AKTUELLES:
Italienische NS-Verfahren und
Entschädigungsforderungen
für NS-Verbrechen
und Kriegsverbrechen
Zuletzt AKTUALISIERT am 08.12.2024 !
Inhaltsverzeichnis:
1. NS-SS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
1.1 Expertise der Forensischen Sachverständigen MA Antje C. Wieck aus Kitzingen zur Aufarbeitung von NS-Verbrechen und NS-Unrecht in der NS-Vergangenheitsbewältigung
2. Online-Artikel über Verfahren zu NS-Verbrechen in Italien und zu Italienischen Entschädigungsforderungen für NS-Verbrechen
2.1 Online-Artikel zu Italienischen Entschädigungsforderungen für NS-Verbrechen
2.2 Online-Artikel über Verfahren zu NS-Verbrechen in Italien
Siehe auch:
- NS-Reparationen und NS-Entschädigungen >>>
- Griechische Reparationsforderungen >>>
- Polnische Reparationsforderungen >>>
- Italienische Entschädigungsforderungen und NS-Verfahren >>>
- Nazi-Kunstraub in Baden-Württemberg >>>
- NS-Zwangsarbeiter-Entschädigungen >>>
- Reparationen für deutsche Kolonialverbrechen als Wegbereiter der NS-Verbrechen >>>
Massaker von Marzabotto
Die Initiative zur Anklageerhebung im Fall von Sant’Anna warf der Staatsanwaltschaft „ermittelnden Täterschutz“ vor.[19]
Der in La Spezia zunächst freigesprochene SS-Unterführer[18] Wilhelm Ernst Kusterer wurde im Berufungsverfahren 2008 wegen Totschlags zu lebenslanger Haft und Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Er ließ sich anwaltlich vertreten, erschien aber nicht zum Prozess und legte auch keine Rechtsmittel ein. Das Urteil gegen ihn ist seit 2008 rechtskräftig. Das Urteil der italienischen Justiz kann in Deutschland nicht vollstreckt werden. Im März 2016 wurde anhand eines Presseartikels bekannt, dass Kusterer noch in seiner Heimatgemeinde in Engelsbrand, Baden-Württemberg, lebt und etwa ein Jahr zuvor eine Ehrenmedaille für sein Engagement in der Gemeinde erhalten hatte.[20][21] Seit Juli 2013 ermittelte die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Mordverdachts gegen ihn.[22] Medien berichteten im Juni 2016 unter Berufung auf Associated Press, das Verfahren gegen Kusterer sei eingestellt.[23][24]
https://de.wikipedia.org/
Wilhelm Ernst Kusterer (* 8. Februar 1922 in Salmbach; † 14. Juli 2017 in Pforzheim[1]) war ein deutscher SS-Unterscharführer, der in Italien als Kriegsverbrecher verurteilt wurde.[2] Er war 22 Jahre lang für die SPD Mitglied des Gemeinderats in seiner Heimatgemeinde Engelsbrand, Baden-Württemberg.[3]
Kusterer wurde in Abwesenheit von einem italienischen Militärgericht in La Spezia für seine Beteiligung am Massaker von Marzabotto zunächst freigesprochen, im Jahr 2008 jedoch im Berufungsverfahren rechtskräftig wegen Totschlags zu lebenslanger Haft, welche er nie antrat, und zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt.
Im März 2016 wurde den Nachkommen der Opfer durch einen Presseartikel bekannt, dass Kusterer noch in Engelsbrand lebt und etwa ein Jahr zuvor eine Ehrenmedaille für sein Engagement in der Gemeinde erhalten hatte.[5][6] Die Hintergründe und die von Parlamentariern und in der weltweiten Presse geäußerte Kritik[7] sollten in einer für den 18. März 2016 anberaumten Sondersitzung des Gemeinderates geprüft und beraten werden. Diese Sondersitzung wurde jedoch abgesagt, da Kusterer sich nach Rücksprache mit seinem Rechtsanwalt entschieden hatte, die Auszeichnung am 15. März 2016 zurückzugeben.[8] Die Gemeinde erklärte, zum Zeitpunkt der Auszeichnung von der Verurteilung in Italien und der Beteiligung Kusterers an den Kriegsverbrechen keine Kenntnis gehabt zu haben.
Die Bundesregierung distanzierte sich durch die deutsche Botschafterin in Rom bereits vor der Rückgabe der Ehrung von ebendieser. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelte seit Juli 2013 wegen Mordverdachts gegen Kusterer.[9]
Medien berichteten im Juni 2016, unter anderem unter Berufung auf Associated Press, das Verfahren gegen den 94 Jahre alten Kusterer sei aus Gesundheitsgründen eingestellt. Kusterer sei inzwischen schwer pflegebedürftig. Auch habe ein Sprecher der Staatsanwaltschaft angegeben, die Beweislage sei für eine Verurteilung nicht ausreichend. Die bloße Mitgliedschaft in einer an dem Einsatz beteiligten Einheit sei kein Beweis der Schuld.[10][11][12] Kusterer selbst hatte eingeräumt, an dem Einsatz beteiligt gewesen zu sein. Dass es dabei zu „Sauereien“ gekommen sei, habe er erst im Nachhinein erfahren.[13]
https://de.wikipedia.org/
Massaker von Monte Morello und Vallucciole
Die Massaker von Monte Morello und Vallucciole fanden im April 1944 im Raum von Florenz in Italien statt. Der kommandierende General des LXXXVII. Armeekorps Gustav-Adolf von Zangen erteilte Oberst Georg-Henning von Heydebreck, dem Kommandeur des Panzer-Regiments „Hermann Göring“, zwei Aufträge zur sogenannten Bandenbekämpfung. Das Panzer-Regiment „Hermann Göring“ war ein Teil der Fallschirm-Panzer-Division 1 Hermann Göring.
Als Anlass für die Massaker dienten der Wehrmacht Partisanenüberfälle. Es ging allerdings dabei nicht darum, gegen die Partisanen direkt vorzugehen, sondern um die Einschüchterung der zivilen Bevölkerungen durch Tötungen, Misshandlungen und Brandschatzungen. In diesen Massakern wurden von 10. bis 11. und am 13. April 1944 laut Wehrmachtsbericht 186 Menschen ermordet.
https://de.wikipedia.org/
Liste von Massakern in der Zeit der deutschen Besetzung Italiens
Das zentrale Denkmal für das Massaker am Padule di Fucecchio bei Castelmartini (Larciano), das am 16. September 2002 vom italienischen Staatspräsidenten Carlo Azeglio Ciampi eingeweiht wurde.
Die Liste von Massakern in der Zeit der deutschen Besetzung Italiens (1943–1945) führt Ortsname, Region, Provinz, Datum, Opferanzahl und die hauptsächlich daran beteiligte deutsche, meist militärische Organisation auf. Dies waren hauptsächlich die Wehrmacht und Waffen-SS, aber auch Sicherheitspolizei und SD.
Im Jahr 2009 setzten die damaligen Außenminister Italiens und Deutschlands eine Deutsch-italienische Historikerkommission ein. Als die Historikerkommission im Jahr 2012 ihren Abschlussbericht vorlegte, waren im Anhang 5000 Fälle dokumentiert, in denen es zu Übergriffen wie Plünderungen, Vergewaltigungen und Morde von deutschen Truppen kam. Nach Schätzungen dieser Kommission wurden bei den Massakern und Massenerschießung 10.000 bis 15.000 Menschen getötet und etwa 30.000 Partisanen fielen oder wurden exekutiert.[1]
https://de.wikipedia.org/
1. NS-SS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach
Fosse Ardeatine und Marzabotto: Deutsche Kriegsverbrechen und Resistenza: Geschichte und nationale Mythenbildung in Deutschland und Italien ... Schöningh zur Geschichte und Gegenwart)
1.1 Expertise der Forensischen Sachverständigen MA Antje C. Wieck aus Kitzingen zur Aufarbeitung von NS-Verbrechen und NS-Unrecht in der NS-Vergangenheitsbewältigung
Die HIER fallverantwortliche Richterin beim Amtsgericht Mosbach Marina Hess verfügt HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 am 17.08.2022 EXPLIZIT, dass die gerichtlich beauftragte familienpsychologische Forensische Sachverständige für Familienrecht MA Antje C. Wieck, Praxis für KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPIE, Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, eine INHALTLICHE Sachverständigen-Auseinandersetzung mit der Dokumentations-Website "nationalsozialismus-in-mosbach.de" des Kindsvaters, Beschwerdeführers und Nazi-Jägers Bernd Michael Uhl durchführen solle (Siehe im Folgenden!), die diese Sachverständige Gutachterin HIER ABER AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im anhängigen Verfahrenskomplex während ihren zwei gerichtlich bestellten Sachverständigengutachten von 2022 bis 2024 DANN ÜBERHAUPT NICHT durchführt.
UND DIES HIER EXPLIZIT AUCH NICHT bzgl. der DARIN KONKRET thematisierten nationalsozialistischen Verbrechen bis 1945 und deren juristischen, politischen und zivilgesellschaftlichen Aufarbeitungen in der NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945, insbesondere HIER auch in der lokalen-regionalen Fall- und Verfahrenszuständigkeit für Mosbach und für den Neckar-Odenwaldkreis.
Die HIER fallverantwortliche Richterin beim Amtsgericht Mosbach Marina Hess verfügt HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 am 17.08.2022 EXPLIZIT bei der von ihr selbst gerichtlich beauftragten familienpsychologischen Forensischen Sachverständigen für Familienrecht MA Antje C. Wieck, Praxis für KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPIE, Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen eine Sachverständigen-Begutachtung bezüglich "der Notwendigkeit einer psychiatrischen Begutachtung" des Kindsvaters, Beschwerdeführers und Nazi-Jägers Bernd Michael Uhl "zur Beurteilung seiner Erziehungsfähigkeit" (Siehe im Folgenden!). UND DIES NACHDEM UNMITTELBAR ZUVOR das erste gerichtlich beauftragte familienpsychologische Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21 und 6F 9/22 sich für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater ausspricht. HIERBEI unterstellt die fallverantwortliche Mosbacher Amts-Familienrichterin Marina Hess im familienrechtlichen Zivilprozess dem Kindsvater, Beschwerdeführer und Bernd Michael Uhl eine mögliche angebliche psychische Erkrankung und eine damit einhergehende eingeschränkte Erziehungsfähigkeit auf Grund seiner konkreten Nazi-Jäger-Eingaben zu den seinerseits beim Amtsgericht Mosbach beantragten juristischen Aufarbeitungen von konkreten Tatbeteiligungen an NS-Verbrechen und NS-Unrecht 1933-1945 und deren mangelhaften juristischen Aufarbeitungen seitens der deutschen Nachkriegsjustiz seit 1945. UND DIES HIER insbesondere auch in der lokalen-regionalen Fall- und Verfahrenszuständigkeit bei NS-Verbrechen und NS-Unrecht in Mosbach und im Neckar-Odenwaldkreis sowie bezüglich dem Versagen der Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 bei deren juristischen Aufarbeitungen.
SIEHE DAZU AUCH:
- Rechtsanwaltlicher und gerichtlicher Umgang mit Sachverständigen-Gutachten in Fallbegleitungen - Verfahrensführungen - Verfahrensbearbeitungen- Verfahrensbegleitungen durch RECHTSANWALT Simon Sommer >>>
- Verfahrensinhaltliche und prozessuale Benachteiligungen des Mandanten von Rechtsanwalt Simon Sommer beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 211/21, 6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22, etc. sowie unter amtsseitigen KV-BS-Sonderbänden zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus >>>
2. Online-Artikel über Verfahren zu NS-Verbrechen in Italien und zu Italienischen Entschädigungsforderungen für NS-Verbrechen
2.1 Online-Artikel zu Italienischen Entschädigungsforderungen für NS-Verbrechen
Bundespräsident Steinmeier hat die Menschen in Marzabotto um Vergebung gebeten. "Als deutscher Bundespräsident stehe ich heute vor Ihnen und empfinde nur Trauer und Scham", sagte er bei einer Gedenkveranstaltung anlässlich des 80. Jahrestags des NS-Massakers von Marzabotto.
Marzabotto/Italien, 29. September 2024
Bundespräsident Steinmeier gedenkt neben Staatapräsident Mattarella in Marzabotto
Die Worte werden klein an diesem Ort. Sie reichen nicht aus, um zu beschreiben, was hier am Monte Sole vor 80 Jahren geschehen ist. So viel Grausamkeit. So viel Qual. So viel Trauer. So viele Menschen, deren Leben hier ausgelöscht wurde.
Es war bestialisch, wie die deutschen Truppen, Mitglieder der 16. SS-Panzergrenadier-Division "Reichsführer-SS“, hier wüteten. Unterstützt von der Wehrmacht, wollten sie Rache nehmen für den Widerstand der Partisanen der "Stella Rossa“. Aber es ging ihnen um viel mehr als Rache. Es trieb sie der Wille zur Vernichtung. Die SS-Männer mordeten in jenen Tagen im Herbst 1944 wie in einem Blutrausch. Sie sperrten die Menschen in Häusern ein und warfen Handgranaten hinein. Brannten Ställe, Wohnhäuser, Kirchen, Kapellen nieder. Sie kannten kein Erbarmen, keine Menschlichkeit, nicht einmal für Frauen, Priester, betagte Männer. Und auch nicht für Kinder, so viele Kinder.
Fünf Tage sollte das Morden dauern. Es waren fünf Tage in der Hölle. 771 Menschen waren tot, als die Deutschen abzogen. Darunter mehr als 300 Frauen und mehr als 200 Kinder, sogar Säuglinge. Das Massaker von Marzabotto war das grausamste aller Verbrechen, die deutsche Truppen in Italien während des Zweiten Weltkrieges begangen haben.
Es ist ein schwerer Weg, als deutscher Bundespräsident an diesen Ort des Grauens zu kommen und zu Ihnen zu sprechen. Aber ich bin zutiefst dankbar für Ihre Einladung, verehrte Bürgerinnen und Bürger von Marzabotto und den umliegenden Gemeinden. Und ich danke Ihnen, lieber Präsident Sergio Mattarella, dass wir auch heute gemeinsam diesen Weg gehen, dass wir nach Ihrem Staatsbesuch bei uns in Deutschland gemeinsam hierher gereist sind. Heute stehen wir hier vereint in Trauer, vereint aber auch in tiefer Freundschaft.
Fivizzano, Marzabotto, die Fosse Ardeatine, Sant’Anna di Stazzema, Civitella, an all diesen Orten haben die NS-Truppen in Italien in ihrem Hass und ihrer Verblendung unmenschliche Verbrechen verübt. Sie stehen für viele andere Orte, die weniger bekannt sind. Die vor allem in Deutschland kaum bekannt sind. Auch deshalb bin ich heute hier.
Als deutscher Bundespräsident stehe ich heute vor Ihnen und empfinde nur Trauer und Scham. Ich verneige mich vor den Toten. Ich bitte Sie im Namen meines Landes heute um Vergebung. Die Opfer und Sie, die Nachfahren und Angehörigen, Sie haben ein Recht auf Erinnerung. In Ihren Familien lebt die Erinnerung, lebt der Schmerz, das Grauen fort – ich habe das gerade im Gespräch mit einigen von Ihnen gehört. Was Sie mir erzählt haben, hat mich sehr bewegt. Die ganze Gegend hier am Monte Sole trägt bis heute tiefe, sichtbare Narben. Und ich weiß: Der Schmerz ist noch größer, weil die meisten Verbrechen nie gesühnt wurden. Das ist die zweite Schuld, die wir Deutschen auf uns geladen haben.
Liebe Angehörige, liebe Nachfahren, dass ich heute hier sprechen darf, das ist nur möglich, weil Sie alle uns Deutschen Versöhnung gewährt haben. Welch riesiges kostbares Geschenk ist das! Diese Versöhnung, die leben Sie hier in Marzabotto und den umliegenden Dörfern ganz konkret: in Ihrer Friedensschule, im engen Austausch mit jungen Leuten aus Deutschland, in der Partnerschaft mit Bremen-Vegesack und der Internationalen Friedensschule dort. Lieber Ekkehard Bohne, lieber Gunnar Sgolik, verehrte Patrizia Zanasi, verehrter Professor Carlo Gentile und Sie, die Menschen hier am Monte Sole, Sie alle setzen sich dafür ein, dass wir die Erinnerung bewahren. Und, besonders wichtig: Sie tragen sie weiter an junge Menschen, und dafür danke ich Ihnen. Dass die Jungen um die Vergangenheit wissen, das ist umso wichtiger, als es nur noch wenige Zeitzeugen gibt. Auch deshalb ist mir wichtig, dass wir den Deutsch-Italienischen Zukunftsfonds haben, der die Erinnerung weitergibt an die junge Generation.
Denn: Wir müssen uns erinnern, das schulden wir den Opfern und Ihnen, den Nachfahren und Angehörigen. [Doch] Erzählen müssen wir: das ist eine Pflicht gegenüber den Gefährten, die nicht heimgekehrt sind, und eine Aufgabe, die unserem Überleben Sinn verleiht., so sagte es der große Primo Levi, selbst ein Überlebender des NS-Terrors .
Uns zu erinnern, damit nicht wieder geschieht, was einmal geschehen ist – das ist das Vermächtnis Primo Levis. Das ist die Verantwortung vor unserer Geschichte – gerade für uns Deutsche. Und diese Verantwortung kennt keinen Schlussstrich. Daran möchte ich ganz bewusst an diesem Tag des Gedenkens alle Deutschen erinnern.
Daran möchte ich auch deshalb ganz bewusst erinnern, weil wir in einer Zeit leben, in der auch in meinem Land nationalistische und rechtsextremistische Kräfte erstarken. Kräfte, die die Demokratie schwächen oder aushöhlen wollen – ausgerechnet in meinem Land. Mich sorgt das. Aber es macht mich auch entschlossen. Unsere Verantwortung ist heute wieder größer als in vielen Jahren zuvor: einzutreten und zu kämpfen für die Werte, auf denen unser geeintes Europa, unsere Demokratien gründen. Europa hat nur dann eine friedliche Zukunft, wenn wir Deutschen diese Verantwortung vor der Geschichte niemals vergessen und sie verteidigen. Nie wieder, das ist der moralische Imperativ, der uns jetzt und in alle Zukunft leiten muss! Er ist Mahnung und Auftrag zugleich.
Ich als deutscher Bundespräsident verspreche Ihnen: Ich werde alles dafür tun, dass wir Deutschen dieser Verantwortung und dem Geschenk der Versöhnung gerecht werden. Ich werde dafür jeden einzelnen Tag kämpfen.
Dass ich Sie alle, dass ich Sie, lieber Präsident Mattarella, als überzeugten Europäer dabei an meiner Seite weiß, das gibt mir Hoffnung. Unsere beiden Länder wissen, dass die Demokratie, einmal errungen, nie selbstverständlich ist. Wir wissen, dass Freiheit und Demokratie geschützt und verteidigt werden müssen, dass überzogener Nationalismus zu Krieg führt. Gehen wir also unseren Weg der Versöhnung und der Freundschaft weiter, in eine gute Zukunft für unsere Kinder und Enkel in einem starken, geeinten, demokratischen Europa.
Es sind die Kinder, die in der Lage waren, an eine bessere Welt zu glauben und jeden Tag dafür zu kämpfen, sie Wirklichkeit werden zu lassen. Das schreibt Anna Rosa Nannetti, ebenfalls eine Überlebende des Massakers, über die Kinder von Marzabotto. Sie hat ihnen ein berührendes schriftliches Denkmal gesetzt. Den Kindern, die überlebt hatten. Dieser Satz ist ein Auftrag an uns. Glauben wir an eine bessere Welt. Kämpfen wir jeden Tag gemeinsam dafür, sie Wirklichkeit werden zu lassen!
https://www.bundespraesident.de/
Federal President Frank-Walter Steinmeier
at the memorial ceremony to mark the
80th anniversary of the Marzabotto massacre
on 29 September 2024
in Marzabotto, Italy
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Read the speech online:
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Federal President Frank-Walter Steinmeier
at the memorial ceremony to mark the
80th anniversary of the Marzabotto massacre
on 29 September 2024
in Marzabotto, Italy
Here in this place, words become small. They can but inadequately
describe what happened here on the Monte Sole 80 years ago. So much
brutality. So much torment. So much grief. So many lives extinguished.
The manner in which the German troops, members of the 16th
armoured infantry division “Reichsführer-SS”, rampaged through this
area was barbaric. With the support of the Wehrmacht, they wanted to
take revenge for the resistance of the Stella Rossa partisans. But it was
about much more than revenge. They were driven by a desire to
annihilate. During those days in autumn 1944, the SS men murdered in
savage frenzy. They locked people inside houses and threw hand
grenades in. Burned down barns, dwellings, churches, chapels. They
knew no mercy, no humanity, not even for women, priests or old men.
And not even for children, so many children.
The bloodbath lasted for five days. Five days of hell. By the time
the Germans withdrew, 771 people were dead, including over 300
women and more than 200 children, even infants. The Marzabotto
massacre was the most horrific of all crimes committed by German
troops in Italy during the Second World War.
It is with a heavy heart that I, as President of the Federal Republic
of Germany, come to this place of horror to speak to you. However, I
am deeply grateful to have been invited by you, the people of Marzabotto
and the surrounding municipalities. And I would like to thank you,
President Sergio Mattarella, that we are again able to follow this path of
remembrance, that we have travelled here together following your state
visit to Germany. We stand here today united in sadness, but also in
profound friendship.
Fivizzano, Marzabotto, the Ardeatine Caves, Sant’Anna di
Stazzema, Civitella – at all these places, Nazi troops in Italy, in their
hatred and blindness, committed inhumane crimes. These places stand
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for many others which are lesser known – which are scarcely known,
especially in Germany. That is one reason why I am here today.
I stand before you today as Germany’s Federal President and feel
only sorrow and shame. I bow before the dead. Today, on behalf of my
country, I ask your forgiveness. The victims and you, their descendants
and relatives, have a right to remembrance. As I have just heard in
conversations with some of you, the memory, the pain, the horror lives
on in your families. I was very moved by what you told me. To this day,
the entire area here on the Monte Sole bears deep, visible scars. And I
know that the pain is all the greater because most of the crimes were
never atoned for. That is the second burden of guilt we Germans have
incurred.
I am only able to speak to you here today because all of you have
extended the hand of reconciliation to us Germans. What a tremendously
precious gift that is! Here in Marzabotto and the surrounding villages,
you put this reconciliation into practice in a very concrete way – in your
Peace School, in close exchange with young people from Germany, in
the partnership with Bremen-Vegesack and the International Peace
School there. Mr Bohne, Mr Sgolik, Patrizia Zanasi, Professor Gentile and
you, the people here on the Monte Sole – all of you are committed to
ensuring that we keep the memory alive. And, particularly importantly,
you pass it on to young people, and for that I thank you. It is all the
more important that young people know about the past because there
are but a few eye-witnesses left. For this reason, too, it is important to
me that we have the German-Italian Future Fund to carry remembrance
on to the young generation.
