura Pfaffenhueme, auch zur Erinnerungskultur zu Hans Litten.file:///C:/Users/NB01/Downloads/39292.pdf
- Auf den Spuren von Hans Litten Fotos und Text: Leonie Schottler https://www.anwaltsblatt-datenbank.de/bsab/document/jzs-AnwBl2013120032-000_9
- Irmgard Litten – “Trotz der Tränen” https://www.convivio-mundi.de/texte-bibliothek/menschenwuerde/trotz-der-traenen.html
- Hans Litten zum 100. Geburtstag, Gedenkveranstaltung am 22. Juni 2003 von Rechtsanwalt Gerhard Jungfer, https://www.brak-mitteilungen.de/media/brakmitt_2003_04.pdf
- Hans Litten Foto https://www.anwaltsgeschichte.de/fotos-und-dokumente/gerichtsfotografie/hans-litten/
- Heinz Düx: Anwalt gegen Naziterror. In: Jürgen Seifert (Hrsg.): Streitbare Juristen. Eine andere Tradition. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1988 // im Netz zu finden in Friedrich-Martin Balzer: „Heinz Düx – demokratischer Jurist und Antifaschist“ Seite 897: Hans Litten (1903-1938) Anwalt gegen Naziterror, http://www.max-stirner-archiv-leipzig.de/dokumente/DuexHeinzJustizUndDemokratieGesammelteSchriften1948-2013.pdf
„Hans Litten - Anwalt gegen Hitler“: Hitler im Zeugenstand
Stand: 29.03.2022, 15:33 Uhr
Von: Matthias Arning
Hans Litten im Dezember 1925. © Privatbesitz
Eine starke Biografie erinnert an den Anwalt Hans Litten, der mit allen legalen Mitteln gegen den aufkommenden Nationalsozialismus und seine brutale Gewalt kämpfte.
Er war ein kritischer Jurist, mutig und unbeugsam: Hans Litten. Hitler-Getreue rächten sich ganz furchtbar an ihm, schließlich hatte sich Litten 1931 vor Gericht mit Adolf Hitler angelegt. In die Erinnerung geholt wurde Litten durch die dritte Staffel der Fernsehserie „Babylon Berlin“: Als Film-Figur, gespielt von Trystan Pütter, in der Rolle des Anwalts, „der die Mittellosen vor Gericht vertritt“.
Über Hans Litten könnte man auch sagen, dass Anwälte in ihm ein Vorbild finden können, „ein Vorbild an Mut und Tapferkeit“, wie Heribert Prantl notiert. Litten verteidigte im Namen der „Roten Hilfe“ Gegner der Nazis und zitierte unerschrocken Hitler selbst vor ein Gericht in Berlin-Moabit – im Edenpalast-Prozess am 8. Mai 1931.
Die DDR wollte Hans Litten für sich vereinnahmen. So nimmt Carlheinz von Brück Mitte der 70er Jahre das Verfahren von 1931 als einen Ausgangspunkt, um „zwei wesensverschiedene Männer“ miteinander zu konfrontieren: Der „leidenschaftlich streitende Anwalt“ Litten und die spätere „Personifikation des Unrechts“, Hitler. Danach wisse man, dass „das Erbe des Antifaschisten Litten heute in der DDR in guten Händen ist“.
Über Hans Litten hat das Trio Knut Bergbauer, Sabine Fröhlich und Stefanie Schüler-Springorum, die die Leiterin des Zentrums für Antisemitismusforschung ist, bereits 2008 eine Biografie verfasst. Das Buch liegt jetzt in einer Neufassung vor, trägt aber nicht mehr den früheren holperig wirkenden Titel „Denkmalsfigur – Biographische Annäherung an Hans Litten“. Es heißt jetzt „Hans Litten – Anwalt gegen Hitler. Eine Biographie“.
In strikter Opposition
Das Buch:
Bergbauer/ Fröhlich/Schüler-Springorum:Hans Litten – Anwalt gegen Hitler. Eine Biographie. Wallstein 2022, 384 S., 26 Euro.
https://www.fr.de/
Hans Litten
Dieser Anwalt brachte Hitler in Rage – und musste dafür sterben
Von Sven-Felix Kellerhoff
Leitender Redakteur Geschichte
Veröffentlicht am 07.02.2024Lesedauer: 5 Minuten
+honorarpflichtig+++Dr. jur. Hans Litten (Mitte) als Verteidiger im sog. Felsenecke-Prozess im Kriminalgericht Berlin - Moabit nach Ausschluss von der Verhandlung wegen angeblicher kommunistischer Propaganda - veröffentlicht 25.08.1932
Hans Litten (Mitte) als Verteidiger 1932 im Kriminalgericht Berlin-Moabit
Quelle: ullstein bild
Knapp drei Stunden dauerte die Vernehmung des NSDAP-Chefs in Berlin im Mai 1931. Dabei zerbröselte die Fassade der Legalität, auf die er so viel Wert legte. Der junge Jurist Hans Litten hatte es möglich gemacht. Doch er bekam die Rache zu spüren.
Anzeige
Der Anwalt ließ nicht locker. Eine Frage um die andere richtete Hans Litten an den Zeugen Adolf Hitler, hakte nach und präsentierte Belege, dass die gehörten Angaben falsch waren. Knapp drei Stunden dauerte die Vernehmung, und nie zuvor war der NSDAP-Chef derart vorgeführt worden. Es war ein Triumph, der allerdings schlimme Folgen für Litten hatte.
Daran erinnert das Theaterstück „Der Prozess des Hans Litten“ von Mark Hayhorst. Am 4. und 5. Februar 2024 wird es im Kinosaal der Gedenkstätte Dachau gezeigt. Denn hier starb Litten nach fast fünf Jahren Haft und zahllosen Quälereien am 5. Februar 1938. Weitere Aufführungen in verschiedenen Städten sollen folgen.
Bericht über den "Eden-Palast"-Prozess. Dresdner Neueste Nachrichten v. 9.5.1931
Bericht über den „Eden-Palast“-Prozess aus den „Dresdner Neuesten Nachrichten“ vom 9. Mai 1931
Quelle: Public Domain
Der Hass, mit dem Nationalsozialisten ihn verfolgten, ging auf den 8. Mai 1931 zurück. An diesem Freitag verhandelte das Schwurgericht Berlin III gegen vier Braunhemden, allesamt Mitglieder des berüchtigten Berliner SA-Sturms 33. Sie waren angeklagt, am 22. November 1930 bei einem bewaffneten Überfall auf eine KPD-Veranstaltung im Tanzlokal „Eden-Palast“ in Berlin-Charlottenburg drei Kommunisten niedergeschossen und teilweise lebensgefährlich verletzt zu haben.
Zwei SA-Männer des Sturms 33 hatten die vor dem Lokal stehenden Kommunisten mit „Heil Hitler!“ provoziert. Daraufhin entstand eine Rangelei, zu der einige KPD-Anhänger aus dem „Eden-Palast“ hinzukamen. Nun riefen die Braunhemden ihrerseits um Hilfe, und bereitstehende Kameraden griffen ein – es war ein zielbewusst herbei geführter Konflikt. In der schnell eskalierenden wüsten Prügelei gewann die SA aufgrund ihrer Übermacht und ihrer Bewaffnung mit mindestens einer, vielleicht auch zwei Pistolen die Oberhand – und verschwand, bevor die alarmierte Polizei eintraf. Doch ausnahmsweise konnten vier Hitler-Anhänger ermittelt und festgenommen werden.
Hans Litten, gerade 29 Jahre alt und seit 1928 als Rechtsanwalt in Berlin zugelassen, hatte bereits den Ruf, hochintelligent und rhetorisch brillant zu sein. Er trat vorwiegend als Verteidiger angeklagter Kommunisten auf und legte sich dabei auch immer wieder mit Richtern an – zumindest wenn sie, wie sein eigener Vater, reaktionär und Gegner der Republik waren.
Im Fall um den Überfall auf den „Eden-Palast“ vertrat Litten vier verletzte Kommunisten als Nebenkläger und schaffte es, Hitler als Zeugen laden zu lassen. Es wurde der Höhepunkt des Prozesses.
Zuerst versuchte Hitler sich mit einem allgemeinen Bekenntnis aus der Affäre zu ziehen: „Die Partei lehnt Gewaltmethoden auf das Schärfste ab. Die SA-Gruppen sind gebildet worden mit der Aufgabe, die Partei gegen den Terror von links zu schützen und propagandistisch aufzutreten.“ Das war angesichts der ständigen Übergriffe der vergangenen Monate wie auch konkret der Attacke am „Eden-Palast“ geradezu lächerlich.
Litten packte zu und trieb Hitler in die Enge – er musste sich faktisch vom SA-Sturm und dem SA-Chef Ost distanzieren, einem früheren Freikorps-Mann namens Walter Stennes. Dann holte der Nebenklagevertreter zum nächsten Schlag aus: „Sie sagten, dass von Seiten der Nationalsozialistischen Partei keine Gewalttaten unternommen werden. Hat nicht Joseph Goebbels die Parole ausgegeben: Man müsse die ,Gegner zu Brei zerstampfen‘?“
Von seinem Berliner Statthalter und Propagandachef konnte sich Hitler nicht distanzieren, also verlegte er sich aufs Schönreden: „Das ist so aufzufassen, dass man die gegnerischen Organisationen erledigen und vernichten muss. Die gegnerische Ideenwelt als Idee und Organisation muss beseitigt werden. Aber damit ist doch nicht gesagt, dass man die Gegner überfällt und ermordet.“
Hans Litten (1903–1938)
Hans Litten (1903–1938) als KZ-Häftling und die Büste für ihn im Landgericht Berlin
Quelle: Bubo / Public Domain
Veröffentlicht unter der Lizenz CC-BY-SA 3.0
Einmal in Fahrt, schob der NSDAP-Chef nach: „Der Weg der Partei ist notwendig ein legaler. Die SA ist nicht bewaffnet. Ich greife ein, wo ich von einer Waffe höre.“ Nun hatte Litten Hitler fast dort, wo er ihn haben wollte – er bat den Zeugen, sich die beim Überfall auf den „Eden-Palast“ sichergestellten Waffen anzuschauen. Im letzten Moment schaffte der Parteichef es, seine Überführung als Lügner zu vermeiden, indem er zu einer Schimpftirade ausholte.
Noch einen weiteren Anlauf nahm Litten, um die Fassade der Legalität zu zerstören, die Hitler aufgerichtet hatte, um in breiteren Wählerschichten anzukommen. Der Anwalt kam auf Goebbels zurück und eine Schrift von ihm mit dem Titel „Der Nazi-Sozi“, die 1927 erschienen war und über die der Autor selbst wusste: „Da steht ein verfänglicher Satz drin.“ Nämlich ein Bekenntnis zur Gewalt als politischem Mittel.
Auf Littens Frage reagierte Hitler mit einer Flut von immer lauteren Vorwürfen und brüllte schließlich mit hochrotem Kopf: „Wie kommen Sie dazu, Herr Rechtsanwalt, zu sagen, das ist eine Aufforderung zur Illegalität? Das ist eine durch nichts zu beweisende Erklärung!“ Er hatte sein wahres Gesicht gezeigt.
Das Gericht verurteilte drei der vier Angeklagten zu jeweils zweieinhalb Jahren Zuchthaus. Damit war rechtskräftig festgestellt, dass die NSDAP Gewalt als Methode eben nicht ablehnte und dass es sich bei ihrem Bekenntnis zur Legalität um eine vorsätzliche Täuschung der Öffentlichkeit handelte.
So vorgeführt wie Litten hatte Hitler noch niemand. Daher war der junge Rechtsanwalt fortan ein Lieblingsfeind der Nationalsozialisten. Das schreckte ihn nicht: Er führte furchtlos weitere Prozesse – bis Ende Februar 1933. Am Morgen nach dem Reichstagsbrand, den die Regierung Hitler zum Vorwand für die Verhängung des Ausnahmezustandes nahm, wurde Litten verhaftet und eingesperrt.
Die ersten fünf Wochen saß er in normalen Gefängnissen. Doch am 6. April wurde er zusammen mit rund fünfzig weiteren NSDAP-Gegnern in das gerade erst eröffnete KZ Sonnenburg etwas östlich der Oder gebracht. Es war die erste Station eines Leidensweges durch sechs verschiedene KZs, den Mark Hayhorst in seinem Theaterstück behandelt – wie auch den letztlich erfolglosen Versuch von Littens Mutter Irmgard, ihren Sohn freizubekommen.
Am 5. Februar 1938 wurde er erhängt in der Latrine des KZs Dachau gefunden – kurz bevor er zu einem weiteren Verhör abgeholt werden sollte. Vermutlich hatte Hans Litten die ständigen Quälereien nicht mehr ausgehalten und den Freitod gewählt.
https://www.welt.de/
Adolf Hitler als Zeuge vor Gericht1931 im sogenannten Edenpalast-Prozess traf Fotograf Rosenthal auf Adolf Hitler. Im November 1930 stürmten Mitglieder des SA-Sturms 33 um Konrad Stief mit Waffengewalt eine Veranstaltung des Arbeitgebervereins "Wanderfalke" im Tanzpalast "Eden" in Charlottenburg. Im Prozess erreichte Rechtsanwalt Litten eine Vorladung Adolf Hitlers und seines Parteigenossen Walter Stennes, um zu beweisen, dass Rollkommandoüberfälle eine planmäßige Taktik der NSDAP zur Destabilisierung der Weimarer Republik darstellten. Die eingehende Vernehmung hatte zur Folge, dass gegen Hitler wegen Meineides ermittelt wurde. | In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft, ... ... nimmt ABER HIER das OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE unter 16 UF 62/24 EXPLIZIT KEINERLEI Bezug auf die vom KV, Beschwerdeführer und Nazi-Jäger beantragten Wiederaufnahme- und Aufhebungsverfahren zum Hitler-Putsch-Prozess aus 1924 IM GEGENSATZ zu dem vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten erwachsenenpsychologischen Sachverständigen-Gutachten des Klinikums Weinsberg vom 23.08.2023 unter 6F 202/21 mit dessen EXPLIZITER Sachverständigen-Bezugnahme auf die „Anzeige des Beschwerdeführers gegen Adolf Hitler“. UND DIES WÄHREND ABER in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer KM-seitig in der Eingabe vom 22.06.2022 unter 6F 202/21konkrete Bezugnahme auf die konkreten o.g. KV-Nazi-Jäger-Eingaben an das AMTSGERICHT MOSBACH beginnend seit dem 03.06.2022 genommen wird. HIER wird ABER KM-seitig am 22.06.2022 unter 6F 202/21 in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer eine psychiatrische Begutachtung des KV und BS beim Amtsgericht Mosbach mit KONKRETER Bezugnahme auf die KONKRETE KV-NS-Eingabe vom 03.06.2022 zur KONKRET KV-BS-beantragten juristischen Aufarbeitung von nationalsozialistisch-rechtsextremistisch-orientierten Umsturzversuchen vor 1933 (Am Beispiel der Hitler-Putsch-Verfahren) SOWIE nach 1945 genommen, d.h. HIER im anhängigen Verfahrenskomplex auch KONKRET in 2022 und 2023 aus dem Reichsbürgermilieu und aus der AFD. In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer kommt die durch das Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragte psychiatrische Begutachtung des KV und Beschwerdeführers, SODANN beim Klinikum Weissenhof in Weinsberg durchgeführt, am 23.08.2023 unter 6F 202/21 im psychiatrischen psychologischen Gutachten zur Risikoeinschätzung, dass beim KV KEINE Hinweise auf Persönlichkeitsstörung; KEINE Hinweise auf wahnhafte, schizophrene Störung; KEINE Hinweise auf paranoide oder auch passive-aggressive (negativistische) Persönlichkeitsstörung und KEINE Anhaltspunkte für weitere psychische Störungen SOWIE keine weiteren Einschränkungen/Problembereiche in den sozialen oder zwischenmenschlichen Fähigkeiten sowie in der Alltagsbewältigung für eine adäquate Versorgung des minderjährigen Sohnes HIER beim KV vorliegen. HIER ignoriert und missachtet ABER das OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE unter 16 UF 62/24 EXPLIZIT in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer EBEN DIESES SACHVERSTÄNDIGEN-GUTACHTEN. |
Reinhold Frank (Rechtsanwalt)
Reinhold Frank (* 23. Juli1896 in Bachhaupten; † 23. Januar1945 in Berlin-Plötzensee) war ein deutscher Rechtsanwalt. Er leistete Widerstand gegen den Nationalsozialismus und wurde im Zusammenhang mit dem Attentat vom 20. Juli 1944 zum Tode verurteilt und hingerichtet.
https://de.wikipedia.org/
Friedrich Maase (Rechtsanwalt)
Friedrich Maase (* 1. Januar1878 in Meiderich; † 10. September1959 in Düsseldorf) war ein deutscherRechtsanwalt, Pazifist und Oppositioneller. Er war Opfer des Nationalsozialismus, überlebte die KonzentrationslagerSachsenhausen und Flossenbürg und sagte später als Zeuge im 1958/59 geführten Strafprozess gegen die NS-Kriegsverbrecher Gustav Sorge und Wilhelm Schubert aus. Maase war zeitlebens kulturell und politisch engagiert; unter anderem widersetzte er sich nach 1945 der von Bundeskanzler Adenauer betriebenen Politik der Wiederbewaffnung Deutschlands und galt zu dieser Zeit als maßgeblich in mehreren politischen Organisationen. Er war zudem Präsident des Demokratischen Kulturbundes Deutschlands und Mitgründer der Heinrich-Heine-Gesellschaft.
https://de.wikipedia.org/
Helmuth James Graf von Moltke
Helmuth James Graf von Moltke (* 11. März1907 in Kreisau; † 23. Januar1945 in Berlin-Plötzensee) war ein deutscher Jurist, Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus und Begründer der Widerstandsgruppe Kreisauer Kreis.
https://de.wikipedia.org/
1.1 Nationalsozialistische Verfolgung von Rechtsanwälten beim Umbau hin zur totalitären NS-Diktatur
Die Zerstörung der freien Advokatur im Nationalsozialismus
Udo Reifner
journal article
Kritische Justiz
Vol. 17, No. 4 (1984), pp. 380-393 (14 pages)
Published By: Nomos Verlagsgesellschaft mbH
https://www.jstor.org/stable/23997157
Journal Information
Die Kritische Justiz analysiert das Recht und seine praktische Anwendung vor seinem gesellschaftlichen Hintergrund und durchbricht die übliche, von ihrem ökonomischen und politischen Kontext losgelöste Behandlung von Rechtsfragen. Die Kritische Justiz veröffentlicht Aufsätze, Berichte, Kommentare und Dokumentationen zu allen wichtigen juristischen Gebieten und druckt für soziale Auseinandersetzungen bedeutsame Entscheidungen ab. Die Zeitschrift "Kritische Justiz" wendet sich an JuristInnen, Jura-StudentInnen, ReferendarInnen, Rechts- und SozialwissenschaftlerInnen, GewerkschaftssekretärInnen, SozialarbeiterInnen, PädagogInnen, ÖkonomInnen, UmweltwissenschaftlerInnen.
https://www.jstor.org/
NS-Tagung "Das Judentum in der Rechtswissenschaft"
Das Gelöbnis
Gastbeitrag von Dr. Sebastian Felz
12.10.2021
Ein alter Hörsaal
(c) dadanya/stock.adobe.com
Vor 85 Jahren kamen über 100 nationalsozialistische Rechtswissenschaftler zu einer antisemitischen Tagung in Berlin zusammen. Von ihrem pseudowissenschaftlichen "Kampf gegen das Judentum im Recht", berichtet Sebastian Felz.