For we must remember. We owe that to the victims and to you,
their descendants and relatives. “Yet we must talk about it: to do so is
our duty towards our comrades who did not come home and a task that
gives our survival meaning” – so said the great Primo Levi, himself a
survivor of the Nazi reign of terror.
Remembering, so that what once happened never happens again
– that is the legacy of Primo Levi. That is the responsibility we – and
especially we Germans – bear in the face of our history. And no line can
be drawn under this responsibility. On this day of remembrance, I wish
very deliberately to remind all Germans of that.
And one reason why I wish very deliberately to remind us of this
is because we are living in a time in which nationalistic and right-wing
extremist forces are gaining ground, in my country, too. Forces that
want to weaken or undermine democracy – in my country of all
countries. This worries me. But it also makes me determined. Today we
once again have a greater responsibility than we have had for many
years to stand up and fight for the values on which our united Europe,
our democracies, are founded. Europe will have a peaceful future only if
we Germans never forget this historical responsibility and only if we
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defend it. Never again! – that is the moral imperative which must guide
us now and for ever more. It is both an admonition and a duty.
As German President, I promise you that I will do my utmost to
ensure that we Germans live up to this responsibility and to the gift of
reconciliation we have been given. I will fight every single day to that
end.
Knowing that all of you stand with me, that you, President
Mattarella as a committed European, stand with me, gives me hope. Our
two countries know that democracy, once achieved, can never be taken
for granted. We know that freedom and democracy must be protected
and defended, that excessive nationalism leads to war. So let us
continue along our path of reconciliation and friendship to build a good
future for our children and grandchildren in a strong, united, democratic
Europe.
“It is the children who were able to believe in a better world and
to fight for it day in, day out, to make it a reality.” So writes Anna Rosa
Nannetti, herself a survivor of the massacre, about the children of
Marzabotto. She gave them a moving written memorial. The children
who survived. This sentence constitutes a mission for us. Let us believe
in a better world. Let us fight together every day to make it a reality!
https://www.bundespraesident.de/
BRD in Italien zu Entschädigungen an Opfer von NS-Massaker von Monte Sole verurteilt
Donnerstag, 23. Juni 2022 - 1:39
Die Bundesrepublik Deutschland muss Überlebende und Opferangehörige des NS-Massakers von Monte Sole entschädigen. Das hat ein Gericht in Bologna nun entschieden. Bei dem Massaker wurden im Herbst 1944 in mehreren Dörfern am Monte Sole in der italienischen Region Emilia-Romagna 770 Menschen durch eine SS-Einheit ermordet. Deutschland verweigert sich bis heute beharrlich, substantielle Verantwortung zu übernehmen. So wurden und werden in Italien verurteilte Täter nicht ausgeliefert und die BRD zog erfolgreich bis vor dem Europäischen Gerichtshof, um eine Vollstreckung von Entschädigungsforderungen zu verhindern (RDL berichtete). Das italienische Verfassungsgericht hat die deutsche Rechtsauffassung jedoch für unvereinbar mit der in der italienischen Verfassung erklärt. In Bologna hatten nun 33 Betroffene erfolgreich geklagt. Nicht alle Kläger*innen haben das Urteil noch erlebt.
(JW)
Donnerstag, 23. Juni 2022 - 1:39
https://rdl.de/beitrag/
Völkerrecht
:Deutschland verklagt Italien
1. Mai 2022, 16:43 UhrLesezeit: 2 min
Die Bundesregierung wehrt sich vor UN-Gericht gegen Forderungen nach Schadenersatz für Opfer von Verbrechen der Wehrmacht.
Von Paul-Anton Krüger, Berlin
Deutschland hat Italien im langwährenden Rechtsstreit über Schadenersatz für die Opfer von Verbrechen der Wehrmacht in den Jahren 1943 bis 1945 zum zweiten Mal vor dem Internationalen Gerichtshof verklagt. Ein entsprechender Schriftsatz war der höchsten juristischen Instanz im System der Vereinten Nationen am Freitag zugegangen, wie der in Den Haag ansässige Gerichtshof mitteilte. Ziel der Bundesregierung ist es, einer Entscheidung eines Gerichts in Rom zuvorzukommen oder diese abzuwenden. Das Gericht könnte nämlich die Zwangsvollstreckung von Grundstücken im Eigentum der Bundesrepublik anordnen. Ein entsprechender Termin ist für den 25. Mai anberaumt. Betroffen wäre womöglich die Deutsche Schule in Rom, das Goethe-Institut in der italienischen Hauptstadt, das Deutsche Archäologische Institut sowie das Deutsche Historische Institut.
https://www.sueddeutsche.de/
NAZI-VERBRECHEN
Entschädigung von NS-Opfern: Deutschland klagt gegen Italien
Die Bundesregierung kritisiert, dass Italien weiter Klagen von Angehörigen der Opfer deutscher Kriegsverbrechen zulässt. Mit dem Thema muss sich nun erneut der Internationale Gerichtshof in Den Haag beschäftigen.
Datum 30.04.2022
Deutschland hat Italien in der Auseinandersetzung um Entschädigungszahlungen wegen Nazi-Verbrechen verklagt. Die Bundesregierung reichte die Klage vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag ein, wie das Organ der Vereinten Nationen mitteilte. Die Bundesregierung werfe italienischen Gerichten vor, mehr als 25 neue Verfahren gegen Deutschland zugelassen zu haben, obwohl der IGH bereits 2012 geurteilt hatte, dass Deutschland italienische Militärinternierte und andere NS-Opfer nicht individuell entschädigen müsse. Das Gericht untermauerte damit den Rechtsgrundsatz der Staatenimmunität, wonach die von Privatklägern in Italien erstrittenen Urteile unwirksam sind.
Italien lässt individuelle Klagen zu
Die Bundesregierung bezieht sich bei ihrer Klage insbesondere auf ein Urteil des italienischen Verfassungsgerichts von 2014, das "individuelle Klagen von Opfern von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen souveräne Staaten" zulässt. Dieses Urteil sei "in bewusster Verletzung des Völkerrechts und der Pflicht Italiens ergangen, einem Urteil des wichtigsten Rechtsorgans der Vereinten Nationen nachzukommen", heißt es in der Klageschrift.
Gedenkstätte für die Opfer des Massakers von Marzabotto, das im Herbst 1944 von der SS-Angehörigen südlich von Bologna verübt wurde. 770 Menschen wurden getötet, darunter viele Frauen und Kinder.
Gedenkstätte für die Opfer des Massakers von Marzabotto, das im Herbst 1944 von SS-Angehörigen verübt wurde. 770 Menschen wurden damals südlich von Bologna ermordet, darunter viele Frauen und Kinder
Deutschland geht diesen Schritt, weil ihm die Zwangsversteigerung von Immobilien in Rom droht, nachdem es Urteile nicht umgesetzt hat. In diesen war die Bundesrepublik zur Zahlung von Einzel-Wiedergutmachungen verurteilt worden. Um die Versteigerung zu verhindern, hat sie vorläufigen Rechtsschutz beantragt. Betroffen sind der Klageschrift zufolge die Gebäude des Goethe Instituts, der Deutschen Schule, des Deutschen Archäologischen Instituts und des Deutschen Historischen Instituts in Rom. Das zuständige Gericht in der italienischen Hauptstadt will darüber voraussichtlich am 25. Mai entscheiden. Deutschland hatte den Haager Gerichtshof schon einmal 2008 angerufen, um zu prüfen, ob früher in Italien gefällte Urteile auf Entschädigung rechtens sind.
Zeit von 1943 bis 1945 im Mittelpunkt
Deutsche Truppen hatten Italien von September 1943 bis Mai 1945 besetzt, nachdem sich das Land im Zweiten Weltkrieg den Alliierten angeschlossen hatte. Bei ihrem Rückzug wüteten die deutsche Wehrmacht und die SS an vielen Orten, dabei wurden auch viele Italiener ermordet - wie etwa beim Massaker von Marzabotto. Die in Italien gefällten Urteile bezogen sich auf Entschädigungszahlungen für diese Zeit.
Italienische Partisanen tragen 1945 einen Sarg mit den sterblichen Überresten eines Massaker-Opfers von Marzabotto
Deutschland verweist auch im Rechtsstreit mit anderen Staaten wegen der NS-Verbrechen stets darauf, dass über bilaterale Abkommen mit betroffenen Ländern bereits Milliarden Euro an Entschädigungszahlungen geleistet worden seien. Deshalb seien individuelle Klagen nicht zulässig.
Der IGH in Den Haag wurde 1946 gegründet, um Streitigkeiten zwischen Staaten zu schlichten. Seine Urteile sind bindend und können nicht angefochten werden. Allerdings stehen dem UN-Gericht keine Instrumente zur Verfügung, um eine Umsetzung seiner Urteile durchzusetzen.
sti/qu (afp, dpa, rtr)
https://www.dw.com/de/
Rechtsstreit
Entschädigung von NS-Opfern: Deutschland klagt gegen Italien
30.04.2022, 14:16 Uhr | aktualisiert: 01.05.2022, 12:49 Uhr
2012 hatte der Internationale Gerichtshof entschieden, dass Deutschland italienische NS-Opfer nicht individuell entschädigen muss. Doch Italien lässt immer wieder neue Verfahren zu. Nun klagt Deutschland.
Den Haag. Im jahrelangen Rechtsstreit um die Entschädigung von NS-Opfern im Zweiten Weltkrieg hat Deutschland Klage gegen Italien vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) eingereicht.
Die Bundesregierung wendet sich dagegen, dass Italien weiterhin Klagen von Angehörigen der Opfer deutscher Kriegsverbrechen auf Einzel-Wiedergutmachung zulässt, obwohl der Gerichtshof dies längst für unzulässig erklärt hat, wie der Gerichtshof in Den Haag mitteilte. Eine solche Auseinandersetzung vor Gericht zwischen zwei so engen Partnerländern ist sehr ungewöhnlich.
Bereits 2012 hatte der Gerichtshof entschieden, dass Deutschland italienische NS-Opfer nicht individuell entschädigen muss und entsprechende italienische Urteile unwirksam sind. Deutschland pocht mit seiner Klage nun darauf, dass Italien das im Urteil vor zehn Jahren festgestellte Prinzip der Immunität von Staaten bei Zivilklagen in anderen Staaten anerkennt. Die deutsche Wehrmacht und die SS hatten im Zweiten Weltkrieg bei ihrem Rückzug aus Italien an vielen Orten gewütet. Dabei wurden auch viele Italiener ermordet.
© dpa-infocom, dpa:220430-99-106745/2
https://www.lkz.de/
Deutschland zieht vor UN-Gericht
:Klage gegen Italien wegen NS-Entschädigung
Datum:
30.04.2022 20:51 Uhr
Italien lässt immer wieder Klagen von NS-Opfern auf Einzel-Wiedergutmachung zu. Dagegen wehrt sich Deutschland seit Jahren und zieht jetzt vor den Internationalen Strafgerichtshof.
Dass sich zwei enge Verbündete vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag verklagen, ist ein außergewöhnlicher Schritt. Deutschland tut nun genau dies mit Italien. Hintergrund ist ein seit Jahren andauernder Rechtsstreit um die Entschädigung von NS-Opfern im Zweiten Weltkrieg.
Die Bundesregierung wendet sich dagegen, dass Italien weiterhin Klagen von Angehörigen der Opfer deutscher Kriegsverbrechen auf Einzel-Wiedergutmachung zulässt. Diese Praxis hatte der IGH bereits in einem Urteil aus dem Jahr 2012 für unzulässig erklärt.
Deutschen Einrichtungen droht die Zwangsversteigerung
Diesen Schritt geht Deutschland nun, weil die Zwangsversteigerung von Immobilien in Rom droht. Betroffen sind der Klageschrift zufolge die Gebäude des Goethe-Instituts, der Deutschen Schule, des Deutschen Archäologischen Instituts und des Deutschen Historischen Instituts in Rom. Bis zum 25. Mai soll in Italien das Urteil darüber fallen.
Um dies zu verhindern, hat Deutschland mit seiner IGH-Klage nun vorläufigen Rechtsschutz beantragt. Frühere italienische Urteile zur Zahlung von Einzel-Wiedergutmachungen hat Deutschland nicht befolgt. Deutschland wie auch der IGH verweisen auf den Grundsatz der Staatenimmunität; von Privatklägern in Italien erstrittene Urteile seien unwirksam.
Ungeachtet des IGH-Urteils von 2012 hatte 2014 der italienische Verfassungsgerichtshof entschieden, dass Nazi-Opfer die Bundesrepublik grundsätzlich auf Entschädigung verklagen können. Eine Regelung, die derartige Klagen ausschließe, sei verfassungswidrig. Das Prinzip der Immunität von Staaten gelte nicht im Fall von Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Dutzende neue italienische Verfahren gegen Deutschland seit 2014
Seit diesem Urteil hat es etwa 25 neue Verfahren gegen Deutschland gegeben. Ausländische Opfer des Nazi-Regimes hatten nach dem Zweiten Weltkrieg lange auf eine politische Einigung über Entschädigungszahlungen warten müssen. Erste sogenannte Globalabkommen mit europäischen Staaten wurden zwischen 1959 und 1964 geschlossen. Das Abkommen mit Italien wurde am 2. Juni 1961 unterzeichnet.
Der Vertrag über eine Zahlung von 40 Millionen D-Mark trat im Juli 1963 in Kraft. Rom sollte das Geld an Italiener verteilen, die "aus Gründen der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen" betroffen waren und "Freiheitsschäden oder Gesundheitsschädigungen erlitten" hatten. Hinterbliebene von Opfern sollten ebenfalls bedacht werden. Die deutsche Wehrmacht und die SS hatten im Zweiten Weltkrieg bei ihrem Rückzug aus Italien viele Italiener ermordet.
Aufwühlende Botschaften entdeckt
-Die geheimen SS-Zellen von Theresienstadt
77 Jahre nach Kriegsende werden geheime Arrestzellen in der ehemaligen SS-Kommandantur von Theresienstadt entdeckt. Mit aufwühlenden Botschaften eingesperrter Ghetto-Häftlinge.
von Christhard Läpple
Quelle: dpa, AP
https://www.zdf.de/
77. JAHRESTAG DER MASSAKER VON MONTE SOLE
Die Scuola di Pace ist Partner des Projekts der Universität zu Köln
„Die Massaker im besetzten Italien (1943–45) in der Erinnerung der Täter„
finanziert durch den Deutsch-Italienischen Zukunftsfond des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland.
Die Gedenkveranstaltungen bieten zwei Möglichkeiten für vertiefende Auseinandersetzung:
– die Präsentation des Projektportals, welches Stimmen, Bilder und Zeitzeugenberichte deutscher Soldaten in Italien, insbesondere der Täter der Massaker an der Zivilbevölkerung, sammelt. Tagebucheinträge und Briefe aus dem Krieg, aber auch Prozessakten, Interviews und journalistische Berichte sind, als Quellen für die Untersuchung von Denkstrukturen und Erforschung von Mechanismen der Gewalt, im Portal zu finden.
– der 70. Jahrestag des Prozesses gegen einen der berüchtigtsten Täter des Massakers: Walter Reder.
Samstag, 2. Oktober
10:00 Uhr Besuch der Gedenkstätte (Italienisch und Englisch) – Treffpunkt im Hof der Scuola di Pace
15:00 Uhr Aula Magna Scuola di Pace di Monte Sole
„NS-Täter in Italien”
(Italienisch)
Präsentation des Projektportals mit Carlo Gentile (Universität zu Köln), Udo Gümpel (Journalist), Filippo Focardi (Universität von Padua), Luca Baldissara (Universität von Pisa)
17:30 Uhr Aula Magna Scuola di Pace di Monte Sole
“Durch Gnade erlöst. 70 Jahre nach dem Reder-Prozess, die Prozesse und die Erinnerung”
(Italienisch)
Seminar mit Toni Rovatti (Universität von Bologna), Elena Pirazzoli (Universität zu Köln) und archiviozeta (Theatergruppe)
Verpflichtende Voranmeldung für alle Veranstaltungen, Plätze je nach Verfügbarkeit:
Klicken Sie hier, um das Programm herunterzuladen.
Sonntag, 3. Oktober
15:00 Uhr Piazza delle Fosse Ardeatine, Marzabotto
“Nidi di Ragno/Il tribunale umano”, Wandertheater von archiviozeta
Verpflichtende Voranmeldung, Plätze je nach Verfügbarkeit: https://www.archiviozeta.eu/casa-editrice/biglietti/
Hier können Sie das Programm der gesamten Gedenkveranstaltung herunterladen.
28 SEPTEMBER 2021
https://www.montesole.org/de/
Außenminister Maas erinnert an NS-Opfer in Italien
Er sei gekommen, um vor den Opfern und ihren Familien niederzuknien, sagte der Außenminister. Im italienischen Marzabotto wurde der Toten nach dem Massaker durch deutsche Soldaten vor 74 Jahren gedacht.
Datum 30.09.2018
"In Trauer und Scham verneige ich mich vor den Opfern und ihren Angehörigen, über die durch dieses barbarische Verbrechen unermessliches Leid gebracht wurde", erklärte Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) bei seinem Besuch im italienischen Marzabotta. Ende September 1944 verwüsteten Einheiten der SS-Panzergrenadier-Division "Reichsführer SS" den bei Bologna gelegenen Ort und das Umland. Die Deutschen töteten damals Hunderte Zivilisten. Eine Liste mit 770 Opfern enthält die Namen und Geburtstage von 213 Kindern, die nicht einmal 13 Jahre alt waren. Das Kriegsverbrechen belastete lange Zeit die deutsch-italienischen Beziehungen.
Gedenkstätte für die Opfer des Massakers von Marzabotto Italien
Der Gedenkplatz in Marzabotto
Als deutscher Außenminister an dem Gedenken teilnehmen zu dürfen, erfülle ihn mit tiefster Demut, sagte Maas (Artikelbild oben). "Denn es ist alles andere als selbstverständlich, dass statt Hass und Vergeltung über viele Jahre eine tiefe Freundschaft zwischen Deutschland und Italien gewachsen ist. Sie ist ein großes und wertvolles Geschenk."
"Wenn wir den Mut haben ..."
Zugleich bedauerte der Bundesaußenminister eine zögerliche Aufarbeitung der im Zweiten Weltkrieg verübten Verbrechen. "Erst vor rund zehn Jahren haben wir endlich die gemeinsame Historikerkommission eingesetzt, die die deutsch-italienische Kriegsvergangenheit offen und gewissenhaft aufarbeitet." Es gelte, aus den Schrecken der Vergangenheit für die Zukunft zu lernen und für Frieden und Versöhnung in Europa einzutreten, so Maas. "Nur wenn wir den Mut haben, Grenzen zu überwinden, werden wir unseren Frieden und unseren Wohlstand wahren können." Die Namen der in Marzabotto ermordeten Menschen seien dafür eine Mahnung.
ml/rb (epd, KNA)
https://www.dw.com/de/
Die Wahrheit hinter dem SS-Massaker bei Rom
Die Ermordung von 335 Römern in den Ardeatinischen Höhlen am 24. März 1944 ist das bekannteste deutsche Kriegsverbrechen in Italien. Entsprechend viele Mythen kursieren – von beiden Seiten.
Veröffentlicht am 23.03.2017 | Lesedauer: 5 Minuten
Von Antonia Kleikamp
Erinnerung und Gedenken funktionieren häufig unlogisch. Geht es um deutsche Kriegsverbrechen im besetzten Italien 1943 bis 1945, so steht meistens die Erschießung von 335 Geiseln in den Ardeatinischen Höhlen am 24. März 1944 im Mittelpunkt, zwei alten Sandsteingängen im Süden Roms, nahe der Via Appia Antica.
Dabei gab es andere Massaker, bei denen die Mörder in ähnlich kurzer Zeit mehr Opfer umbrachten. In Sant’Anna di Stazzema zum Beispiel, einem Dorf in der Toskana, erschossen SS-Einheiten am 12. August 1944 zwischen 400 und 560 Menschen. Und in Marzabotto bei Bologna töteten SS und Wehrmachtstruppen am 30. September 1944 sogar 770 Zivilisten, darunter 213 Kinder.
Trotzdem sind die Fosse Ardeatine der wichtigste Gedenkort Italiens. Das hat natürlich mit der Nähe zur Hauptstadt zu tun. Hierher fuhr der gerade gewählte neue italienischen Staatspräsident Sergio Mattarella 2015 noch vor seiner offiziellen Vereidigung; hierher kam 2011 Papst Benedikt XVI., um der Opfer der Besatzungszeit zu gedenken; auch US-Präsident George W. Bush machte, vom Vatikan kommend, 2004 einen Abstecher zu dem Memorial.
Rom, Festnahme von Zivilisten Info non-talk.svg Archive description Description provided by the archive when the original description is incomplete or wrong. You can help by reporting errors and typos at Commons:Bundesarchiv/Error reports. Italien, Rom.- Festnahme von Zivilisten durch deutsche und italienische Soldaten nach dem Attentat in der Via Rasella auf eine Südtiroler Polizei-Einheit am 13. März 1944 vor dem Palazzo Barberini; die Festgenommenen wurden später als Repressalie in den Ardeatinische Höhlen ermordet; PK 699 Description Information added by Wikimedia users. * Italiano: Retata di fronte al Palazzo Barberini a Roma, da parte di truppe tedesche e fasciste repubblicane, dopo l'attentato partigiano in Via Rasella contro una compagnia di polizia altoatesina (aggregata alle SS) in addestramento, il 23 marzo 1944. Gli arrestati in questa retata furono portati al Viminale, detenuti e malmenati, e una parte di essi sarebbe stata uccisa nella conseguente rappresaglia alle Fosse Ardeatine. Depicted place Rom Date March 1944 Photographer Koch Institution German Federal Archives Link back to Institution infobox template wikidata:Q685753 Propagandakompanien der Wehrmacht - Heer und Luftwaffe (Bild 101 I) Accession number Bild 101I-312-0983-05 Source Logo Bundesarchiv This image was provided to Wikimedia Commons by the German Federal Archive (Deutsches Bundesarchiv) as part of a cooperation project. The German Federal Archive guarantees an authentic representation only using the originals (negative and/or positive), resp. the digitalization of the originals as provided by the Digital Image Archive.
Wehrmacht und SS beschlossen umgehend eine brutale „Sühnemaßnahme“
Quelle: Bundesarchiv, Bild 101I-312-0983-05 / Koch / CC-BY-SA 3.0
Entsprechend viel ist über dieses Verbrechen und seine Vorgeschichte veröffentlicht worden. Allerdings hat die Fülle an Publikationen nicht unbedingt zu mehr Klarheit geführt, im Gegenteil: Zu den Hintergründen des Verbrechens gibt es zahlreiche Mythen, und zwar von beiden Seiten.