Seit dem Machtantritt der Nationalsozialisten im Januar 1933 waren "jüdische Juristinnen und Juristen diskriminiert, verfolgt, verjagt und zensiert worden. Am 3. und 4. Oktober 1936 sollte eine neue Stufe des Antisemitismus erreicht werden. Auf Einladung des "NS-Kronjuristen" Carl Schmitt, seinerzeit sogenannter Reichsgruppenwalter der "Reichsgruppe Hochschullehrer des nationalsozialistischen Rechtswahrerbundes", kamen über 100 Hochschullehrer sowie Gäste aus Partei, Ministerien, NS-Forschungsinstituten und "Deutschen Christen" im Haus der "Deutschen Rechtsfront" in Berlin zusammen.
Anberaumt war die Tagung "Das Judentum in der Rechtswissenschaft. Die deutsche Rechtswissenschaft im Kampf gegen den jüdischen Geist". Ihr Ziel machte Carl Schmitt in seiner Eröffnungsansprache klar: "Mit einem nur gefühlsmäßigen Antisemitismus und der allgemeinen Ablehnung einiger besonders aufdringlicher und unangenehmer jüdischer Erscheinungen ist es nicht getan; es bedarf einer erkenntnismäßigen Sicherheit." 13 Referate wurden dann mit dem Ziel gehalten, den "jüdischen Geist" in der deutschen Rechtswissenschaft zu definieren, zu identifizieren und zu eliminieren. Auch der spätere Grundgesetz-Großkommentator Theodor Maunz war unter den Referenten.
Während der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), Mitglied beim DAV Deutscher Anwaltsverein und Mitglied beim DAV Forum Junge Anwaltschaft ... >>> |
Lob für Theodor Maunz: "Kampf gegen das Judentum hervorragend unterstützt"
Neben Carl Schmitt sprachen als ältere und arrivierte Juristen der emeritierte Rechtsphilosoph Erich Jung (Marburg) über "Judentum und Rechtsquellenlehre", der Senatspräsident am Berliner Kammergericht Karl Klee über das Strafrecht oder der Rostocker Staatsrechtler Edgar Tatarin-Tarnheyden über Staatsrecht. Die meisten Referenten waren Vertreter der Generation der um 1900 geborenen.
Neun der 13 Referenten waren junge Universitätsdozenten oder gerade berufene Universitätsprofessoren zwischen 32 und 40 Jahren. Der heute noch bekannteste dürfte der damals 35 Jahre alte Theodor Maunz sein, der zu diesem Zeitpunkt kurz vor seiner Ernennung zum Ordinarius in Freiburg stand und sich später in der Bundesrepublik als Grundgesetzkommentator einen Namen machte. Maunz sprach über "Das Judentum im Verwaltungsrecht". Am Bespiel Maunz lässt sich auch aufzeigen, dass die Tagungsteilnahme als Karrieresprungbrett diente. Stolz schrieb Maunz später an den Rektor der Universität Freiburg im Rahmen seiner Berufung, dass er "in Berlin ein großes Referat über und gegen den Einfluss des Judentums auf die deutsche Rechtswissenschaft in den letzten 150 Jahren gehalten, wofür […] schriftlich die 'allergrößte Freude' des Herrn Reichsministers Dr. Frank und seinen 'tiefempfundenen Dank dafür' aussprach, dass ich durch meinen Vortrag in so hervorragender Weise den 'Kampf gegen das Judentum' unterstützt habe“.
Zu den weiteren nach 1933 berufenen Hochschullehrern gehörten Karl Siegert (Strafverfahren), der 1933 nach Göttingen berufen wurde, Hans Würdiger (Handelsrecht), der 1935 in Breslau, einer sog. Stoßtruppfakultät (neben Königsberg und Kiel), einen Lehrstuhl bekam, sowie Horst Müller, der über "Judentum und Internationales Privatrecht" sprach, und 1936 in Freiburg berufen worden war.
Anwesend waren auch der SS-Mann Norbert Gürke aus Wien (Judentum und Völkerrecht), der 1938 einen Lehrstuhl in München erhielt. Weiter auch Horst Bartholomeyczik (Judentum und Zivilprozessrecht), ebenfalls SS-Mann. Er arbeitete ab 1939 im Rasse- und Siedlungshauptamt am "Generalplan Ost" mit und habilitierte sich im gleichen Jahr an der "Stoßtruppfakultät Breslau". Der Wirtschaftswissenschaftler Wilhelm Rath (Göttingen) sprach über "Judentum und Wirtschaftswissenschaften", Max Mikorey, Oberarzt an der Psychiatrischen und Nervenklinik München, referierte über "Judentum und Kriminalpsychologie". Der SS-Angehörige Johann von Leers ab 1940 ordentlicher Professor der Universität Jena, behandelte das Thema "Die Kriminalität des Judentums". Schließlich sprach der Berliner Anwalt und Notar Otto Rilk über "Judentum und Wettbewerb".
Pseudowissenschaftlicher Antisemitismus
Was in den Referaten als vermeintlich "jüdischer Geist" zusammengetragen wurde, ist kaum auf einen Nenner zu bringen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit seien als Schlagworte genannt: Positivismus, Kopfzahl oder Formaldemokratie, Pazifismus, zivilistische Betrachtungsweisen im Strafprozess oder die vermeintliche Zersetzung der Schuldlehre. Selbst das Phänomen der Zigarettenwerbung wurde dem "jüdischen Geist" zugerechnet, eine laut Rilk "erst vom emanzipierten GhettoJuden in die deutsche Volkswirtschaft getragene Werbemethode".
Nach Theodor Maunz hätten in vormodernen Zeiten die Juden versucht, durch Privilegien der Landesherren ihre wirtschaftliche Macht zu festigen. Als sie erkannten, dass das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz in der bürgerlichen Gesellschaft mehr wirtschaftliche Spielräume eröffnete, seien sie darangegangen, die ständische Gesellschaft zu "zersetzen". Maunz sah darin ein "Programm der Entleerung der Rechtswissenschaften, die Zerstörung inhaltserfüllter Ordnung und die Verschiebung der Wissenschaft auf das Formelle, auf das bloße Zwangsgeflecht von Normen".
Und weiter: "Ist das Recht Zwangsnormengeflecht, so liegt es nahe, Mühe darauf zu verwenden, wie man sich ihm entziehen kann. Daher rührt die besonders sorgfältige Behandlung des Rechtsschutzes, der Rechtsmittel und der Rechtssicherung." Schließlich urteilte Maunz, dass das „verwaltungsrechtliche Denken jüdischer Schriftsteller sich nicht im Staat, sondern in der Gesellschaft bewegt, nicht im Volk, sondern bei den Menschen, nicht unter Volksgenossen, sondern nur unter Staatsbürgern, nicht in der Volksgemeinschaft, sondern in der Ausschließlichkeit der bloßen Rechtsgemeinschaft".
"Literarischer Judenstern"
Am Ende der Tagung leisteten die Teilnehmer nach Vorschlag eines Professors aus Münster ein Gelöbnis, in dem sie gegenüber dem "Reichsrechtsführer" Hans Frank und untereinander sich versprachen, bei wissenschaftlichen Arbeiten jüdische Autoren nur soweit dies zur Vermeidung eines Plagiats notwendig ist und nur mit der ausdrücklichen Erwähnung, dass es sich um Juden handelt, zu zitieren und dasselbe auch von den Studenten zu verlangen. Des Weiteren sollte eine "lückenlose und verlässliche Bibliographie“ sämtlicher jüdischer Autoren auf dem Gebiet der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften erstellt werden. In den Büchereien und Seminaren der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultäten sollte die Schriften deutscher und jüdischer Autoren getrennt werden. Die auf der Tagung begonnene Zusammenarbeit der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler zur "Erforschung der Geschichte des Judentums und seiner Kriminalität sowie des Eindringens des Judentums in das deutsche Volksleben" sollte fortgesetzt werden. Der Konstanzer Rechtswissenschaftler Bernd Rüthers hat dieses Gelöbnis sehr treffend als "literarischen Judenstern" bezeichnet, der fünf Jahre vor dem textilen Judenstern durch einen Teil der damaligen Rechtswissenschaftler eingeführt worden sei. Die Tagung sei, so Rüthers, als "Austritt der deutschen Rechtswissenschaft aus der europäischen Rechtskultur" zu sehen.
Zwar kam es in der Folgezeit nicht zu er projektierten Bibliographie, dennoch finden sich beispielsweise in den Akten des Universitätsarchivs der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Dissertationsverfahren, in denen Passagen über jüdische Autoren auf Druck der Gutachter herausgestrichen worden sind oder Doktoranden, die ein hochgestelltes "O" verwandten, um zu kennzeichnen, dass "der Autor […] nachweislich Jude bzw. jüdisch versippt" sei und ein hochgestelltes "X" im Literaturverzeichnis setzten, wenn der Autor "vermutlich Jude" sei.
StPO-Kommentar-Herausgeber fälschlich als Juden bezeichnet
Das Ausmaß der pseudowissenschaftlichen Perversion zeigte sich auch in der schriftlichen Ausarbeitung des Vortrages von Karl Siegert. Er musste einräumen, dass er Ewald Löwe und Werner Rosenberg, die Herausgeber des bis heute gebräuchlichen Standardkommentars zur Strafprozessordnung, in seinem Referat fälschlich als Juden bezeichnet hatte.
Erst nach seinem Referat habe er erfahren, dass Rosenberg "rein arisch" sei. Auch über die angebliche jüdische Herkunft von Ewald Löwe seien Zweifel entstanden, da die Akten des Reichsgerichts nichts enthalten, das auf eine jüdische Herkunft hinweise. Siegert musste klein beigeben: "Damit entfällt auch die von mir seinerzeit an den gegenteiligen Tatbestand geknüpfte Schlussfolgerung, dass der Kommentar weitgehend jüdisches Erzeugnis ist."
Siegert blieb nur der verzweifelte Versuch, die intellektuelle Armut der ganzen Veranstaltung irgendwie ins Produktive zu wenden. Sein Missgriff, so informierte er den Leser, zeige "deutlich, wie notwendig eine von zentraler Stelle zu betreibende Nachprüfung der rassischen Abstammung der bedeutenden Juristen in Deutschland ist. Bei dem heutigen Stand unserer Kenntnisse auf diesem Gebiet sind solche bedauerlichen Irrtümer leider nicht zu vermeiden".
Der Autor Dr. Sebastian Felz ist Referent in einem Bundesministerium (Bonn) und Vorstandsmitglied des Vereins Forum Justizgeschichte.
Literatur:
Sebastian Felz, "Das Judentum in der Rechtswissenschaft. Die deutsche Rechtswissenschaft im Kampf gegen den jüdischen Geist" Eine "wissenschaftliche" Tagung im Oktober 1936 in Berlin, in: ZNR 2017, S. 87 – 99.
https://www.lto.de/
NS-Terror gegen Richter und Rechtsanwälte
"Das Gericht von Juden säubern"
Gastbeitrag von Dr. Tillmann Krach und Dr. h. c. Georg D. Falk und Dr. Sebastian Felz25.03.2023
Boykott jüdischer Geschäfte: Nationalsozialistische Propaganda ("Deutsche! Wehrt Euch! Kauft nicht bei Juden!") in den Straßen von Berlin im Jahr 1933
Am 1. April 1933 mussten unter anderem jüdische Kaufleute, Ärzte und Juristen ihre Berufsausübung einstellen. Foto: picture-alliance / brandstaetter images/Austrian Archives | Anonym.
Im März 1933 wurden jüdische Juristen schikaniert, misshandelt und verfolgt. Tillmann Krach, Georg D. Falk und Sebastian Felz erinnern an diese Wochen und an den "Boykotttag" jüdischer Kaufleute, Ärzte und Juristen am 1. April 1933.
Im historischen Gedächtnis wird der 1. April 1933 gemeinhin an den von den Nationalsozialisten für jenen Samstag – zwei Monate nach ihrer Machtübernahme – ausgerufenen "Boykotttag" erinnern. Mit dem Slogan "Deutsche wehrt Euch! Kauft nicht beim Juden" positionierten sich SA-Männer ab 10 Uhr in bedrohlicher Haltung vor jüdischen Kaufhäusern und Einzelhandelsgeschäften. Der Davidstern wurde über tausenden von Hauseingängen und Fenstern zusammen mit antisemitischen Parolen angebracht.
In ganz Deutschland kam es zu Misshandlungen und willkürlichen Verhaftungen jüdischer Mitmenschen und der Zerstörung ihres Eigentums. Die Polizei griff nur selten ein. In Bonn forderte die NSDAP-Kreisleitung: "Keinen Pfennig jüdischen Geschäften, jüdischen Anwälten und Ärzten. Wer es dennoch tut, fällt uns und damit dem deutschen Volk in den Rücken."
"Geht nicht zu jüdischen Rechtsanwälten!"
Auch Ärzte und andere freiberuflich Tätige mussten an diesem Tag ihre Berufsausübung zwangsweise einstellen. Eine der ausgegebenen Parolen lautete: "Geht nicht zu jüdischen Rechtsanwälten!". Unerwähnt bleibt oft, dass sich der Terror – definitionsgemäß die Verbreitung von Angst und Schrecken durch ausgeübte oder angedrohte Gewalt – schon in den Wochen zuvor gegen jüdische Geschäfte richtete, aber sich auch an vielen deutschen Gerichten ausgetobt hatte: Gebäudebesetzungen sowie Verhaftungen und Misshandlungen einzelner Richter und Anwälte gab es am 9. März 1933 in Chemnitz, am 18. März in Oels, am 24. März in Gleiwitz, am 28. März in Frankfurt/Main, Duisburg, Dortmund und Hagen am 29. März in Görlitz und Münster.
Der "Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen" forderte auf einer Tagung in Leipzig am 14. März, alle deutschen Gerichte "einschließlich des Reichsgerichts" von jüdischen Richtern und Beamten unverzüglich zu "säubern", jüdischen Rechtsanwälten die Ausübung ihres Berufs an allen Gerichten zu sperren und denen, die Mitglieder der SPD oder KPD waren, die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft überhaupt zu entziehen.
"Juden raus"!
Am 11. März 1933 überfiel die SA das Amts- und Landgericht in Breslau. Die gleichgeschaltete Polizei griff nicht ein, während rund 25 SA-Männer durch das Gericht tobten, "Juden raus! " schrien und Richter, Staatsanwälte und Anwälte jüdischer Abstammung aus dem Gebäude jagten, einige von ihnen unter schweren Misshandlungen. Einige Richter versuchten, ihre jüdischen Kollegen zu schützen.
Einer der Betroffenen war der Rechtsanwalt Ludwig Foerder. Er berichtete in seinen Erinnerungen, wie das Auftauchen der SA ihn paralysierte. Er versuchte dann, einen Angreifer, der ihn am Arm packte, abzuschütteln, worauf dieser einen Totschläger hervorholte und Foerder zwei heftige Hiebe auf den Kopf gab. Unter starken Schmerzen erreichte Foerder das Dienstzimmer des aufsichtführenden Richters. Dort wurde die Polizei alarmiert, die aber nicht einschritt.
Im selben Moment erschien der Anführer des SA-Trupps und meldete, er sei gekommen, um auf "Befehl von oben [...] das Gericht von Juden zu säubern". Der SA-Mann fragte den anwesenden Richter, ob der Anwalt ein Jude sei, was dieser zu Foerders Entsetzen bejahte. Dank seines Widerstandes gelang es Foerder, das Gebäude ohne weitere Verletzungen zu verlassen. Am Ausgang erhielt er einen letzten Fußtritt in den Rücken.
Nicht-jüdische Rechtsanwälte in Breslau streikten nach Überfall
Zu gleicher Zeit erreichten die nicht-jüdischen Rechtsanwälte nach längeren Verhandlungen, dass sie sich am Nachmittag unter Aufsicht der SA und unter Ausschluss der jüdischen Kollegen besprechen konnten. Bei dieser Versammlung, an der auch einige Richter und Staatsanwälte teilnahmen, erklärte man mit 125 Stimmen bei zwölf Gegenstimmen, dass der SA-Überfall zu einem Stillstand der Rechtspflege geführt habe. Deshalb seien alle für den 13., 14. und 15. März 1933 bei Land-, Amts- und Arbeitsgericht anstehenden Termine aufzuheben seien.
Der damalige Präsident des Oberlandesgerichts (OLG), Max Witte, folgte diesem spontanen Beschluss aber nicht. Dennoch berichteten die Zeitungen über dieses dreitägige "Justitium" und in der Tat fanden nur wenige Verhandlungen statt. Allerdings fügten sich auch in Breslau die nicht-jüdischen Richter, Staatsanwälte und Richter dem NS-Regime: Der "Einfluss jüdischer Rechtspflegeorgane" müsse eingedämmt werden. Von über 200 jüdischen Anwälten sollten nun nur 17 vor den Gerichten der Stadt auftreten dürfen, so dass der Gehalt der Widerständigkeit des Justizstreiks umstritten ist.
Demütigungen und Schikanen
Nicht nur in Breslau, sondern reichsweit übte die SA Rache an verhassten Anwälten der Linken: Am 12. März wurde in Kiel Rechtsanwalt Spiegel erschossen, am 29. März Rechtsanwalt Joachim in Berlin zu Tode geprügelt. Zwei Tage später spitzte sich die Lage zu: In Köln stürmten Angehörige der SA und SS das OLG, zwangen jüdische Richter und Anwälte, einen Müllwagen zu besteigen und fuhren mit ihnen durch die Stadt.
Der OLG-Präsident kommentierte entsprechend, der Abtransport sei "in Robe" erfolgt, obwohl diese doch das "Amts- und Ehrengewand auch der deutschstämmigen Richter und Rechtsanwälte" sei. Am 31. März 1933 wurden 60 jüdische Richter und Anwälte am OLG Köln für einige Stunden in Schutzhaft genommen. Am gleichen Tagen wurde jüdischen Anwälten der Zugang zum OLG Hamm versperrt. Auch in Königsberg wurden sie gar nicht erst in die Gerichtsgebäude hereingelassen.
Am selben Abend wurden alle OLG-Präsidenten per Erlass angewiesen, "allen amtierenden jüdischen Richtern nahezulegen, sofort ihr Urlaubsgesuch einzureichen und diesem sofort stattzugeben". Bei Weigerung sollte ihnen das Betreten der Gerichtsgebäude "kraft Hausrechts" verboten werden. Darüber hinaus sollten "ab morgen früh 10 Uhr nur noch bestimmte jüdische Rechtsanwälte" vor Gericht auftreten dürfen.
"Sind Sie arisch?"