Die bekannteste Legende, die in Deutschland zu dem Massenmord bei Rom umläuft, lautet: Eigentlich wäre die Erschießung von 330 Menschen kriegsrechtlich in Ordnung gewesen, denn es handelte sich um eine Repressalie für den Tod von 33 deutschen Polizisten bei einem Bombenanschlag in Rom am Vortag. Lediglich die eigenmächtige Erhöhung um fünf weitere Opfer sei vorwerfbar. Dabei handelt es sich jedoch um eine apologetische Behauptung.
Geiselerschießungen im Völkerrecht
Zwar waren Geiselerschießungen 1944 nicht ausdrücklich verboten und Repressalien im Kriegsgewohnheitsrecht seit Jahrhunderten üblich. Doch allgemein akzeptierte Erschießungsquoten gab es nicht. Bei den verschiedenen kriegsvölkerrechtlichen Kongressen zwischen 1864 und 1934 wurden dazu keine verbindlichen, also formell ratifizierten Regeln erlassen.
Zwar legte die Haager Landkriegsordnung in der Fassung von 1907 fest: „Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten.“ Gleichzeitig hieß es aber: „Die Kriegführenden haben kein unbeschränktes Recht in der Wahl der Mittel zur Schädigung des Feindes.“
ERICH PRIEBKE IST TOT
Erich Priebke in SS-Uniform, wahrscheinlich aufgenommen 1943 in Neapel.
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Erich Priebke in SS-Uniform, wahrscheinlich aufgenommen 1943 in Neapel.
Quelle: picture alliance / ROPI
Nach dem Anschlag italienischer Partisanen auf eine SS-Kolonne am 23. März 1944 verhaften deutsche und italienische Uniformierte wahllos Zivilisten. Das Foto entstand vor dem Palazzo Barberini.
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Nach dem Anschlag italienischer Partisanen auf eine SS-Kolonne am 23. März 1944 verhaften deutsche und italienische Uniformierte wahllos Zivilisten. Das Foto entstand vor dem Palazzo Barberini.
Quelle: Bundesarchiv Bild 101I-312-0983-03/Koch/CC-BY-SA
Erich Priebke in seinem ersten Prozess vor einem italienischen Gericht 1996. Der frühere Gestapo-Offizier zeigte nie Reue.
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Erich Priebke in seinem ersten Prozess vor einem italienischen Gericht 1996. Der frühere Gestapo-Offizier zeigte nie Reue.
Quelle: picture alliance / dpa
Auch im Alter von 93 Jahren arbeitete Priebke im Jahr 2007 noch in der Kanzlei seines Verteidigers.
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Auch im Alter von 93 Jahren arbeitete Priebke im Jahr 2007 noch in der Kanzlei seines Verteidigers.
Quelle: picture alliance / AP Photo
Anlässlich von Priebkes 100. Geburtstag Ende Juli 2013 kam es in Rom zu Protestkundgebungen gegen Feiern, die Rechtsextremisten auszurichten versuchten.
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Anlässlich von Priebkes 100. Geburtstag Ende Juli 2013 kam es in Rom zu Protestkundgebungen gegen Feiern, die Rechtsextremisten auszurichten versuchten.
Quelle: picture alliance / dpa
Am 24. März 1944 wurden in den Ardeatinischen Höhlen 335 Menschen erschossen; Erich Priebke führte die Hinrichtungsliste. Er ließ fünf Menschen mehr erschießen als befohlen worden war.
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Am 24. März 1944 wurden in den Ardeatinischen Höhlen 335 Menschen erschossen; Erich Priebke führte die Hinrichtungsliste.
Quelle: ZGB
Die Gedenkstätte in den Höhlen gehört seit Jahrzehnten zu Italiens wichtigsten Orten der Erinnerung an die unter deutscher Besatzung Getöteten. Pro Tag wurden durchschnittlich etwa 165 Menschen hingerichtet.
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Die Gedenkstätte in den Höhlen gehört seit Jahrzehnten zu Italiens wichtigsten Orten der Erinnerung an die unter deutscher Besatzung Getöteten. Pro Tag wurden durchschnittlich etwa 165 Menschen hingerichtet.
Quelle: ZGB
Bis kurz vor seinem Tod soll Erich Priebke noch mobil und geistig leistungsfähig gewesen sein. Nur sein Gedächtnis habe zuletzt nachgelassen, hieß es.
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Bis kurz vor seinem Tod soll Erich Priebke noch mobil und geistig leistungsfähig gewesen sein. Nur sein Gedächtnis habe zuletzt nachgelassen, hieß es.
Quelle: picture alliance / dpa
In jedem Fall war eine „Sühnemaßnahme“ im Verhältnis von zehn Geiseln für einen getöteten Soldaten grob unverhältnismäßig und daher unzulässig. Entsprechend wurden die Verantwortlichen für das Massaker in den Ardeatinischen Höhlen, vor allem der Chef des Sicherheitsdienstes des Reichsführers SS (SD) von Rom Herbert Kappler, sein Mitarbeiter Erich Priebke, der SS-Mann Karl Hass und die zuständigen Generäle Eberhard von Mackensen und Kurt Mälzer wegen aller 335 Morde verurteilt.
Auf italienischer Seite kursieren Legenden über die Hintergründe des Bombenanschlags in der Via Rasella, der das Massaker auslöste, und über die getöteten deutschen Soldaten. Klar ist: Den Anschlag mittels einer Bombe aus Eisenschrott und zwölf Kilogramm Sprengstoff verübte eine kleine Gruppe junger linker Intellektueller unter Führung von Mario Fiorentini; die Lunte des Sprengsatzes zündete Rosario Bentivegna und setzte sich ab; drei weitere Partisanen griffen nach der Detonation die Verletzten zusätzlich mit Handgranaten an.
Aber was bezweckten Fiorentini und seine Freunde? Wollten sie das Signal zu einem Volksaufstand geben? Sie mussten wissen, dass harte Repressalien die Folge sein würden. Es gibt Indizien dafür, dass zumindest Teile des Nationalen Befreiungskomitees Italiens gegen den Anschlag waren. Der zeitweilige Rücktritt des Komiteepräsidenten könnte eine Reaktion auf diesen Anschlag gewesen sein. Doch mangels hinreichender Quellen ist eine Entscheidung hier unmöglich. Wahrscheinlich handelte es sich um die Folge von Aktionismus der fünf Beteiligten.
Wer war das Ziel des Anschlags? Handelte es sich bei der 11. Kompanie des 3. Bataillons des Polizeiregiments „Bozen“ um brutale SS-Schergen und Folterknechte? Um eine „Parteipolizei“, wie in italienischen Publikationen manchmal zu lesen ist? Oder um durchweg ältere Männer, die zum Dienst in deutscher Uniform zwangsverpflichtet worden waren?
Rom, Soldaten vor Gebäude Info non-talk.svg Original caption For documentary purposes the German Federal Archive often retained the original image captions, which may be erroneous, biased, obsolete or politically extreme. Info non-talk.svg Rome, Italy, 23 March 1944. German and fascist republican soldiers in via Rasella after a deadly Partisan attack against the 11th Company, 3rd Battalion, German Police Battalion "Bozen", raised from ethnic Germans from the northern Italian province of South Tyrol, de facto annexed to the Third Reich since October 1943. All the Germans killed (33) and wounded (around 100) during the attack had been removed already from the scene at the time the picture was taken. The corpse under a blanket could be one of the civilians killed during the German reaction to the attack. All of the 12 attackers escaped capture unscathed. Archive description Description provided by the archive when the original description is incomplete or wrong. You can help by reporting errors and typos at Commons:Bundesarchiv/Error reports. Italien, Rom.- Festnahme von Zivilisten durch deutsche und italienische Soldaten nach dem Attentat in der Via Rasella auf eine Südtiroler Polizei-Einheit am 13. März 1944, im Vordergrund eine zugedeckte Leiche ; PK 699 Description Information added by Wikimedia users. * Italiano: Roma, Italia, 23 marzo 1944: Soldati tedeschi, fascisti repubblicani (e un poliziotto) in via Rasella dopo l'attentato partigiano condotto contro l'11a compagnia del 3o battaglione "Bozen" della Polizia Tedesca, arruolato tra cittadini di etnia tedesca dell'Alto Adige, occupato dal Terzo Reich e amministrato come "Zona d'Operazioni" dall'ottobre 1943. Tutti i caduti (33) e feriti tedeschi (100) erano già stati evacuati al momento dello scatto. Il cadavere coperto da un lenzuolo potrebbe essere quello di uno dei civili rimasti uccisi dalla bomba gappista oppure durante la successiva, violenta reazione tedesca all'attacco. Tutti e 12 i partigiani che
Der Anschlag italienischer Widerstandskämpfer hatte einer Südtiroler Polizei-Einheit gegolten
Quelle: Bundesarchiv, Bild 101I-312-0983-10 / Koch / CC-BY-SA 3.0
Der Historiker Steffen Prauser hat schon 2002 durch gründliche Recherchen in der Deutschen Dienststelle, besser bekannt als Wehrmachtsauskunftsstelle, diese Frage geklärt. Dennoch gibt es vor allem in italienischen Medien und auch Büchern immer noch völlig unzutreffende Angaben.
Das Durchschnittsalter der bei dem Anschlag getöteten oder verwundeten 77 Mitglieder der 11. Kompanie (also bei einer Gesamtstärke von 156 Mann praktisch jeder zweite) lag am 23. März 1944 bei gut 35 Jahren; zwei Fünftel von ihnen waren Familienväter. Alle Mannschaftsdienstgrade stammten aus Südtirol, die Unteroffiziere und Offiziere dagegen waren Polizeibeamte aus Norddeutschland; es gab Spannungen zwischen den beiden Gruppen, die Stimmung innerhalb der 11. Kompanie war schlecht.
Polizeiregimenter im Partisanenkampf
Formal waren die Polizeiregimenter seit dem 24. Februar 1944 der SS zugeteilt, wurden aber personalrechtlich nicht Teil der Waffen-SS, sondern blieben der deutschen Ordnungspolizei unterstellt. Deren oberster Chef war allerdings ebenfalls der Reichsführer SS Heinrich Himmler. Die meisten Kompanien der insgesamt vier Südtiroler Ordnungspolizeiregimenter waren in Slowenien und Kroatien in der Partisanenbekämpfung und zu Sicherungsaufgaben eingesetzt. Viel spricht dafür, dass sie dort in Kriegsverbrechen verwickelt waren.
Gerade die 11. Kompanie allerdings, die der Anschlag traf, war erst im Februar 1944 nach der Grundausbildung nach Rom verlegt worden und hatte bis dahin wohl als Einheit noch nicht an Einsätzen teilgenommen. Inwieweit das auch für die einzelnen reichsdeutschen Offiziere und Unteroffiziere zutraf, müsste allerdings noch untersucht werden.
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MONATELANGES RINGEN UM EINE SCHLÜSSELSTELLUNG
Ein deutscher Fallschirmjäger, erkennbar an seinem speziellen Stahlhelm, schau von einer Stellung am Monte Cassino nach Südosten. Propagandabild der Wehrmacht von Anfang 1944.
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Ein deutscher Fallschirmjäger schaut von einer Stellung am Monte Cassino nach Südosten – Propagandabild der Wehrmacht von Anfang 1944.
Quelle: Bundesarchiv
Polnische Soldaten trugen einen großen teil der Last des Angriffs auf die Befestigung der westlichen „Gustav-Linie“. Die Zeichnung zeigt die geografische Lage. Der Ort Casino war zur Verteidigungsstellung umfunktioniert, das weltberühmte Kloster auf dem Berggipfel aber nicht.
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Polnische Soldaten trugen einen großen Teil der Last des Angriffs auf die Befestigung der westlichen „Gustav-Linie“.
Quelle: Wikimedia / Public Domain
Soldaten der 2. polnischen Korps, Teil der Exilarmee und ausgerüstet in Großbritannien, beim Vormarsch auf deutsche Stellungen am Monte Cassino. Sie erlitten hohe Verluste.
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Alliierte Soldaten beim Vormarsch auf deutsche Stellungen am Monte Cassino.
Quelle: Wikimedia / Public Domain
Als absehbar war, dass die Kämpfe sich auf Cassino konzentrieren würden, transportierten deutsche Soldaten die wichtigsten Kunstschätze der Abtei in die Engelsburg nach Rom. Manches wurde aber auch entwendet und 1945 in Deutschland aufgefunden.
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Deutsche Soldaten transportierten die wichtigsten Kunstschätze der Abtei in die Engelsburg nach Rom.
Quelle: Bundesarchiv
Der Ort Cassino wurde schwer befestigt und mit versteckten Panzern verstärkt.
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Der Ort Cassino wurde schwer befestigt und mit versteckten Panzern verstärkt.
Quelle: Bundesarchiv
Propagandaaufnahme aus der Schlacht um Monte Cassino: Während einer zehnminütigen Feuerpause bergen Sanitäter mit Rot-Kreuz-Fahnen Verwundete.
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Propagandaaufnahme aus der Schlacht um Monte Cassino: Während einer zehnminütigen Feuerpause bergen Sanitäter mit Rot-Kreuz-Fahnen Verwundete.
Quelle: Bundesarchiv
Der Ost Cassino wurde durch alliiertes Artilleriefeuer vollständig zerstört.
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Der Ort Cassino wurde durch alliiertes Artilleriefeuer vollständig zerstört.
Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-J26131 / Enz / CC-BY-SA
Erst nach mehreren Monaten gelang den Alliierten der Durchbruch. Hier gehen deutsche Fallschirmjäger in alliierte Kriegsgefangenschaft.
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Erst nach mehreren Monaten gelang den Alliierten der Durchbruch. Hier gehen deutsche Fallschirmjäger in Kriegsgefangenschaft.
Quelle: Bundesarchiv, Bild 146-1975-014-31 / CC-BY-SA
https://www.welt.de/
Wehrmachtsverbrechen
Auch Italiener fordern Reparationen
2008 wurde Deutschland in Italien zu Reparationszahlungen für Nazi-Verbrechen während des Zweiten Weltkriegs verurteilt. Die Bundesrepublik verweigerte die Zahlung und bekam dafür Bestätigung vom Internationalen Gerichtshof. Doch nach einer Klage von Opferverbänden vor dem italienischen Verfassungsgericht ist die Entschädigungsfrage wieder offen.
Von Tilmann Kleinjung | 13.03.2015
Im Sommer 1944 wurde eine kleine Stadt auf einem Bergrücken in der Toskana zur Hölle auf Erden. Am 29. Juni kam die Wehrmacht nach Civitella. Einige Tage zuvor waren in dem Ort drei deutsche Soldaten bei einem Anschlag getötet worden.
„Um sieben Uhr morgens läuteten die Glocken für die Messe. Meine Mutter ist hingegangen, ich war noch im Bett und hörte auf einmal Schüsse. Ich war überzeugt: Das sind endlich die Engländer.“
Doch statt der alliierten Truppen ist eine Einheit der Fallschirm-Panzer-Division „Hermann Göring“ nach Civitella gekommen, um Rache zu nehmen.
Auf dem Platz vor der Kirche in Civitella erzählt die heute 83-jährige Ida Balò, was sie damals erlebte.
„Hier stand eine Reihe von Maschinengewehren, die auf die Kirche gerichtet waren, einige Soldaten lachten! Und hier auf dem Kirchplatz wurde aufgeteilt, wie in den Konzentrationslagern, die Männer nach rechts und die Frauen nach links.“
Das war das Todesurteil. Die meisten erwachsenen Männer von Civitella starben an diesem 29. Juni 1944. Um die Angehörigen der Opfer von Civitella zu entschädigen, hat das Oberste Gericht in Italien 2008 die Bundesrepublik Deutschland zu einer Schadenersatzzahlung von gut einer Million Euro verurteilt. Doch Deutschland weigert sich, als Staat Entschädigung zu leisten, dafür ist man sogar bis vor den Internationalen Gerichtshof in Den Haag gezogen und hat Recht bekommen. Man kann keinen Staat für die Taten seiner Bürger in Haftung nehmen, entschied der IGH vor drei Jahren. Auf dieser Grundlage lehnt die Bundesregierung alle Reparationsforderungen ab, so der damalige Außenminister Guido Westerwelle:
„Wir sind der Überzeugung, dass nach Jahrzehnten der guten Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Italien in Europa Entschädigungsfragen nicht mehr offen sind.“
Griechisches Dorf will Anspruch über Italien durchsetzen
Für Juristen und Politiker mag das eine Selbstverständlichkeit sein. Doch die Opfer und ihre Angehörigen empfinden das als Unrecht. Gianluca Lucarini ist Präsident Opfervereinigung von Marzabotto. In dem Ort bei Bologna ermordeten Wehrmacht und SS 1.380 Menschen.
„Dass das Gericht nicht den Mut hatte, den Bürger über Souveränität eines Staates zu stellen, ist ein Rückschritt. Darüber sind wir sehr enttäuscht. Es geht nicht um die Wiedergutmachungen, über die konnte das Gericht in Den Haag nicht entscheiden.“
Es gibt auch Opfer von Zwangsarbeit und Wehrmachtsterror in Italien, die trotz des IGH-Urteils ihr Recht auf Entschädigung weiter einfordern. Viele von ihnen werden vom deutschen Rechtsanwalt Joachim Lau vertreten. Der klagte gegen die sogenannte Staatenimmunität vor dem italienischen Verfassungsgericht.
„Meine grundsätzliche Argumentation war die, dass die fundamentalen Rechte sich nicht vor einem sehr allgemeinen, ordinären Prinzip des internationalen Rechts ducken müssen.“
Das Verfassungsgericht in Rom gab Lau vor wenigen Monaten recht. Seitdem ist zumindest für die italienische Seite die Frage nach Entschädigung wieder offen. Mehrere Verfahren gegen die Bundesrepublik laufen vor italienischen Gerichten. Besonders pikant ist die Klage eines griechischen Dorfes. Dieses will seinen Anspruch auf Entschädigung durch Deutschland auf dem Umweg über Italien durchsetzen. Die italienische Bahn schuldet der Deutschen Bahn einen Millionenbetrag. Diesen will Rechtsanwalt Lau, der die griechischen Wehrmachtsopfer vertritt, nun pfänden lassen.
https://www.deutschlandfunk.de/
NS-Massaker
Deutschland will keine Einzelentschädigung zahlen
Freitag, 15.11.2013, 23:30
Die Opfer des NS-Massakers in der Toskana sollen nach Plänen der Bundesregierung nicht einzeln entschädigt werden. Deutschland muss wegen des von Wehrmachtssoldaten angerichteten Massakers im Jahr 1944 eine Million Euro Entschädigung zahlen.
Die Bundesregierung will die Opfer-Angehörigen eines NS-Massakers in Italien nicht einzeln entschädigen. „Eine Zahlung Deutschlands aufgrund eines derartigen Urteils an Individuen ist nicht möglich. Hier gilt international der Grundsatz der Staatenimmunität“, sagte Außenamtssprecher Jens Plötner am Mittwoch in Berlin. Das Kassationsgericht in Rom hatte am Dienstag entschieden, Deutschland müsse wegen des von Wehrmachtssoldaten angerichteten Massakers im Jahr 1944 eine Million Euro Entschädigung zahlen.
Es sei unbestritten, dass von Deutschen grausamste Verbrechen in Italien begangen worden seien, sagte Plötner. „Die Bundesrepublik bekennt sich zu der moralischen Verantwortung, die aus diesen Verbrechen erwächst.“ Plötner verwies dazu auf das deutsch-italienische Globalabkommen aus dem Jahr 1961, das in ein italienisches Entschädigungsgesetz und eine Entschädigungszahlung in Höhe von damals 40 Millionen Mark mündete.
Weitere Schritte werden geprüft
Im vorliegenden Fall gehe es aber um Individualklagen, sagte Plötner. „Das ist nach geltendem Völkerrecht nicht der geeignete Weg, derartige Unrechtstatbestände, die von Staaten begangen worden sind, aufzuarbeiten. Hier gilt der Weg der Reparation zwischen Staaten und nicht der Weg der Individualklage.“ Das Urteil sei „nicht akzeptabel“
Deutschland habe seine Rechtsauffassung in Italien entsprechend vorgetragen. Jetzt nehme man zur Kenntnisse, dass das Kassationsgericht in Rom dieser Auffassung nicht gefolgt sei. Eine Begründung liege der Bundesregierung noch nicht vor.
Ob Deutschland in dieser Sache den Internationalen Gerichtshof in Den Haag anruft, ließ Plötner offen. Man werde zunächst die Entscheidungsgründe genau prüfen und dann sehen, „welche Wege sich öffnen“.
Das Kassationsgericht in Rom hatte am Dienstag in dritter und letzter Instanz das Urteil eines Berufungsgerichts aus dem Jahr 2007 bestätigt. In dem Prozess wurde auch ein früherer Unteroffizier wegen Beteiligung an dem Massaker in Civitella mit mehr als 200 Toten in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt.
AP
https://www.focus.de/
NS-Massaker von Sant-Anna di Stazzema: Stuttgarter Staatsanwalt wollte nie Anklage erheben
Freitag, 26. Oktober 2012 - 0:00
Am 12. August 1944 massakrierten Soldaten der SS-Einheit "Reichsführer SS" im Zuge einer vorgeblichen Vergeltungsaktion gegen Partisaninnen 560 Menschen im toskanischen Dorf Sant'Anna di Stazzema. 68 Jahre später, Anfang Oktober dieses Jahres, hat die Stuttgarter Staatsanwaltschaft nach 10-jährigen Ermittlungen entschieden, dass gegen die Überlebenden Beschuldigten keine Anklage erhoben wird. Bei Radio Dreyeckland hatten wir bereits über die Hintergründe und über die Reaktionen in Italien berichtet. Im Gespräch mit RDL schildert Rechtsanwältin Gabriele Heinecke, Anwältin des Verbandes der Opfer von Sant' Anna di Stazzema, u.a., wie Geständnisse und Beweise ignoriert wurden.
- "Die Geige aus Cervarolo": Film über NS-Massaker auf Deutschlandtour (09.11.2012)
- Verfahren wegen SS-Massaker von Sant'anna di Stazzema eingestellt - tiefe Enttäuschung bei den Opferangehörigen (12.10.2012)
- SS-Massaker von Sant'Anna di Stazzema: Staatsanwalt wollte nie Anklage erheben (26.10.2012)
- Jahrestag des SS-Massakers von Distomo: Hoffnungslosigkeit nach dem IGH-Urteil (15.6.2012)
- Eine Kapitulation des Rechts vor der Macht - Interview mit Martin Klingner zum IGH-Urteil (7.2.2012)
- Deutsche Reue - und zwar umsonst. Feature zum Entschädigungsstreit (19.9.2011)
- Urteil im Kriegsverbrecherprozess von Verona (8.7.2011)
Internationaler Gerichtshof: Keine Entschädigung für italienische Opfer der Wehrmacht
Wer in Italien unter den Massakern der Wehrmacht gelitten hat, kann nicht mehr auf Entschädigung hoffen. Das Urteil des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag ist völkerrechtlich bedeutsam.