In Berlin waren schon vor dem 1. April zahlreiche jüdische Richter umgesetzt worden, nachdem der "Völkische Beobachter" gegen Moabit (Sitz des Kammergerichts) als "Neu-Jerusalem" gehetzt hatte. Auch am Reichsgericht hatte es schon Beurlaubungen gegeben. Dennoch besetzte die SA die Gebäude des Landgerichts I und des Amtsgerichts Mitte. Adolf Arndt, später einer der wichtigsten Rechtspolitiker der jungen Bundesrepublik, setzte sich über das ausgesprochene Hausverbot hinweg, fand aber nach Passieren der bewaffneten SA-Posten seinen Platz in der Strafkammer durch einen vom Präsidium bestellten „arischen“ Ersatzrichter besetzt.
Die Nationalsozialisten drangen auch ins Kammergericht ein und zwangen jüdische Richter und Anwälte zum Verlassen des Gebäudes, wie es der spätere Publizist Sebastian Haffner – damals Referendar – eindrücklich geschildert hat. In seiner "Geschichte eines Deutschen" schreibt Haffner, wie in der Arbeitsstille der Bibliothek der Lärm des Rollkommandos der SA immer deutlich vernehmbar wurde. Jemand bemerkte: "Die schmeißen die Juden raus", woraufhin einige Referendare lachten. Andere schlugen ihre Bücher zu, stellten sie sorgfältig in die Regale, verstauten ihre Akten und gingen hinaus.
Ein Bediensteter des Kammergerichts rief: "Die SA ist im Haus. Die jüdischen Herren tun besser, für heute das Haus zu verlassen". Sitzungen mit jüdischen Richtern, Staatsanwälten oder Anwälten wurden unterbrochen, die Betreffenden zogen ihre Roben aus und mussten eine mit SA-Männern flankierte Treppe zum Ausgang nehmen. Im Anwaltszimmer wurde ein ehemaliger Hauptmann der deutschen Armee im Ersten Weltkrieg misshandelt und verprügelt, da er sich "gewehrt" hatte.
Auch in die Bibliothek stürmte ein SA-Mann ("Nichtarier haben sofort das Lokal zu verlassen") und kam auf Haffner zu: "Sind Sie arisch?“, "Ja", antwortete Haffner und schreibt in seinen Erinnerungen weiter: "Ich hatte ‚ja‘ gesagt! […] Welche Demütigung, Unbefugten auf Befragen pünktlich zu erklären, ich sei arisch – worauf ich übrigens keinen Wert legte. Welche Schande, damit zu erkaufen, dass ich hier hinter meinem Aktenstück in Frieden gelassen würde! Überrumpelt auch jetzt noch! Versagt in der ersten Prüfung! Ich hätte mich ohrfeigen können."
"Tag der deutschen Schande"
Der Berliner Rechtsanwalt und Journalist Rudolf Olden resümierte ein Jahr später, mit dieser Aktion – also dem "Boykott" am 1. April 1933 – habe sich das offizielle Deutschland nicht nur gegen die Juden, sondern gleichzeitig auch gegen die "Gesetze der Zivilisation" gewendet. Hier sei ein "Trennungsstrich gezogen" worden.
Aber es war nicht nur das offizielle Deutschland. Der frühere Frankfurter Richter Ernst E. Hirsch, der die Zeit in der Türkei überlebt hatte, beklagte: "Nicht die sog. 'Kristallnacht' vom November 1938, sondern der 'Judenboykotttag' am 1. April war der 'Tag der deutschen Schande', der den mangelnden Widerstandswillen der Bevölkerung gegen Willkür der NSDAP deutlich machte und diese zu weiteren Willkürmaßnahmen ermutigte."
Der Autor Dr. Tillmann Krach ist Rechtsanwalt in Mainz und Vorsitzender des Vereins "Forum Anwaltsgeschichte" e. V.
Der Autor und ehemalige Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main Dr. h. c. Georg D. Falk ist Mitglied des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen und Mitautor der Studie "Willige Vollstrecker oder standhafte Richter? Die Rechtsprechung des Oberlandesgericht Frankfurt am Main in Zivilsachen von 1933 bis 1945" (Marburg 2020)
Der Autor Dr. Sebastian Felz ist Referent in einem Bundesministerium (Bonn) und Vorstandsmitglied des Vereins Forum Justizgeschichte e. V.
https://www.lto.de/
1.2 Kontinuität von Nazi-Juristen und von Nationalsozialistischen Rechtsanwälten nach 1945
Ehemalige NS-Funktionäre in der Anwaltschaft
Aufräumen unerwünscht?
von Martin Rath
08.08.2021
Eine Figur der Justitia
Proxima Studio - stock.adobe.com
Ist ein ehemaliger NS-Funktionär würdig, Anwalt zu sein? Nicht wenige niedersächsische Rechtsanwälte bejahten das in den 1970er Jahren. Ein ehemaliger Vizepräsident der Anwaltskammer wollte die Sache aufklären – das kostete ihn seinen Job.
Im Jahr 1965 beantragte ein in Hannover ansässiger Steuerberater die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer Celle.
Mit diesem Gesuch nahm eine Affäre ihren Anfang, gegen die beispielsweise die jüngst erfolgreichen Bemühungen der "Initiative Palandt umbenennen" wie eine etwas selbstgefällige Übung wirken, symbolisch in der Rechtsgeschichte der Nachkriegszeit aufzuräumen.
Als Berichterstatter zu dem Antrag des 1905 in Danzig geborenen Steuerberaters, eines promovierten Juristen, der nach dem Zweiten Weltkrieg den Namen Karl Schmidt-Rux trug, diente der ebenfalls in Hannover ansässige Rechtsanwalt und Notar Werner Holtfort (1920–1992). Dieser war seit 1968 Vizepräsident der Anwalts-, seit 1971 Präsident der Notarkammer Celle.
Nach Holtforts Darstellung – 1989 beigetragen zur Festschrift für Robert M. W. Kempner (1899–1993) – befürwortete er die Aufnahme von Schmidt-Rux, obwohl seinerzeit unter den Präsidenten der Rechtsanwaltskammern Konsens bestand, "keinen Steuerberater zur Anwaltschaft zuzulassen". Zu seinen Aufgaben als Berichterstatter der Kammer zählte Holtfort auch die Prüfung, ob sich Schmidt-Rux in der Vergangenheit "eines Verhaltens schuldig gemacht" habe, "das ihn unwürdig erscheinen läßt, den Beruf eines Rechtsanwalts auszuüben", § 7 Nr. 5 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Er fand zunächst nichts.
1975 wurde indes nach Recherchen der Zeitschrift Stern bekannt, dass Schmidt-Rux bis 1945 unter dem Namen Schmidt-Römer im Rang eines Reichsamtsleiters der NSDAP zu den Beratern von Martin Bormann (1900–1945) gehört hatte, welcher 1946 – es bestand Unklarheit über sein Ableben – im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher in Abwesenheit zum Tod verurteilt worden war.
Krähen und Augen: Führende Figuren des Justiz- und Medienbetriebs
Es wurde nun zum Anliegen Werner Holtforts, dass die Rücknahme der Zulassung von Schmidt-Rux/Römer nach § 14 Nr. 1 a.F. BRAO betrieben werde, weil die Umstände – die Tätigkeit des Antragstellers als hochrangiger NSDAP-Funktionär – zum Zeitpunkt der Zulassung nicht bekannt gewesen waren. Sie hätten jedoch Grund gegeben, die Zulassung zu versagen.
Einer Entfernung des NSDAP-Reichsamtsleiters außer Diensten stand jedoch sein sozialer Status in Hannover und im westdeutschen Medienbetrieb entgegen.
Denn zu den bekanntesten Mandantinnen des Steuerberaters und nunmehrigen Rechtsanwalts Schmidt-Rux/Römer zählte die Witwe von Erich Madsack (1889–1969), Luise Madsack (1911–2001) – Herrin über ein regional schier erdrückendes Medienimperium (Hannoversche Allgemeine Zeitung). Außerdem war sie an der Stuttgarter Zeitung und dem Münchner Merkur beteiligt. Holtfort nennt Schmidt-Rux/Römer sogar die "Graue Eminenz" der Witwe Madsack.
Obwohl Holtfort für die Rücknahme der Zulassung anführen konnte, dass die Berufsgerichte der Rechtsanwaltschaft seit 1949 durchaus Anwälten die Zulassung zu verweigern bzw. zu entziehen bereit gewesen waren, die in der Hierarchie der NSDAP deutlich unter dem Rang eines Reichsamtsleiters a.D. gestanden hatten, entschied der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Celle zugunsten von Schmidt-Rux/Römer.
Holtfort zitiert aus der Anwaltszeitung, September 1975: "Ein Mensch, der gefehlt hat, hat doch nach 30 Jahren das Recht, in Ruhe gelassen zu werden. Wir haben heute andere Sorgen. Man sollte auch solche alten Klamotten nicht aufwärmen, damit machen wir uns lächerlich."
Kampagne gegen Holtfort: Schmähgedichte, in Brand gesetztes Auto
Nach der Weigerung des Kammervorstands, die Zulassung von Schmidt-Rux/Römer zurückzunehmen – oder auch nur weiter zu seiner NS-Vergangenheit zu ermitteln – trat Werner Holtfort von seinem Amt zurück. Er erklärte:
"Es tut mir weh, aus einem Kollegium zu scheiden, dem ich über zwölf Jahre u. a. als Abteilungsleiter, Pressesprecher und Erster Vizepräsident angehört und in dem noch lange zu wirken ich gehofft habe. Auch fürchte ich mich vor den Feindseligkeiten und
Maßnahmen, die ich mit diesem Schritt erneut auf mich lenke. Ich kann es aber nicht anders mit meinem Eid und Gewissen vereinbaren. Ich denke auch an die jungen Soldaten, die ich damals in den Tod geführt habe – nicht ahnend, daß wir nicht die abendländische Kultur, sondern zynische, eigensüchtige, sybaritische, brutale Machtgier schützen. Ich denke weiter an die beklagenswerte Rolle der Juristen in jener Zeit, die bösen Gewissens die Untaten der Machthaber duldeten und nicht wagten, Rechtsbrüche vor der Öffentlichkeit aufzudecken. Möge mein Schritt Sie, sehr geehrte Kollegen, aufrütteln, Ihre Entscheidung zu korrigieren."