Von Andrea Dernbach
04.02.2012, 00:00 Uhr
Mit dem Urteil des Internationalen Gerichtshofs (IGH) dürfte sich für die wenigen noch lebenden NS-Opfer die wohl letzte Tür geschlossen haben, wenigstens eine symbolische Entschädigung zu erhalten. Das höchste UN-Gericht entschied am Freitag, dass Italien gegen die sogenannte „Staatenimmunität“ verstoßen habe, die Staaten davor schützt, von Einzelpersonen vor Gericht gezogen zu werden. Mehrere italienische Gerichte, darunter das höchste, der Kassationsgerichtshof, hatten nämlich italienischen Überlebenden von Massakern der Wehrmacht und der Zwangsarbeit in Deutschland recht gegeben und ihnen ein Recht auf individuelle Entschädigung zugesprochen. Um dies auch durchzusetzen, hatten die Richter die Beschlagnahme deutschen Staatsbesitzes in Italien verfügt, des Kulturzentrums „Villa Vigoni“ am Comer See, und zeitweise auch der Einnahmen aus dem grenzüberschreitenden Bahnverkehr. Auch die Klagen griechischer Opfer der deutschen Besatzung im Zweiten Weltkrieg nahmen sie an. Die Athener Regierung hatte sich nämlich geweigert, die Urteile griechischer Gerichte zugunsten ihrer Staatsbürger durchzusetzen.
All dies hat das Haager Gericht jetzt für nicht rechtens erklärt und Italien verpflichtet, in Zukunft dafür zu sorgen, dass ähnliche Urteile der italienischen Justiz nicht vollstreckt werden. Ein „klassisches Urteil“, heißt es erfreut im Auswärtigen Amt, wobei man durchblicken lässt, dass klassisch in diesem Fall auch einen Schritt zurück bedeuten könnte: Der Gerichtshof habe bestätigt, dass Kriegsreparationen zwischen Staaten vereinbart würden; die heutige menschenrechtliche Auffassung, dass einzelne Menschen entschädigt werden müssten, sei nicht angewendet worden.
Dies hatten die italienischen Gerichte getan, die zugunsten der Kläger entschieden hatten. Sie hatten sich nicht grundsätzlich gegen die Staatenimmunität gewendet, waren aber der Auffassung, dass sie auch Grenzen haben müsse, etwa dann, wenn es um schwerste Menschenrechtsverletzungen geht – zum Beispiel Sklavenarbeit. Sie sind damit nicht allein. Der Frankfurter Völkerrechtler Michael Bothe nannte die Entscheidung des italienischen Kassationsgerichts 2008 „zukunftsweisend“. Es sei inzwischen möglich, Opfern von Völkerrechtsverletzungen auch nach innerstaatlichem Recht Schutz zu gewähren.
Die italienische Regierung profitiert selbst von der "Staatenimmunität".
Tatsächlich haben Verschleppte, Versklavte, Überlebende von Massakern und ihre Angehörigen bisher keinerlei Möglichkeiten, ihr Recht gegen den verursachenden, weil auf diese Weise kriegführenden Staat geltend zu machen. In den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen zum Beispiel wurden die Deportationen und die Zwangsarbeit zwar als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft, aber es wurde kein Anspruch derjenigen anerkannt, die diese Verbrechen erlitten. Auch die im Jahr 2000 errichtete Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ zur späten Entschädigung der überlebenden NS-Zwangsarbeiter erfüllte keine Rechtsansprüche – und schloss übrigens italienische Überlebende von vornherein aus: Ein Gutachten des Berliner Völkerrechtlers Christian Tomuschat hatte die sogenannten italienischen Militärinternierten (Imi) als Kriegsgefangene gesehen, für die die Stiftung nicht zuständig sei – obwohl das NS-Regime die zur Zwangsarbeit gepressten italienischen Soldaten zu Zivilisten erklärt hatte. Die als „Verräter“ gebrandmarkten Italiener wurden nicht weniger geschunden als die rassistisch verachteten „Ostarbeiter“ und kamen zu Tausenden um.
Im Blick auf die Imi hat das Haager Gericht mindestens einen Fingerzeig gegeben. Sie „könnten Gegenstand weiterer Verhandlungen“ zwischen Deutschland und Italien sein, freilich – darauf beharrt man im Auswärtigen Amt – ohne jede rechtliche Verpflichtung. Dazu gebe es aber noch keine Position. Im Klartext: Es dürfte weiterhin kein Cent an die Opfer gehen. Schon einmal war von einer Wende die Rede; Italiens Außenminister Franco Frattini sprach im Sommer 2008 von einer nahen Lösung des Problems „im gegenseitigen Einvernehmen“. Es folgte die Einsetzung einer deutsch-italienischen Historikerkommission und ein gemeinsamer Besuch Frattinis und seines damaligen Kollegen Frank-Walter Steinmeier in einer italienischen Gedenkstätte. Dass die italienische Regierung jetzt härter für ihre Bürger kämpft, ist kaum anzunehmen; sie profitiert schließlich selbst von der „Staatenimmunität“ – gegen die Ansprüche faschistischer Opfer in Afrika und auf dem Balkan.
https://www.tagesspiegel.de/
Schmerzhafte Erinnerung an NS-Massaker
Zwischen 1943 und 1945 massakrierten Wehrmacht und SS Tausende Italiener. Jetzt stellte eine deutsch-italienische Historikerkommission ihren Bericht über die damaligen Kriegsverbrechen vor.
Datum 19.12.2012
Autorin/Autor Tilmann Kleinjung
Der Bericht hat alte Wunden aufgerissen. Es werden rund 5000 Fälle dokumentiert, in denen es zu Übergriffen von deutschen Truppen kam: Plünderungen, Vergewaltigungen und Morde. Elide Ruggeri, die am 29. September 1944 in Marzabotto, in den Bergen südlich von Bologna, ein Massaker von deutschen SS- und Wehrmachtssoldaten wie durch ein Wunder überlebte, erinnert sich: "Ich war dort und dann kam einer von der SS, der ein Mädchen tötete, deren Kopf zertrümmert war und die nur noch jammerte. Er gab ihr einen Schlag und ich dachte: der nächste ist für mich. Er fixierte mich mit seinen Blicken und dann sagte er: 'Niente kaputt'. Damit gab er mir zu verstehen, dass er mich nicht töten würde."
Von Verbündeten zu Feinden
Der Friedhof von Marzabotto (Foto: AP)
Friedhof von Marzabotto: Letzte Ruhestätte der Opfer des Massakers
Das Massaker von Marzabotto hat eine Vorgeschichte. Und die beginnt am 8. September 1943. Als Italien das Bündnis mit Hitler-Deutschland aufkündigt, werden aus Freunden Feinde. Von einem Tag auf den anderen Tag werden die deutschen Streitkräfte im Land zu Besatzungstruppen und hinterlassen bei ihrem Rückzug nach Norden eine Spur der Verwüstung. Es sei zwar nur eine begrenzte Zahl von Einheiten gewesen, sagt Wolfgang Schieder, Professor für Zeitgeschichte und stellvertretender Vorsitzender der deutsch-italienischen Historiker Kommission - dafür seien die deutschen Verbände aber umso grausamer vorgegangen.
Dreieinhalb Jahre lang haben die Historiker im Auftrag der Regierungen in Rom und Berlin die blutige Geschichte der letzten Kriegsjahre in Italien erforscht. Dabei gingen sie von den Erfahrungen der Betroffenen aus, von Opfern und Tätern, unterstreicht Wolfgang Schieder. Es sei der Kommission dabei nicht um die Wehrmacht, die Zivilbevölkerung oder den Widerstand gegangen, sondern um die Frage, wo, wann und wer etwas getan habe.
Adolf Hitler und der italinische Diktator Benito Mussolini bei einem Treffen in Florenz (Foto: Keystone/Getty Images)
Mordkumpanen: Hitler und Mussolini. 1943 setzte Italien den "Duce" ab und kündigte Hitler die Freundschaft
Dieser Blick auf die deutsch-italienische Geschichte ergibt ein differenziertes Bild und widerlegt nationale Mythen, wie sie in Italien weit verbreitet sind. Zum Beispiel, dass Italien seit 1943 geschlossen in der "Resistenza" war, im Widerstand gegen Hitler. Denn die deutschen Truppen wurden bei ihren Aktionen gegen die Zivilbevölkerung immer wieder von italienischen Faschisten und Anhängern Mussolinis unterstützt. Auch darum gehe es bei der Arbeit der Historiker-Kommission, sagt Wolfgang Schieder: "Das Problem der Kollaboration muss intensiver erforscht werden. Dann ergeben sich ganz andere Aspekte, als wenn man das aus einer reinen Widerstandsperspektive sieht."
Die Historikerkommission wurde ins Leben gerufen, nachdem das Oberste Gericht in Italien 2008 die Bundesrepublik Deutschland zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt hatte und dafür deutschen Besitz in Italien beschlagnahmen wollte. Juristisch ist der Fall geklärt. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat die Ansprüche gegen Deutschland zurückgewiesen: Kein Staat kann einen anderen in Haftung nehmen. Für die Opfer und ihre Angehörigen in Italien ist das unbefriedigend.
Die Leiden der Überlebenden
1830 Menschen sollen allein bei dem Massaker von Marzabotto umgebracht worden sein, fast ausschließlich Zivilisten, Alte, Frauen, Kinder. Gianluca Lucarini, dessen Großeltern bei dem Massaker ums Leben kamen, ist der Präsident der Opfervereinigung von Marzabotto. Er beschreibt, unter welchen Folgen die Nachfahren der Opfer bis heute zu leiden haben: "Das ist mein Erbe, ein sehr schwieriger Teil meines Lebens. Denn mein Vater hat mit 18 Jahren seine Eltern verloren und natürlich hat er den Schmerz darüber in die Familie gebracht, die er dann gegründet hat." Das Leben seines Vaters sei nicht einfach gewesen, denn damals habe es niemanden gegeben, der ihm dabei half, das Leben in die Hand zu nehmen und zu verstehen, was passiert war, sagt Gianluca Lucarini.
Was passiert ist - genau darum geht es in dem Bericht der Historikerkommission. Für den Vater von Gianluca und die allermeisten Opfer kommt dieser Bericht allerdings viel zu spät.
Datum 19.12.2012
Autorin/Autor Tilmann Kleinjung
https://www.dw.com/
Täter-Opfer-Umkehr 2011: BRD klagt gegen Entschädigung von NS-Opfern
Freitag, 16. September 2011 - 0:00
Massaker von SS und Wehrmacht in Griechenland und Italien werden erst in den letzten Jahren aufgearbeitet, die BRD wurde von italienischen Gerichten zu Entschädigungszahlungen verurteilt. Und stilisiert sich jetzt selbst zum Opfer mit einer Klage vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag wegen Verletzung der Staatsimmunität.
Ein Interview mit Martin Klingner, Anwalt der Opfer von Distomo und Mitglied des AK Distomo, direkt aus Den Haag.
https://rdl.de/beitrag/
NS-ZWANGSARBEITER
Was bedeuten die italienischen Urteile?
06.06.2008, 12:21
Das höchste italienische Zivilgericht hat ein Urteil mit für Deutschland möglicherweise weitreichenden Folgen gefällt: Künftig könnte deutscher Besitz im Ausland, etwa Liegenschaften des Goethe-Instituts, zwangsversteigert werden, um NS-Opfer zu entschädigen. stern.de erklärt, worum es bei dem Streit genau geht.
Das Kassationsgericht in Rom, das oberste Zivil-Gericht Italiens, hat in mehreren Urteilen entschieden, dass Zwangsarbeiter vor italienischen Gerichten die Bundesrepublik auf Entschädigung verklagen können. Auch ermöglichen die Urteile griechischen Opfern eines NS-Massakers, dass deutsches Vermögen in Italien beschlagnahmt wird, um sie zu entschädigen. Anwälte der Kläger wollen für die Vollstreckung etwa Goethe-Institute oder das Kulturinstitut "Villa Vigoni" am Comer See einsetzen. Die italienische Justiz belastete die Villa nach einer Klage der Opfer bereits mit einer entsprechenden Hypothek.
Die Bundesrepublik beruft sich dagegen auf den völkerrechtlichen Grundsatz der Staatsimmunität. Der besagt, dass Staaten nicht vor Gerichten eines anderen Staates verklagt werden können. Das oberste italienische Zivilgericht hatte die Klagen von etwa 50 ehemaligen italienischen Zwangsarbeitern hingegen zugelassen. Die Deportationen der Kläger durch die Nationalsozialisten seien "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" gewesen. Die Bundesrepublik habe nicht das Recht, sich vor italienischen Zivilgerichten auf die Staatsimmunität zu berufen, argumentierten sie.
Wer klagt worauf?
Mehr als 100 Überlebende eines Massakers der SS in dem griechischen Dorf Distomo im Jahr 1944 fordern seit Jahren Schadensersatz von der Bundesrepublik Deutschland. Bislang jedoch vergeblich, Berlin wollte nicht zahlen. Deshalb versuchten die Anwälte der Kläger, deutsches Staatseigentum in Athen zwangsenteignen zu lassen, um mit dem Erlös aus dem Verkauf die Entschädigungen zu bezahlen. Doch die griechische Regierung hat die Vollstreckung dieser Urteile bislang verhindert, auch wenn den Klägern von dortigen Gerichten Recht zugesprochen worden ist. Daher zogen die Kläger nun vor italienische Gerichte, um das Urteil vollstrecken zu lassen. Dies ist nach geltendem EU-Recht möglich.
Nach Angaben des Anwalts der Überlebenden, Martin Klingner, beträgt die in Italien geforderte Entschädigungssumme allein für die Opfer des SS-Massakers in Griechenland 28 Millionen Euro.
Zusätzlich entschieden die obersten italienischen Zivilrichter, dass Italiener, die von den Nazis nach Deutschland verschleppt und zur Zwangsarbeit gezwungen wurden, die Bundesrepublik Deutschland vor italienischen Gerichten auf Schadensersatz verklagen dürfen. Den Einwand der Bundesregierung, dass Deutschland Staatenimmunität genieße, wies das Kassationsgericht zurück.
Wie viele Kläger könnte es geben?
Der in Florenz ansässige Opferanwalt Joachim Lau spricht von mehr als einer halbe Million Italienern, die als Kriegsgefangene der Nazis klassifiziert, aber nach seinen Angaben als Zwangsarbeiter eingesetzt wurden. "Fast 600.000 Menschen waren es damals", sagte Lau der Nachrichtenagentur AP und bestätigte damit einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung" (SZ). Rund 100.000 von ihnen leben dem Anwalt zufolge noch und haben Ansprüche an Deutschland. Bislang seien diese, so Lau, von deutschen Gerichten abgewiesen worden "mit der fadenscheinigen Erklärung, sie seien Kriegsgefangene". Das aktuelle Urteil ist nach Ansicht von Lau richtungsweisend: "Das ist eine gestandene Rechtsprechung."
Können die Urteile vollstreckt werden?
Das italienische Kassationsgericht hat nun erstmals die "Vollstreckbarkeit anerkannt". Damit ermöglichte das oberste italienische Zivilgericht, dass Liegenschaften der Bundesrepublik am Comer See mit einer Zwangshypothek belegt wurden, um die Ansprüche der Kläger abzusichern.
Das läuft der rechtlichen Bewertung deutscher Gerichte zuwider. Denn im Jahr 2003 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Deutschland für Kriegsverbrechen, die von den Nazis verübt worden waren, keinen Schadensersatz zahlen muss. In einem Grundsatzurteil wurden Klagen von vier griechischen Klägern abgewiesen.
Das Gericht in Rom erklärte dagegen weitere Klagen für zulässig, die von etwa 50 ehemaligen italienischen Zwangsarbeitern angestrengt worden sind. Nun könnte Deutschland eine Welle von Schadensersatzklagen drohen.
Was hat es mit der Staatsimmunität auf sich?
Mit der Entscheidung des italienischen Kassationsgerichts können Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe auf die Bundesrepublik zukommen. Alleine die Familien des NS-Massakers in dem griechischen Ort Distomo fordern nach Angaben ihres Anwaltes Martin Klingner 28 Millionen Euro vom deutschen Staat. Dazu kommen die Forderungen ehemaliger Zwangsarbeiter.
Aber nicht nur für die Deutschen ist das Urteil brisant. Weil die Italiener das Prinzip der Staatsimmunität ausgehebelt haben, wäre es theoretisch möglich, dass verschiedene Staaten sich mit einer ganzen Klagewelle konfrontiert sehen. Opfer von Verbrechen, die von Staaten verübt worden sind, könnten demnach in anderen Staaten auf Entschädigung klagen - mit Verweis auf den italienischen Präzedenzfall. Etwa wäre vorstellbar, dass Opfer serbischer Gewalt in Bosnien-Herzegowina, nun im Ausland gegen den serbischen Staat klagen, oder albanische Opfer des faschistischen Regimes Benito Mussolinis in einem anderen EU-Staat gegen Italien.
Was kann Deutschland gegen das Urteil tun?
Der Rechtsweg in Italien ist erschöpft. Nun kann die Bundesregierung vor den Internationalen Gerichtshof in Den Haag ziehen und gegen die Entscheidung des italienischen Gerichts vorgehen. Problem: Zwar sind Gerichtsurteile des Internationalen Gerichtshofes nach geltendem Völkerrecht bindend, aber es gibt keine Möglichkeiten, das Urteil auch zu vollstrecken.
Was bedeutet das Urteil für deutschen Besitz im Ausland?
Theoretisch können nun nach dem Urteil die Forderungen der Kläger vollstreckt werden. Das bedeutet, dass sowohl deutsche Kulturinstitute als auch Botschaften Zwangsversteigert werden können. Konkret hatte die italienische Justiz nach einer Klage der Griechen aus Distomo die Villa mit einer entsprechenden Hypothek belastet.
Wie hat die Bundesregierung reagiert?
Die Bundesregierung kündigte an, gegen die Entscheidung des Gerichts notfalls gerichtlich vorzugehen. "Das ist in der Tat eine Möglichkeit, die man dann gegebenenfalls ins Auge fassen könnte", sagte der Sprecher des Auswärtigen Amts, Martin Jäger, in Berlin. Deutschland habe die Möglichkeit, den Internationalen Gerichtshof in Den Haag anzurufen. Zuvor "wollen wir uns das Urteil zunächst einmal gründlich anschauen", sagte Jäger. Man sei auch schon in Kontakt mit der italienischen Regierung. Jäger verwies darauf, dass bereits deutsche Leistungen erbracht worden seien. So seien etwa 3.395 italienische zivile Zwangsarbeiter durch die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" mit 1,89 Millionen Euro entschädigt worden. Italienische Militärinternierte hätten damals jedoch nach der Haager Landkriegsordnung zur Arbeit verpflichtet werden können und seien daher nicht unter das EVZ-Stiftungsgesetz gefallen. Deutschland habe in den Jahrzehnten durchaus Beachtliches geleistet für Dinge, die "letztendlich nicht kompensierbar sind", sagte Jäger. Im Hinblick auf die angedrohte Versteigerung deutscher Kulturinstitutionen sagte Jäger, dies sei nach geltendem Völkerrecht unzulässig.
Wieviel hat Deutschland den Opfern bisher gezahlt?
Die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" regelte in Deutschland die Entschädigungszahlungen an ehemalige NS-Zwangsarbeiter. Für die Opfer wurden insgesamt rund 5 Milliarden Euro eingesammelt. Die Bundesrepublik beteiligte sich mit 2,5 Milliarden Euro, die andere Hälfte steuerten deutsche Unternehmen bei. Bis Ende 2006 wurden insgesamt 4,4 Milliarden Euro an ehemalige NS-Zwangsarbeiter ausgezahlt.
Die Sprecherin der "Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft", Franka Kühn, sagte, der gesetzliche Auftrag der Stiftung, Entschädigungen an Zwangsarbeiter auszuzahlen sei seit einem Jahr abgeschlossen. Sollte die Stiftung erneut tätig werden, bedürfe es einen neuen gesetzlichen Auftrags - und es müsse neues Geld bereit gestellt werden.
Wer entscheidet, wieviel jedes Opfer erhält?
Sieben Partnerorganisationen der Bundesstiftung bearbeiteten die über zwei Millionen Anträge von ehemaligen Zwangsarbeitern der NS-Zeit. 1,66 Millionen Menschen aus knapp 100 Ländern bekamen finanzielle Leistungen zugesprochen. Das Geld wurde entweder an die Überlebenden oder deren Rechtsnachfolger ausgezahlt. Dabei wurden die Opfer in zwei Kategorien eingeteilt: Sklavenarbeit in Konzentrationslagern oder Ghettos und Zwangsarbeit in der Industrie. Wer in Konzentrationslagern schuften musste, erhielt eine Einmalzahlung von 7.500 Euro. Für Zwangsarbeit in deutschen Unternehmen wurde jedem Opfer 2.500 Euro zugesprochen. Beide Summen wurden in zwei Raten ausgezahlt.
Wie reagieren deutsche Politiker auf die Urteile?
Wolfgang Wieland, Grünen-Bundestagabgeordneter sagte stern.de: "Ich sehen keine Gefahr für die deutsch-italienischen Beziehungen. Da gab es schon ganz andere Belastungen zwischen beiden Ländern. Dennoch verurteile ich einen eventuellen Weg der Bundesregierung zum Internationalen Gerichtshof nach Den Haag. Die Regierung sollte auf die Opfer zugehen und die ehemaligen Zwangsarbeiter entschädigen."
Zu der Möglichkeit einer Klage der Bundesregierung in Den Haag, sagte die innenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag Ulla Jelpke: "Es wäre ein peinlicher Gang, wenn die Bundesregierung es auf diesem Weg versuchen würde." Dass die Bundesregierung nicht umgehend auf das italienische Urteil reagiert habe, deutet nach Einschätzung der Linken-Politikerin darauf hin, dass es vielleicht in dieser Sache Bewegung geben werde. Es sei auffallend, dass nicht sofort von "Schlussstrich" die Rede gewesen sei, sondern erstmal "weichere Töne" zu hören seien.
Die Sprecherin der "Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft", Franka Kühn, sagte am Freitag, der gesetzliche Auftrag der Stiftung, Entschädigungen an Zwangsarbeiter auszuzahlen sei seit einem Jahr abgeschlossen. Sollte die Stiftung erneut tätig werden, bedürfe es einen neuen gesetzlichen Auftrags und es müsse neues Geld bereit gestellt werden
bg/gp mit Agenturen
https://www.stern.de/
Eine Kapitulation des Rechts vor der Macht.
IGH schützt BRD vor Schadenersatzforderungen wegen NS-Kriegsverbrechen
Dienstag, 7. Februar 2012 - 0:00
Am 3. Februar verkündete der Internationale Gerichtshof in Den Haag sein Urteil im Prozess Deutschland gegen Italien: Das Prinzip der Staatsimmunität schützt die BRD von Entschädigungsforderungen wegen nationalsozialistischer Kriegsverbrechen. Die Bundesrepublik hatte geklagt, weil italienische Gerichte den deutschen Staat als Rechtsnachfolger des Dritten Reichs zu Entschädigungen für die Opfer von Massakern von SS und Wehrmacht an der Zivilbevölkerung in Griechenland und Italien und für deren Angehörige verurteilt hatten. Ein Gespräch mit Martin Klingner, Anwalt von Opferangehörigen aus einem der betroffenen Dörfer, dem griechischen Distomo, und Mitglied im AK-Distomo.
https://rdl.de/beitrag/
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2.2 Online-Artikel über Verfahren zu NS-Verbrechen in Italien
Bundespräsident Steinmeier hat die Menschen in Marzabotto um Vergebung gebeten. "Als deutscher Bundespräsident stehe ich heute vor Ihnen und empfinde nur Trauer und Scham", sagte er bei einer Gedenkveranstaltung anlässlich des 80. Jahrestags des NS-Massakers von Marzabotto.
Marzabotto/Italien, 29. September 2024
Bundespräsident Steinmeier gedenkt neben Staatspräsident Mattarella in Marzabotto
"Ich verneige mich vor den Toten"
Rede
Marzabotto/Italien, 29. September 2024
Bundespräsident Steinmeier hat die Menschen in Marzabotto um Vergebung gebeten. "Als deutscher Bundespräsident stehe ich heute vor Ihnen und empfinde nur Trauer und Scham", sagte er bei einer Gedenkveranstaltung anlässlich des 80. Jahrestags des NS-Massakers von Marzabotto.
Die Worte werden klein an diesem Ort. Sie reichen nicht aus, um zu beschreiben, was hier am Monte Sole vor 80 Jahren geschehen ist. So viel Grausamkeit. So viel Qual. So viel Trauer. So viele Menschen, deren Leben hier ausgelöscht wurde.
Es war bestialisch, wie die deutschen Truppen, Mitglieder der 16. SS-Panzergrenadier-Division "Reichsführer-SS“, hier wüteten. Unterstützt von der Wehrmacht, wollten sie Rache nehmen für den Widerstand der Partisanen der "Stella Rossa“. Aber es ging ihnen um viel mehr als Rache. Es trieb sie der Wille zur Vernichtung. Die SS-Männer mordeten in jenen Tagen im Herbst 1944 wie in einem Blutrausch. Sie sperrten die Menschen in Häusern ein und warfen Handgranaten hinein. Brannten Ställe, Wohnhäuser, Kirchen, Kapellen nieder. Sie kannten kein Erbarmen, keine Menschlichkeit, nicht einmal für Frauen, Priester, betagte Männer. Und auch nicht für Kinder, so viele Kinder.
Fünf Tage sollte das Morden dauern. Es waren fünf Tage in der Hölle. 771 Menschen waren tot, als die Deutschen abzogen. Darunter mehr als 300 Frauen und mehr als 200 Kinder, sogar Säuglinge. Das Massaker von Marzabotto war das grausamste aller Verbrechen, die deutsche Truppen in Italien während des Zweiten Weltkrieges begangen haben.
Es ist ein schwerer Weg, als deutscher Bundespräsident an diesen Ort des Grauens zu kommen und zu Ihnen zu sprechen. Aber ich bin zutiefst dankbar für Ihre Einladung, verehrte Bürgerinnen und Bürger von Marzabotto und den umliegenden Gemeinden. Und ich danke Ihnen, lieber Präsident Sergio Mattarella, dass wir auch heute gemeinsam diesen Weg gehen, dass wir nach Ihrem Staatsbesuch bei uns in Deutschland gemeinsam hierher gereist sind. Heute stehen wir hier vereint in Trauer, vereint aber auch in tiefer Freundschaft.
Fivizzano, Marzabotto, die Fosse Ardeatine, Sant’Anna di Stazzema, Civitella, an all diesen Orten haben die NS-Truppen in Italien in ihrem Hass und ihrer Verblendung unmenschliche Verbrechen verübt. Sie stehen für viele andere Orte, die weniger bekannt sind. Die vor allem in Deutschland kaum bekannt sind. Auch deshalb bin ich heute hier.
Als deutscher Bundespräsident stehe ich heute vor Ihnen und empfinde nur Trauer und Scham. Ich verneige mich vor den Toten. Ich bitte Sie im Namen meines Landes heute um Vergebung. Die Opfer und Sie, die Nachfahren und Angehörigen, Sie haben ein Recht auf Erinnerung. In Ihren Familien lebt die Erinnerung, lebt der Schmerz, das Grauen fort – ich habe das gerade im Gespräch mit einigen von Ihnen gehört. Was Sie mir erzählt haben, hat mich sehr bewegt. Die ganze Gegend hier am Monte Sole trägt bis heute tiefe, sichtbare Narben. Und ich weiß: Der Schmerz ist noch größer, weil die meisten Verbrechen nie gesühnt wurden. Das ist die zweite Schuld, die wir Deutschen auf uns geladen haben.
Liebe Angehörige, liebe Nachfahren, dass ich heute hier sprechen darf, das ist nur möglich, weil Sie alle uns Deutschen Versöhnung gewährt haben. Welch riesiges kostbares Geschenk ist das! Diese Versöhnung, die leben Sie hier in Marzabotto und den umliegenden Dörfern ganz konkret: in Ihrer Friedensschule, im engen Austausch mit jungen Leuten aus Deutschland, in der Partnerschaft mit Bremen-Vegesack und der Internationalen Friedensschule dort. Lieber Ekkehard Bohne, lieber Gunnar Sgolik, verehrte Patrizia Zanasi, verehrter Professor Carlo Gentile und Sie, die Menschen hier am Monte Sole, Sie alle setzen sich dafür ein, dass wir die Erinnerung bewahren. Und, besonders wichtig: Sie tragen sie weiter an junge Menschen, und dafür danke ich Ihnen. Dass die Jungen um die Vergangenheit wissen, das ist umso wichtiger, als es nur noch wenige Zeitzeugen gibt. Auch deshalb ist mir wichtig, dass wir den Deutsch-Italienischen Zukunftsfonds haben, der die Erinnerung weitergibt an die junge Generation.
Denn: Wir müssen uns erinnern, das schulden wir den Opfern und Ihnen, den Nachfahren und Angehörigen. [Doch] Erzählen müssen wir: das ist eine Pflicht gegenüber den Gefährten, die nicht heimgekehrt sind, und eine Aufgabe, die unserem Überleben Sinn verleiht., so sagte es der große Primo Levi, selbst ein Überlebender des NS-Terrors .
Uns zu erinnern, damit nicht wieder geschieht, was einmal geschehen ist – das ist das Vermächtnis Primo Levis. Das ist die Verantwortung vor unserer Geschichte – gerade für uns Deutsche. Und diese Verantwortung kennt keinen Schlussstrich. Daran möchte ich ganz bewusst an diesem Tag des Gedenkens alle Deutschen erinnern.
Daran möchte ich auch deshalb ganz bewusst erinnern, weil wir in einer Zeit leben, in der auch in meinem Land nationalistische und rechtsextremistische Kräfte erstarken. Kräfte, die die Demokratie schwächen oder aushöhlen wollen – ausgerechnet in meinem Land. Mich sorgt das. Aber es macht mich auch entschlossen. Unsere Verantwortung ist heute wieder größer als in vielen Jahren zuvor: einzutreten und zu kämpfen für die Werte, auf denen unser geeintes Europa, unsere Demokratien gründen. Europa hat nur dann eine friedliche Zukunft, wenn wir Deutschen diese Verantwortung vor der Geschichte niemals vergessen und sie verteidigen. Nie wieder, das ist der moralische Imperativ, der uns jetzt und in alle Zukunft leiten muss! Er ist Mahnung und Auftrag zugleich.
Ich als deutscher Bundespräsident verspreche Ihnen: Ich werde alles dafür tun, dass wir Deutschen dieser Verantwortung und dem Geschenk der Versöhnung gerecht werden. Ich werde dafür jeden einzelnen Tag kämpfen.
Dass ich Sie alle, dass ich Sie, lieber Präsident Mattarella, als überzeugten Europäer dabei an meiner Seite weiß, das gibt mir Hoffnung. Unsere beiden Länder wissen, dass die Demokratie, einmal errungen, nie selbstverständlich ist. Wir wissen, dass Freiheit und Demokratie geschützt und verteidigt werden müssen, dass überzogener Nationalismus zu Krieg führt. Gehen wir also unseren Weg der Versöhnung und der Freundschaft weiter, in eine gute Zukunft für unsere Kinder und Enkel in einem starken, geeinten, demokratischen Europa.
Es sind die Kinder, die in der Lage waren, an eine bessere Welt zu glauben und jeden Tag dafür zu kämpfen, sie Wirklichkeit werden zu lassen. Das schreibt Anna Rosa Nannetti, ebenfalls eine Überlebende des Massakers, über die Kinder von Marzabotto. Sie hat ihnen ein berührendes schriftliches Denkmal gesetzt. Den Kindern, die überlebt hatten. Dieser Satz ist ein Auftrag an uns. Glauben wir an eine bessere Welt. Kämpfen wir jeden Tag gemeinsam dafür, sie Wirklichkeit werden zu lassen!
https://www.bundespraesident.de/
NS-Verbrechen : „Diese Verantwortung kennt keinen Schlussstrich“
29. September 2024, 16:43 Uhr
Lesezeit: 2 Min.
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Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (links) mit dem italienischen Präsidenten Sergio Mattarella in Marzabotto, nahe Bologna. (Foto: Michele Nucci/AP)
Vor 80 Jahren ermordeten deutsche Truppen nahe des Ortes Marzabotto 771 Menschen. Männer, Frauen, Kinder. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hält zum Jahrestag eine eindringliche Rede gegen Nationalismus und Rechtsextremismus.
Von Marc Beise, Rom
Die meiste Zeit der Nazi-Herrschaft in Deutschland war Italien ein treuer Verbündeter unter dem faschistischen Diktator Benito Mussolini, der schon deutlich länger als Adolf Hitler im Amt und diesem anfangs sogar ein Vorbild war. Diese Zeit war schrecklich genug für freiheitsliebende italienische Demokraten, aber nachdem die Italiener 1943 ihren Duce gestürzt hatten und in der Folge von den Deutschen besetzt wurden, begann ein ungleich düsteres Kapitel. In den beiden verbleibenden Jahren des Weltkriegs kam es zu zahlreichen Massakern an Zivilisten, und das grausamste aller Verbrechen begingen die deutsche Truppen am 29. September 1944 und den folgenden Tagen in der Nähe der Ortschaft Marzabotto im bergigen Gelände am Monte Sole bei Bologna, in Emilia-Romagna.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier war am Sonntag zum 80. Jahrestag an den Ort des Verbrechens gereist, auch weil, wie er in seiner Rede vor Politikern, Historikern und Angehörigen und Nachfahren der Opfer sagte, die Orte Fivizzano, Fosse Ardeatine, Sant’Anna di Stazzema, Civitella und eben Marzabotto zwar im italienischen Gedächtnis eingeschrieben, aber in Deutschland bislang kaum bekannt seien.
„Fünf Tage in der Hölle“, sagt Steinmeier
Namentlich Marzabotto stehe für das Morden der NS-Truppen, die „in ihrem Hass und ihrer Verblendung unmenschliche Verbrechen verübt“ hätten, sagte der Bundespräsident, der mit seinem italienischen Amtskollegen aus Deutschland angereist war, wo sich Sergio Mattarella drei Tage lang zu einem Staatsbesuch aufgehalten hatte.
„Es war bestialisch“, sagte Steinmeier, „wie die deutschen Truppen, Mitglieder der 16. SS-Panzergrenadier-Division ,Reichsführer-SS’, hier wüteten. Unterstützt von der Wehrmacht, wollten sie Rache nehmen für den Widerstand der Partisanen der ,Stella Rossa’. Aber es ging ihnen um viel mehr als Rache. Es trieb sie der Wille zur Vernichtung. Die SS-Männer mordeten in jenen Tagen im Herbst 1944 wie in einem Blutrausch. Sie sperrten die Menschen in Häusern ein und warfen Handgranaten hinein. Brannten Ställe, Wohnhäuser, Kirchen, Kapellen nieder. Sie kannten kein Erbarmen, keine Menschlichkeit, nicht einmal für Frauen, Priester, betagte Männer. Und auch nicht für Kinder, so viele Kinder.“
Die Worte würden „klein an diesem Ort“, sagte Steinmeier: „Sie reichen nicht aus, um zu beschreiben, was hier am Monte Sole vor 80 Jahren geschehen ist. So viel Grausamkeit. So viel Qual. So viel Trauer. So viele Menschen, deren Leben hier ausgelöscht wurde.“ Fünf Tage sollte das Morden dauern, „fünf Tage in der Hölle“, wie Steinmeier sagte. Als die Deutschen weiterzogen, waren 771 Menschen tot. Darunter mehr als 300 Frauen und mehr als 200 Kinder, auch Säuglinge.
Die Verantwortung sei, sich zu erinnern
Der Bundespräsident bat im Namen Deutschlands um Vergebung. Die Opfer und die Nachfahren hätten ein Recht auf Erinnerung. „Die ganze Gegend hier am Monte Sole trägt bis heute tiefe, sichtbare Narben. Und ich weiß: Der Schmerz ist noch größer, weil die meisten Verbrechen nie gesühnt wurden. Das ist die zweite Schuld, die wir Deutschen auf uns geladen haben.“
Sich zu erinnern, damit nicht wieder geschehe, was einmal geschehen sei, sei die Verantwortung vor der Geschichte, gerade für Deutsche. „Und diese Verantwortung kennt keinen Schlussstrich“, sagte Steinmeier. „Europa hat nur dann eine friedliche Zukunft, wenn wir Deutschen diese Verantwortung vor der Geschichte niemals vergessen und sie verteidigen.“
Daran wolle er auch deshalb ganz bewusst erinnern, „weil wir in einer Zeit leben, in der auch in meinem Land nationalistische und rechtsextremistische Kräfte erstarken. Kräfte, die die Demokratie schwächen oder aushöhlen wollen – ausgerechnet in meinem Land. Mich sorgt das. Aber es macht mich auch entschlossen. Unsere Verantwortung ist heute wieder größer als in vielen Jahren zuvor: einzutreten und zu kämpfen für die Werte, auf denen unser geeintes Europa, unsere Demokratien gründen.“
https://www.sueddeutsche.de/
SS-Verbrechen vor 80 Jahren : Marzabotto-Massaker: Steinmeier gedenkt Toten
29.09.2024 | 16:30
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Zum 80. Jahrestag des SS-Massakers von Marzabotto hat Bundespräsident Steinmeier der mehr als 700 Toten gedacht - und warnte gleichzeitig vor rechtsextremistischen Kräften.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier
In Marzabotto bat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier für das SS-Massaker um Vergebung.
Quelle: epa
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat im norditalienischen Ort Marzabotto im Namen Deutschlands um Vergebung für das dort vor 80 Jahren verübte SS-Massaker mit mehr als 770 Toten gebeten. "Als deutscher Bundespräsident stehe ich heute vor Ihnen und empfinde nur Trauer und Scham", sagte Steinmeier bei einer gemeinsamen Gedenkveranstaltung mit dem italienischen Präsidenten Sergio Mattarella in der Ortschaft südlich von Bologna.
Steinmeier fügte an:
Ich verneige mich vor den Toten. Ich bitte Sie im Namen meines Landes heute um Vergebung.
„
Frank-Walter Steinmeier, Bundespräsident
Das Massaker von Marzabotto sei das "grausamste aller Verbrechen, die deutsche Truppen in Italien während des Zweiten Weltkrieges begangen haben".
SS ermordet mehr als 700 Menschen, darunter 200 Kinder
In der in den Hügeln nahe Bologna gelegenen Ortschaft Marzabotto und ihren Teilgemeinden hatten SS-Angehörige zwischen dem 29. September und 5. Oktober 1944 mehr als 770 Menschen ermordet, darunter mehr als 200 Kinder. Es war das schwerste deutsche Kriegsverbrechen in Italien im Zweiten Weltkrieg.
Am 10. Juni 1944 ermordeten Angehörige einer SS-Division im französischen Oradour-sur-Glane hunderte Zivilisten und zerstörten den Ort vollständig. Kaum ein Täter wurde zur Verantwortung gezogen.
10.06.2024 | 2:40 min
Steinmeier beklagte in seiner Rede, die er auf Italienisch hielt, dass das Massaker von Marzabotto - wie andere während der deutschen Besatzung im Zweiten Weltkrieg begangene Kriegsverbrechen - in Deutschland "kaum bekannt" seien. "Auch deshalb bin ich heute hier", sagte er.
Die Verantwortung Deutschlands für die Verbrechen des Nationalsozialismus kenne "keinen Schlussstrich". Europa habe "nur dann eine friedliche Zukunft, wenn wir Deutschen diese Verantwortung vor der Geschichte niemals vergessen und sie verteidigen", fügte Steinmeier an.
Steinmeier warnt vor Rechtsextremismus in Deutschland
Steinmeier nannte neben Marzabotto weitere Schauplätze deutscher Kriegsverbrechen wie die Ortschaften Fivizzano, Sant'Anna di Stazzema, Civitella und die Ardeatinischen Höhlen im Süden Roms. An all diesen Orten hätten NS-Truppen in Italien "in ihrem Hass und ihrer Verblendung unmenschliche Verbrechen verübt".
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Frank-Walter Steinmeier, Bundespräsident
Die Verantwortung sei heute größer als noch vor Jahren, für die Werte eines geeinten Europas und ihrer Demokratien einzutreten und zu kämpfen. Für seine Rede erhielt Steinmeier viel Applaus von den Gästen.
Die SS - Inbegriff für Terror und Tod unter dem Hakenkreuz. Der Film zeigt den Aufstieg der SS von einer unbedeutenden Wachtruppe zu Hitlers wichtigstem Machtinstrument.
27.02.2022 | 43:50 min
Steinmeier trifft Überlebende von SS-Massaker
Vor der Gedenkveranstaltung in Marzabotto hatte Steinmeier in Monte Sole (San Martino) eine kleine Gruppe von zehn Angehörigen von Opfern und Überlebenden getroffen. "Was Sie mir erzählt haben, hat mich sehr bewegt", sagte Steinmeier. Die ganze Gegend am Monte Sole trage bis heute tiefe, sichtbare Narben.
Und ich weiß: Der Schmerz ist noch größer, weil die meisten Verbrechen nie gesühnt wurden. Das ist die zweite Schuld, die wir Deutschen auf uns geladen haben.
„
Quelle: AFP, dpa, epd
https://www.zdf.de/
Steinmeier in Italien
Gedenken an SS-Massaker in Marzabotto
Stand: 29.09.2024 11:33 Uhr
Vor 80 Jahren ermordeten SS-Truppen Hunderte von Zivilisten im italienischen Marzabotto - eines der schlimmsten deutschen Kriegsverbrechen in Italien. Heute gedenkt Bundespräsident Steinmeier der Opfer.
Elisabeth Pongratz
Von Elisabeth Pongratz, ARD Rom
Valter Cardi hat einen besonderen Bezug zu seinem Namen. Er heißt genauso wie sein Cousin, der im September 1944 von deutschen Soldaten umgebracht wurde. 14 Tage war sein Cousin damals alt, er starb in den Armen seiner Mutter, die erschossen wurde. "Sie schossen, legten Feuer und verbrannten die Opfer", sagt Cardi. Sein Vater und Onkel retten sich, indem sie sich unter den Körpern ihrer Familienangehörigen tot stellten.Zehn Menschen aus Cardis Familie kamen ums Leben, insgesamt wurden bei dem Massaker in der Region um den Monte Sole in der Emilia-Romagna 770 Männer, Frauen und Kinder getötet. Während der deutschen Besatzungszeit in Italien von 1943 bis 1945 gab es Hunderte von Massenerschießungen, insgesamt verloren etwa 70.000 Italienerinnen und Italiener durch direkte oder indirekte Maßnahmen ihr Leben.
Blick auf die Gräber der Toten des Massakers von Fosse Ardeatine in Rom
Player: videoItalien gedenkt der Opfer von NS-Massaker in den Ardeatinischen Höhlen
24.03.2024
SS-Massaker in Italien
Ein "monströses Verbrechen"
Mit einer Gedenkfeier hat Italien an ein SS-Massaker am Stadtrand von Rom vor genau 80 Jahren erinnert. mehr
"Symbol für die Grausamkeiten der deutschen Besatzung"Dazu zählen auch die Deportationen der jüdischen Bürger in die Konzentrationslager, sagt der Historiker Carlo Gentile, der intensiv zur deutsch-italienischen Kriegsvergangenheit geforscht hat. "Das Massaker selbst war typisch für die ideologisch durchdrungene 16. SS-Division, die verantwortlich war, erklärt Gentile. Aber in der Härte sei es selbst von der deutschen Besatzung als Exzess empfunden worden.
Am frühen Nachmittag des 29. September 1944 rief ein hoher Wehrmachtsoffizier bei der verantwortlichen Kommandostelle an und warnte davor, dass keine Exzesse gegen die Zivilbevölkerung stattfinden dürften. Leider waren die meisten Opfer zu diesem Zeitpunkt bereits ermordet.
Carlo Gentile
Für die Überlebenden war das Erlebte ein Trauma, das sie nie mehr losgelassen hat. "Viele Jahre lang konnte niemand von den Überlebenden von Marzabotto darüber sprechen", sagt Valter Cardi. "Sie wollten alles nur noch vergessen und nicht über das Massaker reden, mein Vater eingeschlossen."Doch nicht nur bei den Betroffenen hat das schwere Kriegsverbrechen tiefe Spuren hinterlassen, so Carlo Gentile von der Universität Köln. "Das Massaker von Monte Sole ist tief im Gedächtnis der Italiener verankert und steht bis heute als Symbol für die Grausamkeiten der deutschen Besatzungszeit." Die Erinnerung an die Gräueltaten sei nach wie vor sehr lebendig, im Laufe der Zeit seien viele Initiativen entstanden.
Frankreich Präsident Emmanuel Macron (Mitte l.) und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (Mitte r.) beim Gedenken an das SS-Massaker in Oradour.
Player: audio80 Jahre Massaker in Oradour-sur-Glane
10.06.2024
Oradour-Massaker vor 80 Jahren
"Ein Symbol des unbestraften Verbrechens"
80 Jahre ist es her, dass eine SS-Division im französischen Oradour 643 Einwohner massakrierte. mehr
Die Erinnerung wachhaltenDazu gehört etwa die Vereinigung der Opferfamilien. Oder die Friedensschule von Monte Sole, die direkt an den Tatorten von 1944 Friedensarbeit leistet und sich auf Gewaltprävention mit Schulklassen und Erwachsenen konzentriert. Damit wird die Erinnerung wachgehalten - es soll erreicht werden, dass so etwas nie mehr passiert.