Die Feindseligkeiten blieben tatsächlich nicht aus. Holtfort berichtet, dass die Sozietät von Josef Augstein (1909–1984), dem älteren Bruder des Spiegel-Gründers und gelegentlichen Madsack-Geschäftspartners Rudolf Augstein (1923–2002), eine führende Rolle in der Kampagne gegen ihn, Holtfort, übernahm. Mit logistischer Unterstützung der Kanzlei seien unter Juristenkollegen und Parlamentariern Druckschriften verteilt worden, in denen dazu aufgefordert wurde, ihn "niederzumachen" oder die ungelenk drohten: "Mein Gott, Werner, bleib zu Haus! Immer schlechter siehst Du aus. Blas doch ab den Trauermarsch, sonst kriegst Du noch Feuer unterm Arsch."
Es kam zu nächtlichen Anrufen, in denen Holtfort mit Mord gedroht wurde; im Dezember 1975 brachen Unbekannte in die Kellergarage seines Hauses ein und setzten sein Auto in Brand. Bereits zwei Wochen danach stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ein.
Nachdem die örtliche Presse, ohne den möglichen politischen Hintergrund zu erwähnen, vom Brand berichtet und dabei neben einem Tatort- ein Archivbild von Holtfort abgedruckt hatte, regte der Deutsche Anwaltverein bei der Kammer ein Disziplinarverfahren an, weil damit gegen das Verbot unzulässiger Werbung verstoßen worden sei. Der Vorstand der Kammer schloss sich dieser Anregung an, der Generalstaatsanwalt stellte das Verfahren nach vier Monaten ein.
Sogar die pathetischen, aber selbstkritischen Worte aus Holtforts Rücktrittserklärung – er war im Alter von 25 Jahren als "(m)ehrfach verwundeter und dekorierter Frontoffizier" aus dem Zweiten Weltkrieg zurückgekehrt – wurden aus den Kreisen der Kanzlei Augstein gegen ihn verwendet: Er habe "für die Nazis" junge Soldaten in den Tod geführt.
Holtfort zog auch den Zorn von Kurt Blanke auf sich
Auch in seiner Funktion als Präsident der Notarkammer Celle war Holtfort nach der Schmidt-Rux/Römer-Affäre verstärktem historisch-politischen Unmut der Juristenkollegen ausgesetzt.
Anlässlich des Deutschen Notartages 1973 hatte er beim abendlichen Empfang in der Sommerresidenz der früheren fürstlichen Landesherren – "die Musik Mozarts und Torellis war verklungen, die Gläser gefüllt" – einen heiteren Vortrag gehalten: "Ich plauderte über den 'welfischen Schwan' Julie Schrader, verriet das Rezept des weiß-gelben Welfenpuddings, gedachte aber auch einiger der früheren Schloßherren, Kurfürsten und Könige von Hannover, allerdings nicht in der Form einer Hofberichterstattung."
Dass er dabei ironisch u. a. die Geisteskrankheit von "Mad King George" erwähnte, zur Erheiterung und zum Beifall des Publikums, zog den organisierten Zorn von Kurt Blanke (1900–1997) auf sich, der als Oberbürgermeister von Celle (CDU, 1964–1973), als Rechtsanwalt und Notar sowie als vielfacher Amtsträger – vom Landesprüfungsamt bis zum Staatsgerichtshof – eine starke Stimme hatte. Er machte, so Holtfort, von ihr Gebrauch:
"Bei der nächsten Mitgliederversammlung der Notarkammer Celle griff das Kammermitglied Dr. Kurt Blanke mich wegen dieser Ansprache an. Ich habe, so Blanke, vor vielen erlauchten Gästen das eigene niedersächsische Nest ungeheuer beschmutzt, die ganze 'hannoversche Notarschaft' mit Schande bedeckt und solle, wenn mir die hiesigen Herrscher nicht paßten, gefälligst woanders hinziehen. Blanke endete, indem er erbittert schrie, Geisteskrankheit könne schon mal einen König, ganz gewiß aber auch einen Notarkammerpräsidenten treffen, und ob ich 'noch bei Troste sei', das müsse nun die Kammer entscheiden."
Holtfort deutet an, dass nicht nur Blankes tiefe Verbundenheit mit der hannoversch-britischen Herrscherfamilie – er war Vorsitzender des "Welfenbundes" – ein Motiv war, 1977 seine Abwahl als Kammerpräsident zu betreiben, sondern auch die nationalsozialistische Vergangenheit des CDU- und Justizfunktionärs, der seit 1941 im besetzten Frankreich für die Entrechtung der jüdischen Franzosen zuständig gewesen war. Die Notare im Sprengel der Kammer Celle konnten dem Zorn ihres Kollegen Blanke gleichwohl mehr abgewinnen als den Scherzen Holtforts.
Ihre Kaiserliche Hoheit zeigt sich huldvoll
Überraschende Unterstützung, durch die Blume einer notariellen Erklärung gesprochen, erhielt Werner Holtfort ausgerechnet von Viktoria Luise (1892–1980), der einzigen Tochter des einstigen Kaisers Wilhelm II. (1859–1941), die seit 1913 mit dem letzten regierenden Ernst August (1887–1953) von Hannover et cetera verheiratet gewesen war.
Zwei Jahre, nachdem sie von Holtforts angeblich so skandalösem Sektempfang-Parlando über die wüsten Welfen erfahren hatte, setzte Viktoria Luise bewusst den republikanischen Sozialdemokraten Holtfort als ihren Testamentsvollstrecker für den Fall ein, dass einer der beiden hierzu bereits berufenen Juristenkollegen sie nicht überleben sollte.
Dazu sollte es zwar nicht kommen, es hatte diese Prinzessin aus dem untergegangenen Adel aber einer bitteren und bösen Kontroverse doch noch eine heiter-ironische Wendung geschenkt. Von dieser Haltung könnte sich mancher in den selbstgerechten geschichtspolitischen Kontroversen der Gegenwart eine Scheibe abschneiden.
Quelle: Werner Holtfort, "Lernprozesse eines Deutschen", in: Eisfeld/Müller (Hg.): "Gegen Barberei. Essays Robert M.W. Kempner zu Ehren", Frankfurt/Main 1989, S. 37–49. Siehe auch: "Vergangenheitsbewältigung im Anwaltsstand", Kritische Justiz 1978, S. 148–157.
https://www.lto.de/
2. Verfahrensinhaltliche und prozessuale Benachteiligungen des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 211/21, 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22, etc. sowie unter amtsseitigen KV-BS-Sonderbänden zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus
In der Fallbegleitung - Verfahrensführung - Verfahrensbearbeitung des RECHTSANWALT Simon Sommer aus der Würzburger Kanzelei, empfohlen vom ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht) agiert das AMTSGERICHT MOSBACH mit verfahrensinhaltlichen und prozessualen Benachteiligungen des Mandanten wie folgt: |
Vor dem AKTUELLEN HINTERGRUND der auch in 2022, 2023 und 2024 laufenden NS-Prozesse des 21. Jahrhunderts agiert das Amtsgericht Mosbach anhängigen Verfahrenskomplex HIER NACHWEISBAR mit KONKRETEN amtsmissbräuchlich-amtsseitigen verfahrensinhaltlichen und prozessualen Benachteiligungen sowie mit KONKRETEN amtsmissbräuchlich-amtsseitigen NÖTIGUNGEN, BEDROHUNGEN UND ERPRESSUNGEN des KV, Nazi-Jägers, Antragstellers und Beschwerdeführers als Mandant des Rechtsanwalts Simon Sommer seit 2021:
(a) INBESONDERE HIER im KONKRETEN Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Mosbach und der Mosbacher Justiz bzgl. NS-Verbrechen und NS-Unrecht, auch bzgl. Nazi-Justiz u.a. beim Amtsgericht Mosbach selbst, im Neckar-Odenwaldkreis (NOK) sowie bzgl. deren historisch nachgewiesenen mangelhaften juristischen Aufarbeitung nach 1945 durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz :
- a. Das Amtsgericht Mosbach teilt am 17.08.2024 unter 6F 9/22 am 17.08.202 unter Bezeugung des Rechtsanwalts Simon Sommer mit, dass es ANGEBLICH NICHT Aufgabe eines deutschen Gerichtes sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten. INSBESONDERE des eigenen Amtsgericht Mosbach in der eigenen institutionellen NS-Vergangenheitsbewältigung im NOK (Neckar-Odenwaldkreis).
- b. Das Amtsgericht Mosbach teilt unter 6F 9/22 am 17.08.2022 unter Bezeugung des Rechtsanwalts Simon Sommer mit, dass das vorinstanzliche Amtsgericht Mosbach das konkrete Einreichen von konkret beantragten NS-Verfahren per Fax dem Antragsteller und Beschwerdeführer (Mandant des Rechtsanwalts Simon Sommer) HIER nötigend untersagt wegen amtsseitig zugeschriebener ANGEBLICH nicht vorhandener Eilbedürftigkeit beim KONKRETEN hohen Alter noch lebender NS-Täter*innen unter (a)a.