Player: videoBundespräsident Steinmeier gedenkt der Opfer des Massakers von Marzabotto vor 80 Jahren
2 Min
Bundespräsident Steinmeier gedenkt der Opfer des Massakers von Marzabotto vor 80 Jahren
Verena Schälter, ARD Rom, tagesschau, 29.09.2024 13:45 Uhr
Gemeinsam mit dem italienischen Präsidenten Sergio Mattarella gedenkt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am 80. Jahrestag des Massakers. Es ist eine wichtige Geste für die gemeinsame Geschichte der beiden Länder. Für Valter Cardi, der Präsident der Vereinigung der Opfer ist, bedeutet Steinmeiers Teilnahme an der Gedenkveranstaltung sehr viel. Ein "Traum für die Familien der Opfer" sei damit wahr geworden.
Dieses Thema im Programm:
Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 29. September 2024 um 13:45 Uhr.
https://www.tagesschau.de/
Federal President Frank-Walter Steinmeier
at the memorial ceremony to mark the
80th anniversary of the Marzabotto massacre
on 29 September 2024
in Marzabotto, Italy
Bundespräsidialamt
11010 Berlin
+49 30 2000-2021
presse@bpra.bund.de
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Read the speech online:
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Federal President Frank-Walter Steinmeier
at the memorial ceremony to mark the
80th anniversary of the Marzabotto massacre
on 29 September 2024
in Marzabotto, Italy
Here in this place, words become small. They can but inadequately
describe what happened here on the Monte Sole 80 years ago. So much
brutality. So much torment. So much grief. So many lives extinguished.
The manner in which the German troops, members of the 16th
armoured infantry division “Reichsführer-SS”, rampaged through this
area was barbaric. With the support of the Wehrmacht, they wanted to
take revenge for the resistance of the Stella Rossa partisans. But it was
about much more than revenge. They were driven by a desire to
annihilate. During those days in autumn 1944, the SS men murdered in
savage frenzy. They locked people inside houses and threw hand
grenades in. Burned down barns, dwellings, churches, chapels. They
knew no mercy, no humanity, not even for women, priests or old men.
And not even for children, so many children.
The bloodbath lasted for five days. Five days of hell. By the time
the Germans withdrew, 771 people were dead, including over 300
women and more than 200 children, even infants. The Marzabotto
massacre was the most horrific of all crimes committed by German
troops in Italy during the Second World War.
It is with a heavy heart that I, as President of the Federal Republic
of Germany, come to this place of horror to speak to you. However, I
am deeply grateful to have been invited by you, the people of Marzabotto
and the surrounding municipalities. And I would like to thank you,
President Sergio Mattarella, that we are again able to follow this path of
remembrance, that we have travelled here together following your state
visit to Germany. We stand here today united in sadness, but also in
profound friendship.
Fivizzano, Marzabotto, the Ardeatine Caves, Sant’Anna di
Stazzema, Civitella – at all these places, Nazi troops in Italy, in their
hatred and blindness, committed inhumane crimes. These places stand
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for many others which are lesser known – which are scarcely known,
especially in Germany. That is one reason why I am here today.
I stand before you today as Germany’s Federal President and feel
only sorrow and shame. I bow before the dead. Today, on behalf of my
country, I ask your forgiveness. The victims and you, their descendants
and relatives, have a right to remembrance. As I have just heard in
conversations with some of you, the memory, the pain, the horror lives
on in your families. I was very moved by what you told me. To this day,
the entire area here on the Monte Sole bears deep, visible scars. And I
know that the pain is all the greater because most of the crimes were
never atoned for. That is the second burden of guilt we Germans have
incurred.
I am only able to speak to you here today because all of you have
extended the hand of reconciliation to us Germans. What a tremendously
precious gift that is! Here in Marzabotto and the surrounding villages,
you put this reconciliation into practice in a very concrete way – in your
Peace School, in close exchange with young people from Germany, in
the partnership with Bremen-Vegesack and the International Peace
School there. Mr Bohne, Mr Sgolik, Patrizia Zanasi, Professor Gentile and
you, the people here on the Monte Sole – all of you are committed to
ensuring that we keep the memory alive. And, particularly importantly,
you pass it on to young people, and for that I thank you. It is all the
more important that young people know about the past because there
are but a few eye-witnesses left. For this reason, too, it is important to
me that we have the German-Italian Future Fund to carry remembrance
on to the young generation.
For we must remember. We owe that to the victims and to you,
their descendants and relatives. “Yet we must talk about it: to do so is
our duty towards our comrades who did not come home and a task that
gives our survival meaning” – so said the great Primo Levi, himself a
survivor of the Nazi reign of terror.
Remembering, so that what once happened never happens again
– that is the legacy of Primo Levi. That is the responsibility we – and
especially we Germans – bear in the face of our history. And no line can
be drawn under this responsibility. On this day of remembrance, I wish
very deliberately to remind all Germans of that.
And one reason why I wish very deliberately to remind us of this
is because we are living in a time in which nationalistic and right-wing
extremist forces are gaining ground, in my country, too. Forces that
want to weaken or undermine democracy – in my country of all
countries. This worries me. But it also makes me determined. Today we
once again have a greater responsibility than we have had for many
years to stand up and fight for the values on which our united Europe,
our democracies, are founded. Europe will have a peaceful future only if
we Germans never forget this historical responsibility and only if we
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defend it. Never again! – that is the moral imperative which must guide
us now and for ever more. It is both an admonition and a duty.
As German President, I promise you that I will do my utmost to
ensure that we Germans live up to this responsibility and to the gift of
reconciliation we have been given. I will fight every single day to that
end.
Knowing that all of you stand with me, that you, President
Mattarella as a committed European, stand with me, gives me hope. Our
two countries know that democracy, once achieved, can never be taken
for granted. We know that freedom and democracy must be protected
and defended, that excessive nationalism leads to war. So let us
continue along our path of reconciliation and friendship to build a good
future for our children and grandchildren in a strong, united, democratic
Europe.
“It is the children who were able to believe in a better world and
to fight for it day in, day out, to make it a reality.” So writes Anna Rosa
Nannetti, herself a survivor of the massacre, about the children of
Marzabotto. She gave them a moving written memorial. The children
who survived. This sentence constitutes a mission for us. Let us believe
in a better world. Let us fight together every day to make it a reality!
https://www.bundespraesident.de/
Oberste Gerichtshof in Rom entscheidet zugunsten der Distomo-Klägerinnen
Kann Konto der Deutschen Bahn zugunsten von Opfern des NS-Massakers in Distomo gepfändet werden?
Freitag, 13. September 2019 - 13:52
Der Kassationsgerichtshof in Rom hat in einer am 3. September veröffentlichten Entscheidung, auf die der AK Distomo nun aufmerksam macht, indirekt über Entschädigungsforderungen gegen den deutschen Staat für das Massaker im griechischen Distomo verhandelt. Konkret ging es um die Rechtmäßigkeit von Pfändung von Forderungen der Deutschen Bahn an die italienische Bahn. In Distomo haben SS-Männer am 10. Juni 1944 218 Menschen aus der Zivilbevölkerung ermordet, darunter auch Kinder. Die Überlebenden und die Angehörigen der Opfer haben bis heute keine Entschädigung vom deutschen Staat erhalten, obwohl das Landgericht Livadia diesen 1997 zur Zahlung von 28 Millionen Euro plus Zinsen verurteilt hatte. Rechtsanwalt Dr. Lau erklärt nun in einer Pressemitteilung des AK Distomo: "Nunmehr hat der Suprema Corte di Cassazione in Zivilsachen nochmals die Vollstreckbarkeit solcher Urteile bestätigt, so dass die Vollstreckung gegen die Deutsche Bahn fortgesetzt
werden kann." Wir haben über das Urteil mit Martin Klingner vom AK Distomo gesprochen. Der AK fordert weiterhin: Deutschland muss endlich seine Schulden bezahlen!
https://rdl.de/beitrag
Verhandlung am Kassationsgerichtshof Rom über Entschädigungen für SS-Massaker von Distomo
Am Mittwoch, den 25. Juni hat der Kassationsgerichtshof in Rom indirekt über Entschädigungsforderungen gegen den deutschen Staat für das Massaker im griechischen Distomo verhandelt. Konkret ging es um die Rechtmäßigkeit von Pfändung von Forderungen der Deutschen Bahn an die italienische Bahn. In Distomo haben SS-Männer am 10. Juni 1944 218 Menschen aus der Zivilbevölkerung ermordet, darunter auch Kinder. Die Überlebenden und die Angehörigen der Opfer haben bis heute keine Entschädigung vom deutschen Staat erhalten, obwohl das Landgericht Livadia diesen 1997 zur Zahlung von 28 Millionen Euro plus Zinsen verurteilt hatte. Aufgrund politischen Drucks auf das wirtschaftlich schwache Griechenland verhinderte die deutsche Regierung daraufhin mithilfe des damaligen Außenministers Fischer die Vollstreckung des Urteils. Allerdings bleibt die Vollstreckung in einem anderen Staat möglich. Insbesondere italienische Gerichte haben sich trotz vielfacher deutscher Widerstände bis zur höchsten Instanz dafür als offen erwiesen, weswegen nicht nur italienische, sondern auch griechische Angehörige von NS-Massakeropfern und Zwangsarbeit wiederholt an sie gewandt haben. Die Pfändung deutschen Eigentums in Italien soll einen Ausweg zur Eintreibung der Entschädiungszahlungen bieten, da Deutschland die direkte Zahlung weiterhin verweigert. Gegen das Urteil eines römischen Gerichts, das die Pfändung der Bahnforderungen bereits für rechtmäßig erklärt hatte, hatte die Deutsche Bahn jedoch Berufung eingelegt. Bei der Berufungsverhandlung am 25. Juni in Rom hat die Generalstaatsanwaltschaft dafür plädiert, die Berufung abzulehnen. Das Urteil wird allerdings erst in einigen Wochen erwartet. „Dies ist ein Präzedenzfall“, so der Anwalt der Opferangehörigen, Joachim Lau gegenüber italienischen Medien, „es sind weitere Verfahren anhängig, aber es ist schwierig, deutsche Eigentum in Italien zu identifizieren und eine der Möglichkeiten ist die Deutsche Bahn, denn laut der deutschen Verfassung ist die Bahn Teil des Besitzes der Bundesrepublik.“ Bei der Verhandlung war auch der Bürgermeister der von dem Massaker betroffenen Gemeinde Distomo-Arachova-Andikyra anwesend. Er erklärte im Vorfeld: „Für die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde, für die Überlebenden des Massakers und die Angehörigen der bei dem SS-Massaker vom 10. Juni 1944 Ermordeten ist es verletzend und enttäuschend, dass Deutschland sich 75 Jahre nach dem furchtbaren Verbrechen immer noch mit allen rechtlichen Mitteln dagegen wehrt, die vor 22 Jahren von dem Landgericht Livadia ausgeurteilte Entschädigungssumme zu zahlen. Unsere Bürgerinnen und Bürger hoffen, dass mit der jetzt anstehenden Entscheidung des Kassationshofes ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Durchsetzung der Entschädigungen gegangen werden kann.“
https://rdl.de/beitrag/
ROM
Entschädigung für italienische NS-Opfer
Gerichtsurteil: Deutschland ist für den Tod des Zivilisten Paolo Frasca verantwortlich
14.06.2018 11:08 Uhr
Deutschland ist in Italien erneut zur Entschädigung der Nachkommen von Opfern eines NS-Kriegsverbrechens verurteilt worden. Das römische Zivilgericht entschied der Online-Ausgabe der römischen Tageszeitung »La Repubblica« (Mittwoch) zufolge, dass der deutsche Staat für die Inhaftierung und den Tod von Paolo Frasca verantwortlich sei.
Frasca sei auf Anordnung der deutschen Besatzer Roms mithilfe der italienischen Polizei verhaftet und gefoltert worden, befanden die Richter. Nach zweimonatiger Haft wurde er im März 1944 gemeinsam mit 334 anderen italienischen Zivilisten aus Vergeltung für einen Anschlag der italienischen Widerstandsbewegung im Rahmen des Massakers an den Ardeatinischen Höhlen am römischen Stadtrand getötet.
ANSPRUCH Unter den Opfern befanden sich auch 75 Juden. Das Gericht sprach dem Kläger, Frascas Sohn Bruno, nun Anspruch auf Entschädigung zu. Die Opfer liegen bis heute dort begraben; ein Denkmal und ein Museum in den Ardeatinischen Höhlen erinnern an ihr Schicksal.
Wegen NS-Kriegsverbrechen in Italien wurde Deutschland in Italien wiederholt zu Entschädigungszahlungen verurteilt. In Absprache mit der italienischen Regierung klagte Berlin dagegen vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Die dortigen Richter entschieden 2008, dass Deutschland völkerrechtlich Staatenimmunität genieße und daher nicht vor ausländischen Gerichten wegen NS-Verbrechen verklagt werden dürfe.
Das römische Verfassungsgericht entschied dagegen 2014, dass das Völkerrecht bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit italienisches Recht nicht außer Kraft setze. So nehmen italienische Gerichte weiter Klagen der Nachkommen ziviler Opfer von NS-Massakern an. epd/ja
https://www.juedische-allgemeine.de/
Sensationelle Entscheidung: Italienisches Verfassungsgericht stärkt Opfer von NS-Kriegsverbrechen
Donnerstag, 23. Oktober 2014 - 22:12
Vorgestern war ein guter Tag für die Opfer nationalsozialistischer Kriegsverbrechen in Italien und Griechenland bzw. deren Angehörige. Das Verfassungsgericht in Rom hat entschieden, dass jeder Bürger das Recht hat, vor inländischen Gerichten Gehör zu finden. Dieses Recht schien zweieinhalb Jahre zuvor außer Kraft gesetzt worden zu sein. Im Februar 2012 hatte der Internationale Gerichtshof in Den Haag entschieden, dass die Immunität der Nationalstaaten es verbiete, dass italienische Gerichte die Bundesrepublik Deutschland zu Entschädigungszahlungen wegen NS-Kriegsverbrechen verurteilte. Die KlägerInnen blieben ohnmächtig zurück. Ihre Schicksale waren unbeschreiblich, so hatten viele von ihnen als Kinder die Massaker miterleben müssen, die SS und Wehrmacht zahlreich an der Zivilbevölkerung in Süd- und Osteuropa verübte. Deutschland hatte eine strafrechtliche wie zivilrechtliche Verfolgung dieser Verbrechen kontinuierlich verhindert. Bringt das Urteil des italienischen Verfassungsgerichts nun endlich, wenn auch allzu spät, eine Wende? Darüber sprach RDL mit Martin Klingner vom AK Distomo, der in Hamburg seit Jahren für die Rechte der Opfer des Massakers von Distomo und anderer Verbrechen kämpft.
https://rdl.de/beitrag/
Angeklagt wird nach genau 70 Jahren
Am 12. August 1944 töteten deutsche Soldaten im toskanischen Dorf Sant’Anna di Stazzema bis zu 560 Zivilisten. Jetzt soll der letzte mutmaßliche Mittäter vor Gericht gestellt werden.
Veröffentlicht am 07.08.2014 | Lesedauer: 5 Minuten
Von Antonia Kleikamp
Staatsanwaltschaft Hamburg entscheiden, ob ein heute 93-jähriger mutmaßlicher Kriegsverbrecher angeklagt werden kann. „Das ist ein Fall mit besonderer Priorität“, sagte ein Sprecher der Behörde. Wie lange die Prüfung dauern werde, lasse sich derzeit nicht sagen. „Wir warten jetzt auf die Akten und werden diese auswerten.“
Wegen des hohen Alters des möglichen Angeklagten und wegen der bereits erfolgten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart rechnen die Hamburger Ankläger aber nicht mit sehr langer Dauer. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte in einer am Dienstag bekannt gewordenen Entscheidung Bescheide der bislang zuständigen Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft in Stuttgart überraschend aufgehoben und verfügt, dass gegen den ehemaligen Kompanieführer doch Anklage erhoben werden kann.
Vergeltung gegen Partisanen
In dem Verfahren geht es um das wahrscheinlich zweitgrößte Massaker, das deutsche Truppen im besetzten Italien verübt haben. Es geschah im August 1944 in der nordwestlichen Toskana, genauer gesagt: in den Apuanischen Alpen oberhalb der Marmorbrüche von Carrara. Die bewaldeten Abhänge mit tausend bis zu fast zweitausend Meter hohen Gipfeln boten italienischen Partisanen Schutz und ideale Bedingungen, um deutsche Nachschublinien zu stören. Seit dem starken Vormarsch der Alliierten im Frühjahr 1944 verübten Widerstandsgruppen zunehmend Anschläge gegen deutsche Besatzungseinheiten.
Darauf reagierten die Wehrmachts- und SS-Offiziere vor Ort mit Repressalien. Bei ihnen und ihren Soldaten hatten sich die Vorstellung durchgesetzt, jeder Zivilist sei ein potenzieller Partisan. Als es in der zweiten Augustwoche 1944 zu einigen Schusswechseln zwischen deutschen Einheiten und mutmaßlichen Partisanen kam, wurde im Rahmen der „Bandenbekämpfung“ eine Vergeltungsaktion gegen das aus mehreren kleinen Siedlungen bestehende Bergdorf Sant’Anna di Stazzema angeordnet.
Am Morgen des 12. August rückten von Pietrasanta her vier Kompanien der 16. SS-Panzergrenadier-Division „Reichsführer-SS“ auf das Bergdorf vor. Einheiten der Wehrmacht, vermutlich ein Bataillon der Gebirgsjäger aus dem oberbayerischen Mittenwald, sperrten das Gebiet ab. Die Angreifer verteilten sich auf die Ortschaften des Dorfes, in denen zu dieser Zeit etwa 300 Menschen dauerhaft wohnten. Hinzu kamen mehrere hundert Flüchtlinge, die aus Sorge vor den Kampfhandlungen entlang der Küste zu Verwandten und Bekannten in das vermeintlich weniger gefährdete Berggebiet in 600 bis 650 Metern Höhe gekommen waren.
Rote Leuchtraketen
Als die deutschen Truppen auf Sant’Anna vorrückten, schossen rote Leuchtraketen in den Himmel – abgefeuert vermutlich von Partisanen. Sie signalisierten den Einwohnern, dass eine Razzia bevorstand. Zu dieser Zeit verschleppten die Besatzungstruppen und das norditalienische Marionettenregime des von Hitler wieder installierten Diktators Benito Mussolini junge Männer und Frauen als Zwangsarbeiter nach Deutschland. Doch diesmal war die SS zum Töten gekommen.
Nach der Warnung flüchteten die meisten Jüngeren aus Sant’Anna, weiter hinauf in die Berge. Zurück blieben ältere Menschen, außerdem Mütter mit ihren Kindern. Sie waren den SS-Männern schutzlos ausgeliefert.
Die Deutschen trieben die Bewohner der Häuser auf Sammelplätze, in Stallungen und Hinterhöfe. In geschlossene Räume warfen sie Handgranaten; auf offenen Plätzen mähten sie die Menschen mit Maschinenwaffen nieder. Nach dem Massaker wurden die meisten Häuser niedergebrannt. Das dauerte bis zum Nachmittag.
Doch damit endete das Töten noch nicht: Überlebende, die als Lastträger herhalten mussten, wurden talabwärts nach Valdicastello getrieben und dort erschossen, im Ort selbst wurden nach einer Razzia weitere Zivilisten umgebracht. Außerdem verschleppten die SS-Leute über zweihundert Gefangene in Zwangsarbeitslager; viele von ihnen wurden wenig später getötet.
Ein „normaler Einsatz“
Für die SS-Einheiten war es ein ganz normaler Einsatz: Ihre erhalten gebliebene Tagesmeldung berichtete von einem „Bandenunternehmen“, bei dem Munitionslager gesprengt und „270 Banditen“ getötet worden seien.
Tatsächlich gab es mindestens 400, vielleicht auch bis zu 560 Tote; nur 389 Leichen konnten identifiziert werden. Die große Spanne ergibt sich aus den Bränden im Dorf, die viele Spuren zerstörten, und daraus, welche Opfer der anschließenden Erschießungen diesem Masaker zugeordnet wurden.
Für die SS-Division war es nur eines von vielen Kriegsverbrechen in Norditalien. Die gleichen oder anderen Einheiten der Truppe ermordeten in Valla am 19. August 1944 mindestens 107 Menschen, in Vinca am 24. und 25. August etwa 200 Zivilisten. In Bergiola Foscalina gab es am 16. September 72 Tote. Das größte Massaker begingen die Panzergrenadiere zwischen dem 29. September und dem 5. Oktober 1944 in Marzabotto mit mehr als 770 Toten. Daneben gab es häufig kleinere Erschießungen, die allesamt als „Bandenbekämpfung“ gerechtfertigt wurden.
Verurteilt in Abwesenheit
Jahrzehntelang weigerten sich die italienischen Behörden, die namentlich bekannten verantwortlichen für das Massaker anzuklagen; Rücksicht auf den Partner Bundesrepublik Deutschland war einer der wichtigsten Gründe. Das änderte sich erst in den 90er-Jahren, auch auf Druck von Überlebenden oder Angehörigen der Ermordeten.
2005 wurden zehn Männer der Division „Reichsführer SS“ wegen vielfachen Mordes zu lebenslänglicher Haft verurteilt, allerdings in Abwesenheit. Deutschland durfte sie nach dem damals geltenden Recht nicht ausliefern, sah aber selbst nicht genügend Beweise für die einzig noch mögliche Mordanklage.
Diese Haltung der Juristen hat sich jetzt geändert. Das Oberlandesgericht Karlsruhe sieht durchaus die Möglichkeit, dass der in Hamburg lebende ehemalige Offizier Gerhard S. wegen Mordes oder zumindest wegen Beihilfe zum Mord belangt werden kann. Er war als SS-Untersturmführer Kompaniechef beim Massaker in Sant’Anna di Stazzema und bekam eine Woche später das Eiserne Kreuz 1. Klasse verliehen.
https://www.welt.de/
"Sie dürfen sie vierteilen"
Geschichte. Am 16. Dezember 1942 erging an die Wehrmacht der "Führerbefehl" zum Massenmord auch an Frauen und Kindern in besetzten Gebieten. Dessen Nichtbeachtung durch die deutsche Justiz kommt noch heute Kriegsverbrechern zugute.
Von Martin Seckendorf *
Man kann ihn ungestraft einen Mörder nennen, den Architekten Wolfgang Lehnigk-Emden aus der Eifelgemeinde Ochtendung. Obwohl ihm zum Tatzeitpunkt Zurechnungs- und Schuldfähigkeit zuerkannt worden waren, konnte er trotz eines zweifelsfrei erwiesenen siebenfachen Totschlags und fünfzehnfachen Mordes am Ende des gerichtlichen Hauptverfahrens 1995, das bis zum Bundesgerichtshof ging, den Verhandlungssaal als »freier Mann« verlassen.
Grausames Verbrechen
Die Staatsanwälte in Koblenz hatten den Tathergang akribisch rekonstruiert. Italien im Herbst 1943: Seit dem 8. September war das Land des ehemaligen Hauptverbündeten zu großen Teilen von der Wehrmacht besetzt. Von Süden drangen die am 9. Juli 1943 gelandeten anglo-amerikanischen Truppen auf Rom vor. Am 1. Oktober hatten sie Neapel erreicht. Die Wehrmacht legte nördlich der Stadt in aller Eile befestigte Stellungen an, die den Alliierten den Zugang nach Rom versperren sollten. Für die Deutschen war es wichtig, dort nicht nur freies Schußfeld zu haben, sondern auch unbehelligt von möglichen Widerstandsaktionen agieren zu können. Die Bevölkerung wurde zu großen Teilen aus dem Bereich der Befestigungsanlagen vertrieben.
Aufgeheizt durch die Haßpropaganda der Offiziere über den »verräterischen, hinterhältigen« Charakter »der Italiener« wurden alle Zivilisten als potentielle Feinde angesehen. Im Bereich der Befestigungslinie lag nördlich der Kleinstadt ¬Caiazzo jene Wehrmachtseinheit, in der Lehnigk-Emden Zugführer war. In der Kompanie ging das Gerücht um, aus einem Bauernhaus unterhalb der Wehrmachtsstellung seien Lichtsignale an die US-amerikanischen Truppen gesendet worden. Am 13. Oktober ordnete Lehnigk-Emden, der den abwesenden Kompaniechef vertrat, eine »Säuberungsaktion« gegen das einzeln stehende Haus an. Vier anwesende Männer wurden festgenommen und sofort erschossen. Drei Frauen, die die Freilassung der Männer forderten, wurden ebenso umgebracht. Das Landgericht Koblenz hob 1993 hervor, daß eine Befragung der Männer wegen der angeblichen Lichtsignale unterblieb, da keiner der Soldaten italienisch sprach. Nach der Hinrichtung der sieben wurde das Haus nochmals angegriffen. Die Soldaten warfen Handgranaten in die Räume und schossen mit Infanteriewaffen. Wer zu fliehen versuchte, wurde sofort erschossen. Die Soldaten drangen in die Räume ein und erstachen mit Bajonetten jene, die noch ein Lebenszeichen von sich gaben. Bei der zweiten Aktion wurden insgesamt 15 Personen getötet – fünf Frauen und zehn Kinder im Alter zwischen zwei und 14 Jahren. Eine der getöteten Frauen war im fünften Monat schwanger. Die meisten Leichen waren gräßlich verstümmelt.
Die Ermordung der sieben Personen bei der ersten Aktion wertete das Landgericht Koblenz 1993 aus unerfindlichen Gründen als Totschlag und daher als verjährt. Die zweite Aktion, die als Mord bewertet wurde, galt dem Landgericht Koblenz, und 1995 auch dem BGH, ebenfalls als verjährt. Lehnigk-Emden war nicht nur ein freier Mann und bekam für die kurzzeitige Untersuchungshaft eine Entschädigung. Er hatte auch Anspruch auf eine »Opferrente« in Höhe von 708 DM, da er sich bei »Kampfhandlungen« eine leichte Beinverletzung zugezogen hatte.
Ebenso abenteuerlich wie der Spruch war die Begründung. Das Verbrechen vom 13. Oktober 1943 sei derart grausam gewesen, daß die Wehrmachtsjustiz sicher ein Verfahren eingeleitet hätte, wäre sie von der Bluttat unterrichtet gewesen. Damit sei die Verjährung nicht unterbrochen worden und war – bei einer Verjährungsfrist von 20 Jahren für Mord – 1963 abgelaufen.
Ursache für den skandalösen Richterspruch war, daß die bundesdeutsche Justiz einen »Führerbefehl« vom 16. Dezember 1942 unbeachtet ließ. Der stellte die grundlegende Norm für das Verhalten aller Waffenträger des Nazireiches gegenüber der Bevölkerung in Partisanengebieten dar. Darin hieß es: »Kein in der Bandenbekämpfung eingesetzter Deutscher darf wegen seines Verhaltens im Kampf gegen die Banden und ihre Mitläufer disziplinarisch oder kriegsgerichtlich zur Rechenschaft gezogen werden.« Außerdem wurde befohlen, eingeleitete Verfahren und Urteile, »die diesem Befehl widersprechen«, sofort einzustellen bzw. aufzuheben. Aus den Akten des Nürnberger Prozesses, aus Unterlagen der Wehrmachtsdienststellen in Italien und den Aussagen u.a. des zum Zeitpunkt des Caiazzo-Massakers für Italien verantwortlichen Generalfeldmarschalls Albert Kesselring geht hervor, daß der Befehl nicht nur für die besetzten Gebiete in der Sowjetunion und auf dem Balkan, sondern auch für Italien galt. Die Annahme der Juristen in Koblenz und Karlsruhe, bei Kenntnis des scheußlichen Verbrechens wäre schon 1943 durch die Wehrmachtsgerichtsbarkeit ein Verfahren eingeleitet und damit die Verjährung unterbrochen worden, war falsch. Der Mörder handelte im Rahmen der Anordnungen. Gemäß dem »Führerbefehl« hätte die Untersuchung der Bluttat durch eine deutsche Instanz sofort eingestellt werden müssen.
Der »Führerbefehl« sollte im Kampf gegen die Zivilbevölkerung Hemmungen abbauen und den Tätern Rückendeckung gewähren. Damit konnten selbst niedrigste Instinkte folgenlos ausgelebt werden, wie ein anderes Beispiel aus dem besetzten Italien zeigt.
Am 23. August 1944 führten Einheiten der 26. Panzerdivision eine »Säuberungsaktion« im Sumpfgebiet von Padule di Fucecchio südlich von Montecatini in der Toskana durch. Der Divisionskommandeur hatte befohlen, alle angetroffenen Personen, auch Frauen und Kinder, zu töten.
Beim Einsatz müssen sich furchtbare Szenen abgespielt haben. Obwohl die Soldaten keine »Feindberührung« hatten, waren am Ende der »Aktion« insgesamt 175 Italiener nicht mehr am Leben, darunter 27 Kinder und 63 Frauen. Selbst ein Fall von Nekrophilie an der noch warmen Leiche einer namentlich bekannten Frau sei vorgekommen, so der Militärhistoriker Gerhard Schreiber. Auch diese »Aktion«, vom obersten Gerichtsherrn der Division, Eduard Crasemann, angeordnet, führte befehlsgemäß zu keinen strafrechtlichen Ermittlungen durch die Wehrmachtsjustiz.
»Allerbrutalste Mittel«
Die zugesicherte Straffreiheit beim Kampf gegen die »Banden«, wie die diskriminierende Bezeichnung der Partisanen in den deutschen Dokumenten lautete, war eine logische Konsequenz der angeordneten Vorgehensweise. In dem vom Chef des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW), Wilhelm Keitel, übermittelten »Führerbefehl« wurde angewiesen, die Gefechte gegen die Partisanen »mit den allerbrutalsten Mitteln« zu führen. Die »Truppe« sei »berechtigt und verpflichtet, in diesem Kampf ohne Einschränkung auch gegen Frauen und Kinder jedes Mittel anzuwenden«. Schwerwiegend war ebenfalls die Festlegung, daß diese Bestialität nicht nur gegen die eigentlichen Partisanen, sondern ebenso gegen die »Mitläufer« oder »Helfer«, wie es in anderen Dokumenten heißt, anzuwenden sei.
Diese »Kampfanweisung« forderte geradezu zur massenhaften Begehung von Verbrechen auf. Deshalb die zugesicherte Straffreiheit. Die eingesetzten Deutschen sollten »ohne Einschränkung«, wie es hieß, rücksichtslos und ohne Beachtung elementarer moralischer und rechtlicher Normen agieren können. Entscheidend sei, daß die Maßnahme »zum Erfolg führt«. Darunter wurde nicht nur die Vernichtung einer Partisaneneinheit, die »Befriedung« eines Partisanengebietes und die »Sühne« für eine Partisanenattacke verstanden. Der »Erfolg« wurde vor allem am Grad der erreichten Abschreckung vor zukünftigen Angriffen gemessen. Deshalb wollte man die meist unbeteiligte Zivilbevölkerung treffen. Schon in der Ergänzung zur »Führerweisung« Nr. 33 vom 23. Juli 1941 wird die Konzeption der Nazis deutlich. Die deutsche Besatzungsmacht solle »denjenigen Schrecken verbreiten, der allein geeignet ist, der Bevölkerung jede Lust zur Widersetzlichkeit zu nehmen«. Die Tötung einer entsetzlich großen Zahl von Zivilisten schien das geeignete Mittel, um die erwünschte Abschreckung, um eine Schockwirkung in breiten Kreisen der Bevölkerung zu erreichen. Die Massenhinrichtungen sollten zudem auf besonders grausame Weise erfolgen. Keitel befahl in dem berüchtigten Geiselmordbefehl vom 16. September 1941: »Die Art der Vollstreckung muß die abschreckende Wirkung noch erhöhen.« Auch das Ausleben niedrigster Instinkte sowie kaum zu beschreibende Bestialitäten wie in Padule di Fucecchio sprachen sich herum und erhöhten die Abschreckung.
Der »Führerbefehl« vom 16. Dezember 1942 verlangte geradezu diese verbrecherische Kampfführung. Soldaten, die nicht in der geforderten Brutalität vorgingen, wurden stigmatisiert. Drohend heißt es, »Rücksichten, gleich welcher Art, sind ein Verbrechen gegen das deutsche Volk« und gegen die »Soldaten an der Front« – ein schwerwiegender Vorwurf.
Mörderische Intentionen
Nach dem Debakel der Wehrmacht in der Schlacht vor Moskau um die Jahreswende 1941/42 (¬jW-Thema vom 21.12.2011) bereitete die Naziführung für den Sommer 1942 eine neue Großoffensive vor. Zwei strategische Großverbände, Heeresgruppen genannt, mit 1,5 Millionen Soldaten, 1500 gepanzerten Fahrzeugen und unterstützt von 1550 Flugzeugen sollten nach Südosten zur unteren Wolga und zum Kaukasus vorstoßen. Man wollte die UdSSR von ihren wichtigsten Wirtschaftsregionen abschneiden und somit noch 1942 zur Aufgabe zwingen. Vor allem sollten die kaukasischen Erdölgebiete erreicht und der Zugang zum Iran geöffnet werden.
Die Offensive begann mit großer Stoßkraft. Sehr schnell wurden weite Gebiete erobert. Die Wehrmacht schien unaufhaltsam vorzurücken. Da die westlichen Alliierten der Sowjetunion zur gleichen Zeit in Nordafrika (jW vom 20.10.2012) und in Asien Niederlagen erlitten, sprach man schon von einem »schwarzen Sommer« der Antihitlerkoalition.
Doch im Rücken der angreifenden Wehrmachtsverbände hatten sich kampfkräftige Partisanenverbände organisiert, die, oft in Abstimmung mit dem Oberkommando der Roten Armee, die Versorgungs- und Nachrichtenlinien der Wehrmacht empfindlich störten. Der erstarkte militärische Widerstand destabilisierte das gesamte Okkupationsregime in den besetzten Gebieten der UdSSR und beeinträchtigte die Ausbeutung des Landes und seiner Bewohner. Zur Bekämpfung der Partisanenbewegung wurden in großer Zahl frontfähige Verbände der Wehrmacht und der SS eingesetzt, die den nach Südosten vorstoßenden Truppen fehlten.
Die Aktionen der Partisanen wurden von der deutschen Führung als Bedrohung ihrer strategischen Pläne empfunden. Am 18. August 1942 gab das OKW die »Weisung für die Kriegsführung Nr. 46« heraus. Das von Hitler unterzeichnete Dokument hatte den Titel »Richtlinien für die verstärkte Bekämpfung des Bandenunwesens im Osten«. Solche »Weisungen für die Kriegsführung« wurden seit 1939 als Führungsinstrument nur für strategische, ja feldzugsentscheidende Aufgaben eingesetzt. In Nummer 46 heißt es: »Das Bandenunwesen im Osten hat in den letzten Monaten einen nicht mehr erträglichen Umfang angenommen und droht zu einer ernsten Gefahr für die Versorgung der Front und die wirtschaftliche Ausnützung des Landes zu werden.« Die Partisanen müßten in kurzer Zeit »im wesentlichen ausgerottet (werden), (…) um entscheidende Nachteile für die Kampfführung der Wehrmacht (…) zu vermeiden«. Der Einsatz gegen die Widerstandskämpfer wurde dem Kampf an der Front gleichgestellt. Es seien »härteste Maßnahmen gegen alle, die sich an der Bandenbildung beteiligen oder sich der Unterstützung der Banden schuldig machen« angebracht. Bei »Sühnemaßnahmen« gegen die Zivilbevölkerung, die man generell der »Begünstigung der Banden« verdächtigte, wurde »äußerste Härte« angeordnet.
Auf der Grundlage der Weisung Nr. 46 erließ das Oberkommando des Heeres (OKH) am 11. November 1942 die »Kampfanweisung für die Bandenbekämpfung im Osten«. Die angeordnete extrem brutale Vorgehensweise in den Partisanengebieten war damit ein konkreter Befehl. Darin wurde zum ersten Mal offiziell auch die massenhafte Tötung von Frauen angewiesen. Außerdem weitete man den zu ermordenden Personenkreis dadurch aus, daß man die Täterkategorie »Helfer« einführte. Der Begriff wurde bewußt unscharf gefaßt, um die Einsatzkräfte nicht »einzuengen«, wie es hieß. Die Grundlinie der »Kampfanweisung« lautete: »Äußerste Härte« gegen die Partisanen und ihre »Helfer« sowie gegen die gesamte Bevölkerung eines als Partisanengebiet ausgewiesenen Einsatzraumes. Der Massenterror sollte vor allem abschreckend wirken. »Schon die Härte der Maßnahmen und die Furcht vor den zu erwartenden Strafen«, heißt es, »muß die Bevölkerung davon abhalten, die Banden zu unterstützen oder zu begünstigen«. »Sentimentale Rücksichten« seien »unverantwortlich«.
Bei der befohlenen »Kampfesweise« mußte es zwangsläufig massenhaft zu schweren Verbrechen kommen. Offenbar waren die Vernichtungsaktionen in der Begehungsweise, wie die Juristen sagen, derart abstoßend, ja bestialisch, daß in einzelnen Fällen die sicher nicht zimperliche Wehrmachtsjustiz Untersuchungen einleitete. Den Kommandeuren ging es darum, die sogenannte Manneszucht nicht zu gefährden. Die Soldaten sollten nicht »verwildern« und Krieg auf eigene Faust führen, sondern fest in der Hand der Offiziere ihre Mordbrenneraufgaben erfüllen. Die vereinzelten richterlichen Untersuchungen widersprachen den Intentionen der militärischen Führung, die von den Einsatzkräften ein »uneingeschränktes« Vorgehen in den Partisanengebieten erwartete. Das OKW reagierte sofort. Drei Wochen nach Erlaß der »Kampfanweisung« lag der Entwurf für einen »Führerbefehl« vor.
In der Lagebesprechung am 1. Dezember 1942 im »Führerhauptquartier« mit dem bezeichnenden Decknamen »Wolfsschanze« nahe dem ostpreußischen Rastenburg wurde der Befehlsentwurf diskutiert. Daran nahmen neben Hitler der Chef des OKW, Wilhelm Keitel, und der Chef des Wehrmachtsführungsstabes, Alfred Jodl, teil. Das überlieferte Protokoll offenbart eine unglaublich verbrecherische Mentalität der militärischen Spitze des Nazireiches. Hitler meinte in der Besprechung: »Grundsätzlich ist bei der Bandenbekämpfung (…) das richtig, was zum Erfolg führt.« Vermöge des Befehls seien »die Freiheit des Handelns« und die »absolute Rückendeckung« durch die Offiziere jedem Soldaten gegeben. Es müsse grundsätzlich festgeschrieben werden, daß der Soldat, »wenn er glaubt, (…) mit den härtesten Mitteln vorgehen zu müssen, absolut im Recht ist und hinterher unter allen Umständen gedeckt wird«. Jodl vermutete in den Ausführungen eine Kritik an dem Befehlsentwurf und erwiderte, die Soldaten »können im Kampfe machen, was sie wollen: Sie dürfen sie aufhängen, verkehrt aufhängen oder vierteilen«. Es seien keinerlei Beschränkungen für die Einsatzkräfte vorgesehen.
In diesem Sinne wurde der »Führerbefehl« am 16. Dezember 1942 an die »Truppe« ausgegeben. Von Bedeutung war die Festlegung: »Diese Grundsätze müssen auch die Anwendung der ›Kampfanweisung für die Bandenbekämpfung im Osten‹ beherrschen.« Der »Führerbefehl« verschärfte die zuvor vom OKH herausgegebene »Kampfanweisung« noch einmal. Dies geschah vor allem durch die Ausweitung des zu tötenden Personenkreises auf »Mitläufer«, aber besonders auf »Frauen und Kinder«. Beide Dokumente zusammen bildeten bis zum Kriegsende die zentrale Vorschrift für das Vorgehen aller bewaffneten Kräfte des deutschen Faschismus bei der Bekämpfung des wehrhaften Widerstands im »Osten«, auf dem Balkan und ab dem 8. September 1943 auch in Italien.
»Kampfanweisungen« für Großaktionen gegen Partisanengebiete orientierten sich seitdem inhaltlich an der dreigliedrigen Struktur des »Führerbefehls«. Sie enthielten immer die Festlegung, daß die Einsatzkräfte ohne »Einschränkung« rücksichtslos gegen alle Einwohner, unabhängig von Alter und Geschlecht, vorgehen sollten. Alles, was zum Erfolg führt, so die Weisung, sei richtig und erlaubt. Außerdem wurde versichert, jede Handlung während der Aktion werde unter allen Umständen von den Vorgesetzten gedeckt. Schließlich findet sich in den Dokumenten, manchmal nur angedeutet, der Hinweis, daß Soldaten, die nicht in der geforderten brutalen Weise vorgingen, als »sentimentale Weichlinge« oder gar als »Verräter« an den »Kameraden« betrachtet wurden.
Aufforderung zu Kriegsverbrechen
Ende August 1943 ordnete der Befehlshaber der deutschen Truppen in Kroatien, General der Infanterie Rudolf Lüters, eine Operation gegen die Gemeinde Orasje im sogenannten Unabhängigen Staat Kroatien an. In der Nähe des Dorfes fanden zwar keine Partisanenaktionen statt, folgerichtig hatten die Einsatzkräfte auch keine »Feindberührung«. Trotzdem wurde Orasje »überprüft« und »gesäubert«. Der Kommandeur des SS-Gebirgsjäger-Regiments 2, August Schmidhuber, der den Einsatz geleitet hatte, meldete, das Dorf sei gemäß einem Befehl der Wehrmacht »als vollkommen kommunistische Ortschaft (…) zerstört und die der kommunistischen Betätigung überführte Bevölkerung (…) erschossen« worden. Nicht nur die Frauen und Männer, sondern auch alle Kinder wurden umgebracht. Schmidhuber rechtfertigte sich damit, daß er gemäß der Kampfanweisung des Generals Lüters gehandelt habe. Darin sei ausdrücklich befohlen worden, bei den Erschießungen im Dorf »auch Frauen und Jugendliche zu erfassen«.
Anfang 1944 hatte die Partisanenbewegung in Norditalien erheblichen Aufschwung genommen. Ganze Gebiete waren der Kontrolle der Okkupanten entzogen. Das war für die deutschen Besatzer von besonderem Gewicht, denn 14 Provinzen im Norden des besetzten Landes sollten nach der »Germanisierung« annektiert werden. Damit wollte man die deutsche Reichsgrenze bis zur Adria vorschieben. Zuvor mußten die Operationszonen, wie die Sondergebiete genannt wurden, »befriedet« und »gesäubert« werden. Der Befehlshaber in der Operationszone »Adriatisches Küstenland«, General der Gebirgstruppen Ludwig Kübler, erließ am 24. Februar 1944 einen Grundsatzbefehl zur Partisanenbekämpfung. Angelehnt an die »Kampfanweisung für die Bandenbekämpfung im Osten« und den »Führerbefehl« vom 16. Dezember 1942 schrieb er: »Im Kampf ist alles richtig und notwendig, was zum Erfolg führt. Ich werde jede Maßnahme persönlich decken, die diesem Grundsatz entspricht. (…) Bei der Behandlung der Banditen und ihrer freiwilligen Helfer ist äußerste Härte geboten. (…) Wer die Banden durch Gewährung von Unterschlupf oder Verpflegung, durch Verheimlichung ihres Aufenthalts unterstützt, ist todeswürdig und zu erledigen.«
Kübler wurde u.a. wegen solcher Weisungen nach 1945 als Kriegsverbrecher gehängt. Eine Studie des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes der Bundeswehr kam 1995 zu dem Schluß, daß der oben zitierte Befehl Küblers eine »unmißverständliche Aufforderung zu einem Kriegsverbrechen« darstellt. Trotzdem wird Kübler bis heute in den Traditionsverbänden und in der auflagenstarken militaristischen Trivialliteratur als Organisator der deutschen Gebirgstruppe im Zweiten Weltkrieg glorifiziert. 1964 wurde die Gebirgsjägerkaserne in Mittenwald nach General Kübler benannt. 1986 sagte der bayerische Ministerpräsident Franz Josef Strauß: »Für die Deutsche Gebirgstruppe war General Kübler als Mensch und Soldat ein Vorbild. Ihm hat die Truppe bis auf den heutigen Tag viel zu verdanken.« Erst massive öffentliche Proteste bewogen das Bundesverteidigungsministerium, 1995 die Umbenennung der Truppenunterkunft in »Karwendel-Kaserne« vorzunehmen.
* Dr. Martin Seckendorf ist Historiker und Mitglied der Berliner Gesellschaft für Faschismus- und Weltkriegsforschung e.V. Weitere Beiträge unseres Autors finden sich in der jW-Broschüre »›Barbarossa‹. Raubkrieg im Osten« (für 5,80 Euro im jW-Shop erhältlich)
Aus: junge Welt, Samstag, 15. Dezember 2012
http://www.ag-friedensforschung.de/
NS-Massaker in Italien bleibt ungesühnt
17 Beschuldigten war vorgeworfen worden, 1944 an einem Massaker in einem italienischen Bergdorf beteiligt gewesen zu sein. Doch für eine Anklage reichte es den Ermittlungsbehörden in Stuttgart nicht aus.
Datum 03.02.2012
Opfer von Kriegsverbrechen können nicht individuell gegen Staaten vor Gericht ziehen, um Entschädigungszahlungen zu erwirken. Mit diesem Urteil hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag dem Einspruch Deutschlands gegen die italienische Justiz stattgegeben.
Die juristische Auseinandersetzung zwischen den EU-Partnern hatte vor fast vier Jahren begonnen: Hinterbliebene und Erben von Opfern der deutschen Nazi-Verbrechen waren im Oktober 2008 in Italien vor Gericht gezogen. Die Richter entschieden, dass Deutschland für die Hinrichtung von über 200 Einwohnern der toskanischen Dörfer Civitella, Cornia und San Pancrazio durch die Wehrmacht im Juni 1944 zur Zahlung individueller Entschädigungen verpflichtet sei. Gegen das Urteil des italienischen Kassationsgerichtshofes war die Regierung in Berlin vor das höchste UN-Gericht gezogen.