(b) Das Amtsgericht Mosbach selbst verknüpft HIER NACHWEISBAR unter Bezeugung des Rechtsanwalts Simon Sommer verfahrensinhaltlich im anhängigen Verfahrenskomplex amtsseitig die KV-Beschwerdeführer-initiierten NS-, Rechtsextremismus- und Rassismus-Verfahren EINERSEITS MIT den anhängigen Familienrechtsverfahren unter 6F 202/21 und 6F 9/22 am 17.08.2022 ANDERERSEITS. UND ZWAR WÄHREND das Amtsgericht Mosbach selbst HIER ABER nachweisbar im anhängigen Verfahrenskomplex unter AG MOS 6F 9/22 am 17.08.202 mitteilt, dass das Amtsgericht Mosbach die Beschwerdeführer-(Mandant des Rechtsanwalts Simon Sommer)-Eingaben zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus amtsseitig separiert und getrennt von der Familienrechtsverfahren-Akte in Sonderbänden als ANGEBLICH „verfahrensfremd“ anlegen wird.
- a. Gemäß den willkürlichen und nötigenden Verfahrensführungen und Aussagen des Amtsgericht Mosbach sind die Beschwerdeführer-(Mandant des Rechtsanwalts Simon Sommer)-Eingaben zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus HIER demnach GLEICHZEITIG SOWOHL „Verfahrensfremd“ und „NICHT-verfahrensrelevant“ in amtsseitig separierten Sonderbänden ALS AUCH GLEICHZEITIG „verfahrenserheblich“ und „verfahrensrelevant“ in den anhängigen Familienrechtsverfahren zur gerichtlich beauftragten psychiatrischen Begutachtung des Beschwerdeführers hinsichtlich einer amtsseitig unterstellten ANGEBLICHEN und WAHRHEITSWIDIRGEN psychischen Erkrankung, begründet auf die Nazi-Jäger-Aktivitäten des KV-Beschwerdeführers-(Mandant des Rechtsanwalts Simon Sommer)-Beantragungen zu juristischen Aufarbeitungen von NS-Verbrechen, insbesondere im NOK (Neckar-Odenwaldkreis).
- i. Das Amtsgericht Mosbach verweigert HIERBEI GLEICHZEITIG ENTGEGEN der psychischen KM-Erkrankungsgeschichte mit Medikamentierungen von Antideprissiva und Neuroleptika sowie mit psychotherapeutischer Behandlung eine gerichtlich beauftragte erwachsenenpsychiatrische Begutachtung der KM, auf die der Rechtsanwalt Simon Sommer GERICHTSBEKANNT in seinen Eingaben hingewiesen hatte.
- ii. Das Amtsgericht Mosbach generiert HIERBEI eine überlange Verfahrensdauer in Kindschaftssachen von ca. drei Jahren ENTGEGEN DEM BESCHLEUNIGUNGSGEBOT bei dem HIER betroffenen geistig behinderten afro-deutschen Kind und einem 30% GdB körperbehinderten Kindsvater (Mandant des Rechtsanwalts Simon Sommer).
- b. Das Amtsgericht Mosbach toleriert wiederholte wahrheitswidrige KM-seitige Rassismus- und Nazi-Unterstellungen im Zivilprozess gegenüber dem Beschwerdeführer bzgl. verfahrensinterner als auch außergerichtlicher persönlicher und beruflicher Rufschädigungen des Beschwerdeführers (Mandant des Rechtsanwalts Simon Sommer).
- i. Das Amtsgericht Mosbach begründet die ABR-eA-Entscheidung unter 6F 211/21 vom 23.12.2021 mit Bezugnahme auf die o.g. wahrheitswidrige KM-Rassismus-Unterstellungen einer angeblichen „modernen Versklavung“ in der Einliegerdienstwohnung in einem Kinderdorfhaus gegenüber dem KV und Beschwerdeführer, die DANN ABER ANSCHLIESSEND zu verfahrensrelevanten und entscheidungserheblichen Benachteiligungen des KV bei Sorgerechtsverfahren (6F 211/21, 6F 202/21), Umgangsrechtsverfahren (6F 9/22), INSBESONDERE AUCH HIER im Unterhaltsverfahren (6F 2/22) führen. UND DIES unter amtsseitiger Verweigerung der SOWOHL KM-seitig ALS AUCH KV-seitig sowie RA-seitig (Rechtsanwalt Simon Sommer) unter 6F 211/21 bzw. 6F 202/21 bzgl. Zeugenladungen und Zeugenvernehmungen vor Gericht unter Wahrheitspflicht.
- ii. Das Amtsgericht Mosbach relativiert unter Bezeugung des Rechtsanwalts Simon Sommer in den assoziierten Familienrechtsverfahren unter 6F 202/21 amtsseitig die NAZI-AFD-Höcke-Rechtsprechung dadurch, dass das Amtsgericht Mosbach HIER zulässt und toleriert, dass KM-seitig Familienangehörige des KV, Beschwerdeführers im gerichtlich beauftragten familienpsychologischen Gutachten der Sachverständigen aus Kitzingen vom 07.04.2022 unter 6F 202/21 als wahrheitswidrig und rechtswidrig mit einem aus der Luft gegriffenen Werturteil als NAZI zur gezielten Rufschädigung bezeichnet werden. UND ZEAR zur verfahrensinternen als auch außergerichtlichen persönlichen und beruflichen Rufschädigungen des Beschwerdeführers (Mandant des Rechtsanwalts Simon Sommer).
(c) Das Amtsgericht Mosbach verfolgt HIER unter Bezeugung des Rechtsanwalts Simon Sommer eine nötigende Doppelstrategie mit einer kontinuierlichen inhaltlichen und prozessualen Verfahrensbenachteiligung des Beschwerdeführers (Mandant des Rechtsanwalts Simon Sommer) EINERSEITS und den Verfahrenskostenauferlegungen sowie weiteren finanziellen Schädigungen ANDERERSEITS gegenüber dem KV, Nazi-Jäger, Antragsteller und Beschwerdeführer (Mandant des Rechtsanwalts Simon Sommer):
- a. Das Amtsgericht Mosbach verweigert HIER unter Bezeugung des Rechtsanwalts Simon Sommer SOWOHL bei Strafanzeigen gem. § 158 ALS AUCH bei beantragten Wiederaufnahme- und Aufhebungsverfahren, Wiedergutmachungs- und Entschädigungsverfahren, gerichtlichen Prüfungen HIER EXPLIZIT UND KONTINUIERLICH amtsseitig Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigungen, Sachverhaltsbenennungen und Zuständigkeitsverweisungen zu den vom KV-Beschwerdeführer beantragten Sachverhalten juristischer Aufarbeitungen von Deutschen Kolonialverbrechen in Afrika, Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus sowie bzgl. der AFD.
- b. Das Amtsgericht Mosbach nötigt HIER unter Bezeugung des Rechtsanwalts Simon Sommer im Vermerk vom 13.06.2024 unter 6F 9/22 den Beschwerdeführer EXPLIZIT mit Bedrohungen und Erpressungen, dass der Beschwerdeführer seine Eingaben und Beschwerden zu „der mangelnden Aufarbeitung des NS-Unrechts“ beim Amtsgericht Mosbach und bei der Mosbacher Nachkriegsjustiz unterlassen solle. UND ZWAR unter amtsseitigen Ankündigungen von und Beschlussfassungen zu bereits ergangenen und unmittelbaren verfahrensinhaltlichen und prozessualen Benachteiligungen des Beschwerdeführers (Mandant des Rechtsanwalts Simon Sommer).
- c. Das Amtsgericht Mosbach leitet HIER unter Bezeugung des Rechtsanwalts Simon Sommer amtsseitig NUR SELEKTIV und WILLKÜRLICH vereinzelte Beschwerdeführer-Eingaben aus anderen assoziierten Verfahren des anhängigen Verfahrenskomplexes, die ebenfalls NACHWEISBAR auch mit der AKTENZEICHENKENNZEICHNUNG 6F 2/22 AG MOS = 16 UF 62/14 OLG KA versehen sind, an das zweitinstanzliche OLG KA unter 16 UF 62/14 weiter. HIER AUCH INSBESONDERE bzgl. der Beschwerdeführer-Thematisierungen o.g. konkreter verfahrensrelevanter und entscheidungserheblicher Sachverhalte.
Vollständige Dokumentation unter...
"Verfahrensinhaltliche und prozessuale Benachteiligungen des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 211/21, 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22, etc. sowie unter amtsseitigen KV-BS-Sonderbänden zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus" und Verfahrensstrategien des Rechtsanwalts Simon Sommer in Verfahrensbegleitungen in Deutschen Familienrechtsverfahren ...
- ... mit Thematisierungen von schwerwiegenden Vorwürfen als Rassismus- und Nazi-Unterstellungen in familienrechtlichen Zivilprozessen
- ... mit Thematisierungen von Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus in familienrechtlichen Zivilprozessen >>>
3. Dokumente des Oberlandesgerichts Karlsruhe sowie des Rechtsanwalts Simon Sommer u.a. zu Rassismus-, NS- und AFD-Verfahren im anhängigen Verfahrenskomplex mit Rassismus- und Nazi-Unterstellungen im Zivilprozess
Vollständige Dokumentation unter...