Deutschland beruft sich auf Staatenimmunität
Deutsche Soldaten in Rom 1943 (Foto: picture-alliance/akg-images)
Das Urteil des Den Haager Gerichtshofs hat eine über den konkreten Fall hinaus reichende Bedeutung für die Bewertung von Kriegsverbrechen, erklärt der Kieler Völkerrechtsexperte Florian Becker: "Die grundsätzliche Frage war: Darf ein Privatmann einen Staat für so genannte Hoheitsakte - und dazu zählt auch die Kriegsführung - verklagen?" Der Internationale Gerichtshof habe diese Frage jetzt abschließend mit Nein beantwortet.
1961 hat Deutschland im Rahmen von Friedensabkommen Entschädigungen an Staaten gezahlt, weitere dürfen nun nicht mehr privat erstritten werden. Zudem wurde Italien aufgerufen, sicher zu stellen, dass die nationalen Gerichte künftig in Vergleichsfällen entsprechende Entscheidungen treffen. Denn auch griechische Überlebende eines NS-Massakers haben sich bereits an die italienische Justiz gewandt.
Grundsatzurteil soll ähnliche Klagen verhindern
"Manche Italiener werden dieses Urteil kritisch sehen", meint Augusto Sinagra, Professor für europäisches Verfassungsrecht an der römischen Universität La Sapienza. "Doch sie vergessen, dass ansonsten auch jene Morde, die im Zweiten Weltkrieg von den Siegermächten begangen wurden, neu aufgerollt werden könnten. Die Toten bei den Bombardements von Hamburg, die Deutschen, die in amerikanischer Kriegsgefangenschaft gestorben sind, oder die zivilen Opfer von Dresden - sie alle fielen dann möglicherweise ebenfalls darunter." Die deutsch-italienischen Beziehungen sieht Sinagra bei alledem nicht in Gefahr: "Italien ist in vielem ein schizophrenes Land. Doch wer einen minimalen Gerechtigkeitssinn hat, wird die heutige Entscheidung begrüßen."
Juristisch spannend bleib das Urteil in jedem Fall, meint Völkerrrechsexperte Florian Becker: Der Begriff der Staatenimmunität - die Staaten davor schützen soll, dass sich andere Länder in interne Angelegenheiten einmischen - sei derzeit im Fluss. Und so habe die Gegenseite einen "Trend" aufgegriffen, sagt der Kieler Völkerrechtler. "Kritiker des Urteils werden betonen, die Immunität müsse ihre Grenze dort haben, wo Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen werden - wie es damals zweifelsohne der Fall war."
Autorin: Johanna Schmeller
Redaktion: Klaus Dahmann
Datum 03.02.2012
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Urteil im Kriegsverbrecherprozess von Verona
Lebenslänglich für ehemalige Militärs der Fallschirm-Panzer-Division „Hermann Göring“
Ehemalige Militärs der Fallschirm-Panzer-Division „Hermann Göring“ sind am 06. Juli 2011 in Italien zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Außerdem müssen sie die Kosten des Verfahrens tragen und hohe Entschädigungen an die Opfer zahlen. Die Bundesrepublik Deutschland wurde zur Gesamtschuldnerischen Haftung verurteilt.
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die Verurteilten an Massakern von Einheiten der Fallschirm-Panzer-Division „Hermann-Göring“ in der Emilia-Romagna und der Toscana beteiligt waren und des gemeinschaftlich begangenen, mehrfachen, schweren Mordes schuldig sind. Verurteilt wurden: Hans Georg Karl Winkler (für die Massaker am Monte Falterona und in Mommio), Fritz Olberg (inzwischen verstorben), Wilhelm Karl Stark (für die Massaker in Cervarolo, Mommio und am Monte Falterona), Ferdinand Osterhaus (für die Massaker in Monchio, Susano und Costrignano und Mommio), Helmut Odenwald (für die Massaker in Monchio, Susano und Costrignano, am Monte Morello und am Monte Falterona), Alfred Lühmann (für die Massaker in Monchio, Susano und Costrignano und am Monte Falterona), Erich Koeppe (für die Massaker am Monte Morello und am Monte Falterona). Bei diesen Massakern wurde etwa 400 Zivilisten ermordet: Kinder, Alte, Frauen, Männer, unterschiedslos und oft auf grausame Art und Weise.
Der Prozess begann am 11. November 2009 vor dem Militärgericht in Verona. Zunächst gegen 6 Angeklagte, am 04. März 2010 wurde er um weitere 6 Angeklagte erweitert. Die Täter gehörten überwiegend der Fallschirm-Panzer-Aufklärungsabteilung der Fallschirm-Panzer-Division „Hermann Göring“ an. Drei Angeklagte verstarben im Verlauf des Prozesses. Zwei Angeklagte wurden freigesprochen.
Für die Überlebenden und die Familienangehörigen der Opfer ist dieser Prozess, der erst mehr als 66 Jahre nach den schrecklichen Ereignissen stattfand, die längst fällige öffentliche Auseinandersetzung der Gesellschaft mit einer Geschichte, die von der Allgemeinheit verdrängt und vergessen worden war, die ihr persönliches Schicksal aber ein Leben lang wesentlich geprägt hat.
Die Ereignisse des Tages, an dem ihre unschuldigen Angehörigen von einer gnaden- und skrupellosen Soldateska ermordet, die Frauen vergewaltigt, ihre Häuser und Ställe niedergebrannt und das wenige was sie besaßen geplündert wurde, hat sich für immer in ihre Herzen und Köpfe gebrannt.
Im Prozess ging es um die Massaker in diesen Orten:
Monchio, Susano und Costrignano (Provinz Modena): 18. März 1944
Nach Gefechten zwischen Partisaninnen und Partisanen und deutschen Truppen im Gebiet des Flusses Dragone südlich von Modena am 9., 16. und 17. März 1944, umstellen Einheiten der „Hermann Göring“ am frühen Morgen des 18. März unter Mithilfe italienischer Milizen das Tal. Zunächst werden die drei Ortschaften Monchio, Susano und Costrignano gleichzeitig unter heften Artilleriebeschuss genommen. Einige Bewohnerinnen und Bewohner dieser Gemeinden versuchen zu fliehen, was allerdings wegen der Intensität des Beschusses schwierig ist. Außerdem – wohin sollen sie fliehen, überall ist Militär. Und dann: sie haben sich nichts zu Schulden kommen lassen. Sie wissen noch nichts von der Strategie der „verbrannten Erde“, die die deutschen Truppen auf ihrem Rückzug praktizieren und die auch vor Frauen, Kindern und alten Menschen nicht haltmacht.
Dann rücken Kompanien der „Hermann Göring“ mit gepanzerten Fahrzeugen, Lastkraftwagen, Motorrädern mit Beiwagen und bis an die Zähne bewaffnet auf die drei Dörfer vor. Auf Signalverständigung hin hört das Bombardement der nun besetzten Dörfer auf und die Jagd auf die Menschen beginnt. Zuerst in dem Dorf Susano, wo die Soldaten systematisch jedes Haus, jeden Stall, jede Scheune, jeden Hofplatz durchsuchen. Die Menschen, die sie antreffen oder finden erschießen sie auf der Stelle: Männer, Frauen, Kinder, die jüngsten 3, 4 und 7 Jahre alt. Verschont bleiben zunächst nur die Männer, die gezwungen werden, den Truppen die Waffen, die Munitionskisten und das Beutegut zu schleppen. Sie werden erst später, wenn sie nicht mehr gebraucht werden, erschossen. Durch das Dorf hallen Schüsse und Geräusche von aufbrechenden Türen und Toren, das Brüllen der Soldaten und später dann deren betrunkenes Gröhlen, das Lachen der Plünderer, wenn sie fette Beute gemacht hatten. Was nicht als Raubgut weggeschleppt werden konnte, verbrannte in den Häusern, die angezündet und niedergebrannt wurden, mitsamt der getöteten oder noch lebenden Tieren darin.
Die Soldatesca zieht weiter nach Costrignano, unterwegs jedes Haus, jeden Hof überfallend, die Menschen darin tötend, plündernd und brandschatzend. Das gleiche dann in Costrignano. Allerdings werden hier die Frauen und Kinder aus dem Dorf gejagt, während die Männer im Ort zusammen getrieben und auf einem Platz erschossen werden.
Und weiter geht es nach Lama di Monchio, wieder Erschießungen, wieder Plünderungen, wieder Brandschatzung.
Schließlich erreichen die Truppen Monchio. Auch hier werden die Männer aus den Häusern und aus ihren Verstecken herausgeholt und im Dorf zusammengetrieben, ebenso wie die Männer, die aus Susano, Costrignano und Lama di Monchio hierher gebracht wurden. Maschinengewehre werden an verschiedenen Seiten eines Platzes aufgebaut und die 53 Männer werden mit Maschinengewehrsalven erschossen. Auch hier wird das Dorf geplündert und die Gebäude den Flammen preisgegeben. Überlebende erzählen, dass die Erschießungsaktion von Musik aus einem erbeuteten Grammofon begleitet wurde.
Mit der Zerstörung Monchio’s und der Ermordung der Männer war das Werk der Soldaten an diesem Tag getan.
136 Menschen wurden Opfer dieser Massaker, darunter 6 Kinder unter 10 Jahren und 7 Jugendliche zwischen 10 und 17 Jahren, 7 Frauen, davon eine Hochschwangere, die einen Monat vor der Geburt ihres Kindes stand und schließlich 20 alte Männer über 60 Jahre.
Cervarolo und Civago (Provinz Reggio-Emilia): 20. März 1944
Am 19. März 1944 tauchten zum ersten Mal Einheiten der „Hermann Göring“ in Cervarolo, einem kleinen Bauerndorf im reggianer Apennin, auf. Da man eine Durchkämmungsaktion erwartet hatte, waren die Männer im arbeitsfähigen und wehrpflichtigen Alter in die umliegenden Wälder geflohen. Sie fürchteten zur Zwangsarbeit verschlepp zu werden. Anbetrachts der fehlenden männlichen Bevölkerung sprach der verantwortliche deutsche Offizier die Frauen des Dorfes an. Er sagte ihnen, sie sollten ihre Männer aus ihren Verstecken zurück rufen, dann würde ihnen nichts geschehen. Im Gegenteil, eine Heimkehr würde als Vertrauensbeweis positiv gewertet. Würden die Männer hingegen im Wald angetroffen, würden sie von den Soldaten als Partisanen betrachtet und getötet. Die Frauen glaubten dem deutschen Offizier und verständigten ihre Männer über dessen Aussagen. Die meisten der untergetauchten Männer kehrten daraufhin ins Dorf zurück.
Am Morgen des 20. März wird Cervarolo besetzt. Parallel dazu wird das Nachbardorf Civago von Soldaten der Division „Hermann Göring“ überfallen und geplündert. Drei Menschen werden getötet, zwei davon sind faschistische Spitzel, einer ist ein jugendlicher Hirte.
In Cervarolo durchsuchen die Soldaten Haus für Haus. Die Männer werden gefangen genommen und zum örtlichen Dreschplatz gebracht. Selbst die Kranken und Behinderten schleift man dorthin. Einige Männer wurden aber auch an Ort und Stelle in ihren Häusern getötet. Auch der Pfarrer des Dorfes wird auf den Dreschplatz getrieben – nackt, um ihn zu demütigen. Ihm wird ein Schriftstück vorgelegt, in dem er das Geständnis unterschreiben soll, dass die Bevölkerung des Dorfes den Partisanen geholfen hätte. Er verweigert die Unterschrift. Mehrmals wird ihm das Schriftstück vorgelegt, er aber bleibt bei seiner Weigerung.
Während der ganzen Zeit erlitten die Frauen und Kinder des Dorfes den Terror der Soldaten: Vergewaltigungen, Plünderungen, Zerstörungen.
Am Nachmittag dann erreicht die Militäreinheit, die Civago heimgesucht hatte, Cervarolo. Der kommandierende Offizier befiehlt, die Frauen und Kinder aus dem Dorf zu schaffen und die Gebäude des Dorfes anzuzünden. Nachdem die Frauen und Kinder weg sind, richten sich die automatischen Waffen auf die Männer auf dem Dreschplatz, nun kommen sie an die Reihe: über 20 von ihnen sterben unter den Salven, 3 Männer überleben das Massaker, weil sie verletzt unter den Körpern der Toten zu liegen kommen. Der Schuhmacher hingegen, der den ganzen Tag über die Kampfstiefel der Soldaten reparieren musste, ist letztlich auch unter den Toten. Insgesamt werden 27 Zivilisten an diesem Tag getötet, 24 davon in Cervarolo.
Die Frauen und Kinder finden bei ihrer Rückkehr nur noch die Leichen ihrer Männer, Väter, Brüder und Großväter vor, niedergebrannte Häuser, in denen sie nicht mehr wohnen können, verbrannt oder weggeschleppt alles, was sie zu ihrer Existenz brauchen. Sie stehen im wahrsten Sinne des Wortes vor dem Nichts und sind auf Hilfe der ebenfalls armen Nachbarn angewiesen. Cervarolo ist das Dorf der Witwen und Waisen geworden.
Monte Morello (Provinz Florenz): 10./11. April 1944
14 Zivilisten werden bei einer Durchkämmungsaktion in verschiedenen Orten des Bergmassivs umgebracht. Die Division „Hermann Göring“ behauptet, sie habe ausschließlich Partisanen getötet.
Die italienischen Faschisten geben hingegen offiziell bekannt, dass es sich bei den Toten um Bauern aus der Gegend handele, die mit Partisanenaktivitäten nichts zu tun gehabt hätten.
Im Gebiet des Monte Falterona (Provinz Arezzo): 12. – 17. April 1944
Etwa 40 km nordöstlich von Florenz entfernt liegt das weitläufige Bergmassiv des 1654 m hohen Monte Falterona. Hier beginnen Einheiten der „Hermann Göring“ am 12. April 1944 eine großangelegte Durchkämmungsaktion, die 5 Tage andauert und der ca. 200 Zivilisten zum Opfer fallen. Eine Vielzahl von Gehöften, kleinen Weilern, Dörfern und Kleinstädten werden überfallen, die Menschen nach Belieben und zum Teil auf grausame Weise ermordet, die Frauen vergewaltigt, das Vieh getötet und die Häuser nieder gebrannt. Die arbeitsfähigen Männer werden zum Teil gefangen genommen und mitgeschleppt, um sie dann zur Zwangsarbeit nach Deutschland zu deportieren oder vor Ort in der Organisation Todt zwangsweise schuften zu lassen. Manchmal werden Männer aus den überfallenen Dörfern zunächst auch als Träger der mitgeführten Waffen und Munition mitgenommen und in der Regel dann erschossen, wenn sie nicht mehr gebraucht werden.
Nehmen wir als Beispiel das Dorf Vallucciole, das mit 108 getöteten Menschen die meisten Opfer zu beklagen hat. Am 13. April erreichen die mörderischen Truppen der Fallschirm-Panzer Division „Hermann Göring“, begleitet von italienischen faschistischen Einheiten, den in einem schwer zugänglichen Tal abgelegenen Ort. Hier nun nimmt der Terror seinen Lauf:
Frauen und Kinder werden dort erschossen, wo man sie antrifft, einige der kleinsten Kinder werden wie beim Tontaubenschießen in die Luft geworfen und abgeknallt. Das jüngste Opfer war ein Baby von 3 Monaten.
Die Männer des Dorfes werden paarweise zu ihrem Erschießungsplatz gebracht und dort getötet. Zurück bleiben 46 tote Frauen, von denen viele erst vergewaltigt und dann umgebracht worden waren, 16 tote Kinder und 46 tote Männer – der größte Teil der Dorfbevölkerung war niedergemäht. Selbstverständlich wurden auch hier die Häuser, Viehställe und Scheunen in Brand gesteckt, das Dorf sollte ausgelöscht sein.
Mehr oder weniger auf die gleiche Art und Weise überzogen die „Elitesoldaten“ der Hermann Göring-Division die Bewohnerinnen und Bewohner der anderen Orte mit Terror und Tod. Insgesamt sind bei dieser umfangreichen Durchkämmungsaktion im Gebiet des Monte Falterona etwa 200 Menschen ermordet worden. Die Massaker umfassten die folgenden Gemeinden und Provinzen:
Gemeinde Stia (Provinz Arezzo) zu ihr gehört Vallucciole, das Dorf, das mit 108 Toten die meisten Opfer zu beklagen hat;
Gemeinde Bibbiena (Provinz Arezzo);
Gemeinde Poppi (Provinz Arezzo);
Bagno di Romagna (Provinz Forlì);
San Godenzo (Provinz Florenz).
Mommio (Gemeinde Fivizzano/Provinz Massa-Carrara) 5. Mai 1944 :
Am 4. Mai 1944 machen sich 2000 deutsche Soldaten verschiedener militärischer Einheiten, darunter auch die Fallschirm-Panzer-Aufklärungsabteilung „Hermann Göring“ auf den Weg in Richtung Passo del Cerreto, um die Kontrolle über das Gebiet der Staatsstraße 63 zurück zu gewinnen, die aufgrund von Partisanenaktivitäten nicht mehr gewährleistet ist. Diese Staatsstraße 63 ist für die deutschen Truppen sowohl für die Vorsorgung der Front als auch für eventuelle Rückzugsmöglichkeiten extrem wichtig. Aus diesen Gründen wird diese groß angelegte Durchkämmungsaktion, die sorgfältig geplant ist, durchgeführt. Auf dem Weg zum Pass erreichen Truppenteile auch die Ortschaft Mommio der Gemeinde Fivizzano. In einigen Häusern findet man Gegenstände, die aus einem Fallschirmabwurf der Alliierten in der Gegend stammen. Das genügt, um die Männer, die im Dorf antroffen werden, zusammen zu treiben und die Häuser anzuzünden.
Eine Gruppe der Gefangenen wird in ein Lager bei Marinella gebracht und von da aus zur Zwangsarbeit nach Deutschland deportiert. Die anderen 21 Männer wurden zum Teil auf dem Dorfplatz erschossen, zum Teil lebend in ihren Häusern verbrannt.
Zivile Opfer der Fallschirm-Panzer-Division „Hermann Göring“ in Italien (1)
Nachdem die deutschen und italienisch-faschistischen Truppen sich im Sommer 1943 von Afrika aus nach Sizilien und später auf das italienische Festland zurück ziehen mussten, begann die „Hermann-Göring“- Division mit der willkürlichen Tötung von italienischen Zivilistinnen und Zivilisten: Frauen, Männer und schließlich auch Kinder wurden auf zum Teil grausame Art und Weise massakriert.
Der Weg der Division durch Italien ist mit dem Blut dieser ihrer Opfer gekennzeichnet:
Kaum in Sizilien angekommen, verübte sie im August 1943 die ersten Massaker in Mascalucia und Castiglione di Sicilia. Zu einem Zeitpunkt also, an dem die deutschen und italienischen Truppen noch Bündnispartner sind.
Die Tötung der Zivilbevölkerung nahm zu in Kampanien, wo auf das Konto der Division ein Großteil der Massaker im September-Oktober 1943 gehen. In mindestens 11 Dörfer und Städte werden ihr zivile Mordopfer zugeschrieben. Die Division war auch an der Besetzung Neapels Ende September 1943 beteiligt und an den Kämpfen gegen die aufständische Bevölkerung der Stadt. Vier Tage lang tobte der Kampf zwischen den mit hochmodernem Kriegsgerät bis an die Zähne bewaffneten deutschen Truppen, ihren italienisch-faschistischen Helfershelfern und den Neapolitanerinnen und Neapolitanern um die Befreiung der Stadt. Dann mussten sich die Besatzer zurückziehen und die Stadt verlassen. Die Menschen aus Neapel hatten eine hochgerüstete Armee besiegt, ein unglaublicher Triumpf. Als die alliierten Streitkräfte in Neapel einmarschierten, war die Stadt bereits befreit.
Im Frühjahr 1944 agierte die Division dann im toskanisch-emilianischen Apennin und verübte dort die Massaker, die weiter oben geschildert werden.
Im Sommer 1944 war die „Hermann Göring“ in der Toskana stationiert. Im Raum Arezzo kam es zu zahlreichen Massakern, sowohl kleineren mit wenigen Opfern, als auch zu größeren mit zahlreichen Toten. Hierzu gehört zum Beispiel das Massaker vom 29. Juni 1944 in Civitella Val di Chiana, San Pancrazio und Cornia mit 203 Toten.
Der Historiker Carlo Gentile zieht folgende Bilanz für die Fallschirm-Panzer-Division „Hermann Göring“ in Italien:
600 – 650 Getötete unter der Zivilbevölkerung in Süditalien,
390 im Gebiet des toskanisch-emilianischen Apennin und 450 im Raum Arezzo – insgesamt wurden mithin etwa 1500 Frauen, Männer und Kinder von den nationalsozialistischen „Elitesoldaten“ niedergemetzelt.
https://resistenza.de/urteil-im-kriegsverbrecherprozess-von-verona/
Anmerkungen:
(1) Dieser Teil bezieht sich weitgehend auf den Text von Carlo Gentile: Le stragi del 1944 in Provincia di Arezzo ed i loro perpetratori, I Testo, Colonia, ottobre 1998.
Marianne Wienemann, 08. Juli 2011
Radiobeitrag zu diesem Thema: https://www.freie-radios.net/41978
https://ns-prozesse.blogspot.com/
*** https://ns-prozesse.blogspot.com/ ***
Das Massaker von Cumiana und der Widerstand im Piemont 1943 – 1944
Das Massaker von Sant’Anna di Stazzema
Politische Gefangene berichten über ihre Deportation und ihre Haft im Frauen-Konzentrationslager
Staatenimmunität und Kriegsverbrechen: Das IGH-Urteil im Verfahren Deutschland gegen Italien vom 03.02.2012 (Völkerrecht, Europarecht und Internationales Wirtschaftsrecht, Band 17)
Seit den 90er Jahren brachten zahlreiche Opfer von Wehrmachtsverbrechen, die bisher keine Entschädigung erhalten haben, Schadenersatzklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland vor den Gerichten ihres Heimatstaates ein. Am 03.02.2012 fällte der IGH das lang erwartete Urteil im Fall Jurisdictional Immunities of the State, in dem er darüber befinden musste, ob und in welchem Umfang bei solchen Klagen wegen schweren Menschenrechtsverstößen vor fremden Gerichten Staatenimmunität zu gewähren ist. Die Autorin unterzieht dieses Urteil sowie die Theorien, die in der Literatur und Rechtsprechung bzw. im Verfahren vor dem IGH herangezogen werden, um eine Immunitätsausnahme bei schweren Menschenrechtsverletzungen zu begründen, einer umfassenden Analyse und zeigt Perspektiven für ein künftiges Wiedergutmachungsrecht auf. Im Anhang des Buches sind das IGH-Urteil sowie sämtliche Sondervoten abgedruckt.
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