Rechtsanwalt Simon Sommer in Verfahrensbegleitungen in Deutschen Familienrechtsverfahren:
- ... mit Thematisierungen von schwerwiegenden Vorwürfen als Rassismus- und Nazi-Unterstellungen in familienrechtlichen Zivilprozessen
- ... mit Thematisierungen von Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus in familienrechtlichen Zivilprozessen >>>
3.1 Verfahrensinhaltliche und prozessuale Benachteiligungen des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer in der Verfahrensbegleitung beim Oberlandesgerichts Karlsruhe
In der Fallbegleitung - Verfahrensführung - Verfahrensbearbeitung des RECHTSANWALT Simon Sommer aus der Würzburger Kanzelei, empfohlen vom ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht) agiert das OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE unter 16 UF 62/14 mit verfahrensinhaltlichen und prozessualen Benachteiligungen des Mandanten wie folgt : |
- zweitinstanzliche duplizierende Verweigerung der beantragten Zeugenladungen zu Rassismus-Unterstellungen im Zivilprozess von Familienrechtsverfahren beim vorinstanzlichen Amtsgericht Mosbach in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer, um HIER amtsseitig eine Anhörung von Zeugen unter Wahrheitspflicht und Erklärungspflicht über Tatsachen auszuschließen
- zweitinstanzliche amtsseitige Verweigerung HIER von Akten-Hinzuziehungen des vorinstanzlichen Familiengerichts Mosbach bzgl. Rassismus-Unterstellungen im Zivilprozess und beantragten juristischen Aufarbeitungen von Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer
- zweitinstanzliches Ignorieren und Missachten HIER der von der Vorinstanz gerichtlich beauftragten zwei familienpsychologischen Sachverständigen-Gutachten und einem erwachsenenpsychologischen Sachverständigen-Gutachten
- zweitinstanzliche Verweigerung HIER von beantragten mehreren Verhandlungstagen mit gerichtlichen Anhörungen bzgl. Rassismus-Nazi-Unterstellungen im Zivilprozess und beantragten juristischen Aufarbeitungen von Nationalsozialismus, Rechtsextremismus und Rassismus in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer
- Erstinstanzliche und zweitinstanzliche Amtsseitige nötigende Doppelstrategie HIER für gezielte Benachteiligungen des Antragstellers, Beschwerdeführers und Nazi-Jägers in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer
(a) Amtsseitige Bedrohung des Antragstellers, Beschwerdeführers und Nazi-Jägers durch beabsichtigte Erfolglosigkeitsbescheidung des Antragsbegehrens, Beschwerdeführers und Nazi-Jägers und durch beabsichtigte Kostenauferlegungen
Es wird HIER darauf hingewiesen…: Sowohl das Amtsgericht Mosbach als auch das Oberlandesgericht Karlsruhe verfolgen seit 2021 HIERBEI eine nötigende Doppelstrategie mit einer kontinuierlichen inhaltlichen Verfahrensbenachteiligung im o.g. beim AG MOS anhängigen Verfahrenskomplex EINERSEITS und den Verfahrenskostenauferlegungen sowie weiteren finanziellen Schädigungen ANDERERSEITS gegenüber dem KV, Nazi-Jäger, Antragsteller und Beschwerdeführer ENTGEGEN Art. 5 GG, damit der HIER geschädigte KV, Nazi-Jäger, Antragsteller und Beschwerdeführer unter der HIER vorliegend amtsseitig eingeforderten Handlung, Duldung und Unterlassung am 13.06.2024 unter 6F 9/22 AG MOS sowie unter 16 UF 62/24 OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE-Verfügungen vom 13.08.2024 und vom22.08.2024 …
… davon ablassen solle, Eingaben zu juristischen Aufarbeitungen von Deutschen Kolonialverbrechen, Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus und zur AFD sowohl beim AMTSGERICHT MOSBACH als auch beim OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE seit 2022 auch künftig einzureichen und dann auch noch anschließend deren ordnungs- und sachgemäße Bearbeitungen einzufordern
… davon ablassen solle, sowohl das AMTSGERICHT MOSBACH als auch das OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE sowohl verfahrensintern als auch öffentlich dafür zu kritisieren, dass die o.g. Eingaben
zu beantragten juristischen Aufarbeitungen NICHT ordnungs- und sachgemäß bearbeitet werden. Dies betrifft im situativen Kontext zu o.g. Sachverhalten u.a. o.g. Strafanträge an das AMTSGERICHT MOSBACH gemäß Strafprozessordnung § 158; beantragte Wiederaufnahme- und Aufhebungsverfahren; beantragte Wiedergutmachungs- und Entschädigungsverfahren, beantragte gerichtliche Prüfungen.
… davon ablassen solle, die mangelhafte juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen durch die deutsche Nachkriegsjustiz nach 1945 vor und bei dem AMTSGERICHT MOSBACH und OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE zu thematisieren, die auch schon im öffentlichen Diskurs; in den Rechts-, Geschichts-, Politik-Wissenschaften, etc.; beim Deutschen Bundestag und auch in den Aussagen von deutschen Bundespräsidenten wie u.a. Gauck und Steinmeier thematisiert wurden. UND DIES INSBESONDERE im KONKRETEN Zuständigkeitsbereich des AMTSGERICHT MOSBACH und OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE bzgl. NS-Verbrechen im Neckar-Odenwaldkreis und deren mangelhafte juristische Aufarbeitung nach 1945 durch die Mosbacher Nachkriegsjustiz. Das OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE thematisiert und erläutert HIER BISHER EXPLIZIT NICHT diese konkreten nachweisbaren Sachverhalte und konkreten Eingaben des HIER geschädigten KV, Nazi-Jägers, Antragstellers und Beschwerdeführers in der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer.
Es wird HIER darauf hingewiesen…: ZU den vom Geschädigten KV, Nazi-Jäger, Antragssteller und Beschwerdeführer im anhängigen Verfahrenskomplex sowie in den amtsseitig angelegten KV-Sonderbänden beim Amtsgericht thematisierten KONKRETEN regionalen Tatbeteiligungen an NS-Verbrechenskomplexen im Neckar-Odenwaldkreis zählen HIER u.a. NS-Judenverfolgung und Holocaust; NS-Verfolgung und NS-Völkermord an den Sinti und Roma; NS-Zwangsarbeit; NS-Massenhinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern; Betrieb des NS-Konzentrationslager Neckarelz und anderer NS-KZ-Neckarlager; NS-Todesmärsche aus den regionalen KZs als Endphaseverbrechen; NS-Euthanasie in den Mosbacher Heil- und Pflegeanstalten Neckarelz, etc. ZU den vom Geschädigten KV, Nazi-Jäger, Antragsteller und Beschwerdeführer im anhängigen Verfahrenskomplex beim Amtsgericht thematisierten KONKRETEN regionalen Tatbeteiligungen durch die regionale Nazi-Justiz 1933 bis 1945 an NS-Unrechtskomplexen zählen HIER die Beteiligungen der Mosbacher NS-Justiz an o.g. KONKRETEN NS-Verbrechenskomplexen.
Vollständige Dokumentation unter...
Rechtsanwalt Simon Sommer in Verfahrensbegleitungen in Deutschen Familienrechtsverfahren:
- ... mit Thematisierungen von schwerwiegenden Vorwürfen als Rassismus- und Nazi-Unterstellungen in familienrechtlichen Zivilprozessen
- ... mit Thematisierungen von Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus in familienrechtlichen Zivilprozessen >>>
4. RA-Handlungsoptionen
In der Fallbegleitung - Verfahrensführung - Verfahrensbearbeitung des RECHTSANWALT Simon Sommer aus der Würzburger Kanzelei, empfohlen vom ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht) befindet sich der RECHTSANWALT Simon Sommer im professionellen Rechts- und Interessensvetretungs-Abwägungs-Dilema ... : |
- ... einer professionsbedingten, interessengeleiteten und justizunkritischen Beziehungspflege mit den Richtern und Richterinnen des Amtsgerichts Mosbach und des Oberlandesgerichts Karlsruhe EINERSEITS
- ... und einer justizkritischen konfrontativen offensiven Interessens- und Rechtsvertretung des eigenen Mandanten gegenüber den Richtern und Richterinnen des Amtsgerichts Mosbach und des Oberlandesgerichts Karlsruhe ANDERERSEITS
Es bleibt dem Rechtsanwalt Simon Sommer selbst belassen, ... ob, wo, wann und wie er sich für die Interessen seines Mandanten eingesetzt hat, einsetzt ODER aber auch nicht ... und es obliegt ihm selbst, dann nach einer möglichen selbstkritischen Prüfung daraus eigene mögliche Handlungsoptionen im Rahmen seiner juristischen Kompetenzen kreativ und interessensorientiert für seine Mandanten abzuleiten.
Hallo Herr Rechtsanwalt Simon Sommer,
das können Sie als Familienrechtsanwalt, Mitglied und Referent beim ISUV (Interessenverband Unterhalt & Familienrecht), mit ihrem persönlichen Gewissen, mit ihrer Berufsethik sowie mit ihrem Verständnis von anwaltlicher Interessensvertretung und juristischen Anwendungspraxis in ihrem persönlichen Negotiation Management vereinbaren oder auch nicht, dass Richter und Richterinnen während Ihren familienrechtlichen Verfahrensbegleitungen bei Amtsgerichten und bei Oberlandesgerichten in Zivilprozessen nachweisbar wahrheitswidrige Aussagen in gerichtlichen Vermerken, Verfügungen und Beschlüssen machen, wie HIER NACHWEISBAR beim unter 16 UF 62/24 beim Oberlandesgericht Karlsruhe.
In der Verfahrensbegleitung von Rechtsanwalt Simon Sommer und während seiner justizunkritischen Beziehungspflege mit den Richter*innen des Oberlandesgerichts Karlsruhe ...
- ... machen das Richter und Richterinnen des Oberlandesgerichts Karlsruhe wahrheitswidrige Falschaussagen vor Gericht sowohl bzgl. der Urkundlich bestätigten Berufsausbildung als auch bzgl. der tatsächlichen Berufstätigkeiten des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer in seinem Spezialgebiet von Unterhaltsverfahren
Vollständige Dokumentation unter...
Rechtsanwalt Simon Sommer in Verfahrensbegleitungen in Deutschen Familienrechtsverfahren:
- ... mit Thematisierungen von schwerwiegenden Vorwürfen als Rassismus- und Nazi-Unterstellungen in familienrechtlichen Zivilprozessen
- ... mit Thematisierungen von Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus in familienrechtlichen Zivilprozessen >>>